Haushaltssperre

← Sitzung der Kommission für Integration (07.07.2022)

Sachverhalt Kommission für Integration

Anlage · 07.07.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhalt

1 Das Pilotvorhaben und seine Genese ................................................................................................... 2 2 Entwicklung unter besonderen Bedingungen – Daten und Fakten ..................................................... 3 2.1 Zahlen zu Beratung, Vermittlung und Kurseinmündung ............................................................... 3 Beratungsinhalte ............................................................................................................................. 4 Teilnehmendenzahlen ..................................................................................................................... 5 2.2 Persönliche Situation der Teilnehmenden .................................................................................... 6 Geschlecht ....................................................................................................................................... 6 Herkunft .......................................................................................................................................... 6 Alter ................................................................................................................................................. 7 Aufenthaltsstatus ............................................................................................................................ 7 Bildungsstand .................................................................................................................................. 8 Festgestelltes Sprachniveau ............................................................................................................ 9 2.3 Einmündung ins städtische Kurssystem ...................................................................................... 10 Verlängerungen ............................................................................................................................. 11 Prüfungen ...................................................................................................................................... 11 Kinderbetreuung ........................................................................................................................... 11 2.4 Entstandene Kosten .................................................................................................................... 11 3 Besondere Situation der Zuwanderung aus der Ukraine ................................................................... 13 4 Weitere Bedarfe und Aktivitäten ....................................................................................................... 14 Lücken erkennen und Zugangswege erschließen.......................................................................... 14 Vernetzung und Schaffung von Transparenz ................................................................................ 15 5 Fazit und mögliche Fortführung des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb .................... 15 Wichtigste Ergebnisse ................................................................................................................... 16 Möglichkeit der Einbettung in das Bundesprogramm Bildungskommune ................................... 17 Kosten ............................................................................................................................................ 18

1 Das Pilotvorhaben und seine Genese

Der zügige Erwerb von Kenntnissen der Landessprache ist grundlegend für die gegenseitige Verständigung und für Zugewanderte eine wichtige Voraussetzung sowohl für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als auch für eine schnelle und nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Das haben Studien in den letzten Jahrzehnten wissenschaftlich belegt. So zeigten bereits im Jahr 2003 Christian Dustmann und Francesca Fabbri, dass sich Sprachkenntnisse positiv auf die Beschäftigungschancen auswirken.1 Eli Berman, Kevin Lang und Erez Siniver belegten, dass Fachkräfte mit verbesserten Sprachkenntnissen auch höhere Gehälter erzielten.2 Aber nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für deren Kinder lohnt es sich, frühzeitig und gezielt in den Erwerb von Sprachkenntnissen zu investieren. So zeigte eine aktuelle Studie, dass Kinder deutliche Nachteile im deutschen Bildungssystem haben, wenn ihre Eltern über keine guten Deutschkenntnisse verfügen.3 Im Jahr 2019 hat das Bildungsbüro in einer Praxisforschung4 aufgezeigt, dass in Nürnberg zwar viele Möglichkeiten für einen zügigen Spracherwerb gegeben sind, dennoch aber noch deutliche Lücken im System zu erkennen waren. Nicht alle (neu) Zugewanderten haben Zugang zum Sprachkurssystem des Bundes. Hinzu kommt, dass sich aufgrund ändernder Migrationsbewegungen,5 Gesetzesänderungen6 und rechtlicher Einordnungen7 die offenen Bedarfe und Zugangsmöglichkeiten im Bereich der Sprachbildung immer wieder ändern. Während manche Gruppen keinen Zugang zu einem passenden Sprachkurs haben, fehlen anderen Gruppen lediglich Informationen, um ihr (teilweise neu eingeführtes)8 Recht auf einen vom Bund finanzierten Sprachkurs wahrzunehmen.

Auf einen Beschluss des Integrationsrates für eine „Integrations- und Sprachoffensive“ vom 17.04.2018 und auf Basis der genannten Praxisforschung hin beauftragte der Stadtrat das Bildungsbüro mit der Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen und der Entwicklung eines Systems, das darauf abzielt, möglichst allen Nürnbergerinnen und Nürnbergern mit Zuwanderungsgeschichte den Zugang zu Sprachbildung zu ermöglichen. Ein entsprechendes Konzept wurde vorgestellt9 und der Stadtrat beschloss am 23.10.2019 einstimmig die Durchführung eines Pilotvorhabens „Kommunales Programm Deutschspracherwerb“.

Seither wurde ein kommunales System aufgebaut, das flexibel auf sich ändernde Bedarfe reagieren kann und die Lücken aus dem Sprachbildungssystem des Bundes schließt. Kommunale Ressourcen kommen nur dann zum Einsatz, wenn sonst keine Angebote und Strukturen zur Verfügung stehen.

1 Christian Dustmann and Francesca Fabbri, 2003: Language proficiency and labour market performance of immigrants in the UK, In: Economic Journal, 2003, Vol. 113, S. 695-717. 2 Eli Berman, Kevin Lang and Erez Siniver, 2000: Language-Skill Complementarity: Returns to Immigrant Language Acquisition, S. 21-22, abrufbar unter econweb.ucsd.edu/~elib/lsc.pdf (letzter Zugriff am 31.5.2022). 3 Wido Geis-Thöne, 2022: Kinder mit nicht deutschsprechenden Eltern. Eine Analyse auf Basis des Soziooekonomischen Panels (SOEP), In: IW-Trends,49. Jg., Nr. 1, S. 111-132. 4 21. März 2019: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=20775 5 Ein aktuelles Beispiel ist die Fluchtzuwanderung der Ukrainer/-innen seit dem 24.2.2022. 6 Zum Beispiel das Migrationspaket von 2019: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/06/migrationspaket.html (letzter Zugriff am 25.5.2022). 7 Zum Beispiel Stichwort „Bleibeperspektive“: www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/IntegrationskurseAsylbewerber/001-bleibeperspektive.html?nn=282388 (letzter Zugriff am 24.5.2020). 8 Beispielsweise haben sich die Zugangsvoraussetzungen zu vom Bund finanzierten Kursen mit dem Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes am 1.08.2019 für einige Zuwanderndengruppen geändert und aktuell am 17.1.2022 für die Menschen aus Afghanistan. 9 10. Oktober 2019: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=21693

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das Pilotvorhaben weder im Jahr 2020 noch im Jahr 2021 unter regulären Bedingungen durchgeführt werden, sondern wurde nach ausführlichen Berichten am 2.7.2020,10 am 15.10.202011 und am 7.10.202112 jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Im Jahr 2022 gibt es weiterhin pandemiebedingte Einschränkungen, wenn auch nicht mehr in so hohem Maße wie in den Jahren zuvor. So ist beispielsweise die Höchstteilnehmerzahl in den Kursen noch immer meist niedriger als in der Zeit vor der Corona-Pandemie. Nichtsdestotrotz soll an dieser Stelle ein Abschlussbericht des Pilotvorhabens vorgelegt und auf Basis der bisher gesammelten Daten eine Empfehlung für eine mögliche Weiterführung des Programms abgegeben werden.

