Abfallbericht 2021
Nachfolgend werden die Abfallmengen zur Beseitigung und zur Verwertung von privaten Haushalten und Geschäften aus dem Stadtgebiet Nürnberg und die Entwicklung der Abfallmengen zur Beseitigung in der Müllverbrennungsanlage Nürnberg dargestellt.
1 Mengendaten aus den privaten Haushalten und Geschäften
1.1 Abfälle zur Beseitigung (Restmüllabfuhr)
Die durch die Systemabfuhr (Restmüllbehälter 60 – 1.100 l) abgefahrene Restmüllmenge aus Nürnberger Haushalten und Geschäften ist mit 100.121 t im Vergleich zum Vorjahr (100.706 t) nahezu konstant geblieben. Aus diesen Werten errechnet sich eine Restmüllmenge von 188,9 kg (Vorjahr 188,4 kg) pro Einwohner und Jahr.
Das Sperrmüllaufkommen ist im letzten Jahr um 8,8 % auf 36.173 t gestiegen. Dabei stieg die Menge, die an den Wertstoffhöfen angenommen wurde um 7,4 %, während die Sperrmüllmenge auf Abruf sogar um 19,4 % zunahm.
Im Rahmen der Schadstoffsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe wurden mit 62 t Problemabfällen 12 t mehr als im Vorjahr angenommen. Nach einem pandemiebedingten Rückgang im Vorjahr stabilisierte sich die Sammelmenge wieder auf dem durchschnittlichen Niveau der Vorjahre.
Folgende Grafik zeigt in einem Fünf-Jahres-Vergleich die Mengenentwicklung von Haus- und Sperrmüll:
Mengen Haus- und Sperrmüll
t/a
Restmüll Sperrmüll
2017 2018 2019 2020 2021
1.2 Abfälle zur Verwertung
1.2.1 Altpapier
Die Altpapiermasse (Papier, Pappe und Kartonagen) hat sich im Jahr 2021 um 6,0 % verringert. Die über die blaue Tonne, die Depotcontainer und die Wertstoffhöfe gesammelte Gesamtpapiermasse betrug 31.908 t (Vorjahr 33.931 t). Dies entspricht 60,2 kg pro Einwohner/Jahr. Die Massenreduktion ist der steten Mehrung „leichter“ Verpackungskartonagen und der, ebenfalls sich kontinuierlich entwickelnden Minderung an
„schwerer“ Deinking-Ware (Zeitschriften/Illustrierte, Zeitungen) geschuldet. Das PPK- Volumen dürfte dabei eher zugenommen haben.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Altpapiermengen in den letzten 10 Jahren:
Altpapiermengen
t/a 25000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
1.2.2 Altglas
Im Jahr 2021 wurden über die Depotcontainer und die Wertstoffhöfe 13.237 t (Vorjahr: 13.710 t) Altglas gesammelt. Dies entspricht 25,0 kg pro Einwohner/Jahr.
1.2.3 Biomüll
Die 2021 über die Biotonne erfasste Menge organischer Abfälle ist mit 20.995 t (Vorjahr: 19.020 t) um 10,4 % gestiegen. Das Bioabfallaufkommen liegt damit bei 39,6 kg pro Einwohner/Jahr.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Biomüllmengen in den letzten 5 Jahren:
Biomüll
Mengen in t / Jahr
2017 2018 2019 2020 2021
1.2.4 Gartenabfälle
Im Jahr 2021 wurden 24.946 t Gartenabfälle an den sieben Gartenabfallsammelstellen und den sechs Wertstoffhöfen angeliefert. Dies ist ein Anstieg von 1.530 t, der im Bereich der jährlichen Schwankungsbreite liegt.
1.2.5 Verkaufsverpackungen
Über die gelben Sammelbehälter wurden 14.038 t (Vorjahr: 13.351 t) Verkaufsverpackungen eingesammelt und zu Sortieranlagen transportiert. Dies sind 26,5 kg pro Einwohner/Jahr. Damit stabilisierte sich der sprunghafte Anstieg der Sammelmenge um 25 % im Jahr 2020, der vor allem auf die Einführung der gelben Tonne zum 01.01.2020 zurückzuführen war.
