Sitzungsunterlagen
Sitzung der
Opernhaus-Kommission
- geänderter Sitzungsbeginn -
08.07.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) 4 Bericht 2. BM/020/2022 4 TOP Ö 2 Sachstandsbericht zur Ausweichspielstätte für das Staatstheater Nürnberg in 7 der Kongresshalle Bericht 2. BM/021/2022 7 * TOP Ö 3 Ergebnisse und Empfehlungen des städtebaulichen Gutachterverfahrens zur 11 Verortung des Operninterims in und an der Kongresshalle Sitzungsvorlage 2. BM/022/2022 11 01_Zusammenfassung Ergebnis Gutachterverfahren zur Standortbestimmung 15 (TISCHVORLAGE) 2. BM/022/2022 TOP Ö 4 Bedarfsprogramm (BP) für das Bauvorhaben Opernhaus 19 Sitzungsvorlage 2. BM/023/2022 19
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung der Opernhaus-Kommission
Sitzungszeit
Freitag, 08.07.2022, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) Bericht
Ulrich, Daniel
2. Sachstandsbericht zur Ausweichspielstätte für das Staatstheater Bericht
Nürnberg in der Kongresshalle 2. BM/021/2022
Ulrich, Daniel
3. Ergebnisse und Empfehlungen des städtebaulichen Empfehlung
Gutachterverfahrens zur Verortung des Operninterims in und an 2. BM/022/2022
der Kongresshalle
- Unterlagen werden nachgereicht -
Lehner, Julia, Prof. Dr.
4. Bedarfsprogramm (BP) für das Bauvorhaben Opernhaus Empfehlung
- Anlagen (siehe TOP 3 der OpernhK vom 13.05.2022) -
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.05.2022,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 08.07.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH)
Bericht: In seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat beschlossen, "die Sparten 'Musiktheater' und 'Ballett' des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten" und die Verwaltung mit Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden Konzepts zu Sanierung, Interim usw. beauftragt.
Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März und 13. Mai 2022 berichtet. In der Sitzung wird die Verwaltung über den aktuellen Sachstand berichten.
Der in der Sitzung am 13. Mai 2022 eingebrachte Bedarfsplan (BP) für das BOH ist Gegenstand von TOP 4 dieser Sitzung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 08.07.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstandsbericht zur Ausweichspielstätte für das Staatstheater Nürnberg in der
Kongresshalle
Bericht: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen, dass die "weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll, dass "Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zeitnah" einzuleiten sind und dass im "Rahmen des Vergabeverfahrens (…) von den Bietern Fachbeiträge zu einer denkbaren Platzierung des Ergänzungsbaus abgefragt werden" sollen.
Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März und 13. Mai 2022 berichtet; insbesondere wurde vorgetragen, dass zur Vorbereitung einer Entscheidung des Stadtrats über die Platzierung des notwendigen Ergänzungsbaus in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 ein Gutachterverfahren durchgeführt wird.
Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang der Planungen und Vergaben berichten. Das Gutachterfahren zur Verortung des Ergänzungsbaus ist Gegenstand von TOP 3 dieser Sitzung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 08.07.2022 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Ergebnisse und Empfehlungen des städtebaulichen Gutachterverfahrens zur Verortung des
Operninterims in und an der Kongresshalle
Anlagen: 01_Zusammenfassung Ergebnis Gutachterverfahren zur Standortbestimmung (TISCHVORLAGE)
Sachverhalt (kurz): Ausgehend von dem Beschluss des Stadtrats vom 15. Dezember 2021, wonach im "Rahmen des Vergabeverfahrens [von Planungsleistungen für das Operninterim] von den Bietern Fachbeiträge zu einer denkbaren Platzierung des Ergänzungsbaus abgefragt werden" sollen, hat die Verwaltung im Rahmen einer parallelen Mehrfachbeauftragung am 2. Mai 2022 insgesamt acht international renommierte Architekturbüros mit städtebaulichen Gutachten beauftragt. Im Rahmen eines Hearings, das im Live-Stream aus dem Z-Bau übertragen wurde, waren am 16. Mai insgesamt 60 Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Akteure der Stadtgesellschaft eingeladen, ihre Positionen öffentlich zu formulileren und in das Verfahren einzubringen.