2 Entwicklung unter besonderen Bedingungen – Daten und Fakten

Das kommunale Programm Deutschspracherwerb erlangt seine Wirkung vor allem durch die systematische Beratung und die Koordination der unterschiedlichen Angebote. Wichtigstes Ziel ist es, die Zugewanderten dabei zu unterstützen, zeitnah ein für sie passendes Angebot zu finden, bestenfalls einen vom Bund finanzierten Integrations- oder Berufssprachkurs.

2.1 Zahlen zu Beratung, Vermittlung und Kurseinmündung Die Dynamik von Beratungen, Testungen und Kurszuweisungen war während der gesamten Pilotlaufzeit stark von den Maßnahmen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie geprägt. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Beratungszahlen zum Thema Sprache in der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) - Beratung im zeitlichen Verlauf.

Abb. 1: Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM-Beratung (August 2019 bis April 2022)

Abbildung 1

Quelle: Stadt Nürnberg, Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung; Stand: 30.04.2022

10 2. Juli 2020: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=22697 11 15. Oktober 2020: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=23098 12 7. Oktober 2021: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=24213

Ersichtlich wird der steile Anstieg der Beratungen zum Thema Sprache13 mit dem Start des Pilotvorhabens bzw. bereits mit der Öffentlichkeitsarbeit, die vor dem offiziellen Projektbeginn in die Wege geleitet wurde. Danach spiegeln die Beratungszahlen deutlich die Pandemie-Situation wider. Da während der beiden Lockdowns die Beratungen nur telefonisch oder schriftlich und anschließend nur mit vorhergehender Terminvergabe stattfinden konnten, ist entsprechend ein deutlicher Einschnitt der Beratungszahlen zu erkennen. Anschließend an die jeweiligen Ausnahmesituationen durch pandemisch bedingte Kontaktbeschränkungen stiegen die Beratungszahlen wieder an. Nach einem sprunghaften Anstieg im Anschluss an den zweiten Lockdown bleiben die Beratungszahlen zum Thema Sprache konstant auf einem hohen Niveau von durchschnittlich 100 Beratungen zum Thema Sprache pro Monat.

Beratungsinhalte Seit Beginn des Pilotprojekts wurden insgesamt 2.302 Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM- Beratung durchgeführt.14 Die Inhalte waren sehr vielfältig. Von insgesamt 1.386 Beratungen seit Januar 2021 wurden circa die Hälfte der Ratsuchenden (51,6 Prozent) zu bundesgeförderten Kursen beraten, hiervon 562 zu Integrations- und 153 zu Berufssprachkursen (Abbildung 2). Etwa zehn Prozent der Beratungen bezogen sich auf niedrigschwellige Kursmöglichkeiten15 oder auf sonstige Fragen beispielsweise zu konkreten Deutschkursen oder spezifischen Sprachbildungsmöglichkeiten.

Abb. 2: Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM-Beratung nach Inhalt (Januar 2021 bis April

2022)

Abbildung 2

Quelle: Stadt Nürnberg, Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung; Stand: 30.04.2022; n=1386

Beratungsinhalt von 527 Beratungen (seit Januar 2021) waren die städtisch finanzierten Kurse des kommunalen Programms Deutschspracherwerb (KPDe). Dies entspricht circa 38 Prozent der

13 Die Grafik zeigt ausschließlich die Beratungskontakte in der ZAM-Beratung zum Themenfeld Sprache auf. Insgesamt hat die Beratungsstelle weitaus mehr Beratungskontakte, da sie zu allen Themen rund um Migration berät. 14 Im Jahr 2020 fanden 916 Beratungen statt. Zu Beginn des Jahres 2021 wurde dann eine detailliertere Erfassung eingeführt. Seither wurden weitere 1.386 Beratungen durchgeführt. 15 Wegen der Kontaktbeschränkungen und Lockdowns wurden während der Zeit des Pilotvorhabens kaum niedrigschwellige Kurse angeboten.

Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM-Beratung. So führt ein Großteil der Beratungen nicht zu einer Aufnahme in städtisch finanzierte Kursen, denn die Beratenden der ZAM-Beratung prüfen die Zulassungskriterien akribisch, und nur falls keine Teilnahme an bundesgeförderten oder anderen passenden Kursen möglich ist, werden die Ratsuchenden zum kommunalen Sprachprogramm zugelassen.

Die Zahl der Beratungen zu städtisch finanzierten Kursen ist zudem nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der Teilnehmenden, die zu den Sprachtestungen für das städtisch finanzierte Kursprogramm zugelassen werden. Es finden Mehrfach-Beratungen einzelner Teilnehmer/-innen statt, beispielsweise bei Fragen zu laufenden Kursen oder zu deren möglicher Verlängerung. Vor der Genehmigung zusätzlicher Kursstunden wird in der ZAM-Beratung erneut geprüft, ob die Voraussetzungen für eine weitere Teilnahme am kommunalen Sprachprogramm gegeben sind. So wird durch diese engmaschige Überprüfung der Zulassungskriterien sichergestellt, dass beispielsweise Personen, die auf Grund einer Änderung des Aufenthaltsstatus berechtigt wären, bundesgeförderte Kurse zu besuchen, diesen zugeleitet werden und nicht weiter städtisch finanzierte Kurse besuchen.

Teilnehmendenzahlen Neben den Sprachberatungen der ZAM-Beratung werden auch die Teilnehmendenzahlen regelmäßig ausgewertet (Abb. 3). In der ersten Säule sind nochmals die Beratungen zum Thema Sprache der ZAM- Beratung dargestellt. Mehr als zwei Drittel bezogen sich nicht auf städtisch finanzierte Kurse, sondern entweder auf bundesgeförderte Kursmöglichkeiten, niederschwellige Angebote oder sonstige Anfragen bezüglich Sprache. 750 Beratungen (teils Mehrfach-Beratungen) hatten einen Bezug zum städtisch finanzierten System, in das bisher (Stand 30.4.22) insgesamt 325 Personen aufgenommen wurden. Diese Personen wurden zum Einstufungstest eingeladen und anschließend einem geeigneten städtisch finanzierten Sprachkurs zugewiesen. Die übrigen Beratungen mit Bezug zum städtisch finanzierten System waren beispielsweise Folgeberatungen zur Ausstellung von Verlängerungen (siehe Kap. 2.3).

Abb. 3: Teilnehmendenzahlen in Beratung, Testungen und Sprachkursen (Juli 2019 bis April 2022)

Abbildung 3

Quelle: Eigene Erhebung im Rahmen des KPDe; Stand: 30.04.2022 Von den 325 Personen, die zu den Sprachtests zugelassen wurden, sind 264 zu den Testungen erschienen, 31 Personen fehlten unentschuldigt. Weitere 22 Personen fehlten entschuldigt zum

Beispiel wegen Krankheit oder Quarantäne und wurden zum nächsten Testtag eingeladen. Acht Personen kamen bereits mit nachgewiesenem Sprachniveau und konnten ohne Test zugelassen und in städtisch finanzierte Kurse aufgenommen werden.

