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← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (20.07.2022)

Bericht

Anlage · 20.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Ältestenrat und Finanzausschuss Energie & Versorgung Schule & Bildung Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Unterjährige Finanzberichterstattung

hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Juni 2022

1. Vorbemerkungen

Für das Haushaltsjahr 2022 wird dem Ältestenrat und Finanzausschuss an den folgenden Terminen jeweils ein Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg vorgelegt:

B e r i c h t s z e i t r ä u m e f ü r d a s H a u s h a l t s j a h r 2 0 2 2
Januar bis Juni Januar bis August
1. Finanzbericht 2. Finanzbericht
20.07.2022 26.10.2022

Gegenstand dieser dem Ältestenrat und Finanzausschuss am 20.07.2022 vorgelegten unterjährigen Finanzberichterstattung ist die Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Berichtszeitraum Januar bis Juni 2022 (1. Finanzbericht 2022) für den Kernhaushalt der Stadt Nürnberg. Erkenntnisse zum aktuellen Jahr 2022, die aus den im März bis Mai 2022 geführten Jahresabschlussgesprächen für das Jahr 2021 und den Planungsgesprächen für das Jahr 2023 gewonnen worden sind, wurden in den Bericht mit aufgenommen. Die Halbjahresberichte der Eigenbetriebe sind Bestandteil des 2. Finanzberichtes. Die Finanzberichterstattung zu den Beteiligungen erfolgt in einer gesonderten Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses. Der Jahresabschluss wird im Stadtrat behandelt.

2. Bericht zum Kernhaushalt der Stadt Nürnberg

über den Zeitraum Januar bis Juni 2022

Für den Fall, dass Nachtragshaushalte angefallen sind, wurden diese in die Übersichten bei den Planansätzen mit eingearbeitet. Insofern können diese Zahlen von denen im jeweils veröffentlichten Haushaltsplan abweichen.

In den folgenden Tabellen werden die Rechnungsergebnisse (= Ist) des Jahres 2021 vergleichend dargestellt. Die Zahlen geben den Stand vom 14. Juli 2022 wieder und sind bis zur endgültigen Fertigstellung des Jahresabschlusses (Rechnungsergebnisses) 2021 als vorläufig zu betrachten. Der Jahresabschluss 2021 wird in der Sitzung des Stadtrates am 20.07.2022 behandelt.

In den folgenden Kapiteln werden auf der Grundlage der aktuellen Zahlen des Haushalts- und Rechnungswesens für den Berichtszeitraum die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg einer näheren Analyse unterzogen, um daraus eine Einschätzung für die Gesamtjahresentwicklung abzuleiten. Hierbei wird der Fokus nur auf die wichtigsten Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Aufwandsposten gerichtet.

2.1 Vermögens- und Finanzlage

Für die Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage werden die folgenden Vermögens- und Finanzposten der Stadt Nürnberg einer näheren Betrachtung unterzogen:

 Schuldenstand

 Liquidität und Kassenkredite.

Schuldenstand

In der folgenden Übersicht wird der aktuelle Schuldenstand zum Stichtag 30.06.2022 der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) für Verbindlichkeiten aus Anleihen, Investitionskrediten und aus ÖÖP/ÖPP-Projekten (kreditähnliche Rechtsgeschäfte) dem Planansatz 2022 gegenübergestellt:

Ist 2022
zum 01.01. Veränderung zum 30.06.
80.000 0 80.000 80.000 0 80.000
1.327.491 5.195 1.332.686 1.327.491 188.580 1.516.071
101.883 148.573 250.456 101.883 132.901 234.784
insgesamt 1.509.374 153.768 1.663.142 1.509.374 321.481 1.830.855

Auswertungsstand: 04.07.2022 15.15 Uhr

Zum Stichtag 30.06.2022 beläuft sich der Schuldenstand der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) auf 1,66 Mrd. €.

Der Posten „Kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus ÖÖP/ÖPP-Projekten“ wird sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand bis Jahresende planmäßig entwickeln.

Anmerkung: Darlehen werden größtenteils viertel- oder halbjährlich getilgt.

Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen im Schuldenbericht 2021, der am 20.07.2022 im Ältestenrat und Finanzausschuss vorgestellt wird, verwiesen.

Liquidität und Kassenkredite

Die Sicherstellung der Liquidität und die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind abhängig von der aktuellen Finanzsituation.

Nach der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan auf 280 Mio. € festgesetzt.

Die nachfolgende Grafik zeigt den aktuellen Verlauf - dargestellt in monatlichen Durchschnittswerten - der Kassenkredite, Festgeldanlagen und Tagesgelder bei den Kreditinstituten, dem Sparkassen-Hauptkonto (SP 1010941) sowie den sonstigen Cashkonten der Stadtkasse:

Abbildung 1

Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.05.2022 profitierte die Liquidität der Stadtkasse zunächst vom positiven Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von circa 416 Mio. € (Anfangsbestand 2021: ca. 425 Mio. €; Anfangsbestand 2020: ca. 465 Mio. €). Der hohe Anfangsbestand zeigt, dass auch 2021 keine Corona-bedingten Einbrüche bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen waren. Dieser Trend setzt sich unverändert fort. Zwar ist die durchschnittliche Liquidität im Jahr 2022 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres gesunken, aber die Gewerbesteuereinzahlungen waren davon nicht betroffen, so dass von einer weiterhin stabilen Liquidität auszugehen ist. Für die zweite Hälfte des Jahres 2022 ist die Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse gewährleistet.1

2.2 Ertragslage

Zur Beurteilung der Ertragslage wird - analog der Abbildung im Haushaltsplan und im Jahresabschluss - die Entwicklung der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen, die im Saldo das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abbilden, und die Entwicklung des Finanzergebnisses dargestellt. Der Saldo aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis ergibt das ordentliche Ergebnis.

