Beilage 1.1
zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 30.06.2022
Entscheidungsvorlage - Kurzbericht
Fortschreibung 2022: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-
gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für
Grundschulkinder in Nürnberg
1. Gegenstand der Entscheidungsvorlage
Mit dem Masterplan verfügt die Stadt Nürnberg über ein etabliertes kommunales Planungsund Steuerungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuung- und Erziehungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Planungsgrundlage für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist eine kleinräumige Schulkinderprognose. Die Schulkinderprognose berücksichtigt aktuelle Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten und basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung des Amts für Stadtforschung und Statistik. Diese Planungsgrunddaten finden Eingang in eine integrierte Schulraumentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Dort wird unter Berücksichtigung der standortbezogenen Versorgungssituation zum schulischen Raumangebot und den vor Ort vorhandenen Betreuungsangeboten (schulischer Ganztag, Mittagsbetreuung, Horte) pro Nürnberger Grundschulsprengel mittels Bedarfsindikatoren (z.B. Nachfrageentwicklung und Versorgungsdefizite aufgrund der Schülerprognose, zeitliche Dringlichkeit, Sanierungsbedarfe und besondere Standortfaktoren wie z. B. umfassende Neubauaktivitäten) der Handlungsbedarf bewertet und bezüglich seiner Dringlichkeit priorisiert. Zentrales Ergebnis des Masterplans ist die sog. „A- Maßnahmenliste“, in welcher die hoch priorisierten (Priorität A) Maßnahmen zum Ausbau der Infrastrukturen für die weiterführenden Haushalts- und Bauplanungen konkret benannt, dem Jugendhilfe und Schulausschuss zum Beschluss vorgelegt und anschließend in das BIC- und MIP-Verfahren eingespeist werden. Darüber hinaus werden auch ggf. notwendige Interimsbauten benannt, ohne die eine Unterrichts- und Betreuungsversorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
Die hier vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine umfassende Fortschreibung der zuletzt 2020 aktualisierten Planung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern (siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfeund Schulausschuss vom 18.06.2020). Sie basiert auf den 2021 aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsamtes der Stadt Nürnberg zu den künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Berücksichtigung finden zudem die aktuellen Schülerzahlen und erste Hochrechnungen zur Bedarfsentwicklung durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Über die Befunde der im Juni 2021 aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Schulraumentwicklungsplanung hat die Verwaltung bereits am 26. Januar 2022 im Stadtrat berichtet. Die hier vorliegende Fortschreibung des Masterplans 2022 basiert auf dieser Schulraumentwicklungsplanung und verknüpft diese zu einer abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg. Die vorliegenden Planungen werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren eingespeist.
Neben der Entscheidungsvorlage und dem dazu verfassten Beschlussvorschlag werden den Ausschussmitgliedern in gewohnter Form ein ausführlicher Bericht zur Fortschreibung des Masterplanes (Anlage 1) sowie die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste (Anlage 2) als zentrale planungsrelevante Dokumente vorgelegt.
- Aktueller Stand und Herausforderungen für ganztägige Bildung, Betreuung und Er-
ziehung für Grundschulkinder in Nürnberg
Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich einer zeitgemäßen baulichen Ausstattung von Grundschulen haben in der kommunalen Bildungs-, Jugend- und Familienpolitik der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert und werden auch in Zukunft eine gesamtstädtische Aufgabe mit großen Herausforderungen sein:
- Nürnberg ist – trotz pandemiebedingter verzögernder Effekte - nach wie vor eine Stadt mit
dynamischem Bevölkerungswachstum. Vor dem Hintergrund einer weiterhin wachsenden Stadtbevölkerung wird auch die Nachfrage nach altersentsprechenden Plätzen in regional sinnvoll zugeordneten Schulen (Sprengelschulen) für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung weiterhin hoch bleiben.
- Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Einführung des Rechtsanspruches
auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 wird der Handlungsdruck zum Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung perspektivisch noch deutlich zunehmen.
- Viele Grundschulen in Nürnberg sind bereits heute hinsichtlich ihrer Unterrichtskapazität
deutlich überbelegt, ohne dass die Raumbedarfe für bedarfsorientierte ganztägige Angebote in näherer und fernerer Zukunft schon quantitativ und qualitativ berücksichtigt wären.
