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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (28.07.2022)

Sachbericht HzE Standardbericht 2021

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhalt 1.2

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.07.2022

Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung,

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in

Nürnberg

1. Aktuelle Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen

Bezugnehmend auf die Standardberichte die letzten beiden Jahre - vorgestellt in den Jugendhilfeausschüssen im Juli 2020 und 2021 - werden im Folgenden zentrale Entwicklungen und neue Projekte ab Mai 2021 dargestellt.

Aktuelle Entwicklungen Kinder- und Jugendhilfe: Auswirkungen Corona-Pandemie und

Krieg in der Ukraine

Erschien das Ende der Pandemie im Mai 2021 aufgrund des zunehmenden Impffortschrittes und der zur Routine gewordene Schutzmaßnahmen nahe, wurde die Bevölkerung und auch die Jugendhilfe im Herbst und Winter 2021 von der hochansteckenden Omikron-Variante erneut vor massive Herausforderungen gestellt. Einschränkende Schutzmaßnahmen und hohe Infektionszahlen bei jungen Menschen, in den Familien und Fachkräften belasteten jeden einzelnen aber auch die Einrichtungen und Strukturen massiv. Trotz überwiegend nur leichten Krankheitsverläufen kam es aufgrund von sich wiederholenden, angeordneten Quarantänezeiten außerdem zu hohen zusätzlichen Fehlzeiten bei den pädagogischen Fachkräften. In den Familien führte die Kompensation der Krankheitsausfälle und der hohe Organisationsaufwand in Beruf und Familie zu einer dauerhaften Belastung. Die langersehnte Entspannung im Sommer 2021 währte letztlich zu kurz, um neue Reserven aufbauen zu können. Der von Fachleuten bereits vorhergesehene Anstieg von häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdung wurde mit zeitlicher Verzögerung immer sichtbarer, und so stellen die knapp 1.000 Mitteilungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung 2021 in Nürnberg ein neues Allzeithoch dar. Die jungen Menschen und deren Familien werden sowohl von den Mitarbeitenden der Freien Träger als auch vom Allgemeine Sozialen Dienst (ASD) als zunehmend überlastet und nur noch schwer motivierbar wahrgenommen. Erste Studien weisen einen deutlichen Anstieg an psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen und Familien aus. Die Krankenkasse Hannover beziffert in einer Analyse von 200.000 Versichertendaten einen Anstieg bei den 13 bis 18-Jährigen mit Diagnose Angststörungen und Panikattacken von 2019 auf 2020 um +9% und mit Essstörungen um +7%. Insgesamt weisen laut dieser Analyse 13% aller 6 bis 18-jährigen Versicherten im ersten Jahr von Corona (2020) eine psychische Erkrankung auf.1 Dieses Ergebnis wird auch durch die bundesweite Langzeitstudie COPSY gestützt. „Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fanden, dass sich auch eineinhalb Jahre nach Pandemiebeginn noch 82 % der Kinder und Jugendlichen durch die Pandemie belastet fühlten. Etwa 35 % empfanden ihr Lebensqualität als eingeschränkt, das entspricht etwa doppelt so vielen wie vor der Pandemie. Auch die Häufigkeit psychosomatischer Beschwerden lag zum Zeitpunkt der Befragung deutlich über den Werten vor der Pandemie. Die Kinder und Jugendlichen erlebten die Pandemie als besonders belastend, wenn sie in beengtem Raum wohnten, einen Migrations-

1 Immer mehr Jugendliche laut KKH psychisch krank, veröffentlicht Dienstag, 29.03.2022 © kna/aerzteblatt.de; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132972/Immer-mehr-Jugendliche-laut-KKH-psychisch-krank ; 13.05.2022

hintergrund hatten, ihre Eltern eine niedrige Bildung aufwiesen oder unter einer psychischen Erkrankung litten.“2

Die weitere Entwicklung ist unvorhersehbarer denn je. Die dringend notwendige Rückkehr zur Normalität zeichnet sich trotz zunehmender Durchseuchung und Schutzimpfungen nicht ab, vielmehr sind bereits jetzt klare Anzeichen weiterer Wellen zu erkennen. Der Krieg in der Ukraine trifft daher auf eine bereits stark belastete Bevölkerung, Wirtschaft und auch auf ein belastetes Jugendhilfesystem. Während von der kurzzeitigen Fluchtbewegung über Weißrussland Mitte 2021 hauptsächlich die Bundesländer in Mittel- und Norddeutschland betroffen waren, kamen ab Mitte März binnen vier Wochen tausende Geflüchtete aus der Ukraine in Nürnberg an. So wurden bis 31.05.2022 insgesamt 7.629 Anträge nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz von Geflüchteten aus der Ukraine allein in Nürnberg gestellt, darunter 2.661 für Minderjährige.3 Der überwiegende Teil der Geflüchteten sind Frauen mit und ohne Kinder. Die Mehrheit wurde durch private Helferinnen und Helfer sowie soziale Netzwerke aufgenommen und versorgt. Zudem waren am 31.05.2022 1.371 Personen in bestehenden, teilweise wieder bzw. neu eröffneten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Kurzzeitig wurden auch Notunterkünften in Turnhallen, Messehallen, o.ä. eröffnet. Auch das Jugendamt akquirierte den bereits in der Flüchtlingswelle 2016 genutzten Festsaal des städtischen Kinder- und Jugendhilfezentrums sowie in Zusammenarbeit mit der Caritas Nürnberg einen ehemaligen Pfarrsaal. Beide Angebote mussten letztlich nicht in Anspruch genommen werden, bisher kamen in Nürnberg, anders als in anderen Großstädten, keine größeren Gruppen junger Menschen aus Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtungen und auch nur ganz vereinzelt unbegleitete Minderjährige (UmA) an. Zudem hat die Stadt Nürnberg umgehend eine zentrale Anlaufstation im Heilig-Geist-Spital eingerichtet, neben Mitarbeitenden aus der Zentralen Anlaufstation Migration waren auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst durchgehend anwesend. Nach dem großen Zustrom in den ersten vier Wochen ebbte der Zuzug im Mai ab, so dass die zentrale Anlaufstelle im reduzierten Umfang (verkürzten Öffnungszeiten; keine Präsenz des Allgemeinen Sozialen Dienstes) Anfang Mai in die Theresienstraße 18 umgezogen und aktuell wieder geschlossen ist. Neben den bereits vorher bestehenden Beratungs- und Informationsnetzwerk stehen dem Geflüchteten aktuell explizite Anlaufstellen bzw. Info-Hotlines von Jobcenter, Sozialamt und dem Amt für Migration und Integration sowie die Integreat-App zur Verfügung. Seit Juni ist festzustellen, dass erste Geflüchtete in ihr Heimatland zurückkehren oder in andere europäische Länder weiterreisen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD sind seit Beginn in der Abklärung von möglichen Kindeswohlgefährdungen und Prüfung und Installierung von Vormundschaften und Vollmachten für Begleitpersonen eingebunden. Hierzu wird Kontakt zu den jungen Menschen insbesondere in privaten oder Gemeinschaftsunterkünften aufgenommen und über Beratungsangebote und Hilfen informiert. So konnten bereits viele junge Menschen und ihre Familien aus dem ganzen Stadtgebiet in Beratungen des Jugendamtes eingebunden werden und/oder erhalten Leistungen und Jugendhilfen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, dass es immer Krisen mit neuen Herausforderungen geben wird. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfe, die jungen Menschen und deren

2 Covid-19-Pandemie: Seelische Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Eltern; veröffentlicht Donnerstag 21.04.2022; © kna/aerzteblatt.de https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=1&nid=133535&s=jugendliche ;13.05.2022

3 Daten des Sozialamts (Quelle: PROSOZ / Tao-Office) zum mündlichen Bericht TOP 2 – Versorgung aus der Ukraine geflohener Kinder und Jugendlicher im gem. Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 30.06.2022.

