Haushaltssperre

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Antrag Einführung eines Sozialtarifs für Strom und Gas Linke Liste vom 20.06.2021

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22. JUN 2021

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Nürnberg, 20.6.2021

Stadtratsantrag: Einführung eines Sozialtarifs für Strom und Gas

Sehr geehrter Herr OÖberbürgermeister,

in ihrer „RICHTLINIE 2009/72/EG“ vom 13. Juli 2009 hat die Europäische Union festgehalten, dass „Energiearmut in der Gemeinschaft ein wachsendes Problem [ist]* und den Mitgliedstaaten geraten, „nationale Aktionspläne oder einen anderen geeigneten Rahmen zur Bekämpfung der Energiearmut [zu] schaffen, die zum Ziel haben, die Zahl der darunter leidenden Menschen zu verringern. Die Mitgliedstaaten sollten in jedem Fall eine ausreichende Energieversorgung für schutzbedürftige Kunden gewährleisten.“

In mehreren europäischen Ländern wurden hierzu Maßnahmen ergriffen. In Frankreich gibt es seit einigen Jahren sog. „Energie-Schecks“ als Form der direkten Hilfe für einkommensschwache Haushalte. In Frankreich, Großbritannien und Belgien sind Stromsperren während der Wintermonate verboten. In Belgien existiert ein Sozialtarif für Strom/Gas, den die OECD als weltweit bestes Modell eines sozialen Ressourcen- Managements anerkannt hat.

Auch in Deutschland gibt es Bemühungen, Energiearmut zu bekämpfen. In Saarbrücken ist es gelungen, durch einen intensiven Datenabgleich zwischen Stromversorgern und Jobcentern die Zahl der durchgeführten Stromsperren zu verringern („Saarbrücker Vier- Punkte-Modell”).

Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gehört die Grundversorgung mit Energie.

Die LINKE LISTE stellt daher folgenden Antrag:

Die Stadt beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der N-Energie die Einführung eines Sozialtarifs nachfolgendem Modell zu prüfen:

  1. Eine bestimmte Anzahl an Kilowattstunden ist frei (500 kWh Strom p.a. sowie 560 kWh Gas p.a.). Sind diese „Frei-kWh“ überschritten, so gestaltet sich der Tarif für jede zusätzliche Kilowattstunde progressiv. Je höher der Verbrauch wird, desto höher wird der Durchschnittspreis pro kWh. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, sich ökologisch verantwortungsbewusst zu verhalten und den eigenen Stromverbrauch zu reduzieren.

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  1. Vollständige Sperrungen sind ausgeschlossen. Die Stromzufuhr wird auf eine Leistung von minimal 125 Watt oder 0,6 Ampere gedrosselt. Der Betrieb einer Glühbirne, des Telefons, einer kleinen Kochplatte oder der Heizung muss möglich bleiben.

  2. Abweichend von Punkt 1 gilt für alle Personen, die eine der der untenstehenden Sozialleistungen beziehen, dass sie bei Überschreitung der „Frei-kWh“ einen Preis pro kWh zahlen, der sich am niedrigsten gehandelten Marktpreis orientiert und nicht progressiv ist.

a. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB Xll

b. Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach S 35 Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung

c. Arbeitslosengeld Il bzw. Sozialgeld nach dem SGB |l

d. Kinderpflegegeld nach dem SGB VIll oder SGB XIl und Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach 88 19,34 und 41 SGB VII

e. Zuschüsse zu den Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege nach SGB VIII

f. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

g. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

h. Kinderzuschlag nach 8 6a Bundeskindergeldgesetz

I. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

j- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

  1. Sozialamt, Jobcenter und Energieversorger implementieren einen Informationsaustausch, durch den ein frühzeitiges Eingreifen im Fall größerer Zahlungsschwierigkeiten möglich wird. Drosselungen auf das Leistungsminimum sollen so abgewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Padua Stadträtidner LINKE LISTE Nürnberg

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