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← gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses (30.06.2022)

Anlage 1 Bericht Fortschreibung Masterplan 2022 Stand 31-05-2022

Anlage · 30.06.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 1.2

zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 30.06.2022

Anlage 1: Bericht

Fortschreibung 2022: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-

gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für

Grundschulkinder in Nürnberg

Ziele und Aufbau und des vorliegenden Berichts

Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine umfassende Fortschreibung der zuletzt 20201 aktualisiertem Masterplanung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Sie basiert auf den 2021 aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsamtes der Stadt Nürnberg zu den künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Berücksichtigung finden zudem die aktuellen Schülerzahlen und erste Hochrechnungen zur Bedarfsentwicklung durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Über die Befunde der im Juni 2021 aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Schulraumentwicklungsplanung hat die Verwaltung bereits am 26. Januar 2022 im Stadtrat berichtet. Die hier vorliegende Fortschreibung des Masterplans 2022 basiert auf dieser Schulraumentwicklungsplanung und verknüpft diese mit der Jugendhilfeplanung zu einer abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg. Die vorliegenden Planungen werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren2 eingespeist.

Gegenstand der Berichterstattung sind folgende Punkte:

bauplanung für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg.

dargestellt (siehe Unterpunkt 3.1) sowie die künftigen Herausforderungen in Folge der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose und der Einführung des neuen Rechtsanspruchs für Nürnberg skizziert (siehe Unterpunkt 3.2).

planung auf Ebene von neun Planungsregionen (siehe Unterpunkt 4.1). Die Ergebnisse dieser Analyse finden dann Eingang in die Fortschreibung der sog. „A-Maßnahmenliste“ (siehe Anlage 2).

1 Details siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 18.06.2020 2 BIC = Bauinvestitionscontrolling MIP = Mittelfristiger Investitionsplan

1. Erläuterung zu zentralen Begrifflichkeiten

Zur besseren Lesbarkeit und begrifflichen Klarheit werden in diesem Bericht folgende Begriffe verwendet:  Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung: Dieser Begriff beschreibt die gemeinsame Planungsverantwortung des Referates für Schule und Sport (Sachaufwandsträger) und des Jugendamtes (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) über den gesamten Tag eines Schulkindes. Es wird als Oberbegriff für die Begriffe „Unterricht“ und „Betreuung“ verwendet.  Unterricht: Dieser Begriff beschreibt die Planungsverantwortung des Referats für Schule und Sport (in seiner Eigenschaft als Sachaufwandsträger) für die Unterrichtsversorgung. Dabei verkürzt der Begriff den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen auf den Bereich Unterricht. Diese Verkürzung wird zur begrifflichen Klarheit in Kauf genommen.  Betreuung: Dieser Begriff beschreibt im Masterplan die vorrangige Planungsverantwortung des Jugendamtes (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) für die Versorgung mit Betreuungsangeboten im Anschluss an die Unterrichtszeit. Dabei verkürzt der Begriff den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen (z.B. Horte, Häuser für Kinder, altersgemischte Einrichtungen) und weiteren Angebotsformen (z.B. Mittagsbetreuung, Ganztagsschule) auf den Begriff Betreuung. Diese Verkürzung wird zur begrifflichen Klarheit in Kauf genommen.

2. Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung

und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich einer zeitgemäßen baulichen Ausstattung von Grundschulen haben in der kommunalen Bildungs-, Jugend- und Familienpolitik der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Bereits seit 2003 finden regelmäßig gemeinsame Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses statt, die Ausdruck eines regelmäßigen Fachaustausches auf kommunaler Ebene sind, der Anfang der 90er Jahre begann.

Auch in Zukunft wird die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter eine gesamtstädtische Aufgabe mit großen Herausforderungen sein:  Nürnberg ist – trotz pandemiebedingter verzögernder Effekte - nach wie vor eine Stadt mit dynamischem Bevölkerungswachstum. Vor dem Hintergrund einer weiterhin wachsenden Stadtbevölkerung wird auch die Nachfrage nach altersentsprechenden Plätzen in regional sinnvoll zugeordneten Schulen (Sprengelschulen) für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung weiterhin hoch bleiben.  Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 wird der Handlungsdruck zum Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung perspektivisch noch deutlich zunehmen.  Viele Grundschulen in Nürnberg sind bereits heute hinsichtlich ihrer Unterrichtskapazität deutlich überbelegt, ohne dass die Raumbedarfe für bedarfsorientierte ganztägige Angebote in näherer und fernerer Zukunft schon quantitativ und qualitativ berücksichtigt wären.  Nürnberg verfügt, neben schulischen Ganztagsangeboten (offene und gebundene Ganztagsschule, Mittagsbetreuungen), durch den konsequenten Ausbau mit Kindertageseinrichtungen (Horten) im Vergleich zu anderen Kommunen zwar über eine sehr gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Doch auch hier ist der Nachfragedruck nach wie vor ungebrochen.

Die skizzierten Herausforderungen verlangen eine gesamtstädtische Planungsperspektive, in welcher die zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente von Jugendhilfe und Schule systematisch aufeinander abgestimmt und zum Einsatz gebracht werden. Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der vom Referat für Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales installierten Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“, welche Ende 2010 mittels Bericht im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde. Dieser innerhalb der Stadtverwaltung tätigen Arbeitsgruppe angehörig sind alle planungsrelevanten Akteure seitens des Jugendamts und der kommunalen Schulverwaltung. Dies umfasst die Leitungsebene beider Bereiche, die Schul- und Jugendhilfeplaner/-innen, Beschäftigte aus den jeweils zuständigen Fachabteilungen für Kindertageseinrichtungen und Schulentwicklung sowie die jeweiligen Fachbereiche für Baumaßnahmen. Die Arbeitsgruppe wurde mit der Aufgabe betraut, gemeinsame Datengrundlagen, Instrumente und Verfahrensweisen für eine abgestimmte kommunale Bedarfs- und Ausbauplanung zu entwickeln und regelmäßig fortzuschreiben. Die Arbeitsgruppe begleitet zudem die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenplanungen bis zum erfolgreichen Abschluss, also der Inbetriebnahme der Einrichtungen.

Die nachfolgend dargestellte strategische Grundlage für die Planung und Umsetzung ganztägiger Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote in Nürnberg bilden der „Masterplan“, der „Nürnberger Weg“ und verschiedene Modellprojekte zur Erprobung neuer ganztägiger Bildungskonzepte in Kooperation von Schule und Jugendhilfe.

Seit 2014 dient der vom damaligen Geschäftsbereich Schule und Sport – heute Referat für Schule und Sport bzw. Referat IV - und Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und ganztägige

Schulkinderbetreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“3 als kommunales Planungs-

instrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuung- und Erziehungsangebote. Planungsgrundlage für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist eine kleinräumige Schulkinderprognose. Die Schulkinderprognose berücksichtigt aktuelle Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten und basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik. In der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik werden wiederum die aktualisierten Neubaumaßnahmen als Planungsdaten des Stadtplanungsamts berücksichtigt. Die Erstellung und Bewertung der kleinräumigen Planungsdatenbasis erfolgt in enger Abstimmung mit dem Stab Stadtentwicklung, dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtforschung und Statistik. Folgendes Schaubild gibt eine Übersicht zum jährlichen Workflow und den beteiligten Akteuren im Zuge der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung.

