← Sitzung des Verkehrsausschusses (07.07.2022)
Sitzung gesamt öffentlich mit Ergänzungen (Stand 30.06.2022)
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Verkehrsausschusses
07.07.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3
Tagesordnung -öffentlich- 3
Öffentliche Bekanntmachung 4
Nachreichung TOP 2.1 und TOP 2.2 (Stand: 24.06.2022) 6
Vorlagendokumente 60
TOP Ö 1 Fortschreibung "Nürnberg steigt auf" 60
Sitzungsvorlage Vpl/041/2022 60
Bericht Fortschreibung "Nürnberg steigt auf 2030" Vpl/041/2022 64
Stellungnahme StK vom 08.06.2022 Vpl/041/2022 112
TOP Ö 2 Abschluss Machbarkeitsstudie Radvorrangrouten Nürnberg 113
Sitzungsvorlage Vpl/042/2022 113
Entscheidungsvorlage Vpl/042/2022 117
Erläuterungsbericht Vpl/042/2022 124
Maßnahmenkataster Vpl/042/2022 192
Beschilderungskataster Vpl/042/2022 420
Übersichtsplan Radvorrangrouten Vpl/042/2022 456
Übersichtsplan Bestandsanalyse Vpl/042/2022 457
Übersichtsplan Handlungsaufwand Vpl/042/2022 458
* TOP Ö 2.1 Fußgängerstrategie für Nürnberg 459
Sitzungsvorlage Vpl/035/2022 459
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2022 Vpl/035/2022 463
Entscheidungsvorlage Vpl/035/2022 465
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg Vpl/035/2022 467
* TOP Ö 2.2 E-Scooter-Nutzung in Nürnberg 491
Sitzungsvorlage Vpl/037/2022 491
Sachverhaltsdarstellung Vpl/037/2022 495
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.04.2019 Vpl/037/2022 502
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2019 Vpl/037/2022 503
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2019 Vpl/037/2022 504
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021 Vpl/037/2022 506
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2021 Vpl/037/2022 508
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021 Vpl/037/2022 510
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.12.2021 Vpl/037/2022 511
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 02.02.2022 Vpl/037/2022 513
TOP Ö 3 Dr.-Carlo-Schmid-Straße, Anlage Fußgängerüberweg und barrierefreie
Bushaltestellen
515
Sitzungsvorlage Vpl/039/2022 515
Straßenplan Dr.-Carlo-Schmid-Straße 2.2390.2.1 v.19.05.22 Vpl/039/2022 519
TOP Ö 4 Kilianstraße zwischen Kleinreuther Weg und Michaelstraße - Anlage
barrierefreier Haltestellen
520
Sitzungsvorlage Vpl/040/2022 520
Straßenplan Kilianstraße 2.2433.2.1 v. 31.05.22 Vpl/040/2022 524
2
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Verkehrsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 07.07.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Fortschreibung "Nürnberg steigt auf"
Ulrich, Daniel
Beschluss
Vpl/041/2022
2. Abschluss Machbarkeitsstudie Radvorrangrouten Nürnberg
Ulrich, Daniel
Beschluss
Vpl/042/2022
3. Dr.-Carlo-Schmid-Straße, Anlage Fußgängerüberweg und
barrierefreie Bushaltestellen
Ulrich, Daniel
Beschluss
Vpl/039/2022
4. Kilianstraße zwischen Kleinreuther Weg und Michaelstraße -
Anlage barrierefreier Haltestellen
Ulrich, Daniel
Beschluss
Vpl/040/2022
5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2022,
öffentlicher Teil
3
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 07.07.2022, um 09:00 Uhr
findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Verkehrsausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Fortschreibung "Nürnberg steigt auf"
2. Abschluss Machbarkeitsstudie Radvorrangrouten Nürnberg
2.1 Fußgängerstrategie für Nürnberg
2.2 E-Scooter-Nutzung in Nürnberg
3. Dr.-Carlo-Schmid-Straße, Anlage Fußgängerüberweg und
barrierefreie Bushaltestellen
4. Kilianstraße zwischen Kleinreuther Weg und Michaelstraße -
Anlage barrierefreier Haltestellen
5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2022,
öffentlicher Teil
4
Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Stadt Nürnberg, 23.06.2022
Marcus König
Oberbürgermeister
5
Sitzungsunterlagen
Sitzung des Verkehrsausschusses
07.07.2022
6
Inhaltsverzeichnis
Vorlagendokumente 3
TOP Ö 2.1 Fußgängerstrategie für Nürnberg 3
Sitzungsvorlage Vpl/035/2022 3
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2022 Vpl/035/2022 7
Entscheidungsvorlage Vpl/035/2022 9
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg Vpl/035/2022 11
TOP Ö 2.2 E-Scooter-Nutzung in Nürnberg 35
Sachverhaltsdarstellung Vpl/037/2022 35
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.04.2019 Vpl/037/2022 42
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2019 Vpl/037/2022 43
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2019 Vpl/037/2022 44
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021 Vpl/037/2022 46
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2021 Vpl/037/2022 48
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021 Vpl/037/2022 50
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.12.2021 Vpl/037/2022 51
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 02.02.2022 Vpl/037/2022 53
27
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Vpl/035/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.06.2022 öffentlich Beschluss
Verkehrsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fußgängerstrategie für Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.02.2022
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2022
Entscheidungsvorlage
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
In Nürnberg sollen mehr Menschen gerne zu Fuß unterwegs sein. Hierzu hat sich der Stadtrat
zuletzt im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses vom 27.01.2021 bekannt. Gleichzeitig muss die
Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern aufgrund der anteilig hohen Zahl an
tödlich verunglückten Zufußgehenden verbessert werden. Dazu soll der Fußverkehr in
Nürnberg über das Alltagsgeschäft hinaus strategisch gefördert werden. Die dazu nötige von
der Verwaltung erarbeitete Fußverkehrsstrategie mit den dazugehörigen Zielfeldern und
möglichen Maßnahmenkatalogen wird zum Beschluß vorgelegt.
Bestandteil des Mobilitätsbeschlusses ist die Konzeption und schrittweise Durchführung des
Projekts "Fußgängerfreundliche Stadtteile" in allen Vierteln, beginnend innerhalb des
Bundesstraßenrings. Entsprechend des Antrags der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen vom 15.02.2022 wird über die geplante Vorgehensweise zur Auswahl und
Durchführung des Modellstadtteils für das Projekt berichtet. Im Zuge der
"Fußgängerfreundlichen Stadtteile" werden die relevanten Verbände und Organisationen,
insbesondere der Behindertenrat, beteiligt.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 2.1Ö 2.1
38
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/035/2022
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die schwächsten Verkehrsteilnehmenden (insbesondere Kinder, Senioren,
Mobilitätseingeschränkte) werden durch die Fußverkehrsstrategie in der
sicheren Ausübung eigenständiger Mobilität bestärkt.
49
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/035/2022
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
510
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/035/2022
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Verkehrsausschuss bekennt sich zu den Zielen der vorgelegten Fußverkehrsstrategie.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, diese mithilfe geeigneter Maßnahmen umzusetzen und
fortlaufend sowie systematisch weiterzuentwickeln.
2. Ein Modellstadtteil für das Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" wird unter Beteiligung
der Bürger- und Vorstadtvereine ausgewählt und das Projekt mithilfe der Inhalte aus der
Fußverkehrsstrategie durchgeführt.
611
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax:(0911) 231-2930
gruenef® stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 15. Februar 2022
Dringlichkeitsantrag für den Verkehrsausschuss am 17.02.2022:
Konzipierung eines fußgänger*innenfreundlichen Modell-Stadtteils
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem Mobilitätsbeschluss vom Januar 2021 hat sich der Stadtrat mit großer Mehrheit darauf
verständigt, dass ein Projekt Fußgängerfreundliche Stadtteile konzipiert wird. Alle Stadtteile innerhalb
des Rings sollen demnach bis 2030 systematisch mit dem Ziel einer fußgänger'innenfreundlichen
Gestaltung untersucht werden. Zum Auftakt war dabei ein Modell-Stadtteil und die Festlegung eines
Maßnahmenbündels noch im Jahr 2021 geplant. Die Umsetzung im Modell-Stadtteil soll bereits
2024 abgeschlossen sein.
Um einen Verzug des Projektes zu vermeiden, sollte nun sehr schnell diese Festlegung von Modell-
Stadtteil und Maßnahmenpaket erfolgen. Eine Möglichkeit wäre, einen Bereich der Südstadt als
Modell-Stadtteil festzulegen - andere Vorschläge sind jederzeit erwünscht. Unabhängig von der
Wahl des Modell-Stadtteils sollte bei der Umsetzung eine gute Bürger'innenbeteiligung von hoher
Priorität sein. Als gutes Beispiel kann hier das Projekt SUNRISE Bremen dienen (sunrise-bremen.de).
Wir stellen deshalb zur Behandlung im Verkehrsausschuss am 17.02.2022 folgenden Antrag:
• Die Verwaltung definiert einen Bereich als fußgänger'innenfreundlichen Modellstadtteil im
Sinne des Mobilitätsbeschlusses vom 27.01.2021 und legt diesen zum Beschluss vor.
• Die Verwaltung definiert ein Bündel an Maßnahmen für diesen Modellstadtteil und stellt
dieses zur Abstimmung.
• Die Verwaltung berichtet über den Fortschritt des Projekts Fußgängerfreundliche Stadtteile.
Ö 2.1Ö 2.1
712
Begründung der Dringlichkeit:
Laut Mobilitäts-Beschluss vom 27.01.2021 sollte die Definition von Modellstadtteil und
Maßnahmenbündel bereits 2021 erfolgen. Deshalb sollte dies nun so schnell wie möglich
nachgeholt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Bock
Stadtrat
Marc Schüller
stv. Fraktionsvorsitzender
813
1
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2022
Entscheidungsvorlage
Anlass
Zu Fuß unterwegs zu sein ist die natürlichste Art, sich fortzubewegen. Während es in den
letzten Jahren viele Fortschritte insbesondere bei der Förderung des Radverkehrs gab, muss
auch dem Fußverkehr deutlich mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden. Im Jahr 2019 wurde die
Verwaltung daher mit der Erstellung und Umsetzung einer Fußverkehrsstrategie beauftragt.
Nachdem hierfür eine Stelle geschaffen wurde, konnte diese Fußverkehrsstrategie erarbeitet
werden. Sie wird folgend vorgestellt und soll nach dem entsprechenden Beschluss umgesetzt
werden.
Weiterhin ist die strategische Förderung des Fußverkehrs ein wichtiger Bestandteil des
Mobilitätsbeschlusses des Stadtrats vom 27.01.2021. Daher wird mit dem Konzept für den
Modellstadtteil des Projekts „ Fußgängerfreundliche Stadtteile“ ein erstes konkretes
Maßnahmenbündel des Unterpunkts „Fußverkehr stärken“ des Mobilitätsbeschlusses
angestoßen.
Fußverkehrsstrategie
Ziel der Fußverkehrsstrategie ist, dass mehr Menschen in Nürnberg gerne und häufiger ihre
Wege zu Fuß zurücklegen und sich dabei sowohl sich er fühlen als auch sicher sind. Daher
sind die drei übergeordneten Ziele der strategischen Fußverkehrsförderung der Stadt
Nürnberg die Folgenden:
• Erhöhung der Verkehrssicherheit für Zufußgehende
• Erhöhung des Fußverkehrsanteils am Modal Split
• Erhöhung von Komfort und Attraktivität des Zufußgehens
In allen Planungen der Stadtverwaltung müssen die Belange von Fußgängerinnen und
Fußgängern entsprechende Berücksichtigung finden. Konkret soll sich an den inhaltlichen
Zielfeldern sowie dem Maßnahmenkatalog der Strategie orientiert werden . Auf quantitative
Vorgaben wird dabei bewusst verzichtet, da konsensfähige Leitlinien und der strategische
Rahmen im Vordergrund stehen. Hinweise auf konkrete Personal- und Finanzierungsbedarfe
und zur Umsetzung einzelner Maßnah men werden in den jeweiligen Detailplanungen
berücksichtigt.
Die ausführliche Fußverkehrsstrategie ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.
Modellstadtteil für das Projekt „Fußgängerfreundliche Stadtteile“
Alle Stadtteile innerhalb des Rings sollen entsp rechend dem Mobilitätsbeschluss bis 2030
systematisch mit dem Ziel fußgängerfreundlicher Gestaltung untersucht werden. Danach
folgen die Stadtteile außerhalb der Ringstraße. Zunächst wird ein Modellstadtteil festgelegt,
der bis 2024 umgesetzt werden soll. Ein besonderer Fokus liegt im Zuge des Projekts auf
konkreten Verbesserungsmaßnahmen vor Ort, ebenso wie auf der Möglichkeit der
Zivilgesellschaft, an der Förderung des Fußverkehrs mitzuwirken. Es werden relevante
Verbände und Organisationen, insbesondere der Behindertenrat, beteiligt. Somit dient dieses
Ö 2.1Ö 2.1
914
2
Projekt vor allem der Umsetzung der Fußverkehrs strategie, um schrittweise erst in den
Innenstadtteilen und anschließend in der gesamten Stadt Verbesserungen zu erzielen.
Bei der Auswahl des Modellstadtteils sollen sich Bürger- und Vorstadtvereine aktiv beteiligen,
indem sie ihr Interesse und ihre Mitwirkungsbereitschaft für Stadtteile mit einer geeigneten
Struktur und Größe bekunden. Dazu wird die Verwaltung die Arbeitsgemeinschaft der Bürger-
und Vorstadtvereine e.V. ( AGBV) kontaktieren. Es ist vorgesehen, das Projekt im
Modellstadtteil noch im Jahr 2022 anlaufen zu lassen, vorrangig 2023 durchzuführen und zu
Beginn des Jahres 2024 abzuschließen.
Im Rahmen der Durchführung sind Begehungen vor Ort ebenso wie weitere
Partizipationsmöglichkeiten (per Veranstaltung oder online) vorgesehen. Konkrete
Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen sollen zusammengestellt und priorisiert werden,
um deren Umsetzu ng anschließend prüfen zu können . D abei muss eine realistische
Erwartungshaltung vermittelt werden, da es anhand zu erwartender Zielkonflikte sowie
aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen nicht möglich sein wird, alle
Wünsche und Anregu ngen umzusetzen. Die Handlungsfelder und -maxime für
Verbesserungen ergeben sich durch die Fußverkehrsstrategie. Anhand der Erfahrungen im
Modellstadtteil wird das Konzept evaluiert und vor der Umsetzung in allen Stadtteilen innerhalb
des Bundesstraßenrings entsprechend angepasst.
1015
1
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg
Inhalt
1. Nürnberg läuft ................................ ................................ ................................ ............ 1
2. Gute Gründe für den Fußverkehr................................ ................................ ................ 2
3. Ausgangslage und Potentiale ................................ ................................ ..................... 3
3. Übergeordnete Ziele der Fußverkehrsstrategie ................................ .......................... 5
4. Konkrete Ziele und Leitlinien ................................ ................................ ...................... 6
1. Schaffung einer fußgängerfreundlichen Stadt ................................ ......................... 7
2. Flächengerechtigkeit und mehr Platz für Zufußgehende ................................ ......... 9
3. Durchgängige Erreichbarkeit ................................ ................................ ..................11
4. Bessere Infrastruktur und komfortable Wege ................................ .........................13
5. Barrierefreiheit und inklusive Mobilität ................................ ................................ ....15
6. Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger ................................ ......................17
7. Kommunikation, Information, Beteiligung ................................ ............................... 19
8. Förderung des Umweltverbunds und der Intermodalität ................................ .........22
5. Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ .....23
Bildnachweis ................................ ................................ ................................ .................24
Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ........24
1. Nürnberg läuft
Die Verkehrsmittelwahl der Bevölkerung ist sehr individuell, aber nahezu alle gehen zu Fuß.
Dafür benötigt man kein Fahrzeug oder andere Gerätschaften, zu Fuß gehen ist überall und
jederzeit möglich. Vielleicht wegen seiner Selbstverständlichkeit wird das Zufußgehen jedoch
oftmals nicht als voll wertige Verkehrsart wahrgenommen. Fußgängerinnen und Fußgänger
haben klare Bedürfnisse, zum Beispiel großzügige, hindernisfreie und ebene Gehwege ,
geschützt vor den schnelleren Verkehrsarten, abwechslungsreich, sicher, hell beleuchtet und
angenehm gestaltet. Insbesondere diejenigen, die nicht auf andere Weise mobil sein können,
sind auf breite Wege und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Gleichzeitig ist die
Debatte zum hohen Flächen- und Ressourcenverbrauch unserer Gesellschaft ebenso medial
präsent wie die um die Verkehrswende, Luftreinhaltung und Lärmschutz. Zufußgehen bietet
dahingehend nur Vorteile. Das Leitbild der Stadt der kurzen Wege, die Durchmischung von
Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur, Freizeit und Konsum, wird daher für Nürnberg angestrebt.
Nürnberg ist im Kern eine dichte Stadt. An die Altstadt mit ihren teils sehr schmalen
Straßenquerschnitten schließen sich Gründerzeitquartiere mit Blockrandbebauung an. In den
Außenbezirken sind alte Dorfstrukturen geringerer Dichte heute noch verbreitet.
Verkehrstrassen, Grünzüge und Wasser gliedern und prägen die Stadt. Bis in die 1960er Jahre
wurden im Alltag regelmäßig lange Wege zu Fu ß zurückgelegt. Diese einstige
Selbstverständlichkeit ist mit der „autogerechten Stadt“ der Moderne verloren gegangen; die
vermeintliche Zeitersparnis durch motorisierte Fahrzeuge wurde immer bedeutsamer, parallel
stiegen die Weg elängen des MIV – die Suburbanisierung erweiterte die Städte in die
Ö 2.1Ö 2.1
1116
2
Regionen. Der inzwischen sehr hohe Kfz -Bestand nimmt weiter zu , obwohl gleichzeitig
Haushalte ganz oder in bestimmten Phasen des Lebens auf einen Pkw verzichten. Die
negativen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs sind nicht mehr umwelt - und
stadtverträglich zu bewältigen. Mobilität muss sich ändern und stadtverträglicher werden.
Ein Teil der Antwort ist ein in den letzten Jahren in Nürnberg enorm gestärkter ÖPNV, der
einen guten, sicheren und urbanen Ersatz für den MIV bietet. Mit exzellenten Takten, sehr
guter Netzerschließung und hoher Pünktlichkeit können sowohl Pendler - als auch
Alltagsverkehre gebündelt, ressourcenschonend und sicher abgewickelt werden. Ein weiterer
Teil ist die Radverkehrsstrategie, die wiederum Alternativen zu r Nutzung eines K fz
ermöglichen soll. Offen bleibt dabei bisher die wichtigste aller Fort bewegungsarten: der
Fußverkehr. Fußgängerinnen und Fußgänger sind als schwächste Verkehrsteilnehmende im
öffentlichen Raum besonderen Gefahren ausgesetzt, gleichwohl sie quasi omnipräsent sind.
Strategische Fußverkehrsförderung ist daher überfällig . Sie bietet Vorteile für die gesamte
Gesellschaft. Dafür muss sie integraler Bestandteil der Stadt-, Umwelt- und Verkehrsplanung
werden.
2. Gute Gründe für den Fußverkehr
Fußverkehr sollte gefördert werden, weil er:
selbstverständlich und Teil jedes Weges ist.
Gesundheit nachweislich fördert („10.000 Schritte“).
zur Steigerung der Lebensqualität beiträgt.
den öffentlichen Raum belebt und die lokale Wirtschaft stärkt.
sozialen wie demokratischen Austausch gerade erst ermöglicht.
Basis der Stadtgesellschaft ist.
kostenfreie und sozialverträgliche Mobilität darstellt.
einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leistet.
Inklusion unterstützt.
1217
3
3. Ausgangslage und Potentiale
Abbildung 1: Ausdehnung der Fußgängerzonen in der Nürnberger Altstadt, 2022.
Der Fußverkehr bildet das Rückgrat jeglicher urbanen Mobilität. Seine Größenordnung wird
oftmals unterschätzt. So gehen etwa die Hälfte der Nürn bergerinnen und Nürnberger (49%)
täglich oder fast täglich zu Fuß . Mehrmals wöchentli ch legen 80% der Befragten Wege
ausschließlich zu Fuß zurück (vgl. StA 2020: 15) . Der Modal Split des Fußverkehrs der
Nürnberger Wohnbevölkerung beträgt mit der gängigen Methode des
Hauptverkehrsmittelprinzips knapp ein Viertel (24%) (v gl. PB Consult 2019: 11). Nach
Aufschlüsselung aller genutzten Verkehrsarten wurde 2019 bei 76% aller betrachteten Wege
ein Teilstück zu Fuß bewältigt (vgl. ebd: 51). Da sicherlich nicht jeder interviewte Autofahrende
den Fußweg zum Parkplatz oder ÖV-Kunde den Fußweg zur Haltestelle angab, ist es
wahrscheinlich, dass noch ein höherer Prozentsatz aller zurückgelegten Wege einen Teil zu
Fuß enthält. Ausschließliche Fußwege werden überdurchschnittlich oft von Kindern,
Jugendlichen, Frauen und Älteren zurückgelegt (vgl. ebd.: 40f.). Diese Gruppen sind daher in
der strategischen Fußverkehrsplanung besonders zu berücksichtigen. Wege zu Fuß dienen
vorrangig dem Zweck der Ausbildung, des Einkaufs, der Begleitung oder der Freiz eit und
finden besonders häufig in der Stadtmitte und der Südstadt statt (vgl. ebd.: 46; 76).
Während in den letzten Jahrzehnten der MIV -Anteil sank und der ÖPNV - sowie
Radverkehrsanteil an allen Wegen zunahm, blieb der Fußverkehrsanteil recht konstant bei
Werten zwischen 22% und 24% (vgl. PB Consult 2019: 11). Wenn das im Mobilitätsbeschluss
2021 definierte Ziel von 68% aller Wege mit dem Umweltverbund bis zum Jahr 2030 erreicht
werden soll, muss auch der Fußverkehr hierzu seinen Beitrag leisten. Beispielsweise werden
1318
4
15% aller Arbeits-/Ausbildungswege bis 2 km nach wie vor mit dem MIV zurückgelegt (vgl. StA
2020: 21). 27% der Pkw-Fahrten von Fahrern und 34% der Pkw-Fahrten von Mitfahrern sind
unter 3 km lang (vgl. PB Consult 2019: 57). 11% aller Pkw -Fahrten im Nürnberger Binnen -
verkehr wären auf die eigenen Füße verlagerbar (vgl. VAG 2021: 17). Hier liegt ein deutliches
Potential für modale Verlagerungen. Der Fußverkehr kann also einen wichtigen Beitrag zur
Verbesserung des Modal Split im Binnenverkehr leisten, er sichert aber auch den attraktiven
Anschluss an den ÖPNV, der unter anderem in der Lage ist, einbrechende Pendlerverkehre
vom Auto in die Bahn oder den Bus zu locken – dies umso mehr, je besser die Wege vom
ÖPNV zum Ziel fußläufig erreichbar sind
Das Fußverkehrsaufkommen an unterschiedlichen Querschnitten im Stadtgebiet wird im Zuge
der alljährlichen großen Verkehrszählung im Juli sowie kontinuierlich nach Bedarf erfasst.
Schwerpunkte lagen dabei bislang in den Fußgängerzonen, auf den Pegnitzbrücken ohne Kfz-
Verkehr sowie an den Stellen im Stadtgebiet, wo Querungsmöglichkeiten zu Schulen,
Kindertagesstätten oder ÖPNV -Haltestellen geprüft werden. Während in der Altstadt in den
letzten Jahren konstante Mengen an Zufußgehenden gezählt wurden (siehe Abbildung 2), gibt
es aus den Stadtteilen noch keine flächendeckenden Ergebnisse. Daher soll im Rahmen der
strategischen Fußverkehrsförderung ein besonderer Schwerpunkt auf der Schaffung und
Pflege einer kontinuierlichen Datenbasis zum Fußverkehr im Stadtgebiet liegen.
Abbildung 2: Konstantes Fußgängeraufkommen in der Altstadt (2003-2019) am Beispiel von 3 Zählstellen.
Ein wichtiges Ziel der Stadt Nürnberg ist mit der „ Vision Zero“ eine Reduktion der Zahl der
Verkehrstoten auf null. Fußgängerinnen und Fußgänger sind besonders gefährdet. So sind in
der jüngeren Vergangenheit jedes Jahr Zufußgehende bei Verkehrsunfällen in Nürnberg ums
Leben ge kommen. Im Durchschnitt waren seit 2011 50% aller Getöteten im Nürnberger
Straßenverkehr Fußgängerinnen bzw. Fußgänger . 2021 waren von den fünf verstorbenen
Unfallopfern drei zu Fuß unterwegs , darunter zwei Senioren über 65 Jahren. Dies zeigt die
hohe Gefährdung des Fußverkehrs allgemein und insbesondere der älteren und schwächeren
Verkehrsteilnehmenden. Das generelle Unfallaufkommen unter Beteiligung von
Zufußgehenden verhielt sich in den letzten Jahren relativ konstant . Seit 2009 kam es in
Nürnberg jährlich zu rund 100 bis 140 polizeilich erfassten Unfällen mit Fußgängerinnen und
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
FG068a / Obere Karlsbrücke FG095 / Spitalbrücke FG144 / Königstraße
FUßGÄNGERINNEN UND FUßGÄNGER / 16H (6.00-22.00 UHR)
1419
5
Fußgängern als Hauptunfallverursacher. Unfälle anderer Verursacher zulasten von
Zufußgehenden summierten sich im selben Zeitraum auf rund 180 bis 225 pro Jahr. Bei den
meisten erfassten Unfällen kam es zu Personenschäden, jedoch besteht vor allem unter den
Unfällen mit Sachschaden und den Alleinunfällen eine erhebliche Dunkelziffer. Besonders oft
verunfallen Fußgängerinnen und F ußgänger bei nasser bzw. feuchter Witterung und bei
Dunkelheit. Unfälle, die durch Zufußgehende verursacht werden, geschehen meist bei
ungesicherten Querungsvorgängen ohne Beachtung des Fahrzeug verkehrs. Durch andere
Verkehrsteilnehmende zu verantwortende Unfälle treten insbesondere beim Fahren und
Abbiegen im Zuge falschen Verhaltens gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern auf, bei
Überschreitungsvorgängen von diesen , und bei Unfällen durch Radfahrende auch häufig
durch die verbotswidrige Benutzung des Gehwegs.
Abbildung 3: Überblick über Unfälle mit Beteiligung des Fußverkehrs, 2009-2020.
Die Tatsache, dass seit vielen Jahren kein Kind mehr auf dem Schulweg tödlich
verunglückte, ist dabei besonders hervorzuheben: Es zeigt sich, dass die gemeinsame Arbeit
von Polizei, Schulen und Verkehrsplanung zusammen mit verantwortungsvoller Hinführung
von Kindern an die Risiken des urbanen Verkehrs durch Eltern großen Effekt haben kann
und „Vision Zero“ auch für Erwachsene erreichbar ist!
115
140
108
135
120
112
100
114
106
135
110
98
188 192 186 179 195 173
221 224
180 187
195
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2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
ANZAHL FG -UNFÄLLE
FG als Hauptverursacher Unfälle zulasten von FG
1520
6
3. Übergeordnete Ziele der Fußverkehrsstrategie
Ziel der Fußverkehrsstrategie ist, dass mehr Menschen in Nürnberg gerne und häufiger ihre
Wege zu Fuß zurücklegen und sich dabei sowohl sicher fühlen als auch sicher sind. Daher
sind die drei übergeordneten Ziele der Stadt Nürnberg die Folgenden:
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Zufußgehende
Erhöhung des Fußverkehrsanteils am Modal Split
Erhöhung von Komfort und Attraktivität des Zufußgehens
Letztendlich soll die strategische Fußverkehrsförderung dazu beitragen, Unfallzahlen zu
senken, die Selbstverständlichkeit des Zufußgehens zu unterstreichen und die Lebensqualität
in Nürnberg zu steigern. Kurze Wege gewährleisten ein gesundes, attraktives Wohnumfeld –
und umgekehrt. Entsprechend müssen zwingend gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, ohne
die keine erfolgsversprechende Umsetzung möglich ist:
Wahrnehmung des Fußverkehrs als eigenständige Verkehrsart
Fußverkehr muss als eigenständige Verkehrsart gefördert werden und in allen
Planungen analog anderer Verkehrsarten Berücksichtigung finden.
Verbindlichkeit in Politik und Verwaltung
Die Fußverkehrsstrategie konkretisiert den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“, der die
Förderung der Zufußgehenden vorsieht. Mit dem Stadtratsbeschluss für diese Fuß -
verkehrsstrategie wird die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Wesentliche
Einzelplanungen werden dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Bestehende Leitbilder, Strategien und Konzepte sollen eingebettet und um die Belange
des Fußverkehrs ergänzt werden. Eine Bandbreite an Akteuren ist einzubinden, um
von deren Wissen und Erfahrungen zu profitieren. Gleichzeitig wird di e
Fußverkehrsstrategie für eine Verstetigung kontinuierlich weiterentwickelt.
Finanzierung und Personal
Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs erfordert
entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung. Daher sind weitere Stellen-
schaffungen sowie die jährliche Bereitstellung von Mitteln zwingende Voraussetzung
dafür, die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger in Nürnberg nicht nur punktuell
oder in Pilotprojekten zu verbessern.
4. Konkrete Ziele und Leitlinien
Nürnberg setzt sich zur Förderung des Fußverkehrs acht konkrete Ziele bzw. Zielfelder, die im
Folgenden erläutert werden. Die aufgeführten Maßnah men dienen dabei zur Überleitung in
aktives Handeln, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit . Grundsätzlich sind alle
Projekte und Maßnahmen, die zur Erreichung der übergeordneten Ziele (siehe 3.) beitragen
können, erstrebenswert und sollen durch diese Strategie unterstützt werden.
Zwischen bestimmten Zielen bestehen starke Querbezüge und Überschneidungen, auf die in
der Umsetzung entsprechender Maßnahmen besonders Rücksicht genommen werden soll.
1621
7
Zielfeld 1:
Schaffung einer fußgängerfreundlichen Stadt
Fußverkehrsförderung erfordert gewisse stadträumliche Voraussetzungen. Nur dort, wo
Arbeitsplätze, Ziele der Nahversorgung, Einzelhandel, Kultur, Dienstleistungen und
Freizeiteinrichtungen fußläufig erreichbar sind, stellt das „solo“ zu Fuß gehen eine Option
dar. Belebte und abwechslungsreiche Erdgeschosszonen laden dazu ein, die Gehwege zu
nutzen. Sie stärken gleichzeitig die lokale Wirtschaft und tragen zu aktiven und gemischten
Quartieren bei. Das Leben im öffentlichen Raum ist Basis für gesellschaftliches Leben und
demokratischen wie sozialen Austausch. Stadtgesellschaft basiert auf Austausch und
Kontakt – das Modell der autogerechten Stadt konnte dies nicht leisten. Der nach wie vor
bestehende Mangel an Platz für diesen Austausch ist problematisch. Hochwertig
gestalteter öffentlicher Raum mit entsprechenden Aufenthaltsmöglichkeiten, Wegen und
Zielen ist wiederherzustellen bzw. neu zu schaffen.
Angestrebt wird das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“. Die Voraussetzungen für eine
attraktive Stadt für Fußgängerinnen und Fußgänger sind in Nürnberg sehr gut.
Insbesondere das Stadtzentrum innerhalb des Rings ist dicht bebaut und bietet innerhalb
kleiner Radien viele Angebote. Es besteht ein hohes Verlagerungspotential kurzer Wege,
die auch ohne Sachzwang nach wie vor mit dem MIV zurückgelegt werden.
Das Ziel der Schaffung einer fußgängerfreundlichen Stadt erfordert neben dem
Engagement der öffentlichen Hand das der privatwirtschaftlichen Akteure, insbesondere
bei größeren Baumaßnahmen und bei der Gestaltung von Privatflächen.
Maßnahmenkatalog
1.1: Berücksichtigung in räumlichen und sektoralen Fachplanungen
Aufgrund der Relevanz der Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern für die
gesamte Bevölkerung und das räumliche und soziale Lebensumfeld werden diese in allen
Fachplanungen künftig stärker als bisher berücksichtigt. Der Privatisierung des öffentlichen
Raumes ist entgegenzuwirken.
1.2: Attraktiver öffentlicher Raum
Eine attraktive und einladende
Gestaltung des öffentlichen
Straßenraums hat einen großen
Einfluss auf die bewussten und
unbewussten Befindlichkeiten von
Zufußgehenden. Daher ist die
Aufenthaltsqualität kontinuierlich zu
steigern. Hochwertige Aufenthalts-
möglichkeiten, idealerweise
witterungsgeschützt,
baumbeschattet und abseits von
lauten Straßen oder
Verkehrsachsen, sind auszubauen.
Abbildung 4: Fußgängerzone Königstraße, 2018.
1722
8
1.3: Mehr Grün und Bäume
Mehr Grün im Stadtraum trägt nicht nur zur Klimaanpassung bei, sondern motiviert auch
zum Zufußgehen. Daher sollen in Neuplanungen so viel Grün wie möglich realisiert und im
Bestand neue Straßenbäume sowie andere schattenspendende Bepflanzung gesetzt
werden. Die Barrierefreiheit hat immer oberste Priorität. Belange anderer Verkehrsmittel
des Umweltverbunds müssen bei den unvermeidlichen Abwägungsentscheidungen
berücksichtigt werden. Dies betrifft z.B. die Qualität von Wegeoberflächen, Beleuchtung
sowie Breite der Wegeführung, Blindenleitsysteme und gestalterische Fragen.
1.4: Lebendiger Städtebau und Stadtgestaltung
Bei städtebaulichen Entwicklungen ist auf eine einladende Stadtgestaltung zu achten.
Nutzbare Erdgeschosszonen sind zu ermöglichen und anzuregen, auf blickdichte Zäune
und Mauern oder Erdgeschosse ohne Bezug zum öffentlichen Raum ist, wenn möglich, zu
verzichten. Quartiere und Einzelvorhaben sollen nutzungsgemischt angelegt werden, um
Wegelängen zu verkürzen und fußläufig möglichst viel erreichen zu können. Die Belange
der Zufußgehenden korrespondieren mit der Neuen Leipzig Charta 2020, die das Ziel
einer kompakten, durch Nutzungsdurchmischung und bauliche Dichte gekennzeichneten
"Europäischen Stadt der kurzen Wege" verfolgt. Dazu zählen städtebaulich kleinteilige
Bauformen mit menschlichem Maß an Stelle von unübersichtlichen Großformen.
1.5: Anwendung des Mobilitätsbaukastens für neue Baugebiete
Der vom Verkehrsausschuss des Stadtrats am 13.12.2018 beschlossene Mobilitäts-
baukasten für neue Baugebiete wird heute schon angewendet. Wesentliche, für den
Fußverkehr relevante Ziele sind, Wegeführungen und Zugänge möglichst direkt
anzulegen, durchlässig und frei vom Kfz-Verkehr zu schaffen. Gehwege sind von der
Breite, Oberfläche und Beleuchtung komfortabel auszugestalten.
1.6: Gestalterische Aufwertung von Schwerpunkten des Fußverkehrs
Bereiche mit viel Fußverkehr, beispielsweise Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte
Bereiche, müssen entsprechend gestaltet werden, damit die Bedeutung der Fußgängerin-
nen und Fußgänger den weiteren Verkehrsteilnehmenden vermittelt und die Einhaltung
von verkehrsrechtlichen Regelungen gewährleistet wird. Temporäre Gestaltung ist ein
wichtiges Instrument, um neu implementierte Maßnahmen zu erproben, sie kann jedoch
nachhaltige Neugestaltungen von Straßenräumen mit Maßnahmen zur
Attraktivitätssteigerung nicht ersetzen.
1823
9
Zielfeld Nr. 2:
Flächengerechtigkeit und mehr Platz für Zufußgehende
Fußgängerinnen und Fußgängern wird im öffentlichen Straßenraum nicht mehr genügend
Platz zugestanden - Kraftfahrzeuge haben den Raum in Anspruch genommen, legal oder
illegal („Gehwegparken“). Ziel der Fußverkehrsstrategie ist es daher, zu einer gerechten
Aufteilung des begrenzten öffentlichen Raums beizutragen und den Fußgängerinnen und
Fußgängern wieder mehr Fläche zur Verfügung zu stellen. Besonders entscheidend ist
dafür der Umgang mit dem ruhenden Verkehr, da dieser häufig Platz auf Gehwegen oder
in stadträumlichen Aufweitungen beansprucht. Hier besteht das größte Potential für mehr
Flächengerechtigkeit und Schaffung von Aufenthaltsqualität.
Maßnahmenkatalog
2.1: Förderung von geteilter Mobilität, Reduzierung des Kfz-Bestands
Um den Kfz-Besitz sowie den Kfz-Bestand insgesamt zu senken, attraktive Alternativen
zum eigenen Pkw zu schaffen und mehr Platz in den Wohnquartieren für Zufußgehende
und Aufenthaltsqualität zu erzielen, wird das Angebot von stationsbasiertem Carsharing
stadtweit ausgebaut. Andere, verkehrlich sinnvolle Konzepte geteilter Mobilität sind zu
fördern. Parallel soll öffentlicher Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger
zurückgewonnen werden.
Abbildung 5: Mobilpunkt mit Carsharing-Angebot am Leipziger Platz, 2020.
2.2: Entfall von Parkplätzen, Neuordnung des Parkens
Im gesamten Stadtgebiet haben sich Parkweisen etabliert, die den Fußverkehr behindern
und ihm keine ausreichenden Restgehwegbreiten belassen. Der Mobilitätsbeschluss hält
daher fest, dass das Gehwegparken überprüft und die Neuordnung bis 2030 bereits bei
mindestens 30% der betroffenen Straßen durchgeführt werden soll. Konkretes Ziel dieser
Fußverkehrsstrategie ist es, halbseitiges oder vollständiges Gehwegparken nur dort
1924
10
zuzulassen, wo mindestens 2,50 m nutzbare Restgehwegbreite verbleibt. In zu schmalen
Abschnitten soll das Parken auf die Straße verlagert oder untersagt werden. Der Entfall
von Parkmöglichkeiten wird in Kauf genommen und, soweit möglich, durch Bewohner-
parkplätze, Quartiersparkhäuser oder andere Instrumente der Parkraumbewirtschaftung
kompensiert. Im Kern wird damit auch die „Kostenlos-Mentalität“ angegangen, die
interessanterweise vor allem in der Kernstadt dafür sorgt, dass der vermeintliche Anspruch
auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Raum in direkter Wohnungsnähe
regelmäßig eingefordert wird, auch um den Preis des Verlustes von Gehwegen oder
Bäumen. In den Außenstadtteilen ist hingegen das Vorhalten von Garagen, Carports oder
Stellplätzen, natürlich auf dem eigenen Grundstück, das ja auch erworben werden musste,
selbstverständliche Praxis. Im Ergebnis gehört zum privaten Pkw in der ganzen Stadt
grundsätzlich auch ein privater Stellplatz. Umgesetzt wurde diese Maxime erstmals im
Stadtteil Lichtenreuth, das Konzept wird auch in weiteren Neuplanungen von Stadtteilen
verfolgt.
2.3: Freihalten von Gehwegen und Kreuzungsbereichen
Gehwege und Kreuzungsbereiche sind von störenden Hindernissen freizuhalten. Dies
schließt Werbeanlagen, sämtliche Fahrzeuge inkl. deren Infrastruktur und diverse Formen
von Sondernutzungen ein. Das Parken an erfahrungsgemäß häufig zugeparkten Kreu-
zungsbereichen oder Gehwegen wird - wo möglich und nicht störend - mit Radständern
oder anderen geeigneten Elementen unterbunden. Sichtbeziehungen werden aufrecht-
erhalten. Vorrangig wird Entsiegelung und Begrünung illegal beparkter Flächen in
Kreuzungsbereichen geprüft.
2.4: Neue Fußgängerzonen
Bestehende Fußgängerzonen in der Altstadt
werden, wo sinnvoll, verbunden. Neue
Fußgängerbereiche werden insbesondere in
Stadtteilen außerhalb der Altstadt geschaffen.
Ausnahmen (z. B. Berechtigtenkreis,
Lieferzeiten) werden auf das Notwendigste
beschränkt, so dass die Zufußgehenden durch
Kfz möglichst wenig behindert werden. Der
Radverkehr ist dort, wo es verträglich ist,
zuzulassen.
Abbildung 6: Als Probephase eingeführte Fußgängerzone
am Weinmarkt, 2020.
2025
11
Zielfeld Nr. 3:
Durchgängige Erreichbarkeit
Fußgängerinnen und Fußgänger sind höchst umwegesensibel, so dass direkte Wege-
verbindungen unerlässlich sind. Zudem besteht teils Bedarf nach neuen Verbindungen.
Ziel ist es, in ganz Nürnberg ein engmaschiges Netz an hochwertigen Gehwegen und
Verbindungen anbieten zu können, die sicher von allen Altersgruppen und unabhängig von
Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können.
Bestimmte Achsen und Strecken werden besonders stark von Fußgängerinnen und
Fußgängern frequentiert. Diese stellen gemeinsam mit den übergeordneten Freiraum-
verbindungen die Ausgangslage für Wegenetze für den Fuß- und teils auch für den
Radverkehr dar. Dabei müssen Angebote für unterschiedliche Anlässe (Alltag und Freizeit)
und Gehgeschwindigkeiten berücksichtigt werden. Die Verbindungen in die Nachbar-
kommunen werden ausgebaut, da diese für den Alltagsverkehr (Beispiel Stadtgrenze
Fürth) und/oder für Spaziergehende (Beispiel Reichswald) hohe Bedeutung besitzen
können.
Maßnahmenkatalog
3.1: Herstellung übergeordneter, stadtweiter Wegenetze
Ergänzend zu den übergeordneten Freiraumverbindungen wird ein stadtteilverbindendes
Vorrangfußwegenetz festgelegt. Bei diesen Hauptverbindungen sollen schnell Verbesse-
rungen für die Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht werden. Der Fokus hierbei liegt
auf Wegen vom Stadtzentrum in die Stadtteile, zu ÖPNV-Knoten und in die Grünanlagen,
von und zu wichtigen Zielen des Fußverkehrs sowie auf relevanten Tangentialverbin-
dungen. Insbesondere die Verbindungen zwischen Stadtteilen sind oftmals ausbaufähig.
Um möglichst viele Wege bequem zu Fuß zu ermöglichen, sollen zusätzliche Verbin-
dungen innerhalb der Stadtteile geschaffen werden. Das Vorrangfußwegenetz soll von
allen Stadtteilen innerhalb von 15 Minuten fußläufig erreichbar sein. Ziel ist dabei,
quantitativ möglichst viele Wege unter 2 km zu erfassen und vorrangig dort neue oder
bessere Wegeverbindungen zu schaffen, wo ein relevanter Umstieg vom MIV zu erwarten
ist.
2126
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3.2: Überwindung von stadträumlichen Barrieren
Stadträumliche Barrieren wie Bahnanlagen, breite Straßen, Flüsse, Seen oder Bäche
erfordern Querungshilfen, da sie zu Fuß nicht überwunden werden können. Ein dichtes
Netz an Fußgängerampeln, Brücken und anderweitigen Hilfsmitteln zur Überwindung
solcher Barrieren ist für die Fußverkehrsförderung unabdingbar, sodass solche
kontinuierlich entsprechend der Standards ausgebaut und verbessert werden sollen.
3.3: Schaffung von Wegeverbindungen abseits des Straßennetzes
Wegeverbindungen abseits des Straßennetzes bieten Sicherheit und oft mehr Komfort für
Fußgängerinnen und Fußgänger. Neue Wegeverbindungen und entsprechende Durch-
lässe sollen insbesondere in Neubauquartieren, Grünanlagen und durch übergeordnete
Freiraumverbindungen geschaffen werden. Dabei wird die Korrelation mit neuen Rad-
wegen und die Bedeutung für die Erreichbarkeit innerhalb der 2 km-Radien geprüft.
3.4: Lückenschlüsse bei fehlender Infrastruktur
Nicht überall im Stadtgebiet ist eine durchgängige Infrastruktur für den Fußverkehr vorhan-
den. Dort, wo straßenbegleitend keine Gehwege angelegt sind, sollen diese Lücken ge-
schlossen werden, auch wenn dadurch Nachteile für den Kfz-Verkehr entstehen. Ist die
bauliche Anlage von Gehwegen nicht möglich, sind durch verkehrsrechtliche und gestal-
terische Maßnahmen die Voraussetzungen für den Fußverkehr zu verbessern, beispiels-
weise durch die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche, der Markierung von Schutz-
bereichen für Zufußgehende oder der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten
durch Stadtmobiliar. Diese Grundanforderung gilt unabhängig von der zu erwartenden
Fußgängermenge in allen bebauten Arealen der Stadt – eine Gebäude erschließende
Straße ohne Gehweg soll es 2035 in Nürnberg nicht mehr geben.
Abbildung 7: Osttunneldurchstich am Hauptbahnhof, 2021.
2227
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Zielfeld Nr. 4:
Bessere Infrastruktur und komfortable Wege
Bei der Planung des Straßenraums wurde der Flächenbedarf für den Fußverkehr in der
Vergangenheit oftmals als Restgröße behandelt. Regelkonforme Qualitäts- sowie Mindest-
standards für Gehwege wurden oft unterschritten, um großzügige Fahrbahnbreiten für den
MIV herstellen zu können. Ein Umdenken von „außen nach innen“ ist daher zentraler
Ansatzpunkt, um Gehwege und andere Infrastruktur für den Fußverkehr zu priorisieren
und ihm so mehr Platz zuzugestehen. Plangröße soll bei Neu- und Umbauten zuerst die
Regelbreite des Fußwegs sein, dann erst die optimale Führung des MIV.
Nach dem Straßenverkehrsrecht haben Fußgängerinnen und Fußgänger vorhandene
Gehwege zu nutzen. Daher müssen diese flächendeckend adäquate und sichere
Voraussetzungen bieten, indem sie breit, eben, barrierefrei und beleuchtet sind. Die
Begehbarkeit muss zu allen Tages- und Jahreszeiten gewährleistet sein, ebenso wie die
soziale Sicherheit. So kann nicht nur das subjektive Wohlbefinden gesteigert, sondern
Unfälle verhindert und aktiv zur Sicherheit im Straßenverkehr beigetragen werden.
Maßnahmenkatalog
4.1: Festsetzung und Einhaltung verbindlicher Mindest- und Qualitätsstandards
Ergänzend zu den in den gängigen Regelwerken definierten Standards für Fußgänger-
verkehrsanlagen und den Angaben aus dem Mobilitätsbeschluss für Nürnberg sollen
verbindliche Mindest- und Qualitätsstandards erarbeitet werden, die bei allen straßen-
planerischen Vorhaben Anwendung finden und auch Sonderfälle, wie beispielsweise
Einbauten in Gehwege, berücksichtigen.
4.2: Gehwegsanierung
Mangelhafte Infrastruktur und marode Gehwege werden ermittelt und zügig saniert.
Baustellenbedingte Aufgrabungen von Gehwegen und provisorische Schließungen der
Gehwegdecke werden schnellstmöglich behoben. Erstrebenswertes Ziel bei jeder
Sanierung ist eine Verbesserung für den Fußverkehr im Vergleich zur Ausgangssituation.
4.3: Gehwegverbreiterung
Im Zuge anstehender Straßensanierungen und Baumaßnahmen werden Gehwegver-
breiterungen immer dann geprüft, wenn die geltenden Standards nicht eingehalten
werden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, wie beispielsweise erhöhte Fußverkehrs-
frequenzen, nicht ausreichen oder dies zukünftig zu erwarten ist. Die Reduzierung der
Qualität der Infrastruktur für den MIV wird Gegenstand der nötigen Abwägung.
4.4: Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
Die meisten Unfälle von Zufußgehenden geschehen durch falsches Verhalten beim
Überqueren der Fahrbahn. Daher sind Querungsmöglichkeiten auszubauen und dabei
insbesondere auf eine sichere Gestaltung zu achten. Ziel ist es, an jedem Arm einer
Kreuzung eine Furt bzw. Signalphase für Zufußgehende einzurichten, um Umwege oder
gefährliche Querungsvorgänge ohne Sicherung zu vermeiden. Statt Absperrungen sollen
bevorzugt zusätzliche, direkte Querungsanlagen geschaffen werden. Signalsteuerungen
2328
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der Lichtsignalanlagen (Ampeln) werden möglichst angepasst, um Fußgängerinnen und
Fußgängern längere Grünphasen zu ermöglichen.
Abbildung 8: Zusätzliche, oberirdische Querungsmöglichkeit des Bahnhofsvorplatzes, 2021
4.5: Schaffung zusätzlicher und Verbesserung bestehender Beleuchtung
Im Zuge des Projekts „Fußgängerfreundliche Stadtteile“ (siehe Zielfeld Nr. 7) liegt ein
Fokus auf der Wahrnehmung der Wege, insbesondere in der Dunkelheit. Bestehende
Beleuchtung wird verbessert, um ausreichend Helligkeit zu erzeugen, Angst zu vermeiden
und die Sicherheit für Zufußgehende zu erhöhen. Besonderes berücksichtigt werden
Querungsanlagen. Die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie die Sicherung
dunkler Nächte sind dabei in die Abwägung einzubeziehen.
4.6: Winterdienst auf Gehwegen, Freihaltung von Schnee und Eis
Die Sicherung des Winterdienstes auch auf Gehwegen hat hohe Priorität. Private
Grundstücksbesitzer mit Räumpflicht sollen engmaschiger in Verantwortung genommen
werden, der kommunale Winterdienst soll eine Priorisierung analog der Priorisierungen
zum MIV- und Radwegenetz erarbeiten und umsetzen.
4.7: Wegeführung in Baustellen
Die Wegeführung in Baustellen muss fußgängerfreundlich gestaltet werden, indem sichere
und komfortable Alternativen zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen von
schnelleren Verkehrsarten geschützt sein, ausreichende Wegebreiten aufweisen und
notwendige Querungsmöglichkeiten vorsehen. Zudem sind unnötige Umwege zu
vermeiden.
2429
15
Zielfeld Nr. 5:
Barrierefreiheit und inklusive Mobilität
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zur
physischen Umwelt und zu Transportmitteln. In der Planung sind darüber hinaus die
Belange der anderen schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Kindern
und älteren Menschen, zu berücksichtigen. All diese Gruppen haben besondere Bedürf-
nisse sowie eine hohe Schutzwürdigkeit und können sich teils nicht eigenständig bei
Entscheidungsträgern artikulieren. Die weitere Verbesserung der schon heute in Nürnberg
sehr gut ausgebauten Barrierefreiheit, ist ein wichtiger Baustein für eine Annäherung an
eine inklusive, selbstbestimmte und sozial gerechte Mobilität für alle.
Ein paralleler Ansatz von schrittweisen Verbesserungen dort, wo Umbau- und Sanierungs-
maßnahmen anstehen, und der kontinuierlichen Behebung von Gefahrenstellen soll
verfolgt werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht im Umfeld sensibler Einrichtungen
wie Kitas, Schulen, Pflegeheime sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs.
Herausforderungen sind hierbei Zielkonflikte mit anderen Fachplanungen, insbesondere
Grünplanung und Stadtgestaltung (Denkmalschutz), und mit den Interessen des Radver-
kehrs. Hinzu kommt die Heterogenität der sehr unterschiedlichen Bedürfnisse je nach
persönlicher Einschränkung.
Maßnahmenkatalog
5.1: Barrierefreier öffentlicher Raum und entsprechende Oberflächengestaltung
Der öffentliche Raum und insbesondere die Gehwege werden hindernisfrei, kontrastierend
wahrnehmbar sowie taktil und visuell abgrenzbar ausgebaut. Scharfe Richtungsänderun-
gen auf Gehwegen werden minimiert und notwendige Neigungen möglichst gering aus-
gestaltet. Bordsteine werden dort, wo Bedarf besteht, abgesenkt und Blindenleitsysteme
angebracht. Das beschlossene Gestaltungshandbuch „Nürnberger Linie“ definiert
abschließend die Ziele und Möglichkeiten der Oberflächengestaltung für ganz Nürnberg.
5.2: Barrierefreie Querungsmöglichkeiten
Älteren und Mobilitätseingeschränkten wird auch bei Mittelinseln das Queren in einem Zug
ohne zusätzliche Wartezeiten ermöglicht. Geh- und Sehbehinderten sollen unterschied-
liche Bordsteinabsenkungen angeboten werden. Unverzichtbare Umlaufsperren müssen
auch mit Rollstühlen oder Kinderwägen problemlos passierbar sein.
5.3: Barrierefreie Alternativen zu Treppen
Aufgrund der bewegten Topographie in einzelnen Stadtteilen Nürnbergs sind mancherorts
Treppenanlagen vorhanden, die nicht immer über eine nutzbare Rampe oder eine direkte
Umgehungsmöglichkeit verfügen. Daher sind zu Treppen im Bestand nach Möglichkeit
barrierefreie Alternativen zu schaffen und solche bei Neuplanungen immer sicherzustellen.
2530
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5.4: Sitzgelegenheiten
Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum sind für alle Bevölkerungsgruppen besonders
wichtig. Daher sind flächenhaft ausreichend konsumzwangsfreie Sitzgelegenheiten zu
schaffen. Idealerweise betragen die Abstände dazwischen nicht mehr als 100 m, in den
Außenstadtteilen 200 m. Die Sitzmöglichkeiten werden je nach Standort mit Rücken- und
Armlehnen ausgestattet.
5.5: Gehwege bzw. Fußgängerzonen und Fahrzeugverkehr
Gehwege sind nur in Ausnahmefällen für
den Radverkehr freizugeben. Dafür müssen
diese eine ausreichende Breite von mindes-
tens 2,50 m aufweisen (Mobilitätsbeschluss)
und es darf keine Möglichkeit der Radver-
kehrsführung auf der Fahrbahn bestehen.
Eigenständige Radwege sollen immer
visuell kontrastreich und taktil wahrnehmbar
von Gehwegen abgegrenzt werden (z.B.
durch Roteinfärbung). Für den Radverkehr
freigegebene Fußgängerzonen dürfen kein
hohes Aufkommen an Fußgängerinnen und
Fußgängern aufweisen. Gegebenenfalls ist
die Freigabe auf weniger frequentierte
Tageszeiten zu begrenzen. Elektrokleinst-
fahrzeuge dürfen Fußgängerzonen nicht
befahren oder dort abgestellt werden.
Abbildung 9: Beschränkungen der Nutzung der Fußgängerzone am Hallplatz, 2021.
5.6: Aufmerksamkeit für Barrierefreiheit
Durch gezielte Begehungen mit dem Behindertenrat der Stadt können verwaltungsintern,
aber auch mit der Öffentlichkeit, die Belange der Barrierefreiheit in der Anwendung erprobt
und die Sensibilität für Mindest- und Qualitätsstandards erhöht werden.
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Zielfeld Nr. 6:
Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger
Die Sicherheit hat Vorrang gegenüber der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs. Oberstes Ziel des
Mobilitätsbeschlusses des Stadtrats vom Januar 2021 ist die Vision Zero, also die Redu-
zierung der Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null. Unfälle von
Zufußgehenden sind zu verhindern sowie deren Schweregrade abzumildern. Dafür
müssen Gefahren für den Fußverkehr abgewendet und dabei die Belange der schwä-
cheren Verkehrsteilnehmenden schwerpunktmäßig berücksichtigt werden. Dazu gehören
insbesondere Kinder, Ältere und Personen mit Mobilitätseinschränkungen, da diese als
Zufußgehende bei Unfällen überdurchschnittlich häufig verletzt oder getötet werden und
gängige Sicherheitsnormen im Fahrzeugbau nicht auf ihre Anforderungen abgestimmt
sind. Das frühzeitige Erlernen und das kontinuierliche Ausbauen von eigenständiger
Mobilität im Rahmen einer entsprechenden Verkehrserziehung ist essentiell.
Belange des Fußverkehrs müssen überall berücksichtigt werden. Fußgängerinnen und
Fußgänger sind in der Regel die langsamsten Verkehrsteilnehmenden und daher höchst
umwegesensibel. Trotz des Ziels der intuitiven, sicheren Straßenraumgestaltung ist
mögliches regelwidriges Verhalten von Zufußgehenden in Planungen zu berücksichtigen
und mithilfe von entsprechenden Angeboten statt Sperren entgegenzuwirken.
Maßnahmenkatalog
6.1: Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten
Die Vollendung der heute schon fast flächendeckenden Tempo 30-Regelungen in allen
bebauten Gebieten, die Schaffung von neuen verkehrsberuhigten Bereichen und Fuß-
gängerzonen und eine allgemeine Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus in der Stadt
erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere aber für Fußgän-
gerinnen und Fußgänger. Die Stadt Nürnberg setzt sich beim Gesetzgeber weiterhin dafür
ein, dass Tempo 30 auf angebauten Hauptverkehrsstraßen leichter eingeführt werden
kann. Verkehrsberuhigte (Geschäfts-)Bereiche werden dort, wo sinnvoll und verkehrs-
rechtlich zulässig, baulich entsprechend umgestaltet. Bäume, Sondernutzungen und
andere Elemente, die Fahrzeuge zum Abbremsen und Langsamfahren bewegen, werden
eingesetzt.
6.2: Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
Um die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, aber auch dem Rad-
verkehr und ÖPNV mehr Platz zuzugestehen, werden über die Reduzierung von Höchst-
geschwindigkeiten hinausgehende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu
zählen wie bisher Eingriffe in Verkehrssysteme, um beispielsweise Durchgangsverkehre
aus Wohngebieten fernzuhalten oder die Rücksichtnahme zu erhöhen, ebenso wie die
Einführung neuer Fußgängerzonen (siehe Zielfeld Nr. 2). Ein besonderer Fokus liegt auf
Stadtteilzentren, dem Umfeld von ÖPNV-Haltestellen, Schulen und Kitas, anderen
schützenswerten Einrichtungen und Bereichen mit mangelhafter Infrastruktur für den
Fußverkehr.
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Abbildung 10: Verkehrsberuhigung am Petra-Kelly-Platz, 2019.
6.3: Sichere Straßenraumgestaltung in Kreuzungsbereichen
Durch die Reduktion freier Rechtsabbieger, großer Abbiegeradien und anderer zügig
befahrbarer Abbiegemöglichkeiten für den Kfz-Verkehr wird die Sicherheit der Fußgänge-
rinnen und Fußgänger gesteigert, da hierdurch die durchschnittlichen Abbiegegeschwin-
digkeiten gesenkt und Sichtbeziehungen verbessert werden. Eigene Signalphasen für
linksabbiegende Kfz sollen bevorzugt angewendet werden, um Unfälle mit Fußgängerin-
nen und Fußgängern beim Linksabbiegen zu verhindern.
6.4: Verbesserung der Sichtbeziehungen
Freigehaltene Sichtbeziehungen sind essentiell, damit Zufußgehende das Verkehrs-
geschehen überblicken können sowie gleichzeitig von anderen Verkehrsteilnehmenden
frühzeitig wahrgenommen werden. Daher müssen insbesondere Kreuzungsbereiche,
Bordsteinabsenkungen, Einfahrten und Querungsmöglichkeiten von parkenden Fahrzeu-
gen freigehalten werden. Vorgezogene Gehwegnasen und Mittelinseln helfen, die Sicht-
barkeit von Fußgängerinnen und Fußgängern weiter zu erhöhen sowie deren Blickfeld zu
verbessern. Bei der Prüfung von Einbauten in Gehwege oder von Sondernutzungen Dritter
sind notwendige Sichtbeziehungen besonders zu berücksichtigen. Bestehende Sichthin-
dernisse werden entfernt.
6.5: Verstärkung der Verkehrskontrollen
Für die konsequente Einhaltung bestehender Regeln im
Straßenverkehr und die Gewährleistung der Sicherheit ist die
regelmäßige Überwachung des fließenden sowie ruhenden
Verkehrs unerlässlich. Die Kontrollkapazitäten beim Zweck-
verband Kommunale Verkehrsüberwachung werden weiter
ausgebaut. Bei der Polizei wird auf verstärkte Kontrollen in allen
Bereichen und das konsequente Abschleppen von Falschpar-
kenden, die Fußgängerinnen und Fußgänger behindern, hin-
gewirkt.
Abbildung 11: Illegales Parken auf dem Gehweg und im Kurvenbereich des
Kirchenwegs, 2021.
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6.6: Anhebung der Bußgeldsätze
Die Stadt Nürnberg setzt sich auf Landes- und Bundesebene über die entsprechenden
Gremien weiterhin dafür ein, die Bußgeldsätze bei Verkehrsverstößen auch im ruhenden
Verkehr deutlich anzuheben. Nur so kann die Wirksamkeit der Verkehrsüberwachung
gestärkt, ein nachhaltiger Lerneffekt erreicht und die Sicherheit der schwächeren
Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden.
6.7: Verkehrs- und Mobilitätserziehung
Schwerpunktmäßige Zielgruppen der Verkehrs- und Mobilitätserziehung sind Kindergar-
tenkinder, Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie Ältere. Eltern
erziehen ihre Kinder zu eigenständig sicheren Zufußgehenden, indem sie dies einüben,
die Bewegung zu Fuß aktiv fördern und auf das Bringen und Holen mit dem Kfz ver-
zichten. Getreu dem Motto „kurze Beine, kurze Wege“ ist die sehr gute Schulwegsicherheit
dauerhaft zu sichern. Die vorhandenen Schulwegkarten sind aktuell zu halten, die Wege
kontinuierlich zu pflegen. Die gute Zusammenarbeit von Polizei, Schule, Verkehrsplanung
und Eltern soll weiter gestärkt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat sollen Aktionen für eine sichere und
inklusive Mobilität für Seniorinnen und Senioren durchgeführt werden. Aktionen mit
Fahrschulen sensibilisieren Fahranfängerinnen und -anfänger. Auch alle anderen Gruppen
müssen zu rücksichtsvollem Verhalten im Verkehr angehalten werden, um die Sicherheit
zu erhöhen.
Zielfeld Nr. 7:
Kommunikation, Information, Beteiligung
Fußverkehr wird von vielen nicht als eigenständige Verkehrsart wahrgenommen. Für die
Belange der Zufußgehenden muss weiter sensibilisiert werden, sodass in der ganzen
Bevölkerung ein Bewusstsein für deren Interessen und Bedürfnisse entsteht. Strittige
Themen, wie die Aufteilung der Verkehrsflächen im öffentlichen Raum und die
Prioritätensetzung hinsichtlich der Finanzierung von verkehrlichen Projekten erfordern
umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig bietet sich im Zuge der strategischen
Fußverkehrsförderung die Möglichkeit, innovative Beteiligungsformate umzusetzen und
Chancen für mehr Partizipation und Bürgernähe zu nutzen. Da im Alltag praktisch jede/r zu
Fuß unterwegs ist, sollte diese Meinungsvielfalt ausgeschöpft werden, um dauerhafte
Verbesserungen zu erreichen und gleichzeitig demokratische Teilhabe zu stärken.
Maßnahmenkatalog
7.1: Rücksichtnahme und mehr Aufmerksamkeit
Rücksichtnahme zwischen den Verkehrsteilnehmenden wird stetig gefördert. Die Bau-
steine zum Thema Fußverkehr aus der Rücksichtnahmekampagne „Bitte, gerne!“ werden
um die Ziele der Fußverkehrsstrategie erweitert und zu einem geeigneten Zeitpunkt
2934
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umgesetzt. Ziel ist es, konstante Aufmerksamkeit für das Thema zu gewinnen und auf die
angestrebte Fußverkehrsförderung durch die Stadt Nürnberg hinzuweisen. Privat initiierte
Kommunikations-, Informations- und Beteiligungsprojekte sowie entsprechende Aktionen
für Zufußgehende sind zu fördern.
7.2: „Fußgängerfreundliche Stadtteile“
Alle Stadtteile innerhalb des Rings werden bis 2030 systematisch mit dem Ziel fußgänger-
freundlicher Gestaltung untersucht. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Partizipation von
Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessensverbänden vor Ort. In die Konzeption des
jeweiligen Projekts wird die Beteiligung von Anfang an integriert. Bei „Fußverkehrs-
Checks“ sind die Öffentlichkeit einzuladen und die Bürgervereine einzubinden, um so für
Belange des Fußverkehrs im Stadtraum zu sensibilisieren.
7.3: Orientierungshinweise
Die konzipierten Wegenetze für Freizeit und Alltag werden öffentlichkeitswirksam in
Zusammenarbeit mit Vereinen und Initiativen vermittelt. Hinweise auf wichtige Ziele für
Fußgängerinnen und Fußgänger werden ausgebaut. Mithilfe geeigneter Mittel wird
Zufußgehenden die Orientierung erleichtert. Dabei wird, wo sinnvoll, auf die Unterstützung
durch digitale Ergänzungen sowie neue Medienformate und -kanäle zurückgegriffen.
7.4: Institutionelle Etablierung und Anlaufstelle
Die fortwährende Kommunikation mit unterschiedlichen Akteuren aus Verwaltung, Politik,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Thema Fußverkehr muss angestoßen und verstetigt
werden. Bei Bedarf sind hierfür Gremien bzw. Arbeitskreise zu etablieren und mit entspre-
chenden Kompetenzen auszustatten. Die Zuständigkeit in der Verwaltung für verschie-
dene Themen, die den Fußverkehr betreffen, wird klar nach außen kommuniziert, um die
richtige Anlaufstelle für Anliegen rund um das Zufußgehen leicht ausfindig machen zu
können.
7.5: Überörtliches Engagement
Die Stadt Nürnberg setzt sich explizit im Austausch mit anderen Städten, über den
Deutschen Städtetag sowie beim Landes- und Bundesgesetzgeber für die Belange von
Fußgängerinnen und Fußgängern ein. Dies beinhaltet sowohl gesetzliche, strukturelle und
finanzielle Rahmenbedingungen.
3035
21
7.6 Verbesserung der Datenlage
In den Zählstellenkatalog der jährlichen
Querschnittszählung werden jedes Jahr
zusätzliche Fußverkehrszählstellen auf-
genommen. An Querschnitten, an denen
standardmäßig nur der Kfz- und Radver-
kehr erfasst wird, werden zunehmend
auch die Zufußgehenden erhoben, um die
Datenlage stadtweit zu verbessern. Erhe-
bungen zum Fußverkehr haben bei den
fortlaufenden unterjährigen Zählungen
hohe Priorität. Bei Handzählungen von Kfz
und Radfahrenden wird immer abge-
wogen, ob Fußgängerinnen und Fußgän-
ger zusätzlich erfasst werden können. Die
Zählergebnisse sind zu georeferenzieren
und zu veröffentlichen.
Abbildung 12: Fußgängerverkehr in der Innenstadt,
2019.
7.7: Information und Evaluation
Zur Messung der Fortschritte in der Fußverkehrsförderung und deren transparenten
Darstellung ist die Öffentlichkeit und Politik regelmäßig über den aktuellen Stand zu
informieren. Dies erfolgt im Rahmen des Reportings des Mobilitätsbeschlusses.
3136
22
Zielfeld Nr. 8:
Förderung des Umweltverbunds und der Intermodalität
Fußwege sind das Bindeglied zwischen allen Verkehrsarten. Insbesondere der ÖPNV ist
darauf angewiesen, dass die Fahrgäste bequem und zügig die notwendigen Wege-
strecken zur Haltestelle oder bei Umstiegen zu Fuß zurücklegen können. Daher muss die
Zuwegung zum ÖPNV weiter verbessert werden. Gleichzeitig kommt Fußwegen in
intermodalen Wegeketten eine hohe Bedeutung zu, da sie ein flexibles Bindeglied für die
Kombination unterschiedlicher Modi darstellen und so Alternativen zur Nutzung des
privaten Pkw stärken. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen sich oftmals Flächen mit
dem Radverkehr teilen, wenn nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. Da beides
intensiv gefördert werden soll, müssen Konflikte zwischen den beiden Verkehrsträgern
minimiert werden.
Ziel ist es daher, durch strategische Fußverkehrsförderung auch die anderen Verkehrs-
mittel des Umweltverbunds zu stärken. So wird dazu beigetragen, den Anteil an MIV-
Wegen in Nürnberg deutlich zu senken und bis 2030 einen Modal Split des Umweltver-
bunds von 68% zu erreichen.
Maßnahmenkatalog
8.1: Synergien nutzen und hervorheben
Bei Planungen für den ÖPNV sowie den Straßenraum werden Belange des Fußverkehrs
immer mit einbezogen, um möglichst flächendeckend Verbesserungen zu erreichen. Das
gute Miteinander der drei Bausteine Fuß, Rad und ÖPNV wird nach außen kommuniziert
und entsprechend gefördert.
8.2: Barrierefreie Haltestellen und komfortable Zuwege
Eine gute Erreichbarkeit von ÖPNV-Haltestellen ist für den Fußverkehr besonders bedeut-
sam, da Zufußgehende auf öffentliche Verkehrsmittel zum Erreichen weiter entfernter Ziele
angewiesen sind. Die Zuwegung wird verbessert, indem direkte Wegeverbindungen und
Zugänge hergestellt und ausgebaut werden. Der barrierefreie Umbau von Haltestellen wird
als Daueraufgabe fortgesetzt. Im angestrebten Vorrangfußwegenetz (siehe 3.1) sind
ÖPNV-Knoten wichtige Start- und Zielpunkte.
8.3: Fahrgastinformation
Die Fahrgastinformationen werden verbessert, indem weit einsehbare DEFIS-Anzeiger
und statische Schilder die Haltestellen und die direkten Fußwegeverbindungen dorthin
aufzeigen.
8.4: Getrennte Wegeführungen für Fuß- und Radverkehr
Um Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr zu minimieren, brauchen beide Verkehrs-
arten breite, getrennte Wege mit einer hohen baulichen Qualität. Die Trennung von Geh-
und Radwegen stellt zudem die sicherste Wegeführung dar, auch wenn diese mehr Platz
beansprucht. Daher sollen bei Planungen beiden Verkehrsarten möglichst eigene Infra-
strukturen in hoher Qualität, insbesondere hinsichtlich Breite, Oberflächenmaterial und
Beleuchtung, zur Verfügung gestellt werden.
3237
23
8.5: Radabstellanlagen zur Freihaltung von Gehwegen und Fußgängerzonen
Neue Radabstellanlagen werden so aufgebaut, sodass Gehwege (außer bei überdimen-
sionierten Aufweitungen oder bei ausreichender Breite) und Hauseingänge von Rädern
freigehalten werden. Zudem sollen Radständer wie bisher als Alternative zu Pfosten zur
Verhinderung des Parkens im 5 m-Bereich verwendet werden, sofern sie den Querungs-
bedarf von Fußgängern nicht einschränken. Um Radfahrende aus Fußgängerzonen ohne
Freigabe für den Radverkehr fernzuhalten, werden weitere Abstellanlagen am Rand von
solchen Fußgängerbereichen konzentriert.
Abbildung 13: Gut nachgefragte Radständer am Rand der Fußgängerzone am Josephsplatz, 2020.
5. Fazit und Ausblick
Die konsequente Förderung des Fußverkehrs ist notwendig, um definierte Ziele aus dem
Mobilitätsbeschluss und dem Klimafahrplan erreichen zu können. Sie kann einen Beitrag zur
Veränderung der Verkehrsmittelwahl und zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt
leisten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum - nicht nur dessen Durchschreiten - ist zudem
essentieller Bestandteil sozialen und demokratischen Austausches und somit Basis der
pluralistischen Stadtgesellschaft. Erhebungen zeigen, dass ein großes Potential für mehr zu
Fuß zurückgelegte Wege besteht. Es gilt, dieses auszuschöpfen. Wesentlich sind dabei Wege
von bis zu 3 km und das flächenhafte Sicherstellen einer Mindest -Fußgängerinfrastruktur.
Dazu ist eine klare Willensbekundung seitens der Zivilgesellschaft, der Poli tik und der
Verwaltung vonnöten.
Die vorliegende Fußverkehrs strategie setzt hierfür den Rahmen, ist jedoch nur der Anfang
einer von nun an anstehenden Daueraufgabe. Entscheidend ist, die hier aufgeführten Punkte
in konkretes Handeln zu überführen, um Ver besserungen sicht - und spürbar zu machen.
Durch kontinuierlich verbesserte Rahmenbedingungen und eine höhere Wahrnehmung von
Zufußgehenden soll sich sukzessive an die in dieser Strategie formulierten Maßnahmen und
Ziele angenähert werden.
3338
24
Bildnachweis
Soweit nicht anders angegeben: Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt.
Quellenverzeichnis
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth – StA / Deutz, Lutz (2020):
Mobilität in Nürnberg: Hohe Autoaffinität, aber es bewegt sich in Richtung Umweltverbund.
Ergebnisse aus der Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2019.
Statistische Nachrichten für Nürnberg S276.
PB-Consult Planungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH (2019): Stadtprofil.
Mobilitätsverhalten der Nürnberger(innen). Nürnberg 2019. Tabellenband, Stand 21.10.2019.
Auftraggeber: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg.
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (2021): Dienstleistungsbericht der VAG 2020 auf
Basis der Norm DIN EN 13816.
3439
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E-Scooter-Nutzung in Nürnberg
Beschluss
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.04.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.12.2021
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 02.02.2022
Anlass
Mit der vorliegenden Stadtratsvorlage trägt die Verwaltung den oben angeführten Anträgen der
Stadtratsfraktionen SPD und CSU, sowie der Stadtratsgruppe Die Linke aus den Jahren 2019 bis
2022 Rechnung und berichtet über die aktuelle Situation der in Nürnberg aktiven E-Scooter-Verleih-
systeme (rechtlich gesehen handelt es sich eigentlich um Vermietungen). In diesem Zusammenhang
werden Fragen beantwortet, die über die Schilderung des Ist -Zustandes hinausgehen und neben
Konfliktfeldern werden auch Möglichkeiten und Lösungen aufgezeigt, mit denen die bestehenden
Probleme angegangen werden können.
Da die Beschwerden über E-Scooter (Elektro-Scooter), die von Nutzerinnen und Nutzern in behin-
dernder Weise abgestellt werden, auch drei Jahre nach Betriebsbeginn der ersten E -Scooter-Ver-
leihanbieter weiterhin zu- statt abnehmen, besteht aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf. Aus-
gehend vom Letter of Intent (LOI) sollten für die darin festgelegten Regelungen zum Betrieb und
zum Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum nach Möglichkeit rechtlich verbindlichere For-
men gefunden werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Raum begrenzt ist, ist das
oberste Ziel, ausreichend Platz für einen verlässlichen Betrieb eines E-Scooter-Verleihsystems im
städtischen Raum zu sichern, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fußgänge-
rinnen und Fußgänger, zu gefährden.
Aktuelle Situation in Nürnberg
Mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) im Jahr 2019 hat sich der Markt
an E-Scooter-Verleihsystemen auch in Nürnberg dynamisch entwickelt. Derzeit sind im Nürnberger
Stadtgebiet vier Anbieter aktiv – VOI, TIER, Lime und Bolt. Ein weiterer Anbieter namens Superpe-
destrian hat Interesse bekundet, in Nürnberg ab Juni 2022 ein Verleihangebot anzubieten. Mit zu-
nehmender Anzahl an Anbietern und entsprechender Nachfrage der bestehenden Angebote wird
auch die Anzahl an E-Scootern im Stadtgebiet steigen. Insbesondere der innerstädtische Fußgän-
gerverkehr und dessen Sicherheit wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Deshalb soll eine Ober-
grenze an E-Scootern festgelegt werden, die sich an den Bedürfnissen der Nutzenden, der Ver-
kehrssicherheit, aber auch städtebaulichen Gesichtspunkten orientiert.
Der LOI, welcher eine freiwillige Absichtserklärung zwischen der
Stadtverwaltung Nürnberg und den jeweiligen Anbietern auf Basis
der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen darstellt, legt un-
ter anderem Regeln zum Betrieb der in Nürnberg tätigen E-Scoo-
ter-Verleihsysteme fest. Innerhalb d es Altstadtringes ist die An-
zahl der für den Vermietbetrieb täglich zur Verfügung gestellten
E-Scooter pro Anbieter auf 150 limitiert, innerhalb des Bundes-
straßenrings gilt eine maximale Anzahl von 350 Fahrzeugen . Al-
lerdings ist derzeit davon auszugehen, d ass deutlich mehr E-
Scooter im Zentrum abgestellt sind. Eine genaue Kontrolle ist der-
zeit nicht möglich, der LOI ist rechtlich unverbindlich.
Nürnberg
Anbieter Anzahl
(Stand März 2022)
VOI ca. 1.050 Fzg
TIER ca. 1.200 Fzg
Lime ca. 1.400 Fzg
Bolt ca. 900 Fzg
Tab. 1 Anzahl der E-Scooter
Ö 2.2Ö 2.2
3540
- 2 -
- 3 -
Dabei bezieht sich die Anzahl der E-Scooter in der Altstadt und innerhalb der Ringstraße jeweils auf
den Ausbringungszeitpunkt. Außerhalb des Bundesstraßenrings ist die Anzahl nicht begrenzt. Nach
Tabelle 1 mit Stand vom März 2022 sind die vier Anbieter mit insgesamt 4.550 Fahrzeugen in Nürn-
berg vertreten. Die Altstadt sowie die angrenzenden Wohngebiete innerhalb des Bundesstraßen-
rings stellen den räumlichen Schwerpunkt der Geschäftsgebiete dar. Die häufigsten Mietstarts und
-enden werden im Bereich der südlichen Altstadt, an den Verkehrsknotenpunkten des Hauptbahn-
hofes und des Plärrers sowie in den südlichen und südwestlichen Wohngebieten wie Galgenhof,
Steinbühl, St. Leonhard und Gostenhof verzeichnet.
Anzahl der Beschwerden
Von Anfang an gingen zahlreiche Beschwerden über be hindernd abgestellte E-Scooter oder rück-
sichtsloses Fahren der Nutzerinnen und Nutzer bei der Verwaltung ein. Die exakte Anzahl der Be-
schwerden ist schwierig zu ermitteln. Im Verwaltungsmanagementsystem (VMS) werden alle Be-
schwerden gelistet, die über das städtische Servicetelefon, den Mängelmelder und über die städti-
sche E-Mailadresse bei der Stadt Nürnberg eingehen. Seit Juli 2021 werden die eingehenden Be-
schwerden von Vpl bzw. SÖR direkt an die Anbieter weitergeleitet mit der Bitte, die behindernd ab-
gestellten E-Scooter binnen 6 Stunden im öffentlichen Raum umzustellen.
Festzuhalten ist, dass in den Sommermonaten deutlich mehr Beschwerden eingehen als in den
Wintermonaten und dass mit steigender Anzahl der Fahrzeuge und Anbieter auch die Beschwerden
über falsch abgestellte E-Scooter im Stadtgebiet zunehmen. Insbesondere das andere Verkehrsteil-
nehmer behindernde Abstellen sowie die ordnungswidrige Nutzung von Gehwegen stehen im Mit-
telpunkt vieler Beschwerden.
Die Beschwerdelage bei der Nutzung der E-Scooter unterscheidet sich erheblich von der Beschwer-
delage beim Fahrradverleihsystem VAG-Rad, deren Nutzer anscheinend die Räder sehr viel stadt-
verträglicher fahren und abstellen. Insofern gibt es dort derzeit keinen vergleichbaren Handlungsbe-
darf.
Zur Unfallstatistik
Die Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle mit E-Scootern im Stadtgebiet Nürnberg hat sich in den
vergangenen beiden Jahren von 51 im Jahr 2020 auf 162 Unfälle im Jahr 2021 mehr als verdreifacht.
Nicht nur insgesamt haben die Verkehrsunfälle deutlich zug enommen, sondern auch in den Kate-
gorien der leicht und schwer verletzten Personen. Wobei die Anzahl der verletzten Personen nicht
gleich der Anzahl der Unfälle mit Personenschaden sein muss. Diese Abweichung entsteht, wenn
bei einem Verkehrsunfall mit Pers onenschaden mehr als eine Person verletzt wird. Statistisch ge-
sehen würde dieser Vorfall als ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, aber zu zwei verletzten
Personen führen. Glücklicherweise wurden bislang keine durch E-Scooter getöteten Personen auf
Nürnberger Stadtgebiet registriert.
Abb. 1 Verkehrsunfälle mit E-Scooter 2020 und 2021
3641
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Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Kalenderjahre 2020 und 2021 pandemiebedingt Ausnah-
mezustände darstellten. Aufgrund des Lockdowns und der damit einhergehenden Veränderungen
im Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger wie beispielsweise durch Homeschooling und
Homeoffice kann erst langsam wieder von einem der „Normalität“ entsprechenden Mobilitätsverhal-
ten ausgegangen werden.
Ein Blick in die elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSKa) zeigt auf, dass fast die Hälfte aller Ver-
kehrsunfälle mit E-Scootern bei nasser Witterung und bei Dunkelheit verursacht werden. Als häu-
figster Unfallumstand wird der Konsum von Alkohol oder Drogen angeführt. Auch finden die meisten
durch E-Scooter verursachten Verkehrsunfälle zwischen E-Scooter-Nutzenden und Zufußgehenden
bzw. Radfahrenden statt. Bei den Unfällen handelt es sich häufig um Fahrunfälle (80), das sind
Unfälle, bei denen die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, ohne dass andere Ver-
kehrsteilnehmende dazu beigetragen haben. Die verbotswidrige Benutzung von Gehwegen oder
anderen nicht für E-Scooter freigegebenen Flächen wird neben Alkoholeinfluss und dem Nichtein-
halten eines angemessenen Sicherheitsabstandes als häufigste Unfallursache angeführt. Eine deut-
liche Zunahme der absoluten Verkehrsunfälle ist auf das Jahr bezogen ab dem Sommermonat Juni
zu verzeichnen und nimmt mit Beginn der kühleren Jahreszeit ab Oktober wieder ab. Dieses Phä-
nomen schlägt sich auch in der Anzahl der registrierten Beschwerden nieder. Auch die vom Polizei-
präsidium für Mittelfranken durchgeführten Kontrolltage in den Monaten August bis September 2021
sind ein Beleg dafür, dass die Anzahl der Verkehrsverstöße bei E-Scooter-Fahrern mit 52 Verstößen
innerhalb der drei Kontrolltage im Verhältnis zur Anzahl an Pkw-Verstößen (56) und Verstößen durch
Radfahrer (39) deutlich ins Gewicht fallen. Die Fahrt mit zwei Personen zählt neben dem Rotlicht-
verstoß zu den am häufigsten gelisteten Verstößen.
Der verkehrliche Nutzen der Fahrzeuge ist wissenschaftlich bislang nicht belegt. Die anfängliche
Euphorie, E-Scooter würden einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten, kann derzeit nicht
bestätigt werden. Erste Daten weisen darauf hin, dass E-Scooter in der Regel die Verkehrsarten des
Umweltverbundes ersetzen. S o gaben 64,5% der E-Scooter-Nutzerinnen und Nutzer in einer
Statista-Umfrage aus dem Jahr 2019 an, dass sie anstelle der E-Scooter den öffentlichen Nahver-
kehr genutzt hätten, wenn kein E-Scooter zur Verfügung gestanden wäre. Wohingegen lediglich
21% auf die Fahrt mit dem privaten Pkw verzichtet hat.
Auch führt die hohe Anzahl an E -Scootern in den Städten zu einer zunehmenden Überbeanspru-
chung des öffentlichen Raums. Gerade in den Innenstädten, wo dem öffentlichen Raum nur begrenzt
Flächen zur Verfügung stehen, ist die Nutzung der E-Scooter am stärksten verbreitet. Die Zunahme
an Beschwerden und Verstößen verdeutlicht den Handlungsbedarf dieser Entwicklung steuernd ent-
gegenzuwirken, der in den vergangenen zwei Jahren seit Betriebsbeginn entstanden ist. Dabei sol-
len die E-Scooter nicht aus den Innenstädten verbannt werden, sondern ein klar definiertes Konzept
der E-Scooter-Nutzung soll den Rahmen für eine stadtverträgliche Mobilität liefern. Ziel soll dabei
insbesondere sein, die Beeinträchtigungen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs der anderen
Verkehrsteilnehmer durch abgestellte E-Scooter auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
Vorgeschlagenes Konzept für das E-Scooter-Angebot
Ausgehend vom dargestellten Ist-Zustand sieht das Konzept insbesondere die Einrichtung stations-
basierter Sammelparkplätze im öffentlichen Raum vor, um zum einen das Abstellen im öffentlichen
Raum zu ordnen und zum anderen durch die vorgegebene Anzahl an Sammelparkplätzen die An-
zahl an zugelassenen E-Scootern zu limitieren. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit soll im
dichten Innenstadtbereich das flexible Abstellen an beliebigen Orten unterbunden werden.
