Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Zwischenbericht zur Erstellung eines Nürnberger Aktionsplans zur Bekämpfung 4 Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt Bericht SHA/011/2022 4 Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Istanbul-Konvenion_kommunaler_Aktionsplan_für_Nürn 8 berg_zum_Schutz_vor_häuslicher_Gewalt_gegen_Frauen_v.21.09.2022 SHA/011/2022 Antrag_SPD_Die_Guten_Konsequent_gegen_geschlechtsspezifische_Gewalt_v.06.08.20 10 22 SHA/011/2022 Zeitplan_Aktionsplan_IBK SHA/011/2022 12 Zwischenbericht_Nürnberger_Aktionsplan_Geschlechtsspezifische_und_Häusliche_Gewal 13 t SHA/011/2022 TOP Ö 2 Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Modellprojekt zur 24 erweiterten Unterstützung Bericht SHA/012/2022 24 Sachverhalt SHA/012/2022 28 TOP Ö 3 Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg 36 Sitzungsvorlage Ref.V/022/2022 36 Beschlussvorschlag_Vereins- und Ehrensmtsakademie Ref.V/022/2022 40 Sachverhalt_Vereins- und Ehrenamtsakademie Ref.V/022/2022 41 * TOP Ö 4 Energiepreisentwicklung – staatliche und kommunale (Beratungs-) Angebote 51 und Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, Energieschuldenprävention und Umstellung auf alternative Energieversorgung Bericht SHA/013/2022 51 2021-06-20_Antrag_Linke_Liste_Einführung_eines_Sozialtarifs_für_Strom_und_Gas 53
2022-02-21_Antrag_Die Linke_Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts 55
2022-05-02_Antrag_CSU_Umstellung auf alternative Energieversorgung – Finanzielle 56 Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen SHA/013/2022 TOP Ö 5 Betreutes Wohnen in Nürnberg 57 Bericht SHA/014/2022 57 2020-09-10_Antrag_SPD_Betreutes_Wohnen SHA/014/2022 61 Betreutes Wohnen in Nürnberg_Sachverhalt SHA/014/2022 63 TOP Ö 6 JCN und SHA: Rechtskreiswechsel ukrainische Geflüchtete 74 Bericht Ref.V/021/2022 74 Sachverhalt_JCN_SHA_Rechtskreiswechsel ukrainische Geflüchtete_20220708 78
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Sozialausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 28.07.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Zwischenbericht zur Erstellung eines Nürnberger Aktionsplans Bericht
zur Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt SHA/011/2022
Antrag der SPD-Fraktion und Die Guten vom 06.08.2020
Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 21.09.2020
Ries, Elisabeth
2. Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Bericht
Modellprojekt zur erweiterten Unterstützung SHA/012/2022
Ries, Elisabeth
3. Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg Beschluss
Ries, Elisabeth
4. Energiepreisentwicklung – staatliche und kommunale (Beratungs- Bericht
) Angebote und Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, SHA/013/2022
Energieschuldenprävention und Umstellung auf alternative
Energieversorgung - NACHREICHUNG
Antrag der Linken Liste vom 20.06.2021
Antrag der CSU-Fraktion vom 02.05.2022
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 21.02.2022
Ries, Elisabeth
5. Betreutes Wohnen in Nürnberg Bericht
Antrag der SPD-Fraktion v. 10.09.2020
Ries, Elisabeth
6. JCN und SHA: Rechtskreiswechsel ukrainische Geflüchtete Bericht
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 28.07.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Zwischenbericht zur Erstellung eines Nürnberger Aktionsplans zur Bekämpfung
Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt
Antrag der SPD-Fraktion und Die Guten vom 06.08.2020
Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 21.09.2020
Anlagen: Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Istanbul- Konvenion_kommunaler_Aktionsplan_für_Nürnberg_zum_Schutz_vor_häuslicher_Gewalt_gegen_ Frauen_v.21.09.2022 Antrag_SPD_Die_Guten_Konsequent_gegen_geschlechtsspezifische_Gewalt_v.06.08.2022 Zeitplan_Aktionsplan_IBK Zwischenbericht_Nürnberger_Aktionsplan_Geschlechtsspezifische_und_Häusliche_Gewalt
Bericht:
Mit der Verabschiedung des Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 durch den Stadtrat im Juni 2021 wurden die Weichen für die Erarbeitung eines Nürnberger Aktionsplans zur Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt gestellt - ein Vorhaben, welches unter anderem durch die Anträge von SPD/Die Guten und B90/Die Grünen im Herbst 2020 angestoßen wurde und die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene zum Ziel hat. Zwischenzeitlich konnte die städtische Gleichstellungsstelle, welche die Federführung innehat, erste Schritte zur Erstellung eines solchen Aktionsplans unternehmen und neben einem BarCamp gerichtet an lokal tätige Expert*innen in den Bereichen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt auch eine Bestandsaufnahme unter den örtlich tätigen Akteur*innen und Einrichtungen in diesem Bereich durchführen. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme und ein Ausblick bezüglich des weiteren Vorgehens sind Gegenstand des Berichts.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Aktionsplans zur Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. V
Fahrplan zur Erstellung des Nürnberger Aktionsplans
zur Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt
(Gleichstellungsaktionsplan 2024-2026)
Juli/August 2021 Erarbeitung Bestandsaufnahme
September/ Erstellung der Bestandsaufnahme und Testlauf (Online Service) Oktober 2021
Oktober 2021 Versand Bestandsaufnahme an Akteur*innen
- Februar 2022 Deadline Rücklauf Bestandsaufnahme
März/April 2022 Auswertung Bestandsaufnahme
Mai 2022 Vorstellung der Bestandsaufnahme im AK Häusliche und sexualisierte Gewalt sowie im AK Menschenhandel
-
Juli 2022 Zwischenbericht zur Erstellung des Aktionsplans im Sozialausschuss
-
September 2022 BarCamp: Istanbul-Konvention umsetzen! Vol. 2
November 2022 Erarbeitung von Zielen und konkreten Maßnahmen innerhalb bis April 2023 verschiedener thematischer Schwerpunkte in Arbeitsgruppen
Frühjahr 2023 (Veranstaltungs-)Format zur Partizipation der Stadtgesellschaft
April bis Juli 2023 Zusammenführung von Zielen und Maßnahmen und Erstellung des Aktionsplans
Herbst 2023 Diskussion Aktionsplan mit Expert*innen und Vorbereitung Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit
Dezember 2023/ Finale Abstimmungen und Layout Aktionsplan Januar 2024
März / April 2024 Vorstellung und Verabschiedung des Aktionsplans im Stadtrat
Zwischenbericht zur Erstellung eines Nürnberger Aktionsplans zu Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt: Auswertung der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene
Einleitung
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde bereits im Jahr 2011 verabschiedet und trat als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in Kraft. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt1. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft. Bereits in der Präambel wird anerkannt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen beziehungsweise Geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Gleichstellungsarbeit wird demnach per se als Präventionsarbeit anerkannt, und kommunale Gleichstellungsarbeit muss folglich die in der Konvention gesetzten Vorgaben im Sinne der Ausstrahlungswirkung zwingend mitdenken.
Die Federführung zur Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplans gegen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt liegt bei der städtischen Gleichstellungsstelle und geht – neben der bestehenden Verpflichtung im Sinne der Ausstrahlungswirkung dieses völkerrechtlichen Vertrages - auf zwei Anträge von SPD/Die Guten und B‘90/Die Grünen aus dem Jahr 2020 zurück. Die Erarbeitung erfolgt seitdem in Kooperation mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales und dem Referat für Umwelt und Gesundheit sowie in enger Abstimmung mit und unter Einbezug der Kompetenzen von örtlichen Einrichtungen und Beratungsstellen, der Unterstützungs- und Hilfestrukturen, relevanter Netzwerke und Arbeitskreise sowie allen dafür relevanten lokalen Akteur*innen. Darüber hinaus wird im weiteren Verlauf auch eine Möglichkeit geschaffen, die Zivilgesellschaft am Prozess zu beteiligen.
BarCamp: Istanbul-Konvention umsetzen! im November 2021
In einem ersten Schritt fand im November 2021 das „BarCamp: Istanbul-Konvention umsetzen!“, welches sich an Fachkräfte, Interessierte und Engagierte richtete, mit einer Corona bedingt verringerten Anzahl an Teilnehmenden statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde über Themenbereiche, Schwerpunkte und Zielgruppen der Istanbul-Konvention informiert. Anschließend legte das Plenum Themen für verschiedene Workshops fest und diskutierte intensiv in Kleingruppen. Wichtige Fragen waren dabei:
Wie kann eine zielgruppenspezifische Lobbyarbeit zur nachhaltigen Finanzierung der Präventionsarbeit und des Hilfe- und Unterstützungssystems beitragen? Wie kann die Stadtgesellschaft durch niedrigschwellige Öffentlichkeitsarbeit über die Themen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt informiert werden? Wie können Erkenntnisse im Kontext der Präventionsarbeit besser umgesetzt werden?
1 Geschlechtsspezifische Gewalt und Häusliche Gewalt werden als eigenständige Begriffe verwendet. Zitate sind davon ausgenommen.
Wie können relevante Akteur*innen im Bereich der Verwaltung und der Behörden, wie beispielsweise der Justiz, für die Themen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt intensiver und differenzierter sensibilisiert werden? Wie können besonders vulnerable Zielgruppen, wie beispielsweise Frauen mit Suchtproblemen, besser in den Blick genommen werden?
Im Rahmen des BarCamps konnten unter Einbezug der Expert*innen aus der Praxis bereits wichtige Erkenntnisse für den Aktionsplan gewonnen werden.
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene
In einem nächsten Schritt hat die Gleichstellungsstelle unter anderem unter Einbezug von Best Practice Beispielen aus anderen Städten und der Handreichung des Deutschen Städtetags „Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis“ eine Bestandsaufnahme erstellt und durchgeführt, um einen Überblick über bestehende Angebote, Strukturen und Bedarfe zu erhalten – eine essentielle Grundlage zur Erarbeitung eines adäquaten Aktionsplans. Die Bestandsaufnahme richtete sich im Zeitraum von November 2021 bis Februar 2022 an alle Akteur*innen und Einrichtungen im Stadtgebiet, die mit den Themen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt im Rahmen ihrer Arbeit in Berührung kommen. Unverzüglich erhielt die Gleichstellungsstelle mehrfach Rückmeldung, dass die anfangs anberaumte Frist zur Beteiligung an der Bestandsaufnahme (Anfang November 2021), illusorisch wäre: Die Einrichtungen und Beratungsstellen waren über ihre Kapazitäten hinaus ausgelastet, sodass sie kurzfristig keinerlei Ressourcen zur Verfügung hatten, den durchaus detaillierten Online-Fragebogen innerhalb von wenigen Wochen zu bearbeiten. Letztendlich erstreckte sich der Prozess daher über mehrere Monate.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten und Ressourcen der Gleichstellungsstelle entspricht die folgende Auswertung der Bestandsaufnahme nicht den herkömmlichen Standards einer wissenschaftlichen Erhebung, kann daher nicht verallgemeinert werden und ist nur bedingt vergleichbar. Die Herausforderung der Erhebung lag darin, die Situation unterschiedlichster Einrichtungen und Akteur*innen2 möglichst treffend abzufragen und abzubilden. Dennoch gibt die Auswertung der Bestandsaufnahme einen guten Überblick zur Situation in Nürnberg, macht die aus der Praxis zurückgemeldeten Bedarfe deutlich und bietet somit eine solide Grundlage zur Erstellung des Aktionsplans.
2 An der Bestandsaufnahme beteiligten sich beispielsweise Träger*innen von (Schutz-)Unterkünften, Beratungsstellen oder auch Selbstverteidigungskursen, die wiederum jeweils unterschiedlich verfasst und strukturiert sind.
Allgemeine Informationen zu den Einrichtungen Insgesamt beteiligten sich 29 Einrichtungen3 an der Bestandsaufnahme, darunter vier städtische Stellen. Was die Arbeitsbereiche der sich beteiligenden Akteur*innen anbelangt, so sind drei ausschließlich im Bereich Prävention tätig und sechs ausschließlich im Bereich Schutz und Unterstützung. 17 Akteur*innen (dies entspricht einem Anteil von 51,72 %) gaben an, sowohl im Bereich Prävention als auch im Bereich Schutz und Unterstützung tätig zu sein. Die bestehenden Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Dabei arbeiten über 90 % der Einrichtungen unter anderem mit direkt von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt Betroffenen. Die bestehenden Angebote richten sich darüber hinaus auch an Täter*innen, Angehörige (auch Kinder) von Betroffenen, Angehörige von Täter*innen sowie an Fachkräfte und Multiplikator*innen. Es gibt spezifische Angebote für Frauen* und Mädchen*, für Männer* und Jungen* sowie für Personen, die sich nicht dem binären Schema männlich-weiblich zuordnen.
Bezüglich verschiedener Formen von Gewalt im Kontext Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt wurden von den Einrichtungen unter anderem Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Gewalt gegen Jungen und Männer, Beziehungsgewalt, Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“, Kinderschutz, sexualisierte Gewalt, Stalking sowie Gewalt im Kontext Wohnungslosigkeit genannt.
Alle Einrichtungen erheben Daten und führen aktuelle Statistiken über den Kontakt mit Personen, die Beratung, Hilfe und/oder Unterstützung benötigen.
Ressourcen und Finanzierung Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden unter anderem auch sensible trägerinterne Daten, wie beispielsweise Auskunft über Budget oder finanzielle und personelle Ressourcen, abgefragt. Die Abfrage dieser Daten erfolgte unter den Voraussetzungen, dass die Informationen ausschließlich für die Gleichstellungsstelle zugänglich sind, sicher und verschlüsselt übertragen werden sowie vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden. Die Angaben bezüglich des jeweiligen Budgets sowie finanzieller und personeller Ressourcen wurden dennoch nicht immer vollständig eingetragen und sind daher nur bedingt vergleichbar.
Personelle Ressourcen Die Anzahl der Mitarbeitenden beziehungsweise der zur Verfügung stehenden Wochenarbeitsstunden je Einrichtung variieren stark. Obwohl mehr als die Hälfte der nicht-städtischen Einrichtungen von Ehrenamtlichen unterstützt wird (52 %), gaben 68 % der nicht-städtischen Einrichtungen an, dass sie mit den personellen Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, den tatsächlichen Bedarf nicht decken können. Demzufolge fehlen den
3 Der Begriff „Einrichtung(en)“ wird in diesem Bericht als Überbegriff für unterschiedlich verfasste und unterschiedlich strukturierte Träger*innen der örtlichen Beratungsstellen sowie Akteur*innen, Vereine oder auch städtische Dienststellen im Bereich Prävention und innerhalb der Unterstützungs- und Hilfestrukturen verwendet.
nicht-städtischen Einrichtungen, die sich an der Bestandsaufnahme beteiligt haben, nach eigenen Angaben insgesamt 664 Wochenarbeitsstunden, um den aktuellen Bedarf decken zu können. Dies entspricht rund 17 Vollzeitstellen bei 39 Wochenarbeitsstunden.
Budget & Fördergelder 16 der 25 nicht-städtischen Einrichtungen haben Angaben zu ihrem durchschnittlichen jährlichen Budget gemacht. 11 dieser 16 Einrichtungen (68,75 %) haben angegeben, dass das jährlich zur Verfügung stehende Budget die tatsächlichen finanziellen Bedarfe nicht abdeckt. Insgesamt fehlen diesen Einrichtungen nach eigenen Angaben 804.218,07 €. 21 der 25 nicht-städtischen Einrichtungen beziehen öffentliche Fördergelder. Von jenen nicht-städtischen Einrichtungen, die öffentliche Fördergelder beziehen, erhalten 80,95 % (unter anderem) eine Förderung von Seiten der Stadt Nürnberg. Insgesamt mussten 48 % der nicht-städtischen Einrichtungen finanzielle Einbußen durch die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinnehmen.
Prävention
Der Begriff Prävention, wie er im Rahmen der Istanbul-Konvention definiert wird, umfasst alle Arten von Präventionsarbeit und damit eine Fülle an Maßnahmen, die von der Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit über Gleichstellungsarbeit in allen gesellschaftspolitisch relevanten Bereichen bis hin zur Sensibilisierung und Weiterbildung von Fachkräften reichen. 20 von 29 Einrichtungen gaben an, ausschließlich im Bereich Prävention beziehungsweise neben dem Bereich Schutz und Unterstützung auch im Bereich Prävention tätig zu sein. Dabei ist festzustellen, dass Präventionsarbeit im Kontext Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt in Nürnberg zu spezifischen Themen, in vielfältigen Formaten und für verschiedenen Zielgruppen stattfindet.
Abbildung 1: Themen der Präventionsarbeit
Auf die Fragen hin, zu welchen spezifischen Themen die Einrichtungen Präventionsarbeit leisten, wurden insgesamt 37 verschiedene Themen genannt (siehe Abb. 1). Besonders oft wurde Gewalt im Allgemeinen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sog. Ehrenmord/ ehrstrukturelle Gewalt, Female Genital Mutilation _ Cutting (weibliche Genitalbeschneidung bzw. Verstümmelung weiblicher Genitalien) sowie Trauma und Traumabewältigung genannt (Thema jeweils mehr als fünfmal genannt). Weitere Themen wie Abwehr von digitaler Gewalt, Häusliche Gewalt und Kinder, Gewalt und Sucht oder auch Gewalt gegen Jungen und Männer zeigen, welche Themenvielfalt durch bestehende Präventionsangebote bereits abgedeckt wird (siehe Abb. 1).
Abbildung 2: Zielgruppen bestehender Präventionsangebote
Die lokalen Präventionsangebote richten sich außerdem an verschiedene Zielgruppen. Besonders häufig wurden die allgemeine Öffentlichkeit, Fachkräfte und Interessierte (Nennung jeweils mehr als 15 Mal) genannt. Darüber hinaus gibt es unter anderem auch Angebote für bereits von Gewalt betroffene Personen, Kinder oder geflüchtete Frauen und drogenkonsumierende Frauen (siehe Abb. 2).
Dabei variieren die Formate der bestehenden Präventionsangebote. Neben (Fach-) Vorträgen, Workshops, und zielgruppenspezifischen Fort- und Weiterbildungsangeboten finden regelmäßig Aktionen und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit statt. Letztere werden oft in breit angelegter Kooperation zwischen den örtlichen Einrichtungen und der städtischen Gleichstellungsstelle beispielsweise anlässlich des Internationalen Frauentags (8. März) oder des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (25. November) umgesetzt. Gruppenangebote zum geschützten Austausch oder zum Zweck der Selbstverteidigung stellen weitere Formate dar. Auch Angebote im Bereich der Täter*innenarbeit sind Präventionsarbeit. Insgesamt 9 Einrichtungen bieten aktuell Formate im Kontext Täter*innenarbeit an.
Weiterhin veröffentlichen die Einrichtungen und Beratungsstellen ergänzend zu den jeweiligen Jahres- und Tätigkeitsberichten, Informationsmaterial zu verschiedenen Themen wie unter anderem Häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch von Kindern, Menschenhandel und Zwangsheirat, Gewalt gegen Frauen und Mädchen oder digitaler Gewalt.
Im Rahmen der Istanbul-Konvention werden die Vertragsparteien dazu angehalten, den privaten Sektor, den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und generell Medien zu ermutigen, „… sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäußerung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zu beteiligen…“4. In diesem Sinne wurden die Nürnberger Einrichtungen im Rahmen der Bestandsaufnahme dazu befragt, inwiefern Kooperationen mit Medien und dem privaten Sektor bereits bestehen. 30 % der Einrichtungen, die im Bereich Prävention arbeiten, gaben an, mit den Medien und/oder dem privaten Sektor zu kooperieren. Darüber hinaus beantworteten 90 % der im Bereich Prävention tätigen Einrichtungen die Frage, inwiefern in der Berichterstattung der lokalen Medien über Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen auf eine sensible Wortwahl geachtet wird, mit „teils/teils“ oder „nein“.