Abbildung 1

3 Mit der Fortschreibung 2020 wurde der Titel in „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ verändert.

Durch diesen integrierten Planungsansatz können in jährlichen Aktualisierungszyklen die kleinräumigen Planungsdaten aktualisiert, fortgeschrieben, gemeinsam Folgeabschätzungen von Stadt(teil)entwicklungsprozessen vorgenommen, Planungsunsicherheiten eingeschätzt und entsprechende Veränderungen sowie flexible Reaktionen im Planungsprozess vorgenommen werden. Zunächst dienen die so ermittelten Planungsgrunddaten der Aktualisierung und Fortschreibung der Standortdaten u.a. für alle Nürnberger Grundschulen im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung, da die quantitativen Rahmendaten für die Schulkinderbetreuung nur im Kontext der jeweiligen Standortentwicklung einer Grundschule ermittelbar und zu entwickeln sind. Die aktualisierten Daten für die Schulraumentwicklungsplanung finden dann Eingang in eine integrierte Schulraumentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Dort wird unter Berücksichtigung der standortbezogenen Versorgungssituation zum schulischen Raumangebot und den vor Ort vorhandenen Betreuungsangeboten (schulischer Ganztag, Mittagsbetreuung, Horte) pro Nürnberger Grundschulsprengel mittels Bedarfsindikatoren (z.B. Nachfrageentwicklung und Versorgungsdefizite aufgrund der Schülerprognose, zeitliche Dringlichkeit, Sanierungsbedarfe und besondere Standortfaktoren wie z. B. umfassende Neubauaktivitäten) der Handlungsbedarf bewertet und bezüglich seiner Dringlichkeit priorisiert. Zentrales Ergebnis des Masterplans ist die sog. „A-Maßnahmenliste“, in welcher die hoch priorisierten (Priorität A) Maßnahmen zum Ausbau der Infrastrukturen für die weiterführenden Haushalts- und Bauplanungen konkret benannt, dem Schul- und Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt und anschließend in das BIC- und MIP-Verfahren eingespeist werden. Darüber hinaus werden auch ggf. notwendige Interimsbauten benannt, ohne die eine Unterrichts- und Betreuungsversorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.

Mit dem Masterplan verfügt die Stadt Nürnberg als eine von wenigen Großstädten in Deutschland bereits über ein etabliertes Steuerungsinstrument, das nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe integriert, sondern auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess beteiligt.

In der gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusssitzung am 30.11.2017 wurde der „Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ vorgestellt. Der „Nürnberger Weg“ ist eine zwischen dem Referat für Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte und abgestimmte Konzeption für die konkrete Planung und Verantwortung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern am jeweiligen Schulstandort. Die Konzeption untermauert die Planungs- und Steuerungsverantwortung von Schule und Jugendhilfe als gemeinsame Aufgabe. Im Fokus stehen dabei Standorte mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) und gemeinsame Angebotsformen von Jugendhilfe und Schule. Im „Nürnberger Weg“ wurde als Ziel festgelegt „eine Versorgungsquote von mindestens 80% zu erreichen (bei Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 90%), wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird.“ Damit wurde die bisher gültige Ausbau-strategie von 60% Hortversorgung und 20% schulische Angebote (Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztag) an Standorten mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) zu einer Gesamt-Versorgungsquote von mindestens 80%, perspektivisch 90%, in einem qualitativ hochwertigen Angebot mit Fachkräften zusammengeführt. Unter anderem wurde festgelegt, dass „für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und Bildungsangebot entwickelt wird, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht.“ Durch unterschiedliche Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen, und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft. Der „Nürnberger Weg“ ist seit 2018 auch Grundlage der Fortschreibungen des Masterplans.

3. Aktueller Stand und Herausforderungen für ganztägige Bildung, Betreuung und

Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg

Wie in anderen bayerischen Großstädten auch hat sich die Nachfrage nach ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter in Nürnberg, ausgehend von einem ohnehin schon hohen Level, insbesondere in den innerstädtischen Grundschulsprengeln noch erhöht. Für sehr viele Elternhäuser ist für eine auskömmliche wirtschaftliche Basis und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine verlässliche und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung ihrer Kinder im Grundschulalter zwingend erforderlich. Oft ist die Lebenswirklichkeit städtischer Familien durch die Notwendigkeit der Berufstätigkeit (soweit vorhanden) beider Elternteile geprägt sowie durch hohe Anforderungen an ihre Flexibilität, was die Arbeitszeiten anbetrifft.

Darüber hinaus hat die Diskussion um den ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zusätzlich den Fokus auf diejenigen Ganztagsbetreuungsformen gelenkt, die rechtsanspruchskonform sind. Gilt es doch bei notwendigen Schulerweiterungen und Schulneubauten die Chance zu nutzen und neben zeitgemäßem Schulbau, dessen Raumplanungen neue und flexible Lernformen ermöglichen, insbesondere auch die rechtsanspruchskonforme Ganztagsbetreuung am und für den jeweiligen Grundschulstandort bedarfsgerecht zu planen und umzusetzen.

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder ist bisher in Bayern weitgehend durch ein grundsätzlich additives System von Unterricht und Betreuung gekennzeichnet, in der Regel mit Unterricht als Halbtagsunterricht am Vormittag und einem danach einsetzenden Betreuungsangebot. Bestandteil der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans ist es, dieses grundsätzlich additive System durch eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu einem gemeinsam verantworteten Angebot an qualitativ hochwertiger ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung in einem quantitativ ausreichenden Umfang in der Stadt Nürnberg weiterzuentwickeln. Mittels gemeinsamer Baumaßnahmen von Schule und Jugendhilfe gelingt es zunehmend, nicht nur ganztägige pädagogisch verzahnte und innovative Konzepte zu ermöglichen, sondern auch als Kommune synergetisch, flächenund kosteneffizient zu handeln.

3.1. Aktueller Stand

3.1.1. Unterrichtsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern

Nürnberg verfügt im Jahr 2022 über ein Netz von 51 öffentlichen Grundschulen, durch die im laufenden Schuljahr 2021/2022 die Unterrichtsversorgung von rund 16.000 Schulkindern sichergestellt wird (einschließlich rd. 170 Kindern in 12 Deutschklassen zum Stand Oktober 2021). Für diese Schulstandorte, von denen sechs zusätzlich noch über Dependancen verfügen, ist die Stadt Nürnberg der Sachaufwandsträger4.

Die Befunde der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2021, auf deren Basis die neueste Schulraumentwicklungsplanung des Referates für Schule und Sport vorgelegt wurde5, verweisen aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums im gesamten Stadtgebiet auch auf einen weiteren Anstieg der Schulkinderzahlen. Die Zahl der Grundschulkinder an öffentlichen Grundschulen steigt demnach in den nächsten Jahren stetig an, mit einem Höchststand ab den Schuljahren 2030/2031 mit konservativ gerechnet ca. 17.600

4 Nach Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Art. 3 ist „der nicht zum Personalaufwand (Art. 2) gehörende übrige Aufwand […] Schulaufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal.“ 5 Details dazu siehe Berichterstattung im Stadtrat vom 26.01.2022: TOP 4: „Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Nürnberg – Fortschreibung 2022“

Schulkindern in Regelklassen zuzüglich der Schulkinder in den sog. Deutschklassen.6 Hierbei bleiben Effekte der Pandemie und der Flüchtlingszuwanderung aus der Ukraine (von meist Frauen mit Kindern) auf die künftige Bevölkerungsentwicklung in der vorliegenden Datenbasis noch unberücksichtigt.

In den Fortschreibungen zum Masterplan seit 2017 wurde die Situation vieler Grundschulen dahingehend charakterisiert, dass sich die Belegung am oberen Rand ihrer Raumkapazitäten befindet, ohne dass die weiteren Raumbedarfe für eine bedarfsorientierte schulische Ganztagsbetreuung quantitativ und qualitativ bereits berücksichtigt sind. Diese Situation hat sich regional an vielen Standorten in dem Maße verschärft, dass die anstehenden Klassenmehrungen dort nicht mehr aufgefangen werden können. Als Maßnahmen zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen werden

halb weiterhin grundsätzlich in Betracht genommen:  Schulneubauten  falls möglich: Erweiterungen von Bestandsbauten  ggf. in Einzelfällen eine moderate Erhöhung von Klassenstärken  Kapazitätsverschiebungen z. B. durch Sprengelanpassungen

Nachdem sich infolge der weiterhin steigenden Bevölkerungszahlen, aber auch durch innerstädtische Nachverdichtung sowie die (absehbare) Ausweisung und Bebauung neuer Wohnareale die Situation der Grundschulen zum Teil nochmals signifikant verschärft hat und perspektivisch weiterhin verschärfen wird, erweist es sich angesichts der Bebauungsdichte in innerstädtischen Schulsprengeln als zunehmend schwierig, das in der Stadt Nürnberg verfolgte Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“7 durch entsprechend erreichbare Schulstandorte mit erforderlicher Größe und Raumausstattung umzusetzen. Zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen müssen deshalb zusätzliche Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen ergriffen werden, um neue oder größere Grundschulstandorte realisieren zu können:  (Teil-)Verlagerung und Umwidmung einzelner Mittelschul- und Berufsschulstandorte in Schulsprengeln mit wachsendem Grundschulbedarf in dichtbesiedelten Stadtlagen, z.B.: o MS und GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule o MS und GS Scharrerschule o MS und GS Thusneldaschule o B 14 – GS Süd / Schönweißstraße o B5 – GS Reutersbrunnenschule und MS Johann-Daniel-Preißler-Schule o Verschiebung von einem Zug von MS Theo-Schöller-Schule an MS Ludwig- Uhland-Schule o Verschiebung von einzelnen Klassen von MS Bismarckschule an MS Konrad- Groß-Schule  Eine Kooperation mit dem Bezirk Mittelfranken auf dem Areal des Zentrums für Hörgeschädigte für einen gemeinsamen Schulstandort Zentrum für Hörgeschädigte/Grundschule im Nürnberger Westen (GS West).

