Raumsituation an der Grundschule Friedrich-Hegel-Schule Nürnberg
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.03.2022 „Offener Ganztag an der Friedrich- Hegel-Schule“ Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 28.02.2022: „Offener Ganztag in der Friedrich-Hegel-Schule“ Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 23.02.2022: „Raumnot an der Friedrich- Hegel-Grundschule in Maxfeld“
In allen drei Anträgen wird die angespannte Raumsituation thematisiert, die – ausgelöst durch die Sperrung der Alt-Container im Schulhof im Sommer 2021– direkte Auswirkungen auf die Schul- und OGT1-Situation der Friedrich-Hegel-Schule hat.
A) Überblick GS Nürnberg Friedrich-Hegel-Schule
1. Schule
1.1 Schülerzahlen: Bestand + Prognose
2021 22 Klassen 462 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule 2023 23 Klassen 476 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule
Auch nach Nutzungsaufnahme der GS Forchheimer Straße und der geplanten Sprengelverschiebung von der GS Friedrich-Hegel nach GS Thoner Espan wird es laut der Schülerprognose, Stand 2021, für die Friedrich-Hegel-Schule voraussichtlich auf eine 5,5 bis 6-zügige Grundschule + 4 Partnerklassen Merianschule hinauslaufen.
2025 23 Klassen 501 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule 2030 23 Klassen 531 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule 2035 23 Klassen 528 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule
1.2 Aktuelle Raumsituation:
Das Schulhaus hat mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts im Juli 2019 Unterrichtskapazität für 20 Regelklassen und 4 Partnerklassen der Merian-Schule. Diese verteilen sich auf verschiedene Gebäude auf dem Schulgrundstück:
1 OGT = Offener Ganztag
Auszug aus dem GIS der Stadt Nürnberg vom 13.06.2022
Geb-ID: 456: Bestandsgebäude, jetzt mit 1. BA (s. u.), aktuell belegt mit 17 Regelklassen Geb-ID: 457: Pavillon mit einer Regelklasse und einer Partnerklasse Merianschule Geb-ID: 458: Pavillon mit einer Regelklasse und einer Partnerklasse Merianschule Geb-ID: 459: Pavillon mit einer Regelklasse und einer Partnerklasse Merianschule Geb-ID: 460: Pavillon mit zwei Regelklassen und einer Partnerklasse Merianschule Geb-ID: 1799: Pavillon mit 2 AUR2 für OGT Geb-ID: 9012: Containergebäude mit 2 AUR für OGT, jetzt gesperrt Geb-ID: 455: Hort Geb-ID: 9013: Containergebäude Hort, aktuell genutzt als Kindergarten Geb-ID: 461: Turnhalle mit Nebenräumen Geb-ID: 9315: Hortanbau mit schulischen und Mittagsbetreuungsräumen Geb-ID:.2176: Garage Geb-ID:.2177: Garage Geb-ID:.2707: Lagergebäude
1.3 Baulich resultierender Handlungsbedarf Schule
Grundsätzlich stehen die schulischen Raumkapazitäten der Friedrich-Hegel-Schule in Abhängigkeit von den tatsächlichen Schülerzahlentwicklungen in der Planungsregion Nord- Westen im Zusammenhang mit den dort entstehenden Schulbauten (Neubau der 5-zügigen GS Forchheimer Straße und Neubau der 4-zügigen GS Ludwig-Uhland-Schule) und sind
2 AUR = allgemeiner Unterrichtsraum
daher zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerten. Auch ist im weiteren schulischen Planungsprozess für den 2. Bauabschnitt an der Friedrich-Hegel-Schule über den Erhalt der Pavillons (Geb-ID: 457, 458, 459, 460) und der Turnhalle (Geb-ID: 461) zu entscheiden.
2. Betreuung
2.1 Aktuelle Hortbetreuung (Versorgung ohne Berücksichtigung der Merianschule, da diese ein HPT3-Angebot hat)
Für eine Hortbetreuung können 215 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Nach Auszug des Kindergartens „Am Stadtpark“ aus dem Hort-Containergebäude (Geb-ID: 9013) wird das Containergebäude wieder als Hort genutzt (75 Plätze, voraussichtlich ab September 2023).
