Beschlussvorlage PA/065/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 20.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage und der Zulage nach der Fachkräfterichtlinie neben der tariflichen Zulage für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst
(ÖGD) im Gesundheitsamt
Anlagen: Gutachten
Sachverhalt (kurz):
siehe Gutachten
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 620.700 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 620.700 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/065/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Gewährung einer Arbeitsmarktzulage, einer Zulage nach der Fachkräfterichtlinie und der tariflichen Zulage an Ärztinnen und Ärzte im ÖGD aus Gründen der Personalgewinnung und -bindung
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Zahlung der Zulage dient der Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund der schwierigen Personalakquise der Personalbindung bzw. -gewinnung im Bereich (Zahn)Ärztinnen/Ärzte für den ÖGD.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/065/2022
Beschlussvorschlag:
- Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sowie aus Gründen der Personalgewinnung und –bindung wird die Verwaltung über den 31.12.2022 hinaus ermächtigt, o.g. Zulagen für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD bei Gh zunächst bis 31.12.2024 weiter zu gewähren.
Die Zahlung der o.g. Zulagen kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn a) durch einen die Stadt Nürnberg bindenden Tarifvertrag oder eine tarifliche Entgeltordnung die durch die Zulagen begünstigten Beschäftigten spezielle Einkommensverbesserungen (lineare Einkommensverbesserungen bleiben außer Betracht) erhalten oder b) wenn wirtschaftliche Gründe dies erfordern.
-
Entsprechend wird die Verwaltung weiterhin ermächtigt, für die (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte im Beamtenverhältnis, vorbehaltlich des Einvernehmens des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, einen Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit (Art. 60 BayBesG) in Höhe von 10% der ersten Stufe des Grundgehalts zu gewähren, soweit nicht ein Zuschlag auf Grundlage von Art. 60b BayBesG (vgl. nachfolgende Nr. 3 des Beschlussvorschlags) vorrangig ist.
-
Die Verwaltung wird ermächtigt, für Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahnen Gesundheit, fachlicher Schwerpunkt Gesundheitsdienst und Humanmedizin, die erstmalig ins Beamtenverhältnis berufen werden, einen Zuschlag zur Gewinnung von Personal für den öffentlichen Gesundheitsdienst (Art. 60b BayBesG) zu gewähren.