Haushaltssperre

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Sitzung inkl. Nachreichung öffentlich (Stand 29.06.2022)

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

08.07.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Bericht zum Bildungscampus Nürnberg 2022 5 Bericht BCN/003/2022 5 01_Bericht BCN/003/2022 8 TOP Ö 2 Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg 11 (Stadtbibliotheksatzung – StBS) Sitzungsvorlage BCN/001/2022 11 01_Entwurf_StBS BCN/001/2022 15 02_Synopse_StBS BCN/001/2022 20 03_Urheberrechts-Reform_BCN-Vermerk vom 20210929 BCN/001/2022 29 04_Bisherige_StBS BCN/001/2022 31 TOP Ö 3 Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungcampus Nürnberg 36 Sitzungsvorlage BCN/002/2022 36 01_Entwurf_StBGebS samt Anlage BCN/002/2022 40 02_Synopse_StBGebS BCN/002/2022 45 03_Urheberrechts-Reform_BCN-Vermerk vom 20210929 BCN/002/2022 50 04_Bisherige_StBGebS_samt Anlage BCN/002/2022 52 05_ Stk-Vermerk vom 20220609 BCN/002/2022 57 TOP Ö 4 KinderKulturOffensive 58 Bericht KuF/005/2022 58 01_Bericht KuF/005/2022 61 TOP Ö 5 Musikschule Nürnberg: Sachstandsbericht und Darlegung der 64 Herausforderungen und Perspektiven Bericht KuF/002/2022 64 01_Bericht KuF/002/2022 67 TOP Ö 6 Vereins- und Stadtteiltreffpunkt für die Werderau 75 Bericht KuF/003/2022 75 01_Antrag SPD vom 11.06.2021_AN_202_2021 KuF/003/2022 79 TOP Ö 7 Kultur in der Stadt - Zuschüsse 80 Sitzungsvorlage 2. BM/024/2022 80 01_DiversityCheck 2. BM/024/2022 83 02_Empfehlungsliste 2. BM/024/2022 84

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Kulturausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 08.07.2022, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Bericht zum Bildungscampus Nürnberg 2022 Bericht

Lehner, Julia, Prof. Dr.

2. Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Gutachten

Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliotheksatzung – StBS) BCN/001/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

3. Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungcampus Gutachten

Nürnberg BCN/002/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

4. KinderKulturOffensive Bericht

Lehner, Julia, Prof. Dr.

5. Musikschule Nürnberg: Sachstandsbericht und Darlegung der Bericht

Herausforderungen und Perspektiven KuF/002/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

6. Vereins- und Stadtteiltreffpunkt für die Werderau Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.06.2021 KuF/003/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

7. Kultur in der Stadt - Zuschüsse Beschluss

Mittelvergabe 2022 2. BM/024/2022

- Unterlagen werden nachgereicht -

Lehner, Julia, Prof. Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.05.2022,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht zum Bildungscampus Nürnberg 2022

Anlagen: 01_Bericht

Bericht: Der vorliegende Kurzbericht zum Bildungscampus Nürnberg zieht ein Zwischenfazit nach zwei Jahren Corona-Pandemie und gibt einen Überblick über exemplarische Aktivitäten des Bildungszentrums, der Stadtbibliothek und des Planetariums in diesem Zeitraum.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BCN/003/2022

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Programmatik des BCN adressiert die Stadtgesellschaft in ihrer gesamten Vielfalt und Diversität

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BCN/003/2022

Bericht zum Bildungscampus Nürnberg 2022

Bildungscampus

Der vorliegende Kurzbericht zum Bildungscampus Nürnberg zieht ein Zwischenfazit nach zwei Jahren Corona-Pandemie und gibt einen Überblick über exemplarische Aktivitäten des Bildungszentrums, der Stadtbibliothek und des Planetariums in diesem Zeitraum. Seit dem Frühjahr 2022 ist durch den weitgehenden Wegfall der Beschränkungen in allen Bereichen eine deutliche Erholung der Nutzungen zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund aktueller Unsicherheiten durch den Anstieg der Verbraucherpreise sowie einer noch nicht vollständig überwundenen Pandemie bleibt die mittelfristige Dynamik dieser Erholung abzuwarten. Aus einer Reihe von Kundenbefragungen zum Jahreswechsel 2021/22 zeigt sich, dass grundsätzlich eine langfristige Bindung an die Einrichtungen gegeben ist. Vor diesem Hintergrund gilt es die erfolgreiche Arbeit und Ausrichtung des BCN fortzuführen und um weitere Impulse zu ergänzen. Die Zahl der Neuanmeldungen für Bibliotheksausweise (5.200) liegt im Mai 2022 über dem Vergleichswert des Jahres 2019. Auch bei Veranstaltungen (1.700) und Teilnahmen (35.000) konnten bereits im Mai 2022 die Ganzjahreszahlen von 2020 und 2021 wieder übertroffen werden. Bei Entleihungen (559.000) wurden die Vergleichszahlen der Vorjahre überschritten, eine Erholung auf die vorpandemischen Jahre ist daher in naher Zukunft realistisch. Stetiges Wachstum zeigt die Onleihe, die im Jahr 2021 mit 289.000 Ausleihen ein neues Allzeithoch erreichte. Innerhalb des BZ erleichtern die Aufhebung der Gruppengrößenbeschränkung die Rückkehr der Nutzerinnen und Nutzer. Bei den Kursanmeldungen (36.000) konnten im Mai 2022 die Ganzjahreszahlen von 2020 und 2021 bereits wieder übertroffen werden. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten (60.000) übertraf im Jahr 2021 bereits wieder das Jahr 2020. Trotz Einschränkungen wurden im Jahr 2021 über 1.000 Prüfungen am BZ abgenommen (Schulabschlüsse, Goethe, Test Deutsch, Cambridge). Auch hier zeichnet sich durch die Aufhebung der Beschränkungen eine zeitnahe Rückkehr zu den vorpandemischen Ergebnissen ab. In der ZAQ werden jährlich knapp 1.500 Menschen beraten. Auf Grund der technischen Weiterentwicklung des Angebots konnte diese Beratungsleistung auch durch die Pandemie vollständig aufrechterhalten werden. Ende 2021 wurde die Strategie des BCN überarbeitet und fünf künftige Handlungsfelder identifiziert: Angebotsentwicklung, Standortplanung, Personalentwicklung, IT und papierfreier BCN. Neben diesen Handlungsfeldern bilden die Zielgruppenarbeit und die Markenbildung weiterhin die zwei wesentlichen Orientierungspunkte sämtlicher Aktivitäten des BCN. Eine konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden hat sich als Markenkern des BCN etabliert und trägt wesentlich zu seinem Erfolg bei. Ermöglicht durch diese Ausrichtung wird eine passgenaue Ansprache von Zielgruppen, die bislang wenig oder nur teilweise zur den Hauptnutzerinnen des BCN zählten. In der Angebotsplanung werden die spezifischen Nutzungsinteressen der Zielgruppen berücksichtigt und führen dadurch zu neuen Inhalten, etwa: dem MINTwoch, dem Nicolaus-Copernicus- Symposium oder den Bewegungstreffs.

Bildungszentrum

Durch den Einsatz der Video-Konferenz-Software Zoom und der vhs.cloud konnten Teile des Kursangebots während der Lockdowns in digitaler Form weitergeführt werden. Die Angebote wurden von den Kundinnen und Kunden gut angenommen und werden dauerhaft ein fester Bestandteil der Angebotsstruktur bleiben. Zum Jahresende 2021 wurden am BZ mehrere Kundenbefragungen durchgeführt. Wesentliche Ergebnisse waren, dass eine hohe Zufriedenheit mit den neuen Angeboten besteht, aber Präsenzformate weiterhin die bevorzugte Nutzung darstellen. Vor dem Hintergrund einer strategischen Standortplanung sind diese expliziten Kundenbedürfnisse vorrangig zu berücksichtigen. Die Kombination aus

wohnortnahen und gut erreichbaren Räumen, sozialräumlich orientierten Angeboten sowie hoher Aufenthaltsqualität ist dabei ebenfalls zu beachten. Im Jahr 2020 fand das Projekt „Gesunde Südstadt“ nach 4 Jahren Laufzeit seinen erfolgreichen Abschluss. Aus dem Projekt hervor gingen Bewegungstreffs, die in diesem Jahr bereits über 100mal durchgeführt wurden und sich insbesondere auch während der Pandemie als außerordentlich beliebt erwiesen. Während der letzten beiden Jahre wurden neue Angebotsformate entwickelt, die sich sehr großer Beliebtheit erfreuen etwa „Sachbuch des Monats“, „Nürnberg entdecken“ oder „Auf ins Grüne“. Insgesamt wurde die zielgruppenorientierte Angebotsentwicklung ausgebaut und weiter ausdifferenziert. Hierbei zeigt sich die Doppelstrategie - Kampagnen und Kernprogramm - besonders vor dem Hintergrund der Umfeldbedingungen der letzten Jahre als erfolgsversprechend. Im Jahr 2021 wurde der 5.000ste Mittelschulabschluss am BZ erfolgreich nachgeholt. Seit 1971 bietet das BZ die Möglichkeit, Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. Während der Lockdowns konnten diese Angebote vollständig digital durchgeführt werden. Der Bedarf zum Nachholen von Schulabschlüssen ist in Nürnberg weiterhin ungebrochen und das Programm soll um zusätzliche Abschlüsse erweitert werden, die bislang in Nürnberg noch nicht nachgeholt werden können. Seit Anfang 2022 durchläuft das BZ seine turnusmäßige Überprüfung der Qualitätsstandards (EFQM). Im Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung soll die Nachfolgezertifizierung auf den gesamten BCN ausgeweitet werden.

Stadtbibliothek

Über die BCN-Projektagentur konnten aus dem Fördertopf „Neustart Kultur“ zwei Projekte mit einem Gesamtvolumen im niedrigen sechsstelligen Bereich akquiriert werden. Die Schwerpunkte lagen hierbei auf dem Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen sowie dem gleichzeitigen Ausbau der digitalen Angebote selbst. Neben der bisherigen Leseförderung bieten sich damit künftig weitergehende Möglichkeiten, verstärkt das Aufgabenfeld Medienkompetenz zu erschließen. Stetiges Wachstum bei der Onleihe sowie weiteren digitalen Dienstleistungen bestätigen diesen eingeschlagenen Kurs. Die Generalsanierung des Nachbarschafthauses Gostenhof bietet die Möglichkeit, die Stadtteilbibliothek Gostenhof erheblich aufzuwerten. Der BCN ist an der Projektgruppe hierzu beteiligt. Wegweisend für die Möglichkeiten einer Bibliothek der Zukunft ist die Stadtteilbibliothek Langwasser mit den Möglichkeiten der Open Library, einem Konzept zur deutlichen Ausweitung der Öffnungszeiten, ohne zusätzlichen Personalbedarf. Auch die erste kombinierte Schul- und Stadtteilbibliothek im neuen Schulzentrum Südwest wird als Open- Library geplant (Fertigstellung 2026/2027). Die texttage.nuernberg wurden als jährliches Festival verstetigt. Der Ort der Lesungen und des textualienmarktes wechselt ab 2022 in die Katharinenruine und auf den Platz am Katharinenkloster mit Übergang zum BZ-Gebäude, in dem die Schreibworkshops stattfinden. Schwerpunkt des Festivals ist das Schreiben und der Schreibprozess selbst. Zudem wird für die fränkische Szene ein seit längerem benötigter Vernetzungsort geschaffen. Die Abschlusspräsentation des Nürnberger Autorenstipendium fand in Kooperation mit dem Künstlerhaus und Filmhaus im Mai 2022 in Nürnberg statt. Mit neuem Konzept wurde die überregionale Sichtbarkeit durch die Zusammenarbeit mit dem FilmFörderFond Bayern, den Hofer Filmtagen sowie der Drehbuchwerkstatt München und dem Bayerischen Rundfunk ausgebaut und soll in den nächsten zwei Jahren vertieft und verstärkt werden. Anfang Mai wurde das Writers-in Residence Austauschprogramm mit der Partnerstadt Prag ausgeschrieben. Das Austauschprogramm in Kooperation mit dem Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren wurde erstmals 2021 initiiert und fand starken Zuspruch. Im Herbst 2022 beginnt die Ausschreibungs- und Vorbereitungsphase für das Hermann-Kesten Stipendium, das 2021 neu konzipiert wurde und nun im zweijährlichen Rhythmus stattfinden soll. Während der Pandemie wurde das Kinderprogramm vom BZ in die StB überführt und dort in runderneuerter Form fortgesetzt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Dezentralisierung der Angebote über die Stadtteilbibliotheken sowie die verstärkte Nutzung von Außenanlagen,

insbesondere im Südpunkt. Ehemalige beliebte Kurse des BZ wurden dabei weitestgehend erhalten und mit Angeboten zur Leseförderung und aus den Bereichen MINT zusammengeführt. Ende 2021 wurde ein neuer Bücherbus in Betrieb genommen, der seit Aufhebung der Corona- Beschränkungen wieder regulär verkehrt und dadurch eine umfassende dezentrale Bücherversorgung ermöglicht. Der Bus wurde durch den Nürnberger Künstler Pablo Fontagnier gestaltet.

Planetarium

Während der Lockdocks wurden im Nicolaus-Copernicus-Planetarium umfangreiche Technikrevisionen durchgeführt. Neben einer Stufenbeleuchtung und dem Austausch der Kopfstützen wurde die Soundanlage erweitert sowie eine Generalinspektion der gesamten Technik durchgeführt. Im September findet der letzte Abschnitt dieser Revisionsarbeiten mit einem Austausch der Rechner der Full-Dome-Projektionsanlage statt. Durch die erfolgten Arbeiten konnten die Schließzeiten der Pandemie genutzt werden, um das Planetarium auf den technisch neusten Stand zu bringen. Perspektivisch bedarf die Leinwand in der Kuppel des Planetariums eines Austauschs, um die Bildqualität der Shows und Vorführungen zu erhöhen. Neben den technischen Arbeiten fand analog zu BZ und StB ebenfalls eine schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb statt. Eine programmatische Weiterentwicklung war die Premiere des Nicolaus-Copernicus-Symposiums im April 2022. Dieses Format wird zu einem festen Programmanker weiterentwickelt und schärft den Markenkern des Planetariums als eine Einrichtung der Wissenschaftskommunikation. Gleichsam wurde die Öffnung für eine musikalische Nutzung beibehalten, so dass auch weiterhin eine explizit kulturelle Nutzung in Form von Konzerten erhalten bleibt.