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept für E-Scooter-Angebote beruht auf der Einteilung
des Stadtgebietes in drei Bereiche – der Bereich A für die Altstadt, der Bereich B für das Gebiet
innerhalb des Bundesstraßenrings inklusive dichte Weststadt und der Bereich C für die Außenstadt.
Für den Bereich der Altstadt und den Bereich innerhalb des Bundesstraßenrings ist die Einrichtung
eines stationsbasierten Verleihsystems an ausgewiesenen Standorten vorgesehen. Wohingegen in
den Gebieten der Außenstadt eine Kombination aus stationsbasiertem Verleihsystem an ausgewie-
senen Standorten des ÖPNVs und den Mobilpunkten sowie free-floating angeboten werden soll. Da
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außerhalb des B4-Rings die Anzahl der ausgebrachten E-Scooter und der Nutzungen deutlich ge-
ringer ist, ist hier auch das Problem behindernd abgestellter Roller deutlich geringer.
Erfahrungen haben gezeigt, dass Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern nach Beendigung des
Mietvorgangs die Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß abstellen. Darüber hinaus beheben die Anbieter,
deren Pflicht es ist, die behindernd abgestellten E-Scooter umzustellen, in den meisten Fällen das
Problem nicht zeitnah. Daraus leitet sich ein Handlungsbedarf ab, der rechtlich bindende Regelun-
gen für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum vorsieht, insbesondere dort, wo Flä-
chenknappheit herrscht, wie z.B. in der Altstadt und in den dicht bebauten Wohngebieten innerhalb
des Bundesstraßenrings.
Der Bereich A beinhaltet ausschließlich die Altstadt, also das Gebiet innerhalb des Altstadtringes.
Aufgrund der hohen Nutzungsdurchmischung sowie einer geringen Flächenverfügbarkeit wird dort
das Abstellen von E-Scootern nur an ausgewiesenen Sammelparkplätzen möglich sein. Entschei-
dend für die Anzahl der Sammelplätze ist das für die Altstadt vorgeschlagene 150m-Raster mit dem
Ausschlussbereich Fußgängerzone. Der 150m-Radius ergibt sich einerseits aus den Erfahrungen
des zielnahen Abstellens durch zahlreiche Gespräche mit den Verleihfirmen und andererseits aus
dem maßvollen Umgang mit dem knappen öffentlichen Raum. In einem Abstand von 150m können
auf einer Fläche von 1,5 km² ca. 60 Sammelparkplätze eingerichtet werden. Außerhalb dieser Stand-
orte ist das Abstellen von E-Scootern über eine sogenannte Parkverbotszone geregelt, d.h. die
E-Scooter können in diesem Bereich nicht zurückgegeben werden und die Mietdauer läuft weiter .
Die Einrichtung der Sammelplätze erfolgt auf öffentlichen Stellplätzen oder auf sonstigen Flächen
im öffentlichen Raum. Um den Eingriff in den Parkraum möglichst gering zu halten, sollen im Regel-
fall ein bis max. zwei Stellplätze umgewidmet werden. Die Flächen werden dementsprechend ab-
markiert und sind mit einer entsprechenden StVO-konformen Beschilderung gekennzeichnet. Pro
Stellplatz können ca. zwölf E-Scooter geordnet abgestellt werden. An Orten mit besonders hoher
Nachfrage sollen auch zwei Stellplätze nebeneinander ausgewiesen werden. Aus der Gesamtzahl
der Standorte und der Kapazitätsobergrenze für E-Scooter auf einem Stellplatz ergibt sich für den
Abb. 2 Räumliche Gliederung der Geschäftsbereiche
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Bereich der Altstadt eine Gesamtflottenobergrenze von ca. 1.000 Fahrzeugen. Die Umsetzung der
einzelnen Standorte erfolgt schrittweise und in Abstimmung mit den Anbietern.
Der Bereich B erstreckt sich vom Altstadtring bis zum Bundesstraßenring und entlang der Fürther
Straße bis zur Stadtgrenze. Da die meisten Beschwerden über behindernd abgestellte E-Scooter
aus den Wohngebieten innerhalb des Bun desstraßenrings stammen, sollen auch hier stationsge-
bundene Sammelparkplätze in einem Radius von 250 m eingerichtet werden bei gleichzeitigem Ver-
bot, E-Scooter außerhalb dieser Sammelplätze abzustellen. Potentielle Standorte für Sammelpark-
plätze sind zum einen Standorte in unmittelbarer Nähe zu ÖPNV-Haltestellen und zum anderen
Freiflächen innerhalb der Gebiete mit hohen Nutzerzahlen (Galgenhof, Steinbühl, St. Leonhard und
Gostenhof). Insgesamt sollen für den Bereich B ca. 180 Standorte mit einer Kapazität zwischen zwölf
bzw. 24 Fahrzeugen eingerichtet werden. Die Gesamtflottenobergrenze beläuft sich für den Bereich
B auf ca. 2.550 Fahrzeuge.
Eine Ausnahme stellt der Bereich C – die Außenstadt mit ihren Stadtteilzentren - dar. Hier wird das
Abstellen der E-Scooter sowohl auf Sammelparkplätzen in der Nähe des ÖPNVs als auch im übrigen
öffentlichen Raum möglich sein. Damit die Sammelparkplätze an ÖPNV - und SNPV-Haltestellen
(Schienenpersonennahverkehr) gut angenommen werden, muss gleichzeitig die Einrichtung einer
Parkverbotszone in unmittelbarer Nähe zum Standort erfolgen. Analog dazu sollen die Fahrten von
Seiten der Anbieter incentiviert werden, d.h. das Abstellen innerhalb der dafür ausgewiesenen Flä-
chen wird für die Nutzenden mittels eines Bonussystems in Form von Freiminuten oder einem Ra-
battsystem belohnt. Nur so können Anreize geschaffen werden, die die Nutzung der Sammelpark-
plätze bzw. der E-Scooter auf der letzten Meile als Zubringer zum ÖPNV erhöht. Geplant sind ins-
gesamt ca. 50 Sammelparkplätze an Haltestellen des ÖPNV und SPNVs mit einer Kapazität für ca.
700 Fahrzeuge.
Rechtliche Einschätzung und Umsetzung des Konzeptes
Im Nürnberger Stadtgebiet sind derzeit vier Anbieter aktiv, mit denen die Verwaltung im Austausch
steht. In einer gemeinsamen Absichtserklärung wurden grundlegende Aspekte für einen stadtver-
träglichen und sicheren Betrieb eines E-Scooter-Verleihsystems festgehalten. Allerdings ist die Ab-
sichtserklärung nicht rechtlich bindend, so dass die Stadt keine Handhabe bei Verstößen gegen die
Vereinbarungen hat. Ein Beispiel hierfür ist die Überschreitung der vereinbarten Anzahl an E-Scoo-
tern, die die einzelnen Unternehmen zum Ausleihen in der Stadt verteilen. Für die Umsetzung des
nunmehrigen Konzeptes sollten daher über die Absichtserklärungen hinausgehende rechtliche Bin-
dungen erreicht werden.
Leider hat der Gesetzgeber bisher jedoch keine eindeutigen Rechtsgrundlagen geschaffen, um die
Nutzung des öffentlichen Raums durch E-Scooter zu steuern. Für die Umsetzung des Konzepts ist
daher ein Rückgriff auf allgemeine Grundsätze des Straßen - und Wegerechts erforderlich, womit
weitgehend rechtliches Neuland beschritten wird.
Die Rechtslage ist nur hinsichtlich des Fahrens mit E -Scootern einigermaßen klar. Die Teilnahme
am Straßenverkehr steht hier eindeutig im Vordergrund. Die maßgeblichen Regeln zur Nutzung des
öffentlichen Raums ergeben sich daher insoweit ausschließlich aus dem Straßenverkehrsrecht. Eine
straßen- und wegerechtliche Sondernutzung im fließenden Verkehr liegt nach einhelliger Auffassung
nicht vor. Das Konzept setzt daher nicht beim Fahren, sondern beim Abstellen der E-Scooter an.
Für das Abstellen von E -Scootern gelten gemäß § 11 Abs. 5 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
die Parkvorschriften für Fahrräder entsprechend. Dies bedeutet, dass die E-Scooter auf Gehwegen
in nicht behindernder Weise abgestellt werden dürfen. Für das rechtliche Funktionieren des neuen
Konzepts ist die Stadt Nürnberg deshalb darauf angewiesen, die abgestellten E -Scooter zugleich
als straßen- und wegerechtliche Sondernutzung zu behandeln.
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Die Einstufung als Sondernutzung hat vor allem folgende Bedeutung:
Die Sondernutzung bedarf einer Erlaubnis. Diese kann mit Auflagen versehen werden.
Die Sonde rnutzung ist gebührenpflichtig, wenn es einen entsprechend en Beschluss des
Stadtrats gibt.
Bei straßenrechtlichen Missständen kommen eine Begrenzung der Fahrzeuge bzw. Abstell-
plätze und/oder Auswahlentscheidungen unter mehreren Anbietern in Betracht.
Die Umsetzung des Konzeptes der Verwaltung stützt sich auf einen Beschluss des Ober verwal-
tungsgerichts Münster vom 20.11.2020. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Abstellen
der Fahrzeuge überwiegend verkehrsfremden Zwecken dient und deshalb eine Sondernutzung nach
Straßen- und Wegerecht darstellt. Begründet wird dies vor allem damit , dass die Fahrzeuge nicht
nur parken, sondern auch dazu dienen, um auf der Straße einen Mietvertrag abzuschließen. Die
Entscheidung des OVG Münster ist allerdings nur in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschut-
zes ergangen und in der Rechtsliteratur teilweise umstritten. Es wird insbesondere ein Widerspruch
zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.06.1982 gesehen, wonach
das Abstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen
durch eine Vermietungunternehmen als zulässiges Parken und damit nicht als Sondernutzung an-
zusehen ist.
Im Hinblick auf die nicht gesicherte Rechtslage sollten weiterhin konsensuale Lösungen präferiert
werden. Frühzeitig wurden daher mit den Anbietern Gespräche ge führt, da diesen durchaus eben-
falls an der damit erreichbaren Rechtssicherheit gelegen ist. Zur Umsetzung des Konzeptes sollen
jeweils öffentlich-rechtliche Verträge mit den Anbietern abgeschlossen werden.
Auf der Grundlage des Konzeptes soll die Verwaltu ng daher damit beauftragt werden, mit den An-
bietern rechtsverbindliche Verträge auszuhandeln. Ziel des Vertrags ist, vor dem Hintergrund der
unklaren Rechtslage beiden Seiten gerecht werdende Lösungen zu schaffen und Rechtssicherheit
zu erhalten.
Folgende Punkte sollen Bestandteil des Vertrages werden:
Regelungen zum Betrieb:
Ausgehend von einer Einteilung d es Stadtgebiets in verschiedene Zonen dürfen E-Scooter
innerhalb der Bereiche A und B nur auf den dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen abge-
stellt werden. Außerhalb dieser Sammelparkplätze wird eine Parkverbotszone eingerichtet.
Darüber hinaus können E-Scooter im Bereich C, welcher sich auf die S tadtteile außerhalb
des Bundesstraßenrings bezieht, sowohl auf ausgewiesenen Sammelparkplätzen als auch
im öffentlichen Raum ausgeliehen und zurückgegeben werden, wo sie andere Verkehrsteil-
nehmende nicht behindern. Hier kommt die Idee der „letzten Meile“ zum Tragen. Darüber
hinaus ist für den Bereich C klar definiert, innerhalb welcher Bereiche weder das Aufstellen
der Fahrzeuge noch der Beginn und die Beendigung des Mietvorganges zu gestatten ist.
Die Einrichtung der Sammelparkplätze erfolgt auf öffentlichen Stellplätzen und zur Verfügung
stehenden Freiflächen im öffentlichen Raum. Die für die Bereiche A und B errechnete Anzahl
von Standorten leitet sich von den zugrundeliegenden Rastern (150 und 250 Meter Raster)
ab und ist in der Ausgestaltung flexibel. Je nach Flächenverfügbarkeit können ein bis zwei
Stellplätze für jeweils zwölf bis 24 Fahrzeuge zu Sammelparkplätzen umgewidmet werden.
Tägliche Umverteilungsmaßnahmen der Anbieter müssen gewährleisten, dass die Sammel-
parkplätze von den Nutzerinnen und Nutzern nicht überbelegt werden.
Die im Konzept festgelegte und durch den Stadtrat beschlossene Obergrenze für die Anzahl
der zugelassenen E-Scooter, welche sich aus der Stationsdichte und der Stadtverträglichkeit
ableitet, wird vertraglich fixiert und ist von allen Verleihanbietern einzuhalten.
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Die Anbieter sind für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb ihres Systems verantwort-
lich. Die E-Scooter müssen zu jedem Zeitpunkt verkehrssicher und funktionstüchtig sein. Sie
dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
Auch müssen sich die Anbieter verpflichten, das Angebot nicht solitär, sondern als Baustein
der Mobilitätsangebote in Nürnberg zu entwickeln und diese neue Form der Mikromobilität in
Bereichen von Mobilitätsstationen und Haltestellen des ÖPNVs zu integrieren.
Regelungen zum Fahren und Abstellen:
Die Anbieter sind verantwortlich dafür, dass die Nutzung der Fahrzeuge nur auf dafür vorge-
sehenen Straßen und Wegen erfolgt. Nutzerinnen und Nutzer müssen vor Fahrtbeginn über
die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen informiert werden und diese auch einhalten.
Eine telefonische Hotline ist von Seiten der Anbieter einzurichten, die während der Betriebs-
zeiten gebührenfrei und für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist. Beschwerden über
behindernd abgestellte E-Scooter, die bei den Anbietern eingehen , müssen innerhalb von
sechs Stunden nach Meldung behoben werden. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet,
seine Fahrzeuge auch aus schwer zugänglichen Gebieten fachgerecht zu bergen. Ansons-
ten behält sich die Stadt vor, auf Kosten des Erlaubnisinhabers tätig zu werden.
Auswahlverfahren und Restriktionen:
Zur Umsetzung des Konzeptes ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In einem ersten
Schritt wird ein Interessensbekundungsverfahren eingeleitet. Im Zuge dessen hat jeder inte-
ressierte Anbieter die Möglichkeit, sein Angebot der Stadt Nürnberg vorzustellen. Sollten sich
mehrere Anbieter bewerben, muss in einem zweiten Schritt ein transparentes und diskrimi-
nierungsfreies Auswahlverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren und die Auswahlkri-
terien müssen im Vorfeld bekannt gemacht werd en (z.B. Bekanntmachung auf der städti-
schen Internetseite, im Amtsblatt oder Bundesanzeiger etc.). Der genaue Ablauf des Verfah-
rens ist noch zu erarbeiten. Die ausgestellten Sondernutzungserlaubnisse sind zeitlich be-
fristet und gelten z.B. 3 Jahre.
Es sind Vereinbarungen über die Höhe der Sondernutzungsgebühren zu treffen. Die Höhe
der Gebühren richtet sich auch danach, inwieweit die anderen Regelungen die Belastung
des öffentlichen Raums beschränken können. Die Sondernutzungsgebührensatzung ist da-
nach entsprechend anzupassen; hierfür ist - wie bei jeder Satzungsänderung - ein geson-
derter Beschluss des Stadtrats erforderlich.
Darüber hinaus stellen die Anbieter der Stadt Nürnberg in regelmäßigen Abständen Daten
zur Verfügung, um die sichere Nutzung v on Elektrokleinstfahrzeugen sowie die Einhaltung
der getroffenen Auflagen im Stadtgebiet nachzuweisen und sicherzustellen.
Beide Seiten sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen,
insbesondere im Falle grober oder wieder holter Pflichtverletzungen oder bei veränderten
Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass sich die Fortführung des Betriebes als extrem
unwirtschaftlich erweist.
Sollte ein Vertrag nicht zu Stande kommen, muss die Stadt Nürnberg entscheiden, ob sie
ihre Rechtsauffassung, dass die Anbieter mit dem Abstellen der E-Scooter den Tatbestand
einer Sondernutzung verwirklichen, mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen durchsetzt. Ge-
gen entsprechende Bescheide könnten Anbieter rechtliche Schritte einleiten. Sollte es zu
einem Gerichtsverfahren kommen, muss dieses, aufgrund der noch nicht ausreichend durch
obergerichtliche Urteile abgesicherten Rechtslage, als offen angesehen werden. Diese recht-
lichen Risiken sind jedoch in Kauf zu nehmen, da die nicht nachlassende Problemlage mit
einer immer größeren Zahl von Marktteilnehmern nicht allein dem „freien Spiel der Kräfte“
überlassen werden darf.
4146
SPD
spd@stadt.nuemberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg de
U1, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus
Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg
Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION
Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Rathaus
90403 Nürnberg
OBERBUR u \
0 4. APR. 2513 ,
MX
Nürnberg, 4. April 2019
Brehm
E-Tretroller in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bundeskabinett hat am 3.4.2019 eine Verordnung zur Zulassung von E-Tretrollern
in Deutschland beschlossen. Wenn der Bundesrat zustimmt, dürfen demnächst
sogenannte E-Scooter legal auf den Straßen unterwegs sein, mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auch auf Radwegen. Entsprechende Konflikte sind
vorprogrammiert.
Es zeichnet sich bereits ab, dass Sharing-Dienste, wie man sie von Autos und Fahrrädern
kennt, auch dieses Feld zeitnah bedienen werden. Dies bietet einerseits Chancen, weil
die E-Scooter als Ergänzung zum ÖPNV für mehr umweltfreundliche Mobilität in der Stadt
sorgen. Andererseits müssen die Städte darauf vorbereitet sein, weil damit auch
Befürchtungen über negative Begleiterscheinungen, wie z.B. mehr Unfälle, „unseriöse“
Anbieter, die sich nicht ausreichend um die Leihroller kümmern und Chaos auf den
Straßen einhergehen. Es empfiehlt sich deshalb aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion
frühzeitig über den Umgang mit E-Tretrollern in Nürnberg zu informieren und deren
technische Zulassung bei den anstehenden Planungen zu berücksichtigen.
Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss
folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über
• die bisherigen Planungen und Vorbereitungen im Bereich „Zulassung von E-
Tretrollern“;
• die Auswirkungen auf die städtische Rad- und Verkehrsinfrastruktur.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm
stv. Fraktionsvorsitzender
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Beschlussvorlage
Vpl/041/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fortschreibung "Nürnberg steigt auf"
Anlagen:
Bericht Fortschreibung "Nürnberg steigt auf 2030"
Stellungnahme StK vom 08.06.2022
Sachverhalt (kurz):
In 2009 wurde die Radverkehrsstrategie "Nürnberg steigt auf" beschlossen, die ein breites
Maßnahmenbündel umfasst, das von Informations- und Marketingaktionen bis hin zum Ausbau
der Radverkehrsinfrastruktur reicht. Auf Initiative des Runden Tisches Radverkehr (RTR) wurde
diese in 2019 von einem externen Büro evaluiert. Im Rahmen dieser Evaluation wurde geprüft,
welche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten und welche Ziele möglicherweise
noch nicht oder nur teilweise erreicht wurden. Der Endbericht wurde am 18.07.2019 im AfV
vorgestellt.
Mit der schrittweisen Realisierung von unterschiedlichen Maßnahmen aus dieser Kampagne
konnte in Nürnberg der Radverkehrsanteil am Modal Split von 10% in 2009 auf 15% in 2020
gesteigert werden. Die Evaluation war Grundlage für eine Fortschreibung der
Radverkehrsstrategie, die in einem zweijährigen Prozess gemeinsam mit den Mitgliedern des
RTR erarbeitet wurde. Auftakt bildete ein zweitägiger Zukunftsworkshop, der von einer
externen Kommunikationsagentur geleitet wurde. Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops sind
im Rahmen des Prozesses zur Fortschreibung der Radverkehrsstrategie mit eingearbeitet
worden. Auch wurden Maßnahmen des im Ferienausschuss am 27.01.2021 beschlossenen
"Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" zum Thema Radverkehr eingearbeitet.
Der ausführliche Bericht enthält Steckbriefe aus den Handlungsfeldern Infrastruktur,
Kommunikation und Service sowie im "Rahmen" die Themen Beteiligung der Stadtgesellschaft,
Modal Split – Potentiale des Radverkehrs, Personal und Finanzen. Alle Steckbriefe wurden in
Arbeitsgruppen aus Verwaltung und Mitgliedern des RTR erarbeitet, im Anschluss dem
gesamten RTR vorgestellt und diskutiert. Die Steckbriefe sehen für die einzelnen konkreten
Maßnahmen die Zeithorizonte 2023, 2026 und 2030 vor und orientieren sich so an den Zielen
des Mobilitätsbeschlusses bis 2030.
Der Bericht der Fortschreibung der Radverkehrskampagne mit den Steckbriefen für die
einzelnen Handlungsfelder und Maßnahmen ist als Anlage beigefügt. Er wird als
Druckexemplar aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Kampagne "Nürnberg steigt auf" wurde seit 2010 jährlich ein Budget für
nichtinvestive Maßnahmen bereitgestellt. Finanziert wurde daraus u.a.:
- Öffentlichkeitsarbeit "Nürnberg steigt auf" wie Plakate, Flyer, Postkarten, Give-aways
- Radständerprojekte in den Stadtteilen
- Öffentlichkeitsarbeit Fahrradstraßen
- Moderation Runder Tisch Radverkehr
- Machbarkeitsstudien zu den Projekten Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/041/2022
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Die Evaluierung der einzelnen Maßnahmen hat gezeigt, dass die Strategie zur Erreichung der
gesteckten Ziele einer verkehrssicheren, umwelt- und sozialverträglichen Verkehrs- und
Stadtentwicklungspolitik durch nichtinvestive Maßnahmen genauso wichtig sind wie die
investiven Maßnahmen. Um die Radverkehrsstrategie erfolgreich fortsetzen zu können, besteht
deshalb für die Jahre 2023 bis zunächst befristet 2030 ein Finanzbedarf von jährlich 70.000
Euro für nichtinvestive Maßnahmen. Bislang standen 55.000 Euro jährlich zur Verfügung.
Auf die Stellungnahme von Stk wird verwiesen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 70.000 € Folgekosten 70.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 70.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Anmeldung erfolgt über das Kämmereipaket für die
Haushaltsberatungen.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/041/2022
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2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Förderung des Radverkehrs bringt als Baustein einer nachhaltigen
Mobilität positive Wirkungen für die gesamte Stadt mit sich.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
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Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortsetzung der Radverkehrskampagne "Nürnberg
steigt auf" gemäß der Fortschreibung der Radverkehrsstrategie, die dem Ausschuss vorgelegt
wurde. Für nichtinvestive Maßnahmen sollen aus dem Gesamthaushalt 70.000 Euro jährlich im
Budget von Vpl zur Verfügung gestellt werden.
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Nürnberg steigt auf 2030
Fortschreibung der Radverkehrsstrategie „Nürnberg steigt auf“
Radverkehr in Nürnberg
Nürnberg ist mit rd. 530.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bayerns und
Zentrum der Metropolregion. Zahlreiche Menschen sind hier täglich zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem
öffentlichen Nahverkehr, einem motorisierten Zweirad oder dem Auto unterwegs. Von den täglichen
Wegen, die jede oder jeder von Ihnen unternimmt, entfielen im Jahr 2021 rund 15 Prozent auf den
Radverkehr.
Bedenkt man nun, dass etwa 70 Prozent aller Haushalte in Nürnberg ein oder mehrere Fahrräder
besitzen und davon 6 Prozent sogar mindestens ein E-Bike in ihrem Besitz haben, lässt sich erah-
nen, dass es ein großes Potential für einen höheren Radverkehrsanteil am Modal Split in der Stadt
gibt. Denn diese Fahrräder werden bisher von lediglich rund 42 Prozent der Nürnbergerinnen und
Nürnberger täglich oder mehrmals die Woche zur Fortbewe gung genutzt. Ähnlich viele steigen
selten oder nie aufs Rad. Wenn man außerdem weiß, dass nach wie vor fast zwei Drittel der mit
dem Pkw zurückgelegten Wege sogar kürzer als 5 km ist und für viele dieser Wege kein Sachzwang
zur Autonutzung besteht, kann man die Potentiale zur Steigerung der Fahrradnutzung in Nürnberg
erkennen. Aber nicht nur auf kurzen Wegen entfaltet das Fahrrad seine Vorteile, auch auf längeren
komfortablen und durchgängig hergestellten Strecken kann der Radverkehr einen zunehmenden
Beitrag zu einer umweltverträglicheren Mobilität leisten. Die Machbarkeitsstudie zu den
Radschnellverbindungen in der Metropolregion Nürnberg (2017) und die Untersuchungsergebnisse
zu den Radvorrangrouten (2022) haben diesen Zusammenhang klar aufgezeigt.
Um diese Potentiale zur Verlagerung von Kfz-Verkehr auf das Fahrrad zu erschließen, bemüht sich
die Stadt Nürnberg schon lange um eine intensive Radverkehrsförderung. Denn das Fahrrad bietet
Lösungen für viele aktuelle gesellschaftliche und ökologische Heraus forderungen. Wer Rad fährt,
bewegt sich an der frischen Luft und trägt damit aktiv zu mehr Gesundheit bei. Mit dem Fahrrad nutzt
man außerdem ein Fortbewegungsmittel, das unschlagbar ressourcenschonend in der Herstellung
und im Verbrauch ist. Der Flächenan spruch ist vergleichsweise gering und die hohen Lärm - und
Abgasbelastungen, die insbesondere der Kfz-Verkehr erzeugt, können durch eine Verlagerung auf
den Radverkehr spürbar reduziert werden. Diese Vorteile machen das Fahrrad neben dem
Fußverkehr und dem öffentlichen Nahverkehr zur wichtigen Säule bei der Gestaltung einer
zukunftsfähigen und nachhaltigen Mobilität.
Im Jahr 2009 wurde mit der Radverkehrsstrategie „Nürnberg steigt auf“ erstmals eine Image -
kampagne mit Konzepten und Maßnahmen für eine strategische Förderung des Radverkehrs ins
Leben gerufen. Mit der schrittweisen Realisie rung von unterschiedlichen Maßnahmen aus dieser
Kampagne konnte in Nürnberg der Radverkehrsanteil am Modal Split von 10 Prozent in 2009 auf 15
Prozent in 2020 gesteigert werden, dies entspricht einer Verdoppelung der Wege, die mit dem
Fahrrad zurückgelegt wurden . Das Ziel 20 Prozent wurde allerdings nicht erreicht. Eine Fort -
schreibung der Radverkehrsstrategie, mit der die Ziele und Maßnahmen zur Radverkehrsförderung
weiterentwickelt und den aktuellen Anforderungen angepasst werden, ist daher die logische
Konsequenz zur Fortführung der erfolgreichen Kampagne. Der Fortschreibungsprozess, der im
Runden Tisch Radverkehr initiiert wurde, wurde ab 2018 von der Verwaltung auf den Weg gebracht.
Akteursbeteiligung und Fortschreibungsprozess
Im ersten Schritt zur Erarbeitung der Fortschreibung wurde die Planungsgemeinschaft Verkehr,
PGV-Alrutz GbR mit der Evaluation der Radverkehrsstrat egie von 2009 beauftragt. Im Rahmen
dieser Evaluation wurde geprüft, welche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten und
welche Ziele möglicherweise noch nicht oder nur teilweise erreicht wurden. Um die Ergebnisse der
Evaluation besser einordnen zu können, wurden die gewonnenen Erkenntnisse a us Nürnberg
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anhand eines Vergleich s mit den Städten Hannover, Mannheim und Leipzig bewertet. Die
Ergebnisse des Endberichts zur Evaluation, der im April 2019 vorgelegt wurde, dienten der
Fortschreibung der Radverkehrsstrategie als Grundlage. Im Kern liefer te die Evaluation folgende
Ergebnisse:
In allen Bereichen der Radverkehrsförderung waren Fortschritte erkennbar, auch wenn diese in
manchen Bereichen stärker ausgeprägt waren als in anderen. Die Veränderungen in Nürnberg seit
Beschluss der Radverkehrsstrategie Ende 2009 wurden vom Gutachterbüro überwiegend positiv
bewertet. Der Stadt Nürnberg wurde von Seiten des Gutachtens das Vorhandensein einer soliden
Grundlage für die Radverkehrsförderung attestiert. Dennoch war in allen Bereichen der R adver-
kehrsförderung noch Handlungsbedarf festzustellen. Für eine Fortschreibung der Radver kehrs-
strategie gab das Gutachterbüro daher zusammenfassend folgende Handlungsempfehlungen:
Eine Fortschrei bung der Radverkehrsstrategie sollte für einen mittel - bis langfri stigen
Zeitrahmen erfolgen.
Es sollten eindeutige Ziele mit überprüfbaren Zwischenzielen zu allen Handlungsfeldern
festgelegt werden.
Personelle und finanzielle Ressourcen sollten merklich erhöht werden.
Kontinuierliche Strukturen zur Zusamme narbeit und Kommunikation aller Handlungsträger
sollten etabliert werden.
Standards der Radwegeführung, die eine entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung
erfahren, inklusive regelmäßiger Evaluation, sollten festgelegt werden.
Maßnahmen zur Ertüchtigung der Infrastruktur sollten routenbezogen umgesetzt werden.
Das Fahrradstraßenkonzept sollte umgesetzt werden.
Es sollte eine systematische Analyse zum Bike&Ride und die Entwicklung von Standards zur
Umsetzung des ermittelten Handlungsbedarfes durchgeführt werden.
Ein Fahrradverleihsystem sollte etabliert werden (Hinweis: Inbetriebnahme des VAG_Rads
erfolgte im Juni 2019).
Die Prüfung und Vervollständigung der Fahrradwegweisung und der Aufbau eines
Unterhaltsmanagements wird empfohlen.
Die Entwicklung u nd Umsetzung einer Gesamtstrategie zur Öffentlichkeitsarbeit mit
wiederkehrenden Aktionen und Aktivitäten sollte Bestandteil einer Fortschreibung sein.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte die Unfallanalyse weiter vertieft und
entsprechender Handlungsbedarf abgeleitet werden.
Die Entwicklung und die regelmäßige Durchführung von Aktivitäten im Bereich der
Verkehrssicherheit wird empfohlen (Verkehrssicherheitskampagne).
Die Neuauflage des Projektes „Mobil in der Kita“ sowie die Etablierung von Projekten zur
Einbindung weiterer Zielgruppen (z.B. Senioren und Seniorinnen) sollte in die Aktivitäten zur
Mobilitätsbildung einbezogen werden.
Im Anschluss an die Evaluation der Radverkehrsstrategie fand unter Anleitung der Kommunikations-
agentur tippingpoints ein zweitägiger Zukunftsworkshop mit dem Titel „Vision – MobilityForFuture für
Nürnberg“ statt. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Radverkehrsinitiativen, der
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politischen Parteien im Nürnberger Rathaus , der Verwaltung und weiteren Inst itutionen wurde
anhand von sechs Themenfeldern intensiv an Zukunftsvisionen für den Radverkehr in Nürnberg im
Jahr 2030 gearbeitet. Dabei ging es um den politischen und organisatorischen Rahmen der
Radverkehrsförderung, um Multimodalität, Infrastruktur („R ollen und Parken“) und die Themen
Sicherheit, Lebensqualität und Kommunikation. Die Ideen und Vorschläge der Teilnehmenden
wurden auf Plakaten dokumentiert, diskutiert und anhand eines Punktesystems bewertet.
Im Ergebnis des Workshops wurde der Ausstattu ng der Verwaltung mit ausreichenden Personal -
und Finanzkapazitäten für die Planung und Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen eine beson -
dere Bedeutung beigemessen. Es wurde deutlich gemacht, dass eine zukunftsfähige Förderung des
Radverkehrs einhergehen muss mit einer Neuaufteilung des öffentlichen Raumes zugunsten des
Umweltverbundes.
Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops sind im Rahmen des Prozesses zur Fortschreibung der
Radverkehrsstrategie mit Zeithorizont 2030 mit ein gearbeitet worden. Eingearbeitet wurden auch
die Maßnahmen und Vorgaben des „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“, der vom Ferienausschuss
des Nürnberger Stadtrates am 27.01.2021 verabschiedet wurde. Anstoß hierfür gaben die Initiatoren
des „Radentscheid für Nürnberg 2020“, die im Rahmen eines Bürgerbegehrens rund 26.000
Unterschriften für konkrete Forderungen zur Förderung des Radverkehrs gesammelt hatten.
Übergeordnete Ziele der Radverkehrsförderung
Folgende übergeordnete Ziele sollen mit der Strategie „Nürnberg steigt auf“ bis 2030 erreicht
werden:
1. Radverkehrsförderung im Sinne des Prinzips „Vision Zero“
Alle Maßnahmen, die im Rahmen der Radverkehrsstrategie geplant und umgesetzt werden, sind an
dem Ziel, die Zahl der Unfälle, der Schwerverletzten und der Getöteten auf null zu reduzieren, zu
messen. Neben der Verkehrssicherheitsarbeit muss auch die Verkehrsüberwachung weiter verstärkt
werden, um Radfahrende, aber auch Zufußgehende, zu schützen.
Für die Erreichung dieses Ziels kann auch die Rücksichtnahmekampagne „Bitte, gerne!“ und das
Projekt „Mobil in der Kita“ einen entscheidenden Beitrag leisten. Einen wichtigen Baustein für mehr
Verkehrssicherheit stellen auch die Schulwegkarten dar, die regelmäßig aktualisiert werden.
2. Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehr auf 20 Prozent bis 2030
Um das Ziel einer nachhaltigen und umweltverträglichen Mobilität in der Stadt zu erreichen, ist die
Verlagerung des motorisierten Individualverkehr s auf d en Umweltverbund und damit auch die
Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr unerlässlich. Zur Förderung des
Umstiegs auf das Fahrrad sind die Maßnahmen aus der Radverkehrsstrategie „Nürnberg steigt auf“
bis 2030 umzusetzen. Hier ist der Ausbau einer hochwertigen Infrastruktur zu nennen, zu der
neben einem attraktiven, durchgängigen Wegenetz auch sicheres und komfortables Fahrradparken
sowie eine gute Wegweisung gehören. Die auf eine zügige Geschwindigkeit mit dem Fahrrad
ausgerichtete Koordinierung der Lichtsignalanlagen auf viel befahrenen und wichtigen Achsen
des Radverkehrs soll ebenso initiiert werden. Auch der Unterhalt, der Winterdienst und die
Führung des Radver kehrs an Baustellen sind wichtige Bestandteile einer attraktiven Fah rrad-
infrastruktur. Um diese Infrastruktur planen, bauen und unterhalten zu können, bedarf es aber auch
der dafür notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen . Der Radverkehrs etat
wurde gemäß Beschlusslage des Stadtrates in 2021 auf 5 Mio. Euro, 2022 auf 7,5 Mio. Euro und ab
2023 auf jährlich 10 Mio. Euro erhöht. Die personellen Ressourcen beim Verkehrsplanungsamt und
beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum müssen regelmäßig angepasst werden, damit die Gelder
auch effektiv investiert werden. Eine weitere Erhöhung des Radwegeetats zur Umsetzung der in der
Radverkehrsstrategie abgestimmten Maßnahmen wird unerlässlich sein.
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3. Ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr
Von mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr profitieren alle Verkehrsteiln ehmenden. Doch vor
allem für Zufußgehende und Radfahrende, die als die am stärksten gefährdeten Verkehrsteil -
nehmenden gelten, ist die gegenseitige Rücksichtnahme Grundvoraussetzung für eine sichere und
attraktive Mobilität. Insbesondere im dicht bebauten Stadtgebiet, wo sich auf engem Raum die unter-
schiedlichsten Nutzungsansprüche begegnen, ist ein rücksichtvolles und situations angepasstes
Verhalten aller der Schlüssel zu einem fahrradfreundlichen Klima in der Stadt.
Ein wichtiger Baustein zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden für mehr Rücksicht im
Straßenverkehr ist die Umsetzung der Kampagne „Bitte, gerne!“, die 2023 begonnen wird. Aber auch
Maßnahmen zur Mobilitätserziehung, wie beispielsweise die Neuauflage des Projektes „Mobil in der
Kita“ sowie das Engagement der VAG oder der Polizei in diesem Bereich, leisten wertvolle Beiträge
zu einem rücksichtsvollen Miteinander.
4. Gute Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV
Das Fahrrad wird häufig in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr genutzt und stellt für viele
Pendlerinnen und Pendler ein wichtiges Verkehrsmittel im intermodalen und multimodalen Verkehr
dar. Die Verknüpfung zwischen Radverkehr und dem öffentlichen Personen nahverkehr muss
deutlich optimiert werden. Dies gilt nicht nur für hochwertige Abstellanlagen (Bike&Ride), sondern
auch für die tarifliche Integration, die Mitnahme des Fahrrades in öffentlichen Verkehrsmitteln und
den Ausbau des Mietradsystems VAG_Rad.
5. Erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen durch Kommunikation, Information und
Transparenz
Mit einer Neuauflage der Image - und Marketingkampagne „Nürnberg steigt auf“, die Teil der
Radverkehrsstrategie ist, soll die öffentliche Wahrnehmung des Fahrrades als attraktives Verkehrs-
mittel gesteigert werden. Mit unterschiedlichen Maßnahmen sollen verschiedene Zielgruppen in der
Bevölkerung angesprochen und für den Radverkehr gewonnen werden. Eine Verknüpfung mit der
Kampagne für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr soll erfolgen.
Der „Runde Tisch Radverkehr“ (RTR), der mit Vertreterinnen und Vertretern der Nürnberger
Radverkehrsverbände, der IHK, der TH Nürnberg, der VAG, der Verwaltung und der Politik besetzt
ist, bildet ein wichtiges Gremium, das den Dialog auch zu schwierigen Themen der Radverkehrs -
förderung ermöglicht und zu mehr Transparenz bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen oder der
Verwendung von finanziellen Mitteln des Radwegeetats verhilft. Dieses Gremium soll weitergeführt
werden.
Maßnahmen und Umsetzung
Die einzelnen Handlungsfelder aus der Radv erkehrsstrategie wurden im Rahmen der Evaluation
überprüft, im Prozess der Fortschreibung überarbeitet und auf drei Handlungsfelder festgelegt: Infra-
struktur, Kommunikation und Rahmen. Das Handlungsfeld Infrastruktur beinhaltet alle Maßnahmen
und Themen baulicher Art. Das Handlungsfeld Kommunikation Themen zu Öffentlichkeitsarbeit und
Rücksichtnahme. Im Handlungsfeld Rahmen wurden Themen aufgenommen, die Voraussetzungen
aufgreifen, die für eine erfolgreiche Radverkehrsförderung geschaffen werden müssen . Innerhalb
dieser Handlungsfelder wurden Steckbriefe zu den einzelnen Bausteinen erarbeitet. Die Steckbriefe
sind einheitlich gegliedert:
- Beschreibung des Bausteins
- Ausgangssituation
- Umsetzung mit Zielhorizonten 2023, 2026, 2030
- Herausforderungen, Beteiligte und Kosten.
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Handlungsfeld Infrastruktur
Abstellanlagen mit Schwerpunkt „Radständer für die
Stadtteile“
Beschreibung
Zu einer guten Fahrradinfrastruktur z ählen auch diebstahlsichere, standfeste und möglichst
überdachte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die Schaffung eines qualitativ hochwertigen
Angebots von Abstellanlagen wertet das Fahrrad als Verkehrsmittel deutlich auf. Das Fahrrad ist
leicht zugänglich, wodurch der so genannte „Fahrtantrittswiderstand“ gesenkt wird . Desweiteren
kann durch das Ordnen des Fahrradparkens das wilde Abstellen von Rädern, was insbesondere
Zufußgehende einschränken kann, reduziert werden.
Ausgangssituation
Früher erfolgte nur in der Altstadt an zentralen Plätzen, wie z.B. an Einkaufsschwerpunkten und
an Bike& Ride-Anlagen, eine methodische Standortfindung für Fahrradabstellplätze. In den
Wohngebieten außerhalb der Altstadt wurden Radständer meist nur aufgrund von Einzelanträgen
errichtet. Doch insbesondere in Gebieten mit großem Altbaubest and mangelt es häufig an
ebenerdigen und sicheren Fahrradabstellplätzen. Vor diesem Hintergrund wurde 2013 das Projekt
„Radständer für die Stadtteile“ initiiert. Das Projekt hat den systematischen Ausbau vieler
dezentraler Abstellflächen in einem definierten Gebiet zum Ziel, um so ein engmaschiges Netz an
Fahrradabstellanlagen gesamtstädtisch anzubieten. Im Rahmen einer E-Partizipation werden die
Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Mit dem Beschluss des AfV vom 10.03.2016 soll das Projekt
„Radständer für die Stadtteile“ in den Gebieten innerhalb des Rings nach und nach durchgeführt
werden.
Mittlerweile wurde das Projekt i n sechs Gebieten durchgeführt. Dabei sind rund 2.500 neue
Abstellplätze für 5.000 Fahrräder entstanden. Darüber hinaus wurden bisher jährlich ca. 200 Rad-
ständer im Stadtgebiet unabhängig von dem Stadtteilprojekt aufgebaut.
Im Mobilitätsbeschluss für Nürnberg, der im Januar 2021 verabschiedet wurde, ist die Zielsetzung
festgeschrieben worden, bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 1.000 neue Fahrradabstellplätze
zu schaffen, Im Rahmen der E -Partizipation soll zukünftig auch der Bedarf an speziell für
Lastenfahrräder geeigneten Abstellanlagen abgefragt werden.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Aufbau der Radständer in Gostenhof
Durchführung des Projektes „Radständer für St. Johannis“
Aufbau der Radständer in St. Johannis
Aufbau weiterer Radabstellanlagen im Stadtgebiet z.B. an öffentlichen Schulen
Errichtung von zwei E-Lademöglichkeiten für E-Bikes bzw. Pedelecs (in Kooperation mit
der City-Tourismus-Zentrale (CTZ))
Zielhorizont 2026:
Durchführung des Projektes „Radständer für die Stadtteile“ in einem weiteren Gebiet pro
Jahr
Aufbau weiterer Radabstellanlagen im Stadtgebiet
Prüfung der Errichtung eines weiteren Fahrradparkhauses bzw. Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder in bestehenden Kfz-Parkhäusern
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Zielhorizont 2030:
Durchführung des Projektes „Radständer für die Stadtteile“ in einem weiteren Gebiet pro
Jahr
Aufbau weiterer Radabstellanlagen im Stadtgebiet
Herausforderungen
Bei SÖR sind ausreichende Kapazitäten für einen zeitnahen Aufbau der Radständer
nach Abschluss der Stadtteilprojekte zu schaffen.
Es sind geeignete Flächen zu gewinnen, die verfügbar gemacht werden können und die
nicht in Konkurrenz zu anderen wichtigen zukunftsorientierten Zielen stehen
(Fußverkehr, Grün…).
Mit dem Denkmalschutz und der Stadtgestaltung sind in Konfliktfällen Kompromisse zu
suchen.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation (E-Partizipation)
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Kosten
Radwegeetat
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Führung des Radverkehrs an Baustellen
Beschreibung
In der Stadt Nürnberg werden jährlich ca. 8.000 bis 10.000 einzelne Baumaßnahmen umgesetzt.
Meist wirken sich diese auf den öffentlichen Raum und somit auch auf die Verkehrsinfrastruktur
aus. Baustellenbedingte Ein- und Beschränkungen für alle Verkehrsarten sind dabei eine nicht zu
verhindernde Begleiterscheinung. Betroffen sind dabei alle Verkehrsarten (MIV, ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr). Diese verschiedenen Verkehrsarten sind in ihrem Verhalten im Straßenverkehr und
vor allem, was ihr obje ktives und speziell ihr subjektives Sicherheitsbedürfnis angeht, sehr
inhomogen. Während es dem MIV um möglichst schnelles Vorankommen geht, da er in seinem
Fahrzeug eine vergleichsweise höhere Sicherheit bei Unfällen hat, stehen für die schwächeren
Verkehrsteilnehmenden nicht die Schnelligkeit, sondern eine sichere Führung auf Grund ihrer
höheren Verletzbarkeit im Bereich von Baustellen im Vordergrund.
Ausgangssituation
Oberstes Ziel bei der Planung von Verkehrsführungen an Baustellen ist immer, die Sicherheit und
Leichtigkeit für Verkehrsteilnehmende möglichst hoch zu halten. Bezogen auf den Radver kehr
heißt das, Alternativen zu schaffen, welche den Radverkehr möglichst wenig einschränken und
dennoch eine hohe Sicherheit gewährleisten. So wird z.B. seit vielen Jahren das Verkehrszeichen
„Radfahrer absteigen“ von der Verkehrsbehörde grundsätzlich nicht mehr angeordnet. Spielräume
für grundlegende Verbesserungen stehen dem Mangel an Raum, stark belasteten bzw.
überlasteten Straßenquerschnitten oder einer ausgereizten technischen Infrastruktur (Lichtsignal-
anlagen) gegenüber. SÖR stimmt die Baustellenei nrichtung bei bedeutsamen Projekten
regelmäßig auch mit dem Verkehrsplanungsamt bzw. der Radverkehrsbeauftragten ab.
Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge aus der Bürgerschaft können u.a. über den
Mängelmelder direkt an die Zuständigen bei SÖR gemeldet werden und werden dort in der Regel
umgehend geprüft.
Umsetzung
Einbindung ADFC bei herausragenden Baumaßnahmen mit starken Auswirkungen auf
den Radverkehr
Anwendung des Leitfadens der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen
(AGFK) „Leitfaden Baustellen - Führung von Fuß- und Radverkehr im Baustellenbereich
mit Vollzugsempfehlungen“
Anwendung des AGFK-Leitfadens „Leitfaden Umleitungen - Umleitung von Fuß- und
Radverkehr an Baustellen und sonstigen Störstellen mit Vollzugsempfehlungen“
Bewerben der Leitfäden bei Vorhabensträgern
Bessere Bekanntmachung des bestehenden „Mängelmelders“, hier können auch
Eingaben zu Baustellen gemacht werden
Herausforderungen
Insbesondere bei Radfahrenden sind verschiedene Fahrchar aktere besonders ausgeprägt. Es
gilt, sichere Lösungen für Familienvelos mit Anhängern, Lastenräder, den sportlichen Pendler etc.
zu finden. Den vorgetragenen Wunsch, verschiedene verkehrliche Lösungen für die Radfahrtypen
zu realisieren, wird man wegen des Platzmangels oder der technischen Voraussetzungen nur in
seltenen Fällen umsetzen können.
Beteiligte
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Verkehrsplanungsamt
ADFC
Vorhabensträger
Kosten abhängig vom Aufwand
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Baulicher Unterhalt, Reinigung und Winterdienst auf
Radwegen
Beschreibung
Um die Nutzung des Fahrrads zu fördern, bedarf es einer sicheren und attraktiven Infrastruktur
für Radfahrende, die zu jeder Jahreszeit komfortabel nutzbar ist. Neben der Planung und
Herstellung dieser Infrastruktur kommt daher dem baulichen Unterhalt, der regelm äßigen
Reinigung sowie dem gut koordinierten Winterdienst auf Radwegen eine entscheidende Rolle zu.
Ausgangssituation
Sachstand Organisation baulicher Unterhalt:
Derzeit kein gesondertes bauliches Unterhalts- und Sanierungsprogramm für Radwege –
Sanierung nach Kriterien der Verkehrssicherheit (in Konkurrenz zu allen anderen
Verkehrsflächen)
Maßnahmen nach Bedarf und Mittelbereitstellung (Finanzierung allgemeiner Unterhalt)
Erneuerung der Markierung nach Bedarf und Mittelbereitstellung
Kontrolle der Fahrbahnen (samt Radwege) und Gehwege erfolgt über routinemäßige
Begehungen durch geschulte Fachkräfte; die Häufigkeit richtet sich nach der Verkehrs-
bedeutung (halbjährlich bis monatlich). Augenmerk: Beseitigung von Verkehrsgefähr-
dungen.
Sachstand Organisation Reinigung:
Derzeit kein gesondertes Reinigungskonzept
Das Stadtgebiet umfasst verschiedene Reinigungszuständigkeiten (vereinfacht; Gebiet
A: SÖR reinigt Fahrbahnen und Gehwege – grob innerhalb mittlerer Ring); B: SÖR
reinigt nur die Fahrbahn (Straße), C: Reinigung durch Anlieger); je nach Zuständigkeit
findet dann die Reinigung häufiger und dezidiert (A) oder seltener statt (C)
Reinigung wird nach Winter (Streustoff) und im Herbst (Laub) intensiviert, allerdings im
Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und unter Berücksichtigung anderer wichtiger
Aufgaben
Grünschnitt nach Bedarf bzw. Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern (Kriterium
Sicherheit – nicht Komfort)
Sachstand Organisation Winterdienst:
Unterteilung in 3 Prioritätsstufen
Priorisierung nach Verkehrsbedeutung (neue Fahrradstraßen werden in Prio 1 gesichert)
Sicherung erfolgt parallel zur Sicherung Fußgänger(über-)wege, d.h. kein Zeitversatz,
keine „Nachrangigkeit“
Gesicherte Streckenlänge in Prio 1-3: rund 100 Kilometer
Sicherungsumfang geht weit über die gesetzliche Verpflichtung des Art 51 Abs. 1
BayStrWG hinaus
Einsatz von abstumpfenden Streumitteln (Blähton) auf Radwegen
SÖR partizipiert am Forschungsprojekt „Nachhaltige Förderung des Radverkehrs im
Winter durch optimierten Winterdienst“ der BASt (in Zusammenarbeit mit dem Verband
kommunaler Unternehmen e.V.)
Generell:
Schäden und Verschmutzung können über den Mängelmelder (Online-Anwendung)
schnell und unkompliziert an SÖR gemeldet werden.
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Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Baulicher Unterhalt:
Zustandserfassung des Radwegenetzes in Nürnberg
Definition eines Erhaltungsstandards der Radwege in Nürnberg
Erstellung eines Unterhalts- und Sanierungskonzepts für alle Radwege im Stadtgebiet
Erstellung eines Markierungsprogamms zur regelmäßigen Erneuerung der
Rotmarkierungen
Definition des baulichen Standards für Radwege (Sicht SÖR: Grundsatz Asphalt)
Reinigung:
Erfassung des unterschiedlichen Reinigungsbedarfs der Radwege (z.B. erhöhter Laubfall
im Herbst, etc.)
Definition eines Standards, in welchem die Radwege gereinigt werden sollen
Winterdienst:
Zulassung des Einsatzes von Sole auf befestigten Radwegen
Arrondierung Radwegenetz (Überarbeitung des Winterdienstplanes zur Herstellung
möglichst durchgängig geräumter Routen)
Fortlaufende Anpassung des Winterdienstplanes an das Radvorrangroutennetz
Zielhorizont 2026:
Baulicher Unterhalt:
Verstärkter Unterhalt zum Erhalt der Radinfrastruktur nach definierten Standards
Aufarbeitung des „Unterhaltsstaus“ und kontinuierliche Verbesserung aller Radwege bis
zum erklärten Standard
Regelmäßige Fortschreibung des Sanierungsprogramms für Radwege
Verfügbarkeit der personellen und finanziellen Ausstattung, um definierten Standard zu
gewährleisten
Turnusmäßige Zustandserfassung der Radwege (= regelmäßige und flächendeckende
Erfassung des baulichen Zustands der asphaltierten Radwege mit speziellem
Erfassungsfahrzeug inkl. der Ableitung eines Unterhaltsprogramms aus der
Zustandserfassung)
Reinigung:
Reinigungskonzept gemäß Einstufung der Radwege
Verfügbarkeit der personellen und finanziellen Ausstattung, um definierten Standard zu
gewährleisten
Winterdienst:
Sukzessive Erweiterung des Winterdienstes in Priorität 1 für die geschaffenen
Radvorrangrouten
Aufbau der personellen und technischen Ausstattung, um definierten Standard zu
gewährleisten
Zielhorizont 2030:
Baulicher Unterhalt:
Alle Radwege erreichen den definierten Standard; kein „Unterhaltsstau“ mehr
Routinemäßiger Unterhalt der Radinfrastruktur; Erhalt des Standards
Flexibilität und schnelles Handeln durch ausreichende personelle und finanzielle
Ausstattung
Reinigung:
Rasche bedarfsorientierte Reinigung der Radwege, insbesondere in den Spitzenzeiten
Herbst und Frühjahr
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Winterdienst:
Das Radvorrangroutennetz wird im Winterdienst vollständig in Priorität 1 geräumt
Ausweitung des Sicherungsnetzes
Herausforderungen
Die Kapazitäten (sowohl personell, finanziell als auch technisch) für eine ausreichende Sicherung,
Reinigung und den Erhalt der Radinfrastruktur müssen erhöht werden.
Baulicher Unterhalt:
Definition eines Standards, in dem die Radwege zu erhalten sind. Dieser kann von „gerade noch
verkehrssicher“ bis zu „immer in Top -Zustand“ reichen. Je nachdem, welcher Standard
beschlossen wird, ist ein mehr oder weniger umfassendes Sanier ungsprogramm zu erarbeiten,
fortzuschreiben und umzusetzen.
Reinigung:
Auch hier ist ein Standard zu definieren: wie oft sind Radwege zu reinigen, wie sind Spitzenzeiten
(Herbst, Frühjahr) abzudecken. Auf Basis eines definierten Standards können dann Prog ramme
sowie Kosten (Personal, Geräte, Vergabe, …) ermittelt werden.
Hinweis: d eutliche Kostensteigerungen bei baulich getrennten Radwegen (da zusätzliche
Kleinkehrmaschinen notwendig; Kurzformel: eine Groß- und eine Kleinkehrmaschine statt einer
Großkehrmaschine).
Winterdienst:
Um eine Änderung der Möglichkeiten des Streustoffeinsatzes (Sole) zu erreichen, muss die
Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der Umweltbelange geführt werden.
Bei der Herstellung von sog. „protected bike lanes“ (bauliche Trennung von Fahrrad -Fahrbahn
und Kfz-Fahrbahn) muss berücksichtigt werden, dass sich der Aufwand für die Wintersicherung
auf diesen Abschnitten verdoppelt (zwei Fahrzeuge statt einem, analog Hinweis Reinigung).
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Umweltamt
Stadtkämmerei
Politik (Änderung der politischen Vorgaben)
Kosten
Sind noch zu ermitteln. Für den Unterhalt der Radwege werden konsumtive Mittel benötigt.
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Bike&Ride
Beschreibung
Das Fahrrad wird häufig in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr genutzt und stellt für
viele Pendlerinnen und Pendler ein wichtiges Verkehrsmittel im intermodalen und multimodalen
Verkehr dar. Die Verknüpfung zwischen Fahrrad und ÖV geschieht entweder durch die Mitnahme
des Fahrrades im ÖV, die Nutzung durch das Abstellen des privaten Fahrrades an einem
Haltepunkt oder eines am Haltepunkt stationierten öffentlichen Mietrades. Vor diesem Hintergrund
muss an allen wichtigen Haltestellen des ÖPNV ein qu alitativ hochwertiges Angebot an
Abstellanlagen für den Radverkehr geschaffen werden.
Gerade an dezentralen Haltestellen mit geringer sozialer Kontrolle bieten sich zugangsgesicherte
Abstellanlagen in Form von Fahrradboxen oder Sammelgaragen an, die dank neuer Technologie
für Nutzende leicht zugänglich sind. Radfahrende können sich hier einen Abstellplatz mieten, das
Fahrrad kann komplett witterungsgeschützt und diebstahlsicher abgestellt werden.
Während in Bussen und Bahnen der VAG die Fahrradmitnahme rund um die Uhr möglich ist,
gelten in S -Bahnen und Regionalzügen der DB nach wie vor Ausschlusszeiten (montags bis
freitags von 6 bis 8 Uhr). Die Stadt Nürnberg wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin
dafür einsetzen, dass auch hier die Ausschlusszeiten aufgegeben werden.
Ausgangssituation
An fast allen Haltestellen der U -, S - und R -Bahnen können Fahrräder in teils überdachten
Abstellanlagen geparkt werden. Bei den Straßenbahn - und Buslinien sind vor allem die
Haltestellen in den Außenbereichen mit Bike&Ride-Anlagen ausgestattet.
An derzeit 76 Bus -, Straßenbahn - und U -Bahnhaltestellen stehen zusammen circa 2.400
Fahrradständer zur Verfügung. Dazu kommen Abstellanlagen an 17 Bahnhöfen der S - und R-
Bahnen mit insgesamt circa 800 meist überdacht en Fahrradständern, die sich im
Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn befinden. Ein Teil der Abstellanlagen ist jedoch nicht
überdacht. Gerade in den Randbereichen des Stadtgebietes fehlt es auch an zugangsgesicherten
Abstellanlagen in Form von sogenann ten Sammelgaragen oder Einzelboxen. Die VAG stellt an
einigen ÖPNV -Haltestellen Fahrradboxen bereit, die jedoch veraltet sind, langfristig gemietet
werden müssen und von der VAG nach und nach rückgebaut werden.
Die Anforderungen an Überdachungen, zugangsgesicherten Sammelgaragen oder Fahrradboxen
sind hoch (Flächenverfügbarkeit, Gestaltung, Strom, Kosten, Betreiber…). Aufgrund der
vielfältigen Anforderungen muss in einem ersten Schritt ein Konzept erstellt werden. Im Rahmen
dieses Konzeptes werden auch moderne Techniken für die Nutzung von Fahrradboxen und
Sammelgaragen mitberücksichtigt (Reservierung per App etc.).
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Erarbeitung eines Bike&Ride-Konzeptes
Zielhorizont 2026:
Umsetzung einer ersten Stufe des Bike&Ride-Konzeptes
Zielhorizont 2030:
Umsetzung einer zweiten Stufe des Bike&Ride-Konzeptes
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Herausforderungen
Es sind geeignete Flächen zu suchen, die verfügbar gemacht werden können und die
nicht in Konkurrenz zu anderen wichtigen zukunftsorientierten Zielen stehen
(Fußverkehr, Grün…).
Mit dem Denkmalschutz und der Stadtgestaltung sind in Konfliktfällen Kompromisse zu
suchen.
Für die Bereitstellung von Sammelgaragen oder Boxen müssen ein Betreiberkonzept
erarbeitet und die Unterhaltskosten geklärt werden.
Beteiligte
Konzeption Vpl in Abstimmung mit Stadtplanungsamt und Servicebetrieb Öffentlicher
Raum
Planung Verkehrsplanungsamt in Abstimmung mit VAG und Deutsche Bahn AG
ggf. externe Firma für den Bau
Kosten
Radwegeetat
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Brücken, Unterführungen und barrierefreie Bahnübergänge
für den Radverkehr
Beschreibung
Für den Radverkehr sind Brücken und Unterführungen wichtige Elemente, damit Umwege
vermieden und die Vorteile des Fahrrads genutzt werden können. Sie ermöglichen ein Fahren
ohne „stop an d go“. Unterführungen und Brücken werden dort notwendig, wo bei der
Signalisierung von Kreuzungen das Queren in einem Zug für den Radverkehr nicht ermöglicht
werden kann. Auch Verkehrswege mit einer hohen Trennwirkung, wie beispielsweise mehrspurige
Straßen, Bahnlinien oder Wasserwege , können mit Brücken und Unterführungen überwunden
werden und damit komfortable kurze Wege für den Rad - und Fußverkehr darstellen. Autofreie
Querungen sowie ein möglichst geringer Abstand zwischen den einzelnen Querungs -
möglichkeiten, um kurze Wege zu gewährleisten, sind von großer Bedeutung. Die Standards für
Radschnellverbindungen sehen eine möglichst kreuzungsfreie Gestaltung vor und benötigen also
auch Kreuzungen oder Unterführungen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Querung von
Bahntrassen für Radfahrende oder mobilitätseingeschränkte Menschen, die an einigen Stellen im
Stadtgebiet verbesserungswürdig ist und angepasst werden sollte.
Ausgangssituation
In Nürnberg gibt es 290 stadteigene Brücken und Stege, von denen viele ausschließlich für
Zufußgehende und Radfahrende freigegeben sind. Bei der stadtweiten Verkehrszählung, die das
Verkehrsplanungsamt jährlich du rchführt, werden neben den Brücken mit Kfz -Verkehr alle 10
Jahre – zuletzt im Jahr 2015 – auch diejenigen Brücken ins Zählprogramm aufgenommen, die die
Pegnitz ohne Kfz-Verkehr queren. Dabei zeigte sich, dass fast die Hälfte aller Radfahrenden die
ruhigeren und für den Radverkehr sichereren Querungsmöglichkeiten abseits vom Kfz -Verkehr
nutzen.
Wenn bestehende Brücken saniert werden, wird stets geprüft, ob dann auch Verbesserungen für
den Radverkehr möglich sind. Anstehende Sanierungsprojekte dieser Art sind aktuell der Wöhrder
Talübergang, die Steubenbrücke, die Dr. -Gustav-Heinemann-Brücke oder die Brücken im Zuge
der Hafenstraße. Bei Brücken und Unterführungen, die sich im Besitz der Deutschen Bahn
befinden, hat die Stadt häufig nur geringe Einflussmöglichkeiten. Dort, wo es möglich ist, werden
aber Verbesserungswünsche eingebracht und nach Möglichkeit auch in Verhandlung mit der
Deutschen Bahn vorangetrieben. Dies betrifft auch die Anpassung der bestehenden
Umlaufsperren an Bahnübergängen an die aktuell ge ltenden Richtlinien. Auch hier befindet sich
die Stadt Nürnberg im Austausch mit der Deutschen Bahn, um hier zeitnah Verbesserungen
umsetzen zu können.
Mit der neuen Unterführung „Westtürchen“ wurde zuletzt für Zufußgehende und Radfahrende der
lang ersehnte Durchstich vom Kreuzgassenviertel zum Kontumazgarten realisiert. Ein weiterer
Brückenneubau ist am ehemaligen Nordbahnhof im Zuge der übergeordneten Freiraum -
verbindung geplant.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Bau der neuen Brücke über den Nordring vom ehem. Nordbahnhof zur Rollnerstraße
Planung der Brücke über den Georg-Ziegler-Weg im Zuge der Radschnellverbindung
(RSV) nach Erlangen
Planung für ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten über die
Gräfenbergbahn (Bahnübergang Kleingartenanlage Klingenhof)
Planung und Abstimmung der Brücke Gebersdorf/Fürth Süd (RSV Nürnberg-Zirndorf)
Planung der Verbreiterung der Unterführung im Zuge des Thumenberger Wegs
Planung der Verbreiterung der Bahnunterführung Julius-Loßmann-Straße (Mausloch)
Umsetzung der DB-Unterführung Zuckermandelweg
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Verankerung der zwei Brücken Tiefes Feld über Kanal/SWT und Güterbahnlinie in den
Planungsprozessen
Verankerung der Wegebeziehungen in die Rangierbahnhofsiedlung und in die
Siedlungen Süd (Brunecker Areal) in den Planungsprozessen
Märzfeldunterführung: Die Stadt setzt sich weiterhin bei der DB für eine Sanierung ein
Wettbewerb Neubau Lederersteg
Brücke über die Münchener Straße
Zielhorizont 2026:
Umsetzung des Pilotprojektes zur Verbesserung der Querung der Gräfenbergbahn
Planung und Umsetzung weiterer Projekte für barrierefreie Bahnübergänge (Am Anger,
Am Bauernwald)
Barrierefreiheit S-Bahnunterführung Thusneldastraße (Mögeldorf)
Umsetzung der Verbreiterung der Unterführung im Zuge des Thumenberger Wegs
Umsetzung der Verbreiterung der Bahnunterführung Julius-Loßmann-Straße (Mausloch)
Planung zur Verbreiterung der Bahnunterführung Zerzabelshofstraße
Planung Neubau Brücke Gebersdorf/Fürth Süd (RSV Nürnberg-Zirndorf)
Brückensanierungen Hafenstraße – Verbesserungen für den Radverkehr
Zielhorizont 2030:
Planung und Umsetzung weiterer Projekte für barrierefreie Bahnübergänge (Zeisigweg
West/Ost, Schopenhauerstraße, Zum Felsenkeller)
Umsetzung der Unterführung Zerzabelshofstraße
Umsetzung weiterer Überführungsprojekte im Zuge der RSV-Planungen
Herausforderungen
Ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten für die Planung und Umsetzung der
Projekte müssen geschaffen werden.
Komplizierte und oft langwierige Abstimmungsprozesse mit der Deutschen Bahn AG
Trotz schwieriger Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG besteht an einigen
Unterführungen im Stadtgebiet dringender Bedarf für Verbesserungen für den Rad-
verkehr, z.B. Bahnunterführung Höfener Straße.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Deutsche Bahn AG
Kosten
Können derzeit noch nicht benannt werden
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Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der
Einbahnrichtung
Beschreibung
Einbahnstraßen wurden und werden meist eingerichtet, um den Kraftfahrzeugverkehr zu lenken,
Schleichwegverkehr durch Wohngebiete zu unterbinden oder um Parkraum zu schaffen. Für den
Radverkehr aber bedeuten Einbahnstraßen häufig eine Unterbrechung wichtige r Routen, die zu
Umwegen führen. Somit geht der Zeitvorteil des Fahrrades im Stadtverkehr verloren und die
Erreichbarkeit der Ziele verschlechtert sich. Um das Straßennetz für den Radverkehr besser zu
erschließen, ist die Stadt Nürnberg daher bemüht, so viele Einbahnstraßen wie möglich für den
Radverkehr durchlässig zu gestalten.
Ausgangssituation
Nürnberg gehört zu den ersten Städten in Deutschland, die die Öffnung von Einbahnstraßen für
den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ermöglicht haben. Ende der 1990er Jahre
zunächst nur versuchsweise realisierbar, wurde diese Möglichkeit 2001 in die Straßen -
verkehrsordnung ( StVO) übernommen. In Nürnberg wurde 1998 mit der Öffnung von
Einbahnstraßen in zunächst 14 Straßenabschnitten begonnen. Seither wurden kontinuierlich
weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben, so dass heute (Stand 2022) über 170
Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind. Ziel ist es, möglichst alle
Einbahnstraßen, welche den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung entsprechen, für den Radverkehr zu öffnen.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Erfassung der Einbahnstraßen im Stadtgebiet (bzw. Überarbeitung und Pflege der
vorhandenen Daten)
Identifizierung von für eine Öffnung in Frage kommenden Einbahnstraßen/-abschnitten
Prüfung und Priorisierung
Sukzessive, nach Priorisierung folgende Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den
Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung
Zielhorizont 2026:
Fortlaufende Aktualisierung der vorhandenen Daten
Sukzessive, nach Priorisierung folgende Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den
Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung
Zielhorizont 2030:
Fortlaufende Aktualisierung der vorhandenen Daten
Alle in Frage kommenden Einbahnstraßen/-abschnitte im Nürnberger Stadtgebiet sind für
den Radverkehr geöffnet
Herausforderungen
Vorhandene personelle Kapazitäten in der Verwaltung
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Kosten
Radwegeetat
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Fahrradstraßen
Beschreibung
Die Vorteile, die eine Fahrradstraße für den Radverkehr bringt, liegen klar auf der Hand: Sie sind
sicherer, da der Autoverkehr zwar per Zusatzbeschilderung zugelassen ist, aber mit besonderer
Rücksicht auf den Radverkehr fahren muss, und sie machen Hauptverbindungen im Radwegenetz
sichtbar. In erster Linie kommen Fahrradstraßen dort in Frage, wo Straßen zum bestehenden
sowie noch umzusetzenden beschilderten Radroutennetz gehören , Teil einer Radvorrangroute
sind oder eine wichtige Verbindungs- und Sammelfunktion für den Radverkehr haben. Fahrrad-
straßen können auch eine Alternative zu stark vom Kfz-Verkehr belasteten Hauptverkehrsstraßen
darstellen sowie der innerstädtischen Fortführung der geplanten Radschnellverbindungstrassen
dienen. Die Fahrradstraßen sollen mit der Zielsetzung geplant und umgesetzt werden, dass in
ihnen möglichst wenig Kfz -Durchgangsverkehr stattfindet. Diesbezüglich werden bestehende
Fahrradstraßen evaluiert und nötigenfalls auch in der Ausführung weiter angepasst (z.B.
Änderungen im Verkehrssystem oder bauliche Einengungen zur Verkehrsberuhigung).
Ausgangssituation
In seiner Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.06.2018 hat der Stadtrat das Gesamtkonzept
für Fahrradstraßen beschlossen. Die 1. Stufe des Fahrradstraßenkonzeptes sieht den Ausbau
von 12 Straßenzügen mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern Fahrradstraße vor. In den Jahren
2019-2021 wurden diese Fahrradstraßen zum Großteil hergestellt. Im Verkehrsausschuss am
22.09.2021 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, weitere 13 Straßenzüge mit einer
Gesamtlänge von 17 km in einer 2. Stufe zu Fahrradstraßen umzugestalten. Zur begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit werden allgemeine Informationsflyer zu den Verkehrsregeln, die in den
Fahrradstraßen gelten, ausgelegt und bei Herstellung einer neuen Fahrradstraße auch mit einem
Detaillageplan des jeweiligen Straßenzuges an die anliegend en Haushalt e verteilt. Mit dem
Mobilitätsbeschluss für Nürnberg hat der Stadtrat im Januar 2021 beschlossen, dass bis 2030
jährlich mindestens 10 km Fahrradstraßen umgesetzt werden sollen.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Vollständige Umsetzung der 1. Stufe des Gesamtkonzeptes für Fahrradstraßen
Evaluation der ersten Fahrradstraßen und eventuelle Nachbesserung in der Ausführung
Beginn mit der Umsetzung der 2. Stufe
Zielhorizont 2026:
Vollständige Umsetzung der 2. Stufe des Fahrradstraßenkonzeptes
Erarbeitung und Beschluss einer 3. Ausbaustufe des Fahrradstraßenkonzeptes
Beginn mit der Umsetzung der 3. Stufe
Zielhorizont 2030:
Vollständige Umsetzung der 3. Stufe des Fahrradstraßenkonzeptes
Herausforderungen
Die Auseinande rsetzung mit stadtgestalterischen Ansprüchen hinsichtlich der großflächigen
Rotmarkierung in Kreuzungsbereichen oder des Ausbaus von Kopfsteinpflaster in gründer -
zeitlichen Wohnquartieren muss Berücksichtigung finden.
Da die Vorfahrtsberechtigung im Zuge der Fahrradstraßen nicht nur für Radfahrende, sondern
auch für den Kfz -Verkehr gilt, muss die Situation hinsichtlich unerwü nschtem Kfz-Durchgangs-
verkehr oder Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit genau beobachtet und ggf. durch
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Änderungen im Verkehrssyste m bzw. durch bauliche Einengungen zur Verkehrsberuhigung
nachgebessert werden.
Die geltenden verkehrlichen Regelungen in einer Fahrradstraße sind vielen Bürgerinnen und
Bürgern (noch) nicht ausreichend bekannt und können daher zu Missverständnissen führen. Hier
besteht weiterhin Aufklärungsbedarf.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Kosten
Die durchschnittlichen Kosten pro Fahrradstraßenkilometer in der 1. Stufe beliefen sich auf rund
200.000 Euro (ausgenommen kostenintensive r Umbaumaßnahmen z.B. auf Radschnell -
verbindungstrassen)
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Berücksichtigung von Radfahrenden in der Koordinierung von
Lichtsignalanlagen (LSA)
Beschreibung
Die Zahl der Radwege wächst stetig und gleichzeitig auch die Verbesserungen für Radfahrende
an LSA.
Die Koordinierungen der LSA in Nürnberg sind in erster Linien auf die Menge und Dynamik der
Kfz ausgelegt. Verbesserungen für Radfahrende bei der Koordinierung der LSA führen zu
spürbaren Einbußen in der Leistungsfähigkeit der Koordinierung für Kfz. Hauptgründe dafür sind
die große Streuung der Geschwindigkeiten Radfahrender.
Teile der festgelegten Radvorrangrouten, auf denen eine LSA-Koordinierung für den Radverkehr
etabliert werden soll, führen über Hauptverkehrsstraßen mit Koordinierung für den Kfz -Verkehr
und Bevorrechtigungen für den ÖPNV. Sie wären die ersten Teststrecken für eine Verbesserung
der Koordinierung für Radfahrende. Die Herausforderung besteht darin , die richtige Balance für
die konkurrierenden Interessen zu finden. Für eine schrittweise wachsende Akzeptanz bei allen
Verkehrsteilnehmenden ist dabei die Wahl der richtigen Maßnahmen für die verbesserte
Abwicklung Radfahrender entscheidend.
Für die dynamische Anpassung der LSA-Steuerung entlang bestimmter Strecken muss außerdem
eine Abstimmung über die anzusetzende Geschwindigkeit auf Radstreifen und Radwegen
erfolgen. Weiterhin sind Anforderungen zu formulieren, wie eine gemeinsame Koordinierung für
Radfahrende und Kfz aussehen soll.
Ausgangssituation
Die Umsetzung folgender Standards für den Radverkehr werden bei Sanierungen oder Neubauten
von Lichtsignalanlagen immer geprüft:
Eindeutige Führung des geradeausfahrenden Radverkehrs und deutliche Furtmarkierung
(Roteinfärbung)
Vorgezogene Haltelinie für den Radverkehr
Aufgeweitete Radaufstellstreifen (Radschleusen, die linksabbiegenden Radfahrenden
mehr Sicherheit und Dynamik bieten)
Markierung von Schutzstreifen und Furten im Knoteninnenbereich
Radstreifen, die es Radfahrenden ermöglichen, bis zur Haltelinie an wartenden Autos
vorbeizufahren, um gut sichtbar für den Kfz-Verkehr als erste bei Grün losfahren zu
können.
Getrennte Aufstellflächen und breite Furten an LSA
Getrennte Radsignalisierungen, die eine direkte und sichere Führung über den Knoten
ermöglichen
Zeitvorsprung bei der Grünphase an Radsignalen gegenüber den Kfz-Signalen sorgen
für eine bessere Wahrnehmung der Radfahrenden und somit für mehr Sicherheit.
Indirektes Linksabbiegen mit Radaufstelltaschen im Knoteninnenbereich und getrennter
Signalisierung
Eine getrennte Signalisierung soll überall dort, wo es möglich ist, eingesetzt werden
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Festlegung einer anzusetzenden Durchschnittsgeschwindigkeit für Radfahrende
Definition von Kriterien für eine LSA-Koordinierung
Erfassung aller LSA im Radvorrangroutennetz und Bestimmung eines Arbeitsprogramms
zur Bevorrechtigung der Radfahrenden auf Radvorrangrouten
Auswahl einer Pilotversuchsstrecke (z.B. RSV Nürnberg - Oberasbach/Zirndorf)
Zielhorizont 2026:
Umsetzung des Pilotversuchs
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Auswertung der Versuchsergebnisse
Festlegung und Umsetzung weiterer Strecken im Radvorrangroutennetz
Zielhorizont 2030:
Die LSA-Koordinierung wird auf weiteren festgelegten Radvorrangrouten umgesetzt
Herausforderungen
Leichtigkeit und Leistungsfähigkeit für den Kfz -Verkehr sind nicht der Maßstab des Handelns,
darüber muss ein gesellschaftspolitischer Konsens hergestellt werden. Die Vorteile einer guten
Koordinierung von LSA für den Radverkehr sind erkennbar herauszuarbeiten.
Auf der anderen Seite wird eine stärkere Berücksichtigung von Radfahrenden bei der
Koordinierung an LSA immer einen Kompromiss darstellen und nicht immer können die
Erwartungen Radfahrender erfüllt werden.
Verbesserungen für Radfahrende dürfen nicht zu Lasten des Umweltverbundes gehen und auch
der Kfz -Verkehr wird weiterhin eine Rolle bei der Koordinierung der LSA spielen, damit
emissionsbedingte Belastungen vermieden werden.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Stadtrat
Kosten/Personal
Kann noch nicht beziffert werden
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Radschnellverbindungen (RSV)
Beschreibung
Der Ausbau einer qualitativ hoch wertigen Radverkehrsinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein für
eine zukunfts orientierte Verkehrs planung. Radschnell verbindungen können einen effektiven
Beitrag zur Reduzierung der Luft - und Lärmbelastung in der stark vernetzten Metropol region
Nürnberg leisten, wenn Sie den in der Machbarkeitsstudie definierten hohen Qualitätsstandards
hinsichtlich der Reisegeschwindigkeit, der Wegebreiten, der Belagsqualität und einer
umwegefreien Führung entsprechend hergestellt werden. Damit kann ein att raktives Angebot
geschaffen werden, das Menschen tatsächlich zum Umstieg vom Auto auf das Fahrrad motiviert.
Ihr Nutzerpotential entfalten Radschnell verbindungen insbesondere auf längeren Distanzen
zwischen 4 km und 20 km, daher ist diese Infrastruktur hervorragend zur Verlagerung von
Berufspendlern bzw. von Alltagsverkehr auf das Fahrrad geeignet. Auch vor dem Hintergrund der
zunehmenden Zahl an Pedelecnutzenden sind Radschnellverbindungstrassen von hoher
Bedeutung. Ein Verkehrsversuch in der Rothenburger Straße, der im Zeitraum Juli bis Oktober
2020 durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass bei der Realisierung der ersten Trassenabschnitte
deren Verkehrswirksamkeit gegebenenfalls durch (temporäre) Begleitmaßnahmen hergestellt
werden muss.
Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg hat in Kooperation mit den Nachbarstäd ten und -landkreisen sowie mit
Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums und der AGFK Bayern im Jahr 2015 eine
Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen (RSV) in Auftrag gegeben , deren Ergebnisse im
September 2017 in einem Bericht veröffentlicht wurden.
Für sieben Trassen, von denen sich fünf auf Nürnberger Stadtgebiet befinden, ist im Rahmen der
Studie ein besonders hohes Nutzerpotential ermittelt worden. Es handelt sich dabei um folgende
Trassen:
Nürnberg – Lauf
Nürnberg – Oberasbach/Zirndorf/Stein
Nürnberg – Erlangen
Nürnberg – Fürth
Nürnberg – Schwabach
Erlangen – Herzogenaurach
Fürth – Erlangen
Im Verkehrsausschuss am 28.09.2017 wurde die Verwaltung daher beauftragt, die in der
Machbarkeitsstudie erarbeiteten Maßnahmen zur Umset zung eines Radschnellverbindungs-
netzes im Großraum Nürnberg zügig voranzubringen.
Folgende Schritte zur Umsetzung wurden seitdem unternommen:
Eine Ingenieurstelle in Vollzeit zur Planung von RSV wurde geschaffen (seit Januar 2019
im Verkehrsplanungsamt beschäftigt).
Vereinbarungen zur Planung und Umsetzung für die Trassen Nürnberg - Erlangen und
Nürnberg - Zirndorf/Oberasbach/Stein wurden mit dem Staatlichen Bauamt
unterzeichnet.
Planungen für erste Teilabschnitte u.a. der beiden o.g. RSV-Trassen sind fertiggestellt
und beschlossen (Rothenburger Straße zwischen Bertha-von-Suttner-Straße und
Wredestraße, Fahrradstraßen Friedrichstraße – Schweppermannstraße – Pilotystraße –
Innerer Kleinreuther Weg, Fahrradstraße Muggenhofer Straße als möglicher
Teilabschnitt der Trasse Nürnberg - Fürth).
Regelmäßige Sitzungen des Lenkungsgremiums RSV finden im Halbjahresturnus statt.
Die Stadt Nürnberg verhandelt derzeit mit dem Bund und dem Freistaat, um
Fördergelder für die Umsetzung der ersten Teilabschnitte der RSV zu erhalten.
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Beschreibung
Radvorrangrouten haben eine herausragende Bedeutung für den Radverkehr im Radwegenetz .
Sie sind das Rückgrat der städtischen Radinfrastruktur. Die in der Machbarkeitsstudie definierten
Radschnellverbindungen sind Teil der Vorrangrouten mit einer nochmals herausgehobenen
Bedeutung. Vorrangrouten befinden sich dort, wo heute schon besonders viele Radfahrende
fahren oder wo durch die qualitative Verbesserung ein Anstieg an Radfahrenden zu erwarten ist.
In der Ab wägung der Verkehrsplanung ermöglichen sie einen besonderen Vorrang für den
Radverkehr, insbesondere gegenüber dem Kfz-Verkehr, aber nicht zu Lasten der Verkehrsmittel
des Umweltverbundes. Bei der Umsetzung des Radwegeplanungs- und Bauprogramms haben
sie Priorität.
Ausgangssituation
In Abstimmung mit den Mitgliedern des Runden Tisches Radverkehr wurde ein
Radvorrangroutennetz mit 19 Vorrangrouten mit einer Länge von rd. 135 km für Nürnberg
entwickelt und dem Verkehrsaus schuss am 24.09.2020 zum Beschluss vorgelegt. Die Auswahl
der einzelnen Vorrangrouten basiert auf einer gemeinsam erarbeiteten Definition, in der Kriterien
hinsichtlich Netzbedeutung und Qualitätsanspruch festgelegt wurden. Für die Bestandserfassung
und die Definition eines Arbeitsprogrammes zur Umsetzung des Radvorrangroutennetzes wurde
ein externes Ingenieurbüro beauftragt, das Mitte des Jahres 2022 Er gebnisse vorgelegt hat. Mit
dem Mobilitätsbeschluss für Nürnberg wurde im Januar 2021 beschlossen, dass jährlich ca. 15
km des Radvorrangrou tennetzes hergestellt werden. Außerdem soll auf Basis des FGSV -
Standards eine durchgängige, verständliche und gut sichtbare Wegweisung auf allen
Radvorrangrouten erstellt werden.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Anpassung der Jahresbauprogramme an die prioritäre Umsetzung von Maßnahmen und
Lückenschlüssen entlang der definierten Radvorrangrouten
Erste Routen sind baulich durchgängig hergestellt
Zielhorizont 2026:
Die verkehrswirksamen Abschnitte des Radvorrangroutennetzes sind umgesetzt
Zielhorizont 2030:
Das definierte Radvorrangroutennetz ist umgesetzt
Herausforderungen
Das Ziel, möglichst durchgängig befahrbare Routen für den Radverkehr zu schaffen, setzt voraus,
dass bestehende Lücken im Radwegenetz zu schließen sind, wobei eine Neuaufteilung des
öffentlichen Raumes zulasten des Autoverkehrs unumgänglich sein wird.
Ebenso unausweichlich wird die Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen insbesondere bei
der Ertüchtigung oder Verbreiterung von Radwegen in Grünanlagen oder Schutzgebieten sein.
Hier müssen gemeinsame Lösungen gefunden werden.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Planung und Umsetzung außerorts: Staatliches Bauamt
Planung und Umsetzung der Anschlüsse: An das Stadtgebiet angrenzende
Nachbarstädte und -gemeinden
Kosten
Können derzeit nicht benannt werden, da diese abhängig von den jeweiligen Planungen sind.
Für die Finanzierung der Beauftragung eines Planungsbüros müssen investive Mittel in den
Haushalt eingestellt werden.
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Radvorrangrouten
Beschreibung
Radvorrangrouten haben eine herausragende Bedeutung für den Radverkehr im Radwegenetz .
Sie sind das Rückgrat der städtischen Radinfrastruktur. Die in der Machbarkeitsstudie definierten
Radschnellverbindungen sind Teil der Vorrangrouten mit einer nochmals h erausgehobenen
Bedeutung. Vorrangrouten befinden sich dort, wo heute schon besonders viele Radfahrende
fahren oder wo durch die qualitative Verbesserung ein Anstieg an Radfahrenden zu erwarten ist.
In der Abwägung der Verkehrsplanung ermöglichen sie einen besonderen Vorrang für den
Radverkehr, insbesondere gegenüber dem Kfz-Verkehr, aber nicht zu Lasten der Verkehrsmittel
des Umweltverbundes. Bei der Umsetzung des Radwegeplanungs- und Bauprogramms haben
sie Priorität.
