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Sachverhalt

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.07.2022

Energiepreisentwicklung - staatliche und kommunale (Beratungs-) Angebote und Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, Energieschuldenprävention und Umstellung auf alter-

native Energieversorgung

Besonders seit Beginn des Krieges in der Ukraine - und den damit einhergehenden Einschränkungen der Gaslieferungen aus Russland – steigen die Energiekosten stark an. Dies betrifft (Miet-) Haushalte mit geringem Einkommen und ohne finanzielle Rücklagen besonders.

Grundsätzlich ist die Thematik einer akuten Gasmangellage, der damit verbundenen Verteuerung von Strom und Heizenergie sowie des realen Risikos von Engpässen in der Wärme- und Stromversorgung auch im Kontext der Klimakrise und der zur Abwendung ihrer Folgen erforderlichen Energiewende zu sehen. Der Rat der Stadt Nürnberg hat mehrere Beschlüsse zur Umsetzung der Klimastrategie gefasst. Die darin enthaltenen Ansätze zur Einsparung bei Energieverbräuchen in allen Sektoren leisten auch einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Energiekrise in Europa und sind daher zügig voranzutreiben. Beispielhaft werden im dritten Teil der Vorlage Beratungsangebote in Bezug auf energetische Sanierung und erneuerbare Energien im Immobilienbestand dargestellt. Alle Bevölkerungsgruppen sind mit Blick auf den Klimaschutz, aber auch auf die akute Mangellage dazu aufgerufen, im Rahmen des ihnen Möglichen alle Einsparpotenziale zu realisieren.

Zugleich liegt es in der sozialpolitischen Verantwortung, die bereits kurzfristig sehr konkreten Auswirkungen stark gestiegener Preise insbesondere auf Haushalte mit geringem Einkommen festzustellen und durch staatliche sowie kommunale Maßnahmen dort gegenzusteuern, wo die Bürgerinnen und Bürger die stark erhöhten Kosten aus eigener Leistungsfähigkeit nicht tragen können. Die Vorlage stellt die wesentlichen staatlichen und kommunalen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, verschiedene Angebote und Maßnahmen zur Energieschuldenprävention und vorhandene Beratungsangebote dar. Der Schwerpunkt liegt bei Haushalten im Transferleistungsbezug, zudem werden staatliche Maßnahmen dargestellt.

I. Staatliche und kommunale Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung

1. Heizkosten im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsiche-

rung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, in der Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt ist verantwortlich für die Erbringung von Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbLG. Weiterhin ist die Stadt Nürnberg Träger der kommunalen Leistungen des SGB II, die vom Jobcenter Nürnberg–Stadt erbracht werden.

Die Aufwendungen für Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbLG werden überwiegend von Bund und Land erstattet, im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) sind die Aufwendungen jedoch in voller Höhe von der Stadt Nürnberg zu tragen. An den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung als Teil der kommunalen Leistungen im SGB II beteiligt sich der Bund derzeit mit 62,8 Prozent der laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung (ohne Bildung und Teilhabe).

Angesichts der derzeitigen Verwerfungen auf den Energiemärkten bestand aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf, um eine bedarfsgerechte Versorgung von Haushalten mit Leistungsbezug zu gewährleisten. Die Verwaltung hat daher Maßnahmen eingeleitet, die im Folgenden näher erläutert werden.

a. Überblick über die von den Leistungsbeziehenden genutzten Heizarten

Hinsichtlich der verwendeten Heizarten und eingesetzten Energieträger der SGB-II-, SGB XII sowie AsylblG-Beziehenden ergibt sich mit Stand Juni 20221 folgendes Bild:

SGB II

Bedarfsgemeinschaften Anzahl / Prozent

Erdgas 4.631 30,59% Heizöl 410 2,71% Fernwärme (circa 90% Erdgas) 4.357 28,78% Strom (Nachtspeichertechnik, elektr. Direktheizungen) 719 4,75% Kohle 30 0,2% Sonstige (Heizart unbekannt, Holz, etc.) 4.991 32,97% Bedarfsgemeinschaften gesamt 15.138 100,00%

Der hohe Anteil an „sonstigen Heizarten“ resultiert im Wesentlichen daraus, dass bei rund einem Drittel aller Haushalte die Heizart der Wohnung nicht bekannt ist bzw. keine Angaben hierzu gemacht werden.

SGB XII inklusive AsylblG

Anzahl der Fälle / Prozent

Erdgas 3.463 42,38% Heizöl 326 3,99% Fernwärme (circa 90% Erdgas) 3.021 36,97% Strom (Nachtspeichertechnik, elektr. Direktheizungen) 349 4,27% Kohle 24 0,29% Sonstige (Heizart unbekannt, Holz, etc.) 989 12,10% Fälle gesamt 8.172 100,00%

b. Preisentwicklungen

Nachfolgende Darstellung der Preisentwicklung mit dem Basisjahr 2020 orientiert sich an den Grundversorgungstarifen der N-ERGIE. Deren Angebotspalette umfasst weitere günstigere Tarife. Die Darstellung dient lediglich der Veranschaulichung der allgemeinen Preisentwicklung auf dem regionalen Markt zum ausgewerteten Stichtag.