2.2 Aktuelle OGT-Betreuung
Die aktuelle Anzahl von Schülerinnen und Schülern im OGT liegt bei 99 Kindern, verteilt auf 4 Kurz- und 2 Langgruppen.
2.3 Geplante OGT-Betreuung zum kommenden Schuljahr 2022/23
Für das neue Schuljahr wurden 3 Kurz- und 3 Langgruppen für 100 Schülerinnen und Schüler beantragt. Die Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken ist noch nicht erfolgt, wird aber erwartet. Insgesamt hat der Kooperationspartner GFI 147 Anmeldungen erhalten, davon 73 Verlängerungen und 74 Neuanmeldungen.
2.4 Baulich resultierender Handlungsbedarf Betreuung/Schule
Langfristig sind das Steinhaus (Geb-ID: 455), das Hort-Containergebäude (Geb-ID: 9013) und die Betreuung in der Grolandstraße (insg. 140 Plätze) zu ersetzen. Darüber hinaus müssen, abhängig von der zukünftigen Zügigkeit der Grundschule, weitere zusätzliche Plätze für Hortbetreuung und OGT geschaffen werden (Rechtsanspruch 2026).
Daher wird die Planung zur Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Friedrich-Hegel-Schule als neuer zweiter Bauabschnitt für Schule und Betreuung inklusive eines pädagogischen Konzepts ab Mitte 2022 beginnen. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme soll wiederum die WBG-K beauftragt werden. Die gegenwärtig avisierte Zeitplanung sieht einen Bezug des Neubaus zum Schuljahr 2025/2026 vor. Schulreferat und Jugendamt der Stadt Nürnberg verständigen sich auf einen sogenannten modularen Ansatz einer Gesamtplanung für die Friedrich-Hegel-Schule. Dieser Ansatz soll ermöglichen, dass zeitnah Betreuungsplätze für OGTS und Hortbetreuung baulich geschaffen werden können und die schulischen Raumbedarfe für den Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden.
Als Gesamtmengengerüst wird für die neue Planung aktuell festgelegt: 300 Plätze Ganztag, davon 100 Plätze OGTS und 200 Plätze Hort oder Kombieinrichtung, sowie etwa 8 Klassenzimmer (AUR) und sonstige schulische Erweiterungsflächen nach den Vorgaben der Flächenbandbreiten.
Aus diesem Gesamtmengengerüst werden verschiedene Module entwickelt (z. B. 3-gruppiger Hort mit OGTS; 50 Hortplätze mit 4 AUR). Dadurch kann das Gesamt-Bauvolumen in kleinere Einheiten geteilt werden, sodass eine schrittweise Umsetzung möglich wird. Der modulare Ansatz sieht vor in drei Schritten / Gebäudeteilen vorzugehen:
3 HPT = Heilpädagogische Tagesstätte
- Gebäude A auf dem Baufeld des Hortcontainers (Geb-ID: 9013) für Betreuungsbedarfe (z. B. 3-gruppiger Hort und OGTS inkl. Küche) 2. Gebäude B auf dem Baufeld des Horts Steinhaus (Geb-ID: 455). Errichtung eines an Gebäude A anschließenden Gebäudeteils B, für weitere Hortgruppen sowie evtl. mit schulischen Räumen 3. evtl. Gebäude C auf dem Baufeld der Pavillons (Geb-ID: 457, 458, 459, 460) nach Entscheidung über Sanierung oder (Teil-)Abriss der Pavillons, abhängig von der baufachlichen Grundsatzentscheidung über die Pavillons (Denkmalschutz?) und den schulischen Raumbedarfen.