1.2.6 Elektro- und Elektronikaltgeräte
Über die Wertstoffhöfe und die Sperrmüllabfuhr wurden im letzten Jahr 4.054 t Altgeräte erfasst. Dies entspricht 7,6 kg pro Einwohner/Jahr.
Zusätzlich zu den bewährten Sammelsystemen wurden mit E-Tonnen und E-Säcken 10 t Elektrokleingeräte haushaltsnah erfasst.
1.2.7 Wertstoffhöfe
Die auf allen Wertstoffhöfen erfassten Mengen sind mit 76.060 t im Vergleich zum Vorjahr (74.476 t) um 2,1 % gestiegen. Die Verwertungsquote lag bei 58 %.
Die folgende Grafik zeigt die Zusammensetzung der im Berichtsjahr auf den Wertstoffhöfen angenommenen Abfälle:
Abfallzusammensetzung auf den
Wertstoffhöfen 2021 in t pro Jahr
Sonstiges (z.B. DSD, Kork, Fette, Bauschutt ; 12.787 Batterien,Reifen, KS,Textilien); 1.222 Grünabfälle ; 3.529
Kaufhaus,Flohmarkt ; 2.902
E-Geräte; 4.054
Metall (FE und NE); Sperrmüll und 3.498 Sortierreste ; Hohl-und 31.751 Flachglas; 1.214
Altpapier/Kartonag en; 4.108
Altholz ; 10.995
1.1.8 Metalle
Im Jahr 2021 wurden über die Wertstoffhöfe und die Sperrmüllsammlung 3.498 t Eisenund Nichteisenmetalle erfasst. Im Rahmen der Aufbereitung der Schlacke aus der MVA wurden 2.771 t Metalle zurückgewonnen. Insgesamt ist damit die Menge der erfassten bzw. zurückgewonnenen Metalle im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben und liegt bei 11,8 kg pro Einwohner/Jahr.
2 Entsorgungsanlagen
2.1 Müllverbrennungsanlage
In der Müllverbrennungsanlage wurden im vergangenen Jahr insgesamt 245.592 t Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zur Verbrennung und zur energetischen Verwertung angenommen.
Das Abfallaufkommen stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 1 %. Dabei stiegen Abfälle zur Beseitigung aus Haushalten um 0,7 %, und Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben um 12,7 %. Abfälle zur energetischen Verwertung aus Gewerbe und Industrie nahmen um 2,6 % ab.
Die seit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage im Jahr 2001 verbrannte Abfallmenge betrug zum Jahresende 2021 insgesamt ca. 4.753.000 t.
2021 verblieben als vermischter Verbrennungsrückstand 52.562 t Schlacke incl. 4.993 t Metallschrott (weitere 548 t Metallschrott wurden bereits unmittelbar nach der Verbrennung entfernt). Reaktionsprodukte aus der Abgasreinigung waren 4.780 t Calciumchloridsole, 5.038 t Flugasche und Kesselreinigungsrückstände sowie 268 t Gips. Die Reststoffe wurden als Deponiebaustoff (Schlacke), im Bergversatz (Calciumchloridsole, Flugasche) oder als Rohstoff (Metallschrott) einer Wiederverwertung zugeführt.
Der Energiegehalt der verbrannten Abfälle wurde zur Erzeugung von insgesamt 736.258 t Hochdruckdampf genutzt, der an das Heizkraftwerk Sandreuth der N-ERGIE AG geliefert wurde. Dort wird nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Mülldampf Strom und Fernwärme erzeugt.
Die Müllverbrennung leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Der Einsatz von Primärenergie (fossile Brennstoffe) zur Erzeugung von Strom und Fernwärme aus Mülldampf ist nicht erforderlich. Da der Abfall zu ca. 50 % aus Biomasse (erneuerbare Energie) besteht und dieser Anteil CO -neutral verbrennt, konnte durch den Einsatz von Abfällen zur Energiegewinnung in Nürnberg die Emission von mehr als 170.000 t klimaschädlichem CO vermieden werden.
Für die Müllverbrennungsanlage wurde der gemäß EU-Abfallrichtlinie für die Bewertung der Abfallverbrennung als energieeffiziente Verwertungstechnologie maßgebliche R1 Faktor mit einem Wert von 0,83 erneut erreicht. Damit wurde die Mindestanforderung (R1=0,6) weit überschritten und die thermische Behandlung von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage kann somit als Verwertungsmaßnahme gelten.
