Beschlussvorlage OBM/011/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 08.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bürgerbegehren 365 €-Ticket in Nürnberg
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO
Anlagen: Bürgerbegehren Sachverhalt Bewertung der Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets für alle_Ref I_II VGN_Mobilitätsindex_Vereinbarung Ergebnisse_des_Gutachtens_von_civity_2021 Sachverhaltsdarstellung (Stadtrat vom 30.03.2022)
Sachverhalt (kurz):
Die vertretungsberechtigten Personen haben das Bürgerbegehren mit einer ausreichenden Zahl an Unterschriften am 10.06.2022 beim Wahlamt eingereicht. Der Stadtrat hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Die Ziele des Bürgerbegehrens widersprechen aber einzuhaltenden rechtlichen Maßgaben. Das Bürgerbegehren ist daher als unzulässig zurückzuweisen. Der geforderte Bürgerentscheid findet somit nicht statt. Das Bürgerbegehren hat folgende Fragestellungen zum Gegenstand: Sind Sie dafür, dass die Stadt Nürnberg: 1.ein Jahresticket ohne Ausschlusszeiten für 365 Euro zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Nürnberg zum 1. Januar 2023 einführt (ggf. in Form eines Mobilitätspasses), 2.das 2021 eingeführte Sozialticket für monatlich 15 Euro ohne Ausschlusszeiten weiterhin anbietet, 3.die für 2023 geplanten Fahrpreiserhöhungen im VGN ablehnt?“
Die mit Frage 1 geforderte Einführung eines Jahrestickets für 365 Euro widerspricht den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Einem sehr geringen verkehrspolitischen und sozialpolitischen Nutzen stehen sehr hohe Kosten in Höhe von 23,6 Mio. Euro gegenüber. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist als mit den Grundsätzen vernünftigen wirtschaftlichen Handelns schlechthin unvereinbar anzusehen.
Frage 2 des Bürgerbegehrens ist unzulässig und hinfällig, da die Beibehaltung des mit Stadtratsbeschluss vom 17. Juni 2020 eingeführten Sozialtickets (Monatsticket für 15€) nie in Frage stand und erneut, insbesondere für das Jahr 2023, nochmals in der Sitzung durch Beschluss bestätigen werden soll.
Die mit Frage 3 geforderte Ablehnung von Fahrpreiserhöhungen im VGN ist insbesondere wegen entgegenstehender vertraglicher Verpflichtungen der Stadt gegenüber dem VGN unzulässig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II
Beschlussvorschlag:
-
Die mit dem Bürgerbegehren in der dortigen Frage 2 geforderte Beibehaltung des Sozialtickets wird hiermit, insbesondere für das Jahr 2023, nochmals bestätigt.
-
Das Bürgerbegehren „365-€-Ticket für Nürnberg“ wird als unzulässig zurückgewiesen. Der geforderte Bürgerentscheid findet somit nicht statt.