Trotz vielfältiger lokaler Präventionsangebote fehlt es den Einrichtungen nach an Formaten zu bestimmten Themen. In diesem Kontext wurden mehrmals Aufklärung und Informationen zur „Loverboy-Masche“, präventive Täter*innenarbeit sowie Gewaltpräventionsprogramme genannt. Insgesamt wurden 56 Angebote unter „Fehlende Präventionsangebote“ aufgeführt. Dazu müssten nicht immer neue Strukturen geschaffen werden, denn mindestens 11 (ca. 20 %) der genannten Angebote könnten durch einen Ausbau bestehender Angebote gedeckt werden. Außerdem wurde bei zwei fehlenden Angeboten konkret geäußert, dass die betreffende Einrichtung die präventive Maßnahme selbst anbieten würde, ihr dazu aber die notwendigen Ressourcen fehlen. Weiter wurden auch spezifische Zielgruppen aufgeführt, für die zusätzlich Formate zur Sensibilisierung, Stärkung oder Prävention geschaffen bzw. erweitert werden sollten: Eltern, Fachkräfte, Kinder und Jugendliche, Queere Menschen sowie die allgemeine Öffentlichkeit.
Abgesehen von einem Ausbau bestehender Präventionsangebote oder der Schaffung neuer Angebote hatten die Einrichtungen auch Gelegenheit anzuführen, was sie benötigen, um weiterhin nachhaltige Präventionsarbeit leisten zu können. Sehr häufig wurde in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass eine gesicherte und nachhaltige Finanzierung für die Einrichtungen essentiell sei, damit sie weiterhin ihre Arbeit leisten können (siehe Abb. 3).
4 siehe Art. 17, Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Abbildung 3: Erfordernisse für kontinuierliche nachhaltige Präventionsarbeit
Schutz und Unterstützung
Die insgesamt 23 Einrichtungen, welche entweder ausschließlich im Bereich Schutz und Unterstützung (sechs Einrichtungen) oder unter anderem im Bereich Schutz und Unterstützung (17 Einrichtungen) tätig sind, nannten 92 Angebote im Kontext Schutz und Unterstützung für von Geschlechtsspezifischer und/oder Häuslicher Gewalt betroffene Personen, deren Angehörige und Täter*innen. Darunter wurden insgesamt 32 Beratungsangebote und fünf Unterkunftsmöglichkeiten aufgeführt. Dabei gibt es spezifische Beratungsangebote für betroffene Frauen* und Mädchen*, Männer* und Jungen* und deren Angehörige sowie Täter*innen oder auch Fachkräfte. Die Beratungsstellen leisten unter anderem psychosoziale oder traumasensible Beratung, unterstützen bei Fragen zum Asylverfahren oder vermitteln weitere Kontakte und Angebote, die beispielsweise bei der Arbeitssuche oder Behördenanträgen weiterhelfen. Viele der Angebote können auch auf Englisch umgesetzt werden, vereinzelt kann eine
Beratung auch auf Türkisch, Russisch, Rumänisch oder Spanisch stattfinden. Fast alle Beratungsstellen arbeiten bei Bedarf mit Sprachmittler*innen bzw. Dolmetscher*innen. Anlaufstellen für eine (geschützte) Unterbringung existieren sowohl für gewaltbetroffene Frauen als auch Männer (zum Teil mit ihren Kindern). Nur ca. 17 % der Angebote im Bereich Schutz und Unterstützung sind barrierefrei.
Auf die Frage nach der Auslastung der bestehenden Angebote gaben 78,26 % der im Bereich Schutz und Unterstützung tätigen Einrichtungen an, dass ihre jeweiligen Angebote stark ausgelastet (47,83 %) oder überlastet (30,43 %) sind.
Einen notwendigen Ausbau beziehungsweise eine Spezifizierung bestehender Angebote sehen die Einrichtungen in Bezug auf die Zielgruppen unter anderem besonders für betroffene Frauen, Asylbewerberinnen bzw. geflüchtete Frauen, Frauen mit psychischen Erkrankungen oder auch Frauen mit Suchtproblematik. Hinsichtlich fehlender Angebote im Bereich Schutz und Unterstützung wurden verschiedene Formate und Themen genannt, einen Überblick bietet Abbildung 4. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang 49 Angebote genannt.
Abbildung 4: Schlagwörter zu fehlenden Angeboten im Bereich Schutz und Unterstützung
Um weiterhin erfolgreich nachhaltige Arbeit im Bereich Schutz und Prävention leisten zu können, fehlt es den Einrichtungen jedoch an Ressourcen (vgl. auch Ressourcen und Finanzierung). Unter den 23 Einrichtungen wurden Aspekte, die sich unter einer nachhaltigen Finanzierung in Bezug auf Personal, Räumlichkeiten und/oder Sachausgaben zusammenfassen lassen, 30 Mal genannt.
Fazit
Die Ergebnisse des BarCamps: Istanbul-Konvention umsetzen! und die Auswertung der von Oktober 2021 bis Februar 2022 durchgeführten Bestandsaufnahme geben Aufschluss über die Arbeit, die in den Bereichen Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt in Nürnberg geleistet wird sowie über bestehende Bedarfe. Sowohl im Bereich Prävention als im Bereich Schutz und Unterstützung gibt es vielfältige und zielgruppenspezifische Angebote, die von den jeweiligen Einrichtungen und Akteur*innen kontinuierlich weiterentwickelt werden (vgl. beispielsweise Angebote bezüglich digitaler Gewalt oder Stalking).
Deutlich wurde durch die Auswertung der Bestandsaufnahme, dass viele Einrichtungen aufgrund starker Auslastung und zum Teil auch Überlastung an ihre Kapazitätsgrenze stoßen, was nicht selten zu langen Wartezeiten für Betroffene führt und mit erheblichen psychosozialen Folgen verbunden sein kann. Gleichzeitig ist die dringend notwendige nachhaltige Finanzierung der Einrichtungen und des bestehenden Angebots keineswegs gesichert. Die Bestandsaufnahme weist auf die Notwendigkeit einer Erhöhung der Kapazitäten und einer an den geschilderten Bedarfen orientierten, zielgruppenspezifischen Erweiterung des Angebots hin. Angesichts der völkerrechtlichen Verpflichtung durch die Istanbul-Konvention sowie der gesamtstaatlichen Verantwortung für den Schutz aller Bürger*innen vor Gewalt stellt sich sehr konkret die ordnungspolitische Frage nach der finanziellen Verantwortung der staatlichen Ebenen von Bund und Land. Bislang ist die Kommune stark gefordert bei der Bereitstellung und Finanzierung zahlreicher Angebote, zudem ist sie regelmäßig erste Adressatin der Forderungen seitens der Träger und Einrichtungen. Dies ist in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage mehr denn je eine große Herausforderung, die zu meistern nicht allein kommunale Aufgabe sein kann. Vielmehr gilt es, gemeinsam mit den fachlichen und politischen Akteur*innen in Nürnberg Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, wie auch Land und Bund nachhaltig und in ausreichendem Umfang finanziell in die Pflicht genommen werden können. Denn viele der Einrichtungen benötigen nach eigenen Angaben eine gesicherte Finanzierung und eine Erhöhung der Ressourcen, um weiterhin erfolgreiche Arbeit leisten zu können.
Die Gleichstellungsstelle ist den Akteur*innen und Einrichtungen dankbar, dass diese trotz knapper Ressourcen dennoch die notwendigen Kapazitäten aufgewandt haben, sich an der Bestandsaufnahme und auch am „BarCamp: Istanbul-Konvention umsetzen!“ zu beteiligen, ist dies doch eine wichtige Voraussetzung dafür, gemeinsam den Aktionsplan zu erarbeiten, Maßnahmen zu konzipieren und zu priorisieren und die Akquise zusätzlicher Ressoucen anzugehen, um dann eine verbindliche Umsetzung gewährleisten zu können.
Darüber hinaus haben BarCamp und Bestandsaufnahme gezeigt, dass die breite Öffentlichkeit noch stärker für Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt sensibilisiert und beide Themen enttabuisiert werden müssen, denn beide Themen sind kein individuellen, sondern gesamtgesellschaftliche Probleme. Dass der Abbau von Geschlechterstereotypen ein entscheidender Aspekt bei der Prävention von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt ist und als Querschnittsaufgabe von vielen gesellschaftlichen Bereichen vorangetrieben werden kann, ist dabei essentiell.
Im einem nächsten Schritt findet am 15. September 2022 ein zweites BarCamp statt, welches an die Ergebnisse der letztjährigen Veranstaltung sowie der Bestandsaufnahme anknüpft und thematische Schwerpunkte für den Aktionsplan sowie das weitere Vorgehen und die Kooperation mit relevanten Akteur*innen zum Thema hat. Zielgruppe der Veranstaltung sind Fachkräfte, Expert*innen und Aktive, die im Rahmen ihrer Arbeit oder ihres Engagements mit den Themen Geschlechtsspezifische oder Häusliche Gewalt in Berührung kommen: Sei es durch Präventionsarbeit, die Arbeit mit Betroffenen, deren Angehörigen und Täter*innen oder im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Behörde, einem Verein oder Verband. Im Anschluss daran sollen verschiedene Arbeitsgruppen konkrete Ziele und Maßnahmen innerhalb der thematischen Schwerpunkte erarbeiten. Gleichzeitig werden Formate des Austauschs mit wichtigen gesellschaftlichen Akteur*innen und Formate der Partizipation im Hinblick auf die Stadtgesellschaft durchgeführt. Im Frühjahr 2024 soll der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2026 mit dem Titel: Nürnberger Aktionsplan zu Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt dem Stadtrat vorgelegt werden. (Nähere Details hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und des Zeitplans können der Anlage Fahrplan zur Erstellung des Nürnberger Aktionsplans zur Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt (Gleichstellungsaktionsplan 2024-2026) entnommen werden.)
Entscheidend für die Wirkmacht und den Erfolg des Aktionsplans wird neben der intensiven Beteiligung spezifischer Akteur*innen deshalb auch sein, den Blick über die themenspezifisch tätigen Einrichtungen und Organisationen zu weiten und große gesellschaftliche Bereiche, insbesondere das Bildungswesen (formal, insb. Schule, non-formal – insb. Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung), die Arbeitswelt, politische Parteien und Initiativen, Vereine und Verbände etwa im Sport, das Ehrenamt, Kirchen und Religionsgemeinschaften und weitere Bereiche (die Medien wurden bereits erwähnt) aktiv einzubeziehen. Diese waren mit bereits vorhandenen und ggf. noch zu erarbeitenden Aktivitäten nicht Teil der Bestandsaufnahme, verfügen jedoch über Ressourcen und Zugänge und sind daher wesentliche Erfolgsfaktoren im Kampf gegen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 28.07.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Modellprojekt zur erweiterten
Unterstützung
Bericht:
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.21 (BGBl I, S. 882) in Verbindung mit der noch zu erlassenden Betreuerregisterverordnung (BtRegV) wird am 01.01.23 in Kraft treten und das Betreuungsrecht umfassend reformieren. Die Reform ist zur Umsetzung der UN-BRK notwendig und soll das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen stärken und ihre Wünsche in den Vordergrund rücken. Weitere Ziele sind die stärkere Vermeidung von rechtlichen Betreuungen durch verschiedene Maßnahmen sowie Sicherung und Steigerung der Qualität in der ehrenamtlichen und beruflichen Betreuungsführung.
Der beiliegende Sachstandsbericht soll einen kurzen Überblick über die Auswirkungen der Reform des Betreuungsrechts und die Aktivitäten zu deren Umsetzung geben.
Die Vorlage ist vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (besonders Leitlinie 11: Modernes Verwaltungs-handeln für die solidarische Stadtgesellschaft) und des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu sehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 72.248 € Folgekosten 288.991 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 66.690 € pro Jahr
davon konsumtiv 72.248 € davon Personalkosten 222.301 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 3,22 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenschaffung wurde genehmigt und ist zum 01.10.22 geplant, da umfangreiche Einarbeitung erforderlich ist (gesetzliche Änderung tritt zum 01.01.23 in Kraft).
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die veränderten Aufgaben der Betreuungsstelle sind geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Gruppen auszugleichen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beilage: zu Sitzung des Sozialausschusses am 28.07.2022
Umsetzung der Reform des Betreuungsrechts
1. Reform des Betreuungsrechts im Überblick
Seit der „Jahrhundert-Reform“ des Betreuungsrechts 1992 sind nunmehr 30 Jahre vergangen. Immer wieder gab es kleinere Änderungen und Nachbesserungen, zuletzt durch das „Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde“, worüber 2018 in diesem Gremium berichtet wurde. Am 01.01.23 tritt ein neues Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft (BGBl I 882 ff.). Es fußt auf der UN-BRK und läutet eine neue Ära ein.
Der vorliegende Bericht stellt dar, wie sich die Änderungen auf die Arbeit der Betreuungsstelle1 und das Betreuungswesen in Nürnberg insgesamt voraussichtlich auswirken werden.
1.1 Auswahl wesentlicher Änderungen
Die Reform des Betreuungsrechts ist auf das zentrale Ziel ausgerichtet, auf den verschiedenen Umsetzungsebenen im Vorfeld und während einer laufenden rechtlichen Betreuung eine an den Vorgaben von Artikel 12 UN-BRK orientierte Anwendungspraxis zu gestalten.
Dies soll im Wesentlichen durch folgende Änderungen erreicht werden:
Akzentuierung des Erforderlichkeitsgrundsatzes Betroffene Personen sollen in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden werden Wunsch, Wille und Präferenzen der Betroffenen lösen die Orientierung am „Wohl“ ab Verbesserung des Informations- und Kenntnisniveaus bei ehrenamtlichen Betreuer/innen Stärkung der unverzichtbaren Arbeit der anerkannten Betreuungsvereine, um ehrenamtlich tätige Betreuer/innen besser zu unterstützten Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der beruflichen Betreuung (Registrierungsverfahren) Mehrere dieser Änderungen haben Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der Betreuungsstelle und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde werden erweitert und im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) gebündelt.
Aus Sicht der Betroffenen zentral ist die Akzentuierung des Erforderlichkeitsgrundsatzes. Rechtliche Betreuung muss „ultima ratio“ sein. Ein/e rechtliche/r Betreuer/in darf nur bestellt werden, wenn die Betreuung erforderlich ist. Es gilt der Grundsatz: Unterstützen vor Vertreten.
Es muss ein Kausalzusammenhang bestehen zwischen einer Erkrankung bzw. Behinderung und dem Unvermögen, bestimmte Angelegenheiten selbst zu regeln. Wird der Kausalzusammenhang bestätigt, gibt es zunächst einen Hilfebedarf. Sodann ist zu prüfen, ob anderen Formen der Unterstützung den Hilfebedarf abdecken können. Greifen sog. „andere Hilfen“, ist eine Betreuung nicht erforderlich. Erst wenn diese nicht ausreichen, besteht nicht nur ein Hilfe-, sondern auch ein Betreuungsbedarf in rechtlicher Hinsicht.
Um den Betreuungsbedarf tatsächlich auf das rechtlich notwendige Maß zu beschränken und dem Vorrang „anderer Hilfen“ Geltung zu verschaffen, wird durch die Reform der Beratungsauftrag der Betreuungsstellen erweitert. Im Rahmen des Beratungsauftrages der Betreuungsstellen wird die
- In Bayern wird die Bezeichnung Betreuungsstelle geführt.
Vermittlung anderer, betreuungsvermeidender Hilfen gestärkt. Durch die Betreuungsstellen ist nach der Neufassung des § 8 BtOG insbesondere ein Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Beratungs- und Unterstützungsangebot des sozialen Hilfesystems herzustellen. Bei antragsabhängigen Leistungen ist der/die Betroffene dabei zu unterstützen, die notwendigen Anträge selbst zu stellen.
Die Betreuungsstelle ist dabei allerdings nur „Ausfallbürge“, d. h. es sollen keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. Daher ist die Betreuungsstelle zukünftig verstärkt angehalten, auf die Einhaltung der allgemeinen Pflichten der Behörden aus §§ 13 – 17 SGB I und für die Eingliederungshilfe insbesondere § 106 SGB IX zu achten und Betroffene zu unterstützen, ihre Ansprüche zu verwirklichen. Der Gesetzgeber hat den Vorrang der Sozialleistungsansprüche nunmehr explizit normiert:
„Die Leistungsträger arbeiten mit den Betreuungsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Vermittlung geeigneter Hilfen zur Betreuungsvermeidung zusammen. Soziale Rechte dürfen nicht deshalb abgelehnt, versagt oder eingeschränkt werden, weil ein rechtlicher Betreuer nach § 1814 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellt worden ist oder bestellt werden könnte.“ § 17 Abs. 4 SGB I n.F.
Diese Änderung ist aus Sicht der Verwaltung sehr zu begrüßen, da es gerade an den Schnittstellen häufig zu Missverständnissen kommt. Beispielsweise wurde im Zusammenhang mit Leistungen der Eingliederungshilfe beobachtet bzw. an die Betreuungsstelle herangetragen, dass durch den Bezirk in einigen Fällen weniger Fachleistungsstunden gewährt wurden mit der Begründung, für „schriftliche Angelegenheiten“ müsse vorrangig ein rechtlicher Betreuer bestellt werden. Der Kontakt zum Bezirk wurde bereits gesucht, um solche - der UN-BRK widersprechenden - Ansichten auszuräumen.
Sollte die Vermittlung anderer Hilfen allein nicht ausreichen, soll die Betreuungsstelle zukünftig das neue Instrument der „Erweiterten Unterstützung“ anwenden:
§ 8 BtOG – Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und er- weiterte Unterstützung (völlig neu ab 01.01.23)
(2) Die Beratung und Unterstützung der Behörde nach Absatz 1 kann darüber hinaus in geeigne- ten Fällen mit Zustimmung des Betroffenen im Wege einer erweiterten Unterstützung durchgeführt werden. Diese umfasst weitere, über Absatz 1 hinausgehende Maßnahmen, die geeignet sind, die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, und die keine rechtliche Vertretung des Betroffenen durch die Behörde erfordern. (3) Beratungs- und Unterstützungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.
Es gilt, noch einen Kriterienkatalog zu entwickeln, welche Fälle „geeignet“ sind und welche Maßnahmen besonders wirksam sind.
„Von einer weitergehenden Konkretisierung der erweiterten Unterstützung durch den Bundesgesetzgeber, insbesondere durch konkrete Vorgaben zur Dauer der erweiterten Unterstützung, soll abgesehen werden. Vielmehr soll diese der näheren Ausgestaltung durch die Praxis im Rahmen der Fachlichkeit der Behörde überlassen bleiben. Es liegt in der Verantwortlichkeit der Behörde, auf der Grundlage ihrer Sachverhaltsermittlung und eines von ihr zu entwickelnden einheitlichen Kriterienkatalogs diejenigen Vorgänge zu ermitteln, bei denen die Aussicht besteht, durch ein temporäres Fall-Management mit Zustimmung des Betroffenen eine rechtliche Betreuung abwenden oder einschränken zu können.“ (Bt-Drucks. 19/24445, S. 353 ff.)
