Fortschreibung des Stellenplans ASN
hier: Übernahme Betriebsführung Schnellwerkstatt
Grobkonzept
Vorbemerkungen
Im Rahmen der sog. „Entflechtungsmaßnahmen“ im Zuge der Neugründung des Eigenbetriebs SÖR zum 01.01.2009 wurde die Betriebsführerschaft für die ASN-eigene Kfz- Schnellwerkstatt (sowie für die Tankstelle) im Anwesen Hintere Marktstraße 4, an den Servicebetrieb öffentlicher Raum (SöR) in Fortführung der vom „seinerzeitigen‘ ASN an SÖR übergeleiteten Kfz-Werkstattführung, gegen Kostenerstattung (diverse Pauschalierungen) per entsprechender „Vereinbarung über die Betriebsführung der Kfz- Schnellwerkstatf und der Tankstelle im Anwesen Hintere Marktstr. 4 durch den Servicebetrieb öffentlicher Raum -SÖR“ übertragen (siehe Anlage 1). Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass die dadurch entstehende, zusätzliche Schnittstelle einer optimalen Fahrzeugverfügbarkeit für ASN nicht zuträglich ist, so dass in enger Kooperation zwischen ASN und SÖR die Teilauflösung der Betriebsführungsvereinbarung abgestimmt wurde. Dies erleichtert für SÖR auch die Neupianung eines Werkstattkomplexes am Anwesen „Am Pferdemarkt‘ nach Auflösung des (Kfz-Werkstatt-)Standorts Großreuther Straße 117.
Die Rückübertragung der Betriebsführung der Schnellwerkstatt in die Eigen- Aufgabenwahrnehmung von ASN zum 01.01.2023 soll durch die „Ausschaltung“ vermeidbarer, organisatorischer Schnittstellen also primär dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Fahrzeugen, insbesondere von Abfallsammel- und Begleitfahrzeugen zu erhöhen und damit Redundanzbedarfe zu minimieren. Durch Reduzierung von reparaturoder wartungsspezifischer Stillstandzeiten führt dies einer verbesserten Kosteneffizienz durch die Erzielung eines höheren Nutzungsgrades der Fahrzeuge. Hierdurch werden die Vorhaltung von Ersatzfahrzeugen und der Bedarf an Mietfahrzeugen optimiert. Neben der Erhöhung der Verfügbarkeit des ASN-Fuhrparks können durch die Durchführung der jährlichen UVVs an den Aufbauten in Eigenregie pro Fahrzeug ca. 2.500 € p.a. eingespart werden. Dies entspricht bei 50 Abfallsammelfahrzeugen einem jährlichen Aufwand von etwa 125.000 €.
Aufgabenspektrum ASN-geführte Schnellwerktstatt
Zunächst sollen in einer ersten Ausbaustufe die folgenden Leistungen erbracht werden:
- Mechanische Instandsetzungen, auch im mechatronischen Umfeld (kalibrieren/justieren
elektronischer Steuerungselemente — IT-gestützt, soweit zulässig)
-
Pflege- und Wartungsarbeiten (z.B. Abschmierarbeiten, Öl-Wechsel, etc.)
-
Räderdienst (-wechsel)
-
Durchführung von (Fehler-)Diagnosen vor Fremdbeauftragungen und Formulierung von
Instandsetzungsaufträgen
- Durchführung von regelmäßigen Kundendiensten und UVVs an den Aufbauten der
Abfallsammelfahrzeuge (ggfs. auch an den Fahrgestellen)
-
Instandsetzungsarbeiten an Mulden (z.B. Verschlüsse, Türen reparieren)
-
Durchführung von Quartalschecks (Dauer 1,5 - 2 Stunden): D.h. eine Untersuchung der
Fahrzeuge analog der SP ohne Bremsenprüfung, aber mit besonderen Fokus auf die Prüfung sicherheitsrelevanter Anbauten (z.B. Haltegriffe, Trittbretter, etc.).
Anhand der durch die Eigenbewirtschaftung gewonnenen Erkenntnisse wird zu gegebener Zeit über gof. denkbare Ausweitungen des Leistungsspektrums der Schnellwerkstatt entschieden.
