Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) (27.07.2022)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 27.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Daniel Frank Marc Schüller Inga Hager Langwasser Michael Ziegler Gerhard Groh Dr. Otto Heimbucher Worzeldorf Christine Kayser Schweinau Gebersdorf Ziegelstein Energie & Versorgung Reichelsdorf St. Leonhard Wöhrder See Rechnungsprüfungsausschuss Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Ernesto Buholzer Sepúlveda Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg

(ASN)

27.07.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 2 Abfallbericht für das Jahr 2021 5 Bericht ASN/009/2022 5 Abfallbericht ASN/009/2022 8 Anlage 1 (Grafik) ASN/009/2022 20 Anlage 2 (Abfallmengenstatistik) ASN/009/2022 21 TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs 24 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sitzungsvorlage ASN/010/2022 24 Jahresabschluss von ASN 2021 (siehe Prüfungsbericht der Fa. Baker Tilly 28 Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG) mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) ASN/010/2022 TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs 133 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Sitzungsvorlage ASN/011/2022 133 TOP Ö 5 Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für 2023 137 Sitzungsvorlage ASN/012/2022 137 Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023 ASN/012/2022 140 Stellenplan-Anlage 9 zur Wirtschaftsplan-Fortschreibung ASN/012/2022 163 TOP Ö 6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und 165 Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS-AbfS) sowie Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (Ab. Sitzungsvorlage ASN/013/2022 165 Erläuterungen zu den Digitalisierungsanforderungen nach OZG ASN/013/2022 169 Entwurf der Änderungssatzung AbfallwirtschaftsS ASN/013/2022 179 Entwurf der Änderungssatzung AbfallGebS ASN/013/2022 182 TOP Ö 7 Neukalkulation der Verbrennungsgebühr ab 2023;Satzung über die Gebühren 183 für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) - Verbrennungsgebühr, Änderung der Satzung Sitzungsvorlage ASN/014/2022 183 Entscheidungsvorlage ASN/014/2022 187 Änderung AbfallGebS ASN/014/2022 190

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN)

Sitzungszeit

Mittwoch, 27.07.2022, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

2. Abfallbericht für das Jahr 2021 Bericht

Walthelm, Britta

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Gutachten

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) ASN/010/2022

Walthelm, Britta

4. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Gutachten

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) ASN/011/2022

Walthelm, Britta

5. Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für Gutachten

2023 ASN/012/2022

Walthelm, Britta

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Gutachten

Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – ASN/013/2022

AbfS) sowie

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die

Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung

(AbfallGebS – AbfGebS).

Walthelm, Britta

7. Neukalkulation der Verbrennungsgebühr ab 2023;Satzung über Gutachten

die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen ASN/014/2022

der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) -

Verbrennungsgebühr, Änderung der Satzung

Walthelm, Britta

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2022,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Bericht

Nürnberg (ASN)

Betreff:

Abfallbericht für das Jahr 2021

Anlagen: Abfallbericht Anlage 1 (Grafik) Anlage 2 (Abfallmengenstatistik)

Bericht:

Im Abfallbericht für das Jahr 2021 werden die Entwicklung der Abfallmengen zur thermischen Behandlung und zur (stofflichen) Verwertung von privaten Haushalten und Geschäften sowie die Entwicklung der Abfallmengen zur thermischen Behandlung aus Gewerbe und Industrie aus dem Stadtgebiet Nürnberg, dargestellt. Dem Abfallbericht für das Jahr 2021 liegt die zusammenfassende Abfallmengenstatistik 2021 bei. Darüber hinaus gibt der Abfallbericht Auskunft über die abfall-wirtschaftliche Infrastruktur sowie über die zu erwartenden Entwicklungen abfallwirtschaftlicher, rechtlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die "Einwegkunststoffverbotsverordnung". Außerdem wird auch die Entsorgungssituation während der Corona-Pandemie beleuchtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ASN/009/2022

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht selbst hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis der Stadt Nürnberg zu den verschiedenen, jeweils gleichermaßen betroffenen Bevölkerungsgruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ASN/009/2022

Abfallbericht 2021

Nachfolgend werden die Abfallmengen zur Beseitigung und zur Verwertung von privaten Haushalten und Geschäften aus dem Stadtgebiet Nürnberg und die Entwicklung der Abfallmengen zur Beseitigung in der Müllverbrennungsanlage Nürnberg dargestellt.

1 Mengendaten aus den privaten Haushalten und Geschäften

1.1 Abfälle zur Beseitigung (Restmüllabfuhr)

Die durch die Systemabfuhr (Restmüllbehälter 60 – 1.100 l) abgefahrene Restmüllmenge aus Nürnberger Haushalten und Geschäften ist mit 100.121 t im Vergleich zum Vorjahr (100.706 t) nahezu konstant geblieben. Aus diesen Werten errechnet sich eine Restmüllmenge von 188,9 kg (Vorjahr 188,4 kg) pro Einwohner und Jahr.

Das Sperrmüllaufkommen ist im letzten Jahr um 8,8 % auf 36.173 t gestiegen. Dabei stieg die Menge, die an den Wertstoffhöfen angenommen wurde um 7,4 %, während die Sperrmüllmenge auf Abruf sogar um 19,4 % zunahm.

Im Rahmen der Schadstoffsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe wurden mit 62 t Problemabfällen 12 t mehr als im Vorjahr angenommen. Nach einem pandemiebedingten Rückgang im Vorjahr stabilisierte sich die Sammelmenge wieder auf dem durchschnittlichen Niveau der Vorjahre.

Folgende Grafik zeigt in einem Fünf-Jahres-Vergleich die Mengenentwicklung von Haus- und Sperrmüll:

Mengen Haus- und Sperrmüll

Abbildung 1

t/a

Restmüll Sperrmüll

2017 2018 2019 2020 2021

1.2 Abfälle zur Verwertung

1.2.1 Altpapier

Die Altpapiermasse (Papier, Pappe und Kartonagen) hat sich im Jahr 2021 um 6,0 % verringert. Die über die blaue Tonne, die Depotcontainer und die Wertstoffhöfe gesammelte Gesamtpapiermasse betrug 31.908 t (Vorjahr 33.931 t). Dies entspricht 60,2 kg pro Einwohner/Jahr. Die Massenreduktion ist der steten Mehrung „leichter“ Verpackungskartonagen und der, ebenfalls sich kontinuierlich entwickelnden Minderung an

„schwerer“ Deinking-Ware (Zeitschriften/Illustrierte, Zeitungen) geschuldet. Das PPK- Volumen dürfte dabei eher zugenommen haben.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Altpapiermengen in den letzten 10 Jahren:

Altpapiermengen

t/a 25000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

1.2.2 Altglas

Im Jahr 2021 wurden über die Depotcontainer und die Wertstoffhöfe 13.237 t (Vorjahr: 13.710 t) Altglas gesammelt. Dies entspricht 25,0 kg pro Einwohner/Jahr.

1.2.3 Biomüll

Die 2021 über die Biotonne erfasste Menge organischer Abfälle ist mit 20.995 t (Vorjahr: 19.020 t) um 10,4 % gestiegen. Das Bioabfallaufkommen liegt damit bei 39,6 kg pro Einwohner/Jahr.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Biomüllmengen in den letzten 5 Jahren:

Biomüll

Mengen in t / Jahr

2017 2018 2019 2020 2021

1.2.4 Gartenabfälle

Im Jahr 2021 wurden 24.946 t Gartenabfälle an den sieben Gartenabfallsammelstellen und den sechs Wertstoffhöfen angeliefert. Dies ist ein Anstieg von 1.530 t, der im Bereich der jährlichen Schwankungsbreite liegt.

1.2.5 Verkaufsverpackungen

Über die gelben Sammelbehälter wurden 14.038 t (Vorjahr: 13.351 t) Verkaufsverpackungen eingesammelt und zu Sortieranlagen transportiert. Dies sind 26,5 kg pro Einwohner/Jahr. Damit stabilisierte sich der sprunghafte Anstieg der Sammelmenge um 25 % im Jahr 2020, der vor allem auf die Einführung der gelben Tonne zum 01.01.2020 zurückzuführen war.

1.2.6 Elektro- und Elektronikaltgeräte

Über die Wertstoffhöfe und die Sperrmüllabfuhr wurden im letzten Jahr 4.054 t Altgeräte erfasst. Dies entspricht 7,6 kg pro Einwohner/Jahr.

Zusätzlich zu den bewährten Sammelsystemen wurden mit E-Tonnen und E-Säcken 10 t Elektrokleingeräte haushaltsnah erfasst.

1.2.7 Wertstoffhöfe

Die auf allen Wertstoffhöfen erfassten Mengen sind mit 76.060 t im Vergleich zum Vorjahr (74.476 t) um 2,1 % gestiegen. Die Verwertungsquote lag bei 58 %.

Die folgende Grafik zeigt die Zusammensetzung der im Berichtsjahr auf den Wertstoffhöfen angenommenen Abfälle:

Abfallzusammensetzung auf den

Wertstoffhöfen 2021 in t pro Jahr

Sonstiges (z.B. DSD, Kork, Fette, Bauschutt ; 12.787 Batterien,Reifen, KS,Textilien); 1.222 Grünabfälle ; 3.529

Abbildung 3

Abbildung 2

Kaufhaus,Flohmarkt ; 2.902

E-Geräte; 4.054

Metall (FE und NE); Sperrmüll und 3.498 Sortierreste ; Hohl-und 31.751 Flachglas; 1.214

Altpapier/Kartonag en; 4.108

Altholz ; 10.995

1.1.8 Metalle

Im Jahr 2021 wurden über die Wertstoffhöfe und die Sperrmüllsammlung 3.498 t Eisenund Nichteisenmetalle erfasst. Im Rahmen der Aufbereitung der Schlacke aus der MVA wurden 2.771 t Metalle zurückgewonnen. Insgesamt ist damit die Menge der erfassten bzw. zurückgewonnenen Metalle im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben und liegt bei 11,8 kg pro Einwohner/Jahr.

2 Entsorgungsanlagen

2.1 Müllverbrennungsanlage

In der Müllverbrennungsanlage wurden im vergangenen Jahr insgesamt 245.592 t Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zur Verbrennung und zur energetischen Verwertung angenommen.

Das Abfallaufkommen stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 1 %. Dabei stiegen Abfälle zur Beseitigung aus Haushalten um 0,7 %, und Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben um 12,7 %. Abfälle zur energetischen Verwertung aus Gewerbe und Industrie nahmen um 2,6 % ab.

Die seit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage im Jahr 2001 verbrannte Abfallmenge betrug zum Jahresende 2021 insgesamt ca. 4.753.000 t.

2021 verblieben als vermischter Verbrennungsrückstand 52.562 t Schlacke incl. 4.993 t Metallschrott (weitere 548 t Metallschrott wurden bereits unmittelbar nach der Verbrennung entfernt). Reaktionsprodukte aus der Abgasreinigung waren 4.780 t Calciumchloridsole, 5.038 t Flugasche und Kesselreinigungsrückstände sowie 268 t Gips. Die Reststoffe wurden als Deponiebaustoff (Schlacke), im Bergversatz (Calciumchloridsole, Flugasche) oder als Rohstoff (Metallschrott) einer Wiederverwertung zugeführt.

Der Energiegehalt der verbrannten Abfälle wurde zur Erzeugung von insgesamt 736.258 t Hochdruckdampf genutzt, der an das Heizkraftwerk Sandreuth der N-ERGIE AG geliefert wurde. Dort wird nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Mülldampf Strom und Fernwärme erzeugt.

Die Müllverbrennung leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Der Einsatz von Primärenergie (fossile Brennstoffe) zur Erzeugung von Strom und Fernwärme aus Mülldampf ist nicht erforderlich. Da der Abfall zu ca. 50 % aus Biomasse (erneuerbare Energie) besteht und dieser Anteil CO -neutral verbrennt, konnte durch den Einsatz von Abfällen zur Energiegewinnung in Nürnberg die Emission von mehr als 170.000 t klimaschädlichem CO vermieden werden.

Für die Müllverbrennungsanlage wurde der gemäß EU-Abfallrichtlinie für die Bewertung der Abfallverbrennung als energieeffiziente Verwertungstechnologie maßgebliche R1 Faktor mit einem Wert von 0,83 erneut erreicht. Damit wurde die Mindestanforderung (R1=0,6) weit überschritten und die thermische Behandlung von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage kann somit als Verwertungsmaßnahme gelten.

Weitere in diesem Zusammenhang ermittelte Parameter zur Darstellung der Energieeffizienz wie z.B. Kesselwirkungsgrad, spezifischer Wärmeertrag und Energieverbrauch der Anlage erzielen ebenfalls Werte, die den Einsatz der in einschlägigen Regelwerken beschriebenen „Besten verfügbaren Technik“ auch für die MVA belegen.

Behandelte Abfälle in der MVA

aus dem Stadtgebiet Nürnberg und aus der Region

Abbildung 4

t/a

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Menge energ. Verwertung

MVA insg.

andere Gebietskörperschaften

2.1.1 Brennbarer Gewerbemüll / Abfälle zur Beseitigung

Die Menge an brennbarem Gewerbemüll zur Beseitigung aus dem Stadtgebiet Nürnberg ist im Jahr 2021 um 492 t im Vergleich zum Vorjahr von 8.123 t auf 8.840 t gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurden 23.338 t Abfälle aus dem Stadtgebiet Nürnberg zur energetischen Verwertung der städtischen Müllverbrennungsanlage überlassen. Dies sind 784 t weniger als im Vorjahr.

2.2 Abzulagernde Abfälle – Deponie

Die Gesamtmenge der bei der Deponie angelieferten Abfälle ist im letzten Jahr um 3.947 t auf 39.694 t gesunken. Der Rückgang ist auf eine Abnahme der Schlackemenge zurückzuführen. Seit Ende Oktober 2013 wird die aus dem Betrieb der MVA aufbereitete Schlacke auf der Deponie weitgehend als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle, wie KMF –künstliche Mineralfasern- und asbesthaltige Abfälle) verwendet und somit verwertet.

Entwicklung abgelagerter Abfälle von 2015 -2021

60.000 57.453 59.499

53.282 51.487
44.908 43.641 39.694

50.000

40.000

30.000

20.000

10.000

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

3 Regionale Zusammenarbeit

Im Rahmen der durch Zweckvereinbarungen geregelten regionalen Zusammenarbeit im Bereich Abfallwirtschaft wurden im Jahr 2021 folgende Abfälle in der MVA Nürnberg zur Beseitigung angenommen:

Hausmüll insgesamt: 72.528 t

Landkreis Nürnberger Land 26.567 t Stadt Fürth 21.106 t Landkreis Fürth 18.537 t Stadt Schwabach 5.492 t Sonstige (Ausfallver- bund) 826 t

Gewerbemüll insgesamt: 4.592 t

Landkreis Nürnberger Land 744 t Stadt Fürth 1.649 t Landkreis Fürth 1.261 t Stadt Schwabach 938 t

Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Hausmüllmenge aus den Gebieten der Zweckvereinbarungspartner um 1,2 % während die Gewerbemüllmenge aus diesen Herkunftsbereichen um 21 % anstieg. Im Rahmen des Ausfallverbundes wurden insgesamt 826 t Hausmüll aus Schweinfurt und Bamberg angenommen.

4 Auswirkungen der Corona-Pandemie

ASN hatte 2020 nach Beginn der Corona-Krise umfangreiche Maßnahmen ergriffen um die Entsorgungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, das Ansteckungsrisiko für die Beschäftigten zu minimieren und gleichzeitig im Falle einer Ansteckung die Infektionsketten möglichst kurz und nachvollziehbar zu halten. Mit Rückgang der Gefährdungslage im Sommer 2021 wurden die Maßnahmen sukzessive der aktuellen Situation angepasst. Beibehalten wurde die Beschränkung der Anzahl der gleichzeitig am Wertstoffhof anwesenden Anliefernden sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske während der Anlieferung. Auch die Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung konnte in Bereichen mit direktem Bürgerkontakt nur in eingeschränktem Umfang wiederaufgenommen werden.

5 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2021

5.1 Aktionen

Die Ausbreitung des Corona Virus und die Einführung von Kontaktbeschränkungen hatte auch Auswirkungen auf die die Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatungstätigkeiten des ASN. So musste der „Markt der langen G’sichter“ auch im Jahr 2021 abgesagt werden.

5.2 Beratung für Schulen und Kindergärten

Seit Jahren zählen zahlreiche große und kleine Projekte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise die Betreuung von Schulen und Kindergärten zu den öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des ASN. Leider konnte wegen der anhaltenden Pandemie im letzten Jahr nur eine Unterrichtseinheit „Abfalltrennung mit den Müllmonstern“ in einem Kindergarten durchgeführt werden.

5.3 Ehrenamtliche Abfallberater*innen

Im Jahr 2021 standen 22 ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -berater für allgemeine und besondere Abfallberatungen (auch mehrsprachig) zur Verfügung. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie konnten an 25 Objekten Haushaltsberatungen vor Ort durchgeführt werden. Das Infomobil des ASN kam an 23 Tagen zum Einsatz. Es wurden Info-Flyer verteilt und interessierte Bürgerinnen und Bürger über abfallwirtschaftliche Themen informiert. Darüber hinaus unterstützten die Abfallberaterinnen und -berater ASN bei der Dokumentation des Zustandes der über 600 Containerstandplätze für Altglas.

5.4 Führungen durch die Müllverbrennungsanlage

Coronabedingt wurde im Berichtsjahr nur eine Führung für die ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater durchgeführt.

5.5 Biomüllsheriff

Das elektronische Störstofferkennungssystem zur Feststellung fehl befüllter Biomülltonnen (Biomüllsheriff) wurde auf einer Entsorgungstour im Stadtgebiet eingesetzt. Im Zuge der Kontrollen wurden 40 Infoschreiben versandt und 37 Gebührenbescheide erlassen.

5.6 Monatliche Radiosendung

Die Bürgerinnen und Bürger werden mit Hilfe von monatlichen Radiobeiträgen über aktuelle abfallwirtschaftlichen Themen informiert. Im „Radio Tipp“ gibt ASN Tipps und Informationen zur Abfallvermeidung und richtigen Abfalltrennung. Die Beiträge werden immer am letzten Mittwoch im Monat auf N1 und jeden letzten Freitag im Monat auf Radio F jeweils vormittags ausgestrahlt. Die aktuellen Sendungen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/hoerbeitraege.html.

5.7 Online-Angebote

Internetauftritt

ASN ist im Internet unter www.asn.nuernberg.de vertreten. Der Internetauftritt des ASN wird regelmäßig gepflegt und aktualisiert.

Online Abfuhrkalender

Auf der Internetseite des ASN können seit September 2019 für jedes Anwesen die Abfuhrtermine für Rest- und Biomüll, Altpapier sowie die Gelbe Tonne abgerufen werden. Der Online-Abfuhrkalender basiert auf einer responsiven Webanwendung, die für Smartphones, Tablets und Desktop-PCs gleichermaßen genutzt werden kann. Auch alle öffentlichen Wertstoffsammelstellen, wie beispielsweise Wertstoffhöfe, Depotcontainer für Altglas und Alttextilien sowie die Termine und Standorte des Schadstoffmobils sind dort übersichtlich in einem Stadtplan verzeichnet.

Online Service

Rest- und Biomülltonnen sowie die Sperrmüllabfuhr können online beantragt werden. Dieser Service wurde von den Bürgerinnen und Bürgern auch im Jahr 2021 wieder sehr gut angenommen.

Facebook

Neben anderen städtischen Dienststellen, wie z.B. Umweltreferat, oder Servicebetrieb öffentlicher Raum, beteiligt sich ASN an dem Facebook-Auftritt „Nürnberg nachhaltig“, bei dem unter der Federführung des städtischen Online Büros regelmäßig interessante Beiträge u.a. zu abfallwirtschaftlichen Themen veröffentlicht werden.

5.8 Broschüren und weitere Informationen

Der ASN stellt wichtige Informationen zu verschiedenen Themen als Broschüren, Faltblätter oder Handzettel zur Verfügung. Diese können auf der ASN-Internetseite selbst heruntergeladen und ausgedruckt werden oder sind in Papierform beim ASN, im Bürgerinformationszentrum, in den Bürgerämtern und in ausgewähltem Umfang auch auf den Wertstoffhöfen in Nürnberg erhältlich.

Stark nachgefragt werden die Handzettel zur „Abfalltrennung in Nürnberg“, die in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Farsi, Bulgarisch, Französisch und Rumänisch erhältlich sind. Ebenso begehrt ist der Handzettel mit der bildhaften Darstellung der richtigen Entsorgungswege verschiedener Abfälle und Wertstoffe.

Servicetelefon

Unter Tel. 231-3232 stehen den Bürgerinnen und Bürger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines qualifizierten Callcenters zur Verfügung, die auch außerhalb der „Bürozeiten“ und sogar am Wochenende Auskünfte erteilen.

6 Der Fuhrpark der Abfallwirtschaft

6.1 Verringerung der transportbedingten Umweltbelastungen

Zielvorgabe für die Erfassung und Abholung von Abfällen ist es, bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden.

An der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof des ASN werden die Kleinwagen mit der nötigen Energie versorgt und fast ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen bewegt; sie kommen auf eine Tagesfahrleistung von maximal 50 Kilometern. Der ASN verfügt derzeit über drei Kleinwagen mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb. Damit ist der PKW-Fuhrpark des ASN zu fast 50% rein elektrisch betrieben.

Für diese Fahrzeugklasse – mit einer begrenzten Tagesfahrleistung – empfiehlt sich der reine Elektroantrieb, soweit der Energiebedarf aus regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO -frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraussetzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei.

Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich die vollständige Elektrifizierung der Antriebe deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 2021 deutschlandweit nur vereinzelt

vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u.a. Frankfurt, Hamburg, Mainz). Es ist aber zu beachten, dass es sich bei diesen um Prototypen handelt, deren Alltagstauglichkeit erst im laufenden Betrieb - teilweise unter enger Einbindung universitärer Einrichtungen- nachgewiesen werden muss. Derzeit sind auf dem Markt der schweren Nutzfahrzeuge noch keine entsprechenden alltagstauglichen Flottenfahrzeuge verfügbar. Somit ist der Einsatz vollelektrischer Abfallsammelfahrzeuge im Betrachtungszeitraum aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (noch) nicht umsetzbar.

Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 71 LKW der mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge).

Abgasnorm EURO EURO 4 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 ge-
3 samt
Anzahl 1 0 6 22 42 71
Anteil 2020 am LKW- Gesamtfuhrpark 1% 0% 8% 31% 59% 100%

80% dieser Fahrzeuge, also 57 LKW, sollen bis Ende 2025 den Emissionsstandard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen.

Bis Ende 2030 soll der gesamte Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen auf EURO 6 und besser umgestellt sein. Die folgenden, grafischen Darstellungen geben Auskunft sowohl über die Zusammensetzung des Nutzfahrzeug-Fuhrparks als auch über die Auswirkungen der Emissionsklassenoptimierung.

Abgasnorm EURO EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 ge-
3 samt
Ziel bis 2025 Ersatz von ca. 4 Fzg/a -/- -/- -/- 14 20% 57 80% 71
Ziel bis 2030 Ersatz von ca. 3 Fzg/a -/- -/- -/- -/- 71 100% 71

6.2 Schmalspur-Abfallsammelfahrzeuge:

Die fortschreitende Nachverdichtung bestehender Wohngebiete und dichtere Bebauung neuer Wohngebiete mit den Auswirkungen auf die Erschließungsstrukturen (Reduzierung von Verkehrsflächen und „schmalere“ Straßen) führen zu Behinderungen, insbesondere durch Verparkungen, sowohl bei der Erreichbarkeit von Abfallbehälter- Standplätzen als auch oft zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Um die Situation zu verbessern, wird der ASN-Fuhrpark deshalb um Schmalspur-Abfallsammelfahrzeuge ergänzt, die in ihren Abmessungen und ihrer Lenkfähigkeit an die „problematischen“ Sammelgebiete angepasst sind, aber hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit (Abfall-Sammelvolumen bzw. -menge) im Vergleich zu „herkömmlichen Standardfahrzeugen“ nicht wesentlich beschränkt sein sollten. In 2019 wurde deshalb auf ausgewählten Sammeltouren für mehrere Wochen der Einsatz von „Schmalspur-Sammelfahrzeugen“ getestet. Im Ergebnis war festzustellen, dass in den „eng zugeschnittenen“, teilweise verparkten Sammelgebieten ein deutlich besseres Heranfahren an die Behälter-Standplätze und damit eine Verkürzung der Behälter-Transportwege erreicht werden konnte. Diese Erkenntnis hat zur Beschaffung von vier „Schmalspur-Abfallsammelfahrzeugen“ geführt, deren Auslieferung sich pandemiebedingt auf Oktober 2021 verschoben hat.

6.3 Hygieneboards:

Seit Beginn der Pandemie werden die Abfallsammeltouren mit in Flaschen abgefülltem Desinfektionsmittel ausgestattet, da neben der Nutzung öffentlich zugänglicher Sanitäreinrichtungen auch die Nutzung städtischer Einrichtungen teilweise nur eingeschränkt möglich war. Die Verteilung von Desinfektionsmitteln ohne entsprechende Dosierungsmöglichkeiten führte zwar zur flächendeckenden Ausstattung der Sammeltouren, stellt aus Sicht des ASN aber keine optimale Lösung dar. Zur dauerhaften Verbesserung der hygienischen Begebenheiten auf den im Einsatz befindlichen Sammeltouren hat ASN veranlasst, alle Abfallsammelfahrzeuge mit sog. „Hygieneboards“ auszustatten. Diese werden in die seitlich am Fahrzeug angebrachten Staukästen integriert und enthalten einen Wasserkanister, Handseife- und Desinfektionsmittelspender sowie einen Einweghandtuchhalter. Somit ist es den Beschäftigten im Einsatzgebiet jederzeit möglich sich - auch unabh. vom Vorhandensein öffentlich zugänglicher Sanitäreinrichtungen - die Hände zu desinfizieren oder mit einer Seifenlösung zu waschen. Der Einbau wurde Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen.

Abbildung 7

Abbildung 6

Abbildung 5

7 Deponienachfolgelösung

Die Stadt Nürnberg betreibt seit 1982 die Deponie Nürnberg-Süd als qualitativ hochwertig ausgerüstete Abfalldeponie der Deponieklasse II.

Die gewaltigen Abfallmengen in den 1980er Jahren führten dazu, dass der erste Deponieabschnitt, also die Kassetten A-E bereits im Jahr 1990 mit 700.000 m³ Abfällen –z.T. auch Hausmüll- vollständig verfüllt war. Angesichts der damals weiter zu erwartenden Abfallmengen ging im Jahr 1991 eine Erweiterung der Deponie –Kassetten F – P- mit einer Kapazität von 800.000 m³ in Betrieb. Die seinerzeitigen Planungen ließen trotz der Verweise im Abfallwirtschaftskonzept auf Verwertungsanlagen für Bauschutt, Asphalt und stationäre Bodenreinigungsanlagen eine endgültige Verfüllung der Deponie spätestens im Jahr 2000 erwarten.

Mit der deutschen Wiedervereinigung brachen die Anliefermengen zur Deponie vor ca. 30 Jahren schlagartig ein. Offenbar fanden die gewerblichen Abfallströme, vorbei an formellen „Andienungspflichten“ –und das nicht nur in Nürnberg- wirtschaftlich vorteilhaftere Wege zu billig verfügbarem Deponievolumen (oft mit fraglichem technischem Standard) in den neuen Ländern.

Nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle auf Deponien hat sich die Anliefermenge auf der Deponie Süd bei jährlich ca. 6.000 t Abfall und der gleichen Menge an Abdeckmaterial für den sicheren Einbau dieser Abfälle eingependelt.

Die Reststoffdeponie würde, bei unverändertem Abfallzustrom, voraussichtlich bis Ende 2022 verfüllt sein und wäre dann, wie in der Sitzung des Werkausschusses ASN am 29.06.2011 beschlossen, zu schließen, um sowohl bis zu diesem definierten Abschluss der aktiven Phase,

als auch für die anschließende Stilllegungs- und Nachsorgephase, ein umfassendes, ökologisch und wirtschaftlich tragfähiges, gebührengedecktes Konzept –zur Vermeidung von Risiken für den Stadthaushalt- entwickeln zu können.

Entsprechend der Regelungen der zwischen der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land bestehenden Zweckvereinbarung ist der Landkreis verpflichtet, für eine Nachfolgelösung zu sorgen. In einem Nachtrag zur Zweckvereinbarung haben die Stadt Nürnberg und der Landkreis Nürnberger Land die enge Zusammenarbeit zur Erarbeitung einer Nachfolgelösung vereinbart.

Die vereinten Anstrengungen der beiden Verwaltungen (Stadt Nürnberg ASN und Landratsamt Nürnberger Land –Abfallwirtschaft) haben zwischenzeitlich zu einer befriedigenden und jetzt schon belastbaren Nachfolgelösung für die, kurz vor der Verfüllung des Restvolumens stehende Deponie Nürnberg-Süd, geführt.

Die gemeinsamen Bestrebungen sind zunächst auf eine Verlängerung der Nutzungsdauer der Deponie Nürnberg-Süd ausgerichtet. So sind bereits in den Gremien der beiden Gebietskörperschaften Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg sowie die des Landkreises Nürnberger Land veranlasst.

