Haushaltssperre

← Sitzung des Schulausschusses (22.07.2022)

pädagogische Konzeption Campus Pestalozzistraße

Anlage · 22.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Schule & Bildung Verkehr & Mobilität Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Stand 31.03.2022

Rahmenkonzept ganztägige Bildung, Betreuung, Erziehung, Beratung und

Förderung am Campus Pestalozzistraße

Kunst der Begegnung

Die verschiedenen Akteure aus Bezirk und Stadt Nürnberg finden sich an sich an einem Standort zusammen und wollen mit ihren unterschiedlichen Aufträgen in der Bildung von Kindern und Jugendlichen einen einmaligen und für inklusive Ansätze offenen Raum schaffen. Es soll Kindern und Jugendlichen auf vielfältigen Wegen die Teilhabe an Gesellschaft ermöglicht werden.

Das Besondere dieses „Begegnungsraumes“ wird hier schlaglichtartig beschrieben und findet seine detaillierte Ausführung im pädagogischen Konzept.

Anmerkung: Die Bezeichnung „Raum“ bedeutet im folgenden Text nicht ausschließlich abgeschlossene, ummauerte Räume, sondern steht synonymisch auch für „Bereich“ oder „Fläche“.

Einmaligkeit (durch Gemeinsamkeit):

Zwei unterschiedliche „kommunale Ebenen“ bauen gemeinsam, teilen sich Raum (rücken in ihrem Bildungsauftrag zusammen) – zwei unterschiedliche „Institutionen“ werden Kooperationspartner und gehen einen neuen, mutigen Schritt.

Die Akteure des pädagogischen Konzeptes „wollen“ miteinander den Raum und die Möglichkeiten nutzen, sehen aber die formalen Grenzen des „Könnens“. Dies ist der Ausgangspunkt für zukunftsweisende Projekte.

Von „Monokultur zur Multikultur“: Regel – Förderschule, nicht behindert – hörgeschädigt, . . .

Von frühauf wird gesellschaftliches Miteinander durch verschiedene Bildungsangebote und Raum für gemeinsame Begegnung geschaffen.

Diversität ist Ausgangspunkt für Anerkennung, Wertschätzung, Achtsamkeit, Respekt, …

Gleiches Ziel bedeutet: Teilhabe durch Bildung auf unterschiedlichen Wegen aufgrund der unterschiedlichen Fähigkeiten der Kinder/ Jugendlichen.

Hier wird ein neuer, besonderer Weg eingeschlagen, um Gleichberechtigung selbstverständlich werden zu lassen und gemeinsam zu leben. Augenhöhe zwischen Groß und Klein, Hörgeschädigt und Hörend ist hier möglich, weil es ein gemeinsamer Raum aller Partner ist.

Kunst der Begegnung – Kunst und Begegnung - Raum geben im Haus der

Begegnung

Gemeinsame Fläche für alle, auf der sich alle wohlfühlen, kennen lernen, gemeinsame Begegnung gestalten können.

Hier ist jeder aus beiden Schularten zuhause und nicht Gast. Es wird sich nicht gegenseitig besucht, sondern begegnet.

Ein Haus, in dem Kunst in all seinen Facetten die verbindende Kraft darstellt.

Es wird ein zusätzlicher gemeinsamer Bereich außerhalb der Raumprogramme der Schularten gebraucht, um diese Begegnung „auf Augenhöhe“ möglich zu machen, diese Art der Inklusion leben zu können. Ein Raum, in dem sich auch mehrere Kinder über Klassengröße hinweg treffen können, um gemeinsam zu arbeiten, zu lernen, zu leben, zu lachen usw.

Dieses Haus braucht Räume, die flexibel sind und flexibles Mobiliar haben, die vielfältige Anregungen bieten (spielen, lernen, gestalten, experimentieren, Theater spielen, feiern, treffen, Jahreszeiten begehen, Fahrradwerkstatt anzubieten …)

Gleiche Schallschutzausstattung in allen Räumen – gleich gute Bedingungen für alle am Campus, nicht nur für Hörgeschädigte.

Haus der Begegnung muss ein zusätzlicher Bereich zu den Raumprogrammen der Schularten und anderer Einrichtungen sein, um Inklusion leben zu können. Hier können alle zusammen kommen über die Schulgrenzen hinweg und miteinander zu arbeiten und zu leben. Ein Raum, wo Begegnung mit Wohlfühlcharakter möglich ist und keine Notlösung darstellt.

Inklusive Ansätze:

Neues muss radikal gedacht werden, aber behutsam umgesetzt werden.

Inklusion will allen Menschen ermöglichen, am Leben teilzuhaben. Das bedeutet: anerkannt und wertgeschätzt zu sein, mitzuwirken, Kontakte und Freundschaften zu haben, gemeinsam voneinander (und hier am Campus: miteinander) zu lernen.

Inklusion macht aufmerksam und hilft, Ursachen, Formen und schon kleine Anzeichen von Diskriminierung zu erkennen und abzubauen.

Inklusion beschreibt den Weg zur Teilhabe an Bildung und an der Gesellschaft.

Inklusion begegnet jedem Einzelnen mit Fairness, Offenheit und Respekt. Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein „Prozess“. Selbst wenn inklusive Prozesse nie wirklich abgeschlossen sind, lohnt sich jeder kleine Schritt.

Inklusion bietet viele Wege, um sich an diesem Prozess zu beteiligen – alle Ideen sind willkommen, wenn sie zu mehr Akzeptanz und Möglichkeiten führen.