Die Notwenigkeit und das Potential einer entsprechenden Reform wird auch durch eine rechtstatsächliche Untersuchung der IGES2 aus 2018 aufgezeigt. Die Studie zeigte folgende Problemfelder in der Anwendungspraxis auf:
-
Betroffene erhalten in manchen Fällen bei der Geltendmachung und der Realisierung von Sozialleistungsansprüchen nicht die in dem individuell erforderlichen Maß notwendige Unterstützung (z. B. Behörden, Bezirk Mittelfranken)
-
Institutionen, die häufig selbst Hilfeträger sind, entlasten sich von Aufgaben, indem sie eine rechtliche Betreuung anregen (z. B. Jobcenter, Eingliederungshilfe)
-
„Andere Hilfen“ mit dem erforderlichen Funktionsniveau in Bezug auf Assistenz und Fallmanagement sind an manchen Orten nicht vorhanden oder überlastet.
Das Potenzial zur Betreuungsvermeidung wird mit 5 – 15 % aller Neuverfahren angegeben.
1.2 Einführung von Modell-Projekten zur Erweiterten Unterstützung
Während die Prüfung und Durchführung im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens eine Kann- Bestimmung ist, ist die Prüfung und Durchführung einer Erweiterten Unterstützung im Betreuungsverfahren eine Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3 – 4 BtOG), die allerdings zunächst im Rahmen von Modell-Projekten erprobt werden kann. Die Länder wurden ermächtigt, über die Einführung von Modell-Projekten selbst zu entscheiden:
„Die Letztentscheidungskompetenz über den konkreten Umfang der Einführung der erweiterten Unterstützung wird damit den Ländern als denjenigen Akteuren überlassen, die nach Landesverfassungsrecht auch zur Finanzierung der Durchführung dieses neuen Instruments verpflichtet sind. Macht ein Land von der Möglichkeit der regionalen Beschränkung im Rahmen von Modellprojekten keinen Gebrauch, gilt die Verpflichtung nach Absatz 3 und 4 für das ganze Land.“ (Bt-Drs. 19/24445, Seite 359)
Der Freistaat Bayern prüft derzeit diese Option. Ein Interessenbekundungsverfahren wurde Anfang 2022 durchgeführt. Die Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg hat frühzeitig an einer Teilnahme im Modell-Projekt Interesse bekundet und wirkt federführend an der Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung mit. Kommt eine Erprobung als Modell-Region zustande, ist dies konnexitätsrelevant, so dass ein großer Teil der zusätzlichen Personalkosten gegenfinanziert werden könnte.
Ziele der Erweiterten Unterstützung: Soforthilfe, bis Angelegenheiten durch den Betroffenen wieder allein geregelt werden können (in momentaner Überforderungssituation, bei zu vielen „Baustellen“) Unterstützung des Betroffenen, bis eine „andere Hilfe“ installiert ist und die weitere Begleitung übernimmt (Überbrückung durch erweiterte Unterstützung) Reduktion der Aufgabenkreise, falls Betreuung nicht zu vermeiden ist
Diese Maßnahmen tragen in hohem Maß zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes behinderter Menschen bei. Um Betroffene noch besser über ihre Rechte und die Assistenzangebote aufklären zu können, wurde unter Punkt 5.2.2 die „Förderung der Nutzung des Persönlichen Budgets“ in den Ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg aufgenommen. Ohnehin wird künftig eine stärkere Abstimmung mit den Inklusionsbeauftragten für sinnvoll erachtet.
Die Durchführung einer erweiterten Unterstützung kann auch an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen delegiert werden, da diese die Tätigkeiten auch für ihre Betreuten erbringen. Nachdem die Betreuungsstelle seit einer Umstellung der Vergütung 2020 hier im kleinen
2 Quelle: IGES, Studie zum Erforderlichkeitsgrundsatz, Zentrale Ergebnisse https://www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2018/rechtliche-betreuungen/index_ger.html
Rahmen eine Erprobungsphase durchgeführt hat, bekundeten die Betreuungsvereine ihr Interesse und die Bereitschaft hierzu.
Eine Delegation an berufliche Betreuer/innen könnte darüber hinaus gezielt interkulturelle Kompetenz erschließen, die weder bei Betreuungsstelle noch Betreuungsverein verfügbar ist (z. B. russisch). Dazu ist erforderlich, Richtlinien und einen Delegationsvertrag zu erarbeiten sowie ein Budget (eine Förderung ist nur für Betreuungsvereine möglich). Dies könnte – zumindest in der Modellphase - über die Mittel des Freistaates im Rahmen des Modells umgesetzt werden.
Des Weiteren kann stadtintern delegiert werden, was insbesondere an den Sozialpädagogischen Fachdienst (SFD), ebenfalls eine Fachabteilung des Sozialamtes, möglich ist. Dies wird - mit Zustimmung der Betroffenen – seit Jahren erfolgreich praktiziert. Die Stadt Nürnberg leistet mit diesem Sozialdienst für Erwachsene bereits einen hervorragenden Beitrag zur Vermeidung von rechtlichen Betreuungen, auf den andere Städte und vor allem Landkreise neidvoll blicken.
1.3 Personal
Derzeit steht der Betreuungsstelle folgende Personalausstattung zur Verfügung:
| Abteilungsleitung | S 17 | 1,0 VK | |
|---|---|---|---|
| Sachbearbeiter/innen | S 12 / E9c | 7,43 VK | plus 0,85 VK über B-Stellenplan |
| Verwaltung | E 5 | 1,28 VK |
Zur Bewältigung aller neuen Aufgaben ist eine Aufstockung des Personals unumgänglich.
Zunächst fand eine intensive Einarbeitung in die künftige Gesetzgebung und intensive (über-) regionale Experten– und Gremienarbeit (Expertenbeirat des BMJ zur Erarbeitung der Betreuer- registerverordnung, Arbeitskreis mittelfränkischer Betreuungsbehörden, Arbeitsgruppe örtl. Betreuungsbehörden des Dt. Vereins) durch die Leiterin statt. Ein Umsetzungskonzept wurde erstellt und zunächst alle Änderungen im Hinblick auf personelle und strukturelle Konsequenzen bewertet. Zur Bewältigung der neuen Aufgaben wurde ein Personalbedarf im Umfang von 4,63 VK-Stellen ermittelt.
Der Mehrbedarf ergibt sich überwiegend aus der intensiveren Vermittlungs- und Unterstützungstätigkeit für Betroffene, deren Beteiligung bei der Betreuerauswahl, ausführliche Begründung des Betreuervorschlages, häufigere Stellungnahmen zur Erforderlichkeit im Betreuungsverfahren.
Aufgrund der neu zugewiesenen Tätigkeit als sog. „Stammbehörde“ im Registrierungsverfahren (§§ 23, 24 BtOG) wird künftig eine interdisziplinäre Ausrichtung – Besetzung mit Verwaltungsfachkräften - nötig, da diese Aufgabe sehr gute Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensgesetzes und Anwendungspraxis in Bescheidtechnik zwingend voraussetzt. Zudem ist hierfür administrative Zuarbeit erforderlich (Datenpflege etc.). Eventuell werden die Vorsorgeberatung und die Tätigkeit als Urkundsperson (öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten) auch hier zugeordnet. Mit einer Zunahme von Beglaubigungsanfragen ist zu rechnen, da hier neu eine Ausnahme von der örtlichen Zuständigkeit geschaffen wird, so dass auch für Auswärtige (z.B. Pendler) beglaubigt werden darf. Entsprechende Anfragen wurden bisher abgelehnt.
Im Haushalt 2022 wurde eine Aufstockung des Personals um 3,22 VK-Stellen genehmigt. Dies berücksichtigt, dass der Betreuungsstelle derzeit eine Person überplanmäßig (bis längstens 10/26) zugeordnet ist. Zudem beruhen die Angaben derzeit noch auf Schätzwerten, da das Gesetz erst am 01.01.23 in Kraft tritt. Wird Nürnberg Modell-Region für die erweiterte Unterstützung, könnte eine der bereits genehmigten sowie eine zusätzliche S12-Stelle im Rahmen des Projektes durch den Freistaat gegenfinanziert werden. Details sind leider aktuell noch offen.
Im Stellenplan wurde ein Sperrvermerk angebracht. Angestrebt wird eine Besetzung der Stellen in 10/2022, um die umfangreiche Einarbeitung der neuen Mitarbeiter/innen gewährleisten zu können.
2. Auswirkungen auf Kooperationspartner
2.1 Betreuungsvereine
Die Stadt Nürnberg investiert jährlich 261.600 € in die freiwillige Förderung von Betreuungsvereinen, die den städtischen Förderrichtlinien entsprechen. Momentan erhalten sechs Betreuungsvereine einen Zuschuss (AWO, Caritas, Lebenshilfe, Leben in Verantwortung, Stadtmission, Sozialdienst katholischer Frauen).
Die Vereine und die Betreuungsstelle koordinieren ihre Zusammenarbeit in Sachen Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher BetreuerInnen und Bevollmächtigter sowie Gewinnung neuer Ehrenamtlicher im AK GeBeN (= GEsetzliche Betreuung Nürnberg).
Unter www.gesetzliche-betreuung-nbg.de sind Informationen und Veranstaltungshinweise abrufbar, es gibt ein kostenloses Magazin und „Treffpunkte“ sowie Ausflüge und Feste zur Förderung der Anerkennungskultur des Ehrenamtes.
Ein besonderes Highlight ist der 2018 eingerichtete Youtube-Kanal zur Aufklärung über Vorurteile in der rechtlichen Betreuung (https://www.youtube.com/channel/UCrLmPXtRU3PJXbrz6YPi1iA), der bereits 14.730 Zugriffe verzeichnen konnte (Stand 14.06.22).
Die städtische Förderung ist nötig, um das Überleben der Betreuungsvereine zu sichern, da der Freistaat Bayern nach wie vor keine Förderrichtlinie mit einer auskömmlichen Förderung hat. Ohne diese Förderung könnten die Vereine ihren Kernaufgaben – Gewinnung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer/innen (Querschnittsarbeit) – schon lange nicht mehr nachkommen, da sie ihre Mitarbeitenden nach stetig steigenden Tarifen entlohnen müssen. Viele Betreuungsvereine in Bayern haben ihre Tätigkeit in den vergangenen Jahren eingestellt. Besonders problematisch ist dies im Hinblick auf die ab 2023 geplante Anbindung ehrenamtlicher Betreuer/innen an Betreuungsvereine zur Verbesserung des Qualitätsniveaus. Dies soll über den Abschluss einer Vereinbarung (§ 15 Abs. 2 BtOG) erreicht werden, in welcher Einführung, Fortbildung, fester Ansprechpartner usw. geregelt werden. Damit die Vereine dies stemmen können, wurde in § 17 BtOG eine bedarfsgerechte Finanzierung über die Länder normiert.
Ob und wie dies durch die Länder umgesetzt wird, ist noch offen. Dies stellt viele Städte und Landkreise vor große Probleme, da sie Aufgaben der Vereine stets als „Ausfallbürgen“ über-nehmen müssen. Nachdem in Bayern bislang keine verlässliche Förderung geregelt ist, waren die Vereine in großer Sorge. Trotz angespannter Haushaltslage hat die Stadt Nürnberg im Jahr 2022 die Förderung einmalig um 11.160 € erhöht, um den Betreuungsvereinen eine angemessene Vorbereitung auf die Erfüllung der neuen Aufgaben zu ermöglichen, wofür die Betreuungsvereine sehr dankbar sind. Unabhängig davon wäre die Umwidmung der bisher freiwilligen Förderung als Pflichtaufgabe künftig sinnvoll und sollte geprüft werden.
Am 30./31.03.22 fand hierzu eine Klausurtagung statt, an dem alle Betreuungsvereine und die Leitung der Betreuungsstelle teilgenommen haben. Aufgrund der langjährigen, wertschätzenden Zusammenarbeit gibt es unter den Vereinen keine Konkurrenz, sondern eine außerordentlich gute, tragfähige Kooperation. Ziel war die Neuausrichtung der Angebote im Hinblick auf die Reform und der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer/innen.
Es ist leider immer schwerer, Menschen von diesem verantwortungsvollen Ehrenamt zu überzeugen. Die Verrechtlichung der Gesellschaft mit immer komplexeren Anforderungen und sich wandelnden Vorgaben macht es Familienangehörigen – sie stellen nach wie vor die größte Gruppe der Ehrenamtlichen – nicht leicht, Verantwortung zu übernehmen. Langsam erodierende Familienverbände und die steigende Anzahl alleinstehender Menschen führen ebenfalls zu mehr Berufsbetreuungen.
Zum Stichtag 01.06.22 waren der Betreuungsstelle 7.037 laufende Betreuungsverfahren bekannt. Das Amtsgericht selbst gibt einen Gesamtbestand von ca. 8.200 Fällen an, was damit zu tun hat,
dass bei Bestandsfällen vor 2014 die Betreuungsbehörde nicht zwingend beteiligt werden musste. Zudem gibt es Zuzüge, bei denen die Betreuungsstelle (noch) nicht involviert war.
Das Verhältnis Ehrenamt zu Berufsbetreuung stellt sich in Nürnberg wie folgt dar:
Grafik: eigene Darstellung
Berufs- und Vereinsbetreuer führen insgesamt 4.440 Betreuungen, Familie oder Personen aus dem sozialen Umfeld (Nachbarn, Freunde) sind in 2.438 Fällen als ehrenamtliche Betreuer bestellt. Familienfremde Ehrenamtliche führen 54 Betreuungen.
2.2 Berufsbetreuer/innen
Die Betreuungsbehörde ist für die Gewinnung von berufsmäßigen Betreuern zuständig und soll für Fortbildungsangebote sorgen. Während gerade in ländlichen Bereichen Schwierigkeiten bestehen, ausreichend qualifizierte Berufsbetreuer und -betreuerinnen zu gewinnen, kann Nürnberg noch auf einen großen Pool (ca. 210 Personen) zurückgreifen, um dem Betreuungsgericht möglichst passgenau zu den Anforderungen des Einzelfalls einen Betreuervorschlag zu unterbreiten. Damit dies so bleibt, ist eine Intensivierung unserer Bemühungen erforderlich: die Betreuungsstelle ist auch Ausfallbürge, falls keine geeignete Person zur Betreuungsübernahme vorgeschlagen werden kann. Von der Betreuungsstelle wird daher kostenfrei ein „Betreuer-Treff“ (alle 2 Monate) ebenso angeboten wie die Vermittlung von Hospitationsmöglichkeiten oder Fortbildungsangeboten bei unserem Kooperationspartner „FBB – Fortbildungen von Betreuerinnen und Betreuern“.
Als „Stammbehörde“ wird die Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg für die Registrierung von ca. 155 beruflichen Betreuer:/nnen zuständig sein, die hier ihren Geschäfts- oder Wohnsitz haben. Vorgesehen ist künftig ein umfangreiches Prüfungsverfahren von persönlicher Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde.
Bestandsbetreuer/innen, die am 01.01.23 in mindestens einem Fall beruflich bestellt sind, gelten automatisch als vorläufig registriert und müssen bis spätestens 30.06.23 ihre Registrierung formell beantragen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Die nachfolgende Tabelle zeigt im Überblick, für wen welche Fristen gelten:
Grafik: eigene Darstellung.
Die Sachkunde setzt sich aus 11 Modulen mit insgesamt 360 Unterrichtseinheiten zusammen, die verschiedene Themengebiete abdecken. Die Kosten für einen gesamten Sachkundelehrgang werden auf ca. 4.500 € geschätzt. Volljuristen und Absolventen eines Studiums der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogen sind privilegiert (gemäß § 7 Abs. 5 - 6 der Betreuerregisterverordnung).
Für die Anerkennung von Anbietern von Sachkundelehrgängen, aber auch Hochschulen ist noch eine nach Landesrecht zuständige Behörde zu benennen. Da es in Bayern leider keine „Überörtliche Betreuungsbehörde“ gibt und die Regierungen ihrer Aufgabe (Art. 2 AGBtG) bislang nicht nachkommen, ist dies ein äußert unbefriedigender Zustand.
2.3 Sonstige Kooperationspartner
- Amtsgericht Nürnberg
Die Betreuungsstelle und das Amtsgericht stehen in gutem Austausch. Coronabedingt musste das sonst übliche jährliche Treffen leider ausfallen. Der Leiter der Betreuungsabteilung tritt demnächst in den Ruhestand, was im Hinblick auf die Vorbereitungen zur Reform sehr ungünstig ist. Der AK GeBeN plant daher, das Amtsgericht Nürnberg zu gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen einzuladen, um die künftige Zusammenarbeit abzustimmen. Referent/innen sind für November bereits gefunden.
- Eingliederungshilfe
Wie bereits erwähnt ist die Eingliederungshilfe ein zunehmend wichtiger Kooperationspartner, wenn die vorgegebene Zielrichtung „Assistenz vor Vertretung“ umgesetzt werden soll. Leider hat der Bezirk, ähnlich wie der MDK, persönliche Beratung und Bedarfsermittlung seit zwei Jahren nahezu ausgesetzt (während die Mitarbeiter/innen der Betreuungsstelle mit Schutzausrüstung längst wieder ihren normalen Dienst versehen haben). Zur Optimierung der Schnittstellenarbeit und als Auftakt zur Reform fand am 28.04.22 online ein Austausch zwischen verschiedenen Vertretern des Bezirks Mittelfranken, der Stadt Nürnberg sowie dem Vorstand der PSAG statt. Da hier ein größerer Bedarf ersichtlich wurde, ist geplant, weiter im Gespräch zu bleiben. Für die PSAG ist bereits ein Termin gefunden (27.10.22, trialogische Online-Veranstaltung).
Die Betreuungsstelle plant in Kooperation mit dem AK GeBeN einen Fachtag unter dem Motto „Eingliederungshilfe und rechtliche Betreuung im Dialog“ im März 2023 – voraussichtlich in Ansbach, um vor allem Mitarbeitenden des Bezirks eine unkomplizierte Teilnahme zu ermöglichen.
- Örtliche Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht
Die Einberufung einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft ist nach dem Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AGBtG) eine Pflichtaufgabe der Betreuungsbehörden. Die örtliche AG tagt üblicherweise 2 x jährlich, hat coronabedingt allerdings geruht und wird im Oktober 2022 wieder einberufen werden.
- Hochschulen
Wie bereits erwähnt ist es möglich, die Sachkunde durch die Wahl einer bestimmten Fächer- kombination im Studiengang SA/SP bzw. einen speziellen Studiengang zu erwerben:
„Auf Antrag der Hochschule erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde für einen im jeweiligen Land von der Hochschule angebotenen Studiengang die Anerkennung, wenn dieser alle für den Nachweis der Sachkunde erforderlichen Kenntnisse nach § 3 Absatz 1 bis 3 vermittelt. Eine nach Satz 1 erteilte Anerkennung gilt bundesweit.“ § 5 Abs. 2 BtRegV
Dies hätte den großen Vorteil, dass Studierende keine gesonderten Kurse bezahlen müssen, sich bereits während des Studiums mit dem Themenfeld rechtlicher Betreuung vertraut machen können und so Nachwuchs für Betreuungsvereine und Betreuungsstelle gewonnen werden kann. Als eine der wenigen Möglichkeiten zur Existenzgründung für Sozialarbeiter/innen ist natürlich auch die Registrierung als berufliche/r Betreuer/in so unkompliziert möglich.
Mit der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm besteht bereits eine gute Zusammenarbeit, da der AK GeBeN erstmals im WS 2021 das Wahlfach „Selbstbestimmt leben durch rechtliche Betreuung“ angeboten hat. Als Lehrbeauftragte fungiert die Leiterin der Betreuungsstelle. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse und wird im WS 2022 wieder angeboten werden. Sie könnte als Ergänzung zum Sachkundelehrgang gewertet oder in diesen integriert werden. Zur Ev. Hochschule besteht ebenfalls ausbaufähiger Kontakt.
