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JHA-Bericht Befragung-Isofa

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Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 5.1

Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.07.2022

Evaluationsprojekt zur Qualitätsentwicklung des Beratungsangebots

insoweit erfahrener Fachkräfte nach dem Bundeskinderschutzgesetz

1. Einleitung

Der Schutz junger Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und in der besonderen Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Für einen wirksamen Kinderschutz ist es unerlässlich, dass alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, in der Lage sind, Gefährdungen durch z.B. körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung zu erkennen und die notwendigen Schritte zu ergreifen. Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kann im Einzelfall sehr schwierig und komplex sein. Um die pädagogischen Fachkräfte bei dieser anspruchsvollen Aufgabe professionell zu unterstützen, wurde im Jahr 2005 das Instrument der ISO-Fachberatung im § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ eingeführt und ist seitdem ein verbindlicher Bestandteil bei der Umsetzung des Kinderschutzes in allen Arbeitsfeldern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Einführung des § 4 KKG in 2012 haben auch Berufsgeheimnisträger (z.B. Ärzte, Lehrkräfte) Anspruch auf eine ISO-Fachberatung.

Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse eines 2021 bis 2022 durchgeführten Evaluationsprojekts des Jugendamts zur Umsetzung der insoweit erfahrenen Fachberatung (folgend ISO- Fachberatung) im Einsatzbereich der Kindertagesbetreuung in Nürnberg zusammen. Gerade hier ist der Kinderschutz für die dort tätigen pädagogischen Fachkräfte ein zentrales und auch emotionales Thema. Keine andere Berufsgruppe in der Kinder- und Jugendhilfe steht tagtäglich mehr im Kontakt mit den Jüngsten und somit auch besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft. Zudem kann die Umsetzung des Schutzauftrages mancherorts mit Überforderung, Unkenntnis, Unsicherheit sowie psychischer Belastung verbunden sein. Das Beratungsangebot der ISO-Fachkräfte ist somit ein wichtiger Baustein zur Wahrnehmung des Kinderschutzauftrages in Kindertageseinrichtungen (und auch Tagespflegestellen). Ziel ist es dabei einerseits, den dort tätigen pädagogischen Fachkräften Handlungssicherheit bei der Risikoeinschätzung einer möglichen bzw. tatsächlichen Kindeswohlgefährdung zu vermitteln. Und andererseits gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht akute Kindeswohlgefährdung im Rahmen der vorhandenen einrichtungsinternen Möglichkeiten abzuwenden. Dadurch werden auch die Krisendienste im Jugendamt entlastet.

Ziel des Evaluationsprojektes war es, im Einsatzbereich der Kindertagesbetreuung Bekanntheit, Nutzung sowie Zufriedenheit mit der Prozess- und Ergebnisqualität zum Beratungsangebot der in Nürnberg tätigen ISO-Fachkräfte zu erfassen, um daraus Rückschlüsse für die Qualitätsentwicklung ableiten und entsprechende Maßnahmen entwickeln und initiieren zu können. Das Jugendamt der Stadt Nürnberg steht gemäß §§ 8a und 8b in Verbindung mit § 79 a SGB VIII in der Pflicht, das Beratungsangebot der ISO-Fachkräfte in ausreichendem Umfang und Qualität auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Um diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, wurde das Evaluationsprojekt durchgeführt.

2. Hintergrundinfos zur ISO-Fachberatung nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG

2.1 Was ist / was macht eine ISO-Fachkraft?

Eine ISO-Fachkraft ist eine Fachkraft mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrung im Kinderschutz, die zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung hinzugezogen wird. Die Beratung durch eine ISO-Fachkraft soll berufliche Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen, indem sie gemeinsam mit ihnen eine strukturierte und qualifizierte Situationsanalyse und Einschätzung des Gefährdungsrisikos vornimmt sowie weitere Handlungsoptionen zum Schutz der betroffenen Kinder/Jugendlichen aufzeigt und abwägt. Durch ihre neutrale Rolle soll sie zur Versachlichung des Falls und zur Handlungssicherheit der pädagogischen Fachkräfte beitragen. Die ISO-Fachkraft hat in diesem Zusammenhang ausschließlich beratende Funktion. Sie ist nicht weisungsbefugt und wird im beratenen Einzelfall nicht selbst aktiv. Die Beratung durch die ISO-Fachkraft kann einmalig oder prozesshaft erfolgen. Im Beratungsprozess werden die klientenbezogenen Daten pseudonymisiert, um einen Rückschluss auf die Familie auszuschließen.

