Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.07.2022
Vollzogener Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchteten vom
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ins Sozialgesetzbuch Zweites Buch –
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch –
Sozialhilfe (SGB XII)
Sachverhaltsdarstellung:
1. Einleitung
Bis zum 31. Mai 2022 hatten hilfebedürftige Menschen, die aus der Ukraine geflohnen sind und in Deutschland Schutz gesucht haben, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Über 7.500 Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG wurden von dem in Nürnberg zuständigen Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt bearbeitet. 1
Am 23. Mai 2022 mit Wirkung zum 01. Juni 2022 trat das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die erwerbsfähigen hilfebedürftigen ukrainischen Geflüchteten und deren Kinder in Kraft, für die nunmehr das Jobcenter Nürnberg-Stadt zuständig ist. Neben den finanziell besseren Leistungen (der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt im Schnitt 82 Euro über den Leistungen nach dem AsylbLG), der Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung sowie der Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung und den Erhalt von Kindergeld, besteht über das SGB II Zugang zum Arbeitsmarkt und damit zu gesellschaftlicher und beruflicher Integration über Förder- und Qualifizierungsangebote, wie zum Beispiel Sprach- und Integrationskurse sowie Weiterbildungen.
Für die Menschen, die das Rentenalter bereits erreicht haben oder nicht erwerbsfähig sind, wurde der Wechsel aus dem AsylbLG in das Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe (SGB XII) umgesetzt. Für Leistungen nach dem SGB XII ist weiterhin das Sozialamt zuständig.
2. Vorbereitungen und Zugangsvoraussetzungen für den Wechsel ins SGB II
Im Vorgriff auf den Abschluss des Gesetzgebungsprozesses mit den anvisierten Änderungen im Rechtsanspruch der hilfebedürftigen ukrainischen Schutzsuchenden haben das Sozialamt und das Jobcenter Nürnberg-Stadt vorbereitende Maßnahmen getroffen. Für den Personenkreis der Geflüchteten sollte der Leistungsübergang aus dem AsylbLG in das SGB II so einfach wie möglich gestaltet werden. Für die Leistungsabteilungen des Sozialamts und des Jobcenters bedeutete das – insbesondere im Hinblick auf die kurze Vorbereitungszeit – ei-
1 Zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Nürnberg siehe Berichtsvorlage des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt im Sozialausschuss am 05.05.2022 unter: http://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=24945; letzter Zugriff: 28.06.2022.
nen großen Kraftakt. Um die Antragstellung zu erleichtern und die Bearbeitung zu beschleunigen, entwickelte das Jobcenter einen vereinfachten Kurzantrag2 für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in deutscher Sprache. Außerdem wurde aufgrund der großen Antragszahlen eine spezialisierte Einheit gebildet, um die Bestandsfälle aus dem AsylbLG zu überführen und Neuanträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten (siehe 3.2.1).
In enger Abstimmung mit dem Sozialamt hat das Jobcenter allen zum Stichtag Ende April beim Sozialamt gemeldeten Geflüchteten aus der Ukraine bereits einen mit Daten des Sozialamts in Teilen vorausgefüllten Kurzantrag mit entsprechendem Anschreiben zugesandt, so dass die Weichen für den Zugang zum SGB II gestellt wurden. Zum Datenaustausch und für den lückenlosen Leistungsbezug wird in Nürnberg das sog. Verfahren des „Massendatenimports“ angewandt (Anwendung der Bundesagentur für Arbeit (BA)). Auf Basis einer Liste mit Daten von Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem AsylbLG werden die Daten automatisiert im Personendatensystem STEP erfasst. So ist an dieser Stelle die händische Erfassung der Personendaten nicht notwendig.
Vor dem 01. Juni 2022 sind so bereits über 1.800 ausgefüllte Anträge beim Jobcenter eingegangen. Da das Gesetz erst am 23. Mai in Kraft trat, war die Zeit der Umstellung äußerst knapp. Um die nahtlose Leistungsgewährung beim Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG zum SGB II hin sicherzustellen, wurde in Absprache mit dem Sozialamt die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der übergangsweisen Weitergewährung der Leistungen nach dem AsylbLG genutzt und vereinbart, dass die Zahlungen vom Sozialamt bis 30. Juni 2022 weiterlaufen. Seit dem 01. Juli 2022 hat das Jobcenter begonnen, neben den Neuanträgen und Veränderungsmitteilungen die Erstattungsverfahren zu bearbeiten.
Zusätzlich zum Kurzantrag auf SGB II-Leistungen müssen die Geflüchten mit Kindern einen Antrag für den Bezug von Kindergeld stellen. Für die Auszahlung der Leistungen wird die Eröffnung eines Bankkontos empfohlen. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Auch um die Aufnahme in eine Krankenkasse müssen sich die Leistungsberechtigten selbst kümmern, dabei besteht grundsätzlich freie Kassenwahl.
