← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (24.06.2022)
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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
24.06.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3
Tagesordnung -öffentlich- 3
Vorlagendokumente 5
TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg 5
Sitzungsvorlage Rpr/001/2022 5
Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2019 Stadt Nürnberg Rpr/001/2022 8
Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Rpr/001/2022 45
TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg 171
Sitzungsvorlage Rpr/002/2022 171
TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg 174
Sitzungsvorlage Rpr/003/2022 174
Bericht Prüfung Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg Rpr/003/2022 177
Anhang zum Jahresabschluss 2020 Rpr/003/2022 261
TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 377
Sitzungsvorlage Rpr/004/2022 377
TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
380
Sitzungsvorlage Rpr/005/2022 380
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2020 rechtsfähige kommunale Stiftungen
Rpr/005/2022
383
TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
430
Sitzungsvorlage Rpr/006/2022 430
2
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 24.06.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt
Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/001/2022
2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt
Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/002/2022
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/003/2022
4. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/004/2022
5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/005/2022
6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/006/2022
7. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.12.2021 -
öffentlicher Teil
3
4
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2019 Stadt Nürnberg
Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Sachverhalt (kurz):
Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch
das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg
vom 24.02.2022 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und
hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2019 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
11
5
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2022
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
6
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2022
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt 9.920.968.009,39 Euro.
Der Gesamtbilanzüberschuss beträgt 105.052.633,10 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.06.2022 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum
31.12.2019 festgestellt.
7
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-6/2/4
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2022
öffentlich
über die Prüfung des
konsolidierten
Jahresabschlusses 2019
der Stadt Nürnberg
Februar 2022
11
8
Seite 2 von 37 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2019 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Einführung 3
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.3 Vermögens- und Ertragslage 4
1.3.1 Vermögenslage 4
1.3.2 Ertragslage 9
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 11
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 11
1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 12
1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen
Abschlüsse und Meldedaten 14
1.4.3.1 Abruf der Daten des Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg aus SAP 14
1.4.3.2 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen
Aufgabenträger 16
1.4.3.3 Abfrage der Daten bei den Tochtergesellschaften (Meldeprozess) 16
1.4.3.4 Übernahme der Daten in das Konsolidierungsprogramm Doppik al dente und
Durchführung des Klärungsprozesses 18
1.4.3.5 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschluss von SÖR 21
1.4.4 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 21
1.4.4.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile 21
1.4.4.2 Konzerninterne Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 22
1.4.4.3 Konzerninterne Übernahme von Altersvorsorge- und Beihilferückstellungen
durch die Stadt Nürnberg 22
1.4.5 Eigenkapital 23
1.4.6 At-Equity-Konsolidierung 27
1.4.6.1 Grundlagen 27
1.4.6.2 Folgekonsolidierung 28
1.4.7 Kapitalflussrechnung 29
2 ZUSAMMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 34
3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 37
9
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 37
1 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt
Nürnberg
1.1 Einführung
Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt
Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik
dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen.
Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum
31.12.2019.
Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit
den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater
Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung
wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie
über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran
beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet.
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem
Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist
nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres
durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2019 wäre somit der
30.06.2021 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jah-
resabschluss erst am 21.07.2021 im Stadtrat vorgestellt und am 02.08.2021 dem Rechnungs-
prüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Beeinflusst wurde die verspätete Vorlage sicherlich auch
durch die bereits seit dem Jahr 2020 bestehende Ausnahmesituation aufgrund der Corona -
Pandemie. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses erfolgte mit Unterbrechungen
im Zeitraum Oktober 2021 bis Januar 2021.
Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2019 gliedert
sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:
• Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik),
• Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV-
Doppik),
• Kapitalflussrechnung, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik,
• Eigenkapitalübersicht, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik sowie
• Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV-
Doppik).
10
Seite 4 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresab-
schlusses.
Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren
• die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
• der Abruf der Meldedaten der Stadt Nürnberg aus SAP,
• die Abfrage und Übernahme der Meldedaten in Doppik al dente,
• der Abgleich der Meldedaten mit Doppik al dente sowie den Jahresabschlüssen,
• die konzerninterne Veräußerung der Anteile an der wbg Nürnberg GmbH,
• die konzerninternen Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH,
• die konzerninterne Übernahme von Altersversorgungs- und Beihilferückstellungen durch
die Stadt Nürnberg,
• die Zusammensetzung und Veränderungen innerhalb des Eigenkapitals (inklusive Eigen-
kapitalspiegel),
• die At-Equity-Konsolidierung sowie
• die Kapitalflussrechnung.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen,
die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben
sind, enthält. Der Prozess der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidie-
rung sowie der Zwischenergebniseliminierung wird in den Folgejahren wieder intensiviert ge-
prüft.
1.3 Vermögens- und Ertragslage
1.3.1 Vermögenslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2019
gezeigt:
11
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 37
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
Bilanzposten 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 8.377.736.105,82 8.166.164.995,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 206.168.097,57 187.251.429,20
1. Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 14.625.692,80 16.213.636,81
2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 182.179.273,70 168.034.905,26
3. Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
4.490.863,96 2.441.123,88
4. Geschäfts- oder Firmenwert 4.872.267,11 561.763,25
II. Sachanlagen 7.300.549.885,53 7.103.648.231,86
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
259.165.701,15 246.420.326,53
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
2.454.817.730,03 2.416.795.640,63
3. Infrastrukturvermögen 3.206.241.717,94 3.197.112.902,19
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 16.684.665,96 13.326.906,21
5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 383.638.668,19 383.161.341,63
6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 203.988.988,49 206.068.278,34
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 142.676.281,89 137.130.882,39
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 633.336.131,88 503.631.953,94
III. Finanzanlagen 871.018.122,72 875.265.334,84
1. Sondervermögen 0,00 0,00
2. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.600.962,31 2.726.323,31
3. Anteile an assoziierten Unternehmen 646.597.034,73 651.152.049,00
4. Sonstige Beteiligungen 5.192.930,84 5.234.290,68
5. Ausleihungen 37.879.357,49 41.053.466,74
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 176.747.837,35 175.099.205,11
B. Umlaufvermögen 1.500.038.275,46 1.376.131.435,08
I. Vorräte 191.819.806,48 178.315.878,25
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 76.537.509,85 57.819.661,84
2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige
Erzeugnisse und Leistungen
39.653.094,18 39.359.888,25
A. Eigenkapital 1.795.357.306,32 1.673.899.797,11
I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 670.065.709,52 667.789.569,21
II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam
aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
2.631.467,61 193.383,02
III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 741.070.411,49 669.354.179,69
IV. Ergebnisvortrag 43.052.729,88 -47.481.467,06
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 105.052.633,10 153.234.109,57
VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer
Gesellschafter
228.633.763,01 225.959.430,97
VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.850.591,71 4.850.591,71
VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
B. Sonderposten 1.709.129.599,99 1.708.398.205,77
I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.423.262.484,19 1.415.124.343,34
II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen
Entgelten
210.229.493,88 216.946.324,56
III. Sonstige Sonderposten 15.180.794,92 14.366.294,40
IV. Gebührenausgleich 60.456.827,00 61.961.243,47
V. Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse 0,00 0,00
C. Rückstellungen 2.719.828.413,19 2.624.228.136,59
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
2.258.077.661,66 2.140.004.385,04
II. Umweltrückstellungen 30.152.637,00 30.697.050,00
III. Instandhaltungsrückstellungen 28.677.701,10 29.554.413,82
IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen
10.028.222,19 9.117.784,97
V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten
Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts-
und Widerspruchsverfahren
0,00 0,00
VI. Sonstige Rückstellungen 392.892.191,24 414.854.502,76
12
Seite 6 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
Bilanzposten 31.12.2019
EUR
Vorjahr
EUR
3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und
bebaute)
73.660.428,87 79.296.024,36
4. Sonstige Vorräte 1.934.963,83 1.806.494,05
5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 33.809,75 33.809,75
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
710.188.913,36 675.172.122,39
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
172.456.834,47 155.112.940,43
2. Privatrechtliche Forderungen 386.719.353,32 369.581.593,99
3. Sonstige Vermögensgegenstände 104.685.671,65 118.476.088,08
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
13.266.287,83 14.348.007,38
5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und
Transferforderungen
33.060.766,09 17.653.492,51
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 598.029.555,62 522.643.434,44
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 43.193.628,11 41.903.182,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten 3.656.598.902,32 3.534.069.305,28
I. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.658.081.103,01 2.576.537.234,27
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
85.021.589,82 33.043.279,66
IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
133.247.932,03 146.931.497,18
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 334.476.396,31 343.697.006,54
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 30.703.789,95 28.697.997,35
VII. Sonstige Verbindlichkeiten 335.068.091,20 325.162.290,28
E. Passive Rechnungsabgrenzung 40.053.787,57 43.604.168,23
Summe Aktiva (Bilanzsumme) 9.920.968.009,39 9.584.199.612,98 Summe Passiva (Bilanzsumme) 9.920.968.009,39 9.584.199.612,98
Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh)
13
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 37
Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung der konsolidierten
Vermögensrechnung zum 31.12.2019 konzentriert.
Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso-
lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind
die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, s ondern zu Buch-
werten angesetzt.
Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich
durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 8.378 Mio. Euro
bzw. 84,4 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfallen 1. 500 Mio. Euro (15,1 %)
und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 43 Mio. Euro (0,4 %).
Etwas mehr als die Hälfte des Konzern- Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung
(51,7 %). Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ( StWN) hinzu, so
verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über knapp drei Viertel des
Anlagevermögens (76,8 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Zusammensetzung Anlagevermögen
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Immaterielle Vermögensgegenstände 206.168.098 2,5
Sachanlagen 7.300.549.886 87,1
Finanzanlagen 871.018.123 10,4
Summe Anlagevermögen 8.377.736.106 100,0
Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (87 ,1 %).
Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5. 457 Mio. Euro bzw.
74,8 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs-
gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN
entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs- Aktiengesellschaft Nürnberg
(VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr,
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanla-
gevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs -, Gewinnungs- und Bezugsanla-
gen der N-ERGIE AG enthalten.
Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil-
konzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 89,0 % der gesamten Kon-
zern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den voll-
konsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit
deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanz-
anlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Seitens der Kernverwal-
tung sind dies mit 155 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flug-
hafen Nürnberg GmbH.
14
Seite 8 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar:
Zusammensetzung Passivseite
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Eigenkapital 1.795.357.306 18,1
Sonderposten 1.709.129.600 17,2
Rückstellungen 2.719.828.413 27,4
Verbindlichkeiten 3.656.598.902 36,9
Passive Rechnungsabgrenzung 40.053.788 0,4
Summe Passivseite Konzernbilanz 9.920.968.009 100,0
Das Eigenkapital beläuft sich auf 18,1 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das
Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesells chafter in Höhe von
knapp 229 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzern-
fremde Gesellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N-ERGIE AG be-
teiligt ist. Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich
diese auf 15,8 %.
Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli-
dierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapital-
zuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro)
zurückzuführen.
Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellungen mit
2.258 Mio. Euro (8 3,0 %) und davon 95, 3 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern
StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch
solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtab-
schlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht au f die An-
passung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedessen wurden
die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Ermittlung ana-
log zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus
sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet.
Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3. 657 Mio. Euro. Der
Großteil, 2.658 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen.
15
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 37
1.3.2 Ertragslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushalts-
jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt:
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.001.470.685,09 969.328.952,30
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 549.546.371,27 528.275.028,06
3 + Sonstige Transfererträge 6.125.550,28 5.260.469,26
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.907.919.470,89 3.742.365.464,69
5 + Auflösung von Sonderposten 75.797.945,96 78.292.867,05
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 242.402.501,31 226.438.857,61
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 319.470.758,89 345.380.327,92
8 + Sonstige ordentliche Erträge 123.361.867,82 74.091.726,87
9 + Aktivierte Eigenleistungen 136.768.104,86 105.746.242,98
10 +/- Bestandsveränderungen 4.656.607,09 7.617.344,28
S1 = Ordentliche Gesamterträge 6.367.519.863,46 6.082.797.281,02
11 - Personalaufwendungen 1.499.865.707,53 1.410.147.476,12
12 - Versorgungsaufwendungen 194.174.844,71 175.615.924,88
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2.764.982.754,65 2.576.172.286,56
14 - Bilanzielle Abschreibungen 313.634.398,87 325.353.564,41
15 - Transferaufwendungen 815.800.098,91 821.980.743,55
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 600.945.951,45 587.048.022,51
S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.189.403.756,12 5.896.318.018,03
S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 178.116.107,34 186.479.262,99
17 + Finanzerträge 70.394.050,87 89.747.534,83
18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 2.821.116,68 16.041.109,00
19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 135.774.434,15 145.533.015,59
20 - Aufwendungen aus
Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten
Unternehmen (§ 312 (4) HGB)
1.048.645,69 1.032.446,98
S4 = Gesamtfinanzergebnis -63.607.912,29 -40.776.818,74
S5 = Ordentliches Gesamtergebnis 114.508.195,05 145.702.444,25
21 + Außerordentliche Erträge 3.790.651,39 18.016.830,68
22 - Außerordentliche Aufwendungen 10.478.723,82 10.034.949,66
S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis -6.688.072,43 7.981.881,02
S7 = Gesamtjahresergebnis 107.820.122,62 153.684.325,27
23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes
Ergebnis
-2.767.489,52 -450.215,70
24 +/- Ergebnisvortrag 0,00 0,00
25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00
S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag 105.052.633,10 153.234.109,57
16
Seite 10 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Mit einem konsolidierten Jahresüberschuss von 105,05 Mio. Euro (Vorjahr: 153,23 Mio. Euro)
wurde auch für das Jahr 2019 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wieder ein positives
Ergebnis erzielt, welches allerdings um 48,18 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr ausfällt. Die-
ses positive Ergebnis wurde maßgeblich von den ordentlichen Gesamterträgen in H öhe von
mittlerweile knapp 6,37 Mrd. Euro (Vj.: 6,08 Mrd. Euro) beeinflusst. Diesen stehen ordentliche
Gesamtaufwendungen von knapp 6,19 Mrd. Euro (Vj.: 5,90 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus re-
sultiert ein Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von 1 78,12 Mio. Euro (Vj.: 186,48 Mio.
Euro). Dieses wird jedoch reduziert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von
-63,61 Mio. Euro (Vj.: -40,78 Mio. Euro). Somit verbleibt ein ordentliches Gesamtergebnis in
Höhe von 114,51 Mio. Euro (Vj.: 145,70 Mio. Euro). Unter Hinzurechnung des außerordentli-
chen Gesamtergebnisses in Höhe von -6,69 Mio. Euro (Vj.: 7,98 Mio. Euro) und Abzug des
den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von -2,77 Mio. Euro
(Vj.: -0,45 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresüberschuss.
Die ordentlichen Gesamterträge (6,37 Mrd. Euro) setzen sich z u einem bedeutsamen Anteil
(61,4 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,91 Mrd. Euro) zusammen. Für die or-
dentlichen Gesamtaufwendungen ( 6,19 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (2,76 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,50 Mrd. Euro)
ursächlich.
Das negative Gesamtfinanzergebnis von 63,61 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons-
tige Finanzaufwendungen in Höhe von 135,77 Mio. Euro, welche die Finanzerträge sowie die
Erträge von assoziierten Aufgabenträgern von in Summe 73,22 Mio. Euro überkompensieren.
Der Saldo des außerordentlichen Gesamterg ebnisses weist für das Jahr 2019 nach einem
Überschuss von 7,98 Mio. Euro nun wieder einen Fehlbetrag von 6,69 Mio. Euro aus.
Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses dargestellt. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im An-
schluss die im Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt.
17
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 37
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab-
schlusses 2019
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten
nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres
aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der kon-
solidierte Jahresabschluss 2019 demnach bis spätestens 31. Oktober 2020 aufgestellt und
dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der kon-
solidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 21.07.2021 mit all seinen relevanten
Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 02.08.2021 mit
der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Dabei ist aber zu be-
rücksichtigen, dass die Stadt Nürnberg die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konso-
lidierten Jahresabschluss erstellt hat. Zudem war das Jahr 2021, wie schon das Vorjahr, stark
durch die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie geprägt.
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt.
Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer
Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab-
schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb-
ständigten Aufgabenträger.
Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune
und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon-
solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Art der Beteili-
gung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammen-
zustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der
nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für 2018 auch
für 2019 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen ergeben, zum Beispiel
eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse od er neue Gesellschaften gegründe t werden,
sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig angelegt werden.
Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen
sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten
Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus
dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter-
gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt
Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Sy steme möglich ist. Die hierzu erforderlichen
Meldungen sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemel-
deten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung
der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Auf-
wands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Ein-
zelsachverhalte und Problemstellungen (zum Beispiel die Bezuschussung von Projekten, zeit-
versetzte Buchungen und Abgrenzung en, Behandlung der Umsatzsteuer sowie konzernin-
terne Sachverhalte wie die Übernahme der Pensionsrückstellungen des Klinikums und die
konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile) zu klären.
Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielmehr
hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten
1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25.
18
Seite 12 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dat eien waren
überwiegend auf Microsoft Excel-Basis erstellt worden.
1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs-
kreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a
Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsf orm in die Aufstellung des Jahresabschlusses
einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme
der Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga-
benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im
Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2019 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit-
faden Bayern).
Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Ein fluss der Stadt unterliegen,
brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen werden, wenn sie für die
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon-
solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das
vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs-
schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeu-
tung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die
Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen ins-
gesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Betei ligungsquote der Kommune gewichteten
Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten
Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune
selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter
Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Auf-
gabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteri-
ums aufweisen.
Eine Konsolidierung „A t-Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg
von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb-
lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein
Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden
Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der
Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un-
tergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol-
gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss
der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ-
ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen.
Des Weiteren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss
aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt.
19
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 37
Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie-
rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß
dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Be-
deutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe NürnbergBad ( NüBad), Fran-
kenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion
gGmbH (NOI) und Noris -Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt
Nürnberg (NOA).
Konsolidierungskreis Einbezug Konsolidierung
Stadt Nürnberg (Konzernmutter) Pflicht Vollkonsolidierung
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) –
TEILKONZERN
Pflicht Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(SUN)
Pflicht Vollkonsolidierung
NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Pflicht Vollkonsolidierung
Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Pflicht Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) freiwillig Vollkonsolidierung
noris inklusion gGmbH (NOI) freiwillig Vollkonsolidierung
Noris Arbeit gGmbH (NOA) freiwillig Vollkonsolidierung
20
Seite 14 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab-
schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten
1.4.3.1 Abruf der Daten des Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg aus
SAP
Bei der Prüfung der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wurden in einem ersten
Schritt die Prozesse des Datenexports aus dem Buchhaltungssystem SAP für die Stadt Nürn-
berg näher untersucht. Hierbei war zu klären, welche Daten von den bei der Erstellung des
konsolidierten Jahresabschlusses beteiligten Personen bei Stk konkret abgerufen wurden und
welche spezifischen Selektionen im Rahmen dieses Exports aus dem System zur Anwendung
kamen. Zudem war zu klären, ob die jeweiligen Sachverhalte durchgängig entsprechende
Partnerkontierungen beziehungsweise sogenannte Partnergesellschaften enthalten, um die
konzerninternen Leistungsbeziehungen deutlich zu machen. Im Rahmen dieser Auswertungen
waren auch die jeweiligen Zeitpunkte des Datenexports entscheidend, um herausfinden zu
können, ob das betreffende Datenmaterial den jeweils letzten Stand wiedergibt. Zur Bestäti-
gung der Validität der Daten sollen diese Auswertungen stichprobenartig seitens Rpr nachvoll-
zogen werden.
Der Export von Daten durch Stk erfolgte hierbei aus den SAP-Modulen der Finanzbuchhaltung
(FI) sowie des Kassen- und Einnahmemanagements im öffentlichen Sektor (PSCD). Die be-
treffenden Dateien sind in dem von Stk zur Prüfung bereitgestellten Dateiverzeichnis abrufbar.
Dieses umfasst unter anderem folgende Dateien:
SAP-Modul Finanzbuchhaltung (FI):
• Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2019 in Form einer Sum-
mensaldenliste,
• Daten aus der Anlagenbuchhaltung: Anlagengitter als Grundlage für die Erstellung eines
Anlagenspiegels, enthalten sind alle Anlagen mit Stand Ende 2019,
• alle Betriebsmittelkonten, Konto „Liquide Mittel SÖR 2010“,
• Darlehen und Zinsen,
• Buchungen des Eigenkapitals,
• Posten im Rahmen der Rechnungsabgrenzung: Sachkonten #45900000 (Sonstige Ver-
bindlichkeiten), #29900000 (Sonstige aktive RAP), #29900000 (Vorschüssig ausgezahlte
Bezüge), #26300000 (Andere sonstige Vermögensgegenstände),
• Rückstellungen,
• Forderungen, Verbindlichkeiten aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den je-
weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften (v.a. Ei-
genbetriebe, Teilkonzerne Kh, StWN, wbg mit jeweiligen Tochtergesellschaften, NOA,
NOI),
• Aufwendungen, Erträge aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den jeweils be-
treffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften sowie
21
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 37
• CPD-Konten (Sammeldebitoren) aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den je-
weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.
SAP-Modul Kassen- und Einnahmemanagement im öffentlichen Sektor (PSCD):
• Forderungen, Verbindlichkeiten aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den je-
weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften sowie
• Aufwendungen, Erträge aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den jeweils be-
treffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.
Da die genannten Dateien direkt aus dem System exportiert wurden, lässt sich systembedingt
per se nicht auf Anhieb nachvollziehen, von wem konkret dieser Datenexport vorgenommen
wurde.
Der für die Weiterverarbeitung im Rahmen der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses relevante Stand des Datenmaterials lässt sich anhand des jeweiligen Änderungsdatums
und in mehreren Fällen auch aus der Bezeichnung der Datei erschließen. In einigen Fällen
bleibt allerdings auch unklar, ob es sich hierbei tatsächlich um den betreffenden Endstand der
Dateien handelt. Hier wäre künftig zumindest eine nach einheitlichen Kriterien festgelegte ein-
deutige Bezeichnung der jeweiligen Dateien erforderlich. Darüber hinaus wäre eine entspre-
chende Dokumentation mit den für die Weiterverarbeitung relevanten Dateien und mit Anga-
ben zu Änderungsdaten und beteiligten Personen hilfreich.
Der von Stk vorgenommene Datenexport wurde stichprobenartig geprüft. Dies umfasste die
oben genannten Dateien. In den meisten Fällen konnten die Auswertungen nachvollzogen
werden hinsichtlich der jeweiligen Sachverhalte, Salden und Bezug zu den in den Leistungs-
austausch involvierten Partnergesellschaften.
Bei einigen Sachverhalten waren jedoch anhand des Buchungsmaterials einige Unklarheiten
vorhanden und somit noch eine ausführliche Rücksprache mit Stk erforderlic h. Ein Großteil
der offenen Fragen konnte hierbei geklärt werden.
• Die Bilanz für das Jahr 2019 liegt in Form einer Summensaldenliste vor. Hier wurde im
Rahmen des Eigenkapitals eine Unstimmigkeit festgestellt. Sowohl für das Jahr 2018 als
auch für 2019 wurde beim Ergebnisvortragskonto ein Saldo von 21.484.906,96 Euro aus-
gewiesen. Die unterschiedlichen Darstellungsweisen zwischen den Auswertungen von
Stk und Rpr waren lediglich systemtechnisch bedingt und konnten noch im Laufe der Prü-
fung behoben werden.
• Die Erträge und Aufwendungen der Stadt aus den konzerninternen Leistungsbeziehungen
mit den Partnergesellschaften im SAP Modul PSCD konnten größtenteils nachvollzogen
werden. Es verblieben jedoch bei der N-ERGIE AG, wbg, VAG sowie NOA Abweichungen
von einigen Tausend Euro. Diese liegen jedoch weit unter der Wesentlichkeitsgrenze von
100.000,00 Euro.
• Bei den sonstigen Verbindlichkeiten (Sachkonto #45900000) im SAP Modul FI resultierte
zwischen der Datei von Stk und der betreffenden Auswertung von Rpr eine Differenz von
3.731,72 Euro, welche ebenfalls als unwesentlich eingestuft werden kann.
• Im Rahmen der konzerninternen Aufwendungen und Erträge der Stadt mit SÖR im SAP
Modul FI war zwischen der Datei von Stk und der betreffenden Auswertung von Rpr an-
fangs eine Differenz von 976.152,38 Euro festzustellen. Diese war auf Rückstellungsauf-
22
Seite 16 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
lösungen, Anlagenverkäufe und Honorarbuchungen von SÖR zurückzuführen, die regel-
mäßig erst nach Erstellung der Abfrage durch Stk gebucht werden und daher separat
ausgewertet werden.
1.4.3.2 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge-
nen Aufgabenträger
Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune
mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss
verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des
Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahres-
abschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender An-
wendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen.
Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2019 wurde vom Rechnungsprüfungs-
amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die
für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge-
halten wurden.
Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem
BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Be-
stätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der we-
sentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren
Prüfung.
1.4.3.3 Abfrage der Daten bei den Tochtergesellschaften (Meldepro-
zess)
Die sogenannten Berichtspakete (Reporting Packages) dienen dazu, die Jahresabschlussda-
ten der einzelnen Aufgabenträger in einer standardisierten Form zu erfassen, um damit eine
effiziente Weiterverarbeitung im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung zu ermöglichen. Bei
der Stadt Nürnberg wurden diese Berichtspakete in Form von Tabellenkalkulationen auf Excel-
basis realisiert. Das Berichtspaket wurde von der Stadtkämmerei an die jeweiligen Aufgaben-
träger Mitte März versendet. Als Frist für den Rücklauf war der 31. Mai 2020 gesetzt worden.
Dieser Termin wurde in den allermeisten Fällen eingehalten oder nur geringfügig überschritten.
Für die vollkonsolidierten Aufgabenträger wurden seitens der Stadtkämmerei insbesondere
folgende Positionen abgefragt:
• Summen- und Saldenliste zum Abschlussstichtag,
• Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefer - und Leistungsbeziehungen mit anderen
vollkonsolidierten Aufgabenträgern zum Bilanzstichtag,
• Aufwendungen und Erträge aus Lieferungen und Leistungen innerhalb des „Konzerns“
Stadt Nürnberg für das Jahr 2019,
• aktivierte Eigenleistungen aus konzerninternen Vorgängen sowie
• weitere konsolidierungspflichtige Sachverhalte.
Die Abfrage erfolgte auf Basis einzelner Buchungsvorgänge. Dadurch konnten im Rahmen
des anschließenden Klärungsprozesses Unstimmigkeiten bei den gegenseitigen Forderungen
23
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 37
und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen und Erträgen leicht erkannt und durch Nachfragen
bei den jeweiligen Aufgabenträgern meist geklärt werden. Die Reporting Packages wurden
entsprechend angepasst.
Eine Ausnahme bildet der StWN-Teilkonzern. Hier wurden die Forderungen und Verbindlich-
keiten sowie die Aufwendungen und Erträge als Summensalden auf Kontenebene abgefragt.
Insbesondere aus den Verbrauchsabrechnungen im Gas-, Strom-, Wasser- und Fernwärme-
bereich, die bei der StWN über das Buchungssystem SAP -ISU gebucht werden, resultieren
nach wie vor hohe D ifferenzen. Diese konnten auch in 2019 trotz hohen Zeitaufwands nur
teilweise geklärt werden. Verantwortlich für die Differenzen sind vor allem zeitliche Verschie-
bungen im Hinblick auf das Verbuchen der Aufwendungen bzw. Erträge. Im Abschluss 2019
wurden diese Differenzen erstmalig nicht mehr separat ausgewiesen. Es erfolgte hingegen
eine Anpassung der gemeldeten Daten an die Bestände der Stadt Nürnberg entsprechend des
Konsolidierungsleitfadens Bayern Tz 96.
Inwieweit die Meldungen der Konzerngesellschaften vollständig und richtig waren, kann wirt-
schaftlich und kapazitätsmäßig vom Rechnungsprüfungsamt nicht geprüft werden. Das Rech-
nungsprüfungsamt hatte daher bereits in der Vergangenheit empfohlen, dass die Wirtschafts-
prüfer der jeweiligen Tochtergesellschaften bzw. Teilkonzerne im Rahmen ihrer Abschlussprü-
fung auch das Reporting Package in ihre Prüfung einbeziehen. Dies wird zwischenzeitlich bei
allen Gesellschaften umgesetzt. Zudem wurde von uns im Rahmen der diesjährigen Konzern-
abschlussprüfung der Reporting-Prozess sowie dessen Dokumentation geprüft.
Für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 liegen für alle vollkonsolidierten Tochtergesell-
schaften bzw. Teilkonzerne entsprechende Bescheinigungen über die prüferische Durchsicht
vor. Die prüferische Durchsicht wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht vorgenommen. Eine
Ausnahme bildet dabei die prüferische Durchsicht des StWN-Konzerns durch die Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft Deloitte, welche gemäß internationalen Standards (ISRS 4400) durchge-
führt wurde. In allen Bescheinigung nach IDW-Standard wurde festgehalten, dass keine Sach-
verhalte bekannt geworden sind, die zu der Annahme veranlassen, dass das Reporting Pack-
age in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften aufgestellt worden ist. Deloitte bestätigt hingegen lediglich, dass hinsichtlich der
vorgenommenen Abstimmarbeiten Übereinstimmung festgestellt werden konnte.
Aus der Prüfung des Reporting-Prozesses haben sich folgende Feststellungen ergeben:
• Die einzelnen Konzernbeziehungen wurden in separaten Excel -Dateien abgefragt. Bei
manchen Gesellschaften, insbesondere bei Tochtergesellschaften von Teilkonzernen, er-
folgte der Rücklauf nur, soweit Beziehungen innerhalb des Konzerns bestanden. Hatte
eine Gesellschaft beispielsweise keine aktivierten Eigenlei stungen, die aus Konzernbe-
ziehungen resultieren, erfolgte keine Rücksendung dieser Datei. In diesen Fällen sollte
künftig immer eine Nullmeldung erfolgen. Nach Rücksprache mit Stk wird eine Negativ-
meldung künftig angefordert.
• Die ursprünglich gemeldeten Reporting Packages wurden in einigen Fällen geändert. Än-
derungen erfolgten entweder durch die Gesellschaft selbst oder durch Stk. Gründe waren
meist, dass Meldungen vergessen worden waren oder dass Unstimmigkeiten im Rahmen
des Klärungsprozesses bereinigt wurden. Nicht immer, insbesondere bei Teilkonzernge-
sellschaften, die ihre Daten über Datenaustauschserver zur Verfügung stellen, ließ sich
ohne Weiteres nachvollziehen, welches die Ursprungsdatei war, welche Änderungen im
Einzelnen von welchem Bearbeiter vorgenommen wurden und welche Datei als letzter
Stand im Konsolidierungsprogramm Doppik al dente erfasst ist. Aus Transparenzgesichts-
punkten wird empfohlen, die Änderungshistorie festzuhalten. Zudem sollte in Fällen, in
24
Seite 18 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
denen das Reporting Package nicht ausschließlich durch die Tochtergesellschaft selbst
geändert wurde, dieses auch der Tochter zur Kenntnisnahme übersandt werden. Nur so
kann sichergestellt werden, dass beide Konzerngesellschaften den gleichen Stand haben.
• Im Konsolidierungsprogramm Doppik al dente wurden für die Tochtergesellschaften Ab-
kürzungen vergeben. Die ausgefüllten und abgespeicherten Reporting Packages beinhal-
ten im Dateinamen teils abweichende Abkürzungen, so dass diese nicht ohne Weiteres
den in Doppik al dente erfassten Gesellschaften zugeordnet werden können. Diese Fälle
betreffen vorwiegend die Tochtergesellschaften des Teilkonzerns StWN. Da auch das ge-
öffnete Reporting Package den Namen der Gesellschaft nicht enthält, können Fehler bei
der Zuordnung nur schwer erkannt werden. Es wird daher empfohlen, in der Datei selbst
immer auch den Namen der Gesellschaft aufzunehmen. Zudem sollten Abkürzungen von
Gesellschaftsnamen einheitlich verwendet werden (Doppik al dente, Dateinamen, Abla-
gestruktur).
• Die Ablage der Reporting Packages sowie anderer relevanter Dateien erfolgt bei den Ge-
sellschaften nicht immer nach dem gleichen System. Grundsätzlich werden die Datenmel-
dungen innerhalb der Gesellschaften nach Jahren abgelegt. Bei einem Teilkonzer n be-
fanden sich unter den Datenmeldungen weitere Unterordner, Einzeldateien und Emailver-
kehr aus den letzten Jahren, bei denen häufig nicht ersichtlich war, welche Jahre bzw.
Sachverhalte betroffen sind. Bei einem anderen Teilkonzern gab es keinen eigenen Un-
terordner „Meldungen“. Es wird empfohlen, bei allen Gesellschaften bzw. Teilkonzernen
die gleiche Ordnerstruktur zu verwenden. Dateien innerhalb der Datenmeldungen sollten
einem Geschäftsjahr zugeordnet werden. G egebenenfalls könnte auch ein jahrgangs-
übergreifender Ordner angelegt werden.
• Die abgelegten Datenmeldungen enthielten in der Dateibezeichnung nicht immer den Na-
men der Gesellschaft. Fehler in der Ablage, dies war zumindest einmal der Fall, können
somit nur schwer erkannt werden. Künftig sollte deshalb, vor allem vor dem Hintergrund
der Vielzahl an Gesellschaften und Dateien, darauf geachtet werden, dass die Dateibe-
zeichnungen immer auch den Namen der Gesellschaft beinhalten.
1.4.3.4 Übernahme der Daten in das Konsolidierungsprogramm Doppik
al dente und Durchführung des Klärungsprozesses
Die mittels Reporting Package erhobenen Daten (Meldungen) werden im Anschluss in das
Konsolidierungsprogramm Doppi k al d ente übertragen. Dabei erfolgt keine automatische
Übertragung mittels Schnittstelle. Die Reporting Packages werden vielmehr über die Import-
funktion in Doppik al dente eingespielt. Dies erfolgt, indem die übermittelten Excel -Tabellen
Reiter für Reiter hochgeladen werden. Für bestimmte Daten gibt es aber Ausnahmen. Diese
können nicht in Doppik al dente eingespielt werden, sondern müssen manuell eingepflegt wer-
den. Davon betroffen sind:
• Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Betriebsmittelkonto,
• Summensalden hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen
und Erträge innerhalb des StWN-Teilkonzerns,
• Informationen aus dem Reporting Package „Weitere konsolidierungspf lichtige Sachver-
halte, beispielsweise Ausleihungen, Rückstellungen, Investitionszuschüsse, Kapitalauf-
stockungen etc.
25
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 37
Nach Übertragung der Daten aus den R eporting Packages in Doppik al d ente werden inner-
halb des Konsol idierungsprogrammes Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendun-
gen und Erträge aus den gegenseitigen Liefer- und Leistungsbeziehungen gegenübergestellt.
Im Rahmen dieses Klärungsdialogs können dann bilaterale Differenzen aufgespürt und deren
Ursache bereinigt oder zumindest dokumentiert werden. Für den Gesamtabschluss der Stadt
Nürnberg besteht, wie bereits in den Vorjahren, eine Wesentlichkeitsgrenze von 100 TEuro für
Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen und Erträgen zwischen zwei zu kon-
solidierenden Aufgabenträgern. Wird diese Wesentlichkeitsgrenze überschritten, wird der Klä-
rungsdialog in Excel exportiert und an die Tochtergesellschaften mit der Bitte um Klärung ver-
sandt. Bei Beziehungen zwischen der Stadt und ihren Tochter - oder Enkelgesellschaften er-
folgt die Klärung durch Stk in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Aufgabenträgern. Bei
Differenzen zwischen den Tochtergesellschaften werden diese durch die Gesellschaften
selbst geklärt. Dabei wird auch Stk eingebunden, da dort die Verbuchung für Gesamtab-
schlusszwecke stattfindet.
Eine Ausnahme hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze gilt für die Lieferung von Strom, Gas,
Wasser und Fernwärme von der N -ERGIE AG an andere vollkonsolidierte Unternehmen.
Diese Lieferungen werden bei der StWN über das Buchungssystem SAP -ISU verbucht. Dar-
aus resultieren, wie bereits in den Vorjahren, zu einigen Gesellschaften hohe Differenzen, die
trotz hohen Zeitaufwands nicht vollständig geklärt werden konnten. Umfangreiche Abstimmtä-
tigkeiten zwischen Stk und StWN lassen vermuten, dass es sich hierbei vor allem um zeitliche
Verschiebungen im Zusammenhang mit der Behandlung der unterjährigen Abschläge handelt.
Die Stadt Nürnberg hat daher ab 2019 die Erleichterungen der Tz 96 des Konsolidierungsleit-
fadens Bayern in Anspruch genommen und auf die bei der Stadt Nürnberg bzw. bei den städ-
tischen Töchtern gebuchten Beträge der Verbrauchsabrechnungen abgestellt.
Regelmäßig kommt es zu Änderungen der ursprünglichen Meldungen, entweder auf Veran-
lassung der Tochtergesellschaften oder von Stk. Die ursprünglichen Meldungen werden dann
entweder ergänzt oder korrigiert, teilweise erfolgen auch Ummeldungen, d.h. Liefer- und Leis-
tungsbeziehungen werden anderen Partnergesellschaften zugeordnet . Diese Änder ungen
müssen dann in Doppik al dente nachgezogen werden.
Die Prüfung der Prozesse bei der Übernahme der Daten aus den Reporting Packages in Dop-
pik al dente sowie bei Durchführung des Klärungsdialogs hat folgende Feststellungen ergeben:
• Die Inhalte aus den Dateien „sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte“ werden
grundsätzlich manuell in Doppik al dente übertragen. Hier ist sicherzustellen, dass die
Sachverhalte richtig und vollständig übernommen werden. Bei SUN wurden Teile der Ka-
nalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge in 2019 nicht in Doppik al d ente übernom-
men. Dies betrifft 12 Vorgänge in Höhe von insgesamt 19 TEuro. Auch bei NüSt wurden
einzelne kleinere Rückstellungen nicht in Doppik al dente übertragen. Für den konsolidier-
ten Jahresabschluss 2019 konnten diese Vorgänge wegen ihrer Höhe als unwesentlich
eingestuft werden. Für die Zukunft empfiehlt das Rechnungspr üfungsamt dennoch, bei
der manuellen Übernahme von Meldungen in Doppik al dente – zumindest ab einer be-
stimmten Größenordnung, die noch festzulegen wäre – das Vieraugenprinzip anzuwen-
den.
• Es kommt des Öfteren vor, dass Meldungen, nachdem sie bereits in Doppik al dente über-
tragen wurden, nochmals geändert oder ergänzt werden müssen. In manchen Fällen wird
dann das Reporting Package geändert und im Anschluss vollständig neu in Doppik al
dente hochgeladen. In anderen Fällen werden nur die einzelnen Änderungen bzw. Ergän-
zungen manuell in Doppik al dente vorgenommen und zeitgleich im Reporting Package
dokumentiert. Dabei gibt es von Stk keine Vorgabe, wann welches Verfahren anzuwenden
ist. Dies richtet sich meist danach, wie weit der Klärungsdialog bereits fortgeschritten ist
26
Seite 20 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
bzw. wie umfangreich die Änderungen sind. Auch aus Doppik al dente ist nicht ersichtlich,
ob die Korrektur der Meldungen manuell oder durch Import der Excel -Werte erfolgt ist.
Eine gezielte Prüfung der manuell korrigierten Werte, die bei der Übernahme ein größeres
Fehlerpotential darstellen, ist daher nur schwer möglich.
Im Folgenden war zu prüfen, ob sich die Daten aus den jeweiligen Summensaldenlisten sowie
Anlagen- und Eigenkapitalspiegel ordnungsgemäß im System wiederfinden. Insofern wurden
die Meldedaten der Stadt Nürnberg sowie der drei Teilkonzerne StWN, Kh, wbg und der eben-
falls in die Vollkonsolidierung einbezogenen Eigenbetriebe und Beteiligungen den entsp re-
chenden Datenblättern im Doppik al dente gegenübergestellt. Hierbei waren anhand der Daten
im System einige Feststellungen zu treffen.
• Hinsichtlich der jeweiligen Summensaldenlisten zu Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech-
nung der oben genannten Gesellschaften kann Übereinstimmung mit den Daten im Sys-
tem festgestellt werden. Lediglich bei Kh ist eine Abweichung vorhanden. Dies ist jedoch
darauf zurückzuführen, dass hier noch eine Anpassung erforderlich war. So musste der
korrekte Wert des Verlustvortrages in Höhe von 45.526.984,11 Euro manuell ins System
eingegeben werden.
• Beim Anlagespiegel der Stadt Nürnberg waren die Werte einer Anlageklasse nicht voll-
umfänglich nachvollziehbar. Dies betraf die Finanzanlagen. Die Abweichungen zwischen
Reporting Package und Doppik al dente sind auf Umgliederungen zurückzuführen. Diese
waren erforderlich für die Erstellung des Konzernanlagespiegels im System. Die umgrup-
pierten Beträge konnten mithilfe einer hierzu von Stk erstellten erläuternden Dokumenta-
tion letztlich nachvollzogen werden.
• Auch beim Anlagespiegel der wbg konnte ein Wert anfangs nicht mit dem Datenblatt im
Doppik al dente abgeglichen werden. Dabei handelt es sich um die Umbuchungen bei den
bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Höhe von
4.977.365,90 Euro. Wie die hierzu von Stk vorgelegte Dokumentation ergab, wurden auch
hier Werte für die Erstellung des Konzernanlagespiegels anders gruppiert.
• Beim Abgleich des Eigenkapitalspiegels der Stadt Nürnberg mit dem zugehörigen Daten-
blatt in Doppik al dente fiel auf, dass der Jahresüberschuss für das Jahr 2019 in Höhe von
31.252.366,33 Euro im System auf die Position Ergebnisvortrag umgebucht wurde. Hier-
bei wurde der Datenbestand vor Ergebnisverwendung ins System eingespielt. Die Ergeb-
nisverwendung wurde dann anschließend in Doppik al dente nachvollzogen.
Die Abstimmung der von Stk letztendlich übernommenen Meldungen in das Konsolidierungs-
programm Doppik al dente mit den Jahres- und Teilkonzernabschlüssen der Aufgabenträger
führte zu keinen wesentlichen Abweichungen. Die Zuordnung der Konten der Einzel- und Teil-
konzernabschlüsse zu den entsprechenden Positionen der Konzern-Vermögensrechnung und
Konzern-Ergebnisrechnung (Kontenmapping) konnte größtenteils nachvollzogen werden.
Die Meldedaten der Kernstadt wurden ebenfalls vollständig in Doppi k al dente eingespielt,
allerdings wurden einige GuV-Konten trotz gleichem Gliederungsschemas im Einzelabschluss
und konsolidierten Jahresabschluss unterschiedlichen Positionen zugeordnet. Die daraus re-
sultierenden Verschiebungen beziehen sich auf die Positionen Sonstige ordentliche Erträge
(+6,06 Mio. Euro), Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen (+5,92 Mio. Euro), Trans-
feraufwendungen (-1,01 Mio. Euro) und Sonstige ordentliche Aufwendungen (+1,15 Mio.
Euro). Die Zuordnung der betroffenen Konten wird im konsolidierten Jahresabschluss 2020
angepasst.
27
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 37
1.4.3.5 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschluss von SÖR
Die Prüfung und Erfassung der Meldedaten erfolgte auch für den Eigenbetrieb Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) . Auch hier wurden die Daten des Einzelabschlusses im
Rahmen eines standardisierten Berichtspaketes an die Stadtkämmerei gemeldet. Dieses Be-
richtspaket enthält unter anderem Daten zu Summen- und Saldenlisten, Forderungen und Ver-
bindlichkeiten zum Bilanzstichtag, Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sowie akti-
vierte Eigenleistungen aus konzerninternen Vorgängen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Daten des Berichtspaketes wird vom jeweiligen Abschlussprüfer im Rahmen einer sogenann-
ten prüferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungsstandards IDW PS 900
„Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ geprüft und wie im Vorjahr nun
auch für das Jahr 2019 bestätigt . Laut Bericht des neben der Abschlussprüfung für das Jahr
2018 auch für die prüferische Durchsicht beauftragten BKPV vom 31.05.2019 sind „auf der
Grundlage unserer prüferischen Durchsicht … keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns
zur Annahme veranlassen, dass das Reporting Package in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist.“
Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für 2019 auch für die prüferische Durchsicht be-
auftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH stellte mit Bericht vom
29.05.2020 fest, dass „nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse … das Reporting Package frei von wesentlichen Fehlern“ ist.
Die Meldedaten aus dem Einzelabschluss von SÖR (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech-
nung) wurden vollständig ins für die Konzernabschlusserstellung verwendete Buchhaltungs-
system Doppik al dente übertragen. Beim Abgleich der Daten des testierten sowie festgestell-
ten Einzelabschlusses von SÖR und des aus dem System generierten Meldeberichtes wurden
jedoch wie auch schon im Vorjahr bei den Forderungen und Verbindlichkeiten Abweichungen
festgestellt, die sich letztendlich in der jeweiligen Bilanzsumme niederschlagen (siehe hierzu
folgende Übersicht). Laut Aussage der Stadtkämmerei resultieren diese aus manuellen Um-
gliederungen von Saldowechselkonten (unter anderem debitorische Kreditoren und kreditori-
sche Debitoren) im Einzelabschluss von SÖR ohne tatsächliche Buchungen im System. In den
Folgeabschlüssen wären für eine tatsächliche Darstellung der Vermögens -, Finanz- und Er-
tragslage sämtliche Geschäftsvorfälle auch buchungstechnisch zu erfassen.
Abweichung Meldedaten von testierten Jahresabschlüssen 31.12.2019 Euro 31.12.2018 Euro
Bilanzsumme SÖR gemäß Meldebericht Doppik al dente 68.877.153,18 67.777.969,60
Bilanzsumme SÖR gemäß testiertem Jahresabschluss 68.907.564,95 67.496.347,48
Betragsmäßige Abweichung 30.411,77 281.622,12
1.4.4 Wesentliche konzerninterne Vorgänge
1.4.4.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile
Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird
teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar – über die StWN – gehalten. Für Zwecke des Gesamt-
abschlusses werden die Anteile an der wbg Nürnberg GmbH daher vollkonsolidiert.
In 2019 veräußerte die StWN 11 ,6 % ihrer Anteile an der wbg Nürnberg GmbH an die Stadt
Nürnberg und erzielte daraus einen Veräußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonzern-
abschluss der StWN auf rd. 63 Mio. Euro und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu
28
Seite 22 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
eliminieren. Dies ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zutreffend erfolgt . Da die
Anteile an der wbg im Teilkonzernabschluss der StW N at Equity bewertet und um jährliche
Gewinne fortgeschrieben werden, ist der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um rd. 9 Mio.
Euro geringer als im Einzelabschluss.
Durch die konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile haben sich die konzerninternen Betei-
ligungsquoten an der wbg geändert. Im Konsolidierungsprogramm Doppik al Dente wurde
diese Änderung bislang nicht vorgenommen. Für 2019 hatte dies keine materiellen Auswirkun-
gen auf das Gesamtergebnis. Nach Rücksprache mit Stk wird die Änderung der Beteiligungs-
quoten zeitnah nachgeholt.
1.4.4.2 Konzerninterne Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs
GmbH
Ende 2019 brachte die Stadt Nürnberg das Grundstück Großweidenmühlstraße zum aktuellen
Wert (3,7 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ein. Der Buchwert be-
lief sich auf rd. 600 TEuro. Bei der wbg-B erhöhten sich in Folge das Anlagevermögen und die
Kapitalrücklage um 3,7 Mio. Euro.
Für Zwecke des Gesamtabschlusses wurden die Erhöhung des Grundstückswertes aus dem
Einzelabschluss der wbg-B eliminiert, da es sich aus Konzernsicht um einen internen Vorgang
handelt. Das eingebrachte Grundstück ist damit weiterhin mit rd. 600 TEuro im Gesamtab-
schluss berücksichtigt.
Bei der Stadt Nürnberg wurde aufgrund der Einlage ein Ertrag in Höhe von 3,1 Mio. Euro er-
zielt, der aber erst im Einzelabschluss 2020 verbucht wurde. Infolgedessen wird auch der Er-
trag aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Gesamtabschluss 2020 eliminiert . Auf das
Gesamtbilanzergebnis 2019 wirkte sich der Vorgang damit nicht aus.
1.4.4.3 Konzerninterne Übernahme von Altersvorsorge- und Beihilfe-
rückstellungen durch die Stadt Nürnberg
Ende 2018 wurde vom Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Nürnberg Teile der Rückstellun-
gen für Altersversorgung und Bei hilfe beim Klinikum Nürnberg übernimmt. Die Übernahme
beschränkte sich auf Dienstzeiten vor Gründung des Kommunalunternehmens. Bilanziell um-
gesetzt wurde der Vorgang in 2019.
Die Übernahme der Rückstellungen durch die Stadt betraf zwei verschiedene Personengrup-
pen. Bei der ersten Personengruppe handelte es sich um Beamte sowie Arbeitnehmer mit
Arbeiteraltversorgung, die zum Zeitpunkt der Gründung des Kommunalunternehmens bereits
im Ruhestand waren. Die zweite Personengruppe umfasste Arbeitnehmer mit Arbeiteraltver-
sorgung, die nach dem 01.01.1998 (Zeitpunkt der Gründung des Kommunalunternehmens) in
den Ruhestand eingetreten waren.
Für die erste Personengruppe war im Einzelabschluss der Stadt bereits in der Vergangenheit
eine Rückstellung für Altersversorgung und Beihilfe gebildet worden, da für die Stadt als
Dienstherr eine eigenständige Verpflichtung für die Versorgungsleistungen besteht. Gleichzei-
tig war ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Klinikum bilanziert. Für die zweite Perso-
nengruppe war bislang keine Rückstellung in der Bilanz der Stadt ausgewiesen.
29
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 37
Im Ergebnis wurden Rückstellungen in Höhe von rd. 46,2 Mio. Euro 2 vom Klinikum auf die
Stadt übertragen. Die Übertragung selbst erfolgte sowohl im Einzelabschluss der Stadt als
auch im Teilkonzernabschluss des Klinikums erfolgsneutral. Dabei führte die Übernahme der
Rückstellungen zu einer Erhöhung der Finanzanlage Klinikum bei der Stadt. Zugleich wurde
für das Risiko, dass die Erhöhung der Finanzanlage durch den BKPV nicht anerkannt wird,
aufwandswirksam eine Rückstellung in Höhe von 46,2 Mio. Euro gebildet.
Im Anschluss wurden die Rückstellungen für die Personengruppe 2 an die Bewertungsvor-
schriften der KommHV-Doppik angepasst, wodurch im Einzelabschluss der Stadt ein Ertrag in
Höhe von 8,1 Mio. Euro ausgewiesen wurde.
Im Rahmen des Gesamtabschlusses musste dieser Vorgang aus Konzernsicht betrachtet und
entsprechend abgebildet werden. Zutreffend wurde der Aufwand aus der Bildung der Rück-
stellung für mögliche Risiken aus der überörtlichen Prüfung in Höhe von 46,2 Mio. Euro elimi-
niert. Dies gilt gleichermaßen für den Ertrag aus der Neubewertung der Rückstellungen für die
Personengruppe 2 in Höhe von 8,1 Mio. Euro. Berücksichtigt man zudem die damit verbun-
dene Anpassung des Freistellungsanspruchs, ergibt sich ein um rd. 33,5 Mio. Euro höheres
Ergebnis im Gesamtabschluss gegenüber dem Ergebnis aus dem Einzelabschluss der Stadt.
1.4.5 Eigenkapital
Nach der Erstkonsolidierung wird die Kapitalkonsolidierung in jedem nachfolgenden Jahr er-
neut durchgeführt (Folgekonsolidierung). Dabei werden Veränderungen im Eigenkapital der
einzelnen Aufgabenträger oder Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte bei der Stadt Nürn-
berg durch entsprechende Kapitalkonsolidierungsbuchungen berücksichtigt. Veränderungen
im Eigenkapital können beispielsweise aus Einlagen oder Gewinnverwendungen resultieren.
Beteiligungsbuchwerte hingegen können sich unter anderem aufgrund mangelnder Werthal-
tigkeit verändern. Ergaben sich keine Veränderungen zum Vorjahr, welche das Eigenkapital
oder den Beteiligungsbuchwert betreffen, wird die Erstkonsolidierung bzw. die letztjährige Ka-
pitalkonsolidierung lediglich wiederholt.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Folgekonsolidierung der Geschäfts- oder Firmenwert über
die nach Handelsrecht übliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben sowie die Ver-
wendung des Konzernergebnisses gebucht.
Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass sich das Konzerneigenkapital im Wesentlichen aus
den Eigenkapitalpositionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge)
sowie den pass iven Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung zusammensetzt. Er-
gänzt wird dies durch die Ausgleichsposten für die Anteile fremder Gesellschafter (insbeson-
dere die Thüga AG als Gesellschafterin der N -ERGIE AG im StWN -Konzern). Rechentech-
nisch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt
Nürnberg bei der Kernstadt als Konzernmutter ausgewiesen.
Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 wurde das Eigenkapital keiner vertief-
ten Prüfung unterzogen. Es wurde lediglich geprüft, wie sich die einzelnen Eigenkapitalpositi-
onen im Zeitablauf entwickelt haben, was dafür ursächlich ist und ob die wesentlichen Konso-
lidierungsbuchungen nachvollzogen werden können. Darüber hinaus wurde der Eigenkapital-
spiegel nachvollzogen und auf Plausibilität geprüft.
2 Es handelt sich hierbei um den Wert nach BilMoG, mit dem die übertragenen Rückstellungen für Altersversor-
gung und Beihilfe beim Klinikum bilanziert waren. Im Konzernbericht auf Seite 21 wird dieser Wert irrtümlich mit
48,13 Mio. Euro beziffert.
30
Seite 24 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert.
Eigenkapital 31.12.2019 TEuro 31.12.2018 TEuro Verände-rung TEuro
Allgemeine Rücklage 670.066 667.790 2.276
Rücklagen aus nicht ergebniswirksam aufzulösenden
Zuwendungen / Kapitalrücklagen
2.631 193 2.438
Ergebnisrücklagen / Gewinnrücklagen 741.070 669.354 71.716
Ergebnisvortrag 43.053 -47.481 90.534
Jahresüberschuss 105.053 153.234 -48.181
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 228.634 225.959 2.675
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.851 4.851 0
Summe 1.795.358 1.673.900 121.458
Die wesentlichen Veränderungen ergaben sich bei der Ergebnisrücklage/Gewinnrücklage,
dem Ergebnisvortrag und dem Jahresüberschuss.
Die Erhöhung des Gewinnvortrags um 90.534 TEuro setzt sich aus dem Jahresüberschuss
2018 (+153.234 TEuro) sowie aus Buchungen in den Einzelabschlüssen (-66.352 TEuro) und
Buchungen auf Ebene des Gesamtabschlusses (+3.652 TEuro) zusammen. Die Buchungen
in den Einzelabschlüssen betreffen u.a. Verlustübernahmen sowie Ergebnisverwendungsbu-
chungen, insbesondere bei der Kernstadt. Die Buchungen auf Gesamtabschlussebene betref-
fen größtenteils die StWN, die wbg und die K ernstadt. Die Buchungen wurden aus Wesent-
lichkeitsgründen jedoch nicht weiter untersucht.
Die Veränderung der Ergebnisrücklagen in Höhe von 71.716 TEuro ist im Wesentlichen auf
gestiegene Ergebnis- bzw. Gewinnrücklagen in den Einzelabschlüssen zurückzuführen. Wäh-
rend 2018 noch 610.337 TEuro gemeldet wurden, waren es 2019 bereits 683.572 TEuro. Dies
führte zu einem Anstieg der Ergebnisrücklage um 73.234 TEuro. Darüber hinaus verringerte
sich der Betrag der auf Konzernebene durchgeführten und die Ergebnisrücklage betreffenden
Buchungen um 1.518 TEuro.
Das Jahresergebnis verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 48.181 TEuro. Zwar erhöhte
sich die Summe aller Jahresüberschüsse der einzelnen Aufgabenträger um 47.735 TEuro,
gleichzeitig verringerten sich jedoch die ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen um
95.917 TEuro und reduzierten das Konzernergebnis um 31.115 TEuro. Im Vorjahr erhöhten
Konsolidierungsbuchungen noch die Summe der gemeldeten Jahresüberschüsse der einzel-
nen Aufgabenträger (88.432 TEuro) um 64.802 TEuro. Die Veränderung der ergebniswirksa-
men Konsolidierungsbuchungen ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr
72.289 TEuro mehr aus den ordentlichen Erträgen und 10.896 TEuro weniger aus den or-
dentlichen Aufwendungen heraus konsolidiert wurden als im Vorjahr. Darüber hinaus wurden
13.220 TEuro mehr aus den Erträgen aus assoziierten Auf gabenträgern heraus konsolidiert.
Der größte ergebniswirksame zu konsolidierende Sachverhalt im Jahr 2019 betrifft den Ver-
kauf der wbg-Anteile der StWN an die Stadt und den dadurch entstandenen konzerninternen
Veräußerungsgewinn. Aufgrund dessen verringerten sich die sonstigen ordentlichen E rträge
um 62.588 TEuro.
Das Jahresergebnis 2019 setzt sich dabei wie folgt zusammen:
31
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 37
Jahresergebnis 2019 TEuro TEuro
Jahresergebnisse der Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse
Stadt Nürnberg 61.826
vollkonsolidierte Tochtergesellschaften 74.104 135.930
Buchungen auf Gesamtabschlussebene
Stadt Nürnberg 34.118
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften -66.784 -32.666
Fortschreibung der at-Equity bewerten Gesellschaften 1.789
Gesamtbilanzergebnis 105.053
Die Anpassung auf Gesamtabschlussebene der Stadt Nürnberg in Höhe von 34.118 TEuro ist
maßgeblich auf die Übernahme von Teilen der Rückstellungen für Altersversorgung und Bei-
hilfe des Klinikums zurückzuführen. Für Gesamtabschlusszwecke war die in diesem Zusam-
menhang gebildete Rückstellung in Höhe von 46.200 TEuro sowie die damit verbundene Be-
wertungsanpassung der Pensionsrückstellungen und Freistellungsansprüche in Höhe von
12.709 TEuro rückgängig zu machen (in Summe: 33.491 TEuro). Auf Ebene der Tochterge-
sellschaften wirkte sich vor allem die Eliminierung des Veräußerungsgewinns der StWN aus
dem konzerninternen Verkauf der wbg-Anteile in Höhe von 62.588 TEuro ergebnismindernd
aus. Die Fortschreibung der at-Equity bewerteten Gesellschaften resultiert aus den anteiligen
Jahresergebnissen und der Fortentwicklung des Geschäfts- und Firmenwerts der Nürnberg-
Messe sowie des Flughafen Nürnberg.
Der Aufbau des Eigenkapitalspiegels entspricht dem bayerischen amtlichen Muster. Er lässt
sich zur Bilanz abstimmen und ist mit Ausnahme von Rundungsdifferenzen rechnerisch kor-
rekt. Lediglich die Positionen „Allgemeine Rücklage“ und „Rücklage aus nicht ertragswirksam
aufzulösenden Zuwendungen“ weisen einen rechnerischen Fehler hinsichtlich des Bestands
zum 31.12.2019 auf. Hintergrund ist, dass die Zeile „Stand am 31.12.2019“ aus einer nicht
finalen Vorversion des Eigenkapitalspiegels in den konsolidierten Jahresabschluss übernom-
men wurden, während sich die restlichen Angaben auf die finale Version des von Stk erstellten
Eigenkapitalspiegels beziehen. Die Veränderungen der Eigenkapitalpositionen werden im
Konsolidierungsbericht im Wesentlichen beschrieben, lassen sich aber nur bedingt im Eigen-
kapitalspiegel nachvollziehen. Insbesondere die Zeile „Übriges Gesamtergebnis“, welche als
Sammelposten übriger Veränderungen im Eigenkapitalspiegel dient, lässt sich nicht oder nur
mit sehr hohem Aufwand analysieren. Hier hat der Softwareentwickler der eingesetzten Kon-
solidierungssoftware „Doppik al dente“ Nachbesserungen vorgesehen. Durch zukünftige Up-
dates soll die Transparenz des Eigenkapitalspiegels durch systemseitige Plausibilitätsprüfun-
gen weiter gesteigert werden. Der um die Rechenfehler korrigierte Eigenkapitalspiegel stellt
sich wie folgt dar.
32
Seite 26 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Allgemeine
Rücklage
(Netto-
position)
Euro
Rücklagen
aus nicht
ertrags-
wirksam
aufzulösenden
Zuwendungen
Euro
Ergebnis-
rücklage
Euro
Ergebnis-
vortrag
Euro
Jahres-
überschuss
/ -fehlbetrag
Euro
Kumuliertes
übriges
Konzern-
ergebnis
Euro
Eigenkapital
der
Kommune
Euro
Eigenkapital
der
Minderheits-
gesellschafter
Euro
Gesamt-
eigenkapital
Euro
Stand am
31.12.2018
667.789.569 193.383 669.354.180 -47.481.467 153.234.110 4.850.592 1.447.940.366 225.959.431 1.673.899.797
Sonstige Ein-
zahlungen in
das Eigenkapital
1.381.054 0 0 0 0 0 1.381.054 3.655.570 5.036.624
Änderungen des
Konsolidierungs-
kreises
0 0 0 0 0 0 0 0 0
Übrige
Veränderungen
202.600 0 71.578.662 81.452.848 -153.234.110 0 0 0 0
Gesamtjahres-
ergebnis
0 0 0 0 105.052.633 0 105.052.633 -2.767.490 102.285.144
Übriges
Gesamtergebnis
692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 0 0 12.349.490 1.786.252 14.135.742
Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 105.052.633 0 117.402.123 -981.238 116.420.885
Stand am
31.12.2019
670.065.710 2.631.468 741.070.411 43.052.730 105.052.633 4.850.592 1.566.723.543 228.633.763 1.795.357.306
33
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 37
1.4.6 At-Equity-Konsolidierung
1.4.6.1 Grundlagen
Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maß-
geblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 %
bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung.
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At -Equity-Methode nicht die einzelnen
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge
und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jah-
resabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem
assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonde-
ren Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der
für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312
Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital
des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter-
schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unter-
schiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At -
Equity-Methode ist damit erfolgsneutral.
In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Ent-
wicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity -Wert fort-
geschrieben.
34
Seite 28 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
1.4.6.2 Folgekonsolidierung
Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg3 wurde
zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgenkonsolidierung durchge-
führt.
Die Wertentwicklung für die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse und Flughafen Nürn-
berg stellt sich im Gesamtabschluss zum 31.12.2019 wie folgt dar:
Anteile Kernstadt
At-Equity-Wertansatz
Euro Euro
Bewertung zum 31.12.2018 142.987.727
Fortschreibung 2019
NürnbergMesse 117.930.985
Flughafen Nürnberg 36.822.631
Bewertung zum 31.12.2019 154.753.616 154.753.616
Veränderung zum Vorjahr 11.765.889
NürnbergMesse
Jahresergebnis 2019 (anteilig) 1.316.332
Abschreibung Geschäfts- und Firmenwert 2019 -1.032.447
Kapitaleinlage 10.000.000
Erfolgsneutrale Veränderungen (v.a. aus Wäh-
rungsrumrechnung)
-22.781
10.261.104 10.261.104
Flughafen Nürnberg
Jahresergebnis 2019 (anteilig) 1.504.785
Summe der Veränderungen in 2019 11.765.889
Die Kapitaleinlage betrifft die Einlage der Stadt Nürnberg in die NürnbergMesse zur Finanzie-
rung des weiteren Unternehmenswachstums. Zusammen mit dem Freistaat Bayern wird die
Stadt Nürnberg bis 2025 insgesamt 200 Mio. Euro in Form von Bareinlagen zuführen.
Im Ergebnis erhöhten sich die at-Equity bewerteten Beteiligungen NürnbergMesse und Flug-
hafen Nürnberg um 11.766 TEuro. Von dieser Erhöhung wirkten sich 1.789 TEuro erfolgswirk-
sam aus.
3 Grundlage für die Einbeziehung at Equity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des
Flughafen Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse bzw. Flughafen Nürnberg sind damit nicht die Ein-
zelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint.
35
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 37
1.4.7 Kapitalflussrechnung
Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88
Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des
konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deut-
sche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89
Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der
laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dar-
zustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der
Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Me-
thode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanz-
mittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung
berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgs-
wirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finan-
zierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der
direkten Methode.
Die auch oft als „Cashflow -Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi-
nanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und
unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden
Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der
im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwen-
dung für zahlungswirksame Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit.
Die Summe der Cashflows aus laufender Geschäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit
ergibt in Zeile 44 auch für das Jahr 2019 eine Zunahme der Finanzmittel aus allen zahlungs-
wirksamen Geschäftsvorgängen um 23,41 Mio. Euro (Vorjahr: 77,39 Mio. Euro). Der Finanz-
mittelfonds zum 31.12.2019 stieg somit von 489,60 Mio. Euro auf 513,01 Mio. Euro und bein-
haltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bank-
konten). Im Vergleich zum 31.12.2018 erhöhte er sich um 4,8 %.
36
Seite 30 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
1 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich
Ergebnisanteile anderer Gesellschafter)
107.820.122,62 153.684.325,27 -45.864.202,65
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 303.705.458,57 298.753.364,40 4.952.094,17
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 95.600.276,60 92.745.173,84 2.855.102,76
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -73.140.874,34 -85.957.501,53 12.816.627,19
5 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-57.967.634,62 -21.117.224,32 -36.850.410,30
6 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-2.363.813,84 27.047.815,89 -29.411.629,73
7 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -424.389,30 -1.035.220,52 610.831,22
8 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 79.141.068,93 73.481.535,12 5.659.533,81
9 - Sonstige Beteiligungserträge -13.760.685,65 -35.696.054,36 21.935.368,71
10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten 6.688.072,43 -7.981.881,02 14.669.953,45
11 +/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 10.200.280,63 13.412.598,48 -3.212.317,85
12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 3.790.651,39 18.016.830,68 -14.226.179,29
13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -10.478.723,82 -10.034.949,66 -443.774,16
14 -/+ Ertragssteuerzahlungen -10.200.280,63 -13.412.598,48 3.212.317,85
15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 438.609.528,97 501.906.213,79 -63.296.684,82
37
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 37
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
16 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen
Anlagevermögens
1.021.004,16 5.024.950,53 -4.003.946,37
17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -23.079.532,95 -22.502.076,57 -577.456,38
18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
42.143.030,04 46.734.715,15 -4.591.685,11
19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -520.851.138,02 -462.752.866,19 -58.098.271,83
20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Finanzanlagevermögens
14.733.030,56 10.529.470,91 4.203.559,65
21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -17.578.265,19 -58.895.712,27 41.317.447,08
22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00
23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00
24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
84.750.587,33 89.517.354,38 -4.766.767,05
25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
-6.716.830,68 -3.740.105,73 -2.976.724,95
26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00
27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00
28 + Erhaltene Zinsen 24.549.540,91 38.169.666,45 -13.620.125,54
29 + Erhaltene Dividenden 45.844.509,96 69.577.868,38 -23.733.358,42
30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -355.184.063,88 -288.336.734,96 -66.847.328,92
38
Seite 32 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
31 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des
Mutterunternehmens
0,00 0,00 0,00
32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 6.092.069,48 6.356.476,32 -264.406,84
33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des
Mutterunternehmens
0,00 0,00 0,00
34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0,00 0,00 0,00
35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
(Finanz-) Krediten
81.953.522,08 15.195.866,07 66.757.656,01
36 - Auszahlungen aus d. Tilgung Anleihen u. (Finanz-) Krediten -13.683.565,00 -13.377.605,01 -305.959,99
37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0,00 0,00 0,00
38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 850.865,80 1.179.503,41 -328.637,61
39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 543.887,72 0,00 543.887,72
40 - Gezahlte Zinsen -103.690.609,84 -111.651.201,57 7.960.591,73
41 - Gez. Dividenden an Gesellschafter d. Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00
42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -32.083.824,31 -33.881.814,02 1.797.989,71
43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) -60.017.654,07 -136.178.774,80 76.161.120,73
44 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus
15, 30, 43)
23.407.811,02 77.390.704,03 -53.982.893,01
45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des
Finanzmittelfonds
0,00 0,00 0,00
46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 9.489.947,54 -9.489.947,54
47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 489.600.154,78 402.719.503,21 86.880.651,57
48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 513.007.965,80 489.600.154,78 23.407.811,02
39
Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 37
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (438,61 Mio. Euro) wird maßgeblich
beeinflusst vom Konzernjahresüberschuss (107,82 Mio. Euro) sowie dem Saldo aus Ab- und
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens ( 303,71 Mio. Euro). Dieser zuvor
abgezogene Saldo musste dem Periodenergebnis wieder hinzugerechnet werden, um eine
korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten.
Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-355,18 Mio. Euro) sind die A uszahlungen für
Investitionen ins Sachanlagevermögen (-520,85 Mio. Euro) die bestimmende Größe. Dem ste-
hen unter anderem Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen (Sonderposten aus Zu-
wendungen) von insgesamt 84,75 Mio. Euro sowie erhaltene Dividenden von 45,84 Mio. Euro
(Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) gegenüber.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (-60,02 Mio. Euro) wird größtenteils von den
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz -) Krediten
(81,95 Mio. Euro) sowie von gezahlten Zinsen (-103,69 Mio. Euro) geprägt.
Wie auch schon im Vorjahr waren auch für 2019 bei den drei Aktivitätsformaten (laufende
Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalflussrech-
nung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen vor-
genommen werden, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu
den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem 79 ,14 Mio.
Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätigkeit) umge-
gliedert. Dabei handelt es sich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von 24,55 Mio. Euro,
die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den Zinsauszahlungen von
103,69 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind.
Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anla-
genspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresab-
schlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss-
rechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Re-
chenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und
somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es
erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjah-
res, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Mus-
teraufbau der Kapitalflussrechnung.
40
Seite 34 von 37 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie-
dergegeben:
• Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 wurde am 21. Juli 2021 im Stadtrat vorgelegt.
Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2020 ) nicht eingehalten.
Hingewiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg
im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsoli-
dierten Jahresabschluss erstellt hat und damit eine gewisse Vorreiterfunktion erfüllt. Zu-
dem war das Jahr 2021 wie schon das Vorjahr durch die Ausnahmesituation der Corona-
Pandemie geprägt.
• Der von Stk vorgenommene Datenexport au s SAP zur Ermittlung der Meldedaten der
Stadt Nürnberg wurde stichprobenartig geprüft. In den meisten Fällen konnten die Aus-
wertungen nachvollzogen werden hinsichtlich der jeweiligen Sachverhalte, Salden und
Bezug zu den in den Leistungsaustausch involvierten Partnergesellschaften. Bei einigen
Sachverhalten war bezüglich des Buchungsmaterials noch eine ausführliche Rückspra-
che mit Stk erforderlich. Ein Großteil der offenen Fragen konnte hierbei geklärt werden.
• Die Datenübernahme aus den Einzelabschlüssen in den Konzernabschluss war im We-
sentlichen zutreffend und vollständig. Bei den Meldedaten der Kernstadt wurden einige
GuV-Konten trotz gleichem Gliederungsschemas im Einzelabschluss und konsolidierten
Jahresabschluss unterschiedlichen Positionen zugeordnet. Die daraus resultierenden
Verschiebungen beziehen sich auf die Positionen Sons tige ordentliche Erträge
(+6,06 Mio. Euro), Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen (+5,92 Mio. Euro),
Transferaufwendungen ( -1,01 Mio. Euro) und Sonstige ordentli che Aufwendungen
(+1,15 Mio. Euro). Die Zuordnung der betroffenen Konten wird im konsoli dierten Jahres-
abschluss 2020 angepasst.
• Die einzelnen Konzernbeziehungen werden jährlich mittels Reporting Package abgefragt.
Für alle vollkonsolidierten nachgeordneten Aufgabenträger wurden diese zum 31.12.2019
durch Wirtschaftsprüfer einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die entsprechenden
Bescheinigungen liegen vor.
• Auch die im Rahmen des Reporting Packages von SÖR an die Stadt Nürnberg übermit-
telten Daten wurden einer prüferischen Durchsicht nach IDW Prüfungsstandards IDW PS
900 unterzogen. Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von SÖR und des aus
dem System generierten Meldeberichtes wurden jedoch bei den Forderungen und Ver-
bindlichkeiten wie schon im Vorjahr Abweichungen festgestellt. Diese belaufen sich für
das Jahr 2019 auf jeweils rund 30 TEuro (Vorjahr: 281 TEuro). Diese resultieren aus ma-
nuellen Umgliederungen von Saldowechselkonten im Einzelabschluss von SÖR ohne tat-
sächliche Buchungen im System.
• Soweit keine Konzernbeziehungen bestehen bzw. abgefragte konzerninterne Sachver-
halte nicht verwirklicht wurden, erfolgte im Rahmen der Reporting Packages nicht immer
eine Nullmeldung. Es wird daher empfohlen, künftig in allen Fällen eine Negativmeldung
anzufordern.
• Teilweise wurden Reporting Packages nachträglich geändert bzw. ergänzt. Nicht immer
waren Ursprungsdatei und Änderungen lückenlos dokumentiert. Das Rechnungsprü-
fungsamt empfiehlt daher, bei künftigen Änderungen oder Ergänzungen die Änderungs-
41
Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Seite 35 von 37
historie gesondert festzuhalten. Zudem sollte in Fällen, in denen die Änderung nicht aus-
schließlich durch den nachgeordneten Aufgabenträger selbst erfolgt, die geänderte Ver-
sion auch der Tochtergesellschaft zur Kenntnisnahme übersandt werden.
• Die Reporting Packages werden in der Regel per Schnittstelle in das Konsolidierungspro-
gramm Doppik al dente übertragen. Dies gilt nicht, soweit sonstige konsolidierungspflich-
tige Sachverhalte, wie beispielsweise Rückstellungen, betroffen sind. Diese müssen ma-
nuell in das System eingepflegt werden. Dabei wurden in 2019 einzelne, betragsmäßig
geringfügige Sachverhalte nicht in das Konsolidierungsprogramm übernommen. Aus Sicht
des Rechnungsprüfungsamtes sollte daher bei St k für alle manuellen Übernahmen ab
einer bestimmten Wertgrenze, die noch festzulegen wäre, das Vieraugenprinzip ange-
wandt werden.
• Häufig werden im Konsolidierungsprogramm Doppik al dente sowie im Reporting Package
Abkürzungen für die Namen der nachgeordneten Aufgabenträger verwendet. Dabei wur-
den teilweise unterschiedliche Abkürzungen für die gleiche Gesellschaft gewählt. Rpr
empfiehlt, künftig über alle Systeme hinweg einheitliche Abkürzungen zu verwenden. Des
Weiteren sollte bei allen Gesellschaften bzw. Teilkonzernen im Rahmen der Dokumenta-
tion die gleiche Ablagestruktur verwendet werden.
• Die Daten aus den jeweiligen Summensaldenlisten sowie Anlagen- und Eigenkapitalspie-
gel finden sich nach dem Einspielen ordnungsgemäß im System wieder. Hierbei mussten
einzelne Werte allerdings von Stk noch manuell ins System eingegeben werden. Im Ver-
gleich zu einigen Anlagen- und Eigenkapitalspiegel der betreffenden Jahresabschlüsse
wurden die Werte im konsolidierten Jahresabschluss teilweise anders gruppiert, was je-
doch mit einschlägigen Dokumentationen von Stk nachvollzogen werden konnte.
• Der Erlös aus der konzerninternen Veräußerung der wbg -Anteile in Höhe von
rd. 63 Mio. Euro wurde zutreffend eliminiert. Auch die Einlage des Grundstücks Großwei-
denmühlstraße in die wbg-B wurde ordnungsgemäß abgebildet.
• In 2019 wurden von der Stadt Nürnberg Teile der Pensions - und Beihilferückstellungen
des Klinikums in Höhe von 46,2 Mio. Euro übernommen. Die in diesem Zusammenhang
im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg aufwandswirksam gebildet e Rückstellung wurde
für Gesamtabschlusszwecke zutreffend eliminiert. Gleiches gilt für die Bewertungsanpas-
sungen bei den Pensionsrückstellungen sowie dem Freistellungsanspruch.
• Das konsolidierte Jahresergebnis beläuft sich in 2019 auf 105,1 Mio. Euro. Es ist wesent-
lich beeinflusst durch die Übernahme von Teilen der Pensionsrückstellungen des Klini-
kums durch die Stadt Nürnberg (+ 33,5 Mio. Euro) sowie durch die konzerninterne Veräu-
ßerung der wbg-Anteile (- 62,6 Mio. Euro).
• Die Zusammensetzung und Entwicklung der Eigenkapitalbestandteile konnte nachvollzo-
gen werden.
• Die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg werden at-Equity in den kon-
solidierten Jahresabschluss einbezogen. Ihr Wertansatz hat sich in 2019 um
11,77 Mio. Euro erhöht.
• Der Eigenkapitalspiegel wird automatisch durch die Software erstellt und manuell dem
konsolidierten Jahresabschluss hinzugefügt. Die Angaben im Eigenkapitalspiegel konnten
weitestgehend nachvollzogen werden und sind plausibel. Der vorgelegte Eigenkapital-
spiegel weist jedoch zwei rechnerischer Fehler auf, so werden die Bestände der Allgemei-
nen Rücklage und der Rücklagen aus nicht erfolgswirksam aufzulösenden Zuwendungen
42
Seite 36 von 37 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
rechnerisch nicht korrek t dargestellt und stimmen aufgrund dessen nicht mit der Bilanz
überein. Der rechnerische Fehler ist nicht auf die Software Doppik al Dente zurückzufüh-
ren, sondern auf einen Fehler bei der Übernahme des Eigenkapitalspiegels von Doppik al
Dente in den konsolidierten Jahresabschluss.
• Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard DRS 21
erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzie-
rung) waren wie im Vorjahr noch Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte
Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermög-
lichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss-
rechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes.
• Bislang wurde noch keine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt
empfiehlt weiterhin deren Einführung.
43
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 37 von 37
3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 wurde gemäß Art. 103 GO durchge-
führt. Die Prüfung erstreckte sich dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidie-
rungskreises, die Prozesse der Abschlusserstellung, die Zusammensetzung und Veränderun-
gen innerhalb des Eigenkapitals, der Eigenkapitalspiegel, die At-Equity-Konsolidierung sowie
die Kapitalflussrechnung.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Be-
rücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prü-
fungsergebnis:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den
gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden weitgehend
beachtet. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürnberg“.
Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit-
telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss
2019 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 24.02.2022
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
44
Stadt Nürnberg
Konsolidierter Jahresabschluss
2019
11
45
Vorwort
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Die Stadt als Ganzes – 2019
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrat es,
liebe Leserinnen und Leser,
in diesem Jahr präsentieren wir bereits den vierten kon-
solidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg – un d
immer noch ist die Stadt Nürnberg eine der ganz wen i-
gen Städte in Bayern, die dieses doppische Rechenwerk
vorlegen.
Das Zahlenwerk des konsolidierten Abschlusses schafft
die Transparenz über das komplette städtische Aufga -
benspektrum, die durch die weitreichende Aufgaben-
übertragung an Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen
und Gesellschaften privater Rechtsform etwas in den
Hintergrund geraten ist: Die Stadt mit allen ihren Töch-
tern wird als einheitliche Organisationseinheit dar ge-
stellt, wirtschaftliche Verflechtungen und „konzern in-
terne“ Umsätze werden herausgerechnet.
Das konsolidierte Jahresergebnis 2019 liegt mit ein em
Überschuss von 105,05 Mio. € unter dem Vorjahresni-
veau (153,23 Mio. €). Das dennoch gute Ergebnis geh t
vor allem auf die Kernstadt zurück, hier wirkten sich ne-
ben guten Steuererträgen auch hohe Zuwendungen, wie
z. B. Schlüsselzuweisungen positiv aus. Aber auch d ie
Töchter ASN, StWN, SUN und wbg trugen nennens-
werte Überschüsse bei.
Die Eigenkapitalbasis der Kernstadt als gründende Mut-
ter mit 900,58 Mio. € verbreitert sich, z.B. durch Rückla-
genansammlung bei den Töchtern, auf 1.795,36 Mio. €.
Genauso wie bei der Kernstadt steht auch bei den Töch-
tern, insb. der StWN und der wbg das Thema Investitio-
nen stark im Fokus. Das Sachanlagevermögen erhöhte
sich im Vergleich zum Vorjahr um 196,90 Mio. €.
Im Gesamtkonzern erhöhten sich 2019 die Verbindlich -
keiten für Investitionen und PPP/ÖPP um 67,86 Mio. €.
Zusätzlich stiegen auch die Kredite zur Liquiditätssiche-
rung (+51,98 Mio. €) erheblich an.
Der Gesamtsaldo der Investitionskredite und kreditähnli-
chen Verbindlichkeiten im Konzern beträgt damit End e
2019 2.871,33 Mio. € und ist damit beinahe doppelt so
hoch wie bei der Kernstadt mit 1.500,15 Mio. €.
Das Thema Investitionen und deren Finanzierung wird in
den Folgejahren ein Schwerpunkt-Thema bleiben - nicht
nur im Haushalt der Kernstadt, sondern auch bei den
großen Tochtergesellschaften. Allerdings bleibt abz u-
warten, inwieweit Investitionen durch die Corona-Pande-
mie beeinflusst bzw. verschoben werden müssen.
Eine wichtige Rolle kommt hier den Steuererträgen z u,
die immerhin 15,7 % der gesamten ordentlichen Erträge
stellen und damit wesentlich für eine solide Finanzsitua-
tion im Sinne der dauernden Leistungsfähigkeit des
„Konzerns“ sind. Im Jahr 2019 erreichte die Gewerbe -
steuer noch einen neuen Spitzenwert von 476,6 Mio. €,
auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag
mit 323,6 Mio. € auf einem Höchststand. Das Jahr 2020
hat nun mit der Corona-Pandemie starke Belastungen
und große Unsicherheiten für die Konjunktur und die
Stadt mit ihren Töchtern gebracht, die Steuererträge sind
eingebrochen.
Aktuell besteht ja die Hoffnung, dass diese gesellschaft-
liche und wirtschaftliche Durststrecke bald überwun den
ist – wir sind zuversichtlich, dass zumindest das
Schlimmste überstanden ist.
Trotz der aktuell weiterhin schwierigen Rahmenbedin -
gungen hoffen wir auf Ihr Interesse bei der Lektüre.
Nürnberg, im Juni 2021
Marcus König Harald Riedel
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Marcus König Harald Riedel
46
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................... III
Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................................... VII
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................ IX
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. X
Glossar – Begriffserläuterungen ............................................................................................................................. XI
1 Einleitung ....................................................................................................................................................... 1
2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss der Stadt Nürnberg...................... 2
3 Der Konzern Stadt Nürnberg ......................................................................................................................... 4
3.1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 4
3.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................................................. 4
3.2.1 Einbeziehungsarten .......................................................................................................................... 4
3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten ................... 6
4 Konsolidierter Jahresabschluss ................................................................................................................... 10
4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 ........................................................................................................ 10
4.2 Konsolidierungsbericht ............................................................................................................................ 10
4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................................... 10
4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ................................................................................... 11
Vollkonsolidierung ................................................................................................................ 12
4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge ................................... 12
4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 12
4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung .................................................................................................. 12
4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung ............................................................................. 13
At Equity-Konsolidierung ...................................................................................................... 13
4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung ........................................... 14
Aktiva ................................................................................................................................... 14
4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen ......................................................................................................... 14
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................... 14
A. II. Sachanlagen ......................................................................................................................... 15
A.II.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ............................................................ 18
A.II.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................................... 19
A.II.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ................................................................ 20
A. III. Finanzanlagen ...................................................................................................................... 21
A.III.1 Sondervermögen ............................................................................................................ 21
47
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
IV
A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................................... 21
A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen ............................................................................. 22
A.III.4 Sonstige Beteiligungen ................................................................................................... 22
A.III.5 Ausleihungen .................................................................................................................. 23
A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................................... 24
4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen ......................................................................................................... 25
B. I. Vorräte ................................................................................................................................... 25
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................ 28
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens ..................................................................................... 32
4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung .................................................................................... 34
Passiva................................................................................................................................. 35
4.2.3.2.1 A. Eigenkapital ................................................................................................................ 35
A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) ..................................................................................... 35
A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen ......... 35
A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen ................................................................................... 36
A.IV Ergebnisvortrag...................................................................................................................... 37
A.V Jahresergebnis ....................................................................................................................... 38
A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ............................................................ 39
A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................................... 40
4.2.3.2.2 B. Sonderposten .............................................................................................................. 41
B.I Sonderposten aus Zuwendungen ............................................................................................ 41
B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten ........................................................... 42
B.III Sonstige Sonderposten .......................................................................................................... 42
B.IV Gebührenausgleich ................................................................................................................ 43
4.2.3.2.3 C. Rückstellungen ........................................................................................................... 44
C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 44
C.II Umweltrückstellungen ............................................................................................................. 45
C.III Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................... 45
C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen ....... 46
C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und
verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren ............ 46
C.VI Sonstige Rückstellungen ....................................................................................................... 47
4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 48
D.I Anleihen ................................................................................................................................... 48
D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................................................... 48
48
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
V
D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ........................................................ 49
D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ................................... 49
D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................................................ 51
D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .............................................................................. 52
D.VII Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................... 53
4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................. 54
E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................ 54
Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung ..................................... 55
4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge ......................................................................................................... 55
Steuern und Abgaben .................................................................................................................... 56
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge ............................................................... 56
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................................... 57
Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 58
Kostenerstattungen und Umlagen ................................................................................................. 59
Auflösung von Sonderposten ......................................................................................................... 61
Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................................... 62
Aktivierte Eigenleistungen ............................................................................................................. 64
Bestandsveränderungen ................................................................................................................ 65
4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 66
Personal- und Versorgungsaufwendungen ................................................................................... 67
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................................. 69
Bilanzielle Abschreibungen ............................................................................................................ 70
Transferaufwendungen .................................................................................................................. 71
Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 72
4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen ........................................................................ 74
4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ................................................................ 76
4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis....................................................... 78
4.2.4 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schuld en der nach der Equity-Methode
einbezogenen Aufgabenträger ...................................................................................................................... 79
4.2.5 Kapitalflussrechnung ...................................................................................................................... 80
4.2.6 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik ........................................................ 81
Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen ........................................................ 81
Lagebericht .......................................................................................................................... 82
4.2.6.2.1 Vermögens- und Finanzlage ........................................................................................... 82
4.2.6.2.2 Ertragslage ...................................................................................................................... 84
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks ....................................................................... 86
49
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VI
Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit ............................. 90
4.2.7 Künftige Entwicklung ...................................................................................................................... 91
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode ...... 91
Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und
Risiken .......................................... ................................................................................................... 91
Ziele und Strategien ............................................................................................................. 96
Anlagen ................................................................................................................................................................. XV
Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI ... XV
Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne ............................................................................................................ XVII
Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen ............................................... XIX
Anlage 4: Konzernergebnisrechnung ................................................................................................................ XX
Anlage 5: Kapitalflussrechnung ...................................................................................................................... XXII
Anlage 6: Eigenkapitalübersicht ................................................................................................................... XXVI
50
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VII
Abkürzungsverzeichnis
ABC Ambulantes Behandlungscentrum GmbH
Abs. Absatz
AllMBl Allgemeines Ministerialblatt
AQUA AquaOpta GmbH
Art Artikel
ASN Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
ARZ A.R.Z. Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürn berg GmbH
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern
BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommu nalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie)
BezO Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz
CF Cash Flow
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
EStG Einkommensteuergesetz
FEG Fränkische Energie Gesellschaft mbH
FSN Franken Stadion Nürnberg
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
HGB Handelsgesetzbuch
KAG Kommunalabgabengesetz
KDL Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH
KH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Teilkon zern)
KHBV Krankenhaus-Buchführungsverordnung
KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
KommHV Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kasse n- und Rechnungswesen der Gemeinden, der
Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch-
führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik)
KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg
LkrO Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
51
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VIII
MDN MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH
Messe NürnbergMesse GmbH
NERGI N-Ergie Aktiengesellschaft
NNG N-Ergie Netz GmbH ab 01.01.2020
NOA Noris Arbeit gGmbH
NOI noris inklusion gGmbH
NüBad NürnbergBad
NüSt NürnbergStift
ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft
ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft
SCHAU Schaukel Kinderbetreuung gGmbH
SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern)
SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Thüga AG Thüga Aktiengesellschaft
Tz Teilziffer
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mb H (Teilkonzern)
52
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Abbildungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
IX
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis .............................................................................. 5
Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtiger Beteiligungen Stadt Nürnberg ................................................... 7
Abbildung 3: Erträge Konzern Stadt Nürnberg ...................................................................................................... 55
Abbildung 4: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg .......................................................................................... 66
Abbildung 5: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger ....................................... 15
Abbildung 6: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger .......... XVI
Abbildung 7: Teilkonzern Klinikum Nürnberg ....................................................................................................... XVII
Abbildung 8: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ............................................................................ XVIII
53
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Tabellenverzeichnis
________________________________________________________________________________
X
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bilanzpositionen Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2019 ................ 2
Tabelle 2: Stadt Nürnberg und Beteiligungen 2019 ................................................................................................. 9
Tabelle 3: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen ........................................ 79
Tabelle 4: Kapitalflussrechnung 2019 ................................................................................................................... 80
Tabelle 5: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer ................................................. 81
Tabelle 6: Kennzahlen zur Vermögenslage ........................................................................................................... 83
Tabelle 7: Ertragswirtschaftliche Kennzahlen ........................................................................................................ 85
Tabelle 8: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden 89
Tabelle 9: Übersicht Bilanz und Ergebnisrechnung Konzern Stadt Nürnberg ...................................................... XIX
Tabelle 10: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze Konzern Stadt Nürnberg .................................................. XIX
Tabelle 11: Vergleich Ergebnisrechnung – Konzern Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert - Einzelabschluss
............................................................................................................................................................................. XXI
Tabelle 12: Eigenkapitalübersicht 2019 ............................................................................................................. XXVI
54
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Glossar
_________________________________________________________________________________
XI
Glossar – Begriffserläuterungen
At- Equity-Konsolidierung
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung (s. dort) werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensge-
genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, So nderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jah-
resabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die
Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung
unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewie-
sen (vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsoli dierten
Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gem. § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, d. h. übliche rweise
die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Die Equity-Methode kommt zur Anwendung bei den sog. Assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die S tadt
Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, z. B. aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mind. 20 %, ausübt
(s. auch unter „Konsolidierungskreis“) .
Für die Erstkonsolidierung (s. dort) ist zunächst der Buchwert der Beteiligung aus dem Einzelabschluss des Mut-
terunternehmens (ausgewiesen unter den Finanzanlagen) relevant. Diesem wird das in der Bilanz des Aufgaben-
trägers enthaltene Eigenkapital, welches mit der Be teiligungsquote des Mutterunternehmens am Aufgabenträger
multipliziert wird, gegenübergestellt. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Kon-
solidierungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 KommHV-Doppik) und
anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der
Equity-Methode ist also erfolgsneutral (vgl. Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Berücksichtigung
- des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,
- planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge,
- planmäßiger Abschreibungen auf aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert),
- etwaiger Zu- sowie außerplanmäßiger Abschreibungen (vgl. Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger und zwischen Letzteren sind
zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus
Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht i n den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen D ritten
resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Beispiel: Die Stadt hat Gebäude der wbg angemietet. Die entsprechenden Mieterträge der wbg werden gegen die
Mietaufwendungen der Stadt aufgerechnet – die konsolidierte Ergebnisrechnung im Ertrag und Aufwand um diesen
Betrag gekürzt.
55
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Glossar
_________________________________________________________________________________
XII
Erstkonsolidierung
Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wird implizit eine konsolidierte Eröffnungsbilanz aufgestellt, be i der Stadt
Nürnberg ist dies der 01.01.2016. Die Buchwerte zu diesem Stichtag sind maßgeblich für die Kapitalkonsolidierung
(s. dort) und damit für die Ermittlung der Unterschiedsbeträge, die hier erfolgsneutral gebildet und in der Folge ggf.
erfolgswirksam aufgelöst bzw. abgeschrieben werden (s. „Unterschiedsbetrag“) .
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 ist im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses ein weiterer Aspekt
zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt Nürnberg und zwingender Bestandteil des
Konsolidierungsberichts (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik, vgl. Tz 129 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme getrennt nach der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investiti-
ons- und der Finanzierungstätigkeit darzustellen. H ierbei entspricht die Summe der Cashflows aus diese n drei
Tätigkeitsbereichen der Veränderung des Finanzmittelfonds in der Berichtsperiode, soweit diese nicht auf konsoli-
dierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten Änderungen beruhen. Nach der allgemein üblichen indirekten
Methode wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sog. Finanzmittelfonds, zum Bilanzstichtag ausg ehend
vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung be rechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbesta nd-
teile bereinigt und nicht erfolgswirksame Zahlungsströme ergänzt werden.
Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträger mit dem anteiligen Ei genkapital dieses Aufgabenträgers verrechnet. (vgl. Tz 78
Konsolidierungsleitfaden Bayern). Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachge-
ordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) aus-
zuweisen. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger al s das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unter-
schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen (s. auch „Unterschiedsbeträge“) .
Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass sich das Konzerneigenkapital im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpo-
sitionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschi edsbeträ-
gen aus der Erstkonsolidierung (s. dort) zusammensetzt, ergänzt durch die Ausgleichsposten für die Anteile frem-
der Gesellschafter (insb. die Thüga AG als Gesellsc hafter der N-Ergie AG im StWN-Konzern). Rechentechn isch
wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eig enkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Ker nstadt
als Konzernmutter ausgewiesen.
Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage
der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode du rchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs
wird dabei davon ausgegangen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenkapital des voll zu konsolidier enden
nachgeordneten Aufgabenträgers, sondern vielmehr de ssen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten
und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Diese wären im konsolidierten Jahresabschluss mit ih-
ren Zeitwerten zu dem für die Erstkonsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt nach § 301 Abs. 2 HGB anzusetzen und
damit zu diesem Zeitpunkt vorhandene stille Reserven und Lasten aufzudecken. Jedoch eröffnet Tz 70 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern ein Wahlrecht, auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zu verzichten, wel ches von
der Stadt Nürnberg ausgeübt wird. Damit sind statt der Zeitwerte die Buchwerte maßgeblich.
56
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Glossar
_________________________________________________________________________________
XIII
Kettenkonsolidierung
Die Kettenkonsolidierung ist relevant bei mehrstufigen Konzernen, d.h. wenn eine städtische Tochter selbst wieder
Konzernmutter ist, wie es bei der StWN, dem Klinikum und der wbg der Fall ist. Dabei wird mit der Kapitalkonsoli-
dierung auf der untersten Ebene des jeweiligen Teil konzerns begonnen und die Ergebnisse, respektive da s von
den Töchtern übernommene Eigenkapital einer Gesells chaft zusammen mit dem eigenen jeweils an die nächs te
Ebene weitergereicht, bis am Ende dann das komplett e Eigenkapital auf der obersten Hierarchie-Ebene, also bei
der Stadt Nürnberg selbst angesammelt ist. Bei den Tochtergesellschaften selbst verbleiben lediglich d ie Aus-
gleichposten für Anteile anderer Gesellschafter.
Konsolidierungskreis
Mit dem Konsolidierungskreis wird festgelegt, welch er nachgeordnete Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1
Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen wird (Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern, Kapitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform, vor allem vom Grad der Einflussnahme
der Kommune auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Kommune über einen nachgeordneten Aufgabenträg er
zwingend eine Vollkonsolidierung (s. dort) durchzuführen.
Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender E influss der Kommune liegt gemäß Tz 28 Konsolidierun gsleit-
faden Bayern i. V. m. Art 102a Absatz 2 Satz 1 GO und § 290 HGB vor, wenn
ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesellschafter) zusteht,
sie das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig
Gesellschafterin ist,
ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten Aufgabenträger geschlossenen Beherrschungsvertrages
oder aufgrund einer Bestimmung in der Satzung das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu
bestimmen.
Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses, sondern lediglich auf
die Möglichkeit eines solchen an.
Jedoch kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Kommune
unterliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbe ziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abges ehen
werden, wenn dieser für die Vermittlung eines den t atsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes de r
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern).
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „ Ermittlungsschema für Aufgabenträ-
ger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefiltert, denen i nner-
halb des „Konzerns“ Stadt Nürnberg eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Nach diesem Schema werden Auf-
gabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach
der Beteiligungsquote der Stadt gewichteten Positionen (Konzernbilanzsumme, Verbindlichkeiten, Eigenkapi-
tal, Rückstellungen, Anlagevermögen sowie Betriebsa ufwand) dieser Aufgabenträger insgesamt höchs-
tens jeweils 5% der Gesamtsumme dieser gewichteten Positionen des städtischen Konzerns ausmacht
(vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss alle
57
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Glossar
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XIV
nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen eine n Wert bis 95 % des jeweils gewichteten Wesentlich-
keitskriteriums ( s. o. ) aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich au s der Einbeziehung kein wesentlicher
Informationszuwachs mehr.
Eine Konsolidierung „At-Equity“ (s. dort) erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsb eteiligung von 20%
bis 50% am sog. assoziierten Unternehmen hält und e inen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. weil ihr direkt
oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tzn 29/30 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonso-
lidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Schulden zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten
Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Kon solidierungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu k onsoli-
dierenden Forderungen und Schulden in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkon-
solidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen entstehen, die durch Konsolidierungsbuchungen beseitigt bzw. unter
dem entsprechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ auszuweisen sind.
Beispiel: Der Eigenbetrieb SUN hat über das Betrieb smittelkonto (Cash-Pooling) bei der Stadt Gelder ge parkt.
Diese Forderung gegenüber der Stadt wird mit den ko rrespondierenden Verbindlichkeiten der Stadt gegenü ber
SUN aufgerechnet und die konsolidierte Vermögensrechnung um den entsprechenden Betrag gekürzt.