An der Aufgabenbeschreibung wird deutlich, dass ISO-Fachkräfte über vielfältige Fach-, Personal und Methodenkompetenzen verfügen müssen, um den Beratungsprozess kompetent begleiten und angemessen gestalten zu können. Sie sollen Erfahrung im Kinderschutz haben sowie über Fachwissen und spezielle Kenntnisse verfügen, wie zum Beispiel zu den spezifischen Schutzbedürfnissen von jungen Menschen mit Behinderung oder zu sexualisierter Gewalt. Der Gesetzgeber macht keine verbindlichen Vorgaben für die zugrundliegende Profession und Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkräfte. Gemäß den bisherigen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 10.07.20131 sollten diese aber zumindest eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin) sowie eine Qualifizierung aufgrund Praxiserfahrung im Kinderschutz oder durch nachgewiesene Fortbildungen und /oder Zertifizierungen (z.B. Zertifikationskurs insoweit erfahrene Fachkraft) mitbringen.

2.2 Umsetzung der ISO-Fachberatung in Nürnberg

Das Jugendamt Nürnberg stellt das Beratungsangebot der ISO-Fachkraft seit Einführung des § 8a SGB VIII in 2005 sicher und kommt damit seiner gesetzlichen Verpflichtung nach. ISO- Fachkräfte unterstützen dabei mit Kindern und Jugendlichen arbeitende Personenkreise innerhalb der Jugendhilfe (SGB VIII) gleichermaßen wie solche, die im Kontext anderer Rechtskreise (z.B. Bildungseinrichtungen, Arbeitsmarktförderung, Behindertenhilfe) außerhalb der Jugendhilfe tätig sind.

Aktuell sind in Nürnberg über 100 Personen als ISO-Fachkräfte tätig. Für einen Großteil der ISO-Fachkräfte stellt die Beratung und Unterstützung von Kindertageseinrichtungen einen Schwerpunkt ihrer Arbeit dar. Die Beratung für kommunale Kindertageseinrichtungen erfolgt durch pädagogische Fachkräfte des Kinder- und Jugendnotdienst KJND. Für Kindertageseinrichtungen freier Träger erfolgt die Beratung durch trägereigene ISO-Fachkräfte, durch den Kinder- und Jugendnotdienst KJND (wenn es keine trägereigenen ISO-Fachkraft gibt) oder den Kinderschutzbund Nürnberg e.V. Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt wird die ISO-

1 https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachliche-empfehlungen/anwendung8b20131022.php

Fachberatung sowohl für Kitas in kommunaler wie auch freier Trägerschaft durch den Kinderschutzbund sowie seit 2021 durch Wildwasser Nürnberg und das Jungenbüro Nürnberg erbracht.

Zur Sicherstellung des Kinderschutzes schließt das Jugendamt mit freien Trägern Vereinbarungen nach §§ 72a und 8a SGB VIII ab. In den Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII ist die jeweilige ISO-Fachkraft benannt. Der freie Träger hat die Verantwortung für die Umsetzung der Vereinbarung in der eigenen Organisation. Ihm obliegt die Prüfung und Sicherstellung der Geeignetheit der jeweils beauftragten ISO-Fachkraft.

Das Jugendamt hält zudem verschiedene Angebote zur Qualitätssicherung in Nürnberg vor:  einen mindestens zweimal jährlichen Fachaustausch (z. B. Arbeitskreis ISO-Fachkraft)  regelmäßige Fortbildungen und Fachtage (z.B. Fachliches Vorgehen bei Vermutung und Verdacht auf sexuellen Missbrauch)  zur Verfügung stellen von Arbeitsmaterialien (z.B. Risikoanalyse- und Dokumentationsbögen)

3. Rahmendaten zum Evaluationsprojekt

Nach 10 Jahren Bundeskinderschutzgesetz war es an der Zeit, das Beratungsangebot der ISO-Fachkräfte im Rahmen eines Evaluationsprojektes des Jugendamtes näher zu beleuchten.