- Nürnberg verfügt, neben schulischen Ganztagsangeboten (offene und gebundene Ganz-
tagsschule, Mittagsbetreuungen), durch den konsequenten Ausbau mit Kindertageseinrichtungen (Horten) im Vergleich zu anderen Kommunen zwar über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Doch auch hier ist der Nachfragedruck nach wie vor ungebrochen.
2.1 Unterrichtsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern
Nürnberg verfügt im Jahr 2022 über ein Netz von 51 öffentlichen Grundschulen, durch die im laufenden Schuljahr 2021/2022 die Unterrichtsversorgung von rund 16.000 Schulkindern sichergestellt wird (einschließlich rd. 170 Kindern in 12 Deutschklassen zum Stand Oktober 2021). Für diese Schulstandorte, von denen sechs zusätzlich noch über Dependancen verfügen, ist die Stadt Nürnberg der Sachaufwandsträger.
Die Befunde der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung verweisen auf einen weiteren Anstieg der Schülerzahlen. Mit Blick auf die Folgejahre wird der Höchststand der Grundschulkinderzahlen ab dem Schuljahr 2030/2031 mit ca. 17.600 Schülerinnen und Schülern (plus Deutschklassen-Schulkinder) und ca. 805 Klassen (plus Deutsch-Klassen, derzeit 12) erwartet und ist nach momentanem Stand der Prognosen dann wieder leicht rückläufig auf ca. 17.500 (plus Deutschklassen-Schulkinder) im Schuljahr 2035/2036. Daraus ergibt sich ein Plus von 60 Grundschulklassen in 2030/2031 im Vergleich zum laufenden Schuljahr 2021/2022. Ein deutlicher Anstieg der Schulkinderzahlen ist regional vor allem im Nürnberger Norden, Westen und Süden prognostiziert. Dies korrespondiert vor allem mit einer dynamischen Wohnraumentwicklung vor Ort. In Folge dessen tritt auch vor allem in diesen Regionen ein höherer Bedarf an Räumen für Unterricht und Betreuung zutage. Hierbei bleiben Effekte der Pandemie und der Flüchtlingszuwanderung aus der Ukraine (von meist Frauen mit Kindern) auf die künftige Bevölkerungsentwicklung in der vorliegenden Datenbasis noch unberücksichtigt.
In den Fortschreibungen zum Masterplan seit 2017 wurde die Situation vieler Grundschulen dahingehend charakterisiert, dass sich die Belegung am oberen Rand ihrer Raumkapazitäten befindet, ohne dass die weiteren Raumbedarfe für eine bedarfsorientierte schulische Ganztagsbetreuung quantitativ und qualitativ bereits berücksichtigt sind. Diese Situation hat sich regional an vielen Standorten in dem Maße verschärft, dass die anstehenden Klassenmehrungen dort nicht mehr aufgefangen werden können. Als Maßnahmen zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen werden
- unter Zugrundelegung der Unterrichtskapazität von Schulgebäuden der Grundschulen – des-
halb weiterhin grundsätzlich in Betracht genommen: Schulneubauten, falls möglich Erweiterungen von Bestandsbauten, ggf. in Einzelfällen eine moderate Erhöhung von Klassenstärken sowie Kapazitätsverschiebungen z. B. durch Sprengelanpassungen.
Nachdem sich infolge der weiterhin steigenden Bevölkerungszahlen, aber auch durch innerstädtische Nachverdichtung sowie die (absehbare) Ausweisung und Bebauung neuer Wohnareale die Situation bei den Grundschulen zum Teil nochmals signifikant verschärft hat und weiterhin verschärfen wird, erweist es sich angesichts der Bebauungsdichte in innerstädtischen Schulsprengeln als zunehmend schwierig, das in der Stadt Nürnberg verfolgte Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ durch entsprechend erreichbare Schulstandorte mit erforderlicher Größe und Raumausstattung umzusetzen. Zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen müssen deshalb zusätzliche Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen ergriffen werden, um neue oder größere Grundschulstandorte realisieren zu können. Dies umfasst die (Teil-)Verlagerung und Umwidmung einzelner Mittelschul- und Berufsschulstandorte in Schulsprengeln mit wachsendem Grundschulbedarf in dichtbesiedelten Stadtlagen (Details zu den davon betroffenen Standorten siehe Anlage 1/Punkt 3.1.1) sowie eine Kooperation mit dem Bezirk Mittelfranken auf dem Areal des Zentrums für Hörgeschädigte für einen gemeinsamen Schulstandort am Zentrum für Hörgeschädigte/Grundschule im Nürnberger Westen.