Projektansätze:

Die beschriebenen Ansätze gehen (wahrscheinlich) über förderfähige Flächen hinaus und brauchen Anerkennung (wollen und können) und Unterstützung von übergeordneten Institutionen

Gebärdensprachkurse in „allen Klassen“ – mit wissenschaftlicher Unterstützung und Begleitung (LMU)

Profilcampus „Inklusion“

Lehrplanübergreifendes Lernen -> wissenschaftliche Begleitung (z.B. durch wissenschaftliche Arbeiten), z.B. im Heimat- und Sachunterricht, musische Fächer, Lernwerkstätten (nonverbales Material), Schülerbibliothek (gegenseitige Buchvorstellungen), Werken und Gestalten,

Projekte gemeinsam von Mittelschülern und Grundschülern, z.B. gesunde Ernährung, Große erklären Kleinen Inhalte, Patenschaften, Aufsätze zu Schülerbildern, Ausflüge, Lesepatenschaften, Verkehrserziehung, Museumsbesuche, gemeinsames Basteln, Basare, Schulgarten, Theaterabende, Kleinkunstabende

Ideen / Projekte werden am Anfang ausprobiert mit dem Ziel, dass daraus gemeinsame andauernd fest installierte Traditionen werden.

Das Haus der Begegnung gibt diesem Arbeiten / Ausprobieren einen Raum. Alle lassen sich auf die Begegnung ein, gehen auf den anderen zu und daraus entwickeln sich viele Beziehungen.

Seminarcampus für Lehrer*innenausbildung -> Zusammenarbeit mit Hochschule

Funktionsschema:

Abbildung 1

Legende: SVE: Schulvorbereitende Einrichtung PAB: Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle IFS: Interdisziplinäre Frühförderstelle OGTS: Offene Ganztagesschule HPT: Heilpädagogische Tagesstätte AUR: Allgemeine Unterrichtsräume

Haus der Begegnung

Kunst der Begegnung

Kunst und Begegnungen Raum geben

Abbildung 2

KUNST

 Kunst als Basis eines pädagogischen Gesamtkonzeptes  vielfältige Möglichkeiten des künstlerischen Gestaltens (darstellende Kunst, Malerei, Kleinkunst, Musik…)  Bildung gemeinsamer Arbeitsgemeinschaften und Projekte  Außendarstellung des Gesamtthemas bei gemeinsamen: o Festen im Jahreslauf (Sommerfesten, Weihnachtsfeier, …) o Konzerten bzw. „Kleinkunstabenden“ o Theateraufführungen o etc.

Schaffung von Räumen zum gemeinsamen Arbeiten (Ateliers, Theaterraum…), welche von allen Schulen und Einrichtungen am Campus Pestalozzistraße gemeinsam genutzt werden können.

Kooperation mit den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil.

Gemeinsame Räume

Paul-Ritter-Schule Haus der Begegnung Grundschule West

Das Konzept basiert auf der Idee von zwei eigenständigen Schulen, deren Mittelpunkt ein Haus der Begegnung ist, in dem „Räume für alle“ Platz finden.

Das Herzstück soll ein großer Begegnungsraum (= Aula/Pausenhalle) mit Bühne

sein, der sich in kleinere Begegnungsräume aufteilen lässt. Dieser soll auch

hörgeschädigtengerecht ausgestattet sein:  Raumakustik/Schalldämpfung/Induktion  Lautsprecheranlage  Bühne -> um allen einen Blick auf den Dolmetscher zu ermöglichen  Medienanlage mit Beamer und Leinwand -> dazu Kamera

Nur so sind gemeinsame Veranstaltungen im Sinne der Inklusion möglich. Der Raum könnte auch für (inklusive) außerschulische Veranstaltungen genutzt werden, z.B. Ausschusssitzungen usw. Um kleinere Veranstaltungen gemeinsam durchführen zu können, sollte der Raum in kleinere Segmente, z.B. durch Trennwände, unterteilt werden können. Als Grundlage für eine inklusive Zusammenarbeit können und sollten im Haus der Begegnung folgende Räume Platz finden:  Klassenräume, die akustisch angepasst sind z.B. für gemeinsame Projekte, für offene Klassen (Sprachlerngruppe 1: Regelkinder gehen in die FöZ – Klasse, z.B. 4 Normalhörende und 8 gut geförderte hörgeschädigte Kinder, die nach dem LehrplanPLUS der Grundschule normal in vier Jahren unterrichtet werden.)  Gruppenräume für gemeinsame Aktivitäten  Computerraum  WG- Räume/Werkstätten  Lernwerkstätten, z.B. Sinne, didaktische Spiele, Mathematik, HSU  Schülerbücherei  Gemeinsame Lehrerbücherei  Raum für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)  Raum für Beratungslehrkraft und Schulpsychologen  Raum für Schulsanitäter / Streitschlichter / Pausenengel / SMV  Snoozelenraum  Jugendcafé  …

 Einige Räume sind von allen Einrichtungen des Campus Pestalozzistraße und externen Kooperationspartner z. B. Schularzt, Ausschüssen, etc. nutzbar.

Ideen der Zusammenarbeit

Schule gesamt:

 gemeinsames Jahresthema  gemeinsame Ausflüge (Lehrkräfte sowie Klassen)  gemeinsame Aktionen wie z.B. Basare, Sommerfeste, Aufführungen, Flohmärkte  gemeinsame jahreszeitliche Feiern / Aktionen  gemeinsame Schulgottesdienste  gemeinsame „Litfaßsäule“ zur Information  Entwicklung von Konzepten und Regeln der Zusammenarbeit  gemeinsame Sozialziele  Kooperation von Klassen mit Schülern mit und ohne Förderbedarf Hören

 Viele Sachen auch hier unter Einbezug der HPT bzw. Betreuungseinrichtungen möglich.

Lehrkräfte:

 gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte  Gebärdenkurse für alle Lehrkräfte  gemeinsamer Ausflug  teilweise gemeinsame Konferenzen mit Themen für alle Beteiligten  gemeinsame Pausenprojekte  pädagogischer Austausch  gemeinsames Schulentwicklungsteam

Kinder und Jugendliche:

Schulalter:

 gemeinsame Unterrichtsprojekte  gemeinsame Förderkurse, z.B. Mathe, Deutsch  Patenklassensystem  Pausenengel  gemeinsame AGs (auch von HPT / Hort anbietbar) o zum gemeinsamen Konzept (darstellende Kunst, bildende Kunst, Musik, Artistik und Zauberei, Schulhausgestaltung…) o weitere AGs (Gebärdenkurs, Sport, Lesen, Schulzeitung, Pausenengel, Streitschlichter, …)  gemeinsame Bundesjugendspiele  Schulgarten (auch von der Nachmittagsbetreuung nutz- und bearbeitbar)  gemeinsame Streitschlichterausbildung  Schulsanitäterausbildung -> Anleitung der Pausenengel aus der Grundschule  gemeinsame Unterrichtsprojekte  gemeinsame Schulzeitung

Kindergartenalter:

 Besuche in der Schule  Besuche in der SVE mit Vorlesen, Spielen, gemeinsamen Aktionen wie Basteln  Schulgarten

 Prämisse: Alle Kinder aller Altersstufen sollen ihren Raum finden.