Unterschiedsbetrag
Ist der Beteiligungsbuchwert der Kommune höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so
ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) auszuweisen. Ist der Beteiligungs-
buchwert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag (Unterschiedsbetrag
aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen.
Ein aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) wird gemäß DRS 4 über 5 Jahre abgeschrieben. Ist
der aktive Unterschiedsbetrag jedoch nur technisch aus vergangenen, aber im Einzelabschluss der Stadt noch
nicht abgebildeten Verlusten und damit als Konseque nz des Verzichts auf die Aufdeckung stiller Lasten gemäß
Tz. 70 Konsolidierungsleitfaden entstanden, ist dieser Betrag im Ergebnisvortrag auszuweisen.
Ein passiver Unterschiedsbetrag ist im Normalfall a ls eigene Position innerhalb des Eigenkapitals ausz uweisen,
bei Ansammlung von Rücklagen bei der Konzerntochter seit dem, im Regelfall schon längere Zeit zurückliegenden,
Erwerbs- bzw. Ausgliederungszeitpunkt gemäß E-DRS 30.142/143 jedoch unter den Konzernrücklagen.
Beispiel: Der Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs ASN resultiert aus Überschüssen aus der Zeit seit d er Grün-
dung des Eigenbetriebs bis zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 01.01.2016 und ist daher unter der Ergebnisrücklage
auszuweisen. Der Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN hingegen resultiert aus Kapitalzuschüssen und stellt
daher einen echten passiven Unterschiedsbetrag dar, da der Buchwert der Finanzanlage in der städtischen Bilanz
niedriger ist, als das Eigenkapital in der Bilanz des Eigenbetriebs.
58
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Glossar
_________________________________________________________________________________
XV
Vollkonsolidierung
Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsolidierung (s. dort) , die Schuldenkonsolidierung (s. dort) , die Zwi-
schenergebniseliminierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (s. dort) . Durch diese Konsolidierungs-
maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwischen der Kommune und den in den konsolidierten Jahresab-
schluss einbezogenen Aufgabenträgern eliminiert und alle wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Stadt und Auf-
gabenträgern vor Erstellung des konsolidierten Jahr esabschlusses aufgerechnet werden (vgl. Tz 78 Konso lidie-
rungsleitfaden Bayern). Zu den Voraussetzungen der Vollkonsolidierung siehe „Konsolidierungskreis“ .
Zwischenergebniskonsolidierung
In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die ganz oder teil-
weise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss einzu-
beziehenden Aufgabenträger oder diesen untereinande r beruhen. Durch die Zwischenergebniseliminierung s ind
die aus diesen Lieferungen und Leistungen resultierenden Gewinne und Verluste zu neutralisieren. Das Zwischen-
ergebnis ist die Differenz zwischen dem Buchwert des gelieferten Vermögensgegenstandes (Anlage- oder Um-
laufvermögen) im Jahresabschluss der Stadt oder der einzubeziehenden Aufgabenträger und dem im konsoli-
dierten Jahresabschluss zu berücksichtigenden Wertansatz (vgl. Tzn 92/93 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
59
Konsolidierter Jahresabschluss2019
Einleitung
_________________________________________________________________________________
1
1 Einleitung
Kommunen mit doppelter kommunaler Buchführung
sind gemäß Art. 102a GO i. V. m. § 99 Abs. 1
KommHV-Doppik zur Erstellung eines konsolidierten
Jahresabschlusses verpflichtet. Entsprechende Aus-
führungsvorschriften finden sich im Leitfaden für den
konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO,
Art. 88a LKrO, Art. 84a BezO (im Folgenden: „Kon-
solidierungsleitfaden Bayern“ genannt) des Bayeri-
schen Staatsministerium des Innern.
Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es,
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kom-
mune und der mit ihr verbundenen rechtlich selbstän-
digen Gesellschaften in privat- und öffentlich-rechtli-
cher Rechtsform (z.B. GmbHs, Kommunalunterneh-
men) und der rechtlich unselbständigen Organisati-
onseinheiten (z.B. Eigen- und Regiebetriebe) so dar-
zustellen, als ob es sich um ein einziges Unter-
nehmen handeln würde (Einheitstheorie). Dies ist
sinnvoll, da die Stadt Nürnberg eine Vielzahl kommu-
naler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger
übertragen hat und daher nur die Gesamtbetrach-
tung aller Aufgabenträger - eben im Rahmen eines
konsolidierten Jahresabschlusses - ein vollständi-
ges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage ermöglicht. Daher ist diese Rechnungsle-
gung aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium
des Innern eines der Kernziele der Reform des kom-
munalen Haushaltsrechts.
60
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
2
2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jah-
resabschluss der Stadt Nürnberg
Tabellarisch werden im Folgenden der Einzelab-
schluss der Stadt Nürnberg (Kernverwaltung), der
Bereich der Kernverwaltung nach der Konsolidierung
und der konsolidierte Jahresabschluss des „Kon-
zerns“ Stadt Nürnberg“ anhand der wesentlichen Bi-
lanzpositionen zum Stichtag 31.12.2019 gegenüber-
gestellt, um einen Eindruck über die finanziellen D i-
mensionen der Rechenwerke im Vergleich zu vermit-
teln.
Einzelabschluss
Stadt Nürnberg
(Kernverwaltung)
2019
in Mio. €
„Konzern Stadt
Nürnberg“ 2019
in Mio. €
%-Abweichung
Einzelabschluss
Kernstadt / Kon-
zern Stadt Nürn-
berg
Stadt Nürnberg –
Kernverwaltung
konsolidiert
2019–
in Mio. €
% Abwei-
chung Einzel-
abschluss
Kern-
stadt/Kern-
stadt konsoli-
diert
Aktiva 5.558,74 9.920,97 78,48 % 5.165,74 -7,07 %
Anlagevermögen 4.831,53 8.377,74 73,40 % 4.331,69 -10,35 %
davon Sachanlagen/ im-
materielles AV 4.136,43 7.507 81,48 % 4.105,32 -0,75 %
davon Finanzanlagen 695,10 871,02 25,31 % 226,37 -67,43 %
Umlaufvermögen 689,52 1.500,04 117,55 % 637,96 -7,48 %
Aktive Rechnungsab-
grenzung 37,69 43,19 14,59 % 37,76 0,19 %
Passiva 5.558,74 9.920,97 78,48 % 5.993,71 7,82 %
Eigenkapital 900,58 1.795,36 99,36 % 1.566,72 73,97 %
davon: Jahresüberschuss 61,83 105,05 69,90 % 156,53 153,16 %
Sonderposten 1.012,15 1.709,13 68,86 % 1.011,76 -0,04 %
Rückstellungen 1.769,57 2.719,83 53,70 % 1.646,41 -6,96 %
Verbindlichkeiten 1.846,64 3.656,60 98,01 % 1.739,60 -5,80 %
Passive Rechnungsab-
grenzung 29,80 40,05 34,40 % 29,21 -1,98 %
Tabelle 1: Bilanzpositionen Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2019
61
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
3
Durch den Einbezug nachgeordneter Aufgabenträ-
ger wird auch deren Anlage- und Umlaufvermögen
im konsolidierten Jahresabschluss berücksichtigt
und führt zu höheren Ansätzen in der Bilanz. Bei-
spielsweise kann hier das Anlagevermögen von
StWN (2.099,55 Mio. €), SUN (586,73 Mio. €) oder
ASN (130,44 Mio. €) und das Umlaufvermögen von
Klinikum (141,47 Mio. € - insb. Forderungen), StWN
(539,46 Mio. €) und wbg (113,27 Mio. €) genannt
werden. Auf die Einzelpositionen wird in Kapitel 4.2.3
näher eingegangen.
Der konsolidierte Jahresabschluss weist ein um
895 Mio. € höheres Eigenkapital gegenüber dem
Einzelabschluss Kernstadt aus, was einer Erhöhung
um 99,36 % (und damit einer Verdoppelung) ent-
spricht und insb. aus dem Einbezug des StWN-Kon-
zern resultiert (vgl. Erläuterung zu den Positionen
A.VI und A.VII).
Im Vergleich zum Einzelabschluss erhöhen sich die
Sonderposten im konsolidierten Jahresabschluss
um 697 Mio. € (68,86 %) vor allem durch die Bilanz-
positionen vom Klinikum (309,60 Mio. €) sowie SUN
(187,43 Mio. €). Die Rückstellungen steigen um
950 Mio. € und resultieren überwiegend aus dem An-
satz der Rückstellungen der StWN (788,02 Mio. €).
Dem im Konzern höheren Anlagevermögen stehen
auch höhere Verbindlichkeiten gegenüber, die Dif-
ferenz zum Einzelabschluss beträgt 1.810 Mio. €
oder 98,01 %. Vor allem die Verbindlichkeiten der
StWN (956,74 Mio. €), der wbg (468,61 Mio. €) und
SUN (268,15 Mio. €) tragen zu den Verbindlichkeiten
im Konzern bei.
Die Verschuldung bei den Investitionskrediten
(mit den Anleihen) und den kreditähnlichen Ver-
bindlichkeiten, wie den ÖPP- und ÖÖP-Projekten
zum 31.12.2019 beträgt 2.871,3 Mio. € und ist damit
fast doppelt so hoch als bei der Kernstadt mit
1.500,15 Mio. €. Konzernweit erhöhte sich die Ver-
schuldung um 67,86 Mio. € (entsprechend 2,36 %)
gegenüber dem Vorjahr. Dem stehen vermögens-
seitig Erhöhungen im Sachanlagevermögen i. H.
v. 196,90 Mio. € (entsprechend 2,70 %) gegenüber.
Im konsolidierten Jahresabschluss ergibt sich ein
Jahresüberschuss von 105,05 Mio. € , dieser liegt
somit 43 Mio. € höher als der Einzelabschluss der
Stadt Nürnberg, was einer Steigerung von 69,90 %
entspricht.
Die Gegenüberstellung der Aktivseite des Einzelab-
schlusses und der konsolidierten Kernverwaltung
Stadt Nürnberg zeigt mit -393 Mio. € den Anteil der
eliminierten konzerninternen Verflechtungen auf.
Dies ist insbesondere auf die konzerninterne Elimi-
nierung der Anteilswerte der Konzerntöchter in
den Finanzanlagen im Rahmen der Kapitalkonsoli-
dierung (s. Glossar) zurückzuführen. Die Reduzie-
rung im Umlaufvermögen um 52 Mio. € ergibt sich
aus der Eliminierung konzerninterner Forderungen.
Das nach der Kapitalkonsolidierung verbleibende Ei-
genkapital des Konzerns wird komplett bei der Kern-
stadt ausgewiesen, dadurch steigt dieses in dieser
isolierten Betrachtung überproportional an. Bei den
Verbindlichkeiten wurden aus konzerninternen Ver-
flechtungen 107,04 Mio. € eliminiert. Aufgrund der
nur innerhalb des Gesamtkonzerns ausgeglichenen
Bewegungen stimmen in der isolierten Betrachtung
der konsolidierten Kernverwaltung die Summen von
Aktiv- und Passivseite nicht überein.
62
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Der Konzern Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
4
3 Der Konzern Stadt Nürnberg
3.1 Allgemeines
Die Stadt Nürnberg hat eine Vielzahl kommunaler
Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger über-
tragen und steht damit im Zentrum eines umfangrei-
chen Beziehungsgeflechts von Eigenbetrieben,
Kommunalunternehmen, Gesellschaften in privater
Rechtsform und auch Stiftungen.
Bezieht man alle Tochterbeziehungen der städti-
schen Töchter untereinander über vier Hierarchiestu-
fen hinweg ein, verfügt die Stadt Nürnberg über mehr
als 215 Beteiligungen. Der jährliche Beteiligungs-
bericht gibt einen ausführlichen Überblick über die
einzelnen Aufgabenträger in den unterschiedlichen
Aufgabenbereichen. Der Fokus liegt dabei auf der
Einzeldarstellung der Aufgabenträger und deren Auf-
gabenerfüllung und nicht auf der zusammenfassen-
den Gesamtsicht des Konzerns Stadt Nürnberg – im
Gegensatz zum konsolidierten Jahresabschluss
nach Art. 102a GO, §§ 88ff. KommHV- Doppik und
den entsprechenden Vorschriften des HGB (§§
300ff. HGB).
Dieser ermöglicht den Blick auf das gesamte Vermö-
gen, sämtliche Schulden und das gesamte Eigenka-
pital sowie das Gesamtergebnis unter Eliminierung
konzerninterner Verflechtungen. So wird trotz Aufga-
benverlagerung ein umfassendes Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage für den kommunalen
Aufgabenbereich dargestellt.
3.2 Konsolidierungskreis
Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises
ist die Identifizierung und Festlegung derjenigen ver-
selbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Nürn-
berg, die neben der Kernverwaltung in den konsoli-
dierten Jahresabschluss einzubeziehen sind. Be-
trachtet wird die Stadt Nürnberg als Konzern, wobei
die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg die „Kon-
zernmutter“ darstellt und die nachgeordneten Aufga-
benträger die zugehörigen „Töchter“.
3.2.1 Einbeziehungsarten
Vor Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses des „Konzerns Stadt Nürnberg“ ist festzulegen,
welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art.
102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungs-
form in die Aufstellung des Jahresabschlusses ein-
bezogen wird (Konsolidierungsleitfaden Bayern, Ka-
pitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor
allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune
auf die Aufgabenträger ab.
Eine Einbeziehung kann im Wege der Vollkonsoli-
dierung , der Konsolidierung „ At-Equity “ oder „ At
Cost “, d.h. zu Buchwerten ohne Konsolidierung er-
folgen, wobei die Intensität der Beziehung zur Kern-
verwaltung abnimmt:
63
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
5
Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis
Die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg ist als Mutter
immer voll zu konsolidieren.
Vollkonsolidierung
Im Falle eines beherrschenden Einflusses (vgl.
Glossar unter „Konsolidierungskreis“) der Kommune
über einen nachgeordneten Aufgabenträger ist zwin-
gend eine Vollkonsolidierung durchzuführen.
Vollkonsolidierte Töchter werden mit allen Bereichen
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den
Konzernabschluss, d.h. mit sämtlichen Vermögens-
gegenständen, Schulden, Sonderposten und Rech-
nungsabgrenzungsposten einbezogen und auch als
„verbundene Aufgabenträger“ bezeichnet. Die Voll-
konsolidierung umfasst die sog. Kapitalkonsolidie-
rung (unter Berücksichtigung der Eigenkapitalanteile
anderer Gesellschafter), eine Schuldenkonsolidie-
rung, eine Zwischenergebniseliminierung sowie eine
Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern Tz 46). Zu den Begriffen vgl.
Glossar.
At Equity-Konsolidierung
Bei lediglich maßgeblichem Einfluss wird die Kon-
solidierung „At-Equity“ (vgl. Glossar ) angewendet.
Von den At-Equity konsolidierten Aufgabenträgern
werden in den konsolidierten Jahresabschluss nicht
die kompletten Schulden und das komplette Vermö-
gen, sondern nur das anteilige Eigenkapital und der
Buchwert des Aufgabenträgers in der städtischen Bi-
lanz zum Erstkonsolidierungszeitpunkt berücksich-
tigt und ein entsprechender aktivischer oder passivi-
scher Unterschiedsbetrag festgestellt. Dieser Equity-
Wert des sog. assoziierten Aufgabenträgers wird un-
ter den Finanzanlagen in der konsolidierten Vermö-
gensrechnung ausgewiesen und über die jeweiligen
Jahresergebnisse fortgeschrieben (vgl. § 311 Abs. 1
Satz 1 HGB, s. auch Glossar ).
At Cost - Einbezug ohne Konsolidierung
Liegt weder ein beherrschender noch ein maß-
geblicher Einfluss vor, wird der nachgeordnete Auf-
gabenträger als eine mit (fortgeführten) Anschaf-
fungskosten bewertete Beteiligung in den konsoli-
dierten Jahresabschluss ohne weitere Anpassungen
einbezogen. Der Beteiligungsbuchwert dieses Auf-
gabenträgers wird also wie im Einzelabschluss un-
verändert aus dem Jahresabschluss in den konsoli-
dierten Jahresabschluss übernommen.
Stellung
der Unter-
nehmen
Intensität
der Bezie-
hung
Einbezie-
hungsart
VOLLKONSOLIDIERUNG
AT-EQUITY KONSOLIDIE-
RUNG
AT COST (zu Buchwer-
ten ohne Konsolidie-
rung)
Verbundene Unternehmen
Assoziierte Unternehmen
Beteiligungen
Konsolidierungskreis Stadt Nürnberg
Beherrschender Einfluss
Maßgeblicher
Einfluss
Dauer-
hafte Ver-
bindung
64
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
6
3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten
In einem ersten Schritt wurde im Rahmen der Fest-
legung des Konsolidierungskreises für eine Gesell-
schaft zunächst festgestellt, dass sie dem Grunde
nach in den konsolidierten Jahresabschluss einzube-
ziehen ist. Jedoch kann bezüglich eines nachgeord-
neten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden
Einfluss der Kommune unterliegt, analog § 296
Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsoli-
dierten Jahresabschluss abgesehen werden, wenn
dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von
untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konso-
lidierungsleitfaden Bayern).
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom
BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Auf-
gabenträger von untergeordneter Bedeutung“ heran-
gezogen. Danach wird für die Beurteilung der unter-
geordneten Bedeutung nach dem Schema auf die Bi-
lanzsumme, die Verbindlichkeiten, das Eigenkapital,
die Rückstellungen, das Anlagevermögen sowie auf
den Betriebsaufwand 1 abgestellt. Die Bilanzsumme
erscheint dabei als Beurteilungskriterium am umfas-
sendsten und damit am geeignetsten, jedoch sind
auch die anderen Positionen des Wesentlichkeitskri-
teriums (vgl. Glossar zu Konsolidierungskreis) zu
prüfen. In diesem Sinne können nachgeordnete Auf-
gabenträger dann als von untergeordneter Bedeu-
tung eingeschätzt werden, wenn die jeweils nach der
Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Position des
Wesentlichkeitskriteriums eines Aufgabenträgers
höchstens jeweils 5 % der Gesamtsumme aller ge-
wichteten Positionen des Wesentlichkeitskriteriums
des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tzn 36 und
48 Konsolidierungsleitfaden Bayern sowie die detail-
liertere Beschreibung unter Anlage 1).
Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehr-
schluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, wel-
che zusammen einen Wert bis 95 % des jeweils ge-
wichteten Wesentlichkeitskriteriums (Konzernbilanz-
summe, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rückstel-
lungen, Anlagevermögen sowie Betriebsaufwand)
aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich aus
der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszu-
wachs mehr.
Aufgrund dieser Wesentlichkeitsbeurteilung wären
die Eigenbetriebe NürnbergBad, NürnbergStift und
Frankenstadion Nürnberg, ebenso wie die Gesell-
schaften Noris Arbeit gGmbH und Noris inklusion
gGmbH an sich nicht einbeziehungspflichtig. Um in
jedem Fall den Rechtsträger Stadt Nürnberg umfas-
send abzubilden, werden jedoch die oben genannten
Eigenbetriebe sowie die angeführten Gesellschaften
auf freiwilliger Basis in die Konsolidierung einbez o-
gen. Nicht berücksichtigt wurden alle Stiftungen und
Zweckverbände, an denen die Stadt Nürnberg betei-
ligt ist.
At Equity werden die NürnbergMesse GmbH und die
Flughafen Nürnberg GmbH in den Abschluss einbe-
zogen (Beteiligungsquoten der Stadt: 49,97 % und
50 %).
Alle verbleibenden Beteiligungen, bei denen die
Stadt weder beherrschenden noch maßgeblichen
Einfluss besitzt bzw. bei denen von einer untergeord-
neten Bedeutung auszugehen ist, werden gemäß
Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO, Tzn 33 und 34 Konsoli-
dierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB
nur mit fortgeführten Anschaffungskosten berück-
sichtigt.
Jährlich ist die Ermittlung der konsolidierungspflichti-
gen Aufgabenträger durchzuführen und der Konsoli-
dierungskreis zu prüfen, um Änderungen in den Be-
teiligungsverhältnissen berücksichtigen zu können.
Der Konsolidierungskreis der Stadt Nürnberg nach
Berücksichtigung von Wesentlichkeits- und Konsoli-
dierungsaspekten umfasst insgesamt 12 voll zu kon-
solidierende sowie zwei At-Equity zu konsolidierende
Beteiligungen und ist der Übersichtlichkeit wegen so
dargestellt, dass beim Klinikum, den StWN und der
wbg jeweils nur der Teilkonzern als Gesamtes, ohne
die einzelnen Teilkonzerntöchter, abgebildet wird
(Abbildung 2):
1 entspricht bei der Stadt dem Aufwand aus laufender Verwaltungstätig-
keit
1
65
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
7
Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtiger Beteiligungen Stadt Nürnberg
In der Anlage 2 findet sich eine weitere Aufgliederung
der Teilkonzerne Kommunalunternehmen Klinikum
Nürnberg, Städtische Werke Nürnberg GmbH und
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mit
den jeweils dort konsolidierungspflichtigen Tochter -
gesellschaften.
Tabelle 2 führt im Folgenden alle Gesellschaften des
Konsolidierungskreises mit Beteiligungsquote, Ei-
genkapital und Jahresergebnis 2019 auf:
Vollkonsolidiert
At Equity
nicht konsolidiert
Klee -Center GmbH
Existenzgründungs-
zentrum
Stadion -Nürnberg -
Betriebs GmbH
Kultur u. Freizeittreff
der Lebenshilfe und
der noris inklusion
gGmbH
Projektentwick-
lungs-gesellschaft
St. Leonhard-Nord
NOA.kommunal
GmbH
NürnbergStift Ser-
vice GmbH
IGZ Innovations - und
Gründerzentrum
Nürnberg-Fürth-Er-
langen GmbH
KSVN Klärschlamm -
verwertung Region
Nürnberg GmbH
WISO -Führungs-
kräfte-Akademie
(WFA)
Landesgewerbean-
stalt Bayern Nürnberg
Zweckverbände
Zweckverband Kom-
munale Verkehrs-
überwachung
Zweckverband Was-
serversorgung
Schwarzachgruppe
Zweckverband Tier -
körperbeseitigung
Nordbayern
Zweckverband HfM
(01.10.18-30.09.19)
Stadt Nürnberg
Eigenbetriebe
Stadtentwässe -
rung und Um-
weltanalytik
(SUN)
Servicebetrieb
öffentlicher
Raum Nürnberg
(SÖR)
Abfallwirt-
schaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
(ASN)
NürnbergBad
(NüBad)
Franken stadion
Nürnberg (FSN)
NürnbergStift
(NüSt)
Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform
Städtische Werke Nürn-
berg GmbH (StWN) -
TEILKONZERN
Kommunalunternehmen
Klinikum Nürnberg (Kh) -
TEILKONZERN
noris inklusion gGmbH
Noris Arbeit gGmbH
Wohnungsbaugesell -
schaft der Stadt Nürn-
berg mbH (wbg) -
TEILKONZERN
NürnbergMesse GmbH
Flughafen Nürnberg
GmbH
Gesellschaft für kultu-
relle Freiräume mbH
afk -Aus -.Fortb.Kanäle
GmbH f.elektr.Medien
EnergieRegioN GmbH
Zollhof Betreiber GmbH
Hafen Nürnberg -Roth
GmbH
Heilig -Geist -Spital
Stiftung
Findel - und Waisen -
hausstiftungen
Kost -Pocher’sche
Stiftung
Fritz -Hintermayr -
Stiftung
Klein’sche Brennma -
terialienstiftung
Wallner’sche Blinden
und Stipendien-stif-
tung
Rudolf und Berta Ma-
thes Wohltätig-keits-
stiftung
Stiftungen
66
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
8
Konsolidierungskreis Beteiligungs-
quote
in %
Einzel -
/Teilkonzernabschluss
(vor Konsolidierung):
Eigenkapital 2019
in €
Einzel -
/Teilkonzernabschluss
(vor Konsolidierung)
Jahresergebnis 2019
in €
Kernstadt 100,00 900.576.256 61.826.335
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 100,00 92.853.595 5.659.261
Frankenstadion (FSN) 100,00 18.082.860 -1.244.671
Nürnberg Bad (NüBad) 100,00 324.420 -6.197.277
Nürnberg Stift (NüSt) 100,00 16.902.854 -2.336.179
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg (SÖR) 100,00 12.308.837 -4.544.867
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 100,00
79.929.487 12.518.539
Klinikum (KH) - Teilkonzern 100,00 75.876.276 -7.954.860
Klinikum Nürnberg Service GmbH 100,00
im KH-Teilkonzern enthalten im KH-Teilkonzern enthalten
Klinikum Nürnberg Medical School
GmbH 100,00
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitations-
zentrum GmbH 50,00
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum
GmbH 100,00
Krankenhäuser Nürnberger Land
GmbH 100,00
KDL Krankenhaus-Dienstleistungsge-
sellschaft mbH 100,00
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH ab
01.10.2019 100,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 316.442 36.345
noris inklusion gGmbH (NOI) 100,00 2.250.051 71.616
Städtische Werke (StWN) - Teilkonzern 100,00 829.524.149 63.487.156
Fränkische Energie-Gesellschaft mbH 100,00
im StWN-Teilkonzern enthal-
ten im StWN-Teilkonzern enthalten
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft 100,00
KVN Kommunaler Versicherungsdienst
Nürnberg GmbH 100,00
N-ERGIE Aktiengesellschaft 60,20
N-ERGIE Immobilien GmbH 100,00
67
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
9
Überlandwerk Schäftersheim GmbH &
Co. KG 100,00
Überlandwerk Schäftersheim Verwal-
tungs GmbH 100,00
Aqua Opta GmbH 100,00
N-ERGIE Kundenservice GmbH 100,00
N-ERGIE IT GmbH 100,00
MDN Main-Donau Netzgesellschaft
mbH 100,00
N-ERGIE Service GmbH 100,00
N-ERGIE Effizienz GmbH 100,00
N-ERGIE Kraftwerke GmbH 100,00
N-ERGIE Regenerativ GmbH 100,00
N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co. KG 100,00
N-ERGIE Sonne und Wind GmbH &
Co. KG 100,00
Photovoltaikkraftwerk Bonnhof GmbH
& Co. KG 62,40
Photovoltaikkraftwerk Weißenbronn
GmbH & Co. KG 67,10
wbg - Teilkonzern 100,00 184.710.647 14.846.080
wbg Immohold GmbH & Co. KG 100,00
im WBG-Teilkonzern enthal-
ten im WBG-Teilkonzern enthalten
NAG Nürnberger Aufbaugesellschaft
mbH 100,00
Fränkische Wohnungsbaugesellschaft
mbH 100,00
NORIMA Immobilien Dienstleistungen
GmbH 100,00
IS ImmoSolution GmbH 100,00
WBG KOMMUNAL GmbH 100,00
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 100,00
Wbg Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH 100,00
NürnbergMesse GmbH 49,97 At Equity At Equity
Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 At Equity At Equity
Tabelle 2: Stadt Nürnberg und Beteiligungen 2019
Der Beteiligungsbericht der Stadt Nürnberg enthält
darüber hinaus auch Informationen zu Gesellschaf-
ten, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist, die
aber nicht zu konsolidieren sind.
68
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
_________________________________________________________________________________
10
4 Konsolidierter Jahresabschluss
4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016
Die Stadt Nürnberg hat zum 31.12.2016 erstmalig ei-
nen konsolidierten Jahresabschluss nach Art.
102a GO aufgestellt. Dieser gliedert sich laut Tz 6
Konsolidierungsleitfaden Bayern grundsätzlich in
eine konsolidierte Vermögensrechnung und eine
konsolidierte Ergebnisrechnung (§ 88 KommHV-
Doppik).
Für einen konsolidierten Jahresabschluss der Stadt
Nürnberg zum 31.12.2016 war implizit die Erstellung
einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum
01.01.2016 notwendig. Im Rahmen der erfolgsneut-
ralen Erstkonsolidierung ( vgl. Glossar ) wurden
erstmalig die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteili-
gen Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ-
ger aufgerechnet. Die meisten einbezogenen Aufga-
benträger entstanden durch Ausgliederung aus der
Kernverwaltung (und nicht durch Erwerb) zeitlich
weit in der Vergangenheit, weshalb für die Werter-
mittlung der Beteiligungsbuchwerte und das anteilige
Eigenkapital auf den 01.01.2016 als Stichtag der Er-
öffnungsbilanz abgestellt wurde.
4.2 Konsolidierungsbericht
4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der konsolidierte Jahresabschluss setzt sich aus den
handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der einbezo-
genen verselbständigten Aufgabenbereiche und
dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg zusam-
men. Aufgrund der wirtschaftlichen Selbständigkeit
der einbezogenen verbundenen Unternehmen sowie
unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen
weichen deren Einzelabschlüsse hinsichtlich der
Ausweis-, Ansatz und Bewertungsvorschriften vom
Rechtsrahmen der Stadt Nürnberg ab, so dass es
hier zu starken Differenzierungen kommt und sich
hier die Frage des Umfangs der Vereinheitlichung im
Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Ab-
schlusses stellt.
Grundlage der Bilanzierung und Bewertung des kon-
solidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürn-
berg bildet ebenso wie im Einzelabschluss grund-
sätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung
kommunalen Vermögens“ (Bewertungsrichtlinie –
BewertR, AllMBl v. 20.10.2008) des Bayerischen
Staatsministerium des Innern. Die zugrunde geleg-
ten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern leh-
nen sich generell an die Regelungen des Handels-
und des Steuerrechts an. Gleichzeitig gestaltet der
Konsolidierungsleitfaden Bayern die gesetzlichen
Rahmenvorschriften der GO und KommHV-Doppik
aus und ermöglicht wesentliche Vereinfachungen, so
dass auf eine Vielzahl von Anpassungen und Verein-
heitlichungen verzichtet werden kann.
Aufgrund eines im gesamten Konsolidierungskreis
einheitlichen Abschlussstichtags zum 31.12. des je-
weiligen Berichtsjahres ist hier keine Anpassung er -
forderlich.
Die Gliederung der Jahresabschlüsse der verselb-
ständigten Aufgabenträger wurde entsprechend der
Gliederung der konsolidierten Vermögensrechnung
gemäß des Positionenplans Bayern vereinheitlicht.
Da die Jahresabschlüsse der städtischen Töchter
nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschrif-
ten aufgestellt werden, waren hierzu vielfach ent-
sprechende Umgliederungen im Rahmen der Erstel-
lung des konsolidierten Jahresabschlusses notwen-
dig. Eine Aufteilung von Positionen bei einer tiefe r
gegliederten Struktur des Positionenplans, z. B. be i
den Rückstellungen erfolgte jedoch nicht, sondern in
diesen Fällen wurde eine Zuordnung zur summen-
mäßig überwiegenden Position vorgenommen.
Im konsolidierten Jahresabschluss wurden die kon-
solidierungspflichtigen Aufgabenträger mit ihren
69
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
_________________________________________________________________________________
11
Buchwerten einbezogen. Gemäß Tz 70 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern wurde eine Aufdeckung stiller
Reserven und stiller Lasten bei der Erstkonsolidie-
rung nicht vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgte gemäß Tz 65 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern keine Angleichung von Ansatz
und Bewertung der einzubeziehenden Töchter an die
für die Stadt Nürnberg geltenden Regelungen der
KommHV-Doppik.
Insbesondere wurden die Pensionsrückstellungen
bei der Stadt entsprechend Nr. 6.6.2 BewertR mit der
Teilwertmethode berechnet, mit 6 % abgezinst sowie
kein Gehalts- oder Rententrend berücksichtigt. Bei
den städtischen Töchtern jedoch war gemäß § 249
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes zum Stichtag 31.12.2019 mit einem
variablen Zins in Höhe von 2,71 % zu rechnen und
ein Gehalts- bzw. Rententrend zu erfassen (bei den
Eigenbetrieben der Stadt z.B. 2,5 % bzw. 1,75 %).
Durch den variablen Abzinsungszinssatz und die Be-
rücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerun-
gen im Sinne von Gehalts- und Rententrends orien-
tiert sich die Pensionsrückstellung nach BilMoG am
zu erwartenden Erfüllungsbetrag.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu An-
schaffungskosten, vermindert um lineare Abschrei-
bungen entsprechend der voraussichtlichen Nut-
zungsdauer, angesetzt. Für selbst erstellte immateri-
elle Vermögensgegenstände besteht nach § 72
Abs. 4 KommHV-Doppik ein Ansatzverbot – sofern
solche bei den städtischen Töchtern bilanziert sind ,
werden diese eliminiert.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
nach Anschaffungs- und Herstellungskosten. Den
Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens
stellen planmäßige lineare Abschreibungen dar, wo-
bei eine Anpassung der Nutzungsdauern und Ab-
schreibungsmethoden gemäß Tz 65 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern unterblieb, z. B. auch die Ver-
einheitlichung der Vorgehensweise bzgl. der Gering-
wertigen Wirtschaftsgüter (GWG), die zum Teil im
Jahr des Zugangs aufwandswirksam verbucht wer-
den (Eigenbetriebe, StWN), zum Teil wurde aber
auch das Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 a EStG zur Bil-
dung sog. Sammelposten ausgeübt (Kernstadt, Kli-
nikum). Des Weiteren erfolgte keine Anpassung bei
Bewertungsvereinfachungsverfahren und der Defini-
tion von Herstellungskosten. Für ÖÖP-Projekte wird
das Wahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB angewendet
und die Zinsen für die Projektfinanzierungen mit zu
den Herstellungskosten aktiviert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden zum Nennwert berücksichtigt und erkennba-
ren Risiken durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichti-
gung Rechnung getragen.
Eine bei den städtischen Töchtern im Einzelab-
schluss vorgenommene Netto-Bilanzierung von be-
zuschussten bzw. steuerlich sondergeförderten Ver-
mögensgegenständen wurde beibehalten (Tz 65
Konsolidierungsleitfaden Bayern). Gemäß Kapitel
6.5.1 und 2 BewertR werden Investitionszuschüsse
von Dritten grundsätzlich als Sonderposten ausge-
wiesen und mit den Abschreibungssätzen der zuge-
hörigen Anlage erfolgswirksam aufgelöst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbe-
trag ausgewiesen.
4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
Ziel des Konsolidierungsprozesses ist die Eliminie-
rung der konzerninternen Beziehungen, um gemäß
der Einheitstheorie einen den tatsächlichen Verhält -
nissen entsprechenden Überblick über die Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage zu erhalten.
Entsprechend Tzn 41-44 und Tz 70 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern wird bei den Aufgabenträgern
StWN, Klinikum und wbg auf die Konzernabschlüsse
abgestellt. Die von diesen Gesellschaften aufgestell-
ten Jahresabschlüsse stellen aus Sicht der Stadt
Nürnberg („Mutterunternehmen“) Teilkonzernab-
schlüsse dar.
Die Saldenabstimmung im Rahmen der Schulden-
und der Aufwands-/Ertragskonsolidierung wird je-
doch auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften
der Teilkonzerne durchgeführt.
70
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Konsolidierungsgrundsätze und –methoden
_________________________________________________________________________________
12
Vollkonsolidierung
4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge
Entsprechend Tz 79 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern ist bei der Kapitalkonsolidierung grundsätzlich
nach § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbs-
methode nach der Neubewertungsmethode vorzuge-
hen. Jedoch kann gemäß Tz 70 Konsolidierungsleit-
faden Bayern auf die Aufdeckung stiller Reserven
und stiller Lasten verzichtet werden. Die Stadt Nürn-
berg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit in An-
spruch (s.o.).
Die Kapitalkonsolidierung für mehrstufige Konzerne
(d. h. nachgeordnete Aufgabenträger mit eigenen
Töchtern), wie StWN, wbg und Klinikum, erfolgt unter
Anwendung der sog. Kettenkonsolidierung (s.
Glossar) softwaregestützt.
Ist der Beteiligungsbuchwert bei der Kommune hö-
her als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufga-
benträgers, so wird dieser aktive Unterschiedsbe-
trag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen
und planmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben (vgl.
auch Tzn 81-83 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Handelt es sich jedoch lediglich um einen techni-
schen aktiven Unterschiedsbetrag aufgrund vergan-
gener Verluste, ist ein Ausweis im Ergebnisvortrag
angezeigt.
Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigen-
kapital, so ist die Differenz als passiver Unter-
schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapital-
konsolidierung) auszuweisen. Dieser darf entspre-
chend Tz 84 Konsolidierungsleitfaden Bayern in der
Folgezeit erfolgswirksam nur aufgelöst werden,
wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali-
sierten Gewinn entspricht oder eine zum Zeitpunkt
des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon-
solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der
künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga-
benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt
erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind
(vgl. § 309 HGB). Gemäß E-DRS 30.142/143 ist ein
Unterschiedsbetrag, der aufgrund Gewinnthesaurie-
rung bei einer bereits vor dem Zeitpunkt der Erstkon-
solidierung gegründeten Tochter entstanden ist, in
die Konzerngewinnrücklage einzustellen.
4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung
Entsprechend Tz 92 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern sind Zwischengewinne zu eliminieren. Diese fal-
len an, wenn ganz oder teilweise auf konzerninterne
Lieferungen oder Leistungen beruhende Vermö-
gensgegenstände in den konsolidierten Jahresab-
schluss übernommen werden (vgl. dazu Glossar) .
Gemäß Tz 49 Konsolidierungsleitfaden Bayern wird
grundsätzlich auf die Zwischenergebniseliminierung
verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeu-
tung ist.
4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Schulden zwischen der Stadt
Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden
aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden
Bayern).
Die Stadt Nürnberg setzt für die Abstimmung im Rah-
men der Schuldenkonsolidierung eine Wesentlich-
keitsgrenze von 100.000 € an. Falls die Differenz
von Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen
zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern größer
als 100.000 € ist, müssen die Einzelbeträge aufge-
klärt und bereinigt werden, bis der Wesentlichkeits -
betrag unterschritten wird.
Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze wurde abgelei-
tet aus der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos-
tens Bilanz und Ergebnisrechnung jedes zu konsoli-
dierenden Unternehmens zu einer maximalen
Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen
muss, um die Vermittlung einer den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage nicht zu gefährden. Für die Ermitt-
lung der Gesamtdifferenz wurde angenommen, dass
bei 19 unmittelbaren und mittelbaren Aufgabenträ-
gern insgesamt maximal 342 Leistungsbeziehungen
im „Konzern“ Stadt Nürnberg, sog. Intercompany-Be-
71
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Konsolidierungsgrundsätze und –methoden
_________________________________________________________________________________
13
ziehungen bestehen, für die jeweils die Wesentlich-
keitsgrenze von 100.000 € anzuwenden wäre. Mit
den sich hieraus ergebenden 34,2 Mio. € ist die An-
forderung des maximalen Anteils von 5% von Diffe-
renzen zu Bilanz- und Ergebnisrechnungssummen
im Konzern sowohl für Forderungen und Verbindlich-
keiten, als auch Aufwendungen und Erträgen erfüllt.
Eine detaillierte Berechnung findet sich in Anlage 3.
Die nach der Schuldenkonsolidierung verbleibenden,
sich jeweils unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze be-
findlichen Differenzen, werden entsprechend Tz 91
Konsolidierungsleitfaden Bayern innerhalb der Bi-
lanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“
(Forderungen) bzw. in den „Sonstigen Verbindlich-
keiten“ ausgewiesen.
4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Gemäß Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern sind
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt
Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern zu elimi-
nieren.
Auch bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung
geht die Stadt Nürnberg von einer Wesentlichkeits-
grenze von 100.000 € pro Intercompany-Beziehung
aus, siehe hierzu 4.2.2.1.3.
Tz 96 Konsolidierungsleitfaden Bayern weist darauf
hin, dass bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuch-
ten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nach-
geordneten Aufgabenträgern im Rahmen der Auf-
wands- und Ertragseliminierung zur Minimierung des
Aufwands die bei der Kommune gebuchten Salden
zugrunde gelegt werden können. Die Stadt Nürnberg
nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit ab 2019
erstmals explizit in Anspruch, da sich gezeigt hat,
dass aufgrund unterschiedlicher Buchungssystema-
tiken bei den Leistungserbringern und -abnehmern
von Gas, Strom und Wasser unvermeidbar teilweise
höhere Differenzen entstehen. Hier sind daher ab
2019 die bei den Leistungsabnehmern gebuchten
Werte maßgeblich.
At Equity-Konsolidierung
Bei der Equity- Methode handelt es sich um eine ver-
einfachte Form der Kapitalkonsolidierung, bei der die
Anschaffungskosten der Beteiligung in den Folgejah-
ren nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen bi-
lanziellen Eigenkapitals des sog. assoziierten Auf-
gabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben wer-
den, vgl. Tz 97 Konsolidierungsleitfaden Bayern.
Die Beteiligung der Kommune an dem assoziierten
Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögens-
rechnung wird unter dem speziellen Posten A.III.3
Anteile an assoziierten Unternehmen mit entspre-
chender Bezeichnung unter den Finanzanlagen aus-
gewiesen (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB), vgl. Tz 98
Konsolidierungsleitfaden Bayern.
Auch im Rahmen der Konsolidierung At-Equity wer-
den aktive Unterschiedsbeträge beim Geschäfts-
oder Firmenwert über eine Nutzungsdauer von
5 Jahren abgeschrieben (vgl. Tz 104 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern i. V. m. Tzn 82 und 83 Konso-
lidierungsleitfaden Bayern, § 309 HGB, DRS 4). Ein
passiver Unterschiedsbetrag darf dagegen in den
Folgejahren nur erfolgswirksam aufgelöst werden,
wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali-
sierten Gewinn entspricht oder eine zum Zeitpunkt
des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon-
solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der
künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga-
benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt
erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind
(vgl. § 309 HGB; Tzn 82 – 84,104 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern), s.a. unter Kapitel 4.2.2.1.1.
72
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
14
4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung
Aktiva
4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 14.625.693 16.213.637
Geleistete Zuwendungen für Investitionen 182.179.274 168.034.905
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.490.864 2.441.124
Geschäfts- oder Firmenwert 4.872.267 561.763
Summe 206.168.098 187.251.429
Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegen-
stände“ erhöhte sich im Vergleich zum 31.12.2018
um 18,92 Mio. €.
Die Sammelposition „Konzessionen, DV-Lizenzen,
sonstige Rechte“ verringerte sich gegenüber dem
Vorjahr um 1,59 Mio. € und betrifft insb. die StWN
und die Kernstadt (6,3 Mio. € bzw. 5,5 Mio. €).
Nur bei der Kernstadt werden immaterielle Vermö-
gensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen ge-
führt. Die Position stieg in 2019 um 14,14 Mio. €.
Hierbei handelt es sich vor allem um die Bezuschus-
sung freigemeinnütziger Träger von Kindertagesein-
richtungen mit einem Gesamtvolumen von
6,26 Mio, €, z.B. Kinderhort Hintere Bleiweißstraße
18 (1,71 Mio. €) und Kindertageseinrichtung Staden-
str. 97 (1,5 Mio. €). Weiterhin ist die Erhöhung auf die
Aktivierung für die Änderung der Eisenbahnführung
am Frankenschnellweg i. H. v. 8,18 Mio. € zurückzu-
führen. Zusätzlich flossen auch die zur Eigentums-
förderung ausgereichten Investitionszuschüsse in
Höhe von 1,22 Mio. € sowie die Investitionsumlage
für die Stadtumlandbahn i. H. v. 1,19 Mio. € ein.
Aufgrund konzerninterner Leistungsbeziehungen eli-
miniert wurden hier 41,39 Mio. € insb. für Baukosten-
zuschüsse der Kernstadt an das Klinikum z. B. für
Betriebsgebäude, Neubau West und Neubau Ost so-
wie für von der wbg gebaute Kindertagesstätten.
Die Position „Anzahlungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände“ erhöhte sich gegenüber 2018 um
2,05 Mio. € und betrifft insb. die StWN.
Die Position „Geschäfts- oder Firmenwert“ stieg
2019 gegenüber dem Vorjahr um 4,31 Mio. €. Zu-
rückzuführen ist diese Erhöhung auf das Klinikum
und auf die hier von der ABC AmbulantesBehand-
lungsCentrum GmbH getätigten Praxiszukäufe.
Beim Geschäfts- oder Firmenwert wird seit 2017 be-
rücksichtigt, dass es sich bei den im Rahmen der
Erstkonsolidierung errechneten Werte beim Klini-
kum, bei der Noris inklusion gGmbH und dem Nürn-
bergStift um technische aktive Unterschiedsbeträge
handelt, die aus vergangenen, aber im Einzelab-
schluss der Stadt noch nicht abgebildeten Verlusten
resultieren und sich als Konsequenz des Verzichts
auf die Aufdeckung stiller Lasten gemäß Tz. 70 Kon-
solidierungsleitfaden ergeben hatten. Seitdem erfolgt
der Ausweis unter der Position „Ergebnisvortrag“.
73
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
15
A. II. Sachanlagen
A.II. 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 236.188.500 221.583.128
Klinikum 1.460.538 1.460.538
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 183.543 183.543
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 18.013.305 18.088.035
Wbg 3.319.814 5.105.082
Summe 259.165.701 246.420.327
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo
eine Steigerung in Höhe von 12,75 Mio. € gegenüber
dem Bilanzstichtag 31.12.2018.
Bei der Kernstadt resultiert der Wertzuwachs
(+14,61 Mio. €) vor allem aus dem Erwerb von Acker-
und Grünflächen sowie sonstigen unbebauten
Grundstücken u. a. zur Baugebietsentwicklung „Züri-
cher Straße“ (4,04 Mio. €) und „Dorfäckerstraße-Ost“
(3,25 Mio. €) und kompensierte die Verringerung bei
den anderen Beteiligungen (z. B. StWN: 0,07 Mio. €
und wbg: 1,79 Mio. €) weit über.
Zur Weiterveräußerung bestimmte unbebaute
Grundstücke werden grundsätzlich im Umlaufvermö-
gen (vgl. B. I.3) ausgewiesen.
A.II.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 1.291.662.132 1.261.926.997
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 21.255.205 23.092.364
Frankenstadion (FSN) 30.733.539 32.017.060
Klinikum 416.371.108 424.619.850
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 52.314 58.824
Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.816.255 14.030.477
Nürnberg Bad (NüBad) 38.127.800 39.670.631
Nürnberg Stift (NüSt) 27.161.928 28.708.394
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 22.413.666 22.763.054
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 154.653.341 114.372.533
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0
Wbg 436.570.444 455.535.458
Summe 2.454.817.730 2.416.795.641
74
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
16
Die Bilanzposition „Bebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte“ erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um 38,02 Mio. €.
Dies ist vor allem auf die StWN zurückzuführen: Hier
wuchs die Position bebaute Grundstücke gegenüber
dem Vorjahr um 40,28 Mio. € vor allem durch die Ak-
tivierung des Hochhauses Am Plärrer nach der in
2016 begonnenen Kernsanierung.
Einen Beitrag leistete aber auch die Kernstadt , insb.
mit ihren anhaltend hohen Investitionen im Bildungs-
bereich (+29,74 Mio. €). Mehrere Kindertageseinrich-
tungen wurden 2019 mit einer Bausumme von zu-
sammen 13,53 Mio. € fertiggestellt (KiHo Neue He-
gelstraße, KiHo und Mittagsbetreuung Bauernfeind-
straße, KiHo Reichelsdorfer Schulgasse 11). Eine
Erhöhung unter den bebauten Grundstücken der
Kernstadt ergibt sich zudem aus der Fertigstellung
der Erweiterung/Aufstockung der Peter-Vischer-
Schule (7,06 Mio. €).
Bei der wbg verringerte sich die Position um
18,97 Mio. € aufgrund von Abschreibungen. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass es in 2019 zu keiner
Fertigstellung von Neubauprojekten kam. Jedoch be-
findet sich eine hohe Anzahl von Anlagen im Bau (s.
Bilanzposition A.II.8).
Bei der Noris inklusion ergibt sich eine Erhöhung der
Position um 1,79 Mio. € u. a. durch die Fertigstellung
und Eröffnung der zweiten Tagesbetreuung für Er-
wachsene nach dem Erwerbsleben (TENE).
Beim Klinikum verringert sich die Position um
8,25 Mio. € vor allem aufgrund von Abschreibungen.
A.II.3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemei nge-
brauch)
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 1.615.956.773 1.626.017.023
Abfallwirtschaft (ASN) 31.728.255 41.682.226
Klinikum 0 0
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.041.851.631 1.018.391.618
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 516.705.058 511.022.036
Summe 3.206.241.718 3.197.112.902
Den größten Posten Bilanzposition „Infrastrukturver-
mögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch)“ stellen
die Brücken, Straßen und Gleisanlagen der Kern-
stadt dar (50,4 %), gefolgt von den Verteilungsanla-
gen der StWN (insb. Telekommunikationsnetz und
Leitungsnetze für die Wasser- und Energieversor-
gung) mit 32,5 % Anteil. Die Abwassersammlungs-
anlagen (Kanäle) des SUN haben mit 16,1 % eben-
falls noch einen nennenswerten Anteil an der Kon-
zernsumme.
Die konzernweite Steigerung i. H. v. 9,13 Mio. € ge -
genüber 2018 resultiert folglich aus der Erhöhung bei
StWN (23,46 Mio. €) und bei SUN (5,68 Mio. €).
Kompensiert wurde diese Erhöhung tlw. durch die
Verringerung bei der Kernstadt (-10,06 Mio. €), die
sich vor allem durch Abschreibungen im Bereich Brü-
cken, Tunnel und sonstige Bauten (-8,97 Mio. €)
ergibt.
75
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
17
A.II.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 10.170.187 10.278.719
Klinikum 1.060.636 1.906
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 4.201.013 2.876.386
Summe 16.684.666 13.326.906
Die Bauten auf fremden Grund und Boden weisen im
Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 eine Zu-
nahme des Bestands (3,36 Mio. €) auf, die auf einer
Erhöhung bei den StWN von 1,32 Mio. € und beim
Klinikum von 1,06 Mio. € basiert.
Bei der Kernstadt ergibt sich eine Verringerung von
0,11 Mio. €.
A.II.5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (nur K ern-
stadt)
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Summe 383.638.668 383.161.342
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler betref-
fen ausschließlich die Kernstadt .
2019 erhöhte sich der Bestand um 0,48 Mio. € ge-
genüber 2018, insb. aufgrund der Nachaktivierung
des Skulpturengartens Aalfanger Granit (2005) von
Ulrich Rückriem.
76
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
18
A.II.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 38.031.852 37.236.832
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.688.479 5.480.493
Frankenstadion (FSN) 1.172.523 1.379.151
Klinikum 42.486.055 43.380.939
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 73.856 81.849
Noris inklusion gGmbH (NOI) 561.179 542.054
Nürnberg Bad (NüBad) 2.310.768 2.745.005
Nürnberg Stift (NüSt) 499.724 436.501
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 9.620.343 9.910.942
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 100.897.808 100.968.328
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.646.402 3.906.185
Wbg 0 0
Summe 203.988.988 206.068.278
Die Bilanzposition „Maschinen und technische Anla-
gen, Fahrzeuge“ hat sich gegenüber dem
31.12.2018 um 2,08 Mio. € verringert und enthält v.a.
ÖPNV-Fahrzeuge aus dem Bereich VAG der StWN
(49,46 %), die technischen Anlagen des Klinikums
(20,83 %) sowie der Kernstadt (18,64 %).
Bei der Kernstadt verzeichnet die Anlagenklasse
Fahrzeuge einen Anstieg um 1,91 Mio. €. Vor allem
bei der Feuerwehr kam es zu Neuanschaffungen.
Die Anlagenklassen Maschinen (-0,18 Mio. €) und
Technische Anlagen (-0,72 Mio. €) entwickelten sich
rückläufig, da die Wertberichtigungen aus Abschrei-
bungen und Abgängen die Wertsteigerungen aus
Zugängen und Umbuchungen überstiegen.
Bei den StWN bleibt der Wert fast konstant
0,07 Mio. €, d.h. Neuinvestitionen halten Abschrei-
bungen die Waage.
Bei NüBad verringert sich die Position um
0,43 Mio. € und bei SÖR um 0,29 Mio. €.
77
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
19
A.II.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 57.961.554 53.144.228
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 629.053 691.303
Frankenstadion (FSN) 28.570 138.755
Klinikum 44.144.684 43.392.160
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 346.434 239.229
Noris inklusion gGmbH (NOI) 825.777 749.690
Nürnberg Bad (NüBad) 1.465.939 1.578.215
Nürnberg Stift (NüSt) 1.092.681 1.084.027
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.568.476 2.685.456
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.151.217 2.954.204
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 28.558.763 28.677.304
wbg 1.903.135 1.796.312
Summe 142.676.282 137.130.882
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung des Kon-
zerns gehören vor allem Einrichtungen von Büros,
Schulen und Kindergärten, aber auch EDV-Ausstat-
tungen der Kernstadt (40,62 %) sowie die Einrich-
tung und Ausstattung des medizinischen Bereichs
des Klinikums (30,94 %). Die Bilanzposition erhöht
sich gegenüber 2018 um 5,55 Mio. €.
Die Kernstadt verzeichnet einen Anstieg um
4,82 Mio. €, das Klinikum eine Erhöhung um
0,75 Mio. € und die wbg einen Zuwachs von
0,11 Mio. €, bei den meisten anderen Töchtern ging
die Position leicht zurück.
78
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
20
A.II.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 283.959.909 242.293.092
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 115.354 91.543
Frankenstadion (FSN) 98.920 265.748
Klinikum 5.302.979 10.661.351
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.434.851 1.636.460
Nürnberg Bad (NüBad) 23.069 3.795
Nürnberg Stift (NüSt) 609.502 524.526
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.493.030 2.374.983
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 191.722.820 169.877.455
Wbg 108.360.384 35.012.371
Summe 633.336.132 503.631.954
Bei den Anzahlungen auf Sachanlagen handelt es
sich um Anzahlungen auf noch nicht gelieferte Ver-
mögensgegenstände. Unter Anlagen im Bau werden
Investitionen geführt, die am Bilanzstichtag noch
nicht fertig gestellt sind. Nach Fertigstellung erf olgt
eine Umbuchung zum jeweiligen Bilanzposten (Akti-
vierung). Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die plan -
mäßige Abschreibung.
Die Bilanzposition erhöhte sich zum Vorjahr um
129,70 Mio. €. Zugängen stehen jeweils Umbuchun-
gen aufgrund Fertigstellung in die Bilanzpositionen
„Bebaute Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte“
und „Infrastrukturvermögen“ entgegen.
Im Bereich der Kernstadt erhöhte sich die Position
gegenüber 2018 um 41,67 Mio. €. Die Zugänge
(104,01 Mio. €) resultieren aus großen, sich über
Jahre erstreckende Investitionsvorhaben. Dazu zäh-
len u.a. der Neubau Feuerwache 1 (14,53 Mio. €),
Grundschule und Hort Am Thoner Espan 10
(5,86 Mio. €), Nelson-Mandela-Platz (3,79 Mio. €),
Sanierung der Brücke Hügelstraße über Main-Do-
nau-Kanal (3,23 Mio. €), Generalsanierung Gemein-
schaftshaus Langwasser (3,11 Mio. €) und Neubau
Konzertsaal an der Meistersingerhalle (2,76 Mio. €).
Bei den StWN ergab sich eine Erhöhung von
21,85 Mio. €, begründet vor allem durch Anzahlun-
gen der VAG für 34 U-Bahnfahrzeuge.
Beim Klinikum verringerte sich die Position zum
31.12.2019 um 5,36 Mio. €, begründet u. a. durch die
Fertigstellung der Erweiterung der Radiologie am
Standort Süd.
Dagegen stieg bei der wbg die Position gegenüber
2018 um 73,35 Mio. € resultierend aus 196 Neubau-
projekten. In der Bauphase befanden sich u.a. die
Neubauprojekte in der Galvani-/Schilling-/Sperber-
/Pillenreuther Straße (EUROPAN – 132 WE), Neu-
salzer Straße (36 WE) und der Oskar-von-Miller-
Straße (16 WE).
79
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
21
A. III. Finanzanlagen
A.III.1 Sondervermögen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 0 0
0000
0000
402S
402S
0 0
2019 wurden unter der Position „Sondervermögen“
keine Posten ausgewiesen.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden hier in
den Vorjahren insgesamt 30,88 Mio. € eliminiert,
insb. die im Einzelabschluss der Stadt enthaltenen
Buchwerte der Eigenbetriebe.
A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 1.480.709 1.480.709
Noris inklusion gGmbH (NOI) 25.000 25.000
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.095.252 1.220.613
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1 1
Summe 4.600.962 2.726.323
Unter der Position Anteile an verbundenen Unter-
nehmen sind nach der Kapitalkonsolidierung nur sol-
che Unternehmensanteile enthalten, die aufgrund
der Wesentlichkeitskriterien nicht in den Konsolidi e-
rungskreis aufgenommen wurden. Dies sind bei der
Kernstadt Unternehmen wie die Stadion Betriebs-
GmbH und das Klee-Center GmbH Existenzgründer-
zentrum, bei den StWN diverse Photovoltaikkraft-
werke und Windparks. Gegenüber dem Vorjahr ver-
änderte sich die Bilanzposition um 1,87 Mio. €.
SUN hält eine Beteiligung an der Klärschlammver-
wertung Region Nürnberg GmbH (KSVN) zum Erin-
nerungswert, diese wurde ebenso nicht in den kon-
solidierten Jahresabschluss einbezogen.
Die Noris inklusion gGmbH hält eine Beteiligung an
der 2018 neu gegründeten noris gastro gGmbH, wel-
che nicht in den konsolidierten Jahresabschluss ein-
bezogen wurde.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden
435,64 Mio. € eliminiert, insb. die im Einzelabschluss
der Stadt enthaltenen Buchwerte für die StWN
(204,20 Mio. €), das Klinikum (124,76 Mio. €) und
die wbg (103,90 Mio. €) – im Vorjahr waren es
304,43 Mio. €. Der beim Klinikum eliminierte Buch-
wert erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr aus der
Übernahme von Teilen der Rückstellungen für Pen-
sionen und Beihilfen durch die Stadt (+ 48,13 Mio. €).
Zusätzlich erhöhte sich der eliminierte Betrag um
85,03 Mio. € aus der Übernahme von wbg- Anteilen
(11,57 %) der StWN durch die Stadt (s.a. Position A.
III.3).
80
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
22
A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 154.753.616 142.987.727
Klinikum 196.224 278.923
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 492.307.901 508.546.105
wbg -660.706 -660.706
Summe 646.597.035 651.152.049
Bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen ergibt
sich gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um
4,56 Mio. €.
Hier sind einerseits die Buchwerte der At-Equity kon-
solidierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH
und Flughafen Nürnberg GmbH (ausgewiesen un-
ter „Kernstadt“) enthalten, unter Berücksichtigung
der Kapitalerhöhung von 10 Mio. € in 2019 für die
NürnbergMesse GmbH. Die Unterschiedsbeträge
aus der Erstkonsolidierung ( vgl. Glossar ) zum
01.01.2016 werden unter 4.3.1.7 dargestellt
Andererseits sind hier die At-Equity in den jeweiligen
Teilkonzernabschluss der städtischen Töchter Klini-
kum und den StWN einbezogenen Unterneh-
mensanteile ausgewiesen. Hierbei handelt es sich
z.B. um die SAPV Team Nürnberg GmbH (Klinikum)
und die Thüga Holding GmbH & Co KGaA sowie di-
verse windenergie- und gaserzeugende-Unterneh-
men und Stadtwerke bei den StWN.
Der Rückgang bei StWN i. H. v. 16,24 Mio. € ist zu-
rückzuführen auf den Verkauf von 11,57 % der An-
teile an der wbg. Diese im StWN-At-Equity enthalte-
nen wbg-Anteile wurden inklusive der entsprechen-
den jährlichen Wertanpassungen konzernintern eli-
miniert.
A.III.4 Sonstige Beteiligungen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 2.810.595 2.810.595
Noris inklusion gGmbH (NOI) 76.001 76.001
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.604.450 1.644.389
Wbg 701.885 703.306
Summe 5.192.931 5.234.291
Die Bilanzposition „Sonstige Beteiligungen“ verrin-
gert sich gegenüber dem Vorjahr um 0,04 Mio. €.
Bei der Kernstadt ist dies hier insb. die Einlage in
die Stiftung Staatstheater Nürnberg (2,5 Mio. €).
Sonstige Beteiligungen in nennenswerter Höhe exis-
tieren neben der Kernstadt außerdem bei den StWN ,
hier sind z. B. die M-Net Telekommunikations GmbH
München sowie die SYNECO GmbH & Co KG i. L
enthalten. Hier reduzierte sich die Position um
0,04 Mio. €.
81
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
23
A.III.5 Ausleihungen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 12.143.935 13.762.172
Klinikum 0 503.190
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 115.339 125.339
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.372.520 3.016.956
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 23.172.686 23.582.340
Wbg 74.877 63.469
Summe 37.879.357 41.053.467
Gegenüber dem 31.12.2018 verringerte sich die Bi-
lanzposition „Ausleihungen“ um 3,17 Mio. €, insb. bei
der Kernstadt und bei StWN.
Betragsmäßig relevante Ausleihungen sind beim Ei-
genbetrieb SUN und bei der Kernstadt vorhanden.
Bei SUN (23,17 Mio. €) handelt es sich insb. um den
sog. B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung des
Kaufoptionspreises im Rahmen der vorzeitigen Be-
endigung der grenzüberschreitenden Leasing-Trans-
aktionen (Cross-Border-Leasing) für Anlagen des
ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) im
Jahr 2009. Der B-Anteil wurde im Gegensatz zum A-
Anteil aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendi-
gung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen
für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlun-
gen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer
(Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalge-
ber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei
handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungs-
strom, bei dem SUN außen vor bleibt. Forderung und
Verbindlichkeit entsprechen sich damit exakt. 2019
erfolgte eine Tilgung von 0,4 Mio. €. Im Einzelab-
schluss des SUN wurde eine Bewertungseinheit ge-
mäß § 254 Satz 1 HGB gebildet, deren Vorausset-
zungen jedoch im konsolidierten Jahresabschluss
der Stadt nicht vorliegen, so dass Forderung und
Verbindlichkeit (s. Bilanzposition D.II Verb. aus I n-
vestitionskrediten) unsaldiert ausgewiesen werden.
Bei der Kernstadt enthält dieser Posten insb. Woh-
nungsbaudarlehen, Reparaturdarlehen zur Verbes-
serung der Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen
und Darlehen für experimentellen Wohnungsbau.
Die Darlehensforderungen reduzierten sich im Haus-
haltsjahr um geleisteten Tilgungsraten.
Konzernintern eliminiert wurden 22,55 Mio. € aus
der Darlehensforderung der Kernstadt gegenüber
dem Klinikum Nürnberg bezüglich der Auflösung des
Sondervermögens im Jahr 2010 sowie die Darle-
hensforderung gegenüber dem Eigenbetrieb SÖR
für die Übertragung des für SÖR betriebsnotwendi-
gen Vermögens abzüglich der zugehörigen Schul-
den im Rahmen der Eigenbetriebsgründung (Träger-
darlehen).
82
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_____________________________________________________________________________________________________
24
A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 55.176.404 53.527.824
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 72.000.000 72.000.000
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 49.571.381 49.571.381
Wbg 52 0
Summe 176.747.837 175.099.205
Die Bilanzposition „Wertpapiere des Anlagevermö-
gens“ stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,65 Mio. €.
Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens der
Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen um Geld-
anlagen bei den rechtlich unselbständigen Stiftun-
gen, die durch die Kernstadt verwaltet werden. Die
Steigerung i. H. v. 1,65 Mio. € ergibt sich überwie -
gend durch Zugänge in diesem Bereich.
Beim ASN wurden Gebührenüberschüsse entspre-
chend des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zur
Vermeidung von Negativzinsen bis zur Rückzahlung
im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum in Anlei-
hen der Sparkassenorganisation in Höhe von
72,00 Mio. € angelegt.
Bei den StWN sind hier Anteile an Wertpapierson-
dervermögen (Mischfonds auf Basis von Renten und
Aktien) mit einem Marktwert zum 31.12.2019 von
81,9 Mio. € enthalten, die teilweise zur Absicherun g
von Altersteilzeitwertguthaben verpfändet wurden.
83
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
25
4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen
Im Umlaufvermögen sind die Vermögensgegen-
stände zusammengefasst, die zum kurzfristigen Ver-
brauch oder zur Weiterveräußerung bestimmt sind
oder der finanziellen Geschäftsabwicklung dienen.
Neben Barmitteln umfasst es auch andere Vermö-
gensgegenstände, die innerhalb eines Jahres in Bar-
mittel umgewandelt werden können und nicht dazu
bestimmt sind, längerfristig im Vermögen des Kon-
zerns zu verbleiben.
B. I. Vorräte
B.I.1 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 274.416 278.602
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 11.268.731 9.537.369
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 111.811 108.730
Noris inklusion gGmbH (NOI) 121.215 134.317
Nürnberg Bad (NüBad) 63.316 66.685
Nürnberg Stift (NüSt) 99.548 95.834
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.456.819 1.214.349
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 59.438.861 42.510.016
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.702.793 3.873.761
Wbg 0 0
Summe 76.537.510 57.819.662
Bei den fremdbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffen und Waren, die noch unverarbeitet oder nicht
verbraucht sind bzw. ohne wesentliche Be- oder Ver-
arbeitung weiterveräußert werden, ergeben sich ge-
genüber dem Vorjahr signifikante Mehrungen. Die
größte Änderung ergibt sich bei den
StWN (16,93 Mio. €), die zum Großteil auf den Er-
werb von CO2-Zertifikaten zurückzuführen ist. Beim
Klinikum stieg die Position um 1,73 Mio. €.
Insgesamt erhöhte sich die Position zum 31.12.2019
um 18,72 Mio. €.
84
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
26
B.I.2 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeug-
nisse und Leistungen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 278.613 337.999
Klinikum 6.369.809 6.624.840
Noris inklusion gGmbH (NOI) 168.309 132.189
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.166.104 9.676.374
Wbg 23.670.259 22.588.486
Summe 39.653.094 39.359.888
Bei der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse und
Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Leistun-
gen“ ist eine Erhöhung von 0,29 Mio. € gegenüber
31.12.2018 zu verzeichnen. Diese ergibt sich im We-
sentlichen durch Mehrungen bei der
wbg (1,08 Mio. €) und den StWN (0,51 Mio. €). Kon-
zernintern eliminiert sind hier bei der wbg insb. d ie
noch nicht fertiggestellten (ÖÖP-)Bauprojekte, die
die wbg Kommunal für die Stadt abwickelt.
B.I.3 Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 42.660.913 44.990.780
Wbg 30.999.516 34.305.244
Summe 73.660.429 79.296.024
Die Position „Grundstücke als Vorräte“ verringerte
sich zum Bilanzstichtag 31.12.2019 gegenüber 2018
um 5,64 Mio. €.
Gemäß Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4-
1512.5-25 sind Liegenschaften, die nicht der dauern-
den Aufgabenerfüllung dienen (z. B. zur Weiter-
veräußerung bestimmte Grundstücke) der Bilanzpo-
sition „Grundstücke des Umlaufvermögens“ zuzuord-
nen. Nur wbg und Kernstadt hielten 2019 solche
Grundstücke. Bei der Kernstadt verringerte sich der
Bestand im Vergleich zum Vorjahr um 2,33 Mio. €
aufgrund von Anlagenzugängen. Bei der wbg verrin-
gerte sich der Bestand in 2019 um 3,31 Mio. €. Hier
sind neben den zum Verkauf bestimmten unbebau-
ten Grundstücken auch Grundstücke mit unfertigen
und fertigen Bauten enthalten.
85
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
27
B.I.4 Sonstige Vorräte 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.454 1.526
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.905.658 1.763.836
wbg 27.852 41.132
Summe 1.934.964 1.806.494
B.I.5 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 31.12.2019 € 31.12.2018 €
wbg 33.810 33.810
Summe 33.810 33.810
86
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
28
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
B.II.1. Öffentlich- rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 77.941.853 72.924.183
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.825.645 2.113.655
Klinikum 88.853.292 76.681.047
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.927.409 543.950
Nürnberg Stift (NüSt) 125.977 3.402
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 355.677
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.782.659 2.491.027
Summe 172.456.834 155.112.940
Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Forderun-
gen und Forderungen aus Transferleistungen“ sind
insb. Steuer-, Abgaben- und Gebührenforderungen
zusammengefasst.
Die Position erhöhte sich in 2019 gegenüber dem
Vorjahr um 17,34 Mio. €.
Summenmäßig größere Beträge sind nur beim Klini-
kum und der Kernstadt zu konstatieren. Bei der
Kernstadt ist die Erhöhung um 5,02 Mio. € im We-
sentlichen auf die Zunahme der Steuerforderungen
(4,4 Mio. €) zurückzuführen.
Das Klinikum verzeichnet vor allem höhere Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen an Kranken-
kassen und sonstige öffentliche Träger, insgesamt
erhöht sich die Position um 12,17 Mio. €.
87
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
29
B.II.2. Privatrechtliche Forderungen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 3.654.868 4.281.419
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 174.041 189.252
Frankenstadion (FSN) 96.443 110.735
Klinikum 24.132.720 21.852.768
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 492.227 552.778
Noris inklusion gGmbH (NOI) 95.838 85.874
Nürnberg Bad (NüBad) 467.236 367.079
Nürnberg Stift (NüSt) 1.865.869 2.137.037
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.963.691 3.060.643
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 351.356.695 335.125.906
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0
wbg 1.419.725 1.818.102
Summe 386.719.353 369.581.594
Der Anstieg bei den privatrechtlichen Forderungen
zum Bilanzstichtag 31.12.2019 gegenüber 2018 um
17,14 Mio. € ist vor allem den StWN geschuldet, hier
nahmen die Forderungen, insb. aus der Verbrauchs-
abgrenzung, um 16,23 Mio. € zu. Darüber hinaus
trägt das Klinikum (+2,28 Mio. €) zur Erhöhung bei.
Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von
13,16 Mio. € eliminiert, insb. Forderungen der N-Er -
gie GmbH gegenüber der Kernstadt und Klinikum so-
wie Forderungen der wbg gegenüber Kernstadt und
StWN.
88
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
30
B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 13.397.236 35.287.580
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 359.776 50.284
Frankenstadion (FSN) 23.258 2.355
Klinikum 10.133.381 5.455.126
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 924.735 596.090
Noris inklusion gGmbH (NOI) 597.158 390.521
Nürnberg Bad (NüBad) 126.873 74.017
Nürnberg Stift (NüSt) 101.473 42.957
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.058.920 265.430
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 73.573.003 74.327.872
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 183.195 154.082
wbg 4.206.664 1.829.774
Summe 104.685.672 118.476.088
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
vorwiegend Geschäftsvorfälle, die Erträge im abge-
laufenen Geschäftsjahr darstellen, jedoch erst nach
dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, z.B. im Be-
reich der Kernstadt bei Zuweisungen und Kostener-
stattungen, Zinsen und Beteiligungserträgen.
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Posi-
tion um 13,79 Mio. €.
Hauptgrund für die Verringerung gegenüber 2018 bei
der Kernstadt (gesamt 21,89 Mio. €) war der Wegfall
der antizipativen Rechnungsabgrenzung der Erstat-
tung der Grundsicherung nach SGB XII in Höhe von
13,8 Mio. € sowie der Abgrenzung von Erstattungen
gemäß AsylbLG in Höhe von 5,6 Mio. € aus 2018.
Beim Klinikum erhöhte sich die Position gegenüber
dem 31.12.2018 um 4,68 Mio. €. Bei den StWN ver-
ringerte sich die Position um 0,75 Mio. €, begründe t
vor allem durch Erstattungsansprüche aus Energie-
steuern bei der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der
N-ERGIE Kraftwerke GmbH.
Außerdem sind in Bayern die Differenzen aus der
Schuldenkonsolidierung , d.h. nicht durch Konsoli-
dierungsmaßnahmen zu beseitigende Abweichun-
gen zwischen einer Forderung eines Aufgabenträ-
gers einerseits und einer Verbindlichkeit eines ande-
ren Aufgabenträgers andererseits, auf der Aktivseite
unter der Position „Sonstige Vermögensgegen-
stände“ auszuweisen. Zum 31.12.2019 verbleiben
auf dieser Position 0,97 Mio. €, entsprechend 0,14 %
der gesamten Konzern-Forderungen, somit sind
diese Differenzen unwesentlich.
Konzernintern wurde bei dieser Bilanzposition insge-
samt ein Betrag in Höhe von 27,07 Mio. € eliminiert ,
der im Wesentlichen auf den Freistellungsanspruch
der Stadt gegenüber dem Kommunalunternehmen
Klinikum aus Beihilfe-/Pensionsrückstellungen ent-
fällt. Dieser Betrag hat sich aufgrund der Übernahme
von Pensionslasten der Stadt vom Klinikum in 2019
stark reduziert, im Vorjahr waren es noch insgesamt
56,32 Mio. € gewesen.
89
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
31
B.II.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Be teili-
gungen, Sondervermögen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 1.142.942 1.619.030
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 236 200
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 167.840 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) -874.265 56.685
Nürnberg Bad (NüBad) 9.900 9.900
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 28.213 3.029
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 12.707.774 12.462.556
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 83.647 196.607
Summe 13.266.288 14.348.007
Die zusammengefasste Position der Forderungen
gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen reduziert sich 2019 im Vergleich
zum Vorjahr um 1,08 Mio. € vor allem bei der Kern-
stadt (0,48 Mio. €) und bei SUN (0,11 Mio. €).
Bei dieser Position ist die konzerninterne Eliminie -
rung mit 128,15 Mio. €, entspricht 89,59 %, naturge-
mäß besonders hoch.
.
B.II.5 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich u nd
Transferforderungen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 32.995.622 17.615.189
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 65.144 38.303
Summe 33.060.766 17.653.493
Unter der Position „Forderungen gegenüber dem öf-
fentlichen Bereich und Transferforderungen“ sind
überwiegend bei der Kernstadt und in geringem
Maße bei SÖR Beträge enthalten. Im Vergleich zum
Vorjahr erhöhte sich die Position um 15,41 Mio. €,
insbesondere bei den Forderungen gegen den Bund
aufgrund der erwarteten Erstattung für die Grundsi-
cherung (4. Quartal).
90
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
32
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2019
€
31.12.2018
€
Summe 0 0
91
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
33
B. IV. Liquide Mittel
Die Position „Liquide Mittel hat sich um 75,39 Mio. €
gegenüber 2018 erhöht. Die größten Bestände sind
bei der Kernstadt (77,9 %), den StWN (5,6 %) und
der wbg (8,8 %) zu konstatieren.
Bei der Kernstadt haben sich die liquiden Mittel zum
31.12.2019 im Vergleich zu 2018 um rund
123,29 Mio. € erhöht. Damit spiegelt sich auch in der
Bilanz die sehr gute Entwicklung bei den Steuerein-
zahlungen sowie bei den Zuweisungen und Erstat-
tungen wider. Zum anderen haben auch Geldanla-
gen der Eigenbetriebe und der verbundenen Unter-
nehmen bei der Stadtkasse im Rahmen des Cash-
Poolings die liquiden Mittel über den Jahreswechsel
deutlich erhöht. Die korrespondierenden Forderun-
gen und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der
Schuldenkonsolidierung eliminiert.
Die Position erhöhte sich bei der wbg um ca.
15,52 Mio. €.
Dagegen reduzierten sich die liquiden Mittel bei den
StWN um ca. 65,85 Mio. €, was auf das hohe Inves-
titionsvolumen vor allem für Verteilungsanlagen,
Hochhaussanierung und U-Bahn-Züge zurückzufüh-
ren ist.
Beim Klinikum kam es zu einem Rückgang um
16,92 Mio. €.
Die Zahlungsfähigkeit und Liquidität des Konzerns
Stadt Nürnberg war im Jahr 2019 stets gewährleistet
und sichergestellt.
Liquide Mittel 31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 465.611.553 342.322.810
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 30.673.022 19.234.014
Frankenstadion (FSN) 88.926 502.727
Klinikum 712.242 17.627.783
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.116.662 415.749
Noris inklusion gGmbH (NOI) 485.973 1.546.813
Nürnberg Bad (NüBad) 435.854 501.812
Nürnberg Stift (NüSt) 7.978.483 2.618.438
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 4.355.478 909.553
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 33.220.056 99.068.543
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 435.555 498.113
wbg 52.915.752 37.397.079
Summe 598.029.556 522.643.434
92
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Aktive Rechnungsabgrenzung
_____________________________________________________________________________________________________
34
4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 37.756.579 34.030.645
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 320 320
Klinikum 2.289.100 1.867.298
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 902
Noris inklusion gGmbH (NOI) 69.227 48.933
Nürnberg Bad (NüBad) 2.054 11.045
Nürnberg Stift (NüSt) 35.228 49.479
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 291.633 272.388
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.523.073 5.461.658
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 16.935 17.121
wbg 209.480 143.394
Summe 43.193.628 41.903.182
Die Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ beträgt
zum 31.12.2019 insgesamt 43,19 Mio. € und erhöhte
sich damit um 1,29 Mio. €. Unter dieser Position sind
Ausgaben erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorge-
nommen wurden, aber erst nach diesem Tag Auf-
wendungen darstellen.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 87,4 %.
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält vor allem
die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII (insb. die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
und nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeits-
suchende) sowie den kommunalen Anteil für Leistun-
gen der Unterkunft und Heizung, einmalige Beihilfen
und Leistungen für Bildung und Teilhabe, die im De-
zember 2019 im Voraus für den Monat Januar 2020
ausbezahlt wurden. Ebenso ist die bereits Ende
2019 ausbezahlte Beamtenbesoldung für Januar
2020 enthalten, sowie sonstige Vorauszahlungen für
Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten und Mitglieds-
beiträge.
Bei den StWN (Anteil 5,8 %) sind hier im Wesentli-
chen Aufwendungen für Preisabsicherungen, Auf-
wendungen aus einem Servicevertrag sowie Provisi-
onen enthalten.
93
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
35
Passiva
4.2.3.2.1 A. Eigenkapital
A. Eigenkapital 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 1.566.723.543 1.447.940.366
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 228.633.763 225.959.431
Summe 1.795.357.306 1.673.899.797
Das Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ-
ger wurde zum größten Teil im Rahmen der Kapital-
konsolidierung ( vgl. Glossar ) zum Zeitpunkt der Erst-
konsolidierung (01.01.2016) mit dem Beteiligungs-
buchwert bei der Kernstadt verrechnet. Damit be-
steht das Eigenkapital auf Ebene des konsolidierten
Jahresabschlusses vor allem aus dem Basiskapita l
der Kernstadt, den Rücklagen und den Minderhei-
tenanteilen aus dem StWN-Teilkonzern.
Zum 31.12.2019 ergab sich eine Veränderung von
121,46 Mio. €. Veränderungen des Eigenkapitals
sind in Anlage 6: Eigenkapitalübersicht dargestellt.
A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition)
Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Summe 670.065.710 667.789.569
Aufgrund der Kapitalkonsolidierung wird die Allge-
meine Rücklage rein bei der Kernstadt ausgewiesen
und umfasst auch im Wesentlichen das Basiskapital
der Kernstadt. Die Position hat sich damit im Ver-
gleich zum Konzernabschluss 2018 durch Korrektu-
ren um 2,28 Mio. € erhöht.
Die Erhöhung resultiert vor allem aus Zustiftungen
und andere Eigenkapitalerhöhungen bei den nicht-
rechtsfähigen Stiftungen (+ 1,88 Mio. €) im Einzelab-
schluss der Kernstadt.
A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zu wen-
dungen/Kapitalrücklagen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Summe 2.631.468 193.383
Von ursprünglich bei der Position Rücklagen aus
nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendun-
gen/Kapitalrücklagen seitens der Konzerntöchter ge-
meldeten 132,39 Mio. € verblieben nach der Kapital-
konsolidierung lediglich 2,63 Mio. €. Damit erhöhte
94
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
36
sich der Bestand zum 31.12.2019 um 2,43 Mio. € ge-
genüber 31.12.2018. Diese Änderung setzt sich zu-
sammen aus einem 2019 passivierten Zuschuss des
Freistaats Bayern zum Stadionumbau von 2,6 Mio. €
beim FSN und einer Verringerung um 173,92 T€ aus
der nachträglichen Umbuchung des Anteils des Ei-
genbetriebs SÖR an der Versorgungsrücklage in die
Ergebnisrücklage, analog zu den Anteilen der ande-
ren Eigenbetriebe.
A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Summe 741.070.411 669.354.180
Die Position „Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen“
hat sich 2019 gegenüber 2018 um 71,72 Mio. € ver-
ändert, d.h. nach den Ergebnisverwendungsbuchun-
gen aus den Einzel- und Teilkonzernabschlüssen
2018 aufgrund der durch die Kernstadt, die StWN,
die wbg und SUN erwirtschafteten Jahresüber-
schüsse erhöht. Nähere Informationen zu den Jahre-
süberschüssen finden sich in den Erläuterungen zur
Bilanzposition Passiva A. V. „Jahresergebnis“.
Gemäß E-DRS 30.142/143 werden hier passive Un-
terschiedsbeträge, die aus während der Konzernzu-
gehörigkeit, aber vor dem Erstkonsolidierungszeit-
punkt erwirtschafteten Gewinnen resultieren, ausge-
wiesen. Dies betrifft die Unterschiedsbeträge von
ASN, NOA, SÖR, SUN, wbg und den StWN.
Folgende Beträge wurden aus den Einzel- bzw. Teil-
konzernabschlüssen der einbezogenen Gesellschaf-
ten gemeldet und der Kapitalkonsolidierung unterzo-
gen:
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-/Teilko nzern-
abschluss (vor Konsolidierung)
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 169.551.392 135.709.800
Klinikum 3.031.883 3.031.883
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 206.242 380.141
Noris inklusion gGmbH (NOI) 224.174 224.174
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 10.285.814 7.385.814
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 291.843.010 276.734.808
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 67.410.947 61.222.282
wbg 141.018.508 125.648.585
Summe 683.571.971 610.337.486
Die Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-
/Teilkonzernabschluss erhöhten sich konzernweit
um 73,23 Mio. € v.a. bedingt durch die Erhöhung bei
der Kernstadt 33,84 Mio. €, den StWN (15,11 Mio. €),
der wbg (15,37 Mio. €), SUN und SÖR. Bei der NOA
ist dagegen eine Verringerung zu verzeichnen.
95
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
37
A.IV Ergebnisvortrag 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Summe 43.052.730 -47.481.467
Der Ergebnisvortrag hat sich von 2018 auf 2019 um
90,53 Mio. € auf 43,05 Mio. € erhöht und ist damit
erstmals positiv.
Der negative Betrag des Ergebnisvortrags kam ur-
sprünglich zustande, indem gegenüber der Erstkon-
solidierung in den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüs-
sen, Überschüsse in die Rücklagen eingestellt bzw.
Verluste mit der Rücklage verrechnet wurden und
damit aus dem Ergebnisvortrag herausgebucht wur-
den. In den Folgejahren wird nun das Jahresergeb-
nis des Vorjahres sowie die Ergebnisvorträge der
vorvergangenen Jahre im Ergebnisvortrag des Kon-
zerns ausgewiesen, sofern nicht eine andere Ergeb-
nisverwendung stattgefunden hat.
Der starke Anstieg des Ergebnisvortrags spiegelt da-
her das hohe Jahresergebnis 2018 im Konzern wi-
der. Insb. die Kernstadt, StWN und ASN trugen mit
hohen Überschüssen dazu bei, wohingegen Kh mit
einem negativen Übertrag den Anstieg dämpfte.
Konzernbuchungen 2019 trugen lediglich 3,7 Mio. €
zur Veränderung bei.
96
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
38
A.V Jahresergebnis
A.V Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Summe 105.052.633 153.234.110
Auf Konzernebene ergab sich für 2019 ein Jahres-
überschuss von 105,05 Mio. €, gegenüber 2018
sank dieser um 48,18 Mio. € Ursächlich für das Er-
gebnis sind insb. die Überschüsse im Einzel- bzw.
Konzernabschluss bei der Kernstadt, den StWN, der
wbg, von ASN und NüSt. Verluste entstanden insb.
beim Klinikum und bei NüBad.
Bei der Kernstadt waren vor allem gestiegene Zu-
wendungen, insb. Schlüsselzuweisungen und
Grunderwerbsteuer, gesunkene Transferaufwen-
dungen und hohe Gewerbesteuer-Erstattungszinsen
dafür verantwortlich. Auch die Steuererträge lagen
weit über den Vorjahreswerten.
Der aus dem Konzernabschluss der StWN in den
konsolidierten Jahresabschluss der Stadt überge-
gangene Überschuss resultiert aus der Auflösung
von Drohverlustrückstellungen sowie aus dem im
Rahmen der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung
eliminierten Ertrag aus dem Verkauf der wbg-Anteile.
Beim ASN kamen Erträge aus der Teilauflösung der
Rückstellung für den Ausgleich von Gebühren-
schwankungen aus dem vorherigen Gebührenzeit-
raum zum Tragen, hier reduzierte sich der aus der
Rückstellung aufzulösende Betrag um 8,9 Mio.€ im
Vergleich zu 2018.
Bei NüSt konnte das aus Erträgen aus Grundstücks-
verkäufen gespeiste positive Jahresergebnis 2018
nicht fortgeführt werden.
Folgende Jahresergebnisses wurden gemeldet:
Jahresergebnis im Einzel-/Teilkonzernabschluss (Meldung =
vor Konsolidierung)
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 61.826.335 31.252.366
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 5.659.261 15.732.983
Frankenstadion (FSN) -1.244.671 -1.398.944
Klinikum -7.954.860 -6.163.774
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 36.345 -137.554
Noris inklusion gGmbH (NOI) 71.616 -350.141
Nürnberg Bad (NüBad) -6.197.277 -5.083.936
Nürnberg Stift (NüSt) -2.336.179 7.020.647
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) -4.544.867 71.002
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 63.487.156 25.739.759
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 12.518.539 6.188.665
97
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
39
wbg 14.846.080 15.561.025
Summe 136.167.479 88.432.099
Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen verän-
derte sich der Gesamtwert zum 31.12.2019 um
31,11 Mio. €, aus der Equity-Konsolidierung resultie-
ren dabei 1,79 Mio. €: Der anteilige Überschuss für
die NürnbergMesse GmbH (ohne des auf nicht be-
herrschte Anteile entfallenden Ergebnisses) beträgt
1,32 Mio. €, der anteilige Überschuss der Flughafen
Nürnberg GmbH 1,50 Mio. €. Gemindert wurden die
anteiligen Überschüsse durch die Abschreibung auf
den Geschäfts- und Firmenwert der NürnbergMesse
GmbH (1,03 Mio. €).
A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 228.633.763 225.959.431
Summe 228.633.763 225.959.431
Ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesell-
schafter verbleibt nur bei den StWN. Da bei StWN
Konzernaußenstehende am Eigenkapital der Stadt-
werke-Töchter beteiligt sind (insb. hält die Thüga AG
39,8 % der N-Ergie AG), wird der nach der Kapital-
konsolidierung auf konzernaußenstehende Gesell-
schafter entfallende Teil des Eigenkapitals gesondert
ausgewiesen.
98
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
40
A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Frankenstadion (FSN) 4.442.717 4.442.717
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 205.926 205.926
wbg 202.669 202.669
Summe 4.850.592 4.850.592
Unterschiedsbeträge kommen dadurch zustande,
dass der Beteiligungsbuchwert bei der Kernstadt
kleiner als das anteilige Eigenkapital ist. Die Grü n-
dung bzw. Aufgabenübertragung in Bezug auf die
nachgeordneten Aufgabenträger durch die Kernstadt
erfolgten schon vor längerer Zeit, ohne dass ein kon-
solidierter Jahresabschluss aufgestellt wurde.
Dadurch haben die Tochtergesellschaften der Kern-
stadt im Laufe der Zeit in erheblichem Maße Rückla-
gen angesammelt, so dass das anteilige Eigenkapi-
tal über die ursprüngliche Kapitaleinlage gestiegen
ist. Ein solcher Unterschiedsbetrag hat Eigenkapital-
charakter und wird in einem separaten Posten aus-
gewiesen (vgl. auch Glossar) .
Die sich im Rahmen der Erstkonsolidierung errech-
nenden, aus Gewinnen der Vergangenheit resultie-
renden passiven Unterschiedsbeträge von ASN,
NOA, SÖR , SUN, wbg und den StWN werden ge-
mäß E-DRS 30.142/143 in der Ergebnisrücklage
ausgewiesen. Lediglich bei FSN wurden Rücklagen
aus Kapitalzuschüssen gebildet, nicht aus Gewin-
nen. Weitere, geringe Beträge ergeben sich aus der
Konsolidierung des 25,1%-Anteils der wbg an der
NIM (StWN-Konzern).
99
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
41
4.2.3.2.2 B. Sonderposten
B.I Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 873.770.956 863.932.073
Klinikum 309.603.675 317.784.539
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.338.944 1.670.179
Nürnberg Bad (NüBad) 5.422.284 5.540.642
Nürnberg Stift (NüSt) 3.752.904 3.852.169
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 56.769 60.303
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 183.909.805 177.695.347
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 44.407.149 44.589.092
Summe 1.423.262.484 1.415.124.343
Die Bilanzposition „Sonderposten aus Zuwendun-
gen“ verzeichnet insgesamt einen Anstieg um
8,14 Mio. €. Die größten Posten bilden die Kernstadt
(61,4 %), das Klinikum (21,8 %) und die
StWN (12,9 %).
Die Steigerung um 9,84 Mio. € bei der Kernstadt re-
sultiert insbesondere aus der Erhöhung der Sonder-
posten aus Zuweisungen vom Bund (4,2 Mio. €). Ge-
fördert wurden der Ausbau von Kindertageseinrich-
tungen (1,25 Mio. €), die Umgestaltung des Bahn-
hofsplatzes (0,80 Mio. €), die Sanierung des Kultur -
hauses Z-Bau (0,79 Mio. €), der Abbau von Barrieren
an der Bismarckschule (0,5 Mio. €) sowie der Brei-
tensport (Neubau Taekwondo-Halle 0,20 Mio. €).
Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung
(4,46 Mio. €) und Abgang (1,23 Mio. €) verbleibt be i
dieser Position ein Rückgang i. H. v. 1,05 Mio. €.
Beim Klinikum verringert sich die Bilanzposition um
8,18 Mio. €. Der Sonderposten wurde gemäß
§ 5 KHBV eingestellt und enthält Fördermittel nach
dem KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentli-
chen Hand sowie Zuwendungen Dritter, die zur Fi-
nanzierung des Anlagevermögens dienen.
Bei den StWN handelt es sich um Baukostenzu-
schüsse von Kunden für Neuanschlüsse und An-
schlussverstärkungen, hier war eine Erhöhung um
6,21 Mio. € zu verzeichnen.
Im Rahmen der Eliminierung der konzerninternen
Leistungsbeziehungen ausgebucht wurden insge-
samt 37,04 Mio. €.
100
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
42
B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 122.806.540 127.479.712
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.299 5.299
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 87.417.655 89.461.313
Summe 210.229.494 216.946.325
Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Beiträgen
und ähnlichen Entgelten“ ergibt sich eine Verringe-
rung um 6,72 Mio. €.
Nur die Kernstadt und SUN weisen relevante Son-
derposten aus, wobei der Bestand bei der Kernstadt
an Sonderposten aus Beiträgen (Wertberichtigungen
aus Abgang 0,53 Mio. € und durch Abschreibungen
von 4,75 Mio. €) sowie vereinnahmte Investitionsför-
derungen i. H. v. 1,20 Mio. € insbesondere im Grund-
stücks- und Liegenschaftsverkehr (Erschließungs-
kostenbeiträge u. a.) besteht und gegenüber 2019
um 4,67 Mio. € sinkt.
Bei SUN wird ein Sonderposten in Höhe von
87,42 Mio. € aus satzungsgemäß erhobenen Kanal-
herstellungs- und Verbesserungsbeiträgen ausge-
wiesen, hier hat sich der Posten um 2,04 Mio. € ver-
ringert.
Konzernintern wurde hier nichts eliminiert.
B.III Sonstige Sonderposten 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 15.180.660 14.366.160
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 135 135
Summe 15.180.795 14.366.294
Die Position „Sonstige Sonderposten“ geht v.a. auf
die Kernstad t zurück und hat sich mit 0,81 Mio. € im
Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Der Posten
enthält u. a. die Sonderposten für nicht verwendete
zweckgebundene Mittel, wie Stellplatz- und Kinder-
spielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Aus-
gleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Bay-
NatSchG, Gelder für Ersatzmaßnahmen nach der
BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozialimmo-
bilien.
Die Erhöhung um 0,96 Mio. € resultiert aus den Stell-
platzablösen.
Nicht enthalten sind die noch nicht verwendeten
zweckgebundenen Spenden und die Nachlässe in
Abwicklung, diese werden als Verbindlichkeit ausge-
wiesen.
101
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
43
B.IV Gebührenausgleich 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.856.426 11.318.896
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 55.600.401 50.619.731
Summe 60.456.827 61.961.243
Gebührenüberschüsse kostenrechnender Einrich-
tungen, die sich am Ende des Bemessungszeit-
raums nach Art. 8 Abs. 6 KAG ergeben, sind als
„Sonderposten für den Gebührenausgleich“ anzuset-
zen (§ 73 Nr. 3 KommHVDoppik, Ziffer 6.5.4 BewR).
Daher werden unter dieser Bilanzposition insb. die
bei den Eigenbetrieben ASN und SUN gebildeten
Rückstellungen für Gebührenschwankungen bzw.
Gebührenrückzahlungen dargestellt, insgesamt ver-
ringert sich dieser Posten zum Bilanzstichtag um -
1,50 Mio. €.
Beim ASN reduziert sich der „angesparte“ Gebüh-
renausgleichsposten um 6,46 Mio. € auf 4,86 Mio. €,
da Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen aus
dem vorherigen Kalkulationszeitraum dem Abfallge-
bührenhaushalt in diesem Kalkulationszeitraum zu
Gute kommen.
Bei SUN werden die nach KAG errechneten Über-
zahlungen zum 31.12.2019 in die Rückstellung ein-
gestellt, diese erhöht sich um 4,98 Mio. €.
102
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
44
4.2.3.2.3 C. Rückstellungen
C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtun-
gen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 1.587.578.810 1.506.485.986
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 6.029.847 4.970.158
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 29.937.081 27.311.058
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 282.619 215.548
Noris inklusion gGmbH (NOI) 58.472 341.908
Nürnberg Bad (NüBad) 75.147 100.788
Nürnberg Stift (NüSt) 3.268.017 2.620.581
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 25.821.127 20.246.175
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 563.231.975 538.474.521
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 34.878.728 32.854.716
wbg 6.915.839 6.382.946
Summe 2.258.077.662 2.140.004.385
Die Position „Rückstellungen für Pensionen und ähn-
liche Verpflichtungen“ hat sich zum Bilanzstichtag
um 118,07 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 70,3 %.
Bei der Kernstadt werden die Pensionsrückstellun-
gen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Rückstel-
lungen für Versorgungsempfängerinnen und Versor-
gungsempfänger und ehemalige Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer mit Hilfe einer versicherungsma-
thematischen Rechensoftware ermittelt. Der Rück-
stellungsbestand 2019 ist gegenüber 2018 vor allem
auf Grund der dreistufigen Besoldungserhöhung für
Beamtinnen und Beamte (jeweils zum 01.01.19,
01.01.2020 und 01.01.2021), die in 2019 beschlos-
sen und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffent-
licht wurde und somit auch komplett im Jahresab-
schluss 2019 verarbeitet werden musste um
81,09 Mio. € relativ stark angestiegen.
Ebenso sind enthalten die Pensionsrückstellungen
für die Beteiligungen an Versorgungsfällen (d.h. fü r
ehemalige städtische Beamtinnen und Beamte, die
bei einem anderen Dienstherrn in die Versorgung
eingetreten sind und für die die Stadt anteilig nac h
Dienstzeit einen Teil der Versorgung erstatten
muss). Bei den zugrundeliegenden Personalfällen
handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte
(bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatlichung
der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete
waren.
In 2019 kamen allerdings auch noch Versorgungsan-
sprüche von ehemaligen Beschäftigten des Klini-
kums hinzu, die die Stadt dem Kommunalunterneh-
men gemäß Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 ab-
genommen hat. Die neu hinzugekommenen Ver-
pflichtungen haben zum Stichtag 2019 einen Wert in
Höhe von ca. 5,9 Mio. €.
103
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
45
Den zweitgrößten Posten bilden die StWN mit
24,9 %. Hier hat sich der Wert gegenüber dem Vor-
jahr um 24,76 Mio. € erhöht. Grund hierfür sind u. a.
Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestands-
verpflichtungen Bei SÖR erhöhte sich der Rückstel-
lungsbestand gegenüber dem Vorjahr um
5,57 Mio. €.
C.II Umweltrückstellungen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 6.094.500 6.072.000
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 20.110.137 20.860.050
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.948.000 3.765.000
Summe 30.152.637 30.697.050
Die Position Umweltrückstellungen hat sich zum Bi-
lanzstichtag um -0,54 Mio. € verändert.
Den größten Posten bildet hier der ASN mit
20,11 Mio. € an Rückstellungen für die Rekultivie-
rung und die Nachsorge der Reststoffdeponien Nürn-
berg-Süd und Nürnberg-Nord. Die Verminderung um
0,75 Mio. € gegenüber 2018 begründet sich aus dem
geringeren Zinsaufwand aus der handelsrechtlich
vorgeschriebenen Aufzinsung der Rückstellung.
Im Gegenzug erhöhte sich diese Position bei der
Kernstadt um 0,02 Mio. €.
C.III Instandhaltungsrückstellungen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 16.062.000 14.670.300
Klinikum 6.565.849 7.012.849
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 164.000 128.000
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.445.000 3.994.000
wbg 3.440.852 3.749.264
Summe 28.677.701 29.554.414
Die Position „Instandhaltungsrückstellungen“ hat
sich zum Bilanzstichtag um 0,88 Mio. € gegenüber
2018 verändert. Den größten Posten bildet die Kern-
stadt mit 16,06 Mio. €, gefolgt vom
Klinikum (6,57 Mio. €). Aufgrund des Verbleibs des
Verkehrsinfrastrukturvermögens bei der Kernstadt
erfolgt die Bildung der korrespondierenden Instand-
haltungsrückstellungen weiterhin bei dieser – nicht
im für die Durchführung der Instandhaltungsmaß-
nahmen zuständigen Eigenbetrieb SÖR.