6 Die früheren Übergangsklassen werden im Grund- und Mittelschulbereich jetzt als Deutschklassen bezeichnet. 7 Für Grundschulkinder besteht Beförderungspflicht, wenn der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, länger als zwei Kilometer ist (siehe Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV, § 2 Abs. 2 Pkt. 1).

3.1.2. Betreuungsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern

In Verbindung mit dem klassischen Schulunterricht am Vormittag gibt es in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter eine Vielfalt an Angeboten und Modellen, die sich quantitativ und qualitativ unterscheiden. Die einzelnen Angebotsformen sind teilweise bayernweit geregelt, teilweise aber auch Modellprojekte, und unterscheiden sich hinsichtlich der Betreuungszeiten (Anzahl an Tagen und Dauer am einzelnen Tag), der Flexibilität bzw. Verbindlichkeit, der Qualifikation des Personals, der Raumstandards, des pädagogischen Angebots, des Elternbeitrags uvm.

Überblick über die verschiedenen Angebotsformen:  Horte sind Kindertageseinrichtungen in der Verantwortung der Jugendhilfe. Kinderhorte betreuen in ihrer Einrichtung ausschließlich Grundschulkinder. Häuser für Kinder haben neben Hortgruppen auch Kindergartengruppen und/oder Kinderkrippengruppen. Altersgemischte Einrichtungen besuchen beispielsweise Kindergartenkinder und Grundschulkinder gemeinsam. Die Regelfinanzierung erfolgt über das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Elternbeiträge werden erhoben. Horte haben die ganze Woche (Montag bis Freitag) und ganzjährig (inkl. Ferien) geöffnet. Es werden pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) oder pädagogische Ergänzungskräfte entsprechend dem Fachkräftegebot und dem Anstellungsschlüssel nach BayKiBiG eingesetzt. Horte erfüllen den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch.  Die Mittagsbetreuung ist ein Angebot in der Verantwortung der jeweiligen Grundschule. Die Regelfinanzierung erfolgt über eine pauschale Förderung und Elternbeiträge werden erhoben. Mittagsbetreuungen unterscheiden sich je nach Angebotsform (regulär, verlängert, verlängert mit erhöhter Förderung) hinsichtlich der täglichen Betreuungsdauer und der Anzahl an Betreuungstagen. Nach kultusministerieller Bekanntmachung wird sozialpädagogisches Fachpersonal sowie anderes geeignetes Personal eingesetzt, das über die für die jeweilige Form der Mittagsbetreuung erforderliche pädagogische und fachliche Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in der Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügt.  Die gebundene Ganztagsschule ist ein verbindliches schulisches Angebot in eigens dafür gebildeten Klassen, das gemäß kultusministerieller Vorgaben von Montag bis Donnerstag in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr stattfindet. Dabei stehen die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang. Der Pflichtunterricht ist im Sinne eines rhythmisierten Tagesablaufs auf den Vormittag und den Nachmittag verteilt. Die Finanzierung erfolgt über zusätzliche Lehrerwochenstunden und eine pauschale finanzielle Förderung. Die Teilnahme während der Kernzeit ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung grundsätzlich kostenfrei. Es werden Lehrkräfte und ggf. externes Personal eingesetzt.  Die offene Ganztagsschule ist ein Angebot für klassenübergreifende Gruppen, das an den staatlichen Grundschulen unter schulischer Gesamtverantwortung von einem außerschulischen Träger umgesetzt wird. Die offene Ganztagsschule wird gemäß kultusministerieller Vorgaben von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr angeboten und von den dafür angemeldeten Schulkindern an mindestens zwei Tagen verbindlich besucht. Die offene Ganztagsschule kann auch als Kurzgruppe bis 14.00 Uhr angeboten werden. Die Regelfinanzierung erfolgt als pauschale Förderung. Die Teilnahme im festgelegten Zeitraum ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung grundsätzlich kostenfrei. Die Leitung erfolgt durch eine Person mit pädagogischer Fachqualifikation (z.B. Erzieher/in, Sozialpädagoge/in) oder Lehramtsbefähigung, das weitere Personal muss über eine angemessene Fachkompetenz verfügen.  In Hortklassen werden Kinder einer Jahrgangsstufe zusammengefasst, die gemeinsam als Gruppe in denselben Hort gehen. Die Hortklassen entwickeln die ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung weiter, indem sie die bisher additiven Systeme Halbtagsschule und Hort besser miteinander verzahnen. Die Umsetzung der Hortklassen erfordert zusätzliche personelle Ressourcen, die für den Hort aus kommunalen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg unterstützt die Hortklassen nach Möglichkeit ebenfalls mit zusätzlichen personellen Ressourcen.

 Die Integrierte Ganztagsbildung ist ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Mit dem an der Michael-Ende-Grundschule in St. Leonhard entwickelten Modell wird ein innovatives Ganztagsschulkonzept umgesetzt, bei dem sich Hort und gebundene Ganztagsschule räumlich und personell zum Modellprojekt „Integrierte Ganztagsbildung“ verbinden. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte arbeiten zusammen, die Rhythmisierung des gesamten Tages für die teilnehmenden Schulkinder wird gemeinsam umgesetzt. Die Modellförderung ermöglicht eine bedarfsgerechte Ressourcenausstattung von Grundschule und Hort.  Die Kooperative Ganztagsbildung ist ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Das Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ wird in Nürnberg aktuell an der Gretel-Bergmann-Grundschule mit dem Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße umgesetzt und soll ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 auch an der Grundschule Altenfurt mit dem Kinderhort Hermann-Kolb-Straße angeboten werden. Das Modell zeichnet sich durch die Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformen Hort-Klassik, Mittagshort und gebundener Ganztagsschule (in Kooperation mit dem Hort) aus. Die Modellförderung ermöglicht eine bedarfsgerechte Ressourcenausstattung.  Der Begriff Kombieinrichtung bezeichnet die Bauweise einer Kindertageseinrichtung, die in einem Gebäude zusammen mit der Grundschule errichtet wird. Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die integrierte Bauweise von Grundschule und Hort als Innovation mit synergetischen Effekten aus. Basis ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Grundsätzlich sollen alle pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung, Betreuung und Erziehung ganztägig zur Verfügung stehen. Durch diese Synergieeffekte sind für eine Kombieinrichtung ein reduziertes Raumprogramm und damit Flächenreduktionen des Hortes möglich, wodurch die Baukosten wesentlich verringert werden können. Gleichzeitig wird durch die integrierte Bauweise eine hohe Betreuungsqualität und ein familienfreundliches Angebot ermöglicht. Die Kombieinrichtung ist in den Investitionskosten grundsätzlich und unabhängig von einem Modellprojekt förderfähig8. Der spätere Betrieb kann als Hort, Hortklasse, Kooperative Ganztagsbildung, Integrierte Ganztagsbildung, oder eine weitere, heute noch unbekannte Ganztagsangebotsform erfolgen, solange es sich um eine gemäß BayKiBiG geförderte Einrichtung handelt.