Personalressourcen
Organisatorisch wird die Schnellwerkstatt der Einsatzleitung Fahrdienst (ASN/A-L/T, Stelle 820.1112 „Meister/in, Fahrdienst‘) unterstellt.
Das Kernteam der ASN-eigenen Kfz-Schnellwerkstatt soll künftig aus den folgenden vier Stellen zusammengestellt und in eine eigene (Unter-}Organisationseinheit überführt werden:
820.5321 (bislang: „Betriebshandwerker/in Haustechnik“, künftig „Meister/in Schnellwerkstatt“: Umwandlung der Stelle und neue Stellenplannr. 820.19071 Hinweis: der Stelleninhaber ist aus-/ortgebildeter Kfz-Meister);
820.1851 (bislang: „Fahrer/in“, künftig „Mechatroniker/in Kfz“: Umwandlung der Stelle und neue Stellenplannr. 820.1902);
820.1852 (bislang: „Fahrer/in“, künfitg „Mechatroniker/in Kfz: Umwandlung der Stelle und neue Stellenplannr. 820.1903);
820.1115 (bislang und auch künftig: „Fahrzeugpfleger/in‘ aber neue Stellenplannr. 820.1904).
Durch das vierköpfige Team sollen urlaubsbedingte Engpässe abgedeckt und der Betrieb der Werkstatt in einem 2-Schicht-System gewährleistet werden.
Es sind hierbei die folgenden Arbeitszeiten vorgesehen: Früh: 06:00 — 14:30 Uhr (2 Personen) Montag - Donnerstag / 06:00 — 13:30 Uhr Freitag Spät: 08:00 — 16:30 Uhr (2 Personen) Montag - Donnerstag / 08:00 - 15:30 Uhr Freitag
Für die Ausweitung der Servicezeiten spricht, dass während der Anwesenheit der Einsatzleitung Fahrdienst jederzeit Werkstattpersonal zur Verfügung steht, um kurzfristig Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus kann das Personal der Schnellwerkstatt zwischen 15:00 Uhr und 16:30 Uhr ungestörter arbeiten, da zu dieser Zeit der überwiegende Teil des Dienstbetriebes bei der Müllabfuhr beendet ist und somit Unterbrechungen bei Reparaturarbeiten minimiert werden. In diesem Zeitraum können bspw. dringliche kleinere Arbeiten (schnelle Reparaturen, UVV-Prüfungen, Quartalchecks) erledigt werden.
Ziel ist es, die zum Feierabend der Sammeltour in der Werkstatt abgegebenen Fahrzeuge
- soweit technisch möglich - am nächsten Arbeitstag wiedereinzusetzen. Diese
Vorgehensweise wird durch den Arbeitsbeginn der Frühschicht um 06:00 Uhr zusätzlich unterstützt. So können - falls erforderlich - noch ausstehende letzte Schritte der Reparaturen/Checks bis zum regulären Arbeitsbeginn um 06:30 Uhr abgeschlossen werden. Dies trägt dazu bei, die Standzeiten der Fahrzeuge zu verringern bzw. den tageweisen Wechsel auf Reservefahrzeuge zu minimieren. Durch die Ausweitung der Funktionszeiten der Schnellwerkstatt stehen folglich arbeitstäglich zwei zusätzliche Stunden Arbeitszeit zur Verfügung.
Aus Sicht von ASN erscheint eine Bewertung der Meisterstelfe (kft. 820.1901) nach EGr. 9a TVöD (Meister/innen, die an besonders wichtiger Arbeitsstätte mit höherem Maß an Verantwortlichkeit für die Betriebs-/Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge zur Aufrechterhaltung der satzungsgemäßen Entsorgungsaufgaben, beschäftigt sind} und eine Bewertung der beiden Kfz-Mechaniker/Mechatroniker-Stellen (kft. 820.1902 und 820.1903) nach EGr. 8 TVöD (Facharbeiter/innen denen besonders schwierige und verantwortungsvolle Prüf- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen, insbesondere an Spezialfahrzeugen mit hohem elektronischen Komponentenanteil -Steuerungssysteme- zugewiesen sind und diese Arbeiten auch selbständig durchführen) angemessen. Der Stellenwert zur Fahrzeugpflegerstelle (bisher: 820.1115, künftig 820.1904) soll unverändert bleiben.
