Haushaltssperre

← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (20.07.2022)

Tischvorlagen gesamt Öffentlich Stand 19.07.2022

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Plärrer Marcus König Dutzendteich Ältestenrat und Finanzausschuss Energie & Versorgung Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ältestenrats und

Finanzausschusses

20.07.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tischvorlage Ö - gesamt 3 Vorlagendokumente 4 * TOP Ö 8 Unterjährige Finanzberichterstattung 4 Bericht Stk/007/2022 4 Bericht Stk/007/2022 7 * TOP Ö 9 Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2021 auf das Jahr 2022 (ohne investive 32 MIP-Haushaltsreste I2) Bericht Stk/008/2022 32 Bericht Stk/008/2022 35 Anlage 1 Budgetüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilbudgets K1 und K2 im Jahr 2021 40 Stk/008/2022 Anlage 2 Haushalts- und Budgetreste in den Teilbudgets I1, K3 und K5 im Jahr 2021 44 Stk/008/2022

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Ältestenrats und Finanzausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 19.07.2022

TISCHVORLAGE

ZUR SITZUNG

DES ÄLTESTENRATS UND FINANZAUSSCHUSSES AM 20.07.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

8. Unterjährige Finanzberichterstattung Bericht

hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2022

Riedel, Harald

9. Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2021 auf das Jahr 2022 Bericht

(ohne investive MIP-Haushaltsreste I2)

Riedel, Harald

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Berichtsvorlage Stk/007/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 20.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Unterjährige Finanzberichterstattung

hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Juni 2022

Anlagen: Bericht

Bericht: Im Rahmen der unterjährigen Finanzberichterstattung wird für den Berichtszeitraum Januar bis Juni 2022 über die aktuelle Vemögens-, Finanz- und Ertragslage des Kernhaushaltes (= ohne Eigenbetriebe) der Stadt Nürnberg berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Finanzbericht ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebnisse einer Vielzahl von Vorhaben in der Stadt Nürnberg. Insofern können keine Aussagen zur Diversity-Relevanz getroffen werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Unterjährige Finanzberichterstattung

hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Juni 2022

1. Vorbemerkungen

Für das Haushaltsjahr 2022 wird dem Ältestenrat und Finanzausschuss an den folgenden Terminen jeweils ein Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg vorgelegt:

B e r i c h t s z e i t r ä u m e f ü r d a s H a u s h a l t s j a h r 2 0 2 2
Januar bis Juni Januar bis August
1. Finanzbericht 2. Finanzbericht
20.07.2022 26.10.2022

Gegenstand dieser dem Ältestenrat und Finanzausschuss am 20.07.2022 vorgelegten unterjährigen Finanzberichterstattung ist die Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Berichtszeitraum Januar bis Juni 2022 (1. Finanzbericht 2022) für den Kernhaushalt der Stadt Nürnberg. Erkenntnisse zum aktuellen Jahr 2022, die aus den im März bis Mai 2022 geführten Jahresabschlussgesprächen für das Jahr 2021 und den Planungsgesprächen für das Jahr 2023 gewonnen worden sind, wurden in den Bericht mit aufgenommen. Die Halbjahresberichte der Eigenbetriebe sind Bestandteil des 2. Finanzberichtes. Die Finanzberichterstattung zu den Beteiligungen erfolgt in einer gesonderten Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses. Der Jahresabschluss wird im Stadtrat behandelt.

2. Bericht zum Kernhaushalt der Stadt Nürnberg

über den Zeitraum Januar bis Juni 2022

Für den Fall, dass Nachtragshaushalte angefallen sind, wurden diese in die Übersichten bei den Planansätzen mit eingearbeitet. Insofern können diese Zahlen von denen im jeweils veröffentlichten Haushaltsplan abweichen.

In den folgenden Tabellen werden die Rechnungsergebnisse (= Ist) des Jahres 2021 vergleichend dargestellt. Die Zahlen geben den Stand vom 14. Juli 2022 wieder und sind bis zur endgültigen Fertigstellung des Jahresabschlusses (Rechnungsergebnisses) 2021 als vorläufig zu betrachten. Der Jahresabschluss 2021 wird in der Sitzung des Stadtrates am 20.07.2022 behandelt.

In den folgenden Kapiteln werden auf der Grundlage der aktuellen Zahlen des Haushalts- und Rechnungswesens für den Berichtszeitraum die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg einer näheren Analyse unterzogen, um daraus eine Einschätzung für die Gesamtjahresentwicklung abzuleiten. Hierbei wird der Fokus nur auf die wichtigsten Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Aufwandsposten gerichtet.

2.1 Vermögens- und Finanzlage

Für die Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage werden die folgenden Vermögens- und Finanzposten der Stadt Nürnberg einer näheren Betrachtung unterzogen:

 Schuldenstand

 Liquidität und Kassenkredite.

Schuldenstand

In der folgenden Übersicht wird der aktuelle Schuldenstand zum Stichtag 30.06.2022 der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) für Verbindlichkeiten aus Anleihen, Investitionskrediten und aus ÖÖP/ÖPP-Projekten (kreditähnliche Rechtsgeschäfte) dem Planansatz 2022 gegenübergestellt:

Ist 2022
zum 01.01. Veränderung zum 30.06.
80.000 0 80.000 80.000 0 80.000
1.327.491 5.195 1.332.686 1.327.491 188.580 1.516.071
101.883 148.573 250.456 101.883 132.901 234.784
insgesamt 1.509.374 153.768 1.663.142 1.509.374 321.481 1.830.855

Auswertungsstand: 04.07.2022 15.15 Uhr

Zum Stichtag 30.06.2022 beläuft sich der Schuldenstand der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) auf 1,66 Mrd. €.

Der Posten „Kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus ÖÖP/ÖPP-Projekten“ wird sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand bis Jahresende planmäßig entwickeln.

Anmerkung: Darlehen werden größtenteils viertel- oder halbjährlich getilgt.

Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen im Schuldenbericht 2021, der am 20.07.2022 im Ältestenrat und Finanzausschuss vorgestellt wird, verwiesen.

Liquidität und Kassenkredite

Die Sicherstellung der Liquidität und die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind abhängig von der aktuellen Finanzsituation.

Nach der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan auf 280 Mio. € festgesetzt.

Die nachfolgende Grafik zeigt den aktuellen Verlauf - dargestellt in monatlichen Durchschnittswerten - der Kassenkredite, Festgeldanlagen und Tagesgelder bei den Kreditinstituten, dem Sparkassen-Hauptkonto (SP 1010941) sowie den sonstigen Cashkonten der Stadtkasse:

Abbildung 2

Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.05.2022 profitierte die Liquidität der Stadtkasse zunächst vom positiven Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von circa 416 Mio. € (Anfangsbestand 2021: ca. 425 Mio. €; Anfangsbestand 2020: ca. 465 Mio. €). Der hohe Anfangsbestand zeigt, dass auch 2021 keine Corona-bedingten Einbrüche bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen waren. Dieser Trend setzt sich unverändert fort. Zwar ist die durchschnittliche Liquidität im Jahr 2022 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres gesunken, aber die Gewerbesteuereinzahlungen waren davon nicht betroffen, so dass von einer weiterhin stabilen Liquidität auszugehen ist. Für die zweite Hälfte des Jahres 2022 ist die Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse gewährleistet.1

2.2 Ertragslage

Zur Beurteilung der Ertragslage wird - analog der Abbildung im Haushaltsplan und im Jahresabschluss - die Entwicklung der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen, die im Saldo das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abbilden, und die Entwicklung des Finanzergebnisses dargestellt. Der Saldo aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis ergibt das ordentliche Ergebnis.

Dabei werden die ordentlichen Erträge sachlich in

 Steuererträge,

 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge,

 Erträge aus Leistungsentgelten,

 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen und

1 In der Grafik liegen die Verläufe der Kassenkredite und Tagesgelder übereinander auf der Nullpunktlinie.

 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

und die ordentlichen Aufwendungen in

 Personal- und Versorgungsaufwendungen,

 Sachaufwendungen und Abschreibungen,

 Transferaufwendungen und

 sonstige ordentliche Aufwendungen

untergliedert.

Der SAP-Logik folgend, werden Erträge mit einem negativen und Aufwendungen mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Dementsprechend werden positive (im Sinne von gut für das Ergebnis der Stadt) Abweichungen mit einem negativen Vorzeichen und negative Abweichungen mit einem positiven Vorzeichen abgebildet.

Auf eine periodische Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen analog dem Jahresabschluss wurde verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Aus diesem Grunde können Ungenauigkeiten in den Zahlen auftreten.

Die anteiligen Planwerte 01-06/2022 sind teilweise vereinfacht aus dem Jahresplanwert abgeleitet, indem der Jahreswert durch zwölf Monate geteilt und mit sechs Monaten multipliziert wurde. Das Rechnungsergebnis im Berichtszeitraum kann daher vom anteiligen Planwert abweichen, ohne dadurch eine Planabweichung für das Gesamtjahr zu implizieren.

An verschiedenen Stellen jedoch werden bereits Werte auf der Grundlage der Kostenverläufe des Vorjahres monatsscharf abgebildet.

Die folgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses:

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
-1.229.493 -1.247.648 18.155 -2.152.840 57,1% -1.177.076 -2.281.620 51,6%
895.474 1.045.586 -150.112 2.142.703 41,8% 894.664 2.289.478 39,1%
S3 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo aus S1 und S2) -334.019 -202.062 -131.957 -10.137 ü.T. -282.412 7.858 -3593,9%
4.873 10.681 -5.808 19.647 24,8% -10.679 3.982 o.A.
S5 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus S3 und S4) -329.146 -191.381 -137.765 9.510 o.A. -293.091 11.840 o.A.

Eine beurteilende Aussage zum Gesamtergebnis im Berichtszeitraum ist an dieser Stelle nicht ohne Weiteres möglich, da zum einen die Erträge und Aufwendungen aus besagtem Grund

nicht periodisch abgegrenzt worden sind und zum anderen die Aufteilung des Gesamtjahresplanwertes auf die Planwerte für den Berichtszeitraum mit Unwägbarkeiten behaftet ist. Zudem erschweren die im Zeitablauf auseinanderfallenden Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie angefallen sind, eine klare Aussage zum Ergebnis. Dennoch können an dieser Stelle die folgenden Aussagen getroffen werden:

Da die Aufwendungen für Abschreibungen und Rückstellungen erst zum Jahresende gebucht werden, weisen das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und das ordentliche Ergebnis im Berichtszeitraum noch relativ hohe Überschüsse aus.

