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← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (20.07.2022)

Sitzungsvorlage

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Altstadt Ältestenrat und Finanzausschuss Ziegelstein Verkehr & Mobilität Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stk/005/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 20.07.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauinvestitionscontrolling (BIC)

hier: Ausbau Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und Schoppershofstraße

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz): In der Bayreuther Straße besteht eine empfindliche Radweglücke. Stadteinwärts endet ein von Norden kommender Radstreifen an der Virchowstraße. In einem langen, für den Individualverkehr zweistreifig ausgebauten Abschnitt werden Radfahrer von den Fahrzeugpulks bedrängt, das Fahren ist so somit unangenehm. Eine akzeptable Parallelroute für Radfahrer mit dem Ziel Innenstadt ist nicht vorhanden. Radverkehrsanlagen beginnen heute erst wieder am Rathenauplatz. Stadtauswärts endet ein Radstreifen in Höhe Rennweg und erst im Zulauf auf die B4R beginnt wieder ein Radstreifen. Gemäß dem beschlossenen Radvorrangroutenkonzept ist diese Radwegeverbindung dringend erforderlich um die Verknüpfung zwischen Nordostbahnhof und der Altstadt sicherzustellen und die Erreichbarkeit der an der Hauptverkehrsstraße liegenden Ziele zu verbessern. Außerdem wird die Bayreuther Straße zur Ertüchtigung der Gleisanlagen der VAG auch in Richtung Pirckheimerstraße mit Rasengleis planerisch überarbeitet.

Nach Realisierung besteht eine durchgehende Radverkehrsanlage zwischen der Altstadt und Ziegelstein. Diese Strecke ist Teil der beschlossenen Radvorrangroute 2. Die Gleisanlagen werden für den geplanten Linienbetrieb zwischen Rathenauplatz und Stadtpark ertüchtigt und die Kapazität der Haltestelle Stadtpark erhöht, um auch bei Linienbetrieb noch Störungsfälle im umgebenden Netz abwickeln zu können. Die Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Die Möglichkeit einer intensiven Nutzung der Pirckheimerstraße als Straßenbahnstrecke wird eröffnet.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 8.600.000 € Folgekosten 51.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 8.600.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme wurde zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2023 - 2026 angemeldet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Ausbau Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und Schoppershofstraße" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 8,6 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

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