Haushaltssperre

← gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses (30.06.2022)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage J/011/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 30.06.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Fortschreibung 2022: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung,

Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in

Nürnberg

Anlagen: Entscheidungsvorlage_Fortschreibung Masterplan 2022_Stand 31-05-2022 Anlage 1_Bericht Fortschreibung Masterplan 2022_Stand 31-05-2022 Anlage 2_Fortschreibung A-Maßnahmenliste 2022_Stand 31-05-2022

Sachverhalt (kurz):

Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine umfassende Fortschreibung der zuletzt 2020 aktualisierten Planung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erzie-hung von Grundschulkindern (siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulaus-schusses vom 18.06.2020). Sie basiert auf den 2021 aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsam-tes der Stadt Nürnberg zu den künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Berück-sichtigung finden zudem die aktuellen Schülerzahlen und erste Hochrechnungen zur Bedarfsent-wicklung durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Über die Befunde der im Juni 2021 aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik und die damit verbun-denen Auswirkungen auf die Schulraumentwicklungsplanung hat die Verwaltung bereits am 26. Januar 2022 im Stadtrat berichtet. Die hier vorliegende Fortschreibung des Masterplans 2022 basiert auf dieser Schulraumentwicklungsplanung und verknüpft diese zu einer abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg (Details hierzu siehe Anlage 1). Die vorliegenden Maßnahmenplanungen (siehe hierzu Anlage 2) werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren eingespeist.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Laufende BIC- und MIP-Anmeldungen

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A-Maßnahmenliste 2022) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BICund MIP-Verfahren einzuspeisen

2023 soll die nächste Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.

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