Der Anteil der ordentlichen Erträge am Gesamtplan liegt im Berichtszeitraum bei 57,1 %, 5,5 Prozentpunkte über dem Vorjahresvergleichsistwert (51,6 %). Absolut gesehen liegen im Berichtszeitraum die ordentlichen Erträge um 52,42 Mio. € über denen des Vorjahresvergleichszeitraums. Demgegenüber sind im Berichtszeitraum die ordentlichen Aufwendungen annähernd konstant bei 895 Mio. € geblieben. Somit fällt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in der ersten Jahreshälfte um 51,61 Mio. € besser aus als im Vorjahr.

Nähere Erkenntnisse und Einschätzungen zur aktuellen Entwicklung des Jahresergebnisses lassen sich deshalb nur über die Analyse der einzelnen Bestandteile des ordentlichen Ergebnisses gewinnen:

Steuererträge

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
-300 -284 -16 -290 103,4% -293 -291 100,7%
-122.985 -121.482 -1.503 -122.900 100,1% -122.028 -122.704 99,4%
-471.236 -468.714 -2.522 -515.000 91,5% -457.201 -552.215 82,8%
-93.677 -87.869 -5.808 -340.000 27,6% -81.264 -331.560 24,5%
-21.331 -20.092 -1.239 -81.500 26,2% -20.751 -94.452 22,0%
-2.155 -1.963 -192 -2.000 107,8% -2.074 -2.068 100,3%
-987 -685 -302 -800 123,4% -996 -1.041 95,7%
insgesamt -712.671 -701.089 -11.582 -1.062.490 67,1% -684.607 -1.104.331 62,0%

Im Berichtszeitraum liegen die gebuchten Steuererträge mit 712,67 Mio. € um 28,06 Mio. € über dem Vorjahreswert.

Für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B wird das sogenannte Anordnungssoll bereits zu Jahresbeginn für das gesamte Jahr gebucht, unterliegt aber im Jahresverlauf noch unter Umständen erheblichen Veränderungen.

Bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Steuerertragsquelle für die Stadt, ist das derzeitige Anordnungssoll mit Stand 30.06.2022 dargestellt. Ein wichtiger Vergleich ist der mit dem Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt das aktuelle Anordnungssoll unerwartet um 14,04 Mio. € über dem Vorjahreswert.

Für weitere wichtige zentrale Steuerertragsansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:

Hochrechnung auf Basis der ersten beiden Quartale:

Prognose Plan Δ Prognose 2022/ Plan 2022 Ist 2021 Δ Prognose 2022/ Ist 2021
2022 2022
-361.161 -361.161 -340.000 -340.000 -21.161 -331.560 -29.601
-82.929 -81.500 -1.429 -94.452 11.522

(in T€)

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Die Zahlen aus den ersten beiden Quartalen 2022 wurden hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach dieser Hochrechnung würde der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber dem Planansatz 2022 um rund 21,16 Mio. € und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer etwa um 1,43 Mio. € besser ausfallen. Die Hochrechnung zur Einkommenssteuerbeteiligung ist jedoch aktuell noch mit Vorsicht zu betrachten: zieht man die Hochrechnung gemäß der Maisteuerschätzung inklusive noch zu erwartender Steuerminderungen in Betracht, würde die Prognose um fast 30 Mio. € geringer ausfallen. Das tatsächliche Rechnungsergebnis 2022 wird voraussichtlich dann bei einem Wert zwischen diesen beiden Prognosewerten liegen.

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Zuweisungen und Zuschüsse davon: -258.655 -313.757 55.102 -560.928 46,1% -287.229 -606.753 47,3%
-122.967 -183.339 60.372 -245.934 50,0% -117.151 -234.302 50,0%
-9.497 -9.496 -1 -18.993 50,0% -9.549 -19.098 50,0%
-24.811 -16.123 -8.688 -40.000 62,0% -26.518 -43.122 61,5%
-5.822 -5.760 -62 -23.500 24,8% -3.396 -23.220 14,6%
-13.785 -12.599 -1.186 -28.328 48,7% -29.006 -57.365 50,6%
-37.526 -29.193 -8.333 -87.273 43,0% -38.054 -88.324 43,1%
-35.422 -48.560 13.138 -97.960 36,2% -54.136 -108.649 49,8%
-8.825 -8.687 -138 -18.940 46,6% -9.419 -32.673 28,8%
Sonstige Transfererträge davon: -4.967 -3.440 -1.527 -6.879 72,2% -4.103 -7.767 52,8%
-503 -656 153 -1.312 38,3% -614 -1.337 45,9%
-156 -108 -48 -216 72,2% -105 -703 14,9%
-1.077 -1.305 228 -2.610 41,3% -1.577 -2.815 56,0%
-1.173 -445 -728 -889 131,9% -463 -861 53,8%
-2.058 -926 -1.132 -1.852 111,1% -1.344 -2.051 65,5%
insgesamt -263.622 -317.197 53.575 -567.807 46,4% -291.332 -614.520 47,4%

Die „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstigen Transfererträgen“ liegen im Berichtszeitraum in Summe mit 263,62 Mio. € um 27,71 Mio. € unter dem Vorjahreswert.

In den „Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ sind neben den Erträgen aus Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) unter anderem noch Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Anteil am Kraftfahrzeugsteueraufkommen und Zuweisungen für den Schulbetrieb/Beförderung und Kinderbetreuungspersonal in den städtischen Kindertageseinrichtungen enthalten. Aufgrund unterjährig variierender Zuweisungszeitpunkte sind Schwankungen in den Vergleichszeiträumen zu verzeichnen, die eine Vergleichbarkeit erschweren. Beispielsweise waren im Vorjahreszeitraum 14,4 Mio. € Zuweisungen vom Land für die Corona-Testzentren enthalten. Zudem waren in den Zuweisungen zum Kita- und Schulbetrieb im Berichtszeitraum des Vorjahres bereits höhere Abschlagszahlung enthalten.

Für die wichtigsten zentralen Ansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:

Prognose Plan Δ Prognose 2022/ Plan 2022 Ist 2021 Δ Prognose 2022/ Ist 2021
2022 2022
-245.934 -245.934 0 -234.302 -11.632
-24.988 -24.988 -23.500 -23.500 -1.488 -23.220 -1.768

(in T€)

Schlüsselzuweisungen vom Land

Einkommenssteuerersatz (Familienleistungsausgleich)

Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land kommt es für 2022 gegenüber dem Planwert zu keiner Abweichung, gegenüber dem Istansatz von 2021 jedoch zu Mehrerträgen in Höhe von 11,63 Mio. €. Zu beachten ist hierbei, dass der Planansatz 2022 im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Regierung nachträglich per Stadtratsbeschluss vom 23.02.2022 auf den Wert des Zuweisungsbescheids erhöht wurde (Beschluss über eine Änderung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022).

Die Einkommenssteuerersatzleistungen wurden aus den Zahlen der ersten beiden Quartale 2022 hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach der vorliegenden Hochrechnung würden diese Zuweisungen mit rund 1,49 Mio. € über dem Planansatz und mit 1,77 Mio. € über dem Ist-Wert von 2021 liegen.

Die Zuweisungen vom Land liegen um 15,22 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Im Vorjahreszeitraum erhielt die Stadt zusätzlich Zuweisungen für die Auslagen zum Betrieb des städtischen Corona-Testzentrums.

Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) korrespondieren mit den Steigerungen bei den Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier Träger.

Die Zuweisungen für Kita- und Schulbetrieb enthalten im Zeitraum noch keine Abschläge für die allgemeinbildenden Schulen. Daher liegen die ausgewiesenen Erträge im Zeitraum unterhalb der Vorjahreswerte.

Erträge aus Leistungsentgelten

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Öffentlich-rechtliche davon: -48.006 -43.721 -4.285 -87.391 54,9% -36.585 -72.148 50,7%
-11.892 -10.008 -1.884 -20.014 59,4% -10.841 -19.878 54,5%
-16.486 -14.944 -1.542 -27.986 58,9% -12.422 -20.081 61,9%
-1.438 -1.585 147 -3.170 45,4% -1.675 -3.183 52,6%
-3.231 -4.275 1.044 -9.429 34,3% -3.957 -8.238 48,0%
-5.548 -4.849 -699 -10.683 51,9% -1.425 -6.913 20,6%
-9.411 -8.060 -1.351 -16.109 58,4% -6.265 -13.855 45,2%
Privatrechtliche davon: -19.001 -21.763 2.762 -42.866 44,3% -16.341 -36.134 45,2%
-1.792 -1.676 -116 -3.330 53,8% -1.837 -3.541 51,9%
-9.529 -9.277 -252 -18.366 51,9% -8.164 -15.606 52,3%
-1.859 -1.636 -223 -2.947 63,1% -1.883 -2.998 62,8%
-709 -1.351 642 -2.273 31,2% -460 -1.991 23,1%
-238 -599 361 -1.378 17,3% -44 -348 12,6%
-1.290 -2.399 1.109 -4.872 26,5% -735 -2.314 31,8%
-3.584 -4.825 1.241 -9.700 36,9% -3.218 -9.336 34,5%
insgesamt -67.007 -65.484 -1.523 -130.257 51,4% -52.926 -108.282 48,9%

Insgesamt gesehen entwickeln sich die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Erträge im Berichtszeitraum verglichen mit dem anteiligen Planwert (+ 1,52 Mio. €) und Vorjahreswert (+ 14,08 Mio. €) aufgrund des geänderten Umgangs mit der Corona-Pandemie wieder deutlich stabiler.

Die Verwaltungsgebühren liegen in den ersten sechs Monaten um 1,05 Mio. € oder 9,7 % über dem Vorjahreswert. Die Anstiege sind insbesondere in den Bürgerdienststellen festzustellen.

Der Posten „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthält unter anderem die Elternbeiträge für KiTas, die im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind.

Die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgelder steigen langsam wieder an und liegen um 4,12 Mio. € über dem Vorjahreswert. Beim Tiergarten liegen die Erträge im Zeitraum mit 4,98 Mio. € deutlich um 3,61 Mio. € über dem Vorjahreswert und ebenso erstmalig wieder über dem Vor-

Corona-Vergleichswert 2019 von 4,37 Mio. €. Die Museen und Sammlungen legten zwar um 0,49 Mio. € gegenüber dem Vorjahr auf 0,54 Mio. € zu, liegen damit aber noch deutlich unter dem Vor-Corona-Vergleichszeitraum 2019 von 0,98 Mio. €.

Die Position „Sonstige“ enthält insbesondere die Verpflegungsgebühren in KiTas.

Privatrechtliche Eintrittsgelder werden insbesondere im Kulturbereich erhoben. Diese steigen deutlich um 0,19 Mio. € auf 0,24 Mio. €, liegen damit aber weiterhin deutlich unterhalb des Niveaus vor Corona (2019 mit 0,61 Mio. €).

