Fluchtzuwanderung aus der Ukraine: Aktueller Sachstand und Herausforderun-
gen
1. Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine suchen zahlreiche ukrainische Geflüchtete Schutz in Deutschland. Nach den Daten des Sozialamtes (Datenquelle: PRO- SOZ/ Tau-Office) hielten sich am 31.05.2022 insgesamt 7.706 Geflüchtete - überwiegend Frauen und Kinder - aus der Ukraine in Nürnberg auf. In Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für ukrainische Geflüchtete ist festzustellen, dass sich diese erheblich von denen der Fluchtzuwanderung der Jahre 2015 und 2016 unterscheiden: Staatsangehörige aus der Ukraine können grundsätzlich visumsfrei einreisen und sich innerhalb der EU bzw. Deutschlands 90 Tage aufhalten. Durch die Visumfreiheit konnten die meisten der ukrainischen Geflüchteten ihren Wohnort zunächst frei wählen. Eine Erstregistrierung wird erst dann zwingend notwendig, wenn Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine staatliche Unterstützung in Form von Versorgung, Unterbringung oder Sozialleistungen benötigen1. Durch die Aktivierung der EU-Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2001 erhalten ukrainische Geflüchtete einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Ein Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss nicht gestellt werden, auch besteht keine Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. bei der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung - eine Bescheinigung, die zur Überbrückung dient bis die eigentliche Aufenthaltserlaubnis ausgestellt und erteilt werden kann - wird die Aufnahme von Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Fluchtzuwanderung aus der Ukraine nach Nürnberg wird im vorliegenden Bericht skizziert und der aktuelle Sachstand an ausgewählten Handlungsfeldern exemplarisch dargestellt. In der Kommission für Integration am 07.07.2022 wird ergänzend mündlich berichtet, um auf die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen eingehen zu können.
1.1. Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in Nürnberg
Aufgrund der in Nürnberg großen ukrainischen Community und den damit verbundenen Netzwerkbeziehungen zu Familienangehörigen, Freunden und Bekannten sind in Nürnberg bereits wenige Tage nach Beginn des Krieges am 24.02.2022 eine große Zahl von Ukrainerinnen und Ukrainern angekommen. Aufgrund dessen und auch durch das starke Engagement und die Hilfsbereitschaft in der Stadtgesellschaft konnte ein erheblicher Teil der Geflüchteten in Nürnberg privat unterkommen.2 Für die Erstunterbringung der Schutzsuchenden, die keine Unterbringungsmöglichkeit haben, ist grundsätzlich die staatliche Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ANKER) in Zirndorf zuständig. Dennoch musste die Stadt Nürnberg gerade zu Beginn des Ankunftsgeschehens für die kurzfristige Unterbringung schnell zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Dafür wurden zwei Notunterkünfte in Schulturnhallen in Betrieb genommen, später
1 BAMF 2022: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland (Stand: 03.06.2022). URL: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faqukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=6"v=6 (zuletzt aufgerufen 10.06.2022) 2 IAB 2022: Regionalstruktur ukrainischer Communities in Deutschland. URL: Regionalstruktur ukrainischer Communities in Deutschland (iab.de) (zuletzt aufgerufen am 10.06.2022)
wurde eine weitere große Notunterkunft in der Nürnberg Messe eingerichtet und belegt. Ergänzend wurde eine Quarantäne-Notunterkunft in der Alten Feuerwache 1 aufgebaut. Eine Unterbringung in Notunterkünften ist derzeit in Nürnberg nicht mehr erforderlich. Die Stadt Nürnberg hat zahlreiche Geflüchtete in städtischen Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht und hierfür zusätzliche Unterkunftskapazitäten für rund 760 Personen geschaffen. Nach den beim Sozialamt vorliegenden Daten (Quelle: PROSOZ/Tau-Office) waren am 31.05.2022 insgesamt 7.706 Geflüchtete aus der Ukraine in Nürnberg untergebracht, wovon über 80% in privaten Unterbringungsmöglichkeiten untergebracht sind. Die Verteilung der ukrainischen Geflüchteten nach Art der Unterbringung zum Stand 31.05.2022 ist dem folgenden Diagramm zu entnehmen:
Quelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration (PROSOZ/Tau-Office); Stand: 31.05.2022
Quelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration; Stand: 31.05.2022
Eine Auswertung nach Haushaltsstruktur der Geflüchteten aus der Ukraine zeigt, dass neben den alleinstehenden Personen (Ein-Personen-Haushalt) sehr häufig ein Elternteil alleine (i.d.R. Mütter) mit den Kindern (in der statistischen Erfassung gelten diese als – jedenfalls temporär – Alleinerziehende) in Nürnberg Zuflucht gesucht haben. Mehr-Personen-Haushalte (zwei Erwachsene) sind vergleichsweise selten. Insgesamt ist der Frauen-Anteil an den ukrainischen Geflüchteten sehr hoch (ca. 70 Prozent), was auf das in der Ukraine geltende
Ausreiseverbot für Männer zurückzuführen ist. Die Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit, Frauen und Kinder in den Fokus der Integrationsaktivitäten zu rücken.
