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← Sitzung der Opernhaus-Kommission (08.07.2022)

TISCHVORLAGEN zu TOP 3

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der

Opernhaus-Kommission

- geänderter Sitzungsbeginn -

08.07.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 TISCHVORLAGEN 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 3 Ergebnisse und Empfehlungen des städtebaulichen Gutachterverfahrens zur 4 Verortung des Operninterims in und an der Kongresshalle Sitzungsvorlage 2. BM/022/2022 4 01_Zusammenfassung Ergebnis Gutachterverfahren zur Standortbestimmung 8 (TISCHVORLAGE) 2. BM/022/2022

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder der Opernhaus-Kommission

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 06.07.2022

TISCHVORLAGEN ZUR SITZUNG DER OPERNHAUS-KOMMISSION AM 08.07.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

3. Ergebnisse und Empfehlungen des städtebaulichen Empfehlung

Gutachterverfahrens zur Verortung des Operninterims in und an

der Kongresshalle

Lehner, Julia, Prof. Dr.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

ÖÖ 33

Beschlussvorlage 2. BM/022/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 08.07.2022 öffentlich Empfehlung

Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Ergebnisse und Empfehlungen des städtebaulichen Gutachterverfahrens zur Verortung des

Operninterims in und an der Kongresshalle

Anlagen: 01_Zusammenfassung Ergebnis Gutachterverfahren zur Standortbestimmung (TISCHVORLAGE)

Sachverhalt (kurz): Ausgehend von dem Beschluss des Stadtrats vom 15. Dezember 2021, wonach im "Rahmen des Vergabeverfahrens [von Planungsleistungen für das Operninterim] von den Bietern Fachbeiträge zu einer denkbaren Platzierung des Ergänzungsbaus abgefragt werden" sollen, hat die Verwaltung im Rahmen einer parallelen Mehrfachbeauftragung am 2. Mai 2022 insgesamt acht international renommierte Architekturbüros mit städtebaulichen Gutachten beauftragt. Im Rahmen eines Hearings, das im Live-Stream aus dem Z-Bau übertragen wurde, waren am 16. Mai insgesamt 60 Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Akteure der Stadtgesellschaft eingeladen, ihre Positionen öffentlich zu formulileren und in das Verfahren einzubringen.

Nach einer fachlichen Vorprüfung durch das verfahrensbetreuende Büro C4C Berlin werden die acht Büros am 30. Juni 2022 ihre Gutachten präsentieren. Ein hochkarätig besetztes, neunköpfiges Beratungsgremium wird die Entwürfe bewerten und eine Empfehlung an die Opernhauskommission und den Stadtrat formulieren.

Die Verwaltung wird über das Gutachterverfahren berichten und die Empfehlung des Bewertungsgremiums zur Aussprache vorstellen. Die Opernhauskommission spricht ihrerseits eine Empfehlung an den Stadtrat zur Beschlussfassung am 20. Juli 2022 aus.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Empfehlungsvorschlag: VERSION A Die Kommission schließt sich der Empfehlung des Bewertungsgremiums vom 30. Juni 2022 an und empfiehlt dem Stadttrat, den in der Empfehlung benannten Standort für den Ergänzungsbau für die weiteren Planungen festzulegen.

Angesichts des knappen Zeitrahmens soll die Verwaltung damit beauftragt werden, ein Verfahren zur gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am vorgeschlagenen Standort zeitnah einzuleiten.

VERSION B Die Kommission schließt sich der Empfehlung des Bewertungsgremiums vom 30. Juni 2022 nicht an und empfiehlt dem Stadttrat, den Standort XXX für den Ergänzungsbau für die weiteren Planungen festzulegen.

Angesichts des knappen Zeitrahmens soll die Verwaltung damit beauftragt werden, ein Verfahren zur gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am vorgeschlagenen Standort zeitnah einzuleiten.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhauskommission vom 8. Juli 2022 zum Beschluss.

ÖÖ 33

Gutachterverfahren zur Standortbestimmung für eine Ausweichspielstätte der

Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg

Im Rahmen eines Gutachterverfahrens hat ein aus hochrangigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft bestehendes Auswahlgremium am 30. Juni 2022 in persönlicher Sitzung eine Empfehlung für einen Standort einer Ausweichspielstätte der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg auf dem Areal der Kongresshalle abgegeben.