Ausgangssituation
In Abstimmung mit den Mitgliedern des Runden Tisches Radverkehr wurde ein
Radvorrangroutennetz mit 19 Vorrangrouten mit einer Länge von rd. 135 km für Nürnberg
entwickelt und dem Verkehrsau sschuss am 24.09.2020 zum Beschluss vorgelegt. Die Auswahl
der einzelnen Vorrangrouten basiert auf einer gemeinsam erarbeiteten Definition, in der Kriterien
hinsichtlich Netzbedeutung und Qualitätsanspruch festgelegt wurden. Für die Bestandserfassung
und die Ermittlung des Ausbaubedarfs zur Umsetzung des Radvorrangroutennetzes wurden die
Ingenieurbüros Planersocietät und VIA beauftragt, d ie Mitte des Jahres 2022 Ergebnisse
vorgelegt haben. Mit dem „Masterplan nachhaltige Mobilität – Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“
wurde im Januar 2021 beschlossen, dass jährlich ca. 15 km des Radvorrangroutennetzes
hergestellt werden. Außerdem soll auf Basis des FGSV -Standards eine durchgängige,
verständliche und gut sichtbare Wegweisung auf allen Radvorrangrouten erstellt werden.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Anpassung der Jahresbauprogramme an die prioritäre Umsetzung von Maßnahmen und
Lückenschlüssen entlang der definierten Radvorrangrouten
Erste Routen sind baulich durchgängig hergestellt
Zielhorizont 2026:
Die verkehrswirksamen Abschnitte des Radvorrangroutennetzes sind umgesetzt
Zielhorizont 2030:
Das definierte Radvorrangroutennetz ist umgesetzt
Herausforderungen
Das Ziel, möglichst durchgängig befahrbare Routen für den Radverkehr zu schaffen, setzt voraus,
dass bestehende Lücken im Radwegenetz zu schließen sind, wobei eine Neu aufteilung des
öffentlichen Raumes zulasten des Autoverkehrs unumgänglich sein wird.
Ebenso unausweichlich wird die Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen insbesondere bei
der Ertüchtigung oder Verbreiterung von Radwegen in Grünanlagen oder Schutzgebie ten sein.
Hier müssen gemeinsame Lösungen gefunden werden.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
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Planung und Umsetzung außerorts: Staatliches Bauamt
Planung und Umsetzung der Anschlüsse: an das Stadtgebiet angrenzende Nachbar-
städte und -gemeinden
Kosten
Können derzeit nicht benannt werden, da diese abhängig von den jeweiligen Planungen sind.
Für die Finanzierung der Beauftragung von Planungsbüros für Teilleistungen (z.B. Umwelt -
gutachten) müssen investive Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
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Radwegeplanungs- und Bauprogramm mit Schwerpunkt
Lückenschlüsse im Radwegenetz
Beschreibung
Ein zusammenhängendes, komfortables und sicheres Radwegenetz ist entscheidend für den
Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf das Fahrrad. Das dies möglichst viele
Menschen tun, ist seit langem erklärtes Ziel der Stadt Nürnberg. Ein wichtiger Baustein der
Radverkehrsförderung ist daher das Radwege planungs- und Bauprogramm, mit dem
Maßnahmen zur Schließung von Lücken im Radwegenetz zur Umsetzung gebracht werden. In
diesem werden die im Runden Tisch Radverkehr (RTR) gemeinsam priorisierten Lückenschlüsse
aus dem Radwegenetzplan, die Radstreifen, die im Zuge der Roteinfärbung verbreitert werden
und die Maßnahmen zur Umsetzung des Radvorrangroutennetzes und der Radschnell -
verbindungen zusammengefasst.
Die Basis für alle Planungen und Maßnahmen zur Vervollständigung eines durchgängigen
Radwegnetzes stellt der Radwegenetzplan dar. Dieser wurde am 29.11.2007 vom Stadtrat
beschlossen. In ihm sind zum einen die Straßen dargestellt, in denen gemäß der Gesetzeslage
und der einschlägigen Richtlinien aufgrund der Verkehrsbelastung oder des Verkehrsablaufs die
Anlage von Radwegen notwendig sind. Zum anderen wird aufgezeigt, wo Radwege im Hinblick
auf eine integrierte Stadt - und Verkehrsplanung mit dem Ziel eines stadtverträglichen Verkehrs
und einer „Stadt der kurzen Wege“ zusätzlich erforderlich sind.
Ausgangssituation
Seit dem Beschluss des Radwegenetzplans am 29.11.2007 wird dieser fortlaufend gemäß den
jährlichen Radwegebauprogrammen umgesetzt.
Bis zu den 70er Jahren bestand das Radwegenetz in Nürnberg aus etwa 50 km Fahrradwegen.
Dieses wurde bis zum Jahr 1980 auf etwa 130 km verlängert. Zum Auftakt der Kampagne
„Nürnberg steigt auf“ im Jahr 2009 gab es ca. 287 km Radwege und rund 50 km öffentliche Feld-
und Waldwege sowie 17 km Betriebswege entlang de s Main -Donau-Kanals. Seitdem wurden
weitere 11 km neue Radwege und Radstreifen geschaffen, in 10 Straßenzügen Fahrrad straßen
hergestellt, weiterhin kontinuierlich Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet und einige
wassergebundene Wege mit einem fahrradfreundlichen Belag ausgestattet.
Zur Erhöhung der Transparenz wurde 2019 im Runden Tisch Radverkehr vereinbart, die
jährlichen Radwegeplanungs- und Bauprogramme künftig auf der Basis einer umfang reicheren
Maßnahmenliste zu erstellen und zu priorisieren. Diese „Prioritätenliste““ wurde gemeinsam mit
den Institutionen und Verbänden erstellt und umfasst rund 80 wichtige Lückenschlüsse im
Radwegenetz, die in den kommenen Jahren nach und nach realisiert werden sollen.
Mit der stufenweisen Erhöhung des Radwegeetats auf 10 Mio. Euro jährlich ab 2023 und den
zugesagten zusätzlichen personellen Kapazitäten im Verkehrsplanungsamt und beim
Servicebetrieb Öffentlicher Raum wird in den kommenden Jahren ein un fangreiches Paket zur
Verbesserung der Radinfrastruktur mit wichtigen Lückenschlüssen im Radwegenetz geplant und
umgesetzt werden können.
Mit dem Mobilitätbeschluss für Nürnberg hat der Stadtrat am 27.01.2021 beschlossen, dass ein
engmaschiges, lückenloses, möglichst umwegefreies und sicheres Radwegenetz auf Basis des
Radwegenezplanes in den wesentlichen Abschnitten verkehrswirksam bis 203 0 geschaffen
werden soll. Dabei soll das Radwegenetz so ausgestaltet werden, dass der tatsächlich realisierte
Teil für 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in einer Entfernung von unter 350 m vom Wohnort
netzwirksam erreicht werden kann. Zu beachten ist, dass auch Tempo 30-Zonen Teil der sicheren
Radinfrastruktur sind.
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Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Umsetzung der im Jahresbauprogramm 2020 ff. dargestellten Maßnahmen (siehe AfV-
Bericht vom 24.09.2020)
Regelmäßige Aktualisierung der Prioritätenliste (jährlicher Turnus) in Abstimmung mit
dem Runden Tisch Radverkehr
Fortlaufende Aktualisierung des Radwegeplanungsprogramms
Anpassung der Jahresbauprogramme an die prioritäre Umsetzung von Maßnahmen und
Lückenschlüssen entlang der definierten Radvorrangrouten
Zielhorizont 2026:
Umsetzung der Jahresbauprogramme 2023 ff.
Fortlaufende Aktualisierung des Radwegeplanungsprogramms
Lückenschlüsse im Radwegenetz entlang von drei Radvorrangrouten sind umgesetzt
Zielhorizont 2030:
Umsetzung der Jahresbauprogramme 2026 ff.
Fortlaufende Aktualisierung des Radwegeplanungsprogramms
Herausforderungen
Insbesondere bei wichtigen Lückenschlüssen entlang von Hauptverkehrsstraßen muss die
Diskussion über eine gerechte Aufteilung des öffentlichen Raumes geführt werden. Der
Radverkehr hat vor allem in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen und wird
zunehmend als echte Al ternative zum Auto im Alltagsverkehr genutzt. Ohne eine Reduzierung
von Kfz-Fahrspuren, die Umwidmung von öffentlichen Parkplätzen oder d ie Asphaltierung vo n
bisher wassergebundenen Wegen wird die Herstellung eines komfortablen und zusammen -
hängenden Radwegenetzes zukünftig nicht möglich sein.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Staatliches Bauamt
Kosten
Radwegeetat
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Roteinfärbungen von Radstreifen im Bestand und mit
Verbreiterung
Beschreibung
Mit der durchgängigen Roteinfärbung von Radstreifen wird dem Radverkehr in Nürnberg
buchstäblich der „rote Teppich“ ausgerollt. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der
Warnehmung der Radinfrastruktur und erhöht damit die Aufmerksamkeit sowie die
Rücksichtnahme gegenüber Radfahrenden, was zu einer größeren Sicherheit im Verkehr und zu
einem besseren Verkehrsklima führt. Im Zuge der nachträglichen Rotmarkierung können auch
einige Radstreifen im Stadtgebiet verbreitert werden, deren Breitenmaß inzwisch en veraltet ist
und nicht mehr den aktuellen Vorgaben der Empfehlungen und Richtlinien entspricht. Dies ist
insbesondere dort ohne Umbau und Einbußen in der Leistungsfähigkeit möglich, wo heute
überbreite Fahrbahnquerschnitte für den Kfz-Verkehr zum Einsatz kommen. So können zumindest
regelgerechte Breiten der Radstreifen hergestellt werden oder, wo möglich auch breitere Maße
zur Anwendung kommen.
Ausgangssituation
Im Verkehrsausschuss am 06.10.2016 wurde beschlossen, dass sämtliche Radwege bei
Neubaumaßnahmen künftig rot einzufärben sind. Gleichzeitig wurde beschlossen, Radstreifen im
Bestand auf der Fahrbahn sukzessive nachträglich rot einzufärben. Seit Frühjahr 20 19 werden
bestehende Radwege in Nürnberg sukzessive rot eingefärbt. Beispiele dafür sind die Ansbacher
Straße, der Thumenberger Weg oder die Katzwanger Straße. Ein weiterer Beschluss des
Stadtrates vom 19.09.2019 beinhaltet die Verbreiterung und Roteinfärb ung von bestehenden
Radstreifen an insgesamt fünf Straßenzügen im Stadtgebiet. Eine erste Maßnahme dieser Art
konnte in der Gibitzenhofstraße noch in 2019 umgesetzt werden. Der Radstreifen in der
Pillenreuther Straße wurde in 2021 verbreitert. Weitere Maßn ahmen befinden sich derzeit in
Vorbereitung.
Im Mobilitätsbeschluss für Nürnberg wurde festgehalten, dass „zu Kfz -Parkflächen ein rot
markierter, erkennbarer Sicherheitstrennstreifen (0,5 m) eingerichtet werden soll“. Soweit möglich,
sollen bei der Neuplan ung von Radstreifen entlang von Hauptverkehrsstraßen parallele Kfz -
Stellplätze abgebaut werden, auf Sicherheitstrennstreifen kann dann verzichtet werden. Bei der
nachträglichen Rotmarkierung von Bestandsradstreifen oder der Verbreiterung von Radstreifen
sollte zukünftig ein Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz geprüft werden. Gemäß
Mobilitätsbeschluss ist dieser Teil des rotmarkierten Radstreifens.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Kontinuierliche Fortführung der nachträglichen Roteinfärbung von Radstreifen im
Bestand
Umsetzung der am 19.09.2020 beschlossenen Straßenzüge mit Verbreiterung der
Radstreifen (Pillenreuther Straße, Julius-Loßmann-Straße, Trierer Straße, ohne
Verbreiterung wegen Lichtraumprofil Straßenbahn in der Allersberger Straße)
Zielhorizont 2026:
Kontinuierliche Fortführung der nachträglichen Roteinfärbung von Radstreifen im
Bestand
Beschluss und Planung bzw. Umsetzung weiterer Straßenzüge mit Verbreiterung von
Radstreifen
Zielhorizont 2030:
Alle richtlinienkonformen Radstreifen im Bestandsnetz sind rot eingefärbt
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Alle im Zuge der nachträglichen Roteinfärbung möglichen Verbreiterungen von
Radstreifen sind umgesetzt
Herausforderungen
Die notwendige Fläche für die Einbeziehung sog. „Sicherheitstrennstreifen“ zur
Verhinderung von Unfällen, die durch parkende Kfz verursacht werden, ist nicht immer
verfügbar.
Das Maß der verbleibenden Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr darf 4 m nicht
überschreiten, um gefährliche Überholmanöver bzw. zweistreifiges Fahren mit illegalem
Überfahren des Radstreifens möglichst zu unterbinden.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Kosten
Roteinfärbung im Bestand: Gesamtkosten 2.600.000 Euro/Folgekosten 150.000 Euro pro
Jahr (Beschluss vom 06.10.2016)
Roteinfärbung mit Verbreiterung: Gesamtkosten 650.000 Euro/Folgekosten 10.000 Euro
pro Jahr (Beschluss vom 19.09.2019)
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Übergeordnete Freiraumverbindungen
Beschreibung
Die übergeordneten Freiraumverbindungen sind sowohl Darstellung der Verkehrsplanung als
auch ein Element des integrierten Landschaftsplanes. Sie sind innerstädtische Wegeverbindun -
gen abseits der Hauptverkehrsstraßen, eine Kombination aus wichtigen Gehwegen, Radwegen,
verkehrsberuhigten Bereichen sowie Grünflächen und landschaftlichen Leitlinien. Übergeordnete
Freiraumverbindungen sind Baustein einer integrierten Stadt - und Verkehrsplanung mit der
Zielsetzung eines stadtverträglichen und an den menschl ichen Bedürfnissen orientierten
Verkehrs. Damit ist es den nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden möglich, sich innerhalb des
Stadtgebietes zu Fuß oder mit dem Fahrrad - auch über größere Distanzen hinweg – sicher und
weitgehend abgasfrei zu bewegen. Di e Umsetzung dieses Wegenetzes ist als Langzeitaufgabe
zu sehen; es ist in Teilabschnitten identisch mit bereits existierenden Wegesystemen, z.B. mit
dem Radwegenetz.
Ausgangssituation
Das Konzept der übergeordneten Freiraumverbindungen wurde zuletzt im beschlossen
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg 2006 bestätigt. Bei der
Umsetzung von Bebauungsplänen und Gebietsentwicklungen finden diese Freiraumver -
bindungen Berücksichtigung. Damit wurden bzw. werden immer wieder einzelne Abschnitte dieser
Freiraumverbindungen umgesetzt (z.B. Verlängerung der Rollnerstraße nach Norden,
Verlängerung des Karl-May-Wegs, Martin-Bächer-Weg).
Die AG Masterplan Freiraum arbeitet seit 2018 mit einem starken Fokus auf die Umsetzung sog.
„Grüner Wege“ mit dem Ziel, einzelne übergeordnete Freiraumverbindungen in der gesamten
Länge zu realisieren. Als erster Grünzug wurde die Konzeption der Verbindung vom Plärrer über
den Schweinauer Buck zum Faberwald erarbeitet. Die Planungen für eine weite re Freiraum -
verbindung vom ehemaligen Nordbahnhofgelände (Grolandstraße) zur Rollnerstraße bis zur
Verbindung westlich entlang des Marienbergparks befinden sich in Vorbereitung.
Weitere Freiraumverbindungen werden im Zuge der geplanten Gebietsentwicklunge n in
Wetzendorf, im Bruneckerareal oder im Tiefen Feld realisiert.
Ein Teil der Freiraumverbindung entlang der Ringbahnlinie in Erlenstegen könnte ebenfalls in den
kommenden Jahren als Alternativroute zur Kieslingstraße befestigt werden.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Fertigstellung des Konzeptes für den „Grünen Weg zum Faberwald“
Vorbereitung zur Umsetzung des „Grünen Weges zum Faberwald“
Beginn Konzeption des „Grünen Weges über den ehem. Nordbahnhof zur Rollnerstraße“
Zielhorizont 2026:
Umsetzung der Maßnahmen des „Grünen Weges zum Faberwald“
Fertigstellung des Konzeptes für den „Grünen Weg über den ehem. Nordbahnhof zur
Rollnerstraße“
Zielhorizont 2030:
Umsetzung der Maßnahmen des „Grünen Weges über den ehem. Nordbahnhof zur
Rollnerstraße“
Entwicklung Bruneckerareal
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Entwicklung Tiefes Feld
Herausforderungen
Flächenverfügbarkeit
Nutzerkonflikte zwischen Fußverkehr und Radverkehr
Konflikte mit Naturschutzbelangen bei der Herstellung von attraktiver Radinfrastruktur
bezüglich Wegebreiten und fahrradfreundlicher Wegebeschaffenheit (Asphalt)
Beteiligte
Planung: Umweltreferat, Stadtplanungsamt, Verkehrsplanungsamt
Umsetzung: Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Kosten
Können derzeit noch nicht benannt werden
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Wegweisung / Beschilderte Radrouten
Beschreibung
Wesentlicher Bestandteil eines leistungsfähigen Radverkehrs netzes ist eine leicht verständliche
Wegweisung. In Nürnberg sollen die Radfahrenden auf attraktiven und sicheren Routen durch das
Stadtgebiet geleitet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Zugänglichkeit des Verkehrsmittels
Fahrrad zu erhöhen. Ausgeschildert sind wichtige Ausbildungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
sowie Radwege zu Nachbargemeinden. Die beschilderten Routen verlaufen größtenteils abseits
von Hauptverkehrsstraßen, in Tempo 30 -Zonen bzw. in Fahrradstraßen, in verkehrsberuhigten
Bereichen oder durch Grünanlagen. Radrouten, bei denen sich eine Führung entlang von
Hauptverkehrsstraßen nicht vermeiden lässt, werden auf baulich getrennten Radwegen geführt.
Ausgangssituation
Derzeit sind 14 stadtteilübergreifende Routen mit einer Gesamtlänge von über 190 km beschildert.
Sie bieten sowohl Alltags- als auch Freizeitradlerinnen und -radlern die Möglichkeit, sicher und
rasch mit dem Fahrrad durch die Stadt zu fahren.:
Hauptbahnhof – Almoshof – Reutles – Erlangen
Hauptbahnhof – Ziegelstein – Buchenbühl – Kalchreuth
Hauptbahnhof – Pegnitztal-Ost – Laufamholz – Lauf
Hauptbahnhof – Altenfurt – Fischbach – Brunn
Hauptbahnhof – Wöhrder Wiese – Langwasser – Kornburg
Hauptbahnhof – Gartenstadt – Weiherhaus – Katzwang
Hauptbahnhof – Schweinau – Eibach – Schwabach
Hauptbahnhof – Sündersbühl – Gebersdorf – Hainberg
Hauptbahnhof – Dutzendteich – Langwasser Süd - Altenfurt
Rathenauplatz – Schoppershof – Erlenstegen
Schweinau – St. Peter – Mögeldorf – Laufamholz
Altstadt –Tullnau – Weichselgarten – Zerzabelshof
Schniegling – Höfles – Großgründlach – Tennenlohe
Schniegling – Thon – Marienbergpark – Erlenstegen
Die Verbindungen sind Bestand teil eines rund 285 km umfassenden Radroutenkonzeptes,
welches kontinuierlich ausgebaut und aktualisiert wird. Von einem Teil dieser Routen lassen sich
überregionale Fernradwege erreichen Die Wegweisung auf diesen Routen entspricht der
bundesweit einheitlichen und nutzergerechten Systematik der Fahrradweg weisung, die auf den
Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswege (FGSV) basiert.
Im Rahmen der Umsetzung der Radvorrangrouten wird die bestehende Wegweisung um weitere
Elemente (Markierung, Nummerierung mittels farbiger Zusatzschilder etc.) ergänzt und auf eine
möglichst durchgängig komfortable Führung geachtet.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Konzeptionelle Überarbeitung und Ergänzung der Wegweisung entlang der
Radvorrangrouten im Rahmen der Beauftragung eines Ingenieurbüros zur
Bestandsanalyse der Radvorrangrouten
Fortlaufende Aktualisierung und Pflege der vorhandenen Routen
Umsetzung weiterer beschilderter Radrouten auf Basis des 2006 beschlossenen
Radroutennetzplanes
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Zielhorizont 2026:
Fortlaufende Aktualisierung und Pflege der vorhandenen Routen
Umsetzung der ergänzenden Wegweisung entlang der Radvorrangrouten
Umsetzung weiterer beschilderter Radrouten auf Basis des 2006 beschlossenen
Radroutennetzplanes
Zielhorizont 2030:
Fortlaufende Aktualisierung und Pflege der vorhandenen Routen
Fertigstellung der ergänzenden Wegweisung entlang der Radvorrangrouten.
Umsetzung weiterer beschilderter Radrouten – alle Verbindungen des
Radroutenkonzeptes 2006 sind beschildert
Herausforderungen
Für die Untersuchung und Planung der Beschilderung müssen ausreichende personelle
Kapazitäten in der Verwaltung oder durch externe Planungsbüros eingesetzt werden.
Die neuen Routen müssen in die Logik des bestehenden Systems eingebettet werden.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Kosten
Radwegeetat
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Handlungsfeld Kommunikation
Aktionen für mehr Radverkehr
Beschreibung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann mit kleinen und großen Aktionen und Kampagnen die
Wahrnehmung des Radverkehrs in der Öffentlichkeit gesteigert werden und in besonderer Weise
für das Thema nachhaltige Mobilität und Verkehrswende sensibilisiert werden. Gut organisierte
Aktionen binden die Bevölkerung aktiv mit ein und zeigen, dass Radfahren in Nürnberg Spaß
macht, einen sinnvollen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leistet und die Stadt es wirklich
ernst meint mit der Radverkehrsförderung in Nürnberg.
Für die Umsetzung solcher Aktionen bedarf es aber meist eines hohen finanziellen und
personellen Einsatzes, sodass hier eine sorgfältige Auswahl getroffen werden muss. Eine Reihe
von Aktionen haben sich in der Vergangenheit bereits bewährt und sind in Nürnberg etabliert. Zu
Ihnen zählt allen voran die STADTRADELN -Kampagne des Klima -Bündnisses und der
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK Bayern), deren Wurzeln in der Stadt
Nürnberg liegen, die Teilna hme an Veranstaltungen wie dem Tag der offenen Tür der Stadt
Nürnberg oder der europaweiten Mobilitätswoche. Diese Aktionen sollen auch in Zukunft weiter
erfolgreich durchgeführt werden.
Arbeitgeber größerer Firmen und der Einzelhandel in Nürnberg sollen n och mehr in die
Kommunikation und Aktionen zu Radverkehrsthemen in der Stadt mit einbezogen werden.
Denkbar wäre z.B. ein „Wettbewerb fahrradfreundlichster Arbeitgeber“. Oder auch ein
Maßnahmenpaket, das niederschwellige Möglichkeiten für Arbeitgeber zur F örderung des
Radfahrens für Ihre Mitarbeitenden aufzeigt und bewirbt, könnte entwickelt werden . In
Zusammenarbeit mit Bürgervereinen könnten Stadtteilfeste mit Radverkehrsbezug durchgeführt
werden. Weitere Aktionen zum Thema Sicherheit und R ücksichtnahme sollen im Rahmen der
Kampagne „Bitte, gerne!“ umgesetzt werden (siehe hierzu Steckbrief „Radverkehr und
Rücksichtnahme“).
Ausgangssituation
Folgende Auswahl an Aktionen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, kann
genannt werden:
STADTRADELN seit 2008, begleitende Eröffnungs-/Abschlussveranstaltungen mit
Radcheck
Informationsstand und Aktionen zum Tag der offenen Tür und im Rahmen der
Mobilitätswoche
Aktionstag „Nürnberg macht Platz“
Teilnahme an den Stadtverführungen
Ausstellungen im offenen Büro Lorenzer Straße
Aktionen der AGFK („Nachts sind alle Katzen grau“)
Aktionen der Verbände (ADFC, Radentscheid…)
Neubürgertouren ADFC
Onlinebeteiligungen Radständer für die Stadtteile
Mobile Bürgerversammlungen
…
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Jährliche Teilnahme an der STADTRADELN-Kampagne mit Ausbau des Schulradelns
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Teilnahme an Aktionstagen (Tag der offenen Tür, Stadtverführungen, Mobilitätswoche
etc.)
Zusammenarbeit mit der NOA Fahrradwerkstatt zur Durchführung von kostenlosen
Radchecks (siehe auch Steckbrief „Service für Radfahrende“)
Finanzielle Unterstützung der Neubürgertouren des ADFC
Mobile Bürgerversammlungen
Weitere Aktionen
Zielhorizont 2026:
Jährliche Teilnahme an der STADTRADELN-Kampagne, das Schulradeln hat sich
etabliert
Verstärkte Zusammenarbeit mit Unternehmen zur Förderung des Radverkehrs in der
Belegschaft (Fahrradfreundliche Arbeitgeber)
Teilnahme an Aktionstagen (Tag der offenen Tür, Stadtverführungen, Mobilitätswoche
etc.)
Finanzielle Unterstützung der Neubürgertouren des ADFC
Aktionen mit Schulen zur Verkehrssicherheit (Radcheck)
Mobile Bürgerversammlungen
Onlinebeteiligung
Weitere Aktionen
Zielhorizont 2030:
Jährliche Teilnahme an der STADTRADELN-Kampagne, das Schulradeln hat sich
etabliert
Teilnahme an Aktionstagen (Tag der offenen Tür, Stadtverführungen, Mobilitätswoche
etc.)
Finanzielle Unterstützung der Neubürgertouren des ADFC
Mobilie Bürgerversammlungen
Onlinebeteiligung
Weitere Aktionen
Herausforderungen
Für die Umsetzung öffentlichkeitswirksame r Aktionen werden entsprechende finanzielle und
personelle Kapazitäten benötigt, die derzeit nicht ausreichend zur Verfügung stehen und noch
geschaffen werden müssen.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Bürgermeisteramt
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Presse
Radverkehrsverbände
Polizei
Schulreferat
Kosten
Kann derzeit nicht benannt werden.
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Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung
Fahrradförderung bemisst sich nicht nur in „Kilometer Radweg“ , sondern besonders in der
Veränderung des Modal Split. Dabei sind Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation tragende
Säulen zur Förderung eines fahrradfreundlichen Klimas in der Stadt und müssen kontinuierlich
in den Prozess der Umgestaltung des Verkehrssekt ors hin zu einer nachhaltigen Mobilität für
Nürnberg einbezogen werden. Das Radfahren in Nürnberg soll dabei identitätsstiftend in das
Bewusstsein der Bewohnerinnen und Bewohner von Nürnberg gebracht werden. Der
Schwerpunkt der Kommunikation soll die indviduellen Vorteile des Radfahrens (schnell, günstig
und gesund) darstellen.
Neben der Fortführung der Kampagne „Nürnberg steigt auf“, die vor allem mit Flyern und
Plakaten für das Radfahren in Nürnberg wirbt, werden verstärkt Aktionen und Maßnahmen zur
Radverkehrsförderung integriert. Die bewä hrte klassische Pressearbeit wird dabei durch die
Kommunikation über geeignete neue Medien (Social Media / Storytelling) ergänzt. Um die
Zugänglichkeit zu Informationen im Internet, die den Radverkehr in Nürnberg betre ffen, für die
Öffentlichkeit zu verbessern, soll eine Zusammenführung aller Themen auf einer gemeinsamen
Onlineplattform (z.B. www.nuernberg -steigt-auf.de) zügig angegangen werden. Dabei könnte
auch die Vernetzung mit Partnern aus dem Bereich Mobilität (VAG, VGN etc.) die Multimodalität
weiter fördern. Die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung im Onlineformat sollen weiterhin genutzt
werden, insbesondere bei dem Projekt „Radständer für die Stadtteile“, das jährlich in einem
neuen Stadtteil umgesetzt wird. Aber auch eine Erweiterung auf andere Projekte ist vorstellbar.
Insbesondere Kinder und junge Menschen können durch eine geeignete Ansprache frühzeitig
und ganz selbstverständilich an das Thema Radfahren herangeführt werden. Eine Neuauflage
des Projektes „M obil in der Kita“, das bereits 2013/2014 als Modellprojekt sehr erfolgreich
umgesetzt wurde, könnte hier ein wertvoller Ansatz sein.
Im Mobilitätsbeschluss des Stadtrates vom 27.01.2021 wurde festgelegt, dass über die Erfolge
und Fortschritte der beschlo ssenen verkehrlichen Maßnahmen (Radverkehr, Fußverkehr und
ÖPNV, notwendiger Kfz -Verkehr) im Rahmen eines jährlichen Reporting s die Fortschritte und
Sachstände aufgezeigt werden. Der jährliche Bericht wird sowohl im RTR a ls auch im AfV
vorgestellt. Ein erfolgreiches Reporting ist eng verknüpft mit dem Thema Öffentlichkeitsarbeit
und Kommunikation und muss mit den entspechenden personellen und finanziellen Kapazitäten
ausgestattet werden. Die Stelle bei Vpl ist ausgeschrieben und wird ab Herbst 2022 besetzt.
Ausgangssituation
Mit folgenden Punkten kann die Öffentlichkeitsarbeit des Verkehrsplanungsamtes exemplarisch
dargestellt werden:
Mit der Kampagne „Nürnberg steigt auf“ wurde der Auftakt der Radverkehrsstrategie
2009 mit Plakaten, Postkarten und Flyern begleitet.
Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing veröffentlicht regelmäßig aktuelle
Informationen zu Maßnahmen der Radverkehrsförderung über das Presseportal der
Stadt Nürnberg.
Auch auf der Facebookseite „Nürnberg nachhaltig“ wird regelmäßig zu
Radverkehrsthemen berichtet.
Die Fahrradthemen finden sich derzeit zersplittert auf vielen unterschiedlichen Kanälen
der Stadt, wie z.B. Ref. VI, Ref. III (Lastenräder), Congress- und Tourismuszentrale
(CTZ), SÖR, Vpl, Website „Nürnberg steigt auf“
Immer wieder gab es in der Vergangenheit Filmbeiträge zu unterschiedlichen Rad-
themen, die in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern entstanden sind (z.B.
der Film „Aufsteigen, bitte!“ der Medienwerkstatt Franken)
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- 36 -
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, wie beispielsweise die Fahrradstraßen oder das
Radständerprojekt in den Stadtteilen, werden regelmäßig mit Informationsflyern und
Öffentlichkeitsveranstaltungen begleitet.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Reporting zum Mobilitätsbeschluss: jährliche Berichtserstattung im AfV in Abstimmung
mit dem Runden Tisch Radverkehr
Veröffentlichung der Ergebnisse der Fortschreibung mit begleitender Öffentlichkeits-
arbeit
Imagekampagne „Nürnberg steigt auf“ (Plakataktionen etc.)
Weiterentwicklung Beteiligungsformate
Onlinebeteiligung „Radständer für St. Johannis“ und Onlinebeteiligung für einen
weiteren Stadtteil
Verstärkte Medienarbeit zur Steigerung der positiven Wahrnehmung des Radfahrens in
der Öffentlichkeit
Weiterentwicklung: „Gemeinsame Plattform für Radverkehr“
Besetzung einer Stelle für Öffentlichkeitsarbeit und Reporting (u.a. für Radverkehr)
…
Zielhorizont 2026:
Reporting zum Mobilitätsbeschluss: jährliche Berichtserstattung im AfV in Abstimmung
mit dem Runden Tisch Radverkehr
Pflege und Weiterentwicklung „Gemeinsame Plattform für Radverkehr“
Imagekampagne „Nürnberg steigt auf“
Verstärkte Medienarbeit zur Steigerung der positiven Wahrnehmung des Radfahrens in
der Öffentlichkeit
Onlinebeteiligung für weitere Projekte
…
Zielhorizont 2030:
Reporting zum Mobilitätsbeschluss: jährliche Berichtserstattung im AfV in Abstimmung
mit dem Runden Tisch Radverkehr
Imagekampagne „Nürnberg steigt auf“
Verstärkte Medienarbeit zur Steigerung der positiven Wahrnehmung des Radfahrens in
der Öffentlichkeit
Onlinebeteiligung für weitere Projekte
…
Herausforderungen
Für eine gute und erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation werden entsprechende
finanzielle und personelle Kapazitäten benötigt, die derzeit nicht ausreichend zur Verfügung
stehen und noch geschaffen werden müssen.
Nicht die Stadt Nürnberg alleine ist veran twortlich für die Wahrnehmung des Radfahrens in
Nürnberg in der Öffentlichkeit. Auch die Kommunikation der Radverkehrsverbände und die
Berichterstattung in den Medien hat maßgeblich Einfluss auf ein fahrradfreundliches Klima in der
Stadt.
Beteiligte
Planungs- und Baureferat
Verkehrsplanungsamt
Umweltreferat
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Presse und sonstige Medien
Radverkehrsverbände
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Kosten
Für nicht-investive Maßnahmen werden ab 2023 70.000 Euro pro Jahr bei Vpl vorgeschlagen.
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Rücksichtsnahmekampagne „Bitte, gerne!“
Beschreibung
Mittels einer Kommunikationskampagne für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr soll die
Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden, indem sie zu einem rücksichts-
volleren Verhalten anregt. Mit verschiedenen Aktionen soll für die Gefahrensituationen sensibili-
siert und ein Bewusstsein hinsichtlich des eigenen Verhaltens im Straßenverkehr geschaff en
werden. Neben der Vermeidung von Unfällen geht es gleichzeitig darum, bei allen Verkehrsteil-
nehmenden mit Hilfe eines Perspektivwechsels für mehr Rücksicht und Respekt gegenüber
anderen zu werben. Im Idealfall soll es gelingen, eigene Verhaltensmuster zu hinterfragen und
gegebenenfalls zu verändern. Die Verkehrsflächen sollen als Raum für alle wahrgenommen
werden, in dem sich alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt und respektvoll begegnen.
Ausgangssituation
Viele Unfälle könnten vermie den werden, wenn die Verkehrsteilnehmenden sich
situationsangepasst, rücksichtsvoll und partnerschaftlich im Straßenverkehr verhalten.
Ein erstes Konzept für Maßnahmen, die zu mehr Rücksichtnahme führen können, liegt mit dem
Entwurf einer Kampagne unter d em Motto „Bitte, gerne!“ bereits vor. Mittels unterschiedlicher
Maßnahmen, wie der Bereitstellung von Informationen, der Aufklärung von Verkehrsteilnehmen-
den oder der Mobilitätsbildung der verschiedenen Zielgruppen, soll die Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Diese Maßnahmen und Aktionen sollen in enger Zu -
sammenarbeit mit unterschiedlichen Kooperationspartnern (z.B. Polizei, Bildungseinrichtungen,
Initiativen, Verbände) erarbeitet und umgesetzt werden.
Ein erster Entwurf d er Kampagne, in dem die Grundzüge und wesentlichen Inhalte einer Ver -
kehrssicherheitskampagne dargestellt sind, wurde dem Stadtrat im AfV am 16.03.2017 präsen-
tiert. Das Konzept für die Kampagne wurde vom Stadtrat begrüßt. Mit dem Mobilitätsbeschluss
für N ürnberg vom Januar 2021 ist die Umsetzung der Rücksichtnahmekampagne als ein
wesentlicher Baustein für mehr Sicherheit im Verkehr beschlossen worden. Den Willen zur
Umsetzung hat der Stadtrat in der Sitzung des AfV im Mai 2021 erneut bekräftigt. Für die
Kampagne wurden nun in 2022 eine Personalstelle geschaffen und Finanzmittel in Höhe von
300.000 Euro über drei Jahre für die Durchführung dieser langfristig angelegten Kampagne
bereitgestellt.
Um für gegenseitige Rück sichtnahme im Straßenverkehr zu werben, hat die Stadt Nürnberg
bereits eine Aktion zur Radverkehrssicher heit gestartet. Seit September 2018 weisen zehn
Busse der VAG auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m beim
Überholen von Radfahrenden hin. Die Aktion wurde auf städ tische Fahrzeuge und Taxis
ausgeweitet.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Ausweitung der Abstandskampagne (z.B. durch Plakataktionen)
Erarbeitung eines zielgruppenorientierten Kampagnenmoduls aus der Rücksichtnahme-
kampagne (z.B. Senioren, Elterntaxis, Geisterfahrende, sehen und gesehen werden…)
Kampagne Parkverstöße auf Geh- und Radwegen in Zusammenarbeit mit der Polizei
Umsetzung Kampagne „Twist and schaut“ der AGFK
Öffentlichkeitsarbeit
Bereitstellung von Give-aways
Zielhorizont 2026:
Öffentlichkeitsarbeit
Umsetzung weiterer Aktionen/Kampagnen gemeinsam mit Projektpartnern
Fortführung der Kampagnen
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Zielhorizont 2030:
Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung weiterer zielgruppenorientierter Kampagnenmodule aus der Rücksicht-
nahmekampagne
Umsetzung weiterer Aktionen/Kampagnen gemeinsam mit Projektpartnern
Herausforderungen
Für die Umsetzung einer Rücksichtnahmekampagne werden entsprechende finanzielle und
personelle Kapazitäten benötigt. Derzeit stehen finanzielle Mittel für drei Jahre zur Verfügung.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Presse
Radverkehrsverbände
Polizei
Seniorenrat
Schulen
Fahrschulen
weitere Projektpartner je nach Modul
Kosten
300.000 Euro über drei Jahre
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Service für Radfahrende
Beschreibung
Ein gutes Serviceangebot spielt neben einer sicheren und komfortablen Infrastruktur ebenfalls
eine bedeutende Rolle in einer breit angelegten Radstrategie zur Steigerung des Radverkehrs -
anteils am Gesamtverkehr. Dieses Serviceangebot informiert u.a. über die vorhandenen Radwege
und -routen oder leitet sowohl analog als auch digital durch die Stadt Nürnberg.
Ebenfalls zum Service gehört ein leicht zu bedienender Mängelmelder und die damit zusammen-
hängende Bearbeitung der Meldungen. Alle Informationen rund um das Th ema Radverkehr in
Nürnberg sollten im Internet möglichst an einem Ort zusammengeführt und für alle Interessierten
leicht zugänglich sein. Aber auch Angebote wie E -Bike-Ladestationen, Reparaturstationen oder
Dauerzählstellen mit Display machen den Radverke hr öffentlich sichtbar und tragen dazu bei,
dass sich Radfahrende in Nürnberg willkommen fühlen.
Der Steckbrief „Service für Radfahrende“ besitzt Überschneidungen mit anderen Steckbriefen, auf
die an geeigneter Stelle verwiesen wird.
Ausgangssituation
Die letzte Ausgabe des Nürnberger Fahrradstadtplans ist aus dem Jahr 2015 und sowohl als
Druckversion als auch als Onlineversion verfügbar. Eine nach fünf Jahren geplante Neuauflage
der Druckversion wurde aufgrund der in den letzten Jahren stark gesunkenen Nachfrage zuletzt
ausgesetzt. Eine Exklusivauflage in qualitativ hochwertiger Ausführung könnte aber ausreichend
Interessenten finden.
Radinformationen sind auf verschiedenen städtischen Seiten im Internet zu finden, diese werden
derzeit nicht einheitlich aktualisiert, sollen aber zukünftig an einem Ort zusammengeführt werden
(siehe dazu auch Steckbrief „Öffentlichkeitsarbeit“).
Downloadbare GPS -Tracks, z.B. der beschilderten Radrouten, werden von Seiten der Stadt
Nürnberg bisher noch nicht zur Verfügung gestellt. SÖR betreibt einen Mängelmelder, welcher
zuletzt im Frühjahr 2021 überarbeitet und verbessert wurde. Hier können Hinweise und
Meldungen zu den unterschiedlichsten Themen (z.B. Schrottfahrräder, Scherben auf Radwegen,
defekte Beleuchtung) räumlich verortet und an die städtische Verwaltung gemeldet werden.
Die Stadt Nürnberg hat in der Vergangenheit gemeinsam mit der NOA Fahrradwerkstatt, u.a. zum
Auftakt der jährlich stattfindenden STADTRADELN-Kampagne, kostenlose Radchecks angeboten
(siehe dazu auch Steckbrief „Öffentlichkeitsarbeit“). Dieses Angebot soll zukünftig noch häufiger
zum Einsatz kommen (siehe dazu auch Steckbrief „Aktionen für mehr Radverkehr“).
Darüber hinaus soll eine E -Bike-Ladestation zusammen mit einer öffentlichen Fahrradrepara tur-
station zentral in der Innenstadt errichtet werden. Die Stadt Nürnberg befindet sich dazu aktuell
im Austausch mit der N-ERGIE.
Neben den schon bestehenden Dauerzählstellen für den Radverkehr an der Königstormauer und
im Karl-Bröger-Tunnel wird derzeit die Errichtung von weiteren zehn Zählgeräten – vier davon mit
Displaystele – vorbereitet. Diese werden 2022/2023 aufgebaut und sollen dann mit Daten, die
tagesaktuell im Internet veröffentlicht werden, an den Start gehen.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Kontinuierliche Weiterentwicklung und Pflege des Mängelmelders
Vereinheitlichung und Zusammenführung der Radinformationen im Internet
Installation von zehn weiteren Zählgeräten und Bereitstellung der Zähldaten
Konzeption einer speziellen Wegweisung für Radvorrangrouten (siehe auch Steckbrief
„Wegweisung“ und „Radvorrangrouten“)
Errichtung einer E-Bike-Ladestation mit Reparaturstation
Kostenlose Radchecks im Rahmen von Aktionen
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Zielhorizont 2026:
Neuauflage des Fahrradstadtplans mit modernem Konzept (z.B. Grumple City Map o.ä.)
Umsetzung der Wegweisung für erste Radvorrangrouten
Pflege und kontinuierliche Verbesserung der Zugänglichkeit zu Radinformationen im
Internet
Kontinuierliche Weiterentwicklung und Pflege des Mängelmelders
Kostenlose Radchecks im Rahmen von Aktionen
Zielhorizont 2030:
GPS-Tracks für die Radvorrangrouten
Umsetzung der Wegweisung für alle Radvorrangrouten mit Routenbeschreibung im
Internet
Pflege und kontinuierliche Verbesserung der Zugänglichkeit zu Radinformationen im
Internet
Kontinuierliche Weiterentwicklung und Pflege des Mängelmelders
Kostenlose Radchecks im Rahmen von Aktionen
Herausforderungen
Für die Umsetzung vielfältiger und intensiver Serviceangebote werden entsprechende finanzielle
und personelle Kapazitäten benötigt, die derzeit nicht ausreichend zur Verfügung stehen und noch
geschaffen werden müssen.
Beteiligte
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Kosten
Für nicht-investive Maßnahmen werden ab 2023 70.000 Euro pro Jahr bei Vpl vorgeschlagen.
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Handlungsfeld Rahmen
Beteiligung der Stadtgesellschaft
Beschreibung
Der weitere Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur wird vor allem dann auf Akzeptanz in der
Bevölkerung stoßen, wenn Informations - und Beteiligungsprozesse die Planungen und ihre
Umsetzung begleiten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Radverkehrsanlagen aus
Platzgründen an viel en Stellen im Stadtgebiet nur noch zu Lasten des Kfz -Verkehrs realisiert
werden können, sind Information en und Diskussionen über Planungen, Flächenverfügbarkeit,
Flächengerechtigkeit und notwendige Kompromisse von entscheidender Bedeutung.
Ausgangssituation
Wichtige Maßnahmen und Projekte in der Radverkehrsplanung werden in der Regel mit den
Bürgervereinen abgestimmt. Darüber hinaus bietet der Runde Tisch Radverkehr (RTR) eine breite
Einbindung von Initiativen und Verbänden zu allen Themenbereichen der R adverkehrsplanung.
Er soll im Hinblick auf den Mobilitätsbeschluss konsensual weiterentwickelt werden. Bei den
Stadtteilprojekten für Radständer wird grundsätzlich eine mehrwöchige Onlinebeteiligung
durchgeführt, bei der Interessierte Standortvorschläge ei nbringen oder kommentieren können.
Diese Beteiligungsmöglichkeit stößt auf große Resonanz. Im Rahmen der Einführung von
Fahrradstraßen werden Informationsflyer an alle Haushalte und Geschäfte in der betroffenen
Straße sowie im angrenzenden Stadtteil vertei lt. Auch auf der Homepage des
Verkehrsplanungsamts und über soziale Medien werden Bürgerinnen und Bürger über aktuelle
Projekte informiert. Mit zusätzlichen Personalkapazitäten soll die Öffentlichkeitsarbeit und ein
jährliches Berichtswesen zu den Maßnahmen des Mobilitätsbeschlusses aufgebaut werden.
Mit unterschiedlichen Maßnahmen sollen unterschiedliche Zielgruppen in der Bevölkerung für den
Radverkehr gewonnen werden (z.B. Mobil in der Kita, Abstellanlagen für Schulen, Sicher mit dem
Rad zur Schule, Arb eitgeber, mit dem Rad zum Einkauf, B&R -Pendler etc.). Solche
zielgruppenspezifischen Kampagnen sollen künftig konzipiert und auf den Weg gebracht werden.
Die Umsetzung kann allerdings nicht von der Verkehrsplanung alleine erfolgen.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Weitere Stadtteilprojekte für Radständer in Abhängigkeit von Personalressourcen
Abstimmung von Planungen mit Bürgervereinen
Informationsflyer zu verschiedenen Projekten
Aktionen zur Eröffnung neuer Fahrradstraßen
Mehr Informationen im Internet (Homepage, Facebook, twitter etc.)
Konsensuale Weiterentwicklung des Runden Tisches Radverkehr
ein bis zwei zielgruppenspezifische Kampagnen auf den Weg bringen
Zielhorizont 2026:
Weitere Stadtteilprojekte für Radständer in Abhängigkeit von Personalressourcen
Abstimmung von Planungen mit Bürgervereinen
Aktionen zur Eröffnung neuer Radverkehrsinfrastruktur
Informationen im Internet (Homepage, Facebook, twitter etc.)
drei bis vier zielgruppenspezifische Kampagnen auf den Weg bringen
Zielhorizont 2030:
Weitere Stadtteilprojekte für Radständer in Abhängigkeit von Personalressourcen
Abstimmung von Planungen mit Bürgervereinen
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Aktionen zur Eröffnung neuer Radverkehrsinfrastruktur
Informationen im Internet (Homepage, Facebook, twitter etc.)
fünf zielgruppenspezifische Kampagnen auf den Weg bringen
Herausforderungen
Zeit- und Personalaufwand
Beteiligte finden (Schulen, Handel, Verbände etc.)
Pandemie zwingt zur Entwicklung neuer zusätzlicher Beteiligungsformate
Beteiligte
Planungs- und Baureferat
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Kosten
Für nicht-investive Maßnahmen werden ab 2023 70.000 Euro pro Jahr bei Vpl
vorgeschlagen.
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Modal Split – Potentiale des Radverkehrs
Beschreibung
Der Modal Split für Nürnberg zeigt auf, mit welchen Verkehrsmitteln die Nürnbergerinnen und
Nürnberger ihre Wege zurücklegen und ist ein Instrument zur Darstellung der Veränderungen des
Verkehrsverhaltens über die Zeit. Er gibt die prozentualen Anteile der einzelnen Verkehrsarten an
den pro Tag unternommenen Wegen wieder. Am Modal Split können sowohl die verkehrlichen
Wirkungen von infrastrukturellen Maßnahmen als auch wirtschaftliche oder gesellschaftlich
bedingte Veränderungen im Verkehrsverhalten abgelesen werden.
Ausgangssituation
Der Modal Split der Nürnberger Bevölkerung wird durch regelmäßige Befragungen zum Mobilitäts-
verhalten ermittelt, die die VAG beauftragt. Aufgrund der kontinuierlichen Erhebungen kann die
Entwicklung der Verkehrsmittelwahl über mehrere Jahrzehnte nachvollzogen werden. In 2019 lag
der Anteil des ÖPNV bei 23 Prozent, der des Radverkehrs bei 15 Prozent, der des Fußverkehrs
bei 24 Prozent und der des MIV bei 38 Prozent. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der
Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ im Dezember 2009 betrug der Anteil des
Radverkehrs noch 10 Prozent. Damit ist der Anteil des Radverkehrs inner halb der letzten zehn
Jahre um 5 0 Prozent gestiegen, wozu u.a. die Realisierung vielfältiger Maßnahmen aus der
Radverkehrskampagne beigetragen hat. Die Pandemie und die damit bedingten Beschränkungen
haben zuletzt allerdings zu einem veränderten Modal Split zu Lasten des ÖPNV -Anteils geführt.
Der im Januar 2021 gefasste Mobilitätsbeschluss für Nürnberg enthält das Ziel von eine m Anteil
von 68 Prozent für die Verkehrsarten des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV) und von 32
Prozent für den MIV bis zum Jahr 2030. Zu diesem Zielwert soll auch die weitere Förderung und
Zunahme des Radverkehrs beitragen.
Aus den Befragungen ist bekannt, dass 58 Prozent aller Wege mit dem Kfz in Nürnberg kürzer als
5 km sind. Für 65 Prozent aller Wege mit dem Pkw wurde ermittelt, dass es keine Sachzwänge
zur Nutzung des Kfz und mindestens e ine Verkehrsmittelalternative ga b. Hier ergibt sich ein
enormes Verlagerungspotential zugunsten des Radverkehrs.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
Anteil des Radverkehrs von 16 % am Modal Split
Zielhorizont 2026:
Anteil des Radverkehrs von 18 % am Modal Split
Zielhorizont 2030:
Anteil des Radverkehrs von 20 % am Modal Split
Herausforderungen
Weitere Entwicklung der Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen
Können die geplanten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs wie vorgesehen
realisiert werden oder kommt es aufgrund von fehlenden Personalkapazitäten,
begrenzten finanziellen Mitteln oder fehlenden politischen Beschlüssen zu
Verzögerungen?
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Beteiligte
Planungs- und Baureferat
Verkehrsplanungsamt
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Stadtrat
Kosten
Für nicht-investive Maßnahmen werden ab 2023 70.000 Euro pro Jahr bei Vpl
vorgeschlagen.
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Personal und Finanzen
Beschreibung
Für die Umsetzung der Ziele des Mobilitätsbeschlusses, speziell der Radverkehrsförderung, sind
bei den planenden Fachdienststellen sowie für die bauliche Realisierung von Maßnahmen
ausreichende Personalressourcen und Finanzmittel zwingend erforderlich. Die Fachdienststellen
Vpl und SÖR haben dazu die zusätzlichen Bedarfe ermittelt und dem Stad trat zur Entscheidung
vorgelegt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 darüber diskutiert und die Weichen
gestellt. Bei den Haushaltsberatungen im November 2021 wurden Entscheidungen über den
Bedarf im Jahr 2022 getroffen.
Ausgangssituation
Derzeit (2022) sind ca. 9 VK (Vollkraft-Äquivalenz, da auf unterschiedliche Personen verteilt) bei
Vpl im Bereich Radverkehrsplanung beschäftigt. Diese verteilen sich innerhalb von Vpl auf die
strategische und konzeptionelle Abteilung rund um die Radverkehr sbeauftragte, die Straßen -
planung, die Stabstelle für Verkehrsrecht und die Verkehrstechnik (LSA). Bei SÖR sind derzeit
abteilungsübergreifend mehr als 10 VK speziell mit der Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen
beschäftigt. Um die Ziele des Mobilitätsbesch lusses zu erreichen, ist ein massiver Ausbau
erforderlich. Die Anzahl der zusätzlich benötigten Stellen wird laufend fortgeschrieben . Die
Schaffung von neuen Stellen steht unter dem Vorbehalt der Entscheidungen im Rahmen der
Haushaltsberatungen und der tatsächlichen Stellenbesetzungen, die durch den Fachkräftemangel
beeinflusst sind.
Ab dem Jahr 2022 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 7,5 Mio. Euro im Radwegeetat zur
Verfügung. Ab 2023 erhöht sich die Summe auf 10 Mio. Euro p ro Jahr. Zusätzlich profitiert der
Radverkehr von einzelnen großen Bauinvestitionen im Verkehrsbereich, die über den MIP separat
finanziert werden. Zudem kommen Finanzmittel für nicht -investive Maßnahmen
(Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Gutachten etc.) in Höhe von ca. 60.000 Euro pro Jahr, die bis
zum Jahr 2021 zur Verfügung standen und im Zuge der Fortschreibung von „Nürnberg steigt auf“
beantragt werden sollen. Für das Jahr 2022 wurden nochmals 55.000 Euro zum Haushalt
bewilligt. Für nicht-investive Maßnahmen werden ab dem Jahr 2023 70.000 Euro pro Jahr bei Vpl
zum Haushalt angemeldet.
Umsetzung
Zielhorizont 2023:
bei Verkehrsplanungsamt sind weitere 5,5 VK – Stellen für den Haushalt 2023 geplant
beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum sind weitere 11 VK-Stellen für den Haushalt
(investiv) 2023 und 4 VK (konsumtiv) geplant
(vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2022)
Zielhorizont 2026:
abhängig von den Haushaltsberatungen des Stadtrates
Zielhorizont 2030:
abhängig von den Haushaltsberatungen des Stadtrates
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Herausforderungen
Angesichts der sehr angespannten Haushaltslage stehen die Forderungen und Wünsche
nach mehr Geld und Personal in Konkurrenz zu allen anderen Ausgaben im Haushalt.
Beteiligte
Stadtkämmerei
3.BM / Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Planungs- und Baureferat
Kosten
noch nicht abschließend geklärt
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Finanzierung 2023 – 2030
Im Verkehrsausschuss vom 24.09.2020 wurde eine stufenweise Erhöhung des Rad wegebauetats
von 2,702 Mio. Euro in 2019 auf 7 Mio . Euro in 2022 und dann ab 2023 auf 10 Mio. Euro jährlich
festgelegt. Für die Radverkehrskampagne standen für die Jahre 2010 bis einschließlich 2021
insgesamt rund 700.000 Euro bisher konsumtive Mittel zur Verfügung.
Die Evaluierung der einzelnen Maßnahmen hat gezeigt, dass die Strategie zur Erreichung der
gesteckten Ziele einer verkehrssicheren, umwelt - und sozialverträglichen Verkehrs - und
Stadtentwicklungspolitik durch nichtinvestive Maßnahmen genauso wichtig sind wie die investive n
Maßnahmen. Um die Radverkehrsstrategie erfolgreich fortzusetzen, wird deshalb für die Jahre 2023
bis 2030 ein Finanzbedarf von jährlich 70.000 Euro gesehen. Diese Gelder sollen eingesetzt werden
z.B. für Öffentlichkeitsarbeit, Konzeption und Umsetzung ko nkreter Projekte ( z.B. Radständer,
STADTRADELN), externe Honorare (z.B. Moderation RTR, Vergaben) oder Mitgliedsbeiträge für die
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK).
Fazit und Ausblick
Mit der Radverkehrskampagne „Nürn berg steigt auf“ wurde 2009 erstmals ein Konzept für den
Radverkehr erarbeitet, welches ein Bündel an konkreten infrastrukturellen Maßnahmen über die
Themenfelder Baustellen oder Winterdienst bis zu Marketingmaßnahmen beinhaltet. Erstmals
wurde ein Budget bereitgestellt mit dem auch nicht-investive Maßnahmen finanziert werden konnten.
Die Zielvorgaben waren ambitioniert. Die Evaluation nach zehn Jahren zeigte, es konnten deutliche
Fortschritte in der Radverkehrsförderung gemacht werden, doch es besteht weiter Handlungsbedarf.
Der in 2019 durchgeführte Zukunftsworkshop hat die in 2009 festgelegten Ansätze weiterentwickelt
und zusätzlich n eue Entwicklungen und Instrumente aufgegriffen, wie Radschnellverbindungen,
Radvorrangrouten oder Fahrradstraßen. Es wurden Zukunftsvisionen für den Radverkehr u.a. in den
Bereichen Infrastruktur, Kommunikation, Rahmenbedingungen oder Sicherheit herausgearbeitet.
Die Zielvorgaben der nächsten Jahre wurde n von den Beteiligten differenziert benannt. Mit den
Forderungen des Raden tscheids in 2020 und den 26.000 unterstützenden Unterschriften der
Nürnbergerinnen und Nürnberger war der Stadtrat aufgefordert, dem Radverkehr eine wegweisende
Richtung vorzugeben. Dies hat er in Zusammenarbeit mit den Radverkehrsverbänden und dem
Radentscheid getan. Im Mobilitätsbeschluss für Nürnberg wurde im Januar 2021 eine Vielzahl an
Maßnahmen vom Stadtrat beschlossen, die den Umweltverbund - bestehend aus Fuß - und
Radverkehr sowie ÖPNV - noch einmal deutlich stärken soll. Neben konkreten Zielvorgaben wurden
erstmals auch personelle Kapazitäten sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung in
Aussicht gestellt, ohne die die ambitionierten Ziele nicht erreichbar sind. Parallel dazu wurde in
mehreren Arbeitsgruppen, bestehend aus Mitg liedern des Runden Tisches Radverkehr, an der
Fortschreibung von „Nürnberg steigt auf“ gearbeitet, der Mobilitätsbeschluss wurde hierbei
berücksichtigt. Die Themenblöcke wurden überarbeitet und in drei Handlungsfelder aufgeteilt , die
Inhalte und Themenfelder sind vielfältiger geworden.
Im Rückblick auf die knapp letzten 15 Jahre von der Erarbeitung der Radverkehrskampagne
„Nürnberg steigt auf“ bis zur Fortschreibung der Kampagne hat der Radverkehr an Fahrt
aufgenommen und deutlich Rückenwind durch Politik , Verbände/Initiative n sowie durch die
Stadtgesellschaft erhalten. Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr hat im selben Zeitraum
um fünf Prozentpunkte zugenommen, was einer Verdoppelung der Anzahl an Radfahrenden
entspricht. Diese Entwicklung leistet einen Beitrag zur Bewältigung der großen Herausforderungen
Verkehrswende und Klimawandel, mit denen alle Kommunen konfrontiert sind.
Gerade durch die Elektrifizierung des Fahrrads sind Fahrstrecken weit über die Stadtgrenze hinaus
möglich und schon jetzt pendeln viele Menschen aus dem näheren Umland täglich mit dem Fahrrad
nach Nürnberg. Mit dem Ausbau der Radinfrastruktur über die Stadtgrenze auf
Radschnellverbindungen oder innerstädtisch auf Radvorrangrouten werden gute Voraussetzungen
geschaffen, den Anteil der Radpendler weiter zu steigern. Doch die Herausforderungen und Hürden,
110
- 48 -
die genommen werden müssen, sind zunehmend höher. Eine radverkehrsfreundliche Infrastruktur
herzustellen heißt, den öffentlichen Raum neu zu verteilen. Auch müssen die Belange des
Fußverkehrs oder der Stadtgestaltung berücksichtigt werden. All diese Themen sind nicht neu,
allerdings können die Ziele und Maßnahmen, die mit der Fortschreibung von „Nürnberg steigt auf“
für die nächsten zehn Jahre definiert wurden, nur erreicht werden, wenn eindeutige Entscheidungen
im Sinne einer nachhaltigen , stadt- und umweltverträglichen Verkehrs - und Stadtentwicklung
getroffen werden. Die Erhöhung des Rad wegetats ab 2023 auf jährlich 10 Mio. Euro sowie die
Bereitstellung von ausreichend Personalressourcen im Bereich Planung und Umsetzung waren hier
ein erster Schritt, um die gesteckten Ziele erreichen zu können.
111
Ö 1Ö 1
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Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Vpl/042/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Abschluss Machbarkeitsstudie Radvorrangrouten Nürnberg
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Erläuterungsbericht
Maßnahmenkataster
Beschilderungskataster
Übersichtsplan Radvorrangrouten
Übersichtsplan Bestandsanalyse
Übersichtsplan Handlungsaufwand
Sachverhalt (kurz):
Am 24.09.2020 beschloss der Verkehrsausschuss das im Runden Tisch Radverkehr
entwickelte Radvorrangroutennetz für Nürnberg sowie die in der Definition formulierten
Kriterien bezüglich Netzbedeutung und Qualitätsanspruch der Vorrangrouten. Im Anschluss
daran vergab die Verwaltung im Frühjahr 2021 eine Machbarkeitsstudie mit dem Ziel, die
Radvorrangrouten detailliert zu untersuchen. Die Machbarkeitsstudie liegt jetzt vor.
Die Machbarkeitsstudie wurde von den Planungsbüros Planersocietät aus Dortmund und VIA
aus Köln bearbeitet und beinhaltet neben einer Bestandsanalyse ein Maßnahmenkonzept, ein
Farb- und Markierungskonzept für die Wegweisung, eine Anpassung des Altbestands der
Beschilderung und eine Umsetzungsstrategie. Die finalen Dokumente enthalten neben dem
Abschlussbericht auch das Maßnahmenkataster und das Beschilderungsaltbestandskataster.
Die Machbarkeitsstudie liefert umfassende Informationen und Maßnahmen zu den
Radvorrangrouten und einen Ausblick, wie die Radvorrangrouten in Zukunft umgesetzt werden
können. Mit dem vorliegenden Konzept ist die zweite Planungsstufe nach der Netzkonzeption
abgeschlossen. Nun müssen in der Detailplanung die weiteren Prüfungen zur Umsetzbarkeit
der vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt werden, die Routen priorisiert und ins
Planungs- und Bauprogramm aufgenommen werden.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden im Runden Tisch Radverkehr vorgestellt und
diskutiert.
Abschnitte der beschlossenen Radvorrangrouten werden stellenweise durch Grünanlagen
geführt. Bei der verwaltungsinternen Abstimmung wurde die Diskussion kontrovers geführt. Ein
Konsens konnte noch nicht gefunden werden, so dass das Thema der Radwegeführung in
Grünanlagen separat dem Stadtrat/Verkehrsausschuss in einer eigenständigen Vorlage
präsentiert wird.
Ö 2Ö 2
113
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/042/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
114
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/042/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Es gibt keine Hinweise, dass durch die Radvorrangrouten besondere,
gruppenspezifische Nachteile entstehen. Für Radfahrende ergeben sich
positive Effekte.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
UwA
Stpl
115
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/042/2022
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Machbarkeitsstudie zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, für die ausgewählten Straßenzüge detaillierte Straßen- und
Markierungspläne zu erarbeiten. Die einzelnen Planungen sind dem Verkehrsausschuss zum
Beschluss vorzulegen.
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1
Abschluss Machbarkeitsstudie Radvorrangrouten Nürnberg
Entscheidungsvorlage
Am 24.09.2020 beschloss der Verkehrsausschuss das im Runden Tisch Radverkehr
entwickelte Radvorrangroutennetz für Nürnberg sowie die in der Definition formulierten
Kriterien bezüglich Netzbedeutung und Qualitätsanspruch der Vorrangrouten. Im Anschluss
daran vergab die Verwaltung im Frühjahr 2021 eine Machbarkeitsstudie für die
Radvorrangrouten, welche nun abgeschlossen ist und in die Umsetzung überführt werden soll.
Die Machbarkeitsstudie wurde von den Planungsbüros Planersocietät aus Dortmund und VIA
aus Köln bearbeitet und beinhaltet neben einer Bestandsanalyse ein Maßnahmenkonzept, ein
Farb- und Markierungskonzept für die Wegweisung, eine Anpassung des Altbestands der
Beschilderung und eine Umsetzungsstrategie. Die finalen Dokumente enthalten neben dem
Abschlussbericht auch das Maßnahmenkataster und das Beschilderungsaltbestandskataster.
Radvorrangrouten w urden auf bedeutsamen Radialen mit Ziel Zentrum und auf wichtigen
Tangentialverbindungen im Stadtgebiet festgelegt. Sie haben ein hohes Nutzerpotential, d. h.
sie befinden sich dort, wo heute schon besonders viele Radfahrende fahren oder wo durch die
qualitative Verbesserung ein Anstieg an Radfahrenden zu erwarten ist. Radvorrangrouten sind
in ein dichtes Radwegenetz mit guter Anbindung sowie in das Wegweisungssystem integriert.
Sie haben Priorität bei der Umsetzung des Radwegeplanungs - und Bauprogramms.
Radvorrangrouten erlauben ein komfortables, zügiges und sicheres Radfahren auch über
längere Distanzen und haben nach den Radschnellverbindungen die zwe ithöchste
Qualitätsstufe. In der Abwägung der Verkehrsplanung ermöglichen sie einen besonderen
Vorrang für den Radverkehr, insbesondere gegenüber dem Kfz-Verkehr, aber nicht zu Lasten
der anderen Verkehrsmittel des Umweltverbundes. Die Verwaltung hat, abgestimmt mit dem
Runden Tisch Radverkehr und den Gutachtern, Standards für die Radvorrangrouten entwickelt
(Abbildung 1). Sie sollen durchgängig eine hohe Belagsqualität (Asphalt) haben. An allen
Kreuzungen sind möglichst Absenkungen auf 0 cm zu realisieren. Eine durchgängig rote
Markierung soll die Vorrangrouten kennzeichnen. Sie werden mit höchster Priorität beim
Winterdienst entsprechend der Prioritätsstufe 1 berücksichtigt. Auch bei den Führungsformen
gibt es Vorgaben für die Radvorrangrouten. Sie sollen separat geführt werden (nur in
Ausnahmefällen als gemeinsamer Geh -/Radweg) und sind in Tempo 30 -Zonen
vorfahrtsberechtigt mittels Fahrradstraßen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden im
Vorfeld im Runden Tisch Radverkehr vorgestellt und diskutiert.
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz enthält insgesamt 19 Routen, von denen 14 Routen in
der Machbarkeitsstudie untersucht wurden. Die weiteren fünf Routen (nach Zirn dorf, nach
Stein, nach Erlangen, nach Lauf und nach Schwabach) werden als Radschnellverbindungen
geplant und waren daher nicht Teil dieser Vergabe. Eine Ausnahme bildet die Route über die
Fürther Straße. Dem Korridor zwischen dem Zentrum von Nürnberg und d em Zentrum von
Fürth wurde in der Machbarkeitsstudie zu den Radschnellwegen hohes Potential beschieden.
Nachdem zwar die Muggenhofer Straße als Fahrradstraße ausgewiesen wurde, ist eine
Fortsetzung stadteinwärts nicht realisierbar. Die Querung über die Max imilianstraße sowie
über die Fürther Straße scheitert an verfügbaren Flächen. Deshalb wurde die Fürther Straße
als Radvorrangroute aufgenommen und ist auch Bestandteil des vom Stadtrat beschlossenen
Plans. Die Fürther Straße wurde deshalb in der Machbarkeitsstudie für die Radvorrangrouten
als Nr. 19 untersucht. Die untersuchten Routen haben eine Gesamtlänge von 131 km. Hierbei
werden Radvorrangrouten, die richtungsbezogen auf beiden Straßenseiten geführt werden,
doppelt gezählt. Eine Übersicht über das Radvorrangroutennetz befindet sich im Anhang.
Ö 2Ö 2
117
2
Bestandsanalyse
Für die Bestandsanalyse befuhren die Planungsbüros die Radvorrangrouten und nahmen
sowohl die Qualität der Strecken als auch die Qualität der Knoten auf. Nach der Befahrung
wurden einzelne Strecken aufgrund schwieriger Umsetzungsperspektiven angepasst und die
Alternativen untersucht. Zur Art der Verbindung wurde festgestellt, dass 13% der untersuchten
Strecken selbstständig geführte Verbindungen sind, 67% sind Verbindungen an
Hauptverkehrsstraßen und 20% Verbindungen auf einer Nebenstraße. 13% der vorhandenen
Infrastruktur entspricht der Breite nach schon dem Regelstandard der Radvorrangrouten, 22%
dem beschlossenen Mindeststandard, 32% dem ERA -Standard und 32% erreichen bislang
keinen Standard.
Abbildung 1: Standard der Nürnberger Radvorrangrouten
Maßnahmenentwicklung
Für jeden in der Bestandsanalyse untersuchten Abschnitt wurden anschließend Maßnahmen
entwickelt (siehe auch Maßnahmenkataster im Anhang ). Hierbei wurde versucht , möglichst
überall den Regelstandard der RVR zu erreichen. Wo dies nicht möglich ist, wurden niedrigere
Standards vorgeschlagen. Auf allen untersuchten 14 Trassen sind die für Radvorrangrouten
angestrebten Regelbreiten auf mehr als 2/3 der jeweiligen Gesamtlänge umsetzbar. Auf zehn
der geplanten Routen kann der Radvorrangroutenstandard zukünftig auf mehr als 90% der
Streckenlänge erreicht werden. Für die Knotenpunkte wurde untersucht, wie hoch die
Zeitverluste pro Kilometer durchschnittlic h sind. Zeitverluste sind hierbei die Zeit, die durch
Anhalten und Warten an Kreuzungen im Durchschnitt verloren geht. Hier gibt es große
Unterschiede zwischen den einzelnen Routen. So beträgt der Zeitverlust im Pegnitztal West
(Route 6) durch die überwiegend eigenständig geführte Führung lediglich 2 s/km, auf dem
Altstadtring (Route 1) 72 s/km. Für die Routen ergeben sich dadurch verschiedene
Handlungsaufwände, die in der Karte im Anhang dargestellt werden. Tabelle 1 zeigt eine
Übersicht der Maßnahmenplanung für die untersuchten Radvorrangrouten.
Standard Radvorrangrouten
Regel Minimum
Selbstständig geführt außerhalb bebauter Gebiete
und/oder in Grünanlagen
Getrennter Radweg mit Zweirichtungsverkehr ≥ 2,5
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit Zweirichtungsverkehr 4,0 - 5,0je nach Nutzungsintensität ≥ 2,5
Straßenbegleitend außerhalb bebauter Gebiete an HVS
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit Einrichtungsverkehr ≥ 2,5 + Trennung
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit Zweirichtungsverkehr 3,0 - 4,0 + Trennungje nach Nutzungsintensität ≥ 2,5 + Trennung
Straßenbegleitend innerhalb bebauter Gebiete an HVS
Getrennter Radweg Einrichtung ≥ 2,5 + 0,5 ≥ 1,6 + 0,5
Getrennter Radweg Zweirichtung ≥ 3,0 + 0,75 ≥ 2,25 + 0,75
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit Einrichtungsverkehr
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit Zweirichtungsverkehr
Radfahrstreifen ≥ 2,0 + 0,25 + 0,5 ≥ 1,6 + 0,25 + 0,5
Innerhalb bebauter Gebiete
Fahrradstraßen 4,0 - 6,0 ≥ 3,5 + 0,5
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit Zweirichtungsverkehr 3,0 - 4,0 je nach Nutzungsintensität ≥ 2,5
Legende:
Regelwert
Mindestwert
Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn oder Längsparker Wert
Markierung - Trennung von Radstreifen und Fahrbahn 0,25
nur im Sonderfall/Einzelfallprüfung
nur im Sonderfall/Einzelfallprüfung
Nürnberger RVR
118
3
Tabelle 1: Übersicht der Maßnahmenplanung
Länge RVR-
Standard
(Bestand)*
Regelmaß /
Mindest-
maß
RVR-
Standard
(Planung)
Regelmaß /
Mindest-
maß
Zeitver-
luste
Kosten
insgesamt
inkl.
Risikoauf-
schlag1
Kosten pro
Kilometer
inkl.
Risikoauf-
schlag
Route 1
Altstadtring
6,5 km 8% / 14% 91% / 4%
72 s/km
15,5 Mio. €
18,7 Mio. €
2,4 Mio. €/km
2,9 Mio. €/km
Route 2
Schweinau-
St-Peter
4,4 km
31% / 19%
96% / 0%
33 s/km
2,9 Mio. €
3,5 Mio. €
0,7 Mio. €/km
0,8 Mio. €/km
Route 3
Rabus -
Dutzendteich
6,8 km
7% / 15%
64% / 20%
29 s/km
6,4 Mio. €
7,7 Mio. €
0,9 Mio. €/km
1,1 Mio. €/km
Route 4
Schniegling-
Mögeldorf
10,8 km
13% / 5%
61% / 38%
21 s/km
6,4 Mio. €
7,6 Mio. €
0,6 Mio. €/km
0,7 Mio. €/km
Route 6
Pegnitztal
West
4,9 km
22% / 46%
84% / 5%
2 s/km
4,5 Mio. €
5,3 Mio. €
0,9 Mio. €/km
1,1 Mio. €/km
Route 8
Nordostpark
8,2 km 24% / 9% 90% / 10%
46 s/km
3,3 Mio. €
4,0 Mio. €
0,4 Mio. €/km
0,5 Mio. €/km
Route 10
Laufamholz
7,3 km 45% / 5% 100% / 0%
9 s/km
2,1 Mio. €
2,5 Mio. €
0,3 Mio. €/km
0,3 Mio. €/km
Route 11
Fischbach
11,6 km 40% / 1% 66% / 0%
35 s/km
9,6 Mio. €
11,5 Mio. €
0,8 Mio. €/km
1,0 Mio. €/km
Route 12
Moorenbrunn
10,4 km 5% / 28% 99% / 0%
18 s/km
6,6 Mio. €
7,9 Mio. €
0,6 Mio. €/km
0,8 Mio. €/km
Route 13
Kornburg
20,1 km 0% / 42% 74% / 11%
29 s/km
15,2 Mio. €
18,2 Mio. €
0,8 Mio. €/km
0,9 Mio. €/km
Route 14
Lichtenreuth
4,4 km 20% / 5% 89% / 5%
46 s/km
2,7 Mio. €
3,2 Mio. €
0,6 Mio. €/km
0,7 Mio. €/km
Route 15
Eibach
13,3 km 19% / 17% 78% / 12%
39 s/km
19,9 Mio. €
23,9 Mio. €
1,5 Mio. €/km
1,8 Mio. €/km
Route 16
Ketteler-
siedlung
14,0 km
17% / 19%
74% / 21%
36 s/km
6,7 Mio. €
8,1 Mio. €
0,5 Mio. €/km
0,6 Mio. €/km
Route 19
Fürth
8,4 km 10% / 11% 88%/ 11%
53 s/km
10,7 Mio. €
12,8 Mio. €
1,3 Mio. €/km
1,5 Mio. €/km
Summe
131,1 km 112,5 Mio.€
134,9 Mio.€
* welcher Anteil der bestehenden Radinfrastruktur der Route weist bereits das Regel- oder Mindestmaß für RVR auf
Wegweisung und Beschilderung
Als weiteres Arbeitspaket wurde ein Wegweisungs - und Beschilderungskonzept für die
Radvorrangrouten entwickelt. Die Planungsgemeinschaft schlägt hierbei zwei Varianten des
Farbkonzeptes vor: „Grün plus Eins“ und „Bunt“. Bei der ersten Variante werden alle radialen
Routen in der Farbe Grün dargestellt. Die bislang fünf tangential oder als Ringverbindung
geführten Routen werden in einer anderen Farbe dargestellt, beispielsweise orange. Bei der
1 Für jede Route wurde außerdem ein Risikokostenaufschlag von 20 % für Unwägbarkeiten bei der
Umsetzung berücksichtigt.
119
4
zweiten Variante erhält jede der 19 geplanten Routen eine eigene F arbe. Die Farbvariante
„Bunt“ ermöglicht im Vergleich zu Farbvariante „Grün plus Eins“ eine noch schnellere
Orientierung. Die Farbauswahl ist jedoch aus verkehrsrechtlichen Gründen stark
eingeschränkt. Die vorgeschlagenen Farben unterscheiden sich deswege n nur in Nuancen
und könnten unter Umständen in Form von Bodenmarkierungen nur schwer zu unterscheiden
sein, gerade dann, wenn sich die Farbtöne in Folge von Witterung und Abnutzung über die
Zeit einander annähern. Der Umsetzungsaufwand der Farbvariante „Bunt“ ist hoch und die
Instandhaltung sehr aufwendig. Vor diesem Hintergrund wird die Umsetzung der Farbvariante
„Grün plus Eins“ von den Gutachtern empfohlen. Diese Variante folgt damit in Teilen auch der
Empfehlung der FGSV, Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten in der Leitfarbe Grün
zu markieren.
Bei den Befahrungen wurden ebenfalls die Altbestände der Beschilderung auf den
Radvorrangrouten aufgenommen und im Maßnahmenkataster georeferenziert. Hier werden
auch Vorschläge für eine FGSV-konforme Beschilderung benannt.
Umsetzung und Kosten
Die 14 geplanten Radvorrangrouten umfassen eine Gesamtstrecke von 131 km. Ein
Vollausbau der Radvorrangrouten erfordert ein Investitionsvolumen inkl. Planungskosten und
Risikozuschlägen von knapp 135 Mio. Euro, ausgenommen schon vorhandener Planungen
der Stadt. Hier sind die Kosten für den Ausbau der Radschnellverbindungen zu addieren, auch
die Kosten für Sonder- und Ingenieurbauwerke und eventuell benötigte Umweltgutachten sind
noch nicht inkludiert. Als Frist für die Umsetzung für alle 14 Radvorrangrouten ist im
Mobilitätsbeschluss das Jahr 2030 festgesetzt worden. Ein Einstieg in die Ausführungsplanung
der ersten Strecken ist ab 2023 realistisch. Insofern das Enddatum eingehalten werden soll,
verbleiben somit acht Jahre für die Umsetzung aller Strecken. Rechnerisch sind damit im
Durchschnitt 1,75 Routen pro Jahr mit insgesamt 9,36 km umzusetzen. Für Planung und Bau
der Strecken sind fast 17 Mio. Euro pro Jahr erforderlich. Wenn die Planungsl eistungen
vollständig innerhalb der Verwaltung erbracht werden sollen, wird ein Bedarf von jährlich bis
zu 26 Stellen (Vollzeitäquivalent) kalkuliert, die ausschließlich für Planung und
Bauüberwachung der Radvorrangrouten verantwortlich sind (Tabelle 2). Die Kalkulationen der
Machbarkeitsstudie sind grobe Näherungen der tatsächlichen Bedarfe und bedienen sich der
Mittelwerte. Da zu Beginn vor allem Planungen erstellt werden müssen, wird in der Praxis
eher eine exponentielle Fertigstellung gegen Ende des Umsetzungszeitraumes erwartet. Die
finanziellen und personellen Ressourcenansprüche werden sich im Projektfortlauf von
Planungsressourcen hin zu einem stärkeren Fokus auf die A usführungsplanung und
Bauüberwachung verschieben.
Tabelle 2: Umsetzung der Radvorrangrouten
Quelle: Planersocietät / VIA
In Tabelle 3 werden die Kriterien zur Umsetzung der Radvorrangrouten erläutert. Die Kriterien
sind Kosten (ohne Sonder- und Brückenbauwerke und ökologische Gutachten), Qualität und
Umsetzungsaufwand. Das Kriterium Umsetzungsaufwand besteht hierbei aus mehreren
Unterkriterien, wie Grunderwerb, Nutzungskonflikte oder die Länge der Route. In Tabelle 4
werden die Kriterien bei den untersuchten Radvorrangrouten angewandt und ein vorsichtiger
Ausblick auf den Umsetzungsaufwand der jeweiligen Route gegeben.
120
5
Tabelle 3: Kriterien zur Umsetzung der Radvorrangrouten
Quelle: Planersocietät / VIA
121
6
Tabelle 4: Bewertungstableau der Radvorrangrouten
Quelle: Planersocietät / VIA
122
7
Ergebnis und weiteres Vorgehen
Die Machbarkeitsstudie liefert umfassende Informationen und Maßnahmenvorschläge zu den
Radvorrangrouten und einen Ausblick, wie die Radvorrangrouten in Zukunft umgesetzt
werden können. Mit dem vorliegenden Konzept ist die zweite Planungsstufe nach der
Netzkonzeption abgeschlossen. Nun müssen in der Detailplanung die weiteren Prüfungen
zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt werden, die Routen
priorisiert und ins Planungs- und Bauprogramm aufgenommen werden.
Abschnitte der beschlossenen Radvorrangrouten werden stellenweise durch Grünanlagen
geführt. Bei der verwaltungsinternen Abstimmung wurde die Diskussion kontrovers geführt.
Ein Konsens konnte noch nicht gefunden werden, so dasss das Thema der Radwegeführung
in Grünanlagen separat dem Stadtrat/Verkehrsausschuss in einer eigenständigen Vorlage
präsentiert wird.
123
Dortmund/Köln, im Juni 2022 www.planersocietaet.de | www.viakoeln.de |
Erläuterungsbericht
Das Nürnberger
Radvorrangroutennetz
Auftraggeberin
Stadt Nürnberg
Verkehrsplanungsamt
Lorenzer Str. 30
90402 Nürnberg
Ö 2Ö 2
124
Seite 2 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
Impressum
Dr.-Ing. Frehn, Steinberg & Partner
Stadt- und Verkehrsplaner
Gutenbergstraße 34
44139 Dortmund
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Gernot Steinberg
Johannes Pickert
Pia Lesch
Sabrina Wörmann
www.planersocietaet.de
Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6
50667 Köln
Bearbeitung:
Lena Erler
Dahlia Busch
Anselm Weische
www.viakoeln.de
Im Auftrag von
Stadt Nürnberg
Verkehrsplanungsamt
Lorenzer Str. 30
90402 Nürnberg
Bei allen planerischen Projekten gilt es die unter-
schiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen aller
Geschlechter zu berücksichtigen. In der Wortwahl des
Angebotes werden deshalb geschlechtsneutrale For-
mulierungen bevorzugt. Wo dies aus Gründen der Les-
barkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets alle Ge-
schlechter angesprochen.
125
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 3 von 68
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Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 6
2 Qualitätsstandards für das Radvorrangroutennetz der Stadt Nürnberg 9
2.1 Entwicklung der Qualitätsstandards 9
2.2 Führungsformen 12
3 Bestandsanalyse und Bewertung des Netzes 19
3.1 Anpassung des Radvorrangroutennetzes in Nürnberg 21
3.2 Ergebnisse der Bestandsanalyse 24
3.3 Status quo des untersuchten Nürnberger Radvorrangroutennetzes 27
4 Maßnahmenkonzept 28
4.1 Streckenmaßnahmen 29
4.2 Knotenmaßnahmen 29
4.3 Ergebnisse Maßnahmenplanung 30
4.4 Beleuchtung 40
5 Wegweisung 46
5.1 Beispielsammlung Ausstattung 46
5.2 Farb- und Markierungskonzept für Nürnberg 54
6 Beschilderung – Altbestandskataster 60
7 Umsetzungsstrategie 63
8 Fazit und Ausblick 67
Anhang 68
Anlage 1 – Maßnahmenkataster 68
Anlage 2 – Altbestandskataster Beschilderung 68
126
Seite 4 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Quellen des Nürnberger Standards der Radvorrangrouten ..................................................................... 10
Abbildung 2: Hochwertige selbstständig geführte (Geh- und) Radwege in Hürth und Wuppertal .............................. 12
Abbildung 3 Bevorrechtigte Querungen in Monheim am Rhein und Nordhorn .......................................................... 13
Abbildung 4: Fahrbahnbegleitende Radwege in Stockholm (Schweden) und Salem ................................................... 14
Abbildung 5 Prinziplösung für bevorrechtigte Querung außerorts .............................................................................. 15
Abbildung 6 Radfahrstreifen in Köln und Frankfurt ..................................................................................................... 16
Abbildung 7 Beispiel einer Diagonalsperre zur Unterbindung von Durchgangsverkehr .............................................. 17
Abbildung 8 Beispiele aus Ahaus - Bevorrechtigung des Radverkehrs (Hoher Weg/Ammelner Weg) ......................... 18
Abbildung 9 Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen der Stadt Nürnberg .................................................... 20
Abbildung 10 Netzanpassungen aufgrund schwieriger Umsetzungsperspektive ........................................................ 23
Abbildung 11 Art der Verbindung im Radvorrangroutennetz ...................................................................................... 25
Abbildung 12 Qualitäten des Radvorrangroutennetzes im Bestand ............................................................................ 26
Abbildung 13 Erreichbare Qualitäten des Radvorrangroutennetzes (Planung) ........................................................... 33
Abbildung 14 Knoten mit und ohne Verlustzeit nach Planung ..................................................................................... 35
Abbildung 15 Handlungsaufwand entlang der Radvorrangrouten .............................................................................. 37
Abbildung 16 Beispielquerschnitt Zweirichtungsradweg ............................................................................................. 39
Abbildung 17 Bestand der Beleuchtung auf dem Radvorrangroutennetz ................................................................... 41
Abbildung 18 Beleuchtungsrahmenkategorien im Radvorrangroutennetz ................................................................. 43
Abbildung 19 Beleuchtung – Vorgehensweise Maßnahmenplanung .......................................................................... 44
Abbildung 20 Beschilderung auf der Radschnellverbindung Frankfurt – Darmstadt ................................................... 47
Abbildung 21 Banderolen im RadNETZ Baden-Württemberg (Quelle: Planungsbüro VIA eG)..................................... 48
Abbildung 22 Randmarkierungen in Monheim am Rhein und Friedrichshafen ........................................................... 48
Abbildung 23 Individuelle Bodenmarkierungen ........................................................................................................... 49
Abbildung 24 Bodenpiktogramme in Bottrop und Hannover ...................................................................................... 50
Abbildung 25 Platzierung der Bodenpiktogramme auf Radschnellverbindungen (Musterlösung für Hessen) ............ 50
Abbildung 26 Markierungen an Knotenpunkten ......................................................................................................... 51
Abbildung 27 Stelen in Enschede (NL) und Düsseldorf ................................................................................................ 51
Abbildung 28 Stelen am Cycle Superhighway in London (GB) ..................................................................................... 52
Abbildung 29 Zählstellen in Comacchio (IT) und Konstanz .......................................................................................... 53
Abbildung 30 Service-Station am Radschnellweg Düsseldorf in Monheim am Rhein .................................................. 54
Abbildung 31 Spidermap "Bunt" (Farbvariante 1)........................................................................................................ 55
Abbildung 32 Spidermap "Grün plus Eins" (Farbvariante 2) ........................................................................................ 56
Abbildung 33 Bodenpiktogramme für das Radvorrangroutennetz Nürnberg .............................................................. 58
Abbildung 34 Übersichtskarte Standorte Altbestand Tafelwegweiser ......................................................................... 61
Abbildung 35 Beispiel Altbestandsbogen ..................................................................................................................... 62
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Nürnberger Standard der Radvorrangrouten – Führungsformen inkl. Regel- und Mindestbreiten ............. 11
Tabelle 2 Netzanpassungen aufgrund schwieriger Umsetzungsperspektive ............................................................... 21
Tabelle 3 Ergebnisse der Maßnahmenplanung (Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG) ................................ 31
Tabelle 4 Kriterien zur Umsetzung der Radvorrangrouten (Quelle: Planersocietät | VIA) ........................................... 63
Tabelle 5 Bewertungstableau der Radvorrangrouten mit Radschnellverbindungen (ausgegraut) .............................. 64
Tabelle 6 Gemittelte Umsetzungsdauer und benötigte Ressourcen ............................................................................ 65
127
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 5 von 68
Planersocietät | VIA
Abkürzungsverzeichnis
AFAS Aufgeweiteter Aufstellstreifen
AGFK Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (Bayern)
BRK Beleuchtungsrahmenklasse
ERA FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (neue Ausgabe 2022)
FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
H RSV FGSV Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten
Kfz Kraftfahrzeug
LSA Lichtsignalanlage (Ampel)
RVR Radvorrangroute(n)
RIM Radfahrstreifen in Mittellage (Zuwegung zur Ampel)
RSV Radschnellverbindung(en)
VZeit Verlustzeit an Knotenpunkten (Wartezeit für den Radverkehr)
128
Seite 6 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
1 Einführung
Radschnellverbindungen (RSV) und Radvorrangrouten (RVR) machen das Radfahren schneller und
sicherer. Die deutliche Verbesserung der Qualität der Radverkehrsinfrastruktur durch diese neuen
Routen soll mehr Fahrten des Kfz-Verkehrs auf das Fahrrad verlagern. Das Straßennetz wird
dadurch spürbar entlastet. Schnelle Radverbindungen zielen darauf ab, hauptsächlich in einem Ent-
fernungsbereich bis etwa 20 km und auch darüber hinaus ein zügiges, attraktives und sicheres Rad-
fahren zu gewährleisten. So sollen mehr alltägliche Fahrten zur Arbeit, zur Ausbildung oder zum
Einkaufen mit dem Fahrrad gefahren werden. Radvorrangrouten bilden gemeinsam mit Radschnell-
verbindungen das Rückgrat der Radverkehrsinfrastruktur und fördern den Radverkehr auch bei län-
geren Wegestrecken entscheidend. Sie sind in ihrer Verkehrsfunktion den klassifizierten Straßen
gleichzusetzen.