Weitere in diesem Zusammenhang ermittelte Parameter zur Darstellung der Energieeffizienz wie z.B. Kesselwirkungsgrad, spezifischer Wärmeertrag und Energieverbrauch der Anlage erzielen ebenfalls Werte, die den Einsatz der in einschlägigen Regelwerken beschriebenen „Besten verfügbaren Technik“ auch für die MVA belegen.
Behandelte Abfälle in der MVA
aus dem Stadtgebiet Nürnberg und aus der Region
t/a
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Menge energ. Verwertung
MVA insg.
andere Gebietskörperschaften
2.1.1 Brennbarer Gewerbemüll / Abfälle zur Beseitigung
Die Menge an brennbarem Gewerbemüll zur Beseitigung aus dem Stadtgebiet Nürnberg ist im Jahr 2021 um 492 t im Vergleich zum Vorjahr von 8.123 t auf 8.840 t gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurden 23.338 t Abfälle aus dem Stadtgebiet Nürnberg zur energetischen Verwertung der städtischen Müllverbrennungsanlage überlassen. Dies sind 784 t weniger als im Vorjahr.
2.2 Abzulagernde Abfälle – Deponie
Die Gesamtmenge der bei der Deponie angelieferten Abfälle ist im letzten Jahr um 3.947 t auf 39.694 t gesunken. Der Rückgang ist auf eine Abnahme der Schlackemenge zurückzuführen. Seit Ende Oktober 2013 wird die aus dem Betrieb der MVA aufbereitete Schlacke auf der Deponie weitgehend als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle, wie KMF –künstliche Mineralfasern- und asbesthaltige Abfälle) verwendet und somit verwertet.
Entwicklung abgelagerter Abfälle von 2015 -2021
60.000 57.453 59.499
| 53.282 | 51.487 | |||
|---|---|---|---|---|
| 44.908 | 43.641 | 39.694 |
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
3 Regionale Zusammenarbeit
Im Rahmen der durch Zweckvereinbarungen geregelten regionalen Zusammenarbeit im Bereich Abfallwirtschaft wurden im Jahr 2021 folgende Abfälle in der MVA Nürnberg zur Beseitigung angenommen:
Hausmüll insgesamt: 72.528 t
| Landkreis Nürnberger Land 26.567 t | Stadt Fürth 21.106 t | Landkreis Fürth 18.537 t | Stadt Schwabach 5.492 t | Sonstige (Ausfallver- bund) 826 t |
|---|
Gewerbemüll insgesamt: 4.592 t
| Landkreis Nürnberger Land 744 t | Stadt Fürth 1.649 t | Landkreis Fürth 1.261 t | Stadt Schwabach 938 t |
|---|
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Hausmüllmenge aus den Gebieten der Zweckvereinbarungspartner um 1,2 % während die Gewerbemüllmenge aus diesen Herkunftsbereichen um 21 % anstieg. Im Rahmen des Ausfallverbundes wurden insgesamt 826 t Hausmüll aus Schweinfurt und Bamberg angenommen.
4 Auswirkungen der Corona-Pandemie
ASN hatte 2020 nach Beginn der Corona-Krise umfangreiche Maßnahmen ergriffen um die Entsorgungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, das Ansteckungsrisiko für die Beschäftigten zu minimieren und gleichzeitig im Falle einer Ansteckung die Infektionsketten möglichst kurz und nachvollziehbar zu halten. Mit Rückgang der Gefährdungslage im Sommer 2021 wurden die Maßnahmen sukzessive der aktuellen Situation angepasst. Beibehalten wurde die Beschränkung der Anzahl der gleichzeitig am Wertstoffhof anwesenden Anliefernden sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske während der Anlieferung. Auch die Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung konnte in Bereichen mit direktem Bürgerkontakt nur in eingeschränktem Umfang wiederaufgenommen werden.
5 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2021
5.1 Aktionen
Die Ausbreitung des Corona Virus und die Einführung von Kontaktbeschränkungen hatte auch Auswirkungen auf die die Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatungstätigkeiten des ASN. So musste der „Markt der langen G’sichter“ auch im Jahr 2021 abgesagt werden.