Nach den Einstufungen des Sprachniveaus am Testtag werden die meisten Teilnehmenden einem der beiden Kooperationspartner – Bildungszentrum und Noris-Arbeit – zugewiesen, um dort Sprachkurse zu besuchen. 174 Personen wurden bisher in Kurse beim Bildungszentrum und 81 bei der Noris- Arbeit aufgenommen. Der Entscheidung für den jeweiligen Sprachkursträger werden vorwiegend pädagogische Erwägungen zu Grunde gelegt. So besuchen Teilnehmende, die von den Testerinnen als eher „Langsamlernende“ eingestuft werden, meist Kurse der Noris-Arbeit, ebenso Personen mit Alphabetisierungsbedarf sowie Eltern, die eine Kinderbetreuung brauchen. Teilnehmende mit Interesse an einem schnellen, intensiven Spracherwerb gehen ins Servicebüro beim Bildungszentrum im Bildungscampus und erhalten dort einen Kursplatz entsprechend ihrer Einstufungsergebnisse und ihrer persönlichen Situation. Überwiegend werden am Bildungszentrum Intensivkurse in Anspruch genommen, zum Teil jedoch auch Abend- oder Wochenendkurse. Vier Teilnehmende besuchten beide Sprachschulen. Drei von ihnen schlossen zunächst einen Kurs bei der Noris-Arbeit erfolgreich mit Niveau B116 ab und konnten im Anschluss in weiterführenden Kursen beim Bildungszentrum ihre Deutschkenntnisse vertiefen, einer wechselte vom Bildungszentrum zur Noris-Arbeit.

In der Graphik nicht erfasst sind zusätzliche 192 Personen, die durch gemeinsam mit internen und externen Partnern (Sozialamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter) eigens entwickelte Verfahren zügig in BAMF-Integrations- und Sprachkurse vermittelt werden konnten. Sowohl durch diese Verfahren, als auch durch die qualifizierte Beratungsarbeit der ZAM-Beratung trägt das kommunale Programm Deutschspracherwerb zu einem stark verbesserten Zugang zu den Integrations- und Sprachkursen des Bundes bei.

2.2 Persönliche Situation der Teilnehmenden Bei der Aufnahme ins städtisch finanzierte Sprachkurssystem werden die Teilnehmenden gebeten, Auskunft über relevante persönliche Daten zu geben. Es handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Lebens- und Bildungsbiographien.

Geschlecht Mit 57,5 Prozent Männern und 42,5 Prozent Frauen unter den Teilnehmenden ist das Geschlechterverhältnis – vor dem Hintergrund, dass unter den Geflüchteten vor der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine insgesamt mehr Männer als Frauen17 in Nürnberg lebten – relativ ausgewogen.

Herkunft Im kommunalen Sprachprogramm wurden bis jetzt Teilnehmende aus 48 verschiedenen Nationen erfasst. Die größten Gruppen bilden Menschen aus dem Irak (77), dem Iran (55) und aus Äthiopien (29), gefolgt von Nigeria (16), Syrien (16), Aserbaidschan (14), Kuba (12), Belarus (11), der Türkei (9), Afghanistan18 (7), Armenien (7) und Tadschikistan (7).

16 Erläuterungen der verschiedenen Sprachlevels sind auf S. 9 unter „Festgestelltes Sprachniveau“ nachzulesen. 17 Dies ändert sich derzeit durch die hohe Fluchtzuwanderung von Frauen und Kindern aus der Ukraine. 18 Seit 17.1.2022 sind Personen aus Afghanistan berechtigt an den bundesfinanzierten Kursen teilzunehmen und werden seitdem nicht mehr ins Programm aufgenommen, sondern bei der Beantragung für einen Integrationskurs unterstützt.

Alter Nahezu alle Teilnehmenden sind im erwerbsfähigen Alter bzw. unter 60 Jahren, circa ein Drittel zwischen 22 und 30 Jahren.19 Besonders in diesem Alter sind Fragen der Aus- und Weiterbildung sowie der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen von großer Bedeutung. Es ist nicht nur für die Personen selbst, sondern auch volkswirtschaftlich problematisch, wenn sie später nicht ausbildungsadäquat – beispielsweise in niedrig entlohnten Hilfsarbeiterjobs – beschäftigt sind. Individuell, da diese Jobs mit niedrigem Einkommen und Prestige sowie häufig mit Unterforderung verbunden sind. Gesellschaftlich und wirtschaftlich, da Potenziale nicht ausgeschöpft werden und dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels.

Aufenthaltsstatus Ein großer Teil der in städtisch finanzierte Kurse aufgenommenen Menschen sind als Geflüchtete nach Nürnberg gekommen. So verfügten 169 Personen, die Hälfte der Teilnehmenden, zum Zeitpunkt der Aufnahme über eine Aufenthaltsgestattung und befanden sich demnach im laufenden Asylverfahren (Abb. 4). Bei dieser Gruppe wird der Zugang zum BAMF-Integrationskurs daran geknüpft, ob sie eine sogenannte gute Bleibeperspektive haben.20 Dies sind derzeit Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung aus den Herkunftsländern Eritrea, Syrien und Somalia und seit Jahresbeginn 2022 auch aus Afghanistan. Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung aus allen weiteren Herkunftsländern mit sogenannter unklarer Bleibeperspektive, die nach dem 1. August 2019 eingereist sind, besteht derzeit kein Zugang zu BAMF-Integrationskursen während des Asylverfahrens. Auch Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten21 (z.B. Ghana, Kosovo, Senegal usw.) sind vom Zugang zu Integrationskursen ausgeschlossen.

126 Personen verfügten über eine Duldung. Personen mit Duldung sind in der Regel nicht zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt, werden allerdings zu den berufsbezogenen Deutschkursen ab dem Ausgangssprachniveau A122 zugelassen, sofern sie als arbeitsmarktnah23 gelten. Diese Personen werden ins städtische Programm aufgenommen und das Sprachniveau festgestellt. Sobald sie über das kommunale Programm das Sprachniveau A1 erreicht und eine Arbeitserlaubnis haben, können sie bei guter Begründung von der Arbeitsagentur eine Berechtigung für einen bundesfinanzierten Berufssprachkurs (DeuFöV) erhalten.

19 Junge Geflüchtete wenden sich überwiegend an die Jugendmigrationsberatungen. Bis zum 21. Lebensjahr sind sie berufsschulpflichtig und lernen in der Regel die deutsche Sprache in den Berufsintegrationsklassen. 20 Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen, haben eine gute Bleibeperspektive. Von 2015 bis August 2019 wurde Menschen aus den folgenden fünf Fluchtherkunftsländern diese sogenannte gute Bleibeperspektive zugeschrieben: Iran, Irak, Somalia, Eritrea und Syrien. Seit August 2019 wurde die Zahl dieser Länder allerdings (aufgrund einer Schutzquote von weniger als 50 % bei Iran, Irak und Somalia) auf zwei begrenzt (Eritrea und Syrien), seit 1.3.2021 wieder um Somalia erweitert. Seit Januar 2022 zählt auch Afghanistan zu den Ländern mit guter bleibe Perspektive.

Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen
Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine
staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher
Verfolgung schützen kann.“

www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Sonderverfahren/SichereHerkunftsstaaten/sichereherkunfts staaten-node.html (letzter Zugriff am 19.05.2022) 22 Das Sprachniveaus A1 entspricht gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) dem Einsteigerniveau. Zum GER siehe Kapitel 2.2. „Festgestelltes Sprachniveau“. 23 Als „arbeitsmarktnah“ gelten Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die arbeitslos, arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet sind, sich in Ausbildung oder Beschäftigung befinden oder an Berufsvorbereitungsmaßnahmen oder an der ausbildungsvorbereitenden Phase der Assistierten Ausbildung teilnehmen.