Ausgangslage und Zielsetzung
Nürnberg ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) in
Bayern und trug als erste Kommune in Bayern den Titel „Fahrradfreundliche Kommune“. Ebenfalls
als erste Kommune wurde die Stadt 2020 nach sieben Jahren als fahrradfreundlich rezertifiziert.
Diese Auszeichnung ist für Nürnberg Ansporn und Verpflichtung zugleich, um die Bedingungen für
den Radverkehr weiter signifikant zu verbessern.
Ein wichtiger Bestandteil der Radverkehrsförderung ist ein gesamtstädtisches Radnetz, das durch
Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen mit hohen Qualitätsstandards definiert wird. Für
letztere liegt bereits eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 20171 vor. Diese Studie ergab, dass sie-
ben Trassen für Radschnellverbindungen in der Metropolregion geeignet sind, deren Realisierung
zum Teil bereits begonnen hat. Fünf davon beginnen bzw. enden im Nürnberger Stadtgebiet. Die
Radschnellverbindungen werden durch weitere Alltagsrouten ergänzt, um alle wichtigen Ziele zu
erreichen und eine gute Verknüpfung in das restliche Stadtgebiet zu ermöglichen.
Das 2020 beschlossene Radvorrangroutennetz mit einer Gesamtlänge von rund 135 km2 (ein-
schließlich der Radschnellverbindungen) ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des Radverkehrs.
Das Netz wurde in Abstimmung mit dem „Runden Tisch Radverkehr“3 entwickelt und anschließend
vom Stadtrat beschlossen. Die Radvorrangrouten sollen zukünftig ein Netz an Radrouten bilden mit
einem hohen Qualitätsstandard bei Ausbau und Wegweisung. Die vorliegenden Konzepte für Rad-
schnellverbindungen, Fahrradstraßen oder übergeordnete Freiraumverbindungen wurden berück-
sichtigt und zu einem sinnvollen und vor allem durchgängig befahrbaren Radroutennetz ergänzt.
1 Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen im Großraum Nürnberg 2017
2 135 km Gesamtlänge beziehen sich auf eine erste Schätzung. Die finale Netzlänge weicht von der ersten Schätzung ab, da die
Radvorrangrouten auf manchen Abschnitten beidseitig geführt werden und sich somit die Netzlänge erhöht.
• Netz der Radvorrangrouten insgesamt 131 km
• Gesamtnetz incl. Radschnellverbindungen etwa 165 km
3 Der Runde Tisch setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mobilitäts- und Umweltverbände, der IHK, der TH Nürnberg,
der VAG, der Verwaltung und den verkehrspolitischen Sprechern der Parteien zusammen
129
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 7 von 68
Planersocietät | VIA
Geplante Lückenschlüsse im Netz sollen zukünftig prioritär entlang dieser Routen ausgebaut wer-
den. Außerdem soll auf Basis der bestehenden, bundesweit einheitlichen Systematik der Wegwei-
sung eine möglichst intuitive Führung auf diesen zentralen Radrouten etabliert werden.
Im Stadtratsbeschluss für die Radvorrangrouten wurden folgende Kriterien definiert:
• Sie werden auf bedeutsamen Radialen mit Ziel Zentrum und auf wichtigen Tangentialver-
bindungen im Stadtgebiet geführt.
• Die in der Machbarkeitsstudie definierten Radschnellverbindungen bzw. Radhauptverbin-
dungen sind Teil der Vorrangrouten mit einer nochmals herausgehobenen Bedeutung.
• Radvorrangrouten haben ein hohes Nutzendenpotenzial, d. h. sie befinden sich dort, wo
heute schon besonders viele Radfahrende fahren oder wo durch die qualitative Verbesse-
rung ein Anstieg an Radfahrenden zu erwarten ist.
Das vorliegende Konzept beinhaltet eine Untersuchung des Umsetzungsaufwandes des Radvor-
rangroutennetzes und der damit verbundenen Umsetzungsperspektive. Die Ergebnisse dieser Un-
tersuchung sind die Grundlage für die nachvollziehbare Priorisierung der einzelnen Maßnahmen.
Ziel ist es, Netzlücken entlang der Routen zu erkennen und geeignete Maßnahmenvorschläge zur
Schließung der Lücken zu entwickeln sowie die Vorrangrouten in ihrer Ausgestaltung zu qualifizie-
ren. Die Untersuchung umfasst neben der Bestandsanalyse und einer umfassenden Maßnahmen-
entwicklung für das Radvorrangroutennetz auch die Aufstellung eines Wegweisungs- und Beschil-
derungskonzeptes für die Vorrangrouten.
Vorgehensweise
Die vorliegende Untersuchung wurde ab Juni 2021 innerhalb eines halben Jahres gemeinsam von
der Verwaltung und den beauftragten Planungsbüros Planersocietät und VIA erarbeitet. Eine ver-
waltungsinterne Arbeitsgruppe hat den Prozess durchgängig begleitet und in regelmäßigen digita-
len Sitzungen Arbeitsinhalte diskutiert und festlegt. Wesentliche Arbeitsschritte:
1. Abstimmung der finalen Qualitätsstandards unter Beachtung der Vorgaben des Stadtrats-
beschlusses und vorliegender Regelwerke mit der Arbeitsgruppe
2. Befahrung der vorgegebenen Trassen und möglicher Alternativstrecken zur Ermittlung des
vorliegenden Bestands
3. Systematische Analyse des erhobenen Netzes, um den erforderlichen Aufwand für die Er-
stellung des vollständigen Radvorrangroutennetzes im gewünschten Ausbaustandard zu
ermitteln
4. Entwicklung von Maßnahmen zur Ertüchtigung der Vorrangroute für die jeweiligen Ab-
schnitte und Zusammenfassung in Steckbriefen und einem Maßnahmenkataster. Viele
Maßnahmen, die bereits durch die Stadt Nürnberg geplant werden oder sich in Umsetzung
befinden, wurden im Konzept berücksichtigt und können zu einer Beschleunigung in der
Umsetzung beitragen.
5. Kostenschätzung zur Herstellung des Qualitätsstandards für Strecken- wie auch für Knoten-
maßnahmen und Priorisierung der Strecken
130
Seite 8 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
Die gute Wahrnehmbarkeit der geplanten Strecken soll zukünftig durch eine einheitliche Wegwei-
sung und Beschilderung gewährleistet werden. Beispielhaft wird aufgezeigt, welche Ausstattungs-
möglichkeiten sich für Radvorrangrouten bieten. Weiterhin wird ein Farb- und Markierungskonzept
vorgeschlagen, das zur schellen Orientierung und intuitiven Erfassbarkeit der Routen durch die Nut-
zenden beitragen soll. Für die Beschilderung wurden 24 Schilderstandorte erfasst und verortet, die
nicht FGSV-Konform sind. Dieser Altbestand wird in einem Kataster dargestellt (Anlage 2). Um eine
hohe Qualität der Infrastruktur der Radvorrangrouten zu gewährleisten, enthält das vorliegende
Konzept außerdem eine Bestandserfassung der bestehenden Beleuchtung entlang der Routen so-
wie Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung.
131
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 9 von 68
Planersocietät | VIA
2 Qualitätsstandards für das Radvorrangrou-
tennetz der Stadt Nürnberg
Radvorrangrouten sind auch bekannt unter dem Namen Radpendlerroute, Radpendlerverbindung,
Radhauptverbindung oder Veloroute. Trotz unterschiedlicher Namen ist das Ziel immer ähnlich: das
Fahrradfahren soll durch sie schneller, komfortabler und sicherer werden, um mehr Menschen für
die Nutzung des Fahrrades zu begeistern. Dazu wird eine insgesamt hohe Qualität für den Radver-
kehr angestrebt. Breite Radwege, möglichst kurze Wartezeiten an Kreuzungen und höhere Fahrge-
schwindigkeiten als auf heutigen Radwegen sind wesentliche Merkmale von Radvorrangrouten. Sie
sollen insbesondere den Alltagsradverkehr ansprechen und einen Zuwachs des Radverkehrsanteils
im Modal Split bei gleichzeitiger Entlastung der Kfz-Infrastruktur bewirken.
Im Gegensatz zu Radschnellverbindungen haben Radvorrangrouten allerdings geringere Anforde-
rungen an Radwegebreiten, Wartezeiten und die Trennung vom Fuß- und Kfz-Verkehr und weiteren
Standards. Dadurch lassen sich Radvorrangrouten einfacher auch in bestehende Stadträume integ-
rieren und schneller umsetzen.
Viele dieser Strecken sind bundesweit in Planung. Einige sind bereits (zum Teil) umgesetzt, z. B.:
• Stadtregion Bonn4
• Stadt Hannover5
• Stadt Kiel6
• Stadtregion Münster7
Die Grundlagen und Anforderungen für Planung, Entwurf, Betrieb und anzuwendende Standards
sowie Qualitäten von Radvorrangrouten gehen aus den Hinweisen zu Radschnellverbindungen und
Radvorrangrouten (H RSV) der FGSV hervor. Das Hinweispapier wurde im Sommer 2021 veröffent-
licht, es bietet konkrete Hilfestellung für die Praxis und wurde auch für die vorliegende Untersu-
chung beachtet. Es ist geplant, dass die Inhalte dieses Papiers in 2022 in die Neufassung der Emp-
fehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) integriert werden.
2.1 Entwicklung der Qualitätsstandards
Für die Radvorrangrouten wurden eigens an die Stadt Nürnberg angepasste Qualitätsstandards ent-
wickelt, indem die vorliegenden Regelwerke sowie der Stadtratsbeschluss hinzugezogen wurden.
Sie gehen aus insgesamt drei Quellen hervor, den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der FGSV
4 https://bonn-rhein-sieg.adfc.de/artikel/zukuenftige-radpendlerrouten
5 https://stadtreporter.de/hannover/news/verschiedenes/stadt-macht-velorouten-sichtbar
6 https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/fahrrad/velorouten.php
7 https://www.veloregion.de/
132
Seite 10 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
(ERA), den Hinweisen zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten der FGSV (H RSV) sowie
aus dem Mobilitätsbeschluss der Stadt Nürnberg (27.01.2021) (s. Abbildung 1). Sie wurden zu Be-
ginn des Projekts zwischen der Auftraggeberin und der Arbeitsgruppe abgestimmt und wesentliche
Merkmale und Standards tabellarisch als Grundlage der weiteren Bearbeitung festgehalten (s. Ta-
belle 1).
Abbildung 1 Quellen des Nürnberger Standards der Radvorrangrouten
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
Qualitätsanspruch der Radvorrangrouten (Stadtratsbeschluss vom 24.09.2020)
• Vorrangrouten erlauben ein komfortables, zügiges und sicheres Radfahren auch über län-
gere Distanzen
• In der Abwägung der Verkehrsplanung ermöglichen sie einen besonderen Vorrang für den
Radverkehr, insbesondere gegenüber dem Kfz-Verkehr und nicht zu Lasten der Verkehrs-
mittel des Umweltverbundes
• Vorrangrouten werden so weit wie möglich separat geführt (kein gemeinsamer Geh-/Rad-
weg)
• Sie sind in Tempo 30-Zonen vorfahrtsberechtigt mittels Fahrradstraßen
• Sie haben durchgängig eine hohe Belagsqualität (Asphalt); an allen Kreuzungen sind mög-
lichst Absenkungen auf 0 cm realisiert
• Eine durchgängig rote Markierung (soweit erforderlich) kennzeichnet die Vorrangrouten
• Vorrangrouten sind mit guter Anbindung in ein dichtes Radverbindungsnetz und in das
Wegweisungssystem integriert
• Sie werden mit höchster Priorität beim Winterdienst entsprechend der Prioritätsstufe 1
berücksichtigt
133
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 11 von 68
Planersocietät | VIA
• Sie haben Priorität bei der Umsetzung des Radwegeplanungs- und Bauprogramms.
Tabelle 1 Nürnberger Standard der Radvorrangrouten – Führungsformen inkl. Regel- und Mindest-
breiten
Regelbreite Mindestbreite
Selbstständig geführt außerhalb bebauter Gebiete und/oder in Grünanlagen
Getrennter Radweg mit Zweirich-
tungsverkehr
≥ 3,0 m ≥ 2,5 m
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit
Zweirichtungsverkehr
4,0 - 5,0 m
je nach Nutzungsintensität
≥ 2,5 m
Straßenbegleitend außerhalb bebauter Gebiete an Hauptverkehrsstraßen
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit Ein-
richtungsverkehr
≥ 2,5 m + Trennung
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit
Zweirichtungsverkehr
3,0 - 4,0 m + Trennung je
nach Nutzungsintensität
≥ 2,5 m + Trennung
Straßenbegleitend innerhalb bebauter Gebiete an Hauptverkehrsstraßen
Getrennter Radweg Einrichtung ≥ 2,5 m + 0,5 m ≥ 1,6 m + 0,5 m
Getrennter Radweg Zweirichtung ≥ 3,0 m + 0,75 m ≥ 2,25 m + 0,75 m
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit Ein-
richtungsverkehr
nur im Sonderfall/Einzelfallprüfung Gemeinsamer Geh-/Radweg mit
Zweirichtungsverkehr
Radfahrstreifen 2,0 m + 0,25 m + 0,5m ≥ 1,6 m + 0,25 m + 0,5 m
Innerhalb bebauter Gebiete
Fahrradstraßen 4,0 m - 6,0 m ≥ 3,5 m + 0,5 m
Gemeinsamer Geh-/Radweg mit
Zweirichtungsverkehr
3,0 m - 4,0 m
je nach Nutzungsintensität
≥ 2,5 m
Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn oder zum Parken im Längsverkehr 0,5 m/0,75 m
Markierung - Trennung von Radstreifen und Fahrbahn mit Z 295 Breitstrich 0,25 m
Quelle: Stadt Nürnberg
134
Seite 12 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
2.2 Führungsformen
Radvorrangrouten setzen sich ortsbezogen, nach verfügbaren Raumangebot und Situation des Stra-
ßenraums aus verschiedenen Führungsformen zusammen. Regelführungsformen (H RSV S. 17 f):
• selbstständig geführte Radwege
• fahrbahnbegleitende Ein- oder Zweirichtungsradwege
• Radfahrstreifen innerorts
• Fahrradstraßen
Selbstständig geführte Radwege
Ein Teil der Radvorrangrouten wird unabhängig vom motorisierten Verkehr auf selbstständigen
Trassen geführt. Dieser Wegetyp ist häufig durch eine starke Freizeitnutzung durch Zufußgehende
und Radfahrende gekennzeichnet. Um potenzielle Konflikte zwischen den Gruppen zu entschärfen,
weisen diese Wege oft großzügige Breiten auf (siehe Abbildung 2). Eine Trennung zwischen Rad-
und Fußverkehr ist anzustreben. Die Ausgestaltung der Trennung ist abhängig von der Flächenver-
fügbarkeit. Grundsätzlich ist eine deutliche Trennung, z. B. in Form eines Grünstreifens, anzustre-
ben. Ist die räumliche Trennung zwischen Radvorrangroute und Gehweg nicht möglich, empfiehlt
sich das Anlegen einer taktilen Trennung (Breite: 0,30 - 0,60 m). Eine weitere Möglichkeit könnte
darin bestehen, Zufußgehende auf bestehenden Parallelverbindungen zu führen. Gehwege sind in
der Regel mit einer befestigten Oberfläche auszustatten, da Zufußgehende mit Mobilitätshilfen
oder bei schlechten Witterungsverhältnissen sonst häufig den Radweg mitnutzen. Für eine gute
Unterscheidbarkeit empfiehlt sich der Einsatz von unterschiedlichen Oberflächenbelägen z. B. As-
phalt für den Radweg und Pflaster für den Gehweg. Die unterschiedlichen Oberflächenbeläge der
Gehwege in Grünanlagen sollten auch hinsichtlich des Landschaftsbilds geprüft werden, bei Einsatz
von Pflasterung oder Asphaltierung könnten z.B. helle Farben verwendet werden. Die Gehweg-
breite sollte mindestens 2,50 m betragen, bei höherem Fußverkehrsaufkommen auch mehr.
Abbildung 2: Hochwertige selbstständig geführte (Geh- und) Radwege in Hürth und Wuppertal
Quelle: Planungsbüro VIA eG
135
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 13 von 68
Planersocietät | VIA
Selbstständig geführte Radwege sollten an innerörtlichen Querungsstellen mit Straßen bevorrech-
tigt geführt werden, die eine Verkehrsstärke von 2.000 Kfz/Tag und eine zulässige Höchstgeschwin-
digkeit von 30 km/h nicht überschreiten. An außerörtlichen Querungsstellen ist die Bevorrechti-
gung bei Verkehrsstärken bis zu 1.000 Kfz/Tag und 50 km/h empfehlenswert. Im Ausnahmefall ist
eine Bevorrechtigung auch bei Verkehrsstärken bis zu 3.500 Kfz/Tag (innerorts) und bis zu
1.500 Kfz/Tag (außerorts) möglich. Bevorrechtigte Querungen im Zuge von Radvorrangrouten müs-
sen grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmenden gut einsehbar und die Verkehrsführung eindeutig
erkennbar sein. Zusätzliche Ausstattungselemente, die über die erforderliche verkehrsrechtliche
Anordnung hinausgehen, tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an diesen Knotenpunkten
bei. Dazu gehören beispielsweise Fahrbahnanhebungen und Roteinfärbungen (s. Abbildung 3). An
Querungsstellen, an denen keine Bevorrechtigung der Radvorrangroute möglich ist, sollten die
Wartezeiten durch großzügige Aufstellflächen und Querungshilfen weitgehend verringert werden.
Abbildung 3 Bevorrechtigte Querungen in Monheim am Rhein und Nordhorn
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Fahrbahnbegleitende Ein- oder Zweirichtungsradwege
Werden Radvorrangrouten an Hauptverkehrsstraßen geführt, ist in Abhängigkeit von den zur Ver-
fügung stehenden Straßenraumbreiten grundsätzlich eine Trennung vom Kfz-Verkehr vorgesehen.
Innerhalb bebauter Gebiete sollte eine Trennung von Rad- und Fußverkehr auf fahrbahnbegleiten-
den Wegen vorgesehen werden. Die Breite des Radwegs beträgt mindestens 2,50 m bei richtungs-
bezogener Führung und mindestens 3,0 m bei einer Zweirichtungsführung. Der Gehweg sollte
durch einen taktilen Trennstreifen abgegrenzt werden und eine Mindestbreite von 2,50 m aufwei-
sen. Bei starker Frequentierung können entsprechend höhere Breiten angesetzt werden. Zur Ab-
grenzung zur Fahrbahn oder zum ruhenden Kfz-Verkehr müssen Sicherheitsabstände bei der Quer-
schnittsgestaltung berücksichtigt werden. Innerorts ist aus Gründen der Verkehrssicherheit eine
richtungsbezogene Führung zu bevorzugen. Zweirichtungsradwege können dann eingesetzt wer-
den, wenn eine hohe Trennwirkung an der Straße besteht und es nur wenige und (ggf. gesicherte)
Querungsmöglichkeiten gibt. Einmündungen und Grundstückszufahrten im Zuge von angebauten
136
Seite 14 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
innerörtlichen Zweirichtungsradwegen bergen in der Unfallforschung ein deutlich erhöhtes Unfallri-
siko, weshalb Zweirichtungsführungen an Straßen mit vielen Einmündungen zu vermeiden sind8.
Außerhalb bebauter Gebiete ist die Führung im Zweirichtungsverkehr wegen des geringeren Flä-
chenverbrauchs der Regelfall. Üblicherweise ist die Knotenpunktdichte an außerörtlichen Strecken-
abschnitten geringer und das Unfallrisiko wird reduziert. Darüber hinaus ist die Fußverkehrsstärke
fahrbahnbegleitender Wege vergleichsweise gering, weshalb eine Trennung zwischen Rad- und
Fußverkehr in der Regel nicht erforderlich ist und gemeinsame Geh-/Radwege im Radvorrangnetz
Nürnberg mit einer Breite von 2,50 m (Einrichtungsverkehr) oder 4,0 bis 5,0 m (Zweirichtungsver-
kehr) angelegt werden sollten. Auch bei außerörtlichen Streckenabschnitten sind Sicherheitstrenn-
streifen zur Fahrbahn zu berücksichtigen (Regelfall: 1,75 m).
Abbildung 4: Fahrbahnbegleitende Radwege in Stockholm (Schweden) und Salem
Quelle: Planungsbüro VIA eG
An nicht signalisierten Einmündungen werden fahrbahnbegleitende Radwege innerorts grundsätz-
lich bevorrechtigt geführt. Auf außerörtlichen Streckenabschnitten ist das bis zu einer Verkehrs-
stärke von 3.000 Kfz/Tag auf der einmündenden Straße der Regelfall. Einrichtungsradwege werden
dabei möglichst nah an der Hauptfahrbahn geführt. Eine Anhebung der Fahrbahn im Bereich der
Radverkehrsfurt sowie deren Roteinfärbung wird zur Steigerung der Sicherheit empfohlen. Die
Querungen im Zuge von Zweirichtungsradwegen rufen im Vergleich zu denen im Zuge von Einrich-
tungsradwegen veränderte Unfallkonstellationen hervor, weshalb sich auch die Empfehlungen zur
Ausgestaltung voneinander unterscheiden: Zweirichtungsradwege sollten ca. 4 m von der Haupt-
fahrbahn abgesetzt geführt werden und sind standardmäßig mit Fahrbahnanhebungen, Roteinfär-
bungen und Piktogrammen mit Pfeilen auszustatten.
8 https://nationaler-radverkehrsplan.de/sites/default/files/forschung_radverkehr/for-a-06.pdf
137
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 15 von 68
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Abbildung 5 Prinziplösung für bevorrechtigte Querung außerorts
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen bieten eine gute Lösung für den innerörtlichen, richtungsbezogenen Radverkehr,
da sich die Radfahrenden immer im Blickfeld der Kraftfahrenden befinden und somit potenziellen
Konflikten an Knotenpunkten vorgebeugt wird. Mit einer guten Markierung und ggf. baulichen
Gestaltung von Knotenpunkten und einer guten Signalisierung können Radfahrstreifen auch in
Knotenpunkten sicher und vorteilhaft für den Radverkehr geführt werden. Im Zuge von
Radvorrangrouten sind Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,25 m, einschließlich Markierung,
vorgesehen. Zu Längsparkständen wird ein Sicherheitstrennstreifen vorgesehen; Schräg- oder
Querparkstände sollten im Zuge von Radvorrangrouten vermieden werden. In der Praxis sind auch
die Kombination von baulichen Radwegen (Einrichtungsverkehr) auf der einen Seite und
Radfahrstreifen auf der anderen Seite innerhalb eines Querschnitts möglich. Radfahrstreifen
werden immer mit dem Zeichen 237 StVO als benutzungspflichtig beschildert.
Radfahrstreifen können auch durch vertikale Trennelemente (Poller o. ä.) zur Fahrbahn hin
abgrenzt werden. Im Ausland wird diese Führungsform oft als „protected bike lane“ bezeichnet. In
Deutschland hat sich der Begriff geschützter Radweg/Radfahrstreifen etabliert. Ihr Einsatz kann
dort sinnvoll sein, wo z. B. in Folge von hohem Parkdruck oder Ausweichverkehre bei Rückstaus das
Risiko zur missbräuchlichen Nutzung der Radfahrstreifen durch Kfz entsteht (siehe Maßnahme 1-
S34). Bei dem Einsatz vertikaler Trennelemente müssen entsprechende Abstände zwischen
Fahrbahn und Radfahrstreifen eingeplant werden.
138
Seite 16 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Abbildung 6 Radfahrstreifen in Köln und Frankfurt
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Fahrradstraßen
In Erschließungsstraßen mit vorwiegendem Anliegerverkehr durch Kfz werden die Radvorrangrou-
ten weitestgehend in Form von Fahrradstraßen geführt. Sie tragen dazu bei, dass der Radverkehr
auf wichtigen Achsen im Radverkehrsnetz bevorrechtigt, gebündelt und beschleunigt wird. Fahr-
radstraßen sind laut StVO Fahrbahnen, die ausschließlich Radfahrenden vorbehalten sind. Gekenn-
zeichnet werden sie durch das Verkehrszeichen 244.1 StVO. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h. Anderer Verkehr, wie allgemeiner Kfz-Verkehr oder Kfz-Anliegerverkehr, kann per Zusatz-
beschilderung in Fahrradstraßen ausnahmsweise zugelassen werden. Durch die Zustimmung des
Bundesrats zur Anpassung der VwV-StVO wird die Einrichtung von Fahrradstraßen zukünftig maß-
geblich vereinfacht. Diese dürfen nun auch dort angeordnet werden, wo aufgrund der Netzbedeu-
tung für den Radverkehr eine gute Radverkehrsinfrastruktur erforderlich ist.
Auf dem Zielnetz der Radvorrangrouten in Nürnberg gibt es zum Zeitpunkt der Konzepterstellung
bereits fünf Fahrradstraßen. Diese sind Teil der ersten Stufe des kommunalen Fahrradstraßenkon-
zepts. Es wurde am 28.06.2018 vom Verkehrsausschuss beschlossen und die Verwaltung mit der
Planung beauftragt. Die Fahrradstraßen der ersten Ausbaustufe sind überwiegend umgesetzt. Am
14. Oktober 2021 beschloss der Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg daher die zweite Stufe des
Gesamtkonzepts Fahrradstraßen und beauftragte die Verwaltung mit der Planung der einzelnen
Straßenzüge. Bei der Entwicklung der 2. Stufe des Fahrradstraßenkonzepts wurde darauf geachtet,
dass eine Anbindung an vorhandene Fahrradstraßen und/oder geplante Radvorrangrouten ent-
steht, um ein möglichst zusammenhängendes Netz für den Radverkehr zu entwickeln. Weitere Kri-
terien sind die Gesamtverkehrsmenge sowie der bestehende Radverkehrsanteil in den einzelnen
Straßen.
Derzeit sind alle bestehenden Fahrradstraßen auf den Radvorrangrouten und im weiteren Stadtge-
biet durch das Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge frei“ (eine Kombination aus den ZZ 1022-12 und
1024-10) freigegeben. Abgesehen von Knoten mit Hauptverkehrsstraßen haben die bestehenden
Fahrradstraßen an allen anderen Knotenpunkten weitgehend Vorrang. Dieser Vorrang ist durch Be-
schilderung, Aufpflasterung, Gehwegüberfahrten, Einengungen oder Markierungen eindeutig er-
kennbar gemacht. Knotenpunktbereiche im Verlauf der Fahrradstraßen sind rot eingefärbt und
139
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 17 von 68
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Fahrradpiktogramme mit gegenläufigen Pfeilmarkierungen aufgebracht. Darüber hinaus ist in Kno-
tenpunktbereichen das Vorschriftszeichen 244.1 „Beginn einer Fahrradstraße“ angebracht und auf
der Fahrbahn markiert. An verschiedenen Stellen sind im Zuge der bestehenden Fahrradstraßen
bereits Diagonalsperren eingesetzt, um den Kfz-Durchgangsverkehr zu unterbinden.
Die bestehenden Fahrradstraßen auf den Radvorrangrouten zeichnen sich weitgehend dadurch
aus, dass in den Seitenbereichen geparkt wird. Insbesondere der Hummelsteiner Weg und die
Humboldtstraße sind Wohn- und Geschäftsstraßen, in denen es viele Parkwechselvorgänge gibt. In
dem Fall ist aus planerischer Sicht die Notwendigkeit geben, ausreichend Sicherheitsräume zu
schaffen. Es wird die Markierung eines Sicherheitstrennstreifens empfohlen, sofern sich der Sicher-
heitsraum nicht aus der baulichen Ausgestaltung ergibt. Dazu kann zum Beispiel die grüne Linie zur
Kennzeichnung der Radschnellverbindungen/ Radvorrangrouten neben den Parkstandsmarkierun-
gen aufgebracht werden. Die H RSV empfehlen zu Längsparkständen mindestens einen Sicherheits-
abstand von 0,75 m (0,5 m in Wohnstraßen mit seltenen Parkwechselvorgängen) und zu Senkrecht-
oder Schrägaufstellung ein Sicherheitstrennsteifen von 1,0 m (0,75 m in Ausnahmefällen). Nach
Möglichkeit sollten Senkrecht- und Schrägparkstände in Fahrradstraßen aber vermieden werden.
Insbesondere in Abschnitten mit beidseitigen Senkrecht- oder Schrägparkständen wird empfohlen,
das Parken im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße mindestens einseitig neu zu ordnen.
Da die Bevorrechtigung des Radverkehrs an Knoten auch für den Kfz-Verkehr gilt, besteht die Ge-
fahr, dass dieser damit ebenfalls beschleunigt wird. Dies kann vermieden werden, indem der
Durchgangsverkehr in Fahrradstraßen durch Diagonalsperren für den Kfz-Verkehr unterbunden
wird (s. Abbildung 7). Aber auch Änderungen im Verkehrssystem, wie z. B. Einbahnregelungen oder
Abbiegegebote, tragen zur Verkehrsberuhigung bei.
Abbildung 7 Beispiel einer Diagonalsperre zur Unterbindung von Durchgangsverkehr
Quelle: H RSV 2021 (S. 31)
140
Seite 18 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
Best Practice: Knotenpunktgestaltung – „Ahauser Modell“
Ein Qualitätsanspruch an die Radvorrangrouten ist, dass sie (in Abwägung mit der Verkehrspla-
nung) einen besonderen Vorrang für den Radverkehr, insbesondere gegenüber dem Kfz-Ver-
kehr und nicht zu Lasten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes bieten. Um diesem An-
spruch gerecht zu werden, braucht es verkehrsplanerische Gestaltungselemente, die dies er-
möglichen. Eine Möglichkeit, um den Radverkehr an Knoten zu bevorrechtigen, stammt aus
den Niederlanden und wurde von der nordrhein-westfälischen Stadt Ahaus bereits umgesetzt
(s. Abbildung 8). Im vorliegenden Beispiel wurde der Knotenpunktbereich aufgepflastert und
der Vorrang für den Radverkehr darüber hinaus durch Markierungen sowie Beschilderung ver-
deutlicht. Es kann zum Beispiel dort angewendet werden, wo der Radverkehr von der Fahrbahn
auf einen selbstständig geführten Radweg übergeleitet werden muss.
Abbildung 8 Beispiele aus Ahaus - Bevorrechtigung des Radverkehrs (Hoher Weg/Ammelner Weg)
Quelle: Planersocietät
Quelle: Amtliche Geobasisdaten für NRW. TIM-online.
Es wird empfohlen, diese Knotenpunktvariante bei der Umgestaltung einiger Knotenpunkte im
Radvorrangroutennetz der Stadt Nürnberg zu adaptieren. Denkbar ist dies zum Beispiel am
Knotenpunkt Falknerweg und Hugo-Distler-Straße oder am Knotenpunkt Sperberstraße und
Frankenstraße.
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 19 von 68
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3 Bestandsanalyse und Bewertung des Netzes
Das Radvorrangroutennetz wurde in Abstimmung mit den Mitgliedern des Runden Tisches Radver-
kehr der Stadt Nürnberg entwickelt. Die beauftragten Planungsbüros Planersocietät und VIA haben
das Netz im Sommer 2021 an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen befahren und durch eine Fo-
todokumentation (5 Sek.-Intervall) aufgezeichnet. Befahren wurden alle Radvorrangrouten mit Aus-
nahme der Streckenabschnitte, die auf geplanten Radschnellverbindungen liegen, da hier bereits
eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde und teilweise bereits konkrete Planungen von der
Stadt Nürnberg vorliegen. Falls der Querschnitt es erforderte, wurden die Routen in beide Fahrt-
richtungen befahren. Das Netz der Radvorrangrouten hat eine Gesamtlänge von ca. 131 km (s. Ab-
bildung 9).
142
Seite 20 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Abbildung 9 Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen der Stadt Nürnberg
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
143
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 21 von 68
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3.1 Anpassung des Radvorrangroutennetzes in Nürnberg
Für offensichtliche Netzlücken mit schwieriger Umsetzungsperspektive (z. B. Ortsdurchfahrten
ohne Ausbaumöglichkeit etc.) wurden alternative Strecken untersucht und das Netz in Abstimmung
mit der Verwaltung angepasst. Die betreffenden Strecken sowie die Hintergründe der Netzverände-
rungen werden in der nachfolgenden Tabelle sowie Karte aufgezeigt.
Tabelle 2 Netzanpassungen aufgrund schwieriger Umsetzungsperspektive
Route Alte Führung Neue Führung Hintergrund
2 Hintere Markt-
straße – Kreuz-
steinstraße –
Idastraße – Ol-
gastraße – Hol-
beinstraße –
Schweinauer
Hauptstraße
Hintere Markt-
straße – Elisen-
straße –
Schweinauer
Hauptstraße
• Führung wird durch die Änderung allgemein
vereinfacht
• Zugang zum S-Bahn Haltepunkt Nürnberg-
Schweinau wird verbessert
• Führung durch Engstelle Holbeinstraße/Olga-
straße wird vermieden
2 Schützenstraße
– Hintere Blei-
weißstraße
Holzgarten-
straße – Augus-
tenstraße –
Holzstraße
• Umfahrung der Fußgängerzone zur Vermei-
dung von Konflikten mit dem Fußverkehr
• Querung der Allersberger Straße weiterhin in
Höhe der Schützenstraße erforderlich
3 Bayernstraße
(bleibt erhal-
ten)
Dutzendteich-
straße und
Bayernstraße
(Netzergänzun-
gen)
• Zwei zusätzliche alternative Führungen für
den Radverkehr nördlich und südlich der di-
rekten Verbindung wurden geschaffen
• Die direkte Führung erreicht weder RVR- noch
ERA-Standard, die beiden Alternativen errei-
chen RVR- bzw. ERA-Standard in der Planung
4 Weihergarten-
straße – Wah-
lerstraße –
Schnieglinger
Straße - Wah-
lerstraße
Weihergarten-
straße –
Schnieglinger
Straße - Wah-
lerstraße
• Querung der Wahlerstraße wird vereinfacht
• Ursprüngliche Querung der Wahlerstraße auf
Höhe der Hausnummer 8 hatte hohes Kon-
fliktpotential
• Neue Querung am Knoten sicherer und kom-
fortabler
10 Am Behlanger
– Unterführung
(S) Laufamholz
In der Finster-
mail – Happur-
ger Str.
• Vermeidung der ungeeigneten Unterführung
am S-Bahn-Haltepunkt Laufamholz mit
schlechten Sichtverhältnissen
144
Seite 22 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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11 Ortsdurchfahrt
Fischbach
Einrichtung
Ringsystem
• Führung im Ringsystem aufgrund fehlender
Ausbaumöglichkeiten
• Fahrtrichtung West: Fischbacher Hauptstraße
• Fahrtrichtung Ost: Hartstraße – Puschkin-
straße – Am Feuchter Brücklein – Feuchter
Straße
11 – 12 Breslauer
Straße – Oelser
Straße
entfällt • Geringe Verbindungs- und Erschließungsbe-
deutung (Alternative Route über die Gleiwit-
zer Straße/Liegnitzer Straße vorhanden)
• Aus- bzw. Neubau aufgrund der Lage im Land-
schaftsschutzgebiet und des enormen Ein-
griffs in den Baumbestand nicht empfehlens-
wert
13 Worzeldorfer
Kirchsteig –
Worzeldorfer
Hauptstraße
Spitzwegstraße • Geringe Breiten und kein Ausbaupotenzial auf
dem Worzeldorfer Kirchsteig
• Verlegung an die Staatsstraße
• Bessere Qualität durch Neubau
13 Ortsdurchfahrt
Kornburg
Einrichtung
Ringsystem
• Führung im Ringsystem aufgrund fehlender
Ausbaumöglichkeiten
• Fahrtrichtung Nord: Kornburger Hauptstraße
• Fahrtrichtung Süd: Römerstraße – Venezianer
Straße – Keilstraße
14 Hinterm Bahn-
hof – Celtisun-
terführung –
Bahnhofsplatz
Hinterm Bahn-
hof – Celtis-
straße – Karl-
Bröger-Straße
– Tafelhof-
straße
• Führung durch Celtisunterführung wird kei-
nen RVR-Standard erreichen können
• Gemeinsame Führung mit Fußverkehr auf-
grund der hohen Frequenz ausgeschlossen
• Alternative Führungsformen aufgrund der
Nutzungskonflikte mit anderen Verkehrsmit-
teln (ÖPNV, Kfz, Fußverkehr) schwierig
• Alternative Führung durch Karl-Bröger-Tunnel
erfüllt zumindest den Mindeststandard der
Radvorrangrouten und ist daher attraktiver
145
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 23 von 68
Planersocietät | VIA
Abbildung 10 Netzanpassungen aufgrund schwieriger Umsetzungsperspektive
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
146
Seite 24 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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3.2 Ergebnisse der Bestandsanalyse
Im Anschluss an die Anpassung des Netzes wurde es in feingliedrige Abschnitte unterteilt, um es zu
analysieren. Die Abschnitte sind systematisch hinsichtlich der Qualität des bestehenden Aus-
baustandards und vorhandener Netzlücken bewertet worden. Die Analyse erfolgte auf Basis der
gewählten Qualitätsstandards der Stadt Nürnberg (s. Kapitel 2). Anschließend konnten Handlungs-
notwendigkeiten für jeden einzelnen Abschnitt abgeleitet werden.
Wichtige Parameter zur Bestimmung der Qualitäten im Längsverkehr (Strecken), die während der
Erhebung aufgenommen wurden, sind:
• Führungsform des Radverkehrs (Mischverkehr, Markierungslösung oder eigenständige
Wege)
• Lage (innerorts/außerorts) und zulässige Höchstgeschwindigkeiten
• Breite der Radinfrastruktur (falls vorhanden)
• Benutzungspflichten für den Radverkehr
• Oberflächenbeschaffenheit und -qualität, Beleuchtung und starke Steigungen.
Wichtige Parameter zur Bestimmung der Qualitäten im Querverkehr (Knoten), die während der Er-
hebung aufgenommen wurden, sind:
• Ausbildung der Knotenform
• Führung des Radverkehrs im Knoten
• Merkmale der Signalisierung
Die nachfolgenden zwei Karten verdeutlichen die Ergebnisse der Bestandsanalyse. Die erste Karte
(s. Abbildung 11) zeigt die Art der Verbindung, auf der die Radvorrangrouten geführt werden. Es
wird unterschieden zwischen selbstständig geführten Verbindungen, Verbindungen an Hauptver-
kehrsstraßen und Verbindungen auf Nebenstraßen (mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h).
Die zweite Karte (s. Abbildung 12) zeigt die vorhandenen Qualitäten der Infrastruktur unter Berück-
sichtigung der Breite im Bestand. Das Netz wurde in vier verschiedene Kategorien unterteilt: Rad-
vorrangrouten-Regelmaß erreicht, Radvorrangrouten-Mindestmaß erreicht, ERA-Standard erreicht
und kein Standard erreicht. Die Analyse macht deutlich, dass derzeit bereits 35 % der bestehenden
Infrastruktur das Regel- oder Mindestmaß der Radvorrangrouten-Standards erfüllt. Ungefähr ein
weiteres Drittel der Infrastruktur erfüllt derzeit den ERA-Standard (32 %). Das letzte Drittel nehmen
die Bereiche ein, die während der Befahrung noch keinen Standard erfüllen, sie wurden der Kate-
gorie „kein Standard erreicht“ zugeordnet.
147
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 25 von 68
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Abbildung 11 Art der Verbindung im Radvorrangroutennetz
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
148
Seite 26 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Abbildung 12 Qualitäten des Radvorrangroutennetzes im Bestand
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
149
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 27 von 68
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3.3 Status quo des untersuchten Nürnberger Radvorrangrou-
tennetzes
Die bestehende Radinfrastruktur des Radvorrangroutennetzes der Stadt Nürnberg ist zum Zeit-
punkt der Erhebung sehr heterogen und hat eine eher durchschnittliche Qualität, die das Radfah-
ren in Nürnberg zwar flächendeckend ermöglicht aber nicht beschleunigt und komfortabel gestal-
tet. Diese Infrastruktur ist historisch gewachsen und erfüllt derzeit vorwiegend nicht den Radvor-
rangroutenstandard, dieser kann jedoch mit Ausnahme einzelner Abschnitte entlang des gesamten
Netzes realisiert werden.
Im Rahmen der Befahrung sind einige Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs der jüngeren
Vergangenheit positiv aufgefallen. Zu erwähnen ist in dem Zusammenhang die generelle Einrich-
tung der Fahrradstraßen und die Markierung des Radfahrstreifens entlang der Pillenreuther Straße.
Sie stellen schon heute ein attraktives Angebot für den Radverkehr dar und bieten Anknüpfungs-
punkte, um die Radverkehrsinfrastruktur insgesamt auf eine höhere Qualitätsstufe zu stellen.
Die ältere Infrastruktur unterscheidet sich stark hinsichtlich der Führungsform, der Breiten und der
Ausstattungsmerkmale. Entlang der Hauptverkehrsstraßen ist der Radverkehr häufig auf fahrbahn-
begleitenden Zweirichtungsradwegen oder auf Radfahrstreifen geführt. Sowohl selbstständige als
auch fahrbahnbegleitende Radwege sind häufig gemeinsame Rad-/Gehwege, das bedeutet, der
Radverkehr ist nicht vom Fußverkehr getrennt. Die bestehenden Radfahrstreifen erfüllen vielfach
bereits den ERA-Standard hinsichtlich der Breite der Markierung, jedoch fehlt insbesondere in den
Bereichen des Längsparkens am Fahrbahnrand ein Sicherheitstrennstreifen zum Parken. An Knoten
wird der Radverkehr häufig durch lange Wartezeiten an Lichtsignalanlagen ausgebremst.
Charakteristisch für die Nürnberger Radinfrastruktur ist außerdem das häufige Vorkommen von
fahrbahnbegleitenden Zweirichtungsradwegen. Sie werden laut Verwaltung insbesondere dann
eingesetzt, wenn die Fahrbahn eine hohe Trennwirkung besitzt. Die Öffnung von Radwegen in Ge-
genrichtung soll demnach den Komfort für die Radfahrenden steigern und illegale Wegeverbindun-
gen legalisieren. Die Verwaltung konnte bislang keine Unfallauffälligkeiten in dem Zusammenhang
feststellen. Aus planerischer Perspektive wird jedoch empfohlen, den Anteil der Zweirichtungsrad-
wege stark zu reduzieren, denn zukünftig wird die Radinfrastruktur voraussichtlich deutlich stärker
frequentiert, sodass auch das Konfliktpotential zwischen den Nutzenden steigt.
In den vorgelagerten Ortschaften, wie z. B. Fischbach, Kornburg und Worzeldorf, sind die Entwick-
lungspotenziale hinsichtlich der Radverkehrsinfrastruktur durch die geringen Straßenraumbreiten
sehr eingeschränkt. Auf diesen Abschnitten gilt es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den
Radverkehr im Straßenraum sichtbar zu machen.
In Bezug auf die Oberflächenqualität ist aufgefallen, dass insbesondere die fahrbahnbegleitenden
Radwege und für den Radverkehr freigegebenen Gehwege, die mit Betonsteinpflaster ausgestattet
sind (z. B. entlang der Trierer Straße stadteinwärts zwischen Kornburger Straße und Herpersdorfer
Straße), keine komfortable Infrastruktur darstellen. Durch die Art der Pflasterung entstehen Un-
ebenheiten aber auch erhebliche Rillen, die insbesondere für Fahrräder mit schmalen Reifen ein
Hindernis darstellen.
150
Seite 28 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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4 Maßnahmenkonzept
Auf Grundlage der Qualitätsstandards sowie der Ergebnisse der Bestandsanalyse wurden Maßnah-
men entwickelt, die zur Qualifizierung der Radvorrangrouten führen. Im Maßnahmenkataster wird
sowohl der Bestand der Streckenabschnitte als auch der angestrebte Zielzustand aufgezeigt. Zudem
werden die Maßnahmen beschrieben, die notwendig sind, um die Radvorrangrouten umzusetzen.
Auch für die Knotenpunkte werden Vorschläge zur Optimierung der Führung und Bevorrechtigung
der Vorrangrouten erarbeitet. Die entwickelten Maßnahmen wurden mit der Arbeitsgruppe abge-
stimmt. Im Prozess haben sich einzelne Abschnitte als nicht umsetzbar erwiesen. In dem Fall wur-
den gemeinsam mit der Verwaltung Alternativstrecken gesucht und geprüft (s. Kapitel 3).
Für alle Maßnahmen an Streckenabschnitten und Knotenpunkten werden die Kosten zur Herstel-
lung des Qualitätsstandards geschätzt. Für die Schätzung der notwendigen Kosten lag ein umfang-
reicher Kostenkatalog aus der Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen im Großraum Nürn-
berg und ähnlichen Projekten vor. Diese Kostensätze wurden mit der Auftraggeberin bzw. mit der
Arbeitsgruppe abgestimmt und angepasst. Anschließend wurden sie auf die vorgeschlagenen Maß-
nahmen angewendet.
Bestand, Maßnahmen und Kostenschätzungen werden abschnittsweise im Maßnahmenkataster
aufgeführt. Die Ergebnisse der Maßnahmenkonzeption wurden zudem in Steckbriefen zusammen-
geführt und die Anteile der jeweiligen Maßnahmenkategorie an der Gesamtstrecke dargestellt. Die-
ses Kapitel gibt einen Überblick über die gesamte Maßnahmenplanung. Die Steckbriefe und das
Maßnahmenkataster sind im Anhang dieses Dokuments gegliedert nach Routen dargestellt. Ein be-
sonderes Augenmerk in der Maßnahmenplanung liegt auf den Lückenschlüssen bei denen entwe-
der eine Neuaufteilung des öffentlichen Raums oder eine Herstellung von Infrastruktur notwendig
ist.
Auch die bestehenden Planungen der Stadt Nürnberg auf Abschnitten der Radvorrangrouten wur-
den sowohl für Knoten als auch für Strecken in der Maßnahmenplanung berücksichtigt. Dies betrifft
zum Beispiel das Entwicklungsgebiet Wetzendorfer Park im Norden der Stadt, das Quelle-Areal an
der Fürther Straße oder das geplante neue Stadtquartier an der Brunecker Straße. Aufgrund des
methodischen Vorgehens dieser Untersuchung fließen diese Planungen nicht in die Kostenkalkula-
tion der Radvorrangrouten ein. Dennoch sind diese Vorhaben besonders relevant für die Umset-
zungsstrategie (s. Kapitel 7) in der eine Priorisierung zur Umsetzung der Routen vorgeschlagen
wird.
Die Maßnahmenplanung soll als erster konkreter Vorschlag zur Herstellung des angestrebten Ziel-
standards angesehen werden. Zur Finalisierung der jeweiligen Planung der einzelnen Abschnitte
bedarf es weiterer Prüfungen und Ausarbeitungen.
151
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 29 von 68
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4.1 Streckenmaßnahmen
Überall dort, wo die Infrastruktur im Längsverkehr noch nicht den von der Stadt Nürnberg definier-
ten Qualitätsstandards entspricht, wurden Maßnahmen zur Herstellung dieses Standards formu-
liert. Diese Streckenmaßnahmen enthalten insbesondere Maßnahmen zur Veränderung der Füh-
rungsform, Breite und Ausstattung der Radvorrangrouten. Im Netz der Nebenstraßen wird zum Bei-
spiel fast ausschließlich die Einrichtung von Fahrradstraßen empfohlen. Weiterhin wurden Stre-
ckenabschnitte in der Maßnahmenkonzeption berücksichtigt, auf denen eine allgemeine Verbesse-
rung der Radverkehrsinfrastruktur hergestellt werden kann, auch wenn der Radvorrangroutenstan-
dard dadurch nicht erreicht wird.
Die Maßnahmenplanung der Strecken enthält klassifizierte Aussagen zum geplanten Zielquer-
schnitt, dem Maßnahmentyp sowie zu möglichen Nutzungskonflikten im Zusammenhang mit der
Umsetzung. Diese Angaben werden ergänzt durch individuelle Anmerkungen im Freitext, die die
Maßnahmenplanung konkretisieren. Hinsichtlich der Nutzungskonflikte wurde geprüft, ob nach der
Umsetzung der Maßnahme Konflikte mit Fußverkehr, Naherholung, fließendem, ruhendem oder
Land- und forstwirtschaftlichem Verkehr sowie mit dem ÖPNV zu erwarten sind. In die Maßnah-
menplanung ist außerdem eingeflossen, ob für den Neu- oder Ausbau bestimmter Abschnitte
Grunderwerb zu tätigen ist. Für diese Beurteilung wurden Daten zu Eigentumsverhältnissen von der
Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt. Aufgrund des methodischen Vorgehens erhält ein gesamter
Maßnahmenabschnitt den Hinweis „Grunderwerb erforderlich“, auch wenn Beispielsweise nur
etwa 20 % des Abschnitts betroffen sind. Somit wird gewährleistet, dass die Kosten für den Grund-
erwerb nicht zu niedrig angesetzt werden. Eine Konkretisierung des erforderlichen Grunderwerbs
erfolgt in den weiteren Planungsphasen.
Auf Wunsch der Stadt Nürnberg fließen auch Angaben zur Beleuchtung sowie die Kosten zur Her-
stellung der Beleuchtung in die Maßnahmenplanung ein. Dazu wurde der Begriff der Beleuchtungs-
rahmenklassen (BRK) eingeführt. Sie stellen die Lage des betreffenden Abschnitts im Zusammen-
hang mit dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Beleuchtung dar. Das genaue methodi-
sche Vorgehen sowie ein Überblick zum Thema Beleuchtung in sensiblen Bereichen ist in Kapitel
4.4 dargestellt.
Die mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Kostensätze beziehen sich auf den laufenden Meter und
wurden für eine pauschale Kostenschätzung verschiedenen Standardmaßnahmen zugewiesen, z.B.
Ausbau (unbefestigte Fläche), Ausbau (im Straßenraum), Markierung Radfahrstreifen oder Einrich-
tung Fahrradstraßen. Das Vorgehen erlaubt ebenfalls die Berücksichtigung verschiedener Maßnah-
menkombinationen.
4.2 Knotenmaßnahmen
Ziel der Planung von Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen ist es, Wartezeiten so zu re-
duzieren, dass die Verbindungen konkurrenzfähige Angebote zu anderen Verkehrsarten darstellen.
Dazu müssen Knotenpunkte besonders gestaltet werden. Die Maßnahmenplanung der Knoten-
punkte der Nürnberger Radvorrangrouten basiert auf den folgenden Grundsätzen der H RSV:
152
Seite 30 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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„Im Zuge von RSV/RVR sollten bevorzugt planfreie oder bevorrechtigte Querungen zur Verkürzung
der Fahrzeit und zur Einhaltung einer komfortablen, konstanten Fahrgeschwindigkeit eingesetzt
werden. Ob eine RSV/RVR gegenüber anderen Straßen bevorrechtigt werden kann, hängt von der
Verkehrsbedeutung ab, die sich aus der Verkehrsstärke und der Verbindungsfunktion ableitet.
Im Hinblick auf die im Verlauf von RSV/RVR anzustrebende Qualität für die Radfahrenden sollte an
Knotenpunkten und Querungsstellen im besonderen Maße darauf geachtet werden, dass die Ver-
lustzeiten des Radverkehrs durch Anhalten und Warten minimiert werden.“ (H RSV 2021, S. 43)
Die Maßnahmenplanung der Knoten geht aus den Qualitätsansprüchen der Stadt Nürnberg, den
Empfehlungen der H RSV, den Maßnahmen im Längsverkehr sowie der Knotenpunktgestaltung im
Bestand hervor. Die Gutachterbüros haben bauliche Maßnahmen, Markierungsmaßnahmen oder
Maßnahmen zur Anpassung bestehender Lichtsignalanlagen (LSA) empfohlen und mit der Verwal-
tung abgestimmt. Alle Maßnahmen verfolgen das Ziel, den Radverkehr zu beschleunigen. Das kann
erreicht werden, indem der Radverkehr an Knoten bevorrechtigt oder die Wartezeit verkürzt wird.
Hierbei ist jedoch besonders wichtig, dass die Sicherheit des Radverkehrs nicht durch die Beschleu-
nigung beeinträchtigt wird. Die Führung der Radvorrangrouten und die Vorfahrtsregelungen an
Knoten müssen sowohl für Radfahrende als auch für andere Verkehrsteilnehmende deutlich er-
kennbar sein. Insbesondere an Querungsstellen, an denen der Radverkehr bevorrechtigt ist, müs-
sen ausreichende Sichtverhältnisse gegeben sein.
In der Maßnamenplanung ergibt sich somit eine breite Vielfalt der Knotenpunktgestaltung. Darin
enthalten sind auch Ingenieursbauwerke in Form von Überführungen und Unterführungen. Der
Neu- oder Umbau dieser Infrastruktur stellt einen hohen Kostenfaktor bei der Planung der Radvor-
rangrouten dar. Auch die Anpassungen der LSA tragen zu hohen Kosten in der Maßnahmenplanung
der Knoten bei, denn die Signalanlagen im Bestand der Stadt Nürnberg sind häufig mit älteren Steu-
ergeräten ausgestattet. Wenn Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Radvorrangrouten an
LSA anfallen, ist es daher oft erforderlich, dass das Steuergerät der entsprechenden Anlage erneu-
ert werden muss. Das bedeutet auch, dass die Anlage dann barrierefrei ausgebaut werden muss.
Um das Risiko der Kostenüberschreitung zu minimieren, wurden deshalb für sämtliche Anpassun-
gen der LSA auf dem Radvorrangroutennetz hohe Pauschalkosten in Höhe von 821.000 € pro An-
lage angenommen. In diesen Kosten pro Kreuzung sind sämtliche im Bereich der Kreuzung anfallen-
den Kosten (neben den Kosten der Lichtsignalanlage insbesondere die des Straßenbaus, der Be-
leuchtung und der Markierung) eingerechnet. Zur Berücksichtigung von neueren Steuergeräten
und Anlagen mit einer geringen Anzahl von Signalgruppen wurde ein Abschlag von 30 % auf die Ge-
samtkosten zur Anpassung signalisierter Knotenpunkte einkalkuliert.
4.3 Ergebnisse Maßnahmenplanung
Das vorliegende Konzept stellt einen weiteren Schritt zur Entwicklung eines Radvorrangnetzes in
Nürnberg dar. Nachdem im Jahr 2017 bereits eine Machbarkeitsstudie für fünf Radschnellverbin-
dungen in die umliegenden Städte und Landkreise vorgelegt wurde, ergänzt die aktuelle Untersu-
chung das Radvorrangnetz um 14 weitere Routen. Tabelle 3 gibt eine Übersicht zu den wichtigsten
153
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 31 von 68
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Kennwerten der geplanten Radvorrangrouten. Weitere Kennwerte sowie detaillierte Maßnahmen-
tabellen befinden sich in der Anlage 1.
Tabelle 3 Ergebnisse der Maßnahmenplanung (Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG)
Länge
RVR-
Standard
(Bestand) 9
Regelmaß /
Mindestmaß
RVR-
Standard
(Planung)9
Regelmaß /
Mindestmaß
Zeitver-
luste
Kosten insge-
samt
inkl. Risikoauf-
schlag
Kosten pro Ki-
lometer
inkl. Risikoauf-
schlag
Route 1
Altstadtring 6,5 km 8% / 14% 91% / 4% 72 s/km 15,5 Mio. € 18,7 Mio. € 2,4 Mio. €/km 2,9 Mio. €/km
Route 2
Schweinau -
St-Peter
4,4 km 31% / 19% 96% / 0% 33 s/km 2,9 Mio. € 3,5 Mio. € 0,7 Mio. €/km 0,8 Mio. €/km
Route 3
Rabus - Dut-
zendteich
6,8 km 7% / 15% 64% / 20% 29 s/km 6,4 Mio. € 7,7 Mio. € 0,9 Mio. €/km 1,1 Mio. €/km
Route 4
Schniegling -
Mögeldorf
10,8 km 13% / 5% 61% / 38% 21 s/km 6,4 Mio. € 7,6 Mio. € 0,6 Mio. €/km 0,7 Mio. €/km
Route 6
Pegnitztal
West
4,9 km 22% / 46% 84% / 5% 2 s/km 4,5 Mio. € 5,3 Mio. € 0,9 Mio. €/km 1,1 Mio. €/km
Route 8
Nordostpark 8,2 km 24% / 9% 90% / 10% 46 s/km 3,3 Mio. € 4,0 Mio. € 0,4 Mio. €/km 0,5 Mio. €/km
Route 10
Laufamholz 7,3 km 45% / 5% 100% / 0% 9 s/km 2,1 Mio. € 2,5 Mio. € 0,3 Mio. €/km 0,3 Mio. €/km
Route 11
Fischbach 11,6 km 40% / 1% 66% / 0% 35 s/km 9,6 Mio. € 11,5 Mio. € 0,8 Mio. €/km 1,0 Mio. €/km
Route 12
Mooren-
brunn
10,4 km 5% / 28% 99% / 0% 18 s/km 6,6 Mio. € 7,9 Mio. € 0,6 Mio. €/km 0,8 Mio. €/km
Route 13
Kornburg 20,1 km 0% / 42% 74% / 11% 29 s/km 15,2 Mio. € 18,2 Mio. € 0,8 Mio. €/km 0,9 Mio. €/km
Route 14
Lichtenreuth 4,4 km 20% / 5% 89% / 5% 46 s/km 2,7 Mio. € 3,2 Mio. € 0,6 Mio. €/km 0,7 Mio. €/km
Route 15
Eibach 13,3 km 19% / 17% 78% / 12% 39 s/km 19,9 Mio. € 23,9 Mio. € 1,5 Mio. €/km 1,8 Mio. €/km
Route 16
Kettelersied-
lung
14,0 km 17% / 19% 74% / 21% 36 s/km 6,7 Mio. € 8,1 Mio. € 0,5 Mio. €/km 0,6 Mio. €/km
9 Weitere Abschnitte der Gesamtstrecke erfüllen im heutigen Zustand den Basis-Standard nach den ERA oder keinen definierten
Standard. Auch in der Planung müssen manche Abschnitte aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit weiterhin im Basis-
Standard ausgeführt werden.
154
Seite 32 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Route 19
Fürth 8,4 km 10% / 11% 88%/ 11% 53 s/km 10,7 Mio. € 12,8 Mio. € 1,3 Mio. €/km 1,5 Mio. €/km
Summe 131,1 km 112,5 Mio. € 134,9 Mio. €
Die geplanten Radvorrangrouten umfassen eine Gesamtlänge von ca. 131 km. Hinzu kommen die
geplanten Radschnellverbindungen, die auf dem Nürnberger Stadtgebiet eine Gesamtlänge von ca.
36 km aufweisen. Das gesamte Radvorrangnetz beläuft sich damit auf eine Länge von ca. 167 km10.
Auf allen in dieser Machbarkeitsstudie untersuchten 14 Trassen sind die für Radvorrangrouten an-
gestrebten Breiten auf mehr als 2/3 der jeweiligen Gesamtlänge umsetzbar (vgl. Abbildung 13). Auf
zehn der geplanten Routen kann der Radvorrangroutenstandard zukünftig zu mehr als 90 % der
Streckenlänge eingehalten werden. Hinsichtlich der Qualität im Bestand unterscheiden sich die
Routen hingegen stark: So weisen die Routen 10 (Laufamholz) und 11 (Fischbach) bereits auf mehr
als 40 % der jeweiligen Streckenlängen die Regelbreite einer Radvorrangroute auf und befinden
sich damit auf der Hälfte der Strecke schon sehr nah am gewünschten Zielzustand. Auf anderen
Routen, z. B. Route 13 (Kornburg) sind noch gar keine Strecken vorhanden, welche heute schon den
Regelstandard einer Radvorrangroute aufweisen. Es ist davon auszugehen, dass diese Routen eine
längere Planungs- und Umsetzungsdauer aufweisen werden als die Routen, die bereits heute schon
den Radvorrangroutenstandard auf einem Großteil der Strecke erreichen.
Im Übergang zwischen der Route 3 (Rabus-Dutzendteich) und der Route 11 (Fischbach) im Bereich
von Bayernstraße und Regensburger Straße kann auf der direkten Verbindung zukünftig aufgrund
der baulichen Gegebenheiten weder der Radvorrangroutenstandard noch der ERA-Standard entwi-
ckelt werden. Dies ist eine Ausnahme im gesamten Radvorrandroutennetz. Es wurden alternative
Führungen für den Radverkehr nördlich und südlich der direkten Verbindung entwickelt, auf denen
der Radvorrandrouten- bzw. ERA-Standard erreicht werden kann. In den Planungen sind alle Vari-
anten enthalten.
Hinweis zum Maßnahmenkataster: Auf manchen Abschnitten tritt der Fall ein, dass für einen Stre-
ckenabschnitt, der in der Bestandsanalyse bereits den Radvorrangroutenregelstandard erfüllt, in
der Maßnahmenplanung trotzdem eine Maßnahme empfohlen wird. Die bestehende Infrastruktur,
die in der Breite bereits den Radvorrangroutenregelstandard erfüllt, wird zum Beispiel dann über-
plant, wenn sie sich nicht in die Planungen vor und hinter diesem Abschnitt einfügt oder eine zu-
sätzliche Maßnahme zur Förderung der anderen Verkehrsteilnehmenden (z.B. Zufußgehende) emp-
fohlen wird. Im Steckbrief entsteht dann ggf. eine geringfügige Differenz zwischen Bestand und Pla-
nung. Im Kataster wird dieser Fall dadurch deutlich, dass im Feld Qualität (Bestand) „RVR-Standard
heute schon erreicht (Regelmaß)“ und im Feld Qualität (Planung) „RVR-Standard erreichbar (Regel-
maß)“ steht.
10 Die finale Netzlänge weicht von der ersten Schätzung (vgl. Kap. 1) ab, da die Radvorrangrouten auf manchen Abschnitten beid-
seitig geführt werden und sich somit die Netzlänge erhöht.
155
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 33 von 68
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Abbildung 13 Erreichbare Qualitäten des Radvorrangroutennetzes (Planung)
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
156
Seite 34 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Die Ermittlung der durchschnittlichen Zeitverluste pro Kilometer liefert ein wichtiges Bewertungs-
kriterium und gibt die Zeit an, die durch Anhalten und Warten an Kreuzungen im Durchschnitt ver-
loren geht. Das Ziel der Radvorrangrouten soll es sein, diese Zeitverluste so zu minimieren, dass die
Fahrtzeiten für den Radverkehr insgesamt reduziert und damit optimiert werden können. Bei dem
Vergleich der durchschnittlichen Zeitverluste unterscheiden sich die Routen deutlich: So weisen die
Routen 6 (Pegnitztal West) und 10 (Laufamholz) mit 2 bzw. 9 s/km sehr geringe Werte auf. Das liegt
daran, dass die Route 6 im Pegnitztal und damit weitgehend kreuzungsfrei und die Route 10
(Laufamholz) hauptsächlich auf Fahrradstraßen mit Vorfahrt an fast allen Knotenpunkten geführt
wird. Auf beiden Routen gibt es somit nur wenige Kreuzungen mit Wartepflicht. Was hinsichtlich
der angestrebten Minimierung der Fahrtzeiten als ideal erscheint, lässt sich nicht überall im Stadt-
gebiet umsetzen (vgl. Abbildung 14). Die Führung der geplanten Radvorrangrouten durch das ver-
dichtete Stadtgebiet erfordert zwangsläufig die Berücksichtigung bestehender Signalanlagen und
anderer Verkehrsbelange (z. B. ÖPNV). Diese sollten hinsichtlich ihrer Verlustzeiten für den Radver-
kehr optimiert werden, eine vollständige Reduzierung der Wartezeiten an diesen Knotenpunkten
wird jedoch nicht realisierbar sein. In der Kostenschätzung sind auch die Kosten für die Optimie-
rung der signalisierten Knotenpunkte berücksichtigt.
157
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 35 von 68
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Abbildung 14 Knoten mit und ohne Verlustzeit nach Planung
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
158
Seite 36 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Die Kosten der 14 untersuchten Routen variieren ebenfalls deutlich. Dies ist insbesondere auf die
unterschiedlichen Streckenlängen, Führungsformen, den unterschiedlichen Handlungsaufwand
(Ausbau vs. Einrichtung von Fahrradstraßen) sowie die Notwendigkeit des Baus/ Umbaus von Inge-
nieursbauwerken und signalisierten Knotenpunkten zurückzuführen (vgl. Abbildung 15). Weiterhin
spielt es eine Rolle, ob die Routen heute schon einen hohen Anteil des Radvorrangrouten-Stan-
dards erreichen. Für manche Abschnitte lagen bereits Planungen und Kostenschätzungen seitens
der Stadt Nürnberg vor. Diese Kosten wurden im vorliegenden Konzept nicht zusätzlich berücksich-
tigt. Für alle Routen wurden einheitliche, zuvor abgestimmte Kostensätze zugrunde gelegt. Die Kos-
tenschätzung soll so eine realistische und möglichst konkrete Budgetplanung ermöglichen.
Die Gesamtkosten der 14 untersuchten Routen belaufen sich auf ca. 113 Mio. €. Darin sind die Kos-
ten für Planung, Bau, Grundausstattung, Grunderwerb und zusätzliche Beleuchtung enthalten. Für
jede Route wurde außerdem ein Risikokostenaufschlag von 20 % ermittelt. Zuzüglich dieses Kosten-
zuschlags für Unwägbarkeiten bei der Umsetzung würden die Gesamtkosten ca. 135 Mio. € betra-
gen. Die kilometerbezogenen Kosten ermöglichen einen Vergleich der Trassen untereinander. Hier-
bei sticht insbesondere der Altstadtring hervor, dessen Umsetzung auf kurzer Strecke umfangreiche
Ausbaumaßnahmen und Anpassungen von Knotenpunkten erfordern würde. Ebenso weisen die
Routen 15 (Eibach) und 19 (Fürth) vergleichsweise hohe durchschnittliche Kosten auf und sind so-
mit vergleichbar zu den Kosten für den Bau einer Radschnellverbindung. Alle weiteren Korridore
weisen Kosten zwischen 0,3 und 0,8 Mio. € pro Kilometer auf.
159
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 37 von 68
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Abbildung 15 Handlungsaufwand entlang der Radvorrangrouten
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
160
Seite 38 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Sonderfall Altstadtring
Der Altstadtring (Route 1) umschließt auf etwa 6 km Länge den historischen Stadtkern der Stadt
Nürnberg. Die Bestandssituation der Verkehrsinfrastruktur stellt sich äußerst divers dar. Der Alt-
stadtring wird sowohl vom ÖPNV (Straßenbahn, U-Bahn und Bus) als auch vom Kfz-Verkehr, Fuß-
verkehr und Radverkehr stark frequentiert.
Im Bereich des Radverkehrs unterscheidet sich die Infrastruktur auf der Innenseite stark von der
auf der Außenseite. Auf der Innenseite besteht ein durchgängiges Angebot für den Radverkehr im
Seitenraum, das jedoch geprägt ist von unterschiedlichen Führungsformen (gemeinsame Geh-/Rad-
wege, getrennte Geh-/Radwege und selbstständig geführte Radwege). Auf der Außenseite besteht
nur vereinzelt ein Angebot für den Radverkehr, so zum Beispiel im Osten zwischen dem Prinzregen-
tenufer und der Sulzbacher Straße. Grundsätzlich kommen Radfahrende aufgrund der Querungssi-
tuationen (auch in Zukunft) auf der Innenseite zügiger voran als auf der Außenseite, da sie dort ei-
nige Lichtsignalanlagen aussparen können.
Die Diskussionen während der Konzepterstellung haben gezeigt, dass die Ansprüche an die Infra-
struktur dieses Planungsraums hoch sind. So ist zum Beispiel eine Vorgabe des Masterplans nach-
haltige Mobilität, bereits bis zum Jahr 2026 einen fahrradfreundlichen Altstadtring zu schaffen. Mit
dieser Forderung gehen jedoch gewisse Zielkonflikte einher. Es bestehen gleichzeitig die Ansprüche
die Radinfrastruktur zu verbessern, die Situation des Fußverkehrs zu erhalten bzw. zu verbessern,
die bestehenden Grünanlagen, das Parken am Fahrbahnrand sowie die historische Bausubstanz zu
erhalten und zusätzlich den Verkehrsfluss des Kfz-Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. Offensichtlich
können nicht alle Ansprüche in gleicher Weise erfüllt werden, sodass gewisse Kompromisse einge-
gangen werden müssen, wenn das Ziel, den Radverkehr am Altstadtring zu fördern, erreicht wer-
den soll.
Aus planerischer Sicht erscheint es sinnvoll, sowohl die Innenseite als auch die Außenseite für den
Radverkehr auf Radvorrangroutenstandard auszubauen, um die Erreichbarkeit von Zielen innerhalb
und außerhalb der Altstadt gleichermaßen zu gewährleisen. Es ist aber festzuhalten, dass auf der
Innenseite bessere Voraussetzungen zur Schaffung eines attraktiven – ausreichend dimensionier-
ten und querungsarmen – Radwegs gegeben sind, sodass in diesem Konzept nur abschnittsweise
Maßnahmen zum Ausbau der Radinfrastruktur auf der Außenseite formuliert werden. Auf der In-
nenseite sollen dagegen alle Optionen ausgeschöpft werden. Das impliziert auch, dass die Que-
rungsmöglichkeiten für den Radverkehr entlang der Ringstruktur beim Ausbau eine hohe Priorität
besitzen und in einem hohen Standard umgesetzt werden müssen.
Um attraktive und sichere Radwege auf der Innenseite des Altstadtrings zu erhalten, wird empfoh-
len, auf der Innenseite einen Zweirichtungsradweg mit einer Mindestbreite von 3,0 m zzgl. 0,75 m
Sicherheitstrennstreifen herzustellen. Diese Breite geht aus den Qualitätsstandards der Nürnberger
Radvorrangrouten hervor. Aufgrund der hohen Anforderungen an diese Infrastruktur sowie der
ausgeprägten Verbindungsfunktion (alle Radialen Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten
haben das Ziel Altstadtring) wird aus planerischer Sicht befürwortet, den festgelegten Standard und
damit die Breite zu überschreiten und einen 4 m breiten Zweirichtungsradweg mit Richtungstren-
nung und Sicherheitstrennstreifen zu planen (vgl. Abbildung 16).
161
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 39 von 68
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Abbildung 16 Beispielquerschnitt Zweirichtungsradweg
Quelle: Planersocietät
Die Zweirichtungsführung des Radverkehrs birgt Konfliktpotential mit anderen Verkehrsteilneh-
menden. Um dies zu verringern wird empfohlen:
• Eine gemeinsame Signalisierung des rechtsabbiegenden Kfz-Verkehrs und des Radverkehrs
zu vermeiden.
• Rad- und Fußverkehr baulich zu trennen.
• Radwege gegenüber der Fahrbahn zu erhöhen (nach dänischem/ niederländischem Vor-
bild)
Die Situation des Planungsraums stellt sich sehr komplex dar. Es wird empfohlen, den Altstadtring
im Anschluss an die Machbarkeitsstudie der Radvorrangrouten separat zu betrachten und einen
Entwurf zu erstellen, der die vielen Faktoren, die in die Planung einfließen, berücksichtigt, da diese
in diesem Konzept nur grundlegend einfließen können. Dieses Konzept zeigt lediglich Handlungs-
möglichkeiten auf und stellt die Problemlagen dar, die dann im Anschluss an das Projekt aufgegrif-
fen, diskutiert und verfeinert werden müssen. Die Maßnahmenplanung dient als Diskussionsgrund-
lage, die situationsabhängig erweitert werden muss.
Bereits während der Konzepterarbeitung der Radvorrangrouten ist deutlich geworden, dass der Ge-
staltung des Planungsprozesses insbesondere hinsichtlich der Planung des Altstadtrings eine hohe
Bedeutung zukommt, um die Akzeptanz und die Unterstützung durch Bürgerinnen und Bürger, von
Politik und Verwaltung sowie den lokalen Akteurinnen und Akteuren zu fördern (vgl. H RSV 2021,
Abs. 6.1). Beteiligungsverfahren sind Teil des Planungsprozesses und essentiell für eine themen-
übergreifende Betrachtungsweise sowie die Erschließung des Experten- bzw. Alltagswissens. Im
vorliegenden Fall empfiehlt sich die Durchführung einer Planungswerkstatt, um die verschiedenen
Interessen und Vorstellungen hinsichtlich des Altstadtrings zusammenzutragen.
162
Seite 40 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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4.4 Beleuchtung
Ein bedeutendes Ausstattungselement von Radvorrangrouten ist die Beleuchtung. Generell wird in
den H RSV empfohlen, für die Radvorrangrouten innerorts durchgehend eine ortsfeste Beleuchtung
vorzusehen. Die Beleuchtung von straßenbegleitenden Radwegen soll sich an der Beleuchtungs-
klasse der Fahrbahn orientieren und sollte maximal um zwei Beleuchtungsklassen nach unten ab-
weichen. In sensiblen Abschnitten kann eine dynamische bzw. adaptive Lichtregelung eingesetzt
werden. Die H RSV haben keinen verbindlichen Charakter, sie geben lediglich eine Empfehlung und
es können eigene Schwerpunkte gesetzt werden.
In sensiblen Grünbereichen besteht hinsichtlich der Beleuchtung ein Zielkonflikt zwischen zu viel
künstlichem Licht und den lokalen Anforderungen des Naturschutzes und der Biodiversität (H RSV
5.1.3). Um diesem Konflikt möglichst frühzeitig zu begegnen und Lösungen zu finden, gab es bereits
während der Konzepterstellung erste Abstimmungen zwischen der unteren Naturschutzbehörde,
dem Umweltamt, dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum und dem Arbeitskreis der Radvorrangrou-
ten. Derzeit werden Grünanlagen im Stadtgebiet grundsätzlich nicht beleuchtet (vgl. Abbildung 17).
Eine Ausnahme bilden die Verbindungen, die eine bedeutende Funktion im Netz einnehmen und
stark frequentiert sind. Den derzeitigen gesetzlichen Rahmen hinsichtlich Beleuchtungsanlagen bil-
det der Artikel 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes:
Art. 11a Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen
Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden.
Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig. Beim Aufstellen von Be-
leuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere
deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt
werden. Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Bio-
topen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu
genehmigen
163
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 41 von 68
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Abbildung 17 Bestand der Beleuchtung auf dem Radvorrangroutennetz
Quelle: Planersocietät | Planungsbüro VIA eG
164
Seite 42 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Im vorliegenden Konzept wird die Art der Beleuchtung grundsätzlich zwischen Beleuchtungsstan-
dorten innerorts und außerorts unterschieden. Darüber hinaus wird berücksichtigt, ob entlang des
jeweiligen Abschnitts und innerhalb eines Einzugsgebiets von 10 m Schutzgebiete11 oder Gehölz-,
Wald-, Vegetations- und Grünflächen vorhanden sind. So erhält der gesamte Maßnahmenabschnitt
eine kategorische Zuordnung, auch wenn die Schnittfläche mit einem Schutzgebiet nur einen klei-
nen Teil ausmacht. Auch Abschnitte, die in direkter Nachbarschaft (bis einschließlich 5 m Abstand)
aber ohne räumlichen Bezug zu Schutzgebieten oder Gehölz-, Wald-, Vegetations- und Grünflächen
liegen, werden kategorisch zugeordnet, da das Bearbeitungsprogramm nicht unterscheiden kann,
ob eine Auswirkung der Beleuchtung auf die Schutzgebiete tatsächlich gegeben ist oder nicht. Dies
betrifft beispielsweise Abschnitte entlang des Altstadtrings, die aufgrund ihrer Nachbarschaft zu
den Grünflächen im Burggraben entsprechend kategorisiert werden, obwohl die Verkehrsflächen
am Altstadtring aufgrund des Höhenunterschieds nicht in Bezug zu den Grünflächen im Burggraben
stehen.
In die Beurteilung kann nicht mit einfließen, ob der jeweilige Abschnitt gemäß BauGB innerhalb
oder außerhalb bebauter Gebiete liegt. Diese Kategorisierung muss im Rahmen der Umsetzung der
Radvorrangrouten und der Prüfung zur Einrichtung von Beleuchtung durch das Amt für Stadtpla-
nung der Stadt Nürnberg erfolgen. Im Ergebnis werden fünf Beleuchtungsrahmen-Kategorien
(BRK) in der Maßnahmentabelle dargestellt (vgl. Abbildung 18 und Abbildung 19):
BRK 1: Der Abschnitt liegt außerorts. Es ist in der Regel keine ortsfeste Beleuchtung erforderlich
(Ausnahme: prägnante Punkte und Konfliktstellen). In diesen Bereichen wird eine retroreflektie-
rende Randmarkierung zur Erhöhung der Nachtsichtbarkeit als Standard empfohlen. Weiterhin
können zu diesem Zweck helle Fahrbahnbeläge eingesetzt werden.
BRK 2: Der Abschnitt liegt innerorts in einer Gehölz-, Wald-, Vegetations- und Grünfläche. Es wird
empfohlen, die Möglichkeiten zur Herstellung von Beleuchtung zu prüfen und mindestens eine
Randmarkierung herzustellen.
BRK 3: Der Abschnitt liegt innerorts in einem Schutzgebiet. Es wird empfohlen, die Möglichkeiten
zur Herstellung von Beleuchtung zu prüfen und mindestens eine Randmarkierung herzustellen.
BRK 4: Der Abschnitt liegt innerorts, es liegen keine Schutzgebiete oder Vegetationsflächen vor und
es ist keine Beleuchtung vorhanden. Es wird empfohlen, eine Beleuchtung herzustellen, sofern der
Abschnitt nicht im Außenbereich nach BNatSchG § 11a liegt.
11 Folgende Schutzgebiete wurden berücksichtigt:
• Biotope nach §30 BNatSchG
• Geschützte Landschaftsbestandteile
• Landschaftsschutzgebiete
• Natura2000 FFH
• Natura2000 SPA
• Naturdenkmale
• Naturschutzgebiete
• Stadtbiotope
165
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 43 von 68
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BRK 5: Der Abschnitt liegt innerorts, es liegen keine Schutzgebiete oder Vegetationsflächen vor und
es ist eine ortsfeste Beleuchtung vorhanden. Es ist keine Maßnahme bezüglich der Beleuchtung
vorgesehen. Dies trifft auf den überwiegenden Teil des untersuchten Radvorrangroutennetzes zu.
Abbildung 18 Beleuchtungsrahmenkategorien im Radvorrangroutennetz
166
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Abbildung 19 Beleuchtung – Vorgehensweise Maßnahmenplanung
Quelle: Planersocietät | VIA
Sensible Bereiche
Generell sollte in sensiblen Bereichen (Schutzgebieten und Gehölz-, Wald-, Vegetationsflächen) auf
eine adaptive (dynamische) Beleuchtung zurückgegriffen werden. Es gibt verschiedene Möglichkei-
ten die adaptive Beleuchtung auszugestalten. Grundlegend wird empfohlen, ein warmweißes LED-
Licht mit einem gezielten Lichtkegel einzusetzen. Außerdem kann zum Beispiel, die Lichtstärke auf
10 % herabgesetzt werden, wenn sich keine Radfahrenden oder Zufußgehenden auf dem Abschnitt
bewegen. Alternativ kann die Anlage in dem Fall auch ganz ausgeschaltet werden.
Im Projekt der Radvorrangrouten kann lediglich ein Rahmen für die Umsetzung der Beleuchtung
der Routen festgelegt werden. Aussagen zur detaillierten Ausgestaltung der Beleuchtung vor Ort
können bedingt durch den großen Maßstab des Projekts nicht getroffen werden. Hier wird empfoh-
len, jeweils situationsabhängig ein Lichtkonzept zu erstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass es
jeweils Vorteile und Nachteile bezüglich der Realisierung von adaptiver Beleuchtung gibt. Zum ei-
nen erhöht eine Beleuchtung der Radvorrangrouten die subjektive Sicherheit der Radfahrenden. So
werden zum Beispiel potentielle Angsträume ausgeleuchtet und für unsichere Radfahrende zugäng-
lich gemacht. Außerdem ist eine adaptive Beleuchtung energiesparend und naturnahe Bereiche
werden vor hohen Lichtemissionen geschützt. Gegen eine adaptive Beleuchtung spricht, dass sich
Anwohnerinnen und Anwohner durch die ständig verändernde Lichtsituation gestört fühlen – der
sog. Diskoeffekt. Außerdem zeigen Erfahrungswerte aus den Niederlanden, dass Radfahrende ver-
mehrt darauf hingewiesen haben, dass sie das Gefühl haben, aufgrund des Lichtkegels auf einer
Bühne zu fahren. Trotz gedimmter Lichtstärke (10 %) stellen beleuchtete Räume für Tiere eine
Trennwirkung dar.
167
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 45 von 68
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Außerorts ist in der Regel keine ortsfeste Beleuchtung erforderlich. In diesen Bereichen wird eine
retroreflektierende Randmarkierung zur Erhöhung der Nachtsichtbarkeit als Standard empfohlen.
Gegebenenfalls empfiehlt sich außerdem ein heller Fahrbahnbelag bei Neu- und Ausbau. An präg-
nanten Punkten und Konfliktstellen (Querungsstellen, Zusammentreffen von Routen, besondere
„Angsträume“) sollten die Radvorrangrouten auch außerorts punktuell beleuchtet werden, um so
die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen. Es ist zu prüfen, ob zum Beispiel der Einsatz von Un-
terflurleuchten, Markierungsleuchtknöpfe o.ä. eine Alternative zur „klassischen Beleuchtung“ dar-
stellt.