Ergebnis: Die Stadt Nürnberg ist beim Schulbau auf die Förder- und Genehmigungsfähigkeit der Regierung von Mittelfranken angewiesen. Die Erweiterungsbauplanung für Schule und Betreuung als sogenannter 2. Bauabschnitt auf dem Schulgelände der Friedrich-Hegel-Schule musste in der Vergangenheit durch die Veränderungen der staatlichen Förderkulisse sowohl pädagogisch als auch im Umfang der Raumprogramme mehrfach erheblich überarbeitet werden und schob dadurch das Vorhaben auf der Zeitschiene zunächst auf das Jahr 2023. Durch die Interimsbelegung der alten Hortcontainer mit den Kindergartenkindern des Kindergartens ‚Am Stadtpark‘ kann der Erweiterungsbau 2. Bauabschnitt voraussichtlich erst ab 2024 begonnen werden, so dass die gegenwärtig avisierte Zeitplanung einen Bezug des Neubaus auf dem Schulgelände im Laufe des Schuljahres 2025/2026 vorsieht. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme in den mittelfristigen Investitionsplan (MIP) im Rahmen der Etatberatungen im Jahr 2023 der Stadt Nürnberg eingestellt werden kann. Mit dem modularen Ansatz in drei Schritten/Gebäudeteilen, können die Bauzeiten für die wichtigsten Raumbedarfe verkürzt werden.
3. OGT- Aussagen zur Raumsituation mit Blick auf die Durchführung des
Ganztagsschulangebots zum kommenden Schuljahr
Im kommenden Schuljahr sollen die Raumressourcen im Schulgebäude (Geb-ID: 456) und im Pavillon (Geb-ID: 1799) neu belegt werden, da einerseits wahrscheinlich eine 23. Klasse untergebracht werden muss, andererseits die 100 OGT-Schülerinnen und Schüler vor Ort bleiben sollen. Wichtig bei der Umorganisation waren sowohl die schulorganisatorischen Belange der Schule als auch die Schaffung funktional sinnvoller und möglichst zusammenhängender Einheiten für den OGT.
3.1 Ausgangsproblematik
Die Neuordnung für das Schuljahr 2022/23 ist notwendig, nachdem die Typenstatik als notwendiger Teil der Baugenehmigung für das Containergebäude (Geb-ID: 9012) im Sommer 2021 überraschend nicht mehr verlängert wurde und die Nutzung der Räume im August 2021 damit untersagt wurde. Der Schulleitung der Friedrich-Hegel-Schule und der GFI als dem Träger des OGT und Kooperationspartner der Schule wurden daraufhin geeignete Schul- und Betreuungsräume im nahegelegenen Schulgebäude in der Pilotystraße angeboten, die am 07. September 2021 gemeinsam besichtigt wurden. Diese Option wurde aus schulorganisatorischen Gründen von der Schulleitung Ende September/Mitte Oktober 2021 abgelehnt. Es wurde vorgezogen, den Ganztag über ein rollierendes Verfahren im Schulhaus selbst durchzuführen. Das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg war sowohl über die Schulleitung als auch über die Stadt Nürnberg in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Das rollierende Verfahren hat sich während des aktuellen Schuljahres jedoch als für alle Beteiligten sehr belastend und wenig praktikabel herausgestellt. Somit wurde es notwendig, andere und bessere Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.
3.2 Ursprüngliche Planung für den OGT
Die Planungen der Stadt sahen zunächst eine Auslagerung an den Schulstandort der Grundschule Bartholomäusschule als kurzfristiges Interimskonzept für den OGT vor. Mit Schuljahresbeginn 22/23 wären an der Grundschule Bartholomäusschule mehrere Raumeinheiten für den OGT der Friedrich-Hegel-Schulen zur Verfügung gestanden. Das wäre besonders für die Langgruppen des OGT geeignet gewesen, die dann von der Stamm- an die Gastschule und zurück geshuttelt worden wären. Die Busbeförderung hätte eine zusätzliche pädagogische Fachkraft des Trägers begleitet. In einem Ortstermin am 09. März 2022 an der Grundschule Bartholomäusschule wurden der Schulleitung der Friedrich-Hegel-Schule und dem Träger des OGT die Räumlichkeiten vorgestellt. Die Planungen der Stadt wurden regelmäßig mit dem Staatlichen Schulamt besprochen und von dort gutgeheißen.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass weder künftige Auslagerungsüberlegungen für den OGT noch das aktuell praktizierte rollierende Verfahren im Haus für den OGT nötig sind, da durch einfache räumlich veränderte Neubelegungen ausreichende und pädagogisch gute Raumstrukturen im Haus selbst geschaffen werden können.