Horte, Hortklassen, integrierte Ganztagsbildungsangebote sowie kooperative Ganztagsbildungsangebote würden auf Basis der momentan in Bayern geltenden Regelungen den Rechtsanspruch ab 2026 erfüllen. Für schulische Betreuungsangebote, wie die Mittagsbetreuung sowie den gebundenen und offenen Ganztag, gilt dies auf Basis der momentan in Bayern geltenden Regelungen (noch) nicht. Inwieweit dies auch ab dem Jahr 2026 Bestand haben wird, bleibt noch als Ergebnis von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der Einführung des neuen Rechtsanspruchs abzuwarten.

8 siehe JHA/SchulA 27.06.2019 TOP 4: „Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter“

Aktuelle Ausbau- und Versorgungssituation bei der Betreuung

Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau der letzten Jahre in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur. Fokussiert auf die Horte konnte eine hohe Qualität in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie eine vielfältige Trägerschaft erreicht werden.

Stand 2002 Stand 2007 Stand 12/2018 Stand SJ 2021/22 Ausbau Ausbau
12/2018 seit 2002
bis bis
12/2021 12/2019
JHA-Be- 17.10.2002 05.07.2007 11.04.2019 18.06.2020
richt
Anzahl rd. 14.500 rd. 15.000 rd. 15.900 rd. 16.000 + rd. 600 + 5.400
Grund-
schulkinder
Hortplätze rd. 3.000 rd. 4.000 rd. 7.800 rd. 8.400
(Hort,
HfK,…)
Versor- 21 % 27% 49% 53%
gungsquote

Stand

2002

Stand

2007

Stand

12/2018

Stand

SJ

2021/22

Im Schuljahr 2021/2022 stehen für rd. 16.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen9 rd 8.400 Hortplätze (inkl. Plätze in Zentralhorten) zur Verfügung, was einer Hort-Versorgungsquote von 53 % entspricht.

Zusätzlich zu den Hortplätzen stehen für 21% der Nürnberger Grundschulkinder schulische Betreuungsangebote in Form von Mittagsbetreuungen sowie offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung (insgesamt rd. 3.400 Plätze):  2.915 Plätze der Mittagsbetreuung (regulär, verlängert und verlängert mit erhöhter Förderung)  280 Plätze in gebundenen Ganztagsklassen (GS Scharrerschule, GS Konrad-Groß- Schule, GS Insel Schütt); Plätze der Integrierten Ganztagsbildung (GS Michael-Ende- Schule) und Plätze im gebundenen Ganztag der Kooperativen Ganztagsbildung (GS Gretel-Bergmann-Schule) werden bei den Hortzahlen erfasst.  197 Plätze in Gruppen der offenen Ganztagsschule (GS Georg-Paul-Amberger- Schule, GS Friedrich-Hegel-Schule)

Somit steht als Summe aller Angebote (rd. 11.800 Plätze insgesamt) aktuell für 74% der

Grundschulkinder ein Betreuungsangebot und damit ein ganztägiges Bildungs-, Be-

treuungs- und Erziehungsangebot zur Verfügung.

3.2. Herausforderungen und Perspektiven zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Er-

ziehung für Grundschulkinder in Nürnberg

Die Ausbaubedarfe für ganztägige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Grundschulkinder in Nürnberg sind geprägt von zwei Entwicklungstrends. Dies sind zum einen weiterhin steigende Schulkinderzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung, und zum anderen die zum Jahr 2026 beschlossene Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Da sich beide Entwicklungen zeitlich überlagern, stellen sie besondere Herausforderungen für die nähere Zukunft dar.

9 Die Masterplan beschränkt sich in der Planungsverantwortung für Unterricht und Betreuung auf die öffentlichen Grundschulen, da die Stadt Nürnberg für diese Sachaufwandsträger ist. Bei Grundschulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft ist der jeweilige Träger Sachaufwandsträger.

3.2.1. Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die aktualisierte kleinräumige

Bevölkerungsprognose

Durch die im Jahr 2021 durch das Amt für Stadtforschung und Statistik vorgelegte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung und die daraus abgeleitete Schulkinderprognose wurde eine Neubetrachtung und Fortschreibung der darauf aufbauenden Schulraumentwicklungsplanung (hierzu siehe auch Bericht im Stadtrat am 26.01.2022) sowie die Planung entsprechender Betreuungsangebote für Grundschulkinder nötig. Nürnberg ist und bleibt eine wachsende Stadt – in Folge ergibt sich daraus, dass auch ein weiteres Wachstum der Schülerzahlen zu erwarten ist: Wurden im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung von 2015 für das Jahr 2026 noch rund 15.600 Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Grundschulen prognostiziert, so muss man auf Basis der aktuellen Befunde zur Schulkinderprognose bis zum Jahr 2026 nun schon mit einem Wachstum auf ca. 17.000 Kinder rechnen. Mit Blick auf die Folgejahre wird der Höchststand der Grundschulkinderzahlen ab dem Schuljahr 2030/2031 mit ca. 17.600 Schülerinnen und Schülern (plus Deutschklassen-Schulkinder) und ca. 805 Klassen (plus Deutsch-Klassen, derzeit 12) erwartet und ist nach momentanem Stand der Prognosen dann wieder leicht rückläufig auf ca. 17.500 Kinder (plus Deutschklassen-Schulkinder) im Schuljahr 2035/2036.

Daraus ergibt sich ein Plus von 60 Grundschulklassen in 2030/2031 im Vergleich zum laufenden Schuljahr 2021/2022.

Ein deutlicher Anstieg der Schulkinderzahlen ist regional vor allem im Nürnberger Norden, Westen und Süden prognostiziert. Dies korrespondiert vor allem mit einer dynamischen Wohnraumentwicklung vor Ort. In Folge dessen tritt auch vor allem in diesen Regionen ein höherer Bedarf an Räumen für Unterricht und Betreuung zutage.

3.2.2. Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die Einführung eines Rechtsan-

spruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2026

Im September 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, verankert den Rechtsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und somit in der Kinder- und Jugendhilfe. Nach dem SGB VIII richtet sich dieser individuelle Rechtsanspruch des Kindes an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse und wird sukzessive eingeführt, beginnend mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027. Die weiteren Einschulungsjahrgänge folgen dann, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf ein ganztägiges Angebot der Bildung, Betreuung und Erziehung haben.

Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs erhält das einzelne Kind einen individuell gültigen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Die bislang gültige allgemeine Planungsverpflichtung der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Grundschulalter vorzuhalten, wird dadurch abgelöst. Wie bereits im Kindergartenalter und im Krippenalter ist dann zukünftig ein Ganztagsplatz im Grundschulalter für jedes Kind verpflichtend vorzuhalten und kann auch eingeklagt werden.

Der Umfang des Rechtsanspruches ist im GaFög klar geregelt: Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. In die tägliche Dauer von acht Stunden wird die Zeit des Unterrichtes einbezogen. In der Regel wird es sich daher um die Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr handeln. Unklar ist noch, ob sich daraus auch eine Mindest-Betreuungsdauer ergibt, dass also Kinder, die ihren Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz geltend machen, das Ganztagsangebot auch für mindestens acht Stunden täglich besuchen müssen. Der Anspruch schließt eine Ferienbetreuung mit ein, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen möglich ist.

Durch die Verankerung im SGB VIII besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung, also einen Platz in einem Kinderhort. Damit auch schulische Ganztagsangebote, wie die offene oder gebundene Ganztagsschule, den Rechtsanspruch erfüllen können, hat sich der Gesetzgeber für eine Vorranglösung entschieden. Dies bedeutet, dass wenn ein Angebot der offenen oder gebundenen Ganztagsschule besteht, hat dieses Vorrang und erfüllt den Rechtsanspruch. Wenn aber kein schulisches Ganztagsangebot zur Verfügung steht, dann muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Platz in einer Kindertageseinrichtung, also einem Hort, zur Verfügung stellen. Die zukünftige Rolle der Mittagsbetreuung in Bayern ist noch nicht geklärt.