Aktuelle Informationen zu Angeboten für Geflüchtete am BCN

Bedingt durch den Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine wurden in den letzten 3 Monaten die Kapazitäten an Deutschkursen sukzessive ausgebaut. Gegenwärtig können ca. 300 Personen zusätzlich beschult werden. Das Angebot umfasst Wegweiser-, Erstorientierungsund Integrationskurse. Neben diesen Kursen wurde zusätzlich dem gestiegenen Bedarf Rechnung getragen, indem die Berufs- und Verweisberatung aufgestockt wurde. Die ZAQ (Zentralstelle zur Anerkennungsberatung im Ausland erworbener Qualifikationen) sowie die Bildungsberatung des BZ verzeichnen einen starken Nachfrageanstieg. In den vergangenen Jahren fanden durchschnittlich 3.000 Beratungen für etwa 1.500 Personen jährlich statt. Der Anteil der Nutzung durch Menschen aus der Ukraine ist gegenwärtig stark ansteigend. Bei den genannten Dienstleistungen handelt es sich um Angebote, die sämtlichen neu nach Nürnberg kommenden Menschen offen stehen. Der Bildungscampus trägt hiermit zu einem gelingenden Spracherwerb und einer erfolgreichen Integration bei. Die im Zuge der Pandemie geschaffene Corona-Lotsen-Stelle für Kulturschaffende wurde für Zugewanderte geöffnet und die Beratungskapazitäten stehen nun auch der steigenden Nachfrage in diesem Bereich zur Verfügung. Vor allem während der Hochphasen der Pandemie konnte die Lotsen-Stelle eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen an Kulturschaffende vermitteln.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg

(Stadtbibliotheksatzung – StBS)

Anlagen: 01_Entwurf_StBS 02_Synopse_StBS 03_Urheberrechts-Reform_BCN-Vermerk vom 20210929 04_Bisherige_StBS

Sachverhalt (kurz): Aufgrund der Erweiterung der Angebote der Stadtbibliothek, insbesondere die künftige Ausleihe von Musikinstrumenten, ist es erforderlich, den Begriff "Medien" in der Benutzungsatzung anzupassen. Künftig werden die Begriffe "Angebote" bzw. "Ausleihe" verwendet.

Ferner ist in § 4 der StBS nun die während der Corona-Pandemie eingerichtete Online- Anmeldung aufzunehmen.

In § 5 Abs. 8 wird hinsichtlich der geplanten erweiterten Öffnungszeiten ohne Personalbetreuung (in den dezentralen Bibliotheken) geregelt, dass diese nur für angemeldete Benutzerinnen und Benutzer möglich sein werden. Minderjährige dürfen hiervon nur in Begleitung angemeldeter Erwachsener Gebrauch machen.

Die Stadtbibliothek steht kurz vor der Freigabe der „Virtuellen Schatzkammer“ mit Volldigitalisaten von schriftlichem Kulturgut. In Anlehnung an die Urheberrechtsnovelle, der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geforderten urheberrechtsfreien Bereitstellung gemeinfreier Werke und von Open Science- und Open Access-Strategien unterstützt die Stadtbibliothek den offenen Zugang zu Vervielfältigungen gemeinfreien Kulturguts. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadtbibliothek künftig auf die Genehmigung zur Veröffentlichung von Reproduktionen samt einer Gebühr für die Veröffentlichung.

In der Folge ergibt sich der Wegfall des bisherigen § 8 StBS. Damit können beim Start der „Virtuellen Schatzkammer“ alle Volldigitalisate als gemeinfrei (public domain) angeboten werden.

Redaktionelle Änderungen ergeben sich durch die Umstellung auf eine geschlechtergerechte Sprache entsprechend dem Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg.

Aufgrund der Vielzahl an Änderungen ist eine Neufassung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erforderlich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote stehen allen Benutzerinnen und Benutzern gleichermaßen zur Verfügung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliotheksatzung – StBS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 08.07.2022 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliotheksatzung – StBS) beschlossen.

Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek

im Bildungscampus Nürnberg

(Stadtbibliotheksatzung – StBS)

Vom ..........................................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Widmung § 2 Gemeinnützigkeit § 3 Benutzerkreis § 4 Anmeldung § 5 Nutzung der Angebote § 6 Umgang mit den Angeboten § 7 Auswärtiger Leihverkehr § 8 Herstellung von Reproduktionen § 9 Gebühren § 10 Schulbibliotheken § 11 Hausordnung § 12 Ausschluss von der Benutzung § 13 Haftung der Stadt § 14 Inkrafttreten

Widmung

(1) Die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ist eine öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtung der Stadt Nürnberg. (2) Sie ist Bildungs- und Kultureinrichtung. Sie bietet Bürgerinnen und Bürgern – unabhängig von ihrer Bildung, ihrer kulturellen Herkunft und ihrem sozialen Status – einen freien Zugang zu Wissen und Informationen. (3) Sie dient der Leseförderung, der Aus- und Weiterbildung und dem Studium sowie der kulturellen Freizeitgestaltung. (4) Als Partnerin für außerschulische Bildung vermittelt sie Medien- und Informationskompetenz. (5) Sie dient mit ihren historischen Sammlungen der wissenschaftlichen Forschung. (6) Sie ist zentrale Sammelstelle für Druckerzeugnisse, Handschriften, Tonträger und andere analoge und digitale Medien aus und über Nürnberg.

Gemeinnützigkeit

(1) Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) durch:

(2) Die Stadt Nürnberg ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel aus dem Betrieb dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück; darüber hinausgehende Vermögenswerte sind unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Benutzerkreis

(1) Alle sind im Rahmen dieser Benutzungssatzung berechtigt, die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg zu benutzen. (2) Die Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg kann für einzelne Benutzergruppen und für die Benutzung einzelner Einrichtungen und Angebote besondere Bestimmungen erlassen. Dies gilt insbesondere auch für die Benutzung eigener technischer Geräte und technischer Angebote (PC-Arbeitsplätze, WLAN u. a.) durch die Benutzerinnen und Benutzer.

Anmeldung

(1) Die Benutzerinnen und Benutzer melden sich entweder persönlich in den einzelnen Bibliotheken unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Nachweises des gültigen Wohnsitzes oder online über die Internetseite der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg an. Nach einer Online-Anmeldung wird der Bibliotheksausweis gegen Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises ausgehändigt. (2) Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist eine Einwilligung der gesetzlichen Vertretung sowie zur Vorlage dessen Personalausweis oder Reisepass im Original oder in Kopie oder ein Ausweis des Kindes oder Jugendlichen erforderlich. (3) Nach der Anmeldung erhalten die Benutzerinnen und Benutzer den Bibliotheksausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg bleibt. Jeder Wohnungs- oder Namenswechsel ist unverzüglich anzuzeigen. (4) Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg unverzüglich mitzuteilen.

Nutzung der Angebote

(1) Die Angebote der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg können ausgeliehen, digital oder vor Ort genutzt werden. Die Form der Nutzung wird für alle Angebote durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus festgelegt. (2) Die Ausleihe zur privaten Nutzung ist gegen Vorlage des gültigen Bibliotheksausweises für bis zu vier Wochen möglich. In besonderen Fällen und bei bestimmten Angeboten kann die Ausleihfrist gesondert festgesetzt werden. Die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg hat die Möglichkeit, die Anzahl der Ausleihen zu beschränken. (3) Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Ausleihen spätestens mit Ablauf der Ausleihfrist zurückzugeben. (4) Die Ausleihfrist kann auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. (5) Ausleihbare Angebote können in der Regel vorgemerkt oder reserviert werden. (6) Präsenzangebote dürfen in der Regel nur in den Räumen benutzt werden, in denen sie aufgestellt sind. (7) Handschriften und andere besonders schutzwürdige Bestände, wie zum Beispiel mehr als 100 Jahre alte Drucke, werden nicht ausgeliehen. (8) Wird an einzelnen Standorten der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg eine Nutzung auch außerhalb der personalbetreuten Öffnungszeiten zugelassen, ist dies nur für angemeldete Benutzerinnen und Benutzer möglich. Minderjährige dürfen hiervon nur in Begleitung Erwachsener mit gültigem Bibliotheksausweis Gebrauch machen.

Umgang mit den Angeboten

(1) Die Benutzerinnen und Benutzer haben die ausgeliehenen oder in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg benutzten Angebote sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren (auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung). Nach einer Ausleihe darf keine Weitergabe an Dritte erfolgen. (2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben bei der Ausleihe den Zustand der ihnen befristet zur privaten Nutzung überlassenen Angebote zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. (3) Der Verlust ausgeliehener Angebote ist der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg unverzüglich zu melden. (4) Für Beschädigung, Verlust oder Beschmutzung sind die Benutzerinnen und Benutzer ersatzpflichtig. Dabei steht es im Ermessen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, ob Wertersatz in Geld zu leisten oder ob durch die Benutzerinnen und Benutzer selbst oder auf deren Kosten ein Ersatz, eine Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk zu beschaffen ist. Zu ersetzen sind neben dem Kaufpreis oder Zeitwert bzw. den Kosten für Reproduktion oder Reparaturen auch pauschal die Kosten für Material- und Zeitaufwendungen, die für die Einarbeitung des Ersatzes notwendig sind (vgl. § 8 der Stadtbibliothekgebührensatzung). (5) Ausleihen, die nach einer zweiten schriftlichen Erinnerung nicht binnen einer bestimmten Frist zurückgegeben werden, gelten als verloren. (6) Für Schäden, die durch Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haften die jeweiligen eingetragenen Benutzerinnen und Benutzer.

Auswärtiger Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder anderer Nürnberger Bibliotheken vorhanden sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr beschafft werden.

Herstellung von Reproduktionen

Von Handschriften und anderen Werken, die insbesondere wegen ihres Alters, ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit besonders schutzwürdig sind und daher nicht kopiert werden können, kann die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Antrag und Kosten der Benutzerinnen und Benutzer digitale oder analoge Reproduktionen anfertigen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Gebühren

Die Stadt Nürnberg erhebt Gebühren nach der Stadtbibliotheksgebührensatzung.

Schulbibliotheken

(1) Für die Benutzung gelten einschränkend die Sonderregelungen der Abs. 2 und 3. (2) Die Angebote der Schulbibliotheken dienen vorrangig den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften der jeweiligen Schule. Andere Personen und Institutionen können die Schulbibliotheken in Anspruch nehmen, soweit die Versorgung der Schule nicht beeinträchtigt wird. (3) Für die Ausleihfristen können besondere Bestimmungen durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erlassen werden.

Hausordnung

(1) Alle Benutzerinnen und Benutzer haben sich in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg so zu verhalten, dass keine anderen Benutzerinnen und Benutzer gestört werden. (2) Schließfächer oder Garderobenschränke müssen außerhalb der von der Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg festgelegten Benutzungszeiten geräumt sein. Andernfalls ist die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg berechtigt, die darin befindlichen Gegenstände zu entfernen und dem städtischen Fundbüro zu übergeben. (3) Essen und Trinken ist nur innerhalb der dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Das Mitbringen von Esswaren und Getränken zum Verzehr im Zeitungs-Café Hermann Kesten in der Stadtbibliothek Zentrum ist nicht erlaubt. (4) Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen von den Benutzerinnen und Benutzern nur nach Zustimmung durch die von der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg dafür Beauftragten aufgehängt oder ausgelegt werden. (5) Das Mitbringen von Tieren in die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ist mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden untersagt.

(6) Werben und Vertreiben von Handelswaren ist nur mit Zustimmung der Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erlaubt.

(7) Dem Personal der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg sowie den von der Stadt beauftragten Personen steht das Hausrecht zu. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Ausschluss von der Benutzung

(1) Wer gegen diese Satzung verstößt, kann von der Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg auf Zeit oder bei besonders schweren Verstößen auf Dauer ausgeschlossen werden. (2) Benutzerinnen und Benutzer werden von der weiteren Ausleihe ausgeschlossen, wenn 1. eine zweite schriftliche Erinnerung zur Rückgabe von Ausleihen oder zur Begleichung ausstehender Gebühren versandt wurde oder 2. wenn diese sich mit zu zahlenden Gebühren im Rückstand befinden. Benutzerinnen und Benutzer bleiben solange von der Ausleihe ausgeschlossen, bis die Ausleihen zurückgegeben oder Ersatz gemäß § 6 Abs. 4 geleistet wurde bzw. die ausstehenden Gebühren beglichen wurden.

Haftung der Stadt

Die Stadt haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihres Personals beruhen. Insbesondere haftet sie in diesem Rahmen nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände und für Schäden, die durch Nutzung von Bibliotheksangeboten entstehen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekS

(Amtsblatt S. 458) außer Kraft.

Synopse

(Stadtbibliotheksatzung – StBS)