Familien in den Fokus zu rücken und schnelle bedarfsgerechte Unterstützungsangebote zu schaffen. Gerade im Hinblick auf vulnerable Gruppen sind junge Menschen „besonders auf haltgebende Strukturen angewiesen … [,da sie] im Gegensatz zu Erwachsenen bedrohliche Situationen wie eine Pandemie [oder Krieg] mangels Lebenserfahrung noch nicht entsprechend einordnen und relativieren“4 können. Das Jugendamt sowie die freien Träger arbeiten hierzu partnerschaftlich zusammen. Sie können dabei auf die Erfahrungen der Vergangenheit zurückgreifen und schnelle tragfähige Lösungen entwickeln und etablieren. Trotz der prekären kommunalen Haushaltslage gilt es weitere Innovationen zu fördern und die nötigen Personalressourcen bereitzustellen, um auch zukünftig handlungsfähig zu sein und gemeinsam – mit öffentlichen und freien Trägern und insbesondere unter Partizipation der jungen Menschen und deren Familie – bedarfsgerechte Konzepte entwickeln und umsetzen zu können.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Die Herausforderungen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sowie die Zeitplanung der einzelnen Umsetzungsschritte wurden bereits im Jugendhilfeausschuss vom 22. Juli 2021 TOP 4 Standardbericht HzE dargestellt. 2021 ist das Jugendamt in die Planung zur konkreten Koordinierung der einzelnen Umsetzungsschritte der unterschiedlichen und zeitlich gestaffelten Änderungen eingestiegen. Die Projektstelle aus dem Stellenschaffungsverfahren für 2022 (als Stabsstelle Projektleitung KJSG, 0,5 VK) befindet sich aktuell in der Ausschreibung, ebenso wie die Aufstockung des Fachcontrollings/-beratung für Hilfen zur Erziehung (0,5 VK). Im nächsten Schritt sind die Jugendämter ab 01. Januar 2024 verpflichtet, sogenannte Verfahrenslotsen in Vorbereitung auf die ‚große inklusive Lösung‘ vorzuhalten. Ihre Aufgaben sind im §10b Abs. 1 SGB VIII und im §10b Abs. 2 SGB VIII festgelegt. Es handelt sich um eine Doppelfunktion aus einerseits der Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen und andererseits der Unterstützung bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in eigener Zuständigkeit, d.h. Aufbau notwenigen Verwaltungsstrukturen. Die Aufgaben beinhalten sowohl pädagogisch, fachliche als auch verwaltungstechnisch, administrative Inhalte. Aktuell kann hierzu auf noch kein Aufgabenprofil oder auf Empfehlungen zur Umsetzung zurückgegriffen werden. Auch ist noch keine valide Aussage möglich, wie viele Verfahrenslotsen benötigt werden, erste Schätzungen bewegen sich zwischen 7-10 Vollkraftstellen für Nürnberg. Empfehlungen dazu sollen in einem aktuell vom Bayerischen Landesjugendamt ausgeschriebenen Pilotprojekt mit mehreren Modellkommunen von Oktober 2022 bis Dezember 2023 erarbeitet werden. Das Jugendamt hat einen Antrag zur Projektteilnahme gestellt; das Ergebnis ist noch ausstehend. In Anbetracht der sehr umfangreichen, neuen gesetzlichen Pflichtaufgabe ab dem 1. Januar 2024 benötigt das Jugendamt eine ausreichende Vorbereitungszeit. Das Jugendamt sieht es daher für dringend nötig, bereits im Stellungsschaffungsverfahren für 2023 zwei Vollzeitstellen mit Qualifikation Sozialpädagogik oder vergleichbar und eine Vollzeitstelle für eine Verwaltungsfachangestellte/n zur Vorbereitung auf die Pflichtaufgabe ab Januar 2024 zu beantragen. Eine der drei Stellen muss dann möglichst bald in 2023 besetzt werden, um die organisatorischen und konzeptionellen Vorarbeiten zu leisten, die zwei weiteren Stellen werden dann gegen Jahresende besetzt. Weitere Stellenschaffungen müssen dann für 2024 folgen.

4 Immer mehr Jugendliche laut KKH psychisch krank, veröffentlicht Dienstag, 29.03.2022 © kna/aerzteblatt.de; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132972/Immer-mehr-Jugendliche-laut-KKH-psychisch-krank ; 13.05.2022

Online-Beratung im Allgemeinen Sozialen Dienst

Im Zuge der digitalen Transformation wurde im Jugendamt Anfang 2020 beschlossen, die klassischen Beratungsformen und -methoden um digitale Angebote zu erweitern. Hintergrund war insbesondere die Annahme, dass gerade junge Menschen für digitale Kommunikationsformen aufgeschlossen sind und möglicherweise besser und niedrigschwelliger über Social Media, Videoplattformen etc. erreicht werden können. Innerhalb des Jugendamts wurde dazu eine bereichsübergreifende Projektgruppe initiiert, die sich mit den organisatorischen, rechtlichen, fachlichen und methodischen Aspekten auseinandersetzen sollte. Die Arbeit dieser Projektgruppe wurde mit Beginn der Pandemie 2020 unterbrochen und zugleich wurde durch die Folgen der Pandemie deutlich, dass digitale Beratungsangebote aus der Praxis der Jugendhilfe nicht mehr wegzudenken sind. In den Jahren 2020 bis Anfang 2022 wurde dann u. A. mit Unterstützung des E-Instituts der technischen Hochschule in Nürnberg ein Projektdesign entwickelt. Dieses Projektdesign sieht zunächst eine Pilotierung von Online-Beratungsangeboten in den Bereichen ASD, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und Erziehungsberatung in einem regional begrenzten Radius (Langwasser) vor. Ziel der Pilotierung ist es, Erfahrungen hinsichtlich der methodischen und organisatorischen Realisierbarkeit von Online-Beratung zu gewinnen und dann sukzessive in den Folgejahren das Angebot in allen Regionen auszurollen und daneben auch andere Handlungsfelder, wie etwa die offene Kinder- und Jugendarbeit oder die Frühen Hilfen, durch Online-Beratung zu ergänzen. Dabei versteht sich Online-Beratung immer als komplementäres Instrument in der Sozialen Arbeit, aber nicht als vollständiger Ersatz des persönlichen Kontaktes zwischen Berater und Kunden. In 2021 wurde zwischen Sozialamt, Jugendamt und Seniorenamt beschlossen, das Projekt Online- Beratung Dienststellen übergreifend zu betreiben, da das Sozialamt auch bereits aktiv an einem eigenen Online-Beratungsprojekt arbeitete. Die Dienststellen bereiten inzwischen in einer gemeinsamen Projektgruppe die Vergabe eines entsprechenden Tools vor, das die unterschiedlichen Möglichkeiten im Bereich der Online-Beratung eröffnet (E-Mail-Beratung, Chats, Messanger- Dienste).

Trennungs- und Scheidungsberatung

Bezugnehmend auf den Antrag der ÖDP vom 04.10.2021 werden die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienst (ASD) im Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung im Folgenden kurz vorgestellt. Grundsätzlich ist der Allgemeine Sozialdienst zuständig für Beratung nach §§ 17, 18 SGB VIII und die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII. Beides geschieht in ‘Personalunion’. Beratung nach §§ 17, 18 SGB VIII Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich Beratung durch den ASD oder anderen Beratungsstellen. Die Eltern sind für das Prozessergebnis verantwortlich, der Berater/die Beraterin für den Beratungsprozess. Aufgabe und Herausforderung des Beratungsprozesses ist es, frühzeitig eine Situation herbeizuführen, die vorrangig dem Wohl der betroffenen Kinder dient und ihrer Lebensrealität entspricht. Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) Der ASD hat im Falle der Mitwirkung beide elterlichen Seiten einzubeziehen, sofern dies möglich ist. Dies bedeutet aber nicht, dass Gespräche grundsätzlich gemeinsam geführt werden. In Fällen ‘Häuslicher Gewalt’ ist das sogar kontraindiziert - zumindest solange die gewaltausübende Person sich nicht glaubhaft mit den Gewalthandlungen auseinandergesetzt hat.

Form, Inhalt und Umfang der Mitwirkung liegen in eigenständiger Verantwortung des ASD. Durch das Einbringen erzieherischer und sozialer Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen bezieht der ASD fachlich Position und gibt dem Richter/der Richterin Kriterien an die Hand, damit er bzw. sie fundierte Entscheidungen treffen kann. Die endgültige Bewertung und Entscheidung liegt beim Familiengericht. Bei beiden Aufgaben informiert der ASD auch über mögliche Betreungssettings. Neben dem klassischen Residenzmodell (Kind bleibt bei einem Elternteil, der die überwiegende Betreuungs- und Erziehungsaufgabe leistet, während es beim anderen Elternteil „zu Besuch“ am Wochenende oder in den Ferien ist.) sind dies hauptsächlich das Nestmodell (Kind bleibt in der ehemaligen, gemeinsamen Wohnsituation, die Eltern „fliegen“ zur Betreuung in dieses „Nest“) und das Wechselmodell (Kind wechselt in vereinbartem Rhythmus zwischen den Elternteilen) in seinen unterschiedlichen Ausprägungen. Dabei wird immer auf die konkrete Situation und am Kindeswohl orientiert beraten.

Die Fachdiskussion, aber auch entsprechende gerichtliche Entscheidungen zeigen kein einheitli-

ches Bild, ob das Wechselmodell als geteilte Betreuung nach Trennung und Scheidung zu priori-

sieren ist. Noch geht man davon aus, dass die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

der Eltern als grundsätzliche Voraussetzung für die Anordnung des Wechselmodells durch Ge-

richte zu sehen ist.