Dabei werden die ordentlichen Erträge sachlich in

 Steuererträge,

 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge,

 Erträge aus Leistungsentgelten,

 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen und

1 In der Grafik liegen die Verläufe der Kassenkredite und Tagesgelder übereinander auf der Nullpunktlinie.

 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

und die ordentlichen Aufwendungen in

 Personal- und Versorgungsaufwendungen,

 Sachaufwendungen und Abschreibungen,

 Transferaufwendungen und

 sonstige ordentliche Aufwendungen

untergliedert.

Der SAP-Logik folgend, werden Erträge mit einem negativen und Aufwendungen mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Dementsprechend werden positive (im Sinne von gut für das Ergebnis der Stadt) Abweichungen mit einem negativen Vorzeichen und negative Abweichungen mit einem positiven Vorzeichen abgebildet.

Auf eine periodische Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen analog dem Jahresabschluss wurde verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Aus diesem Grunde können Ungenauigkeiten in den Zahlen auftreten.

Die anteiligen Planwerte 01-06/2022 sind teilweise vereinfacht aus dem Jahresplanwert abgeleitet, indem der Jahreswert durch zwölf Monate geteilt und mit sechs Monaten multipliziert wurde. Das Rechnungsergebnis im Berichtszeitraum kann daher vom anteiligen Planwert abweichen, ohne dadurch eine Planabweichung für das Gesamtjahr zu implizieren.

An verschiedenen Stellen jedoch werden bereits Werte auf der Grundlage der Kostenverläufe des Vorjahres monatsscharf abgebildet.

Die folgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses:

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
-1.229.493 -1.247.648 18.155 -2.152.840 57,1% -1.177.076 -2.281.620 51,6%
895.474 1.045.586 -150.112 2.142.703 41,8% 894.664 2.289.478 39,1%
S3 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo aus S1 und S2) -334.019 -202.062 -131.957 -10.137 ü.T. -282.412 7.858 -3593,9%
4.873 10.681 -5.808 19.647 24,8% -10.679 3.982 o.A.
S5 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus S3 und S4) -329.146 -191.381 -137.765 9.510 o.A. -293.091 11.840 o.A.

Eine beurteilende Aussage zum Gesamtergebnis im Berichtszeitraum ist an dieser Stelle nicht ohne Weiteres möglich, da zum einen die Erträge und Aufwendungen aus besagtem Grund

nicht periodisch abgegrenzt worden sind und zum anderen die Aufteilung des Gesamtjahresplanwertes auf die Planwerte für den Berichtszeitraum mit Unwägbarkeiten behaftet ist. Zudem erschweren die im Zeitablauf auseinanderfallenden Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie angefallen sind, eine klare Aussage zum Ergebnis. Dennoch können an dieser Stelle die folgenden Aussagen getroffen werden:

Da die Aufwendungen für Abschreibungen und Rückstellungen erst zum Jahresende gebucht werden, weisen das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und das ordentliche Ergebnis im Berichtszeitraum noch relativ hohe Überschüsse aus.

Der Anteil der ordentlichen Erträge am Gesamtplan liegt im Berichtszeitraum bei 57,1 %, 5,5 Prozentpunkte über dem Vorjahresvergleichsistwert (51,6 %). Absolut gesehen liegen im Berichtszeitraum die ordentlichen Erträge um 52,42 Mio. € über denen des Vorjahresvergleichszeitraums. Demgegenüber sind im Berichtszeitraum die ordentlichen Aufwendungen annähernd konstant bei 895 Mio. € geblieben. Somit fällt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in der ersten Jahreshälfte um 51,61 Mio. € besser aus als im Vorjahr.

Nähere Erkenntnisse und Einschätzungen zur aktuellen Entwicklung des Jahresergebnisses lassen sich deshalb nur über die Analyse der einzelnen Bestandteile des ordentlichen Ergebnisses gewinnen:

Steuererträge

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
-300 -284 -16 -290 103,4% -293 -291 100,7%
-122.985 -121.482 -1.503 -122.900 100,1% -122.028 -122.704 99,4%
-471.236 -468.714 -2.522 -515.000 91,5% -457.201 -552.215 82,8%
-93.677 -87.869 -5.808 -340.000 27,6% -81.264 -331.560 24,5%
-21.331 -20.092 -1.239 -81.500 26,2% -20.751 -94.452 22,0%
-2.155 -1.963 -192 -2.000 107,8% -2.074 -2.068 100,3%
-987 -685 -302 -800 123,4% -996 -1.041 95,7%
insgesamt -712.671 -701.089 -11.582 -1.062.490 67,1% -684.607 -1.104.331 62,0%

Im Berichtszeitraum liegen die gebuchten Steuererträge mit 712,67 Mio. € um 28,06 Mio. € über dem Vorjahreswert.

Für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B wird das sogenannte Anordnungssoll bereits zu Jahresbeginn für das gesamte Jahr gebucht, unterliegt aber im Jahresverlauf noch unter Umständen erheblichen Veränderungen.

Bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Steuerertragsquelle für die Stadt, ist das derzeitige Anordnungssoll mit Stand 30.06.2022 dargestellt. Ein wichtiger Vergleich ist der mit dem Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt das aktuelle Anordnungssoll unerwartet um 14,04 Mio. € über dem Vorjahreswert.