Die privatrechtlichen Teilnehmerbeiträge werden insbesondere vom Bildungscampus Nürnberg (BCN) und vom Planetarium erhoben. Diese steigen um 0,56 Mio. € auf 1,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, bleiben damit aber noch auf einem niedrigen Niveau im Vergleich zu Vor-Corona (2019 mit 2,2 Mio. €).

Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
-65.887 -72.693 6.806 -145.394 45,3% -44.935 -138.186 32,5%
-35.760 -23.348 -12.412 -47.099 75,9% -41.688 -79.753 52,3%
-3.812 -3.870 58 -21.439 17,8% -5.290 -27.238 19,4%
-2.318 -6.910 4.592 -13.865 16,7% -5.944 -15.884 37,4%
-8.130 -8.237 107 -16.557 49,1% -7.834 -18.902 41,4%
-160 -117 -43 -234 68,4% -156 -217 71,9%
-418 -483 65 -934 44,8% -391 -711 55,0%
-1.327 -1.570 243 -3.151 42,1% -1.039 -5.777 18,0%
-1.094 -1.226 132 -2.141 51,1% -794 -2.250 35,3%
-113 -104 -9 -250 45,2% -108 -231 46,8%
-18 -4 -14 -12 150,0% -9 -15 60,0%
-1.316 -1.367 51 -2.683 49,0% -1.204 -2.821 42,7%
-8.277 -8.264 -13 -9.114 90,8% -8.277 -9.114 90,8%
-7.098 -5.802 -1.296 -11.884 59,7% -4.340 -12.371 35,1%
-163 -286 123 -576 28,3% -133 -513 25,9%
insgesamt -135.891 -134.281 -1.610 -275.333 49,4% -122.142 -313.983 38,9%

Im Berichtszeitraum sind die Erträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 13,75 Mio. € und im Vergleich zum anteiligen Planwert um 1,61 Mio. € höher ausgefallen.

Folgende Entwicklungen waren festzustellen:

 Die Erstattungen vom Bund liegen im Berichtszeitraum um 20,95 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert. Im Vorjahr war die Abschlagszahlung für die Grundsicherung im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.

 Die Kostenerstattungen vom Freistaat Bayern (Land) sinkt um 5,93 Mio. € gegenüber dem Vorjahresvergleichswert. Im Vorjahr war eine einmalige Erstattung im Bereich Katastrophenschutz in Höhe von 6,5 Mio. € enthalten.

 Die Erstattungen vom Bezirk enthalten unter anderem die Hilfen zur Erziehung für unbegleitetet minderjährige Flüchtlinge (umF) und schwanken mit deren Abrechnungszeiträumen.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte

Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Auflösung Sonderposten -12 -103 91 -57.691 0,0% -46 -53.973 0,1%
Sonstige ordentliche Erträge davon: -47.179 -26.585 -20.594 -53.447 88,3% -23.088 -79.494 29,0%
-272 -261 -11 -523 52,0% -291 -541 53,8%
-1.530 -1.013 -517 -2.026 75,5% -1.474 -2.942 50,1%
0 -277 277 -621 0,0% -84 -543 15,5%
-41 -600 559 -1.200 3,4% -5 -3 166,7%
-19.774 -20.459 685 -41.080 48,1% -19.420 -39.194 49,5%
0 -175 175 -350 0,0% 0 -503 0,0%
-25.562 -3.800 -21.762 -7.647 334,3% -1.814 -35.768 5,1%
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -3.111 -2.909 -202 -5.815 53,5% -2.935 -6.936 42,3%
Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0,0% 0 -101 0,0%
insgesamt -50.302 -29.597 -20.705 -116.953 43,0% -26.069 -140.504 18,6%

Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten stehen insbesondere in Zusammenhang mit Buchungen aus der Anlagenbuchhaltung, die derzeit erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen werden. Aus diesem Grunde ist die Abweichung zum Planwert relativ hoch. Zudem sind in obiger Aufstellung sehr viele Posten (zum Beispiel „Bestandsveränderungen“) enthalten, die ebenfalls erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gebucht werden. In diesen Fällen macht nur der Vorjahresvergleich einen Sinn.

Der Posten „Sonstiges“ enthält überwiegend Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken.

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
insgesamt 264.611 350.839 -86.228 735.470 36,0% 255.170 685.200 37,2%

Bei der Beurteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ist generell zu beachten, dass die Monatsverläufe insbesondere durch die Auszahlung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nicht proportional über das Jahr hinweg verlaufen. Zudem wird ein Großteil der Rückstellungen (zum Beispiel die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen) erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zum 31.12. gebucht.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Berichtszeitraum Januar bis Juni um 9,44 Mio. € (+ 3,7 %) gestiegen. Der Saldo setzt sich zusammen aus einer Steigerung der Personalaufwendungen für noch aktiv tätiges Personal von 9,37 Mio. € (+ 3,7 %) und einem Anstieg bei den Versorgungsaufwendungen für Versorgungsempfänger um 0,07 Mio. € (+ 4,0 %).

In den folgenden Ausführungen werden die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen getrennt voneinander dargestellt. Dabei umfassen die Personalaufwendungen alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die aktiv im Dienst sind. Demgegenüber enthalten die Versorgungsaufwendungen nur Aufwendungen für ehemalige Bedienstete (Pensionäre, Rentner beziehungsweise deren Hinterbliebene).

Personalaufwendungen (nur für aktiv tätiges Personal)

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Bezüge und Vergütungen davon: 219.977 226.046 -6.069 484.088 45,4% 210.894 453.658 46,5%
43.853 43.012 841 91.064 48,2% 41.792 88.201 47,4%
41.951 41.068 883 86.660 48,4% 40.380 85.520 47,2%
131.648 138.146 -6.498 298.689 44,1% 126.613 274.862 46,1%
2.525 3.820 -1.295 7.675 32,9% 2.109 5.075 41,6%
Beiträge zu Versorgungskassen 10.177 10.732 -555 21.924 46,4% 9.705 21.138 45,9%
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer 27.472 29.804 -2.332 60.880 45,1% 26.409 58.123 45,4%
Beihilfen und Unter- stützungsleistungen 5.204 4.696 508 9.400 55,4% 6.449 11.435 56,4%
Rückstellungen davon: 0 27.931 -27.931 55.918 0,0% 0 46.411 0,0%
0 38 -38 75 0,0% 0 2.700 0,0%
0 23.541 -23.541 47.132 0,0% 0 38.378 0,0%
0 4.352 -4.352 8.711 0,0% 0 5.333 0,0%
insgesamt 262.830 299.209 -36.379 632.210 41,6% 253.457 590.765 42,9%

Die Personalaufwendungen für aktiv tätiges Personal sind im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9,73 Mio. € oder 3,7 % gestiegen.

Der Anstieg der Personalaufwendungen setzt sich zum einen aus einer „Mengensteigerung“ und zum anderen aus einer „Preissteigerung“ zusammen. Die Preissteigerung gibt die Veränderung des durchschnittlichen Gehaltsniveaus an und wird insbesondere durch die Tarifund Besoldungserhöhungen sowie die Stellenbewertungen beeinflusst. Mengensteigerungen ergeben sich aus der Anzahl der besetzten Stellen beziehungsweise Mitarbeitenden sowie deren Arbeitszeit. Diese wird in sogenannten Vollkraftstellen abgebildet, kurz VK. Die nachfolgende Tabelle enthält eine überschlägige Analyse der mengen- und wertmäßigen Enwicklungen der Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen):

Berichtszeitraum 01.01. bis 30.06.
2022 2021 Δ 2022 zu 2021 absolut in %
Personalaufwand (ohne Rückstellungen und Versorgungsempfänger) in € Vollkräfte (VK) VK lt. Stellenplan Durchschnittskosten in € je VK (bezogen auf secht Monate) Analyse der Abweichungen: Gesamtabweichung (x*p -x*p ) in € 1 1 2 2 Preisabweichung (x*(p -p )) in € 1 1 2 Mengenabweichung (p *(x-x)) in € 2 1 2 262.829.972 253.457.148 8.614,39 8.373,55 (x) (x) 1 2 9.009,23 8.770,55 30.510,57 30.268,78 (p ) (p ) 1 2 9.372.824 3,70 240,84 2,88 238,68 2,72 241,79 0,80 9.372.806 3,70 2.082.873 0,82 7.289.933 2,88

Die Gesamtveränderung in Höhe von 9,37 Mio. € lässt sich in eine Mengen- (+ 7,29 Mio. €) und Preisabweichung (+ 2,08 Mio. €) aufteilen.

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat im Berichtszeitraum die Anzahl der Personalkapazitäten, ausgedrückt in Vollkräften (VK) 2 um 240,84 VK zugenommen.

Neben der mengenmäßigen Veränderung der Anzahl der Beschäftigten wirken sich inbesondere Tarifsteigerungen auf die Höhe der Personal- und Versorgungsaufwendungen aus. Letztmalig wurden im Jahr 2020 die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TVöD erhöht.

2 Die Personalbesetzung wird personenbezogen in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit des jeweiligen Beschäftigten zur Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten - ausgedrückt als Vollkraftzahl (VK) - dargestellt. Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsaufwendungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Tarifrunde TVöD 2020

Laufzeit 01.09.2020 bis 31.12.2022

Entgelterhöhung  Tarifrunde 2018: Ab 01.03.2020: durchschnittlich + 1,1 %

( 0,96 % bis 1,81 %)

 Ab 01.04.2021: + 1,4 % (mindestens 50 €)

 Ab 01.04.2022: + 1,8 %

Für die Beamtinnen und Beamten wurden folgende Besoldungserhöhungen beschlossen:

Besoldungsrunde 2021

Laufzeit ab 30.06.2022

Entgelterhöhung  Ab 01.12.2022: + 2,8 %

Versorgungsaufwendungen (nur für Versorgungsempfänger)

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Beamte (inkl. Lehrkräfte) 47.151 50.026 -2.875 100.052 47,1% 46.376 97.947 47,3%
Arbeitnehmer 3.459 3.634 -175 7.267 47,6% 3.682 7.262 50,7%
Beihilfen für Versorgungsempfänger 9.866 8.860 1.006 17.720 55,7% 8.637 17.547 49,2%
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -58.695 -62.161 3.466 -124.321 47,2% -56.982 -122.036 46,7%
Rückstellungen davon: 0 51.271 -51.271 102.542 0,0% 0 93.715 0,0%
0 43.663 -43.663 87.327 0,0% 0 83.022 0,0%
0 7.608 -7.608 15.215 0,0% 0 10.693 0,0%
insgesamt 1.781 51.630 -49.849 103.260 1,7% 1.713 94.435 1,8%

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Versorgungsaufwendungen für ehemalige Bedienstete um 0,68 Mio. € oder 4,0 % gestiegen.