3. Fazit und Ausblick
Die Reform des Betreuungsrechts stellt alle Akteure vor große Herausforderungen. Es ist eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen und ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Instrument zur Unterstützung und rechtlichen Vertretung behinderter Menschen. Es gibt weiterhin viel zu tun – es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die „Entmündigung“ behinderter Menschen nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Alltag abzuschaffen. Die Stadt Nürnberg kann hierzu einiges beitragen, indem Inklusion gelebt wird – nicht nur beim barrierefreien Betreten einer Dienststelle.
Im Juni 2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 28.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg
Anlagen: Beschlussvorschlag_Vereins- und Ehrensmtsakademie Sachverhalt_Vereins- und Ehrenamtsakademie
Sachverhalt (kurz): Die im Oktober 2019 beschlossene Prüfphase der Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie (2020-2022) geht nach drei Jahren am 31.12.2022 zu Ende.
Nach den jährlichen Zwischenberichten 2020 und 2021 wird im aktuellen beiliegenden Bericht die Bedeutung der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Referat für Jugend-, Familie und Soziales gerade in Krisensituationen hervorgehoben: Corona-Krise, Ukraine-Flucht- Situation, Vorbereitung auf künftig zu erwartende Krisen.
Besondere Bedeutung hat darüber hinaus die verbesserte überregionale Drittmittel-Akquise in der neuen Struktur von "Nürnberg engagiert - Vereins- und Ehrenamtsakademie". Außerdem konnten zahlreiche Netzwerkstrukturen, die für das Bürgerschaftliche Engagement die bestmögliche Organisationsform sind, neu aufgebaut bzw. stark verbessert werden.
Trotz Corona und Ukraine konnte von den ursprünglichen 34 Prüfaufträgen aus dem Jahr 2019 eine beträchtliche Zahl abgearbeitet werden; für die noch ausstehenden Programme und Projekte liegen zumindest Konzepte und Vorüberlegungen vor.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Arbeit der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement wurde in den letzten drei Jahren (2020-2022) zu rund 75% inklusive Personalkosten aus Drittmitteln finanziert. Im Sozialausschus wird mündlich berichtet über den Stand am 28. Juli hinsichtlich der Gewinnung von Drittmiteln. (Siehe Bericht und Beschlussvorschlag.) (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Vorgespräche sind in Gange - siehe Bericht und Beschlussvorschlag. Die untenstehenden Personalbedarfe werden darüber hinaus dauerhaft aus Drittmitteln finanziert.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Anmeldung erfolgt vorbehaltlich der der Stellungnahme des Sozialauss am 28.07.2022 Vorgespräche wurden geführt.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bürgerschaftliche Engagement in Nürnberg bildet bei den ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen und in den Aufgabenfeldern die Facetten der vielfältigen Stadtgesellschaft vollumfänglich ab.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beauftragt Ref. V die entsprechenden Vorklärungen mit Ref. I/II (Stk, DIP und PA) zeitnah verwaltungsintern in Hinblick auf die im Bericht unter „Zukunftskonzept und Vorschlag ab 1.1.2023“ genannten Ziele fortzuführen, um die künftige Handlungsfähigkeit von „Nürnberg engagiert! Vereins- und Ehrenamtsakademie“ sicherzustellen. Die diesbezüglichen Inhalte hinsichtlich Personal- und Sachbudget sind für den Haushaltsplanentwurf 2023 anzumelden.
Beschluss
I.
TOP: 3
Sozialausschuss
Sitzungsdatum 28.07.2022
öffentlich
Betreff:
"Nürnberg engagiert - Vereins- und Ehrenamtsakademie"
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
Der Sozialausschuss beauftragt Ref. V die entsprechenden Vorklärungen mit Ref. I/II (Stk, DIP und PA) zeitnah verwaltungsintern in Hinblick auf die im Bericht unter „Zukunftskonzept und Vorschlag ab 1.1.2023“ genannten Ziele fortzuführen, um die künftige Handlungsfähigkeit von „Nürnberg engagiert! Vereins- und Ehrenamtsakademie“ sicherzustellen. Die diesbezüglichen Inhalte hinsichtlich Personal- und Sachbudget sind für den Haushaltsplanentwurf 2023 anzumelden.
II.
III. Abdruck an:
Ref. I/II / OrgA Ref. I/II / Stk
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
Bericht
Nürnberg engagiert:
Vereins- und Ehrenamtsakademie
Zwischenstand Juli 2022 / Zwischenbericht Nr. 3
In diesem dritten Zwischenbericht wird eine neue Bilanz vorgelegt, die auch die hochintensiven Phasen der letzten Monate, seit der letzten Berichterstattung im Oktober 2021 (Vorbereitung des Regelbetriebs ab 1.1.2023) widerspiegelt. Im Einzelnen umfasst der Bericht:
I. Chronologische Übersicht über die Meilensteine der Prüfphase
II. Dank für die Ermöglichungen in der Prüfphase 2020-2022
III. Krisen-Engagement: Corona und Ukraine / Künftige Krisen
IV. Netzwerk-Aufbau für Zukunftsthemen
V. Gewinnung von überörtlichen Drittmitteln für das Engagement in Nürnberg
VI. Ausbau der Engagementgewinnung und -förderung
VII. Kleiner Epilog und „Executive Summary“
VIII. Personal und Finanzen
IX. Zukunftskonzept und Vorschlag ab 1.1.2023
Obwohl die Prüfphase der Vereins- und Ehrenamtsakademie fast komplett in die Corona-Zeit fiel und damit wesentliche Gelingensfaktoren für Bürgerschaftliches Engagement – persönliche Begegnung, Kontaktaufbau und Netzwerkarbeit – erheblich beeinträchtig waren, sind viele wichtige Schritte gegangen worden, die das Bürgerschaftliche Engagement in Nürnberg, seine Förderung und Verbreitung auf eine neue Ebene gehoben haben. Wir sind der festen Überzeugung, dass gerade in den kommenden Jahren die Mobilisierung und Unterstützung des bürgerschaftlich-ehrenamtlichen Engagements ein zentrales Fundament für eine den Herausforderungen und Krisen gewachsenen Nürnberger Stadtgesellschaft ist. Mit dem vorliegenden ausführlichen Bericht wollen wir deutlich machen, wie sehr das Engagement der Vielen für eine Stadtgesellschaft unerlässlich ist – schon immer und in Zukunft noch mehr! Ab 1.1.2023 wollen wir – zusammengefast unter dem Titel „Nürnberg engagiert – Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg“ die Innovationen der Prüfphase 2020 - 2022 mit den seit 2008 herausgebildeten Programmen und Projekten zusammenführen. Die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Sozialreferat ist dabei der „Kümmerer“ für alle Aktivitäten: Selbst durchführend, maßgeblicher Partner in Netzwerken, Ermutiger und Unterstützer von Aktivitäten Dritter, manchmal auch nur der Informierende bei positiven Entwicklungen. Angesichts der Breite der Maßnahmen und der Vielfalt der „Kümmerer“- Rollen nehmen wir die sehr stark und für viele ausschließlich auf Qualifizierung bezogene Bezeichnung der „Vereins- und Ehrenamtsakademie“ in den Untertitel, und benutzen den bereits eingeführten Slogan „Nürnberg engagiert“ als Hauptüberschrift. Die in diesem Bericht beschriebene Arbeit ist in der Summe größer als ihre Teile: Als Symbol und Substanz des Zusammenhalts aller Bürgerinnen und Bürger (als „Makro- Ebene“), Als Voraussetzung für die Arbeitsmöglichkeiten in vielen Themenbereichen (z.B. Sport und Kirchen), in vielen Organisationsformen (z.B. Wohlfahrtsverbände und Umweltorganisationen) und für viele Zielgruppen an Bedürftigen (als „Meso-Ebene“), Auf der „Mikro-Ebene“ aber auch für den jeweils Aktiven selbst – was häufig nicht genug beachtet wird. „Die Würde des Gebraucht-Werdens“ ist eine sehr zutreffende Formulierung für den einzelnen Ehrenamtlichen.
I. Chronologische Übersicht über die Meilensteine der Prüfphase
Mai 2019: Stadtrats-Antrag auf Prüfung einer Vereins- und Ehrenamtsakademie (SPD-Fraktion) Oktober 2019: Umfassender Vorschlag mit 34 Prüfaufträgen, einstimmige Zustimmung im Sozialausschuss des Stadtrats für eine dreijährige Prüfphase (2020 bis 2022) 1.1.2020: Start der finanziellen Unterstützung durch Förderer und Kommune März 2020: Beginn Corona-Pandemie September 2020: Pressekonferenz mit den Förderern der Prüfphase der Akademie Oktober 2020: Erster Zwischenbericht im Sozialausschuss des Nürnberger Stadtrats Juni 2021: Zwischenbericht für Förderer inkl. digitalem Meeting Oktober 2021: Zweiter Zwischenbericht und Beschluss des Stadtrats: Beauftragung der Verwaltung für die Vorbereitung des Regelbetriebs der Akademie ab 1.1.2023 Februar 2022: Beginn Ukraine-Flucht in Folge von Putins Angriffskrieg Seit April 2022: Verstärkte Bemühungen um Drittmittel für „Nürnberg engagiert“ 28. Juli 2022: Befassung des Stadtrats zum Stand der Vorbereitung inkl. Personal- und Finanzfragen sowie Auftrag zur Fortführung unter dem Titel „Nürnberg engagiert – Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie“ ab 1.1.2023.
II. Dank für die Ermöglichungen in der Prüfphase 2020-2022!
Die für die Prüfphase 2020-2022 zur Verfügung gestellten Mittel waren die Grundlage für die Realisierung aller im Folgenden beschriebenen Maßnahmen. Neben den im fünfstelligen Bereich erhöhten Haushaltsmitteln der Stadt kamen diese von: Der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg (als größter Förderer) Der Win gGmbh / Leihhaus Der Bürgerstiftung Kerscher Dem Preis des Siemens Regionalreferats Der in.media.vitae foundation Der Bürgerstiftung Nürnberg u Dem Rotary Club Nürnberg-Connect. Ihnen gebührt unser besonderer Dank – alle Förderer sind dem Thema „Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements“ eng verbunden. Auf der Basis der inhaltlichen Erfolge und der Zusammenarbeit erlauben wir uns, bei diesen Partnern um erneute Förderung zu bitten: Ohne ihre Unterstützung wären die Erfolge der letzten drei Jahre nicht möglich gewesen, und ihre Unterstützung wird auch in Folgejahren elementar sein.
III. Krisen-Engagement
1) Corona
Ab Anfang 2020 konnte der bisherige Personalstamm der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Sozialreferat durch die Förderung der Prüfphase erweitert werden. Deswegen konnten Ende März sofort eine telefonische Hotline in der Corona-Pandemie freigeschaltet werden und innerhalb von Tagesfrist Hilfen organisiert werden (Einkäufe, Apothekengänge, andere Besorgungen, Haustierbetreuung u.v.a.m.). In kürzester Zeit wurden über 700 Ehrenamtliche mobilisiert, die für Hilfsdienste (insbesondere für ältere Menschen) zur Verfügung standen. Diese konnten sehr wohnortnah und schnell den Kontakt zu Bedürftigen aufnehmen und Bedürfnisse in Tagesfrist befriedigt werden. Die besonders wichtigen Nachbarschaftshilfe-Gruppen wurden zusätzlich unterstützt. Mit anderen Plattformen wurde eng zusammengearbeitet. Über 3.000 Kontakte – zu Hilfsbedürftigen, zu Hilfeleistenden, zu Kooperationspartnern – sind über diese Hotline und die Mailadresse engagiert@stadt.nuernberg.de in zwei Jahren erfolgt. In der Hotline und den Corona-Projekten im Bildungsbereich wurden in den letzten zwei Jahren von der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement mehr als 8 Vollzeit-Jahre Arbeitszeit investiert.
Die Hotline ist – derzeit wieder mit geringer Nachfrage, nach starken Ausschlägen je nach Inzidenzverläufen – nach wie vor unter 0911 / 231 2344 aktiviert und besetzt (ursprünglich Mo-Sa 10-18 Uhr, jetzt Mo-Fr 10- 16 Uhr) und wird für aufkommende Problemsituationen bereit stehen.
In den Corona-Wellen standen natürlich der Gesundheitsbereich, die Alteneinrichtungen, die KiTas und Schulen im Mittelpunkt und der Fokus lag stark auf institutionellen Regelungen. Aber gerade hier haben das freiwillige Engagement und die Nachbarschaftshilfe sehr schnell sehr wesentliche Unterstützung zur Schließung von Hilfe-Lücken geleistet.
2) Ukraine-Flucht
Am 24. Februar 2022 begann Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, am 25. Februar hat die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement den ersten Aufruf zur ehrenamtlichen Unterstützung gestartet. Die Stabsstelle war im März und April zentraler Partner, Organisator und wesentlicher Teil bei der Besetzung der Anlaufstelle Heilig-Geist-Spital. Die Info-Mail zur ehrenamtlichen Ukraine-Hilfe wird (Stand: Anfang Juni 2022) an 2.720 Mail-Adressen verschickt, mit jeweils zahlreichen Informationen zu rechtlichen Fragen, zu Hilfsangeboten, zu Angeboten für Geflüchtete, zur Suche und zum Angebot von Ehrenamtlichen (usw.). Bisher wurden zwischen 9. März und 6. Juli 19 Info-Mails mit etwa 420 Informationsnotizen, Angeboten und Anfragen veröffentlicht. Zehn Tage nach Ankunft der ersten Geflüchteten wurde eine Wohnraumbörsen-App zur privaten Wohnungssuche und -vermittlung durch die Stabsstelle freigeschaltet. In März und April wurden zweimal pro Woche, seit Mai einmal pro Woche, Abfragen durchgeführt, um unter den besonders wichtigen ukrainisch-/russisch-sprachige Übersetzungshelfer/-innen (Personenkreis von rund 480 Personen) für die wichtigsten 10 Einsatzstellen Freiwillige zu finden. Seit 31. März gibt es wöchentliche Videokonferenzen für Ehrenamtliche, zum Teil zum Austausch, zum Teil in Kooperationen mit Fach-Referent/-innen (Themen u.a. Trauma-Umgang, Sozialamts- und JobcenterInformationen) Die Stabsstelle hat durch Informations-Sammlung und -Aufarbeitung zentral zum schnellen Aufbau der Integreat-App ab 31.März beigetragen. Das Teilzeit-Team der Stabsstelle hat in den zwei Monaten von Anfang März bis Ende April rund 3.200 Arbeitsstunden in die Ukraine-Hilfe eingebracht; das entspricht etwa zwei Jahren Arbeitszeit einer Vollzeitstelle.
3) Künftige Krisen
Auch bei optimistischen Prognosen ist von künftigen Krisen-Situationen auszugehen (auch wenn Corona abflachen sollte, keine neue Pandemie-Situation eintritt und die Ukraine-Situation sich hoffentlich nicht verschärft): Hitzekrisen (die vor allem Ältere gefährden), Dürrekrisen, Migrationskrisen (vor allem aus Hunger- Hitze- und Dürreregionen), lokale Wetterkrisen usw. Die wichtigsten Voraussetzungen für die wirkungsvolle Mobilisierung von Engagement in Krisensituationen sind: Die Schnelligkeit der Reaktion Eine koordinierende Anlaufstelle (vor allem auch Mail und Telefon) Die effiziente Zusammenarbeit mit Katastrophenschutz und der gesamtstädtischen Koordination Die Unterstützung von Nachbarschafts- und Selbsthilfe Schnelle und umfassende Information für die Ehrenamtlichen und ihre Organisationsformen Nicht für alle Krisensituationen ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger gleich leistungsfähig, aber in jeder Situation kann es wichtige, oft elementare Beiträge leisten. Mit Krisenszenarios kann man sich auf die Aufgabenstellung auch z.T. vorbereiten – zentral ist eine auch personell gut besetzte Koordinierungsstelle. (Zurzeit prüft die Stabsstelle mögliche Engagement-Handlungsfelder für eine andauernde Hitzekrise, die für Ältere und andere Vulnerable eine existentielle Bedrohung darstellen würde.) Für die Entwicklung von schnellen Reaktionsmöglichkeiten in Krisensituationen („Leben in einer Zeit der Großkrisen“, FAZ) und die Mobilisierung von ehrenamtlichen Engagement ist die Handlungsfähigkeit der Kommune (durch die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement) besonders wichtig:
Die Glaubwürdigkeit der Stadt Nürnberg als Moderator und Koordinator von ehrenamtlichem Krisen- Engagement ist eine wichtige Voraussetzung für die Bedürftigen und für die Effektivität von Maßnahmen. Die Abstimmung mit anderen handelnden Institutionen (Feuerwehr, andere Geschäftsbereiche usw.) ist vom Sozialreferat und der Stabsstelle BE am besten zu gewährleisten Die Stabsstelle BE hinterlegt das allgemeine Engagement auch mit konkreten, weiterführenden Projekten und Maßnahmen (z.B. Flucht: Aufbau von lokalen Helferkreisen, z.B. Corona: Bildung und BE). Die Stabsstelle organisiert Information (z.B. Newsletter) und Qualifizierung / Fortbildung zu den jeweiligen Themen, für die ehrenamtlich Engagierten und für deren organisierte Partner. Die Stabsstelle integriert das schnelle spontane Engagement in die Überlegungen und kooperiert mit den dort auftauchenden Hilfswilligen. (Spontane Social Media-Gruppen – wie im Corona-Kontext – sind für die betroffenen Zielgruppen nur begrenzt nutzbar.) Besondere Bedeutung hat die Unterstützung von Nachbarschaftshilfen und „Häuserdiensten“ Die Stabsstelle schafft mit einer konkreten Hotline-Telefonnummer (bei Flucht und Corona dieselbe: 0911-231 2344, mit ggf. hintereinander geschalteten Telefonen) eine Anlaufstelle. Die Stabsstelle bietet mit einer jeweils eigenen Mail-Adresse einen diesbezüglichen Anlaufpunkt. (Die Mailadresse hitze@stadt.nuernberg.de wurde bereits eingerichtet.) Die Stabsstelle schafft sehr schnell – auch verwaltungsinternen ein „Schnellboot“ – zusätzliche personelle Optionen zur Betreuung der Kommunikationswege und Projekte.