1.2. Wohnungsvermittlung des Sozialamts
Da ukrainischen Geflüchteten nach § 24 AufenthG die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde, ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins bzw. die Berücksichtigung im Benennungsverfahren für geförderten Wohnraum möglich.
Grundsätzlich werden Wohnungssuchende nach einem abgestimmten Verfahren nach ihrer Dringlichkeit eingestuft. Dabei werden auch Geflüchtete bei der Beurteilung der sozialen Dringlichkeit und des sozialen Gewichts des Wohnungsbedarfs im Rahmen der Ermessensausübung einbezogen, der Status als Geflüchtete begründet jedoch für sich genommen keinen Vorrang. Dringlichkeit begründet sich unter anderem, wenn kein eigener Wohnraum zur Verfügung steht, was auf den Großteil der vorgemerkten ukrainischen Haushalte zutrifft.
Der Großteil der geförderten Wohnungen besteht aus Zwei- bzw. Drei-Zimmer-Wohnungen. Da es sich bei den ukrainischen Geflüchteten häufig um 2-Personen-Haushalte bzw. 3-Personen-Haushalte handelt, kann in Relation zu größeren Haushalten von kürzeren Wartezeiten ausgegangen werden, bis sie erste Wohnungsvorschläge erhalten. Vorgeschlagen werden mindestens fünf, in der Regel aber meistens zehn vorgemerkte Haushalte. Die Entscheidung, wer die Wohnung bekommt, trifft generell alleine der Vermieter.
Aktuell (Stand: 31.05.2022) sind insgesamt 6.356 wohnungssuchende Haushalte bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg gemeldet, darunter bereits 316 ukrainische Haushalte aus der aktuellen Fluchtzuwanderung.
2. Leistungsanspruch
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn ein entsprechender Bedarf besteht und ein Schutzgesuch geäußert oder ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt wurde. Innerhalb kürzester Zeit wurde durch das Sozialamt eine große Zahl von Leistungsanträgen der Schutzsuchenden entgegengenommen. Die Zeitreihe ab Januar 2014 veranschaulicht die starke fluchtbedingte Zuwanderung in den Jahren 2015/16, den stetigen Rückgang seit Sommer 2017 sowie den starken Anstieg ab März 2022. Die Anzahl der Leistungsberechtigten erreichte im Mai 2022 ein neues Allzeithoch.
Entwicklung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG (Stand 09.06.2022) 10.000 9.511 9.000 8.275 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 - 4 4 4 5 5 5 6 6 6 7 7 7 8 8 8 9 9 9 0 0 0 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 .n a J .ia M .p e S .n a J .ia M .p e S .n a J .ia M .p e S .n a J .ia M .p e S .n a J .ia M .p e S .n a J .ia M .p e S .n a J .ia M .p e S .n a J .ia M .p e S .n a J .ia M
Quelle: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration; Stand: 09.06.2022
Am 31.05.2022 bezogen in Nürnberg insgesamt 7.629 ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Rund 35 Prozent der Geflüchteten sind Kinder im Alter von unter 18 Jahren. Seniorinnen und Senioren im Alter von 65 Jahren und älter nehmen dagegen nur einen Anteil von 10 Prozent ein.