2.2 Betreuungsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern
Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau der letzten Jahre in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur. Fokussiert auf die Horte konnte eine hohe Qualität in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie eine vielfältige Trägerschaft erreicht werden. Im Schuljahr 2021/2022 stehen für rd. 16.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen1 rd 8.400 Hortplätze (inkl. Plätze in Zentralhorten) zur Verfügung, was einer Hort-Versorgungsquote von 53 % entspricht.
Zusätzlich zu den Hortplätzen stehen für 21% der Nürnberger Grundschulkinder schulische Betreuungsangebote in Form von Mittagsbetreuungen sowie offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung (insgesamt rd. 3.400 Plätze):
- 2.915 Plätze der Mittagsbetreuung (regulär, verlängert und verlängert mit erhöhter Förde-
rung)
-
280 Plätze in gebundenen Ganztagsklassen
-
197 Plätze in Gruppen der offenen Ganztagsschule
Somit steht als Summe aller Angebote (rd. 11.800 Plätze insgesamt) aktuell für 74% der Grundschulkinder ein ganztägiges Betreuungsangebot zur Verfügung. Ausgehend von einer zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs notwendigen stadtweiten Versorgungsquote von 90% und der prognostizierten Anzahl an Schulkindern an öffentlichen Grundschulen mit langfristig rd. 17.500, werden ca. 15.800 Ganztagsplätze nötig sein. Im Vergleich zu den bereits heute bestehenden 11.800 Ganztagsplätzen bedeutet dies, dass weitere rd. 4.000 Plätze noch zu schaffen sind.
Perspektiven, Herausforderungen und notwendige Voraussetzungen zum bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg, welche sich insbesondere durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2026 stellen, sind in Anlage 2 unter Punkt 3.2 ausführlich beschrieben.
1 Die Masterplan beschränkt sich in der Planungsverantwortung für Unterricht und Betreuung auf die öffentlichen Grundschulen, da die Stadt Nürnberg für diese Sachaufwandsträger ist. Bei Grundschulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft ist der jeweilige Träger Sachaufwandsträger.
- Fortschreibung Masterplan 2022: Regionale Befunde zur Bedarfssituation und weite-
ren Ausbauplanung
Folgend werden die zentralen Ergebnisse der Fortschreibung der A-Maßnahmen pro Planungsregion kurz skizziert. Detaillierte Informationen pro Planungsregion und Maßnahme sind im Bericht (Anlage 1 unter Punkt 4.1) sowie der A-Maßnahmenliste (siehe Anlage 2) zu entnehmen.
Planungsregion Nord-Westen
- Bis zur Fertigstellung der Grundschule Forchheimer Straße und weiterer Erweiterungsbau-
maßnahmen im Nürnberger Nord-Westen sind Interimslösungen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der dortigen Grundschulkinder zwingend notwendig.
- An der Ludwig-Uhland-Schule entsteht ein Neubau (4-zügige Grundschule) mit Inbetrieb-
nahme voraussichtlich 2024. Für die Betreuungsbedarfe im Schulsprengel sollte als laufende A-Maßnahme im Herbst 2022 ein neues Haus für Kinder für Kinder mit 150 Hortplätzen in der Grünewaldstraße 18b in Betrieb gehen. Durch einen Großbrand am 09. Mai 2022 wurde der Neubau vollständig zerstört. In diese Einrichtung sollte nach Baufertigstellung die städtische Kita aus der Grünewaldstraße 18a umziehen. Da an der Grünewaldstraße 18a bisher nur 80 Hortplätze betrieben wurden, wären durch den Umzug in den Neubau zum Herbst 2022 zusätzliche 70 Hortplätze entstanden. Das ausgebrannte Gebäude muss nun abgerissen werden und am selbigen Standort soll dann erneut ein Neubau schnellstmöglich erfolgen (neue A-Maßnahme). Die Verwaltung sucht nach Übergangslösungen, um dadurch entstehende Versorgungslücken aufzufangen.