Ganztagsfinanzierungshilfegesetz – GaFinHG

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung zwischen Bund und Ländern geregelt. Dies spiegelt sich auch im Ergebnis des Vermittlungsausschusses wieder, da sich die Änderungen ausschließlich auf die Finanzierung bezogen, nicht jedoch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Investitionskosten und den Betriebskosten. Für die Investitionskosten wird der Bund bis zu 3,5 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen und in Kinderhorten zur Verfügung stellen. Im GaFinHG ist die Verteilung der Mittel zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern geregelt. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung liefen die Verhandlungen zwischen Bund und Länder zu einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung noch. Für die Stadt Nürnberg ist von wesentlich höherer Bedeutung, wie der Freistaat Bayern die Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeben wird. Mit einem ersten Entwurf einer entsprechenden Förderrichtlinie ist erst nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zu rechnen. Daher kann zum Zeitpunkt der Berichtserstellung keine Aussage darüber getroffen werden, was dies für die finanzielle Belastung der Kommunen bedeutet. Die Stadt Nürnberg ist über die kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Ministerien im Gespräch.

Ausbaustrategie

Mit der hier vorliegenden Fortschreibung 2022 des „Masterplans zur Bedarfs- und Ausbauplanung ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ verfügt die Stadt Nürnberg über ein etabliertes Planungsinstrument, das stetig weiterentwickelt und verbessert wird. Der Masterplan vernetzt nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe, sondern beteiligt auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess. Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“. Planungsgrundlage für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist die kleinräumige Schulkinderprognose. Die Schulkinderprognose berücksichtigt aktuelle Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten und basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtforschung und Statistik. Grundlage für die Fortschreibung des Masterplans in 2022 ist neben der fortgeschriebenen Schulraumentwicklungsplanung 2022 und ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter auch der sogenannte „Nürnberger Weg“.

Bereits 2017 entwickelten das Referat für Jugend, Familie und Soziales und der Geschäftsbereich Schule und Sport den „Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung“ als gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Konzeption für die Planung und Verantwortung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern in Nürnberg. Die Konzeption betont die gemeinsame Planungs- und Steuerungsverantwortung beider Geschäftsbereiche als gemeinsame Aufgabe. Im Fokus stehen dabei Standorte mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) und gemeinsame Angebotsformen von Jugendhilfe und Schule. Mit Blick auf die mögliche Einführung eines Rechtsanspruchs im Grundschulalter wurde bereits im Jahr 2017 im Nürnberger Weg als Ziel festgelegt, „eine Versorgungsquote von 80% zu erreichen (bei Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 90%),

wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird.“ Damit wurde die bisher gültige Ausbaustrategie von 60% Hortversorgung und 20% schulische Angebote (Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztag) an Standorten mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) zu einer Gesamt-Versorgungsquote von mindestens 80%, perspektivisch 90%, in einem qualitativ hochwertigen Angebot mit Fachkräften zusammengeführt. Für die Umsetzung des nun bundesgesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2026 wird der „Nürnberger Weg“ beibehalten. Der „Nürnberger Weg“ lieferte bereits 2017 die konzeptionellen Grundlagen und Antworten, die für die kommunale Umsetzung des 2021 im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Rechtsanspruch notwendig sind.

Ausgangssituation und Ausbaubedarf

Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung hat in der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen besonders hohen Stellenwert. So wurde bereits 2006 ein erstes Hortnotprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kinderhorten aufgelegt und durch die großen Anstrengungen in den letzten Jahren konnte das Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter bereits stark ausgebaut werden.

Durch den hier vorliegenden Masterplan verfügt die Stadt Nürnberg über eine eigene statistische Grundlage. Im Schuljahr 2021/2022 standen für knapp 16.000 Grundschulkinder rd. 11.800 Ganztagsplätze in Kinderhorten, Mittagsbetreuung oder offener und gebunden Ganztagsschule zur Verfügung. Damit konnten ca. 74% der Grundschulkinder ein ganztägiges Angebot erhalten. Im Vergleich dazu stand in Bayern insgesamt Anfang 2020 für ca. 57% der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot zur Verfügung. Damit verfügt die Stadt Nürnberg durch die intensiven Ausbauanstrengungen in den letzten Jahren in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung bereits über eine wesentlich bessere Versorgungssituation als Bayern insgesamt.

In der gesamten Stadt Nürnberg sind zwei Entwicklungen festzustellen. Zum einen steigt der prozentuale Anteil der Grundschulkinder, die einen Betreuungsplatz benötigten. Zum anderen steigt die absolute Anzahl an Kindern im Grundschulalter. Beide Entwicklungen verstärken sich gegenseitig.

Der Anstieg des prozentualen Bedarfs im Grundschulalter, lässt sich anhand der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses nachvollziehen:  Jugendhilfeausschuss 5. Juli 2007: Bis 2010: Ausbauziel Horte: 27% Bis 2013: Ausbauziel Horte: 40%10  Jugendhilfeausschuss 21. März 2013: Bis 2020: Ausbauziel Horte: 50% (einzelne Standorte 60%)11 zzgl. Mittagsbetreuung: 20% Gesamtversorgungsziel: 70%  Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss 03. Juli 2014: Langfristig: Ausbauziel Horte: 60% zzgl. Mittagsbetreuung: 20% Gesamtversorgungsziel: 80%  Gemeinsamer Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30. November 2017 Langfristig: Gesamtversorgungsziel: 80% Langfristig bei Einführung Rechtsanspruch: 90%

10 Zum Vergleich: Stichtag 31.04.2014: Hortversorgungsquote lag bei knapp 39% (siehe Masterplan 2014) 11 Zum Vergleich: Schuljahr 2020/2021: Hortversorgungsquote lag bei rund 51% (siehe Masterplan 2020)

Zu dem Anstieg des prozentualen Bedarfs an Hortplätzen kommt der Anstieg der Gesamtzahl der Schulkinder an öffentlichen Grundschulen. Für den Zeitraum von 2030 bis 2035 wird langfristig ein weiteres Wachstum auf rd. 17.500 bis Grundschulkinder angenommen.

Ausgehend von einer zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs notwendigen stadtweiten Versorgungsquote von 90% und der prognostizierten Anzahl an Schulkindern an öffentlichen Grundschulen mit langfristig rd. 17.500, werden ca. 15.800 Ganztagsplätze nötig sein. Im Vergleich zu den bereits heute bestehenden 11.800 Ganztagsplätzen bedeutet dies, dass weitere rd. 4.000 Plätze noch zu schaffen sind.

Die vorliegende Fortschreibung des Masterplans zeigt jedoch auch, dass der quantitative Ausbaubedarf an Ganztagsplätzen zwischen den einzelnen Grundschulstandorten teilweise sehr unterschiedlich ist. Deshalb ist eine standortgenaue abgestimmte Planung von Jugendhilfe und Schule unerlässlich. Dabei wird für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungsund Bildungsangebot entwickelt, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht. Durch die unterschiedlichen Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% (bezogen auf den Kapazitätswert, siehe A-Maßnahmenliste) wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft.

Notwendige Voraussetzungen und Herausforderungen

Ausbau Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung Um Planungssicherheit auf kommunaler Ebene, auch für die Stadt Nürnberg zu schaffen, ist die von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte Ausweitung des Modellprojekts Kooperative Ganztagsbildung notwendig, inklusive seinem Wesenskern der Pauschalisierung des Buchungszeitfaktors. Bereits zu Beginn des Modellprojekts hat die Stadt Nürnberg 2018 mit einem Schreiben Interesse für bis zu drei Standorte bekundet. Im Schuljahr 2019/2020 startete der erste Standort Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße. Erst nach intensivem Briefwechsel, unter anderem durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, konnte die Finanzierung für einen zweiten Standort ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 gesichert werden (GS Altenfurt mit Hort Hermann-Kolb-Straße). Für die Kommunen ist es für die weitere Planung notwendig zu wissen, wie viele Standorte eine pauschalisierte Förderung erhalten können und nach welchen Kriterien über die Teilnahme am Modellprojekt seitens des Freistaats entschieden wird. Um hier Planungssicherheit zu schaffen, sollte in einem ersten Schritt die Anzahl der Standorte auf die geforderte Anzahl von 150 erhöht werden, um alle Anfragen bedienen zu können. In einem zweiten Schritt sollte das Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung in eine Regelförderung überführt werden.