Heizart / Energieträger 2020 2021 2022
Basis Grundversorgungstarife der N-ERGIE Basis Grundversorgungstarife Preise brutto Cent / Kilowattstunde
der N-ERGIE Datum Preisstand
Veränderung zu Basisjahr in Cent und Prozent
  1. Erdgas 5,54 ct 5,85 ct 6,82 ct 9,57 ct

etagenheizung/-einzelöfen +0,31 ct +1,28 ct +4,03 ct

1 Auswertungen des Sozialamtes der Stadt Nürnberg und des Jobcenters Nürnberg

  1. Strom Doppeltarif DT 20,54 ct 20,54 ct 20,54 ct 16,11 ct

Hochtarif ±0,00% ±0,00% -21,56%

  1. Strom Einheitstarif ET 29,92 ct 29,92 ct 29,92 ct 25,49 ct

±0,00% ±0,00% -14,80%

Aus den aufgeführten Zahlen lässt sich erkennen, dass von der bereits realisierten Preisentwicklung in erster Linie Bedarfsgemeinschaften mit einer wohnungs-/gebäudezentralen Versorgung durch Erdgas betroffen sind (rund 8.094 d. h. 34,72% aller BGs im SGB II, SGBXII und AsylblG), zusätzlich hochgerechnet rund 2.076 der Sonstigen (34,72% von 5.980), insgesamt damit rund 10.200 Haushalte. Hier sind entsprechend erhöhte Abrechnungen und Vorauszahlungen zu erwarten. Auch wenige Fälle mit dezentraler Warmwasserbereitung durch einen Gasdurchlauferhitzer sind betroffen.

Bei gebäudezentraler Versorgung durch Fernwärme ergeben sich zusätzlich 9.271 Haushalte / Bedarfsgemeinschaften.

Von den bereits eingetretenen bzw. auf Grundlage bereits festgeschriebener Preise zu erwartenden Preisanstiegen sind demnach ca. 19.441 Bedarfsgemeinschaften im SGB II, SGB XII und AsylblG betroffen.

Deutlich wird aufgrund der Auswertung auch, dass nicht alle Energieträger gleichermaßen betroffen sind. Aufgrund des Wegfalls der EEG - Umlage ergeben sich derzeit leicht rückläufige Preisentwicklungen beim Strom.

c. Vorschläge zum Umgang mit erheblichen Energiekostensteigerungen:

 Keine pauschale Erhöhung der Heizkostenrichtwerte Eine grundsätzliche Erhöhung der Richtwerte ist aufgrund der derzeit nicht einheitlichen Preissteigerung bei den verschiedenen Energieträgern nicht zweckmäßig.  Umgang mit unterjährigen Erhöhungen der monatlichen Heizkostenvorauszahlungen durch den Vermieter oder den Energieversorger Wird in der laufenden Abrechnungsperiode, unabhängig von der jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung, ein Schreiben vom Vermieter oder dem Energieversorger zur Anpassung der monatlichen Vorauszahlung beim Leistungsträger (Jobcenter, Sozialamt) eingereicht, werden die neu angesetzten monatlichen Kosten grundsätzlich in voller Höhe anerkannt.  Umgang mit Nachzahlung nach Einreichung der Jahresabrechnung für die Heizkosten Kommt es bei der Jahresrechnung zu einer Nachzahlung, wird eine Überprüfung des Verbrauchs im Vergleich zum Vorjahr durchgeführt, wozu die Jahresrechnung aus dem Vorjahr herangezogen wird. Geht hieraus hervor, dass die Mehrkosten preisbedingt sind, d.h. dass die Verbrauchsmengen im Wesentlichen gleichgeblieben sind, ist die Nachzahlung und der daraus resultierende erhöhte Abschlag zu übernehmen. Sind die Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr auch verbrauchsbedingt, wird das EnergieSparProjekt einbezogen