Bei der Beurteilung der Pensionsrückstellungen ist zu beachten, dass die Planung dieser Rückstellungen mit Unsicherheiten behaftet ist. Beispielsweise kann die tatsächliche, erst nach der Planung bekannt gewordene Versorgungssteigerung bei verbeamteten Pensionären und Lehrern vom ursprünglichen Planwert abweichen.

Sachaufwendungen und Abschreibungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Sachaufwendungen 128.239 145.066 -16.827 286.136 44,8% 117.051 272.906 42,9%
davon:
6.157 6.150 7 12.493 49,3% 5.585 12.647 44,2%
8.220 10.064 -1.844 20.924 39,3% 5.815 20.066 29,0%
12.875 18.484 -5.609 37.934 33,9% 11.116 31.441 35,4%
2.080 4.187 -2.107 8.671 24,0% 2.930 5.963 49,1%
10.994 10.550 444 24.018 45,8% 9.088 23.334 38,9%
10.976 14.567 -3.591 28.700 38,2% 8.174 23.011 35,5%
76.475 80.103 -3.628 152.361 50,2% 74.005 148.601 49,8%
462 1.087 -625 1.287 35,9% 338 15.913 2,1%
0 -126 126 -252 0,0% 0 -8.070 0,0%
Abschreibungen 708 52.718 -52.010 107.499 0,7% 944 208.499 0,5%
insgesamt 128.947 197.784 -68.837 393.635 32,8% 117.995 481.405 24,5%

Die Sachaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10,95 Mio. € oder 9,3 % gestiegen.

Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel/Gebrauchsgegenstände stiegen um 0,57 Mio. € geringfügig an.

Die Aufwendungen für Betriebsstrom sowie Gas und Fernwärme liegen nach den aktuell vorliegenden Zahlen um 2,41 Mio. € deutlich über den Vorjahreswerten.

Der Gebäudeunterhalt liegt 1,76 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dies ist unter anderem auf verstärkte Unterhaltsmaßnahmen zurückzuführen. Hinzu kommen die gewohnten Schwankungen im Jahresvergleich durch größere Einzelmaßnahmen.

Im „Unterhalt sonstiges Grundvermögen“ gehen die Aufwendungen für Altlastensanierung um 0,85 Mio. € zurück.

Die Gebäudereinigung steigt insbesondere im Bereich der HVE-Schule im Betrachtungszeitraum um 1,91 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Für die Schülerbeförderung wurden rund 0,9 Mio. € und für die Mittagesbetreuung circa 1,8 Mio. € mehr aufgewendet. Diese sind teils durch Schwankungen in den Monatsabbuchungen und teils durch den coronabedingten Ausfall in Vorjahren begründet.

Der Posten „Erstattungen an Dritte“ enthält die Ausgleichszahlungen der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR für den Bereich Verkehrsflächen/Straßen sowie Öffentliches Grün, die sich planmäßig um 3,3 Mio. € erhöhten.

Die Abschreibungen für das Anlagevermögen werden erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gebucht.

Transferaufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) davon: 268.875 264.126 4.749 527.886 50,9% 266.347 503.668 52,9%
68.396 78.892 -10.496 157.609 43,4% 74.745 157.743 47,4%
11.605 9.847 1.758 19.504 59,5% 11.250 17.522 64,2%
41.601 37.010 4.591 74.021 56,2% 38.970 67.740 57,5%
1 1 0 2 50,0% 4 9 44,4%
1.933 2.853 -920 5.705 33,9% 2.052 4.554 45,1%
2.450 3.006 -556 6.013 40,7% 2.091 5.191 40,3%
48.550 52.382 -3.832 104.764 46,3% 45.386 86.540 52,4%
30.639 18.276 12.363 36.551 83,8% 24.594 48.098 51,1%
60.129 56.426 3.703 112.851 53,3% 64.679 109.787 58,9%
3.564 5.423 -1.859 10.846 32,9% 2.569 6.471 39,7%
7 10 -3 20 35,0% 7 13 53,8%
Bezirksumlage 106.516 109.160 -2.644 218.325 48,8% 106.516 213.032 50,0%
Weitere Transfer- aufwendungen davon: 65.224 56.186 9.038 137.116 47,6% 61.458 180.706 34,0%
52.773 42.401 10.372 85.061 62,0% 47.778 73.991 64,6%
5.382 5.252 130 13.455 40,0% 5.126 64.126 8,0%
7.069 8.533 -1.464 38.600 18,3% 8.554 41.147 20,8%
0 0 0 0 0,0% 0 1.442 0,0%
Neutralisation Rückstellz. 0 -500 500 -1.000 0,0% 0 -6.710 0,0%
insgesamt 440.615 428.972 11.643 882.327 49,9% 434.321 890.696 48,8%

Die Transferaufwendungen liegen im Berichtszeitraum mit 440,62 Mio. € um 6,29 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert.

Bei den Transferaufwendungen im Sozialbereich sind unter anderem die folgenden Entwicklungen festzustellen:

Die Stadt Nürnberg unterscheidet die folgenden Arten von Zuschüssen und Zuweisungen:

 Art 1: Leistungen aufgrund rechtlicher/gesetzlicher Verpflichtungen,  Art 2: Verlustausgleichszahlungen, insbesondere an (Quasi-) städtische Einrichtungen,  Art 3: Durchlaufende Mittel (Spenden, Stiftungen, ...),  Art 4: Interne Verrechnungen für "kostenlos" genutzte städtische Einrichtungen und  Art 5: Sonstige beziehungsweise freiwillige Leistungen.

Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen liegen bei den Typen Art 1/4 um 6,35 Mio. € unter den Vorjahreswerten, insbesondere bei den Betriebskostenzuschüssen für Kitas freier Träger. Dies ist auf die typischen Monatsschwankungen und im Einzelfall auf die coronabedingte frühzeitigere Auszahlung von Zuschüssen im Vorjahr zurückzuführen. Die freiwilligen Zuschüsse nach Typ Art 4/5 lagen um 0,36 Mio. € über den Vorjahreswerten.

Die Hilfe zur Pflege ist zwischenzeitlich vollständig in die Verantwortung der Bezirke übergegangen. Die seit 2019 angefallenen Kosten sind letzte Nachläuferkosten. Mit übernommen wurde von den Bezirken ein Teil der Fälle in der Hilfe zur Gesundheit sowie Grundsicherung, weshalb die Aufwendungen planmäßig rückläufig sind.

Die Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 2,63 Mio. € über den Vorjahreswert. Diese werden vom Bund vollständig erstattet.

Die Aufwendungen nach Asylbewerberleistungsgesetz liegen um 6,05 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dies ist auf die Zunahme der Leistungsbezieher durch den Krieg in der Ukraine zurückzuführen. Die Kosten werden vom Freistaat erstattet.

Im SGB II liegen die Aufwendungen mit 60,13 Mio. € im ersten Halbjahr in Summe um 4,55 Mio. € unter dem Vorjahreswert. In der zweiten Jahreshälfte ist indes mit einem Anstieg aufgrund des Krieges in der Ukraine zu rechnen.

Der Anstieg in der Bildung und Teilhabe (BuT) ist überwiegend auf Aufwendungen für die Mittagsverpflegung zurückzuführen, welche aufgrund coronabedingt temporär geschlossener Einrichtungen im Vorjahr außergewöhnlich niedrig lagen.

Bei der Bezirksumlage sind folgende Beträge als Jahresendwerte zu erwarten:

Prognose 2022 Plan 2022 Δ Prognose 2022/ Plan 2022 Ist 2021 Δ Prognose 2022/ Ist 2021
218.325 218.325 0 213.032 5.293

Prognose

2022

Plan

2022

(in T€)

Bezirksumlage

Zu den weiteren Transferaufwendungen gibt es die folgenden Hinweise:

Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ beinhaltet Zuschüsse, die überwiegend aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, zum Beispiel an das Staatstheater, an das Germanische Nationalmuseum oder an die Nürnberger Symphoniker. Zudem wird die Krankenhausumlage hier ausgewiesen. Der Anstieg ist durch die höheren ÖPNV-Zuschüsse für das Sozialticket begründet, welches im vergangenen Coronajahr noch geringer nachgefragt wurde.

Der Posten „Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen“ weist planmäßig im ersten Halbjahr 2022 für NüBad 3,83 Mio. € und für FSN 1,55 Mio. € aus. Verlustausgleiche werden jährlich zu unterschiedlichen Zeiten verbucht.

Die Gewerbesteuerumlage ergibt sich als fester Anteil der Gewerbesteuereinnahmen.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
2.182 3.009 -827 6.217 35,1% 2.433 5.839 41,7%
1.346 1.224 122 2.448 55,0% 1.225 2.339 52,4%
9.459 11.473 -2.014 22.934 41,2% 8.618 17.237 50,0%
14.619 14.377 242 28.638 51,0% 19.590 30.972 63,3%
2.267 1.985 282 4.029 56,3% 1.984 3.844 51,6%
904 875 29 1.750 51,7% 449 1.477 30,4%
1.561 2.332 -771 4.679 33,4% 1.847 4.647 39,7%
4.030 5.458 -1.428 11.029 36,5% 4.043 8.475 47,7%
14.706 9.067 5.639 18.372 80,0% 35.591 66.555 53,5%
5.492 6.002 -510 7.207 76,2% 6.740 6.923 97,4%
4.735 12.189 -7.454 23.968 19,8% 4.658 129.838 3,6%
0 0 0 0 0,0% 0 -45.969 0,0%
insgesamt 61.301 67.991 -6.690 131.271 46,7% 87.178 232.177 37,5%

Die „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ liegen im Berichtszeitraum um 25,88 Mio. € unter dem Vorjahresvergleichswert.

Die Betriebsmittel aus konsumtiven MIP-Maßnahmen unterliegen entsprechend der Projektinhalte- und fortschritte naturgemäß stärkeren Schwankungen.

Die höheren Mietaufwendungen im Vorjahr sind überwiegend auf die Bereitstellung von Impfzentren zurückzuführen.

Der Rückgang der Vergütungen Leistungen Dritter ist auf die Impf- und Testzentren zurückzuführen. Es wurden für den Betrieb von Testzentren noch rund 9,17 Mio. € aufgewendet nach 31,52 Mio. € im Vorjahreszeitraum.

Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
Finanzerträge davon: -1.320 -3.719 2.399 -9.164 14,4% -21.894 -24.518 89,3%
-488 -401 -87 -921 53,0% -752 -1.621 46,4%
-680 -767 87 -3.043 22,3% -10 -549 1,8%
-99 -2.500 2.401 -5.000 2,0% -21.049 -22.236 94,7%
-53 -51 -2 -200 26,5% -83 -112 74,1%
Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: 6.193 14.400 -8.207 28.811 21,5% 11.215 28.500 39,4%
6.067 11.806 -5.739 23.612 25,7% 6.263 21.538 29,1%
0 2.500 -2.500 5.000 0,0% 4.719 6.590 71,6%
126 94 32 199 63,3% 233 372 62,6%
insgesamt 4.873 10.681 -5.808 19.647 24,8% -10.679 3.982 o.A.

Die Finanzerträge und die Zinsaufwendungen sind stark von den vereinbarten Zinsterminen (meist halbjährliche Zahlungen) abhängig und fallen daher unregelmäßig über das Jahr verteilt an.

Unter der Ertragsposition „Verzinsung Gewerbesteuer § 233a AO“ werden die Zinserträge für nachzuzahlende Steuern gebucht. Die Erträge gehen im Vergleich zum Vorjahr um 20,57 Mio. € zurück (Vorjahr Anstieg 14,06 Mio. €). Der Zinslauf für Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen beginnt 15 Monate nach Ende des Erhebungszeitraums. Die Erträge in 2022 beziehen sich daher auf die Veranlagungsjahre 2020 und früher.

Unter dem Aufwandsposten „Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)“ werden entsprechend die Zinsen für die Erstattung von vorausgezahlten Gewerbesteuern gebucht.

Zusammenfassung der einzelnen Ergebnisse

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-06/ 2022 Plan 01-06/ 2022 Δ Ist/Plan 01-06/ 2022 Plan 2022 Anteil Ist 01-06/ 2022 am Plan 2022 Ist 01-06/ 2021 Ist 2021 Anteil Ist 01-06/ 2021 am Ist 2021
-712.671 -701.089 -11.582 -1.062.490 67,1% -684.607 -1.104.331 62,0%
-263.622 -317.197 53.575 -567.807 46,4% -291.332 -614.520 47,4%
-67.007 -65.484 -1.523 -130.257 51,4% -52.926 -108.282 48,9%
-135.891 -134.281 -1.610 -275.333 49,4% -122.142 -313.983 38,9%
-50.302 -29.597 -20.705 -116.953 43,0% -26.069 -140.504 18,6%
264.611 350.839 -86.228 735.470 36,0% 255.170 685.200 37,2%
128.947 197.784 -68.837 393.635 32,8% 117.995 481.405 24,5%
440.615 428.972 11.643 882.327 49,9% 434.321 890.696 48,8%
61.301 67.991 -6.690 131.271 46,7% 87.178 232.177 37,5%
4.873 10.681 -5.808 19.647 24,8% -10.679 3.982 -268,2%
insgesamt -329.146 -191.381 -137.765 9.510 o.A. -293.091 11.840 o.A.
-1.230.813 -1.251.367 20.554 -2.162.004 56,9% -1.198.970 -2.306.138 52,0%
901.667 1.059.986 -158.319 2.171.514 41,5% 905.879 2.317.978 39,1%

3. Fazit

Nach dem jetzigen Kenntnisstand können zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage die folgenden Aussagen getroffen werden:

Die Vermögens- und Finanzlage stellt sich trotz der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Ukrainekieges immer noch relativ geordnet dar. Aufgrund von positiven unerwarteten Sondereffekten bei der Gewerbesteuer ist der große Einbruch bei den Finanzen erst einmal ausgeblieben beziehungsweise nach hinten verschoben.

Die Finanzsituation und Schuldentragfähigkeit kann aktuell als uneingeschränkt gesichert angesehen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.

Die aktuelle gute Finanzsituation darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass derzeit aufgrund des Ukraine Krieges, den daraus resultierenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen (Rezession, …) und den Herausforderungen der Zukunft (Klimawandel, Mobilität, …) erhebliche Risiken für den städtischen Haushalt bestehen.

Aktuelle Berechnungen in der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2026 bestätigen das bereits im Haushalt 2022 dargestellte Problem, dass mittelfristig die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Nürnberg in Gefahr ist und eine Überschuldung droht. Den Haushalt 2022 hat deshalb die die Regierung von Mittelfranken nur unter erheblichen Auflagen genehmigt. Aus diesem Grunde muss die Stadt Nürnberg bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 alle Anstrengungen unternehmen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt für die kommenden Jahre zu erreichen.

Berichtsvorlage Stk/008/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 20.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2021 auf das Jahr 2022

(ohne investive MIP-Haushaltsreste I2)

Anlagen: Bericht Anlage 1 Budgetüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilbudgets K1 und K2 im Jahr 2021 Anlage 2 Haushalts- und Budgetreste in den Teilbudgets I1, K3 und K5 im Jahr 2021

Bericht: Die Verwaltung berichtet über die Budgetabschlüsse der konsumtiven Teilbudgets K1, K2, K3 und K5 und des investiven Teilbudgets I1 des Jahres 2021. Die Summe der zu übertragenden Haushalts- und Budgetreste liegt im konsumtiven Bereich bei 14,32 Mio. € (im Vorjahr: 16,95 Mio. €) und im investiven Bereich bei 5,19 Mio. € (im Vorjahr: 3,26 Mio. €).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Aufgrund der ausreichend vorhandenen Ergebnisrücklage und Liquidität ist trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der angespannten Haushaltslage der Übertrag der Haushalts-/Budgetreste möglich.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht zum Budgetabschluss ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebnisse einer Vielzahl von Vorhaben in der Stadt Nürnberg. Daher können keine Aussagen zur Diversity-Relevanz getroffen werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2021 auf das Jahr 2022

(ohne investive MIP-Haushaltsreste I2)

1. Vorbemerkungen

In einer modernen Verwaltung ist das Instrument der Budgetierung heutzutage nicht mehr wegzudenken. Die Möglichkeit der Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln spielt dabei eine große Rolle. Auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage kann und sollte nicht darauf verzichtet werden.

Die Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln ist in § 21 KommHV-Doppik geregelt. Dabei können Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (= investiv) über mehrere Jahre hinweg übertragen werden. Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (= konsumtiv) können einmalig in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, wenn dies der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung dient.

Die Stadt Nürnberg macht von diesen Übertragbarkeitsregelungen Gebrauch. Im Budgethandbuch wurden die entsprechenden Regelungen mit aufgenommen.

Regelungen für konsumtive Haushaltsmittel (K1, K2, K3 und K5): Bei der Stadt Nürnberg ist die Übertragung von Budgetresten am Jahresende innerhalb der Teilbudgets K1 (Sachmittel) und K2 (aktives Personal) eines Produktes grundsätzlich in Abstimmung mit der Stadtkämmerei (Stk) möglich. Haushaltsmittel aus den anderen konsumtiven Teilbudgets K3 (Sozialtransferleistungen und Zuwendungen) und K5 (Sonstiges) werden grundsätzlich nicht übertragen, da diese durch die Produktverantwortlichen nicht aktiv gesteuert werden können. Davon abweichend kann der Stadtrat im Haushaltsplan einzelne Ansätze im Rahmen der Haushaltsreste für grundsätzlich übertragungsfähig erklären.

Regelungen für investive Haushaltsmittel (I1 und I2): Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen in den investiven Teilbudgets I1 (Investitionen für bewegliches Vermögen) und I2 (Investitionen für MIP-Maßnahmen) ist nach entsprechender Begründung ein Übertrag in das nächste Haushaltsjahr über die Bildung von Haushaltsresten möglich. Es handelt sich aufgrund der konkret gemeldeten Bedarfe und zugewiesenen Ansätze jedoch um eine beschränkte Übertragbarkeit, die im Einzelfall zu prüfen ist.

Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Übertragung von Haushaltsmittel innerhalb des doppischen Rechnungswesens ist, dass eine ausreichend freie Ergebnisrücklage zur Verfügung steht. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel tragen grundsätzlich zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses bei und erhöhen den Gewinnrücklagenbestand. Der Verbrauch im folgenden Haushaltsjahr kann dann sachlogisch über diese Ergebnisrücklage als gesichert betrachtet werden. Zudem ist eine weitere Voraussetzung für den Übertrag von Haushaltsmitteln, dass eine hinreichende Liquidität im Folgejahr vorhanden sein muss. Diese errechnet sich aus den Finanzmittelbeständen, die durch die Veränderungen aus der Finanzrechnung fortgeschrieben werden. Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen können als Reserve hinzugerechnet werden.

Außer Kraft setzen von Budgetregelungen aufgrund der angespannten Haushaltssituation: Der Übertrag der Haushalts- und Budgetreste aus dem Jahr 2021 auf 2022 steht diesmal erneut im Zeichen der Corona-Pandemie und einer angespannten Haushaltssituation. Wegen der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine werden auf die Stadt Nürnberg und Ihre Beteiligungen auch im Jahr 2022 erhebliche finanzielle Belastungen zukommen. Da ein Übertrag von Haushalts- und Budgetresten das Folgejahr finanziell belastet, wurden von Seiten des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organsiation mit der AdO Nummer 6 vom 28.01.2022 (Vollzug des Haushaltsplans 2022) die geltenden Budgetregelungen für den Übertrag von Budgetresten (Teilbudgets K1 bis K5) erneut bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Ein Budgetübertrag wurde nur auf zweckgebundene Ansätze zugelassen.

Am 13. Juli 2022 wurden die in diesem Bericht dargestellten Mittelübertragungen vom Referenten für Finanzen, Personal und IT genehmigt.

In den folgenden Ausführungen berichtet die Verwaltung darüber, welche Reste aus den Teilbudgets K1, K2, K3, K5 und I1 vom Jahr 2021 auf das Jahr 2022 übertragen werden. Der Übertrag der investiven MIP-Haushaltsreste aus I2 erfolgt gesondert.

2. Budgetergebnisse und Haushalts-/Budgetreste 2021

Im Jahr 2021 waren viele Dienststellenbudgets durch Corona erneut von Sondereffekten überlagert. Für die Feststellung der finalen Budgetergebnisse mussten daher Bereinigungen vorgenommen werden. Wie gewohnt wurden durch Stk Mitteleinzüge vorgenommen. Zudem kam es aufgrund vorgenommener hierarchischer Deckungen zu Verschiebungen aus dem Teilbudget K1 in das Teilbudget K2.

