Berichtsvorlage SHA/012/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 13.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Modellprojekt zur erweiterten
Unterstützung
Bericht:
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.21 (BGBl I, S. 882) in Verbindung mit der noch zu erlassenden Betreuerregisterverordnung (BtRegV) wird am 01.01.23 in Kraft treten und das Betreuungsrecht umfassend reformieren. Die Reform ist zur Umsetzung der UN-BRK notwendig und soll das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen stärken und ihre Wünsche in den Vordergrund rücken. Weitere Ziele sind die stärkere Vermeidung von rechtlichen Betreuungen durch verschiedene Maßnahmen sowie Sicherung und Steigerung der Qualität in der ehrenamtlichen und beruflichen Betreuungsführung.
Der beiliegende Sachstandsbericht soll einen kurzen Überblick über die Auswirkungen der Reform des Betreuungsrechts und die Aktivitäten zu deren Umsetzung geben.
Die Vorlage ist vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (besonders Leitlinie 11: Modernes Verwaltungs-handeln für die solidarische Stadtgesellschaft) und des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu sehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 72.248 € Folgekosten 288.991 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 66.690 € pro Jahr
davon konsumtiv 72.248 € davon Personalkosten 222.301 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 3,22 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenschaffung wurde genehmigt und ist zum 01.10.22 geplant, da umfangreiche Einarbeitung erforderlich ist (gesetzliche Änderung tritt zum 01.01.23 in Kraft).
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die veränderten Aufgaben der Betreuungsstelle sind geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Gruppen auszugleichen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: