Beilage 3.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2022
Sachverhaltsdarstellung
Berufliche Integration junger Menschen
Sozialpädagogische Angebote und Leistungen aus den Handlungsfeldern der
berufsbezogenen Jugendhilfe in Nürnberg
In diesem Bericht werden die Angebote und Leistungen zur beruflichen Integration der Altersgruppe der 14- bis unter 27-Jährigen aus den verschiedenen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe (SGB VIII), die von sozialpädagogischen Fachkräften in kommunaler oder freier Trägerschaft durchgeführt werden, beschrieben. Das sind insbesondere die Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, die Jugendberufsagentur, die Jugendsozialarbeit an Schulen, die Jugendarbeit und sonstige Angebote zur beruflichen Integration. Die zurückliegenden zwei Jahre unter Einfluss der Coronapandemie waren auch für das Übergangssystem Schule-Beruf herausfordernde Zeiten. Angebote konnten nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Derzeit laufen die Programme wieder an. Die Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe stellt einen komprimierten Überblick über die Angebote und Leistungen aus dem Handlungsfeld der berufsbezogenen Jugendhilfe in Nürnberg dar. Veränderungen im Regionalen Übergangsmanagement, wie z.B. das Auslaufen des Projektes Perspektiven im Quartier und daraus resultierende Herausforderungen in diesem Bereich werden dargestellt.
Die einzelnen Beiträge sind mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt. Häufig finden sich bei den Angeboten Schnittstellen und Kooperationen mit Schulen, der Arbeitsverwaltung, dem Jobcenter und weiteren Akteuren aus dem Handlungsfeld.
Wie in den vorangegangenen Berichten stellt sich die Ausbildungsmarktsituation in Nürnberg zahlenmäßig nicht beunruhigend dar. Den Bewerbern stehen statistisch gesehen ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung. Bereits vor der Pandemie gab es einen nicht genau quantifizierbaren Teil der jungen Menschen, der sich aus unterschiedlichen individuellen Gründen den Angeboten der schulischen und beruflichen Bildung sowie den Angeboten zur Grundsicherung (SGB II) und der Arbeitsförderung (SGB III) entzog. In den letzten beiden Jahren unter den Bedingungen der Pandemie waren alle jungen Menschen vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Personengruppe mit geringem Bildungsniveau, familiären Schwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Beeinträchtigungen hat einen erschwerten Zugang zur Berufsbildung und damit auch zur gesellschaftlichen Teilhabe. Viele Maßnahmen zur Berufsorientierung und zur individuellen Unterstützung im Übergangsmanagement haben individuelle Lösungen gefunden, um während den Lockdowns den Kontakt zu den jungen Menschen nicht zu verlieren. Durch die nur eingeschränkt durchführbaren Maßnahmen (Jugendberufsagentur, Berufsberatung, Praktika und Berufsorientierungsprogramm BOP) wurden besonders die Jugendlichen mit einer geringen Eigeninitiative und großem Unterstützungsbedarf nur schwer oder gar nicht mehr erreicht und somit vom System entkoppelt. Das bereits bekannte Problem des ‚Mismatchs‘ wurde durch diese Umstände verstärkt. Damit diese Personengruppen der Gesellschaft nicht auf Dauer verloren gehen, besteht für die Jugendberufshilfe weiterhin ein Handlungsbedarf. Eine Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Akteuren und Rechtskreisen am Übergang Schule- Beruf fand kontinuierlich statt, um gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen. Um Benachteiligung und Ausgrenzung junger Menschen zu vermeiden und abzubauen, ist es die Aufgabe der Jugendhilfe, neben den Rechtskreisen SGB II und SGB III zusätzliche eigene Angebote anzubieten und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Weil das Leistungsangebot der Jugendhilfe primär auf die Förderung der Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten abzielt, steht bei ihr nicht die Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung an erster Stelle, sondern z.B. Stabilisierung, Chancengleichheit oder Handlungsfähigkeit. Dementsprechend steht die berufliche Integration mal im Fokus der Unterstützung, mal wird sie nachstehend behandelt.
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Die Maßnahmen der Jugendhilfe verteilen sich auf verschiedene, aber immer sehr spezifische Hilfeformen. Wenn z.B. Entwicklungsauffälligkeiten, seelische Probleme, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten oder eine unzureichende Förderung und Betreuung in der Familie eine sozialpädagogische Unterstützung erforderlich macht, werden insbesondere einzelfallbezogene Hilfen eingesetzt. Die Pandemie hat gezeigt, dass digitale Formate persönliche Zuständigkeiten und Ansprachen nicht ersetzen können. Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten, die auf die Ressourcen und den Entwicklungsstand des Jugendlichen eingehen können, schaffen die Basis für den Ausgleich sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen bei der Integration ins Berufsleben. Ein neues Angebot für schwer erreichbare, marginalisierte Jugendliche kann nun nach positivem Bescheid zur Interessensbekundung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Das ESF Plus-Programm JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst) sieht eine Förderung von voraussichtlich 01.08.2022 - 01.01.2027 für entkoppelte und von Entkopplung bedrohte Jugendliche und Care Leaver vor. Schwerpunkt dabei ist, neben der beruflichen Perspektivenentwicklung auch die anderen Aspekte der sozialen Integration in den Fokus zu nehmen, wie z.B. drohende Wohnungslosigkeit.
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