Beschlussvorlage SÖR/062/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 27.07.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Hochwasserschutz Altenfurt, Gewässersystem Langwassergraben
hier: Objektplan
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn / Sicherstellung der Zuwendungsfähigkeit
(Freistaat Bayern)
Anlagen: Erläuterungsbericht Kostenzusammenstellung Bauzeitenplan Plan B4.ULP25000.20180131 Plan B5.LP5000.20180131
Sachverhalt (kurz): Für das Gewässersystem Langwassergraben (Gewässer III. Ordnung) im Bereich Altenfurt wurde 2013 ein grundsätzliches Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Mit der Festsetzung des Uberschwemmungsgebietes für den Langwassergraben 2015 ergaben sich erhebliche Hochwassergefährdungen für Siedlungsbereiche in Altenfurt. Um diese Gefährdungen zu beseitigen, hat SÖR konkrete Schutzmaßnahmen zur Hochwasserfreilegung erarbeitet und dafür ein Wasserrechtsverfahren eingeleitet. Dieses wurde von der Unteren Wasserrechtsbehörde beim Umweltamt im Juli 2021 genehmigt. Die darin gemachten Auflagen wurden mittlerweile eingearbeitet und die Kosten darauf abgestellt. Zur weiteren Umsetzung der Maßnahmen wird dieser Objektplan zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen können am Langwasser- und Katzengraben 195 Haushalte vor einem hundertjährigen Hochwasserereignis geschützt werden.
Um in 2023 mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen beginnen zu können, müssen vorgezogen bereits im den kommenden Winter notwendige Baufeldfreimachungen erfolgen. Da bis dahin aber noch kein Zuschussbescheid zu erwarten ist, muss - um die Zuwendsfähigkeit nach RZwas 2021 durch den Freistaat Bayern nicht zu gefährden - ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Voraussetzung hiefür ist unter anderem ein Beschluss des zuständigen Stadtratsgremiums.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.800.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 5.800.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel stehen derzeit noch nicht ausreichend zur Verfügung.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erfolgt im Ramen des Stellenschaffungsantragsverfahrens.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Hochwassersicherheit wird hergestellt - somit liegt keine Relevanz vor.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
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Der Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum beschließt den vorliegenden Objektplan Hochwasserschutz Altenfurt, vorbehaltlich der Kostendeckung aus dem städtischen Haushalt.
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Der Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum beschließt, dass ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Bauausführung) gestellt wird. Die Bedingungen des Bayerischen Umweltministeriums (StMUV zur RZWas 2021) zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurden zur Kenntnis genommen.