5.2 Beratung für Schulen und Kindergärten
Seit Jahren zählen zahlreiche große und kleine Projekte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise die Betreuung von Schulen und Kindergärten zu den öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des ASN. Leider konnte wegen der anhaltenden Pandemie im letzten Jahr nur eine Unterrichtseinheit „Abfalltrennung mit den Müllmonstern“ in einem Kindergarten durchgeführt werden.
5.3 Ehrenamtliche Abfallberater*innen
Im Jahr 2021 standen 22 ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -berater für allgemeine und besondere Abfallberatungen (auch mehrsprachig) zur Verfügung. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie konnten an 25 Objekten Haushaltsberatungen vor Ort durchgeführt werden. Das Infomobil des ASN kam an 23 Tagen zum Einsatz. Es wurden Info-Flyer verteilt und interessierte Bürgerinnen und Bürger über abfallwirtschaftliche Themen informiert. Darüber hinaus unterstützten die Abfallberaterinnen und -berater ASN bei der Dokumentation des Zustandes der über 600 Containerstandplätze für Altglas.
5.4 Führungen durch die Müllverbrennungsanlage
Coronabedingt wurde im Berichtsjahr nur eine Führung für die ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater durchgeführt.
5.5 Biomüllsheriff
Das elektronische Störstofferkennungssystem zur Feststellung fehl befüllter Biomülltonnen (Biomüllsheriff) wurde auf einer Entsorgungstour im Stadtgebiet eingesetzt. Im Zuge der Kontrollen wurden 40 Infoschreiben versandt und 37 Gebührenbescheide erlassen.
5.6 Monatliche Radiosendung
Die Bürgerinnen und Bürger werden mit Hilfe von monatlichen Radiobeiträgen über aktuelle abfallwirtschaftlichen Themen informiert. Im „Radio Tipp“ gibt ASN Tipps und Informationen zur Abfallvermeidung und richtigen Abfalltrennung. Die Beiträge werden immer am letzten Mittwoch im Monat auf N1 und jeden letzten Freitag im Monat auf Radio F jeweils vormittags ausgestrahlt. Die aktuellen Sendungen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/hoerbeitraege.html.
5.7 Online-Angebote
Internetauftritt
ASN ist im Internet unter www.asn.nuernberg.de vertreten. Der Internetauftritt des ASN wird regelmäßig gepflegt und aktualisiert.
Online Abfuhrkalender
Auf der Internetseite des ASN können seit September 2019 für jedes Anwesen die Abfuhrtermine für Rest- und Biomüll, Altpapier sowie die Gelbe Tonne abgerufen werden. Der Online-Abfuhrkalender basiert auf einer responsiven Webanwendung, die für Smartphones, Tablets und Desktop-PCs gleichermaßen genutzt werden kann. Auch alle öffentlichen Wertstoffsammelstellen, wie beispielsweise Wertstoffhöfe, Depotcontainer für Altglas und Alttextilien sowie die Termine und Standorte des Schadstoffmobils sind dort übersichtlich in einem Stadtplan verzeichnet.
Online Service
Rest- und Biomülltonnen sowie die Sperrmüllabfuhr können online beantragt werden. Dieser Service wurde von den Bürgerinnen und Bürgern auch im Jahr 2021 wieder sehr gut angenommen.
Neben anderen städtischen Dienststellen, wie z.B. Umweltreferat, oder Servicebetrieb öffentlicher Raum, beteiligt sich ASN an dem Facebook-Auftritt „Nürnberg nachhaltig“, bei dem unter der Federführung des städtischen Online Büros regelmäßig interessante Beiträge u.a. zu abfallwirtschaftlichen Themen veröffentlicht werden.
5.8 Broschüren und weitere Informationen
Der ASN stellt wichtige Informationen zu verschiedenen Themen als Broschüren, Faltblätter oder Handzettel zur Verfügung. Diese können auf der ASN-Internetseite selbst heruntergeladen und ausgedruckt werden oder sind in Papierform beim ASN, im Bürgerinformationszentrum, in den Bürgerämtern und in ausgewähltem Umfang auch auf den Wertstoffhöfen in Nürnberg erhältlich.