Kostenkalkulation Beleuchtung
• Für Beleuchtungsrahmenkategorie BRK 4 (innerorts, kein Schutzgebiet, keine Vegetations-
fläche u. ä., Außenbereich nach BNatSchG § 11 zu prüfen) wird die Anbringung von Stan-
dardbeleuchtung einkalkuliert, sofern diese nicht bereits vorhanden ist.
• Für Beleuchtungsrahmenkategorie BRK 2 und 3 (innerorts, Schutzgebiet oder Vegetations-
fläche u. ä., Außenbereich nach BNatSchG § 11 zu prüfen) wird die Anbringung von dyna-
mischer Beleuchtung einkalkuliert, sofern diese nicht bereits vorhanden ist.
• Somit wäre die zusätzliche Beleuchtung in der Kostenschätzung berücksichtigt. Eine finale
Prüfung der Beleuchtungsmöglichkeiten nach BNatSchG ist dennoch erforderlich.
168
Seite 46 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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5 Wegweisung
Eine besondere Herausforderung ist die Kennzeichnung der geplanten Radvorrangrouten. Sie hat
das Ziel den Wiedererkennungswert der Routen zu steigern und soll den Nutzenden gleichzeitig
eine schnelle Orientierung ermöglichen. Die Führung der Radvorrangrouten sollte intuitiv erfassbar
sein. Gleichwohl sind bei der Kennzeichnung der Radvorrangrouten auch stadtgestalterische As-
pekte zu berücksichtigen. Sie sollte sich sowohl in das historische Stadtbild von Nürnberg integrie-
ren lassen als auch mit dem Anspruch harmonisieren, dass die Radverkehrsinfrastruktur zukünftig
rot asphaltiert oder rot eingefärbt sein wird. Ebenso sind Aspekte der Instandhaltung sowie die
Umsetzungshorizonte der Radvorrangrouten zu berücksichtigen.
Radschnellverbindungen werden mit Einführung der StVO-Novelle im Jahr 2020 durch das Zeichen
350.1 gekennzeichnet, dass entweder in Form einer angeordneten Beschilderung oder einer Mar-
kierung auftreten kann. Ein bundesweit einheitliches Zeichen für die Kennzeichnung von Radvor-
rangrouten existiert nicht, dennoch wird empfohlen die hohe Hierarchiestufe der Radvorrangrou-
ten ebenfalls optisch zu betonen. Hierfür steht ein Repertoire verschiedener Möglichkeiten zur Ver-
fügung, zu denen die Erweiterung der klassischen wegweisenden Beschilderung, die Markierung
von Strecken und Knotenpunkten, weitere zusätzliche Elemente der Wegweisung sowie die Kenn-
zeichnung von Ausstattungselementen und Mobiliar zählen.
Radvorrangrouten und ähnliche Verbindungstypen werden sowohl in Deutschland als auch im eu-
ropäischen Ausland geplant und umgesetzt. Dieses Kapitel zeigt eine Beispielsammlung der ver-
schiedenen Möglichkeiten, wie Radvorrangrouten in anderen Regionen gekennzeichnet werden.
Aufbauend darauf wird ein Vorschlag für das Nürnberger Gestaltungskonzept abgeleitet.
5.1 Beispielsammlung Ausstattung
Ergänzung der wegweisenden Beschilderung
Die Radvorrangrouten sollten in die wegweisende Beschilderung im Nürnberger Stadtgebiet inte-
griert werden (vgl. Kap. 6). Die Gestaltung der Schilder wird im Wesentlichen durch das „Merkblatt
zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ (FGSV, 1998) und durch das Papier „Weg-
weisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern“ (StMB, 2020) vorgegeben. Für die Integra-
tion der Radvorrangouten gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Radschnellverbindungen sollen gemäß den Vorgaben der FGSV in Form von Streckenpiktogrammen
in die Beschilderung aufgenommen werden (s. Abbildung 20). Diese befinden sich zwischen der
Ziel- und der Entfernungsangabe und geben Auskunft über die Beschaffenheit eines Streckenab-
schnitts. Die Streckenpiktogramme können damit sowohl auf Tabellen- als auch auf Pfeilwegwei-
sern platziert werden und können hierdurch der Strecke bzw. dem Ziel eindeutig zugeordnet wer-
den. Ähnlich wie bei den Radschnellverbindungen wäre eine Integration eines Streckenpikto-
gramms in die Beschilderung denkbar. Hierzu wäre eine komplette Erneuerung der wegweisenden
Beschilderung erforderlich, was erst im Anschluss an die Umsetzung erfolgen kann (vgl. Kap. 6 und
7).
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 47 von 68
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Abbildung 20 Beschilderung auf der Radschnellverbindung Frankfurt – Darmstadt
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Als kurzfristige Möglichkeit, Radvorrangrouten in der wegweisenden Beschilderung zu ergänzen,
steht die Anbringung von Routenplaketten in der Diskussion. Diese werden an die Unterseite der
Schilder gehängt, wodurch eine flexible und kurzfristige Umsetzung möglich wäre. Üblicherweise
wird diese Form der Kennzeichnung zur Beschilderung touristischer Routen verwendet, was die
schnelle Erfassbarkeit der Radvorrangrouten auf Strecken mit touristischen Radrouten mindern
kann. Aus diesem Grund wird die Kennzeichnung von Radschnellverbindungen und Radvorrangrou-
ten mit Hilfe von Routenplaketten von der FGSV nicht empfohlen.
In verschiedenen Regionen, darunter Hannover und Südtirol, werden Banderolen auf die Schilder-
pfosten geklebt. Abbildung 21 zeigt die Banderolen, die im RadNETZ Baden-Württemberg flächen-
deckend angewendet werden. Diese Möglichkeit der Kennzeichnung kann ebenso auf die Radvor-
rangrouten übertragen werden. Das System ist flexibel einsetzbar und kann sehr schnell umgesetzt
werden, auch dann, wenn das Netz erst in Teilabschnitten realisiert ist. Die Banderolen können so-
wohl an Zwischen- als auch an Vollwegweisern und auch an Lichtmasten und ähnlichen Ausstat-
tungselementen eingesetzt werden. Die Zuordnung zu einem Ziel oder einer Strecke ist in diesem
System nicht möglich, aber je nach Ausgestaltung und Größe der Banderolen können weitere Infor-
mationen, wie z. B. Links, QR-Codes etc. ergänzt werden. Die Sichtbarmachung der Routenführung
und die Informationsvermittlung gehen hiermit Hand in Hand.
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Abbildung 21 Banderolen im RadNETZ Baden-Württemberg (Quelle: Planungsbüro VIA eG)
Markierungen auf Strecken und an Knotenpunkten
Markierungen können in signifikanter Weise zur Erkennbarkeit der Radvorrangrouten beitragen.
Sie befinden sich im direkten Blickfeld der Radfahrenden und sind somit sehr schnell erfassbar.
Gleichzeitig sind gerade in diesem Themenfeld Restriktionen durch das Verkehrsrecht, die Unter-
haltung und die Stadtgestaltung zu beachten.
Die FGSV empfiehlt eine linienhafte Randmarkierung, die entweder in Form eines Beistrichs zu ei-
ner weiß markierten Fahrbahnbegrenzung oder als eigenständige Linie (vgl. Abbildung 22) aufge-
bracht werden soll. In manchen Regionen (z. B. Veloring Friedrichshafen, eRadschnellweg Göttin-
gen) wird dazu die Farbe Blau verwendet. Für die Kennzeichnung von Radschnellverbindungen und
Radvorrangrouten wird jedoch die Markierung einer Randmarkierung in der Farbe Grün empfohlen.
Die linienhafte Randmarkierung hat einen hohen Wiedererkennungswert und trägt zur schnellen
Orientierung während der Fahrt bei. Dennoch kann je nach Farbauswahl ein starker Kontrast zu flä-
chendeckenden Rotmarkierungen entstehen.
Abbildung 22 Randmarkierungen in Monheim am Rhein und Friedrichshafen
Quelle: Planungsbüro VIA eG
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 49 von 68
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Neben der linienhaften Kennzeichnung von Radvorrangrouten können weiterhin punktuelle Mar-
kierungen zur Wiedererkennbarkeit und Orientierung beitragen. Dazu sollten diese Elemente auf
freier Strecke in regelmäßigen Abständen (alle 200 bis 300 m innerorts, alle 500 bis 1.000 m außer-
orts) sowie an allen netzbedeutenden Knotenpunkten markiert werden. Die punktuellen Markie-
rungselemente können nach Bedarf individuell gestaltet werden und auch Angaben zu den Zielen
und Entfernungen enthalten (vgl. Abbildung 23). Hierbei gilt jedoch: Je individueller und feingliedri-
ger die Markierungselemente sind, desto höher sind der Aufwand und die Kosten bei Planung, Erst-
markierung und Unterhaltung. Die Aufnahme von Kilometerangaben erfordert außerdem eine enge
Abstimmung zur wegweisenden Beschilderung, da sich die Angaben dazu keinesfalls widersprechen
dürfen. Witterung und Abnutzung führen dazu, dass die Markierungselemente regelmäßig erneuert
werden müssen.
Abbildung 23 Individuelle Bodenmarkierungen
Quelle: Machbarkeitsstudie für den Radschnellweg Ruhr
In vielen Regionen wird deshalb weitgehend auf eine Individualisierung der Bodenmarkierung ver-
zichtet. Stattdessen werden großflächige und kompakte Piktogramme für die Kennzeichnung von
Radvorrangrouten und ähnlichen Verbindungen eingesetzt (vgl. Abbildung 24). Für dieses System
kann eine Markierungsschablone erstellt werden, die für alle Markierungen einheitlich angewendet
wird. Der Aufwand und die Kosten bei Planung, Erstmarkierung und Unterhaltung sind deswegen
im Vergleich geringer.
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Seite 50 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Abbildung 24 Bodenpiktogramme in Bottrop und Hannover
Quelle: rechts: Planungsbüro VIA eG | links: Stadt Hannover
Die Bodenpiktogramme sollten in regelmäßigen Abständen auf der freien Strecke markiert werden.
Abbildung 25 verdeutlicht anhand einer Musterlösung, wo das Bodenpiktogramm an einer bevor-
rechtigten Querung platziert werden könnte.
Abbildung 25 Platzierung der Bodenpiktogramme auf Radschnellverbindungen (Musterlösung für
Hessen)
Quelle: Planungsbüro VIA eG
In Friedrichshafen, Konstanz und Köln finden sich Beispiele dafür, wie Knotenpunkte auch durch flä-
chenhafte Markierungen gekennzeichnet werden können:
173
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 51 von 68
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Abbildung 26 Markierungen an Knotenpunkten
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Zusätzliche wegweisende Elemente
In Ergänzung zu der wegweisenden Beschilderung, die in ihrer Ausgestaltung den Vorgaben der
FGSV folgen sollte, und den zuvor aufgeführten Bodenmarkierungen besteht weiterhin die Möglich-
keit über zusätzliche Elemente die Wegweisung zu ergänzen. Hierbei können zum einen Informatio-
nen an relevanten Punkten wiederholt oder zusätzliche Inhalte aufgenommen werden.
Abbildung 27 zeigt eine umgesetzte Stele in Enschede und geplante Stelen für den Radschnellweg
Düsseldorf. Als Informationen werden in diesen Beispielen die Bezeichnungen der jeweiligen Rou-
ten aufgeführt. Das Beispiel aus Düsseldorf enthält weiterhin Angaben zu Zielen, Fahrtrichtungen
und Entfernungen. Diese Stelen werden an Beginn bzw. Ende einer Route oder an der freien Stre-
cke aufgestellt, da die größeren Kreuzungspunkte der klassischen Beschilderung vorbehalten sind.
Abbildung 27 Stelen in Enschede (NL) und Düsseldorf
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Derartige Stelen bieten auch die Möglichkeit Informationen abzubilden, die nicht oder nur rudi-
mentär in der klassischen wegweisenden Beschilderung enthalten sind. So können beispielsweise
174
Seite 52 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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die Abfolge der nächsten Ziele, das Gesamtnetz und Umgebungskarten, die den genauen Routen-
verlauf darstellen sowie Verknüpfungspunkte zum ÖPNV, Car Sharing und Fahrradabstellanlagen,
Reparaturstationen u. ä. verorten, mit aufgenommen werden. Abbildung 28 zeigt eine solche Stele
am Cycle Superhighway CS 3 in London, die auf der Vorderseite die Auflistung der nächsten Ziele in
Form einer „Perlenschnur“ und auf der Rückseite eine Karte mit weitergehenden Informationen
enthält. Diese Stelen werden ebenfalls zu Beginn bzw. Ende einer Route aufgestellt, sollten aber
auch an wichtigen Kreuzungs- und Verknüpfungspunkten, z. B. an Bahnhöfen oder Haltepunkten,
eingesetzt werden.
Abbildung 28 Stelen am Cycle Superhighway in London (GB)
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Ausstattung und Mobiliar
Neben den zuvor genannten Möglichkeiten, die klassische wegweisende Beschilderung zu ergänzen
und die Radvorrangrouten im Straßenraum sichtbar zu machen, kann auch das Mobiliar zur Kenn-
zeichnung der Routen genutzt werden. Dazu gehören Zählstellen, Reparaturstationen, Fahrradab-
stellanlagen, Trittbretter an Wartebereichen, etc. Diese Gegenstände dienen primär anderen Zwe-
cken, können aber durch entsprechende Gestaltung in das Wegweisungskonzept integriert werden.
175
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 53 von 68
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Dabei kann z. B. das Logo der Radvorrangrouten aufgegriffen werden oder zusätzliche Informatio-
nen, ähnlich wie bei den zuvor genannten Stelen, zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe von Dau-
erzählstellen an markanten Punkten der Radvorrangrouten können Tages-, Jahres- und Wochenver-
läufe der Nutzungsintensität analysiert werden. Abbildung 29 zeigt zwei Dauerzählstellen in Comac-
chio und Konstanz, die die aktuellen Zählwerte auf einem Display anzeigen. Die italienische Zähl-
stelle beinhaltet darüber hinaus noch eine Karte der näheren Umgebung.
Abbildung 29 Zählstellen in Comacchio (IT) und Konstanz
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Neben den Elementen der Wegweisung sind für einen komfortablen Betrieb Serviceangebote ent-
lang der Strecke wünschenswert. Durch diese Serviceangebote kann dem hochwertigen Anspruch
der Radvorrangroute Ausdruck verliehen werden. Um den Alltagsnutzen zu unterstützen ist die In-
stallation von Rast- und Serviceplätzen zu prüfen. Innerhalb dieser Plätze ist vor allem der kurzfris-
tige Witterungsschutz von besonderer Bedeutung. Je nach Bedarf, der auch als Abfrage unter Rad-
fahrenden ermittelt werden kann, können solche Plätze mit unterschiedlichen weiteren Elementen
ausgerüstet werden. In Betracht kommen unter anderem:
• Infotafel/-stele
• Internetzugang (z. B. über W-Lan)
• Notrufsäule (z. B. wie an Bahnhöfen)
• Reparatursäule/Luftstation
• Schlauchautomaten
• Trinkwasserstationen
• Ladeeinrichtung für Pedelecs
Neben der individuellen Ausstattung jedes einzelnen Rastplatzes ist es anzuraten, dass in der Re-
gion über alle Radvorrangrouten pro Rastplatz eine wiederkehrende verlässliche Grundausstattung
176
Seite 54 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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bereitgehalten wird (z. B. eine fest installierte Luftpumpe/ Notrufsäule). Abbildung 30 zeigt eine
Service-Station am Radschnellweg Düsseldorf mit einer Grundausstattung bestehend aus Fahr-
radabstellanlagen, Sitzgelegenheiten, Luftpumpe, Mülleimer und Trinkwasserstation. Das Beispiel
veranschaulicht, wie die Kennzeichnung der Radvorrangroute auch an solchen Stationen gut inte-
griert werden kann.
Abbildung 30 Service-Station am Radschnellweg Düsseldorf in Monheim am Rhein
Quelle: Planungsbüro VIA eG
5.2 Farb- und Markierungskonzept für Nürnberg
Das vorherige Kapitel liefert eine Übersicht zu den Möglichkeiten, wie Radvorrangrouten gekenn-
zeichnet werden können. Die Optionen erstrecken sich von der klassischen wegweisenden Beschil-
derung über Bodenmarkierungen und ergänzende wegweisende Elemente bis hin zur Kennzeich-
nung auf Ausstattungsgegenständen. Ein passgenaues Konzept für die Stadt Nürnberg hat nicht das
Ziel, alle diese Möglichkeiten miteinander zu kombinieren, sondern soll den Nutzenden durch eine
zielgerichtete Auswahl der Gestaltungselemente eine schnelle Orientierung im Radvorrangrouten-
netz bieten und alle relevanten Informationen einfach zugänglich machen.
Als Grundlage des Konzeptes dient eine „Spidermap“, die das Radvorrangnetz sowie wichtige Ziel-
punkte entlang der Routen schematisch abbildet und sowohl Radvorrangrouten als auch Rad-
schnellverbindungen enthält. Sie wurde in zwei verschiedenen Farbvarianten erarbeitet (s. Abbil-
dung 31 und Abbildung 32). Da sich die Farbgebung auch in den Bodenmarkierungen wiederfinden
soll, wird die Auswahl der verwendbaren Farben limitiert, weil bestimmte Farben im Verkehrsrecht
anderen Zwecken vorbehalten sind. Das sind die Farben Weiß, Gelb, Blau und Rot.
Farbvariante 1: „Bunt“ Jede der 19 geplanten Routen erhält eine eigene Farbe.
Farbvariante 2: „Grün plus Eins“ Alle radialen Routen werden in der Farbe Grün dargestellt.
Die bislang fünf tangential oder als Ringverbindung geführ-
ten Routen werden in einer anderen Farbe dargestellt, bei-
spielsweise orange.
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 55 von 68
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Abbildung 31 Spidermap "Bunt" (Farbvariante 1)
Quelle: Planungsbüro VIA eG
178
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Abbildung 32 Spidermap "Grün plus Eins" (Farbvariante 2)
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Die Nummerierung der Routen in den hier dargestellten Beispielen beginnt mit der Nr. 1 am Alt-
stadtring und folgt dann den anderen tangentialen Routen von innen nach außen. Die Radialen
Routen erhalten die Nummern 6 bis 19, beginnend an der Route nach Fürth durch das Pegnitztal
179
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 57 von 68
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und dann dem Uhrzeigersinn folgend. Die Routen mit den Nummern 5, 7, 9, 17 und 18 werden als
Radschnellverbindungen geplant und sind nicht Bestandteil dieses Berichts.
Für das vorliegende Konzept ist eine Arbeitsversion der Routennummerierung genutzt worden. Die
finale Nummerierung und Benennung kann folgendes System nutzen, das einheitlicher und leichter
verständlich ist. Die Radschnellwege sind in das Nummerierungs- und Benennungssystem zu integ-
rieren, um für die Nutzenden eine möglichst klare Benennung zu erzielen.
Die Benennung besteht aus einer Routennummer und der Zielangabe bei den Radialen aus der In-
nenstadt bzw. den beiden Endpunkten bei Tangenten. Für die Routennummern wird ein Schema
vorgeschlagen, welches eine räumliche Zuordnung erlaubt und noch Erweiterungsmöglichkeiten
lässt:
• 1-9 Ring und Tangenten
• 10-19 nördliche Radialen
• 20-29 südliche Radialen
Die Farbvariante 1 „Bunt“ ermöglicht im Vergleich zu Farbvariante 2 „Grün plus Eins“ eine noch
schnellere Orientierung, wenn die Farben aus der „Spidermap“ auf die Bodenmarkierungen über-
tragen werden. Wie zuvor erläutert, ist die Farbauswahl jedoch aus verkehrsrechtlichen Gründen
stark eingeschränkt. Die in Abbildung 31 dargestellten Farben unterscheiden sich deswegen nur in
Nuancen und könnten unter Umständen in Form von Bodenmarkierungen nur schwer zu unter-
scheiden sein, gerade dann, wenn sich die Farbtöne in Folge von Witterung und Abnutzung über
die Zeit aneinander annähern. Der Umsetzungsaufwand der Farbvariante 1 ist hoch und die In-
standhaltung sehr aufwendig. Vor diesem Hintergrund wird die Umsetzung der Farbvariante 2
empfohlen. Sie folgt damit in Teilen der Empfehlung der FGSV, Radschnellverbindungen und Rad-
vorrangrouten in der Leitfarbe Grün zu markieren.
Abbildung 33 zeigt einen Entwurf für das Bodenpiktogramm, das im zukünftigen Radvorrangrouten-
netz der Stadt Nürnberg angewendet werden könnte. Die Form wiederholter punktueller Markie-
rungen wird deswegen bevorzugt, da eine durchgehende, grüne oder andersfarbige Randmarkie-
rung auf grauem oder rotem Asphalt nur schwer mit einer ästhetischen Stadtgestaltung zu verein-
baren ist. Das Bodenpiktogramm ist eine vollflächige Farbmarkierung in der Größe 1,0 m x 1,0 m.
Die Farbauswahl richtet sich dabei nach der jeweiligen Routenfarbe, d.h. bei Farbvariante 2 „Grün
plus Eins“ würden radiale Routen mit grünen Bodenpiktogrammen und tangentiale Routen mit
orangenen Bodenpiktogrammen markiert werden. Die farbige Fläche wird durch eine weiße Um-
randung abgegrenzt und setzt sich so vom Untergrund besser ab. Das Piktogramm enthält weiter-
hin das Sinnbild „Radverkehr“, in dessen Vorderrad die Nummer der jeweiligen Route abgebildet
ist. Die Anwendung dieses Sinnbilds wurde während der Konzepterstellung gemeinsam mit der
Stadt Nürnberg in Hinsicht auf eine praktikable Umsetzung ausgewählt. Auf den geplanten Rad-
schnellverbindungen kann es bei Bedarf durch das Piktogramm „Radschnellverbindung“ ersetzt
werden.
Das Piktogramm sollte in regelmäßigen Abständen auf freier Strecke sowie an wichtigen Knoten-
punkten markiert werden. Zusätzlich werden punktuelle Randmarkierungen empfohlen, die die
180
Seite 58 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
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Routenfarbe und -nummer aufgreifen und in regelmäßigen Abständen wiederholen. Ein Pfeil ver-
deutlicht die Fahrtrichtung.
Abbildung 33 Bodenpiktogramme für das Radvorrangroutennetz Nürnberg
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Das Piktogramm für die Radvorrangrouten soll sich nicht nur in den Bodenmarkierungen, sondern
auch auf anderen Ausstattungselementen wiederfinden. Ist das Radvorrangnetz realisiert, sollte die
wegweisende Beschilderung im gesamten Stadtgebiet auf das neue Netz ausgerichtet und vollum-
fänglich überarbeitet werden (vgl. Kap. 6). Den Vorgaben der FGSV folgend müssen die Radvorrang-
routen als Streckenpiktogramme in die Schilder integriert werden (vgl. Kap. 5.1). Da abzusehen ist,
dass die Umsetzung des Radvorrangnetzes in unterschiedlichen Zeithorizonten erfolgen wird, ist
auch eine Übergangslösung gefragt, die flexibel einsetzbar ist und keinen hohen Kostenaufwand
erfordert. Hierzu wird die Applikation von Klebe-Banderolen an den bestehenden Pfosten empfoh-
len. Diese sollten mindestens das Piktogramm für die Radvorrangrouten enthalten, können aber
181
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 59 von 68
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bei Bedarf durch Links oder QR-Codes zu weiteren Informationen führen. Die Banderolen müssen
dabei nicht zwingend nur an den Schilderpfosten angebracht werden, sondern können an wichti-
gen Orientierungspunkten auch an LSA-Masten, Straßenleuchten u. ä. geklebt werden.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, an besonders wichtigen Kreuzungspunkten sowie an Verknüp-
fungspunkten zu anderen Verkehrsträgern, insbesondere zum ÖPNV, Informationsstelen aufzustel-
len. Auf einer Seite könnte die „Spidermap“ einen Gesamtüberblick auf das Radvorrangnetz bieten.
Auf der anderen Seite könnten mit Hilfe einer Karte der näheren Umgebung Informationen zu
Bahnhöfen, Haltestellen, Car-Sharing- und Service-Stationen vermittelt werden. Das Piktogramm
der Radvorrangrouten kann dabei auch in die Stelen integriert werden. Auf eine Darstellung von
Kilometerangaben sollte bei den Stelen oder anderen Elementen verzichtet werden, da diese allein
der wegweisenden Beschilderung vorbehalten sein sollte.
Auch die Einrichtung von Service-Stationen kann dort sinnvoll sein, wo ein erhöhter Bedarf besteht.
Das ist in der Regel an aufkommensstarken Zielen, z. B. an Hochschulstandorten, und Verknüpfungs-
punkten, z. B. an Bahnhöfen, der Fall. Die Ausstattung ist auf den jeweiligen Standort anzupassen,
sollte aber immer bestimmte Grundelemente enthalten (z. B. Luftpumpe, Mülleimer, Überdachung).
Hierbei wird empfohlen, Kooperationsverträge mit dem Einzelhandel wie zum Beispiel Fahrradläden,
Tankstellen oder Werkstätten anzustreben und diese mit den genannten Service -Elementen auszu-
statten. Auf diese Weise wäre eine regelmäßige Zustandskontrolle der Service-Stationen gegeben.
Wie die Beispielsammlung in Kapitel 5.1 zeigt, kann das Design der Service-Station gut in das Ge-
staltungskonzept des Radvorrangnetzes integriert werden.
182
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6 Beschilderung – Altbestandskataster
Die Systematik und Gestaltung der wegweisenden Beschilderung werden durch das „Merkblatt zur
wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ (FGSV, 1998) und durch das Papier „Wegwei-
sende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern“ (StMB, 2020) vorgegeben. Diese Vorgaben sol-
len die gebietsübergreifende Einheitlichkeit der Beschilderung sicherstellen.
In Abstimmung mit der Stadt Nürnberg wurden auf ausgewählten Routen (Fischbach, südl. Altstadt-
ring, Abschnitt Leibnizstraße – Humboldtstraße) Tafelwegweiser, die nicht den Vorgaben der bei-
den Merkblätter entsprechen, erhoben, verortet und in einem Altbestandskataster aufbereitet. Zu-
dem wurden vereinzelte Standorte außerhalb dieser Routen ergänzt. Die Erhebung erfolgte app-
basiert mit dem Programm VP-Mobile, das alle wichtigen Kenndaten eines Schilderstandorts mit
Hilfe eines standardisierten Fragebogens und GPS erfasst. Abbildung 34 zeigt die erfassten Schilder-
standorte in der Übersicht:
183
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Abbildung 34 Übersichtskarte Standorte Altbestand Tafelwegweiser
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Das Altbestandskataster verdeutlicht die Standorte, Beschilderungsinhalte (Zielangaben, Kilomet-
rierung) und aus welchen Richtungen die Schilder sichtbar sind (vgl. Abbildung 35). Mit Hilfe dieser
Daten können für die ausgewählten Standorte FGSV-konforme Schilder geplant und aufgestellt
werden.
184
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Abbildung 35 Beispiel Altbestandsbogen
Quelle: Planungsbüro VIA eG
Nach Realisierung aller Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen im Stadtgebiet Nürnberg
wird eine systematische Neuplanung des gesamten Radverkehrsnetzes für Nürnberg empfohlen.
Hierdurch kann eine gezielte Zuführung aus dem Nebennetz auf das Hauptnetz (Radvorrangrouten
und Radschnellverbindungen) erfolgen und der Radverkehr gebündelt werden. Eine Umsetzung in
Koordination mit weiteren wegweisenden Elementen (z. B. Stelen) runden das Gesamtkonzept ab
(s. Kapitel 5.2) und machen den Radverkehr einheitlich sichtbar und lesbar.
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 63 von 68
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7 Umsetzungsstrategie
Umsetzungshorizont und Umsetzungsaufwand
Zur Vorbereitung der weiteren Planungsphasen wurden die untersuchten Radvorrangrouten be-
wertet. Ziel ist eine übersichtliche Darstellung der Kosten, der erreichbaren Qualitäten und des an-
genommenen Umsetzungsaufwandes. Die Bewertung erfolgt jeweils dreistufig zu den in Tabelle 4
aufgeschlüsselten Indikatoren. Durch die gewählte Methodik schneiden kurze Radvorrangrouten in
der Bewertung tendenziell besser ab, da sie durch den Kostenindikator „Gesamtkosten“ und den
Indikator „Länge der Route“ doppelt positiv bewertet werden. Dieses Vorgehen ist bewusst ge-
wählt worden, um Strecken zu identifizieren, mit denen der Umsetzungsprozess möglichst schnell
gestartet werden kann.
Tabelle 4 Kriterien zur Umsetzung der Radvorrangrouten (Quelle: Planersocietät | VIA)
Darstellung Kriterium Einteilung Skala Bedeutung
Kosten
Gesamt-
kosten
*** < 7 Mio. € Berücksichtigung des Handlungsaufwands
(inkl. Neu-/Ausbau an
Strecken, Ingenieurbau-
werke etc.)
** 7 -10 Mio. €
* > 10 Mio. €
Qualität Stan-
dardein-
haltung
Planung
*** > 80 % RVR-Regelstandard erreichbar Berücksichtigung der
Umsetzbarkeitsperspek-
tive
** 50-80 % RVR-Regelstandard erreichbar
* < 50 % RVR-Regelstandard erreichbar
Umsetzungsaufwand
Grunder-
werb
*** < 13 % der Strecke erfordern Grunderwerb
Grunderwerb als Pla-
nungshemmnis ** 14-26 % der Strecke erfordern Grunderwerb
* > 26 % der Strecke erfordern Grunderwerb
Nutzungs-
konflikte
*** < 42 % der Strecke enthalten
Nutzungskonflikte
Nutzungskonflikte als
Planungshemmnis (Fuß-
verkehr, Naherholung,
MIV, ruhender Verkehr,
land-/ forstwirtschaftli-
cher Verkehr, ÖPNV,
Schutzgebiete)
** 42-68 % der Strecke enthalten
Nutzungskonflikte
* > 68 % der Strecke enthalten Nutzungskonflikte
Länge der
Route
*** < 10 km kurze Route Länge der noch auszu-
bauenden Route als Pla-
nungshemmnis (absolu-
ter Wert)
** 10-15 km mittlere Route
* > 15 km lange Route
Stan-
dardein-
haltung
Bestand
*** > 30 % RVR-Regelstandard heute schon erreicht Berücksichtigung der Abschnitte, die bereits
heute schon als Radvor-
rangrouten geeignet
sind
** 15-30 % RVR-Regelstandard heute schon erreicht
* < 15 % RVR-Regelstandard heute schon erreicht
186
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Tabelle 5 Bewertungstableau der Radvorrangrouten mit Radschnellverbindungen (ausgegraut)
Route Kosten Qualität Umsetzungsaufwand
1
Altstadtring
* *** **
2
Schweinau - St- Peter
*** *** ***
3
Rabus - Dutzendteich
** ** **
4
Schniegling - Mögeldorf
** ** **
5
RSV Oberasbach/Zirn-
dorf/Stein
6
Pegnitztal West
*** *** **
7
RSV Erlangen
8
Nordostpark
*** *** ***
9
RSV Lauf
10
Laufamholz
*** *** ***
11
Fischbach
* ** *
12
Moorenbrunn
** *** *
13
Kornburg
* ** *
14
Lichtenreuth
*** *** ***
15
Eibach
* ** ***
16
Kettelersiedlung
** ** **
17
RSV Schwabach
18
RSV Oberasbach / Zirndorf
19
Fürth
* *** **
Quelle: Planersocietät | VIA
187
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Als vorläufiges Ergebnis der Bewertung sind fünf Routen mit vergleichsweise niedrigem Aufwand
als umsetzbar identifiziert worden: Nr. 2 Schweinau - St- Peter, Nr. 8 Nordostpark, Nr. 10 Laufam-
holz, Nr. 14 Lichtenreuth und Nr. 15 Eibach. Von diesen fünf Routen werden für den ersten Umset-
zungsschritt vier vorgeschlagen, bei denen aufgrund geringer Kosten relativ kurzfristig eine hohe
Qualität erreicht werden kann: Nr. 2 Schweinau - St- Peter, Nr. 8 Nordostpark, Nr. 10 Laufamholz
und Nr. 14 Lichtenreuth.
Eine politische Bewertung des vorrangigen Baus bestimmter Strecken oder eine Berücksichtigung
eines möglichen Radfahrendenpotenzials erfolgt mit der gewählten Methodik noch nicht. Diese
Festlegung ist Teil des weiteren Diskussions- und Planungsprozesses.
Aus Sicht der Gutachterbüros ist der Innenstadtring als zentraler Punkt und Verteiler im Radvor-
rangroutennetz trotz einer komplexen Umsetzungsperspektive vorrangig zu überplanen und zeit-
nah umzubauen.
Gesamter Umsetzungszeitraum und Ressourcenplanung
Die 14 geplanten Radvorrangrouten umfassen eine Gesamtstrecke von 131 km. Sie ergänzen damit
die bestehenden Planungen für die ausgewählten Radschnellverbindungen (zusätzliche Strecken-
länge). Ein Vollausbau der Radvorrangrouten erfordert ein Investitionsvolumen inkl. Planungskos-
ten und Risikozuschlägen von knapp 135 Mio. €. Auch hier sind die Kosten für den Ausbau der Rad-
schnellverbindungen zu addieren. Diese Kosten beinhalten noch keine ökologischen Gutachten und
Ingenieurbauwerke, da zum aktuellen Planungsstand hierzu noch keine Aussagen getroffen werden
können. Als Frist für die Umsetzung für alle 14 Radvorrangrouten ist im Mobilitätsbeschluss das
Jahr 2030 festgesetzt worden. Ein Einstieg in die Ausführungsplanung der ersten Strecken ist ab
2023 realistisch. Insofern das Enddatum eingehalten werden soll, verbleiben somit acht Jahre für
die Umsetzung aller Strecken. Rechnerisch sind damit im Durchschnitt 1,75 Routen pro Jahr mit ins-
gesamt 9,36 km umzusetzen. Für Planung und Bau der Strecken sind fast 17 Mio. € pro Jahr erfor-
derlich (Risikozuschläge berücksichtigt). Wenn die Planungsleistungen vollständig innerhalb der
Verwaltung erbracht werden sollen, wird ein Bedarf von jährlich fast 26 Stellen (Vollzeitäquivalent)
kalkuliert, die ausschließlich für Planung und Bauüberwachung der Radvorrangrouten verantwort-
lich sind12.
Tabelle 6 Gemittelte Umsetzungsdauer und benötigte Ressourcen
Umsetzung von 14
Radvorrangrouten
Dauer
Umsetzung
Start
Umsetzung
Ende
Umsetzung
Investitions-
kosten p. a.
Stellen-
schlüssel
1,75 Routen p. a. 8 Jahre 2023 2030 16,86 Mio. €
p. a.
25,9 Stellen
p. a.
Quelle: Planersocietät/VIA
Die Werte in der o. g. Kalkulationen sind grobe Näherungen der tatsächlichen Bedarfe und bedie-
nen sich dafür der Mittelwerte. Durch den Planungsvorlauf wird in der Praxis eine eher exponenti-
elle Fertigstellung der Radvorrangrouten gegen Ende des Umsetzungszeitraumes erfolgen. Ähnlich
werden finanzielle und personelle Ressourcenansprüche sich im Projektfortlauf verschieben hin zu
12 Angenommen wird ein Ansatz von 650.000 € Investitionskosten, die jährlich von jeder Vollzeitstelle bearbeitet werden können.
188
Seite 66 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
einem stärkeren Fokus auf die Ausführungsplanung und Bauüberwachung in der späten Umset-
zungszeit.
Aus Sicht der Gutachterbüros erscheinen das Umsetzungstempo und die dafür erforderlichen per-
sonellen und finanziellen Ressourcen als durchaus ambitioniert. Parallel läuft der Umsetzungspro-
zess der Radschnellverbindungen. Es wird deswegen empfohlen entweder zeitliche Puffer für un-
vorhergesehene Planungshemmnisse13 zu berücksichtigen und 2030 nicht als fixes Enddatum zu
setzen oder alternativ noch größere Planungskapazitäten aufzubauen als der oben kalkulierte Stel-
lenschlüssel.
13 Im bestehenden Konzept konnten z. B. Umweltschutzbelange nur bis zu einem gewissen Detaillierungsgrad beachtet werden.
Hier wie auch beim Grunderwerb und möglicher technischer Schwierigkeiten bei der Planung von Ingenieurbauwerken wer-
den derzeit noch nicht kalkulierte Risiken für die Zeitplanung gesehen.
189
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht Seite 67 von 68
Planersocietät | VIA
8 Fazit und Ausblick
Mit der vertieften Untersuchung des Radvorrangroutennetzes für Nürnberg konnte die Möglichkeit
eines qualitativ hochwertigen Ausbaus der 14 projektierten Radvorrangrouten nachgewiesen wer-
den. Das Radvorrangroutennetz ergänzt die geplanten Radschnellverbindungen in Nürnberg und in
das Nürnberger Umland um schnelle und direkte Verbindungen für den Radverkehr. Die Routen
führen vor allem Radial aus den Stadtteilen in die Innenstadt, ergänzt um einige Tangenten zwi-
schen den Stadtteilen. Die projektierten Trassen wurden im Detail erhoben und der Status quo an-
hand der entwickelten Nürnberger Standards für Radvorrangrouten bewertet. Bisher erfüllt nur ein
Teil des historisch gewachsenen Radverkehrsnetzes und der Knotenpunkte den gewünschten Aus-
baustandard der Radvorrangrouten von Breite, Komfort und Beschleunigung des Radverkehrs
(≤ 45 % je nach Route).
Im weiteren Prozess konnten Maßnahmen für die Radvorrangrouten entwickelt werden, mit denen
perspektivisch auf fünf Routen ≥ 90 %, auf zwei Routen zwischen 80-90 %, drei Routen zwischen
70-80 % und drei Route zwischen 60-70 % der Strecke im gewünschten Qualitätsstandard ausge-
baut werden können. Im Detail wurden dabei konkrete Handlungsempfehlungen für Streckenab-
schnitte und Knotenpunkte erarbeitet, mit denen der Ausbau des Radvorrangroutennetzes bis 2030
durchgeführt werden soll.
Für die Umsetzung der ca. 131 Netzkilometer des Radvorrangroutennetzes wird ein gestaffeltes
Vorgehen vorgeschlagen, bei dem zunächst relativ kurze und leichter umzusetzende Abschnitte an-
gepackt werden, um erste Bauerfolge zur erzielen. Parallel müssen dazu rasch die Ausführungspla-
nungen für die schwierigeren Routen begonnen werden. Hier sticht besonders die Route 1, der Alt-
stadtring, hervor. Dieser ist wegen der Verteilerfunktion besonders wichtig, da alle radialen Radvor-
rangrouten hier beginnen bzw. enden.
Als Gesamtkosten für den Bau der Radvorrangrouten sind ca. 135 Mio. € inkl. Planungskosten und
Risikozuschlägen geschätzt worden. Bei einer geplanten Fertigstellung aller 14 Routen bis Ende
2030 entspricht das ca. 17 Mio. € im Jahr. Zur Bewältigung des sehr hohen Arbeitsaufkommens für
Planung und Bauüberwachung sind bis 2030 ca. 26 Stellen erforderlich, die sich ausschließlich mit
den Radvorrangrouten befassen.
Mit dem vorliegenden Konzept ist die zweite Planungsstufe nach der Netzkonzeption abgeschlos-
sen. Nun müssen in der Detailplanung die weiteren Prüfungen zur Umsetzbarkeit der vorgeschlage-
nen Maßnahmen durchgeführt werden. Eine weitere Überführung in die Umsetzungsplanung steht
dann an.
Entscheidend ist schlussendlich die klare Priorisierung von Verwaltung und Politik, um das Projekt
bis 2030 abschließen zu können. Dazu müssen einerseits klare Leitlinien zur gewünschten Staffe-
lung der Umsetzung der Routen entwickelt und andererseits ganz erhebliche Ressourcen bereitge-
stellt werden.
190
Seite 68 von 68 Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Erläuterungsbericht
Planersocietät | VIA
Anhang
Anlage 1 – Maßnahmenkataster
Anlage 2 – Altbestandskataster Beschilderung
191
Das Nürnberger
Radvorrangroutennetz
Maßnahmenkataster
Ö 2Ö 2
192
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz - Anhang
Planersocietät | VIA
Abkürzungsverzeichnis
AFAS Aufgeweiteter Fahrradaufstellstreifen
AGFK Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (Bayern)
BRK Beleuchtungsrahmenklasse
DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
ERA FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (neue Ausgabe 2022)
FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
FV Fußverkehr
H RSV FGSV Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten
Kfz Kraftfahrzeug
LSA Lichtsignalanlage (Ampel)
RV Radverkehr
RVR Radvorrangroute(n)
RIM Radfahrstreifen in Mittellage (Zuwegung zur Ampel)
RSV Radschnellverbindung(en)
VZeit Verlustzeit an Knotenpunkten (Wartezeit für den Radverkehr)
Anmerkungen
Für den Fall, dass ein Abschnitt auf zwei Routen verläuft, wurde der jeweilige Abschnitt im Maß-
nahmenkataster nur einer Route zugeordnet. Wenn zwei Routen sich kreuzen, wurden die jeweili-
gen Knoten bzw. Abschnitte den Radialen und nicht den Tangenten zugeordnet. Abschnitte bzw.
Knoten werden im Kataster nicht doppelt aufgeführt.
Auf manchen Abschnitten tritt der Fall ein, dass für einen Streckenabschnitt, der in der Be-
standsanalyse bereits den Radvorrangroutenregelstandard erfüllt, in der Maßnahmenplanung
trotzdem eine Maßnahme empfohlen wird. Die bestehende Infrastruktur, die in der Breite bereits
den Radvorrangroutenregelstandard erfüllt, wird zum Beispiel dann überplant, wenn sie sich nicht
in die Planungen vor und hinter diesem Abschnitt einfügt oder eine zusätzliche Maßnahme zur För-
derung der anderen Verkehrsteilnehmenden (z.B. Zufußgehende) empfohlen wird. Im Steckbrief
entsteht dann ggf. eine geringfügige Differenz zwischen Bestand und Planung. Im Kataster wird die-
ser Fall dadurch deutlich, dass im Feld Qualität (Bestand) „RVR-Standard heute schon erreicht (Re-
-Standard erreichbar (Regelmaß)“ steht. gelmaß)“ und im Feld Qualität (Planung) „RVR
Die dargestellten Kosten umfassen nicht vollumfänglich den Handlungsbedarf an Sonderbauwerken.
Darüber hinaus enthalten sie keine Kosten für ökologische Gutachten.
193
0 0,30,15
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 1 - Altstadtring
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±194
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 6,5 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,5 km 8%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,9 km 14%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 2,3 km 35%
… davon kein Standard erreicht: 2,8 km 43%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 6,5 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,0 km 0%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,1 km 1%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 6,0 km 91%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,2 km 3%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,3 km 5%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 27 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 1 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 18 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 72 Sek./km
Fahrtzeit: 20 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 3,9 km 60%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 1,9 km 29%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 0,7 km 10%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 19 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 21 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 5 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,0 km 0%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 2,2 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,2 km
Strecken mit BRK 3: 2,5 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,2 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 1,8 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 1,8 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
195
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 2,2 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 8,5 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,0 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,1 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 2,2 Mio. €
MwSt (19%): 2,5 Mio. €
Kosten (brutto): 15,5 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 2,4 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 3,1 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 18,7 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 2,9 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf an Sonderbauwerken liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
196
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
1-S01 innerorts
Frauentorgraben
(Bahnhofsplatz bis
Tafelhofstraße)
170 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 107.000 €
1-S02 innerorts
Frauentorgraben
(Tafelhofstraße bis
Grasergasse)
60 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 37.000 €
1-S03 innerorts Frauentorgraben (Grasergasse bis Färbertor) 380 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 241.000 €
1-S04 innerorts Frauentorgraben (Färbertor bis Am Plärrer) 340 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 217.000 €
1-S05 innerorts Am Plärrer (Steinbühler Straße bis Ludwigstor) 70 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 44.000 €
1-S06 innerorts
Spittlertorgraben
(Ludwigstor bis
Spittlertorgraben 5)
100 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Nach Möglichkeit Entfall eines Fahrstreifens (Alternative: Eingriff in die Grünfläche, aber Engstelle U-Bahn) - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 62.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
197
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
1-S07 innerorts
Spittlertorgraben
(Spittlertorgraben 5 bis
Fürther Tor)
90 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Nach Möglichkeit Entfall eines
Fahrstreifens (Alternative: Entfall
des Parkens und bauliche
Aufweitung der Einfahrt Fürther
Tor)
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 57.000 €
1-S08 innerorts
Spittlertorgraben (Fürther
Straße bis Obere
Turnstraße)
180 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum)
Entfall eines Fahrstreifens,
Lichtmasten versetzen, Ausbau
des Seitenraums auf Regelmaße
der RVR
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 114.000 €
1-S09 innerorts
Spittlertorgraben (Obere
Turnstraße bis
Spittlertorgraben 39)
100 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens und des Parkens, Lichtmasten versetzen, Ausbau des Seitenraums auf Regelmaße der RVR ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 64.000 €
1-S10 innerorts
Spittlertorgraben
(Spittlertorgraben 39 bis
Westtor)
130 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Entfall eines Fahrstreifens,
Lichtmasten versetzen, Ausbau
des Seitenraums auf Regelmaße
der RVR. Aber: Bus und
Straßenbahn werden
beeinträchtigt!
fließender Kfz-Verkehr,
ÖPNV
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
83.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
198
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-S11 innerorts Westtorgraben (Westtor bis Am Hallertor) 290 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Entfall eines Fahrstreifens,
Lichtmasten versetzen, Ausbau
des Seitenraums auf Regelmaße
der RVR. Aber: Busbeschleunigung
wird beeinträchtigt!
fließender Kfz-Verkehr,
ÖPNV
nicht
erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
vorhanden
181.000 €
1-S12 innerorts Neutorgraben (Am Hallertor bis Hallerwiese) 50 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens, Ausbau des Seitenraums auf Regelmaße der RVR Aber: Busspur wird beeinträchtigt! fließender Kfz-Verkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 32.000 €
1-S13 innerorts Neutorgraben (Hallerwiese bis Johannisstraße) 130 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens, Lichtmasten versetzen, Ausbau des Seitenraums auf Regelmaße der RVR fließender Kfz-Verkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 80.000 €
1-S14 innerorts Neutorgraben (Johannisstraße bis Neutor) 40 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens, Ausbau auf RVR-Standard im Seitenraum fließender Kfz-Verkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 24.000 €
1-S15 innerorts Neutorgraben (Neutor bis Bucher Straße) 240 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens, Ausbau auf RVR-Standard im Seitenraum - nicht erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
304.000 €
199
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-S16 innerorts
Vestnertorgraben (Bucher
Straße bis
Vestnertorbrücke)
170 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße
Übergang für Radverkehr aus
Osten auf den Radweg Richtung
Neutorgraben schaffen
(Einbahnstraße für Kfz wenig
Konflikte zu erwarten)
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
vorhanden
19.000 €
200
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
1-S17 innerorts
Vestnertorgraben
(Vestnertorbrücke bis
Tetzelgasse)
450 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Entfall des Parkens auf der Fahrbahn fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 50.000 €
1-S18 innerorts
Maxtorgraben
(Rollnerstraße bis
Tetzelgasse)
60 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Entfall des Radwegs im Seitenraum, Radverkehr aus Rollnerstraße auf Fahrbahnniveau führen fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 6.000 €
1-S19 innerorts Maxtorgraben (Tetzelgasse bis Maxtor) 50 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 5.000 €
1-S20 innerorts Maxtorgraben (Maxtor bis Tuchergartenstraße) 310 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall des Parkens und teilweise Aufweitung der Fahrbahn fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 219.000 €
1-S21 innerorts
Maxtorgraben
(Tuchergartenstraße bis
Maxtorgraben 33)
20 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall des Parkens und Aufweitung der Fahrbahn fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 13.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
201
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-S22 innerorts
Maxtorgraben
(Maxtorgraben 33 bis
Maxtorgraben 43)
130 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall des Parkens und Aufweitung der Fahrbahn fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 88.000 €
1-S23 innerorts
Maxtorgraben
(Maxtorgraben 43 bis
Kaperngasse)
70 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall des Parkens (mindestens umorganisieren in Längsparken) und Aufweitung der Fahrbahn fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 46.000 €
1-S24 innerorts
Maxtorgraben
(Kaperngasse bis Laufer
Tor)
100 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, Entfall des Parkens in Senkrechtaufstellung evtl. umorganisieren in Längsparken fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
202
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
1-S25 innerorts
Rathenauplatz (Laufertor
bis Innere Cramer-Klett-
Straße)
210 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Eingriff in die Grünanlage Naherholung nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 62.000 €
1-S26 innerorts
Rathenauplatz (Äußere
Cramer-Klett-Straße bis
Sulzbacher Straße)
210 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen einseitig Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall des Parkens, Barrierefreier Zugang U-Bahn geplant (Fahrstuhlschacht)? Dann evtl. Entfall eines Fahrstreifens ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 134.000 €
1-S27 innerorts
Laufertorgraben (Innere
Cramer-Klett-Straße bis
Prinzregentenufer)
340 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
ERA-Standard
erreichbar
Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Sonstiger
Handlungsbedarf
Bestandsstandard bleibt erhalten,
Alternative auf Außenseite
herstellen
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
1-S28 innerorts
Laufertorgraben
(Keßlerstraße bis Äußere
Cramer-Klett-Straße)
210 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen einseitig Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall des Parkens und der Abbiegespur fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 133.000 €
1-S29 innerorts
Laufertorgraben
(Prinzregentenufer bis
Keßlerstraße)
150 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen einseitig Sonstiger Handlungsbedarf
Sicherheitstrennstreifen zum
Parken fehlt, Entfall des Parkens
und Verbreiterung des
Radfahrstreifens auf das RVR-
Regelmaß
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
1-S30 innerorts
Steubenbrücke
(Prinzregentenufer bis
Marientorgraben)
170 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 109.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
203
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-S31 innerorts
Gleißbühlstraße
(Marientorgraben bis
Prinzregentenufer)
180 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen einseitig Markierung Radfahrstreifen einseitig, Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Reduzierung des östlichen Gehwegs für die Verbreiterung des Radfahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 136.000 €
1-S32 innerorts
Marientorgraben
(Steubenbrücke bis
Marientorgraben 8)
40 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 25.000 €
1-S33 innerorts
Marientorgraben
(Gleißbühlstraße bis
Gewerbemuseumsplatz)
140 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße
Option zur Einrichtung einer
Fahrradstraße besteht, diese kann
hier jedoch nur in Fahrtrichtung
Nordost genutzt werden. Bei
Einrichtung der Fahrradstraße
Entfall des Parkens auf der
Fahrbahn
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
vorhanden
16.000 €
1-S34 innerorts
Marientorgraben
(Marientorgraben 8 bis
Kathariengasse)
170 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Entfall einer Fahrspur, Radverkehr
Richtung Süden fährt westlich an
der Tiefgarage vorbei, Radverkehr
Richtung Norden fährt östlich an
der Tiefgarage vorbei und wird
durch Protected-Bikelane
geschützt. Signalisierung
anpassen, Trennung Kfz und Rad
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 105.000 €
204
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-S35 innerorts
Marientorgraben
(Blumenstraße bis
Gewerbemuseumsplatz)
50 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße
Option zur Einrichtung einer
Fahrradstraße besteht. Bei
Einrichtung der Fahrradstraße
Entfall des Radfahrstreifens
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
6.000 €
1-S36 innerorts
Königstorgraben/Marientor
graben (Bahnhofstraße bis
Blumenstraße)
380 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße
Option zur Einrichtung einer
Fahrradstraße besteht. Für die
Einrichtung einer Fahrradstraße
teilweise Entfall des Parkens und
der Gastronomie im Straßenraum
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
42.000 €
1-S37 innerorts
Marientorgraben
(Kathariengasse bis
Lorenzstraße 8)
100 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 63.000 €
1-S38 innerorts
Königstorgraben
(Lorenzstraße bis
Königstor)
240 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 151.000 €
1-S39 innerorts Bahnhofsplatz (Königstor bis Frauentor) 100 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 63.000 €
1-S40 innerorts Bahnhofsplatz (Frauentor bis Frauentorgraben) 100 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 65.000 €
205
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
1-K01 Pillenreuther Straße / Frauentorgraben Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden / keine vorgezogene Haltelinien vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
1-K02 Frauentorgraben / Tafelhofstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Nebenrichtung Neubau einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs
LSA errichten, um die RVR an den Altstadtring anzubinden.
Alternative 1: Verbreiterung der Unterführung zum Sterntor
und Routenführung durch die Unterführung. Alternative 2:
Routenführung über die Sandstraße/Lessingstraße an den
Altstadtring
1.026.000 €
1-K03 Frauentorgraben / Grasersgasse Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
1-K04 Frauentorgraben / Lessingstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
AFAS vorhanden außerhalb der RVR / keine Aufstelltaschen für indirektes
Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
206
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-K05 Frauentorgraben / Färberstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
1-K06 Frauentorgraben / Steinbühler Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
1-K07 Ludwigstor / Am Plärrer Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
207
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-K08 Spittlertorgraben / Fürther Tor Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Langfristig Ausbau zur Aufweitung des Knotens 821.000 €
1-K09 Spittlertorgraben / Obere Turnstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
208
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
1-K10 Spittlertorgraben / Kontumazgarten Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
AFAS vorhanden außerhalb der RVR / keine Aufstelltaschen für indirektes
Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
1-K11 Westtorgraben / Am Hallertor Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
1-K12 Neutorgraben / Neutor Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / RIM vorhanden
außerhalb der RVR / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
209
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-K13 Vestnertorgraben / Neutorgraben Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
1-K14 entfällt entfällt entfällt entfällt, keine Maßnahme entfällt -
1-K15 Maxtorgraben / Tetzelgasse Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs;
Markierungstechnische Maßnahme am
Knoten
Fahrradpforten für gegengerichteten Radverkehr und
eigene Signalisierung, Festzeitenprogramm mit mehr
Freigabezeit für den Hauptstrom
828.000 €
1-K16 Maxtorgraben / Maxfeldstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs;
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (hoher Aufwand)
Festzeitprogramm mit mehr Freigabezeit für den
Hauptstrom 835.000 €
1-K17 Maxtorgraben / Labenwolfstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
1-K18 Maxtorgraben / Tuchergartenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
210
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-K19 Maxtorgraben / Veillodterstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
1-K20 Rathenauplatz / Laufer Tor Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS
vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der
Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Teilweise eigene Signalisierung für den Radverkehr im
Bestand vorhanden, Übergang von Süden in die zukünftige
Fahrradstraße verbessern indem der Radverkehr in die
bestehende Signalisierung zur Querung der Straße
Maxtorgraben integriert wird
821.000 €
211
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
1-K21 Rathenauplatz / Innere Cramer-Klett-Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg zum Rathenauplatz liegen vor -
1-K22 Prinzregentenufer / Laufertorgraben Rechts-vor-Links-Regelung
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / RIM vorhanden außerhalb der RVR / kein AFAS
vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der
Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Verlustzeit nur auf der Westseite 821.000 €
1-K23 Marientorgraben / Gleißbühlstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (hoher Aufwand) AFAS im Verlauf der RVR markieren 14.000 €
1-K24 Marientorgraben / Gewerbemuseumsplatz Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Trennung von Kfz- und Radverkehr 821.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
212
Route-Nr.: 1 (Altstadtring)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
1-K25 Marientorgraben / Katharinengasse Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
1-K26 Lorenzer Straße / Königstorgraben Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
1-K27 Königstorgraben / Königstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
213
0 0,60,3
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 2 - Schweinau - St.-Peter
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±214
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 4,4 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 1,4 km 31%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,8 km 19%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 1,4 km 32%
… davon kein Standard erreicht: 0,8 km 18%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 4,4 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 1,4 km 31%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 2,8 km 65%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,2 km 5%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 12 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 4 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 3 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 33 Sek./km
Fahrtzeit: 10 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 0,1 km 1%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 3,6 km 82%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 0,8 km 17%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 2 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 3 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 18 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,0 km 0%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 0,9 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,9 km
Strecken mit BRK 3: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 3,5 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 3,5 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
215
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 0,4 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 1,5 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,2 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,4 Mio. €
MwSt (19%): 0,5 Mio. €
Kosten (brutto): 2,9 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,7 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 0,6 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 3,5 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 0,8 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf an Sonderbauwerken liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
216
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
2-S01 innerorts
Elisenstraße (Hintere
Marktstraße bis
Schweinauer Hauptstraße)
160 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Teilweise Entfall des Parkens fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 17.000 €
2-S02 innerorts
Hintere Marktstraße
(Kreuzstreinstraße bis
Elisenstraße)
230 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 25.000 €
2-S03 innerorts
Hintere Marktstraße
(Hintere Marktstraße 5 bis
Kreuzsteinstraße)
290 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 32.000 €
2-S04 innerorts
Sandreuthstraße (Hintere
Marktstraße 5 bis
Industriestraße)
220 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Entfall der Radverkehrsanlage im Seitenraum fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 24.000 €
2-S05 innerorts
Sandreuthstraße
(Industriestraße bis
Sandreuthstraße 16)
60 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall der Radverkehrsanlage im Seitenraum, Markierung Radfahrstreifen beidseitig - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 11.000 €
2-S06 innerorts
Hintere Marktstraße
(Hintere Marktstraße bis
Hintere Marktstraße 5)
120 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 13.000 €
2-S07 innerorts
Sandreuthstraße/Hintere
Marktstraße
(Industriestraße bis Hintere
Marktstraße)
90 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
01.06.2022
217
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
2-S08 innerorts
Sandreuthstraße
(Volkmannstraße bis
Industriestraße)
500 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Bei der Markierung von Radfahrstreifen Sicherheitstrennstreifen zum Parken markieren - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 91.000 €
01.06.2022
218
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
2-S09 innerorts Gehweg (Linnéstraße bis Volkmannstraße) 30 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 8.000 €
2-S10 innerorts
Leibnitzstraße
(Unterführung bis
Linnéstraße)
20 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 2.000 €
2-S11 innerorts
Leibnitzstraße
(Unterführung bis
Linnéstraße)
20 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 2.000 €
2-S12 innerorts
Leibnitzstraße
(Herschelstraße bis
Unterführung)
100 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 11.000 €
2-S13 innerorts
Leibnitzstraße
(Gibitzenhofstraße bis
Herschelstraße)
140 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 15.000 €
2-S14 innerorts
Humboldstraße
(Kopernikusplatz bis
Heynestraße)
750 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße
Markierung Sicherheitstrennstreifen
zum Parken und Empfehlung
einseitig Senkrechtparken in
Längsparken umorganisieren
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 31.000 €
2-S15 innerorts
Humboldstraße
(Pillenreuther Straße bis
Kopernikusplatz)
70 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
ERA-Standard
erreichbar Radfahrstreifen Keine Maßnahme
ERA Standard erreicht, reicht hier
aus, evtl. Senkrechtparken in
Längsparken umorganisieren
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
01.06.2022
219
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
2-S16 innerorts
Humboldtstraße
(Bulmannstraße bis
Pillenreuther Straße)
130 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Markierung Sicherheitstrennstreifen zum Parken - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 5.000 €
2-S17 innerorts
Humboldstraße
(Hummelsteiner Weg bis
Bulmannstraße)
130 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Markierung Sicherheitstrennstreifen zum Parken - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 5.000 €
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
2-S18 innerorts
Humboldtplatz
(Humboldtplatz bis
Wirthstraße)
150 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Senkrechtparken beidseitig vorhanden. Sicherheitstrennstreifen möglichst > 0,5 m markieren ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 6.000 €
2-S19 innerorts
Humboldtstraße
(Wirthstraße bis
Allersberger Straße)
200 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße
Senkrechtparken vorhanden,
teilweise beidseitig.
Sicherheitstrennstreifen möglichst
> 0,5 m markieren
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 8.000 €
2-S20 innerorts
Schützenstraße
(Allersberger Straße bis
Grenzstraße)
60 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Verkehrsberuhigter Bereich Grundausstattung herstellen
Führung RVR verdeutlichen und
Fahrgassen für den RV
markierungstechnisch
verdeutlichen
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 2.000 €
2-S21 innerorts
Holzstraße
(Augustenstraße bis
Schützenstraße)
70 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Verkehrsberuhigter Bereich Grundausstattung herstellen
Führung RVR verdeutlichen und
Fahrgassen für den RV
markierungstechnisch
verdeutlichen
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 3.000 €
2-S22 innerorts
Augustenstraße
(Holzstraße bis
Grenzstraße)
60 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Fahrradstraße einrichten, Parken auf Nordseite entfernen und Sicherheitstrennstreifen markieren ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 7.000 €
2-S23 innerorts
Augustenstraße (Wilhelm-
Spaeth-Straße bis
Holzstraße)
310 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße
Fahrradstraße einrichten. Wegfall
von Stellplätzen und
Sicherheitstrennstreifen zum
Parken (Längsparken) markieren
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 33.000 €
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
2-S24 innerorts
Sybelstraße/Herbartstraße
(Regensburger Straße bis
Wilhelm-Spaeth-Straße)
460 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Fahrradstraße
Einrichtung einer
Fahrradstraße,
Markierung
Schutzstreifen beidseitig
Ungeordnetes Parken organisieren
und Stellplätze teilweise entfallen
lassen um Mindestbreite und
Sicherheitstrennstreifen markieren
zu können
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 120.000 €
2-S25 innerorts
Sybelstraße (Regensburger
Straße bis Wilhelm-Spaeth-
Straße)
30 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Überleitung zum Knoten verbreitern und optimieren, ggf. eine zweite Richtung Hainstraße Süd herstellen - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 19.000 €
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
2-K01 Elisenstraße / Schweinauer Hauptstraße Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Nebenrichtung Neubau einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs - 1.026.000 €
2-K02 Hintere Marktstraße / Elisenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr einrichten 10.000 €
2-K03 Kreuzsteinstraße / Hintere Marktstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
2-K04 Hintere Marktstraße / Hans-Schmidt-Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
2-K05 Hintere Marktstraße / Waldaustraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
2-K06 Hintere Marktstraße / Hintere Marktstraße 2 Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
2-K07 Sandreuthstraße / Industriestraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Keine Maßnahme Hinweis: Übergang von Radfahrstreifen zu Fahrradstraße -
2-K08 Sandreuthstraße / Betriebseinfahrt Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
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Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
2-K09 Sandreuthstraße / Maybachstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
2-K10 entfällt entfällt entfällt entfällt, keine Maßnahme entfällt -
2-K11 Sandreuthstraße / Brehmstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Separate Signalisierung für Radverkehr, Radverkehr wird
auf der Fahrbahn geführt 821.000 €
2-K12 Leibnitzstraße / Herschelstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
2-K13 Humboldtstraße / Gugelstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / AFAS vorhanden auf der RVR / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
2-K14 Humboldtstraße / Siemens Betriebsausfahrt Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Werksausfahrt, es ist seitens der Stadt Nürnberg geplant, die LSA zu entfernen -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
2-K15 Humboldtstraße / Kopernikusplatz Sonstiger Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA, Radverkehr Richtung Westen ohne Verlustzeit -
01.06.2022
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
2-K16 Humboltplatz / Dovestraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Keine Maßnahme Keine Maßnahme notwendig -
2-K17 Humboltplatz / Wirthstraße (Süd) Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Keine Maßnahme Keine Maßnahme notwendig -
2-K18 Humboltplatz / Wirthstraße (Nord) Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Keine Maßnahme Keine Maßnahme notwendig -
2-K19 Humboldtstraße / Dallingerstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Keine Maßnahme Keine Maßnahme notwendig -
2-K20 Allersberger Straße / Humboldtstraße Querung einer übergeordneten Straße mit Querungshilfe RVR in Nebenrichtung Neubau einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs Neubau einer Fußgänger/Radverkehrs-Lichtsignalanlage trotz Signalisierung für Straßenbahn ergänzen 1.026.000 €
2-K21 Schützenstraße / Holzstraße Sonstiger Knotenpunkt RVR biegt ab oder ein Markierungstechnische Maßnahme am Knoten Führung der RVR Route markierungstechnisch verdeutlichen 7.000 €
2-K22 Holzstraße / Augustenstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Wegen der Bevorrechtigung aus der Fußgängerzone kommend ist eine Fahrbahnanhebung zu prüfen 10.000 €
2-K23 Augustenstraße / Grenzstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung RVR bevorrechtigen 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
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Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 2 (Schweinau - St. Peter)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
2-K24 Augustenstraße / Agathenweg Sonstiger Knotenpunkt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung
Abgepollerter Bereich als Durchfahrsperre und gleichzeitig
wichtige Querungs- und Verbindungsachse für den
Fußverkehr. Markierungstechnisch die Flächenverteilung
verdeutlichen
3.000 €
2-K25 Augustenstraße / Irenenstraße Regelung durch Verkehrszeichen mit abknickender Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Bauliche Umgestaltung eines Knotenpunktes (hoher Aufwand) RVR bevorrechtigen, Bordabsenkung zurückbauen und roteinfärben. Vorfahrtänderung an der Zufahrt Irenenstraße durch Bordanhebung verdeutlichen 205.000 €
2-K26 Augustenstraße / Wilhelm-Spaeth-Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung RVR bevorrechtigen 3.000 €
2-K27 Schwanhardtstraße / Wilhelm-Spaeth-Straße Rechts-vor-Links-Regelung Zwei RVR kreuzen sich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Hier treffen 2 Routen aufeinander. Führung auf der Schwanhardtstraße bevorrechtigen 3.000 €
2-K28 Herbartstraße / Schwanhardtstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung RVR bevorrechtigen 3.000 €
2-K29 Herbartstraße / Herbartstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung RVR bevorrechtigen 3.000 €
2-K30 Herbartstraße / Sybelstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
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227
0 0,60,3
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 3 - Rabus - Dutzendteich
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±228
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 6,8 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,4 km 6%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 1,0 km 15%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 4,6 km 68%
… davon kein Standard erreicht: 0,7 km 11%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 6,8 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,6 km 9%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,0 km 1%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 3,8 km 55%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 1,3 km 19%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,5 km 7%
… davon kein Standard erreichbar: 0,6 km 9%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 20 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 3 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 6 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 29 Sek./km
Fahrtzeit: 20 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 1,4 km 21%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 2,4 km 35%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 3,0 km 45%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 11 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 5 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 18 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,0 km 0%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 1,6 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 1,6 km
Strecken mit BRK 3: 2,6 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,6 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 2,6 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,6 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
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229
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 1,0 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 2,2 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,3 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 1,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,8 Mio. €
MwSt (19%): 1,0 Mio. €
Kosten (brutto): 6,4 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,9 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 1,3 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 7,7 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 1,1 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf einiger Sonderbauwerke liegen keine Kosten vor.
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Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
3-S01 innerorts
Frankenstraße
(Vogelweiherstraße bis
Gibitzenhofstraße)
400 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 44.000 €
3-S02 innerorts
Frankenstraße
(Markgrafenstraße bis
Vogelweiherstraße)
350 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Im Übergang zur Markgrafenstraße Überleitung des Radverkehrs von der Fahrbahn in den Seitenraum fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 38.000 €
3-S03 innerorts
Markgrafenstraße
(Fankenstraße bis
Frankenstraße)
30 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Wegfall einer Abbiegespur
Markgrafenstraße, Verbreiterung
beider Nebenanlagen, Überleitung
des Radverkehrs in nördliche
Richtung vom Seitenraum auf die
Fahrbahn
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 19.000 €
3-S04 innerorts
Frankenstraße
(Sperberstraße bis
Markgrafenstraße)
110 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf ERA-Standard (Straßenraum)
Wegfall der Abbiegespuren
Frankenstraße und
Markgrafenstraße, Option zur
Verlegung der Bushaltestelle
prüfen, falls das keine Option ist,
dann vorverlegen. Eigene
Signalisierung für den Radverkehr
einrichten.
fließender Kfz-Verkehr,
ÖPNV
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
57.000 €
3-S05 innerorts
Sperberstraße
(Gugelstraße bis
Frankenschnellweg)
220 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 25.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
231
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
3-S06 innerorts Sperberstraße (Voltstraße bis Gugelstraße) 100 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 11.000 €
3-S07 innerorts
Sperberstraße
(Pillenreuther Straße bis
Voltastraße)
360 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 40.000 €
3-S08 innerorts
Sperberstraße
(Normannenstraße bis
Pillenreuther Straße)
120 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Markierung Sicherheitstrennstreifen zum Parken - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 5.000 €
3-S09 innerorts Sperberstraße (Egonstraße bis Normannenstraße) 50 m kein Standard erreicht kein Standard erreichbar Gehweg Radfahrer frei (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme Keine Maßnahme, Situation bleibt so wie sie ist zum Schutze des Fußverkehrs vor der Schule - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
3-S10 innerorts Sperberstraße (Kleestraße bis Egonstraße) 300 m RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Markierung Sicherheitstrennstreifen zum Parken und Empfehlung einseitig Senkrechtparken in Längsparken umorganisieren - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 12.000 €
232
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
3-S11 innerorts Sperberstraße (Kleestraße bis Allersberger Straße) 210 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Markierung Sicherheitstrennstreifen zum Parken. Senkrechtparkplätze einseitig in Längsstellplätze umwandeln prüfen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 9.000 €
3-S12 innerorts
Frankenstraße (Neue
Straßenbahn bis
Ingostraße)
130 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Tiroler Straße
2.2359.2.1: Ausbau
Zweirichtungsführung auf 2,50 m
bzw. 2,25 m im Haltestellenbereich
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
3-S13 innerorts
Frankenstraße
(Allersberger Straße bis
Neue Straßenbahn)
90 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Straßenbahn Tristan-
Bauernfeind 2.2281.2.2. Neubau
auf 2,50 m RV und 2,50 m FV
geplant
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
3-S14 innerorts
Allersberger Straße
(Frankenstraße bis
Sperberstraße)
70 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Straßenbahn Tristan-Bauernfeind 2.2281.2.1. Ausbau auf 2,50 m geplant - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
3-S15 innerorts
Frankenstraße
(Allersberger Straße bis
Hiroshimaplatz)
190 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Der Ausbau erfolgt in Richtung Fahrbahn. Die Fahrstreifen müssen neu markiert werden. - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 120.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
233
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
3-S16 innerorts
Frankenstraße
(Allersberger Straße bis
Shell-Tankstelle)
340 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Der Ausbau erfolgt in Richtung
Fahrbahn. Die Fahrstreifen müssen
neu markiert werden. Es wird eine
Trennung zum Fußverkehr
vorgenommen
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 213.000 €
3-S17 innerorts
Frankenstraße (Shell-
Tankstelle bis
Hiroshimaplatz)
130 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum)
Der Ausbau erfolgt in Richtung
Fahrbahn. Die Fahrstreifen müssen
neu markiert werden. Es wird eine
Trennung zum Fußverkehr
vorgenommen
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 83.000 €
3-S18 innerorts Frankenstraße (Münchener Straße bis Shell-Tankstelle) 170 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Der Ausbau erfolgt in Richtung Fahrbahn. Die Fahrstreifen müssen neu markiert werden - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 108.000 €
3-S19 innerorts
Frankenstraße (Shell-
Tankstelle bis Münchener
Straße)
160 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Der Ausbau erfolgt in Richtung
Fahrbahn. Die Fahrstreifen müssen
neu markiert werden. Es wird eine
Trennung zum Fußverkehr
vorgenommen
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 99.000 €
3-S20 innerorts
Bayernstraße (Münchener
Straße bis An der
Ehrenhalle)
560 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Bayernstraße
2.1902.2.3. Ausbau auf 2,75 m
geplant
- nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
234
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
3-S21 innerorts Bayernstraße (Münchener Straße bis Volksfestplatz) 390 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Bayernstraße 2.1902.2.3. Ausbau auf 2,50 m geplant - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
3-S22 innerorts
Bayernstraße
(Volksfestplatz bis An der
Ehrenhalle)
180 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor, Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Bayernstraße 2.1902.2.3. Kein Ausbau geplant. Langfristig Radweg verbreitern - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 109.000 €
235
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
3-S23a innerorts
Bayernstraße (An der
Ehrenhalle bis
Schultheißallee)
200 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Bayernstraße 2.1902.2.4. Kein Ausbau geplant - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
3-S23b innerorts
Bayernstraße
(Schultheißallee bis
Haltestelle Dutzendteich)
240 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Bayernstraße
2.1902.2.4. Ausbau auf 1,60 m
geplant. Trennung vom Fußverkehr
wird hergestellt
- nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
3-S24 innerorts
Bayernstraße (An der
Ehrenhalle bis Haltestelle
Doku-Zentrum Süd)
50 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor,
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Bayernstraße
2.1902.2.4.Langristig sollte hier
ausgebaut werden
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 12.000 €
3-S25 innerorts
Bayernstraße (Haltestelle
Doku-Zentrum Süd bis
Haltestelle Doku-Zentrum
Nord)
100 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Bayernstraße
2.1902.2.4..Ausbau im
Haltestellenbereich nicht möglich
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
3-S26 innerorts
Bayernstraße (Haltestelle
Doku-Zentrum Nord bis
Seumestraße)
390 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor, Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Bayernstraße 2.1902.2.4.Langfristig sollte der Radweg verbreitert werden - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 228.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
236
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
3-S27 innerorts
Bayernstraße (Haltestelle
Dutzendteich bis
Fußverbindung Rtg.
Dutzendteichstraße)
50 m kein Standard erreicht kein Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Bayernstraße
2.1902.2.3. Ausbau auf 1,55 m
geplant. Aus planerischer Sicht:
Führung des Radverkehrs hinter
das Wartehäuschen verlegen und
ausbauen. Wartehäuschen näher
an die Straße verlegen
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
3-S28 innerorts
Führung durch Park
(Dutzendteichstraße bis
Bayernstraße)
90 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Alternative zu 3-S30, da dort kein Standard erreichbar ist. - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 26.000 €
3-S29 innerorts
Dutzendteichstraße
(Regensburger Straße bis
Park)
310 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße
Alternative zu 3-S30, da dort kein
Standard erreichbar ist.
Längsparken auf der Fahrbahn
entfällt. Sicherheitstrennstreifen zu
den Längsparktaschen im
nördlichen Abschnitt markieren
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 34.000 €
3-S30 innerorts
Bayernstraße
(Fußverbindung Rtg.
Dutzendteichstraße bis
Regensburger Straße)
250 m kein Standard erreicht kein Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Grundausstattung herstellen
Ausbau nicht möglich. Konflikte mit
Ein- und Aussteigenden der
Haltestelle Dutzendteich. Ggf.
Umwidmung zu Gem. Geh-
/Radweg prüfen
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
237
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
3-S31 innerorts
Bayernstraße
(Seumestraße bis
Regensburger Straße)
230 m kein Standard erreicht kein Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Grundausstattung herstellen
Ausbau nicht möglich. Konflikte mit
Ein- und Aussteigenden der
Haltestelle Dutzendteich. Ggf.
Umwidmung zu Gem. Geh-
/Radweg prüfen
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
3-S32 innerorts
Selbstständig geführter
Verbindungsweg
(Bayernstraße bis Beginn
Bahnnterführung (West))
110 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Alternative zu 3-S31, da dort kein Standard erreichbar ist. Ausbau auf Flächen des ruhenden Verkehrs ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 68.000 €
3-S33 innerorts
Selbstständig geführter
Verbindungsweg (Beginn
Bahnnterführung (West) bis
Beginn Bahnnterführung
(Ost))
50 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Grundausstattung herstellen
Alternative zu 3-S31, da dort kein
Standard erreichbar ist. Ggf.
Konflikte mit zu Fußgehenden im
Bereich der Treppenzugänge zum
Bahngleis
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 2.000 €
3-S34 innerorts
Selbstständig geführter
Verbindungsweg (Beginn
Bahnnterführung (Ost) bis
Regensburger Straße)
80 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Alternative zu 3-S31, da dort kein Standard erreichbar ist. - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 24.000 €
238
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
3-K01 Frankenstraße / Wilhelm-Löhe-Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K02 Frankenstraße / Vogelweiherstraße Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Nebenrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Vorrang für den Radverkehr in Nebenrichtung einrichten, ggf. geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen für den Kfz-Verkehr in Hauptrichtung 10.000 €
3-K03 Markgrafenstraße / Frankenstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Bauliche Umgestaltung eines Knotenpunktes (hoher Aufwand)
Einengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Nebenanlagen,
Aufstellfläche für Linksabbieger. Alternative:
Bevorrechtigung des Radverkehrs entsprechend des
Ahauser Modells (Zweirichtungsführung an der LSA)
205.000 €
3-K04 Frankenstraße / Markgrafenstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Eigene Signalisierung für den Radverkehr 821.000 €
3-K05 Frankenstraße / Sperberstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Bauliche Umgestaltung eines Knotenpunktes (hoher Aufwand) Vorrang für den abbiegenden Radverkehr herstellen (z.B. Ahauser Modell) 205.000 €
3-K06 Sperberstraße / Spechtstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K07 Gugelstraße / Sperberstraße Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Nebenrichtung Neubau einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs - 1.026.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
239
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
3-K08 Sperberstraße / Wattstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K09 Sperberstraße / Voltastraße Kompakter Kreisverkehr RVR in Hauptrichtung / Fahren auf der Kreisfahrbahn Keine Maßnahme - -
3-K10 Sperberstraße / Burgundenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K11 Sperberstraße / Ajtoschstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K12 Sperberstraße / Schillingstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K13 Sperberstraße / Huldstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
240
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
3-K14 Frankenstraße / Allersberger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Straßenbahn Tristan-Bauernfeind 2.2281.2.1 -
3-K15 Frankenstraße / Hiroshimaplatz Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Prüfung der Fahrbahnanhebung, um die Vorfahrt für den RV zu verdeutlichen 10.000 €
3-K16 Frankenstraße / Parkplatzzufahrt Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Genügend Aufstellfläche für den Radverkehr herstellen und
Furtmarkierung markieren 821.000 €
3-K17 Bayernstraße / Schultheißallee Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Furtmarkierung erneuern, Aufstellbereiche für den
Radverkehr vergrößern 821.000 €
3-K18 Bayernstraße / Haltestelle Dutzendteich Bahnübergang RVR in Hauptrichtung Sonstige Maßnahme Bahnüberweg sichern -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
241
Route-Nr.: 3 (Rabus - Dutzendteich)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
3-K19
Bayernstraße / Geh-
Radweg Richtung
Dutzendteichstraße
Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K20
Dutzendteichstraße /
Zufahrt Wendeschleife
Straßenbahn
Regelung durch Verkehrszeichen
mit abknickender Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K21 Dutzendteichstraße / Gleimstraße S Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K22 Dutzendteichstraße / Gleimstraße N Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
3-K23 Bayernstraße / Seumannstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Verbreiterung der Radverkehrsfurt und Herstellung von
zusätzlichem Aufstellbereich auf der Nordseite des Knotens.
