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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (28.07.2022)

Kurzbericht HzE Standardbericht 2021

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Langwasser Jugendhilfeausschuss Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 1.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.07.2022

Standardbericht 2021 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung,

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in

Nürnberg

Zusammenfassung

1. Aktuelle Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen

Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona

Erschien das Ende der Pandemie im Mai 2021 aufgrund des zunehmenden Impffortschrittes und der zur Routine gewordene Schutzmaßnahmen nahe, wurde die Bevölkerung und auch die Jugendhilfe im Herbst und Winter 2021 von der hochansteckenden Omikron-Variante erneut vor massive Herausforderungen gestellt. In den Familien führte die Kompensation der Krankheitsausfälle und der hohe Organisationsaufwand in Beruf und Familie zu einer dauerhaften Belastung. Die langersehnte Entspannung im Sommer 2021 währte letztlich zu kurz, um neue Reserven aufbauen zu können. Der von Fachleuten bereits vorhergesehene Anstieg von häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdung wurde mit zeitlicher Verzögerung ab Mitte 2020 immer sichtbarer, und so stellen die knapp 1.000 Mitteilungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung 2021 in Nürnberg ein neues Allzeithoch dar. Die jungen Menschen und deren Familien werden als zunehmend überlastet und nur noch schwer motivierbar wahrgenommen. Erste Studien weisen einen deutlichen Anstieg an Psychischen Erkrankungen bei junge Menschen und Familien aus. Der aktuelle Krieg in der Ukraine trifft daher auf eine bereits stark belastete Bevölkerung, Wirtschaft und auch auf ein belastetes Jugendhilfesystem. Ab Mitte März kamen binnen vier Wochen tausende Geflüchtete aus der Ukraine in Nürnberg an. Der überwiegende Teil der Geflüchteten waren Frauen mit und ohne Kinder. Die Mehrheit wurde durch private Helferinnen und Helfer und soziale Netzwerke aufgenommen und versorgt. Die Stadt Nürnberg hat zudem umgehend eine zentrale Anlaufstation und Notunterkünfte eingerichtet, sowie weitere explizite Anlaufstellen bzw. Info-Hotlines mit Jobcenter, Sozialamt und dem Amt für Migration und Integration abgestimmt. Seit Juni ist festzustellen, dass erste Geflüchtete in ihr Heimatland zurückkehren oder in andere europäische Länder weiterreisen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASDs sind seit Beginn in der Abklärung von möglichen Kindeswohlgefährdungen und Prüfung und Installierung von Vormundschaften und Vollmachten für Begleitperson eingebunden. So konnten bereits viele junge Menschen und ihre Familien aus dem ganzen Stadtgebiet in Beratungen des Jugendamtes eingebunden werden und/oder erhalten Leistungen und Jugendhilfen.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Die Herausforderungen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sowie die Zeitplanung der einzelnen Umsetzungsschritte wurden bereits im Jugendhilfeausschuss vom 22. Juli 2021 TOP 4 Standardbericht HzE dargestellt. Im nächsten Umsetzungsschritt sind die Jugendämter ab dem 01. Januar 2024 bundesweit verpflichtet, sogenannte Verfahrenslotsen in Vorbereitung auf die ‚große inklusive Lösung‘ vorzuhalten. Ihre Aufgaben sind im §10b Abs. 1 und 2 SGB VIII festgelegt. Es handelt sich um eine Doppelfunktion aus einerseits der Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen

und andererseits der Unterstützung bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in eigener Zuständigkeit, d.h. Aufbau notwenigen Verwaltungsstrukturen. Die Aufgaben beinhalten sowohl pädagogisch, fachliche als auch verwaltungstechnisch, administrative Inhalte. In Anbetracht der sehr umfangreichen, neuen gesetzlichen Pflichtaufgabe benötigt das Jugendamt eine ausreichende Vorbereitungszeit. Daher sollen bereits im Stellungsschaffungsverfahren für 2023 zwei Vollzeitstellen mit Qualifikation Sozialpädagogik oder vergleichbar und eine Vollzeitstelle für eine/n Verwaltungsfachangestellte/n zur Vorbereitung auf die Pflichtaufgabe ab Januar 2024 beantragt werden.