- Am Schulstandort der Grundschule St. Johannis erfolgt eine Sanierung des Bestandsschul-
hauses Adam-Kraft-Straße 2 und des Bestandsschulhaues Lange Zeile mit der Schaffung von Ganztagsplätzen als Kombieinrichtung an den jeweiligen Schulstandorten.
- Für die weitere Entwicklung des Schulstandortes Friedrich-Hegel-Schule wird die Umset-
zung eines modularen Ansatzes zur weiteren Schaffung von Schulraumkapazitäten und Betreuungsplätzen beabsichtigt.
- Am Standort der Wahlerschule ist ein Erweiterungsbau mit Konzept/Umsetzung als „Cam-
pus der Begegnung“ einschließlich Betreuungsangebot (Kooperative Ganztagsbildung in enger Verzahnung mit der Heilpädagogischen Tagesstätte für die Kinder der Partnerklassen) geplant. Zudem entsteht auf dem Campus eine integrative Kita mit Krippen- und Kindergartenplätzen.
Planungsregion Nord-Osten
Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll zum einen durch Sprengelanpassung an der Grundschule Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Zum anderen werden im Schulhaus der Bismarckschule Kapazitäten von der Mittelschule hin zur Grundschule verschoben. Für die entstehenden Mittelschulbedarfe und die Grundschulbedarfe ist am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Schulerweiterungsbau notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln.
Planungsregion Osten
An der Grundschule Zerzabelshof ist am Standort Siedlerstraße ein Ersatzneubau für die sanierungsbedürftigen Pavillons sowie eine Sanierung des Hauptgebäudes notwendig. In diesem Zuge wird der Standort Siedlerstraße umstrukturiert, so dass ein für 8 Klassen auskömmliches Angebot an schulischen Flächen entsteht, welche auch die rechtsanspruchskonformen Betreuungsbedarfe berücksichtigt.
Planungsregion Westen
- Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung
mit Unterricht ohne Interimsmaßnahmen nicht gewährleistet werden kann. Sukzessive wird die Versorgung mit Räumen für Unterricht und Betreuung über den Hort-Erweiterungsbau
an der Grundschule Friedrich-Wanderer-Schule, den Neubau der Grundschule West auf dem Gelände der Paul-Ritter-Schule in enger Kooperation mit dem Zentrum für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken und die Erweiterung der Grundschule Reutersbrunnenschule nach Abschluss aller damit verbundenen Baumaßnahmen sichergestellt.
- Die bislang als „Interim Westen“ bezeichnete A-Maßnahme wird als fester Erweiterungsbau
an der Reutersbrunnenschule realisiert.
- Zudem sind an der Carl-von-Ossietzky-Grundschule bauliche Maßnahmen zum Umbau /
Ertüchtigung von Grund- und Mittelschule, Betreuung, Sportflächen und weiterer Jugendhilfebedarfe geplant.
- Der Ersatzneubau mit Betreuungsangebot (Kooperativer Ganztag) an der Grundschule
Henry-Dunant-Schule soll voraussichtlich 2025 in Betrieb gehen.
- Und im Zuge der Entwicklung des neuen Stadtteils „Tiefes Feld“ wird langfristig ein neuer
Schulstandort mit Ganztagsbetreuungsangebot entstehen.
Planungsregion Süd-Westen
- Am Standort der Grundschule Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung
bzw. Ersatzneubau für 10 Klassen und rechtsanspruchskonformer Betreuungsbedarfe notwendig.
- An der Grundschule Birkenwaldschule ist ebenfalls eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau
für 16 Klassen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird das Betreuungskonzept am Standort nach dem „Nürnberger Weg“ abhängig von Betreuungsstrukturen und bereits bestehenden Planungen und Einrichtungen entwickelt.
Planungsregion Südliche Vororte
- Für die Betreuungsversorgung an der Grundschule Max-Beckmann-Schule erfolgt eine Er-
weiterung am Haus für Kinder (Van-Gogh-Straße 5).