Abb. 4: Rechtliche Grundlage für den Aufenthalt der von der ZAM-Beratung ins städtische Programm

zugewiesenen Personen

Abbildung 4

Quelle: Eigene Erhebung im Rahmen des KPDe; Stand: 30.04.2022

Bildungsstand Der formale Bildungsstand (Abb. 5) der Teilnehmenden war sehr unterschiedlich. So profitieren von den städtisch finanzierten Kursen einerseits Zugewanderte mit sehr niedrigem Bildungsstand, die teilweise berichteten, überhaupt keine Schule besucht (7,5 Prozent), oder nur den Primarbereich abgeschlossen zu haben (10,8 Prozent). Mehr als 40 Prozent der Teilnehmenden besuchten eine weiterführende Schule, hiervon wiederum die Hälfte den Sekundarbereich I, zu welchem Mittel- und Realschulen zählen, und die andere Hälfte den Sekundarbereich II, zu welchem Gymnasien und Fachoberschulen zählen (je 21,6 Prozent). Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden wiesen eine abgeschlossene berufliche (10,4 Prozent) oder akademische Ausbildung (27,8 Prozent) vor.

Abb. 5: Bildungsstand der Getesteten

Abbildung 5

Quelle: Eigene Erhebung im Rahmen des KPDe; Stand: 30.04.2022; n=241 Vorkurs „Lernen lernen“ Personen mit wenig Erfahrung mit formaler Bildung benötigen in der Regel eine intensivere Betreuung, da sie schrittweise an strukturiertes Lernen herangeführt werden müssen. Deswegen

wurde zu Beginn des Projekts pilothaft ein „Vorkurs“ mit sozialpädagogischer Betreuung bei der Noris-Arbeit geplant und entsprechend der Bedarfe der Teilnehmenden der Schwerpunkt auf Alphabetisierung gelegt. Dieses Kursmodell hat sich bewährt und es konnte zur Durchführung weiterer Vor-Kurse eine sinnvolle Zusatzfinanzierung gefunden werden. So findet derzeit ein Alphabetisierungskurs mit sozialpädagogischer Betreuung statt, welcher teilweise über das Modellprojekt „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration finanziert wird. Dieses Förderprogramm blieb in Nürnberg zwischenzeitlich ungenutzt, da Kurskosten nicht vollständig gedeckt werden konnten. Der ausstehende Betrag zur Kostendeckung wurde sodann durch das Kommunale Programm Deutschspracherwerb finanziert.

Insgesamt sind die Lernvoraussetzungen und damit einhergehend die Erfahrungen mit formalem Lernen unter den Teilnehmenden im Sprachprogramm sehr heterogen. Dementsprechend sind ganz unterschiedliche Bedarfe zu erkennen, auf die entsprechend reagiert werden muss.

Festgestelltes Sprachniveau Mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) wurde ein Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen geschaffen. Dieser unterteilt in drei grundlegende Level, die wiederum jeweils in zwei Stufen untergliedert werden: Level A steht für elementare, B für selbstständige und C für kompetente Sprachverwendung. Die Ergebnisse der Spracheinstufungstests werden in Abbildung 6 dargestellt.

Deutlich wird, dass der überwiegende Teil (85,4 Prozent) der Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine (A0) oder geringe (A1) Sprachkenntnisse vorweist. Die Anzahl jener Teilnehmenden ohne Sprachkenntnisse beläuft sich auf über 50 Prozent und nimmt beständig zu. Der Anstieg der Personen ohne Sprachkenntnisse im Verlauf des Pilotprogramms kann damit begründet werden, dass zu Beginn einige Teilnehmende zu den städtisch finanzierten Kursen zugelassen wurden, die schon länger in Deutschland lebten und daher teilweise bessere Deutschkenntnisse vorwiesen. Diese Personen mit einer längeren Aufenthaltsdauer wurden in Nürnberg durch die guten Beratungsstrukturen sowie die unterschiedlichen Verfahren des kommunalen Sprachprogramms, einschließlich der städtisch finanzierten Kurse, weitgehend versorgt.

Abb. 6: Festgestelltes Sprachniveau

Abbildung 6

Quelle: Eigene Erhebung im Rahmen des KPDe; n=254; Stand: 30.04.2022

In letzter Zeit werden vermehrt Neuangekommene in das kommunale Sprachprogramm aufgenommen. Dies zeigt, dass das Ziel „allen von Anfang an“ Sprachbildung zu ermöglichen, immer

mehr erreicht wird. Geflüchtete ohne Zugang zu bundesgeförderten Kursen werden schneller versorgt und können so bald nach ihrer Einreise qualifizierte Sprachkurse besuchen. Unter den Teilnehmenden mit Sprachniveau A0 (keine Sprachkenntnisse) befanden sich bisher insgesamt 28 Personen (8,6 Prozent), die nicht oder nicht ausreichend lateinisch alphabetisiert waren und einen Kurs mit Alphabetisierung benötigten.

Ein Drittel der Befragten wiesen Sprachkenntnisse auf A1-Niveau (gering) auf und 10,6 Prozent grundlegende Kenntnisse (A2). Zehn Personen wiesen am Testtag das fortgeschrittene Sprachniveau (B1) auf. Alles im allen kann im Zeitverlauf beobachtet werden, dass das Sprachniveau der Teilnehmenden zunehmend homogener wird.

2.3 Einmündung ins städtische Kurssystem Im Anschluss an die Einstufung des Sprachniveaus werden die Teilnehmenden am Testtag einem Sprachkursträger zugewiesen. Zudem wird abhängig vom Ergebnis der Einstufung eine gewisse Anzahl an Kursstunden genehmigt; so werden die Teilnehmenden zunächst immer bis zur Erreichung des nächst höheren Sprachniveaus gefördert.

Abbildung 7 gibt einen detaillierten Einblick über den aktuellen Verbleib der Teilnehmenden im städtischen Kurssystem. So befinden sich derzeit (Stand 30.04.2022) 121 Personen in Sprachkursen, zwei Drittel in Kursen am Bildungszentrum und ein Drittel in Kursen bei der Noris-Arbeit. Vier Teilnehmende wurden sowohl der NOA wie auch dem BZ zugewiesen.

Abb. 7: Stand der Personen mit Sprachkursen am BZ und bei der NOA, Januar 2020 bis April 2022

Abbildung 7

Quelle: Eigene Erhebung im Rahmen des KPDe; Stand: 31.07.2021

Seit Januar 2020 gab es insgesamt 39 Personen die zwar an einem Testtag eingestuft und einem Kursträger zugewiesen wurden, dann aber nicht bei der Sprachschule erschienen. Durch die Etablierung eines Kontrollverfahrens gemeinsam mit den beiden Sprachkursträgern gab es bei den letzten Testtagen keine Teilnehmenden mehr, die nach der Einstufung ohne Begründung nicht beim Kursträger erschienen. 48 Personen haben einen Teil der zugewiesenen Stunden aufgebraucht und sind dann aus dem Programm ausgeschieden. Bei 60 Prozent derjenigen, die vorzeitig das Programm

beenden mussten, sind die Gründe bekannt. Häufig genannt wurden Umzug, gesundheitliche Gründe oder eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle gefunden zu haben. Bei jenen, die mit oder ohne Begründung ausschieden, gab es im besonderen zwei Zeitpunkte: Einige Teilnehmende brachen mit dem zweiten Lockdown und der Umstellung der Sprachkursträger auf Online-Unterricht ihre Kurse ab, da ihnen die Online-Teilnahme aus unterschiedlichen Gründen (z.B. fehlende W-LAN-Versorgung oder fehlende digitale Grundkenntnisse) nicht möglich war. Zwar wurden alle Teilnehmenden von der ZAM-Beratung mit dem Start der Präsenzkurse erneut kontaktiert, aber dennoch gingen hier einige Teilnehmende verloren. Andere Teilnehmende setzten ihre Kurse nicht weiter fort, nachdem Bildungsträger im Herbst 2021 strengere Zugangsbeschränkungen (3G- bzw. 2G+-Regel) auf Grund verschärfter Schutzmaßnahmen einführten. Wurden die Voraussetzungen nicht erfüllt, so war eine Teilnahme am Kurs (vorübergehend) nicht mehr möglich.

47 Teilnehmende schlossen den Kurs vollständig und erfolgreich ab, hiervon etwa ein Viertel bei der NOA und drei Viertel beim Bildungszentrum. Dass zum jetzigen Zeitpunkt weniger Teilnehmende ihre Kurse bei der Noris-Arbeit erfolgreich absolviert haben, liegt auch daran, dass diese Kurse aus unterschiedlichen Gründen meist länger andauern. Kurse mit Kinderbetreuung beispielsweise umfassen weniger Kursstunden pro Tag, und Kurse mit Alphabetisierung bestehen aus mehr Modulen.

Verlängerungen Insgesamt ein Drittel der Teilnehmenden am Sprachprogramm schloss (mindestens) das fortgeschrittene Sprachniveau B1 erfolgreich ab, welches dem Lernziel der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entspricht und für eine selbstständige Anwendung der deutschen Sprache in mündlicher wie schriftlicher Form steht. Über der Hälfte der Teilnehmenden, die das Programm bis jetzt abschlossen, wurde eine Stundenverlängerung von der ZAM-Beratung ausgestellt. Insgesamt waren es bisher 71 Verlängerungen.

Prüfungen Die Prüfungszertifikate zum offiziellen Nachweis des Sprachniveaus sind teuer.24 Daher werden die Prüfungen durch das städtische Programm nur mit einer nachvollziehbaren Begründung finanziert, beispielsweise wenn das Zertifikat für Arbeit, Ausbildung oder die Ausländerbehörde benötigt wird. Bisher wurden insgesamt 17 Prüfungsteilnahmen finanziert, der Großteil der Kandidat/-innen absolvierte eine B1-Prüfung sowie jeweils eine Person eine B2- und eine C1-Prüfung.

Kinderbetreuung Bereits während der Beratungsgespräche in der ZAM-Beratung werden die Ratsuchenden zu ihrer persönlichen Situation befragt und besondere Bedarfe ermittelt. Benötigen die Teilnehmenden Kinderbetreuung, wurde zum Teil ein fester Platz in einer Kindertageseinrichtung vermittelt. Für insgesamt sieben Kinder wurde die Kinderbetreuung bei der Noris-Arbeit während des Kurses durch das städtische Sprachprogramm finanziert. Dies ermöglichte den Elternteilen bzw. in manchen Fällen beiden Eltern einen Sprachkurs zu besuchen. Auch weiterhin wird die Ermöglichung des Spracherwerbs für Eltern ohne Kinderbetreuungsmöglichkeiten einer der Schwerpunkte bleiben.

2.4 Entstandene Kosten Seit Beginn des Pilotvorhabens wurden bis Ende April zwölf Testtage durchgeführt, fünf weitere sind im Jahr 2022 noch geplant.25

24 Eine B1 Prüfung kostet derzeit beispielsweise ca. 175€. 25 Bis Drucklegung wurde im Mai ein weiterer Testtag durchgeführt, der aber in die Berichtszahlen nicht mehr eingeflossen ist.

Abb. 8: Durchgeführte und geplante Testtage im Kommunalen Programm Deutschspracherwerb von

Januar 2020 bis Dezember 2022

Abbildung 8

Quelle: Eigene Erhebung im Rahmen des KPDe; Stand: 30.04.2022

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Kosten, die bisher für städtisch finanzierte Kurse angefallen sind bzw. bis zum Ende des Pilotvorhabens im Dezember 2022 anfallen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die von der Stadt Nürnberg bereitgestellte Finanzierung während der Corona-Pandemie ausreichend war. Inwieweit ohne Lockdowns und Kontaktbeschränkungen die Zahl der potentiellen Teilnehmenden und damit auch die entstehenden Kurskosten höher ausgefallen wären, lässt sich schwer einschätzen.

Tab. 1: Budgetmittel und Kosten im kommunalen Programm Deutschspracherwerb

Budgetmittel 2020 bis 2022 gesamt Restsumme Kalkulation 01.05. bis 31.12 2022**
Bis 30.04.2022
entstandene
Kosten*
Kurskosten 390.755,70 € 262.724,51 € 128.031,19 € 123.614,80 €
15.739,60 € 6.045,60 € 3.700,00 €
Einstufungstests 9.694,00 €
4.173,14 € 1.338,14 € 1.854,73 €
Prüfungszertifikate 2.835,00 €
Summe 410.668,44 € 275.253,51 € 135.414,93 € 129.169,53 €

Budgetmittel

2020 bis 2022

gesamt

Kalkulation

01.05. bis

31.12 2022**

Anmerkungen: * Die Abrechnung der Kursmodule erfolgt erst im Nachgang zu deren Abschluss. Es handelt sich hier daher um eine Schätzung unter der Annahme, dass alle bisher getesteten Personen alle Kursmodule absolvieren, die ihnen gutgeschrieben wurden. ** Kalkuliert wurde mit fünf Testtagen und jeweils 25 eingeladenen Personen.

3 Besondere Situation der Zuwanderung aus der Ukraine

In Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stieg die Fluchtzuwanderung von Menschen aus der Ukraine in den letzten drei Monaten stark an: Es wird die größte Fluchtbewegung seit dem II. Weltkrieg in Europa verzeichnet. Laut UNHCR sind knapp 6,3 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen.

Bis Mitte Mai sind knapp 7.400 Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine auch in Nürnberg angekommen, überwiegend Frauen und Kinder.26 So ist mehr als ein Drittel der Geflüchteten minderjährig, ein Viertel sind Kinder unter 6 Jahren. Mehr als 80 Prozent der erwachsenen Geflüchteten sind weiblich, von ihnen sind mehr als 70 Prozent zwischen 18-54 Jahre bzw. circa 85 Prozent zwischen 18-64 Jahre alt.27

Sofort galt es, unter Berücksichtigung der individuellen Situation der hoch belasteten Menschen adäquate Angebote zum Spracherwerb bereitzustellen und vor allem den Zugang dazu ermöglichen. Vor dem Hintergrund, dass ein großer Anteil der Geflüchteten allein einreisende Frauen ohne Partner waren, galt und gilt es nach wie vor, Sprachlernmöglichkeiten mit Kinderbetreuung bereitzustellen.