und eine entsprechende Stellungnahme eingeholt, wie dies generell bei deutlich überdurchschnittlichen Verbrauchsmengen der Fall ist.  Verweis auf und Einbindung des EnergieSparProjekts Im Rahmen des EnergieSparProjekts können durch eine verfeinerte Geräteeinstellung, Nachtabsenkungen, Lüftungsverhalten, Wartungsinitiative, Temperaturoptimierung bei Warmwasser und Heizung, Wohnungscheck bis hin zur Umstellung von Möbeln zur besseren Wärmeverteilung bis zu 15% der Energiemenge für Heizung (Gas) eingespart werden. Wichtig erscheint überdies, dass im Rahmen der Energieberatung ein vernünftiger Umgang mit reduzierter Temperatur nahegelegt wird. Hier geht es insbesondere um die Feuchtigkeitsregulierung (z.B. durch Thermohygrometer) und das richtige Lüftungsverhalten um Schimmelbefall vorzubeugen. Auch auf Seiten der Verbraucher ist es notwendig, einen Beitrag für die Energieeinsparung zu erbringen. Die Herausforderungen der Energiewende und die akut zu erwartende Gasverknappung sind als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen, zu deren Bewältigung jeder Bürger und jede Bürgerin Verantwortung für den eigenen sparsamen Verbrauch übernehmen sollte. Mit dem EnergieSparProjekt bietet die Stadt Nürnberg ein ausgereiftes und evaluiertes Beratungsangebot, das vor allem der Zielgruppe der Leistungsempfangenden und Geringverdienenden zu Gute kommt. Seit vielen Jahren werden mit Hilfe dieses Projekts Haushalte bei ihren Bemühungen zur Reduktion ihrer Energiekosten unterstützt (vgl. auch Ziffer II.1).

2. Staatliche Maßnahmen: Entlastungspakete des Bundes

Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 bereits zwei Entlastungspakete beschlossen, um so die gestiegenen Kosten sowohl für die Menschen als auch für die Wirtschaft abzufedern. Die Maßnahmen sollen vor allem Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen, die Leistungen beziehen oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.

 Im ersten Entlastungspaket werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Wegfallen der EEG-Umlage zum 1. Juli bei den Stromkosten entlastet (insg. 6,6 Mrd. €). Hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss für Heizkosten auf Grund der im Winter 2021/ 2022 stark gestiegenen Energiekosten. Personen, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bewilligt wurde und mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums zwischen dem 01. Oktober 2021 und 31. März 2022 liegt, erhalten eine Einmalzahlung von 270 €. Bei einem Zwei-Personenhaushalt umfasst die einmalige Leistung 350 €, für jedes weitere Familienmitglied werden 70 € gewährt. Die Auszahlung erfolgt demnächst. Studenten und Auszubildende erhalten 230 €. Hierdurch sollen sowohl die mittleren aber auch insbesondere niedrigere Einkommensgruppen unterstützt und entlastet werden.

 Das zweite Paket soll aus Sicht der Bundesregierung ebenso Bürgerinnen und Bürger schnell und unbürokratisch entlasten. Teil des Paketes ist etwa die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, wodurch der Energiesteuersatz für Benzin um 29,55 ct/Liter und für Diesel um 14,04 ct/Liter gesenkt wird.

 Alle unbeschränkt Steuerpflichtigen erhalten im September 2022 zudem eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 €. Sie soll in der Mitte der Gesellschaft ankommen und die Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten

bei ihrer Einkünfteerzielung entstehen. Die Energiepreispauschale wird über den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ausgezahlt und unterliegt dem Einkommensteuergesetz. Bei Selbständigen wird einmalig die Einkommensteuer-Vorauszahlung gesenkt. Nicht erwerbstätige Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII sowie AsylblG und Wohngeldbeziehende profitieren hier nicht, erwerbstätige Leistungsbezieher schon, da die EPP bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird.

 Im Juli 2022 erhalten Familien mit Kindern im Rahmen des Kindergeldbonus eine zusätzliche Einmalzahlung von 100 € pro Kind. Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus auch Familien mit niedrigem Einkommen zugute.

 Die im Juli 2022 ausgezahlte Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme (SGB II, SGB XII, AsylbLG und BVG) i. H. v. 200 € soll eine zusätzliche Entlastung für die im Zusammenhang mit Covid-19 entstandenen Mehraufwendungen schaffen. Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit, die im Juli 2022 mindestens an einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einmalig 100 € zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld. Die Auszahlung erfolgt automatisch, voraussichtlich ab August 2022.

 Neben diesen Maßnahmen führt die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 €, des Grundfreibetrags um 363 € sowie der Entfernungspauschale für Fernpendler bzw. der Mobilitätsprämie auf 38 Cent zu einer finanziellen Entlastung. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie AsylblG erhalten eine Einmalzahlung von 200 € im Juli pro Leistungsempfangenden sowie eine Sofortzahlung von 20 € im Monat pro Kind.

 Einen letzten Aspekt des Entlastungspakets stellt das Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV dar.

Die zahlreichen Einzelmaßnahmen für jeweils unterschiedliche Personengruppen stellen aus Sicht der Verwaltung nur erste Ansätze zur kurzfristigen Unterstützung dar. Angesichts der prognostizierten Preisentwicklung durch die zu erwartende Gasverknappung sowie der sich abzeichnenden Verfestigung der Inflationsentwicklung ist es jedoch erforderlich, dass die Entwicklungen zeitnah auch Berücksichtigung in der Bemessung der Regelsätze im SGB II und SGB XII sowie AsylblG findet. Gänzlich unabhängig von der derzeitigen, weitgehend irregulären Preisentwicklung, sollte auch in den genannten Transferleistungssystemen, ähnlich wie seit kurzem im Wohngeld, eine dauerhafte, mit der Preisentwicklung schritthaltende, Dynamisierung der Regelsätze angedacht werden. Inwieweit dies durch die „deutliche Erhöhung der Regelsätze“ zum 1.1.2023, die Bundesarbeitsminister Heil am 15.07.2022 medial ankündigte, zur Umsetzung kommt, konnte zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht beurteilt werden, da der entsprechende Gesetzentwurf noch nicht vorlag.