Die Steigerung der Rückstellung um 1,39 Mio. € für
unterlassene Instandhaltung bei der Kernstadt im
Vergleich zu 2019 liegt an der Ausweitung der Tief-
bau-Maßnahmen, die in 2020 zusätzlich durchge-
104
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
46
führt werden sollen (+2,0 Mio. €). Bei den Rückstel -
lungen für die Hochbau-Baupauschale war hingegen
eine Verringerung gegenüber 2018 zu verzeichnen.
Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca.
16,1 Mio. € sind durch die Hochbau-Baupauschale
und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu-
grundeliegenden Maßnahmen konnten in 2019 in-
folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso-
nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau-
bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits
2018 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit
einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab-
schluss 2019 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung
nun 2020 vorgenommen werden soll.
Die Erhöhungen bei der Kernstadt werden durch den
Rückgang um 1,55 Mio. € des Bestandes bei SUN
abgefedert, auch beim Klinikum und der wbg vermin-
derte sich der Bestand.
Die Position „Rückstellungen im Rahmen des Fi-
nanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“
beträgt 10,03 Mio. € und hat sich zum Bilanzstichtag
gegenüber dem Vorjahr um 0,91 Mio. € erhöht.
Hier bildet ebenfalls die Kernstadt den größten Pos-
ten mit 7,26 Mio. € und einer Erhöhung von
2,78 Mio. € zu 2018. 2019 errechnete sich im Gegen-
satz zu 2018 wieder ein Betrag von 2,9 Mio. € für die
Bezirksumlagerückstellung. Diese bildet damit in die-
ser Position den größten Anteil, daneben sind hier
auch Rückstellungen für Steuer vom Einkommen
und Ertrag sowie „Umsatzsteuernachholungen“ er-
fasst.
Die Erhöhung bei der Kernstadt zu 2018 wird durch
eine Verringerung bei den StWN um 1,66 Mio. € ab-
gefedert.
C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg-
schaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgesc häf-
ten sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Summe 0 0
C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und
von Steuerschuldverhältnissen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 7.258.249 4.478.507
Klinikum 1.941.061 1.951.984
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 127.209 123.216
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 231.598 1.894.833
wbg 470.105 669.244
Summe 10.028.222 9.117.785
105
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
47
C.VI Sonstige Rückstellungen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 29.417.830 61.159.215
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 7.040.693 7.475.439
Frankenstadion (FSN) 30.000 21.900
Klinikum 81.174.318 79.409.694
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 445.449 360.018
Noris inklusion gGmbH (NOI) 552.336 519.177
Nürnberg Bad (NüBad) 353.201 387.860
Nürnberg Stift (NüSt) 4.855.514 4.902.107
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 4.016.752 3.675.113
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 220.447.880 214.982.530
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 26.031.667 25.821.776
wbg 18.526.552 16.139.674
Summe 392.892.191 414.854.503
Die Position „Sonstige Rückstellungen“ hat sich zum
Bilanzstichtag um 21,96 Mio. € gegenüber dem Vor-
jahr verändert.
Den größten Posten bildet hier StWN mit 56,1 %, wo-
bei sich eine Erhöhung um 5,47 Mio. € gegenüber
2018 ergab. Hierunter fallen ungewisse Verpflichtun-
gen aus dem Personalbereich (Jubiläumsverpflich-
tungen und Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
Beihilfen) sowie u.a. Rückstellungen für besondere
wirtschaftliche Risiken und drohende Verluste, Ab-
rechnungsverpflichtungen, Sanierungs- und Wieder-
herstellungskosten und Verbindlichkeiten durch aus-
stehenden Rechnungen.
Als zweitgrößter Posten folgt die Kernstadt mit
7,5 %. Hier vermindern sich die sonstigen Rückstel-
lungen zum 31.12.2019 um 31,74 Mio. € gegenüber
2018.
Die im Jahresabschluss 2018 gebildete Risikovor-
sorgerückstellung für die Auswirkungen des dreistu-
figen Tarifabschlusses 2019 auf die Pensions- und
Beihilferückstellungen konnte zum Jahresabschluss
2019 aufgelöst werden. Die Umsetzung des dreistu-
figen Tarifabschlusses in 2019 haben die Pensions-
und Beihilferückstellungen 2019 (siehe oben) stark
erhöht - die Risikovorsorgerückstellung aus 2018 hat
sich damit erledigt.
Beim Klinikum haben sich die sonstigen Rückstel-
lungen gegenüber 2018 um 1,76 Mio. € (20,7 % An-
teil) erhöht. Grund hierfür sind die erhöhten Rückstel-
lungen für Erlösrisiken aus zu erwartenden Kosten-
und Preissteigerungen, die nicht adäquat vergütet
werden sowie Beihilfe- und ähnliche Verpflichtungen.
Herauskonsolidiert wurden insgesamt 121,65 Mio. €.
106
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
48
4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten
D.I Anleihen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 80.000.000 80.000.000
Summe 80.000.000 80.000.000
Auf dieser Position ergab sich keine Veränderung.
Die Anleihe bei der Kernstadt wurde im Mai 2013 zu-
sammen mit der Stadt Würzburg ausgegeben, um
zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen.
Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsja hr
keine Veränderungen. Es wurde kein Betrag kon-
zernintern eliminiert.
D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 1.295.567.208 1.228.428.112
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 39.621.676 45.079.761
Frankenstadion (FSN) 7.352.314 8.484.273
Klinikum 29.694.290 34.568.221
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 8.911.567 9.207.285
Nürnberg Bad (NüBad) 30.221.076 32.008.487
Nürnberg Stift (NüSt) 8.465.117 8.910.119
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 589.577.312 576.182.358
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 262.041.852 251.062.161
wbg 386.628.691 382.606.457
Summe 2.658.081.103 2.576.537.234
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten entfällt
zum größten Teil (48,7 %) auf die Kernstadt und hat
sich zum Vorjahr um 81,54 Mio. € erhöht. Den größ-
ten Anteil am nominellen Schuldenaufbau bilden die
Kernstadt (67,14 Mio. €), die StWN (13,39 Mio. €),
SUN (10,98 Mio. €) und die wbg (4,02 Mio. €). Teil-
weise kompensiert wurde dies durch Schuldenabbau
beim ASN (5,46 Mio. €), dem Klinikum (4, 87 Mio.
€) und NüBad (1,79 Mio. €).
107
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
49
Bei SUN erfolgt hier Ausweis und Tilgung der Ver-
bindlichkeiten-Seite des B-Anteils der Loop aus der
Auflösung des Cross-Border-Leasings (s. Position
A.III.5 Ausleihungen). Die wbg investierte in den Bau
von Neubauwohnungen. Eliminiert wurde ein Be-
trag in Höhe von 8,66 Mio. €. aus den von der Stadt
an die wbg ausgereichten Wohnungsbaudarlehen.
D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 42.896.336 31.399.785
Klinikum 1.971.419 1.643.495
wbg 40.153.834 0
Summe 85.021.59 33.043.280
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätss i-
cherung erhöhten sich um 51,98 Mio. €, insb. bei der
wbg stieg der Betrag von 0 auf 40,15 Mio. €. Der
Grund hierfür ist, dass zur Finanzierung des koope-
rativen Schulzentrums „Bertolt-Brecht“ (BBS) für den
ÖÖP-Projektvertrag ein Kreditvertrag für die Bauzeit
mit einer Laufzeit bis längstens 30.06.2022 abge-
schlossen wurde.
Insgesamt wurde konzernintern ein Betrag in Höhe
von 50,39 Mio. € bei der Schuldenkonsolidierung eli-
miniert (Vorjahr 60,12 Mio. €), davon fällt bei der
Kernstadt ein Betrag in Höhe von 35,47 Mio. € an,
insb. aus den von der Stadt für die Eigenbetriebe und
das Klinikum geführten Cash-Pooling-Kontokorrent-
konten. Nach der Schuldenkonsolidierung verbleibt
bei der Kernstadt , insb. der Bestand bei den Konto-
korrentkonten der nicht vollkonsolidierten Töchter, z.
B. Flughafen und Staatstheater sowie der rechtsfähi-
gen Stiftungen. Der Erhöhungsbetrag bei der Kern-
stadt ergab sich beim Bestand des Kontokorrentkon-
tos der Sigmund-Schuckert-Stiftung (+ 9,5 Mio. €).
D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtsch aftlich
gleichkommen
31.12.2019
€
31.12.2018
€
Kernstadt 124.579.219 137.681.152
Frankenstadion (FSN) 8.668.713 9.250.345
Summe 133.247.932 146.931.497
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen, verringerten sich insge-
samt um 13,68 Mio. €. Diese Veränderung betrifft
zum Großteil die Kernstadt. Dort fallen unter diese
Position Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen,
Leibrenten und sonstige kreditähnliche Rechtsge-
schäfte. Letztere dominieren betragsmäßig und ent-
halten vor allem die kreditähnlichen Rechtsge-
schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht
im Rahmen von Public Private Partnership (PPP
bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich : Hierbei
verkauft der private Auftragnehmer seine Forderun-
108
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
50
gen aus der Bauleistung respektive den Investitions-
kosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finan-
zierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg
diese Forderungen einredefrei, was sie dazu ver-
pflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes f ür
die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes
für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je nach Fi-
nanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahlen.
Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Ban-
ken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der öf-
fentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditio-
nen zu vergeben. Der Bestandteil des monatlichen
Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hin-
gegen direkt von der Stadt Nürnberg aufwandswirk-
sam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt.
2019 verringerten sich die Beträge aufgrund von Til-
gungen um 13,10 Mio. €.
Diese Verbindlichkeiten sind weiterhin dadurch ent-
standen, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhal-
tungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Miet-
objekten vorgenommen haben und dafür als Gegen-
leistung die Räumlichkeiten über einen festgelegten
Zeitraum mietfrei nutzen dürfen.
Beim FSN handelt es sich um einen „Investitionskre-
dit“ im Rahmen des KfW-Infrastrukturprogramms:
Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ außerhalb des
kommunalen Haushalts und der haushaltsrechtli-
chen Berücksichtigung, der speziell für die Finanzie-
rung des Umbaus des Stadions für die Fußball-WM
2006 aufgenommen wurde.
Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert.
109
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
51
D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 39.574.838 39.888.128
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.204.933 1.156.222
Frankenstadion (FSN) 220.357 122.235
Klinikum 15.699.476 12.435.650
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 145.331 126.409
Noris inklusion gGmbH (NOI) 602.879 583.732
Nürnberg Bad (NüBad) 416.862 666.775
Nürnberg Stift (NüSt) 354.319 482.181
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.232.761 4.990.346
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 257.867.316 268.488.655
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 4.768.904 6.066.191
wbg 7.388.421 8.690.482
Summe 334.476.396 343.697.007
Die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen“ verminderte sich um 9,22 Mio. € gegen-
über dem Vorjahr. Die Veränderung ergibt sich zu
großen Teilen durch eine Verminderung bei den
StWN um 10,62 Mio. €, wbg um 1,30 Mio. € und SUN
(1,23 Mio. €). Die konzernweite Verminderung wird
durch erhöhte Verbindlichkeiten beim Klinikum i. H.
v. 3,26 Mio. € abgeschwächt.
Im Einzelnen haben sich die Verbindlichkeiten aus
LuL (Inland) um 0,4 Mio. € verringert. Größere offene
Posten sind im Bereich der Tiefbau-Investitionsmaß-
nahmen (6,3 Mio. €, -0,7 Mio. weniger als im Vorjahr)
und bei Hochbau-Investitionen (6,1 Mio. €,
+ 0,9 Mio. €) sowie für immaterielles und bewegli-
ches Vermögen (2,7 Mio. € bzw. 3,6 Mio. €) zu fin-
den. Die im Vorjahr hohen Verbindlichkeiten für Be-
amten-Beihilfen haben sich um 5,8 Mio. € auf 0,4
Mio. € reduziert.
Der Bestand der Verbindlichkeiten aus LuL (verbun-
dene Unternehmen) verringerte sich zum 31.12.2019
um 1,2 Mio. € im Vergleich zum letzten Stichtag.
Konzernintern wurde 2019 insgesamt ein Betrag in
Höhe von 31,73 Mio. € eliminiert (Vorjahr
42,88 Mio. €) . Davon entfallen auf die Kernstadt
10,76 Mio. €, auf das Klinikum 9,41 Mio. € und auf
die StWN 1,89 Mio. €.
110
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
52
D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 598.482 900.154
Klinikum 29.837.956 27.647.569
Nürnberg Stift (NüSt) 267.352 150.275
Summe 30.703.790 28.697.997
Die Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistun -
gen“ verringerte sich um 2,01 Mio. €.
Wertmäßig dominieren hier mit 29,84 Mio. € Verbind-
lichkeiten des Klinikums aus dem Krankenhausfi-
nanzierungsrecht. Bei der Kernstadt fallen unter
diese Position vorwiegend zum Stichtag 31.12.2019
noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hil-
fen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten gegenüber
dem Jobcenter und aus der Obdachlosen- und
Flüchtlingshilfe. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der
Betrag um 0,30 Mio. € verringert.
Bei NüSt handelt es sich um „Verbindlichkeiten aus
nichtöffentlicher Förderung“, hier werden die bis zum
Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweck-
entsprechend verwendeten Spenden und Zuwen-
dungen Dritter ausgewiesen.
Konzernintern eliminiert wurde lediglich ein Betrag in
Höhe von 0,02 Mio. € bei der Kernstadt.
111
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
53
D.VII Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 156.382.013 138.680.767
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 331.658 293.657
Frankenstadion (FSN) 7.039 91.079
Klinikum 21.983.728 20.471.773
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 337.654 289.294
Noris inklusion gGmbH (NOI) 857.338 435.732
Nürnberg Bad (NüBad) 243.340 230.221
Nürnberg Stift (NüSt) 908.739 1.460.599
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 8.932.498 8.504.733
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 109.299.671 117.983.848
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.341.114 1.326.957
wbg 34.443.299 35.393.629
Summe 335.068.091 325.162.290
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ er-
höhte sich zum 31.12.2019 um 9,91 Mio. € gegen-
über 2018. Die Kernstadt mit 156,38 Mio. € und die
StWN mit 109,30 Mio. € bilden hier die größten Pos-
ten.
Unter diese Position fallen bei der Kernstadt u.a. die
„Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus
Förderung“. Darunter werden für erhaltene investive
Zuschüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage Sonderposten eingestellt. Bei
Aktivierung der Anlage wird dann der zugehörige
Sonderposten passiviert, die Verbindlichkeit ist im
Gegenzug auszubuchen. Ebenso fällt hierunter der
antizipative Rechnungsabgrenzungsposten, unter
welchem solche Ausgaben erfasst sind, die nach
dem Bilanzstichtag und vor Abschluss der Jahresab-
schlussarbeiten bewirkt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen.
Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer
Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau-
maßnahmen eingestellt.
Die Erhöhung bei der Kernstadt ergibt sich vor allem
aus den höheren Verbindlichkeiten aus Förderung,
d.h. Investitionszuweisungen von Bund und Land
(+13,75 Mio. €).
Bei den StWN sind hier vor allem Strom- und Ener-
giesteuerverbindlichkeiten enthalten.
Insgesamt wurden hier konzernintern 64,90 Mio. €
eliminiert, der Großteil davon bei der Kernstadt.
Die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung
auf der Passivseite sind unter der Position „Sonstige
Verbindlichkeiten“ auszuweisen (vgl. Erläuterung zu
B.II.3). Die Bilanz zum 31.12.2019 weist einen Be-
trag von 1,25 Mio. € aus.
112
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Passive Rechnungsabgrenzung
_____________________________________________________________________________________________________
54
4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2019 € 31.12.2018 €
Kernstadt 29.214.034 31.216.579
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 150.000 0
Klinikum 2.499.782 2.081.822
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 88.200 24.279
Noris inklusion gGmbH (NOI) 125.502 1.154.907
Nürnberg Bad (NüBad) 78.033 81.864
Nürnberg Stift (NüSt) 66.977 18.514
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 76.883 64.327
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 5.782.180 6.868.688
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.551.281 1.791.703
wbg 420.916 301.486
Summe 40.053.788 43.604.168
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Die Position verringert sich gegenüber dem Vorjahr
insgesamt um 3,55 Mio. €. Die größten Verminderun-
gen ergeben sich bei der Kernstadt (2,00 Mio. €)
und StWN (1,09 Mio. €) sowie NOI (1,03 Mio. €).
Den größten Posten bildet hier die Kernstadt
(29,21 Mio. €).
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungs-
posten bleibt auf dem Niveau der Vorjahre (Verände-
rung zum Stichtag 2018: -2,1 Mio. €).
Große Summen sind enthalten für die Gebühren der
Kindertagesstätten (9,4 Mio. €) und für zweckgebun-
dene Kostenbeteiligungen oder Spenden, bei denen
die Investitionen erst 2020 ff. getätigt werden
(9,7 Mio. €).
Zudem sind hier auch hohe Vorauszahlungen für Ge-
werbesteuer enthalten (12,3 Mio. €). Dabei handelt
es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Un-
ternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes
Geschäftsjahr besitzen.
Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von
0,23 Mio. € eliminiert.
113
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Ordentliche Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
55
Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung
4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge
Abbildung 3: Erträge Konzern Stadt Nürnberg
Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Stadt
Nürnberg erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um
4,68 % (284,72 Mio. €) auf 6.367,52 Mio. €.
Sie setzen sich zum 31.12.2019 folgendermaßen zu-
sammen: Auf öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
als größten Anteil entfallen 61,4 %, gefolgt von Steu-
ern und ähnlichen Abgaben (15,7 %), Zuwendungen
und allgemeine Umlagen (8,9 %), Kostenerstattun-
gen und Umlagen (5,0 %), privatrechtliche Leis-
tungsentgelte (3,8 %), aktivierten Eigenleistungen
(2,1 %) sowie als kleinsten Anteil mit 1,2 % oder we-
niger die Auflösung von Sonderposten, die sonstigen
ordentlichen Erträge, die Bestandsveränderungen
sowie sonstige Transfererträge. Auf die Einzelpositi-
onen je Beteiligung wird im Folgenden näher einge-
gangen.
Konzernintern konsolidiert wurden 269,94 Mio. €,
dies entspricht 4,01 % der ursprünglichen ordentli-
chen Gesamterträge.
Steuern und ähnliche
Abgaben (1.001,5 Mio. €)
16% Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (549,6 Mio. €)
9%
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte (3.907,5 Mio. €)
61%
Auflösung von
Sonderposten (75,8 Mio. €)
1%
Privatrechtliche Leistungsentgelte
(242,4 Mio. €)
4%
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen (319,5 Mio. €)
5%
Sonstige ordentliche
Erträge 123,4 Mio. €)
2%
Aktivierte Eigenleistungen
(136,8 Mio. €)
2%
114
Steuern und Abgaben
Steuern und ähnliche Abgaben Ist 2019 in € Ist 2018 in €
Kernstadt 1.001.470.685 969.328.952
Summe 1.001.470.685 969.328.952
Steuern und Abgaben fallen lediglich bei der Kern-
stadt an. Die Steuererträge stiegen im Ist 2019 um
32,14 Mio. €.
Die Gewerbesteuer stellt die wichtigste Ertragsquelle
der Stadt Nürnberg dar, gefolgt vom Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer stieg
gegenüber dem Vorjahr um rund 7 Mio. € und der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um rund
16 Mio. €. Des Weiteren sind in den Steuererträgen
der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, die
Grundsteuer sowie Hunde- und Zweitwohnungs-
steuer enthalten.
Durch die Ertragskonsolidierung wurden 9,32 Mio. €,
entsprechend 0,92 % des ursprünglichen Gesamtbe-
trags der Steuererträge eliminiert.
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge
Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 523.741.432 0,95 500.186.086 0,95
Klinikum 18.408.503 0,03 20.768.817 0,04
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 5.160.601 0,01 5.520.218 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 163.137 0,00 141.192 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 645.105 0,00 420.178 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 394.356 0,00 398.104 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 985.078 0,00 372.766 0,00
wbg 48.159 0,00 467.668 0,00
Summe 549.546.371 1 528.275.028 1
115
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
57
Auch bei den Zuwendungen und allgemeinen Umla-
gen resultiert der überwiegende Anteil aus den Erträ-
gen der Kernstadt (523,74 Mio. €, entspricht
95,3 %). Hier sind wesentliche Bestandteile die
Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich), Zuweisungen vom
Land aus der Grunderwerbsteuer und Zuweisungen
vom Land (Sozialtransfer) sowie Zuweisungen vom
Land für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal. Die
Position stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um
21,27 Mio. €.
Der größte Anteil der Erhöhung ergibt sich bei der
Zuweisung vom Land für Grunderwerbsteuer (+12,5
Mio. €), den Schlüsselzuweisungen (+8,2 Mio. €), so-
wie den sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen und
Spenden (+7,9 Mio. €), welche den Rückgang bei
den Zuwendungen vom Land (Belastungsausgleich
Hartz IV) von 6,6 Mio. € abfedern.
Mit einem Konzernanteil von 3,3 % (18,41 Mio. €) fal-
len auch beim Klinikum Nürnberg Zuwendungen an.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Fördermittel
nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
für Pauschal- und Einzelförderungen, die sowohl er-
trags- als aufwandsseitig (sonstige ordentliche Auf -
wendungen) gebucht werden und somit ergebnis-
neutral sind. Die Veränderung im Vergleich zum Bi-
lanzstichtag 2019 ergibt sich aus gestiegenen För-
dermitteln nach Art. 11 KHG und Art. 12 KHG.
Eliminiert im Rahmen der Aufwands-/Ertragskonsoli-
dierung wurden 0,49 Mio. €, insb. Leistungen der
Stadt an NOA und SUN.
Sonstige Transfererträge Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 6.125.550 1,00 5.260.469 1,00
Summe 6.125.550 1 5.260.469 1
Auch die sonstigen Transfererträge fallen nur bei der
Kernstadt an und enthalten vorwiegend Erstattun-
gen für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie
Rückforderungen von Kindertageseinrichtungen
freier Träger im Rahmen der Spitzabrechnung an-
hand der tatsächlichen Belegungszahlen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leis-
tungsentgelten
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 75.731.023 0,02 66.829.562 0,02
Abfallwirtschaftsbetrieb
(ASN)
66.934.154 0,02 77.037.430 0,02
Klinikum 577.024.014 0,15 556.790.726 0,15
Nürnberg Bad (NüBad) 4.147.029 0,00 4.190.631 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 31.838.045 0,01 30.721.005 0,01
116
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
58
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 25.677.734 0,01 25.045.995 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN)) 3.043.461.055 0,78 2.909.187.976 0,78
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 83.106.417 0,02 72.562.138 0,02
Summe 3.907.919.471 1 3.742.365.465 1
Die öffentlich-rechtlich erhobenen Leistungsentgelte
wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 165,55 Mio. €
und entfielen mit 77,9 % hauptsächlich auf die Um-
satzerlöse aus Gas-, Wasser- und Stromlieferungen
bei den StWN (insb. N-ERGIE AG), welche beim
Stromverkauf um ca. 140 Mio. € anstiegen und damit
das Gros des Anstiegs in dieser Position erklären.
Die Fahrpreisentgelte der VAG sind hier mit
159,1 Mio. € enthalten und stiegen um rund 5 Mio. €
gegenüber 2018 an.
Konzernintern eliminiert wurden bei der StWN
63,55 Mio. €, u. a. Umsatzerlöse der N-ERGIE AG
für Strom/Gas/Fernwärme/Wasser (insb. von der
Kernstadt, Klinikum und wbg) und Umsatzerlöse für
Fahrkarten/Schülertickets von der Kernstadt.
Beim Klinikum werden in dieser Position die Ent-
gelte für Krankenhausleistungen (Fallpauschalen)
ausgewiesen, diese machen hiermit einen Anteil von
14,8 % an den Konzernerträgen in diesem Bereich
aus. Eliminiert wurden hier 2,32 Mio. €.
Auf die Kernstadt entfiel mit 1,9 % nur ein relativ ge-
ringer Anteil (u. a. Verpflegungsgebühren für unbe-
gleitete minderjährige Flüchtlinge, Verwaltungsge-
bühren, Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzun-
gen, Auslagenersätze sowie Elternentgelte zur Ver-
pflegung). Konzernintern wurden 10,93 Mio. € elimi-
niert.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus privatrechtlichen Leis-
tungsentgelten
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 40.728.737 0,17 40.254.177 0,18
Abfallwirtschaftsbetrieb
(ASN)
4.084.263
0,02
4.282.028
0,02
Frankenstadion (FSN) 2.230.056 0,01 2.224.456 0,01
Klinikum 35.653.362 0,15 30.934.263 0,14
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.986.380 0,01 3.472.711 0,02
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.262.880 0,01 2.078.057 0,01
Nürnberg Bad (NüBad) 120.772 0,00 166.129 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 469.548 0,00 553.936 0,00
117
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
59
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 2.249.178 0,01 1.996.213 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 0 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 15.795 0,00 20.340 0,00
wbg 151.601.530 0,63 140.456.548 0,62
Summe 242.402.501 1 226.438.858 1
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte erhöhten
sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,96 Mio. €. Sie
werden vor allem bei der wbg erzielt (62,5 %). Hier-
bei handelt es sich um Mieten und Erträge aus der
Hausbewirtschaftung.
Auf die Kernstadt entfallen immerhin 16,8 %, die
sich aus Mieterträgen und sonstigen privatrechtli-
chen Leistungsentgelten zusammensetzen, z. B.
Miete für Lichtwellenleiter im Telekommunikations-
netz oder Leitungsentgelte im Bereich der Friedhofs-
verwaltung.
Beim Klinikum fallen 14,7 % an, den Hauptanteil
stellen Erlöse aus dem Verkauf von (meist selbst her-
gestellten) Medikamenten sowie Vermietungser-
träge, Erlöse aus Studiengebühren und Kursgebüh-
ren für Fort- und Weiterbildungen.
Konzernintern wurden bei dieser Position
13,32 Mio. € eliminiert, davon aufgrund konzerninter-
ner Beziehungen bei der Kernstadt 3,96 Mio. €, bei
SÖR 5,08 Mio. €, bei der NOI 1,16 Mio. € und bei der
wbg 2,10 Mio. €.
Kostenerstattungen und Umlagen
Kostenerstattungen und Kostenumla-
gen
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 282.303.788 0,88 309.166.490 0,90
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.597 0,00 9.671 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00
Klinikum 18.292.535 0,06 18.486.856 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 16.399.127 0,05 15.581.578 0,05
Nürnberg Bad (NüBad) 4.613 0,00 22.131 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 1.719.724 0,01 1.042.332 0,00
118
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Kostenerstattungen und Umlagen
_____________________________________________________________________________________________________
60
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 87.013 0,00 242.335 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 0 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 100.730 0,00 189.086 0,00
wbg 559.632 0,00 639.847 0,00
Summe 319.470.759 1 345.380.328 1
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen verrin-
gerten sich 2019 um insgesamt 25,91 Mio. € und fal-
len fast ausschließlich bei der Kernstadt an. Dabei
handelt es sich u. a. um die Erstattungen vom Bund
für die Kosten der Unterkunft, auch zur Unterbrin-
gung von Flüchtlingen sowie Erstattungen vom Land
für Transferleistungen, insb. Erstattungen nach dem
AsylbLG und zur Flüchtlingsunterbringung. Ebenso
finden sich hier Erstattungen von Gemeinden/Ge-
meindeverbänden (Kostenerstattungen für Hilfen zur
Erziehung bei Kindern und Jugendlichen aus ande-
ren Gemeinden, Gastschulbeiträge) sowie Erstattun-
gen vom Bezirk für Hilfen zur Erziehung.
Die Verringerung im Vergleich zu 2018
(26,86 Mio. €) ergibt sich vor allem aus der sinken -
den Anzahl von Leistungsbeziehenden nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Beim Klinikum fallen Kostenerstattungen insb. für
Ausgleichszahlungen aus dem Ausgleichsfonds
nach § 17 a Abs. 5 KHG für ausbildende Kranken-
häuser an.
Die NOI erhält Kostenerstattungen für Maßnahmen-
pauschalen im Arbeitsbereich bzw. in Wohnheimen
und für Fachleistungsstunden im Ambulant Betreu-
ten Wohnen.
Aus konzerninternen Umsätzen wurde durch die Er-
tragskonsolidierung ein signifikanter Betrag heraus -
gerechnet (117,90 Mio. €, das entspricht 26,96 % der
gesamt gemeldeten 437,39 Mio. €). Der Großteil der
Konsolidierung entfällt auf die Kostenerstattung de r
Stadt an den SÖR mit 93,85 Mio. €, bei der Kernstadt
wurden 23,13 Mio. € konsolidiert.
119
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
61
Auflösung von Sonderposten
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten
aus Zuwendungen ist nur bei der Kernstadt und dem
Klinikum wesentlich. Hierbei handelt es sich um die
ratierliche Auflösung von Investitionszuschüssen aus
vorvergangenen Jahren über die Nutzungs- bzw.
Bindungsdauer der geförderten Anlage.
Auflösung von Sonderposten Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe 2018
Kernstadt 47.191.947 0,62 48.339.455 0,62
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0,00 0 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00
Klinikum 20.674.674 0,27 21.805.860 0,28
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 57.372 0,00 23.421 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 118.358 0,00 118.358 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 263.913 0,00 328.176 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 3.534 0,00 3.717 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.486.904 0,03 2.725.339 0,03
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 5.001.243 0,07 4.948.542 0,06
wbg 0 0,00 0 0,00
Summe 75.797.946 1 78.292.867 1
120
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
62
Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen beträgt die
Veränderung zum Vorjahr 49,27 Mio. € (+ 66%). Bei
den sonstigen ordentlichen Erträgen liegen die
Schwerpunkte in 2019 bei der Kernstadt (44,1 %)
und den StWN (37,8 %) sowie dem
Klinikum (11,9 %).
Bei der Kernstadt sind hier insb. Erträge aus dem
Abgang von Vermögensgegenständen, Zuschrei-
bungen und Nachaktivierungen als auch Erträge aus
der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen für
Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlasten u nd
für Verlustausgleiche enthalten. Gegenüber 2018 er-
höhte sich diese um 24 Mio. € v.a. durch die Auflö-
sung einer Aufwandsrückstellung zum 3-stufigen Ta-
rifabschluss.
Bei den StWN bilden Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen und Erträge aus abgeschriebenen
Forderungen den Schwerpunkt in dieser Position.
Der im Vergleich zum Vorjahr eklatant gestiegene
Wert 2019 resultiert aus der Auflösung einer
Sonstige ordentliche Erträge Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018
Kernstadt 54.345.597 0,44 35.883.591 0,48
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 776.857
0,01 1.281.462 0,02
Frankenstadion (FSN) 2.290 0,00 0 0,00
Klinikum 14.741.375 0,12 11.915.934 0,16
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 62.398 0,00 73.959 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 67.131 0,00 23.243 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 29.584 0,00 19.719 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 143.406 0,00 -2.169.536 -0,03
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 916.599 0,01 260.458 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 46.645.987 0,38 17.753.491 0,24
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.663.442 0,02 3.295.769 0,04
wbg 2.967.201 0,02 5.753.638 0,08
Summe 123.361.868 1 74.091.727 1
121
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Aktivierte Eigenleistungen
_____________________________________________________________________________________________________
63
Drohverlustrückstellung aus einem Stromlieferver-
trag.
Auch das Klinikum verbucht hierunter insb. Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge ge-
mäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz und Er-
träge aus Förderprojekten.
Der konzernintern bereinigte Betrag ist mit
120,05 Mio. €, d.h. 49,32 % der ursprünglichen Er-
träge, sehr hoch, da hier 2019 neben der Konzessi-
onsabgabe auch der Ertrag aus dem Verkauf der
wbg-Anteile bei den StWN eliminiert wird.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen sind auch
die ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags-
und Aufwandskonsolidierung im Rahmen des
Konzernabschlusses auszuweisen . Darunter ver-
steht man nicht bereinigte Aufrechnungsdifferenzen
zwischen zwei konsolidierten Gesellschaften. Diese
betragen insg. 1,35 Mio. € und damit 0,02 % der or-
dentlichen Erträge des Konzerns Stadt. Sie entfallen
insb. auf Differenzen zwischen der Kernstadt und
dem StWN-Konzern. Aufwandsseitig werden diese
Differenzen unter den sonstigen ordentlichen Auf-
wendungen ausgewiesen (s.u.).
122
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
64
Aktivierte Eigenleistungen
Unter dieser Bilanzposition werden die Erträge aus
der Aktivierung von selbst erstellten, zu dauerhaften
Nutzung bestimmten Vermögensgegenständen dar-
gestellt. Der größte Teil der aktivierten Eigenleistun-
gen fällt bei den StWN an (62,0 %) und entsteht z. B.
durch die Herstellung von Strom- und Gasleitungen
der N-ERGIE Service-Gesellschaft für die N-ERGIE
AG.
Auch die Bauleistungen von SÖR für das städtische
Infrastrukturvermögen finden sich hier, ebenso wie
die Bauleistungen der wbg Kommunal im Rahmen
der ÖÖP-Projekte Schulen. Hier war in 2019 der
größte Anstieg zu verzeichnen (30,57 Mio. €), was
die intensive Tätigkeit im Rahmen der laufenden
ÖÖP-Projekte, z. B. für den Neubau der Bertolt-
Brecht-Schule widerspiegelt.
Aktivierte Eigenleistungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018
Kernstadt 5.275.992 0,04 6.325.943 0,06
Klinikum 388.501 0,00 317.805 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 4.493.329 0,03 6.454.242 0,06
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 84.863.075 0,62 81.686.635 0,77
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.222.731 0,02 3.009.453 0,03
wbg 38.524.477 0,28 7.952.164 0,08
Summe 136.768.105 1 105.746.243 1
123
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
_____________________________________________________________________________________________________
65
Bestandsveränderungen
Unter dieser Position werden sowohl die Bestands-
mehrungen als auch die Bestandsminderungen bei
fertigen oder unfertigen Erzeugnissen erfasst. Der
Bestand zum jeweiligen Bilanzstichtag schwankt na-
turgemäß sehr stark. In 2019 sind die größten Er-
träge dieser Position bei der Stadt zu finden
(4,73 Mio. €).
Bei der Stadt sind die Ergebnisse der erstmals in
2019 im Bereich Schulen durchgeführte Inventur ent-
halten.
Bei der wbg fallen hier vor allem die Investitionen im
Rahmen der ÖÖP-Projekte mit der Stadt bis zur Fer-
tigstellung und Übergabe an diese an, sowie Mieten
und Nebenkosten bis zur Abrechnung.
Bestandsveränderungen Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 4.728.677 1,02 96.318 0,01
Klinikum 242.956 0,05 547.230 0,07
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.168 0,00 -3.391 -0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 34.095 0,01 54.493 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 227.954 0,05 -26.058 -0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 311.350 0,07 34.172 0,00
wbg -895.594 -0,19 6.914.580 0,91
Summe 4.656.607 1 7.617.344 1
124
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Ordentliche Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
66
4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Abbildung 4: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg
Im Jahr 2019 betragen die ordentlichen Gesamtauf-
wendungen des Konzerns 6.189,40 Mio. € und sind
damit im Vergleich zu 2018 um rund 5,0 % respektive
293 Mio. € gestiegen. Die Posten werden im Folgen-
den je Beteiligung dargestellt und die größten Werte
näher erläutert.
Konzernintern konsolidiert wurden 274,69 Mio. €,
dies entspricht 4,21 % der ursprünglichen ordentli-
chen Gesamtaufwendungen.
Personalaufwendungen
(1.499,9 Mio. €)
24%
Versorgungsaufwend
ungen (194,2 Mio. €)
3%
Aufwendungen für
Sach- und
Dienstleistungen
(2.764,9 Mio. €)
45%
Bilanzielle
Abschreibungen
(313,64 Mio. €)
5%
Transferaufwendung
en (815,8 Mio. €)
13%
Sonstige
ordentliche
Aufwendungen
(600,9 Mio. €)
10%
125
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Personal- und Versorgungsaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
67
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 583.982.817 0,39 518.477.765 0,37
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 23.701.335 0,02 22.976.102 0,02
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00
Klinikum 431.880.955 0,29 414.660.150 0,29
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 8.339.662 0,01 9.603.861 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.065.228 0,01 14.537.635 0,01
Nürnberg Bad (NüBad) 4.370.596 0,00 4.201.395 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 23.189.140 0,02 21.246.849 0,02
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 55.829.775 0,04 53.520.769 0,04
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 307.084.464 0,20 307.452.716 0,22
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 23.202.675 0,02 21.673.403 0,02
wbg 23.219.060 0,02 21.796.831 0,02
Summe 1.499.865.708 1 1.410.147.476 1
Die Personalaufwendungen entfallen hauptsächlich
auf die Kernstadt (38,9 %), das Klinikum (28,8 %)
und die StWN (20,5 %).
Bei der Kernstadt ist der Anstieg i. H. v.
65,51 Mio. € auf Tariferhöhungen bei den Arbeitneh-
mern (durchschnittlich 3,09 % ab April 2019), die Be-
soldungserhöhung bei den Beamten (+ 3,2 % ab Ja-
nuar 2019) sowie Stellenschaffungen zurückzufüh-
ren.
Beim Klinikum erhöhen sich die Personalaufwen-
dungen um 4,2 % (17,22 Mio. €).
Daneben enthält der Personalaufwand Zuführungen
zu Rückstellungen.
126
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Versorgungsaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
68
Versorgungsaufwendungen Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 117.801.429 0,61 108.665.899 0,62
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.154 0,00 3.979 0,00
Klinikum 17.626.684 0,09 21.717.880 0,12
Nürnberg Bad (NüBad) 284.861 0,00 309.554 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.143.102 0,01 2.093.528 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 920.459 0,00 923.873 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 51.850.403 0,27 38.388.114 0,22
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.544.752 0,02 3.513.099 0,02
Summe 194.174.845 1 175.615.925 1
Die Versorgungsaufwendungen stiegen im Vergleich
zum Vorjahr um 18,56 Mio. € und beinhalten über-
wiegend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio-
nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger bei der
Kernstadt . Weiterhin entfallen nennenswerte Anteile
auf die StWN (26,7 %) und das Klinikum ( 9,1 %) für
Altersversorgungsaufwendungen.
Bei der Kernstadt hat sich der Betrag gegenüber
2018 um 9,14 Mio. € verändert und der Anstieg be-
ruht auf den Zuführungen zu Rückstellungen für Pen-
sionen und Beihilfen für Versorgungsempfänger v. a.
auf dem erhöhenden Effekt durch die Anwendung
der neuen Heubeck-Richttafeln 2018G.
Auch bei den Töchtern der Stadt, insb. bei den StWN
führten die Anpassung der Sterbetafeln und Tarifer-
höhungen zu steigenden Zuführungen zu den Pensi-
onsrückstellungen (Anstieg um 13,46 Mio. €).
Beim Klinikum ergibt sich gegenüber dem Vorjahr
ein Rückgang von 4,09 Mio. €, da die Stadt einen Teil
der Versorgungsverpflichtungen (Altzusagen aus der
Zeit vor der Gründung des Kommunalunternehmens)
übernommen hat.
127
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
_____________________________________________________________________________________________________
69
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 155.422.536 0,06 141.293.247 0,05
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.150.220 0,01 17.378.961 0,01
Frankenstadion (FSN) 176.046 0,00 167.828 0,00
Klinikum 138.472.100 0,05 124.629.483 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.023.828 0,00 1.281.436 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.302.861 0,00 2.002.217 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 1.730.935 0,00 2.563.719 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.909.079 0,00 3.021.913 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 42.036.232 0,02 35.969.009 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.337.526.011 0,85 2.188.576.787 0,85
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 19.360.162 0,01 17.718.460 0,01
wbg 44.872.745 0,02 41.569.226 0,02
Summe 2.764.982.755 1 2.576.172.287 1
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
haben sich um 188,81 Mio. € erhöht. Der Schwer-
punkt liegt mit einer Summe von 2.337,53 Mio. € bei
den StWN (84,5 %).
Es fallen hier vor allem Aufwendungen für Gas, Ein-
satzstoffe der Wärmeerzeugung und andere bezo-
gene Leistungen an, hier war 2019 vom Anstieg der
Bezugskosten für Strom, Gas und Fernwärme ge-
prägt. Herauskonsolidiert wurden bei StWN
lediglich 7,19 Mio. €, entsprechend 0,003 % (v.a. Er-
löse aus Dampfverkäufen von ASN und Kraft-
Wärme-Kopplungserlöse bei SUN).
Bei der Kernstadt und dem Klinikum fallen, auch auf-
grund hoher Eliminierungsbeträge nur relativ geringe
Anteile, jeweils rd. 5 - 6 %, an.
Beim Klinikum sind hier die gesamten Aufwendun-
gen für den Krankenhausbetrieb enthalten; eliminiert
wurden 13,15 Mio. €, das entspricht 8,67 % der ur-
sprünglichen Meldung.
Bei der Kernstadt wurden 130,07 Mio. € bzw.
45,56 % herauskonsolidiert, vor allem Aufwendun-
gen für Gas, Strom und Wasser, Erstattungen an den
Eigenbetrieb SÖR sowie Fahrkarten. Als größte Pos-
ten nach der Aufwandskonsolidierung verbleiben im
Bereich der Sach- und Dienstleistungen die Zufüh-
rung zu Instandhaltungsrückstellungen (16,1 Mio. €).
128
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen
_____________________________________________________________________________________________________
70
Bemerkenswert sind weiterhin die hohen Eliminie-
rungsbeträge bei wbg (18,22 Mio. € entsprechend
28,89 %), SÖR (4,56 Mio. € entsprechend 34,89 %),
ASN (8,58 Mio. € entsprechend 30,95 %) und SUN
(4,56 Mio. € entsprechend 19,05 % hauptsächlich
Aufwendungen für Straßenentwässerung).
Bilanzielle Abschreibungen
Bilanzielle Abschreibungen Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 102.539.677 0,33 104.899.338 0,32
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 13.667.628 0,04 13.692.321 0,04
Frankenstadion (FSN) 2.467.279 0,01 2.463.349 0,01
Klinikum 33.441.428 0,11 34.109.003 0,10
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 166.064 0,00 140.438 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 775.801 0,00 665.504 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 2.300.097 0,01 2.317.981 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 2.225.671 0,01 1.981.847 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 3.395.183 0,01 3.322.629 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 112.604.058 0,36 122.340.711 0,38
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.228.355 0,08 24.491.121 0,08
wbg 15.823.158 0,05 14.929.323 0,05
Summe 313.634.399 1 325.353.564 1
Die Position „Bilanzielle Abschreibungen“ beinhalte t
Abschreibungen auf Forderungen und Abschreibun-
gen auf Anlagevermögen. Die größten Anteile entfal-
len auf die StWN (35,90 %) und die Kernstadt
(32,69 %), auf das Klinikum entfallen 10,66 %.
Bei der Kernstadt sind hier insb. die Abschreibun-
gen auf das Sachanlagevermögen ergebnisbestim-
mend (85,44 %, respektive 87,61 Mio. € von gesamt
102,54 Mio. €).
Bei den StWN bestimmen v. a. die Abschreibungen
auf Verteilungsanlagen (54,57 Mio. €), Erzeugungs-,
Gewinnungs- und Bezugsanlagen (16,52 Mio. €) und
Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr
(12,08 Mio. €) den hohen Wert der Abschreibungen.
Die Verringerung gegenüber 2018 bezieht sich über-
wiegend auf Finanzanlagen (-4,7 Mio. €), auf Sach-
lagen (-3,3 Mio. €) und auf immaterielle Wirtschafts-
güter (-1,7 Mio. €).
129
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Transferaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Transferaufwendungen
Transferaufwendungen Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 814.399.703 1,00 820.893.656 1,00
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.933 0,00 3.440 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00
Klinikum 64.777 0,00 105.215 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 354.758 0,00 103.954 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 3.565 0,00 911 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00 0 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 83.767 0,00 78.220 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 435.273 0,00 474.883 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 190.504 0,00 173.896 0,00
wbg 262.818 0,00 146.569 0,00
Summe 815.800.099 1 821.980.744 1
Die Transferaufwendungen veränderten sich um
-6,18 Mio. € und fallen hauptsächlich bei der Kern-
stadt an. Sie werden unterschieden in Sozialtrans-
feraufwendungen (inkl. Bezirksumlage) und in wei-
tere Transferaufwendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu
tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter-
kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen.
Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun-
gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta-
gesstätten. Auch die Bezirksumlage hat, entspre-
chend der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks, im
Wesentlichen den Charakter von Sozialausgaben.
Die weiteren Transferaufwendungen beinhalten z.B.
die Gewerbesteuerumlage sowie Zuschüsse auf-
grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen
außerhalb des Sozialbereichs.
Der Rückgang bei der Kernstadt in 2019 ist im We-
sentlichen auf die Kosten der Unterkunft und Hei-
zung beim Arbeitslosengeld II zurückzuführen
(-21,0 Mio. € bzw. - 17,1 %). Hier sanken sowohl An-
zahl als auch Höhe der Leistungsbezüge aufgrund
der guten Situation am Arbeitsmarkt. Die Bezirksum-
lage hingegen stieg um 13,4 Mio. € und bremste so
den Rückgang deutlich ab.
Insgesamt 16,43 Mio. €, entsprechend 1,97 % der
Transferaufwendungen wurden konsolidiert, u. a. die
Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigen-
betriebe.
130
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 106.705.518 0,18 125.370.548 0,21
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.914.913 0,00 1.803.641 0,00
Frankenstadion (FSN) 81.736 0,00 67.841 0,00
Klinikum 50.474.297 0,08 50.564.176 0,09
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.473.258 0,00 1.563.893 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.050.015 0,00 2.019.104 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 555.203 0,00 566.532 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 5.268.282 0,01 5.070.802 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 5.275.896 0,01 4.777.923 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 350.025.564 0,58 343.609.823 0,59
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.550.358 0,01 7.746.629 0,01
wbg 68.570.911 0,11 43.887.112 0,07
Summe 600.945.951 1 587.048.023 1
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen stiegen
2019 um 13,90 Mio. € und entfallen überwiegend auf
die StWN (58,2 %) sowie in geringerem Umfang auf
die Kernstadt (17,8 %), das Klinikum (8,4 %) und die
wbg (11,4 %). Konsolidiert wurden konzernweit
104,92 Mio. € (14,86%).
Bei den StWN sind unter dieser Position vor allem
die Netznutzungsentgelte verbucht. Konzerntech-
nisch eliminiert wurden bei StWN 37,65 Mio. € (ent-
sprechend 9,76 % der ursprünglichen Aufwendun-
gen der StWN), hauptsächlich die an die Kernstadt
geleistete Konzessionsabgabe.
Beim Klinikum werden hier die Einstellungen von
Fördermitteln in die Verbindlichkeiten und Instand-
haltungsaufwendungen ausgewiesen.
Bei der Kernstadt sanken die Aufwendungen ge-
genüber dem Vorjahr um 18,67 Mio. € v. a. durch ge-
ringere Aufwendungen für Mieten, Pacht und Erb-
bauzins sowie der Wegfall der Zuführungen zu den
Rückstellungen für Risikovorsorge aus den Tarifab-
schlüssen aus dem Jahr 2018 (siehe hierzu auch
sonstige ordentliche Erträge).
Bei der wbg ist ein Anstieg um 24,68 Mio. € zu ver-
zeichnen- hierbei handelt es sich um Fremdkosten
für ÖÖP – Bauleistungen – in dem Anstieg spiegelt
sich die starke Aktivität der WBG Kommunal für den
Neubau der Bertolt –Brecht-Schule wider.
Analog zu den ertragsseitigen Differenzen aus der
Ertrags- und Aufwandskonsolidierung sind die
aufwandsseitigen Differenzen unter den sonstigen
131
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
73
ordentlichen Aufwendungen auszuweisen. Diese be-
tragen insg. 1,02 Mio. € und sind insbesondere auf
Differenzen zwischen der Kernstadt und den StWN
zurückzuführen. Betragsmäßig spielen die auf-
wandsseitigen Differenzen jedoch, gemessen an der
Höhe der gesamten „Sonstigen ordentlichen Auf-
wendungen, mit 0,17 % nur eine untergeordnete
Rolle.
132
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
74
4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Finanzerträge und Erträge aus assoziierten
Aufgabenträgern
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 29.046.355 0,40 36.348.036 0,19
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 546.295 0,01 432.282 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00
Klinikum 53.910 0,00 1.079.751 0,01
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.226 0,00 303 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 5.903 0,00 743 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 0 0,00 0 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 16 0,00 6.479 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 557 0,00 23.517 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 41.942.047 0,57 65.854.767 0,62
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.539.137 0,02 2.000.738 0,02
Wbg 79.722 0,00 42.028 0,00
Summe 73.215.168 1 105.788.644 1
Die Finanzerträge gingen um 32,57 Mio. € zurück
und haben ihren Ursprung insb. bei den
StWN (57,3 %). Hier ist der Rückgang um 23,91 Mio.
€ insbesondere auf den Rückgang der Erträge aus
assoziierten Unternehmen zurückzuführen. Der Ef-
fekt basiert insbesondere auf niedrigeren Erträgen
aus der At-Equity-Bewertung, hauptsächlich aus
dem assoziierten Unternehmen Thüga.
Die Kernstadt hat einen Anteil von 39,7 %, darin
sind vor allem höhere Erträge aus der Verzinsung
der Gewerbesteuer enthalten (+10,3 Mio. €) sowie
die Gewinnanteile aus Beteiligungen (gesamt
5,08 Mio. €, insb. Sparkasse und Zweckverband
Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum
Nürnberg).
Unter den in dieser Ziffer ebenfalls enthaltenen Er -
trägen aus der Eigenkapitalveränderungen aus as-
soziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) steht in
2019 der anteilige Jahresüberschuss der beiden At
Equity bewerteten Unternehmen: Flughafen i. H. v.
1,5 Mio. € und NürnbergMesse i. H. v. 1,32 Mio. €.
Die Erträge aus der Equity-Bewertung verringerten
sich im Vergleich zum Vorjahr damit um gesamt
13,22 Mio. €.
133
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
75
Zinsen und sonstige Finanzaufwendun-
gen inkl. Aufwendungen aus Eigenkapi-
talveränderungen aus assoziierten Un-
ternehmen (§ 312 Abs. 4 HGB)
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 35.434.292 0,26 35.913.131 0,25
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.598.851 0,02 4.800.527 0,03
Frankenstadion (FSN) 2.598.851 0,00 672.824 0,00
Klinikum 5.122.766 0,04 5.365.235 0,04
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 38.824 0,00 32.071 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 132.478 0,00 79.280 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 585.896 0,00 645.834 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 227.721 0,00 272.651 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 0 0,03 2.932.559 0,02
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 70.680.174 0,52 76.750.682 0,52
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.549.949 0,06 9.966.069 0,07
wbg 9.422.201 0,07 9.134.600 0,06
Summe 136.823.080 1 146.565.463 1
Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen fallen
vor allem bei den StWN (51,7 %) und der Kernstadt
mit 25,9 % an und sanken im Vergleich zum Vorjahr
um 9,74 Mio. €.
Die StWN weisen hier Aufwendungen aus der Auf-
zinsung von Rückstellungen und die Garantiedivi-
denden aus nicht beherrschenden Anteilen (Thüga
AG) aus. Hier wirkten sich die gesunkenen Zinsauf-
wendungen positiv aus (-6,1 Mio. €).
Bei der Kernstadt sind unter den Zinsen und sonsti-
gen Finanzaufwendungen vor allem Zinsaufwendun-
gen für Investitionskredite i. H. v. 25,4 Mio. € und Auf-
wendungen aus Erstattungszinsen i. H. v.
98,3 Mio. € abgebildet. Die Verringerung auf dieser
Position resultiert bei der Kernstadt überwiegend aus
dem Rückgang der Zinsaufwendungen für Investiti-
onskredite.
Die o. g. Position enthält bei der Kernstadt zudem
auch in geringem Umfang Aufwendungen aus Eigen-
kapitalveränderungen aus assoziierten Unterneh-
men.
134
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
76
4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 3.134.078 0,83 681.739 0,04
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0,00 12.190 0,00
Frankenstadion (FSN) 4.642 0,00 0 0,00
Klinikum 855.130 0,23 1.045.307 0,06
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 38.788 0,01 58.010 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 62.862 0,02 15.978 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 50.808 0,01 35.770 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 96.367 0,03 36.586 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 1.329.122 0,35 365.539 0,02
Städtische Werke Nürnberg (StWN) -4.232.464 -1,12 13.279.974 0,74
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 31.777 0,01 18.636 0,00
wbg 2.419.541 0,64 2.467.100 0,14
Summe 3.790.651 1 18.016.831 1
Die außerordentlichen Erträge sind überwiegend der
Kernstadt (82,7 %), wbg (63,8 %), SÖR ((35,1 %)
und dem Klinikum (22,6 zuzurechnen und veränder-
ten sich um -14,23 Mio. €.
Bei der wbg sind unter dieser Position überwiegend
Erstattungen aus Versicherungsschäden, Er-
träge/Gutschriften aus früheren Jahren sowie Zah-
lungseingänge bereits abgeschriebener Forderun-
gen gebucht.
Bei SÖR enthält diese Position Erstattungen aus den
Vorjahren, u. a. aus der Bundesmaut, und Schadens-
ersatzleistungen im Bereich Bau.
Beim Klinikum handelt es sich überwiegend um pe-
riodenfremde Erträge aus Fördermittelerhöhungen,
Gutschriften sowie Rückstellungsauflösungen, bei
der Kernstadt fallen hier periodenfremde Erlöse und
Schadenersatzleistungen an.
Bei den StWN wurde auf dieser Position dagegen ein
Sollsaldo durch Effekte aus der Netznutzung und von
Regulierungskonten aus der N-Ergie Netz GmbH bei
periodenfremden Umsatzerlöse ausgewiesen.
135
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
77
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen Ist 2019 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Kernstadt 1.012.400 0,10 223.163 0,02
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) -87.646 -0,01 5.297 0,00
Frankenstadion (FSN) 4.231 0,00 0 0,00
Klinikum 530.558 0,05 1.936.270 0,19
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 20.491 0,00 47.928 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 81.515 0,01 28.573 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 3.811 0,00 4.978 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 11.077 0,00 28.244 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 119.655 0,01 44 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.093.698 0,87 7.749.178 0,77
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 36.314 0,00 953 0,00
wbg -347.380 -0,03 10.323 0,00
Summe 10.478.724 1 10.034.950 1
Auch die außerordentlichen Aufwendungen fallen
größtenteils in die Sphäre der StWN (86,8 %).
Darüber hinaus wurden bei Klinikum (5,1 %) und
Kernstadt (9,7 %) noch erwähnenswerte Anteile
gebucht. In allen drei Betrieben handelt es sich
vorwiegend um periodenfremde Aufwendungen, bei
der Stadt ist eine Nachzahlung für die
Konzessionsabgabe 2018 von 0,7 Mio. € enthalten.
136
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
_____________________________________________________________________________________________________
78
4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Anderen Gesellschaftern zuzurechnen-
des Ergebnis
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Ist 2018
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2018
Städtische Werke Nürnberg (StWN) -2.767.490 1,00 -450.216 1,00
Summe -2.767.490 1 -450.216 1
Bei der Position „Anderen Gesellschaftern zuzurech-
nendes Ergebnis“ handelt es sich um Entnahmen
aus und Einstellungen in die Minderheitenanteile der
Thüga AG aus dem Teilkonzernabschluss der StWN,
d.h. hier werden die Ergebnisanteile des nicht be-
herrschenden Gesellschafters der StWN dargestellt.
Bei der wbg wird der Ergebnisanteil an der N-Ergie
Immobilien GmbH dargestellt.
137
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden
_____________________________________________________________________________________________________
79
4.2.4 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity-Methode ein-
bezogenen Aufgabenträger
Bei der NürnbergMesse GmbH wurde im Rahmen
der Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 nach der
Equity-Methode ein Geschäfts-oder Firmenwert von
5,16 Mio. € (korrigiert, nach Prüfbemerkung des Rpr)
ermittelt. Dieser ist über eine Laufzeit von 5 Jahr en
abzuschreiben. Bei der Flughafen Nürnberg GmbH
ergab sich ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe
von 14,12 Mio. €.
Außerdem werden hier entsprechend Tz 108 und
122 Konsolidierungsleitfaden Bayern die Schulden
und das Anlagevermögen der nach der Equity-Me-
thode einbezogenen Aufgabenträger dargestellt, um
Rückschlüsse auf die dauernde Leistungsfähigkeit
im Sinne einer Gesamtsicht auf alle kommunalen
Aufgabenbereiche zu ermöglichen.
Beteiligungs-
quote in %
Geschäfts/Firmenwert
(+) / Passiver Unter-
schiedsbetrag (-) zum
31.12.2019 in €
Anteilige Ver-
bindlichkeiten
zum 31.12.2019
in €
Anteiliges Anlage-
vermögen zum
31.12.2019 in €
Anteiliger Jah-
resüberschuss
zum 31.12.2019
in €
NürnbergMesse 49,97% 1.032.446,98 86.983.370,88 187 .277.408,18 1.316.357,89
Flughafen Nürn-
berg 50,00% -14.121.600,92 24.434.701,40 78.463.271,91 1 .504.785,14
Tabelle 3: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen
In diesem Sinne sind unter dem Gesichtspunkt der
dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. Tz 129 Konsoli-
dierungsleitfaden Bayern) aus der Beteiligung an der
Messe Nürnberg anteilige Verbindlichkeiten in Höhe
von 86,98 Mio. € zu berücksichtigen, was bei einem
anteiligen Anlagevermögen von 187,28 Mio. € ein
Verhältnis von Verbindlichkeiten zu Anlagevermögen
von ca. 46,45 % entspricht und damit deutlich wird,
dass der Verschuldung entsprechende Vermögens-
werte gegenüberstehen. Bei der Messe wurde durch
die Kernstadt in 2019 eine Kapitaleinlage von
10 Mio. € getätigt.
Beim Flughafen bestehen zum 31.12.2019 anteilige
Verbindlichkeiten in Höhe von 24,43 Mio. €, was bei
einem anteiligen Anlagevermögen von 78,46 Mio. €
einen Anteil von 31,14 % ergibt.
138
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Einzelpositionen – Kapitalflussrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
80
4.2.5 Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung nach dem aktuell anzu-
wendenden Standard DRS 21 wurde für den konso-
lidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
zum dritten Mal erstellt (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV-
Doppik i.V.m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern).
Die auch oft mit dem englischen Begriff „Cashflow“
bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi-
nanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr und unter-
stützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresab-
schlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähig-
keit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf
der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschaf-
teten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit
und der Verwendung für zahlungswirksame Investiti-
ons- bzw. Finanzierungstätigkeit. Hierbei ist festz u-
stellen, dass gemäß DRS 21, abweichend zur Dar-
stellung der Finanzrechnung gemäß KommHV-Dop-
pik, erhaltene Zinsen im Cashflow aus Investitionstä-
tigkeit und gezahlte Zinsen im Cashflow aus Finan-
zierungstätigkeit enthalten sind. Daher weist letzterer
trotz der Zunahme der Nettoneuverschuldung einen
Auszahlungsüberschuss aus.
Die ausführliche Kapitalflussrechnung mit Erläu-
terungen findet sich unter Anlage 5: Kapitalfluss-
rechnung .
Stadt Nürnberg 2019
Kapitalflussrechnung DRS 21
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2019
Ergebnis des
Vorjahres
2018
Unterschied
EUR EUR EUR
Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
438.609.529 501.906.214 -63.296.685
- Cashflow aus der Investitionstätigkeit -355.184.064 -288.336.735 -66.847.329
- Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -60.017.654 -136.178.775 76.161.121
= Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds
23.407.811 77.390.704 -53.982.893
+ Finanzmittelfonds am Ende der Vorperiode 489.600.155 402.719.503 86.880.652
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 513.007.965 489.600.155 23.407.811
Tabelle 4: Kapitalflussrechnung 2019
139
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
81
4.2.6 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik
Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen
Die in Tabelle 5 aufgeführten Zahlen der durch-
schnittlich beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer
wurden aus den Einzelabschlüssen/Teilkonzernab-
schlüssen entnommen. Sofern nicht anders angege-
ben, handelt es sich bei dem Wert um die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beteiligung Durchschnittliche Zahl der beschäftig- ten Beamten Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Kernstadt 2.823 6.380
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 11 412
Frankenstadion (FSN) 0 0 2
Klinikum 29 Vollkraftanteile (VK) 6.228 VK
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1 170
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 323 3
Nürnberg Bad (NüBad) 1 72
Nürnberg Stift (NüSt) 418,28 VK
Servicebetrieb öffentlicher Raum
Nürnberg (SÖR) 80,25 VK 870,75 VK
Städtische Werke Nürnberg
(StWN) 0 4.282
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 18 389
wbg 0 316
Tabelle 5: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer
Für weitere Angaben insb. Sitz und Rechtsform wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
2 Die Arbeitnehmer des Eigenbetriebes FSN wurden per 01.01.2008 auf andere Dienststellen der Stadt Nürnberg versetzt. Eine Angabe der Zahl der Arbeit-
nehmer ist dementsprechend nicht mehr relevant.
3 Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr 2019 im Jahresdurchschnitt 522 Menschen mit Behinderung beschäftigt.
140
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
82
Lagebericht
4.2.6.2.1 Vermögens- und Finanzlage
31.12.2019 31.12.2018
Anlagevermögen 8.377.736.106 8.166.164.996
Immaterielle Vermögensgegenstände 206.168.098 187.2 51.429
Sachanlagen 7.300.549.886 7.103.648.232
Finanzanlagen 871.018.123 875.265.335
Umlaufvermögen 1.500.038.275 1.376.131.435
Vorräte 191.819.806 178.315.878
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 710.1 88.913 675.172.122
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0
Liquide Mittel 598.029.556 522.643.434
Aktive Rechnungsabgrenzung 43.193.628 41.903.182
Summe Aktiva 9.920.968.009 9.584.199.613
Eigenkapital 1.795.357.306 1.673.899.797
Sonderposten 1.709.129.600 1.708.398.206
Rückstellungen 2.719.828.413 2.624.228.137
Verbindlichkeiten 3.656.598.902 3.534.069.305
Passive Rechnungsabgrenzung 40.053.788 43.604.168
Summe Passiva 9.920.968.009 9.584.199.613
Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31.12.2019
9.920,97 Mio. € und erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um 336,77 Mio. €.
Alleine das Anlagevermögen stieg 2019 insg. um
211,57 Mio. €, insb. bei der Kernstadt (höhere imma-
terielle Vermögensgegenstände, geleistete Anzah-
lungen auf Sachanlagevermögen) und bei den StWN
(Bereich N-ERGIE AG: Zunahme beim Infrastruktur-
vermögen; Bereich VAG: Anzahlungen für U-Bahn-
fahrzeuge).
Die Finanzanlagen verringerten sich um 4,25 Mio. €
im Vergleich zum Vorjahr, v. a. aufgrund der Ände-
rung des Buchwertes assoziierter Unternehmen.
Das Umlaufvermögen stieg zum Stichtag 31.12.2019
um 123,91 Mio. € auf 1.500,04 Mio. €. Es gab Stei-
gerungen bei den Vorräten (+13,50 Mio. €) und den
Positionen Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände (+35,02 Mio. €), das Gros der Zu-
nahme erschließt sich aber aus den liquiden Mitteln.
Diese erhöhten sich konzernweit um
141
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
83
75,39 Mio. €, insb. durch eine Steigerung bei der
Kernstadt (Entwicklung bei Steuereinzahlungen, Zu-
weisungen und Erstattungen sowie Cash-Pooling
der Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen).
Beim Eigenkapital ist ein Plus um 121,46 Mio. € zu
verzeichnen. Die Veränderung ergibt sich vor allem
aus einer Steigerung der Ergebnis- bzw. Gewinn-
rücklagen (71,72 Mio. €). Der Gesamt-Jahresüber-
schuss beträgt 105,05 Mio. € und ist damit um
31,44 % gesunken (Vorjahr: 153,23 Mio. €).
Bei den Sonderposten war ein Anstieg um
0,73 Mio. € auf 1.709,13 Mio. € festzustellen, der
überwiegend der Kernstadt (5,96 Mio. €) bzw. StWN
(6,21 Mio. €) zuzurechnen ist und damit die Verrin-
gerungen beim Klinikum bei dieser Position und
Schwankungen bei den Sonderposten für Gebühren-
ausgleiche bei SUN ausgleichen konnte.
Die Rückstellungen erhöhten sich um insg.
95,60 Mio. €. Ursächlich sind hier vor allem gestie -
gene Pensionsrückstellungen (118,07 Mio. €, insb.
Kernstadt, StWN und SÖR mit alleine 5,57 Mio. €)
sowie die sonstigen Rückstellungen (21,96 Mio. €).
Die Gesamt-Verbindlichkeiten erhöhten sich leicht
um 122,53 Mio. €. Ursächlich sind neben höheren
Kreditaufnahmen für Investitionen (vor allem Stadt,
StWN und SÖR) und den Verbindlichkeiten zur Liqui-
ditätssicherung (51,98 Mio. €, insb. Stadt und wbg)
auch die um 9,91 Mio. € gestiegenen sonstigen Ver-
bindlichkeiten (insb. Kernstadt und NOI).
Für die unter 4.2.1 und 4.2.2 beschriebene Inan-
spruchnahme von Vereinfachungsregelungen ist
gemäß Tz 71 Konsolidierungsleitfaden Bayern an
dieser Stelle der Einfluss auf die Vermögens-/
Finanz- und Ertragslage nicht-betragsmäßig darzu-
stellen. Wertmäßig relevant ist hier vor allem der Ver-
zicht auf die Umbewertung von Pensionsrückstellun-
gen entsprechend Tz 65 Konsolidierungsleitfaden
Bayern. Durch einen Verzicht auf die ansonsten ge-
mäß 6.6.2 BewertR vorzunehmende höhere Diskon-
tierung mit 6 % sowie die Beibehaltung des Einbe-
zugs von künftigen Preis- und Kostensteigerungen
werden die Pensionsrückstellungen der städtischen
Töchter (relevant ist hier insb. StWN) im konsolidier-
ten Jahresabschluss der Stadt wesentlich höher aus-
gewiesen.
Die Einbeziehung der konsolidierungspflichtigen Auf-
gabenträger mit ihren Buchwerten und der Verzicht
auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten bei
der Erstkonsolidierung (Tz 70 Konsolidierungsleitfa -
den Bayern) wirken sich unter der Prämisse, dass
stille Reserven aufgrund des bilanziellen Vorsichts -
prinzips höher sind als stille Lasten (vgl. Tz 67 K on-
solidierungsleitfaden Bayern), so aus, dass dann
passive Unterschiedsbeträge höher ausgefallen wä-
ren, aktive Unterschiedsbeträge seltener und kleiner.
Kennzahlen zur Vermögenslage
Konsolidierter Ab-
schluss 31.12.2019
Kernstadt
31.12.2019
Konsolidierter Ab-
schluss 31.12.2018
Eigenkapitalquote
I
Eigenkapital i. e. S.
/Bilanzsumme 18,1 % 15,7 % 17,5 %
Eigenkapitalquote
II
(Eigenkapital + ei-
genkapitalähnliche
Sonderposten)/ Bi-
lanzsumme
34,7 % 33,9 % 34,6 %
Anlagendeckung Langfristiges Kapi-
tal/Anlagevermögen 103,1 % 102,1 % 102,0 %
Tabelle 6: Kennzahlen zur Vermögenslage
Bei diesen Bilanzkennzahlen zeigt sich, dass im Kon-
zern insgesamt ähnliche Verhältnisse wie bei der
Kernstadt in Bezug auf die wesentlichen Bilanzkenn-
zahlen herrschen. Mit der Eigenkapitalquote I von
18,1 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der unter-
142
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
84
schiedlichen kommunalen Rechnungslegungsvor-
schriften in den verschiedenen Bundesländern eher
im unteren Bereich von Städten vergleichbarer
Größenordnung (Stuttgart 84,4 %, und Essen
-1,91 %), wobei sich der Wert in Nürnberg im
Vergleich zu anderen Städten leicht verbessert hat.
Für die Berechnung der Anlagendeckung, d. h. die
Kennzahl, die darstellt, inwieweit langfristig gebu n-
denes Vermögen langfristig finanziert ist und damit ,
inwieweit die sog. „Goldene Bilanzregel“ der Fristen-
kongruenz erfüllt ist, werden als langfristiges Kapital
das Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Bei-
hilferückstellungen, Investitionskredite und kredit -
ähnliche Verbindlichkeiten angesetzt. Die Anlagen-
deckung des Konzerns liegt über der kritischen
100 %-Marke (Mindestanforderung der Deckung des
Anlagevermögens durch langfristiges Kapital) und ist
gegenüber dem Vorjahr sogar leicht gestiegen.
4.2.6.2.2 Ertragslage
Der Jahresüberschuss in Höhe von 105,05 Mio. €,
entstand insb. aus den Überschüssen bei der Kern-
stadt (61,83 Mio. €), den StWN (63,49 Mio. €), der
wbg (14,85 Mio. €) und SUN (12,52 Mio. €). Auch
ASN (5,66 Mio. €) trug zum Überschuss bei, während
das Klinikum, SÖR, NüBad, NüSt, FSN sowie die
verlustausgleichsabhängigen Beschäftigungsgesell-
schaften NOA und NOI Defizite aufweisen (vgl. die
Darstellung der einzelnen ursprünglich gemeldeten
Jahresergebnisse unter Passiva A.V Jahresergeb-
nis).
Bei der Kernstadt waren vor allem gestiegene Zu-
wendungen, insb. Schlüsselzuweisungen und
Grunderwerbsteuer, gesunkene Transferaufwen-
dungen und hohe Gewerbesteuer-Erstattungszinsen
dafür verantwortlich. Auch die Steuererträge lagen
weit über den Vorjahreswerten.
Der aus dem Konzernabschluss der StWN in den
konsolidierten Jahresabschluss der Stadt überge-
gangene Überschuss resultiert aus der Auflösung
von Drohverlustrückstellungen.
Bei der wbg ist der Jahresüberschuss hauptsächlich
durch die Ergebnisbeiträge aus dem Bestandsma-
nagement (Hausbewirtschaftung) und aus dem Bau-
trägergeschäft (Grundstücksverkäufe) geprägt.
Aufgrund der Konsolidierungsbuchungen veränderte
sich das Konzernergebnis zum 31.12.2019 um
31,11 Mio. €. Dieser Betrag setzte sich insb. aus Auf-
wands- und Ertragsbereinigungen der vollkonsoli-
dierten Unternehmen i.H.v. 32,67 Mio. € (hier ist z.B.
auch der Ertrag der StWN aus dem Verkauf der wbg-
Anteile enthalten) und den Ergebnisbeiträgen der At-
Equity konsolidierten Unternehmen (1,79 Mio. €) zu-
sammen.
143
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
85
Kennzahlen zur Ertragslage
Auf Ebene des Konsolidierungskreises ergeben sich
folgende ertragswirtschaftliche Kennzahlen:
Ertragswirtschaftliche Kennzahl Konsolidierter Ab-
schluss
31.12.2019
Kernstadt
31.12.2019
Konsolidierter Ab-
schluss
31.12.2018
Aufwandsdeckungsgrad
(ordentliche Erträge/ordentliche Aufwen-
dungen)
102,9 % 103,2 % 103,2 %
Steuerquote
(Steuererträge/ordentliche Erträge)
15,7 % 47,1 % 15,9 %
Personalintensität
(Personal- und Versorgungsaufwendun-
gen/ ordentliche Aufwendungen)
27,4 % 33,7 % 26,9 %
Zinslastquote
(Zinsaufwendungen/ordentliche Aufwen-
dungen)
2,2 % 1,7 % 2,5 %
Tabelle 7: Ertragswirtschaftliche Kennzahlen
Bei diesen Kennzahlen zeigen sich Parallelen zur
Kernstadt, wie beim Aufwandsdeckungsgrad und der
Zinslastquote, aber auch grundlegende Unter-
schiede: Die Personalintensität der Kernstadt ist
überdurchschnittlich – hier bedingt der Dienstleis-
tungsschwerpunkt einen hohen Personaleinsatz, bei
etlichen Aufgabenträgern dominiert die Infrastruktu r
bei geringem Personaleinsatz. Da die Steuern nur
bei der Kernstadt anfallen, sinkt die Steuerquote auf
Ebene des Konzerns, da die Steuererträge hier in
Bezug zu den insgesamt wesentlich höheren Erträ-
gen des Konzerns gesetzt werden, nicht nur zu den
Erträgen der Kernstadt. Die konzernbezogene Zins-
lastquote 2019 sinkt gegenüber dem Vorjahr, v. a.
bedingt durch den Anstieg der ordentlichen Aufwen-
dungen.
144
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
86
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Stadt Nürnberg erfüllt einen Teil ihrer kommuna-
len Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht
durch die klassischen Dienststellen der Stadtverwal-
tung, sondern es werden viele kommunale Aufgaben
außerhalb der Kernverwaltung durch selbstständige
Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe wahr-
genommen. Im Folgenden werden die einzelnen Auf-
gabenfelder kurz dargestellt.
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2019 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2019
Strom-, Gas- und Was-
serversorgung
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. N-ER-
GIE AG
Umsatzerlöse Strom:
2.291.089 T€
Umsatzerlöse Gas:
439.095 T€
Umsatzerlöse Wasser:
68.913 T€
Zusammenführung der Gesell-
schaften N-Ergie Service
GmbH und Main-Donau-Netz-
Gesellschaft mbH zum
01.01.2020 zur N-Ergie Netz
GmbH im Rahmen einer Über-
tragungsvereinbarung. Ab-
schluss des Prozesses der Zu-
sammenführung bis 31. Au-
gust 2020
Verkauf von Anteilen an der
wbg
Wärmeversorgung
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. N-ER-
GIE AG
Umsatzerlöse Fernwärme:
76.967 T€
Öffentlicher Personen-
nahverkehr
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. Ver-
kehrsaktiengesell-
schaft (VAG)
Verkehrserlöse:
159.096 T€
Umsatzerlöse: 176.506 T€
Preiserhöhung zum
01.01.2019 um durchschnitt-
lich 2,57 %
Einführung eTicket erfolgreich
abgeschlossen und
„VAG_Rad“ 129.000-mal aus-
geliehen
Lieferung sechs weiterer U-
Bahn-Fahrzeuge des Typs G1
und Beschaffung sechs neuer
Elektrobusse die ab 2020 im
Verkehrsbetrieb eingesetzt
werden
Modernisierung von 11 Stra-
ßenbahnfahrzeuge des Typs
GT6N
Wohnraumversorgung
und
-bewirtschaftung
wbg-Gruppe
Umsatzerlöse Hausbewirt-
schaftung: 118.630 T€
Umsatzerlöse Grundstücks-
verkauf: 30.653 T€
Fertigstellung größerer Moder-
nisierungsmaßnahmen im
wohnwirtschaftlichen Bereich,
sowie Basismodernisierung
von 109 Wohnungen
145
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
87
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2019 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2019
Umsatzerlöse Immobilienbe-
treuung: 9.796 T€
Durchschnittliche Instandhal-
tung: rd. 25,8 €/m²
Verwaltung von 16.153 Woh-
nungen, 253 Gewerbeeinhei-
ten und 5.516 Stellflä-
chen/Stellplätze
1.159 Mieterwechsel
(= 6,7 % Fluktuationsrate)
Neubauprojekte in der Gal-
vani-/Schilling-/Sperber-/Pil-
lenreuther Straße (EUROPAN
– 132 WE), Neusalzer Straße
(36 WE) und der Oskar-von-
Miller-Straße (16 WE) in der
Bauphase
Baubetreuung für Neubau
Sporthalle Tillystraße
Gesundheitsversor-
gung Klinikum Nürnberg
Umsatzerlöse: 635.548 T€
Personalaufwand:
450.446 T€
2560 Planbetten, 267 Plätze
Fallzahlen vollstationär:
112.374
Investitionsumfang:
22.724 T€
Jubiläum 25 Jahre Klinikum
Standort Süd
Oktober: Übernahme 100 %
Geschäftsanteile der Schaukel
Kinderbetreuung GmbH
Umfassende fünffache Zertifi-
zierung zum viszeralonkologi-
schen Zentrum als einziges
Nordbayerisches Haus
Planung des Eltern-Kind-Zent-
rum am Standort Süd laufen
weiter
Bauvorbereitungen für Neubau
Zentrum für seelische Ge-
sundheit am Standort Nord be-
gonnen.
Teilnahme an der städtischen
Katastrophenschutzvollübung
„OLEUM 2019“ am 18.05.2019
Verwertung und Besei-
tigung von Abfällen
Abfallwirtschaftsbe-
trieb (ASN)
Gesamtmenge Sperrmüll:
3.979 t
Gesamte Müllmenge Müllver-
brennungsanlage: 249.486 t
Umsatzerlöse: 79.115 T€
Herabsetzung der Gebühren
im Jahr 2020 und damit ein-
hergehender kalkulierter Ver-
lust wegen Gebührenüber-
schüssen im vorausgegange-
nen Kalkulationszeitraum
Beendigung der Sanierungs-
und Modernisierungsarbeiten
146
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
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88
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2019 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2019
der Krananlagen im Müllbun-
ker, seitdem Automatikbetrieb
der Krananlagen
Bau und Unterhalt von
Straßen, Plätzen und
Brücken
Beleuchtung von Stra-
ßen und Plätzen
Verkehrsregelung
Winterdienst
Straßenreinigung
öffentliche Papierkörbe
Erschließungsbeiträge
Servicebetrieb öf-
fentlicher Raum
Nürnberg (SÖR)
Umsatzerlöse: 129.997 T€,
davon Straßenreinigung:
14.619 T€
Straßen und Wege: 1263 km
Radwege: 304 km
Lichtpunkte der Straßenbe-
leuchtung: 48.969
Lichtsignalanlagen: 532
Räum- und Streulänge Win-
terdienst: ca. 4000 km
Straßenreinigungskilometer
83.460
Öffentliche Mülleimer: 3.269
Öffentliche WC-Anlagen: 35
Großprojekte im Bereich Stra-
ßen- und Brückenunterhalt
werden fortgeführt und laufen
in 2020 weiter
Planung der Umsetzung von
Investitionen in Anlagevermö-
gen von mehr als 5 Mio. € ab
2020
Ableitung und Reini-
gung des Abwassers
Stadtentwässerung
und Umweltanalytik
(SUN)
Abwassergebühren:
Schmutzwasser: 2,02 €/m³
Niederschlagswasser:
0,65 €/m³
Gesamteinwohnerzahl des
Entsorgungsgebiets: 543.142
Länge städtisches Kanalnetz:
1.486 km
Abwassermenge:
60,1 Mio m³
Abstimmung des weiteren Vor-
gehens zur Errichtung einer
Klärschlammverwertungsan-
lage mit 30.000 Mg/a im Werk-
ausschuss
Verringerung der Abwasserge-
bühren ab 2020 im neuen Kal-
kulationszeitraum
Städtische Altenhilfe NürnbergStift (NüSt)
Auslastung: 90,7 %
Max. belegbare Plätze: 927
Themen Innovation und Digita-
lisierung als zentrale Priorität
Bauaktivitäten des August-
Meier-Heimes befinden sich
im Zeitplan, Fördermittelantrag
wurde in 2020 positiv beschie-
den (Zuwendung: 9,9 Mio. €)
147
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
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89
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2019 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2019
Betrieb der Schwimm-
bäder
NürnbergBad
(NüBad)
Umsatzerlöse: 6.201 T€
Besucher: 1.181.749
Städtischer Zuschuss je Be-
sucher: 5,24 €
Beginn der Arbeiten zur Sanie-
rung des Volksbades zum
01.05.2019
Vertragsbeginn mit dem neuen
Dienstleister für die Kassen-
dienste zum 01.04.2019.
Ausbau der Kooperation mit
der Schwimmschule Flipper
beim Schwimmkursangebot
Sicherstellung des lau-
fenden wirtschaftlichen
Betriebs des Max-Mor-
lock-Stadions
Eigenbetrieb Fran-
kenstadion Nürn-
berg
Umsatzerlöse: 2.235 Mio. €
Abschreibungen: 2.467 Mio. €
So. betr. Aufwendungen:
502.606 T€
Bewilligung Restzuweisung für
den Umbau des Stadions von
der Regierung von Mittelfran-
ken
Teilhabe in Nürnberg –
Angebote für erwach-
sene Menschen mit
Behinderung in Nürn-
berg
Noris inklusion
gGmbH (NOI)
Quote schwerbehinderte Mit-
arbeiter gem. §154 SGB IX:
100 %
Ergebnissteigerungen im Be-
reich Gartenbau und Töpferei
100 Plätze in den Wohnhei-
men voll, Ambulant Betreutes
Wohnen mit 117 Plätzen gut
angenommen
Arbeitsmarktliche und
soziale Integration von
arbeitslosen Jugendli-
chen und Erwachse-
nen
Noris Arbeit gGmbH
(NOA)
Umsatzerlöse: 11.288 T€
Personen mit Ausbildungs-
bzw. Arbeitsvertrag: 176
Stärkere Ausrichtung der
NOA-Angebote in Richtung
Grundbildung für Menschen
mit geringer Literalität
Besetzung 170 neuer Arbeits-
stellen mit geförderten Be-
schäftigten durch das neue
Teilhabechancengesetz
Tabelle 8: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden
Weitere Details über den verselbständigten Aufga-
benbereich können den Lageberichten der einzelnen
Beteiligungen entnommen werden.
148
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
90
Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Darstellung der Gesamtsituation macht deutlich,
dass die Stadt Nürnberg insgesamt gut aufgestellt ist
und die dauernde Leistungsfähigkeit sicherstellen
kann.
Die Ertragslage 2019 war gut, es konnte ein Über-
schuss von 105,05 Mio. € erwirtschaftet werden.
Nach der Kapitalkonsolidierung sind noch Gewinn-
/Ergebnisrücklagen in Höhe von 741,07 Mio. € und
passive Unterschiedsbeträge in Höhe von
4,85 Mio. € vorhanden.
Die Eigenkapitalquote ist ausreichend, das Anlage-
vermögen ist durch langfristiges Kapital finanziert .
Nicht nur in der Kernstadt, auch bei den anderen
konsolidierten Aufgabenträgern wird ein starker In-
vestitionskurs gefahren, um den Herausforderungen
der Zukunft zu begegnen. Konzernweit hat sich da-
her die Verschuldung bei Anleihen, Investitionskredi-
ten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften moderat
erhöht.
Die Finanz- und Liquiditätslage des Konzerns ist sehr
gut.
149
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
91
4.2.7 Künftige Entwicklung
Im Folgenden wird die künftige Entwicklung der ein-
zelnen Beteiligungsunternehmen bzw. Eigenbetrie-
ben beschrieben.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode
Mit dem Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr
2020 haben sich die Rahmenbedingungen und Per-
spektiven in vielen Bereichen stark verändert. Eine
vollständige Beurteilung der Auswirkungen der Pan-
demie ist zur Zeit der Aufstellung dieses Abschlusses
noch nicht möglich.
Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und
Risiken
Kernstadt: Risiken für die finanzielle Lage der Stadt
Nürnberg resultieren vor allem aus der allgemeinen
wirtschaftlichen und politischen Lage, derzeit über -
wiegend bestimmt durch die Auswirkungen der
Corona-Pandemie. Insbesondere die konjunkturelle
Abkühlung mit Rückgängen der Gewerbesteuerer-
träge, aber auch Ertragsausfälle durch die Ein-
schränkungen des öffentlichen Lebens und der Nut-
zung städtischer Einrichtungen sowie erhöhte Auf-
wendungen für die Pandemie-Vorsorge wirken sich
massiv auf den städtischen Haushalt aus. Mit einer
schlechteren gesamtwirtschaftlichen Lage ist zudem
auch in der Regel ein Anstieg der Transferaufwen-
dungen verbunden, bei denen in den letzten 2 Jahren
eine gewisse Entspannung eingetreten war – nun ist
es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Auswirkun-
gen der Krise sich hier niederschlagen.
Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in
der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf-
wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für
2021 auf 698 Mio. € gesteigert haben (Anteil Perso-
nalhaushalt an ordentlichen Aufwendungen 33,7 %).
Durch Aufgabenmehrungen wird auch weiterhin zu-
sätzliches Personal notwendig, in diesem Bereich
kann die Stadt im Fall einer konjunkturellen Abküh-
lung nur wenig flexibel reagieren.
Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der
immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg,
vor allem immer wieder verschobene Maßnahmen
im Bereich Schulen und Verkehrsinfrastruktur sind in
den nächsten Jahren endgültig zu bewältigen. Im
MIP 2020-2023 musste das hohe Niveau des Inves-
titionsvolumens wieder einmal um 14 % auf
875 Mio. € gesteigert werden und auch für die nähere
Zukunft ist keine Entlastung bei den Netto-Investit i-
onsauszahlungen abzusehen.
Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.).
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der
Corona-Pandemie stellt sich die Entwicklung des
städtischen Haushalts im Finanzplanungszeitraum
2021-2024, trotz eines Sofortprogramms zur Haus-
haltsstabilisierung und Ergebnisverbesserung für
den Haushalt 2021 so dar, dass mindestens bis 2024
zweistellige Defizite im Ergebnishaushalt (zwischen
39 und 59 Mio. €) sowie dreistellige Beträge bei de r
Nettoneuverschuldung (141 - 200 Mio. €) zu befürch-
ten sind.
Auch hinsichtlich der städtischen Töchter hat sich die
Gesamtrisikolage seit dem letzten Berichtsstichtag
aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie we-
sentlich verändert. Beim Flughafen Nürnberg wird
die Geschäftsentwicklung seit Mitte März 2020 na-
hezu ausschließlich durch die Folgen der Corona-
Pandemie bestimmt, gleiches gilt für die Nürnberg
Messe GmbH. Hier können sich auch für Folgejahre
erhebliche zusätzliche ungeplante Belastungen er-
geben.
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN): Wirtschaftliche
Perspektiven für zusätzliche Geschäftsfelder sind
beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeord-
nung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen
Möglichkeiten begrenzt. In der Abfallwirtschaft gil t
150
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
92
der Anschluss- und Benutzungszwang uneinge-
schränkt für die Entsorgung von Privathaushalten;
für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zu r
Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen
Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) besteht
für ASN kein wirtschaftliches Risiko. Aufgrund der
Gebührenentwicklung wird für das Geschäftsjahr
2020 mit einem Verlust von 11,29 Mio. EURO ge-
rechnet.
Durch die Corona-Pandemie sind ab März 2020
keine bedeutenden Mengeneinbrüche bei Hausmüll,
Sperrmüll und in den Beseitigungsanlagen (MVA und
Deponie) zu verzeichnen. Auch das Aufkommen an
Abfällen zur Verwertung in der Müllverbrennungsan-
lage (Gewerbeabfälle) hat sich nach kurzzeitiger Tal-
fahrt wieder auf ein, aus den Vorjahren bekanntes
„Normalmaß“ konsolidieren können. Deswegen wer-
den auch keine Einbrüche bei den Abfallgebühren
und Verwertungserlösen erwartet.
Klinikum: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
für Akutkrankenhäuser werden im Wesentlichen
durch vier Faktoren beeinflusst: Entwicklung der
Nachfrage nach akutstationären Krankenhausleis-
tungen, Entwicklung der staatlich regulierten Leis-
tungsvergütungen einschließlich der Investitionsför -
derung, Entwicklung der krankenhausrelevanten
Kostenarten und die Wettbewerbssituation um Fach-
kräfte.
Der erste Faktor, die allgemeine Krankenhausnach-
frage, wird insbesondere durch langfristige demogra-
phische Trends sowie den medizinischen Fortschritt
beeinflusst und ist daher keinen ausgeprägten kurz-
fristigen Schwankungen unterworfen. Während die
demographische Komponente durch eine zuneh-
mend älter werdende Bevölkerung verbunden mit ei-
ner regional zunehmenden Bevölkerungszahl eher in
Richtung zunehmende Krankenhausinanspruch-
nahme wirkt, kann der medizinische Fortschritt in
beide Richtungen wirken. Insbesondere der weiter-
hin bestehende, vom Gesetzgeber forcierte Trend
zur Verlagerung von Leistungen aus dem stationären
in den ambulanten Sektor wirkten dämpfend auf die
Entwicklung der stationären Fallzahlen. Auch verkür-
zen sich Verweildauern aufgrund sich ändernder me-
dizinischer Verfahren. Insgesamt wird jedoch auch
für die nächsten Jahre von einer tendenziell leichtzu-
nehmenden Krankenhausnachfrage ausgegangen.
Im Gegensatz hierzu steht die Entwicklung bei den
Leistungsvergütungen. Der für die Erlösentwicklung
besonders relevante Landesbasisfallwert erhöhte
sich in Bayern - unter Berücksichtigung der Ausglei-
che - im Jahr 2019 von 3.442,48 € auf 3.533,70 €.
Diese Erhöhung entspricht einer Steigerung von
2,65 % und liegt damit, wie bereits im Vorjahr, deu t-
lich unterhalb der durchschnittlichen Kostenentwick-
lung, insbesondere unterhalb der Zunahme der Per-
sonalaufwendungen auf Grund der Tarifabschlüsse
für das Jahr 2019. Damit verschärft sich die wirt-
schaftliche Situation der Krankenhäuser weiter.
Hinzu kommen vom Gesetzgeber vorgeschriebene
Pflegepersonaluntergrenzen für die einzelnen Fach-
bereiche, welche die bereits angespannte Lage auf
dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte weiter verschlim-
mert.
Die Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer
ist weiterhin als unzureichend anzusehen. Insbeson-
dere bei den Einzelfördermaßnahmen ist jährlich das
zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht ausrei-
chend, um die erforderlichen baulichen Ersatz- und
Erweiterungsinvestitionen zu finanzieren. In Bayern
hat sich die jährliche Investitionsfinanzierung im Ver-
hältnis zu den Gesamtkosten der Krankenhäuser in
den letzten Jahren auf unter 4 % verringert.
Auf der Aufwandsseite ist insbesondere die Entwick-
lung der Tarifgehälter in den relevanten Tarifvertr ä-
gen TVöD und TV-Ärzte sowie weiterhin die Umset-
zung der neuen Entgeltordnung aus 2017 im TVöD
von Bedeutung, da sich die Tarifeffekte über beide
Tarifverträge auf rund 3,0 % summieren zuzüglich
der Effekte aus der Umsetzung der Entgeltordnung.
Insgesamt waren Personalkostensteigerungen von
rund 2,8 % zu verzeichnen. Zu erheblichen Kosten-
steigerungen führen weiterhin steigende Standards
in der Patientenversorgung, beispielsweise für Hygi-
ene- und Sicherheitsmaßnahmen.
Hinzu kommen die nochmals höheren Hygienestan-
dards bei der Versorgung von Patienten ausgelöst
durch die Corona-Pandemie und die Aufschiebung
normaler Operationen, um Betten für Covid-Patien-
ten frei zu halten.
Noris Arbeit gGmbH (NOA): Ein grundlegendes Ri-
siko für die Gesellschaft ergibt sich auf Grund des
Geschäftsmodells, da die wirtschaftliche Stabilität
der Gesellschaft entscheidend von der Gewährung
von Zuschüssen durch die Stadt Nürnberg und an-
derer Zuschussgeber sowie politischer Entscheidun-
gen abhängig ist.
151
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
93
Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen und Sozi-
alversicherungsprüfungen können niemals vollstän-
dig ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Risiken
aus Verwendungsnachweisprüfungen durch Zu-
schussgeber.
Im Bereich der Grundbildung für Langzeitarbeitslose
ergibt sich ein neues Betätigungsfeld und eine
Chance auf eine neue Finanzquelle. Im Südstadtfo-
rum konnte im Januar 2019 das Le-Mi-Lern-Café er-
öffnet werden (Finanzierung durch die Bank des Eu-
roparates über 2 Jahre mit 1,2 Mio. €).
Die Noris Arbeit gGmbH versucht die Risiken zu be-
grenzen, indem die Kostenstruktur möglichst anpas-
sungsfähig im Hinblick auf Veränderungen der Rah-
menbedingungen gehalten wird. Aufgrund der
Corona-Pandemie und der damit verbundenen Un-
terbrechung verschiedener Maßnahmen kommt es
ab 2020 zu Zuschussminderungen, deren Höhe
noch nicht absehbar ist. Um den Schaden so gering
wie möglich zu halten, wurde Soforthilfe beantragt,
Anträge auf Kurzarbeitergeld und Anträge nach dem
SodEG gestellt.
noris inklusion gGmbH (NOI): Die Risiken durch
die Gesetzgebung, die mittelbar für den Zufluss der
Entgelte verantwortlich ist, werden kurzfristig als re-
levant jedoch überschaubar erachtet. Die Marktrisi-
ken sind ähnlich zum Vorjahr und zweigeteilt zu se-
hen: bei den „internen“ Kunden mit den durch die Po-
litik geregelten Zugängen) sowie deren deutlich ge-
stiegenen Ansprüchen (Stichwort Wunsch- und
Wahlrecht und stärkere Individualisierung auf der
Grundlage des BTHG) und auf der betrieblichen
Seite die „externen“ Firmenkunden mit den in letzter
Zeit immer stärkeren globalen Problematiken der in-
ternationalen Geschäftsbeziehungen und nicht mehr
an den Standort gebundenen Finanzinvestoren.
Diese neuen Herausforderungen bieten neben Risi-
ken auch Chancen, die genutzt werden sollten. Ge-
rade die, durch die Corona-Krise, aufgetretene Prob-
lematik bei internationalen Lieferketten, kann sich für
die noris inklusion möglicherweise positiv auswirken,
da auch in Zeiten der Krise eine verlässliche Partner-
schaft demonstriert wird.
Aufgrund der Kostenträgerbeschlüsse müssen auch
in 2020 die Entgelte nahezu zu 100 % gezahlt wer-
den. Zu beachten ist, dass die Aufwendungen sehr
personallastig (80%) sind, was bei Entgeltrückgän-
gen durch den hohen Fixkostenanteil zu Problemen
führen kann.
Darüber hinaus sind die finanziellen Auswirkungen
des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) (Re-
formstufe 3) ab 2020 derzeit nur bedingt prognosti-
zierbar.
NürnbergBad (NüBad): Die freien Räume der Phy-
siotherapiepraxis im Südstadtbad werden nach ei-
nem längeren Leerstand ab Mitte 2020 neu vermie-
tet. Dies ergibt im Zusammenspiel mit der schon bis-
her erfolgreichen Saunalandschaft im Südstadtbad
zusätzliche Chancen für dauerhafte Kundenbindun-
gen und Synergien dieser gesundheitsfördernden
Einrichtungen.
Die Entscheidung über eine endgültige Revitalisie-
rung des Volksbades wird im Stadtrat getroffen und
würde zu weiteren Chancen und Risiken hinsichtlich
der Bauphase und des Betriebes führen.
Bei NüBad wird zur frühzeitigen Risikoerkennung
das Instrument der mittelfristigen Finanzplanung ge-
nutzt. Durch ein monatliches Projekt- und Kosten-
controlling kann bei Abweichungen gegengesteuert
werden.
Durch die Corona-Pandemie öffnen die städtischen
Freibäder verspätet (ab 08.06.2020) mit reduzierten
Besucherzahlen und strengen Hygienekonzepten.
Hallenbäder bleiben geschlossen. Hierdurch entste-
hen Verluste, die NürnbergBad erheblich belasten.
Der Bestand des Eigenbetriebes wird jedoch nicht
gefährdet, da die Stadt unterjährige Abschlagszah-
lungen zum Ausgleich des geplanten Jahresverlus-
tes leistet.
NürnbergStift (NüSt): Hauptrisikofaktor liegt in der
Belegungssituation. Tägliche Meldungen zu freien
Plätzen und ihre Weiterleitung an Krankenhäuser si-
chern den Informationsfluss, ebenso wie Wochen-
meldungen und Einrichtungsleiterbesprechungen.
Hierüber kann die Belegungssituation gesteuert und
das daraus resultierende wirtschaftliche Risiko ge-
mindert werden.
Darüber hinaus wurde auf den Förderantrag eine Zu-
wendung von 9,89 Mio.€ in 2020 für den Neubau des
„August-Meier-Heims“ bewilligt.
Das NüSt hat damit begonnen, ein 3-Stufen-Konzept
umzusetzen. In der 1. Phase steht die Herstellung
der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
mittels Verbesserung der Controllingstrukturen. Ein
neues Reportingsystem mit der damit verbundenen
Integration der Verantwortlichkeit der Einrichtungs -
152
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
94
leitungen wurde vorgenommen und wird durch mo-
natliche Gespräche mit den Einrichtungsleitern ver-
tieft. Jährlich werden neue Vergütungsvereinbarun-
gen angestrebt.
Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR): Durch die enge Verbindung mit der Stadt
Nürnberg und der Vorkalkulation kostendeckender
Gebühren bei der Straßenreinigung wird das Risiko-
potential als eher niedrig eingestuft. Finanzielle und
wirtschaftliche Risiken bestehen nahezu nicht, da die
Finanzierung des Anlagevermögens durch ein lang-
fristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg abgesi-
chert ist. Der überwiegende Teil der Dienstleistungen
im Bereich Neubau und Unterhalt von Straßen, Brü-
cken, Wegen sowie Plätzen werden für die Stadt
Nürnberg erbracht. Marktpreisrisiken werden vor al-
lem durch frühzeitige Ausschreibungen und Rah-
menverträge mit Bauunternehmen begegnet bzw. im
Bereich der Straßenbeleuchtung durch den Einsatz
von energieeffizienteren Leuchtmitteln auf Grund
steigender Energiepreise. Beim Winterdienst sind
die Kosten für den Einsatz von Personal und Streu-
mitteln sehr stark vom Wetter abhängig. In kalten
und/oder schneereichen Wintern erhöhen sich die
Kosten für den Winter-dienst erheblich. Mit dem Win-
terdienst und der Verantwortung für die Sauberkeit
im öffentlichen Raum in Nürnberg sind für den SÖR
erhebliche Reputationsrisiken verbunden. Werden
beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht
mindestens zufriedenstellend erledigt, fällt dieses di-
rekt auf den SÖR zurück. Insgesamt wird das Risiko-
potential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen
Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Festle-
gung kostendeckender Gebühren bei der Straßenrei-
nigung, als niedrig eingestuft. Für die Straßenrein i-
gung sind gravierende Änderungen, die entspre-
chende Risiken nach sich ziehen, nicht erkennbar.