Neben dem Teilbudget I1 sind die Teilbudgets K1 und K2 mit die wichtigsten Budgets, die von den Produkt-/Budgetverantwortlichen relativ eigenständig gesteuert und direkt beeinflußt werden können. Es ergaben sich in Summe über alle standardbudgetierten Dienststellen folgende bereinigten Budgetergebnisse in den Teilbudgets K1 und K2:

Budgetergebnisse 2021 der Teilbudgets K1 und K2 K1 (Sachmittel) K2 (aktives Personal)
K1
(Sachmittel)
Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder -fehlbetrag (-) vor Ausgleich der Corona-Effekte, und Mitteleinzug durch Stk -5.436.814 7.889.998
+ Ausgleich Corona-Effekte durch den Gesamthaushalt 38.197.128 6.960.696
- Mitteleinzug durch Stk -3.469.428 -840.190
+/- Hierarchische Deckung -23.293 23.293
Finaler Budgetüberschuss (+) oder -fehlbetrag (-) nach Ausgleich der Corona-Effekte, Mitteleinzug durch Stk und hierarchischer Deckung 29.267.593 14.033.797

K2

(aktives Personal)

Finaler Budgetüberschuss (+) oder -fehlbetrag (-)

nach Ausgleich der Corona-Effekte, Mitteleinzug durch Stk

und hierarchischer Deckung

In der Position „Ausgleich Corona-Effekte“ sind 35,26 Mio. € für Impfzentren und mobile Impfteams enthalten. Diese Aufwendungen sind in 2021 angefallen, werden voraussichtlich in 2022 aber überwiegend erstattet.

Insgesamt errechnet sich in den beiden Teilbudgets K1 und K2 ein Budgetüberschuss in Höhe von 43,3 Mio. €. Die Einzelergebnisse je Dienststelle können der Anlage 1 entnommen werden.

Für das Jahr 2021 wurden in den Teilbudgets K1, K2, K3, K5 und I1 bereinigte Überschüsse in Höhe von 50,97 Mio. € ermittelt. Davon werden 19,5 Mio. € in das Jahr 2022 übertragen. Die Überschüsse und Überträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Teilbudgets:

Budgetüberschuss 2021 in Mio. € Übertrag ins Folgejahr in Mio. €
13,38 13,38
15,89 0
14,03 0
43,30 13,38
1,33 0,44
0,49 0,49
5,85 5,19
50,97 19,50

Teilbudgets

K1 Zweckgebundene Mittel

(die zu 100 % übertragen werden)

K1 (ohne zweckgebundene Mittel)

K2 (ohne zweckgebundene Mittel)

Zwischenergebnis

K3

K5

I1

insgesamt

Zu den einzelnen Teilbudgets gibt es die folgenden Informationen:

K1 Zweckgebundene Mittel (die zu 100 % übertragen werden sollen)

Grundsätzlich sind Aufwendungen und Erträge in den einzelnen Teilbudgets gegenseitig deckungsfähig. Entsprechend ist keine Zweckbindung vorgegeben. Dadurch wird die dezentrale Budgetverantwortung gewährleistet und gestärkt. Für einmalige Projekte werden jedoch weiterhin Mittel mit Verwendungsauflage gewährt, um eine zweckentsprechende Verwendung zu ermöglichen. Typischerweise sind solche Mittel zum Jahresende noch unverbraucht, wenn Projekte anteilig jahresübergreifend umgesetzt werden oder sich verzögern. Sobald der Verwendungszweck erfüllt ist, werden übertragene unverbrauchte Restmittel eingezogen.

Im Budgetabschluss 2021 wurden 13,38 Mio. € zweckgebundene Mittel festgestellt, die zu 100 % übertragen werden. Die hohen zweckgebundenen Haushaltsmittel spiegeln auch die gewachsenen einmaligen und projektbezogenen Aufwendungen wieder.

K1 (Sachmittel, ohne zweckgebundene Mittel)

Für Sachaufwendungen (Teilbudget K1) wird jährlich das sogenannte auskömmliche Budget festgelegt. Die Überschüsse im Jahr 2021 werden durch Budgetüberträge aus dem Vorjahr begünstigt, welche überwiegend in das Sachmittelbudget fließen.

Entsprechend der AdO Nummer 6 vom 28.01.2022 wurde aufgrund der angespannten Haushaltssituation die Übertragung der nicht zweckgebundenen Budgetmittel bis auf Weiteres ausgesetzt.

K2 (aktives Personal, ohne zweckgebundene Mittel)

Der prozentuale Abzug für Stellenfreihaltungen im K2-Budget beträgt grundsätzlich 2,8 % seit 2020. Im Rahmen der ausgabenbegrenzenden Maßnahmen wurde der Abzug ab 2020 jedoch temporär auf 5% angehoben.

Entsprechend der AdO Nummer 6 vom 28.01.2022 wurde aufgrund der angespannten Haushaltssituation die Übertragung der nicht zweckgebundenen Budgetmittel bis auf Weiteres ausgesetzt.

K3 (Sozialtransferleistungen und Zuwendungen)

Die übertragungsfähigen Haushaltsreste für Zuwendungskostenstellen betragen 1.334.241,64 €. Davon werden 441.877,64 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

In der Anlage 2 werden die Budgetüberträge K3 sortiert nach Dienststellen/Organisationsheiten dargestellt.

K5 (Sonstige)

Die sonstige Haushaltsreste im Teilbudget K5 betragen 0,49 Mio. €. Diese Mittel werden im Folgejahr benötigt und daher übertragen.

In der Anlage 2 werden die Budgetüberträge K5 sortiert nach Dienststellen/Organisationsheiten dargestellt.

I1 Investitionsmittel

Nicht ausgegebene Investitionsmittel im Teilbudget I1 erzielten ein Volumen von 5,85 Mio. €. Davon werden 5,19 Mio. € in das Jahr 2022 übertragen.

Darin enthalten sind 2,0 Mio. € für zentral geplante IT-Maßnahmen.

In der Anlage 2 werden die Budgetüberträge I1 sortiert nach Dienststellen/Organisationsheiten dargestellt.

3. Kreditermächtigungen (für Investionen)

Nach Art. 71 Abs. 3 GO gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig amtlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Folgende, nicht im Jahr 2021 in Anspruch genommene Kreditermächtigungen werden in das Jahr 2022 übertragen:

a) Aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2020: 18 Mio. €.

b) Aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2021: 280 Mio. €.

4. Zusammenfassung

Mit den vorgeschlagenen zu übertragenden Haushalts- und Budgetresten erhöhen sich im städtischen Haushalt die Haushaltsermächtigungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt des Jahres 2022 wie folgt.

Überträge

a) Aufwendungen (Ergebnishaushalt): +14.316.192,51 € (2,6 Mio. € weniger als im Vorjahr)

b) Auszahlungen konsumtiv (Finanzhaushalt): + 14.316.192,51 € (2,6 Mio. € weniger als im Vorjahr) Auszahlungen investiv (Finanzhaushalt): + 5.185.320,21 € (1,9 Mio. € mehr als im Vorjahr)

Gemäß § 21 i.V.m. §§ 82 und 83 KommHV-Doppik werden die den beiliegenden Übersichten aufgeführten neuen Haushalt- und Budgetsreste auf das Jahr 2022 übertragen.

Im Übrigen werden die Mittel eingezogen.

Anlage 1 Budgetüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilbudgets K1 und K2 im Jahr 2021

