PÄDAGOGISCHES, RÄUMLICHES KONZEPT
CAMPUS PESTALOZZISTRASSE IN NÜRNBERG
stm°architekten Stößlein Mertenbacher Architekten und Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Stand: 10.05.2022
Inhaltsverzeichnis
1. Die Bausteine des “Campus Pestalozzistraße“ in Nürnberg
1.1. Allgemeine Anforderungen an die Inklusion 1.2. Zielgruppe im ZfH und Hörschädigung 1.3. Anforderungen an die Raumakustik im Zentrum für Hörgeschädigte 1.4. Das Baugrundstück
2. Die Bausteine des Zentrums für Hörgeschädigte
2.1. Paul-Ritter-Schule 2.1.1. Allgemeine Unterrichtsräume 2.1.2. Fachräume 2.1.3. einrichtungsbezogene Pausenfläche 2.1.4. Mittagsangebot 2.1.5. Lehrer*innenbereich 2.1.6. Verwaltung 2.1.7. Infrastrukturflächen der Paul-Ritter-Schule 2.2. SVE: Schulvorbereitende Einrichtung 2.3. IFS: Interdisziplinäre Frühförderstelle 2.4. PAB: Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle 2.5. HPT: Heilpädagogische Tagesstätte 2.5.1. Flächen des Kooperationshorts der Stadt Nürnberg 2.6. Gemeinsamer Therapiebereich für HPT und IFS 2.7. Gemeinsame Verwaltung / Gesamtleitung des ZfH 2.8. Zentrale Dienste, Hauswirtschaft, Gebäudemanagement des ZfH
3. Die Bausteine der Stadt Nürnberg
3.1. Grundschule West 3.1.1. Klassencluster 3.1.2. Fachklassen 3.1.3 Speisenbereich 3.1.4. Arbeitsbereich pädagogisches Personal, Verwaltung und arbeitstechnischer Bereich 3.2. Hort 3.2.1. Kooperationshort 3.2.2.1. Variante: eigenständiger Hort ohne Grundschulkombination 3.2.2.2 Variante: Kombihort am Cluster Grundschule
4. Gemeinsam genutzte Flächen
4.1. Haus der Begegnung 4.2. Speiseräume 4.3. Zentralküche für alle Bausteine 4.4. Gemeinsame Infrastrukturflächen aller Einrichtungen 4.5. Gemeinsame Technikflächen 4.6. Synergien im Rahmen der Nachhaltigkeit des Campus Pestalozzistraße
5. Sportflächen für alle Einrichtungen
5.1. Sporthalle der Paul-Ritter-Schule 5.2. Sporthalle der Grundschule West
6. Freibereiche
6.1. Freibereiche des ZfH 6.2. Busvorfahrt der Paul-Ritter-Schule 6.3. Freibereich Grundschule und Hort 6.4. Freisportflächen
7. PKW- und Fahrradstellplätze
8. Flächenzusammenstellung
(cid:75)(cid:108)(cid:228)(cid:114)(cid:119)(cid:101)(cid:114)(cid:107)
(cid:73)(cid:73)
(cid:73) (cid:73)
(cid:73)(cid:73) (cid:73)(cid:73)
(cid:73)(cid:73)(cid:73) (cid:73)(cid:73) (cid:73)
(cid:73) (cid:73) (cid:73)(cid:86)
(cid:71)(cid:101)(cid:114)(cid:116)(cid:114)(cid:117)(cid:100)(cid:115)(cid:116)(cid:114)(cid:97)(cid:223)(cid:101)
(cid:73)(cid:73)(cid:73)
(cid:73)(cid:73)(cid:73) (cid:80)(cid:101)(cid:115)(cid:116)(cid:97)(cid:108)(cid:111)(cid:122)(cid:122)(cid:105)(cid:115)(cid:116)(cid:114)(cid:97)(cid:223)(cid:101) (cid:74)(cid:111)(cid:104)(cid:97)(cid:110)(cid:110)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:83)(cid:101)(cid:98)(cid:97)(cid:115)(cid:116)(cid:105)(cid:97)(cid:110)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:66)(cid:97)(cid:99)(cid:104)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:83)(cid:116)(cid:114)(cid:97)(cid:223)(cid:101) (cid:72) (cid:72)
(cid:122) (cid:97)(cid:223)(cid:101) (cid:80)(cid:101)(cid:121)(cid:101)(cid:114)(cid:115)(cid:116)(cid:114)(cid:97)(cid:223)(cid:101)
(cid:116) (cid:114)
(cid:97) (cid:116)
(cid:108) (cid:115)
(cid:112) (cid:101)
(cid:101) (cid:107)
(cid:107) (cid:99)
(cid:99) (cid:105)
(cid:105) (cid:110)
(cid:110) (cid:105)
(cid:101)(cid:105) (cid:101)
Zeichnung 1: Lageplan mit Bestand
(cid:73)(cid:110)(cid:107)(cid:108)(cid:117)(cid:115)(cid:105)(cid:111)(cid:110)(cid:115)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101)(cid:110)(cid:32)(cid:78)(cid:252)(cid:114)(cid:110)(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:103)(cid:32) (cid:76)(cid:97)(cid:103)(cid:101)(cid:112)(cid:108)(cid:97)(cid:110)(cid:32)(cid:66)(cid:101)(cid:115)(cid:116)(cid:97)(cid:110)(cid:100)(cid:32)(cid:47)(cid:32)(cid:49)(cid:58)(cid:53)(cid:48)(cid:48)(cid:32) (cid:115)(cid:116)(cid:109)(cid:176)(cid:97)(cid:114)(cid:99)(cid:104)(cid:105)(cid:116)(cid:101)(cid:107)(cid:116)(cid:101)(cid:110)
(cid:75)(cid:108)(cid:228)(cid:114)(cid:119)(cid:101)(cid:114)(cid:107)
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(cid:73)(cid:73)(cid:73)
(cid:73)(cid:73)(cid:73) (cid:80)(cid:101)(cid:115)(cid:116)(cid:97)(cid:108)(cid:111)(cid:122)(cid:122)(cid:105)(cid:115)(cid:116)(cid:114)(cid:97)(cid:223)(cid:101) (cid:74)(cid:111)(cid:104)(cid:97)(cid:110)(cid:110)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:83)(cid:101)(cid:98)(cid:97)(cid:115)(cid:116)(cid:105)(cid:97)(cid:110)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:66)(cid:97)(cid:99)(cid:104)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:83)(cid:116)(cid:114)(cid:97)(cid:223)(cid:101) (cid:72) (cid:72)
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(cid:116) (cid:114)
(cid:97) (cid:116)
(cid:108) (cid:115)
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(cid:101) (cid:107)
(cid:107) (cid:99)
(cid:99) (cid:105)
(cid:105) (cid:110)
(cid:110) (cid:105)
(cid:101)(cid:105) (cid:101)
Zeichnung 2: Lageplan ohne Bestand, aber mit Erhalt des Försterbaus (cid:73)(cid:110)(cid:107)(cid:108)(cid:117)(cid:115)(cid:105)(cid:111)(cid:110)(cid:115)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101)(cid:110)(cid:32)(cid:78)(cid:252)(cid:114)(cid:110)(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:103)(cid:32) (cid:76)(cid:97)(cid:103)(cid:101)(cid:112)(cid:108)(cid:97)(cid:110)(cid:32)(cid:47)(cid:32)(cid:49)(cid:58)(cid:53)(cid:48)(cid:48)(cid:32) (cid:115)(cid:116)(cid:109)(cid:176)(cid:97)(cid:114)(cid:99)(cid:104)(cid:105)(cid:116)(cid:101)(cid:107)(cid:116)(cid:101)(cid:110)
Vorbemerkung
Der folgenden Text basiert auf den Erkenntnissen, die im Rahmen eines Ortstermins und in mehreren Videokonferenzen mit den zuständigen Vertreter*innen des Bezirks von Mittelfranken und der Stadt Nürnberg erarbeitet wurden.
Folgende Termine wurden durchgeführt:
- 26.11.2021 Videokonferenz (Auftaktgespräch „Projektbegleitung ZfH“) mit den
Vertretern*innen des Bezirks
- 02.12.2021 Besichtigung der derzeitigen Räumlichkeiten mit Vertretern*innen des Bezirks
und der Stadt Nürnberg
-
08.12.2021 Videokonferenz (Vorbereitung des Projektgesprächs am Folgetag)
-
09.12.2021 Videokonferenz („Projektbegleitung des ZfH“) mit Vertretern*innen des Bezirks
-
16.12.2021 Videokonferenz (Folgegespräch „Projektbegleitung des ZfH“) mit
-
Vertretern*innen des Bezirks
-
27.01.2022 Videokonferenz mit den Vertretern*innen der Stadt Nürnberg
-
03.02.2022 Videokonferenz mit den Vertretern*innen des Bezirks und der Stadt Nürnberg
-
10.03.2022 Zwischenbericht vor dem Bildungsausschuss in Triesdorf
-
05.05.2022 Videokonferenz mit den Vertretern*innen des Bezirks und der Stadt Nürnberg
Weiterhin sind Raumprogramme, die von Seiten des Bezirks und der Stadt übergeben wurden, eingearbeitet. Zugrunde gelegt wurden folgende Fassungen:
-
Raumprogramm Zentrum für Hörgeschädigte vom 16.12.2021, überarbeitet 07.03.2022
-
Raumprogramm Grundschule West vom 29.03.2021, überarbeitet 25.02.2022
-
Raumprogramm Hort zur Grundschule West vom 27.01.2022
-
aktualisiertes Raumprogramm Grundschule West, städtische Bedarfe vom 09.03.2022
Verschiedene Abschnitte stammen aus dem Dokument „Pädagogische Konzeption Campus Pestalozzistraße“ vom 11.01.2022, sind aber nicht gesondert bezeichnet.
Schulaufsichtliche Genehmigungen bzw. Genehmigungen der zuständigen Behörden liegen noch nicht vor und sollten baldmöglichst angestrebt werden, um die in diesem Konzept genannten Flächen abzusichern.
1. Die Bausteine des “Campus Pestalozzistraße“ in Nürnberg
Der folgende Text soll die Grundlagen schaffen, die eine organisatorisch sinnvolle Planung des „Inklusionszentrums am Campus Pestalozzistraße“ ermöglichen. Dazu werden die einzelnen Funktionsbausteine beschrieben und ihre gegenseitigen Bezüge aufgezeigt. Weiterhin werden die räumlichen Anforderungen, welche die einzelnen Einrichtungen stellen, beschrieben.
Diese Beschreibung stellt die Grundlage für die anstehende Planung der Einrichtung dar und soll helfen, in der Planung einen optimalen funktionalen Zusammenhang innerhalb der einzelnen Einrichtungen und zwischen den Einrichtungen zu erzielen.
Das als inklusives Leuchtturmprojekt geplante „Inklusionszentrum am Campus Pestalozzistraße“ besteht
-
aus dem Zentrum für Hörgeschädigte, das durch den Bezirk Mittelfranken betrieben wird,
-
der Grundschule West mit Kombieinrichtung bzw Hort der Stadt Nürnberg
-
und den gemeinsamen Flächen, dem „Haus der Begegnung“, in denen gemeinsame und
inklusive Angebote möglich sind.
Weiterhin ist geplant, dass der Bezirk und die Stadt Nürnberg die Infrastruktur gemeinsam betreiben, folglich werden die dafür nötigen Räumlichkeiten zusammengefasst.
Skizze 1: Bausteine des Campus Pestalozzistraße
euung, Erziehung, Beratung und Förderung am Campus Pestalozzistraße in Nürnberg pädagogisches und räumliches Konzept hädigte des Bezirks Mittelfranken werden untergebracht: Grund- und Mittelschule für ca. 140 Kinder, reitende Einrichtung für ca. 30 bis 35 Kinder, ogische Tagesstätte für ca. 84-86 Kinder, te Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle,
äre Frühförderstelle, (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) achsporthalle. (cid:90)(cid:101)(cid:110)(cid:116)(cid:114)(cid:117)(cid:109)(cid:32)(cid:102)(cid:252)(cid:114)(cid:32)(cid:72)(cid:246)(cid:114)(cid:103)(cid:101)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:228)(cid:100)(cid:105)(cid:103)(cid:116)(cid:101) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:102)(cid:97)(cid:99)(cid:104)(cid:45) (cid:115)(cid:112)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:104)(cid:97)(cid:108)(cid:108)(cid:101) (cid:80)(cid:97)(cid:117)(cid:108)(cid:45)(cid:82)(cid:105)(cid:116)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:32)(cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:110)(cid:100)(cid:45) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:117)(cid:110)(cid:100)(cid:32)(cid:77)(cid:105)(cid:116)(cid:116)(cid:101)(cid:108)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101)(cid:32) (cid:49)(cid:52)(cid:48) (cid:73)(cid:70)(cid:83) (cid:70)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:99)(cid:104) (cid:80)(cid:65)(cid:66) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:70)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:99)(cid:104) (cid:83)(cid:86)(cid:69) (cid:51)(cid:48)(cid:45)(cid:51)(cid:53) (cid:72)(cid:80)(cid:84) (cid:56)(cid:53)(cid:45)(cid:56)(cid:54) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:70)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:99)(cid:104) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) örgeschädigte
(cid:83)(cid:107)(cid:105)(cid:122)(cid:122)(cid:101)(cid:32)(cid:51)(cid:32)(cid:66)(cid:97)(cid:117)(cid:116)(cid:101)(cid:105)(cid:108)(cid:101)(cid:32)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:32)(cid:83)(cid:116)(cid:97)(cid:100)(cid:116)(cid:32)(cid:78)(cid:252)(cid:114)(cid:110)(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:103) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) ürnberg besteht aus: ule West für 300 Kinder, /oder Kombieinrichtung mit Ganztagsangebot mit 200 Plätzen, orthalle.
Ganztägige Bildung, Betr
Im Zentrum für Hörgesc
-
die Paul-Ritter-
-
eine Schulvorbe
-
eine Heilpädag
-
die angeglieder
-
die Interdisziplin
-
sowie eine Einf
Skizze 2: Zentrum für H
Das Bauteil der Stadt N
- einer Grundsch
-
einem Hort und
-
einer Einfachsp
Skizze 3: Bausteine der Stadt Nürnberg
Für die Flächen der Stadt Nürnberg liegen zwei verschiedene Raumkonzepte vor – die Schule und der Hort als Kombimodell, sowie Schule und Hort jeweils autark organisiert. Die beiden Konzepte werden weiter hinten im Text einzeln beschrieben.
Als gemeinsame Flächen und Infrastruktur dienen:
-
das Haus der Begegnung,
-
eine Zentralküche,
-
die Flächen für die Hauswirtschaft,
-
die Flächen für das Gebäudemanagement,
-
die Gebäudetechnik.
Skizze 4: gemeinsame Flächen
Dazu kommen die jeweiligen Freiflächen für die Einrichtungen und die gemeinsam genutzten Freiflächen, wie zum Beispiel Pausenhöfe, Spiel-, und Sportflächen, sowie die Flächen für die verkehrliche Infrastruktur, wie die Vorfahrten für die Kleinbusse und die Stellplatzflächen.
1.1. Allgemeine Anforderungen an die Inklusion
Das Vorhaben wird als inklusives Leuchtturmprojekt beschrieben. Daraus folgt, dass sich die einzelnen Einrichtungen am Campus Pestalozzistraße gegenseitig ergänzen, Synergien entwickeln und über gemeinsam genutzte Flächen verfügen. Übergeordnetes Ziel der Campus-Entwicklung ist, dass alle Kinder, die die Einrichtungen besuchen, erkennen, was es bedeutet, verschiedenartig zu sein und voneinander zu lernen. Hier soll Inklusion als Teilhabe gelebt werden. Die Inklusion steht aber nicht über dem Recht auf Bildung.
Zirka ein Viertel der im Zentrum für Hörgeschädigte betreuten Kinder kommen aus einer inklusiven Beschulung in den Regelschulen, die dort nicht erfolgreich war. Deswegen benötigen die Kinder, die im Zentrum für Hörgeschädigte betreut werden, besondere räumliche und personelle Ausstattung, die ihnen ein angemessenes Lernen ermöglicht. Die Einrichtungen am Zentrum für Hörgeschädigte
schaffen eine Atmosphäre für Kinder, Jugendliche und Familien im Kontext Hörschädigung, die ihnen Bildung und Förderung erleichtert.
Die hörgeschädigten Kinder haben Schwierigkeiten bei der Verarbeitung akustischer Sprache und Geräuschen. Ungerichtete Sprache kann daher als Störgeräusch empfunden werden. In der Folge entsteht keine Inklusion. Deswegen sind die sensiblen Bereiche des Zentrums für Hörgeschädigte so zu platzieren und gegen andere Bereiche abzugrenzen, dass diese Aufgabe erfüllt werden kann.
Gleichzeitig sollen die gemeinsam genutzten Bereiche – Innen- und Freiräume – Angebote darstellen, die zu „inklusiven Momenten“ führen. Diese Begegnungen müssen aber, wenn sie erfolgreich sein sollen, durch die Betreuer*innen gesteuert werden.