Die Empfehlung des Auswahlgremiums im Wortlaut:

„Das Entscheidungsgremium im Gutachterverfahren ‚Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg‘ hat in nichtöffentlicher Sitzung am 30. Juni 2022 die Empfehlung ausgesprochen, den Ergänzungsbau für das Interim von Oper und Tanz des Staatstheaters Nürnberg im sogenannten Innenhof der Kongresshalle zu platzieren. Das Gremium empfiehlt weiterhin, den Ergänzungsbau – der Bühnenraum, Orchestergraben, Zuschauerraum und Nebenräume umfasst – an der nordwestlichen Innenseite des Kongresshallen-Torsos zu verorten. Die Funktionsräume des Theaterbetriebs sollen sich im Bestand der Kongresshalle in Anbindung an den Ergänzungsbau befinden.

Das Gremium ist mit großer Mehrheit überzeugt, dass die Gesamtwirkung des Innenhofs unwesentlich beeinträchtigt und insbesondere die architektonische Intervention von Günther Domenig aus dem Jahre 2001 in ihrer Wirkung nicht geschmälert wird. Der Relevanz der Kongresshalle für die Erinnerungskultur und die Bildungsarbeit wird umfassend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden die bisherigen Nutzungen in und im Umgriff der Kongresshalle nicht beeinträchtigt. Sie prägen weiterhin ohne Einschränkung die vielfältige demokratische Nutzung und Aneignung des Geländes.

Eine Positionierung des Ergänzungsbaus im Innenhof berücksichtigt zentrale ökologische Aspekte und ist Kriterien der Nachhaltigkeit verpflichtet: der Gewässerschutz bleibt gewährleistet; Eingriffe in den Baumbestand im Umgriff der Kongresshalle sind nicht notwendig; Ersatz- Habitate sind zu schaffen.

Ein Ergänzungsbau an der nordwestlichen Seite des Innenhofs garantiert schließlich eine zwingende funktionale und architektonische Verschränkung mit dem Bestand der Kongresshalle, in dem die verbleibenden Funktionsräume für das Interim untergebracht werden sollen. Diese Verschränkung verringert den Flächenbedarf für den Ergänzungsbau und scheint insofern wirtschaftlich.

Die Entscheidung für den Standort stärkt die Perspektiven zukünftiger Auseinandersetzungen und Nutzungen. Der Ergänzungsbau im Innenhof hat das Potential, dazu beizutragen, diesen historisch kontaminierten Ort wahrzunehmen und im demokratisch künstlerischen Sinn zu nutzen.“

Zur Ermittlung eines geeigneten Standorts für einen ergänzenden Aufführungssaal im Areal der Kongresshalle hatte die Stadt Nürnberg mit dem 3. Mai 2022 ein Gutachterverfahren angestoßen. Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros hatten sich auf Einladung der Stadt Nürnberg an der Formulierung eines Standortvorschlags beteiligt.

Die nun erfolgte Empfehlung der Jury bildet die Grundlage für die kommunalpolitischen Debatten und Entscheidungsprozesse. Zunächst berät am 8. Juli 2022 die Opernhauskommission des Stadtrats die Empfehlung des Fachgremiums. Die letztgültige Entscheidung über den Standort eines Ergänzungsbaus im Areal der Kongresshalle für das Staatstheater Nürnberg wird in der Sitzung des Nürnberger Stadtrats am 20. Juli 2022 getroffen.

Die Mitglieder der Jury waren:

 Prof. Dr. Norbert Frei, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena  Prof. Nadja Letzel, Architektin und Studiendekanin, Professorin für Entwerfen und Bauen im Bestand an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm  Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, Generalkonservator, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege  Birgit Rapp, Architektin, Amsterdam, Mitglied der Stadtgestaltungskommission der Stadt München  Dr. Rachel Salamander, Literaturwissenschaftlerin und Publizistin  Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland  Prof. Dr. Jörg Skriebeleit, Leiter der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Honorarprofessor an der Universität Regensburg; Direktor Zentrum Erinnerungskultur  Prof. Dr. Stephan Trüby, Leiter des Instituts für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen an der Universität Stuttgart

Als sachverständige Beraterinnen und Berater haben an der Sitzung teilgenommen:

 Prof. Dr. Charlotte Bühl-Gramer, Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte an der FAU, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für den Erinnerungsort ehemaliges Reichsparteitagsgelände Nürnberg  Dr. Axel Drecoll, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für den Erinnerungsort ehemaliges Reichsparteitagsgelände Nürnberg  Prof. Jens-Daniel Herzog, Staatsintendant des Staatstheaters Nürnberg  Werner Karg, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus  Marcus König, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg  Prof. Dr. Julia Lehner, Bürgermeisterin der Stadt Nürnberg  Daniel F. Ulrich, Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg

Alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften waren eingeladen, mit je einer Beobachterin oder einem Beobachter die Sitzung zu verfolgen; anwesend waren:

 Andreas Kriegelstein, Vorsitzender der CSU-Fraktion  Christine Kayser, Mitglied der SPD-Fraktion  Achim Mletzko, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  Alexandra Thiele („Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026“)  Ernesto Buholzer Sepúlveda („Bunte-AG“)

Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros folgten der Einladung der Stadt Nürnberg, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Deutlich wurde hierbei die internationale Relevanz, die dem Gesamtvorhaben zugeschrieben wird. Die eingeladenen Büros besitzen fundierte Expertise bei der Errichtung von großen, emblematischen und repräsentativen Kulturbauten. Weltweit waren und sind sie beteiligt an Planung und Errichtung großer Opern- und Konzerthäuser und weiterer Kultureinrichtungen. Im Einzelnen handelt es sich um:

 bez + kock architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart  BIG Bjarke Ingels Group, Copenhagen, New York, London, Barcelona, Shenzhen  Glöckner Architekten GmbH, Nürnberg  gmp International GmbH, Hamburg, Berlin, Aachen, Shanghai, Peking, Shenzhen, Hanoi  Hilmer Sattler Ahlers Albrecht Gesellschaft von Architekten mbH, München, Berlin  LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart  Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin  Snøhetta AS, Oslo, New York, Innsbruck, San Francisco, Paris, Hong Kong, Adelaide

Die genannten Büros waren seit dem 3. Mai 2022 aufgefordert, ein Gutachten zur Standortfrage eines für ein Operninterim notwendigen Ergänzungsbaus auf dem Areal um die Kongresshalle zu entwickeln und zu formulieren. Die Grundlagen der Befassung waren in einer umfangreichen Aufgabenbeschreibung detailliert erläutert.

Die für einen Vorschlag zu einem geeigneten Standort zu beachtenden Kriterien wurden in dieser Aufgabenbeschreibung klar hinterlegt und betrafen Aspekte aus Städtebau, Architektur, Funktionalität, Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Wirtschaftlichkeit und den Zeitpunkt der Umsetzbarkeit. Im Einzelnen wurden folgende Kriterien formuliert:

Städtebau/ Architektur  Planungsrecht – § 34 oder 35 BauGB  Architektonische Einbindung in das Gesamtensemble

 Umgang mit den erinnerungskulturellen Dimensionen des Gebäudes bzw. des Geländes  Einbindung in die Bedarfe der unmittelbar betroffenen Nutzerinnen und Nutzern  Einbindung in die übergreifende Entwicklung des Kulturstandortes Kongresshalle mit Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Nürnberger Symphoniker, Ermöglichungsräume und Depots  Verkehrs- und stadtplanerische Lösung – Anbindung an ÖPNV, Parkraummanagement

Funktionalität  Unterbringung aller erforderlichen Funktionen im Interimsbau  Funktional und architektonisch sinnvolle Anbindung des Interimsbaus an den Bestand  Funktionale Verschränkung von Operninterim und Ermöglichungsräumen  Andienung  Erreichbarkeit von ÖPNV (Länge bis zum Eingang)

Umweltschutz/ Naturschutz/ Gewässerschutz/ Bodenschutz  Ökologisches Gesamtkonzept  Schutz von Flora und Fauna  Gewässerschutz  Flächenversiegelung

Wirtschaftlichkeit  Geschätzte Baukosten unter Berücksichtigung von Gründungsaufwand, bauphysikalischem Aufwand, Verdrängung bereits vorhandener Nutzungen und der ökologischen Gesamtsituation  Nachnutzbarkeit und Nachhaltigkeit

Termine  Umsetzbarkeit bis 2025  Erfordernis diverser Erlaubnis-/ Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Naturschutzrecht, Denkmalschutzrecht etc.)

Entwürfe

Alle Entwürfe und Texte zu den eingereichten Vorschlägen sind einsehbar unter https://go.nuernberg.de/standort

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