3.3 Künftige Lösungsplanung für den OGT
Am 29. Juni 2022 fand im Ortstermin an der Friedrich-Hegel-Schule mit Vertreter/innen des Staatlichen Schulamts, der Schulleitung, des Trägers des OGT, GFI, und der Stadt Nürnberg die Festlegung der Raumbelegung für die nächsten Schuljahre bis zur Nutzungsaufnahme des 2. Bauabschnitts statt. Folgende sinnvolle Raumbelegung wurde für die künftigen 23 Klassen und die 100 OGT-Kinder gefunden:
3.3.1 Raumlösung für die Friedrich-Hegel-Schule
Schulgebäude (Geb-ID: 456) 16 Klassen Pavillons (Geb-ID: 457, 458, 459, 460) 5 Regelklassen und 4 Partnerklassen der Merianschule Pavillon (Geb-ID: 1799) 2 Klassen
3.3.2 Raumlösung für den OGT ab dem kommenden Schuljahr
| Geb-ID: 456, 2. OG | Zi.-Nr. 39 | Auflösung EDV-Raum -> Betreuung im OGT | 97 m2 |
|---|---|---|---|
| Geb-ID: 456, 2. OG | Zi.-Nr. 37 | Mitnutzung Lehrmittel-/Abstellraum für Material OGT | 17 m2 |
| Geb-ID: 456, 2. OG | Zi.-Nr. 38 | Mitnutzung Klassenzimmer (ehemalige Lernwerkstatt) für Hausaufgabenbetreuung | 65 m2 |
| Geb-ID: 456, 2. OG | Zi.-Nr. 36 a | GRU für Betreuung im OGT, Betreuungsnutzung derzeit bei BoB zur Prüfung | 22 m2 |
| Geb-ID: 456, 2. OG | Aula | Aufenthaltsfläche | 106 - 183 m2 |
sowie Räume des 1. Bauabschnitts
| Geb-ID: 456, 2. OG | Zi.-Nr. 2.18 | GRU Mitnutzung für Betreuung im OGT | 33 m2 |
|---|---|---|---|
| Geb-ID: 456, 2. OG | Zi.-Nr. 2.14 | Mitnutzung Klassenzimmer für Hausaufgabenbetreuung - optional | 66 m2 |
| Geb-ID: 456, 2. OG | MZR | Speise- und Aufenthaltsraum für OGT | 89 m2 |
| Geb-ID: 456, 2. OG | GRU | Küche | 33 m2 |
| Geb-ID: 456, 2. OG | Vorraum | Garderobe | 10 m2 |
Bereits im Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung für den Erweiterungsbau im 1. Bauabschnitt vom 26.01.2016 hat die Stadt Nürnberg die Interimsnutzung für den MZR und GRU wie folgt beschrieben:
„… soll der im ersten Bauabschnitt gebaute Mehrzweckraum und der sich daran anschließende Gruppenraum als Interim für den offenen Ganztag dienen. Während der Interimszeit werden die in den Plan rot eingezeichneten Wände zur flexibleren Raumnutzung noch nicht eingezogen. Zusätzlich wird während der Interimsnutzung für den offenen Ganztag in den späteren Gruppenraum eine Teeküche eingebaut. Nach Abschluss des zweiten Bauabschnitts ist die Interimsnutzung beendet und es werden nachträglich die Trennwände eingezogen und die Teeküchenzeile wieder demontiert, sodass die Räume zur finalen Nutzung als Mehrzweckraum und Gruppenraum zur Verfügung stehen.“
Fazit für die kommenden Schuljahre:
Mit den oben aufgezeigten Raumbelegungen wird es gut möglich sein, den OGT im
bisherigen Umfang im Schulgebäude raumstrukturell sinnvoll, organisatorisch
praktikabel und pädagogisch hochwertig durchzuführen. Damit ist für den OGT weder eine Auslagerung noch ein, wie aktuell praktiziertes, rollierendes Verfahren nötig.