Voraussetzung für den Wechsel in das SGB II ist die Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder im Vorgriff darauf die so genannte Fiktionsbescheinigung. Diese kann beim Amt für Migration und Integration (ehemals Ausländerbehörde) beantragt werden.3 Das Gesetz erlaubt die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung oder die Aufenthaltserlaubnis erst nach erkennungsdienstlicher Behandlung. Nur für Geflüchtete aus der Ukraine, die vor dem 01. Juni 2022 angekommen sind, reicht eine ausgestellte Fiktionsbescheinigung des Amts für Migration und Integration in Verbindung mit dem Eintrag ins Ausländerzentralregister (AZR). Eine erkennungsdienstliche Behandlung kann allein für diesen Personenkreis bis zum 31. Oktober 2022 nachgeholt werden.
2 Der vereinfachte Kurzantrag kann hier heruntergeladen werden: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Nuernberg/SharedDocs/Downloads/DE/Ukraine_Kurzantrag.html;jsessionid=6D0A09841 D6935CE0BA5CAD6C44D4587?nn=16186. Weitere Informationen auf Ukrainisch und Russisch stehen hier zur Verfügung: https://www.jobcenterge.de/Jobcenter/Nuernberg/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Ukraine_erste_Info.html;jsessionid=91EF4CDE527B229FB3F94FBE9CCD6054; letzter Zugriff: 28.06.2022. Anträge können per Post (Jobcenter Nürnberg-Stadt, Ukraine, Fichtestraße 45, 90489 Nürnberg) oder per Mail (Jobcenter-Nuernberg-Stadt.Ukraine@jobcenter-ge.de) oder digital über jc.digital eingereicht werden. 3 Informationen dazu und der Antrag finden sich unter dem nachfolgenden Link: https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aktuell_74898.html; letzter Zugrif: 28.06.2022.
Unabhängig von diesen Regelungen müssen auch die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfüllt sein. Hilfebedürftige Personen, die wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Da das Jobcenter vorrangiger Leistungsträger ist, beauftragt es zur Prüfung der bestehenden dauerhaften Erwerbsminderung ein ärztliches Gutachten vom ärztlichen Dienst der BA. Ergibt das Gutachten, dass der Klient oder die Klientin weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, wird der Fall an das Sozialamt geschickt. Dort wird das Gutachten auf Plausibilität geprüft.4
3. Aktueller Stand des vollzogenen Rechtskreiswechsels in das SGB II
3.1 Aktuelle Daten
Zum Stichtag 24. Juni 2022 wurden insgesamt 2.630 Anträge auf Grundsicherung SGB II gestellt. Ca. 600 Anträge waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet, rund 800 Fälle konnten aktuell nicht bewilligt werden, da die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Im Wesentlichen betraf dies fehlende Fiktionsbescheinigungen. In diesen Fällen kann das Sozialamt bis zum Vorliegen der Bescheinigung Leistungen nach dem AsylbLG gewähren.
Nachfolgend werden für die am 20.06.2022 bereits bewilligten Fälle wesentliche Strukturmerkmale dargestellt:
Abb. 1: Altersstruktur ab 15 Jahren (vorauss. erwerbsfähige Leistungsbeziehende)
Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt.
4 Unter dem Titel „Wie erhalte ich existenzsichernde Leistungen, wenn ich nach dem 31.5.2022 aus der Ukraine nach Nürnberg eingereist und hilfebedürftig bin?“ hat das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eine Infografik zu den Zuständigkeiten und Bearbeitungsabläufen erstellt. Die Infografik ist abrufbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/infografik_schritte_sozialleistungen.pdf; letzter Zugriff: 01.07.2022.
Abb. 2: Altersstruktur Kinder bis 14 Jahre
Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt.
Abb. 3: 15- bis 65-Jährige nach Geschlecht
Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt.
3.2 Informationen zum Verfahren/Prozess
3.2.1 Leistung: Antragszentrum Ukraine wurde eingerichtet
Aufgrund der enormen Antragszahl und der zu erwartenden sehr spezifischen Bearbeitung wurde eine spezialisierte Einheit (Task Force) aus zwei Leistungsteams gebildet, um die Bestandsfälle aus dem AsylbLG zu überführen und Neuanträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Im „Antragszentrum Ukraine“ wird die vorhandene Erfahrung und Expertise aus dem Team Flucht (Leistung) zum Leistungsübergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genutzt. Denn die große zeitliche Herausforderung für die Jobcenter fokussiert sich beim Rechtskreiswechsel auf die Gewährung von Leistungen, daher hat sich die Geschäftsführung des Jobcenters Nürnberg-Stadt bewusst für die neue Spezialeinheit der Task Force im Antragszentrum entschieden.
