Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (27.07.2022)

Erläuterungsbericht

Anlage · 27.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Altenfurt Worzeldorf Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Direkter Objektplan

Hochwasserschutz Altenfurt, Gewässersystem Langwassergraben

ERLÄUTERUNGSBERICHT

1. Darstellung der Maßnahme

Seit 2008 gibt es für den Bereich Altenfurt ein berechnetes Überschwemmungsgebiet. Die Berechnungen ergaben, dass besiedelte Bereiche von Hochwasser bedroht sind. Für das Gewässersystem Langwassergraben (Gewässer III. Ordnung) im Bereich Altenfurt wurde deshalb im Jahr 2012 ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet und im Werkausschuss am 23.01.2013 vorgestellt. SÖR wurde im Anschluss mit den Planungen zu konkreten baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen für Altenfurt beauftragt.

Es ist vorgesehen, oberhalb des Eintritts der Gewässer in den Siedlungsbereich Altenfurt zwei Rückhaltebecken zu erstellen, die den Ortsteil Altenfurt vor Hochwasser schützen sollen. Die Becken werden für ein HQ 100 nach den Regeln der Technik bemessen. Ein HQ100 bezeichnet ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen einmal in hundert Jahren eintritt. Das Becken am Langwassergraben wird mit einem Rückhaltevolumen von 6.000 m³ und das Becken am Katzengraben wird mit einem Rückhaltevolumen von 14.000 m³ errichtet.

Die Bauflächen der zwei Rückhaltebecken befinden sich in bewaldetem Gebiet, teilweise im Bannwald. Der Waldflächen-Verbrauch begrenzt sich jedoch lediglich auf Dammaufstandsfläche, Bauzufahrts- und wasserwirtschaftliche Sicherheitszonen. Die Staubereiche der Hochwasserrückhaltebecken bleiben von der Baumaßnahme unberührt und werden weiterhin überwiegend forstlich genutzt. Der in Anspruch genommene Waldbereich wird entsprechend ausgeglichen.

Weiter werden im bebauten Bereich Altenfurts einzelne Engstellen (Flaschenhälse) an den Gewässern beseitigt, die hydraulische Engpässe bilden und gleichzeitig eine Verstopfungsgefahr darstellen. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen darin, das bestehende Durchlässe hydraulisch angepasst werden. Doppelrohre werden durch durchflussgünstigere einteilige Profile (Rechteckprofile) und einem abschwemmsicheren Substratsteifen für die ökologische Durchgängigkeit für Kleinlebewesen ersetzt.

erneuert. Dies geschah im Zuge von Kanalsanierungsarbeiten die bereits ausgeführt wurden.

Dies geschah im Zuge von Kanalsanierungsarbeiten die bereits ausgeführt wurden.

2. Begründung

Vor einigen Jahren wurde das Überschwemmungsgebiet des Langwassergrabens ermittelt und 2015 durch das Umweltamt amtlich festgesetzt. Dabei wurde erkannt, das massive Hochwassergefährdungen im Ortsteil Altenfurt bestehen. Gemäß Art. 39 BayWG ist im vorliegenden Fall die Stadt Nürnberg zum Gewässerausbau, also hier der Hochwasserfreilegung verpflichtet. Für die Maßnahme wird ein entsprechender Zuschussantrag nach der RZWas beim Freistaat Bayern gestellt, der die Maßnahme voraussichtlich mit ca. 50 Prozent der förderfähigen Kosten fördert. Durch die Maßnahmen würden am Langwassergraben und am Katzengraben 195 Haushalte vor einem hundertjährigen Hochwasserereignis geschützt werden.

3. Umweltverträglichkeit, Wasserrechtsverfahren

Die geplanten Maßnahmen stellen wasserrechtlich einen planfeststellungspflichtigen Gewässerausbau dar. Das Wasserrechtsverfahren wurde beim Umweltamt beantragt und am 20.07.2021 genehmigt. Es fand eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange und der Bürgerschaft in gesetzlich vorgeschriebenem Umfang statt. Zusätzlich fand eine weitergehende Öffentlichkeitsarbeit in Form von Sachstandsberichten beim Bürgerverein (erstmalig am 10.04.2013) statt. Interessierte Bürger wurden außerdem vor Ort hinsichtlich individuellem Gebäudeschutz durch einen Sachverständigen beraten.