Stark nachgefragt werden die Handzettel zur „Abfalltrennung in Nürnberg“, die in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Farsi, Bulgarisch, Französisch und Rumänisch erhältlich sind. Ebenso begehrt ist der Handzettel mit der bildhaften Darstellung der richtigen Entsorgungswege verschiedener Abfälle und Wertstoffe.
Servicetelefon
Unter Tel. 231-3232 stehen den Bürgerinnen und Bürger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines qualifizierten Callcenters zur Verfügung, die auch außerhalb der „Bürozeiten“ und sogar am Wochenende Auskünfte erteilen.
6 Der Fuhrpark der Abfallwirtschaft
6.1 Verringerung der transportbedingten Umweltbelastungen
Zielvorgabe für die Erfassung und Abholung von Abfällen ist es, bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden.
An der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof des ASN werden die Kleinwagen mit der nötigen Energie versorgt und fast ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen bewegt; sie kommen auf eine Tagesfahrleistung von maximal 50 Kilometern. Der ASN verfügt derzeit über drei Kleinwagen mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb. Damit ist der PKW-Fuhrpark des ASN zu fast 50% rein elektrisch betrieben.
Für diese Fahrzeugklasse – mit einer begrenzten Tagesfahrleistung – empfiehlt sich der reine Elektroantrieb, soweit der Energiebedarf aus regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO -frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraussetzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei.
Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich die vollständige Elektrifizierung der Antriebe deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 2021 deutschlandweit nur vereinzelt
vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u.a. Frankfurt, Hamburg, Mainz). Es ist aber zu beachten, dass es sich bei diesen um Prototypen handelt, deren Alltagstauglichkeit erst im laufenden Betrieb - teilweise unter enger Einbindung universitärer Einrichtungen- nachgewiesen werden muss. Derzeit sind auf dem Markt der schweren Nutzfahrzeuge noch keine entsprechenden alltagstauglichen Flottenfahrzeuge verfügbar. Somit ist der Einsatz vollelektrischer Abfallsammelfahrzeuge im Betrachtungszeitraum aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (noch) nicht umsetzbar.
Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 71 LKW der mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge).
| Abgasnorm | EURO | EURO 4 | EURO 4 | EURO 5 | EEV | EURO 6 | ge- | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 | samt | ||||||||
| Anzahl | 1 | 0 | 6 | 22 | 42 | 71 | |||
| Anteil 2020 am LKW- Gesamtfuhrpark | 1% | 0% | 8% | 31% | 59% | 100% |
80% dieser Fahrzeuge, also 57 LKW, sollen bis Ende 2025 den Emissionsstandard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen.
Bis Ende 2030 soll der gesamte Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen auf EURO 6 und besser umgestellt sein. Die folgenden, grafischen Darstellungen geben Auskunft sowohl über die Zusammensetzung des Nutzfahrzeug-Fuhrparks als auch über die Auswirkungen der Emissionsklassenoptimierung.
| Abgasnorm | EURO | EURO 4 | EURO 5 | EEV | EURO 6 | ge- | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 | samt | |||||||
| Ziel bis 2025 Ersatz von ca. 4 Fzg/a | -/- | -/- | -/- | 14 20% | 57 80% | 71 | ||
| Ziel bis 2030 Ersatz von ca. 3 Fzg/a | -/- | -/- | -/- | -/- | 71 100% | 71 |
6.2 Schmalspur-Abfallsammelfahrzeuge:
Die fortschreitende Nachverdichtung bestehender Wohngebiete und dichtere Bebauung neuer Wohngebiete mit den Auswirkungen auf die Erschließungsstrukturen (Reduzierung von Verkehrsflächen und „schmalere“ Straßen) führen zu Behinderungen, insbesondere durch Verparkungen, sowohl bei der Erreichbarkeit von Abfallbehälter- Standplätzen als auch oft zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Um die Situation zu verbessern, wird der ASN-Fuhrpark deshalb um Schmalspur-Abfallsammelfahrzeuge ergänzt, die in ihren Abmessungen und ihrer Lenkfähigkeit an die „problematischen“ Sammelgebiete angepasst sind, aber hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit (Abfall-Sammelvolumen bzw. -menge) im Vergleich zu „herkömmlichen Standardfahrzeugen“ nicht wesentlich beschränkt sein sollten. In 2019 wurde deshalb auf ausgewählten Sammeltouren für mehrere Wochen der Einsatz von „Schmalspur-Sammelfahrzeugen“ getestet. Im Ergebnis war festzustellen, dass in den „eng zugeschnittenen“, teilweise verparkten Sammelgebieten ein deutlich besseres Heranfahren an die Behälter-Standplätze und damit eine Verkürzung der Behälter-Transportwege erreicht werden konnte. Diese Erkenntnis hat zur Beschaffung von vier „Schmalspur-Abfallsammelfahrzeugen“ geführt, deren Auslieferung sich pandemiebedingt auf Oktober 2021 verschoben hat.