4 Planungen für Schule in den nächsten Schuljahren, 2023/24 ff.
Im gemeinsamen Abstimmungs- und Planungsgespräch am 29. Juni 22 wurde zwischen allen Verantwortlichen von Staat und Stadt vereinbart, dass im Herbst Anschlussgespräche stattfinden, um die nächsten Schuljahre zu planen, wenn Baumaßnahmen (Sanierung und Neubau) auf dem Schulgelände zu erwarten sind.
Antworten zu Einzelfragen
1. Hintergrund zur gesperrten Containeranlage
Die Containeranlage auf dem Schulgrundstück (Geb-ID: 9012) wurde im Jahr 2008 am Dürer- Gymnasium aufgestellt, im Jahr 2011 erfolgte die Umstellung an die Friedrich-Hegel-Schule. Wie für jedes Bauwerk ist auch für die Containeranlage an der Friedrich-Hegel-Schule, eine Baugenehmigung der Bauordnungsbehörde (BoB) notwendig. Nachdem es sich bei einer Containeranlage nicht um ein Bauwerk im eigentlichen Sinne handelt, sondern nur um ein befristetes Bauwerk, erteilt die BoB auch nur befristete Baugenehmigungen, die jedoch bei vorliegenden Voraussetzungen wiederum befristet verlängert werden können. Teil dieser Baugenehmigung ist die Statik des Bauwerks. Für Container eines Herstellers, die exakt baugleich sind, wird für Bauwerke in Containerform keine eigene Tragwerksstatik errechnet, sondern eine Typenstatik nach ISO-Norm vom Hersteller ausgegeben, anhand derer dann diese Container aufgestellt und gestapelt werden dürfen. Diese Typenstatik war im Zeitraum 2008 bis 2011 durch den Hersteller und Errichter der Anlage abgedeckt. In Folge des Umstellens vom Dürer-Gymnasium an die Friedrich-Hegel-Schule im Jahr 2011 lief die Gewährleistung des Herstellers für die Typenstatik ab und die Stadt Nürnberg ließ sich die Typenstatik durch ein externes Ingenieurbüro verlängern. Verlängerungen der Typenstatik als notwendiger Teil der Baugenehmigung der BoB wurden sowohl 2013 als auch 2017 fristgerecht beauftragt und bestätigt, so dass die Standzeit der Containeranlage bis August 2021 genehmigt wurde. Bereits 2020 wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Standzeitverlängerung gestellt, um die Containeranlage auch ab August 2021 weiter betreiben zu dürfen. Nachdem aber die Containeranlage inzwischen mehr als 12 Jahre alt ist, lehnte sowohl das bisherige Ingenieurbüro als auch alle weiter angefragten Tragwerksbüros eine Gewährleistung für die Typenstatik ab. Damit konnte keine Verlängerung der Baugenehmigung durch die BoB erteilt werden. Mit Ablauf der Genehmigung musste somit die Anlage geräumt und anschließend durch die HVE versiegelt werden. Der Plan- und Kostenauftrag zur Ermittlung der Kosten für den Rückbau der Anlage wurde bereits an das städtische Hochbauamt erteilt. Derzeit werden hierzu die Kosten für den Rückbau erhoben und Vertragsmodalitäten mit dem Hersteller der Anlage geklärt. Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf rund 45.000€. Sobald die Planungen zum Rückbau der alten Containeranlage terminiert werden können und weitere konkrete Informationen vorliegen, wird alles mit der Schulleitung abgestimmt.
Fazit: Die alte Containeranlage darf ohne Baugenehmigung nicht mehr genutzt werden.