1.2. Zielgruppe im ZfH und Hörschädigung
Die Kinder und Jugendlichen, die in den Einrichtungen des Zentrums für Hörschädigte betreut, beschult und gefördert werden, habe eine Hörschädigung und damit verbunden einen erhöhten Förderbedarf im Bereich Hören. Die Zielgruppe umfasst:
- Kinder und Schüler*innen mit peripheren Hörschädigungen (leicht- mittel- hochgradig oder an
Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, gehörlos)
-
Schüler*innen mit einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
-
CODA – Kinder (Children of Deaf Adults)
Infolge der Hörschädigung besteht ein erhöhter Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Kommunikation, im sozialen Miteinander und zum Teil ein zusätzlicher Förderbedarf in anderen Entwicklungsbereichen. Die Schwierigkeit, Lautsprache akustisch nicht oder nur teilweise zu verstehen bzw. ungenügend verarbeiten zu können, hat folgende Auswirkungen auf Sprachentwicklung und Kommunikationsfähigkeit:
-
Verzögerungen im Spracherwerb
-
eingeschränktes Sprachverständnis
-
Einschränkungen im aktiven und passiven Wortschatz sowie in den grammatikalischen
Strukturen
- fehlerhafter Sprachgebrauch
Die meisten Kinder und Schüler*innen sind mit Cochlea-Implantaten oder Hörgeräten versorgt. Um die technische Versorgung optimal nutzen zu können, ist eine störschallarme, ruhige Umgebung unabdingbare Voraussetzung. Diese braucht es im Innen- und im Außenbereich.
Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf Hören können neben den sprachlichen auch Auffälligkeiten im psycho-sozialen Bereich aufweisen, die im direkten Zusammenhang mit der Hörschädigung stehen. Die Wahrnehmung und das Verstehen der sachlichen und sozialen Umwelt werden durch das fehlende sprachliche System erschwert. Die Kommunikation ist beeinträchtigt, was immer wieder zu Missverständnissen im Alltag der Kinder und Jugendlichen führt. Dies wirkt sich negativ auf Selbstverständnis wie Selbstbewusstsein aus und führt zu vielen Frustrationen in einer Umgebung, die das Ausmaß einer Hörbehinderung oft verkennt oder aber nicht darauf eingestellt ist.
Die Einschränkungen in Sprachgebrauch und Sprachverständnis führen auch dazu, dass Kinder und Jugendliche ihre eigenen Gefühle und Bedürfnisse nicht adäquat äußern und im Umkehrschluss auch die Gefühle und Bedürfnisse anderer missverstehen können. Das Verständnis für Zusammenhänge ist
ebenfalls beeinträchtigt. Dadurch entstehen oft Konflikte, deren Lösung aufgrund fehlender sprachlicher Mittel zusätzlich erschwert wird.
Im Zusammenhang mit Hörschädigungen können auch Auswirkungen auf die folgenden Bereiche beobachtet werden:
-
emotionale und soziale Entwicklung
-
körperliche und motorische Entwicklung (z.B. Gleichgewichtsstörungen)
-
Lern- und Leistungsverhalten
Hörschädigungen sind sehr individuell. Das Ausmaß einer Hörschädigung und die damit zusammenhängenden Auswirkungen sind u.a. davon abhängig, wann die Hörschädigung aufgetreten und erkannt wurde. Der Zeitpunkt der Erstversorgung mit technischen Hilfsmitteln und der Beginn der Fördermaßnahmen sind entscheidend für die individuellen Entwicklungsprozesse. Das Verhalten und die Einstellung des Umfeldes bzgl. der Behinderung eines Kinder oder Jugendlichen können darüber hinaus einen förderlichen oder hinderlichen Einfluss für die Entwicklung haben.
1.3. Anforderungen an die Raumakustik im Zentrum für Hörgeschädigte
Die Räume und Bereiche, die von den Kindern mit Hörschädigung genutzt werden, müssen über eine an die besonderen Bedingungen der Kinder angepasste Raumakustik verfügen. Das gilt auch für die Erschließungsflächen. Nach Aussagen der Lehrer*Innen kann beispielsweise bereits Papierrascheln als Störgeräusch wahrgenommen werden. Die Anforderungen an die Akustik müssen deswegen frühzeitig durch ein fachlich versiertes Ingenieurbüro für Bauakustik abgestimmt und definiert werden.
Die Vorgaben der DIN 4109, die im Normalfall einen ausreichenden Schallschutz in Schulen gewährleisten, sind bei dieser Einrichtung nicht ausreichend.
1.4. Das Baugrundstück
Das Grundstück liegt im Westen der Stadt Nürnberg, südlich des Pegnitzgrundes und wird im Süden von der Pestalozzistraße, der Heinickestraße und dem Heinickeplatz, im Westen von der Johann- Sebastian-Bach-Straße und in der Verlängerung der Pestalozzistraße auch von der Gertrudstraße begrenzt. Die Abgrenzung des Baugrundstücks ist in dem Lageplan auf der Seite 2 dieses Dokuments zu entnehmen.
Das Grundstück ist derzeit durch die Gebäude des Zentrums für Hörgeschädigte bebaut. Die als Einzeldenkmal in der Liste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege verzeichnete „Försterschule“ soll erhalten bleiben, alle andere Bauteile sind verbraucht und werden durch Neubauten ersetzt. Das Denkmal wird durch das Bayerische Landesamt wie folgt beschrieben:
Ehem. Kreistaubstummenanstalt, dreiflügeliger, dreigeschossiger Satteldachbau mit Eckrisaliten und drei Zwerchgiebeln, Putzbau mit reichem Jugendstildekor in Sandstein und Portalplastik, von Josef Förster, 1903-05; Betsaal mit Ausstattung; zugehörig zwei Gartenpavillons; an der nördlichen Grundstücksgrenze.
Das Baugrundstück ist in diesem Konzept vorne mit 2 Lageplänen (einmal die derzeitige Bebauung, einmal die Bebauung nach dem Abbruch der nicht geschützten Bauteile) dargestellt. Für den Heinickeplatz existieren bei der Stadt Nürnberg Gestaltungspläne, die derzeit nicht umgesetzt sind und nach der Sanierung des Försterbaus realisiert werden sollen.
2. Die Bausteine des Zentrums für Hörgeschädigte
2.1. Paul-Ritter-Schule
Die staatliche Paul-Ritter-Schule am Zentrum für Hörgeschädigte ist ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören mit Grund- und Mittelschule. Sie wird von ca. 140 Schüler*innen mit dem Förderbedarf Hören besucht. Im aktuellen Schuljahr verfügt sie über 10 Grundschul- (Klassen 1, 1a, 2, 3, 4) und 5 bis 6 Mittelschulklassen (Klassen 5, 6, 7, 8, 9, M10). Die M10 wird nur bei Bedarf eingerichtet. Im Schulalltag erfolgt keine Trennung in Grund- und Mittelschule.
Die Schüler*innen werden je nach Einschränkung in Sprachlerngruppen mit je 10 bis 12 Kindern eingeteilt, so dass in den Jahrgängen je nach Notwendigkeit und Zuordnung der Kinder bis zu 4 Sprachlerngruppen unterrichtet werden. Es werden jedoch nie alle 4 Sprachlerngruppen (SpLG) in einem Jahrgang gebildet
- SpLG I: Kinder mit Förderbedarf und Kinder ohne Förderbedarf 2. SpLG II: lautsprachlich orientierte Kinder 3. SpLG II: mit Hilfe von Gebärden unterrichtete Kinder 4. SpLG IV: bilinguale Gruppen, die mit Gebärdensprache unterrichtet werden
Die Mittelschule erstreckt sich für alle Sprachlerngruppen über 5 Schuljahre (Klassenstufen 5 bis 9), im M-Zweig verlängert sich die Schulzeit um ein Schuljahr (10. Klasse). Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan Plus für die Mittelschule in Adaption an den Förderschwerpunkt Hören.
Folgende Abschlüsse sind nach der 9. bzw. 10. Jahrgangsstufe möglich:
-
Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
-
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
-
Mittlerer Bildungsabschluss
Die Interessenslagen der Schülerschaft der Mittelstufe unterscheiden sich zu denen in der Grundschule und sind zu berücksichtigen.
Eine Besonderheit ist die Ausgestaltung der Klassenräume:
-
max. Klassengröße 12 Schüler*innen
-
Sitzplatzanordnung im Halbkreis, um die Antlitzgerichtetheit und Absehmöglichkeit zu
gewährleisten
-
zu jeweils 2 Klassen gehört ein Gruppenraum
-
besondere Beachtung ist auf die Raumakustik und die Lichtverhältnisse gerichtet
Das Vormittagsangebot der Paul-Ritter-Schule wird durch das Nachmittagsangebot der HPT ergänzt. Weiterhin findet an der Schule Nachmittagsunterricht statt. Derzeit besteht von Montag bis Donnerstag das Angebot der offenen Ganztagesschule mit einer gemischten Gruppe (in Zukunft möglicherweise 2 Gruppen).
Die in der Paul-Ritter-Schule angebotenen Räume basieren auf dem Raumprogramm für 17 Klassen und gliedern sich in folgende Bereiche:
-
Allgemeine Unterrichtsräume
-
Fachräume und Mehrzweckräume
-
Lehrer*innenbereich und Verwaltung
-
Aula
-
Freibereiche
-
weitere Flächen
Skizze 5: Raumgruppen der Paul-Ritter-Schule
2.1.1. Allgemeine Unterrichtsräume
Klassenräume mit Lehrer-AP 100 17 60,00 1.020,00
Nebenräume (Zugang von 2 Klassenzimmern) 101 11 16,00 176,00
Lehrmittelräume (Anzahl flexibel) 106 1 80,00 80,00
Summe NUF 29 1276,00
Die wesentliche Anforderung an die Ausgestaltung der Unterrichtsräume besteht in der akustischen Eignung. Die Räume sollen möglichst quadratisch ausgebildet werden.
Maximal zwei Gruppen mit insgesamt bis zu 17 Schüler*innen werden in der Paul-Ritter-Schule in Form einer offenen Ganztagesschule betreut. Sie nutzen den Speiseraum, der derzeit im Bereich der einrichtungsbezogenen Pausenfläche verortet wird. Ein Speiseraum für diese Schüler*innen wird anerkannt.
Skizze 6: Klassenräume und Nebenraum
Jeweils zwei Klassenräumen wird ein Gruppenraum zugeordnet, der für differenzierten Unterricht zur Verfügung steht. An die Verbindungstür zwischen Klassen- und Gruppenraum werden Schallschutzanforderungen gestellt, auch an eine wünschenswerte Sichtverbindung.
Eine Clusterung der Klassenräume ist möglich, wenn Marktplätze oder aufgeweitete Flurzonen als Lernbereiche ausgebildet werden. Es ist denkbar, dass in der Grundschule bis zu 4 und in der Mittelschule bis zu 3 Marktplätze entstehen. Diese sind dann ebenfalls akustisch angemessen auszugestalten. Einer der Marktplätze in der Mittelschule soll als Rückzugsbereich geeignet sein.
Da eine Zuordnung von Klassen zur Grundschule, bzw. zur Mittelschule aufgrund der in den beiden Stufen immer wieder unterschiedlichen Anzahl von Klassen nicht möglich ist, ist der räumliche Zusammenhang zwischen Grundschule. und Mittelschule fließend auszubilden. Lediglich in der Möblierung wird zwischen den beiden Stufen unterschieden.
Skizze 7: Clusterung der Unterrichtsräume
2.1.2. Fachräume
Die Fachraumgruppe wird für Unterricht der Grund- und Mittelschule genutzt und besteht aus
-
dem naturwissenschaftlichen Bereich,
-
dem Hauswirtschaftsbereich,
-
dem die Berufswahl vorbereitenden Unterrichtsbereich,
-
dem gestalterischen Bereich,
-
dem Rhythmik-/Musikbereich,
-
dem IT- Bereich.
Fachraum für Informationstechnologie 104 1 50,00 50,00
Nebenraum zu lfd. Nr. 104 105 1 16,00 16,00
Fachraum für Physik, Chemie und Biologie 107 1 60,00 60,00
Vorbereitung und Sammlung zu lfd. Nr. 107 108 1 20,00 20,00
Werkraum 111 1 50,00 50,00
Nebenraum-/Maschinenraum zu lfd. Nr. 111 112 1 32,00 32,00
Raum für berufswahlvorbereitenden Unterricht 115 1 50,00 50,00
Nebenraum zu lfd. Nr. 115 116 1 16,00 16,00
Raum für Textiles Gestalten 117 1 50,00 50,00
Nebenraum zu lfd. Nr. 117 118 1 16,00 16,00
Lehrküche mit Speiseraum 119 1 50,00 50,00
Vorratsraum 120 1 8,00 8,00
Garderobe 121 1 8,00 8,00
Hausarbeitsraum 122 1 18,00 18,00
Summe NUF 14 444,00
(cid:70)(cid:97)(cid:99)(cid:104)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)(cid:103)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)
(cid:78)(cid:101)(cid:98)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:77) (cid:114)(cid:97) (cid:97) (cid:117) (cid:115) (cid:109) (cid:99)(cid:104)(cid:105)(cid:110)(cid:101)(cid:110)(cid:45) (cid:71)(cid:97)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:111)(cid:98)(cid:101) (cid:86)(cid:111)(cid:114)(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:116)(cid:117)(cid:110)(cid:103)(cid:44)(cid:32) (cid:83)(cid:97)(cid:109)(cid:109)(cid:108)(cid:117)(cid:110)(cid:103) (cid:87)(cid:101)(cid:114)(cid:107)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)
(cid:80)(cid:104)(cid:121)(cid:115)(cid:105)(cid:107)(cid:44)(cid:32)(cid:67)(cid:104)(cid:101)(cid:109)(cid:105)(cid:101)(cid:44) (cid:78)(cid:101)(cid:98)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:32)(cid:66)(cid:105)(cid:111)
(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:117)(cid:102)(cid:115)(cid:119)(cid:97)(cid:104)(cid:108) (cid:72)(cid:97)(cid:117)(cid:115)(cid:97)(cid:114)(cid:98)(cid:101)(cid:105)(cid:116)(cid:115) (cid:45)(cid:118)(cid:111)(cid:114)(cid:98)(cid:101)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:116)(cid:101)(cid:110)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:32) (cid:45)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:85)(cid:110)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:114)(cid:105)(cid:99)(cid:104)(cid:116)
(cid:76)(cid:101)(cid:104)(cid:114)(cid:107)(cid:252)(cid:99)(cid:104)(cid:101)
(cid:78)(cid:101)(cid:98)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:84)(cid:101)(cid:120)(cid:116)(cid:105)(cid:108)(cid:101)(cid:115)(cid:103)(cid:101)(cid:115)(cid:116)(cid:97)(cid:108)(cid:116)(cid:101)(cid:110) (cid:86)(cid:111)(cid:114)(cid:114)(cid:97)(cid:116)(cid:115)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)
(cid:73)(cid:110)(cid:102)(cid:111)(cid:114)(cid:109)(cid:116)(cid:105)(cid:111)(cid:110)(cid:115) (cid:45)(cid:116)(cid:101)(cid:99)(cid:104)(cid:110)(cid:111)(cid:108)(cid:111)(cid:103)(cid:105)(cid:101) (cid:80)(cid:104)(cid:121)(cid:115)(cid:105)(cid:107)(cid:44)(cid:32)(cid:67)(cid:104)(cid:101)(cid:109)(cid:105)(cid:101)(cid:44) (cid:32)(cid:66)(cid:105)(cid:111)
(cid:78)(cid:101)(cid:98)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:78)(cid:101)(cid:98)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)
Skizze 8: Fachraumgruppe
Es bestehen keine besonderen räumlichen Ansprüche an die Lage der Fachräume über die oben genannten und über die üblichen Anforderungen hinaus. Den Fachräumen werden keine Lernzonen oder Marktplätze zugeordnet.
2.1.3. Einrichtungsbezogene Pausenfläche
Unter der Bezeichnung „Pausenfläche“ werden Räume zusammengefasst, die innerhalb der Paul-Ritter- Schule multifunktional genutzt werden sollen und ein übergeordnetes Angebot für Pausenaufenthalt der Schüler*innen in der Schule ermöglichen.
Rhythmikraum/Musikraum 109 1 50,00 50,00
Nebenraum zu lfd. Nr. 109 110 1 16,00 16,00
Mehrzweckraum 102 2 50,00 100,00
Nebenraum zu lfd. Nr. 102 103 1 16,00 16,00
Stuhllager 139 2 12,00 24,00
Gruppenraum (12 Schüler*innen à 4 qm) mit 145 1 42,50 42,50 Garderobe Getränke- und Speiseausgabe 138 1 8,00 8,00
Summe NUF 9 256,0
Der Mehrzweckraum und der Rhythmik-/Musikraum sollen zusammenschaltbar ausgebildet werden und einen Schwingboden erhalten. Sie dienen im räumlichen Gefüge der Paul-Ritter-Schule als Ersatz für die Aula, die im „Haus der Begegnung“ eingeplant wird. Eine zentrale und erdgeschossige Lage von Mehrzweck- und Rhythmik-/Musikraum in der Schule ist deswegen wünschenswert.