Die Änderungssatzungen der beiden Gebietskörperschaften befassen sich im Wesentlichen mit folgendem Sachverhalt:

Die Annahmemenge für faserhaltige Abfälle (Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält – KMF, AVV 170603* und asbesthaltige Baustoffe, AVV 170605* sowie Dämmstoffe, die Asbest enthalten, AVV 170601*) auf der Deponie Nürnberg- Süd soll auf eine Annahmemenge von wöchentlich maximal 5 t pro Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweis beschränkt werden. Mit dieser Mengenbegrenzung sollen die Einbaubedingungen für die genannten, sackverpackten (BigBags) Abfälle auf dem Deponiekörper optimiert werden, um die Verfüllgeschwindigkeit der Deponie, insbesondere zu Gunsten schüttbarer Abfälle, deutlich zu reduzieren und damit die verfüllungsbedingte Schließung um etwa 6 bis 9 Monate, ggf. etwas länger, zu verschieben (nach bisherigem Verfüllszenarium wäre eine Verfüllung des Restvolumens zum Ende des Jahres 2022 zu erwarten; bei Begrenzung des Zustroms faserhaltiger Abfälle kann die Verfüllung des Deponie-Restvolumens nach heutigem Kenntnisstand bis etwa Mitte, eher Ende 2023 hinausgezögert werden). Spätestens dann aber wird die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd verfüllt und zu schließen sein.

Mit der Annahmemengenbegrenzung für faserhaltige Abfälle (KMF=Künstliche Mineralfasern, asbesthaltige Abfälle und schwachgebundenes Asbest) wird für alle Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) eine verlängerte Nutzungsdauer der Deponie Nürnberg-Süd gewährleistet, um so den bereits vorangetriebenen Maßnahmen des Landratsamtes Nürnberger Land in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg für eine Deponie- Nachfolgelösung eine ausreichende Zeitspanne bis zur Realisierbarkeit einzuräumen.

Bereits vor Inkrafttreten der beschriebenen Satzungsänderungen werden die so absteuerbaren Mengen (es handelt sich hierbei um gefährliche, in der Anlage (Abfallverzeichnis) zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis durch Stern (*) hinter der jeweiligen Abfallschlüsselnummer gekennzeichnete Abfälle), die gem. Art. 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) als Sonderabfälle gelten, über privatrechtliche Verträge entsorgt und im Zweifelsfalle der Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) angedient werden können.

Es entsteht also aus, zwischenzeitlich von der GSB bestätigten Sicht der Stadt Nürnberg eine Andienungspflicht (i.d.R. der Abfallerzeuger) für die künftig per Abfallwirtschaftssatzung/en annahmemengenbegrenzten Massen gegenüber der GSB.

Bereits jetzt und insbesondere nach Schließung der Deponie Nürnberg Süd zeichnen sich regional realisierbare Annahme- und Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltigen Abfälle (insbesondere KMF und Asbest, ggf. auch für das besonders problematische „schwachgebundene“ Asbest) bei privaten Entsorgern in Nürnberg (Annahme, Verdichtung bzw. Konditionierung), bei Bad Kissingen (Deponie), in Neuötting (Deponie) und voraussichtlich ab 2023 auch in Treuchtlingen-Dietfurt (Asbestdeponie), ab.

Die (zentral in Nürnberg) annehmenden Unternehmen gewährleisten neben der Annahme und Entsorgungsnachweiserstellung eine Verdichtung (Verpressung) der KMF-Abfälle bzw. Konditionierung von asbesthaltigen Abfällen und Direktverbringungen zu bayerischen Deponien, soweit die Fa. GSB nicht in der Lage ist, der Annahmeverpflichtung (s.o.) nachzukommen. Die Unternehmen verfügen über Deponierungskontingente aber auch über Kontingente im Untertagebau (z.B. für „schwachgebundenes Asbest“). Soweit die GSB im Rahmen ihrer Entsorgungsverpflichtung zustimmt, können die Unternehmen auch an außerbayerische Deponien anliefern.

Der erste Verpflichtungsvertrag mit einem privaten, in Nürnberg ansässigen Entsorger (zur Annahme, Verdichtung und Beseitigung von KMF) ist bereits abgeschlossen; ein zweiter Verpflichtungsvertrag (ebenfalls in Nürnberg ansässiges Unternehmen, zur Annahme und Beseitigung asbesthaltiger Abfälle,) steht bereits kurz vor dem Abschluss.

Zweckvereinbarungsgemäß ist der Landkreis Nürnberger Land in Kooperation mit der Stadt Nürnberg verpflichtet, nach geeigneten Deponiekapazitäten über eine Drittbeauftragung nach Schließung der Deponie Nürnberg-Süd zu suchen.

Ebenfalls durch Zweckvereinbarungen wurden der Stadt Nürnberg die Entsorgungsverpflichtungen für die Städte Fürth und Schwabach sowie den Landkreis Fürth übertragen, sodass in die Überlegungen des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg für eine Deponie-Nachfolgelösung auch die Beseitigungsbedarfe der letztgenannten Gebietskörperschaften inkludiert sind.

Anbahnungsgespräche der Landkreisverwaltung (Nürnberger Land) mit den Betreibern der Deponien Rothmühle (Landkreis Schweinfurt) und Sandmühle (Landkreis Wunsiedel) lassen die Hoffnung zu, dort ab etwa 2025 –nach Ausbau der entsprechenden Abfallbeseitigungsanlagen- Entsorgungsmöglichkeiten für deponierbare Abfälle zu finden und ggf. im Wege einer kommunalen Zusammenarbeit (ggf. Zweckvereinbarung/en) langfristig zu verfestigen.

Bis dahin gilt es, für die nicht (teil-)ausgeschlossenen und nach Abfallrecht auch nicht ausschließbaren, deponierbaren Abfälle der Deponieklassen I und II, eine Entsorgungsmöglichkeit zu finden, so dass eine, zumindest befristete Reaktivierung der landkreiseigenen Deponie Neunkirchen am Sand, wieder in den Fokus rücken musste. Entsprechende Untersuchungen der deponiebaulichen Einrichtungen, der technischen und logistischen Machbarkeit sind bereits vom Landratsamt angestoßen worden; die entsprechenden Gutachten sind in den nächsten Wochen zu erwarten.

Noch ungeklärt ist die Deponierung sonstiger, deponierbarer Abfälle (DK II), beispielsweise für „Gemischte Bau- und Abbruchabfälle“, “verunreinigte Böden“, etc., wenngleich diese Abfallarten in der Gesamtbetrachtung eine sehr untergeordnete Rolle spielen, aber doch einer Deponie DK II zugeführt werden müssen; hierfür kann einstweilen noch das, durch Annahmemengenbegrenzung für faserhaltige Abfälle „geschonte“ Restverfüllvolumen der Deponie Nürnberg-Süd genutzt werden, das allerdings bis zu einer dauerhaften Nachfolgelösung für eine gesicherte Entsorgung nicht mehr ausreichen dürfte. Insoweit kommt der Reaktivierung der Landkreisdeponie „Neunkirchen am Sand“ eine besondere Bedeutung zu.

Abfallaufkommen aus Haushalten und Geschäften

Stadt Nürnberg 2021

„Grüne Tonne“

Energieerzeugung

20.995 t

Biomüll

(Elektrizität, Fernwärme)

24.946 t Kompostier-

private Haushalte Gartenabfall- anlage

und Geschäfte sammelstellen

Glas

Abbildung 8

13.237 t

Reste

Verwerter

Papier, Pappe

31.908 t

MVA

Verpackungen Müllverbrennungs-

anlage

14.038 t

Sortieranlage

Restmüll 100.121 t

Schlacke

Sperrmüll auf Abruf 4.422 t Reststoffe

Verwertet aus der Abgasreinigung Baustoff

26.191 t

Sperrmüll und 76.060 t Bergversatz Abfälle zur Verwertung

44.309 t

Schrott 5.634 t

2.771 t

Sonderabfall 62 t Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe Verwertung

ÖÖ

Sonderabfallentsorgung

Private Haushalte u. Geschäfte Brennbare Abfälle, Problemabfälle und Mengen für das Stadtgebiet von Nürnberg
und Abfälle zur Verwertung 2020 2021 (+) / (-) (+) / (-)
t kg/Ew1) t kg/Ew1) t %
1. Haus- und Geschäftsmüll2) insgesamt 133.960 250,6 136.294 257,1 2.334 1,7
davon Systemabfuhr 100.706 188,4 100.121 188,9 -585 -0,6
Sperrmüll 33.254 62,2 36.173 68,2 2.919 8,8
davon Sperrmüll auf Abruf 3.703 6,9 4.422 8,3 719 19,4
Sperrmüll WH3) (incl. Sortierreste) 29.551 55,3 31.751 59,9 2.200 7,4
2. Problemabfälle 50 0,1 62 0,1 12 24,0
davon Schadstoffsammlung 48 0,1 60 0,1 12 25,0
Schulen (Chemikalien) 2 0,0 2 0,0 0 0,0
3. Abfälle zur Verwertung insgesamt 176.027 329,3 177.519 334,9 1.492 0,8
3.1 Papier / Pappe / Kartonagen 33.931 63,5 31.908 60,2 -2.023 -6,0
davon WH 4.200 7,9 4.108 7,7 -92 -2,2
Blaue Tonne 29.731 55,6 27.800 52,4 -1.931 -6,5
3.2 Glas 13.710 25,6 13.237 25,0 -473 -3,5
davon Depotcontainer incl. WH 12.552 23,5 12.023 22,7 -529 -4,2
Flachglas 1.158 2,2 1.214 2,3 56 4,8
3.3 Biomüll 19.020 35,6 20.995 39,6 1.975 10,4
3.4 Gartenabfälle 23.416 43,8 24.946 47,1 1.530 6,5
davon Gartenabfallsammelstellen (incl. Christbäume) 19.988 37,4 21.417 40,4 1.429 7,1
WH (incl. Christbäume) 3.428 6,4 3.529 6,7 101 2,9
3.5 Elektro-und Elektronikgeräte 4.233 7,9 4.054 7,6 -179 -4,2
davon Haushaltsgroßgeräte 1.220 2,3 1.215 2,3 -5 -0,4
Kühlgeräte 780 1,5 765 1,4 -15 -1,9
sonstige elektrische Geräte 2.233 4,2 2.074 3,9 -159 -7,1
3.6 Metalle 6.325 11,8 6.269 11,8 -56 -0,9
davon Schrott aus MVA-Schlacke 4) 2.718 5,1 2.771 5,2 53 1,9
aus WH (incl. aus Sperrmüll) 3.607 6,7 3.498 6,6 -109 -3,0
3.7 Leichtverpackungen 13.351 25,0 14.038 26,5 687 5,1
3.8 Textilien (Federbetten, Altkleider, Schuhe) 2.661 5,0 2.588 4,9 -73 -2,7
davon WH 79 0,1 74 0,1 -5 -6,3
Depotcontainer BRK 2.582 4,8 2.514 4,7 -68 -2,6
3.9 Sonstige Wertstoffe 59.380 111,1 59.484 112,2 104 0,2
davon Altholz 12.021 22,5 10.995 20,7 -1.026 -8,5
Hartkunststoff 313 0,6 291 0,5 -22 -7,0
E-geräte, Möbel, Fahrräder, Reifen (verwendet) 2.681 5,0 2.902 5,5 221 8,2
Reifen 526 1,0 562 1,1 36 6,8
Sonstiges (Batterien, Styropor, Kork, Wachs, Fette) 119 0,2 122 0,2 3 2,5
Mineralische Abfälle 12.348 23,1 12.787 24,1 439 3,6
MVA-Schlacke verwertet (ohne Schrott)4) 25.616 47,9 26.191 49,4 575 2,2
MVA-sonstige Reststoffe4) 5.756 10,8 5.634 10,6 -122 -2,1
1) Ew 2020: 534527 ; 2021: 530116 2) = Abfälle aus kl. Gewerbebetrieben zusammen mit HM in Systemabfuhr abtransportiert 3) = Wertstoffhöfe (derzeit 6) 4) HM-Anteil 2020: 80,7% 2021: 81,0%
Berechnungsmodus: (MVA-Schlacke - Schrott in MVA-Schlacke) : verwertete Schlacke x HM- Anteil am Gesamtmüll

ASN/A-V Blatt 1 Abfallmengenstat 2021.xlsxHaushalte2021

Entsorgungsanlagen
2020 2021 (+) / (-) (+) / (-)
1. Müllverbrennungsanlage t t t %
1.1 Input MVA (nur Abfälle Stadtgebiet) 166.042 168.309 2.267 1,4
davon Hausmüll (incl. Sperrmüll) 133.960 136.294 2.334 1,7
Gewerbemüll 8.123 8.840 717 8,8
energetisch verwertet 23.959 23.175 -784 -3,3
1.2 Output MVA (Reststoffe aus Stadtgebiet) 42.598 42.979 381 0,9
davon Schlacke 35.466 36.022 556 1,6
davon verwertet 31.751 32.343 592 1,9
nicht verwertbar 346 257 -89 -25,7
Schrott (incl. Grobstoff) 3.369 3.422 53 1,6
davon sonst. Reststoffe aus der MVA 7.132 6.957 -175 -2,5
1.3. Mengen anderer Gebietskörperschaften - regionale Zusammenarbeit 77.229 77.120 -109 -0,1
davon Hausmüll 73.435 72.528 -907 -1,2
davon Gewerbemüll 3.794 4.592 798 21,0
2020 2021 (+) /(-) (+) / (-)
2. Deponie t t t %
2.1 Input Deponie (nur Abfälle Stadtgebiet) 41.601 38.229 -3.372 -8,1
Abfälle zur Beseitigung 4.239 6.098 1.859 43,9
Abfälle zur Verwertung 37.362 32.131 -5.231 -14,0
2.2. Mengen anderer Gebietskörperschaften - regionale Zusammenarbeit 2.040 1.465 -575 -28,2

ASN/A-V Blatt 1 Abfallmengenstat 2021.xlsxEntsorgungsanlagen2021

Verwertungsquote für Abfälle aus Haushalten und Geschäften
2020 2021 (+) / (-) (+) / (-)
t t t %
Verwertungsquote für Abfälle aus Haushalten (stoffliche Verwertung) 275.947 279.279 3.332 1,2
Haus- und Geschäftsmüll insgesamt abzüglich verwerteter Stoffe aus MVA 99.920 101.760 1.840 1,8
Abfälle zur Verwertung 176.027 177.519 1.492 0,8
Verwertungsquote 63,79 63,56

Abfallmengenstat2021.xlsxAbfallaufk ASN/A-V Blatt 3 2021

ÖÖÖ 333

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt

Nürnberg (ASN)

Anlagen: Jahresabschluss von ASN 2021 (siehe Prüfungsbericht der Fa. Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG) mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)

Sachverhalt (WerkA ASN):

Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.

Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.

Sachverhalt (RprA):

Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.

Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 27.07.2022):

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 25.04.2022 wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro. Der Jahresverlust beträgt 18.191.995,62 Euro.

Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):

Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro. Der Jahresverlust beträgt 18.191.995,62 Euro.

Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)

Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:

  1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 147.240.177,36 Euro. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 18.191.995,62 Euro ab. 3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs ASN wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Bericht über die Prüfung des

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021

und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021

Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag 1

2. Grundsätzliche Feststellungen 2

Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2

3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5

4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 13

5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13

5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13

5.1.2. Jahresabschluss 13

5.1.3. Lagebericht 13

5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14

5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14

5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 14

6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 14

7. Schlussbemerkung 15

68/2022 I

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2021

Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG

Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run-

dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.

68/2022 II

1. Prüfungsauftrag

Mit Beschluss des Stadtrats vom 23. Juni 2021, dem eine entsprechende Empfehlung des Werksausschusses des

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Nürnberg,

(im Folgenden auch „ASN“ oder „Eigenbetrieb“ genannt)

vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 bestellt.

Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen.

Der Eigenbetrieb ist nach § 25 Abs. 2 EBV und § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.

Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das geprüfte Unternehmen gerichtet.

Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend.

Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließlich der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.

2. Grundsätzliche Feststellungen

Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter

Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beurteilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage:

setz für die Stadt Nürnberg ergebenden Aufgaben der Abfallentsorgung im Sinne der Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

verringert. Die wesentlichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar:

resultiert vor allem aus den Erträgen aus der Papiersammlung ab August 2021 und der Abrechnung gemäß Verpackungsgesetz, welche in 2020 aufgrund noch nicht abgeschlossener Vereinbarungen nicht erfolgte.

a

0 2 ,7 0 2 ,7

.5 .5

3 6 ,9 3 6 ,9

b c

) A n d e re E rlö s e u n d n ic h t ü b e r d a s S te ) R ü c k s te llu n g z u m A u s g le ic h v o n G e b In a n s p ru c h n a h m e Z u fü h ru n g R ü c k s te llu n g e n z u m A u s g le ic h v o n G m s a tz e rlö s e g e s a m t h

u ü

e ra m t v e ra h re n s c h w a

.6

.8

3 8 ,8

.9

.8

9 6 ,4

.6

.3

0 8 ,0 0 ,0 0 8 ,0 4 9 ,6 1€

.6

.3

0 8 ,0 0 ,0 0 8 ,0 4 1 ,4 0€

e re n

b ü h re n s c h n n

w la g te k u n g

a n k u G e n

n g e

e b

n ü h re n .9 .9

.6 .3 .4 .4

.3 .5 2 0 2

.6 .0 .3 .3

.3 .5 2 0 2

U ) Ü b e r d a s S te u e ra m t v e ra n la g te G e b ü A b fa ll: E in s a m m lu n g u n d T ra n s p o rt S u m m e v e ra n la g te G e b ü h re n

terialeinsatzquote stieg von 42,8 % auf 52,4 %. Gründe für den Anstieg sind vor allem deutlich erhöhte Energie- und Entsorgungskosten sowie die Erhöhung der Rückstellung für Abruchkosten.

TEUR 2.020 auf TEUR 27.470 im Wesentlichen aufgrund der Überführung in eine höhere Gruppierung in der Entgeltordnung Handwerk rückwirkend zum 1. Januar 2020.

TEUR 1.738 auf TEUR 7.494. Enthalten sind in diesem Posten im Wesentlichen Verwaltungskostenumlagen an die Stadt Nürnberg in Höhe von TEUR 1.685 (Vj. TEUR 1.685), periodenfremde ‚Aufwendungen im Wesentlichen aus der Betriebsprüfung von TEUR 1.205 (Vj. TEUR 0), sowie Mietaufwendungen und Erbbauzinsen in Höhe von TEUR 1.824 (Vj. TEUR 1.787).

Dabei zeigt sich ein Anstieg bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen um TEUR 1.562.

(Vj. TEUR 163.436) gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen:

aufgrund laufender Abschreibungen um TEUR 11.172. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen um TEUR 3.678 und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken um TEUR 2.496. Wesentlich ist hierbei der Rückgang des Verrechnungskontos mit der Stadt Nürnberg um TEUR 2.976 auf TEUR 17.312. Die Liquiden Mittel verringerten sich um TEUR 5.894 auf TEUR 3.978.

mit TEUR -18.192. Die Pensionsrückstellungen stiegen um TEUR 857 auf TEUR 5.159. Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Deponierückstellungen in Höhe von TEUR 22.816 (Vj. TEUR 20.777), Rückstellungen für Gebührenschwankungen in Höhe von TEUR 1.670 (Vj. TEUR 3.276) sowie die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage und allen Nebenanlagen in Höhe von TEUR 6.779 (Vj. TEUR 4.767). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich aufgrund planmäßiger Tilgungen um TEUR 5.073. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie aus Lieferungen und Leistungen stiegen um TEUR 1.066. Die Sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um TEUR 1.743 auf TEUR 2.199.

(Vj. TEUR 5.967) sowie der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 1.712 (Vj. TEUR 11.839) und der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 6.388 (Vj. TEUR 6.490) führt zu einem Rückgang des Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag um TEUR 8.871 auf TEUR 21.189.

Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sind aus dem Lagebericht folgende Faktoren zu entnehmen:

Benutzungszwangs und auf Grund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeit und der Finanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz kein wirtschaftliches Risiko.

kaum. Einem Risiko, die Müllverbrennungsanlage bei coronabedingtem Ausfall von Fachpersonal vollständig herunterfahren und abschalten zu müssen, wird durch Zwischenlagerung und „nachholender“ Verbrennung begegnet, so dass auch bei vollständigem, temporären Anlagenausfall die Abfallentsorgungssicherheit gewährleistet bleibt.

2022 (erstellt im ersten Halbjahr 2021) eine Umsatzsteigerung auf 76,59 Mio. EUR und ein handelsrechtlicher Fehlbetrag in Höhe von 5,52 Mio. EUR geplant.

Wir als Abschlussprüfer des Eigenbetriebs halten die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebs mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Lagebericht und Jahresabschluss durch die Werkleitung für zutreffend.

3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahresabschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom 25. April 2022 in Nürnberg unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb Stadt Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinnund Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner

Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jah-

resabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes

vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und

des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem

Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.

Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.

Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den

zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang – und der nach §§ 289 ff. HGB aufgestellte Lagebericht Geschäftsjahr 2021.

Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben können, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grundsätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können.

Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der

Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.

Wir haben unsere Prüfung im Monat Oktober 2021 sowie in den Monaten März und April 2022 durchgeführt.

Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:

Entwicklung der Prüfungsstrategie

 Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)

 Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risikoeinschätzung:

 Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung

 Auswahl des Prüfungsteams

Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen

 Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme

 Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen

Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten

 Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten

 Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume, u. a.

tung und Führung von Rechtstreitigkeiten für den Eigenbetrieb zuständig ist

Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen

 Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung

 Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

 Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management

Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verpflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.

5.1.2. Jahresabschluss

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 (Anlagen 1 bis 3) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten.

Die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung zur Rechnungslegung wurden befolgt.

5.1.3. Lagebericht

Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.

5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.

5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren

Änderungen

Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als Anlage 6 beigefügt ist.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandungen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.

7. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 erstatten wir in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).

Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten.

Nürnberg, 25. April 2022

Abbildung 9

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Edenhofer Mayer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -

Bilanz per 31. Dezember 2021

AKTIVA EURO 31.12.2021 EURO 31.12.2020 TEURO PASSIVA EURO 31.12.2021 EURO 31.12.2020 TEURO
A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 2. Betriebsanlagen 3. Tiefbauten 4. Maschinen 5. Fahrzeuge 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau III.Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.824.211,02 9.700.865,38 1.912.249,91 9.770,95 5.860.722,25 425.497,21 397.271,65 12.036,56 36.130.588,37 82.000.000,00 15 19.449 19.207 2.253 11 4.360 545 1.477 47.302 82.000 82.000 A.Eigenkapital I. Stammkapital II. Allgemeine Rücklage III. Gewinn/Verlust Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres Jahresgewinn (+) / -verlust (-) B.Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen 2. Sonstige Rückstellungen Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen weitere Rückstellungen C.Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern 2.099.862,67 EURO (Vorjahr 362 TEURO) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO) 81.187.488,41 -18.191.995,62 5.158.887,00 22.815.869,00 1.669.704,00 807.595,00 12.289.127,49 0,00 3.000.000,00 62.995.492,79 0 3.000 89.853 -8.666 81.187
65.995.492,79 42.741.182,49 38.503.502,08 84.187 4.302 20.777 3.276 522 9.605 38.482 34.633 2.301 3.457 376 40.767
82.000.000,00
5.599.441,24 19.277.478,39 243.099,09 118.142.624,93 25.120.018,72 3.977.533,71 129.317 1.921 21.773 553 24.247 9.872 34.119 0
29.560.325,59 2.785.722,74 4.038.373,33 2.119.080,42
29.097.552,43 0,00
SUMME AKTIVA 147.240.177,36 163.436 SUMME PASSIVA 147.240.177,36 163.436

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

2021 EURO 2020 TEURO
1. Umsatzerlöse 2. andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 13.424.367,27 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.649.483,37 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 19.642.160,35 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.828.259,11 - davon für Altersversorgung 3.536.113,30 EURO (VJ. 3.259 TEURO) 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 71.318.549,68 0,00 1.272.758,51 38.073.850,64 27.470.419,46 13.528.335,03 7.493.777,84 557.000,00 144,71 4.727.740,61 67.065 0 581 28.972 25.450 13.593 5.756 564 1 3.063
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach Steuern -18.145.670,68 -8.623
12. Sonstige Steuern 46.324,94 43
13. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) -18.191.995,62 -8.666

Nachrichtlich: Die Werkleitung schlägt vor: Der Jahresverlust in Höhe von 18.191.995,62 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt 81.187.488,41 EURO auf neue Rechnung vorgetragen.

Die zahlungswirksamen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2021 auf 69.694.241,68 EURO. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um eine Teilauflösung der Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen um 1.624.308,00 EURO zu kürzen.

Anhang

I. Rechtsform und Einbindung in die

Organisationsstruktur der Stadt Nürnberg

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg, wird seit 01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung der Stadt Nürnberg, ohne eigene Rechtspersönlichkeit (siehe Übersicht Seite 3, Organigramm der Stadt Nürnberg).

Organe für Angelegenheiten des ASN

Organe für Angelegenheiten des ASN sind der Stadtrat, der Werkausschuss, der Oberbürgermeister und die Werkleitung.

Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Vorgesetzter der Werkleitung. Außerdem entscheidet er bei unaufschiebbaren Geschäften anstelle des Stadtrates und des Werkausschusses durch dringliche Anordnungen.

Der Stadtrat

Der Stadtrat entscheidet über die ihm nach der GO und der Betriebssatzung-ASN vorbehaltenen Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise Erlass und gegebenenfalls Änderung der Betriebssatzung-ASN, die Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder sowie der Werkleitung. In seine Kompetenz fällt u.a. auch die Entscheidung über den Wirtschaftsplan, die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung.

Der Werkausschuss

Der Werkausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Nürnberger Stadtrates im Sinne der Artikel 32 und 55 GO. In dieser Funktion entscheidet er in Werksangelegenheiten, für die weder die Werkleitung noch der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig sind. Hierzu gehören z.B. der Erlass der Geschäftsanweisung für die Werkleitung oder Entscheidungen über größere Vorgänge im Investitions- und Finanzsektor. Daneben hat der Werkausschuss die Funktion eines vorberatenden Ausschusses in Angelegenheiten, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorbehalten sind.

Im Berichtszeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 waren

Oberbürgermeister

Markus König ab 01.05.2020

Mitglieder des Werkausschusses:

bis 26.10.2021

Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister

stellvertretender

Vorsitzender Maik Pflaum

Stadtrat Özlem Demir Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Stadtrat Daniel Frank Stadtrat Dieter Goldmann Stadtrat Dr. Klemens Gsell Stadtrat Gerhard Groh Stadträtin Inga Hager Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Stadträtin Christine Kayser Stadtrat Kai Küfner Stadtrat Maik Pflaum Stadtrat Willibald Schlesinger Stadtrat Marc Schüller Stadtrat Konrad Schuh Stadtrat Michael Ziegler

ab 27.10.2021

Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister

stellvertretender

Vorsitzender Maik Pflaum

Stadtrat Ernesto Buholzer Sepúlveda Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Stadtrat Daniel Frank Stadtrat Dieter Goldmann Stadtrat Dr. Klemens Gsell Stadtrat Gerhard Groh Stadträtin Inga Hager Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Stadträtin Christine Kayser Stadtrat Kai Küfner Stadtrat Willibald Schlesinger Stadtrat Marc Schüller Stadtrat Konrad Schuh Stadtrat Michael Ziegler

Die Werkleitung

Die Werkleitung besteht aus der Ersten Werkleiterin, die gleichzeitig berufsmäßige Stadträtin ist, und dem Zweiten Werkleiter. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte von ASN und vertritt insoweit die Stadt Nürnberg nach außen. Nach der Betriebssatzung-ASN und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung leitet diese den Betrieb selbstständig und gesamtverantwortlich. Der Ersten Werkleiterin ist es vorbehalten, im Stadtrat, dem Werkausschuss, anderen Stadtratsausschüssen und Kommissionen Berichte vorzulegen und Anträge zu stellen. Außerdem vertritt sie den Betrieb gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und ist mit bestimmten Personalbefugnissen ausgestattet. Der Aufgabenbereich des Zweiten Werkleiters umfasst die übrigen betrieblichen Belange technischer und kaufmännischer Art, insbesondere die organisatorischen und weiteren personellen Aufgaben sowie das Finanz-, Rechnungs-, Berichts- und Beschlusswesen, Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt aller Einrichtungen.

Erste Werkleiterin: Britta Walthelm (Referentin f. Umwelt u. Gesundheit)

Zweiter Werkleiter: Reinhard Arndt (bis 31.03.2022)

Hans-Peter Kauppert (ab 01.04.2022)

Abbildung 10

II. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung und ergänzend nach §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Um die Besonderheiten bei Abfallwirtschaftsbetrieben besser darzustellen, wurden Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich eingefügt bzw. Postenbezeichnungen den speziellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst.

Die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel entnehmen.

Aufgrund der wesentlichen Inhalte bei den sonstigen Rückstellungen und zum besseren Verständnis für den Bilanzleser, wurde diese Position in der Bilanz detailliert aufgeführt.