2. Information zur Frage nach Ersatzcontainern
Die Ablehnung der Baugenehmigung zur Standzeitverlängerung und infolgedessen zur weiteren Nutzung für den offenen Ganztag der Friedrich-Hegel-Schule erreichte das Referat für Schule und Sport am 30. Juni 2021 und kam für alle Beteiligten unvorhersehbar. Die realistische Annahme – auch aufgrund vergleichbarer Erfahrungswerte – war, dass die Containeranlage bis zum Beginn des 2. Bauabschnittes an der Friedrich-Hegel-Schule weiter genutzt werden kann. Mit der neuen Baumaßnahme auf dem Schulgelände hätte die Containeranlage dann abgebaut werden müssen, da sie im Baufeld steht. Natürlich stellt sich
auch für die Stadtverwaltung in dieser Situation die Frage nach Ersatzcontainern. Die Voraussetzungen zur Beschaffung und Aufbau einer Containeranlage bis zur Nutzungsaufnahme zieht jedoch einen vorbereitenden Prozess nach sich, der etwa 1-1,5 Jahre in Anspruch nimmt: Auf Grundlage einer abgeschlossenen innerstädtischen Kostenklärung unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze öffentlicher Haushalte, muss zunächst die Auswahl der Planer erfolgen, die Planung mit allen Planungsbeteiligten aufgenommen und abgeschlossen werden, der Bauantrag bei der Bauordnungsbehörde gestellt und die Baugenehmigung erteilt sowie das Vergabeverfahren inklusive der Ausschreibung durchgeführt und abgeschlossen werden bis es zum eigentlichen Bau (Fundamente, Erschließung, Aufstellen, Innenausbau, Erstellung der Außenanlage, Möblierung, Freimessung) kommen kann. In der aktuellen Situation sind darüber hinaus alle Bereiche zusätzlich mit hohen Terminrisiken aufgrund der Lieferkettenproblematik verbunden.
Fazit: Ersatzcontainer sind keine kurzfristige Lösung, um Raumdefizite zu beheben.
3. Information zur Nutzung der Hausmeisterwohnung durch Schülerinnen und Schüler
Entsprechend §2 Ab. 4 Ziffer 13 MBO sind Schulen Sonderbauten, für die es spezifische Anforderungen gibt. Mit der Errichtung einer Schule wird jedem Raum seine bauordnungsbehördlich fest definierte Nutzung zugesprochen und er muss mit den jeweiligen baulichen Anforderungen und Auflagen ausgestattet werden. Eine Hausmeisterwohnung erfüllt damit nicht die Voraussetzungen, um rechtssicher eine schülerbezogene Nutzung zu erlauben. Diese ist mit besonders hohen Auflagen versehen. Daher müsste eine Nutzungsänderung bei der Bauordnungsbehörde beantragt werden und nach deren Prüfung, die behördlich auferlegten Anforderungen für eine Umnutzung baulich umgesetzt werden. Dieser Vorgang ist ebenfalls nur mit einem längeren zeitlichen Vorlauf (1/2 – 1 Jahr) realisierbar. Die ehemalige Hausmeisterwohnung der Friedrich-Hegel-Schule ist auch aufgrund erheblicher Niveauunterschiede durch die Teilunterkellerung und der damit verbundenen Treppenstufen nicht für den Schulbetrieb geeignet und kann dafür baulich nicht ertüchtigt werden. Daher ist die ehemalige Wohnung zur Nutzung als Hausmeisterlager und zur Unterbringung der Büros für die Bezirkskoordinatoren Nord und Nordwest, sowie das Bezirkslager Nordwest und das Bezirksbüro der IT-Gruppe geplant und wird zur Gewährleistung eines reibungsfreien Gebäudebetriebes aufgrund der Größe der Schulliegenschaft durch die HVE benötigt.
