Beschlussvorlage Vpl/039/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Dr.-Carlo-Schmid-Straße, Anlage Fußgängerüberweg und barrierefreie Bushaltestellen
Anlagen: Straßenplan Dr.-Carlo-Schmid-Straße 2.2390.2.1 v.19.05.22
Sachverhalt (kurz):
In der Dr.-Carlo-Schmid-Straße 128 befindet sich eine Privatschule. Aktuell wird dort ein Erweiterungsbau errichtet. Zwei Linienbushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Für Schülerinnen und Schüler, die die Straße queren müssen, gibt es zu den Stoßzeiten morgens und mittags einen Schulweghelfer.
Mit dem Neubau der Schule wird sich auch der Querungsbedarf über die Dr.-Carlo-Schmid- Straße erhöhen. Um auch zu den Zeiten, zu denen kein Schulweghelfer zur Verfügung steht, eine sichere Querung der Straße zu ermöglichen, soll ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angelegt werden. Laut der Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen darf u. a. die Sicht auf querungswillige Fußgängerinnen und Fußgänger nicht durch einen haltenden Bus verdeckt werden. Damit sind die Bushaltestellen am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung nach dem Zebrastreifen anzuordnen. Die nach Richtlinie vorrangig erforderlichen Fußgänger- zu – KfZ Verhältnisse sind zu erwarten.
Die Haltestellen werden in diesem Zuge barrierefrei ausgebaut. Am südlichen Fahrbahnrand können durch das Verschieben der Bushaltestelle zwei neue Bäume gepflanzt werden.
Für die Gesamtmaßnahme fallen Kosten in Höhe von ca. 223.000 Euro an.
Der nördliche Gehweg wird im Bereich des Neubaus seitens des Bauträgers im Rahmen der Wiederherstellung ausgebaut. Die genaue Aufteilung der Kosten muss über die technische Vereinbarung geregelt werden. Der Straßenausbau soll noch vor Inbetriebnahme der Schule zum September 2023 erfolgen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 223.000 € Folgekosten 870 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 223.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die genaue Aufteilung der Kosten wird noch im Rahmen einer technischen Vereinbarung geregelt. Die Maßnahme wird aus dem Budget für barrierefreie Bushaltestellen P5418200000U finanziert.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Anlage eines Fußgängerüberweges und den Ausbau barrierefreier Haltestellen wird die Querung der Straße und die Nutzung der Busse auch für mobilitätseingeschränkte Personen sicherer.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt in der Dr.-Carlo-Schmid-Straße die Anlage eines Fußgängerüberweges und den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen gemäß Plan Nr. 2.2390.2.1 vom 21.10.2021 mit letzter Änderung vom 19.05.2022.