Entscheidung über Zukunft der Mittagsbetreuung durch den Freistaat Die Mittagsbetreuung wird in Bayern von ca. 82.500 Kindern täglich besucht. Die Mittagsbetreuung erfüllt jedoch bislang nicht den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch. Dies ist keine Frage der Bau-Investition, sondern eine Frage des Betriebsmodells Mittagsbetreuung. Hier muss der Freistaat eine Entscheidung treffen, bei der es drei Optionen gibt:  Option A: Die Mittagsbetreuung wird unverändert in der jetzt aktuellen Form beibehalten, auch wenn sie nicht den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch erfüllt. Dann obliegt es der Planungsverantwortung und der Risikoabwägung der Kommunen zu entscheiden, ob die Mittagsbetreuung beendet, beibehalten oder ausgebaut wird.  Option B: Die Mittagsbetreuung wird als Angebotsform beendet, weil sie nicht den Rechtsanspruch erfüllt.  Option C: Die Mittagsbetreuung wird zu einem rechtsanspruchserfüllenden Angebot weiterentwickelt. Dabei muss von Seiten des Freistaats festgelegt werden, wie dies geschehen soll und das Angebot muss ausreichend finanziert werden.

Um seitens der Jugendhilfeplanung Sicherheit zu erhalten, ist es unbedingt nötig, das Angebot der Mittagsbetreuung in die Planungs- und Zustimmungshoheit der Kommunen zu überführen und nicht als Konkurrenzangebot ohne kommunale Beteiligung zuzulassen.

Entscheidung über Zukunft der offenen und gebundenen Ganztagsschule durch den Freistaat Die offene und gebundene Ganztagsschule wird in Bayern von ca. 85.500 Kindern täglich besucht. Weder die offene noch die gebundene Ganztagsschule erfüllen jedoch den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch. Dies ist keine Frage der Bau-Investition, sondern eine Frage des Betriebsmodells, jedoch insbesondere eine Frage der Finanzierung und Ausstattung durch den Freistaat. Sowohl die offene als auch die gebundene Ganztagsschule sind mit der bestehenden staatlichen Finanzierung nur dann wirtschaftlich zu betreiben, wenn wenig bis kein Fachpersonal eingesetzt wird und möglichst viele Kinder betreut werden. Bei der offenen und gebundenen Ganztagsschule muss daher die staatliche Finanzierung und Ausstattung angehoben werden. Gleichzeitig muss die offene und gebundene Ganztagsschule konzeptionell weiterentwickelt werden, sodass sie den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch erfüllen kann.

Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf die Personalgewinnung Die Qualität pädagogischer Prozesse und Angebote bemisst sich an der Qualität der pädagogischen Interaktionen. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, die notwendig ist, um Kinder zu bilden, zu betreuen und zu erziehen, muss quantitativ genügend Personal mit einer ausreichend hohen Qualifizierung zu Verfügung stehen. Ohne Fachpersonal können keine Plätze angeboten werden. Durch den Ausbau der Angebote für Unter-3-Jährige (Kinderkrippe) und Kinder bis zur Einschulung (Kindergarten) ist bereits jetzt ein sehr enger Arbeitsmarkt entstanden. Dieser offenkundige Fachkräftemangel wird sich durch den Ausbau der Betreuungsangebote im Grundschulalter zwangsläufig verschärfen. In Nürnberg erfolgte in den letzten Jahren ein intensiver Hortausbau mit Fachkräften, was pädagogisch dringend geboten und insbesondere in der Kooperativen Ganztagsbildung unerlässlich ist. Die Qualifikation des Personals ist ein zentrales Kriterium für die Qualität von Ganztagsangeboten. Zentrales Element der Überwindung des Fachkräftemangels sollte die Ausweitung der Kapazitäten der Ausbildung zu Erziehern und Erzieherinnen sein. Dieser Abschluss bietet den Vorteil, dass die Fachkräfte vielseitig eingesetzt werden können. Mit der Verstetigung des Modellprojekts OptiPrax durch PIA wurde ein wichtiger Schritt unternommen.

Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf die öffentliche Raumplanung (Flächenkonkurrenz) Um die notwendigen Plätze der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter zu schaffen, sind Flächen notwendig. Die zunehmende Verknappung der Flächen in der Stadt Nürnberg zeigt sich auch in diesem Bereich. Der Masterplan und der „Nürnberger Weg“ sind sinnvolle Instrumente, um flächenschonend ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung mit Unterricht und Betreuung umzusetzen. Dennoch zeigt sich, dass oft zu wenige oder regional nicht passend gelegene Flächen für Neubau- oder Erweiterungsbaumaßnahmen vorhanden sind. Bei bestehenden Flächen treten allzu häufig Konkurrenzsituationen zu anderen Bedarfen (z.B. Grünfläche, Verkehr, Wohnungsbau) auf, was die Grundproblematik einer regional stimmigen, bedarfsorientierten Planung von ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung der Nürnberger Grundschulkinder z.T. noch verschärft.

Auswirkungen auf Planungs- und Bauressourcen der Stadt Nürnberg Um die notwendigen Plätze der Ganztagsbildung zu schaffen, sind neben den Grundstücken auch die entsprechenden Planungs- und Bauressourcen innerhalb der Stadt Nürnberg notwendig. Die hohe Bautätigkeit innerhalb der Stadt Nürnberg kombiniert mit der Haushaltslage der Stadt Nürnberg führt dazu, dass bei der tatsächlichen Realisierung von Baumaßnahmen eine Prioritätensetzung notwendig ist. Dies führt dazu, dass immer wieder Bauprojekte verschoben werden müssen. Durch die Einführung des Rechtsanspruchs verschärft sich diese Konkurrenzsituation um die Planungs- und Bauressourcen, da in der Prioritätensetzung eine Abwägung getroffen werden muss, beispielsweise zwischen dem Bau von Krippen-, Kindergarten- und/oder Hortplätzen.

4. Fortschreibung Masterplan 2022

4.1. Regionale Befunde zur Bedarfssituation und weiteren Ausbauplanung

Für die Fortschreibung des Masterplans 2022 wurden die festgelegten Raumzuschnitte der Planungsregionen aus dem Masterplan 2020 beibehalten. Diese wurden zwischen dem Referat für Schule und Sport und dem Jugendamt abgestimmt. Sie ermöglichen eine verbesserte Betrachtung auf regionaler Ebene, sodass Zusammenhänge über mehrere Grundschulsprengel hinweg und in einem räumlichen Bezug zueinander dargestellt und analysiert werden können. Die Planungsregionen wurden anhand verschiedener Kriterien festgelegt. Dabei wurden sozialräumliche Zusammenhänge (z.B. Stadtteilbezug), Zusammenhänge in der Schulraumentwicklungsplanung, Bürgerversammlungsgebiete, bestehende Planungen (z.B. im Mittelschulbereich oder Kita-Notprogramm) sowie die regionalgenaue Zuordnung von Grundschulsprengeln (1 Sprengel in 1 Region) berücksichtigt. Grundsätzlich ist dabei anzumerken, dass ein Grundschulsprengel Teil der Errichtungsverordnung der jeweiligen Grundschule ist und damit von der Regierung von Mittelfranken bestimmt wird. Sprengelanpassungen bedürfen eines aufwändigen und abgestimmten inhaltlich komplexen Errichtungsverordnungsänderungsverfahrens12.