Ggf. Fahrradtaschen für das indirekte Linksabbiegen
ergänzen
821.000 €
3-K24 Bayernstraße / S-Bahn-Tunnel Unterführung RVR in Hauptrichtung Sonstige Maßnahme Gestaltung der Unterführung aufwerten -
3-K25 Jitzhak-Rabin-Straße / S-Bahngleise Dutzendteich Unterführung RVR in Hauptrichtung Umbau einer Unterführung Langfristig mehr Flächen für die Seitenräume herstellen 1.369.000 €
242
0 10,5
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 4 - Schniegling - Mögeldorf
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±243
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 10,7 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 1,4 km 13%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,6 km 5%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 5,3 km 49%
… davon kein Standard erreicht: 3,5 km 32%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 10,7 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 1,4 km 13%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,1 km 1%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 6,0 km 61%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 2,6 km 24%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,6 km 5%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 36 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 5 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 6 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 21 Sek./km
Fahrtzeit: 30 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 0,2 km 2%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 5,2 km 48%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 5,3 km 50%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 4 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 4 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 33 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,2 km 2%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 3,4 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,7 km
Strecken mit BRK 3: 1,9 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,3 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 5,4 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 5,4 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
244
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 0,9 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 1,5 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 1,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 1,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,8 Mio. €
MwSt (19%): 1,0 Mio. €
Kosten (brutto): 6,4 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,6 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 1,3 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 7,6 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 0,7 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf einiger Sonderbauwerke liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
245
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
4-S01 innerorts
Abzweigung Sportplatz
(Pegnitztalroute bis
Weihergartenstraße)
30 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf Regelmaß der RVR - nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 30.000 €
4-S02 innerorts
Weihergartenstraße (Geh-
/Radweg bis Schnieglinger
Straße)
250 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, Oberflächensanierung vollständig - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 97.000 €
4-S03 innerorts
Schnieglinger Straße
(Weihergartenstraße bis
Wahlerstraße)
110 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 13.000 €
4-S04 innerorts
Schnieglinger Straße
(Holsteiner Straße bis
Wahlerstraße)
30 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Rückbau des Radwegs im Seitenraum fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 4.000 €
4-S05 innerorts
Wahlerstraße
(Schnieglinger Straße bis
Brettergartenstraße)
250 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, Oberflächensanierung vollständig Entfall des Parkens am Fahrbahnrand fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 96.000 €
4-S06 innerorts
Frauentaler Weg
(Brettergartenstraße bis
Wetzendorfer Straße)
480 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 52.000 €
4-S07 innerorts
Wetzendorfer Straße
(Frauentaler Weg bis Alte
Parlerstraße)
330 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 36.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
246
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-S08 innerorts
Alte Parlerstraße
(Wetzendorfer Straße bis
Ende der Bebauung)
150 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, Oberflächensanierung vollständig - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 58.000 €
4-S09 innerorts Alte Parlerstraße 100 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Siehe Funktionskonzept
Wetzendorfer Park. Von Anfang an
ausreichend breite Radwege
planen, die dem RVR Standard
entsprechen
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 0 €
4-S10 innerorts Alte Parlerstraße 120 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Siehe Funktionskonzept
Wetzendorfer Park. Von Anfang an
ausreichend breite Radwege
planen, die dem RVR Standard
entsprechen
- nicht erforderlich BRK 2; keine Beleuchtung vorhanden 72.000 €
4-S11 innerorts Parlerstraße (Alte Parlerstraße bis Parkplatz) 200 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Siehe Funktionskonzept
Wetzendorfer Park. Von Anfang an
ausreichend breite Radwege
planen, die dem RVR Standard
entsprechen
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 0 €
4-S12 innerorts Parlerstraße (Parlerstraße 67 bis Parkplatz) 160 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Siehe Funktionskonzept
Wetzendorfer Park. Von Anfang an
ausreichend breite Radwege
planen, die dem RVR Standard
entsprechen
- nicht erforderlich BRK 2; keine Beleuchtung vorhanden 98.000 €
247
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
4-S13 innerorts Parlerstraße (Parkplatz bis Forchheimer Straße) 180 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Siehe Funktionskonzept
Wetzendorfer Park. Von Anfang an
ausreichend breite Radwege
planen, die dem RVR Standard
entsprechen
- nicht erforderlich BRK 2; keine Beleuchtung vorhanden 113.000 €
4-S14 innerorts
Forchheimer Straße
(Parlerstraße bis Erlanger
Straße)
850 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 93.000 €
4-S15 innerorts
Kilianstraße (Erlanger
Straße bis Äußere Bucher
Straße)
110 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen beidseitig - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 17.000 €
4-S16 innerorts
Kilianstraße (Erlanger
Straße bis Äußere Bucher
Straße)
110 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen beidseitig Ggf. Entfall des Parkens auf der Südseite - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 17.000 €
4-S17 innerorts
Äußere Bucher Straße
(Kilianstraße bis Am
Thoner Espan)
100 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 11.000 €
4-S18 innerorts
Am Thoner Espan (Äußere
Bucher Straße bis
Michaelstraße)
180 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 20.000 €
4-S19 innerorts Michaelstraße (Kolbestraße bis Kleinreuther Weg) 280 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 30.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
248
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-S20 innerorts Mittelstraße (Michaelstraße bis Neusorgstraße) 570 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Keine Gehwege im Bestand, Entfall des Parkens am Fahrbahnrand Fußverkehr, fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 62.000 €
4-S21 innerorts
Mittelstraße
(Neusorgstraße bis Geh-
/Radweg Marienbergpark)
260 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
190.000 €
249
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
4-S22 innerorts
Geh-/Radweg
Marienbergpark
(Marienbergpark West bis
Marienbergpark Ost)
1370 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Keine Maßnahme
Die Führung durch den
Marienbergpark erfüllt den
Regelstandard hinsichtlich der
Breite bereits (4m). Im Idealfall wird
der Radverkehr zukünftig durch
eine bauliche Maßnahme vom
Fußverkehr getrennt
- nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 843.000 €
4-S23 innerorts Geh-/Radweg (Grünanlage bis Falknerweg) 40 m kein Standard erreicht kein Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme Räumliche Zwänge, kein Ausbau möglich - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
4-S24 innerorts Falknerweg (Geh-/Radweg bis Peter-Ulsch-Straße) 170 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 18.000 €
4-S25 innerorts Geh-/Radweg (Falknerweg bis Hugo-Distler-Straße) 130 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
4-S26 innerorts
Hugo-Distler-Straße
(Ziegelsteinstraße bis
Othmayrstraße)
180 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 20.000 €
4-S27 innerorts
Ziegelsteinstraße (Hugo-
Distler-Straße bis
Flataustraße)
50 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Planung der Stadt Nürnberg zur
Ziegelsteinstraße liegt vor
(Radfahrstreifen Planung 1,6 m
Mindestmaß)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
250
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-S28 innerorts
Ziegelsteinstraße (Hugo-
Distler-Straße bis Äußere
Bayreuther Straße)
100 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planung der Stadt Nürnberg zur Ziegelsteinstraße liegt vor (Radfahrstreifen 2,1 m Regelmaß) - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
4-S29 innerorts
Ziegelsteinstraße (Äußere
Bayreuther Straße bis
Flataustraße)
60 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Planung der Stadt Nürnberg zur
Ziegelsteinstraße liegt vor
(Radfahrstreifen Planung 1,6 m
Mindestmaß)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
4-S30 innerorts
Stahlstraße (Äußere
Bayreuther Straße bis
Bessemerstraße)
170 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr, land-/forstwirtschaftlicher Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 19.000 €
4-S31 innerorts
Bessemerstraße
(Stahlstraße bis
Martinstraße)
190 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr, land-/forstwirtschaftlicher Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 21.000 €
4-S32 innerorts Martinstraße (Martinstraße bis Bessemerstraße) 40 m RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
4-S33 innerorts Martinstraße (Geh-/Radweg bis Klingenhofstraße) 180 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 19.000 €
251
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
4-S34 innerorts
Klingenhofstraße
(Martinstraße bis
Klingenhofstraße 50D)
150 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 16.000 €
4-S35 innerorts
Klingenhofstraße
(Bahnquerung bis
Klingenhofstraße 50D)
90 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
ERA-Standard
erreichbar
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Sonstiger
Handlungsbedarf,
Oberflächensanierung
vollständig
Einrichtung eines gemeinsamen
Rad-/Gehwegs - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 25.000 €
4-S36 innerorts
Anliegerstraße
Kleingartenanlage
(Bahnquerung bis
Kieslingstraße)
280 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 30.000 €
4-S37 innerorts
Dresdener Straße
(Kieslingstraße bis
Saalfelder Straße)
130 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig
Markierung eines
Sicherheitstrennstreifens zum
Parken und Radfahrstreifen auf
Mindestmaß der RVR verbreitern
(Alternative: Entfall des Parkens
auf der Westseite und
Verbreiterung der Fahrbahn, dann
Regelmaß der RVR realisierbar)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 24.000 €
4-S38 innerorts
Dresdener Straße
(Kieslingstraße bis
Saalfelder Straße)
120 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zum Parken und Radfahrstreifen auf Mindestmaß der RVR verbreitern - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 21.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
252
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-S39 innerorts
Dresdener Straße
(Oedenberger Straße bis
Saalfelder Straße)
90 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zum Parken und Radfahrstreifen auf Mindestmaß der RVR verbreitern - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 16.000 €
4-S40 innerorts
Dresdener Straße
(Oedenberger Straße bis
Saalfelder Straße)
90 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zum Parken und Radfahrstreifen auf Mindestmaß der RVR verbreitern - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 17.000 €
4-S41 innerorts
Thumenberger Weg
(Oedenberger Straße bis
Klopstockstraße 1)
70 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig
Markierung eines
Sicherheitstrennstreifens zum
Parken und Radfahrstreifen auf
Mindestmaß der RVR verbreitern
(Alternative: Entfall des Parkens
auf der Westseite und
Verbreiterung der Fahrbahn, dann
Regelmaß der RVR realisierbar)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 13.000 €
4-S42 innerorts
Thumenberger Weg
(Oedenberger Straße bis
Steinplattenweg)
440 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zum Parken und Radfahrstreifen auf Mindestmaß der RVR verbreitern - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 81.000 €
253
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-S43 innerorts
Thumenberger Weg
(Klopstockstraße 1 bis
Steinplattenweg)
370 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig
Markierung eines
Sicherheitstrennstreifens zum
Parken und Radfahrstreifen auf
Mindestmaß der RVR verbreitern
(Alternative: Entfall des Parkens
auf der Westseite und
Verbreiterung der Fahrbahn, dann
Regelmaß der RVR realisierbar)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 67.000 €
4-S44 innerorts
Thumenberger Weg
(Steinplattenweg bis
Äußere Sulzbacher Straße)
450 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig
Markierung eines
Sicherheitstrennstreifens zum
Parken und Radfahrstreifen auf
Mindestmaß der RVR verbreitern
(Alternative: Entfall des Parkens
auf der Westseite und
Verbreiterung der Fahrbahn, dann
Regelmaß der RVR realisierbar)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 83.000 €
4-S45 innerorts
Thumenberger Weg
(Steinplattenweg bis
Äußere Sulzbacher Straße)
450 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zum Parken und Radfahrstreifen auf Mindestmaß der RVR verbreitern - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 83.000 €
254
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-S46 innerorts
Thumenberger Weg
(Thumenberger Weg 32 bis
Äußere Sulzbacher Straße)
240 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (T20/30-Zone) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Kurzfristig Mischverkehr Tempo
30/20, Markierung einer
Piktogrammkette, Langfristig
Ausbau Zweirichtungsverkehr aber
dann neues Brückenbauwerk
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 16.000 €
4-S47 innerorts
Geh-/Radweg
(Thumenberger Weg 32 bis
Weggabelung)
180 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Rad- und Fußverkehr trennen Naherholung erforderlich
BRK 3; keine
Beleuchtung
vorhanden
181.000 €
255
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
4-K01 Geh-/Radweg / Weihergartenstraße Sonstiger Knotenpunkt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K02 Weihergartenstraße / Weihergartenstraße Rechts-vor-Links-Regelung keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr einrichten 10.000 €
4-K03 Wahlerstraße / Weihergartenstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung - 10.000 €
4-K04 Schnieglinger Straße / Holsteiner Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (hoher Aufwand) AFAS im Verlauf der RVR markieren 14.000 €
4-K05 Schnieglinger Straße / Wahlerstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr einrichten (z.B. Ahauser Modell) 10.000 €
4-K06 Brettergartenstraße / Frauentaler Weg Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Planungen Stadt Nürnberg liegen vor, zusätzlich noch
Verbesserung für den Radverkehr aus Süden
(Aufstellfläche für linksabbiegenden Radverkehr und
Aufweitung der Nebenanlage auf der Westseite des
Frauentaler Wegs)
-
4-K07 Frauentaler Weg / Ratzeburger Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
256
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-K08 Frauentaler Weg / Wetzendorfer Straße Regelung durch Verkehrszeichen mit abknickender Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Bevorrechtigung der RVR durch Änderung der Vorfahrt 10.000 €
4-K09 Wetzendorfer Straße / Alte Parlerstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Bevorrechtigung der RVR durch Änderung der Vorfahrt 10.000 €
4-K10 Alte Parlerstraße / Wachtelstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K11 Alte Parlerstraße / Wetzendorfer Staße 230 Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K12 Alte Parlerstraße / Parlerstraße Regelung durch Verkehrszeichen mit abknickender Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg liegen vor -
257
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
4-K13 Parlerstraße / Forchheimer Straße Sonstiger Knotenpunkt keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr herstellen (z.B. Ahauser Modell) 10.000 €
4-K14 Forchheimer / Michael-Mathias-Prechtl-Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K15 Forchheimer Straße / Hermann-Kesten-Ring Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K16 Forchheimer Straße / Gerhard-von-Rad-Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Markierungstechnische Maßnahme am Knoten Bevorrechtigung vorhanden, Rotmarkierung im Knoten im Rahmen der Einrichtung der Fahrradstraße ergänzen 7.000 €
4-K17 Forchheimer Straße / Hermann-Kesten-Ring Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K18 Forchheimer Straße / Prinzberger Weg Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K19 Forchheimer Straße / Oskar-Maria-Graf-Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K20 Forchheimer Straße / Pretzfelder Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K21 Forchheimer Straße / Erlanger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
258
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-K22 Kilianstraße / Äußere Bucher Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Keine Maßnahme - -
4-K23 Äußere Bucher Straße / Am Thoner Espan Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr einrichten 10.000 €
4-K24 Am Thoner Espan / Kolbestraße Rechts-vor-Links-Regelung keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K25 Michaelstraße / Margaretenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K26 Michaelstraße / Kleinreuther Weg Rechts-vor-Links-Regelung keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K27 Mittelstraße / Lohestraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
259
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
4-K28 Mittelstraße / Mittelstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K29 Mittelstraße / Neusorgstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K30 Mittelstraße / Sonnengartenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K31 Falknerweg / Christian-Wildner-Straße Rechts-vor-Links-Regelung keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
4-K32 Falknerweg / Hugo-Distler-Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr einrichten (z.B. Ahauser Modell) 3.000 €
4-K33 Hugo-Distler-Straße / Othmayrstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr einrichten (z.B. Ahauser Modell) 3.000 €
4-K34 Hugo-Distler-Straße / Ziegelsteinstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg liegen vor -
4-K35 Stahlstraße / Bessemerstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr herstellen 3.000 €
4-K36 Bessemerstraße / Martinstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr herstellen (z.B. Ahauser Modell) 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
260
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Knotenpunkten (IV)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
4-K37 Martinstraße / Klingenhofstraße Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR biegt ab oder ein Neubau einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs LSA mit Detektion für den Radverkehr 1.026.000 €
4-K38 Klingenhofstraße / Bahnanlage Bahnübergang keine Zuordnung möglich Keine Maßnahme Umlaufsperren müssen verbessert werden (Lastenräder, Pedelecs) -
4-K39 Kieslingstraße / Dresdener Straße Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Nebenrichtung Neubau einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs - 1.026.000 €
4-K40 Dresdener Straße / Oedenberger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
4-K41 Thumenberger Weg / Ewaldstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
261
Route-Nr.: 4 (Schniegling - Mögeldorf)
Maßnahmen an Knotenpunkten (IV)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
4-K42 Thumenberger Weg / Äußere Sulzbacher Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / AFAS vorhanden auf der RVR / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
AFAS nur Richtung Süden vorhanden, Richtung Norden
Lücke! Langfristig Überführung auf neuen
Zweirichtungsradweg auf der Ostseite.
821.000 €
4-K43 Thumenberger Weg / Bahnanlage Unterführung keine Zuordnung möglich Umbau einer Unterführung Langfristig: Ausbau der Unterführung auf RVR-Regelmaß 1.369.000 €
4-K44 Thumenberger Weg / Separater Geh-/Radweg Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Keine Maßnahme Langfristig Zweirichtungsradweg auf der Ostseite -
262
0 0,650,325
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 6 - Pegnitztal West
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±
263
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 6 (Pegnitztal West)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 4,9 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 1,1 km 22%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 2,3 km 46%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 1,3 km 26%
… davon kein Standard erreicht: 0,3 km 6%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 4,9 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,7 km 13%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,3 km 5%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 3,5 km 71%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,5 km 10%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 12 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 1 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 0 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 2 Sek./km
Fahrtzeit: 10 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 3,3 km 66%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 0,4 km 8%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 1,3 km 26%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 9 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 1 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 0 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 1,7 km 35%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 0,2 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,2 km
Strecken mit BRK 3: 4,6 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,4 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 0,2 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,2 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
264
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 0,7 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 0,5 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,0 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 1,9 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,1 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,5 Mio. €
MwSt (19%): 0,7 Mio. €
Kosten (brutto): 4,5 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,9 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 0,9 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 5,3 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 1,1 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf an Sonderbauwerken liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
265
Route-Nr.: 6 (Pegnitztal West)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
6-S01 innerorts
Separater Geh-/Radweg
(Neutorgraben bis
Hallerwiese)
110 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf ERA-Standard (unbefestigte Fläche) Parken teilweise entfernen und Übergang zur Hallerwiese verbessern Naherholung, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 27.000 €
6-S02 innerorts Hallerwiese (Neutorgraben bis Lindengasse) 370 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 41.000 €
6-S03 innerorts Lindengasse (Hallerwiese bis Großweidenmühlstraße) 90 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (T20/30-Zone) Sonstiger Handlungsbedarf Empfehlung evtl. T20 Zone mit weicher Separierung Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
6-S04 innerorts Lindengasse (Hallerwiese bis Großweidenmühlstraße) 40 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (T20/30-Zone) Sonstiger Handlungsbedarf Empfehlung evtl. T20 Zone mit weicher Separierung Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
6-S05 innerorts
Großweidenmühlstraße
(Lindengasse bis Geh-
/Radweg)
70 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (T20/30-Zone) Sonstiger Handlungsbedarf Räumliche Zwänge, bleibt verkehrsberuhigter Bereich und damit Standardunterschreitung Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
6-S06 innerorts
Geh-/Radweg
(Großweidenmühlstraße bis
Pegnitz)
40 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
ERA-Standard
erreichbar
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Keine Maßnahme
Konfliktstelle aber räumliche
Zwänge deswegen kein Ausbau
möglich
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
266
Route-Nr.: 6 (Pegnitztal West)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
6-S07 innerorts Geh-/Radweg Pegnitztal West 130 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) ERA-Standard erreichbar Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme Räumliche Zwänge, kein Ausbau möglich, hier nur Mindeststandard der RVR - nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 82.000 €
6-S08 innerorts Geh-/Radweg Pegnitztal West 440 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Rad- und Fußverkehr trennen zum Beispiel auch durch Büsche, Zufußgehenden "schönere Seite" am Fluss überlassen Naherholung erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 428.000 €
6-S09 innerorts Geh-/Radweg Pegnitztal West 420 m RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Rad- und Fußverkehr trennen zum Beispiel auch durch Büsche, Zufußgehenden "schönere Seite" am Fluss überlassen Naherholung erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 412.000 €
6-S10 innerorts Süßheimweg (Abzweigung bis Theodor-Heuss-Brücke) 380 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Rad- und Fußverkehr trennen zum Beispiel auch durch Büsche, Zufußgehenden "schönere Seite" am Fluss überlassen Naherholung nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 340.000 €
267
Route-Nr.: 6 (Pegnitztal West)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
6-S11 innerorts
Süßheimweg (Theodor-
Heuss-Brücke bis
Fuchslochsteg)
1020 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf Regelmaß der RVR Naherholung nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 924.000 €
6-S12 innerorts Süßheimweg/ Fuchslochsteg 260 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme Ausbau nur mit neuen Ingenieurbauwerken - erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 181.000 €
6-S13 innerorts
Fuchslochsteg
(Fuchslochsteg bis Adolf-
Braun-Straße)
390 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 241.000 €
6-S14 innerorts
Geh-/Radweg (Adolf-Braun-
Straße bis Abzweigung
Sportplatz)
270 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 168.000 €
6-S15 innerorts Geh-/Radweg (Abzweigung bis Ende Sportplatz) 290 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau auf Regelmaß Naherholung nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 266.000 €
6-S16 innerorts Geh-/Radweg Pegnitztal West 600 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau auf Regelmaß Naherholung erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 586.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
268
Route-Nr.: 6 (Pegnitztal West)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
6-K01 Hallerwiese / Lindengasse Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Keine Maßnahme Keine Maßnahme, Verkehrsberuhigter Bereich bleibt bestehen -
6-K02 Lindengasse / Großweidenmühlstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Keine Maßnahme Keine Maßnahme, Verkehrsberuhigter Bereich bleibt bestehen -
6-K03 Großweidenmühlstraße / Gem. Geh-/Radweg Sonstiger Knotenpunkt RVR biegt ab oder ein Keine Maßnahme Keine Maßnahme, räumliche Zwänge -
6-K04 Pegnitztalroute / Adolf-Braun-Straße Querung einer übergeordneten Straße mit Querungshilfe RVR in Nebenrichtung Neubau einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs LSA mit Detektion für den Radverkehr 1.026.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
269
0 0,70,35
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 8 - Nordostpark
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±270
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 8,2 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 2,0 km 24%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,7 km 9%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 0,9 km 11%
… davon kein Standard erreicht: 4,6 km 55%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 8,2 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 2,0 km 24%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,4 km 5%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 5,4 km 66%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,4 km 5%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,0 km 0%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 6 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 5 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 13 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 46 Sek./km
Fahrtzeit: 30 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 0,3 km 4%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 0,0 km 0%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 7,9 km 96%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 5 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 4 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 4 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,0 km 0%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 0,3 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,3 km
Strecken mit BRK 3: 0,2 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,2 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 7,7 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 7,7 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
271
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 0,6 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 1,7 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,0 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,5 Mio. €
MwSt (19%): 0,5 Mio. €
Kosten (brutto): 3,3 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,4 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 0,7 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 4,0 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 0,5 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf an Sonderbauwerken liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
272
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
8-S01 innerorts
Bayreuther Straße (Ludwig-
Feuerbach-Straße bis
Maxtorgraben)
390 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg zur Bayreuther Straße liegen vor (Radfahrstreifen 2,1 m) - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S02 innerorts
Bayreuther Straße
(Maxtorgraben bis Ludwig-
Feuerbach-Straße)
380 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S03 innerorts
Bayreuther Straße
(Virchowstraße bis Ludwig-
Feuerbach-Straße)
690 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planung der Stadt Nürnberg zur Bayreuther Straße liegen vor - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S04 innerorts
Bayreuther Straße (Ludwig-
Feuerbach-Straße bis
Virchowstraße)
680 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg zur Bayreuther Straße liegen vor - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S05 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Elbinger Straße bis
Virchowstraße)
730 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Verbreiterung des Radfahrstreifens durch Entfall eines Fahrstreifens oder des Parkens (Baumstandorte zwischen den Parkflächen) fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 132.000 €
8-S06 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Elbinger Straße bis
Virchowstraße)
730 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Verbreiterung des Radfahrstreifens durch Entfall eines Fahrstreifens oder des Parkens (Baumstandorte) fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 133.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
273
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
8-S07 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Leipziger Platz bis
Elbinger Straße)
60 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Zur Verbreiterung des Radwegs Parkstände entfernen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 35.000 €
8-S08 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Leipziger Platz bis
Elbinger Straße)
60 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Sicherheitstrennstreifen zum Parken fehlt, ein Fahrstreifen oder das Parken entfällt fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
8-S09 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Leipziger Platz bis
Kilianstraße)
310 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Einrichtungsverkehr) Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S10 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Leipziger Platz bis
Kilianstraße)
310 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Einrichtungsverkehr) Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
274
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
8-S11 innerorts
Äußere Bayreuther Straße.
(Ziegelsteinstraße bis
Kilianstraße)
360 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Sonstiger Handlungsbedarf Sicherheitstrennstreifen zum Parken fehlt, evtl. Entfall des Parkens fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S12 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Ziegelsteinstraße bis
Kilianstraße)
340 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig, Sonstiger Handlungsbedarf Sicherheitstrennstreifen zum Parken fehlt, evtl. Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 62.000 €
8-S13 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Ziegelsteinstraße bis Carl-
Schurz-Straße)
270 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Entfall eines Fahrstreifens für die Einrichtung eines Radfahrstreifens (oder Flächenreserve Mittelinsel nutzen) fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 46.000 €
8-S14 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Ziegelsteinstraße bis Carl-
Schurz-Straße)
270 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
2,50 Radweg, 2 m Fußweg, 0,5 m
Trennung zur Fahrbahn
(Abweichung von
Fußverkehrsstrategie ist Sonderfall,
geringe Fußverkehrsfrequenz zu
erwarten)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 171.000 €
8-S15 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Carl-Schurz-Straße bis
Pirnaer Straße)
210 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Entfall eines Fahrstreifens für die Einrichtung eines Radfahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 36.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
275
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
8-S16 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Carl-Schurz-Straße bis
Pirnaer Straße)
210 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Sonstiger Handlungsbedarf Beschilderung ändern Radverkehr nur noch im Einrichtungsverkehr - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S17 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Eisenbahnbrücke bis
Pirnaer Straße)
200 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Entfall eines Fahrstreifens für die Einrichtung eines Radfahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 35.000 €
8-S18 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Pirnaer Straße bis Äußere
Bayreuther Straße 230B)
50 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Sonstiger Handlungsbedarf Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung entfernen - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S19 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Äußere Bayreuther Straße
230B bis Schlafhofstraße)
370 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Sonstiger Handlungsbedarf, Oberflächensanierung vollständig
Trennung zwischen Fahrbahn und
Nebenanlage herstellen.
Sonderfall, Fußverkehrsfrequenz
sehr gering, gemeinsamer Geh-
/Radweg im Einrichtungsverkehr
vertretbar.
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 102.000 €
8-S20 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Pirnaerstraße bis
Eisenbahnbrücke)
240 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Entfall eines Fahrstreifens für die Einrichtung eines Radfahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 40.000 €
276
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
8-S21 innerorts
Äußere Bayreuther Straße
(Schafhofstraße bis
Nordostpark)
840 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Keine Maßnahme
Sonderfall, Fußverkehrsfrequenz
sehr gering, gemeinsamer Geh-
/Radweg im Zweirichtungsverkehr
vertretbar
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S22 innerorts Äußere Bayreuther Straße (Bierweg bis Nordostpark) 260 m RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme
Radweg in Gegenrichtung
freigeben, das erspart eine
Querung. Sonderfall,
Fußverkehrsfrequenz sehr gering,
gemeinsamer Geh-/Radweg im
Zweirichtungsverkehr vertretbar
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
8-S23 innerorts Äußere Bayreuther Straße (Bierweg bis Nordostpark) 280 m RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Oberflächensanierung vollständig Sonderfall, Fußverkehrsfrequenz sehr gering, gemeinsamer Geh-/Radweg im Zweirichtungsverkehr vertretbar - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 77.000 €
277
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
8-K01 Bayreuther Straße / Veillodterstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
/ Vorgezogene Haltelinie vorhanden auf der RVR
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Fußgänger-LSA -
8-K02 Bayreuther Straße / Bayreuther Straße 29 Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Fußgänger-LSA -
8-K03 Bayreuther Straße / Pirkheimerstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg zur Bayreuther Straße liegen vor -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
278
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
8-K04 Bayreuther Straße / Deumentenstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg zur Bayreuther Straße liegen vor -
8-K05 Äußere Bayreuther Straße / Welserstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
8-K06 Äußere Bayreuther Straße / Sennfelder Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA -
8-K07 Äußere Bayreuther Straße / Fritz-von-Röth-Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA -
279
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
8-K08
Äußere Bayreuther Straße /
Äußere Bayreuther Straße
84
Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
8-K09 Äußere Bayreuther Straße / Leipziger Platz Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
8-K10 Äußere Bayreuther Straße / Leipziger Platz Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
8-K11 Äußere Bayreuther Straße / Bahnanlage Unterführung keine Zuordnung möglich Keine Maßnahme - -
280
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
8-K12 Äußere Bayreuther Straße / Kilianstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
8-K13 Ziegelsteinstraße / Bayreuther Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Eigene Signalisierung Radverkehr, Übergang zur
Stahlstraße aufweiten, Verkehrsinsel einkürzen, LSA
versetzen
821.000 €
8-K14 Äußere Bayreuther Straße / Carl-Schurz-Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
8-K15 Pirnaer Straße / Äußere Bayreuther Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Anpassung der LSA im Zuge der Streckenmaßnahme,
Furtmarkierung neu im Nord-Westen, Nachmarkierung der
Furt im Süd-Osten
821.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
281
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
8-K16 Äußere Bayreuther Straße / Schafhofstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Überführung des Radverkehrs aus dem Norden auf
Radfahrstreifen Richtung Süden, Seitenraum im
Nordwesten vorziehen und Sperrfläche für Kfz-Verkehr
markieren, damit Radfahrende sicher auf Radfahrstreifen
wechseln können
821.000 €
8-K17 Äußere Bayreuther Straße / Neumeyerstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
8-K18 Äußere Bayreuther Straße / Nordostpark Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
282
Route-Nr.: 8 (Nordostpark)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
8-K19 Äußere Bayreuther Straße / Thurn-und-Taxis-Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
283
0 10,5
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 10 - Laufamholz
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±284
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 7,3 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 3,3 km 45%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,4 km 5%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 3,7 km 50%
… davon kein Standard erreicht: 0,0 km 0%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 7,3 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 3,3 km 45%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 4,1 km 55%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,0 km 0%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 37 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 1 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 2 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 9 Sek./km
Fahrtzeit: 20 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 0,4 km 5%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 7,0 km 95%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 0,0 km 0%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 5 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 2 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 33 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,3 km 4%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 2,3 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,3 km
Strecken mit BRK 3: 4,3 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 4,3 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 0,7 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,7 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
285
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 0,5 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 0,8 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,3 Mio. €
MwSt (19%): 0,3 Mio. €
Kosten (brutto): 2,1 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,3 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 0,4 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 2,5 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 0,3 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf an Sonderbauwerken liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
286
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
10-S01 innerorts
Schloßstraße
(Bahnunterführung bis
Regensburger Straße)
630 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, ggf. entfällt das Parken einseitig ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 68.000 €
10-S02 innerorts
Gleißhammerstraße
(Bahnüberführung bis
Bahnunterführung)
720 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Fahrradstraße einrichten, Parken entfällt: stattdessen Gehweg markieren oder pflastern ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 79.000 €
10-S03 innerorts
Gleißhammerstraße
(Passauer Straße bis
Bahnüberführung)
520 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße, ggf. entfällt das Parken einseitig ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 57.000 €
10-S04 innerorts
Balthasar-Neumann-Str.,
Dientzenhoferstraße
(Schmausenbuckstraße bis
Passauer Straße)
1090 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr markieren - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 45.000 €
10-S05 innerorts
Thäterstraße, Balthasar-
Neumann-Str.
(Rehhofstraße bis
Schmausenbuckstraße)
1120 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr markieren - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 46.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
287
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
10-S06 innerorts
Verbindungsweg
(Rehhofstraße bis
Thäterstraße)
40 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau und Trennung vom
Fußverkehr - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 12.000 €
10-S07 innerorts
Rehhofstraße
(Kasperackerweg bis Zum
Steigacker)
960 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße (Neuordnung Parkraum) ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 105.000 €
10-S08 innerorts
In der Finstermail (Am
Behlanger bis
Rehhofstraße)
270 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau und Trennung vom
Fußverkehr - erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
vorhanden
99.000 €
10-S09 innerorts
In der Finstermail
(Happurger Straße bis Am
Behlanger)
160 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße: ggf. Konflikte mit MIV, da Wohnsammelstraße und Führung durch den Bahntunnel fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 18.000 €
10-S10 innerorts
Happurger Staße ((S)
Laufamholz bis In der
Finstermail)
370 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Alternativvorschlag der Stadt Nürnberg, da Führung über Parkplatz wegen Nutzung als Kirchweihplatz - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 40.000 €
10-S11 innerorts
Schupfer Straße
(Andersenstraße bis (S)
Laufamholz)
800 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße (Neuordnung Parkraum) ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 88.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
288
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
10-S12 innerorts
Verbindungsweg
(Strindbergstraße bis
Henfenfelder Straße)
80 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau, ggf. Versatz der jungen
Baumreihe - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 22.000 €
10-S13 innerorts
Strindbergstraße
(Laufamholzstraße bis
Henfenfelder Straße)
490 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße (Neuordnung Parkraum) ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 53.000 €
10-S14 innerorts
Laufamholzstraße
(Stadtgrenze bis
Strindbergstraße)
100 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Anpassung einer
Fahrradstraße
Sicherheitstrennstreifen herstellen
(Markierung oder Pflasterung) Fußverkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 4.000 €
289
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
10-K01 Schloßstraße / Pfründnerstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K02 Schloßstraße / Kupferstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K03 Schloßstraße / Burgerstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Nebenrichtung Anpassung einer bestehenden Querungshilfe Erweiterung der Querungshilfe über den gesamten Kreuzungsbereich; ggf. Linksabbiegen für Kfz sperren 27.000 €
10-K04 Schloßstraße / Ernststraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K05 Schloßstraße / Gottfriedstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K06 Gleißhammerstraße / Schloßstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K07 Gleißhammerstraße / Goldbachstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K08 Gleißhammerstraße / Marthastraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K09 Gleißhammerstraße / Spiegelauer Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K10 Gleißhammerstraße / Altdorfer Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K11 Gleißhammerstraße / Schönberger Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
290
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
10-K12 Gleißhammerstraße / Passauer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Markierung AFAS auf der RVR + Aufstellflächen für
indirektes Linksabbiegen 821.000 €
291
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
10-K13 Balthasar-Neumann-Straße / Schmausenbuckstraße Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Aufstellfläche markieren; Anforderung für den Radverkehr
(bestenfalls Induktionsschleife) 821.000 €
10-K14 Rehhofstraße / Landenwiesenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K15 Rehhofstraße / Landenwiesenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K16 Rehhofstraße / Hofreuthackerstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K17 entfällt entfällt entfällt entfällt, keine Maßnahme entfällt -
10-K18 Rehhofstraße / Zaunwiesenweg Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K19 Rehhofstraße / Hofreuthackerstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K20 Rehhofstraße / Kasperackerweg Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K21 In der Finstermail / Am Behlanger Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K22 In der Finstermail / S-Bahn-Tunnel Unterführung RVR in Hauptrichtung Sonstige Maßnahme Unterführung hell und freundlich gestalten 7.000 €
10-K23 Happurger Straße / Brandstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
292
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
10-K24 Happurger Straße / Rollhofener Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K25 Schupfer Straße / Ottensooser Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K26 Schupfer Straße / Hohensteiner Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K27 Schupfer Straße / Hartensteiner Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K28 Schupfer Straße / Osternoher Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K29 Schupfer Straße / Sittenbacher Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K30 Schupfer Straße / Reichenecker Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K31 Henfenfelder Straße / Schupfer Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K32 Henfenfelder Straße / Andersenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K33 Henfenfelder Straße / Moritzbergstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K34 Strindbergstraße / Ibsenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
10-K35 Strindbergstraße / Lagerlöfstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
293
Route-Nr.: 10 (Laufamholz)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
10-K36 Laufamholzstraße / Strindbergstraße Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung - 10.000 €
294
0 10,5
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 11 - Fischbach
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±
295
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 11,6 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,2 km 1%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 4,6 km 40%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 6,8 km 59%
… davon kein Standard erreicht: 0,0 km 0%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 11,6 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,2 km 1%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 7,5 km 65%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon ERA-Standard erreichbar: 4,0 km 34%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 14 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 3 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 15 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 35 Sek./km
Fahrtzeit: 30 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,2 km 2%
Ausbau an Strecken: 6,9 km 60%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 1,1 km 9%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 3,4 km 29%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 6 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 12 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 15 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 4,3 km 37%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 4,5 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,4 km
Strecken mit BRK 2: 2,1 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,1 km
Strecken mit BRK 3: 4,6 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 4,6 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 0,4 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,4 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
296
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 2,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 4,2 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,2 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,2 Mio. €
Planungskosten (15%): 1,3 Mio. €
MwSt (19%): 1,5 Mio. €
Kosten (brutto): 9,6 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,8 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 1,9 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 11,5 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 1,0 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf an Sonderbauwerken liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
297
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
11-S01 innerorts
Regensburger Straße
(Hainstraße bis
Schloßstraße)
80 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche)
Parkplätze entfallen, Ausbau
getrennte Führung in Richtung
Straße notwendig (3 Bäume
entfallen), da hier 2 Routen
aufeinandertreffen
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 23.000 €
11-S02 innerorts
Regensburger Straße
(Hainstraße bis
Schloßstraße)
40 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche)
Parkplätze entfallen, Ausbau
getrennte Führung in Richtung
Straße notwendig (3 Bäume
entfallen), da hier 2 Routen
aufeinandertreffen
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
11-S03 innerorts
Regensburger Straße
(Hainstraße bis
Fliegerstraße)
990 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen einseitig Markierung Radfahrstreifen einseitig Busfahrstreifen mit Rad frei prüfen, andernfalls RFS fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 169.000 €
11-S04 innerorts
Regensburger Straße
(Schloßstraße bis Friedhof
St. Peter)
80 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf ERA-Standard (Straßenraum)
Im Bereich der Haltestelle ist der
Haltestellenbereich an die Straße
zu verlegen und der RV dahinter zu
führen, ggf. kann mit bunter
Pflasterung auf die
Gefahrensituation hingewiesen
werden
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 40.000 €
11-S05 innerorts
Regensburger Straße
(Friedhof St Peter West bis
Friedhof St Peter Ost)
160 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau, Baumentfall oder -versatz zu prüfen - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 47.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
298
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
11-S06 innerorts
Regensburger Straße
(Scharrerstraße bis
Richtung Süden)
130 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) geringfügige Verbreiterung Fußverkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 36.000 €
11-S07 innerorts
Regensburger Straße
(Nördlich Weddigenstraße
bis kurz vor
Scharrerstraße)
150 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme Breite im Bestand ausreichend - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
11-S08 innerorts
Regensburger Straße
(Fliegerstraße bis kurz vor
Scharrerstraße)
330 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Streckenabschnitt befand sich
während der Befahrung im Umbau - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 95.000 €
299
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
11-S09 innerorts
Regensburger Straße
(Fliegerstraße bis kurz vor
Scharrerstraße)
120 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau und Trennung vom Fußverkehr herstellen Fußverkehr erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 43.000 €
11-S10 innerorts
Regensburger Straße
(Fliegerstraße bis kurz vor
Scharrerstraße)
80 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau und Trennung vom Fußverkehr herstellen Fußverkehr erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 28.000 €
11-S11 innerorts
Regensburger Straße
(Dutzendstraße bis Jitzhak-
Rabin-Straße)
350 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme Abschnitt erst kürzlich hergestellt, Ausbau auf ERA-Regelmaß um 0,5 m langfristig herstellen - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
11-S12 innerorts
Regensburger Straße
(Hans-Kalb-Straße bis
Jitzhak-Rabin-Straße)
1160 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf ERA-Standard (Straßenraum) Ausbau des Radwegs um 0,5 m, ggf. unter Nutzung der Fahrbahn - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 589.000 €
11-S13 außerorts
Regensburger Straße
(Ortseingang bis Hans-Kalb-
Straße)
340 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf den Zielquerschnitt,
Eingriff in den Baumbestand Fußverkehr nicht erforderlich BRK 1; keine Beleuchtung vorhanden 98.000 €
11-S14 außerorts
Regensburger Straße
(Abzweig McDonalds bis
Ortseingang)
700 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf den Zielquerschnitt,
Eingriff in den Baumbestand Fußverkehr erforderlich
BRK 1; keine
Beleuchtung
vorhanden
255.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
300
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
11-S15 außerorts
Regensburger Straße
(Breslauer Straße bis
Abzweig McDonalds)
1400 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf den Zielquerschnitt,
Eingriff in den Baumbestand Fußverkehr erforderlich
BRK 1; keine
Beleuchtung
vorhanden
508.000 €
11-S16 außerorts
Regensburger Straße
(Abfahrt Fischbach bis
Breslauer Straße)
1450 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf den Zielquerschnitt,
Eingriff in den Baumbestand Fußverkehr erforderlich
BRK 1; keine
Beleuchtung
vorhanden
525.000 €
11-S17 außerorts
Fischbacher Hauptstraße
(Ortseingang Fischbach bis
Auffahrt Regenburger
Straße)
370 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf den Zielquerschnitt;
Engstelle im Bereich der
Unterführung, Eingriff in den
Baumbestand
Fußverkehr erforderlich
BRK 1;
Beleuchtung
vorhanden
133.000 €
11-S18 innerorts
Fischbacher Hauptstraße
(Georg-Silberhorn-Straße
bis Ortseingang)
520 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Verkehrsberuhigter Bereich Sonstiger Handlungsbedarf
Förderung der Führung im
Mischverkehr durch Verbesserung
der Querungssituation am
Ortseingang
- nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
11-S19 innerorts
Fischbacher Hauptstraße
(Grundschule bis Georg-
Silberhorn-Straße)
130 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (sonstige) Keine Maßnahme
Kein Neubau möglich; Führung im
Mischverkehr auf der Fahrbahn
(Querungsstellen sichern),
Busverkehr vorhanden
ÖPNV nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
301
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
11-S20 innerorts
Fischbacher Hauptstraße
(Hainstraße bis
Grundschule)
150 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (sonstige) Keine Maßnahme Kein Ausbau möglich; Führung im Mischverkehr, Busverkehr vorhanden ÖPNV nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
302
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (V)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
11-S21 innerorts
Hartstraße (Fischbacher
Hauptstraße bis
Puschkinstraße)
200 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße; Parken entfällt einseitig ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 22.000 €
11-S22 innerorts
Fischbacher Hauptstraße
(Hartstraße bis Feuchter
Straße)
810 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (sonstige) Keine Maßnahme Kein Ausbau möglich; Führung im Mischverkehr, Busverkehr vorhanden ÖPNV nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
11-S23 innerorts
Feuchter Str., Am Feuchter
Brücklein, Puschkinstr.
(Fischbacher Hauptstraße
bis Hartstraße)
900 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße; Parken entfällt einseitig ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 99.000 €
11-S24 innerorts
Fischbacher Hauptstraße
(Dickensstraße bis
Feuchter Straße)
240 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (sonstige) Keine Maßnahme Kein Ausbau möglich; Führung im Mischverkehr, Busverkehr vorhanden ÖPNV nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
11-S25 innerorts
Fischbacher Hauptstraße
(Brunner Straße bis
Dickensstraße)
500 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf ERA-Standard (Straßenraum) Verbreiterung der Nebenanlage auf ERA-Breite; ggf. im Brückenbereich Engstelle / keine Benutzungspflicht einführen Fußverkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 251.000 €
11-S26 außerorts
Brunner Straße
(Stadtgrenze bis
Fischbacher Hauptstraße)
230 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Neubau nach RVR-Standard Neubau erforderlich; Eingriffe Baumbestand, Grunderwerb / Alternativ: Fahren im Mischverkehr (ERA-Standard) Fußverkehr, land-/forstwirtschaftlicher Verkehr erforderlich BRK 1; keine Beleuchtung vorhanden 217.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
303
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
11-K01 Schloßstraße / Regensburger Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt Zwei RVR kreuzen sich Markierungstechnische Maßnahme am Knoten Auf- und Abfahrbereiche auf/aus der Regensburger Straße optimieren 7.000 €
11-K02 Scharrerstraße / Regensburger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat eine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Für den RFS auf Westseite Fahrradschleuse für direktes
Linksabbiegen herstellen, indirektes Abbiegen über
Markierung von Aufstelltaschen ermöglichen
821.000 €
11-K03 Regensburger Straße / Neumarkter Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (geringer Aufwand) Führung der RVR mit Markierungen verdeutlichen 7.000 €
11-K04 Regensburger Straße / Fliegerstraße Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (geringer Aufwand) Führung der RVR mit Markierungen verdeutlichen 7.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
304
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
11-K05 Regensburger Straße / Dutzendteichstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt Zwei RVR kreuzen sich Markierungstechnische Maßnahme am Knoten Verlauf der tangentialen RVR verdeutlichen 7.000 €
11-K06 Regensburger Straße / Jitzhak-Rabin-Straße Signalgeregelter Knotenpunkt Zwei RVR kreuzen sich Anpassung einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs - 821.000 €
11-K07
Regensburger Straße /
Geh-Radweg Rtg.
Bayernstraße
Rechts-vor-Links-Regelung Zwei RVR kreuzen sich Markierungstechnische Maßnahme am Knoten Verlauf der tangentialen RVR verdeutlichen 7.000 €
11-K08 Regensburger Straße / Zufahrt Baumarkt-Parkplatz Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Getrennte Signalisierung des Radverkehrs prüfen 821.000 €
11-K09 Regensburger Straße / Kallmünzer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Getrennte Signalisierung des Radverkehrs prüfen 821.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
305
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
11-K10 Regensburger Straße / Hans-Kalb-Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Markierung von Aufstellflächen auf der Fahrbahn für
indirektes Linksabbiegen 821.000 €
11-K11 Regensburger Straße / Regensburger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Eigene Furt für den Radverkehr prüfen 821.000 €
11-K12 Regensburger Straße / Regensburger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Eigene Furt für den Radverkehr prüfen 821.000 €
306
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (IV)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
11-K13 Regensburger Straße / Breslauer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Eigene Furt für den Radverkehr prüfen 821.000 €
11-K14 Regensburger Straße / An der Bahnlinie Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Fahrbahnanhebung zur Sicherung des Zweirichtungsverkehrs 10.000 €
11-K15 Regensburger Straße / Löwenberger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs Verbreiterung der Radverkehrsfurt 821.000 €
11-K16 Fischbacher Hauptstraße / Ortsausgang Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Hauptrichtung Bau einer Querungshilfe Neubau einer Querungshilfe am Ortseingang zur Sicherung der Überleitung in den Mischverkehr 82.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
307
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (V)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
11-K17 Fischbacher Hauptstraße / Peter-Höffkes-Platz Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Eigene Furt für den linksabbiegenden Radverkehr
einrichten 821.000 €
11-K18 Fischbacher Hauptstraße / Hartstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt Zwei RVR kreuzen sich Markierungstechnische Maßnahme am Knoten Verlauf der RVR verdeutlichen 7.000 €
11-K19 Hartstraße / Hartstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
11-K20 Puschkinstraße / Leskowstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
11-K21 Puschkinstraße / Tolstoistraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
11-K22 Am Feuchter Brücklein / Gogolstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
11-K23 Feuchter Straße / Am Feuchter Brücklein Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Nebenrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
11-K24 Feuchter Straße / Hutbergstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
11-K25 Feuchter Straße / Feuchter Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
308
Route-Nr.:11 (Fischbach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (V)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
11-K26 Feuchter Straße / Fischbacher Hauptstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Bau einer Querungshilfe Bau einer langgezogenen Querungshilfe 82.000 €
11-K27 Fischbacher Hauptstraße / Brunner Straße Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Nebenrichtung Bau einer Querungshilfe Bau einer Querungshilfe in Verbindung mit dem Neubau des Radwegs an der Brunner Straße 82.000 €
309
0 10,5
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 12 - Moorenbrunn
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±
310
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 10,4 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,6 km 5%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 3,0 km 28%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 5,5 km 53%
… davon kein Standard erreicht: 1,4 km 13%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 10,4 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,6 km 5%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 9,7 km 94%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,2 km 1%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 5 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 1 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 5 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 18 Sek./km
Fahrtzeit: 30 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 1,0 km 9%
Ausbau an Strecken: 7,4 km 71%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 1,6 km 15%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 0,5 km 4%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 5 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 5 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 12 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 4,0 km 39%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 3,2 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,7 km
Strecken mit BRK 2: 1,9 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 1,1 km
Strecken mit BRK 3: 4,4 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 4,4 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 0,8 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,8 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
311
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 2,8 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 1,3 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,3 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,2 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,8 Mio. €
MwSt (19%): 1,0 Mio. €
Kosten (brutto): 6,6 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,6 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 1,3 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 7,9 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 0,8 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf an Sonderbauwerken liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
312
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
12-S01 innerorts
Wilhelm-Spaeth-Straße
(Schwanhardtstraße bis
Platz der Opfer des
Faschismus)
570 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße
Senkrechtparken vorhanden.
Sicherheitstrennstreifen bei
Senkrechtparken möglichst breit
anlegen. Dann ggf. nur
Minimumbreite nach Umsetzung
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 23.000 €
12-S02 innerorts
Wilhelm-Spaeth-Straße
(Platz der Opfer des
Faschismus bis
Hainstraße)
40 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum)
Ausbau Richtung Parkplatz und
Grünbereich - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 27.000 €
12-S03a innerorts
Schultheißallee (Parkplatz
vor dem großen Saal bis
Münchener Straße)
270 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Führung vom Fußverkehr trennen - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 167.000 €
12-S03b innerorts
Parkplatz vor dem großen
Saal (An der Ehrenhalle bis
Schultheißhallee)
180 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Umverteilung der Fläche. Bauliche Umgestaltung und Sperrung für KFZ ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 113.000 €
12-S04 innerorts
An der Ehrenhalle
(Bayernstraße bis Parkplatz
vor dem großen Saal)
370 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau und Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr herstellen - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 107.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
313
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
12-S05 innerorts
Große Straße
(Bayernstraße bis
Kongresshalle)
80 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Umwidmung des linken Fahrstreifens bzw. auf den Parkplatzflächen Herstellung eines Zweirichtungsradweges - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 48.000 €
12-S06 innerorts
Große Straße
(Bayernstraße bis Großer
Dutzendteich)
630 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 69.000 €
314
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
12-S07 innerorts
Große Straße (Großer
Dutzendteich bis Karl-
Schönleben-Straße)
1500 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Umverteilung von Fahrbahnfläche. Eine Zweirichtungsführung (3,00 m) auf der Ostseite herstellen und baulich von der Fahrbahn trennen - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 945.000 €
12-S08 innerorts
Karl-Schönleben-Straße
(Große Straße bis
Selbstständige Führung zw.
Feuerwache und Bertolt-
Brecht-Haus)
90 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum) Langfristig auf 3,00 m ausbauen - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 55.000 €
12-S09 innerorts
Selbsständige Führung
(Karl-Schönleben-Straße
bis östl. Fußballplatz)
370 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Abschnitt derzeit im Umbau, Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr herstellen Naherholung erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 133.000 €
12-S10 innerorts
Weg zw. Freier Christen
Gemeinde und Bertolt-
Brecht-Schule
140 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) - - erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 49.000 €
12-S11 innerorts
Weg zwischen Kirchen (St.
Maximilian-Kolbe und freie
Christengemeinde)
150 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Verkehrsberuhigter Bereich Grundausstattung herstellen Führung durch den Verkehrsberuhigten Bereich alternativlos Fußverkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 6.000 €
12-S12 innerorts Parallel zu Annette-Kolb-Straße 110 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau nur durch Wegfall vom Grünstreifen und Bäumen möglich - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 32.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
315
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
12-S13 innerorts
Selbstständige Verbindung
(Annette-Kolb-Straße bis
Thomas-Mann-Straße)
290 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau teilweise wegen Bäumen herausfordernd. Eine Trennung vom Fußverkehr ist zu empfehlen Naherholung nicht erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
261.000 €
316
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
12-S14 innerorts
Selbstständige Verbindung
(Thomas-Mann-Straße bis
Groß-Strehlitzer Straße)
300 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Grundausstattung herstellen
Umverteilung durch Ummarkierung
der Flächen 3,00 m RV, 3,00 m FV.
Gitter im Tunnelbereich versetzen
oder entfernen und hell und
freundlich gestalten
- erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
vorhanden
44.000 €
12-S15 innerorts
Verlängerung Groß-
Strehlitzer Straße (Groß-
Strehlitzer Straße bis
Bahntunnel)
100 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 11.000 €
12-S16 innerorts
Groß-Strehlitzer Straße
(Lübener Straße bis
Breslauer Straße)
90 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
12-S17 innerorts
Salzbrunner Straße
(Breslauer Straße bis
Ferdinand-Drexler-Weg)
220 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 24.000 €
12-S18 innerorts
Ferdinand-Drexler-Weg
(Salzbrunner Straße bis
Liegnitzer Straße)
1230 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
- - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 354.000 €
12-S19 innerorts
Liegnitzer Straße (Georg-
Ledebour-Schule bis
Gleiwitzer Straße)
480 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) - - nicht erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
430.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
317
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
12-S20 außerorts
Liegnitzer Straße
(Gleiwitzer Straße bis
Oelser Straße)
680 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) - - erforderlich BRK 1; Beleuchtung vorhanden 245.000 €
12-S21 außerorts
Oelser Straße (Höhe
Lauenburgerstraße bis
Liegnitzer Straße)
250 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
- Fußverkehr erforderlich
BRK 1;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
92.000 €
12-S22 außerorts
Oelser Straße (Bregenzer
Straße bis Höhe
Lauenburgerstraße)
960 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Neubau nach RVR-Standard
Neubau auf Westseite.
Umsetzbarkeit von Grunderwerb
abhängig. Flächen gehören z.T.
Firma Siemens. östlichen Bereich
Entfall Bäume
Fußverkehr erforderlich
BRK 1;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
923.000 €
12-S23 außerorts
Oelser Straße (Bregenzer
Straße bis
Gemarkungsgrenze)
1340 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf mind. 3,00 m Fußverkehr erforderlich
BRK 1;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
488.000 €
318
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
12-K01
Wilhelm-Spaeth-Straße /
Platz der Opfer des
Faschismus
Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein
Herstellung einer bevorrechtigten Querung
inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung
mit Einfärbung
Abwägung Bevorrechtigung Fahrradstraße oder RVR;
Alternativ Minikreisverkehr 10.000 €
12-K02 Parkplatz vor dem großen Saal / nördliche Zufahrt Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Nebenrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Bevorrechtigung herstellen. Fahrbahnanhebung prüfen 10.000 €
12-K03 Parkplatz vor dem großen Saal / südliche Zufahrt Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Nebenrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Bevorrechtigung herstellen. Fahrbahnanhebung prüfen 10.000 €
12-K04 Bayernstraße / An der Ehrenhalle Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
12-K05 Große Straße / Zuweg Volksfestplatz Sonstiger Knotenpunkt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Den Übergang von der Fahrradstraße in die Zweirichtungsführung bevorrechtigen und sichern. 3.000 €
12-K06 Große Straße / Alfred-Hensel-Weg Sonstiger Knotenpunkt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Hier Quert eine relevante Naherholungsachse für den Rad- und Fußverkehr. 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
319
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
12-K07 Karl-Schönleben-Straße / Große Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Die Überführung über den Rechtsabbieger aus der Karl-
Schönleben-Straße an die veränderte Fahrstreifensituation
anpassen.
821.000 €
12-K08 Freie Christengemeinde / St. Maximilian-Kolbe Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
12-K09
Thomas-Mann-Straße /
Selbstständige Führung
Richtung Bahntunnel
Querung einer übergeordneten
Straße mit Querungshilfe RVR in Nebenrichtung Sonstige Maßnahme Bordsteinabsenkungen überprüfen und ggf. optimieren -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
320
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
12-K10
Selbstständige Führung
Bahntunnel /
Parkplatzzufahrt
Regelung durch Verkehrszeichen
mit abknickender Vorfahrt RVR in Hauptrichtung
Herstellung einer bevorrechtigten Querung
inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung
mit Einfärbung
- 10.000 €
12-K11 Groß-Strehlitzer-Straße / Lübener Straße Regelung durch Verkehrszeichen mit abknickender Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung - 10.000 €
12-K12 Breslauer Straße / Salzbrunner Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (hoher Aufwand)
AFAS in den Nebenrichtungen markieren. Zusätzlich
Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen markieren. 14.000 €
12-K13 Salzbrunner Straße / Ferdinand-Drexler-Weg Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Nebenrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
12-K14 Liegnitzer Straße / Gleiwitzer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Für den Radverkehr eigene Furtmarkierung herstellen.
Signalsteuerung für RV optimieren, um die Verlustzeiten zu
reduzieren.
821.000 €
12-K15 Liegnitzer Straße / Sportplätze TSV Altenfurt Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
321
Route-Nr.: 12 (Moorenbrunn)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
12-K16 Oelser Straße / Bregenzer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (hoher Aufwand)
Markierung eigener RV Furt und Fahrradaufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen. 14.000 €
12-K17 Oelser Straße / A6 Unterführung RVR in Hauptrichtung Keine Maßnahme Keine Maßnahme erforderlich -
12-K18 Oelser Straße / Richard-Hesse-Straße Querung einer übergeordneten Straße mit Querungshilfe RVR in Hauptrichtung / Seitenraum mit Vorfahrt Markierungstechnische Maßnahme am Knoten Furtmarkierung nach Ausbau verbreitern 7.000 €
322
0 1,50,75
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 13 - Kornburg
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±323
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 20,1 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,1 km 0%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 8,4 km 42%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 4,7 km 24%
… davon kein Standard erreicht: 6,9 km 34%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 20,1 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,1 km 0%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,3 km 1%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 14,9 km 74%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 2,1 km 10%
… davon ERA-Standard erreichbar: 2,8 km 14%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 13 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 7 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 14 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 29 Sek./km
Fahrtzeit: 60 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 1,6 km 8%
Ausbau an Strecken: 10,1 km 50%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 2,0 km 10%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 6,3 km 32%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 11 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 7 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 33 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 5,5 km 28%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 3,8 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 2,8 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,2 km
Strecken mit BRK 3: 8,2 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 5,7 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 5,3 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 5,2 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
324
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 4,0 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 2,9 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 1,3 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 1,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 1,4 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,3 Mio. €
Planungskosten (15%): 1,8 Mio. €
MwSt (19%): 2,4 Mio. €
Kosten (brutto): 15,2 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,8 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 3,0 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 18,2 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 0,9 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf einiger Sonderbauwerke liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
325
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
13-S01 innerorts
Marienstraße
(Marientorgraben bis
Bahnhofstraße)
480 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig
Langfristig auf 2,00 m ummarkieren
und Sicherheitstrennstreifen zum
Parken herstellen. Ggf.
Fahrstreifenmarkierungen auf freier
Strecke entfernen, bzw. Parken
entfallen lassen
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
88.000 €
13-S02 innerorts
Marienstraße
(Marientorgraben bis
Bahnhofstraße)
490 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig
Langfristig auf 2,00 m ummarkieren
und Sicherheitstrennstreifen zum
Parken herstellen. Ggf.
Fahrstreifenmarkierungen auf freier
Strecke entfernen, bzw. Parken
entfallen lassen
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
89.000 €
13-S03 innerorts
Marienstraße
(Bahnhofstraße bis
Scheurlstraße)
170 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Oberflächensanierung vollständig Kein Ausbau möglich, langfristig Oberfläche sanieren Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 48.000 €
13-S04 innerorts
Regensburger Straße
(Haus Nr. 10 bis
Köhnstraße)
140 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen mit zugelassenem Linienbusverkehr Markierung Radfahrstreifen einseitig Radfahrstreifen markieren; Busstreifen mit Rad frei prüfen
Fußverkehr,
Naherholung, ruhender
Kfz-Verkehr, land-
/forstwirtschaftlicher
Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
24.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
326
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-S05 innerorts
Köhnstraße/Regensburger
Straße (Marienstraße bis
Hainstraße)
40 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Grundausstattung herstellen Planung veraltet. Zweirichtungsradweg auf der Südseite bis zur Sturmstraße Fußverkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 2.000 €
13-S06 innerorts
Regensburger Straße
(Köhnstraße bis westl.
Sturmstraße)
110 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme
Ein Ausbau ist nicht möglich. Für
eine Zweirichtungsführung sind 2,0
m zu schmal und erreichen
lediglich das ERA-Mindestmaß
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
13-S07 innerorts
Regensburger Straße
(westl. Sturmstraße bis
Dürrenhofstraße)
480 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Neubau nach RVR-Standard
Aufbauend auf bestehende
Überlegungen der Stadt Nürnberg:
Neubau Zweirichtungsführung im
Seitenraum; mind. 3,00 m plus
Trennung vom Fußverkehr,
Parkplätze entfallen
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 431.000 €
13-S08 innerorts
Regensburger Straße
(Marienstraße bis
Dürrenhofstraße)
490 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Bestehende Planung
Regensburger Straße/
Dürrenhofstraße 2.2222.2.1;
abweichend von der bestehenden
Planung den Radfahrstreifen
breiter markieren und
Sicherheitstrennstreifen zum
Parken berücksichtigen
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
83.000 €
327
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-S09 innerorts
Regensburger Straße
(Dürrenhofstraße bis
Dürrenhofstraße)
30 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung Regensburger Straße/ Dürrenhofstraße 2.2222.2.1: Ausbau auf 3,0 m geplant - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
13-S10 innerorts
Regensburger Straße
(Dürrenhofstraße bis
Hainstraße)
280 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Neubau nach RVR-Standard
Aufbauend auf bestehende
Überlegungen der Stadt Nürnberg:
Neubau Zweirichtungsführung im
Seitenraum; mind. 3,00 m plus
Trennung vom Fußverkehr,
Parkplätze entfallen
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 247.000 €
13-S11 innerorts
Regensburger Straße
(Dürrenhofstraße bis
Hainstraße)
250 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung
Regensburger Straße/
Dürrenhofstraße 2.2222.2.1:
Langfristig Ausbau Richtung Straße
(ggf. Einengung oder Entfall eines
Fahrstreifens)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
328
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
13-S12 innerorts Hainstraße (Regensburger Straße bis Baaderstraße) 370 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen einseitig Markierung Radfahrstreifen einseitig - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 63.000 €
13-S13 innerorts Hainstraße (Regensburger Straße bis Scharrerstraße) 270 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung sieht einen getrennten Geh-/Radweg im Zweirichtungsverkehr auf Ostseite (2,50 m) vor Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
13-S14 innerorts Hainstraße (Scharrerstraße bis Schultheißallee) 270 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau Richtung Straße notwendig, Bushaltestelle an die Straße verlegen, RV hinter dem Wartehäuschen führen Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 167.000 €
13-S15 innerorts Hainstraße (Baaderstraße bis Wilhelm-Spaeth-Straße) 100 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Parkplätze entfallen, Ausbau der Seitenraumführung in Einrichtungsführung - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 64.000 €
13-S16 innerorts Hainstraße (Wodanstraße bis Wilhelm-Spaeth-Straße) 70 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Ausbau/Markierung für den
Radverkehr auf mind. 3,00 m Breite
, da hier 2 Routen
zusammentreffen und sich ggf.
neu sortieren müssen
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 46.000 €
13-S17 innerorts
Münchener Straße (nördl.
der Bayernstraße bis
Schultheißallee)
590 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Langfristig auf 3,00 m Breite
ausbauen - nicht erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
536.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
329
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-S18 innerorts
Münchener Straße
(Wodanstraße bis
Parsifalstraße)
630 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau oder Herstellung einer abseits geführten getrennten Führung für den Fußverkehr - nicht erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
569.000 €
13-S19 innerorts
Münchener Straße (nördl.
der Bayernstraße bis
Bayernstraße)
230 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Langfristig auf 3,00 m Breite
ausbauen - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 67.000 €
13-S20 innerorts
Parsifalstraße
(Markomannenstraße bis
südl. Sigenastraße)
90 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Führung auf der Fahrbahn
im Mischverkehr (T20/30-
Zone)
Grundausstattung
herstellen
Den von der RVR genutzten
Abschnitt rot einfärben und die
Zuführungen bevorrechtigen.
Parken in diesem Abschnitt
untersagen
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 4.000 €
13-S21 innerorts
Münchener Straße
(Markomannenstraße bis
Frankenstraße)
120 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau Richtung Grünfläche
prüfen - nicht erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
110.000 €
330
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
13-S22 innerorts
Münchener Straße
(Bauernfeindstraße bis
Frankenstraße)
1530 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf Ostseite - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 441.000 €
13-S23 innerorts
Münchener Straße
(Frankenstraße bis
Münchener Straße)
730 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005
(Umsetzung bereits erfolgt);
geplanter Hochschulstandort;
Ausbau auf RVR Regelmaß
- nicht erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
660.000 €
13-S24 innerorts
Münchener Straße (Höhe
Alfred-Hensel-Weg bis
Höhe William-Wilson-
Straße)
620 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Einrichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005;
Ausbau erfolgte kürzlich auf 2,50 m
in Zweirichtungsführung
- nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
13-S25 innerorts
Münchener Straße (Höhe
William-Wilson-Straße bis
Bauernfeindstraße)
200 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Einrichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005;
Ausbau erfolgte kürzlich auf 2,50 m
in Zweirichtungsführung
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
13-S26 innerorts
Münchener Straße
(Bauernfeindstraße bis Otto-
Bärnreuther-Straße)
130 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005;
Ausbau erfolgte kürzlich auf 2,50 m
in Zweirichtungsführung
Fußverkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
331
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-S27 innerorts
Münchener Straße (Karl-
Schönleben-Straße bis
Bauernfeindstraße)
780 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Ausbau auf Ostseite - erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
vorhanden
284.000 €
13-S28 innerorts
Otto-Bärnreuther-Straße
(Münchener Straße bis
Münchener Straße)
340 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor, Sonstiger Handlungsbedarf
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005.
Umverteilung der insgesamt 5 m
Fläche auf jeweils 2,50 m, damit
RVR-Mindestmaß erreicht werden
kann.
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
13-S29 innerorts
Münchener Straße (Otto-
Bärnreuther-Straße bis Karl-
Schönleben-Straße)
290 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005,
kürzlich erst auf 2,50 m ausgebaut
worden
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
332
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
13-S30 innerorts
Münchener Straße (Karl-
Schönleben-Straße bis
Bahnbrücke)
480 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005:
Abschnitt kürzlich auf 2,50 m
ausgebaut
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 138.000 €
13-S31 innerorts
Münchener Straße (Zuweg
Siedlung Zugspitzstraße bis
Karl-Schönleben-Straße)
310 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Grundausstattung herstellen
Ausbau hier nicht möglich.
Langfristig sollte eine Trennung
vom Fußverkehr angestrebt
werden. Prüfung
Flächenverfügbarkeit Fahrbahn.
Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 13.000 €
13-S32 innerorts
Münchener Straße (Zuweg
Siedlung Zugspitzstraße bis
Bahnbücke)
200 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum)
Ausbau langfristig prüfen.
Flächenverfügbarkeit Fahrbahn
prüfen und Versetzung
Schallschutzmauer notwendig
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 129.000 €
13-S33 innerorts
Münchener Straße
(Bahnbrücke Höhe AWO
Werkstätten bis Robert-
Schedl-Weg)
180 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (Straßenraum) - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 114.000 €
13-S34 innerorts
Münchener Straße (Höhe
Zollhausstraße bis
Bahnbrücke)
60 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau wegen Brückenbauwerk kostenintensiv - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 36.000 €
13-S35 innerorts
Münchener Straße
(Zollhausstraße bis
Bahnbrücke)
470 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr)
Ausbau auf RVR-
Standard (unbefestigte
Fläche)
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005:
Ausbau auf 2,50 m erfolgt
- erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
vorhanden
169.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
333
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-S36 innerorts
Münchener Straße
(Bahnbrücke Höhe AWO
Werkstätten bis Robert-
Schedl-Weg)
130 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche)
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005:
derzeit im Ausbau auf 2,50 m
getrennt vom Gehweg mit
Zweirichtungsverkehr
Fußverkehr erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
47.000 €
13-S37 innerorts
Münchener Straße (Robert-
Schedl-Weg bis Trierer
Straße)
170 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche)
Bestehende Planung Stadt
Nürnberg: Münchner Straße 005:
derzeit im Ausbau auf 2,50 m
getrennt vom Gehweg mit
Zweirichtungsverkehr
Fußverkehr erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
62.000 €
13-S38 innerorts
Trierer Straße (Münchener
Straße bis Kornburger
Straße)
120 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Getrennte Führung herstellen. Ausbau Richtung Fahrbahn. Parkplätze entfallen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
74.000 €
13-S39 innerorts
Trierer Straße (Kornburger
Straße bis Münchener
Straße)
160 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Getrennte Führung herstellen. Ausbau Richtung Fahrbahn - nicht erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
205.000 €
13-S40 innerorts
Kornburger Straße
(Bayerische
Bereitschaftspolizei bis
Trierer Straße)
860 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Sicherheitstrennstreifen zum Parken markieren, Fahrbahn markierungstechnisch auf 6,00 m verschmälern - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 94.000 €
334
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-S41 außerorts
Kornburger Straße / Am
Steinbrüchlein (Höhe
Bereitschaftspolizei bis
Südlich der
Autobahnbrücke)
430 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - - nicht erforderlich BRK 1; keine Beleuchtung vorhanden 48.000 €
335
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (V)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
13-S42 außerorts
Führung westl. des
Steinbrüchleinweges (Am
Steinbrüchlein bis
Schwanstetter Straße)
1050 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Ausbau und Herstellung eines getrennten Rad-/Gehwegs - erforderlich
BRK 1;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
381.000 €
13-S43 außerorts
Schwanstetter Straße
(Ortseingang Worzeldorf
bis Schwanstetter Straße)
1000 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) - - erforderlich
BRK 1;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
362.000 €
13-S44 innerorts
Spitzwegstraße
(Klingerstraße bis
Schwanstetter Straße)
200 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radweg (Einrichtungsverkehr) Neubau nach RVR-Standard Bergauf Neubau einer Einrichtungsführung herstellen. Fußverkehr auf der Westseite zulassen - erforderlich BRK 3; Beleuchtung punktuell / abschnittsweise vorhanden 318.000 €
13-S45 innerorts
Spitzwegstraße
(Klingerstraße bis
Schwanstetter Straße)
200 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Gehweg Radfahrer frei (Einrichtungsverkehr)
Reduzierung der
zulässigen
Höchstgeschwindigkeit,
Sonstiger
Handlungsbedarf
Ggf. Geschwindigkeit auf T 30
reduzieren, Radverkehr bergab die
Fahrbahnführung ermöglichen
Fußverkehr, fließender
Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 3;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
137.000 €
13-S46 innerorts
Spitzwegstraße
(Worzeldorfer Kirchsteig bis
Klingerstraße)
320 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (T20/30-Zone) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Bestehende Planung Stadt Nürnberg: Worzeldorfer Hauptstraße - KV. Reduzierung der Vzul auf 30 km/h prüfen fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 22.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
336
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (VI)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
13-S47 außerorts
Spitzwegstraße
(Worzeldorfer Hauptstraße
bis Worzeldorfer
Hauptstraße)
680 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Neubau nach RVR-Standard Neubau Gemeinsamer Geh-/Radweg auf Westseite mit direktem Anschluss an den geplanten KV - erforderlich BRK 1; Beleuchtung punktuell / abschnittsweise vorhanden 655.000 €
13-S48 außerorts
Seckendorfstraße (Am
Bruckweg bis Worzeldorfer
Hauptstraße)
630 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) - - erforderlich BRK 1; keine Beleuchtung vorhanden 229.000 €
13-S49 innerorts
Seckendorfstraße
(Kornburger Hauptstraße
bis Am Bruckweg)
410 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) - - erforderlich BRK 2; keine Beleuchtung vorhanden 403.000 €
13-S50 innerorts
Kornburger Hauptstraße
(Ringelnatzstraße bis
Seckendorfstraße)
80 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (sonstige) Grundausstattung herstellen DTV prüfen. RVR im Mischverkehr bei Vzul 30 km/h - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 3.000 €
13-S51 innerorts
Ringelnatzstraße
(Kornburger Hauptstraße
bis Römerstraße)
60 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Führung auf der Fahrbahn im Mischverkehr (T20/30-Zone) Grundausstattung herstellen DTV prüfen, Fahrbahnführung bei Vzul 30 km/h in Westrichtung fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 3.000 €
13-S52 innerorts
Kornburger Hauptstraße
(An der Autobahn bis
Seckendorfstraße)
850 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
ERA-Standard
erreichbar
Führung auf der Fahrbahn
im Mischverkehr (sonstige)
Grundausstattung
herstellen
DTV prüfen. RVR im Bereich der
Ringführung nur in Nordrichtung
durch die Ortsdurchfahrt (bei Vzul
30 km/h) auf der Fahrbahn führen
- nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 35.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
337
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
13-K01 Marienstraße / Bahnhofstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden / Vorgezogene
Haltelinie vorhanden auf der RVR
Sonstige Maßnahme Bestehende Maßnahmen im Bauprogramm 2021 -
13-K02 Marientunnel / Bahnstrecke Überführung RVR in Hauptrichtung Sonstige Maßnahme Ggf. bestehende Maßnahmen im Bauprogramm 2021 -
13-K03 Marienstraße / Scheurlstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme Bestehende Planungen der Stadt Nürnberg: Scheurlstraße 2.1260.2.4 -
13-K04 Regensburger Straße / Stephanstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt
RVR in Hauptrichtung / Fahren auf der Kreisfahrbahn / Radverkehr wird
auf der Fahrbahn geführt / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung /
direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS
vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der
Fahrbahn vorhanden
Herstellung einer bevorrechtigten Querung
inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
338
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-K05 Regensburger Straße / Stephanstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Indirektes Abbiegen durch Abbiegetaschen herstellen,
direktes Abbiegen durch Fahrradschleuse prüfen 821.000 €
13-K06 Regensburger Straße / Dürrenhofstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Den RV aus Süden kommend vor dem Knoten als RFS auf
die Fahrbahn führen und eine Fahrradschleuse markieren.
Indirektes Abbiegen durch Abbiegetaschen herstellen
821.000 €
13-K07 Regensburger Straße / Hainstraße Signalgeregelter Knotenpunkt Zwei RVR kreuzen sich Anpassung einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs - 821.000 €
339
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
13-K08 Hainstraße / Platz der Opfer des Faschismus Rechts-vor-Links-Regelung Zwei RVR kreuzen sich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Markierungstechnisch die Hauptrichtung auf der Hainstraße bevorrechtigen 3.000 €
13-K09 Wodanstraße / Münchener Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
keine Zuordnung möglich / Radverkehr wird baulich getrennt im
Seitenraum geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine
eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme Die Führung der RVR am Knoten markierungstechnisch verdeutlichen -
13-K10
Münchener Straße / Zufahrt
Parkplatz
Meistersingerhalle
Sonstiger Knotenpunkt RVR in Hauptrichtung / Seitenraum mit Vorfahrt Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K11
Parsifalstraße /
Gemeinsamer Geh-
/Radweg Münchener
Straße
Regelung durch Verkehrszeichen
ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Überführungen in die Fahrbahnführung bevorrechtigen. Ggf. Fahrbahnanhebung prüfen, um die Bevorrechtigung baulich hervorzuheben 3.000 €
13-K12 Münchener Straße / Markomannenstraße Regelung durch Verkehrszeichen mit abknickender Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Überführungen in die Fahrbahnführung bevorrechtigen. Ggf. Fahrbahnanhebung prüfen, um die Bevorrechtigung baulich hervorzuheben 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
340
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-K13 Münchener Straße / Frankenstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme Die Führung der RVR am Knoten markierungstechnisch verdeutlichen -
13-K14 Münchener Straße / Ingolstädter Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme Die Führung der RVR am Knoten markierungstechnisch verdeutlichen -
341
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
13-K15 Münchener Straße / Höhe Alfred-Hensel-Weg Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung mit Einfärbung Bevorrechtigte Querung herstellen. Furtanhebung prüfen 10.000 €
13-K16 Münchener Straße / Alfred-Hensel-Weg Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Hauptrichtung
Herstellung einer bevorrechtigten Querung
inkl. Fahrbahnanhebung und Furtmarkierung
mit Einfärbung; Anpassung einer LSA zur
optimierten Führung des Radverkehrs
(hoher Aufwand)
Bevorrechtigte Querung herstellen. Furtanhebung prüfen.
Im angrenzenden LSA-Knoten Aufstellbereiche für direktes
Linksabbiegen aus den Nebenrichtungen kommend
markieren
831.000 €
13-K17 Münchener Straße / Höhe William-Wilson-Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt Zwei RVR kreuzen sich Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Erschließungsstraße Süd Nr. DE 8005-0028-P: Herstellung einer LSA -
13-K18 Münchener Straße / Messezentrum Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor;
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs (mittlerer
Aufwand)
Bestehende Planungen der Stadt Nürnberg: Pl.Nr.
2.1997.5.1; Ausführung bei Umbau LSA534: Markierung
direktes Abbiegen aus Bauernfeindstraße mit
vorgezogener Haltlinie. Aufstelltaschen für indirektes
Linksabbiegen in Nebenrichtungen markieren
821.000 €
13-K19 Münchener Straße / Südöstl. Bauernfeindstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Die RVR-Route den kreuzenden Radwegeverbindungen gegenüber bevorrechtigen 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
342
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-K20 Münchener Straße / Karl-Schönleben-Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
13-K21 Münchener Straße / Bahnüberführung Überführung RVR in Hauptrichtung Umbau einer Überführung Verengung im Überführungsbereich (möglw.. nur wegen Baustelle) 1.369.000 €
13-K22 Münchener Straße / Bahnunterführung Unterführung RVR in Hauptrichtung Keine Maßnahme Beleuchtung der Unterführung herstellen -
343
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (IV)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
13-K23 Trierer Straße / Münchener Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
13-K24 Kornburger Straße / Trierer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Freien Rechtsabbieger aus der Trierer Straße abpollern,
Aus dem Süden kommend vor dem Knoten in den
Seitenraum überführen und optimieren. Direktes
Linksabbiegen von Süden kommend ermöglichen: AFAS
markieren. Überleitung des RFS in den Seitenraum
821.000 €
13-K25 Kornburger Straße / Germersheimer Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K26 Am Steinbrüchlein / Kornburger Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K27 Am Steinbrüchlein / A 73 Unterführung RVR in Hauptrichtung Anpassung einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs Beleuchtung überprüfen 821.000 €
13-K28
Am Steinbrüchlein /
Waldspielplatz am
Steinbrüchlein
Sonstiger Knotenpunkt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Den Bereich zwischen Waldspielplatz und Parkplatz besonders kennzeichnen. Konfliktfläche hervorheben. 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
344
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (V)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
13-K29
Schwanstetter Straße /
nördlicher Ortseingang
Worzeldorf
Sonstiger Knotenpunkt RVR in Hauptrichtung Bau einer Querungshilfe Sichtverhältnisse beim Bau der Querungshilfe und den Kurvenbereich berücksichtigen 82.000 €
13-K30 Spitzwegstraße / Finkenschlag Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung / Fahren auf der Kreisfahrbahn / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K31 Spitzwegstraße / Klingerstraße Querung einer übergeordneten Straße ohne zusätzliche Sicherung RVR in Hauptrichtung / Seitenraum mit Wartepflicht / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der Fahrbahn Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K32 Spitzwegstraße / Seidelbastweg Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung / Fahren auf der Kreisfahrbahn / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt Keine Maßnahme Bei Führung im Mischverkehr ist keine weitere Knotenpunktmaßnahme notwendig -
13-K33 Worzeldorfer Hauptstraße / Spitzwegstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung Stadt Nürnberg: Worzeldorfer
Hauptstraße - KV. Die Weiterführung nach Süden direkt als
Anschluss an den KV umsetzen.
-
13-K34 Seckendorfstraße / Worzeldorfer Hauptstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Eine bevorrechtigte Furtmarkierung mit abgesetzter Furt 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
345
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (VI)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
13-K35
Kornburger Hauptstraße /
Mittelinsel südl.