Zentrum für Hörgeschädigte mit Pädagogisch - Audiologische Beratungsstelle

(PAB), Schulvorbereitender Maßnahme (SVE), Interdisziplinärer Frühförderung (IFS),

Paul-Ritter-Schule (PPS) und Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT)

  1. Zielgruppe und Hörschädigung

Die Kinder und Jugendlichen, die in den Einrichtungen des Zentrum für Hörschädigte betreut, beschult und gefördert werden, habe eine Hörschädigung und damit verbunden einen erhöhten Förderbedarf im Bereich Hören. Die Zielgruppe umfasst:

 Kinder und Schüler/innen mit peripheren Hörschädigungen (leicht- mittelhochgradig oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, gehörlos)  Schüler/innen mit einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)  CODA – Kinder (Children of Deaf Adults) Infolge der Hörschädigung besteht ein erhöhter Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Kommunikation, im sozialen Miteinander und zum Teil ein zusätzlicher Förderbedarf in anderen Entwicklungsbereichen.

Die Schwierigkeit, Lautsprache akustisch nicht oder nur teilweise zu verstehen bzw. ungenügend verarbeiten zu können, hat folgende Auswirkungen auf Sprachentwicklung und Kommunikationsfähigkeit:

 Verzögerungen im Spracherwerb  eingeschränktes Sprachverständnis  Einschränkungen im aktiven und passiven Wortschatz sowie in den grammatikalischen Strukturen  fehlerhafter Sprachgebrauch

Die meisten Kinder und Schüler/innen sind mit Cochlea-Implantaten oder Hörgeräten versorgt. Um die technische Versorgung optimal nutzen zu können, ist eine störschallarme, ruhige Umgebung unabdingbare Voraussetzung. Diese braucht es im Innen- und im Außenbereich.

Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf Hören können neben den sprachlichen auch Auffälligkeiten im psycho-sozialen Bereich aufweisen, die im direkten Zusammenhang mit der Hörschädigung stehen. Die Wahrnehmung und das Verstehen der sachlichen und sozialen und Umwelt werden durch das fehlende sprachliche System erschwert. Die

Kommunikation ist beeinträchtigt, was immer wieder zu Missverständnissen im Alltag der Kinder und Jugendlichen führt. Dies wirkt sich negativ auf Selbstverständnis wie Selbstbewusstsein aus und führt zu vielen Frustrationen in einer Umgebung, die das Ausmaß einer Hörbehinderung oft verkennt oder aber nicht darauf eingestellt ist.

Die Einschränkungen in Sprachgebrauch und Sprachverständnis führen auch dazu, dass Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse nicht äußern können und auch die Gefühle und Bedürfnisse anderer schwer oder gar nicht verstehen (eingeschränkte Empathiefähigkeit). Das Verständnis für Zusammenhänge ist ebenfalls beeinträchtigt. Dadurch entstehen oft Konflikte, deren Lösung aufgrund fehlender sprachlicher Mittel zusätzlich erschwert wird.

Im Zusammenhang mit Hörschädigungen können auch Auswirkungen auf die folgende Bereiche beobachtet werden:

 emotionale und soziale Entwicklung  körperliche und motorische Entwicklung (z.B. Gleichgewichtsstörungen)  Lern- und Leistungsverhalten

Hörschädigungen sind sehr individuell. Das Ausmaß einer Hörschädigung und die damit zusammenhängenden Auswirkungen sind u.a. davon abhängig, wann die Hörschädigung aufgetreten und erkannt wurde. Der Zeitpunkt der Erstversorgung mit technischen Hilfsmitteln und der Beginn der Fördermaßnahmen sind entscheidend für die individuellen Entwicklungsprozesse. Das Verhalten und die Einstellung des Umfeldes bzgl. der Behinderung eines Kinder oder Jugendlichen können darüber hinaus einen förderlichen oder hinderlichen Einfluss für die Entwicklung haben.

  1. Einzugsgebiet und Bustransport

Einzugsgebiet ist ganz Mittelfranken und die westliche Oberpfalz. Die Kinder und Schüler/innen werden zum größten Teil mit Kleinbussen morgens gebracht und mittags bzw. nachmittags wieder abgeholt.

Die Schülerschaft benötigt einen sicheren Weg vom Bus in die Einrichtung und wieder zurück. Es ist zu beachten, dass aufgrund der eingeschränkten Sinneswahrnehmung die Kinder in Verkehrssituationen besonders gefährdet sind, da Fahrgeräusche z.B. nicht wahrgenommen werden.

Vorschulkinder werden von den Busfahrern bis zur Eingangstür der SVE gebracht und dort den pädagogischen Fachkräften übergeben. Demzufolge bleiben die Busse länger geparkt. Die Sicherheit beim Bringen und Abholen wird durch kurze Wege von den Halteplätzen zu den verschiedenen Einrichtungen ermöglicht.

  1. Aufbau und Aufgabenbeschreibung des ZfH

Abbildung 3

  1. Pädagogisch - Audiologische Beratungsstelle (PAB)

Hören und Kommunikation sind von elementarer Bedeutung für Lernen, Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Hörbeeinträchtigung.

Die Pädagogische Audiologie stellt dabei eine zentrale Säule in der Hörgeschädigtenpädagogik dar und zielt auf die Sicherstellung der audiologischen Grundlagen für eine optimale Entwicklung der Hörfähigkeit hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher.