Da die Hochwasserrückhaltebecken in den Bannwald eingreifen, sind umfangreiche ökologische Auflagen zu berücksichtigen. Unter anderem sind Ersatzaufforstungen für ca. 12.474 m² Bannwald und ca. 4.718 m² Nicht-Bannwald erforderlich. Der Bannwaldausgleich ist bereits im Vorgriff flächengleich erfolgt, in direktem Anschluss an einen bestehenden Bannwald in der Gemeinde Wendelstein, Gemarkung Raubersried und Leerstetten. Ein Ausgleich des Nicht-Bannwaldes ist ebenso bereits erfolgt und wurde flächengleich in Nürnberg-Worzeldorf bereits angepflanzt. Hier wurde die Entwicklung eines Eichen- Hainbuchenwaldes in Kombination mit dem naturschutzrechtlichen Ausgleich vorgesehen. Beide Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den Forstbehörden (AELF Fürth und dem AELF Roth (Hersbruck)) und dem Forstbetrieb Bayerische Staatsforsten abgestimmt. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen der Baumaßnahme umgesetzt.

Im Wasserrechtsverfahren mussten mehrere Varianten untersucht werden. Daraus resultierend ergaben sich umfangreiche Auflagen und Bedingungen. Unter anderem wurden neben der üblichen Bauleitung auch eine ökologische Bauleitung, weitere Maßnahmen naturschutzfachlicher Art, eine Kampfmittelsondierung und Beweissicherungsmaßnahmen gefordert. Darüber hinaus wurden umfangreiche Untersuchungen und daraus resultierende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern (WWA Nürnberg) erforderlich, um die Förderfähigkeit der Maßnahme zu gewährleisten. Eine belastbare Kostenberechnung ist daher erst jetzt nach Abschluss des Wasserrechtsverfahrens möglich.

Die grundstücksrechtlichen Voraussetzungen wurden parallel zum Wasserrechtsverfahren sichergestellt.

4. Technische Erläuterungen

Siehe beiliegende Planunterlagen und Erläuterungen

5. Bauzeit, Bauablauf

Mit der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen soll Ende des Jahres 2022 begonnen werden. Der weitere Bauablauf ist im Bauzeitenplan dargestellt. Bauende und Inbetriebnahme ist nach heutigem Planungsstand für 2024 vorgesehen.

6. Baukosten, Mittelbedarf und Finanzierung

Die Kosten betragen lt. beiliegender Kostenzusammenstellungen insgesamt, inkl. MwSt. ca. 5.800.000,- €. (s. Anlage)

Die Finanzierung der Maßnahme ist mit dem MIP-Titel 608 – Auftragsnummer E5410060800U aufgeführt. Die endgültigen Kosten ergaben sich aus der Maßnahmenkonkretisierung und dem Einarbeiten der Auflagen aus dem Bescheid zum Wasserrechtsverfahren. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der ursprünglich geplanten Kosten von 4.600.000 € auf 5.800.000 €. In Abstimmung mit Stk kann der Erhöhungsbetrag aus dem MIP-Ansatz 859 kompensiert werden.

Um in 2023 mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen beginnen zu können, müssen vorgezogen bereits im kommenden Winter notwendige Baufeldfreimachungen erfolgen. Da bis dahin aber noch kein Zuschussbescheid zu erwarten ist, muss - um die Zuwendsfähigkeit nach RZWas 2021 durch den Freistaat Bayern nicht zu gefährden - ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Voraussetzung hiefür ist unter anderem ein Beschluss des zuständigen Stadtratsgremiums. Die nachfolgenden Bedingungen/Hinweise des Bayerischen Umweltministerium (StMUV zur RZWas 2021) werden in der Zustimmung des Wasserwirschaftsamtes Nürnberg zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn aufgenommen.

auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden.

Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids dar.

Zuwendungsrichtlinien erfolgen, insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz.

geändert.

Dem Wasserwirtschaftsamt muss diesbezüglich ein Beschluss vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der Stadt Nürnberg die zuvor genannten Hinweise bekannt sind.

7. Bauzeit, Bauablauf

Mit der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen soll Ende des Jahres 2022 begonnen werden. Der weitere Bauablauf ist im Bauzeitenplan dargestellt. Bauende und Inbetriebnahme ist nach heutigem Planungsstand für 2024 vorgesehen.

8. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse, Wasserrecht

Die Hochwasserbecken werden auf Grundstücken des Freistaates Bayern, Bayerische Staatsforsten errichtet. Hierfür ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

9. Folgelasten

Durch die Maßnahme fallen folgende Folgelasten pro Jahr an:

insgesamt um 45.000,- € Ein großer Teil der Folgelasten sind Personalkosten. Es ist zwingend qualifiziertes Personal zur Wartung und Instandhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen aufzubauen, da eine versagende Hochwasserschutzeinrichtung (z.B. Dammbruch) sonst Gefahren erzeugt, die ohne diese Einrichtungen gar nicht vorhanden wären. Hier wurde seitens SÖR die Stelle eines Wasserbaumeisters zur Schaffung im Haushalt 2023 beantragt.

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