Bereits am 18.03.2022 wurden die Sprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Menschen geöffnet, die nach dem 24.02.2022 aus der Ukraine geflüchtet sind. Das sind neben den Integrationskursen auch die Berufssprachkurse, und davor waren bereits die Erstorientierungskurse geöffnet.

Im Rahmen des kommunalen Programms Deutschspracherwerb hat das Bildungsbüro in Absprache mit dem Amt für Migration und Integration und dem BAMF einen Flyer in Deutsch, Russisch und Ukrainisch mit Informationen zum Integrationskurszugang erarbeitet und großflächig verteilt.

Daneben werden seither Sprachkursanbietende unterstützt, damit insbesondere vermehrt Kurse mit Kinderbetreuung angeboten werden. So konnte das Integrationszentrum First Steps der Johanniter zusätzliche Erstorientierungskurse mit Kinderbetreuung anbieten. Die Noris-Arbeit hat zwei zusätzliche Integrationskurse mit Kinderbetreuung eingerichtet sowie bestehende Angebote bei der Zielgruppe beworben. Auch das Bildungszentrum hat zusätzliche Sprachangebote eingerichtet. Die Kurse sind alle immer auch für Menschen geöffnet, die nicht aus der Ukraine kommen. Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung hat neben ihrer Beratungstätigkeit in der Marienstraße auch die Koordination und Beratung für die in der Theresienstraße neu eingerichtete Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine übernommen.

Im Rahmen des kommunalen Programms arbeitet das Bildungsbüro eng mit den Regionalkoordinatoren/-innen des BAMF zusammen, um gemeinsam ein ausreichendes Kursangebot in Nürnberg zu gewährleisten. Insgesamt läuft das Integrationskursgeschehen zunehmend an, Plätze sind momentan ausreichend vorhanden (derzeit über dem Vor-Corona-Niveau). Von der Antragstellung bis zum Erhalt der Kursberechtigung beträgt die momentane Bearbeitungszeit ca. zwei Wochen. Schätzungen aus dem BAMF gehen zum Stand 18.05.2022 von ca. 1.000-1.200 bewilligten Integrationskurs-Berechtigungen für in Nürnberg lebende Ukrainer/-innen aus.

26 Beim Amt für Migration und Integration waren am 18.5.22 7.202 Kriegsgeflüchtete gemeldet. 7.393 bezogen Leistungen nach AsylbLG beim Amt für Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt. 27 Quelle: Leistungen nach dem AsylbLG, erhoben vom Amt für Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Stand 13.5.2022.

Mit dem Rechtskreiswechsel28 der Geflüchteten aus der Ukraine ist vermehrt mit Verpflichtungen zum Sprachkurs durch das Jobcenter zu rechnen. Ein Kurseintritt der betroffenen Personen ist dann durch die Testung und Zuweisung in der Test- und Meldestelle des BAMF ohne große Wartezeiten möglich.

Das Bildungsbüro hat die Multiplikatorendatenbank „Bildung für Neuzugewanderte“ aktualisiert und beworben: https://integrationdurchbildung.nuernberg.de. Sie hält Informationen und Angebote für die Zuwandernden über alle Bildungsbereiche bereit. Auch die Matrix für niedrigschwellige Sprachangebote29 wird permanent aktualisiert, sodass nicht nur die ZAM-Beratung, sondern auch alle anderen Migrationsberatungsstellen einen Überblick über dieses Angebot haben.

4 Weitere Bedarfe und Aktivitäten

Lücken erkennen und Zugangswege erschließen Das kommunale Programm Deutschspracherwerb zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass es auf sich ändernde Bedarfe schnell und flexibel reagiert und zum anderen dadurch, dass es durch die städtische Finanzierung bestehende Lücken im Sprachkurssystem des Bundes schließen kann.

Dazu ist es wichtig, die unterschiedlichen Bedarfe und Zugangsmöglichkeiten der verschiedenen Zielgruppen näher zu betrachten und passende Lösungen zu finden. Genauso wichtig ist es, den Zugang zu den verschiedenen Gruppen überhaupt zu erschließen.

Im Frühjahr 2021 wurde eine Befragung zur Analyse der Bildungs- und Sprachbildungssituation von Zugewanderten aus Rumänien durchgeführt, um exemplarisch die spezifischen Bedarfe und Ressourcen einer Herkunftsgruppe in den Blick zu nehmen. Auf diesen Erfahrungen kann aufgebaut werden, wenn es um die systematische Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen geht.

Immer wieder geht das Kommunale Programm auch über das Thema Sprachbildung hinaus und nimmt darauf aufbauend die berufliche Weiterbildung und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in den Blick. Um die Zielgruppe der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger für eine systematische Beratungsleistung zu erschließen, wurde beispielsweise im September 2020 eine Informationsveranstaltung zu diesen Themen exemplarisch für Zugewanderte aus Rumänien in rumänischer Sprache durchgeführt. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem deutschrumänischen Verein IntegRO Mittelfranken e.V. und dem Deutsch-Rumänischen Kulturzentrum DACIA e.V. angeboten und gemeinsam mit ZAM-Beratung, BAMF, Bayerischem Roten Kreuz, Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V., Fairer Mobilität, Weiterbildungsberatungsstelle des Bildungszentrums im Bildungscampus und der Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen-ZAQ durchgeführt.

Auch beim sogenannten Pop-Up-Store, mit dem die Stadt Nürnberg gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken, der Handwerkskammer (HWK) Mittelfranken, der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg und dem Jobcenter Nürnberg Arbeitsagentur einen innovativen Weg der Zielgruppenansprache in der Weiterbildungs-Beratung erprobt hat, war das Kommunale Programm Deutschspracherwerb aktiv und koordinierend beteiligt. So standen die Berater/-innen der

28 Bisher erhalten Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zuständig ist das Sozialamt der Stadt Nürnberg. Ein neues Gesetz sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – auch Arbeitslosengeld II genannt – haben. Zuständig ist nun das Jobcenter Nürnberg. Vorteile sind die Beratung und Vermittlung in Arbeit, Weiterbildungsangebote, ein schneller Zugang zu Integrations- und Sprachkursen und höhere finanzielle Leistungen. 29https://integrationdurchbildung.nuernberg.de/fileadmin/Website/KoKo/PDF/Sprachmatrix_Nutzungshinweis e_2104.pdf.

ZAM-Beratung gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der ZAQ im Februar 2022 eine Woche lang in einem „Pop-up-Store“ in der Innenstadt Ratsuchenden zur Verfügung. Die Kolleg/-innen des Bildungsbüros waren zudem bei der Koordinierung und bei Konzeption und Aufbau einer Website zur Weiterbildungsberatung (www.weiterbildung.nuernberg.de) sowie bei der dazugehörigen Kampagne #WeiterbildungJetzt! federführend und hatten die Zielgruppe der Zugewanderten im Blick.

