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Sitzungsunterlagen gesamt

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 24.06.2022 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg 5 Sitzungsvorlage Rpr/001/2022 5 Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2019 Stadt Nürnberg Rpr/001/2022 8 Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Rpr/001/2022 45 TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg 171 Sitzungsvorlage Rpr/002/2022 171 TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg 174 Sitzungsvorlage Rpr/003/2022 174 Bericht Prüfung Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg Rpr/003/2022 177 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Rpr/003/2022 261 TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 377 Sitzungsvorlage Rpr/004/2022 377 TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 380 Sitzungsvorlage Rpr/005/2022 380 Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2020 rechtsfähige kommunale Stiftungen Rpr/005/2022 383 TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 430 Sitzungsvorlage Rpr/006/2022 430 2 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Sitzungszeit Freitag, 24.06.2022, 09:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/001/2022 2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/002/2022 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/003/2022 4. Entlastung für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/004/2022 5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Berschneider, Alois Gutachten Rpr/005/2022 6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Berschneider, Alois Gutachten Rpr/006/2022 7. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.12.2021 - öffentlicher Teil 3 4 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/001/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg Anlagen: Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2019 Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Sachverhalt (kurz): Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg vom 24.02.2022 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2019 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 11 5 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 6 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt 9.920.968.009,39 Euro. Der Gesamtbilanzüberschuss beträgt 105.052.633,10 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.06.2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2019 festgestellt. 7 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-6/2/4 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2022 öffentlich über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürnberg Februar 2022 11 8 Seite 2 von 37 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2019 DER STADT NÜRNBERG 3 1.1 Einführung 3 1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.3 Vermögens- und Ertragslage 4 1.3.1 Vermögenslage 4 1.3.2 Ertragslage 9 1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 11 1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 11 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 12 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 14 1.4.3.1 Abruf der Daten des Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg aus SAP 14 1.4.3.2 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen Aufgabenträger 16 1.4.3.3 Abfrage der Daten bei den Tochtergesellschaften (Meldeprozess) 16 1.4.3.4 Übernahme der Daten in das Konsolidierungsprogramm Doppik al dente und Durchführung des Klärungsprozesses 18 1.4.3.5 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschluss von SÖR 21 1.4.4 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 21 1.4.4.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile 21 1.4.4.2 Konzerninterne Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 22 1.4.4.3 Konzerninterne Übernahme von Altersvorsorge- und Beihilferückstellungen durch die Stadt Nürnberg 22 1.4.5 Eigenkapital 23 1.4.6 At-Equity-Konsolidierung 27 1.4.6.1 Grundlagen 27 1.4.6.2 Folgekonsolidierung 28 1.4.7 Kapitalflussrechnung 29 2 ZUSAMMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 34 3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 37 9 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 37 1 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg 1.1 Einführung Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum 31.12.2019. Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen sowie über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet. 1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2019 wäre somit der 30.06.2021 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jah- resabschluss erst am 21.07.2021 im Stadtrat vorgestellt und am 02.08.2021 dem Rechnungs- prüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Beeinflusst wurde die verspätete Vorlage sicherlich auch durch die bereits seit dem Jahr 2020 bestehende Ausnahmesituation aufgrund der Corona - Pandemie. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses erfolgte mit Unterbrechungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Januar 2021. Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2019 gliedert sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile: • Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik), • Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV- Doppik), • Kapitalflussrechnung, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik, • Eigenkapitalübersicht, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik sowie • Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV- Doppik). 10 Seite 4 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresab- schlusses. Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren • die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, • der Abruf der Meldedaten der Stadt Nürnberg aus SAP, • die Abfrage und Übernahme der Meldedaten in Doppik al dente, • der Abgleich der Meldedaten mit Doppik al dente sowie den Jahresabschlüssen, • die konzerninterne Veräußerung der Anteile an der wbg Nürnberg GmbH, • die konzerninternen Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH, • die konzerninterne Übernahme von Altersversorgungs- und Beihilferückstellungen durch die Stadt Nürnberg, • die Zusammensetzung und Veränderungen innerhalb des Eigenkapitals (inklusive Eigen- kapitalspiegel), • die At-Equity-Konsolidierung sowie • die Kapitalflussrechnung. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Der Prozess der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidie- rung sowie der Zwischenergebniseliminierung wird in den Folgejahren wieder intensiviert ge- prüft. 1.3 Vermögens- und Ertragslage 1.3.1 Vermögenslage Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2019 gezeigt: 11 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 37 AKTIVA PASSIVA Bilanzposten 31.12.2019 EUR Vorjahr EUR Bilanzposten 31.12.2019 EUR Vorjahr EUR A. Anlagevermögen 8.377.736.105,82 8.166.164.995,90 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 206.168.097,57 187.251.429,20 1. Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 14.625.692,80 16.213.636,81 2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 182.179.273,70 168.034.905,26 3. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.490.863,96 2.441.123,88 4. Geschäfts- oder Firmenwert 4.872.267,11 561.763,25 II. Sachanlagen 7.300.549.885,53 7.103.648.231,86 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 259.165.701,15 246.420.326,53 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.454.817.730,03 2.416.795.640,63 3. Infrastrukturvermögen 3.206.241.717,94 3.197.112.902,19 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 16.684.665,96 13.326.906,21 5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 383.638.668,19 383.161.341,63 6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 203.988.988,49 206.068.278,34 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 142.676.281,89 137.130.882,39 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 633.336.131,88 503.631.953,94 III. Finanzanlagen 871.018.122,72 875.265.334,84 1. Sondervermögen 0,00 0,00 2. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.600.962,31 2.726.323,31 3. Anteile an assoziierten Unternehmen 646.597.034,73 651.152.049,00 4. Sonstige Beteiligungen 5.192.930,84 5.234.290,68 5. Ausleihungen 37.879.357,49 41.053.466,74 6. Wertpapiere des Anlagevermögens 176.747.837,35 175.099.205,11 B. Umlaufvermögen 1.500.038.275,46 1.376.131.435,08 I. Vorräte 191.819.806,48 178.315.878,25 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 76.537.509,85 57.819.661,84 2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeugnisse und Leistungen 39.653.094,18 39.359.888,25 A. Eigenkapital 1.795.357.306,32 1.673.899.797,11 I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 670.065.709,52 667.789.569,21 II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen 2.631.467,61 193.383,02 III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 741.070.411,49 669.354.179,69 IV. Ergebnisvortrag 43.052.729,88 -47.481.467,06 V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 105.052.633,10 153.234.109,57 VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 228.633.763,01 225.959.430,97 VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.850.591,71 4.850.591,71 VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 B. Sonderposten 1.709.129.599,99 1.708.398.205,77 I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.423.262.484,19 1.415.124.343,34 II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 210.229.493,88 216.946.324,56 III. Sonstige Sonderposten 15.180.794,92 14.366.294,40 IV. Gebührenausgleich 60.456.827,00 61.961.243,47 V. Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse 0,00 0,00 C. Rückstellungen 2.719.828.413,19 2.624.228.136,59 I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.258.077.661,66 2.140.004.385,04 II. Umweltrückstellungen 30.152.637,00 30.697.050,00 III. Instandhaltungsrückstellungen 28.677.701,10 29.554.413,82 IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 10.028.222,19 9.117.784,97 V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren 0,00 0,00 VI. Sonstige Rückstellungen 392.892.191,24 414.854.502,76 12 Seite 6 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg AKTIVA PASSIVA Bilanzposten 31.12.2019 EUR Vorjahr EUR Bilanzposten 31.12.2019 EUR Vorjahr EUR 3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 73.660.428,87 79.296.024,36 4. Sonstige Vorräte 1.934.963,83 1.806.494,05 5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 33.809,75 33.809,75 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 710.188.913,36 675.172.122,39 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 172.456.834,47 155.112.940,43 2. Privatrechtliche Forderungen 386.719.353,32 369.581.593,99 3. Sonstige Vermögensgegenstände 104.685.671,65 118.476.088,08 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 13.266.287,83 14.348.007,38 5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und Transferforderungen 33.060.766,09 17.653.492,51 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 IV. Liquide Mittel 598.029.555,62 522.643.434,44 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 43.193.628,11 41.903.182,00 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 D. Verbindlichkeiten 3.656.598.902,32 3.534.069.305,28 I. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.658.081.103,01 2.576.537.234,27 III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 85.021.589,82 33.043.279,66 IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 133.247.932,03 146.931.497,18 V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 334.476.396,31 343.697.006,54 VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 30.703.789,95 28.697.997,35 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 335.068.091,20 325.162.290,28 E. Passive Rechnungsabgrenzung 40.053.787,57 43.604.168,23 Summe Aktiva (Bilanzsumme) 9.920.968.009,39 9.584.199.612,98 Summe Passiva (Bilanzsumme) 9.920.968.009,39 9.584.199.612,98 Report: 0104_BY_Vermoegensrechnung (hallobtf! gmbh) 13 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 37 Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2019 konzentriert. Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso- lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, s ondern zu Buch- werten angesetzt. Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 8.378 Mio. Euro bzw. 84,4 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfallen 1. 500 Mio. Euro (15,1 %) und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 43 Mio. Euro (0,4 %). Etwas mehr als die Hälfte des Konzern- Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (51,7 %). Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ( StWN) hinzu, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über knapp drei Viertel des Anlagevermögens (76,8 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung Anlagevermögen „Konzern“ Stadt Nürnberg Absoluter Anteil Euro Anteil in % Immaterielle Vermögensgegenstände 206.168.098 2,5 Sachanlagen 7.300.549.886 87,1 Finanzanlagen 871.018.123 10,4 Summe Anlagevermögen 8.377.736.106 100,0 Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (87 ,1 %). Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5. 457 Mio. Euro bzw. 74,8 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs- gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs- Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sachanla- gevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs -, Gewinnungs- und Bezugsanla- gen der N-ERGIE AG enthalten. Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil- konzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 89,0 % der gesamten Kon- zern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den voll- konsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanz- anlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Seitens der Kernverwal- tung sind dies mit 155 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flug- hafen Nürnberg GmbH. 14 Seite 8 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar: Zusammensetzung Passivseite „Konzern“ Stadt Nürnberg Absoluter Anteil Euro Anteil in % Eigenkapital 1.795.357.306 18,1 Sonderposten 1.709.129.600 17,2 Rückstellungen 2.719.828.413 27,4 Verbindlichkeiten 3.656.598.902 36,9 Passive Rechnungsabgrenzung 40.053.788 0,4 Summe Passivseite Konzernbilanz 9.920.968.009 100,0 Das Eigenkapital beläuft sich auf 18,1 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesells chafter in Höhe von knapp 229 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzern- fremde Gesellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N-ERGIE AG be- teiligt ist. Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf 15,8 %. Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli- dierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapital- zuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellungen mit 2.258 Mio. Euro (8 3,0 %) und davon 95, 3 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen der Gesamtab- schlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht au f die An- passung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedessen wurden die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resultieren, bei ihrer Ermittlung ana- log zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet. Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3. 657 Mio. Euro. Der Großteil, 2.658 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen. 15 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 37 1.3.2 Ertragslage Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushalts- jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt: Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.001.470.685,09 969.328.952,30 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 549.546.371,27 528.275.028,06 3 + Sonstige Transfererträge 6.125.550,28 5.260.469,26 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.907.919.470,89 3.742.365.464,69 5 + Auflösung von Sonderposten 75.797.945,96 78.292.867,05 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 242.402.501,31 226.438.857,61 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 319.470.758,89 345.380.327,92 8 + Sonstige ordentliche Erträge 123.361.867,82 74.091.726,87 9 + Aktivierte Eigenleistungen 136.768.104,86 105.746.242,98 10 +/- Bestandsveränderungen 4.656.607,09 7.617.344,28 S1 = Ordentliche Gesamterträge 6.367.519.863,46 6.082.797.281,02 11 - Personalaufwendungen 1.499.865.707,53 1.410.147.476,12 12 - Versorgungsaufwendungen 194.174.844,71 175.615.924,88 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.764.982.754,65 2.576.172.286,56 14 - Bilanzielle Abschreibungen 313.634.398,87 325.353.564,41 15 - Transferaufwendungen 815.800.098,91 821.980.743,55 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 600.945.951,45 587.048.022,51 S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.189.403.756,12 5.896.318.018,03 S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 178.116.107,34 186.479.262,99 17 + Finanzerträge 70.394.050,87 89.747.534,83 18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 2.821.116,68 16.041.109,00 19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 135.774.434,15 145.533.015,59 20 - Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 1.048.645,69 1.032.446,98 S4 = Gesamtfinanzergebnis -63.607.912,29 -40.776.818,74 S5 = Ordentliches Gesamtergebnis 114.508.195,05 145.702.444,25 21 + Außerordentliche Erträge 3.790.651,39 18.016.830,68 22 - Außerordentliche Aufwendungen 10.478.723,82 10.034.949,66 S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis -6.688.072,43 7.981.881,02 S7 = Gesamtjahresergebnis 107.820.122,62 153.684.325,27 23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -2.767.489,52 -450.215,70 24 +/- Ergebnisvortrag 0,00 0,00 25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00 S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag 105.052.633,10 153.234.109,57 16 Seite 10 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Mit einem konsolidierten Jahresüberschuss von 105,05 Mio. Euro (Vorjahr: 153,23 Mio. Euro) wurde auch für das Jahr 2019 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wieder ein positives Ergebnis erzielt, welches allerdings um 48,18 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr ausfällt. Die- ses positive Ergebnis wurde maßgeblich von den ordentlichen Gesamterträgen in H öhe von mittlerweile knapp 6,37 Mrd. Euro (Vj.: 6,08 Mrd. Euro) beeinflusst. Diesen stehen ordentliche Gesamtaufwendungen von knapp 6,19 Mrd. Euro (Vj.: 5,90 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus re- sultiert ein Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von 1 78,12 Mio. Euro (Vj.: 186,48 Mio. Euro). Dieses wird jedoch reduziert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von -63,61 Mio. Euro (Vj.: -40,78 Mio. Euro). Somit verbleibt ein ordentliches Gesamtergebnis in Höhe von 114,51 Mio. Euro (Vj.: 145,70 Mio. Euro). Unter Hinzurechnung des außerordentli- chen Gesamtergebnisses in Höhe von -6,69 Mio. Euro (Vj.: 7,98 Mio. Euro) und Abzug des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses von -2,77 Mio. Euro (Vj.: -0,45 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresüberschuss. Die ordentlichen Gesamterträge (6,37 Mrd. Euro) setzen sich z u einem bedeutsamen Anteil (61,4 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,91 Mrd. Euro) zusammen. Für die or- dentlichen Gesamtaufwendungen ( 6,19 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2,76 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,50 Mrd. Euro) ursächlich. Das negative Gesamtfinanzergebnis von 63,61 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons- tige Finanzaufwendungen in Höhe von 135,77 Mio. Euro, welche die Finanzerträge sowie die Erträge von assoziierten Aufgabenträgern von in Summe 73,22 Mio. Euro überkompensieren. Der Saldo des außerordentlichen Gesamterg ebnisses weist für das Jahr 2019 nach einem Überschuss von 7,98 Mio. Euro nun wieder einen Fehlbetrag von 6,69 Mio. Euro aus. Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlus- ses dargestellt. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im An- schluss die im Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt. 17 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 37 1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab- schlusses 2019 1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der kon- solidierte Jahresabschluss 2019 demnach bis spätestens 31. Oktober 2020 aufgestellt und dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der kon- solidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 21.07.2021 mit all seinen relevanten Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 02.08.2021 mit der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Dabei ist aber zu be- rücksichtigen, dass die Stadt Nürnberg die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konso- lidierten Jahresabschluss erstellt hat. Zudem war das Jahr 2021, wie schon das Vorjahr, stark durch die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie geprägt. Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt. Beim konsolidierten Jahresabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab- schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb- ständigten Aufgabenträger. Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon- solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Art der Beteili- gung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammen- zustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für 2018 auch für 2019 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen ergeben, zum Beispiel eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse od er neue Gesellschaften gegründe t werden, sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig angelegt werden. Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter- gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Sy steme möglich ist. Die hierzu erforderlichen Meldungen sind auf Microsoft Excel-Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemel- deten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Auf- wands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Ein- zelsachverhalte und Problemstellungen (zum Beispiel die Bezuschussung von Projekten, zeit- versetzte Buchungen und Abgrenzung en, Behandlung der Umsatzsteuer sowie konzernin- terne Sachverhalte wie die Übernahme der Pensionsrückstellungen des Klinikums und die konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile) zu klären. Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielmehr hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten 1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25. 18 Seite 12 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dat eien waren überwiegend auf Microsoft Excel-Basis erstellt worden. 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs- kreis Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsf orm in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Stadt auf die Aufgabenträger ab. So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga- benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführungen im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2019 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit- faden Bayern). Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Ein fluss der Stadt unterliegen, brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht einbezogen werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon- solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs- schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeu- tung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen ins- gesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Betei ligungsquote der Kommune gewichteten Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Auf- gabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteri- ums aufweisen. Eine Konsolidierung „A t-Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb- lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden. Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un- tergeordneter Bedeutung und durch Festlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol- gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ- ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen. Des Weiteren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt. 19 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 37 Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie- rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Be- deutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe NürnbergBad ( NüBad), Fran- kenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) sowie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI) und Noris -Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA). Konsolidierungskreis Einbezug Konsolidierung Stadt Nürnberg (Konzernmutter) Pflicht Vollkonsolidierung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) – TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Pflicht Vollkonsolidierung NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Pflicht Vollkonsolidierung Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Pflicht Vollkonsolidierung Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) freiwillig Vollkonsolidierung Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) freiwillig Vollkonsolidierung Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) freiwillig Vollkonsolidierung noris inklusion gGmbH (NOI) freiwillig Vollkonsolidierung Noris Arbeit gGmbH (NOA) freiwillig Vollkonsolidierung 20 Seite 14 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab- schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 1.4.3.1 Abruf der Daten des Jahresabschlusses der Stadt Nürnberg aus SAP Bei der Prüfung der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses wurden in einem ersten Schritt die Prozesse des Datenexports aus dem Buchhaltungssystem SAP für die Stadt Nürn- berg näher untersucht. Hierbei war zu klären, welche Daten von den bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses beteiligten Personen bei Stk konkret abgerufen wurden und welche spezifischen Selektionen im Rahmen dieses Exports aus dem System zur Anwendung kamen. Zudem war zu klären, ob die jeweiligen Sachverhalte durchgängig entsprechende Partnerkontierungen beziehungsweise sogenannte Partnergesellschaften enthalten, um die konzerninternen Leistungsbeziehungen deutlich zu machen. Im Rahmen dieser Auswertungen waren auch die jeweiligen Zeitpunkte des Datenexports entscheidend, um herausfinden zu können, ob das betreffende Datenmaterial den jeweils letzten Stand wiedergibt. Zur Bestäti- gung der Validität der Daten sollen diese Auswertungen stichprobenartig seitens Rpr nachvoll- zogen werden. Der Export von Daten durch Stk erfolgte hierbei aus den SAP-Modulen der Finanzbuchhaltung (FI) sowie des Kassen- und Einnahmemanagements im öffentlichen Sektor (PSCD). Die be- treffenden Dateien sind in dem von Stk zur Prüfung bereitgestellten Dateiverzeichnis abrufbar. Dieses umfasst unter anderem folgende Dateien: SAP-Modul Finanzbuchhaltung (FI): • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2019 in Form einer Sum- mensaldenliste, • Daten aus der Anlagenbuchhaltung: Anlagengitter als Grundlage für die Erstellung eines Anlagenspiegels, enthalten sind alle Anlagen mit Stand Ende 2019, • alle Betriebsmittelkonten, Konto „Liquide Mittel SÖR 2010“, • Darlehen und Zinsen, • Buchungen des Eigenkapitals, • Posten im Rahmen der Rechnungsabgrenzung: Sachkonten #45900000 (Sonstige Ver- bindlichkeiten), #29900000 (Sonstige aktive RAP), #29900000 (Vorschüssig ausgezahlte Bezüge), #26300000 (Andere sonstige Vermögensgegenstände), • Rückstellungen, • Forderungen, Verbindlichkeiten aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den je- weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften (v.a. Ei- genbetriebe, Teilkonzerne Kh, StWN, wbg mit jeweiligen Tochtergesellschaften, NOA, NOI), • Aufwendungen, Erträge aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den jeweils be- treffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften sowie 21 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 37 • CPD-Konten (Sammeldebitoren) aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den je- weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften. SAP-Modul Kassen- und Einnahmemanagement im öffentlichen Sektor (PSCD): • Forderungen, Verbindlichkeiten aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den je- weils betreffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften sowie • Aufwendungen, Erträge aus konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den jeweils be- treffenden in die Vollkonsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften. Da die genannten Dateien direkt aus dem System exportiert wurden, lässt sich systembedingt per se nicht auf Anhieb nachvollziehen, von wem konkret dieser Datenexport vorgenommen wurde. Der für die Weiterverarbeitung im Rahmen der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlus- ses relevante Stand des Datenmaterials lässt sich anhand des jeweiligen Änderungsdatums und in mehreren Fällen auch aus der Bezeichnung der Datei erschließen. In einigen Fällen bleibt allerdings auch unklar, ob es sich hierbei tatsächlich um den betreffenden Endstand der Dateien handelt. Hier wäre künftig zumindest eine nach einheitlichen Kriterien festgelegte ein- deutige Bezeichnung der jeweiligen Dateien erforderlich. Darüber hinaus wäre eine entspre- chende Dokumentation mit den für die Weiterverarbeitung relevanten Dateien und mit Anga- ben zu Änderungsdaten und beteiligten Personen hilfreich. Der von Stk vorgenommene Datenexport wurde stichprobenartig geprüft. Dies umfasste die oben genannten Dateien. In den meisten Fällen konnten die Auswertungen nachvollzogen werden hinsichtlich der jeweiligen Sachverhalte, Salden und Bezug zu den in den Leistungs- austausch involvierten Partnergesellschaften. Bei einigen Sachverhalten waren jedoch anhand des Buchungsmaterials einige Unklarheiten vorhanden und somit noch eine ausführliche Rücksprache mit Stk erforderlic h. Ein Großteil der offenen Fragen konnte hierbei geklärt werden. • Die Bilanz für das Jahr 2019 liegt in Form einer Summensaldenliste vor. Hier wurde im Rahmen des Eigenkapitals eine Unstimmigkeit festgestellt. Sowohl für das Jahr 2018 als auch für 2019 wurde beim Ergebnisvortragskonto ein Saldo von 21.484.906,96 Euro aus- gewiesen. Die unterschiedlichen Darstellungsweisen zwischen den Auswertungen von Stk und Rpr waren lediglich systemtechnisch bedingt und konnten noch im Laufe der Prü- fung behoben werden. • Die Erträge und Aufwendungen der Stadt aus den konzerninternen Leistungsbeziehungen mit den Partnergesellschaften im SAP Modul PSCD konnten größtenteils nachvollzogen werden. Es verblieben jedoch bei der N-ERGIE AG, wbg, VAG sowie NOA Abweichungen von einigen Tausend Euro. Diese liegen jedoch weit unter der Wesentlichkeitsgrenze von 100.000,00 Euro. • Bei den sonstigen Verbindlichkeiten (Sachkonto #45900000) im SAP Modul FI resultierte zwischen der Datei von Stk und der betreffenden Auswertung von Rpr eine Differenz von 3.731,72 Euro, welche ebenfalls als unwesentlich eingestuft werden kann. • Im Rahmen der konzerninternen Aufwendungen und Erträge der Stadt mit SÖR im SAP Modul FI war zwischen der Datei von Stk und der betreffenden Auswertung von Rpr an- fangs eine Differenz von 976.152,38 Euro festzustellen. Diese war auf Rückstellungsauf- 22 Seite 16 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg lösungen, Anlagenverkäufe und Honorarbuchungen von SÖR zurückzuführen, die regel- mäßig erst nach Erstellung der Abfrage durch Stk gebucht werden und daher separat ausgewertet werden. 1.4.3.2 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge- nen Aufgabenträger Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahres- abschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender An- wendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen. Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2019 wurde vom Rechnungsprüfungs- amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge- halten wurden. Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der we- sentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung. 1.4.3.3 Abfrage der Daten bei den Tochtergesellschaften (Meldepro- zess) Die sogenannten Berichtspakete (Reporting Packages) dienen dazu, die Jahresabschlussda- ten der einzelnen Aufgabenträger in einer standardisierten Form zu erfassen, um damit eine effiziente Weiterverarbeitung im Rahmen der Gesamtabschlusserstellung zu ermöglichen. Bei der Stadt Nürnberg wurden diese Berichtspakete in Form von Tabellenkalkulationen auf Excel- basis realisiert. Das Berichtspaket wurde von der Stadtkämmerei an die jeweiligen Aufgaben- träger Mitte März versendet. Als Frist für den Rücklauf war der 31. Mai 2020 gesetzt worden. Dieser Termin wurde in den allermeisten Fällen eingehalten oder nur geringfügig überschritten. Für die vollkonsolidierten Aufgabenträger wurden seitens der Stadtkämmerei insbesondere folgende Positionen abgefragt: • Summen- und Saldenliste zum Abschlussstichtag, • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Liefer - und Leistungsbeziehungen mit anderen vollkonsolidierten Aufgabenträgern zum Bilanzstichtag, • Aufwendungen und Erträge aus Lieferungen und Leistungen innerhalb des „Konzerns“ Stadt Nürnberg für das Jahr 2019, • aktivierte Eigenleistungen aus konzerninternen Vorgängen sowie • weitere konsolidierungspflichtige Sachverhalte. Die Abfrage erfolgte auf Basis einzelner Buchungsvorgänge. Dadurch konnten im Rahmen des anschließenden Klärungsprozesses Unstimmigkeiten bei den gegenseitigen Forderungen 23 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 37 und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen und Erträgen leicht erkannt und durch Nachfragen bei den jeweiligen Aufgabenträgern meist geklärt werden. Die Reporting Packages wurden entsprechend angepasst. Eine Ausnahme bildet der StWN-Teilkonzern. Hier wurden die Forderungen und Verbindlich- keiten sowie die Aufwendungen und Erträge als Summensalden auf Kontenebene abgefragt. Insbesondere aus den Verbrauchsabrechnungen im Gas-, Strom-, Wasser- und Fernwärme- bereich, die bei der StWN über das Buchungssystem SAP -ISU gebucht werden, resultieren nach wie vor hohe D ifferenzen. Diese konnten auch in 2019 trotz hohen Zeitaufwands nur teilweise geklärt werden. Verantwortlich für die Differenzen sind vor allem zeitliche Verschie- bungen im Hinblick auf das Verbuchen der Aufwendungen bzw. Erträge. Im Abschluss 2019 wurden diese Differenzen erstmalig nicht mehr separat ausgewiesen. Es erfolgte hingegen eine Anpassung der gemeldeten Daten an die Bestände der Stadt Nürnberg entsprechend des Konsolidierungsleitfadens Bayern Tz 96. Inwieweit die Meldungen der Konzerngesellschaften vollständig und richtig waren, kann wirt- schaftlich und kapazitätsmäßig vom Rechnungsprüfungsamt nicht geprüft werden. Das Rech- nungsprüfungsamt hatte daher bereits in der Vergangenheit empfohlen, dass die Wirtschafts- prüfer der jeweiligen Tochtergesellschaften bzw. Teilkonzerne im Rahmen ihrer Abschlussprü- fung auch das Reporting Package in ihre Prüfung einbeziehen. Dies wird zwischenzeitlich bei allen Gesellschaften umgesetzt. Zudem wurde von uns im Rahmen der diesjährigen Konzern- abschlussprüfung der Reporting-Prozess sowie dessen Dokumentation geprüft. Für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 liegen für alle vollkonsolidierten Tochtergesell- schaften bzw. Teilkonzerne entsprechende Bescheinigungen über die prüferische Durchsicht vor. Die prüferische Durchsicht wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht vorgenommen. Eine Ausnahme bildet dabei die prüferische Durchsicht des StWN-Konzerns durch die Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Deloitte, welche gemäß internationalen Standards (ISRS 4400) durchge- führt wurde. In allen Bescheinigung nach IDW-Standard wurde festgehalten, dass keine Sach- verhalte bekannt geworden sind, die zu der Annahme veranlassen, dass das Reporting Pack- age in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist. Deloitte bestätigt hingegen lediglich, dass hinsichtlich der vorgenommenen Abstimmarbeiten Übereinstimmung festgestellt werden konnte. Aus der Prüfung des Reporting-Prozesses haben sich folgende Feststellungen ergeben: • Die einzelnen Konzernbeziehungen wurden in separaten Excel -Dateien abgefragt. Bei manchen Gesellschaften, insbesondere bei Tochtergesellschaften von Teilkonzernen, er- folgte der Rücklauf nur, soweit Beziehungen innerhalb des Konzerns bestanden. Hatte eine Gesellschaft beispielsweise keine aktivierten Eigenlei stungen, die aus Konzernbe- ziehungen resultieren, erfolgte keine Rücksendung dieser Datei. In diesen Fällen sollte künftig immer eine Nullmeldung erfolgen. Nach Rücksprache mit Stk wird eine Negativ- meldung künftig angefordert. • Die ursprünglich gemeldeten Reporting Packages wurden in einigen Fällen geändert. Än- derungen erfolgten entweder durch die Gesellschaft selbst oder durch Stk. Gründe waren meist, dass Meldungen vergessen worden waren oder dass Unstimmigkeiten im Rahmen des Klärungsprozesses bereinigt wurden. Nicht immer, insbesondere bei Teilkonzernge- sellschaften, die ihre Daten über Datenaustauschserver zur Verfügung stellen, ließ sich ohne Weiteres nachvollziehen, welches die Ursprungsdatei war, welche Änderungen im Einzelnen von welchem Bearbeiter vorgenommen wurden und welche Datei als letzter Stand im Konsolidierungsprogramm Doppik al dente erfasst ist. Aus Transparenzgesichts- punkten wird empfohlen, die Änderungshistorie festzuhalten. Zudem sollte in Fällen, in 24 Seite 18 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg denen das Reporting Package nicht ausschließlich durch die Tochtergesellschaft selbst geändert wurde, dieses auch der Tochter zur Kenntnisnahme übersandt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass beide Konzerngesellschaften den gleichen Stand haben. • Im Konsolidierungsprogramm Doppik al dente wurden für die Tochtergesellschaften Ab- kürzungen vergeben. Die ausgefüllten und abgespeicherten Reporting Packages beinhal- ten im Dateinamen teils abweichende Abkürzungen, so dass diese nicht ohne Weiteres den in Doppik al dente erfassten Gesellschaften zugeordnet werden können. Diese Fälle betreffen vorwiegend die Tochtergesellschaften des Teilkonzerns StWN. Da auch das ge- öffnete Reporting Package den Namen der Gesellschaft nicht enthält, können Fehler bei der Zuordnung nur schwer erkannt werden. Es wird daher empfohlen, in der Datei selbst immer auch den Namen der Gesellschaft aufzunehmen. Zudem sollten Abkürzungen von Gesellschaftsnamen einheitlich verwendet werden (Doppik al dente, Dateinamen, Abla- gestruktur). • Die Ablage der Reporting Packages sowie anderer relevanter Dateien erfolgt bei den Ge- sellschaften nicht immer nach dem gleichen System. Grundsätzlich werden die Datenmel- dungen innerhalb der Gesellschaften nach Jahren abgelegt. Bei einem Teilkonzer n be- fanden sich unter den Datenmeldungen weitere Unterordner, Einzeldateien und Emailver- kehr aus den letzten Jahren, bei denen häufig nicht ersichtlich war, welche Jahre bzw. Sachverhalte betroffen sind. Bei einem anderen Teilkonzern gab es keinen eigenen Un- terordner „Meldungen“. Es wird empfohlen, bei allen Gesellschaften bzw. Teilkonzernen die gleiche Ordnerstruktur zu verwenden. Dateien innerhalb der Datenmeldungen sollten einem Geschäftsjahr zugeordnet werden. G egebenenfalls könnte auch ein jahrgangs- übergreifender Ordner angelegt werden. • Die abgelegten Datenmeldungen enthielten in der Dateibezeichnung nicht immer den Na- men der Gesellschaft. Fehler in der Ablage, dies war zumindest einmal der Fall, können somit nur schwer erkannt werden. Künftig sollte deshalb, vor allem vor dem Hintergrund der Vielzahl an Gesellschaften und Dateien, darauf geachtet werden, dass die Dateibe- zeichnungen immer auch den Namen der Gesellschaft beinhalten. 1.4.3.4 Übernahme der Daten in das Konsolidierungsprogramm Doppik al dente und Durchführung des Klärungsprozesses Die mittels Reporting Package erhobenen Daten (Meldungen) werden im Anschluss in das Konsolidierungsprogramm Doppi k al d ente übertragen. Dabei erfolgt keine automatische Übertragung mittels Schnittstelle. Die Reporting Packages werden vielmehr über die Import- funktion in Doppik al dente eingespielt. Dies erfolgt, indem die übermittelten Excel -Tabellen Reiter für Reiter hochgeladen werden. Für bestimmte Daten gibt es aber Ausnahmen. Diese können nicht in Doppik al dente eingespielt werden, sondern müssen manuell eingepflegt wer- den. Davon betroffen sind: • Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Betriebsmittelkonto, • Summensalden hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge innerhalb des StWN-Teilkonzerns, • Informationen aus dem Reporting Package „Weitere konsolidierungspf lichtige Sachver- halte, beispielsweise Ausleihungen, Rückstellungen, Investitionszuschüsse, Kapitalauf- stockungen etc. 25 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 37 Nach Übertragung der Daten aus den R eporting Packages in Doppik al d ente werden inner- halb des Konsol idierungsprogrammes Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendun- gen und Erträge aus den gegenseitigen Liefer- und Leistungsbeziehungen gegenübergestellt. Im Rahmen dieses Klärungsdialogs können dann bilaterale Differenzen aufgespürt und deren Ursache bereinigt oder zumindest dokumentiert werden. Für den Gesamtabschluss der Stadt Nürnberg besteht, wie bereits in den Vorjahren, eine Wesentlichkeitsgrenze von 100 TEuro für Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen und Erträgen zwischen zwei zu kon- solidierenden Aufgabenträgern. Wird diese Wesentlichkeitsgrenze überschritten, wird der Klä- rungsdialog in Excel exportiert und an die Tochtergesellschaften mit der Bitte um Klärung ver- sandt. Bei Beziehungen zwischen der Stadt und ihren Tochter - oder Enkelgesellschaften er- folgt die Klärung durch Stk in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Aufgabenträgern. Bei Differenzen zwischen den Tochtergesellschaften werden diese durch die Gesellschaften selbst geklärt. Dabei wird auch Stk eingebunden, da dort die Verbuchung für Gesamtab- schlusszwecke stattfindet. Eine Ausnahme hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze gilt für die Lieferung von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme von der N -ERGIE AG an andere vollkonsolidierte Unternehmen. Diese Lieferungen werden bei der StWN über das Buchungssystem SAP -ISU verbucht. Dar- aus resultieren, wie bereits in den Vorjahren, zu einigen Gesellschaften hohe Differenzen, die trotz hohen Zeitaufwands nicht vollständig geklärt werden konnten. Umfangreiche Abstimmtä- tigkeiten zwischen Stk und StWN lassen vermuten, dass es sich hierbei vor allem um zeitliche Verschiebungen im Zusammenhang mit der Behandlung der unterjährigen Abschläge handelt. Die Stadt Nürnberg hat daher ab 2019 die Erleichterungen der Tz 96 des Konsolidierungsleit- fadens Bayern in Anspruch genommen und auf die bei der Stadt Nürnberg bzw. bei den städ- tischen Töchtern gebuchten Beträge der Verbrauchsabrechnungen abgestellt. Regelmäßig kommt es zu Änderungen der ursprünglichen Meldungen, entweder auf Veran- lassung der Tochtergesellschaften oder von Stk. Die ursprünglichen Meldungen werden dann entweder ergänzt oder korrigiert, teilweise erfolgen auch Ummeldungen, d.h. Liefer- und Leis- tungsbeziehungen werden anderen Partnergesellschaften zugeordnet . Diese Änder ungen müssen dann in Doppik al dente nachgezogen werden. Die Prüfung der Prozesse bei der Übernahme der Daten aus den Reporting Packages in Dop- pik al dente sowie bei Durchführung des Klärungsdialogs hat folgende Feststellungen ergeben: • Die Inhalte aus den Dateien „sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte“ werden grundsätzlich manuell in Doppik al dente übertragen. Hier ist sicherzustellen, dass die Sachverhalte richtig und vollständig übernommen werden. Bei SUN wurden Teile der Ka- nalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge in 2019 nicht in Doppik al d ente übernom- men. Dies betrifft 12 Vorgänge in Höhe von insgesamt 19 TEuro. Auch bei NüSt wurden einzelne kleinere Rückstellungen nicht in Doppik al dente übertragen. Für den konsolidier- ten Jahresabschluss 2019 konnten diese Vorgänge wegen ihrer Höhe als unwesentlich eingestuft werden. Für die Zukunft empfiehlt das Rechnungspr üfungsamt dennoch, bei der manuellen Übernahme von Meldungen in Doppik al dente – zumindest ab einer be- stimmten Größenordnung, die noch festzulegen wäre – das Vieraugenprinzip anzuwen- den. • Es kommt des Öfteren vor, dass Meldungen, nachdem sie bereits in Doppik al dente über- tragen wurden, nochmals geändert oder ergänzt werden müssen. In manchen Fällen wird dann das Reporting Package geändert und im Anschluss vollständig neu in Doppik al dente hochgeladen. In anderen Fällen werden nur die einzelnen Änderungen bzw. Ergän- zungen manuell in Doppik al dente vorgenommen und zeitgleich im Reporting Package dokumentiert. Dabei gibt es von Stk keine Vorgabe, wann welches Verfahren anzuwenden ist. Dies richtet sich meist danach, wie weit der Klärungsdialog bereits fortgeschritten ist 26 Seite 20 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg bzw. wie umfangreich die Änderungen sind. Auch aus Doppik al dente ist nicht ersichtlich, ob die Korrektur der Meldungen manuell oder durch Import der Excel -Werte erfolgt ist. Eine gezielte Prüfung der manuell korrigierten Werte, die bei der Übernahme ein größeres Fehlerpotential darstellen, ist daher nur schwer möglich. Im Folgenden war zu prüfen, ob sich die Daten aus den jeweiligen Summensaldenlisten sowie Anlagen- und Eigenkapitalspiegel ordnungsgemäß im System wiederfinden. Insofern wurden die Meldedaten der Stadt Nürnberg sowie der drei Teilkonzerne StWN, Kh, wbg und der eben- falls in die Vollkonsolidierung einbezogenen Eigenbetriebe und Beteiligungen den entsp re- chenden Datenblättern im Doppik al dente gegenübergestellt. Hierbei waren anhand der Daten im System einige Feststellungen zu treffen. • Hinsichtlich der jeweiligen Summensaldenlisten zu Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech- nung der oben genannten Gesellschaften kann Übereinstimmung mit den Daten im Sys- tem festgestellt werden. Lediglich bei Kh ist eine Abweichung vorhanden. Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass hier noch eine Anpassung erforderlich war. So musste der korrekte Wert des Verlustvortrages in Höhe von 45.526.984,11 Euro manuell ins System eingegeben werden. • Beim Anlagespiegel der Stadt Nürnberg waren die Werte einer Anlageklasse nicht voll- umfänglich nachvollziehbar. Dies betraf die Finanzanlagen. Die Abweichungen zwischen Reporting Package und Doppik al dente sind auf Umgliederungen zurückzuführen. Diese waren erforderlich für die Erstellung des Konzernanlagespiegels im System. Die umgrup- pierten Beträge konnten mithilfe einer hierzu von Stk erstellten erläuternden Dokumenta- tion letztlich nachvollzogen werden. • Auch beim Anlagespiegel der wbg konnte ein Wert anfangs nicht mit dem Datenblatt im Doppik al dente abgeglichen werden. Dabei handelt es sich um die Umbuchungen bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Höhe von 4.977.365,90 Euro. Wie die hierzu von Stk vorgelegte Dokumentation ergab, wurden auch hier Werte für die Erstellung des Konzernanlagespiegels anders gruppiert. • Beim Abgleich des Eigenkapitalspiegels der Stadt Nürnberg mit dem zugehörigen Daten- blatt in Doppik al dente fiel auf, dass der Jahresüberschuss für das Jahr 2019 in Höhe von 31.252.366,33 Euro im System auf die Position Ergebnisvortrag umgebucht wurde. Hier- bei wurde der Datenbestand vor Ergebnisverwendung ins System eingespielt. Die Ergeb- nisverwendung wurde dann anschließend in Doppik al dente nachvollzogen. Die Abstimmung der von Stk letztendlich übernommenen Meldungen in das Konsolidierungs- programm Doppik al dente mit den Jahres- und Teilkonzernabschlüssen der Aufgabenträger führte zu keinen wesentlichen Abweichungen. Die Zuordnung der Konten der Einzel- und Teil- konzernabschlüsse zu den entsprechenden Positionen der Konzern-Vermögensrechnung und Konzern-Ergebnisrechnung (Kontenmapping) konnte größtenteils nachvollzogen werden. Die Meldedaten der Kernstadt wurden ebenfalls vollständig in Doppi k al dente eingespielt, allerdings wurden einige GuV-Konten trotz gleichem Gliederungsschemas im Einzelabschluss und konsolidierten Jahresabschluss unterschiedlichen Positionen zugeordnet. Die daraus re- sultierenden Verschiebungen beziehen sich auf die Positionen Sonstige ordentliche Erträge (+6,06 Mio. Euro), Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen (+5,92 Mio. Euro), Trans- feraufwendungen (-1,01 Mio. Euro) und Sonstige ordentliche Aufwendungen (+1,15 Mio. Euro). Die Zuordnung der betroffenen Konten wird im konsolidierten Jahresabschluss 2020 angepasst. 