Um die Übersicht für den Bilanzlesenden noch zu verbessern, wurde die Position Gewinn/Verlust im Anhang anders dargestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke gemäß BilRuG, wurden bei den entsprechenden Teilen des Jahresabschlusses insbesondere Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang aufgeführt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungskosten (abzüglich Skonti und Rabatte und zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, wie Frachten, Rollgeld usw.), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800,00 EURO wurden in Anlehnung an den § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Finanzanlagen (Anleihen), welche zu 100 % des Nennwertes von ASN angeschafft wurden und mit Garantie versehen sind, dass diese bei Fälligkeit zu 100 % des Nennwertes zurückbezahlt werden, sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden, auch wenn diese zwischenzeitlichen Kursschwankungen unterlegen sind.

Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine pauschale Wertberichtigung der Forderungen gedeckt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.

Die anderen Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert bilanziert.

Nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung weist der ASN kein Stammkapital aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Aufgrund der Änderung des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB wurde der Rechnungszinsfuß zur Ermittlung des handelsrechtlichen Teilwertes aus einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre ermittelt. Er beträgt für 2021 1,87 % (Vorjahr 2,30 %). Der ebenfalls zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,35 %, Vorjahr 1,60 %) beträgt 665.171,00 EURO (Vorjahr 766.786,00 EURO) und wurde mit einer Ausschüttungssperre belegt. Außerdem wurde eine Dynamisierung der Bezugsgrößen zur korrekten Abbildung des handelsrechtlichen Erfüllungsrückstandes vorgenommen. Dies erfolgte durch die Einbeziehung erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rententrends von 2,50 %, sowie die Anpassung der laufenden Renten von 1,75 %. Gerechnet wurde mit einer relativ konstanten Prämie. Als Finanzierungsendalter wurde die Regelaltersgrenze gewählt.

Die Arbeitnehmer sind bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) versichert. Bei dieser Zusatzversorgung handelt es sich um eine mittelbare, nicht bilanzierungspflichtige Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB.

Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen wurden Rückstellungen nach einem versicherungsmathematischen Gutachten gebildet, dem die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit dem Rechnungszinsfuß von 1,35 % (VJ 1,60 %) sowie die Beitragssätze zur Sozialversicherung, die Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 1,75 % und die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Rentenbericht zugrunde liegen.

Des Weiteren wurde eine Rückstellung für Beihilfezusagen ab Rentenbeginn der beihilfeberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passiviert. Der anzusetzende Wert dieser Rückstellung wurde in einem versicherungsmathematischen Gutachten, unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,35 % (VJ 1,60 %) sowie der Anpassung der laufenden Beihilfen von 3,00 %, ermittelt.

Die Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen sowie die Rückstellung für Rekultivierung/Nachsorge Deponien, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

III. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz

3.1. Aktivseite 31.12.2021 31.12.2020

EURO EURO

3.1.1. Anlagevermögen

12.036,56 14.541,14

3.1.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände

36.130.588,37 47.302.454,19

3.1.1.2. Sachanlagen

82.000.000,00 82.000.000,00

3.1.1.3. Finanzanlagen

Um die Überschüsse aus Gebühren, welche dem Gebührenzahler im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum zurückgezahlt werden müssen, nicht durch drohende Negativzinsen zu mindern, wurden im Zeitraum 2016 bis 2021, 82 Mio. EURO Finanzanlagen in Form von Anleihen der Sparkassenorganisation gezeichnet. Diese Wertpapiere sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gesichert.

Weitere Informationen zum Anlagevermögen werden aus dem Anlagespiegel (siehe Anlage 3) ersichtlich.

31.12.2021 31.12.2020

EURO EURO

3.1.2. Umlaufvermögen

3.1.2.1. Forderungen

und sonstige Vermögensgegenstände

3.1.2.1.1. Forderungen aus Lieferungen und

Leistungen 5.784.828,44 1.994.483,70

kreditorische Debitoren 1.703,17 1.145,00 Pauschal- und Einzelwertberichtigungen -187.090,37 -74.366,37

5.599.441,24 1.921.262,33

3.1.2.1.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

aus Lieferungen und Leistungen 1.961.925,21 1.484.907,91 debitorische Kreditoren 3.654,08 10,15 Betriebsmittelkonto 17.311.728,92 20.287.685,46 kreditorische Debitoren 170,18 198,70

19.277.478,39 21.772.802,22

3.1.2.1.3. Sonstige Vermögensgegenstände

Abzuführende Sozialversicherung 184,89 0,00 Forderung an Sparkasse Nürnberg (Wertpapierzinsen) 204.747,93 204.747,93 debitorische Kreditoren 3.459,60 309.468,23 Forderungen an Mitarbeiter 34.706,67 39.192,92

243.099,09 553.409,08
25.120.018,72 24.247.473,63

Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte und an die Stadt Nürnberg liegen Rechnungen und Bescheide zugrunde.

Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

3.1.2.2. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg 3.975.705,36 9.869.671,46 Geldbestand der Handkassen 1.828,35 2.252,86

3.977.533,71 9.871.924,32
0,00 0,00

3.1.3. Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2021 31.12.2020

EURO EURO

3.2. Passivseite

3.2.1. Eigenkapital

0,00 0,00

3.2.1.1. Stammkapital

Der ASN verfügt satzungsgemäß über kein Stammkapital.

3.2.1.2. Rücklagen

3.000.000,00 3.000.000,00

Allgemeine Rücklage

Die Allgemeine Rücklage stammt aus der Aufdeckung stiller Reserven im Rahmen der Vermögensübertragung der TAN.

3.2.1.3. Gewinn/Verlust

3.2.1.3.1. Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres

restlicher Fehlbetrag aus dem kameralen Haushalt zum 01.01.1999 -28.856.032,20 Jahresgewinn 1999 2.191.880,78 Jahresgwinn 2000 5.298.709,00 Entnahme Rücklage 2001 5.753.875,34 Jahresgewinn 2001 5.915.838,00 Jahresverlust 2002 -5.058.977,00 Jahresverlust 2003 -3.637.058,00 Jahresverlust 2004 -2.534.654,00 Jahresgewinn 2005 3.821.423,00 Jahresgewinn 2006 10.880.024,00 Jahresgewinn 2007 7.386.200,14 Jahresgewinn 2008 3.311.139,87 Jahresgewinn 2009 8.021.873,15 Jahresgewinn 2010 7.546.150,49 Jahresverlust 2011 -16.335.993,90 Jahresgewinn 2012 5.510.347,69 Jahresverlust 2013 -1.798.944,69 Jahresverlust 2014 -163.135,30 Jahresgewinn 2015 12.046.888,57 Jahresgewinn 2016 32.029.132,14 Jahresgewinn 2017 17.132.664,14 Jahresgewinn 2018 15.732.983,12 Jahresgewinn 2019 5.659.260,63 Jahresverlust 2020 -8.666.106,56

Saldo zum 01.01.2021 81.187.488,41

Jahresverlust 2021 -18.191.995,62

Summe Gewinn/Verlust 62.995.492,79

31.12.2021 31.12.2020

EURO EURO

3.2.2. Rückstellungen

5.158.887,00 4.302.136,00

3.2.2.1. Rückstellungen für Pensionen

Die Gesamtverpflichtung der Pensionsrückstellung beläuft sich auf 24,65 Mio. EURO, passivierungspflichtig für Neuzusagen nach dem 31.12.1986 sind 5.158.887,00 EURO

3.2.2.2. Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 312.958,58 0,00

Rückstellungen für Resturlaub / Überstunden 1.607.200,00 1.602.400,00

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 807.595,00 522.529,00

Rückstellungen für Beihilfezusagen 2.569.988,00 2.204.687,00

Rückstellung für Jahresabschlusskosten 75.100,00 69.100,00

Rückstellung für Prozesskosten 40.000,00 0,00

Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 22.815.869,00 20.777.252,00

Rückstellung für Abbruch der „alten“ MVA 356.287,62 356.287,62

Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 6.779.296,00 4.767.431,00

Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 1.669.704,00 3.275.623,00

Rückstellung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 7.500,00 7.100,00

Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 540.797,29 597.637,29

37.582.295,49 34.180.046,91
42.741.182,49 38.482.182,91

Summe Rückstellungen

In die sonstige Rückstellungen wurde der Zinsauswand aus der Betriebsprüfung in Höhe von 0,3 Mio EURO eingestellt.

Die Rückstellung für Resturlaub / Überstunden wurde auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei veröffentlichten Aktivdurchschnittsbezüge und der noch nicht eingebrachten Tage / Stunden berechnet.

Für Mitarbeiter, die zum 31.12.2021 in Altersteilzeit waren, wurden Rückstellungen gebildet.

Für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, eine Rückstellung für Beihilfezusagen gebildet worden.

Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten beinhaltet die externe Prüfung und interne Kosten für Personal und Veröffentlichung im Amtsblatt sowie Kosten für das Pensions-, Beihilfe- und ATZ-Gutachten. Außerdem sind die Kosten für das Gutachten zur Aktualisierung der Deponierückstellung enthalten.

Im Rahmen einer Überprüfung der Rückstellung für Rekultivierungs- und Nachsorgekosten der Reststoffdeponien Nürnberg-Süd und Nürnberg-Nord ergab sich eine Erhöhung der Rückstellung um ca. 2 Mio. EURO auf ca. 22,8 Mio. EURO. Die Erhöhung begründet sich mit dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung, Erhöhung der Kosten für Kontrolle/Wartung der Dränage sowie dem Austausch der Steuerung.

Die Rückstellung Abbruchkosten der alten MVA blieb erhalten, da die Oberflächenarbeiten wegen der aktuellen Betriebshofplanungen des Eigenbetriebs SÖR und wegen der Spartenumlegungen für den Ausbau des Frankenschnellweges noch nicht abgeschlossen werden können.

Die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage einschließlich aller Nebenanlagen in der Hinteren Marktstraße 4, im Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsvertrages, erhöhte sich aufgrund der jährlichen ratierlichen Zuführung gegenüber dem Vorjahr.

Die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen beinhaltet den hoheitlichen Überschuss des vorherigen Gebührenkalkulationszeitraums, der im aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum berücksichtigt werden muss, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung.

Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde für Aufwendungen, die in der Zukunft durch Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen anfallen, gebildet.

Für erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, war eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 0,5 Mio. EURO zu bilden.

3.2.3. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel

gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr) aus Lieferg. und Leistg. (Dritte) (Vorjahr) gegenüber verbundene Unternehmen (Vorjahr) sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr) Gesamt T-EURO 29.560 (34.633) 2.786 (2.301) 4.038 (3.457) 2.119 (376) bis 1 Jahr T-EURO 2.214 (5.073) 2.786 (2.301) 4.038 (3.457) 2.119 (376) über 1 Jahr T-EURO 27.346 (29.560) 0 (0) 0 (0) 0 (0) über 5 Jahre T-EURO 17.533 (20.138) 0 (0) 0 (0) 0 (0)
Gesamt (Vorjahr) 38.503 (40.767) 11.157 (11.207) 27.346 (29.560) 17.533 (20.138)

beinhaltet bis 1 Jahr und über 1 Jahr Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden im Berichtszeitraum nicht.

31.12.2021 31.12.2020

EURO EURO

3.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

29.560.325,59 34.633.269,19

Diese Darlehen wurden im Rahmen der Vermögensübertragung von der TAN übernommen.

3.2.3.2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.782.263,14 1.990.895,96 debitorische Kreditoren 3.459,60 309.468,23

2.785.722,74 2.300.364,19

3.2.3.3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

(u.a. Dienststellen der Stadt Nürnberg)

davon: aus Lieferungen und Leistungen 3.574.539,07 3.227.018,54 kreditorische Debitoren 3.654,08 198,70 debitorische Kreditoren 170,18 10,15 Sonstiges 460.010,00 230.000,00

4.038.373,33 3.457.227,39

3.2.3.4. Sonstige Verbindlichkeiten

kreditorische Debitoren 1.703,17 1.145,00 Umsatzsteuerzahllast 1.905.673,17 170.674,07 Lohnsteuer 194.189,50 190.897,83 Verwahrgeldkonto 4.338,63 411,13 gegenüber Mitarbeitern 1.507,02 240,00 im Rahmen der sozialen Sicherheit Pfandgelder für Transponder 3.550,00 5.250,00 Depotgebühr 4. Quartal 8.118,93 7.243,16 sonstige Verbindlichkeiten

2.119.080,42 375.861,19
38.503.502,08 40.766.721,96

Summe Verbindlichkeiten

IV. Erläuterungen zu Positionen der

Gewinn- und Verlustrechnung

abzüglich Bilanzsumme Aktiva

2021 2020

EURO EURO

4.1. Umsatzerlöse

4.1.1. über das Steueramt veranlagte Gebühren:

4.1.1.1. - Abfall: Einsammlung / Transport / Verbrennung 43.999.402,79 43.503.336,92

43.999.402,79 43.503.336,92

4.1.2. andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren mit Dritten und Dienststellen der Stadt Nürnberg

und Abfälle zur energetischen Verwertung 13.444.033,58 14.134.000,03

von Gebührenschwankungen aus den vorherigen Gebührenkalkulationszeitraum 1.624.308,00 1.624.308,00

27.319.146,89 23.561.204,49

Die sonstigen Erlöse in Höhe von 5,4 Mio EURO beinhalten insbesondere Erlöse aus der Verwertung PPK (2,6 Mio EURO) und der Verwertung der Schlacke (1,5 Mio EURO)

71.318.549,68 67.064.541,41

Summe Umsatzerlöse

0,00 0,00

4.2. Andere aktivierte Eigenleistungen

1.272.758,51 580.671,64

4.3. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (ca. 0,1 Mio. EURO) und ca. 1,0 Mio. EURO periodenfremde Erträge (vor allem DSD Leistungen)

2021 2020

EURO EURO

4.4. Materialaufwand

4.4.1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

13.424.367,27 10.372.566,58

Die Steigerung in den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen resultiert überwiegend aus der Übernahme der gewerblichen Sammlung von PPK. Es wurde der gesamte Behälterbestand in Höhe von 1 Mio. EURO übernommen.

Nach dem Corona Jahr 2020 erhöhte sich die Wirtschaftskraft und die Absatzmärkte erholten sich. Die Erholung bzw. der Anstieg bei den Rohstoffmärtkten führte zu einem Preisanstieg für Treibstoff gegenüber 2020.

Die Energiekosten stiegen um 2 Mio. EURO. Insbesondere der Verbrauch an Erdgas in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Dies resultiert aus den intensiven Gasbrennereinsätzen in der MVA wegen störungsbedingt unplanmäßigen An- bzw. Abfahrvorgängen einzelner Verbrennungslinien – insbesondere jedoch aufgrund von Brandereignissen in 2021 – führten damit zu verbundenen Mehrkosten.

4.4.2. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Nebenanlagen 1.812.033,00 351.379,00

24.649.483,37 18.599.041,07

Die Steigerung der Entsorgungskosten resultiert überwiegend aus der Übernahme der gewerblichen Sammlung von PPK.

Die Minderung der Kosten bei den Fremdleistungen gegenüber 2020 sind auf die vorgezogenen Reparaturmaßnahmen aus dem Vorjahr zurückzuführen.

Die Zuführung zur Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen beinhaltet die jährliche ratierliche Zuführung.

38.073.850,64 28.971.607,65

Summe Materialaufwand

2021 2020

EURO EURO

4.5. Personalaufwand

Löhne und Gehälter 19.161.236,52 18.012.937,89 Besoldung 480.923,83 483.570,51

19.642.160,35 18.496.508,40

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

7.828.259,11 6.953.481,66
27.470.419,46 25.449.990,06

Summe Personalaufwand

davon für Altersversorgung: 3.536.113,30 3.258.521,07

Durchschnittliche ASN-Mitarbeiterzahl 2021:

Tarifbeschäftigte Vorjahr
Arbeiter Angestellte Beamte gesamt gesamt
Mitarbeiter 355,25 52,58 10,00 417,83 425,00

davon:

männlich weiblich 350,25 5,00 38,00 14,58 5,00 5,00 393,25 24,58 400,00 25,00

4.6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-

gegenstände des Anlagevermögens

13.528.335,03 13.592.934,21

und Sachanlagen

4.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

4.7.1. Sonstige betriebliche Aufwendungen

7.493.777,84 5.755.436,38

Die sonstigen periodenfremden Aufwendungen enthalten die Aufwendungen aus der Betriebsprüfung in Höhe von 1,2 Mio. EURO

2021 2020

EURO EURO

4.8. Erträge aus anderen Werpapieren und

Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Zinserträge aus Finanzanlagevermögens (Ausleihungen) 557.000,00 563.706,86

557.000,00 563.706,86

4.9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Ertrag aus Bankzinsen (Cashkonto) sonstige Zinserträge 144,71 205,68

144,71 205,68

davon Stadt Nürnberg: 0,00 0,00

4.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Darlehenszinsen 1.315.420,03 1.500.744,91 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Deponie 2.141.765,00 780.055,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 199.832,00 64.684,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Pensionsrückstellung 585.008,00 488.426,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung Beihilfe-Rückstellung 146.008,00 179.921,00 Zinsaufwand aus der Zinsänderung ATZ-Rückstellung 8.360,00 5.546,00 zum Ausgleich von Gebührenschwankungen

sonstiger Zinsaufwand 312.958,58 0,00

4.727.740,61 3.062.881,91

davon an Stadt Nürnberg 0,00 0,00

-18.145.670,68 -8.623.724,62

Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit / Ergebnis nach Steuern

4.11.

2021 2020

EURO EURO

4.12. Sonstige Steuern

Kfz-Steuer 45.968,42 42.025,42 Grundsteuer 356,52 356,52

46.324,94 42.381,94
-18.191.995,62 -8.666.106,56

4.13. Jahresverlust/Jahresgewinn

5. Sonstige Angaben

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche nicht in der Bilanz enthalten sind, betragen insgesamt 21,5 Mio. EURO. Diese betreffen insbesondere Erbbaupacht, Miet- und Leasingverträge sowie das Bestellobligo für den Zeitraum 2022 - 2026. Die finanziellen Verpflichtungen sind vom Risiko unwesentlich für die Beurteilung der Finanzlage.

Auf eine Angabe der Bezüge für die Mitglieder der Werkleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Das Prüfungshonorar des Jahresabschlussprüfers beträgt 14 TEURO netto.

Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -

A N L A G E N N A C H W E I S per 31.12.2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen
Anfangsstand EURO Zugang EURO Abgang EURO Umbuchung EURO Endstand EURO Anfangsstand EURO im Geschäftjahr EURO auf Abgang ./. EURO auf Umbuchungen EURO Endstand EURO Ende Geschäftsjahr EURO Ende Vorjahr EURO Durchschnitt- licher Afa-Satz v.H. Durchschnitt- licher RBW v.H.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen und ähnliche Rechte 2. Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter SUMME I. Immaterielle Gegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte m. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 2. Betriebsanlagen 3. Tiefbauten 4. Maschinen 5. Fahrzeuge 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7. Anlagen im Bau SUMME II. SACHANLAGEN III.Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens Summe III. Finanzanlagen SUMME ANLAGEVERMÖGEN 878.784,65 0,00 7.372,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 886.157,42 0,00 864.243,51 0,00 9.877,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 874.120,86 0,00 12.036,56 0,00 14.541,14 0,00 1,1 - 1,4 -
SUMME I. Immaterielle Gegenstände 878.784,65 7.372,77 0,00 0,00 886.157,42 864.243,51 9.877,35 0,00 0,00 874.120,86 12.036,56 14.541,14 1,1 1,4
53.118.238,41 249.330.353,27 10.463.639,20 52.787,59 17.712.221,03 4.427.555,10 1.477.360,54 69.792,63 246.102,33 0,00 0,00 1.674.212,30 89.955,04 266.529,56 0,00 0,00 0,00 0,00 1.376.049,34 2.258,34 0,00 118.316,37 0,00 0,00 0,00 1.228.302,08 0,00 -1.346.618,45 53.306.347,41 249.576.455,60 10.463.639,20 52.787,59 19.238.686,07 4.515.251,80 397.271,65 33.669.785,66 230.123.461,43 8.210.721,02 41.408,67 13.351.924,02 3.882.400,15 0,00 1.812.350,73 9.752.128,79 340.668,27 1.607,97 1.402.089,14 209.612,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.376.049,34 2.258,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35.482.136,39 239.875.590,22 8.551.389,29 43.016,64 13.377.963,82 4.089.754,59 0,00 17.824.211,02 9.700.865,38 1.912.249,91 9.770,95 5.860.722,25 425.497,21 397.271,65 19.448.452,75 19.206.891,84 2.252.918,18 11.378,92 4.360.297,01 545.154,95 1.477.360,54 3,4 3,9 3,3 3,0 7,3 4,6 - 33,4 3,9 18,3 18,5 30,5 9,4 -
SUMME II. SACHANLAGEN 336.582.155,14 2.346.591,86 1.378.307,68 0,00 337.550.439,32 289.279.700,95 13.518.457,68 1.378.307,68 0,00 301.419.850,95 36.130.588,37 47.302.454,19 4,0 10,7
82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 82.000.000,00 0,0 100,0
Summe III. Finanzanlagen 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 82.000.000,00
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 419.460.939,79 2.353.964,63 1.378.307,68 0,00 420.436.596,74 290.143.944,46 13.528.335,03 1.378.307,68 0,00 302.293.971,81 118.142.624,93 129.316.995,33 3,2 28,1

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Lagebericht für das Jahr 2021

Zum 31. Dezember 2021

Inhaltsverzeichnis:

  1. Grundlagen des Unternehmens ................................................................................... 3 2. Wirtschaftsbericht ......................................................................................................... 5 2.1 Abfallwirtschaft ...................................................................................................... 5 2.2 Entsorgungsanlagen.............................................................................................. 7 2.3 Wesentliche Leistungsdaten in 2021 ................................................................... 10 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung ......................................... 12 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: LKW-Kartell 1997 bis 2011 ............................. 13 2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung des Eigenkapitals und ................... der Rückstellungen ............................................................................................. 13 2.7 Personalbestand ................................................................................................. 15 2.8 Personalaufwand ................................................................................................. 15 2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren .................................................................. 16 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ..................................................................... 32 3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 32 3.2 Entwicklung der Gebühren .................................................................................. 33 3.3 Deponien ............................................................................................................. 33 3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA ...... 36 3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen ..................................................... 36 3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft ................ der Stadt Nürnberg .............................................................................................. 38

1. Grundlagen des Unternehmens

Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt Nürnberg als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.

Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.

Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen

werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diese Aufgaben umfassen auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Sammelns, Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Ablagerns. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben auch die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung).

Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verteilten Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen) zur Verfügung.

ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) der Stadt Nürnberg.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN, jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen, die Abfälle zur Beseitigung aus

(für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht)

zur Behandlung in der MVA-Nürnberg.

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Abbildung 11

K-E/NSA

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2. Wirtschaftsbericht

Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig. Die Stadt Nürnberg zählte zum Jahresende 530.222 (VJ 532.331) Einwohner.

ASN ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet Nürnberg. Zusätzlich wurden von benachbarten Kommunen und Landkreisen gesetzliche Aufgaben und Befugnisse aus dem Bereich der Abfallentsorgung übernommen.

Es bestehen Zweckvereinbarungen mit

dem Landkreis Nürnberger Land, der Stadt Fürth, der Stadt Schwabach, dem Landkreis Fürth und dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht).

2.1 Abfallwirtschaft

Im Bereich Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, stofflichen Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.

Zu den Aufgaben gehören:

(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden); für die Restmüllabfuhr sind 85.875 graue Abfallbehälter, für die Biomüllabfuhr sind 45.988 Biotonnen aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.

hälter mit der Erledigung von über 6.600 Aufträgen (2021) pro Jahr

für 26 Restmüll-, 14 Biomüll-, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtouren

Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.140 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung)

bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben

aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, die den Bürgerinnen und Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht

Annahme von ca. 24.900 t Gartenabfällen jährlich; einmal jährlich Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen

mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte

Durchführung der Sammlung durch private Entsorgungsunternehmen; hierbei handelte es sich um eine sog. „gewerbliche Sammlung“ im Sinne des KrWG. Die gewerbliche Sammlung von PPK wurde zum 31.03.2021 eingestellt. Seit dem 01.04.2021 ist die Stadt Nürnberg wieder in der aktiven Entsorgungsverpflichtung; Sammlung und Transport von PPK sowie die Vermarktung und Verwertung wurden an Drittbeauftragte vergeben

melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind

Annahme von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage (MVA) und auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd

im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“

für den Kauf eines Komposters

schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen)

2.2 Entsorgungsanlagen

Die Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich Entsorgungsanlagen umfassen die Beseitigung von brennbaren Abfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die energetische Verwertung von Abfällen aus Gewerbebetrieben in der Müllverbrennungsanlage. Weiterhin werden nicht brennbare Abfälle auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd durch Deponierung beseitigt. Schließlich ist noch die bereits geschlossene Reststoffdeponie Nürnberg- Nord in der Nachsorgephase zu betreuen.

2.2.1 Müllverbrennungsanlage (MVA)

Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen.

Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 t Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen.

Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N- ERGIE AG gegen Entgelt abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen der MVA und dem Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe, wie z.B. Erdgas, eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 t CO weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Seit Oktober 2013 wird die anfallende MVA-Rohschlacke, nach Ablauf eines Verwertungsvertrages mit einem Drittbeauftragten, einer Aufbereitung (Verwertungsschritt) unterzogen (Zwischenlagerung und Entschrottung), die eventuell vorhandenen brennbaren Restbestandteile werden abgeschieden und der MVA zurückgeführt. Die so aufbereitete Schlacke wird auf der Deponie Nürnberg-Süd als Ersatzbaustoff für Böschungs- und Straßenbaumaßnahmen sowie als Abdeckmaterial für angelieferte Abfälle eingesetzt („Verwertung“ im Sinne des Abfallrechts). Ein kleinerer Teil (rd. 20 %) der anfallenden, aufbereiteten Schlacke wird im Deponiekörper als Abfall zur Beseitigung abgelagert. Dieses Gesamtszenarium wird im Kapitel 3.3 „Deponien“ näher beschrieben.

In die Abgasreinigungsstufe der Stickoxidabscheidung (SCR) wurden seit Oktober 2010 zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (CO ) und zur Reduzierung von Energieverbrauchskosten Dampf/Gas-Rohrwärmetauscher (DAGAVO) eingebaut. Mit der Nachrüstung der DAGAVO-Anlagen konnte der Erdgasverbrauch von ca. 21,5 Mio. KWh/a auf ca. 5,5 Mio. KWh/a reduziert werden.

Die Krananlagen im Müllbunker der MVA sind elementar wichtige und hoch belastete Teile der verfahrenstechnischen Ausrüstung. Nach mehr als 100.000 Betriebsstunden in 15 Jahren sind die elektrotechnischen und elektronischen Komponenten der beiden Kräne technisch abgewirtschaftet; Ersatzteile sind kaum noch verfügbar. Im Zuge der Erneuerung der elektrotechnischen Ausrüstung wurden auch die technischen Komponenten, die einen teilautomatisierten Betrieb der Kräne ermöglichen, eingerichtet. Ende Februar 2019 konnten

die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten abgeschlossen werden; der Sanierungsumfang befindet sich seit dem 13.03.2019 in der Gewährleistungsphase. Die Kräne arbeiten seit der Übergabe an ASN störungsfrei, geringe Mängel wurden in 2019 beseitigt. Die Gewährleistung für die durchgeführten Arbeiten beträgt vier Jahre; für diesen Zeitraum wurde ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen, welcher diese halbjährlich, jeweils in drei Tagen durchgeführt. Die Krananlagen werden seit dem Abschluss der Arbeiten im Automatikbetrieb gefahren. Werktags wird der Kranfahrer bei der Müllannahme durch einen selbstständig arbeitenden Kran beim Beschicken der Müllöfen unterstützt, das Umbunkern und Stapeln des täglich angelieferten Mülls erfolgt händisch durch den Kranfahrer. Nachts und an Wochenenden können beide Kräne automatisch gefahren werden, der Kranfahrer muss nur noch gelegentlich beim Abtragen des Mülls vom Stapel eingreifen. Die Kranfahrstühle können sowohl im Sitzen als auch im Stehen bedient werden, was dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sehr entgegen kommt.

Behandelte Abfälle in der MVA

aus dem Stadtgebiet Nürnberg und aus der Region von 2012 bis 2021

Abbildung 12

300.000 250.657 253.173 247.561 244.859 249.486 243.270 245.591 250.000 227.330 230.904 228.840

200.000

150.000

100.000 69.267 70.047 68.389 68.787 70.870 70.134 70.316 74.981 77.229 77.120 44.806 43.603 50.000 24.769 25.664 24.245 36.872 33.513 32.343 23.959 23.338

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Durchsatzleistung insgesamt Zweckvereinbarungspartner Energetische Verwertung

Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung (AbfGebS) festgelegt. Die Anliefernden von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten ein privatrechtliches Entgelt.

2.2.2 Deponien

Um die gesetzlich geforderte Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft seit 1983 die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd mit einer ursprünglichen Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, wovon Ende 2021 noch ca. 44.927 m³ als freies Verfüll-Volumen verfügbar waren.

Die derzeit im Ablagerungsbetrieb befindlichen Deponieabschnitte entsprechen den Anforderungen der Klasse II gemäß Deponieverordnung (DepV).

Die Gebühren werden nach Anliefermenge und Anlieferart, gemäß der Abfallgebührensatzung, über Gebührenbescheide von den Anliefernden erhoben. Wie im Kommunalabgabengesetz vorgesehen, sind in die Gebühren auch Nachsorge- und Rekultivierungskosten eingerechnet.