Diese neue und temporäre Einheit wurde in den Räumlichkeiten des Bewerbungszentrums des JCN in der Fichtestraße 45, 90489 Nürnberg (U2 – Schoppershof) untergebracht. Damit wurde in Nürnberg eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die gut erreichbar ist und von den Räumlichkeiten gute Bedingungen für die Aufgabe bietet (eigener separater Eingang, Empfangsbereich, offener Kundenbereich, Back Office für die Bearbeitung). Das Bewerbungszentrum bleibt damit bis auf Weiteres geschlossen, Beratungen werden in den Büros der Integrationsfachkräfte durchgeführt, eine Nutzung der Bewerbungs-PCs ist nur sehr eingeschränkt an anderer Stelle im Gebäude möglich.
Zur Bildung der beiden neuen temporären Teams wurde intern und freiwillig zur Mitarbeit aufgerufen. Um die Leistung in den übrigen Bereichen nicht zu sehr zu schwächen, arbeiten aktuell in der Task Force von rund 45 VZÄ ca. 2/3 Mitarbeitende aus dem Bereich Markt&Integration (M&I) und Eingangsbereich und 1/3 aus der Leistungssachbearbeitung.
Um die Antragstellung zu erleichtern und die Bearbeitung zu beschleunigen, wurde ein vereinfachter Kurzantrag für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in deutscher Sprache entwickelt (siehe 2.) Die Anträge können postalisch oder per Mail, aber auch über jc.digital eingereicht werden. Neben der täglichen Vorsprachemöglichkeit, die im Zeitraum von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich ist und die im Wesentlichen von Vorsprachen zu Mietverträgen und Mietprüfungen genutzt wird, bedient das Antragszentrum seit 23.05. eine eigene Telefon-Hotline5, in der täglich zwischen 80 bis 100 Anrufe eingehen. Das Jobcenter steht zudem in einem permanenten Austausch im lokalen Netzwerk und bindet aktiv die Helferkreise zur Informationsweiterleitung ein.
3.2.2 Markt & Integration: Nutzung der Spezialeinheit für den Deutschspracherwerb
Die Integrationsfachkräfte des Teams Sprache sind aufgrund der langen Erfahrung mit dem Personenkreis der Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten besonders qualifiziert, die Erstberatung und die Hauptbetreuung für Fluchtkunden zu übernehmen. Das Team Sprache wurde wie das Team Flucht Leistung bereits 2015 eingerichtet.
Die überwiegende Mehrheit der Bedarfe zur Integrationsunterstützung liegt beim Spracherwerb. Dies ist seit 2015 die Kernaufgabe des Teams Sprache und soll daher auch hier übernommen werden. Zum Ausgleich der Belastungssituation werden aktuell Kundenbestände auf die Regionalteams in den Bereichen verteilt und zunächst keine neuen Kundinnen und Kunden in das Team Sprache zugeleitet.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlage sind ca. 1.000 Leistungsberechtigte im Alter von über 25 Jahren mit dem Bedarf, Deutschkenntnisse zu erwerben, beim Team Sprache gemeldet, zusätzlich ca. 600 Leistungsberechtigte im Alter unter 25 Jahren beim Dienstleistungszentrum U 25. Alle werden sukzessive terminiert beraten und in Deutschkursangebote
5 Die Rufnummer der Hotline lautet: 0911 / 529-3838.
zugeleitet. Die Beratung konzentriert sich zunächst explizit auf Kundinnen und Kunden, die im Leistungsantrag Bedarf nach Deutschkursen angegeben haben.
3.2.3 Besondere Herausforderungen
Wohnungssituation Die überwiegende Mehrheit der täglichen Vorsprachen betreffen die Genehmigung/Prüfung von Mietverträgen. Dies ist insofern bemerkenswert, als es einem großen Anteil der Geflüchteten zu gelingen scheint, Wohnraum zur Miete zu finden. Zugleich ist der Aufwand für die Prüfungen erheblich. Es besteht ein enorm hoher Beratungsbedarf angesichts der sehr unterschiedlichen Wohnraumangebote und Unterbringungsformen. Auch müssen viele Wohnungen als nicht angemessen/nachhaltig eingestuft werden, da sie beispielsweise erheblich zu klein oder deutlich überteuert sind.
Integrationsaussichten für die ukrainischen Geflüchteten Erwartet werden von der Öffentlichkeit schnelle Integrationsaktivitäten und -erfolge. Benötigt werden insbesondere ausreichend Integrationskursplätze (mit Kinderbetreuung).6 Nach Einschätzung des JCN ist frühestens ab September mit neuen Kursen zu rechnen, alternativ werden AVGS7-Angebote mit Sprachanteilen unterbreitet.