Sie ist unerlässlich zur fördergeleiteten Verlaufs- und Kontrolldiagnostik dieser Kinder und Jugendlichen und spielt zudem eine Rolle bei der Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Hörschädigung. Pro Schuljahr finden ca. 700 Hörüberprüfungen vor Ort in der PAB statt.

Dementsprechend ist die Pädagogische Audiologie zentraler Bestandteil und Alleinstellungsmerkmal der Kompetenzzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.

Im interdisziplinären Setting überprüft die Pädagogische Audiologie das Hör-, Sprach- und Kommunikationsverhalten sowie die hörtechnische Versorgung und liefert damit grundlegende Daten zur Einschätzung des Förderbedarfs Hören, aus dem sich hörgeschädigten-pädagogische Unterstützungs- und Fördermaßnahmen ableiten lassen.

Die Leiterin der PAB erstellt auf der Grundlage ihrer Hörmessungen das Sonderpädagogische Gutachten, das die schulrechtliche Voraussetzung für die Aufnahme ins Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören ist.

Die Pädagogische Audiologie ist ein Arbeitsbereich mit extremer Sensibilität gegenüber Lärmeinwirkung von außen (Personen, Verkehr, Lärmbelästigung durch Arbeiten... in angrenzenden, darüber oder darunter liegenden Räumen) und mit extremer Sensibilität gegenüber Lärmeinwirkung innerhalb des Gebäudes (Heizungs-, Entlüftungs- und Entwässerungsleitungen, Beleuchtungskörper, evtl. Klimaanlagen...).

Kurze Wege zu den anderen Abteilungen des Zentrums (Schule, SVE, HPT, Frühförderung) erweisen sich als vorteilhaft, da von dort immer wieder Kinder und Jugendliche zur Überprüfung geholt werden müssen bzw. die Beratungsstelle auch Anlaufstelle für technische Hilfsmittel oder Ersatzmittel ist (interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Pädakustikern).

  1. Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFS)

Die Interdisziplinäre Frühförderstelle am Zentrum für Hörgeschädigte ist eine sinnesspezifische und überregionale Frühförderstelle mit dem Förderschwerpunkt Hören. Hier bekommen Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt individuell auf sie und ihre Bedürfnisse zugeschnittene heilpädagogische Förderung und medizinisch-therapeutische Behandlung. Ihre Eltern erfahren entsprechende Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die durch unsere Frühförderstelle betreuten Kinder haben eine ärztlich diagnostizierte Hörschädigung und unter Umständen weitere Förderbedarfe in anderen Entwicklungsbereichen.

Interdisziplinäre Frühförderung ist verankert in §§ 26,30 in Verbindung mit §§ 55,56 SGB IX und in § 3 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (FrühV). Sie zielt langfristig darauf, den Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten oder zu ermöglichen.

Die Interdisziplinarität der Frühförderung ergibt sich aus einer engmaschigen Betreuung der Familien durch (heil)pädagogische sowie medizinisch-therapeutische Fachkräfte und der gut vernetzen Zusammenarbeit verschiedener sich fachlich ergänzender Einrichtungen. Hier vor Ort besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen

 der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle (PAB)  dem einrichtungsübergreifenden psychologischen und sozialpädagogischen Fachdienst des Zentrums für Hörgeschädigte  der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und  den medizinisch-therapeutischen Kooperationspraxen im Haus.

Aufnahmen von Kindern aus der Frühförderung in die Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) und die Einschulung in die Paul-Ritter-Schule werden durch enge Vernetzung der Fachkräfte am Zentrum für Hörgeschädigte gut angebahnt, vorbereitet und begleitet. Eine räumliche Nähe zu den anderen Einrichtungen des Zentrums ist von großem Vorteil,

insbesondere zur Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle und den Therapieräumen. Aber auch zur SVE. Denn:

 Viele der uns aufsuchenden Familien haben einen langen Anfahrtsweg (ganz Mittelfranken und Teile der Oberpfalz). Mitunter nehmen die Eltern daher mehrere Termine hintereinander wahr, z.B. heilpädagogische Frühförderung und logopädische Behandlung oder einen Hörtest in der PAB.  Kinderwägen, Buggys oder Rollstühle sind ggf. mit dabei, entsprechend barrierefrei müssen die Räumlichkeiten zu erreichen sein.  Kinder aus der SVE nehmen ein therapeutisches oder heilpädagogisches Förderangebot wahr, die Wege müssen für die Kleinen kurz sein.

Die Frühförderstelle sollte außerdem in einem ruhigen, geschützten Bereich liegen, da wir es mit

 vulnerabler Klientel zu tun haben (Säuglinge, u.U. Kinder mit Beeinträchtigung in mehreren Bereichen)  Eltern, die sich Rat und Hilfe suchend an unsere Einrichtung wenden.

Eine Besonderheit der Frühförderstelle am Zentrum für Hörgeschädigte ist auch das regelmäßige Gruppen-, Kurs- und Vernetzungsangebot, nämlich:

 Eltern-Kind-Gruppen, Elternprogramme  Kommunikationskurse  Informationsveranstaltungen für Eltern aber auch für Erzieher/innen  eine Vorschulgruppe für hörgeschädigte Kinder, die einen Regelkindergarten besuchen.

Die Interdisziplinäre Frühförderstelle hat ganzjährig außer am Wochenende und an Feiertagen geöffnet. Die Termine werden sowohl vormittags als auch nachmittags vergeben. Auch in den Schulferien finden Beratungsgespräche, Diagnostiken und Frühförderstunden statt. In der Regel sind an drei Samstagen im Jahr Informationsveranstaltungen vorgesehen.

In den Therapieräumen (externe Kooperationspraxen: Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) werden Kindern aus der Frühförderung und aus der Heilpädagogischen Tagesstätte behandelt. Die Behandlungen folgen hintereinander.