Für weitere wichtige zentrale Steuerertragsansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:

Hochrechnung auf Basis der ersten beiden Quartale:

Prognose Plan Δ Prognose 2022/ Plan 2022 Ist 2021 Δ Prognose 2022/ Ist 2021
2022 2022
-361.161 -361.161 -340.000 -340.000 -21.161 -331.560 -29.601
-82.929 -81.500 -1.429 -94.452 11.522

(in T€)

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Die Zahlen aus den ersten beiden Quartalen 2022 wurden hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach dieser Hochrechnung würde der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber dem Planansatz 2022 um rund 21,16 Mio. € und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer etwa um 1,43 Mio. € besser ausfallen. Die Hochrechnung zur Einkommenssteuerbeteiligung ist jedoch aktuell noch mit Vorsicht zu betrachten: zieht man die Hochrechnung gemäß der Maisteuerschätzung inklusive noch zu erwartender Steuerminderungen in Betracht, würde die Prognose um fast 30 Mio. € geringer ausfallen. Das tatsächliche Rechnungsergebnis 2022 wird voraussichtlich dann bei einem Wert zwischen diesen beiden Prognosewerten liegen.

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Zuweisungen und Zuschüsse davon: -258.655 -313.757 55.102 -560.928 46,1% -287.229 -606.753 47,3%
-122.967 -183.339 60.372 -245.934 50,0% -117.151 -234.302 50,0%
-9.497 -9.496 -1 -18.993 50,0% -9.549 -19.098 50,0%
-24.811 -16.123 -8.688 -40.000 62,0% -26.518 -43.122 61,5%
-5.822 -5.760 -62 -23.500 24,8% -3.396 -23.220 14,6%
-13.785 -12.599 -1.186 -28.328 48,7% -29.006 -57.365 50,6%
-37.526 -29.193 -8.333 -87.273 43,0% -38.054 -88.324 43,1%
-35.422 -48.560 13.138 -97.960 36,2% -54.136 -108.649 49,8%
-8.825 -8.687 -138 -18.940 46,6% -9.419 -32.673 28,8%
Sonstige Transfererträge davon: -4.967 -3.440 -1.527 -6.879 72,2% -4.103 -7.767 52,8%
-503 -656 153 -1.312 38,3% -614 -1.337 45,9%
-156 -108 -48 -216 72,2% -105 -703 14,9%
-1.077 -1.305 228 -2.610 41,3% -1.577 -2.815 56,0%
-1.173 -445 -728 -889 131,9% -463 -861 53,8%
-2.058 -926 -1.132 -1.852 111,1% -1.344 -2.051 65,5%
insgesamt -263.622 -317.197 53.575 -567.807 46,4% -291.332 -614.520 47,4%

Die „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstigen Transfererträgen“ liegen im Berichtszeitraum in Summe mit 263,62 Mio. € um 27,71 Mio. € unter dem Vorjahreswert.

In den „Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ sind neben den Erträgen aus Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) unter anderem noch Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Anteil am Kraftfahrzeugsteueraufkommen und Zuweisungen für den Schulbetrieb/Beförderung und Kinderbetreuungspersonal in den städtischen Kindertageseinrichtungen enthalten. Aufgrund unterjährig variierender Zuweisungszeitpunkte sind Schwankungen in den Vergleichszeiträumen zu verzeichnen, die eine Vergleichbarkeit erschweren. Beispielsweise waren im Vorjahreszeitraum 14,4 Mio. € Zuweisungen vom Land für die Corona-Testzentren enthalten. Zudem waren in den Zuweisungen zum Kita- und Schulbetrieb im Berichtszeitraum des Vorjahres bereits höhere Abschlagszahlung enthalten.

Für die wichtigsten zentralen Ansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:

Prognose Plan Δ Prognose 2022/ Plan 2022 Ist 2021 Δ Prognose 2022/ Ist 2021
2022 2022
-245.934 -245.934 0 -234.302 -11.632
-24.988 -24.988 -23.500 -23.500 -1.488 -23.220 -1.768

(in T€)

Schlüsselzuweisungen vom Land

Einkommenssteuerersatz (Familienleistungsausgleich)

Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land kommt es für 2022 gegenüber dem Planwert zu keiner Abweichung, gegenüber dem Istansatz von 2021 jedoch zu Mehrerträgen in Höhe von 11,63 Mio. €. Zu beachten ist hierbei, dass der Planansatz 2022 im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Regierung nachträglich per Stadtratsbeschluss vom 23.02.2022 auf den Wert des Zuweisungsbescheids erhöht wurde (Beschluss über eine Änderung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022).

Die Einkommenssteuerersatzleistungen wurden aus den Zahlen der ersten beiden Quartale 2022 hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach der vorliegenden Hochrechnung würden diese Zuweisungen mit rund 1,49 Mio. € über dem Planansatz und mit 1,77 Mio. € über dem Ist-Wert von 2021 liegen.

Die Zuweisungen vom Land liegen um 15,22 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Im Vorjahreszeitraum erhielt die Stadt zusätzlich Zuweisungen für die Auslagen zum Betrieb des städtischen Corona-Testzentrums.

Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) korrespondieren mit den Steigerungen bei den Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier Träger.

Die Zuweisungen für Kita- und Schulbetrieb enthalten im Zeitraum noch keine Abschläge für die allgemeinbildenden Schulen. Daher liegen die ausgewiesenen Erträge im Zeitraum unterhalb der Vorjahreswerte.

