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Schreiben des Bayer. Städtetags und Landkreistags vom 30.06.2022

Anlage · 08.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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Städtetc

Bayerischer Landkreistaq, Bezirksverband Mittelfranken. 90513 Zirndorf

Herrn Oberbürgermeister Marcus König Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

Zirndorf, 30.06.2022

Bürgerbegehren 365-Euro-Ticket in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie der aktuellen Berichterstattung in den Medien zu entnehmen ist, haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Nürnberg eine ausreichende Zahl von Unterschriften gesammelt, so dass der Nürnberger Stadtrat sich wohl in Kürze mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO befassen wird.

Die Gremien des VGN hatten sich in den letzten beiden Jahren mehrfach mit diesem Thema befasst - zuletzt in der Sitzung des Grundvertragsausschusses des VGN am 16.12.2021. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Reihe von Grundvertrags-Partnern damals eine Einführung des Tickets im VGN strikt abgelehnt hat. Im Ergebnis wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst: „Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines 365-Euro-Tickets VGN für Alle in einem verbundweiten Modell zum 01.01.2023 nicht möglich. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist eine Einführung auch nicht konsensfähig.“

Zwar kann die Stadt Nürnberg nach Grundvertrag Art. 8 (5) einnahmenmindernde Tarifmaßnahmen (wie beim Sozialticket) verlangen und das bestehende VGN-Tarifprodukt Jahres-Abo der Tarifstufe A auf 365 € verbilligen, wenn sie die Einnahmeverluste dem VGN komplett ausgleicht. Um eine Mobilitätswende im VGN-Gebiet zu erreichen und damit Pendlerinnen und Pendler für den öffentlichen Nahverkehr zu gewinnen, müssten wir allerdings unsere knappen Mittel vor allem in Angebotsverbesserungen investieren anstatt in Ticketvergünstigungen für Alle, also noch nicht einmal gezielt für Menschen, die sich das Ticket nicht leisten können. Für diesen Personenkreis hat die Stadt Nürnberg im übrigen bereits 2021 das „Sozialticket“ eingeführt. Eine Investition ins Angebot stellt eine deutlich effizientere Mittelverwendung dar. Das zeigen die Erfahrungen bei Angebotsverbesserungen und das Gutachten zum 365-Euro-Ticket.

Das Bürgerbegehren hat darüber hinaus in Frage 3 formuliert, dass die Stadt Nürnberg die für 2023 geplanten Fahrpreiserhöhungen im VGN ablehnen soll. Hierzu stellen wir fest, dass sich die Stadt Nürnberg mit ihrer Zustimmung zum VGN Mobilitätsindex vertraglich gebunden hat, die Fortschreibung der Fahrpreise bis zum 31.12.2027 nach diesem Verfahren durchzuführen. Das neue Verfahren wurde nicht zuletzt auf Bestreben der Stadt Nürnberg eingeführt, künftig nicht nur den „VGN-Warenkorb“ als Basis der Fahrpreisentwicklung heran zu ziehen, sondern hälftig auch die reale Einkommensentwicklung der Fahrgäste zu berücksichtigen. Gerade vor den Hintergrund der aktuell steigenden Lebenshaltungskosten wird das eine nicht zu unterschätzende dämpfende

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Bayerischer

LANDKREISTAG

Städtetag

Wirkung gegenüber den bisherigen „Atzelsberger Beschlüssen“ entfalten. Der Nürnberger Stadtrat hat wohl auch deshalb dem neuen Verfahren in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit sehr großer Mehrheit zugestimmt!

Durch die Bildung des VGN hat unsere Region sehr frühzeitig die Weichen richtig gestellt und eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs über Gebietsgrenzen hinweg möglich gemacht. Der VGN ist ein Erfolgsmodell in Bayern und Deutschland. Es ist daher im Interesse aller Grundvertragspartner, die Zukunft unseres Verkehrsverbundes nicht zu gefährden; er ist die Basis für eine erfolgreiche Verkehrswende in der Metropolregion. Der Grundgedanke des Verbundes ist gemeinsam gute Lösungen zu erarbeiten (z.B. der neue e-Tarif EGON, das Innovationspaket im VGN oder der Strategieprozess). Das setzt Verständnis füreinander voraus und schließt Alleingänge aus. Diese widersprechen den Grundprinzipien und dem Geist unseres Verkehrsverbundes.

Wir hoffen deshalb, dass die Stadt Nürnberg mit uns Weichenstellungen zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten VGN-Gebiet vornimmt und nicht durch einen Alleingang ein Auseinanderbrechen in Gang setzt, der die Zukunft unseres Verbundes gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen

Landrat Matthias Dießl Oberbürgermeister Dr. Florian Janik Vorsitzender Bezirksverband Mittelfranken Bezirksvorsitzender kreisfreie Städte Landkreis Fürth Mittelfranken, Bayerischer Städtetag Stadt Erlangen

Vorsitzender Bezirksverband Oberpfalz Landkreis Lichtenfels Landkreis Amberg-Sulzbach

Landrat Alexander Tritthart Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung Landkreis Erlangen-Höchstadt Stadt Fürth

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Landrat Herbert Eckstein Oberbürgermeister Peter Reiß Landkreis Roth Stadt Schwabach

Telefon: 0911/9773-1006 t-eichner@lra-fue.bayern.de Geschäftsstelle: Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 0911/9773-1005 l-benitez@lra-fue.bayern.de 90513 Zirndorf Telefax: 0911/9773-1013

BAYERISCHER

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LANDKREISTAG

Städtetaq

Landrat Dr. Jürgen Ludwig Landrat Armin Kroder Landkreis Ansbach Landkreis Nürnberger-Land

Landrat Manuel WestpWal Landrat i-^lmut Weiß Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Landkreis Neustadt a.d. Aisch- Bad Windsheim

Oberbürgermeister Thomas Deffner Stadt Ansbach

Telefon: 0911/9773-1006 t-eichner@lra-fue.bayern.de Geschäftsstelle: Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 0911/9773-1005 l-benitez@lra-fue.bayern.de 90513 Zirndorf Telefax: 0911/9773-1013

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