Aufgrund ökonomischer und abfallwirtschaftlicher Sachzwänge wurde vom Werkausschuss am 29.06.2011 beschlossen, neben der Verfüllung des Restvolumens der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd mit den bisher üblichen Anlieferungen bis zum Ende des Jahres 2022 die entschrottete und aufbereitete Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zuzuführen und die Deponie anschließend stillzulegen. Die endgültige Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd wird zur Mitte des Jahres 2023 erwartet. Entsprechend der, mit dem Landkreis Nürnberger Land abgeschlossenen Zweckvereinbarung steht der Landkreis Nürnberger Land, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, in der Verpflichtung, für eine Nachfolgelösung zur Beseitigung deponierbarer Abfälle zu sorgen. Die Vorbereitungsmaßnahmen hierfür laufen auf Hochtouren.

Die von 1954 bis 1983 betriebene Reststoffdeponie Nürnberg-Nord wurde nach der Schließung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und rekultiviert. Aufwendungen entstehen derzeit nur noch für die laufende Überwachung und die Instandhaltung der baulichen Einrichtungen (z.B. Gasbrunnen). Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der weiteren Nachsorge wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet.

2.3 Wesentliche Leistungsdaten in 2021

a) Vom ASN mit eigenem Personal erbrachte Leistungen

Müllabfuhr/Systemabfuhr 2021 2020

Aufgestellte Behälter 85.875 85.426 (Jahresdurchschnitt, 60l - 1.100l) Erfasste Gesamtmenge (inkl. Containersystem) 100.121 t 100.706 t

Sperrmüll auf Abruf

Erfasste Gesamtmenge 4.422 t 3.703 t

Biomüllsammlung

Aufgestellte Behälter 45.988 45.050 (Jahresdurchschnitt, 60l, 120l und 240l) Erfasste Gesamtmenge 20.995 t 19.020 t

Gartenabfälle

Anzahl der Sammelstellen 7 (13) 7 (13) Erfasste Gesamtmenge 24.946 t 23.416 t (einschließlich Anteil aus Wertstoffhöfen, WSH)

Mobile Problemmüllsammlung (auf den 6 WSH) 60 t 48 t

Müllverbrennungsanlage

Behandelte Gesamtmenge 245.591 t 243.270 t

davon Abfälle zur Beseitigung

aus dem Stadtgebiet Nürnberg 145.133 t 142.082 t

aus dem Landkreis Nürnberger Land 27.311 t 27.616 t

aus der Stadt Fürth 22.755 t 21.562 t

aus dem Landkreis Fürth 19.798 t 20.320 t

aus der Stadt Schwabach 6.430 t 5.887 t

aus dem Ausfallverbund 826 t 1.844 t

Abfälle zur energetischen Verwertung 23.338 t 23.959 t

Reststoffdeponie Nürnberg-Süd 2021 2020

Ablagerungsmenge insgesamt 39.693 t 43.641 t

davon Schlacke 32.131 t 37.362 t

b) Von Dritten erbrachte Leistungen

Wertstoffhöfe

Die Wertstoffhöfe werden vom Bayerischen Roten Kreuz mit eigenem Personal auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen betrieben. Die Wertstoffhöfe sind zur Erfassung verwertbarer Abfälle und von Sperrmüll bestimmt. Nicht verwertbare Abfälle werden in der Müllverbrennungsanlage beseitigt. Verwertbare Materialien werden vom Betreiber an den Vertragspartner abgegeben.

2021 2020

Anzahl der Einrichtungen 6 6

Erfasste Gesamtmenge 76.060 t 74.476 t

davon verwertbare Abfälle 44.309 t 44.925 t

Sperrmüll 31.751 t 29.551 t

Papier / Pappe / Kartonagen

Die Erfassung und Verwertung erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Nürnberger Abfallwirtschaft (a.n.a) im Rahmen einer gewerblichen Sammlung.

2021 2020

Erfasste Gesamtmenge 27.800 t 29.633 t

Leichtverpackungen

2021 2020

Gelbe Säcke / gelbe Tonnen, erfasste Gesamtmenge 14.038 t 13.351 t

Glas

2021 2020

Öffentlich zugängliche Depotcontainerstandplätze 604 610

Erfasste Gesamtmenge – Hohlglas 12.023 t 12.552 t

2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung

Unter a) sind die für die Nutzung der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen vom Steueramt über die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) erhobenen Gebühren enthalten.

Die anderen Erlöse unter b) beinhalten u.a.

von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage,

Müllverbrennungsanlage,

die N-ERGIE AG.

2021 2020

EURO EURO

a) über das Steueramt veranlagte Gebühren:

Abfall: Einsammlung und Transport 43.999.402,79 43.503.336,92 Grundabgabenanteil für städt. Anwesen (Müllabfuhrgebühren) Summe veranlagte Gebühren 43.999.402,79 43.503.336,92

b) andere Erlöse

und nicht über das Steueramt veranlagte 25.694.838,89 21.936.896,49 Gebühren

69.694.241,68 65.440.233,41

Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Inanspruchnahme 1.624.308,00 1.624.308,00

Zuführung

Umsatzerlöse gesamt 71.318.549,68 67.064.541,41

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um rund 4,3 Mio. EURO gestiegen. Dies resultiert vor allem aus den Erträgen aus der Papiersammlung ab August 2021 und der Abrechnung gemäß Verpackungsgesetz, welche in 2020 aufgrund noch nicht abgeschlossener Vereinbarungen nicht erfolgen konnte.

Im Wirtschaftsplan 2021 war eine Umsatzsteigerung auf insgesamt 70,33 Mio. EURO antizipiert. Diese Prognose wurde um 0,99 Mio. EURO überschritten. Ursächlich hierfür ist zum einen die Steigerung des Restmüllbehältervolumens um 1,30 % statt der prognostizierten 0,83 % und die damit einhergehende Steigerung im Bereich der überlassungspflichtigen Hausmüllmengen zur Verbrennung (2,10 % über dem Planwert).

Die seit Anfang des Jahres 2020 grassierende Corona-Pandemie hatte bisher keine wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Ertragslage des ASN.

2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: LKW-Kartell 1997 bis 2011

Mit Statement vom 19. Juli 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Fiat, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg, im Zeitraum von 1997 bis 2011, Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die, mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten, in abgestimmter Form weitergegeben. Wegen dieser kartellrechtlichen Verstöße hat die Kommission -im Wege eines Vergleichsverfahrens- eine Geldbuße von insgesamt 2,93 Mrd. Euro verhängt. Zu den konkreten Verstößen und Umfängen hat die Europäische Kommission bislang nichts verlautbart. Im Zuge der Kartelluntersuchungen wurde auch ein Verfahren gegen Scania eingeleitet. Da Scania nicht vom Vergleichsbeschluss erfasst ist, wird das Verfahren gegen Scania als reguläres Kartellverfahren (ohne Vergleich) weitergeführt.

Im Einzelnen wurden den Kartellanten folgende Verstöße zur Last gelegt:

und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum.

für mittlere und schwere Lastkraftwagen in Reaktion auf die zunehmend strengeren, europäischen Emissionsnormen (von Euro III bis zur derzeit gültigen Euro VI - Emissionsklasse).

zur Einhaltung der zunehmend strengeren europäischen Emissionsnormen erforderlich war, an die Kunden.

Mit dem Beschluss der EU-Kommission vom 19.07.2016 im kartellrechtlichen Verfahren sind, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates der Europäischen Union, Schadensersatzansprüche der vom Kartell betroffenen (Kunden) entstanden.

Im kartellrelevanten Zeitraum (1997 bis 2011) wurden für ASN insgesamt ca. 100 Fahrzeuge der mittleren und schweren Gewichtsklassen (zulässige Gesamtgewichte zwischen 6 und 16 Tonnen sowie größer als 16 Tonnen) beschafft. Sowohl in haushaltsrechtlichem als auch in gebührenrechtlichem Sinne war die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (hier: für ASN) dringend geboten. Auf Basis eines, gemeinsam vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. sowie der kommunalen Spitzenverbände beauftragten ökonometrischen Schadensgutachtens wurde die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche per Klageschrift vom 28.10.2018 an das Landgericht München I gerichtlich beantragt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung des Eigenkapitals und der

Rückstellungen

2.6.1 Stammkapital

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) besitzt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 03.08.1998 kein Stammkapital.

2.6.2 Allgemeine Rücklage

Stand Stand

01.01.2021 Zuführungen Entnahmen 31.12.2021

TEURO TEURO TEURO TEURO

3.000 3.000

2.6.3 Gewinn und Verlust

Stand Jahres- Jahres- Stand

01.01.2021 gewinn verlust 31.12.2021

TEURO TEURO TEURO TEURO

81.187 18.192 62.995

Laut Wirtschaftsplan 2021 wurde mit einem Verlust i.H.v. 6,00 Mio. EURO gerechnet. Der eingetretene Verlust ist 12,19 Mio. EURO höher als dieser Planwert. Hauptursachen hierfür sind die um 9,81 Mio. EURO höheren Materialaufwendungen (vor allem deutlich erhöhte Energie- und Entsorgungskosten sowie eine Rückstellungserhöhung um 1,49 Mio. EURO aufgrund des gestiegenen Baupreisindex), die Personalkostenerhöhung aufgrund der Überführung in die Entgeltordnung Handwerk rückwirkend zum 01.01.2020 (1,24 Mio. Mehrkosten im Vergleich zum Plan) sowie höhere Zinsaufwendungen im Umfang von 2,12 Mio. EURO aus der Abzinsung der Rückstellungen.

2.6.4 Rückstellungen

Stand Stand

01.01.2021 Zuführungen Entnahmen 31.12.2021

TEURO TEURO TEURO TEURO

Rückstellungen für Pensionen 4.302 857 5.159

Sonstige Rückstellungen:

Zinsen Betriebsprüfung 313 313

Resturlaub / Überstunden 313 5 1.607

Altersteilzeit / Vorruhestand 318 285 808

Beihilfezusagen 603 365 2.570 Jahresabschluss / Aufbewahrung Ge- 76 6 82 schäftsunterlagen Prozesskosten 82 40 40 Rekultivierung und Nachsorge Depo- 20.777 2.038 22.815 nie Süd und Nord Abbruch MVA einschl. aller Nebenan- 4.767 2.012 6.779 lagen Abbruch der alten MVA 356 356 Ausgleich Gebührenschwankungen

Sonstige ausstehende Rechnungen 598 479 536 541

Summe 38.482 6.401 2.142 42.741

2.7 Personalbestand

Stand 31.12.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021
ehemalige Arbeiter/innen 361 22 27 356
ehemalige Angestellte 54 7 6 55
Zwischensumme Tarifbeschäftigte 415 29 33 411
Beamtinnen und Beamte 10 0 0 10
Auszubildende 0 0 0 0
Gesamt 425 29 33 421

2.8 Personalaufwand

2021 2020

Art

EURO EURO

Löhne und Gehälter 19.161.236,52 18.012.937,89

Besoldung 480.923,83 483.570,51

Summe: 19.642.160,35 18.496.508,40

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters- 7.828.259,11 6.953.481,66 versorgung und für Unterstützung

Summe Personalaufwand 27.470.419,46 25.449.990,06

2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Leistungsfähigkeit des ASN zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern

auch in der Nachhaltigkeit seines Handelns. Zu der durch gesetzliche Vorschriften und

satzungsgemäße Regeln auferlegten und begrenzten Aufgabenwahrnehmung werden ef-

fiziente Lösungen, die Ressourcen, Umwelt und Klima schonen, entwickelt und beschafft.

Voraussetzung dafür sind leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – daher wird in

gute Weiterbildung sowie in Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Reduzierung von Ar-

beitsunfällen investiert.

2.9.1 Nachhaltigkeit und Innovation

Für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg ist Nachhaltigkeit eine zentrale unter-

nehmerische Aufgabe. Um die Zukunftsfähigkeit des Eigenbetriebs zu stärken, wird seine

ökonomische, ökologische und soziale Leistung stetig verbessert.

Der ASN beteiligt sich daher aktiv an der Entwicklung nachhaltiger Entwicklungsziele im Sinne der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: Sustainable Development Goals – SDGs) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen - UN, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen.

Innovationen und die Nutzung neuer Technologien sind ein weiterer wesentlicher Baustein

der strategischen Weiterentwicklung des Eigenbetriebs.

Im Folgenden informiert der Betrieb über wesentliche Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Be-

reichen Innovationen, Umwelt- und Klimaschutz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2.9.2 Öffentlichkeitsarbeit

Der ASN setzt sich für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Bürgerschaft nachhaltig ein. So wird das Umfeld positiv mitgestaltet, die Bildung und das Verständnis für Ressourcenschonung und abfallwirtschaftliche Belange, insbesondere der jungen Generation, gefördert und damit das Umweltbewusstsein gestärkt – dies ist für den ASN selbstverständlich und bedeutet einen Mehrwert für den Betrieb und für die Gesellschaft.

Seit Jahren zählen zahlreiche große und kleine Projekte zu den öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des ASN. Leider wurden diese durch die anhaltende weltweite Corona-Krise und die geltenden Kontaktbeschränkungen in einigen Bereichen weitgehend ausgebremst.

Abfallberatung in den Medien

Regelmäßig wurde aber auch im Jahr 2021 in regionalen Radiosendern sowie im Stadtanzeiger der Nürnberger Nachrichten über aktuelle Themen der Abfallentsorgung durch den ASN berichtet. Auf der Internetseite www.asn.nuernberg.de können unter anderem für jedes Anwesen die Abfuhrtermine für Rest-, Biomüll, Altpapier sowie die Gelbe Tonne im Online-Abfuhr-Kalender abgerufen und Dienstleistungen online beantragt werden. Ergänzend beteiligt sich ASN an dem Facebook-Auftritt „Nürnberg nachhaltig“, bei dem unter der Federführung des städtischen Online Büros regelmäßig interessante Beiträge zu abfallwirtschaftlichen Themen veröffentlicht werden. Insbesondere zum Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg im Oktober 2021, der stadtweit nur digital durchgeführt wurde, erreichte der ASN mit einem Abfallquiz zur richtigen getrennten Entsorgung um die 45.000 Bürger*innen.

Abbildung 14

Abbildung 13

Abfallberatung in Kindergärten und Schulen

Das Angebot der Abfallberatung in Kindergärten und Schulen mit den Unterrichtseinheiten „Abfalltrennung mit den Müllmonstern“ oder der „Müllexpertenausbildung“ sowie bei dem Kooperationsprojekt mit dem Kindermuseum „Gold im Müll - Entdecke die Schätze“, konnten im Jahr 2021 leider nicht durchgeführt werden. Normalerweise erreicht der ASN hiermit ca. 80 Kindergartengruppen bzw. Schulkassen mit um die 2.000 Kinder und dadurch auch indirekt deren Familien.

Als Alternative hat der ASN sein Angebot zum Verleih für verschiedene altersentsprechende Medienkisten aktualisiert und im Jahr 2021 neun Mal für jeweils ca. 4 Wochen verliehen. Die Pädagogen konnten damit einfach und unkompliziert auf Materialien und Methodenvorlagen zur Abfallvermeidung zugreifen.

Ehrenamtliche Abfallberatung

Im Jahr 2021 standen acht langjährige ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -berater für allgemeine und besondere Abfallberatungen (auch mehrsprachig) zur Verfügung. Im Mai 2021 konnten zunächst acht weitere Abfallberater*innen nach ihrer umfangreichen Einarbeitung, die von Oktober 2020 bis April 2021 in der Regel einmal wöchentlich online durchgeführt worden ist, ihre Vereinbarung ausgehändigt werden. Allerdings ist im Laufe des Jahres unter anderem aufgrund von Krankheit die Gesamtzahl leider wieder auf 10 ehrenamtliche Abfallberater*innen gefallen, so dass auch 2022 die Rekrutierung und Ausbildung von neuen Abfallberater*innen erfolgen muss. Im Jahr 2021 wurden aufgrund der weltweiten Pandemie auch die monatlichen Arbeitstreffen mit den ehrenamtlichen Abfallberater*innen, die der Planung von Einsätzen und der Fortbildung dienen online durchgeführt. Im Sommerhalbjahr konnten immerhin sieben Exkursionen zur Aus- und Fortbildung unter anderem zur Deponie und zu einer personalbetriebenen Gartenabfallsammelstelle, zur Umweltstation am Wöhrder See, zur MS Wissenschaft durchgeführt werden.

Die Tätigkeitsfelder der Ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater sind sehr umfangreich und umfassen Einsätze an Infoständen im gesamten Stadtgebiet sowie an sogenannten Brennpunkten, kostenlose Beratungen der Privathaushalte konkret an der Haustür, Vorträge vor interessiertem Publikum in Kulturläden oder Integrationskursen und vieles mehr. Im Sommer 2021 konnten 38 Einsätze mit Infoständen in der Fußgängerzone in der Innenstadt und auch an VAG-Haltestellen durchgeführt werden. Auch war die Abfallberatung aktiv an der Europäische Woche zur Abfallvermeidung mit Einsätzen im Kindermuseum unter dem Schwerpunktthema der Plastikvermeidung beteiligt.

Abbildung 16

Abbildung 15

Abfallberatung in der Müllverbrennungsanlage

Bereits seit 2008 unterstützen die ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater die Beschäftigten der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) bei Führungen durch den Betrieb und der praktischen Vermittlung von Abfalltrennung – und entsorgung. Allerdings stellt der Betrieb in der MVA einen sehr sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge dar und muss 24 Stunden an 7 Tagen die Woche gewährleistet sein. Gerade in der besonders interessanten Krankanzel oben im Müllbunker und beim Blick in das Feuer eines der Verbrennungsöfen ist wenig Platz, wodurch Corona Schutzmaßnahmen kaum umzusetzen sind. Deswegen konnten dort leider im Jahr 2021 keine Führungen angeboten werden.

Abbildung 17

Abbildung 18

Abfallvermeidungskampagne

Durch themenspezifischer Kampagnen ergänzt der ASN regelmäßig sein Engagement im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit um das Bewusstsein der Nürnberger Bürger für Themen der Abfallvermeidung zu schärfen und eine Verhaltensänderung zu erreichen. Exemplarisch soll hier die Kampagne mit dem Schwerpunkt „Coffee-to-go-Becher“ genannt sein, welche der ASN 2018 durchgeführt hat und mit Plakaten, Infoständen, Zeitungs-, Radiound Internetbeiträgen auf die Problematik aufmerksam gemacht hat.

Abbildung 19

Deutliche Erfolge, die Ziele der Kampagne zu erreichen, haben sich bereits eingestellt. Viele Kaffee-Verkaufsstellen haben bereits eigene Mehrweg-Aktionen zur Verringerung von Einweg-Kaffeebechern durchgeführt und haben ebenso wie eine Vielzahl von Cafés auf ein Mehrwegpfandsystem (meist Recup) umgestellt. Des Weiteren wurden verschiedene städtische Einrichtungen auf Mehrwegsysteme umgestellt. So wird in den vier Pächterbetrieben im Tiergarten der Stadt Nürnberg seit Mai 2018 Kaffee nur noch in Mehrwegbechern (Firma Recup) ausgeschenkt. Auch im Max-Morlock-Stadion gibt seit dem Start der Saison 2018/19 nur noch Mehrwegbecher.

Plakatmotiv mit Dürerhase

Um mit gutem Beispiel voranzugehen hat der ASN ab Juli 2018 seine Kantine auf Mehrwegbecher umgestellt und an jeden ASN-Mitarbeiter kostenlos einen von ASN eigens designten BPA-freien Mehrwegbecher mit Schraubverschluss ausgegeben. Daneben werden in der Kantine sowie den Kaffeeautomaten nur noch Mehrwegbecher zu einem Pfand von 5 Euro ausgegeben oder der Kaffee in Porzellantassen ausgeschenkt. Der Verbrauch an Einmalbechern konnte hierdurch vor Ort auf Null gesenkt werden.

2.9.3 Maßnahmen zur Energieeinsparung

Im Sinne der Ressourcenschonung, soll durch den forcierten Einsatz von LED- Leuchtmitteln in der Müllverbrennungsanlage eine deutliche Energieeinsparung erreicht werden.

Die technischen Komponenten der rund um die Uhr („24/7“) betriebenen Müllverbrennungsanlage sind ausschließlich in vollständig umschlossenen Gebäuden mit eingeschränktem Tageslichtzutritt angeordnet. Dort muss an allen Orten eine, den technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechende Beleuchtung der Arbeitsbereiche stets sichergestellt sein. Dazu sind insgesamt ca. 3.100 Langfeldlampen mit verschiedenen Leuchtstoffröhren („Neonlampen“) installiert. Mit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage wurden somit an elektrischer Arbeit täglich ca. 3.300 kWh verbraucht. Bisher wurden beim regelmäßigen Austausch der Leuchtmittel mit Ablauf der Gebrauchsdauer energieeffiziente Leuchtstoffröhren und fallweise auch schon LED-Leuchtmittel eingesetzt. Dadurch konnte bereits eine Energieeinsparung von 14 % erreicht werden. In letzter Zeit sind nun auch LED-Leuchtmittel mit ausreichender Lichtstärke und zu annehmbaren Preisen erhältlich.

Unbenommen von noch anstehenden, längeren Laufzeiten herkömmlicher Leuchtmittel sollen alle Lampen forciert mit modernen LED-Leuchtmitteln ausgerüstet werden. Dieses Programm wird weiter fortgeführt. Dadurch ist eine Einsparung an elektrischer Energie für Beleuchtung gegenüber dem ursprünglichen Zustand um 44 % erreichbar. Der höhere Anschaffungspreis für LED-Leuchtmittel wird durch den geringeren Stromverbrauch und die längere Lebensdauer kompensiert.

Müllverbrennungsanlage -Energieeinsparung

durch Umstellung auf LED-Beleuchtung

4.000

3.000

2.000

1.000

2001 2018 2025

kWh/Ta

In den SDG 7.6 ist es erklärtes Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen Energiemix deutlich zu erhöhen. Mit der Inbetriebnahme einer zusätzlichen Photovoltaikanlage trägt der ASN diesem Ziel Rechnung.

Mit der Inbetriebnahme einer zweiten Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines Betriebsgebäudes installiert wurde, kann die Deckung des Strombedarfs der Entsorgungsanlage um weitere ca. 45.000 kWh/a mit erneuerbaren Energieträgern (Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie) und damit zu einem, um ca. 30 % höheren (Eigengewinnungs-)Anteil emissionsfrei realisiert werden. Eine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt nicht, die Anlage ist hierfür technisch gesperrt.

Im Berichtsjahr 2021 konnten insgesamt 45.270 kWh erzeugt und davon 23.184 kWh dem Eigenverbrauch zugeführt werden. Durch den Einsatz geeigneter Speichermedien wäre eine weitere zeitversetzte Nutzung von rund 11.500 kWh möglich. Die Studie der Verbrauchsdatenverläufe hat ergeben, dass für eine optimalere Auslastung der bereitgestellten Energie in den Nachtstunden, die Anschaffung eines Batteriespeichers mit einer nutzbaren Kapazität von mind. 100 kWh erforderlich ist (Kosten ca. 70.000 EURO). Nach Gesprächen mit der N-Ergie in 2021, hat sich eine weitere Möglichkeit ergeben, unter Beibehaltung der vorhandenen Null-Einspeisungsbegrenzung, eine deutliche Verbesserung in der Nutzung der bereitgestellten Energiemengen im Punkt ihrer zeitlichen Umwandlung zu erzielen. Dazu wurde vorgeschlagen, den für die Ermittlung des ad hoc Leistungsbedarfes in der Schnellwerkstatt eingesetzten Flussrichtungsbegrenzer entlang der vorhandenen Einspeiseleitung näher in die MVA zu verlegen. So können die vorhandenen Strombedarfe an dem dafür ausgewählten Verteilerpunkt im Netz der MVA genutzt werden. Die Umsetzung des Zählerpunktes soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2022 abgeschlossen sein und dann der Anlageneigenverbrauch auf ca. 95 % der Jahresleistung der PV-Anlage ausgeweitet werden. Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich auf etwa 15.000 EURO.

Abbildung 21

Abbildung 20

Photovoltaikanlage auf dem Müllbunkerdach (seit 2006) Photovoltaikanlage auf dem Waschhallendach (2019)

2.9.4 Reduktion der Emissionen zur Steigerung der Luftqualität

Mit SDG 11.6 wird angestrebt, bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf zu senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung. Mit den folgenden Maßnahmen wird der ASN seiner Verantwortung in der konsequenten Verfolgung dieses Ziels gerecht.

Vermeidung von fuhrparkbedingten Luftschadstoffbelastungen

Wir entsorgen die Abfälle der in Nürnberg lebenden Menschen und verbessern damit ihre Lebensqualität. Wir wollen einer wachsenden Bevölkerung in der Stadt nachhaltige Logistiklösungen bieten. Dafür implementieren wir saubere Lösungen für die notwendigen

Transportleistungen, wie die Nutzung emissionsarmer Abfallsammelfahrzeuge und Elektromobilität. Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 71 LKW der mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge).

Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 gesamt
Anzahl 1 0 6 22 42 71
Anteil 2021 am LKW-Gesamtfuhrpark 1% 0% 8% 31% 59% 100%

Wir wollen die Lebensqualität in der Stadt erhöhen, indem wir die Erfassung und Abholung von Abfällen bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden.

80% dieser Fahrzeuge, also 57 LKW sollen bis Ende 2025 mindestens den Emissionsstandard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen. Bis Ende 2030 soll der gesamte Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen auf EURO 6 und besser umgestellt sein. Die folgenden, grafischen Darstellungen geben Auskunft sowohl über die Zusammensetzung des Nutzfahrzeug-Fuhrparks als auch über die Auswirkungen der Emissionsklassenoptimierung.

Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 gesamt
Ziel bis 2025 Ersatz von ca. 4 Fhzg/a -/- -/- -/- 14 20% 57 80% 71
Ziel bis 2030 Ersatz von ca. 3 Fhzg/a -/- -/- -/- -/- 71 100% 71
Entwicklung der Abgasanteile an HC-Kohlenwasserstoffe; NOx-Stickoxide, PM-Partikelmasse von Euro 3 bis aktuell Euro 6, Angabe der %-Reduzierung jeweils zur davor genannten Norm
HC in g/kWh Reduzierung um 0,78 0,55 um 29% 0,55 0,4 um 27% - um 100%
NOx in g/kWh Reduzierung um 5 3,5 um 30% 2 um 43% 2 0,0 % 0,46 um 77%
PM in g/kWh Reduzierung um 0,16 0,03 um 81% 0,03 0,0% 0,02 um 49,5% 0,01 um 50%

Entwicklung der Abgasanteile an HC-Kohlenwasserstoffe; NOx-Stickoxide, PM-Partikelmasse

von Euro 3 bis aktuell Euro 6, Angabe der %-Reduzierung jeweils zur davor genannten Norm

Hinweis: Bei schweren Nutzfahrzeugen wird die Emission des Motors auf dem Motorenprüfstand in einer definierten Folge von Betriebszuständen, bezogen auf die im Test verrichtete Arbeit des Motors in g/kWh, gemessen.

Reduzierung HC, NO und PM ab EURO 3

x

h 4 W k / g 2

EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 EURO-Norm

HC in g/kWh NOx in g/kWh PM in g/kWh

PM in g/kWh

0,2

0,15

h W 0,1 k / g 0,05

EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 EURO-Norm

Der ASN setzt für Fahrten im Stadtbereich (Aufseherfahrzeuge, Besorgungsfahrzeuge) fast ausschließlich Kleinst- und Kleinwagen (2- bis 4-sitzig) ein. Für diese Fahrzeugklasse

der Energiebedarf aus regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraussetzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei.

Bereits in den Jahren 2013, 2014 und 2017 hat der ASN für die Einsatzleitungen der Müllabfuhr und des Fahrdienstes Kleinwagen mit reinem Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb beschafft, die an der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof des ASN mit der nötigen Energie versorgt werden. Im Jahr 2018 wurde ein weiterer Kleinwagen mit reinem Elektroantrieb beschafft. Der ASN verfügt derzeit über drei Kleinwagen mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb. Diese Kleinwagen werden fast ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen bewegt und kommen auf eine Tagesfahrleistung von maximal 50 Kilometern. Damit ist der PKW-Fuhrpark des ASN zu fast 50 % rein elektrisch betrieben.

Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich die vollständige Elektrifizierung von Fahrzeugen deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 2021 deutschlandweit nur vereinzelt vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u.a. Frankfurt, Hamburg, Mainz, Berlin). Es ist aber zu beachten, dass es sich bei diesen um Prototypen handelt, deren Alltagstauglichkeit erst im laufenden Betrieb -teilweise unter enger Einbindung universitärer Einrichtungen- nachgewiesen werden muss. Derzeit sind auf dem Markt der schweren Nutzfahrzeuge noch keine entsprechenden alltagstauglichen Flottenfahrzeuge verfügbar. Im Rahmen der fortlaufenden Markterkundungen testete ASN im Frühjahr 2021 für mehrere Wochen ein vollelektrisches Abfallsammelfahrzeug auf unterschiedlichen Touren im Nürnberger Stadtgebiet mit dem Ergebnis, dass eine flächendeckende Elektrifizierung des Fuhrparks aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (noch) nicht umsetzbar ist. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen anderer kommunaler Entsorgungsbetriebe. ASN wird den Markt für alternative Antriebstechnologien weiterhin intensiv beobachten und ökologisch sinnvolle Innovationen erproben. Allerdings darf in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden, dass alternative Antriebe (z.B. vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge, Wasserstofftechnik) zu einer Verdreifachung des Beschaffungspreises führen können.

CO -Reduktion in der Abgasreinigung der MVA

Zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (CO ) und zur Reduzierung von Energieverbrauchskosten wurden seit Oktober 2010 Dampf/Gas-Rohrwärmetauscher (DAGAVO) in die Abgasreinigungsstufe der Stickoxidabscheidung (SCR) eingebaut. Mit dieser Maßnahme konnte der Erdgasverbrauch deutlich reduziert werden (Erdgasbezug vor den Umbauarbeiten ca. 21,5 Mio. KWh/a, nach Abschluss der Umbauarbeiten ca. 5,5 Mio. KWh/a); dies hat seit 2016 zu einer stabilisierten Reduktion der Kohlendioxidemissionen (CO ), bezogen auf den Erdgasverbrauch, um ca. 66 % geführt.

Vermeidung von Methangas-Freisetzung aus der Deponie Nürnberg-Süd nach Ende

der Ablagerungsphase durch „In-Situ-Stabilisierung“

Die Kassetten A – E der Deponie Süd sind seit 2016 vollkommen abgedichtet. Die Kassetten F – P sind noch in der Ablagerungsphase, eine gasdichte Oberflächenversiegelung kann noch nicht gebaut werden. Das Deponiegas (Methangas) aus allen Kassetten wird erfasst und gesammelt. Es folgte bislang eine Verwertung durch Betrieb eines Gasmotors mit Erzeugung elektrischer Energie und teilweise Verbrennung in einer Hochtemperatur- Fackel. Durch die Verbrennung wird das Deponiegas CH (Methan) in CO (Kohlendioxid) mit ge- 4 2 ringerem Klimaerwärmungspotential umgewandelt. Die vorhandene Technologie ist jedoch nur für große Mengen Deponiegas mit einem CH -Gehalt von mindestens 40 % geeignet. Diese Grenze ist mittlerweile erreicht, die Ausrüstung ist deutlich überdimensioniert und weder die Fackel noch der Gasmotor können technisch und wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden. Zudem sind die Anlagen verbraucht und müssen umgehend erneuert werden.

Auch weiterhin und möglichst bis zum Ende der Nachsorgezeit der Deponie (CH < 5 %; ca. 2050) bei sinkender Konzentration soll die Freisetzung von CH (Methan) in die Atmosphäre vermieden werden. „Konventionelle“ Technik als Ersatz, der nicht mehr zu betreibenden Anlagen, kann nur bis zu CH -Gehalten von 30 % eingesetzt werden. Danach (voraussichtlich im Jahr 2030) sind erneut Anlagen-Investitionen erforderlich. Ein Einsatz der innovativen „In-Situ-Stabilisierung“ ist aufwändiger und teurer als eine „konventionelle“ Deponiegaserfassung, kann jedoch ohne Folgeinvestition mit der zuerst installierten Ausrüstung bis zum Jahr 2040 betrieben werden und erbringt eine Steigerung der erfassbaren Methangasmenge von insgesamt 990.000 m³.

Deponie Süd - verbesserte Methangaserfassung

durch "In-Situ-Stabilisierung"

2025 2030 2035 2040

Methangasbildung Erfassung mit In-Situ-Stabilisierung Erfassung mit konventioneller Technik

Im Sommer 2020 wurden nach Genehmigung des Vorhabens durch die Regierung von Mittelfranken die Aufträge zum Umbau der Anlagen zur Gaserfassung und Gasbehandlung erteilt. Die Arbeiten begannen mit Ende der Vegetationsperiode im November 2020. Alle Tiefbauarbeiten fanden rechtzeitig vor Beginn der neuen Vegetationsperiode im März 2021 ihren Abschluss. Die Installation und Inbetriebnahme der Gasbehandlungsanlage erfolgte im April 2021. Sie wird seit Juni 2021 bestimmungsgemäß betrieben.

Die Maßnahmen für eine „In-Situ-Stabilisierung“ der Deponie waren im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) förderfähig. ASN stellte demgemäß einen Förderantrag und erhielt eine Förderung in Höhe von 252.132 EURO (50 % der Projektkosten).

2.9.5 Erhöhung der Erfassungs- und Verwertungsquoten spezifischer Abfall-

fraktionen

Das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung bis 2030 deutlich zu verringern ist das in SDG 12.5 festgehaltene Ziel, dessen Verfolgung auch im Fokus des Interesses des ASN steht.

Die Weiterentwicklung einer bereits gut funktionierenden Abfall- und Kreislaufwirtschaft leistet darüber hinaus einen positiven Beitrag zu weiteren Zielen, beispielsweise zu „Gesundheit“ (SDG 3), „menschenwürdige Beschäftigung“ (SDG 8) und „Klimaschutz“ (SDG 13).

Abfallwirtschaft / Kreislaufwirtschaft

Abbildung 22

Biogene Abfälle

Im Stadtgebiet Nürnberg steht die Biotonne grundsätzlich flächendeckend für jedes Anwesen zur Verfügung. Derzeit sind stadtweit etwa 45.000 Tonnen aufgestellt. Der Biomüll (2021: 20.995 t) wird mit ASN-eigenen Fahrzeugen eingesammelt und zu einer Kompostierfirma in Nürnberg gebracht.

Für die Entsorgung von Gartenabfällen hat der ASN sieben Gartenabfallsammelstellen eingerichtet. Im Oktober 2017 wurde im Nürnberger Westen eine großzügige personalbetriebene Sammelstelle mit 2.400 m2 Fläche auf zwei versetzten Ebenen errichtet. So entfällt das, für mobilitätsgeschwächte Menschen beschwerliche Treppensteigen zum Einwurf des Grünguts in die Sammelcontainer.

Darüber hinaus können Gartenabfälle ganzjährig auch auf den 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet angeliefert werden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 24.946 t eingesammelt. Ergänzend bietet ASN seit Januar 2016 zudem eine praktische haushaltnahe und zeitsparende Erfassung von Gartenabfällen an, die Biotonne extra und die Biotonne extra Z. In diese Tonnen können nicht nur Bioabfälle aus der Küche, sondern auch die auf dem Grundstück anfallenden Grünabfälle eingeben werden.

Am Ende des Verwertungsprozesses der biogenen Abfälle aus dem Nürnberger Stadtgebiet steht hochqualitativer, zertifizierter Kompost (gem. Gütekriterien RAL-GZ 251) zur weiteren Nutzung - bspw. in Privatgärten und in der Landwirtschaft - zur Verfügung (Cradleto-Cradle). Dieses ökologisch hochwertige Produkt wird als reiner Kompost oder als Zuschlagsstoff in Humuskonzentraten weiterverwendet und trägt aktiv dazu bei, den Abbau von Torf sowie den Einsatz von künstlichen Düngemitteln zu reduzieren.

ASN wird o.g. Angebote (insbesondere die Biotonne extra und extra Z) durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit weiter ausbauen mit dem Ziel die Sammelmenge biogener Abfälle weiter zu erhöhen und um der demografischen Entwicklung folgend, auch älteren bzw. nicht mobilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Entsorgung von Grüngut zu erleichtern.

Trotz eines in der Vergangenheit kontinuierlichen Ausbaus der Anzahl an Biotonnen betrug die Anzahl der gesammelten Bioabfälle konstant um die 20.000 Tonnen pro Jahr. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich wachsenden Stadtbevölkerung und dem zunehmenden Interesse von bisher eigenkompostierenden Bürgerinnen und Bürgern an der Biotonne ist

angestrebt, im Jahr 2025 bereits ca. 50.000 und im Jahr 2030 knapp 54.000 Biotonnen im Stadtgebiet aufzustellen.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Zusammenhang zwischen Anzahl an Biotonnen und Gesamtmenge an Bioabfällen sowie der zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den sorgsameren Umgang mit Lebensmitteln ist eine Prognose der zu erwartenden Bioabfallmengen nicht möglich. Das Aufkommen an Grüngut ist sehr witterungsabhängig, d.h. in regenreichen Jahren ist ein höheres und in trockeneren Jahren, wie beispielsweise in 2018, ein geringeres Grüngutaufkommen zu erwarten.

Weiterhin ist durch zunehmende Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlich benötigten Wohnraumes mit einer höheren Versiegelung der Stadtflächen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Schätzung für die Entwicklung des Aufkommens an Grüngut kaum möglich.

Aufkommen biogener Abfälle 2015 bis 2021

sowie Prognose bis 2030

Abbildung 23

60.000

40.000

20.000

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2025 2030

Biomüll in t Grüngut in t biogene Abfälle gesamt in t

Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Erfassung

Die Menge an Elektromüll wächst viermal schneller als der übrige Abfall. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (im Folgenden EEAG) bestehen aus vielen verschiedenen Materialien. Darunter befinden sich erhebliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen wie z.B. Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom und FCKW. Um eine fachgerechte Entsorgung der Schadstoffe zu gewährleisten, ist eine getrennte Sammlung notwendig. Andererseits enthalten EEAG aber auch wertvolle Rohstoffe, insbesondere verschiedene Metalle, z.B. Kupfer, Gold und Aluminium sowie „Seltene Erden“, die nur zurückgewonnen werden können, wenn die Geräte getrennt erfasst und gesammelt werden. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist offenbar nicht bekannt, dass eine Entsorgung von EEAG über den Restmüll verboten und die getrennte Abgabe auf dem kommunalen Wertstoffhof oder die Abgabe in einer der Hersteller- bzw. Vertreibersammlungen gesetzlich (ElektroG) vorgeschrieben ist. Gerade bei größenmäßig „mülltonnengängigen“ Elektro-Kleingeräten wird dies oft umgangen. Die Besitzer von EEAG sind sich vielfach nicht bewusst, dass sowohl gefährliche Schadstoffe als auch rückgewinnbare Wertstoffe in Elektro-Kleingeräten enthalten sind. Durch eine gezieltere Öffentlichkeitsarbeit werden die Verbraucher seit September 2013 auf neue Erkenntnisse und Abgabemöglichkeiten hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist eine einheitliche Aktion „Elektro- und Elektronik-Altgeräte einfach und sicher entsorgen“ ins Leben gerufen worden. Die in 2013 neu eingeführte „E-Tüte“ – eine farbige, robuste, zur mehrmaligen Verwendung geeignete Sammeltasche mit Werbeaufdruck – dient zur Unterstützung des Bringsystems, indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektro- und Elektronik-Kleingeräte in der E-Tüte sammeln und zum Wertstoffhof bringen. Die bereits seit Jahren etablierten Systeme – Holsystem über die Sperrmüllabfuhr auf Abruf und Bringsystem über die Wertstoffhöfe – sind um neue noch bürgerfreundlichere Systeme erweitert worden:

Mit Hilfe der „E-Tonne“ – ein roter 240 l-Abfallbehälter und besonders gekennzeichnet durch einen Aufkleber – wurde das bisherige Bringsystem (Wertstoffhöfe) erweitert. Diese roten Tonnen stehen im gesamten Stadtgebiet bspw. in städtischen Dienststellen, Kulturläden und Elektronikfachgeschäften zur Verfügung. Das Aufstellen und Entleeren der E-Tonnen im Austauschverfahren erfolgt auf Abruf durch ASN-Mitarbeiter. Im Berichtsjahr standen 71 E-Tonnen an 65 verschiedenen Standorten in Nürnberg, welche im Laufe des Jahres insgesamt 189-mal geleert wurden und ca. 9 Tonnen Elektrokleingeräte enthielten.

Die Unterstützung des Holservices (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) erfolgt durch den „E-Sack“: ein reißfester, transparenter, leicht rötlicher Plastiksack mit Aufdruck und Verschlussband. Der E-Sack dient – anders als die E-Tüte – als Sammelgefäß mit lediglich einmaliger Verwendung. Im Rahmen einer Sperrmüllabfuhr kann bereits bei der Anmeldung ein E- Sack mitbestellt werden. Dieser wurde zunächst (ab September 2013) als Versuch im Stadtteil Gebersdorf zusammen mit der Terminbestätigung per Post zugestellt. Er wird am Abholtag zusammen mit dem anderen angemeldeten Sperrmüll bereitgestellt. Der Versuch hat sich bewährt, genießt eine hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft und hat zu einer Verbesserung der Sammelquote geführt. Dieses zusätzliche Sammelsystem ist nun seit Oktober 2014 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun stadtweit die Möglichkeit, für die getrennte Erfassung ihrer kleinen Altgeräte den E-Sack zu füllen. Ist der E-Sack voll, genügt ein Anruf beim ASN und der E-Sack wird zu einem vereinbarten Termin abgeholt.

Die im Nürnberger Stadtgebiet gesammelten Altgeräte werden teilweise über die Stiftung ear an die Hersteller und teilweise an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergeben. Im Rahmen des nachfolgenden Aufbereitungsprozesses werden wertvolle Rohstoffe (z.B Gold, Silber) zurückgewonnen und wieder in den Produktionskreislauf eingespeist sowie

die enthaltenen gefährlichen Substanzen (bspw. Quecksilber) einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.

Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel strebt ASN den weiteren Ausbau der gezielten Öffentlichkeitsarbeit an, um die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Durch diese Maßnahmen und den Ausbau an Standorten für die Bereitstellung der E-Tonne wird für 2025 mit einem Angebot von 75 und in 2030 85 E-Tonnen sowie einem darin enthaltenen Aufkommen von Elektrokleingeräten von 15 bzw. 18 Tonnen gerechnet.

Hartkunststoff PP/PE-HD:

Auf allen 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet können Hartkunststoffe, bspw. Gießkannen, Wäschekörbe, Bobby-cars aus PP/PE-HD abgegeben werden. Ferner werden auch im Rahmen der Sperrmüllsammlung auf Abruf, Hartkunststoffe direkt bei den Haushalten abgeholt. Im Jahr 2021 wurde im Nürnberger Stadtgebiet ein Aufkommen von insgesamt 291 t (Vorjahr 313 t) verzeichnet.

Nach erfolgter Sammlung werden die eingesammelten Hartkunststoffe von einer Fachfirma zu hochwertigem (Kunststoff-)Regranulat verarbeitet, aus dem hochwertige Endprodukte wie bspw. Autoteile, Haushaltswaren und Transportverpackungen (Paletten, Stapelkisten, Keile etc.) hergestellt werden.

Zur weiteren Erhöhung der Sammelmengen wird ASN die gezielte Abfallberatung intensivieren mit dem Ziel die Nürnberger Bevölkerung noch stärker für die Wichtigkeit der Getrenntsammlung von Hartkunststoffen zu sensibilisieren. Es wird damit gerechnet, das Aufkommen an Hartkunststoffen -durch die Ausweitung der Maßnahmen im Rahmen der Abfallberatung- über 420 t im Jahr 2025 auf bis zu 522 t im Jahr 2030 zu steigern.

2.9.6 Gestaltung und Pflege der Freiflächen auf dem Betriebsgelände der MVA

Das SDG 15 verschreibt sich dem Schutz, der Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung der Landökosysteme sowie damit einhergehend dem Stopp der Bodenverschlechterung und des Biodiversitätsverlustes. Mit den folgenden Ausgestaltungen auf dem betriebseigenen Gelände wird dieses Ziel beim ASN verfolgt.

Mit Inbetriebnahme der MVA wurden ca. 25 % der Fläche des Betriebsgeländes als Grünfläche angelegt:

tenanlage und

der vorhandenen Dachbegrünung errichtet.

sachgerechter Baumschnitt.

Um den bestehenden Anforderungen an naturnah gestaltete Freiflächen gerecht zu werden, wird mit fachkundiger Unterstützung ein Konzept zur ökologisch verbesserten Bewirtschaftung der Grünflächen erstellt. Die darin enthaltenen Vorschläge sollen innerhalb der folgenden zwei Jahre umgesetzt werden. Dies könnte z.B. sein:

(z.B. nur noch einmal jährlich).

m² ungenutzter Spielplatzfläche zu extensiv bewirtschafteter Wiese.

lage (Potential ca. 600 m²)

Abbildung 24

MVA-Dach, zur Begrünung vorgesehen

Einrichtung eines Totholzgartens

An der Grundstücksgrenze der MVA zur Langen Allee befanden sich insgesamt 16 Pappeln, die nach gutachterlicher Feststellung irreparabel geschädigt bzw. abgestorben und daher – aus Sicherheitsgründen – zu fällen waren. Die notwendigen Nachpflanzungen (Bäume „höherwertiger“ Gattung) sind bereits vor Jahren erfolgt und haben sich prächtig entwickelt. Der errichtete Totholzgarten auf dem Gelände der MVA hat einen Großteil der gefällten Pappeln aufgenommen und dient nun mit anderen „Tothölzern“ einer Vielfalt von Kerbtieren und Vögeln als neuer Lebensraum. Dieses Naturschutzprojekt wird in direktem Zusammenhang mit den „Ersatzpflanzungsmaßnahmen“ für die gefällten Bäume dargestellt und bewertet.

2.9.7 Zusammensetzung und Weiterentwicklung der Belegschaft

Der ASN hat hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tut viel dafür, dass dies

so bleibt: intensive Weiterbildung in allen Bereichen, hohe Arbeitsschutzstandards, gezielte

Förderung von Führungsnachwuchs.

Darüber hinaus werden seit März 2017 laufend Gesundheitskurse für die Beschäftigten

kostenfrei angeboten. Dieses Angebot umfasste zum Beispiel zwei Kurse mit dem Schwer-

punkt „Stärkung des Muskel-Skelett-Systems“ und „Fitness- und Körpertraining“ sowie zu

festen Terminen angebotene „Progressive Muskelentspannung“. Im Berichtsjahr konnten

die zu Beginn des Corona-Lockdowns im März 2020 eingestellten Kurse aufgrund der an-

dauernden Pandemie leider noch nicht wieder angeboten werden.

Die Mitarbeiterzahl hat sich im Berichtsjahr um vier reduziert. Der ASN beschäftigte zum

  1. Dezember 2021 insgesamt 421 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dem Abfallwirtschaftsbetrieb liegen keine Kennzahlen zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund vor; die Stadt Nürnberg unterscheidet nicht zwischen deutschen und nichtdeutschen Beschäftigten. Angaben sind nur punktuell verfügbar, soweit sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu geäußert haben und damit nur unter Vorbehalt möglich. Damit sind aus den so gezogenen, unverbindlichen Erkenntnissen Beschäftigte u.a. aus der Türkei, aus Italien, Rumänien, Polen und aus dem russischen Sprachraum bei ASN tätig.

Eine vorrangige Führungsaufgabe ist für den Eigenbetrieb die Entwicklung seiner Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte. Im Berichtsjahr wurden erneut weiterqualifizierende Schulungs- bzw. Coaching-Reihen, sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der operativ tätigen Bereiche als auch für Beschäftigte der administrativen Bereiche abgeschlossen. Mit diesen Veranstaltungen sind die für die Vorgesetztenrolle notwendigen Anforderungen, wie „Kommunikation“ (sowohl kunden- als auch betriebsorientiert), „Führungsrolle“, „Zusammenarbeit“ vermittelt bzw. trainiert worden. Darüber hinaus konnte auch in 2020 jedem (LKW-) Fahrer die nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) notwendige, fünfmodulige Weiterbildung ermöglicht werden.

2.9.8 Arbeitssicherheit wird großgeschrieben

Zur Verfestigung einer rechtssicheren Organisation und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und vor betriebs- bzw. anlagenbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aber auch zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit hat der Eigenbetrieb zum 01. Juli 2008 ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) eingeführt und dieses in die vorhandenen Managementsysteme für Qualität und Umwelt nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004, Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV sowie in die Handbücher der MVA und der Deponie integriert. Die Systemkonformität des bei ASN implementierten Arbeitsschutzmanagementsystems mit dem aktualisierten Regelwerk OHRIS:2010 wurde mit Zertifikat vom 19.11.2021 (Geltungsdauer aktuell bis 19.04.2023) der Regierung von Mittelfranken erneut bestätigt.

Entwicklung der Betriebsunfallzahlen bis zum 31.12.2021

Nach einem Anstieg der Arbeitsunfallhäufigkeit in 2018 und 2019 und einem deutlichen Rückgang in 2020 weist der Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Jahr 2021 nun insbesondere im Bereich der nicht-meldepflichtigen Arbeitsunfälle erneut einen Anstieg der Unfallzahlen auf.

Die Unfallhäufigkeit bzw. Unfallquote also die Arbeitsunfälle pro 1.000 Beschäftigte ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht angestiegen und liegt zwischen den für 2020 vorliegenden Kennzahlen für BG Bau und BG Verkehr. Die durch die durchschnittliche Ausfallzeit pro Arbeitsunfall ermittelte Unfallschwere ist mit 19,8 Tagen ebenfalls etwas angestiegen.

Der Schwerpunkt der Unfallbewertung liegt im Berichtsjahr erneut bei der Gefährdungsart „mangelnde Trittsicherheit“, welche für fast die Hälfte aller Ausfalltage ursächlich ist. Davon wurde wie im Vorjahr bei nur 2 aufgetretenen Arbeitsunfällen „Umknicken“ als Unfallgrund genannt. Die, seit dem Jahr 2015 notwendig gewordenen Verhaltensänderungen zeigen

offenbar durch den fortdauernden Sensibilisierungs- und Motivationsprozess der betroffenen Personenkreise in den wiederkehrenden Sicherheitsunterweisungen, weiterhin die angestrebte Wirkung. Vier der Sechs Unfälle sind auf schlechte Witterungsverhältnisse aufgrund von Schnee- und Eisglätte zurückzuführen.

Dem Verunfallen beim „Ein- und Aussteigen aus Abfallsammelfahrzeugen“ konnte dagegen durch Beschaffung sog. „Niederflurfahrzeuge“ (seit 2013) mit einem deutlich niedrigeren – nur einstufigen – Ein- und Ausstieg erfolgreich begegnet werden (2021 kein Unfall mehr in diesem Bereich, im Vorjahr nur ein Unfall ohne Ausfallzeiten).

Im Berichtsjahr gab es außerdem drei (zwei melde- und einen nichtmeldepflichtigen) Wegeunfälle mit insgesamt 41 Ausfalltagen.

Anzahl der Arbeitsunfälle bei ASN (alle Bereiche):

Abbildung 25

35 32

29 29

30 27

26 26

25 22 21 21 20 meldepflichtige 19 19 20 16 16 nicht meldepflichtige 15 12 Summe

10 7 5 5 4 4 5 2 2

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Anmerkung: Ein Unfall ist meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Analyse des Unfallgeschehens (Gefährdungsarten):

Schwerpunkte bei der Unfallbewertung

C A mangelnde Trittsicherheit

2% E 46 % der Gesamtausfallzeiten, 14 Unfälle mit 179 Ausfalltagen

D 10% (hiervon 4 Unfälle aufgrund von Schnee- und Eisglätte, 2 Unfälle

6% durch „Umknicken“)

A

Abbildung 26

A B sich schneiden, stechen, reißen, stoßen, quetschen, hängen-

B bleiben oder getroffen werden

46%

36 % der Gesamtausfallzeiten, 9 Unfälle mit 141 Ausfalltagen C D C von herabfallenden Gegenständen getroffen werden 2 % der Gesamtausfallzeiten, 2 Unfälle mit 8 Ausfalltagen

B E

D von hochschnellenden, (weg)fliegenden Teilen

36%

getroffen werden

6 % der Gesamtausfallzeiten, 4 Unfälle mit 23 Ausfalltagen

E Sonstiges

10 % der Gesamtausfallzeiten, 2 Unfälle mit 39 Ausfalltagen

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Allgemeines

Chancen und Risiken für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen Möglichkeiten begrenzt.

Im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) kommunale Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Nürnberg. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet begründet die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (AbfS) den Anschluss- und Benutzungszwang des ASN als öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung. In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss- und Benutzungszwang uneingeschränkt für die Entsorgung von Privathaushalten; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz besteht für ASN kein wirtschaftliches Risiko.

In der Stadt Nürnberg war die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) neben der Annahme von Altpapier auf den städtischen Wertstoffhöfen weitgehend seit 10 Jahren über eine „gewerbliche Sammlung“ gem. § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG geregelt. Dies stellt eine Ausnahme von der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dar (§ 17 Abs. 1 KrWG). Als „gewerbliche Sammlung“ wird eine Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten durch private Entsorgungsunternehmen bezeichnet. Private Sammler konzentrieren ihre Tätigkeit auf erlösbringende Wertstoffe –z.B. Altpapier-, um sie weiter zu vermarkten. Die Erlöse aus gewerblichen Sammlungen kommen ausschließlich den privaten Sammlern zugute. Die gewerbliche Sammlung ist lediglich anzeigepflichtig, so dass es keiner Genehmigung einer solchen Sammlung durch die Stadt Nürnberg bedurfte. Eine Untersagung kommt nur dann in Betracht, wenn „überwiegende öffentliche Interessen“ einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen.

Diese gewerbliche Sammlung hat der gewerbliche Sammler, eine Arbeitsgemeinschaft privater Entsorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen zum 31.03.2021 eingestellt, so dass die bislang „ruhende“ Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg zum 01.04.2021 wieder auflebt. Die Erfassung von Altpapier im Holsystem über die Papiertonne erfolgt ab diesem Zeitpunkt als Erfassungssystem der Stadt Nürnberg. Bis zum Abschluss, des laufenden, nach EU-Wettbewerbsrecht durchgeführten Offenen Vergabeverfahrens wird der Entsorgungsbedarf in Form einer abgeschlossenen „Notbeauftragung“ durchgeführt. Seit dem 01.08.2021 hat der ASN gemäß § 22 KrWG Dritte mit der Sammlung, dem Transport und der Vermarktung von Altpapier aus dem Entsorgungsgebiet der Stadt Nürnberg beauftragt.

Für den wachsenden Anteil an Verpackungsmaterial im Bereich der PPK liegt die Zuständigkeit bei den Systembetreibern. Im Rahmen der noch abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung ist hier für die Mitbenutzung der kommunalen Sammlung ein Ersatz der anteilig durch Sammlung und Transport entstehenden Aufwendungen zu verhandeln. Für den kommunalen Anteil (Zeitungen/ Zeitschriften usw.) rechnet der ASN unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Vermarktungserlöse mit einer Mehrbelastung in Höhe von ca. 1,0 Mio. Euro jährlich.

Die weiterhin grassierende Pandemie (Covid-19) ändert diese Einschätzung kaum. Derzeit findet die Mülleinsammlung vollumfänglich statt. Im Falle einer (teilweisen) Einstellung der Restmüllabfuhr können zwar Mehrkosten entstehen (z.B. durch Einsatz von Fremdpersonal), Gebührenausfälle sind im Bereich der Systemabfuhr jedoch ausgeschlossen, da die Abfallgebühr gemäß Gebührensatzung je turnusgemäße (nicht tatsächliche) Abfuhr erhoben wird. Sollte das zur Aufrechterhaltung des Betriebs in der Müllverbrennungsanlage eingesetzte Fachpersonal aufgrund der Pandemie nicht mehr im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen, besteht das Risiko, dass die Anlage vollständig heruntergefahren und abgeschaltet werden müsste. Für diesen Fall verfügt der ASN auf dem Gelände der Reststoffdeponie Süd über ein 39.700 m² großes Zwischenlager auf welchem die anfallenden Restmüllabfälle balliert und zwischengelagert werden könnten um sie nach Ende der Krisensituation „nachholend“ der Verbrennung zuzuführen. Einnahmeausfälle beträfen in diesem Fall also lediglich den Bereich nicht überlassungspflichtiger Abfälle (energetische Verwertung), soweit diese nicht auch nachgeholt werden (können). Allerdings erfordert die Zwischenlagerung und Ballierung der Abfälle zusätzlichen, logistischen Aufwand.

Der seit Februar dieses Jahres von Russland geführte Krieg in der Ukraine hat zumindest mittelbare Auswirkungen auf den ASN, da die erhöhten Energie- und Treibstoffkosten sich wirtschaftlich in den Aufwendungen niederschlagen.

3.2 Entwicklung der Gebühren

Aufgrund der guten Auslastung der Müllverbrennungsanlage bei gleichzeitig guter technischer Verfügbarkeit und wegen der aktuell günstigen Kapitalmarktsituation, konnten die in der Schlussphase des letzten Kalkulationszeitraums (2015-2018) erwirtschafteten Überschüsse im neuen Kalkulationszeitraum dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen. Die Verbrennungsgebühr konnte infolgedessen ab 2019 erneut deutlich gesenkt werden. Der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum endet 2022, so dass die Verbrennungsgebühr ab 2023 neu kalkuliert wird.

Ein wesentlicher Kostenbestandteil im Gebührenhaushalt Müllabfuhr ist die Beseitigung der gesammelten Restabfälle in der Müllverbrennungsanlage (ca. 42 % des Gebührenbedarfs). Die Senkung der Verbrennungsgebühr ab 2019 führte zu einer deutlichen Entlastung dieses Gebührenhaushalts, so dass in dem aktuellen Kalkulationszeitraum ab 2020 die Abfallgebühr auf 0,045 EURO/Ltr. gesenkt werden konnte.

Aufgrund der Gebührenentwicklung wurde im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2022 (erstellt im ersten Halbjahr 2021) eine Umsatzsteigerung auf 76,59 Mio. und ein handelsrechtlicher Fehlbetrag in Höhe von 5,52 Mio. EURO antizipiert.