Zugleich müssen insbesondere die Grenzhaushalte in die Betrachtung einbezogen werden, deren Erwerbs- oder Renteneinkommen geringfügig oberhalb der Berechtigungsgrenze für Transfer- oder Unterstützungsleistungen liegen. Hier werden aus Sicht der Verwaltung bei entsprechender Entwicklung der Energiepreise weitere staatliche Maßnahmen auf Bundesebene erforderlich werden, um eintretende Härten abzufedern. Zugleich gilt es auch weiterhin, die Zugänge

zu den bestehenden Sicherungssystemen so niedrigschwellig zu gestalten, dass betroffene Haushalte die ihnen zustehenden Unterstützungsleistungen gut in Anspruch nehmen können.

II. Angebote und Maßnahmen zur Energieschuldenprävention

1. EnergieSparProjekt der Stadt Nürnberg

Mit dem EnergieSparProjekt der Stadt Nürnberg bietet das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration ein kostenloses Beratungsangebot, das Leistungsempfangende und Geringverdienende beim Thema Energiesparen unterstützt. Das EnergieSparProjekt des Sozialamts wird mit jährlich 50 T€ von der N-ERGIE gefördert. Weitere 50 T€ stammen aus städtischen Haushaltsmitteln.

Seit 2009 beraten Fachleute aus dem Bereich Bau, Umwelt und Technik einkommensschwache Haushalte sowie Transferleistungsbeziehende zum sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Energie. Im Zeitraum von 2009 bis 2022 erhielten um die 6000 Nürnberger Bürgerinnen und Bürger eine kostenlose Vor-Ort oder Onlineberatung zum Thema Energie. Neben dem Thema Energiesparen als solches werden in der Beratung auch die Themen Energieabrechnung und Messung, Geräteausstattung in den Haushalten sowie der Einbezug der baulichen Situation vor Ort thematisiert. Das Beratungsangebot kann den Schwerpunkt „Energieverbrauch und Energiesparen“ so auf eine ganzheitliche Art und Weise aufgreifen und die Haushalte bestmöglich unterstützen.

Durch die Beratung können anfallende Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser ermittelt und durch Anpassungen in Verhalten und Ausstattung nachhaltig gesenkt werden. Dies ermöglicht unter anderem eine Kosteneinsparung von bis zu 250 € im Jahr – bei entsprechender Verhaltensänderung und in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen und der Energiepreisentwicklung. Die Beratungszahlen bewegen sich dabei seit Jahren auf einem stabilen Niveau zwischen 350 und 450 Erstberatungen im Jahr. Ein Beratungsangebot in dieser Tiefe ist deutschlandweit einmalig.

Eine besondere Unterstützungsform bietet das EnergieSparProjekt im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Heizkosten. Anhand eines Musterhauses wurde ein Instrument entwickelt, das den Einfluss baulicher Gegebenheiten auf die Kosten der Heizung berücksichtigt. Dieses Instrument kommt insbesondere SGB II und SGB XII Empfangenden zu Gute. Jährlich werden um die 180 Stellungnahmen zum Heizkostenaufwand von den Energieberaterinnen und Energieberatern des EnergieSparProjekts für die Haushalte erstellt. Die im Rahmen der Stellungnahmen fachlich fundiert ermittelten Werte werden durch das Jobcenter und das Sozialamt als angemessen anerkannt und in der ermittelten Höhe übernommen. Dieses Vorgehen ist auch in den kommunalen Handlungsanweisungen für die Sachbearbeitung des Sozialamtes bzw. des Jobcenters verankert und damit bindend.

Eine weitere Maßnahme, die Haushalte – im Rahmen einer Energieberatung – finanziell unterstützen kann, ist der Austausch eines veralteten Elektrogroßgerätes (Kühlschrank oder Waschmaschine) durch Bezuschussung eines energieeffizienten Neugeräts in Höhe von 300 €.

Eine weitere wichtige Zielsetzung des Projekts ist auch der ökologische Aspekt. Das Projekt ermöglicht einen Beitrag zum Umweltschutz in Form bewusster Energienutzung und Senkung des Energie- und CO2-Verbrauchs.

Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen durchgeführt und gefördert, die es Migrantinnen und Migranten aus arabisch sprechenden Ländern ermöglichen, Informationen zum Thema „Umgang mit Energie / Abwicklung mit dem Energieversorger“ zu erhalten. Auch unterstützt das EnergieSparProjekt Haushalte dabei, einen Ratenplan über das Jobcenter oder das Sozialamt abzuschließen, und zeigt auf, welche Schritte notwendig sind, um eine Sperrung abzuwenden.

Im Einzelnen wird auf den umfassenden Bericht zum ESP in der Sitzung des Sozialausschusses am 02.12.2021 verwiesen.

  1. Härtefallfonds zum Erlass von Energieschulden und Härtefallkommission – auch Antrag

der Stadtratsgruppe „Die Linke“ vom 21.02.2022

Neben dem eher präventiv orientierten Ansatz des EnergieSparProjekts existiert seit 2017 auch ein Härtefallfonds zum Erlass von Energieschulden. Der Härtefallfonds dient dem Restschuldenerlass für Leistungsempfangende im SGB II oder SGB XII bei Energieschulden in besonderen Härtefällen. Die Einführung eines solchen Instruments wird auch im Antrag der Stadtratsgruppe „Die Linke“ vom 21.02.2022 gefordert. Mit dem nachfolgend näher dargestellten Härtefallfonds steht aus Sicht der Verwaltung bereits ein praxiserprobtes Instrument zur Verfügung.

Gestaltung und Abwicklung Härtefallfonds

Zur Umsetzung wurde auf Initiative der N-ERGIE eine Härtefall-Kommission ins Leben gerufen, an der neben der N-ERGIE das Jobcenter Nürnberg - Stadt, das Sozialamt Nürnberg sowie der Sozialpädagogische Fachdienst des Sozialamtes und der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamtes gemeinsam mit den Nürnberger Nachrichten sowie dem Rotary Verein Nürnberg-Neumarkt beteiligt sind. Härtefälle werden im Rahmen dieser Kooperation nach einem vereinbarten Prozess behandelt.

Potentielle „Härtefälle“ werden von den beteiligten Ämtern (Jugendamt, Sozialamt oder Jobcenter) vorgeschlagen. Wesentliche Grundlage für einen Restschuldenerlass ist eine positive Sozialprognose durch die Sachbearbeitung. Den betroffenen Personen und Familien soll es nach der Entschuldung gelingen, Zahlungen kontinuierlich zu leisten und nicht erneut offene Forderungen bei der N-ERGIE anzuhäufen.

Daher ist wesentliche Grundlage für die Übernahme der Schulden eine aktive Mitwirkung der potentiellen Haushalte. Diese Mitwirkungspflicht bezieht sich beispielsweise auf die verbindliche Einhaltung von Terminen und Vereinbarungen. Um möglichst vielen Hilfebedürftigen eine Chance auf die Härtefallregelung zu geben, ist (im Regelfall) der Schuldenerlass auf 5.000 € begrenzt. Grundsätzliches Ziel ist immer eine einstimmige und einvernehmliche Bestätigung.

Im Härtefallfonds stehen jährlich 50.000 € zur Verfügung, die zu gleichen Teilen von der N- ERGIE und aus Spendenmitteln der Aktion „Freude für Alle“ (Nürnberger Nachrichten) bereitgestellt werden.

Die Fallbearbeitung gestaltet sich wie folgt:

 Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen bzw. Bezirkssozialarbeiter oder Bezirkssozialarbeiterinnen schlagen Fälle vor und verwenden hierfür ein dafür erstelltes Formular (Checkliste). Bevor der Fall weitergeleitet wird, erfolgt grundsätzlich eine Freigabe (4-Augen-Prinzip), die innerhalb der jeweiligen Ämter organisiert wird.

 Die vorausgefüllte Checkliste erhält die N-ERGIE zum Abgleich der Daten hinsichtlich offener Forderungen, vereinbarter und nicht erfüllter Ratenpläne, möglicher Fälle von Energiediebstählen.

 Nach Rücksendung an die Stelle, die den Prozess eingeleitet hat, kann der Antrag von der beantragenden Dienststelle entweder verworfen (aufgrund der N-ERGIE Einträge) oder weiterbearbeitet werden. Nach Freigabe durch das einreichende Amt wird das fertige Antragsformular an die N-ERGIE gesendet und der Sitzungstermin der Kommission vorbereitet.

 Zur Betrachtung und Diskussion wird ein Kommissions-Tagungstermin anberaumt, bei dem der Fall vom eingebrachten Amt vorgestellt wird. Im Nachgang zu dieser Fallbetrachtung kommt es zu einer Abstimmung hinsichtlich der Freigabe bzw. begründeten Ablehnung.

 Die Umsetzung der Beschlüsse (Entschuldung) erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung durch die Nürnberger Nachrichten (Unterstützung aus Budget „Freude für Alle“) sowie die N-ERGIE Aktiengesellschaft, in der Regel jeweils zur Hälfte.