- Im Zuge der Realisierung weiterer Wohnbaugebiete in Kornburg West und Worzeldorf Süd
werden die Schülerzahlen an der Martin-Luther-King-Schule steigen und damit zusammenhängend weitere Schulraum- und Betreuungsbedarfe entstehen. In Zuge dieser Entwicklung soll ein Hortneubau am Standort „Am Bruckweg“ mit den erforderlichen Plätzen errichtet werden, um dort den Rechtsanspruch künftig bedarfsgerecht bedienen zu können. Nach Baufertigstellung soll dann der Bestandshort aus der Martin-Luther-King-Schule ausziehen und die Schulräume im Anschluss saniert werden. Damit stünden am Schulstandort die dann für die Unterrichtsversorgung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Schulkinderzahlen benötigten Räume in ausreichendem Maß zur Verfügung. Bis zur Realisierung des Hortneubaus sollen noch bestehende Betreuungslücken von 1-2 Hortgruppen durch Übergangsangebote im Stadtteil kompensiert werden. Die Verwaltung bereitet derzeit entsprechende Lösungen vor.
Planungsregion Mitte / Altstadt
Im Zuge eines Ersatzneubaus für den Hort Hintere Insel Schütt sollten auch Schulräume für eine dann 3-zügige Grundschule Insel Schütt mit realisiert werden. Das Hochbauamt wurde beauftragt, mittels Baumassenstudie die Umsetzung am Standort zu prüfen. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichtes wurde das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorgelegt. Demnach können aus städtebaulicher und architektonischer Sicht am Standort nur die Raumbedarfe des Hortes realisiert werden. Aufgrund dieses Ergebnisses muss die Verwaltung nun alternative Lösungen zur Schulraumentwicklung an der Grundschule Insel Schütt prüfen. Der Horterweiterungsbau wird in Folge dessen nun als eigenständige A-Maßnahme des Jugendamts mit hoher Dringlichkeit weiter vorangetrieben. Als Interim wird der Hortneubau in der Unteren Talgasse 8 (Herrenschießhaus) genutzt.
Planungsregion Südstadt
- Im neuen Stadtteil Lichtenreuth/Brunecker Straße ist der Neubau einer 5-zügigen Grund-
schule mit 500 Ganztagsplätzen als Kombieinrichtung dringend erforderlich, um die Versorgung mit ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung für die dort wohnenden Kinder sicherzustellen.
- An der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule werden nach dem Umzug der Mittelschule in den
Neubau in der Werderau Räume frei, die für Betreuung genutzt werden können. Langfristig muss das Bestandsgebäude der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule saniert werden. Hierbei sind Strukturen zu schaffen, die die Unterrichts- und Betreuungssituation in der Nürnberger Südstadt entlasten.
- An der Scharrerschule ist zunächst ein Hortneubau mit 6 Gruppen (150 Plätzen) auf dem
Schulgelände geplant und perspektivisch bei einem Auszug der Mittelschule eine Schulerweiterung mit einem darauf abgestimmten Betreuungskonzept am Standort nach dem „Nürnberger Weg“.
- Zur langfristigen Versorgung mit Unterricht und Betreuung in der Nürnberger Südstadt kann
nach Auszug der B4/B14 auch das Berufsschulgebäude in der Schönweißstraße zu einer 3-zügigen Grundschule mit 250 Betreuungsplätzen als Kombieinrichtung umgebaut werden.
- Der Ersatzneubau der Grundschule Maiacher Straße mit 150 Plätzen Kombieinrichtung soll
voraussichtlich zum Jahresende 2023 in Betrieb gehen.
Planungsregion Süd-Osten
- An der Grundschule Regenbogenstraße erfolgt auf dem Schulgrundstück ein Neubau eines
3/4-gruppigen Hortes.
- Am Standort der Grundschule Astrid-Lindgren-Schule wird ein Neubau bzw. Sanierung mit
Erweiterungsbau für die Grundschule sowie die gesamte Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte) errichtet. Zur Abdeckung der Betreuungsbedarfe ist abhängig von den Planungen und der Realisierung zur Stadtteilerneuerung im Stadtgebiet Langwasser vorrangig die Schaffung von Hortplätzen in Häusern für Kinder vorgesehen und ggf. weiteren Plätzen als Kombieinrichtung am Schulstandort.
4. Beschlussvorlage für den weiteren Planungsprozess (siehe Beschlussvorlage)
Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss, die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen.