Haushaltssperre

← Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses (30.06.2022)

Entscheidungsvorlage

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Beilage

Hochbau-Baupauschale 2023 hier: Beschluss der Maßnahmenliste

Entscheidungsvorlage:

Das Jahresprogramm der über die MIP-Pauschale 03 (Hochbau-Baupauschale) finanzierten Baumaßnahmen zwischen 50.000 Euro bis 500.000 Euro (bei Kosten von mehr als 500.000 Euro handelt es sich um MIP-Einzelmaßnahmen, die grundsätzlich dem BIC-Verfahren unterliegen) wird Mitte jeden Jahres vom Bau- und Vergabeausschuss für das folgende Jahr beschlossen. Zur Vorbereitung des Haushalts 2023 wird nun der Entwurf der Maßnahmenliste für die Hochbau-Baupauschale 2023 vorgelegt.

Üblicherweise wird die Maßnahmenliste eines Jahresprogramms in der Mai-Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses zur Abstimmung vorgelegt. Künftig erfolgt eine Anmeldung zur Juni-Sitzung, um für die erforderlichen Vorplanungen mehr Zeit zu gewinnen.

Der Ansatz für die Hochbau-Baupauschale war angesichts des Sanierungsstaus an städtischen Gebäuden und des großen Altbaubestandes in den letzten Jahren immer zu gering, dem Grunde nach müsste eine kontinuierliche Steigerung erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind allerdings noch nicht gänzlich absehbar, so dass derzeit noch nicht beurteilt werden kann, ob eine Erhöhung des Ansatzes in den nächsten Jahren möglich wäre. Zudem fordert die Regierung von Mittelfranken weitreichende Einsparbeschlüsse von der Stadt Nürnberg. Mit Blick auf die Haushaltslage und der Genehmigungsbedürftigkeit künftiger Haushalte ist von Jahr zu Jahr neu zu bewerten, ob eine Erhöhung des Pauschalansatzes erfolgen kann.

  1. Nach einem reduzierten Jahresprogramm 2022 (19 Projekte mit einer Gesamtsumme von 5.380.000 Euro) erscheint es jedoch Ref. I/II als vertretbar, die Haushaltsmittel für das Jahresprogramm 2023 wieder zu erhöhen, um dringend notwendige Sanierungen in einem größeren Rahmen zu ermöglichen.

Der Fokus wurde erneut auf Maßnahmen gelegt, die unmittelbar auf den Erhalt der Gebäudesubstanz oder auf die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit abzielen. Es sind außerdem Projekte enthalten, die im Jahresprogramm 2022 ursprünglich angemeldet, aber aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht berücksichtigt werden konnten. Im vorliegenden Entwurf sind 33 Maßnahmen bei einer Gesamtsumme von 7.340.000 Euro enthalten.

  1. Die in der Baupauschale-Maßnahmenliste aufgeführten Vorhaben werden in den Haushaltsplan 2023 als Einzelpositionen übernommen und dort mit den entsprechenden Finanzmitteln haushaltsrechtlich ausgewiesen. Erstmalig mit der Hochbau-Baupauschale 2023 werden die erforderlichen Finanzmittel der jeweiligen Maßnahmen über zwei Haushaltsjahre veranschlagt (im ersten Jahr 35% der Gesamtkosten, im darauffolgenden Jahr 65% der Gesamtkosten). Dadurch wird die Haushaltsplanung verstärkt auf den tatsächlichen Mittelabfluss angepasst, was zu einer Entlastung des Haushaltes 2023 und zu einer Reduzierung von künftigen Haushaltsresten beiträgt. Die endgültige Beschlussfassung über die Baupauschale 2023 erfolgt durch den Stadtrat im Rahmen der Etatberatungen auf der Grundlage des jetzt anstehenden Bau- und Vergabeausschussbeschlusses. Die für die Bauherrnaufgaben anfallenden Kosten (Bauverwaltungskosten = BVK) für investive Maßnahmen sind, wie bereits im Vorjahr, gesondert darzustellen, da diese nicht finanzwirksam sind. Im Bereich der konsumtiven Maßnahmen erfolgt die Abrechnung dieser Kosten über die interne Leistungsverrechnung (ILV), sie werden nicht ausgewiesen. Der Entwurf der Baupauschale 2023 wurde aufgrund der Meldungen der Bedarfsträger nach Vorgesprächen mit dem Hochbauamt in Abstimmung mit Ref. I/II, Stk, Ref. VI und H erstellt. Die Anmeldungen waren wie in den Vorjahren höher als die zur Verfügung stehenden Mittel. Es mussten

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deshalb in einem intensiven Abstimmungs- und Abwägungsprozess die Prioritäten festgelegt und die Maßnahmenliste an den Finanzrahmen angepasst werden. Aufgrund des Krieges in der Ukraine kommt es erneut zu teilweisen massiven Preissteigerungen für Bauleistungen. Einige ursprünglich angemeldete Projekte, können nicht mehr über Hochbau-Baupauschale realisiert werden, da der obere Schwellenwert von 500.000 Euro überschritten wurde. Eine Anmeldung zum BIC-Verfahren wird erforderlich. Angesichts der zunehmenden Alterung der vorhandenen Gebäude und des weiterhin wachsenden Gebäudebestands musste innerhalb der Baupauschale der Erhaltung der Bausubstanz und der Aufrechterhaltung der Funktion der technischen Einbauten der Vorrang gegeben werden. Dies führte im Ergebnis dazu, dass die von den Bedarfsträgern und dem Hochbauamt angemeldeten Maßnahmen nicht in dem erforderlichen Umfang berücksichtigt werden konnten. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte deshalb in enger Absprache mit den bedarfstragenden Referaten bzw. Dienststellen.

  1. Zur Beschleunigung der Verfahrensabläufe soll ein möglicher Projektaustausch bzw. eine Umschichtung bei Einvernehmen zwischen Bedarfsträgern und Baudienststelle durch die Verwaltung vorgenommen werden können, wie dies bereits seit 1997 praktiziert wird. Hierdurch werden erhebliche Zeitersparnisse erreicht. Der Bau- und Vergabeausschuss wird über eventuelle Umschichtungen und den Sachstand informiert.

  2. Die Beschlussfassung im Bau- und Vergabeausschuss am 30.06.2022 ist notwendig, damit von der Stadtkämmerei eine gebilligte Maßnahmenliste in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen werden kann.

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