Online-Beratung im Allgemeinen Sozialen Dienst

Im Zuge der digitalen Transformation wurde im Jugendamt Anfang 2020 beschlossen, die klassischen Beratungsformen und -methoden um digitale Angebote zu erweitern. In den Jahren 2020 bis Anfang 2022 wurde mit Unterstützung des E-Instituts der technischen Hochschule in Nürnberg ein Projektdesign entwickelt, das zunächst eine Pilotierung von Online-Beratungsangeboten in den Bereichen ASD, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und Erziehungsberatung in einem regional begrenzten Radius (Langwasser) vorsieht. Ziel der Pilotierung ist es, Erfahrungen hinsichtlich der methodischen und organisatorischen Realisierbarkeit von Online-Beratung zu gewinnen und dann sukzessive in den Folgejahren das Angebot in allen Regionen und auch andere Handlungsfelder auszurollen. Dabei versteht sich Online-Beratung immer als komplementäres Instrument in der Sozialen Arbeit, aber nicht als vollständiger Ersatz des persönlichen Kontaktes zwischen Berater und Kunden.

In 2021 wurde zwischen Sozialamt, Jugendamt und Seniorenamt beschlossen, das Projekt Online- Beratung Dienststellen übergreifend zu betreiben. Die Dienststellen sind inzwischen in einer gemeinsamen Projektgruppe an der Vorbereitung der Vergabe eines entsprechenden Tools, das die unterschiedlichen Möglichkeiten im Bereich der Online-Beratung eröffnet (E-Mail-Beratung, Chats, Messanger-Dienste).

Trennungs- und Scheidungsberatung

Bezugnehmend auf den Antrag der ÖDP vom 04.10.2021 werden die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienst (ASD) im Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung im Folgenden kurz vorgestellt. Grundsätzlich ist der ASD zuständig für Beratung nach §§ 17, 18 SGB VIII und die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII. Beides geschieht in ‘Personalunion’. Beratung nach §§ 17, 18 SGB VIII Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich Beratung durch den ASD oder anderen Beratungsstellen. Die Eltern sind für das Prozessergebnis verantwortlich, der Berater/die Beraterin für den Beratungsprozess. Aufgabe und Herausforderung des Beratungsprozesses ist es, frühzeitig eine Situation herbeizuführen, die vorrangig dem Wohl der betroffenen Kinder dient und ihrer Lebensrealität entspricht. Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) Der ASD hat im Falle der Mitwirkung beide elterlichen Seiten einzubeziehen, sofern dies möglich ist. Dies bedeutet aber nicht, dass Gespräche grundsätzlich gemeinsam geführt werden. In Fällen ‘Häuslicher Gewalt’ kann dies sogar kontraindiziert sein. Form, Inhalt und Umfang der Mitwirkung liegen in eigenständiger Verantwortung des ASD. Der ASD gibt eine fachliche Position ab und somit dem Richter/der Richterin Kriterien an die Hand, damit er/sie fundierte Entscheidungen treffen kann. Die endgültige Bewertung und Entscheidung liegt beim Familiengericht.

Bei beiden Aufgaben informiert der ASD auch über mögliche Betreuungssettings.

Die Fachdiskussion, aber auch entsprechende gerichtliche Entscheidungen zeigen kein einheitli-

ches Bild, ob das Wechselmodell als geteilte Betreuung nach Trennung und Scheidung zu priori-

sieren ist. Noch geht man davon aus, dass die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der

Eltern als grundsätzliche Voraussetzung für die Anordnung des Wechselmodells durch Gerichte

zu sehen ist.

Bei Gericht, aber auch im Jugendamt wird die Entscheidung, ob das Wechselmodel umgesetzt wird, nicht als Merkmal erfasst. Es kann aber festgehalten werden, dass es zunehmend umgesetzt wird.

2. Aufnahme der Erziehungsberatung in den Standardbericht Hilfen zur Erziehung

Zukünftig wird die Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII im Standardbericht der Hilfen zur Erziehung aufgenommen. In Nürnberg stehen Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen insgesamt sieben Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung. Sie verteilen sich über das Stadtgebiet. Darunter vier kommunale Beratungsstellen und drei weitere – bezuschusste – Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft. Verschiedentlich bedienen diese sieben Beratungsstellen auch Außensprechstunden vor Ort in Horten, der Familienbildungsstätte, Kindertageseinrichtungen und anderen Kooperationspartner und -partnerinnen. Nachdem die Fallzahlen 2020 pandemiebedingt abnahmen, konnte für 2021 bei den Beratungsfällen wieder ein Anstieg verzeichnet werden. Während der Zeiten des Lockdowns blieben die Erziehungsberatungsstellen immer geöffnet und erreichbar. Das Rat- und Hilfetelefon der städtischen Erziehungsberatungsstellen wurde vermehrt angenommen. An allen Beratungsstellen wird Beratung in mehreren Sprachen angeboten, wobei jede Beratungsstelle – abgestimmt untereinander – bestimmte Schwerpunkte hat. Der Migrationsanteil unter den Ratsuchenden lag in den letzten Jahren bei rund 47%. Der Anteil von Familien, die teilweise oder ganz auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind liegt bei rund 15%. Alle Erziehungsberatungsstellen sind gut vernetzt mit den weiteren Hilfsangeboten und Diensten in der Stadt Nürnberg, mit denen sie fallbezogen und auch in regelmäßigen Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen konzeptionell zusammenarbeiten. 3. Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen 2021 in Nürnberg im