Erträge aus Leistungsentgelten

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Öffentlich-rechtliche davon: -48.006 -43.721 -4.285 -87.391 54,9% -36.585 -72.148 50,7%
-11.892 -10.008 -1.884 -20.014 59,4% -10.841 -19.878 54,5%
-16.486 -14.944 -1.542 -27.986 58,9% -12.422 -20.081 61,9%
-1.438 -1.585 147 -3.170 45,4% -1.675 -3.183 52,6%
-3.231 -4.275 1.044 -9.429 34,3% -3.957 -8.238 48,0%
-5.548 -4.849 -699 -10.683 51,9% -1.425 -6.913 20,6%
-9.411 -8.060 -1.351 -16.109 58,4% -6.265 -13.855 45,2%
Privatrechtliche davon: -19.001 -21.763 2.762 -42.866 44,3% -16.341 -36.134 45,2%
-1.792 -1.676 -116 -3.330 53,8% -1.837 -3.541 51,9%
-9.529 -9.277 -252 -18.366 51,9% -8.164 -15.606 52,3%
-1.859 -1.636 -223 -2.947 63,1% -1.883 -2.998 62,8%
-709 -1.351 642 -2.273 31,2% -460 -1.991 23,1%
-238 -599 361 -1.378 17,3% -44 -348 12,6%
-1.290 -2.399 1.109 -4.872 26,5% -735 -2.314 31,8%
-3.584 -4.825 1.241 -9.700 36,9% -3.218 -9.336 34,5%
insgesamt -67.007 -65.484 -1.523 -130.257 51,4% -52.926 -108.282 48,9%

Insgesamt gesehen entwickeln sich die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Erträge im Berichtszeitraum verglichen mit dem anteiligen Planwert (+ 1,52 Mio. €) und Vorjahreswert (+ 14,08 Mio. €) aufgrund des geänderten Umgangs mit der Corona-Pandemie wieder deutlich stabiler.

Die Verwaltungsgebühren liegen in den ersten sechs Monaten um 1,05 Mio. € oder 9,7 % über dem Vorjahreswert. Die Anstiege sind insbesondere in den Bürgerdienststellen festzustellen.

Der Posten „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthält unter anderem die Elternbeiträge für KiTas, die im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind.

Die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgelder steigen langsam wieder an und liegen um 4,12 Mio. € über dem Vorjahreswert. Beim Tiergarten liegen die Erträge im Zeitraum mit 4,98 Mio. € deutlich um 3,61 Mio. € über dem Vorjahreswert und ebenso erstmalig wieder über dem Vor-

Corona-Vergleichswert 2019 von 4,37 Mio. €. Die Museen und Sammlungen legten zwar um 0,49 Mio. € gegenüber dem Vorjahr auf 0,54 Mio. € zu, liegen damit aber noch deutlich unter dem Vor-Corona-Vergleichszeitraum 2019 von 0,98 Mio. €.

Die Position „Sonstige“ enthält insbesondere die Verpflegungsgebühren in KiTas.

Privatrechtliche Eintrittsgelder werden insbesondere im Kulturbereich erhoben. Diese steigen deutlich um 0,19 Mio. € auf 0,24 Mio. €, liegen damit aber weiterhin deutlich unterhalb des Niveaus vor Corona (2019 mit 0,61 Mio. €).

Die privatrechtlichen Teilnehmerbeiträge werden insbesondere vom Bildungscampus Nürnberg (BCN) und vom Planetarium erhoben. Diese steigen um 0,56 Mio. € auf 1,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, bleiben damit aber noch auf einem niedrigen Niveau im Vergleich zu Vor-Corona (2019 mit 2,2 Mio. €).

Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
-65.887 -72.693 6.806 -145.394 45,3% -44.935 -138.186 32,5%
-35.760 -23.348 -12.412 -47.099 75,9% -41.688 -79.753 52,3%
-3.812 -3.870 58 -21.439 17,8% -5.290 -27.238 19,4%
-2.318 -6.910 4.592 -13.865 16,7% -5.944 -15.884 37,4%
-8.130 -8.237 107 -16.557 49,1% -7.834 -18.902 41,4%
-160 -117 -43 -234 68,4% -156 -217 71,9%
-418 -483 65 -934 44,8% -391 -711 55,0%
-1.327 -1.570 243 -3.151 42,1% -1.039 -5.777 18,0%
-1.094 -1.226 132 -2.141 51,1% -794 -2.250 35,3%
-113 -104 -9 -250 45,2% -108 -231 46,8%
-18 -4 -14 -12 150,0% -9 -15 60,0%
-1.316 -1.367 51 -2.683 49,0% -1.204 -2.821 42,7%
-8.277 -8.264 -13 -9.114 90,8% -8.277 -9.114 90,8%
-7.098 -5.802 -1.296 -11.884 59,7% -4.340 -12.371 35,1%
-163 -286 123 -576 28,3% -133 -513 25,9%
insgesamt -135.891 -134.281 -1.610 -275.333 49,4% -122.142 -313.983 38,9%

Im Berichtszeitraum sind die Erträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 13,75 Mio. € und im Vergleich zum anteiligen Planwert um 1,61 Mio. € höher ausgefallen.

Folgende Entwicklungen waren festzustellen:

 Die Erstattungen vom Bund liegen im Berichtszeitraum um 20,95 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert. Im Vorjahr war die Abschlagszahlung für die Grundsicherung im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.

 Die Kostenerstattungen vom Freistaat Bayern (Land) sinkt um 5,93 Mio. € gegenüber dem Vorjahresvergleichswert. Im Vorjahr war eine einmalige Erstattung im Bereich Katastrophenschutz in Höhe von 6,5 Mio. € enthalten.