Bisher: Neu:
Inhaltsübersicht: § 1 Widmung § 2 Gemeinnützigkeit § 3 Benutzerkreis § 4 Anmeldung § 5 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung, Reser- vierung, Präsenznutzung § 6 Auswärtiger Leihverkehr § 7 Herstellung von Reproduktionen § 8 Veröffentlichung von Reproduktionen und Re- produktionsgenehmigung § 9 Behandlung der ausgeliehenen Medien § 10 Benutzung eigener technischer Geräte und technischer Angebote der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg durch die Benut- zer § 11 Gebühren § 12 Schulbibliotheken § 13 Hausordnung § 14 Ausschluss von der Benutzung § 15 Haftung der Stadt § 16 Inkrafttreten Inhaltsübersicht: § 1 Widmung § 2 Gemeinnützigkeit § 3 Benutzerkreis § 4 Anmeldung § 5 Nutzung der Angebote § 6 Umgang mit den Angeboten § 7 Auswärtiger Leihverkehr § 8 Herstellung von Reproduktionen § 9 Gebühren § 10 Schulbibliotheken § 11 Hausordnung § 12 Ausschluss von der Benutzung § 13 Haftung der Stadt § 14 Inkrafttreten
§ 1 Widmung (1) Die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürn- berg ist eine öffentliche Einrichtung. (2) Sie ist Bildungs- und Kultureinrichtung. Sie bie- tet Bürgern – unabhängig von ihrer Bildung, ihrer kul- turellen Herkunft und ihrem sozialen Status – einen freien Zugang zu Medien und Informationen. (3) Sie dient mit ihren Altbeständen auch der wis- senschaftlichen Forschung. (4) Sie ist zentrale Sammelstelle für alle Drucker- zeugnisse, Handschriften, Tonträger und anderen Medien aus und über Nürnberg. § 1 Widmung (1) Die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürn- berg ist eine öffentliche Bildungs- und Kultureinrich- tung der Stadt Nürnberg. (2) Sie ist Bildungs- und Kultureinrichtung. Sie bie- tet Bürgerinnen und Bürgern – unabhängig von ihrer Bildung, ihrer kulturellen Herkunft und ihrem sozia- len Status – einen freien Zugang zu Wissen und In- formationen. (3) Sie dient der Leseförderung, der Aus- und Wei- terbildung und dem Studium sowie der kulturellen Freizeitgestaltung. (4) Als Partnerin für außerschulische Bildung ver- mittelt sie Medien- und Informationskompetenz. (5) Sie dient mit ihren historischen Sammlungen der wissenschaftlichen Forschung. (6) Sie ist zentrale Sammelstelle für Druckerzeug- nisse, Handschriften, Tonträger und andere analoge und digitale Medien aus und über Nürnberg.
§ 2 Gemeinnützigkeit (1) Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg aus- schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwe- cke“ der Abgabenordnung (AO) durch Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. (2) Die Stadt Nürnberg ist selbstlos tätig, sie ver- folgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe- cke. (3) Mittel aus dem Betrieb dürfen nur für die sat- zungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg o- der bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zu- rück; darüber hinausgehende Vermögenswerte sind unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürn- berg fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 2 Gemeinnützigkeit (1) Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg aus- schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwe- cke“ der Abgabenordnung (AO) durch: - die Förderung der Erziehung, Volks- und Be- rufsbildung - die Förderung von Kunst und Kultur - die Förderung von Wissenschaft und For- schung (2) Die Stadt Nürnberg ist selbstlos tätig, sie ver- folgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe- cke. (3) Mittel aus dem Betrieb dürfen nur für die sat- zungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg o- der bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zu- rück; darüber hinausgehende Vermögenswerte sind unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürn- berg fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Benutzerkreis (1) Jeder ist im Rahmen dieser Benutzungssat- zung berechtigt, die Stadtbibliothek im Bildungscam- pus Nürnberg zu benutzen. (2) Die Leitung der Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg kann für einzelne Benutzer- gruppen und für die Benutzung einzelner Einrichtun- gen und Bestände besondere Bestimmungen erlas- sen. § 3 Benutzerkreis (1) Alle sind im Rahmen dieser Benutzungssat- zung berechtigt, die Stadtbibliothek im Bildungscam- pus Nürnberg zu benutzen. (2) Die Leitung der Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg kann für einzelne Benutzer- gruppen und für die Benutzung einzelner Einrichtun- gen und Angebote besondere Bestimmungen erlas- sen. Dies gilt insbesondere auch für die Benutzung eigener technischer Geräte und technischer Ange- bote (PC-Arbeitsplätze, WLAN u. a.) durch die Be- nutzerinnen und Benutzer.
§ 4 Anmeldung (1) Die Benutzer melden sich persönlich unter Vor- lage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Nachweises des gültigen Wohnsitzes an. Bei Kin- dern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Le- bensjahr ist eine schriftliche Einwilligung des gesetz- lichen Vertreters sowie dessen Personalausweis o- der Reisepass im Original oder in Kopie oder ein Ausweis des Kindes oder Jugendlichen erforderlich. (2) Nach der Anmeldung erhalten die Benutzer die Bildungscampus-Card, die als Benutzerausweis nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbiblio- thek im Bildungscampus Nürnberg bleibt. Jeder Wohnungs- oder Namenswechsel ist unverzüglich anzuzeigen. (3) Der Verlust der Bildungscampus-Card ist der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg unver- züglich mitzuteilen. § 4 Anmeldung (1) Die Benutzerinnen und Benutzer melden sich entweder persönlich in den einzelnen Bibliotheken unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Nachweises des gültigen Wohnsitzes oder online über die Internetseite der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg an. Nach einer Online- Anmeldung wird der Bibliotheksausweis gegen Vor- lage des amtlichen Lichtbildausweises ausgehän- digt. (2) Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollen- deten 16. Lebensjahr ist eine Einwilligung der ge- setzlichen Vertretung sowie zur Vorlage dessen Per- sonalausweis oder Reisepass im Original oder in Ko- pie oder ein Ausweis des Kindes oder Jugendlichen erforderlich. (3) Nach der Anmeldung erhalten die Benutzerin- nen und Benutzer den Bibliotheksausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg bleibt. Jeder Wohnungs- oder Namenswechsel ist unverzüglich anzuzeigen. (4) Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg unver- züglich mitzuteilen.
§ 5 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung, Reservie- rung, Präsenznutzung (1) Gegen Vorlage der Bildungscampus-Card wer- den Medien bis zu vier Wochen zur privaten Nutzung ausgeliehen. In besonderen Fällen und bei bestimm- ten Medien kann die Ausleihfrist gesondert festge- setzt werden. Die Stadtbibliothek im Bildungscam- pus Nürnberg hat die Möglichkeit, die Anzahl der auszuleihenden Medien zu beschränken. (2) Die Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien spätestens mit Ablauf der Ausleihfrist zu- rückzugeben. (3) Die Ausleihfrist kann auf Antrag verlängert wer- den, wenn keine Vormerkung vorliegt. (4) Ausleihbare Medien können in der Regel vorge- merkt oder reserviert werden. (5) Präsenzbestände, Handschriften und andere besonders schutzwürdige Bestände, wie zum Bei- spiel mehr als 100 Jahre alte Drucke werden nicht ausgeliehen. § 5 Nutzung der Angebote (1) Die Angebote der Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg können ausgeliehen, digital oder vor Ort genutzt werden. Die Form der Nutzung wird für alle Angebote durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus festgelegt. (2) Die Ausleihe zur privaten Nutzung ist gegen Vorlage des gültigen Bibliotheksausweises für bis zu vier Wochen möglich. In besonderen Fällen und bei bestimmten Angeboten kann die Ausleihfrist geson- dert festgesetzt werden. Die Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg hat die Möglichkeit, die An- zahl der Ausleihen zu beschränken. (3) Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflich- tet, die Ausleihen spätestens mit Ablauf der Ausleih- frist zurückzugeben. (4) Die Ausleihfrist kann auf Antrag verlängert wer- den, wenn keine Vormerkung vorliegt. (5) Ausleihbare Angebote können in der Regel vor- gemerkt oder reserviert werden. (6) Präsenzangebote dürfen in der Regel nur in den Räumen benutzt werden, in denen sie aufge- stellt sind. (7) Handschriften und andere besonders schutz- würdige Bestände, wie zum Beispiel mehr als 100 Jahre alte Drucke, werden nicht ausgeliehen. (8) Wird an einzelnen Standorten der Stadtbiblio- thek im Bildungscampus Nürnberg eine Nutzung auch außerhalb der personalbetreuten Öffnungszei- ten zugelassen, ist dies nur für angemeldete Benut- zerinnen und Benutzer möglich. Minderjährige dür- fen hiervon nur in Begleitung Erwachsener mit gülti- gem Bibliotheksausweis Gebrauch machen.
§ 6 Auswärtiger Leihverkehr Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder anderer Nürnberger Bibliotheken vorhanden sind, können durch den aus- wärtigen Leihverkehr beschafft werden. § 7 Auswärtiger Leihverkehr Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder anderer Nürnberger Bibliotheken vorhanden sind, können durch den aus- wärtigen Leihverkehr beschafft werden.
§ 7 Herstellung von Reproduktionen Von Handschriften und anderen Werken, die insbe- sondere wegen ihres Alters, ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit besonders schutzwürdig sind und daher nicht kopiert werden können, kann die Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Antrag und Kosten des Benutzers digitale oder analoge Reproduktionen an- fertigen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. § 8 Herstellung von Reproduktionen Von Handschriften und anderen Werken, die insbe- sondere wegen ihres Alters, ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit besonders schutzwürdig sind und daher nicht kopiert werden können, kann die Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Antrag und Kosten der Benutzerinnen und Benutzer digitale oder analoge Reproduktionen anfertigen. Ein Rechtsanspruch hie- rauf besteht nicht.
§ 8 Veröffentlichung von Reproduktionen und Re- produktionsgenehmigung Jegliche Nutzung von Reproduktionen nach § 7 zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürn- berg. Bisheriger § 8 entfällt
§ 9 Behandlung der ausgeliehenen Medien (1) Die Benutzer haben die ausgeliehenen oder in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg benutzten Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren (auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung). Ausgeliehene Medien dürfen nicht weitergegeben werden. (2) Die Benutzer haben bei der Ausleihe den Zu- stand der ihnen übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzei- gen. (3) Der Verlust ausgeliehener Medien ist der Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg unverzüg- lich zu melden. (4) Für Beschädigung, Verlust oder Beschmutzung sind die Benutzer ersatzpflichtig. Dabei steht es im Ermessen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, ob Wertersatz in Geld zu leisten oder ob durch die Benutzer selbst oder auf ihre Kosten ein Ersatzexemplar, eine Reproduktion oder ein ande- res gleichwertiges Werk zu beschaffen ist. Zu erset- zen sind neben dem Kaufpreis oder Zeitwert bzw. den Kosten für Reproduktion oder Reparaturen auch pauschal die Kosten für Material- und Zeitaufwen- dungen, die für die Einarbeitung der Ersatzmedien notwendig sind (vgl. § 8 der Stadtbibliothekgebüh- rensatzung). (5) Medien, die nach einer zweiten schriftlichen Er- innerung nicht binnen einer bestimmten Frist zurück- gegeben werden, gelten als verloren. (6) Für Schäden, die durch Missbrauch des Benut- zerausweises entstehen, haften die jeweiligen ein- getragenen Benutzer. (7) Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflich- tige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Sie haben die Bibliothek zu verständigen und für die Desinfektion der ausgeliehenen Medien zu sorgen. § 6 Umgang mit den Angeboten (1) Die Benutzerinnen und Benutzer haben die ausgeliehenen oder in den Räumen der Stadtbiblio- thek im Bildungscampus Nürnberg benutzten Ange- bote sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Be- schmutzung, Beschädigung und sonstigen Verände- rungen zu bewahren (auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung). Nach ei- ner Ausleihe darf keine Weitergabe an Dritte erfol- gen. (2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben bei der Ausleihe den Zustand der ihnen befristet zur privaten Nutzung überlassenen Angebote zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. (3) Der Verlust ausgeliehener Angebote ist der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg unver- züglich zu melden. (4) Für Beschädigung, Verlust oder Beschmutzung sind die Benutzerinnen und Benutzer ersatzpflichtig. Dabei steht es im Ermessen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, ob Wertersatz in Geld zu leisten oder ob durch die Benutzerinnen und Benut- zer selbst oder auf deren Kosten ein Ersatz, eine Re- produktion oder ein anderes gleichwertiges Werk zu beschaffen ist. Zu ersetzen sind neben dem Kauf- preis oder Zeitwert bzw. den Kosten für Reproduk- tion oder Reparaturen auch pauschal die Kosten für Material- und Zeitaufwendungen, die für die Einar- beitung des Ersatzes notwendig sind (vgl. § 8 der Stadtbibliothekgebührensatzung). (5) Ausleihen, die nach einer zweiten schriftlichen Erinnerung nicht binnen einer bestimmten Frist zu- rückgegeben werden, gelten als verloren. (6) Für Schäden, die durch Missbrauch des Biblio- theksausweises entstehen, haften die jeweiligen ein- getragenen Benutzerinnen und Benutzer.
§ 10 Benutzung eigener technischer Geräte und technischer Angebote der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg durch die Benutzer Die Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg kann für die Benutzung eigener techni- scher Geräte und technischer Angebote (PC- Arbeitsplätze, WLAN u. a.) durch die Benutzer bei Bedarf besondere Regelungen erlassen. Inhalt § 10 nun in § 3 Abs. 2 StBS
§ 11 Gebühren Die Stadt Nürnberg erhebt Gebühren nach der Stadtbibliothekgebührensatzung. § 9 Gebühren Die Stadt Nürnberg erhebt Gebühren nach der Stadtbibliotheksgebührensatzung
§ 12 Schulbibliotheken (1) Für die Benutzung gelten einschränkend die Sonderregelungen der Abs. 2 und 3. (2) Die Medien der Schulbibliotheken dienen vor- rangig den Schülern sowie Lehrkräften der jeweili- gen Schule. Andere Personen und Institutionen kön- nen die Schulbibliotheken in Anspruch nehmen, so- weit die Medienversorgung der Schule nicht beein- trächtigt wird. (3) Für die Ausleihfristen können besondere Best- immungen durch die Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg erlassen werden. § 10 Schulbibliotheken (1) Für die Benutzung gelten einschränkend die Sonderregelungen der Abs. 2 und 3. (2) Die Angebote der Schulbibliotheken dienen vor- rangig den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften der jeweiligen Schule. Andere Personen und Institutionen können die Schulbibliotheken in Anspruch nehmen, soweit die Versorgung der Schule nicht beeinträchtigt wird. (3) Für die Ausleihfristen können besondere Best- immungen durch die Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg erlassen werden.
§ 13 Hausordnung (1) Alle Benutzer haben sich in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg so zu verhalten, dass keine anderen Benutzer gestört wer- den. (2) Schließfächer oder Garderobenschränke müs- sen außerhalb der von der Leitung der Stadtbiblio- thek im Bildungscampus Nürnberg festgelegten Be- nutzungszeiten geräumt sein. Andernfalls ist die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg be- rechtigt, die darin befindlichen Gegenstände zu ent- fernen. (3) Essen und Trinken ist nur innerhalb der dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Das Mitbringen von Esswaren und Getränken zum Verzehr im Zeitungs- Café Hermann Kesten in der Stadtbibliothek Zent- rum ist nicht erlaubt. (4) Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen von den Benutzern nur nach Zustimmung durch die von der Stadtbibliothek im Bildungscam- pus Nürnberg dafür Beauftragten aufgehängt oder ausgelegt werden. (5) Das Mitbringen von Tieren in die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ist mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden untersagt. (6) Werben und Vertreiben von Handelswaren ist nur mit Zustimmung der Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erlaubt. (7) Dem Personal der Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg, sowie den von der Stadt beauftragten Personen steht das Hausrecht zu. De- ren Anweisungen ist Folge zu leisten. § 11 Hausordnung (1) Alle Benutzerinnen und Benutzer haben sich in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg so zu verhalten, dass keine anderen Be- nutzerinnen und Benutzer gestört werden. (2) Schließfächer oder Garderobenschränke müs- sen außerhalb der von der Leitung der Stadtbiblio- thek im Bildungscampus Nürnberg festgelegten Be- nutzungszeiten geräumt sein. Andernfalls ist die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg be- rechtigt, die darin befindlichen Gegenstände zu ent- fernen und dem städtischen Fundbüro zu überge- ben. (3) Essen und Trinken ist nur innerhalb der dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Das Mitbringen von Esswaren und Getränken zum Verzehr im Zeitungs- Café Hermann Kesten in der Stadtbibliothek Zent- rum ist nicht erlaubt. (4) Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen von den Benutzerinnen und Benutzern nur nach Zustimmung durch die von der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg dafür Beauftragten aufgehängt oder ausgelegt werden. (5) Das Mitbringen von Tieren in die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ist mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden untersagt. (6) Werben und Vertreiben von Handelswaren ist nur mit Zustimmung der Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erlaubt.
§ 14 Ausschluss von der Benutzung (1) Wer gegen diese Satzung verstößt, kann von der Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscam- pus Nürnberg auf Zeit oder bei besonders schweren Verstößen auf Dauer ausgeschlossen werden. (2) Ein Benutzer wird von der weiteren Medienaus- leihe ausgeschlossen, wenn 1. eine zweite schriftliche Erinnerung zur Rück- gabe ausgeliehener Medien oder zur Beglei- chung ausstehender Gebühren versandt wurde oder 2. er sich mit zu zahlenden Gebühren im Rück- stand befindet. Der Benutzer bleibt solange von der Medienausleihe ausgeschlossen, bis er die Medien zurückgebracht oder Ersatz gemäß § 9 Abs. 4 geleistet hat bzw. seine ausstehenden Gebühren beglichen hat. § 12 Ausschluss von der Benutzung (1) Wer gegen diese Satzung verstößt, kann von der Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscam- pus Nürnberg auf Zeit oder bei besonders schweren Verstößen auf Dauer ausgeschlossen werden. (2) Benutzerinnen und Benutzer werden von der weiteren Ausleihe ausgeschlossen, wenn 1. eine zweite schriftliche Erinnerung zur Rückgabe von Ausleihen oder zur Beglei- chung ausstehender Gebühren versandt wurde oder 2. wenn diese sich mit zu zahlenden Gebüh- ren im Rückstand befinden. Benutzerinnen und Benutzer bleiben solange von der Ausleihe ausgeschlossen, bis die Ausleihen zu- rückgegeben oder Ersatz gemäß § 6 Abs. 4 geleistet wurde bzw. die ausstehenden Gebühren beglichen wurden.
§ 15 Haftung der Stadt Die Stadt haftet nur für Schäden, die auf vorsätzli- chem oder grob fahrlässigem Verhalten ihres Perso- nals beruhen. Insbesondere haftet sie in diesem Rahmen nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände und für Schäden, die durch Nutzung von Bibliotheksangeboten entstehen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. § 13 Haftung der Stadt Die Stadt haftet nur für Schäden, die auf vorsätzli- chem oder grob fahrlässigem Verhalten ihres Perso- nals beruhen. Insbesondere haftet sie in diesem Rahmen nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände und für Schäden, die durch Nutzung von Bibliotheksangeboten entstehen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekannt- machung* im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungssatzung für die Stadtbibliothek Nürnberg vom 18. Dezember 1979 (Amtsblatt S. 239), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Ok- tober 1984 (Amtsblatt S. 196) außer Kraft. § 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekannt- machung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadt- bibliothekS – StBS) vom 8. August 2001 (Amtsblatt S. 370), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. No- vember 2017 (Amtsblatt S. 458) außer Kraft.