6.3 Hygieneboards:
Seit Beginn der Pandemie werden die Abfallsammeltouren mit in Flaschen abgefülltem Desinfektionsmittel ausgestattet, da neben der Nutzung öffentlich zugänglicher Sanitäreinrichtungen auch die Nutzung städtischer Einrichtungen teilweise nur eingeschränkt möglich war. Die Verteilung von Desinfektionsmitteln ohne entsprechende Dosierungsmöglichkeiten führte zwar zur flächendeckenden Ausstattung der Sammeltouren, stellt aus Sicht des ASN aber keine optimale Lösung dar. Zur dauerhaften Verbesserung der hygienischen Begebenheiten auf den im Einsatz befindlichen Sammeltouren hat ASN veranlasst, alle Abfallsammelfahrzeuge mit sog. „Hygieneboards“ auszustatten. Diese werden in die seitlich am Fahrzeug angebrachten Staukästen integriert und enthalten einen Wasserkanister, Handseife- und Desinfektionsmittelspender sowie einen Einweghandtuchhalter. Somit ist es den Beschäftigten im Einsatzgebiet jederzeit möglich sich - auch unabh. vom Vorhandensein öffentlich zugänglicher Sanitäreinrichtungen - die Hände zu desinfizieren oder mit einer Seifenlösung zu waschen. Der Einbau wurde Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen.
7 Deponienachfolgelösung
Die Stadt Nürnberg betreibt seit 1982 die Deponie Nürnberg-Süd als qualitativ hochwertig ausgerüstete Abfalldeponie der Deponieklasse II.
Die gewaltigen Abfallmengen in den 1980er Jahren führten dazu, dass der erste Deponieabschnitt, also die Kassetten A-E bereits im Jahr 1990 mit 700.000 m³ Abfällen –z.T. auch Hausmüll- vollständig verfüllt war. Angesichts der damals weiter zu erwartenden Abfallmengen ging im Jahr 1991 eine Erweiterung der Deponie –Kassetten F – P- mit einer Kapazität von 800.000 m³ in Betrieb. Die seinerzeitigen Planungen ließen trotz der Verweise im Abfallwirtschaftskonzept auf Verwertungsanlagen für Bauschutt, Asphalt und stationäre Bodenreinigungsanlagen eine endgültige Verfüllung der Deponie spätestens im Jahr 2000 erwarten.
Mit der deutschen Wiedervereinigung brachen die Anliefermengen zur Deponie vor ca. 30 Jahren schlagartig ein. Offenbar fanden die gewerblichen Abfallströme, vorbei an formellen „Andienungspflichten“ –und das nicht nur in Nürnberg- wirtschaftlich vorteilhaftere Wege zu billig verfügbarem Deponievolumen (oft mit fraglichem technischem Standard) in den neuen Ländern.
Nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle auf Deponien hat sich die Anliefermenge auf der Deponie Süd bei jährlich ca. 6.000 t Abfall und der gleichen Menge an Abdeckmaterial für den sicheren Einbau dieser Abfälle eingependelt.
Die Reststoffdeponie würde, bei unverändertem Abfallzustrom, voraussichtlich bis Ende 2022 verfüllt sein und wäre dann, wie in der Sitzung des Werkausschusses ASN am 29.06.2011 beschlossen, zu schließen, um sowohl bis zu diesem definierten Abschluss der aktiven Phase,
als auch für die anschließende Stilllegungs- und Nachsorgephase, ein umfassendes, ökologisch und wirtschaftlich tragfähiges, gebührengedecktes Konzept –zur Vermeidung von Risiken für den Stadthaushalt- entwickeln zu können.