 Die Erstattungen vom Bezirk enthalten unter anderem die Hilfen zur Erziehung für unbegleitetet minderjährige Flüchtlinge (umF) und schwanken mit deren Abrechnungszeiträumen.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte

Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Auflösung Sonderposten -12 -103 91 -57.691 0,0% -46 -53.973 0,1%
Sonstige ordentliche Erträge davon: -47.179 -26.585 -20.594 -53.447 88,3% -23.088 -79.494 29,0%
-272 -261 -11 -523 52,0% -291 -541 53,8%
-1.530 -1.013 -517 -2.026 75,5% -1.474 -2.942 50,1%
0 -277 277 -621 0,0% -84 -543 15,5%
-41 -600 559 -1.200 3,4% -5 -3 166,7%
-19.774 -20.459 685 -41.080 48,1% -19.420 -39.194 49,5%
0 -175 175 -350 0,0% 0 -503 0,0%
-25.562 -3.800 -21.762 -7.647 334,3% -1.814 -35.768 5,1%
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -3.111 -2.909 -202 -5.815 53,5% -2.935 -6.936 42,3%
Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0,0% 0 -101 0,0%
insgesamt -50.302 -29.597 -20.705 -116.953 43,0% -26.069 -140.504 18,6%

Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten stehen insbesondere in Zusammenhang mit Buchungen aus der Anlagenbuchhaltung, die derzeit erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen werden. Aus diesem Grunde ist die Abweichung zum Planwert relativ hoch. Zudem sind in obiger Aufstellung sehr viele Posten (zum Beispiel „Bestandsveränderungen“) enthalten, die ebenfalls erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gebucht werden. In diesen Fällen macht nur der Vorjahresvergleich einen Sinn.

Der Posten „Sonstiges“ enthält überwiegend Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken.

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
insgesamt 264.611 350.839 -86.228 735.470 36,0% 255.170 685.200 37,2%

Bei der Beurteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ist generell zu beachten, dass die Monatsverläufe insbesondere durch die Auszahlung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nicht proportional über das Jahr hinweg verlaufen. Zudem wird ein Großteil der Rückstellungen (zum Beispiel die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen) erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zum 31.12. gebucht.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Berichtszeitraum Januar bis Juni um 9,44 Mio. € (+ 3,7 %) gestiegen. Der Saldo setzt sich zusammen aus einer Steigerung der Personalaufwendungen für noch aktiv tätiges Personal von 9,37 Mio. € (+ 3,7 %) und einem Anstieg bei den Versorgungsaufwendungen für Versorgungsempfänger um 0,07 Mio. € (+ 4,0 %).

In den folgenden Ausführungen werden die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen getrennt voneinander dargestellt. Dabei umfassen die Personalaufwendungen alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die aktiv im Dienst sind. Demgegenüber enthalten die Versorgungsaufwendungen nur Aufwendungen für ehemalige Bedienstete (Pensionäre, Rentner beziehungsweise deren Hinterbliebene).

Personalaufwendungen (nur für aktiv tätiges Personal)

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Bezüge und Vergütungen davon: 219.977 226.046 -6.069 484.088 45,4% 210.894 453.658 46,5%
43.853 43.012 841 91.064 48,2% 41.792 88.201 47,4%
41.951 41.068 883 86.660 48,4% 40.380 85.520 47,2%
131.648 138.146 -6.498 298.689 44,1% 126.613 274.862 46,1%
2.525 3.820 -1.295 7.675 32,9% 2.109 5.075 41,6%
Beiträge zu Versorgungskassen 10.177 10.732 -555 21.924 46,4% 9.705 21.138 45,9%
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer 27.472 29.804 -2.332 60.880 45,1% 26.409 58.123 45,4%
Beihilfen und Unter- stützungsleistungen 5.204 4.696 508 9.400 55,4% 6.449 11.435 56,4%
Rückstellungen davon: 0 27.931 -27.931 55.918 0,0% 0 46.411 0,0%
0 38 -38 75 0,0% 0 2.700 0,0%
0 23.541 -23.541 47.132 0,0% 0 38.378 0,0%
0 4.352 -4.352 8.711 0,0% 0 5.333 0,0%
insgesamt 262.830 299.209 -36.379 632.210 41,6% 253.457 590.765 42,9%

Die Personalaufwendungen für aktiv tätiges Personal sind im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9,73 Mio. € oder 3,7 % gestiegen.

Der Anstieg der Personalaufwendungen setzt sich zum einen aus einer „Mengensteigerung“ und zum anderen aus einer „Preissteigerung“ zusammen. Die Preissteigerung gibt die Veränderung des durchschnittlichen Gehaltsniveaus an und wird insbesondere durch die Tarifund Besoldungserhöhungen sowie die Stellenbewertungen beeinflusst. Mengensteigerungen ergeben sich aus der Anzahl der besetzten Stellen beziehungsweise Mitarbeitenden sowie deren Arbeitszeit. Diese wird in sogenannten Vollkraftstellen abgebildet, kurz VK. Die nachfolgende Tabelle enthält eine überschlägige Analyse der mengen- und wertmäßigen Enwicklungen der Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen):

Berichtszeitraum 01.01. bis 30.06.
2022 2021 Δ 2022 zu 2021 absolut in %
Personalaufwand (ohne Rückstellungen und Versorgungsempfänger) in € Vollkräfte (VK) VK lt. Stellenplan Durchschnittskosten in € je VK (bezogen auf secht Monate) Analyse der Abweichungen: Gesamtabweichung (x*p -x*p ) in € 1 1 2 2 Preisabweichung (x*(p -p )) in € 1 1 2 Mengenabweichung (p *(x-x)) in € 2 1 2 262.829.972 253.457.148 8.614,39 8.373,55 (x) (x) 1 2 9.009,23 8.770,55 30.510,57 30.268,78 (p ) (p ) 1 2 9.372.824 3,70 240,84 2,88 238,68 2,72 241,79 0,80 9.372.806 3,70 2.082.873 0,82 7.289.933 2,88

Die Gesamtveränderung in Höhe von 9,37 Mio. € lässt sich in eine Mengen- (+ 7,29 Mio. €) und Preisabweichung (+ 2,08 Mio. €) aufteilen.