StadtbibliothekÖÖS 22

Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek

im Bildungscampus Nürnberg

(StadtbibliothekS – StBS)

Vom 8. August 2001 (Amtsblatt S. 370),

zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 458)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140) folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Widmung § 2 Gemeinnützigkeit § 3 Benutzerkreis § 4 Anmeldung § 5 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung, Reservierung, Präsenznutzung § 6 Auswärtiger Leihverkehr § 7 Herstellung von Reproduktionen § 8 Veröffentlichung von Reproduktionen und Reproduktionsgenehmigung § 9 Behandlung der ausgeliehenen Medien § 10 Benutzung eigener technischer Geräte und technischer Angebote der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg durch die Benutzer § 11 Gebühren § 12 Schulbibliotheken § 13 Hausordnung § 14 Ausschluss von der Benutzung § 15 Haftung der Stadt § 16 Inkrafttreten

Widmung

(1) Die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ist eine öffentliche Einrichtung. (2) Sie ist Bildungs- und Kultureinrichtung. Sie bietet Bürgern – unabhängig von ihrer Bildung, ihrer kulturellen Herkunft und ihrem sozialen Status – einen freien Zugang zu Medien und Informationen. (3) Sie dient mit ihren Altbeständen auch der wissenschaftlichen Forschung. (4) Sie ist zentrale Sammelstelle für alle Druckerzeugnisse, Handschriften, Tonträger und anderen Medien aus und über Nürnberg.

Gemeinnützigkeit

(1) Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) durch Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. (2) Die Stadt Nürnberg ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel aus dem Betrieb dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück; darüber hinausgehende Vermögenswerte sind unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Benutzerkreis

(1) Jeder ist im Rahmen dieser Benutzungssatzung berechtigt, die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg zu benutzen. (2) Die Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg kann für einzelne Benutzergruppen und für die Benutzung einzelner Einrichtungen und Bestände besondere Bestimmungen erlassen.

Anmeldung

(1) Die Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Nachweises des gültigen Wohnsitzes an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sowie dessen Personalausweis oder Reisepass im Original oder in Kopie oder ein Ausweis des Kindes oder Jugendlichen erforderlich. (2) Nach der Anmeldung erhalten die Benutzer die Bildungscampus-Card, die als Benutzerausweis nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg bleibt. Jeder Wohnungsoder Namenswechsel ist unverzüglich anzuzeigen. (3) Der Verlust der Bildungscampus-Card ist der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg unverzüglich mitzuteilen.

Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung, Reservierung, Präsenznutzung

(1) Gegen Vorlage der Bildungscampus-Card werden Medien bis zu vier Wochen zur privaten Nutzung ausgeliehen. In besonderen Fällen und bei bestimmten Medien kann die Ausleihfrist gesondert festgesetzt werden. Die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg hat die Möglichkeit, die Anzahl der auszuleihenden Medien zu beschränken. (2) Die Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien spätestens mit Ablauf der Ausleihfrist zurückzugeben. (3) Die Ausleihfrist kann auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.

(4) Ausleihbare Medien können in der Regel vorgemerkt oder reserviert werden. (5) Präsenzbestände, Handschriften und andere besonders schutzwürdige Bestände, wie zum Beispiel mehr als 100 Jahre alte Drucke werden nicht ausgeliehen.

Auswärtiger Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder anderer Nürnberger Bibliotheken vorhanden sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr beschafft werden.

Herstellung von Reproduktionen

Von Handschriften und anderen Werken, die insbesondere wegen ihres Alters, ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit besonders schutzwürdig sind und daher nicht kopiert werden können, kann die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Antrag und Kosten des Benutzers digitale oder analoge Reproduktionen anfertigen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Veröffentlichung von Reproduktionen und Reproduktionsgenehmigung

Jegliche Nutzung von Reproduktionen nach § 7 zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg.

Behandlung der ausgeliehenen Medien

(1) Die Benutzer haben die ausgeliehenen oder in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg benutzten Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren (auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung). Ausgeliehene Medien dürfen nicht weitergegeben werden. (2) Die Benutzer haben bei der Ausleihe den Zustand der ihnen übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. (3) Der Verlust ausgeliehener Medien ist der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg unverzüglich zu melden. (4) Für Beschädigung, Verlust oder Beschmutzung sind die Benutzer ersatzpflichtig. Dabei steht es im Ermessen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, ob Wertersatz in Geld zu leisten oder ob durch die Benutzer selbst oder auf ihre Kosten ein Ersatzexemplar, eine Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk zu beschaffen ist. Zu ersetzen sind neben dem Kaufpreis oder Zeitwert bzw. den Kosten für Reproduktion oder Reparaturen auch pauschal die Kosten für Material- und Zeitaufwendungen, die für die Einarbeitung der Ersatzmedien notwendig sind (vgl. § 8 der Stadtbibliothekgebührensatzung). (5) Medien, die nach einer zweiten schriftlichen Erinnerung nicht binnen einer bestimmten Frist zurückgegeben werden, gelten als verloren. (6) Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haften die jeweiligen eingetragenen Benutzer.

(7) Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Sie haben die Bibliothek zu verständigen und für die Desinfektion der ausgeliehenen Medien zu sorgen.

Benutzung eigener technischer Geräte und technischer Angebote der Stadtbibliothek im

Bildungscampus Nürnberg durch die Benutzer

Die Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg kann für die Benutzung eigener technischer Geräte und technischer Angebote (PC-Arbeitsplätze, WLAN u. a.) durch die Benutzer bei Bedarf besondere Regelungen erlassen.

Gebühren

Die Stadt Nürnberg erhebt Gebühren nach der Stadtbibliothekgebührensatzung.

Schulbibliotheken

(1) Für die Benutzung gelten einschränkend die Sonderregelungen der Abs. 2 und 3. (2) Die Medien der Schulbibliotheken dienen vorrangig den Schülern sowie Lehrkräften der jeweiligen Schule. Andere Personen und Institutionen können die Schulbibliotheken in Anspruch nehmen, soweit die Medienversorgung der Schule nicht beeinträchtigt wird. (3) Für die Ausleihfristen können besondere Bestimmungen durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erlassen werden.

Hausordnung

(1) Alle Benutzer haben sich in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg so zu verhalten, dass keine anderen Benutzer gestört werden. (2) Schließfächer oder Garderobenschränke müssen außerhalb der von der Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg festgelegten Benutzungszeiten geräumt sein. Andernfalls ist die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg berechtigt, die darin befindlichen Gegenstände zu entfernen. (3) Essen und Trinken ist nur innerhalb der dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Das Mitbringen von Esswaren und Getränken zum Verzehr im Zeitungs-Café Hermann Kesten in der Stadtbibliothek Zentrum ist nicht erlaubt. (4) Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen von den Benutzern nur nach Zustimmung durch die von der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg dafür Beauftragten aufgehängt oder ausgelegt werden. (5) Das Mitbringen von Tieren in die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ist mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden untersagt. (6) Werben und Vertreiben von Handelswaren ist nur mit Zustimmung der Leitung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erlaubt.

(7) Dem Personal der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg, sowie den von der Stadt beauftragten Personen steht das Hausrecht zu. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Ausschluss von der Benutzung

(1) Wer gegen diese Satzung verstößt, kann von der Benutzung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg auf Zeit oder bei besonders schweren Verstößen auf Dauer ausgeschlossen werden. (2) Ein Benutzer wird von der weiteren Medienausleihe ausgeschlossen, wenn 1. eine zweite schriftliche Erinnerung zur Rückgabe ausgeliehener Medien oder zur Begleichung ausstehender Gebühren versandt wurde oder 2. er sich mit zu zahlenden Gebühren im Rückstand befindet. Der Benutzer bleibt solange von der Medienausleihe ausgeschlossen, bis er die Medien zurückgebracht oder Ersatz gemäß § 9 Abs. 4 geleistet hat bzw. seine ausstehenden Gebühren beglichen hat.

Haftung der Stadt

Die Stadt haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihres Personals beruhen. Insbesondere haftet sie in diesem Rahmen nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände und für Schäden, die durch Nutzung von Bibliotheksangeboten entstehen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung* im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungssatzung für die Stadtbibliothek Nürnberg vom 18. Dezember 1979 (Amtsblatt S. 239), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Oktober 1984 (Amtsblatt S. 196) außer Kraft.

________________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 22.08.2001

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Gutachten

Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungcampus Nürnberg

Anlagen: 01_Entwurf_StBGebS samt Anlage 02_Synopse_StBGebS 03_Urheberrechts-Reform_BCN-Vermerk vom 20210929 04_Bisherige_StBGebS_samt Anlage 05_ Stk-Vermerk vom 20220609

Sachverhalt (kurz): Aufgrund der Erweiterung der Angebote der Stadtbibliothek, insbesondere die künftige Möglichkeit der Ausleihe von Musikinstrumenten, ist es erforderlich, den Begriff "Medien" in der Benutzungsatzung anzupassen. Künftig werden auch in der StBGebS die Begriffe "Angebote" bzw. "Ausleihe" verwendet.

Redaktionelle Änderungen ergaben sich durch die Umstellung auf eine geschlechtergerechte Sprache entsprechend dem Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg.

Die Stadtbibliothek steht kurz vor der Freigabe der „Virtuellen Schatzkammer“ mit Volldigitalisaten von schriftlichem Kulturgut. In Anlehnung an die Urheberrechtsnovelle, der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geforderten urheberrechtsfreien Bereitstellung gemeinfreier Werke und von Open Science- und Open Access-Strategien unterstützt die Stadtbibliothek den offenen Zugang zu Vervielfältigungen gemeinfreien Kulturguts. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadtbibliothek künftig auf die Genehmigung zur Veröffentlichung von Reproduktionen samt Gebühr für die Veröffentlichung von Reproduktionen.

In der Folge ist aufgrund des Wegfalls des Erfordernisses von Reproduktionsgenehmigungen der § 5 Abs. 4 StBGebS zu ändern. Nr. 2.2 der Anlage zur StBGebS entfällt. Damit können beim Start der „Virtuellen Schatzkammer“ alle Volldigitalisate als gemeinfrei (public domain) angeboten werden.

Aufgrund der Vielzahl an Änderungen ist eine Neufassung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg erforderlich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.000 € Folgekosten 2.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote stehen allen Benutzerinnen und Benutzern gleichermaßen zur Verfügung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 08.07.2022 wird der Erlass der beiliegenden Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS) beschlossen.

Gebührensatzung für die Stadtbibliothek

im Bildungscampus Nürnberg

(Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS)

Vom .........................................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), und auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Benutzung § 2 Bibliotheksausweisgebühr § 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßigung § 4 Leihfristverlängerungsgebühr § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg § 6 Versäumnisgebühr § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung § 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen § 9 Auslagen § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren § 11 Inkrafttreten

Anlage

Benutzung

(1) Die Benutzung der in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg verfügbaren Angebote ist gebührenfrei. (2) Die Gebühren für weitere Nutzungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. (3) Entstehen durch die Benutzung oder für von der Benutzerin /dem Benutzer beauftragte Leistungen Auslagen, so sind diese neben den Gebühren zu erstatten.

Bibliotheksausweisgebühr

(1) Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist gebührenfrei. (2) Für die Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßigung

(1) Die Jahresgebühr berechtigt die Benutzerinnen und Benutzer für zwölf Monate ab dem Eintrag der Gebühr in das Benutzerkonto, Angebote auszuleihen. Sie beträgt 15,00 Euro; für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen sowie Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 7,50 Euro. Eine Ermäßigung wird nur gegen entsprechenden Nachweis gewährt. (2) Die Vierteljahresgebühr berechtigt die Benutzerinnen und Benutzer für drei Monate ab dem Eintrag der Gebühr in das Benutzerkonto, Angebote auszuleihen. Sie beträgt 6,00 Euro. (3) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Ausleihe gebührenfrei.

Leihfristverlängerung

(1) Für Angebote für Kinder ist die Leihfristverlängerung gebührenfrei. (2) Für Angebote für Jugendliche wird für jede Leihfristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro für jede einzelne Ausleihe erhoben. (3) Für alle anderen Ausleihen wird für jede Leihfristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro für jede einzelne Ausleihe erhoben.

Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg

(1) Für die Bereitstellung eines vorgemerkten oder reservierten Angebots aus den Beständen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (2) Für die Bereitstellung eines über den auswärtigen Leihverkehr bestellten Mediums wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (3) Für die Bereitstellung von Zeitschriftenaufsätzen über den auswärtigen Leihverkehr in Form von Kopien wird je Aufsatz eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je angefangenen 20 Seiten erhoben. (4) Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) werden Gebühren gemäß der Anlage zu dieser Satzung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist.

Versäumnisgebühr

(1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden auch ohne ausdrückliche schriftliche Erinnerung folgende Gebühren je entliehenem Angebot und angefangener Versäumniswoche erhoben: 1. für Kinderangebote 0,10 Euro; 2. für Jugendangebote 1,00 Euro; 3. für alle anderen Angebote 2,00 Euro.

(2) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 endet mit Rückgabe der Ausleihe, mit einer verspäteten Leihfristverlängerung der Ausleihe oder mit dem Tag, an welchem nicht zurückgegebene Ausleihen gemäß § 6 Abs. 5 StBS als verloren gelten.

Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung

(1) Für eine zweite schriftliche Erinnerung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. (2) Ist für die Zusendung einer Erinnerung die Ermittlung einer geänderten Adresse bzw. eines geänderten Namens erforderlich, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurückgegebene Ausleihen

Sind Benutzerinnen und Benutzer gemäß § 6 Abs. 4 StBS ersatzpflichtig, wird für jede zu ersetzende Ausleihe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Auslagen

Neben den Gebühren werden als Auslagen erhoben 1. Entgelte für die Beförderung und Zusendung von Sendungen; 2. Kosten für sonstige Aufwendungen, z. B. besonderes Verpackungsmaterial; 3. für externe Dienstleister (z. B. für spezielle Fotoarbeiten) verauslagte Beträge.

Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren entstehen 1. im Falle des § 2 Abs. 2 mit Ausstellung des Ersatzausweises; 2. im Falle des § 3 Abs. 1 und 2 mit dem Eintrag der Gebühr für den entsprechenden Zeitraum im Benutzerkonto; 3. im Falle des § 4 Abs. 2 und 3 mit der Leihfristverlängerung; 4. im Falle des § 5 mit der jeweiligen Bereitstellung oder der Inanspruchnahme; 5. im Falle des § 6 mit Überschreiten der Leihfrist; 6. im Falle des § 7 Abs. 1 mit Erstellung der zweiten Erinnerung; 7. im Falle des § 7 Abs. 2 mit Aufnahme der Ermittlung; 8. im Falle des § 8 mit Beginn der Bearbeitung des Ersatzfalles; 9. im Falle des § 9 mit der Erteilung des Auftrages bzw. mit Entstehen der Aufwendungen.