IV. Netzwerk-Aufbau für Zukunftsthemen
Trotz Corona-Pandemie konnten neue Wege beschritten werden - insbesondere sind die Netzwerk-Strukturen mit konkreten Handlungszielen und Projekten als dem Thema „Bürgerschaftliches Engagement“ besonders angemessene Arbeitsform. Dabei wurde ein Muster für die künftige Arbeit von Netzwerk-Strukturen eingesetzt, das sich schnell bewährt hat und inzwischen auch überörtlich nachgeahmt wird: 1) Netzwerk-Mitgliedschaft (bzw. -Verteiler) 2) Koordinierungsgruppe der wichtigsten Partner mit Bezug zu den Inhalten und in Verbindung mit Engagement-Themen 3) Kompetenzzentrum als Geschäftsführung und vorrangiger Handlungsakteur Diese Struktur wurde neu aufgebaut, Drittmittel akquiriert (siehe Punkt V) und insbesondere auf Zukunftsthemen angewandt. Sukzessive wird diese Herangehensweise für alle Programme und Projekte übertragen und strukturiert: Die Netzwerk-Strukturen mit vielen Partnern sind der Königsweg für den Ausbau des Bürgerschaftlichen Engagements und für die verstärkte Mobilisierung von noch nicht Engagierten – ein gemeinsamer Auftritt der Vielen ist die Basis. A) Netzwerk Bildung und Engagement: Vor dem Hintergrund der besonderen Betroffenheit von bildungsärmeren Familien von Corona wurde im Sommer 2020 dieses Netzwerk gestartet: Netzwerk: 55 (meist kleinere) ehrenamtliche Initiative und Organisationen // Steuerungsgruppe u.a. mit Bereichen Schule und Jugend, Landesnetzwerk BE, Bildungsbüro der Stadt, Stabsstelle BE, ZAB // Kompetenzzentrum beim Zentrum Aktiver Bürger / ZAB 52 Qualifizierungsveranstaltungen (!) fanden in der „fortBILDUNGsreihe“ seit Herbst 2020 statt. In einem ambitionierten Arbeitsprogramm sind mehrere Projekte für besonders bildungsbedürftige Kinder und Jugendliche in Arbeit Geförderte FSJ-Stellen für Bildungsthemen wurden für Nürnberg mobilisiert und z.B. in der Stabsstelle BE selbst eingerichtet- Die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement hat selbst zwei Projekte begründet und setzt sie um: Das Eins-zu-Eins-Patenschaftsprojekt „Teamplay“ (bisher über 125 Patenschaften, zum jeweiligen Zeitpunkt etwa 80 Teams aktiv – allerdings durch Corona stark erschwert) sowie das Laptop-Spenden-Projekt „Digiteers“, bei dem seit dem Start im März 2021 Hunderte von durch Ehrenamtliche aufbereitete Computer an bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene weitergegeben werden konnten. B) Netzwerk „Warmstart für aktives Alter“: Ein zentraler Prüfauftrag schon im Herbst 2021 war es, angesichts des sukzessiven Eintritts der geburtenstärksten Jahrgänge in das Rentenalter,
diese häufig gebildete, gestaltungswillige und durchaus jugendliche Altersgruppe verstärkt für das Engagement zu gewinnen. Seit Herbst 2021 konnte das Netzwerk (als Kompetenzzentrum agiert das „Curatorium Altern gestalten“) zahlreiche Aktivitäten starten („Warmstart-TV“, „Warmlauf“, breite Informationen zum Thema über Homepage, Kooperationen mit zahlreichen Initiativen und Organisationen, und Angeboten für Arbeitgeber mit Übergangsmanagement. Auch ein eigener Arbeitskreis für „Engagement für Senior/-innen“ wurde gegründet und hat das große „Wertvollfest“ im Mai 2021 gestaltet. Zielgruppen sind neben besonders qualifizierten und besonders zur Übernahme von ehrenamtlichen Leitungsaufgaben bereiten Nachberufler/-innen auch diejenigen, die sich – im Vergleich zum Berufsleben – für ganz andere Inhalte und weniger Verantwortlichkeit interessieren. Und denjenigen, denen aus verschiedensten Gründen – niedriger Bildungsstatus, gebrochene Erwerbsbiografien und Arbeitslosigkeit, Sprachbarrieren – bisher die Chancen des Engagements verwehrt geblieben sind, soll hier unsere besondere Aufmerksamkeit durch Vermittlung und Projekte gelten. C) Netzwerk Klimaschutz und Engagement: Im Frühjahr 2022 begann der Aufbau dieses Netzwerks, das den Fokus auf die Sensibilisierung anderer (nicht klimabezogener) Engagementbereiche und -organisationen setzt. Eine große Befragung von gemeinnützig-ehrenamtlichen Organisationen und Informationsveranstaltungen findet im Sommer 2022 statt. D) Demokratie: Über die (bayernweite) „Nacht der Demokratie“ soll die besondere Verbindung der demokratischen Grundordnung mit dem Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements und der Aktivbürgerschaft („der Humus der demokratischen Gesellschaft“) vorgestellt und aktiviert werden: Die Vorbereitungen für eine sehr große „Lange Nacht“ am 2. Oktober 2022 laufen auf Höchsttouren, auf dem Gewerbemuseumsplatz und im ganzen Bildungszentrumsgebäude. Die Leitmotive sind: Demokratie macht Spaß! Das bürgerschaftliche Engagement als Basis für unsere Demokratie Das Erreichen von „Nicht-sowieso-Demokratie-Begeisterten“ als Zielgruppe Zusätzlich sind in den folgenden Bereichen Netzwerkstrukturen bereits entstanden: E) „Social Entrepreneurship“ (Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit / ISKA) F) „Inklusion“ (Zentrum Aktiver Bürger / ZAB) Auch schon früher vorhandene Netzwerke mit großer Zukunftsrelevanz wurden und werden verbessert aufgestellt: G) Von besonderer Bedeutung ist dabei – auch vor dem Hintergrund möglicher künftiger „Migrationskrisen“ - das Netzwerk zum Thema Integration von Geflüchteten aus den Jahren 2015ff. Zusammen mit den nach wie vor in hoher Zahl vorhandenen Engagierten und Engagement-Interessierten soll das Netzwerk neu aufgestellt werden. H) Das „Nürnberger Netzwerk Engagementförderung“, das schon seit 2009 besteht, wurde gezielt seit Ende 2019 als regelmäßige Austauschplattform und ideeller Träger mit nunmehr über 45 Dachverbänden und großen Engagementträgern erweitert. I) Das „Nürnberger Corporate Social Responsibility (CSR-) Netzwerk ‚Unternehmen Ehrensache‘“ hat sich nach 10 Jahren grundsätzlich erneuert und neben einer großen Mitgliedschaft einen hochaktiven Kümmererkreis und einen Fachbeirat und wird seine Aktivitäten ausbauen. Am 5. Juli 2022 fand der 10. „Corporate Volunteering“-Tag des Netzwerks statt: Im Stadtteil Galgenhof- Steinbühl mit der Rekordbeteiligung von 250 Unternehmens-Mitarbeiter/-innen in 25 Projekten in gemeinnützigen Einrichtungen. J) Die „Stifter-Initiative Nürnberg“ konnte nach den lähmenden Corona-Monaten am 3. Juni 2022 wieder einen Stiftertag und ein Stifter-Dankessen durchführen und wird ihr Aktivitätsspektrum erweitern. K) Das Netzwerk der „Stadtteilpatenschaften“ für sechs strukturschwache Stadtteile ist auch nach mehr als zehn Jahren äußerst stabil (mit ideellem Engagement und jeweils mindestens € 25.000 pro Jahr für Mikro-Projekte in den sechs Stadtteilen) und kann sich ggf. noch erweitern.
L) Kleinere Netzwerk-ähnliche Kooperationen sollen verbessert aufgestellt werden: Zum Beispiel bei den Preisen im Bereich Anerkennungskultur, zum Thema stadtteilorientiertes Engagement und
- prophylaktisch – für verschiedene Krisen-Szenarien.
Alle diese Netzwerke werden in intensiver Partnerschaft mit der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement umgesetzt bzw. von ihr selbst geschäftsführend koordiniert. Sie sind die Voraussetzung für ein gemeinschaftliches Handeln verschiedener Akteure der Zivilgesellschaft für Nürnberg. Ganz besondere Bedeutung für die Netzwerke hat die zielgerichtete Information und Kommunikation, mit der durch die Stabstelle themenspezifisch Tausende von Multiplikatoren und – bei einzelnen Themen – auch Tausende von individuellen Ehrenamtlichen erreicht werden. Dabei werden konkrete Nürnberger Veranstaltungen und Projekte vorgestellt, aber auch regionale und landesweite Themen kommuniziert und ein Blick auf „Deutschland und den Rest der Welt“ geworfen. Es geht nicht um die Information von „Nürnberg engagiert“ allein, sondern um die Breite des Themas Bürgerschaftliches Engagement. Ein besonderes Gewicht hat dabei u.a. die Information über Finanzierungsoptionen für gemeinnützig-ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Organisationen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Informationsangebote: Newsletter Bürgerschaftliches Engagement in Nürnberg (seit 2008, ca. 20x jährlich, über 1.600 Multiplikatoren-Abonnements) Newsletter Integration und Flucht (seit 2015, ca. 20x jährlich, über 2.200 Abonnenten, darunter ca. 1.700 individuelle Ehrenamtliche, dazu Multiplikatoren) Info-Mail Ehrenamtliche Ukraine-Hilfe (seit März 2022, bisher mehr als einmal pro Woche, mehr als 2.700 Abonnenten, davon 85% einzelne Ehrenamtliche) Newsletter „Corporate Social Responsibility“ (seit 2011, mindestens monatlich, über 1.600 Abonnenten, über 60% aus Unternehmen) Newsletter Stifter-Initiative Nürnberg (seit 2010, ca. monatlich, über 1.000 Abonnenten) Newsletter Ehrenamtskarte (seit 2016, ca. viermal pro Jahr, über 1.300 Ehrenamtskartenträger/-innen als Abonnenten) Info-Mail Corona-Hilfe (seit 2020, im Inzidenzverlauf schwankende Häufigkeit, immer noch mehr als 640 Abonnenten, zu 95% Ehrenamtliche) Info-Mail Bildung und Engagement (seit 2020, ca. monatlich, 160 Abonnenten, Netzwerk-Mitglieder und Multiplikatoren) Info-Mail Digiteers (seit 2021, ca. monatlich, über 270 Abonnenten, Ehrenamtliche und Multiplikatoren) Geplant sind weitere Info-Mails für die Themen „Klimaschutz und Engagement“ und „Warmstart ins Aktive Alter“. Im Bereich Social Media hat der Facebook-Auftritt www.facebook.com/NuernbergEngagiert über 6.600 Abonnenten. Teile davon sind auch in den Gruppen für Kurzzeit- und Spontanengagement und bei dem Instagram- Auftritt registriert. Für die sparten- und themenübergreifende Zusammenarbeit und Qualifizierung wurde das Format der dezidiert spartenübergreifenden „Nürnberger Engagementtage“ geschaffen, die – beginnend im März 2021 mit einem „Vereinstag“ – jeweils mehrere Impulsgeber zu Angeboten zusammenbringen: Diese widmen sich (in einem auch für Ehrenamtliche leistbaren Zeitfenster) Themen, die für alle Engagementbereiche interessant sein könnten und sollten (von Fundraising über mediale Möglichkeiten bis zu Antisemitismus; im Juli 2022 zu inklusivem Agieren, im September/Oktober 2022 zum Fundraising und zu praktischen Tipps zum Klimaschutz in Vereinen). Bislang wurden acht Engagementtage 2021/2022 durchgeführt, mindestens vier weitere sind bis Ende 2022 geplant. Hervorzuheben ist auch hier, dass der Neuaufbau und die Aktivierung der Netzwerke ohne die in der Prüfphase 2020-2022 erfolgten Förderungen nicht möglich gewesen wären.
V. Gewinnung überörtlicher Drittmittel für das Engagement in Nürnberg
Ein ganz zentrales, besonders positives Signal, das die Netzwerke setzen, ist die durch die Kompetenzzentren vorangetriebene Akquise von Mitteln von Land, Bund, ggf. Europa und von überregionalen Stiftungen:
A) Das Netzwerk Bildung und Engagement erhielt – neben einigen lokalen Unterstützungen – durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung DKJS eine großzügige Förderung, die aus Landesmitteln zum Jahresende 2022 ergänzt wurde. Und für 2023 besteht die berechtigte Hoffnung, dass sich das Land Bayern (erstmals!) in eine kontinuierliche Förderung begibt: Das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE) hat das Nürnberger Modell für sechs Anlaufstellen zum Thema aufgegriffen und dafür die Förderung mobilisiert. B) Das Netzwerk „Warmstart ins aktive Alter“ hat mehrere Förderungen auf Bundesebene, zum Beispiel von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), mobilisiert. Die Entscheidung zu einem größeren ESF-Antrag steht noch aus. C) Das Netzwerk Klimaschutz und Engagement konnte durch einen € 50.000-Zuschuss für 18 Monate durch den Bund / BBE (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement) starten. Auch die Unterstützung von gemeinnützig-ehrenamtlichen Initiativen vor Ort konnte ermöglicht werden und gehört zu den wichtigen Aufgaben der Netzwerk-Arbeit: Eine „Förder-Datenbank“ auf der Homepage www.engagiert.nuernberg.de wurde im Mai 2021 mit derzeit 135 hauptsächlich lokalen Einträgen freigeschaltet. Zahlreiche Unternehmen und Stiftungen engagieren sich in lange anhaltenden Kooperationen zum Thema Engagement oder beteiligen sich durch Spenden an der jährlichen Ausschreibung von „Menükarten“ mit einer Broschüre „Soziales Engagement in Nürnberg“. Darin werden über 70 Projekte von verschiedenen Trägern vorgestellt, und jährlich im Durchschnitt rund € 80.000 mobilisiert – und auch immer wieder längerfristige Kooperationen mit Unternehmen angestoßen… Die Erkenntnis ist sehr klar: Die Aufstellung der Netzwerke verbunden mit einem an den Zukunftsthemen ausgerichteten inhaltlichen Programm und der Handlungsfähigkeit durch das jeweilige Netzwerk und Kompetenzzentrum (in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Sozialreferat) ist ein hervorragender Ausgangspunkt, um auch in Zukunft überörtliche Drittmittel für Nürnberg zu mobilisieren. (Allein im Kontext der Ukraine-Hilfe sind derzeit mehrere Anträge von der Stabsstelle vorbereitet, die wiederum zur Unterstützung von gemeinnützig-ehrenamtlichen Initiativen dienen sollen.)
VI. Ausbau der Engagement-Gewinnung und -Förderung
Trotz Corona konnten auch hier in der Prüfphase gute Akzente gesetzt werden: Bei weit über 100.000 Ehrenamtlichen in Nürnberg und vor allem bei über 160.000 Nürnbergerinnen und Nürnbergern, die sich die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorstellen können, hat die Mobilisierung von neuen Engagierten hohe Priorität: Besondere Dynamik hat seit Herbst 2021 der Wunsch nach einer Engagement-Anlaufstelle entfaltet: Dank einer Landesförderung aus dem Programm „Innenstädte beleben“ – auch hier war die Handlungsfähigkeit durch die Akademie-Prüfphase entscheidend – konnte ein ideales Ladenlokal in der Klaragasse 3 vom CaritasPirckheimer-Haus angemietet werden. Nach einem „soft opening“ am 1. Juni wird das „Klara – Zentrum für Beratung und Engagement“ bereits von den Kernpartnern Kreisjugendring/Jugend-Information, Zentrum Aktiver Bürger/Freiwilligen-Info, Kuratorium Altern gestalten, der NorisArbeit (NOA) und der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement bespielt und soll sukzessive zu einer Informationsstelle und zu einem lebendigen Ort des Engagements für viele Initiativen werden. Am 13. September 2022 erfolgt die „offizielle Eröffnung“. Die Anlaufstelle soll eine besonders nachhaltige Struktur für die Niedrigschwelligkeit von Beratung und Engagement werden und bleiben! Das Netzwerk „Warmstart für Aktives Alter“ wurde bereits oben benannt . Schon im Spätherbst 2019 wurde eine spezifische Facebook-Gruppe für Kurzzeit- und Spontanengagement gebildet, mit über 1.000 Abonnenten (als Untergruppe der über 6.000 Abonnenten umfassenden Gruppe bei www.facebook.com/NuernbergEngagiert Seit April 2021 werden im N-FÜ-ER-SC-Veranstaltungskalender und auf der Nürnberg-Engagiert-Homepage Qualifizierungs- und Informationsveranstaltungen zum Engagement speziell aufgeführt.
Als zweite Stadt in Deutschland hat Nürnberg im Herbst den „Mitwirk-O-Mat“ eingeführt: Analog dem „Wahl-O-Mat“ beantworten Interessierte in weniger als 5 Minuten Fragen zur ihren Interessen und bekommen dann Organisationen mit großer Nähe zur ihren Präferenzen vorgeschlagen… Inzwischen beteiligen sich 87 Engagement-Organisationen an dieser Form der Engagementgewinnung durch „Gamification“. Das Bürgernetz als zentrale Datenbank für freie Engagement-Positionen kann nach den schweren Corona-Monaten wieder verstärkt aufgebaut werden und umfasst derzeit rund 420 „offene Stellen“ mit monatlich Tausenden von Aufrufen im Internet. Ebenfalls aufrechterhalten werden konnte während Corona die vielfältige Anerkennungskultur in Nürnberg. Dies gesamtstädtischen Würdigungen und Aktionen – jenseits der Ehrungen durch Vereine und Verbände selbst – sind in ihrer Dichte einzigartig in Deutschland. Hier zu nennen ist:
- Der monatlich seit 2009 verliehenen „EhrenWert“-Preis (mit Nürnberger Nachrichten und Universa-
Versicherungen, Deutschlands häufigster verliehener Engagement-Preis)
- der Preis „Nürnberger Herz“ (mit TucherBräu, einzigartig in Deutschland, insofern Organisationen bei
der Durchführung von originellen Dank-Aktionen gegenüber ihren Ehrenamtlichen unterstützt werden)
-
der Youngagement-Preis (mit Schmitt+Sohn für junges Engagement)
-
der Nürnberger Stifterpreis
-
der „Kochen-Essen-Wissen-Preis (mit ebl-Naturkost, für Kinder und Jugendeinrichtungen)
Es gibt jedoch auch aus den Prüfphasen-Aufträgen von 2019 noch vieles umzusetzen; Vorkonzepte sind vorhanden und erste Schritte sind gegangen: Die bayerische Ehrenamtskarte in Nürnberg soll durch Aktionen und Ausbau der „Benefits“ zusammen mit dem Förderer Tucher aufgewertet werden; „Bildungsgutscheine“ für Ehrenamtliche sollen in Kooperation mit dem Bildungszentrum realisiert werden Konzepte für das (Einzel-)Coaching für Vereine und Initiativen sollen realisiert werden Ebenso für das erweiterte Coaching für individuelle EngagementInteressierte Ein Konzept und Netzwerk für die Verstärkung des Engagements auf Stadtteilebene soll für erweiterte Optionen für das „Engagement vor Ort“ entwickelt werden Die Digital-Kompetenz der gemeinnützig-ehrenamtlichen Initiativen und Organisationen wie auch der Ehrenamtlichen soll weiter aufgebaut werden Ein „Ehrenamts-Wiki“ soll den schnellem und einfachen Zugriff auf Informationen aller Art für gemeinnützig-ehrenamtliche Initiativen ermöglichen Die „Wissenswerkstatt“ (als Unternehmenskooperation) soll als Wissensbasis neben den vorhandenen Qualifizierungsangeboten erneuert werden Konzepte und Angebote für die Zielgruppe mit der niedrigsten Engagementquote (Niedrig-Gebildete / Arbeitslose) sollen umgesetzt werden.
VII. Epiloge
► Es geht im (oft sehr kleinteiligen) Engagement um das Große und Ganze
In allen Handlungsfeldern bedarf es – auch ohne Krisensituationen – großer Kraftanstrengungen für die Weiterentwicklung vorhandener Stränge, für die weiterführenden Innovationen und für die positive Präsenz des Bürgerschaftlichen Engagements in Nürnberg. Die Kooperationen bei den Zukunftsthemen sind in Nürnberg sehr überdurchschnittlich ausgeprägt
- nicht zuletzt dank der Unterstützungen für die Prüfphase der Vereins- und Ehrenamtsakademie.
Aber die Gemeinsamkeit von Vereinen, Verbänden, Stiftungen, engagierten Unternehmen und den vielen Ehrenamtlichen ist auch noch weiter zu gestalten und auszubauen. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zentraler Faktor für eine resiliente, zur Solidarität fähige Stadtgesellschaft ist – eine Qualität, die für die Zukunft unabdingbar sein wird, wenn viele Probleme die Fliehkräfte in der Gesellschaft verstärken. Das Bürgerschaftliche Engagement kann so viele Beiträge zum gesellschaftlichen Miteinander leisten und es gibt so viel Bereitschaft zum Helfen und Engagieren! Unsere Stadt hat es verdient, dass wir diese Potentiale gemeinsam mobilisieren. Und jeder Einzelne hat es verdient, die „Würde-des-Gebraucht-Werdens“ zu erfahren. In den Worten von Prof.