Das am 27. Oktober 2021 veröffentlichte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familien-

fragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt deswegen:

 keine allgemeine Priorisierung der geteilten Betreuung durch Verankerung eines Leitbildes

im Gesetz

 die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern als grundsätzliche Voraus-

setzung für die Anordnung des Wechselmodells durch Gerichte

Geteilte Betreuung muss konkret durchführbar und mit dem Kindeswohl vereinbar sein (Orientierung am Grundgedanken des Familienrechts, differenzierte Prüfung des Einzelfalls ermöglichen). Andererseits steht im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 unter dem Punkt ‚Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung’: “Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs- , sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.“ Bei Gericht, aber auch im Jugendamt wird die Entscheidung, ob das Wechselmodel umgesetzt wird, nicht als Merkmal erfasst. Es kann aber festgehalten werden, dass es zunehmend umgesetzt wird.

2. Aufnahme der Erziehungsberatung in den Standardbericht Hilfen zur Erziehung

Bei der Vorstellung des Standardberichts der Hilfen zur Erziehung 2020 wurde im Jugendhilfeausschuss Juli 2021 angeregt, auch die Leistungen der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII künftig in den Bericht mit aufzunehmen. In Nürnberg stehen Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt sieben Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung. Sie verteilen sich über das Stadtgebiet, sodass die Wege für die Ratsuchenden kurzgehalten werden können. Die Stadt selbst unterhält vier Beratungsstellen und bezuschusst die drei weiteren Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft (EB-Stelle der Caritas (Erzdiözese Bamberg), EB-Stelle der Caritas (Diözese Eichstätt) und EB-Stelle der Stadtmission Nürnberg e.V.). Verschiedentlich bedienen diese sieben Beratungsstellen auch Außensprechstunden vor Ort in Horten, der Familienbildungsstätte, Kindertageseinrichtungen und anderen Kooperationspartner und -partnerinnen.

Die Beratungsfälle sind im Kinder-Jugend-Stärkungsgesetz (KJSG) folgenden Paragraphen zugeordnet: § 8a/b Schutzauftrag bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls: Beratung von Fachkräften als insofern erfahrene Fachkräfte § 16 Stärkung von Erziehungskompetenzen § 17 Beratung bei Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 18 Beratung bei Fragen zur Personensorge, Umgang etc. § 28 Erziehungsberatung § 35a Begutachtung bei drohender seelischer Behinderung (in Fällen von Dyskalkulie und Lese-Rechtschreib-Schwäche) § 41 Beratung junger Volljähriger Nachdem die Fallzahlen 2020 pandemiebedingt abnahmen, konnte für 2021 bei den Beratungsfällen wieder ein Anstieg verzeichnet werden. Während der Zeiten des Lockdowns blieben die Erziehungsberatungsstellen immer geöffnet und erreichbar für Klienten bzw. -innen. Die Beratungen wurden in verschiedenen Settings durchgeführt: face-to-face mit den jeweilig geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, walk-and-talk bei Spaziergängen, telefonische Beratung, Beratung per Video oder E-Mail Beratung über gesicherte Server. Das Rat- und Hilfetelefon der städtischen Erziehungsberatungsstellen wurde vermehrt angenommen. Somit standen alle EB-Stellen ideenreich und kreativ den Ratsuchenden zur Verfügung. Neben der Beratung gehören auch präventive Maßnahmen wie Elternabende, Fortbildungen für Erzieher bzw. Erzieherinnen, Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zu verschiedenen Themen zum Portfolio der Erziehungsberatungsstellen. Diese Angebote mussten leider mehr oder weniger pausieren in der Zeit der Pandemie und hohen Inzidenzwerte. Die Zeit wurde genutzt, um neue und angepasste Gruppenangebote zu konzipieren und jetzt in 2022 anzubieten (z.B. „Kletterausrüstung für die Seele“ für junge Teenager-Mädchen zur Krisenbewältigung; veränderte Konzepte für die verschiedenen Trainings der Sozialen Kompetenzen für Kinder verschiedenen Alters, Elterntrainings, ...). An allen Beratungsstellen wird Beratung in mehreren Sprachen angeboten, wobei jede Beratungsstelle – abgestimmt untereinander – bestimmte Schwerpunkte hat. So sind Beratungen auch in folgenden Sprachen möglich: Englisch, Kroatisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Polnisch, Spanisch, Tschechisch, Slowakisch, Rumänisch, Hindi, Urdu, Bengali und Gebärdensprache. Der Migrationsanteil unter den Ratsuchenden lag in den letzten Jahren bei rund 47%. Der Anteil von Familien, die teilweise oder ganz auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind liegt bei rund 15%. Alle Erziehungsberatungsstellen sind gut vernetzt mit den weiteren Hilfsangeboten und Diensten in der Stadt Nürnberg, mit denen sie fallbezogen und auch in regelmäßigen Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen konzeptionell zusammenarbeiten.

Abb. 2: Fallzahlen

2019 2020 2021
Jahresfallzahlen 3.418 2.961 3.090 Keine vollständige 850 745 Datenvorlage Keine vollständige 2.111 2.345 Datenvorlage
... davon Übernahmen aus dem Vorjahr
... davon Neuzugänge

Abb. 3: Verteilung nach Geschlechtszugehörigkeiten

2019 2020 2021
Männlich 55,41 % 53,76 % 52,15 % 44,21 % 45,99 % 47,11 % 0,38 % 0,25 % 0,74 %
Weiblich
Divers

Abb. 4: Altersverteilung des vorgestellten jungen Menschen

2019 2020 2021
0 bis unter 6 Jahre 908 767 819 1.527 1.295 1.347 709 672 699 159 146 150 115 81 75
6 Jahre bis unter 12 Jahre
12 Jahre bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
21 Jahre und älter

Die aktuellen Entwicklungen der Erziehungsberatung werden künftig als Kapitel im Standardbericht zu den Hilfen zu Erziehung dargestellt.

3. Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen 2021 in Nürnberg

im Überblick

Nach einem nur marginalen Anstieg der Gesamtzahl der laufenden Fälle (Stichtag 31.12.) 2020 (+0,5%) verzeichnet Nürnberg 2021 einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um +3,5% bzw. ca. 100 Fälle. Insgesamt zeigt sich weiterhin eine Verschiebung von stationären Hilfen zu ambulanten und teilstationären Hilfen. Das Steuerungsziel Vollzeitpflege vor Heimunterbringung führte innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer Zunahme an jungen Menschen in Pflegefamilien um +19%, gleichzeitig sinken die Unterbringungen in Heimen und betreuten Wohnformen – u.a. durch die zunehmende Verselbstständigung der Unbegleitet Minderjährigen Ausländer (UMA) – je um -14%. Die Zunahme an jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten lässt sich an dem hohen Zuwachs an individuellen bzw. intensivpädagogischen Maßnahmen ablesen, ein Anstieg um +65% seit 2016. Zudem haben sich sogenannte individuelle Zusatzleistungen, die auf Grundlage des Bayerischen Rahmenvertrags als in der Regel zusätzliche Betreuungsstunden in teil- und vollstationären Einrichtungen gewährt werden, seit 2017 mit 30 Fällen verdreifacht. 2021 wurden mit knapp 70 Fällen außerordentlich viele Hilfen an andere Jugendämter abgegeben, ca. die Hälfte im Rahmen von laufenden Vollzeitpflegen nach §33 bzw. §35a SGB VIII. Dagegen wurden mit 10 Fällen verhältnismäßig wenig Fälle von anderen Jugendämtern übernommen. Durch Corona hat sich der Bedarf an Hilfen zur Erziehung nochmals erheblich verstärkt. Erschwert durch Krankheits- und Quarantäneausfälle und den nun auch in Nürnberg angekommen Fachkräftemangel konnten Hilfen teilweise nicht mehr zeitnah installiert werden. Seit Sommer 2021 fand ein verstärkter Zuzug an unbegleitet minderjährigen Ausländern überwiegend über Belarus statt und führte in anderen Bundesländern zwischenzeitlich zu massiven Aufnahmeengpässen. Die Lage in Bayern und Mittelfranken war damit nicht vergleichbar. Obwohl keine Zuweisung im Rahmen der Verteilungsquote erfolgte, kamen dennoch UMA aus anderen Bundesländern in der Zentralen Aufnahmestation Bayern (ZAB Zirndorf) an. Sowohl ZAB als auch die Clearingstelle in Nürnberg meldeten am Jahresende Vollbelegung Der zwar moderate, aber stetige Zuzug traf auf ein mittlerweile stark reduziertes Jugendhilfeangebot, das den Bedarf nur schwer decken konnte. In Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Fürth und der Regierung von Mittelfranken wurden die Bedarfe gemeinsam ermittelt und mehrere Interimslösungen für Notunterbringungen und neue Angebote umgesetzt.

Die Gesamtkosten für Hilfen gemäß §§ 27ff SGB VIII in Nürnberg belaufen sich 2021 auf 71,8 Mio. Euro (+1,8%). Die Kosten sind genauso wie im Vorjahr und auch im kommenden Jahr in Zusammenhang mit Corona bedingten Sondereffekten zu interpretieren. So waren beispielsweise Zugangswege in Hilfen versperrt bzw. schwieriger (z.B. ambulante Therapien, Soziale Gruppenarbeit) oder extra vereinbarte Zusatzkosten für Hygiene- und Schutzmaterialien mit den freien Trägern für den stationären und teilstationären Bereich wurden gewährt.