Der Gruppenraum zur OGTS mit Nebenraum (Aufenthalts- und Differenzierungsflächen) sowie der Speiseraum werden sinnvollerweise dem Mehrzweckraum und dem Rhythmik-/Musikraum zugeordnet und bilden mit diesen eine funktionale Einheit. Eine getrennte Lage der Räume von den zuvor genannten Räumen ist aber auch möglich.
Flächen, die bei Regenwetter als Pausenflächen genutzt werden können, sind also der Bereich Mehrzweck- mit Rhythmik-/Musikraum, der Gruppenraum zur OGTS mit Nebenraum (Aufenthalts- und Differenzierungsflächen) sowie der Speiseraum und die Flur Aufweitungen vor den Klassenzimmern.
Eine Vermischung von Kindern aus der Paul-Ritter-Schule und der Grundschule West während einer wetterbedingten Pause im Gebäudeinneren ist aufgrund der besonderen akustischen Schutzanforderungen, die für Kinder aus dem Förderzentrum bestehen, nicht sinnvoll.
Skizze 9: Pausenfläche
2.1.4. Mittagsangebot
Alle Kinder, die die Paul-Ritter-Schule besuchen, erhalten ein Angebot zum Mittagessen. Die Kinder, die nach dem Unterricht in die HPT wechseln, essen dort zu Mittag. Für Kinder aus dem Offenen Ganztagesangebot und für Kinder, die mittags nach Hause gehen oder gebracht werden, wird in der Paul-Ritter-Schule Mittagessen angeboten. Auch essen dort teilweise Mitarbeiter*innen zusammen mit den Kindern.
Dazu ist ein Speiseraum erforderlich, der zusammen mit Mehrzweckraum und Rhythmik-/Musikraum eine Einheit bilden könnte (alle Räume stellen dann einen Aula-Ersatz in der Paul-Ritter-Schule dar). Dieser Raum ist derzeit bei der Raumgruppe „einrichtungsbezogene Pausenfläche“ verortet. Eine Mehrfachnutzung der Fläche sollte möglich sein.
Das Konzept der dezentralen Mittagsverpflegung wird aus den folgenden Gründen gewählt:
-
Kinder können sich Essen selbst nehmen,
-
die Förderung der Tischkultur / Esskultur wird gepflegt,
-
eine pädagogische Begleitung des Essens durch Fachkräfte ist gewährleistet,
-
die Essensausgabe / -entnahme wird durch pädagogische Fachkräfte begleitet.
Skizze 10: Mittagsangebot für Schüler*innen der Paul-Ritter-Schule
2.1.5. Lehrer*innenbereich
Lehrer*innenzimmer mit Garderobe 123 1 80,00 80,00
Arbeitsraum für Lehrer*innen 124 1 20,00 20,00
Bücherei / Registratur 125 1 20,00 20,00
(Schüler-)Bibliothek 126 1 50,00 50,00
Summe NUF 4 170,00
Das Lehrer*innenzimmer nimmt bis zu 35 Personen auf. In ihm sollen Dienstbesprechungen stattfinden können. Auf seiner Fläche ist die Garderobe verortet, benachbart liegen der Arbeitsraum und die Bibliothek für Lehrer*innen.
Der Lehrer*innenbereich soll zentral in der Schule liegen, darüber hinaus abgrenzbar von anderen Einheiten geplant werden.
Die erforderlichen WC Flächen für den Lehrer*innenbereich und die Verwaltung sind entsprechend ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) zuzuordnen.
2.1.6. Verwaltung
Schulleitung mit Besprechungsmöglichkeit 127 1 18,00 18,00
Besprechungsraum 128 1 10,00 10,00
Sekretariat (2 Arbeitsplätze + Empfangstheke) 129 1 25,00 25,00
Stellvertretende Schulleitung 130 1 12,00 12,00
- Stellvertretende Schulleitung 131 1 12,00 12,00
JaS, Schulpsychologe, Beratungsraum 132 1 12,00 12,00
Elternsprechzimmer 133 1 10,00 10,00
Schülermitverwaltung (SMV) 134 1 12,00 12,00
Erste-Hilfe-Raum / Arztzimmer 135 1 10,00 10,00
Kopierer 136 2 8,00 16,00
Summe NUF 11 137,00
Für die Lage der Verwaltung und die Zuordnung im Baukörper gelten die üblichen Anforderungen aus dem Schulbau. Eine leichte Auffindbarkeit für Eltern ist erforderlich.
2.1.7. Infrastrukturflächen der Paul-Ritter-Schule
Die Infrastrukturflächen aus dem Raumprogramm der Paul-Ritter-Schule werden später bei den gemeinsamen Infrastrukturflächen genannt, da hier Synergien mit den Bausteinen der Stadt Nürnberg genutzt werden sollen.
2.2. SVE: Schulvorbereitende Einrichtung
Die SVE ist organisatorisch Teil der Paul-Ritter-Schule, verfügt aber über einen eigenen Eingang und eigene, umgrenzte Freiflächen, die wie Kindergartenfreiflächen zum Spielen genutzt werden. In der SVE werden vormittags in 4 Gruppenräumen bis zu 35 Kinder im Alter zwischen 2,9 Jahren und Schuleintritt betreut, die dort in der Regel bis zu 2 Jahre verbleiben.
Die Grundlage für die Aufnahme in die SVE bildet das Sonderpädagogische Gutachten, das nach umfassenden Hörüberprüfungen in der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle oder in der Frühförderung erstellt wird. Die Hör- und Kommunikationsfähigkeiten der SVE-Kinder sind noch deutlich eingeschränkt und nicht altersentsprechend. Die SVE-Kinder haben meist wenig Wortschatz oder sind sprachfrei, die Hör- wie Antlitzgerichtetheit ist meist noch nicht gegeben. Zudem sind viele Kinder aufgrund der Hörbeeinträchtigung auch in anderen Bereichen entwicklungsverzögert.
Gruppenraum (8 Kinder à 4 qm) incl. Arbeitsplatz 161 4 40,00 160,00
Einzeltherapie 162 1 16,00 16,00
Teeküche 163 1 12,00 12,00
Ruheraum 164 1 16,00 16,00
Abstellräume (Spielgeräte, etc.) 168 2 32,00 32,00
Beschäftigungstherapie 169 1 24,00 24,00
Summe NUF 10 260,00
Neben den Gruppenräumen verfügt die SVE über einen Raum für Einzeltherapie und einen Raum für Beschäftigungstherapie. Der im Raumprogramm genannte Rhythmikraum kann entfallen, wenn der Rhythmikraum der Paul-Ritter-Schule so günstig liegt, dass er durch die SVE mitgenutzt werden kann.
Das Mittagessen der Kinder, die nicht in die HPT wechseln, wird in den Gruppenräumen der SVE eingenommen. Etwa die Hälfte der Kinder, die am Vormittag eine der vier SVE-Gruppen besuchen, wechseln nachmittags in eine Vorschulgruppe der HPT.
Die Flurflächen vor den Gruppenräumen sollen als Spielflächen ausgebildet werden.
Sanitäranlagen (WC, WB, Dusche) für Kinder, sowie WC Räume für das Personal (entsprechend ASR) und für Gäste sind erforderlich. Aufgrund des Alters der in der SVE betreuten Kinder ist eine Dusche erforderlich.
(cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:82)(cid:228)(cid:117)(cid:109)(cid:101)(cid:32)(cid:102)(cid:252)(cid:114)(cid:32) (cid:86)(cid:101)(cid:114)(cid:119)(cid:97)(cid:108)(cid:116)(cid:117)(cid:110)(cid:103) (cid:40)(cid:65)(cid:98)(cid:115)(cid:116)(cid:101)(cid:108)(cid:108)(cid:44)(cid:32)(cid:80)(cid:102)(cid:108)(cid:101)(cid:103)(cid:101)(cid:41)
(cid:82)(cid:104)(cid:121)(cid:116)(cid:109)(cid:105)(cid:107)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)(cid:32) (cid:82)(cid:117)(cid:104)(cid:101)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:80)(cid:97)(cid:117)(cid:108)(cid:45)(cid:82)(cid:105)(cid:116)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:45) (cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101) (cid:77)(cid:105)(cid:116)(cid:97)(cid:114)(cid:98)(cid:101)(cid:105)(cid:116)(cid:101)(cid:114)
(cid:83)(cid:112)(cid:105)(cid:101)(cid:108)(cid:102)(cid:108)(cid:228)(cid:99)(cid:104)(cid:101) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:122)(cid:101)(cid:108)(cid:102)(cid:246)(cid:114)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:117)(cid:110)(cid:103)
(cid:72)(cid:80)(cid:84)
(cid:66)(cid:101)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:228)(cid:102)(cid:116)(cid:105)(cid:103)(cid:117)(cid:110)(cid:103)(cid:115)(cid:45) (cid:116)(cid:104)(cid:101)(cid:114)(cid:97)(cid:112)(cid:105)(cid:101)
Skizze 11: Schulvorbereitende Einrichtung
2.3 IFS: Interdisziplinäre Frühförderstelle
Die Aufgabe der Interdisziplinären Frühförderstelle wird wie folgt geschildert:
Die Interdisziplinäre Frühförderstelle am Zentrum für Hörgeschädigte ist eine sinnesspezifische und überregionale Frühförderstelle mit dem Förderschwerpunkt Hören. Hier bekommen Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt individuell auf sie und ihre Bedürfnisse zugeschnittene heilpädagogische Förderung und medizinisch-therapeutische Behandlung. Ihre Eltern erfahren entsprechende Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die durch unsere Frühförderstelle betreuten Kinder haben eine ärztlich diagnostizierte Hörschädigung und unter Umständen weitere Förderbedarfe in anderen Entwicklungsbereichen.
Interdisziplinäre Frühförderung ist verankert in §§ 26,30 in Verbindung mit §§ 55,56 SGB IX und in § 3 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (FrühV). Sie zielt langfristig darauf, den Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten oder zu ermöglichen.
Die Interdisziplinarität der Frühförderung ergibt sich aus einer engmaschigen Betreuung der Familien durch (heil)pädagogische sowie medizinisch-therapeutische Fachkräfte und der gut vernetzen Zusammenarbeit verschiedener sich fachlich ergänzender Einrichtungen.
In der Interdisziplinären Frühförderstelle werden Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt heilpädagogisch und durch medizinisch-therapeutische Behandlung gefördert. Die Frühförderstelle ist für Kinder in Mittelfranken und der westlichen Oberpfalz zuständig. Die Frühförderstelle verfügt über eigene Förderräume und soll in einem ruhigen, geschützten Bereich liegen.
Ein Teil der Maßnahmen (medizinisch-therapeutische Behandlung) findet im Zentrum statt, ein anderer Teil wird mobil im häuslichen Umfeld der Kinder angeboten. Das Angebot ist nicht nur an die Schulzeiten gebunden und findet von ca. 8:00-17:00 Uhr statt. Auch an den Wochenenden werden gelegentlich Veranstaltungen für Eltern durchgeführt. Hierbei werden Informationen zu Hörschädigungen und zu technischen Versorgungen übermittelt. Durch Eltern-Kind-Gruppen entstehen Netzwerke, die den Eltern in der Erziehungsarbeit helfen sollen.
Leitungszimmer mit Besprechungsmöglichkeit 70 1 24,00 24,00
Büroraum für Fachdienst (Stv. Ltg./Psych./Soz.Päd.) mit 71 1 24,00 24,00 Besprechungsmöglichkeit Mitnutzung PAB 72a 14,00 14,00
Bewegungsraum IFS 73 1 40,00 40,00
Frühförderräume 74 6 24,00 144,00
Frühförderraum (Gruppe) 75 1 40,00 40,00
Büro Sekretariat 76 1 12,00 12,00
Wartebereich 77 1 16,00 16,00
Elternsprechzimmer 78 1 24,00 24,00
Personalraum (15 Personen) mit Teeküche 79 1 40,00 40,00
Kopierraum / Materialraum /Archiv 80 2 8,00 16,00
Pflegebereich mit Wickelmöglichkeit 82 1 16,00 16,00
Summe NUF 17 410,00
Skizze 12: Interdisziplinäre Frühförderstelle
Einige der in der Interdisziplinären Frühförderstelle betreuten Kinder besuchen vormittags die SVE. Weiterhin arbeitet die Frühförderstelle eng mit der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle zusammen. Zu diesen Einrichtungsteilen, zu den gemeinsamen Therapieräumen und zur HPT werden kurze Wege gewünscht.
Da die Interdisziplinären Frühförderstelle oft von Eltern besucht wird, die ihre Kinder in Kinderwägen mitbringen, sind im Eingangsbereich angemessene Abstellflächen erforderlich. Auch ist – wenn die Einrichtung in einem Obergeschoss untergebracht wird – ein ausreichend großer Aufzug vorzusehen. Die Interdisziplinäre Frühförderstelle hat ganzjährig außer am Wochenende und an Feiertagen geöffnet. Die Termine werden sowohl vormittags als auch nachmittags vergeben. Auch in den Schulferien finden Beratungsgespräche, Diagnostiken und Frühförderstunden statt. In der Regel sind an drei Samstagen im Jahr Informationsveranstaltungen vorgesehen.
Ein eigener Freibereich ist derzeit nicht vorhanden, wird aber gewünscht (mit kurzen Wegen und gutem Zugang, da Kinder sehr klein). Eine räumliche Nähe zur PAB ist sinnvoll.
WC Anlagen für Personal (entsprechend ASR) und Gäste (barrierefrei) sind erforderlich.
2.4. PAB: Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle
Die Aufgabe der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle wird wie folgt geschildert:
Hören und Kommunikation sind von elementarer Bedeutung für Lernen, Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Hörbeeinträchtigung. Die Pädagogische Audiologie stellt dabei eine zentrale Säule in der Hörgeschädigtenpädagogik dar und zielt auf die Sicherstellung der audiologischen Grundlagen für eine optimale Entwicklung der Hörfähigkeit hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher. Sie ist unerlässlich zur fördergeleiteten Verlaufs- und
Kontrolldiagnostik dieser Kinder und Jugendlichen und spielt zudem eine Rolle bei der Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Hörschädigung. Pro Schuljahr finden ca. 700 Hörüberprüfungen vor Ort in der PAB statt. Dementsprechend ist die Pädagogische Audiologie zentraler Bestandteil und Alleinstellungsmerkmal der Kompetenzzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.
In der PAB werden Kinder ab einem Alter von 3-4 Monaten bis 18 Jahre zur Früherkennung und Früherfassung sowie zur Durchführung von unterschiedlichen Hörtestungen vorgestellt. Es können alle Kinder vorgestellt werden, bei denen Hörschwierigkeiten festgestellt werden. Das Angebot dient der Sicherstellung der audiologischen Grundlagen und ist Voraussetzung für die Einschätzung des Förderbedarfs Hören, aus dem sich hörgeschädigten-pädagogische Unterstützungs- und Fördermaßnahmen ableiten lassen. Auch eine Betreuung der technischen Hilfsmittel erfolgt hier.
In der PAB werden sowohl Kinder, die bereits im Zentrum untergebracht sind, als auch externe Kinder betreut.
Audiometrie Räume 170 2 20,00 40,00
Büro Leitung PAB 171 1 16,00 16,00
MSH, Archiv 172 1 16,00 16,00
Zusätzlicher Beratungsraum 173 1 12,00 12,00
Wartebereich 174 1 8,00 8,00
Abstellraum 175 1 8,00 8,00
Summe NUF 7 100,00
WC Anlagen für Personal (entsprechend ASR) und Gäste (mit Wickelmöglichkeit sowie barrierefrei) sind erforderlich.
Die Pädagogische Audiologie ist ein Arbeitsbereich mit extremer Sensibilität gegenüber Lärmeinwirkung von außen (Personen, Verkehr, Lärmbelästigung durch Arbeiten... in angrenzenden, darüber oder darunter liegenden Räumen) und mit extremer Sensibilität gegenüber Lärmeinwirkung innerhalb des Gebäudes (Heizungs-, Entlüftungs- und Entwässerungsleitungen, Beleuchtungskörper, evtl. Klimaanlagen...).
In einer möglichst ruhigen räumlichen Umgebung, die frei von Störgeräuschen ist, liegen 2 Audiometrie- Räume, in denen die Hörtests durchgeführt werden. Diese Räume haben erhöhte Schallschutzanforderungen (Schallabsorption an Decken und Wänden) und verfügen über hintereinander geschaltete Doppeltüren und Fenster mit entsprechenden Schallschutzklassen. Neben den Audiometrie-Räumen liegt ein Beratungsraum sowie das Büro der Leitung und das Datenarchiv der PAB. Da die Fenster der Audiometrie-Räume auch zum Lüften geöffnet werden sollen, sind diese Räume in einen ruhigen Außenbereich zu orientieren.
Eine Nähe zu den Räumen der Schulleitung (da kein Sekretariat/Büro) wird gewünscht, da Kinder, die in der Schule oder den angegliederten Einrichtungen aufgenommen werden, oftmals über die PAB kommen. Die PAB ist demnach erster Ansprechpunkt und „Eingangstor“ zur Einrichtung.