Bedingt durch die Corona-Pandemie wird es auch
bei SÖR zu Einnahmeausfällen kommen, welchen
mit ausgabenbegrenzenden Maßnahmen gegenge-
steuert wird.
Städtische Werke Nürnberg (StWN):
Energiewirtschaft:
Das Kraftwerk Irsching 5 muss als Netzreserve wei-
terbetrieben werden, wobei die Vergütung hierfür
nach aktueller Gesetzeslage nicht kostendeckend
bzw. zumindest aus Sicht der Betreiber nicht ange-
messen ist. Derzeit befindet sich die Gemeinschafts-
kraftwerk Irsching GmbH (GKI) in zweiter Instanz mit
reduzierter Klageforderung in Berufung. Mit der Bun-
desnetzagentur konnte sich geeinigt werden, dass
rund 80 % der laufenden operativen Kosten pro Jahr
anerkannt werden. Im Netzgeschäft reduzierten sich
die Unsicherheiten für die dritte Regulierungsperiode
Strom durch den vorliegenden Bescheid, der Be-
scheid für Gas steht noch aus. Weitere Risiken erge-
ben sich aus der witterungs- und konjunkturabhängi-
gen Volatilität der Erlöse aus Netznutzung, ebenso
wie aus einem abweichenden Verbrauchsverhalten
der Kunden sowie dem Risiko von Forderungsaus-
fällen. In der Beschaffung ergeben sich Chancen und
Risiken aus dem potenziellen Ausfall von Kontrahen-
ten sowie aus der Portfoliobewirtschaftung (Zusam-
menfassung der Bezugs- und Absatzverträge) und
den Preisschwankungen bei Strom und Gas.
Verkehrsbetrieb: Die Risiken aus der Reduzierung
der ÖPNV-Zuschüsse Bund und Verringerung der
Landesmittel werden durch neue Fördergelder aus
dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“für
die Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung von
Dieselbussen und Digitalisierung sowie die Betrau-
ung durch die Stadt Nürnberg mit den Verkehrsleis-
tungen abgefedert. Neben der Entwicklung der Fahr-
gastzahlen und tarifpolitischen Maßnahmen im VGN
als wichtigsten Faktor existieren weitere Risiken
durch Engpässe bei der Planung und Beschaffung
von Fahrzeugen oder dem Ausbau von Strecken.
Auch die Ausstattung mit Fahrpersonal wird immer
mehr zum Engpass.
Die wesentlichen Risiken und Chancen bei der StWN
ergeben sich aus den Beteiligungsergebnissen der
N-ERGIE AG und der VAG. Bei der N-ERGIE AG re-
sultieren potenzielle Risiken hauptsächlich aus den
energiepolitischen und regulatorischen Rahmenbe-
dingungen. Bei der VAG ergeben sich die wesentli-
chen Risiken aus der Entwicklung der Verkehrser-
löse, aus der angespannten Situation auf dem Fah-
rerarbeitsmarkt sowie aus dem politischen und regu-
latorischen Umfeld. Im Falle eines nur anteiligen Ver-
lustausgleichs durch die Stadt Nürnberg ergeben
sich Risiken in der Liquidität und der Eigenkapital -
ausstattung des Unternehmens. Nach wie vor erge-
ben sich Risiken aus der unveränderten Niedrigzins-
phase am Kapitalmarkt, die sich auch auf die Versor-
gungssysteme der Unternehmen in Deutschland
auswirken, und aus den sinkenden Renditen im Be-
reich der Investitionen in erneuerbare Energien. An-
dererseits bietet der aktuell niedrige Marktzins di e
153
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
95
Chance, die Investitionskosten und den damit ver-
bundenen Zinsaufwand aus der Kreditaufnahme ge-
ring zu halten.
Im gesamten StWN-Konzern sind bestandsgefähr-
dende Risiken derzeit und auch für die Zukunft nicht
erkennbar. Wie sich die aktuell durch den Coronavi-
rus ausgelöste Krise auf die Energiemärkte, die
Fahrgastzahlen, mögliche Lieferverschiebungen so-
wie Forderungsausfälle auswirken wird, ist derzeit
nicht absehbar. Die Ergebnisplanungen der N-ER-
GIE und VAG werden voraussichtlich nicht gehalten
werden können.
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Auf-
grund der öffentlich-rechtlichen Rechtsform und der
rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des
Eigenbetriebs SUN sind betriebsgefährdende wirt-
schaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen. Die Ge-
bühren und Entgelte für die Abwasserentsorgung
werden gemäß KAG kostendeckend vorkalkuliert. Zu
diesem Zweck erstellt der Eigenbetrieb neben dem
Jahresabschluss nach Handelsrecht (HGB) eine Be-
triebsabrechnung zum Zweck der Gebührenvor- und
-nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung ge-
mäß KAG.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist mit Risiken für
die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Ge-
schäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen,
z. B. Verzögerungen bei Maßnahmen und damit ein-
hergehende Kostensteigerungen.
wbg : Für die folgenden Jahre wird nach heutigem
Kenntnisstand von einer positiven Entwicklung der
wbg ausgegangen mit positiven Jahresergebnissen,
geprägt durch die Ergebnisse aus dem Bestandsma-
nagement und der Bauträgertätigkeit.
Der angespannte Nürnberger Wohnungsmarkt trifft
besonders einkommensschwache Haushalte. Die
wbg trägt durch einen hohen Anteil an sozial geför-
dertem Wohnungsbau bei geplanter Neubauprojek-
ten (Anteil 30%) zur Bewältigung dieses Problems
bei. Gestiegene Baukosten und begrenzte Baukapa-
zitäten stellen eine besondere Herausforderung an
die Erreichung von Zielen im Rahmen von Woh-
nungsbauprogrammen und für die Wirtschaftlichkeit
unter dem Aspekt bezahlbaren Wohnraums dar. Die-
sem Trend versucht die wbg mit einer typisierten Ge-
bäudeplanung, Komplettsanierungen im Rahmen
von Umbauprogrammen und Barrierefreiheit entge-
genzutreten.
Der Bauträgermarkt reagiert schneller und sensibler
auf sich verändernde Marktbedingungen als bspw.
der Vermietungsmarkt. Zwei wichtige Einflussfakto-
ren für diese Bedingungen sind hierbei die aktuellen
Zinskonditionen für Immobilienkredite und die aktu-
ellen Baukosten. Beide Faktoren können bei Verän-
derung schnell einen positiven wie negativen Ein-
fluss auf die Nachfrage haben.
Aus der Corona-Pandemie ist mit Risiken für die Ge-
schäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäfts-
verlauf des Unternehmens zu rechnen. Zu nennen
sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchfüh-
rung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und
Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kos-
tensteigerungen und der Verzögerung von geplanten
Einnahmen. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg
der Mietausfälle, mit krisenbedingten Einschränkun-
gen der eigenen operativen Prozesse sowie ggf. mit
verschlechterten Finanzierungsbedingungen zu
rechnen.
Für den Eigenbetrieb Frankenstadion (FSN) liegen
keine Angaben vor.
.
154
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
96
Ziele und Strategien
Kernstadt: Aufgrund der massiven Auswirkungen
der Corona-Pandemie, ist zu befürchten, dass die
Stadt Nürnberg in den nächsten Jahren mit erhebli-
chen Einnahmenausfällen zu rechnen hat, nicht nur
bei Gewerbesteuer und Einkommensteueranteil,
sondern auch in den Bereichen der Leistungsent-
gelte. Durch die Coronahilfsprogramme wird ver-
sucht einen Teil der Mindereinnahmen, v. a. bei den
städtischen Töchtern, die einen Verlustausgleich er-
halten, abzufedern.
Mittelfristig wird nach der Liquiditätsplanung und
dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlungen
mit einer insgesamt ausreichenden Liquidität gerech-
net. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
können Kassenkreditaufnahmen erforderlich wer-
den. Eine Rückzahlung dieser wird jedoch bis zum
Jahresende angestrebt. Insgesamt ist Vorsorge ge-
troffen, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen des ge-
planten Kassenkreditrahmens ihre fälligen Zahlungs-
verpflichtungen jederzeit erfüllen kann.
Operative Ziele mit entsprechenden Kennzahlen in
den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung wer-
den im Haushaltsplan in den Teilplänen der Produkte
festgelegt.
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN): Auf Grund der
Herabsetzung der Gebühren wurde für das Ge-
schäftsjahr 2020 mit einem Verlust geplant. Oberste
Priorität hat Gebührenstabilität und falls es die w irt-
schaftliche und finanzielle Lage zulässt eventuell
eine Gebührensenkung.
Aufrechterhaltung des normalen Betriebes, der Müll-
verbrennungsanlage und der Abfuhrpläne für Müll
mit festem, reduzierten Personalteams, solange es
die Pandemie zulässt.
Klinikum: Der Konzern strebt mittelfristig weiterhin
ein moderates Wachstum an. Die Nachfrage nach
stationären Krankenhausleistungen wird in der Re-
gion (zunehmende Einwohnerzahlen und erhöhter
Anteil älterer Menschen) langfristig weiterwachsen.
Gleichwohl wird sich der Trend zur Verschiebung von
Leistungen aus dem stationären in den ambulanten
Sektor ebenfalls fortsetzen und die Verweildauern
werden weiter sinken. Es ist davon auszugehen,
dass es durch politisch initiierte Maßnahmen, wie
verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen in den ein-
zelnen Fachbereichen, einen weiter zunehmenden
Wettbewerbsdruck auf die Krankenhäuser und einen
Konzentrationsprozess innerhalb der Krankenhaus-
landschaft geben wird. Ein das Wachstum limitieren-
der Faktor ist die am Arbeitsmarkt kaum noch verfüg-
bare Zahl an OP-Pflegekräften. Selbst die Suche im
näheren Ausland gestaltet sich als schwierig, sodass
neben der eigenen Ausbildung auch verstärkt im au-
ßereuropäischen Ausland um OP-Pflegekräfte ge-
worben wird.
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz ab 2020 sieht
vor, dass alle Kosten die aus der unmittelbaren Pati-
entenversorgung am Bett vergütet werden. Hierzu ist
mit den Kostenträgern ein krankenhausindividuelles
Pflegebudget zu vereinbaren, welches auch pflege-
entlastende Maßnahmen erstattet, Die tatsächlichen
Kosten werden im Nachgang über Ausgleiche finan-
ziert. Das Klinikum erwartet hieraus eine leichte E r-
gebnisverbesserung.
Ebenfalls zum 01. Januar 2020 trat das MDK-Re-
formgesetz in Kraft. Ursprünglich sollte es die Kra n-
kenhäuser vor einer immer weiter ausufernden Prüf-
praxis der Kostenträger schützen. In der finalen Ab -
stimmungsphase der Gesetzgebung wurden jedoch
mehrere Regelungen eingebaut, die klar zu Lasten
der Krankenhäuser gehen. Das mit den MDK-Prüf-
verfahren verbundene Erlösrisiko hat insgesamt ein
erhebliches Volumen mit signifikanter Bedeutung für
das Jahresergebnis, weshalb auch eine Rückstel-
lung gebildet wurde.
Die Vorhaben aus der baulichen Zielplanung 2034
werden weitergeführt: Die Planungen für die ersten
Bauabschnitte an den Standorten Süd (Errichtung
Eltern-Kind-Zentrum, Bau der Kindertagesstätte so-
wie Verlegung des Wirtschaftshofes) und Nord (Ab-
riss geräumter Gebäude) werden fortgeführt.
Durch die Einstufung des Klinikums als Betreiber kri-
tischer Infrastrukturen (KRITIS), ergeben sich erheb-
liche Meldepflichten und die Verpflichtung IT-Sicher-
heitsmaßnehmen nach dem aktuellen Stand der
Technik einzuführen. Hieraus resultieren ständige In-
vestitionen ohne angemessene Refinanzierung.
Neben den Folgen aus der COVID-19-Pandemie
stellen mögliche weitere gesetzgeberische Änderun-
gen der Regierung und die Weiterentwicklung der
Rechtsprechung eine weitere Unwägbarkeit dar.
Diese können erhebliche Auswirkungen sowohl auf
die Erlös- als auch die Kostensituation des Konzerns
155
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
97
haben. Weitere, das Ergebnis belastende, gesetzli-
che Änderungen in der Krankenhausfinanzierung
sind zu erwarten. Strategien, Chancen und Risiken
für den Konzern ergeben sich langfristig im Wesent-
lichen aus den zukünftigen rechtlichen.
Noris Arbeit gGmbH (NOA): Verwirklichung der
Ziele der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und
der Sozialhilfe (SGB XIII) durch Bereitstellung befris-
teter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsgelegen -
heiten in eigenen Werkstätten und durch „Arbeit bei
Dritten“. Ziel ist es, durch Qualifizierung und Ber a-
tung den Zugang zur dauerhaften Erwerbsarbeit und
zu gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.
Noris inklusion gGmbH (NOI): Die Eckpunkte 2025
(Fortsetzung Eckpunkte 2020) Akzeptanz der ge-
samtgesellschaftlichen Aufgabe und Absicherung
der notwendigen Finanzmittel sowie schrittweiser
Herstellung der Wirtschaftlichkeit, werden weiterver-
folgt. Zur Erreichung der Ziele sollen entsprechende
„strategische Wege“ eingeschlagen werden: Bei al-
len Aufgaben soll die Refinanzierung abgesichert
werden, der Personalwirtschaft liegt ein Stellenpla n
mit eigener Refinanzierungskapazität zugrunde, die
interne Infrastruktur soll angepasst und betriebsin -
terne Synergieeffekte genutzt sowie eine inklusive
Stadtgesellschaft geschaffen werden.
NürnbergBad (NüBad): Zielsetzung und Aufgabe
ist die Bereitstellung von Bädern, um das Sport- und
Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung, die
Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und das
Schulschwimmen zu ermöglichen.
NürnbergStift (NüSt): Personalgewinnung, Perso-
nalbindung und Personalentwicklung sind die strate-
gischen Herausforderungen der nächsten Jahre, um
zu verhindern, dass im NüSt ein Mangel an geeigne-
ten Pflegekräften entsteht. Weiterhin gilt es die Mög-
lichkeiten der qualitativen Verbesserung der Pflege
sowohl im stationären als auch im ambulanten Be-
reich zu nutzen, die sich aus der „Konzertierten Ak -
tion Pflege“ des Bundes ergeben. Die bundesweite
Einführung neuer Qualitätsindikatoren wird in den
Jahren 2020 ff genauso hohe Anforderungen mit sich
bringen, wie die Einführung der generalistischen
Ausbildung in der Pflege. Für die weiteren Jahre gi lt
es zudem sicherzustellen, dass an allen Standorten
die Neustrukturierung des Gebäudebestandes er-
folgt.
Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR)): Die Dienstleistungen im öffentlichen Raum,
also Bau, Unterhalt sowie Reinigung von Straßen,
Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen,
Winterdienst und vieles werden aus einer Hand er-
bracht. Hinzu kommen hoheitliche Tätigkeiten im
Rahmen der Straßenreinigung, Toiletten und Er-
schließungsbeiträge. Im Bereich der Sauberkeit des
öffentlichen Raumes, Winterdienst und Unterhalts-
maßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen steht
SÖR stark im öffentlichen Fokus. Auf negative Be-
richterstattung über vermeintliche Missstände rea-
giert SÖR mit Pressearbeit, dem Servicetelefon und
Imageverbesserung. Für 2020 sind Investitionen in
Höhe von 5,9 Mio. € geplant, davon 2,2 Mio. € für
den Fuhrpark. Jedoch zeichnen sich auf Grund der
Corona-Pandemie Einnahmeausfälle ab.
Städtische Werke Nürnberg (StWN):
Die Energiebranche befindet sich noch im Umbruch,
v. a. im Bereich Energiewende. Die Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energien wurde unter Begleitung
weitreichender legislativer Maßnahmen zwar schon
stark ausgebaut, aber neben dem Kohleausstieg
sind noch weitreichende Maßnahmen und Investitio-
nen nötig, um den Transformationsprozess in der
Energiewirtschaft voranzutreiben. Dazu gehören ne-
ben der Sektorenkopplung von Wärme und Verkehr
und der damit verbundenen weiteren Elektrifizierung
auch die Digitalisierung, der Um- und Ausbau der
Netze sowie die Integration von Speicherkapazitäten
in Verbindung mit einer stärkeren Dezentralisierung.
Bei der Umsetzung der zukunftsorientierten Strate-
gie und die Möglichkeiten für langfristiges und nach-
haltiges Wachstum liegen die wesentlichen Heraus-
forderungen in der Stärkung des Kerngeschäftes bei
gleichzeitig flexibler Erschließung neuer Geschäfts -
modelle, wenn sich Kundenbedürfnisse und Markt-
bedingungen ändern. Prozess- und Effizienzoptimie-
rungen über Automatisierung und Digitalisierung mit
dem klaren Fokus auf den Kundennutzen und unter
Berücksichtigung der Herausforderungen des demo-
grafischen Wandels stehen weiterhin im Mittelpunkt.
Der ÖPNV gewinnt vor allem in der Diskussion um
die Verkehrswende immer mehr an Bedeutung, was
sich insbesondere an der Ausweitung der Förder-
möglichkeiten für Fahrzeuge erkennen lässt.
Dementgegen stehen aber Engpässe bei der Pla-
nung und Beschaffung von Fahrzeugen oder dem
Ausbau von Strecken. Die Ausstattung mit Fahrper-
156
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Künftige Entwicklung
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98
sonal wird immer mehr zum Engpass. Auch der zu-
nehmende Fahrermangel bei privaten Busunterneh-
men wirkt sich negativ auf die VAG aus, da diese Un-
ternehmen einen Teil der Busleistungen in Nürnberg
erbringen und sich damit das Risiko erhöht, dass An-
mietleistungen nicht vollumfänglich erbracht werden
können. Die VAG wird weiter stark in die Infrastruktur
und besonders in Fahrzeuge investieren. Wie sich
die Vergabe des Verkehrsbetriebs im Rahmen des
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags auf die wirt-
schaftliche Situation der VAG im Detail auswirken
wird, ist abschließend noch nicht abschätzbar, aller-
dings ist mit einem Anstieg der Verluste durch die
umfangreicheren Dienstleistungen und geänderte
Abrechnungsmethoden zu rechnen. Nicht zuletzt die
moderaten Tarifanpassungen und mögliche Ver-
günstigungen bei Ticketpreisen werden die Ertrags-
lage beeinflussen. Im Rahmen der Wirtschaftspla-
nung wird im Geschäftsjahr 2020 mit einem negati-
ven Ergebnis gerechnet, basierend v. a. auf höheren
Personal- sowie Materialaufwendungen und höheren
Abschreibungen.
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Die
Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf d ie
Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist
ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art.
87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im
Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli-
chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist
aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-
rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kom-
munale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und
werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur
Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben ge-
schlossen.
Für den Kalkulationszeitraum 2020- 2023 wurde vom
Werkausschuss eine Senkung der Schmutzwasser-
gebühr und der Niederschlagswassergebühr vorge-
schlagen. da Überschüsse aus den Gebühren im fol-
genden Kalkulationszeitraum auszugleichen sind.
wbg: Zweck der Gesellschaft ist die Versorgung brei-
ter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem
Wohnraum und die Übernahme der damit verbunde-
nen wirtschaftlichen Aufgaben. Die wbg ist zudem
Planungsträger für den Stadtteil Nürnberg-Langwas-
ser. Den generell gestiegenen Baukosten und be-
grenzten Baukapazitäten auf der einen Seite und
Schaffung bezahlbaren Wohnraumes versucht die
wbg durch typisierte Gebäudeplanung (verschiedene
Gebäudetypen für unterschiedliche Anforderungen
an Förderkriterien, Wohnqualitäten, Lebensmodelle
und städtebauliche bzw. formale Gestaltungsanfor-
derungen) entgegenzutreten. Darüber hinaus finden
über Umbauprogramme Komplettsanierungen der
Bestände statt, um den in absehbarer Zeit prognos-
tizierten Anstieg der Nachfrage nach barrierefreien
und altersgerechten Wohnraums erfüllen zu können.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 21.11.2019 wurde
von der Stadt Nürnberg beschlossen, die direkte Be-
teiligung an der wbg weiter zu erhöhen und einen An-
teilserwerb von 4,32 % von der Städtische Werke
Nürnberg GmbH durchzuführen. Die Beurkundung
des entsprechenden Kaufvertrags fand in 2020 statt.
Für den Eigenbetrieb Frankenstadion (FSN) liegen
keine Angaben vor.
157
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XV
Anlagen
Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Be-
deutung“ des BayStMI
Abbildung 5 und Abbildung 6 zeigen den Konsolidie-
rungskreis der Stadt Nürnberg aufgelistet anhand
der Bilanzsumme (erste Säule) und der Verbindlich-
keiten (zweite Säule) sowie deren Bedeutung für den
Gesamtüberblick des Konzerns Stadt Nürnberg.
Abbildung 5: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger
Mit dem Berechnungsschema „Aufgabenträger von
nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI wird jähr-
lich der Konsolidierungskreis für den konsolidierte n
Jahresabschluss der Stadt Nürnberg ermittelt.
In einem ersten Schritt werden Bilanzsummen, Ver-
bindlichkeiten, Eigenkapital, Anlagevermögen, Be-
triebsaufwand/ordentlicher Aufwand für alle dem
Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgaben-
träger erfasst (Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO). Anschlie-
ßend werden diese Positionen je Aufgabenträger mit
den Beteiligungsquoten gewichtet und nach der Bi-
lanzsumme sortiert (als aussagekräftigstes Krite-
rium). Der dritte Schritt berechnet den Anteil der ge-
wichteten Positionen je Aufgabenträger mit der Ge-
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
Bilanzsumme Verbindlichkeiten
158
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XVI
samtsumme der Position aller einbezogenen nach-
geordneten Aufgabenträger, bspw. die gewichtete
Bilanzsumme der Kernverwaltung der Stadt Nürn-
berg im Verhältnis zur Bilanzsumme aller einbezoge-
nen Aufgabenträger.
Im vierten Schritt werden die aggregiert anteiligen Bi-
lanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rück-
stellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand
im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde
nach konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger er-
rechnet. Das heißt, aus der Liste der nach der Bilanz-
summe sortierten Aufgabenträger wird in die Berech-
nung immer ein weiterer Aufgabenträger einbezogen
und das Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme ermittelt
(analog für alle weiteren Positionen).
Im Ergebnis sind diejenigen Aufgabenträger konsoli-
dierungspflichtig, deren Anteile bei mindestens einer
aggregiert anteiligen Position unter 95 % liegen, d a
die Bedeutung für den Gesamtüberblick über den
Konzern Stadt Nürnberg durch die Hereinnahme die-
ses Aufgabenträgers als wesentlich angesehen wird.
Ab dieser Grenze wird bei Einbezug eines weiteren
nachgeordneten Aufgabenträgers kein wesentlicher
Informationszuwachs gesehen, weshalb diese Betei-
ligungen nicht konsolidierungspflichtig sind.
Abbildung 6: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
Bilanzsumme Verbindlichkeiten
159
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XVII
Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne
Hier wird die Untergliederung der Teilkonzerne Klini-
kum, StWN und wbg dargestellt. Aus Übersichtlich-
keitsgründen werden nur die in den jeweiligen Teil-
konzernabschlüssen konsolidierungspflichtigen Un-
ternehmen aufgeführt, nicht die aufgrund unterge-
ordneter Bedeutung unberücksichtigt gebliebenen
Gesellschaften.
Kommunalunternehmen
Klinikum Nürnberg
Klinikum Nürnber Service GmbH
Klinikum Nürnberg Medical School
GmbH
A.R.Z.Ambulantes Rehabilitati -
onszentrum Nürnberg GmbH
ABC Ambulantes Behandlungs -cent-
rum GmbH
KDL Krankenhaus -Dienstleis -tungs-
gesellschaft mbH
Krankenhäuser Nürnberg Land GmbH
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH
Abbildung 7: Teilkonzern Klinikum Nürnberg
160
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XVIII
Überlandwerk Schäftersheim Verwal-
Wohnungsbaugesellschaft der
Stadt Nürnberg mbH (wbg)
FEG Fränkische Energie -Gesell-
schaft mbH
VAG Verkehrs -Aktiengesell-
schaft
N-ERGIE Aktiengesellschaft (N -
ERGIE AG)
KVN Kommunaler Versicherungs-
dienst Nürnberg GmbH
MDN Main -Donau Netzgesellschaft
mbH
N-ERGIE Immobilien GmbH
N-ERGIE Service GmbH
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN)
Überlandwerk Schäftersheim GmbH &
N-ERGIE Effizienz GmbH
N-ERGIE IT GmbH
N-ERGIE Kundenservice GmbH
AquaOpta GmbH
N-ERGIE Regenerativ GmbH
N-ERGIE Kraftwerke GmbH
N-ERGIE Sonne und Wind
GmbH & Co. KG
N-ERGIE Solarstrom GmbH &
Co. KG
Photovoltaikkraftwerk Weißen-
bronn GmbH & Co. KG
Photovoltaikkraftwerk Bonnhof
GmbH & Co. KG
Abbildung 8: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH
Abbildung 9: Teilkonzern wbg
161
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XIX
Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen
Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf
die Leistungsbeziehungen zweier Aufgabenträger
ohne vorherige Verrechnung) wurde exemplarisch
für das Jahr 2015 wie folgt ermittelt: Zunächst wur -
den die 13 unmittelbaren Aufgabenträger der Stadt
Nürnberg mit der Bilanzsumme, den Forderungen,
den Verbindlichkeiten sowie ordentlichen Erträgen
und Aufwendungen erfasst. Darüber hinaus wurden
bei den drei Teilkonzernen (KH, StWN, wbg) die mit-
telbaren Aufgabenträger, also weitere sechs Beteili -
gungen, in die Betrachtung einbezogen.
Summe Posten Bilanz und Ergebnisrechnung voll
zu konsolidierender Aufgabenträger (in €)
Forderungen 752.056.959
Verbindlichkeiten 3.536.263.280
Ordentliche Erträge 6.040.640.775
Ordentliche Aufwendungen 5.973.424.413
Tabelle 9: Übersicht Bilanz und Ergebnisrechnung Konzern Stadt Nürnberg
Ausgehend von 19 Aufgabenträgern ergeben sich
maximal 342 Leistungsbeziehungen intern im Kon-
zern Stadt Nürnberg.
Unter der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos-
tens Bilanz und Ergebnisrechnung der Beteiligung
zur maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter
5 % liegen muss, ergibt sich bei der Annahme einer
Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € eine Maximal-
gesamtdifferenz von 34,2 Mio. €. Im Folgenden
wurde die Annahme von 100.000 € auf ihre Richtig-
keit im Verhältnis zur Bilanz und Ergebnisrechnung
überprüft. Dies kann Übersicht 11 entnommen wer-
den.
Tabelle 10: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze Konzern Stadt Nürnberg
Bilanz und Ergebnisrechnung
Wesentlichkeitsgrenze
(bezogen auf Leistungs-be-
ziehungen von zwei Aufga-
benträgern - ohne vorherige
Verrechnung!)
max. Summe der
Differenzen
Verhältnis zu Bi-
lanz und Ergebnis-
rechnung
Forderungen 100.000,00 € 34.200.000,00 € 4,55%
Verbindlichkeiten 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,97%
Erträge (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57%
Aufwendungen (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57%
162
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XX
Anlage 4: Konzernergebnisrechnung
Ergebnisrechnung 31.12.2019
Position „Konzern
Stadt Nürn-
berg“
in Mio. €
Stadt Nürnberg –
Kernverwaltung
konsolidiert –
in Mio. €
Stadt Nürn-
berg –Ein-
zelab-
schluss-
in Mio. €
Steuern und ähnliche Abgaben 1.001,47 1.001,47 1.010,79
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 549,55 523,74 524,23
Sonstige Transfererträge 6,13 6,13 6,16
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.907,92 75,73 86,73
Auflösung von Sonderposten 75,80 47,19 47,21
Privatrechtliche Leistungsentgelte 242,40 40,73 44,73
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 319,47 282,30 305,44
Sonstige ordentliche Erträge 123,36 54,35 104,15
Aktivierte Eigenleistungen 136,77 5,28 5,00
Bestandsveränderungen 4,66 4,73 4,71
Ordentliche Gesamterträge 6.367,52 2.041,64 2.139,15
Personalaufwendungen 1.499,87 583,98 583,98
Versorgungsaufwendungen 194,17 117,80 115,62
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.764,98 155,42 279,57
Bilanzielle Abschreibungen 313,63 102,54 104,29
Transferaufwendungen 815,80 814,40 831,83
Sonstige ordentliche Aufwendungen 600,95 106,71 156,35
Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.189,40 1.880,85 2.071,64
Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 178,12 160,79 67,51
Finanzerträge 70,39 26,23 26,70
163
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXI
Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 2,82 2,82 0,00
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 135,77 34,40 34,75
Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus
assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 1,05 1,03 0,00
Gesamtfinanzergebnis -63,61 -6,39 -8,05
Ordentliches Gesamtergebnis 114,51 154,40 59,46
Außerordentliche Erträge 3,79 3,13 4,10
Außerordentliche Aufwendungen 10,48 1,01 1,73
Außerordentliches Gesamtergebnis -6,69 2,12 2,37
Gesamtjahresergebnis 107,82 156,53 61,83
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 2,77 0,00 0,00
Gesamtbilanzüberschuss/ -fehlbetrag 105,05 156,53 61,83
Tabelle 11: Vergleich Ergebnisrechnung – Konzern Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert - Einzelabschluss
164
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXII
Anlage 5: Kapitalflussrechnung
Stadt Nürnberg 2019
Kapitalflussrechnung DRS 21
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2019
Ergebnis des
Vorjahres
2018
Unterschied
EUR EUR EUR
01 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/
-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile
anderer Gesellschafter)
107.820.123 153.684.325 -45.864.202
02 +/ - Abschreibungen/Zuschreibungen auf
Gegenstände des Anlagevermögens
303.705.459 298.753.364 4.952.095
03 +/ - Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 95.600.277 92.745.174 2.855.103
04 +/ - Sonstige zahlungsunwirksame
Aufwendungen/Erträge
-73.140.874 -85.957.502 12.816.628
05 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder zuzuordnen sind
Finanzierungstätigkeit
-57.967.635 -21.117.224 -36.850.411
06 +/ - Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-2.363.814
27.047.816
-29.411.630
07 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von
Gegenständen des Anlagevermögens
-424.389 -1.035.221 610.832
08 +/ - Zinsaufwendungen/Zinserträge 79.141.069 73.481.535 5.659.534
09 - Sonstige Beteiligungserträge -13.760.686 -35.696.054 21.935.368
10 +/ - Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen
Posten
6.688.072 -7.981.881 14.669.953
11 +/ - Ertragsteueraufwand/ -ertrag 10.200.281 13.412.598 -3.212.317
12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 3.790.651 18.016.831 -14.226.180
13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -10.478.724 -10.034.950 -443.774
14 -/+ Ertragsteuerzahlungen -10.200.281 -13.412.598 3.212.317
15 = Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14)
438.609.529 501.906.214 -63.296.685
16 Einzahlungen aus Abgängen von
Gegenständen des immateriellen
Anlagevermögens
1.021.004 5.024.951 -4.003.947
165
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXIII
Stadt Nürnberg 2019
Kapitalflussrechnung DRS 21
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2019
Ergebnis des
Vorjahres
2018
Unterschied
EUR EUR EUR
17 - Auszahlungen für Investitionen in das
immaterielle Anlagevermögen
-23.079.533 -22.502.077 -577.456
18 + Einzahlungen aus Abgängen von
Gegenständen des Sachanlagevermögens
42.143.030 46.734.715 -4.591.685
19 - Auszahlungen für Investitionen in das
Sachanlagevermögen
-520.851.138 -462.752.866 -58.098.272
20 + Einzahlungen aus Abgängen von
Gegenständen des Finanzanlagevermögens
14.733.031 10.529.471 4.203.560
21 - Auszahlungen für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
-17.578.265 -58.895.712 41.317.447
22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem
Konsolidierungskreis
0 0 0
23 - Auszahlungen für Zugänge zum
Konsolidierungskreis
0 0 0
24 + Einzahlungen aufgrund von
Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
84.750.587 89.517.354 -4.766.767
25 - Auszahlungen aufgrund von
Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
-6.716.831 -3.740.106 -2.976.725
26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0 0
27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0 0
28 + Erhaltene Zinsen 24.549.541 38.169.666 -13.620.125
29 + Erhaltene Dividenden 45.844.510 69.577.868 -23.733.358
30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit
(Summe aus 16 bis 29)
-355.184.064 -288.336.735 -66.847.329
31 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
von Gesellschaftern des Mutterunternehmens
0 0 0
32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
von anderen Gesellschaftern
6.092.069 6.356.476 -264.407
33 - Auszahlungen aus
Eigenkapitalherabsetzungen an
Gesellschafter des Mutterunternehmens
0 0 0
166
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXIV
Stadt Nürnberg 2019
Kapitalflussrechnung DRS 21
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2019
Ergebnis des
Vorjahres
2018
Unterschied
EUR EUR EUR
34 - Auszahlungen aus
Eigenkapitalherabsetzungen an andere
Gesellschafter
0 0 0
35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen
und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten
81.953.522 15.195.866 66.757.656
36 - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen
und (Finanz-) Krediten
-13.683.565 -13.377.605 -305.960
37 + Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
0 0 0
38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 850.866 1.179.503 -328.637
39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 543.888 0 543.888
40 - Gezahlte Zinsen -103.690.610 -111.651.202 7.960.592
41 - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des
Mutterunternehmens
0 0 0
42 - Gezahlte Dividenden an andere
Gesellschafter
-32.083.824 -33.881.814 1.797.990
43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
(Summe aus 31 bis 42)
-60.017.654 -136.178.775 76.161.121
44 = Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43)
23.407.811 77.390.704 -53.982.893
45 +/ - Wechselkurs - und bewertungsbedingte
Änderungen des Finanzmittelfonds
0 0 0
46 +/ - Konsolidierungskreisbedingte Änderungen
des Finanzmittelfonds
0 9.489.948 -9.489.948
FE
H
+/ - verbleibende Cashflow -Differenzen 0 0 0
47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 489.600.155 402.719.503 86.880.652
48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode
(Summe aus 44 bis 47)
513.007.965 489.600.155 23.407.811
Die Kapitalflussrechnung soll einen Einblick in die
dem Konzern zugeflossenen Finanzierungsmittel
und deren Verwendung geben. Dafür werden die
Zahlungsströme der Berichtsperiode der laufenden
Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und d er
Finanzierungstätigkeit zugeordnet.
Im Gegensatz zur Kapitalflussrechnung der Stadt im
Einzelabschluss wird der Cashflow aus laufender
167
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXV
Geschäftstätigkeit für den Konzern nach der indi-
rekten Methode ermittelt. Dabei werden ausgehend
vom Periodenergebnis der konsolidierten Ergebnis-
rechnung nicht zahlungswirksame Ergebnisbestand-
teile bereinigt sowie nicht erfolgswirksame Zahlungs-
ströme ergänzt.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wird
nach der direkten Methode berechnet. Er bezieht
sich auf alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Höhe des Anlagevermögens und Vermögensgegen-
ständen des Umlaufvermögens, die nicht der laufen-
den Geschäftstätigkeit oder dem Finanzmittelfonds
zugeordnet sind. Relevant sind hier insb. die Auszah-
lungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
(Zeile 19).
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Er-
mittlung ebenfalls nach der direkten Methode) er-
fasst alle Aktivitäten, die sich auf die Höhe oder Zu-
sammensetzung der Eigenkapitalposten und/oder
Finanzschulden auswirken, aber auch entspre-
chende Vergütungen zur Kapitalüberlassung (z. B.
Zinsen). Zeile 35 enthält die Netto-Schuldenauf-
nahme bei Investitionskrediten und Anleihen von
81,5 Mio. € im Gesamtkonzern, unter Berücksichti-
gung der nicht zahlungswirksamen Tilgung des B-
Anteils aus dem Cross-Border-Leasing des SUN i. H.
v. 0,4 Mio. € (vgl. unter D.II Verbindlichkeiten au s
Krediten für Investitionen. Unter Zeile 36 ist die Til-
gung der kreditähnlichen Verbindlichkeiten von
13,68 Mio. € ausgewiesen.
Die Summe der Cashflows aus laufender Ge-
schäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit
ergibt in Zeile 44 die Ab-, oder wie in 2019, die Zu-
nahme der Finanzmittel aus zahlungswirksamen
Geschäftsvorgängen. Der Finanzmittelfond zum
31.12.2019 beläuft sich auf 513,01 Mio. € und bein-
haltet rechnerisch somit sämtliche Bestände an Zah-
lungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bankkon-
ten). Im Vergleich zum 31.12.2018 erhöht er sich um
4,78 %.
168
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXVI
Anlage 6: Eigenkapitalübersicht
Eigenkapitalübersicht
für das Jahr 2019
Stadt Nürnberg produktiv
Konsolidierte Eigenkapitalübersicht für das Jahr 2019
Kommune Minderheitsgesellschafter Gesamt -
eigenkapital
Allgemeine
Rücklage
(Nettoposition)
Rücklagen aus
nicht ertrags-
wirksam
aufzulösenden
Zuwendungen
Erwirtschaftetes Gesamteigenkapital Eigenkapital
der Kommune
Minderheiten-
kapital
Kumuliert
es übriges
Konzern-
ergebnis
Eigenkapital
der
Minderheits-
gesellschafter
Ergebnis-
rücklage
Ergebnisvortrag Jahres-
überschuss
/ -fehlbetrag
Kumuliertes
übriges Konzern-
ergebnis
Stand am 31.12.2018 667.789.569 193.383 669.354.180 -47.481.467 153.234.110 4.850.592 1.447.940.366 225.959.431 1.673.899.797
Sonstige Einzahlungen
in das Eigenkapital
1.381.054 0 0 0 0 0 1.381.054 3.655.570 5.036.624
Änderungen des
Konsolidierungskreises
0 0 0 0 0 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 202.600 0 71.578.662 81.452.848 -153.234.110 0 0 0 0
Gesamtjahresergebnis 0 0 0 0 105.052.633 0 105.052.633 -2.767.490 102.285.144
Übriges Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 0 0 12.349.490 1.786.252 14.135.742
Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 105.052.633 0 117.402.123 -981.238 116.420.885
Stand am 31.12.2019 672.677.710 19.468 741.070.411 43.052.730 105.052.633 4.850.592 1.566.723.543 228.633.763 1.795.357.306
Tabelle 12: Eigenkapitalübersicht 2019
169
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXVII
Nürnberg, den
S T A D T N Ü R N B E R G
(Marcus König)
Oberbürgermeister
170
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/002/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der
Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
22
171
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2022
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
172
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2022
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg gem.
Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022 festgestellten konsolidierten
Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
173
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/003/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Prüfung Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das
Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg vom 31.05.2022
wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2020 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
33
174
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2022
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
175
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2022
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 5.789.863.453,92 Euro.
Das negative Jahresergebnis beläuft sich auf 12.859.720,37 Euro und wird behandelt
entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2020 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.06.2022 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2020 festgestellt.
176
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-7/2/4
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2022
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2020
der Stadt Nürnberg
Mai 2022
33
177
Seite 2 von 84 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLUSS 2020 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2020 und Planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 5
1.3.1 Formelle Feststellungen 5
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 6
1.3.3 Ergebnisrechnung 47
1.3.4 Finanzrechnung 64
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 69
1.3.6 Bürgschaften 70
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2020 71
1.3.8 Anhang 72
1.3.9 Rechenschaftsbericht 72
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 73
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020 73
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) 76
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 78
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2020 79
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2020 80
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 81
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 82
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2020 83
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 84
178
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 84
1 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent-
lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten.
Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü-
fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Ent-
lastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken- Stadion
Nürnberg, NürnbergBad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden be-
reits im Rechn ungsprüfungsausschuss am 03 .12.2021 begutachtet und vom Stadtrat am
15.12.2021 festgestellt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die
Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzel-
prüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auf-
tragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2020 – dargestellt, die Behandlung fand eben-
falls im Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2021 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Be-
richts sind diese Prüfungen nochmals aufgeführt.
Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg werden im vorliegen-
den Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses
wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2020 der
Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2020 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2020 hat die Stadt Nürnberg eine Haus-
haltssatzung erlassen.
Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung am 21.11.2019 vom Stadtrat beschlossen . Mit
Schreiben, vom 06.12.2019 wurden der Regierung von Mittel franken die Haushaltssatzung,
der Haushaltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse übermittelt.
Mit Schreiben vom 11.12.2019 wurden der Rechtsaufsicht der Stellenplan und die Aufstellung
der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen und Produkten nachgereicht. Beigefügt
waren außerdem die Jahresabschlüsse der Beteiligungen Innovations - und Gründerzentrum
Nürnberg-Fürth-Erlangen (IGZ) und der NürnbergStift Service GmbH (NüSt Service GmbH).
Die Haushaltssatzungen der von der Stadt verwalt eten kommunalen Stiftungen wurden mit
Schreiben vom 10.12.2019 an die Regierung von Mittelfranken übersandt.
179
Seite 4 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des
Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erforder-
nissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO.
Die Regierung von Mittelfr anken hat mit Bescheid vom 23.02.2020 die nach der Gemeinde-
ordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kre-
ditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Im Bescheid der Rechtsaufsicht wur-
den keine Auflagen festgesetzt.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom 19.02.2020. Damit
wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsauf-
sicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.
Die Regierung führt in ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung aus, dass die dauerhafte Leis-
tungsfähigkeit für das Haushaltsjahr als gegeben angesehen wird. Weiter wurde positiv be-
wertet, dass der im Haushaltsplan prognostizierte Ressourcenverbrauch (Wertminderung des
Anlagevermögens inkl. Abschreibungen) sowie die Pensionsrückstellungen vollständig über
die Erträge aus dem Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden.
Die Liquidität des vorgelegten Haushalts wird, trotz des negativen Saldos „Änderungen des
Bestandes an Finanzmitteln“, als gegeben angesehen. Hinsichtlich der veranschlagten positi-
ven Jahresergebnisse, welche wesentlich auf steigende Steuereinnahmen beruhen, weist die
Regierung auf die Unwägbarkeiten solcher Erwartungshaltungen hin.
Der geplante Saldo aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt wird als ausreichend gewertet,
die Tilgung von Krediten und kreditähnlicher Geschäfte zu decken.
Der prognostizierte Finanzmittelfehlbetrag des Gesamthaushaltes der Jahre 2021 und 2022
würde nach Auffassung der Regierung eine Entnahme von Kassenmitteln (Liquidität) erforder-
lich machen.
Die Stellenobergrenze nach Art. 26 BayBesG sieht die Regierung im vorgelegten Stellenplan
als eingehalten an.
Die Rechtsaufsicht stellt fest, dass die Stadt unter allen kreisfreien Städten Bayerns die
höchste Verschuldung je Einwohner hat und geht davon aus, dass zum Ende des Planungs-
zeitraums 2023 die Gesamtverschuldung die Zwei -Milliarden-Euro-Grenze erreicht. Die Re-
gierung von Mittelfranken verbindet mit der ohne Auflagen ausgesprochenen Haushaltsgeneh-
migung 2020 die Erwartung, dass für künftige Haushalte ein strategisches Zukunftsk onzept
zur Schuldenreduzierung erstellt wird. Als erster Schritt zu einer Trendwende sollte nach Auf-
fassung der Rechtsaufsicht das folgende Haushaltsjahr ohne Netto-Neuverschuldung geplant
werden.
Die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzelstadträte wurden schriftlich mit Schrei-
ben vom 03.02.2020 über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert.
Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft.
Mit Sitzung des Stadtrates vom 21.10.2020 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 vom 26.11.2020. Im aufgestellten Nachtrags-
haushalt ist die Erhöhung der Erträge/Einzahlungen um rd. 5,2 Mio. Euro und der Aufwendun-
gen/Auszahlungen um rd. 10,9 Mio. Euro im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt aus laufender
180
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 84
Verwaltungstätigkeit aufgeführt. Es ist außerdem die Erhöhung des Gesamtbetrages an Aus-
zahlungen für Investitionstätigkeit von rd. 0,3 Mio. Euro und Einzahlungen aus Finanzie-
rungstätigkeit in Höhe von 70 Mio. Euro enthalten.
Die Nachtragshaushaltssatzung setzt die Erhöhung der Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen um 70,0 Mio. Euro auf nunmehr insgesamt 188,0 Mio.
Euro fest (s.o.).
Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsicht keine Einwände gegen die Nachtrags-
haushaltssatzung erhoben.
Für den Eigenbetrieb NürnbergBad wurde ein Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt und war
als Anlage der Nachtragshaushaltssatzung beigefügt.
Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsicht keine Einwände gegen die Nachtrags-
haushaltssatzung erhoben.
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2020
1.3.1 Formelle Feststellungen
Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teiler-
gebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der verwendete Kontenrahmen entspricht
nicht der seit 01.01.2007 geltenden KommHV -Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Dop-
pik). Mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg eine dauerhafte Ausnah-
megenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für den Kontenrahmen sowie eine einst-
weilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und
die Anwendung der Haushaltsmuster. Mit Regierungsschreiben vom 31.10.2011 ist der Stadt
Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemein-
den und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
(KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für ihren
abweichenden Kontenplan sowie eine bis 31.12.2014 befristete Ausnahmegenehmigung für
die erstmalige Erstellung der auf der örtlichen Organisation basierenden Produktbereichsglie-
derung rechtsaufsichtlich genehmigt worden. Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die
produktorientierte Haushaltsgliederung.
Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommu-
nale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil
nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische)
Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein-
heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der
elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenma-
nagementsystem (DMS) erreichen.
181
Seite 6 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
TEUR % TEUR % TEUR %
AKTIVA
Langfristig
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 4.297.266 74,2 4.136.425 74,4 160.841 3,9
Finanzanlagen 754.558 13,0 695.102 12,5 59.456 8,6
5.051.824 87,2 4.831.527 86,9 220.297 4,6
Kurzfristig
Vorräte 40.033 0,7 43.214 0,8 -3.181 -7,4
Forderungen 239.822 4,1 180.699 3,2 59.123 32,7
Flüssige Mittel 426.506 7,4 465.612 8,4 -39.106 -8,4
Rechnungsabgrenzungsposten 31.678 0,6 37.687 0,7 -6.009 -15,9
738.039 12,8 727.212 13,1 10.827 1,5
Summe 5.789.863 100,0 5.558.739 100,0 231.124 4,2
PASSIVA
Langfristig
Eigenkapital 906.680 15,7 900.576 16,2 6.104 0,7
Sonderposten 1.074.067 18,6 1.012.149 18,2 61.918 6,1
Rückstellungen 1.647.744 28,4 1.599.689 28,8 48.055 3,0
Verbindlichkeiten 1.510.988 26,1 1.416.646 25,5 94.342 6,7
5.139.479 88,8 4.929.060 88,7 210.419 4,3
Kurzfristig
Rückstellungen 254.108 4,4 169.883 3,1 84.225 49,6
Verbindlichkeiten 367.884 6,3 429.996 7,7 -62.112 -14,4
Rechnungsabgrenzungsposten 28.392 0,5 29.800 0,5 -1.408 -4,7
650.384 11,2 629.679 11,3 20.705 3,3
Summe 5.789.863 100,0 5.558.739 100,0 231.124 4,2
31.12.201931.12.2020 Veränderung
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 231,12 Mio. Euro oder 4,2 % auf 5,79 Mrd.
Euro, dabei stieg das Anlagevermögen um 220,30 Mio. Euro auf 5,05 Mrd. Euro. Die kurzfris-
tigen Aktiva stiegen um 10,83 Mio. Euro auf 738,04 Mio. Euro. Das Anlagevermögen ein-
schließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite.
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück-
stellungen für Pensionsverpflichtungen und Dar lehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten
(v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
182
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 84
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt etwas niedriger als im Vorjahr bei 15,7 %
der Bilanzsumme. Dabei stieg das Eigenkapital 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % auf
906,68 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesent-
lichen nur über positive GuV -Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die
notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im vorgelegten Anlagenspiegel größtenteils ord-
nungsgemäß abgebildet. Lediglich die Summe Buchwerte der Sachanlagen sowie daraus fol-
gend die Summe der Buchwerte des gesamten Anlagevermögens werden aufgrund eines
Formelfehlers in Excel nicht korrekt dargestellt. Der Fehler wurde von Stk im Nachgang korri-
giert.
Die im Anhang angegebenen Werte bzgl. des Anlagevermögens werden im Wesentlichen ord-
nungsgemäß dargestellt. Lediglich die Zugänge der Anlagen im Bau in Bezug auf den Ausbau
der U-Bahn-Linie 3 sind um 10,14 Mio. Euro zu niedrig dargelegt.
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Lizenzen 6.122,00 4.857,00
EDV-Software 5.603.217,00 5.536.964,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten
Zuwendungen
224.421.569,00 223.565.203,00
Summe 230.030.908,00 229.107.024,00
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 924 TEuro bzw.
0,4 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 11,54 Mio. Euro und den Umbuchungen aus
den Anlagen im Bau in Höhe von 4,22 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Ab-
schreibungen in Höhe von 14,84 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV-Software hat sich um 66 TEuro auf 5,60 Mio. Euro erhöht. Die Zugänge
in Höhe von 2,29 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen auf den Erwerb der Microsoft Desktop
Education Software im Schulbereich (776 TEuro) sowie auf Nachaktivierungen bzgl. SAP
BW/4 HANA (249 TEuro) und der E-Recruiting-Software (174 TEuro).
Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist
im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 13,79 Mio. Euro zurückzufüh-
ren. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin-
derbetreuungseinrichtungen (u.a. Kintertagesstätte (KiTa) Altenfurter Straße 39 in Höhe von
1,61 Mio. Euro, Kindergarten Gibitzenhofstraße 48 in Höhe von 1,12 Mio. Euro und KiTa
Coburger Straße 10 in Höhe von 790 TEuro) sowie den Infrastrukturzuschuss für die Verlän-
gerung der Straßenbahnlinie 4 (Thon – Am Wegfeld) in Höhe von 3,25 Mio. Euro.
Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 0,82 Mio.
Euro Zuschüsse zur Eigentumsförderung, mit 1,28 Mio. Euro die Investitionsumlage für die
Stadtumlandbahn und mit 534 TEuro die Hochschule für Musik.
183
Seite 8 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
II. Sachanlagen 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
249.638.307,83 236.775.993,29
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
1.316.673.323,63 1.291.678.355,51
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein-
gebrauch
1.705.681.838,38 1.615.893.823,59
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 9.928.059,00 10.170.187,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 394.708.992,80 383.611.125,26
6. Fahrzeuge 6.709.242,00 7.675.532,00
7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
91.367.602,02 88.317.874,02
8. Anlagen im Bau 292.528.249,99 273.195.125,17
Summe 4.067.235.615,65 3.907.318.015,84
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 159,92 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im
Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten sowie auf die Anpassung der Bewertung der
Kunstgegenstände zurückzuführen. Die Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand
(insbesondere Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als
auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau).
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
(AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht
Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dies ist zum Bilanzstichtag
31.12.2020 weiterhin noch nicht erfolgt. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkäm-
merei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchge-
führt, welches zukünf tig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in
regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventur-
richtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 20.03.2019
beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abge-
schlossen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind
aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
184
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 84
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Grünflächen 23.989.504,59 21.888.659,18
Ackerland 48.179.368,53 33.847.480,29
Wald, Forst 21.415.295,94 20.061.302,64
Sonstige unbebaute Grundstücke 144.125.482,39 149.043.786,30
Ruhende und fließende Gewässer 11.928.656,38 11.934.764,88
Summe 249.638.307,83 236.775.993,29
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich
insgesamt um 12,86 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (14,18 Mio. Euro) und Umbu-
chungen (304 TEuro) Wertminderungen durch Abgänge (1,62 Mio. Euro) und Abschreibungen
(3 TEuro) gegenüber.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (2,34 Mio. Euro) und
Ackerland (14,35 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in Mooswie-
sen (950 TEuro) und Grundstücke „Bei der Marktäckerstraße“ (1,17 Mio. Euro). Die wesentli-
chen Zugänge beim Ackerland betreffen die Baugebietsentwicklung „Tiefes Feld“ (6,66 Mio.
Euro) sowie Zugänge bzw. Umbuchungen Nähe Mühlweg (2,28 Mio. Euro), Nähe Marktäcker-
straße (2,82 Mio. Euro) und Nähe Prälat-Nicol-Straße (1,71 Mio. Euro).
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Kinderbetreuungseinrichtungen 153.278.449,00 139.449.306,00
Schulen 399.043.528,00 383.130.711,00
Wohnbauten 14.795.305,00 14.904.218,00
Verwaltungsgebäude 62.694.264,00 57.366.733,00
Betriebsgebäude 7.890.415,00 7.516.165,00
Sonstige Bauten 319.431.534,00 324.555.916,00
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 359.539.828,63 364.755.306,51
Summe 1.316.673.323,63 1.291.678.355,51
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be-
richtsjahr um 24,99 Mio. Euro bzw. 1,9 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen
aus den Anlagen im Bau in Höhe von 52,72 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge
(2,93 Mio. Euro) und Abschreibungen (24,80 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen auf-
grund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden
Gebäude in Höhe von 52,72 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen
mit 43,71 Mio. Euro auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und mit 7,10 Mio. Euro
auf Verwaltungsgebäude.
185
Seite 10 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen
(insgesamt 17,16 Mio. Euro) entfal len auf den Kinderhort der Gebrüder -Grimm-Schule
(6,56 Mio. Euro), die KiTa in der Ingolstädter Straße 52 (4,44 Mio. Euro) sowie auf die Kinder-
horte in der Weiltinger Straße 25 (3,47 Mio. Euro), in der Hegelstraße 19 (743 TEuro) und am
Herschelplatz (588 TEuro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in
Höhe von 26,55 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertigge-
stellten Baumaßnahmen an der Grundschule Thoner Espan (19,27 Mio. Euro) sowie an der
Volksschule St. Leonhard (1,11 Mio. Euro).
Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf
Baumaßnahmen in die Energie- und Umweltstation am Wöhrder See (4,05 Mio. Euro) und in
Wohncontainer für das Personal der integrierten Leitstelle der Feuerwache 4 (1,48 Mio. Euro).
Die Abgänge/Umbuchungen des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus der Umgliede-
rung von Grundstücken in das Umlaufvermögen, dem Verkauf von bebauten Grundstücken und
dem Abriss von Altgebäuden im Rahmen von Neubaumaßnahmen.
Hinsichtlich der Bewertung der bebauten Grundstücke ist festzuhalten, dass sowohl die Zugangs-
bewertung als auch die Folgebewertung noch nicht „uneingeschränkt“ ordnungsgemäß sind.
Die u.E. in Teilen fehlerhafte Zugangsbewertung ist darauf zurückzuführen, dass in der Ver-
mögensrechnung der Kameralistik (vor 2005) sämtliche Baukosten pro Jahr erfasst wurden
und nicht pro Gebäude. Diese Jahresbaukosten wurden mi t Einführung der Doppik im Jahr
2005 auf die einzelnen Gebäude aufgeteilt und auf Unternummern pro Jahr unterteilt. Auf wel-
cher Basis die Aufteilung erfolgte, ist nicht mehr nachvollziehbar. Darüber hinaus wurde bei
den Baukosten pro Jahr in der Kameralistik u.a. nicht zwischen tatsächlichen Baukosten (ak-
tivierbar) und Instandhaltungskosten (nicht aktivierbar) unterschieden. Dadurch sind die mit
Einführung der Doppik 2005 aktivierten Werte aufgrund der nicht mehr vollständig nachvoll-
ziehbaren Aufteilung und auch hinsichtlich ihrer Aktivierungsfähigkeit fraglich.
Auch die Folgebewertung ist u.E. nicht uneingeschränkt ordnungsgemäß. Die Abschreibungs-
dauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings wird
nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Un-
ternummer der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr.
Die Bewertungsproblematik wird derzeit zwischen Stk und Rpr abgestimmt. Eine erste Korrektur-
maßnahme ist für den Jahresabschluss 2021 vorgesehen.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge-
meingebrauch
31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 857.357.408,99 855.857.680,20
Brücken, Tunnel, sonst. Bauten d. Infrastrukturvermö-
gens 584.421.292,39 513.118.896,39
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 93.385.918,00 83.803.607,00
Versorgungsnetze 1.037.091,00 1.134.085,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 169.480.128,00 161.979.555,00
Summe 1.705.681.838,38 1.615.893.823,59
186
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 84
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch erhöhte sich ins-
gesamt um 89,79 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
Euro
Anfangsbestand 01.01.2020 1.615.893.823,59
+ Zugänge/Nachaktivierungen 46.069.216,80
- Abgänge 2.001.207,34
+/- Umbuchungen 92.227.627,70
- Abschreibungen 46.507.622,37
+ Zuschreibungen 0,00
Endbestand 31.12.2020 1.705.681.838,38
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen
Baumaßnahmen in Höhe von 138,24 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen
„sonstige Bauten Infrastrukturvermögen“ ( 49,70 Mio. Euro), „Brücken“ und „Tunnel“
(43,60 Mio. Euro), sowie auf „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“
(20,34 Mio. Euro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ und „Tunnel“ ist
insbesondere der mittlerweile betriebsbereite Streckenabschnitt der U3 Südwest zwischen
Großreuth bei Schweinau und der Gustav-Adolf-Straße zu erwähnen. In diesem Zusammen-
hang sind der Tunnel Gustav -Adolf-Straße (21,33 Mio. Euro), der U -Bahnhof-Großreuth
(18,35 Mio. Euro) und die Wendeanlage Großreuth (13,35 Mio. Euro) zugegangen bzw. wur-
den von den Anla gen im Bau umgebucht. Darüber hinaus sind die Aktivierung des Nelson-
Mandela-Platzes (7,63 Mio. Euro) und die Brücke Rothenburger Straße über den Main-Donau-
Kanal (7,02 Mio. Euro) als Zugänge bzw. Umbuchungen zu verzeichnen.
Im Bereich „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ waren im Berichtsjahr Zu-
gänge und Umbuchungen in Höhe von 20,34 Mio. Euro zu verzeichnen. Hierbei wurden unter
anderem die folgenden Baumaßnahmen fertiggestellt: Radweg Münchner Straße (1,75 Mio.
Euro), Koperstraße (1,20 Mio. Euro) sowie Dorfäckerstraße (797 TEuro) und Karl -Schönle-
ben-Straße (775 TEuro).
Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens haben sich aufgrund des hohen
Investitionsvolumens um 1,45 Mio. Euro auf 46,51 Mio. Euro erhöht.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
9.928.059,00 10.170.187,00
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 242,128 TEuro.
Dabei stehen Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 9 TEuro Abschreibungen in Höhe
von 251 TEuro gegenüber.
187
Seite 12 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Kunstgegenstände 394.050.640,25 382.912.980,33
Baudenkmäler 658.352,55 698.144,93
Summe 394.708.992,80 383.611.125,26
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 11,10 Mio. Euro auf 394,71 Mio.
Euro erhöht. Dies beruht im Wesentlichen auf Neubewertungen von einzelnen Kunstgegen-
ständen. Dem Zuwachs durch Neubewertung in Höhe von 12,84 Mio. Euro stehen Abgänge
aufgrund von Inventurdifferenzen in Höhe von 2,66 Mio. Euro gegenüber.
Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen
und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurden bereits nachgeholt.
Die körperliche Bestandsaufnahme der Kunst- und Sammlungsgegenstände wurde im August
2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der In-
ventur wurden im Jahresabschluss nun abgebildet. Auffällig sind die hohen Inventurdifferen-
zen in Höhe von 2,66 Mio. Euro. Diese beziehen sich auf 24 Anlagen, deren Nachweis nicht
erbracht werden konnte. Dabei fällt insbesondere ein fehlender Sammelposten sonstiger
Kunstwerke im Wert von 2,30 Mio. Euro stark ins Gewicht. Ob die Vermögensgegenstände in
den vergangenen Jahren abgegangen sind oder es sich um einen Ansatzfehler bei Aufstellung
der Eröffnungsbilanz 2005 handelt, lässt sich laut Stk auch nach größten Bemühungen nicht
mehr nachvollziehen.
Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr
2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach
dem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten zu bewerten. Die Neubewertung wurde
im Jahr 2021 abgesc hlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegen-
stände im Jahresabschluss 2020 dargestellt. Den Aufwertungen in Höhe von 33,26 Mio. Euro
stehen dabei Abwertungen in Höhe von 20,42 Mio. Euro gegenüber, so dass sich der Bestand
um 12,84 Mio. Euro erhöhte.
Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der
Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschrif-
ten und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überört-
lichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die wei-
teren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von
den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollstän-
dig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hin-
aus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemän-
gelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansä tzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in
Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass auch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten
entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bi-
lanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln.
Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den
Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen.
188
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 84
Zu 6. Fahrzeuge
Fahrzeuge 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Pkw 777.549,00 718.845,00
Lkw 370.021,00 449.432,00
Spezialfahrzeuge 4.243.096,00 5.137.106,00
Sonstige Fahrzeuge 1.318.576,00 1.370.149,00
Summe 6.709.242,00 7.675.532,00
Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 966 TEuro bzw. 12,6 %. Hier-
bei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 744 TEuro Wertminderungen durch
Abschreibungen in Höhe von 1,69 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 21 TEuro gegenüber.
Die Zugänge entfallen mit 285 TEuro auf Spezialfahrzeuge, mit 280 TEuro auf PKW, mit
176 TEuro auf sonstige Fahrzeuge und mit 3 TEuro auf LKW.
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Maschinen und Anlagen 4.305.433,00 4.597.563,00
Technische Anlagen 5.439.728,00 6.253.205,00
Betriebsvorrichtungen 21.920.686,00 19.505.552,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.405.712,02 52.906.172,02
GWG 2.296.043,00 5.055.382,00
Summe 91.367.602,02 88.317.874,02
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen und Betriebs - und Geschäftsausstat-
tung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,05 Mio.
Euro auf 91,37 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang-
reiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kinderbetreuungs-
einrichtungen und Schulen. Darüber hinaus wurde die Erstausstattung für den Neubau der
Feuerwache 1 aktiviert.
Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffungskosten im
Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage und dem Ausbau des
Schwachstromkabelnetzes zu verzeichnen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich stark um 2,76 Mio. Euro auf 2,29 Mio.
Euro. Die Entwicklung ist auf fehlende wesentliche Zugänge, bei leicht gestiegenen Abschrei-
bungen zurückzuführen. Hintergrund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Akti-
vierung von beweglichem und immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter
800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann.
189
Seite 14 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Zu 8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
292.528.249,99 273.195.125,17
Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 19,33 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zu-
gängen des Berichtsjahres in Höhe von 156,41 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau-
maßnahmen in Höhe von 137,08 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 24,13 Mio. Euro auf die Ballsporthalle Til-
lypark, mit 29,99 Mio. Euro auf die U-Bahn Linie 3 – Bauabschnitt 2.2, mit 10,06 Mio. Euro auf
den Neubau der Feuerwache 1, mit 4,43 Mio. Euro auf die Generalsanierung des Gemein-
schaftshauses in Langwasser sowie mit 4,25 Mio. Euro auf den Neubau des Konzertsaales an
der Meistersingerhalle.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre-
chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren
im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Stra-
ßenbau. Darüber hinaus wurde der Bauabschnitt 2.1 der U3 fertiggestellt und in die entspre-
chende Anlageklasse umgebucht.
Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvo-
lumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
entfallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2020 mit 48 Mio. Euro auf den Neubau
der Feuerwache 1, mit 31,12 Mio. Euro auf Baumaßnahmen bzgl. der U-Bahn-Linie 3 und mit
35,10 Mio. Euro auf Baumaßnahmen am Frankenschnellweg.
III. Finanzanlagen 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder-
vermögen
667.167.530,39 605.230.020,19
2. Wertpapiere 19.270.339,51 20.218.767,70
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen 33.162.209,24 34.695.334,92
Summe 754.557.715,30 695.101.758,97
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Verbundene Unternehmen 489.059.044,13 437.151.533,93
Beteiligungen 147.229.912,41 137.229.912,41
Sondervermögen 30.878.573,85 30.878.573,85
Summe 667.167.530,39 605.230.020,19
190
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 84
Verbundene Unternehmen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2019 437.121.533,93 Euro
Zugänge 51.937.510,20 Euro
Stand am 31.12.2020 489.059.044,13 Euro
Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2020 um 51,94 Mio. Euro. Davon entfallen
32,45 Mio. Euro auf die Anteile an der wbg. Mit Vertrag vom 13. M ärz 2020 hatte die Stadt
Nürnberg weitere 4,32 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der
wbg beläuft sich damit zum 31.12.2020 auf 122.516.446,17 Euro.1
Die verbleibende Erhöhung von 19,49 Mio. Euro betrifft die Einlage von Grundstücken durch
die Stadt Nürnberg in die WBG-B. 3,66 Mio. Euro resultieren aus der Einlage Ende 2019. Die
Aktivierung als nachträgliche Herstellungskosten wurde entsprechend den Feststellungen von
Rpr aus 2019 in 2020 nachgeholt. Weitere 15,83 Mio. Euro entfallen auf die Einlage eines
Grundstücks im Bereich der Züricher Straße in 2020.
Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürn-
berg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend w ar.
Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus.
Beteiligungen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2019 137.229.912,41 Euro
Zugänge 10.000.000,00 Euro
Stand am 31.12.2020 147.229.912,41 Euro
Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2020 um 10 Mio. Euro, da sich die Stadt zusammen
mit dem Freistaat Bayern in 2017 verpflichtet hatte , künftig in Summe 200 Mio. Euro in die
NürnbergMesse GmbH einzulegen. Die Einzahlung erfolgt ratenweise und wird von beiden
Gesellschaftern hälftig getragen.
Sondervermögen
Der Buchwert des Sondervermögens blieb in 2020 unverändert.
Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der
Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital v on SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV
im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit
der Einlage hatte, ist die korrespondierende Erhöhung des Sondervermögens umstritten und
derzeit in Klärung. Aufgrund des Vorsichts prinzips wurde für dieses Risiko in Vorjahren eine
Rückstellung in gleicher Höhe gebildet. Diese besteht auch in 2020 fort.
1 Im Anhang, der Rpr zur Prüfung vorgelegt worden war, war der Beteiligungsbuchwert der wbg irrtümlich mit
142.006.016,17 Euro und damit um rd. 19,49 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Dies wurde im Rahmen der
Prüfung korrigiert.
191
Seite 16 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat
Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen
Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen
thesaurierenden Spezialfonds.
Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versor-
gungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio.
Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2020 betrug 49,69 Mio. Euro.
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han-
delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen-
betriebe oder Beteiligungsgesellschaften.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus
der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte
eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen
umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgung verringert sich dessen Wert regelmäßig
um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihung an Sondervermö-
gen.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens-
forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der
Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2020 beläuft sich der Bestand an
verkauften Darlehensforderungen auf 881 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr
um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 405 TEuro. Da die Stadt
nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht i n gleicher Höhe (881 TEuro) eine ent-
sprechende Verbindlichkeit.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2020 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu-
ziert. Zugleich wurden in 2020 drei neue Darlehen in Höhe von 961 TEuro ausgereicht. Zum
31.12.2020 belaufen sie sich in Summe auf 11,32 Mio. Euro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften,
Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2020 mit 5,47 Mio. Euro in der
Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über
25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung
abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2020 ein Ertrag von 87 TEuro.
192
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 84
Im Rahmen der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass der Anlagenspiegel hinsicht-
lich der Finanzanlagen in einigen Teilbereichen fehlerhaft war. Die erforderlichen Korrekturen
wurden zwischenzeitlich vorgenommen.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Rohstoffe 116.770,50 116.992,50
Hilfsstoffe 11.712,28 18.884,67
Betriebsstoffe 40.151,64 42.776,78
Fertige Erzeugnisse und Waren 369.690,49 374.375,59
Grundstücke des Umlaufvermögens 39.494.991,76 42.660.912,95
Summe 40.033.316,67 43.213.942,49
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von
insgesamt rund 168 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbau-
amtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe ) sowie der Feuerwehr (Betriebsstoffe).
Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine
war ähnlich wie schon im Vorjahr zu hoch (1.444,28 Euro). Eine entsprechende Korrektur die-
ser Inventurdifferenz wurde trotz Em pfehlung durch Rpr von ZD auch mit Wirkung zum
31.12.2020 nicht vorgenommen.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 370 TEuro handelt
es sich zum großen Teil um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des
Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des Kunst-
KulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die
Artikel des Kunsthauses. Aufgrund des physischen und wertmäßigen Abgangs von Beständen
des Stadtarchivs verminderte sich der Bilanzwert der Vorräte bis Ende 2020 um 10 TEuro. Die
Bestände bei den Museen der Stadt reduzierten sich um insgesamt 5 TEuro. Die bei den Han-
delswaren ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsverwaltung belaufen sich für 2020
auf rund 103 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestands-
führung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirt-
schaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe höher als die Buchbestände,
wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 4 TEuro resultierte. Diese konnte von Frh aller-
dings nicht weiter aufgeklärt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr war beim Bilanzposten der Vorräte in 2020 nochmals ein Rückgang
um 3,18 Mio. Euro auf 40,03 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren
hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen.
Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, son-
dern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier
resultiert für 2020 insgesamt eine Abnahme von 3,17 Mio. Euro aufgrund des Abgangs von
Grundstücken.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von
5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von
10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma-
terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prü fungsverband im Rah-
men seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg
kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV -
193
Seite 18 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürn-
berg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von
Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige
wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine
schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle
liegen vor.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Abgabenforderungen 78.408.898,79 72.895.958,20
2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen
3.620.653,88 3.532.152,17
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen
47.574.952,30 23.912.354,61
4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus
Transferleistungen
36.993.313,56 38.042.211,33
5. Sonstige Vermögensgegenstände 73.224.197,61 42.316.409,56
Summe 239.822.016,14 180.699.085,87
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange-
setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sie sich in Summe wieder um 59,12 Mio. Euro.
Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für
2020 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die
Summe aus Einzel - und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm
zum 31.12.2020 im Vergleich zum Vorjahr um 1,23 Mio. Euro auf insgesamt 46,48 Mio. Euro
zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 44,01 Mio. Euro wie in den Vorjahren
auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr unein-
bringliche Forderungen in Höhe von 1,81 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,95 Mio.
Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (17,89 Mio. Euro), Beiträgen
(4,37 Mio. Euro), Steuern (53,92 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderun-
gen (2,22 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2020 im Vergleich zum Vorjahr
nochmals um 5,51 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich an der Zunahme der Gebührenforde-
rungen (+1,32 Mio. Euro) und der Beitragsforderungen (+2,29 Mio. Euro) sowie am Anstieg
der Steuerforderungen um 1,52 Mio. Euro. Die höheren Gebührenforderungen resultieren wie
auch in den Vorjahren aus gestiegenen KiTa -Gebühren (+2,09 Mio. Euro). Hier werden seit
dem Jahr 2017 neben den Gebühren für die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren
im Zusammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Bei den
gestiegenen Beitragsforderungen waren Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge ursäch-
lich für den genannten Anstieg. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum
Bilanzstichtag in Höhe von 41,13 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen For-
derungen in 2020 eine Gesamthöhe von 49,51 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver-
mietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2020 einen Gesamtsaldo von ins-
gesamt 3,62 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um
1,30 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von
389 TEuro.
194
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 84
Bei den Forderungen gegen verbun dene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen
und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon-
tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal-
ten. Diese belaufen sich in Summe mittlerweile sogar auf 44,23 Mio. Euro (Vorjahr:
18,32 Mio. Euro). Der Anstieg um 25,91 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultiert haupt-
sächlich aus den Konten der Eigenbetriebe SUN (+5,41 Mio. Euro), NürnbergBad
(+1,81 Mio. Euro) und SÖR (+6,52 Mio. Euro) sowie des Flughafens Nürnberg (+18,0 Mio.
Euro) und der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH (+0,11 Mio. Euro). Dem stehen Rück-
gänge bei den Konten der noris inklusion gGmbH ( -3,35 Mio. Euro), der Noris -Arbeit
gGmbH (-0,86 Mio. Euro), des Zweckverbandes Kommunale Ver kehrsüberwachung Groß-
raum Nürnberg ( -0,47 Mio. Euro), von der WBG KommunalGmbH ( -1,0 Mio. Euro) sowie
der NOA.kommunal GmbH ( -0,25 Mio. Euro) entgegen. Der Zuwachs der gesamten For-
derungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rec hts-
fähige Stiftungen in 2020 um insgesamt 23,66 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit
zu einem großen Teil auf die in Summe höhere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten
zurückzuführen. Dieser Anstieg wird teilweise kompensiert durch eine Abnahme bei den
Forderungen gegen verbundene Unternehmen. So wurde eine aus dem Vorjahr stam-
mende Forderung im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf an die wbg Nürnberg
GmbH (1,50 Mio. Euro) Anfang 2020 beglichen. Die von ASN zum Bilanzstichtag zum Teil
bereits sei t dem Jahr 2017 ausstehenden Verwaltungskostenerstattungen reduzierten sich
allerdings nur um 0,13 Mio. Euro auf nach wie vor 1,68 Mio. Euro.
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen reduzierten
sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe um 1,05 Mio. Euro. Zum einen nahmen die Forde-
rungen gegen das Land um 9,14 Mio. Euro aufgrund geringerer Erstattungen im Rahmen des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab. Zum anderen erhöhten sich hingegen die For-
derungen gegenüber dem Bund aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im
Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 7,12 Mio. Euro auf insgesamt
20,87 Mio. Euro. Auch die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen
stiegen um 936 TEuro. Dies lag neben den Forderungen gegen die Bundesagentur für
Arbeit aus Mieterträgen für das Telekommunikationsnetz (knapp 320 TEuro) und gegen
das Siedlungswerk Nürnberg aus Ers chließungsbeiträg en und Grundsteuer (166 TEuro)
zu einem großen Tei l an ausstehenden Forderungen gegenüber der NürnbergMesse
GmbH im Zusammenhang mit der Grundsteuer B (knapp 476 TEuro). Bei den Forderungen
gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen ist nach wie vor ein Bestand in Höhe von
5,77 Mio. Euro vorhanden. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und
Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transfer-
forderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept
vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2020 auf 799 TEuro.
In dem Zusammenhang erfolgten bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen
und übrige Bereiche Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,01 Mio. Euro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war auch für
das Jahr 2020 möglich. Es mussten keine Abweichungen festgestellt werden. Die im Neben-
buch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren wurden im Hauptbuch (SAP FI)
korrekterweise in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert.
195
Seite 20 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Forderungen gegen Mitarbeiter 337.595,10 169.675,20
Andere sonstige Vermögensgegenstände 63.656.252,91 38.247.018,21
Umsatzsteuerforderungen 5.608.183,57 715.085,78
Durchlaufende Gelder 14.306,58 25.579,64
Verrechnungskonten 3.607.859,45 3.159.050,73
Summe 73.224.197,61 42.316.409,56
Die Forderungen gegen Mitarbeiter resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vorschuss-
zahlungen. Dabei handelt es sich um Abschlagszahlungen aus Personalkostenerstattungen
für Gestellungskräfte von den Kirchen in Bayern für den Religionsunterricht . Im Geg ensatz
zum Vorjahr erhöhte sich diese Position größtenteils bei den Vorschüssen in Summe wieder
um 168 TEuro.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus
der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren-
zungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folge-
jahr zahlungswirksam zugehen. Während hier im Vorjahr noch eine massive Abnahme zu ver-
zeichnen war, stiegen diese Posten in 2020 wieder um 25,41 Mio. Euro auf 63,34 Mio. Euro.
Dieser Zuwachs ist hauptsächlich begründet in der Einbringung von Grundstücken in den
Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15, 83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3, 66 Mio. Euro)
in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH. Laut Einbringungsvertrag erfolgte der Übergang
von Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten an den Grundstücken in Großreuth bei Schweinau
im Jahr 2020 und in St. Johannis bereits in 2019. Die mit diesen Grundstücksüber tragungen
zusammenhängenden Ertragsbuchungen wurden beim Liegenschaftsamt jedoch erst im Jahr
2021 vorgenommen. Folglich mussten sie von 2021 nach 2020 abgegrenzt werden (vergleiche
hierzu auch die Ausführungen bei den Finanzanlagen und bei den sonstigen Verbindlichkei-
ten).
Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr resultiert des Weiteren aus der anteiligen Anpassung
des Freistellungsanspruchs für 2020 gegenüber dem Klinikum Nürnberg. Der bereits seit 2015
vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg be-
zieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions - und Beihilferückstellungen
für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klini-
kum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellungen
gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 2,67 Mio. Euro und für die Beihilfe-
leistungen 1,23 Mio. Euro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen
von bauordnungsrechtlichen Verfahren (916 TEuro), zu aktivierende Eigenleistungen aus Tief-
baumaßnahmen von SÖR (459 TEuro) sowie Kostenerstattungen aus der Übernahme der
Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige nach §264 SGB V ( 371 TEuro) abge-
grenzt. Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kos-
tenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögens-
gegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlan-
gen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) ausgewiesen.
Die Forderungen aus der Umsatzsteuer erhöhten sich hauptsächlich aufgrund von Umsatz-
steuer-Vorauszahlungen um 4,89 Mio. Euro auf insgesamt 5,61 Mio. Euro. Hierbei handelt es
196
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 84
sich um die Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezember 2020,
die erst im Januar beziehungsweise Februar 2021 fällig waren.
Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren haupt sächlich Altforderungen
von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo nahm im Vergleich zum Vorjahr um
11 TEuro auf 14 TEuro ab.
Die für das Jahr 2020 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen
Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teil-
weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge-
schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die
betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un-
ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilfe mit insg esamt
630 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsober-
kasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von rund 146 TEuro, durchlaufende Posten der
Friedhofsverwaltung von 256 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohn-
raum (205 TEuro) zu nennen.
III. Liquide Mittel 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Kassenbestand 837.980,73 904.580,20
2. Bankguthaben 425.667.728,67 464.706.972,48
Summe 426.505.709,40 465.611.552,68
Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 383,0 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wur-
den mit rd. 235,1 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 218,9 TEuro bilanziert. Unbare
Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den L iquiden Mitteln mit rd.
0,2 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel noch nicht ausgeglichene Ver-
rechnungskonten (Barkasse, IPSN, KoM, KuF, KuM, SHA etc.) mit rd. 0,7 TEuro enthalten.
Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest- und Tagesgeldanlagen von insgesamt
174,6 Mio. Euro, die Guthabensalden der verschiedenen städtischen Geschäftskonten in
Höhe von insgesamt 251,1 Mio. Euro sowie einen Saldo auf den Clearing- und noch nicht
ausgeglichenen Verrechnungskonten von rd. 1,6 TEuro.
197
Seite 22 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Disagio 221,350,00 314.550,00
2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar
2019 17.569.503,19 16.932.349,42
3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 5.968.128,54 5.571.436,05
4. Leistungen nach dem SGB II -2.262,11 7.176.461,36
5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 7.921.453,14 7.692.466,52
Summe 31.678.172,76 37.687.263,35
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine
Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten
festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende
Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich
beeinflusst wird.
Der Rückgang der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 6,01 Mio. Euro ist insbe-
sondere auf die nicht erfolgte Abgrenzung des Monatslaufes der Sozialhilfeleistungen nach
dem SGB II für Januar 2021 zurückzuführen. Di eser Aufwand wurde direkt im Januar 2021
gebucht, so dass eine Abgrenzung nicht mehr erforderlich war.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und - versorgungsleistungen für Januar
2021 wurde wie üblich der auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie der auf die verbun-
denen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N -ERGIE, Verkehrs -Aktiengesellschaft Nürn-
berg) entfallende Anteil von insgesamt 346 TEuro umgebucht und als Forderung gegen diese
Unternehmen ausgewiesen.
Die Position „ Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII “ enthält die
Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2020 (PROSOZ-Läufe vom 22.12.,
28.12. und 30.12.2020) im Voraus für den Monat Januar 2021 ausbezahlt wurden.
Die im Vorjahr abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssu-
chende) wurden vollständig aufgelöst. Eine Abgrenzung der im Dezember 2020 für Januar
2021 geleisteten Leistungen war nicht erforderlich, da dieser Aufwand im Januar 2021 zu Las-
ten des Haushaltsjahres 2021 gebucht wurde. Der n egative Betrag entstand dadurch, dass
hier im Januar 2021 geleistete Zahlungen für Dezember 2020 berücksichtigt wurden.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren
Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge
enthalten:
Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2021 rd. 4,66 Mio. Euro
BKPV Jahresbeitrag 2021 rd. 0,12 Mio. Euro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2020 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
198
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 84
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
I. Basiskapital 693.357.558,94 674.344.939,68
II. Rücklagen 223.291.622,13 232.486.124,13
III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt-
schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung)
-9.969.158,65 -6.254.807,51
Summe 906.680.022,42 900.576.256,30
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
I. Basiskapital 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 647.309.120,28
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351,40 993.351,40
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 16.426.254,12 15.931.900,98
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen
Stiftungen
6.331.500,13 5.772.873,74
5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts-
fähigen Stiftungen
2.389.232,52 2.388.232,52
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht-
rechtsfähigen Stiftungen
1.938.814,49 1.949.460,76
Summe 693.357.558,94 674.344.939,68
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund von einzelnen erfolgs-
neutralen Korrekturbuchungen zum 31.12.2020 per Saldo um 17,97 Mio. Euro auf 665,28 Mio.
Euro. Im Rahmen der Revision der Kunstgegenstände im Bereich der Museen der Stadt Nürn-
berg konnte für die wertvollsten Exponate anhand externer Wertgutachten ein um 17,97 Mio.
Euro höherer Wert als bisher angenommen berücksichtigt werden.
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe-
triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt
auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied
im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungs-
rücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wur-
den auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.
199
Seite 24 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 494.353,14 Euro auf 16.426.254,12 Euro. Diese Verände-
rung resultiert aus der Gründung drei neuer nichtrechtsfähiger Stiftungen und deren Überfüh-
rung in städtisches Vermögen.
Neue Stiftung Grundstockvermögen Euro
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 300.000,00
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 165.000,00
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 29.353,14
Summe 494.353,14
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 558.626,39 Euro auf 6.331.500,13 Euro. Diese Erhöhung
erfolgte für drei Stiftungen.
Bei der Stiftung Studium, Wissenschaft und Kunst erhöhte die Zustiftung in Form einer Immo-
bilie das zuordenbare Vermögen um rd. 508,6 TEuro. Für die Marie und Hugo Lemnitzer Stif-
tung wurde ein Betrag von 30,0 TEuro und für die Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung ein Betrag
von 20,0 TEuro zugestiftet.
Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 1.000,00 Euro auf 2.389.232,52 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb
von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapitalposten zu.
Aus der Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen wurden im Jahr 2020 nur
Mittel der Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung in Höhe von 1,0 TEuro für den Erwerb
von Anlagevermögen verwendet. Dies ist im Hinblick auf einen Anfangsbestand an vorhande-
ner Rücklage für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen von rd. 545,2 TEuro sehr gering. Die Stif-
tungsverhaltung begründet ihre Zurückhaltung damit, dass im Jahr 2020 langfristige und
gleichzeitig den stiftungsrechtlichen Sicherheitsansprüchen genügende Finanzanlagen nur zu
äußerst ungünstigen Bedingungen zur Verfügung standen. Der Erwerb von Finanzanlagen mit
kurzer Laufzeit hätte (ohne den hierdurch entstehenden hohen Verwaltungsaufwand zu be-
rücksichtigen) zu einer negativen Effektivverzinsung geführt. Die Stiftungsverwaltung ging in
Ihrer Anlagenstrategie davon aus, dass bereits in der Folgeperiode bessere Renditen auf dem
Finanzmarkt realisierbar werden und die in den Rücklagen hierfür gebunden liquiden Mittel
dann zur Verfügung stehen müssen und nicht in unlukrativen Investitionen gebunden sein soll-
ten. Dieser Sachverhalt bezieht sich nur auf Investitionen aus der Kapitalerhaltungsrücklage.
Insoweit für Finanzanlagen infolge Fälligkeit Mittel frei wurden, wurden diese auch unverzüg-
lich reinvestiert.
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten reduzierte sich um 10.646,27 Euro auf 1.938.814,49 Euro. Die Veränderung
des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen Ab-
wertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie der tatsächlich realisierten
200
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 84
Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Enthalten sind auch die Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über -pari, ent-
sprechend der den stiftungsrechtlichen Vorgaben entwickelten Buchungssys tematik gebildet
wurden.
II. Rücklagen 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Ergebnisrücklage 221.458.515,08 230.932.409,77
2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker
(Friedhofsverwaltung)
1.110.421,82 1.008.485,60
3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun-
gen
722.685,23 545.228,76
Summe 223.291.622,13 232.486.124,13
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2020 auf ei-
nen Stand von 221,46 Mio. Euro. Der Rückgang um 9,47 Mio. Euro entspricht dem negativen
Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb-
licher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in
2020 in Höhe von 9,47 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen
Stiftungen (+227 TEuro), der Kostendecker Marktamt ( -815 TEuro) und Friedhofsverwaltung
(-2,80 Mio. Euro).
Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngolderlöse der Friedhofsver-
waltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden
aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer sat-
zungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2020 nahmen diese Mittel um 102 TEuro auf
1,11 Mio. Euro zu.
Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 177.456,47 Euro auf 722.685,23 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un-
schädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Ins-
gesamt wurden so rd. 178,5 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wur-
den nur 1,0 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der geringen
Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die
Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.
Auf Grund der Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2020 für 30 der
32 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Für
eine dieser Stiftung wurde die steuerlich höchstmöglich unschädliche Einstellung in die Kapi-
talerhaltungsrücklage zwar geringfügig unterschritten, kann aber unter Berücksichtigung der
in den Vorperioden eingestellten Mittel als sichergestellt angesehen werden. Bei einer neuge-
gründeten Stiftung war die vollständige Einstellung des Jahresergebnisses in die Kapitalerhal-
tungsrücklage im Gründungsjahr steuerlich zulässig.
201
Seite 26 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Bei zwei Stiftungen konnte der Kapitalerhalt im Bilanzjahr nicht als erwirtschaftet gewertet wer-
den. Bei einer dieser Stiftungen konnte weder der Inflationsausgleich noch die steuerl ich
höchstmöglich unschädliche Einstellung aus dem Jahresergebnis vorgenommen werden.
Bei der anderen Stiftung wäre der Kapitalerhalt im Bilanzjahr 2020 grundsätzlich zwar erwirt-
schaftet worden, jedoch wurde hier die nicht erreichte steuerlich höchstmöglic he Einstellung
aus dem Jahr 2019 nachgeholt, was sich für das Jahr 2020 auswirkte. Der Fehlbetrag kann
gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO noch bis in das Bilanzjahr 2022 nachgeholt werden.
II. Verlustvortrag 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und
Landwirtschaftsbehörde)
-3.653.170,22 -2.838.547,80
2. Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal-
tung)
-6.315.988,43 -3.416.259,71
Summe -9.969.158,65 -6.254.807,51
Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Verlustes in
2020 um knapp 815 TEuro auf 3,65 Mio. Euro. Für das Jahr 2020 musste auch für den exter-
nen Kostendecker Friedhofsverwaltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortra-
ges um 2,90 Mio. Euro auf 6,32 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich
aus dem Verlust von Frh für 2020 nach Ergebnisverwendung (2,80 Mio. Euro) sowie der Zu-
führung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (102 TEuro).
B. Sonderposten
B. Sonderposten 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Sonderposten aus Zuwendungen 931.252.177,38 873.770.955,72
2. Sonderposten aus Beiträgen 98.228.339,58 96.955.176,62
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.639.558,56 26.241.986,73
5. Sonstige Sonderposten 15.946.695,15 15.180.660,22
Summe 1.074.066.770,67 1.012.148.779,29
Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 61,92 Mio. Euro bzw. 6,1 %.
Im Einzelnen beruht dies auf Zugänge in Höhe von 129,41 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe
von 48,29 Mio. Euro sowie Abgänge in Höhe von 19,20 Mio. Euro.
Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wertansatz der Sonder-
posten aus Zuwendungen zurückzuführen. Insgesamt erhöhten sich diese im Berichtsjahr um
57,48 Mio. Euro auf 931,25 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 116,61 Mio.
Euro Wertminderungen durch Auflösungen (41,54 Mio. Euro) und Abgänge (17,60 Mio. Euro)
gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten
mit 672,06 Mio. Euro (Vj.: 606,36 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern)
und mit 117,66 Mio. Euro (Vj.: 115,10 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.
202
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 84
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres
(116,61 Mio. Euro) im Wesentlichen Zuweisungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schu-
len und Kinderbetreuungseinrichtungen) in Höhe von 21,31 Mio. Euro sowie die Investitions-
pauschale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,63 Mio. Euro. Zuweisungen nach Art. 10 FAG
betreffen unter anderem die Bauvorhaben Grundschule Thoner Espan (6,40 Mio. Euro), Jo-
hann-Pachelbel-Realschule (3,78 Mio. Euro), Kinderhort Gebrüder-Grimm-Schule (1,67 Mio.
Euro) und Michael-Ende-Schule (1,5 Mio. Euro).
Die Sonderposten aus Beiträgen erhöhten sich um 1,27 Mio. Euro bzw. 1,3 % auf 98,23 Mio.
Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßenausbau- und
Erschließungsbeiträge in Höhe von 6,08 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von
4,81 Mio. Euro gegenüber.
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um
2,40 Mio. Euro auf 28,64 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 4,70 Mio. Euro
Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,30 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Son-
derposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen
für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch Bauvorhaben an Schulen und Kin-
dertageseinrichtungen.
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens
zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenstän-
den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er-
öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons-
tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens
konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge-
genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in
den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen
der Inventur weiter bereinigt werden. Zum 31.12.2020 werden noch Altbestände aus der ka-
meralen Vermögensrechnung in Höhe von 2,02 Mio. Euro ausgewiesen.
Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 352 TEuro Kostenbeteiligungen
nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 13,57 Mio. Euro Sonderpos-
ten für nicht verwendete Mittel ( ehemals u.a. kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a.
zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Aus-
gleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Bay-
NatSchG) und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien.
203
Seite 28 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
C. Rückstellungen
C. Rückstellungen 31.12.2020
Euro
31.1.2019
Euro
1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen 1.397.175.330,00 1.367.862.539,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.180.377,00 5.451.887,00
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 245.733.982,73 229.258.509,96
4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 15.873.000,00 16.062.000,00
5. Rückstellungen für Altlasten 6.623.500,00 6.094.500,00
6. Bezirksumlagerückstellungen 2.884.000,00 2.884.000,00
7. Steuerrückstellungen 1.811.780,33 4.374.249.11
8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.222.599,11 1.743.914,02
9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene
Unternehmen
10.000.000,00 1.000.000,00
10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772,48 100.795,32
11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 70.628,60 34.655,05
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2
KommHV-Doppik
211.069.527,61 134.704.523,44
Summe 1.901.852.497,86 1.769.571.572,90
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich erhöht. In Summe be-
laufen sich die Rückstellungen auf 1,90 Mrd. Euro und sind damit um 132,28 Mio. Euro höher
als per Ende 2019. Dies entspricht einem Anstieg um 7,5 %.
Die Pensions- und Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2020 um 29,31 Mio. Euro bzw.
2,1 %. Dennoch ist ihr Anteil an der Summe der Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr von
77,3 % auf 73,5 % gesunken.
Der größte Anstieg erfolgte bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-
Doppik (+76,37 Mio. Euro bzw. +56,7 %). Damit erhöhte sich deren Anteil an der Summe der
Rückstellungen innerhalb eines Jahres von 7,6 % auf 11,1 %. Verantwortlich dafür zeichnen
zwei Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro, die im laufenden Geschäftsjahr neu
gebildet wurden. Diese betreffen die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der
Flughafen Nürnberg GmbH. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte sich de-
ren Ergebnissituation in 2020 deutlich verschlechtert, so dass die Stadt Nürnberg als Gesell-
schafterin zusätzliche Einlagen erbringen bzw. bereits beschlossene Einlagen vorziehen
musste. Zwar wird mit einer zeitnahen Erholung der Gesellschaften gerechnet. Tritt diese je-
doch nicht wi e geplant ein, drohen die Einlagen letztendlich als nicht werthaltig beurteilt zu
werden, so dass sich hieraus zusätzlicher Abschreibungsbedarf ergeben würde.
Des Weiteren erhöhten sich die Rückstellungen für Verlustausgleiche deutlich (+ 9 Mio. Euro
bzw. 900 %). Grund sind auch hier die Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2020.
In Summe belaufen sich die Rückstellungen damit auf 32,9 % der Bilanzsumme (im Vorjahr:
31,8 %).
204
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 84
Zu 1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen
Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Rückstellung für aktive Beamte 230.152.573,00 236.806.575,00
Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 187.496.538,00 191.383.660,00
Rückstellung für Beamte im Ruhestand 438.943.814,00 414.268.049,00
Rückstellung für ehemals städtische Beamte 45.376.821,00 46.534.660,00
Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 443.438.649,00 422.974.219,00
Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig-
ten
432.043,00 627.157,00
Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im
Ruhestand
51.334.892,00 55.268.219,00
Summe 1.397.175.330,00 1.367.862.539,00
Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2020 i n Summe um 29,31 Mio.
Euro bzw. um 2,1 %.
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten
und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem
wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei
der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als
frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versor-
gungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustim-
mung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden.
Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband
Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte.
Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klini-
kums-Mitarbeitern enthalten.
Im Einzelnen entfallen die Pensions -/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen
Gruppen:
Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be-
schäftigungsgruppen
31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.351.798.509,00 1.321.327.879,00
Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli-
zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt)
39.351.821,00 42.672.460,00
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern
6.025.000,00 5.862.200,00
Summe 1.397.175.330,00 1.367.862.539,00
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser
Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der
zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der
205
Seite 30 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allge-
mein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde
gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommen-
steuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Zukünftige Gehalts- oder Rententrends wurden nicht
berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen mit 6 % sind die Pensions-
rückstellungen vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus deutlich unterbewertet. Dies
ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums-
Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ
gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgut-
achten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit-
arbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt
Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Al-
lerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt.
Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch ak-
tiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2020 auf
32,08 Mio. Euro.
Nicht in der Bilanz auszuweisen sind Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeit-
nehmern, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden
Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes
sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Beamte 1.779.533,00 1.582.554,00
Beamte Lehrkräfte 1.829.059,00 1.782.424,00
Arbeitnehmer 4.571.785,00 2.068.909,00
Summe 8.180.377,00 5.451.887,00
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema-
tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die
Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er-
zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Nachdem mehrere Jahre ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen war, haben sich die
Rückstellungen in 2019 erstmals wieder erhöht. Auch in 2020 setz te sich die Erhöhung fort.
Dabei fiel die Zunahme in 2020 mit 2,7 Mio. Euro bzw. 50, 1 % deutlich stärker aus als im
Vorjahr (+489 TEuro bzw. +9,9 %). Verantwortlich dafür zeichnet erneut vor allem der Tarifbe-
reich. Seitdem dort in 2019 erstmals wieder neue Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen
werden konnten, steigt deren Zahl deutlich an.
206
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 84
Zu 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen
Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 42.643.038,00 43.405.130,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 32.484.563,00 30.837.152,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte
81.082.754,00 75.703.510,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte Lehrkräfte
76.595.734,00 67.947.044,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 22.121,00 26.780,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.628.346,00 2.359.952,00
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 308.480,00 0,00
Zwischensumme Beihilferückstellungen 235.765.036,00 220.279.568,00
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.785.872,15 3.260.741,76
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 6.183.074,58 5.718.200,20
Zwischensumme Urlaubsrückstellungen 9.968.946,73 8.879.941,96
Summe 245.733.982,73 229.258.509,96
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver-
sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus
dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den
Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten
drei Jahre). In 2020 sind die Beihilferückstellungen erneut gestiegen und zwar um 15,49 Mio.
Euro bzw. 7,0 %.
In 2019 wurden durch die Stadt Nürnberg Teile der Pensions - und Beihilferückstellungen für
Mitarbeiter des Klinikums übernommen. Soweit Mitarbeiter mit Arbeiteraltversorgung betroffen
sind, waren deren Beihilferückstellungen in 2019 nicht enthalten. Dies wurde zum 31.12.2020
nachgeholt. Der Wert beläuft sich auf 308 TEuro.
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
Beihilferückstel-
lung
Beihilferückstellung
Euro
Veränderung zum Vorjahr
Euro
Veränderung
zum Vorjahr %
2015 177.331.590,00 6.012.104,00 3,5
2016 185.487.910,00 8.156.320,00 4,6
2017 192.571.651,00 7.083.741,00 3,8
2018 203.859.002,00 11.287.351,00 5,9
2019 220.279.568,00 16.420.566,00 8,1
2020 235.765.036,00 15.485.468,00 7,0
207
Seite 32 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Die Urlaubsrückstellungen sind in 2020 um 900 TEuro bzw. 11,0 % gestiegen. Für die Ermitt-
lung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Ein-
malzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellun-
gen berücksichtigt.
Zu 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 15,87 Mio. Euro betreffen mit 6,87 Mio. Euro
den Hoch- und mit 7,68 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der
Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vor-
gelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge
fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht dur chgeführt
werden. Der Rückgang der Rückstellung um 0,19 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Ver-
ringerung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden einzelne, be-
reits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kost enschätzung im
Jahresabschluss 2020 fortgeführt.
Zu 5. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten erhöhten sich im Berichtsjahr um
529 TEuro auf 6,62 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf eine neu eingestellte Alt-
lastenrückstellung wegen voraussichtlicher Weiterverrechnungen von Altlasten- Sanierungs-
kosten von der NürnbergMesse GmbH an die Stadt Nürnberg zurückzuführen. Beim Großteil
der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen
und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen
Fällen beibehalten.