Dienststelle 2021 Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) vor Ausgleich Corona & vor Mitteleinzug & vor Hierarchische Deckung Ausgleich Corona Mitteleinzug Hierarchische Deckung Finaler Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) nach Ausgleich Corona & nach Mitteleinzug & nach Hierarchische Deckung vorgeschlagener Budgetübertrag in Euro Erläuterungen zu zweckgebundenen Überträgen
in Euro K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2
Budgetüberschuss (+) / Fehlbetrag (-) Einzug + Deckung erhalten (-), Deckung aBbugdeggeetbübeenr s(+ch)uss (+) / Fehlbetrag (-) Übertrag (+)
GB_OBM 1.634.944 453.052 -1.346.108 -217.779 0 0 0 0 2.981.052 670.831 1.936.648
BGA 1.154.644 -337.853 355.684 0 0 0 0 0 798.960 -337.853 295.543 30.000 Euro Rathausclubbing 20.000 Euro Bürgerversammlungen 138.341 Euro Projektmittel (KPD) 9.000 Euro Bildungskonferenz 10.645 Euro Bildungbericht 15.000 Euro Projektmittel INSEK Sportstättenentwicklungskonzept 20.000 Euro ESP Projekt 1.392 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement 9.400 Euro Neuwahl des Integrationsrates 21.765 Euro Zuweisungen vom Land (Radikalisierungsprävention) 20.000 Euro Spendengelder
GPR 36.126 -4.752 -17.822 0 0 0 0 0 53.948 -4.752 39.400 36.400 Euro Große Personalversammlung (Mittel wurden seit 2020 übertragen) 3.000 Euro Aus- und Fortbildung Schulungen Neue Entgeltordnung (bereits aus 2019 übertragen, durch Corona bisher nicht umsetzbar)
BDR 28.360 85.836 0 0 0 0 0 0 28.360 85.836 6.150 6.000 Euro Gebrauchsgegenstände 150 Euro Mai- und Gesundheitsgeld
BANOS 13.048 143.540 -105.838 0 0 0 0 0 118.886 143.540 682 Mai- und Gesundheitsgeld
STA 434.436 -210.160 0 0 0 0 0 0 434.436 -210.160 390 Maigeld
RPR 1.039 184.590 0 0 0 0 0 0 1.039 184.590 456 Maigeld und Gesundheitsmanagement
KoM 731.246 48.565 -21.804 0 0 0 0 0 753.050 48.565 545.990 520.450 Euro Stadtmarketing 25.000 Euro Providervertrag Bisping 540 Euro Maigeld
IB 51.961 79.087 -35.854 0 0 0 0 0 87.815 79.087 44.498 30.372 Euro Noch nicht abgeschlossene Projekte aus Vorjahren 9.000 Euro Restbetrag Preisgeld aus 2020 (konnte coronabedingt nicht in 2021 ausbezahlt werden) 4.931 Euro Rückzahlung von Projektmitteln aus Vorjahren 195 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement
RA -103.664 -130.185 -2.416 -217.779 0 0 -103.664 0 2.416 87.594 810 Maigeld
OA -1.518.058 295.007 -1.518.058 0 0 0 0 0 0 295.007 1.210 Mai- und Gesundheitsgeld
BAM 407.630 -8.148 0 0 0 0 0 0 407.630 -8.148 399.482 100.000 Euro Software Servicecenter (bereits Übertrag 2020) 12.500 Euro Schulungen für VOIS-Software (bereits Übertrag 2020, erst in 2022 umgesetzt) 20.000 Euro TEVIS-Aufrufanlagen (Bestellung aus 2020, die erst 2022 kassenwirksam wird) 229.482 Euro überplanmäßiges Personal ServiceOffensive 30.000 Euro Beschaffung e-Akte kompatible Scanner bisher nicht abgeschlossen 7.500 Euro 2 Monitore Aufrufanlage bei BAM/2 (beim Umzug StN in Hirschelgasse nicht berücksichtigt)
MI 398.176 307.525 0 0 0 0 103.664 0 294.512 307.525 602.037 30.000 Euro Kosten für Drucker, Scanner und Unterschriftentablets 572.037 Euro überplanmäßiges Personal ServiceOffensive
GB_2. BM -417.712 860.503 -1.475.835 586.878 0 0 23.215 -23.215 1.034.909 296.839 243.534
2. BM - Kultur 248.836 -270.121 1.930 0 0 0 0 -23.215 246.906 -246.906 0
2. BM/MSH -1.161.645 -85.865 -1.196.403 0 0 0 -51.106,91 0 85.865 -85.865 0
KUM -393.766 7.786 -360.770 0 0 0 -52.996,00 0 20.000 7.786 20.000 insgesamt 52.996 Euro hierarchisch zu decken. 20.000 Euro für das Strukturprojekt MIK wurden in 2021 explizit zum Übertrag nach 2022 durch Entscheidung von Herrn Ref. I/II ermächtigt/zugesichert.
Dienststelle 2021 Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) vor Ausgleich Corona & vor Mitteleinzug & vor Hierarchische Deckung Ausgleich Corona Mitteleinzug Hierarchische Deckung Finaler Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) nach Ausgleich Corona & nach Mitteleinzug & nach Hierarchische Deckung vorgeschlagener Budgetübertrag in Euro Erläuterungen zu zweckgebundenen Überträgen
in Euro K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2
AV 102.503 -21.646 35.510 0 0 0 0 0 66.993 -21.646 36.309 18.309 Euro Lizenzen und Dienstleistungen im Rahmen des Scans der Familenbücher für BAM 18.000 Euro Merkel-Tagebücher, Mittelabfluss und Erscheinen hat sich coronabedingt nach 2022 verschoben
KUF -159.844 938.266 -389.981 485.354 0 0 0 0 230.137 452.912 150.964 Insgesamt 150.964 Euro: 358 Euro Maigeld 3.120 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement 17.000 Euro "KommVorZone" 42.150 Euro Nachverrechn. DAFK Ertragssteuerlast Gj. 2020 43.600 Euro Nachverrechn. DAFK Ertragssteuerlast Gj. 2021 23.320 Euro Restmittel des Amtsprojekts "Frieden ist Klasse" 1.416 Euro Verzögerte Rechnungsstellung Beschaffung Ipad und Iphone 20.000 Euro Außerplanmäßige Unterhaltsmaßnahmen KUF/3
KUKUQ 100.565 97.802 40.047 97.802 0 0 0 0 60.518 0 0
BCN 845.639 194.281 393.832 3.722 0 0 127.318 324.490 190.559 36.261 Insgesamt 36.309 Euro: 1.160 Euro Maigeld 2.055 Euro Betriebliches Gesundheitsmanagement 16.321 Euro Rückenlehnen und Kopfstützen Planetarium 2.150 Euro Austausch der bildgebenden Rechner im Planetarium - konsumtiver Anteil 10.000 Euro Wertgutachten StB 1.600 Euro Virtuelle Schatzkammer StB - Crowdsourcingmodul für Software Goobi 2.975 Euro Erwerb weiterer Zoom-Lizenzen
GB_3BM 2.440.844 762.305 0 0 0 0 0 0 2.440.844 762.305 1.080.432
3. BM 276.890 402.670 0 0 0 0 0 0 276.890 402.670 68.016 18.016 Euro Fahrzeugunterhalt für Beschafffung und Installation Leuchtenbrücken ADN-Fahrzeuge 50.000 Euro Dienst- und Schutzkleidung
Tg / Forst 45.302 44.637 0 0 0 0 0 0 45.302 44.637 15.000 Beseitigung Waldschäden Areal Dutzendteich (in 2021 noch nicht komplett realisiert)
FW 2.118.652 314.998 0 0 0 0 0 0 2.118.652 314.998 997.416 Produkt Brandschutz: 206.724 Euro 75.000 Euro Nachzahlung Fernwärme Neue FW 1 39.300 Euro Motorsägenlehrgang 50.000 Euro Atemschutzübungsanlage FW 4 17.594 Euro Dienst- und Schutzkleidung 16.172 Euro Software EMid Schnittstelle und FACT24 4.651 Euro Gebrauchsgegenstände 4.007 Euro Gesundheitsmanagement Produkt ILS: 790.692 Euro 534.665 Euro Digitaler Wachalarm 54.144 Euro Strukturierte Notrufabfrage 49.979 Euro Consulting IT-Zertifizierung 151.911 Euro beauftragte Projekte Fa. Eurofunk Kappacher
REFERATI/II 7.221.369 1.202.034 -268.641 -37.500 0 45.000 0 0 7.490.010 1.194.534 1.677.524
Ref. I/II. 670.913 9.925 50.820 0 0 0 0 0 620.093 9.925 369.781 341.726 Euro Mittel "The Q" 619 Euro Maigeld 636 Euro Gesundheitsgeld 3.000 Euro Schulungen für CC 2.000 Euro Dienstfahrten 5.000 Euro Beratertage Strukturaufbau/Optimierung CC 5.000 Euro Veranstaltungen CC KGSt 11.800 Euro EHQS Wartungsvertrag Software
Dienststelle 2021 Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) vor Ausgleich Corona & vor Mitteleinzug & vor Hierarchische Deckung Ausgleich Corona Mitteleinzug Hierarchische Deckung Finaler Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) nach Ausgleich Corona & nach Mitteleinzug & nach Hierarchische Deckung vorgeschlagener Budgetübertrag in Euro Erläuterungen zu zweckgebundenen Überträgen
in Euro K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2
IT 2.907.514 503.311 -509.141 0 0 0 0 0 3.416.655 503.311 579.906 579.906 Euro (v.a. Rahmenvereinbarung, Umsetzung Strategieprojekt 2, erhöhter Fortbildungsbedarf, Lizenzbedarf für Gesamtstadt) 2.242 Euro Mai- und Gesundheitsgeld
DiP 1.730.492 54.014 258.000 0 0 0 0 0 1.472.492 54.014 483.509 45.000 Euro Digitale Fachstrategien 16.475 Euro Beschaffung ADONIS "Freigabeworkflow" User Lizenzen 350.000 Euro Rahmenvereinbarung Projekt- und Prozessmanagement 71.000 Euro Software für Robotic Process Automation (RPA) 1.034 Euro Mai- und Gesundheitsgeld
PA* 616.043 -48.865 395.764 -37.500 0 45.000 0 0 220.279 -56.365 89.673 665 Euro Maigeld 3.494 Euro Gesundheitsgeld 25.000 Euro Ehrungen für städtische Mitarbeiter 35.000 Euro Stellenausschreibungen 25.514 Euro BeeSite Weiterentwicklung Projekttage
STK/1,2* 19.773 83.108 4.225 0 0 0 0 0 15.548 83.108 63.112 712 Euro Mai- und Gesundheitsgeld 62.400 Euro Übertrag BFB Fördermittelmanagement
KAST 422 221.368 -76.000 0 0 0 0 0 76.422 221.368 51.981 1.981 Euro Mai- und Gesundheitsgeld 30.000 Euro Providerkosten Nachberechnung eRechnung 20.000 Euro Digitalisierungsvorhaben KaSt/6
ZD 1.276.212 379.173 -392.309 0 0 0 0 0 1.668.521 379.173 39.563 31.563 Euro Alarmierungssoftware 8.000 Euro Brandschutzhelferschulungen
REFERATIII -31.659.328 -6.180.845 -33.826.302 -7.292.295 198.986 0 0 0 1.967.988 1.111.450 1.380.761
REF_III 1.118.049 11.916 53.817 -8.653 198.986 0 0 0 865.246 20.569 850.000 640.000 Euro Flächenagentur 175.000 Euro Klimaneutrale Stadtverwaltung 35.000 Euro Solarkataster
UWA 765.052 151.191 10.003 0 0 0 250.407 10.801 504.642 140.390 193.392 10.435 Euro für Stadtklimagutachten Klimawandelprojekt 20.000 Euro für Artenschutzkonzept 72.000 Euro für Pegnitztal Ost 19.000 Euro für Landschaftsschutzmaßnahmen Naturdenkmäler 40.073 Euro für Deponiesanierungen 15.000 Euro für Digitalisierung/DMS 14.000 Euro für Gebrauchsgegenstände f. Aktivitätsbasiertes Bürokonzept 934 Euro für Mai-/Gesundheitsgeld 1.950 Euro für Sachvertändige/Gutachten Deponiesanierung
GH -33.292.022 -6.333.151 -33.890.122 -7.283.642 0 0 0 0 598.100 950.491 337.369 337.369 Euro Fremdmittel für Projekte
orB (Frh Fachamt) -250.407 -10.801 0 0 0 0 -250.407 -10.801 0 0 0
REFERAT IV 6.575.249 558.058 789.886 0 2.534.454 0 78 -78 3.250.831 558.136 202.075
Ref. IV -87.806 56.593 64.363 0 0 0 -198.846 0 46.677 56.593 9.601 682 Euro für betriebl. Gesundheitsmanagement und Maigeld 8.919 Euro für Deckungslücke BFB Schülerbeförderung
Ref. IV/HVE 671.499 135.808 -630.424 0 0 0 0 0 1.301.923 135.808 0
Ref. IV/IPSN 92.177 30.163 46.527 0 0 0 0 0 45.650 30.163 27.847 27.847 Euro für digitales Spielezimmer
Ref. IV/SPS -65.522 -78 -26.816 0 0 0 -39.461 -78 756 0 756 für Schreibtischstühle
SCHA* 2.543.811 255.693 1.082.074 0 226.723 0 137.061 0 1.097.954 255.693 105.000 80.000 Euro für Fahrräder (Verkehrsschule) 25.000 Euro für Erste-Hilfe (Übungsphantome)
SCHB* 3.421.090 79.879 254.163 0 2.307.731 0 101.325 0 757.871 79.879 58.871 30.000 Euro für in 2021 aufgegebene Möbelbestellungen 18.407 Euro für Geräteschuppen 8.641 Euro für Gesundheitsgeld 1.821 Euro für Maigeld
REFERATV 245.605 4.880.889 -1.744.055 0 1.085.667 795.190 0 0 903.993 4.085.699 469.343
REF_V 380.559 195.307 -29.568 0 0 0 0 0 410.127 195.307 0
SHA 265.642 700.892 0 0 0 0 0 0 265.642 700.892 265.152 164.100 Euro Restmittel Energiespende 95.355 Euro Restmittel UN-Behindertenrechtskonvention 5.697 Euro Nachlassmittel
Dienststelle 2021 Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) vor Ausgleich Corona & vor Mitteleinzug & vor Hierarchische Deckung Ausgleich Corona Mitteleinzug Hierarchische Deckung Finaler Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) nach Ausgleich Corona & nach Mitteleinzug & nach Hierarchische Deckung vorgeschlagener Budgetübertrag in Euro Erläuterungen zu zweckgebundenen Überträgen
in Euro K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2
J* -400.596 3.984.690 -1.714.487 0 1.085.667 795.190 0 0 228.224 3.189.500 204.191 129.222 Euro Nachlässe 9.029 Euro Betr. Gesundheitsmanagement 8.940 Euro Maigeld 57.000 Euro Prosoz
REFERATVI 6.206.849 4.256.696 139.669 0 -498.178 0 0 0 6.565.358 4.256.696 4.507.842
REF_VI 148.489 126.279 28.712 0 0 0 0 0 119.777 126.279 103.848 99.598 Euro KRITIS 4.250 Euro Fortbildung
STPL 4.262.029 1.069.758 38.300 0 134.459 0 0 0 4.089.270 1.069.758 3.838.855 200.000 Euro Restmittel allg. Gutachterkosten 2.748.853 Euro Restmittel für "Big Six" Projekte 18.766 Euro Restmittel techn. Koord. u. Steuerungsunterst. (PE) 22.294 Euro Restmittel Umgestaltung Plärrer 89.202 Euro Restmittel Mögeldorfer Plärrer 210.000 Euro Restmittel Wettbew. Platz der Opfer des Faschismus 527.629 Euro Restmittel Marienberg 1.350 Euro Restmittel Gesundheitstag 19.561 Euro Fortbildung
VPL 241.432 662.611 19.116 0 0 0 0 0 222.316 662.611 68.181 251 Euro Gemeinschaftsveranstaltungen 30.930 Euro Restmittel "Nürnberg steigt auf" 22.000 Euro intermodale Verkehrsuntersuchung 15.000 Euro Restmittel Druckkosten Broschüre Fußgängerverkehr
BOB 1.356.818 751.200 11.584 0 0 0 0 0 1.345.234 751.200 274.000 30.000 Euro Betreuung und Inventarisierung Denkmalstadel 9.000 Euro Obligo Gebrauchsgegenstände (fehlerhafte Lieferung) 5.000 Euro Paket/Briefkastenanlage 5.000 Euro Fortbildungen 5.000 Euro dendrologische Untersuchungen 220.000 Euro Umzugskosten
H 371.964 1.305.140 41.957 0 0 0 0 0 330.007 1.305.140 222.957 100.000 Euro Digitalisierungsmittel 122.957 Euro Symposion Urbanum
UB -173.883 341.708 0 0 -632.637 0 0 0 458.754 341.708 0
REFERATVII 956.366 1.097.306 -465.742 0 148.500 0 0 0 1.273.608 1.097.306 527.157
REF_VII 144.239 75.109 33.210 0 0 0 0 0 111.029 75.109 96.785 27.700 Euro Arbeitnehmerüberlassung Volksfestplatz 53.400 Euro Business Support Center 3.000 Euro Italienische Wirtschaftstage 12.000 Euro Europatag 685 Euro Gesundheitsmanagement und Gemeinschaftsveranstaltungen
GEO 204.690 467.800 0 0 0 0 0 0 204.690 467.800 100.017 55.000 Euro Mehrkosten IT-Maßnahme 1044 43.000 Euro Abbruchkosten Tiefes Feld 2.017 Euro Maigeld und Gesundheitsmanagement
LA 388.864 481.366 -494.452 0 141.000 0 0 0 742.316 481.366 249.895 249.895 Euro Schadensersatz Aqua Kita
WIF 218.573 73.031 -4.500 0 7.500 0 0 0 215.573 73.031 80.460 30.000 Euro Fachkonzept der Weiterentwicklung der wissenschaftl. Infrastruktur 40.460 Euro Gewerbeflächenstrukturanalyse 10.000 Euro Gewerbehof 200 Euro Gesundheitsmanagement
ML* 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Allgem. FiWi - IT-Ma ßnahmen 1.359.000 1.359.000 0 1.359.000 350.000 Euro für Anmietungen 1.009.000 Euro IT-Maßnahmen
Summe -5.436.814 7.889.998 -38.197.128 -6.960.696 3.469.428 840.190 23.293 -23.293 29.267.593 14.033.797 13.384.315