Kurze Wege zu den anderen Abteilungen des Zentrums (Schule, SVE, HPT, IFS) erweisen sich als vorteilhaft, da von dort immer wieder Kinder und Jugendliche zur Überprüfung geholt werden müssen
bzw. die Beratungsstelle auch Anlaufstelle für technische Hilfsmittel oder Ersatzmittel ist (interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Pädakustikern).
Skizze 13: Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle
2.5. HPT: Heilpädagogische Tagesstätte
Die Aufgabe der Heilpädagogischen Tagesstätte wird wie folgt geschildert:
Die Heilpädagogische Tagesstätte am ZfH ist ein teilstationäres Angebot, das den Kindern und Jugendlichen nach der SVE und Schule einen Ort der Geborgenheit und Sicherheit bieten soll. Die Eltern werden in ihrer Erziehung unterstützt.
Der außerschulische Lern- und Förderbereich der HPT hat das Ziel, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbstbewusstes Leben zu führen. Aufgrund der Hörschädigung und damit zusammenhängender Kommunikationsform ist die HPT der Ort, an dem Kinder und Jugendliche Freundschaften knüpfen und aufrechterhalten können. Es ist ihnen möglich in entspannter Atmosphäre zu kommunizieren.
Die Förderung findet im gruppenpädagogischen Kontext statt. Es werden 8-10 Kinder in zurzeit 8 Gruppen von zwei pädagogischen Fachkräften betreut. Darüber hinaus werden die Kinder und Jugendlichen durch einen sozialpädagogischen und psychologischen Fachdienst begleitet. Im HPT-Alltag finden ebenfalls medizinische Therapien wie Physio- und Ergotherapie oder Logopädie statt. Das Personal ist zusätzlich in den besonderen Kommunikationsformen (Deutsche Gebärdensprachen, Lautsprachlich begleitende Gebärden) geschult, um mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern zu kommunizieren.
Die HPT hat an allen Schultagen geöffnet und bietet an 30 Tagen in den Ferien ein Freizeitprogramm an. Von Montag bis Donnerstag hat die HPT bis 16:15 geöffnet und freitags bis 15:30 Uhr.
Für die Heilpädagogische Tagesstätte werden zwei Varianten vorgelegt, die beide beschrieben werden. Die erste Variante basiert auf dem Gedanken der Cluster-Ausbildung (3 Cluster mit jeweils 3 Gruppenräumen), die zweite Variante auf dem Gedanken der linearen Abfolge der 9 Gruppenräume. Bei beiden Varianten wird von einer 9. Gruppe ausgegangen, die aktuell noch nicht existiert. Derzeit werden in 8 Gruppen bis zu 76 Kinder betreut.
In der Heilpädagogischen Tagesstätte sollen in Zukunft nachmittags in 9 Gruppen bis zu 86 Kinder, die zwischen 4 und 16 Jahre alt sind, durch bis zu 25 Mitarbeiter*innen betreut werden. Ein Großteil der Kinder befindet sich im Vorschul- oder im Grundschulalter.
Die Heilpädagogische Tagesstätte ist eine eigenständige, teilstationäre Einrichtung, kein Schulhort. Sie bietet neben der Betreuung der Kinder auch Unterstützung der Eltern in der Erziehungsleistung an, wenn deren Kinder erhöhten Förderbedarf haben. Je Kind sind 4 qm im Gruppenraum erforderlich. Die HPT wird durch die Heimaufsicht der Regierung von Mittelfranken genehmigt und beaufsichtigt.
Variante mit Clusterausbildung
Gruppenraum für je 10 (SVE: 8) Kinder 40a Arbeitsbereich für Erzieher*innen im GR 40b 3 47,00 141,00 integriert Abstellraum / -fläche im GR integriert 40c
Gruppennebenräume 41 3 15,00 45,00
Speiseraum 42 1 56,00 56,00
Teeküche 43 1 9,00 9,00
Garderobe 44 1 21,00 21,00
Zusätzlicher Abstellraum 45 1 12,00 12,00
Fläche für ein Cluster mit je drei Gruppen 10 284,00
Fläche für drei Cluster mit je drei Gruppen 852,00
Variante mit linearer Anordnung der 9 Gruppenräume
Gruppenraum für je 10 (SVE: 8) Kinder 40 1 40,00 40,00
Küchenzeile im GR integriert 41 1 3,00 3,00
Stellbereich für Essenswagen im GR integriert 41a 1 3,00 3,00
Arbeitsbereich f. Erz. im GR integriert 42 1 3,00 3,00
Garderobe ggf. im GR integriert 43 1 7,00 7,00
Abstellraum / -fläche im GR integriert 44 1 4,00 4,00
Zusätzlicher Abstellraum 45 1 4,00 4,00
Gruppennebenräume 46 1 15,00 15,00
Fläche für eine Gruppe 16 79,00
Fläche für neun Gruppen 711,00
übergeordnete Räume für beide Varianten:
Leitungszimmer mit Besprechungsmöglichkeit 48 1 24,00 24,00
Kopierraum / Materialraum /Archiv 49 1 8,00 8,00 Büroräume für Fachdienst (Stv. Ltg./Psych. 50 3 24,00 72,00 /Soz.Päd./HP) Büroraum für Fachdienst (Sozialdienst) 50a 1 30,00 30,00 Mehrzweckraum für HPT und FD 51 1 40,00 40,00
Einzelförderung HPT 52 1 24,00 24,00
Elternsprechzimmer 53 1 24,00 24,00
Personalraum (25 Personen) mit Teeküche 54 1 60,00 60,00
Erzieher-PC-Arbeitsraum 55 1 18,00 18,00
Ruhe- / Kranken- / Arztzimmer mit Liege 56 2 12,00 24,00
Pflegebereich mit Vorraum und Dusche 47 2 16,00 32,00
Fahrradwerkstatt als inklusives Projekt 1 40,00 40,00
Summe NUF Variante Clusterbildung 25 680,00
Summe NUF Variante lineare Anordnung 31 795,00
In den Gruppenräumen werden eine Küchenzeile und ein Stellbereich für Essenswagen, ein Arbeitsbereich für Erzieher*innen und gegebenenfalls eine Garderobe integriert. Ein Abstellraum wird angelagert, beziehungsweise eine Abstellfläche wird ebenfalls im Gruppenraum integriert.
Sollte sich eine Cluster-Lösung für die HPT abzeichnen, ist die Integration der oben genannten Flächen in den Gruppenräumen nochmals zu prüfen.
Je Gruppe der Heilpädagogischen Tagesstätte, in der je 2 Mitarbeiter*innen tätig sind, stehen im Vorschulbereich bis zu 8 Plätze, im Schulbereich bis zu 10 Plätze zur Verfügung. Zusätzlich zum Normalbetrieb wird an 30 Tagen im Jahr ein ganztägiges Ferienprogramm angeboten.
Neben den Gruppenräumen verfügt die HPT über eng angebundene Therapieräume (für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, übergeordnete Therapieformen), die auch durch die IFS genutzt werden, sowie einen Raum für Einzelförderung. Die Kinder sollen möglichst selbstständig aus den Gruppen zur Therapie/Einzelförderung und zurück gehen.
Im Alltag wechseln die Kinder mittags aus der SVE und der Paul-Ritter-Schule in die Heilpädagogische Tagesstätte, essen in der HPT zu Mittag, erhalten Therapie und werden vor allem im gruppenpädagogischen Kontext in ihrer Entwicklung gefördert. Die Kinder können Freundschaften pflegen, miteinander spielen und Gespräche führen. Der Fachdienst fördert einzelne Kinder und unterbreitet Einzelangebote.
Räumlich ist die Heilpädagogische Tagesstätte gleichermaßen der Paul-Ritter-Schule und der Schulvorbereitenden Einrichtung zugeordnet.
Die größeren Kinder, die in der HPT betreut werden, nutzen als Außenbereich den der Schule, die kleinen Kinder nutzen den Außenbereich der SVE.
Folgende WC-Räume werden in der HPT benötigt:
-
WC Jungen: mindestens 4 WC und Waschbecken
-
WC Mädchen: mindestens 4 WC und Waschbecken
-
WC Diverse: mindestens 2 WC und Waschbecken
-
WC für Mitarbeitende, weiblich, mit Waschbecken (entsprechend ASR)
-
WC für Mitarbeitende, männlich, mit Waschbecken (entsprechend ASR)
-
ein WC, barrierefrei mit Waschbecken
-
ein WC für Gäste mit Waschbecken
Die Anzahl an WC’s und Waschbecken ist insbesondere davon abhängig, wie die Gruppen baulich angeordnet werden. Zu beachten ist dabei, dass vor dem Essen und unmittelbar vor der Abfahrt viele Kinder gleichzeitig die Toilette aufsuchen sowie eine gemeinsame Zahnhygiene nach dem Mittagessen.
Die im Bereich der WC Gruppen verorteten Pflegebereiche sind oben bei den „übergeordneten Räumen“ genannt.
2.5.1. Flächen des Kooperationshorts der Stadt Nürnberg
Das Hortangebot der Stadt Nürnberg wird – wie weiter unten geschildert – aufgeteilt. Ein Anteil von 50 Plätzen soll zusammen mit der HPT als Kooperationshort errichtet werden. Die Nutzflächen von 443 qm werden weiter hinten (sh. Abschnitt 3.2.1. Kooperationshort) differenziert dargestellt.
Skizze 14: Heilpädagogische Tagesstätte mit Kooperationshort
2.6. Gemeinsamer Therapiebereich für HPT und IFS
Therapieraum für Logopädie 60 1 20,00 20,00
Therapieraum für Logopädie 60a 4 12,00 48,00
Therapieraum für Ergotherapie 61 2 18,00 36,00
Bewegungsräume für Ergotherapie 61a 2 40,00 80,00
Therapieraum für Physiotherapie 62 1 40,00 40,00
Wartebereich (auch als Fluröffnung denkbar) 63 1 16,00 16,00
Summe NUF 11 240,00
In diesen Therapieräumen arbeiten überwiegend externe Therapeuten mit den Kindern. In diesen Räumen ist auch Platz für Schreibtische, an denen die Vorgänge der Diagnostik dokumentiert werden.
Kinder, die die IFS besuchen, werden i.d.R. von Eltern begleitet. Die Eltern müssen sich regelmäßig mit den Therapeuten besprechen oder mit ihrem Kind auf die Toilette gehen. Sollte der Wartebereich in der IFS während der Therapiezeiten wegen der räumlichen Entfernung nicht genutzt werden können müsste bei den Therapieräumen ein zusätzlicher Wartebereich geschaffen werden.
Die Auslastung der Räume ist hoch. Therapien können für Schulkinder nur an vier Tagen in der Zeit von 12:20-16:15 Uhr erbracht werden, Therapien für Vorschulkinder oder Kinder der IFS können auch vormittags erbracht werden. Allein in der HPT haben ca. 80% der Kinder zwei, sogar manchmal drei Therapien in der Woche. Der Großteil der Therapien muss nach der Schule erfolgen. Rein rechnerisch bleiben 16 Stunden um alle Schulkinder zu fördern, daher wird hier viel Kapazität benötigt, die parallel genutzt werden kann.
Der gemeinsame Therapiebereich soll sowohl günstig zu der HPT als auch zu der IFS liegen und weiterhin gut von außen zu erreichen sein.
Skizze 15: gemeinsamer Therapiebereich
2.7. Gemeinsame Verwaltung / Gesamtleitung des ZfH
In dieser Raumgruppe erfolgt der zentrale Einkauf, die Finanzplanung, die Personalsachbearbeitung und die Organisation der Schulbusse. Auch das Gebäudemanagement ist hier verortet. Die Verwaltung ist auch für das Pädagogische Zentrum Bertha von Suttner verantwortlich, das ebenfalls im Westen Nürnbergs liegt.
Gesamtleitung ZfH 1 1 18,00 18,00
Vorzimmer Gesamtleitung 2 1 12,00 12,00
Personalrats- und SBV-Raum 3 1 24,00 24,00
Verwaltungsleitung 4 1 18,00 18,00
Stellvertretende Verwaltungsleitung 5 1 18,00 18,00
Teamleitung Hauswirtschaft 6 1 12,00 12,00
Teamleitung Gebäudemanagement 7 1 12,00 12,00 Verwaltungs-Sachbearbeitung 8 5 12,00 60,00
Verwaltungs-Sachbearbeitung / Zahlstelle 9 1 12,00 12,00
Besprechungsraum 10 1 30,00 30,00
Teeküche / Sozialraum (inkl. GM und HW) 11 1 20,00 20,00 Kopierer + Bürobedarf 12 1 16,00 16,00
Registratur / Archiv 13 1 40,00 40,00
Summe NUF 17 292,00
Es sind WC Räume für Damen und Herren nach ASR erforderlich, weiterhin ein Putzmittelraum für die Einheit.
In der Verwaltung liegen die Räume für das Direktorat und weitere Verwaltungsräume. Die Verwaltung ist zuständig für das Personal des Bezirks. Eine besondere Lage wird für diese Raumgruppe nicht gefordert.
2.8. Zentrale Dienste, Hauswirtschaft, Gebäudemanagement des ZfH
Die zentralen Dienste werden aufgeteilt in Flächen, die dem ZfH zugeordnet sind und in Flächen, die gemeinsam mit den Bausteinen der Stadt Nürnberg betrieben werden und bei denen deswegen Synergien entstehen können. In diesem Abschnitt werden die Flächen benannt, die lediglich dem ZfH zugeordnet werden. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll, diese im Bereich der gemeinsamen Infrastrukturflächen (sh. Abschnitt 4.4. Gemeinsame Infrastrukturflächen aller Einrichtungen) zu verorten.
Personalumkleide Damen mit WC, WB, Dusche 15 1 70,00 70,00
Personalumkleide Herren mit WC, WB, Dusche 16 1 70,00 70,00
Personalumkleide Divers mit WC, WB, Dusche 17 1 20,00 20,00
Putzmittellager 18 1 40,00 40,00
PSA-/Desinfektionsmittellager 19 1 20,00 20,00
Wäschelager mit Arbeitsplatz 20 1 20,00 20,00
Waschmaschinen-/Trocknerraum 21 1 20,00 20,00
Trockenraum 22 1 20,00 20,00
Summe NUF 8 280,00
Zu den genannten Räumen kommen Putzräume mit Ausguss in Größe und Anzahl nach Notwendigkeit.
3. Die Bausteine der Stadt Nürnberg
Auf dem Grundstück sollen als Bausteine der Stadt Nürnberg die Grundschule West und ein Hort entstehen. Grundschule und Hort arbeiten eng verwoben, grundsätzlich sind zwei Varianten der baulichen Ausbildung denkbar, es ist noch nicht entschieden, welche der Varianten angestrebt wird:
-
Schule und Hort als Kombimodell (integrierte Bauweise)
-
Schule und Hort jeweils autark (additive Bauweise)
In den folgenden Abschnitten werden deswegen beide Modelle beschrieben.
3.1. Grundschule West
In der dreizügigen Grundschule (3 Züge, je 4 Jahrgänge) sollen bis zu 300 Schüler*innen unterrichtet werden. Das vorgelegte Raumprogramm dient als Basis, möglicherweise werden noch weitere Räume ergänzt. Eine schulaufsichtliche Genehmigung liegt noch nicht vor.
3.1.1. Klassencluster
Flächenanteile und Räume der Grundschule im Bereich Klassencluster:
Klassenzimmer 12 66,00 792,00
Ausweichräume incl. Lehrmittelfläche 4 30,00 120,00
Jahrgangsgarderoben 4 56,00 224,00
Summe NUF 20 1136,00
Die räumliche Ausbildung der Klassencluster der Variante „additive Bauweise“ beinhaltet je Cluster 3 Klassenräume und einen Gruppenraum (im Raumprogramm Ausweichraum genannt), dazu eine Marktplatzfläche innerhalb der Verkehrswege, sowie WC Räume.
Die Ausbildung der „integrativen Bauweise“ wird im Kapitel Hort beschrieben.
Skizze 16: Klassencluster
3.1.2. Fachklassen
Die Fachklassen liegen in einem eigenen Bereich und bestehen aus Werk- und Textilraum, dazu Mehrzweckraum und Musikraum, sowie die Nebenräume entsprechend Raumprogramm. Mehrzweckraum, Musikraum und Aula sind in dem „Haus der Begegnung“ denkbar, ebenso die Schülerbibliothek (ausgebildet z.B. als Leselounge).
Werkraum 1 66,00 66,00
Nebenraum 1 33,00 33,00
Textilarbeit 1 60,00 60,00
Nebenraum 1 16,00 16,00
Summe NUF 4 175,00
3.1.3. Speisenbereich
Die Speiseflächen der Stadt Nürnberg können nicht in einem Haus der Begegnung verortet werden – in beiden Varianten. Es gibt förderrechtlich zwei verschiedene Arten von Speiseflächen: Schulbau- Speisefläche und Hortbau-Speisefläche.
