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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (07.07.2022)

Sitzungsvorlage

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Stadtplanungsausschuss Wohnen & Bauen Stadtentwicklung & Planung Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/033/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Bebauungsplan Nr. 4575 „Schmalau-Ost„ für das Gebiet nördlich der Steinacher Straße und

östlich der Wiesbadener Straße

Billigung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Satzung Entwurf der Begründung Umweltbericht

Sachverhalt (kurz):

Mit Hilfe des Bebauungsplans kann der hohen Nachfrage nach größeren, zusammenhängenden Gewerbeflächen mit Eignung für produzierendes Gewerbe, besonders im Nürnberger Norden, Rechnung getragen werden. In der Schmalau soll mit dem Bebauungsplan Baurecht für circa 8 ha Gewerbeflächen geschaffen werden. Die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 4575 „Schmalau-Ost“ wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 20.05.2010 beschlossen. Anschließend wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.06.2010 bis einschließlich 05.07.2010 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde bereits vor der formalen Einleitung vom 17.03 2010 bis 19.04 2010 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden – sofern erforderlich und möglich – im weiteren Verfahren berücksichtigt. Insbesondere wurde in der Konsequenz der Geltungsbereich des Bebauungsplans verkleinert. Teile des Geltungsbereichs werden als öffentliche Grünflächen festgesetzt, um der Entwässerung sowie einer zeitgemäßen Durchgrünung des Gewerbegebiets Rechnung zu tragen. Die Belange Öko-Ausgleich, Artenschutz, Denkmalschutz und Störfallvorsorge wurde ebenfalls durch geeignete Festsetzungen berücksichtigt.

Die Billigung des Bebauungsplans soll beschlossen und anschließend die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Siehe Entscheidungsvorlage

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Kapitel I.4.4 der Begründung

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StK

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4575 „Schmalau-Ost“ für das Gebiet nördlich der Steinacher Straße und östlich der Wiesbadener Straße so verkleinert wird, wie es sich aus dem Bebauungsplan-Entwurf vom 01.06.2022 ergibt.

  2. Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4575 „Schmalau- Ost“ für das Gebiet nördlich der Steinacher Straße und östlich der Wiesbadener Straße auf Grundlage des Plans vom 01.06.2022, der Begründung vom 01.06.2022 und dem Umweltbericht vom 30.05.2022.

  3. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf Grundlage des gebilligten Entwurfs.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

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