Rechtskreiswechsel
Seit dem 01.06.2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/ XII3. Voraussetzung hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz bzw. eine entsprechende Fiktionsbescheinigung sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung4. Mit Bezug von SGB II-Leistungen geht zudem auch eine grundsätzliche Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung einher5. Des Weiteren haben Personen, die finanzielle Hilfen nach dem SGB II erhalten, Zugang zu den Unterstützungs- und Beratungsleistungen des Jobcenters Stadt- Nürnberg, wie beispielsweise zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, Sprachkursen und der Vermittlung in Arbeit. Zudem sind die Leistungen nach dem SGB II in der Regel höher als Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zum Stand 03.06.2022 liegen dem Jobcenter Nürnberg-Stadt 2.223 SGB II-Anträge für Bedarfsgemeinschaften vor (betroffene Personen: 4.327). Da beim Sozialamt derzeit 3.777 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, ist mit weiteren Anträgen im SGB II zu rechnen.
3 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind. Für diese Leistungsberechtigte ist das Jobcenter Nürnberg-Stadt zuständig. Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten (weiterhin) durch das Sozialamt finanzielle Unterstützung. 4 Ein ausführlicher Bericht über den vollzogenen Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchtete vom AsylbLG ins Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) erfolgt im Rahmen des Sozialausschusses am 28.07.2022 5 BAMF 2022: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland (Stand: 03.06.2022.). URL: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faqukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=6"v=6 (zuletzt aufgerufen am 10.06.2022).
Rund 50 Prozent der SGB II-Anträge sind allerdings nicht entscheidungsreif, da oftmals die Fiktionsbescheinigung bzw. der Aufenthaltstitel fehlt (Stand 03.06.2022). Zwischen dem Sozialamt und dem Jobcenter Stadt-Nürnberg wurde vereinbart, dass die Zahlung nach dem AsylbLG bis zum 30.06.2022 weiterläuft, um einen nahtlosen Übergang beim Rechtskreiswechsel gewährleisten zu können. Ab dem 01.07.2022 laufen die Zahlungen durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt. Für den Monat Juni müssen dann Erstattungsverfahren erfolgen und etwaige Differenzen zu den erhaltenen Asylbewerberleistungen nachgezahlt werden. Zu Anfang Juni legten nur rund 50 Prozent der Antragstellenden eine Fiktionsbescheinigung im Jobcenter Nürnberg-Stadt vor. Diese ist entweder noch nicht beantragt oder aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen noch nicht bearbeitet bzw. ausgestellt. Die vorgesehene erkennungsdienstliche Behandlung für die ab 01.06.2022 ankommenden Geflüchteten verstärkt in Anbetracht der hohen Fallzahlen die Situation. Ausreichende Erfassungsmöglichkeiten in einer guten regionalen Erreichbarkeit könnten hier Abhilfe schaffen.
3. Frühkindliche Bildung, Betreuung und Beschulung
Die in Nürnberg angekommenen Kinder und Jugendlichen sollen so schnell wie möglich wieder einen normalen Alltag haben. Der Zugang zu Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für die Kinder ist auch eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeitsmarkt- und soziale Integration der Eltern, hier zumeist der Mütter6. Aktuell wird mit Hochdruck an der Schaffung niedrigschwelliger Angebote gearbeitet, um die Familien zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere Spielgruppen, die auch in den Gemeinschaftsunterkünften installiert werden. Das Angebot dient somit der Überbrückung und Vorbereitung, bis die Kinder in die Regelbetreuung in Kitas vermittelt werden können. Außerdem prüfen die städtischen Kindertageseinrichtungen, ob Räume oder Außenanlagen für Angebote für Geflüchtete außerhalb der Öffnungszeiten geöffnet werden können.7 Des Weiteren nehmen ein gut organisiertes und geschütztes Umfeld, um sich mit anderen treffen zu können, sowie ein schnelles und gutes Ankommen in der Schule eine wichtige Rolle ein. Für die Aufnahme an den Nürnberger Schulen wurden beim Staatlichen Schulamt und an der Beruflichen Schule 5 im Berufsbildungszentrum ein Beratungs- und Anmeldestellen eingerichtet und die Informationen dazu breitflächig gestreut. Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aufgrund hinreichender deutscher Sprachkenntnisse folgen und bei Wahlschulen ggf. auch notwendige Aufnahmeprüfungen sofort absolvieren können, können als Regelschülerin bzw. Regelschüler aufgenommen und beschult werden. Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse für den Unterricht werden schulartunabhängig in pädagogische Willkommensgruppen an staatlichen Schulen aufgenommen, wo diese eingerichtet sind. Daneben ist auch eine Beschulung in konzeptionell bereits bestehenden besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen – z. B. Deutschklassen – möglich.