Peter Dabrock (FAU, früherer Vorsitzender des Deutschen Ethikrats): „Wir haben ein unheimliches Potential an Solidarität in Deutschland… Wir sind ein so fantastisches Land, wenn es darum geht, über sich hinauszudenken und zu helfen...“
► „Executive Summary“
- Die Ergebnisse der Prüfphase 2020 bis 2022 der Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie hat viele Innovationen ermöglicht, die es zu stabilisieren und auszubauen gilt. 2) Die immensen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und durch die Ukraine-Flucht konnten – mit einem sehr großen Beitrag des Bürgerschaftlichen Engagements – gemildert bzw. bewältigt werden. 3) Die Förderung in der Prüfphase war die Voraussetzung für die schnelle und wirksame Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Nürnberg durch die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Sozialreferat mit ihren vielen Kooperationspartnern. 4) Durch den Beschluss des Sozialausschusses des Stadtrats vom Oktober 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für den Regelbetrieb von „Nürnberg engagiert –Vereinsund Ehrenamtsakademie“ ab 1.1.2023 zu schaffen. Dieser Bericht zeigt den Stand der Bemühungen auf – in den inhaltlichen, personellen und finanziellen Dimensionen. 5) Die Stadt kann angesichts der massiven kommunalen Finanzprobleme das Thema, aus dem Bereich der „freiwilligen Leistungen“, nicht alleine schultern kann: Aber die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen die Mobilisierungskraft für Drittmittel durch Programme und Projekte aus dem Themenfeld „Bürgerschaftliches Engagement“. 6) Der Fokus der „Zukunftsarbeit“ für die weitere Stärkung des freiwilligen Engagements in Nürnberg – als „Arbeitsprogramm“ – soll darauf liegen: Die Krisen-Resilienz unserer Stadt durch ehrenamtliches Engagement zu stärken Die Netzwerkstrukturen, insbesondere in den Bereichen Krisen-Kooperation, Bildung, nachberufliche Tätigkeit, Klimaschutz, Unternehmenskooperationen, Stiftungskooperationen, weiter zu stärken und innovativ weiter zu entwickeln Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Themenfeldern des Engagements zu stärken und damit Synergien hervorzurufen Die Kommunikation/Information in Breite, Tiefe und Zugangsmöglichkeit weiter zu entwickeln Die Beratung und das Coaching von Initiativen und Vereinen auszubauen Die Formen der Gewinnung von potentiellen Ehrenamtlichen für ein tatsächliches Engagement kreativ und innovativ gestalten Die Formate der Anerkennung für Ehrenamtliche weiter auszubauen und auch hier innovative Lösungen zu suchen Durch Inhalte und Strukturen die Mobilisierung von überörtlichen Drittmitteln für Nürnberg erfolgreich weiter zu betreiben
VIII. Personal und Finanzen
Die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement hat seit Jahren einen städtischen „Grundetat“ von € 60.000 (minus 10% in 2021 und 2022). Zusätzlich erhielt die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement für die Prüfphase der Vereinsund Ehrenamtsakademie für 2020 bis 2022 weitere € 60.000 (minus 10% in 2021 und 2022). Bei einem derzeitigen Personalstand von acht Mitarbeiter/-innen (mit einem Vollzeitäquivalent von 5,8 Stellen) laufen fünf der acht Verträge (3,6 Vollzeitäquivalente) zum 31.12.2022 aus.(€ 40.000 aus dem Gesamtbudget inkl. Drittmittel werden für die zwei inzwischen entfristeten Teilzeit-Stellen einbehalten. Dr. Uli Glaser ist der dritte nicht befristete Angestellte und ist seit 1995 bei der Stadt Nürnberg etatisiert.) Ergänzt wird das Team durch Praktikant/-innen (77 für beide Seiten erfolgreiche Praktika seit 2009), durch kurzfristige Beschäftigungen für Einzelprojekte (z.B. „Digiteers“), und erstmals durch
2021/2022 einen FSJ-ler im zu 80% subventionierten Bildungs-FSJ (Aufholpaket Corona), was fortgesetzt werden soll. (Die Bemühungen um eine städtische Werkstudierenden-Stelle waren bisher nicht erfolgreich.) Schon in der Vergangenheit wurde ein Großteil der Projekte und Programme (inkl. Personalkosten) aus Drittmitteln finanziert. Diese Unterstützung wurde durch die großzügige Förderung von sechs Partnern in der Prüfphase der Vereins- und Ehrenamtsakademie noch einmal stark erhöht. Insgesamt kommen seit 2020 rund 75% der Sach- und Personalmittel der Stabsstelle in den vergangenen Jahren aus der erfolgreichen Akquise von Drittmitteln. Wie im obenstehenden Bericht bereits ausführlicher erläutert, hat die neue Aufstellung der Stabsstelle mit der Prüfphase der Vereins- und Ehrenamtsakademie es ermöglicht, dass in weit größerem Umfang als bisher auch Drittmittel aus überregionalen Quellen (Land, Bund, Europa, überregionale Stiftungen) mobilisiert werden können. Vor diesem Hintergrund und angesichts der zahlreichen aktuellen und künftig zu erwartenden überregionalen Förder-Programmen – vor allem in den Bereichen Corona-Folgen, Ukraine-Hilfe, Bildung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit – können wir bei entsprechender zukünftiger Aufstellung weiteren erfolgreichen Antragstellungen entgegensehen.
IX. Zukunftskonzept und Vorschlag ab 1.1.2023
Auf der Basis des Sachberichts von Ref. V / Stabsstelle BE sollten die bisherigen Mittel für „Nürnberg engagiert Vereins- und Ehrenamtsakademie“ erhöht werden. Insgesamt würde sich damit der städtische Finanzierungsanteil für Sach- und Personalkosten in der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement von € 108.000 im Jahr 2022 (inkl. 10% pauschale Einsparung) auf € 162.000 erhöhen (bei angenommener 10%iger pauschaler Einsparung). In der Übersicht: € 60.000 (seit 2014) + € 60.000 (2020 bis 2022 für die Prüfphase die Akademie) + Erhöhung um € 60.000 (ab 2023) = € 180.000 (abzüglich prozentualen Einsparungen) Dies begründet sich insbesondere mit der Gegenfinanzierung bei weiterer Drittmittel-Gewinnung (Eigenmittel) und mit den notwendigen Arbeitskapazitäten für Krisen-Management, für die Bearbeitung von Zukunftsthemen und für die Zuschussgewinnung selbst. Auf dieser Basis und angesichts der zu erwartenden künftigen Drittmittel soll die Entfristung der bisher befristeten Stellen umgesetzt werden sowie eine weitere Stelle für Krisen-Management (ebenfalls weitgehend aus Drittmitteln finanziert) geschaffen werden. Diese Punkte sind der Gegenstand des Beschlussvorschlags. (Über die Drittmittel-Gewinnung zum Stand Ende Juli wird in der Sitzung am 28.07.2022 mündlich berichtet.)
Referat für Jugend, Familie und Soziales Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und ‘Corporate Citizenship’ 5. Juli 2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 28.07.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Energiepreisentwicklung – staatliche und kommunale (Beratungs-) Angebote und
Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, Energieschuldenprävention und Umstellung auf
alternative Energieversorgung
Antrag der Linken Liste vom 20.06.2021
Antrag der CSU-Fraktion vom 02.05.2022
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 21.02.2022
Anlagen: 2021-06-20_Antrag_Linke_Liste_Einführung_eines_Sozialtarifs_für_Strom_und_Gas 2022-02-21_Antrag_Die Linke_Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts 2022-05-02_Antrag_CSU_Umstellung auf alternative Energieversorgung – Finanzielle Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 28.07.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Betreutes Wohnen in Nürnberg
Antrag der SPD-Fraktion v. 10.09.2020
Anlagen: 2020-09-10_Antrag_SPD_Betreutes_Wohnen Betreutes Wohnen in Nürnberg_Sachverhalt
Bericht:
Das Seniorenamt gibt einen Überblick über Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren in Nürnberg und berichtet über Aktivitäten zur verbesserten Transparenz hinsichtlich der Vielfalt der Angebote.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betreutes Wohnen ist insbesondere für ältere Menschen eine mögliche Wohnform, die eine sichere Versorgung wünschen und auch bei künftiger Pflegebedürftigkeit besser abgesichert sein wollen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beilage 5.1 zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.07.2022
Betreutes Wohnen in Nürnberg
In ihrem Antrag vom 10.09.2020 hat die SPD-Stadtratsfraktion um nähere Informationen zur aktuellen Situation bezüglich des Betreuten Wohnens in Nürnberg gebeten. Hierbei sollen ein Überblick über die Angebote in Nürnberg gegeben sowie die Möglichkeiten einer verbesserten Transparenz erläutert werden. Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, zur besseren Transparenz der Angebote für die Bürgerinnen und Bürger auf den Bayerischen Städtetag zuzugehen.
1. Einführung
1.1 Begriff Betreutes Wohnen, allgemeine Hintergründe
Der Umzug im Alter kann unterschiedliche Gründe haben. Manchmal wird das Leben in der eigenen Wohnung beschwerlich, oder es besteht der Wunsch, sich in der späteren Lebensphase auch räumlich neu auszurichten. Bei der Suche nach neuen Wohnmöglichkeiten ist es unabdingbar sich intensiv mit den Angeboten auseinanderzusetzen, um selbstbestimmt passende Entscheidungen zu treffen. Besonders das sog. Betreute Wohnen hat sich zu einer oft genutzten Wohnform und einem Markt entwickelt, der die Kombination von "normalem Wohnen" und Versorgungssicherheit für ein selbstbestimmtes Leben verspricht.
Der Begriff "Betreutes Wohnen" ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Die Begriffe Service-Wohnen und Betreutes Wohnen werden in der Regel synonym verwendet und stellen für ältere Menschen oftmals den Einstieg für eine besondere Wohnform im Alter dar. Dabei sind die Bewohner und Bewohnerinnen in der Regel noch nicht pflegebedürftig gemäß SGB XI. In der Praxis ist jedoch Betreutes Wohnen manchmal an eine Pflegeeinrichtung angegliedert, um bei späterem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit die Versorgung optimal gewährleisten zu können.
Die Angebote zum Betreuten Wohnen unterscheiden sich oft gravierend in Organisation und Dienstleistungsspektrum. Die Bewertung der Qualität der Einrichtungen ist für Interessenten häufig sehr schwierig und nur bedingt transparent. Zudem wird der Begriff des Betreuten Wohnen oftmals missverstanden: Unter Betreuung wird häufig eine besondere Form der Versorgung verstanden, z.B. Alltagsversorgung und/oder Versorgung bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit. Wohnen mit Serviceleistung würde das bestehende Angebot besser beschreiben und weniger irreführend sein.
Erste Modelle zum Betreuten Wohnen entstanden in der Mitte der 1980er Jahre, wobei es ursprünglich dabei um Wohnformen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ging. Hilfe zur Selbsthilfe sollte gefördert werden, indem stationäre und ambulante Leistungen vernetzt werden und für akute Situationen eine professionelle Pflege zur Verfügung stand. Ziel war es, im Rahmen dieser Wohnformen mehr Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Aus diesem Ansatz wurden in der Folge Wohnkonzepte für ältere Menschen weiterentwickelt mit dem Grundgedanken, ein barrierefreies Wohnumfeld anzubieten, welches kommunikationsfördernd ist und Pflegeleistungen sowie Betreuungsleistungen bei Bedarf möglich macht.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung und deren Grundsatz „ambulant vor stationär“ gingen für die bisherigen stationären Pflegeeinrichtungen große Veränderungen einher, sodass dort aktuell hauptsächlich Menschen mit relativ hohem Pflegebedarf leben. Die Versorgung ist hier mit einer hohen Pflegeintensität rund um die Uhr gewährleistet. Hauptaufnahmegrund in eine Pflegeeinrichtung
ist heute, dass Menschen mit Demenz in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr adäquat gepflegt werden können.
Für rüstige ältere Menschen ist das Leben in einer rein stationären Versorgungsform derzeit in der Regel nicht mehr attraktiv. Die Wohnform des Betreuten Wohnens hingegen fördert weitgehend die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner bis ins hohe Alter.
1.2 Besitzverhältnisse und Vertragsgestaltung beim Betreuten Wohnen
Betreutes Wohnen ist de facto mit unterschiedlichen Besitzverhältnissen verbunden. Generell, wie im "normalen Wohnen" auch, können Seniorinnen und Senioren Mieter oder Eigentümer sein. In der Regel geht man von vier gängigen Besitz- bzw. Eigentums-Varianten im Betreuten Wohnen aus:
- Die Einrichtung besteht aus Eigentumswohnungen, die a. von Investoren an Seniorinnen und Senioren vermietet sind, b. von Seniorinnen und Senioren gekauft und von ihnen selbst bewohnt werden (sog. Selbstnutzer). 2. Die Einrichtung steht im Eigentum eines Investors und die Wohneinheiten sind an Senioren vermietet. 3. Die Einrichtung ist Eigentum eines sozialen Dienstleisters und die Wohneinheiten sind an die Seniorinnen und Senioren vermietet. 4. Die Einrichtung ist gemischt organisiert (finanziert) und die Seniorinnen und Senioren bewohnen zum Teil ihre eigenen Wohnungen oder sind Mieter bei einem Investor oder Dienstleister.
Aus den unterschiedlichen Varianten ergeben sich unterschiedliche rechtliche Konsequenzen: Sind die Bewohnerinnen und Bewohner Mieter, dann gilt in der Regel ein Mietvertrag mit den Rechtsvorschriften des Mietrechtsschutzes. Der Maßstab sollte hier das ortsübliche Mietniveau sein sowie ergänzende Zuschläge für Ausstattung und Nutzung der Gemeinschaftsflächen. Zum Teil kann der Mieterschutz sogar besser sein, als der Schutz über das WBVG (s.u.). Jedoch ist etwa ein Mitspracherecht hinsichtlich der Entwicklung von Gemeinschaftsräumen etc. in der Regel für Mieter nicht gegeben. Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung im Betreuten Wohnen unterliegt man nie dem Landespflegegesetz, da es nicht um die Überlassung von Wohnraum geht. Die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, ist in der Regel über die Eigentümerversammlung möglich. Es gilt das Wohnungseigentumsgesetz.
Angesichts der bestehenden Unklarheiten beim Betreuten Wohnen ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher daher sehr wichtig, sich genauestens mit der Vertragsgestaltung auseinanderzusetzen1. Dabei ist zunächst zu klären, ob das bundesweit gültige Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) mit seinen Schutzbestimmungen greift oder „nur“ das Mietrecht gilt. In kritischen Fällen kann die bessere Rechtslage für den Verbraucher nach dem WBVG einen großen Unterschied ausmachen. Verbraucherinnen und Verbraucher können etwa eine Rechtsberatung erhalten, wenn es um die Beratung und Prüfung von Verträgen nach dem WBVG geht (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder die Rechtsberatung der Bundesinteressensvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. kurz BIVA-Pflegeschutzbund). Auf der Internetseite der BIVA sind weitere Informationen zum WBVG vorhanden, ebenso werden hier hilfreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt.
1 vgl. hierzu und im Folgenden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-regelung-von-vertraegen-ueber-wohnraum-mitpflege-oder-betreuungsleistungen-77432.
Durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt der Bund auf dem Gebiet des Heimrechts die zivilrechtlichen Verträge zwischen volljährigen Personen und Unternehmen, die Wohnraum in Verbindung mit Pflege- oder Betreuungsleistungen anbieten. Die Bundesländer sind für die ordnungsrechtlichen Regelungen zuständig und haben entsprechende heimrechtliche Gesetze und Verordnungen erlassen.
Zu den wichtigsten Regelungen des WBVG gehören: Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf schriftliche vorvertragliche Informationen über Leistungen und Entgelte in leicht verständlicher Sprache. Schriftlicher Abschluss des Vertrages auf unbestimmte Zeit; Möglichkeit der Befristung, wenn sie den Interessen der Verbraucherin oder des Verbrauchers nicht widerspricht. Hohe Anforderungen an den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen, u.a. genaue Beschreibung der einzelnen Leistungen des Unternehmens und der hierfür zu zahlenden Entgelte Erklärung über Bereitschaft zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Angemessene Entgeltzahlung; Zulässigkeit einer Erhöhung nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der Verbraucherin beziehungsweise des Verbrauchers. Pflicht zur Vertragsanpassung durch das Unternehmen bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs; Zulässigkeit von Ausnahmen nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher, hingegen eingeschränktes Kündigungsrecht des Unternehmens. Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher von den Regelungen des WBVG abweichen.
Aus Sicht der Interessenvertretung der BIVA ist der rechtliche Rahmen für Betreutes Wohnen immer noch defizitär: „Während das WBVG für stationäre Einrichtungen relativ eindeutige Vorgaben für die Leistungsbeschreibungen, Entgelterhöhungen und Kündigungsregelungen enthält, fehlen solche eindeutigen Vorgaben beim Betreuten Wohnen. Die allgemeine Rechtsordnung gewährt den Senioren in Einrichtungen des Betreuten Wohnens zwar hinsichtlich des Grundservice und der hierfür zu entrichtenden Pauschale über das Dienstvertrags- und Werkvertragsrecht in einem gewissen Umfang Schutz, dieser Schutz reicht aber nicht aus, um die besondere Lage der Senioren und die Besonderheiten bei der praktischen Umsetzung dieser Grundserviceleistungen zu berücksichtigen. Hier besteht die dringende Notwendigkeit, Mindestvorgaben in den genannten Bereichen gesetzgeberisch festzuschreiben. Bis dahin sind hier wichtiger noch als beim Wohnen eindeutige einzelvertragliche Regelungen als Rechtsgrundlage.“ (BIVA, S. 21)
2. Überblick zu Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Nürnberg
a) Bestand an Einrichtungen in Nürnberg
Die Trägerlandschaft für die Einrichtungen des Betreuten Wohnen in der Stadt Nürnberg ist vielfältig, darunter finden sich Genossenschaften, Wohlfahrtsverbände, kommunale Einrichtungen sowie private Unternehmen.
Aktuell bestehen in Nürnberg insgesamt 3.397 Wohnungen, die ohne Wohnberechtigungsschein bewohnt werden können. Außerdem ist für 1.172 Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein erforderlich; bei zwei Einrichtungen (Hans-Fallada-Str. sowie die Einrichtung in der Hallerhüttenstr.) werden die Wohnungen ausschließlich über Vorschläge des Wohnungsamts der Stadt Nürnberg belegt.
Zwei neue Einrichtungen, die bereits im Verzeichnis des Pflegestützpunkts aufgeführt sind, wurden noch nicht eröffnet und daher nicht in die Zahl der Wohnungen miteinbezogen. Zusätzlich existieren vier Wohneinrichtungen nach dem Sigena-Modell (mit jeweils 6 Wohnungen), die über die WBG organisiert werden. Diese sind auf eigenen Wunsch nicht in den Verzeichnissen des Pflegestützpunktes aufgeführt.