Mit dem Evaluationsprojekt beabsichtigte das Jugendamt  eine Ist-Stand-Ermittlung zu Bekanntheit, Inanspruchnahme und Qualität der insoweit erfahrenen Fachberatung im Bereich der Kindertagesbetreuung  sowie eine Bedarfsanalyse zur qualitativen Weiterentwicklung des Beratungsangebots durchzuführen.

Hierzu fand im Sommer 2021 eine Online-Befragung durch das Jugendamt statt. Zielgruppe der Befragung waren somit alle ISO Fachkräfte, die in dieser Funktion in Nürnberg tätig sind und alle Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie alle Kindertagespflegepersonen in Nürnberg. Pro Kindertageseinrichtung wurde ein Fragebogen adressiert an die Kita-Leitung verschickt. Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig und anonym.

Die Befragung war als sog. „Spiegelbefragung“ zu den Themenfeldern Bekanntheit, Inanspruchnahme und Qualität der ISO-Fachberatung konzipiert. D.h., dass beiden Zielgruppen der Befragung weitgehend die gleichen Fragen gestellt wurden. Dies erfolgte mit dem Ziel, in der Zusammenschau beider Perspektiven ein möglichst umfassendes und aussagekräftiges Abbild zum Status Quo erfassen zu können.

Die Beteiligung an der freiwilligen Online-Befragung war wie folgt:  Seitens der in Nürnberg ansässigen Kindertageseinrichtungen haben knapp 40 % an der Befragung teilgenommen.  Seitens der Tagespflegepersonen konnte nur eine Rücklaufquote von 9 % erreicht werden. Das liegt vor allem darin begründet, dass zum Zeitpunkt der Befragung Tagespflegepersonen noch nicht im Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII erfasst waren und somit für

einen Großteil der angeschriebenen Personen noch keine Berührungspunkte zum Angebot der ISO-Fachberatung bestanden und somit eine Befragungsteilnahme irrelevant war.  Seitens der ISO-Fachkräfte haben sich rund 45 % der angesprochenen Personen an der Befragung beteiligt.

Betrachtet man die Umstände der Corona-Pandemie, in deren Rahmen die Befragung stattfand, ist angesichts der enormen Belastungen der Kita-Fachkräfte und auch der ISO-Fachkräfte in dieser Zeit die erzielte Teilnahmequote durchaus als positiv zu bewerten. Aufgrund des erzielten Rücklaufs lassen sich eindeutige Rückschlüsse zum Status Quo ableiten.

Zur besseren Einordnung der quantitativen Befragungsergebnisse und einer darauf basierenden Diskussion von Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung des Beratungsangebots fanden im Frühjahr 2022 zwei Reflexions-Workshops, je einer mit Kita-Leitungen und ISO-Fachkräften, statt.

4. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse

Die Ergebnisse aus der Zusammenschau der Online-Umfrage sowie der Reflexions-Workshops werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Sie geben Aufschluss über die zentralen Fragestellungen der Evaluation zur Bekanntheit der ISO-Fachkräfte, zur Inanspruchnahme des Beratungsangebots sowie zur Bewertung der Prozess- und Ergebnisqualität der ISO-Fachberatung in Nürnberg.

4.1 Bekanntheit der ISO-Fachberatung in Kitas

Die folgenden Ergebnisse aus der Online-Umfrage geben Aufschluss zur Bekanntheit der ISO- Fachberatung in Nürnberger Kitas:  Rund 2/3 aller befragten Kitas geben an, dass alle pädagogischen Fachkräfte in ihrer Einrichtung das Angebot der insoweit erfahrenen Fachberatung kennen. Dieses Ergebnis deckt sich auch in etwa mit den Rückmeldungen der ISO-Fachkräfte. Bei den befragten Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist die Bekanntheit etwas höher ausgeprägt als bei den befragten Einrichtungen in freier Trägerschaft.  In der Hälfte der befragten Kitas sind Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten bei der Hinzuziehung einer ISO-Fachkraft verbindlich geregelt. Hier schätzen die befragten ISO-Fachkräfte das Vorhandensein verbindlicher Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten bei den Kitas mit einem Anteil von rund 70 % deutlich höher ein.  Rund 60 % der befragten Kitas sind die Aufgaben und Zuständigkeiten einer ISO-Fachkraft weitgehend bekannt. Dies deckt sich auch mit der Einschätzung der befragten Beratungsfachkräfte.  Rund der Hälfte der befragten Kitas ist bekannt, welche ISO-Fachkraft für sie zuständig ist. Demgegenüber gehen rund 2/3 der befragten ISO-Fachkräfte davon aus, dass ihre Zuständigkeit bei den betroffenen Kitas bekannt ist.  Rund 40 % der befragten Kitas ist die konkrete Erreichbarkeit der ISO-Fachkraft bekannt. Demgegenüber gehen rund 60 % der befragten ISO-Fachkräfte davon aus, dass ihre Erreichbarkeit bei den Kitas bekannt ist.

Die Rückmeldungen sowohl aus den Kitas wie auch seitens der ISO-Fachkräfte verweisen darauf, dass die generelle Bekanntheit des Beratungsangebots sowie die Kenntnis zu den Aufgaben, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten noch verbessert werden muss. Dies gilt insb.

für den Einsatzbereich in einem Teil der Kitas in freier Trägerschaft. Bedenkt man, dass die ISO-Fachkraft seit 2005 verpflichtend zur Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden muss, ist die Rückmeldung aus der Befragung bezogen auf eine breitenwirksame Bekanntheit des Beratungsangebots nicht zufriedenstellend. Es ist naheliegend, dass damit möglicherweise auch die Handlungsschritte zur Umsetzung des Schutzauftrags nach §8a SGB VIII nicht allumfassend geläufig sind. Die Bekanntheit des Beratungsangebots der ISO-Fachkraft ist jedoch eine zentrale Grundvoraussetzung, damit das Angebot überhaupt in Anspruch genommen wird und sich damit die beabsichtigte Wirkung in der Breite der Kita-Landschaft auch entfalten kann.

4.2 Nutzung der ISO-Fachberatung in Kitas

Ob das Instrument der ISO-Fachberatung in der Praxis nicht nur bekannt, sondern auch angenommen wird, spiegelt sich auch in der Intensität der Nutzung des Angebots wieder. Die Befragung der Kitas und ISO-Fachkräfte liefern hierzu folgende Erkenntnisse:  Rund die Hälfte der befragten Kitas haben schon einmalig oder mehrmals das Beratungsangebot einer ISO-Fachberatung in Anspruch genommen.  Rund die Hälfte der befragten Kitas haben noch nie eine ISO-Fachberatung in Anspruch genommen. Ein deutlicher Unterschied bei der Nutzung des Beratungsangebots besteht zwischen Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft. Kommunale Einrichtungen nehmen das Beratungsangebot fast doppelt so häufig in Anspruch als Einrichtungen freier Träger. Ein Erklärungsansatz für die höhere Inanspruchnahme in kommunalen Kitas ist, dass das Jugendamt mit dem Kinder- und Jugendnotdienst eine zentrale Beratungsstelle vorhält, was in den Kitas einfach kommuniziert und damit bekanntgemacht werden kann. Zudem ist die Inanspruchnahme seitens des kommunalen Trägers für alle Einrichtungen verbindlich geregelt und als Standard in Verfahrensabläufen und Dienstvereinbarungen etabliert.