(2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post werden die Gebühren eine Woche nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (3) Gebühren- bzw. Auslagenschuldnerin bzw. Gebühren- bzw. Auslagenschuldner ist, wer die Entstehung einer Gebühr veranlasst bzw. rechtlich zu vertreten hat oder Leistungen in Anspruch genommen oder beauftragt hat.

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS – StBGebS) vom 14. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 431), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 458).

Anlage zur Gebührensatzung der Stadtbibliothek

im Bildungscampus Nürnberg

1. Kopien

Für Kopien werden folgende Gebühren erhoben: a) Kopien, die durch Beschäftigte gefertigt werden pro Seite 0,30 Euro b) Versand von Kopien pro Auftrag 2,50 Euro

2. Reproduktionen

Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) fallen folgende Gebühren an: a) Bearbeitungsgebühr pro Fotoauftrag 7,00 Euro. Diese Gebühr beinhaltet das Brennen eines Datenträgers inklusive Materialkosten oder die Übermittlung der Dateien als Anhang über E-Mail (JPG oder PDF) pro E-Mail (max. 20 MB) oder Datenaustauschservice (JPG, TIF) pro Datei (max. 1 GB) sowie das eventuell erforderliche Komprimieren von Dateien (ZIP). Für jeden weiteren Datenträger bzw. jede zusätzliche E-Mail im Rahmen eines Auftrags wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. b) Mikrofilmscans JPG-Datei, Graustufen 0,50 Euro JPG-Dateien, Graustufen, vollständiges Exemplar 50,00 Euro c) Digitalisate Gebrauchsdigitalisat (JPG-Datei, Auflösung bis 200 dpi), je Aufnahme 1,00 Euro Neuanfertigung reproduktionsfähiger Digitalisate (TIF, 300 dpi bezogen auf Originalgröße, bei Vorlagengrößen ab DIN A3 200 dpi) Vorlagengröße bis DIN A4 7,00 Euro Vorlagengröße bis DIN A3 10,00 Euro Vorlagenformat größer als DIN A3 15,00 Euro Duplikat von bereits vorhandenem, reproduktionsfähigem Digitalisat: 7,00 Euro d) Ausdrucke auf Fotopapier und Scans von vorhandenen Diapositiven und Color-Negativen werden nach Aufwand berechnet. e) Versand von Mikrofilmduplikaten, Datenträgern, Papierausdrucken: Inland: 2,50 Euro Ausland: 3,50 Euro

Synopse

Gebührensatzung für die Stadtbibliothek

im Bildungscampus Nürnberg

(Stadtbibliothekgebührensatzung – StBGebS)

Bisher: Neu:
Inhaltsübersicht: § 1 Benutzung § 2 Benutzerausweisgebühr § 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßi- gung § 4 Leihfristverlängerungsgebühr § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg § 6 Versäumnisgebühr § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung § 8 Bearbeitungsgebühr bei Medienersatz § 9 Auslagen § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren § 11 Inkrafttreten Inhaltsübersicht: § 1 Benutzung § 2 Bibliotheksausweisgebühr § 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßi- gung § 4 Leihfristverlängerungsgebühr § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg § 6 Versäumnisgebühr § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung § 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zu- rückgegebene Ausleihen § 9 Auslagen § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren § 11 Inkrafttreten Anlage
§ 1 Benutzung (1) Die Benutzung von Medien in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ist ge- bührenfrei. (2) Die Gebühren für weitere Nutzungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. (3) Entstehen durch die Benutzung oder für vom Benutzer beauftragte Leistungen Auslagen, so sind diese neben den Gebühren zu erstatten. § 1 Benutzung (1) Die Benutzung der in den Räumen der Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg verfügbaren Angebote ist gebührenfrei. (2) Die Gebühren für weitere Nutzungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. (3) Entstehen durch die Benutzung oder für von der Benutzerin /dem Benutzer beauftragte Leistungen Auslagen, so sind diese neben den Gebühren zu er- statten.
§ 2 Benutzerausweisgebühr (1) Die Ausstellung eines Benutzerausweises (Bil- dungscampus-Card) ist gebührenfrei. (2) Für die Ausstellung einer Ersatz-Bildungscam- pus-Card bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. § 2 Bibliotheksausweisgebühr (1) Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist gebührenfrei. (2) Für die Ausstellung eines Ersatz-Bibliothek- sausweises bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermä- ßigung (1) Die Jahresgebühr berechtigt den Benutzer für zwölf Monate ab dem Eintrag der Gebühr in sein Be- nutzerkonto, Medien auszuleihen. Sie beträgt 15,00 Euro; für Schüler, Studierende, Personen, die freiwil- ligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligen- dienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienste- gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen sowie Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 7,50 Euro. Eine Ermäßigung wird nur gegen entspre- chenden Nachweis gewährt. (2) Die Vierteljahresgebühr berechtigt den Benut- zer für drei Monate ab dem Eintrag der Gebühr in sein Benutzerkonto, Medien auszuleihen. Sie be- trägt 6,00 Euro. (3) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollende- ten 18. Lebensjahr ist die Ausleihe gebührenfrei. § 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermä- ßigung (1) Die Jahresgebühr berechtigt die Benutzerinnen und Benutzer für zwölf Monate ab dem Eintrag der Gebühr in das Benutzerkonto, Angebote auszulei- hen. Sie beträgt 15,00 Euro; für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstge- setzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen sowie Inhaberin- nen und Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 7,50 Euro. Eine Ermäßigung wird nur gegen entsprechenden Nachweis gewährt. (2) Die Vierteljahresgebühr berechtigt die Benutze- rinnen und Benutzer für drei Monate ab dem Eintrag der Gebühr in das Benutzerkonto, Angebote auszu- leihen. Sie beträgt 6,00 Euro. (3) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollende- ten 18. Lebensjahr ist die Ausleihe gebührenfrei.
§ 4 Leihfristverlängerung (1) Für Kindermedien ist die Leihfristverlängerung gebührenfrei. (2) Für Jugendmedien wird für jede Leihfristverlän- gerung eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro pro ent- liehenem Medium erhoben. (3) Für alle anderen Medien wird für jede Leihfrist- verlängerung eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro pro entliehenem Medium erhoben. § 4 Leihfristverlängerung (1) Für Angebote für Kinder ist die Leihfristverlän- gerung gebührenfrei. (2) Für Angebote für Jugendliche wird für jede Leih- fristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro für jede einzelne Ausleihe erhoben. (3) Für alle anderen Ausleihen wird für jede Leih- fristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro für jede einzelne Ausleihe erhoben.
§ 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg (1) Für die Bereitstellung eines vorgemerkten oder reservierten Mediums aus den Beständen der Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (2) Für die Bereitstellung eines über den auswärti- gen Leihverkehr bestellten Mediums wird eine Ge- bühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (3) Für die Bereitstellung von Zeitschriftenaufsät- zen über den auswärtigen Leihverkehr in Form von Kopien wird je Aufsatz eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je angefangenen 20 Seiten erhoben. (4) Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 7 StBS) sowie die Genehmigung zur Veröffentlichung von Reproduktionen (§ 8 StBS) werden Gebühren gemäß der Anlage zu dieser Satzung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist. § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bil- dungscampus Nürnberg (1) Für die Bereitstellung eines vorgemerkten oder reservierten Angebots aus den Beständen der Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (2) Für die Bereitstellung eines über den auswärti- gen Leihverkehr bestellten Mediums wird eine Ge- bühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (3) Für die Bereitstellung von Zeitschriftenaufsät- zen über den auswärtigen Leihverkehr in Form von Kopien wird je Aufsatz eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je angefangenen 20 Seiten erhoben. (4) Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 8 StBS) werden Gebühren gemäß der Anlage zu die- ser Satzung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 6 Versäumnisgebühr (1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden auch ohne ausdrückliche schriftliche Erinnerung folgende Gebühren je entliehenem Medium und angefange- ner Versäumniswoche erhoben: 1. für Kindermedien 0,10 Euro; 2. für Jugendmedien 1,00 Euro; 3. für alle anderen Medien 2,00 Euro. (2) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 endet mit Rückgabe des Mediums, mit einer verspäteten Leih- fristverlängerung des Mediums oder mit dem Tag, an welchem nicht zurückgegebene Medien gemäß § 9 Abs. 5 StBS als verloren gelten. § 6 Versäumnisgebühr (1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden auch ohne ausdrückliche schriftliche Erinnerung folgende Gebühren je entliehenem Angebot und angefange- ner Versäumniswoche erhoben: 1. für Kinderangebote 0,10 Euro; 2. für Jugendangebote 1,00 Euro; 3. für alle anderen Angebote 2,00 Euro. (2) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 endet mit Rückgabe der Ausleihe, mit einer verspäteten Leih- fristverlängerung der Ausleihe oder mit dem Tag, an welchem nicht zurückgegebene Ausleihen gemäß § 6 Abs. 5 StBS als verloren gelten.
§ 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung (1) Für eine zweite schriftliche Erinnerung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. (2) Ist für die Zusendung einer Erinnerung die Er- mittlung einer geänderten Adresse bzw. eines geän- derten Namens erforderlich, wird eine Bearbeitungs- gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung (1) Für eine zweite schriftliche Erinnerung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. (2) Ist für die Zusendung einer Erinnerung die Er- mittlung einer geänderten Adresse bzw. eines geän- derten Namens erforderlich, wird eine Bearbeitungs- gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 8 Bearbeitungsgebühr bei Medienersatz Sind Benutzer gemäß § 10 Abs. 4 StBS ersatzpflich- tig, wird für jedes zu ersetzende Medium eine Bear- beitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. § 8 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz für nicht zurück- gegebene Ausleihen Sind Benutzerinnen und Benutzer gemäß § 6 Abs. 4 StBS ersatzpflichtig, wird für jede zu ersetzende Ausleihe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 9 Auslagen Neben den Gebühren werden als Auslagen erhoben 1. Entgelte für die Beförderung und Zusendung von Sendungen; 2. Kosten für sonstige Aufwendungen, z. B. be- sonderes Verpackungsmaterial; 3. für externe Dienstleister (z. B. für spezielle Fo- toarbeiten) verauslagte Beträge. § 9 Auslagen Neben den Gebühren werden als Auslagen erhoben 1. Entgelte für die Beförderung und Zusendung von Sendungen; 2. Kosten für sonstige Aufwendungen, z. B. be- sonderes Verpackungsmaterial; 3. für externe Dienstleister (z. B. für spezielle Fo- toarbeiten) verauslagte Beträge.
§ 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren entstehen 1. im Falle des § 2 Abs. 2 mit Ausstellung des Ersatzausweises; 2. im Falle des § 3 Abs. 1 und 2 mit dem Ein- trag der Gebühr für den entsprechenden Zeitraum im Benutzerkonto; 3. im Falle des § 4 Abs. 2 und 3 mit der Leih- fristverlängerung; 4. im Falle des § 5 mit der jeweiligen Bereitstel- lung oder der Inanspruchnahme; 5. im Falle des § 6 mit Überschreiten der Leih- frist; 6. im Falle des § 7 Abs. 1 mit Erstellung der zweiten Erinnerung; 7. im Falle des § 7 Abs. 2 mit Aufnahme der Ermittlung; 8. im Falle des § 8 mit Beginn der Bearbeitung des Medienersatzfalles; 9. im Falle des § 9 mit der Erteilung des Auftra- ges bzw. mit Entstehen der Aufwendungen. (2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Ge- bührenfestsetzung an die Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post wer- den die Gebühren eine Woche nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (3) Gebühren- bzw. Auslagenschuldner ist, wer die Entstehung einer Gebühr veranlasst bzw. rechtlich zu vertreten hat oder Leistungen in Anspruch ge- nommen oder beauftragt hat. § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren entstehen 1. im Falle des § 2 Abs. 2 mit Ausstellung des Ersatzausweises; 2. im Falle des § 3 Abs. 1 und 2 mit dem Ein- trag der Gebühr für den entsprechenden Zeitraum im Benutzerkonto; 3. im Falle des § 4 Abs. 2 und 3 mit der Leih- fristverlängerung; 4. im Falle des § 5 mit der jeweiligen Bereitstel- lung oder der Inanspruchnahme; 5. im Falle des § 6 mit Überschreiten der Leih- frist; 6. im Falle des § 7 Abs. 1 mit Erstellung der zweiten Erinnerung; 7. im Falle des § 7 Abs. 2 mit Aufnahme der Ermittlung; 8. im Falle des § 8 mit Beginn der Bearbeitung des Ersatzfalles; 9. im Falle des § 9 mit der Erteilung des Auftra- ges bzw. mit Entstehen der Aufwendungen. (2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Ge- bührenfestsetzung an die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post werden die Gebühren eine Woche nach Zustellung des Gebührenbeschei- des fällig. (3) Gebühren- bzw. Auslagenschuldnerin bzw. Ge- bühren- bzw. Auslagenschuldner ist, wer die Entste- hung einer Gebühr veranlasst bzw. rechtlich zu ver- treten hat oder Leistungen in Anspruch genommen oder beauftragt hat.
§ 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekannt- machung* im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibli- othekGebS – StBGebS) vom 14. Dezember 2006 (Amtsblatt S. 469), geändert durch Satzung vom 04. August 2011 (Amtsblatt S. 232) außer Kraft mit Aus- nahme von § 2 Abs. 1 und 2; diese treten rückwir- kend zum 01. Oktober 2012 außer Kraft. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekannt- machung* im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadt- bibliothek im Bildungscampus Nürnberg (Stadtbibli- othekGebS – StBGebS) vom 14. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 431), geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 458).

StadtbibliothekGebÖÖS 33

Gebührensatzung für die Stadtbibliothek

im Bildungscampus Nürnberg

(StadtbibliothekGebS – StBGebS)

Vom 14. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 431),

zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 458)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66), und auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 14. April 2011 (GVBl S. 150), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Benutzung § 2 Benutzerausweisgebühr § 3 Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßigung § 4 Leihfristverlängerungsgebühr § 5 Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg § 6 Versäumnisgebühr § 7 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung § 8 Bearbeitungsgebühr bei Medienersatz § 9 Auslagen § 10 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren § 11 Inkrafttreten

Benutzung

(1) Die Benutzung von Medien in den Räumen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg ist gebührenfrei. (2) Die Gebühren für weitere Nutzungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. (3) Entstehen durch die Benutzung oder für vom Benutzer beauftragte Leistungen Auslagen, so sind diese neben den Gebühren zu erstatten.

Benutzerausweisgebühr

(1) Die Ausstellung eines Benutzerausweises (Bildungscampus-Card) ist gebührenfrei. (2) Für die Ausstellung einer Ersatz-Bildungscampus-Card bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

________________________

Jahres- bzw. Vierteljahresgebühr und Ermäßigung

(1) Die Jahresgebühr berechtigt den Benutzer für zwölf Monate ab dem Eintrag der Gebühr in sein Benutzerkonto, Medien auszuleihen. Sie beträgt 15,00 Euro; für Schüler, Studierende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen sowie Inhaber des Nürnberg-Passes beträgt die Gebühr 7,50 Euro. Eine Ermäßigung wird nur gegen entsprechenden Nachweis gewährt. (2) Die Vierteljahresgebühr berechtigt den Benutzer für drei Monate ab dem Eintrag der Gebühr in sein Benutzerkonto, Medien auszuleihen. Sie beträgt 6,00 Euro. (3) Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Ausleihe gebührenfrei.