27 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 37 1.4.3.5 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschluss von SÖR Die Prüfung und Erfassung der Meldedaten erfolgte auch für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) . Auch hier wurden die Daten des Einzelabschlusses im Rahmen eines standardisierten Berichtspaketes an die Stadtkämmerei gemeldet. Dieses Be- richtspaket enthält unter anderem Daten zu Summen- und Saldenlisten, Forderungen und Ver- bindlichkeiten zum Bilanzstichtag, Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sowie akti- vierte Eigenleistungen aus konzerninternen Vorgängen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten des Berichtspaketes wird vom jeweiligen Abschlussprüfer im Rahmen einer sogenann- ten prüferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungsstandards IDW PS 900 „Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ geprüft und wie im Vorjahr nun auch für das Jahr 2019 bestätigt . Laut Bericht des neben der Abschlussprüfung für das Jahr 2018 auch für die prüferische Durchsicht beauftragten BKPV vom 31.05.2019 sind „auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht … keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zur Annahme veranlassen, dass das Reporting Package in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist.“ Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für 2019 auch für die prüferische Durchsicht be- auftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH stellte mit Bericht vom 29.05.2020 fest, dass „nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse … das Reporting Package frei von wesentlichen Fehlern“ ist. Die Meldedaten aus dem Einzelabschluss von SÖR (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech- nung) wurden vollständig ins für die Konzernabschlusserstellung verwendete Buchhaltungs- system Doppik al dente übertragen. Beim Abgleich der Daten des testierten sowie festgestell- ten Einzelabschlusses von SÖR und des aus dem System generierten Meldeberichtes wurden jedoch wie auch schon im Vorjahr bei den Forderungen und Verbindlichkeiten Abweichungen festgestellt, die sich letztendlich in der jeweiligen Bilanzsumme niederschlagen (siehe hierzu folgende Übersicht). Laut Aussage der Stadtkämmerei resultieren diese aus manuellen Um- gliederungen von Saldowechselkonten (unter anderem debitorische Kreditoren und kreditori- sche Debitoren) im Einzelabschluss von SÖR ohne tatsächliche Buchungen im System. In den Folgeabschlüssen wären für eine tatsächliche Darstellung der Vermögens -, Finanz- und Er- tragslage sämtliche Geschäftsvorfälle auch buchungstechnisch zu erfassen. Abweichung Meldedaten von testierten Jahresabschlüssen 31.12.2019 Euro 31.12.2018 Euro Bilanzsumme SÖR gemäß Meldebericht Doppik al dente 68.877.153,18 67.777.969,60 Bilanzsumme SÖR gemäß testiertem Jahresabschluss 68.907.564,95 67.496.347,48 Betragsmäßige Abweichung 30.411,77 281.622,12 1.4.4 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 1.4.4.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar – über die StWN – gehalten. Für Zwecke des Gesamt- abschlusses werden die Anteile an der wbg Nürnberg GmbH daher vollkonsolidiert. In 2019 veräußerte die StWN 11 ,6 % ihrer Anteile an der wbg Nürnberg GmbH an die Stadt Nürnberg und erzielte daraus einen Veräußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonzern- abschluss der StWN auf rd. 63 Mio. Euro und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu 28 Seite 22 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg eliminieren. Dies ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zutreffend erfolgt . Da die Anteile an der wbg im Teilkonzernabschluss der StW N at Equity bewertet und um jährliche Gewinne fortgeschrieben werden, ist der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um rd. 9 Mio. Euro geringer als im Einzelabschluss. Durch die konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile haben sich die konzerninternen Betei- ligungsquoten an der wbg geändert. Im Konsolidierungsprogramm Doppik al Dente wurde diese Änderung bislang nicht vorgenommen. Für 2019 hatte dies keine materiellen Auswirkun- gen auf das Gesamtergebnis. Nach Rücksprache mit Stk wird die Änderung der Beteiligungs- quoten zeitnah nachgeholt. 1.4.4.2 Konzerninterne Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH Ende 2019 brachte die Stadt Nürnberg das Grundstück Großweidenmühlstraße zum aktuellen Wert (3,7 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ein. Der Buchwert be- lief sich auf rd. 600 TEuro. Bei der wbg-B erhöhten sich in Folge das Anlagevermögen und die Kapitalrücklage um 3,7 Mio. Euro. Für Zwecke des Gesamtabschlusses wurden die Erhöhung des Grundstückswertes aus dem Einzelabschluss der wbg-B eliminiert, da es sich aus Konzernsicht um einen internen Vorgang handelt. Das eingebrachte Grundstück ist damit weiterhin mit rd. 600 TEuro im Gesamtab- schluss berücksichtigt. Bei der Stadt Nürnberg wurde aufgrund der Einlage ein Ertrag in Höhe von 3,1 Mio. Euro er- zielt, der aber erst im Einzelabschluss 2020 verbucht wurde. Infolgedessen wird auch der Er- trag aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Gesamtabschluss 2020 eliminiert . Auf das Gesamtbilanzergebnis 2019 wirkte sich der Vorgang damit nicht aus. 1.4.4.3 Konzerninterne Übernahme von Altersvorsorge- und Beihilfe- rückstellungen durch die Stadt Nürnberg Ende 2018 wurde vom Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Nürnberg Teile der Rückstellun- gen für Altersversorgung und Bei hilfe beim Klinikum Nürnberg übernimmt. Die Übernahme beschränkte sich auf Dienstzeiten vor Gründung des Kommunalunternehmens. Bilanziell um- gesetzt wurde der Vorgang in 2019. Die Übernahme der Rückstellungen durch die Stadt betraf zwei verschiedene Personengrup- pen. Bei der ersten Personengruppe handelte es sich um Beamte sowie Arbeitnehmer mit Arbeiteraltversorgung, die zum Zeitpunkt der Gründung des Kommunalunternehmens bereits im Ruhestand waren. Die zweite Personengruppe umfasste Arbeitnehmer mit Arbeiteraltver- sorgung, die nach dem 01.01.1998 (Zeitpunkt der Gründung des Kommunalunternehmens) in den Ruhestand eingetreten waren. Für die erste Personengruppe war im Einzelabschluss der Stadt bereits in der Vergangenheit eine Rückstellung für Altersversorgung und Beihilfe gebildet worden, da für die Stadt als Dienstherr eine eigenständige Verpflichtung für die Versorgungsleistungen besteht. Gleichzei- tig war ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Klinikum bilanziert. Für die zweite Perso- nengruppe war bislang keine Rückstellung in der Bilanz der Stadt ausgewiesen. 29 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 37 Im Ergebnis wurden Rückstellungen in Höhe von rd. 46,2 Mio. Euro 2 vom Klinikum auf die Stadt übertragen. Die Übertragung selbst erfolgte sowohl im Einzelabschluss der Stadt als auch im Teilkonzernabschluss des Klinikums erfolgsneutral. Dabei führte die Übernahme der Rückstellungen zu einer Erhöhung der Finanzanlage Klinikum bei der Stadt. Zugleich wurde für das Risiko, dass die Erhöhung der Finanzanlage durch den BKPV nicht anerkannt wird, aufwandswirksam eine Rückstellung in Höhe von 46,2 Mio. Euro gebildet. Im Anschluss wurden die Rückstellungen für die Personengruppe 2 an die Bewertungsvor- schriften der KommHV-Doppik angepasst, wodurch im Einzelabschluss der Stadt ein Ertrag in Höhe von 8,1 Mio. Euro ausgewiesen wurde. Im Rahmen des Gesamtabschlusses musste dieser Vorgang aus Konzernsicht betrachtet und entsprechend abgebildet werden. Zutreffend wurde der Aufwand aus der Bildung der Rück- stellung für mögliche Risiken aus der überörtlichen Prüfung in Höhe von 46,2 Mio. Euro elimi- niert. Dies gilt gleichermaßen für den Ertrag aus der Neubewertung der Rückstellungen für die Personengruppe 2 in Höhe von 8,1 Mio. Euro. Berücksichtigt man zudem die damit verbun- dene Anpassung des Freistellungsanspruchs, ergibt sich ein um rd. 33,5 Mio. Euro höheres Ergebnis im Gesamtabschluss gegenüber dem Ergebnis aus dem Einzelabschluss der Stadt. 1.4.5 Eigenkapital Nach der Erstkonsolidierung wird die Kapitalkonsolidierung in jedem nachfolgenden Jahr er- neut durchgeführt (Folgekonsolidierung). Dabei werden Veränderungen im Eigenkapital der einzelnen Aufgabenträger oder Veränderungen der Beteiligungsbuchwerte bei der Stadt Nürn- berg durch entsprechende Kapitalkonsolidierungsbuchungen berücksichtigt. Veränderungen im Eigenkapital können beispielsweise aus Einlagen oder Gewinnverwendungen resultieren. Beteiligungsbuchwerte hingegen können sich unter anderem aufgrund mangelnder Werthal- tigkeit verändern. Ergaben sich keine Veränderungen zum Vorjahr, welche das Eigenkapital oder den Beteiligungsbuchwert betreffen, wird die Erstkonsolidierung bzw. die letztjährige Ka- pitalkonsolidierung lediglich wiederholt. Darüber hinaus wird im Rahmen der Folgekonsolidierung der Geschäfts- oder Firmenwert über die nach Handelsrecht übliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben sowie die Ver- wendung des Konzernergebnisses gebucht. Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass sich das Konzerneigenkapital im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpositionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den pass iven Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung zusammensetzt. Er- gänzt wird dies durch die Ausgleichsposten für die Anteile fremder Gesellschafter (insbeson- dere die Thüga AG als Gesellschafterin der N -ERGIE AG im StWN -Konzern). Rechentech- nisch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Kernstadt als Konzernmutter ausgewiesen. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 wurde das Eigenkapital keiner vertief- ten Prüfung unterzogen. Es wurde lediglich geprüft, wie sich die einzelnen Eigenkapitalpositi- onen im Zeitablauf entwickelt haben, was dafür ursächlich ist und ob die wesentlichen Konso- lidierungsbuchungen nachvollzogen werden können. Darüber hinaus wurde der Eigenkapital- spiegel nachvollzogen und auf Plausibilität geprüft. 2 Es handelt sich hierbei um den Wert nach BilMoG, mit dem die übertragenen Rückstellungen für Altersversor- gung und Beihilfe beim Klinikum bilanziert waren. Im Konzernbericht auf Seite 21 wird dieser Wert irrtümlich mit 48,13 Mio. Euro beziffert. 30 Seite 24 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert. Eigenkapital 31.12.2019 TEuro 31.12.2018 TEuro Verände-rung TEuro Allgemeine Rücklage 670.066 667.790 2.276 Rücklagen aus nicht ergebniswirksam aufzulösenden Zuwendungen / Kapitalrücklagen 2.631 193 2.438 Ergebnisrücklagen / Gewinnrücklagen 741.070 669.354 71.716 Ergebnisvortrag 43.053 -47.481 90.534 Jahresüberschuss 105.053 153.234 -48.181 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 228.634 225.959 2.675 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.851 4.851 0 Summe 1.795.358 1.673.900 121.458 Die wesentlichen Veränderungen ergaben sich bei der Ergebnisrücklage/Gewinnrücklage, dem Ergebnisvortrag und dem Jahresüberschuss. Die Erhöhung des Gewinnvortrags um 90.534 TEuro setzt sich aus dem Jahresüberschuss 2018 (+153.234 TEuro) sowie aus Buchungen in den Einzelabschlüssen (-66.352 TEuro) und Buchungen auf Ebene des Gesamtabschlusses (+3.652 TEuro) zusammen. Die Buchungen in den Einzelabschlüssen betreffen u.a. Verlustübernahmen sowie Ergebnisverwendungsbu- chungen, insbesondere bei der Kernstadt. Die Buchungen auf Gesamtabschlussebene betref- fen größtenteils die StWN, die wbg und die K ernstadt. Die Buchungen wurden aus Wesent- lichkeitsgründen jedoch nicht weiter untersucht. Die Veränderung der Ergebnisrücklagen in Höhe von 71.716 TEuro ist im Wesentlichen auf gestiegene Ergebnis- bzw. Gewinnrücklagen in den Einzelabschlüssen zurückzuführen. Wäh- rend 2018 noch 610.337 TEuro gemeldet wurden, waren es 2019 bereits 683.572 TEuro. Dies führte zu einem Anstieg der Ergebnisrücklage um 73.234 TEuro. Darüber hinaus verringerte sich der Betrag der auf Konzernebene durchgeführten und die Ergebnisrücklage betreffenden Buchungen um 1.518 TEuro. Das Jahresergebnis verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 48.181 TEuro. Zwar erhöhte sich die Summe aller Jahresüberschüsse der einzelnen Aufgabenträger um 47.735 TEuro, gleichzeitig verringerten sich jedoch die ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen um 95.917 TEuro und reduzierten das Konzernergebnis um 31.115 TEuro. Im Vorjahr erhöhten Konsolidierungsbuchungen noch die Summe der gemeldeten Jahresüberschüsse der einzel- nen Aufgabenträger (88.432 TEuro) um 64.802 TEuro. Die Veränderung der ergebniswirksa- men Konsolidierungsbuchungen ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr 72.289 TEuro mehr aus den ordentlichen Erträgen und 10.896 TEuro weniger aus den or- dentlichen Aufwendungen heraus konsolidiert wurden als im Vorjahr. Darüber hinaus wurden 13.220 TEuro mehr aus den Erträgen aus assoziierten Auf gabenträgern heraus konsolidiert. Der größte ergebniswirksame zu konsolidierende Sachverhalt im Jahr 2019 betrifft den Ver- kauf der wbg-Anteile der StWN an die Stadt und den dadurch entstandenen konzerninternen Veräußerungsgewinn. Aufgrund dessen verringerten sich die sonstigen ordentlichen E rträge um 62.588 TEuro. Das Jahresergebnis 2019 setzt sich dabei wie folgt zusammen: 31 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 37 Jahresergebnis 2019 TEuro TEuro Jahresergebnisse der Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse Stadt Nürnberg 61.826 vollkonsolidierte Tochtergesellschaften 74.104 135.930 Buchungen auf Gesamtabschlussebene Stadt Nürnberg 34.118 Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften -66.784 -32.666 Fortschreibung der at-Equity bewerten Gesellschaften 1.789 Gesamtbilanzergebnis 105.053 Die Anpassung auf Gesamtabschlussebene der Stadt Nürnberg in Höhe von 34.118 TEuro ist maßgeblich auf die Übernahme von Teilen der Rückstellungen für Altersversorgung und Bei- hilfe des Klinikums zurückzuführen. Für Gesamtabschlusszwecke war die in diesem Zusam- menhang gebildete Rückstellung in Höhe von 46.200 TEuro sowie die damit verbundene Be- wertungsanpassung der Pensionsrückstellungen und Freistellungsansprüche in Höhe von 12.709 TEuro rückgängig zu machen (in Summe: 33.491 TEuro). Auf Ebene der Tochterge- sellschaften wirkte sich vor allem die Eliminierung des Veräußerungsgewinns der StWN aus dem konzerninternen Verkauf der wbg-Anteile in Höhe von 62.588 TEuro ergebnismindernd aus. Die Fortschreibung der at-Equity bewerteten Gesellschaften resultiert aus den anteiligen Jahresergebnissen und der Fortentwicklung des Geschäfts- und Firmenwerts der Nürnberg- Messe sowie des Flughafen Nürnberg. Der Aufbau des Eigenkapitalspiegels entspricht dem bayerischen amtlichen Muster. Er lässt sich zur Bilanz abstimmen und ist mit Ausnahme von Rundungsdifferenzen rechnerisch kor- rekt. Lediglich die Positionen „Allgemeine Rücklage“ und „Rücklage aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen“ weisen einen rechnerischen Fehler hinsichtlich des Bestands zum 31.12.2019 auf. Hintergrund ist, dass die Zeile „Stand am 31.12.2019“ aus einer nicht finalen Vorversion des Eigenkapitalspiegels in den konsolidierten Jahresabschluss übernom- men wurden, während sich die restlichen Angaben auf die finale Version des von Stk erstellten Eigenkapitalspiegels beziehen. Die Veränderungen der Eigenkapitalpositionen werden im Konsolidierungsbericht im Wesentlichen beschrieben, lassen sich aber nur bedingt im Eigen- kapitalspiegel nachvollziehen. Insbesondere die Zeile „Übriges Gesamtergebnis“, welche als Sammelposten übriger Veränderungen im Eigenkapitalspiegel dient, lässt sich nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand analysieren. Hier hat der Softwareentwickler der eingesetzten Kon- solidierungssoftware „Doppik al dente“ Nachbesserungen vorgesehen. Durch zukünftige Up- dates soll die Transparenz des Eigenkapitalspiegels durch systemseitige Plausibilitätsprüfun- gen weiter gesteigert werden. Der um die Rechenfehler korrigierte Eigenkapitalspiegel stellt sich wie folgt dar. 32 Seite 26 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Allgemeine Rücklage (Netto- position) Euro Rücklagen aus nicht ertrags- wirksam aufzulösenden Zuwendungen Euro Ergebnis- rücklage Euro Ergebnis- vortrag Euro Jahres- überschuss / -fehlbetrag Euro Kumuliertes übriges Konzern- ergebnis Euro Eigenkapital der Kommune Euro Eigenkapital der Minderheits- gesellschafter Euro Gesamt- eigenkapital Euro Stand am 31.12.2018 667.789.569 193.383 669.354.180 -47.481.467 153.234.110 4.850.592 1.447.940.366 225.959.431 1.673.899.797 Sonstige Ein- zahlungen in das Eigenkapital 1.381.054 0 0 0 0 0 1.381.054 3.655.570 5.036.624 Änderungen des Konsolidierungs- kreises 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Übrige Veränderungen 202.600 0 71.578.662 81.452.848 -153.234.110 0 0 0 0 Gesamtjahres- ergebnis 0 0 0 0 105.052.633 0 105.052.633 -2.767.490 102.285.144 Übriges Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 0 0 12.349.490 1.786.252 14.135.742 Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 105.052.633 0 117.402.123 -981.238 116.420.885 Stand am 31.12.2019 670.065.710 2.631.468 741.070.411 43.052.730 105.052.633 4.850.592 1.566.723.543 228.633.763 1.795.357.306 33 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 37 1.4.6 At-Equity-Konsolidierung 1.4.6.1 Grundlagen Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maß- geblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At-Equity-Methode zur Anwendung. Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At -Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jah- resabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonde- ren Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung. Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter- schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unter- schiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At - Equity-Methode ist damit erfolgsneutral. In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Ent- wicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity -Wert fort- geschrieben. 34 Seite 28 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg 1.4.6.2 Folgekonsolidierung Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg3 wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgenkonsolidierung durchge- führt. Die Wertentwicklung für die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse und Flughafen Nürn- berg stellt sich im Gesamtabschluss zum 31.12.2019 wie folgt dar: Anteile Kernstadt At-Equity-Wertansatz Euro Euro Bewertung zum 31.12.2018 142.987.727 Fortschreibung 2019 NürnbergMesse 117.930.985 Flughafen Nürnberg 36.822.631 Bewertung zum 31.12.2019 154.753.616 154.753.616 Veränderung zum Vorjahr 11.765.889 NürnbergMesse Jahresergebnis 2019 (anteilig) 1.316.332 Abschreibung Geschäfts- und Firmenwert 2019 -1.032.447 Kapitaleinlage 10.000.000 Erfolgsneutrale Veränderungen (v.a. aus Wäh- rungsrumrechnung) -22.781 10.261.104 10.261.104 Flughafen Nürnberg Jahresergebnis 2019 (anteilig) 1.504.785 Summe der Veränderungen in 2019 11.765.889 Die Kapitaleinlage betrifft die Einlage der Stadt Nürnberg in die NürnbergMesse zur Finanzie- rung des weiteren Unternehmenswachstums. Zusammen mit dem Freistaat Bayern wird die Stadt Nürnberg bis 2025 insgesamt 200 Mio. Euro in Form von Bareinlagen zuführen. Im Ergebnis erhöhten sich die at-Equity bewerteten Beteiligungen NürnbergMesse und Flug- hafen Nürnberg um 11.766 TEuro. Von dieser Erhöhung wirkten sich 1.789 TEuro erfolgswirk- sam aus. 3 Grundlage für die Einbeziehung at Equity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des Flughafen Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse bzw. Flughafen Nürnberg sind damit nicht die Ein- zelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint. 35 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 37 1.4.7 Kapitalflussrechnung Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deut- sche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern). In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dar- zustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Me- thode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanz- mittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgs- wirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finan- zierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der direkten Methode. Die auch oft als „Cashflow -Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi- nanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwen- dung für zahlungswirksame Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit. Die Summe der Cashflows aus laufender Geschäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt in Zeile 44 auch für das Jahr 2019 eine Zunahme der Finanzmittel aus allen zahlungs- wirksamen Geschäftsvorgängen um 23,41 Mio. Euro (Vorjahr: 77,39 Mio. Euro). Der Finanz- mittelfonds zum 31.12.2019 stieg somit von 489,60 Mio. Euro auf 513,01 Mio. Euro und bein- haltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bank- konten). Im Vergleich zum 31.12.2018 erhöhte er sich um 4,8 %. 36 Seite 30 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 1 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 107.820.122,62 153.684.325,27 -45.864.202,65 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 303.705.458,57 298.753.364,40 4.952.094,17 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 95.600.276,60 92.745.173,84 2.855.102,76 4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -73.140.874,34 -85.957.501,53 12.816.627,19 5 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -57.967.634,62 -21.117.224,32 -36.850.410,30 6 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.363.813,84 27.047.815,89 -29.411.629,73 7 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -424.389,30 -1.035.220,52 610.831,22 8 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 79.141.068,93 73.481.535,12 5.659.533,81 9 - Sonstige Beteiligungserträge -13.760.685,65 -35.696.054,36 21.935.368,71 10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten 6.688.072,43 -7.981.881,02 14.669.953,45 11 +/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 10.200.280,63 13.412.598,48 -3.212.317,85 12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 3.790.651,39 18.016.830,68 -14.226.179,29 13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -10.478.723,82 -10.034.949,66 -443.774,16 14 -/+ Ertragssteuerzahlungen -10.200.280,63 -13.412.598,48 3.212.317,85 15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 438.609.528,97 501.906.213,79 -63.296.684,82 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 37 Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 16 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 1.021.004,16 5.024.950,53 -4.003.946,37 17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -23.079.532,95 -22.502.076,57 -577.456,38 18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 42.143.030,04 46.734.715,15 -4.591.685,11 19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -520.851.138,02 -462.752.866,19 -58.098.271,83 20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 14.733.030,56 10.529.470,91 4.203.559,65 21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -17.578.265,19 -58.895.712,27 41.317.447,08 22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 84.750.587,33 89.517.354,38 -4.766.767,05 25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -6.716.830,68 -3.740.105,73 -2.976.724,95 26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00 27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00 28 + Erhaltene Zinsen 24.549.540,91 38.169.666,45 -13.620.125,54 29 + Erhaltene Dividenden 45.844.509,96 69.577.868,38 -23.733.358,42 30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -355.184.063,88 -288.336.734,96 -66.847.328,92 38 Seite 32 von 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 31 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 6.092.069,48 6.356.476,32 -264.406,84 33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 81.953.522,08 15.195.866,07 66.757.656,01 36 - Auszahlungen aus d. Tilgung Anleihen u. (Finanz-) Krediten -13.683.565,00 -13.377.605,01 -305.959,99 37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 850.865,80 1.179.503,41 -328.637,61 39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 543.887,72 0,00 543.887,72 40 - Gezahlte Zinsen -103.690.609,84 -111.651.201,57 7.960.591,73 41 - Gez. Dividenden an Gesellschafter d. Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -32.083.824,31 -33.881.814,02 1.797.989,71 43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) -60.017.654,07 -136.178.774,80 76.161.120,73 44 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43) 23.407.811,02 77.390.704,03 -53.982.893,01 45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00 0,00 46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 9.489.947,54 -9.489.947,54 47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 489.600.154,78 402.719.503,21 86.880.651,57 48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 513.007.965,80 489.600.154,78 23.407.811,02 39 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 37 Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (438,61 Mio. Euro) wird maßgeblich beeinflusst vom Konzernjahresüberschuss (107,82 Mio. Euro) sowie dem Saldo aus Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens ( 303,71 Mio. Euro). Dieser zuvor abgezogene Saldo musste dem Periodenergebnis wieder hinzugerechnet werden, um eine korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-355,18 Mio. Euro) sind die A uszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen (-520,85 Mio. Euro) die bestimmende Größe. Dem ste- hen unter anderem Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen (Sonderposten aus Zu- wendungen) von insgesamt 84,75 Mio. Euro sowie erhaltene Dividenden von 45,84 Mio. Euro (Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) gegenüber. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (-60,02 Mio. Euro) wird größtenteils von den Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz -) Krediten (81,95 Mio. Euro) sowie von gezahlten Zinsen (-103,69 Mio. Euro) geprägt. Wie auch schon im Vorjahr waren auch für 2019 bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalflussrech- nung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen vor- genommen werden, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem 79 ,14 Mio. Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätigkeit) umge- gliedert. Dabei handelt es sich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von 24,55 Mio. Euro, die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den Zinsauszahlungen von 103,69 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind. Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anla- genspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresab- schlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss- rechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Re- chenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaf- fungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjah- res, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Mus- teraufbau der Kapitalflussrechnung. 40 Seite 34 von 37 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen 2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie- dergegeben: • Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 wurde am 21. Juli 2021 im Stadtrat vorgelegt. Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2020 ) nicht eingehalten. Hingewiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsoli- dierten Jahresabschluss erstellt hat und damit eine gewisse Vorreiterfunktion erfüllt. Zu- dem war das Jahr 2021 wie schon das Vorjahr durch die Ausnahmesituation der Corona- Pandemie geprägt. • Der von Stk vorgenommene Datenexport au s SAP zur Ermittlung der Meldedaten der Stadt Nürnberg wurde stichprobenartig geprüft. In den meisten Fällen konnten die Aus- wertungen nachvollzogen werden hinsichtlich der jeweiligen Sachverhalte, Salden und Bezug zu den in den Leistungsaustausch involvierten Partnergesellschaften. Bei einigen Sachverhalten war bezüglich des Buchungsmaterials noch eine ausführliche Rückspra- che mit Stk erforderlich. Ein Großteil der offenen Fragen konnte hierbei geklärt werden. • Die Datenübernahme aus den Einzelabschlüssen in den Konzernabschluss war im We- sentlichen zutreffend und vollständig. Bei den Meldedaten der Kernstadt wurden einige GuV-Konten trotz gleichem Gliederungsschemas im Einzelabschluss und konsolidierten Jahresabschluss unterschiedlichen Positionen zugeordnet. Die daraus resultierenden Verschiebungen beziehen sich auf die Positionen Sons tige ordentliche Erträge (+6,06 Mio. Euro), Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen (+5,92 Mio. Euro), Transferaufwendungen ( -1,01 Mio. Euro) und Sonstige ordentli che Aufwendungen (+1,15 Mio. Euro). Die Zuordnung der betroffenen Konten wird im konsoli dierten Jahres- abschluss 2020 angepasst. • Die einzelnen Konzernbeziehungen werden jährlich mittels Reporting Package abgefragt. Für alle vollkonsolidierten nachgeordneten Aufgabenträger wurden diese zum 31.12.2019 durch Wirtschaftsprüfer einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die entsprechenden Bescheinigungen liegen vor. • Auch die im Rahmen des Reporting Packages von SÖR an die Stadt Nürnberg übermit- telten Daten wurden einer prüferischen Durchsicht nach IDW Prüfungsstandards IDW PS 900 unterzogen. Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von SÖR und des aus dem System generierten Meldeberichtes wurden jedoch bei den Forderungen und Ver- bindlichkeiten wie schon im Vorjahr Abweichungen festgestellt. Diese belaufen sich für das Jahr 2019 auf jeweils rund 30 TEuro (Vorjahr: 281 TEuro). Diese resultieren aus ma- nuellen Umgliederungen von Saldowechselkonten im Einzelabschluss von SÖR ohne tat- sächliche Buchungen im System. • Soweit keine Konzernbeziehungen bestehen bzw. abgefragte konzerninterne Sachver- halte nicht verwirklicht wurden, erfolgte im Rahmen der Reporting Packages nicht immer eine Nullmeldung. Es wird daher empfohlen, künftig in allen Fällen eine Negativmeldung anzufordern. • Teilweise wurden Reporting Packages nachträglich geändert bzw. ergänzt. Nicht immer waren Ursprungsdatei und Änderungen lückenlos dokumentiert. Das Rechnungsprü- fungsamt empfiehlt daher, bei künftigen Änderungen oder Ergänzungen die Änderungs- 41 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Seite 35 von 37 historie gesondert festzuhalten. Zudem sollte in Fällen, in denen die Änderung nicht aus- schließlich durch den nachgeordneten Aufgabenträger selbst erfolgt, die geänderte Ver- sion auch der Tochtergesellschaft zur Kenntnisnahme übersandt werden. • Die Reporting Packages werden in der Regel per Schnittstelle in das Konsolidierungspro- gramm Doppik al dente übertragen. Dies gilt nicht, soweit sonstige konsolidierungspflich- tige Sachverhalte, wie beispielsweise Rückstellungen, betroffen sind. Diese müssen ma- nuell in das System eingepflegt werden. Dabei wurden in 2019 einzelne, betragsmäßig geringfügige Sachverhalte nicht in das Konsolidierungsprogramm übernommen. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes sollte daher bei St k für alle manuellen Übernahmen ab einer bestimmten Wertgrenze, die noch festzulegen wäre, das Vieraugenprinzip ange- wandt werden. • Häufig werden im Konsolidierungsprogramm Doppik al dente sowie im Reporting Package Abkürzungen für die Namen der nachgeordneten Aufgabenträger verwendet. Dabei wur- den teilweise unterschiedliche Abkürzungen für die gleiche Gesellschaft gewählt. Rpr empfiehlt, künftig über alle Systeme hinweg einheitliche Abkürzungen zu verwenden. Des Weiteren sollte bei allen Gesellschaften bzw. Teilkonzernen im Rahmen der Dokumenta- tion die gleiche Ablagestruktur verwendet werden. • Die Daten aus den jeweiligen Summensaldenlisten sowie Anlagen- und Eigenkapitalspie- gel finden sich nach dem Einspielen ordnungsgemäß im System wieder. Hierbei mussten einzelne Werte allerdings von Stk noch manuell ins System eingegeben werden. Im Ver- gleich zu einigen Anlagen- und Eigenkapitalspiegel der betreffenden Jahresabschlüsse wurden die Werte im konsolidierten Jahresabschluss teilweise anders gruppiert, was je- doch mit einschlägigen Dokumentationen von Stk nachvollzogen werden konnte. • Der Erlös aus der konzerninternen Veräußerung der wbg -Anteile in Höhe von rd. 63 Mio. Euro wurde zutreffend eliminiert. Auch die Einlage des Grundstücks Großwei- denmühlstraße in die wbg-B wurde ordnungsgemäß abgebildet. • In 2019 wurden von der Stadt Nürnberg Teile der Pensions - und Beihilferückstellungen des Klinikums in Höhe von 46,2 Mio. Euro übernommen. Die in diesem Zusammenhang im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg aufwandswirksam gebildet e Rückstellung wurde für Gesamtabschlusszwecke zutreffend eliminiert. Gleiches gilt für die Bewertungsanpas- sungen bei den Pensionsrückstellungen sowie dem Freistellungsanspruch. • Das konsolidierte Jahresergebnis beläuft sich in 2019 auf 105,1 Mio. Euro. Es ist wesent- lich beeinflusst durch die Übernahme von Teilen der Pensionsrückstellungen des Klini- kums durch die Stadt Nürnberg (+ 33,5 Mio. Euro) sowie durch die konzerninterne Veräu- ßerung der wbg-Anteile (- 62,6 Mio. Euro). • Die Zusammensetzung und Entwicklung der Eigenkapitalbestandteile konnte nachvollzo- gen werden. • Die Beteiligungen NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg werden at-Equity in den kon- solidierten Jahresabschluss einbezogen. Ihr Wertansatz hat sich in 2019 um 11,77 Mio. Euro erhöht. • Der Eigenkapitalspiegel wird automatisch durch die Software erstellt und manuell dem konsolidierten Jahresabschluss hinzugefügt. Die Angaben im Eigenkapitalspiegel konnten weitestgehend nachvollzogen werden und sind plausibel. Der vorgelegte Eigenkapital- spiegel weist jedoch zwei rechnerischer Fehler auf, so werden die Bestände der Allgemei- nen Rücklage und der Rücklagen aus nicht erfolgswirksam aufzulösenden Zuwendungen 42 Seite 36 von 37 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen rechnerisch nicht korrek t dargestellt und stimmen aufgrund dessen nicht mit der Bilanz überein. Der rechnerische Fehler ist nicht auf die Software Doppik al Dente zurückzufüh- ren, sondern auf einen Fehler bei der Übernahme des Eigenkapitalspiegels von Doppik al Dente in den konsolidierten Jahresabschluss. • Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard DRS 21 erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzie- rung) waren wie im Vorjahr noch Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermög- lichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss- rechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes. • Bislang wurde noch keine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt weiterhin deren Einführung. 43 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 37 von 37 3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2019 wurde gemäß Art. 103 GO durchge- führt. Die Prüfung erstreckte sich dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidie- rungskreises, die Prozesse der Abschlusserstellung, die Zusammensetzung und Veränderun- gen innerhalb des Eigenkapitals, der Eigenkapitalspiegel, die At-Equity-Konsolidierung sowie die Kapitalflussrechnung. Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Be- rücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prü- fungsergebnis: Der konsolidierte Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden weitgehend beachtet. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürnberg“. Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit- telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt Nürnberg zutreffend dar. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss 2019 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 24.02.2022 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 44 Stadt Nürnberg Konsolidierter Jahresabschluss 2019 11 45 Vorwort Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Die Stadt als Ganzes – 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrat es, liebe Leserinnen und Leser, in diesem Jahr präsentieren wir bereits den vierten kon- solidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg – un d immer noch ist die Stadt Nürnberg eine der ganz wen i- gen Städte in Bayern, die dieses doppische Rechenwerk vorlegen. Das Zahlenwerk des konsolidierten Abschlusses schafft die Transparenz über das komplette städtische Aufga - benspektrum, die durch die weitreichende Aufgaben- übertragung an Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen und Gesellschaften privater Rechtsform etwas in den Hintergrund geraten ist: Die Stadt mit allen ihren Töch- tern wird als einheitliche Organisationseinheit dar ge- stellt, wirtschaftliche Verflechtungen und „konzern in- terne“ Umsätze werden herausgerechnet. Das konsolidierte Jahresergebnis 2019 liegt mit ein em Überschuss von 105,05 Mio. € unter dem Vorjahresni- veau (153,23 Mio. €). Das dennoch gute Ergebnis geh t vor allem auf die Kernstadt zurück, hier wirkten sich ne- ben guten Steuererträgen auch hohe Zuwendungen, wie z. B. Schlüsselzuweisungen positiv aus. Aber auch d ie Töchter ASN, StWN, SUN und wbg trugen nennens- werte Überschüsse bei. Die Eigenkapitalbasis der Kernstadt als gründende Mut- ter mit 900,58 Mio. € verbreitert sich, z.B. durch Rückla- genansammlung bei den Töchtern, auf 1.795,36 Mio. €. Genauso wie bei der Kernstadt steht auch bei den Töch- tern, insb. der StWN und der wbg das Thema Investitio- nen stark im Fokus. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 196,90 Mio. €. Im Gesamtkonzern erhöhten sich 2019 die Verbindlich - keiten für Investitionen und PPP/ÖPP um 67,86 Mio. €. Zusätzlich stiegen auch die Kredite zur Liquiditätssiche- rung (+51,98 Mio. €) erheblich an. Der Gesamtsaldo der Investitionskredite und kreditähnli- chen Verbindlichkeiten im Konzern beträgt damit End e 2019 2.871,33 Mio. € und ist damit beinahe doppelt so hoch wie bei der Kernstadt mit 1.500,15 Mio. €. Das Thema Investitionen und deren Finanzierung wird in den Folgejahren ein Schwerpunkt-Thema bleiben - nicht nur im Haushalt der Kernstadt, sondern auch bei den großen Tochtergesellschaften. Allerdings bleibt abz u- warten, inwieweit Investitionen durch die Corona-Pande- mie beeinflusst bzw. verschoben werden müssen. Eine wichtige Rolle kommt hier den Steuererträgen z u, die immerhin 15,7 % der gesamten ordentlichen Erträge stellen und damit wesentlich für eine solide Finanzsitua- tion im Sinne der dauernden Leistungsfähigkeit des „Konzerns“ sind. Im Jahr 2019 erreichte die Gewerbe - steuer noch einen neuen Spitzenwert von 476,6 Mio. €, auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag mit 323,6 Mio. € auf einem Höchststand. Das Jahr 2020 hat nun mit der Corona-Pandemie starke Belastungen und große Unsicherheiten für die Konjunktur und die Stadt mit ihren Töchtern gebracht, die Steuererträge sind eingebrochen. Aktuell besteht ja die Hoffnung, dass diese gesellschaft- liche und wirtschaftliche Durststrecke bald überwun den ist – wir sind zuversichtlich, dass zumindest das Schlimmste überstanden ist. Trotz der aktuell weiterhin schwierigen Rahmenbedin - gungen hoffen wir auf Ihr Interesse bei der Lektüre. Nürnberg, im Juni 2021 Marcus König Harald Riedel Oberbürgermeister Stadtkämmerer Oberbürgermeister Stadtkämmerer Marcus König Harald Riedel 46 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ III Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................... III Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................................... VII Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................ IX Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. X Glossar – Begriffserläuterungen ............................................................................................................................. XI 1 Einleitung ....................................................................................................................................................... 1 2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss der Stadt Nürnberg...................... 2 3 Der Konzern Stadt Nürnberg ......................................................................................................................... 4 3.1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 4 3.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................................................. 4 3.2.1 Einbeziehungsarten .......................................................................................................................... 4 3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten ................... 6 4 Konsolidierter Jahresabschluss ................................................................................................................... 10 4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 ........................................................................................................ 10 4.2 Konsolidierungsbericht ............................................................................................................................ 10 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................................... 10 4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ................................................................................... 11 Vollkonsolidierung ................................................................................................................ 12 4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge ................................... 12 4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 12 4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung .................................................................................................. 12 4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung ............................................................................. 13 At Equity-Konsolidierung ...................................................................................................... 13 4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung ........................................... 14 Aktiva ................................................................................................................................... 14 4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen ......................................................................................................... 14 A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................... 14 A. II. Sachanlagen ......................................................................................................................... 15 A.II.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ............................................................ 18 A.II.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................................... 19 A.II.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ................................................................ 20 A. III. Finanzanlagen ...................................................................................................................... 21 A.III.1 Sondervermögen ............................................................................................................ 21 47 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ IV A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................................... 21 A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen ............................................................................. 22 A.III.4 Sonstige Beteiligungen ................................................................................................... 22 A.III.5 Ausleihungen .................................................................................................................. 23 A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................................... 24 4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen ......................................................................................................... 25 B. I. Vorräte ................................................................................................................................... 25 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................ 28 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens ..................................................................................... 32 4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung .................................................................................... 34 Passiva................................................................................................................................. 35 4.2.3.2.1 A. Eigenkapital ................................................................................................................ 35 A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) ..................................................................................... 35 A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen ......... 35 A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen ................................................................................... 36 A.IV Ergebnisvortrag...................................................................................................................... 37 A.V Jahresergebnis ....................................................................................................................... 38 A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ............................................................ 39 A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................................... 40 4.2.3.2.2 B. Sonderposten .............................................................................................................. 41 B.I Sonderposten aus Zuwendungen ............................................................................................ 41 B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten ........................................................... 42 B.III Sonstige Sonderposten .......................................................................................................... 42 B.IV Gebührenausgleich ................................................................................................................ 43 4.2.3.2.3 C. Rückstellungen ........................................................................................................... 44 C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 44 C.II Umweltrückstellungen ............................................................................................................. 45 C.III Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................... 45 C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen ....... 46 C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren ............ 46 C.VI Sonstige Rückstellungen ....................................................................................................... 47 4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 48 D.I Anleihen ................................................................................................................................... 48 D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................................................... 48 48 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ V D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ........................................................ 49 D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ................................... 49 D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................................................ 51 D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .............................................................................. 52 D.VII Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................... 53 4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................. 54 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................ 54 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung ..................................... 55 4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge ......................................................................................................... 55 Steuern und Abgaben .................................................................................................................... 56 Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge ............................................................... 56 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................................... 57 Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 58 Kostenerstattungen und Umlagen ................................................................................................. 59 Auflösung von Sonderposten ......................................................................................................... 61 Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................................... 62 Aktivierte Eigenleistungen ............................................................................................................. 64 Bestandsveränderungen ................................................................................................................ 65 4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 66 Personal- und Versorgungsaufwendungen ................................................................................... 67 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................................. 