Abb. 5: Entwicklung der Fall- u. Kostenzahlen5 3.000 70.505 71789 80.000

57.392 56.502 59.823 61.019 63.385 66.008 67.754
2 .57 8 2 .48 0 2 .48 8 2 .65 3 2 .63 4 2 .63 3 2 .76 3 2 77 8 2 87 4

o

60.000 r 2.000 u

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1.000 s 20.000 u

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0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Fallzahlen §§ 27 ff. inkl. § 86 Abs. 6 - Fälle zum 31.12. Kosten für Hilfen gem. §§ 27 ff o. ION, §§ 13, 19, 20, 52

Zur weiteren Entwicklung der UMA können – wie bereits im letzten Jahr - keine fundierten Aussagen getroffen werden. Die Beteiligung am Aktionsbündnis ‚Sichere Häfen aus griechischen Asyllagern‘ fand 2021 keine Umsetzung. Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. welche Auswirkungen sich aus der aktuellen europäischen Einigung zum freiwilligen Solidarmechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen ergeben. Die Ausgaben für die laufenden Hilfen zur Erziehung von UMA werden wie bisher zu 100% erstattet. Die Abrechnung erfolgt weiterhin bei Altfällen bis zum 31.10.2015 bei überörtlichen Trägern bundesweit und bei Hilfen ab dem 01.11.2015 über den Bezirk Mittelfranken.

Abb. 6: Entwicklung Fall- u. Kostenzahlen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Inobhutnahmen 350 10.000

7.746
9.331
5.037 8.536
3.708 6.556 5.794
2.978 4.518
108 126 188 287 253 197 141 115 83

8.000

A o

M 200 6.000 r u

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0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfd. Erzieh. Hilfen für UMA Stichtag 31.12. Ausgaben für UMA Hilfen o. ION

5 Abbildung 6: Die Fallzahlen umfassen die Hilfen zur Erziehung, die Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfen einschließlich der Hilfen für Unbegleitete Minderjährige Ausländer. Nicht enthalten sind in dieser Darstellung die Hilfen nach den §§ 13, 19, 20, 21, 52 SGB VIII.

IKO-Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte 20206

Seit 2005 beteiligt sich das Jugendamt der Stadt Nürnberg am interkommunalen Vergleichsring Jugendhilfe der deutschen Großstädte. Durch den bundesweiten Vergleich und den fachlichen Austausch können aktuelle Entwicklungen besser einordnen und bundesweite Trends erkannt werden. Erfahrungsgemäß liegt Nürnberg im Vergleich der deutschen Großstädte sowohl bei der Leistungsdichte für laufende und neu begonnenen Hilfen als auch bei den Kosten pro Jungeinwohner und den Kosten pro laufende Hilfen unter dem Durchschnitt. Zudem weist der Hilfequotient einen deutlichen Anstieg von ambulanten Hilfen und teilstationären Hilfen im Vergleich zu stationären Hilfen aus. Dies bestätigte sich auch 2020:

Abb.1: IKO-Kennzahlen im Vergleich7

22 Leistungsdichte neu begonnene Hilfen 12,3 11,4 67,48 Leistungsdichte laufende Hilfen 37,38 35,39 1.358 € Kosten pro Jungeinwohner 0 - unter 21 J. 797 € 614 € 25.940 € Kosten pro lfd. Hilfe 20.131 € 17.353 € 4,41 Hilfequotient neu begonnene Hilfe 2,93 2,65 2,5 Hilfequotient laufende Hilfen 1,96 1,99 Höchster Wert Median Nürnberger Wert

22 12,3 11,4 6 37, 35,3 7,48 38 9 1.358 € 797 € 14 € 25.940 20.131 17.353 €
4,4 2,93 2,65 2,5 1,96 1,99 1

4. Demographische Entwicklung und Konsequenzen für den Allgemeinen Sozial-

dienst

Nach dem erstmaligen Rückgang der Nürnberger Einwohnerzahl im Jahr 2020 um 1% schrumpft die Nürnberger Bevölkerung 2021 nochmals leicht um 0,4%. Gleichzeitig steigt die Anzahl an Jungeinwohnern (0 bis 21 Jahren) aber um knapp 0,4% bzw. 340 junge Menschen. Die leichte „Delle“ bei der Entwicklung der Kinderzahlen nivelliert sich aktuell schon wieder.

6 Die aktuelle Auswertung des IKO-Vergleichsrings steht jeweils erst im August des Folgejahres zur Verfügung. 7 Die Leistungsdichte setzt die Zahl der in Anspruch genommenen Erziehungshilfen ins Verhältnis zur 0 bis unter 21jährigen Bevölkerung (Hilfen pro 1.000 Jugendeinwohner). Die Kosten pro Jugendeinwohner setzen die absoluten Kosten für erzieherische Hilfen ins Verhältnis zu der 0 bis unter 21-jährigen Bevölkerung. Die Kosten pro laufende Hilfe setzen die absoluten Kosten für erzieherische Hilfen ins Verhältnis zur Anzahl der laufenden Hilfen. Der Hilfe-Quotient beschreibt das Verhältnis der Summe ambulanter und teilstationärer Hilfen zu den stationären Hilfen.

Abb. 7: Entwicklung Einwohner gesamt8 540.000 535.746 535.886

532.194 532.331

530.000

520.000

510.000

500.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Abb. 8: Entwicklung Jungeinwohner 0 bis unter 21 Jahren in Nürnberg9 105.000

96.809 97.535 98.415 98.412 97.522 97.862

95.392

95.000 92.404

91.214

85.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Der leichte Zuwachs 2021 ist ausschließlich auf den Anstieg an minderjährigen jungen Menschen zurückzuführen. Die Anzahl der jungen Volljährigen reduziert sich seit 2017 stetig.

Abb. 9: Entwicklung Jungeinwohner nach Altersgruppen in Nürnberg

32.500

27.500

22.500

17.500

12.500 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

0 bis u. 6 J. 6 bis u. 12 J. 12 bis u. 18 J. 18. bis u. 21 J.

Damit steht der ASD und das Jugendhilfesystem nach wie vor vor der Herausforderung, mit den steigenden (Jung-)Einwohnerzahlen Schritt halten zu müssen.

5. Altersgruppen, Geschlecht, Hilfeformen und -arten bei erzieherischen Hilfen10

Es besteht ein indirekter Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Jungeinwohner in den jeweiligen Alterskohorten und den einzelnen Hilfearten. Dieser wird in den beiden Abbildungen 11 und 12 deutlich. Wie bereits im Standardbericht 2020 aufgeführt, bestehen Corona bedingte Sondereffekte, so waren z.B. die traditionellen Zugangswege über die Jugendsozialarbeit an Schulen in die Soziale Gruppenarbeit nur sehr eingeschränkt vorhanden. Dadurch kamen im September 2020 und auch 2021 weniger junge Menschen in dieser Hilfeart an als in den Vorjahren (-20 Fälle).

8 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eigene Darstellung (Stand: 5/2021) 9 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eigene Darstellung (Stand: 5/2021) 10 Hinweis: In dieser Darstellung sind die Fallzahlen UMA enthalten, jedoch nicht die Fälle gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII.

Während die Alterskohorte der jungen Volljährigen weiterhin schrumpft, steigen die Hilfen für jungen Volljährige. Dies erklärt sich aus einer zunehmenden Anzahl ehemaliger UMAs, die inzwischen Hilfen für junge Volljährige erhalten. Zu der Gewährung von stationären und ambulanten Jugendhilfen über das 18. Lebensjahr hinaus kommen auch in speziellen Einzelfällen teilstationäre Hilfen in Arbeitstherapien der Behindertenhilfe. (siehe Abb.10 und 11).