Entsprechend der Regelungen der zwischen der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land bestehenden Zweckvereinbarung ist der Landkreis verpflichtet, für eine Nachfolgelösung zu sorgen. In einem Nachtrag zur Zweckvereinbarung haben die Stadt Nürnberg und der Landkreis Nürnberger Land die enge Zusammenarbeit zur Erarbeitung einer Nachfolgelösung vereinbart.
Die vereinten Anstrengungen der beiden Verwaltungen (Stadt Nürnberg ASN und Landratsamt Nürnberger Land –Abfallwirtschaft) haben zwischenzeitlich zu einer befriedigenden und jetzt schon belastbaren Nachfolgelösung für die, kurz vor der Verfüllung des Restvolumens stehende Deponie Nürnberg-Süd, geführt.
Die gemeinsamen Bestrebungen sind zunächst auf eine Verlängerung der Nutzungsdauer der Deponie Nürnberg-Süd ausgerichtet. So sind bereits in den Gremien der beiden Gebietskörperschaften Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg sowie die des Landkreises Nürnberger Land veranlasst.
Die Änderungssatzungen der beiden Gebietskörperschaften befassen sich im Wesentlichen mit folgendem Sachverhalt:
Die Annahmemenge für faserhaltige Abfälle (Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält – KMF, AVV 170603* und asbesthaltige Baustoffe, AVV 170605* sowie Dämmstoffe, die Asbest enthalten, AVV 170601*) auf der Deponie Nürnberg- Süd soll auf eine Annahmemenge von wöchentlich maximal 5 t pro Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweis beschränkt werden. Mit dieser Mengenbegrenzung sollen die Einbaubedingungen für die genannten, sackverpackten (BigBags) Abfälle auf dem Deponiekörper optimiert werden, um die Verfüllgeschwindigkeit der Deponie, insbesondere zu Gunsten schüttbarer Abfälle, deutlich zu reduzieren und damit die verfüllungsbedingte Schließung um etwa 6 bis 9 Monate, ggf. etwas länger, zu verschieben (nach bisherigem Verfüllszenarium wäre eine Verfüllung des Restvolumens zum Ende des Jahres 2022 zu erwarten; bei Begrenzung des Zustroms faserhaltiger Abfälle kann die Verfüllung des Deponie-Restvolumens nach heutigem Kenntnisstand bis etwa Mitte, eher Ende 2023 hinausgezögert werden). Spätestens dann aber wird die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd verfüllt und zu schließen sein.
Mit der Annahmemengenbegrenzung für faserhaltige Abfälle (KMF=Künstliche Mineralfasern, asbesthaltige Abfälle und schwachgebundenes Asbest) wird für alle Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) eine verlängerte Nutzungsdauer der Deponie Nürnberg-Süd gewährleistet, um so den bereits vorangetriebenen Maßnahmen des Landratsamtes Nürnberger Land in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg für eine Deponie- Nachfolgelösung eine ausreichende Zeitspanne bis zur Realisierbarkeit einzuräumen.
Bereits vor Inkrafttreten der beschriebenen Satzungsänderungen werden die so absteuerbaren Mengen (es handelt sich hierbei um gefährliche, in der Anlage (Abfallverzeichnis) zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis durch Stern (*) hinter der jeweiligen Abfallschlüsselnummer gekennzeichnete Abfälle), die gem. Art. 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) als Sonderabfälle gelten, über privatrechtliche Verträge entsorgt und im Zweifelsfalle der Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) angedient werden können.
Es entsteht also aus, zwischenzeitlich von der GSB bestätigten Sicht der Stadt Nürnberg eine Andienungspflicht (i.d.R. der Abfallerzeuger) für die künftig per Abfallwirtschaftssatzung/en annahmemengenbegrenzten Massen gegenüber der GSB.