Zu den beruflichen Qualifikationen und den Aussichten bei der Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Erhöhte Arbeitsbelastung im Jobcenter Durch die erhebliche Zahl an Neuanträgen in sehr kurzer Zeit ist im Jobcenter eine erhebliche Zusatzbelastung entstanden, die eine Prioritätensetzung erfordert. Daraus ergeben sich bspw. längere Wartezeiten auf Erstgespräche im Bereich Markt und Integration sowie steigende Bearbeitungsrückstände.
3.3 Ausblick
Aufgrund der hohen Dynamik des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist nicht absehbar, wie viele Menschen aus der Ukraine in Zukunft noch Schutz in Deutschland suchen bzw. wieder in ihre Heimat zurückkehren werden. Auch nicht, wie sich diese Bewegungen auf die Kundenzahlen im Jobcenter Nürnberg-Stadt auswirken. Aktuell rechnet JCN mit einer Erhöhung des Bestands der Bedarfsgemeinschaften innerhalb kurzer Zeit von knapp 20%.
Der Rechtskreiswechsel bedeutet für die Kommunen über die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und die Beteiligung in Höhe von 15,2 % an den Verwaltungskosten der Jobcenter einen Mehraufwand, der zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht beziffert werden kann. Der Bund hat bereits zugesagt, sich an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Integrations-Aufwendungen der Länder und Kommunen zu beteiligen. Entsprechende gesetzliche Regelungen stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
4. Rechtskreiswechsel in das SGB XII
Analog zum Übergang in das SGB II haben Geflüchtete aus der Ukraine ab 01.06.2022 auch Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung sind und die Altersgrenze (65 Jahre und 10 Monate) erreicht haben.
6 Weitere Informationen zu Integrations- und Sprachkursen im Kontext der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine, auch zu den Handlungsfeldern Wohnen, Frühkindliche Bildung und Betreuung sowie Beschulung siehe Bericht „Fluchtzuwanderung aus der Ukraine: Aktueller Sachstand und Herausforderungen“ in der Integrationskommission am 07.07.2022, abrufbar unter: http://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=25180; letzter Zugriff: 28.06.2022. 7 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): Fördermittel für arbeitsuchende Personen
Insgesamt haben in der entsprechenden Altersgruppe 628 Geflüchtete für Juni 2022 wirtschaftliche Hilfe vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt erhalten (Quelle: PROSOZ, Stand 27.06.2022). Hiervon konnten schon für 377 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen werden, 251 Personen verfügten noch nicht über den entsprechenden Aufenthaltsstatus, so dass noch Hilfen nach dem AsylbLG gewährt werden mussten. Somit erhalten rund 60 Prozent der potenziell Berechtigten bereits Leistungen der Sozialhilfe. Nach Altersgruppen stellt sich der Leistungsbezug wie folgt dar:
Abb. 4: Geflüchtete aus der Ukraine – Übergang in die Grundsicherung im Alter
Quelle: Amt für Existenssicherung und soziale Integration – Sozialamt, PROSOZ; Stand 27.06.2022.
Weiterhin erhält derzeit ein kleiner Teil der Geflüchteten Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII). Hier ist aber mit einem deutlichen Anwachsen der Zahl der Leistungsberechtigten zu rechnen, da grundsätzlich der Bezug einer ausländischen Altersrente die Leistungen nach dem SGB II ausschließt, sofern eine entsprechende Gleichstellung mit einer deutschen Altersrente vorliegt. Für die ukrainische Altersrente wurde dies zwischenzeitlich durch den Bund festgestellt. In der Ukraine können unter bestimmten Voraussetzungen Frauen bereits im Alter von 57 Jahren und 6 Monaten und Männer im Alter von 60 Jahren eine Altersrente beanspruchen.
Durch den Rechtskreiswechsel in das SGB XII wird für die Geflüchteten – im Gegensatz zum SGB II – kein Zugang zu einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eröffnet. Die Geflüchteten erhalten zwar Versichertenkarten und die gleichen Leistungen wie gesetzlich versicherte Personen, aber die Sozialhilfeträger müssen den Krankenkassen die tatsächlich anfallenden Kosten zuzüglich einer Verwaltungsgebühr erstatten (§ 264 SGB V). Die Aufwendungen der Hilfen zur Gesundheit wurden in der Vergangenheit je zur Hälfte von der Stadt Nürnberg und dem Bezirk Mittelfranken getragen.
Insgesamt werden der Stadt Nürnberg durch den Rechtskreiswechsel in das SGB XII finanzielle Belastungen in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr entstehen.