 Eine Einbindung des Rotary Club Nürnberg-Neumarkt erfolgt bei Fällen mit betroffenen Kindern, im Einzelfall auch bei Erwachsenen, sofern eine der einreichenden Stellen hier Handlungsbedarf und Unterstützungsmöglichkeiten sieht. Hierbei organisiert der Rotary Club Unterstützung zum Familienleben (z.B. Computer für Kinder / Jugendliche – Ersatz einer defekten Waschmaschine - …), so dass im Bedarfsfall die externe Unterstützung über die Übernahme der reinen Energieschulden hinausgeht.

Mit der seit Jahren bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen den Leistungsträgern, den sozialen Diensten der Stadt Nürnberg und der N-ERGIE wurde aus Sicht der Verwaltung ein wichtiges Instrument geschaffen, um die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bei Zahlungsverzug schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

  1. Einführung eines Sozialtarifes für Strom und Gas - Antrag der Linken Liste vom

20.06.2021

Der im Antrag vom 20.06.2021 vorgeschlagene Sozialtarif wird von der Verwaltung nicht befürwortet, denn er kann von der N-ERGIE aus wettbewerbs- und administrativen Gründen nicht umgesetzt werden. Zudem sprechen ordnungspolitische Erwägungen gegen die Einführung eines Sozialtarifs.

Als kommunales Unternehmen erbringt die N-ERGIE wichtige Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Als Energieversorgungsunternehmen steht die N-ERGIE jedoch im Wettbewerb mit vielen anderen Anbietern. Ein eigener Sozialtarif im skizzierten Umfang hätte direkte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der N-ERGIE, da antragsgemäß lediglich sie als Grundversorger diesen Sozialtarif anbieten müsste. Zudem stellt sich angesichts des deutlich über das Stadtgebiet Nürnberg hinausgehende Vertriebsgebiet der N-ERGIE die Frage der räumlichen Gültigkeit eines solchen Tarifs.

Allein die komplexe Administration des Sozialtarifs in der skizzierten Ausprägung würde den Vertriebsaufwand deutlich erhöhen. Hinzu kommen die Einnahmeausfälle durch das vorgeschlagene Preismodell und erforderliche Investitionen in die technische Infrastruktur. Dies würde letztlich die Preise für alle anderen Kundinnen und Kunden verteuern. Ein alternativer Ausgleich der Einnahmeausfälle und des erhöhten administrativen Aufwands aus dem städtischen Haushalt ist angesichts der derzeitigen Haushaltslage nicht darstellbar.

Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen sprechen auch praktische Gründe gegen die Einführung eines Sozialtarifs in der skizzierten Ausprägung:

 Mit der vorhandenen Zählergeneration (mechanische Zähler) bei fast allen Haushaltskunden ist eine Umsetzung von Frei - kWh nicht möglich. Dafür benötigt es die Umstellung auf elektronische Zähler (aktuell bei Kunden < 6.000 kWh Jahresverbrauch). Diese ist aktuell nicht vorgesehen und auch finanziell nicht abbildbar. Vorhandene mechanische Zähler sind auch nicht steuerbar. Es kann keine Steuerung einer Art Mindestverbrauch oder definierter Last durchgeführt werden. Derartige Anforderungen sind nur mit elektronischen Zählern möglich.

 Bei Einmietung in eine neue Wohnung werden die Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch mit dem Grundversorgungstarif versorgt. Die N-ERGIE bietet aber auch günstigere Tarife. Bereits heute – bedingt durch die Kooperation zwischen Sozialamt und Jobcenter und N-ERGIE – haben Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger die Möglichkeit, die günstigsten N-ERGIE Angebote zu nutzen.

 Der Gesetzgeber hat den Verbraucherschutz mit der Neuregelung der Grundversorgungsverordnung (Strom und Gas) ausgeweitet. So kann in 2022 erst nach zwei offenen Abschlägen gesperrt werden. Eine Sperre2 jedoch ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, sofern die Sperrvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn ein Haushalt in Zahlungsverzug gerät, gibt es ein standardisiertes Verfahren des Energieversorgers, in dem der Haushalt auf die Zahlung der offenen Forderungen hingewiesen wird und in dem überdies angekündigt wird, dass bei ausbleibender Tilgung die Sperrung droht. Hierzu sind alle rechtlichen Voraussetzung in der Grundversorgungsverordnung Strom (GVV Strom) sowie der Grundversorgungsverordnung Gas (GVV Gas) formuliert und für alle Energieversorger rechtsgültig.

Abschließend ist bleibt festzuhalten: Ordnungspolitisch gesehen, ist der soziale Ausgleich sowie die Abfederung besonderer sozialer Härten nicht Auftrag eines kommunalen Energieversorgers. Diese Aufgabe obliegt weiterhin den verantwortlichen öffentlichen Institutionen und muss durch die Systeme der sozialen Sicherung stattfinden. Im Einzelnen wird auf Ziffer I.1 und I.2 der Vorlage verwiesen.

2 Sowohl bereits im Vorfeld einer Sperre (Sperrandrohung und Sperrankündigung) als auch nach durchgeführter Sperrung gibt es eine langjährige und tragfähige Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten der Stadt (Sozialpädagogischer Fachdienst und Allgemeiner Sozialdienst) sowie der Leistungsträger (Jobcenter und Sozialamt der Stadt Nürnberg) und der N-ERGIE. Mit Hilfe der Vereinbarung eines sozialverträglichen Ratenplans (der durch die Kooperationsvereinbarung zwischen den Leistungsträgern, den sozialen Diensten und der N-ERGIE geregelt ist) kann die Sperrung zeitnah behoben werden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen, bei denen keine Sperrung vollzogen werden darf. Sollte durch die Stromsperre das Risiko einer Lebensgefahr für den Kunden bestehen, darf der Stromversorger die Sperrung nicht vollziehen (§19 Grundversorgungsverordnung). Laut N-ERGIE ist die Anzahl der Sperrungen in den letzten Jahren auf einem stabilen Niveau geblieben. Weiter ist den Zahlen zu entnehmen, dass die meisten Sperrungen innerhalb kürzester Zeit durch Zahlung behoben werden können. Dies spricht aus Sicht der Verwaltung dafür, dass dargestellten die Unterstützungs- und Hilfsangebote in einer solchen Situation tatsächlich greifen.

III. Beratungsangebote zur Umstellung auf alternative Energieversorgung - Antrag der

CSU - Stadtratsfraktion vom 02.05.2022

Für Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Beratungsangebote zur energetischen Gebäudesanierung sowie zum Einsatz von Erneuerbaren Energien. Seitens des Referates für Umwelt und Gesundheit stehen diese Angebote bisher insbesondere unter dem Aspekt des Klimaschutzes. Durch den Krieg in der Ukraine kommt noch die Frage der Versorgungssicherheit sowie der deutlich gestiegenen Energiekosten hinzu. Bei diesen Angeboten liegt im Unterschied zu den Ausführungen unter I. und II., ein Fokus auf der Beratung von Immobilienbesitzenden mit dem Ziel einer energetischen Optimierung von Wohngebäuden und dem Einsatz erneuerbarer Energien.

Diese vorhandenen Beratungsformate werden den Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Kooperationen angeboten (Darstellung: Referat für Umwelt und Gesundheit):

 Beratungsangebot SAMS zur energetischen Sanierung des Referates für Umwelt und Gesundheit

Hierbei werden Wohngebäudebesitzende qualifiziert, individuell, produkt- und herstellerunabhängig beraten. Die Ratsuchenden erhalten einen Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen, energetische Konsequenzen, Fördermöglichkeiten, rechtliche Grundlagen und können auf dieser Basis weitere Schritte planen, die ihren Altbau fit für die Zukunft machen.

 Veranstaltungsreihe zur Energetischen Gebäudesanierung in Kooperation mit dem Bildungszentrum, der Stiftung Stadtökologie und dem Referat für Umwelt und Gesundheit

In dieser Veranstaltungsreihe werden die Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Themenbereiche rund um die energetische Gebäudesanierung und den Einsatz von erneuerbaren Energien informiert.

 Angebote zu kostenfreien Heizungschecks und Gebäude-Energie-Checks in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern und dem Referat für Umwelt und Gesundheit:

Die Verbraucherzentrale Bayern bietet mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz u.a. Heizungschecks und Gebäude-Energie-Checks an. Hierbei muss die Bürgerin oder der Bürger einen Eigenanteil von 30 Euro aufbringen. In den regelmäßigen gemeinsamen Sonderaktionen werden eine vorab definierte Anzahl an Beratungen angeboten, wobei das Referat für Umwelt und Gesundheit den Eigenanteil der Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Diese Aktionsform wird sehr gut angenommen. Bei der letzten Aktion im April 2022 waren die angebotenen 50 Heizungschecks innerhalb weniger Stunden ausgebucht, was auch ein Indiz für die große Unsicherheit der Menschen hinsichtlich zukünftiger Versorgungssicherheit darstellt.

 Stadtteilaktionen zur energetischen Gebäudesanierung in Kooperation mit der Stiftung Stadtökologie, der N-ERGIE AG, der Verbraucherzentrale Bayern sowie dem Referat für Umwelt und Gesundheit

Bei diesem Format wird regelmäßig in die Stadtteile hineingegangen und im Rahmen eines Themenabends Energie über die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung

und Heizungserneuerung, den Einsatz von Solarenergie sowie über Fördermöglichkeiten berichtet. Zusätzlich werden in einem Sonderprogramm in den jeweiligen Stadtteilen kostenfreie Impulsberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale angeboten.