Kitas, die bislang noch keine ISO-Fachberatung in Anspruch genommen haben, begründen dies wie folgt:  12 % machen Gefährdungsbeurteilungen mit Kooperationspartnern  16 % machen Gefährdungsbeurteilungen eigenständig in der Einrichtung  12 % geben an nicht genau zu wissen, aufgrund welcher Anlässe eine ISO-Fachkraft konsultiert werden kann  78 % geben an, bislang noch keinen Beratungsanlass gehabt zu haben

Ein sehr hoher Prozentsatz der befragten Kitas gibt an, noch keinen Beratungsanlass gehabt zu haben. Dieser hohe Wert kann verschiedene Gründe haben und war Gegenstand in den Reflexionsworkshops. Mögliche Erklärungsansätze sind:  Erfahrene Kita-Fachkräfte fühlen sich in der Beurteilung von Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung sicher, sodass diese für sich keinen Beratungsbedarf sehen.  Die kollegiale Beratung erfolgt mit bewährten Kooperationspartnern, sodass eine zusätzliche Beratung durch eine ISO-Fachkraft unnötig erscheint.  Es gibt Defizite im Erkennen von gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung.  Es bestehen Unklarheiten, wann Hinweise so zu gewichten sind, dass das Prüfschema nach §8a startet.

Es wird deutlich, dass die verbindlich vorgesehene ISO-Fachberatung nach § 8a SGB VIII zur Gefährdungsbeurteilung auch dann nicht immer genutzt wird, wenn tatsächlich Anhaltspunkte

für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Dies hat zur Folge, dass Standards im Kinderschutz nicht adäquat umgesetzt werden können.

4.3 Prozess- und Ergebnisqualität der ISO-Fachberatung in Kitas

Die Gestaltung des Beratungsprozesses hat Auswirkung auf die Wirksamkeit der Beratungsleistung und die Zufriedenheit der beteiligten Personen. Zudem können Beratungsergebnisse weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder und deren Erziehungsberechtigten sowie für die Ausgestaltung von Erziehungspartnerschaften zwischen Kita-Fachkräften und den Erziehungsberechtigten nach sich ziehen. Anlehnend an eine Orientierungshilfe für Jugendämter zu Grundsätzen und Maßstäben zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft 2, wurden im Rahmen der Umfrage bei Kitas und ISO-Fachkräften die Zufriedenheit zu zentralen Kriterien der Prozess- und Ergebnisqualität erhoben.

Zentrale Ergebnisse in Bezug auf die Prozessqualität sind wie folgt:  Die befragten ISO-Fachkräfte sehen sich hinsichtlich der Klärung der Beratungsanliegen mehrheitlich gut bis sehr gut aufgestellt, würden sich jedoch mehr Zeit für die Beratungstätigkeit wünschen. Diese Einschätzung wird von den Kitas bestätigt.  Rund 90 % der befragten Kitas sind mit der Wahrung der Neutralität der ISO-Fachkräfte im Beratungsprozess zufrieden bis sehr zufrieden. Mit der Wahrung des Datenschutzes sind es 90 %. Die ISO-Fachkräfte beurteilen ihre Wahrung von Neutralität und Datenschutz mit jeweils rund 80 % etwas kritischer, aber immer noch sehr positiv.  Rund 60 % der ISO-Fachkräfte setzen Instrumente zur Gefährdungseinschätzung (insb. spezifischen Beratungs- und Dokumentationsbogen) standardmäßig ein. Dies deckt sich auch mit den Aussagen der befragten Kitas.  Rund 70 % der befragten Kitas sind mit der Dokumentation des Beratungsprozesses durch die ISO-Fachkraft zufrieden bis sehr zufrieden. Im gleichen Umfang bestätigen auch die befragten ISO-Fachkräfte die Zufriedenheit mit ihrer Dokumentationsarbeit.