  1. Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

Zurzeit besuchen 32 Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt die SVE des Förderzentrums. Die Grundlage für die Aufnahme in die SVE bildet das Sonderpädagogische Gutachten, das nach umfassenden Hörüberprüfungen in der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle oder in der Frühförderung erstellt wird. Die Hör- und Kommunikationsfähigkeiten der SVE-Kinder sind noch deutlich eingeschränkt und nicht altersentsprechend. Die SVE-Kinder haben meist wenig Wortschatz oder sind sprachfrei, die Hör- wie Antlitzgerichtetheit ist meist noch nicht gegeben. Zudem sind viele

Kinder aufgrund der Hörbeeinträchtigung auch in anderen Bereichen entwicklungsverzögert.

Die Kinder in der SVE benötigen daher eine auf ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmten Lern- und Förderraum:

Bewegung (Kinder haben teils lange Verweildauer im Bus)

Altersgruppe (< 3 Jahre) auf dem Campus

  1. Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören / Paul-Ritter-Schule (PRS)

Zurzeit besuchen 136 Schüler/innen das Förderzentrum. Die Regierung von Mittelfranken hat 17 Klassen genehmigt. Die Grundlage für die Schulaufnahme bildet das Sonderpädagogische Gutachten, das nach umfassenden Hörüberprüfungen in der Pädagogisch- Audiologischen Beratungsstelle erstellt wird. Entsprechend ihrer Hör- und Kommunikationsfähigkeiten wird unsere Schülerschaft verschiedenen Sprachlerngruppen (SpLG) zugeordnet:

des Lehrplanes Plus für die Grundschule in Bayern unterrichtet. Die Grundschulzeit beträgt 4 Jahre. Diese SpLG können wir zurzeit nicht anbieten, da unsere Schüler/innen aufgrund eines erhöhten Förderbedarfes 5 Grundschuljahre benötigen.

Absicherung ihrer Kommunikation eine verstärkte Visualisierung (z.B. Schrift, Bilder, Lautzeichen). Zentraler Lernbereich im Fach Deutsch ist der Sprachausbau, um sprachliche wie kommunikative Fähigkeiten systematisch zu erweitern. Diese Schüler/innen werden nach dem Lehrplan Plus der Grundschule in Adaption an den Förderschwerpunkt Hören in 5 Grundschuljahren unterrichtet.

Lautsprachbegleitenden Gebärdensprache (LBG) unterrichtet. Zentraler Lernbereich im Fach Deutsch ist der Sprachaufbau, um sprachliche wie kommunikative Fähigkeiten systematisch aufzubauen. Diese Schüler/innen werden nach dem Lehrplan Plus der Grundschule in Adaption an den Förderschwerpunkt Hören in 5 Grundschuljahren unterrichtet.

bilingual unterrichtet. Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage des Lehrplans Plus der Grundschule in Adaption an den Förderschwerpunkt Hören in 5 Grundschuljahren.

Die Mittelschule erstreckt sich für alle Sprachlerngruppen über 5 Schuljahre (Klassenstufen 5 bis 9), im M-Zweig verlängert sich die Schulzeit um ein Schuljahr (10.

Klasse). Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan Plus für die Mittelschule in Adaption an den Förderschwerpunkt Hören.

Folgende Abschlüsse sind nach der 9. bzw. 10. Jahrgangsstufe möglich:

Die Interessenslagen der Schülerschaft der Mittelstufe unterscheiden sich zu denen in der Grundschule und sind zu berücksichtigen.

Eine Besonderheit ist die Ausgestaltung der Klassenräume:

zu gewährleisten

  1. Offenen Ganztagesschule (OGTS)
  1. Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)

Die Heilpädagogische Tagesstätte am ZfH ist ein teilstationäres Angebot, das den Kindern und Jugendlichen nach der SVE und Schule einen Ort der Geborgenheit und Sicherheit bieten soll. Die Eltern werden in ihrer Erziehung unterstützt.

Der außerschulischer Lern- und Förderbereich der HPT hat das Ziel, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbstbewusstes Leben zu führen. Aufgrund der Hörschädigung und damit zusammenhängender Kommunikationsform ist die HPT der Ort an dem Kinder und Jugendliche Freundschaften knüpfen und aufrechterhalten können. Es ist ihnen möglich in entspannter Atmosphäre zu kommunizieren.

Die Förderung findet im gruppenpädagogischen Kontext statt. Es werden 8-10 Kinder in zurzeit 8 Gruppen von zwei pädagogischen Fachkräften betreut. Darüber hinaus werden die Kinder und Jugendlichen durch einen sozialpädagogischen und psychologischen Fachdienst begleitet. Im HPT-Alltag finden ebenfalls medizinische Therapien wie Physiound Ergotherapie oder Logopädie statt. Das Personal ist zusätzlich in den besonderen Kommunikationsformen (Deutsche Gebärdensprachen, Lautsprachlich begleitende Gebärden) geschult, um mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern zu kommunizieren.

Die HPT hat an allen Schultagen geöffnet und bietet an 30 Tagen in den Ferien ein Freizeitprogramm an. Von Montag bis Donnerstag hat die HPT bis 16:15 geöffnet und freitags bis 15:30 Uhr.

Bei der Gestaltung der Aktivitäten in der HPT wird immer die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, wie beispielsweise, dass das verminderte Hörvermögen durch mehr Blickkontakt kompensiert werden muss.

Grundschule West mit Kombieinrichtung (ohne Kooperationshort)

An der Grundschule West wird eine 3-Zügigkeit (12 Klassen) mit 150 Betreuungsplätzen in einer Kombieinrichtung umgesetzt. Die Kombieinrichtung gliedert sich in 2 Cluster mit je 75 Plätzen Kombieinrichtung.

Das bedeutet: Für bis zu 150 Schülerinnen und Schüler wird ein Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Schulhaus der Grundschule West im Modell der sogenannten „Kombieinrichtung“ bzw. „Kooperativen Ganztagsbildung“ vorgehalten.

Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die Innovation im Grundschulbau in der integrierten Bauweise von Grundschule und Hort aus. Gleichzeitig können eine hohe Betreuungsqualität und ein familienfreundliches Angebot gewährleistet werden. Basis der Kombieinrichtung ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Auch wenn die einzelnen Räume eine prioritäre Nutzungszuordnung haben, stehen grundsätzlich beiden Kooperationspartnern (Schule und Jugendhilfe) alle Räume des Grundschul-/Hort-Gebäudes ganztägig zur Verfügung.