An den allgemeinbildenden Schulen sind zum Beginn der Osterferien ca. 500 betroffene Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine aufgenommen worden, welche hauptsächlich in den pädagogischen Willkommensgruppen und Deutschklassen einen Platz erhalten haben. An den beruflichen Schulen haben sich bis zu Beginn der Osterferien knapp 50 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine gemeldet. Für diese Bedarfe wurde eine DK-BS (Deutschklasse zur Alphabetisierung) Klasse für ausschließlich ukrainische Schülerinnen und Schüler einge-
6 siehe Bericht „Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich – Corona und Krieg in der Ukraine“ (Sitzung des Schulausschusses vom 29.04.2022) 7 siehe Beilage 2.1. „Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita“ zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.04.2022.
richtet. Alle weiteren Schülerinnen und Schüler wurden auf die bestehenden Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) verteilt. Im Gegensatz zu den BIK/V-Klassen gibt es bei den Integrationsvorklassen (IVK) an der Wirtschaftsschule noch kleine Kapazitäten. Daher wird bei weiter steigenden Zahlen derzeit mit den zuständigen staatlichen Stellen nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Die Beschulung und die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung der geflüchteten Kinder und jungen Menschen wird im Herbst eine große Herausforderung werden. Im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss am 30.06.2022 und anschließend in der Kommission für Integration am 07.07.2022 wird mündlich aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern von Schule und Jugendhilfe berichtet, um auf die aktuellen Entwicklungen eingehen zu können.
4. Integrations- und Sprachkurse
Seit dem 18.03.2022 ist die Teilnahme an Integrationskursen und Berufssprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Personen, die nach dem 24.04.2022 aus der Ukraine geflüchtet sind und die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, möglich. Die Öffnung der Erstorientierungskurse erfolgte bereits zuvor. In Absprache mit dem Amt für Migration und Integration und dem BAMF hat das Bildungsbüro einen Flyer mit Informationen zum Integrationskurszugang in Deutsch, Russisch und Ukrainisch erarbeitet und großflächig verteilt. Das Integrationskurs-Geschehen läuft insgesamt gut und stetig zunehmend an. Kursplätze sind momentan ausreichend vorhanden (derzeit über dem Vor-Corona-Niveau). Die Bearbeitungszeit ab Antragsstellung liegt momentan bei circa zwei Wochen. Schätzungen aus dem BAMF gehen von circa 1.000 – 1.200 bewilligten Berechtigungen für in Nürnberg lebende Ukrainerinnen und Ukrainer aus (Stand 18.05.2022). Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den schutzsuchenden Personen aus der Ukraine überwiegend um allein einreisende Frauen mit Kindern handelt, liegt ein besonderes Augenmerk auf Sprachlernangeboten mit Kinderbetreuung. Sprachkursanbietende werden seither unterstützt, damit insbesondere vermehrt Kurse mit Kinderbetreuung angeboten werden. Weitere Sprachangebote für Zugewanderte werden in der Multiplikatorendatenbank “Bildung für Neuzugewanderte“8 des Bildungsbüros zusammengestellt. Die Datenbank enthält Informationen und Angebote für Zugewanderte bereit und wird laufend aktualisiert. Mit dem Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine ist vermehrt mit Verpflichtungen zum Sprachkurs durch das Jobcenter zu rechnen. Ein Kurseintritt der betroffenen Personen ist dann durch die Testung und Zuweisung in der Test- und Meldestelle des BAMF ohne große Wartezeiten möglich.