Bei der integrierten Bauweise:
Kooperationshort: Speisefläche im Hort als Hortbau-Speisefläche Kombieinrichtung: Speisefläche im Cluster der Kombieinrichtung als Schulbau-Speisefläche
Bei der additiven Bauweise: Kooperationshort: Speisefläche im Hort als Hortbau-Speisefläche Solitärbauhort: Speisefläche im Hort aus Hortbau-Speisefläche (Dann gibt es keine Schulbau-Speisefläche mehr im Raumprogramm der Schule)
3.1.4. Arbeitsbereich pädagogisches Personal, Verwaltung und arbeitstechnischer Bereich
Schulleitung und Sekretariat sollen für Eltern gut erreichbar und möglichst nebeneinander liegen, in der Nähe dieser Räume liegen das Archiv und der 1. Hilfe-Raum.
Im Arbeitsbereich für das pädagogische Personal (in der Schule werden ca. 20 bis 30 Lehrer*Innen (teilweise in Teilzeit) arbeiten) liegen ein Lehrer*Innen-Raum, ein Silentiumraum, ein Kopierraum, ein Büro für Förderlehrer*In (nicht zwingend hier, kann auch anderswo verortet werden, daneben muss aber für die Arbeit mit Kleingruppen z.B. die Schüler*innen-Bibliothek oder ein Gruppenraum liegen. Das Elternsprechzimmer ist der Schulleitung oder dem Lehrer*innen-Raum zugeordnet.
Lehrer*innenzimmer 1 63,00 63,00
Silentium mit Bibliothek 1 20,00 20,00
Büro Förderlehrer*in 1 16,00 16,00
JaS Büro 1 16,00 16,00
Elternsprechzimmer 1 20,00 20,00
Summe NUF 5 135,00
Weiterhin ist ein Raum für JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen) erforderlich, dieser wird auch von Schüler*innen und Eltern besucht und soll niederschwellig erreichbar liegen.
Schulleitung 1 24,00 24,00
Konrektor 1 20,00 20,00
Sekretariat 1 25,00 25,00
Erster-Hilfe-Raum 1 10,00 10,00
Kopierraum 1 10,00 10,00
Dienstzimmer Hausmeister 1 13,00 13,00
Archiv 1 7,00 7,00
Summe NUF 7 109,00
3.2. Hort
Für die Grundschule am Campus sollen als Ganztagsangebot 200 Plätze Hort bzw. Kombieinrichtung geschaffen werden. Bei Einrichtungen in dieser Größenordnung ist eine Binnendifferenzierung, bzw. Clusterung, in kleinere Einheiten unerlässlich.
Um die Zusammenarbeit und Kooperation am Nachmittag zwischen Hort bzw. Kombieinrichtung und HPT zu ermöglichen, soll das Ganztagsangebot der Grundschule wie folgt gegliedert werden:
Cluster A: 75 Plätze als eigenständiger Hort oder als Kombieinrichtung in Kooperation mit der Grundschule
Cluster B: 75 Plätze als eigenständiger Hort oder als Kombieinrichtung in Kooperation mit der Grundschule
Hort C: 50 Plätze als Kooperationshort in Kooperation mit der HPT des Bezirks als integrative Kindertageseinrichtung
Das ganztägige Angebot für die Kinder der Grundschule wird durch einen freien Träger der Jugendhilfe erbracht werden (kein kommunaler Träger). Dieser freie Träger wird sowohl die Trägerschaft für die beiden Kombieinrichtungen (Cluster A und B) als auch für den Kooperationshort übernehmen.
Die 150 Plätze aus den Clustern A und B sollen entweder in die Grundschule integriert als Kombihort erstellt werden, oder als eigenständiger Hort, der in der Nähe der Grundschule errichtet wird (z.B. im Försterbau).
Die beiden Bauweisen Kombieinrichtung und eigenständiger Hort für 150 Plätze unterscheiden sich hinsichtlich des Flächenbedarfes.
- Im Falle eines eigenständigen Hortes ist die förderfähige Fläche entsprechend des
Summenraumprogramms im vollen Umfang notwendig (aktuell sind dies 817 qm).
- Im Fall einer Kombieinrichtung kann durch die synergetische Nutzung der Räume der
Grundschule die zwingend notwendige förderfähige Fläche des Summenraumprogramms um 25-35 % reduziert werden.
- Im Falle der Kombieinrichtung werden die Küchen- und Speiseräumflächen über die
Schulbauförderung ergänzt.
3.2.1. Kooperationshort
Der Kooperationshort als integrativer Hort soll insgesamt 2 Gruppen umfassen und bis zu 50 Plätze anbieten. Diese 50 Plätze sind für die Kinder der Grundschule vorgesehen. Der Kooperationshort wird als eigenständiger Solitärhort (nicht als Kombieinrichtung) errichtet und bietet die Möglichkeit der Inklusion und der engen Kooperation mit der HPT für ein gemeinsames Nachmittagsangebot für die Kinder beider Schulen.
Wie oben geschildert, soll der Bereich neben der HPT liegen und intern mit ihr verbunden werden. Es handelt sich aber um 2 selbständige Einrichtungen mit jeweils einem eigenen Eingang und eigenen Sanitärbereichen. Der Hort verfügt über einen eigenen Speisebereich. Die beiden Einrichtungen können je nach Wunsch miteinander kooperieren.
HPT des ZfH und Kooperationshort der Stadt Nürnberg arbeiten zusammen und kooperieren am Nachmittag, z.B. gemeinsame Sportangebote, kulturelle Angebote, künstlerische Projekte, Theatergruppe, Fußball, Garten-AG. Im Alltag soll zwischen HPT und Kooperationshort eine fördernde und die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützende Arbeitsweise etabliert werden. Die konkrete Ausgestaltung der hort- und freizeitpädagogischen Angebote, die gemeinsam von HPT und Kooperationshort geplant und angeboten werden, werden von den Fachkräften der HPT und des Kooperationshortes vor Ort in enger Abstimmung zusammen entwickelt. Dabei wird auf die Expertise der Fachkräfte beider Einrichtungen zurückgegriffen und die Erfahrungen von HPT und
Kooperationshort genutzt. In den Ferien ist ein gemeinsames Ferienprogramm (z.B. Exkursionen, Ausflüge, Projekte) möglich.
Gruppenraum groß 2 45,00 90,00
Gruppenraum klein 2 25,00 50,00
Speiseraum 1 25,00 25,00
Kreativraum / Werk-, Therapieraum 1 22,00 22,00
Multifunktions- und Bewegungsraum 1 66,00 66,00
Lager für Multifunktions- und Bewegungsraum 1 20,00 20,00
Leiter*innenzimmer 1 8,00 8,00
Personalraum 1 20,00 20,00
Elternwarteraum 1 15,00 15,00
Hauswirtschaftsraum 1 15,00 15,00
Garderobe (50 x 0,7 qm) 1 35,00 35,00
Lagerraum 1 22,00 22,00
Sanitärbereich Kinder 1 23,00 23,00
Personal WC 1 3,00 3,00
Behinderten WC 1 7,00 7,00
Dusche 1 2,00 2,00
Lager Außenspielgeräte 1 20,00 20,00
Summe NUF 19 443,00
(cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:110)(cid:100)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101)(cid:32)(cid:87)(cid:101)(cid:115)(cid:116) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)
(cid:75)(cid:111)(cid:111)(cid:112)(cid:101)(cid:114)(cid:97)(cid:116)(cid:105)(cid:111)(cid:110)(cid:115)(cid:104)(cid:111)(cid:114)(cid:116)
(cid:77)(cid:117)(cid:108)(cid:116)(cid:105)(cid:102)(cid:117)(cid:110)(cid:107)(cid:116)(cid:105)(cid:111)(cid:110)(cid:47) (cid:66)(cid:101)(cid:119)(cid:101)(cid:103)(cid:117)(cid:110)(cid:103)(cid:115)(cid:45) (cid:80)(cid:101)(cid:114)(cid:115)(cid:111)(cid:110)(cid:97)(cid:108)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:76)(cid:101)(cid:105)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:42)(cid:105)(cid:110)(cid:110)(cid:101)(cid:110)(cid:45) (cid:122)(cid:105)(cid:109)(cid:109)(cid:101)(cid:114) (cid:83)(cid:112)(cid:101)(cid:105)(cid:115)(cid:101)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:71)(cid:97)(cid:114)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:111)(cid:98)(cid:101) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:72)(cid:97)(cid:117)(cid:115)(cid:119)(cid:105)(cid:114)(cid:116)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:97)(cid:102)(cid:116)(cid:115)(cid:45) (cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:72)(cid:80)(cid:84) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:83)(cid:97)(cid:110)(cid:105)(cid:116)(cid:228)(cid:114)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:107)(cid:108)(cid:101)(cid:105)(cid:110) (cid:75)(cid:114)(cid:101)(cid:97)(cid:116)(cid:105)(cid:118)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)(cid:47)(cid:87)(cid:101)(cid:114)(cid:107)(cid:45)(cid:44) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:103)(cid:114)(cid:111)(cid:223) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:84)(cid:104)(cid:101)(cid:114)(cid:112)(cid:105)(cid:101)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:76)(cid:97)(cid:103)(cid:101)(cid:114)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:69)(cid:108)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:110)(cid:119)(cid:97)(cid:114)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)
| (cid:122)(cid:117)(cid:115)(cid:97) | (cid:109)(cid:109)(cid:101)(cid:110)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:108)(cid:105)(cid:101) | (cid:223)(cid:98)(cid:97)(cid:114) |
|---|
(cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:103)(cid:114)(cid:111)(cid:223) (cid:107)(cid:108)(cid:101)(cid:105)(cid:110) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)
Skizze 17: Kooperationshort
3.2.2.1. Variante: eigenständiger Hort ohne Grundschulkombination
Bei dieser Variante wird die Grundschule West mit 12 Klassen (für bis zu 300 Schüler*innen) mit 150 Betreuungsplätzen in einem eigenständigen Hort errichtet. Der eigenständige Hort gliedert sich in 2 Hortcluster mit je 75 Plätzen.
In der Variante „Hort auch als eigenständige Einheit“ werden folgende Flächen (ohne direkte räumlich Verbindung mit der Schule) genannt:
Gruppenraum groß 6 45,00 270,00
Gruppenraum klein 6 25,00 150,00
Speiseraum 1 75,00 75,00
Kreativraum / Werk-, Therapieraum 2 30,00 60,00
Multifunktions- und Bewegungsraum 2 66,00 132,00
Lager für Multifunktions- und Bewegungsraum 2 15,00 30,00
Hauswirtschaftsraum 2 15,00 30,00
Garderobe (2 x 75 x 0,7 qm) 2 52,50 105,00
Lagerraum 2 20,00 40,00
Sanitärbereich Kinder (je mind. 3m / 3w) 2 34,00 68,00
Personal WC 1 7,00 7,00
Behinderten WC 1 7,00 7,00
Dusche 1 2,00 2,00
Leiter*innenzimmer 1 22,00 22,00
Personalraum 1 43,00 43,00
Elternwarteraum 1 25,00 25,00
Lager Außenspielgeräte 1 40,00 40,00
Summe NUF 34 1106,00
Skizze 18: Hortcluster
3.2.2.2. Variante: Kombihort am Cluster Grundschule
Bei dieser Variante wird die Grundschule West mit 12 Klassen (für bis zu 300 Schüler*innen) mit 150 Betreuungsplätzen in einer Kombieinrichtung verbunden. Die Kombieinrichtung gliedert sich in 2 Cluster mit je 75 Plätzen Kombieinrichtung.
Das bedeutet: Für bis zu 150 Schüler*innen und Schüler wird ein Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Schulhaus der Grundschule West im Modell der sogenannten „Kombieinrichtung“ bzw. „Kooperativen Ganztagsbildung“ vorgehalten.
Die Einrichtung wird von der Stadt Nürnberg wie folgt beschrieben:
Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die Innovation im Grundschulbau in der integrierten Bauweise von Grundschule und Hort aus. Gleichzeitig können eine hohe Betreuungsqualität und ein familienfreundliches Angebot gewährleistet werden. Basis der Kombieinrichtung ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich
nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Auch wenn die einzelnen Räume eine prioritäre Nutzungszuordnung haben, stehen grundsätzlich beiden Kooperationspartnern (Schule und Jugendhilfe) alle Räume des Grundschul-/Hort-Gebäudes ganztägig zur Verfügung.
Die Stadt Nürnberg hat sich dafür entschieden dieses staatlich geförderte kooperative Modell von Schule und Jugendhilfe als Kombieinrichtung („Kooperative Ganztagsbildung“) zu realisieren, das mit dem Mengengerüst für 150 Schulkinder einem 6-gruppigen Hort entspricht. Mit dieser baulichen Umsetzung will sich die Stadt Nürnberg sowohl von einer erhöhten Betreuungsqualität im Betrieb sowie von Wirtschaftlichkeit im Bau leiten lassen. Grundlage dafür soll eine auf staatlichen Rahmenbedingungen in Bau und Betrieb förderfähige ganztägige Schulkinderbetreuung in der Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe sein, mit Umsetzung der Ziele „Familienfreundliches Angebot“, „Qualitätsvolle Ganztagsangebote in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe (Bildung, Betreuung und Erziehung)“, „Inklusion“, „Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung“ sowie „Gleichberechtigte Kooperation und gemeinsame Verantwortung von Grundschule und Jugendhilfe“.
Ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot soll wechselseitige Raumnutzungen über den ganzen Tag, pädagogisch-organisatorische Kooperationen und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude möglich machen und damit organisatorische sowie pädagogische „Brüche“ für die Kinder nach Möglichkeit vermeiden bzw. minimieren helfen. Grundsätzlich sollen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung und Betreuung ganztägig zur Verfügung stehen.
Grundlage der Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), die Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL), sowie der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Für den Betrieb der Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) besteht eine Betriebserlaubnisplicht nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Bezogen auf das an der Grundschule West für die ganztägige Schulkinderbetreuung zu planende Mengengerüst werden zwei Schul-Hort-Cluster mit je 75 Betreuungsplätzen veranschlagt, die Räume des Hortes/Kombieinrichtung mit schulischen Räumen und Flächen kombinieren. Die Struktur der Clusterung orientiert sich dabei an organisatorischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen der Hortpädagogik einerseits und andererseits an organisatorischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen der Schule.
In den einzelnen Schul-Hort-Clustern liegen neben dem Gruppenhauptraum mit päd. Küche und anteiliger Speisefläche, dem Hortgruppenraum mit 40 qm, 2 kleineren Hortgruppenräumen mit je 30 qm, einem Kreativraum mit 25 qm, einem Bewegungsraum mit 66 qm und einem zugehörigen Nebenraum (10 qm), sowie einem Personalraum mit 20qm insgesamt 6 Klassenräume und 2 Schulgruppenräume. Die schulischen Räume werden in zwei Schul-Cluster zu je 3 Klassenräumen und 1 Schulgruppenraum aufgeteilt. Zu jedem Schul-Cluster kommt aus dem Schulprogramm ein Marktplatz als Flur-Aufweitung mit ca. 20 bis 30 qm sowie eine Garderobenfläche incl. Sitzbänken mit 56 qm (Schränke je ca. 0,4 x 0,6 x 1,7 m Größe, geeignet für Schultaschen, Jacken und mit Wertsachenbereich) hinzu. Dazu kommt für das Schul-Hort-Cluster anteilig eine WC-Anlage (3 x Knaben, 3 x Mädchen, 1 x Personal, ob diese Anzahl den rechtlichen Vorgaben für ein Schul-Hort- Cluster dieser Größe entspricht, ist zu prüfen).
Gruppenraum mit päd. Küche und Anteil Speiseraum 2 62,00 124,00
Gruppenraum groß 2 40,00 80,00
Gruppenraum klein 4 30,00 120,00
Kreativraum / Werk-, Therapieraum 2 25,00 50,00
Multifunktions- und Bewegungsraum 2 66,00 132,00
Lager für Multifunktions- und Bewegungsraum 2 10,00 20,00
Lager für Cluster 2 15,00 30,00
Personalraum 2 20,00 40,00
Hauswirtschaftsraum 1 10,00 10,00
Sanitärbereich Kinder (je mind. 3m / 3w)
Personal WC 2 7,00 14,00
Behinderten WC (auch für Besucher*innen) 2 7,00 14,00
Dusche 1 2,00 2,00
Leiter*innenzimmer 1 22,00 22,00
Lager Außenspielgeräte 1 40,00 40,00
Summe NUF 26 698,00
Ein Sanitärbereich ist für den Hort im Kombimodell nicht gesondert benannt, da hier die aus dem Schulraumprogramm kommenden Bereiche genutzt werden.
Im Gruppenhauptraum mit pädagogischer Küche und Anteil Speiseraum ist eine Küchenzeile (pädagogische Küche) enthalten.
Das Essen wird in der Zentralküche gekocht, auf Wagen zur Speisenfläche transportiert und dort verteilt. Entsprechend klare und sinnvolle Wege sind für den Essenstransport erforderlich. Der Transport muss entsprechend der geltenden Hygienebestimmungen organisiert und geplant werden, was in der Regel einen Transport durchs Freie ausschließt. Das Leiter*innenzimmer ist im Verwaltungsbereich der Grundschule West in direkter Nähe zum Büro der Schulleitung zu verorten.