Die aktuellen Entwürfe der Arbeitsplatzbeschreibungen „Meister/in Schnellwerkstatt* (Anlage 2) und „Mechatroniker/in Kfz“ (Anlagen 3 und 4) sind beigefügt.
Sonstiges
Die Bewirtschaftung der Tankstelle und der Einkauf der Ersatzteile sollen zunächst weiterhin durch SÖR erfolgen. Als sinnvoller, weiterer Optimierungsschritt wird vorgeschlagen, dass ASN/A-L/T zukünftig bei Lieferanten im Raum Nürnberg (z.B. Mercedes, MAN) als Selbstabholer tätig wird und die bestellten Ersatzteile direkt zum Einbau in die Schnellwerkstatt liefert. Aktuell werden die Ersatzteile i.d.R. durch SÖR- Mitarbeiter abgeholt, im SÖR-Lager registriert, kommissioniert und anschließend an ASN ausgeliefert. Ziel ist es, die im bisherigen Ersatzteil-Beschaffungsverfahren auftretenden teils mehrtägigen - Zeitverluste zu vermeiden und folglich den Prozess zu beschleunigen.
Il. ASN-PR #” m.d.B. um Kenntnisnahme „ASNPR eingegangey 26, APR,
Il. ASN/WL2 m.d.B. um Zustimmung o-E. dgM. Joa
IV. ASNIWLA m.d.B. um Zustimmung 2 8 APR 2099 NS “__
Vv Ref. IMI-CC m.d.B. um Stellenbewertung (Anträge anbei)
V. ASN zur Vorlage im WerkA ASN
Nürnberg, 20.04.2022 FEi ttschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
tr (4042)
Abdruck: ASN/A-L DIP/PrO
Anlagen Anlage 1: Betriebsführungsvereinbarung ASN/SÖR Anlage 2: APB „Meister/in Schnellwerkstatt“ Anlage 3 und 4: APB „Mechatroniker/in Kfz“ 3
Vereinbarung
über die Betriebsführung der Kfz-Schneilwerkstatt und der Tankstelle im Anwesen Hintere Marktstr. 4 durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum -SOR
zwischen
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg, vertreten durch die Werkleitung, diese vertreten durch den zweiten Werkleiter, im Folgenden „ASN’genannt und
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, vertreten durch die Werkleitung, diese vertreten durch den kaufmännischen Werkleiter, im Folgenden„ SÖR', genannt, als Betriebsführer
Mit dieser Vereinbarung wird die Betriebsführung der Kfz-Schnellwerkstatt und der Tankstelle im Anwesen Hintere Marktstraße 4 geregelt.
Gegenstand der Vereinbarung:
1.1 Der ASN stellt dem SÖR die Grundstücksflächen und baulichen Anlagen sowie die mit den Bauwerken verbundenen technischen Einrichtungen mit Zubehör der Kfz- Schnellwerkstatt sowie der Dieseltankstelle im Anwesen Hintere Marktstraße 4, 90439 Nürnberg zur Wartung, Instandsetzung und Betankung von Kraftfahrzeugen der städtischen Eigenbetriebe ASN und SÖR zur Verfügung. Die Schnellwerkstatt soll hinsichtlich der Priorität wie bisher genutzt werden, d.h. die Einrichtung steht primär für die Wartung und Pflege bzw. Instandsetzung abfallwirtschaftlicher Fahrzeuge zur Verfügung. Bei Dispositionsengpässen werden einvernehmliche Regelungen getroffen.
12 Die Vereinbarungspartner sind sich darüber einig, dass wegen der besonderen Lage der baulichen Anlagen im Anwesen Hintere Marktstraße 4/Am Pferdemarkt 27 eine Erweiterung der Nutzung für andere städtische Fahrzeuge nicht bzw. nur im Ausnahmefall erfolgeri soll.