3.3 Deponien

Die mit der Deponieverordnung aus dem Jahr 2001 und der Ablagerungsverordnung aus dem Jahr 2003 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, führten seit Juni 2005 bundesweit zu Deponieschließungen, da es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist, unbehandelte Abfälle abzulagern. Nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle auf Deponien hat sich die Anliefermenge auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd zunächst bei jährlich ca. 6.000 t Abfall eingependelt. Zwischenzeitlich sind, nach einem durch die Brandereignisse in der MVA in 2010 und 2011 verschuldeten „Zwischenhoch“, die Anliefermengen an de-

ponierbaren Abfällen noch weiter, auf weniger als 5.000 t/a gesunken. Aufgrund einer andauernden Großbaumaßnahme eines Zweckvereinbarungspartners und der damit verbundenen Anlieferung zu deponierender Abfälle wurde der Trend der Vorjahre zur Rückläufigkeit von Anliefermengen zur Deponie umgekehrt. Das Berichtsjahr 2021 wurde mit einer Anliefermenge von 7.562 t abgeschlossen.

Insgesamt wurden auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd (ohne Bauschuttdeponie) bisher (Stand: 31.12.2021) ca. 1.455.073 m³ Abfälle abgelagert. Aktuell verfügt die Deponie noch über ein Netto-Restvolumen von ca. 44.927 m³ (Abfälle einschl. Einbaumaterial). Dieser Wert liegt nur 2.960 m³ unter dem Ende 2020 angenommenen Restvolumen, obwohl die Anliefermengen 2021 bei fast 40.000 t lagen. Das dennoch vergleichsweise hohe verbleibende Volumen ist auf ein neues Vermessungsmodell - das sogenannte „Stellflächenmodell“ - zurückzuführen. Die Vermessung wurde im Januar 2022 durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg durchgeführt.

Die deponiebautechnischen und bautechnisch betriebsnotwendigen Einrichtungen der Deponie finden in den nächsten Jahren ihr „technisches“ Ende; sie sind also abgewirtschaftet, nicht mehr funktionsfähig und müssten deshalb mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Die Gebühreneinnahmen aus der bisherigen durchschnittlichen Anliefermenge könnten gerade noch die Betriebskosten, nicht mehr aber Reinvestitionsaufwand bzw. Instandsetzungsaufwand decken. Die nach gesetzlicher Anforderung gebildete Rückstellung für die geplante Stilllegung im Jahre 2023 und die mehr als 30-jährige Nachsorge des Deponiekörpers bis ins Jahr 2057 hat jahrelang zu handelsrechtlichen Verlusten (deponieseitig) geführt, die das handelsrechtliche Ergebnis des ASN belastet haben und aus den Deponiegebühren, erst Ende 2022, bei unverändertem Abfallzustrom, ausgeglichen sein werden.

Der für den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zuständige Werkausschuss des Nürnberger Stadtrates hat deswegen in seiner Sitzung vom 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die aufbereitete Schlacke als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle, wie KMF -künstliche Mineralfasern- und asbesthaltige Abfälle) zu verwenden, um auf diese Weise ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept bis zur Deponieschließung entwickeln zu können.

Die bei der Überwachungsbehörde „Regierung von Mittelfranken“ anfänglich vorhandenen Bedenken gegen diese Vorgehensweise konnten ausgeräumt werden, sodass seit 28. Oktober 2013, wie bereits im Kapitel „Müllverbrennungsanlage“ eingeleitet, die mit ersten Verwertungsschritten aufbereitete MVA-Schlacke zu einem größeren Anteil (rd. 80 % des in den nächsten 10 Jahren aufkommenden Gesamtanfalls) als Deponie-Ersatzbaustoff, sowohl zum Einbau und zur Abdeckung der bis einschließlich 2022 noch angelieferten Abfälle, insbesondere für KMF1-Abfälle, als auch zur Profilierung von Böschungen, für den Straßen- und Wegebau und zur Fertigung einer gasgängigen Ausgleichsschicht für die Kassettenabdeckungen (Osterweiterung) eingesetzt wird. Der weitaus kleinere Teil (< 20 %) dient zunächst der Verfüllung der Deponie an definierten Ablagerungsorten – bis zum Erreichen der Restverfüllungsmenge.

Er könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein „Urban Mining“ im Sinne einer „Sekundärrohstoffmine“ erleichtern; die räumlich begrenzte und konzentriert abgelagerte und jederzeit verfügbare Schlacke bietet damit ein zukunftsgerichtetes Potenzial zur Nutzung vorhande-

1 Künstliche Mineralfasern

ner Ressourcen. Dieser „Verwertungsgedanke auf Vorrat“ ist nach Meinung des ASN einem Verwertungsgebot, wie es das Abfallrecht formuliert, mindestens gleichwertig anzusehen mit einer kurzfristigen Verwertung nach bisherigem Muster (z.B. Rekultivierung aufgelassener Industriestandorte zur Profilierung).

Mit dem vorbeschriebenen Szenarium entfallen die bisher an einen Dritten für die Verwertung der Schlacke zu erstattenden Kosten sowie Aufwendungen an Externe für die Bereitstellung von Baustoffen. Diese Ersparnisse stehen zur Finanzierung der Deponie zur Verfügung. Die Abgabe der Schlacke aus der Nürnberger MVA erfolgt gegen interne Leistungsverrechnung (– Entgelt –) in Höhe von 44,00 EURO/t (2021). Damit können Risiken für die wirtschaftliche Situation der Stadt Nürnberg minimiert werden. Das gebührenstützende Entgeltmodell wurde von einem externen Gutachter am 29.03.2012 bestätigt. Die, über das Restverfüllungsvolumen der Deponie und über den dortigen Ersatzbaustoffbedarf hinausgehenden Schlackenmassen, sollen einer externen Verwertung zugeführt werden.

Die der Deponie zugeführte Menge aus Abfällen zur Beseitigung und MVA-Schlacke betrug in 2021 insgesamt 39.693 t (Vorjahr 43.641 t).

Entwicklung abgelagerter Abfälle von

2012 bis 2021

57.453 t 59.499 t 60.000 t 53.282 t 51.487 t 50.000 t 42.848 t 44.908 t 43.641 t 39.693 t 40.000 t

Abbildung 27

30.000 t

20.000 t 7.547 t10.679 t

10.000 t

0 t

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle der Klasse II bis zum 31.12.2022 (Schließung der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd und anschließender Beginn der Stilllegungs- und Nachsorgephase) und über den Schließungstermin hinaus, bis etwa Mitte des Jahres 2023, ist gewährleistet. Bis zur Schließung der Deponie ist das „Schlacken-Verwendungsszenarium“ ganz individuell „aus einer Hand“ steuerbar, sodass unmittelbar auf heute noch nicht absehbare Beseitigungsbedarfe reagiert werden könnte. Auch eine satzungsgemäße Mengenbegrenzung zur Annahme faserhaltiger Abfälle auf der Deponie, wird zur „Schonung“ von Deponievolumen beitragen; die satzungsgemäße Mengenbegrenzung für faserhaltige Abfälle soll nach Begutachtung im Werkausschuss ASN und Beschlussfassung im Stadtrat, zum 01.06.2022 in Kraft treten.

Die Entsorgungssicherheit über den Schließungstermin hinaus ist aufgrund diesbezüglicher Regelungen in der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land, der nach Schließung der Deponie Nürnberg-Süd für eine Deponie-Nachfolgelösung zu sorgen hat, gewährleistet.

Die beiden, mit den Bayerischen Staatsforsten in den Jahren 1978 und 1991 abgeschlossenen Mietverträge (Deponieflächen der Deponie Nürnberg-Süd) einschließlich der mittlerweile insgesamt 14 Nachträge wurden im März 2018 zu einem Vertragswerk zusammengeführt sowie hinsichtlich der Flächendaten und Bedingungen aktualisiert und neu aufgelegt. Nach Rekultivierung von Teilflächen sollen diese an den Vermieter zurückgegeben werden. Im Neuvertrag ist eine Option zur Kapitalisierung von langfristigen (zum Teil „ewigen“) Mietzahlungen („Nichtnutzbarkeitsentschädigungen“) für Flächen, die in die Nachsorgephase überführt werden, vorgesehen. Diese Kapitalisierungsmöglichkeit konnte in 2021 noch nicht realisiert werden. Voraussetzung für die beschriebene Kapitalisierung langfristiger Mietzahlungen ist gem. DepV die Entfernung der Umzäunung um die zur Nachsorge und Rückgabe vorgesehene Fläche. Demgegenüber stehen aktuelle Forderungen des Naturschutzes, die Fläche der Öffentlichkeit zu Gunsten der Naturbelassenheit noch nicht zugänglich zu machen. Eine Einigung unter Einbeziehung aller beteiligten Stellen soll baldmöglichst herbeigeführt werden, damit eine Flächenrückgabe erfolgen kann.

3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA

Die EU-Kommission hat bei Mitgliedsstaaten wie England, Irland und Polen die dort regelwidrig gehandhabte Deponierung verbrennbarer Abfälle kritisiert und die Zuführung dieser Abfälle in entsprechende Entsorgungs-/Verwertungsanlagen gefordert. Aufgrund dieser Maßnahmen haben sich die Verwertungs- und Entsorgungswege, aber auch das Preisgefüge für Verwertungsleistungen in Deutschland seit 2015 verändert. Insbesondere aus England und Irland importierte Abfälle in Verbrennungsanlagen im Norden, Nordwesten und Osten Deutschlands haben dort zur Auslastung bis an die Kapazitätsgrenzen geführt, so dass regional ansässige Industrie und Gewerbe nun Entsorgungsmöglichkeiten, insbesondere in Bayern erstmals verstärkt nutzt. Diese, kurzfristig einsetzende Massenverschiebung hat auch die Nürnberger Anlage (MVA) erreicht, so dass seit 2015 der Anteil der energetischen Verwertung gewerblicher Abfälle deutlich (um ca. 85 % ggü. 2014) angestiegen ist. Der beschriebene Trend hält noch immer an.

Allerdings darf die technische Verfügbarkeit der Nürnberger Anlage zur Beseitigung von Abfällen (hoheitliche Aufgabe) nicht gefährdet werden, so dass die Gesamtannahmemenge für Abfälle zur energetischen Verwertung (aus dem gewerblichen Bereich) zur Abwendung diesbezüglicher technischer Risiken auf ein vertretbares Maß zu deckeln war. Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte nicht nur ein weiterer Anstieg der Gesamtannahmemenge an Abfällen zur energetischen Verwertung verhindert werden, sondern diese kontinuierlich deutlich um insgesamt 47,9 % seit 2015 auf nun 23.338 t in 2021 (Senkung um 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr) reduziert werden. Die im Jahr 2017 und für die Folgejahre eingetretene Verbesserung der Erlössituation für die energetische Verwertung, trägt zur Stützung der Verbrennungsgebühr (für Abfälle zur Beseitigung - hoheitlicher Bereich) bei und kommt dem Gebührenhaushalt im folgenden Kalkulationszeitraum zu Gute. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme zulässiger Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlagen in den o.g. Ländern wird die aktuelle Entwicklung allerdings wieder deutlich abflauen.

3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen

Der ASN hat im gesamten Stadtgebiet insgesamt 6 Wertstoffhöfe an strategisch zentral gelegenen Standorten im jeweiligen Einzugsgebiet eingerichtet, die derzeit vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) betrieben werden.

Schaubild Wertstoffhofstandorte:

Abbildung 28

Im Zuge der mit dem Umbau des Frankenschnellwegs (Umverlegung von Fernwärmeleitungen und sonstigen Sparten) und der Zusammenfassung dezentral gelegener Betriebsteile des Eigenbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum“ (SÖR) im Anwesen „Am Pferdemarkt“ verbundenen Planungen und Baumaßnahmen auf der Fläche des jetzigen Wertstoffhofs wird die Verlegung des im Schaubild unter Nr. 1 geführten Wertstoffhofs in Nürnberg-Schweinau/St. Leonhard (Am Pferdemarkt 23) notwendig. Die Verlegung des Wertstoffhofes an den neu gefundenen Standort in der Uffenheimer Straße wird über einen Grundstückstausch realisiert, welchem der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.02.2019 bereits zugestimmt hat. Die Entwurfsplanungen für den neuen Wertstoffhof sind bereits weit fortgeschritten und eine diesbezügliche Berichterstattung im Werkausschuss zur Vorbereitung einer anschließenden Genehmigungsplanung ist im Dezember 2021 erfolgt. Durch besondere Anlagen und Einrichtungen und die besondere bauliche Gestaltung soll die Qualität des neuen Wertstoffhofs, sowohl im Hinblick auf die demografische Entwicklung (Versatzebenen zur Einwurfserleichterung, z.B. für mobilitätseingeschränkte Personen, konsequente Trennung zwischen Besuchs- und Betriebsverkehr), als auch unter besonderer Berücksichtigung der Förderung der Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Einrichtung eines "Repair-Cafes") zukunftsfähig gemacht werden. Dabei wurde auch berücksichtigt, den Wertstoffhof klimaneutral und bilanziell energieautark zu gestalten, d.h. die zum Betrieb benötigte Energie (Heizung/Warmwasser, Betriebsstrom, Ladestation für Elektro-Kfz, etc.) wird durch ausreichend dimensionierte Photovoltaik-Anlagen mit Pufferspeicher (für "dunkle Stunden") generiert.

Die voraussichtlichen Baukosten (Gesamtkosten inkl. der Baunebenkosten) belaufen sich auf 18.400.000 EURO. In der im November 2021 erarbeiteten Baukostenschätzung sind Teuerungen gemäß Baupreisindizes für das Jahr 2023 (differenziert prognostiziert für die Lose "Tiefbau", "Hochbau" und "Technische Gebäudeausstattung") berücksichtigt worden.

Darüber hinaus betreibt der ASN insgesamt 7 Gartenabfallsammelstellen (im Stadtteil Bauernfeind: Schnorrstraße, Ecke Ebermayer Straße, im Stadtteil Langwasser: Liegnitzer Straße gegenüber der Einmündung zum Franz-Reichel-Ring, im Stadtteil Schafhof: Otto- Kraus-Straße, im Stadtteil Reichelsdorf: Rehlinger Straße an der Ecke zur Schalkhaußer Straße, im Stadtteil Worzeldorf: Spitzwegstraße am Parkplatz alter Kanal, im Stadtteil Ziegelstein: Andernacherstraße und im Stadtteil Gebersdorf: Willstätter Straße). Die Gartenabfallsammelstellen in Schafhof und Gebersdorf sind personell betreut.

In der Sitzung des Werkausschusses ASN vom 08.07.2020 wurde der Abschluss eines Anschlussmietvertrags für die nun auf ca. 1.680 m² erweiterte Fläche zur Errichtung einer personell betreuten Gartenabfall-Sammelstelle, in der Andernacher Straße (Stadtteil Ziegelstein) beschlossen. Der neu abgeschlossene Mietvertrag hat eine Laufzeit bis mindestens 30.06.2035. Durch eine besondere bauliche Gestaltung und personelle Ausstattung soll die Qualität der Gartenabfall-Sammelstelle, auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung (Unterstützung mobilitätseingeschränkter Personen, Versatzebenen, Trennung zwischen Besucher- und Betriebsverkehr) und zur Optimierung einer „sozialen Kontrolle“ verbessert werden, um besser geordnete Verhältnisse auf der Sammelstelle und bei der Anlieferung von Gartenabfällen zu gewährleisten. Die Genehmigungsplanung konnte bis Ende 2021 abgeschlossen werden, so dass sich das Bauprojekt derzeit in der Baugenehmigungsphase befindet. Die Eröffnung der Gartenabfallsammelstelle wird nach heutigem Planungsstand Anfang 2023 erwartet. Die voraussichtlichen Bau-Gesamtkosten dürften sich auf ca. 2,0 Mio. EURO belaufen.

3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der

Stadt Nürnberg

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist am 01.06.2012 in Kraft getreten und wurde in Umsetzung der geänderten Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und einzelner Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie mit Wirkung zum 29.10.2020 novelliert. Darüber hinaus wurden mit der Novellierung des KrWG flankierende nationale Regelungen zur Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts mit Blick auf die Erreichung einer verbesserten Kreislaufschließung und Ressourcenschonung geschaffen. Hierzu gehört insbesondere die Erweiterung der Produktverantwortung durch eine Obhutspflicht, die nachfolgend näher beschreiben wird. Hauptziel des Gesetzes ist die (verstärkte) Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Dies soll durch konsequente Maßnahmen der Vermeidung bereits im Vorfeld der Abfallentstehung und zur Verwertung von Abfällen gewährleistet werden.

Das KrWG ordnet deshalb den Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung folgende Rangfolge zu:

  1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. Sonstige Verwertung 5. Beseitigung

Die Punkte 2 bis 4 sind Verwertungsmaßnahmen. Vorrang hat die Maßnahme, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.

Im KrWG sind die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung (Verwertung und Beseitigung) festgelegt sowie Pflichten von Erzeugern, Besitzern von Abfällen und anderen Abfallwirtschaftsbeteiligten (Händler, Makler, Sammler, Beförderer etc.), Zulassungsverfahren und die Überwachung geregelt. Zu den Bestimmungen zählen die Getrenntsammlung und das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle. Die Obhutspflicht, die die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der vertriebenen Produkte verlangt und deren Entsorgung nur als „ultima ratio“ zulässt, ist ein Thema bei der Produktverantwortung von Herstellern und Vertreibern. Länder-Abfallvermeidungsprogramme oder ein Bundes-Abfallvermeidungsprogramm werden gefordert. Außerdem bestehen Vorgaben für die Beschaffung der öffentlichen Hand, wonach die Stellen und Institutionen des Bundes verpflichtet werden beim Einkauf, Produkte explizit zu „bevorzugen“, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen.

Weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. das Elektro- und Elektronikgeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetz, die Bioabfallverordnung, die Gewerbeabfall- und Altholzverordnung, Abfallverzeichnis- und die Nachweisverordnung ergänzen und konkretisieren das KrWG. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie ist Bestandteil des „EU-Legislativpaketes zur Kreislaufwirtschaft“, das darüber hinaus noch Änderungen anderer EU-Richtlinien wie etwa der Elektround Elektronikgeräte-, Verpackungs- und Batterierichtlinie enthält. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht mit Änderungen der jeweiligen Bundesgesetze erfolgt in gesonderten, teilweise bereits laufenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren, deren Abschlüsse im Jahr 2021 erwartet werden.

Die Stadt Nürnberg ist bereits auf allen fünf Stufen der seit Juli 2012 geregelten Abfallhierarchie aktiv. Der kommunale Entsorger ASN besitzt in der Sammlung und Verwertung einer Vielzahl von Abfallströmen ein hohes Maß an Erfahrung und leistet bei der Abfallvermeidung und beim Recycling schon heute einen wesentlichen Beitrag zu einer ressourcenschonenden Abfallwirtschaft.

Der ASN hat in den letzten Jahrzehnten vielfältige Erfassungs- und Verwertungsstrukturen und umfangreiches Erfahrungswissen aufgebaut und wird sich auf dieser Grundlage in den weiteren Umsetzungsprozess zur Erhöhung der Ressourceneffizienz aktiv einbringen. Dabei muss der ökoeffizienten Weiterentwicklung und Optimierung der kommunalen Erfassungsstrukturen für Siedlungsabfälle eine besondere Bedeutung zukommen.

Entsprechend der Abfallhierarchie wird die Stadt Nürnberg die Vermeidung und Wiederverwendung von Abfällen in den Vordergrund stellen und ihre Aktivitäten im Bereich Gebrauchtwarenkaufhäuser, Tauschbörsen und Verschenkmärkte ausbauen.

Priorität hat ferner die Erfüllung der Trenn- und Recyclingpflichten, die der nationale Gesetzgeber mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz im Jahr 2012 aufgestellt hat. Seit dem 01. Januar 2015 müssen Bioabfälle, Papier, Glas, Metalle und Kunststoffe grundsätzlich flächendeckend getrennt erfasst werden.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das den Grundsatz der kommunalen Entsorgungsverantwortung für die Haushaltsabfälle bestätigt hat, bietet hierfür die erforderliche Planungssicherheit, sofern es dem gesetzgeberischen Willen entsprechend vollzogen wird. Aus Sicht des ASN muss die Hausmüllentsorgung den Bürgerinnen und Bürgern „aus einer Hand“ angeboten werden, zumal es auch dem allgemeinen Verständnis der Bürgerinnen und Bürger entspricht, dass die Kommune für ihren Haushaltsabfall zuständig ist. Die Aufsplittung der Entsorgungszuständigkeit in eine solche für Verpackungsabfälle (Duale Sys-

teme) und in eine solche für die übrigen Haushaltsabfälle (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) hat sich nicht bewährt, sondern zu intransparenten, ineffizienten und unwirtschaftlichen Strukturen geführt.

Der ASN als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kann im Rahmen seiner Abfallberatungspflicht nach § 46 KrWG lediglich auf die Möglichkeiten zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen hinweisen; im Rahmen seiner gesetzlichen und schwerpunktmäßig zu erfüllenden Aufgaben zur Abfallbewirtschaftung kann er keinen weiteren Beitrag zur Vermeidung mehr leisten, da Vermeidung eben nur greifen kann, bevor Stoffe, Materialien oder Erzeugnisse zu Abfall geworden sind.

Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft hin zu einer Abfallbewirtschaftung mit der Gewinnung von Sekundärrohstoffen („Verwertung“) setzt eine Ausdehnung und Optimierung der getrennten Erfassung von Abfällen voraus. Mittelfristig gibt daher das Kreislaufwirtschaftsgesetz das Ziel vor, durch Vorbereitung zur Wiederverwendung und durch Recycling von Siedlungsabfällen stufenweise ab 2020 (mindestens 50 Gewichtsprozent) bis 2035 mindestens 65 Gewichtsprozent zu erreichen.

Die vorgegebenen Quoten für das Recycling/ die Verwertung der spezifischen Abfallarten wurden 1:1 von der EU-Abfallrahmenrichtlinie in das KrWG übernommen. Einheitliche und strengere Regeln für die Berechnung der Recyclingraten sollen dafür sorgen, dass die tatsächlichen Fortschritte hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft besser überprüft werden können. Die Vereinheitlichung der Berechnung der Recyclingquoten war längst überfällig, da in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bisher vier verschiedene Berechnungsmethoden zur Anwendung kamen. Dies machte die Führung einer europaweit vergleichbaren Statistik zu Siedlungsabfällen unmöglich.

Basis für die Quotenberechnung ist nach den neuen europarechtlichen Vorgaben die Abfallmenge, die der letztendlichen Verwertungsanlage zugeführt wird, nicht mehr der Input in die vorgeschaltete Sortieranalage. Hieraus folgt eine indirekte Verschärfung der Recyclingquoten im Vergleich zur ursprünglichen Fassung. Zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an das Recycling von Abfällen wird vor allem die Getrenntsammlungspflicht von Abfällen (spezifiziert nach Abfallarten) gestärkt (§ 5a Abs. 1 KrWG). Soweit es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen handelt, werden die Aufgaben an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gerichtet (§ 20 Abs. 2 KrWG). Die gestiegenen Anforderungen an das Recycling können nur bei einem fairen Wettbewerb zwischen privater und kommunaler Abfallwirtschaft erfüllt werden. Hersteller und Vertreiber dürfen im Rahmen der freiwilligen Produktverantwortung auch Abfälle zurücknehmen und verwerten, die aus „Fremderzeugnissen“ stammen (z.B. Textilien anderer Hersteller); sie müssen alle Abfälle aber „hochwertig“ verwerten und dies für mindestens 3 Jahre garantieren. Bei gewerblichen Sammlungen, die Abfälle der Haushalte verwerten (Papier, Textilien) können die betroffenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften genauso einklagen, wie gewerbliche Sammler – es besteht „prozessuale Chancengleichheit“. Da unter Siedlungsabfällen gemäß der nun im Gesetz eingefügten Definition neben dem Hausmüll einschließlich Sperr- und Geschäftsmüll auch der hausmüllähnliche Gewerbeabfall zu zählen ist, wird eine neue, erweiterte Form der Abfallbilanzierung festgelegt werden müssen, die geeignet ist, den gesetzlichen Erfassungswert zu bestimmen.

Ein stoffliches Ressourcenpotenzial mit Wertschöpfungsmöglichkeiten im Hausmüll wird bei Elektro-Altgeräten gesehen, insbesondere wegen ihres Gehalts an wertvollen Edelmetallen wie Gold und Silber. Gerade diese Elektro-Kleingeräte sind jedoch für eine gemein-

same Erfassung mit anderen Abfällen (auch Wertstoffen) in den Wertstoffhöfen nicht geeignet. Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden.

Ziel für Nürnberg ist es, weitere Sammelanreize, wie z.B. durch die im September 2013 erprobungsweise gestarteten und seit Oktober 2014 fest etablierten, zusätzlichen Sammelsysteme und Aktionen für Elektro-Kleingeräte, zu geben und damit die Verwertungsquote zu erhöhen.

Ein weiteres wichtiges stoffliches Ressourcenpotenzial im Abfall stellen die Bioabfälle dar. Bei diesen, biologisch abbaubaren, pflanzlichen Abfällen handelt es sich insbesondere um Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle sowie Nahrungs- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus Gaststätten- und Cateringgewerbe sowie aus sonstigen Herkunftsbereichen.

Der ASN wird insbesondere versuchen, die Nutzung der Biotonne, die in Nürnberg flächendeckend zur Verfügung steht, zu intensivieren. Hierzu soll neben einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit auch geprüft werden, ob die Bürgerinnen und Bürger ihrer Verpflichtung zur getrennten Erfassung von Bioabfällen tatsächlich nachkommen und/oder ob die praktizierte Eigenkompostierung nur angegeben wird, um keine Biotonne aufstellen zu müssen. Neben der Sammlung in der Biotonne werden die Erfassung von Grünabfällen in den Gartenabfallsammelstellen und die ganzjährige Sammlung in den Wertstoffhöfen weitergeführt. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Angeboten ermöglicht der ASN seit dem Jahr 2016 die optionale Nutzung der „Biotonne extra“ und „Biotonne extra Z“. Durch die Bereitstellung des zusätzlichen Behältervolumens (im Vergleich zur Standardtonne, die kostenneutral dem Restmüllbehälter beigestellt ist) im Holsystem entfallen für Bürgerinnen und Bürger die Transportwege zur Entsorgung des Grüngutes bei den Gartenabfallsammelstellen bzw. auf den Wertstoffhöfen. Ferner wird die getrennte Erfassung von Küchenabfällen aus der Gastronomie und anderen Herkunftsbereichen als sinnvolle Verwertungsmaßnahme in den Fokus der Abfallberatung gestellt.

Mit der, vom Stadtrat am 23. Juli 2014 beschlossenen Neuauflage des „Klimafahrplan 2010 bis 2050“ verfolgt die Stadt Nürnberg das ambitionierte Ziel, bis 2050 die CO2-Emissionen um 80% gegenüber 1990 zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang hat der der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) in 2017 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um mögliche Optimierungspotenziale bei der Bioabfallverwertung (im Wesentlichen waren die sog. „Bioabfälle aus Haushalten“ -aus der Biotonne) aufzuzeigen und verschiedene Handlungsalternativen des ASN in Bezug auf die künftige Verwertung der Bioabfälle, auch im Hinblick auf eine CO2-Emissionsreduktion, darzustellen und zu bewerten.

Aus dem durchgeführten Verfahrensvergleich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Stoffströme sind sowohl die Vergärung als auch die geschlossene Kompostierung als zielführende Verwertungsverfahren für die Bioabfälle des ASN empfohlen worden. Aus der Bewertungsmatrix ergaben sich aus ökologischer Sicht leichte Vorteile für die Vergärung (Biomüllvergärung, bivalent mit Wärmesenke und zur Stromgewinnung), wobei die Bewertung der ökonomischen Aspekte (hier: Transportwege/Transportaufwand) von der Standortnähe der Vergärungsanlage und der Energieverwendung (Stromgewinnung und Wärmeabnahme) abhängig sind.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg Eigenbetrieb Stadt Nürnberg, Nürnberg, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jah-

resabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat-

zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und

des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul-

tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

beabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.

ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-

stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen.

modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Nürnberg, 25. April 2022

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Edenhofer Mayer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Nachweis der Feststellungen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und

Wirtschaftsführung nach § 53 HGrG

Die Leitung des Eigenbetriebs hat uns beauftragt, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung nach § 53 HGrG zu prüfen.

Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenle-

gung der Organbezüge

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf-

nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?

Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Geschäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung des ASN. Für die Werkleitung wurde vom Werkausschuss am 18. Februar 1999 eine Geschäftsanweisung erlassen. Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.

b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden

Niederschriften hierüber erstellt?

Im Geschäftsjahr 2021 haben 5 Werkausschusssitzungen sowie 3 Stadtratssitzungen stattgefunden; es wurden jeweils Niederschriften für die nichtöffentlichen und öffentlichen Sitzungsteile erstellt, die wir eingesehen haben.

c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Entfällt.

d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-

xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreiz-wir-

kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Der Eigenbetrieb macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch; die Inanspruchnahme ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung gerechtfertigt.

Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums

Fragenkreis 2:

Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a) Gibt es einen, den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationplan,

aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefug-

nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Für den ASN existieren ein Organisationsplan sowie ein Organigramm, aus denen Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich werden. Eine Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt ständig. Die Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnisse der Werkleitung sind in der Werkleitungsverfügung Nr. 1 vom 21. September 1999, angepasst zum 1. Juli 2010, die Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse des Zweiten Werkleiters und der Bereichsleiter in der Werkleitungsverfügung Nr. 8 vom 4. Juli 2000, geändert zum 1. Juni 2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014, geregelt und durch Stadtratsbeschluss vom 11.05.2020 im Rahmen der Ratskonstitution zur Übertragung bestimmter Personalbefugnisse an die jeweils Ersten Werkleiter/innen, pauschal für alle städtischen Eigenbetriebe, angepasst. Diese Anpassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses vom 07.10.2020 durch Beschlussfassung in die Geschäftsanweisung für die Werkleitung von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (GA- ASN) übernommen.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren

wird?

Wir fanden bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Regelungen nicht eingehalten worden sind.

c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku-

mentiert?

Vorkehrungen zur Korruptionsprävention sind in der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON) unter Nr. 3.3.5 enthalten. Außerdem ist eine zentrale Anlaufstelle für Korruptionsbekämpfung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg eingerichtet. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb COMPLIANCE-Richtlinien in das bestehende Managementsystem implementiert, die sich eingehend mit der Thematik befassen.

d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht ein-

gehalten werden?

Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssatzung, der Werkleiterverfügungen Nr. 1 und 8 sowie in den FB-ASN geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt anhand der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Basis des nationalen und supranationalen Vergaberechts (UVgO und GwB) sowie des Handbuchs des Managementsystems für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz, einschließlich der eingebundenen Compliance-Richtlinien von ASN.

Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten.

e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal-

tung, EDV)?

Alle wichtigen Verträge von ASN sind ordnungsgemäß dokumentiert und in einem Tresor im Kaufmännischen Bereich aufbewahrt.

Fragenkreis 3:

Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den

Bedürfnissen des Unternehmens?

Das Planungswesen des ASN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan mit vierjährigem Planungshorizont. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens.

b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung der Zwischenberichte untersucht, ansonsten nur sporadisch. Regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche sind geplant.

c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den

besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. ASN verfügt über eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, deren Ergebnisse mit zusätzlichen Kostenträgerdaten zur Betriebsabrechnung führen. Die Betriebsabrechnungen eines Kalkulationszeitraums stellen die Basis für die Gebührenberechnung dar.

d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditäts-

kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Der Finanzbedarf und die Liquiden Mittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Stadtkasse der Stadt Nürnberg sowie den Konten bei der Sparkasse Nürnberg durch die Finanzbuchhaltung disponiert.

e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden

sind?

Siehe Antwort zu Frage d).

f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?

Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen

zeitnah und effektiv eingezogen werden?

Die satzungsgemäßen Gebühren werden durch Grundabgabenbescheide über das Steueramt der Stadt Nürnberg eingezogen. Andere Gebühren und Forderungen werden grundsätzlich sofort, monatlich oder quartalsmäßig zeitnah in Rechnung gestellt.

g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-

fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Ein eigenständiger Controllingbereich besteht größenbedingt nicht. Das Controlling wird durch das Rechnungswesen und durch die Bereichsleiter als Kostenstellenverantwortliche für den jeweiligen Aufgabenbereich wahrgenommen.

h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Über-

wachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be-

teiligung besteht?

Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.

Fragenkreis 4:

Risikofrüherkennungssystem

a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt

werden können?

Durch das Kostendeckungsprinzip und den Anschluss- und Benutzungszwang sind im wirtschaftlichen Bereich keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Dem Kostendeckungsprinzip entsprechend, werden die Gebühren in ihrer Höhe auf Grund von Soll-/Ist-Vergleichen und der Planvorschau angepasst. In einem "Management-Review" das jeweils den Zeitraum von Juli bis Juni des Folgejahres (letztes Management-Review vom 10.08.2021 für den Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2021) umfasst, sind die Änderungen rechtlicher und/oder betrieblicher Rahmenbedingungen beschrieben und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die betriebliche

Tätigkeit bewertet. Dieses Management-Review wird durch die Berichte des Bereichs "Entsorgungsanlagen" und der Beauftragten (Gefahrgut, Sicherheit, Arbeitssicherheit) ergänzt. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben

sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Die vorhandenen Instrumente (Berichtswesen - mit Bewertung der Auswirkungen und Handlungsempfehlungen) erlauben es, bestehende technische, betriebliche und wirtschaftliche Risiken systematisch darzustellen, zu bewerten und fortzuschreiben.

c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Siehe Antwort zu den Fragen a) und b).

d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem

aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-

stimmt und angepasst?

Im Rahmen des Planungswesens ja; vgl. aber Ausführungen zu Frage b).

Fragenkreis 5:

Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

Da Finanzinstrumente nicht eingesetzt werden, sind die Fragen des Fragenkreises 5 für den Eigenbetrieb nicht anwendbar.

Fragenkreis 6:

Interne Revision

a) Gibt es eine, den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/ Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion

durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg, das dem Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, wahrgenommen. Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss sind gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.

Weitere Revisionsaufgaben für Bauleistungen und Beratungsleistungen (u.A. Architektenverträge) nimmt die Abteilung „Vergabemanagement“ beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg vor. Auch dieser Revisor ist gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.

b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/

Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Siehe Antwort zu Frage a).

c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/

Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention

berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg führte im Berichtsjahr drei Kassenprüfungen durch; die entsprechenden Berichte lagen uns vor. Intern wurden zwei Kassenkontrollen vorgenommen, die Berichte lagen uns ebenfalls vor.

Das Rechnungsprüfungsamt führte 10 Prüfungen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Vergabe durch. Das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg war mit 30 Prüfungen (für ASN/gesamt) der vergaberechtskonformen Vergabe befasst. Es handelte sich hierbei um Vergaben von Revisions- und Instandsetzungsarbeiten an technischen Einrichtungen der Müllverbrennungsanlage wie Beschickung (Einfüllschacht), Verbrennungsrostanlagen, Feuerfestauskleidung, Rauchgasreinigungsanlage (Filteranlagen, Fördereinrichtungen, Saugzug) und Soleanlage, sowie von Ingenieurleistungen für den Neubau eines Wertstoffhofes und um Vergaben für den Neubau einer Schwachgasbehandlungsanlage auf der Reststoffdeponie Nürnberg Süd.

Die einzelnen Prüfvermerke sind am jeweiligen Vergabevorschlag angebracht bzw. dem jeweiligen Vergabevorschlag beigeheftet.

d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-

stimmt?

Tätigkeitsschwerpunkte wurden mit dem Abschlussprüfer bisher nicht abgestimmt.

e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um

welche handelt es sich?

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen

Revision/ Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/

Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

ASN gibt zu Feststellungen und Empfehlungen Stellungnahmen ab. Die Umsetzung wird durch das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes sowie des beim Rechtsamt angesiedelten Vergabemanagements der Stadt Nürnberg kontrolliert.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsord-

nung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans

a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Über-

wachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht

eingeholt worden ist?

Zustimmungen des Werkausschusses bzw. des Stadtrats wurden jeweils eingeholt. Die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) der Stadt Nürnberg aber sehen die Erteilung von Aufträgen im Rahmen sog. "Notstandsmaßnahmen" (Abwägung gefährdender Zustände) in der Zuständigkeit der Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ohne vorherige Begutachtung und Prüfung des Beschaffungsvorhabens vor. Ein Notstand im Sinne der VBRL liegt vor, wenn ein, "die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen, die technische Infrastruktur oder ein, die Umwelt direkt gefährdender Zustand unvorhersehbar und plötzlich eintritt oder bevorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zustands unverzüglich gehandelt werden muss, weil eine vorübergehende Sperrung, Unterbrechung oder Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist". In 2021 wurden diesbezüglich 30 Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 1,1 Mio. EUR vergeben. Über Vergabeinhalte und Vergabesummen wird einmal jährlich im Werkausschuss berichtet.

b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über-

wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Derartige Kredite wurden nicht gewährt.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen

ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen

worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.

d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des

Überwachungsorgans übereinstimmen?

Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit dem Gesetz, der Betriebssatzung, der Geschäftsordnung und den bindenden Beschlüssen des Werkausschusses übereinstimmen.

Fragenkreis 8:

Durchführung von Investitionen

a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-

tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant und auf Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft. Die Investitionen werden den Regelungen der VBRL (Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg) entsprechend durchgeführt.

b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermög-

lichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Bei größeren Investitionen (nach Schwellenwertregelung) werden das Rechnungsprüfungsamt und das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet.

c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend

überwacht und Abweichungen untersucht?

Die Investitionsbudgets werden regelmäßig überwacht.

d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?

Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

nein

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach

Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.

Fragenkreis 9:

Vergaberegelungen

a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B.

UVgO, EU-Regelungen) ergeben?

Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden.

b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-

bote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Ja; soweit sinnvoll auch dann, wenn förmliche Vergabeverfahren nicht erforderlich sind.

Fragenkreis 10:

Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet. Durch die Vorlage des Wirtschaftsplans und durch Zwischenberichte wird der Werkausschuss ausreichend informiert.

b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-

nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Der Wirtschaftsplan, die Zwischenberichte, der Jahresabschluss (mit Lagebericht) und sonstige Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.

c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah

unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-

che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?

Der Werkausschuss wurde über alle wesentlichen Vorgänge zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle liegen nicht vor.

d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf

dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?

Es fanden Sitzungen des Werkausschusses am 28.04.2021, 16.06.2021, 28.07.2021, 06.10.2021 und 08.12.2021 statt.

In 2021 gab es keine Themen, zu denen die Werkleitung auf besonderem Wunsch der Stadtratsfraktionen, berichtete.

e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder

unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte.

f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?

Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan

erörtert?

Da die Mitarbeiter/innen bei ASN, auch bei vermeintlich korrekter Aufgabenwahrnehmung schon dem Grunde nach strafrechtlich relevanten Tatbeständen ausgesetzt sein können, hat ASN den Strafrechts-Versicherungsschutz seit April 2011 auf alle Mitarbeiter/innen ausgedehnt.

Dieser Versicherungsschutz soll eine wirtschaftliche Unterstützung bei der Wahrung der mitarbeiterseitigen Interessen gewährleisten. Ein Schutz bei grob fahrlässig bzw. vorsätzlicher unerlaubter Handlung ist damit aber nicht verbunden.“

Für Drittansprüche (Haftung im Außenverhältnis) hat die Stadt Nürnberg eine Kommunale Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme abgeschlossen; in diese Police sind auch die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg eingebunden. Die Haftung im Innenverhältnis für Vermögenseigenschäden ist durch eine, ebenfalls von der Stadt Nürnberg abgeschlossene "Vermögenseigenschadensversicherung" gedeckt. Der jeweilige Deckungsumfang bestimmt sich nach den Versicherungsbedingungen.

g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs-

organs gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt

worden?

Interessenkonflikte zwischen Werkleitung und Mitgliedern des Überwachungsorgans sind nicht bekannt.

Vermögens- und Finanzlage

Fragenkreis 11:

Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Es besteht kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge-

genstände wesentlich beeinflusst wird?

Das Vermögen des Eigenbetriebs dient ausschließlich betrieblichen Zwecken und ist regelmäßig bis zum Ende der technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer gebunden; stille Reserven zumindest in nennenswertem Umfang – sind u.E. darin nicht enthalten.

Fragenkreis 12:

Finanzierung

a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions-

verpflichtungen finanziert werden?

Der Grundsatz, langfristig gebundenes Vermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital zu finanzieren, ist auf Grund der geringen Eigenkapitalausstattung nicht gewahrt. Wesentliche Investitionsverpflichtungen lagen am Abschlussstichtag nicht vor.

b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kredit-

aufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Es besteht kein Konzern.

c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver-

bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Der ASN hat im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten.

Fragenkreis 13:

Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a) Bestehen Finanzierungsprobleme auf Grund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-

tung?

ASN verfügt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die kameralen Verlustvorträge sowie die Jahresverluste 2002 bis 2004 wurden mit den Jahresgewinnen bis einschließlich 2007 getilgt. Mit den folgenden Jahresergebnissen wird insgesamt ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 81.187 ausgewiesen. Wir verweisen auf die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 EBV. Zusammen mit den laufend eingehenden Gebühren ist die Liquidität gesichert.

b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der

wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Im Jahre 2021 wurde ein Jahresverlust erzielt. Der Jahresverlust wird mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Ertragslage

Fragenkreis 14:

Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/

Konzernunternehmen zusammen?

Die Betriebszweige waren wie folgt am Jahresergebnis beteiligt:

TEUR Müllabfuhr - 7.843 Müllverbrennung - 9.391 Deponie - 958

b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Einmalige im Sinne von besonderen Vorgängen im Geschäftsjahr 2021 sind:

5,62 Mio. EUR

2,04 Mio. EUR

01.01.2020 vereinbarten „Entgeltordnung Handwerk Bayern“ und der damit verbundenen automatisierten Überführung bestimmter Berufsgruppen in eine höhere Entgeltgruppe mit einer Auswirkung in Höhe von 1,25 Mio. EUR.

c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu

unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?

Anhaltspunkte i.S. Lit c) zum Fragenkreis 14 sind nicht erkennbar.

d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Entfällt.

Fragenkreis 15:

Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeu-

tung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Im Wirtschaftsjahr 2021 wurde ein Verlust von 18,192 Mio. EUR erwirtschaftet. Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 6,000 Mio. EUR und dem Fehlbetrag des Vorjahres in Höhe von 8,666 Mio. EUR ergibt sich der deutlich höhere Fehlbetrag in Höhe von 18,192 Mio. EUR aus den in Frage 14 b dargestellten Effekten.

b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche

Maßnahmen handelt es sich?

Die wesentliche Ursache der Verlustsituation seit dem Jahr 2020 resultiert aus den gesunkenen Abfallgebühren. Diese sind in der Planung des Eigenbetriebs kalkuliert. Sie ergeben sich aus dem Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg.

Fragenkreis 16:

Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage

a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 18,192 Mio. EUR resultiert vor allem durch die in 14b/15a genannten Ursachen.

b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des

Unternehmens zu verbessern?

Der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 18,192 Mio. EUR ist im Wesentlichen durch besondere Vorgänge geprägt. Der Wirtschaftsplan 2022 sieht dem gegenüber für das Jahr 2022 einen deutlich geringeren Fehlbetrag von 5,52 Mio. EUR vor. Zur strukturellen Ursache für den geplanten Fehlbetrag für das Jahr 2022, siehe Frage 15 b.

Der ASN ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gebührenfinanziert und somit verpflichtet kostendeckend im Sinne der Vorgaben des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes zu wirtschaften. Aufgelaufene Überschüsse müssen zwingend bei nachfolgenden Kalkulationen Gebührenmindernd berücksichtigt und abgebaut werden. Eine Gebührenerhöhung zur Verbesserung der Ertragslage im Sinne einer Gewinnmaximierung würde diesen gesetzlichen Vorgaben widersprechen und wäre rechtlich unzulässig.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt

Nürnberg (ASN)

Sachverhalt (WerkA ASN):

Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.

Sachverhalt (RprA):

Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN die Entlastung zu erteilen.

Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

Gutachtenvorschlag (WerkA ASN Ö 27.07.2022):

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)

Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 14.12..2022 festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

ÖÖÖ 555

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg für 2023

Anlagen: Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023 Stellenplan-Anlage 9 zur Wirtschaftsplan-Fortschreibung

Sachverhalt (kurz):

Zur Begutachtung werden vorgelegt:

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 (gem. § 13 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung -EBV); er besteht aus:

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN:

Der Werkausschuss des Eigenbetriebes ASN begutachtet den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan 2023/2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diese mit den folgenden Inhalten zu beschließen:

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN für 2023 wird

a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 79.657 TEUR und in den Aufwendungen mit 89.537 TEUR ab.

b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.349 TEUR ab.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes ASN sind nicht vorgesehen.

  2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 9.620 TEUR festgesetzt.

  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ASN wird auf 13.280 TEUR festgesetzt.

Beschlussvorschlag Stadtrat:

Der Gutachtenvorschlag des Werkausschusses ASN vom 27.07.2022 wird zum Beschluss erhoben.

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Abbildung 29

Inhalt

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023

  1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2026 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026 4. Kassen- und Investitionskredite

Anlagen

Anlage 1: Erfolgsplan 2023 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2026 Anlage 3: Finanzplan 2023 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 Anlage 5: Vermögensplan 2023 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2022 bis 2026 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2022 bis 2026 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2023

1. Allgemeines

Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.

Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 420 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche:

1.1 Abfallwirtschaft

Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.

Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.

Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.

Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen

werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.

Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.

Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch.

ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus

zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie.

Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.

Die Aufgaben im Einzelnen sind:

 Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 85.875 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.637.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 46.000 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.685.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.

 Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.

 Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.

 Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.140 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).

 Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.

 Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.

 Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 24.900 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.

Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Aus heutiger Sicht kann nach Abschluss der Planungen mit dem Bau noch in 2022 begonnen werden. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.

 Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.

Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wird der bislang im Anwesen „Am Pferdemarkt“ befindliche Wertstoffhof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte noch in 2022 abgeschlossen werden können, so dass voraussichtlich im Frühjahr 2023 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze erhöht. Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung.

 Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.

 Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwertung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.

 Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.

 Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.

 Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.

 Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.

 Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.

 Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.

Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier

Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz -VerpackG- angemessen zu beteiligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht noch aus).

1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)

Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen.

Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen.

Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.

Im Jahr 2023 werden voraussichtlich ca. 222.200 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 136.300 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 13.400 t Gewerbeabfälle und ca. 72.500 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.

Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt.

Die CO -Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung ab 2023 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet werden. Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt und es sind verschiedene potentielle Szenarien (Messung oder Berechnung anhand von Emissionsfaktoren) zur Ermittlung der Abgabe denkbar. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde die Belastung mit der CO -Abgabe anhand der im Auftrag vom Bundesumweltministerium in diesem Frühjahr veröffentlichten Studie und auf Basis tatsächlicher Messwerte quantifiziert und eingeplant. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökologischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich.

1.3 Deponien

Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten.

Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien durch Verordnung verbindlich festgeschrieben.

Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd „notdeponiert“ (dort also endgültig beseitigt), sondern nur noch zwischengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Behandlung zugeführt werden muss. Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt. Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) zu entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachstehenden Gründen, geplant war.

Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmengen war seinerzeit eine Verfüllung des Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie bis etwa 2022/2023 ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zu verwenden. Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventionierter Gebäude-Sanierungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittlerweile etwa 90% des gesamten Zustroms zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus.

Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwändigen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in 2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tatsächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkeit entgegen zu treten und insbesondere noch für einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazitäten für schüttbare Abfälle zu gewinnen, wird eine Annahme-Mengenbegrenzungsregelung für faserhaltige Abfälle, die noch in die Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen ist, der beschriebenen Entwicklung entgegensteuern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltige Abfälle gesucht. Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis Nürnberger Land in der Verpflichtung, bei Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu kann sich der Landkreis auch der Dienste Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Landkreis Nürnberger Land schon jetzt in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd noch bis Mitte, allenfalls Ende 2023 „hinausgezögert“ werden kann, um dem Landkreis Nürnberger Land die Suche nach einer Nachfolgelösung zumindest in zeitlicher Hinsicht, zu erleichtern. Eine gesamtheitliche Deponie-Nachfolgelösung zeichnet sich lt. Auskunft des Landratsamtes Nürnberger Land ab etwa Ende 2023 ab (ggf. mit Zwischennutzung noch freien Deponievolumens auf der landkreiseigenen Deponie).

Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet.

2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025

2.1 Umsatzerlöse

Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.

Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung

und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2020 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2023 unverändert. Die Auswirkungen der CO -Besteuerung auf Treibstoffe, die Mehrkosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen sowie die deutliche Steigerung im Bereich Personalkosten aufgrund der neuen Entgeltordnung Handwerk (siehe unter 2.4) werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Erhöhung der Gebühr führen. Eine verlässliche Schätzung ist derzeit jedoch noch nicht möglich.

Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten. Die Verbrennungsgebühr wurde zuletzt für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 gesenkt. Da der Kalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2022 endet, wurde diese ab 2023 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung.

Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.

Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebührenhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase anfallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt.

2.2 Sonstige betriebliche Erlöse

In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten.

2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen

Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der

PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist geplant, die EU-seitig erst 2025/2026 vorgesehene CO Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ bereits auf nationaler Ebene anhand des 2- BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) umzusetzen. Insoweit ist ein entsprechender Ansatz im Wirtschaftsplan 2023 (und in der Kalkulation der Verbrennungsgebühr) bereits enthalten (siehe auch Nr. 1.2).

Auch im Bereich der Treibstoffe und Energiekosten sind aufgrund der CO -Besteuerung gemäß BEHG deutliche Mehraufwendungen zu erwarten.

2.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personalaufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplanten Personalaufwand berücksichtigt.

2.5 Abschreibungen

Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan.

Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.

2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder.

2.7 Zinsen

Im Zinsaufwand in Höhe von 1,68 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,1 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,58 Mio. EUR enthalten.

Es sind Zinserträge im Umfang von 0,52 Mio. EUR zu erwarten.

2.8 Handelsrechtliches Ergebnis

Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2023 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 9,88 Mio. EUR ab.

Zum 01.01.2021 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 62,99 Mio. EUR.

Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2021 und der, wegen der beschriebenen Auswirkungen der rückwirkend ab 2020 geltenden „Entgeltordnung für das Handwerk in Bayern“ bei gleichzeitiger Senkung der Gebühren (Verbrennungsgebühr für den Zeitraum von 2019 bis einschl. 2022 sowie Abfallgebühr für den Zeitraum von 2020 bis einschl. 2023), der Mehrkosten für die Erfassung von PPK sowie wegen der CO -Bepreisung für Energie/Treibstoffe, erwartete Verlust in 2022 in Höhe von ca. 5,52 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2023 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 47,59 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026

Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.

Für 2023 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 20,6 Mio. EUR.

Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 33,75 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2023 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.

Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.

4. Kassen- und Investitionskredite

Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2023 13,28 Mio. EUR.

IST 2021 Plan 2022
TEUR 43.999 27.319 0 TEUR 44.144 32.447 0
71.318 76.591
0 0 1.273 13.425 24.649 0 0 50 10.853 28.359
38.074 39.212
19.642 7.828 3.536 20.515 7.143 3.019
27.470 27.658
13.528 7.494 557 4.728 7.827 5.962 484 1.924
‐18.146 ‐5.458
0 0
0 0
46 42
‐18.192 ‐5.500

Plan 2023

TEUR 44.719 34.368 0

79.087

0 0 50 14.204 29.613

43.817

19.683 6.935 2.906

26.618

7.766 9.615 520 1.676

‐9.835

0

0

45

‐9.880

Erfolgsplan 2023

1. Umsatzerlöse

1.1. Gebühren veranlagt 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse SUMME Umsatzerlöse

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes

an fertigen und unfertigen Leistungen

3. Aktivierte Eigenleistungen

4. Sonstige betriebliche Erträge

5. Materialaufwand und bezogene Leistungen

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen

6. Personalaufwand und Sozialabgaben

a) Löhne u. Gehälter

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

SUMME Personalaufwand

7. Abschreibungen

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

9. Zinsen und ähnliche Erträge

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

12. außerordentlicher Aufwand

13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag)

14. Sonstige Steuern

15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-)

  1. davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 1 1 1 Inanspruchnahme 1.606 1.080 0
Ist 2021 TEUR Plan 2022 TEUR Plan 2023 TEUR Vorschau 2024 TEUR Vorschau 2025 TEUR Vorschau 2026 TEUR
71.318 0 0 1.273 38.074 27.470 13.528 7.494 557 4.728 76.591 0 0 50 39.212 27.658 7.827 5.962 484 1.924 79.087 0 0 50 43.817 26.618 7.766 9.615 520 1.676 88.562 0 0 49 43.641 26.858 8.626 10.538 447 1.569 89.450 0 0 49 45.594 27.555 8.774 11.634 374 1.357 90.360 0 0 49 48.995 28.250 8.288 12.736 220 1.088
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐18.146 ‐5.458 ‐9.835 ‐2.174 ‐5.041 ‐8.728
0 0 0 0 0 0
außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
46 42 45 44 44 44
Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐18.192 ‐5.500 ‐9.880 ‐2.218 ‐5.085 ‐8.772
81.187 62.995 57.495 47.615 45.397 40.312
Vortrag auf neue Rechnung 62.995 57.495 47.615 45.397 40.312 31.540

Anlage

  1. davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 1 1 1 0 0 0 Inanspruchnahme 1.606 1.080 0 13 13 13

Finanzplan 2023

Mittelherkunft

Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 1) Erhöhung der Rückstellungen Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung liquider Mittel

Mittelzufluss gesamt

T-EUR

7.766 1.037 0 29.546

38.349

Mittelverwendung

Periodenergebnis Verlust Investitionen Abfallwirtschaft Müllverbrennung Deponie Verwaltung 1) Minderung der Rückstellungen Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Erhöhung liquide Mittel

Mittelverwendung gesamt

T-EUR

9.880 20.227 303 0 100 5.533 2.306

38.349

  1. davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erhöhung 1 Minderung 0

Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026

Plan 2022 Plan 2023 Vorschau 2024 Vorschau 2025 Vorschau 2026
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge Erhöhung der Rückstellungen1) Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 7.827 1.077 3.632 7.766 1.037 29.546 8.626 980 3.633 8.774 894 3.259 8.288 846 5.793
Mittelzufluss gesamt 12.536 38.349 13.239 12.927 14.927
Plan 2022 Plan 2023 Vorschau 2024 Vorschau 2025 Vorschau 2026
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust Investitionen Abfallwirtschaft Müllverbrennung Deponie Verwaltung Minderung der Rückstellungen 1) Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Erhöhung liquide Mittel 5.518 3.236 113 50 100 1.305 2.214 9.880 20.227 303 0 100 5.533 2.306 2.218 2.651 63 0 100 5.806 2.401 5.085 3.286 213 0 100 1.742 2.501 8.772 3.046 61 0 100 343 2.605
Mittelverwendung gesamt 12.536 38.349 13.239 12.927 14.927
  1. davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erhöhung 1 1 0 0 0 Minderung 1.080 0 13 13 13

Vermögensplan 2023

EUR EUR

Abfallwirtschaft

Fachspezifische Software 30.000,00

Grundstücke und Gebäude 2.750.000,00

Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 15.000.000,00

Fahrzeuge 1.898.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 548.600,00

20.226.600,00

Müllverbrennungsanlage

Fachspezifische Software 3.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00

Betriebsanlagen 240.000,00

Maschinen 10.000,00

Fahrzeuge 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00

303.000,00

Deponie

Grundstücke und Gebäude 0,00

Betriebsanlagen 0,00

Maschinen 0,00

Fahrzeuge 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00

0,00

Verwaltung

Fachspezifische Software 35.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00

Fahrzeuge 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00

100.000,00

geplante Gesamtinvestitionen 20.629.600,00

Mittelfristiger Vermögensplan

2022 2023 2024 2025 2026

EUR EUR EUR EUR EUR

Abfallwirtschaft

Fachspezifische Software 80.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00

Grundstücke und Gebäude 100.000,00 2.750.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00

Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 15.000.000,00 0,00 0,00 0,00

Fahrzeuge 2.719.000,00 1.898.000,00 2.172.500,00 2.807.500,00 2.567.500,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.000,00 548.600,00 348.600,00 348.600,00 348.600,00 3.236.000,00 20.226.600,00 2.651.100,00 3.286.100,00 3.046.100,00 Müllverbrennungsanlage

Fachspezifische Software 53.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Betriebsanlagen 0,00 240.000,00 0,00 0,00 0,00

Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00

Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 48.000,00 113.000,00 303.000,00 63.000,00 213.000,00 61.000,00 Deponie

Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Betriebsanlagen 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Maschinen 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Fahrzeuge 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00

50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung

Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00

Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00

Anlage

geplante Gesamtinvestitionen 3.499.000,00 20.629.600,00 2.814.100,00 3.599.100,00 3.207.100,00

(1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2022.