Leihfristverlängerung

(1) Für Kindermedien ist die Leihfristverlängerung gebührenfrei. (2) Für Jugendmedien wird für jede Leihfristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro pro entliehenem Medium erhoben. (3) Für alle anderen Medien wird für jede Leihfristverlängerung eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro pro entliehenem Medium erhoben.

Dienstleistungen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg

(1) Für die Bereitstellung eines vorgemerkten oder reservierten Mediums aus den Beständen der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (2) Für die Bereitstellung eines über den auswärtigen Leihverkehr bestellten Mediums wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro erhoben. (3) Für die Bereitstellung von Zeitschriftenaufsätzen über den auswärtigen Leihverkehr in Form von Kopien wird je Aufsatz eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro je angefangenen 20 Seiten erhoben. (4) Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 7 StBS) sowie die Genehmigung zur Veröffentlichung von Reproduktionen (§ 8 StBS) werden Gebühren gemäß der Anlage zu dieser Satzung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist.

Versäumnisgebühr

(1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden auch ohne ausdrückliche schriftliche Erinnerung folgende Gebühren je entliehenem Medium und angefangener Versäumniswoche erhoben: 1. für Kindermedien 0,10 Euro; 2. für Jugendmedien 1,00 Euro; 3. für alle anderen Medien 2,00 Euro.

(2) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 endet mit Rückgabe des Mediums, mit einer verspäteten Leihfristverlängerung des Mediums oder mit dem Tag, an welchem nicht zurückgegebene Medien gemäß § 9 Abs. 5 StBS als verloren gelten.

Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung

(1) Für eine zweite schriftliche Erinnerung durch die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. (2) Ist für die Zusendung einer Erinnerung die Ermittlung einer geänderten Adresse bzw. eines geänderten Namens erforderlich, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Bearbeitungsgebühr bei Medienersatz

Sind Benutzer gemäß § 10 Abs. 4 StBS ersatzpflichtig, wird für jedes zu ersetzende Medium eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Auslagen

Neben den Gebühren werden als Auslagen erhoben 1. Entgelte für die Beförderung und Zusendung von Sendungen; 2. Kosten für sonstige Aufwendungen, z. B. besonderes Verpackungsmaterial; 3. für externe Dienstleister (z. B. für spezielle Fotoarbeiten) verauslagte Beträge.

Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren entstehen 1. im Falle des § 2 Abs. 2 mit Ausstellung des Ersatzausweises; 2. im Falle des § 3 Abs. 1 und 2 mit dem Eintrag der Gebühr für den entsprechenden Zeitraum im Benutzerkonto; 3. im Falle des § 4 Abs. 2 und 3 mit der Leihfristverlängerung; 4. im Falle des § 5 mit der jeweiligen Bereitstellung oder der Inanspruchnahme; 5. im Falle des § 6 mit Überschreiten der Leihfrist; 6. im Falle des § 7 Abs. 1 mit Erstellung der zweiten Erinnerung; 7. im Falle des § 7 Abs. 2 mit Aufnahme der Ermittlung; 8. im Falle des § 8 mit Beginn der Bearbeitung des Medienersatzfalles; 9. im Falle des § 9 mit der Erteilung des Auftrages bzw. mit Entstehen der Aufwendungen.

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(2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an die Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post werden die Gebühren eine Woche nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (3) Gebühren- bzw. Auslagenschuldner ist, wer die Entstehung einer Gebühr veranlasst bzw. rechtlich zu vertreten hat oder Leistungen in Anspruch genommen oder beauftragt hat.

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung* im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (StadtbibliothekGebS – StBGebS) vom 14. Dezember 2006 (Amtsblatt S. 469), geändert durch Satzung vom 04. August 2011 (Amtsblatt S. 232) außer Kraft mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und 2; diese treten rückwirkend zum 01. Oktober 2012 außer Kraft.

____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 28.12.2012

Anlage

Anlage zur Gebührensatzung der Stadtbibliothek

im Bildungscampus Nürnberg

1. Kopien

Für Kopien werden folgende Gebühren erhoben: a) Kopien, die durch Beschäftigte gefertigt werden pro Seite 0,30 Euro, b) Versand von Kopien pro Auftrag 2,50 Euro.

2. Reproduktionen

2.1 Für die Herstellung von Reproduktionen (§ 7 StBS) fallen folgende Gebühren an: a) Bearbeitungsgebühr pro Fotoauftrag 7,00 Euro. Diese Gebühr beinhaltet das Brennen eines Datenträgers inklusive Materialkosten oder die Übermittlung der Dateien als Anhang über E-Mail (JPG oder PDF) pro E- Mail (max. 20 MB) oder Datenaustauschservice (JPG, TIF) pro Datei (max. 1 GB) sowie das eventuell erforderliche Komprimieren von Dateien (ZIP). Für jeden weiteren Datenträger bzw. jede zusätzliche E-Mail im Rahmen eines Auftrags wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. b) Duplikat von vorhandenem Mikrofilm 50,00 Euro c) Readerprinterkopien (Papierausdrucke vom Mikrofilm) DIN A4 0,50 Euro DIN A3 0,75 Euro

d) Mikrofilmscans JPG-Datei, Graustufen 0,50 Euro

e) Digitalisate Gebrauchsdigitalisat (JPG-Datei, Auflösung bis 200 dpi), je Aufnahme 1,00 Euro Neuanfertigung reproduktionsfähiger Digitalisate (TIF, 300 dpi bezogen auf Originalgröße, bei Vorlagengrößen ab DIN A3 200 dpi) Vorlagengröße bis DIN A4 7,00 Euro Vorlagengröße bis DIN A3 10,00 Euro Vorlagenformat größer als DIN A3 15,00 Euro Duplikat von bereits vorhandenem, reproduktionsfähigem Digitalisat: 7,00 Euro f) Ausdrucke auf Fotopapier und Scans von vorhandenen Diapositiven und Color-Negativen werden nach Aufwand berechnet. g) Versand von Mikrofilmduplikaten, Datenträgern, Papierausdrucken: Inland: 2,50 Euro Ausland: 3,50 Euro 2.2 Für die Veröffentlichung von Reproduktionen gemäß § 8 StBS wird je Aufnahme eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben. Die Gebühr erhöht sich auf das Doppelte bei der Bereitstellung einer Aufnahme für CD-ROMs, Plakate, Postkarten, Buchtitel, Poster, Covers von Tonträgern, Fernseh-Aufnahmen etc. und für die Verbreitung im Internet. Bei Neuauflagen oder Übersetzungen in andere Sprachen ist die Gebühr erneut fällig. Von einer Erhebung der Gebühren kann abgesehen werden, wenn die Aufnahmen von Privatpersonen zur Illustration von ihnen verfasster Beiträge bestellt werden, die nachweislich a) bestimmt sind für Veröffentlichungen, die nicht im Buchhandel erscheinen, b) als Aufsätze in wissenschaftlichen Sammelwerken (z. B. Zeitschriften, Festschriften, Kongressschriften u. ä.) publiziert werden, c) bei Dissertationsdrucken, d) bei Werken für unterrichtliche Zwecke (Schullehrbücher u. ä.).

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Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

KinderKulturOffensive

Anlagen: 01_Bericht

Bericht: Die Verwaltung berichtet über die Realisierung der KinderKulturOffensive 2021. Daneben wird die Struktur der erneut aufgelegten KinderKulturOffensive 2022 erläutert und Einblicke in die Umsetzung gewährt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Fokus der KKO liegt auf niederschwelligen Kultur- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche, sodass sie ihre soziale und kreative Kompetenz weiterentwicklen können.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. V

Ref. IV

KinderKulturOffensive. Kulturausschuss 08.07.2022

Kulturelle Bildung sowie Kinderkultur ist ein wesentlicher Schwerpunkt des Amts für Kultur und Freizeit. Neben den sommerlichen und winterlichen Großveranstaltungen wie dem Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne und dem Sternenhaus erfolgt u.a. durch die Musikschule und die Stabsstelle KinderKultur ein kontinuierliches Angebot. Im Amt für Kultur und Freizeit ist zudem die operative Geschäftsführung der Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung angesiedelt. Im vergangenen Schuljahr 2020/21 wurde durch den Geschäftsbereich Kultur der Zweiten Bürgermeisterin, das Referat Schule und Sport sowie das Referat für Jugend, Familie und Soziales erstmals die KinderKulturOffensive ausgerufen. Ausschlaggebend hierfür waren die durch die Corona-Pandemie notwendigen Einschränkungen für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler. Die vom Amt für Kultur und Freizeit in der Koordinierungsgruppe kulturelle Bildung eingebrachte Idee einer „KinderKulturOffensive“ wurde von den Geschäftsbereichen übergreifend aufgegriffen und weiterentwickelt. Kulturelle Bildung ist im Allgemeinen ein bedeutender Aspekt im Leben von Kindern und Jugendlichen, denn sie befähigt dazu, fantasievoll, produktiv und resilient mit Herausforderungen umzugehen. Ziel war es, niederschwellig Kulturhorizonte zu öffnen und kulturelle Teilhabe für Kinder und Jugendliche in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Für die in das Programm einbezogenen soloselbstständigen Kulturschaffenden und freien Kindertheater entstanden zudem wertvolle honorierte Auftrittsmöglichkeiten. Sportvereine konnten sich bei Kindern und Jugendlichen als Orte der Rekreation und der Gemeinschaft neu positionieren.

Die Kosten der KinderKulturOffensive trug die Stadt Nürnberg in einem einmaligen

Schulterschluss dreier Fachreferate. Als städtische Mittel wurden 2021 coronabedingt nicht

verwendbare Mittel vom Amt für Kultur und Freizeit sowie Mittel vom Sportservice und vom

Jugendamt für die KinderKulturOffensive eingesetzt.

Unterstützt wurde die KinderKulturOffensive zusätzlich durch das großzügige finanzielle

Engagement von fünf Nürnberger Rotary Clubs, denn die Teilnahme an der

KinderKulturOffensive sollte allen Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen im

vergangenen Schuljahr trotz schwieriger Haushaltslage kostenfrei möglich sein.

Die organisatorische Abwicklung der KinderKulturOffensive wurde in einem Kraftakt „on top“ durch das Amt für Kultur und Freizeit/Stabsstelle Kinderkultur gestemmt. Hier waren nicht nur die nötige Expertise zur Umsetzung vorhanden, sondern auch die Kontakte zu soloselbständigen Kulturschaffenden.

Insgesamt wurden neben den 27 frei verfügbaren Videos von 7 Kulturschaffenden als „digitale Kulturhappen“ 65 Freiluftveranstaltungen in unterschiedlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen von „Kultur offensiv“ und über 100 Termine mit Sport- /Spiel-/Turn- und Tanzangeboten im Rahmen von „Sport offensiv“ umgesetzt. Die enorme Resonanz von 250 Anmeldungen innerhalb von drei Anmeldetagen zeigte, dass die KinderKulturOffensive zum richtigen Zeitpunkt initiiert wurde. Die Kinder und Jugendlichen konnten durch die Erlebnisse nicht nur ihren kulturellen und sportlichen Horizont erweitern, sondern hatten einfach Spaß – Momente der Unbeschwertheit. Insgesamt konnten mehr als 2000 Kinder erreicht werden.

Die Aktion hat letztlich auf Seiten der Kulturschaffenden und Sportvereine sowie der Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen zu durchwegs positiven Reaktionen geführt. Gerade aus den Schulen und Einrichtungen erreichten das Amt für Kultur und Freizeit dankbare Rückmeldungen.

Abbildung 4

Abbildung 2

Thalias Kompagnons & Kita Dietrich-Bonhoeffer

Abbildung 3

Abbildung 1

G eraldino & Evang.-Luth. Kindergarten Laufamholz

Aufgrund der fortwährenden Auswirkungen und Einschränkungen der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/22 entschieden der Geschäftsbereich Kultur der Zweiten Bürgermeisterin, das Referat für Schule und Sport sowie das Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg die KinderKulturOffensive erneut auszurufen. Im Vergleich zum Vorjahr gab es inzwischen mehr Möglichkeiten der Umsetzung. Daher sollten AKTIVE Kreativtage für die Nürnberger Grundschulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen realisiert werden. Ein Mix aus Kooperationen mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Sportvereinen sollte zwei Wochen vor den Pfingstferien in Form von Projekt- bzw. Aktionstagen wieder die Augen der Kinder und Jugendlichen zum Leuchten bringen. Das Programm war sehr vielseitig aufgestellt: trickbox stopmotion, Graffiti, Trommeln und Tanzen, experimentelle Fotografie, ukrainische Kunstmalerei oder die Gestaltung von Upcycling-Insekten. Neu war, dass Künstlerinnen und Künstler aus zwei verschiedenen Sparten im Tandem in die Schulen gegangen sind. Sie bearbeiteten beispielsweise Themen wie „Tanz & Comic“, „Collage & Malerei“ oder „Musizieren & Drucken“. Dies ermöglichte ganz unterschiedliche Zugänge zu Kultur und Bewegung.1 Im Unterschied zum Vorjahr wurden die teilnehmenden Grundschulen und Einrichtungen gebeten, sich mit einer geringen Summe an der Realisierung vor Ort zu beteiligen. Hintergrund dabei war, dass Konkurrenzsituationen zu bestehenden, wieder

möglichen Angeboten vermieden und zudem die Qualität der Angebote innerhalb der KinderKulturOffensive untermauert werden sollten.

Ziel war es, auch dieses Mal niederschwellig Kultur- und Bewegungshorizonte zu öffnen. Außerdem sollte für die soloselbstständigen Kulturschaffenden, freien Kindertheater und Sportvereine die Tür für weitere, auch langfristige Kooperationen mit den Bildungs- und Freizeiteinrichtungen geöffnet werden. So können letztlich mehr Kultur- und Sportangebote nachhaltig integriert werden, denn gerade die Bereiche Kultur und Sport leisten einen wesentlichen Beitrag zur umfassenden nonformalen Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Dank der erneuten großzügigen Unterstützung des Rotary Clubs Nürnberg, Rotary Clubs Nürnberg-Kaiserburg, Rotary Clubs Nürnberg-Reichswald, Rotary Clubs Nürnberg-Neumarkt und Rotary Clubs Nürnberg Sigena konnte der Kreis derer, die von den aktiven Kreativtagen im Rahmen der KinderKulturOffensive profitieren, erfreulicherweise noch ausgeweitet werden.

Dadurch konnten alle angemeldeten Schulen und Einrichtungen berücksichtigt werden. Insgesamt waren vor und nach den Pfingstferien fast 30 Projekttage an den Grundschulen und Einrichtungen möglich, die über 1.000 Nürnberger Kinder und Jugendliche erreichen konnten.

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 5

Die Ergebnisse der KinderKulturOffensive 2022 werden nach Abschluss zum Schuljahresende ebenfalls evaluiert, um weitere Aktivitäten im Bereich Koordination Schule & Kultur zukunftsgerichtet und an den aktuellen Bedarfen orientiert zu entwickeln.