Die Stadt Nürnberg hat sich dafür entschieden dieses staatlich geförderte kooperative Modell von Schule und Jugendhilfe als Kombieinrichtung („Kooperative Ganztagsbildung“) zu realisieren, das mit dem Mengengerüst für 150 Schulkinder einem 6-gruppigen Hort entspricht. Mit dieser baulichen Umsetzung will sich die Stadt Nürnberg sowohl von einer erhöhten Betreuungsqualität im Betrieb sowie von Wirtschaftlichkeit im Bau leiten lassen. Grundlage dafür soll eine auf staatlichen Rahmenbedingungen in Bau und Betrieb förderfähige ganztägige Schulkinderbetreuung in der Kooperation von Grundschule und Jugendhilfe sein, mit Umsetzung der Ziele „Familienfreundliches Angebot“, „Qualitätsvolle Ganztagsangebote in enger Verbindung von Grundschule und Jugendhilfe (Bildung, Betreuung und Erziehung)“, „Inklusion“, „Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung“ sowie „Gleichberechtigte Kooperation und gemeinsame Verantwortung von Grundschule und Jugendhilfe“.

Ein miteinander verzahntes Raumprogramm von Schule und Betreuungsangebot soll wechselseitige Raumnutzungen über den ganzen Tag, pädagogisch-organisatorische Kooperationen und die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen in einem Gebäude möglich machen und damit organisatorische sowie pädagogische „Brüche“ für die Kinder nach Möglichkeit vermeiden bzw. minimieren helfen. Grundsätzlich sollen die pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung und Betreuung ganztägig zur Verfügung stehen.

Grundlage der Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), die Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum

Ende der Grundschulzeit (BayBL) sowie der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Für den Betrieb der Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) besteht eine Betriebserlaubnisplicht nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Bezogen auf das an der Grundschule West für die ganztägige Schulkinderbetreuung zu planende Mengengerüst werden dafür zwei Schul-Hort-Cluster mit je 75 Betreuungsplätzen veranschlagt, die Räume des Hortes/Kombieinrichtung mit schulischen Räumen und Flächen kombinieren. Die Struktur der Clusterung orientiert sich dabei an organisatorischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen der Hortpädagogik einerseits und andererseits an organisatorischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen der Schule, siehe:

3 AUR 1 GRU inkl. Lehrmittelfläche 80 Garderoben schränke ggfs. Marktplatz Lernatelier Toiletten + Infrastruktur 80 Garderoben schränke ggfs. Marktplatz Lernatelier 3 AUR 1 GRU inkl. Lehrmittelfläche
Hortfläche (75 Plätze) + Speisefläche

Abbildung 5

Abbildung 4

Das dargestellte Schul-Hort-Cluster mit 75 Betreuungsplätzen muss zweimal umgesetzt werden und umfasst:  6 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) = Klassenzimmer  2 schulische Gruppenräume inkl. Lehrmittelfläche (GRU)  Horträume nach dem Raumprogramm Hort, inkl. integrierter Speisefläche  2 Garderobenräume mit je 80 Spinden  Sanitäranlagen (Kinder, Personal; Behinderten WC) und Infrastruktur (Putzmittelraum, Technik, …) Es wäre wünschenswert, wenn in Fluraufweitungen Flächen für Lernateliers bzw. Marktplätze umgesetzt werden können. Der Zugang muss so geregelt sein, dass der Hortbereich erreichbar ist, ohne den Unterrichtsbereich zu betreten (z.B. in Ferienzeiten) und umgekehrt. Die übrigen schulischen Räume aus dem Raumprogramm (Verwaltung, Fachunterrichtsräume, …) werden zusätzlich zu den Schul-Hort-Clustern umgesetzt. Welche Räume davon ins Haus der Begegnung aufgenommen werden, ist noch zu klären. Ebenso ist noch zu klären, ob auch Klassenräume im Haus der Begegnung verortet werden. Auf eine tiefergehende Darstellung der funktionalen Zusammenhänge von Grundschule West und Kombieinrichtung wird an dieser Stelle verzichtet. Sie kann aber jederzeit bei Bedarf erstellt und nachgeliefert werden.

Außerschulische Förderung und Erziehung

Am Campus Pestalozzistraße sind mehrere Einrichtungen der außerschulischen Förderung und Erziehung geplant:

Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) Hort bzw. Kombieinrichtung Offene Ganztagesschule (OGTS)

Alle drei Einrichtungen haben unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, Vorgaben und Rahmenbedingungen. Um eine Kooperation am Campus im Bereich der außerschulischen Förderung und Erziehung zu ermöglichen ist es deshalb sinnvoll die Schnittstellen zu minimieren.

Struktur der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für die Kinder der Grundschule:

Für die Grundschule am Campus sollen als Ganztagsangebot 200 Plätze Hort bzw. Kombieinrichtung geschaffen werden. Bei Einrichtungen in dieser Größenordnung ist eine Binnendifferenzierung, bzw. Clusterung, in kleinere Einheiten unerlässlich.

Um die Zusammenarbeit und Kooperation am Nachmittag zwischen Hort bzw. Kombieinrichtung und HPT zu ermöglichen, soll das Ganztagsangebot der Grundschule wie folgt gegliedert werden: Cluster A: 75 Plätze Hort / Kombieinrichtung Kooperation mit GS Cluster B: 75 Plätze Hort / Kombieinrichtung Kooperation mit GS Hort C: 50 Plätze Kooperationshort Kooperation mit HPT als integrative Kindertageseinrichtung

Das ganztägige Angebot für die Kinder der Grundschule wird durch einen freien Träger der Jugendhilfe erbracht werden (kein kommunaler Träger). Dieser freie Träger wird sowohl die Trägerschaft für die beiden Kombieinrichtungen (Cluster A und B) als auch für den Kooperationshort übernehmen.