Prinzipiell besteht außerdem die Möglichkeit, Menschen in einer besonderen Lebenssituation, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in städtisch finanzierte Kurse nicht erfüllen, als Einzelfälle in die Härtefallkommission des kommunalen Programms einzubringen. Diese besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Menschenrechtsbüro, dem Sozialamt und der Arbeiterwohlfahrt Nürnberg als Trägerin von niedrigschwelligen Sprachangeboten sowie von Integrationsarbeit. Die Kommission kommt in Abhängigkeit von der Zahl der Fälle zusammen. Bei den Sitzungen werden neben der Entscheidung über Zulassungen ins Sprachprogramm auch strukturelle Hürden und Lösungen besprochen. Bisher hat die Härtefallkommission dreimal getagt.

Vernetzung und Schaffung von Transparenz Einen zentralen Stellenwert im KPDe nimmt die Vernetzungsarbeit ein, mit dem Ziel relevante Informationen zum Thema Deutschspracherwerb sowie damit eng zusammenhängenden Themen zu verbreiten. So besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem BAMF auf verschiedenen Ebenen, insbesondere aber mit den Regionalkoordinator/-innen, unter anderem mit dem Ziel, die Test- und Meldestelle des BAMF dauerhaft in Nürnberg zu etablieren. Zudem wird ein enger und regelmäßiger Kontakt mit verschiedenen Multiplikatoren, wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit Nürnberg, dem Jobcenter Nürnberg, der IHK Nürnberg für Mittelfranken, der Handwerkskammer für Mittelfranken sowie diversen Beratungsstellen wie der Bildungsberatung des Bildungszentrums gepflegt.

Zwei Fachtage im Januar und im September 2020 dienten dazu, die Nürnberger Träger von niedrigschwelligen Sprachkursen zu vernetzen.

Überregional findet regelmäßig der Städteaustausch zu kommunalen Sprachprogrammen mit der Stadt München und der Stadt Regensburg statt, um über Veränderungen, aktuelle Bedarfslagen und Lösungsansätze zu diskutieren.

Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Kommunalen Programm Deutschspracherwerb sind in verschiedenen Arbeitskreisen aktiv und geben Informationen anschließend wieder an die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren weiter. Die Multiplikatorendatenbank „Bildung für Neuzugewanderte“ wird regelmäßig vom Bildungsbüro aktualisiert und beworben: https://integrationdurchbildung.nuernberg.de. Um die Zielgruppe selbst zu erreichen, nehmen die Kolleg/-innen immer wieder auch an entsprechenden Veranstaltungen teil, so stellen sie das Programm beispielsweise regelmäßig beim internationalen Frauencafé von Imedana e.V. vor.

5 Fazit und mögliche Fortführung des Kommunalen Programms

Deutschspracherwerb

Der zügige Erwerb der Landessprache ist für Zugewanderte, aber auch gesamtgesellschaftlich aus vielfältigen Gründen sinnvoll und erstrebenswert. Aus humanitärer, individueller, bildungs- und integrationspolitischer, ebenso aus sozial- und arbeitsmarktpolitischer, aber auch aus volkswirtschaftlicher und fiskalischer Sicht ist ein frühzeitiger, falls erforderlich auch nachholender Erwerb der jeweiligen Landessprache für alle Seiten gewinnbringend.

In Nürnberg haben 48 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine eigene oder familiäre Zuwanderungsgeschichte. Die gemeinsame Sprache ermöglicht gegenseitiges Verständnis und bildet

so das Fundament für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. In den Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg heißt es: „Wir setzen uns für gleiche Bildungschancen für alle in der Stadt lebenden Menschen ein. Personen mit Benachteiligung erhalten besondere Förderung und Unterstützung, zum Beispiel Sprachförderung. Diese ist ein wesentliches und notwendiges, aber nicht ausreichendes Handlungsfeld der Integrationspolitik.“30

Spracherwerb ist der vielzitierte Schlüssel sowohl zur Integration durch Bildung als auch zur gelingenden Integration generell. Ein selbstbestimmter Lebensweg, bei dem das eigene Potenzial ausgeschöpft werden kann, basiert auf entsprechenden Sprachkenntnissen. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass alle Zugewanderten durch zügigen und fundierten Spracherwerb nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Es liegt im Interesse aller, Zugewanderte in die Lage zu versetzen, bei gegebenen rechtlichen Voraussetzungen als Steuerzahler/-innen ihren Beitrag zum Gemeinwesen zu leisten, anstatt vermeidbare Folgekosten, etwa aufgrund von Sozialleistungsbezug, einzupreisen.

Auch Personen, die (langfristig) keine Bleibeperspektive haben, profitieren vom Spracherwerb, zumal faktisch oftmals dennoch eine längere Aufenthaltsdauer eintritt. Und auch nach Rückkehr ins Heimatland sind zusätzlich erworbene Sprachkenntnisse ein Zugewinn.

Das Kommunale Programm Deutschspracherwerb wurde ausgehend von einem Beschluss des Integrationsrates aus dem Jahr 2018 im Folgejahr vom Bildungsbüro konzipiert und 2020 zum Jahresbeginn gestartet. Aufgrund der seit März 2020 andauernden Corona-Pandemie konnte das Pilotvorhaben nicht wie geplant nach einem Jahr abgeschlossen werden, sondern wurde Ende 2020 und 2021 jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.

Auch wenn noch immer keine „regulären“ Rahmenbedingungen vorherrschen, soll dem Stadtrat nun dieser Abschlussbericht vorgelegt werden, der einen Vorschlag zur möglichen Fortsetzung des Kommunalen Programms Deutscherwerb beinhaltet.

Wichtigste Ergebnisse Das Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb entstand als Zusammenspiel verschiedener Akteure. Diese sind das Bildungsbüro (Konzeption, Koordination, wissenschaftliche Auswertung), Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung (bzgl. Sprachberatung) sowie die Kooperationspartner Bildungszentrum und Noris-Arbeit (NOA) gGmbH als Sprachkursträger.

Wesenskern ist, (neu) Zugewanderte in das für sie passende Sprachkursangebot zu vermitteln idealerweise in einen Integrations- oder Sprachkurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder in ein anderes kostenloses Sprachkursangebot. Hierfür werden rechtliche Rahmenbedingungen, das Migrationsgeschehen sowie das Sprachkursangebot vor Ort vom Bildungsbüro stetig analysiert. Dort wo Lücken im Sprachkurssystem des Bundes festgestellt werden, können diese durch bestehende niedrigschwellige Angebote oder durch städtisch finanzierte Kurse geschlossen werden.

Im Laufe des Pilotprojekts wurden in der ZAM-Beratung 2.302 Sprachberatungen (darunter auch Mehrfachberatungen) durchgeführt. Demgegenüber wurde die vergleichsweise geringe Anzahl von 264 Personen im Rahmen einer Einstufung auf ihr jeweiliges Sprachniveau getestet. 255 Personen aus 48 verschiedenen Nationen mündeten schließlich ins städtisch finanzierte Kurssystem ein. Nahezu alle sind im erwerbsfähigen Alter, der Anteil zwischen Männern und Frauen so gut wie ausgeglichen.

30 VIELFALT SCHÄTZEN. TEILHABE STÄRKEN. ZUKUNFT GESTALTEN. Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg. Vom Stadtrat am 25.07.2018 beschlossen. Hier Leitlinie 4: Gleichberechtigte Teilhabe als Ziel.