69 Bilanzielle Abschreibungen ............................................................................................................ 70 Transferaufwendungen .................................................................................................................. 71 Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 72 4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen ........................................................................ 74 4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ................................................................ 76 4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis....................................................... 78 4.2.4 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schuld en der nach der Equity-Methode einbezogenen Aufgabenträger ...................................................................................................................... 79 4.2.5 Kapitalflussrechnung ...................................................................................................................... 80 4.2.6 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik ........................................................ 81 Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen ........................................................ 81 Lagebericht .......................................................................................................................... 82 4.2.6.2.1 Vermögens- und Finanzlage ........................................................................................... 82 4.2.6.2.2 Ertragslage ...................................................................................................................... 84 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks ....................................................................... 86 49 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VI Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit ............................. 90 4.2.7 Künftige Entwicklung ...................................................................................................................... 91 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode ...... 91 Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und Risiken .......................................... ................................................................................................... 91 Ziele und Strategien ............................................................................................................. 96 Anlagen ................................................................................................................................................................. XV Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI ... XV Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne ............................................................................................................ XVII Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen ............................................... XIX Anlage 4: Konzernergebnisrechnung ................................................................................................................ XX Anlage 5: Kapitalflussrechnung ...................................................................................................................... XXII Anlage 6: Eigenkapitalübersicht ................................................................................................................... XXVI 50 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Abkürzungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VII Abkürzungsverzeichnis ABC Ambulantes Behandlungscentrum GmbH Abs. Absatz AllMBl Allgemeines Ministerialblatt AQUA AquaOpta GmbH Art Artikel ASN Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz ARZ A.R.Z. Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürn berg GmbH BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommu nalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie) BezO Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz CF Cash Flow DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard EStG Einkommensteuergesetz FEG Fränkische Energie Gesellschaft mbH FSN Franken Stadion Nürnberg GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern HGB Handelsgesetzbuch KAG Kommunalabgabengesetz KDL Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH KH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Teilkon zern) KHBV Krankenhaus-Buchführungsverordnung KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH KommHV Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kasse n- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch- führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik) KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg LkrO Landkreisordnung für den Freistaat Bayern 51 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Abkürzungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VIII MDN MDN Main-Donau-Netzgesellschaft mbH Messe NürnbergMesse GmbH NERGI N-Ergie Aktiengesellschaft NNG N-Ergie Netz GmbH ab 01.01.2020 NOA Noris Arbeit gGmbH NOI noris inklusion gGmbH NüBad NürnbergBad NüSt NürnbergStift ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft SCHAU Schaukel Kinderbetreuung gGmbH SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern) SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Thüga AG Thüga Aktiengesellschaft Tz Teilziffer VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mb H (Teilkonzern) 52 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Abbildungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ IX Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis .............................................................................. 5 Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtiger Beteiligungen Stadt Nürnberg ................................................... 7 Abbildung 3: Erträge Konzern Stadt Nürnberg ...................................................................................................... 55 Abbildung 4: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg .......................................................................................... 66 Abbildung 5: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger ....................................... 15 Abbildung 6: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger .......... XVI Abbildung 7: Teilkonzern Klinikum Nürnberg ....................................................................................................... XVII Abbildung 8: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ............................................................................ XVIII 53 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Tabellenverzeichnis ________________________________________________________________________________ X Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bilanzpositionen Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2019 ................ 2 Tabelle 2: Stadt Nürnberg und Beteiligungen 2019 ................................................................................................. 9 Tabelle 3: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen ........................................ 79 Tabelle 4: Kapitalflussrechnung 2019 ................................................................................................................... 80 Tabelle 5: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer ................................................. 81 Tabelle 6: Kennzahlen zur Vermögenslage ........................................................................................................... 83 Tabelle 7: Ertragswirtschaftliche Kennzahlen ........................................................................................................ 85 Tabelle 8: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden 89 Tabelle 9: Übersicht Bilanz und Ergebnisrechnung Konzern Stadt Nürnberg ...................................................... XIX Tabelle 10: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze Konzern Stadt Nürnberg .................................................. XIX Tabelle 11: Vergleich Ergebnisrechnung – Konzern Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert - Einzelabschluss ............................................................................................................................................................................. XXI Tabelle 12: Eigenkapitalübersicht 2019 ............................................................................................................. XXVI 54 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Glossar _________________________________________________________________________________ XI Glossar – Begriffserläuterungen At- Equity-Konsolidierung Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung (s. dort) werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensge- genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, So nderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jah- resabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewie- sen (vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsoli dierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gem. § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, d. h. übliche rweise die Anschaffungskosten der Beteiligung. Die Equity-Methode kommt zur Anwendung bei den sog. Assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die S tadt Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, z. B. aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mind. 20 %, ausübt (s. auch unter „Konsolidierungskreis“) . Für die Erstkonsolidierung (s. dort) ist zunächst der Buchwert der Beteiligung aus dem Einzelabschluss des Mut- terunternehmens (ausgewiesen unter den Finanzanlagen) relevant. Diesem wird das in der Bilanz des Aufgaben- trägers enthaltene Eigenkapital, welches mit der Be teiligungsquote des Mutterunternehmens am Aufgabenträger multipliziert wird, gegenübergestellt. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Kon- solidierungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 KommHV-Doppik) und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der Equity-Methode ist also erfolgsneutral (vgl. Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Berücksichtigung  - des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,  - planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge,  - planmäßiger Abschreibungen auf aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert),  - etwaiger Zu- sowie außerplanmäßiger Abschreibungen (vgl. Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Aufwands- und Ertragskonsolidierung Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger und zwischen Letzteren sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht i n den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen D ritten resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Beispiel: Die Stadt hat Gebäude der wbg angemietet. Die entsprechenden Mieterträge der wbg werden gegen die Mietaufwendungen der Stadt aufgerechnet – die konsolidierte Ergebnisrechnung im Ertrag und Aufwand um diesen Betrag gekürzt. 55 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Glossar _________________________________________________________________________________ XII Erstkonsolidierung Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wird implizit eine konsolidierte Eröffnungsbilanz aufgestellt, be i der Stadt Nürnberg ist dies der 01.01.2016. Die Buchwerte zu diesem Stichtag sind maßgeblich für die Kapitalkonsolidierung (s. dort) und damit für die Ermittlung der Unterschiedsbeträge, die hier erfolgsneutral gebildet und in der Folge ggf. erfolgswirksam aufgelöst bzw. abgeschrieben werden (s. „Unterschiedsbetrag“) . Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 ist im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses ein weiterer Aspekt zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt Nürnberg und zwingender Bestandteil des Konsolidierungsberichts (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik, vgl. Tz 129 Konsolidierungsleitfaden Bayern). In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme getrennt nach der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investiti- ons- und der Finanzierungstätigkeit darzustellen. H ierbei entspricht die Summe der Cashflows aus diese n drei Tätigkeitsbereichen der Veränderung des Finanzmittelfonds in der Berichtsperiode, soweit diese nicht auf konsoli- dierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten Änderungen beruhen. Nach der allgemein üblichen indirekten Methode wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sog. Finanzmittelfonds, zum Bilanzstichtag ausg ehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung be rechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbesta nd- teile bereinigt und nicht erfolgswirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Kapitalkonsolidierung Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger mit dem anteiligen Ei genkapital dieses Aufgabenträgers verrechnet. (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachge- ordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) aus- zuweisen. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger al s das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unter- schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen (s. auch „Unterschiedsbeträge“) . Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass sich das Konzerneigenkapital im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpo- sitionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschi edsbeträ- gen aus der Erstkonsolidierung (s. dort) zusammensetzt, ergänzt durch die Ausgleichsposten für die Anteile frem- der Gesellschafter (insb. die Thüga AG als Gesellsc hafter der N-Ergie AG im StWN-Konzern). Rechentechn isch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eig enkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Ker nstadt als Konzernmutter ausgewiesen. Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode du rchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs wird dabei davon ausgegangen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenkapital des voll zu konsolidier enden nachgeordneten Aufgabenträgers, sondern vielmehr de ssen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Diese wären im konsolidierten Jahresabschluss mit ih- ren Zeitwerten zu dem für die Erstkonsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt nach § 301 Abs. 2 HGB anzusetzen und damit zu diesem Zeitpunkt vorhandene stille Reserven und Lasten aufzudecken. Jedoch eröffnet Tz 70 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern ein Wahlrecht, auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zu verzichten, wel ches von der Stadt Nürnberg ausgeübt wird. Damit sind statt der Zeitwerte die Buchwerte maßgeblich. 56 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Glossar _________________________________________________________________________________ XIII Kettenkonsolidierung Die Kettenkonsolidierung ist relevant bei mehrstufigen Konzernen, d.h. wenn eine städtische Tochter selbst wieder Konzernmutter ist, wie es bei der StWN, dem Klinikum und der wbg der Fall ist. Dabei wird mit der Kapitalkonsoli- dierung auf der untersten Ebene des jeweiligen Teil konzerns begonnen und die Ergebnisse, respektive da s von den Töchtern übernommene Eigenkapital einer Gesells chaft zusammen mit dem eigenen jeweils an die nächs te Ebene weitergereicht, bis am Ende dann das komplett e Eigenkapital auf der obersten Hierarchie-Ebene, also bei der Stadt Nürnberg selbst angesammelt ist. Bei den Tochtergesellschaften selbst verbleiben lediglich d ie Aus- gleichposten für Anteile anderer Gesellschafter. Konsolidierungskreis Mit dem Konsolidierungskreis wird festgelegt, welch er nachgeordnete Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen wird (Konsolidie- rungsleitfaden Bayern, Kapitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform, vor allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune auf die Aufgabenträger ab. So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Kommune über einen nachgeordneten Aufgabenträg er zwingend eine Vollkonsolidierung (s. dort) durchzuführen. Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender E influss der Kommune liegt gemäß Tz 28 Konsolidierun gsleit- faden Bayern i. V. m. Art 102a Absatz 2 Satz 1 GO und § 290 HGB vor, wenn  ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesellschafter) zusteht,  sie das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist,  ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten Aufgabenträger geschlossenen Beherrschungsvertrages oder aufgrund einer Bestimmung in der Satzung das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses, sondern lediglich auf die Möglichkeit eines solchen an. Jedoch kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Kommune unterliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbe ziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abges ehen werden, wenn dieser für die Vermittlung eines den t atsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes de r Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern). Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „ Ermittlungsschema für Aufgabenträ- ger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefiltert, denen i nner- halb des „Konzerns“ Stadt Nürnberg eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Nach diesem Schema werden Auf- gabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichteten Positionen (Konzernbilanzsumme, Verbindlichkeiten, Eigenkapi- tal, Rückstellungen, Anlagevermögen sowie Betriebsa ufwand) dieser Aufgabenträger insgesamt höchs- tens jeweils 5% der Gesamtsumme dieser gewichteten Positionen des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tz 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss alle 57 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Glossar _________________________________________________________________________________ XIV nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen eine n Wert bis 95 % des jeweils gewichteten Wesentlich- keitskriteriums ( s. o. ) aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich au s der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszuwachs mehr. Eine Konsolidierung „At-Equity“ (s. dort) erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsb eteiligung von 20% bis 50% am sog. assoziierten Unternehmen hält und e inen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. weil ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tzn 29/30 Konsolidierungs- leitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonso- lidierung tatsächlich ausgeübt werden. Schuldenkonsolidierung Forderungen und Schulden zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Kon solidierungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu k onsoli- dierenden Forderungen und Schulden in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkon- solidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen entstehen, die durch Konsolidierungsbuchungen beseitigt bzw. unter dem entsprechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ auszuweisen sind. Beispiel: Der Eigenbetrieb SUN hat über das Betrieb smittelkonto (Cash-Pooling) bei der Stadt Gelder ge parkt. Diese Forderung gegenüber der Stadt wird mit den ko rrespondierenden Verbindlichkeiten der Stadt gegenü ber SUN aufgerechnet und die konsolidierte Vermögensrechnung um den entsprechenden Betrag gekürzt. Unterschiedsbetrag Ist der Beteiligungsbuchwert der Kommune höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) auszuweisen. Ist der Beteiligungs- buchwert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen. Ein aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) wird gemäß DRS 4 über 5 Jahre abgeschrieben. Ist der aktive Unterschiedsbetrag jedoch nur technisch aus vergangenen, aber im Einzelabschluss der Stadt noch nicht abgebildeten Verlusten und damit als Konseque nz des Verzichts auf die Aufdeckung stiller Lasten gemäß Tz. 70 Konsolidierungsleitfaden entstanden, ist dieser Betrag im Ergebnisvortrag auszuweisen. Ein passiver Unterschiedsbetrag ist im Normalfall a ls eigene Position innerhalb des Eigenkapitals ausz uweisen, bei Ansammlung von Rücklagen bei der Konzerntochter seit dem, im Regelfall schon längere Zeit zurückliegenden, Erwerbs- bzw. Ausgliederungszeitpunkt gemäß E-DRS 30.142/143 jedoch unter den Konzernrücklagen. Beispiel: Der Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs ASN resultiert aus Überschüssen aus der Zeit seit d er Grün- dung des Eigenbetriebs bis zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 01.01.2016 und ist daher unter der Ergebnisrücklage auszuweisen. Der Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN hingegen resultiert aus Kapitalzuschüssen und stellt daher einen echten passiven Unterschiedsbetrag dar, da der Buchwert der Finanzanlage in der städtischen Bilanz niedriger ist, als das Eigenkapital in der Bilanz des Eigenbetriebs. 58 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Glossar _________________________________________________________________________________ XV Vollkonsolidierung Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsolidierung (s. dort) , die Schuldenkonsolidierung (s. dort) , die Zwi- schenergebniseliminierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (s. dort) . Durch diese Konsolidierungs- maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwischen der Kommune und den in den konsolidierten Jahresab- schluss einbezogenen Aufgabenträgern eliminiert und alle wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Stadt und Auf- gabenträgern vor Erstellung des konsolidierten Jahr esabschlusses aufgerechnet werden (vgl. Tz 78 Konso lidie- rungsleitfaden Bayern). Zu den Voraussetzungen der Vollkonsolidierung siehe „Konsolidierungskreis“ . Zwischenergebniskonsolidierung In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die ganz oder teil- weise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss einzu- beziehenden Aufgabenträger oder diesen untereinande r beruhen. Durch die Zwischenergebniseliminierung s ind die aus diesen Lieferungen und Leistungen resultierenden Gewinne und Verluste zu neutralisieren. Das Zwischen- ergebnis ist die Differenz zwischen dem Buchwert des gelieferten Vermögensgegenstandes (Anlage- oder Um- laufvermögen) im Jahresabschluss der Stadt oder der einzubeziehenden Aufgabenträger und dem im konsoli- dierten Jahresabschluss zu berücksichtigenden Wertansatz (vgl. Tzn 92/93 Konsolidierungsleitfaden Bayern). 59 Konsolidierter Jahresabschluss2019 Einleitung _________________________________________________________________________________ 1 1 Einleitung Kommunen mit doppelter kommunaler Buchführung sind gemäß Art. 102a GO i. V. m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses verpflichtet. Entsprechende Aus- führungsvorschriften finden sich im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO, Art. 88a LKrO, Art. 84a BezO (im Folgenden: „Kon- solidierungsleitfaden Bayern“ genannt) des Bayeri- schen Staatsministerium des Innern. Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kom- mune und der mit ihr verbundenen rechtlich selbstän- digen Gesellschaften in privat- und öffentlich-rechtli- cher Rechtsform (z.B. GmbHs, Kommunalunterneh- men) und der rechtlich unselbständigen Organisati- onseinheiten (z.B. Eigen- und Regiebetriebe) so dar- zustellen, als ob es sich um ein einziges Unter- nehmen handeln würde (Einheitstheorie). Dies ist sinnvoll, da die Stadt Nürnberg eine Vielzahl kommu- naler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger übertragen hat und daher nur die Gesamtbetrach- tung aller Aufgabenträger - eben im Rahmen eines konsolidierten Jahresabschlusses - ein vollständi- ges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage ermöglicht. Daher ist diese Rechnungsle- gung aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium des Innern eines der Kernziele der Reform des kom- munalen Haushaltsrechts. 