* Teile des Budgets sind von Übertragung ausgeschlossen

um Corona Anlage 2 bereinigter Wert Haushalts- und Budgetreste in denTeilbudgets I1, K3 und K5 im Jahr 2021 + Überschuss

Geschäfts- bereich/ Referat 2021 Dienststelle/ Budgetbereich Produkt Bezeichnung möglicher übertragbarer Haushaltsrest nach Corona- Korrektur in Euro übertragener Haushaltsrest in Euro
Teilbudget I1
OBM 2. BM 3. BM BgA 111110 Konzernsteuerung - OBM/Bürgermeisteramt 6.201,00 0,00
OA 122110 Aufgaben der Sicherheitsbehörde 1.247,65 1.247,65
OA 122120 Gewerberechtliche Angelegenheiten 14.129,88 14.129,88
EP 122310 Ausländer-/Staatsangehörigkeitswesen 56.724,00 56.724,00
Av 251100 Stadtarchiv 309.328,00 309.328,00
KuKuQ 261001 Kultur und Theater (KuKuQ) 40.000,00 40.000,00
KuM 252300 Museen und Sammlungen 6.264,86 6.264,86
KuF 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit 10.556,72 10.556,72
KuF 273010 Sonderaufgaben - KUF 1.895,25 1.895,25
KuF 367040 kulturelle und politische Bildung 8.924,01 8.924,01
BCN 271100 Veranstaltungen der Erwachsenenbildung 80.456,00 80.456,00
BCN 271101 Veranstaltungen im Planetarium 59.050,00 59.050,00
3. BM 122170 Außendienst Stadt Nürnberg 70.269,00 70.269,00
BA/NOS 111511 Dienstleistungen BA/NOS 2.827,14 0,00
FW 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr 62.143,29 33.310,64
SÖR-Besitzamt 541000 Verkehrsflächen/Straßen 136.144,27 136.144,27
SÖR-Besitzamt 551000 Öffentliches Grün 58.733,61 0,00
Tg 253010 Tiergarten 37.953,70 37.953,70
Tg 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb 434.492,71 434.492,71
Ref. I/II Ref. I/II 111113 Konzernst. Finanzen, Personal, IT, Orga. 94.830,00 3.000,00
Ref. I/II 111280 Aufgaben der gesetzlich Beauftragten 1.814,00 1.814,00
Ref. I/II 111790 Zentrale Steuerung Gebäudemanagement 1.000,00 0,00
DiP 111210 Organisation, Steuerung IT, E-Government 434,00 0,00
IT 111520 Leistungen der zentralen IT 878.716,89 878.716,89
ZD 111510 Dienstleistungen Bürger, Verw., Sonst. 3.082,60 3.082,60
ZD 111760 HVE-KSV Verwaltung 1.000,00 0,00
ZD 365992 HVE-KSV Kindertageseinr. fr. Tr. 67.000,00 67.000,00
Allg. FiWi 612100 Weitere Zentrale Ansätze - IT-Maßnahmen 2.278.166,00 2.000.000,00
Ref. III Ref. IV Ref. V Ref. VI Gh 414010 Gesundheitsschutz und -aufsicht 5.320,03 0,00
Gh 414020 Gesundheitspflege und Beratung 24.567,05 20.000,00
Gh 414030 Gutachten und Erlaubnisse 36.500,00 30.000,00
Gh 414040 Prävention und Gesundheitsförderung 21.950,00 20.000,00
Frh 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) 301.809,00 301.809,00
Frh 553010 Bestattungsdienst 71.566,29 71.566,29
UwA 561010 Technischer Umweltschutz 3.000,00 3.000,00
Ref. IV 243900 Aufgaben der zentralen Schulverwaltung 11.604,96 11.604,96
SchB 231100 Schulaufwand f. städt. berufl. Schulen 213.745,80 143.308,35
SHA 359100 Verwaltung soziale Hilfen (SHA) 4.514,57 4.000,00
J 365100 Kommunale Kinderkrippen (KiKri) 13.585,00 0,00
J 365101 Kommunale Kindergärten 10.500,00 0,00
J 365200 Kommunale Kinderhorte 56.000,00 0,00
J 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger 8.230,00 8.230,00
J 366100 Kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit 123.860,00 120.000,00
Ref. VI 111118 Konzernsteuerung - Planungs-/Baureferat 5.366,88 5.366,00
H 111700 Tech. Gebäudemanagem., Bauherrenaufgaben 24.326,09 23.008,00
Stpl 511010 Stadtplanung 33.296,63 20.000,00
Vpl 511020 Verkehrsplanung 47.494,70 47.494,70
BoB 521100 Bauordnungsrechtliche Verfahren 2.762,49 2.762,49
BoB 521200 Bauaufsicht und Bauverwaltung 3.909,98 3.909,98
BoB 523001 Denkmalschutz 70,26 70,26
Ref. VII Ref. VII 111119 Konzernsteuerung -Wirtschaftsreferat 2.600,00 0,00
Geo 511040 Geoinformation und Bodenordnung 94.830,00 94.830,00
ML 573010 Marktwesen 7.776,00 0,00
Summe 5.852.570,31 5.185.320,21

13.07.2022 Haushaltsreste 2021 K3, K5, I1 1 von 2

Geschäfts- bereich/ Referat 2021 Dienststelle/ Budgetbereich Produkt Bezeichnung möglicher übertragbarer Haushaltsrest nach Corona- Korrektur in Euro übertragener Haushaltsrest in Euro
Teilbudget K3
Ref. IV Ref. V SpS Z421010009/ 63125800 Zuschuss Bädernutzung 204.145,43 204.145,43
SpS Z421010012/ 63115000 Unterstützung Sportvereine 237.732,21 237.732,21
J Z365300011 / 63115000 Förderkonzept Kindertageseinrichtungen freie Träger 892.364,00 0,00
Summe 1.334.241,64 441.877,64
Teilbudget K5
Ref. VII LA 111720 Aufwendungen zur Sanierung von Altlasten 490.128,07 490.000,00
Summe 490.128,07 490.000,00

13.07.2022 Haushaltsreste 2021 K3, K5, I1 2 von 2

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