Nach einer fachlichen Vorprüfung durch das verfahrensbetreuende Büro C4C Berlin werden die acht Büros am 30. Juni 2022 ihre Gutachten präsentieren. Ein hochkarätig besetztes, neunköpfiges Beratungsgremium wird die Entwürfe bewerten und eine Empfehlung an die Opernhauskommission und den Stadtrat formulieren.
Die Verwaltung wird über das Gutachterverfahren berichten und die Empfehlung des Bewertungsgremiums zur Aussprache vorstellen. Die Opernhauskommission spricht ihrerseits eine Empfehlung an den Stadtrat zur Beschlussfassung am 20. Juli 2022 aus.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Empfehlungsvorschlag: VERSION A Die Kommission schließt sich der Empfehlung des Bewertungsgremiums vom 30. Juni 2022 an und empfiehlt dem Stadttrat, den in der Empfehlung benannten Standort für den Ergänzungsbau für die weiteren Planungen festzulegen.
Angesichts des knappen Zeitrahmens soll die Verwaltung damit beauftragt werden, ein Verfahren zur gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am vorgeschlagenen Standort zeitnah einzuleiten.
VERSION B Die Kommission schließt sich der Empfehlung des Bewertungsgremiums vom 30. Juni 2022 nicht an und empfiehlt dem Stadttrat, den Standort XXX für den Ergänzungsbau für die weiteren Planungen festzulegen.
Angesichts des knappen Zeitrahmens soll die Verwaltung damit beauftragt werden, ein Verfahren zur gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am vorgeschlagenen Standort zeitnah einzuleiten.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhauskommission vom 8. Juli 2022 zum Beschluss.
Gutachterverfahren zur Standortbestimmung für eine Ausweichspielstätte der
Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg
Im Rahmen eines Gutachterverfahrens hat ein aus hochrangigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft bestehendes Auswahlgremium am 30. Juni 2022 in persönlicher Sitzung eine Empfehlung für einen Standort einer Ausweichspielstätte der Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg auf dem Areal der Kongresshalle abgegeben.
Die Empfehlung des Auswahlgremiums im Wortlaut:
„Das Entscheidungsgremium im Gutachterverfahren ‚Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg‘ hat in nichtöffentlicher Sitzung am 30. Juni 2022 die Empfehlung ausgesprochen, den Ergänzungsbau für das Interim von Oper und Tanz des Staatstheaters Nürnberg im sogenannten Innenhof der Kongresshalle zu platzieren. Das Gremium empfiehlt weiterhin, den Ergänzungsbau – der Bühnenraum, Orchestergraben, Zuschauerraum und Nebenräume umfasst – an der nordwestlichen Innenseite des Kongresshallen-Torsos zu verorten. Die Funktionsräume des Theaterbetriebs sollen sich im Bestand der Kongresshalle in Anbindung an den Ergänzungsbau befinden.
Das Gremium ist mit großer Mehrheit überzeugt, dass die Gesamtwirkung des Innenhofs unwesentlich beeinträchtigt und insbesondere die architektonische Intervention von Günther Domenig aus dem Jahre 2001 in ihrer Wirkung nicht geschmälert wird. Der Relevanz der Kongresshalle für die Erinnerungskultur und die Bildungsarbeit wird umfassend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden die bisherigen Nutzungen in und im Umgriff der Kongresshalle nicht beeinträchtigt. Sie prägen weiterhin ohne Einschränkung die vielfältige demokratische Nutzung und Aneignung des Geländes.
Eine Positionierung des Ergänzungsbaus im Innenhof berücksichtigt zentrale ökologische Aspekte und ist Kriterien der Nachhaltigkeit verpflichtet: der Gewässerschutz bleibt gewährleistet; Eingriffe in den Baumbestand im Umgriff der Kongresshalle sind nicht notwendig; Ersatz- Habitate sind zu schaffen.