Kooperationshort als integrative Kindertageseinrichtung für Kinder der Grundschule zur engen Kooperation mit der HPT in Rahmen der ganztägigen Bildung, Betreuung, Erziehung und Förderung

Der Kooperationshort als integrativer Hort soll insgesamt 2 Gruppen umfassen und bis zu 50 Plätze anbieten. Diese 50 Plätze sind für die Kinder der Grundschule vorgesehen. Die Kinder der PRS können ein ganztägiges Angebot in der HPT oder in der OGTS besuchen. Der Kooperationshort wird als eigenständiger Solitärhort (nicht als Kombieinrichtung) errichtet und bietet die Möglichkeit der Inklusion und der engen Kooperation mit der HPT für ein gemeinsames Nachmittagsangebot für die Kinder beider Schulen. Der integrative Hort muss baulich so gestaltet sein und akustisch optimiert, dass die Kinder mit Hörschädigung dort problemlos den Hort nutzen können. Der Kooperationshort wird nach dem gültigen Summenraumprogramm eines Hortes mit 50 Plätzen errichtet (318 m²). Innerhalb des Kooperationshortes wird voraussichtlich (abhängig von der konkreten Konzeption des Trägers) mit einem offenen Konzept gearbeitet werden soll (mit dementsprechenden Auswirkungen auf das Raumprogramm bzw. die Raumkonzeption).

Cluster A und Cluster B richtet sich ausschließlich an die Kinder der Grundschule. Die Räume von Cluster A und B müssen nicht den erhöhten Anforderungen für Menschen mit Hörschädigung entsprechen, sondern den Standard von BayKiBiG-Einrichtungen erfüllen (keine erhöhten Anforderungen an die Akustik). Cluster A und Cluster B sind selbständige Einrichtungen und können unabhängig vom Kooperationshort und der HPT agieren.

Zusammenarbeit Kooperationshort und HPT

Die HPT ist eine eigenständige Einrichtung, die aber durch ihre räumliche Nähe eng mit dem Kooperationshort zusammenarbeiten wird. Kooperationshort und HPT sollen jeweils eigenständig funktionieren, aber über eine räumliche Verbindung zueinander verfügen (z.B. Tür).

Die HPT wird ausschließlich von Kindern mit Eingliederungsbedarf (erhöhter Förderbedarf) besucht.

HPT und Kooperationshort arbeiten zusammen und kooperieren am Nachmittag, z.B. gemeinsame Sportangebote, kulturelle Angebote, künstlerische Projekte, Theatergruppe, Fußball, Garten-AG. Im Alltag soll zwischen HPT und Kooperationshort eine fördernde und die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützende Arbeitsweise etabliert werden. Die konkrete Ausgestaltung der hort- und freizeitpädagogischen Angebote, die gemeinsam von HPT und Kooperationshort geplant und angeboten werden, werden von den Fachkräften der HPT und des Kooperationshortes vor Ort in enger Abstimmung zusammen entwickelt. Dabei wird die Expertise der Fachkräfte beider Einrichtungen zurückgegriffen und die Erfahrungen von HPT und Kooperationshort genutzt. In den Ferien ist ein gemeinsames Ferienprogramm (z.B. Exkursionen, Ausflüge, Projekte) möglich.

„OGTS“ als offenes Ganztagsschulangebot für Kinder der PRS

Die Kinder der PRS haben neben der HPT auch die Möglichkeit im Anschluss an den (Halbtags-) Unterricht das Angebot der Offenen Ganztagsschule „OGTS“ zu nutzen. Die OGTS ist ein Angebot der PRS unter Verantwortung der Schulleitung. Die OGTS ist organisatorisch und strukturell an die PRS angebunden und kann sowohl von Kindern der Grundschulstufe als auch von Jugendlichen der Mittelschulstufe besucht werden.

Abhängig von der konkreten Konzeption der OGTS ist eine Kooperation und Zusammenarbeit mit der HPT und dem Kooperationshort angestrebt.

Küchen- und Speiseraumkonzept Campus Pestalozzistraße

Grundlage des Mittagessens ist die jeweilige Konzeption der Einrichtung / Cluster sowie die Konzeption der Stadt Nürnberg „Gemeinsam gut essen in der Kita“ (Stand: November 2018).

Am Campus Pestalozzistraße wird ein dezentrales Essenskonzept umgesetzt, welches das Pädagogische Inklusive Konzept unterstützt. Es soll eine gemeinsame Zentralküche geben. Von dieser Zentralküche werden die unterschiedlichen Speiseräume beliefert.

Es sind folgende Speiseräume vorgesehen:  Schul-Hort-Cluster A: Speiseraum für 75 Kinder  Schul-Hort-Cluster B: Speiseraum für 75 Kinder  Hort C: Speiseraum für 50 Kinder  HPT: Speiseräume, alternativ Essen in den Gruppenräumen  OGTS: Speiseraum, alternativ Essen im Gruppenraum  PRS: Speiseraum für Schüler*innen  Zentraler Speiseraum u.a. für Mitarbeitende, Gäste, usw.  SVE: Speiseraum für Kinder

Zentralküche

Es soll am Campus eine Zentralküche (Cook&Chill) mit einem einheitlichen Ausgabesystem (mobilen Ausgabegeräten) geben.

Das Essen wird grundsätzlich mit den Wägen (und Aufzug) von der Zentralküche in die einzelnen Speiseräume gebracht. Diese Aufgabe wird von den pädagogischen Mitarbeitenden wahrgenommen, um die Schwarz-Weiß-Trennung der Küche einzuhalten.

Standard Essensausgabesystem: Wägen mit Tischgemeinschaft  Kinder können sich Essen selbst nehmen  Förderung der Tischkultur / Esskultur  Pädagogische Begleitung des Essens durch Fachkräfte  Essensausgabe / -entnahme wird durch pädagogische Fachkräfte begleitet

Speiseräume: In jedem Speiseraum stehen ein Handwaschbecken und ein Trinkwasserspender zur Verfügung, um Gläser und Krüge zu füllen.

Jede Einrichtung / jedes Cluster hat einen eigenen Speiseraum/-bereich und organisiert das Essen und die pädagogische Begleitung des Essens selbständig.