Zu 6. Bezirksumlagerückstellungen
Die im Vorjahr gebildete Rückstellung besteht unverändert fort. Da sich die Umlagekraft Nürn-
bergs in 2022 erwartungsgemäß schlechter entwickelt als für Rest-Mittelfranken, ist für dieses
Jahr mit keiner Nachzahlung zu rechnen. Eine Erhöhung der Bezirksumlagerückstellung war
daher nicht veranlasst.
Zu 7. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,81 Mio. Euro. Sie entfallen zu 241 TEuro auf
voraussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend
aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.
Die verbleibenden Steuerrückstellungen in Höhe von 1,57 Mio. Euro entfallen auf zu erwar-
tende Ertragsteuerzahlungen. Davon betreffen 581 TEuro den laufenden Veranlagungszeit-
raum 2020 und 990 TEuro die Zeiträume von 2008 bis 2019. Die Betriebsprüfung für die Jahre
2008 bis 2011 bzw. 2012 bis 2015 konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden, die Rück-
stellungen wurden an die Ergebnisse der Betriebsprüfung angepasst. Der Großteil der Bp-
Bescheide ist in 2021 ergangen. Derzeit läuft die Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019.
Zu 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haftungs - und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt
(2,02 Mio. Euro), andererseits das Jugend- und das Sozialamt (60 TEuro). Seitens des
Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren
ermittelt.
208
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 84
Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser
Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von
145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg-
schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2020 wurden unter der Bilanz
Bürgschaften in Höhe von 362 Mio. Euro (+5 Mio. Euro) ausgewiesen.
Zu 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtli-
chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
noris inklusion gGmbH für 2019 0,00 1.000.000,00
noris inklusion gGmbH für 2020 1.000.000,00 0,00
Nürnberg Bad 2.000.000,00 0,00
Flughafen Nürnberg GmbH 7.000.000,00 0,00
Summe 10.000.000,00 1.000.000,00
Für den jährlichen Verlustausgleich noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Tatsäch-
lich belief sich der Verlust der noris inklusion für das Geschäftsjahr 2020 nur auf 344 TEuro,
so dass die Rückstellung um rd. 650 TEuro zu hoch ist. Dies war bei Abschlusserstellung noch
nicht abzusehen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 2019 wurde in Höhe
von 674 TEuro für die Auszahlung verwendet und in Höhe von 326 TEuro ertragswirksam auf-
gelöst.
Für NüBad musste ebenfalls eine Verlustausgleichsr ückstellung gebildet werden. Durch die
Auswirkungen der Corona-Pandemie – lange Schließungszeiten, gedeckelte Besucherzahl –
hatte NüBad in 2020 einen höheren Verlust erwirtschaftet als ursprünglich geplant. Zum Zeit-
punkt der Jahresabschlusserstellung der Stadt Nürnberg im März 2021 war ein Verlust von
8,79 Mio. Euro prognostiziert worden. Abzüglich der bereits geplanten und geleisteten Zu-
schüsse in Höhe von 6,73 Mio. Euro verblieben noch rd. 2 Mio. Euro, die durch die Rückstel-
lungsbildung abgedeckt wurden. Tatsächlich belief sich der Verlust von NüBad letztendlich nur
auf 7,92 Mio. Euro. In 2021 ist daher die Rückstellung in Höhe von rd. 800 TEuro wieder er-
tragswirksam aufzulösen.
Des Weiteren wurde eine Verlustausgleichsrückstellung für die Flughafen Nürnberg GmbH in
Höhe von 7 Mio. Euro gebildet. Der Flughafen Nürnberg war durch die Maßnahmen zur Ein-
dämmung der Corona-Pandemie stark getroffen worden. Der Flugverkehr kam nahezu zum
Erliegen, was ab März 2020 zu erheblichen Umsatzausfällen führte. Tatsächlich wurden in
2021 nur 3,54 Mio. Euro ausgereicht. Die Differenz ist im Folgejahr aufzulösen.
Im Ergebnis sind in 2021 rd. 4,91 Mio. Euro ertragswirksam aufzulösen.
Zu 10. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um
107 TEuro auf 208 TEuro.
209
Seite 34 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über-
schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Gemäß § 55 Abs.1
Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht ver-
wendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten.
Insgesamt wiesen 14 der insgesamt 32 Stiftungen zum Jahresendbestand 2020 niedrigere
Beträge an Zweckausrichtungsrückstellungen in Relation zum Anfangsbestand aus. Hiervon
wurden bei zwei Stiftungen die vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellungen vollständig
ausgereicht und keine neuen mehr gebildet. Bei einer Stiftung wurde zwar ein niedrigerer End-
bestand als der Anfangsbestand ausgewiesen, allerdings wurde hier der Bestand des Vorjah-
res nicht vollständig ausgereicht. Dies muss in diesem Fall entsprechend der steuerlichen Vor-
gaben bis zum 31.12.2021 nachgeholt werden.
Bei zwei Stiftungen lag kein Anfangsbestand an Zweckausrichtungsrückstellungen vor und es
wurde auch keiner gebildet.
Bei 16 Stiftungen wurden höhere Zweckausrichtungsrückstellungen ausgewiesen als zum An-
fangsbestand vorhanden.
Bei drei Stiftungen bestanden per 31.12.2020 noch Zweckausrichtungsrückstellungen, welche
bereits im Jahr 2019 gebildet worden waren. Diese wären innerhalb der o.g. Frist auszu-
reichen.
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest-
gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung
auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig
ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2020 eine Rückstellung in Höhe von
71 TEuro gebildet.
Zu 12. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 31.12.2020
Euro
31.1.2019
Euro
Verpflichtungsüberschuss Anwesen Holsteiner Straße
21
42.000,00 48.000,00
Wertpapierkäufe bei nicht rechtsfähigen Stiftungen über
dem Nennwert (über pari)
16.227,61 19.923,44
Überörtliche Prüfungskosten BKPV 560.000,00 420.000,00
Straßenschäden aus 2020 580.000,00 0,00
Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital-
ausstattung SÖR
6.700.000,00 6.700.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli-
nikum wegen Rechtsauffassung BKPV
109.445.000,00 109.445.000,00
Abbau überlaufender Zeitguthaben von ausscheidenden
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen 2018 ff.
76.300,00 371.600,00
Drohende Steuerrückzahlung 18.350.000,00 17.700.000,00
Zu erwartende Rückzahlung von Abschlagszahlungen
des Zweckverbands KVÜ
300.000,00 0,00
210
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 84
Sonstige Rückstellungen 31.12.2020
Euro
31.1.2019
Euro
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage
NürnbergMesse
50.000.000,00 0,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage
Flughafen Nürnberg
25.000.000,00 0,00
Summe 211.069.527,61 134.704.523,44
Die Drohverlustrückstellung in Höhe von 42 TEuro betrifft wie in den Vorjahren ein mit einem
Nutzungsrecht belastetes Wohnobjekt. Der daraus resultierende Verpflichtungsüberschuss ist
über die Laufzeit als Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen.
Für die nichtrechtsfähigen Stiftungen ist ein Anteil an den sonstigen Rückstellungen von
16 TEuro enthalten.
Die Rückstellung für die überörtliche Prüfung betrifft die Jahre 2017 bis 2020.
Neu gebildet wurde eine Rückstellung für Straßenfrostschäden, die in 2020 entstanden und
bis zum Bilanzstichtag nicht ausgebessert werden konnten.
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen-
kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber,
ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung
noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips im Vorjahr eine entsprechende Rück-
stellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die dar auffolgende
Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen
der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend
zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteili gungsbuchwerts unzutref-
fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klä-
rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstel-
lung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Diese besteht un-
verändert fort. Zum 31.12.2019 wurde diese Position um weitere 46,20 Mio. Euro auf
109,45 Mio. Euro erhöht. Hintergrund ist die Übernahme von Pensions- und Beihilfeverpflich-
tungen des Klinikums durch die Stadt, die zu einer Erhöhung der Bilanzposition Finanzanlage
bei der Stadt führte. Da auch in diesem Fall das Risiko einer abweichenden Rechtsauffassung
des BKPV besteht, war in 2019 aufgrund des Vorsichtsprinzips die Rückstellung entsprechend
erhöht worden. Diese besteht zum 31.12.2020 unverändert fort.
Die Rückstellung für drohende Steuerrückzahlung wurde um die zu erwartenden Zinsen bis
31.12.2020 erhöht.
Aufgrund der sich verschlechterten Ergebnissituation des Zweckverbands KVÜ in der Corona-
Pandemie droht die teilwe ise Rückforderung von Abschlagszahlungen, die in 2020 geleistet
worden waren.
Neu gebildet wurden Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro. Diese betreffen die
Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH. Aufgrund
der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat sich deren Ergebnissituation deutlich verschlech-
tert, so dass die Stadt Nürnberg als Gesellschafterin zusätzliche Einlagen erbringen bzw. be-
reits beschlossene Einlagen vorziehen musste. Zwar wird mit einer zeitnahen Er holung der
211
Seite 36 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Gesellschaften gerechnet, doch sind verlässliche Voraussagen im Hinblick auf die weitere Ent-
wicklung der Corona -Pandemie schwer möglich. Tritt die erwartete wirtschaftliche Erholung
nicht wie geplant ein, drohen die Einlagen letztendlich als nicht werthaltig beurteilt zu werden,
so dass sich hieraus zusätzlicher Abschreibungsbedarf ergeben würde. Aufgrund des Vor-
sichtsprinzips wurden daher zum 31.12.2020 entsprechende Rückstellungen gebildet.
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen
mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat-
ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben.
Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun-
gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt.
Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an.
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Investitionskredite
ο vom Land 1.598,77 2.131,75
ο von Kreditinstituten 1.066.027.462,59 970.003.301,43
ο vom sonstigen inländischen Bereich 252.074.419,80 242.061.774,76
Zwischensumme 1.318.103.481,16 1.212.067.207,94
Kassenkredite 0,00 83.500.000,00
Kontokorrentkonten 458.875,70 91.568,07
Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 74.961.234,42 78.277.660,78
Summe 1.393.523.591,28 1.373.936.436,79
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 1,6 TEuro betreffen ein Darlehen des Bay-
erischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch
Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr
um rd. 96,02 Mio. Euro auf nunmehr 1,07 Mrd. Euro. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darle-
hen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/ -be-
stätigungen nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite erhöhte sich das Kreditvolumen um
rd. 10,01 Mio. Euro auf nunmehr 252,07 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolu-
men handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese
Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
212
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 84
2020 wurden insgesamt 3 Kassenkredite neu aufgenommen, so dass mit dem Bestand des
Bilanzstichtages des Vorjahres vom 04.06.2020 bis zum 29.06.2020 ein Kassenkredit von ins-
gesamt 128,0 Mio. Euro bestand. Der durch die Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das
Haushaltsjahr 2020 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 280 Mio. Euro wurde
eingehalten. Ab 29.06.2020 bis zum Bilanzstichtag wurden die Kassenkredite zurückgeführt,
so dass zum Bilanzstichtag kein Kassenkredit mehr bestand.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stich-
tag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mit-
tels Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö-
gen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 74,96 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten
der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der
rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen-
und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif-
tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2020 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen
Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit
den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus-
halt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2008:
HJ
Schuldenstand
01.01.
Mio. Euro
Netto-Neuver-
schuldung
Mio. Euro
Schuldenstand
31.12.
Mio. Euro
Veränderung
in %
2008 964,6 41,1 1.005,7 +4,3
2009 1.005,7 49,4 1.055,1 +4,9
2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7
2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8
2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2
2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7
2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4
2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8
2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2
2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3
2018 1.256,9 51,5 1.308,4 +4,1
2019 1.308,4 66,0 1.374,4 +5,0
2020 1.374,4 23,7 1.398,1 +1,7
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt
um 23,7 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Ver-
213
Seite 38 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
schuldung im Kernhaushalt 1.510,0 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätig-
keit und den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist auch für die kommenden Jahre mit einem
weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen.
Aufgrund der städtischen Verschuldungsentwicklung spricht zwischenzeitlich bereits die Auf-
sichtsbehörde von einer „gravierenden Verschuldungsproblematik“. Als Maßnahmen rät sie
zur Ausgabenbegrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufga-
ben. Auch u. E. sind umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirk-
same Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige
Haushaltsgenehmigungen, nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen un-
abdingbar.
Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden- Vergleich deutscher Großstädte aufge-
stellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter
für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der
jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).
Schulden 2018 Schulden 2019 Schulden 2020
Euro
pro
Einw.
2018
Euro
pro
Einw.
2019
Euro
pro
Einw.
2020
München 680.371.000 636.056.000 1.544.341.000 465 431 1.040
Nürnberg 1.444.028.000 1.498.807.000 1.510.437.000 2.792 2.887 2.922
Augsburg 414.023.000 403.437.000 395.853.000 1.408 1.365 1.340
Regensburg 86.860.000 79.159.000 77.852.000 572 520 512
Ingolstadt 243.000 0 0 2 0 0
Würzburg 214.393.000 200.065.000 199.865.000 1.690 1.570 1.570
Fürth 208.300.000 192.219.000 187.193.000 1.637 1.501 1.455
Erlangen 142.771.000 131.749.000 94.927.000 1.281 1.176 845
Hannover 3.170.681.000 3.025.622.000 3.267.876.000 2.746 2.617 2.831
Braunschweig 94.689.000 150.520.000 227.616.000 382 606 916
Dortmund 2.112.171.000 1.938.930.000 1.930.615.000 3.604 3.306 3.289
Essen 2.807.693.000 2.641.295.000 2.490.225.000 4.813 4.538 4.273
Leipzig 550.226.000 478.190.000 511.970.000 936 812 863
Dresden 107.285.000 0 0 193 0 0
Frankfurt 1.847.366.000 1.967.680.574 2.426.278.465 2.468 2.597 3.174
Kassel 592.064.000 568.664.291 549.496.826 2.948 2.823 2.730
Stuttgart 0 0 0 0 0 0
Mannheim 500.158.000 499.194.000 500.593.000 1.620 1.615 1.617
Mainz 1.154.700.000 1.181.600.000 1.163.400.000 5.345 5.416 5.361
Ludwigshafen 1.187.700.000 1.207.200.000 1.232.500.000 7.007 7.048 7.143
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und
hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf-
214
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 84
Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.859 Euro über dem Durchschnitt der vergleich-
baren Städte Bayerns und ist damit fast dreimal so hoch wie in München und mehr als doppelt
so hoch wie in Augsburg. Während die anderen Städte im Ballungsraum trotz Corona-Pande-
mie den Schuldenstand leicht reduzieren konnten, steigen in Nürnberg die Schulden weiterhin
spürbar an.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein-
den bundesweit 48,27 Mrd. Euro, was zum 31.12.2020 einer Verschuldung von 1.711 Euro je
Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche pro- Kopf-
Verschuldung der kreisfreien Städte um rd. 43 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung
pro Einwohner um 35 Euro auf nunmehr 2.922 Euro pro Einwohner angestiegen. Nürnberg
gehört damit auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten
kreisfreien Städten.
Während die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt
moderat um 1,5 % bzw. 1,9 Milliarden Euro angewachsen ist, stieg die Verschuldung der Stadt
Nürnberg um 1,7 % an. Lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bun-
desländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz weisen ein noch höheres Schuldenni-
veau aus, wobei insbesondere bei den Städten Nordrhein- Westfalens weiterhin ein stetiger
Abbau der Schulden erfolgt.
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant
wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die am
höchsten verschuldete kreisfreie Stadt bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich ist eine
Verbesserung im Ranking nicht absehbar. Bei einem weiteren kontinuierlichen Schuldenab-
bau der kreisfreien Städte Nordrhein- Westfalens muss dagegen sogar mit einer Verschlech-
terung gerechnet werden.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom-
men
31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 880.591,59 1.285.436,28
Leibrentenverpflichtungen 68.115,23 71.857,82
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 111.935.638,22 123.221.924,89
Summe 112.884.345,04 124.579.218,99
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich
vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen
eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilg ungsbedingt sind die
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 405 TEuro zurückgegangen, der Stand zum
31.12.2020 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er-
folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich
noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesmi-
nisteriums der Finanzen vom 02.12.2019 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statisti-
schen Bundesamt am 05.11.2019 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab
01.01.2020.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 19 kredit-
ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public -
Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) - Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen
215
Seite 40 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Unter Berücksichti-
gung der laufenden Tilgung ergab sich zum Bilanzstichtag ein um rund 11,28 Mio. Euro gerin-
gerer Saldo von 111,87 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nachgewiesen ist.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten
ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In-
standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im
Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (61 TEuro).
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
gegenüber
1. inländischen Kreditoren 45.759.352,02 39.693.852,77
2. verbundenen Unternehmen 72.805.734,28 10.291.622,52
3. Beteiligungen 6.960,00 5.325,22
4. Sondervermögen 2.764.218,85 1.270.834,04
5. ausländischen Kreditoren 219.592,09 527.983,12
Summe 121.555.857,24 51.789.617,67
Die Bestände zum 31.12.2020 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder.
Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Gegensatz zum
Vorjahr nun wieder bedeutsam um 69,77 Mio. Euro gestiegen. Dies ist zum größten Teil auf
den Zuwachs um 62,51 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-
nehmen zurückzuführen. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren er-
höhten sich um 6,07 Mio. Euro. Des Weiteren stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen gegenüber Sondervermögen um 1,49 Mio. Euro. Lediglich bei den Zahlungs-
verpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren resultiert ein Rückgang um 308 TEuro.
Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2020 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen zu 99,98 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12.2020 knapp 3.200 Kreditoren ausgewiesen. Der Ge-
samtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen
Kreditoren beläuft sich Ende 2020 auf 45,76 Mio. Euro (Vorjahr: 39,69 Mio. Euro). Die hier
verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninf-
rastruktur) summieren sich auf 12,44 Mio. Euro und liegen damit nur minimal über dem Niveau
des Vorjahres (12,35 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2020 unter an-
derem Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Corona-Testzentrums am
Flughafen (3,32 Mio. Euro) ausgewiesen. Zudem sind Zahlungsverpflichtun gen aus der Er-
neuerung von Servern (2,45 Mio. Euro) und aus Rohbaumaßnahmen für die U-Bahninfrastruk-
tur (1,81 Mio. Euro) sowie ein Baukostenzuschuss für eine Kindertageseinrichtung in der Wei-
hergartenstraße (1,20 Mio. Euro) enthalten. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resul-
tieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2020 auf
2,40 Mio. Euro. Für den Schulbereich werden zum 31.12.2020 Zahlungsverpflichtungen von
2,49 Mio. Euro ausgewiesen. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2020 die Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt
auf nunmehr 6 ,02 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ( 2,72 Mio. Euro) hat die Summe der
hier im Zusammenhang mit der U-Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 3,31 Mio. Euro zu-
genommen.
216
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 84
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh-
men
Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr zum 31.12.2020 massiv um
62,51 Mio. Euro. Dies lag zu einem großen Teil an der dritten Rate aus dem bereits im Jahr
2019 erfolgten Anteilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürn-
berg in Höhe von 26,72 Mio. Euro. Diese zuvor Ende 2019 abgegrenzte Rate wurde zum
31.12.2020 anstatt in den sonstigen Verbindlichkeiten nun in de n Verbindlichkeiten aus Lie-
ferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Ausgleich erfolgte dann Anfang 2021 .2 Des Wei-
teren erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Verkehrs -Aktiengesellschaft
VAG im Rahmen des U-Bahnbaus um 1,68 Mio. Euro auf 7,11 Mio. Euro und gegenüber der
WBG KOMMUNAL GmbH um 0,92 Mio. Euro auf 2,12 Mio. Euro. Ein zusätzlicher bedeutsa-
mer Grund für die starke Zunahme dieses Bilanzpostens liegt in einem weiteren Rückkauf von
wbg-Anteilen von der StWN im Jahr 2020. Hierbei wurde der Kaufpreis in Höhe von 32,42 Mio.
Euro jedoch bis zum 01.01.2022 gestundet.
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Im Saldo in Höhe von 7 TEuro sind Ende 2020 Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Nürn-
bergMesse GmbH ausgewiesen. Diese resultieren aus der Vorbereitung des Kongresses
StadtLandBio 2021.
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Dieser Bilanzposten erhöhte sich um 1 ,49 Mio. Euro auf 2,76 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag
2020 sind hier wie auch in den Vorjahren Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 1,92 Mio. Euro vorhanden (u.a. die Er-
stattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2020 in Höhe von
knapp 758 TEuro). Des Weiteren werden hier Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad aus
der Abrechnung des Schulschwimmens in städtischen Bädern im Jahr 2020 in Höhe von
659 TEuro ausgewiesen.
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kredito-
ren
In diesem Bilanzposten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit
der Planung des Konzertsaales an der Meistersingerhalle (76 TEuro), für die Beschaffung von
Mobiliar im Jugendhilfebereich (36 TEuro) sowie aus der Instandhaltung von Fahrtreppen für
die U-Bahn (33 TEuro) verbucht.
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
686.699,27 614.614,36
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Posten
enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt
es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbereich
sowie im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen
im Gegensatz zum Vorjahr um 72 TEuro zu.
2 Die zweite Rate des Anteilsrückkaufs in Höhe von 27,19 Mio. Euro wurde ebenfalls von den sonstigen Verbind-
lichkeiten in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen um-
gebucht. Hier erfolgte der Ausgleich allerdings bereits Anfang 2020.
217
Seite 42 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 45.481.546,84 78.219.545,70
2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn-
steuer
7.964.232,53 8.163.781,86
3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 26.771,97 58.394,55
4. Durchlaufende Gelder 20.862.947,84 7.813.962,36
5. Sicherheitseinbehalte 161.733,46 157.290,40
6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 50.539.386,48 74.776.532,55
7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei-
chen
3.858.266,70 5.975.827,02
8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und
Zuweisungen
8.606.786,81 8.743.463,59
9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 3.906.615,47 4.650.990,97
10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.571.831,68 4.658.932,85
11. Verrechnungskonten 17.884.491,98 17.753.865,29
12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.671.090,43 4.063.361,83
13. Verbindlichkeiten aus Kautionen 626.616,23 614.665,32
14. Andere sonstige Verbindlichkeiten 59.437,47 46.038,13
15. Clearingkonten 0,00 25.338,63
Summe 170.221.755,89 215.721.991,05
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo
ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz
unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und
Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß-
nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2020 ausge-
wiesene Saldo in Höhe von 45,48 Mio. Euro (Vorjahr: 78,22 Mio. Euro) entfällt mit 6,55 Mio.
Euro (Vorjahr: 5,31 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 38,93 Mio.
Euro (Vorjahr: 72,91 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um rund 1,24 Mio. Euro zu.
Dies ist unter anderem auf Zuwendungen für das Dokumentationszentrum am Reichspartei-
tagsgelände und die Sanierung der Chemieräume des Dürer -Gymnasiums und des Hans -
Sachs-Gymnasiums zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 33,98 Mio. Euro auf 38,93 Mio. Euro verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die Akti-
vierung der U-Bahnstation Großreuth bei Schweinau und der damit verbundenen Umgliede-
rung der in diesem Zusammenhang stehenden Zuwendungen von den Verbindlichkeiten in
den Sonderposten zurückzuführen.
218
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 84
Die Zuweisungen des Landes beinhalten unter anderem mit 4,22 Mio. Euro (Vorjahr: 6,64 Mio.
Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen und
Schulen) sowie mit 2,63 Mio. Euro (Vorjahr: 2,63 Mio. Euro) Zuwendungen für die Feuerwehr.
Darüber hinaus wurden Zuschüsse für mobile Endgeräte in Höhe von 5,48 Mio. Euro passi-
viert.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An-
gestellten und Arbeitern für Dezember 2020 (3,01 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegen-
über Sozialversicherungsträgern (4,81 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens
liegt mit 7,96 Mio. Euro geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (8,16 Mio. Euro).
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und
Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitern verauslagt wurden und deswegen an sie zu
erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzst ichtag nicht zuorden-
bare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aus-
steht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei
handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2020 größtenteils aus Verwahr-
geldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Vergleich zum
Vorjahr erhöhte er sich Ende 2020 bedeutsam um 13,05 Mio. Euro auf 20,86 Mio. Euro. In
dieser Summe sind unter anderem Einzahlungen auf Verwahrgeldkonten des Schulbereichs
im Zusammenhang mit Zuweisungen des Freistaates Bayern zum Lehrbetrieb an Nürnberger
Schulen enthalten (9,31 Mio. Euro). Des Weiteren sind ähnlich wie schon in den Vorjahren
Vorschusszahlungen des Bezirks Mittelfranken im Rahmen der Sozialhilfe von insgesamt
1,84 Mio. Euro ausgewiesen. Diese wurden im ersten Quartal 2021 ausgeglichen. Zudem sind
hier zum Bilanzstichtag Einzahlungen im Rahmen der wiederk ehrenden Einnahmen (haupt-
sächlich Gewerbesteuer) von insgesamt 7,88 Mio. Euro vorhanden, die ebenfalls am Jahres-
anfang 2021 auf die zugehörigen Debitoren umgebucht wurden. Dadurch wurden die betref-
fenden Durchlaufdebitoren ausgeglichen.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu ei-
nem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und
Unterhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden sowie für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
im Jugendhilfebereich und im Kulturbereich. Zudem sind Sicherheitseinbehalte vorhanden für
die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn.
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2020 knapp 15.900 Aufwandspositionen (Vorjahr:
rund 13.600) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam wer-
den. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2020 im Gegensatz zum
Vorjahr nun wieder um 24,24 Mio. Euro auf insgesamt 50,54 Mio. Euro ab.
219
Seite 44 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Der Rückgang dieser Bilanzposition resultiert hauptsächlich aus dem bereits im Jahr 2019
durch die Stadt Nürnberg vollzogenen Rückkauf des Geschäftsanteils an der wbg von der
StWN. Die aus dem Jahr 2019 zuvor abgegrenzte zweite und dritte Rate von zusammen
53,91 Mio. Euro wurden in 2020 auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber verbundenen Unternehmen umgebucht (siehe hierzu die obigen Ausführungen).
Neu hinzugekommen bei den Abgrenzungen ist die Einbringung von Grundstücken in den
Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3,66 Mio. Euro)
in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (siehe hierzu auch die Ausführungen zu den sons-
tigen Vermögengegenständen).
Ferner sind in dieser Bilanzposition die abgegrenzten Aufwendungen der Stadt Nürnberg aus
der Beteiligung an der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für das vierte Quartal 2020
von zusammen 4,41 Mio. Euro enthalten. Des Weiteren werden hier Aufwendungen resultie-
rend aus den Planungsleistungen für die Errichtung der Ballsporthalle am Tillypark (2,65 Mio.
Euro), für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges (1 ,16 Mio. Euro) sowie für
die Sanierung von Brücken im Hafenbereich ( 534 TEuro) abgegrenzt. Zudem enthält dieser
Bilanzposten ähnlich wie in den Vorjahren zum 31.12.2020 die abgegrenzten Geschäftsvor-
fälle im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in
Summe von 2,55 Mio. Euro. Außerdem ist hier noch die Erstattung aus der Abrechnung der
Konzessionsabgabe in Höhe von 625 TEuro ausgewiesen.
Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Dar-
lehen und Derivate in Höhe von 4,95 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 94 TEuro nied-
riger als noch im Jahr 2019 (5,05 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem
Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) verringerten
sich im Berichtsjahr um 2,12 Mio. Euro auf 3,86 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,67 Mio. Euro im Wesentlichen
erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für
Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2020 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich
für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen
Spenden liegt mit insgesamt 8,61 Mio. Euro geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres
(8,74 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2020 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen
sich auf insgesamt 3,85 Mio. Euro.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der
Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er-
folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren
Haushaltsjahren der Fall sein.
220
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 84
Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus
Sonderposten“. Diese entfallen mit 1,42 Mio. Euro auf noch nicht zu Sonderposten umge-
buchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 792 TEuro auf Ablösebeträge für Stell-
plätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,70 Mio. Euro auf Einzahlun-
gen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge-
reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie-
senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 auf insgesamt rund 4,56 Mio. Euro.
Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Baye-
rischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den
genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher
Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stell-
plätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
beträgt für 2020 jedoch 4,57 Mio. Euro, da sich deren Tilgungen lediglich auf 87 TEuro belau-
fen. Die hierbei nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro wäre im Folgejahr nach-
zuholen. Bei den Forderungen hingegen beträgt die Summe der Tilgungen für das Jahr 2020
rund 98 TEuro.
Zu 11. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen
Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral.
Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon-
ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo liegt zum 31.12.2020 mit insge-
samt 17,89 Mio. Euro geringfügig über dem Niveau des Vorjahres (17,75 Mio. Euro).
Wie im Vorjahr sind zum 31.12.2020 die betragsmäßig bedeutsamsten Posten das Verrech-
nungskonto der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von nach
wie vor knapp 1,67 Mio. Euro sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich
Mündelgelder (510 TEuro), wirtschaftlicher Jugendhilfe (500 TEuro) und Unterhaltsvorschuss-
leistungen (604 TEuro). Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von
Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (368 TEuro) zu nennen. Her-
vorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrücklage
(259 TEuro). Nach wie vor der größte Bestand und somit prägend für den Gesamtsaldo der
Verrechnungskonten sind allerdings die offenen Posten im Rahmen des Monitorings bei städ-
tebaulichen Verträgen (12,86 Mio. Euro). Hier wird noch die aus 2018 stammende Verrech-
nung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichten-
reuth ausgewiesen.
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach-
kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech-
ter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im
Jugendhilfe- und auch im Kulturbereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kamera-
listik (vor 2005). Die vorgenannten Bestände (1,11 Mio. Euro) sollten nun sehr zeitnah sowie
umfassend bereinigt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen
Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist
selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits
221
Seite 46 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen
infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine
Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können.
Hierzu wären beispielsweise der Jugendhilfe - (Verrechnungskonten Mündelgelder mit rund
253.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit 153.000 offenen Posten, Stand
Mitte Februar 2022) oder auch der Kulturbereich (Verrechnungskonten Showsoft und Kultur-
info) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende systemseitige Anpassungen
vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der
Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grab-
pflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verr echnungskonto
letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfol-
gen.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon-
ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo-
kus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen
dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente Bereini-
gung der Posten notwendig erscheint.
Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre-
chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten
vorhanden. Im Jahr 2020 wurden zwar vereinzel t Nachlässe ihrer testamentarisch festgeleg-
ten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich
zum Vorjahr nochmals um 1,61 Mio. Euro auf 5,67 Mio. Euro erhöht.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden hauptsächlich Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, vom Eigenbetrieb Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen ausgewiesen. Der Ge-
samtsaldo stieg im Berichtsjahr um 12 TEuro auf knapp 627 TEuro.
Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam-
menhang mit Pfändungen.
Zu 15. Clearingkonten
In dieser Position werden Verrechnungen mit dem SAP Modul PSCD sowie im Zahlungsver-
kehr dargestellt. Ende 2020 sind diese Konten ausgeglichen.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
28.391.914,25 29.800.155,85
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag
erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
222
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 84
Vorwiegend handelt es sich dabei um Gewerbesteuervorauszahlungen (11,05 Mio. Euro), Ge-
bühren für Kindertagesstätten (7,88 Mio. Euro) und Kindergartenverpflegungsentgelte
(4,42 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungs -
anforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr be-
sitzen.
Die im Vorjahr gebildeten passiven Rec hnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das
Haushaltsjahr 2019 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
1.3.3 Ergebnisrechnung
2020 2019
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 948.757.685,15 1.010.789.308,58 -62.031.623,43 -6,1
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 603.119.438,61 524.233.711,47 78.885.727,14 15,0
3 Sonstige Transfererträge 6.994.042,29 6.162.722,26 831.320,03 13,5
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 71.777.450,82 86.726.212,07 -14.948.761,25 -17,2
5 Auflösung von Sonderposten 55.861.297,46 47.207.679,50 8.653.617,96 18,3
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 34.264.487,05 44.730.586,10 -10.466.099,05 -23,4
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 308.581.079,16 305.436.067,02 3.145.012,14 1,0
8 Sonstige ordentliche Erträge 83.205.520,93 104.147.379,38 -20.941.858,45 -20,1
9 Aktivierte Eigenleistungen 7.444.640,18 5.002.412,65 2.442.227,53 48,8
10 Bestandsveränderungen 92.543,25 4.711.802,54 -4.619.259,29 -98,0
Ordentliche Erträge 2.120.098.184,90 2.139.147.881,57 -19.049.696,67 -0,9
11 Personalaufwendungen 574.787.236,36 583.978.999,05 -9.191.762,69 -1,6
12 Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 115.616.759,73 1.011.767,52 0,9
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 283.400.491,36 279.574.394,38 3.826.096,98 1,4
14 Planmäßige Abschreibungen 106.502.399,46 104.288.542,53 2.213.856,93 2,1
15 Transferaufwendungen 815.405.980,18 831.833.927,28 -16.427.947,10 -2,0
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 212.082.896,07 156.348.084,19 55.734.811,88 35,6
Ordentliche Aufwendungen 2.108.807.530,68 2.071.640.707,16 37.166.823,52 1,8
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 11.290.654,22 67.507.174,41 -56.216.520,19 -83,3
17 Finanzerträge 9.147.948,70 26.702.313,29 -17.554.364,59 -65,7
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32.646.977,55 34.753.535,56 -2.106.558,01 -6,1
Finanzergebnis -23.499.028,85 -8.051.222,27 -15.447.806,58 -191,9
Ordentliches Jahresergebnis -12.208.374,63 59.455.952,14 -71.664.326,77 -120,5
19 Außerordentliche Erträge 623.728,97 4.101.446,84 -3.477.717,87 -84,8
20 Außerordentliche Aufwendungen 1.275.074,71 1.731.063,55 -455.988,84 -26,3
Außerordentliches Ergebnis -651.345,74 2.370.383,29 -3.021.729,03 -127,5
Jahresergebnis -12.859.720,37 61.826.335,43 -74.686.055,80 -120,8
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
223
Seite 48 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Während im Vorjahr noch ein Jahresüberschuss von 61,83 Mio. Euro erzielt wurde, ergibt sich
für 2020 ein Fehlbetrag von 12,86 Mio. Euro. Diese Verschlechterung von 74,69 Mio. Euro war
dabei insbesondere der Corona-Pandemie geschuldet. Dies führte sowohl beim Ergebnis der
laufenden Verwaltungstätigkeit (-56,22 Mio. Euro) als auch beim Finanzergebnis (-15,45 Mio.
Euro) zu erheblichen Verschlechterungen. Selbst beim außerordentlichen Ergebnis ergab sich
ein Rückgang von 3,02 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Im Berichtsjahr sind dabei die ordentlichen Erträge um 19,05 Mio. Euro zurückgegangen, wäh-
rend die ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 37,17 Mio. Euro angestiegen
sind. Der Rückgang der ordentlichen Erträge war dabei insbesondere auf ein geringeres Steu-
eraufkommen bei der Gewerbesteuer (-55,63 Mio. Euro) und geringeren Einkommenssteuer-
anteilen (-15,98 Mio. Euro) zurückzuführen. Mindererträge waren zudem bei den öffentlich-
rechtlichen ( -14,95 Mio. Euro), den privatrechtlichen Leistungsentgelten ( -10,47 Mio. Euro)
und den sonstigen ordentlichen Erträgen (-20,94 Mio. Euro) zu verzeichnen.
Die von Seiten des Bundes erfolgte Gewerbesteuerkompensation von 61,70 Mio. Euro konnte
dabei die Gesamteinnahmeausfälle nicht ausgleichen. Die höheren ordentlichen Aufwendun-
gen beruhen maßgeblich auf den gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(+55,73 Mio. Euro).
Das städtische Finanzergebnis ( -23,50 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes
grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-15,45 Mio. Euro) ist ins-
besondere auf geringere Finanzerträge (-17,55 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Minderer-
träge stammen insbesondere aus der geringeren Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlun-
gen (-15,42 Mio. Euro).
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2020 ergab einen negativen Betrag von
651 TEuro. Dies entspricht gegenüber dem Vo rjahr einer Verschlechterung von 3,02 Mio.
Euro.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der
Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2020 ausgewiesen. Die Summe
der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2020 den gesamten Jahresfehlbe-
trag von 12,86 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss 61,83 Mio. Euro), wie in nachfolgender
Übersicht zu sehen ist:
Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -31.659.711,98 -26.037.166,87
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -72.121.780,73 -68.459.010,05
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -174.565.349,29 -156.032.738,96
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re-
ferat I / II) -27.877.614,92 -28.535.547,32
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat
III) -33.278.362,67 -16.312.329,63
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -181.865.371,61 -183.610.822,33
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V) -343.043.538,43 -350.511.381,27
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -48.896.544,69 -48.062.614,22
224
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 84
Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re-
ferat VII) -8.516.680,02 -15.809.328,97
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 908.965.233,97 955.197.275,05
Gesamt -12.859.720,37 61.826.335,43
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb-
nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge-
samtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei
wurde für das Jahr 2020 Übereinstimmung festgestellt. Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse
wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2020: 948,76 Mio. Euro) sowie ein großer
Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (für 2020: 65,4 % von
603,12 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausge-
wiesen werden.
Im Folgenden werden die Ertrags - und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr
2020 näher beleuchtet.
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der
Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. 2020 fällt dieses insbesondere auf-
grund pandemiebedingter Gewerbesteuermindereinnahmen geringer aus. Mit Abstand folgen
die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin Schlüsselzuweisungen und ein Aus-
gleich für die Gewerbesteuermindereinnahmen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a.
Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.
44,75%
28,45%
3,39%
1,62% 14,56%
7,24% Steuern und ähnliche
Abgaben
Zuweisungen und allgemeine
Umlagen
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Sonstige Erträge
Ordentliche Erträge
225
Seite 50 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1 Steuern und ähnliche Abga-
ben
31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
je Einwohner
in Euro
2020
Stadt
2020
LD3
Grundsteuer A 294.942,92 293.408,10 0,56 0,42
Grundsteuer B 122.400.656,62 121.216.449,55 235,21 214,21
Gewerbesteuer 421.013.582,85 476.640.161,43 749,01 876,76
Gemeindeanteil an der Einkom-mensteuer 307.658.323,00 323.641.508,00 597,79 716,82
Gemeindeanteil an der Umsatz -steuer 94.527.995,00 86.174.466,00 182,54 206,88
Andere Steuern und steuerähnli-
che Einnahmen 2.862.184,76 2.823.315,50 5,52 5,77
Summe 948.757.685,15 1.010.789.308,58 1.770,63 2.020,86
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein-
deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 76,8 % der städtischen Steuerer-
träge ergeben. Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie verringerten sich 2020 die städti-
schen Steuererträge um rund 6,1 %. Da landesweit jedoch ein noch stärker er Rückgang bei
den Steuererträgen zu verzeichnen war , hat sich der bestehende Rückstand zum Pro- Kopf-
Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte im Berichtsjahr verringert.
Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer , der
Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung
in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Rückgang
pro Einwohner mit -65,03 Euro deutlich unter dem durchschnittlichen Rückgang bei den bay-
erischen kreisfreien Städten (-471,17 Euro).
Das Gewerbesteueraufkommen 2020 ist coronabedingt um 55,63 Mio. Euro (-6,1 %) zurück-
gegangen, der durchschnittliche Gewerbesteuerrückgang bei den vergleichbaren bayerischen
Städten betrug dagegen 34,7 %. Für 2021 kann erfreulicherweise mit stark ansteigenden Er-
trägen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 15.02.2022
Erträge von 552,21 Mio. Euro (+131,20 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2021 ausgewie-
sen, was einen neuen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen die Nürnberger Kennzahlen 2020 lediglich bei den
Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der
landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträge aus der Gewer-
besteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem
Landesdurchschnitt.
3 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrech-
nungsstatistik
226
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 84
Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebe-
sätze 20204 20195 2020 LD6
Realsteuerkraft7
Grundsteuer A 0,17 0,17 0,12
Grundsteuer B 41,43 42,54 41,05
Gewerbesteuer 176,93 207,70 199,61
insgesamt 217,53 250,41 240,78
Finanzkraft8 1377 1314 1473
Hebesätze9
Grundsteuer A 332 332 393
Grundsteuer B 555 555 523
Gewerbesteuer 467 467 471
Bei der Realsteuerkraft war ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen
(-32,88 Euro pro Einwohner). Ursächlich hierfür waren die pandemiebedingten Mindereinnah-
men bei der Gewerbesteuer. Da diese sich beim Landesdurchschnitt noch stärker bemerkbar
machten, konnte der Rückstand zu diesem um 51,55 Euro pro Einwohner verringert werden.
2020 betrugt der Rückstand zur durchschnittlichen Realsteuerkraft der bayerischen kreisfreien
Städte über 100.000 Einwohner damit 23,25 Euro pro Einwohner.
Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer - und
die Umsatzsteuerbetei ligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Kranken-
hausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der über-
durchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1599) und Regensburg (1489) ein Rück-
stand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft vergrö-
ßerte sich im Berichtsjahr um 27 Punkte auf nunmehr 96 Punkte.
Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der He-
besatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte
mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte durch die Hebesatzerhö-
hung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte na-
hezu erreicht werden.
4 Ergebnisse der Finanzrechnung
5 Ergebnisse der Finanzrechnung
6 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
7 Grundbeträge in Euro je Einwohner
8 in Euro je Einwohner
9 in v. H.
227
Seite 52 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2020
Euro
2019
Euro
Schlüsselzuweisungen 249.455.864,00 229.195.644,00
Verwaltungsaufwand 19.097.708,64 18.981.176,88
Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen 61.731.703,00 0,00
Grunderwerbsteuer 33.883.882,74 40.695.573,07
Familienleistungsausgleich 21.591.722,00 23.080.764,00
Gesundheitsamt 4.333.531,40 4.307.080,36
Öffentlicher Personennahverkehr 7.684.621,70 7.924.656,35
Kraftfahrzeugsteuer 8.217.500,00 8.217.500,00
Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 81.176.009,14 87.526.845,50
Schülerbeförderung 6.693.682,00 4.846.500,00
Kindertageseinrichtungen 71.466.732,50 63.199.268,60
Belastungsausgleich Hartz IV 0,00 3.383.109,00
sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 37.786.481,49 32.875.593,71
Summe 603.119.438,61 524.233.711,47
Der Anstieg bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen um insgesamt rd. 78,89 Mio.
Euro ist insbesondere auf den vom Bund gewährten Ausgleich für Gewerbesteuerminderein-
nahmen (61,73 Mio. Euro) zurückzuführen. Daneben war auch bei den Schlüsselzuweisun-
gen, den Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen und den sonstigen Zuweisungen und Zu-
schüssen ein Anstieg zu verzeichnen. Erwähnenswerte Mindererträge ergaben sich dagegen
bei der Grunderwerbsteuer und den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal.
Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen um 20,26 Mio. Euro auf 249,46 Mio. Euro ist auf eine
erneute Erhöhung der zu verteilenden Schlüsselmasse zurückzuführen. So erhöhten sich im
Jahr 2020 die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel um rund 241 Mio.
Euro (+6,57 %). Aufgrund der unterdurchschnittlichen Steuer - und Umlagekraft der Stadt
Nürnberg stiegen die Schlüsselzuweisungen um rund 20,26 Mio. Euro (+8,8 %) an.
Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im V ergleich zum Vorjahr um 6,81 Mio.
Euro zurückgegangen. Die Erträge liegen mit 33,88 Mio. Euro jedoch weiterhin auf einem ho-
hen Niveau. Die Mindererträge bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal sind
auf verspätet gebuchte Lehrpersonalzuschüsse i.H.v. 7,85 Mio. Euro zurückzuführen, die nicht
mehr in 2020 gebucht werden konnten und deshalb erst im Folgejahr ertragswirksam werden.
Die Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen stiegen 2020 um rund 8,27 Mio. Euro an. Ur-
sachen hierfür waren insbesondere ein Beitragsersatz für Elternbeiträge, ein neuer Verwal-
tungs- und Leitungsbonus sowie eine Fördererhöhung für den weiteren Ausbau des Elternbei-
tragszuschusses ab 01.04.2019. Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen
war insbesondere durch einen Vergleich zur Sanierung eines Brandschadens über 2,40 Mio.
Euro bedingt. Der Belastungsausgleich Hartz IV ist inzwischen ausgelaufen und damit entfal-
len.
228
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 84
3 Sonstige Transfererträge 2020
Euro
2019
Euro
Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 3.016.177,23 2.950.465,81
Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 3.529.770,27 3.212.256,45
Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 448.094,79 0,00
Summe 6.994.042,29 6.162.722,26
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt,
Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2020 rund 831 TEuro über dem
Vorjahreswert.
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2020
Euro
2019
Euro
Verwaltungsgebühren 17.909.481,44 21.791.615,24
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 20.441.201,52 23.891.343,82
Bestattungsgebühren 2.767.959,88 2.676.281,14
Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 10.679.613,20 12.866.122,68
Eintrittsgelder 7.231.361,48 11.739.827,19
Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten 4.874.011,67 5.221.528,56
Sonstige Benutzungsgebühren 7.873.821,63 8.539.493,44
Summe 71.777.450,82 86.726.212,07
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd.
14,95 Mio. Euro. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Corona- Pandemie zurückzufüh-
ren. Diese führte aufgrund von teilweisen Schließungen von Einrichtungen zu erheblichen Min-
dererträgen, insbesondere bei den Verwaltungsgebühren, den Gebühren für öffentlich-rechtli-
che Nutzungen und den Eintrittsgeldern.
Ursache für den Rückgang bei den Gebühren für öffentlich- rechtliche Nutzungen (-3,45 Mio.
Euro) waren insbesondere geringere Beiträge für Kindertagesbetreuung. Ursächlich für diese
Mindererträge waren die Erweiterung des Zuschusses pro Kind ab 01.04.2019 sowie pande-
miebedingter Beitragsverzicht für die Zeit von Mitte März 2020 bis Juni 2020. Der Rückgang
bei den Eintrittsgeldern um 4,51 Mio. Euro war auf die zeitweise Schließung von Einrichtungen
zurückzuführen. So führte der damit verbundene Rückgang der Besucherzahlen beim Tiergar-
ten (-2,74 Mio. Euro) und den Museen (-1,76 Mio. Euro) zu erheblichen Mindererträgen.
Die Wohn- und Verpflegungsgebühren sanken um 2,19 Mio. Euro. Bedingt sind diese Min-
dererträge durch einen Rückgang der anerkannten Asylbewerber, die als sogenannte „ Fehl-
beleger“ weiterhin in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben.
229
Seite 54 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
5 Auflösung von Sonderposten 2020
Euro
2019
Euro
Zuwendungen 47.754.265,10 40.586.827,52
Beiträge 4.798.301,14 4.782.601,12
Kostenerstattungen 2.079.379,45 1.712.102,86
sonstige Sonderposten 1.229.351,77 126.148,00
Summe 55.861.297,46 47.207.679,50
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen An-
lagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden
Investitionen.
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2020
Euro
2019
Euro
Erträge aus Verkauf 5.576.249,09 6.012.977,89
Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 18.535.144,41 21.552.606,79
Werbeerträge 1.228.953,77 1.638.382,23
Ersatzleistungen 1.909.088,96 2.981.584,64
Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 379.615,63 1.750.941,01
Teilnehmerbeiträge 2.166.790,61 5.527.439,69
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.468.644,58 5.266.653,85
Summe 34.264.487,05 44.730.586,10
Bei den Erträgen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten war generell ein Ertragsrückgang
festzustellen (-10,47 Mio. Euro). Erwähnenswerte Mindererträge ergaben sich dabei insbeson-
dere bei den Miet- und Pachterträgen, den Eintrittsgeldern und Erträgen aus Veranstaltungen
sowie bei den Teilnehmerbeiträgen.
Die Miet- und Pachterträge verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,02 Mio. Euro.
Ursache hierfür waren insbesondere Mindererträge bei der Meistersingerhalle ( -1,45 Mio.
Euro). Die um 1,37 Mio. Euro gesunkenen Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen
resultieren insbesondere aus coronabedingten Mindereinnahmen beim Kulturtheater
(- 367 TEuro) und der Stadtbibliothek (-365 TEuro).
Auch bei den Teilnehmerbeitragen waren Mindereinnahmen von 3,36 Mio. Euro zu verzeich-
nen. Der größte Einnahmeausfall im Vergleich zum Vorjahr war dabei beim Bildungszentrum
zu verzeichnen. Dort sind die Teilnehmerbeiträge um 2,93 Mio. Euro zurückgegangen.
230
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 84
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2020
Euro
2019
Euro
Erstattung vom Bund
o Grundsicherung im Alter 40.702.459,39 38.714.255,82
o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 15.557.088,65 14.316.717,09
o Kosten der Unterkunft (SGB II) 73.032.044,45 53.819.620,69
o sonstige 474.601,27 552.375,25
Erstattung vom Land
o Sozialleistungen für Asylbewerber 55.897.157,08 78.723.272,65
o Kinderbetreuung 14.105.400,00 11.290.000,00
o sonstige 10.568.827,25 10.462.397,36
Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 20.518.050,13 18.016.400,21
Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 18.656.432,82 20.313.606,31
Kostenersatz für Jobcenter 11.045.992,04 11.060.873,37
Erstattungen
o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 758.308,44 785.032,45
o Klinikum 6.974.155,77 7.733.721,11
o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) 5.996.354,15 5.773.684,49
o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.114.411,00 9.114.411,00
o Sonderrechnungen 2.799.771,51 2.700.994,62
o Staatstheater Nürnberg 526.346,82 712.608,12
andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumla-
gen 21.853.678,39 21.346.096,48
Summe 308.581.079,16 305.436.067,02
Mit 308,58 Mio. Euro bewegen sich die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
in etwa auf Vorjahresniveau. Nennenswerte Verschiebungen ergaben sich insbesondere auf-
grund höherer Erstattungen des Bundes (+22,36 Mio. Euro) sowie geringeren Erstattungen
des Landes im Bereich der Sozialleistungen für Asylbewerber.
Die Erstattungen des Bundes bewegen sich mit 129,77 Mio. Euro um rund 22,36 Mio. Euro
über dem Vorjahresniveau. Die Mehrerträge bei der Grundsicherung im Alter sowie die Min-
dererträge bei Erwerbsminderung beruhen größtenteils auf der Erhöhung der Bundesbeteili-
gung an den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft im SGB II um 25 %.
Die Erstattungen des Landes betrugen 80,57 Mio. Euro, was gegenüber dem Vorjahr einen
Rückgang von 19,90 Mio. Euro bedeutet. Ursache für diese Mindererträge war insbesondere
ein erheblicher Rückgang der Aufwendungen für Asylbewerberleistungen (-22,83 Mio. Euro).
Gegenteilig verhielt es sich mit den Erstattungen für die Kindertageseinrichtungen. Hier erga-
ben sich Mehrerträge von 2,82 Mio. Euro, welche insbesondere auf eine teilweise Beitragser-
stattung von coronabedingten Schließungen zurückzuführen sind.
Bei den Gastschulbeiträgen stiegen die Erstattungen im Vergleich zum Vorjahr um rund
2,50 Mio. Euro an. Nennenswerte Mindererträge waren dagegen bei den Erstattungen des
231
Seite 56 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Bezirks für Sozialleistungen ( -1,66 Mio. Euro) zu verzeichnen. Diese sind insbesondere auf
den Übergang von Hilfen zur Gesundheit auf den Bezirk zurückzuführen.
8 Sonstige ordentliche Erträge 2020
Euro
2019
Euro
Konzessionsabgabe 40.072.577,01 40.759.281,36
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 18.147.031,26 7.007.429,82
Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel-
lungen 17.862.667,62 25.195.053,72
Aktivierte Bauzeitzinsen 251.221,68 308.287,76
andere sonstige ordentliche Erträge 6.872.224,00 30.879.112,52
Umsatzsteuerkorrektur ILV -200,64 -1.785,80
Summe 83.205.520,93 104.147.379,38
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 20,94 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist
vor allem auf die Position Neutralisation von Zahlungen aus Aufwandsrückstellungen zurück-
zuführen. Hier wurden im Vorjahr 24,43 Mio. Euro aus einer 2018 gebildeten Rückstellung zum
Tarifabschluss realisiert. Im Berichtsjahr lag dagegen kein vergleichbarer Sachverhalt vor.
Daneben waren noch Mindererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen
(- 7,33 Mio. Euro) zu verzeichnen. Ursache hierfür waren geringere Erträge aus Grundstücks-
verkäufen (-9,53 Mio. Euro).
9 Aktivierte Eigenleistungen 2020
Euro
2019
Euro
Aktivierte Eigenleistungen 7.444.640,18 5.002.412,65
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem
Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
10 Bestandsveränderungen 2020
Euro
2019
Euro
Bestandsveränderungen 92.543,25 4.711.802,54
Der Rückgang der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf
im Vorjahr erfolgten Warenmehrungen (Schulbücher und andere Festwerte), welche im Zuge
einer erstmals durchgeführten Inventur bei den städtischen Schulen erfasst wurden.
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver-
sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 71,5 % der ge-
samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich
zum Vorjahr um rd. 37,17 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere
höhere sonstige ordentliche Aufwendungen (+55,73 Mio. Euro). Im Gegensatz dazu verringer-
ten sich die Transferaufwendungen um rund 16,43 Mio. Euro, was insbesondere auf einen
Rückgang der Gewerbesteuerumlage (-33,59 Mio. Euro) zurückzuführen ist.
232
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 84
11 Personalaufwendungen 2020
Euro
2019
Euro
Personalaufwendungen 574.787.236,36 583.978.999,05
Obwohl die Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen aufgrund einer Tariferhöhung im Ver-
gleich zum Vorjahr um rund 16,30 Mio. Euro angestiegen sind, war bei den Personalaufwen-
dungen insgesamt ein Rückgang von rd. 9,19 Mio. Euro auf 574,78 Mio. Euro festzustellen.
Ursache hierfür waren insbesondere die um rund 28,53 Mio. Euro geringeren Zuführungen zu
Pensionsrückstellungen.
12 Versorgungsaufwendungen 2020
Euro
2019
Euro
Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 115.616.759,73
Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um rd. 1,01 Mio. Euro auf 116,63 Mio. Euro ist
insbesondere auf weiter steigende Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger zurück-
zuführen.
33,77%
13,50%
5,03%
40,15%
7,55%
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
OrdentlichelAufwendungen
233
Seite 58 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Stellen
Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK
2020 30.06.2020 30.06.2019
Kämmereihaushalt
Beamte 2.646,49 2.614,71 2.848,25
Tarifbeschäftigte 5.060,47 4.948,61 5.718,11
Stellen insgesamt 7.706,96 7.563,32 8.566,36
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
Beamte 15,66 17,66 16,87
Tarifbeschäftigte 370,52 365,91 406,61
Stellen insgesamt 386,18 383,57 423,48
NürnbergStift
Beamte 6,39 8,39 6,26
Tarifbeschäftigte 460,10 438,09 473,81
Stellen insgesamt 466,49 446,48 480,07
Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
Beamte 9,91 8,93 12,00
Tarifbeschäftigte 407,68 406,89 428,02
Stellen insgesamt 417,59 415,82 440,02
Franken-Stadion Nürnberg
Beamte 0,00 0,00 0,00
Tarifbeschäftigte 1,00 0,00 0,00
Stellen insgesamt 1,00 0,00 0,00
NürnbergBad
Beamte 1,00 1,00 2,00
Tarifbeschäftigte 73,49 77,66 87,70
Stellen insgesamt 74,49 78,66 89,70
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
Beamte 70,09 70,11 75,83
Tarifbeschäftigte 836,88 826,19 894,57
Stellen insgesamt 906,97 896,30 970,40
Klinikum
Beamte 27,91 28,96 32,10
Staatstheater
Beamte 3,00 4,00 4,00
Gesamtsumme 9.990,59 9.817,11 11.006,13
Im Zeitraum vom 30.06.2019 bis 30.06.2020 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll-
kraftstellen (VK) um 173,48 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2020 weist inkl. der dem Klinikum
und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.006,13 VK aus und hat sich damit
im Vergleich zum Vorjahr um 313,02 VK ausgeweitet. Ursächlich hierfür waren insbesondere
Stellenschaffungen aufgrund des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung sowie der Digitali-
sierungsoffensive. Weitere nennenswerte Stellenschaffungen erfolg ten im Bereich Bil-
dung/Schule (+21,70 VK) und im Rahmen der Corona-Pandemie bei Gh (+9,6 VK).
234
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 84
Personalausgaben im bayernweiten Vergleich 10 2020
Euro
2019
Euro
Stadt Nürnberg je Einw. 1.249 1.207
LD je Einw. 1.402 1.326
Obwohl die Anzahl der Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, liegen die städtischen Personal-
ausgaben je Einwohner auch 2020 unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte. Die
städtischen Personalausgaben je Einwohner sind um rund 3,5 % auf 1.249 Euro pro Einwoh-
ner angestiegen. Da sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern
die Personalausgaben je Einwohner jedoch durchschnittlich um rd. 5,7 % erhöhten, hat sich
der Rückstand zum Landesdurchschnitt vergrößert. Die städtischen Personalkosten liegen
2020 um 153 Euro pro Einwohner bzw. 10,9 % unter dem bayerischen Landesdurchschnitt.
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2020
Euro
2019
Euro
Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 10.516.956,87 7.032.722,68
Energie, Wasser, Abwasser 19.606.273,23 19.973.663,93
Gebäudeunterhalt 40.815.709,62 41.729.689,42
Unterhalt unbebauter Grundstücke 3.409.128,77 3.957.599,68
Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 23.545.766,71 20.575.301,50
Zuführung zu Rückstellungen 17.116.958,12 16.297.549,67
Schulische Aufwendungen 17.555.232,92 21.248.407,98
Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 6.512.070,10 6.882.832,42
Kostenerstattungen 144.322.395,02 141.876.627,10
Summe 283.400.491,36 279.574.394,38
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 3,83 Mio.
Euro auf 283,40 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren Mehraufwen-
dungen im Bereich „Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf“ (+3,48 Mio. Euro), der Anstieg des
sonstigen Unterhalts- und Betriebsaufwandes für Grundstücke (+2,97 Mio. Euro) sowie um
rund 2,45 Mio. Euro höhere Kostenerstattungen. Minderaufwendungen ergaben sich dagegen
bei den schulischen Aufwendungen (-3,49 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund
3,48 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen von 2,60 Mio. Euro
für Gebrauchsgegenstände zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung
war die Anschaffung von Gegenständen mit Bezug zur Corona-Pandemie wie Universalspen-
der, Luftreinigungsgeräte, aber auch Headsets und Webcams für die kontaktlosen Videokon-
ferenzen.
Auch der Kostenanstieg beim Unterhalts- und Betriebsaufwand der Grundstücke war corona-
bedingt. So waren insbesondere pandemiebedingte zusätzliche Reinigungsarbeiten für die
dortigen Mehraufwendungen verantwortlich. Bei den schulischen Aufwendungen führte die
Pandemie dagegen zu Minderaufwendungen von rd. 3,69 Mio. Euro, da hier aufgrund von
10 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffent-
lichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
235
Seite 60 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Schulschließungen die Schülerbeförderungskosten teilweise entfallen sind und Studien- sowie
Ferienfahrten nicht möglich waren.
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+2,45 Mio. Euro) beruht insbesondere
auf rund 6,04 Mio. Euro höheren Erstattungen an SÖR. Ursache hierfür waren Kostensteige-
rungen im operativen Betrieb des Bereichs „Grün- und Grau“-Infrastruktur-vermögen der Stadt.
14 Planmäßige Abschreibungen 2020
Euro
2019
Euro
Forderungen 1.805.950,59 1.945.191,86
Immaterielle Vermögensgegenstände 14.835.322,24 14.728.556,17
Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 25.052.544,01 24.317.100,41
Infrastrukturvermögen 46.507.622,37 45.061.256,51
Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.579.644,70 4.581.079,26
Fahrzeuge 1.689.366,22 1.668.761,02
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.261.996,34 8.270.360,90
Geringwertigen Wirtschaftsgüter 2.769.952,99 3.716.234,40
Summe 106.502.399,46 104.288.542,53
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund des unverändert hohen Investitionsni-
veaus im Vergleich zum Vorjahr um 2,21 Mio. Euro angestiegen. Abschreibungen auf Finanz-
anlagen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
15 Transferaufwendungen 2020
Euro
2019
Euro
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 168.723.713,25 154.926.841,07
Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 21.128.281,00 21.128.281,00
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 11.585.676,03 10.683.779,35
Krankenhausumlage 12.744.814,00 14.778.240,00
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 105.528.337,49 103.754.938,80
Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB
XII)
57.319.839,54 53.908.815,94
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 4.885.904,98 5.078.401,37
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 51.802,82 512.424,13
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.699.688,51 8.001.589,90
Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit 61.666.448,65 74.528.245,53
Bildungs- und Teilhabepaket 6.380.326,51 6.554.349,96
Jugendhilfe 87.123.707,57 86.660.365,94
Gewerbesteuerumlage 31.438.477,00 65.026.735,99
Bezirksumlage 203.441.575,99 196.871.394,93
Zuführung verschiedene Rückstellungen 11.000.701,33 5.916.268,29
sonstige Transferleistungen 28.102.420,45 24.546.255,08
236
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 84
15 Transferaufwendungen 2020
Euro
2019
Euro
Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -1.415.734,94 -1.043.000,00
Summe 815.405.980,18 831.833.927,28
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um rd. 16,43 Mio. Euro auf nunmehr
815,41 Mio. Euro zurückgegangen. Minderaufwendungen ergaben sich insbesondere bei der
Gewerbesteuerumlage (-33,59 Mio. Euro) sowie den Sozialleistungen nach SGB XII und den
Asylbewerberleistungen. Zu Mehraufwendungen führten dagegen insbesondere höhere Zu-
schüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen (+13,80 Mio. Euro) eine gestiegene Bezirks-
umlage (+6,57 Mio. Euro), Mehraufwendungen im Bereich der Grundsicherung nach SGB II
sowie durch höhere Zuführungen zu Rückstellungen.
Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen um rund 13,80 Mio. Euro
auf nunmehr 168,72 Mio. Euro ist maßgeblich auf den weiter anhaltenden Ausbau der Kinder-
tageseinrichtungen der freien Träger zurückzuführen.
Auch bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SG B II sowie der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) waren Mehraufwendungen zu
verzeichnen. Der Grund hierfür liegt insbesondere an einer Leistungsausweitung im Wohn-
geldgesetz. Da die Kosten der Grundsicherung jedoch zu 100 % vom Bund erstattet werden,
stehen diesen Aufwendungen entsprechende Erträge gegenüber.
Nennenswerte Minderaufwendungen ergaben sich noch bei den Hilfen zur Gesundheit
(- 2,30 Mio. Euro) sowie den Asylbewerberleistungen ( -12,86 Mio. Euro). Ursache für den
Rückgang bei den Hilfen zur Gesundheit war insbesondere das Bayerische Teilhabegesetz,
wodurch auch die Hilfe zur Gesundheit für Pflegebedürftige in die Zuständigkeit des Bezirks
übergegangen ist. Die Anzahl der Leistungsempfänger für die Hilfe zur Gesundheit hat sich
dadurch nahezu halbiert. Auch der Rückgang bei den Asylbewerberleistungen war auf die
stark rückläufige Anzahl der Leistungsbezieher zurückzuführen.
Jugendhilfe 2020
Euro
2019
Euro
Leistungen außerhalb von Einrichtungen 21.156.203,08 20.641.536,96
Leistungen in Einrichtungen 65.967.504,49 66.018.828,98
Summe 87.123.707,57 86.660.365,94
Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 463 TEuro ange-
stiegen. Diese Mehraufwendungen beruhen auf einen Anstieg der Leistungen außerhalb von
Einrichtungen (+515 TEuro), welcher insbesondere auf höhere Leistungen im Bereich „Sozi-
alpädagogische Familienhilfe“ (+695 TEuro) zurückzuführen ist. Die Leistungen in Einrichtun-
gen sind nahezu gleichgeblieben (-51 TEuro).
Aufgrund von coronabedingten Mindereinzahlungen bei der Gewerbesteuer und dem Wegfall
der im Zuge der Deutschen Einheit erfolgten Erhöhung ist die Gewerbesteuerumlage deutlich
gesunken ( -33,59 Mio. Euro). Im Gegensatz dazu erhöhte sich die Bezirksumlage um
6,57 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere die weiter gestiegene Umlagekraft. Die
coronabedingten Ertragseinbußen beim Flughafen und bei NürnbergBad führten zu einem ent-
sprechenden Anstieg der Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen.
237
Seite 62 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2020
Euro
2019
Euro
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 55.070.616,81 49.804.605,53
Geschäftsaufwendungen 44.602.558,57 36.533.995,45
Aufwendungen für Beiträge 8.385.548,46 7.745.955,03
Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö-
gensgegenständen und Sachanlagen
5.156.200,27 2.379.301,17
Verluste aus Finanzanlagen 33.597,06 934,78
Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 1.190.721,40 701.176,76
Betriebliche Steueraufwendungen 703.753,45 851.459,57
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 5.117.994,93 1.618.294,07
andere sonstige ordentliche Aufwendungen 91.821.905,10 56.712.361,83
Summe 212.082.896,07 156.348.084,19
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 55,73 Mio. Euro
angestiegen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um 35,11 Mio.
Euro höhere andere sonstige ordentliche Aufwendungen. Bei den weiteren Positionen w ar
meist ein moderater Aufwandsanstieg zu verzeichnen.
Der Anstieg der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten um
5,27 Mio. Euro war maßgeblich auf gestiegene Betriebsmittel für konsumtive MIP-Maßnahmen
(+3,44 Mio. Euro) zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um nicht aktivierungsfähige, im MIP
veranschlagte, Investitionen. Aufgrund der Aufwendungen für das Corona- Testzentrum am
Flughafen (9,11 Mio. Euro) stiegen die Geschäftsaufwendungen um 8,07 Mio. Euro auf nun-
mehr 44,60 Mio. Euro an.
Der Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen
erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,77 Mio. Euro. Bei den Aufwendungen für Steuern
waren Mehraufwendungen von 3,50 Mio. Euro festzustellen. Verantwortlich hierfür waren vor
allem Gewerbe- und Körperschaftssteuernachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2017.
Für die enormen Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(+35,11 Mio. Euro) waren insbesondere die 76,67 Mio. Euro hohen Zuführungen zu den sons-
tigen Rückstellungen (+29,22 Mio. Euro) für Risiken durch Corona bedingte Belastungen bei
den Töchtern NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH, verantwortlich.
238
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 84
1.3.3.3 Finanzergebnis
Finanzergebnis 2020
Euro
2019
Euro
Zinserträge 1.790.756,81 1.393.938,01
Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen 3.977.378,79 19.394.330,58
Gewinnanteile aus Beteiligungen 3.310.259,68 5.629.546,78
Sonstige Finanzerträge 69.583,42 284.497,92
17 Finanzerträge 9.147.948,70 26.702.313,29
Zinsaufwendungen 23.522.821,40 25.417.347,87
Sonstige Kreditbeschaffungskosten 719.254,60 117.736,32
Zinsaufwand für Kassenkredite -83.556,92 -39.858,16
Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 8.270.718,00 9.257.326,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 217.740,47 983,53
18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 32.646.977,55 34.753.535,56
Finanzergebnis -23.499.028,85 -8.051.222,27
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen
ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan-
zergebnis um 15,45 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 17,55 Mio.
Euro auf rd. 9,15 Mio. Euro gesunken sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Auf-
wendungen lediglich um 2,11 Mio. Euro.
Ursache für den Rückgang der Finanzerträge sind insbesondere um 15,42 Mio. Euro geringere
Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Auch bei den Gewinnanteilen
aus Beteiligungen waren insbesondere aufgrund einer 1,90 Mio. Euro geringeren Gewinnaus-
schüttung der Sparkasse Nürnberg Mindererträge von 2,32 Mio. Euro zu verzeichnen.
Insbesondere aufgrund von gesunkenen Zinsaufwendungen an Kreditinstitute ( -1,95 Mio.
Euro) sowie geringeren Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen
(- 0,99 Mio. Euro) war bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ein Rückg ang von
2,11 Mio. Euro festzustellen. Erwähnenswert ist außerdem, dass aufgrund von negativen Zin-
sen die Aufnahme von Kassenkrediten zu einem Zinsertrag von rd. 84 TEuro führte.
239
Seite 64 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
Außerordentliches Jahresergebnis 2020
Euro
2019
Euro
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Erträge 451.860,23 523.587,07
periodenfremde Erträge 171.868,74 3.577.859,77
19 außerordentliche Erträge 623.728,97 4.101.446,84
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Aufwendungen 75.679,64 16.072,02
periodenfremde Aufwendungen 1.199.395,07 1.714.991,53
20 außerordentliche Aufwendungen 1.275.074,71 1.731.063,55
außerordentliches Jahresergebnis -651.345,58 2.370.383,29
Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,02 Mio. Euro ver-
schlechtert. Dabei sind die außerordentlichen Erträge um 3,48 Mio. Euro zurückgegangen,
was insbesondere auf geringere periodenfremde Erträge zurückzuführen ist.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war dagegen nur ein leichter Rückgang
(- 456 TEuro) zu verzeichnen, was insbesondere auf geringere periodenfremde Aufwendun-
gen zurückzuführen ist.
1.3.3.5 Jahresergebnis
Jahresergebnis 2020
Euro
2019
Euro
-12.859.720,37 61.826.335,43
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis-
teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch
für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk-
same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ-
tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der
KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren
Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal-
tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus-
haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich
der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal-
den für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus-
haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkre-
dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
240
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 84
Finanzrechnung 31.12.2020
TEuro
31.12.2019
TEuro
+/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +130.663 +194.353
+/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -179.473 -154.975
+/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit +94.762 -29.312
= Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
+45.952 +10.066
+/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen -55.695 +83.239
= Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
-9.743 +93.305
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +407.296 +313.991
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode +397.553 +407.296
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 9,74 Mio. Euro auf 397,55 Mio.
Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte sich der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit im Berichtsjahr in Summe um 63,69 Mio. Euro auf 130,66 Mio. Euro. Die Abnahme
des Einzahlungsüberschusses resultiert aus einem Rückgang der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit um 22,21 Mio. Euro sowie aus einer Steigerung der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit um 41, 48 Mio. Euro. Auf Seiten der Einzahlungen ist im Ge-
gensatz zum Vorjahr die größte Abnahme bei den Steuern und ähnlichen Abgaben zu finden
(-61,22 Mio. Euro). Hier sanken die Gewerbesteuerzahlungen pandemiebedingt um
55,01 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 14,76 Mio. Euro. Lediglich
der Anteil an der Umsatzsteuer stieg um 8,01 Mio. Euro. Dafür erhöhten sich die Zuwendun-
gen maßgeblich um 79,87 Mio. Euro. So nahmen die Schlüsselzuweisungen wie schon in den
Vorjahren nochmals um 20,26 Mio. Euro zu. Der größte Anstieg resultiert hier allerdings aus
einer Zuweisung zum Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuer mindereinnahmen
des Jahres 2020 in Höhe von 61,73 Mio. Euro. Auch die Zuweisungen vom Land für den So-
zialtransfer (Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs -
und -betreuungsgesetzes – BayKiBiG) erhöhten sich um 8,27 Mio. Euro. Rückläufig waren
hingegen der Anteil der Stadt Nürnberg an der Grunderwerbsteuer (-6,81 Mio. Euro), ebenso
wie die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal (-6,34 Mio. Euro). Des Weiteren reduzierten
sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 16,94 Mio. Euro. Die Verwaltungsgebüh-
ren nahmen dabei in Summe um 3,70 Mio. Euro und die Benutzungsgebühren insgesamt um
13,24 Mio. Euro ab. Dies zeigte sich vor allem durch Mindereinnahmen bei den KiTa-Gebüh-
ren (-4,67 Mio. Euro), bei den Wohngebühren (Obdachlosenhilfe; -1,50 Mio. Euro) sowie bei
den öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern (-4,46 Mio. Euro; hauptsächlich Tiergarten). Die pri-
vatrechtlichen Leistungsentgelte sanken ebenfalls stark um 11,48 Mio. Euro. Dabei reduzier-
ten sich hauptsächlich Mieten und Pachten (-3,38 Mio. Euro), Teilnehmerbeiträge im Rahmen
der Erwachsenenbildung ( -2,87 Mio. Euro) und privat rechtliche Eintrittsgelder ( -1,23 Mio.
Euro). Im Gegensatz zu den vorgenannten Bereichen verzeichneten die Einzahlungen im Rah-
men von Kostenerstattungen in Summe eine Zunahme um 5,86 Mio. Euro. So erhöhten sich
die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 2,24 Mio. Euro
sowie für die Ubernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II
(Hartz IV) um 13,30 Mio. Euro. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Gemeindever-
bänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder
um 1,63 Mio. Euro zu, ebenso die Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Beteili-
gungen (+1,60 Mio. Euro). Bei Letztgenannten handelt es sich größtenteils um Verwaltungs-
241
Seite 66 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
kostenerstattungen von Eigenbetrieben. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asylbe-
werberleistungen) waren hingegen um 11,67 Mio. Euro rückläufig. Eine weitere Abnahme fin-
det sich bei den Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich in Höhe von 1,95 Mio. Euro.
Auch die sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nahmen um 19,34 Mio.
Euro ab. Hierbei findet sich der größte Rückgang bei den Einzahlungen aus der Verzinsung
der Nachforderungen von Steuern nach §233a EStG (unter anderem im Bereich der Gewer-
besteuer). Dieser beläuft sich für 2020 auf 14,0 Mio. Euro. Zusätzlich reduzierten sich die an-
deren sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 2,64 Mio. Euro sowie
die Gewinnausschüttungen von Beteiligungen um 2,32 Mio. Euro.
Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die
Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im
Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 25,12 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der
Besoldungserhöhung der Beamten und aus der Tar iferhöhung der Angestellten. Stellenneu-
schaffungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Zudem erhöh-
ten sich die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ähnlich wie in den Vorjahren um
12,80 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an den gestiegenen Erstattungen an den Eigenbetrieb
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie an die VAG (insgesamt +9,46 Mio. Euro),
aber auch an den höheren Auszahlungen für den Unterhalt der Betriebsausstattung
(+5,34 Mio. Euro). Des Weiteren verzeichneten die sonstigen Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit einen Zuwachs um 14,53 Mio. Euro, wofür größtenteils die Auszahlungen
für Vorsteuer (+7,59 Mio. Euro) und Gewerbesteuer (+4,57 Mio. Euro) sowie im Rahmen der
Durchführung von Corona-Abstrichen im Testzentrum am Flughafen (+3,03 Mio. Euro) ursäch-
lich waren. Die vorgenannten Zuwächse wurden zum Teil durch Rückgänge bei anderen Fi-
nanzfonds der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kompensiert, wie unter
anderem im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Rückgang für 2020 auf 8,61 Mio.
Euro. Innerhalb dieses Finanzfonds gab es wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teil-
weise große Veränderungen. Hier stiegen die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtun-
gen. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von
KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse (+17,42 Mio. Euro). Darüber hinaus resul-
tierten höhere Auszahlungen bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und
Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (+9,95 Mio. Euro) sowie bei der
Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage) (+6, 57 Mio. Euro). Dem stehen Rückgänge bei den
Zuweisungen an das Land (-2,06 Mio. Euro), unter anderem im Rahmen der Krankenhausum-
lage nach Art. 10b FAG, bei den Leistungen für Asylbewerber ( -13,99 Mio. Euro) und bei der
Gewerbesteuerumlage von insgesamt 28,16 Mio. Euro entgegen. Ferner sanken auch die
Zinsauszahlungen hauptsächlich an inländische Kreditinstitute für Darlehen sowie die Erstat-
tungszinsen für von den Steuerschuldnern zu viel bezahlte Gewerbesteuer in Summe um
2,36 Mio. Euro.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich in 2020 ähnlich wie in den Vorjah-
ren von 154,97 Mio. Euro nochmals um 24,50 Mio. Euro auf nun insgesamt 179,47 Mio. Euro.
Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe wieder um 28,90 Mio.
Euro zu. Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um 53,40 Mio.
Euro. Dies lag hauptsächlich an höheren Auszahlungen für Baumaßnahmen im Vergleich zum
Jahr 2019 (+49,07 Mio. Euro). So ist wie schon im Vorjahr bei den Hochbaumaßnahmen ein
großer Anstieg zu verzeichnen (+29,67 Mio. Euro). Hier wären vor allem die Bautätigkeiten im
Schulbereich sowie für 2020 speziell der Neubau der Ballsport halle am Tillypark (21,77 Mio.
Euro) hervorzuheben. Die Tiefbaumaßnahmen stiegen in Summe um 19,40 Mio. Euro. Wäh-
rend die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnahmen speziell im Straßen- und Brü-
ckenbau im Vergleich zum Vorjahr rückläufig waren ( -21,12 Mio. Euro), führten die Bautätig-
keiten für die U -Bahninfrastruktur zu Mehrauszahlungen von 40,52 Mio. Euro. Bedeutsame
Auszahlungen beim immateriellen und beweglichen Vermögen (zusammen +5 ,41 Mio. Euro
im Vergleich zum Vorjahr) betreffen unter anderem den Erwerb von Softwarelizenzen für SAP
242
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 84
S/4HANA (1,64 Mio. Euro) und den Ausbau der Videoüberwachung in der U-Bahn (1,81 Mio.
Euro). Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, wie zum Beispiel in den Stadttei-
len Schniegling, Wetzendorf und für die Umlegung von Flächen im „Tiefen Feld“, erhöhten sich
im Gegensatz zum Vorjahr wieder (+0,93 Mio. Euro). Der Erwerb von Finanzvermögen redu-
zierte sich im Vergleich zu 2019 allerdings wieder um 9,02 Mio. Euro auf 39,66 Mio. Euro. In
dieser Summe ist neben der zweiten von insgesamt drei Raten in Höhe von 27,06 Mio. Euro
aufgrund des Rückkaufs des Anteils an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg auch eine
Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse in Höhe von 10,0 Mio. Euro enthalten. Die Auszah-
lungen für Investitionsfördermaßnahmen hingegen nahmen in Summe wieder um 6,38 Mio.
Euro auf 21,19 Mio. Euro zu. Diese Zunahme betrifft hauptsächlich einen Infrastrukturzu-
schuss „Thon - Am Wegfeld“ in Höhe von 3,25 Mio. Euro. Die größtenteils für Kindertagesein-
richtungen gewährten Baukostenzuschüsse sowie die Finanzhilfen zur Erneuerung von Schul-
sportanlagen erhöhten sich um 2,47 Mio. Euro auf 13,97 Mio. Euro.
Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszu-
weisungen und –beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein Anstieg von insgesamt 24,61 Mio.
Euro auf 88,87 Mio. Euro gegeben. Hierbei nahmen die Investitionszuweisungen vom Land im
Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung und des Öffentli chen Personennahverkehrs
(beide Bereiche hauptsächlich für den U-Bahnbau) um insgesamt 16,86 Mio. Euro zu. Zudem
stiegen die Zuwendungen vom Land, größtenteils für Anschaffungen im Rahmen der Digitali-
sierung um 6,40 Mio. Euro. Die vom Bund gewährten Finanzhilfen, unter anderem für die Sa-
nierung von Schulgebäuden sowie zur Förderung im Kulturbereich (Dokumentationszentrum
Reichsparteitagsgelände) erhöhten sich um 1,07 Mio. Euro. Des Weiteren nahmen die vor al-
lem im Baubereich eingenommenen Beiträge für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzab-
lösungen um insgesamt 1,10 Mio. Euro zu. Weitere Mehreinzahlungen im Vergleich zum Vor-
jahr resultieren aus gestiegenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen, unter an-
derem in den Stadtteilen Neunhof, Großgründlach, Boxdorf, Reichelsdorf, Worzeldorf, Gos-
tenhof, Höfen, Gleißhammer, Erlenstegen sowie in Thon (+8,56 Mio. Euro). Dem stehen Min-
dereinzahlungen durch einen niedrigeren Verkauf von Wertpapieren ( -2,74 Mio. Euro) sowie
durch gesunkene Tilgungen hauptsächlich für Wohnungsbaudarlehen ( -1,54 Mio. Euro) ent-
gegen.
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Ein-
zahlungen (+170,0 Mio. Euro) und Auszahlungen ( -75,24 Mio. Euro) im Rahmen der Kredit-
aufnahme für Investitionskredite ein nomineller Einzahlungsüberschuss von 94,76 Mio. Euro.
Allerdings sind hier zusätzlich noch Rückzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten in
Höhe von 82,36 Mio. Euro, welche in Investitionskredite umgewandelt wurden, zu berücksich-
tigen. Dadurch ist für das Jahr 2020 letztlich ein tatsächlicher Einzahlungsüberschuss von le-
diglich 12,40 Mio. Euro festzustellen.
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 20 20 auf
insgesamt -55,70 Mio. Euro (Vorjahr: 83,24 Mio. Euro). Darin sind f remde Finanzmittel bezie-
hungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen
auf jeweils 3,9 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der
Stadtverwaltung weiterverteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2020 war festzustel-
len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber-
schuss von 130,66 Mio. Euro um rund 45,05 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert
auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als
geplant ausgefallenen Zuwendungen (+64,27 Mio. Euro). Allerdings blieben die S teuern um
37,09 Mio. Euro und die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 7,30 Mio. Euro unter den je-
weiligen Ansätzen. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit blieben um
32,88 Mio. Euro unter dem Planwert. Hier waren neben den Personalauszahlungen
243
Seite 68 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
(-16,57 Mio. Euro) und den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (-7,14 Mio. Euro)
wie schon in den Vorjahren größtenteils die Transferauszahlungen ( -19,93 Mio. Euro) niedri-
ger als geplant. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss
(179,47 Mio. Euro) um 53,82 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum überwiegenden
Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 59,87 Mio. Euro,
aber auch die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen um 21,49 Mio. Euro unter den je-
weiligen Ansätzen lagen.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde,
und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan-
den. Für das Jahr 2020 beträgt diese 199 TEuro. Des Weiteren musste beim Finanzmittelbe-
stand im Jahr 2020 eine fehlende Zahlung nachgebucht werden. Dabei handelt es sich um
den Kommunalrabatt der N-Ergie für das Jahr 2019 bei FSN in Höhe von 175 TEuro.
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des
Jahresabschlusses des Jahres 2020 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäfts-
bereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamt-
finanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsinter-
valle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanz-
rechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsin-
tervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen
auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2020 überein. Die
Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand
an Finanzmitteln von 397,55 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.
Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2020
Euro
31.12.2019
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -33.629.275,20 -26.719.379,78
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -67.220.870,29 -58.066.990,53
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -190.318.418,68 -164.989.331,72
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT
(Referat I / II) -186.978.431,01 -9.986.813,71
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit
(Referat III) -23.142.490,55 -13.616.002,92
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -160.571.551,88 -125.113.836,56
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V) -315.830.975,88 -332.923.989,06
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -60.807.243,00 -54.054.380,17
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat
(Referat VII) -53.606.646,28 -50.993.731,93
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.489.659.076,59 1.243.760.352,68
Gesamt 397.553.173,82 407.295.896,30
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer-
auszahlungen mit 502,90 Mio. Euro (Vorjahr: 491,11 Mio. Euro) wieder die maßgebliche
Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in
Höhe von 947,74 Mio. Euro (Vorjahr: 1.008,95 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlun-
244
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 84
gen aus Zuwendungen (65,9 % von 600,26 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allge-
meines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit
274,83 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen
Durch die Haushaltssatzung 2020 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun-
gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 844.589.000,00 Euro
festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf
den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 21.11.2019, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur
bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Be-
schränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten,
für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges sowie für eine Eigenkapitalerhö-
hung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen).
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
1.030.769.000,00 Euro bzw. 426.412.000,00 Euro
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
380.198.469,00 Euro (=36,9 %) bzw. 141.323.204,00 Euro (=33,1 %)
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
freigegeben.
Im Vorjahr wurden 34,2% des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 21.11.2019, die VE – ohne die genehmigten
Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung
in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze
wurden 39,5 % freigegeben.
245
Seite 70 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg-
schaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:
HJ
Stand 31.12.2020 urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Anzahl
Verpflichtungsbetrag
Mio. Euro Mio. Euro
2005 85 412,869 459,197
2006 77 233,574 266,723
2007 75 217,418 247,240
2008 74 204,356 243,911
2009 74 193,616 243,564
2010 71 170,794 211,064
2011 60 155,321 202,822
2012 58 137,253 192,520
2013 52 114,418 177,309
2014 44 102,751 174,429
2015 45 316,056 367,218
2016 34 238,279 265,395
2017 32 216,369 245,875
2018 31 253,839 283,506
2019 34 416,591 449,231
2020 36 363,160 447,602
Wie bereits im Jahr 2019 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen
einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG. Es
wurde hier eine weitere Bürgschaft in Höhe von rd. 16,0 Mio. Euro übernommen, so dass auf
diese Beteiligung der Stadt Nürnberg nunmehr rd. 55,6 % der ursprünglich verbürgten Ge-
samtbeträge entfallen.
Ein weiterer Zugang an Bürgschaftssumme in Höhe von rd. 7,8 Mio. Euro wurde im Jahr 2020
für die Noris Inklusion GmbH übernommen.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti-
onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan-
den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft
erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des
Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall
eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet-
verhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg
wurde im Jahr 2020 nur aus diesen Mietverhältnissen für eine Bürgschaft mit einem Betrag
von 287,60 Euro in Anspruch genommen.
246
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 84
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2020
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2020 hätten auf Grund nicht ausgeschöpf-
ter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2021 übertragen
werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 77.625.733,33 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 51,19 % /
weitere konsumtive Aufwendungen 48,81 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 373.730.754,48 Euro
Durch die Stadtkämmerei ( I2-Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom
17.08.2021 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haus-
halts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2021 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 51.710.318,06 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 67,22 % /
weitere konsumtive Aufwendungen 32,78 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 350.675.414,36 Euro
Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge-
bildet werden.
Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in
die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in
nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 wer-
den nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Ver-
fügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Budgetresten
liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in der Zustän-
digkeit des Ältestenrates und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem
I2-Teilbudget nicht als Budget- sondern als Haushaltsreste, für welche die festgelegte Rege-
lung nicht einschlägig wäre. Nach Auffassung von Rpr kommt i n den Ausführungen über die
Zuständigkeiten im Budgethandbuch (Nr. 5 sowie Nr. 8.5) nicht eindeutig zum Ausdruck, dass
Reste aus dem I2-Teilbudget hiervon nicht erfasst werden sollen. Rpr sah bei der Prüfung des
Jahresabschlusses 2018 bereits den Bedarf an einer eindeutigen Klarstellung bzw. Regelung.
Dem wurde wie bereits zum Jahresabschluss 2019 auch im Jahr 2020 nicht nachgekommen.
Erfolgte die Übernahme der weiteren Haushalts -/Budgetreste (ohne investive MIP -
Haushaltsreste I2) für das Haushaltsjahr 2017 noch über dringliche Anordnung durch Herrn
Oberbürgermeister, so geschah dies für die nicht ausgeschöpften Mittelansätze des Jahres
2020 durch die Stadtkämmerei. Der im Budgethandbuch vorgesehene Beschluss (s.o.) wurde
bisher nicht eingeholt. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 27.10.2021
wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalt s-/Budgetreste 2020 auf das Jahr
2021 (ohne investive MIP-Haushaltsreste I2) vorgelegt.
Rpr ist wie im Vorjahr der Auffassung, sollte Änderungsbedarf an der im Budgethandbuch
festgesetzten Regelung bestehen, so wäre dieser durch den Stadtrat zu beschließen. Auf die-
sem Weg könnte auch die Zuständigkeit hinsichtlich der Übertragung der Mitt el aus dem I2-
Teilbudget eindeutig festgelegt werden.
247
Seite 72 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon-
nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der
Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
248
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 84
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürn-
berg
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020
Folgende Prüfungen wurden dargestellt im Bericht des Rechnungsprüf ungsamtes vom
16.11.2021:
• Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2020 der Stadt
• Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
o Personalamt (PA)Prüfung von Nebentätigkeiten der aktiven Beamten
o Kassen- und Steueramt (KaSt) Grundabgabengebühren – Zusammenwirken Kas-
sen- und Steueramt, Eigenbetriebe ASN, SÖR, SUN
o Zentrale Dienste (ZD) und Personalamt (PA)Prüfung des Jobtickets und der Fahrt-
kostenzuschüsse
o Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) Prüfung der Einnahmen und Ausgaben
der Stadtrats- und Oberbürgermeisterstichwahl
o 2. Bürgermeister (2. BM)Prüfung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN)
o Feuerwehr (FW)Prüfung der Integrierten Leitstelle Nürnberg
o Amt für Kin der, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der Ausbil-
dungsförderung
o Städtisches Versicherungsamt – Einwohneramt (EP), jetzt Bürgeramt Mitte
(BAM)Prüfung der Abwicklung der Künstlersozialabgabe innerhalb der Stadtver-
waltung
o Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)Prüfung Jugendsozialar-
beit an Schulen
o Amt für Kinder, Jugendliche und Fami lien – Jugendamt (J)Prüfung der kindbezo-
genen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
o Referat VII/Stab WohnenPrüfung von Wohnungsbauförderung
o Friedhofsverwaltung (Frh) u.a.Doppelzahlungen
o 2. Bürgermeisterin, Referat für Schule und Sport und Referat für Jugend, Familie und
SozialesPrüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg
o Werk- und Sonderverträge
• Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe
o Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)Prüfung der Ordnungsmä-
ßigkeit der Abwicklung des Rahmenvertrages Kanalunterhalt und Notstandsfälle
249
Seite 74 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
o Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Prüfung des ordnungsgemäßen Ein-
satzes der Wiegesoft ware sowie vollständige und zeitnahe Erhebung der dadurch
generierten Verbrennungs- bzw. Deponiegebühren
• Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
• Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
• IuK-Prüfungen
o Mitarbeit in zentralen IT-Projekten
o Prüfung der Serviceplattform „Mein Nürnberg“
o Begleitende Prüfung der Migration des SAP- Business-Warehouse auf das Nachfol-
geprodukt SAP BW/4 HANA
o Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten im HCM
o Begleitende Prüfung der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung –
e-Rechnung
o Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung
o Vergabeprüfungen im IT-Bereich
• Technische Prüfungen
o Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg
o Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC)
o Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung
Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)
o Auftragsprüfungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH
• Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unternehmen
bzw. Beteiligungen)
• Klinikums-Prüfung
o Jahresabschluss 2020 – Prüfung/Analyse
• Prüfung Staatstheater Nürnberg
o Jahresabschlussprüfung 2019/2020
• Auftragsprüfungen
o Prüfung der Jahr esrechnungen bzw. - abschlüsse 2020 in verschiedenen externen
Einrichtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), Haus der Heimat e.V.
(HdH) u.a.)
250
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 84
• Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-Zuschüsse
• Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle für
Korruptionsprävention“
• Beratung und Mitarbeit in städtischen Projekten bzw. Arbeitsgruppen
251
Seite 76 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
A. Anlagevermögen 5.051.824.238,95 4.831.526.798,81
I. Immaterielle Vermögens gegens tände 230.030.908,00 229.107.024,00
II. Sachanlagen 4.067.235.615,65 3.907.318.015,84
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 249.638.307,83 236.775.993,29
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.316.673.323,63 1.291.678.355,51
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.705.681.838,38 1.615.893.823,59
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 9.928.059,00 10.170.187,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 394.708.992,80 383.611.125,26
6. Fahrzeuge 6.709.242,00 7.675.532,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91.367.602,02 88.317.874,02
8. Anlagen in Bau 292.528.249,99 273.195.125,17
III. Finanzanlagen 754.557.715,30 695.101.758,97
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 667.167.530,39 605.230.020,19
2. Wertpapiere 19.270.339,51 20.218.767,70
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen 33.162.209,24 34.695.334,92
B. Umlaufvermögen 706.361.042,21 689.524.581,04
I. Vorräte 40.033.316,67 43.213.942,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 239.822.016,14 180.699.085,87
1. Abgabenforderungen 78.408.898,79 72.895.958,20
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.620.653,88 3.532.152,17
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 47.574.952,30 23.912.354,61
Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen
davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 41.805.743,95 18.321.669,32
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 36.993.313,56 38.042.211,33
5. Sonstige Vermögensgegenstände 73.224.197,61 42.316.409,56
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 426.505.709,40 465.611.552,68
1. Kassenbestand 837.980,73 904.580,20
2. Bankguthaben 425.667.728,67 464.706.972,48
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.678.172,76 37.687.263,35
S U M M E D E R A K T I V A 5.789.863.453,92 5.558.738.643,20
in €A K T I V A 31.12.201931.12.2020in €
252
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 84
A. Eigenkapital 906.680.022,42 900.576.256,30
I. Bas is kapital 693.357.558,94 674.344.939,68
1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 647.309.120,28
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 877.761.114,11 993.351,40 872.980.073,94 993.351,40
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 16.426.254,12 15.931.900,98
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.331.500,13 5.772.873,74
5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 28.918.908,31 2.389.232,52 27.596.182,36 2.388.232,52
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen 1.938.814,49 1.949.460,76
877.761.114,11 872.980.073,94
II. Rücklagen 223.291.622,13 232.486.124,13
1. Ergebnisrücklage 221.458.515,08 230.932.409,77
2. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 1.110.421,82 1.008.485,60
3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 722.685,23 545.228,76
III. Verlustvortrag -9.969.158,65 -6.254.807,51
B. Sonderposten 1.074.066.770,67 1.012.148.779,29
1. Sonderposten aus Zuwendungen 931.252.177,38 873.770.955,72
2. Sonderposten aus Beiträgen 98.228.339,58 96.955.176,62
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.639.558,56 26.241.986,73
5. Sonstige Sonderposten 15.946.695,15 15.180.660,22
C. Rückstellungen 1.901.852.497,86 1.769.571.572,90
1. Pensionsrückstellungen 1.651.089.689,73 1.397.175.330,00 1.602.572.935,96 1.367.862.539,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.180.377,00 5.451.887,00
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 245.733.982,73 229.258.509,96
4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 250.762.808,13 15.873.000,00 166.998.636,94 16.062.000,00
5. Rückstellungen für Altlasten 6.623.500,00 6.094.500,00
6. Bezirksumlagerückstellungen 2.884.000,00 2.884.000,00
7. Steuerrückstellungen 1.811.780,33 4.374.249,11
8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 250.762.808,13 2.222.599,11 166.998.636,94 1.743.914,02
9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 10.000.000,00 1.000.000,00
10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772,48 100.795,32
11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 70.628,60 34.655,05
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 211.069.527,61 134.704.523,44
D. Verbindlichkeiten 1.878.872.248,72 1.846.641.878,86
1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.393.523.591,28 1.373.936.436,79
davon: Investitionskredite vom Land 1.598,77 2.131,75
Investitionskredite von Kreditinstituten 1.066.027.462,59 970.003.301,43
Kassenkredite 0,00 83.500.000,00
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 252.074.419,80 242.061.774,76
Kontokorrentkonten 458.875,70 91.568,07
Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 74.961.234,42 78.277.660,78
mögen und rechtsfähigen Stiftungen
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 112.884.345,04 124.579.218,99
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.473.523.591,28 121.555.857,24 1.453.936.436,79 51.789.617,67
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 686.699,27 614.614,36
6. Sonstige Verbindlichkeiten 170.221.755,89 215.721.991,05
E. Passive Rechnungsabgrenzung 28.391.914,25 29.800.155,85
S U M M E DER P A S S I V A 5.789.863.453,92 5.558.738.643,20
31.12.2019
in €
31.12.2020
in €P A S S I V A
253
Seite 78 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
Ergebnisrechnung IST
Haushaltsjahr
2020
Ansatz
Haushalts-
jahr
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2019
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -948.757.685,15 -984.830.000,00 -984.830.000,00 -1.010.789.308,58 36.072.314,85
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -603.119.438,61 -536.004.077,60 207.398,00 -535.796.679,60 -524.233.711,47 -67.322.759,01
3 + Sonstige Transfererträge -6.994.042,29 -5.886.292,00 -5.886.292,00 -6.162.722,26 -1.107.750,29
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -71.777.450,82 -69.386.734,27 -69.386.734,27 -86.726.212,07 -2.390.716,55
5 + Auflösung von Sonderposten -55.861.297,46 -52.532.704,21 -52.532.704,21 -47.207.679,50 -3.328.593,25
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -34.264.487,05 -40.667.638,83 0,00 -40.667.638,83 -44.730.586,10 6.403.151,78
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -308.581.079,16 -309.836.498,46 19.012,00 -309.817.486,46 -305.436.067,02 1.236.407,30
8 + Sonstige ordentliche Erträge -83.205.520,93 -46.977.187,00 -46.977.187,00 -104.147.379,38 -36.228.333,93
9 + Aktivierte Eigenleistungen -7.444.640,18 -4.352.613,48 -4.352.613,48 -5.002.412,65 -3.092.026,70
10 +/- Bestandsveränderungen -92.543,25 -4.711.802,54 -92.543,25
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.120.098.184,90 -2.050.473.745,85 226.410,00 -2.050.247.335,85 -2.139.147.881,57 -69.850.849,05
11 - Personalaufwendungen 574.787.236,36 585.669.964,47 2.118.278,77 587.788.243,24 583.978.999,05 -13.001.006,88
12 - Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 105.996.900,00 105.996.900,00 115.616.759,73 10.631.627,25
13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 283.400.491,36 282.689.615,38 27.048.889,59 309.738.504,97 279.574.394,38 -26.338.013,61
14 - Planmäßige Abschreibungen 106.502.399,46 110.977.897,00 110.977.897,00 104.288.542,53 -4.475.497,54
15 - Transferaufwendungen 815.405.980,18 827.417.752,49 699.586,74 828.117.339,23 831.833.927,28 -12.711.359,05
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 212.082.896,07 126.493.069,20 22.104.103,16 148.597.172,36 156.348.084,19 63.485.723,71
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.108.807.530,68 2.039.245.198,54 51.970.858,26 2.091.216.056,80 2.071.640.707,16 17.591.473,88
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -11.290.654,22 -11.228.547,31 52.197.268,26 40.968.720,95 -67.507.174,41 -52.259.375,17
17 + Finanzerträge -9.147.948,70 -15.869.214,24 -15.869.214,24 -26.702.313,29 6.721.265,54
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32.646.977,55 32.694.490,00 110.000,00 32.804.490,00 34.753.535,56 -157.512,45
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 23.499.028,85 16.825.275,76 110.000,00 16.935.275,76 8.051.222,27 6.563.753,09
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 12.208.374,63 5.596.728,45 52.307.268,26 57.903.996,71 -59.455.952,14 -45.695.622,08
19 + Außerordentliche Erträge -623.728,97 -163.951,09 -163.951,09 -4.101.446,84 -459.777,88
20 - Außerordentliche Aufwendungen 1.275.074,71 226.900,00 103.834,00 330.734,00 1.731.063,55 944.340,71
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) 651.345,74 62.948,91 103.834,00 166.782,91 -2.370.383,29 484.562,83
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) 12.859.720,37 5.659.677,36 52.411.102,26 58.070.779,62 -61.826.335,43 -45.211.059,25
1) Enthalten s ind die Budgetüberträge aus 2019 s owie die Haus halts res te auf den übertragbaren Sachk onten (laut den bes chlos s enen Haus halts planvermerk en).