Ein Ergänzungsbau an der nordwestlichen Seite des Innenhofs garantiert schließlich eine zwingende funktionale und architektonische Verschränkung mit dem Bestand der Kongresshalle, in dem die verbleibenden Funktionsräume für das Interim untergebracht werden sollen. Diese Verschränkung verringert den Flächenbedarf für den Ergänzungsbau und scheint insofern wirtschaftlich.
Die Entscheidung für den Standort stärkt die Perspektiven zukünftiger Auseinandersetzungen und Nutzungen. Der Ergänzungsbau im Innenhof hat das Potential, dazu beizutragen, diesen historisch kontaminierten Ort wahrzunehmen und im demokratisch künstlerischen Sinn zu nutzen.“
Zur Ermittlung eines geeigneten Standorts für einen ergänzenden Aufführungssaal im Areal der Kongresshalle hatte die Stadt Nürnberg mit dem 3. Mai 2022 ein Gutachterverfahren angestoßen. Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros hatten sich auf Einladung der Stadt Nürnberg an der Formulierung eines Standortvorschlags beteiligt.
Die nun erfolgte Empfehlung der Jury bildet die Grundlage für die kommunalpolitischen Debatten und Entscheidungsprozesse. Zunächst berät am 8. Juli 2022 die Opernhauskommission des Stadtrats die Empfehlung des Fachgremiums. Die letztgültige Entscheidung über den Standort eines Ergänzungsbaus im Areal der Kongresshalle für das Staatstheater Nürnberg wird in der Sitzung des Nürnberger Stadtrats am 20. Juli 2022 getroffen.
Die Mitglieder der Jury waren:
Prof. Dr. Norbert Frei, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Prof. Nadja Letzel, Architektin und Studiendekanin, Professorin für Entwerfen und Bauen im Bestand an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, Generalkonservator, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Birgit Rapp, Architektin, Amsterdam, Mitglied der Stadtgestaltungskommission der Stadt München Dr. Rachel Salamander, Literaturwissenschaftlerin und Publizistin Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Prof. Dr. Jörg Skriebeleit, Leiter der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Honorarprofessor an der Universität Regensburg; Direktor Zentrum Erinnerungskultur Prof. Dr. Stephan Trüby, Leiter des Instituts für Grundlagen moderner Architektur und Entwerfen an der Universität Stuttgart
Als sachverständige Beraterinnen und Berater haben an der Sitzung teilgenommen:
Prof. Dr. Charlotte Bühl-Gramer, Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte an der FAU, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für den Erinnerungsort ehemaliges Reichsparteitagsgelände Nürnberg Dr. Axel Drecoll, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für den Erinnerungsort ehemaliges Reichsparteitagsgelände Nürnberg Prof. Jens-Daniel Herzog, Staatsintendant des Staatstheaters Nürnberg Werner Karg, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Marcus König, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Prof. Dr. Julia Lehner, Bürgermeisterin der Stadt Nürnberg Daniel F. Ulrich, Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg
Alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften waren eingeladen, mit je einer Beobachterin oder einem Beobachter die Sitzung zu verfolgen; anwesend waren:
Andreas Kriegelstein, Vorsitzender der CSU-Fraktion Christine Kayser, Mitglied der SPD-Fraktion Achim Mletzko, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Alexandra Thiele („Die Ausschussgemeinschaft 2020-2026“) Ernesto Buholzer Sepúlveda („Bunte-AG“)
Acht renommierte nationale und internationale Architekturbüros folgten der Einladung der Stadt Nürnberg, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Deutlich wurde hierbei die internationale Relevanz, die dem Gesamtvorhaben zugeschrieben wird. Die eingeladenen Büros besitzen fundierte Expertise bei der Errichtung von großen, emblematischen und repräsentativen Kulturbauten. Weltweit waren und sind sie beteiligt an Planung und Errichtung großer Opern- und Konzerthäuser und weiterer Kultureinrichtungen. Im Einzelnen handelt es sich um:
bez + kock architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart BIG Bjarke Ingels Group, Copenhagen, New York, London, Barcelona, Shenzhen Glöckner Architekten GmbH, Nürnberg gmp International GmbH, Hamburg, Berlin, Aachen, Shanghai, Peking, Shenzhen, Hanoi Hilmer Sattler Ahlers Albrecht Gesellschaft von Architekten mbH, München, Berlin LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG, Stuttgart Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin Snøhetta AS, Oslo, New York, Innsbruck, San Francisco, Paris, Hong Kong, Adelaide
Die genannten Büros waren seit dem 3. Mai 2022 aufgefordert, ein Gutachten zur Standortfrage eines für ein Operninterim notwendigen Ergänzungsbaus auf dem Areal um die Kongresshalle zu entwickeln und zu formulieren. Die Grundlagen der Befassung waren in einer umfangreichen Aufgabenbeschreibung detailliert erläutert.
Die für einen Vorschlag zu einem geeigneten Standort zu beachtenden Kriterien wurden in dieser Aufgabenbeschreibung klar hinterlegt und betrafen Aspekte aus Städtebau, Architektur, Funktionalität, Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Wirtschaftlichkeit und den Zeitpunkt der Umsetzbarkeit. Im Einzelnen wurden folgende Kriterien formuliert:
Städtebau/ Architektur Planungsrecht – § 34 oder 35 BauGB Architektonische Einbindung in das Gesamtensemble
Umgang mit den erinnerungskulturellen Dimensionen des Gebäudes bzw. des Geländes Einbindung in die Bedarfe der unmittelbar betroffenen Nutzerinnen und Nutzern Einbindung in die übergreifende Entwicklung des Kulturstandortes Kongresshalle mit Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, Nürnberger Symphoniker, Ermöglichungsräume und Depots Verkehrs- und stadtplanerische Lösung – Anbindung an ÖPNV, Parkraummanagement
Funktionalität Unterbringung aller erforderlichen Funktionen im Interimsbau Funktional und architektonisch sinnvolle Anbindung des Interimsbaus an den Bestand Funktionale Verschränkung von Operninterim und Ermöglichungsräumen Andienung Erreichbarkeit von ÖPNV (Länge bis zum Eingang)
Umweltschutz/ Naturschutz/ Gewässerschutz/ Bodenschutz Ökologisches Gesamtkonzept Schutz von Flora und Fauna Gewässerschutz Flächenversiegelung
Wirtschaftlichkeit Geschätzte Baukosten unter Berücksichtigung von Gründungsaufwand, bauphysikalischem Aufwand, Verdrängung bereits vorhandener Nutzungen und der ökologischen Gesamtsituation Nachnutzbarkeit und Nachhaltigkeit
Termine Umsetzbarkeit bis 2025 Erfordernis diverser Erlaubnis-/ Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Naturschutzrecht, Denkmalschutzrecht etc.)
Entwürfe
Alle Entwürfe und Texte zu den eingereichten Vorschlägen sind einsehbar unter https://go.nuernberg.de/standort
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 08.07.2022 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bedarfsprogramm (BP) für das Bauvorhaben Opernhaus
Sachverhalt (kurz): Die Stiftung Staatstheater Nürnberg (STN) hat, unterstützt durch externe Projektentwickler und Fachplaner sowie durch die Verwaltung, ein mehrteiliges Nutzerbedarfsprogramm (NBP) für das Bauvorhaben Opernhaus (BOH) erstellt. Es wurde am 28. Juli 2021 in der Opernhauskommission eingebracht und in der Sitzung am 22. Oktober 2021 diskutiert. Ziel dabei war es, Anmerkungen der Kommissionmitglieder zum NBP zu hören sowie inhaltliche Wünsche und Anregungen aufzunehmen, um sie im Rahmen der anschließenden Vertiefungsphase zum NBP einarbeiten zu können. Explizit (noch) nicht beabsichtigt war 2021 eine Empfehlung für eine Beschlussfassung durch den Rat.