 In der Regel wird das Essen von dem Personal der jeweiligen Einrichtung entnommen und in Tisch-/Gruppen-Schüsseln gegeben.  Die Kinder können in Kleingruppen die an den Tisch gebrachten Warm-/Kaltspeisen am Tisch schöpfen oder in Teller/Schalen direkt entnehmen. Es gilt das Grundprinzip, dass die Kinder sich das Essen selbst nehmen und selbst entscheiden was und wieviel sie essen.  Das Abräumen und Abstellen der gebrauchten Geschirr-/Besteckteile erfolgt auf den Servierwagen.

Spülküche

An die Zentralküche direkt angeschlossen ist eine Spülküche. Dort werden zentral die Behälter sowie das Geschirr und das Besteck gespült und getrocknet.

Das Essensgeschirr und die leeren Behälter werden nach dem Mittagessen mit den Wägen (und Aufzug) von den einzelnen Speiseräumen/-bereichen in die Spülküche gebracht. Diese Aufgabe wird von den pädagogischen Mitarbeitenden wahrgenommen.

Außenbereich

Ruhezone: Gemeinsame Außenfläche für Kinder

Außenfläche für mit Hörschädigung und Regelgrundschulkinder, SVE und die eine „leise“ Pause bevorzugen Frühförderung (synergetische Nutzung durch Betreuung möglich)

Paul-Ritter-Schule Haus der Begegnung Grundschule West

Pausenhof: Gemeinsame Außenfläche für

Angebot für Regelgrundschulkinder und Kinder mit Hörschädigung, die eine Mittelschul- „laute“ Pause bevorzugen kinder (synergetische Nutzung durch Betreuung möglich)

Der Außenbereich muss mehrere Zonen umfassen:

 Pausenhof: Bereich Regelgrundschule, offen für Kinder mit Hörschädigung zum Bewegen („normale Pause“)  Ruhezone: Rückzugsgebiet für die Grundschüler beider Schulen mit Ruhezonen  Angebot für die Mittelschule  SVE- und Frühförderung mit Extrazone am Vormittag und am Nachmittag von HPT nutzbar.

Wichtig ist, dass diese Bereiche sinnvoll um die Gebäude angeordnet werden. Die Ruhezone und der „normale“ Pausenhof sollten beispielsweise nicht direkt aneinandergrenzen.

Verkehrsübungsplatz

Abhängig von der Gestaltung des Außenbereiches, sollte möglichst ein Verkehrsübungsplatz am Standort realisiert werden. Der Verkehrsübungsplatz sollte die Standardlinierung besitzen und in der Regel ein Maß von 30 Meter * 60 Meter nicht unterschreiten. In die Inseln des Verkehrsübungsplatzes können Spielgeräte installiert werden, mit Ausnahme der Aufstellfläche für die Fahrräder.

Sport (Hallen- und Freisport)

Hallensport

Am Campus sollen für den Sportunterricht zwei Übungseinheiten an Hallensport mit zugehörigen Funktionsräumen entstehen, um den Kindern der beiden Schulen vor Ort Raum zum Erlernen von und mit Bewegung, Spiel und Sport zu ermöglichen. Die Sporthallen sollen auch von den Betreuungseinrichtungen vor Ort für ein außerunterrichtliches Bewegungsangebot genutzt werden. Es ist vorgesehen, die Halle außerhalb der Öffnungszeiten von Schule und Betreuung im Rahmen der Vermietung Dritten zur Verfügung zu stellen, weshalb ein Zugang zum Sportbereich ohne Querung des Campus-Areals notwendig ist. Um den Nutzern mit Hörschädigung eine möglichst akustisch angenehme Umgebung zu schaffen, ist die Errichtung zweier Einfachhallen zur Trennung der beiden Hallensportflächen notwendig.

Aus pädagogisch-funktionaler Sicht ist eine „Stapelung“ der beiden Einfachsporthallen grundsätzlich möglich. Dabei müssen die Anforderungen der Schulen, insbesondere die raumakustischen Anforderungen und die Wegebeziehungen, zwingend erfüllt werden.

Freisport

Für den Sportunterricht der beiden Schulen und auch für Bewegungseinheiten der Betreuungseinrichtungen kann der benachbarte Bolzplatz „Fuchsloch“ innerhalb der festgelegten Nutzungszeiten (siehe Nutzungsvereinbarung 11.12.2015 sowie Nachtrag zur Nutzungsvereinbarung vom 22.10.2019) genutzt werden. Diese Nutzungszeiten sind vom 01.04. bis 31.10. (Sommer): Montag, Dienstag und Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Für die öffentliche Nutzung des Allwetterplatzes stehen von Montag bis Freitag die Zeiten nach 13.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr sowie die Wochenenden zur Verfügung. In der Zeit vom 01.11. bis 31.03. (Winter), in den Schulferien, an Feiertagen und an sonstigen schulfreien Tagen steht die Fläche ganztägig für die öffentliche Nutzung zur Verfügung. Die öffentliche Nutzung richtet sich nach den Benutzungszeiten der Grünanlagensatzung.

Durch die genormten Sportflächen (Laufbahn, Weitsprunganlage, Kugelstoßanlage, Allwetterplatz mit Basketballanlage und Handballtoren, Beachvolleyballfeld) können den Kindern die entsprechenden Sportarten regelkonform vermittelt werden. Außerdem können auf dem Sportplatz verschiedene Bewegungsübungen und –spiele durchgeführt werden.

Für die beiden Schulen sollte am Campus vor Ort zudem ein kleiner Allwetterplatz (20m*28m) untergebracht werden. Der Allwetterplatz kann als Pausenfläche der Mittelschule genutzt werden (Synergieeffekt). Notwendig ist eine Anbindung des Allwetterplatzes an die Sporthallen. Im Verlauf der weiteren Planung sollte, wenn möglich, auch eine Laufbahn (50 m, 4 Laufbahnen) und eine Weitsprunggrube sowie eine Kugelstoßanlage auf dem Campusareal umgesetzt werden, wobei die Weitsprunggrube und die Kugelstoßanlage direkt an den Allwetterplatz angebaut sein sollten.

Download ↓