2) Im Folgenden gilt: Pos itive Differenzbeträge (+) s ind gleichbedeutend mit einer Verbes s erung des Ergebnis haus haltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) s ind gleichbedeutend mit einer Vers chlechterung des Ergebnis haus haltes .
254
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 84
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2020
Finanzrechnung IST
Haushaltsjahr
2020
Ansatz
Haushalts-
jahr
2020
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2019
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -947.735.264,00 -984.830.000 -984.830.000,00 -1.008.952.408,00 37.094.735,57
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -600.256.390,00 -535.990.751 207.398,00 -535.783.352,60 -520.388.698,00 -64.473.037,32
3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.644.243,00 -5.886.292 -5.886.292,00 -5.845.896,00 -757.951,18
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -68.745.372,00 -69.341.734 -69.341.734,27 -85.687.289,00 596.362,40
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -32.951.793,00 -40.256.789 0,00 -40.256.788,83 -44.431.079,00 7.304.996,23
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -306.930.241,00 -309.836.498 19.012,00 -309.817.486,46 -301.072.604,00 2.887.245,71
7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -55.094.358,00 -60.894.635 -60.894.635,09 -74.439.235,00 5.800.277,49
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.897.609,00 -1.048.000 -1.048.000,00 -1.649.468,00 -849.609,24
S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.020.255.270,00 -2.008.084.699 226.410,00 -2.007.858.289,25 -2.042.466.677,00 -12.396.980,34
9 - Personalauszahlungen 536.152.347,00 552.724.023 2.612.471,24 555.336.494,29 512.731.390,00 -19.184.147,53
10 - Versorgungsauszahlungen 119.761.581,00 116.835.000 116.835.000,00 118.059.626,00 2.926.580,78
11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 286.743.512,00 293.883.524 37.966.165,39 331.849.689,44 273.947.356,00 -45.106.177,40
12 - Transferauszahlungen 807.489.726,00 827.417.752 699.586,74 828.117.339,23 816.098.652,00 -20.627.613,66
13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 106.883.649,00 98.993.411 10.890.582,69 109.883.993,96 92.350.749,00 -3.000.345,02
14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 32.561.808,00 32.616.190 110.000,00 32.726.190,00 34.925.678,00 -164.382,01
S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.889.592.622,00 1.922.469.901 52.278.806,06 1.974.748.706,92 1.848.113.451,00 -85.156.084,84
S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -130.662.648,00 -85.614.798 52.505.216,06 -33.109.582,33 -194.353.226,00 -97.553.065,18
15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -79.928.350,00 -101.418.000 -101.418.000,00 -56.904.889,00 21.489.649,88
16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -8.938.326,00 -6.192.000 -6.192.000,00 -7.355.067,00 -2.746.326,32
17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -16.028.656,00 -7.000.000 -7.000.000,00 -7.450.732,00 -9.028.656,43
18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -3.506.368,00 -828.000 -828.000,00 -6.249.711,00 -2.678.367,74
19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.516.978,00 -2.553.000 -2.553.000,00 -4.055.400,00 36.022,10
S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -110.918.679,00 -117.991.000 -117.991.000,00 -82.015.799,00 7.072.321,49
20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 13.838.108,00 17.672.000 19.629.107,42 37.301.107,42 12.905.223,00 -23.462.998,95
21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 193.068.289,00 252.943.000 288.028.982,17 540.971.982,17 144.000.143,00 -347.903.693,24
22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 21.677.189,00 18.480.000 19.082.821,81 37.562.821,81 16.264.578,00 -15.885.633,22
23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 39.654.552,00 38.126.800 38.126.800,00 48.670.089,00 1.527.751,55
24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 21.192.614,00 22.674.530 9.383.102,79 32.057.632,79 14.811.148,00 -10.865.018,95
25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 960.500,00 1.390.000 460.500,00 1.850.500,00 339.500,00 -890.000,00
S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 290.391.251,00 351.286.330 336.584.514,19 687.870.844,19 236.990.681,00 -397.479.592,81
S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 179.472.573,00 233.295.330 336.584.514,19 569.879.844,19 154.974.883,00 -390.407.271,32
S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) 48.809.925,00 147.680.532 389.089.730,25 536.770.261,86 -39.378.343,00 -487.960.336,50
26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -170.000.000,00 -188.000.000 -188.000.000,00 -75.000.000,00 18.000.000,00
26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk.
S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -170.000.000,00 -188.000.000 -188.000.000,00 -75.000.000,00 18.000.000,00
27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 63.963.727,00 66.900.000 66.900.000,00 91.860.904,00 -2.936.273,22
27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 11.273.790,00 11.278.000 11.278.000,00 12.451.823,00 -4.209,89
S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 75.237.517,00 78.178.000 78.178.000,00 104.312.727,00 -2.940.483,11
S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -94.762.483,00 -109.822.000 -109.822.000,00 29.312.727,00 15.059.516,89
S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) -45.952.558,00 37.858.532 389.089.730,25 426.948.261,86 -10.065.617,00 -472.900.819,61
28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser
29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve
S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29)
30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -94.500.000,00 -108.500.000,00 -94.500.000,00
31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 178.000.000,00 25.000.000,00 178.000.000,00
32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -3.882.586.894,00 -4.568.409.943,00 -3.882.586.894,45
33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 3.854.782.175,00 4.568.670.808,00 3.854.782.174,68
S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) 55.695.280,00 -83.239.134,00 55.695.280,23
34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -407.295.896,00 -280.000.000 -280.000.000,00 -313.991.145,00 -127.295.896,30
S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -397.553.174,00 -242.141.468 389.089.730,25 146.948.261,86 -407.295.896,00 -544.501.435,68
35 + Anfangsbestand sonst. Liquid.
S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -397.553.174,00 -242.141.468 389.089.730,25 146.948.261,86 -407.295.896,00 -544.501.435,68
1) Enthalten s ind die Budgetüberträge aus 2019 s owie die Haus halts res te auf den übertragbaren k ons umtiven und inves tiven Sachk onten. Nicht enthalten s ind aus s tehende Einzahlungen für Inves titionen (ehemalige Haus halts einzahlungs res te)
und noch nicht aus ges chöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
2) Im Folgenden gilt: Pos itive Differenzbeträge (+) s ind gleichbedeutend mit einer Verbes s erung des Finanzhaus haltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) s ind gleichbedeutend mit einer Vers chlechterung
des Finanzhaus haltes gegenüber den geplanten Werten.
255
Seite 80 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2020
Arten der Forderungen Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
01.01.2020
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/i
mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
bis zu 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5
Jahren
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen 72.895.958,20 5.512.940,59 78.399.284,18 9.591,61 23,00 78.408.898,79
1.1 Gebührenforderungen 16.572.275,91 1.322.377,03 17.892.460,26 2.169,68 23,00 17.894.652,94
1.2 Beitragsforderungen 2.079.685,53 2.294.273,33 4.366.536,93 7.421,93 0,00 4.373.958,86
1.3 Steuerforderungen 52.396.579,23 1.521.454,21 53.918.033,44 0,00 0,00 53.918.033,44
1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen 1.847.417,53 374.836,02 2.222.253,55 0,00 0,00 2.222.253,55
2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. 3.532.152,17 88.501,71 3.489.813,38 130.840,50 0,00 3.620.653,88
3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift 23.912.354,61 23.662.597,69 47.574.952,30 0,00 0,00 47.574.952,30
3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.660.204,54 -5.297.876,26 4.362.328,28 0,00 0,00 4.362.328,28
3.2 Forderungen gegen Beteiligungen 856.621,41 -529.406,46 327.214,95 0,00 0,00 327.214,95
3.3 Forderungen gegen Sondervermögen 13.272.812,68 29.519.880,41 42.792.693,09 0,00 0,00 42.792.693,09
3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen
3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften 122.715,98 -30.000,00 92.715,98 0 0 92.715,98
4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei 38.042.211,33 -1.048.897,77 36.993.313,56 0,00 0,00 36.993.313,56
5. sonstige Vermögensgegenstände 42.316.409,56 30.907.788,05 73.224.197,61 0,00 0,00 73.224.197,61
Summe aller Forderungen 180.699.085,87 59.122.930,27 239.681.561,03 140.432,11 23,00 239.822.016,14
256
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 84
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020
Verbindlichkeiten Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres
01.01.2020
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
bis zu 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5
Jahren
Stand am Ende
des Haushaltsjahres
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 0,00 80.000.000,00 0,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.212.067.207,94 106.036.273,22 96.865.673,50 257.362.817,77 963.874.989,89 1.318.103.481,16
2.1 vom Bund
2.2 vom Land 2.131,75 -532,98 532,98 1.065,79 0,00 1.598,77
2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen
2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen
2.6 vom Kreditmarkt 970.003.301,43 96.024.161,16 86.211.118,90 214.745.665,50 765.070.678,19 1.066.027.462,59
2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 242.061.774,76 10.012.645,04 10.654.021,62 42.616.086,48 198.804.311,70 252.074.419,80
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 161.869.228,85 -86.449.118,73 75.420.110,12 0,00 0,00 75.420.110,12
3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 83.500.000,00 -83.500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 Kontokorrentkonten 91.568,07 367.307,63 458.875,70 0,00 0,00 458.875,70
3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 78.277.660,78 -3.316.426,36 74.961.234,42 0,00 0,00 74.961.234,42
4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 124.579.218,99 -11.694.873,95 112.884.345,04
4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 1.285.436,28 -404.844,69 880.591,59
4.2 Leibrentenverträge 71.857,82 -3.742,59 68.115,23
4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 123.221.924,89 -11.286.286,67 111.935.638,22
5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 51.789.617,67 69.766.239,57 121.555.857,24
5.1 von Sondervermögen 1.270.834,04 1.493.384,81 2.764.218,85
5.2 von verbundenen Unternehmen 10.291.622,52 62.514.111,76 72.805.734,28
5.3 von Beteiligungen 5.325,22 1.634,78 6.960,00
5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 39.693.852,77 6.065.499,25 45.759.352,02
5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 527.983,12 -308.391,03 219.592,09
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 614.614,36 72.084,91 686.699,27
7. Sonstige Verbindlichkeiten 215.721.991,05 -45.500.235,16 170.221.755,89
7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 78.219.545,70 -32.737.998,86 45.481.546,84
7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 137.502.445,35 -12.762.236,30 124.740.209,05
8. Summe Verbindlichkeiten 1.846.641.878,86 32.230.369,86 1.878.872.248,72
Nachrichtlich:
1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
1.1 aus Krediten 1) 333.792.530,50 -14.240.674,49 319.551.856,01
1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 8.622.940,00 -578.560,00 8.044.380,00
1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2020: 8,5 Mio. €).
257
Seite 82 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivie-
rungen
Endstand Anfangsstand Abschreibungen
im GJ
Abgang Umbuchungen Nachaktivie-
rungen
Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand
01.01.2020 + - + / - + 31.12.2020 01.01.2020 + - + / - + + 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020
in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 364.373.030,47 11.543.205,01 -1.161.937,31 4.685.812,77 0,00 379.440.110,94 -135.266.006,47 -14.835.152,86 1.155.512,31 -463.555,92 0,00 0,00 -149.409.202,94 229.107.024,00 230.030.908,00
II. Sachanlagen 6.492.445.390,19 260.413.608,27 -59.486.649,52 -16.183.086,04 33.526.803,68 6.710.716.066,58 -2.585.127.374,35 -89.861.296,01 29.429.777,62 463.555,92 0,00 1.614.885,89 -2.643.480.450,93 3.907.318.015,84 4.067.235.615,65
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 236.872.126,78 14.177.827,64 -1.616.641,55 304.284,45 0,00 249.737.597,32 -96.133,49 -3.156,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -99.289,49 236.775.993,29 249.638.307,83
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.962.029.203,30 25.621.239,56 -4.852.839,48 27.098.524,86 27,00 2.009.896.155,24 -670.350.847,79 -24.798.424,36 1.926.440,54 0,00 0,00 0,00 -693.222.831,61 1.291.678.355,51 1.316.673.323,63
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.265.578.644,23 46.008.044,12 -9.751.954,72 91.764.071,78 61.172,68 3.393.659.978,09 -1.649.684.820,64 -46.507.622,37 7.750.747,38 463.555,92 0,00 0,00 -1.687.978.139,71 1.615.893.823,59 1.705.681.838,38
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.824.429,92 6.473,81 0,00 2.361,84 0,00 12.833.265,57 -2.654.242,92 -250.963,65 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.905.206,57 10.170.187,00 9.928.059,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 386.111.118,26 622.173,61 -23.086.262,67 96.355,60 33.465.601,00 397.208.985,80 -2.499.993,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.499.993,00 383.611.125,26 394.708.992,80
6. Fahrzeuge 36.014.659,89 744.004,22 -2.431.611,42 -1,00 1,00 34.327.052,69 -28.339.127,89 -1.689.366,22 2.410.683,42 0,00 0,00 0,00 -27.617.810,69 7.675.532,00 6.709.242,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 273.174.413,24 16.821.512,84 -17.410.311,92 1.620.650,63 2,00 274.206.266,79 -189.911.921,22 -13.841.810,42 17.004.878,52 -740,54 0,00 1.614.885,89 -185.134.707,77 83.262.492,02 89.071.559,02
8. GWG, Tiere 46.645.669,40 672,20 -337.027,76 9.201,25 0,00 46.318.515,09 -41.590.287,40 -2.769.952,99 337.027,76 740,54 0,00 0,00 -44.022.472,09 5.055.382,00 2.296.043,00
9. Anlagen in Bau 273.195.125,17 156.411.660,27 0,00 -137.078.535,45 0,00 292.528.249,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 273.195.125,17 292.528.249,99
III. Finanzanlagen 770.409.771,60 65.476.172,14 -6.048.818,85 0,00 0,00 829.837.124,89 -75.308.012,63 -306.638,51 0,00 0,00 0,00 335.241,55 -75.279.409,59 695.101.758,97 754.557.715,30
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 677.034.118,92 61.937.510,20 0,00 0,00 0,00 738.971.629,12 -71.804.098,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -71.804.098,73 605.230.020,19 667.167.530,39
2. Wertpapiere 21.258.468,65 2.578.161,94 -3.467.811,09 0,00 0,00 20.368.819,50 -1.039.700,95 -306.638,51 0,00 0,00 0,00 247.859,47 -1.098.479,99 20.218.767,70 19.270.339,51
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 37.159.547,87 960.500,00 -2.581.007,76 0,00 0,00 35.539.040,11 -2.464.212,95 0,00 0,00 0,00 0,00 87.382,08 -2.376.830,87 34.695.334,92 33.162.209,24
Summe Anlagevermögen 7.627.228.192,26 337.432.985,42 -66.697.405,68 -11.497.273,27 33.526.803,68 7.919.993.302,41 -2.795.701.393,45 -105.003.087,38 30.585.289,93 0,00 0,00 1.950.127,44 -2.868.169.063,46 4.831.526.798,81 5.051.824.238,95
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs-
gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
2) Die Anlageklasse 09999998 wurde 2018 eingerichtet. Sie dient der Anlagenbuchhaltung als technisches Hilfsinstrument zur Abrechnung spezieller Buchungsvorgänge, die mit keiner Anlage im direkten Zusammenhang stehen. Der Anfangs- und Endbestand steht jährlich immer zu Null.
Buchwerte
258
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 84
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresab-
schluss 2020
Rücklagen- und Rückstellungen Stand zum
31.12.2018
Stand zum
31.12.2019
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Stand zum
31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 647.309.120,28 647.309.120,28 17.969.286,00 665.278.406,28
2. Ergebnis-Rücklage 168.304.973,13 230.932.409,77 -9.473.894,69 221.458.515,08
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -4.857.306,22 -6.254.807,51 -3.714.351,14 -9.969.158,65
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen 1.506.706.186,00 1.593.593.994,00 47.526.749,00 1.641.120.743,00
1.1. Pensionsverpflichtungen 1.297.884.265,00 1.367.862.539,00 29.312.791,00 1.397.175.330,00
Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 219.252.812,00 236.806.575,00 -6.654.002,00 230.152.573,00
Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 179.400.008,00 191.383.660,00 -3.887.122,00 187.496.538,00
Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 963.265,00 627.157,00 -195.114,00 432.043,00
Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 406.013.048,00 414.268.049,00 24.675.765,00 438.943.814,00
Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 42.304.046,00 40.672.460,00 -1.320.639,00 39.351.821,00
Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 390.312.265,00 422.974.219,00 20.464.430,00 443.438.649,00
Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 59.638.821,00 55.268.219,00 -3.933.327,00 51.334.892,00
Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner 0,00 5.862.200,00 162.800,00 6.025.000,00
1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 208.821.921,00 225.731.455,00 18.213.958,00 243.945.413,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 1.744.816,00 1.582.554,00 196.979,00 1.779.533,00
Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.960.726,00 1.782.424,00 46.635,00 1.829.059,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 1.257.377,00 2.086.909,00 2.484.876,00 4.571.785,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 41.604.229,00 43.405.130,00 -762.092,00 42.643.038,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 26.284.900,00 30.837.152,00 1.647.411,00 32.484.563,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 76.810.320,00 75.703.510,00 5.379.244,00 81.082.754,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 57.014.239,00 67.947.044,00 8.648.690,00 76.595.734,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 34.099,00 26.780,00 -4.659,00 22.121,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 2.111.215,00 2.359.952,00 268.394,00 2.628.346,00
Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner 0,00 0,00 308.480,00 308.480,00
2. Altlasten 6.072.000,00 6.094.500,00 529.000,00 6.623.500,00
3. Unterlassenene Instandhaltung 14.670.300,00 16.062.000,00 -189.000,00 15.873.000,00
4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 4.478.507,16 7.258.249,11 -2.562.468,78 4.695.780,33
5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 826.856,22 1.743.914,02 478.685,09 2.222.599,11
6. Sonstige Rückstellungen 126.623.358,53 144.818.915,77 86.497.959,65 231.316.875,42
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.189.039,09 3.260.741,76 525.130,39 3.785.872,15
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.752.676,10 5.718.200,20 464.874,38 6.183.074,58
Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 5.079.000,00 1.000.000,00 9.000.000,00 10.000.000,00
Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 116.092,92 100.795,32 106.977,16 207.772,48
Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 29.536,44 34.655,05 35.973,55 70.628,60
Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 112.457.013,98 134.704.523,44 76.365.004,17 211.069.527,61
7. Summe aller Rückstellungen 1.659.377.207,91 1.769.571.572,90 132.280.924,96 1.901.852.497,86
259
Seite 84 von 84 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO
vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten-
den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Nachdem im Vorjahr noch ein Jahresgewinn von 61,8 Mio. Euro erzielt werden konnte, schloss
das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 12,9 Mio. Euro. Der weitere Anstieg der
Verschuldung im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2020 um 12,4 Mio. Euro (Vorjahr 53,3 Mio.
Euro) auf 1,51 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante
weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen
zu wirksamen Haushaltsverbesserungen erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand-
lung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3
GO zu erteilen.
Nürnberg, 31.05.2022
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
260
Jahresabschluss
2020
Anhang
33
261
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2
Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 5
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 5
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 6
AKTIVA ............................................................................................................................................................... 6
A. Anlagevermögen- ....................................................................................................................................... 6
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 6
Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 6
A. II. Sachanlagen ..................................................................................................................................... 7
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................... 7
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................... 8
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ........................................................ 9
4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 10
6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 10
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- ................................................................. 10
stattung .......................................................................................................................................... 10
8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 11
A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 11
1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 14
2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 14
2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 14
3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 16
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 16
4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 16
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 17
B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 17
B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 17
Vorräte ........................................................................................................................................... 17
B. II. Forderungen und mögensgegenstände .......................................................................................... 18
1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 18
262
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 19
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 19
3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 19
3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 20
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 20
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 21
5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 21
Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 22
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 23
B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 23
1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 23
C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 23
C. ARAP: Disagio .......................................................................................................................... 24
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ............................................................... 24
C. ARAP ........................................................................................................................................ 24
PASSIVA .......................................................................................................................................................... 26
A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 26
A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 26
A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 27
A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 28
A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 28
B. Sonderposten ........................................................................................................................................... 29
1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 29
2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 30
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 30
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 31
5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 32
C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 32
1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen ...................................................................................... 32
2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 33
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen .......................................................................................... 33
263
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
4. – 11. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 34
D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 37
1. Anleihen ..................................................................................................................................... 37
2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 37
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 38
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 40
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 41
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 41
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 42
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 42
6. Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 43
E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 44
Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 45
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz .......................................................................................................................... 52
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 53
Erträge .............................................................................................................................................................. 54
Aufwendungen .................................................................................................................................................. 64
Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 75
Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 79
Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 80
Geographische Lage ........................................................................................................................................ 80
Ertragslage ....................................................................................................................................................... 82
Vermögenslage ................................................................................................................................................. 89
Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 90
Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 93
Prognosebericht .................................................................................................................................................... 97
Risikobericht .......................................................................................................................................................... 97
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 ............................................................................................................... 101
264
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
_________________________________________________________________________________
5
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO)
unter Beachtung der e rgänzenden Regelungen der
Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV -
Doppik) erstellt.
In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt
Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren
Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden
mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge-
sondert beschrieben.
Die Haushaltssatzung 2020 wurde am 21.11.2019
vom Stadtrat besc hlossen und mit Schreiben vom
06.12.2019 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re-
gierung von M ittelfranken erging mit Bescheid vom
03.02.2020. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts-
blatt Nr. 4 vom 19.02.2020.
Am 22.10.2020 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags-
haushaltssatzung beschlossen und mit Schreiben
vom 26.10.2020 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge-
legt. Nachdem diese gegen die 1. Nachtragshaus-
haltssatzung keine Einwände erhob, erfolgte die Be-
kanntmachung im Amtsblatt Nr. 24 vom 25.11.2020.
Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den
Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der
Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzi erungs- und Be-
wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun-
gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung
der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz
wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und
Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewe rtungs-
richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay-
erischen Staatsministerium des Innern angewendet.
Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de-
ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im
Einzelnen wertmäßig 250 € netto nicht übersteigen
(geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde bis
31.12.2018 verzichtet. Seither gilt gemäß § 3 a
KommHV-Doppik eine Wertgrenze von 800 € für die
Aktivierung.
Die zugrunde gelegten Aktivierungsgrundsätze der
BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege-
lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das
Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist z u
aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert darge-
stellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirtschaft-
liche Eigentum. Ver mögensgegenstände werden
nach der Bru tto-Methode angesetzt, d. h. Vermö-
gensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert in-
klusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse werden
als Sonderposten passiviert und analog des zugehö-
rigen Anlagengutes aufgelöst.
Für bestimmte Anlagegüter wurden aufgrund des
Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa-
chungsverfahren angewandt:
• Festbewertung: z. B. für den Tierbestand im Tier-
garten Nürnberg
• Gruppenbewertung: z. B. für Sammlungen in Mu-
seen
265
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
_________________________________________________________________________________
6
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen-
stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen-
den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un-
terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er-
läutert.
AKTIVA
A. Anlagevermögen-
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK
Immaterielle Vermögensgegen-
stände aus geleisteten Zuwendun-
gen
Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis zum Bilanzstichtag auf-
gelaufene Abschreibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des
Zuschusses, ansonsten 10 Jahre)
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Lizenzen 6.122,00 4.857,00
EDV-Software 5.603.217,00 5.536.964,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten
Zuwendungen 224.421.569,00 223.565.203,00
Summe 230.030.908,00 229.107.024,00
Die Bilanzposition „i mmaterielle Vermögensgegen-
stände“ hat sich insgesamt um 0,92 Mio. € erhöht.
Die Wertsteigerung von 66 Tsd. € im Bereich EDV -
Software resultiert vor allem aus dem Erwerb der
Microsoft Desktop Education Software im Schulbe-
reich.
Der Infrastrukturzuschuss für die Verlängerung der
Straßenbahnlinie 4 (Thon – Am Wegfeld) in Höhe
von 3,25 Mio. € bildete den Schwerpunkt bei den im-
materiellen Vermögensgegenständen au s geleiste-
ten Zuwendungen.
Die Bezuschussung für freigemeinnützige Träger
von Kindertageseinrichtungen betrug 2,32 Mio. €
(u.a. Kindergarten Gibitzenhofstraße 48 1,12 Mio. €).
Zur Eigentumsförderung wurden Investitionszu-
schüsse in Höhe von 0,82 Mio. € ausgereicht.
Die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn be-
trug 1,28 Mio. €.
Den Zugängen und Umbuchungen im Wert von 13,8
Mio. € stehen Wertberichtigungen durch Abschrei-
bungen (12,48 Mio. €) gegenüber.
266
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
7
A. II. Sachanlagen
Unbebaute Grundstü-
cke und grundstücks-
gleiche Rechte
Die Bewertung folgt dem Primat der Anschaffungs - und Herstellungskosten gem. § 77
Abs. 1 KommHV-Doppik; Ziffer 7.2.2 ff. BewertR.
Bebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
Bebaute Grundstücke werden als Grundstück und Gebäude getrennt erfasst. F ür das
Grundstück gelten die Bewertungsgrundsätze für unbebaute Grundstücke (Ziffer 7.2.3
BewertR).
Infrastrukturvermögen
und Sachanlagen im
Gemeingebrauch
Ansatz primär auf Basis der AHK
Die Ersatzbewertung der Infrastruktur - und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be-
wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg.
Bauten auf fremden
Grund und Boden
Ansatz zu fortgeführten AHK
Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach den folgenden Verfahren bewertet:
- AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar)
- Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger
- Erinnerungswert (1 €)
Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK
Maschinen und techni-
sche Anlagen sowie
Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
Ansatz zu fortgeführten AHK
Anlagen in Bau Ansatz zu AHK
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Grünflächen 23.989.504,59 21.888.659,18
Ackerland 48.179.368,53 33.847.480,29
Wald, Forsten 21.415.295,94 20.061.302,64
Sonstige unbebaute Grundstücke 143.878.822,79 148.797.267,29
Natur- und Landschaftsschutzgebiete 246.659,60 246.519,01
Ruhende und fließende Gewässer 11.928.656,38 11.934.764,88
Summe
249.638.307,83 236.775.993,29
267
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
8
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo
ein Plus in Höhe von 12,86 Mio. €. Der Wertzu-
wachs resultiert aus dem Erwerb von Grünflächen
(2,1 Mio. €: u.a. Mooswiesen 0,95 Mio. € und „Bei
der Marktäckerstraße“ 1,17 Mio. €) und Ackerflä-
chen (14,33 Mio. €). Hiervon entfallen 6,66 Mio. €
auf die Baugebietsentwicklung „Tiefes Feld“ sowie
6,81 Mio. € auf Grundstückserwerbe Nähe Prälat-
Nicol-Straße, Nähe Marktäckerstraße und Nähe
Mühlweg.
Bei den sonstigen unbebauten Grundstücken ist ein
Rückgang von 4,92 Mio. € zu verzeichnen. Ursäch-
lich dafür ist die Umbuchung eines Grundstückes in
der Ludwig-Frank-Straße ins Umlaufvermögen (4,3
Mio. €).
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kindertageseinrichtungen 153.278.449,00 139.449,306,00
Schulen 399.043.528,00 383.130.711,00
Wohnbauten 14.795.305,00 14.904.218,00
Verwaltungsgebäude 62.694.264,00 57.366.733,00
Betriebsgebäude 7.890.415,00 7.516.165,00
Sonstige Bauten 319.431.534,00 324.555.916,00
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 359.539.828,63 364.755.306,51
Summe 1.316.673.323,63 1.291.678.355,51
Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund-
stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von
24,99 Mio. € ist vor allem auf den Bau von Kinderta-
geseinrichtungen, Schulen sowie Verwaltungsge-
bäuden zurückzuführen.
Im Bereich der Kinde rtageseinrichtungen (Steige-
rung um 13,83 Mio. €) wurden im Wesentlichen fer-
tiggestellt: die Interims-KiTa Ingolstädter Straße 52
(4,44 Mio. €), 6-gruppiger KiHo Sibeliusstraße 13 b
(6,56 Mio. €), 4-gruppiger Kinderhort Weiltinger Str.
2 (3,47 Mio. €).
Den Zugängen ( 6,73 Mio. €) und Umbuchungen
(10,43 Mio. €) stehen Abschreibungen i. H. v. 3,33
Mio. gegenüber.
Die Wertsteigerung im Schulbereich (15,91 Mio. €)
begründet sich insbesondere aus der Fertigstellung
der Grundschule Thoner Espan im Norden Nürn-
bergs (19,2 Mio. €). Den Zugängen ( 11,44 Mio. €)
und Umbuchungen ( 15,11 Mio. €) stehen Wertbe-
richtigungen aus Abschreibungen (10,63 Mio. €) ge-
genüber.
Bei der Position Wohnbauten kommt es zu einem
marginalen Rückgang um 109 Tsd. €. Den Zugängen
677 Tsd. € und Umbuchungen 147 Tsd. € stehen
Wertberichtigungen aus Abschreibungen in Höhe
von 505 Tsd. € gegenüber.
Bei den Verwa ltungsgebäuden kommt es zu einer
Steigerung um 5,33 Mio. €. Investiert wurde in die
Energie- und Umweltstation am Wöhrder See (4,03
Mio. €) und in Wohncontainer für das Personal der
integrierten Leitstelle der Feuerwache 4 (1,48 Mio.
€). Den Zugängen (2,92 Mio. €) und Umbuchungen
(4,18 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen in Höhe von 1,77 Mio. € gegenüber.
Die Position Betriebsgebäude verzeichnet einen An-
stieg um 374 Tsd. €, der auf Erschließungsmaßnah-
men des Wirtschaftsgebäudes / Betriebshof I des
Tiergartens zurückzuführen sind. Den Wertberichti-
gungen aus Abschreibungen (236 Tsd. €) stehen Zu-
gänge (597 Tsd. €) und Abgänge (54 Tsd. €) gegen-
über.
268
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
9
Bei den sonstigen Bauten kommt es zu einem Rück-
gang (5,12 Mio. €). Investiert wurde u.a. in das Fahr-
radparkhaus am Nelson-Mandela-Platz (1,62 Mio. €)
und die Turnhalle der Volksschule Zugspitzstraße
123 (0,51 Mio.€). Den Zugängen ( 2,26 Mio. €) und
Umbuchungen (1,17 Mio. €) stehen Wertberichtigun-
gen aus Abschreibungen i.H.v. 8,3 Mio. € und Ab-
gänge i.H.v. 0,89 Mio. € entgegen.
Die Position „bebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte “ verzeichnet ebenfalls einen Rück-
gang (5,22 Mio. €) z. B. aufgrund der Umbuchung ins
Umlaufvermögen von Grundstücken am Salachweg.
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 857.357.408,99 855.857.680,20
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 584.421.292,39 513.118.896,39
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 93.385.918,00 83.803.607,00
Versorgungsnetze 1.037.091,00 1.134.085,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 169.480.128,00 161.979.555,00
Summe 1.705.681.838,38 1.615.893.823,59
Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan-
lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet insgesamt
einen Zuwachs i. H. v. 89,79 Mio. €.
Beim Grund und Boden des Infrastruktu rvermögens
gibt es einen Zugang i.H.v. 1,5 Mio. € (u.a. Wande-
rerstraße 460 Tsd. €, Eu ropaplatz/Fritz Pirkl-Straße
438 Tsd. € Mio. €, Bettelheimerstr./Kerschenstei-
nerstr./Löwensteinstr. 298 Tsd. €, Thurn -und-Taxis-
Straße 140 Tsd. €).
Im Bereich Brücken, Tunnel und sonstige Bauten
ergibt sich ein enormer Zuwachs von 71,30 Mio. €.
Die Zugäng e (21,99 Mio. €) und Umbuchungen
(76,92 Mio. €) sind hauptsäc hlich durch den mittler-
weile betriebsbereiten Streckenabschnitt der U3
Südwest zwischen Großreuth bei Schweinau und der
Gustav-Adolf-Straße begründet: Tunnel Gustav -
Adolf-Straße Großreuth (21,3 Mio. €), U -Bahnhof
Großreuth (18,3 Mio. €), Wendeanlage Großreuth
(13,35 Mio. €). Zudem wurde in folgende Maßnah-
men investiert: Fertigstellung Nelson-Mandela-Platz
(7,63 Mio. €), Sanierung Charles -de-Gaulle Brü-
cke/Rothenburger Straße über den Main-Donau-Ka-
nal (7,02 Mio. €), Sanierung Adenauerbrücke ein-
schl. Steuerhausterrassen (5,56 Mio. €). Die Ab-
schreibungen betragen 26,6 Mio. €.
Bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
kommt es zu einem Zugang von 9,58 Mio. Investiert
wurde in den Oberbau, Zugsicherung und Stromver-
sorgung der U -Bahn Linie U3 Südwest zwischen
Großreuth bei Schweinau und der Gustav -Adolf-
Straße/BA 2.1 (13,04 Mio. €). Den Zugängen (6,55
Mio. €) und Umbuchungen (10,14 Mio. €) stehen
Wertberichtigungen durch Abschreibungen in Höhe
von 7,11 Mio. € gegenüber.
Im Bereich Straßen, Wege, Plätze kommt es trotz
Abschreibungen i. H. v. 12,7 Mio. € zu einer Erhö-
hung um 7,5 Mio. € (u. a. Brückensanierung Münche-
ner Straße/Radweg 1,46 Mio. €, Sanierung Koper-
straße 1,2 Mio. €, Dorfäckerstraße 0,8 Mio. €, Karl-
Schönleben-Straße 0,78 Mio. €, Grolandstraße 0,72
Mio. €, Endausbau Züricher Straße 0,66 Mio. €)
Beim Infrastrukturvermögen insgesamt stehen den
Zugängen (46 Mio. €) und Umbuchungen (91,76 Mio.
€) Anlagenabgänge ( 9,75 Mio. €) und Wertberichti-
gungen aus Abschreibungen in Höhe von 46,51 Mio.
€ gegenüber.
269
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
10
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Bauten auf fremden Grund und Boden
9.928.059,00 10.170.187,00
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kunstgegenstände 394.050.640,25 382.912.980,33
Baudenkmäler 658.352,55 698.144,93
Summe 394.708.992,80 383.611.125,26
Die Bilanzposition der Kunstgegenstände und Bau-
denkmäler verzeichnet einen Zugang in Höhe von
11,10 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.
Der BKPV hat während seiner Prüfung im März 2017
festgestellt, dass die von den städt ischen Sachver-
ständigen erstellten Wertgutachten zu Kunstgegen-
ständen unvollständig sind, da s ie nicht alle wertbil-
denden Faktoren berücksichtigen und somit nicht ge-
eignet sind, die teils enormen Wertansätze zu bele-
gen. Davon betroffen sind insbesondere die Be-
stände in den städtischen Museen und Depots sowie
die Dauerleihgabe an das GNM. Daher hat KuM ex-
terne Gutachter mit der Neubewertung dieser Kunst-
gegenstände sowie der Erstellung von Wertgutach-
ten beauftragt. Nach der Auswertung dieser, erhöhte
sich der Buchwert (ohne Berücksichtigung von Son-
derposten) um 13,04 Mio. €. Insbesondere tragen
Nachaktivierungen bei folgenden Werken zu dieser
Steigerung bei: „Sturz des Phaeton“ (Deckenge-
mälde i m Hirsvogelsaal von Georg Pencz , Bewer-
tung alt: 2 ,5 Mio. €, Bewertung neu: 8, 18 Mio. €);
„Grabtragung Christi“ (Federzeichnung von Albrecht
Dürer, Bewertung alt: 1 Mio. €, Bewertung neu: 6,09
Mio. €); „Sebastiansaltar“ (Tafe lmalerei von Hans
Baldung Grien, Bewertung alt: 10 Mio. €, Bewertung
neu: 13,9 Mio. €).
Im Rahmen der Inventur kam es bei den sonstigen
Kunstwerken außerdem zu Abgängen in Höhe von
2,58 Mio. € und bei den Baudenkmälern in Höhe von
40 Tsd. €.
Bei der Bilanzposition insgesamt stehen den Abgän-
gen von 23,09 Mio. € Nachaktivierungen von 33,47
Mio. € gegenüber.
6. Fahrzeuge 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Fahrzeuge 6.709.242,00 7.675.532,00
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus-
stattung
Maschinen 4.305.433,00 4.597.563,00
Technische Anlagen 5.439.728,00 6.253.205,00
Betriebsvorrichtungen 21.920.686,00 19.505.552,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.405.712,02 52.906.172,02
Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 2.296.043,00 5.055.382,00
Summe 91.367.602,02 88.317.874,02
270
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
11
8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau 292.528.249,99 273.195.125,17
Die Anlagenklasse Fahrzeuge verzeichnet einen
Rückgang um 0,97 Mio. € auf 6,71 Mio. €. Vor allem
bei den Feuerwehren kam es zu Abgängen.
Die Anlagenklassen Maschinen (-0,29 Mio. €), Tech-
nische Anlagen ( -0,81 Mio. €) und Geringwertige
Wirtschaftsgüter ( -2,76 Mio. €) entwickelten sich
rückläufig, da die Wertberichtigungen aus Abschrei-
bungen und Abgängen die Wertsteigerungen aus Zu-
gängen und Umbuchungen übersteigen . Aufgrund
einer Gesetzesänderung bei den Geringwertigen
Wirtschaftsgütern (GWG) entfällt die Inventarisierung
von beweglichem und immateriellem Sachanlagever-
mögen seit dem 01.01.2019 unter der Wertgrenze
von 800 € netto.
Die Position Betriebs- und Geschäftsausstattung ver-
zeichnet einen Anstieg um 4,50 Mio. € auf 57,4 Mio.
€. Für folgende Maßnahmen wurden Erstausstattun-
gen aktiviert: Neubau Feuerwache 1 (0,5 Mio. €),
Stadtbibliothek Langwasser (0,3 Mio. €), Grund-
schule Thoner Espan (0,25 Mio. €) und Kinderhort
Thoner Espan (0,1 Mio. €). Den Zugängen (12,98
Mio. €) und Umbuchungen (0,95 Mio. €) stehen A b-
gänge (9,79 Mio. €) und Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen (9,26 Mio. €) gegenüber.
Die Anlagenklasse Anlagen im Bau erhöht sich auf-
grund noch nicht fertiggestellter Baumaßnahmen um
19,33 Mio.€. Den Zugängen ( 156,41 Mio. €) stehen
Umbuchungen (137,08 Mio. €) entgegen. In den Zu-
gängen finden sich vor allem große, sich über Jahre
erstreckende Investitionsvorhaben. Dazu zählen u.a.
folgende: Ballsporthalle Tillypark (24,13 Mio. €), Er-
weiterung der U-Bahnlinie U3 - Bauabschnitt 2.2 im
Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Ge-
bersdorf (19,85 Mio. €), Neubau Feuerwache 1
(10,06 Mio. €); 2. BA Generalsanierung Gemein-
schaftshaus Langwasser (4,43 Mio. €), Neubau Kon-
zertsaal an der Meistersingerhalle (4,25 Mio. €).
A. III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unter nehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage , ggf. vermindert um Abschreibun-
gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte
Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung )
zum Erinnerungswert von 1 €
Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen
Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten
Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um
Abschreibungen
271
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
12
1. Verbundene Unternehmen
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2020)
31.12.2020
€
31.12.2019
€
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-
Fürth-Erlangen GmbH
56,34 20.000,00 20.000,00
Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 124.761.026,53 124.761.026,53
NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00
noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28
NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord 94,90 24.260,80 24.260,80
Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00
wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 55,89 122.516.446,18 90.068.505,97
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 49,00 33.316.388,82 13.826.818,82
Summe 489.059.044,13 437.121.533,93
Der Anteil an der wbg Nürnberg GmbH Immobilien-
unternehmen hat sich in 20 20 um weitere 4,32 %
(nach 11,57% in 2019) auf 55,89 % erhöht. Grund ist
die Abtretung eines Ant eils von den Städtischen
Werken Nürnberg (StWN) in 2019 zu einem Kauf-
preis von 32,4 Mio. € plus Notarkosten . Der Kauf-
preis ist am 1.1.2022 fällig.
Bei der WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH erhöhte
sich das eingelegte Kapital um 19,5 Mio. € durch die
Einbringung von Grundstücken in Johannis und an
der Züricher Straße.
1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände)
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2019)
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt-
ronische Medien 1,00 255,65 255,65
EnergieRegioN GmbH 5,00 1.250,00 1.250,00
Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02
Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00
Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00
272
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
13
Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00
NürnbergMesse GmbH 49,969 113.336.399,80 103.336.399,80
Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli-
chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 2.500,00
Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin-
zipien“ --- 5.000,00 5.000,00
Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00
WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94
Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00
Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr-
alarmierung --- 1,00 1,00
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00
Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung
(KVÜ) --- 1,00 1,00
Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken ---
1,00 1,00
Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 1,00
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern ---
1,00 1,00
Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn-
berg
--- 1,00 1,00
Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach-
gruppe --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren
Schwarzachthal --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob-
lauchslandes --- 1,00 1,00
Summe 147.229.912,41 137.229.912,41
Die Erhöhung bei den Finanzanlagen aus Beteiligun-
gen beruht auf der Kapitalerhöhung bei der Nürn-
bergMesse GmbH in Höhe von 10 Mio. €. In gleicher
Höhe erfolgte eine Einlage durch den weiteren
Hauptgesellschafter Freistaat Bayern. Beide Gesell-
schafter haben sich dazu verpflichtet, beginnend ab
dem Jahr 2018, jährlich 10 Mio. € über einen Zeit-
raum von 10 Jahren als Kapitalerhöhung an die
NürnbergMesse GmbH auszureichen.
273
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
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14
1. Sondervermögen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00
Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00
Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00
NürnbergBad (NüBad) 2.181.102,24 2.181.102,24
NürnbergStift (NüSt) 15.717.229,61 15.717.229,61
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00
Summe 30.878.573,85 30.878.573,85
2. Sonstige Wertpapiere
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
rechte“ 1.251.595,35 1.248.098,30
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.533.431,25 1.654.555,91
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 966.762,82 958.439,66
Otto Lauterbach-Stiftung 1.377.162,02 1.405.080,10
Marie-Hack-Stiftung 3.724.246,70 4.160.619,18
Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 89.068,50 88.070,00
Andreas-Winterbauer-Stiftung 229.352,67 267.643,17
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 926.861,89 1.122.771,30
Andreas-Staudt-Stiftung 184.130,48 204.203,48
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 74.754,00 73.753,00
Johann und Liselotte Lehner Stiftung 1.878.024,34 1.957.227,34
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 269.623,50 289.557,80
274
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
15
Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 100.294,56 100.098,46
Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 98.376,50 101.149,70
Auxiliar-Stiftung 148.753,00 154.593,50
Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 325.468,00 342.142,00
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 132.221,00 127.774,50
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 153.535,45 132.649,00
Margarete-Weigel-Stiftung 482.895,38 564.185,30
Leonhard Wagner Stiftung 257.304,75 253.524,75
Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 142.379,70 178.540,80
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 735.362,00 806.869,52
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 146.086,00 118.117,00
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 518.170,57 616.808,50
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 430.754,98 468.181,75
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 49.958,19 50.211,53
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 43.927,50 42.440,00
Erich und Grete Berwind Stiftung 2.111.387,88 2.132.587,15
Stiftung Klinikum Nürnberg 593.550,53 598.875,00
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 284.900,00 -
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 0,00 -
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 10.000,00 -
Summe 19.270.339,51 20.218.767,70
Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der
rechtlich unse lbstständigen Stiftungen verringerte
sich von 201 9 auf 2020 um 948 T€ auf rd.
19.270 T€. Bei den Bestandsveränderungen wird
auf die abgerechneten Wertpapieraufträge abge-
stellt. Darin sind auch die realisierten Kursge-
winne/-verluste enthalten, welche über die Ergeb-
nisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden
sind.
Die Zugänge in 2020 betragen insgesamt rd. 2.578
T€. Sie beinhalten neben der Wiederanlage endfäl-
liger oder verkaufter Wertpapiere auch die Anlage
von liquiden Mitteln, welche als Inflationsausgleich
275
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
16
dienen. Daneben wurden Barmittel in Höhe von ins-
gesamt rund 350 T€ als Zustiftung en ins Grund-
stockvermögen verschiedener nichtrechtsfähiger
Stiftungen eingebracht und in Wertpapiere ange-
legt.
Die Abgänge belaufen sich auf rd. 3.468 T€ (zu An-
schaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei -
bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz-
stichtag in Höhe von 307 T€ und buchmäßige Zu-
schreibungen in Höhe von ca. 248 T€ getätigt.
3. Versorgungsrücklage 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.957.630,26 34.957.630,26
Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 5,90 5,90
Summe 34.957.636,16 34.957.636,16
Dieser Posten enthält d ie von der Stadt Nürnberg
nach dem BayVersRücklG der Versorgungsrücklage
zugeführten Beträge, die in Anteile am Bayerischen
Pensionsfonds ( einem thesaurierenden Spezial-
fonds) angelegt wurden. Seit dem 01.01.2018 be-
steht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur An-
lage. Eine Neuanlage unterblieb daher.
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00
Summe 6.993.240,00 6.993.240,00
In den „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“
ist ein Darlehen an das Kommunalunternehmen Kli-
nikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt wird.
4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Ausleihungen an Sondervermögen 8.500.000,00 9.400.000,00
Summe 8.500.000,00 9.400.000,00
276
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
17
Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es
sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei-
genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be-
triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge-
hörigen Schulden von der Stadt an den Eigenbetrieb
im Rahmen der Eigenbetriebsgründung. Die Darle-
hensforderung reduzierte sich im Haushaltsjahr um
die geleisteten Tilgungsraten.
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Verkaufte Darlehensforderungen 880.591,50 1.285.436,19
Sonstige vergebene Darlehensforderungen 16.787.877,74 17.016.158,73
Genossenschaftsanteile 500,00 500,00
Summe 17.668.969,24 18.302.094,92
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins-
verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh-
nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver-
kauft wurden. Im Forde rungskaufvertrag wurde ver-
einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle-
hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und
Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von
der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen
Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und
den Darlehensnehmern blieben hierbei unberührt.
Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge-
bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich-
keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be-
rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer-
den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der
Position „Verbindlichkeite n, die Kreditaufn ahmen
gleichkommen“ (Passiva D. 2.) ausgewiesen. Der
zum Bilanzstichtag ausgewie sene Bestand der ver-
kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber
dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten
Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert.
Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun-
gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar-
lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der
Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le-
hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu-
zierung des Bestandes um kumuliert 0,2 Mio. € ge-
genüber dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichun-
gen und Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein un-
verzinsliches Darlehen.
Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs-
genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €.
B. Umlaufvermögen
B. I. Vorräte
Vorräte 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial,
fertige Erzeugnisse 538.324,91 553.029,54
Grundstücke 39.494.991,76 42.660.912,95
277
Anhang zum Jahresabschluss 2019
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
18
Summe 40.033.316,67 43.213.942,49
Die Bestandsveränderung der Position „Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Er-
zeugnisse“ (-14,7 Tsd. €) ist vor alle m dem Inven-
turergebnis 2020 beim Stadtarchiv und bei den städ-
tischen Museen geschuldet.
Der Bilanzposition „Grundstücke des Umlaufvermö-
gens“ sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der
dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d.
BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 -1512.5-25). Der
Jahresendbestand reduzierte sich im Vergleich zum
Vorjahr um 3,17 Mio. €. Den Zugängen (0,47 Mio. €)
stehen Anlagenabgänge in Höhe von 12,99 Mio. €
gegenüber. Davon wurden Grundstücke (Nähe Züri-
cher Straße/Gerhardt-Hauptmann-Str., Gem. Groß-
reuth bei Schweinau) im Wert von 12,62 Mio. € bei
der WBGB als Kapitaleinlage eingebracht. Umbu-
chungen aus anderen Anlagenklassen wurden in
Höhe von 9,35 Mio. € vorgenommen, z. B. Grundstü-
cke an der Ludwig- Frank-Straße und dem Salach-
weg.
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Abgabenforderungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Gebührenforderungen 17.894.652,94 16.572.275,91
Beitragsforderungen 4.373.958,86 2.079.685,53
Steuerforderungen 53.918.033,44 52.396.579,23
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.222.253,55 1.847.417,53
Summe 78.408.898,79 72.895.958,20
Die Außenstände bei Abgabenforderungen erhöhten
sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Mio. € , der
größte Anstieg ist bei den Beitragsforderungen (+ 2,3
Mio. €) zu verzeichnen. Bei den ausgewiesenen Be-
trägen sind Einzelwertberichtigungen kritischer For-
derungen (Insolvenza nmeldung des Schuldners
bzw. langjähriger Außenstand) sowie Pauschalwert-
berichtigungen des restlichen Forderungsbestands
berücksichtigt.
Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti-
gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be-
richtsjahr auf einen Betrag von 41, 1 Mio. €, bei den
Gebührenforderungen auf 1,6 Mio.€, bei den Bei-
tragsforderungen auf 0,8 Mio. € und bei den sonsti-
gen öffentlich-rechtlichen Forderungen auf 0,5 Mio.€.
Dies entspricht jeweils in etwa dem Niveau des Vor-
jahres.
278
Anhang zum Jahresabschluss 2019
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
19
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.620.653,88 3.532.152,17
Summe 3.620.653,88 3.532.152,17
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen
aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein-
barungen u.v.m.) erhöhten sich im gegenüber dem
Stichtag 31.12.2019 um 0,1 Mio. €. Die Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,3
Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €).
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.065.135,05 2.268.650,97
Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 2.472.480,74 5.821.553,57
Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 710.000,00 1.570.000,00
Kontokorrentkonto. Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 114.712,49 0,00
Summe 4.362.328,28 9.660.204,54
Die Rechnungsergebnisse bei den Forderungen ge-
gen verbundene Unternehmen unterliegen, wie bei
den Forderungen generell, aufgrund der Stichtags-
betrachtung starken Schwankungen. 2020 war im
Vergleich zu 2019 ein Rückgang um 5,3 Mio. € zu
verzeichnen, in 2018 lag der Forder ungsbestand
zum Vergleich bei 5,9 Mio. €.
3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Forderungen gegen Beteiligungen 327.214,95 856.621,41
Summe 327.214,95 856.621,41
Die Forderungen gegen Beteiligungen verringern
sich gegenüber dem Vorjahreswert um 0,5 Mio. €.
Maßgebend hierfür ist Rückgang des Saldos auf dem
Kontokorrentkonto für den Zweckver band KVÜ
Großraum Nürnberg (- 0,46 Mio. € zum 31.12.2019)
279
Anhang zum Jahresabschluss 2019
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
20
3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Forderungen gegen Sondervermögen 2.258.794,09 3.237.664,06
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um-
weltanalytik (SUN) 5.412.157,69 0,00
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 71.232,58 58.885,81
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 9.281.372,69 7.470.216,68
Kontokorrentkonto WBG KommunalGmbH 1.250.194,44 2.256.046,13
Kontokorrentkonto Flughafen 18.000.000,00 0,00
Kontokorrentkonto NOA.kommunal GmbH 0,00 250.000,00
Liquide Mittel SÖR 6.518.941,60 0,00
Summe 42.792.693,09 13.272.812,68
Nachdem die Kontokorrentkonten der Eigenbetriebe
und Sondervermögen je nach Saldo zum Stichtag
entweder unter dieser Position oder, bei negativem
Saldo, unter den Verbindlichkeiten aus Krediten aus-
gewiesen werden, ändern sich die hier aufgeführten
Betriebsmittelkonten je nach Stand zum Stichtag.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich diese Position
um 29,5 Mio. €.
Der sich zum 31.12.2020 ergebende positive Saldo
auf dem Kontokorrentkonto Flughafen ergibt sich
durch eine Betriebsmittelvereinbarung zwischen
Stadt und Flughafen zur Abfederung der Liquiditäts-
ausfälle durch die Corona-Krise.
Bei den Liquide n Mitteln SÖR werden insb. noch
nicht gegen das Betriebsmittelkonto ausgeglichene
Beträge aus der Begleichung des Straßenentwässe-
rungsanteils SÖR an SUN ausgewiesen.
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu-
nale Arbeitsgemeinschaften
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 92.715,98 122.715,98
Summe 92.715,98 122.715,98
280
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
21
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und
Transferleistungsforderungen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Forderungen gegen den Bund 20.871.227,63 13.749.056,07
Forderungen gegen das Land 7.369.916,01 16.513.174,06
Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.377.121,53 2.257.116,56
Forderungen gegenüber Zweckverbänden 171.359,71 197.932,45
Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 25.180,82 19.939,02
Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 1.194.200,45 258.569,77
Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 13.500,09 39.124,12
Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 5.770.149,52 5.723.224,00
Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent-
lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -799.342,20 -715.924,72
Summe 36.993.313,56 38.042.211,33
Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 nahmen die Gesamt-
forderungen der Position Forderungen gegenüber
dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsfor-
derungen gegenüber dem letzten Jahr um 1,05 Mio.
€ ab. Innerhalb der einzelnen Forderungspositionen
ergab sich insbesondere bei den Forderungen gegen
den Bund ein starker Anstieg, begründet in der hö-
heren Erstattung für die Grundsicherung im Alter. Die
Forderungen gegenüber dem Land reduzieren sich
um 9,1 Mio. €. Dies begründet sich aus – im Ver-
gleich zu den offen Posten 2019 – geringeren Erstat-
tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be-
reich der sonstigen öffentlich -rechtlichen Forderun-
gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich
für 2020 auf 0,8 Mio. €.
5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Forderungen gegen Mitarbeitende 337.595,10 169.675,20
Andere sonstige Vermögensgegenstände 63.656.252,91 38.247.018,21
Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 5.608.183,57 715.085,78
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00
Durchlaufende Gelder 14.306,58 25.579,64
281
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
22
Verrechnungskonten 3.607.859,45 3.159.050,73
Summe 73.224.197,61 42.316.409,56
Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 30,91 Mio.
€. Stark schwankend sind hier unter anderem die
„Anderen sonstige Vermögensgegenstände“, diese
werden im Anschluss näher erläutert.
Unter der Position „Forderungen gegen Mitarbei-
tende“ werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Über-
zahlungen aus laufenden Bezügen und Rückforde-
rungen aus Überzahlungen ausgewiesen.
Die Position „Noch nicht ausgeglichener Li eferan-
tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich-
tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren-
zung) 63.344.848,06 37.935.613,36
Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00
Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.404,85 1.404,85
Summe 63.656.252,91 38.247.018,21
„Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge-
schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz-
stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han-
delt es sich dabei um Forderungen au s Gebühren
und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat-
tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Au-
ßerdem wird hier auch ein Freistellungsanspruch ge-
genüber dem Klinikum aufgrund bei der Stadt passi-
vierter Pensions- und Beihilfeverpflichtungen ausge-
wiesen.
Die Position erhöhte sich zum Bil anzstichtag
31.12.2020 um 25,4 Mio. € im Vergleich zu 201 9.
Wesentliche Gründe für den höheren Bestand sind
Grundstückseinbringungen in die WBGB an der Zü-
richer Straße i.H.v. 15,8 Mio. € und in Johannis i.H.v
3,7 Mio. €. Diese in 2021 verbuchten Erträge wurden
periodengerecht entsprechend des Zeitpunkts des
Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten nach
2020 abgegrenzt.
Weitere Gründe für den höheren Bestand sind die
Anpassung des Freistellungsanspruchs gegen da s
Klinikum (Pensionen) von rund 2,7 Mio. € und die
Beihilfe von rund 1,2 Mio. €.
282
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
23
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00
B. IV. Liquide Mittel
1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kassenbestand 837.980,73 904.580,20
Bankbestand (Zahlungsverkehr) 251.061.880,93 267.605.750,35
Bankbestand (Festgelder) 174.605.847,74 197.101.222,13
Summe 426.505.709,40 465.611.552,68
Die liquiden Mittel zum 31.12.20 20 haben sich im
Vergleich zu 201 9 um rund 39,1 Mio. € vermindert.
Damit spiegeln sich auch in der Bilanz die coronabe-
dingten Ausfälle bei den Einzahlungen bzw. die pan-
demiebedingten Mehrauszahlungen in 2020 wi der.
In dem Gesamtbestand zum 31.12.2020 (426,5 Mio.
€) sind ca. 30,7 Mio. € enthalten, die per Saldo von
Sondervermögen, Beteiligungen und Stiftungen bei
der Stadt hinterlegt wurden (in der Bilanz ausgewie-
sen unter B.II.3 und D.2 (jeweils bei Kontokorrent-
konten)“. Die Zahlungsfähigkeit und Liquidität der
Stadt Nürnberg war im Jahr 2020 stets gewährleistet.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
283
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
24
C. ARAP: Disagio 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Disagio 221.350,00 314.550,00
Summe 221.350,00 314.550,00
Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte
Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben.
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 17.569.503,19 16.932.349,42
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 5.968.128,54 5.571.436,05
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II - 2.262,11 7.176.461,36
Summe 23.535.369,62 29.680.246,83
Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig
ausbezahlte Bezüge“ enthält vor allem Regelzahlun-
gen und Versorgungsbezüge für Januar 20 21, die
bereits im Dezember 20 20 ausbezahlt wurden. Die
den Eigenbetrieben, dem Klinikum und dem Staats-
theater verauslagten Bezüge wurden jeweils als For-
derungen in die Bilanz eingestellt und sind in der ak-
tiven Rechnungsabgrenzung nicht enthalten.
Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe-
leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2020 die So-
zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem-
ber 2020 im Voraus für den Monat Januar 2021 aus-
bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um-
fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen
zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe f ür behin-
derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten
und die Hilfe in anderen Lebenslagen.
Unter den Abgrenzungsposten für „Vorschüssig aus-
gezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ sind Zahlun-
gen an die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitssu-
chende enthalten (Grundsicherung). Hier handelt es
sich um Beträge, die im Dezember 2020 gezahlt wur-
den, tatsächlich aber bereits Leistungen für Januar
2021 sind.
C. ARAP 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 7.921.453,14 7.692.466,52
Summe 7.921.453,14 7.692.466,52
284
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
25
Unter dieser Position sind die sonstigen Ausgaben
erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen
wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen
darstellen. Vorwiegend handelt es sich hierbei um
Vorauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen,
Mieten sowie um Mitgliedsbeiträge . Aufgrund der
Vielzahl an abgrenzungsr elevanten Fällen bei der
Stadt Nürnberg wurde für die Rechnungsabgrenzung
eine Geringfügigkeitsgrenze in den Allgemeinen Fi-
nanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
(AFB) festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhal-
ten auf eine Aktivierung verzichtet, bei denen der ab-
zugrenzende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt
und es sich um in ungefähr gleicher Höhe regelmä-
ßig wiederkehrende Beträge handelt, die das Jahres-
ergebnis nicht wesentlich beeinflussen (vgl. Nr. 3.3.8
(3) AFB).
Die Summe der gebildeten sonstigen aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten schwankt naturgemäß. Im
Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 0,2 Mio. € er-
höht.
Die größten Posten sind zum Stichtag enthalten für
die Beitragszahlung zur Kommunalen Unfallversi-
cherung (4,7 Mio. €) sowie Zinsen für einen Anteils-
rückkauf (0,3 Mio. €) von wbg-Anteilen von der der
StWN.
285
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
26
PASSIVA
A. Eigenkapital
A. I. Basiskapital
Das Basiskapital hat sich im Berichtsjahr gegenüber
dem Vorjahr um 17,97 Mio. € erhöht. Im Jahr 2020
konnte die Revision der Kunstgegenstände im Be-
reich der Museen der Stadt Nürnberg zum Abschluss
gebracht werden. Für die wertigsten Kunstgegen-
stände wurden externe Wertgutachten erstellt. Hier-
bei konnten die bisher aktivier ten Beträge nicht nur
bestätigt werden, sondern die Expertise ergab einen
um 17,97 Mio. € höheren Wert als bisher angenom-
men, der nun Eingang in das Basiskapital fand.
Veränderungen des Basiskapitals dürfen nur durch
erfolgsneutrale Korrekturen der Eröffn ungsbilanz
(ohne Ergebnisauswirkung) vorgenommen werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Frist nach § 93 Abs.
3 KommHV -Doppik zwar bereits abgelaufen ist;
hiervon darf jedoch in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.
Die Position „ Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensi-
onsfonds/ Versorgungsrücklage)“ enthält die von
den Eigenbetrieben, dem Klinikum und der Stiftung
„Staatstheater Nürnberg“ gezahlten Zuschüsse für
die von der Stadt gebildete Versorgungsrücklage für
deren Beamte. Diese Zuschüsse sind als Kapitalzu-
schuss zu behandeln und werden unter der Eigen-
kapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pen-
sionsfonds/ Versorgungsrück lage)“ ausgewiesen.
Ab dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Ver-
pflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage
mehr. Im Berichtsjahr wurde keine Zuführung vorge-
nommen, demzufolge wurden auch keine Erstattun-
gen von den Töchtern eingefordert.
1. – 6. Basiskapital
31.12.2020
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2019
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Basiskapital Stadt 665.278.406,28 647.309.120,28
Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungsrück-
lage) 993.351,40 993.351,40
Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 16.426.254,12 15.931.900,98
Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 6.331.500,13 5.772.873,74
Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger Stif-
tungen 2.389.232,52 2.388.232,52
Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger
Stiftungen 1.938.814,49 1.949.460,76
Summe 693.357.558,94 674.344.939,68
286
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
27
Das Grundstockvermögen erhöhte sich um 494 T€.
Die Erhöhung ist auf die Gründung der Mathilde-
Gottschalk-Stiftung und der Georg und Gisela Gott-
schalk Stiftung zurückzuführen. Zudem wurde die
bereits bestehende Stiftung Studium, Wissenschaft,
Kunst in die Verwaltung durch die Stadt Nürnberg
aufgenommen.
Bei der Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung erfolgte
in 2020 eine Zustiftung in Höhe von 30 T€, die Alt-
stadtfreunde Nürnberg Stiftung erhielt eine Zustif-
tung von 20 T€. Zudem wurde ein Reihenendhaus
mit einem Wert von rd. 509 T€ in die Stiftung Stu-
dium, Wissenschaft, Kunst eingebracht.
Die Position „Zuführunge n aus der Ergebnisrück-
lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba-
siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa-
pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla-
gen, um die reale Kapitalerhaltung (Inflationsaus-
gleich) sicherzustellen.
Die Position „Ergebnisse aus Vermögensum schich-
tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs-
verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu-
sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen
der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt
wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs-
gewinne bzw. - verluste zum Bilanzstichtag abge bil-
det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs-
verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1
Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali-
sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögen-
sumschichtungen.
A. II. Rücklagen
1. - 2. Rücklagen
31.12.2020
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2019
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Ergebnisrücklage 221.458.515,08 230.932.409,77
Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung) 1.110.421,82 1.008.485,60
Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 722.685,23 545.228,76
Summe 223.291.622,13 232.486.124,13
Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten
Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. Im Be-
richtsjahr hat sie sich nach der Ergebnisverwendung
des Jahresergebnisses 2020 aufgrund des durch die
„Kernstadt“ erwirtschafteten Fehlbetrags um 9,5 Mio.
€ verringert. Nähere Informationen über die Zusam-
mensetzung des Jahresüberschusses finden sich in
den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva A. IV.
„Jahresergebnis“.
Die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried-
hofsverwaltung enthält die realisierten aber noch
nicht verbrauchten Mittel aus Zahngolderlösen , da
diese einer satzungsmäßigen Zweckbindung unter-
liegen. In 2020 erhöhte sich ihr Bestand um
101,9 T€, da die aus Zahngolderlösen gebundenen
Mittel zugenommen haben.
Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi-
talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen.
Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach § 62
Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. Die Kapitaler-
haltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
287
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
28
erhöhte sich in 2020 um 177.456,47 € auf insgesamt
722.685,23 €.
A. III. Verlustvortrag
Verlustvortrag
31.12.2020
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2019
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -3.653.170,22 -2.838.547,80
Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) -6.315.988,43 -3.416.259,71
Summe -9.969.158,65 -6.254.807,51
Der Verlustvortrag des Marktamtes erhöhte sich
nach der Ergebnisverwendung des Verlustes 2020
um 814,6 T€ auf rund 3,7 Mio. €.
Auch die Friedhofsverwaltung erwirtschaftete in
2020 einen Verlust, so dass sich der Verlustvortrag
um 2,9 Mio. € T€ auf 6,3 Mio. € steigerte.
A. IV. Jahresergebnis
Jahresergebnis
31.12.2020
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
31.12.2019
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
Jahresergebnis -12.859.720,37 61.826.335,43
Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag in
Höhe von rund 12,9 Mio. € erwirtschaftet, welcher
sich wie folgt zusammensetzt:
Jahresergebnis
31.12.2020
€
(„-„ = Defizit)
31.12.2019
€
(„-„ = Defizit)
„Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und
Friedhofsverwaltung)
-9.473.894,69 62.627.436,64
288
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
29
Nichtrechtsfähige Stiftungen 226.589,24 370.783,88
Externer Kostendecker Marktamt -814.622,42 -681.643,10
Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -2.797.792,50 -490.241,99
Summe -12.859.720,37 61.826.335,43
B. Sonderposten
Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der
Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen
Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über-
nahme der Altbestände aus der Vermögensrech-
nung konnte diese Zuordnung aus technischen
Gründen teilweise nicht erfolgen.
1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 117.658.799,71 115.099.259,71
Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 672.058.376,34 606.358.297,27
Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein-
deverbänden 999.003,40 999.091,40
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 5.492,83 5.492,83
Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be-
reichen 6.264,83 6.284,83
Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech-
nungen 2.384.586,96 1.895.915,96
Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son-
derrechnungen 3.216.920,79 3.418.446,79
Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 20.442.563,48 20.161.713,48
Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 104.623.419,96 115.634.985,37
Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 9.856.749,08 10.191.468,08
Summe 931.252.177,38 873.770.955,72
289
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
30
Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen
verzeichnet einen Anstieg um 57,48 Mio. €.
An Zuweisungen des Bundes wurden insgesamt
7,03 Mio. € vereinnahmt. Gefördert wurde der Um-
bau des Nelson -Mandela-Platzes (1,62 Mio. €),
Dacharbeiten am Pirckheimer Gymnasium (0,65
Mio. €), Sanierung der Volksschule St. Leonhard
(0,64 Mo. €), Umgestaltung des Kontumazgartens
(0,44 Mio. €).
Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung (4,47
Mio. €) verbleibt bei dieser Position ein Anstieg i. H.
v. 2,56 Mio. €.
Die Zugänge bei den Fördermitteln des Landes be-
tragen 101,12 Mio. €. 1,57 Mio. € betrug die Straßen-
ausbaupauschale nach Art. 13h BayFAG und die In-
vestitionspauschale 9,63 Mio. €.
Gefördert wurden außerdem insbesondere Bauvor-
haben der Schulen (13,42 Mio. €: u.a. Grundschule
Thoner Espan 6,4 Mio. €) und Kindertageseinrichtun-
gen (4,69 Mio. €: u.a. 6-gruppiger Kinderhort Gebrü-
der-Grimm-Schule 1,67 Mio. €).
An Landesmitteln nach dem GVFG wurden 47,07
Mio. € vereinnahmt. 10,37 Mio. € für Gleisanlagen
(davon 7,94 Mio. € für den Bauabschnitt 2.1. der U 3
Südwest Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf)
und 35,18 Mio. € für den Bereich Infrastrukturvermö-
gen (davon 32,31 Mio. € ebenfalls für die U 3).
14,48 Mio. € kamen aus den Fördertöpfen des
ÖPNVG. Der Löwenanteil hiervon (14,28 Mio. €) ging
ebenfalls für die U 3 ein.
Abzüglich der Wertberichtigungen aus Auflösung
und Abgang verbleibt bei der Bilanzposition Zuwei-
sungen des Landes eine Wertsteigerung i. H. v.
65,70 Mio. €.
In der Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“
sind u.a. die Sonderposten für die Neubewertung der
Kunstgegenstände (4,93 Mio. €, vgl. A II: Sachanla-
gevermögen / 5. Kunstgegenstände) und Kapitalein-
bringungen für Grundstücke der Gem. Großreuth bei
Schweinau bei der WBGB (5,88 Mio. €) enthalten.
Hier gibt es einen Rückgang um 11,01 Mio. €.
2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Sonderposten aus Beiträgen 98.228.339,58 96.955.176,62
Die Position Sonderposten aus Beiträgen verzeich-
net einen Anstieg von 1,27 Mio. €.
Den Zugängen i. H. v. 6,08 Mio. € (Erschließungsbei-
träge Poststraße, Vershofenstraße, Kaeppelstraße
Am Hirschfeld/Haderastraße u.a.) stehen Wertbe-
richtigungen aus Abgang (0,31 Mio. €) und Auflösun-
gen (4,77 Mio. €) gegenüber.
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich
31.12.2020
(nach Ergebnisver-
wendung)
€
31.12.2019
(nach Ergebnisver-
wendung)
€
Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
290
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
31
In dieser Position werden eventuelle Gewinnvorträge
der externen Kostendecker Marktamt und Friedhofs-
verwaltung ausgewiesen.
Seit 2018 erwirtschafteten beide Verluste (Verlust-
vortrag siehe A. III.).
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 887.519,00 950.384,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 1.401.293,40 255.974,40
Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und
Gemeindeverbänden 144.532,00 153.842,00
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 195.066,00 7.206,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen
öffentlichen Bereichen 109.080,00 111.663,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen
Sonderrechnungen 2.724.208,65 2.132.732,20
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen
öffentlichen Sonderrechnungen 3.200.177,90 3.405.805,10
Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten
Unternehmen 17.856.433,23 17.529.339,16
Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 2.121.248,38 1.695.040,87
Summe 28.639.558,56 26.241.986,73
Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Kostener-
stattungen“ stehen den Wertberichtigungen aus Auflö-
sung in Höhe von 1,84 Mio. € und Abgängen von 1,13
Mio. € Investitionsförderungen in Höhe von 4,7 Mio. €
gegenüber. Daher ergibt sich eine Erhöhung um 2,4
Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.
Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land“
sind um 1,15 Mio. € angewachsen. Hier konnten 482
Tsd. € an Erstattungen für entgangene Straßenaus-
baubeiträge (u.a. Innsbrucker Straße, Regenbogen-
straße), 405 Tsd. € für die Energie und Umweltstation
am Wöhrder See sowie 281 Tsd. € für die Saarbrücke-
ner Straße/Knotenpunkt ASK LSA Königshof verbucht
werden.
An „Sonderposten aus Kostenerstattungen von kom-
munalen Sonderrechnungen“ wurden 929 Tsd. € ver-
bucht. Die größte Position ist die Investitionsförderung
für die Grünanlage Wallensteinstraße mit Spielplatz
(740 Tsd. €). Entgegen stehen Abgänge (148 Tsd. €)
sowie Wertberichtigungen aus Auflösung in Höhe von
252 Tsd. €.
Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen von übri-
gen Bereichen “ verzeichnen eine Erhöhung um 426
Tsd. €. Hier ging für den Spielplatz mit Grünanlage
„Am Nordostbahnhof “ eine Investitionsförderung in
Höhe von 268 Tsd. € ein.
291
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
32
5. Sonstige Sonderposten 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Sonstige Sonderposten 2.022.446,82 3.251.798,59
Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 352.052,00 370.719,00
Sonderposten für nicht verwendete Mittel 13.572.196,33 11.558.142,63
Summe 15.946.695,15 15.180.660,22
Der Rückgang bei der Position „Sonstige Sonderpos-
ten“ (1,23 Mio. €) ergibt sich aus den Wertber ichti-
gungen durch Abschreibungen (117 Tsd. €), Abgän-
gen (3,43 Mio. €) sowie Abgängen durch Abschrei-
bungen (2,32 Mio. €). Im Rahmen der Inventur erga-
ben sich Abgänge in Höhe von 3,18 Mio. € für sons-
tige Kunstwerke, Spiel- und Grünflächen.
Bei den „Sonderpo sten für nicht verwendete Mittel“
handelt es sich um zweckgebundene Mittel. Im Ein-
zelnen sind dies Stellplatz- und Kinderspielplatzablö-
sungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen,
Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG, Gel-
der für Ersatzmaßnahmen nach d er BaumSchVO
und aus dem Verkauf von Sozi alimmobilien. Nicht
enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge-
bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick-
lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die Erhöhung um 2,01 Mio. € resultiert entscheidend
aus den Stellplatzablösungen (1,59 Mio. €).
C. Rückstellungen
1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 230.152.573,00 236.806.575,00
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 187.496.538,00 191.383.660,00
Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 432.043,00 627.157,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 438.943.814,00 414.268.049,00
Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 45.376.821,00 46.534.660,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 443.438.649,00 422.974.219,00
Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 51.334.892,00 55.268.219,00
Summe 1.397.175.330,00 1.367.862.539,00
292
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
33
Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen
und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellun gen
für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar-
beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun-
gen mit Hilfe einer versicherungsmathematischen
Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist
der Rückstellungsbestand 2020 gegenüber 2019 um
ca. 29,3 Mio. € angestiegen. Der diesbezügliche An-
stieg beruht vor allem auf der Besoldungserhöhung
für Versorgungsempfänger/-innen zum 01.01.2020
um 3,2 %.
Die Pensionsrückstellung für die Beteiligungen an
Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be-
dienstete, die bei einem anderen Dienst herrn in die
Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an-
teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung er-
statten muss) wurden wie im Vorjahr durch eigene
Berechnungen ermittelt und fortgeschrieben. Bei den
zugrundeliegenden Personalfällen handelt es sich
überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinter-
bliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am
01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019
kamen allerdings auch noch Versorgungsansprüche
von ehemaligen Beschäftigten des Klinikums hinzu,
die die Stadt dem Kommunalunternehmen gemäß
Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 abgenommen
hat. Die in 2019 hinzugekommenen Verpflichtungen
haben zum Stichtag 2020 einen Wert in Höhe von ca.
6,0 Mio. €.
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 1.779.533,00 1.582.554,00
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.829.059,00 1.782.424,00
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.571.785,00 2.086.909,00
Summe 8.180.377,00 5.451.887,00
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand
der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit-
fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen
Rechensoftware ermittelt. Im Beamten - und Lehrer-
bereich ist zu beobachten, dass die abgeschlosse-
nen ATZ-Vereinbarungen gegenüber 2019 leicht an-
gestiegen sind. Im Tarifbereich ist es seit 2019 wie-
der möglich, neue ATZ-Vereinbarungen abzuschlie-
ßen, nachdem die regulierenden Bedingungen des
Tarifvertrags TV FlexAZ erfüllt wurden. Daher stieg
der Bestand bei den ATZ-Rückstellung für Arbeitneh-
mer in 2020 gegenüber 2019 deutlich an.
3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.643.038,00 43.405.130,00
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 32.484.563,00 30.837.152,00
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 81.082.754,00 75.703.510,00
293
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
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34
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr-
kräfte 76.595.734,00 67.947.044,00
Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 22.121,00 26.780,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh-
mer 2.628.346,00 2.359.952,00
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 308.480,00 0,00
Rückstellung für Urlaub Beamte 3.785.872,15 3.260.741,76
Rückstellung für Urlaub Arbeitnehmer 6.183.074,58 5.718.200,20
Summe 245.733.982,73 229.258.509,96
Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als
prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw.
Versorgungsrückstellung, wobei sich die zugrunde-
liegenden Prozentsätze aus dem Verhältnis Pensi-
ons- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils an-
gefallenen Beihilfeaufwendungen pro Beschäftigten-
gruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) erge-
ben. Analog zu den Pensionsrückstellungen sind da-
mit auch die Beihilferückstellungen in 2020 (im Ver-
gleich zu 2019) angestiegen.
Für die Urlaubsrückstellungen wurden die zum Bi-
lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs-
tage ermittelt und bewertet.
4. – 11. Aufwandsrückstellungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 15.873.000,00 16.062.000,00
Rückstellungen für Altlasten 6.623.500,00 6.094.500,00
Bezirksumlagerückstellungen 2.884.000,00 2.884.000,00
Steuerrückstellungen 1.811.780,33 4.374.249,11
Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.222.599,11 1.743.914,02
Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 10.000.000,00 1.000.000,00
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772,48 100.795,32
Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 70.628,60 34.655,05
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV -
Doppik 211.069.527,61 134.704.523,44
Summe 250.762.808,13 166.998.636,94
294
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
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35
Die zum Jahresabschluss 2019 gebildeten Rückstel-
lungen für unterla ssene Instandhaltung im Bereich
Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen
Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2020 be-
urteilt und im Jahresabschluss 2020 buchungsmäßig
abgewickelt. Aufgrund des Verbleib s des Verkehrs-
infrastrukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die
Bildung der korrespondierenden Instandhaltungs -
rückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die
Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu-
ständigen Eigenbetrieb SÖR.
Die neu gebild eten Rückstellungen i. H. v. ca.
15,9 Mio. € sind durch die Hochbau -Baupauschale
und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu-
grundeliegenden Maß nahmen konnten in 20 20 in-
folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso-
nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau-
bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits
2019 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit
einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab-
schluss 2020 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung
nun 20 21 vorgenommen werden soll. Durch eine
Verminderung der aktuellen Hochbau-Baupauschale
ergab sich bei den Rüc kstellungen für unterlassene
Instandhaltung 2020 im Vergleich zu 2019 ein Rück-
gang in Höhe von ca. 0,2 Mio. €.
Die Altlastenrückstellungen sind in 2020 um ca. 0,5
Mio. € angewachsen. Der Grund dafür ist vorrangig
eine neu eingestellte Al tlastenrückstellung wegen
voraussichtlicher Weiterverrechnung en von Altlas-
ten-Sanierungskosten von der NürnbergMesse
GmbH an die Stadt Nürnberg.
Weiterhin wurde im Jahresabschluss 20 20 geprüft,
ob auch eine Rückstellung für die Bezirksumlage
2022 gebildet werden muss. Mit der errechneten Um-
lagekraft der Stadt Nürnberg 2022 (vornehmlich aus
den Steuererträgen 2020 sowie der Schlüsselzuwei-
sung 2021) und der Information, da ss die Umlage-
kraft 2022 im gesamten Regierungsbezirk Mittelfran-
ken um einen bestimmten Prozentsatz gegenüber
2021 gestiegen ist, konnte festgestellt werden, dass
die Stadt Nürnberg keinen überdurchschnittlichen
Zuwachs bei der Umlagekraft gegenüber den ande-
ren mittelfränkischen Gebietskörperschaften auf-
weist. Damit konnte im Jahresabschluss 2020 keine
Rückstellung der Stadt für die Bezirksumlage 202 2
gebildet werden.
In den Jahren seit 20 15 mussten folgende Bezirks-
umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge -
leistet werden:
2020 2019 2018 2017 2016 2015
Bezirksumlagezahlungen
(in T€) 203.442 196.871 183.482 166.767 159.323 152.454
Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk-
same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi -
nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art konnte
aufgrund geleisteter Zahlungen in 2020 um ca. 35 T€
auf 241 T€ vermindert werden.
In Bezug auf Steuern vom Einkommen und Ertrag
fallen für die Betriebe gewerblicher Art (Kurzbezeich-
nung „BgA“) „Bestattungsdienst“ und „Krematorium“
zum Stichtag 2020 insg. voraussichtlich noch ca. 126
T€ an Nachzahlungen bezüglich Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlägen, Gewerbesteuer und Kapital-
ertragssteuer für vergangene Geschäftsjahre an. Die
im Vorjahr zurückgestellten Beträge beim Bestat-
tungsdienst und beim Krematorium konnten somit
um insg. 108T€ vermindert werden. Beim BgA „Tele-
kommunikationsnetz“ wurden in 2020 erhebliche
Nachzahlungen für vergangene Steuerjahre ans Fi-
nanzamt geleistet. Daher konnte die diesbezügliche
Rückstellung um ca. 2,4 Mio. € aufgelöst bzw.
neutralisiert werden. Bei den Betrieben gewerblicher
Art „Tiergarten“ und „Feinstaubplaketten“ haben sich
hinsichtlich der Rückstellungen für Steuern vom Ein-
kommen und Ertrag gegenüber dem Vorjahr keine
nennenswerten Änderungen ergeben; es besteht
hier zum Stichtag 2020 ein kumulierter Rückstel-
lungsbestand in Höhe von ca. 104 T€.
295
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
36
Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur-
den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im
Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts-
barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi-
alamt eine entsprechende Bewert ung des Risikos
der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor-
genommen. Der Rückstellungsbestand 2020 ist ge-
genüber dem Vorjahr vor allem w egen anhängiger
Verfahren bezüglich strittiger Forderungen aus Be-
herbergungsverträgen um ca. 0,5 Mio. EUR deutlich
angestiegen.
Die im Jahresabschluss 2019 eingestellte Rückstel-
lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion
2019 (1 Mio. €) konnte bereits im Abschluss 2020
aufgelöst bzw. neutralisiert werden, da der Ausgleich
des Ergebnisses 2019 der noris inklusion (Verlust in
Höhe von ca. 674 T€) bereits in 2020 durch die Stadt
erfolgte.
Für den erwarteten Verlust 2020 der noris inklusion
wurde wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung
in Höhe von 1 Mio. € vorgemerkt.
Die Flughafen Nürnberg GmbH und der Eigenbetrieb
NürnbergBad wurden ergebnisseitig von der Corona-
Krise und den damit einh ergehenden Maßnahmen
stark belastet. Daher musste hier durch Bildung einer
entsprechenden Verlustausgleichsrückstellung für
2020 in Höhe von 7 bzw. 2 Mio. € eine entspre-
chende Risikovorsorge getroffen werden.
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei-
ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü -
fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver-
brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel -
lung für Z weckausrichtungsverpflichtungen auszu-
weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab -
hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren
Schwankungsbreite.
In 20 20 wurde wieder eine Rückstellung für nicht
ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana-
loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im
Beamtenbereich) gebildet. Die zum Bilanzstichtag
31.12.2020 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte
bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. 71
T€. Diese wären grundsätzlich auch in 20 20 auszu-
schütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag
31.12.2019 noch vorhandene Leistungsentgeltrest
aus 2019 i. H. v. ca. 35 T€ für die Stadt wurde auf
das neue Leistungsentgeltvolumen 2020 angerech-
net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die
Beschäftigten ausgezahlt.
Bei den sonstigen Rückstellungen nach
§ 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende
Sachverhalte zu berücksichtigen:
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück-
stellungen in Höhe von ca. 16 T€ zu bilden, da ein
Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen
Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft
wurde. Die Kapitalrückzahlung erfolgt jedoch zum
Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit
des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil-
dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der
entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah-
resabschluss 2019 ca. 20 T€ und war dem entspre-
chend um ca. 4 T€ zu verringern.
Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von
Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss,
der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi-
lanziert wurde, konnte zeitanteilig um weitere 6 T€
auf 42 T€ reduziert werden.
Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der
überörtlichen Rechnungsprüfung wurde um die jähr-
liche Jahresrate (140 T€) auf nun 560 T€ erhöht.
Für Straßenfrostschäden, die im Jahr 2020 entstan-
den und nicht bis zum Bilanzstichtag 2020 ausge-
bessert werden konnten, wurde eine sonstige Rück-
stellung in Höhe von 580 T€ gebildet.
Die Rückstellung wegen für eine drohende Rückzah-
lungsverpflichtung im Bereich Gewerbesteuer wurde
wegen eventuell anfallender Verzinsungen um ca.
0,7 Mio. € erhöht.
Wegen eventueller Rückzahlungen von Gewinnaus-
schüttungen 2020 an den Zweckverband Kommu-
nale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
im Jahr 2021 wurde eine diesbezügliche Rückstel-
lung in Höhe von 0,3 Mio. € gebildet.
Bei der Flughafen Nürnberg GmbH und der Nürn-
bergMesse GmbH droht wegen der Corona-Krise ein
Verlust de r W erthaltigkeit von nachträglichen
Stammkapitaleinlagen der Stadt. Wegen eines mög-
lichen Abschreibungsbedarfs dieser nachträglichen
Kapitaleinlagen (u.a. auch aufgrund einer abwei-
chenden Rechtsauffassung des BKPV ) wurde in
2020 eine weitere Rückstellung in Höhe von insg. 75
Mio. € gebildet.
296
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
37
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der
Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio.
€) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel-
len zu erschließen.
Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr
keine Veränderungen bei dieser Position.
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Investitionskredite vom Land 1.598,77 2.131,75
Investitionskredite von Kreditinstituten 1.066.027.462,59 970.003.301,43
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 252.074.419,80 242.061.774,76
Kassenkredite 0,00 83.500.000,00
Kontokorrentkonto Sparkasse Nürnberg u.ä. 458.875,50 91.568,07
Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun-
gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 74.961.234,42 78.277.660,78
Summe 1.393.523.591,28 1.373.936.436,79
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegeben en Anleihe beträgt zum
31.12.2020 1.398 Mio. € (Vorjahr: 1.292 Mio. €).
Hierbei ist die Umschuldung der im letzten Jahr auf-
genommenen Kassenkredite in Höhe von 83,5 Mio.
€ enthalten. Unter Einbezug der kreditähnlichen
Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-Projekten (vgl.
D.3.) und der Kassenkredite ergibt sich ein gesamter
Schuldenstand in Höhe von 1. 510 Mio. € (Vorjahr:
1.499 Mio. €) mit einer Nettoneuverschuldung von
12,4 Mio. € (Vorjahr 53,5 Mio. €)
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die
Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen
kreditorischen Saldo aufweisen.
Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un-
ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen“ nachfolgend im Detail:
297
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
38
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde-
nen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um-
weltanalytik (SUN) 0,00 7.907.362,57
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN) 20.287.685,46 11.849.451,88
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
480.174,91 2.840.722,54
Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 4.285.305,80 3.147.448,11
Kontokorrentkonto Stadtion Nürnberg Betriebs-GmbH 0,00 450.000,00
Kontokorrentkonto NüSt Service GmbH 9.388,65 9.572,57
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 22.883.839,30 10.473.973,28
Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 644.745,52 525.590,33
Kontokorrentkonto Flughafen 0,00 19.000.000,00
Rücklagenkonto Paul-Moor-Schule 153.600,04 37.302,88
Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 78.450,56 31.029,56
Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 45.000,00 33.000,00
Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 96.844,09 49.511,77
Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 412.201,05 286.428,15
Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 103.561,73 71.626,97
Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 39.452,84 27.452,84
Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 48.052,14 13.313,10
Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im
Großraum Nürnberg (KVÜ) 1.000.609,45 1.500.720,25
Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 4.976.619,64 1.802.512,86
Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 539.236,08 179.295,08
Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 403.411,11 225.639,68
298
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
39
Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 748.567,77 114.065,12
Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 508.812,34 288.205,96
Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 24.129,66 12.601,69
Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 52.970,20 46.072,31
Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 10.048.694,46 12.391.230,22
Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 1.065.672,67 30.650,33
Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 15.770,71 14.799,86
Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er-
langen-Nürnberg
10.794,02 10.945,37
Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 53.456,25 59.236,50
Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 428.536,39 225.936,03
Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 1.163.021,33 153.786,19
Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 194.231,65 109.773,94
Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 205.848,44 211.788,10
Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 5.083,59 4.553,43
Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 21.147,29 9.234,84
Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 32.298,97 30.371,92
Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 1.572.032,23 163.311,59
Liquide Mittel Alfred Golombek Stiftung 261.848,29 280.026,60
Liquide Mittel Lompa Stiftung 26.117,69 13.799,22
Liquide Mittel Hehl Stiftung 606.532,15 99.986,51
Liquide Mittel Unger Stiftung 79.123,88 200.000,00
Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 480.080,48 360.568,43
Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 719.099,84 512.890,00
Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 149.185,75 70.490,00
Liquide Mittel SÖR 2010 0,00 2.401.382,20
299
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
40
Summe 74.961.234,42 76.776.940,53
Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver-
bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver-
mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 880.591,59 1.285.436,28
Leibrentenverträge 68.115,23 71.857,82
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 111.935.638,22 123.221.924,89
Summe 112.884.345,04 124.579.218,99
Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle-
hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi-
tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen
verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati-
onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An-
hang unter der o. a. Bilanzposition.
Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus
Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert
entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin-
dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (für
Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2020) durch
das Bundesministerium der Finanzen vom 2 . De-
zember 2019.
Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts-
geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der
mietfreien Bereitstellung von städtischen Räumlich-
keiten erfasst. Diese V erbindlichkeiten (Saldo zum
31.12.2020: 61 T€, Vorjahr: 74 T€), sind dadurch ent-
standen, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhal-
tungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Miet-
objekten vorgenommen haben und dafür als Gegen-
leistung die Räumlichkeiten über e inen festgelegten
Zeitraum mietfrei nutzen dürfen.
Des Weiteren sind unter dieser Position die kredit-
ähnlichen Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit
Einredeverzicht im Rahmen von Public Private Part-
nership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich
ausgewiesen ( Stand zum 31.12.2020 :
112 Mio. €, Vorjahr: 123 Mio. €). Hierbei verkauft der
private Auftragnehmer seine Forderungen aus der
Bauleistung respektive den Investitionskosten ge-
genüber der Stadt Nürnberg an die finanzierende
Bank. Gleichzeitig st ellt die Stadt Nürnberg diese
Forderungen einredefrei, was sie dazu verpflichtet,
den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Inves-
tition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Ra-
ten- oder Annuitätendarlehen (je nach Finanzie-
rungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form
der Finanzierung ermöglicht es den Banken auf-
grund des bes tehenden AAA -Ratings der öffent li-
chen Hand kommunalkreditähnliche Konditionen zu
vergeben. Der Bestandteil des monatlichen Leis-
tungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hingegen
direkt von der Stadt Nürnberg au fwandswirksam an
den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. Die Ab-
nahme 2020 resultiert aus den ordentlichen Tilgun-
gen.
300
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
41
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -12.156,53 -14.782,72
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 45.771.508,55 39.708.635,49
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene
Unternehmen) 72.805.734,28 10.291.622,52
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun-
gen) 6.960,00 5.325,22
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver-
mögen) 2.764.218,85 1.270.834,04
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 219.592,09 527.983,12
Summe 121.555.857,24 51.789.617,67
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen (LuL) haben allesamt eine Re stlaufzeit von bis
zu einem Jahr und sind zum Stichtag 31.12.2020 ge-
genüber dem Vorjahr um 69,77 Mio. € gestiegen.
Im Einzelnen haben sich die Verbindlichkeiten aus
LuL (Inland) um 6,1 Mio. € erhöht. Größere offene
Posten sind im Bereich der Tiefbau-Investitionsmaß-
nahmen ( hier insb. U -Bahninfrastruktur i.H.v . 5,6
Mio. €) und bei Hochbau-Investitionen (4,9 Mio. €) zu
finden. Die Verbindlichkeiten für Beamten- Beihilfen
beliefen sich in 2020 auf 0,6 Mio. €.
Der Bestand der Verbindlichkeiten aus LuL (verbun-
dene Unternehmen) stieg zum Stichtag 31.12.2020
um 62,5 Mio. € im Vergleich zum letzten Stichtag.
Maßgebend für den Anstieg ist die 3. Tranche des
Anteilsrückkaufs der wbg-Anteile i.H.v. 26,7 Mio. €
mit Fälligkeit zum 1.1.2021 von der StWN. Außerdem
erhöhten sich die Verpflichtungen gegenüber der
VAG auf 7,1 Mio. € (+1,7 Mio. €).
Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen)
und (Ausland) sind ebenfalls kurzfristig, die Rech-
nungsergebnisse schwanken daher stark. Zum
Stichtag 31.12.2020 ist der Posten um 1,5 Mio. € ge-
sunken.
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 686.699,27 614.614,36
Summe 686.699,27 614.614,36
Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We-
sentlichen handelt es sich h ierbei um zum Stichtag
31.12.2020 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten
aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten
301
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
42
gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo-
sen- und Flüchtlingshilfe.
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För-
derung
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 6.547.102,36 5.307.501,20
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 38.934.444,48 72.912.044,50
Summe 45.481.546,84 78.219.545,70
Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land
aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage eingestellt. In diesem Moment
wird der zugehörige Sonderposten passiviert, die
Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen.
Gegen den Bund bestehen zum Stichtag 31.12.2020
u. a. offene Posten für die Finanzierungsbeteiligung
bezüglich Dokumentationszentrum und Reichspar-
teitagsgelände (1,8 Mio. €) sowie für die Sanierung
der Chemieräume des Hans -Sachs-Gymnasiums
(0,8 Mio. €) und des Dürer-Gymnasiums (0,5 Mio. €)
Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen
das Land“ verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr
um 34 Mio. €, begründet durch die Aktivierung der U-
Bahn Großreuth bei Schweinau und der damit ver-
bundenen Ausbuchung der Verbindlichkeit i.H.v.
38,9 Mio. €.
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen
und privaten Bereich
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 7.964.232,53 8.163.781,86
Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 26.771,97 58.394,55
Durchlaufende Gelder 20.862.947,84 7.813.962,36
Sicherheitseinbehalte 161.733,46 157.290,40
Sonstige Verbindlichkeiten 95.724.523,25 121.283.677,55
Clearingkonten 0,00 25.338,63
Summe 124.740.209,05 137.502.445,35
Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom
sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge-
genüber dem Vorjahr um 12,8 Mio. € gesunken, was
besonders aus den niedrigeren Sonstigen Verbind-
lichkeiten resultiert (- 25,6 Mio. €). Diese werden auf
der nächsten Seite näher erläutert.
302
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
43
Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeite nde“
werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Rei-
sekostenersätzen und anderen Erstattungen ausge-
wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa -
ren.
Bei den Verbindlichke iten aus durchlaufenden Gel-
dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu-
ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und
Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht.
Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich
wie folgt aufschlüsseln:
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 50.539.386,48 74.776.532,55
Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 3.858.266,70 5.975.827,02
Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 8.606.786,81 8.743.463,59
Verbindlichkeiten aus Sonderposten 3.906.615,47 4.650.990,97
Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.571.831,68 4.658.932,85
Verrechnungskonten 17.884.491,98 17.753.865,29
Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.671.090,43 4.063.361,83
Verbindlichkeiten aus Kautionen 626.616,23 614.665,32
Andere sonstige Verbindlichkeiten 59.437,47 46.038,13
Summe 95.724.523,25 121.283.677,55
Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs-
posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem
Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab-
schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt
Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen
an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind.
Diese Position ist um rund 25,6 Mio. € im Vergl eich
zum Vorjahr gesunken . Begründet ist der U nter-
schied durch den Geschäftsanteils-Rückkauf für die
wbg von der StWN im Vorjahr. Dieser Rückkauf in
Gesamthöhe von 85 Mio.€ wird in 3 Raten vollzogen,
wobei der Eigentumsübergang b ereits 2019 statt-
fand. Rate 2 und 3 (zusammen 53,9 Mio. €) wurden
inkl. der anfallenden Zinsen aus 2019 abgegrenzt
und in 2020 in die Verb. aus Lieferung und Leistung
umgebucht. Dort erfolgte dann der anteilige A us-
gleich der 2. Tranche i. H. v. 27 Mio. €. Zum Teil
kompensiert wurde dieser Rückgang durch die Ab-
grenzung der Grundstückseinbri ngungen in die
WBGB bzgl. der Züricher Straße und Johannis in
Höhe von 19,5 Mio. € von 2021 nach 2020.
Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer
Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau-
maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas-
sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum
Vorjahr um rund 2,1 Mio. € verringert.
Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten haben sich
gegenüber 2019 um 0,7 Mio. € verringert, während
303
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Bilanz - Passiva
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44
die Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgel-
der sich in 2020 auf dem Vorjahresniveau bewegen.
Über Verrechnungskonten werden solche Sachver-
halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt
abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig-
lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 28.391.914,25 29.800.155,85
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungs-
posten bleibt auf dem Niveau der Vorjahre (Verände-
rung zum Stichtag 2019: - 1,4 Mio. €). Große Sum-
men sind enthalten für die Gebühren der Kinderta-
gesstätten (9,4 Mio. €) und die Vorauszahlungen für
Gewerbesteuer (11 Mio. €). Dabei handelt es sich um
Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen,
die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäfts-
jahr besitzen.
304
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
45
Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben
können
Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi-
lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön-
nen (sog. Eventual verbindlichkeiten) anzugeben (§
86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik).
Eventualverbindlichkeiten 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Bürgschaften:
- Wohnungs- und Siedlungswesen
- Handel, Industrie und Gewerbe
- Schule und Soziales
- Sonstiges
Summe
19.909.315,00
208.868.862,59
116.179.888,28
17.343.111,52
362.301.177,36
20.348.043,99
209.673.451,71
109.135.207,05
18.073.242,78
357.229.945,53
Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver-
hältnis begründen:
Handel, Industrie und Gewerbe
859.742,56
1.121.473,60
Weitere Haftungsübernahmen:1
• Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau-
rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz
• Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh-
nungen zur Unterbringung von Obdachlosen
• Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öff entli-
chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten-
den Bodenverunreinigungen.
• Haftung i.H.v. 40 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver-
bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe par-
tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF -
Satzung)
Summe
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
Gesamtsumme 363.160.923,92 358.351.418,63
1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht mö glich. Daher wird hierfür
nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt.
305
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
46
Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von
Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde-
nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er-
geben.
Die Zunahme bei den Bürgschaften im Bereich
„Schule und Soziales“ resultiert insb. aus einer wei-
teren Bürgschaft für die noris Inklusion u. a. für den
Neubau der Tagesbetreuung für Senioren mit Behin-
derung und den Neubau eines Wohnheims (7,811
Mio. €).
b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern
keine Wertminderung der betroffenen Vermö-
gensgegenstände notwendig ist
Drohende finanzielle Verpflichtungen aus der Ver-
mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der
betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§
86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik), liegen nicht vor,
da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert-
minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der
Schlussbilanz 2020 für unterlassene Instandhaltung
eine Rückstellung i. H. v. rund 15,9 Mio. € enthalten.
c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts-
geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop-
pik)
Die Verpflichtungen aus kreditähnliche n Rechtsge-
schäften zum 31.12.2020 ergeben sich aus der Bi-
lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3).