Seit dieser "Ersten Lesung" im Oktober 2021 wurde das NBP zum Bedarfsplan (BP) fortgeschrieben und weiterentwickelt. Fachlich begleitet wurde die Vertiefungsphase vom Berliner Büro C4C, dessen Aufgabe einerseits eine kritische externe Analyse und Evaluation der erarbeiteten Ergebnisse und andererseits die Vertiefung einzelner Themenbereiche in Workshops und Arbeitskreisen war.
Nachdem Mitarbeiter des Büros C4C in der Sitzung der Kommission am 25. März 2022 erste Erkenntnisse ihrer Arbeit vorgestellt haben, hat die Verwaltung in der Sitzung am 13. Mai 2022 das BP in die Kommission eingebracht. Es konsolidiert das NBP, ergänzt es (insbesondere um ein Papier zu bühnentechnischen Anforderungen) und identifiziert noch offene Fragen, die im weiteren Planungsverlauf beantwortet werden müssen. Damit beschreibt das BP abschließend die Bedarfe im BOH und stellt die verbindliche Grundlage für alle weiteren Planungsschritte im BOH dar. Insbesondere ist das BP die Grundlage der anstehenden Objektplanung.
Der Vorstand der Stiftung STN hat in der Kommissionssitzung am 13. Mai 2022 zu Protokoll gegeben, dass die im BP beschriebenen Bedarfe die Anforderungen des STN in vollem Umfang erfüllen. Auch das zwischenzeitlich mit der Projektsteuerung beauftragte Büro Stein und Partner Projektmanagement, München/ Berlin, hat die Plausibilität und Angemessenheit der formulierten Bedarfe testiert und in der Sitzung zu Protokoll gegeben.
Die Kommission hat in derselben Sitzung empfohlen, die Unterlagen zum BP dem Stiftungsrat der Stiftung STN zuzuleiten. Mit dieser Empfehlung verbunden hat sie die Bitte an den Stiftungsrat, ihr für ihre Befassung mit dem BP eine Einschätzung/ Stellungnahme des Stiftungsrats zum BP zukommen zu lassen. Der Stiftungsrat der Stiftung STN hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 das BP zur Kenntnis genommen und damit die o.g. Aussage des Stiftungsvorstands bestätigt.
Nachdem sämtliche Unterlagen der Kommission im Mai vorgelegt und ihre grundsätzliche Struktur sowie die zentralen Inhalte in der Sitzung am 13. Mai 2022 vorgestellt wurden, wird die Verwaltung in der Sitzung keine Erläuterung der Papiere und ihrer Inhalte präsentieren, um den Mitgliedern der Kommission ausreichend Zeit zur Diskussion zu geben. Mitarbeiter des Verfasserbüros C4C, des STN und der Verwaltung stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Wie mit der Einbringung der Unterlagen im Mai 2022 bereits kommuniziert und in der Sitzung der Kommission am 13. Mai 2022 anhand des vorgestellten Zeitplans verdeutlicht, ist eine Beschlussfassung über den BP zeitnah erforderlich und für die Sitzung des Stadtrats am 20. Juli 2022 vorgesehen. Die Verwaltung bittet die Kommission daher darum, dem Stadtrat für diese Sitzung eine Beschlussfassung über den BP als verbindliche Grundlage aller weiteren Planungen im BOH zu empfehlen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt bei.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Empfehlungsvorschlag: Die Kommission empfiehlt, den Bedarfsplan für das Bauvorhaben Opernhaus am Richard- Wagner-Platz in der samt aller Anlagen am 13. Mai 2022 in die Kommission eingebrachten Form zu beschließen.
Der Bedarfsplan beschreibt abschließend die Bedarfe des Staatstheaters Nürnberg und stellt die verbindliche Grundlage für alle weiteren Planungsschritte im Bauvorhaben Opernhaus dar.
Mit der Beschlussfassung über den Bedarfsplan ist die Phase der Bedarfsermittlung abgeschlossen.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erhebt die Empfehlung der Opernhauskommission vom 8. Juli 2022 zum Beschluss.