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
2022 2023 2024 2025 2026
1 2 3 4 5 6
Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2021 2022 2023 Grundstücke und Gebäude 2021 2022 2023 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2021 2022 2023 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2021 2022 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 2022 2023 80 100 0 2.719 337 30 2.750 15.000 1.898 549 30 100 0 2.173 349 30 100 0 2.808 349 30 100 0 2.568 349
Deponie Grundstücke und Gebäude 2021 2022 2023 Betriebsanlagen 2021 2022 2023 Maschinen 2021 2022 2023 Fahrzeuge 2021 2022 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 2022 2023 0 20 5 20 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zwischensumme 3.286 20.227 2.651 3.286 3.046

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden

Ausgaben

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
2022 2023 2024 2025 2026
1 2 3 4 5 6
Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2021 2022 2023 Grundstücke und Gebäude 2021 2022 2023 Betriebsanlagen 2021 2022 2023 Maschinen 2021 2022 2023 Fahrzeuge 2021 2022 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 2022 2023 53 0 0 10 0 50 3 0 240 10 0 50 3 0 0 10 0 50 3 0 0 10 150 50 3 0 0 10 0 48
Verwaltung Fachspezifische Software 2021 2022 2023 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2021 2022 2023 35 65 35 65 35 65 35 65 35 65
Gesamtsumme 3.499 20.630 2.814 3.599 3.207

Erläuterungen zum Vermögensplan 2023

EUR

Abfallwirtschaft

Fachspezifische Software

Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00

Grundstücke und Gebäude

Betriebsgebäude 250.000,00 Gartenabfallsammelstellen 2.450.000,00 Sonstiges 50.000,00 2.750.000,00

Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)

Bau/Verlegung WSH AM Pferdemarkt 15.000.000,00 15.000.000,00

Fahrzeuge

Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.873.000,00 Lastenfahrrad für Öffentlichkeitsarbeit 15.000,00 Sonstiges 10.000,00 1.898.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Schnellwerkstatt 100.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 150.000,00 Abroll-Absetzmulden 13.800,00 Müllpreßbehälter 59.800,00 Rollpacker 150.000,00 Sonstiges 30.000,00 548.600,00

Summe Abfallwirtschaft 20.226.600,00

Erläuterungen zum Vermögensplan 2023

EUR

Müllverbrennungsanlage

Fachspezifische Software

Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00

Betriebsanlagen

Installation Infrarotkamerasystem 240.000,00 240.000,00

Maschinen

div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00

Summe Müllverbrennungsanlage 303.000,00

Erläuterungen zum Vermögensplan 2023

EUR

Verwaltung

Fachspezifische Software

Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00

Summe Verwaltung 100.000,00

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN

Stellenplan Beamte
Laufbahn- gruppen Besoldung- gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal- bestand Bemerkungen
2021 2022 30.06.2022
Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter
A 16 0 0 1 Neuer Zweiter Werklei- ter zum 01.04.2022
A 15 0 0 0
A 14 1 1 1
A 13/14 H 1 1 0
Qualifik.ebene 3 A 13 G/A 13 1 1 1
A 12 0 0 1
A 11 5 5 3
A 10 0 0 1
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
A 8 2 2 2
A 7 1 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 12 12 11
Stellenplan Beschäftigte
Entgelt- gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal- bestand Bemerkungen
VG alt neu 2021 2022 30.06.2022
Außertariflich B2 1 1 0 Zweiter Werkleiter bis 30.03.2022
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 1
I b E14 3 3 3
II H + II G E13 2 2 2
III / II E12 2 2 1
IVa / III E11 2 4 4
IV a E10 3 2 2
E9c 13 13 12
E9b 12 11 10
E9a 36 36 25
Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 27 28 35
LGr. 6 / 7 a E7 2 2 3
VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 100 100 96
VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 15 15 17
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 199 198 195
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 9 9 8
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 430 430 418

Anmerkungen: einschließlich Mitarbeitende in der Altersteilzeit (Freizeitphase)

Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand
2021 2022 30.06.2022
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen / Beamte 12 12 11 7 4
Beschäftigte 430 430 418 409 9
Summe 442 442 429 416 13

Anmerkungen: einschließlich insgesamt 5 Mitarbeitende in der Altersteilzeit (Freizeitphase)


Nachrichtlich: Zum 30.06.2022 befanden sich insgesamt 5 Mitarbeitende in der Freizeitphase der

Altersteilzeit

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 28.09.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von

Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) sowie

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS).

Anlagen: Erläuterungen zu den Digitalisierungsanforderungen nach OZG Entwurf der Änderungssatzung AbfallwirtschaftsS Entwurf der Änderungssatzung AbfallGebS

Sachverhalt (kurz):

Die im Werkausschuss ASN am 04.05.2022 begutachtete und im Stadtrat am 18.05.2022 beschlossene Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung (AbfallwirtschaftsS – AbfS) muss in leicht modifizierter Form nochmals in Werkausschuss und Stadtrat eingebracht werden:

  1. Änderung "Teilausschluss" von faserhaltigen Abfällen: Nach neuer Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken und Austausch mit RA ist die Verankerung eines Teilausschlusses in der Satzung nicht notwendig; die Begrenzung der Annahmemenge auf der Deponie Nürnberg-Süd kann durch die Vorgabe von Absteuerungsmöglichkeiten über die wöchentliche Höchstmenge hinaus erreicht werden. Entsprechende Absteuerungskontigente wurden vertraglich gesichert, die Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg sowie später des Landkreises Nürnberger Land sind durch die - nach §22 KrWG zulässigen - Beauftragungen Dritter gesichert. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle u.g. Abfallarten mit den entsprechenden Mengen so komplett abgesteuert werden können ist sehr hoch, ein (Teil-)Ausschluss von Abfallarten demzufolge nicht notwendig. Von der Annahmemengenbegrenzung auf 5 t je Woche und Entsorgungs- /Sammelentsorgungsnachweis sind folgende Abfallarten betroffen:

17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält, 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, beschränkt auf künstliche Mineralfaserabfälle und 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe“.

Die neue Vorlage einer Änderungssatzung berücksichtigt sowohl die seinerzeit angedachten redaktionellen Änderungen der Satzung als auch die mit der vertraglichen Bindung von Annahme- und Beseitigungsanlagen für faserhaltige Abfälle verbundenen, neuen Erkenntnisse, die mit einer Annahmemengenbegrenzung (statt Teilausschluss) auf der Deponie Nürnberg Süd (§ 21 AbfS, neuer Absatz 4) korrelieren. Einer Zustimmung der Regierung von Mittelfranken zu dieser Änderungssatzung bedarf es nun nicht mehr.

  1. Anpassung an das Onlinezugangsgesetz (OZG): Der ASN will und muss bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen auch

elektronisch über Internetportale anbieten. In enger Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen ASN, DiP-PrO und DiP/V wurde hierfür ein "Digitalisierungscheck" (siehe beiliegende Erläuterungen) durchgeführt. Dabei sind Prozesse identifiziert worden, die künftig auch auf der (zentralen) elektronischen Plattform der Stadt Nürnberg "Mein Nürnberg" -medienbruchfreibedienbar sein sollen.

Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) enthält "Antragsformalien" (§§ 5, 8, 11, 12 AbfS), die an diese Anforderungen anzupassen sind.

Gleiches gilt für die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS). Hier sind die §§ 3, 4 und 10 AbfGebS vom Änderungsbedarf betroffen.

In der AbfallGebS ist zudem noch eine redaktionelle Änderung erforderlich (Ersatz des Wortes "Kindergärten" durch das Wort "Kindertageseinrichtungen" (§ 10 Abs. 2 AbfGebS)).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aus dem rein satzungsrechtlichen Vorgang ergibt sich keine Diversity- Relevanz

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

  1. Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

  2. Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS

Beschlussvorschlag:

  1. Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg vom 27.07.2022 wird die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) beschlossen.

  2. Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg vom 27.07.2022 wird die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS

Projekt Digitalisierungscheck Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) Änderung der Satzungen mit identifizierten Formerfordernissen Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) Abfallgebührensatzung (AbfGebS)

169

Einführung

Ziel ist es, dass soweit wie möglich auf Formerfordernisse in den

Satzungen verzichtet wird.

Dem entgegenstehen können rechtliche Gründe (Landes-,

Bundes- oder EU-Gesetze schreiben Formerfordernis vor) oder

praktische Gründe.

Im Folgenden sollen daher die hervorgehobenen Formulierungen in

die Satzungen –durch jew. Änderungssatzung- übernommen

werden.

§ 5 Ausnahmen und Befreiungen

(5) Befreiungen sind schriftlich oder elektronisch zu beantragen und

unter Vorlage geeigneter Unterlagen zu begründen, welche auch

elektronisch übermittelt werden können. Die Befreiung wird im Einzelfall

unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und kann mit

Bedingungen und Auflagen verbunden sowie befristet werden. Eine

Befreiung wird widerrufen, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der

Allgemeinheit, insbesondere durch Gefährdung der Schutzgüter nach § 15

Abs. 2 KrWG zu erwarten ist.

§ 8 Anzeige- und Antragspflicht

(1) Der Grundstückseigentümer hat der Stadt für das anschlusspflichtige Grundstück die für

die Abfallentsorgung und die Gebührenberechnung wesentlichen Daten mitzuteilen; dazu

gehören insbesondere Angaben zum erstmaligen Anfall von Abfällen, zu deren Art und

voraussichtlichen Menge, zur Anzahl der Bewohner des Grundstücks und Angaben zum

Behälterstandplatz. Der erstmalige Anfall von Abfällen und jede Veränderung sind der Stadt

spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Abfallbehälter,

die nicht mehr benötigt werden, sowie Verringerungen des Behältervolumens müssen vom

Grundstückseigentümer unter Angabe des Grundes zwei Wochen vor dem gewünschten

Abzugs- bzw. Änderungstermin schriftlich oder elektronisch ab- bzw. umgemeldet

werden. Die vorstehenden Angaben sind unaufgefordert zu machen. An-, Ab- und

Ummeldungen können auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden.

Für Grundstücke, auf denen sich keine oder nicht ausschließlich private Haushaltungen

befinden, sind neben dem Grundstückseigentümer auch die Besitzer und Erzeuger von

Abfällen zu den vorgenannten Meldungen und zur Auskunft über die für die Berechnung des

Mindestbehältervolumens erforderlichen Angaben nach § 9 Abs. 5 bis 7 verpflichtet.

§ 8 Anzeige- und Antragspflicht - Fortsetzung

(2) Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der

neue Grundstückseigentümer verpflichtet, die Stadt unverzüglich schriftlich oder

elektronisch vom Eigentumswechsel zu benachrichtigen.

§ 11 Standplätze und Transportwege für Abfallbehälter;

Beteiligtengemeinschaft

(4) Die Stadt kann die Aufstellung von Abfallbehältern für mehrere Grundstücke auf einem

gemeinsamen Standplatz verlangen. Die Eigentümer mehrerer anschlusspflichtiger

Grundstücke, auf denen ausschließlich Hausmüll anfällt, können sich durch schriftliche

Vereinbarung, welche von allen Antragsstellenden zu unterzeichnen ist, die der Stadt

vorzulegen ist, zur gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern auf einem von ihnen zu

bestimmenden Grundstück zusammenschließen (Beteiligtengemeinschaft). Die

Vereinbarung ist der Stadt schriftlich oder elektronisch vorzulegen. Hierbei muss die

Anzahl der Behälter geringer sein als die Zahl der beteiligten angeschlossenen Grundstücke. Die Grundstücke müssen in einem engen räumlichen Bereich beieinander liegen.

Standplatzverlegungen oder sonstige Änderungen sind genehmigungspflichtig. Jeder

Beteiligte kann die Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.

Bei mehr als zwei Beteiligten können die verbleibenden Beteiligten die

Beteiligtengemeinschaft fortsetzen. Bei einer Zweier-Beteiligung erlischt die

Beteiligtengemeinschaft. Die Stadt kann die Beteiligtengemeinschaft auflösen, wenn ein

Beteiligter wiederholt gegen Bestimmungen dieser Satzung verstößt. Mit dem Ende der

Beteiligtengemeinschaft hat jeder Anschlusspflichtige die erforderlichen Abfallbehälter auf

seinem Grundstück aufzustellen. § 8 Abs. 3 gilt entsprechend. 6

§ 12 Abfuhr

(1) Die Behälter für Restmüll und Bioabfälle nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 7

werden in der Regel einmal wöchentlich, sonstige Abfallbehälter mindestens einmal im Monat

entleert, soweit keine gewerbliche Sammlung im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG erfolgt. Häufigere Abfuhren können mit der Stadt in begründeten Fällen gesondert vereinbart werden.

(2) Für Abfälle, die gelegentlich in größeren Mengen anfallen, werden auf Abruf zusätzliche

Abfallbehälter bereitgestellt und besondere Abfuhren durchgeführt. Der Antrag auf

Bereitstellung von zusätzlichen Abfallbehältern muss rechtzeitig vor Bedarf schriftlich oder

elektronisch gestellt werden.

(3) Der Betrieb von Verdichtungsgeräten für Abfall (ausgenommen Müllpressbehälter) ist nicht

zulässig. Der Einsatz von Müllpressbehältern muss für jede Anfallstelle von der Stadt

genehmigt werden. Die Genehmigung ist spätestens zwei Wochen vor Einsatz der Geräte

schriftlich oder elektronisch zu beantragen.

§ 3 Gebührenschuldner

(5) Die Eigentümer mehrerer anschlusspflichtiger Grundstücke können sich durch

schriftliche Vereinbarung, welche von allen Antragsstellenden zu unterzeichnen ist, zur

gemeinsamen Benutzung von Abfallbehältern auf einem von ihnen zu bestimmenden

Grundstück zusammenschließen. In diesem Fall wird das gebührenpflichtige Behältervolumen

nach § 6 Abs. 1 zu gleichen Teilen auf die angeschlossenen Grundstücke umgelegt.

§ 4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht

(1) Die Gebührenpflicht für die regelmäßige Abfuhr von Abfällen nach § 6 Abs. 1 beginnt mit

dem auf den Anschluss des Grundstückes folgenden Kalendermonat. Sie endet mit Ablauf

des Kalendermonats, in dem die Abfallbehälter schriftlich oder elektronisch abgemeldet

werden. Ändert sich das zur Verfügung gestellte Behältervolumen, so ändert sich die Gebühr

ab dem folgenden Kalendermonat.

[…]

(7) Die Gebührenpflicht für die „Biotonne extra“ und die „Biotonne extra Z“ nach § 9 Abs. 3

Satz 7 AbfS entsteht mit dem auf die Bereitstellung folgenden Kalendermonat. Sie endet mit

Ablauf des Kalendermonats, in dem die „Biotonne extra“ bzw. die „Biotonne extra Z“

schriftlich oder elektronisch abgemeldet wurde. Ändert sich das Behältervolumen, so

ändert sich die Gebühr ab dem folgenden Kalendermonat.

§ 10 Eigenkompostierung

(1) Die Stadt fördert die Maßnahmen zur Eigenkompostierung von Bio- und Gartenabfällen

aus privaten Haushaltungen. Für den Kauf von Kompostern gewährt sie auf Antrag einen

Zuschuss von bis zu 40,00 Euro wenn das Grundstück an die städtische Abfallentsorgung

angeschlossen ist. Der Zuschuss wird nur auf schriftlichen oder elektronisch Antrag und

gegen Rechnungsnachweis Vorlage der Originalrechnung gewährt, der auch

elektronisch übermittelt werden kann. Eine erneute Förderung nach Satz 2 ist frühestens

nach Ablauf von 5 Jahren möglich. Auf Verlangen ist der Stadt nachzuweisen, dass auf dem

angeschlossenen Grundstück tatsächlich kompostiert wird.

(2) Schulen und Kindergärten wird auf schriftlichen oder elektronischen Antrag und

gegen Rechnungsnachweis, der auch elektronisch übermittelt werden kann, ein

einmaliger Zuschuss bis zu 100,00 Euro zum Erwerb von Kompostern gewährt.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung

von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) vom 13. März 2009 (Amtsblatt S. 85), zuletzt

geändert durch Satzung vom 19. Oktober 2015 (Amtsblatt S. 406)

Vom ………………………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), auf Grund von Art. 3 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, ber. S. 449), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), und auf Grund von § 7 Satz 4 der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) folgende Satzung:

Art. 1

  1. In § 2 wird folgende Nr. 16 angefügt:

„16. Sperrmüll: Sammelbegriff für in privaten Haushaltungen anfallende sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter eingefüllt werden können oder das Entleeren erschweren.“

  1. In § 5 Abs. 5 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt und nach dem Wort „begründen“ die Wörter „ , die auch elektronisch übermittelt werden können“ angefügt.

  2. § 8 wird wie folgt geändert:

a) Abs.1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 und Satz 3 werden jeweils nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.

bb) Satz 5 wird aufgehoben.

cc) Der bisherige Satz 6 wird Satz 5.

b) In Abs. 2 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.

  1. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 3 wird wie folgt geändert:

aa) Nr. 2 wird wie folgt geändert:

aaa) Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

„Biokunststoffe (z. B. kompostierbare Kunststofftüten) dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.“

bbb) Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden die Sätze 4 bis 7.

bb) In Nr. 3 Satz 2 werden die Wörter „bei den öffentlich aufgestellten Sammelcontainern für Altpapier oder“ gestrichen.

b) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Verkaufsverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363), in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere Verkaufsverpackungen aus Glas, Weißblech, Aluminium, Kunst- und Verbundstoffen, sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 10 dieser Satzung von der Abfallentsorgung durch die Stadt ausgeschlossen und dürfen nicht in die Abfallbehälter nach § 9 Abs. 1 und 2 eingegeben werden. Sie sind dem von den Rücknahmeverpflichteten eingeführten Sammelsystem (Altglascontainer, gelbe Tonne) zuzuführen.“

  1. § 11 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden die Wörter „schriftliche Vereinbarung, die der Stadt vorzulegen ist,“ durch die Wörter „Vereinbarung, die von allen Antragstellenden zu unterzeichnen ist,“ ersetzt.

b) Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

„Die Vereinbarung ist der Stadt in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.“

c) Die bisherigen Sätze 3 bis 11 werden die Sätze 4 bis 12.

  1. In § 12 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3 werden jeweils nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.

  2. In § 21 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Nachstehend genannte Abfälle der Anlage (Abfallverzeichnis) zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533) sind in der Deponie Süd auf eine wöchentliche Annahmemasse bis maximal 5 t pro Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweis begrenzt:

Stoffe enthält, beschränkt auf künstliche Mineralfaserabfälle;

Trotz Verweigerung der Annahme der genannten Abfälle wegen Erreichens der maximalen wöchentlichen Annahmemasse nach Satz 1 ist weiterhin die Ablagerung auf anderen Deponien möglich. Für die Ablagerung ist der Abfallerzeuger oder Anlieferer verantwortlich.“

  1. § 27 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nr. 11 wird folgende Nr. 12 eingefügt: „12. die angegebenen Benutzungszeiten der in § 10 Abs. 7 definierten Einrichtungen nicht einhält;“

b) Die bisherigen Nrn. 12 bis 21 werden die Nrn. 13 bis 22.

  1. In Nr. 5 der Anlage zur Abfallwirtschaftssatzung wird Satz 5 wie folgt gefasst:

„Der Transportweg muss für Behälter bis 240 Liter mindestens 1,00 m und für 770/1.100 Liter-Behälter mindestens 1,50 m breit sein.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen

und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) vom

15. November 2001 (Amtsblatt S. 583), zuletzt geändert durch Satzung vom

5. August 2019 (Amtsblatt S. 297)

Vom ………………….

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, ber. S. 449), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

„Schließen sich Eigentümer nach 11 Abs. 4 AbfS zusammen, so wird das gebührenpflichtige Behältervolumen nach § 6 Abs. 1 zu gleichen Teilen auf die angeschlossenen Grundstücke umgelegt.“

  1. In § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 werden jeweils nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.

  2. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Der Zuschuss wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag und gegen Rechnungsnachweis, der auch elektronisch übermittelt werden kann, gewährt.“

b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„Schulen und Kindertageseinrichtungen wird auf schriftlichen oder elektronischen Antrag und gegen Rechnungsnachweis, der auch elektronisch übermittelt werden kann, ein einmaliger Zuschuss bis zu 100,00 Euro zum Erwerb von Kompostern gewährt.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 27.07.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 28.09.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neukalkulation der Verbrennungsgebühr ab 2023;Satzung über die Gebühren für die

Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) -

Verbrennungsgebühr, Änderung der Satzung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Änderung AbfallGebS

Sachverhalt (kurz):

Nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums für die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2022 ist der Gebührenkalkulationszeitraum neu festzulegen und die Verbrennungsgebühr neu zu kalkulieren. Die neue Verbrennungsgebühr ist in die Abfallgebührensatzung durch Änderungssatzung aufzunehmen.

Der vorgelegte Entwurf der Änderungssatzung enthält in der Überschrift nicht das Ausfertigungsdatum der letzten Änderung der AbfGebS, da sich diese derzeit noch in einem weiteren, vorhergehenden Änderungsprozess befindet. Dieser wird bis zur Behandlung im Stadtrat über die vorliegende Änderungssatzung abgeschlossen sein. Der um das Ausfertigungsdatum der dann letzten Änderungssatzung ergänzte Entwurf der vorliegenden Änderungssatzung wird für die Behandlung im Stadtrat nachgereicht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Rein gebührenrechtlicher Vorgang

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

Gutachtenvorschlag Werkausschuss ASN:

Der Werkausschuss des Eigenbetriebs ASN begutachtet

  1. die Festlegung eines Bemessungszeitraums für die Verbrennungsgebühr von vier Jahren vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 und empfiehlt dem Stadtrat, diesen Kalkulationszeitraum zu beschließen;

  2. die Festlegung der Verbrennungsgebühr für den Bemessungszeitraum von 2023 bis einschließlich 2026 auf 123,80 € je Tonne Abfall zur Beseitigung und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verbrennungsgebühr zu beschließen;

  3. die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag Stadtrat:

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses des Eigenbetriebs ASN vom 27.07.2022 wird beschlossen:

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr wird auf vier Jahre vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 festgelegt.

  2. Die Verbrennungsgebühr für den Bemessungszeitraum von 2023 bis einschließlich 2026 wird auf 123,80 € je Tonne Abfall zur Beseitigung festgelegt.

  3. Der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS).

Entscheidungsvorlage

Neukalkulation der Verbrennungsgebühr

Der Gebührenkalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr endet zum 31.12.2022. Für die Folgejahre ist gemäß Artikel 8 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ein neuer Bemessungszeitraum festzulegen und für diesen Zeitraum eine Verbrennungsgebühr zu kalkulieren. Der neue Bemessungszeitraum soll, wie nachfolgend näher erläutert, wieder 4 Jahre (2023 bis 2026) betragen.

Gebührenbemessungszeitraum

Für die Neukalkulation der Verbrennungsgebühr wird (wieder) ein vierjähriger Bemessungszeitraum aus den folgenden Gründen empfohlen:

 die Verbrennungsgebühren haben unmittelbare Auswirkungen auf die Hausmüllgebühren (dort: wesentlicher Kostenblock), kurzfristige Schwankungen („Springende Gebühren“) sollen vermieden werden;

 Nahezu ein Drittel (ca. 31,4 % bzw. ca. 77.000 t in 2021) des Aufkommens an Abfällen zur Beseitigung in der MVA wird derzeit von den Zweckvereinbarungspartnern (Landkreis Fürth, Stadt Fürth, Landkreis Nürnberger Land und Stadt Schwabach) im Rahmen der dortigen Hausmüllentsorgungen zugeliefert. Diese Zweckvereinbarungen haben, nach Harmonisierung der Grundlaufzeiten der Zweckvereinbarungen im Mai 2017 eine Mindestlaufzeit bis 31.12.2037. Damit ist die Auslastung der Müllverbrennungsanlage langfristig gesichert, bei Gewährleistung einer stabilen Planungssicherheit für die Zweckvereinbarungspartner zu konstant vertretbarem Gebührenniveau.

 aus dem zum 31.12.2022 endenden Bemessungszeitraum wird ein kumulierter Überschuss von 10,75 Mio. € (einschließlich Verzinsung) entstehen, der im neuen Bemessungszeitraum aus gesetzlichen Gründen gänzlich verrechnet werden muss. Ein kürzerer Bemessungszeitraum würde zwar kurzfristig für ein geringeres Gebührenniveau sorgen; im Anschluss- Bemessungszeitraum, da der Überschuss dann bereits „verbraucht“ wäre, aber zu einem deutlichen Gebührenanstieg führen müssen;

 nach nunmehr zweiundzwanzigjähriger Betriebsdauer der MVA werden umfangreiche Instandsetzungen erwartet, die über mehrere Jahre zu planen und durchzuführen sind.

Entwicklung der Anliefer- und Durchsatzmengen

Im Jahr 2021 wurden rund 222.253 t Abfälle zur Beseitigung, d.h. „gebührenpflichtige“ Abfälle durchgesetzt. Mit der fortschreitenden Verdichtung der Wohnbebauung und der damit einhergehenden weiterhin ansteigenden Einwohnerzahl ist auch das Aufkommen an Restabfällen aus Haushalten (zur Beseitigung) angewachsen. Vor diesem Hintergrund war der in der Vorauskalkulation für den nun ablaufenden Kalkulationszeitraum (2019 bis 2022) angenommene, durchschnittliche Durchsatz von „Abfällen zur Beseitigung“ von jährlich ca. 210.700 t für den neuen Kalkulationszeitraum anzupassen (Erhöhung um insgesamt ca. 5,5% im Vergleich zu der für die Jahre 2019 bis 2022 unterstellten Prognose).

Entwicklung der allgemeinen Kosten (Sach-/Dienstleistungskosten)

In der „Mittelfristprojektion für Deutschland“ geht das Kieler Institut für Weltwirtschaft wird von einer allgemeinen Preissteigerung um 3,4% für 2023 aus. Für die Folgejahre werden weitere Preissteigerungen von jeweils 2,4% (2024) und 2,0% (2025 und 2026) prognostiziert. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und im Rahmen der vorsichtigen Planung werden für 2023 in Bezug auf die Planungsgrundlage (Istwerte 2021) mit einer Preissteigerung von 11,57% auf 2023, sowie ab 2024 Steigerungen in Höhe von jährlich 3,0% übernommen.

Entwicklung der Energiekosten

Der CO -Bepreisung fossiler Rohstoffe nach BEHG, sowie der außergewöhnlichen Situation durch den andauernden Ukraine-Krieg und das derzeit sehr hohe aktuelle Preisniveau wurde mit deutlichen Preiserhöhungen von Rechnung getragen.

Entwicklung der Personalkosten

Aufgrund der Umsetzung der neuen Entgeltordnung Handwerk Bayern (EGO Handwerk) wurden bei ASN im handwerklichen Bereich insgesamt 369 Stellen überführt. Die Personalaufwendungen sind infolgedessen rückwirkend ab 2020 dauerhaft deutlich erhöht. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen sowie anstehende Tarifsteigerungen sind im geplanten Personalaufwand berücksichtigt.

CO -Abgabe

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Einbeziehung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in den nationale Brennstoffemissionshandel stellt eine potentielle finanzielle Belastung in nicht unerheblichem Umfang dar. Die CO -Abgabe wurde daher in der vorliegenden Kalkulation in Ansatz gebracht.

Gebührenkalkulation: Aus der bisherigen Gebühr für Abfälle zur Beseitigung in der MVA (120,00 €/t) werden –ungeplant- Überdeckungen von etwa 10,75 Mio. € erzielt. Gründe für die Gebührenüberdeckungen sind im Wesentlichen:

 Als Ergebnis der Betriebsprüfung erfolgte eine Korrektur der dem Betrieb gewerblicher Art „Energetische Verwertung“ zugeordneten Aufwendungen und Erträge, welche nicht in die Gebührenkalkulation einfließen.

 Die Zinsentwicklung „verbilligte“ die laufenden Kosten für das Fremdkapital;

 wegen des hohen Auslastungsgrades bei gleichzeitig unerwartet hoher Verfügbarkeit der Anlage und der günstigen Kapitalmarktverhältnisse konnten Darlehen in den letzten beiden Gebühren-Bemessungszeiträumen frühzeitiger zurückgezahlt werden, so dass die Zinsaufwendungen hierfür gesunken sind;

 Die aus der Lieferung von Dampf erzielten Energieerlöse liegen mit durchschnittlich 4,6 Mio. € jährlich um 0,4 Mio. € höher als erwartet;

Neue Gebühr:  aus dem zum 31.12.2022 endenden Bemessungszeitraum wird ein kumulierter Überschuss von 10,75 Mio. € entstehen, der im neuen Bemessungszeitraum aus gesetzlichen Gründen gänzlich verrechnet werden muss und die „neue“ Gebühr deutlich entlastet.

 Die neue Verbrennungsgebühr beträgt 123,80 €/t und liegt damit um 3,17% über der bisherigen Gebühr.

 Es zeigt sich folgende Entwicklung der Erlöse und Kosten (Vorauskalkulation der Verbrennungsgebühren 2023 bis 2026):

Wirtschaftsplan 2023 2023 2024 2025 2026
Sachkosten(1 Personalkosten kalkulatorische Kosten 24.604.686 € 5.471.480 € 5.176.764 € 24.893.773 € 5.580.909 € 5.170.771 € 26.823.352 € 5.692.528 € 5.162.717 € 30.038.361 € 5.806.379 € 4.698.039 €
Kosten der thermischen Abfallbehandlung abzüglich Überdeckung aus Vorjahren abzüglich sonstige Entgelte 35.252.931 € 10.746.500 € 7.078.393 € 35.645.453 € 10.086.884 € 7.078.393 € 37.678.597 € 9.034.746 € 7.078.393 € 40.542.778 € 5.949.464 € 7.078.393 €
Deckung durch Verbrennungsgebühren 17.428.038 € 18.480.176 € 21.565.458 € 27.514.922 €
Verbrennungsgebühr (€/t) angelieferte Abfallmenge zur Beseitigung (t) 123,80 € 222.253 123,80 € 222.253 123,80 € 222.253 123,80 € 222.253
Gebührenerlöse 27.514.922 € 27.514.922 € 27.514.922 € 27.514.922 €
Überdeckung 10.086.884 € 9.034.746 € 5.949.464 € 0 €

(1 davon CO -Abgabe (hoheitlicher Anteil) 2.764.757 € 3.554.687 € 4.344.617 € 5.134.548 €

Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen

und Einrichtungen der Abfallentsorgung (AbfallGebS – AbfGebS) vom

15. November 2001 (Amtsblatt S. 583), zuletzt geändert durch Satzung vom …

Vom ................................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, ber. S. 499), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) und auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:

Art. 1

In § 8 Abs. 1 wird der Betrag „1,20 Euro“ durch den Betrag „1,238 Euro“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

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