Abb. 10: Erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen – Minderjährige und junge Volljährige

3000 240 2000 224 243 265 275 292 284 281 282 1000 2079 1996 1949 2100 2063 2066 2195 2215 2367 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Erzieh. Hilfen und Eingliederungshilfen für junge Volljährige Erzieh. Hilfen und Eingliederungshilfe für Minderjährige 3000 240 2000 224 243 265 275 292 284 281 282 1000 2079 1996 1949 2100 2063 2066 2195 2215 2367 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Erzieh. Hilfen und Eingliederungshilfen für junge Volljährige Erzieh. Hilfen und Eingliederungshilfe für Minderjährige
240 275 281 282
224 2079 243 2 65 2100 292 284 2195 2215 2367
1996 1 949 2063 2066

Abb. 11: Verteilung der Hilfen nach Altersgruppen

2021 468 962 900 249 20 2020 440 919 834 278 31 2019 411 895 828 15531 0 - unter 6 2018 374 850 815 241 20 6 - unter 12 2017 361 834 835 279 32 12 - unter 18 2016 320 826 926 277 25 18 - unter 21 2015 300 777 884 209 29 21 und älter 2014 319 747 889 236 33 2013 297 814 931 233 20 0 500 1000 1500 2000 2500 3000

9 20 31
468 96 2 900 24 9
440 91 9 834 278
15531 241 20 279 32 277 25 09 29 36 33 233 20
411 895 828 1 55
374 850 815 241
361 834 835 279
320 826 926 277
300 777 8 84 2 09
319 747 8 89 2 36
297 814 931 233

Abb. 12: Verteilung der erzieherischen Hilfen nach Hilfearten

2021 458 350 535 79 254 658 473 67 Amb. Hilfen f. Einzelne 2020 420 335 471 75234 653 509 73 Ambulante Therapien 2019 407 335 404 95 236 622 522 73 Amb. Hilfen für Fam. 2018 400 324 382 86229 608 517 87 2017 378 343 364 84232 608 547 78 Soz.Gruppenarbeit 2016 340 346 354 91228 570 635 89 Heilpäd. Tagesstätten 2015 318 327 333 86225 538 584 77 Vollzeitpflege inkl. § 86,6 2014 329 328 313 91225 515 603 76 Fälle Heimerziehung 2013 316 328 299 91 297 526 633 88 Betreute Wohnformen 0 250 500 750 1000 1250 1500 1750 2000 2250 2500 2750 3000

45 8 350 535 79 254 65 8 473 67
42 0 335 4 71 75 234 653 50 9 7
73 87 78 89 7 88
40 7 335 40 4 95 236 6 22 522 73
40 0 324 38 2 8 6229 60 8 51 7 8
378 343 36 4 8 4232 60 8 54 7 7
340 346 354 91 228 570 63 5 8
318 3 27 333 862 25 538 584 7
329 328 313 912 25 515 603 76
316 3 28 299 91 2 97 526 633 88

Der Anteil an Erzieherischen Hilfen für männliche Kinder, Jugendliche und Heranwachsende liegt traditionell über 61%. An dieser Stelle wird auf den Sachbericht TOP 6 Überhäufigkeit von Jungen in der Jugendhilfe (JHA 30.06.2022) verwiesen.

Abb. 13: Verteilung der Hilfearten nach Geschlecht Heimerziehung Vollzeitpflege Teilstationäre Hilfen SPFH männlich Integrationshelfer weiblich Erziehungsbeistand Soziale Gruppenarbeit

56,0 % 44,0 %
57,0 % 43,0 %
80, 9% 19 ,1%
55,2 % 44,8%
91,3% 8,7%
6 5,9% 3 4,1%
78,7 % 21, 3%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

6. Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Aufgrund der Corona-Pandemie liegt der Fokus noch deutlicher als in den Vorjahren auf der Entwicklung der Mitteilungen im Kontext Kindeswohlgefährdung. 2021 legten die Meldungen im Rahmen des Kinderschutzes § 8a nochmals deutlich um +13,6% zum Vorjahr zu und erreichen mit 998 einen bis dato noch nie erreichten Höchststand. Das bisherige Maximum lag 2018 bei 902 Meldungen. Aus dieser Zahl können zwei Dinge abgeleitet werden. Erstens die Corona-Pandemie hat zeitlich versetzt gravierende Auswirkungen auf junge Menschen und ihre Familien. Zweitens gelingt es aber dem Jugendamt der Stadt Nürnberg trotz geltender Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen die Meldewege offen zu halten und so für den Bürger und die Nürnberger Einrichtungen und Dienste erreichbar zu bleiben.

Abb. 14: Anzahl der Mitteilungen einer mögl. Kindeswohlgefährdung

1000 800 600 998 400 730 751 729 736 854 902 807 862 200 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

854 902 862 998
730 751 729 736 807

Die höhere Zahl der Meldungen führte prozentual aber kaum zu einer Verschiebung der damit ausgelösten Interventionen. So liegt der Anteil an Inobhutnahmen nach § 8a-Meldungen mit 58 Fällen (5,8%) nur leicht unter dem des Vorjahres (-2%) und 2018 (-1%). Der Anteil der Meldungen, bei denen eine sofortige Intervention notwendig war liegt mit 22,4% genau zwischen den zwei Vergleichswerten (19,7% 2020; 24,3% 2018). Dabei ist die regionale Verteilung wie in den Vorjahren sehr heterogen. Die Grafik Nr. 15 zeigt die Gründe für eine Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII. Wie bereits 2020 ist der Hauptgrund die unzureichende Förderung von jungen Menschen (24%), gefolgt von körperlicher Gewalt (20%).

Abb. 15: Gründe einer möglichen Kindeswohlgefährdung 2021

unzureichende Förderung unzureichende Grundversorgung 24% 18%

Sonstiges Sexuelle Gewalt 17% 3% Körperliche Gewalt Seelische Gewalt 20% 18%

Die Auswertung zum Ergebnis der Erstabklärung zeigt eine deutliche Verschiebung von Meldungen mit klarem erzieherischen Bedarf hin zu einem weiteren Klärungsbedarf. Hierunter fallen auch Abklärungen, die letztlich doch zu einer Herausnahme des jungen Menschen oder die Inanspruchnahme von Jugendhilfen führen. Die Meldungen mit dem Ergebnis akuter und chronischer Gefährdung sind relativ konstant. Zudem stieg die Anzahl an Meldungen, die keine Gefährdung des jungen Menschen ergaben.

Abb. 16: Ergebnis der Erstabklärung nach Mitteilung einer mögl. Kindeswohlgefährdung

40%

30% 2014

20%

10%

0% 2019

akute chronische erzieherischer weiterer keine

Gefährdung Gefährdung Bedarf Klärungsbedarf Gefährdung

In der Abbildung 17 wird dargestellt, durch wen eine mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt gemeldet wurde. Auffällig ist, dass 2021 so viele Meldungen wie noch nie anonym (15%) und durch die Polizei (12%) beim Allgemeinen Sozialdienst eingegangen sind. Dennoch werden die meisten Kindeswohlgefährdungen weiterhin aus dem Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen und sozialem Umfeld gemeldet.

Abb. 17: Mitteilung erfolgte durch

Koord. Kinderschutzstelle Bürgerinnen und Bürger Polizei Klinik, Arzt, Hebamme, Gesundheitsamt Ämter, Jugendhilfeanbiet., Beratungsstellen Verwandte Nachbarn, soziales Umfeld Schule, Kita, JAS anonym

0% 5% 10% 15% 20% 25%

Corona bedingt kam es 2020 zu Sondereffekten in Bezug auf die Inobhutnahmen, so mussten vergleichsweise eine hohe Anzahl an sehr jungen Kindern, dafür aber insgesamt weniger und insbesondere weniger mehrfach in Obhut (erneute ION nach Rückkehr in die Familie bzw. Jugendhilfeeinrichtungen) genommen werden. Bei der Altersverteilung zeigt sich 2021 eine deutliche Verschiebung von jüngeren Kindern zu Jugendlichen. Die Anzahl der neu begonnenen ION 2021 ist nach dem Rückgang im Vorjahr wieder deutlich angestiegen und liegt nun sowohl bei Anzahl als auch Anteil der UMA auf dem Niveau von 2018. Zudem stieg die Anzahl von jungen Menschen, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien bis zum Umzug in ein geeignetes Anschlussangebot nicht mehr gehalten werden konnten, von 11 jungen Menschen im Vorjahr auf 31 an. Teilweise war die Vermittlung in geeignete Betreuungssettings durch Corona bedingte Quarantäne- und Aufnahmeregelungen auch 2021 noch erschwert. Viel gravierender ist aber die hohe Anzahl an sehr jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten und Unterstützungsbedarf, für die weder ausreichend Plätze in kleinen, therapeutischen Betreuungsangeboten noch psychiatrische Angebote zur Verfügung stehen.

7. Neu begonnene Hilfen – Wer regt die Hilfe an, welche Bedarfe führen zu einer

Hilfegewährung?

2021 wurden mit 16% so viele Hilfen wie noch nie durch Ärzte, Kliniken und das Gesundheitsamt angeregt. Sicherlich eine Folge der aktuell sehr hohen Auslastung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtungen und Dienste. Zudem wanden sich auch 2021 wieder mehr Eltern bzw. Personensorgeberechtigte selbst an den ASD.

Abb.18: Wer hat die Hilfe angeregt?

Schule/KiTa

junger Mensch selbst Eltern/Personensorgeberechtige 2018 ASD selbst 2020 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%

Die Auswertung der Gründe für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe offenbart die gravierenden Auswirkungen im Bereich Schule und Ausbildung. Die Zahlen untermauert die bisherige Annahme, dass 2020 der Fokus auf Kindeswohlgefährdung und unzureichender Förderung/Betreuung/Versorgung des jungen Menschen den Blick auf den Bildungsbereich versperrte. Durch die Corona bedingten Schulschließungen und zeitweisen Wechselunterricht sind viele junge Menschen abgehängt worden und/oder können sich in den normalen Schulalltag nicht mehr einfügen. Auch in Nürnberg gibt es eine hohe Anzahl an jungen Menschen, bei denen sich Verhaltensauffälligkeiten und soziale Ängste ausgebildet oder negativ verstärkt haben und somit einen geregelten Schulbesuch unmöglich machen. Daher werden aktuell vermehrt Anfragen auf Jugendhilfen in Form von individuellen Beschulungsmaßnahmen gestellt. Die entstandenen Bildungslücken sind sicherlich in der Anzahl weitaus höher, allerdings nicht in primärer Zuständigkeit der Jugendhilfe zu verorten.