Schenkendorfstraße
Querung einer übergeordneten
Straße mit Querungshilfe keine Zuordnung möglich Anpassung einer bestehenden Querungshilfe Überleitung von der Fahrbahnführung in die Zweirichtungs-Seitenraumführung optimieren 27.000 €
13-K36 Ringelnatzstraße / Römerstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Sonstige Maßnahme Verlauf der RVR verdeutlichen -
13-K37 Römerstraße / Florentiner Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K38 Venezianer Straße / Römerstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K39 Venezianer Straße / Heinrich-Wich-Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K40 Venezianer Straße / Florentiner Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K41 Venezianer Straße / Drexlerhauser Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K42 Keilstraße / Venezianer Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
13-K43 Kornburger Straße / südlich St. Nikolauskirche Fußgängerüberweg RVR in Hauptrichtung Keine Maßnahme Keine Maßnahme am FGÜ erforderlich -
13-K44 Kornburger Hauptstraße / Keilstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt keine Zuordnung möglich Keine Maßnahme - -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
346
Route-Nr.: 13 (Kornburg)
Maßnahmen an Knotenpunkten (VI)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
13-K45 Kornburger Hauptstraße / A 6 Unterführung RVR in Hauptrichtung / Seitenraum mit Vorfahrt / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum geführt, ausreichend Platz vorhanden Sonstige Maßnahme Beleuchtung der Unterführung prüfen -
347
0 0,450,225
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 14 - Lichtenreuth
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±348
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 14 (Lichtenreuth)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 4,4 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,9 km 20%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,2 km 5%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 2,2 km 50%
… davon kein Standard erreicht: 1,1 km 25%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 4,4 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,9 km 20%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,2 km 5%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 3,0 km 69%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,3 km 7%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 4 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 4 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 5 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 46 Sek./km
Fahrtzeit: 10 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 0,0 km 0%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 2,1 km 47%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 2,3 km 53%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 0 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 3 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 7 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,0 km 0%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 0,4 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,4 km
Strecken mit BRK 3: 1,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,5 km
Strecken mit BRK 4: 0,3 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 2,7 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,7 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
349
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 0,2 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 1,3 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,3 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,4 Mio. €
MwSt (19%): 0,4 Mio. €
Kosten (brutto): 2,7 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,6 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 0,5 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 3,2 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 0,7 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
01.06.2022
350
Route-Nr.: 14 (Lichtenreuth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
14-S01 innerorts
Celtisstraße (Pillenreuther
Straße bis Karl-Bröger-
Straße)
210 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße
Einrichtung einer Fahrradstraße
(evtl. Ausschließlich für Anlieger
freigeben), Entfall des Parkens,
Einbahnstraßenregelung für den
Kfz-Verkehr bleibt erhalten
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 2;
Beleuchtung
vorhanden
23.000 €
14-S02 innerorts
Hinterm Bahnhof
(Pillenreuther Straße bis
Hummelsteiner Weg)
170 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße
Einrichtung einer Fahrradstraße in
Richtung der
Einbahnstraßenführung, in
Gegenrichtung Erhalt des
Radfahrstreifens
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
19.000 €
14-S03 innerorts
Hinterm Bahnhof
(Pillenreuther Straße bis
Hummelsteiner Weg)
200 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen einseitig Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
14-S04 innerorts
Hummelsteiner Weg
(Galgenhofstraße bis
Hinterm Bahnhof)
70 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 7.000 €
14-S05 innerorts
Hummelsteiner Weg
(Galgenhofstraße bis
Humboldtstraße)
470 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße
Markierung Sicherheitstrennstreifen
zum Parken und Empfehlung
einseitig Senkrechtparken in
Längsparken umorganisieren
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 19.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
351
Route-Nr.: 14 (Lichtenreuth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
14-S06 innerorts
Hummelsteiner Weg
(Humboldtstraße bis
Gudrunstraße)
400 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße
Markierung Sicherheitstrennstreifen
zum Parken und Empfehlung
einseitig Senkrechtparken in
Längsparken umorganisieren
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 16.000 €
14-S07 innerorts
Gudrunstraße
(Hummelsteiner Weg bis
Schönweißstraße)
80 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen, nicht RVR-Standard, Ausnahme aufgrund geringer Platzverhältnisse fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 12.000 €
14-S08 innerorts
Gudrunstraße
(Hummelsteiner Weg bis
Schönweißstraße)
80 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen, nicht RVR-Standard, Ausnahme aufgrund geringer Platzverhältnisse fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 13.000 €
14-S09 innerorts Gudrunstraße (Kleestraße bis Schönweißstraße) 60 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen, nicht RVR-Standard, Ausnahme aufgrund geringer Platzverhältnisse fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
14-S10 innerorts Gudrunstraße (Kleestraße bis Schönweißstraße) 60 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen beidseitig Markierung Schutzstreifen, nicht RVR-Standard, Ausnahme aufgrund geringer Platzverhältnisse fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 9.000 €
14-S11 innerorts Kleestraße (Gudrunstraße bis Hermundurenstraße) 470 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 51.000 €
352
Route-Nr.: 14 (Lichtenreuth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
14-S12 innerorts
Kleestraße
(Hermundurenstraße bis
Sperberstraße)
160 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 18.000 €
14-S13 innerorts Kleestraße (Sperberstraße bis Frankenstraße) 120 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 13.000 €
353
Route-Nr.: 14 (Lichtenreuth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
14-S14 innerorts
Parallelführung
Straßenbahnverlängerung
(Frankenstraße bis
Ingolstädter Straße)
340 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Straßenbahn Tristan-
Bauernfeind 2.2281.2.2. Neubau
auf 3,00 m RV und 2,50 m FV
geplant
- nicht erforderlich BRK 4; keine Beleuchtung vorhanden 165.000 €
14-S15 innerorts
Brunecker Straße
(Ingolstädter Straße bis
Erschließungsstraße Süd)
1000 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: im Nordbereich
Straßenbahn Tristan-Bauernfeind
2.2281.2.2. Neubau auf 3,50 RV,
2,50 m FV geplant
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
14-S16 innerorts
Erschließungsstraße Süd
(Brunecker Straße bis
Münchener Straße)
490 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Erschließungsstraße Süd Nr. DE 8005-0028-P: Mindestens 3,00 m für RV Fläche - nicht erforderlich BRK 3; keine Beleuchtung vorhanden 302.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
354
Route-Nr.: 14 (Lichtenreuth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
14-K01 Pillenreuther Straße / Hinterm Bahnhof Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden / keine vorgezogene Haltelinien vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Verschwenkung des Radverkehrs aus Osten vom
Seitenraum auf die Fahrbahn (Andeuten eines
Schutzstreifens für den Radverkehr entgegen der Kfz-
Fahrtrichtung), Entfall des Aufstellbereichs für den
Radverkehr in der Celtisstraße
821.000 €
14-K02 Hinterm Bahnhof / Hummelsteiner Weg Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Bevorrechtigung des abbiegenden Radverkehrs 3.000 €
14-K03 Galgenhofstraße / Hummelsteiner Weg Rechts-vor-Links-Regelung keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
14-K04 Hummelsteiner Weg / Wölckernstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
14-K05 Hummelsteiner Weg / Humboldtstraße Rechts-vor-Links-Regelung Zwei RVR kreuzen sich Keine Maßnahme Diagonalsperre im Bestand -
14-K06 Hummelsteiner Weg / Gudrunstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Keine Maßnahme - -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
355
Route-Nr.: 14 (Lichtenreuth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
14-K07 Gudrunstraße / Schönweißstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs ;
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (hoher Aufwand)
Anpassung der LSA im Rahmen der
Schutzstreifenmarkierung und zusätzlich Markierung eines
AFAS
835.000 €
14-K08 Gudrunstraße / Kleestraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR biegt ab oder ein Keine Maßnahme - -
14-K09 Kleestraße / Pflugstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
14-K10 Kleestraße / Jean-Paul-Platz Regelung durch Verkehrszeichen mit abknickender Vorfahrt keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Sperren ändern und durch Poller ersetzen (Beispielhafte Umsetzung der Diagonalsperre mit Vorrang Fahrradstraße siehe FGSV H RSV S. 31 Bild 18) 3.000 €
14-K11 Kleestraße / Sperberstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt Zwei RVR kreuzen sich Bau eines Minikreisverkehrs Langfristig Minikreisverkehr herstellen 130.000 €
14-K12 Kleestraße / Frankenstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
AFAS für Radverkehr aus Norden, für Radverkehr aus
Süden LSA anpassen, z.B. zusätzliche Markierung, die in
die Ingostraße leitet und die Führung der RVR verdeutlicht
821.000 €
356
Route-Nr.: 14 (Lichtenreuth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
14-K13 Frankenstraße / Straßenbahnverlängerung Sonstiger Knotenpunkt RVR in Hauptrichtung Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Straßenbahn Tristan-Bauernfeind 2.2281.2.2. Neubau auf 3,00 m RV und 2,50 m FV geplant -
14-K14 Ingolstädter Straße / Brunecker Straße Sonstiger Knotenpunkt RVR in Nebenrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Bestehende Planung der Stadt Nürnberg: Straßenbahn Tristan-Bauernfeind 2.2281.2.2. Die RVR Route bevorrechtigt markieren 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
357
0 0,70,35
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 15 - Eibach
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±358
Das Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 13,3 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 2,5 km 19%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 2,2 km 17%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 0,0 km 0%
… davon kein Standard erreicht: 8,6 km 64%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 13,3 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 2,5 km 19%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 1,3 km 10%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 7,9 km 59%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,3 km 2%
… davon ERA-Standard erreichbar: 1,3 km 10%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 13 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 6 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 15 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 39 Sek./km
Fahrtzeit: 40 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 5,6 km 42%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 0,0 km 0%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 7,7 km 58%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 8 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 10 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 3 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 1,6 km 12%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 6,1 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 6,1 km
Strecken mit BRK 3: 2,3 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,3 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 4,9 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 4,9 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
359
Das Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 1,4 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 3,8 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,0 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 9,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,1 Mio. €
Planungskosten (15%): 2,4 Mio. €
MwSt (19%): 3,2 Mio. €
Kosten (brutto): 19,9 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 1,5 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 4,0 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 23,9 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 1,8 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf einiger Sonderbauwerke liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
360
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
15-S01 innerorts
Pillenreuther Straße
(Humboldtstraße bis
Sperberstraße)
900 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
15-S02 innerorts
Pillenreuther Straße
(Humboldtstraße bis
Sperberstraße)
910 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
15-S03 innerorts
Pillenreuther Straße
(Sperberstraße bis
Frankenstraße)
280 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
15-S04 innerorts
Pillenreuther Straße
(Sperberstraße bis
Frankenstraße)
280 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
15-S05 innerorts
Katzwanger Straße
(Frankenstraße bis
Nerzstraße)
470 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme Blumenkübel aufstellen gegen widerrechtliches Parken - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
15-S06 innerorts
Katzwanger Straße
(Frankenstraße bis
Nerzstraße)
460 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
361
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-S07 innerorts
Katzwanger Straße
(Nerzstraße bis Haltestelle
Trafowerk)
240 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Sonstiger Handlungsbedarf Sicherheitstrennstreifen zum Parken fehlt, das Parken muss dafür ggf. entfallen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
15-S08 innerorts
Katzwanger Straße
(Nerzstraße bis
Conradtystraße)
650 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Sonstiger Handlungsbedarf Sicherheitstrennstreifen zum Parken auf dem Gehweg fehlt, das Parken muss dafür ggf. entfallen - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
15-S09 innerorts
Katzwanger Straße
(Haltestelle Trafowerk bis
Conradtystraße)
400 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
362
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
15-S10 innerorts
Katzwanger Straße
(Conradtystraße bis
Rangierbahnhof)
470 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Radfahrstreifen Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Neubau der Überführung Regelbreiten der RVR berücksichtigen - erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 172.000 €
15-S11 innerorts
Katzwanger Straße
(Conradtystraße bis
Rangierbahnhof)
470 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Radfahrstreifen Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Neubau der Überführung Regelbreiten der RVR berücksichtigen - erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 169.000 €
15-S12 innerorts
Katzwanger Straße
(Rangierbahnhof bis
Minervastraße)
200 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Radfahrstreifen Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Ausbau der Unterführung ausreichend Fläche für Radverkehr berücksichtigen (evtl. kurzfristig T30 und Mischverkehr) - erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 71.000 €
15-S13 innerorts
Katzwanger Straße
(Rangierbahnhof bis
Minervastraße)
200 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Radfahrstreifen Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Ausbau der Unterführung ausreichend Fläche für Radverkehr berücksichtigen (evtl. kurzfristig T30 und Mischverkehr) - erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 74.000 €
15-S14 innerorts
Finkenbrunn
(Minervastraße bis
Buchenschlag)
160 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall eines Fahrstreifens oder des Parkens fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 29.000 €
15-S15 innerorts
Finkenbrunn
(Minervastraße bis
Buchenschlag)
160 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 29.000 €
15-S16 innerorts
Finkenbrunn
(Buchenschlag bis Am
Ludwigskanal)
320 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall eines Fahrstreifens oder des Parkens fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 58.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
363
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-S17 innerorts
Finkenbrunn
(Buchenschlag bis Am
Ludwigskanal)
320 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall eines Fahrstreifens oder des Parkens fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 58.000 €
15-S18 innerorts
Finkenbrunn (Am
Ludwigskanal bis Zufahrt
Kleingartenanlage)
180 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 53.000 €
15-S19 innerorts
Finkenbrunn (Zufahrt
Kleingartenanlage bis Am
Ludwigskanal)
170 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Ausbau auf unbefestigter Fläche Eingriff in den Baumbestand - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 48.000 €
15-S20 innerorts
Finkenbrunn (Hafenstraße
bis Zufahrt
Kleingartenanlage)
250 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg zur Hafenstraße liegen vor - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
15-S21 innerorts
Finkenbrunn (Hafenstraße
bis Zufahrt
Kleingartenanlage)
340 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg zur Hafenstraße liegen vor - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
15-S22 innerorts Finkenbrunn/Hafenstraße 150 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Einrichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
15-S23 innerorts Hafenstraße (Finkenbrunn bis Donaustraße) 330 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg zur Hafenstraße liegen vor - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
364
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-S24 innerorts Hafenstraße (Finkenbrunn bis Donaustraße) 260 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg zur Hafenstraße liegen vor - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
365
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
15-S25 innerorts Hafenstraße (Donaustraße bis Donaustraße) 1390 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Ausbau auf unbefestigter Fläche Eingriff in den Baumbestand - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 401.000 €
15-S26 innerorts Hafenstraße (Donaustraße bis Donaustraße) 1400 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Ausbau auf unbefestigter Fläche entfall des Baumbestands - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 402.000 €
15-S27 innerorts
Hafenstraße (Donaustraße
bis Heinz-Leschanowsky-
Weg)
130 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Neubau der Hafenbrücken ausreichende Dimensionierung für Radverkehr! - erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 48.000 €
15-S28 innerorts
Hafenstraße (Donaustraße
bis Heinz-Leschanowsky-
Weg)
140 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Neubau der Hafenbrücken ausreichende Dimensionierung für Radverkehr! - erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 51.000 €
15-S29 innerorts
Hafenstraße (Heinz-
Leschanowsky-Weg bis
Eibacher Schulstraße)
420 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Ausbau auf unbefestigter Fläche entfall des Baumbestands - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 122.000 €
15-S30 innerorts
Hafenstraße (Heinz-
Leschanowsky-Weg bis
Eibacher Schulstraße)
460 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (unbefestigte Fläche) Bei Ausbau auf unbefestigter Fläche Eingriff in den Baumbestand - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 132.000 €
15-S31 innerorts
Hafenstraße (Eibacher
Hauptstraße bis Eibacher
Schulstraße)
420 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall Fahrstreifen oder Entfall des Parkens für die Einrichtung von Radfahrstreifen fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 76.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
366
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-S32 innerorts
Hafenstraße (Eibacher
Hauptstraße bis Eibacher
Schulstraße)
380 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall eines Fahrstreifens oder Entfall des Parkens für die Einrichtung von Radfahrstreifen fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 70.000 €
367
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
15-K01 Pillenreuther Straße / Humboldtstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden / Vorgezogene
Haltelinie vorhanden auf der RVR
Keine Maßnahme - -
15-K02 Pillenreuther Straße / Körnerstraße Sonstiger Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA -
15-K03 Pillenreuther Straße / Maffeiplatz Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
15-K04 Pillenreuther Straße / Siemensstraße Sonstiger Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
368
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-K05 Pillenreuther Straße / Schönweißstraße Sonstiger Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA -
15-K06 Sperberstraße / Pillenreuther Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (geringer Aufwand) VZeit in NR 35s, AFAS markieren in der Sperberstraße 7.000 €
15-K07 Pillenreuther Straße / Lothringer Straße Sonstiger Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA -
15-K08 Pillenreuther Straße / Frankenstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat eine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
369
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-K09 Katzwangerstraße / Werksausfahrt Siemens Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Werksausfahrt -
15-K10 Katzwanger Straße / Ingolstädter Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
370
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
15-K11 Katzwanger Straße / Conradtystraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
15-K12 Katzwanger Straße / Bahnanlage Sonstiger Knotenpunkt keine Zuordnung möglich Bau einer Überführung (hoher Aufwand) Bei Neubau der Überführung Regelbreiten der RVR berücksichtigen 5.474.000 €
15-K13 Julius-Loßmann-Straße / Bahnanlage Unterführung RVR in Hauptrichtung Umbau einer Unterführung Neubau der Unterführung mit ausreichender Dimensionierung für den Radverkehr 1.369.000 €
15-K14 Finkenbrunn / Buchenschlag Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Anpassung der LSA im Zuge der Markierung des
Radfahrstreifens 821.000 €
15-K15 Finkenbrunn / Regenbogenstraße Sonstiger Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
371
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-K16 Finkenbrunn / Ludwig-Donau-Main-Kanal Sonstiger Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Bauliche Umgestaltung eines
Knotenpunktes (geringer Aufwand)
Fußgänger-LSA im Bestand, Überleitung des Radverkehrs
auf den Radfahrstreifen bzw. in den Seitenraum 27.000 €
15-K17 Hafenstraße / Südwesttangente (A73) Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg liegen vor -
15-K18 Hafenstraße / Rotterdamer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Freien Rechtsabbieger zurückbauen und Detektion für den
Radverkehr einrichten 821.000 €
372
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
15-K19 Hafenstraße / Bremer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Freien Rechtsabbieger zurückbauen und Detektion für den
Radverkehr einrichten 821.000 €
15-K20 Hafenstraße / Lechstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Freien Rechtsabbieger zurückbauen und Detektion für den
Radverkehr einrichten 821.000 €
15-K21 Hafenstraße / Hamburger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Freien Rechtsabbieger zurückbauen und Detektion für den
Radverkehr einrichten 821.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
373
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-K22 Hafenstraße / N4 Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Freien Rechtsabbieger zurückbauen und Detektion für den
Radverkehr einrichten. Langfristig planfreie Querungen 821.000 €
15-K23 Hafenstraße / Donaustraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Freien Rechtsabbieger zurückbauen und Detektion für den
Radverkehr einrichten 821.000 €
15-K24 Hafenstraße / Wertachstraße Überführung RVR in Hauptrichtung Bau einer Überführung (hoher Aufwand) Bei Neubau der Überführung Regelbreiten der RVR berücksichtigen 5.474.000 €
15-K25 Hafenstraße / Heidestraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Jeweils vor den Knoten Übergänge vom Seitenraum auf die
Fahrbahn herstellen, Anpassung der LSA und bauliche
Anpassungen im Knoten
821.000 €
374
Route-Nr.: 15 (Eibach)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
15-K26 Hafenstraße / Eibacher Hauptstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Anpassung der LSA im Rahmen der Einrichtung des
Radfahrstreifens 821.000 €
375
0 0,80,4
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 16 - Kettelersiedlung
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±376
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 14,0 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 2,4 km 17%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 2,7 km 19%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 2,0 km 14%
… davon kein Standard erreicht: 6,9 km 49%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 14,0 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 1,4 km 10%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,1 km 1%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 9,0 km 64%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 2,7 km 20%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,7 km 5%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 14 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 3 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 18 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 36 Sek./km
Fahrtzeit: 40 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 0,1 km 1%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 1,2 km 8%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken: 12,7 km 91%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 2 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 6 Stück
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 17 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,0 km 0%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 2: 5,3 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 5,3 km
Strecken mit BRK 3: 2,6 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 2,6 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 6,1 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 6,1 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
377
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 1,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 2,5 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 1,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 0,9 Mio. €
MwSt (19%): 1,1 Mio. €
Kosten (brutto): 6,7 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 0,5 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 1,3 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 8,1 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 0,6 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf einiger Sonderbauwerke liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
378
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
16-S01 innerorts
Tafelhofstraße
(Frauentorgraben bis
Eilgutstraße)
140 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum), Einrichtung einer Fahrradstraße Asphaltierung und Entfall des Parkens Fußverkehr, fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 102.000 €
16-S02 innerorts Tafelhofstraße (Sandstraße bis Eilgutstraße) 40 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 4.000 €
16-S03 innerorts
Karl-Bröger-Tunnel
(Sandstraße bis
Südstadtpark)
90 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
16-S04 innerorts Südstadtpark (Karl-Bröger-Straße bis Tafelfeldstraße) 190 m RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) Gemeinsamer Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
16-S05 innerorts
Tunnelstraße
(Tafelfeldstraße bis
Schloßackerstraße)
320 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 35.000 €
16-S06 innerorts
Gugelstraße
(Schloßackerstraße bis
Peter-Henlein-Straße)
100 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 11.000 €
16-S07 innerorts Gugelstraße (Peter-Henlein-Straße bis Heynestraße) 20 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 2.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
379
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
16-S08 innerorts Heynestraße (Gugelstraße bis Humboldtstraße) 450 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße - fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 49.000 €
16-S09 innerorts
Humboldtstraße
(Heynestraße bis
Gibitzenhofstraße)
250 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Fahrradstraße Anpassung einer Fahrradstraße Markierung Sicherheitstrennstreifen zum Parken - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 10.000 €
16-S10 innerorts
Gibitzenhofstraße
(Leibnitzstraße bis
Pfälzerstraße)
320 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Verbreiterung Radfahrstreifen, Entfall des Parkens ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 58.000 €
16-S11 innerorts
Gibitzenhofstraße
(Humboldtstraße bis
Brehmstraße)
180 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall des Parkens fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr, ÖPNV nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 32.000 €
16-S12 innerorts
Gibitzenhofstraße
(Brehmstraße bis
Pfälzerstraße)
140 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Sonstiger Handlungsbedarf Sicherheitstrennstreifen zum Längsparken fehlt fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
380
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
16-S13 innerorts
Gibitzenhofstraße
(Pfälzerstraße bis
Freiburger Straße)
290 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
16-S14 innerorts
Gibitzenhofstraße
(Pfälzerstraße bis
Frankenstraße)
470 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Sonstiger Handlungsbedarf Sicherheitstrennstreifen zum Längsparken fehlt - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
16-S15 innerorts
Gibitzenhofstraße
(Freiburger Straße bis
Frankenstraße)
170 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Sonstiger Handlungsbedarf Sicherheitstrennstreifen zum Längsparken fehlt - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
16-S16 innerorts
Gibitzenhofstraße
(Frankenstraße bis
Ulmenstraße)
240 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
16-S17 innerorts
Gibitzenhofstraße
(Frankenstraße bis
Ulmenstraße)
230 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
16-S18 innerorts Dianastraße (Ulmenstraße bis Löffelholzstraße) 240 m RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Keine Maßnahme - - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
381
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
16-S19 innerorts Dianastraße (Ulmenstraße bis Löffelholzstraße) 250 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen einseitig Markierung Radfahrstreifen einseitig Verbreiterung Radfahrstreifen, Entfall des Parkens fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 43.000 €
16-S20 innerorts
Dianastraße
(Löffelholzstraße bis
Nimrodstraße)
280 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg liegen vor (Mindestmaß RVR, Radfahrstreifen 1,6 m + 0,25 m) - nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
16-S21 innerorts Dianastraße (Unterführung bis Löffelholzstraße) 520 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen einseitig Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg liegen vor (Mindestmaß RVR, Radfahrstreifen 1,6 m + 0,25 m) - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
16-S22 innerorts
Dianastraße
(Wacholderweg bis
Nimrodstraße)
500 m ERA-Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Gemeinsamer Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen Stadt Nürnberg liegen vor, gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr vorgesehen, geringe Frequenz des Fußverkehrs - nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden -
16-S23 innerorts
Dianastraße
(Wacholderweg bis
Dianastraße 83)
230 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
ERA-Standard
erreichbar
Gemeinsamer Geh-
/Radweg
(Einrichtungsverkehr)
Planung der Stadt
Nürnberg liegt vor
Planungen Stadt Nürnberg liegen
vor, gemeinsame Führung mit dem
Fußverkehr vorgesehen, geringe
Frequenz des Fußverkehrs
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
382
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
16-S24 innerorts
Minervastraße
(Wacholderstraße bis
Finkenbrunn)
920 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Planungen Stadt Nürnberg liegen
vor, nur Mindestmaß der RVR-
Standards berücksichtigt
(Radfahrstreifen 1,6 m + 0,25 m)
- nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden -
16-S25 innerorts
Minervastraße
(Wacholderstraße bis
Finkenbrunn)
920 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Mindestmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Mindestmaß)
Radfahrstreifen Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Planungen Stadt Nürnberg liegen
vor, nur Mindestmaß der RVR-
Standards berücksichtigt
(Radfahrstreifen 1,6 m + 0,25 m)
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
16-S26 innerorts
Julius-Loßmann-Straße
(Finkenbrunn bis
Saarbrückener Straße)
1140 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig
Verbreiterung des
Radfahrstreifens. Bei Konflikt mit
der Busbeschleunigung Wegfall
des Parkens. Alternative:
Busbeschleunigung am Knoten
über separate Busspur, die vom
Radverkehr mitgenutzt wird
(Finkenbrunn, J.-L.-Str.)
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 208.000 €
16-S27 innerorts
Julius-Loßmann-Straße
(Finkenbrunn bis
Herpersdorfer Straße)
2100 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Verbreiterung der bestehenden Radfahrstreifen fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 382.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
383
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
16-S28 innerorts
Julius-Loßmann-Straße
(Saarbrückener Straße bis
Schießplatzstraße)
110 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig - fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 20.000 €
16-S29 innerorts
Trierer Straße
(Schießplatzstraße bis
Kornburger Straße)
2000 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Verbreiterung der bestehenden Radfahrstreifen fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 364.000 €
16-S30 innerorts
Trierer Straße
(Herpersdorfer Straße bis
Schwander Straße)
700 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
erreichbar
(Regelmaß)
Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall eines Fahrstreifens fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 128.000 €
16-S31 innerorts
Trierer Straße (Schwander
Straße bis Kornburger
Straße)
430 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen beidseitig Entfall eines Fahrstreifens für die Einrichtung eines Radfahrstreifens fließender Kfz-Verkehr, ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 2; Beleuchtung vorhanden 79.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
384
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
16-K01 Tafelfeldstraße / Eilgutstraße Regelung durch Verkehrszeichen mit abknickender Vorfahrt keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung; Bauliche Umgestaltung eines Knotenpunktes (geringer Aufwand) Änderung der Vorfahrtsregelung, Bevorrechtigung der RVR 30.000 €
16-K02 Tafelhofstraße / Sandstraße Regelung durch Verkehrszeichen mit abknickender Vorfahrt keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Vorrang für den abbiegenden Radverkehr einrichten (z.B. Ahauser Modell) 3.000 €
16-K03 Karl-Bröger-Straße / Bahnstrecke Unterführung keine Zuordnung möglich Umbau einer Unterführung Langfristig: Ausbau der Unterführung auf RVR-Regelmaß 1.369.000 €
16-K04 Tunnelstraße / Tafelfeldstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / /Radverkehr hat keine eigene Signalisierung /
kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS
vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der
Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Anpassung der Fußgänger-LSA, Detektion für den
Radverkehr 821.000 €
16-K05 Tunnelstraße / Jahnstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
16-K06 Tunnelstraße / Schloßäckerstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
16-K07 Gugelstraße / Peter-Henlein-Straße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
16-K08 Gugelstraße / Heynestraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR biegt ab oder ein Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
16-K09 Heynestraße / Wiesenstraße Rechts-vor-Links-Regelung keine Zuordnung möglich Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
16-K10 Heynestraße / Haslerstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
385
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
16-K11 Heynestraße / Landgrabenstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
16-K12 Heynestraße / Munkerstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
16-K13 Heynestraße / Okenstraße Rechts-vor-Links-Regelung RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
386
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
16-K15 Gibitzenhofstraße / Humboldtstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs VZeit auf der Tangentiale 25s 821.000 €
16-K16 Gibitzenhofstraße / Schwannstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Im Zuge der Markierung des Radfahrstreifens 3.000 €
16-K17 Gibitzenhofstraße / Brehmstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
16-K18 Gibitzenhofstr. / Pfälzerstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
387
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
16-K19 Gibitzenhofstraße / Freiburger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
16-K20 Gibitzenhofstraße / Frankenstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt Zwei RVR kreuzen sich Anpassung einer LSA zur optimierten Führung des Radverkehrs
Linksabbiegen des Radverkehrs aus dem Norden
verbessern, Anpassung der LSA und Aufweitung der
Bahnquerung, Linksabbiegen des Radverkehrs aus dem
Osten verbessern (z.B. Ahauser Modell)
821.000 €
16-K21 Ulmenstraße / Gibitzenhofstraße Überführung
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat eine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
16-K22 Dianastraße / Einfahrt Kaufland Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / RIM vorhanden auf der RVR / AFAS vorhanden
außerhalb der RVR / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
388
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
16-K23 Dianastraße / Löffelholzstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg liegen vor -
16-K24 Dianastraße / Nimrodstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg liegen vor -
389
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
16-K25 Minervastraße / Wacholderweg Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat eine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg liegen vor -
16-K26 Minervastraße / Falkenhorst Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planungen der Stadt Nürnberg liegen vor -
16-K27 Minervastraße / Finkenbrunn Signalgeregelter Knotenpunkt
Zwei RVR kreuzen sich / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
16-K28 Julius-Loßmann-Straße / An der Schwarzlach Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme Kfz vom Parkplatz Hauptfriedhof können Radfahrstreifen sehr schlecht einsehen, Sichtverhältnisse verbessern. -
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
390
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
16-K29 Julius-Loßmann-Straße / Saarbrückener Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ RIM vorhanden auf der RVR / AFAS vorhanden außerhalb der RVR /
keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn
vorhanden
Keine Maßnahme - -
16-K30 Trierer Straße / Germersheimer Str. Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme - -
16-K31 Trierer Straße / Trierer Straße 52 Sonstiger Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR
/ kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Keine Maßnahme Fußgänger-LSA -
16-K32 Trierer Straße / Herpersdorfer Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS
vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der
Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Bedingt durch die Einrichtung des Radfahrstreifens in FR
Innenstadt 821.000 €
391
Route-Nr.: 16 (Kettelersiedlung)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
16-K33 Trierer Straße / Schwander Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein indirektes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS
vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der
Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Bedingt durch die Einrichtung des Radfahrstreifens in FR
Innenstadt 821.000 €
392
0 0,70,35
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg Route 19 - Fürth
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
Radvorrangroute
RVR-Netz
±
393
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Qualität im Längsverkehr (Bestand)
Länge der Gesamtstrecke: 8,4 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,8 km 10%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,9 km 11%
… davon ERA-Regelstandard erreicht: 1,9 km 23%
… davon kein Standard erreicht: 4,7 km 56%
Qualität im Längsverkehr (Planung)
Länge der Gesamtstrecke: 8,4 km
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß): 0,8 km 10%
… davon RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß): 0,0 km 0%
… davon RVR-Standard erreichbar (Regelmaß): 6,5 km 78%
… davon RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß): 0,9 km 11%
… davon ERA-Standard erreichbar: 0,1 km 1%
… davon kein Standard erreichbar: 0,0 km 0%
Qualität im Querverkehr (Planung)1
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - 0 Sekunden: 25 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - < 20 Sekunden: 2 Knotenpunkte
Zeitverluste durch Warten und Anhalten - ≥ 20 Sekunden: 16 Knotenpunkte
Zeitverluste in Folge von Knotenpunkten: 53 Sek./km
Fahrtzeit: 30 Minuten
Handlungsbedarf
Neubau an Strecken: 0,0 km 0%
Ausbau an Strecken: 3,8 km 46%
Einrichtung / Anpassung von Fahrradstraßen: 0,0 km 0%
Sonstiger Handlungsbedarf an Strecken (z. B. Markierungen, Sanierungen): 4,5 km 54%
Möglicher Neu- oder Umbau von Sonderbauwerken: 5 Stück
Handlungsbedarf an signalisierten Knotenpunkten: 14 Stück
Weiterer Handlungsbedarf an Knotenpunkten: 29 Stück
Streckenlänge mit Grunderwerb: 0,0 km 0%
Beleuchtungsrahmenkategorien (BRK)
Strecken mit BRK 1: 0,6 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,2 km
Strecken mit BRK 2: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 3: 0,6 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,6 km
Strecken mit BRK 4: 0,0 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 0,0 km
Strecken mit BRK 5: 7,2 km
… darauf Beleuchtung vorhanden: 6,8 km
1 Bei Berechnung wurden die mittleren Verlustzeiten für RVR aus Tabelle 19 der "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H
RSV)" der FGSV angewendet. Für die Ermittlung der Fahrzeit wurde eine Ausgangsgeschwindigkeit von 25 km/h angenommen und die mittleren
Verlustzeiten an Knotenpunkten berücksichtigt.
01.06.2022
394
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
Kosten
Kosten für Maßnahmen an Streckenabschnitten: 2,3 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an signalisierten Knotenpunkten2: 5,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an sonstigen plangleichen Knotenpunkten: 0,1 Mio. €
Kosten für Maßnahmen an Sonderbauwerken3: 0,0 Mio. €
Kosten für zusätzliche Beleuchtung: 0,0 Mio. €
Kosten für Grunderwerb: 0,0 Mio. €
Planungskosten (15%): 1,4 Mio. €
MwSt (19%): 1,7 Mio. €
Kosten (brutto): 10,5 Mio. €
Kosten pro Kilometer: 1,3 Mio. €
Risikoaufschlag (20%): 2,1 Mio. €
Kosten (brutto) inkl. Risikoaufschlag: 12,6 Mio. €
Kosten pro Kilometer inkl. Risikoaufschlag: 1,5 Mio. €
2 inkl. Minderungsfaktor von 30% zur Berücksichtigung von Signalanlagen mit geringer Anzahl von Signalgruppen und neueren Steuergeräten
3 Für den möglichen Handlungsbedarf an Sonderbauwerken liegen keine Kosten vor.
01.06.2022
395
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
19-S01 innerorts
Am Plärrer
(Spittlertorgraben bis Am
Plärrer HNr. 2)
70 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Verlegung und Ausbau (mind. 3,00
m) des Radwegs im
Zusammenhang mit ggf.
Umgestaltung des Knotens Am
Plärrer/Ludwigstor prüfen um
Konflikte mit Zufußgehenden zu
vermeiden
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 46.000 €
19-S02 innerorts Am Plärrer (Dennerstraße bis Am Plärrer HNr. 2) 120 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau auf Flächen des ruhenden Verkehrs auf mind. 3,00 m. Zudem Gehwegfläche verbreitern ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 74.000 €
19-S03 innerorts
Fürther Straße
(Dennerstraße bis Südliche
Fürther Straße)
330 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Straßenraumumgestaltung. Parken
auf Südseite entfällt. Für
Baumerhalt auch Fahrbahnfläche
nutzen und in Trennung der
Richtungsführungen integrieren.
Herstellung zweier
Einrichtungsradwege auf der
Südseite
Fußverkehr, fließender
Kfz-Verkehr, ruhender
Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
207.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
396
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S04 innerorts
Fürther Straße (Obere
Kanalstraße bis
Imhoffstraße)
70 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Überleitung für den
Geradeausverkehr in den
Seitenraum am Knoten Obere
Kanalstraße. RFS in Mittellage
(2,00 m + 0,25 m) für den
Linksabbiegenden Verkehr.
Teilweise unter Inanspruchnahme
der Verkehrsinsel
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 11.000 €
19-S05 innerorts
Fürther Straße (Südl.
Fürther Straße bis Fürther
Str. 52a)
350 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig RFS auf Fahrbahn markieren (2,00 m + 0,25 m + 0,50 m STS zum Längsparken). Restfahrbahnfläche 5,75 m fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 59.000 €
19-S06 innerorts
Fürther Straße (Obere
Kanalstraße bis Mittlere
Kanalstraße)
80 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig RFS auf Fahrbahn markieren (2,00 m + 0,25 m + 0,50 m STS zum Längsparken). Restfahrbahnfläche 6,75 m Fußverkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 13.000 €
397
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S07 innerorts Fürther Straße (Fürther Str. 59 bis Mittlere Kanalstraße) 210 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Führung auf die Fahrbahn
verlegen, um Konflikte mit
Zufußgehenden und
Außengastronomie zu vermeiden.
RFS auf Fahrbahn markieren (2,00
m + 0,25 m, kein Parken).
Restfahrbahnfläche 5,75 m
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 35.000 €
19-S08 innerorts
Fürther Straße
(Müllnerstraße bis Fürther
Str. 59)
160 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Markierung eines RFS auf der Fahrbahn (2,00 m + 0,25 m + 0,75 m STS zum Längsparken). Restfahrstreifenbreite 3,00 m fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 28.000 €
19-S09 innerorts Fürther Straße (Fürther Str. 52a bis Fürther Str. 64) 140 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Markierung eines RFS auf der Fahrbahn (2,00 m + 0,25 m + 0,75 m STS zum Längsparken). Restfahrstreifenbreite 3,00 m fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 24.000 €
398
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (I)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S10 innerorts
Fürther Straße
(Paumgartnerstraße bis
Müllnerstraße)
340 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Radfahrstreifen markieren. Für eine
Restfahrbahnfläche von 6,00 m
können die Radfahrstreifen auf der
Südseite 2,00 m (STS zum
Senkrechtparken hier 1,30 m) und
auf der Nordseite 1,60 + 0,25 m +
0,50 m STS zum Längsparken
betragen
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 58.000 €
19-S11 innerorts Fürther Straße (Sielstraße bis Fürther Str. 64) 360 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Radfahrstreifen markieren. Für eine
Restfahrbahnfläche von 6,00 m
können die Radfahrstreifen auf der
Südseite 2,00 m (STS zum
Senkrechtparken hier 1,30 m) und
auf der Nordseite 1,60 + 0,25 m +
0,50 m STS zum Längsparken
betragen
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 62.000 €
399
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
19-S12 innerorts
Fürther Straße (Dr.-Heinz-
Sebiger-Straße bis
Paumgartnerstraße)
110 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Radfahrstreifen auf Flächen des ruhenden Verkehrs mit 2,00 m markieren. Restfahrstreifenfläche von 5,50 m fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 19.000 €
19-S13 innerorts Fürther Straße (Sielstraße bis Fürther Str. 98) 100 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Radfahrstreifen auf Fahrbahn 2,00 m + 0,25 m + 0,75 m STS zum Längsparken markieren. Restfahrstreifenfläche von 4,00 m fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 18.000 €
19-S14 innerorts Fürther Straße (Fürther Str. 98 bis Feuerleinstraße) 220 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Auf Flächen eines Fahrstreifens
Radfahrstreifen (2,00 m + 0,25 m +
0,75 m STS zum Längsparken)
markieren. Restfahrbahnfläche von
3,50 m
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 38.000 €
19-S15 innerorts
Fürther Straße (Dr.-Heinz-
Sebiger-Straße bis
Feuerleinstraße)
210 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig Den bestehenden RFS auf mind. 2,00 m + 0,25 m + 0,75 STS zum Längsparken markieren fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 36.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
400
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S16 innerorts
Fürther Straße
(Feuerleinstraße bis
Strafjustizzentrum)
200 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Radfahrstreifen markieren. Für eine
Restfahrbahnfläche von 6,00 m
können die Radfahrstreifen auf der
Nordseite 2,00 m (STS zum
Senkrechtparken hier 1,30 m) und
auf der Südseite 2,00 m + 0,50 m
STS zum Längsparken betragen
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 35.000 €
19-S17 innerorts
Fürther Straße
(Feuerleinstraße bis
Strafjustizzentrum)
200 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Radfahrstreifen markieren. Für eine
Restfahrbahnfläche von 6,00 m
können die Radfahrstreifen auf der
Südseite 2,00 m (STS zum
Senkrechtparken hier 1,30 m) und
auf der Nordseite 2,00 m + 0,50 m
STS zum Längsparken betragen
fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 34.000 €
401
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S18 innerorts
Fürther Straße
(Maximilianstraße bis
Strafjustizzemtrum)
150 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Auf der Fläche eines Fahrstreifens
einen Radfahrstreifen markieren.
Abstände zum Senkrechtparken
prüfen, ggf. Umwandlung in
Längsstellplätze prüfen
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
26.000 €
19-S19 innerorts
Fürther Straße
(Maximilianstraße bis
Strafjustizzemtrum)
200 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen Markierung Radfahrstreifen einseitig
Auf der Fläche eines Fahrstreifens
einen Radfahrstreifen markieren.
Abstände zum Senkrechtparken
prüfen, ggf. Umwandlung in
Längsstellplätze prüfen
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
34.000 €
19-S20 innerorts Fürther Straße (Hasstraße bis Maximilianstraße) 310 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Verbreiterung des Radfahrstreifens durch Umverteilung der Fläche des ruhenden Verkehrs ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 192.000 €
402
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (II)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S21 innerorts
Fürther Straße
(Maximilianstraße bis
Pestalozzistraße)
230 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau und Herstellung einer Zweirichtungsführung auf Flächen des ruhenden Verkehrs. Stellplatzentfall ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 145.000 €
19-S22 innerorts
Fürther Straße
(Pestalozzistraße bis
Spohrstraße)
60 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Umgestaltung des
Straßenraumquerschnitts. Ausbau
in Richtung Fahrbahn oder
Parkplätze notwendig und
Verbreiterung des Gehweges
vorsehen. Entfall eines
Fahrstreifens oder der Parkplätze
fließender Kfz-Verkehr,
ruhender Kfz-Verkehr
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
40.000 €
403
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
19-S23 innerorts Fürther Straße (Augsburger Straße bis Hasstraße) 80 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Radfahrstreifen einseitig Markierung Radfahrstreifen einseitig Verbreiterung des Radfahrstreifens auf 2,00 m Breite durch Umverteilung der Fahrbahnfläche prüfen fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 14.000 €
19-S24 innerorts
Fürther Straße
(Spohrstraße bis
Schumannstraße)
90 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau auf Flächen des ruhenden Verkehrs. Stellplätze entfallen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 57.000 €
19-S25 innerorts
Fürther Straße (Adam-Klein-
Straße bis Augsburger
Straße)
130 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Herstellung einer getrennten
Zweirichtungsführung unter
Inanspruchnahme der Flächen des
ruhenden Verkehrs (mind. 2,50 m
Breite)
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 85.000 €
19-S26 innerorts
Fürther Straße
(Schumannstraße bis
Regerstraße)
130 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau auf Flächen des ruhenden Verkehrs, Bäume Richtung Gehweg verpflanzen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 80.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
404
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S27 innerorts
Fürther Straße (Quelle
Gelände bis Adam-Klein-
Straße)
270 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planung der Stadt Nürnberg liegt vor ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
19-S28 innerorts
Fürther Straße (Reger
Straße bis Zufahrt
Parkplatz)
90 m kein Standard erreicht ERA-Standard erreichbar Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf ERA-Standard (Straßenraum)
Ausbau im Straßenraum auf mind.
2,00 m Breite. Restfahrbahnbreite
6,00 m. Bushaltestelle nach
Westen oder Osten versetzen
ÖPNV nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 46.000 €
19-S29 innerorts Fürther Straße (Parkplatz Zufahrt bis Raabstraße) 140 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Wegen Barrierewirkung Bahnlinie
langfristig Zweirichtungsführung
3,00 m Breite herstellen.
Senkrechtparken in Längsparken
umorganisieren
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 88.000 €
19-S30 innerorts Fürther Straße (Raabstraße bis Fuchsstraße) 600 m RVR-Standard heute schon erreicht (Mindestmaß) RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Wegen Barrierewirkung Bahnlinie langfristig Zweirichtungsführung 3,00 m Breite herstellen. Ggf. Entfall Stellplätze prüfen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 3; Beleuchtung vorhanden 380.000 €
19-S31 innerorts Fürther Straße (Leiblstraße bis Mercedes-Benz) 200 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Herstellung einer getrennten Zweirichtungsführung unter Inanspruchnahme der Flächen des ruhenden Verkehrs ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 123.000 €
405
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (III)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S32 innerorts
Fürther Straße
(Bahnunterführung bis
Leiblstraße)
270 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Herstellung einer getrennten Zweirichtungsführung unter Inanspruchnahme der Flächen des ruhenden Verkehrs ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 167.000 €
19-S33 innerorts
Fürther Straße (Parkplatz
östl. Hnr. 307 bis
Bahnunterführung)
110 m ERA-Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Herstellung einer getrennten
Zweirichtungsführung unter
Inanspruchnahme der Flächen des
ruhenden Verkehrs. Bushaltestelle
im Abschnitt vorhanden
ruhender Kfz-Verkehr,
ÖPNV
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
vorhanden
70.000 €
406
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
19-S34 innerorts
Fürther Straße (Adolf-
Braun-Straße bis
Fuchsstraße)
110 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Geplanter Neubau getrennte Rad-/Gehweg in Zweirichtungsverkehr 2,50 m Breite - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
19-S35 innerorts
Fürther Straße (Adolf-
Braun-Straße bis
Fuchsstraße)
110 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Bestehende Planung der Stadt
Nürnberg: Fürther Straße
2.2192.2.3; geplanter Neubau
getrennte Rad-/Gehweg in
Zweirichtungsverkehr 2,50 m Breite
- nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden -
19-S36 innerorts
Fürther Straße (Adolf-
Braun-Straße bis Ausgang
U-Bahn Höhe
Tassilostraße)
130 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Senkrechtparken in Längsparken umorganisieren und getrennte Zweirichtungsführung im Seitenraum herstellen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 80.000 €
19-S37 innerorts
Fürther Straße
(Tassilostraße bis
Sigmundstraße)
120 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau in Richtung Straße (3,00 m RV, 2,50 m FV). Rechtsabbiegefahrstreifen entfällt fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 76.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
407
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S38 innerorts
Fürther Straße (Ausgang U-
Bahn Höhe Tassilostraße
bis Muggenhofer Straße)
170 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Senkrechtparken in Längsparken umorganisieren und getrennte Zweirichtungsführung im Seitenraum herstellen - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 106.000 €
19-S39 innerorts
Fürther Straße
(Ruprechtstraße bis
Tassilostraße)
90 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Parken im westl. Bereich in
Längsparken umorganisieren (2
Stellplätze). Restliche
Längsstellplätze entfallen. (3,00 m
RV, 2,50 m FV)
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 54.000 €
19-S40 innerorts
Fürther Straße
(Ferdinandstraße bis
Ruprechtstraße)
80 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Parken in Längsparken
umorganisieren und Richtung
Fahrbahn versetzen. Getrennte
Führung im ZRV (3,00 RV+ 2,50 m
FV) herstellen
ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 53.000 €
19-S41 innerorts
Fürther Straße (Höhe
Auffahrt
Frankenschnellweg bis
Ferdinandstraße)
110 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Zweirichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau Richtung Straßenraum (2,50 m RV, 2,50 m FV). Aufhebung Rechtsabbiegestreifen prüfen - nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 67.000 €
408
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Streckenabschnitten (IV)
Nr Ortslage Lage Länge Qualität (Bestand) Qualität (Planung) Zielquerschnitt Maßnahmentyp Anmerkungen Nutzungskonklikt(e) Grunderwerb Beleuchtung Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-S42 innerorts
Fürther Straße
(Muggenhofer Straße bis
Auffahrt 39 A73)
170 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum) Ausbau auf Flächen des ruhenden Verkehrs. Stellplätze entfallen ruhender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 5; Beleuchtung vorhanden 104.000 €
19-S43 innerorts
Fürther Straße (Höhe
Kickfabrik bis Auffahrt 39
A73)
110 m kein Standard erreicht RVR-Standard erreichbar (Mindestmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Ausbau auf RVR-Standard (Straßenraum)
Radverkehr weiter im Seitenraum
führen. Ausbau Richtung Grün
prüfen. Auf Höhe der Bushaltestelle
kurzes Stück gemeinsamen Geh-
Radweg, ansonsten Trennung
fließender Kfz-Verkehr,
ÖPNV
nicht
erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
71.000 €
19-S44 innerorts Fürther Straße (Auffahrt 39 A73 bis Nürnberger Straße) 230 m RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) RVR-Standard heute schon erreicht (Regelmaß) Getrennter Geh-/Radweg (Einrichtungsverkehr) Oberfläche vollständig sanieren - - nicht erforderlich
BRK 5;
Beleuchtung
punktuell /
abschnittsweise
vorhanden
63.000 €
19-S45 außerorts
Fürther Straße (Höfener
Straße bis A73 Höhe
Ausfahrt 39)
390 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Getrennter Geh-/Radweg
(Einrichtungsverkehr)
Oberfläche vollständig
sanieren - - nicht erforderlich BRK 1; keine Beleuchtung vorhanden 108.000 €
19-S46 außerorts
Fürther Straße (Nürnberger
Straße bis Ludwig-Quellen-
Straße)
220 m
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
RVR-Standard
heute schon erreicht
(Regelmaß)
Radfahrstreifen einseitig Keine Maßnahme - fließender Kfz-Verkehr nicht erforderlich BRK 1; Beleuchtung vorhanden -
409
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
19-K01 Fürther Straße / Dennerstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden / keine vorgezogene Haltelinien vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Radverkehr möglichst in einem Zug über die Dennerstraße
queren lassen 821.000 €
19-K02 Fürther Straße / Südl. Fürther Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR biegt ab oder ein / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Markierungen für die RFS herstellen, sowie
Fahrradaufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen an der
Imhoffstr. markieren
821.000 €
19-K03 Fürther Straße / Obere Kanalstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Markierungen von Aufstellbereichen für den RV zum
direkten und indirekten Abbiegen herstellen. Insbesondere
die Überleitung zur Fahrradweiche im nächsten Abschnitt
mitbedenken
821.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
410
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-K04 Fürther Straße / Mittlere Kanalstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K05 Fürther Straße / Dilherstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K06 Fürther Straße / U-Bahnhof Gostenhof Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (hoher Aufwand)
Vorgezogene Haltlinien für den Radverkehr an der
Fußgänger-LSA markieren 14.000 €
19-K07 Fürther Straße / Saldorferstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K08 Fürther Straße / Willstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
411
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-K09 Fürther Straße / Zickstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K10 Fürther Straße / Glockendornstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K11 Fürther Straße / Preißlerstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K12 Fürther Straße / U-Bahnhof Bärenschanze Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (hoher Aufwand)
Vorgezogene Haltlinien für den Radverkehr an der
Fußgänger-LSA markieren 14.000 €
19-K13 Fürther Straße / Sielstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, Aufstellflächen unzureichend / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
412
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (I)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-K14 Fürther Straße / Dr. Heinz-Siebiger-Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
AFAS und Aufstellbereiche für das indirekte Linksabbiegen
markieren 821.000 €
19-K15 Fürther Straße / Bärenschanzstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
413
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
19-K16 Fürther Straße / Feuerleinstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K17 Fürther Straße / Mannertstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K18 Fürther Straße / Maximilianstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / RIM vorhanden auf der RVR / AFAS vorhanden außerhalb
der RVR / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der
Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Radfahrstreifen auch von Osten kommend in Mittellage
markieren, ein Geradeausfahrstreifen entfällt 821.000 €
19-K19 Fürther Straße / Seeleinsbühlstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
19-K20 Fürther Straße / Volzstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
19-K21 Fürther Straße / Pestalozzistraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
414
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-K22 Fürther Straße / Spohrstraße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
19-K23 Fürther Straße / Augsburger Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Zweirichtungsführung (Richtung stadtauswärts) in
Einrichtungsführung auflösen (U-Bahn ab hier unterirdisch
Richtung Innenstadt)
821.000 €
19-K24 Fürther Straße / Adam-Klein-Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Planung der Stadt Nürnberg liegt vor Planung der Stadt Nürnberg liegt vor -
19-K25 Fürther Straße / Regerstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
19-K26 Fürther Straße / Parkplatzzufahrt Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
415
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (II)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-K27 Fürther Straße / Raabstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
19-K28 Fürther Straße / Parkplatzzufahrt Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung. 3.000 €
19-K29 Fürther Straße / Leiblstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Markierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
416
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (III)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
19-K30 Fürther Straße / Parkplatzzufahrt Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
19-K31 Fürther Straße / Fuchsstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
19-K32 Fürther Straße / Fuchsstraße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Neumarkierung der Furt nach Umbau der Seitenraumführung 3.000 €
19-K33 Sigmundstraße / Fürther Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt /
Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen
möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR /
kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für
indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
19-K34 Tassilostraße / Fürther Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Nebenrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K35 Ruprechtstraße / Fürther Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Nebenrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
417
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (IV)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
19-K36 Ferdinandstraße / Fürther Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Nebenrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / kein RIM vorhanden / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs - 821.000 €
19-K37 Fürther Straße / Dooser Straße Regelung durch Verkehrszeichen ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung Furtmarkierung erneuern 3.000 €
19-K38 Fürther Straße / Auffahrt A 73 Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme;
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (geringer Aufwand)
Signalkopplung, um die Verlustzeiten zu minimieren;
planfreie Knoten langfristig planen, ggf. Furtmarkierungen
erneuern
7.000 €
19-K39 Fürther Straße / Auffahrt A 73 Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme;
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (geringer Aufwand)
Signalkopplung, um die Verlustzeiten zu minimieren;
planfreie Knoten langfristig planen, ggf. Furtmarkierungen
erneuern
7.000 €
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
418
Route-Nr.: 19 (Fürth)
Maßnahmen an Knotenpunkten (IV)
Nr Lage Bestand Radverkehrsführung im Bestand Maßnahmentyp Anmerkungen Kosten
Das Nürnberger Radvorrangroutennetz
19-K40 Fürther Straße / Abfahrt A 73 Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme;
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (geringer Aufwand)
Signalkopplung, um die Verlustzeiten zu minimieren;
planfreie Knoten langfristig planen, ggf. Furtmarkierungen
erneuern
7.000 €
19-K41 Fürther Straße / Abfahrt A 73 Querung einer übergeordneten Straße mit Fuß-/Radverkehrs-LSA
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr wird baulich getrennt im Seitenraum
geführt, ausreichend Platz vorhanden / Radverkehr hat keine eigene
Signalisierung / kein direktes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein
indirektes Linksabbiegen möglich auf der RVR / kein RIM vorhanden /
kein AFAS vorhanden / keine Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen
auf der Fahrbahn vorhanden
Sonstige Maßnahme;
Markierungsmaßnahme an signalisiertem
Knoten (geringer Aufwand)
Signalkopplung, um die Verlustzeiten zu minimieren;
planfreie Knoten langfristig planen, ggf. Furtmarkierungen
erneuern
7.000 €
19-K42
Fürther Straße /
Gewerbezufahrt
(Kickfabrik)
Regelung durch Verkehrszeichen
ohne abknickende Vorfahrt RVR in Hauptrichtung Herstellung einer bevorrechtigten Querung inkl. Roteinfärbung - 3.000 €
19-K43 Fürther Straße / Höfener Straße Signalgeregelter Knotenpunkt
RVR in Hauptrichtung / Radverkehr teils im Seitenraum, teils auf der
Fahrbahn / Radverkehr hat keine eigene Signalisierung / kein direktes
Linksabbiegen möglich auf der RVR / indirektes Linksabbiegen möglich
auf der RVR / RIM vorhanden auf der RVR / kein AFAS vorhanden / keine
Aufstelltaschen für indirektes Linksabbiegen auf der Fahrbahn vorhanden
Anpassung einer LSA zur optimierten
Führung des Radverkehrs
Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen auf der
Fahrbahn markieren 821.000 €
419
Das Nürnberger
Radvorrangroutennetz
Altbestandsbögen zur Wegweisung
Verlauf der Radvorrangroute
Standort des Wegweiserpfostens. Der Pfeil zeigt an, aus welcher Rich-
tung die Schilderinhalte lesbar sind.
Bezeichnung des Standorts
Blickrichtung, aus der das Foto mit der Bezeichnung „A“ aufgenommen
wurde.
Ö 2Ö 2
420
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NÜR017
NÜR018
NÜR014
NÜR012
NÜR010NÜR008
NÜR006
NÜR005
NÜR002 NÜR003
NÜR001 NÜR004
NÜR007
NÜR009
NÜR011
NÜR013
NÜR015
NÜR016
NÜR019
NÜR020 NÜR021
NÜR022
NÜR023
NÜR024
±
0 1,50,75
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg
Altbestand der wegweisenden Beschilderung
© Bundesamt für Kartographie und Geographie 2020, Datenquelle:
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
! Schilderstandorte (Altbestand)
Radvorrangroutennetz
421
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.001.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44727°/11,06954°
Lage in UTM : 32650006/5479237
Knoten : Frauentorgraben / Engelhardsgasse
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVRFrauentorgraben
Engelhardsgasse
NÜR.001.1
A B
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:43
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
422
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.001.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44727°/11,06954°
Lage in UTM : 32650006/5479237
Knoten : Frauentorgraben / Engelhardsgasse
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
RVRFrauentorgraben
EngelhardsgasseNÜR.001.2
AB
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:45
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
423
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.002.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44709°/11,07177°
Lage in UTM : 32650168/5479221
Knoten : Frauentorgraben / Färbertor
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Färbertor NÜR.002.1
A B
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:47
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
424
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.002.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44709°/11,07177°
Lage in UTM : 32650168/5479221
Knoten : Frauentorgraben / Färbertor
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
RVR
FärbertorNÜR.002.2
AB
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:49
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
425
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.003.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44683°/11,07500°
Lage in UTM : 32650403/5479199
Knoten : Frauentorgraben / Lessingstraße
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
Stand: 17.08.2021
C
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
NÜR.003.1
A B
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:51
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
426
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.004.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44667°/11,07705°
Lage in UTM : 32650552/5479185
Knoten : Frauentorgraben / Grasersgasse
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Frauentorgraben
GrasersgasseNÜR.004.1
AB
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:53
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
427
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.004.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44667°/11,07705°
Lage in UTM : 32650552/5479185
Knoten : Frauentorgraben / Grasersgasse
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Frauentorgraben
Grasersgasse
NÜR.004.2
A B
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:55
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
428
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.005.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44791°/11,08858°
Lage in UTM : 32651384/5479346
Knoten : Marienstraße / Bahnhofstraße
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Marienstraße
NÜR.005.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:56
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
429
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.006.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,44764°/11,08907°
Lage in UTM : 32651420/5479317
Knoten : Bahnhofstraße / Marientunnel
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Routen
5/6/7
Marientunnel
Bahnhofstraße
NÜR.006.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:57
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
430
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.007.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43975°/11,08539°
Lage in UTM : 32651178/5478433
Knoten : Humboldtstraße / Hummelsteiner Weg
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Humboldtstraße
Hum
m
elsteinerW
eg NÜR.007.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:29:58
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
431
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.008.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43925°/11,08259°
Lage in UTM : 32650976/5478371
Knoten : Humboldtstraße / Pillenreuther Straße
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
RVR
NÜR.008.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:00
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
432
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.009.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43969°/11,11204°
Lage in UTM : 32653110/5478480
Knoten : Regensburger Straße / Fliegerstraße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
Route 5
RVR
Regensburger Straße
Fliegerstraße
NÜR.009.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:01
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
433
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.009.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43969°/11,11204°
Lage in UTM : 32653110/5478480
Knoten : Regensburger Straße / Fliegerstraße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
Route 5
RVR
Regensburger Straße
Fliegerstraße NÜR.009.2
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:02
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
434
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.010.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43890°/11,11405°
Lage in UTM : 32653258/5478396
Knoten : Regensburger Straße / Dutzendteich Straße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Regensburger Straße
DutzendteichStraße
NÜR.010.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:03
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
435
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.011.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43792°/11,11749°
Lage in UTM : 32653510/5478294
Knoten : Regensburger Straße / Ben-Gurion-Ring
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Stand: 16.08.2021
C
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Regensburger Straße Ben-Gurion-Ring
NÜR.011.1
A
B
C
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:05
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
436
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.012.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43692°/11,11984°
Lage in UTM : 32653684/5478188
Knoten : Regensburger Straße / Waldluststraße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Regensburger Straße
W
aldluststraße
NÜR.012.1A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:05
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
437
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.012.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43692°/11,11984°
Lage in UTM : 32653684/5478188
Knoten : Regensburger Straße / Waldluststraße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Regensburger Straße
W
aldluststraße
NÜR.012.2
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:06
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
438
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.013.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43240°/11,13129°
Lage in UTM : 32654528/5477709
Knoten : Regensburger Straße / Hans-Kalb-Straße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Stand: 16.08.2021
C
Stand: 16.08.2021
D
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Regensburger Straße
Hans-Kalb-Straße NÜR.013.2A
B
C
D
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:08
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
439
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.014.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,43093°/11,13534°
Lage in UTM : 32654826/5477553
Knoten : Regensburger Straße / AWO Rummelsberg
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Regensburger Straße
AWO Rummelsberg
NÜR.014.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:09
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
440
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.015.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,42049°/11,16002°
Lage in UTM : 32656649/5476444
Knoten : Regensburgerstraße / Breslauer Straße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Stand: 16.08.2021
C
Stand: 16.08.2021
D
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Regensburgerstraße
BreslauerStraße NÜR.015.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:10
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
441
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.016.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41419°/11,17424°
Lage in UTM : 32657700/5475773
Knoten : Regensburger Straße / Fischbacher Hauptstraße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Stand: 16.08.2021
C
Stand: 16.08.2021
D
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RegensburgerStraße
FischbacherHauptstraße
RVR
NÜR.016.1A
B
C
D
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:11
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
442
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.017.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41348°/11,17525°
Lage in UTM : 32657776/5475697
Knoten : Fischbacher Haupstraße / Bahnhof Fischbach
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Stand: 16.08.2021
C
Stand: 16.08.2021
D
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
FischbacherHaupstraße
Bahnhof Fischbach
NÜR.017.1
A
B
C
D
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:12
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
443
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.018.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41471°/11,17746°
Lage in UTM : 32657932/5475838
Knoten : Fischbacher Haupstraße / nordöstlich von Regensburger Straße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
nordöstlichvonRegensburgerStraße FischbacherHaupstraßeNÜR.018.1 AB
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:13
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
444
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.019.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41922°/11,18830°
Lage in UTM : 32658704/5476362
Knoten : Fischbacher Hauptstraße / Hartstraße
Stand: 20.08.2021
A
Stand: 26.10.2021
B
RVR
RVR
NÜR.019.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:13
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
445
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.020.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41649°/11,19139°
Lage in UTM : 32658937/5476065
Knoten : Puschkinstraße / Tolstoistraße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
Puschkinstraße
Tolstoistraße
RVR
NÜR.020.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:14
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
446
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.020.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41649°/11,19139°
Lage in UTM : 32658937/5476065
Knoten : Puschkinstraße / Tolstoistraße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
Puschkinstraße
Tolstoistraße
RVR
NÜR.020.2
AB
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:15
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
447
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.021.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41646°/11,19633°
Lage in UTM : 32659295/5476072
Knoten : Feuchter Straße / Fischbacher Friedhof
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
FeuchterStraßeFischbacher Friedhof
NÜR.021.1
A B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:16
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
448
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.021.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41646°/11,19633°
Lage in UTM : 32659295/5476072
Knoten : Feuchter Straße / Fischbacher Friedhof
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Stand: 16.08.2021
C
RVR
FeuchterStraßeFischbacher Friedhof
NÜR.021.2
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:17
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
449
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.022.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41868°/11,19795°
Lage in UTM : 32659405/5476322
Knoten : Fischbacher Hauptstraße / Feuchter Straße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Fischbacher Hauptstraße
FeuchterStraße
NÜR.022.1 A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:18
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
450
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.022.2
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41868°/11,19795°
Lage in UTM : 32659405/5476322
Knoten : Fischbacher Hauptstraße / Feuchter Straße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Fischbacher Hauptstraße
FeuchterStraße
NÜR.022.2
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:18
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
451
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.023.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,41802°/11,12494°
Lage in UTM : 32654113/5476097
Knoten : Karl-Schönleben-Straße / Große Straße
Stand: 16.08.2021
A
Stand: 16.08.2021
B
Stand: 16.08.2021
C
Bemerkung:
Beschilderung durch FGSV-konforme Wegweisung ersetzen.
RVR
Karl-Schönleben-Straße
GroßeStraße
NÜR.023.1
A
B
C
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:20
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
452
Wegweisung an Radvorrangrouten in Nürnberg: Altbestandsbogen NÜR.024.1
Stadt / Gemeinde : Nürnberg Koordinaten : 49,36970°/11,09761°
Lage in UTM : 32652280/5470670
Knoten : Worzeldorfer Hauptstraße / Rad-Fußweg Hnr. 15
Stand: 17.08.2021
A
Stand: 17.08.2021
B
W
orzeldorferHauptstr.NÜR.024.1
A
B
Druckdatum: 26.10.2021 17:30:21
Erstellt von Planungsbüro VIA eG Köln [K1-P59] mit VP-Info 6 des Planungsbüros VIA eG
453
Radvorrangrouten Nürnberg
Wegweisende Beschilderung für die Route 11 (Fischbach - Altstadt)
Legende: Fahrtrichtung stadteinwärts
Fahrtrichtung Altenfurt
Fahrtrichtung Zerzabelshof
Standort Ziele Anmerkung
Altstadt 3,9 km km-Angabe aus anderer Planung übernommen
Hauptbahnhof 3,2 km km-Angabe aus anderer Planung übernommen
Altenfurt 5,7 km
Zerzabelshof 2,8 km
Altstadt 4,1 km
Hauptbahnhof 3,4 km
Altenfurt 5,5 km
Zerzabelshof 2,6 km
Altstadt 4,1 km
Hauptbahnhof 3,4 km
Altenfurt 5,5 km
Zerzabelshof 2,6 km
Altstadt 5,1 km
Hauptbahnhof 4,4 km
Altenfurt 4,5 km
Zerzabelshof 1,6 km Abzweig nach Zerzabelshof
Altstadt 5,4 km
Hauptbahnhof 4,7 km
Altenfurt 3,0 km
Zerzabelshof 1,9 km
Altstadt 7,6 km
Hauptbahnhof 6,9 km
Altenfurt 2,0 km
Zerzabelshof 4,1 km
Altstadt 8,8 km
Hauptbahnhof 8,1 km
Altenfurt 0,8 km
Zerzabelshof 5,3 km
Altstadt 8,9 km
Hauptbahnhof 8,2 km
Altenfurt 0,7 km Abzweig nach Altenfurt
Zerzabelshof 5,4 km
Altstadt 9,1 km
Hauptbahnhof 8,4 km
Altenfurt 1,6 km
Zerzabelshof 5,6 km
Altstadt 10,1 km
Hauptbahnhof 9,4 km
Altenfurt 1,9 km
Zerzabelshof 6,6 km
Entfernung (Standort - Ziel)
NÜR.016.1
NÜR.017.1
NÜR.018.1
NÜR.019.1
NÜR.011.1
NÜR.012.1
NÜR.012.2
NÜR.013.2
NÜR.014.1
NÜR.015.1
454
Radvorrangrouten Nürnberg
Standort Ziele AnmerkungEntfernung (Standort - Ziel)
Altstadt 10,5 km
Hauptbahnhof 9,8 km
Altenfurt 2,3 km
Zerzabelshof 7,0 km
Altstadt 10,9 km
Hauptbahnhof 10,2 km
Altenfurt 2,7 km
Zerzabelshof 7,4 km
Altstadt 11,2 km
Hauptbahnhof 10,5 km
Altenfurt 3,0 km
Zerzabelshof 7,7 km
NÜR.022.1
NÜR.020.1
NÜR.021.1
455
±
0 2,51,25
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg
Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen
Radvorrangrouten
Radschnellverbindungen
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
¬«15 ¬«16
¬«19
¬«6
¬«8
¬«4
¬«4
¬«2
¬«3
¬«1
¬«10
¬«11
¬«11
¬«12
¬«13
¬«13
¬«14
¬«1
¬«12
¬«16
¬«13
¬«14
¬«6
¬«8
¬«7
¬«9
¬«18
¬«5
¬«17
Ö 2Ö 2
456
±
0 2,51,25
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg
Qualitäten im Bestand
RVR-Regelmaß erreicht
RVR-Mindestmaß erreicht
ERA-Standard erreicht
Kein Standard erreicht
Radschnellverbindungen
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
¬«15 ¬«16
¬«19
¬«6
¬«8
¬«4
¬«4
¬«2
¬«3
¬«1
¬«10
¬«11
¬«11
¬«12
¬«13
¬«13
¬«14
¬«1
¬«12
¬«16
¬«13
¬«14
¬«6
¬«8
¬«7
¬«9
¬«18
¬«5
¬«17
Ö 2Ö 2
457
±
0 2,51,25
Kilometer
Radvorrangrouten
Stadt Nürnberg
Handlungsaufwand
© Bundesamt für Katographie und Geographie 2020, Datenquelle
http://sgx.geodatenzentrum.de/wms_topplus_web_open?
¬«15 ¬«16
¬«19
¬«6
¬«8
¬«4
¬«4
¬«2
¬«3
¬«1
¬«10
¬«11
¬«11
¬«12
¬«13
¬«13
¬«14
¬«1
¬«12
¬«16
¬«13
¬«14
¬«6
¬«8
¬«7
¬«9
¬«18
¬«5
¬«17
Neubau
Ausbau
Einrichtung einer Fahrradstraße
Anpassung einer Fahrradstraße
Markierung Radfahrstreifen
Markierung Schutzstreifen
Grundausstattung herstellen
Planung der Stadt Nürnberg liegt vor
Keine Maßnahme
Maßnahmenplanung offen
Radschnellverbindungen
Sonstiger Handlungsbedarf
Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit
Ö 2Ö 2
458
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Vpl/035/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.06.2022 öffentlich Beschluss
Verkehrsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fußgängerstrategie für Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.02.2022
Anlagen:
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2022
Entscheidungsvorlage
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
In Nürnberg sollen mehr Menschen gerne zu Fuß unterwegs sein. Hierzu hat sich der Stadtrat
zuletzt im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses vom 27.01.2021 bekannt. Gleichzeitig muss die
Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern aufgrund der anteilig hohen Zahl an
tödlich verunglückten Zufußgehenden verbessert werden. Dazu soll der Fußverkehr in
Nürnberg über das Alltagsgeschäft hinaus strategisch gefördert werden. Die dazu nötige von
der Verwaltung erarbeitete Fußverkehrsstrategie mit den dazugehörigen Zielfeldern und
möglichen Maßnahmenkatalogen wird zum Beschluß vorgelegt.
Bestandteil des Mobilitätsbeschlusses ist die Konzeption und schrittweise Durchführung des
Projekts "Fußgängerfreundliche Stadtteile" in allen Vierteln, beginnend innerhalb des
Bundesstraßenrings. Entsprechend des Antrags der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen vom 15.02.2022 wird über die geplante Vorgehensweise zur Auswahl und
Durchführung des Modellstadtteils für das Projekt berichtet. Im Zuge der
"Fußgängerfreundlichen Stadtteile" werden die relevanten Verbände und Organisationen,
insbesondere der Behindertenrat, beteiligt.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 2.1Ö 2.1
459
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/035/2022
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die schwächsten Verkehrsteilnehmenden (insbesondere Kinder, Senioren,
Mobilitätseingeschränkte) werden durch die Fußverkehrsstrategie in der
sicheren Ausübung eigenständiger Mobilität bestärkt.
460
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/035/2022
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
461
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/035/2022
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Verkehrsausschuss bekennt sich zu den Zielen der vorgelegten Fußverkehrsstrategie.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, diese mithilfe geeigneter Maßnahmen umzusetzen und
fortlaufend sowie systematisch weiterzuentwickeln.
2. Ein Modellstadtteil für das Projekt "Fußgängerfreundliche Stadtteile" wird unter Beteiligung
der Bürger- und Vorstadtvereine ausgewählt und das Projekt mithilfe der Inhalte aus der
Fußverkehrsstrategie durchgeführt.
462
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax:(0911) 231-2930
gruenef® stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 15. Februar 2022
Dringlichkeitsantrag für den Verkehrsausschuss am 17.02.2022:
Konzipierung eines fußgänger*innenfreundlichen Modell-Stadtteils
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem Mobilitätsbeschluss vom Januar 2021 hat sich der Stadtrat mit großer Mehrheit darauf
verständigt, dass ein Projekt Fußgängerfreundliche Stadtteile konzipiert wird. Alle Stadtteile innerhalb
des Rings sollen demnach bis 2030 systematisch mit dem Ziel einer fußgänger'innenfreundlichen
Gestaltung untersucht werden. Zum Auftakt war dabei ein Modell-Stadtteil und die Festlegung eines
Maßnahmenbündels noch im Jahr 2021 geplant. Die Umsetzung im Modell-Stadtteil soll bereits
2024 abgeschlossen sein.
Um einen Verzug des Projektes zu vermeiden, sollte nun sehr schnell diese Festlegung von Modell-
Stadtteil und Maßnahmenpaket erfolgen. Eine Möglichkeit wäre, einen Bereich der Südstadt als
Modell-Stadtteil festzulegen - andere Vorschläge sind jederzeit erwünscht. Unabhängig von der
Wahl des Modell-Stadtteils sollte bei der Umsetzung eine gute Bürger'innenbeteiligung von hoher
Priorität sein. Als gutes Beispiel kann hier das Projekt SUNRISE Bremen dienen (sunrise-bremen.de).
Wir stellen deshalb zur Behandlung im Verkehrsausschuss am 17.02.2022 folgenden Antrag:
• Die Verwaltung definiert einen Bereich als fußgänger'innenfreundlichen Modellstadtteil im
Sinne des Mobilitätsbeschlusses vom 27.01.2021 und legt diesen zum Beschluss vor.
• Die Verwaltung definiert ein Bündel an Maßnahmen für diesen Modellstadtteil und stellt
dieses zur Abstimmung.
• Die Verwaltung berichtet über den Fortschritt des Projekts Fußgängerfreundliche Stadtteile.
Ö 2.1Ö 2.1
463
Begründung der Dringlichkeit:
Laut Mobilitäts-Beschluss vom 27.01.2021 sollte die Definition von Modellstadtteil und
Maßnahmenbündel bereits 2021 erfolgen. Deshalb sollte dies nun so schnell wie möglich
nachgeholt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Bock
Stadtrat
Marc Schüller
stv. Fraktionsvorsitzender
464
1
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2022
Entscheidungsvorlage
Anlass
Zu Fuß unterwegs zu sein ist die natürlichste Art, sich fortzubewegen. Während es in den
letzten Jahren viele Fortschritte insbesondere bei der Förderung des Radverkehrs gab, muss
auch dem Fußverkehr deutlich mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden. Im Jahr 2019 wurde die
Verwaltung daher mit der Erstellung und Umsetzung einer Fußverkehrsstrategie beauftragt.
Nachdem hierfür eine Stelle geschaffen wurde, konnte diese Fußverkehrsstrategie erarbeitet
werden. Sie wird folgend vorgestellt und soll nach dem entsprechenden Beschluss umgesetzt
werden.
Weiterhin ist die strategische Förderung des Fußverkehrs ein wichtiger Bestandteil des
Mobilitätsbeschlusses des Stadtrats vom 27.01.2021. Daher wird mit dem Konzept für den
Modellstadtteil des Projekts „ Fußgängerfreundliche Stadtteile“ ein erstes konkretes
Maßnahmenbündel des Unterpunkts „Fußverkehr stärken“ des Mobilitätsbeschlusses
angestoßen.
Fußverkehrsstrategie
Ziel der Fußverkehrsstrategie ist, dass mehr Menschen in Nürnberg gerne und häufiger ihre
Wege zu Fuß zurücklegen und sich dabei sowohl sich er fühlen als auch sicher sind. Daher
sind die drei übergeordneten Ziele der strategischen Fußverkehrsförderung der Stadt
Nürnberg die Folgenden:
• Erhöhung der Verkehrssicherheit für Zufußgehende
• Erhöhung des Fußverkehrsanteils am Modal Split
• Erhöhung von Komfort und Attraktivität des Zufußgehens
In allen Planungen der Stadtverwaltung müssen die Belange von Fußgängerinnen und
Fußgängern entsprechende Berücksichtigung finden. Konkret soll sich an den inhaltlichen
Zielfeldern sowie dem Maßnahmenkatalog der Strategie orientiert werden . Auf quantitative
Vorgaben wird dabei bewusst verzichtet, da konsensfähige Leitlinien und der strategische
Rahmen im Vordergrund stehen. Hinweise auf konkrete Personal- und Finanzierungsbedarfe
und zur Umsetzung einzelner Maßnah men werden in den jeweiligen Detailplanungen
berücksichtigt.
Die ausführliche Fußverkehrsstrategie ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.
Modellstadtteil für das Projekt „Fußgängerfreundliche Stadtteile“
Alle Stadtteile innerhalb des Rings sollen entsp rechend dem Mobilitätsbeschluss bis 2030
systematisch mit dem Ziel fußgängerfreundlicher Gestaltung untersucht werden. Danach
folgen die Stadtteile außerhalb der Ringstraße. Zunächst wird ein Modellstadtteil festgelegt,
der bis 2024 umgesetzt werden soll. Ein besonderer Fokus liegt im Zuge des Projekts auf
konkreten Verbesserungsmaßnahmen vor Ort, ebenso wie auf der Möglichkeit der
Zivilgesellschaft, an der Förderung des Fußverkehrs mitzuwirken. Es werden relevante
Verbände und Organisationen, insbesondere der Behindertenrat, beteiligt. Somit dient dieses
Ö 2.1Ö 2.1
465
2
Projekt vor allem der Umsetzung der Fußverkehrs strategie, um schrittweise erst in den
Innenstadtteilen und anschließend in der gesamten Stadt Verbesserungen zu erzielen.
Bei der Auswahl des Modellstadtteils sollen sich Bürger- und Vorstadtvereine aktiv beteiligen,
indem sie ihr Interesse und ihre Mitwirkungsbereitschaft für Stadtteile mit einer geeigneten
Struktur und Größe bekunden. Dazu wird die Verwaltung die Arbeitsgemeinschaft der Bürger-
und Vorstadtvereine e.V. ( AGBV) kontaktieren. Es ist vorgesehen, das Projekt im
Modellstadtteil noch im Jahr 2022 anlaufen zu lassen, vorrangig 2023 durchzuführen und zu
Beginn des Jahres 2024 abzuschließen.
Im Rahmen der Durchführung sind Begehungen vor Ort ebenso wie weitere
Partizipationsmöglichkeiten (per Veranstaltung oder online) vorgesehen. Konkrete
Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen sollen zusammengestellt und priorisiert werden,
um deren Umsetzu ng anschließend prüfen zu können . D abei muss eine realistische
Erwartungshaltung vermittelt werden, da es anhand zu erwartender Zielkonflikte sowie
aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen nicht möglich sein wird, alle
Wünsche und Anregu ngen umzusetzen. Die Handlungsfelder und -maxime für
Verbesserungen ergeben sich durch die Fußverkehrsstrategie. Anhand der Erfahrungen im
Modellstadtteil wird das Konzept evaluiert und vor der Umsetzung in allen Stadtteilen innerhalb
des Bundesstraßenrings entsprechend angepasst.
466
1
Fußverkehrsstrategie für Nürnberg
Inhalt
1. Nürnberg läuft ................................ ................................ ................................ ............ 1
2. Gute Gründe für den Fußverkehr................................ ................................ ................ 2
3. Ausgangslage und Potentiale ................................ ................................ ..................... 3
3. Übergeordnete Ziele der Fußverkehrsstrategie ................................ .......................... 5
4. Konkrete Ziele und Leitlinien ................................ ................................ ...................... 6
1. Schaffung einer fußgängerfreundlichen Stadt ................................ ......................... 7
2. Flächengerechtigkeit und mehr Platz für Zufußgehende ................................ ......... 9
3. Durchgängige Erreichbarkeit ................................ ................................ ..................11
4. Bessere Infrastruktur und komfortable Wege ................................ .........................13
5. Barrierefreiheit und inklusive Mobilität ................................ ................................ ....15
6. Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger ................................ ......................17
7. Kommunikation, Information, Beteiligung ................................ ............................... 20
8. Förderung des Umweltverbunds und der Intermodalität ................................ .........22
5. Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ .....23
Bildnachweis ................................ ................................ ................................ .................24
Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ........24
1. Nürnberg läuft
Die Verkehrsmittelwahl der Bevölkerung ist sehr individuell, aber nahezu alle gehen zu Fuß.
Dafür benötigt man kein Fahrzeug oder andere Gerätschaften, zu Fuß gehen ist überall und
jederzeit möglich. Vielleicht wegen seiner Selbstverständlichkeit wird das Zufußgehen jedoch
oftmals nicht als voll wertige Verkehrsart wahrgenommen. Fußgängerinnen und Fußgänger
haben klare Bedürf nisse, zum Beispiel großzügige, hindernisf reie und ebene Gehwege,
geschützt vor den schnelleren Verkehrsarten, abwechslungsreich, sicher, hell beleuchtet und
angenehm gestaltet. Insbesondere diejenigen, die nicht auf andere Weise mobil sein können,
sind auf breite Wege und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Gleichzeitig ist die
Debatte zum hohen Flächen- und Ressourcenverbrauch unserer Gesellschaft ebenso medial
präsent wie die um die Verkehrswende, Luftreinhaltung und Lärmschutz. Zufußgehen bietet
dahingehend nur Vorteile. Das Leit bild der Stadt der kurzen Wege, die Durchmischung von
Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur, Freizeit und Konsum, wird daher für Nürnberg angestrebt.
Nürnberg ist im Kern eine dichte Stadt. An die Altstadt mit ihren teils sehr schmalen
Straßenquerschnitten schließen sich Gründerzeitquartiere mit Blockrandbebauung an. In den
Außenbezirken sind alte Dorfstrukturen geringerer Dichte heute noch verbreitet.
Verkehrstrassen, Grünzüge und Wasser gliedern und prägen die Stadt. Bis in die 1960er Jahre
wurden im Alltag r egelmäßig lange Wege zu Fuß zurückgelegt. Diese einstige
Selbstverständlichkeit ist mit der „autogerechten Stadt“ der Moderne verloren gegangen; die
vermeintliche Zeitersparnis durch motorisierte Fahrzeuge wurde immer bedeutsamer, parallel
stiegen die Wege längen des MIV – die Suburbanisierung erweiterte die Städte in die
Ö 2.1Ö 2.1
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2
Regionen. Der inzwischen sehr hohe Kfz -Bestand nimmt weiter zu, obwohl gleichzeitig
Haushalte ganz oder in bestimmten Phasen des Lebens auf einen Pkw verzichten. Die
negativen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs sind nicht mehr umwelt - und
stadtverträglich zu bewältigen. Mobilität muss sich ändern und stadtverträglicher werden.
Ein Teil der Antwort ist ein in den letzten Jahren in Nürnberg enorm gestärkter ÖPNV, der
einen guten, sicheren und urbanen Ersatz für den MIV bietet. Mit exzellenten Takten, sehr
guter Netzerschließung und hoher Pünktlichkeit können sowohl Pendler - als auch
Alltagsverkehre gebündelt, ressourcenschonend und sicher abgewickelt werden. Ein weiterer
Teil ist die Radverkehrsstrategie, die wiederum Alternativen zur Nutzung eines Kfz
ermöglichen soll. Offen bleibt dabei bisher die wichtigste aller Fortbewegungsarten: der
Fußverkehr. Fußgängerinnen und Fußgänger sind als schwächste Verkehrsteilnehmende im
öffentlichen Raum besonderen Gefahren ausgesetzt, gleichwohl sie quasi omnipräsent sind.
Strategische Fußverkehrsförderung ist daher überfällig. Sie bietet Vorteile für die gesamte
Gesellschaft. Dafür muss sie integraler Bestandteil der Stadt-, Umwelt- und Verkehrsplanung
werden.
2. Gute Gründe für den Fußverkehr
Fußverkehr sollte gefördert werden, weil er:
selbstverständlich und Teil jedes Weges ist.
Gesundheit nachweislich fördert („10.000 Schritte“).
zur Steigerung der Lebensqualität beiträgt.
den öffentlichen Raum belebt und die lokale Wirtschaft stärkt.
sozialen wie demokratischen Austausch gerade erst ermöglicht.
Basis der Stadtgesellschaft ist.
kostenfreie und sozialverträgliche Mobilität darstellt.
einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leistet.
Inklusion unterstützt.
468
3
3. Ausgangslage und Potentiale
Abbildung 1: Ausdehnung der Fußgängerzonen in der Nürnberger Altstadt, 2022.
Der Fußverkehr bildet das Fundament jeglicher urbanen Mobilität. Seine Größenordnung wird
oftmals unterschätzt. So gehen etwa die Hälfte der Nürnbergerinnen und Nürnberger (49%)
täglich oder fast täglich zu Fuß. Mehrmals wöchentlich legen 80% der Befragten Wege
ausschließlich zu Fuß zurück (vgl. StA 2020: 15). Der Modal Split des Fußverkehrs der
Nürnberger Wohnbevölkerung beträgt mit der gängigen Methode des
Hauptverkehrsmittelprinzips knapp ein Viertel (24%) (vgl. PB Consult 2019: 11). Nach
Aufschlüsselung aller genutzten Verkehrsarten wurde 2019 bei 76% aller betrachteten Wege
ein Teilstück zu Fuß bewältigt (vgl. ebd: 51). Da sicherlich nicht jeder interviewte Autofahrende
den Fußweg zum Parkplatz oder ÖV -Kunde den Fußweg zur Haltestelle angab, ist es
wahrscheinlich, dass noch ein höherer P rozentsatz aller zurückgelegten Wege einen Teil zu
Fuß enthält. Ausschließliche Fußwege werden überdurchschnittlich oft von Kindern,
Jugendlichen, Frauen und Älteren zurückgelegt (vgl. ebd.: 40f.). Diese Gruppen sind daher in
der strategischen Fußverkehrsplanung besonders zu berücksichtigen. Wege zu Fuß dienen
vorrangig dem Zweck der Ausbildung, des Einkaufs, der Begleitung oder der Freizeit und
finden besonders häufig in der Stadtmitte und der Südstadt statt (vgl. ebd.: 46; 76).
Während in den letzten Jah rzehnten der MIV -Anteil sank und der ÖPNV - sowie
Radverkehrsanteil an allen Wegen zunahm, blieb der Fußverkehrsanteil recht konstant bei
Werten zwischen 22% und 24% (vgl. PB Consult 2019: 11). Wenn das im Mobilitätsbeschluss
2021 definierte Ziel von 68% aller Wege mit dem Umweltverbund bis zum Jahr 2030 erreicht
werden soll, muss auch der Fußverkehr hierzu seinen Beitrag leisten. Beispielsweise werden
469
4
15% aller Arbeits-/Ausbildungswege bis 2 km nach wie vor mit dem MIV zurückgelegt (vgl. StA
2020: 21). 27% der Pkw-Fahrten von Fahrern und 34% der Pkw -Fahrten von Mitfahrern sind
unter 3 km lang (vgl. PB Consult 2019: 57). 11% aller Pkw -Fahrten im Nürnberger Binnen -
verkehr wären auf die eigenen Füße verlagerbar (vgl. VAG 2021: 17). Hier liegt ein deutliches
Potential für modale Verlagerungen. Der Fußverkehr kann also einen wichtigen Beitrag zur
Verbesserung des Modal Split im Binnenverkehr leisten, er sichert aber auch den attraktiven
Anschluss an den ÖPNV, der unter anderem in der Lage ist, einbrechende Pendler verkehre
vom Auto in die Bahn oder den Bus zu locken – dies umso mehr, je besser die Wege vom
ÖPNV zum Ziel fußläufig erreichbar sind
Das Fußverkehrsaufkommen an unterschiedlichen Querschnitten im Stadtgebiet wird im Zuge
der alljährlichen großen Verkehrsz ählung im Juli sowie kontinuierlich nach Bedarf erfasst.
Schwerpunkte lagen dabei bislang in den Fußgängerzonen, auf den Pegnitzbrücken ohne Kfz-
Verkehr sowie an den Stellen im Stadtgebiet, wo Querungsmöglichkeiten zu Schulen,
Kindertagesstätten oder ÖPNV -Haltestellen geprüft werden. Während in der Altstadt in den
letzten Jahren konstante Mengen an Zufußgehenden gezählt wurden (siehe Abbildung 2), gibt
es aus den Stadtteilen noch keine flächendeckenden Ergebnisse. Daher soll im Rahmen der
strategischen Fußv erkehrsförderung ein besonderer Schwerpunkt auf der Schaffung und
Pflege einer kontinuierlichen Datenbasis zum Fußverkehr im Stadtgebiet liegen.
Abbildung 2: Konstantes Fußgängeraufkommen in der Altstadt (2003-2019) am Beispiel von 3 Zählstellen.
Ein wichtiges Ziel der Stadt Nürnberg ist mit der „Vision Zero“ eine Reduktion der Zahl der
Verkehrstoten auf null. Fußgängerinnen und Fußgänger sind besonders gefährdet. So sind in
der jüngeren Vergangenheit jedes Jahr Zufußgehende bei Verkehrsunfällen in Nürnberg ums
Leben gekommen. Im Durchschnitt waren seit 2011 50% aller Getöteten im Nürnberger
Straßenverkehr Fußgängerinnen bzw. Fußgänger. 2021 waren von den fünf verstorbenen
Unfallopfern drei zu Fuß unterwegs, darunter zwei Se nioren über 65 Jahren. Dies zeigt die
hohe Gefährdung des Fußverkehrs allgemein und insbesondere der älteren und schwächeren
Verkehrsteilnehmenden. Das generelle Unfallaufkommen unter Beteiligung von
Zufußgehenden verhielt sich in den letzten Jahren relati v konstant. Seit 2009 kam es in
Nürnberg jährlich zu rund 100 bis 140 polizeilich erfassten Unfällen mit Fußgängerinnen und
0
5.000
10.000
15.000
20.000
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2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
FG068a / Obere Karlsbrücke FG095 / Spitalbrücke FG144 / Königstraße
FUßGÄNGERINNEN UND FUßGÄNGER / 16H (6.00-22.00 UHR)
470
5
Fußgängern als Hauptunfallverursacher. Unfälle anderer Verursacher zulasten von
Zufußgehenden summierten sich im selben Zeitraum auf rund 180 bis 225 pro Jahr. Bei den
meisten erfassten Unfällen kam es zu Personenschäden, jedoch besteht vor allem unter den
Unfällen mit Sachschaden und den Alleinunfällen eine erhebliche Dunkelziffer. Besonders oft
verunfallen Fußgängerinnen und Fußgänge r bei nasser bzw. feuchter Witterung und bei
Dunkelheit. Unfälle, die durch Zufußgehende verursacht werden, geschehen meist bei
ungesicherten Querungsvorgängen ohne Beachtung des Fahrzeug verkehrs. Durch andere
Verkehrsteilnehmende zu verantwortende Unfäll e treten insbesondere beim Fahren und
Abbiegen im Zuge falschen Verhaltens gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern auf, bei
Überschreitungsvorgängen von diesen, und bei Unfällen durch Radfahrende auch häufig
durch die verbotswidrige Benutzung des Gehwegs.
Abbildung 3: Überblick über Unfälle mit Beteiligung des Fußverkehrs, 2009-2020.
Die Tatsache, dass seit vielen Jahren kein Kind mehr auf dem Schulweg tödlich
verunglückte, ist dabei besonders hervorzuheben: Es zeigt sich, dass die gemeinsame Arbeit
von Polizei, Schulen und Verkehrsplanung zusammen mit verantwortungsvoller Hinführung
von Kindern an die Risiken des urbanen Verkehrs durch Eltern großen Effekt haben kann
und „Vision Zero“ auch für Erwachsene erreichbar ist!
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140
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112
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180 187
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2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
ANZAHL FG -UNFÄLLE
FG als Hauptverursacher Unfälle zulasten von FG
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6
3. Übergeordnete Ziele der Fußverkehrsstrategie
Ziel der Fußverkehrsstrategie ist, dass mehr Menschen in Nürnberg gerne und häufiger ihre
Wege zu Fuß zurücklegen und sich dabei sowohl sicher fühlen als auch sicher sind. Daher
sind die drei übergeordneten Ziele der Stadt Nürnberg die Folgenden:
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Zufußgehende
Erhöhung des Fußverkehrsanteils am Modal Split
Erhöhung von Komfort und Attraktivität des Zufußgehens
Letztendlich soll die strategische Fußverkehrsförderung dazu beitragen, Unfall zahlen zu
senken, die Selbstverständlichkeit des Zufußgehens zu unterstreichen und die Lebensqualität
in Nürnberg zu steigern. Kurze Wege gewährleisten ein gesundes, attraktives Wohnumfeld –
und umgekehrt. Entsprechend müssen zwingend gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, ohne
die keine erfolgsversprechende Umsetzung möglich ist:
Wahrnehmung des Fußverkehrs als eigenständige Verkehrsart
Fußverkehr muss als eigenständige Verkehrsart gefördert werden und in allen
Planungen analog anderer Verkehrsarten Berücksichtigung finden.
Verbindlichkeit in Politik und Verwaltung
Die Fußverkehrsstrategie konkretisiert den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“, der die
Förderung der Zufußgehenden vorsieht. Mit dem Stadtratsbeschluss für diese Fuß -
verkehrsstrategie wird die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Wesentliche
Einzelplanungen werden dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Bestehende Leitbilder, Strategien und Konzepte sollen eingebettet und um die Belange
des Fußverkehrs ergänzt wer den. Eine Bandbreite an Akteuren ist einzubinden, um
von deren Wissen und Erfahrungen zu profitieren. Gleichzeitig wird die
Fußverkehrsstrategie für eine Verstetigung kontinuierlich weiterentwickelt.
Finanzierung und Personal
Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs erfordert
entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung. Daher sind weitere Stellen -
schaffungen sowie die jährliche Bereitstellung von Mitteln zwingende Voraussetzung
dafür, die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger in Nürnberg nicht nur punktuell
oder in Pilotprojekten zu verbessern. In der aktuellen Haushaltslage ist hier mit
besonderer Sorgfalt abzuwägen, welcher Einsatz welchen Nutzen bringt.
4. Konkrete Ziele und Leitlinien
Nürnberg setzt sich zur Förderung des Fußverkehrs acht konkrete Ziele bzw. Zielfelder, die im
Folgenden erläutert werden. Die aufgeführten Maßnahmen dienen dabei zur Überleitung in
aktives Handeln, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundsätzlich sind alle
Projekte und Maßnahmen, die zur Erreichung der übergeordneten Ziele (siehe 3.) beitragen
können, erstrebenswert und sollen durch diese Strategie unterstützt werden.