Fazit: Die Hausmeisterwohnung ist als Schul- bzw. Betreuungsraum mit dem Merkmal „Sonderbau“ zur Nutzung für Kinder nicht genehmigt. Eine Umnutzung mit bauordnungsrechtlicher Genehmigung kann baulich nicht hergestellt werden. Damit scheidet diese Option kurz- wie langfristig aus.
4. Hinweise zu den Pavillons
Auf dem Schulgelände befindet sich ein Arrangement von Pavillons aus den 60er Jahren mit Klassenzimmern für insgesamt 9 Klassen. Diese unterliegen zwar (noch) nicht dem Denkmalschutz, werden aber als städtebaulich wertvoll eingestuft. Am 10. Mai 2022 wurde durch die Bauordnungsbehörde eine Denkmalschutzüberprüfung im gesamten Schulgebäude durchgeführt. Das Ergebnis steht noch aus. Es hat erheblichen Einfluss darauf, ob die Pavillons erhalten werden müssen oder im Zuge eines Erweiterungsbaus ersetzt werden können. Die statischen Mängel der Pavillons, die bereits während der Bauphase/Errichtung verursacht wurden, beeinträchtigen die Standsicherheit aktuell nicht. Dennoch bedürfen die Pavillons einer vollständigen Sanierung, insbesondere dann, wenn sie künftig dem
Denkmalschutz unterliegen sollten. Dementsprechend muss entweder die Sanierung geplant werden oder die Räume in die Neubauplanung aufgenommen werden.
Fazit: Das Prüfungsgutachten des Denkmalschutzes muss abgewartet werden, um die weitere Planung darauf abzustimmen.
5. Anmietung weiterer Räumlichkeiten
Nachdem sich die Raumbedarfe für den OGT im Schulhaus ideal lösen lassen, werden Anmietungen außerhalb des Schulgeländes nicht notwendig.
6. Langjährige Entwicklungsplanung des Schulgrundstücks an der Friedrich-Hegel-
Schule
Im Schulreferat wird jährlich die umfangreiche Schulraumentwicklungsplanung fortgeschrieben und im zuständigen Schulausschuss des Nürnberger Stadtrats vorgestellt und beschlossen. Zusätzlich wird jährlich zwischen dem Schulreferat (Sachaufwandsträger) und dem Jugendamt (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) gemeinsam der Masterplan zur Bedarfsund Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg fortgeschrieben und im zuständigen Schul- und Jugendhilfeausschuss vorgestellt und beschlossen. Die Beschlüsse aus den offiziellen Gremien legitimieren die Stadtverwaltung die notwendigen Planungen zur Schulraumentwicklung und Kindertagesbetreuung fortzuschreiben und die Anmeldung in den städtischen Haushalt über die Aufnahme in das BIC (Bauinvestitionscontrolling) bzw. MIP- Verfahren (Mittelfristiger Investitionsplan) über den BIC (Bauinvestitionscontrolling) einzuleiten. Der Masterplan ist damit das kommunale Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote. Die Planungen basieren auf den aktuellen Annahmen vom Stadtplanungsamt zu künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsprognose vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Die städtische Schul- und Betreuungslandschaft wird hierzu in Planungsregionen eingeteilt. Sie ermöglichen eine verbesserte Betrachtung auf regionaler Ebene, sodass Zusammenhänge über mehrere Grundschulsprengel hinweg und in einem räumlichen Bezug zueinander dargestellt und analysiert werden können. Durch die jährlichen Fortschreibungen der Schulraumentwicklungsplanung und Masterplanfortschreibung erfahren alle Planungsregionen und damit alle Schulstandorte inklusive der Betreuungsangebote ein enges Monitoring.
Die Planungsregion der Friedrich-Hegel-Schule ist das Planungsgebiet Nordwesten. Es beinhaltet noch die Grundschule Großgründlach, die Grundschule Friedrich-Staedtler-Schule, die Grundschule Wahlerschule, die Grundschule Thoner Espan, die Grundschule Ludwig- Uhland-Schule, die Grundschule St. Johannis, die Grundschule Dr.-Theo-Schöller Schule sowie den neuen Grundschulstandort Forchheimer Straße.