Bereits jetzt und insbesondere nach Schließung der Deponie Nürnberg Süd zeichnen sich regional realisierbare Annahme- und Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltigen Abfälle (insbesondere KMF und Asbest, ggf. auch für das besonders problematische „schwachgebundene“ Asbest) bei privaten Entsorgern in Nürnberg (Annahme, Verdichtung bzw. Konditionierung), bei Bad Kissingen (Deponie), in Neuötting (Deponie) und voraussichtlich ab 2023 auch in Treuchtlingen-Dietfurt (Asbestdeponie), ab.
Die (zentral in Nürnberg) annehmenden Unternehmen gewährleisten neben der Annahme und Entsorgungsnachweiserstellung eine Verdichtung (Verpressung) der KMF-Abfälle bzw. Konditionierung von asbesthaltigen Abfällen und Direktverbringungen zu bayerischen Deponien, soweit die Fa. GSB nicht in der Lage ist, der Annahmeverpflichtung (s.o.) nachzukommen. Die Unternehmen verfügen über Deponierungskontingente aber auch über Kontingente im Untertagebau (z.B. für „schwachgebundenes Asbest“). Soweit die GSB im Rahmen ihrer Entsorgungsverpflichtung zustimmt, können die Unternehmen auch an außerbayerische Deponien anliefern.
Der erste Verpflichtungsvertrag mit einem privaten, in Nürnberg ansässigen Entsorger (zur Annahme, Verdichtung und Beseitigung von KMF) ist bereits abgeschlossen; ein zweiter Verpflichtungsvertrag (ebenfalls in Nürnberg ansässiges Unternehmen, zur Annahme und Beseitigung asbesthaltiger Abfälle,) steht bereits kurz vor dem Abschluss.
Zweckvereinbarungsgemäß ist der Landkreis Nürnberger Land in Kooperation mit der Stadt Nürnberg verpflichtet, nach geeigneten Deponiekapazitäten über eine Drittbeauftragung nach Schließung der Deponie Nürnberg-Süd zu suchen.
Ebenfalls durch Zweckvereinbarungen wurden der Stadt Nürnberg die Entsorgungsverpflichtungen für die Städte Fürth und Schwabach sowie den Landkreis Fürth übertragen, sodass in die Überlegungen des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg für eine Deponie-Nachfolgelösung auch die Beseitigungsbedarfe der letztgenannten Gebietskörperschaften inkludiert sind.
Anbahnungsgespräche der Landkreisverwaltung (Nürnberger Land) mit den Betreibern der Deponien Rothmühle (Landkreis Schweinfurt) und Sandmühle (Landkreis Wunsiedel) lassen die Hoffnung zu, dort ab etwa 2025 –nach Ausbau der entsprechenden Abfallbeseitigungsanlagen- Entsorgungsmöglichkeiten für deponierbare Abfälle zu finden und ggf. im Wege einer kommunalen Zusammenarbeit (ggf. Zweckvereinbarung/en) langfristig zu verfestigen.
Bis dahin gilt es, für die nicht (teil-)ausgeschlossenen und nach Abfallrecht auch nicht ausschließbaren, deponierbaren Abfälle der Deponieklassen I und II, eine Entsorgungsmöglichkeit zu finden, so dass eine, zumindest befristete Reaktivierung der landkreiseigenen Deponie Neunkirchen am Sand, wieder in den Fokus rücken musste. Entsprechende Untersuchungen der deponiebaulichen Einrichtungen, der technischen und logistischen Machbarkeit sind bereits vom Landratsamt angestoßen worden; die entsprechenden Gutachten sind in den nächsten Wochen zu erwarten.
Noch ungeklärt ist die Deponierung sonstiger, deponierbarer Abfälle (DK II), beispielsweise für „Gemischte Bau- und Abbruchabfälle“, “verunreinigte Böden“, etc., wenngleich diese Abfallarten in der Gesamtbetrachtung eine sehr untergeordnete Rolle spielen, aber doch einer Deponie DK II zugeführt werden müssen; hierfür kann einstweilen noch das, durch Annahmemengenbegrenzung für faserhaltige Abfälle „geschonte“ Restverfüllvolumen der Deponie Nürnberg-Süd genutzt werden, das allerdings bis zu einer dauerhaften Nachfolgelösung für eine gesicherte Entsorgung nicht mehr ausreichen dürfte. Insoweit kommt der Reaktivierung der Landkreisdeponie „Neunkirchen am Sand“ eine besondere Bedeutung zu.