Abbildung 1: Betreutes Wohnen/Service-Wohnen in Nürnberg, Anzahl der Anlagen
Anlagen des Betreuten Wohnens in Nürnberg
4 2 4
b) Eigentum oder Mietverhältnis
Bei den Wohnungen ohne Wohnberechtigungsschein bieten 26 Anbieter Wohnungen zum Kauf oder zur Miete.
c) Mietpreise
In 5 Einrichtungen liegt der Mietpreis unter 10 Euro/qm (ohne Nebenkosten). Demgegenüber stehen 41 Einrichtungen in Nürnberg mit Quadratmeterpreisen über 10 Euro (ohne Nebenkosten). Bei einer kürzlich erst eröffneten Einrichtung ist der genaue Mietpreis noch nicht bekannt. In den Anlagen befinden sich oft zusätzliche Gemeinschaftsräume, Veranstaltungsräume, Cafeteria, Hobby- und Therapieräume.
d) Serviceleistungen, Betreuungspausschale, Zusatzleistungen
Für die vorgehaltenen Serviceleistungen in den Einrichtungen muss ein monatlicher Betreuungsbetrag bezahlt werden. Welche Serviceleistungen in dem Pauschalbetrag enthalten sind, regelt der Betreuungsvertrag. Zu den Betreuungsleistungen gehören beispielsweise die Sicherstellung der Versorgung bei akuter Erkrankung, Hausordnung und Hausmeisterdienste, fachliche Beratung und Veranstaltungen im Haus.
In den Einrichtungen, die Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein anbieten, wird bei 22 keine Betreuungspauschale erhoben. Bei vier Einrichtungen, die eine Pauschale berechnen, handelt es sich um Beträge von unter 100 Euro im Monat. Bei 18 Einrichtungen wird für Wohnungen ohne Wohnberechtigungsschein keine Betreuungspauschale berechnet. Sieben Einrichtungen gaben an, dass die Pauschale bereits im Mietpreis enthalten ist. Zusatzleistungen wie ein Hausnotruf, Übernahme von hauswirtschaftlichen Leistungen, Begleitung bei Behördengängen können gegen Rechnung bei Bedarf in den meisten Einrichtungen in Anspruch genommen werden.
Abbildung 2: Zusätzliche Versorgungsangebote* in den Einrichtungen
mit Wohnberechtigungsschein ohne Wohnberechtigungsschein
1 2 1
amb. Dienst amb Dienst PH amb. Dienst amb. Dienst PH WG im Haus extern angegliedert im Haus extern angegliedert angegliedert
*Zusätzliche Versorgungsangebote z.B. ambulanter Dienst, Pflegeheim bzw. WG angegliedert zum Betreuten Wohnen
3. Schaffung von Transparenz zum Betreuten Wohnen in Nürnberg
3.1 Beratungstätigkeit und Info-Material des Pflegestützpunkts Nürnberg
Im Pflegestützpunkt Nürnberg gab es im Jahr 2021 insgesamt 459 Beratungen und Anfragen zum Thema Wohnen im Alter (Betreutes Wohnen, Service-Wohnen, Wohnanlagen, barrierefreies Wohnen, Wohngemeinschaften). Häufig geht es dabei darum, dass die Menschen zunächst einen Überblick über die Angebote in Nürnberg erhalten möchten.
Abbildung 3 zeigt einen idealtypischen Ablauf der Beratung im Pflegestützpunkt zum Thema Betreutes Wohnen. Letztlich ist es jedoch immer von den Ratsuchenden abhängig, wie variabel der Prozess an die individuelle Situation angepasst werden muss. Im Gespräch wird im Erst- oder auch Zweitkontakt oftmals deutlich, dass die interessierten Personen Vorstellungen bzgl. dieser Wohnform mitbringen, die zum Teil nicht erfüllt werden können. Außerdem gehen viele Menschen davon aus, dass die pflegerischen Leistungen im vollen Umfang in der Betreuungspauschale mit abgedeckt werden. Der Pflegestützpunkt erklärt dann die unterschiedlichen Kostenanteile und zeigt auf, wie sich die Versorgung
bei einer entwickelnden Pflegebedürftigkeit darstellen kann. Gerade bei einer fortschreitenden Demenzerkrankung ist diese Wohnform nicht uneingeschränkt geeignet.
Abbildung 3: Beratungsprozess Betreutes Wohnen im Pflegestützpunkt Nürnberg
1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt •Anfrage geht im PSP ein •Ratsuchende beschäftigen sich •Ratsuchende haben für sich •Vorstellungen und Erwartungen selbstständig mit dem Thema Vorauswahl getroffen mit Pflegeberater*in klären •Finden für sich die ersten •Gesprächsangebot -Klärung •Gesundheitliche Faktoren Tendenzen von weiteren Fragen thematisieren (z.B. Pflegegrade, •Besichtigen evtl. bereits •Entschluss Grunderkrankung) Einrichtungen •Auf Wunsch Nachkontakt •finanzielle Situation besprechen •Machen sich ergänzend zum •Verzeichnisse, Checkliste und Verzeichnis ein Gesamtbild Bögen freiwillige Selbstauskunft (Internet oder persönlicher mitgeben Besuch)
Die regelmäßig aktualisierten Verzeichnisse vom Pflegestützpunkt Nürnberg über alle Einrichtungen in Nürnberg, die auch online einzusehen sind, werden für die persönlichen Beratungen herangezogen. Viele Seniorinnen und Senioren lassen sich im Vorfeld zur Beratung die Verzeichnisse zusenden oder holen sich diese vor Ort ab.
Wie bereits beschrieben, will die Entscheidung für das Betreute Wohnen gut überlegt getroffen werden. Hierfür gibt es hilfreiche Checklisten, die eine Bewertung der persönlichen Vorstellungen unterstützen. Zum einen hat die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) ihren inzwischen bewährten 16-seitigen Bogen im Dezember 2021 in Kooperation mit dem BIVA- Pflegeschutzbund überarbeitet. Diese Checkliste ist entweder digital zu nutzen oder aber im Pflegestützpunkt Nürnberg in Papierform erhältlich. Zum anderen hat der Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg im Jahr 2020 ebenfalls eine Checkliste und eine Broschüre zum Thema entwickelt, welche hilfreiche Tipps gibt, Fragen zum Thema beantwortet und bei der Entscheidungsfindung unterstützt.
Im Beratungsgespräch beim Pflegestützpunkt wird immer auch darauf hingewiesen, sich mit der Checkliste der BAGSO oder des Stadtseniorenrats auseinanderzusetzen. Die Checklisten sollten auch bei der Besichtigung von Einrichtungen zum Betreuten Wohnen mitgenommen werden.
Die vorhandenen Checklisten, Broschüren und Verzeichnisse dienen vor allem der Vorbereitung zum Thema und ermöglichen eine Orientierung. Das Beratungsgespräch vor Ort in den Einrichtungen des Betreuten Wohnens mit den verantwortlichen Leitungskräften kann mit den vorhandenen Hilfsmitteln gut vorbereitet werden und eine selbstbestimmte Entscheidung unterstützen. Der Eindruck, der sich im Gespräch mit dem Träger ergibt, ergänzt den Prozess der Entscheidungsfindung.
3.2 Transparenz durch „Freiwillige Selbstauskunft“ der Nürnberger Einrichtungen
Gemeinsam mit dem Stadtseniorenrat hat sich das Seniorenamt entschieden, einen Erhebungsbogen zur „Freiwilligen Selbstauskunft“ der Einrichtungen des Betreuten Wohnens zu entwickeln, mit dem Ziel, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Einrichtungen zu verbessern. Zur Konzeption der Fragebogen wurden gemeinsam mit dem Stadtseniorenrat auch Besuche vor Ort in Einrichtungen durchgeführt und die Fragestellungen mit den Einrichtungsleitungen besprochen und abgeglichen. Interessenten werden mit Hilfe der Bögen in Form von standardisierten Auskünften unterstützt, fundierte Entscheidungen für eine passende Einrichtung zu treffen. Dass standardisierte Selbstauskünfte vorliegen, um sich in vergleichbarer Form ein Bild von den Angeboten machen zu können, muss weiter bekannt gemacht werden.
Alle Nürnberger Einrichtungen des Betreuten Wohnens wurden im Februar vom Seniorenamt angeschrieben und über das Vorgehen informiert mit der Bitte den Bogen ausgefüllt zurückzusenden. Bis Mai wurden insgesamt 16 ausgefüllte Bögen zurückgeschickt. Die ausgefüllten Bögen werden auf Wunsch an die interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Beratung im Pflegestützpunkt ausgehändigt. Zusätzlich sind in den vom Pflegestützpunkt Nürnberg erstellten Verzeichnissen zum Betreuten Wohnen in der Übersicht die Einrichtungen vermerkt, von denen dieser Bogen zur freiwilligen Selbstauskunft vorliegt.
Die Einrichtungen selbst sind für die Aktualität des Bogens und dessen Verbindlichkeit verantwortlich, es obliegt ihnen also selbst, ob dieses Instrument zur Leistungsbeschreibung zusätzlich zum Gespräch vor Ort mit den Interessentinnen und Interessenten eingesetzt wird und in welcher Form der Erhebungsbogen veröffentlicht wird. Außerdem werden die ausgefüllten Bögen auf der Webseite des Stadtseniorenrats veröffentlicht, sofern das Einverständnis der Einrichtung vorliegt. Daher können bisher 12 Bögen über den Stadtseniorenrat veröffentlicht werden.
Im Folgenden werden die Angaben der 16 Wohnanlagen, die sich an der Befragung beteiligt haben, überblicksartig dargestellt:
(1) In gut 90 Prozent der Wohnanlagen, von denen Bögen vorliegen, gibt es ein Beratungsbüro mit festen Ansprechpartnern. In gut zwei Drittel der beschriebenen Anlagen gibt es dort auch Beratungen zu Angelegenheiten, die nicht nur die Anlage betreffen, z.B. zu Behördengängen.
(2) In gut 80 Prozent der Anlagen ist die Installation eines Hausnotrufknopfes möglich; bei den allermeisten verbunden mit einer Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft und einer kurzen Reaktionszeit im Notfall. Abbildung 4: Hausnotruf in der Wohnung
Hausnotruf in der Wohnung
90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% mit mobilem Rufknopf mit Rufbereitschaft täglich eine kurze Reaktionszeit über 24 Stunden im Notfall bis zum Eintreffen ist gewährleistet
Quelle: Eigene Befragung der Anlagen des Betreuten Wohnens/Servicewohnens
(3) In vielen Fällen gibt es zudem einen Gemeinschaftsraum in der Anlage. Dieser kann in über 90 Prozent der Anlagen für private Feiern genutzt werden. In über der Hälfte der beschriebenen Anlagen ist eine öffentlich zugängliche und regelmäßig bewirtschaftete Cafeteria vorhanden (vgl. Abb. 5).
Abbildung 5: Gemeinschaftsraum
Es ist ein Gemeinschaftsraum vorhanden
100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% der tagsüber jederzeit der auch für private Eine öffentlich nutzbar ist Feiern o.Ä. nutzbar ist zugängliche, regelmäßig bewirtschaftete Cafeteria ist vorhanden
Quelle: Eigene Befragung der Anlagen des Betreuten Wohnens/Servicewohnens
(4) Außerdem finden in über 90 Prozent der Anlagen Veranstaltungen und Unterhaltungsangebote statt.
(5) Auch pflegerische Leistungen sind im Angebot der Anlagen. Gut 60 Prozent der beschriebenen Anlagen können eine Versorgung während einer vorübergehenden Krankheit sicherstellen. In 56 Prozent der Anlagen ist ein Pflegedienst im Haus vorhanden. In allen Anlagen kann der Pflegedienst frei gewählt werden. In über der Hälfte der Anlagen kann bei Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim bzw. auf eine Pflegestation innerhalb der Anlage gewechselt werden. In über 60 Prozent ist Pflege in der Wohnung möglich. In 44 Prozent ist es möglich, an einer Betreuungsgruppe oder in der Tagespflege teilzunehmen. Abbildung 6: Pflege in der Wohnung
Pflege
120,00%
100,00%
80,00%
60,00%
40,00%
20,00%
0,00%
Quelle: Eigene Befragung der Anlagen des Betreuten Wohnens/Servicewohnens
(6) Neben den standardisierten Angaben gibt es in den Bögen auch die Möglichkeit, dass besondere Angebote der Anlagen genannt werden. Hier wird ein breites Spektrum deutlich: In einer Wohnanlage werden etwa Ausflüge mit einem eigenen Kleinbus gemeinsam unternommen. Eine andere Anlage bietet buchbare Gästezimmer für Besucher. Andere bieten Kurse zu Gymnastik oder Gedächtnistraining oder andere Veranstaltungen und Feste im Haus an. Außerdem sind in einigen Anlagen ein Friseur und/oder eine Fußpflege im Haus. Andere sind reine Wohnanlagen und bieten keine zusätzlichen Dienste an.
4. Zertifizierungen im Betreuten Wohnen
Eine Zertifizierung für Einrichtungen des Betreuten Wohnens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Über eine Beurteilung nach definierten Qualitätskriterien wird interessierten Senioreninnen und Senioren, die sich im Entscheidungsprozess befinden, jedoch eine zusätzliche Unterstützung angeboten. Im Rahmen von Zertifizierungsverfahren entsprechend definierter Normen sollen differenzierte Aussagen zum betreuten Wohnen gemacht werden, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Entscheidungsfindung geben. Dabei lassen sich Zertifizierungen nach DIN-Normen sowie nach Bundeslandspezifischen Verfahren unterscheiden. So gibt es seit 2006 die Dienstleistungsnorm DIN 77800 (DIN Certo z.B. über TÜV Rheinland geprüft) 2. Dabei werden die Aspekte "Dienstleistungsangebot", "Informationsgestaltung", "Wohnangebot" (Wohngestaltung und Wohnumfeld, Zimmer, Gemeinschaftseinrichtungen etc.), "Vertragsgestaltung" sowie "Qualitätssichernde Maßnahmen (Zufriedenheit, Beschwerdemanagement)" geprüft.
Seit 2012 gibt es zusätzlich eine europäische Norm CEN/TS 16118. Hier werden folgende Punkte geprüft3: Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebots Anforderungen an die Leistungen Anforderungen an Leistungskoordinatoren und Mitarbeiter Anforderungen an die Wohnverhältnisse Anforderungen an den Hauptanbieter ("Träger") Anforderungen an die vertraglichen Verhältnisse Bestimmungen Anforderungen an die Qualität
Ergänzend zu Zertifizierungen nach den genannten Normen gibt es vielfältige Zertifizierungsmöglichkeiten sowie Qualitätssiegel auf Länderebene. Beispielsweise bietet die Bayerische Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V. in München ein Zertifizierungsverfahren für Einrichtungen des Betreuten Wohnens an (aktuell sind ca. 20 Objekte von insgesamt 370 in Bayern freiwillig so zertifiziert, das sind ca. 5%). Die Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V. wurde mit dem Ziel gegründet, Standards für die Projektierung von betreuten Wohnanlagen zu definieren. Die entwickelten Standards berücksichtigen die Empfehlungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und der Technischen Universität München und werden den Entwicklungen des Marktes kontinuierlich angepasst. Im Normalfall begleitet diese Art der Zertifizierung parallel den Bau von Einrichtungen. Auch bei bestehenden Einrichtungen ist eine Zertifizierung möglich, z.B. mit dem Ziel, das Sozialsiegel zu erlangen. Hier wird geprüft, wie wohl sich die Bewohnerinnen und Bewohner fühlen und wie bewohnerorientiert die gesamte Organisation aufgebaut ist4.
2 Quelle: https://www.biva.de/dokumente/broschueren/Rechtsprobleme-beim-betreuten-Wohnen.pdf 3 ebda. 4 Die nächst gelegene Einrichtung befindet sich in Würzburg: Hier wurde die Einrichtung Miravilla am Hubland mit dem Sozialsiegel bewertet.
Angesichts dieser vorhandenen Zertifizierungsmöglichkeiten erscheint eine zusätzliche kommunale Zertifizierung für Anlagen des Betreuten Wohnens nicht zielführend. Es sollte jedoch in der Kommune dafür geworben werden, dass sich bestehende Anlagen im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit freiwillig zertifizieren lassen.
5. Fazit, Ausblick
Der Begriff Betreutes Wohnen bzw. Service-Wohnen ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Es hat sich daher ein differenzierter Markt entwickelt, der bezüglich der Leistungskriterien sehr heterogen ist und sich kaum vereinheitlichen lässt. Als mögliche Wohnform im Alter ist eine eingehende persönliche Befassung und externe Beratung von kommunaler Seite unbedingt erforderlich.
In Nürnberg ist das Angebot an Betreutem Wohnen sehr vielgestaltig, sowohl was die Anbieter als auch das Leistungsspektrum betrifft. In der Regel handelt es sich um ein höherpreisiges Segment, das entsprechende finanzielle Mittel erfordert. Angebote für einkommensschwächere Seniorinnen und Senioren (mit Wohnberechtigungsschein) sind ebenfalls vorhanden, allerdings sind die Betreuungsleistungen hier deutlich geringer ausgeprägt.
Die Schaffung von Transparenz über das Angebot ist eine zentrale Aufgabe des Pflegestützpunkts, vor allem in Form eingehender Information und Beratung. Darüber hinaus hat das Seniorenamt in Kooperation mit dem Stadtseniorenrat einen Erhebungsbogen erstellt, mit dem Einrichtungen sich selbst bzw. ihr Angebot auf freiwilliger Basis darstellen können.
Die bisher bestehenden Angebote zum Thema Wohnen im Alter können und müssen jedoch durch innovative Ansätze weiterentwickelt werden. Gerade eine Kommune verfügt hier über eine Schlüsselfunktion in der zukünftigen Ausgestaltung von Konzepten und deren Umsetzung für Wohnvielfalt in der Stadt. Dabei geht es nicht nur darum, quantitativ ausreichenden Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, sondern auch und vor allem darum, neue Ideen umzusetzen, die den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden.
Im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Seniorenamts der Stadt Nürnberg sind hier Leitgedanken mit dem Anspruch und dem Grundsatz von Teilhabe bereits beschrieben. Diese gilt es in Verbindung mit anderen Dienststellen der Stadt Nürnberg sukzessive umzusetzen. Heute ist es notwendig, differenzierte Wohnformen zu gestalten, die eine möglichst große Selbstbestimmung der Menschen fördern und zulassen. Hinzu kommt, dass barrierefreier bezahlbarer Wohnraum in ausreichender Form vorhanden sein muss, damit das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit so lange als möglich gegeben ist. Bestehende Ressourcen, z.B. Nachbarschaftshilfe, offene Angebote im Quartier und die Seniorennetzwerke gilt es zu nutzen. In der Planung und Organisation von innovativen Wohnprojekten für ältere Menschen spielen Partizipation, Mitgestaltung und der gemeinsame Austausch eine wesentliche Rolle. So könnten Merkmale dieser modernen Wohnform beispielsweise separate Wohnungen, kombiniert mit Gemeinschaftsflächen oder –räumen, nachbarschaftlicher Hilfe, eigenständiger Organisation von Aktivitäten oder auch die individuelle Organisation von Pflege- und Unterstützungsleistungen sein.