___________________________________ 1 Programm der KinderKulturOffensive 2022: https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/kinderkulturoffensive_programm.html

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Musikschule Nürnberg: Sachstandsbericht und Darlegung der Herausforderungen und

Perspektiven

Anlagen: 01_Bericht

Bericht: 2014 wurde dem Kulturausschuss letztmalig eine umfassende Darstellung der Musikschule im Amt für Kultur und Freizeit vorgelegt. Mit diesem Sachstandsbericht und der Darlegung der Perspektiven und Herausforderungen wird ein Blick auf die aktuellen Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie auf die zukünftige Entwicklung der Musikschule Nürnberg zur „Musikschule für Alle“ geworfen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die grundsätzliche Diversity-Orientierung der Musikschule wird durch die angestrebten Neuausrichtungen noch verstärkt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Musikschule Nürnberg: Sachstandsbericht und Darlegung der Herausforderungen und

Perspektiven, Amt für Kultur und Freizeit, Kulturausschuss Juli 2022

2014 wurde dem Kulturausschuss letztmalig eine umfassende Darstellung der Musikschule im Amt für Kultur und Freizeit vorgelegt. Mit diesem Sachstandsbericht und der Darlegung der Perspektiven und Herausforderungen wird ein Blick auf die aktuellen Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie auf die zukünftige Entwicklung der Musikschule Nürnberg zur „Musikschule für alle“ geworfen. Der erste Teil widmet sich dem Ist-Stand, der zweite Teil der Perspektive.

Im März 2022 hat die Musikschule Nürnberg ihr 85. Jubiläum (eigentlich am 1. April 2021) nachgeholt. Zum Auftakt des unter dem Motto „Musikschule total“ stehenden Monats fand am 5. März ein Festkonzert des neu gegründeten Jugendorchesters statt, zahlreiche weitere Konzerte der Fachbereiche schlossen sich an.

1. Ist-Stand

Die Musikschule ist an derzeit 29 Standorten, davon 24 in Schulgebäuden, präsent und damit über die ganze Stadt verteilt. Die Zentrale befindet sich in der Kulturwerkstatt Auf AEG. Ein weiterer wichtiger Standort ist die seit 1996 existierende Dependance im Schmausen- Schlösschen im Osten der Stadt. Die Musikschule unterrichtet 1300 Stunden in der Woche (Stand Schuljahr 2020).

Die Schülerzahlen und das Unterrichtsangebot sind seit dem letzten Bericht im Kulturausschuss von 2014 bis 2020 mit zwischen 1.850 und 2.050 Schülerinnen und Schülern stabil geblieben. Der Anteil von Bildungs- und Teilhabegutscheine wuchs von 2017 6,5% auf 2020 9% der Schülerschaft und die Anzahl Nürnberg-Pass von 2010 8,8% auf 2020 13,1% der Schülerschaft.

Mit dem Beginn der Corona-Pandemie war auch die Musikschule gezwungen, für viele Monate den Unterricht in digital gestützter Form anzubieten. Zusätzlich wurde die Arbeit durch die zeitweisen Betretungsverbote für Schulen deutlich erschwert. Nicht alle Schülerinnen und Schüler konnten das alternative digitale Unterrichtsangebot annehmen, da teils zu Hause keine digitalen Endgeräte verfügbar waren. Für eine ganze Reihe von Unterrichtsformen wie die Musikalische Früherziehung, Chor- und Bläserklassen, Ensembles, Chöre und Orchester kam es zu langen Unterrichtsausfällen. Das Beschäftigungsverbot für Schwangere führte zu weiteren Unterrichtsausfällen, für die im laufenden Schuljahr trotz Ausschreibung keine Ersatzlehrkräfte gefunden werden konnten. Mit zusätzlichen Corona-Mitteln der Landesregierung, die über den Verband der Bayerischen Musikschulen ausgezahlt wurden, konnte ein Teil der Ausfälle gedeckt und durch weitere Einsparungen auch während der Pandemie ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.

Aufgrund der zahlreichen pandemiebedingten Verbote und Einschränkungen sind die Schülerzahlen des regulären Musikschulangebots im Jahr 2021 um 12 % zurückgegangen. Die aktuellen Nachfragen und Anmeldungen zeigen eine positive Tendenz. Die Musikschule hat für das Schuljahr 2022/23 (Stand 30.4.2022) bereits Anmeldungen für 459 neue Schülerinnen und Schüler. Zur Stabilisierung dieser Entwicklung erfolgt die Einbringung der nächsten Satzungsänderung im Rahmen der festgeschriebenen Gebührenerhöhung in den Kulturausschuss spätestens Anfang 2023 mit einer Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2023/24. So ist davon auszugehen, dass sich die Schülerinnen- und Schülerzahlen im kommenden Jahr wieder normalisieren werden, wenn ein kontinuierlicher Unterricht angeboten werden kann.

Abbildung 8

Schülerzahlen der Musikschule Nürnberg nach Alter (sowie Anteil der MUBIKIN-Schüler) Stichtag jeweils: 31.12.

1.1. Fachbereiche

Die Fachbereiche unterscheiden sich wesentlich im Umfang ihrer Unterrichtsstunden. Durch die enorme Nachfrage in manchen Bereichen wie z.B. Klavier haben sich die verschiedenen Fachbereiche sehr unterschiedlich entwickelt. Von den 451 Neuanmeldungen für das Schuljahr 2022/23 entfielen 171 auf das Fach Klavier. Mit der wachsenden Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine nehmen die Anmeldungen für Klavier nochmal zu. Der Fachbereich der Elementaren Musikpädagogik, der die Angebote für Kinder ab 6 Monate bis zum Grundschulalter beinhaltet, nimmt seit dem Start des MUBIKIN-Programms im Jahr 2011 eine zunehmend bedeutende Rolle innerhalb der Musikschule ein. Rückgängig sind Musizierklassen, was der Corona-Pandemie geschuldet ist, ebenso wie Ensemble-, Band- und Orchesterarbeit. Letzteres ist auch ein Ergebnis früherer Sparmaßnahmen.

Abbildung 9

Belegung der Fachbereiche 2020

1.2. Schülerinnen und Schüler

Die Schülerzahlen sind auf die verschiedenen Altersgruppen ebenfalls sehr unterschiedlich verteilt. Die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler von 4-10 Jahren macht einen Anteil von 84 % an der Gesamtzahl aus. Besonders in der Altersgruppe ab 14 Jahren gehen die Zahlen deutlich zurück. Dies hat zum einen mit den Bildungswegen der Schülerinnen und Schüler zu tun, aber ebenso mit dem Fehlen der passenden Angebote vor allem im Bandund Ensemblebereich.

Angebote für Erwachsene sind bisher fast ausschließlich im Bereich Ensemble und Orchester zu finden. Niederschwellige Angebote für Erwachsene bietet die Musikschule in der Erwachsenenbläserklasse an. Im Bereich der Geragogik sind bisher keine Angebote vorhanden. Hier wird im Sinne einer „Musikschule für alle“ nachgesteuert.

Abbildung 10

Altersgruppen Schülerinnen und Schüler 2021

1.3. Lehrkräfte

Die Jahre 2020 bis 2030 sind stark geprägt von altersbedingtem Personalwechsel. Innerhalb dieser 10 Jahre werden 30 Lehrkräfte in den Ruhestand eintreten. Mit dem Ausscheiden der langjährigen Kolleginnen und Kollegen geht viel Erfahrung verloren, aber es ergeben sich auch Chancen für eine Neuausrichtung. Derzeit sind 96 Kolleginnen und Kollegen an der Musikschule tätig. Die überwiegend in Teilzeit angestellten Lehrkräfte sind auf 46 Planstellen verteilt. Da sich das Berufsbild und die Anforderungen an eine Musikschullehrkraft in den letzten Jahren stark gewandelt haben, gilt es, die Kriterien für die Einstellungen des künftigen Personals neu zu definieren. Durch eine enge Kooperation mit der Hochschule für Musik und dem Standortvorteil einer Großstadtmusikschule mit ortansässigen professionellen Orchestern konnten die Stellen bisher gut nachbesetzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass der deutschlandweite akute Lehrerinnen- und Lehrermangel, vor allem in der Elementaren Musikpädagogik, die Nachbesetzungen in der Zukunft sehr schwierig gestalten wird.

1.4. Verwaltung

Die Situation der Verwaltung ist seit vielen Jahren geprägt von der stetigen Zunahme der Anforderungen und Aufgaben. War es früher üblich, dass Schülerinnen und Schüler ausschließlich zu Schuljahresbeginn bei der Musikschule angemeldet wurden, so findet dies jetzt ganzjährig statt. Ständig wechselnde Bedingungen während der Corona-Pandemie haben die Situation noch einmal verstärkt. Die Abwicklung von jährlich bis zu ca. 250 Veranstaltungen ist aufgrund zunehmender Vorschriften komplexer geworden.

2. Perspektive: Die „Musikschule für Alle“

Die 2020er Jahre brachten massive Veränderungen. Die Pandemie löste einen Digitalisierungsschub aus, der Schulalltag veränderte sich radikal, gemeinsames Singen und Musizieren wurde zum Gesundheitsrisiko erklärt. Die Musikpädagoginnen und -pädagogen berichten von den Auswirkungen, welche die Pandemie vor allem bei Kindern und Jugendlichen hinterlassen haben. Die Überwindung der Defizite im sozialen Miteinander, in der Bewegungskoordination, beim Zuhören oder selbst bei der Kommunikation mit anderen stellen uns künftig vor große Aufgaben.

Die Musikschule stellt sich diesen neuen Herausforderungen und setzt sich das Ziel, eine „Musikschule für Alle“ zu sein. Die Musikschule der Zukunft muss Angebote für alle Menschen der Stadtgesellschaft anbieten, unabhängig von Alter, Herkunft, den individuellen Voraussetzungen und Zielstellungen. Die Angebote müssen wohnortnah, niederschwellig und finanziell leistbar sein, aber ebenso von höchster Qualität und zielorientiert. Die Möglichkeiten eines lebenslangen Lernens wie auch die gezielte Vorbereitung für die Aufnahme an einer Musikhochschule müssen gewährleistet werden. In ihrer dezentralen Struktur muss sich die Musikschule zu musikalischen Kompetenzzentren in den Stadtteilen entwickeln.

Im Folgenden gibt die Vorlage einen Überblick über bereits durchgeführte ebenso wie geplante und zukünftige Akzente, Arbeitsschwerpunkte und konkrete Veranstaltungen auf dem Weg zur „Musikschule für Alle“.

2.1. Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

An erster Stelle steht die Wiederherstellung aller Unterrichtsangebote und das Erreichen der Schülerinnen- und Schülerzahlen des Schuljahrs 2019/20. Dabei setzt sich die Musikschule zum Ziel, die Fachbereiche in ihrer zahlenmäßigen Stärke anzugleichen und die Angebote im Sinne der „Musikschule für Alle“ anzupassen. Das Angebot der Früherziehung im regulären Musikschulunterricht konnte bereits durch einen neuen Standort in der Ludwig- Uhland-Grundschule erweitert werden, die beiden Kindergärten (früher MUBIKIN Standorte) Dörflerstrasse und Sandreuth wurden neue Musikschulstandorte. Das Angebot der Chorschule jungerChor Nürnberg wurde angepasst und durch ein Angebot von Solfeggio- Unterricht ergänzt. Somit umfasst das Angebot für den jungenChor derzeit: Chor, Stimmbildung, Stimmproben und für die Kinder in der Abteilung Mini Chor eine zusätzliche Stunde Solfeggio. Dieses Angebot soll künftig auch für weitere Abteilungen angeboten werden.

Orchestermusizieren soll stärker gefördert werden. Die Gründung des Nürnberger Jugendorchesters im September 2021 war ein wesentlicher Schritt. Derzeit spielen ca. 20 Jugendliche im Alter von 11 bis ca. 20 Jahren im Orchester. Ebenso konnten bereits neue Bands für Jugendliche, eine Kinderband und weitere kleine Ensembles wieder bzw. neu gegründet werden. Seit September 2021 gibt es wieder ein Unterrichtsangebot für Gesang und erstmals wird ein Musiktheaterkurs durchgeführt.

Konkret wurden etliche Angebote zur Entwicklung dieser Bereiche bereits umgesetzt, die hier exemplarisch aufgeführt werden. Um einen Neustart nach der Pandemie zu ermöglichen, startet die neue jährliche Veranstaltungsreihe „Chor:Begegnungen“, zu der Kinder-, Jugend- und Erwachsenen-Chöre aus Nürnberg eingeladen werden, mit einem Auftakt zum gemeinsamen Singen am 9. Juli 2022 in der Kulturwerkstatt Auf AEG. Das Konzertangebot der Musikschule wird heuer um drei Angebote im Open-Air-Format in der Ziegenstraße erweitert, die aufgrund der Betreuung durch Lehrkräfte kostenneutral umgesetzt werden können. Das diesjährige Konzert im Staatstheater am 16. Juli 2022 steht unter dem Zeichen der inneren Vernetzung der Musikschule. Die verschiedenen Abteilungen des jungenChors singen, spielen und präsentieren sich jeweils mit einem weiteren Ensemble

oder Orchester der Musikschule. Am 11. November 2022 findet das Konzert der Bläserphilharmonie der Musikschule mit zwei weiteren Orchestern der Metropolregion in der Meistersingerhalle statt. Zukunftsweisend ist das Kooperationsprojekt „Stimmen der Zukunft“ des Staatstheaters mit Grundschulklassen und dem Amt für Kultur und Freizeit/KinderKunstRaum und Musikschule. Es begann als Digitalprojekt im Frühjahr 2021, Abschlusskonzert ist am 17. Juli 2022 im Staatstheater. Im Zuge der Förderung der Digitalisierung soll dieses Projekt verstetigt werden. Die Musikschule beteiligt sich zudem regelmäßig an Amtsprojekten des Amts für Kultur und Freizeit wie an der Friedenstafel oder dem Sonderprojekt „Frieden ist Klasse“, für das sich mehrere Hundert Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Frieden auseinandersetzen. Abschlusspräsentation ist am 21. Juli auf der Wöhrder Wiese.

Für 2023 ist zudem die Neueinrichtung einer Unterrichtseinheit „Elementare Musikpraxis für Seniorinnen und Senioren“ und eine Erweiterung des Angebotes im Bereich Popular geplant. Wünschenswert wäre zudem die Einrichtung eines Percussion-Orchesters sowie eines neuen Standortes für Chorklassen. Die stete Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Vereinen, Chören und Orchestern wird immer wichtiger und bleibt ein Kernanliegen im Kinder-, Jugend- und perspektivisch auch Erwachsenenbereich. Überprüft werden zudem alle Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit, wofür eine Konzeptentwicklung mit Hilfe des Gesamtamts angegangen werden muss.

Schon jetzt beginnen die Vorarbeiten für den Bayerischen Musikschultag, den die Stadt Nürnberg im Oktober 2025 ausrichtet.