Art 01.01.2020
€
Zugang
€
Abnahme
€
31.12.2020
€
Leibrenten aus Grundstücksgeschäf-
ten 71.857,82 - 3.746,59 68.111,23
Mietaufrechnungen 73.915,58 - 12.496,56 61.419,02
Verkaufte Darlehen 1.285.436,28 - 404.844,69 880.591,59
ÖPP-Projekt Schulen 123.148.009,31 0,00 11.273.790,11 111.874.219,20
Summe 124.579.218,99 0,00 11.694.877,95 112.884.341,04
Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die
nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen
sind:
Art Jährliche Belastung
€
Vertragsdatum Laufzeit
Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss
732.179,00
29.07.1999
30 Jahre
306
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
47
Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) –
Übernahme von 50 % des laufenden
Geschäftsbedarfs
36.800,00
04.01.2002
(26.03.1968/
24.11.1982)
Auf unbestimmte Zeit
11 Erbbaurechte 682.736,85 diverse i. d. R. 99 Jahre
d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun-
gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und
Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau-
ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik)
Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in
der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver-
mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein
wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb-
baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte
wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we-
der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge-
schmälert.
Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü-
cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind
jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge-
meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Neben den Erbbaur echtsverträgen für Wohnbau-
grundstücke bestehen noch Erbbaurechtsverträge
über
• gewerbliche Grundstücke mit einer Grund-
fläche von ca. 160.000 m²,
• Grundstücke für die Nutzung durch Sport-
vereine mit einer Grundfläche von ca.
555.000 m²
• Grundstücke für die Nutzung durch Kin der-
gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000
m²
Während der Vertragslaufzeit des Erbbaurechts
(zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund-
stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Einschrän-
kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwert ung
können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B.
eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß-
brauch) ergeben.
e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und
Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV -
Doppik
Am 31. Dezember 20 20 waren bei der Stadt (ohne
Klinikum, jedoch einschließlich der Eigenbetriebe)
insgesamt durchschnittlich 11. 779 Personen be-
schäftigt, davon durchschnittlich 8.780 Arbeitnehmer
und 2.999 Beamte.
f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa-
gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind -
Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12
KommHV-Doppik)
Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar-
beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse
der B ayerischen Gemeinden an und berechnet,
überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten
Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren-
ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be-
trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es werden
nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/ -
innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs-
kasse abgeführt. Im Jahr 2020 handelte es sich hier-
bei um eine Gesamtsumme von ca. 20,0 Mio. €.
Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen-
den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige
Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu-
erpflichtigen Arbeitslohn abzüglich der vermögens-
wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus-
ses.
g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis-
tern, Stadtratsmitgliedern und Or tssprechern
(vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik)
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg:
Dr. Maly, Ulrich (SPD) bis 30.04.2020
307
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
48
Marcus König (CSU) ab 01.05.2020
Weitere Bürgermeister:
bis 30.04.2020:
2. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD)
3. Bürgermeister: Dr. Gsell, Klemens (CSU)
ab 01.05.2020:
2. Bürgermeisterin: Prof. Dr. Lehner, Julia (CSU)
3. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD)
308
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
49
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2020)
Partei Familienname Vorname
Partei Familienname Vorname
SPD Ahmed Nasser
CSU
Bis 30.04.2020:
Prof. Dr. Lipfert Cornelia
SPD Arabackyj Claudia
CSU
Bis 30.04.2020:
Loos Andrea
SPD
Bis 30.04.2020:
Bär Eva
CSU Müller Max
SPD
Bis 30.04.2020:
Bauer Sonja
CSU Nachtigall Rainer
SPD Bieswanger Jasmin
CSU Pirner Thomas
SPD Dr. Blaschke Ulrich
CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram
SPD
Bis 30.04.2020:
Blumenstetter Renate
CSU Schuh Konrad
SPD Brehm Thorsten
CSU
Ab 01.05.2020:
Seel Catrin
SPD Dix Harald
CSU Sendner Kilian
SPD
Bis 30.04.2020:
Fernandez Rivera Antonio
CSU
Bis 30.04.2020:
Thiel Joachim
SPD Goldmann Dieter
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Arzten Paul
SPD Gradl Lorenz
GRÜNE Bielmeier Andrea
SPD Groh Gerhard
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Bock Mike
SPD
Bis 30.04.2020:
Gsänger Werner
GRÜNE Friedel Andrea
SPD Härtel Elke
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Keller Natalie
SPD
Bis 30.04.2020:
Dr. Hüttinger Daniela
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Klaßen Gabriele
SPD
Bis 30.04.2020:
Karambatsos Claudia
GRÜNE
Bis 30.04.2020:
Krannich-Pöhler Monika
SPD Kayser Christine
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Küfner Kai
SPD
Bis 30.04.2020:
Kir Aynur
GRÜNE
Bis 30.04.2020:
Leo Elke
SPD
Bis 30.04.2020:
Kontsek Martina
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Lörincz Reka
SPD Liberova Diana
GRÜNE Mletzko Joachim
SPD Meissner Fabian
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Pflaum Maik
SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Sahin Cengiz
SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja
GRÜNE Ab 01.05.2020: Uwe
309
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
50
Scherzer
SPD
Bis 30.04.2020:
Raschke Gerald
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Schüller Marc
SPD
Bis 30.04.2020:
Russo Hans
GRÜNE
Bis 30.04.2020:
Walthelm Britta
SPD
Bis 30.04.2020:
Soldner Ilka
GRÜNE
Ab 01.05.2020:
Yiyit Lemia
SPD Vogel Christian
LINKE Demir Özlem
SPD
Bis 30.04.2020:
Wojciechowski Anita
LINKE
Ab 01.05.2020:
Flach Gomez Kathrin
SPD Yilmaz Yasemin
LINKE Padua Marion
SPD
Bis 30.04.2020:
Zadek Ruth
LINKE Schüller Titus
SPD
Ab 01.05.2020:
Ziegler Michael
BIA
Bis 30.04.2020:
Luft Fridrich
CSU
Bis 30.04.2020:
Alesik Aliki
BIA
Bis 30.04.2020:
Ollert Ralf
CSU
Ab 01.05.2020:
Alesik Nicole
FWN
Bis 30.04.2020:
Dr. Beck Hartmut
CSU Bälz Claudia
FWN
Ab 01.05.2020:
Damm Alexander
CSU Böhm Kerstin
FWN Dörfler Jürgen
CSU Buchsbaum Helmine ÖDP Gehrke Jan
CSU
Bis 30.04.2020:
Christ Alexander
ÖDP
Ab 01.05.2020:
Hager Inga
CSU
Ab 01.05.2020:
Eichelsdörfer Daniela
ÖDP
Bis 30.04.2020:
Schrollinger Thomas
CSU
Ab 01.05.2020:
Frank Daniel
FDP Bis 30.04.2020: Liebel Alexander
CSU
Ab 01.05.2020:
Grether Marion
FDP
Ab 01.5.2020:
Sormaz Ümit
CSU Dr. Gsell Klemens
Guten
Bis 30.04.2020:
Grosse-Grollmann Stephan
CSU Dr. Heimbucher Otto
Guten
Ab 01.05.2020:
Thiele Alexandra
CSU Heinemann Rita
PIRATEN
Bis 30.04.2020:
Bengl Michael
CSU Henning Werner
PIRATEN
Ab 01.05.2020:
Betz Florian
CSU
Bis 30.04.2020:
Höffkes Max
AfD
Ab 01.05.2020:
Feder Michael
CSU
Ab 01.05.2020:
Kasfiki Eleni
AfD
Ab 01.05.2020:
Hubscher
Roland-
Alexander
CSU
Bis 30.04.2020:
König Marcus
AfD
Ab 01.05.2020:
Krestel Klaus-Rudolf
310
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
51
CSU
Ab 01.05.2020:
Körner Tatjana
AfD
Ab 01.05.2020:
Schlesinger Willibald
CSU Krieglstein Andreas
Politbande
Ab 01.05.2020:
Buholzer Sepúlveda
Ernesto
CSU
Ab 01.05.2020:
Prof. Dr. Lehner Julia
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder:
Referat für Finanzen, Personal und IT Harald Riedel
Gesundheits- und Umweltreferat Britta Walthelm
Referat für Schule und Sport Cornelia Trinkl
Referat für Jugend, Familie und Soziales Elisabeth Ries
Planungs- und Baureferat Daniel F. Ulrich
Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas
Ortssprecher:
Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer
h) Weitere Angaben
Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von Bauzeitzinsen wahr.
311
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
_____________________________________________________________________________________________________
52
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
Folgende notwendige Korrekturen von Bilanzpositio-
nen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und werden
daher erfolgsneutral verbucht, d. h. direkt mit dem Ei-
genkapital, respektive Basiskapital, verrechnet:
Position
Auswirkungen auf das Eigenkapital
€
Neubewertung bzw. Wertkorrektur bei Kunstgegenständen
der städtischen Museen und der Dauerleihgabe an das GNM,
da die ursprünglich von den städt. Sachverständigen erstell-
ten Wertgutachten zu bestimmten Kunstgegenständen un-
vollständig waren.
+17.969.286,00
Summe Eigenkapitaländerung/Verminderung Basiskapi-
tal Stadt Nürnberg
+17.969.286,00
Siehe zu den Korrekturen der Eröffnungsbilanz auch unter Bilanzposition Passiva A. I. „Basiskapital“.
312
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen
_____________________________________________________________________________________________________
53
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jah-
resfehlbetrag i. H. v. 12,9 Mio. € ab. Im ursprüngli-
chen Plan wur de mit einem Fehlbetrag von
5,7 Mio. € gerechnet.
Die höchsten Planabweichungen ergaben sich dabei
bei der Gewerbesteuer (46,0 Mio. € unter Plan), dem
Einkommensteueranteil (9,1 Mio. € über Plan) sowie
bei den Zuweisungen (78,9 Mio. € über Plan). Die er-
hebliche Abweichung bei den Zuweisungen ist auf
die coronabezogene Gewerbesteuerkompensation
des Bundes zurückzuführen (61,7 Mio. €). Rechnet
man diese auf die Gewerbesteuer an, errechnet sich
sogar eine Überschreitung des Planansatzes von
15,7 Mio. €. Weitere Abweichungen vom Plan waren
bei den Personalaufwendungen (Bezüge und Vergü-
tungen: -10,6 Mio. €), bei den Transferaufwendun-
gen (-12,0 Mio. €, insb. KdU) und den Zinserträgen
aus der Verzinsung Gewerbesteuer ( -6,0 Mio. €) zu
konstatieren.
Aufgrund der mangelnden Planbarkeit bestimmter
Sachverhalte, insb. beim Abgang von Anlagevermö-
gen und der Bildung von Rückstellungen ergaben
sich hohe Ist -Planabweichungen bei den sonstige n
ordentlichen Erträgen und Aufwendungen.
Damit ergibt sich für den Verlauf der wichtigsten Er-
träge Gewerbesteuer, Einkommen steueranteil und
Schlüsselzuweisungen im Ist das in Abb. 1 darge-
stellte Bild. Zum Vergleich wird hierbei auch die Ent-
wicklung des Aufwands aus der Bezirksumlage dar-
gestellt.
Aufgrund der Coronapandemie wurde 2020 der posi-
tive Trend der letzten Jahre bei den Erträgen aus der
Gewerbesteuer durchbrochen und die Erträge gin-
gen um 55,6 Mio. € zurück. Dasselbe gilt für die Er-
träge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommens-
teuer, die seit 2010 kontinuierlich angestiegen wa-
ren, hier betrug der Rückgang 16,0 Mio. €.
Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können star-
ken Schwankungen unterliegen, stiegen aber in den
letzten Jahren kontinuierlich an und 2020 wurde mit
249,5 Mio. € wieder ein Spitzenwert erzielt.
Die Bezirksumlage stieg in 2020 weiter auf 203,4
Mio. €
Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes
291
352 354 379
424
384 390
436 447 470 477 421
191 182 192 210 228 243 262 275 297 308 324 308169
135 161 148181 153 173 181 200 220 229 249
98 124 132 145 140 152 152 159 167 183 197 203
0
100
200
300
400
500
600
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
in Mio. Euro Gewerbesteuer
Einkommensteuer- anteil
Schlüsselzuweisung
Bezirksumlage
313
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
54
Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen-
dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei-
ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs-
fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs-
fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be-
urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge
sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen
und außerordentliche Positionen bereinigt.
In 2020 sind die ordentlichen Erträge gegenüber
dem Vorjahr um -0,9 % oder 19,00 Mio. € gesunken.
Die ordentlichen Aufwendungen weisen eine Steige-
rung von 37,2 Mio. € (ent sprechend 1,8 %) auf. Es
ergibt sich dadurch ein rechnerischer Aufwandsde-
ckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwen-
dungen) in Höhe von 100,5%. Da diese Kennzahl
über 100 % liegt, konnten die ordentlichen Aufwen-
dungen vollständig durch ordentliche E rträge ge-
deckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl bei
103,3 %.
Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen
der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet.
.
Erträge
Steuererträge (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Grundsteuer A -294.942,92 -280.000,00 -293.408,10
Grundsteuer B -122.400.656,62 -122.300.000,00 -121.216.449,55
Gewerbesteuer -421.013.582,85 -467.000.000,00 -476.640.161,43
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -307.658.323,00 -298.600.000,00 -323.641.508,00
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -94.527.995,00 -94.000.000,00 -86.174.466,00
Hundesteuer -1.935.225,43 -1.850.000,00 -1.905.163,38
Zweitwohnungssteuer -926.959,33 -800.000,00 -918.152,12
Summe -948.757.685,15 -984.830.000,00 -1.010.789.308,58
Steuererträge
Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2020 auf
948,8 Mio. € und liegen damit 62,0 Mio. € unter dem
Vorjahreswert (- 6,1 %) sowie 36,1 Mio. € unter dem
Planwert von 984,8 Mio. €.
Die Mindererträge sind wesentlich durch die Gewer-
besteuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt
Nürnberg begründet: Das Ist von 421,0 Mio. € in
2020 bedeutet ein Minus von 55,6 Mio. € im Ver-
gleich zu 2019. Damit war die Gewerbesteuer erst-
mals seit 2014 un d 2009 erstmals wieder rückläufig
– geschuldet den Folgen der Corona- Pandemie.
Bund und Land leisteten jedoch eine Kompensation
von 61,8 Mio. €, die unter den Zuweisungen ausge-
wiesen ist.
Auch der Gemeindeanteil an der Einkommens-
teuer hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich redu-
ziert und unterschreitet mit 307,7 Mio. €. den im letz-
ten Jahr erzielten bisherigen Höchstwert von
323,6 Mio. € um 16,0 Mio. €, respektive -4,9 %)
314
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
55
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde
das Vorjahresergebnis um 8,4 Mio. € übertroffen.
Die Erträge aus der Grundsteuer B , fielen gering-
fügig, d.h. um 1,2 Mio. € höher aus als im Vorjahr.
Grundsteuer A, Hunde - und Zweitwohnungssteuer
weichen nur geringfügig von den Plan - und Vorjah-
reswerten ab.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische
Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit
1999. Bei der Betrachtung der Indexwerte
(1999=100) zeigen sich im zeitlichen Verlauf deutli-
che Unterschiede. Insgesamt haben sich die Steu-
ererträge um 66,8 % erhöht. Die Umsatzsteuer ist
durch politische Sondereffekte überproportional ge-
stiegen.
Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut
315
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
56
Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert
316
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
57
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige
Transfererträge
Wie bereits im Jahresabschluss 2019 ist auch 2020
bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen
ein erheblicher Anstieg zu berichten: Die Erträge aus
Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 78,9 Mio. €
(15,1 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres
2019 und 67,1 Mio. € (12,5 %) über dem Plan.
Die Schlüsselzuweisungen stiegen im Vergleich
zum Vorjahr um 20,3 Mio. €. Ursächlich hierfür war
insbesondere die erneute Steigerung der zu vertei-
lenden Schlüsselmasse: Lag diese bayernweit für
2019 noch bei 3,668 Milliarden €, betrug sie für 2020
3,909 Milliarden €, was einem Anstieg von 6,57 %
entspricht. Enthalten ist hierin seit 2019 auch die sog.
„Ländermilliarde“ aus dem 5 -Mrd. €-Entlastungspa-
ket für die Kommunen: Der Anteil des Freistaates
Bayern von rund 155 Millionen € wurde ab 2019 kom-
plett der Schlüsselmasse für die Schlüsselzuweisun-
gen zugeführt.
Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder-
werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,8
Mio. € niedriger ausgefallen. Hierbei ist anzumerken,
dass der Betrag in 2019 herausragend hoch war auf-
grund der hohen Umsatzlage auf dem Immobilien-
markt. 2020 ist zwar etwas niedriger ausgefallen,
aber immer noch der bisher a ufgelaufene zweit-
höchste Wert.
Mit den „Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“
beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die
Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er-
träge fielen 2020 um 8,3 Mio. € höher als im Vorjahr
aus. Hier gab es ein Plus in Höhe von 2,5 Mio. € für
den neuen Verwaltungs- und Leitungsbonus und 3,6
Mio. € Beitragsersatz für Elternbeiträge freier Träger,
diese Mehrerträge wurden über die Zuschüsse an
die freien Träger weitergereicht. Die restlichen 1,9
Mio. € gehen auf die jährliche Fördererhöhung, den
Ausbau und die Einführung des Elternbeitragszu-
schusses in Höhe von 100 € zum 1.4.2019, 2019 9
Monate, 2020 erstmals das ganze Jahr, zurück.
Die Zuwendungen vom Land (Belastungsaus-
gleich Hartz IV) entfielen für 2020. 201 9 war hier
noch ein Betrag von 3,4 Mio. € angefallen. Dies ist in
den niedrigeren Aufwendungen im Rahmen des
SGB II im zugrundeliegenden Referenzjahr begrün-
det. Der Belastungsausgleich Hartz IV läuft Ende des
Jahres 2020 ganz aus.
Die Mindererträge gegenüb er dem Ist 2019 im Be-
reich der Zuweisungen für Kita-/Schulbetrieb sind
auf verspätet eingegangene Lehrpersonalzuschüs-
sen i. H. v. 7,85 Mio. € zurückzuführen, die nicht
mehr nach 2020 abgegrenzt werden konnten.
Bei den „ Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen,
Spenden“ gingen 2020 63,8 Mio. € mehr Erträge ein
als im Vorjahr. Hier spielt die entscheidende Rolle
der Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen
von 61,7 Mio. € seitens des Bundes und des Frei-
staats.
Bei den sonstigen Transfererträgen sind 0,8 Mio.
€ mehr als im Vorjahr erzielt. Hier sind z.B. Erstattun-
gen für die Unterbringung von Asylbewerbern enthal-
ten.
317
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
58
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
(in €)
Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Schlüsselzuweisungen vom Land -249.455.864,00 -249.455.864,00 -229.195.644,00
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097.708,64 -19.096,600,00 -18.981.176,88
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -33.883.882,74 -33.500.000,00 -40.695.573,07
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich)
-21.591.722,00 -23.800.000,00 -23.080.764,00
Zuweisungen vom Land -29.531.925,43 -29.872.001,97 -26.967.624,26
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV)
-5.000.000,00 -3.383.109,00
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -71.466.732,50 -63.670.310,00 -63.199.268,60
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -89.651.336,14 -95.075.277,00 -94.080.299,50
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -88.440.267,16 -16.534.024,63 -24.650.252,16
Summe -603.119.438,61 -536.004.077,60 -524.233.711,47
Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.379.869,61 -1.336.268,00 -1.326.181,43
Sonstige Ersatzleistungen avE -442.686,55 -210.700,00 -307.471,53
Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener-
satz. iE -2.669.100,57 -1.642.259,00 -1.910.332,17
Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -779.434,86 -749.982,00 -1.208.389,08
Sonstiges -1.722.950,70 -1.947.083,00 -1.410.348,05
Summe -6.994.042,29 -5.886.292,00 -6.162.722,26
318
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
59
Leistungsentgelte
Die Leistungsentgelte werden in öffentlich -rechtlich
und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden.
Die Leistungsentgelte fielen um 25,4 Mio. € niedriger
aus als 2019, die Planung unterschritten sie nur mit
lediglich 4,0 Mio. €.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten
bewegen sich die realisierten Erträge um 14,9 Mio. €
unter dem Vorjahreswert:
Bei den Verwaltungsgebühren ist ein Minderertrag
von 3,9 Mio. € gegenüber dem Ist 2019 beispiels-
weise im Bereich der Kfz-Zulassung des Melde- und
Passwesens im Einwohneramts festzustellen. Dies
begründet sich durch die coronabedingten teilweisen
Schließungen der Einrichtungen bzw. Einführung ei-
ner Terminvergabe, so dass weniger Bürger innen
und Bürger bedient werden konnten.
Bei den Gebühren für öffe ntlich-rechtliche Nutzun-
gen wurden 2,9 Mio. € weniger an Beiträgen für Kin-
dertagesbetreuung als 2019 erzielt – Grund ist hier
die Erweiterung des Zuschusses in Höhe von 100 €
für jedes Kindergartenkind ab 3 Jahren ab
01.04.2019 sowie der Beitragsverzicht a ufgrund der
Coronapandemie für die Zeit von Mitte März bis Juni
2020. Da in 2020 keine Großveranstaltungen statt-
fanden, sind auch bei den Sicherheitswachten der
Feuerwehr erhebliche Gebührenrückgänge (0,7 Mio.
€} zu verzeichnen.
Die „Wohn- und Verpflegungsgebühren sanken um
2,2 Mio. gegenüber 2019. Ursächlich ist der Rück-
gang der anerkannten Asylbewerber in kommunalen
Gemeinschaftsunterkünfte, sog. Fehlbelegern.
Der stärkste Rückgang war wegen der pandemiebe-
dingten Schließungen bei den öffentlich -rechtlichen
Eintrittsgeldern zu verzeichnen. Hier gingen die Er-
träge um 4,5 Mio. € zurück, insb. beim Tiergarten
(2,7 Mio. €) und den Museen (1,8 Mio. €).
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wa-
ren Mindererträge im Vergleich zum Vorjahr in Höhe
von 10,5 Mi o. € zu verbuchen. So gingen die Miet -
und Pachterträge um 3,1 Mio. € zurück, insb. bei der
Meistersingerhalle (-1,5 Mio. €). Auch bei den privat-
rechtlichen Eintrittsgeldern (-1,2 Mio. €) und den Teil-
nehmerbeiträgen ( -3,4 Mio. €) schlugen sich die
coronabedingten Einschränkungen nieder.
319
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
60
Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
davon:
-71.777.450,82 -69.386.734,27 -86.726.212,07
Verwaltungsgebühren -17.909.481,44 -16.996.800,00 -21.791.615,24
Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -20.441.201,52 -18.497.872,19 -23.891.343,82
Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -2.767.959,88 -3.200.000,00 -2.676.281,14
Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -10.679.613,20 -9.630.266,00 -12.866.122,68
Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -7.231.361,48 -7.107.528,00 -11.739.827,19
Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -12.747.833,30 -13.954.268,08 -13.761.022,00
Privatrechtliche Leistungsentgelte -34.264.487,05 -40.667.638,83 -44.730.586,10
Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.144.878,79 -3.798.910,00 -3.171.145,92
Miet- und Pachterträge -15.585.469,37 -17.975.555,91 -18.671.320,34
Erbbauzinsen -2.947.465,80 -2.820.788,24 -2.856.590,28
Ersatzleistungen -1.909.088,96 -2.395.813,50 -2.981.584,64
Privatrechtliche Eintrittsgelder -331.398,44 -1.185.180,00 -1.552.269,75
Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -2.166.790,61 -2.787.983,00 -5.527.439,69
Sonstige privatrechtliche Entgelte -8.179.395,08 -9.703.408,18 -9.970.235,48
Summe -106.041.937,87 -110.054.373,10 -131.456.798,17
320
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
61
Kostenerstattungen und Umlagen
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen
2020 gegenüber 2019 um 3,1 Mio. € (1,0 %). Der Plan-
wert wurde hingegen um 1,3 Mio. € unterschritten.
Bei den Erträgen aus Erstattungen vom Bund wurden
Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 22,4
Mio. € erzielt. Der Grund hierfür liegt in der Erhöhung der
Bundesbeteiligung an den Aufwendungen für Kosten der
Unterkunft im SGB II um 25 %.
Bei den Erstattungen vom Land gingen die Erträge ge-
genüber 2019 um 19,9 Mio. € zurück. Hier findet sich die
gravierendste Abweichung bei den „Erstattungen für
Transferleistungen“ (-20,3 Mio. €): Von hier verbuchten
69,8 Mio. € im Ist 2020 entfallen 55,9 Mio. € auf die Leis-
tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Vor-
jahr: 78,7 Mio. €). Die Erträge aus Kostenerstattungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz korrespondie-
ren mit entsprechenden Aufwendungen für Asylbewer-
ber im Transferleistungsbereich. Die Erstattungsquote
für diese Aufwendungen beträgt nahezu 100 %. Auf Kin-
dertageseinrichtungen entfielen 14,1 Mio. € nach 11,3
Mio. € im Vorjahr. Dies ist auf den Beitragsersatz (ge-
währt für April bis Juni 2020) bei coronabedingten
Schließungen zurückzuführen. Die Erstattung gleicht al-
lerdings die Rückerstattung der Elternbeiträge (Mitte
März bis Juni) nicht voll aus.
Die Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän-
den lagen um 3,6 Mio. € über dem Vorjahresniveau,
insb. bei den Gastschulbeiträgen wurde der Wert aus
2019 um 2,2 Mio. € übertroffen.
Die Erstattungen vom Bezirk liegen 1,7 Mio. € unter
dem Vorjahreswert. Dies ist auf den fortgeführten Über-
gang in den Hilfen zur Gesundheit auf den Bezirk zurück-
zuführen.
Die Erstattungen von Zweckverbänden und kommu-
nalen Sonderrechnungen enthielten in 2019 noch 1,6
Mio. € an Ausgleich der Aufwendungen für Miete und
Nebenkosten für die Un terbringung von anerkannten
Asylbewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunter-
künften, sog. Fehlbeleger (siehe sonstige ordentliche
Aufwendungen), wenn diese Leistungsbezieher im SGB
II sind. Diese werden seit 02/2020 überwiegend über die
Wohngebühren abgerech net sowie im Rahmen der
Durchführungsverordnung Asyl analog zum Asylbewer-
berleistungsgesetz erstattet. Hier gingen die Werte im
Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Mio. € zurück.
Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh-
men u. a .“ handelt es sich um Kost enerstattungen von
öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht
überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so-
wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein-
nützige Stiftungen). Ein Großteil des Rechnungsergeb-
nisses 2020 dieser Position m achen die Erstattungen
von der Zentralen Abrechnungsstelle der Krankenkas-
sen (ZAST) an die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr
für die Durchführung der Alarmierung des Rettungs-
dienstes aus.
Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um
die Verwaltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe
an die Stadt.
321
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
62
Erträge aus Kostenerstattungen und
Umlagen (in €)
Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Erstattungen vom Bund -129.766.193,76 -137.786.735,00 -107.402.968,85
Erstattungen vom Land -80.571.384,33 -86.254.262,00 -100.475.670,01
Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän-
den -28.195.203,19 -19.565.380,24 -24.582.893,54
Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -18.656.432,82 -17.083.348,00 -20.313.606,31
Erstattungen von Zweckverbä
nde, kommunalen Sonderrechnungen
-16.742.973,47 -17.315.117,71 -17.989.176,56
Erstattungen vom NürnbergStift -198.943,01 -280.573,56 -285.277,29
Erstattungen vom ASN -675.881,72 -730.024,50 -584.717,19
Erstattungen vom Klinikum -6.974.155,77 -5.513.100,00 -7.733.721,11
Erstattungen von SUN -2.189.207,13 -1.864.322,06 -2.004.586,78
Erstattungen von NürnbergBad -281.296,01 -258.092,52 -286.390,46
Erstattungen vom FSN -6.166,71 -151.600,00 -125.913,69
Erstattungen von SÖR -2.644.859,57 -2.092.837,19 -2.486.799,08
VKE Eigenbetriebe -9.114.411,00 -9.114.401,00 -9.114.411,00
Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -12.037.623,85 -11.221.235,44 -11.337.327,03
Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -526.346,82 -605.469,00 -712.608,12
Summe -308.581.079,16 -309.836.498,46 -305.436.067,02
Sonstige ordentliche Erträge
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos-
ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange-
nen Jahren, ist gegenüber 2019 gestiegen (+ 8,7
Mio. €). Dies resultiert insb. daraus, dass anlässlich
der Kapitaleinbringung von Grundstücken in die
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (WBGB) der
volle Sonderposten der eingebrachten Grundstücke
aufgelöst wurde (5,9 Mio. €}.
Die sonstigen ordentlichen Erträge gingen gegen-
über dem Vorjahr um 20,9 Mio. € zurück. Dies ist vor
allem auf die Position Neutralisation von Zahlungen
aus Aufwandsrückstellungen zurückzuführen – hier
322
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
63
wurden 2019 24,3 Mio. € aus einer 2018 gebildeten
Rückstellung zum 3 -stufigen Tarifabschluss reali-
siert, 202 lag kein vergleichbarer Sachverhalt vor.
Die Konzessionsabgabe ging um 0,47 Mio. € zurück.
Die Position „Sonstiges“ hingegen enthält 2020 4,2
Mio. € mehr Erträge als 2019, insb. Erträge aus dem
Verkauf von Grundstücken bzw. der Kapitaleinbrin-
gung in die WBGB (s.o. / + 11,2 Mio.€). Damit wur-
den die 8,1 Mio. € aus der Anpassung der Pensions-
rückstellungen für die ehemaligen Arbeiter im Klini-
kum Nürnberg anlässlich deren Übernahme vom
Kommunalunternehmen 2019 überkompensiert.
Hinzu kommen Erträge aus der Auflösung/Herabset-
zung von Rückstellungen (außer Personalrückstel-
lungen) in Höhe von 16,6 Mio. € (Vorjahr: 15,6 Mio.
€): Darunter fallen u. a. Erträ ge aus der Auflösung
von Rückstellungen für Instandhaltung, für Pro-
zessrisiken, für Altlasten und Verlustausgleiche. Wie
die Erträge aus der Neutralisation von Rückstellun-
gen entziehen sich auch die Erträge aus der Auflö-
sung/Herabsetzung von Rückstellungen weitgehend
einer Planung.
Die Bestandsveränderungen enthalten 2019 die Er-
gebnisse der erstmalig im Schulbereich durchgeführ-
ten Inventur, die 2020 im Verwaltungsbereich fortge-
setzt wurde.
Erträge aus der Auflösung Sonderposten
(in €)
Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Erträge aus Auflösung Sonderposten -55.861.297,46 -52.532.704,21 -47.207.679,50
Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -558.006,78 -538.100,00 -740.596,78
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.400.670,44 -2.025.800,00 -2.119.108,80
Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr-
verträge usw. -774.092,97 -621.000,00 -681.692,18
Erträge aus Ausgleichszahlungen -1.155,00 -1.200.000,00 -130.640,00
Konzessionsabgabe -40.072.577,01 -41.000.000,00 -40.759.281,36
Aktivierte Bauzeitzinsen -251.221,68 -350.000,00 -308.287,76
Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung -24.434.000,00
Sonstiges -39.147.797,05 -1.242.287,00 -34.973.772,50
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -7.444.640,18 -4.352.613,48 -5.002.412,65
Bestandsveränderungen -92.543,25 -4.711.802,54
Summe -83.205.520,93 -46.977.187,00 -104.147.379,38
323
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
64
Aufwendungen
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen
sind insgesamt um 8,2 Mio. € gegenüber dem Vor-
jahr gesunken, gegenüber der Planung wurden 0,3
Mio. € weniger aufgewendet. Bei den Personalauf-
wendungen für aktive Mitarbeitende liegt der Wert
um 9,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert sowie um
10,9 Mio. € unter dem Planwert 2020. Bei den Ver-
sorgungsaufwendungen entstanden hingegen
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
10,6 Mio. € (Veränderung gegenüber dem Vorjahr: +
1,0 Mio. €).
Personalaufwendungen:
Im Bereich der P ersonalaufwendungen sind insbe-
sondere Mehraufwendungen gegenüber 2019 bei
den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 16,3 Mio. €
entstanden. Der Anstieg gegenüber 2019 ist auf die
Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (durchschnitt-
lich + 1,06 % ab März 2020), die Besoldungserhö-
hung bei den Beamten (+ 3,2 % ab Januar 2020) so-
wie Stellenschaffungen zurückzuführen.
Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge
und Vergütungen jedoch um 10,6 Mio. € unter der
dem Planwert für 2020. Dies ist vor allem auf die Ver-
gütungen für Arbeitnehmer zurückzuführen. Bei der
Ermittlung dieses Planwertes wurden u.a. die Stel-
lenschaffungen für 2020 berücksichtigt. Die neu ge-
schaffenen Stellen konnten jedoch nicht vollständig
besetzt werden.
Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“
beinhaltet im Wesentlichen die Veränderung der
Rückstellungen für Altersteilzeit. Bei den Beam-
ten/Beamtinnen und Lehrern/Lehrerinnen wurden in
2020 mehr neue Verträge abgeschlossen, als in der
Planung 2020 berücksichtigt wurden. Dadurch kann
die Ist -Planabweichung im Geschäftsjahr überwie-
gend erklärt werden.
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen
für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem
Vorjahr um 28,8 Mio. € geringer aus, da im Jahres-
abschluss 2020 keine Besoldungserhöhungen zu
verarbeiten waren (Besoldungserhöhungen zum
01.01.2019, 01.01.2020 und 01.01.2021 wurden be-
reits im JA 2019 berücksichtigt). Der Planansatz
2020 wurde hingegen lediglich um 0,2 Mio. über-
schritten.
Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für
Aktive fielen (analog zu den Pensionsrückstellungen)
gegenüber dem Ist des Vorjahres ebenfalls bedeu-
tend geringer aus (- 3,4 Mio. €). Grund ist auch hier,
dass keine Besoldungserhöhungen im Jahresab-
schluss 2020 bei den Pensionsrückstellungen zu
verarbeiten waren. Dies ist für die Beihilferückstel-
lung relevant, da sich die Beihilferückstellungen als
prozentualer Anteil von den Pensionsrückstellungen
errechnen.
Versorgungsaufwendungen:
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie-
gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio-
nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger .
Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen ver-
ringerte sich leicht um 1,8 Mio. € gegenüber dem
Vorjahr, während der Planansatz 2020 um 5,7 Mio.€
überschritten wurde. Der leichte Rückgang gegen-
über dem Vorjahr (-1,8 Mio. €) liegt im Rahmen der
allgemeinen Schwankungsbreite bei den Personal-
rückstellungen. Die Überschreitung des Planansat-
zes bei den Zuführungen zu Pensions-Versorgungs-
rückstellungen hängt damit zusammen, dass die zu-
grundeliegenden Versorgungsza hlungen ebenfalls
etwas zu gering angesetzt wurden.
Bei den Beihilferückstellungen für die Versorgungs-
empfänger gab es eine deutliche Steigerung
gegenüber dem Plan 2020 (+7,6 Mio. €) und auch
gegenüber dem Vorjahreswert (+3,0 Mio. €). Hier
macht sich bem erkbar, dass die Auszahlungen für
Beihilfen von pensionierten Beamten/Beamtinnen
seit Jahren überproportional steigen und dieser Ef-
fekt dann mittelbar auch die Beihilferückstellungen
ansteigen lassen.
Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu
den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak-
tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu-
sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr
324
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
65
27,4 Mio. € weniger und gegenüber dem Plan 2020
16,9 Mio. € mehr aufgewendet werden.
Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Personalaufwendungen 574.787.236,36 585.669.964,47 583.978.999,05
Bezüge Beamte 86.964.815,85 86.725.149,07 83.668.736,66
Bezüge Beamte-Lehrkräfte 82.899.897,71 81.878.099,69 79.389.907,50
Vergütungen Arbeitnehmer 263.269.997,97 272.734.266,97 250.696.166,68
Weitere Vergütungen 5.396.457,82 7.829.751,09 8.515.088,37
Sonstige Rückstellungen für Aktive 3.459.168,32 2.075,000,00 -180.686,62
Beiträge Versorgungskassen 20.038.298,68 20.746.091,21 19.289.032,88
AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 53.840.148,63 56.906.307,09 52.006.876,70
Beihilfen für Aktive 9.557.840,38 9.609.400,00 9.062.618,88
Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 39.751.972,00 39.502.299,35 68.552.735,00
Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 9.598.639,00 7.663.600,00 12.978.523,00
Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 105.996.900,00 115.616.759,73
Neutralisation Versorgung/Beihilfen -119.316.410,52 -113.656.400,00 -114.449,762,81
Versorgung Beamte und Lehrkräfte 95.018.945,99 93.550.000,00 90.174.465,44
Versorgung Arbeitnehmer 7.815.482,55 8.268.000,00 8.269,573,89
Beihilfen für Versorgungsempfänger 17.023.450,71 15.025.000,00 16.677.122,40
Zuführ. /Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 93.273.760,77 87.555.500,00 95.068.862,25
Zuführ. /Aufl. Beihilferückst. Versorgung 22.813.297,75 15.254.800,00 19.876.498,56
Summe Personal - und Versorgungsaufwen-
dungen insgesamt 691.415.763,61 691.666.864,47 699.595.758,78
Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Al-
tersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind
durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit-
punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen)
starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu-
führung zu den Pensionsrückstellungen 2019 wegen
zu berücksichtigender Besoldungserhöhungen für die
325
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
66
Jahre 2019 bis 2021 besonders hoch aus, auch 2013
beispielsweise war diese Besonderheit gegeben.
Die Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung sind seit
dem Jahr 2010 jahrelang aufgrund der Änderungen
der gesetzlichen/tarifvertraglichen Rahmenbedingun-
gen zurückgegangen. Seit 2019 ist nun wieder ein An-
stieg zu verzeichnen, da Altersteilzeit nun auch wieder
für Tarifbeschäftigte in gewissen Umfang möglich ist.
Auf der Zeitstrahlachse wird zusätzlich die Entwicklung
der Bezüge und Vergütungen als Referenzwert in Mio.
€ abgebildet.
Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2
2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal - und
Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund
der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der
Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Gl iederung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser
Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst.
64
86
70
80
73
125
110 113 105
129
120
164
133
8
23
6 8 2 6 1 1 1 1 1 3 5
0
25
50
75
100
125
150
175
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020
299 315 295 301 312 333 349 356 377 389 403 422 439
in Mio. €
Zuführung Pensionsrückstellungen
Zuführung Altersteilzeitrückstellungen
326
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
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67
Sachaufwendungen und
Abschreibungen
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun-
gen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um
2,6 Mio. €. Der Planwert wurde um 0,5 Mio. € unter-
schritten.
Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge-
brauchsgegenstände“ fielen die Aufwendungen um
rd. 2,5 Mio. € höher aus als im Vorjahr.
Die Position „ Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ be-
wegt sich leicht unter Vorjahresniveau (-0,4 Mio. €).
Im Bereich „Gebäudeunterhalt, -technik“ sind Ein-
sparungen gegenüber dem Plan in Höhe von 10,3
Mio. € und Minderaufwendungen gegenüber dem Ist
2019 in Höhe von 0,7 Mio. € ersichtlich. Die Min-
deraufwendungen gegenüber dem Plan sind vorwie-
gend bei der Baupauschale aufgrund von Rückstän-
den bei der Abarbeitung der Maßnahmen entstan-
den.
Um rd. 2,9 Mio. € erhöhte sich die Position „ Gebäu-
dereinigung, Müll, Kanal, sonstige, insb. bei den
hausverwaltenden Einheiten (HVE) aufgrund
coronabedingtem höheren Reinigungsaufwand und
der Vertretung der städtischen Reinigungskräfte.“
Unter der Rubrik „ Lehrmittel, Schülerbeförderung
u. ä.“ hingegen verringerten sich die Aufwendungen
im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Mio. €, insb.
dadurch, dass pandemiebedingt Schülerbeförde-
rungskosten ( -2,1 Mio. €), sowie Studienfahrten,
Ausflüge, Ferienfahrten o.ä. ( -0,6 Mio. €) wegfielen
und sich die Aufwendungen aus der Mittagsbetreu-
ung (- 0,7 Mio. €) verringerten.
Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet
93,0 Mio. € im Ist 2020 für den Servicebetrieb Öffent-
licher Raum (SÖR) zur Finanzierung des operativen
Betriebs im Bereich des „Grau- und Grün“-Infrastruk-
turvermögens der Stadt. Diese Aufwendungen stie-
gen gegenüber 2019 um 6,7 Mio. € an, entsprechend
7,8 %, u. a. aufgrund von Kostensteigerungen.
Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In-
standhaltungsrückstellung (Ist 2020: 15,9 Mio. €,
Vorjahr 16,1 Mio. €) und zu den Rückstellungen für
Altlasten (Ist 2020: 1,2 Mio. €) enthalten, die man-
gels valider Werte nicht geplant werden.
Die Position Neutralisierung Rückstellungszah-
lungen Sach- und Dienstleistungen enthält insb.
die Rückstellungsinanspruchnahme von Instandhal-
tungsrückstellungen.
Die Position Abschreibungen beinhaltet Abschrei-
bungen auf Forderungen und Ab schreibungen auf
Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sachan-
lagevermögen sind 2020 gegenüber dem Vorjahr
aufgrund des hohen Investitionsniveaus wieder et-
was angestiegen (von 102,3 Mio. € auf 104,7 Mio. €),
nachdem sie in den Vorjahren insb. im Bereich de s
Infrastrukturvermögens wegen abgelaufener Nut-
zungsdauern im U-Bahnbereich leicht gesunken war.
.
Sachaufwendungen und Abschreibungen (in
€) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 287.191.489,22 282.689.615,38 284.366.065,60
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 14.307.954,73 13.741.100,07 11.824.393,90
Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 19.606.273,23 22.107.602,67 19.973.663,93
327
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
68
Gebäudeunterhalt, -technik 39.183.218,98 49.514.232,21 39.906.233,58
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.043.941,59 6.129.070,21 5.784.248,58
Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 22.953.124,20 21.090.742,31 20.086.989,52
Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 23.642.909,80 26.028.628,61 27.359.602,85
Erstattungen an Dritte 144.322.395,02 140.297.773,69 141.876.627,10
Sonstiges 18.131.671,67 3.780.465,61 17.554.306,14
Neutral. Rückstellungszahl. Sach/Dienstl. -3.790.997,86 3.780.465,61 17.554.306,14
Abschreibungen 106.502.399,46 110.977.897,00 104.288.542,53
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden unterschieden in So-
zialtransferaufwendungen und in weitere Transferauf-
wendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tra-
gen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom-
men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson-
dere an die freien Träger der Ki ndertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volu-
men von 499 Mio. € (Vorjahr: 521 Mio. €) repräsentiert
ca. 24 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Ge-
danklich hinzuaddieren sollte man an dieser Stelle noch
die Bezirksumlage, di e aufgrund der Aufgabenschwer-
punkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozi-
alausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen
mit insgesamt 704 Mio. € (Vorjahr: 714 Mio. €) rd. 35 %
der ordentlichen Aufwendungen des Nürnberger Stadt-
haushalts dar.
Die weiteren Transferaufwendungen mit 137 Mio. €
(ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Ausgleichs-
zahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteuerumlage,
Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbe-
triebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und so-
zialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbe-
reich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land u. a. im
Rahmen der Krankenhausumlage. In der unten aufge-
führten tabellarischen Darstellung und in den nachfol-
genden Erläuterungen beinhaltet dieser B lock auch die
oben angesprochene Bezirksumlage.
Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus gesetz-
licher oder vertraglicher Verpflichtung stiegen gegen-
über dem Vorjahreswert um 13,9 Mio. €, diese Position
steigt erhöht sich seit Jahren aufgrund des anhaltenden
Platzausbaus bei Kindertageseinrichtungen freier Träger
nachhaltig.
Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi-
cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB
Sozialtransferauf-
wendungen
Sozialleistungen,
Z hü il
Weitere Trans-
feraufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Ge-
werbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
328
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
69
XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Mio. € oder
5,5 %. Die Zuständigkeitsverlagerungen durch das Bay-
erische Teilhabegesetz I (BayTHG I) an den Bezirk wir-
ken sich noch immer auf die Entwicklungen in der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus. In
2020 zeigt sich aber grundsätzlich wieder der konstante
Anstieg der Vorjahre. Die Entwicklung im Jahr 2020
wurde zudem deutlich durch die Leistungsausweitungen
im Wohngeldgesetz beeinflusst. Die Kosten der Grund-
sicherung werden seit 2014 zu 100% vom Bund erstattet
(siehe dazu auch unter „Erträge aus Kostenerstattungen
und Umlagen“).
Unter den sonstigen Hilfen außerhalb von Einrichtun-
gen hat die Stadt 2020 marginal mehr als im Vorjahr aus-
gegeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Hil-
fen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie die
Leistungen im Rahmen der Beratungs- und Integrations-
richtlinie.
Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem Vor-
jahr 12,0 Mio. € bzw. 16,2 % weniger aufgewendet wor-
den. Dies ist in der weiterhin stark rückläufigen Anzahl
an Leistungsbeziehern begründet.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar-
beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a.
Kosten der Unterkunft (SGB II)“) erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr um 1,8 Mio. € (1,7 %). Die Stadt Nürn-
berg konnte bis Februar 2020 von der sehr guten wirt-
schaftlichen Lage profitieren. Bis dahin lag die Zahl der
Leistungsberechtigten und B edarfsgemeinschaften
deutlich unter dem Plan. Dann wirkten sich hier die Ein-
schränkungen aufgrund der COVID -19-Pandemie mas-
siv aus. Die Entwicklungen im Bereich des SGB II blie-
ben bisher allerdings unter der Prognose der Bunde-
sagentur für Arbeit. Dies könn te aber auch auf verhal-
tene Inanspruchnahme der Sozialschutzpakete zurück-
zuführen sein.
Die Bezirksumlage stieg 2020 gegenüber dem Vorjahr
spürbar an (+6,6 Mio. €, d. h. + 3,3 %). Dies ergab sich
aus der höheren Umlagekraft der Stadt Nürnberg im zu-
grundeliegenden Referenzjahr.
Weitere Transferaufwendungen
Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten
59,2 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus gesetzli-
chen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen,
z. B. an das Staatstheater (21,1 Mio. €), an das Germa-
nische Nationalmuseum oder an die Nürnberger Sym-
phoniker. Ferner ist mit 12,7 Mio. € die Krankenhausum-
lage enthalten.
Die Position „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen“ ist um 9,9 Mio. € höher als
im Vorjahr ausgefallen. Die s ist darin begründet, dass
hier Rückstellungen i. H. v. 10 Mio. € für erwartete
coronabedingte Verlustausgleiche an den Flughafen
Nürnberg und den Eigenbetrieb Nü Bad enthalten sind.
Wie in den letzten Jahren sind hier weiterhin die für das
Jahr 2020 gezahlten Verlustausgleiche an die Eigenbe-
triebe NüBad und FSN sowie die Zuführungen zu Ver-
lustausgleichsrückstellungen für die noris inklusion
gGmbH (1,0 Mio. € in 2020) enthalten.
Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich an den jewei-
ligen Gewerbesteuereinzahlungen des Jahres. Sie be-
trägt in 2020 31,4 Mio. € und liegt damit 33,6 Mio. € unter
dem Ist 2019. Dies ist begründet durch den Wegfall der
erhöhten Gewerbesteuerumlage/Mitfinanzierung Län-
derfinanzausgleich (§ 6 Abs. 3 Gemeindefinanzreform-
gesetz) ab 2020. Daher wurde der Vervielfältiger für die
Gewerbesteuerumlage reduziert (Vervielfältiger 2018:
68,3 %, 2019: 64 %, 2020: 35 %).
Unter der Position Zuführung zu sonstigen Rückstel-
lungen im Transferaufwandsbereich werden noch nicht
zweckentsprechend verwendete Spenden sowie ggf. die
Bildung einer Rückstellung zu den aufgrund der relativen
Umlagekraft in 2020 induzierten Beträgen der Bezirks-
umlage für 2021 abgebildet – hier ergab sich rechnerisch
jedoch für 2020 kein Betrag, im Vorjahr 2019 waren es
2,9 Mio. € gewesen.
Transferaufwendungen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
insgesamt 815.405.980,18 827.417.752,49 831.833.927,28
329
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
70
Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetz-
lich/vertraglich - Art 1/4) 152.055.765,58 142.777.147,00 138.181.883,66
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig -
Art 5) 16.667.947,67 17.905.552,00 16.744.957,41
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im
Alter (SGB XII) 62.205.744,52 66.561.500,00 58.987.918,91
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 51.802,82 5.900,00 512.424,13
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.913.440,75 7.914.000,00 8.380.322,19
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.720.482,87 5.944.100,00 5.623.768,45
Familien- und Jugendhilfe 87.123.707,57 91.273.742,00 86.660.365,94
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 61.898.777,86 64.113.000,00 73.868.301,59
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 105.528.337,49 111.190.892,00 103.754.938,80
Bildungs- und Teilhabepaket 6.380.326,51 9.153.500,00 6.554.349,96
Sonstige 17.329,15 64.000,00 42.431,22
Summe 503.563.662,79 516.903.333,00 499.311.662,26
Bezirksumlage (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Bezirksumlage 203.441.575,99 203.441.575,99 196.871.394,93
Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus-
gleiche) 59.228.471,07 61.302,393,50 58.529.784,82
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun-
dene Unternehmen 18.148.826,94 11.770.450,00 8.221.080,99
Gewerbesteuerumlage 31.438.477,00 35.000.000,00 65.026.735,99
330
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Zuführungen zu sonst. Transferaufwands -Rück-
stellungen 1.000.701,33 4.916.268,29
Neutralisation Rückstellungszahlung Trans-
feraufwendungen (Erträge) -1.415.734,94 -1.000.000,00 -1.043.000,00
Summe 109.816.476,34 108.072.843,50 136.693.870,09
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fielen gegen-
über dem Vorjahr um 55,7 Mio. €, entsprechend 35,6 %
höher aus.
Eine Besonderheit in 2020 war der eklatante Anstieg der
Position „Sonstiger Personal-/ Dienstaufwand“. Hier
schlägt insb. die 2020 neu hinzugekommene Aufwands-
position für coronabedingte Aufwendungen für Schutz-
kleidung und - material zu Buche mit Aufwendungen von
7,1 Mio. €.
Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel konsumtiver
MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungs-
fähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investiti-
onen (dort gesondert ausgewiesen). Hier ist gegenüber
dem Vorjahr eine Steigerung von 3,4 Mio. €, ersichtlich.
Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter war ge-
genüber dem Vorjahr ein Anstieg um 8,6 Mio. € zu ver-
zeichnen, der vor allem auf das Gesundheitsamt entfällt.
Hier wurden die Vergütungen für das Testcenter Flugha-
fen und die mobilen Abstrichstationen verbucht (ca. 9,4
Mio. €), die jedoch vom Freistaat Bayern wiedererstattet
werden.
Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen im
Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in 2020,
wie bereits 2019 keine Beträge benötigt.
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen
z. B. die Verluste aus dem Abgang von Ve rmögensge-
genständen, die nicht geplant werden können. Das Ist
2020 betrug hierfür 5,2 Mio. €. Im Vorjahr fielen hier
2,4 Mio. € an. Enthalten sind außerdem Vorauszahlun-
gen zur Körperschaftssteuer sowie Gewerbesteuerauf-
wendungen für die Betriebe gewerbliche r Art Telekom-
munikationsnetz (4,3 Mio. €}, Krematorium und Bestat-
tungswesen (insgesamt 0,6 Mio. €). Den größten Um-
fang nehmen in diesem Jahr nochmals die Zuführungen
zu den sonstigen Rückstellungen mit 76,7 Mio. € ein
(Vorjahr 47,5 Mio. €). Hierin wurden R isiken aus
coronabedingten Belastungen bei den Töchtern Nürn-
bergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH be-
rücksichtigt (75 Mio. €). 2019 waren hier u.a. Risiken aus
strittigen Bilanzierungsfragen beim Klinikum Nürnberg
enthalten.
Aufwendungen für den Geschä ftsbetrieb städtischer
Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksachen, sind
ebenfalls in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
enthalten.
Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 11.816.054,23 14.023.757,93 5.406.584,94
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.166.082,17 2.263.200,00 2.219.384,59
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 18.066.009,14 11.147.000,00 14.622.316,35
Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 25.255.972,78 27.326.893,33 24.499.831,77
331
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.297.684,21 3.387.010,93 3.318.344,18
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.568.425,29 1.550.000,00 1.765.607,91
Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.799.722,43 6.460.860,47 3.923,453,70
Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 6.633.202,96 6.996.484,07 3.923.453,70
Vergütungen für Leistungen Dritter 23.784.537,44 18.945.181,03 15.146.296,96
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.881.091,39 6.749.227,18 6.585.811,89
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200.000,00 0,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen 108.133.963,50 26.443.454,26 73.480.965,31
Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentl. Auf-
wendungen -319.849,47 -223.782,36
Summe 212.082.896,07 126.493.069,20 156.348.084,19
332
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
73
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fällt um 15,4 Mio. €, entspre-
chend
191 %, schlechter aus als im Vorjahr und um 6,7 Mio.
€ schlechter als im Plan 2020.
Der wesentliche Grund für das schlechtere Ergebnis
gegenüber dem Vorjahr sind um 15,4 Mio. € niedri-
gere Erträge aus der Verzinsung der Gewerbe -
/und Umsatzsteuer (- 79 %).
Im Gegenzug sanken die Aufwendungen aus Erstat-
tungszinsen aus der Gewerbesteuer geringfügig (-
1,0 Mio. €, entsprechend 10 %)).
Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre-
dite war erneut ein Rückgang zu verzeichnen: Hier
sind
1,9 Mio. € weniger als im Vorjahr angefallen (- 7 %).
Auch in 2020 ermöglichte das anhaltend niedrige
Zinsniveau und tlw. sogar die Auszahlung von Nega-
tivzinsen den Zinsaufwand für Investitionskredite
trotz der hohen Investitionssummen stabil zu halten
bzw. sogar zu senken.
Die Zinslastquote beträgt 1,5 % (Vorjahr 1,7 %).
Bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen ist
2020 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse i. H.
v. 1,7 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) enthalten. Die Aus-
schüttung des Zweckverbands Kommunale Ver-
kehrsüberwachung im Großraum Nürnberg betrug
2020 1,6 Mio. € (2019: 2,0 Mio. €).
Finanzergebnis (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Finanzerträge
davon:
-9.147.948,70 -15.869.214,24 -26.702.313,29
Zinserträge -1.804.700,69 -1.048.014,24 -1.412.422,96
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -3.329.851,07 -4.621.200,00 -5.645.555,84
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -3.977.649,76 -10.000.000,00 -19.394.330,58
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -35.747,18 -200.000,00 -250.003,91
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon:
32.646.977,55 32.694.490,00 34.753.535,56
Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb.
an Kreditinstitute 23.522.821,40 24.245.640,00 25.417.347,87
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 8.270.718,00 8.000.000,00 9.257.326,00
Sonstige Zinsaufwendungen 853.438,15 448.850,00 78.861,69
Summe 23.499.028,85 16.825.275,76 8.051.222,27
333
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Ergebnisrechnung – Außerordentliches Ergebnis
_____________________________________________________________________________________________________
74
Außerordentliches Ergebnis
Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge-
staltet sich die Planung naturgemäß schwierig. Die
periodenfremden Erträge 2020 fielen im Vergleich zu
2019 relativ gering aus - hier waren insb.
2,1 Mio. € periodenfremde Schadenersatzleistungen
aus 2018 bei der U -Bahn und 1,0 Mio. € aus Kon-
zessionsabgaben für Wasser aus 2018 enthalten.
In den periodenfremden Aufwendunge n 2020 sind
insb. Konzessionsabgaben z. B. für Strom und Was-
ser aus dem Vorjahr enthalten, ebens o wie bereits
2019.
Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Erträge -451.860,23 -41.851 -523.587,07
Periodenfremde Erträge -171.868,74 -122.100 -3.577.859,77
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Aufwendungen 75.679,64 11.800 16.072,02
Periodenfremde Aufwendungen 1.199.395,07 215.100 1.714.991,53
Summe 651.345,74 62.949 -2.370.383,29
334
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
75
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Finanzrechnung (in €) Ist 2020
Plan 2020
(+ Reste 2019)
Ist 2019
Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit
-130.662.647,51
-33.109.582,33
-194.353.226,15
+ Einzahlungen Investitionszuweisungen -79.928.350,12 -101.418.000,00 -56.904.888,64
+ Einzahlungen Investitionsbeiträge -8.938.326,32 -6.192.000,00 -7.355.067,33
+ Veräußerung von Sachvermögen -16.028.656,43 -7.000.000,00 -7.450.731,87
+ Veräußerung von Finanzvermögen -3.506.367,74 -828.000,00 -6.249.710,95
+ Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.516.977,90 -2.553.000,00 -4.055.399,77
= Einzahlungen Investitionstätigkeit -110.918.678,51 -117.991.000,00 -82.015.798,56
- Auszahlungen Erwerb Grundstücke 13.838.108,47 37.301.107,42 12.905.223,00
- Auszahlungen für Baumaßnahmen 193.068.288,93 540.971.982,17 144.000.142,78
- Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 21.677.188,59 37.562.821,81 16.264.577,61
- Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 39.654.551,55 38.126.800,00 48.670.089,35
- Investitionsförderungsmaßnahmen 21.192.613,84 32.057.632,79 14.811.148,48
- Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 960.500,00 1.850.500,00 339.500,00
= Auszahlungen Investitionstätigkeit 290.391.251,38 687.870.844,19 236.990.681,22
= Cashflow aus Investitionstätigkeit 179.472.572,87 569.879.844,19 154.974.882,66
= Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe-
trag 48.809.925,36 536.770.261,86 -39.378.343,49
+ Aufnahme von Krediten für Investitionen -170.000.000,00 -188.000.000,00 -75.000.000,00
+ Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän-
gen 0,00 0,00 0,00
= Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -170.000.000,00 -188.000.000,00 -75.000.000,00
335
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
76
- Tilgung von Krediten aus Investitionen 63.963.726,78 66.900.000,00 91.860.903,99
- Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 11.273.790,11 11.278.000,00 12.451.822,77
= Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 75.237.516,89 78.178.000,00 104.312.726,76
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -94.762.483,11 -109.822.000,00 29.312.726,76
= Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe-
trag -45.952.557,75 426.948.261,86 -10.065.616,73
+ Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
- Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
= Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
+ Aufnahme von Kassenkrediten -94.500.000,00 0,00 -108.500.000,00
- Tilgung von Kassenkrediten 178.000.000,00 0,00 25.000.000,00
+ Einzahlungen durchlaufende Posten -3.882.586.894,45 0,00 -4.568.409.942,87
- Auszahlungen durchlaufende Posten 3.854.782.174,68 0,00 4.568.670.808,47
= Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor-
gängen
55.695.280,23
0,00
-83.239.134,40
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln -407.295.896,30 -280.000.000,00 -313.991.145,17
= Endbestand an Finanzmitteln -397.553.173,82 146.948.261,86 -407.295.896,30
+ Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser-
ven 0,00 0,00 0,00
= Endbestand an Liquiditätsreserven -397.553.173,82 146.948.261,86 -407.295.896,30
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit 20 20 verminderte sich gegenüber dem Jahr
2019 um ca. 63,7 Mio. € auf 130,7 Mio. €. Die Ein-
zahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
sind im Vergleich mit 201 9 leicht gesunken (minus
22,2 Mio. €) . Während die Steuereinzahlungen
coronabedingt in 2020 gegenüber dem Vorjahr ein-
brachen (-61,2 Mio. €), stiegen die Zuwendungen
und Zuweisungen hingegen im Vergleich zu 2019 um
79,9 Mio. €. Die Mehreinzahlungen bei den Zuwen-
dungen und Zuweisungen stammten dabei überwie-
gend aus einer coronabedingten Gewerbesteuer-
kompensation des Bundes und des Freistaats (+61,7
Mio. €). Bei den öffentlich -rechtlichen und privat-
rechtrechtlichen Leistungsentgelten ergaben sich
u.a. durch die Schließung von Einrichtungen (wegen
des Corona-Lockdowns) erhebliche Einbußen bei
den Einzahlungen ( -16,9 Mio. € bzw. - 11,5 Mio. €).
336
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
77
Bei den sonstigen Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit ergab sich vor allem bei der
Verzinsung der Gewerbesteuer ein erheblicher
Rückgang gegenüber 2019 in Höhe von 14,0 Mio. €
(analog zum Gewerbesteuerrückgang).
Im Vergleich dazu entwickel ten sich die laufenden
Auszahlungen um ca. 41,5 Mio. € nach oben. So sind
z.B. die Personal - und Versorgungsauszahlungen
gegenüber 2019 um insg. ca. 25,1 Mio. € angestie-
gen (u.a. wegen Besoldungs - und Tariferhöhungen
in 2020 sowie wegen Stellenneuschaffungen). Auch
bei den Auszahlungen für Sach - und Dienstleistun-
gen ist ein Anstieg in Höhe von ca. 12,8 Mio. € zu
verzeichnen (z.B. wegen höheren Erstattungen an
SÖR für die für die Stadt erbrachten Leistungen so-
wie wegen höherer Energiekosten).
Bei den Transferauszahlungen, den sonstigen Aus-
zahlungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit
und den Finanzauszahlungen ergab sich insg. eine
moderate Steigerung gegenüber dem Vorjahr in
Höhe von ca. 3,6 Mio. € (u.a. wegen Steuernachzah-
lungen beim Betrieb gewerblicher Art „Telekommuni-
kationsnetz“).
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig-
keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen
Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der
Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
war in 2020 so hoch, dass nach Abzug der ordentli-
chen Tilgungen noch ca. 55,4 Mio. € als Finanzie-
rungsbeitrag aus Eigenmitteln für die getätigten In-
vestitionen 2020 vorhanden waren. Für die Investiti-
onen 2020 musste insg. ein städtischer Eigenmittel-
anteil in Höhe von 179,5 Mio. € aufgebracht werden;
dieser konnte noch zu 30,9 % aus dem (nach Abzug
der ordentlichen Tilgungen) verbleibenden Cashflow
aus laufender V erwaltungstätigkeit gedeckt werden
(gegenüber 78,1 % im Vorjahr).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im Be-
richtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der um
24,5 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahreswert
(155,0 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der Inves-
titionstätigkeit stiegen dabei im Vergleich zu 2019 um
ca. 28,9 Mio. €, wobei hier durchaus größere
Schwankungen von Jahr zu Jahr möglich sind. So
unterliegen z.B. die Investitionszuweisungen und -
zuschüsse naturgemäß von Jahr zu Jahr einer rela-
tiven Schwankungsbreite, da der Abruf von Förder-
mitteln von der Anzahl der förderfähigen Baumaß-
nahmen und dem jeweiligen Baufortschritt abhängt.
In 2020 stiegen die Investitionszuweisungen und –
Zuschüsse gegenüber 2019 um ca. 23 Mio. € an.
Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite
die Mittelabflüsse insg. um 53,4 Mio. €. Bei den Aus-
zahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachver-
mögen wurden 5,4 Mio. € mehr als in 2019 veraus-
gabt (u.a. für BW/HANA -Lizenzen sowie für Video-
überwachung in U-Bahnanlagen). Bei den Baumaß-
nahmen fiel der Anstieg des Rechnungsergebnisses
2020 gegenüber dem Vorjahr noch wesentlich höher
aus als beim beweglichen S achvermögen (+49,1
Mio. €). Dies hängt u.a. mit der aktuell hohen Auslas-
tung des Baugewerbes zusammen, aber auch mit
einzelnen Baumaßnahmen (z.B. die Erweiterung der
U-Bahnlinie 3 Richtung Gebersdorf, Neubau Ball-
sporthalle Tillypark, etc.).
Der nominelle Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
beträgt -94,8 Mio. €. Im Regelfall ist dieser identisch
mit dem Begriff der sog. Nettoneuverschuldung. Da
in 2019 präventiv aufgenommene Kassenkredite, die
2020 sukzessive in Investitionskredite umgeschuldet
wurden, ebenfalls in die Nettoneuverschuldun g mit
eingerechnet werden mussten, konnte auch in 2020
die Nettoneuverschuldung nicht direkt als Cashflow
aus der Finanzierungstätigkeit aus der Fina nzrech-
nung herausgelesen werden (weil die Abwicklung
der Kassenkredite formal unter den „nicht haushalts-
wirksamen Vorgängen“ abzubilden ist).
Die Nettoneuverschuldung betrug 2020, inklusive
der Rückzahlung der genannten Kassenkredite (sal-
diert 82,4 Mio. €) insgesamt 12,4 Mio. €, d.h. es wur-
den per Saldo im Berichtsjahr 2020 12,4 Mio. € mehr
Kredite neu aufgenommen als vorhandene Kredite
getilgt. In der Planung 20 20 wurde noch mit einer
Nettoneuverschuldung von 109,8 Mio. € gerechnet.
Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln
wurden die Bestände auf den jeweiligen Be -
standskonten der Bilanzpositionen Liquide Mittel,
Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichke iten
herangezogen.
337
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Nürnberg, den
f *1) fjs
338
79
Rechenschaftsbericht
zum
Jahresabschluss
2020
339
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
80
Lage der Stadt Nürnberg
Geographische Lage
Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund
der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der
Region. Nach der Einwohnerzahl (53 0.116 im Juli
2021 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte Stadt in
Bayern und die vierzehntgrößte in Deutschland.
Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und
Schwabach sowie den angrenzende n Landkreisen
ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen
Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu-
ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg
wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005
durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den
Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge-
nommen wurde. Die Europäische Metropolregion
Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen
sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als
auch auf kultureller, wirtschaftlicher und techn ologi-
scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro-
päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts-
wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähig keit,
sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern.
Wirtschaftsstruktur
Nürnberg ist High -Tech-, Industrie- und innovativer
Dienstleistungsstandort. Seit den siebziger Jahren
entwickelte sich die Stadt zum Dienstleistungs zent-
rum mit hohen Anteilen von produktionsnahen
Dienstleistungen wie Beratung, Planung, Markt- und
Verbraucherforschung und einer hohen Beschä ftig-
tendichte und Unter nehmenspräsenz im Sektor der
Informations- und Kommunikations technik. Aktuell
sind über drei Viertel (79,9 %) aller in Nürnberg sozi-
alversicherungspflichtig Beschäftigten im Dienstleis-
tungssektor tätig. Im Vergleich der großen deutschen
Städte ist jedoch Nürnbergs Beschäftigtenanteil im
Industriesektor bzw. im verarbeitenden Gewerbe im-
mer noch bemerkenswert hoch.
Nürnberg ist das Handelszentrum Nordbayerns mit
hoher Einkaufszentralität. Das Güterverkehrszent -
rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale
Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Ex port-
quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt,
wobei Nürnberg von seiner zentralen Lage im euro-
päischen Wirtschaftsraum profitiert. Begünstigt
durch die verkehrsgeografisc he Lage ist Nürn berg
traditioneller Standort von Betrieben aus dem Ver-
kehrs- und Logistiksektor mit zukunftsweisen den
Modellprojekten der Kommunikations- und Verkehrs-
wirtschaft.
Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in
den Bereichen Energie -, Kommunikations-, Ver -
kehrstechnik, Mess- und Regeltechnik sowie Auto-
matisierungs- und Fertigungstechnik mit bedeuten-
den Firmen wie Bosch, Diehl, Leoni, MAN, Siemens
oder Vitesco. Traditionell stark ist auch die Schreib-
geräteindustrie mit Firmen wie Faber -Castell (Stein
bei Nürnberg), LYRA und Staedtler und die Nah-
rungs- und Genussmittelindustrie (Nürnberger Leb-
kuchen, Nürnberger Bratwürste).
Arbeitsmarkt
Der Wirtschaftsstandort Nürnberg entwickelt sich po-
sitiv und hat eine hohe Attraktivität als Lebens - und
Arbeitsort. Nürnbergs Wirtschaft kann sich allerdings
den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie
seit März 2020 nicht entziehen. Durch seinen breiten
und ausgewogenen Branchen- und Betriebsgrößen-
mix ist der Wirtschaftsstandort Nürnberg jedoch ins-
gesamt robust und zukunftsorientiert aufgestellt und
verfügt über eine Fülle an Standortvorteilen.
Noch im Dezember 2019, vor Ausbruch der Corona-
Pandemie, gab es im Stadtgebiet mit 315.526 sozi-
alversicherungspflichtig Beschäftigten eine so hohe
Beschäftigung wie in noch keinem Jahr zuvor. Zum
Dezember 2020 war die Beschäftigtenzahl auf
311.576 gesunken. Das entspricht einem Rückgang
um 1,3 Prozent. Über die Hälfte (52,3 Prozent) der
Männer und Frauen, die in Nürnberg arbeiten, woh-
nen nicht hier, sondern sind Einpendlerinnen und
Einpendler. Dies verdeutlicht die wichtige Arbeits-
marktfunktion Nürnbergs weit über die Stadtgrenzen
hinaus für Nordbayern. Bis Februar 2020, also kurz
vor der Corona-Pandemie, waren die Arbeitslosen-
zahlen am Standort auf den niedrigsten Stand seit
28 Jahren gesunken. Pandemiebedingt stieg die Ar-
beitslosigkeit an und lag im August 2020 bei 21.476
Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote betrug 7,1 Pro-
zent (August 2020). Mit Rücknahme der Pandemie-
beschränkungen erholt sich der Nürnberger Arbeits-
markt spürbar. Bis August 2021 sank Arbeitslosen-
zahl wieder auf 17.846 und die Arbeitslosenquote
lag bei 5,9 Prozent. Das entspricht einem Arbeitslo-
senrückgang um 16,9 Prozent gegenüber dem Vor-
340
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
81
jahr. Nürnberg zählt im deutschen Großstadtver-
gleich zu den Städten mit der niedrigsten Arbeitslo-
sigkeit. Im bundesweiten Vergleich der 17 größten
deutschen Städte (mit mehr als 350 Tsd. Einwohne-
rinnen und Einwohnern) ist Nürnberg auch jetzt, in
Corona-Zeiten, hinter München, Stuttgart die Stadt
mit der drittniedrigsten Arbeitslosenquote (Stand:
August 2021).
341
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
82
Ertragslage
Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen
kurz zusammengefasst, die durch Abweichungen
vom Plan bzw. vom Ist des Vorjahres maßgeblich für
den Jahresüberschuss von 61,8 Mio. € waren.
in Mio. € (SAP -Logik: Erträge mit Minus -,
Aufwendungen mit Pluszeichen) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019
Gewerbesteuer -421,1 -467,0 -476,6
Einkommensteueranteil -307,7 -298,6 -323,6
Schlüsselzuweisungen -249,5 -249,5 -229,2
Zuweisungen Land Grunderwerbsteuer -33,9 -33,5 -40,7
Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreu-
ungspersonal.) -81,2 -88,3 -87,5
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -71,8 -69,4 -86,7
Erstattungen vom Land (Transferleistungen) -69,8 -77,7 -90,1
Bezüge und Vergütungen 438,5 449,2 422,3
Pensionsrückstellungen (Saldo Zufüh-
rung/Auflösung) 134,8 134,6 163,6
Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen -
Art 1 151,9 142,7 138,2
Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung
(KdU) (§ 22 I SGB II) 103,3 108,6 101,7
Verlustausgleiche an städtische Töchter inkl.
Zuführung zu Rückstellungen, abzüglich
Neutralisationen
16,7 10,8 7,2
Miet- und Pachtaufwand Immobilien 25,3 27,3 24,5
Aufwendungen für Gebäudeunterhalt, -tech-
nik 39,9 47,3 36,7
Bezirksumlage 203,4 203,4 196,9
Gewerbesteuerumlage 31,4 35,0 65,0
Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 76,1 0,1 47,5
342
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
83
Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO -4,0 -10,0 -19,4
Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisverwendung
221,5 Mio. € (2019: 230,9 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich
künftiger Jahresfehlbeträge.
Die folgende Darstellung veranschaulicht die Entwicklung
der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2005.
Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2005
Kennzahlen zur Ertragslage
Steuern und Umlagen
Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
Durchschnittli-
cher Anteil der
Steuern pro Ein-
wohner
Steuern/ Einwoh-
nerzahl
1.782
€/EW
1.886
€/EW
1.826
€/EW
1.743
€/EW
1.665
€/EW
1.555
€/EW
1.524
€/EW
Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 44,8 % 47,3 % 47,1 % 46,3 % 46,2 % 47,7 % 49,4 %
-3
3
-18
13 16 19 17
-27
7
29 32 31
62
-13
69 62 64
49
65
81
102
118
91 99 103
135
168
231 221
-50
0
50
100
150
200
250
200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020
Millionen €
Jahresergebnis
(Überschuss = +)
Ergebnisrücklage
(nach
Ergebnisverw.)
343
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
84
Anteil der
Schlüsselzuwei-
sungen pro Ein-
wohner
Schlüsselzuweisun-
gen/ Einwohnerzahl
469
€/EW
428
€/EW
411
€/EW
376
€/EW
342
€/EW
329
€/EW
297
€/EW
Anteil der
Schlüsselzuwei-
sungen an den
ordentlichen Er-
trägen
Schlüsselzuweisun-
gen/ ordentliche Er-
träge
11,8 % 10,7 % 10,6 % 10,0% 9,6 % 9,5 % 10,1 %
Zuwendungs-
quote
Zuweisungen/ or-
dentliche Erträge 28,5 % 24,5 % 24,2 % 23,6 % 23,9 % 25,3 % 23,8 %
Anteil der Be-
zirksumlage pro
Einwohner
Bezirksumlage/ Ein-
wohnerzahl
382
€/EW
367
€/EW
342
€/EW
313
€/EW
294
€/EW
301
€/EW
289
€/EW
Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass m it ca.
50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu-
tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel-
len. Vor 2020 wurde hier 2016 der bisher niedrigste
Anteil erreicht, selbst im Krisenjahr 2009 betrug hier
der Wert 48 %. Der nochmalige Rückgang der Quote
gegenüber 2015 war trotz höherer absoluter Steu-
ererträge auf die stark erhöhten Kostenerstattungen
und Zuweisungen im Zusammenhang mit den ge-
stiegenen Flüchtlingszahlen zurückzuführen. 2018
war dieser Effekt wieder am Abklingen und die Quote
erhöhte sich wieder deutlich , auch 2019 stieg sie
leicht an. 2020 hingegen führte der Einbruch von Ge-
werbe- und Einkommensteuer zu einem deutlichen
Rückgang. Die Schlüsselzuweisungen pro Einwoh-
ner stiegen in den letzten 5 Jahren stetig an.
Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im
Trend eklatant an. Der Rückgang 2015 war auf die
stark gestiegene Einwohnerzahl bei nahezu konstant
gebliebener Umlage zurückzuführen.
344
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
85
Kennzahlen zu Aufwendungen
Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
Aufwandsde-
ckungsgrad
ordentliche Er-
träge/ ordentliche
Aufwendungen
100,5 % 103,3 % 102,1 % 102,9 % 102,9 % 102,3 % 99,1 %
Transferauf-
wandsquote
Transferaufwand/
ordentliche Auf-
wendungen
38,7 % 40,2 % 41,2 % 43,4 % 45,7 % 42,8 % 43,1 %
Personalin-
tensität =
Personalauf-
wandsquote
Personalaufwen-
dungen/ ordentli-
che Aufwendun-
gen
32,8 % 33,8 % 30,9 % 31,2 % 30,8 % 32,7 % 33,2 %
Durchschnitt-
liche Ab-
schreibungs-
quote des
Sachanlage-
vermögens/
Immateriellen
Vermögens
Abschreibungen
auf immaterielles
Vermögen und
Sachanlagever-
mögen/ immateri-
elles Vermögen
und Sachanlage-
vermögen
2,4 % 2,5 % 2,6 % 2,7 % 2,6 % 2,5 % 2,5 %
Abschrei-
bungsentlas-
tung
Erträge aus der
Auflösung von
Sonderposten/
Abschreibungen
auf Anlagevermö-
gen (ohne Finanz-
anlagen
53,4 % 46,1 % 46,6 % 48,3 % 48,9 % 49,0 % 48,0%
Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die
ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen
abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah-
resüberschusses war diese Kennzahl 2015-2019
deutlich über der 100 %-Marke. 2020 ist sie trotz des
Fehlbetrags noch knapp darüber (auch im Finanzer-
gebnis wird ein Fehlbetrag ausgewiesen) und damit
noch höher als anlässlich des Fehlbetrags in 2014.
Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach-
haltig die 40 %-Marke. Der Rückgang 2015 trotz er-
heblicher Steigerung der Transferaufwendungen im
Vergleich zum Vorjahr war auf den starken Anstieg
anderer Aufwandsarten, insb. der Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (Flüchtlingsunterbrin-
gung) und der Abschreibungen auf Finanzanlagen
zurückzuführen, 2016 traten diese Sachverhalte wie-
der in den Hintergrund und damit stieg die Quote wie-
der etwas an. 2020 hingegen gingen die Transferauf-
wendungen, wie bereits 2018 und 2019 , aufgrund
geringerer Sozialtransferaufwendungen und Verlust-
ausgleiche im Verhältnis nochmals etwas zurück –
damit wird die 40 % -Marke erstmals wieder unter-
schritten.
Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er-
stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die
Personalaufwandsquote ist besonders abhängig von
der Entwicklung der entsprechenden Rückstellun-
gen: 2013 stieg sie insb. aufgrund erhöhter Rückstel-
lungszuführungen – 2012, 2014 und 2016 war die
345
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
86
Quote entsprechend geringerer Rückstellungszufüh-
rungen rückläufig. 2016 kamen erhöhte Transferauf-
wendungen hinzu, die den relativen Anteil der Perso-
nalaufwendungen verringerten. 2017 und auch wie-
der 2019 kamen wiederum neben Besoldungserhö-
hungen und Stellenschaffungen auch erhöhte Rück-
stellungszuführungen zum Tragen , die Quote er-
höhte sich wieder . 2020 hingegen waren die Rück-
stellungszuführungen wieder geringer, so dass auch
die Quote wieder leicht absinkt.
Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach-
anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt,
um welchen Betrag sich das städtische Anlagever-
mögen pro Jahr verminderte, wenn nicht entspre-
chend reinvestiert würde. Die Quote betrug seit 2008
fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erstmals auf
2,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl auf-
grund der im Zuge der Grundstück srevision gestie-
genen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Ab-
schreibungen auf 2,5 % zurück , seit 2016 stieg die
Quote geringfügig an, um 2019 wieder auf 2,5 % zu-
rückzukehren. 2020 weist nun den bisher geringsten
Wert auf.
Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in-
wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch
Erträge aus Sonderpostenauflösungen verringert
werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie-
rung auf den Werteverzehr deutlich. Dieser Wert
steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio-
nen (z.B. U-Bahn) an, wie z.B. im Jahr 2010 (51 %)
und nun auch wi eder in 2020 mit dem bisherigen
Spitzenwert.
Zinsaufwand
Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
Zinsaufwand pro
Einwohner
Zinsaufwand/ Einwoh-
nerzahl
61
€/EW
65
€/EW
65
€/EW
96
€/EW
79
€/EW
76
€/EW
89
€/EW
Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer-träge 3,4 % 3,4 % 3,6 % 5,5 % 4,7 % 4,9 % 5,9 %
Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli-che Aufwendungen 1,6 % 1,7 % 1,7 % 2,6 % 2,3% 2,4 % 2,9 %
Der Zinsaufwand pro Einwohner hat sich aufgrund
des geringen Zinsniveaus trotz steigender Verschul-
dung in den letzten 15 Jahren stark verringert (Spit-
zenwert im Jahr 2011 mit 105 €/Einwohner . 2015
konnte durch das historisch n iedrige Zinsniveau die
Kennzahl deutlich auf einen Tiefstand gebracht wer-
den. 2014, 2016 und auch 2017 jedoch glichen stark
gestiegene Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer
die Verringerung bei den Kreditzinsen mehr als aus,
so dass eine , 2017 sogar deutliche Steigerung der
Kennzahl zustande kam . 2018 wiederum entfiel die
steigernde Wirkung erhöhter Erstattungszinsen ,
2019 blieb der Wert konstant , 2020 fiel er auf den
niedrigsten Wert bisher.
Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver-
wendung für Zinsen dar. 2013 wurde durch geringe-
ren Zinsaufwand im Zähler, sowie andererseits eine
Steigerung bei den Steuererträgen im Nenner der
bisher niedrigste Wert der Zins-Steuerquote aus dem
Jahr 2006 (6,5 %) mit 5,6 % noch weit untertroffen.
2014 schlug hier jedoch der Einbruch der Gewerbe-
steuer sowie der Anstieg der Erstattungszinsen aus
Gewerbesteuer zu Buche, so dass die Kennzahl trotz
weiter gesunkenem Durchschnittszins für Investiti-
onskredite wieder anstieg. Seit 2015 sinkt der Wert
der Zins-Steuerquote nun im Trend – nur unterbro-
chen durch das Jahr 2017. Hier wurde der Anstieg
bei den Steuererträgen durch den Anstieg bei den
Gewerbesteuer-Erstattungszinsen überkompensier t
346
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
87
und führte zu einer deutlichen Erhöhung. Genau die-
ser Effekt verkehrte sich 20 18 mit niedrigen Erstat-
tungszinsen ins Gegenteil, 2019 noch einmal etwas
stärker. 2020 weist geringere Zinsen, aber auch ge-
ringere Steuern aus, so dass die Quote konstant
bleibt.
Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der
weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In-
vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder gestie-
gene, 2018 gesunkene Gewerbesteuer-Erstattungs-
zinsen bemerkbar. 2019 bleibt der Wert konstant ,
2020 geht er nochmals geringfügig zurück.
Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge und Finanzerträge
Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung der Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Ertragsarten:
Steuern
44,56%
Erträge aus
Zuweisungen
und Zuschüsse
28,33%
Leistungsentgel
te
4,98%
Erträge
Kostenerstattun
gen,
Kostenumlagen
14,49%
Sonstige
ordentliche
Erträge
3,91%
Erträge
Auflösung
Sonderposten
2,62%
Sonstiges
0,68%
Finanzerträge
0,43%
347
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
88
Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen und Zinsenaufwendungen
Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar:
Personalaufwendunge
n 27,29%
Versorgungsaufw
endungen
5,54%
Transferaufwendu
ngen 38,71%
Aufwendungen f.
Sach- u.
Dienstleistungen
13,45%
Sonstige
ordentliche
Aufwendungen
10,07%
Abschreibungen
5,06%
Zinsen und
ähnliche
Aufwendungen
1,55%
348
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
89
Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
Reinvestiti-
onsquote
Bruttoinvestitions-
auszahlungen/ Jah-
resabschreibungen
239 % 184 % 162 % 144 % 142 % 151 % 149 %
Sachanla-
gen-Sonder-
postenquote
Sonderposten/
Sachanlagevermö-
gen
25 % 24,5 % 24,9 % 25,1 % 24,5 % 22,5 % 23,3 %
Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen
weist 2020 zum zweiten Mal einen Spitzenwert auf
und übersteigt den bisherigen höchsten Wert aus
2010 mit 201 %. In den Jahren 2005/ 2006 betrug
diese Kennzahl nur 133 %/ 139 %.
Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die,
durch die Abschreibungen verursachten, Wertminde-
rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt
damit einen Indikator für den Substanzerhalt dar.
Hier werden die Auswirkungen des in den letzten
Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich
– d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn-
berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die Re-
investition von Abschreibungen hinaus betreibt.
Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie
viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt
Nürnberg durch investive Zuwendunge n Dritter fi-
nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die
Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei-
bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder-
posten ausgeglichen. Die Jahre 201 6, 2017 und
2019 zeigen, dass diese Kennzahl nicht synchron
zur Kennzahl Abschreibungsentlastung (s.o.) verlau-
fen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivierung nicht
abzuschreibendem, nur teilweise gefördertem Anla-
gevermögen (bebaute Grundstücke, s. Bilanzposi-
tion Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermögen stei-
gen ohne dass di e Abschreibungen steigen . Damit
sinkt die Sachanlagen -Sonderpostenquote, die Ab-
schreibungsentlastung nicht. 2015 hingegen ging der
Bestand der Sonderposten aufgrund notwendiger
Korrekturen im Zuge der Überprüfung der Grund-
stücksbestände zurück. Die Sonderp osten waren
insb. Gegenstand der 2015 in diesem Zusammen-
hang abgewickelten dritten Tranche. 2012 bis 2014
sowie 2018 und 2020 verliefen
.
349
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
90
Finanzierungslage
Kennzahlen zur Finanzierungslage
Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
Eigenka-
pitalquote
I
Eigenkapital (ohne
Stiftungen)/ Bilanz-
summe
15,2 % 15,7 % 15,5 % 15,6 % 16,7 % 18,4 % 16,0 %
Eigenka-
pitalquote
II
(Eigenkapital +
Sonderposten)/ Bi-
lanzsumme
33,7 % 33,9 % 34,7 % 35,4 % 36,2 % 36,7 % 48,4 %
Anlagen-
deckung
Langfristiges Kapi-
tal/ Anlagevermö-
gen
101,8 % 102,1 % 104,5 % 103,8 % 103,3 % 101,9 % 101,1 %
Die Eigenkapitalquote stieg 2013 aufgrund der Kor-
rekturen im Basiskapital im Rahmen der 1. Tranche
der Revision des Grundstückbestands und der Zu-
führung des Jahresüberschusses eklatant von vor-
her 5 % auf 16,8 %. 2014 musste ein geringfügiger
Rückgang hingenommen werden, da zwar das Ba-
siskapital nochmals leicht nach oben korrigiert wer-
den konnte (2. Tranche Revision Grundstücksbe-
stand abzüglich Korrekturen bei der Position Kunst-
gegenstände), die Bilanzsumme entsprechend der
Erhöhungen bei Rückstellungen und Verbindlichkei-
ten aber wesentlich stärker stieg. 2015 hingegen
legte das Basiskapital aufgrund der dritten und letz-
ten Tranche der Revision des Grundstückbestands
noch einmal deutlich zu. 2016 schließlich schlug wie-
der die Bildung von Sonderposten im Ber eich der
Kunstgegenstände negativ zu Buche, 2017 die Kor-
rektur der Wertansätze im Bereich des Stadtarchivs
– hier fiel auch 2018 noch eine kleinere Korrektur an
(2,5 Mio. €). 2019 gab es keine Bewegung im Basis-
kapital, der in die Ergebnisrücklage eingestellte
Überschuss erhöh te hingegen das Eigenkapital.
2020 erhöhte sich zwar das Basiskapital aufgrund
der Wertgutachten der Kunstgegenstände um 18,0
Mio. €, jedoch war auf der anderen Seite durch den
Jahresverlust von 12,9 Mio. € eine Verringerung der
Eigenkapitalpositionen aufg rund der Ergebnisver-
wendung zu verzeichnen.
Mit der Eigenkapitalquote von 1 5,2 % bewegt sich
Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu -
nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver -
schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich
von Städten vergleichb arer Größenordnung. In die-
sem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas hö-
heren Eigenkapitalquote von 23,23 % zum
31.12.2019. Hingegen hatten 2019 die Städte Han-
nover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von 68 %
bzw. 84,80 %. Wuppertal als Beispiel für eine niedri-
gere Eigenkapitalquote weist zum 31.12.2019 eine
Eigenkapitalquote von 1,84 % aus, Essen hingegen
ein negatives Eigenkapital von -1,91 % .
Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der
Sonderposten, stellt sich die Situation um ei niges
freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse-
rung der Quote durch die Korrekturen im Rahmen
der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn-
bar.
Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar-
stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen
langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog.
„Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt
ist, stieg seit 2007 geringfügig, aber sukzessive an
und hat 2011 die 100 %-Marke erstmalig überschrit-
ten. Seitdem ist der Zielwert von mindestens 100 %
auch in 2020 erfüllt. Als langfristiges Kapital werden
das Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Bei-
hilferückstellungen sowie Kredit - und kreditähnliche
Verbindlichkeiten angesetzt.
350
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
91
Die Passivseite der Bilanz der Stadt Nürnberg wird
veranschaulicht durch Abbildung 4.
Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2020
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum
31.12.2020 1.398 Mio. € (Vorjahr: 1.374 Mio. €), hier-
bei ist die Umschuldung der im letzten Jahr aufge-
nommenen Kassenkredite in Höhe von 82,4 Mio. €
enthalten. Die Neuverschuldung beträgt damit 23,68
Mio. € (Vorjahr 66,0 Mio. €). Unter Einbezug der kre-
ditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-Pro-
jekten ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von
1.510 Mio. € (Vorjahr: 1.498 Mio. € mit einer Net-
toneuverschuldung von 12,4 Mio. € (Vorjahr 53,5
Mio. €).
Das Anlagevermögen stieg um insg. 220,3 Mio. €,
davon rd. 160 Mio. € bei den Sachanlagen und 59,5
Mio. € bei den Finanzanlagen (insb. aufgrund des
wbg-Anteilsrückkaufs und Grundstückseinlagen in
die WBG-Beteiligungsgesellschaft).
Die folgende Grafik veranschaulicht den Anstieg der
langfristigen Verbindlichkeiten zur Investitionsfinan-
zierung seit 2001. Im Jahr 2012 konnte die Entwick-
lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent-
schuldung erreicht we rden. Seit 2014 war eine
Schuldenaufnahme infolge der extrem gestiegenen
Investitionsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar.
Dies wird in 2020 insbesondere in den Zahlen des
Kernhaushaltes deutlich.
Basiskapital Stadt;
11,51% Ergebnisrücklage; 3,82%
Eigenkapital
nichtrechtsfähige
Stiftungen+
Kostendecker; 0,50%
Verlustvortrag
Gebührenhaushalte;
-0,17%
Sonderposten;
18,55%
Rückstellungen;
32,85%
Verbindlichkeite
n aus Krediten,
Anleihen;
25,45%
Weitere
Verbindlichkeiten
und Passive
Rechnungsab-
grenzung; 7,49%
351
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
92
Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe
352
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
93
Liquiditätslage
Kennzahlen zur Liquiditätslage
Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und
die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin-
den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung.
Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
Dynamischer Ver-
schuldungsgrad in
Jahren
(Fremdkapital - Liquide
Mittel - kurzfristige Forde-
rungen)/ Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
24 15 17 15 41 141 66
Eigenfinanzierungsan-
teil der Investitionen I
in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/ In-
vestitionsauszahlungen
45 82 88 119 45 10 28
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen II (unter Berück-
sichtigung investiver
Einzahlungen) in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/
Cashflow aus Investiti-
onstätigkeit
73 125 166 254 107 27 58
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen III (II nach De-
ckung ordentlicher
Tilgungen) in %
(Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit - or-
dentliche Tilgun-
gen)/Cashflow aus Inves-
titionstätigkeit
45 82 49 79 45 -21 -13
Tilgungsquote (or-
dentliche Tilgungen
und Sondertilgun-
gen) in %
Tilgungen/Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
58 47 45 42 105 288 140
Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek-
tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver-
hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter
der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre
konstant bleibenden Cashflows au s laufender Ver-
waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver-
wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver-
zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul-
den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse
zu tilgen. Damit ist der Wert umso posit iver, je nied-
riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi-
lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer.
2015 wies hier mit 141 Jahren aufgrund eines extrem
geringen Cashflows aus der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit den zweitschlechtesten We rt der letzten
sechs Jahre aus. Der bisherige Negativrekord lag in
2009 mit 194 Jahren. 2019 und 2017 wiesen auf-
grund des hohen Liquiditätsbestands sowie des ho-
hen Cashflows aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit mit 15 Jahren den besten Wert seit 2005 aus .
353
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
94
2020 musste wieder eine moderate Verschlechte-
rung hingenommen werden. Die extremen Schwan-
kungen machen die beschränkte Aussagekraft die-
ser Kennzahl deutlich.
Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt
dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi-
nanzmittelüberschüssen finanziert werden können
und setzt daher den Cashflow aus der laufenden Ver-
waltungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Inves-
titionsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt re-
lativ stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei
bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions-
maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert
werden.
Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum
Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt
so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi-
nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich
durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die-
ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: Dem Konzept
der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrun de,
dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun-
gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und
bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter
Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich
die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier-
durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne-
gativer Saldo dieser Größe , wie er 201 5 mit - 21 %
(bereits 2014 sowie 2011 und 2009) vorliegt, zeigt
an, dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für In-
vestitionen erzielt werden konnte. 2015 lag dies ins-
besondere am extrem geringen Cashflow aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit. 2019 hingegen konnte n
durch den hohen Cashflow aus laufender Verwal-
tungstätigkeit trotz etwas gestiegenem Cashflow aus
Investitionstätigkeit die guten Werte der beiden Vor-
jahre 2017 und 2018 übertroffen werden. 2020
musste nun auch bei diesen Kennzahlen eine mode-
rate Verschlechterung hingenommen werden, der
Wert bewegt sich in etwa auf dem Niveau von 2016.
Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf,
als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an-
gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran-
schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen-
finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die
enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g.
Werte über die letzten Jahre wider:
354
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
95
Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag
Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin-
kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til-
gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit
feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis-
tung der Tilgungsauszahlungen benötigt wird (ge-
mäß dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit
steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau-
schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem
Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem
Wert unter 100 % verbleibt ein Überschuss. Die
Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen.
2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til-
gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in
deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und
2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp
die 100 %-Grenze – nur ein geringer Überschuss
verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondertil-
gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil-
gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode-
rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den
schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017-
2019 hingegen lieferten Spitzenergebnisse, 2020 ist
nun wieder ein moderater Rückgang, aber noch weit
unter der kritischen Marke von 100%, zu verzeich-
nen.
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
in Mio. Euro
Cashflow aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
ordentliche
Tilgungen
355
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
96
Analyse der Liquiditätssituation
Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si-
cherstellung der Liquidität sind Kassenaufgaben. Im
Rahmen der Liquiditätsplanung und unter Berück-
sichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hier-
bei zur Überbrückung von Liqui ditätsengpässen
auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht.
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbe-
trag für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei
280 Mio. Euro.
Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli-
chen Laufzeiten entweder als Tages- oder Festgel-
der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei
Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das
derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris-
tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins-
belastungen drohen.
Die Zahl ungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im
Jahr 2020 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war
die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi-
ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf-
nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie
die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel-
len Marktzinsen.
Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf der Kas-
senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre-
ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto
der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch-
schnittswerten.
Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2020
356
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
97
Prognosebericht
Für das aktuelle Haushaltsjahr 2021 wurde ein Fehl-
betrag von rund 49,9 Mio. € geplant – aufgrund der
massiven Auswirkungen der Corona -Pandemie, ist
derzeit nicht absehbar, ob d ie Stadt Nürnberg ein
besseres Ergebnis erzielen können wird. Bei der Ge-
werbesteuer besteht jedoch sogar die Hoffnung,
dass der Planwert i. H. v. 448 Mio. € übertroffen wird.
Der Einkommensteueranteil bleibt wahrscheinlich re-
lativ im Plan, die Schlüsselzuweisungen hingegen
liegen 6,3 Mio. € über dem Plan.
Für das Jahr 20 21 wird nach der Liquiditätsplanung
und dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlun-
gen mit einer insgesamt ausreichenden Liquidität ge-
rechnet. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpäs-
sen wurden Kassenkreditaufnahmen erforderlich.
Eine Rückzahlung dieser wird jedoch bis zum Jah-
resende angestrebt. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt-
kasse ist auch für den Rest des Jahres 2021 weiter-
hin gewährleistet. Insgesamt ist Vorsorge getroffen,
dass die Stadt Nürnberg im Rahmen des geplanten
Kassenkreditrahmens ihre fälligen Zahlungsver-
pflichtungen jederzeit erfüllen kann.
Risikobericht
Risiken für die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg
resultieren vor allem aus der allgemeinen wirtschaft-
lichen und politischen Lage, derzeit überwiegend be-
stimmt durch die Auswirkungen der Corona -Pande-
mie. Insbesondere die konjunkturelle Abkühlung mit
der Unsicherheit der Entwicklung der Gewerbesteu-
ererträge, aber auch Ertragsausfälle durch die Ein-
schränkungen des öffentlichen Lebens und der Nut-
zung städtischer Einrichtungen sowie erhöhte Auf-
wendungen für die Pandemie -Vorsorge wirken sich
massiv auf den stä dtischen Haushalt aus. Mit einer
schlechteren gesamtwirtschaftlichen Lage ist zudem
auch in der Regel ein Anstieg der Transferaufwen-
dungen verbunden, bei denen in den letzten 2 Jahre
eine gewisse Entspannung eingetreten war – nun ist
es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Auswirkun-
gen der Krise sich hier niederschlagen.
Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in
der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf-
wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für
2022 auf 726 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be-
reichen war in den letzten Jahren und wird auch wei-
terhin durch Aufgabenmehrungen zusätzliches Per-
sonal notwendig. Damit nimmt der Personalhaushalt
nunmehr 3 4,0 % der ordentlichen Aufwendungen
des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vorjahres-
planung. Gerade auch in diesem Bereich kann die
Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur
wenig flexibel reagieren.
Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der
immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg.
Im MIP 2021- 2024 wurde das hohe Niveau des In-
vestitionsvolumens respektive der städtischen Mittel
wieder einmal um außerordentliche 48 % (!!!) auf
1,297 Mio. € gesteigert. Für den MIP-Entwurf 2022-
2025 ist ein Investitionsvolumen von 1,963 Mio. €
(davon 1,337 Mio. € städtische Mitt el) vorgesehen.
Im endgültigen MIP wird ein Investitionsvolumen von
deutlich über 2 Mrd. € erwartet und auch für die nä-
here Zukunft ist keine Entlastung abzusehen. Etliche
Maßnahmen wurden immer wieder verschoben, nun
sind diese Investitionen, gerade im Be reich von
Schulen und Verkehrsinfrastruktur in den nächsten
Jahren endgültig zu bewältigen.
Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.).
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der
Corona-Pandemie stellt sich die Entwicklung des
städtischen Haushalts im Finanzplanungszeitraum
357
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
98
2022-2025 so dar, dass mindestens bis 2024 zwei-
stellige Defizite im Ergebnishaushalt (zwischen 14
und 54 Mio. €) sowie dreistellige Beträge bei der Net-
toneuverschuldung (ca. 130-201 Mio. €) zu befürch-
ten sind.
Bereits in den letzten Jahren wurde zur Verringerung
der Risiken auf der Ausgabenseite die Kostenkon-
trolle im Rahmen des laufenden Controllingprozes-
ses intensiviert. Als Reaktion auf die Corona -Krise
wurde für den Haushalt 2021 ein Sofortprogramm zur
Haushaltsstabilisierung und Ergebnisverbesserung
aufgestellt. Jedoch ist die Notwendigkeit jeder einzel-
nen Investitionsmaßnahme vor dem Hintergrund der
drastisch verschlechterten finanziellen Prognose er-
neut zu hinterfragen.
Auch hinsichtlich der städtischen Töchter wird die
Gesamtrisikolage nach wie vor überwiegend durch
die anhaltende Corona-Pandemie bestimmt.
Die Geschäftsentwicklung des Albrecht Dürer Air-
ports ist bereits seit Mitte März 2020 nahezu aus-
schließlich durch die Folgen der Corona -Pandemie
bestimmt. Im Jahr 2020 wurden insgesamt rund
917.000 Fluggäste befördert, was einem Rückgang
um 77,7 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die-
ser Rückgang führte zu deutlich sinkenden Lande-
entgelten, Passagierentgelten sowie Abfertigungser-
lösen. Die Umsatzerlöse sind insgesamt um 63 ,4
Mio. Euro auf 39,8 Mio. Euro zurückgegangen. Der
Konzern schloss das Jahr 2020 mit einem negativen
Ergebnis nach Steuern in Höhe von -41,21 Mio. Euro
ab, was einer Verschlechterung gegenüber dem Vor-
jahr um -44,22 Mio. Euro entspricht (Konzern-Jahre-
süberschuss 2019: 3,01 Mio. Euro). Der Fokus im Fi-
nanzbereich liegt während der Corona-Pandemie auf
dem Erhalt der Liquidität. Daher werden alle Ausga-
ben und Investitionen auf Dringlichkeit hin überprüft.
Durch die Einführung von Kurzarbeit kann Entlas-
tung im Personalbereich geschaffen werden. Zusätz-
lich werden geplante bzw. neue Positionen nicht be-
setzt. Zum Ende des 2. Quartals 2021 liegt das ku-
mulierte Ergebnis bei -20,5 Mio. Euro (2. Quartal Vor-
jahr: 16,1 Mio. Euro). Aufgrund anhaltender Reisee-
inschränkungen infolge der Pandemie liegen die Um-
satzerlöse in allen Geschäftsbereichen mit kumuliert
+12,7 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau des Vor-
jahres (+22,9 Mio. Euro) und unter Plan (+27,2 Mio.
Euro). Für das Geschäftsjahr 2021 Corona -bedingt
mit einem negativen Konzern-Jahresergebnis i. H. v.
ca. -15,8 Mio. Euro zu rechnen. Hierbei ist berück-
sichtigt, dass der aufgrund der Bundesrahmenrege-
lung beantragte Schadensausgleich, welcher ur-
sprünglich in die letzte Hochrechnung für das Ge-
schäftsjahr 2020 eingeflossen ist, ergebniswirksam
in 2021 verein nahmt wird. Als Folge des langwieri-
gen Abstimmungsprozesses zwischen Bund und
Länder in Bezug auf die Ausgestaltung und Abwick-
lung des Schadensausgleiches für die Betriebsbe-
reitschaft während des ersten Lockdowns hat sich
dessen Auszahlung in das Jahr 2021 verschoben.
Dadurch ergibt sich eine Verbesserung des erwarte-
ten Jahresfehlbetrags gegenüber dem Wirtschafts-
plan 2021 von 14,145 Mio. Euro.
Bei der NürnbergMesse mussten aufgrund der
Corona-bedingten Restriktionen für Großveranstal-
tungen, Messen und Kongresse von den 86 im Jahr
2020 weltweit geplanten Messen 65 verschoben o-
der abgesagt werden. Dies führt zu einem massi-
ven Rückgang der Veranstaltungskennzahlen bei
Ausstellern, Besuchern und Ausstellers tandfläche.
So war das Geschäftsjahr 2020 mit 12.385 Ausstel-
lern das ausstellerschwächste Jahr der Nürnberg-
Messe Group seit 30 Jahren. Ebenso war die Be-
sucherzahl nur in den Anfangsjahren des Unterneh-
mens geringer als 2020. Mit einem Umsatz i. H. v.
+110,3 Mio. Euro konnte Corona -bedingt nicht an
die umsatzstarken Vorjahre angeknüpft werden. So
liegt der Umsatz um 175,4 Mio. Euro bzw. 61,4 %
unter dem Vorjahreswert (2019: 285,7 Mio. Euro).
In Relation zum turnusmäßig vergleichbaren gera-
den Geschäftsjahr 201 8 entspricht dies einer Um-
satzreduzierung von 204,8 Mio. Euro bzw. 65,0 %.
Das Ergebnis vor Steuern der NürnbergMesse
Group beträgt im Jahr 2020 insgesamt - 68,9 Mio.
Euro (2019: +7,6 Mio. Euro; 2018: +85,7 Mio. Euro).
Blickt man auf 2021 lässt sich zum Ende des ersten
Quartals feststellen, dass der Umsatz der Nürn-
bergMesse GmbH aufgrund der Corona -bedingten
Veranstaltungsabsagen gegenüber dem Vorjahres-
quartal deutlich geringer ausfällt (Quartal 1 /2021:
9,0 Mio. Euro; Quartal 1/2020: 72,0 Mio. Euro). Die
NürnbergMesse geht für das Jahr 2021 aktuell von
einem negativen operativen Ergebnis sowie einem
358
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
99
zweistelligen Millionenverlust zum Jahresende aus.
Zur Finanzierung des Unternehmenswachstums
sowie des massiven Investitionsbedarfs in eine Mo-
dernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruk-
tur wurde im Jahr 2017 durch die beiden Hauptge-
sellschafter (Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern)
eine Eigenkapitalerhöhung von 100 Mio. Euro pro
Gesellschafter in zehn Jahrestranchen von je 10
Mio. Euro im Zeitraum von 2018 bis 2027 beschlos-
sen. Die bisherigen Planungen beinhalteten dabei
einen hohen Eigenfinanzierungsbeitrag der Nürn-
bergMesse. Aufgrund der Auswirkungen des
Coronavirus könnten sich im Worst-Case-Szenario
für die NürnbergMesse auch für die Folgejahre in
erheblichem Maße zusätzliche ungeplante Belas-
tungen ergeben, die Auswirkungen auf den ur-
sprünglich geplanten Eigenfinanzierungsbeitrag
haben werden. Die Eigenkapitaltranchen der Jahre
2026 und 2027 werden bereits in die Jahre 2021
und 2022 vorgezogen.
Beim Klinikum Nürnberg (Kommunalunternehmen)
hat sich das Jahresergebnis 2020 aufgrund erklärter
Forderungsverzichte innerhalb des Konzernverbun-
des gegenüber dem Vorjahr deutlich um 37,6 % ver-
schlechtert. So erwirtschaftete das Klinikum 2020 ei-
nen Jahresfehlbetrag i . H. v. -4,98 Mio. Euro ( Vor-
jahr: -3,62 Mio. Euro). Die Corona -Pandemie stellt
auch für das Klinikum eine bisher noch nie dagewe-
sene medizinische, organisatorische und auch finan-
zielle Herausforderung dar. Bislang konnte die Situ-
ation jedoch gut beherrscht und die Versorgung im
Katastrophenfall stets gewährleistet werden. Auf-
grund der Allgemeinverfügung vom 11.05.2020 hat-
ten Krankenhäuser grundsätzlich, soweit medizi-
nisch vertretbar, planbare stationäre Aufnahmen,
stationäre Operationen und Eingriffe sowie statio-
näre Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen zu ver-
schieben oder auszusetzen (Vorhaltepflicht), um
möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versor-
gung von COVID -19 Patienten und die Entlastung
anderer Krankenhäuser freizumachen. Im Laufe des
Jahres 2020 wurde die Vorhalteverpflichtung mit di-
versen weiteren Allgemeinverfügungen entspre-
chend des Infektionsgeschehens angepasst, ein Re-
gelbetrieb war in 2020 nicht mehr möglich. Daher
sind die Leistungszahlen in allen Leistungsbereichen
des Klinikums in 2 020 im Vergleich zum Vorjahr
deutlich niedriger und nicht vergleichbar. Mittelfristig
ist die finanzielle Entwicklung erlösseitig stark davon
abhängig, wie sich das Infektionsgeschehen weiter-
entwickelt und mit welchen Maßnahmen Gesetzge-
ber und Regierung da rauf reagieren. Ebenso könn-
ten sich auf der Ausgabenseite bspw. die Lohnne-
benkosten deutlich erhöhen, um die gestiegenen
Kosten in den sozialen Sicherungssystemen zu refi-
nanzieren. Die ab 2024 vereinbarte vollständige
Rückführung der Beschäftigten in den T arifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird zu erhebliche
Zusatzbelastung für den städtischen Haushalt füh-
ren. Schließlich ist nicht absehbar, wie sich die staat-
liche Haushaltslage auf die in Zukunft anstehenden
Großbaumaßnahmen im Klinikum auswirk t. Hier
bleibt nur abzuwarten, wie sich u.a. das Kranken-
hauszukunftsgesetz und weitere Initiativen des Frei-
staats auf die Förderquoten auswirken.
Das Ergebnis der Städtischen Werke Nürnberg
(StWN) wird weitestgehend von den Ergebnisabfüh-
rungen der Konzerng esellschaften N -ERGIE und
VAG sowie Sondereffekten aus Anteilsveräußerun-
gen der wbg bestimmt. Die Ertragslage der N -ER-
GIE zeigte sich in 2020 stabil. So führte die N-ERGIE
in 2020 einen Gewinn von 72,3 Mio. Euro (Vorjahr:
69,6 Mio. Euro) an die StWN ab, w ährend die VAG
einen Anspruch auf Verlustübernahme von 89,4 Mio.
Euro (Vorjahr 76,4 Mio. Euro) aufweist. Zum Stand
Ende Quartal 1/2021 geht die N -ERGIE davon aus,
dass die Ergebnisabführung an die Städtischen
Werke in geplantem Umfang erfolgen kann. Zugleich
zeigt sich bei der VAG eine Verschlechterung hin-
sichtlich des Zuschussbedarfs im Vergleich zum Vor-
jahreszeitraum um 12,3 Mio. Euro. Hier führen die
Corona-Pandemie und die daraus resultierenden
Einschränkungen im öffentlichen Leben seit März
2020 zu einem deutlichen Einbruch der Verkehrser-
löse. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021
hat sich die Zahl der ÖV -Fahrten im Vergleich zum
Vorjahresquartal und zum Plan jeweils erheblich ver-
ringert. Die Beförderungsleistung im Stadtgebiet
Nürnberg einschließl ich U -Bahn Fürth liegt im 1.
Quartal 2021 um 24,2 % unter dem Vorjahrsniveau.
Die Ertragslage steht aufgrund der Corona- beding-
ten Mindereinnahmen im gesamtem StWN -Konzern
359
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
100
vor Herausforderungen. Es ist davon auszugehen,
dass der ertragsmäßige Ergebnisausgle ich auf
Ebene der Holdinggesellschaft StWN und den jewei-
ligen Tochterunternehmen N-ERGIE und VAG nicht
mehr vollständig gelingen wird, sodass die Nettofehl-
beträge der VAG in den kommenden Jahren zusätz-
lich kompensiert werden müssen.
360
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
101
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
Von der Stadtkämmerei werden folgende 27 rechts-
fähige und 32 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal-
tet. Im Jahr 2020 wurden zwei neue nichtrechtsfä-
hige Stiftungen gegründet.
Zudem haben wir die bereits bestehende nicht-
rechtsfähige Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst
in unsere Verwaltung aufgenommen.
Bezeichnung
Buchungs-
kreis/
Finanzkreis
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Rechtsfähige Kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339
Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368
Georg Matthias und Karoline Klein’sche
Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890
Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921
Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948
Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809
Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er-
langen-Nürnberg 2404 2044 1961
Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999
Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001
Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002
Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif-
t
2412 204C 2016
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017
Alfred Golombek Stiftung 2414 204E 1998/2019
Stiftung Lompa 2415 204F 2019
361
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
102
Hehl Stiftung 2416 204G 2019
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) 2417 204H 2019
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004
Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013
Bezeichnung
Bu-
chungs-
kreis/
Finanz-
kreis
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Nichtrechtsfähige Stiftungen
Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
ht "
1000 001A 2000
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954
Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962
Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970
Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977
Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007
Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008
Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009
Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013
362
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
103
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015
Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015
Stiftung Klinikum Nürnberg 1000 2022 2012/2019
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 1000 2023 2020
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 1000 2024 2020
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 1000 2025 2005/2020
1. Vermögen der einzelnen Stiftungen
Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka-
pital in TEUR zum 31.12.2020 (nach der Ergebnis-
verwendung) ausgewiesen.
Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De-
tails den einzelnen Jahresabschlüssen entnommen
werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im
Rahmen des städtischen Jahres abschlusses kumu-
liert erläutert.
Stiftung
Aktiva 2020 Passiva 2020
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt Liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten
Rechtsfähige Stiftun-
gen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heilig-Geist-Spital-Stif-
tung 45.305 4.997 43.954 433 451
Findel- und Waisenhaus-
stiftungen
4.593 539 4.518 139 1
Klein’sche Brennmateria-
lenstiftung
1.658 403 1.501 58 5
Kost-Pocher’sche Stif-
tung
13.111 749 13.044 46 49
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.575 509 3.532 30 41
Wallner’sche Blinden-
und Stipendienstiftung
189 24 188 3 0
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
827 63 801 10 10
Sigmund-Schuckert-Stif-
tung
166.691 10.358 159.154 1.917 1.124
Stiftung Lokalstudien-
fonds
4.343 1.066 4.335 - 2 0
Stiftung für Bildung und
Unterricht
1.075 16 1.073 15 0
Stiftung zur Förderung
der Sechsten Fakultät
der Universität Erlangen-
Nürnberg
206 11 205 1 0
363
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
104
Heinrich Gröschel Stif-
tung
2.682 53 2.640 13 29
Dr. Hans und Dr. Elisa-
beth Birkner Stiftung
3.079 429 2.845 20 210
Heinz und Inge Tschech
Stiftung
2.102 1.163 2.005 - 4 85
Rudolf Volland Stiftung 1.673 194 1.641 12 15
Leo und Trude Denecke
Stiftung
505 206 322 3 168
Max und Rosemarie
Hübschmann Stiftung
58 5 56 0,2 0
Frieda und Helmut
Schweimer Stiftung
891 21 885 4 4
Ursula-Fischer-Schwan-
häußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung
162 32 134 - 2 28
Rudolf und Eberhard
Bauer Stiftung
7.813 1.572 7.745 58 28
Alfred Golombek Stiftung 475 262 470 2 3
Stiftung Lompa 432 26 414 2 0
Hehl Stiftung 978 607 973 16 4
Wolfram und Ilse Unger
Stiftung (Verbrauchsstif-
tung)
196 79 194 0 2
Friedrich Freiherr von
Haller’sche Forschungs-
stiftung
2.011 480 1.765 14 243
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung
8.494 719 8.192 91 195
Bäume für Nürnberg Stif-
tung
274 149 209 3 15
Summe rechtsfähige
Stiftungen
273.398 24.732 262.795 2.882 2.710
Stiftung Aktiva 2020 Passiva 2020
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Ver-bindlichkeiten
Nichtrechtsfähige
Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heinrich und Amalie
Lang-Stiftung
1.774 230 1.772 15 0
Eberhard und Fanny Er-
mann'sche Stiftung
989 15 987 5 0
Otto Lauterbach-
Stiftung
1.446 57 1.443 8 0
Marie-Hack-Stiftung 8.946 827 8.755 79 172
Fritz und Eugenie Übel-
hör Stiftung
101 11 99 1 0
364
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
105
Andreas-Winterbauer-
Stiftung
638 96 611 7 6
Kunst- und
Kulturstiftung der Nürn-
berger
Nachrichten
1.164 230 1.148 11 15
Andreas-Staudt-
Stiftung
215 29 214 2 0
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif-
tung
81 5 80 0,4 0
Johann und Liselotte Leh-
ner Stiftung Nürnberg
2.242 116 2.218 13 10
Emil und Lydia
Kudrnac-Stiftung
306 35 306 3 0
Späth-Falk-Hammerba-
cher-Stiftung
108 7 104 0,6 3
Bärbel Schröder und
Claus Schmidt Stiftung
107 8 104 0,7 4
Auxiliar-Stiftung 159 10 159 1 0
Gustav Riedner – Karl
Weißmann – Stipendien-
stiftung
357 29 347 2 5
Barbara, Dr. Wilhelm
und Klara Doni
Stiftung
150 17 140 1 0
Altstadtfreunde
Nürnberg Stiftung
165 10 162 1 3
Margarete-Weigel-Stif-
tung
1.163 229 1.093 25 50
Leonhard Wagner Stif-
tung
267 8 264 1 3
Marie und Hugo Lemnit-
zer Stiftung
218 75 217 1 0
Ernst und Berta Wurzer
Stiftung
932 126 916 11 12
Werner und Elisabeth
Krauß Stiftung
154 7 154 0,1 0
Adolf-und-Gertraud-Mül-
ler-Stiftung
651 129 636 7 15
Stiftung „Nürnberg –
Stadt des Friedens
und der
Menschenrechte“
1.386 125 1.374 10 12
Erwin-und-Monika-
Telle-Stiftung
521 87 495 4 0
Dorothea-Herzog-Kultur-
stiftung
55 5 52 0,3 1
Stiftung Jürgen Wolff
für Emanzipation und
Kultur
48 4 47 0,2 0
365
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
106
Erich und Grete
Berwind Stiftung
2.321 70 2.310 11 1
Stiftung Klinikum Nürn-
berg
716 119 601 4 17
Mathilde-Gottschalk-Stif-
tung
296 10 295 0,1 0,2
Georg und Gisela Gott-
schalk Stiftung Nürnberg
166 - 0,2 165 0,4 0,2
Stiftung Studium, Wissen-
schaft, Kunst
538 22 538 0,1 0
Summe
nichtrechtsfähige Stif-
tungen
28.380 2.748 27.806 226 329
*) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge
2. Bilanzkennzahlen
Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka-
pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein
guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse
der Stiftungen.
Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver-
zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie
gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis-
ses zum Eigenkapital der Stiftung zum Jah resende
wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem
marktüblichen Zins von 1,5% für langfristige Kapital-
anlagen liegen. Bei manchen Stiftungen weicht die
Eigenkapitalrentabilität hingegen sehr deutlich nach
oben ab. Dies ist in der Regel auf außergewöhnliche
Vorgänge wie Zustiftungen im Berichtsjahr zurückzu-
führen. Lediglich einzelne Stiftungen unterschreiten
den Richtwert von 1,5 %. Grund hierfür sind vor allem
zum Bilanzstichtag 31.12.2020 durchgeführte nicht
realisierte Abwertungen von Wertpapieren, welche in
den Ergebnissen aus Vermögensumschichtungen
darzustellen sind und som it das Basiskapital verrin-
gern. Diese Wertpapiere werden jedoch bei Fälligkeit
zu 100 % zurückgezahlt, wodurch sich die Abwertun-
gen wieder neutralisieren und das Basiskapital wie-
der erhöht wird. Ohne die Berücksichtigung der
buchmäßigen Abwertungen und Zus chreibungen
würde sich keine negative Eigenkapitalrentabilität er-
geben.
Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verhältnis
des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen
(AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen,
denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage-
vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei
den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitaler-
haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten
ist, noch nicht in Wertpapieren an gelegt worden ist.
Bei einzelnen Stiftung liegt de r Anlagendeckungs-
grad deutlich über 100 %. Grund hierfür ist eine fäl-
lige Kapitalrückzahlung im Dezember 2020. Die liqui-
den Mittel wurden erst im Folgejahr wieder angelegt.
Stiftung
Verzinsung EK
2020
Anlagende-
ckungsgrad 2020
(EK/AV)
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 1,68% 110,11%
Summe insgesamt nicht-
rechtsfähige und rechts-
fähige Stiftungen *
301.778 27.480 290.601 3.108 3.039
366
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
107
Findel- und Waisenhausstiftungen 8,66% 115,08%
Klein’sche Brennmaterialenstiftung 11,02% 120,34%
Kost-Pocher’sche Stiftung 0,49% 105,91%
Fritz-Hintermayr-Stiftung 1,15% 116,19%
Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 0,20% 114,73%
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 3,14% 110,19%
Sigmund-Schuckert-Stiftung 2,93% 102,61%
Stiftung Lokalstudienfonds -0,06% 133,19%
Stiftung für Bildung und Unterricht 0,64% 101,80%
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er-
langen-Nürnberg -0,52% 105,51%
Heinrich Gröschel Stiftung 1,41% 101,24%
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 17,94% 108,21%
Heinz und Inge Tschech Stiftung 82,89% 213,92%
Rudolf Volland Stiftung 0,42% 111,64%
Leo und Trude Denecke Stiftung 2,44% 108,06%
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung -1,45% 106,78%
Frieda und Helmut Schweimer Stiftung 6,02% 102,39%
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif-
tung 8,04% 103,12%
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 58,19% 124,50%
Alfred Golombek Stiftung 0,92% 223,42%
Stiftung Lompa 5,54% 102,50%
Hehl Stiftung -0,53% 263,93%
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) --- ---
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 0,87% 115,79%
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung 2,75% 106,43%
367
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
108
Bäume für Nürnberg Stiftung 26,49% 169,39%
Summe rechtsfähige Stiftungen 4,61%
106,65%
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung -0,11% 115,57%
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 2,52% 102,06%
Otto Lauterbach-Stiftung 1,27% 104,75%
Marie-Hack-Stiftung 2,91% 112,13%
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 3,00% 111,08%
Andreas-Winterbauer-Stiftung 3,12% 117,87%
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1,40% 123,86%
Andreas-Staudt-Stiftung 1,60% 116,24%
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 2,67% 107,65%
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 0,47% 106,19%
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 3,47% 113,60%
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1,80% 104,17%
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung -0,78% 105,31%
Auxiliar-Stiftung 1,17% 106,99%
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung -0,20% 106,73%
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 4,21% 105,59%
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 15,94% 105,19%
Margarete-Weigel-Stiftung 2,73% 118,53%
Leonhard Wagner Stiftung 3,15% 102,50%
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 17,22% 152,74%
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 2,88% 114,41%
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung -0,20% 105,73%
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 0,78% 122,69%
368
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
109
Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 0,61% 109,81%
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1,76% 115,00%
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1,49% 105,08%
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 4,67% 106,15%
Erich und Grete Berwind Stiftung 1,53% 103,03%
Stiftung Klinikum Nürnberg 0,33% 101,30%
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 200,10% 103,71%
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg 200,85% 101,69%
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 200,02% 104,16%
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 5,70% 110,54%
Summe alle Stiftungen 4,61% 107,01%
3. Zweckausrichtung
Die nachfolgende Übersicht weist die Zweck-ausrich-
tungen für 2020 und 2019 aus.
2020 sind insgesamt 5.908 Anträge mit einem Aus-
zahlungsvolumen in Höhe von 5.692 TEUR bearbei-
tet worden.
Details zu den Zweckausrichtungen der einzelnen
Stiftungen finden sich unter „5. Zweckausrichtungs-
statistik 2019/2020“.
Stiftungsausrichtungen und
Zuschüsse
Anzahl
Anträge
in T€
Anzahl
Anträge
in T€
Abweichung
Abweichung in
%
(gerundet)
2020 2020 2019 2019 (in T€)
1. Stiftungsgaben 5.536 3.593 6.208 3.141 452 14
2. Stipendien 220 289 230 359 - 70 - 19
369
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
110
3. Zuschüsse an
Institutionen
152 1.810 166 1.531 279 18
Summe 5.908 5.692 6.604 5.031 661 13
Trotz langanhaltender Niedrigzinsphase konnte die
Höhe der Zweckausrichtungen um rund 13 % im Ver-
gleich zum Vorjahr gesteigert werden.
Insgesamt wurden 661 T€ mehr ausgerichtet als im
Vorjahr.
370
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
111
4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs -
verwaltung
Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter
bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzel-ge-
sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungs-grün-
dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte,
Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser
Beratung.
*) schriftlich, telefonisch, persönlich
Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von
Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera-
tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All-
gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD;
J/B3)“ sowie durch die des „Sozialpädagogischen
Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und
soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die
Anzahl der Beratungen gemäß nachfolgender Ta-
belle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung.
Stiftungsberatungen*
der Stiftungsverwaltung
Anzahl
Beratungsgesprä-
che
2020
Anzahl
Beratungsge-
spräche
2019
Abweichung
Abweichung
in %
(gerundet)
1. Interessierte Stiftungsneu-
gründer und Spendenwillige 24 28 - 4 - 14
2. Beratung von Stipendien-
antragstellern 255 285 - 30 - 11
3. Beratung von bedürftigen
Antragstellern 1.610 1.780 - 170 - 10
4. Zuschussanträge
von Institutionen 130 163 - 33 - 20
371
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
112
5. Zweckausrichtungsstatistik 2019/2020
2019 2020 2019 2020
1. Nichtrechtsfähige Stiftungen
1.1 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 56 58 18.300 22.385
1.2 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 26 24 9.200 10.150
1.3 Otto-Lauterbach-Stiftung
- für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte Stiftungsgaben 13 12 16.400 15.100
1.4 Marie-Hack-Stiftung
- für Institutionen der Blinden und
Körperbehindertenhilfe Zuschüsse 16 12 139.266 152.727
1.5 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung
- für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen Stipendien 0 0 0 0
1.6 Andreas-Winterbauer-Stiftung
- für junge Menschen in Ausbildung Stipendien 8 3 14.000 3.900
Kunst- und Kulturstiftung
1.7 der Nürnberger Nachrichten
- Förderung von Kunst und Kultur 19 7 13.487 12.992
1.8 Andreas-Staudt-Stiftung
- Förderung von Bildung und Kultur Stipendien 2 3 1.700 1.800
1.9 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung
- für begabte bedürftige junge Nürnberger Stipendien 0 1 0 1.600
1.10 Johann und Liselotte Lehner Stiftung
- für begabte Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 23 28 18.950 20.750
1.11 Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung
- Förderung von Waisen Zuschüsse an KJH 1 1 2.800 3.000
1.12 Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung
- Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und
Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. 1 1 1.108 1.077
1.13 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung
- Förderung des Tierschutzes Zuschüsse 1 1 1.400 3.500
1.14 Auxiliar-Stiftung
- Förderung der Partnerstädte Zuschüsse 1 1 1.700 1.700
1.15 Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung
- Förderung Willstätter-Gymnasium Zuschüsse/Stipendien 0 1 0 5.242
1.16 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung
- für Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 1 0 800 0
1.17 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung
- Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg Zuschüsse 2 2 1.530 1.550
1.18 Margarete-Weigel-Stiftung
- für Bedürftige, insbesondere Kinder Stiftungsgaben 83 12 38.450 6.500
- für Mündel des Jugendamtes Zuschüsse 1 1 3.375 6.415
1.19 Leonhard Wagner Stiftung
- Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Zuschüsse 1 1 2.300 2.600
Anzahl Betrag (€)
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
372
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
113
1. Nichtrechtsfähige Stiftungen
1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung
- Förderung von Obdachlosen Zuschüsse 2 2 1.870 1.900
- Ausbau von Radwegen Zuschüsse 0 0 0 0
1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung
- Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 2 2 11.300 12.300
1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung
- Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 3.000 1.700
1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung
- Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und
Demenzkranke Zuschüsse 3 1 9.873 6.400
1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Zuschüsse durch Beschluss
Menschenrechte" des Stiftungsrates 9 10 13.647 21.209
1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung
- für die Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 1 2 11.085 13.010
1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung
- Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 1 3 2.000 4.500
1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur
- Förderung der bildenden Kunst Zuschüsse 1 0 900 0
- Förderung der Emanzipation Zuschüsse 0 0 0 0
Erich und Grete Berwind Stiftung
1.28 - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten Stiftungsgaben 0 0 0 0
- für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Zuschüsse 1 2 31.000 14.614
1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg
- Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 1 2 100 17.086
1.30 Mathilde-Gottschalk-Stiftung
a) 70% Förderung des Tiergartens Zuschüsse 0 0 0 0
b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg 0 0 0 0
1.31 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg
- Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Zuschüsse
Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten 0 0 0 0
1.32 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK)
a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen Zuschüsse 0 0 0 0
b) Vergabe von Stipendien Stipendien 0 0 0 0
c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen Zuschüsse 0 0 0 0
277 194 369.541 365.707Summe nichtrechtsfähige Stiftungen
373
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
114
2. Rechtsfähige Stiftungen
2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung
a) für Bedürftige Stiftungsgaben 853 239 284.215 93.558
b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst Zuschüsse 1 1 416.159 416.564
c) Nachlass Rahnhöfer Zuschüsse 1 1 1.100 1.200
d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten Zuschüsse 0 1 0 5.000
2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen Zuschüsse an städt. Kinder-
a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder und Jugendheim 1 1 211.000 212.800
b) Zustiftung Petz Ausflugsfahrten KJH 1 1 550 550
2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 195 263 87.752 137.249
2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung
- Förderung von Kunst und Wissenschaft und
allg. Wohlfahrt Zuschüsse an Institutionen 28 19 76.314 56.352
2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung
- für gemeinnützige und mildtätige Zwecke 11 8 56.090 51.000
2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung
a) für Blinde Stiftungsgaben 5 3 2.500 1.500
b) für Studierende an der Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Fakultät Stipendien 0 0 0 0
2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
- für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 46 29 17.260 12.225
2.8 Sigmund-Schuckert-Stiftung
a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger Stipendien 124 95 266.350 190.300
b) für bedürftige evangelische Nürnberger Stiftungsgaben 4.931 4.886 2.666.198 3.284.746
c) Projektförderung Zuschüsse 4 4 116.579 154.300
2.9 Stiftung Lokalstudienfonds
a) für würdige junge Nürnberger Stipendien 64 72 47.800 55.650
b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen Zuschüsse an Institutionen 5 1 1.488 200
2.10 Stiftung für Bildung und Unterricht
a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung Stipendien 4 7 2.600 4.450
b) für Bildungseinrichtungen Zuschüsse an Institutionen 1 1 1.300 1.300
c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder Stipendien 0 3 0 1.300
d) Zustiftung Kozempel - für Studierende Stipendien 1 1 1.000 1.200
2.11 Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der
Universität Erlangen-Nürnberg
- Beschaffung von Büchern für die Bibliothek Zuschüsse 1 1 2.800 3.100
2.12 Heinrich Gröschel Stiftung
a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens Zuschüsse 4 5 17.610 27.998
b) für würdige junge Nürnberger Stipendien 3 1 5.900 3.400
2.13 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses,
Medizinische Ausstattung der Kliniken 3 4 110.932 301.641
b) Vergabe des Dr. Birkner Preis 0 3 0 10.000
2.14 Heinz und Inge Tschech Stiftung
- Förderung Gehörloser, Behinderter
u. deren Einrichtungen Zuschüsse 5 3 12.587 7.933
2.15 Rudolf Volland Stiftung
- Unterstützung bedürftiger Künstler 8 7 24.202 18.670
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
374
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
115
2.16 Leo und Trude Denecke Stiftung
- Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen Zuschüsse 0 0 0 0
2.17 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
- Förderung der Blindenanstalt e.V. Zuschüsse 0 0 0 0
2.18 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung
- Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe 2 2 6.900 8.900
2.19 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung
- Förderung der Kinder-, Jugendhilfe 7 4 24.775 13.961
2.20 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
- Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke Zuschüsse 5 9 36.300 22.865
2.21 Alfred Golombek Stiftung
- Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose Zuschüsse 0 2 0 2.500
2.22
Stiftung Lompa
a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 0 0 0 0
b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Stiftungsgaben 0 10 0 9.090
2.23
Hehl Stiftung
a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung Stipendien 0 6 0 4.400
b) 50% Förderung Kunst und Kultur Zuschüsse durch Kuratorium 0 2 0 4.350
2.24
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung
- Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung Zuschüsse 0 6 0 6.000
2.25 Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung Zuschüsse durch Beschluss
- Förderung wissenschaftlicher Arbeiten des Beirats 2 3 10.249 44.861
2.26 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung
a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 3 3 15.000 21.750
b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschuss gem. Satzung 1 1 130.700 100.800
2.27 Bäume für Nürnberg Stiftung Zuschüsse durch Beschluss
- Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. des Vorstands 7 6 7.290 32.800
Summe rechtsfähige Stiftungen 6.327 5.714 4.661.499 5.326.463
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 277 194 369.541 365.707
Summe insgesamt 6.604 5.908 5.031.040 5.692.170
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
375
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020
__________________________________________________________________________________________________
116
1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung
- Förderung von Obdachlosen Zuschüsse 2 2 1.400 1.870
- Ausbau von Radwegen Zuschüsse 0 0 0 0
1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung
- Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 1 2 5.000 11.300
1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung
- Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 1.200 3.000
1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung
- Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und
Demenzkranke Zuschüsse 3 3 6.399 9.873
1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Zuschüsse durch Beschluss
Menschenrechte" des Stiftungsrates 11 9 21.827 13.647
1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung
- für die Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 5 1 12.559 11.085
1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung
- Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 0 1 0 2.000
1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur
- Förderung der bildenden Kunst Zuschüsse 0 1 -5 900
- Förderung der Emanzipation Zuschüsse 0 0 0 0
Erich und Grete Berwind Stiftung
1.28 - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten Stiftungsgaben 1 0 4.500 0
- für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Zuschüsse 1 1 1.600 31.000
1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg
- Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 0 1 0 100
242 277 346.305 369.541
2. Rechtsfähige Stiftungen
2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung
a) für Bedürftige Stiftungsgaben 1.016 853 324.820 284.215
b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst Zuschüsse 1 1 415.463 416.159 1)
c) Nachlass Rahnhöfer Zuschüsse 1 1 1.100 1.100
d) Projektförderung Zuschüsse 1 0 11.244 0
2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen Zuschüsse an städt. Kinder-
a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder und Jugendheim 1 1 205.000 211.000
b) Zustiftung Petz Ausflugsfahrten KJH 1 1 550 550
2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 177 195 67.740 87.752
2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung
- Förderung von Kunst und Wissenschaft und
allg. Wohlfahrt Zuschüsse an Institutionen 23 28 85.994 76.314
2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung
- für gemeinnützige und mildtätige Zwecke 10 11 63.995 56.090
2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung
a) für Blinde Stiftungsgaben 7 5 3.500 2.500
b) für Studierende an der Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Fakultät Stipendien 0 0 0 0
2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
- für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 37 46 12.390 17.260
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen
376
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/004/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 der Stadt
Nürnberg die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
44
377
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2022
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
378
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2022
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3
GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022 festgestellten
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
379
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/005/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Anlagen:
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2020 rechtsfähige kommunale Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff.
GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Abschlüsse
ordnungsgemäß aufgestellt wurden, die Feststellung wird jeweils empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen vom 24.05.2022 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes
zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der
Abschlüsse 2020 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
55
380
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2022
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
381
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2022
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2020
der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Jahresabschlusszahlen 2020:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2020
Euro
Jahresergebnis
2019
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.305.064,23 45.072.109,60
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.592.861,66 4.420.888,83
Georg Matthias und Karoline Klein`sche
Brennmaterialienstiftung
1.657.942,39 1.627.482,05
Kost-Pocher`sche Stiftung 13.110.826,30 13.102.383,97
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.575.292,89 3.594.570,50
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und
Stipendienstiftung
189.119,07 191.851,42
Rudolf und Bertha Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
826.621,04 813.787,42
Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum
31.12.2020 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.06.2022 werden
gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
festgestellt.
382
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-7/2/3
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2022
öffentlich
über die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2020
der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Mai 2022
55
383
Seite 2 von 47 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLÜSSE 2020 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2020 und -planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 4
1.3.1 Allgemeines 4
1.3.2 Jahresabschlüsse 2020 5
1.3.3 Formelle Feststellungen 6
1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen 6
1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 10
1.4.1 Feststellungen 10
1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung 12
1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 17
1.5.1 Feststellungen 17
1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Findel- und Waisenhausstiftungen 18
1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 22
1.6.1 Feststellungen 22
1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen
Brennmaterialienstiftung 23
1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 27
1.7.1 Feststellungen 27
1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Kost-Pocher’schen Stiftung 28
1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 32
1.8.1 Feststellungen 32
1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Fritz-Hintermayr Stiftung 33
1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 37
1.9.1 Feststellungen 37
1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und
Stipendienstiftung 38
1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 42
1.10.1 Feststellungen 42
1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 43
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 47
384
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 3 von 47
1 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent-
lastung sind in Art. 20 Abs. 3 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) i.V.m. Art. 102 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der
Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfas-
sender Sachverständiger heranzuziehen.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse 2020 der
rechtsfähigen kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen, zwecks abschließender
Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2020 und -planung
Für die Stiftungen der Gruppe A (A -Stiftungen) sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG und in
sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2020 eigene Haushaltspläne aufge-
stellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaushaltspläne wur-
den in der Sitzung des Stadtrates am 21.11.2019 beschlossen.
Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus-
haltspläne aufgestellt worden.
Für die Haushaltssatzungen 2020 der A -Stiftungen, die keine genehmigungspflichtigen Be-
standteile enthielten, wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung
von Mittelfranken vom 29.01.2020 bestätigt.
Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen.
Die Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die im Jahr 2020
durchgeführte stiftungsrechtliche Prüfung der Stiftungen der Kategorien B und C lagen dem
Rpr vor. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 für diese Stiftungen wurde der
BKPV mit Schreiben vom 07.10.2021 bereits beauftragt.
Die Prüfberichte des BKPV (05/2020) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010
bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg ebenfalls bereits einge-
gangen. Überörtlich werden die nachfolgenden Jahresabschlüsse zeitlich gemeinsam mit den-
jenigen der Stadt Nürnberg geprüft.
385
Seite 4 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020
1.3.1 Allgemeines
Im Prüfungsjahr 2020 wurden im Zuständigkeitsbereich der Stiftungsverwaltung bei der Stadt-
kämmerei im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen keine Neugründungen durchgeführt. Im Be-
reich der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten drei Neugründungen. Deren Vermögen wurde
in das Eigenkapital der Stadt übergeleitet und wird entsprechend der Stiftungssatzungen unter
den nichtrechtsfähigen Stiftungen geführt.
Somit bestanden zum Jahresende 32 nichtrechtsfähige und 27 selbständige, rechtsfähige Stif-
tungen. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes ge-
führt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet.
Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert:
Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen
• Heilig-Geist-Spital-Stiftung
• Findel- und Waisenhausstiftungen
• Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
• Kost-Pocher`sche Stiftung
• Fritz-Hintermayr-Stiftung
• Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung
• Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
• Sigmund-Schuckert-Stiftung
• Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg
• Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg
• Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
• Heinrich Gröschel Stiftung
• Heinz und Inge Tschech Stiftung
• Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
• Rudolf Volland Stiftung
• Leo und Trude Denecke Stiftung
• Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
386
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 5 von 47
• Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung
• Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung
• Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
• Alfred Golombek Stiftung
• Hehl Stiftung
• Stiftung Lompa
• Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung)
Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
• Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg
• Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung
• Bäume für Nürnberg Stiftung
Die Stiftungen verfügten per 31.12.2020 über ein Eigenk apital von insgesamt rd.
290,6 Mio. Euro (Vorjahr rd. 283,3 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen
konnten im Jahr 2020 Ausrichtungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von ca.
5,7 Mio. Euro (Vorjahr rd. 5,0 Mio. Euro) erwirtschaftet werden.
1.3.2 Jahresabschlüsse 2020
Für die A-Stiftungen erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2020 gemäß
Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungsprüfungsamt.
Die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord-
nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise
und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu-
nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt.
387
Seite 6 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2020
Euro
Bilanzsumme zum
31.12.2019
Euro
Jahresergebnis
2020
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.305.064,23 45.072.109,60 432.711,29
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.592.861,66 4.420.888,83 138.515,70
Georg Matthias und Karoline
Klein`sche Brennmaterialienstiftung
1.657.942,39 1.627.482,05 58.230,96
Kost-Pocher`sche Stiftung 13.110.826,30 13.102.383,97 46.402,44
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.575.292,89 3.594.570,50 29.825,89
Johanna Sofie Wallner`sche Blin-
den- und Stipendienstiftung
189.119,07 191.851,42 2.728,55
Rudolf und Berta Mathes Wohltä-
tigkeitsstiftung
826.621,04 813.787,42 9.528,51
Summe 69.257.727,58 68.823.073,79 717.943,34
Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat.
1.3.3 Formelle Feststellungen
Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres-
abschlüsse der A-Stiftungen ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprachen den Vorschriften. Die Jahresab-
schlüsse vermittelten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertrags-
lage der Stiftungen.
Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden musste.
Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die
gemäß § 62 Nr.3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in
die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung). Bei tatsächlicher Zuführung die-
ses berechneten Wertes wurde der Erhalt des jeweiligen Stiftungsvermögens als im Berichts-
jahr erwirtschaftet betrachtet. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so wäre die
Entwicklung des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland verglichen
worden. Bei erreichtem Inflationsausgleich wäre dann ebenfalls von einem erwirtschafteten
Kapitalerhalt ausgegangen worden. Bei allen 7 dieser Stiftungen war im Jahr 2020 der Nach-
weis über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage möglich.
1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen
Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung
Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen
des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Die in den Bilanzen ausgewiesenen Beträge
stimmten mit den Saldenlisten, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden, überein.
388
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 7 von 47
Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände/Abschrei-
bungen
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö-
gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab-
gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den
im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter
Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt (LA) sowie durch externe Im-
mobilienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Über-
schüsse werden von den externen Verwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt er-
hält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und Ausgaben aufgeführt wer-
den. Die Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen bei LA ein und waren
dort als zuständige Fachdienststelle zu prüfen. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der
Abrechnungen für die Jahre 2019 und 2020 wurde durch LA mit Email an die Stiftungsverwal-
tung vom 16.12.2021 bestätigt.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt
Für das Jahr 2020 (Abrechnung des Mietjahres 2019) wurde durch LA eine Liste in Dateiformat
generiert und an die Stiftungsverwaltung übermittelt. Diese Datei enthielt Informationen über
die aus den jeweiligen einzelnen Mietverhältnissen resultierenden Erträge sowie Rückstände.
Die entsprechenden Buchungen in die Finanzsoftware wurden von der Stiftungsverwaltung in
Stichproben mit den hinterlegten Vertragsdaten abgeglichen. Bei Bedarf erfolgt eine direkte
Abstimmung zu unklaren Vorgängen zwischen Stk/3 und LA.
Finanzanlagen/Wertpapiere, Ausleihungen
Im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen wurde der Wertpapierbestand vollständig geprüft. Es
wurden keine Fehler festgestellt.
Frühere Maßgabe für Finanzanlagen im Bereich der A -Stiftungen war, dass diese gemäß
Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend
Ertrag erzielen sollen. Damit stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage
von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als
nicht ausreichend sicher angesehen. In seinem Schreiben an die Regierungen vom
01.03.2016 sah das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr nunmehr
die Regelungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar.
Das Ministerium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen“ für nicht zu bean-
standen, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Divi-
denden beigemischt werden.
In den Wertpapierdepots sind bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher
Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken, Sparkassen etc.) enthalten. Andere vorgehaltene
Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erschienen (aus der Sicht des
Jahres 2020) ausreichend sicher. Die Stiftungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen
Informationen zur Sicherheit der Finanzanlage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) do-
kumentiert.
Insgesamt verminderte sich bei den A -Stiftungen der Bestand der in Wertpapieren gebunde-
nen Mittel um 3.844,8 TEuro auf 20.138,4 TEuro.
Neben dem Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren wurden im Jahr 2019 als weitere Fi-
nanzanlage bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und bei der Kost-Pocher`schen Stiftung jeweils
389
Seite 8 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
500,0 TEuro in einem sogenannten Versicherungskapitalisierungsgeschäft gebunden. Ver-
tragspartner war hier ein großes deutsches Versicherungsunternehmen. Solche Verträge fal-
len unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Nach Auffassung von Rpr liegt daher eine aus-
reichende Sicherheit des angelegten Stiftungskapitals vor, welche festverzinslichen Wertpa-
pieren großer deutscher Industrieunternehmen entsprechen dürfte. Im Hinblick auf den Grund-
satz des Kapitalerhaltes und der Leistungsfähigkeit der Stiftungen erscheint die Investition im
Hinblick auf ihre Rendite sinnvoll.
Liquide Mittel
Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst-
betriebes der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg) über das Kassen- und Steueramt abgewi-
ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon-
tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo
muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü-
fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der
Stadt und den Stiftungen vor.
Die in der städtischen Bilanz per 31.12.2020 gebuchten kumulierten Salden auf den Kontokor-
rentkonten der A-Stiftungen stimmten mit der Summe der unter den liquiden Mitteln erfassten
Werte dieser Stiftungen (zuzüglich Bankguthaben Heilig-Geist-Spital-Stiftung sowie dem Gut-
haben auf einem Hausverwaltungskonto bei einem externen Immobilienverwalter) überein.
Für das Bankguthaben zum 31.12.2020 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des
Kontoauszuges mit dem in der Teilbilanz ausgewiesenen Wert möglich (20.720,56 Euro). Das
Guthaben auf dem Hausverwaltungskonto des externen Hausverwalters für die Rudolf und
Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung belief sich auf 10.088,93 Euro.
Stiftung
Liquide Mittel zum
31.12.2020
Euro
Liquide Mittel zum
31.12.2019
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung1 4.997.340,20 1.804.815,77
Findel- und Waisenhausstiftungen 539.236,08 179.295,08
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn-
materialienstiftung
403.411,11 225.639,68
Kost-Pocher`sche Stiftung 748.567,77 114.065,12
Fritz-Hintermayr-Stiftung 508.812,34 288.205,96
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen-
dienstiftung
24.129,66 12.601,69
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung2 63.059,13 56.161,19
Summe 7.284.556,29 2.680.784,49
1 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung zum 31.12.2020 setzte sich aus dem Bankguthaben des stiftungsei-
genen Forstbetriebes in Höhe von 20.720, 56 Euro und den Liquiden Mitteln beim Kassen - und Steueramt in
Höhe von 4.976.619,64 Euro zusammen.
2 Der Saldo der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung zum 31.12.2020 setzte sich aus dem Guthaben
des Hausverwaltungskontos in Höhe von 10.088,93 Euro und den liquiden Mitteln beim Kassen- und Steueramt
in Höhe von 52.970,20 Euro zusammen.
390
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 9 von 47
Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu-
ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Ebenso
wurden von der Stadt keine Verwahrgeldkosten auf die Stiftungen umgelegt.
Die Bestände an liquiden Mitteln stehen in Beziehung zur Höhe der Kapitalerhaltungsrücklage
(siehe nachfolgende Ausführungen bei den jeweiligen Stiftungen). Der hohe Bestand an liqui-
den Mitteln ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Mittel der Kapitalerhaltungsrücklage
nicht für den Erwerb von Anlagevermögen im Bilanzjahr 2020 verwendet wurden. Die Stif-
tungsverwaltung begründet ihre Zurückhaltung damit, dass im Jahr 2020 langfristige und
gleichzeitig den stiftungsrechtlichen Sicherheitsansprüchen genügende Finanzanlagen nur zu
äußerst ungünstigen Bedingungen zur Verfügung standen. Der Erwerb von Finanzlagen mit
kurzer Laufzeit hätte (ohne den hierdurch entstehenden hohen Verwaltungsaufwand zu be-
rücksichtigen) zu einer negativen Effektivverzinsung geführt. Die Stiftungsverwaltung ging in
Ihrer Anlagenstrategie davon aus, dass bereits in der Folgeperiode bessere Renditen auf dem
Finanzmarkt realisierbar werden und die in den Rücklagen hierfür gebundenen liquiden Mittel
dann zur Verfügung stehen müssen und nicht in unlukrativen Investitionen gebunden sein soll-
ten. Dieser Sachverhalt bezieht sich nur auf Investitionen aus der Kapitalerhaltungsrücklage .
Insoweit für Finanzanlagen infolge Fälligkeit Mittel frei wurden, wurden diese auch unverzüg-
lich reinvestiert.
Für die Jahresabschlüsse 2020 wurde für alle A -Stiftungen die geforderte Sicherstellung des
Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung
der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft.
391
Seite 10 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg
1.4.1 Feststellungen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurde durch den Kauf einer Forstfläche ein Zu-
gang in Höhe von 29.066,76 Euro eingestellt. Es handelt sich hier um die erste Kaufpreisrate
des Gesamtkaufpreises von 50.000,00 Euro, zuzüglich der Nebenkosten des Grunderwerbs.
Entsprechend notariellem Kaufvertrag wurde die Zahlung der zweiten Rate im Folgejahr ver-
einbart. Die Bilanzierung der Kaufpreiszahlung im Jahr 2020 unter den unbebauten Grundstü-
cken war in diesem Fall nicht korrekt, da der vereinbarte Übergang von Nutzen und Lasten
noch nicht erfolgt war. Demzufolge wäre die Zahlung der Kaufpreisrate als geleistete Anzah-
lung zu buchen gewesen. Mit der vereinbarten Zahlung der zweiten Kaupreisrate und erfolg-
tem Übergang von Nutzen und Lasten wird das Grundstück korrekt unter dem Bilanzposten
„unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ ausgewiesen. Eine Korrekturbu-
chung ist somit nicht erforderlich.
Aktivbilanzposten Kapitalerhalt Vorleistungen/Passivbilanzposten Basiskapital
Die Stiftung wies bereits in den Vorjahren keine Kapitalerhaltungsrücklage aus. Stattdessen
wurde der Aktivbilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ abgebaut. Es handelt sich hierbei
um bereits durchgeführte Tilgungen von Krediten zur notwendigen Sanierung stiftungseigener
Immobilien, welche im Basiskapital (Passivposten) berücksichtigt werden müssen. Kredittil-
gungen erhöhen demzufolge die Zuführungen aus der Ergebnisrücklage und zugleich den ak-
tiven Bilanzposten „Kapitalerhaltung (Vorleistungen)“. Der Bilanzposten wird durch Einstellun-
gen, welche betragsmäßig anhand der Berechnungsmodi zur Ermittlung der höchstmöglichen
Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage ermittelt werden, abgetragen bzw. soll in Zukunft
auf diese Weise aufgelöst werden.
Gewinn- und Verlustrechnung
In 2020 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 432.711,29 Euro ausgewiesen. Im Jahr 2019
konnte noch ein höheres Jahresergebnis von 647.501,06 Euro erzielt werden. Damit ver-
schlechterte sich das Jahresergebnis 2020 um 214.789,77 Euro (ca. 33,2 %). Der Abbau der
Aufwendungen um rd. 80,0 TEuro (rd. 2,8 %) konnte die Verschlechterung bei den Erträgen
in Höhe von 294,8 TEuro (ca. 8,5 %) nicht ausgleichen.
Insgesamt wurde ein um rd. 148,9 TEuro besseres Ergebnis erzielt als bei der Aufstellung des
Haushaltes ursprünglich prognostiziert.
Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr werden nachf olgend kurz skizziert. Die Miet -
und Pachterträge aus der Bewirtschaftung der Immobilien reduzierten sich um rd. 87,0 TEuro.
Enthalten ist hier eine gebildete Drohverlustrückstellung für erwartete Mietausfälle in Folge der
Corona-Pandemie von 65,0 TEuro. Wie bereits im Vorjahr verschlechterten sich die Erträge
aus dem Holzverkauf der stiftungseigenen Forste. Im Vergleich zum Vorjahr war hier ein Rück-
gang um 28,4 TEuro zu verzeichnen. Das Ergebnis aus dem Abgang von Finanzanlagen re-
duzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 157,5 TEuro. Infolge der schlechten Lage auf
dem Finanzmarkt lagen auch die Zinserträge um 57,6 TEuro niedriger als in der Vorperiode.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Erträge aus der Auflösung von Rückstellung um
96,7 TEuro niedriger ausgewiesen.
392
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 11 von 47
Während die Aufwendungen für Verbrauchs-, Betriebsstoffe sowie die Ver- und Entsorgungs-
kosten um rd. 25,1 TEuro stiegen, konnten die weiteren Unterhaltskosten für die Liegenschaf-
ten um rd. 165,0 TEuro reduziert werden.
Kapitalerhalt
In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrück-
lage wurden die korrekten Werte aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berech-
nungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 351.051,02 Euro ergeben.
Diese wurde nicht in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt, sondern als stiftungsspezifi-
scher Sonderfall zum Abbau der Vorleistungen auf der Aktivseite verwendet. Gleichzeitig
wurde dieser Bilanzposten um die geleisteten Tilgungen in Höhe von 19.379,84 Euro erhöht.
Der aktive Bilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ reduzierte sich somit zum 31.12.2020
von 599.715,94 Euro um 331.671,18 Euro auf 268.044,76 Euro. Insgesamt ist Rpr der Auffas-
sung, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens im Bilanzjahr 2020 als erwirtschaftet angesehen
werden kann. Abgesehen von o.g. Tilgungsleistung erfolgte auch keine Übertragung von Mit-
teln in das Basiskapital unter dem Bilanzposten „Zuführungen aus der Ergebnisrücklage“.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (rd. 43.954,3 TEuro) und dem ausgewiese-
nen Anfangsbestand (rd. 43.967,9 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (752,3 TEuro).
Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurden die Überschüsse (welche für den Kapi -
talerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 738,7 TEuro absolut berechnet
(Vorjahr rd. 1.491,1 TEuro), was in Relation zum Anfangsbestand von rd. 43.967,9 TEuro eine
Rentabilität von rd. 1,7 % (Vorjahr. 3,4 %) ergiebt. Dies entspricht auch den Berechnungen
der Stiftungsverwaltung. Im Vorjahr war das hohe Jahresergebnis auf Zuschreibungen des
Wertpapierbestandes zurückzuführen. In den vorherliegen Jahresabschlüssen bewegte sich
die Rentabilität auf dem Niveau des aktuellen Jahresergebnisses. Die Rentabilität konnte die
Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland (rd.0,5 %)
voll decken und lag über dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von ca. 1,5 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2019 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 270,7 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von rd. 506,7 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungs-
rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 236,0 TEuro erhöht.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
393
Seite 12 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Heilig-Geist-Spital-
Stiftung
1.4.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Anlagevermögen 39.674.992,90 42.486.852,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.692,00 3.045,00
II. Sachanlagen 27.432.807,46 27.656.805,04
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.974.624,10 2.945.557,34
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 24.240.749,63 24.533.377,63
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 24.468,00 27.082,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07
6. Fahrzeuge 2,00 39,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15,00 15,00
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 57,00 114,00
9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 42.933,66 662,00
III. Finanzanlagen 12.240.493,44 14.827.002,54
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 11.740.493,44 14.327.002,54
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00
B. Umlaufvermögen 5.350.276,61 1.958.119,60
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 352.936,41 153.303,83
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 171.631,57 3.710,06
davon zweifelhafte Forderungen 42.961,24 2.554,83
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 4.661,87 4.661,87
5. Sonstige Vermögensgegenstände 176.642,97 144.931,90
III. Liquide Mittel 4.997.340,20 1.804.815,77
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 20.720,56 2.302,91
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 4.976.619,64 1.802.512,86
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 11.749,96 27.421,48
D. Kapitalerhaltung (V orleistungen) 268.044,76 599.715,94
SUMME DER AKTIVA 45.305.064,23 45.072.109,60
394
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 13 von 47
P A S S I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Eigenkapital 43.954.297,44 43.967.874,63
I. Basiskapital 42.208.052,44 42.152.245,63
1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 340.000,00 340.000,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.102.201,96 6.082.822,12
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 4.849.274,80 4.812.847,83
II. Rücklagen 0,00 0,00
1. Kapitalerhaltungsrücklage 0,00 0,00
III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00
IV . Sonderposten 1.746.245,00 1.815.629,00
1. Sonderposten aus Zuwendungen 1.006.101,00 1.048.718,00
2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00
3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00
4. Sonstige Sonderposten 739.023,00 765.790,00
B. Rückstellungen 891.255,44 680.599,70
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 506.704,82 270.678,71
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 310.300,00 400.300,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 74.250,62 9.620,99
C. Verbindlichkeiten 451.159,35 423.430,27
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 314.527,33 333.907,17
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.403,96 58.757,75
3. Sonstige Verbindlichkeiten 52.228,06 30.765,35
D. Passive Rechnungsabgrenzung 8.352,00 205,00
SUMME DER PASSIVA 45.305.064,23 45.072.109,60
395
Seite 14 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.4.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
…
Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020
51410000 Zuweisungen vom Land 19.566,30- 10.000- 25.020,90- 9.566,30
51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 2.800,00-
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 19.566,30- 10.000- 27.820,90- 9.566,30
54110000 Erträge aus Verkauf privatrechtlich 139.018,31- 210.000- 167.428,65- 70.981,69-
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.977.337,58- 1.944.300- 1.992.585,69- 33.037,58
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 93.123,04- 43.500- 49.752,72- 49.623,04
54120100 Erbbauzinsen (230) 46.056,37- 45.800- 45.738,17- 256,37
54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92-
54190100 Vermischte Erträge 2.580,00- 2.580,00
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.258.704,38- 2.244.200- 2.256.094,31- 14.504,38
54220000 Erstattungen von Gemeinden/Gdeverbänden 348,00- 348,00
54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen 13.400,00- 549,70- 13.400,00
** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 13.748,00- 549,70- 13.748,00
51610000 Auflös. v. Sonderposten aus Zuw. Land 4.747,00- 4.747- 4.744,00-
51650000 Auflös. v. SoPo Zusch. verb.U/Bet./SV 37.870,00- 37.870- 37.868,00-
55310000 Auflösung von sonstigen Sonderposten 26.767,00- 26.767- 26.766,00-
** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.384,00- 69.384- 69.378,00-
55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 784,44- 48,36- 784,44
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 141.930,53- 236.727,83- 141.930,53
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.400,00- 2.400- 46.813,50-
55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 400.300,00- 497.000,00- 400.300,00
58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 7.646,01- 9.208,58- 7.646,01
** + Sonstige ordentliche Erträge 553.060,98- 2.400- 789.798,27- 550.660,98
*** = Ordentliche Erträge 2.914.463,66- 2.325.984- 3.143.641,18- 588.479,66
60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 65.382,59 70.400 58.128,43 5.017,41
** - Personalaufwendungen Aktiv 65.382,59 70.400 58.128,43 5.017,41
60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 4.885,61 6.400 4.203,60 1.514,39
60331000 Arbeitgeberanteil Sozialversich.Arbeiter 12.335,03 11.100 10.431,67 1.235,03-
60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.806,10 5.600 4.485,28 793,90
64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 200 200,00
64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 3.062,96 3.000 2.854,67 62,96-
64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 1.118,28 1.200 1.554,68 81,72
** - Personalaufwendungen Passiv 26.207,98 27.500 23.529,90 1.292,02
62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 13.073,09 5.000 5.006,63 8.073,09-
62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 14.112,97 19.300 12.238,62 5.187,03
62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 52.855,62 38.000 36.188,00 14.855,62-
62270000 Aufwendungen für Wasser 3.630,51 3.200 3.129,20 430,51-
62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (210) 2.659,52 4.100 4.020,20 1.440,48
62280100 Abwasser - Schmutzwasser (210) 18.702,16 19.700 19.395,52 997,84
62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 59,50 100 9,95- 40,50
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 243.932,47 375.500 427.550,49 131.567,53
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 157.938,40 312.800 63.155,16 154.861,60
62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 632,20 200 432,20-
62320320 Unterhalt der Wälder 16.376,80 8.000 18.380,87 8.376,80-
62320410 Grabpflege 400 400,00
62330000 Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen 1.062,08 5.000 1.759,54 3.937,92
62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00
62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 21.655,90 21.000 21.895,08 655,90-
62370200 Straßenreinigungsgebühren (210) 21.266,52 19.500 21.266,52 1.766,52-
62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 351,42 800 587,51 448,58
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 23.780,90 7.500 7.982,30 16.280,90-
62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 310.300,00 400.300,00 110.300,00-
62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00
62520000 Erstattungen Gemeinden/Gemeindeverbände 82.278,00 82.278,00-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 198.918,80 226.900 223.623,80 27.981,20
62550100 Erstattungen an NürnbergStift 118,00
62570000 Erstattung Hausverwaltungsk.priv.Untern. 2.200 2.200,00
62570200 Erstattung private Unternehmen 4.086,72 2.056,32 4.086,72-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 1.201.173,58 1.082.700 1.282.143,81 118.473,58-
64490000 Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budg) 4,24 0,09 4,24-
94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlageverm. 1.353,00 1.353 1.354,00
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 381.799,01 381.672 381.671,00 127,01-
94102001 Außerpl.AfA Gebäude/Gebäudeeinrichtungen 474,00 474,00-
94103000 AfA Infrastrukturverm./Sachanl.i.Gemgebr 2.614,00 2.614 2.613,00
94106000 AfA Fahrzeuge 37,00 37 154,00
94107000 AfA Betriebs- u.Geschäftsausstattung 57 57,00
94108000 AfA GWG's 57,00 534,00 57,00-
** - Abschreibungen 386.338,25 385.733 386.326,09 605,25-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 93.558,00 166.400 284.215,00 72.842,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 422.764,14 417.700 417.259,02 5.064,14-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 236.026,11 204.042,71 236.026,11-
** - Transferaufwendungen 752.348,25 584.100 905.516,73 168.248,25-
396
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 15 von 47
64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.520,00 2.500 2.520,00 20,00-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 238,10 200 238,10 38,10-
64250100 Rücklastschriftgebühren (210) 8,66- 4,34- 8,66
64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsvollzieherkos 100 100,00
64270100 Kosten für Sachverständige und Gutachten 652,78 652,78 652,78-
64270200 Kosten für ärztliche Untersuchungen 100 100,00
64310100 Bürobedarf und -ausstattung 66,45 200 74,42 133,55
64330000 Zeitungen und Fachliteratur 655,45 600 629,73 55,45-
64340000 Porto 5,68 5,68-
64350000 Fernmeldegebühren 1.758,83 1.700 1.642,06 58,83-
64370000 Gästebewirtung 146,16 47,00 146,16-
64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 716,70 14,00-
64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 1.240,17 800 828,66 440,17-
64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 18.100,15 21.600 22.360,69 3.499,85
64390400 Aufwendungen für Werbung und Inserate 100 100,00
64390700 Transportkosten, Umzugskosten 22.363,06 21.500 33.399,78 863,06-
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.397,86 3.500 3.406,69 102,14
64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 10.297,53 9.500 9.820,11 797,53-
64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 407,81 400 407,81 7,81-
64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.053,40 1.000 1.009,95 53,40-
64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 38.366,87 38.366,87-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 62.670,26 2.400 60.270,26-
64710200 Grundsteuer (dezentral) 74.165,92 74.100 74.165,92 65,92-
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 67.229,63 2.300 8.131,48 64.929,63-
64990000 Vermischte Aufwendungen 65,12 100 1.766,31 34,88
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 306.106,57 143.400 161.813,85 162.706,57-
*** = Ordentliche Aufwendungen 2.737.557,22 2.293.833 2.817.458,81 443.724,22-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 176.906,44- 32.151- 326.182,37- 144.755,44
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 250.350,01- 254.700- 319.407,53- 4.349,99-
57180000 Zinserträge vom sonst. inländ. Bereich 6.385,92- 6.385,92
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 5.252,53- 400- 190,00- 4.852,53
** + Finanzerträge 261.988,46- 255.100- 319.597,53- 6.888,46
65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.462,44 3.500 3.423,30 37,56
** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.462,44 3.500 3.423,30 37,56
*** = Finanzergebnis 258.526,02- 251.600- 316.174,23- 6.926,02
***** = Ordentliches Jahresergebnis 435.432,46- 283.751- 642.356,60- 151.681,46
59119000 Andere außerordentliche Erträge 450,00- 450,00
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 430,23- 8.922,84- 430,23
** + Außerordentliche Erträge 880,23- 8.922,84- 880,23
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 3.601,40 3.778,38 3.601,40-
** - Außerordentliche Aufwendungen 3.601,40 3.778,38 3.601,40-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 2.721,17 5.144,46- 2.721,17-
****** = Jahresergebnis vor ILV 432.711,29- 283.751- 647.501,06- 148.960,29
******* = Ergebnis nach ILV 432.711,29- 283.751- 647.501,06- 148.960,29
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 432.711,29- 283.751- 647.501,06- 148.960,29
397
Seite 16 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.4.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle V ermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
13.532,81 13.532,81 10.487,81 1.353,00 11.840,81 1.692,00 3.045,00
Zwischensumme: 13.532,81 0,00 0,00 0,00 13.532,81 10.487,81 1.353,00 0,00 0,00 11.840,81 1.692,00 3.045,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 2.945.557,34 29.066,76 2.974.624,10 0,00 0,00 2.974.624,10 2.945.557,34
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 40.132.132,71 89.645,01 40.221.777,72 15.598.755,08 382.273,01 15.981.028,09 24.240.749,63 24.533.377,63
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
77.490,61 77.490,61 50.408,61 2.614,00 53.022,61 24.468,00 27.082,00
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 0,00 0,00 149.958,07 149.958,07
6. Fahrzeuge 2.197,18 2.197,18 2.158,18 37,00 2.195,18 2,00 39,00
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
21.091,78 21.091,78 21.076,78 21.076,78 15,00 15,00
8. Geringwertige
Wirtschaftsgüter 2.891,28 2.891,28 2.777,28 57,00 2.834,28 57,00 114,00
9. Anlagen im Bau 662,00 42.271,66 42.933,66 0,00 0,00 42.933,66 662,00
Zwischensumme: 43.331.980,97 160.983,43 0,00 0,00 43.492.964,40 15.675.175,93 384.981,01 0,00 0,00 16.060.156,94 27.432.807,46 27.656.805,04
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 15.156.667,04 2.100.641,70 4.641.917,50 12.615.391,24 829.664,50 253.710,00 208.476,70 874.897,80 11.740.493,44 14.327.002,54
3. Ausleihungen 500.000,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00
Zwischensumme: 15.656.667,04 2.100.641,70 4.641.917,50 0,00 13.115.391,24 829.664,50 253.710,00 208.476,70 0,00 874.897,80 12.240.493,44 14.827.002,54
G e s a m t s u m m e 58.958.815,14 2.261.625,13 4.641.917,50 0,00 56.621.888,45 16.471.962,56 640.044,01 208.476,70 0,00 16.946.895,55 39.674.992,90 42.486.852,58
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
398
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 17 von 47
1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen
1.5.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 232.494,99 Euro um
129.951,53 Euro auf 362.446,52 Euro. Für das Jahr 2020 ergab die Berechnung der höchst-
möglichen Einstellung aus dem Jahresergebnis in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag
von 129.951,53 Euro. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde nicht durchgeführt.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapi -
talerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2020 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (rd. 4.518,3 TEuro) und dem ausgewiese-
nen Anfangsbestand (rd. 4.392,0 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 261,8 TEuro).
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung
verwendet werden) somit mit rd. 388,1 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs-
bestand von rd. 4.392,0 TEuro einer Rentabilität von rd. 8,8 % und damit auch der Berechnung
der Stiftungsverwaltung entspricht. Damit lag die Rentabilität um rd. 0,9 %-Punkte niedriger
als auf dem Niveau des Vorjahres mit rd. 9,7 % und weit über der marktüblichen Verzinsung
von ca. 1,5 % sowie der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von ca. 0,5 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2019 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 22,0 TEuro vorhanden. Diese
wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe
von rd. 70,5 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstel-
lungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 48,5 TEuro erhöht.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
399
Seite 18 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Findel- und Wai-
senhausstiftungen
1.5.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Anlagevermögen 3.926.312,80 4.159.452,87
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 2.553.550,79 2.553.620,79
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.299,00 2.233.369,00
III. Finanzanlagen 1.372.762,01 1.605.832,08
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.372.762,01 1.605.832,08
B. Umlaufvermögen 666.548,86 261.435,96
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 127.312,78 82.140,88
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 119.968,89 74.796,99
III. Liquide Mittel 539.236,08 179.295,08
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 539.236,08 179.295,08
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 4.592.861,66 4.420.888,83
400
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 19 von 47
P A S S I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Eigenkapital 4.518.347,66 4.392.016,86
I. Basiskapital 4.155.901,14 4.159.521,87
1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.219.010,94 1.219.010,94
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -6.727,90 -3.107,17
II. Rücklagen 362.446,52 232.494,99
1. Kapitalerhaltungsrücklage 362.446,52 232.494,99
III. Gewinn 0,00 0,00
IV . Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 73.446,03 24.642,56
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 70.463,10 22.021,15
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00
4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.982,93 2.621,41
C. Verbindlichkeiten 1.067,97 4.229,41
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.067,97 4.229,41
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 4.592.861,66 4.420.888,83
401
Seite 20 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.5.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020
51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 2.500,00- 2.500,00
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 2.500,00- 2.500,00
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 169.591,77- 83.000- 83.790,30- 86.591,77
54120100 Erbbauzinsen (230) 263.978,30- 234.400- 234.400,19- 29.578,30
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 433.595,63- 317.400- 318.216,05- 116.195,63
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 14.777,17- 19.810,00- 14.777,17
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 249,59- 300- 50,41-
** + Sonstige ordentliche Erträge 15.026,76- 300- 19.810,00- 14.726,76
*** = Ordentliche Erträge 451.122,39- 317.700- 338.026,05- 133.422,39
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 35.023,07 20.000 4.543,18 15.023,07-
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 4.000 4.000,00
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 18.878,28 7.500 8.399,49 11.378,28-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 14.793,09 16.500 15.157,94 1.706,91
62570200 Erstattung private Unternehmen 5.108,40 2.600 2.570,40 2.508,40-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 73.802,84 50.600 30.671,01 23.202,84-
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 70,00 100 69,00 30,00
** - Abschreibungen 70,00 100 69,00 30,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 213.350,00 196.400 211.550,00 16.950,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 48.441,95 478,75 48.441,95-
** - Transferaufwendungen 261.791,95 196.400 212.028,75 65.391,95-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 83,30 16,70
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 188,00 200 188,64 12,00
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 6.462,59 300 6.162,59-
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 611,11 700 611,12 88,89
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.345,00 1.300 883,06 6.045,00-
*** = Ordentliche Aufwendungen 343.009,79 248.400 243.651,82 94.609,79-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 108.112,60- 69.300- 94.374,23- 38.812,60
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 29.376,03- 29.300- 31.755,70- 76,03
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 1.027,07- 1.027,07
** + Finanzerträge 30.403,10- 29.300- 31.755,70- 1.103,10
*** = Finanzergebnis 30.403,10- 29.300- 31.755,70- 1.103,10
***** = Ordentliches Jahresergebnis 138.515,70- 98.600- 126.129,93- 39.915,70
****** = Jahresergebnis vor ILV 138.515,70- 98.600- 126.129,93- 39.915,70
******* = Ergebnis nach ILV 138.515,70- 98.600- 126.129,93- 39.915,70
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 138.515,70- 98.600- 126.129,93- 39.915,70
402
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 21 von 47
1.5.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle V ermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 294.947,00 70,00 295.017,00 2.233.299,00 2.233.369,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 294.878,00 70,00 0,00 0,00 295.017,00 2.553.550,79 2.553.620,79
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.715.716,00 230.910,42 451.795,59 1.494.830,83 109.883,92 30.740,00 18.555,10 122.068,82 1.372.762,01 1.605.832,08
Zwischensumme: 1.715.716,00 230.910,42 451.795,59 0,00 1.494.830,83 109.883,92 30.740,00 18.555,10 0,00 122.068,82 1.372.762,01 1.605.832,08
G e s a m t s u m m e 4.564.283,79 230.910,42 451.795,59 0,00 4.343.398,62 404.761,92 30.810,00 18.555,10 0,00 417.085,82 3.926.312,80 4.159.452,87
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
403
Seite 22 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmateria-
lienstiftung
1.6.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 49.649,84 Euro um
53.569,93 Euro auf 103.219,77 Euro. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde nicht durch-
geführt.
Die Veränderung des Saldos im Jahr 2020 resultierte aus der steuerlich höchstmöglichen Zu-
führung von 53.569,93 Euro aus dem Jahresergebnis. Auf Grund der höchs tmöglichen Ein-
stellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr
2020 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (rd. 1.501,2 TEuro) und dem ausgewiese-
nen Anfangsbestand (rd. 1.444,9 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (105,9 TEuro). Für
die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrich tung ver-
wendet werden) somit mit rd. 162,2 TEuro (Vorjahr 212,4 TEuro) absolut berechnet, was in
Relation zum Anfangsbestand von rd. 1.444,9 TEuro einer Rentabilität von rd. 11,2 % (Vorjahr
15,8 %) entspricht. Damit lag sie wieder auf dem Niveau des Jahres 2018 von 11,1 %. Insge-
samt kann die Rentabilität der Stiftung als sehr gut bezeichnet werden, da sie weit über dem
marktüblichen Zinssatz von 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr
2020 von 0,5 % lag.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2018 waren noch Mittel in Höhe von rd. 71,1 Euro nicht ausgereicht, welche im Jahr 2020
ausgeschüttet wurden. Im Jahr 2019 wurden rd. 109,2 TEuro neu eingestellt, aus welchem im
Jahr 2020 Mittel in Höhe 66,2 TEuro ausgerichtet wurden. Somit müssen spätestens im Jahr
2022 die noch vorhandenen Rückstellungen des Jahres 2019 von rd. 43,1 TEuro ausgereicht
werden. Neu wurden im Jahr 2020 aus der Bewirtschaftung der Stiftung 105,9 TEuro einge-
stellt. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen beläuft sich zum 31.12.2020 somit
auf rd. 149,0 TEuro und liegt damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 31,3 TEuro niedriger.
404
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 23 von 47
1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Georg Matthias
und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung
1.6.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Anlagevermögen 1.247.459,89 1.395.225,99
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19
III. Finanzanlagen 769.505,70 917.271,80
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 769.505,70 917.271,80
B. Umlaufvermögen 409.426,20 231.048,86
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 6.015,09 5.409,18
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 6.015,09 5.409,18
III. Liquide Mittel 403.411,11 225.639,68
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 403.411,11 225.639,68
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 1.056,30 1.207,20
SUMME DER AKTIVA 1.657.942,39 1.627.482,05
405
Seite 24 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Eigenkapital 1.501.227,69 1.444.875,83
I. Basiskapital 1.398.007,92 1.395.225,99
1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 648.181,13 648.181,13
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 10.250,13 7.468,20
II. Rücklagen 103.219,77 49.649,84
1. Kapitalerhaltungsrücklage 103.219,77 49.649,84
III. Gewinn 0,00 0,00
IV . Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 151.451,69 182.606,22
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 148.971,71 180.309,66
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.479,98 2.296,56
C. Verbindlichkeiten 5.263,01 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,01 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 5.250,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 1.657.942,39 1.627.482,05
406
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 25 von 47
1.6.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020
51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung 500,00-
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 500,00-
54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 157.500,00-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 157.500,00-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 7.767,53- 6.810,00- 7.767,53
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 377,00- 400- 23,00-
** + Sonstige ordentliche Erträge 8.144,53- 400- 6.810,00- 7.744,53
*** = Ordentliche Erträge 165.644,53- 157.900- 164.810,00- 7.744,53
62320410 Grabpflege 668,39 600 545,98 68,39-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 13.984,76 10.000 9.806,47 3.984,76-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 14.653,15 10.600 10.352,45 4.053,15-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 137.249,00 107.800 87.752,00 29.449,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 31.337,95- 21.466,79 31.337,95
** - Transferaufwendungen 105.911,05 107.800 109.218,79 1.888,95
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 96,31 100 83,30 3,69
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 3.483,50 400 3.083,50-
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 560,42 600 560,46 39,58
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.140,23 1.100 643,76 3.040,23-
*** = Ordentliche Aufwendungen 124.704,43 119.500 120.215,00 5.204,43-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 40.940,10- 38.400- 44.595,00- 2.540,10
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 17.290,86- 16.100- 17.127,61- 1.190,86
** + Finanzerträge 17.290,86- 16.100- 17.127,61- 1.190,86
*** = Finanzergebnis 17.290,86- 16.100- 17.127,61- 1.190,86
***** = Ordentliches Jahresergebnis 58.230,96- 54.500- 61.722,61- 3.730,96
****** = Jahresergebnis vor ILV 58.230,96- 54.500- 61.722,61- 3.730,96
******* = Ergebnis nach ILV 58.230,96- 54.500- 61.722,61- 3.730,96
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 58.230,96- 54.500- 61.722,61- 3.730,96
407
Seite 26 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.6.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle V ermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 978.957,46 74.875,00 220.762,00 833.070,46 61.685,66 15.166,00 13.286,90 63.564,76 769.505,70 917.271,80
Zwischensumme: 978.957,46 74.875,00 220.762,00 0,00 833.070,46 61.685,66 15.166,00 13.286,90 0,00 63.564,76 769.505,70 917.271,80
G e s a m t s u m m e 1.456.911,65 74.875,00 220.762,00 0,00 1.311.024,65 61.685,66 15.166,00 13.286,90 0,00 63.564,76 1.247.459,89 1.395.225,99
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
408
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 27 von 47
1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung
1.7.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 88.028,16 Euro um
32.196,27 Euro auf 120.224,43 Euro.
Zuführungen in das Basiskapital wurden im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Für das Jahr 2020
ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungs-
rücklage einen Betrag von 32.196,27 Euro. Dieser Wert wurde aus dem Jahresergebnis in
voller Höhe eingestellt. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in di e Kapitalerhaltungs-
rücklage kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2020 als erwirtschaftet angese-
hen werden. Eine Überführung von Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital
wurde nicht durchgeführt.
Rentabilität
Die Stiftung wies ein um rd. 61,5 TEuro niedrigeres Jahresergebnis als im Vorjahr aus. Im
Wesentlichen war dies auf im Vergleich zum Vorjahr um rd. 16,8 TEuro niedrigere Erträge aus
dem Abgang von Finanzanlagen und der im Vorjahr gebuchten Erträgen aus der Auflösung
von Rückstellungen in Höhe von 32,1 TEuro zurückzuführen. Auch die Zinserträge lagen um
rd. 35,6 TEuro niedriger.
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (13.044,4 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (13.044,9 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von rd.
63,9 TEuro.
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung
verwendet werden) somit mit rd. 63,4 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs-
bestand von rd. 13.044,9 TEuro einer Rentabilität von rd. 0,5 % und damit auch den Berech-
nungen der Stiftungsverwaltung entspricht. Die erreichte Rentabilität konnte die Steigerung
des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland von rd. 0,5 % ausglei-
chen, lag aber unter dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von ca. 1,5 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtun g vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2019 waren noch Mittel in Höhe von 7.823,15 Euro vorhanden, welche im Jahr 2020 vollstän-
dig ausgereicht wurden. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden im Jahr 2020 in Höhe
von 15.381,93 Euro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstel-
lungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 7,6 TEuro erhöht. Die Mittel der Zweckausrichtungs-
rückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
409
Seite 28 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Kost-Pocher’schen
Stiftung
1.7.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Anlagevermögen 12.316.337,28 12.943.554,27
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.919.900,00
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.919.900,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 3.396.437,28 4.023.654,27
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 2.896.437,28 3.523.654,27
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00
B. Umlaufvermögen 794.489,02 158.829,70
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 45.921,25 44.764,58
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.948,88 5.948,88
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20
5. Sonstige Vermögensgegenstände 28.228,17 27.071,50
III. Liquide Mittel 748.567,77 114.065,12
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 748.567,77 114.065,12
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 13.110.826,30 13.102.383,97
410
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 29 von 47
P A S S I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Eigenkapital 13.044.438,99 13.044.908,55
I. Basiskapital 12.924.214,56 12.956.880,39
1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 438.805,65 438.805,65
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 807.576,92 807.576,92
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 1.559.186,55 1.591.852,38
II. Rücklagen 120.224,43 88.028,16
1. Kapitalerhaltungsrücklage 120.224,43 88.028,16
III. Gewinn 0,00 0,00
IV . Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 17.860,37 10.128,98
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 15.381,93 7.823,15
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.478,44 2.305,83
C. Verbindlichkeiten 48.526,94 47.346,44
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.394,00 500,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 43.132,94 46.846,44
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 13.110.826,30 13.102.383,97
411
Seite 30 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.7.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020
54120100 Erbbauzinsen (230) 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 20.419,17- 37.205,70- 20.419,17
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 308,77- 300- 32.422,50- 8,77
** + Sonstige ordentliche Erträge 20.727,94- 300- 69.628,20- 20.427,94
*** = Ordentliche Erträge 56.114,10- 35.700- 105.014,36- 20.414,10
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 11.270,31 13.800 14.835,60 2.529,69
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 11.270,31 13.800 14.835,60 2.529,69
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 56.352,38 62.100 76.313,72 5.747,62
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 7.558,78 4.280,21- 7.558,78-
** - Transferaufwendungen 63.911,16 62.100 72.033,51 1.811,16-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 83,30 16,70
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 6.521,77 300 6.221,77-
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 481,38 600 4.534,24 118,62
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.086,45 1.000 4.617,54 6.086,45-
*** = Ordentliche Aufwendungen 82.267,92 76.900 91.486,65 5.367,92-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 26.153,82 41.200 13.527,71- 15.046,18
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 65.157,90- 72.600- 94.384,37- 7.442,10-
57180000 Zinserträge vom sonst. inländ. Bereich 6.385,92- 6.385,92
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 1.012,44- 1.012,44
** + Finanzerträge 72.556,26- 72.600- 94.384,37- 43,74-
*** = Finanzergebnis 72.556,26- 72.600- 94.384,37- 43,74-
***** = Ordentliches Jahresergebnis 46.402,44- 31.400- 107.912,08- 15.002,44
****** = Jahresergebnis vor ILV 46.402,44- 31.400- 107.912,08- 15.002,44
******* = Ergebnis nach ILV 46.402,44- 31.400- 107.912,08- 15.002,44
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 46.402,44- 31.400- 107.912,08- 15.002,44
412
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 31 von 47
1.7.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle V ermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 9.429.859,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 9.429.859,00 0,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.696.581,53 290.867,78 871.212,77 3.116.236,54 172.927,26 73.948,00 27.076,00 219.799,26 2.896.437,28 3.523.654,27
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00
Zwischensumme: 4.196.581,53 290.867,78 871.212,77 0,00 3.616.236,54 172.927,26 73.948,00 27.076,00 0,00 219.799,26 3.396.437,28 4.023.654,27
G e s a m t s u m m e 13.626.440,53 290.867,78 871.212,77 0,00 13.046.095,54 682.886,26 73.948,00 27.076,00 0,00 729.758,26 12.316.337,28 12.943.554,27
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
413
Seite 32 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung
1.8.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in
die Kapitalerhaltungsrücklage von 19.255,37 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi-
talerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2020 voll eingestellt werden.
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 73.676,94 Euro somit um
19.255,37 Euro auf 92.932,31 Euro. Überführungen von Mitteln der Rücklage in das Basiska-
pital wurden nicht vorgenommen.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapi -
talerhalt der Stiftung für das Jahr 2020 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (3.531,7 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (3.528,5 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 37,3 TEuro). Für die
Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu ver-
wenden sind) somit mit rd. 40,5 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand des Eigenkapitals von rd. 3.528,5 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,1 % entspricht. Im
Vergleich zum Vorjahr (rd. 8,5 %) verminderte sich die Rentabilität somit um ca. 7,4 %-Punkte.
Die Berechnungen des Rpr entsprachen denen der Stiftungsverwaltung.
Hauptsächlich zurückzuführen für die Entwicklung der Eigenkapitalrentabilität waren u.a. die
im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr in solcher Höhe realisierten Erträge aus dem Abgang von
Finanzanlagen (42,0 TEuro). Es konnten im Jahr 2020 nur noch rd. 15,5 TEuro erzielt werden.
Ebenfalls konnten Wertaufholungen des Wertpapierbestandes (in Folge von Börsenkursen)
von rd. 173,9 TEuro des Vorjahres nicht mehr verzeichnet werden.
Die erreichte Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucher -
preisindexes für Deutschland von rd. 0,5 % decken, lag aber unter dem Niveau des marktüb-
lichen Zinssatzes von ca. 1,5 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2019 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 14,8 TEuro vorhanden. Diese
wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe
von rd. 1,1 TEuro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um
13.710,63 Euro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Mittel der aus dem Vorj ahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
414
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 33 von 47
1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Fritz-Hintermayr
Stiftung
1.8.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in €
A. Anlagevermögen 3.039.482,65 3.284.737,84
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 3.039.482,65 3.284.737,84
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.039.482,65 3.284.737,84
B. Umlaufvermögen 535.810,24 309.832,66
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 26.997,90 21.626,70
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 26.997,90 21.626,70
III. Liquide Mittel 508.812,34 288.205,96
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 508.812,34 288.205,96
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 3.575.292,89 3.594.570,50
415
Seite 34 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in €
A. Eigenkapital 3.531.703,63 3.528.537,14
I. Basiskapital 3.438.771,32 3.454.860,20
1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 622.794,31 622.794,31
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 80.007,01 96.095,89
II. Rücklagen 92.932,31 73.676,94
1. Kapitalerhaltungsrücklage 92.932,31 73.676,94
III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00
IV . Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.926,25 17.143,36
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 1.106,27 14.816,90
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 1.819,98 2.326,46
C. Verbindlichkeiten 40.663,01 48.890,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,01 1.500,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 40.650,00 47.390,00
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 3.575.292,89 3.594.570,50
416
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 35 von 47
1.8.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 15.540,92- 41.952,09- 15.540,92
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 877,23- 900- 22,77-
** + Sonstige ordentliche Erträge 16.418,15- 900- 41.952,09- 15.518,15
*** = Ordentliche Erträge 16.418,15- 900- 41.952,09- 15.518,15
62320410 Grabpflege 850,63 700 730,35 150,63-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 8.288,61 9.300 10.228,91 1.011,39
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 9.139,24 10.000 10.959,26 860,76
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 51.000,00 36.200 56.090,00 14.800,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 13.710,63- 7.305,76- 13.710,63
** - Transferaufwendungen 37.289,37 36.200 48.784,24 1.089,37-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 96,31 100 83,30 3,69
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 5.847,63 900 4.947,63-
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 370,75 400 370,69 29,25
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.314,69 1.400 453,99 4.914,69-
*** = Ordentliche Aufwendungen 52.743,30 47.600 60.197,49 5.143,30-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 36.325,15 46.700 18.245,40 10.374,85
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 64.096,90- 65.300- 85.140,13- 1.203,10-
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 2.054,14- 2.054,14
** + Finanzerträge 66.151,04- 65.300- 85.140,13- 851,04
*** = Finanzergebnis 66.151,04- 65.300- 85.140,13- 851,04
***** = Ordentliches Jahresergebnis 29.825,89- 18.600- 66.894,73- 11.225,89
****** = Jahresergebnis vor ILV 29.825,89- 18.600- 66.894,73- 11.225,89
******* = Ergebnis nach ILV 29.825,89- 18.600- 66.894,73- 11.225,89
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 29.825,89- 18.600- 66.894,73- 11.225,89
417
Seite 36 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.8.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle V ermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.471.223,67 519.795,44 738.391,23 3.252.627,88 186.485,83 66.359,50 39.700,10 213.145,23 3.039.482,65 3.284.737,74
Zwischensumme: 3.471.223,67 519.795,44 738.391,23 0,00 3.252.627,88 186.485,83 66.359,50 39.700,10 0,00 213.145,23 3.039.482,65 3.284.737,74
G e s a m t s u m m e 3.471.223,67 519.795,44 738.391,23 0,00 3.252.627,88 186.485,83 66.359,50 39.700,10 0,00 213.145,23 3.039.482,65 3.284.737,74
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
418
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 37 von 47
1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendien-
stiftung
1.9.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Für das Jahr 2020 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 957,05 Euro ermittelt. Dieser
Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2020 voll eingestellt
werden. Der Erhalt des Stiftungsvermögens konnte somit als erwirtschaftet bewertet werden.
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 11.023,34 Euro um 957,05 Euro
auf 11.980,39 Euro. Eine Überführung in das Basiskapital wurde nicht vorgenommen.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital zum 31.12.2020 (188,0 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (rd. 189,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 1,5 TEuro).
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu
verwenden sind) somit mit rd. 0,4 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe-
stand des Eigenkapitals von rd. 189,1 TEuro einer Rentabilität von rd. 0,2 % entspricht. Das
Vorjahresergebnis wurde mit 6,5 % ausgew iesen. Die Berechnungen des Rpr entsprechen
denen der Stiftungsverwaltung.
Hauptsächlich zurückzuführen für die Entwicklung der Eigenkapitalrentabilität waren die im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,7 TEuro niedrigeren Erträge aus den Finanzanlagen und die
realisierten Verluste aus deren Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 0,6 TEuro. Insgesamt
hatte sich das Betriebsergebnis des Vorjahres um rd. 1,0 TEuro verschlechtert.
Zweckausrichtungsrückstellung
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2019 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 402,16 Euro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausri chtungsrückstellungen wurden in
Höhe von 378,67 Euro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde so-
mit um 23,49 Euro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
419
Seite 38 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Johanna Sofie
Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung
1.9.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Anlagevermögen 163.881,50 178.100,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 163.881,50 178.100,50
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 163.881,50 178.100,50
B. Umlaufvermögen 25.237,57 13.750,92
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 1.107,91 1.149,23
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.107,91 1.149,23
III. Liquide Mittel 24.129,66 12.601,69
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 24.129,66 12.601,69
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 189.119,07 191.851,42
420
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 39 von 47
P A S S I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Eigenkapital 188.027,39 189.123,84
I. Basiskapital 176.047,00 178.100,50
1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 16.567,32 16.567,32
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -723,72 1.329,78
II. Rücklagen 11.980,39 11.023,34
1. Kapitalerhaltungsrücklage 11.980,39 11.023,34
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00
IV . Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.078,67 2.727,58
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 378,67 402,16
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 700,00 2.325,42
C. Verbindlichkeiten 13,01 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,01 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 189.119,07 191.851,42
421
Seite 40 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.9.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 399,00- 2.587,50- 399,00
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.013,00- 1.500- 513,00
** + Sonstige ordentliche Erträge 2.412,00- 1.500- 2.587,50- 912,00
*** = Ordentliche Erträge 2.412,00- 1.500- 2.587,50- 912,00
62320410 Grabpflege 50,00 300 250,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 239,47 300 331,13 60,53
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 289,47 600 331,13 310,53
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 1.500,00 1.200 2.500,00 300,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 23,49- 673,90- 23,49
** - Transferaufwendungen 1.476,51 1.200 1.826,10 276,51-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 96,31 100 83,30 3,69
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 640,50 1.500 859,50
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 387,58 400 387,57 12,42
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.124,39 2.000 470,87 875,61
*** = Ordentliche Aufwendungen 2.890,37 3.800 2.628,10 909,63
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 478,37 2.300 40,60 1.821,63
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 3.206,92- 3.200- 3.734,94- 6,92
** + Finanzerträge 3.206,92- 3.200- 3.734,94- 6,92
*** = Finanzergebnis 3.206,92- 3.200- 3.734,94- 6,92
***** = Ordentliches Jahresergebnis 2.728,55- 900- 3.694,34- 1.828,55
****** = Jahresergebnis vor ILV 2.728,55- 900- 3.694,34- 1.828,55
******* = Ergebnis nach ILV 2.728,55- 900- 3.694,34- 1.828,55
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 2.728,55- 900- 3.694,34- 1.828,55
422
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 41 von 47
1.9.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle V ermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 191.045,19 60.847,50 71.241,50 0,00 180.651,19 12.944,69 4.611,00 786,00 0,00 16.769,69 163.881,50 178.100,50
Zwischensumme: 191.045,19 60.847,50 71.241,50 0,00 180.651,19 12.944,69 4.611,00 786,00 0,00 16.769,69 163.881,50 178.100,50
G e s a m t s u m m e 191.045,19 60.847,50 71.241,50 0,00 180.651,19 12.944,69 4.611,00 786,00 0,00 16.769,69 163.881,50 178.100,50
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
423
Seite 42 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
1.10.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Für das Jahr 2020 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 8.764,13 Euro ermittelt. Dieser
Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt.
Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden.
Die Erhöhung der Kapitalerhaltungsrücklage von 49.421,08 Euro um 8.764,13 Euro auf
58.185,21 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis. Eine Übertragung in
das Basiskapital auf Grund des Erwerbs von Anlagevermögen fand im Berichtsjahr 2020 nicht
statt.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital zum 31.12.2020 (rd. 801,5 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (rd. 793,5 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von rd.
17,0 TEuro. Für die S tiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur
Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 25,0 TEuro absolut berechnet, was in Relation
zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von rd. 793,5 TEuro einer Rentabilität von rd. 3,2 %
(Vorjahr rd. 2,6 %) entspricht. Zurückzuführen war die Verbesserung des Jahresergebnisses
hauptsächlich auf um 0,7 TEuro verbesserte Miet- und Pachteinnahmen sowie um 1,5 TEuro
höhere Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen.
Die Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes
für Deutschland von rd. 0,5 % decken. Die berechnete Rentabilität lag über dem Niveau des
marktüblichen Zinssatzes von ca. 1,5 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die aus der Vorperiode vorhandenen Zweckau srichtungsmittel in Höhe von 9.128,67 Euro
wurden vollständig ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe von
13.925,02 Euro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der Be-
stand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 4.796,35 Euro höher als im Vor-
jahr ausgewiesen.
424
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 43 von 47
1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Rudolf und Berta
Mathes Wohltätigkeitsstiftung
1.10.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Anlagevermögen 727.380,07 726.721,27
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 571.570,70 580.133,70
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 571.570,70 580.133,70
III. Finanzanlagen 155.809,37 146.587,57
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 155.809,37 146.587,57
B. Umlaufvermögen 99.240,97 87.066,15
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 36.181,84 30.904,96
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 36.181,84 30.904,96
III. Liquide Mittel 63.059,13 56.161,19
1. Kassenbestand 10.088,93 10.088,88
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 52.970,20 46.072,31
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 826.621,04 813.787,42
425
Seite 44 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2020
in €
31.12.2019
in €
A. Eigenkapital 801.494,08 793.512,37
I. Basiskapital 743.308,87 744.091,29
1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 31.228,95 31.228,95
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -2.920,08 -2.137,66
II. Rücklagen 58.185,21 49.421,08
1. Kapitalerhaltungsrücklage 58.185,21 49.421,08
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
IV . Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 15.025,02 10.186,17
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 13.925,02 9.128,67
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 1.100,00 1.057,50
C. Verbindlichkeiten 10.101,94 10.088,88
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,01 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 10.088,93 10.088,88
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 826.621,04 813.787,42
426
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 45 von 47
1.10.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020
Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 57.626,28- 49.400- 56.916,16- 8.226,28
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 57.626,28- 49.400- 56.916,16- 8.226,28
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 2.006,98- 713,12- 2.006,98
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 180,00- 200- 20,00-
** + Sonstige ordentliche Erträge 2.186,98- 200- 713,12- 1.986,98
*** = Ordentliche Erträge 59.813,26- 49.600- 57.629,28- 10.213,26
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 1.255,83 15.600 4.736,84 14.344,17
62320410 Grabpflege 284,40 300 314,50 15,60
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 19.213,40 16.400 16.539,44 2.813,40-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 3.308,89 3.500 3.404,39 191,11
62550000 Erstattungen an verb. Unt./Bet./Sonderv. 2.138,69 2.300 2.157,35 161,31
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 26.201,21 38.100 27.152,52 11.898,79
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.563,00 8.600 8.562,00 37,00
** - Abschreibungen 8.563,00 8.600 8.562,00 37,00
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 12.225,00 3.100 17.260,00 9.125,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 4.796,35 2.457,53- 4.796,35-
** - Transferaufwendungen 17.021,35 3.100 14.802,47 13.921,35-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 101,75 100 88,63 1,75-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 1.422,60 200 1.222,60-
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 222,50 300 222,50 77,50
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.746,85 600 311,13 1.146,85-
*** = Ordentliche Aufwendungen 53.532,41 50.400 50.828,12 3.132,41-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 6.280,85- 800 6.801,16- 7.080,85
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 2.687,95- 2.700- 2.908,05- 12,05-
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 256,74- 256,74
** + Finanzerträge 2.944,69- 2.700- 2.908,05- 244,69
*** = Finanzergebnis 2.944,69- 2.700- 2.908,05- 244,69
***** = Ordentliches Jahresergebnis 9.225,54- 1.900- 9.709,21- 7.325,54
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 551,16- 551,16
** + Außerordentliche Erträge 551,16- 551,16
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 248,19 1.326,35 248,19-
** - Außerordentliche Aufwendungen 248,19 1.326,35 248,19-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 302,97- 1.326,35 302,97
****** = Jahresergebnis vor ILV 9.528,51- 1.900- 8.382,86- 7.628,51
******* = Ergebnis nach ILV 9.528,51- 1.900- 8.382,86- 7.628,51
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 9.528,51- 1.900- 8.382,86- 7.628,51
427
Seite 46 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.10.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des
Anlagevermögens
Anfangs-
stand
Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle V ermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 115.147,60 8.563,00 123.710,60 571.570,70 580.133,70
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund
und Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 115.147,60 8.563,00 0,00 0,00 123.710,60 571.570,70 580.133,70
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
2. Wertpapiere 156.471,06 55.196,10 44.427,50 167.239,66 9.883,49 2.976,00 1.429,20 11.430,29 155.809,37 146.587,57
Zwischensumme: 156.471,06 55.196,10 44.427,50 0,00 167.239,66 9.883,49 2.976,00 1.429,20 0,00 11.430,29 155.809,37 146.587,57
G e s a m t s u m m e 851.752,36 55.196,10 44.427,50 0,00 862.520,96 125.031,09 11.539,00 1.429,20 0,00 135.140,89 727.380,07 726.721,27
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
428
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 47 von 47
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Jahresabschlüsse 2020 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen und
kommunal verwalteten Stiftungen wurden gemäß der Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103
und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten-
den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand-
lung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3
BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 24.05.2022
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
429
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/006/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
66
430
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2022
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Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2022
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Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022):
Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022 festgestellten
Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung.
432