Quellen:
Verzeichnisse zum Betreuten Wohnen Pflegestützpunkt Nürnberg eigene Publikation
BIVA - Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.: https://www.biva.de/dokumente/broschueren/Rechtsprobleme-beim-betreuten-Wohnen.pdf
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-regelung-von-vertraegen-ueber-wohnraum-mit-pflege-oder-betreuungsleistungen-77432
BAGSO- Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation e.V. https://www.bagso.de/publikationen/checkliste/betreutes-wohnen/
Koordinierungsstelle Pflege und Wohnen in Bayern: www.bayern-pflege-wohnen.de
Bayerische Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen BSQBW e.V.: https://stiftung-betreutes-wohnen.de/der-verein
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 28.07.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
JCN und SHA: Rechtskreiswechsel ukrainische Geflüchtete
Anlagen: Sachverhalt_JCN_SHA_Rechtskreiswechsel ukrainische Geflüchtete_20220708
Bericht:
Ab dem 01. Juni 2022 haben hilfebedürftige erwerbsfähige aus der Ukraine geflüchtete Menschen und deren Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), für welche das Jobcenter Nürnberg-Stadt zuständig ist. Bis zum 31. Mai 2022 hatten sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), welche vom Sozialamt bearbeitet wurden. Für die Menschen, die das Rentenalter bereits erreicht haben oder nicht erwerbsfähig sind, wurde der Wechsel aus dem AsylbLG in das Sozialgesetz-buch XII – Sozialhilfe (SGB XII) umgesetzt. Für Leistungen nach dem SGB XII ist weiterhin das Sozialamt zuständig. Der beiliegende Sachstandsbericht stellt die Vorbereitungen des Rechtskreiswechsels vom AslybLG ins SGB II vor und zeigt den aktuellen Sachstand des vollzogenen Rechtskreiswechsels im Jobcenter Nürnberg-Stadt. Auch der aktuelle Stand des Rechtskreiswechsels in das SGB XII im Sozialamt wird vorgestellt. Die Vorlage ist vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (besonders Leitlinie 4: Beschäftigung ermöglichen, Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen sowie Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben) zu sehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht fokussiert auf Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine, unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, familiärer und Erwerbssituation.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SHA
JCN
Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.07.2022
Vollzogener Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchteten vom
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ins Sozialgesetzbuch Zweites Buch –
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch –
Sozialhilfe (SGB XII)
Sachverhaltsdarstellung:
1. Einleitung
Bis zum 31. Mai 2022 hatten hilfebedürftige Menschen, die aus der Ukraine geflohnen sind und in Deutschland Schutz gesucht haben, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Über 7.500 Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG wurden von dem in Nürnberg zuständigen Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt bearbeitet. 1
Am 23. Mai 2022 mit Wirkung zum 01. Juni 2022 trat das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die erwerbsfähigen hilfebedürftigen ukrainischen Geflüchteten und deren Kinder in Kraft, für die nunmehr das Jobcenter Nürnberg-Stadt zuständig ist. Neben den finanziell besseren Leistungen (der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt im Schnitt 82 Euro über den Leistungen nach dem AsylbLG), der Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung sowie der Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung und den Erhalt von Kindergeld, besteht über das SGB II Zugang zum Arbeitsmarkt und damit zu gesellschaftlicher und beruflicher Integration über Förder- und Qualifizierungsangebote, wie zum Beispiel Sprach- und Integrationskurse sowie Weiterbildungen.
Für die Menschen, die das Rentenalter bereits erreicht haben oder nicht erwerbsfähig sind, wurde der Wechsel aus dem AsylbLG in das Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe (SGB XII) umgesetzt. Für Leistungen nach dem SGB XII ist weiterhin das Sozialamt zuständig.
2. Vorbereitungen und Zugangsvoraussetzungen für den Wechsel ins SGB II
Im Vorgriff auf den Abschluss des Gesetzgebungsprozesses mit den anvisierten Änderungen im Rechtsanspruch der hilfebedürftigen ukrainischen Schutzsuchenden haben das Sozialamt und das Jobcenter Nürnberg-Stadt vorbereitende Maßnahmen getroffen. Für den Personenkreis der Geflüchteten sollte der Leistungsübergang aus dem AsylbLG in das SGB II so einfach wie möglich gestaltet werden. Für die Leistungsabteilungen des Sozialamts und des Jobcenters bedeutete das – insbesondere im Hinblick auf die kurze Vorbereitungszeit – ei-
1 Zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Nürnberg siehe Berichtsvorlage des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt im Sozialausschuss am 05.05.2022 unter: http://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=24945; letzter Zugriff: 28.06.2022.
nen großen Kraftakt. Um die Antragstellung zu erleichtern und die Bearbeitung zu beschleunigen, entwickelte das Jobcenter einen vereinfachten Kurzantrag2 für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in deutscher Sprache. Außerdem wurde aufgrund der großen Antragszahlen eine spezialisierte Einheit gebildet, um die Bestandsfälle aus dem AsylbLG zu überführen und Neuanträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten (siehe 3.2.1).
In enger Abstimmung mit dem Sozialamt hat das Jobcenter allen zum Stichtag Ende April beim Sozialamt gemeldeten Geflüchteten aus der Ukraine bereits einen mit Daten des Sozialamts in Teilen vorausgefüllten Kurzantrag mit entsprechendem Anschreiben zugesandt, so dass die Weichen für den Zugang zum SGB II gestellt wurden. Zum Datenaustausch und für den lückenlosen Leistungsbezug wird in Nürnberg das sog. Verfahren des „Massendatenimports“ angewandt (Anwendung der Bundesagentur für Arbeit (BA)). Auf Basis einer Liste mit Daten von Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem AsylbLG werden die Daten automatisiert im Personendatensystem STEP erfasst. So ist an dieser Stelle die händische Erfassung der Personendaten nicht notwendig.
Vor dem 01. Juni 2022 sind so bereits über 1.800 ausgefüllte Anträge beim Jobcenter eingegangen. Da das Gesetz erst am 23. Mai in Kraft trat, war die Zeit der Umstellung äußerst knapp. Um die nahtlose Leistungsgewährung beim Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG zum SGB II hin sicherzustellen, wurde in Absprache mit dem Sozialamt die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der übergangsweisen Weitergewährung der Leistungen nach dem AsylbLG genutzt und vereinbart, dass die Zahlungen vom Sozialamt bis 30. Juni 2022 weiterlaufen. Seit dem 01. Juli 2022 hat das Jobcenter begonnen, neben den Neuanträgen und Veränderungsmitteilungen die Erstattungsverfahren zu bearbeiten.
Zusätzlich zum Kurzantrag auf SGB II-Leistungen müssen die Geflüchten mit Kindern einen Antrag für den Bezug von Kindergeld stellen. Für die Auszahlung der Leistungen wird die Eröffnung eines Bankkontos empfohlen. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Auch um die Aufnahme in eine Krankenkasse müssen sich die Leistungsberechtigten selbst kümmern, dabei besteht grundsätzlich freie Kassenwahl.
Voraussetzung für den Wechsel in das SGB II ist die Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder im Vorgriff darauf die so genannte Fiktionsbescheinigung. Diese kann beim Amt für Migration und Integration (ehemals Ausländerbehörde) beantragt werden.3 Das Gesetz erlaubt die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung oder die Aufenthaltserlaubnis erst nach erkennungsdienstlicher Behandlung. Nur für Geflüchtete aus der Ukraine, die vor dem 01. Juni 2022 angekommen sind, reicht eine ausgestellte Fiktionsbescheinigung des Amts für Migration und Integration in Verbindung mit dem Eintrag ins Ausländerzentralregister (AZR). Eine erkennungsdienstliche Behandlung kann allein für diesen Personenkreis bis zum 31. Oktober 2022 nachgeholt werden.
2 Der vereinfachte Kurzantrag kann hier heruntergeladen werden: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Nuernberg/SharedDocs/Downloads/DE/Ukraine_Kurzantrag.html;jsessionid=6D0A09841 D6935CE0BA5CAD6C44D4587?nn=16186. Weitere Informationen auf Ukrainisch und Russisch stehen hier zur Verfügung: https://www.jobcenterge.de/Jobcenter/Nuernberg/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Ukraine_erste_Info.html;jsessionid=91EF4CDE527B229FB3F94FBE9CCD6054; letzter Zugriff: 28.06.2022. Anträge können per Post (Jobcenter Nürnberg-Stadt, Ukraine, Fichtestraße 45, 90489 Nürnberg) oder per Mail (Jobcenter-Nuernberg-Stadt.Ukraine@jobcenter-ge.de) oder digital über jc.digital eingereicht werden. 3 Informationen dazu und der Antrag finden sich unter dem nachfolgenden Link: https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aktuell_74898.html; letzter Zugrif: 28.06.2022.
Unabhängig von diesen Regelungen müssen auch die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfüllt sein. Hilfebedürftige Personen, die wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Da das Jobcenter vorrangiger Leistungsträger ist, beauftragt es zur Prüfung der bestehenden dauerhaften Erwerbsminderung ein ärztliches Gutachten vom ärztlichen Dienst der BA. Ergibt das Gutachten, dass der Klient oder die Klientin weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, wird der Fall an das Sozialamt geschickt. Dort wird das Gutachten auf Plausibilität geprüft.4
3. Aktueller Stand des vollzogenen Rechtskreiswechsels in das SGB II
3.1 Aktuelle Daten
Zum Stichtag 24. Juni 2022 wurden insgesamt 2.630 Anträge auf Grundsicherung SGB II gestellt. Ca. 600 Anträge waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet, rund 800 Fälle konnten aktuell nicht bewilligt werden, da die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Im Wesentlichen betraf dies fehlende Fiktionsbescheinigungen. In diesen Fällen kann das Sozialamt bis zum Vorliegen der Bescheinigung Leistungen nach dem AsylbLG gewähren.
Nachfolgend werden für die am 20.06.2022 bereits bewilligten Fälle wesentliche Strukturmerkmale dargestellt:
Abb. 1: Altersstruktur ab 15 Jahren (vorauss. erwerbsfähige Leistungsbeziehende)
Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt.
4 Unter dem Titel „Wie erhalte ich existenzsichernde Leistungen, wenn ich nach dem 31.5.2022 aus der Ukraine nach Nürnberg eingereist und hilfebedürftig bin?“ hat das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eine Infografik zu den Zuständigkeiten und Bearbeitungsabläufen erstellt. Die Infografik ist abrufbar unter: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/infografik_schritte_sozialleistungen.pdf; letzter Zugriff: 01.07.2022.
Abb. 2: Altersstruktur Kinder bis 14 Jahre
Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt.
Abb. 3: 15- bis 65-Jährige nach Geschlecht
Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt.
3.2 Informationen zum Verfahren/Prozess
3.2.1 Leistung: Antragszentrum Ukraine wurde eingerichtet
Aufgrund der enormen Antragszahl und der zu erwartenden sehr spezifischen Bearbeitung wurde eine spezialisierte Einheit (Task Force) aus zwei Leistungsteams gebildet, um die Bestandsfälle aus dem AsylbLG zu überführen und Neuanträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Im „Antragszentrum Ukraine“ wird die vorhandene Erfahrung und Expertise aus dem Team Flucht (Leistung) zum Leistungsübergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genutzt. Denn die große zeitliche Herausforderung für die Jobcenter fokussiert sich beim Rechtskreiswechsel auf die Gewährung von Leistungen, daher hat sich die Geschäftsführung des Jobcenters Nürnberg-Stadt bewusst für die neue Spezialeinheit der Task Force im Antragszentrum entschieden.
Diese neue und temporäre Einheit wurde in den Räumlichkeiten des Bewerbungszentrums des JCN in der Fichtestraße 45, 90489 Nürnberg (U2 – Schoppershof) untergebracht. Damit wurde in Nürnberg eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die gut erreichbar ist und von den Räumlichkeiten gute Bedingungen für die Aufgabe bietet (eigener separater Eingang, Empfangsbereich, offener Kundenbereich, Back Office für die Bearbeitung). Das Bewerbungszentrum bleibt damit bis auf Weiteres geschlossen, Beratungen werden in den Büros der Integrationsfachkräfte durchgeführt, eine Nutzung der Bewerbungs-PCs ist nur sehr eingeschränkt an anderer Stelle im Gebäude möglich.
Zur Bildung der beiden neuen temporären Teams wurde intern und freiwillig zur Mitarbeit aufgerufen. Um die Leistung in den übrigen Bereichen nicht zu sehr zu schwächen, arbeiten aktuell in der Task Force von rund 45 VZÄ ca. 2/3 Mitarbeitende aus dem Bereich Markt&Integration (M&I) und Eingangsbereich und 1/3 aus der Leistungssachbearbeitung.
Um die Antragstellung zu erleichtern und die Bearbeitung zu beschleunigen, wurde ein vereinfachter Kurzantrag für geflüchtete Menschen aus der Ukraine in deutscher Sprache entwickelt (siehe 2.) Die Anträge können postalisch oder per Mail, aber auch über jc.digital eingereicht werden. Neben der täglichen Vorsprachemöglichkeit, die im Zeitraum von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich ist und die im Wesentlichen von Vorsprachen zu Mietverträgen und Mietprüfungen genutzt wird, bedient das Antragszentrum seit 23.05. eine eigene Telefon-Hotline5, in der täglich zwischen 80 bis 100 Anrufe eingehen. Das Jobcenter steht zudem in einem permanenten Austausch im lokalen Netzwerk und bindet aktiv die Helferkreise zur Informationsweiterleitung ein.
3.2.2 Markt & Integration: Nutzung der Spezialeinheit für den Deutschspracherwerb
Die Integrationsfachkräfte des Teams Sprache sind aufgrund der langen Erfahrung mit dem Personenkreis der Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten besonders qualifiziert, die Erstberatung und die Hauptbetreuung für Fluchtkunden zu übernehmen. Das Team Sprache wurde wie das Team Flucht Leistung bereits 2015 eingerichtet.
Die überwiegende Mehrheit der Bedarfe zur Integrationsunterstützung liegt beim Spracherwerb. Dies ist seit 2015 die Kernaufgabe des Teams Sprache und soll daher auch hier übernommen werden. Zum Ausgleich der Belastungssituation werden aktuell Kundenbestände auf die Regionalteams in den Bereichen verteilt und zunächst keine neuen Kundinnen und Kunden in das Team Sprache zugeleitet.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlage sind ca. 1.000 Leistungsberechtigte im Alter von über 25 Jahren mit dem Bedarf, Deutschkenntnisse zu erwerben, beim Team Sprache gemeldet, zusätzlich ca. 600 Leistungsberechtigte im Alter unter 25 Jahren beim Dienstleistungszentrum U 25. Alle werden sukzessive terminiert beraten und in Deutschkursangebote
5 Die Rufnummer der Hotline lautet: 0911 / 529-3838.
zugeleitet. Die Beratung konzentriert sich zunächst explizit auf Kundinnen und Kunden, die im Leistungsantrag Bedarf nach Deutschkursen angegeben haben.
3.2.3 Besondere Herausforderungen
Wohnungssituation Die überwiegende Mehrheit der täglichen Vorsprachen betreffen die Genehmigung/Prüfung von Mietverträgen. Dies ist insofern bemerkenswert, als es einem großen Anteil der Geflüchteten zu gelingen scheint, Wohnraum zur Miete zu finden. Zugleich ist der Aufwand für die Prüfungen erheblich. Es besteht ein enorm hoher Beratungsbedarf angesichts der sehr unterschiedlichen Wohnraumangebote und Unterbringungsformen. Auch müssen viele Wohnungen als nicht angemessen/nachhaltig eingestuft werden, da sie beispielsweise erheblich zu klein oder deutlich überteuert sind.
Integrationsaussichten für die ukrainischen Geflüchteten Erwartet werden von der Öffentlichkeit schnelle Integrationsaktivitäten und -erfolge. Benötigt werden insbesondere ausreichend Integrationskursplätze (mit Kinderbetreuung).6 Nach Einschätzung des JCN ist frühestens ab September mit neuen Kursen zu rechnen, alternativ werden AVGS7-Angebote mit Sprachanteilen unterbreitet.
Zu den beruflichen Qualifikationen und den Aussichten bei der Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Erhöhte Arbeitsbelastung im Jobcenter Durch die erhebliche Zahl an Neuanträgen in sehr kurzer Zeit ist im Jobcenter eine erhebliche Zusatzbelastung entstanden, die eine Prioritätensetzung erfordert. Daraus ergeben sich bspw. längere Wartezeiten auf Erstgespräche im Bereich Markt und Integration sowie steigende Bearbeitungsrückstände.
3.3 Ausblick
Aufgrund der hohen Dynamik des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist nicht absehbar, wie viele Menschen aus der Ukraine in Zukunft noch Schutz in Deutschland suchen bzw. wieder in ihre Heimat zurückkehren werden. Auch nicht, wie sich diese Bewegungen auf die Kundenzahlen im Jobcenter Nürnberg-Stadt auswirken. Aktuell rechnet JCN mit einer Erhöhung des Bestands der Bedarfsgemeinschaften innerhalb kurzer Zeit von knapp 20%.
Der Rechtskreiswechsel bedeutet für die Kommunen über die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und die Beteiligung in Höhe von 15,2 % an den Verwaltungskosten der Jobcenter einen Mehraufwand, der zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht beziffert werden kann. Der Bund hat bereits zugesagt, sich an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Integrations-Aufwendungen der Länder und Kommunen zu beteiligen. Entsprechende gesetzliche Regelungen stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
4. Rechtskreiswechsel in das SGB XII
Analog zum Übergang in das SGB II haben Geflüchtete aus der Ukraine ab 01.06.2022 auch Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung sind und die Altersgrenze (65 Jahre und 10 Monate) erreicht haben.
6 Weitere Informationen zu Integrations- und Sprachkursen im Kontext der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine, auch zu den Handlungsfeldern Wohnen, Frühkindliche Bildung und Betreuung sowie Beschulung siehe Bericht „Fluchtzuwanderung aus der Ukraine: Aktueller Sachstand und Herausforderungen“ in der Integrationskommission am 07.07.2022, abrufbar unter: http://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/vo0050.asp?__kvonr=25180; letzter Zugriff: 28.06.2022. 7 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): Fördermittel für arbeitsuchende Personen
Insgesamt haben in der entsprechenden Altersgruppe 628 Geflüchtete für Juni 2022 wirtschaftliche Hilfe vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt erhalten (Quelle: PROSOZ, Stand 27.06.2022). Hiervon konnten schon für 377 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen werden, 251 Personen verfügten noch nicht über den entsprechenden Aufenthaltsstatus, so dass noch Hilfen nach dem AsylbLG gewährt werden mussten. Somit erhalten rund 60 Prozent der potenziell Berechtigten bereits Leistungen der Sozialhilfe. Nach Altersgruppen stellt sich der Leistungsbezug wie folgt dar:
Abb. 4: Geflüchtete aus der Ukraine – Übergang in die Grundsicherung im Alter
Quelle: Amt für Existenssicherung und soziale Integration – Sozialamt, PROSOZ; Stand 27.06.2022.
Weiterhin erhält derzeit ein kleiner Teil der Geflüchteten Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII). Hier ist aber mit einem deutlichen Anwachsen der Zahl der Leistungsberechtigten zu rechnen, da grundsätzlich der Bezug einer ausländischen Altersrente die Leistungen nach dem SGB II ausschließt, sofern eine entsprechende Gleichstellung mit einer deutschen Altersrente vorliegt. Für die ukrainische Altersrente wurde dies zwischenzeitlich durch den Bund festgestellt. In der Ukraine können unter bestimmten Voraussetzungen Frauen bereits im Alter von 57 Jahren und 6 Monaten und Männer im Alter von 60 Jahren eine Altersrente beanspruchen.
Durch den Rechtskreiswechsel in das SGB XII wird für die Geflüchteten – im Gegensatz zum SGB II – kein Zugang zu einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eröffnet. Die Geflüchteten erhalten zwar Versichertenkarten und die gleichen Leistungen wie gesetzlich versicherte Personen, aber die Sozialhilfeträger müssen den Krankenkassen die tatsächlich anfallenden Kosten zuzüglich einer Verwaltungsgebühr erstatten (§ 264 SGB V). Die Aufwendungen der Hilfen zur Gesundheit wurden in der Vergangenheit je zur Hälfte von der Stadt Nürnberg und dem Bezirk Mittelfranken getragen.
Insgesamt werden der Stadt Nürnberg durch den Rechtskreiswechsel in das SGB XII finanzielle Belastungen in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr entstehen.