Zwischen bestimmten Zielen bestehen starke Querbezüge und Überschneidungen, auf die in
der Umsetzung entsprechender Maßnahmen besonders Rücksicht genommen werden soll.
472
7
Zielfeld 1:
Schaffung einer fußgängerfreundlichen Stadt
Fußverkehrsförderung erfordert gewisse stadträumliche Voraussetzungen. Nur dort, wo
Arbeitsplätze, Ziele der Nahversorgung, Einzelhandel, Kultur, Dienstleistungen und
Freizeiteinrichtungen fußläufig erreichbar sind, stellt das „solo“ zu Fuß gehen eine Option
dar. Belebte und abwechslungsreiche Erdgeschosszonen laden dazu ein, die Gehwege zu
nutzen. Sie stärken gleichzeitig die lokale Wirtschaft und tragen zu aktiven und gemischten
Quartieren bei. Das Leben im öffentlichen Raum ist Basis für gesellschaftliches Leben und
demokratischen wie sozialen Austausch. Stadtgesellschaft basiert auf Austausch und
Kontakt – das Modell der autogerechten Stadt konnte dies nicht leisten. Der nach wie vor
bestehende Mangel an Platz für diesen Austausch ist problematisch. Hochwertig
gestalteter öffentlicher Raum mit entsprechenden Aufenthaltsmöglichkeiten, Wegen und
Zielen ist wiederherzustellen bzw. neu zu schaffen.
Angestrebt wird das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“. Die Voraussetzungen für eine
attraktive Stadt für Fußgängerinnen und Fußgänger sind in Nürnberg sehr gut. Belebte
Erdgeschosse enthalten auch und vor allem Gastronomie, Kleingewerbe sowie kulturelle
und soziale Einrichtungen - das ist das klassische Modell der europäischen Stadt, der
status quo fast aller Gebiete innerhalb des Rings. Solche Stadträume motivieren zum
Zufußgehen.
Es besteht ein hohes Verlagerungspotential kurzer Wege, die auch ohne Sachzwang nach
wie vor mit dem MIV zurückgelegt werden.
Das Ziel der Schaffung einer fußgängerfreundlichen Stadt erfordert neben dem
Engagement der öffentlichen Hand das der privatwirtschaftlichen Akteure, insbesondere
bei größeren Baumaßnahmen und bei der Gestaltung von Privatflächen.
Maßnahmenkatalog
1.1: Berücksichtigung in räumlichen und sektoralen Fachplanungen
Aufgrund der Relevanz der Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern für die
gesamte Bevölkerung und das räumliche und soziale Lebensumfeld werden diese in allen
Fachplanungen künftig stärker als bisher berücksichtigt. Der Privatisierung des öffentlichen
Raumes ist entgegenzuwirken.
1.2: Attraktiver öffentlicher Raum
Eine attraktive und einladende
Gestaltung des öffentlichen
Straßenraums hat einen großen
Einfluss auf die bewussten und
unbewussten Befindlichkeiten von
Zufußgehenden. Daher ist die
Aufenthaltsqualität kontinuierlich zu
steigern. Hochwertige Aufenthalts-
möglichkeiten, idealerweise
witterungsgeschützt,
baumbeschattet und abseits von
473
8
lauten Straßen oder Verkehrsachsen, sind auszubauen.
Abbildung 4: Fußgängerzone Königstraße, 2018.
1.3: Mehr Grün und Bäume
Mehr Grün im Stadtraum trägt nicht nur zur Klimaanpassung bei, sondern motiviert auch
zum Zufußgehen. Daher sollen in Neuplanungen so viel Grün wie möglich realisiert und im
Bestand neue Straßenbäume sowie andere schattenspendende Bepflanzung gesetzt
werden. Die Barrierefreiheit hat immer oberste Priorität. Belange anderer Verkehrsmittel
des Umweltverbunds müssen bei den unvermeidlichen Abwägungsentscheidungen
berücksichtigt werden. Dies betrifft z.B. die Qualität von Wegeoberflächen, Beleuchtung
sowie Breite der Wegeführung, Blindenleitsysteme und gestalterische Fragen.
1.4: Lebendiger Städtebau und Stadtgestaltung
Bei städtebaulichen Entwicklungen ist auf eine einladende Stadtgestaltung zu achten.
Nutzbare Erdgeschosszonen sind zu ermöglichen und anzuregen, auf blickdichte Zäune
und Mauern oder Erdgeschosse ohne Bezug zum öffentlichen Raum ist, wenn möglich, zu
verzichten. Quartiere und Einzelvorhaben sollen nutzungsgemischt angelegt werden, um
Wegelängen zu verkürzen und fußläufig möglichst viel erreichen zu können. Die Belange
der Zufußgehenden korrespondieren mit der Neuen Leipzig Charta 2020, die das Ziel
einer kompakten, durch Nutzungsdurchmischung und bauliche Dichte gekennzeichneten
"Europäischen Stadt der kurzen Wege" verfolgt. Dazu zählen städtebaulich kleinteilige
Bauformen mit menschlichem Maß an Stelle von unübersichtlichen Großformen. Hohe
Dichte ist dabei Voraussetzung für urbanes Leben und qualitätvolles Zu-Fuß Gehen.
1.5: Anwendung des Mobilitätsbaukastens für neue Baugebiete
Der vom Verkehrsausschuss des Stadtrats am 13.12.2018 beschlossene Mobilitäts-
baukasten für neue Baugebiete wird heute schon angewendet. Wesentliche, für den
Fußverkehr relevante Ziele sind, Wegeführungen und Zugänge möglichst direkt
anzulegen, durchlässig und frei vom Kfz-Verkehr zu schaffen. Gehwege sind von der
Breite, Oberfläche und Beleuchtung komfortabel auszugestalten.
1.6: Gestalterische Aufwertung von Schwerpunkten des Fußverkehrs
Bereiche mit viel Fußverkehr, beispielsweise Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte
Bereiche, müssen entsprechend gestaltet werden, damit die Bedeutung der Fußgängerin-
nen und Fußgänger den weiteren Verkehrsteilnehmenden vermittelt und die Einhaltung
von verkehrsrechtlichen Regelungen gewährleistet wird. Temporäre Gestaltung ist ein
wichtiges Instrument, um neu implementierte Maßnahmen zu erproben, sie kann jedoch
nachhaltige Neugestaltungen von Straßenräumen mit Maßnahmen zur
Attraktivitätssteigerung nicht ersetzen.
474
9
Zielfeld Nr. 2:
Flächengerechtigkeit und mehr Platz für Zufußgehende
Fußgängerinnen und Fußgängern wird im öffentlichen Straßenraum nicht mehr genügend
Platz zugestanden - insbesondere der ruhende Verkehr hat den historisch gemischten
Verkehrsraum in Anspruch genommen, legal oder illegal („Gehwegparken“). Ziel der
Fußverkehrsstrategie ist es daher, zu einer klügeren Aufteilung des begrenzten
öffentlichen Raums beizutragen und den Fußgängerinnen und Fußgängern wieder mehr
Fläche zur Verfügung zu stellen. Besonders entscheidend ist dafür der Umgang mit dem
ruhenden Verkehr, da dieser häufig Platz auf Gehwegen oder in stadträumlichen
Aufweitungen beansprucht. Hier besteht das größte Potential für mehr
Flächengerechtigkeit und Schaffung von Aufenthaltsqualität.
Maßnahmenkatalog
2.1: Förderung von geteilter Mobilität, Reduzierung des Kfz-Bestands
Um den Kfz-Besitz sowie den Kfz-Bestand insgesamt zu senken, attraktive Alternativen
zum eigenen Pkw zu schaffen und mehr Platz in den Wohnquartieren für Zufußgehende
und Aufenthaltsqualität zu erzielen, wird das Angebot von stationsbasiertem Carsharing
stadtweit ausgebaut. Andere, verkehrlich sinnvolle Konzepte geteilter Mobilität sind zu
fördern. Parallel soll öffentlicher Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger
zurückgewonnen werden.
Abbildung 5: Mobilpunkt mit Carsharing-Angebot am Leipziger Platz, 2020.
2.2: Entfall von Parkplätzen, Neuordnung des Parkens
Im gesamten Stadtgebiet haben sich Parkweisen etabliert, die den Fußverkehr behindern
und ihm keine ausreichenden Restgehwegbreiten belassen. Der Mobilitätsbeschluss hält
daher fest, dass das Gehwegparken überprüft und die Neuordnung bis 2030 bereits bei
mindestens 30% der betroffenen Straßen durchgeführt werden soll. Konkretes Ziel dieser
Fußverkehrsstrategie ist es, halbseitiges oder vollständiges Gehwegparken regelmäßig
475
10
nur dort zuzulassen, wo mindestens 1,50 m nutzbare Restgehwegbreite verbleibt. In
Abschnitten mit weniger als 2,50 m Breite soll das Parken unter Würdigung lokaler
Besonderheiten auf die Straße verlagert werden. Der Entfall von illegalen
Parkmöglichkeiten ist dabei unausweichlich- Er soll, soweit möglich, durch Bewohner-
parkplätze, Quartiersparkhäuser oder andere Instrumente der Parkraumbewirtschaftung
kompensiert werden. Im Kern ist kostenloses Parken ein privates Bedürfnis, das im
öffentlichen Raum nicht uneingeschränkt seine Berechtigung haben kann. Angegangen
wird damit auch die „Kostenlos-Mentalität“, die interessanterweise vor allem in der
Kernstadt dafür sorgt, dass der vermeintliche Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im
öffentlichen Raum in direkter Wohnungsnähe regelmäßig eingefordert wird, auch um den
Preis des Verlustes von Gehwegen oder Bäumen. In den Außenstadtteilen ist hingegen
das Vorhalten von Garagen, Carports oder Stellplätzen, natürlich auf dem eigenen
Grundstück, das ja auch erworben werden musste, selbstverständliche Praxis. Im
Ergebnis gehört zum privaten Pkw in der ganzen Stadt grundsätzlich auch ein privater
Stellplatz. Umgesetzt wurde diese Maxime erstmals im Stadtteil Lichtenreuth, das Konzept
wird auch in weiteren Neuplanungen von Stadtteilen verfolgt.
2.3: Freihalten von Gehwegen und Kreuzungsbereichen
Gehwege und Kreuzungsbereiche sind von störenden Hindernissen freizuhalten. Dies
schließt Werbeanlagen, sämtliche Fahrzeuge inkl. deren Infrastruktur und diverse Formen
von Sondernutzungen ein. Das Parken an erfahrungsgemäß häufig zugeparkten Kreu-
zungsbereichen oder Gehwegen wird - wo möglich und nicht störend - mit Radständern
oder anderen geeigneten Elementen unterbunden. Sichtbeziehungen werden aufrecht-
erhalten. Vorrangig wird Entsiegelung und Begrünung illegal beparkter Flächen in
Kreuzungsbereichen geprüft.
476
11
Zielfeld Nr. 3:
Durchgängige Erreichbarkeit
Fußgängerinnen und Fußgänger sind höchst umwegesensibel, so dass direkte Wege-
verbindungen unerlässlich sind. Zudem besteht teils Bedarf nach neuen Verbindungen.
Ziel ist es, in ganz Nürnberg ein engmaschiges Netz an hochwertigen Gehwegen und
Verbindungen anbieten zu können, die sicher von allen Altersgruppen und unabhängig von
Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können.
Bestimmte Achsen und Strecken werden besonders stark von Fußgängerinnen und
Fußgängern frequentiert. Diese stellen gemeinsam mit den übergeordneten Freiraum-
verbindungen die Ausgangslage für Wegenetze für den Fuß- und teils auch für den
Radverkehr dar. Dabei müssen Angebote für unterschiedliche Anlässe (Alltag und Freizeit)
und Gehgeschwindigkeiten berücksichtigt werden. Die Verbindungen in die Nachbar-
kommunen werden ausgebaut, da diese für den Alltagsverkehr (Beispiel Stadtgrenze
Fürth) und/oder für Spaziergehende (Beispiel Reichswald) hohe Bedeutung besitzen
können.
Maßnahmenkatalog
3.1: Herstellung übergeordneter, stadtweiter Wegenetze
Ergänzend zu den übergeordneten Freiraumverbindungen wird ein stadtteilverbindendes
Vorrangfußwegenetz festgelegt. Bei diesen Hauptverbindungen sollen schnell Verbesse-
rungen für die Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht werden. Der Fokus hierbei liegt
auf Wegen vom Stadtzentrum in die Stadtteile, zu ÖPNV-Knoten und in die Grünanlagen,
von und zu wichtigen Zielen des Fußverkehrs sowie auf relevanten Tangentialverbin-
dungen. Insbesondere die Verbindungen zwischen Stadtteilen sind oftmals ausbaufähig.
Um möglichst viele Wege bequem zu Fuß zu ermöglichen, sollen zusätzliche Verbin-
dungen innerhalb der Stadtteile geschaffen werden. Das Vorrangfußwegenetz soll von
allen Stadtteilen innerhalb von 15 Minuten fußläufig erreichbar sein. Ziel ist dabei,
quantitativ möglichst viele Wege unter 2 km zu erfassen und vorrangig dort neue oder
bessere Wegeverbindungen zu schaffen, wo ein relevanter Umstieg vom MIV zu erwarten
ist.
477
12
3.2: Überwindung von stadträumlichen Barrieren
Stadträumliche Barrieren wie Bahnanlagen, breite Straßen, Flüsse, Seen oder Bäche
erfordern Querungshilfen, da sie zu Fuß nicht überwunden werden können. Ein dichtes
Netz an Fußgängerampeln, Brücken und anderweitigen Hilfsmitteln zur Überwindung
solcher Barrieren ist für die Fußverkehrsförderung unabdingbar, sodass solche
kontinuierlich entsprechend der Standards ausgebaut und verbessert werden sollen.
3.3: Schaffung von Wegeverbindungen abseits des Straßennetzes
Wegeverbindungen abseits des Straßennetzes bieten Sicherheit und oft mehr Komfort für
Fußgängerinnen und Fußgänger. Neue Wegeverbindungen und entsprechende Durch-
lässe sollen insbesondere in Neubauquartieren, Grünanlagen und durch übergeordnete
Freiraumverbindungen geschaffen werden. Dabei wird die Korrelation mit neuen Rad-
wegen und die Bedeutung für die Erreichbarkeit innerhalb der 2 km-Radien geprüft.
3.4: Lückenschlüsse bei fehlender Infrastruktur
Nicht überall im Stadtgebiet ist eine durchgängige Infrastruktur für den Fußverkehr vorhan-
den. Dort, wo straßenbegleitend keine Gehwege angelegt sind, sollen diese Lücken ge-
schlossen werden. Ist die bauliche Anlage von Gehwegen nicht möglich, sind durch
verkehrsrechtliche und gestalterische Maßnahmen die Voraussetzungen für den
Fußverkehr zu verbessern, beispielsweise durch die Einrichtung verkehrsberuhigter
Bereiche, der Markierung von Schutzbereichen für Zufußgehende oder der Reduzierung
der gefahrenen Geschwindigkeiten durch Stadtmobiliar. Diese Grundanforderung gilt
unabhängig von der zu erwartenden Fußgängermenge in allen bebauten Arealen der Stadt
– eine Gebäude erschließende Straße ohne Gehweg soll es 2035 in Nürnberg nicht mehr
geben.
Abbildung 6: Osttunneldurchstich am Hauptbahnhof, 2021.
478
13
Zielfeld Nr. 4:
Bessere Infrastruktur und komfortable Wege
Bei der Planung des Straßenraums wurde der Flächenbedarf für den Fußverkehr in der
Vergangenheit oftmals als Restgröße behandelt. Regelkonforme Qualitäts- sowie Mindest-
standards für Gehwege wurden oft unterschritten, um großzügige Fahrbahnbreiten für den
MIV herstellen zu können. Ein Umdenken von „außen nach innen“ ist daher zentraler
Ansatzpunkt, um Gehwege und andere Infrastruktur für den Fußverkehr zu priorisieren
und ihm so mehr Platz zuzugestehen. Neu- und Umbauten sollen vom Fußweg aus
gedacht werden, dabei sind die Mindestmaße der technischen Regelwerke im Einzelfall
kritisch zu hinterfragen. Standortgerechte Lösungen in jeder Einzelplanung sollen –wo
sinnvoll- Fußgängern den Vorzug geben.
Nach dem Straßenverkehrsrecht haben Fußgängerinnen und Fußgänger vorhandene
Gehwege zu nutzen. Daher müssen diese flächendeckend adäquate und sichere
Voraussetzungen bieten, indem sie breit, eben, barrierefrei und beleuchtet sind. Die
Begehbarkeit muss zu allen Tages- und Jahreszeiten gewährleistet sein, ebenso wie die
soziale Sicherheit. So kann nicht nur das subjektive Wohlbefinden gesteigert, sondern
Unfälle verhindert und aktiv zur Sicherheit im Straßenverkehr beigetragen werden.
Maßnahmenkatalog
4.1: Erarbeitung verbindlicher Mindest- und Qualitätsstandards
Ergänzend zu den in den technischen Regelwerken definierten Standards für Fußgänger-
verkehrsanlagen und den Angaben aus dem Mobilitätsbeschluss für Nürnberg soll die
Arbeit an verbindlichen Mindest- und Qualitätsstandards in den Gremien in Bund und
Land, insbesondere an RASt, StVO und VV-STVO im Sinne dieser Strategie unterstützt
werden
4.2: Gehwegsanierung
Mangelhafte Infrastruktur und marode Gehwege werden ermittelt und zügig saniert.
Baustellenbedingte Aufgrabungen von Gehwegen und provisorische Schließungen der
Gehwegdecke werden schnellstmöglich behoben. Erstrebenswertes Ziel bei jeder
Sanierung ist eine Verbesserung für den Fußverkehr im Vergleich zur Ausgangssituation.
4.3: Gehwegverbreiterung
Im Zuge anstehender Straßensanierungen und Baumaßnahmen werden Gehwegver-
breiterungen immer dann geprüft, wenn die geltenden Standards nicht eingehalten
werden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, wie beispielsweise erhöhte Fußverkehrs-
frequenzen, nicht ausreichen oder dies zukünftig zu erwarten ist. Die Reduzierung der
Qualität der Infrastruktur für den MIV wird Gegenstand der nötigen Abwägung.
4.4: Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
Die meisten Unfälle von Zufußgehenden geschehen durch falsches Verhalten beim
Überqueren der Fahrbahn. Daher sind Querungsmöglichkeiten auszubauen und dabei
insbesondere auf eine sichere Gestaltung zu achten. Ziel ist es, an jedem Arm einer
Kreuzung eine Furt bzw. Signalphase für Zufußgehende einzurichten, um Umwege oder
479
14
gefährliche Querungsvorgänge ohne Sicherung zu vermeiden. Statt Absperrungen sollen
bevorzugt zusätzliche, direkte Querungsanlagen geschaffen werden. Signalsteuerungen
der Lichtsignalanlagen (Ampeln) werden möglichst angepasst, um Fußgängerinnen und
Fußgängern längere Grünphasen zu ermöglichen.
Abbildung 7: Zusätzliche, oberirdische Querungsmöglichkeit des Bahnhofsvorplatzes, 2021
4.5: Schaffung zusätzlicher und Verbesserung bestehender Beleuchtung
Im Zuge des Projekts „Fußgängerfreundliche Stadtteile“ (siehe Zielfeld Nr. 7) liegt ein
Fokus auf der Wahrnehmung der Wege, insbesondere in der Dunkelheit. Bestehende
Beleuchtung wird verbessert, um ausreichend Helligkeit zu erzeugen, Angst zu vermeiden
und die Sicherheit für Zufußgehende zu erhöhen. Besonderes berücksichtigt werden
Querungsanlagen. Die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie die Sicherung
dunkler Nächte sind dabei in die Abwägung einzubeziehen.
4.6: Winterdienst auf Gehwegen, Freihaltung von Schnee und Eis
Die Sicherung des Winterdienstes auch auf Gehwegen hat hohe Priorität. Private
Grundstücksbesitzer mit Räumpflicht sollen engmaschiger in Verantwortung genommen
werden, der kommunale Winterdienst soll eine Priorisierung analog der Priorisierungen
zum MIV- und Radwegenetz erarbeiten und umsetzen.
4.7: Wegeführung in Baustellen
Die Wegeführung in Baustellen muss fußgängerfreundlich gestaltet werden, indem sichere
und komfortable Alternativen zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen von
schnelleren Verkehrsarten geschützt sein, ausreichende Wegebreiten aufweisen und
notwendige Querungsmöglichkeiten vorsehen. Zudem sind unnötige Umwege zu
vermeiden.
480
15
Zielfeld Nr. 5:
Barrierefreiheit und inklusive Mobilität
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zur
physischen Umwelt und zu Transportmitteln. In der Planung sind darüber hinaus die
Belange der anderen schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Kindern
und älteren Menschen, zu berücksichtigen. All diese Gruppen haben besondere Bedürf-
nisse sowie eine hohe Schutzwürdigkeit und können sich teils nicht eigenständig bei
Entscheidungsträgern artikulieren. Die weitere Verbesserung der schon heute in Nürnberg
sehr gut ausgebauten Barrierefreiheit, ist ein wichtiger Baustein für eine Annäherung an
eine inklusive, selbstbestimmte und sozial gerechte Mobilität für alle.
Ein paralleler Ansatz von schrittweisen Verbesserungen dort, wo Umbau- und Sanierungs-
maßnahmen anstehen, und der kontinuierlichen Behebung von Gefahrenstellen soll
verfolgt werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht im Umfeld sensibler Einrichtungen
wie Kitas, Schulen, Pflegeheime sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs.
Herausforderungen sind hierbei Zielkonflikte mit anderen Fachplanungen, insbesondere
Grünplanung und Stadtgestaltung (Denkmalschutz), und mit den Interessen des Radver-
kehrs. Hinzu kommt die Heterogenität der sehr unterschiedlichen Bedürfnisse je nach
persönlicher Einschränkung.
Maßnahmenkatalog
5.1: Barrierefreier öffentlicher Raum und entsprechende Oberflächengestaltung
Der öffentliche Raum und insbesondere die Gehwege werden hindernisfrei ausgebaut.
Scharfe Richtungsänderungen auf Gehwegen werden minimiert und notwendige
Neigungen möglichst gering ausgestaltet. Bordsteine werden dort, wo Bedarf besteht,
abgesenkt und Blindenleitsysteme angebracht. Das beschlossene Gestaltungshandbuch
„Nürnberger Linie“ definiert abschließend die Ziele und Möglichkeiten der
Oberflächengestaltung für ganz Nürnberg.
5.2: Barrierefreie Querungsmöglichkeiten
Älteren und Mobilitätseingeschränkten wird wo immer signaltechnisch sinnvoll möglich
auch bei Mittelinseln das Queren in einem Zug ohne zusätzliche Wartezeiten ermöglicht.
Geh- und Sehbehinderten sollen unterschiedliche Bordsteinabsenkungen angeboten
werden. Unverzichtbare Umlaufsperren müssen auch mit Rollstühlen oder Kinderwägen
problemlos passierbar sein.
5.3: Barrierefreie Alternativen zu Treppen
Aufgrund der bewegten Topographie in einzelnen Stadtteilen Nürnbergs sind mancherorts
Treppenanlagen vorhanden, die nicht immer über eine nutzbare Rampe oder eine direkte
Umgehungsmöglichkeit verfügen. Daher sind zu Treppen im Bestand nach Möglichkeit
barrierefreie Alternativen zu schaffen und solche bei Neuplanungen immer sicherzustellen.
481
16
5.4: Sitzgelegenheiten
Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum sind für alle Bevölkerungsgruppen besonders
wichtig. Daher sind flächenhaft ausreichend konsumzwangsfreie Sitzgelegenheiten zu
schaffen.
5.5: Gehwege bzw. Fußgängerzonen und Fahrzeugverkehr
Gehwege sind nur in Ausnahmefällen für
den Radverkehr freizugeben. Dafür müssen
diese eine ausreichende Breite von mindes-
tens 2,50 m aufweisen (Mobilitätsbeschluss)
und es darf keine Möglichkeit der Radver-
kehrsführung auf der Fahrbahn bestehen.
Eigenständige Radwege sollen immer
visuell kontrastreich und taktil wahrnehmbar
von Gehwegen abgegrenzt werden (z.B.
durch Roteinfärbung).
Für den Radverkehr freigegebene
Fußgängerzonen dürfen kein hohes
Aufkommen an Fußgängerinnen und
Fußgängern aufweisen. Gegebenenfalls ist
die Freigabe auf weniger frequentierte
Tageszeiten zu begrenzen. Elektrokleinst-
fahrzeuge dürfen Fußgängerzonen nicht
befahren oder dort abgestellt werden.
Abbildung 8: Beschränkungen der Nutzung der
Fußgängerzone am Hallplatz, 2021.
5.6: Aufmerksamkeit für Barrierefreiheit
Durch gezielte Begehungen mit dem Behindertenrat der Stadt können verwaltungsintern,
aber auch mit der Öffentlichkeit, die Belange der Barrierefreiheit in der Anwendung erprobt
und die Sensibilität für Mindest- und Qualitätsstandards erhöht werden.
482
17
Zielfeld Nr. 6:
Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger
Die Sicherheit hat Vorrang gegenüber der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs. Oberstes Ziel des
Mobilitätsbeschlusses des Stadtrats vom Januar 2021 ist die Vision Zero, also die Redu-
zierung der Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null. Unfälle von
Zufußgehenden sind zu minimieren sowie deren Schweregrade abzumildern. Dafür
müssen Gefahren für den Fußverkehr abgewendet und dabei die Belange der schwä-
cheren Verkehrsteilnehmenden schwerpunktmäßig berücksichtigt werden. Dazu gehören
insbesondere Kinder, Ältere und Personen mit Mobilitätseinschränkungen, da diese als
Zufußgehende bei Unfällen überdurchschnittlich häufig verletzt oder getötet werden und
gängige Sicherheitsnormen im Fahrzeugbau nicht auf ihre Anforderungen abgestimmt
sind. Das frühzeitige Erlernen und das kontinuierliche Ausbauen von eigenständiger
Mobilität im Rahmen einer entsprechenden Verkehrserziehung ist essentiell.
Belange des Fußverkehrs müssen überall berücksichtigt werden. Fußgängerinnen und
Fußgänger sind in der Regel die langsamsten Verkehrsteilnehmenden und daher höchst
umwegesensibel. Trotz des Ziels der intuitiven, sicheren Straßenraumgestaltung ist
mögliches regelwidriges Verhalten von Zufußgehenden in Planungen zu berücksichtigen
und mithilfe von entsprechenden Angeboten statt Sperren entgegenzuwirken.
Maßnahmenkatalog
6.1: Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten
Die Vollendung der heute schon fast flächendeckenden Tempo 30-Regelungen in allen
bebauten Gebieten, die Schaffung von neuen verkehrsberuhigten Bereichen und Fuß-
gängerzonen und eine allgemeine Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus in der Stadt
erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere aber für Fußgän-
gerinnen und Fußgänger. Verkehrsberuhigte (Geschäfts-)Bereiche werden dort, wo
sinnvoll und verkehrsrechtlich zulässig, baulich entsprechend umgestaltet. Bäume,
Sondernutzungen und andere Elemente, die Fahrzeuge zum Abbremsen und
Langsamfahren bewegen, werden eingesetzt.
6.2: Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
Um die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, aber auch dem Rad-
verkehr und ÖPNV mehr Platz zuzugestehen, werden über die Reduzierung von Höchst-
geschwindigkeiten hinausgehende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu
zählen wie bisher Eingriffe in Verkehrssysteme, um beispielsweise Durchgangsverkehre
aus Wohngebieten fernzuhalten oder die Rücksichtnahme zu erhöhen, ebenso wie die
Einführung neuer Fußgängerzonen. Ein besonderer Fokus liegt auf Stadtteilzentren, dem
Umfeld von ÖPNV-Haltestellen, Schulen und Kitas, anderen schützenswerten
Einrichtungen und Bereichen mit mangelhafter Infrastruktur für den Fußverkehr.
483
18
Abbildung 9: Verkehrsberuhigung am Petra-Kelly-Platz, 2019.
6.3: Sichere Straßenraumgestaltung in Kreuzungsbereichen
Durch die Reduktion freier Rechtsabbieger, großer Abbiegeradien und anderer zügig
befahrbarer Abbiegemöglichkeiten für den Kfz-Verkehr wird die Sicherheit der Fußgänge-
rinnen und Fußgänger gesteigert, da hierdurch die durchschnittlichen Abbiegegeschwin-
digkeiten gesenkt und Sichtbeziehungen verbessert werden. Eigene Signalphasen für
linksabbiegende Kfz sollen bevorzugt angewendet werden, um Unfälle mit Fußgängerin-
nen und Fußgängern beim Linksabbiegen zu verhindern.
6.4: Verbesserung der Sichtbeziehungen
Freigehaltene Sichtbeziehungen sind essentiell, damit Zufußgehende das Verkehrs-
geschehen überblicken können sowie gleichzeitig von anderen Verkehrsteilnehmenden
frühzeitig wahrgenommen werden. Daher müssen insbesondere Kreuzungsbereiche,
Bordsteinabsenkungen, Einfahrten und Querungsmöglichkeiten von parkenden Fahrzeu-
gen freigehalten werden. Vorgezogene Gehwegnasen und Mittelinseln helfen, die Sicht-
barkeit von Fußgängerinnen und Fußgängern weiter zu erhöhen sowie deren Blickfeld zu
verbessern. Bei der Prüfung von Einbauten in Gehwege oder von Sondernutzungen Dritter
sind notwendige Sichtbeziehungen besonders zu berücksichtigen. Bestehende Sichthin-
dernisse werden entfernt.
6.5: Verstärkung der Verkehrskontrollen
Für die konsequente Einhaltung bestehender Regeln im
Straßenverkehr und die Gewährleistung der Sicherheit ist die
regelmäßige Überwachung des fließenden sowie ruhenden
Verkehrs unerlässlich. Die Kontrollkapazitäten beim Zweck-
verband Kommunale Verkehrsüberwachung werden weiter
ausgebaut. Bei der Polizei wird auf verstärkte Kontrollen in allen
Bereichen und das konsequente Abschleppen von Falschpar-
kenden, die Fußgängerinnen und Fußgänger behindern, hin-
gewirkt.
Abbildung 10: Illegales Parken auf dem Gehweg und im Kurvenbereich des
Kirchenwegs, 2021.
484
19
6.6: Anhebung der Bußgeldsätze
Die Stadt Nürnberg setzt sich auf Landes- und Bundesebene über die entsprechenden
Gremien weiterhin dafür ein, die Bußgeldsätze bei Verkehrsverstößen gerade im ruhenden
Verkehr anzuheben. Nur so kann die Wirksamkeit der Verkehrsüberwachung gestärkt, ein
nachhaltiger Lerneffekt erreicht und die Sicherheit der schwächeren
Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden.
6.7: Verkehrs- und Mobilitätserziehung
Schwerpunktmäßige Zielgruppen der Verkehrs- und Mobilitätserziehung sind Kindergar-
tenkinder, Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie Ältere. Eltern
erziehen ihre Kinder zu eigenständig sicheren Zufußgehenden, indem sie dies einüben,
die Bewegung zu Fuß aktiv fördern und auf das Bringen und Holen mit dem Kfz ver-
zichten. Getreu dem Motto „kurze Beine, kurze Wege“ ist die sehr gute Schulwegsicherheit
dauerhaft zu sichern. Die vorhandenen Schulwegkarten sind aktuell zu halten, die Wege
kontinuierlich zu pflegen. Die gute Zusammenarbeit von Polizei, Schule, Verkehrsplanung
und Eltern soll weiter gestärkt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat sollen Aktionen für eine sichere und
inklusive Mobilität für Seniorinnen und Senioren durchgeführt werden. Aktionen mit
Fahrschulen sensibilisieren Fahranfängerinnen und -anfänger. Auch alle anderen Gruppen
müssen zu rücksichtsvollem Verhalten im Verkehr angehalten werden, um die Sicherheit
zu erhöhen.
485
20
Zielfeld Nr. 7:
Kommunikation, Information, Beteiligung
Fußverkehr wird von vielen nicht als eigenständige Verkehrsart wahrgenommen. Für die
Belange der Zufußgehenden muss weiter sensibilisiert werden, sodass in der ganzen
Bevölkerung ein Bewusstsein für deren Interessen und Bedürfnisse entsteht. Strittige
Themen, wie die Aufteilung der Verkehrsflächen im öffentlichen Raum und die
Prioritätensetzung hinsichtlich der Finanzierung von verkehrlichen Projekten erfordern
umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig bietet sich im Zuge der strategischen
Fußverkehrsförderung die Möglichkeit, innovative Beteiligungsformate umzusetzen und
Chancen für mehr Partizipation und Bürgernähe zu nutzen. Da im Alltag praktisch jede/r zu
Fuß unterwegs ist, sollte diese Meinungsvielfalt ausgeschöpft werden, um dauerhafte
Verbesserungen zu erreichen und gleichzeitig demokratische Teilhabe zu stärken.
Maßnahmenkatalog
7.1: Rücksichtnahme und mehr Aufmerksamkeit
Rücksichtnahme zwischen den Verkehrsteilnehmenden wird stetig gefördert. Die Bau-
steine zum Thema Fußverkehr aus der Rücksichtnahmekampagne „Bitte, gerne!“ werden
um die Ziele der Fußverkehrsstrategie erweitert und zu einem geeigneten Zeitpunkt
umgesetzt. Ziel ist es, konstante Aufmerksamkeit für das Thema zu gewinnen und auf die
angestrebte Fußverkehrsförderung durch die Stadt Nürnberg hinzuweisen. Privat initiierte
Kommunikations-, Informations- und Beteiligungsprojekte sowie entsprechende Aktionen
für Zufußgehende sind zu fördern.
7.2: „Fußgängerfreundliche Stadtteile“
Alle Stadtteile innerhalb des Rings werden bis 2030 systematisch mit dem Ziel fußgänger-
freundlicher Gestaltung untersucht. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Partizipation von
Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessensverbänden vor Ort. In die Konzeption des
jeweiligen Projekts wird die Beteiligung von Anfang an integriert. Bei „Fußverkehrs-
Checks“ sind die Öffentlichkeit einzuladen und die Bürgervereine einzubinden, um so für
Belange des Fußverkehrs im Stadtraum zu sensibilisieren.
7.3: Orientierungshinweise
Die konzipierten Wegenetze für Freizeit und Alltag werden öffentlichkeitswirksam in
Zusammenarbeit mit Vereinen und Initiativen vermittelt. Hinweise auf wichtige Ziele für
Fußgängerinnen und Fußgänger werden ausgebaut. Mithilfe geeigneter Mittel wird
Zufußgehenden die Orientierung erleichtert. Dabei wird, wo sinnvoll, auf die Unterstützung
durch digitale Ergänzungen sowie neue Medienformate und -kanäle zurückgegriffen.
7.4: Institutionelle Etablierung und Anlaufstelle
Die fortwährende Kommunikation mit unterschiedlichen Akteuren aus Verwaltung, Politik,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Thema Fußverkehr muss angestoßen und verstetigt
werden. Bei Bedarf sind hierfür Gremien bzw. Arbeitskreise zu etablieren und mit entspre-
chenden Kompetenzen auszustatten. Die Zuständigkeit in der Verwaltung für verschie-
dene Themen, die den Fußverkehr betreffen, wird klar nach außen kommuniziert, um die
486
21
richtige Anlaufstelle für Anliegen rund um das Zufußgehen leicht ausfindig machen zu
können.
7.5: Überörtliches Engagement
Die Stadt Nürnberg setzt sich explizit im Austausch mit anderen Städten, über den
Deutschen Städtetag sowie beim Landes- und Bundesgesetzgeber für die Belange von
Fußgängerinnen und Fußgängern ein. Dies beinhaltet sowohl gesetzliche, strukturelle und
finanzielle Rahmenbedingungen.
7.6 Verbesserung der Datenlage
In den Zählstellenkatalog der jährlichen
Querschnittszählung werden jedes Jahr
zusätzliche Fußverkehrszählstellen auf-
genommen. An Querschnitten, an denen
standardmäßig nur der Kfz- und Radver-
kehr erfasst wird, werden zunehmend
auch die Zufußgehenden erhoben, um die
Datenlage stadtweit zu verbessern. Erhe-
bungen zum Fußverkehr haben bei den
fortlaufenden unterjährigen Zählungen
hohe Priorität. Bei Handzählungen von Kfz
und Radfahrenden wird immer abge-
wogen, ob Fußgängerinnen und Fußgän-
ger zusätzlich erfasst werden können. Die
Zählergebnisse sind zu georeferenzieren
und zu veröffentlichen.
Abbildung 11: Fußgängerverkehr in der Innenstadt,
2019.
7.7: Information und Evaluation
Zur Messung der Fortschritte in der Fußverkehrsförderung und deren transparenten
Darstellung ist die Öffentlichkeit und Politik regelmäßig über den aktuellen Stand zu
informieren. Dies erfolgt im Rahmen des Reportings des Mobilitätsbeschlusses.
487
22
Zielfeld Nr. 8:
Förderung des Umweltverbunds und der Intermodalität
Fußwege sind das Bindeglied zwischen allen Verkehrsarten. Insbesondere der ÖPNV ist
darauf angewiesen, dass die Fahrgäste bequem und zügig die notwendigen Wege-
strecken zur Haltestelle oder bei Umstiegen zu Fuß zurücklegen können. Daher muss die
Zuwegung zum ÖPNV weiter verbessert werden. Gleichzeitig kommt Fußwegen in
intermodalen Wegeketten eine hohe Bedeutung zu, da sie ein flexibles Bindeglied für die
Kombination unterschiedlicher Modi darstellen und so Alternativen zur Nutzung des
privaten Pkw stärken. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen sich oftmals Flächen mit
dem Radverkehr teilen, wenn nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. Da beides
intensiv gefördert werden soll, müssen Konflikte zwischen den beiden Verkehrsträgern
minimiert werden.
Ziel ist es daher, durch strategische Fußverkehrsförderung auch die anderen Verkehrs-
mittel des Umweltverbunds zu stärken. So wird dazu beigetragen, den Anteil an MIV-
Wegen in Nürnberg deutlich zu senken und bis 2030 einen Modal Split des Umweltver-
bunds von 68% zu erreichen.
Maßnahmenkatalog
8.1: Synergien nutzen und hervorheben
Bei Planungen für den ÖPNV sowie den Straßenraum werden Belange des Fußverkehrs
immer mit einbezogen, um möglichst flächendeckend Verbesserungen zu erreichen. Das
gute Miteinander der drei Bausteine Fuß, Rad und ÖPNV wird nach außen kommuniziert
und entsprechend gefördert.
8.2: Barrierefreie Haltestellen und komfortable Zuwege
Eine gute Erreichbarkeit von ÖPNV-Haltestellen ist für den Fußverkehr besonders bedeut-
sam, da Zufußgehende auf öffentliche Verkehrsmittel zum Erreichen weiter entfernter Ziele
angewiesen sind. Die Zuwegung wird verbessert, indem direkte Wegeverbindungen und
Zugänge hergestellt und ausgebaut werden. Der barrierefreie Umbau von Haltestellen wird
als Daueraufgabe fortgesetzt. Im angestrebten Vorrangfußwegenetz (siehe 3.1) sind
ÖPNV-Knoten wichtige Start- und Zielpunkte.
8.3: Fahrgastinformation
Die Fahrgastinformationen werden verbessert, indem weit einsehbare DEFIS-Anzeiger
und statische Schilder die Haltestellen und die direkten Fußwegeverbindungen dorthin
aufzeigen.
8.4: Getrennte Wegeführungen für Fuß- und Radverkehr
Um Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr zu minimieren, brauchen beide Verkehrs-
arten breite, getrennte Wege mit einer hohen baulichen Qualität. Die Trennung von Geh-
und Radwegen stellt zudem die sicherste Wegeführung dar, auch wenn diese mehr Platz
beansprucht. Daher sollen bei Planungen beiden Verkehrsarten möglichst eigene Infra-
strukturen in hoher Qualität, insbesondere hinsichtlich Breite, Oberflächenmaterial und
Beleuchtung, zur Verfügung gestellt werden.
488
23
8.5: Radabstellanlagen zur Freihaltung von Gehwegen und Fußgängerzonen
Neue Radabstellanlagen werden so aufgebaut, sodass Gehwege (außer bei überdimen-
sionierten Aufweitungen oder bei ausreichender Breite) und Hauseingänge von Rädern
freigehalten werden. Zudem sollen Radständer wie bisher als Alternative zu Pfosten zur
Verhinderung des Parkens im 5 m-Bereich verwendet werden, sofern sie den Querungs-
bedarf von Fußgängern nicht einschränken. Um Radfahrende aus Fußgängerzonen ohne
Freigabe für den Radverkehr fernzuhalten, werden weitere Abstellanlagen am Rand von
solchen Fußgängerbereichen konzentriert.
Abbildung 12: Gut nachgefragte Radständer am Rand der Fußgängerzone am Josephsplatz, 2020.
5. Fazit und Ausblick
Die konsequente Förderung des Fußverkehrs ist notwendig, um definierte Ziele aus dem
Mobilitätsbeschluss und dem Klimafahrplan erreichen zu können. Sie kann einen Beitrag zur
Veränderung der Verkehrsmittelwahl und zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt
leisten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum - nicht nur dessen Durchschreiten - ist zudem
essentieller Bestandteil sozialen und demokratischen Austausches und somit Basis der
pluralistischen Stadtgesellschaft. Erhebungen zeigen, dass ein großes Pot ential für mehr zu
Fuß zurückgelegte Wege besteht. Es gilt, dieses auszuschöpfen. Wesentlich sind dabei Wege
von bis zu 3 km und das flächenhafte Sicherstellen einer Mindest -Fußgängerinfrastruktur.
Dazu ist eine klare Willensbekundung seitens der Zivilgese llschaft, der Politik und der
Verwaltung vonnöten.
Die vorliegende Fußverkehrsstrategie setzt hierfür den Rahmen, ist jedoch nur der Anfang
einer von nun an anstehenden Daueraufgabe. Entscheidend ist, die hier aufgeführten Punkte
in konkretes Handeln zu ü berführen, um Verbesserungen sicht - und spürbar zu machen.
Durch kontinuierlich verbesserte Rahmenbedingungen und eine höhere Wahrnehmung von
Zufußgehenden soll sich sukzessive an die in dieser Strategie formulierten Maßnahmen und
Ziele angenähert werden.
489
24
Bildnachweis
Soweit nicht anders angegeben: Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt.
Quellenverzeichnis
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth – StA / Deutz, Lutz (2020):
Mobilität in Nürnberg: Hohe Autoaffinität, aber es bewegt sich in Richtung Umweltverbund.
Ergebnisse aus der Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2019.
Statistische Nachrichten für Nürnberg S276.
PB-Consult Planungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH (2019): Stadtprofil.
Mobilitätsverhalten der Nürnberger(innen). Nürnberg 2019. Tabellenband, Stand 21.10.2019.
Auftraggeber: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg.
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (2021): Dienstleistungsbericht der VAG 2020 auf
Basis der Norm DIN EN 13816.
d
490
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Vpl/037/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 23.06.2022 öffentlich Beschluss
Verkehrsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
E-Scooter-Nutzung in Nürnberg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.04.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.12.2021
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 02.02.2022
Anlagen:
Sachverhaltsdarstellung
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.04.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.12.2021
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 02.02.2022
Sachverhalt (kurz):
Mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) im Jahr 2019 hat sich der
Markt an E-Scooter-Verleihanbietern auch in Nürnberg dynamisch entwickelt. Derzeit sind in
Nürnberg vier Anbieter aktiv. Ein fünftes Unternehmen will ab 1. Juni 2022 starten.
Seit Betriebsbeginn gehen zahlreiche Beschwerden über behindernd abgestellte E-Scooter im
öffentlichen Straßenraum bei der Stadtverwaltung ein. Insbesondere der innerstädtische
Fußgängerverkehr und dessen Sicherheit wird dadurch erheblich beeinträchtigt.
Entsprechend der oben gelisteten Anträge wird über den Ist-Zustand berichtet und neben den
Konfliktfeldern auch ein Konzept vorgestellt, mit dem die Situation verbessert werden soll.
Zentrale Bestandteile sind feste Abstellplätze auf der Basis von Sondernutzungen sowie
rechtlich bindende Veträge mit den E-Scooter-Anbietern.
Mit der Festlegung einer Obergrenze an E-Scootern und deren Beschluss durch den Stadtrat
möchte die Stadtverwaltung den überbordenden Entwicklungen Rechnung tragen und diese
neue Form der Mikromobilität gemeinsam mit den Anbietern in geregelte Bahnen lenken, ohne
dabei die E-Scooter aus dem Stadtgebiet zu verbannen.
Nachdem der rechtliche Rahmen nach wie vor nicht abschließend gesteckt ist, betritt die
Verwaltung hier rechtliches "Neuland".
Ö 2.2Ö 2.2
491
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/037/2022
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
492
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/037/2022
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes erhöht die Verkehrssicherheit
von Zufußgehenden, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
LA
SÖR
493
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/037/2022
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte E-Scooter-Konzept mit festen beschilderten
Abstellplätzen in Nürnberg umzusetzen. Als verkehrlich und städtebaulich verträgliche
Obergrenze wird eine Anzahl von ca. 1.000 E-Scooter in der Altstadt (Zone A) und von ca.
2.550 E-Scooter innerhalb des Rings B4R (Zone B) vereinbart. Außerhalb des
Bundesstraßenrings (Zone C) soll das Konzept der letzten Meile umgesetzt werden mit
Sammelparkplätzen an Haltestellen des ÖPNV und SPNV für ca. 700 E-Scooter.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den E-Scooter-Anbietern auf der Basis des Kozeptes
jeweils vertragliche Regelungen zur Konzeptumsetzung zu treffen. Die Nutzung der
Abstellplätze soll dabei über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen erfolgen.
3. Die nötigen Satzungsanpassungen sollen den zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden.
4. Sollten sich mit einzelnen Anbietern keine vertraglichen Regelungen erreichen lassen, ist der
Rechtsweg zu beschreiten, um die Ziele des Beschlusses zu sichern.
494
- 2 -
E-Scooter-Nutzung in Nürnberg
Beschluss
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.04.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.10.2021
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.12.2021
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 02.02.2022
Anlass
Mit der vorliegenden Stadtratsvorlage trägt die Verwaltung den oben angeführten Anträgen der
Stadtratsfraktionen SPD und CSU, sowie der Stadtratsgruppe Die Linke aus den Jahren 2019 bis
2022 Rechnung und berichtet über die aktuelle Situation der in Nürnberg aktiven E-Scooter-Verleih-
systeme (rechtlich gesehen handelt es sich eigentlich um Vermietungen). In diesem Zusammenhang
werden Fragen beantwortet, die über die Schilderung des Ist -Zustandes hinausgehen und neben
Konfliktfeldern werden auch Möglichkeiten und Lösungen aufgezeigt, mit denen die bestehenden
Probleme angegangen werden können.
Da die Beschwerden über E-Scooter (Elektro-Scooter), die von Nutzerinnen und Nutzern in behin-
dernder Weise abgestellt werden, auch drei Jahre nach Betriebsbeginn der ersten E -Scooter-Ver-
leihanbieter weiterhin zu- statt abnehmen, besteht aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf. Aus-
gehend vom Letter of Intent (LOI) sollten für die darin festgelegten Regelungen zum Betrieb und
zum Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum nach Möglichkeit rechtlich verbindlichere For-
men gefunden werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Raum begrenzt ist, ist das
oberste Ziel, ausreichend Platz für einen verlässlichen Betrieb eines E-Scooter-Verleihsystems im
städtischen Raum zu sichern, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fußgänge-
rinnen und Fußgänger, zu gefährden.
Aktuelle Situation in Nürnberg
Mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) im Jahr 2019 hat sich der Markt
an E-Scooter-Verleihsystemen auch in Nürnberg dynamisch entwickelt. Derzeit sind im Nürnberger
Stadtgebiet vier Anbieter aktiv – VOI, TIER, Lime und Bolt. Ein weiterer Anbieter namens Superpe-
destrian hat Interesse bekundet, in Nürnberg ab Juni 2022 ein Verleihangebot anzubieten. Mit zu-
nehmender Anzahl an Anbietern und entsprechender Nachfrage der bestehenden Angebote wird
auch die Anzahl an E-Scootern im Stadtgebiet steigen. Insbesondere der innerstädtische Fußgän-
gerverkehr und dessen Sicherheit wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Deshalb soll eine Ober-
grenze an E-Scootern festgelegt werden, die sich an den Bedürfnissen der Nutzenden, der Ver-
kehrssicherheit, aber auch städtebaulichen Gesichtspunkten orientiert.
Der LOI, welcher eine freiwillige Absichtserklärung zwischen der
Stadtverwaltung Nürnberg und den jeweiligen Anbietern auf Basis
der bisherigen bundesgesetzlichen Regelungen darstellt, legt un-
ter anderem Regeln zum Betrieb der in Nürnberg tätigen E-Scoo-
ter-Verleihsysteme fest. Innerhalb d es Altstadtringes ist die An-
zahl der für den Vermietbetrieb täglich zur Verfügung gestellten
E-Scooter pro Anbieter auf 150 limitiert, innerhalb des Bundes-
straßenrings gilt eine maximale Anzahl von 350 Fahrzeugen . Al-
lerdings ist derzeit davon auszugehen, d ass deutlich mehr E-
Scooter im Zentrum abgestellt sind. Eine genaue Kontrolle ist der-
zeit nicht möglich, der LOI ist rechtlich unverbindlich.
Nürnberg
Anbieter Anzahl
(Stand März 2022)
VOI ca. 1.050 Fzg
TIER ca. 1.200 Fzg
Lime ca. 1.400 Fzg
Bolt ca. 900 Fzg
Tab. 1 Anzahl der E-Scooter
Ö 2.2Ö 2.2
495
- 2 -
- 3 -
Dabei bezieht sich die Anzahl der E-Scooter in der Altstadt und innerhalb der Ringstraße jeweils auf
den Ausbringungszeitpunkt. Außerhalb des Bundesstraßenrings ist die Anzahl nicht begrenzt. Nach
Tabelle 1 mit Stand vom März 2022 sind die vier Anbieter mit insgesamt 4.550 Fahrzeugen in Nürn-
berg vertreten. Die Altstadt sowie die angrenzenden Wohngebiete innerhalb des Bundesstraßen-
rings stellen den räumlichen Schwerpunkt der Geschäftsgebiete dar. Die häufigsten Mietstarts und
-enden werden im Bereich der südlichen Altstadt, an den Verkehrsknotenpunkten des Hauptbahn-
hofes und des Plärrers sowie in den südlichen und südwestlichen Wohngebieten wie Galgenhof,
Steinbühl, St. Leonhard und Gostenhof verzeichnet.
Anzahl der Beschwerden
Von Anfang an gingen zahlreiche Beschwerden über be hindernd abgestellte E-Scooter oder rück-
sichtsloses Fahren der Nutzerinnen und Nutzer bei der Verwaltung ein. Die exakte Anzahl der Be-
schwerden ist schwierig zu ermitteln. Im Verwaltungsmanagementsystem (VMS) werden alle Be-
schwerden gelistet, die über das städtische Servicetelefon, den Mängelmelder und über die städti-
sche E-Mailadresse bei der Stadt Nürnberg eingehen. Seit Juli 2021 werden die eingehenden Be-
schwerden von Vpl bzw. SÖR direkt an die Anbieter weitergeleitet mit der Bitte, die behindernd ab-
gestellten E-Scooter binnen 6 Stunden im öffentlichen Raum umzustellen.
Festzuhalten ist, dass in den Sommermonaten deutlich mehr Beschwerden eingehen als in den
Wintermonaten und dass mit steigender Anzahl der Fahrzeuge und Anbieter auch die Beschwerden
über falsch abgestellte E-Scooter im Stadtgebiet zunehmen. Insbesondere das andere Verkehrsteil-
nehmer behindernde Abstellen sowie die ordnungswidrige Nutzung von Gehwegen stehen im Mit-
telpunkt vieler Beschwerden.
Die Beschwerdelage bei der Nutzung der E-Scooter unterscheidet sich erheblich von der Beschwer-
delage beim Fahrradverleihsystem VAG-Rad, deren Nutzer anscheinend die Räder sehr viel stadt-
verträglicher fahren und abstellen. Insofern gibt es dort derzeit keinen vergleichbaren Handlungsbe-
darf.
Zur Unfallstatistik
Die Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle mit E-Scootern im Stadtgebiet Nürnberg hat sich in den
vergangenen beiden Jahren von 51 im Jahr 2020 auf 162 Unfälle im Jahr 2021 mehr als verdreifacht.
Nicht nur insgesamt haben die Verkehrsunfälle deutlich zug enommen, sondern auch in den Kate-
gorien der leicht und schwer verletzten Personen. Wobei die Anzahl der verletzten Personen nicht
gleich der Anzahl der Unfälle mit Personenschaden sein muss. Diese Abweichung entsteht, wenn
bei einem Verkehrsunfall mit Pers onenschaden mehr als eine Person verletzt wird. Statistisch ge-
sehen würde dieser Vorfall als ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, aber zu zwei verletzten
Personen führen. Glücklicherweise wurden bislang keine durch E-Scooter getöteten Personen auf
Nürnberger Stadtgebiet registriert.
Abb. 1 Verkehrsunfälle mit E-Scooter 2020 und 2021
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Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Kalenderjahre 2020 und 2021 pandemiebedingt Ausnah-
mezustände darstellten. Aufgrund des Lockdowns und der damit einhergehenden Veränderungen
im Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger wie beispielsweise durch Homeschooling und
Homeoffice kann erst langsam wieder von einem der „Normalität“ entsprechenden Mobilitätsverhal-
ten ausgegangen werden.
Ein Blick in die elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSKa) zeigt auf, dass fast die Hälfte aller Ver-
kehrsunfälle mit E-Scootern bei nasser Witterung und bei Dunkelheit verursacht werden. Als häu-
figster Unfallumstand wird der Konsum von Alkohol oder Drogen angeführt. Auch finden die meisten
durch E-Scooter verursachten Verkehrsunfälle zwischen E-Scooter-Nutzenden und Zufußgehenden
bzw. Radfahrenden statt. Bei den Unfällen handelt es sich häufig um Fahrunfälle (80), das sind
Unfälle, bei denen die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, ohne dass andere Ver-
kehrsteilnehmende dazu beigetragen haben. Die verbotswidrige Benutzung von Gehwegen oder
anderen nicht für E-Scooter freigegebenen Flächen wird neben Alkoholeinfluss und dem Nichtein-
halten eines angemessenen Sicherheitsabstandes als häufigste Unfallursache angeführt. Eine deut-
liche Zunahme der absoluten Verkehrsunfälle ist auf das Jahr bezogen ab dem Sommermonat Juni
zu verzeichnen und nimmt mit Beginn der kühleren Jahreszeit ab Oktober wieder ab. Dieses Phä-
nomen schlägt sich auch in der Anzahl der registrierten Beschwerden nieder. Auch die vom Polizei-
präsidium für Mittelfranken durchgeführten Kontrolltage in den Monaten August bis September 2021
sind ein Beleg dafür, dass die Anzahl der Verkehrsverstöße bei E-Scooter-Fahrern mit 52 Verstößen
innerhalb der drei Kontrolltage im Verhältnis zur Anzahl an Pkw-Verstößen (56) und Verstößen durch
Radfahrer (39) deutlich ins Gewicht fallen. Die Fahrt mit zwei Personen zählt neben dem Rotlicht-
verstoß zu den am häufigsten gelisteten Verstößen.
Der verkehrliche Nutzen der Fahrzeuge ist wissenschaftlich bislang nicht belegt. Die anfängliche
Euphorie, E-Scooter würden einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten, kann derzeit nicht
bestätigt werden. Erste Daten weisen darauf hin, dass E-Scooter in der Regel die Verkehrsarten des
Umweltverbundes ersetzen. S o gaben 64,5% der E-Scooter-Nutzerinnen und Nutzer in einer
Statista-Umfrage aus dem Jahr 2019 an, dass sie anstelle der E-Scooter den öffentlichen Nahver-
kehr genutzt hätten, wenn kein E-Scooter zur Verfügung gestanden wäre. Wohingegen lediglich
21% auf die Fahrt mit dem privaten Pkw verzichtet hat.
Auch führt die hohe Anzahl an E -Scootern in den Städten zu einer zunehmenden Überbeanspru-
chung des öffentlichen Raums. Gerade in den Innenstädten, wo dem öffentlichen Raum nur begrenzt
Flächen zur Verfügung stehen, ist die Nutzung der E-Scooter am stärksten verbreitet. Die Zunahme
an Beschwerden und Verstößen verdeutlicht den Handlungsbedarf dieser Entwicklung steuernd ent-
gegenzuwirken, der in den vergangenen zwei Jahren seit Betriebsbeginn entstanden ist. Dabei sol-
len die E-Scooter nicht aus den Innenstädten verbannt werden, sondern ein klar definiertes Konzept
der E-Scooter-Nutzung soll den Rahmen für eine stadtverträgliche Mobilität liefern. Ziel soll dabei
insbesondere sein, die Beeinträchtigungen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs der anderen
Verkehrsteilnehmer durch abgestellte E-Scooter auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
Vorgeschlagenes Konzept für das E-Scooter-Angebot
Ausgehend vom dargestellten Ist-Zustand sieht das Konzept insbesondere die Einrichtung stations-
basierter Sammelparkplätze im öffentlichen Raum vor, um zum einen das Abstellen im öffentlichen
Raum zu ordnen und zum anderen durch die vorgegebene Anzahl an Sammelparkplätzen die An-
zahl an zugelassenen E-Scootern zu limitieren. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit soll im
dichten Innenstadtbereich das flexible Abstellen an beliebigen Orten unterbunden werden.
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept für E-Scooter-Angebote beruht auf der Einteilung
des Stadtgebietes in drei Bereiche – der Bereich A für die Altstadt, der Bereich B für das Gebiet
innerhalb des Bundesstraßenrings inklusive dichte Weststadt und der Bereich C für die Außenstadt.
Für den Bereich der Altstadt und den Bereich innerhalb des Bundesstraßenrings ist die Einrichtung
eines stationsbasierten Verleihsystems an ausgewiesenen Standorten vorgesehen. Wohingegen in
den Gebieten der Außenstadt eine Kombination aus stationsbasiertem Verleihsystem an ausgewie-
senen Standorten des ÖPNVs und den Mobilpunkten sowie free-floating angeboten werden soll. Da
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außerhalb des B4-Rings die Anzahl der ausgebrachten E-Scooter und der Nutzungen deutlich ge-
ringer ist, ist hier auch das Problem behindernd abgestellter Roller deutlich geringer.
Erfahrungen haben gezeigt, dass Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern nach Beendigung des
Mietvorgangs die Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß abstellen. Darüber hinaus beheben die Anbieter,
deren Pflicht es ist, die behindernd abgestellten E-Scooter umzustellen, in den meisten Fällen das
Problem nicht zeitnah. Daraus leitet sich ein Handlungsbedarf ab, der rechtlich bindende Regelun-
gen für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum vorsieht, insbesondere dort, wo Flä-
chenknappheit herrscht, wie z.B. in der Altstadt und in den dicht bebauten Wohngebieten innerhalb
des Bundesstraßenrings.
Der Bereich A beinhaltet ausschließlich die Altstadt, also das Gebiet innerhalb des Altstadtringes.
Aufgrund der hohen Nutzungsdurchmischung sowie einer geringen Flächenverfügbarkeit wird dort
das Abstellen von E-Scootern nur an ausgewiesenen Sammelparkplätzen möglich sein. Entschei-
dend für die Anzahl der Sammelplätze ist das für die Altstadt vorgeschlagene 150m-Raster mit dem
Ausschlussbereich Fußgängerzone. Der 150m-Radius ergibt sich einerseits aus den Erfahrungen
des zielnahen Abstellens durch zahlreiche Gespräche mit den Verleihfirmen und andererseits aus
dem maßvollen Umgang mit dem knappen öffentlichen Raum. In einem Abstand von 150m können
auf einer Fläche von 1,5 km² ca. 60 Sammelparkplätze eingerichtet werden. Außerhalb dieser Stand-
orte ist das Abstellen von E-Scootern über eine sogenannte Parkverbotszone geregelt, d.h. die
E-Scooter können in diesem Bereich nicht zurückgegeben werden und die Mietdauer läuft weiter .
Die Einrichtung der Sammelplätze erfolgt auf öffentlichen Stellplätzen oder auf sonstigen Flächen
im öffentlichen Raum. Um den Eingriff in den Parkraum möglichst gering zu halten, sollen im Regel-
fall ein bis max. zwei Stellplätze umgewidmet werden. Die Flächen werden dementsprechend ab-
markiert und sind mit einer entsprechenden StVO-konformen Beschilderung gekennzeichnet. Pro
Stellplatz können ca. zwölf E-Scooter geordnet abgestellt werden. An Orten mit besonders hoher
Nachfrage sollen auch zwei Stellplätze nebeneinander ausgewiesen werden. Aus der Gesamtzahl
der Standorte und der Kapazitätsobergrenze für E-Scooter auf einem Stellplatz ergibt sich für den
Abb. 2 Räumliche Gliederung der Geschäftsbereiche
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Bereich der Altstadt eine Gesamtflottenobergrenze von ca. 1.000 Fahrzeugen. Die Umsetzung der
einzelnen Standorte erfolgt schrittweise und in Abstimmung mit den Anbietern.
Der Bereich B erstreckt sich vom Altstadtring bis zum Bundesstraßenring und entlang der Fürther
Straße bis zur Stadtgrenze. Da die meisten Beschwerden über behindernd abgestellte E-Scooter
aus den Wohngebieten innerhalb des Bun desstraßenrings stammen, sollen auch hier stationsge-
bundene Sammelparkplätze in einem Radius von 250 m eingerichtet werden bei gleichzeitigem Ver-
bot, E-Scooter außerhalb dieser Sammelplätze abzustellen. Potentielle Standorte für Sammelpark-
plätze sind zum einen Standorte in unmittelbarer Nähe zu ÖPNV-Haltestellen und zum anderen
Freiflächen innerhalb der Gebiete mit hohen Nutzerzahlen (Galgenhof, Steinbühl, St. Leonhard und
Gostenhof). Insgesamt sollen für den Bereich B ca. 180 Standorte mit einer Kapazität zwischen zwölf
bzw. 24 Fahrzeugen eingerichtet werden. Die Gesamtflottenobergrenze beläuft sich für den Bereich
B auf ca. 2.550 Fahrzeuge.
Eine Ausnahme stellt der Bereich C – die Außenstadt mit ihren Stadtteilzentren - dar. Hier wird das
Abstellen der E-Scooter sowohl auf Sammelparkplätzen in der Nähe des ÖPNVs als auch im übrigen
öffentlichen Raum möglich sein. Damit die Sammelparkplätze an ÖPNV - und SNPV-Haltestellen
(Schienenpersonennahverkehr) gut angenommen werden, muss gleichzeitig die Einrichtung einer
Parkverbotszone in unmittelbarer Nähe zum Standort erfolgen. Analog dazu sollen die Fahrten von
Seiten der Anbieter incentiviert werden, d.h. das Abstellen innerhalb der dafür ausgewiesenen Flä-
chen wird für die Nutzenden mittels eines Bonussystems in Form von Freiminuten oder einem Ra-
battsystem belohnt. Nur so können Anreize geschaffen werden, die die Nutzung der Sammelpark-
plätze bzw. der E-Scooter auf der letzten Meile als Zubringer zum ÖPNV erhöht. Geplant sind ins-
gesamt ca. 50 Sammelparkplätze an Haltestellen des ÖPNV und SPNVs mit einer Kapazität für ca.
700 Fahrzeuge.
Rechtliche Einschätzung und Umsetzung des Konzeptes
Im Nürnberger Stadtgebiet sind derzeit vier Anbieter aktiv, mit denen die Verwaltung im Austausch
steht. In einer gemeinsamen Absichtserklärung wurden grundlegende Aspekte für einen stadtver-
träglichen und sicheren Betrieb eines E-Scooter-Verleihsystems festgehalten. Allerdings ist die Ab-
sichtserklärung nicht rechtlich bindend, so dass die Stadt keine Handhabe bei Verstößen gegen die
Vereinbarungen hat. Ein Beispiel hierfür ist die Überschreitung der vereinbarten Anzahl an E-Scoo-
tern, die die einzelnen Unternehmen zum Ausleihen in der Stadt verteilen. Für die Umsetzung des
nunmehrigen Konzeptes sollten daher über die Absichtserklärungen hinausgehende rechtliche Bin-
dungen erreicht werden.
Leider hat der Gesetzgeber bisher jedoch keine eindeutigen Rechtsgrundlagen geschaffen, um die
Nutzung des öffentlichen Raums durch E-Scooter zu steuern. Für die Umsetzung des Konzepts ist
daher ein Rückgriff auf allgemeine Grundsätze des Straßen - und Wegerechts erforderlich, womit
weitgehend rechtliches Neuland beschritten wird.
Die Rechtslage ist nur hinsichtlich des Fahrens mit E -Scootern einigermaßen klar. Die Teilnahme
am Straßenverkehr steht hier eindeutig im Vordergrund. Die maßgeblichen Regeln zur Nutzung des
öffentlichen Raums ergeben sich daher insoweit ausschließlich aus dem Straßenverkehrsrecht. Eine
straßen- und wegerechtliche Sondernutzung im fließenden Verkehr liegt nach einhelliger Auffassung
nicht vor. Das Konzept setzt daher nicht beim Fahren, sondern beim Abstellen der E-Scooter an.
Für das Abstellen von E -Scootern gelten gemäß § 11 Abs. 5 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
die Parkvorschriften für Fahrräder entsprechend. Dies bedeutet, dass die E-Scooter auf Gehwegen
in nicht behindernder Weise abgestellt werden dürfen. Für das rechtliche Funktionieren des neuen
Konzepts ist die Stadt Nürnberg deshalb darauf angewiesen, die abgestellten E -Scooter zugleich
als straßen- und wegerechtliche Sondernutzung zu behandeln.
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Die Einstufung als Sondernutzung hat vor allem folgende Bedeutung:
Die Sondernutzung bedarf einer Erlaubnis. Diese kann mit Auflagen versehen werden.
Die Sonde rnutzung ist gebührenpflichtig, wenn es einen entsprechend en Beschluss des
Stadtrats gibt.
Bei straßenrechtlichen Missständen kommen eine Begrenzung der Fahrzeuge bzw. Abstell-
plätze und/oder Auswahlentscheidungen unter mehreren Anbietern in Betracht.
Die Umsetzung des Konzeptes der Verwaltung stützt sich auf einen Beschluss des Ober verwal-
tungsgerichts Münster vom 20.11.2020. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Abstellen
der Fahrzeuge überwiegend verkehrsfremden Zwecken dient und deshalb eine Sondernutzung nach
Straßen- und Wegerecht darstellt. Begründet wird dies vor allem damit , dass die Fahrzeuge nicht
nur parken, sondern auch dazu dienen, um auf der Straße einen Mietvertrag abzuschließen. Die
Entscheidung des OVG Münster ist allerdings nur in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschut-
zes ergangen und in der Rechtsliteratur teilweise umstritten. Es wird insbesondere ein Widerspruch
zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.06.1982 gesehen, wonach
das Abstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Stellplätzen
durch eine Vermietungunternehmen als zulässiges Parken und damit nicht als Sondernutzung an-
zusehen ist.
Im Hinblick auf die nicht gesicherte Rechtslage sollten weiterhin konsensuale Lösungen präferiert
werden. Frühzeitig wurden daher mit den Anbietern Gespräche ge führt, da diesen durchaus eben-
falls an der damit erreichbaren Rechtssicherheit gelegen ist. Zur Umsetzung des Konzeptes sollen
jeweils öffentlich-rechtliche Verträge mit den Anbietern abgeschlossen werden.
Auf der Grundlage des Konzeptes soll die Verwaltu ng daher damit beauftragt werden, mit den An-
bietern rechtsverbindliche Verträge auszuhandeln. Ziel des Vertrags ist, vor dem Hintergrund der
unklaren Rechtslage beiden Seiten gerecht werdende Lösungen zu schaffen und Rechtssicherheit
zu erhalten.
Folgende Punkte sollen Bestandteil des Vertrages werden:
Regelungen zum Betrieb:
Ausgehend von einer Einteilung d es Stadtgebiets in verschiedene Zonen dürfen E-Scooter
innerhalb der Bereiche A und B nur auf den dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen abge-
stellt werden. Außerhalb dieser Sammelparkplätze wird eine Parkverbotszone eingerichtet.
Darüber hinaus können E-Scooter im Bereich C, welcher sich auf die S tadtteile außerhalb
des Bundesstraßenrings bezieht, sowohl auf ausgewiesenen Sammelparkplätzen als auch
im öffentlichen Raum ausgeliehen und zurückgegeben werden, wo sie andere Verkehrsteil-
nehmende nicht behindern. Hier kommt die Idee der „letzten Meile“ zum Tragen. Darüber
hinaus ist für den Bereich C klar definiert, innerhalb welcher Bereiche weder das Aufstellen
der Fahrzeuge noch der Beginn und die Beendigung des Mietvorganges zu gestatten ist.
Die Einrichtung der Sammelparkplätze erfolgt auf öffentlichen Stellplätzen und zur Verfügung
stehenden Freiflächen im öffentlichen Raum. Die für die Bereiche A und B errechnete Anzahl
von Standorten leitet sich von den zugrundeliegenden Rastern (150 und 250 Meter Raster)
ab und ist in der Ausgestaltung flexibel. Je nach Flächenverfügbarkeit können ein bis zwei
Stellplätze für jeweils zwölf bis 24 Fahrzeuge zu Sammelparkplätzen umgewidmet werden.
Tägliche Umverteilungsmaßnahmen der Anbieter müssen gewährleisten, dass die Sammel-
parkplätze von den Nutzerinnen und Nutzern nicht überbelegt werden.
Die im Konzept festgelegte und durch den Stadtrat beschlossene Obergrenze für die Anzahl
der zugelassenen E-Scooter, welche sich aus der Stationsdichte und der Stadtverträglichkeit
ableitet, wird vertraglich fixiert und ist von allen Verleihanbietern einzuhalten.
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Die Anbieter sind für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb ihres Systems verantwort-
lich. Die E-Scooter müssen zu jedem Zeitpunkt verkehrssicher und funktionstüchtig sein. Sie
dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
Auch müssen sich die Anbieter verpflichten, das Angebot nicht solitär, sondern als Baustein
der Mobilitätsangebote in Nürnberg zu entwickeln und diese neue Form der Mikromobilität in
Bereichen von Mobilitätsstationen und Haltestellen des ÖPNVs zu integrieren.
Regelungen zum Fahren und Abstellen:
Die Anbieter sind verantwortlich dafür, dass die Nutzung der Fahrzeuge nur auf dafür vorge-
sehenen Straßen und Wegen erfolgt. Nutzerinnen und Nutzer müssen vor Fahrtbeginn über
die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen informiert werden und diese auch einhalten.
Eine telefonische Hotline ist von Seiten der Anbieter einzurichten, die während der Betriebs-
zeiten gebührenfrei und für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist. Beschwerden über
behindernd abgestellte E-Scooter, die bei den Anbietern eingehen , müssen innerhalb von
sechs Stunden nach Meldung behoben werden. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet,
seine Fahrzeuge auch aus schwer zugänglichen Gebieten fachgerecht zu bergen. Ansons-
ten behält sich die Stadt vor, auf Kosten des Erlaubnisinhabers tätig zu werden.
Auswahlverfahren und Restriktionen:
Zur Umsetzung des Konzeptes ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In einem ersten
Schritt wird ein Interessensbekundungsverfahren eingeleitet. Im Zuge dessen hat jeder inte-
ressierte Anbieter die Möglichkeit, sein Angebot der Stadt Nürnberg vorzustellen. Sollten sich
mehrere Anbieter bewerben, muss in einem zweiten Schritt ein transparentes und diskrimi-
nierungsfreies Auswahlverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren und die Auswahlkri-
terien müssen im Vorfeld bekannt gemacht werd en (z.B. Bekanntmachung auf der städti-
schen Internetseite, im Amtsblatt oder Bundesanzeiger etc.). Der genaue Ablauf des Verfah-
rens ist noch zu erarbeiten. Die ausgestellten Sondernutzungserlaubnisse sind zeitlich be-
fristet und gelten z.B. 3 Jahre.
Es sind Vereinbarungen über die Höhe der Sondernutzungsgebühren zu treffen. Die Höhe
der Gebühren richtet sich auch danach, inwieweit die anderen Regelungen die Belastung
des öffentlichen Raums beschränken können. Die Sondernutzungsgebührensatzung ist da-
nach entsprechend anzupassen; hierfür ist - wie bei jeder Satzungsänderung - ein geson-
derter Beschluss des Stadtrats erforderlich.
Darüber hinaus stellen die Anbieter der Stadt Nürnberg in regelmäßigen Abständen Daten
zur Verfügung, um die sichere Nutzung v on Elektrokleinstfahrzeugen sowie die Einhaltung
der getroffenen Auflagen im Stadtgebiet nachzuweisen und sicherzustellen.
Beide Seiten sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen,
insbesondere im Falle grober oder wieder holter Pflichtverletzungen oder bei veränderten
Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass sich die Fortführung des Betriebes als extrem
unwirtschaftlich erweist.
Sollte ein Vertrag nicht zu Stande kommen, muss die Stadt Nürnberg entscheiden, ob sie
ihre Rechtsauffassung, dass die Anbieter mit dem Abstellen der E-Scooter den Tatbestand
einer Sondernutzung verwirklichen, mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen durchsetzt. Ge-
gen entsprechende Bescheide könnten Anbieter rechtliche Schritte einleiten. Sollte es zu
einem Gerichtsverfahren kommen, muss dieses, aufgrund der noch nicht ausreichend durch
obergerichtliche Urteile abgesicherten Rechtslage, als offen angesehen werden. Diese recht-
lichen Risiken sind jedoch in Kauf zu nehmen, da die nicht nachlassende Problemlage mit
einer immer größeren Zahl von Marktteilnehmern nicht allein dem „freien Spiel der Kräfte“
überlassen werden darf.
501
SPD
spd@stadt.nuemberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg de
U1, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus
Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg
Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION
Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Rathaus
90403 Nürnberg
OBERBUR u \
0 4. APR. 2513 ,
MX
Nürnberg, 4. April 2019
Brehm
E-Tretroller in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bundeskabinett hat am 3.4.2019 eine Verordnung zur Zulassung von E-Tretrollern
in Deutschland beschlossen. Wenn der Bundesrat zustimmt, dürfen demnächst
sogenannte E-Scooter legal auf den Straßen unterwegs sein, mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auch auf Radwegen. Entsprechende Konflikte sind
vorprogrammiert.
Es zeichnet sich bereits ab, dass Sharing-Dienste, wie man sie von Autos und Fahrrädern
kennt, auch dieses Feld zeitnah bedienen werden. Dies bietet einerseits Chancen, weil
die E-Scooter als Ergänzung zum ÖPNV für mehr umweltfreundliche Mobilität in der Stadt
sorgen. Andererseits müssen die Städte darauf vorbereitet sein, weil damit auch
Befürchtungen über negative Begleiterscheinungen, wie z.B. mehr Unfälle, „unseriöse“
Anbieter, die sich nicht ausreichend um die Leihroller kümmern und Chaos auf den
Straßen einhergehen. Es empfiehlt sich deshalb aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion
frühzeitig über den Umgang mit E-Tretrollern in Nürnberg zu informieren und deren
technische Zulassung bei den anstehenden Planungen zu berücksichtigen.
Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss
folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über
• die bisherigen Planungen und Vorbereitungen im Bereich „Zulassung von E-
Tretrollern“;
• die Auswirkungen auf die städtische Rad- und Verkehrsinfrastruktur.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm
stv. Fraktionsvorsitzender
Ö 2.2Ö 2.2
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Beschlussvorlage
Vpl/039/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Dr.-Carlo-Schmid-Straße, Anlage Fußgängerüberweg und barrierefreie Bushaltestellen
Anlagen:
Straßenplan Dr.-Carlo-Schmid-Straße 2.2390.2.1 v.19.05.22
Sachverhalt (kurz):
In der Dr. -Carlo-Schmid-Straße 128 befindet sich eine Privatschule. Aktuell wird dort ein
Erweiterungsbau errichtet. Zwei Linienbushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Für
Schülerinnen und Schüler, die die Straße queren müssen, gibt es zu den Stoßzeiten morgens
und mittags einen Schulweghelfer.
Mit dem Neubau der Schule wird sich auch der Querungsbedarf über die Dr. -Carlo-Schmid-
Straße erhöhen. Um au ch zu den Zeiten, zu denen kein Schulweghelfer zur Verfügung steht,
eine sichere Querung der Straße zu ermöglichen, soll ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
angelegt werden. Laut der Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen darf u. a. die Sicht
auf querungswillige Fußgängerinnen und Fußgänger nicht durch einen haltenden Bus verdeckt
werden. Damit sind die Bushaltestellen am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung nach dem
Zebrastreifen anzuordnen. Die nach Richtlinie vorrangig erforderlichen Fußgänger - zu – KfZ
Verhältnisse sind zu erwarten.
Die Haltestellen werden in diesem Zuge barrierefrei ausgebaut. Am südlichen Fahrbahnrand
können durch das Verschieben der Bushaltestelle zwei neue Bäume gepflanzt werden.
Für die Gesamtmaßnahme fallen Kosten in Höhe von ca. 223.000 Euro an.
Der nördliche Geh weg wird im Bereich des Neubaus seitens des Bauträgers im Rahmen der
Wiederherstellung ausgebaut. Die genaue Aufteilung der Kosten muss über die technische
Vereinbarung geregelt werden. Der Straßenausbau soll noc h vor Inbetriebnahme der Schule
zum September 2023 erfolgen.
Ö 3Ö 3
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/039/2022
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 223.000 € Folgekosten 870 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 223.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die genaue Aufteilung der Kosten wird noch im Rahmen einer
technischen Vereinbarung geregelt. Die Maßnahme wird aus dem
Budget für barrierefreie Bushaltestellen P5418200000U finanziert.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
516
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/039/2022
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2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Durch die Anlage eines Fußgängerüberweges und den Ausbau barrierefreier
Haltestellen wird die Querung der Straße und die Nutzung der Busse auch für
mobilitätseingeschränkte Personen sicherer.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
517
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/039/2022
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Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt in der Dr.-Carlo-Schmid-Straße die Anlage eines
Fußgängerüberweges und den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen gemäß Plan Nr.
2.2390.2.1 vom 21.10.2021 mit letzter Änderung vom 19.05.2022.
518
Wurzelschutz zu Strom
Grenzmarkierung entfernen
Dr.-Carlo-Schm
id-Straße
160
93
166
162
164
V
154
152
156
158
IV
II
130
128
102
56/128
56/130
178/31
56/24
178/27
56/3
56/127
178/30
178/26
178/43
178/16
56/129
56/54
FG-Zone
FW-Zufahrt FG-Zone Rad frei
Schulbus an Schultagen 7:30-14:00
Schulbus an Schultagen 7:30-14:00
2x Mo-Fr 7-18h
Tunnel
40,43,95
40,95
Haltestelle verschieben
Haltestelle verschieben
40,43,95
40,95
2x Mo-Fr 7-18h
Behinderten Stellplätze verschieben
16/20cm
16/20cm
Angleichung Grünfläche
~2,2%
Änderung der Markierungssteine in der Pflasterfläche
Hier keine Fahrradständer auf Privatgrund
Baumscheibensubstrat
Grunddienstbarkeit eintragen Schacht auf Höhe anpassen evtl. Deckel tauschen
Aufstellfläche Tret-und Motorroller
M = 1 : 500
Dr.-Carlo-Schmid-Straße
Montessori Zentrum
Fußgängerüberweg
2.2390.2.1
gez. Jülich
Dufek (4933)
Wenzel
i.V. Krause
Wenzel 07.01.22 Instruktionsergeb.
18.02.22
12.05.22
19.05.22
Dufek
Wenzel
Wenzel
Fahrradständer
erw. Sanierungsfläche
Verschiebung Haltestelle
Lageplan
Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt
Ö 3Ö 3
519
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Beschlussvorlage
Vpl/040/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 07.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kilianstraße zwischen Kleinreuther Weg und Michaelstraße - Anlage barrierefreier
Haltestellen
Anlagen:
Straßenplan Kilianstraße 2.2433.2.1 v. 31.05.22
Sachverhalt (kurz):
In der Kilianstraße zwischen dem Kleinreuther Weg und der Michaelstraße wurden Sparten
verlegt. Im Rahmen der endgültigen Wiederherstellung und Sanierung der Fahrbahn sollen drei
Bussteige barrierefrei ausgebaut und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden.
An den beiden Bussteigen in Höhe der Michaelstraße hält der Bus bereits am Fahrbahnrand.
Dies wird im Rahmen des Umbaus beibehalten.
Westlich des Kleinreut her Weges liegt der Bussteig aktuell gleich hinter der Kreuzung in der
Längsparkbucht. Der Bus kann jedoch in den meisten Fällen nicht in die Parkbucht einfahren, da
PKWs zu weit in den Haltestellenbereich hinein parken. In der Praxis hält er somit überwiegend
unmittelbar hinter der Kreuzung am Fahrbahnrand. Die Haltestelle soll barrierefrei als Kap
ausgebildet und vom Kreuzungsbereich weiter entfernt ausgebaut werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme fallen Kosten in Höhe von ca. 140.000 Euro an, die aus dem
Budget für den Unterhalt finanziert werden. Der Baubeginn ist für den September 2022 geplant.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 4Ö 4
520
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/040/2022
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Gesamtkosten 140.000 € Folgekosten 0 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 140.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Durch den Ausbau zu barrierefreien Haltestellen wird die Nutzung des ÖPNV
für mobilitätseingeschränkte Personen verbessert.
521
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/040/2022
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4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
522
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/040/2022
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Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in der
Kilianstraße zwischen Kleinreuther Weg und Michaelstraße gemäß Plan Nr. 2.2433.2.1 vom
10.03.20222 mit letzter Änderung vom 31.05.2022.
523
Zaun
Nr. 97
311,98
311,71 311,73
311,75 311,66
311,82
311,89
3,98 3,72 2,24 2,52
4,76
311,86
~2,0 %
Schnitt bei Kilianstraße 97
Haus
Nr. 17
310,67
310,15 310,20
310,13
310,30
310,22
310,44
310,46
3,82 3,66 2,23 2,52 1,73
4,75
310,33
~2,3 %
Privat
Schnitt bei Kilianstraße 17
Grundstück
Nr. 28
310,68
310,42 310,50
310,41
310,58
310,48
7,70
2,50 5,20
310,55
~2,5 %
Schnitt bei Kilianstraße 28
7,49 2,23 5,47
310,41
310,61
~2,0 %
20 cm
20 cm
20 cm
Haltestelle verschieben
Kleinreuther Weg
Kilianstraße
Kilianstraße
20
11 II
11a II
11b II
11c II
18
16
12
II
II
10
30
23 25
28
26
II
17 19
II
119 121 123
125 127 129
61 III
III 59
57 III
46
73
II
II
II
II
24
II
III
55
66
64
62
58
II
56
II
II 54
II 52
II 50
II
II
43
II
II
44
42
II
40
II
32
II
II
76
74
II 72 99 101 103 97
70
68
II
I
131 I
81 II
69
II II
55 57
22
II
II 20
32/33
188/2
188/3
188
/24
185/2
/22
185/23
185/21
41/4
41/3
41/44
41/43
/45
/49
/48
/46
/47
/22
41/26
7
204/2
191/4
191/5
39/10
39
39/9
40/24
40/3 40/13
40/16
40/17
40/18
40/19
40/20
40/21
40/14
40/22
40/23
40/29
40/6
40
40/25
40/15
40/8
40/28
40/26
40/11
40/12
32/32
32/29
41/17
32/31
32
41/18
41/19
41/56
32/34
39/31
35/3
35 41/38
41/39
41/37
41/36
41/35
39/8
39/11
39/15
39/23
40/2
40/4
41/31
40/7
41/30
41/29
41/28
41/32
41/27
/55
/54
/53
/52
/50
/51
41/59
47
47
47
Herrnackerstraße
Michaelstraße
Kleinreuther Weg
Haltestellenschild versetzen
Schild versetzen
M = 1 : 500
Kilianstraße
Bushaltestellen
zw. Kleinreuther Weg und Michaelstr.
2.2433.2.1
gez. Jülich
Dufek (4933)
Reiser M.
gez. Wunder
Dufek 31.05.22 Instruktionserg.
Lageplan
Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Herr GEO/1 Maulwurf Tel.: 4451
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Vermessung und Kartierung:
Ö 4Ö 4
524