5. Informations- und Beratungsangebote
Um das Ankommen und die Erstorientierung der in Nürnberg angekommenen Geflüchteten bestmöglich unterstützen zu können, wurde am 02.03.2022 eine Anlaufstelle für ukrainische Geflüchtete sowie eine Service-Hotline im Heilig-Geist-Spital bzw. seit dem 02.05.2022 in der Theresienstr. 18 eingerichtet und betrieben. Dort erhalten ukrainische Geflüchtete eine Erstberatung vor allem zu den Themen Unterbringung und Sicherung des Lebensunterhalts,
8 Bildungsbüro: Multiplikatorendatenbank „Bildung für Neuzugewanderte“. URL: https://integrationdurchbildung.nuernberg.de (zuletzt aufgerufen am 10.06.2022)
und werden an die jeweiligen Stellen weitergelotst. Die Koordination und Beratungsleistungen in der Anlaufstelle werden dabei von der Zentralen Anlaufstelle Migration – Beratung (ZAM-Be) übernommen und durch städtische Mitarbeitende unterstützt. Ehrenamtliche Sprachmittler/-innen stehen den Beratenden zur Seite. Aufgrund der veränderten Beratungsbedarfe der Ratsuchenden und einem starken Rückgang an Zugangszahlen ukrainischer Geflüchteten, erfolgt nun ein verstärkter Verweis an die Regelangebote. Die Anlaufstelle geht aufgrund der deutlich rückläufigen Nachfrage am 30.06.2022 in den Stand-by-Betrieb. Die Räumlichkeiten werden aber bis auf weiteres verfügbar bleiben, um bei sich veränderndem Zuzug kurzfristig reagieren zu können. Menschen mit Zuwanderungs-/Fluchtgeschichte haben grundsätzlich Zugang zu den Regelangeboten der Migrations- und Integrationsberatung. Dazu zählen die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Jugendmigrationsdienste und die Flüchtlings- und Integrationsberatung9. Angesichts des stark angestiegenen Beratungsbedarf durch die Schutzsuchenden aus der Ukraine, wurde seitens des Freistaats Bayern die Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung gestärkt: unter anderem wurde die Zahl der bayernweit vorhandenen Beraterstellen von 575 auf 650 aufgestockt. Zudem wurde die Förderung der Beraterkräfte der Flüchtlings- und Integrationsberatung um bis zu 13.000 Euro jährlich angehoben. Um den stark gestiegenen Beratungsbedarf in Nürnberg angemessen zu bedienen, werden derzeit mindestens 15 weitere Beratungskräfte der Flüchtlings- und Integrationsberatung benötigt. Im Zuge des Verteilungsverfahrens wurden der Gebietskörperschaft Nürnberg lediglich drei von bayernweit insgesamt 75 zusätzlichen Stellen zugeteilt. Demnach liegt aktuell das Stellekontingent der Flüchtlings- und Integrationsberatung für die Gebietskörperschaft Nürnberg bei 40,74 Vollzeitäquivalenten.
6. Ausblick
Die in diesem Bericht vorgestellten Entwicklungen und Daten stellen einen Zwischenstand zum 31.05.2022 dar und bilden einen Ausschnitt der (Integrations-)Aktivitäten und Handlungsfelder ab. Dies ist vor allem auf die aktuelle Phase der Überführung der Anträge und Auszahlungen aus dem System des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Leistungsabteilungen des Jobcenters sowie der Grundsicherung im Alter und den damit einhergehenden Änderungen (auch in Bezug auf integrationsrelevante Unterstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Arbeitsmarktintegration) zurückzuführen. Auch wenn die Zugangszahlen ukrainischer Geflüchteter in Nürnberg in den letzten Wochen stark gesunken sind, ist es aufgrund der Dynamik des Kriegsgeschehens in der Ukraine nicht absehbar, wie viele Schutzsuchende noch nach Nürnberg kommen oder in ihre Heimat zurückkehren. Im Rahmen der Sitzung werden die Informationen aus diesem Bericht durch aktuelle Entwicklungen und Daten ergänzt.
9 Die Finanzierung und Zielgruppen der speziell für Zugewanderte eingerichteten Beratungsleistungen unterliegen verschiedene Förderrichtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine ausführliche Darstellung der Beratungsangebote für zugewanderte Menschen ist dem Bericht „Beratungsangebote für zugewanderte Menschen“ (Kommission für Integration am 15.10.2020) zu entnehmen.