Planungsregion Nord-Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Großgründlach 43, GS Friedrich-Staedtler- Schule 36, GS Wahlerschule 22, GS Thoner Espan 52, GS Theo-Schöller-Schule 48, GS St. Johannis 01, GS Ludwig-Uhland-Schule 52, GS Friedrich-Hegel-Schule 34, und die neuen Grundschulstandorte GS Forchheimer Straße und GS Knoblauchsland, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Bis zur Fertigstellung der GS Forchheimer Straße und weiterer Erweiterungsbaumaßnahmen im Nürnberger Nord-Westen sind Interimslösungen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der dortigen Grundschulkinder zwingend notwendig. Dabei gelten folgende Voraussetzungen bzw. folgendes Ablaufszenario: 1) Klassenaufwuchs im Grundschulbereich an der GS Thoner Espan (Nutzung Mittagsbetreuungsräume im Neubau und ggfs. Containergebäude; Mittagsbetreuung verbleibt im bestehenden Containergebäude) 2) Planung eines 4-zügigen Neubaus für die GS Ludwig-Uhland-Schule am Standort Ludwig-Uhland-Schule 3) Auslagerung von Klassen und Betreuung (Offener Ganztag) der GS Friedrich-Hegel- Schule in relevanter Größe z.B. in das Containergebäude an der GS Bartholomäusschule 4) Planung der erforderlichen Baumaßnahmen an der GS Friedrich-Hegel-Schule 5) Einzug der GS Ludwig-Uhland-Schule in den Neubau auf dem Schulgelände 6) Auslagerung der gesamten MS Ludwig-Uhland-Schule in die Pilotystraße (das ehemalige Berufsschulgebäude muss hierfür ertüchtigt werden) 7) Generalsanierung des dringend sanierungsbedürftigen Bestands-Schulhauses Ludwig-Uhland-Schule für zukünftige alleinige Mittelschulnutzung 8) Rückführung der MS Ludwig-Uhland-Schule an Standort Ludwig-Uhland-Schule nach Abschluss Sanierung 9) Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der GS Friedrich-Hegel-Schule Rückführung der gesamten Hegelschule an den Schulstandort.

Durch einen Großbrand am 09. Mai 2022 wurde der Neubau des Hauses für Kinder in der Grünewaldstraße 18b (bisherige A-Maßnahme im Masterplan mit geplanten 100 Kindergartenund 150 Hortplätzen) vollständig zerstört. In diese Einrichtung sollte nach Baufertigstellung die städtische Kita aus der Grünewaldstraße 18a umziehen. Da an der Grünewaldstraße 18a bisher nur 80 Hortplätze betrieben worden, wären durch den Umzug in den Neubau zum Herbst 2022 zusätzliche 70 Hortplätze entstanden. Das ausgebrannte Gebäude muss nun abgerissen werden, und am selbigen Standort soll dann erneut ein Neubau schnellstmöglich erfolgen

12 Art. 26 und Art. 32 BayEUG analog

(neue A-Maßnahme). Die Verwaltung sucht intensiv nach Übergangslösungen, um dadurch entstehende Versorgungslücken aufzufangen.

Weitere Details zur Planungsregion Nord-Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Friedrich-Hegel-Schule  GS St. Johannis  GS Wahlerschule  GS Ludwig-Uhland-Schule (Neubau Haus für Kinder mit Hortplätzen)

Mit der Fortschreibung 2022 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau 4-zügige Grundschule; Inbetriebnahme voraussichtlich 2024  GS Forchheimer Straße: Neubau 5-zügige Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung: Inbetriebnahme voraussichtlich 2024

Durch Änderungen in den Planungen konnten folgende A-Maßnahmen bei der Fortschreibung 2022 aus der A-Maßnahmenliste entnommen werden:  Dr.-Theo-Schöller-Schule: Schulerweiterungsbau um zwei Züge und Ganztagsbetreuung (ca. 50 Plätze) auf dem Lehrerparkplatz der Schule  Interimslösung Nord

Planungsregion Nord-Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Buchenbühl 27, GS Ziegelstein 19, GS Konrad- Groß-Schule 37, GS Gebrüder-Grimm-Schule 17, GS Bismarckschule 10, GS Bartholomäus- Schule 62, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll zum einen durch Sprengelanpassung an der GS Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Zum anderen werden im Schulhaus der Bismarckschule Kapazitäten von der Mittelschule hin zur Grundschule verschoben. Für die entstehenden Mittelschulbedarfe und die Grundschulbedarfe ist am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Schulerweiterungsbau notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln.

Weitere Details zur Planungsregion Nord-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Konrad-Groß-Schule

Durch Änderungen in den Planungen konnte auf folgende A-Maßnahme bei der Fortschreibung 2022 aus der A-Maßnahmenliste entnommen werden:  GS Ziegelstein: keine Schulraumerweiterung am Standort bzw. einer Dependance.

Planungsregion Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Laufamholz 33, GS Theodor-Billroth-Schule 09, GS Thusnelda-Schule 53, GS Zerzabelshof mit Viatis- und Siedlerstr. 55, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

In der Planungsregion ist an der GS Zerzabelshof am Standort Siedlerstraße ein Ersatzneubau für die sanierungsbedürftigen Pavillons sowie eine Sanierung des Hauptgebäudes notwendig. In diesem Zuge wird der Standort Siedlerstraße umstrukturiert, so dass ein für 8 Klassen auskömmliches Angebot an schulischen Flächen entsteht, das auch die rechtsanspruchskonformen Betreuungsbedarfe berücksichtigt.

Weitere Details zur Planungsregion Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Zerzabelshof (Dep. Siedlerstraße)

Durch Änderungen in den Planungen konnte folgende A-Maßnahme bei der Fortschreibung 2022 aus der A-Maßnahmenliste entnommen werden:

Planungsregion Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Friedrich-Wanderer-Schule 56, GS Reutersbrunnenschule 42, GS Knauerschule 29, GS Carl-von-Ossietzky-Schule 38, GS Michael-Ende- Schule 49, GS Henry-Dunant-Schule 11, GS Georg-Paul-Amberger-Schule 61 und die neuen Grundschulstandorte: GS West und GS Tiefes Feld, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Interimsmaßnahmen nicht gewährleistet werden kann. Sukzessive wird die Versorgung mit Räumen für Unterricht und Betreuung über den Hort-Erweiterungsbau GS Friedrich-Wanderer-Schule, den Neubau der GS West und die Erweiterung der GS Reutersbrunnenschule nach Abschluss aller damit verbundenen Baumaßnahmen sichergestellt. Die bislang als „Interim Westen“ bezeichnete A-Maßnahme wird als fester Erweiterungsbau an der Reutersbrunnenschule realisiert.

Neubau GS West: Zur Entlastung soll eine neue 3-zügige Grundschule (angestrebte Zielgröße: 12 Klassen) mit Betreuungsangebot (gemäß „Nürnberger Weg“) auf dem Gelände der Paul-Ritter-Schule, dem Zentrum für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken, mit einem gemeinsamen pädagogischen Konzept errichtet werden. Ziel ist eine enge Kooperation zwischen Regel-Grundschule und Zentrum für Hörgeschädigte.

An der GS Friedrich-Wanderer-Schule kann die Beschulung derzeit nur durch Auflösung von Fachunterrichtsräumen bzw. Doppelnutzungen im Haus und Raumerweiterung durch einen Modulfestanbau gewährleistet werden. Aufgrund steigender Schulkinderzahlen im Nürnberger Westen wächst der Schulstandort kurz- bis mittelfristig sogar auf 7 Züge (28 Klassen) an. Auf dem Gelände wird ein Neubau mit einem 5-gruppigen Hort und 4 AUR errichtet. Nach Fertigstellung der GS West wird der Standort auf eine 5-Zügigkeit zurückgeführt. Die 4 AUR im Neubau werden dann dem Hort zugeführt, sodass dieser zu einem 6-gruppigen Hort erweitert werden kann.

Weitere Details zur Planungsregion Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Reutersbrunnenschule  GS West  GS Carl-von-Ossietzky-Schule  GS Tiefes Feld

Mit der Fortschreibung 2022 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Friedrich-Wanderer-Schule: Neubau Hort mit 125 Hortplätzen und 4 AUR; Inbetriebnahme voraussichtlich 2022  GS Henry-Dunant-Schule: Ersatz-Neubau als 5-zügige Grundschule am Standort mit Betreuungsangebot (Kooperativer Ganztag); Inbetriebnahme voraussichtlich 2025.

Durch Änderungen in den Planungen konnten folgende A-Maßnahmen bei der Fortschreibung 2022 aus der A-Maßnahmenliste entnommen werden:  Interim Westen

Planungsregion Süd-Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Gebersdorf 65, GS Birkenwaldschule 20, GS Helene-von-Forster-Schule 44, GS Eibach mit Dep. Hopfengartenweg 14, GS Erich-Kästner- Schule 12, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Am Standort Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau für 10 Klassen und rechtsanspruchskonforme Betreuungsbedarfe notwendig.