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat im Berichtszeitraum die Anzahl der Personalkapazitäten, ausgedrückt in Vollkräften (VK) 2 um 240,84 VK zugenommen.

Neben der mengenmäßigen Veränderung der Anzahl der Beschäftigten wirken sich inbesondere Tarifsteigerungen auf die Höhe der Personal- und Versorgungsaufwendungen aus. Letztmalig wurden im Jahr 2020 die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TVöD erhöht.

2 Die Personalbesetzung wird personenbezogen in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit des jeweiligen Beschäftigten zur Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten - ausgedrückt als Vollkraftzahl (VK) - dargestellt. Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsaufwendungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Tarifrunde TVöD 2020

Laufzeit 01.09.2020 bis 31.12.2022

Entgelterhöhung  Tarifrunde 2018: Ab 01.03.2020: durchschnittlich + 1,1 %

( 0,96 % bis 1,81 %)

 Ab 01.04.2021: + 1,4 % (mindestens 50 €)

 Ab 01.04.2022: + 1,8 %

Für die Beamtinnen und Beamten wurden folgende Besoldungserhöhungen beschlossen:

Besoldungsrunde 2021

Laufzeit ab 30.06.2022

Entgelterhöhung  Ab 01.12.2022: + 2,8 %

Versorgungsaufwendungen (nur für Versorgungsempfänger)

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Beamte (inkl. Lehrkräfte) 47.151 50.026 -2.875 100.052 47,1% 46.376 97.947 47,3%
Arbeitnehmer 3.459 3.634 -175 7.267 47,6% 3.682 7.262 50,7%
Beihilfen für Versorgungsempfänger 9.866 8.860 1.006 17.720 55,7% 8.637 17.547 49,2%
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -58.695 -62.161 3.466 -124.321 47,2% -56.982 -122.036 46,7%
Rückstellungen davon: 0 51.271 -51.271 102.542 0,0% 0 93.715 0,0%
0 43.663 -43.663 87.327 0,0% 0 83.022 0,0%
0 7.608 -7.608 15.215 0,0% 0 10.693 0,0%
insgesamt 1.781 51.630 -49.849 103.260 1,7% 1.713 94.435 1,8%

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Versorgungsaufwendungen für ehemalige Bedienstete um 0,68 Mio. € oder 4,0 % gestiegen.

Bei der Beurteilung der Pensionsrückstellungen ist zu beachten, dass die Planung dieser Rückstellungen mit Unsicherheiten behaftet ist. Beispielsweise kann die tatsächliche, erst nach der Planung bekannt gewordene Versorgungssteigerung bei verbeamteten Pensionären und Lehrern vom ursprünglichen Planwert abweichen.

Sachaufwendungen und Abschreibungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Sachaufwendungen 128.239 145.066 -16.827 286.136 44,8% 117.051 272.906 42,9%
davon:
6.157 6.150 7 12.493 49,3% 5.585 12.647 44,2%
8.220 10.064 -1.844 20.924 39,3% 5.815 20.066 29,0%
12.875 18.484 -5.609 37.934 33,9% 11.116 31.441 35,4%
2.080 4.187 -2.107 8.671 24,0% 2.930 5.963 49,1%
10.994 10.550 444 24.018 45,8% 9.088 23.334 38,9%
10.976 14.567 -3.591 28.700 38,2% 8.174 23.011 35,5%
76.475 80.103 -3.628 152.361 50,2% 74.005 148.601 49,8%
462 1.087 -625 1.287 35,9% 338 15.913 2,1%
0 -126 126 -252 0,0% 0 -8.070 0,0%
Abschreibungen 708 52.718 -52.010 107.499 0,7% 944 208.499 0,5%
insgesamt 128.947 197.784 -68.837 393.635 32,8% 117.995 481.405 24,5%

Die Sachaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10,95 Mio. € oder 9,3 % gestiegen.

Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel/Gebrauchsgegenstände stiegen um 0,57 Mio. € geringfügig an.

Die Aufwendungen für Betriebsstrom sowie Gas und Fernwärme liegen nach den aktuell vorliegenden Zahlen um 2,41 Mio. € deutlich über den Vorjahreswerten.

Der Gebäudeunterhalt liegt 1,76 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dies ist unter anderem auf verstärkte Unterhaltsmaßnahmen zurückzuführen. Hinzu kommen die gewohnten Schwankungen im Jahresvergleich durch größere Einzelmaßnahmen.

Im „Unterhalt sonstiges Grundvermögen“ gehen die Aufwendungen für Altlastensanierung um 0,85 Mio. € zurück.

Die Gebäudereinigung steigt insbesondere im Bereich der HVE-Schule im Betrachtungszeitraum um 1,91 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Für die Schülerbeförderung wurden rund 0,9 Mio. € und für die Mittagesbetreuung circa 1,8 Mio. € mehr aufgewendet. Diese sind teils durch Schwankungen in den Monatsabbuchungen und teils durch den coronabedingten Ausfall in Vorjahren begründet.

Der Posten „Erstattungen an Dritte“ enthält die Ausgleichszahlungen der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR für den Bereich Verkehrsflächen/Straßen sowie Öffentliches Grün, die sich planmäßig um 3,3 Mio. € erhöhten.

Die Abschreibungen für das Anlagevermögen werden erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gebucht.

Transferaufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) davon: 268.875 264.126 4.749 527.886 50,9% 266.347 503.668 52,9%
68.396 78.892 -10.496 157.609 43,4% 74.745 157.743 47,4%
11.605 9.847 1.758 19.504 59,5% 11.250 17.522 64,2%
41.601 37.010 4.591 74.021 56,2% 38.970 67.740 57,5%
1 1 0 2 50,0% 4 9 44,4%
1.933 2.853 -920 5.705 33,9% 2.052 4.554 45,1%
2.450 3.006 -556 6.013 40,7% 2.091 5.191 40,3%
48.550 52.382 -3.832 104.764 46,3% 45.386 86.540 52,4%
30.639 18.276 12.363 36.551 83,8% 24.594 48.098 51,1%
60.129 56.426 3.703 112.851 53,3% 64.679 109.787 58,9%
3.564 5.423 -1.859 10.846 32,9% 2.569 6.471 39,7%
7 10 -3 20 35,0% 7 13 53,8%
Bezirksumlage 106.516 109.160 -2.644 218.325 48,8% 106.516 213.032 50,0%
Weitere Transfer- aufwendungen davon: 65.224 56.186 9.038 137.116 47,6% 61.458 180.706 34,0%
52.773 42.401 10.372 85.061 62,0% 47.778 73.991 64,6%
5.382 5.252 130 13.455 40,0% 5.126 64.126 8,0%
7.069 8.533 -1.464 38.600 18,3% 8.554 41.147 20,8%
0 0 0 0 0,0% 0 1.442 0,0%
Neutralisation Rückstellz. 0 -500 500 -1.000 0,0% 0 -6.710 0,0%
insgesamt 440.615 428.972 11.643 882.327 49,9% 434.321 890.696 48,8%

Die Transferaufwendungen liegen im Berichtszeitraum mit 440,62 Mio. € um 6,29 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert.

Bei den Transferaufwendungen im Sozialbereich sind unter anderem die folgenden Entwicklungen festzustellen:

Die Stadt Nürnberg unterscheidet die folgenden Arten von Zuschüssen und Zuweisungen:

 Art 1: Leistungen aufgrund rechtlicher/gesetzlicher Verpflichtungen,  Art 2: Verlustausgleichszahlungen, insbesondere an (Quasi-) städtische Einrichtungen,  Art 3: Durchlaufende Mittel (Spenden, Stiftungen, ...),  Art 4: Interne Verrechnungen für "kostenlos" genutzte städtische Einrichtungen und  Art 5: Sonstige beziehungsweise freiwillige Leistungen.

Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen liegen bei den Typen Art 1/4 um 6,35 Mio. € unter den Vorjahreswerten, insbesondere bei den Betriebskostenzuschüssen für Kitas freier Träger. Dies ist auf die typischen Monatsschwankungen und im Einzelfall auf die coronabedingte frühzeitigere Auszahlung von Zuschüssen im Vorjahr zurückzuführen. Die freiwilligen Zuschüsse nach Typ Art 4/5 lagen um 0,36 Mio. € über den Vorjahreswerten.

Die Hilfe zur Pflege ist zwischenzeitlich vollständig in die Verantwortung der Bezirke übergegangen. Die seit 2019 angefallenen Kosten sind letzte Nachläuferkosten. Mit übernommen wurde von den Bezirken ein Teil der Fälle in der Hilfe zur Gesundheit sowie Grundsicherung, weshalb die Aufwendungen planmäßig rückläufig sind.

Die Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 2,63 Mio. € über den Vorjahreswert. Diese werden vom Bund vollständig erstattet.

Die Aufwendungen nach Asylbewerberleistungsgesetz liegen um 6,05 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dies ist auf die Zunahme der Leistungsbezieher durch den Krieg in der Ukraine zurückzuführen. Die Kosten werden vom Freistaat erstattet.

Im SGB II liegen die Aufwendungen mit 60,13 Mio. € im ersten Halbjahr in Summe um 4,55 Mio. € unter dem Vorjahreswert. In der zweiten Jahreshälfte ist indes mit einem Anstieg aufgrund des Krieges in der Ukraine zu rechnen.

Der Anstieg in der Bildung und Teilhabe (BuT) ist überwiegend auf Aufwendungen für die Mittagsverpflegung zurückzuführen, welche aufgrund coronabedingt temporär geschlossener Einrichtungen im Vorjahr außergewöhnlich niedrig lagen.

Bei der Bezirksumlage sind folgende Beträge als Jahresendwerte zu erwarten:

Prognose 2022 Plan 2022 Δ Prognose 2022/ Plan 2022 Ist 2021 Δ Prognose 2022/ Ist 2021
218.325 218.325 0 213.032 5.293

Prognose

2022

Plan

2022

(in T€)

Bezirksumlage

Zu den weiteren Transferaufwendungen gibt es die folgenden Hinweise:

Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ beinhaltet Zuschüsse, die überwiegend aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, zum Beispiel an das Staatstheater, an das Germanische Nationalmuseum oder an die Nürnberger Symphoniker. Zudem wird die Krankenhausumlage hier ausgewiesen. Der Anstieg ist durch die höheren ÖPNV-Zuschüsse für das Sozialticket begründet, welches im vergangenen Coronajahr noch geringer nachgefragt wurde.

Der Posten „Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen“ weist planmäßig im ersten Halbjahr 2022 für NüBad 3,83 Mio. € und für FSN 1,55 Mio. € aus. Verlustausgleiche werden jährlich zu unterschiedlichen Zeiten verbucht.