Zentrale Ergebnisse in Bezug auf die Ergebnisqualität sind wie folgt:  Rund 80 % der befragten Kitas sind mit der Wirkung der Beratungsleistung insgesamt zufrieden bis sehr zufrieden. Bei den ISO-Fachkräften sind dies rund 90 % der Befragten.  Rund 80% der befragten Kitas und knapp 90 % der ISO-Fachkräfte sind zufrieden bis sehr zufrieden mit dem Beitrag der Beratung zu einer objektiven Betrachtung der Fälle und einer darauf basierenden sachlichen Gefährdungseinschätzung.  Rund 70 % der befragten Kitas und 80 % der befragten ISO-Fachkräfte sind zufrieden bis sehr zufrieden mit den aufgezeigten Vorschlägen und Möglichkeiten zu partizipativem Handeln und der Einbindung der Betroffenen (Kinder und Erziehungsberechtigten).  Rund 70% der befragten Kitas und 90% der befragten ISO-Fachkräfte sind zufrieden bis sehr zufrieden mit den aufgezeigten Vorschlägen und Möglichkeiten für die nötigen Handlungsschritte (Hilfsangebote und / oder Schutzmaßnahmen).  75% der befragten Kitas und 90% der befragten ISO-Fachkräfte sind zufrieden mit der gewonnenen Handlungssicherheit, die nötigen Handlungsschritte (Hilfsangebote und / oder Schutzmaßnahmen) auch selbstständig einzuleiten und umzusetzen?

2 LVR-Landesjugendamt Rheinland / LWL-Landesjugendamt Westfalen (2020): Empfehlung Schutzauftrag. Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Eine Orientierungshilfe für Jugendämter. Online abrufbar unter: www.lwl-landesjugendamt.de

 85 % sowohl der befragten Kitas als auch ISO-Fachkräfte sind zufrieden mit dem Beitrag der Beratung zur psychischen Entlastung im Kita-Team.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass Kitas, die eine Beratung in Anspruch nehmen sowie die ISO-Fachkräfte selbst, mit der Beratungsqualität der ISO-Fachberatung sowohl in Bezug auf die Prozesse und insbesondere in Bezug auf die erzielten Ergebnisse und Wirkungen überwiegend zufrieden bis sehr zufrieden sind. Die ISO-Fachberatung wird als hilfreich im Prozess der Gefährdungseinschätzung erachtet. Daraus lässt sich folgern, dass mit einer Erhöhung der Bekanntheit des Beratungsangebots auch mehr Kitas aufgrund der positiven Wirksamkeitserfahrungen das Angebot nutzen würden.

5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung

Damit die ISO-Fachberatung ihre vorgesehene Wirkung zum Kinderschutz in der Nürnberger Kita-Landschaft noch besser entfalten kann, werden nachfolgende Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die weitere Qualitätsentwicklung des Angebots als zielführend erachtet. Die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen basieren zum einen auf der Rückmeldung von Kitas und ISO-Fachkräften im Rahmen der Befragung und der Reflexionsworkshops als auch jahrelanger Praxisbeobachtungen und Facheinschätzung der im Jugendamt tätigen Kolleginnen im Bereich Kinderschutz.

5.1 Steigerung der Bekanntheit in Kitas

Die Bekanntheit der ISO-Fachberatung sollte insbesondere in den Einrichtungen der freien Träger noch weiter erhöht und beworben werden. Dies kann durch gezielte Informationen an die Fachkräfte, Aushänge in Einrichtungen oder Flyer erfolgen. Gewünscht wurden auch seitens der Kitas Formate auf Stadtteil- oder Einrichtungsebene, in denen ein persönliches Kennenlernen der jeweiligen zuständigen ISO-Fachkraft möglich ist. Indem die Bekanntheit des Beratungsangebots der ISO-Fachkraft mit seinem Unterstützungsangebot und des erwartbaren Nutzens für Kitas weiterverbreitet wird, ist zu erwarten, dass sich dadurch die Inanspruchnahme des Angebots insgesamt erhöhen wird.