Überblick

Nach einem nur marginalen Anstieg der Gesamtzahl der laufenden Fälle (Stichtag 31.12.) 2020 (+0,5%) verzeichnet Nürnberg 2021 einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um +3,5% bzw. ca. 100 Fälle. Insgesamt zeigt sich weiterhin eine Verschiebung von stationären Hilfen zu ambulanten und teilstationären Hilfen. Das Steuerungsziel Vollzeitpflege vor Heimunterbringung führte innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer Zunahme an jungen Menschen in Pflegefamilien um +19%, gleichzeitig sinken die Unterbringungen in Heime und betreuten Wohnformen – u.a. durch die zunehmende Verselbstständigung der Unbegleitet Minderjährigen Ausländer (UMA) – je um 14%. Die Zunahme an jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten lässt sich an dem hohen Zuwachs an individuellen bzw. intensivpädagogischen Maßnahmen ablesen, ein Anstieg um +65% seit 2016. Zudem haben sich sogenannte individuelle Zusatzleistungen, die in teil- und vollstationären Einrichtungen gewährt werden, seit 2017 mit 30 Fällen verdreifacht. Seit Sommer 2021 fand ein zwar moderater, aber stetiger Zuzug an UMA statt, der auf ein mittlerweile stark reduziertes Jugendhilfeangebot traf, das den Bedarf nur schwer decken konnte. In Abstimmung mit dem Kreisjugendamt Fürth und der Regierung von Mittelfranken wurden die Bedarfe gemeinsam ermittelt und mehrere Interimslösungen für Notunterbringungen und neuen Angeboten umgesetzt.

Die Gesamtkosten für Hilfen gemäß §§ 27ff SGB VIII in Nürnberg belaufen sich 2021 auf 71,8 Mio. Euro (+1,8%). Die Kosten sind genauso wie im Vorjahr und auch im kommenden Jahr in Zusammenhang mit Corona bedingten Sondereffekten zu interpretieren. So waren beispielsweise Zugangswege in Hilfen versperrt bzw. schwieriger oder extra vereinbarte Zusatzkosten für Hygieneund Schutzmaterialien mit den freien Trägern für den stationären und teilstationären Bereich wurden gewährt.

4. Demographische Entwicklung und Konsequenzen für den Allgemeinen Sozial-

dienst

Nach dem erstmaligen Rückgang der Nürnberger Einwohnerzahl im letzten Jahr um 1% schrumpft die Nürnberger Bevölkerung 2021 nochmals leicht um 0,4%. Gleichzeitig steigt die Anzahl an Jungeinwohnern (0 bis 21 Jahren) aber um knapp +0,4% bzw. 340 junge Menschen. Die sog. „Delle“ bei der Entwicklung Kinderzahlen gleicht sich aktuell schon wieder aus, d.h. der ASD muss weiterhin mit steigenden Bevölkerungszahlen rechnen.

5. Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Aufgrund der Corona-Pandemie liegt der Fokus noch deutlicher als in den Vorjahren auf der Entwicklung der Mitteilungen im Kontext Kindeswohlgefährdung. 2021 legten die Meldungen im Rahmen des Kinderschutzes § 8a nochmals deutlich um +13,6% zum Vorjahr zu und erreichen mit 998 einen bis dato noch nie erreichten Höchststand. Das bisherige Maximum lag 2018 bei 902 Meldungen. Aus dieser Zahl können zwei Dinge abgeleitet werden. Erstens die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf junge Menschen und ihre Familien. Zweitens gelingt es aber dem Jugendamt der Stadt Nürnberg trotz geltender Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen die Meldewege offen zu halten und so für den Bürger und die Nürnberger Einrichtungen und Dienste erreichbar zu bleiben. Bei der Altersverteilung der vom Jugendamt in Obhut genommenen jungen Menschen zeigt sich 2021 – im Gegensatz zum Vorjahr – wieder eine deutliche Verschiebung von jüngeren Kindern zu Jugendlichen. Zudem stieg die Anzahl von jungen Menschen, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien bis zum Umzug in ein geeignetes Anschlussangebot nicht mehr gehalten werden konnten, von 11 jungen Menschen im Vorjahr auf 31 an.