Die Gewerbesteuerumlage ergibt sich als fester Anteil der Gewerbesteuereinnahmen.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
2.182 3.009 -827 6.217 35,1% 2.433 5.839 41,7%
1.346 1.224 122 2.448 55,0% 1.225 2.339 52,4%
9.459 11.473 -2.014 22.934 41,2% 8.618 17.237 50,0%
14.619 14.377 242 28.638 51,0% 19.590 30.972 63,3%
2.267 1.985 282 4.029 56,3% 1.984 3.844 51,6%
904 875 29 1.750 51,7% 449 1.477 30,4%
1.561 2.332 -771 4.679 33,4% 1.847 4.647 39,7%
4.030 5.458 -1.428 11.029 36,5% 4.043 8.475 47,7%
14.706 9.067 5.639 18.372 80,0% 35.591 66.555 53,5%
5.492 6.002 -510 7.207 76,2% 6.740 6.923 97,4%
4.735 12.189 -7.454 23.968 19,8% 4.658 129.838 3,6%
0 0 0 0 0,0% 0 -45.969 0,0%
insgesamt 61.301 67.991 -6.690 131.271 46,7% 87.178 232.177 37,5%

Die „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ liegen im Berichtszeitraum um 25,88 Mio. € unter dem Vorjahresvergleichswert.

Die Betriebsmittel aus konsumtiven MIP-Maßnahmen unterliegen entsprechend der Projektinhalte- und fortschritte naturgemäß stärkeren Schwankungen.

Die höheren Mietaufwendungen im Vorjahr sind überwiegend auf die Bereitstellung von Impfzentren zurückzuführen.

Der Rückgang der Vergütungen Leistungen Dritter ist auf die Impf- und Testzentren zurückzuführen. Es wurden für den Betrieb von Testzentren noch rund 9,17 Mio. € aufgewendet nach 31,52 Mio. € im Vorjahreszeitraum.

Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Finanzerträge davon: -1.320 -3.719 2.399 -9.164 14,4% -21.894 -24.518 89,3%
-488 -401 -87 -921 53,0% -752 -1.621 46,4%
-680 -767 87 -3.043 22,3% -10 -549 1,8%
-99 -2.500 2.401 -5.000 2,0% -21.049 -22.236 94,7%
-53 -51 -2 -200 26,5% -83 -112 74,1%
Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: 6.193 14.400 -8.207 28.811 21,5% 11.215 28.500 39,4%
6.067 11.806 -5.739 23.612 25,7% 6.263 21.538 29,1%
0 2.500 -2.500 5.000 0,0% 4.719 6.590 71,6%
126 94 32 199 63,3% 233 372 62,6%
insgesamt 4.873 10.681 -5.808 19.647 24,8% -10.679 3.982 o.A.

Die Finanzerträge und die Zinsaufwendungen sind stark von den vereinbarten Zinsterminen (meist halbjährliche Zahlungen) abhängig und fallen daher unregelmäßig über das Jahr verteilt an.

Unter der Ertragsposition „Verzinsung Gewerbesteuer § 233a AO“ werden die Zinserträge für nachzuzahlende Steuern gebucht. Die Erträge gehen im Vergleich zum Vorjahr um 20,57 Mio. € zurück (Vorjahr Anstieg 14,06 Mio. €). Der Zinslauf für Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen beginnt 15 Monate nach Ende des Erhebungszeitraums. Die Erträge in 2022 beziehen sich daher auf die Veranlagungsjahre 2020 und früher.

Unter dem Aufwandsposten „Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)“ werden entsprechend die Zinsen für die Erstattung von vorausgezahlten Gewerbesteuern gebucht.

Zusammenfassung der einzelnen Ergebnisse

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
-712.671 -701.089 -11.582 -1.062.490 67,1% -684.607 -1.104.331 62,0%
-263.622 -317.197 53.575 -567.807 46,4% -291.332 -614.520 47,4%
-67.007 -65.484 -1.523 -130.257 51,4% -52.926 -108.282 48,9%
-135.891 -134.281 -1.610 -275.333 49,4% -122.142 -313.983 38,9%
-50.302 -29.597 -20.705 -116.953 43,0% -26.069 -140.504 18,6%
264.611 350.839 -86.228 735.470 36,0% 255.170 685.200 37,2%
128.947 197.784 -68.837 393.635 32,8% 117.995 481.405 24,5%
440.615 428.972 11.643 882.327 49,9% 434.321 890.696 48,8%
61.301 67.991 -6.690 131.271 46,7% 87.178 232.177 37,5%
4.873 10.681 -5.808 19.647 24,8% -10.679 3.982 -268,2%
insgesamt -329.146 -191.381 -137.765 9.510 o.A. -293.091 11.840 o.A.
-1.230.813 -1.251.367 20.554 -2.162.004 56,9% -1.198.970 -2.306.138 52,0%
901.667 1.059.986 -158.319 2.171.514 41,5% 905.879 2.317.978 39,1%

3. Fazit

Nach dem jetzigen Kenntnisstand können zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage die folgenden Aussagen getroffen werden:

Die Vermögens- und Finanzlage stellt sich trotz der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Ukrainekieges immer noch relativ geordnet dar. Aufgrund von positiven unerwarteten Sondereffekten bei der Gewerbesteuer ist der große Einbruch bei den Finanzen erst einmal ausgeblieben beziehungsweise nach hinten verschoben.

Die Finanzsituation und Schuldentragfähigkeit kann aktuell als uneingeschränkt gesichert angesehen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.

Die aktuelle gute Finanzsituation darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass derzeit aufgrund des Ukraine Krieges, den daraus resultierenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen (Rezession, …) und den Herausforderungen der Zukunft (Klimawandel, Mobilität, …) erhebliche Risiken für den städtischen Haushalt bestehen.

Aktuelle Berechnungen in der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2026 bestätigen das bereits im Haushalt 2022 dargestellte Problem, dass mittelfristig die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Nürnberg in Gefahr ist und eine Überschuldung droht. Den Haushalt 2022 hat deshalb die die Regierung von Mittelfranken nur unter erheblichen Auflagen genehmigt. Aus diesem Grunde muss die Stadt Nürnberg bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 alle Anstrengungen unternehmen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt für die kommenden Jahre zu erreichen.

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