2.2. Musikschule und MUBIKIN

MUBIKIN schafft - dank privater Förderung und dem Engagement der Stadt Nürnberg (Stiftung Persönlichkeit, Bouhon Stiftung, Hochschule für Musik, Stadt Nürnberg) - mit seinen kostenfreien Unterrichtsangeboten in Kitas und Grundschulen optimale Voraussetzungen für die weitere musikalische Förderung und trägt ganz wesentlich zur ganzheitlichen Bildung bei, gerade auch als Angebot für Kinder, deren Eltern einen Musikunterricht nicht ermöglichen können oder wollen. Die Umstellung des MUBIKIN-Programms in den Grundschulen im September 2020 auf einen 2-wöchigen Unterrichtsrhythmus hat sich leider nicht an allen Standorten bewährt. Eine Umfrage des staatlichen Schulamts unter den Lehrerinnen und Lehrern und eine Abfrage unter den Musikpädagoginnen- und pädagogen im April hat gezeigt, dass es hier einer Anpassung in Richtung eines wöchentlichen Rhythmus der Vorjahre bedarf. Diese ist bereits in Vorbereitung. Die Kooperationsvereinbarung für das MUBIKIN Programm, welche von der Stadt Nürnberg, der Hochschule für Musik und den Stiftern im Juli 2020 geschlossen wurde, besteht bis 2026. Leider kann die Musikschule den so vorbereiteten Kindern noch nicht in ausreichendem Maß weiterführende Angebote zur Verfügung stellen. Auch an dieser Stelle verfolgt die Musikschule den Gedanken des Ausbaus der musikalischen Kompetenzzentren der Zukunft (siehe auch 2.3). Mit der Festanstellung aller MUBIKIN-Lehrkräfte im Jahr 2017 an der Musikschule werden die Musikschule und MUBIKIN weiter zusammenwachsen.

Um die Zusammenarbeit im Schulsprengel und das Arbeiten im Tandem von Erzieherinnen und Erziehern bzw. Grundschullehrkräften mit Musikschullehrkräften zu stärken, wurde dank Förderung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus das Projekt „Das Klangvielfraß“ entwickelt. Es sollte den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenwirken. In Kooperation mit MUBIKIN, der Hochschule für Musik und dem Klangkünstler Paul Biessmann hat die Musikschule Kinder auf spielerische Weise zu bewusstem Hören und Wahrnehmen animiert, Klänge und Geräusche wurden gesammelt und aufgenommen. Unter Einbeziehung digitaler Möglichkeiten wurden die Klänge weiterverarbeitet, verfremdet und zu Klangkollagen und Ähnlichem zusammengefügt. Dafür wurde das Projekt umfangreich mit digitaler Technik - vom Aufnahmegerät über den Laptop bis zur Bluetooth Box - ausgestattet und die Lehrkräfte im Umgang mit diesen geschult. Den

Abschluss des Projekts bildete im Mai eine interaktive Klangausstellung und ein Konzert in der Kulturwerkstatt Auf AEG.

2.3. Personelle und strukturelle Veränderungen, Ganztagsschule

Durch den altersbedingten Wechsel des Personals hat die Musikschule die Möglichkeit einer Steuerung für die Zukunft. Die Auswahl von künftigem Lehrpersonal erfolgt unter erweiterten Kompetenzanforderungen für den Gruppenunterricht, Diversität, Inklusion und der grundsätzlichen Bereitschaft zur Teamarbeit. Bei den Neubesetzungen wird eine moderate Verschiebung der Größe der Fachbereiche vorgenommen.

Die Struktur der Schulleitung wird ebenfalls unter dem Teamgedanken weiterentwickelt. Neu eingerichtet wurden zusätzlich Schulhaussprecherinnen und -sprecher, welche den Kontakt zu den dezentralen Standorten pflegen. Regelmäßige Treffen, Stammtischangebote, themenbezogene AGs, monatliche interne Newsletter und pädagogische Tage zu diesen Themen ergänzen das Angebot. Der Anspruch einer „Musikschule für Alle“ soll sich im Kollegium in dem Gefühl „Wir sind Musikschule“ widerspiegeln. Sowohl für das Schulleitungsteam wie die Verwaltung werden Teamentwicklungsprozesse angestrebt.

Mit dem Einzug in die Kulturwerkstatt Auf AEG ist für die Musikschule im Jahr 2016 ein neues Zeitalter angebrochen. Eigene Unterrichtsräume, Aufführungsmöglichkeiten und die Kooperationen mit den anderen hier beheimateten Kultureinrichtungen sind ein großer Gewinn. Von den Schülerinnen und Schülern wird der Standort mit Begeisterung angenommen und die räumlichen Kapazitäten sind nahezu ausgeschöpft. Das Fortschreiten der städtebaulichen und sozialräumlichen Entwicklung wird den Standort Auf AEG künftig noch stärker in den Mittelpunkt rücken.

Um allen Menschen den Zugang zur Musikschule zu ermöglichen, ist in den kommenden Jahren eine Anpassung der dezentralen Standorte notwendig. Derzeit sind diese nicht gleichmäßig und bedarfsgerecht im Stadtgebiet verteilt. Der wachsende räumliche Eigenbedarf der Grundschulen, Umbaumaßnahmen, Angebote der Mittagsbetreuung und der Horte schränken die Unterrichtsmöglichkeiten der Musikschule bereits jetzt stark ein. Die Einführung des Ganztagesförderungsgesetzes ab 2026 bringt abermals eine Veränderung des Schulalltags mit sich. Erste Erfahrungen werden bereits in Schulen mit gebundenem Ganztag im Rahmen des MUBIKIN Programms gemacht. Der jetzt schon akute Raummangel wird auch zukünftig ein zentrales Thema sein ebenso wie der zunehmende Mangel an pädagogischem Fachpersonal in Kindertagesstätten und Regelschulen. Dies führt bereits jetzt dazu, dass im Unterrichtsalltag der Regelschulen überwiegend die Grundlagenfächer unterrichtet werden und künstlerisch-musische Fächer zu kurz kommen. Die „Musikschule der Zukunft“ möchte die Kooperationen mit Regelschulen stärken, ihre Angebote im Ganztagsbetrieb und bei der Umsetzung des Ganztagesförderungsgesetzes platzieren. Hierin liegt eine große Chance. Wenn das nicht gelingt könnten Kinder künftig schon allein aus Zeitgründen von musikalischen Bildungsangeboten weitgehend ausgeschlossen werden. Es wäre wünschenswert, dass die Musikschule als schulischer Partner stärker in den Fokus rückt.

Diesen Weg der Veränderung kann und will die Musikschule gemeinsam und in enger Abstimmung mit der gesamten Schulfamilie, bestehend aus städtischem Schulreferat und staatlichem Schulamt, den Schulleiterinnen und Schulleitern und allen weiteren Partnerinnen und Partnern, gehen. Erste Gespräche und gemeinsame Zielsetzungen konnten bereits auf den Weg gebracht werden.

2.4. Digitalisierung

Grundsätzlich werden Unterrichtsangebote der Musikschule auch weiterhin in Präsenz stattfinden. Im Januar 2021 konnte die Musikschule durch Mittelumschichtung 22 Ipads inklusive Zubehör anschaffen. Dies ermöglichte erste Schritte im Bereich der Digitalisierung und zeigte, dass digitale Mittel Angebot und Unterricht bereichern. Die Ergebnisse digitaler Arbeit werden in verschiedenen Beiträgen auf dem Youtube-Kanal der Musikschule sichtbar wie auch im digitalen Fundus des Staatstheaters unter: „Mehr Musik“ und „Stimmen der Zukunft“.

Im August 2021 konnte das seit Jahren überfällige Update des Musikschul- Verwaltungsprogramms „Amadee“ eingeführt werden, womit die Voraussetzung für die Einführung des Onlineanmeldeverfahrens geschaffen wurde. Die Umsetzung ist für das kommende Schuljahr geplant. Für September 2022 ist zudem ein erstes digitales Angebot für Musiktheorie geplant. Hier können Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Instrument an der Musikschule lernen, an einem kostenlosen Zusatzangebot teilnehmen.

2.5. Inklusive Musikschule

Den Unterricht für alle anzubieten und damit eine inklusive Musikschule, auch für Menschen mit erhöhtem Förderbedarf oder mit Behinderung muss ein zentrales Handlungsfeld einer „Musikschule für Alle“ sein. Neben dem weiteren Ausbau zielgerichteter Angebote bedarf es vor allem der Schulung der Musikpädagoginnen und -pädagogen. Hierzu wird im November 2022 für alle Lehrkräfte ein pädagogischer Tag gestaltet. Im letzten Jahr entstanden einige neue Unterrichtsangebote für Kinder (z.B. mit Sehbehinderung, Mehrfachbehinderung, Down Syndrom wie auch ADHS), durchgeführt von Musikschullehrkräften mit Zusatzqualifizierungen. Aktuell entstehen vermehrt Kontakte zu integrativen Einrichtungen.

2.6. Interkulturelle Öffnung

Die Musikschule hat sehr intensive Bemühungen unternommen, internationalen Instrumental- und Musikunterricht zu implementieren. Es stellt sich jedoch die komplexe Herausforderung, dass die in Frage kommenden Lehrkräfte über keinen Nachweis über eine Unterrichtsbefähigung verfügen. Die Grundvoraussetzung für die Anstellung an einer öffentlichen Musikschule ist der Nachweis eines Studienabschlusses in Musikpädagogik oder einer vergleichbaren Ausbildung. Zudem ist der Markt an Fachkräften noch beschränkt. Hier muss Aufbauarbeit geleistet werden. Die Musikschule hat daher in den letzten beiden Jahren zwei Lehrkräfte von sich aus aktiv bei der Nachqualifizierung und dem Erwerb eines anerkannten Abschlusses unterstützt und bietet diese Unterstützung unbürokratisch weiteren Lehrkräften an. Als nächsten Schritt möchte die Musikschule ein generationenübergreifendes, internationales Chorangebot schaffen.

Eine Nachfrage nach internationalen Instrumenten wie z.B. Saz, Bousouki usw. erfolgt aktuell nicht. Die Musikschule will dennoch mit einem Angebot reagieren, um der Vielfalt der Bevölkerung noch stärker gerecht zu werden. Zur Integration aller Kinder und Jugendlichen gibt es an der Schule eine Weltmusikband mit derzeit 11 Schülerinnen und Schülern unterschiedlichster Nationalität. An der Weltmusikband können alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule kostenfrei und mit jedem Instrument teilnehmen.

Die Musikschule agiert verstärkt im Chorbereich. So wurde der Kinderchor und der junge Chor neu aufgestellt. Siehe hierzu auch Punkt 2.1.

Einmal monatlich findet in den Räumlichkeiten der Musikschule ein Workshop für das persische Instrument Tonbak statt. Hierzu gibt es auch Konzerte. Damit werden wertvolle Erfahrungen gesammelt. Ein zukunftsweisender Ansatz ist der Unterricht für Daf (Persische Trommel). Zusätzlich bietet das neuartige Konzept von monatlichen Workshops

interessierten Schülerinnen und Schülern die Chance, durch externe Fachkräfte neue Instrumente kennenzulernen.

Die Vielfalt der Bevölkerung spiegelt sich in der Zusammensetzung der Musikschule sowohl im Bereich der Schülerinnen und Schüler wie auch der Lehrkräfte mehr und mehr. Hier hat die Musikschule erhebliche Anstrengungen unternommen. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen können keine Zahlen veröffentlicht werden.

Das Förderprogramm MUBIKIN (siehe Punkt 2.2.) zahlt in besonderer Weise in die interkulturelle Öffnung ein, da es ausnahmslos alle Kinder z.B. einer Schulklasse einschließen kann. Dies ist nur dank externer Förderung möglich und konzentriert sich zunehmend auf Schul- und Kitasprengel mit besonderem Förderbedarf bzw. in sozial angespannten Gebieten.

Nach Abschluss der kostenfreien MUBIKIN-Zeit sollen künftig alle Kinder ein Angebot der Musikschule erhalten. So können viele Kinder aus sozial schwächeren Familien erreicht werden. Die Anzahl der eingelösten Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine ist trotz Pandemie und dem damit verbundenen Rückgang der Schülerzahlen, bei der sich viele Bevölkerungsgruppen stark zurückgezogen haben, konstant geblieben.

  1. Ausblick:

Mit dieser Perspektive einer „Musikschule für Alle“ legt die Musikschule Nürnberg eine ehrgeizige Zukunftsperspektive vor, die den Anforderungen der Stadtgesellschaft sowie der Konkurrenzsituation, in der sich auch eine städtische Musikschule befindet, Rechnung trägt. Alle Musikschullehrkräfte sind komplett mit Unterricht ausgelastet. Auch das Leitungsteam verfügt nur über ein kleines Zeitkontingent für Leitungsaufgaben.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage durften keine Forderungen nach Sondermitteln oder Stellen in die Vorlage aufgenommen werden. Ohne zusätzliche Kapazitäten sind diese Entwicklungsschritte jedoch nur sehr langsam realisierbar. Daher wird zunächst der Schwerpunkt auf die Entwicklung der Kernaufgaben gelegt werden müssen, die Angebote für Kinder und Jugendliche.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Vereins- und Stadtteiltreffpunkt für die Werderau

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.06.2021

Anlagen: 01_Antrag SPD vom 11.06.2021_AN_202_2021

Bericht: Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte zu prüfen, ob in der Werderau Räumlickeiten für einen Vereins- und Stadtteiltreffpunkt geschaffen werden können, indem in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr der geplante Bau in der Werderau um eine Etage aufgestockt und dort ein Vereinsund Stadtteiltreffpunkt errichtet werden kann.

Neben der Prüfung der Bedarfe sollten dann die baulichen Voraussetzungen sowie mögliche Betriebsmodelle für ein solches Projekt dargestellt werden.

Das Amt für Kultur und Freizeit hatte hierzu unter Beteiligung der Geschäftsbereiche 2. BM, Jugend, Familie, Soziales sowie 3. BM mehrere Gespräche geführt. Größen und Möglichkeiten einer Aufstockung sowie die zu berücksichtigenden Bedarfe der Feuerwehr wurden mit allen Beteiligten diskutiert.

Am 3.5.2022 wurde mitgeteilt, dass das für den Neubau der Feuerwehr vorgesehene Grundstück inzwischen anderweitig verkauft wurde und für die Feuerwehr daher nicht mehr zur Verfügung steht, sodass ein Stadtteiltreffpunkt im Rahmen des geplanten Funktionsbaus in der Werderau nicht realisiert werden kann.

Nachdem ein Bedarf seitens des Bürgervereins und anderer Initiaitven nicht akut vorliegt und seitens Ref I/II eine Mittelbereitstellung zur Weiterverfolgung nicht besteht sieht der Bereich 2.BM hier aktuell keinen Handlungsspielraum.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

  1. BM/024/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kultur in der Stadt - Zuschüsse

Mittelvergabe 2022

Anlagen: 01_DiversityCheck 02_Empfehlungsliste

Sachverhalt (kurz): Für das Jahr 2022 wurden bei der Kostenstelle Z281001001 "Kultur in der Stadt" insgesamt 280.900,- Euro zur Vergabe zur Verfügung gestellt. Bisher wurden 249.073,- Euro vergeben. Das Beratergremium für kulturelle Fragen hat sich am 21.06.2022 zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr getroffen. Dabei wurde für einen Antrag eine Zuschussempfehlung ausgesprochen, zu dem um Zustimmung durch den Kulturausschuss gebeten wird.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 13.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 13.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/024/2022

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Beilage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 2. BM/024/2022

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss schließt sich der Vergabeempfehlung der Verwaltung und des Beratergremiums an und vergibt eine Zuwendung in Höhe von 13.000,- Euro für folgendes Projekt:

  1. Filmbüro Franken/Filmförderung und Anschaffungen 13.000,- Euro

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
Gesamt- relevanz  relevant  teilweise relevant  nicht relevant

Empfehlungsliste

Kultur in der Stadt – Zuschüsse Vergabeempfehlung 2022

Antragsteller Maßnahme Empfehlung Beirat
1 Filmbüro Franken e. V. - Filmförderung (2022/2023) = 12.000,- Euro - Anschaffungen/Seminare/Allgemeine Kosten = 1.000,- Euro 13.000,- Euro

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