6. Steuerung der Hilfen zur Erziehung – Maßnahmen

6.1. Ausbau der Beratungsleistung des ASD

Die Notwendigkeit eigener Beratungsleistung des ASD wurde im letzten Bericht dargestellt. Trotz dem klaren Steuerungsanspruch können die Bezirkspädagoginnen und –pädagogen seit 2018 einer präventiv ausgerichteten Beratung immer schlechter nachkommen. 2021 wurden deshalb vier zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, die bis zum Juli 2021 vollständig besetzt werden konnten. Aufgrund der kurzen Einsatzzeit und insbesondere den durch Corona bedingten erschwerten Einarbeitungsbedingungen konnten diese 2021 noch keine Wirkung entfalten.

6.2. Entwicklung von Jugendhilfeangeboten für spezielle Zielgruppen

 Clearingstelle für sog. Systemsprenger Das Jugendamt versuchte in den letzten Jahren intensiv das Projekt „Clearingstelle Systemsprenger“ zu realisieren. Die Umsetzung scheiterte nicht am Bedarf und fachlichen Ideen, sondern ausschließlich an der bisher vergeblichen Suche nach einem geeigneten Mietobjekt. 2021 gelang es den Vermieter einer ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Herrmannstr. 9 zu gewinnen. Das zweistöckige Objekt bietet zudem Räumlichkeiten für eine zweite Dependance der Jugendschutzstelle im Obergeschoss. Die Dezentralisierung löst einerseits die häu-

figen Konflikte zwischen Kindernotwohnung bzw. Kinder-und Jugendwohnheim und Jugendschutzstelle und bietet andererseits dringend benötigte externe Räumlichkeiten für die ebenfalls lange geplante und dringend notwendige Generalsanierung der Reutersbrunnenstraße. Die nun sehr konkret geplante Umsetzung wird von den mittelfränkischen Jugendämtern ausdrücklich begrüßt.

 Krisenhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Aktuell besteht eine Versorgungslücke für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung, die aufgrund ihres Verhaltens aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oft sehr kurzfristig entlassen werden und dann keine geeignete Anschlusshilfe finden. Die inzwischen seit September 2019 eingerichtete Arbeitsgruppe „Intensivplätze“ unter Federführung des Bezirks Mittelfranken konnte Corona bedingt noch kein Ergebnis erarbeiten.

7. Entwicklung der Entgelte, Ausgaben und Einnahmen 2021

Während in den letzten Jahren die Preissteigerungen insbesondere auf steigende Personalkosten und Fallzahlen zurückzuführen waren, werden im kommenden Jahr vor allem die gestiegen Energie- und Lebensmittelkosten in den Entgeltvereinbarungen zu berücksichtigen sein. Die Ausgaben erhöhten sich trotz der höheren Fallzahlen kaum vom 78,7 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 78,9 Mio. Euro im Jahr 2021, ein gewisser Nachberechnungseffet wird daher im Jahr 2022 erwartet. Die Einnahmen sanken aufgrund der sinkenden UmA-Zahlen von 18,7 Mio. Euro auf 16,3 Mio. Euro.

8. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die seit vielen Jahren bestehende Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bewährte in Zeiten der Corona-Pandemie einmal mehr ihre Tragfähigkeit und äußerst konstruktive Zusammenarbeit. Durch den engen regelmäßigen Austausch mit dem Sprechergremium per Telefon- und Videokonferenzen konnten auf kurzem Wege konkrete Fragestellungen und Problemstellungen zur aktuellen Situation sehr zeitnah geklärt und an die Nürnberger Träger kommuniziert werden. Zudem fanden im letzten Jahr die standmäßig halbjährigen Treffen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Freien Träger in Nürnberg – nach Ausfall 2020 – als Videokonferenz statt. Die Arbeitsgemeinschaft stellt eine sehr wichtige Grundlage für die Bedarfsplanungen der Verwaltung dar, die ohne die Rückkoppelung mit den konkreten einrichtungsbezogenen Planungen der Träger nicht möglich wäre. Wie in den vergangenen Jahren werden die Vertreter bzw. die Vertreterin des Sprechergremiums im Jugendhilfeausschuss kurz mündlich berichten.

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