An der GS Birkenwaldschule ist ebenfalls eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau für 16 Klassen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird das Betreuungskonzept am Standort nach dem „Nürnberger Weg“ abhängig von Betreuungsstrukturen und bereits bestehenden Planungen und Einrichtungen entwickelt.

Weitere Details zur Planungsregion Süd-Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Erich-Kästner-Schule  GS Birkenwaldschule

Mit der Fortschreibung 2022 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Eibach-Fürreuthweg: Ersatzneubau 3,5-zügige Grundschule mit DFK-Klassen und 150 Plätzen Kombieinrichtung sowie Neubau 5-gruppiger Hort mit Erziehungsberatungsstelle; Inbetriebnahme voraussichtlich 2024

Planungsregion Südliche Vororte

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Max-Beckmann-Schule 08, GS Martin-Luther- King-Schule 31, GS Katzwang 28, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Für die Betreuungsversorgung an der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt eine Erweiterung am Haus für Kinder (Van-Gogh-Straße 5)

Im Rahmen der Realisierung weiterer Wohnbaugebiete in Kornburg West und Worzeldorf Süd werden die Schülerzahlen steigen und damit zusammenhängend weitere Schulraumund Betreuungsbedarfe entstehen. In Zuge dieser Entwicklung soll ein Hortneubau am Standort „Am Bruckweg“ mit den erforderlichen Plätzen errichtet werden, um dort den Rechtsanspruch künftig bedarfsgerecht bedienen zu können. Nach Baufertigstellung soll dann der Bestandshort aus der GS Martin-Luther-King-Schule ausziehen und die Schulräume im Anschluss saniert werden. Damit stünden am Schulstandort die dann für die Unterrichtsversorgung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Schulkinderzahlen benötigten Räume in ausreichendem Maß zur Verfügung. Bis zur Realisierung des Hortneubaus sollen noch bestehende Betreuungslücken von 1-2 Hortgruppen durch Übergangsangebote im Stadtteil kompensiert werden. Die Verwaltung bereitet derzeit entsprechende Lösungen vor.

Weitere Details zur Planungsregion Südliche Vororte siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Max-Beckmann-Schule (Erweiterung Kinderhort Van-Gogh-Str. 5)  GS Martin-Luther-King-Schule (Hortneubau und Sanierung Schule)

Mit der Fortschreibung 2022 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterung der Grundschule mit Mittagsbetreuung; Inbetriebnahme voraussichtlich 2022

Planungsregion Mitte / Altstadt

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Paniersplatz 39, GS Insel Schütt 25, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Im Zuge eines Ersatzneubaus für den Hort Hintere Insel Schütt sollten auch Schulräume für eine dann 3-zügige Grundschule Insel Schütt mit realisiert werden. Das Hochbauamt wurde beauftragt, mittels Baumassenstudie die Umsetzung am Standort zu prüfen. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichtes wurde das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorgelegt. Demnach können aus städtebaulicher und architektonischer Sicht am Standort nur die Raumbedarfe des Hortes realisiert werden. Aufgrund dieses Ergebnisses muss die Verwaltung nun alternative Lösungen zur Schulraumentwicklung an der GS Insel Schütt prüfen.

Der Horterweiterungsbau wird in Folge dessen nun als eigenständige A-Maßnahme des Jugendamts mit hoher Dringlichkeit weiter vorangetrieben, damit der Hort Insel Schütt direkt nach Fertigstellung des Hortneubaus in der Unteren Talgasse 8 (Herrenschießhaus) dort während der Sanierungsphase interimsweise untergebracht werden kann. Nach Beendigung der Sanierung des Hortes Insel Schütt, kehrt dieser in den sanierten Hortstandort zurück. Erst dann geht der neue Hort Untere Talgasse 8 tatsächlich in Betrieb. So wird eine teure Zwischenlösung vermieden.

Die Deckung der Betreuungsbedarfe an der GS Paniersplatz soll im Zuge eines Kita-Neubaus (Haus für Kinder) durch einen freien Träger erfolgen (= Maßnahme ohne BIC-relevanz und deshalb aus der A-Maßnahmenliste gestrichen)

Weitere Details zur Planungsregion Mitte / Altstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Insel Schütt

Planungsregion Südstadt

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Wiesenschule 64, GS Kopernikusschule 15, GS Holzgartenschule 63, GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule 21, GS Sperberschule 51, GS Maiacher Straße 32, GS Scharrerschule 47 und die neuen Grundschulstandorte GS Brunecker Str., GS Süd / Schönweißstraße, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Im neuen Stadtteil Lichtenreuth/Brunecker Straße ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 500 Ganztagsplätzen als Kombieinrichtung dringend erforderlich, um die Versorgung mit ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung für die dort wohnenden Kinder sicherzustellen. Im Zuge der Einrichtung eines Grundschulsprengels für die GS Brunecker Straße wird im Rahmen eines Errichtungsverordnungsänderungsverfahrens der Grundschulsprengel der GS Sperberschule angepasst.

An der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule werden nach dem Umzug der Mittelschule in den Neubau in der Werderau Räume frei, die für Betreuung genutzt werden können. Langfristig muss das Bestandsgebäude der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule saniert werden. Hierbei

sind Strukturen zu schaffen, die die Unterrichts- und Betreuungssituation in der Nürnberger Südstadt entlasten.

An der Scharrerschule ist zunächst ein Hortneubau mit 6 Gruppen (150 Plätzen) auf dem Schulgelände geplant und perspektivisch bei einem Auszug der Mittelschule eine Schulerweiterung mit einem darauf abgestimmten Betreuungskonzept am Standort nach dem „Nürnberger Weg“.

Zur langfristigen Versorgung mit Unterricht und Betreuung in der Nürnberger Südstadt kann nach Auszug der B4/B14 auch das Berufsschulgebäude in der Schönweißstraße zu einer 3zügigen Grundschule mit 250 Betreuungsplätzen als Kombieinrichtung umgebaut werden.

Weitere Details zur Planungsregion Südstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Lichtenreuth/Brunecker Straße  GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule  GS Scharrerschule  GS Süd / Schönweißstr.

Mit der Fortschreibung 2022 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden:  GS Maiacher Straße: Ersatzneubau 3-zügige Grundschule mit 150 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich Jahresende 2023

Durch Änderungen in den Planungen konnten folgende A-Maßnahmen bei der Fortschreibung 2022 aus der A-Maßnahmenliste entnommen werden:  Interimsschule Süd

Planungsregion Süd-Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Regenbogenschule 41, GS Bauernfeindschule 07, GS Kettelerschule 30, GS Gretel-Bergmann-Schule mit Dep. Zugspitzstraße 60, GS Adalbert-Stifter-Schule 26, GS Astrid-Lindgren-Schule 45, GS Georg-Ledebour-Schule 16, GS Altenfurt 18, GS Fischbach 13, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

An der GS Regenbogenstraße erfolgt auf dem Schulgrundstück ein Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes.

Am Standort der GS Astrid-Lindgren-Schule wird ein Neubau bzw. Sanierung mit Erweiterungsbau für die GS Astrid-Lindgren-Schule sowie die gesamte Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte) errichtet. Für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung ist ein Konzept nach dem „Nürnberger Weg“ zu entwickeln und eine entsprechende Anzahl an Plätzen als Kombieinrichtung im Neubau vorzusehen. Dabei soll möglichst ein pädagogisches Konzept mit dem Ziel eines inklusiven Angebots entwickelt werden. Nach Auszug der Grundschulstufe am Standort Glogauer Straße befindet sich dort die Mittelstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser, die dann über ausreichend Raumkapazitäten verfügt.

Weitere Details zur Planungsregion Süd-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Regenbogenschule  GS Astrid-Lindgren-Schule

Durch Änderungen in den Planungen konnten folgende A-Maßnahmen bei der Fortschreibung 2022 aus der A-Maßnahmenliste entnommen werden:  GS Fischbach: Neubau Hort mit 75 Plätzen und 1-fach-Sporthalle und Schulerweiterung: Inbetriebnahme voraussichtlich 2024

4.2. Weiteres Vorgehen

Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss (siehe Beschlussvorlage), die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen.

Die nächste Fortschreibung des Masterplans soll 2023 erfolgen.

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