Die Stadtteilaktionen fanden bisher in Weiherhaus, Herpersdorf, Worzeldorf, Kornburg, der nördlichen Altstadt, Altenfurt, Fischbach und Moorenbrunn statt. Aufgrund der Pandemie wurde dieses Format die letzten beiden Jahre ausgesetzt. Im Juni 2022 konnte in Nürnberg Nord wieder ein Themenabend Energie angeboten werden, der außergewöhnlich stark besucht war.  Energie- und Umweltberatung der N-ERGIE

Die Energie- und Umweltberatung der N-ERGIE informiert auf Veranstaltungen und berät persönlich und individuell wie durch geeignete Sanierungsmaßnahmen Energie eingespart werden und somit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden kann.  Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern

Die Verbraucherzentrale Bayern gibt unabhängig und kompetent Tipps zu allen Fragen rund ums Energiesparen. Die Experten helfen, erneuerbare Energien im Haushalt zu nutzen und Fördermittel für die Sanierung Ihres Hauses zu erhalten.

Das Angebot richtet sich an Mieter, private Haus- oder Wohnungseigentümer, private Vermieter, Bauherren. Der Schwerpunkt der Beratungen liegt bei den Beratungsthemen Strom sparen, Wechsel des Energieversorgers, Heizen und Lüften, baulicher Wärme- und Hitzeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik, Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen), Förderprogramme und allen weiteren Themen des privaten Energieverbrauchs.  Solarinitiative Nürnberg des Referats für Umwelt und Gesundheit

Die Solarinitiative Nürnberg bietet Beratungen und Dienstleistungen zur aktiven Nutzung der Sonnenenergie. Sie informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu Solarstrom und Solarwärme, initiiert Solarprojekte im Stadtgebiet und unterstützt Akteure vor Ort bei der Suche von Objekten und geeigneter Partner.

Zusätzlich führt die Solarinitiative jährlich mindestens zwei öffentliche Infoveranstaltungen durch. Pandemiebedingt wurden diese Vortragsveranstaltungen auf ein Onlineformat umgestellt, was zu einer deutlich höheren Anzahl von Teilnehmenden geführt hat. So wurde die Veranstaltung zu „Photovoltaik als Mieterstromanlagen“ im April 2021 von insgesamt 127 Teilnehmenden und die Veranstaltung zu „Balkonsolaranlagen“ im November 2021 von 117 Teilnehmenden besucht. Bei der Veranstaltung im Juni 2022 „Photovoltaik im Mehrfamilienhaus“ waren 75 Personen anwesend.  Vor-Ort-Beratungen für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften in Kooperation mit der Stiftung Stadtökologie, dem Haus- und Grundbesitzerverein und dem Referat für Umwelt und Gesundheit

Bei dieser Aktionsform werden kostenfreie Impulsberatungen mit Schwerpunkt Geschosswohnungsbau angeboten. Also für Mehrfamilienhäuser in Privatbesitz bzw. im Besitz von Wohnungseigentümergemeinschaften.

 Online-Angebot des Referates für Umwelt und Gesundheit

Auf der Homepage www.wir-machen-das-klima.de finden sich viele Informationen und Energiespartipps im Alltag und zur Gebäudesanierung. Hier ist auch das umfassende Informationsmagazin „Energieeffizienz, Sanieren und Bauen“ zu finden.

 Angebote der ENERGIE Region Nürnberg in Kooperation mit dem Referat für Umwelt und Gesundheit und weiteren Organisationen

Die ENERGIE Region Nürnberg bietet seit mehreren Jahren eine sehr bewährte Online- Veranstaltungsreihe an. Sie trägt den Titel „Ihr Haus auf dem Weg zur Klimaneutralität“.

Außerdem wird vom der ENERGIE Region Nürnberg e.V. auch das Energieberaternetz Mittelfranken betrieben, bei dem die Gebäudebesitzenden detaillierte Beratungen anfordern können.

Das bisherige Angebot für Energieberatung für die Bürgerinnen und Bürger war in den letzten Jahren in ausreichender Menge vorhanden. Durch den Krieg in der Ukraine mit den damit verbundenen Sanktionen an Russland ist in der Bevölkerung eine deutliche Verunsicherung hinsichtlich der Versorgungssicherheit sowie hinsichtlich der steigenden Energiekosten zu spüren. Dies hat zu einer sprunghaften Nachfrage nach Energieberatung bei den Gebäudebesitzenden geführt. Seitens der Energieberaterinnen und Energieberatern sind jedoch die Kapazitäten erschöpft und ein sprunghafter Ausbau des Angebotes ist schwierig. Dennoch versucht das Referat für Umwelt und Gesundheit im Rahmen seiner Möglichkeiten das Beratungsangebot zu steigern.

Neben der Seite der Wohnungs- und Hauseigentümer nimmt die Stadt Nürnberg auch die Seite der Mieterinnen und Mieter in den Blick, im Speziellen die Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen beziehen oder nur wenig Einkommen zur Verfügung haben (bspw. im Rahmen des EnergieSparProjektes; vgl. hierzu Ziffer II.1).

Nürnberg, Juli 2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

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