Die übergroße Mehrheit der Beratenen konnte also in BAMF- oder andere kostenlose Sprachkurse vermittelt werden.31 Hervorzuheben ist, dass durch gezielte Informationskampagnen überdies Personen erreicht und in BAMF-Kurse vermittelt werden konnten, die aufgrund rechtlicher Änderungen anders als zuvor selbst angenommen zwischenzeitlich doch kursberechtigt waren. Besonders herausgestellt werden sollte, dass in enger Abstimmung mit dem BAMF, Jobcenter und Sozialamt eigene Verfahren zur sogenannten Verpflichtung in BAMF-Kurse entwickelt werden konnten, um eine zügige Integrationskursteilnahme zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Als Fazit nach dreijährigem Pilotbetrieb kann festgehalten werden, dass der Bedarf für ein Kommunales Programm Deutschspracherwerb aus fachlicher Sicht besteht und höchstwahrscheinlich auch dann fortbesteht, wenn die Regierungskoalition ihre im Koalitionsvertrag getroffene Festlegung umsetzt. Dort heißt es: „Für eine möglichst rasche Integration wollen wir für alle Menschen, die nach Deutschland kommen von Anfang an Integrationskurse anbieten.“32 Noch sind keine Details bekannt, ab wann und für wen die angestrebte Öffnung dieser Kurse dann tatsächlich gelten soll. Die Rede ist jedenfalls von ankommenden und nicht von bereits hier lebenden zugewanderten Menschen. Lücken im Integrationskurssystem des Bundes werden also – so die Hoffnung aus kommunaler Sicht – in jedem Falle kleiner, jedoch vermutlich nicht vollständig geschlossen werden.

Die Ausgangslage besteht demnach fort: Um allen zugewanderten Menschen getreu dem Motto „für alle und von Anfang an“ ein Sprachbildungsangebot machen zu können, ist auch fachlicher Sicht auch weiterhin ein Kommunales Programm Deutscherwerb erforderlich.

Möglichkeit der Einbettung in das Bundesprogramm Bildungskommune Von Beginn an stand das Pilotvorhaben unter der Maßgabe, mögliche Förderprogramme zur (Mit)- Finanzierung zu ermitteln. Nun ergibt sich mit dem Programm „Bildungskommune“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung diese Möglichkeit. Inhaltlich (Integration durch Bildung als ein Themenschwerpunkt des Nürnberger Projekts) ließe sich das Kommunale Programm Deutschspracherwerb gut in das Bundesprogramm „Bildungskommune“ einbetten und vor allem auch weiterentwickeln.

Vor dem Hintergrund des aktuellen und steigenden Fachkräftemangels in unserer Region sollte das Kommunale Programm im Rahmen der „Bildungskommune“ zukünftig gegebenenfalls neben dem Spracherwerb die Themen berufliche Weiterbildung und Berufsanerkennung noch stärker in den Blick nehmen und verbinden. Das Bildungsbüro strebt an, die zahlreichen Anstrengungen in der Region noch stärker zu koordinieren und zu bündeln, um eine ausbildungsadäquate Beschäftigung bzw. eine berufliche Weiterqualifizierung Zugewanderter zu ermöglichen.

Mittels Fördermittel, die gegebenenfalls im Bundesprogramm „Bildungskommune“ bereitgestellt werden, soll die Ausweitung der Koordinations- und Vernetzungsarbeit mit allen relevanten Partnern (Agentur für Arbeit, Jobcenter, IHK, Handwerkskammer, ZAQ, städtische Bildungsberatungsstelle, etc.) für Themen der Arbeitsmarktintegration angestrebt werden. Dies mit dem Ziel, eine systematische und koordinierte (Weiter-)Bildungsberatung von Zugewanderten aufzubauen. Insgesamt ist die Stadt Nürnberg wie auch die Metropolregion mit spezifischen Beratungsstellen zu den Themen Sprache und Weiterbildung sehr gut aufgestellt. Unterstützt werden soll deswegen zukünftig insbesondere die Bekanntmachung dieser Beratungsangebote. Um unterschiedliche Zielgruppen systematisch zu erreichen, sollen innovative Wege sowohl analog als auch digital

31 Aufgrund der fehlenden Nachverfolgung kann die tatsächliche Einmündung der beratenen Personen bspw. in BAMF- oder andere kostenlose Sprachkurse nicht beziffert werden. 32 www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2021-1990800, Kapitel VII „Deutschlands Verantwortung für Europa und die Welt“ unter ‚Integration‘.

beschritten werden und die Bekanntheit durch niedrigschwellige Angebote erhöht sowie durch digitale Modelle ergänzt werden. Zudem soll die sprachliche Förderung für junge Erwachsene im Rahmen der beruflichen Schulen ausgebaut und mit Angeboten des Bundes ergänzt werden.

Die Weiterführung des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb ist in Nürnberg ab dem 01.01.2023 in enger Verschränkung mit dem für zunächst vier Jahre geplanten Förderprogramm „Bildungskommune“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung prinzipiell möglich. Das langfristig angelegte Bundesprogramm ermöglicht eine Teilfinanzierung (40 %) der Koordination (Stelle wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in) des KPDe-Programms in Nürnberg, wie auch die Weiterentwicklung und Vernetzung des Sprachkursprogramms mit Fördermitteln des Bundes möglich wäre.

Kosten Für das Kommunale Programm Deutschspracherwerb sind auch in Zukunft Personalkapazitäten bei Bildungsbüro, ZAM-Beratung, Bildungszentrum und Noris-Arbeit notwendig. Hierfür wurden entsprechende Fristverlängerungsvermerke angefertigt.

Sollte sich der Stadtrat für eine Verlängerung entscheiden, kann durch die Verschränkung mit dem Bundesprogramm „Bildungskommune“ die nächsten vier Jahre ein Teil (12 Stunden E 13 Stelle) der Personalkosten beim Bildungsbüro finanziert werden. Die Personalkosten für die Beratungsleistungen der ZAM-Beratung können voraussichtlich weiterhin zu 80 Prozent über die Beratungs- und Integrations-Richtlinie des Freistaats refinanziert werden. Die Kosten für die Stadt Nürnberg sind in Tabelle 2 dargestellt.

Für die Stadt Nürnberg würden bei einer Weiterführung des Programms zudem Kosten für Kursgebühren, Einstufungstests und Prüfungen anfallen. Im Rahmen der regulären Haushaltsanmeldung wurden für 2023 wie in den letzten Jahren 147.000 € Sachkosten für die praktische Durchführung der Sprachkurse angemeldet.

Tab. 2: Kosten für eine Weiterführung des Programms für das Jahr 2023 im Falle einer Einbettung in

das BMBF-Programm Bildungskommune

Sachkosten 147.000,00 €
Koordination 39.950,58 €
Bildungsbüro
Verwaltung 21.595,52 €
Bildungszentrum
und Noris-Arbeit
208.546,10 €
Summe

Hinweis: Ohne Einbettung in das BMBF-Programm Bildungskommune zuzüglich 26.633,72 €

Personalkosten (Koordination Bildungsbüro)

Angesichts der positiven Erfahrungen und Ergebnisse im Pilotvorhaben und des fortbestehenden Bedarfs ist die Fortsetzung des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb aus fachlicher Sicht zu empfehlen.

Download ↓