Die Stadt Nürnberg strebt die Einrichtung eines Kombihorts an, der in enger Verzahnung mit der Grundschule errichtet wird.
(cid:83)(cid:107)(cid:105)(cid:122)(cid:122)(cid:101)(cid:32)(cid:49)(cid:57)(cid:58)(cid:32)(cid:75)(cid:111)(cid:109)(cid:98)(cid:105)(cid:104)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:32) (cid:75)(cid:108)(cid:97)(cid:115)(cid:115)(cid:101)(cid:110)(cid:45) (cid:75)(cid:108)(cid:97)(cid:115)(cid:115)(cid:101)(cid:110)(cid:45) (cid:80)(cid:101)(cid:114)(cid:115)(cid:111)(cid:110)(cid:97)(cid:108) (cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:75)(cid:108)(cid:97)(cid:115)(cid:115)(cid:101)(cid:110)(cid:45) (cid:75)(cid:108)(cid:97)(cid:115)(cid:115)(cid:101)(cid:110)(cid:45) (cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:77)(cid:97)(cid:114)(cid:107)(cid:116)(cid:112)(cid:108)(cid:97)(cid:116)(cid:122) (cid:77)(cid:97)(cid:114)(cid:107)(cid:116)(cid:112)(cid:108)(cid:97)(cid:116)(cid:122) (cid:71)(cid:97)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:111)(cid:98)(cid:101)(cid:110) (cid:71)(cid:97)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:111)(cid:98)(cid:101)(cid:110) (cid:75)(cid:108)(cid:97)(cid:115)(cid:115)(cid:101)(cid:110)(cid:45) (cid:75)(cid:108)(cid:97)(cid:115)(cid:115)(cid:101)(cid:110)(cid:45) (cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:110)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:87)(cid:67) (cid:87)(cid:67)(cid:32) (cid:80)(cid:101)(cid:114)(cid:115)(cid:111)(cid:110)(cid:97)(cid:108) (cid:66)(cid:101)(cid:119)(cid:101)(cid:103)(cid:117)(cid:110)(cid:103)(cid:115) (cid:45)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:75)(cid:114)(cid:101)(cid:97)(cid:116)(cid:105)(cid:118)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:72)(cid:87)(cid:32)(cid:82)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:76)(cid:97)(cid:103)(cid:101)(cid:114) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:32)(cid:72)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:32) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:32)(cid:72)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:32) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:32)(cid:72)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:32) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:112)(cid:112)(cid:101)(cid:32)(cid:72)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:32) (cid:50)(cid:48)(cid:32)(cid:109)(cid:105)(cid:116)(cid:32)(cid:83)(cid:112)(cid:101)(cid:105)(cid:115)(cid:101)(cid:45) (cid:80)(cid:228)(cid:100)(cid:46) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:51)(cid:48) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:51)(cid:48) (cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:32)(cid:52)(cid:48) (cid:102)(cid:108)(cid:228)(cid:99)(cid:104)(cid:101)(cid:32) (cid:75)(cid:252)(cid:99)(cid:104)(cid:101) Skizze 19: Kombihort
(cid:83)(cid:107)(cid:105)(cid:122)(cid:122)(cid:101)(cid:32)(cid:50)(cid:48)(cid:58)(cid:32)(cid:72)(cid:97)(cid:117) (cid:115)(cid:32)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:32)(cid:66)(cid:101)(cid:103)(cid:101)(cid:103)(cid:110)(cid:117)(cid:110)(cid:103) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) 4. Gemeinsam genutzte Flächen Bei den gemeinsam genutzten Flächen werden das Haus der Begegnung, die Zentralküc gemeinsamen Infrastrukturflächen aller Einrichtungen aufgeführt. Zur leichteren Zuordnun (cid:77)(cid:101)(cid:104)(cid:114)(cid:45) Raumprogramme noch getrennt aufgeführt. (cid:122) (cid:119)(cid:101)(cid:99)(cid:107)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:252)(cid:108)(cid:101)(cid:114)(cid:45) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:66)(cid:105)(cid:98)(cid:108)(cid:105)(cid:111)(cid:116)(cid:104)(cid:101)(cid:107) (cid:80)(cid:97)(cid:117)(cid:108)(cid:45)(cid:82)(cid:105)(cid:116)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:45)(cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101) 4.1. Haus der Begegnung (cid:65)(cid:117)(cid:108)(cid:97)(cid:32) (cid:90)(cid:101)(cid:110)(cid:116)(cid:114)(cid:117)(cid:109)(cid:32)(cid:102)(cid:252)(cid:114)(cid:32) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:110)(cid:100)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101)(cid:32)(cid:87)(cid:101)(cid:115)(cid:116)(cid:32)(cid:43)(cid:32) D e r B egriff „Haus der Begegnung(cid:72)“(cid:97) s(cid:117)(cid:115)te(cid:32)(cid:100)h(cid:101)(cid:114)t(cid:32) (cid:66)f(cid:101)ü(cid:103)r(cid:101) (cid:103)d(cid:110)i(cid:117)e(cid:110) (cid:103)gemeinsam durch alle S c h u l e n u n d Einri (cid:72)(cid:246)(cid:114)(cid:103)(cid:101)(cid:115)(cid:99) (cid:104)(cid:228) (cid:100) (cid:105)(cid:103) (cid:116) (cid:101) (cid:75) (cid:111) (cid:109) (cid:98)(cid:105) (cid:101) (cid:105)(cid:110) (cid:114)(cid:105) (cid:99) (cid:104)(cid:116) (cid:117)(cid:110) (cid:103) Campus Pestalozzistraße genutzten Flächen. Hier ist darüber h(cid:72)in(cid:111)(cid:114)a(cid:116)us Kooperati Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil möglich. (cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:252)(cid:108)(cid:101)(cid:114)(cid:45) (cid:66)(cid:105)(cid:98)(cid:108)(cid:105)(cid:111)(cid:116)(cid:104)(cid:101)(cid:107) Das „Haus der Begegnung“ ist nicht zwingend als eige(cid:71)n(cid:114)(cid:117)s(cid:110)t(cid:100)ä(cid:115)n(cid:99)(cid:104)d(cid:117)i(cid:108)(cid:101)g(cid:32)er, bzw. insolierter Baukörp (cid:87)(cid:101)(cid:115)(cid:116) vielmehr sollen die Flächen so ausgebildet werden, dass sie aus allen Bereichen gleich g sind. Das könnte bedeuten, dass die Flächen sowohl an der Paul-Ritter-Schule, als Grundschule West andocken. Weiterhin soll eine übergeordnete Nutzung von außen mög Für größere und vor allem für gemeinsame Veranstaltungen zwischen den Einrichtungen
und der Stadt ist eine Aula erforderlich, die das Zentrum im Haus der Begegnung darstellen soll. Auch die Schüler*innenbibliothek wird innerhalb der Fläche Haus der Begegnung verortet.
Das Zentrum im „Haus der Begegnung“ stellt eine flexible und mehrfachnutzbar gestaltete und ausgestattete Fläche dar, die sich als großer Begegnungsraum mit Bühne, aber auch als kleinere, einzeln bespielbare Begegnungsräume nutzen lässt. Die akustische Ausgestaltung der Flächen im „Haus der Begegnung“ richtet sich an den Bedürfnissen aller Nutzer*innen aus.
Folgende Raumanteil aus dem Raumprogramm des ZfH werden im „Haus der Begegnung“ untergebracht:
Pausenhalle 143 1 140,00 140,00
Stuhllager 139 1 12,00 12,00
Summe NUF 2 152,00
Folgende Raumanteile aus dem Raumprogramm der Grundschule West werden im „Haus der Begegnung“ untergebracht:
Pausenhalle 1 140,00 140,00
Stuhllager 1 27,00 27,00
Pausenverkauf 1 20,00 20,00
Mehrzweckraum 1 89,00 89,00
Musikraum 1 75,00 75,00
Schülerbibliothek (ausgebildet z.B. als Leselounge) 1 39,00 39,00
Summe NUF 6 390,00
Zu der angegebenen Fläche für die Pausenhalle kann um 25% (Anteil Verkehrsflächen) auf 180 qm erhöht werden. In der Summe (ohne die oben. genannte Erhöhung) hat das „Haus der Begegnung“ eine Gesamtfläche bis zu 592 qm NUF. Alle hier verorteten Flächen sollen Hörgeschädigten-gerecht ausgestattet sein durch
-
Raumakustik/Schalldämpfung/Induktion
-
Lautsprecheranlage
-
Bühne (um allen einen Blick auf den Dolmetscher zu ermöglichen)
-
Medienanlage mit Beamer, Leinwand und Kamera
Im „Haus der Begegnung“ sollen Räume geschaffen werden, die gemeinsame Projekte ermöglichen. Das können Projekte des künstlerischen Gestaltens sein (darstellende Kunst, Malerei, Kleinkunst, Musik...), hier können sich Arbeitsgemeinschaften treffen und Ergebnisse präsentiert werden, zum Beispiel durch Feste im Jahreslauf (Sommerfeste, Weihnachtsfeiern, ...), in Konzerten bzw. „Kleinkunstabenden“ oder Theateraufführungen.
Die multifunktionale Fläche soll weiterhin für externe Veranstaltungen zur Verfügung stehen, die nötigen Infrastruktureinrichtungen (WC, Garderobe usw.) sind zu gewährleisten. Der Zugang soll so konzipiert werden, dass er von externen Gästen leicht aufgefunden wird und die Flächen der anderen Einrichtungen davon abgegrenzt werden können.
(cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103)
| (cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:252)(cid:108)(cid:101)(cid:114)(cid:45) (cid:66)(cid:105)(cid:98)(cid:108)(cid:105)(cid:111)(cid:116)(cid:104)(cid:101)(cid:107) (cid:80)(cid:97)(cid:117)(cid:108)(cid:45)(cid:82)(cid:105)(cid:116)(cid:116)(cid:101)(cid:114) (cid:80)(cid:97)(cid:117)(cid:115)(cid:101)(cid:110)(cid:104) | (cid:45)(cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101) (cid:72)(cid:97)(cid:117)(cid:115)(cid:32)(cid:100)(cid:101) (cid:97)(cid:108)(cid:108)(cid:101) |
|---|
(cid:77)(cid:101)(cid:104)(cid:114)(cid:45) (cid:122)(cid:119)(cid:101)(cid:99)(cid:107)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)
(cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103) (cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:103)(cid:97)(cid:110)(cid:103)
(cid:65)(cid:117)(cid:108)(cid:97)(cid:32) (cid:90)(cid:101)(cid:110)(cid:116)(cid:114)(cid:117)(cid:109)(cid:32)(cid:102)(cid:252)(cid:114)(cid:32) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:110)(cid:100)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101)(cid:32)(cid:87)(cid:101)(cid:115)(cid:116)(cid:32)(cid:43)(cid:32) (cid:72)(cid:246)(cid:114)(cid:103)(cid:101)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:228)(cid:100)(cid:105)(cid:103)(cid:116)(cid:101) (cid:114)(cid:32)(cid:66)(cid:101)(cid:103)(cid:101)(cid:103)(cid:110)(cid:117)(cid:110)(cid:103) (cid:75)(cid:111)(cid:109)(cid:98)(cid:105)(cid:101)(cid:105)(cid:110)(cid:114)(cid:105)(cid:99)(cid:104)(cid:116)(cid:117)(cid:110)(cid:103) (cid:72)(cid:111)(cid:114)(cid:116)
(cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:252)(cid:108)(cid:101)(cid:114)(cid:45) (cid:66)(cid:105)(cid:98)(cid:108)(cid:105)(cid:111)(cid:116)(cid:104)(cid:101)(cid:107) (cid:71)(cid:114)(cid:117)(cid:110)(cid:100)(cid:115)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:101)(cid:32) (cid:87)(cid:101)(cid:115)(cid:116)
(cid:77)(cid:117)(cid:115)(cid:105)(cid:107)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109)
Skizze 20: Haus der Begegnung
4.2. Speiseräume
Grundlage des Mittagessens ist die jeweilige Konzeption der Einrichtung / Cluster sowie die Konzeption der Stadt Nürnberg „Gemeinsam gut essen in der Kita“ (Stand: November 2018).
Am Campus Pestalozzistraße wird ein dezentrales Essenskonzept umgesetzt, welches das Pädagogische Inklusive Konzept unterstützt. Es soll eine gemeinsame Zentralküche geben. Von dieser Zentralküche werden die unterschiedlichen Speiseräume beliefert.
Es sind folgende Speiseräume vorgesehen:
-
Schul-Hort-Cluster A: Speiseraum für 75 Kinder (Stadt Nürnberg),
-
Schul-Hort-Cluster B: Speiseraum für 75 Kinder (Stadt Nürnberg),
-
Hort C: Speiseraum für 50 Kinder,
-
HPT: Speiseräume, alternativ Essen in den Gruppenräumen,
-
OGTS / PRS: Mehrzweckraum der PRS (mind. 50 qm),
-
Personalräume der einzelnen Bereiche der ZfH,
-
SVE: Speise in Gruppenräume, kein gesonderter Speiseraum.
Eine zentrale Mensafläche ist nicht erforderlich, da die Kinder in den Einrichtungen essen.
In jedem Speiseraum stehen ein Handwaschbecken und ein Trinkwasserspender zur Verfügung, um Gläser und Krüge zu füllen.
Jede Einrichtung / jedes Cluster hat einen eigenen Speiseraum/-bereich und organisiert das Essen und die pädagogische Begleitung des Essens selbständig.
- In der Regel wird das Essen von dem Personal der jeweiligen Einrichtung entnommen
und in Tisch-/Gruppen-Schüsseln gegeben.
- Die Kinder können in Kleingruppen die an den Tisch gebrachten Warm-/Kaltspeisen am
Tisch schöpfen oder in Teller/Schalen direkt entnehmen. Es gilt das Grundprinzip, dass
die Kinder sich das Essen selbst nehmen und selbst entscheiden was und wieviel sie essen.
- Das Abräumen und Abstellen der gebrauchten Geschirr-/Besteckteile erfolgt auf den
Servierwagen.
- Das genutzte Geschirr wird mit Hilfe von (geschlossenen) Servierwägen in die
Zentralküche gebracht und dort gespült.
4.3. Zentralküche für alle Bausteine
Im Abschnitt Zentralküche für alle Bausteine werden die Küchenflächen aufgeführt, die bei den Raumprogrammen des Bezirks von Mittelfranken und der Stadt Nürnberg genannt sind. Es wird vorgeschlagen, die Küchenflächen zusammenzuführen und gemeinsam zu betreiben. Dabei ist zu prüfen, ob in diesem Fall die Summe der Flächen reduziert werden kann.
Es soll am Campus eine Zentralküche (Cook&Chill) mit einem einheitlichen Ausgabesystem (mobilen Ausgabegeräten) geben. Das Essen wird grundsätzlich mit den Wägen (und Aufzug) von der Zentralküche in die einzelnen Speiseräume gebracht. Diese Aufgabe wird von den pädagogischen Mitarbeitenden wahrgenommen, um die Schwarz-Weiß-Trennung der Küche einzuhalten.
Standard Essensausgabesystem: Wägen mit Tischgemeinschaft
-
Kinder können sich Essen selbst nehmen
-
Förderung der Tischkultur / Esskultur
-
Pädagogische Begleitung des Essens durch Fachkräfte
-
Essensausgabe / -entnahme wird durch pädagogische Fachkräfte begleitet
Die zentrale Verteilerküche des Campus ist für bis zu 380 Mittagessen ausgelegt und wird inklusive aller Nebenflächen benannt:
Verteilerküche mit Essensausgabe zur Lagerung 1 200,00 (Kühl-/Tiefkühlräumen, Trockenlager), Zubereitung 30a 100,00 (Salate/ Desserts), Aufbereitung, Entsorgung (Bioabfall-Kühlung) usw. Spülküche zur Geschirr- und Behälterreinigung (mit 30b 40,00 Wagenwaschplatz) Reinigung mit Putzkammer und Abfallentsorgung 30c 16,00
Küchenleitung mit Küchen-Archiv 30d 12,00
Personalraum mit Teeküche 30e 12,00
Personalumkleide (m/w/d) mit WC, WB, Dusche 30f 20,00
Summe NUF 1 200,00
Der oben in der Flächenangabe inkludierte Anteil der Küche der Grundschule West ist für 170 Essen in 20%, 40% und 40% Schichten sowie 60 Essen für den Kooperationshort ausgelegt und wird inklusive aller Nebenflächen benannt:
Küchenbereich (Ausgabeküche) 1 55,00 55,00
Summe NUF 1 55,00
Es ist beabsichtigt die Küchenflächen zusammen zu legen. Es werden dann Flächen benötigt, auf denen insgesamt bis zu 380 Essen (bis zu 150 Essen für das ZfH und bis zu 230 für die Grundschule und Hort) vorbereitet werden. Die förderrechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Zentralküche müssen noch geklärt werden. Da diese dann als Verteilerküche alle Einheiten im Campus versorgt, sind entsprechend klare, möglichst nicht zu sehr die Schüler*innenwege überlagernde Transportwege erforderlich.