1.3 Die Grundstücksflächen, baulichen Anlagen sowie die mit den Bauwerken verbundenen technischen Einrichtungen mit Zubehör verbleiben im Anlagevermögen des ASN. Notwendige Ersatz- bzw. Veränderungsmaßnahmen veranlaßt der ASN zu eigenen Lasten, ASN sorgt dafür, dass die baulichen Anlagen und die technischen Einrichtungen mit Zubehör stets den gültigen technischen Standards und Regeln entsprechen. Notwendige, die Anlagensicherheit und den Arbeitsschutz betreffende Prüfungen und Überwachungen einschließlich der damit ggf. verbundenen Instandhaltungsmaßnahmen veranlasst der Betriebsführer zu seinen Lasten. Dies gilt auch für die Leerung, Reinigung und Überwachung der Entwässerungsleitungen und - Sammeleinrichtungen sowie für Schlammfang- und Benzin-/Delabscheideanlagen.
Betriebsführung:
Die Betriebsführung obliegt ausschließlich SÖR, zu dessen Lasten. Dies umfasst sowohl den durch die Betriebsführung bedingten Personal- und Material- bzw. Betriebsstoffbedarf als auch die zur Betriebsführung notwendigen Betriebsmittel. Bei der Betriebsführung sind neben der von ASN in Kraft gesetzten Haus- und Betriebs-
hofordnung auch die jeweils gültigen Unfallverhütungs- und sonstige Sicherheitsvorschriften zu beachten. Der Betriebsführer SÖR stellt ASN insoweit von allen SÖReigenen Ansprüchen und den Ansprüchen Dritter frei.
- Personal des ASN:
ASN ordnet für Wartungsdienste an Fahrzeugen und Geräten des ASN eigenes Personal ab, das ausdrücklich berechtigt ist, die in Nr. 1.1 benannten Anlagen und Einrichtungen mitzunutzen. Dieses Personal unterliegt der Fachaufsicht des Betriebsführers, der insoweit auch weisungsbefugt ist; die disziplinarische Unterstellung verbleibt bei ASN. Im Rahmen der fachaufsichtlichen Unterstellung unterweist und überwacht der Betriebsführer das beigestellte Personal. Soweit aufgrund rechtlicher Anforderungen Schulungsmaßnahmen erforderlich sind, veranlasst diese der Betriebsführer in Abstimmung mit und zu Lasten des ASN.
- Kostenerstattung:
Die Nutzung der unter Nr. 1.1 verzeichneten Grundstücksflächen und baulichen Anlagen sowie die mit den Bauwerken verbundenen technischen Einrichtungen mit Zubehör wird von SÖR an ASN mit einer Jahrespauschale, die 90 % der kalkulatorischen Kosten (AfA, kalk. Zins) des betreffenden -vorangegangenen- Jahres entspricht, vergütet (10% der kalkulatorischer Kosten als Nutzungsentgelt der Anlagen und Geräte durch ASN eigenes Personal im Rahmen der Wartungsdienste gemäß Nr. 3).
Soweit ASN Leistungen und Lieferungen der von SÖR betriebenen Kfz- Schnellwerkstatt und Tankstelle in Ansprüch nimmt, werden die von SÖR für die Gesamtstadt festgelegten Leistungs- und Abgabepreise durch ASN vergütet. Dies gilt nicht für Leistungen, die von ASN-eigenem Personal erbracht werden. Die unter Nr. 3 beschriebenen fachaufsichtlichen Tätigkeiten werden dem Betriebsführer mit einer Kostenpauschale i.H.v. 4 % des Jahrespersonalaufwands für den werkstattleitenden Meister vergütet.
Die Vergütung erfolgt innerhalb vom 30 Tagen nach Rechnungssteilung.
En Laufzeit der Vereinbarung:
Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2009 in Kraft und gilt unbefristet. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
un zu Nürnberg, am 3.8.03 Nürnberg, am gi wL Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Servicepsirieb Öffentlicher Raum Nürn-
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