Abb. 19: Gründe für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe

Schulische/Berufliche Probleme des jM Unzureich. Förderung/Betreuung/Versorgung des… Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern 2016 Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales… 2017 Unversorgtheit des jungen Menschen 2018 2019 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des… 2020 Belastungen des jM durch familiäre Konflikte 2021 Gefährdung des Kindeswohls Übernahme von einem anderen Jugendamt Belastungen des jM durch Problemlagen der Eltern 0,0% 10,0% 20,0% 30,0%

8. Fallzahlen- und Kostenentwicklung der wichtigsten Hilfearten

8.1. Erziehungsbeistand

Die Anzahl an Hilfen in Form eines Erziehungsbeistandes steigt nach einer Reduzierung in den letzten beiden Vorjahren 2022 leicht an. Sowohl die laufenden Hilfen zum Jahresende als auch die Jahresgesamtzahlen legen im Vorjahresvergleich um ca. 10 Fälle zu. Die Kosten sind Corona bedingt gesunken. Wie bereits beschrieben konnten Hilfen teilweise nur eingeschränkt geleistet werden. Am Jahresende erhielten noch 24 ehemalige UMA im Rahmen der weiteren Verselbständigung Hilfen in Form eines Erziehungsbeistandes.

Abb. 20: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistandschaft -Entwicklung Fallzahlen und Kosten 600 1.910 € 2.000 500 1.761 € 1.664 € 1.723 € 1 .885 € 1.885 € 1.774 € 1.684 € 1.900 400 1.800 o r e llä 3 0 0 1 . 7 0 0 u E F 2 0 0 2 1 5 . 2 446997 € 254 538 236 489 234 471 240 471 255 500 242 486 233 449 242 458 1 . 6 0 0 d n e s 100 1.500 u a T 0 1.400 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfde. Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr Kostenentwicklung

1.910 € 1.761 € 1.664 € 1.723 € 1 .885 € 1.885 € 1.774 € 1.684
1. 44699 7 € 538 489 471 471 5 00 4 86 44 9 458
1. 5
252 254 236 234 24 0 255 242 23 3 2 42

8.3. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe verzeichnet innerhalb der letzten 8 Jahre einen Anstieg der laufenden Fälle zum Jahresende um über 70%. Auch die Anzahl der betreuten Klienten erhöhte sich im selben Zeitraum um 37%. Die Aufgaben dieser ambulanten Jugendhilfe sind so weitgehend wie in keiner anderen Hilfeart, da sie die gesamte Kernfamilie zuzüglich enger Sozialkontakte in den Blick nehmen mit individuellen und sehr umfangreichen Handlungsfeldern, z.B. Wohnungssuche, Sicherung des Lebensunterhalts, Organisation des Familienalltags, berufliche und/oder schulische Perspektive, medizinische oder therapeutische Abklärung. Corona bedingt kam es in einer Vielzahl an Hilfen zu krisenhaften Verläufen und Rückschritten, wodurch sich der notwendige Betreuungszeitraum verlängert und/oder der Unterstützungsbedarf zeitweise erhöht (Anstieg der wö-

chentlichen Fachleistungsstunden). Trotz der Corona bedingten Einschränkungen konnte die Leistungserbringung in Familien, in denen die Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls installiert war, die Leistungserbringung von den freien Trägern durchgängig gewährleistet werden.

Abb. 21: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Sozialpädagogische Familienhilfe

SPFH -Fallzahlen und Kosten

1000 10.000

6.194 € 7.753 € 6.890 € 4.740 € €4.835 5.038 € 5.493 € 5.041 € 4.322 €
29 571 9 313 592 6 333 37 354 659 364 681 381 708 442 84 0 471 729 53 811 5
313 6 333 354 64 81

o

r

u

E

e llä 500 5.000 d

n

F e

s

u

a

T

0 0

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Lfde. Fälle am 31.12. Zahl der betreuten Kdr. am 31.12. Kostenentwicklung

8.4. Erziehung in einer Tagesgruppe/Heilpädagogische Tagesstätte

Aus der im Vorjahresbericht angekündigten Bedarfsermittlung liegen Corona bedingt noch keine validen Ergebnisse vor. Eindeutig zeichnet sich aber ein Anstieg an Einzelintegrationen in Horten ab. Durch zusätzliche Betreuungsstunden für den Gruppendienst sowie Fachdienststunden zur Einzelförderung sollen junge Menschen in den Regeleinrichtungen wohnortsnah gefördert werden und dadurch langfristig nicht nur gehalten, sondern eine positive Entwicklung nehmen können. Die Einrichtungen und jungen Menschen werden seit 2020 vom Fachdienst Inklusion des Jugendamtes der Stadt Nürnberg unterstützt.

Abb. 22: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Heilpädagogische Tagesstätten

Heilpäd. Tagesstätten -Fallzahlen und Kosten 300 6.824 € 6.353 € 7.500 6.038 € 4.632 € 5.266 € 5.048 € 5.116 € 5.738 € 6.000 o 200 47.1821 € 76 r u e llä 85 97 106 4.500 E d 135 136 134 152 n F 100 3.000 e s u a 1.500 T 154 149 140 131 126 104 101 100 102 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfde Fälle HzE am 31.12. Lfde Fälle Eingliederungshilfe am 31.12. Kostenentwicklung

6.824 € 6.353 € 6.038 € 4.632 € 5.266 € 5.048 € 5.116 € 5.738 € 4.821 €
4 .8
71 76 85 97 106 135 136 134 152
154 149 140 131 126 104 101 100 102

8.4 Vollzeitpflege

2021 steigt die Anzahl an stationären Hilfen in Pflegefamilien in eigener Zuständigkeit , d.h. ohne nach §86 Abs. 6 SGB VIII11 – gemäß dem fachlichen Steuerungsziel insbesondere junge Kinder vorrangig in Hilfen nach § 33 SGB VIII zu vermitteln - um weitere 25 Fälle bzw. +4% an. Das familiäre Umfeld bietet den jungen Menschen sichere, langfristige Bindungen und einen normalen

11 §86 Abs. 6 SGB VIII: Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer Pflegeperson und ist der Verbleib bei dieser Pflegeperson auf Dauer zu erwarten, so ist oder wird […] der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Familienalltag. Da sich nachweislich jeder Beziehungsabbruch negativ auf die kindliche Entwicklung auswirkt, versucht das Jugendamt Nürnberg diese durch einerseits durchlässigen Konzepten (z.B. Vollzeitpflege von Anfang an) und andererseits fachlicher Unterstützungen (z.B. durchgängige fachliche Betreuung durch die freien Träger und Fachdienst Vollzeitpflege) entgegen zu wirken. Um dem gestiegenen Bedarf im Bereich der Vollzeitpflege organisatorisch zu begegnen und den gewünschten weiteren Ausbau abzusichern ist die Aufstockung des Fachteams im Umfang von 1,0 Vollzeitstelle dringend erforderlich. Dort sind nach wie vor 2,0 VK im Einsatz, während sich die Zahl der laufenden Fälle in den letzten 10 Jahren um 50% erhöht haben.

Abb.23: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Vollzeitpflege

Vollzeitpflege -Fallzahlen und Kosten 800 15.000 600 5.878 8.102 € 8.567 € 10.319 €10.632 €10.595 € o 6.533 € 7.234 € r 10.000 u e llä F 400 2 6 7 .4 5 63 € 256 274 287 279 283 287 277 267 E d n e 5.000 s u 200 a T 251 259 264 292 329 325 352 376 391 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Lfde Fälle zum 31.12. § 86 Abs. 6 Fälle zum 31.12. Kostenentwicklung

5.878 8.102 € 8.567 € 10.319 €10.632 €10.595 €
6.533 € 7.234 € 6.463 € 287 279 283 287 277 267
6.4
275 256 274
251 259 264 292 329 325 352 376 391

Abb.24: Pflegequote HzE ohne UMA und ohne § 35a

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Pflegequote HzE ohne Fälle 35,29% 36,79% 40,70% 47,28% 46,36% 49,62% 52,73% 53,80%
nach § 86 Abs.6 SGB VIII
Pflegequote mit Fälle nach 52,31% 55,24% 58,87% 63,57% 62,67% 64,88% 66,70% 66,95%
§ 86 Abs. 6 SGB VIII

8.5 Heimerziehung

Nach Stagnation der Fallzahlen im letzten Jahr reduziert sich die Hilfen 2021 im Bereich der Hilfen von Erziehung um 11%. Die Verschiebung von Hilfen zu Erziehung zu Eingliederungshilfen setzt sich dabei fort.

Abb. 25: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Heimerziehung mit UMA

Heimerziehung -Fallzahlen und Kosten 800 45.000 33.829 € 34.477 € 33.049 € 34.469 € 34.623 € e llä 4 6 0 0 0 0 109 113 128 135 134 3 1 4 4 .3 3 43 €31 1 . 5 9 1 95 €34 1 . 5 9 5 35 € 34 1 . 5 4 8 52 € 3 4 5 0 . . 0 0 0 0 0 0 o r u E d n F e s u 200 30.000 a T 524 490 456 500 413 374 359 354 315 0 25.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Fallzahlen HzE zum 31.12. Fallzahlen Einglied.-hilfe zum 31.12. Kostenentwicklung

33.829 € 34.477 € 33.049 € 34.469 € 34.623 € 109 34.343 €31.995 €34.935 €
109
113 128 135 34.452 € 134 143 151 155 158
134 143 151 155
524 490 456 500 413 374 359 354 315

Am Ende des Jahres sind noch 45 UMA in stationären Wohngruppen untergebracht. Die Anzahl an Hilfen zur Erziehung betrug 34 Fälle (siehe Abb. 26). Abb. 26: Heimfälle UMA am Stichtag 31.12. (nur HzE)

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
§§ 27, 34 58 59 131 64 33 22 17 17
§§ 41, 34 18 20 31 52 34 30 25 17

Weiterhin benötigt eine hohe Anzahl an jungen Menschen, ein stationäres therapeutisches Setting. Hinzukommt eine Zunahme an sogenannten Individuelle Zusatzleistungen in Form von zusätzlichen Betreuungsstunden oder Sonderleistungen, wie z.B. Individualbeschulung. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Anzahl an bewilligten Zusatzleistungen mit 30 Fällen verdreifacht. Gleichzeitig stiegen die Hilfen in Form einer Individuellen Einzelbetreuungen (ISE) gemäß § 35 SGB VIII im gleichen Zeitraum um +65%.

8.6 Sonstige betreute Wohnformen - Betreutes Wohnen

Unter dieser Hilfe werden unterschiedliche Angebote, wie die Verselbständigung älterer Jugendlicher bzw. junger Volljähriger oder die Begleitung junger Menschen mit seelischer Behinderung, subsummiert. Insofern gestaltet sich diese traditionell uneinheitlich. 2021 wurden weniger junge Menschen in Betreuten Wohnformen betreut, jedoch ohne entsprechende Kostenreduzierung. Ein Grund ist, dass die Trennung von Hilfen in Wohnheimen und Betreuten Wohnformen nicht immer möglich ist und vermehrt Hilfen in Einrichtungen für seelisch Behinderte – mit vergleichsweise hohen Tagessätzen - gewährt werden müssen.

Abb. 27: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Sonstige betreute Wohnformen

Betreutes Wohnen -Fallzahlen und Kosten

100 3.000 €

2. 1 3 8 82 € 1.882 € 2.096 € 2.1 2 8 4 5 € 2 1 .1 9 51 € 2 2 .4 0 15 € 2.221 € 2.694 € 2.674 €
18 24
24 23 25 21 27
70 52 54 65 59 63 48 52 40

2.500 € o

r

u

60 E

e llä 2.000 € d

n

F 40 e

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u

1.500 € a 20 T

0 1.000 €

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Fallzahlen HzE zum 31.12. Fallzahlen Einglied.-hilfe zum 31.12. Kostenentwicklung

8.7 Zunahme an Eingliederungshilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Das Thema Inklusion ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KSJG) und den sich daraus ergebenden zeitlich gestaffelten Umsetzungsschritten präsenter denn je. Die aktuellen Planungen gehen weiterhin von einer sogenannten großen Lösung ab 2028 aus, d.h. uneingeschränkte Zuständigkeit der Jugendämter für alle jungen Menschen. Bereits jetzt werden knapp 37% der Jugendhilfen in Nürnberg als Eingliederungshilfen gemäß §35a SGB VIII gewährt. Ein Plus um 4% im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund der im Punkt 1 ausgeführten negativen Auswirkungen der Corona Pandemie erscheint eine zukünftige weitere Zunahme als sehr wahrscheinlich.

Abb. 28: Verhältnis Hilfe zur Erziehung - Eingliederungshilfe12

3000 2000 594 635 673 736 758 804 878 889 954 1000 1637 1589 1541 1639 1597 1546 1598 1608 1653 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfen

878 889 954
954
878 889
594 635 673 736 758 804
1637 1589 1541 1639 1597 1546 1 598 1 608 1653

Der Anstieg der Eingliederungshilfen ist u.a. durch den stetig steigenden Bedarf an Schulbegleiter/Integrationshelfer in Schule und Kindertagesstätten zurückzuführen. Die Hilfen werden in Regelschulen (hauptsächlich Grundschulen, aber auch Mittel-, Realschulen und Gymnasien) und zunehmend auch in Förderzentren, in Horten und vereinzelt in Tagesstätten und zusätzlich zu einer stationären Hilfe gewährt. Wie bereits in 2020 ergeben sich Corona bedingte Einsparungen, da die Hilfen durch Wechselunterricht und erhöhter Krankheitszeiten nicht im vollen Umfang geleistet werden konnten. Die Folgen der Corona bedingten Bildungsdefizite werden sich noch langfristig auswirken und sicherlich zu steigenden Fallzahlen und Kosten führen.

Abb. 29: Entwicklung Kosten Integrationshelfer

Kostenentwicklung Integrationshelfer 300 4.000.000 e 200 o llä 2.000.000 r F 100 u E n 0 0 i n e 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 t s o K Jahres-Fallzahlen (Bestand+Zugänge) Ausgaben gesamt

Abb. 30: Entwicklung Fallzahlen Integrationshelfer

Jahresfallzahlen Integrationshelfer13 2 0 14 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
53 62 78 103 128 151 169 204

Das seit Schuljahr 2019/2020 laufende Projekt zur Klärung von Chancen und Grenzen von Poollösungen gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken und den Jugendämter Stadt Erlangen und Erlangen-Höchstadt (vgl. Vorlage Jugendhilfeausschuss 28.11.2019) wurde Corona-bedingt um ein weiteres Projektjahr verlängert. Dadurch stehen die Projektergebnisse erst im Herbst 2023 zur Verfügung. Die zusätzlichen Kosten werden vom Bezirk Mittelfranken getragen.

9. Steuerung der Hilfen zur Erziehung – Maßnahmen

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg setzte auch 2021 seinen systematischen Steuerungsprozess bei den Hilfen zur Erziehung fort.

9.1. Ausbau der eigenen Beratungsleistungen des Allgemeinen Sozialdienstes

Die Notwendigkeit eigener Beratungsleistung des ASD wurde im letzten Bericht dargestellt.

12 Hinweis: Die Darstellung beinhaltet keine Fallzahlen Vollzeitpflege gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII. 13 Bestand Vorjahr plus Zugänge 2021

Im Interkommunalen Vergleichsring wird immer wieder der Zusammenhang zwischen eigenen Beratungsleistungen nach §§ 16, 17, 18 SGB VIII und der Fallzahlentwicklung thematisiert, d.h. durch eigene Beratungen kann die Grundlage zur bedarfsgerechten Versorgung der jungen Menschen und ihrer Familien besser erarbeitet sowie ggf. sogar Hilfen durch frühzeitige Beratung verhindert werden. Trotz dem klaren Steuerungsanspruch können die Bezirkspädagoginnen und –pädagogen seit 2018 einer präventiv ausgerichteten Beratung immer schlechter nachkommen. 2021 wurden deshalb im Zuge der durchgeführten Revision der Personalbemessung im ASD (PeB) vier zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, die bis zum Juli 2021 vollständig besetzt werden konnten. Aufgrund der kurzen Einsatzzeit und insbesondere den durch Corona bedingten erschwerten Einarbeitungsbedingungen konnten diese 2021 noch keine volle Wirkung entfalten. Es bleibt abzuwarten, ob die zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der aktuell steigenden Fallzahlen tatsächlich zur Steigerung der eigenen Beratungstätigkeit von § 16 ff SGB VIII führen werden.