Als Flächenrichtwert für die gemeinsame Küche werden folgende Werte angesetzt. Dabei ist die Flächenangabe der Aufbereitungsküche inklusive aller Nebenflächen. Die Speiseausgabe erfolgt über ein Wagensystem. Die notwendigen Abstellflächen für die Wagen sind in die Küchenfläche integriert.
Aufbereitungsküche Cook & Chill 1 140,00 140,00
Speisenausgabe 1 30,00 30,00
Summe NUF 2 170,00
Die erforderliche Summe ist durch einen zu beauftragenden Küchenplaner zu hinterfragen und wird sich zwischen 170 und 200 qm bewegen.
Das Essen wird fertig vorbereitet angeliefert, in der Küche erfolgt lediglich die Aufbereitung und die Verteilung auf die Wägen, die die Portionen in die Einrichtungen im Haus transportieren. Das benutzte Geschirr wird in die Küche zurücktransportiert und dort gesäubert und aufbewahrt. Angestrebt wird, dass das Spülen so zentral erfolgt, dass nicht weitere Fettabscheider erforderlich werden.
An die Zentralküche direkt angeschlossen ist eine Spülküche. Dort werden zentral die Behälter, sowie das Geschirr und das Besteck gespült und getrocknet. Das Essensgeschirr und die leeren Behälter werden nach dem Mittagessen mit den Wägen (und Aufzug) von den einzelnen Speiseräumen/-bereichen in die Spülküche gebracht. Diese Aufgabe wird von den pädagogischen Mitarbeitenden wahrgenommen.
(cid:90)(cid:101)(cid:110)(cid:116)(cid:114)(cid:97)(cid:108)(cid:107)(cid:252)(cid:99)(cid:104)(cid:101)(cid:32)(cid:102)(cid:252)(cid:114)(cid:32)(cid:97)(cid:108)(cid:108)(cid:101)(cid:32)(cid:69)(cid:105)(cid:110)(cid:104)(cid:101)(cid:105)(cid:116)(cid:101)(cid:110)
(cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:45)(cid:72)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:45)(cid:67)(cid:108)(cid:117)(cid:115)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:32)(cid:65)
(cid:83)(cid:99)(cid:104)(cid:117)(cid:108)(cid:45)(cid:72)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:45)(cid:67)(cid:108)(cid:117)(cid:115)(cid:116)(cid:101)(cid:114)(cid:32)(cid:66) (cid:86)(cid:101)(cid:114)(cid:116)(cid:101)(cid:105)(cid:108)(cid:101)(cid:114)(cid:107)(cid:252)(cid:99)(cid:104)(cid:101)(cid:32)(cid:109)(cid:105)(cid:116)(cid:32) (cid:69)(cid:115)(cid:115)(cid:101)(cid:110)(cid:115)(cid:97)(cid:117)(cid:115)(cid:103)(cid:97)(cid:98)(cid:101) (cid:83)(cid:112)(cid:252)(cid:108)(cid:107)(cid:252)(cid:99)(cid:104)(cid:101) (cid:72)(cid:111)(cid:114)(cid:116)(cid:32)(cid:67)
(cid:72)(cid:80)(cid:84)
(cid:80)(cid:101)(cid:114)(cid:115)(cid:111)(cid:110)(cid:97)(cid:108)(cid:45) (cid:117)(cid:109)(cid:107)(cid:108)(cid:101)(cid:105)(cid:100)(cid:101) (cid:82)(cid:101)(cid:105)(cid:110)(cid:105)(cid:103)(cid:117)(cid:110)(cid:103)(cid:32)(cid:43)(cid:32) (cid:79)(cid:71)(cid:84)(cid:83)(cid:32)(cid:47)(cid:32)(cid:80)(cid:82)(cid:83) (cid:65)(cid:98)(cid:102)(cid:97)(cid:108)(cid:108)
(cid:83)(cid:86)(cid:69)
(cid:80)(cid:101)(cid:114)(cid:115)(cid:111)(cid:110)(cid:97)(cid:108)(cid:114)(cid:97)(cid:117)(cid:109) (cid:80)(cid:101)(cid:114)(cid:115)(cid:111)(cid:110)(cid:97)(cid:108)(cid:114)(cid:228)(cid:117)(cid:109)(cid:101)(cid:32)(cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:32) (cid:101)(cid:105)(cid:110)(cid:122)(cid:101)(cid:108)(cid:110)(cid:101)(cid:110)(cid:32)(cid:66)(cid:101)(cid:114)(cid:101)(cid:105)(cid:99)(cid:104)(cid:101)(cid:32) (cid:100)(cid:101)(cid:114)(cid:32)(cid:90)(cid:102)(cid:72)
Skizze 21: Zentralküche für alle Einheiten
4.4. Gemeinsame Infrastrukturflächen aller Einrichtungen
Im folgenden Abschnitt werden die jeweils bei der Paul-Ritter-Schule und der Grundschule West genannten Infrastrukturflächen zusammengestellt. Die Infrastrukturflächen werden nicht im pädagogischen Konzept zugeordnet, es gelten die üblichen Anforderungen aus dem Schulbau.
Im Raumprogramm des ZfH werden die folgenden Infrastrukturflächen genannt:
Hausmeisterwerkstatt mit 2 AP (+ GLT), hälftig 25 0,5 60,00 30,00
Hausmeisterwerkstatt mit 2 AP (+ GLT), hälftig 137 0,5 60,00 30,00
Elektrikerwerkstatt mit AP (Betreuung der Höranlage) 27 1 20,00 20,00
Personalumkleide Herren mit WC, WB, Dusche 16 1 70,00 70,00
Lagerflächen (für Elektriker und Hausmeister) 24 2 80,00 160,00
Reinigungspersonal (Umkleide, Wasch- u. Trockenpl.) 142 1 18,00 18,00
Personalumkleide Damen mit WC, WB, Dusche 17 1 70,00 70,00
Personalumkleide Divers mit WC, WB, Dusche 18 1 20,00 20,00
Registratur / Schülerakten 149 1 15,00 15,00
Abstellräume (Schulbedarf/-archiv/-requisite), z.B. UG 150 3 20,00 60,00
Lagerräume (Putzmittel/Hausmeister/Elektriker) 151 3 20,00 60,00
Archiv - Technische Unterlagen (-> pitFM / Gossen) 23 1 20,00 20,00
Lager für Schulbücher 141 1 12,00 12,00
Abstellräume für die HPT 57 4 20,00 80,00
Abstellräume für die IFS 81 2 20,00 40,00
Papierlager Paul Ritter Schule 140 1 8,00 8,00
Summe NUF 24 713,00
Die Hausmeisterwerkstatt ist im Raumprogramm als Teil der Verwaltung enthalten, organisatorisch aber den Infrastrukturflächen zuzuordnen.
Im Raumprogramm der Grundschule werden die folgenden Infrastrukturflächen genannt:
Hausmeisterwerkstatt 1 20,00 20,00
Innenlager Hausmeister 1 20,00 20,00
Reinigungspersonal 1 15,00 15,00
Reinigungsräume je Geschoss (bei 4 Geschossen) 4 5,00 20,00
IT-Medienräume je Geschoss (bei 4 Geschossen) 4 10,00 40,00
IT Administrationsraum 1 15,00 15,00
Abstellräume (über das Gebäude verteilt) 1 123,00 123,00
Summe NUF 13 253,00
4.5. Gemeinsame Technikflächen
Die Technikflächen sind auf der Grundlage der angestrebten energetischen Wertigkeit und des damit verbundenen Aufwandes an Haustechnik von Fachingenieuren zu ermitteln und aufzustellen.
4.6 Synergien im Rahmen der Nachhaltigkeit des Campus Pestalozzistraße
Jede pädagogische Einrichtung (PRS, Grundschule West, HPT, Hort, PAB, IFS) am Campus Pestalozzistraße muss für sich gesehen verschiedene gesetzliche Vorgaben einhalten und die jeweiligen Aufgaben erfüllen, d.h. Funktionen, Abläufe und Anforderungen jeder Einrichtung müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund wurden die Möglichkeiten interdisziplinärer Synergien im Rahmen der Projektgruppe geprüft und auch umgesetzt. Sollten darüber hinaus weitere funktionale Synergien in Betracht kommen, besteht die Möglichkeit, diese im weiteren Verlauf der Planung mit einzubeziehen.
Im Zuge des konkreten Raumplanungsprozesses und der weiteren Zusammenlegung von Infrastrukturflächen wird geprüft, inwieweit hier weitere Synergien und Flächeneinsparungen erreicht werden können. Erste Überlegungen zu einer Zentralen Verteilerküche am Campus wurden bereits angestellt. Zusätzlich zu dieser gemeinsamen Lösung können im weiteren Planungsverlauf in Abhängigkeit von der künftigen Betriebsstruktur auch in anderen Bereichen (insbes. Gebäudemanagement, Hauswirtschaft/Reinigung) oder im „Haus der Begegnung“ weitere Synergien auf Machbarkeit überprüft werden. Diese Überlegungen sind in einer gemeinsamen Vereinbarung schriftlich zu fixieren.
5. Sportflächen für alle Einrichtungen
Die Anforderungen an den Hallensport werden wie folgt beschrieben:
Am Campus sollen für den Sportunterricht zwei Übungseinheiten an Hallensport mit zugehörigen Funktionsräumen entstehen, um den Kindern der beiden Schulen vor Ort Raum zum Erlernen von Spiel und Sport mit Bewegung zu ermöglichen. Die Sporthallen sollen auch von den Betreuungseinrichtungen vor Ort für ein außerunterrichtliches Bewegungsangebot genutzt werden. Es ist vorgesehen, die Hallen außerhalb der Öffnungszeiten von Schule und Betreuung im Rahmen der Vermietung Dritten zur Verfügung zu stellen, weshalb ein Zugang zum Sportbereich ohne Querung des Campus-Areals notwendig ist.
Um den Nutzern mit Hörschädigung eine möglichst akustisch angenehme Umgebung zu schaffen, ist die Errichtung zweier Einfachhallen zur Trennung der beiden Hallensportflächen notwendig.
Für die Paul-Ritter-Schule und die Grundschule West ist je eine Einfachsporthalle erforderlich. Die Halleneinheiten können nebeneinander liegend geplant werden, eine Zusammenschaltbarkeit zu einer Zweifachsporthalle ist nicht vorgesehen. Die Halle der Paul-Ritter-Schule ist schalltechnisch den Anforderungen der hörgeschädigten Kinder entsprechend auszustatten. Eine gestapelte Ausführung der beiden Sporthallen ist denkbar. Dabei müssen die Anforderungen der Schulen, insbesondere die raumakustischen Anforderungen und die Wegebeziehungen, zwingend erfüllt werden. Die Sporthallen werden auch von Vereinen genutzt, müssen also extern von außen erreichbar sind.
5.1. Sporthalle der Paul-Ritter-Schule
Einfachsporthalle (15 x 27 Meter) 151 1 405,00 405,00
Vorraum 152 1 20,00 20,00
Konditionsraum 153 1 35,00 35,00
Geräteraum 154 2 37,50 75,00
Zusätzliche Lagermöglichkeit für HPT 58 1 20,00 20,00
Umkleideräume 155 2 25,00 50,00
Wasch-/Duschräume (je 1 WC, 2 WB, 6 Duschen) 156 2 12,50 25,00
Sportlehrerumkleide - männlich mit WB und Dusche 157 1 15,00 15,00
Sportlehrerumkleide - weiblich mit WB und Dusche 158 1 15,00 15,00
Erste Hilfe-Raum mit WB und Liegebank 159 1 10,00 10,00
Lagerraum für Sportbodenschutzbelag 160 1 10,00 10,00
Technik-/Regieraum 161 1 10,00 10,00
Summe NUF 15 690,00
Folgende WC-Räume werden in der Sporthalle der Paul-Ritter-Schule (neben den WC-Räume in den Umkleiden der Schülerinnen und Schüler) benötigt:
-
ein WC für Lehrkräfte
-
ein WC für Schüler*Innen
-
ein WC für Schüler (durch die Schüler*Innen und Schülern während des Sportunterrichts
nutzbar, ohne die Umkleideräume aufzusperren);
- ein WC barrierefrei
5.2. Sporthalle der Grundschule West
Einfachsporthalle (15 x 27 x 5,5 Meter) 1 405,00 405,00
Vorraum 1 15,00 15,00
Umkleideräume 2 25,00 50,00
Wasch-/Duschräume 2 12,5 25,00
Sportlehrer / Erste Hilfe 1 20,00 20,00
Geräteraum 1 75,00 75,00
Lagerraum Sportbodenschutzbelag 1 10,00 10,00
Summe NUF 9 600,00
Folgende WC-Räume werden in der Sporthalle der Grundschule West (neben den WC-Räume in den Umkleiden der Schülerinnen und Schüler) benötigt:
-
ein WC für Lehrkräfte, männlich 4 qm;
-
ein WC für Lehrkräfte, weiblich 4 qm (ggfs. als eine Toilette für Lehrkräfte, divers, kombiniert)
-
ein WC für Schülerinnen, 4 qm;
-
ein WC für Schüler, 4 qm (durch die Schülerinnen und Schülern während des Sportunterrichts
nutzbar, ohne die Umkleideräume aufzusperren);
- ein WC barrierefrei, 5 qm;
6. Freibereiche
Die Freibereiche sollen unter den Anforderungen der DIN 18034 an die Inklusion geplant und erstellt werden. Hierbei ist mindestens die Stufe 1 der Inklusionsmatrix zu erreichen. Auf eine ausreichende (natürliche) Beschattung der Pausenbereiche ist zu achten.
Das Zentrum für Hörgeschädigte erfordert im Betrieb aufgrund der besonderen Anforderungen hinsichtlich Lärm- / Schallbelastung im Förderbereich Hören eine besondere Berücksichtigung. Insbesondere ist bei den weiteren Planungen zu beachten, dass der Betrieb während der regelmäßigen Öffnungszeiten der
-
Paul-Ritter-Schule (schultags von 08:00 - ca. 15:30 Uhr),
-
Heilpädagogischen Tagesstätte (schultags von Schulende bis ca. 16:30 Uhr;
während der Ferienöffnungstage ab 08:00 bis ca. 16:00 Uhr),
-
Pädagogisch Audiologische Beratungsstelle (Mo – Fr, ab 08:00 bis ca. 18:00 Uhr)
-
Interdisziplinäre Frühförderstelle (Mo – Fr, ab 08:00 bis ca. 18:00 Uhr)
nicht durch im öffentlichen Spielhof der GS West bzw. des Horts spielende Kinder beeinträchtigt wird.
Dies gilt insbesondere für die PAB und die IFS, bei deren Arbeit eine äußerst ruhige Arbeitsumgebung unerlässlich ist.
Beispielsweise könnte durch eine akustische Trennung der Außenflächen des ZfH’s mit der Außenfläche der GS West / des Horts eine öffentliche Nutzung des Außenbereichs der GS West / des Horts ermöglicht werden. Im Ergebnis ist wichtig, dass die öffentliche Spielhof-Nutzung des Außenbereichs der GS West / des Hortes nicht die Nutzung des Betriebs des ZfH einschränkt.
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten des ZfH werden die Außenflächen des ZfH analog zu den städtischen Öffnungszeiten (siehe nächster Absatz) als öffentlicher Spielhof zur Verfügung gestellt.
Die Außenflächen der GS West und des Hortes in Aufwandsträgerschaft der Stadt Nürnberg sind ein öffentlicher Spielhof entsprechend der Regelöffnungszeiten. Gemäß dem Schulausschussbeschluss vom Dezember 2000 und Stadtratsbeschluss im Rahmen des Jugendhilfeplans Spielen vom Februar 2008, die als verbindliche Grundlage gelten, sind alle Schulhöfe (Außenflächen) der allgemeinbildenden Schulen in städtischer Aufwandsträgerschaft während der Öffnungszeiten grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Der Spielhof ist öffentlich zugänglich und der Zugang für die öffentliche Nutzung muss über eine entsprechende Wegeverbindung gegeben sein. Die öffentliche Nutzung als Spielhof erfolgt in den Sommermonaten (1. April bis 31. Oktober) von Montag bis Samstag von 8 bis 21 Uhr sowie in den Wintermonaten (1. November bis 31. März) von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr für Kinder von 3 bis 14 Jahren.
Abhängig von der Gestaltung des Außenbereiches, sollte im Bereich des „lauten Pausenhofs“ möglichst ein Verkehrsübungsplatz am Standort realisiert werden. Der Verkehrsübungsplatz sollte die Standardlinierung besitzen und in der Regel ein Maß von 30 Meter * 60 Meter nicht unterschreiten. In die Inseln des Verkehrsübungsplatzes können Spielgeräte installiert werden, mit Ausnahme der Aufstellfläche für die Fahrräder. Dieser würde in gleichem Maße der Grundschule West (mit Hort) und der Paul-Ritter-Schule (mit HPT) zur Nutzung zur Verfügung stehen.