5.2 Ausweitung der Inanspruchnahme in Kitas

 Kita-Fachkräfte sollten sich zum Kinderschutz fortbilden (Vermittlung von Kenntnissen zu Gefährdungsformen, Vorgehensweisen, Gefährdungskriterien, etc.) und dabei auch umfassend über das Angebot und des Nutzens der ISO-Fachberatung informiert werden. Damit soll gewährleistet werden, dass ISO-Fachkräfte regelhaft in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden. Für pädagogische Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist die Kinderschutzschulung bereits verpflichtend. Und auch für pädagogische Fachkräfte in Kitas freier Träger setzt das Jugendamt bereits Fortbildungsangebote und Fachtage um. Diese Aktivitäten gilt es fortzuführen und in der Breitenwirkung auszuweiten.  Zudem sollten in den Einrichtungen Verfahrensabläufe zur Sicherstellung des Schutzauftrags flächendeckend implementiert und regelmäßig überprüft werden. Es gilt sicherzustellen, dass die Handlungsabläufe aufgrund der Vereinbarungen nach §8a SGB VIII umgesetzt werden und die Inanspruchnahme der ISO-Fachberatung verbindlich geregelt wird.  Bislang noch weitgehend unberücksichtigt fand die ISO-Fachberatung im Bereich der Kindertagespflege statt. Dies ändert sich aktuell, denn nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in 2021 wurde in Nürnberg durch das Jugendamt mit allen

Kindertagespflegepersonen bereits eine Vereinbarung nach § 8a SGB VIII geschlossen und diese zur Umsetzung des Schutzauftrags geschult. Mit den Vermittlungsstellen der Tagespflegestellen wurde zudem vereinbart, dass die Kinderschutzschulung fester Bestandteil des Ausbildungscurriculums ist. Darüber hinaus sollen mindestens einmal jährlich zentrale Follow-Up-Schulungen für neue Tagespflegepersonen stattfinden.

5.3 Optimierung der Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle ISO-Fachberatung

 Zur Sicherstellung der persönlichen und fachlichen Eignung der mit der ISO-Fachberatung beauftragten Personen ist es wichtig, dass ihnen ausreichend zeitliche Ressourcen für ihre Beratungstätigkeiten zur Verfügung stehen und es ausreichende Möglichkeit zum Fachaustausch und für Fortbildungen zu Themen rund um den Kinderschutz gibt. Dies ist nicht immer selbstverständlich möglich, da ein Großteil der ISO-Fachkräfte diese Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben, sondern meist ergänzend zu einer bereits bestehenden Fachtätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Rund ein Drittel der befragten ISO-Fachkräfte sieht sowohl in Bezug auf die Rahmenbedingungen unter welchen sie die Beratungsarbeit erbringen als auch die persönliche Disposition die Beratungsanliegen der Kunden bedarfsgerecht bedienen zu können, noch Optimierungsbedarf. Es ist Aufgabe der für die ISO- Fachkräfte zuständigen Träger, entsprechende strukturelle Rahmenbedingungen und eine fortlaufende Professionalisierung der mit der Beratungsaufgabe betrauten Fachkräfte sicherzustellen. Entsprechende Standards sollten zwischen Jugendamt und freien Trägern vereinbart und künftig in den gemeinsamen Vereinbarungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes nach §§ 72a und 8a SGB VIII festgehalten werden.  Das Jugendamt unterstützt Fortbildungsangebote und Fachtage für die ISO-Fachkräfte. Analog bestehender Zertifizierungskurse wird dazu ein Kursangebot, bestehend aus mehreren Modulen, zu unterschiedlichen Themen konzipiert.  Um das Beratungsangebot zum Thema sexualisierte Gewalt für Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft auszuweiten, wurden neben dem Kinderschutzbund Nürnberg e.V. bereits im Jahr 2021 der Wildwasser Nürnberg e.V. und das Jungenbüro Nürnberg als weitere ISO-Fachberatungsstelle gewonnen.  Seitens der Kitas wurde auch zurückgemeldet, dass zur verstärkten Einbindung der ISO- Fachkräfte im sensiblen Feld der Klärung potentieller Kindeswohlgefährdungen im Vorfeld der Aufbau eines persönlichen Kontakts und Vertrauensverhältnisses zwischen Kitas und ISO-Fachberatungen von besonderer Bedeutung ist. Vielen Kitas sind die zuständigen ISO- Fachkräfte nicht bekannt und aufgrund nicht vorhandener Kontakte und Netzwerkbeziehungen eine Hürde zur Inanspruchnahme gegeben. Es gilt Ansatzpunkte und Formate zu finden, die diese Zugangshürden für ISO-Fachkräfte abbauen und das Angebot der ISO-Fachberatung stärker ins Alltagssystem der Kitas integrieren helfen.

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