Abb. 31: Anteil der Klientenzeit für eigene Beratungen und Steuerung für von erzieherischen Hilfen §§ 27ff

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Anteil Klientenzeit für eigene 29,1% 29,7% 29,5% 28,8% 30,0% 26,4% 25,1% 23,4% 22,4%
Beratungen der ASD Fach-
kräfte
Anteil Klientenzeit für Steue- 43,7% 44,2% 44,0% 44,1% 43,6% 47,5% 49,3% 49,0% 50,2%
rung von erzieherischer Hil-
fen §§ 27 ff

Abb. 32: Anteil der Klientenzeit für eigene Beratungen der ASD-Fachkräfte an der Klientenzeit gesamt 32,0% 30,0% 28,0% 26,0% 24,0% 22,0% 20,0%

29,1% 29,7% 29,5% 28,8% 30,0%

26,4%

25,1%

23,4% 22,4%

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

9.2. Entwicklung von Jugendhilfeangeboten für spezielle Zielgruppen

9.2.1. Clearingstelle für sog. Systemsprenger und neue Dependance Jugendschutzstelle Das Jugendamt versuchte in den letzten Jahren intensiv das Projekt ‚Clearingstelle Systemsprenger‘ zu realisieren. Die Umsetzung scheiterte nicht am Bedarf und fachlichen Ideen, sondern ausschließlich an der bisher vergeblichen Suche nach einem geeigneten Mietobjekt auch außerhalb von Nürnberg. 2021 gelang es den Vermieter einer ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Herrmannstr. 9 zu gewinnen, dessen Immobilie sowohl die nötigen räumlichen als auch infrastrukturellen Voraussetzung für eine geschlossene Clearingstelle erfüllt. Das zweistöckige Objekt bietet zudem Räumlichkeiten für eine zweite Dependance der Jugendschutzstelle im Obergeschoss – neben der aktuellen Außenstelle für Mädchen in der Bertha-von-Suttner-Straße. Die Dezentralisierung soll einerseits die häufigen Konflikte zwischen Kindernotwohnung bzw. Kinder- und Jugendwohnheim und Jugendschutzstelle auflösen und bietet andererseits dringend benötigte externe Räumlichkeiten für die ebenfalls lange geplante und dringend notwendige Generalsanierung der Reutersbrunnenstraße. Das Jugendamt der Stadt Nürnberg stand 2021 zur Klärung der Vertragsvoraussetzungen mit Vermieter, Liegenschaftsamt, Regierung von Mittelfranken, Entgeltkommission Franken, Bayerisches Landesjugendamt, Mittelfränkische Jugendamtsleitungen und den Rummelsberger Diensten – als zukünftiger Leistungserbringer - in engem und stetigen Austausch.

Die nun sehr konkret geplante Umsetzung wird von den mittelfränkischen Jugendämtern ausdrücklich begrüßt, stehen doch für den gesamten Raum Mittelfranken keine derartigen Plätze zur Verfügung. Zur Inbetriebnahme des neuen Standortes hat die Verwaltung für den Stellenplan 2023 1,0 Stelle Fachdienst Psychologin/Psychologe oder Sozialpädagogin/-pädagoge mit entsprechender Zusatzqualifizierung und 3,0 Stellen Sozialpädagogin/-pädagoge beantragt. Dabei ist vorgesehen, dass 2,0 Stellen Sozialpädagogin/-pädagoge durch den Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V. bereitgestellt werden. Aufgrund der äußerst angespannten Situation in der ersten Jahreshälfte 2022 in der Kindernotwohnung wurden in Absprache mit der Heimaufsicht bereits 2,0 Vollzeitstellen zu Lasten des Budgets des Jugendamtes bereitgestellt. Zusätzlich ist für die Sicherstellung des Dienstbetriebes Kinder- und Jugendnotdienst (einschließlich neuer Standort) die Schaffung einer weiteren 1,0 Stelle Springer mit Qualifikation Sozialpädagogin/-pädagoge im Gruppendienst erforderlich, um krankheitsbedingte Ausfälle und Stellenvakanzen zu kompensieren. Auch hier ist vorgesehen, einen Teil des Stellenumfangs durch den Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V. bereitzustellen. Aufgrund der Kostenentwicklungen und Personalausweitungen der letzten drei Jahre wird aktuell die Gebührensatzung des KJND angepasst, siehe JHA vom 30. Juni 2022.

9.2.2. Krisenhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Die Verwaltung des Jugendamtes hat gegenüber dem Bezirk und der Regierung Mittelfranken das Versorgungsdefizit von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung, die aufgrund ihres Verhaltens aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oft sehr kurzfristig entlassen und dann keine geeignete Anschlusshilfe gefunden werden, mehrfach angemahnt. Sofern diese nicht in den elterlichen Haushaushalt aufgenommen werden können, erfolgt die fachlich inadäquate Unterbringung im Kinder- und Jugendnotdienst. Seit September 2019 ist deshalb eine Arbeitsgruppe „Intensivplätze“ unter Federführung des Bezirks Mittelfranken eingerichtet. Die einberufene Arbeitsgruppe konnte Corona bedingt in den letzten beiden Jahren nur sehr eingeschränkt tagen. Aktuell gibt es noch kein Ergebnis.

10. Entwicklung der Entgelte, Ausgaben und Einnahmen 2021

Der Vergütungssatz für eine Fachleistungsstunde bei ambulanten Hilfen erhöhte sich ab 01.03.2021 auf 76,64€ bzw. um +1,4%. Der durchschnittliche Tagessatz für teilstationäre Plätze stieg im Bereich der Entgeltkommission Franken 2021 um +2,3%; der Tagessatz für stationäre sozialpädagogische Plätze um +1,3%, für heilpädagogische Plätze um +4,4%, für therapeutische Plätze um +3,5% und für Erziehungsstellen um +4,0%, für stationäre Plätze insgesamt um +4,5%. Während in den letzten Jahren die Preissteigerungen insbesondere auf steigende Personalkosten und Fallzahlen zurückzuführen waren, werden im kommenden Jahr vor allem die gestiegen Energie- und Lebensmittelkosten in den Entgeltvereinbarungen zu berücksichtigen sein. Die Abbildung 33 zeigt die Entwicklung der Kostensätze der drei Hilfeformen über einen Zeitraum von drei Jahren.

Abb. 33: Preissteigerung bei erzieherischen Hilfen 2018 - 2021

Kostensteigerung -Vergleich 2018 zu 2021 5,54% 11,90% 16,83% FLS ambulante Hilfen TS Teilstationäre Hilfen TS Stationäre Hilfen

5,54%
11,9 0%
1 6,83%

Ausgaben ./. Einnahmen

Die Kosten für UMA sind analog zu den sinkenden Fallzahlen rückläufig. Grundsätzlich werden weiterhing alle HZE-Ausgaben für UMA erstattet, Altfälle bis zum 31.10.2015 von überörtlichen Trägern bundesweit, ab dem 01.11.2015 vom Bezirk Mittelfranken. Aufgrund der aufwendigen Verfahren fallen die Mittelabflüsse und Erstattungen periodisch weit auseinander. Die entsprechenden Einnahmen für UMA in 2020 liegen daher über den Ausgaben desselben Jahres. Die Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt hat ein sehr differenziertes Einnahmecontrolling aufgebaut und überwacht die Erstattungen regelmäßig. Insgesamt konnten in den letzten Jahren durch die Kostenerstattung von Land und Bezirk, Kostenbeiträgen von Eltern, Unterhaltsbeiträgen und Ersatzleistungen von Sozialleistungsträgern durchschnittlich ca. 24% der Ausgaben wieder gedeckt werden.

Abb. 34: Entwicklung Ausgaben und Einnahmen in Euro in Millionen

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Ausgaben für Hilfen nach 61,1 69,9 69,2 70,0 73,0 75,9 78,7 78,9
§§ 13, 19, 20, 27 ff, 35a, 41,
42 SGB VIII – gesamt
davon Ausgaben für UMA 4,4 10,9 10,9 10,6 9,3. 7,0 6,5 5,0
Einnahmen aus Kostener- 11,9 10,7 16,7 25,9 12,2 18,2 18,7 16,3.
stattung, Kostenbeiträgen
und Ersatzleistungen
– gesamt
davon Einnahmen für UMA 4,3 3,9 6,7 17,8 6,2 7,1 8,6 7,3

Die Ausgabenentwicklung wich 2021 von der Fallzahlentwicklung ab, d.h. eigentlich hätten die Ausgaben gem. der J-internen Hochrechnungen höher ausfallen müssen. Eine Analyse lieferte keine eindeutigen Erklärungen, aber es kann im Jahr 2022 zu gewissen Nachberechnungen und damit höheren Ausgaben kommen.

11. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die seit vielen Jahren bestehende Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bewährte in Zeiten der Corona-Pandemie einmal mehr ihre Tragfähigkeit und äußerst konstruktive Zusammenarbeit. Durch den engen regelmäßigen Austausch mit dem Sprechergremium per Telefon- und Videokonferenzen konnten auf kurzem Wege konkrete Fragestellungen und Problemstellungen zur aktuellen Situation sehr zeitnah geklärt und an die Nürnberger Träger kommuniziert werden. Zudem fanden im letzten Jahr die standmäßig halbjährigen Treffen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Freien Träger in Nürnberg – nach Ausfall 2020 – als Videokonferenz statt. Die Arbeitsgemeinschaft stellt eine sehr wichtige Grundlage für die Bedarfsplanungen der Verwaltung dar, die ohne die Rückkoppelung mit den konkreten einrichtungsbezogenen Planungen der Träger nicht möglich wäre. Wie in den vergangenen Jahren werden die Vertreter bzw. die Vertreterin des Sprechergremiums im Jugendhilfeausschuss kurz mündlich berichten.

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