6.1. Freibereiche des ZfH
Die Freibereiche bestehen aus dem Pausenhof und dem Schulgarten der Schule, aus den Freibereichen von SVE, IFS und HPT, sowie aus den geforderten Stellplätzen (siehe Ziffer 7) und der Vorfahrt der Busse (siehe Ziffer 6.2).
Pausenhof PRS (5 qm je Schüler*in) 140 (1) 700,00 700,00
Schulgarten PRS 1 100,00 100,00
Pausenhof SVE (10 qm je Kind) mit Lagermöglichkeit) 32 (1) 320,00 320,00
Gartenbereich IFS 1 80,00 80,00
Außenbereich HPT (10 qm/Platz, incl. Garten, Lager) 76 (1) 760,00 760,00
Gerätehaus für Gartengeräte Hausmeister u.ä. (ZfH) 26 1 40,00 40,00
Außenlager HPT/Schule (ZfH) 1 80,00 80,00 Müllplatz 1 60,00 60,00
Summe NUF 10 2140,00
Diese Flächen sind unter Berücksichtigung der Altersstruktur des ZfH (0 – ca. 17 Jahre) sowie des Förderschwerpunkts notwendig. Da insbesondere der Außenbereich der SVE oder Teilbereiche der schulischen Pausenfläche von der HPT am Nachmittag mitgenutzt werden könnte im Zuge der weiteren Planungen der Außenbereich der HPT um ca. 30 % der ausgewiesenen Fläche (760 m2) gekürzt werden (Ausnutzung von Synergie-Effekten).
6.2. Busvorfahrt der Paul-Ritter-Schule
Ein ausgesprochen planungssensibler Freibereich ist die Busvorfahrt vor der Schule, die aufgrund der Vielzahl der anfahrenden Schulbusse besondere Planungsanforderungen hat und die je nach Eignung auf eigenem Gelände oder im öffentlichen Straßenraum organisiert werden muss.
Das Einzugsgebiet des Zentrums für Hörgeschädigte ist ganz Mittelfranken und die westliche Oberpfalz. Die Kinder und Schüler*innen werden zum größten Teil mit Kleinbussen morgens gebracht und mittags bzw. nachmittags wieder abgeholt.
Die Schülerschaft benötigt einen sicheren Weg vom Bus in die Einrichtung und wieder zurück. Es ist zu beachten, dass aufgrund der eingeschränkten Sinneswahrnehmung die Kinder in Verkehrssituationen besonders gefährdet sind, da Fahrgeräusche z.B. nicht wahrgenommen werden.
Vorschulkinder werden von den Busfahrern bis zur Eingangstür der SVE gebracht und dort den pädagogischen Fachkräften übergeben. Demzufolge bleiben die Busse länger geparkt. Die Sicherheit beim Bringen und Abholen wird durch kurze Wege von den Halteplätzen zu den verschiedenen Einrichtungen ermöglicht.
Vorgang Uhrzeit Anzahl Busse
Ankunft alle Mo. – Fr.: 07:40 bis 07:55 28 SVE Abfahrt Mo.- Mi.: 12:20, Do. und Fr. 11:20 9 Schule Abfahrt Mo. – Fr.: 13:05 15 HPT Abfahrt Mo. - Do.: 16:15, Fr. 15:30 15
Ein angesichts dieser Transporte ausreichend bemessener Vorbereich ist erforderlich, der den Anwohnerverkehr möglichst wenig einschränkt. Auch soll dieser Bereich nicht vor sensiblen Räumen der Einrichtung liegen, da die Busfahrer besonders in der kalten Jahreszeit mit laufenden Motoren warten und so Störgeräusche entstehen.
Die Schüler*innen der Paul-Ritter-Schule sind wegen der individuellen Hörbeeinträchtigungen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Bei einer zusätzlichen Gefährdung der Ankunft und der Abfahrt durch so genannte Elterntaxis kann die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen (Alter: 2,9 Jahre bis Mittelschulabschluss) nicht gewährleistet werden. Es ist zu klären, ob die Busvorfahrt auf dem Gelände des Campus Pestalozzistraße abgewickelt werden kann. Eine Überschneidung mit der Pausenfläche ist aber in jedem Fall zu vermeiden. Folgende Alternativen sind aus Sicht des Bezirks Mittelfranken denkbar:
- Die Anzahl an Stellplätzen für Schulbusse auf dem Heinickeplatz wird verdoppelt (Ein- und
Ausfahrt erfolgt über die Johann-Sebastian-Bach-Straße). In diesem Bereich kann sowohl die Ankunft als auch die Abfahrt der Schüler*innen der PRS mit SVE sowie der Kinder und Jugendlichen der HPT sicher abgewickelt werden.
- Neben den Stellplätzen für Schulbusse auf dem Heinickeplatz wird die gleiche Anzahl an
Stellplätzen für Schulbusse auf der Liegenschaft zur Verfügung gestellt (Ein- und Ausfahrt erfolgt jeweils über die Johann-Sebastian-Bach-Straße). Die Schulbusplätze auf der Liegenschaft stehen dabei ausschließlich am Morgen während der Ankunft zur Verfügung, am restlichen Tag kann dieser Bereich als Pausenhof genutzt werden. Die Schulbusplätze auf dem Heinickeplatz stehen sowohl am Morgen (Ankunft) als auch während der drei Abfahrtszeiten zur Verfügung.
- Der Bezirk Mittelfranken ist offen für weitere Alternativen des Verkehrsplanungsamts der Stadt
Nürnberg.
Eine Absprache mit den zuständigen Ämtern der Stadt Nürnberg bezüglich der Lage der Vorfahrt und der Busstellplätze wird empfohlen.
6.3. Freibereich Grundschule und Hort
Die Grundschule und der Hort der Stadt Nürnberg verfügen über eine gemeinschaftliche Außen- und Spielfläche (Pausenhof und Außenfläche des Hortes) mit ca. 2.000 qm. Pro Kind der Grundschule sind 5 qm an Pausenhoffläche vorzuhalten, bei 300 Grundschulkindern 1.500 qm. Pro Kind im Ganztagsangebot (Hort und/oder Kombieinrichtung) sind 10 qm an Außenfläche vorzuhalten, bei 200 Kindern im Ganztagsangebot 2.000 qm. Pausenhoffläche der Grundschule und Außenfläche des Ganztagsangebots sind nicht additiv, sondern synergetisch notwendig. Dies bedeutet, dass insgesamt der höhere Einzel-Flächenbedarf anzusetzen ist, hier 2.000 qm.
Nutzung Nr. Anzahl Größe qm Summe qm
Pausenhof Grundschule West 1 2000,00 2000,00
Schulgarten Grundschule West 1 100,00 100,00
Außenlager Hausmeister 1 24,00 24,00
Müllplatz 1 60,00 60,00
Summe NUF 2184,00
Der Pausenhof wird sowohl von den Kindern im Schulbetrieb als auch von den zu betreuenden Kindern am Nachmittag genutzt; es wurde zur Berechnung des Pausenhof-Flächen-Bedarfs die Anzahl der zu betreuenden Kinder und der daraus errechnete Bedarf (10 qm pro Kind) zu Grunde gelegt.
In die Fläche integriert sind etwaige Spielgeräte sowie die Fläche für ein "grünes Klassenzimmer".
6.4. Freisportflächen
Die Grundschule West der Stadt Nürnberg sowie die Paul-Ritter-Schule des Bezirks Mittelfranken benötigen der Schulbauverordnung entsprechende Flächen an Freisport, um die im Lehrplan Sport verankerten Unterrichtsinhalte vermitteln und den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung ihrer sportlichen Fähigkeiten ermöglichen zu können.
Ein Teil dieser nachzuweisenden Freisportanlagen sollten direkt am Campus errichtet werden. Diese können dann von beiden Schulen im Rahmen des Sportunterrichts, für außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote sowie als Pausenhof genutzt werden. Auf dem Schulareal soll ein kleiner Allwetterplatz 20 m x 28 m mit angebauter Weitsprunggrube situiert werden. Direkt an den Allwetterplatz angrenzend sollte eine Laufbahn (65 m Länge) entstehen. Da die Funktionsräume der Sporthalle mitgenutzt werden soll, sind die Freisportanlagen in enger räumlicher Anbindung an diese anzuordnen.
Anlage auf dem Schulcampus Anzahl Größe Summe qm
Allwetterplatz 1 20 m x 28 m 1232,00 mit angebauter Weitsprunganlage 1 9 m x 7 m 63,00 Laufbahnen 4 1,22 m x 65 m 317,20 Gerätelager für Freisportgeräte 1 25,00 25,00
Summe 1637,20
In Ergänzung zu der Freisportanlage auf dem Campus-Areal steht allen Beteiligten zusätzlich die Freisportanlage im Fuchsloch zur Nutzung zur Verfügung. Innerhalb der festgelegten Nutzungszeiten (siehe Nutzungsvereinbarung 11.12.2015 sowie Nachtrag zur Nutzungsvereinbarung vom 22.10.2019) können dort durch die genormten Sportflächen (Laufbahn, Weitsprunganlage, Kugelstoßanlage, Allwetterplatz mit Basketballanlage und Handballtoren, Beachvolleyballfeld) den Kindern die entsprechenden Sportarten regelkonform vermittelt werden, aber auch verschiedene Bewegungsübungen und –spiele umgesetzt werden.
Die beschriebenen Freisportanlagen stehen in gleichem Maße der Grundschule West (mit Hort) und der Paul-Ritter-Schule (mit HPT) zur Nutzung zur Verfügung.
7. PKW- und Fahrradstellplätze
Für die Einrichtungen des Bezirks werden Stellplätze entsprechend der Satzung der Stadt Nürnberg gefordert. Diese sind in einer Tiefgarage unterzubringen. (Anzahl sh. Raumplanung).
Parkplätze für Mitarbeitende des ZfH 57 12,50 712,50 davon 4 oberirdisch für die Besucher*innen der IFS und der PAB
Behindertenparkplatz 2 17,50 35,00
Fahrradstellplätze 108 108,00 108,00
Tretrollerstellplätze für Schüler (2 qm je Klasse) 1 34,00 34,00
Summe NUF 168 889,50
Für die Einrichtungen der Stadt Nürnberg werden Stellplätze wie folgt gefordert:
PKW-Stellplätze für schulischen Bereich 9 12,50 112,50 Behindertenstellplatz 1 17,50 17,50
PKW-Stellplätze für Betreuung 8 12,50 100,00
PKW-Stellplatz für Caterer 1 12,50 12,50
PKW-Stellplatz für JaS 1 12,50 12,50
Fahrradstellplätze (zur Hälfte überdacht) 64 0,975 62,40
Rollerstellplätze (zur Hälfte überdacht) n.n. 24,00 24,00
8. Flächenzusammenstellung
Als Grundlage für die Machbarkeitsstudie, die Vorschläge für eine Umsetzung der zuvor geschilderten Bereiche auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück unterbreiten soll, werden die Flächen der Bausteine zusammengestellt und mit Zuschlägen für Verkehrsflächen, Technikflächen und Konstruktionsflächen beaufschlagt.
Die folgende Übersicht zeigt die demnach der Studie zugrunde gelegten Flächen: 03.05.22 Campus Pestalozzistraße - Raumprogramm - NUF und BGF stm°architekten
Flächenberechnung "Campus Pestalozzistraße" - stm°architekten
Die Bausteine des Zentrums für Hörgeschädigte *NUF 7 Werte (Sanitäranlagen) nach ASR
| Bereich | NUF 1-6 / m2 | NUF 7 / m2 | SUMME NUF | VF 25% /m2 | TF 2% /m2 | KF 10% /m2 | BGF |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Paul-Ritter-Schule (ca. 135 Kinder) | 2289 | 119 | 2408 | 602 | 48,16 | 240,8 | 3298,96 |
| SVE: Schulvorbereitende Einrichtung (ca. 30-35 Kinder) | 260 | 52 | 312 | 78 | 6,24 | 31,2 | 427,44 |
| IFS: Interdisziplinäre Frühförderstelle PAB: Pädagogisch-audiologische Beratung | 410 100 | 52 22 | 462 122 | 115,5 30,5 | 9,24 2,44 | 46,2 12,2 | 632,94 167,14 |
| HPT: Heilpädagogische Tagesstätte Variante 1: Clusterbildung | 640 | 104 | 744 | 186 | 14,88 | 74,4 | 1019,28 |
| HPT: Heilpädagogische Tagesstätte Variante 2: lineare Anordnung der 9 Gruppenräume* | 755 | 104 | 859 | 214,75 | 17,18 | 85,9 | 1176,83 |
| Gemeinsamer Therapiebereich (IFS & HPT) | 240 | k.A | 240 | 60 | 4,8 | 24 | 328,8 |
| Gemeinsame Verwaltung / Leitung des ZfH | 292 | k.A | 292 | 73 | 5,84 | 29,2 | 400,04 |
| Zentrale Dienste / Hauswirtschaft / Gebäudemanagement | 280 | 100 | 380 | 95 | 7,6 | 38 | 520,6 |
| GESAMT | 4511 | 449 | 4960 | 1240 | 99,2 | 496 | 6795,2 |
| *Variante nicht zur NUF / BGF gerechnet |
Die Bausteine der Stadt Nürnberg
| Bereich | NUF 1-6 / m2 | NUF 7 / m2 | SUMME NUF | VF 25% | TF 2% | KF 10% | BGF |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundschule West (ca. 300 Kinder) | 1555 | 175 | 1730 | 432,5 | 34,6 | 173 | 2370,1 |
| Kooperationshort | 346 | 97 | 443 | 110,75 | 8,86 | 44,3 | 606,91 |
| Variante 1: Eigenständiger Hort ohne Grundschulkombination | 912 | 194 | 1106 | 276,5 | 22,12 | 110,6 | 1515,22 |
| Variante 2: Kombihort am Cluster Grundschule West* | 596 | 102 | 698 | 174,5 | 13,96 | 69,8 | 956,26 |
| GESAMT | 2497 | 374 | 2871 | 717,75 | 57,42 | 287,1 | 3933,27 |
| *Variante nicht zur NUF / BGF gerechnet |
Gemeinsam genutzte Flächen
| Bereich | NUF 1-6 / m2 | NUF 7 / m2 | SUMME NUF | VF 20% | TF 2% | KF 10% | BGF |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haus der Begegnung | 542 | 52 | 594 | 118,8 | 11,88 | 59,4 | 784,08 |
| Zentralküche für ZfH* | 200 | 20 | 220 | 44 | 4,4 | 22 | 290,4 |
| Küche der Grundschule West* | 55 | 20 | 75 | 15 | 1,5 | 7,5 | 99 |
| Infrastrukturflächen Paul-Ritter-Schule | 713 | 713 | 142,6 | 14,26 | 71,3 | 941,16 | |
| Infrastrukturflächen Grundschule West | 253 | 253 | 50,6 | 5,06 | 25,3 | 333,96 | |
| GESAMT | 1763 | 92 | 1855 | 371 | 37,1 | 185,5 | 2448,6 |
*Küchen können auch zusammengelegt werden
Sportflächen für alle Einrichtungen
| Bereich | NUF 1-6 / m2 | NUF 7 / m2 | SUMME NUF | VF 20% | TF 2% | KF 10% | BGF |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sporthalle der Paul-Ritter-Schule* | 690 | 40 | 730 | 146 | 14,6 | 73 | 963,6 |
| Sporthalle der Grundschule West* | 600 | 40 | 640 | 128 | 12,8 | 64 | 844,8 |
| GESAMT | 1290 | 80 | 1370 | 274 | 27,4 | 137 | 1808,4 |
*Sporthallen können gestapelt werden
Freibereiche
| Bereich | NUF 1-6 / m2 | NUF 7 / m2 | SUMME NUF | VF 20% | TF 2% | KF 10% | BGF |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Freibereiche des ZfH | 1960 | 215 | 2175 | 2175 | |||
| Busvorfahrt der Paul-Ritter-Schule | frei | ||||||
| Freibereich der Grundschule und Hort* | 2100 | 84 | 2184 | 2184 | |||
| GESAMT | 4060 | 4359 | 4359 |
*inkl. Allwetterplatz 20x28m, 4 Laufbahnen 50m, Weitsprunggrube, Kugelstoßanlage & Verkehrsübungsplatz
PKW Stellplätze
| Bereich | NUF 1-6 / m2 | NUF 7 / m2 | SUMME NUF | VF 20% | TF 2% | KF 10% | BGF |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PKW Stellplätze für Einrichtungen des Bezirks (167Stk) | 889,5 | 889,5 | 889,5 | ||||
| PKW Stellplätze für Einrichtungen der Stadt (84Stk) | 341 | 341 | 341 | ||||
| GESAMT | 1230,5 | 1230,5 | 1230,5 |
| GESAMT | 15351,5 | 995 | 16645,5 | 2602,75 | 221,12 | 1105,6 | 20574,97 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GESAMT OHNE FREIFLÄCHEN / STELLPLÄTZE | 10061 | 995 | 11056 | 2602,75 | 221,12 | 1105,6 | 14985,47 |
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