60 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 2 2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jah- resabschluss der Stadt Nürnberg Tabellarisch werden im Folgenden der Einzelab- schluss der Stadt Nürnberg (Kernverwaltung), der Bereich der Kernverwaltung nach der Konsolidierung und der konsolidierte Jahresabschluss des „Kon- zerns“ Stadt Nürnberg“ anhand der wesentlichen Bi- lanzpositionen zum Stichtag 31.12.2019 gegenüber- gestellt, um einen Eindruck über die finanziellen D i- mensionen der Rechenwerke im Vergleich zu vermit- teln. Einzelabschluss Stadt Nürnberg (Kernverwaltung) 2019 in Mio. € „Konzern Stadt Nürnberg“ 2019 in Mio. € %-Abweichung Einzelabschluss Kernstadt / Kon- zern Stadt Nürn- berg Stadt Nürnberg – Kernverwaltung konsolidiert 2019– in Mio. € % Abwei- chung Einzel- abschluss Kern- stadt/Kern- stadt konsoli- diert Aktiva 5.558,74 9.920,97 78,48 % 5.165,74 -7,07 % Anlagevermögen 4.831,53 8.377,74 73,40 % 4.331,69 -10,35 % davon Sachanlagen/ im- materielles AV 4.136,43 7.507 81,48 % 4.105,32 -0,75 % davon Finanzanlagen 695,10 871,02 25,31 % 226,37 -67,43 % Umlaufvermögen 689,52 1.500,04 117,55 % 637,96 -7,48 % Aktive Rechnungsab- grenzung 37,69 43,19 14,59 % 37,76 0,19 % Passiva 5.558,74 9.920,97 78,48 % 5.993,71 7,82 % Eigenkapital 900,58 1.795,36 99,36 % 1.566,72 73,97 % davon: Jahresüberschuss 61,83 105,05 69,90 % 156,53 153,16 % Sonderposten 1.012,15 1.709,13 68,86 % 1.011,76 -0,04 % Rückstellungen 1.769,57 2.719,83 53,70 % 1.646,41 -6,96 % Verbindlichkeiten 1.846,64 3.656,60 98,01 % 1.739,60 -5,80 % Passive Rechnungsab- grenzung 29,80 40,05 34,40 % 29,21 -1,98 % Tabelle 1: Bilanzpositionen Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2019 61 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 3 Durch den Einbezug nachgeordneter Aufgabenträ- ger wird auch deren Anlage- und Umlaufvermögen im konsolidierten Jahresabschluss berücksichtigt und führt zu höheren Ansätzen in der Bilanz. Bei- spielsweise kann hier das Anlagevermögen von StWN (2.099,55 Mio. €), SUN (586,73 Mio. €) oder ASN (130,44 Mio. €) und das Umlaufvermögen von Klinikum (141,47 Mio. € - insb. Forderungen), StWN (539,46 Mio. €) und wbg (113,27 Mio. €) genannt werden. Auf die Einzelpositionen wird in Kapitel 4.2.3 näher eingegangen. Der konsolidierte Jahresabschluss weist ein um 895 Mio. € höheres Eigenkapital gegenüber dem Einzelabschluss Kernstadt aus, was einer Erhöhung um 99,36 % (und damit einer Verdoppelung) ent- spricht und insb. aus dem Einbezug des StWN-Kon- zern resultiert (vgl. Erläuterung zu den Positionen A.VI und A.VII). Im Vergleich zum Einzelabschluss erhöhen sich die Sonderposten im konsolidierten Jahresabschluss um 697 Mio. € (68,86 %) vor allem durch die Bilanz- positionen vom Klinikum (309,60 Mio. €) sowie SUN (187,43 Mio. €). Die Rückstellungen steigen um 950 Mio. € und resultieren überwiegend aus dem An- satz der Rückstellungen der StWN (788,02 Mio. €). Dem im Konzern höheren Anlagevermögen stehen auch höhere Verbindlichkeiten gegenüber, die Dif- ferenz zum Einzelabschluss beträgt 1.810 Mio. € oder 98,01 %. Vor allem die Verbindlichkeiten der StWN (956,74 Mio. €), der wbg (468,61 Mio. €) und SUN (268,15 Mio. €) tragen zu den Verbindlichkeiten im Konzern bei. Die Verschuldung bei den Investitionskrediten (mit den Anleihen) und den kreditähnlichen Ver- bindlichkeiten, wie den ÖPP- und ÖÖP-Projekten zum 31.12.2019 beträgt 2.871,3 Mio. € und ist damit fast doppelt so hoch als bei der Kernstadt mit 1.500,15 Mio. €. Konzernweit erhöhte sich die Ver- schuldung um 67,86 Mio. € (entsprechend 2,36 %) gegenüber dem Vorjahr. Dem stehen vermögens- seitig Erhöhungen im Sachanlagevermögen i. H. v. 196,90 Mio. € (entsprechend 2,70 %) gegenüber. Im konsolidierten Jahresabschluss ergibt sich ein Jahresüberschuss von 105,05 Mio. € , dieser liegt somit 43 Mio. € höher als der Einzelabschluss der Stadt Nürnberg, was einer Steigerung von 69,90 % entspricht. Die Gegenüberstellung der Aktivseite des Einzelab- schlusses und der konsolidierten Kernverwaltung Stadt Nürnberg zeigt mit -393 Mio. € den Anteil der eliminierten konzerninternen Verflechtungen auf. Dies ist insbesondere auf die konzerninterne Elimi- nierung der Anteilswerte der Konzerntöchter in den Finanzanlagen im Rahmen der Kapitalkonsoli- dierung (s. Glossar) zurückzuführen. Die Reduzie- rung im Umlaufvermögen um 52 Mio. € ergibt sich aus der Eliminierung konzerninterner Forderungen. Das nach der Kapitalkonsolidierung verbleibende Ei- genkapital des Konzerns wird komplett bei der Kern- stadt ausgewiesen, dadurch steigt dieses in dieser isolierten Betrachtung überproportional an. Bei den Verbindlichkeiten wurden aus konzerninternen Ver- flechtungen 107,04 Mio. € eliminiert. Aufgrund der nur innerhalb des Gesamtkonzerns ausgeglichenen Bewegungen stimmen in der isolierten Betrachtung der konsolidierten Kernverwaltung die Summen von Aktiv- und Passivseite nicht überein. 62 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Der Konzern Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 4 3 Der Konzern Stadt Nürnberg 3.1 Allgemeines Die Stadt Nürnberg hat eine Vielzahl kommunaler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger über- tragen und steht damit im Zentrum eines umfangrei- chen Beziehungsgeflechts von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen, Gesellschaften in privater Rechtsform und auch Stiftungen. Bezieht man alle Tochterbeziehungen der städti- schen Töchter untereinander über vier Hierarchiestu- fen hinweg ein, verfügt die Stadt Nürnberg über mehr als 215 Beteiligungen. Der jährliche Beteiligungs- bericht gibt einen ausführlichen Überblick über die einzelnen Aufgabenträger in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Der Fokus liegt dabei auf der Einzeldarstellung der Aufgabenträger und deren Auf- gabenerfüllung und nicht auf der zusammenfassen- den Gesamtsicht des Konzerns Stadt Nürnberg – im Gegensatz zum konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO, §§ 88ff. KommHV- Doppik und den entsprechenden Vorschriften des HGB (§§ 300ff. HGB). Dieser ermöglicht den Blick auf das gesamte Vermö- gen, sämtliche Schulden und das gesamte Eigenka- pital sowie das Gesamtergebnis unter Eliminierung konzerninterner Verflechtungen. So wird trotz Aufga- benverlagerung ein umfassendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage für den kommunalen Aufgabenbereich dargestellt. 3.2 Konsolidierungskreis Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Identifizierung und Festlegung derjenigen ver- selbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Nürn- berg, die neben der Kernverwaltung in den konsoli- dierten Jahresabschluss einzubeziehen sind. Be- trachtet wird die Stadt Nürnberg als Konzern, wobei die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg die „Kon- zernmutter“ darstellt und die nachgeordneten Aufga- benträger die zugehörigen „Töchter“. 3.2.1 Einbeziehungsarten Vor Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlus- ses des „Konzerns Stadt Nürnberg“ ist festzulegen, welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungs- form in die Aufstellung des Jahresabschlusses ein- bezogen wird (Konsolidierungsleitfaden Bayern, Ka- pitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune auf die Aufgabenträger ab. Eine Einbeziehung kann im Wege der Vollkonsoli- dierung , der Konsolidierung „ At-Equity “ oder „ At Cost “, d.h. zu Buchwerten ohne Konsolidierung er- folgen, wobei die Intensität der Beziehung zur Kern- verwaltung abnimmt: 63 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 5 Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis Die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg ist als Mutter immer voll zu konsolidieren. Vollkonsolidierung Im Falle eines beherrschenden Einflusses (vgl. Glossar unter „Konsolidierungskreis“) der Kommune über einen nachgeordneten Aufgabenträger ist zwin- gend eine Vollkonsolidierung durchzuführen. Vollkonsolidierte Töchter werden mit allen Bereichen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den Konzernabschluss, d.h. mit sämtlichen Vermögens- gegenständen, Schulden, Sonderposten und Rech- nungsabgrenzungsposten einbezogen und auch als „verbundene Aufgabenträger“ bezeichnet. Die Voll- konsolidierung umfasst die sog. Kapitalkonsolidie- rung (unter Berücksichtigung der Eigenkapitalanteile anderer Gesellschafter), eine Schuldenkonsolidie- rung, eine Zwischenergebniseliminierung sowie eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidie- rungsleitfaden Bayern Tz 46). Zu den Begriffen vgl. Glossar. At Equity-Konsolidierung Bei lediglich maßgeblichem Einfluss wird die Kon- solidierung „At-Equity“ (vgl. Glossar ) angewendet. Von den At-Equity konsolidierten Aufgabenträgern werden in den konsolidierten Jahresabschluss nicht die kompletten Schulden und das komplette Vermö- gen, sondern nur das anteilige Eigenkapital und der Buchwert des Aufgabenträgers in der städtischen Bi- lanz zum Erstkonsolidierungszeitpunkt berücksich- tigt und ein entsprechender aktivischer oder passivi- scher Unterschiedsbetrag festgestellt. Dieser Equity- Wert des sog. assoziierten Aufgabenträgers wird un- ter den Finanzanlagen in der konsolidierten Vermö- gensrechnung ausgewiesen und über die jeweiligen Jahresergebnisse fortgeschrieben (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB, s. auch Glossar ). At Cost - Einbezug ohne Konsolidierung Liegt weder ein beherrschender noch ein maß- geblicher Einfluss vor, wird der nachgeordnete Auf- gabenträger als eine mit (fortgeführten) Anschaf- fungskosten bewertete Beteiligung in den konsoli- dierten Jahresabschluss ohne weitere Anpassungen einbezogen. Der Beteiligungsbuchwert dieses Auf- gabenträgers wird also wie im Einzelabschluss un- verändert aus dem Jahresabschluss in den konsoli- dierten Jahresabschluss übernommen. Stellung der Unter- nehmen Intensität der Bezie- hung Einbezie- hungsart VOLLKONSOLIDIERUNG AT-EQUITY KONSOLIDIE- RUNG AT COST (zu Buchwer- ten ohne Konsolidie- rung) Verbundene Unternehmen Assoziierte Unternehmen Beteiligungen Konsolidierungskreis Stadt Nürnberg Beherrschender Einfluss Maßgeblicher Einfluss Dauer- hafte Ver- bindung 64 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 6 3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten In einem ersten Schritt wurde im Rahmen der Fest- legung des Konsolidierungskreises für eine Gesell- schaft zunächst festgestellt, dass sie dem Grunde nach in den konsolidierten Jahresabschluss einzube- ziehen ist. Jedoch kann bezüglich eines nachgeord- neten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Kommune unterliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsoli- dierten Jahresabschluss abgesehen werden, wenn dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konso- lidierungsleitfaden Bayern). Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Auf- gabenträger von untergeordneter Bedeutung“ heran- gezogen. Danach wird für die Beurteilung der unter- geordneten Bedeutung nach dem Schema auf die Bi- lanzsumme, die Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Rückstellungen, das Anlagevermögen sowie auf den Betriebsaufwand 1 abgestellt. Die Bilanzsumme erscheint dabei als Beurteilungskriterium am umfas- sendsten und damit am geeignetsten, jedoch sind auch die anderen Positionen des Wesentlichkeitskri- teriums (vgl. Glossar zu Konsolidierungskreis) zu prüfen. In diesem Sinne können nachgeordnete Auf- gabenträger dann als von untergeordneter Bedeu- tung eingeschätzt werden, wenn die jeweils nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Position des Wesentlichkeitskriteriums eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5 % der Gesamtsumme aller ge- wichteten Positionen des Wesentlichkeitskriteriums des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tzn 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern sowie die detail- liertere Beschreibung unter Anlage 1). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehr- schluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, wel- che zusammen einen Wert bis 95 % des jeweils ge- wichteten Wesentlichkeitskriteriums (Konzernbilanz- summe, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rückstel- lungen, Anlagevermögen sowie Betriebsaufwand) aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich aus der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszu- wachs mehr. Aufgrund dieser Wesentlichkeitsbeurteilung wären die Eigenbetriebe NürnbergBad, NürnbergStift und Frankenstadion Nürnberg, ebenso wie die Gesell- schaften Noris Arbeit gGmbH und Noris inklusion gGmbH an sich nicht einbeziehungspflichtig. Um in jedem Fall den Rechtsträger Stadt Nürnberg umfas- send abzubilden, werden jedoch die oben genannten Eigenbetriebe sowie die angeführten Gesellschaften auf freiwilliger Basis in die Konsolidierung einbez o- gen. Nicht berücksichtigt wurden alle Stiftungen und Zweckverbände, an denen die Stadt Nürnberg betei- ligt ist. At Equity werden die NürnbergMesse GmbH und die Flughafen Nürnberg GmbH in den Abschluss einbe- zogen (Beteiligungsquoten der Stadt: 49,97 % und 50 %). Alle verbleibenden Beteiligungen, bei denen die Stadt weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss besitzt bzw. bei denen von einer untergeord- neten Bedeutung auszugehen ist, werden gemäß Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO, Tzn 33 und 34 Konsoli- dierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB nur mit fortgeführten Anschaffungskosten berück- sichtigt. Jährlich ist die Ermittlung der konsolidierungspflichti- gen Aufgabenträger durchzuführen und der Konsoli- dierungskreis zu prüfen, um Änderungen in den Be- teiligungsverhältnissen berücksichtigen zu können. Der Konsolidierungskreis der Stadt Nürnberg nach Berücksichtigung von Wesentlichkeits- und Konsoli- dierungsaspekten umfasst insgesamt 12 voll zu kon- solidierende sowie zwei At-Equity zu konsolidierende Beteiligungen und ist der Übersichtlichkeit wegen so dargestellt, dass beim Klinikum, den StWN und der wbg jeweils nur der Teilkonzern als Gesamtes, ohne die einzelnen Teilkonzerntöchter, abgebildet wird (Abbildung 2): 1 entspricht bei der Stadt dem Aufwand aus laufender Verwaltungstätig- keit 1 65 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 7 Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtiger Beteiligungen Stadt Nürnberg In der Anlage 2 findet sich eine weitere Aufgliederung der Teilkonzerne Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg, Städtische Werke Nürnberg GmbH und Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mit den jeweils dort konsolidierungspflichtigen Tochter - gesellschaften. Tabelle 2 führt im Folgenden alle Gesellschaften des Konsolidierungskreises mit Beteiligungsquote, Ei- genkapital und Jahresergebnis 2019 auf: Vollkonsolidiert At Equity nicht konsolidiert Klee -Center GmbH Existenzgründungs- zentrum Stadion -Nürnberg - Betriebs GmbH Kultur u. Freizeittreff der Lebenshilfe und der noris inklusion gGmbH Projektentwick- lungs-gesellschaft St. Leonhard-Nord NOA.kommunal GmbH NürnbergStift Ser- vice GmbH IGZ Innovations - und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Er- langen GmbH KSVN Klärschlamm - verwertung Region Nürnberg GmbH WISO -Führungs- kräfte-Akademie (WFA) Landesgewerbean- stalt Bayern Nürnberg Zweckverbände Zweckverband Kom- munale Verkehrs- überwachung Zweckverband Was- serversorgung Schwarzachgruppe Zweckverband Tier - körperbeseitigung Nordbayern Zweckverband HfM (01.10.18-30.09.19) Stadt Nürnberg Eigenbetriebe Stadtentwässe - rung und Um- weltanalytik (SUN) Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Abfallwirt- schaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) NürnbergBad (NüBad) Franken stadion Nürnberg (FSN) NürnbergStift (NüSt) Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform Städtische Werke Nürn- berg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN noris inklusion gGmbH Noris Arbeit gGmbH Wohnungsbaugesell - schaft der Stadt Nürn- berg mbH (wbg) - TEILKONZERN NürnbergMesse GmbH Flughafen Nürnberg GmbH Gesellschaft für kultu- relle Freiräume mbH afk -Aus -.Fortb.Kanäle GmbH f.elektr.Medien EnergieRegioN GmbH Zollhof Betreiber GmbH Hafen Nürnberg -Roth GmbH Heilig -Geist -Spital Stiftung Findel - und Waisen - hausstiftungen Kost -Pocher’sche Stiftung Fritz -Hintermayr - Stiftung Klein’sche Brennma - terialienstiftung Wallner’sche Blinden und Stipendien-stif- tung Rudolf und Berta Ma- thes Wohltätig-keits- stiftung Stiftungen 66 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 8 Konsolidierungskreis Beteiligungs- quote in % Einzel - /Teilkonzernabschluss (vor Konsolidierung): Eigenkapital 2019 in € Einzel - /Teilkonzernabschluss (vor Konsolidierung) Jahresergebnis 2019 in € Kernstadt 100,00 900.576.256 61.826.335 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 100,00 92.853.595 5.659.261 Frankenstadion (FSN) 100,00 18.082.860 -1.244.671 Nürnberg Bad (NüBad) 100,00 324.420 -6.197.277 Nürnberg Stift (NüSt) 100,00 16.902.854 -2.336.179 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 100,00 12.308.837 -4.544.867 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 100,00 79.929.487 12.518.539 Klinikum (KH) - Teilkonzern 100,00 75.876.276 -7.954.860 Klinikum Nürnberg Service GmbH 100,00 im KH-Teilkonzern enthalten im KH-Teilkonzern enthalten Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 100,00 A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitations- zentrum GmbH 50,00 ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH 100,00 Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH 100,00 KDL Krankenhaus-Dienstleistungsge- sellschaft mbH 100,00 Schaukel Kinderbetreuung gGmbH ab 01.10.2019 100,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 316.442 36.345 noris inklusion gGmbH (NOI) 100,00 2.250.051 71.616 Städtische Werke (StWN) - Teilkonzern 100,00 829.524.149 63.487.156 Fränkische Energie-Gesellschaft mbH 100,00 im StWN-Teilkonzern enthal- ten im StWN-Teilkonzern enthalten VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft 100,00 KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg GmbH 100,00 N-ERGIE Aktiengesellschaft 60,20 N-ERGIE Immobilien GmbH 100,00 67 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 9 Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG 100,00 Überlandwerk Schäftersheim Verwal- tungs GmbH 100,00 Aqua Opta GmbH 100,00 N-ERGIE Kundenservice GmbH 100,00 N-ERGIE IT GmbH 100,00 MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH 100,00 N-ERGIE Service GmbH 100,00 N-ERGIE Effizienz GmbH 100,00 N-ERGIE Kraftwerke GmbH 100,00 N-ERGIE Regenerativ GmbH 100,00 N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co. KG 100,00 N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG 100,00 Photovoltaikkraftwerk Bonnhof GmbH & Co. KG 62,40 Photovoltaikkraftwerk Weißenbronn GmbH & Co. KG 67,10 wbg - Teilkonzern 100,00 184.710.647 14.846.080 wbg Immohold GmbH & Co. KG 100,00 im WBG-Teilkonzern enthal- ten im WBG-Teilkonzern enthalten NAG Nürnberger Aufbaugesellschaft mbH 100,00 Fränkische Wohnungsbaugesellschaft mbH 100,00 NORIMA Immobilien Dienstleistungen GmbH 100,00 IS ImmoSolution GmbH 100,00 WBG KOMMUNAL GmbH 100,00 WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 100,00 Wbg Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH 100,00 NürnbergMesse GmbH 49,97 At Equity At Equity Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 At Equity At Equity Tabelle 2: Stadt Nürnberg und Beteiligungen 2019 Der Beteiligungsbericht der Stadt Nürnberg enthält darüber hinaus auch Informationen zu Gesellschaf- ten, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist, die aber nicht zu konsolidieren sind. 68 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden _________________________________________________________________________________ 10 4 Konsolidierter Jahresabschluss 4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 Die Stadt Nürnberg hat zum 31.12.2016 erstmalig ei- nen konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO aufgestellt. Dieser gliedert sich laut Tz 6 Konsolidierungsleitfaden Bayern grundsätzlich in eine konsolidierte Vermögensrechnung und eine konsolidierte Ergebnisrechnung (§ 88 KommHV- Doppik). Für einen konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016 war implizit die Erstellung einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 notwendig. Im Rahmen der erfolgsneut- ralen Erstkonsolidierung ( vgl. Glossar ) wurden erstmalig die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteili- gen Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ- ger aufgerechnet. Die meisten einbezogenen Aufga- benträger entstanden durch Ausgliederung aus der Kernverwaltung (und nicht durch Erwerb) zeitlich weit in der Vergangenheit, weshalb für die Werter- mittlung der Beteiligungsbuchwerte und das anteilige Eigenkapital auf den 01.01.2016 als Stichtag der Er- öffnungsbilanz abgestellt wurde. 4.2 Konsolidierungsbericht 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der konsolidierte Jahresabschluss setzt sich aus den handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der einbezo- genen verselbständigten Aufgabenbereiche und dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg zusam- men. Aufgrund der wirtschaftlichen Selbständigkeit der einbezogenen verbundenen Unternehmen sowie unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen weichen deren Einzelabschlüsse hinsichtlich der Ausweis-, Ansatz und Bewertungsvorschriften vom Rechtsrahmen der Stadt Nürnberg ab, so dass es hier zu starken Differenzierungen kommt und sich hier die Frage des Umfangs der Vereinheitlichung im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Ab- schlusses stellt. Grundlage der Bilanzierung und Bewertung des kon- solidierten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Nürn- berg bildet ebenso wie im Einzelabschluss grund- sätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewertungsrichtlinie – BewertR, AllMBl v. 20.10.2008) des Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die zugrunde geleg- ten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern leh- nen sich generell an die Regelungen des Handels- und des Steuerrechts an. Gleichzeitig gestaltet der Konsolidierungsleitfaden Bayern die gesetzlichen Rahmenvorschriften der GO und KommHV-Doppik aus und ermöglicht wesentliche Vereinfachungen, so dass auf eine Vielzahl von Anpassungen und Verein- heitlichungen verzichtet werden kann. Aufgrund eines im gesamten Konsolidierungskreis einheitlichen Abschlussstichtags zum 31.12. des je- weiligen Berichtsjahres ist hier keine Anpassung er - forderlich. Die Gliederung der Jahresabschlüsse der verselb- ständigten Aufgabenträger wurde entsprechend der Gliederung der konsolidierten Vermögensrechnung gemäß des Positionenplans Bayern vereinheitlicht. Da die Jahresabschlüsse der städtischen Töchter nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschrif- ten aufgestellt werden, waren hierzu vielfach ent- sprechende Umgliederungen im Rahmen der Erstel- lung des konsolidierten Jahresabschlusses notwen- dig. Eine Aufteilung von Positionen bei einer tiefe r gegliederten Struktur des Positionenplans, z. B. be i den Rückstellungen erfolgte jedoch nicht, sondern in diesen Fällen wurde eine Zuordnung zur summen- mäßig überwiegenden Position vorgenommen. Im konsolidierten Jahresabschluss wurden die kon- solidierungspflichtigen Aufgabenträger mit ihren 69 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden _________________________________________________________________________________ 11 Buchwerten einbezogen. Gemäß Tz 70 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern wurde eine Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten bei der Erstkonsolidie- rung nicht vorgenommen. Darüber hinaus erfolgte gemäß Tz 65 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern keine Angleichung von Ansatz und Bewertung der einzubeziehenden Töchter an die für die Stadt Nürnberg geltenden Regelungen der KommHV-Doppik. Insbesondere wurden die Pensionsrückstellungen bei der Stadt entsprechend Nr. 6.6.2 BewertR mit der Teilwertmethode berechnet, mit 6 % abgezinst sowie kein Gehalts- oder Rententrend berücksichtigt. Bei den städtischen Töchtern jedoch war gemäß § 249 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisie- rungsgesetzes zum Stichtag 31.12.2019 mit einem variablen Zins in Höhe von 2,71 % zu rechnen und ein Gehalts- bzw. Rententrend zu erfassen (bei den Eigenbetrieben der Stadt z.B. 2,5 % bzw. 1,75 %). Durch den variablen Abzinsungszinssatz und die Be- rücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerun- gen im Sinne von Gehalts- und Rententrends orien- tiert sich die Pensionsrückstellung nach BilMoG am zu erwartenden Erfüllungsbetrag. Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu An- schaffungskosten, vermindert um lineare Abschrei- bungen entsprechend der voraussichtlichen Nut- zungsdauer, angesetzt. Für selbst erstellte immateri- elle Vermögensgegenstände besteht nach § 72 Abs. 4 KommHV-Doppik ein Ansatzverbot – sofern solche bei den städtischen Töchtern bilanziert sind , werden diese eliminiert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte nach Anschaffungs- und Herstellungskosten. Den Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens stellen planmäßige lineare Abschreibungen dar, wo- bei eine Anpassung der Nutzungsdauern und Ab- schreibungsmethoden gemäß Tz 65 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern unterblieb, z. B. auch die Ver- einheitlichung der Vorgehensweise bzgl. der Gering- wertigen Wirtschaftsgüter (GWG), die zum Teil im Jahr des Zugangs aufwandswirksam verbucht wer- den (Eigenbetriebe, StWN), zum Teil wurde aber auch das Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 a EStG zur Bil- dung sog. Sammelposten ausgeübt (Kernstadt, Kli- nikum). Des Weiteren erfolgte keine Anpassung bei Bewertungsvereinfachungsverfahren und der Defini- tion von Herstellungskosten. Für ÖÖP-Projekte wird das Wahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB angewendet und die Zinsen für die Projektfinanzierungen mit zu den Herstellungskosten aktiviert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert berücksichtigt und erkennba- ren Risiken durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichti- gung Rechnung getragen. Eine bei den städtischen Töchtern im Einzelab- schluss vorgenommene Netto-Bilanzierung von be- zuschussten bzw. steuerlich sondergeförderten Ver- mögensgegenständen wurde beibehalten (Tz 65 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Gemäß Kapitel 6.5.1 und 2 BewertR werden Investitionszuschüsse von Dritten grundsätzlich als Sonderposten ausge- wiesen und mit den Abschreibungssätzen der zuge- hörigen Anlage erfolgswirksam aufgelöst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbe- trag ausgewiesen. 4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden Ziel des Konsolidierungsprozesses ist die Eliminie- rung der konzerninternen Beziehungen, um gemäß der Einheitstheorie einen den tatsächlichen Verhält - nissen entsprechenden Überblick über die Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage zu erhalten. Entsprechend Tzn 41-44 und Tz 70 Konsolidierungs- leitfaden Bayern wird bei den Aufgabenträgern StWN, Klinikum und wbg auf die Konzernabschlüsse abgestellt. Die von diesen Gesellschaften aufgestell- ten Jahresabschlüsse stellen aus Sicht der Stadt Nürnberg („Mutterunternehmen“) Teilkonzernab- schlüsse dar. Die Saldenabstimmung im Rahmen der Schulden- und der Aufwands-/Ertragskonsolidierung wird je- doch auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften der Teilkonzerne durchgeführt. 70 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Konsolidierungsgrundsätze und –methoden _________________________________________________________________________________ 12 Vollkonsolidierung 4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge Entsprechend Tz 79 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern ist bei der Kapitalkonsolidierung grundsätzlich nach § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbs- methode nach der Neubewertungsmethode vorzuge- hen. Jedoch kann gemäß Tz 70 Konsolidierungsleit- faden Bayern auf die Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten verzichtet werden. Die Stadt Nürn- berg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit in An- spruch (s.o.). Die Kapitalkonsolidierung für mehrstufige Konzerne (d. h. nachgeordnete Aufgabenträger mit eigenen Töchtern), wie StWN, wbg und Klinikum, erfolgt unter Anwendung der sog. Kettenkonsolidierung (s. Glossar) softwaregestützt. Ist der Beteiligungsbuchwert bei der Kommune hö- her als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufga- benträgers, so wird dieser aktive Unterschiedsbe- trag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und planmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben (vgl. auch Tzn 81-83 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Handelt es sich jedoch lediglich um einen techni- schen aktiven Unterschiedsbetrag aufgrund vergan- gener Verluste, ist ein Ausweis im Ergebnisvortrag angezeigt. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigen- kapital, so ist die Differenz als passiver Unter- schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapital- konsolidierung) auszuweisen. Dieser darf entspre- chend Tz 84 Konsolidierungsleitfaden Bayern in der Folgezeit erfolgswirksam nur aufgelöst werden, wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali- sierten Gewinn entspricht oder eine zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon- solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga- benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind (vgl. § 309 HGB). Gemäß E-DRS 30.142/143 ist ein Unterschiedsbetrag, der aufgrund Gewinnthesaurie- rung bei einer bereits vor dem Zeitpunkt der Erstkon- solidierung gegründeten Tochter entstanden ist, in die Konzerngewinnrücklage einzustellen. 4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung Entsprechend Tz 92 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern sind Zwischengewinne zu eliminieren. Diese fal- len an, wenn ganz oder teilweise auf konzerninterne Lieferungen oder Leistungen beruhende Vermö- gensgegenstände in den konsolidierten Jahresab- schluss übernommen werden (vgl. dazu Glossar) . Gemäß Tz 49 Konsolidierungsleitfaden Bayern wird grundsätzlich auf die Zwischenergebniseliminierung verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeu- tung ist. 4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung Forderungen und Schulden zwischen der Stadt Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Die Stadt Nürnberg setzt für die Abstimmung im Rah- men der Schuldenkonsolidierung eine Wesentlich- keitsgrenze von 100.000 € an. Falls die Differenz von Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern größer als 100.000 € ist, müssen die Einzelbeträge aufge- klärt und bereinigt werden, bis der Wesentlichkeits - betrag unterschritten wird. Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze wurde abgelei- tet aus der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos- tens Bilanz und Ergebnisrechnung jedes zu konsoli- dierenden Unternehmens zu einer maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen muss, um die Vermittlung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu gefährden. Für die Ermitt- lung der Gesamtdifferenz wurde angenommen, dass bei 19 unmittelbaren und mittelbaren Aufgabenträ- gern insgesamt maximal 342 Leistungsbeziehungen im „Konzern“ Stadt Nürnberg, sog. Intercompany-Be- 71 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Konsolidierungsgrundsätze und –methoden _________________________________________________________________________________ 13 ziehungen bestehen, für die jeweils die Wesentlich- keitsgrenze von 100.000 € anzuwenden wäre. Mit den sich hieraus ergebenden 34,2 Mio. € ist die An- forderung des maximalen Anteils von 5% von Diffe- renzen zu Bilanz- und Ergebnisrechnungssummen im Konzern sowohl für Forderungen und Verbindlich- keiten, als auch Aufwendungen und Erträgen erfüllt. Eine detaillierte Berechnung findet sich in Anlage 3. Die nach der Schuldenkonsolidierung verbleibenden, sich jeweils unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze be- findlichen Differenzen, werden entsprechend Tz 91 Konsolidierungsleitfaden Bayern innerhalb der Bi- lanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ (Forderungen) bzw. in den „Sonstigen Verbindlich- keiten“ ausgewiesen. 4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Gemäß Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern sind Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern zu elimi- nieren. Auch bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung geht die Stadt Nürnberg von einer Wesentlichkeits- grenze von 100.000 € pro Intercompany-Beziehung aus, siehe hierzu 4.2.2.1.3. Tz 96 Konsolidierungsleitfaden Bayern weist darauf hin, dass bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuch- ten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nach- geordneten Aufgabenträgern im Rahmen der Auf- wands- und Ertragseliminierung zur Minimierung des Aufwands die bei der Kommune gebuchten Salden zugrunde gelegt werden können. Die Stadt Nürnberg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit ab 2019 erstmals explizit in Anspruch, da sich gezeigt hat, dass aufgrund unterschiedlicher Buchungssystema- tiken bei den Leistungserbringern und -abnehmern von Gas, Strom und Wasser unvermeidbar teilweise höhere Differenzen entstehen. Hier sind daher ab 2019 die bei den Leistungsabnehmern gebuchten Werte maßgeblich. At Equity-Konsolidierung Bei der Equity- Methode handelt es sich um eine ver- einfachte Form der Kapitalkonsolidierung, bei der die Anschaffungskosten der Beteiligung in den Folgejah- ren nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen bi- lanziellen Eigenkapitals des sog. assoziierten Auf- gabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben wer- den, vgl. Tz 97 Konsolidierungsleitfaden Bayern. Die Beteiligung der Kommune an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögens- rechnung wird unter dem speziellen Posten A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen mit entspre- chender Bezeichnung unter den Finanzanlagen aus- gewiesen (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB), vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern. Auch im Rahmen der Konsolidierung At-Equity wer- den aktive Unterschiedsbeträge beim Geschäfts- oder Firmenwert über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben (vgl. Tz 104 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern i. V. m. Tzn 82 und 83 Konso- lidierungsleitfaden Bayern, § 309 HGB, DRS 4). Ein passiver Unterschiedsbetrag darf dagegen in den Folgejahren nur erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali- sierten Gewinn entspricht oder eine zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon- solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga- benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind (vgl. § 309 HGB; Tzn 82 – 84,104 Konsolidierungs- leitfaden Bayern), s.a. unter Kapitel 4.2.2.1.1. 72 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 14 4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung Aktiva 4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2019 € 31.12.2018 € Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 14.625.693 16.213.637 Geleistete Zuwendungen für Investitionen 182.179.274 168.034.905 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.490.864 2.441.124 Geschäfts- oder Firmenwert 4.872.267 561.763 Summe 206.168.098 187.251.429 Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegen- stände“ erhöhte sich im Vergleich zum 31.12.2018 um 18,92 Mio. €. Die Sammelposition „Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte“ verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,59 Mio. € und betrifft insb. die StWN und die Kernstadt (6,3 Mio. € bzw. 5,5 Mio. €). Nur bei der Kernstadt werden immaterielle Vermö- gensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen ge- führt. Die Position stieg in 2019 um 14,14 Mio. €. Hierbei handelt es sich vor allem um die Bezuschus- sung freigemeinnütziger Träger von Kindertagesein- richtungen mit einem Gesamtvolumen von 6,26 Mio, €, z.B. Kinderhort Hintere Bleiweißstraße 18 (1,71 Mio. €) und Kindertageseinrichtung Staden- str. 97 (1,5 Mio. €). Weiterhin ist die Erhöhung auf die Aktivierung für die Änderung der Eisenbahnführung am Frankenschnellweg i. H. v. 8,18 Mio. € zurückzu- führen. Zusätzlich flossen auch die zur Eigentums- förderung ausgereichten Investitionszuschüsse in Höhe von 1,22 Mio. € sowie die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn i. H. v. 1,19 Mio. € ein. Aufgrund konzerninterner Leistungsbeziehungen eli- miniert wurden hier 41,39 Mio. € insb. für Baukosten- zuschüsse der Kernstadt an das Klinikum z. B. für Betriebsgebäude, Neubau West und Neubau Ost so- wie für von der wbg gebaute Kindertagesstätten. Die Position „Anzahlungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände“ erhöhte sich gegenüber 2018 um 2,05 Mio. € und betrifft insb. die StWN. Die Position „Geschäfts- oder Firmenwert“ stieg 2019 gegenüber dem Vorjahr um 4,31 Mio. €. Zu- rückzuführen ist diese Erhöhung auf das Klinikum und auf die hier von der ABC AmbulantesBehand- lungsCentrum GmbH getätigten Praxiszukäufe. Beim Geschäfts- oder Firmenwert wird seit 2017 be- rücksichtigt, dass es sich bei den im Rahmen der Erstkonsolidierung errechneten Werte beim Klini- kum, bei der Noris inklusion gGmbH und dem Nürn- bergStift um technische aktive Unterschiedsbeträge handelt, die aus vergangenen, aber im Einzelab- schluss der Stadt noch nicht abgebildeten Verlusten resultieren und sich als Konsequenz des Verzichts auf die Aufdeckung stiller Lasten gemäß Tz. 70 Kon- solidierungsleitfaden ergeben hatten. Seitdem erfolgt der Ausweis unter der Position „Ergebnisvortrag“. 73 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 15 A. II. Sachanlagen A.II. 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 236.188.500 221.583.128 Klinikum 1.460.538 1.460.538 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 183.543 183.543 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 18.013.305 18.088.035 Wbg 3.319.814 5.105.082 Summe 259.165.701 246.420.327 Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo eine Steigerung in Höhe von 12,75 Mio. € gegenüber dem Bilanzstichtag 31.12.2018. Bei der Kernstadt resultiert der Wertzuwachs (+14,61 Mio. €) vor allem aus dem Erwerb von Acker- und Grünflächen sowie sonstigen unbebauten Grundstücken u. a. zur Baugebietsentwicklung „Züri- cher Straße“ (4,04 Mio. €) und „Dorfäckerstraße-Ost“ (3,25 Mio. €) und kompensierte die Verringerung bei den anderen Beteiligungen (z. B. StWN: 0,07 Mio. € und wbg: 1,79 Mio. €) weit über. Zur Weiterveräußerung bestimmte unbebaute Grundstücke werden grundsätzlich im Umlaufvermö- gen (vgl. B. I.3) ausgewiesen. A.II.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 1.291.662.132 1.261.926.997 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 21.255.205 23.092.364 Frankenstadion (FSN) 30.733.539 32.017.060 Klinikum 416.371.108 424.619.850 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 52.314 58.824 Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.816.255 14.030.477 Nürnberg Bad (NüBad) 38.127.800 39.670.631 Nürnberg Stift (NüSt) 27.161.928 28.708.394 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 22.413.666 22.763.054 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 154.653.341 114.372.533 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0 Wbg 436.570.444 455.535.458 Summe 2.454.817.730 2.416.795.641 74 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 16 Die Bilanzposition „Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte“ erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 38,02 Mio. €. Dies ist vor allem auf die StWN zurückzuführen: Hier wuchs die Position bebaute Grundstücke gegenüber dem Vorjahr um 40,28 Mio. € vor allem durch die Ak- tivierung des Hochhauses Am Plärrer nach der in 2016 begonnenen Kernsanierung. Einen Beitrag leistete aber auch die Kernstadt , insb. mit ihren anhaltend hohen Investitionen im Bildungs- bereich (+29,74 Mio. €). Mehrere Kindertageseinrich- tungen wurden 2019 mit einer Bausumme von zu- sammen 13,53 Mio. € fertiggestellt (KiHo Neue He- gelstraße, KiHo und Mittagsbetreuung Bauernfeind- straße, KiHo Reichelsdorfer Schulgasse 11). Eine Erhöhung unter den bebauten Grundstücken der Kernstadt ergibt sich zudem aus der Fertigstellung der Erweiterung/Aufstockung der Peter-Vischer- Schule (7,06 Mio. €). Bei der wbg verringerte sich die Position um 18,97 Mio. € aufgrund von Abschreibungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es in 2019 zu keiner Fertigstellung von Neubauprojekten kam. Jedoch be- findet sich eine hohe Anzahl von Anlagen im Bau (s. Bilanzposition A.II.8). Bei der Noris inklusion ergibt sich eine Erhöhung der Position um 1,79 Mio. € u. a. durch die Fertigstellung und Eröffnung der zweiten Tagesbetreuung für Er- wachsene nach dem Erwerbsleben (TENE). Beim Klinikum verringert sich die Position um 8,25 Mio. € vor allem aufgrund von Abschreibungen. A.II.3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemei nge- brauch) 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 1.615.956.773 1.626.017.023 Abfallwirtschaft (ASN) 31.728.255 41.682.226 Klinikum 0 0 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 0 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.041.851.631 1.018.391.618 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 516.705.058 511.022.036 Summe 3.206.241.718 3.197.112.902 Den größten Posten Bilanzposition „Infrastrukturver- mögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch)“ stellen die Brücken, Straßen und Gleisanlagen der Kern- stadt dar (50,4 %), gefolgt von den Verteilungsanla- gen der StWN (insb. Telekommunikationsnetz und Leitungsnetze für die Wasser- und Energieversor- gung) mit 32,5 % Anteil. Die Abwassersammlungs- anlagen (Kanäle) des SUN haben mit 16,1 % eben- falls noch einen nennenswerten Anteil an der Kon- zernsumme. Die konzernweite Steigerung i. H. v. 9,13 Mio. € ge - genüber 2018 resultiert folglich aus der Erhöhung bei StWN (23,46 Mio. €) und bei SUN (5,68 Mio. €). Kompensiert wurde diese Erhöhung tlw. durch die Verringerung bei der Kernstadt (-10,06 Mio. €), die sich vor allem durch Abschreibungen im Bereich Brü- cken, Tunnel und sonstige Bauten (-8,97 Mio. €) ergibt. 75 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 17 A.II.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 10.170.187 10.278.719 Klinikum 1.060.636 1.906 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 4.201.013 2.876.386 Summe 16.684.666 13.326.906 Die Bauten auf fremden Grund und Boden weisen im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 eine Zu- nahme des Bestands (3,36 Mio. €) auf, die auf einer Erhöhung bei den StWN von 1,32 Mio. € und beim Klinikum von 1,06 Mio. € basiert. Bei der Kernstadt ergibt sich eine Verringerung von 0,11 Mio. €. A.II.5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler (nur K ern- stadt) 31.12.2019 € 31.12.2018 € Summe 383.638.668 383.161.342 Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler betref- fen ausschließlich die Kernstadt . 2019 erhöhte sich der Bestand um 0,48 Mio. € ge- genüber 2018, insb. aufgrund der Nachaktivierung des Skulpturengartens Aalfanger Granit (2005) von Ulrich Rückriem. 76 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 18 A.II.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 38.031.852 37.236.832 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.688.479 5.480.493 Frankenstadion (FSN) 1.172.523 1.379.151 Klinikum 42.486.055 43.380.939 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 73.856 81.849 Noris inklusion gGmbH (NOI) 561.179 542.054 Nürnberg Bad (NüBad) 2.310.768 2.745.005 Nürnberg Stift (NüSt) 499.724 436.501 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 9.620.343 9.910.942 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 100.897.808 100.968.328 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.646.402 3.906.185 Wbg 0 0 Summe 203.988.988 206.068.278 Die Bilanzposition „Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge“ hat sich gegenüber dem 31.12.2018 um 2,08 Mio. € verringert und enthält v.a. ÖPNV-Fahrzeuge aus dem Bereich VAG der StWN (49,46 %), die technischen Anlagen des Klinikums (20,83 %) sowie der Kernstadt (18,64 %). Bei der Kernstadt verzeichnet die Anlagenklasse Fahrzeuge einen Anstieg um 1,91 Mio. €. Vor allem bei der Feuerwehr kam es zu Neuanschaffungen. Die Anlagenklassen Maschinen (-0,18 Mio. €) und Technische Anlagen (-0,72 Mio. €) entwickelten sich rückläufig, da die Wertberichtigungen aus Abschrei- bungen und Abgängen die Wertsteigerungen aus Zugängen und Umbuchungen überstiegen. Bei den StWN bleibt der Wert fast konstant 0,07 Mio. €, d.h. Neuinvestitionen halten Abschrei- bungen die Waage. Bei NüBad verringert sich die Position um 0,43 Mio. € und bei SÖR um 0,29 Mio. €. 77 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 19 A.II.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 57.961.554 53.144.228 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 629.053 691.303 Frankenstadion (FSN) 28.570 138.755 Klinikum 44.144.684 43.392.160 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 346.434 239.229 Noris inklusion gGmbH (NOI) 825.777 749.690 Nürnberg Bad (NüBad) 1.465.939 1.578.215 Nürnberg Stift (NüSt) 1.092.681 1.084.027 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.568.476 2.685.456 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.151.217 2.954.204 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 28.558.763 28.677.304 wbg 1.903.135 1.796.312 Summe 142.676.282 137.130.882 Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung des Kon- zerns gehören vor allem Einrichtungen von Büros, Schulen und Kindergärten, aber auch EDV-Ausstat- tungen der Kernstadt (40,62 %) sowie die Einrich- tung und Ausstattung des medizinischen Bereichs des Klinikums (30,94 %). Die Bilanzposition erhöht sich gegenüber 2018 um 5,55 Mio. €. Die Kernstadt verzeichnet einen Anstieg um 4,82 Mio. €, das Klinikum eine Erhöhung um 0,75 Mio. € und die wbg einen Zuwachs von 0,11 Mio. €, bei den meisten anderen Töchtern ging die Position leicht zurück. 78 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 20 A.II.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 283.959.909 242.293.092 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 115.354 91.543 Frankenstadion (FSN) 98.920 265.748 Klinikum 5.302.979 10.661.351 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.434.851 1.636.460 Nürnberg Bad (NüBad) 23.069 3.795 Nürnberg Stift (NüSt) 609.502 524.526 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.493.030 2.374.983 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 191.722.820 169.877.455 Wbg 108.360.384 35.012.371 Summe 633.336.132 503.631.954 Bei den Anzahlungen auf Sachanlagen handelt es sich um Anzahlungen auf noch nicht gelieferte Ver- mögensgegenstände. Unter Anlagen im Bau werden Investitionen geführt, die am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind. Nach Fertigstellung erf olgt eine Umbuchung zum jeweiligen Bilanzposten (Akti- vierung). Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die plan - mäßige Abschreibung. Die Bilanzposition erhöhte sich zum Vorjahr um 129,70 Mio. €. Zugängen stehen jeweils Umbuchun- gen aufgrund Fertigstellung in die Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte“ und „Infrastrukturvermögen“ entgegen. Im Bereich der Kernstadt erhöhte sich die Position gegenüber 2018 um 41,67 Mio. €. Die Zugänge (104,01 Mio. €) resultieren aus großen, sich über Jahre erstreckende Investitionsvorhaben. Dazu zäh- len u.a. der Neubau Feuerwache 1 (14,53 Mio. €), Grundschule und Hort Am Thoner Espan 10 (5,86 Mio. €), Nelson-Mandela-Platz (3,79 Mio. €), Sanierung der Brücke Hügelstraße über Main-Do- nau-Kanal (3,23 Mio. €), Generalsanierung Gemein- schaftshaus Langwasser (3,11 Mio. €) und Neubau Konzertsaal an der Meistersingerhalle (2,76 Mio. €). Bei den StWN ergab sich eine Erhöhung von 21,85 Mio. €, begründet vor allem durch Anzahlun- gen der VAG für 34 U-Bahnfahrzeuge. Beim Klinikum verringerte sich die Position zum 31.12.2019 um 5,36 Mio. €, begründet u. a. durch die Fertigstellung der Erweiterung der Radiologie am Standort Süd. Dagegen stieg bei der wbg die Position gegenüber 2018 um 73,35 Mio. € resultierend aus 196 Neubau- projekten. In der Bauphase befanden sich u.a. die Neubauprojekte in der Galvani-/Schilling-/Sperber- /Pillenreuther Straße (EUROPAN – 132 WE), Neu- salzer Straße (36 WE) und der Oskar-von-Miller- Straße (16 WE). 79 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 21 A. III. Finanzanlagen A.III.1 Sondervermögen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 0 0 0000 0000 402S 402S 0 0 2019 wurden unter der Position „Sondervermögen“ keine Posten ausgewiesen. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden hier in den Vorjahren insgesamt 30,88 Mio. € eliminiert, insb. die im Einzelabschluss der Stadt enthaltenen Buchwerte der Eigenbetriebe. A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 1.480.709 1.480.709 Noris inklusion gGmbH (NOI) 25.000 25.000 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.095.252 1.220.613 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1 1 Summe 4.600.962 2.726.323 Unter der Position Anteile an verbundenen Unter- nehmen sind nach der Kapitalkonsolidierung nur sol- che Unternehmensanteile enthalten, die aufgrund der Wesentlichkeitskriterien nicht in den Konsolidi e- rungskreis aufgenommen wurden. Dies sind bei der Kernstadt Unternehmen wie die Stadion Betriebs- GmbH und das Klee-Center GmbH Existenzgründer- zentrum, bei den StWN diverse Photovoltaikkraft- werke und Windparks. Gegenüber dem Vorjahr ver- änderte sich die Bilanzposition um 1,87 Mio. €. SUN hält eine Beteiligung an der Klärschlammver- wertung Region Nürnberg GmbH (KSVN) zum Erin- nerungswert, diese wurde ebenso nicht in den kon- solidierten Jahresabschluss einbezogen. Die Noris inklusion gGmbH hält eine Beteiligung an der 2018 neu gegründeten noris gastro gGmbH, wel- che nicht in den konsolidierten Jahresabschluss ein- bezogen wurde. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden 435,64 Mio. € eliminiert, insb. die im Einzelabschluss der Stadt enthaltenen Buchwerte für die StWN (204,20 Mio. €), das Klinikum (124,76 Mio. €) und die wbg (103,90 Mio. €) – im Vorjahr waren es 304,43 Mio. €. Der beim Klinikum eliminierte Buch- wert erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr aus der Übernahme von Teilen der Rückstellungen für Pen- sionen und Beihilfen durch die Stadt (+ 48,13 Mio. €). Zusätzlich erhöhte sich der eliminierte Betrag um 85,03 Mio. € aus der Übernahme von wbg- Anteilen (11,57 %) der StWN durch die Stadt (s.a. Position A. III.3). 80 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 22 A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 154.753.616 142.987.727 Klinikum 196.224 278.923 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 492.307.901 508.546.105 wbg -660.706 -660.706 Summe 646.597.035 651.152.049 Bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um 4,56 Mio. €. Hier sind einerseits die Buchwerte der At-Equity kon- solidierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH (ausgewiesen un- ter „Kernstadt“) enthalten, unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung von 10 Mio. € in 2019 für die NürnbergMesse GmbH. Die Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung ( vgl. Glossar ) zum 01.01.2016 werden unter 4.3.1.7 dargestellt Andererseits sind hier die At-Equity in den jeweiligen Teilkonzernabschluss der städtischen Töchter Klini- kum und den StWN einbezogenen Unterneh- mensanteile ausgewiesen. Hierbei handelt es sich z.B. um die SAPV Team Nürnberg GmbH (Klinikum) und die Thüga Holding GmbH & Co KGaA sowie di- verse windenergie- und gaserzeugende-Unterneh- men und Stadtwerke bei den StWN. Der Rückgang bei StWN i. H. v. 16,24 Mio. € ist zu- rückzuführen auf den Verkauf von 11,57 % der An- teile an der wbg. Diese im StWN-At-Equity enthalte- nen wbg-Anteile wurden inklusive der entsprechen- den jährlichen Wertanpassungen konzernintern eli- miniert. A.III.4 Sonstige Beteiligungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 2.810.595 2.810.595 Noris inklusion gGmbH (NOI) 76.001 76.001 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.604.450 1.644.389 Wbg 701.885 703.306 Summe 5.192.931 5.234.291 Die Bilanzposition „Sonstige Beteiligungen“ verrin- gert sich gegenüber dem Vorjahr um 0,04 Mio. €. Bei der Kernstadt ist dies hier insb. die Einlage in die Stiftung Staatstheater Nürnberg (2,5 Mio. €). Sonstige Beteiligungen in nennenswerter Höhe exis- tieren neben der Kernstadt außerdem bei den StWN , hier sind z. B. die M-Net Telekommunikations GmbH München sowie die SYNECO GmbH & Co KG i. L enthalten. Hier reduzierte sich die Position um 0,04 Mio. €. 81 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 23 A.III.5 Ausleihungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 12.143.935 13.762.172 Klinikum 0 503.190 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) 115.339 125.339 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.372.520 3.016.956 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 23.172.686 23.582.340 Wbg 74.877 63.469 Summe 37.879.357 41.053.467 Gegenüber dem 31.12.2018 verringerte sich die Bi- lanzposition „Ausleihungen“ um 3,17 Mio. €, insb. bei der Kernstadt und bei StWN. Betragsmäßig relevante Ausleihungen sind beim Ei- genbetrieb SUN und bei der Kernstadt vorhanden. Bei SUN (23,17 Mio. €) handelt es sich insb. um den sog. B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung des Kaufoptionspreises im Rahmen der vorzeitigen Be- endigung der grenzüberschreitenden Leasing-Trans- aktionen (Cross-Border-Leasing) für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) im Jahr 2009. Der B-Anteil wurde im Gegensatz zum A- Anteil aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendi- gung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlun- gen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalge- ber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungs- strom, bei dem SUN außen vor bleibt. Forderung und Verbindlichkeit entsprechen sich damit exakt. 2019 erfolgte eine Tilgung von 0,4 Mio. €. Im Einzelab- schluss des SUN wurde eine Bewertungseinheit ge- mäß § 254 Satz 1 HGB gebildet, deren Vorausset- zungen jedoch im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt nicht vorliegen, so dass Forderung und Verbindlichkeit (s. Bilanzposition D.II Verb. aus I n- vestitionskrediten) unsaldiert ausgewiesen werden. Bei der Kernstadt enthält dieser Posten insb. Woh- nungsbaudarlehen, Reparaturdarlehen zur Verbes- serung der Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Darlehen für experimentellen Wohnungsbau. Die Darlehensforderungen reduzierten sich im Haus- haltsjahr um geleisteten Tilgungsraten. Konzernintern eliminiert wurden 22,55 Mio. € aus der Darlehensforderung der Kernstadt gegenüber dem Klinikum Nürnberg bezüglich der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010 sowie die Darle- hensforderung gegenüber dem Eigenbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR betriebsnotwendi- gen Vermögens abzüglich der zugehörigen Schul- den im Rahmen der Eigenbetriebsgründung (Träger- darlehen). 82 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Anlagevermögen _____________________________________________________________________________________________________ 24 A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 55.176.404 53.527.824 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 72.000.000 72.000.000 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 49.571.381 49.571.381 Wbg 52 0 Summe 176.747.837 175.099.205 Die Bilanzposition „Wertpapiere des Anlagevermö- gens“ stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,65 Mio. €. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens der Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen um Geld- anlagen bei den rechtlich unselbständigen Stiftun- gen, die durch die Kernstadt verwaltet werden. Die Steigerung i. H. v. 1,65 Mio. € ergibt sich überwie - gend durch Zugänge in diesem Bereich. Beim ASN wurden Gebührenüberschüsse entspre- chend des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zur Vermeidung von Negativzinsen bis zur Rückzahlung im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum in Anlei- hen der Sparkassenorganisation in Höhe von 72,00 Mio. € angelegt. Bei den StWN sind hier Anteile an Wertpapierson- dervermögen (Mischfonds auf Basis von Renten und Aktien) mit einem Marktwert zum 31.12.2019 von 81,9 Mio. € enthalten, die teilweise zur Absicherun g von Altersteilzeitwertguthaben verpfändet wurden. 83 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 25 4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen Im Umlaufvermögen sind die Vermögensgegen- stände zusammengefasst, die zum kurzfristigen Ver- brauch oder zur Weiterveräußerung bestimmt sind oder der finanziellen Geschäftsabwicklung dienen. Neben Barmitteln umfasst es auch andere Vermö- gensgegenstände, die innerhalb eines Jahres in Bar- mittel umgewandelt werden können und nicht dazu bestimmt sind, längerfristig im Vermögen des Kon- zerns zu verbleiben. B. I. Vorräte B.I.1 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 274.416 278.602 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 0 0 Klinikum 11.268.731 9.537.369 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 111.811 108.730 Noris inklusion gGmbH (NOI) 121.215 134.317 Nürnberg Bad (NüBad) 63.316 66.685 Nürnberg Stift (NüSt) 99.548 95.834 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.456.819 1.214.349 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 59.438.861 42.510.016 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.702.793 3.873.761 Wbg 0 0 Summe 76.537.510 57.819.662 Bei den fremdbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffen und Waren, die noch unverarbeitet oder nicht verbraucht sind bzw. ohne wesentliche Be- oder Ver- arbeitung weiterveräußert werden, ergeben sich ge- genüber dem Vorjahr signifikante Mehrungen. Die größte Änderung ergibt sich bei den StWN (16,93 Mio. €), die zum Großteil auf den Er- werb von CO2-Zertifikaten zurückzuführen ist. Beim Klinikum stieg die Position um 1,73 Mio. €. Insgesamt erhöhte sich die Position zum 31.12.2019 um 18,72 Mio. €. 84 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 26 B.I.2 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeug- nisse und Leistungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 278.613 337.999 Klinikum 6.369.809 6.624.840 Noris inklusion gGmbH (NOI) 168.309 132.189 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.166.104 9.676.374 Wbg 23.670.259 22.588.486 Summe 39.653.094 39.359.888 Bei der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Leistun- gen“ ist eine Erhöhung von 0,29 Mio. € gegenüber 31.12.2018 zu verzeichnen. Diese ergibt sich im We- sentlichen durch Mehrungen bei der wbg (1,08 Mio. €) und den StWN (0,51 Mio. €). Kon- zernintern eliminiert sind hier bei der wbg insb. d ie noch nicht fertiggestellten (ÖÖP-)Bauprojekte, die die wbg Kommunal für die Stadt abwickelt. B.I.3 Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 42.660.913 44.990.780 Wbg 30.999.516 34.305.244 Summe 73.660.429 79.296.024 Die Position „Grundstücke als Vorräte“ verringerte sich zum Bilanzstichtag 31.12.2019 gegenüber 2018 um 5,64 Mio. €. Gemäß Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4- 1512.5-25 sind Liegenschaften, die nicht der dauern- den Aufgabenerfüllung dienen (z. B. zur Weiter- veräußerung bestimmte Grundstücke) der Bilanzpo- sition „Grundstücke des Umlaufvermögens“ zuzuord- nen. Nur wbg und Kernstadt hielten 2019 solche Grundstücke. Bei der Kernstadt verringerte sich der Bestand im Vergleich zum Vorjahr um 2,33 Mio. € aufgrund von Anlagenzugängen. Bei der wbg verrin- gerte sich der Bestand in 2019 um 3,31 Mio. €. Hier sind neben den zum Verkauf bestimmten unbebau- ten Grundstücken auch Grundstücke mit unfertigen und fertigen Bauten enthalten. 85 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 27 B.I.4 Sonstige Vorräte 31.12.2019 € 31.12.2018 € Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.454 1.526 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.905.658 1.763.836 wbg 27.852 41.132 Summe 1.934.964 1.806.494 B.I.5 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 31.12.2019 € 31.12.2018 € wbg 33.810 33.810 Summe 33.810 33.810 86 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 28 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B.II.1. Öffentlich- rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 77.941.853 72.924.183 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.825.645 2.113.655 Klinikum 88.853.292 76.681.047 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.927.409 543.950 Nürnberg Stift (NüSt) 125.977 3.402 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 355.677 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.782.659 2.491.027 Summe 172.456.834 155.112.940 Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Forderun- gen und Forderungen aus Transferleistungen“ sind insb. Steuer-, Abgaben- und Gebührenforderungen zusammengefasst. Die Position erhöhte sich in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 17,34 Mio. €. Summenmäßig größere Beträge sind nur beim Klini- kum und der Kernstadt zu konstatieren. Bei der Kernstadt ist die Erhöhung um 5,02 Mio. € im We- sentlichen auf die Zunahme der Steuerforderungen (4,4 Mio. €) zurückzuführen. Das Klinikum verzeichnet vor allem höhere Forde- rungen aus Lieferungen und Leistungen an Kranken- kassen und sonstige öffentliche Träger, insgesamt erhöht sich die Position um 12,17 Mio. €. 87 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 29 B.II.2. Privatrechtliche Forderungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 3.654.868 4.281.419 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 174.041 189.252 Frankenstadion (FSN) 96.443 110.735 Klinikum 24.132.720 21.852.768 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 492.227 552.778 Noris inklusion gGmbH (NOI) 95.838 85.874 Nürnberg Bad (NüBad) 467.236 367.079 Nürnberg Stift (NüSt) 1.865.869 2.137.037 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.963.691 3.060.643 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 351.356.695 335.125.906 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0 wbg 1.419.725 1.818.102 Summe 386.719.353 369.581.594 Der Anstieg bei den privatrechtlichen Forderungen zum Bilanzstichtag 31.12.2019 gegenüber 2018 um 17,14 Mio. € ist vor allem den StWN geschuldet, hier nahmen die Forderungen, insb. aus der Verbrauchs- abgrenzung, um 16,23 Mio. € zu. Darüber hinaus trägt das Klinikum (+2,28 Mio. €) zur Erhöhung bei. Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von 13,16 Mio. € eliminiert, insb. Forderungen der N-Er - gie GmbH gegenüber der Kernstadt und Klinikum so- wie Forderungen der wbg gegenüber Kernstadt und StWN. 88 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 30 B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 13.397.236 35.287.580 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 359.776 50.284 Frankenstadion (FSN) 23.258 2.355 Klinikum 10.133.381 5.455.126 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 924.735 596.090 Noris inklusion gGmbH (NOI) 597.158 390.521 Nürnberg Bad (NüBad) 126.873 74.017 Nürnberg Stift (NüSt) 101.473 42.957 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.058.920 265.430 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 73.573.003 74.327.872 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 183.195 154.082 wbg 4.206.664 1.829.774 Summe 104.685.672 118.476.088 Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vorwiegend Geschäftsvorfälle, die Erträge im abge- laufenen Geschäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, z.B. im Be- reich der Kernstadt bei Zuweisungen und Kostener- stattungen, Zinsen und Beteiligungserträgen. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Posi- tion um 13,79 Mio. €. Hauptgrund für die Verringerung gegenüber 2018 bei der Kernstadt (gesamt 21,89 Mio. €) war der Wegfall der antizipativen Rechnungsabgrenzung der Erstat- tung der Grundsicherung nach SGB XII in Höhe von 13,8 Mio. € sowie der Abgrenzung von Erstattungen gemäß AsylbLG in Höhe von 5,6 Mio. € aus 2018. Beim Klinikum erhöhte sich die Position gegenüber dem 31.12.2018 um 4,68 Mio. €. Bei den StWN ver- ringerte sich die Position um 0,75 Mio. €, begründe t vor allem durch Erstattungsansprüche aus Energie- steuern bei der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der N-ERGIE Kraftwerke GmbH. Außerdem sind in Bayern die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung , d.h. nicht durch Konsoli- dierungsmaßnahmen zu beseitigende Abweichun- gen zwischen einer Forderung eines Aufgabenträ- gers einerseits und einer Verbindlichkeit eines ande- ren Aufgabenträgers andererseits, auf der Aktivseite unter der Position „Sonstige Vermögensgegen- stände“ auszuweisen. Zum 31.12.2019 verbleiben auf dieser Position 0,97 Mio. €, entsprechend 0,14 % der gesamten Konzern-Forderungen, somit sind diese Differenzen unwesentlich. Konzernintern wurde bei dieser Bilanzposition insge- samt ein Betrag in Höhe von 27,07 Mio. € eliminiert , der im Wesentlichen auf den Freistellungsanspruch der Stadt gegenüber dem Kommunalunternehmen Klinikum aus Beihilfe-/Pensionsrückstellungen ent- fällt. Dieser Betrag hat sich aufgrund der Übernahme von Pensionslasten der Stadt vom Klinikum in 2019 stark reduziert, im Vorjahr waren es noch insgesamt 56,32 Mio. € gewesen. 89 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 31 B.II.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Be teili- gungen, Sondervermögen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 1.142.942 1.619.030 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 236 200 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 167.840 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) -874.265 56.685 Nürnberg Bad (NüBad) 9.900 9.900 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 28.213 3.029 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 12.707.774 12.462.556 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 83.647 196.607 Summe 13.266.288 14.348.007 Die zusammengefasste Position der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen reduziert sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 1,08 Mio. € vor allem bei der Kern- stadt (0,48 Mio. €) und bei SUN (0,11 Mio. €). Bei dieser Position ist die konzerninterne Eliminie - rung mit 128,15 Mio. €, entspricht 89,59 %, naturge- mäß besonders hoch. . B.II.5 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich u nd Transferforderungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 32.995.622 17.615.189 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 65.144 38.303 Summe 33.060.766 17.653.493 Unter der Position „Forderungen gegenüber dem öf- fentlichen Bereich und Transferforderungen“ sind überwiegend bei der Kernstadt und in geringem Maße bei SÖR Beträge enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Position um 15,41 Mio. €, insbesondere bei den Forderungen gegen den Bund aufgrund der erwarteten Erstattung für die Grundsi- cherung (4. Quartal). 90 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 32 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2019 € 31.12.2018 € Summe 0 0 91 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 33 B. IV. Liquide Mittel Die Position „Liquide Mittel hat sich um 75,39 Mio. € gegenüber 2018 erhöht. Die größten Bestände sind bei der Kernstadt (77,9 %), den StWN (5,6 %) und der wbg (8,8 %) zu konstatieren. Bei der Kernstadt haben sich die liquiden Mittel zum 31.12.2019 im Vergleich zu 2018 um rund 123,29 Mio. € erhöht. Damit spiegelt sich auch in der Bilanz die sehr gute Entwicklung bei den Steuerein- zahlungen sowie bei den Zuweisungen und Erstat- tungen wider. Zum anderen haben auch Geldanla- gen der Eigenbetriebe und der verbundenen Unter- nehmen bei der Stadtkasse im Rahmen des Cash- Poolings die liquiden Mittel über den Jahreswechsel deutlich erhöht. Die korrespondierenden Forderun- gen und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert. Die Position erhöhte sich bei der wbg um ca. 15,52 Mio. €. Dagegen reduzierten sich die liquiden Mittel bei den StWN um ca. 65,85 Mio. €, was auf das hohe Inves- titionsvolumen vor allem für Verteilungsanlagen, Hochhaussanierung und U-Bahn-Züge zurückzufüh- ren ist. Beim Klinikum kam es zu einem Rückgang um 16,92 Mio. €. Die Zahlungsfähigkeit und Liquidität des Konzerns Stadt Nürnberg war im Jahr 2019 stets gewährleistet und sichergestellt. Liquide Mittel 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 465.611.553 342.322.810 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 30.673.022 19.234.014 Frankenstadion (FSN) 88.926 502.727 Klinikum 712.242 17.627.783 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.116.662 415.749 Noris inklusion gGmbH (NOI) 485.973 1.546.813 Nürnberg Bad (NüBad) 435.854 501.812 Nürnberg Stift (NüSt) 7.978.483 2.618.438 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 4.355.478 909.553 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 33.220.056 99.068.543 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 435.555 498.113 wbg 52.915.752 37.397.079 Summe 598.029.556 522.643.434 92 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Aktive Rechnungsabgrenzung _____________________________________________________________________________________________________ 34 4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 37.756.579 34.030.645 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 320 320 Klinikum 2.289.100 1.867.298 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 902 Noris inklusion gGmbH (NOI) 69.227 48.933 Nürnberg Bad (NüBad) 2.054 11.045 Nürnberg Stift (NüSt) 35.228 49.479 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 291.633 272.388 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.523.073 5.461.658 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 16.935 17.121 wbg 209.480 143.394 Summe 43.193.628 41.903.182 Die Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ beträgt zum 31.12.2019 insgesamt 43,19 Mio. € und erhöhte sich damit um 1,29 Mio. €. Unter dieser Position sind Ausgaben erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorge- nommen wurden, aber erst nach diesem Tag Auf- wendungen darstellen. Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 87,4 %. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält vor allem die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII (insb. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeits- suchende) sowie den kommunalen Anteil für Leistun- gen der Unterkunft und Heizung, einmalige Beihilfen und Leistungen für Bildung und Teilhabe, die im De- zember 2019 im Voraus für den Monat Januar 2020 ausbezahlt wurden. Ebenso ist die bereits Ende 2019 ausbezahlte Beamtenbesoldung für Januar 2020 enthalten, sowie sonstige Vorauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten und Mitglieds- beiträge. Bei den StWN (Anteil 5,8 %) sind hier im Wesentli- chen Aufwendungen für Preisabsicherungen, Auf- wendungen aus einem Servicevertrag sowie Provisi- onen enthalten. 93 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 35 Passiva 4.2.3.2.1 A. Eigenkapital A. Eigenkapital 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 1.566.723.543 1.447.940.366 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 228.633.763 225.959.431 Summe 1.795.357.306 1.673.899.797 Das Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ- ger wurde zum größten Teil im Rahmen der Kapital- konsolidierung ( vgl. Glossar ) zum Zeitpunkt der Erst- konsolidierung (01.01.2016) mit dem Beteiligungs- buchwert bei der Kernstadt verrechnet. Damit be- steht das Eigenkapital auf Ebene des konsolidierten Jahresabschlusses vor allem aus dem Basiskapita l der Kernstadt, den Rücklagen und den Minderhei- tenanteilen aus dem StWN-Teilkonzern. Zum 31.12.2019 ergab sich eine Veränderung von 121,46 Mio. €. Veränderungen des Eigenkapitals sind in Anlage 6: Eigenkapitalübersicht dargestellt. A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 31.12.2019 € 31.12.2018 € Summe 670.065.710 667.789.569 Aufgrund der Kapitalkonsolidierung wird die Allge- meine Rücklage rein bei der Kernstadt ausgewiesen und umfasst auch im Wesentlichen das Basiskapital der Kernstadt. Die Position hat sich damit im Ver- gleich zum Konzernabschluss 2018 durch Korrektu- ren um 2,28 Mio. € erhöht. Die Erhöhung resultiert vor allem aus Zustiftungen und andere Eigenkapitalerhöhungen bei den nicht- rechtsfähigen Stiftungen (+ 1,88 Mio. €) im Einzelab- schluss der Kernstadt. A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zu wen- dungen/Kapitalrücklagen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Summe 2.631.468 193.383 Von ursprünglich bei der Position Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendun- gen/Kapitalrücklagen seitens der Konzerntöchter ge- meldeten 132,39 Mio. € verblieben nach der Kapital- konsolidierung lediglich 2,63 Mio. €. Damit erhöhte 94 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 36 sich der Bestand zum 31.12.2019 um 2,43 Mio. € ge- genüber 31.12.2018. Diese Änderung setzt sich zu- sammen aus einem 2019 passivierten Zuschuss des Freistaats Bayern zum Stadionumbau von 2,6 Mio. € beim FSN und einer Verringerung um 173,92 T€ aus der nachträglichen Umbuchung des Anteils des Ei- genbetriebs SÖR an der Versorgungsrücklage in die Ergebnisrücklage, analog zu den Anteilen der ande- ren Eigenbetriebe. A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Summe 741.070.411 669.354.180 Die Position „Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen“ hat sich 2019 gegenüber 2018 um 71,72 Mio. € ver- ändert, d.h. nach den Ergebnisverwendungsbuchun- gen aus den Einzel- und Teilkonzernabschlüssen 2018 aufgrund der durch die Kernstadt, die StWN, die wbg und SUN erwirtschafteten Jahresüber- schüsse erhöht. Nähere Informationen zu den Jahre- süberschüssen finden sich in den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva A. V. „Jahresergebnis“. Gemäß E-DRS 30.142/143 werden hier passive Un- terschiedsbeträge, die aus während der Konzernzu- gehörigkeit, aber vor dem Erstkonsolidierungszeit- punkt erwirtschafteten Gewinnen resultieren, ausge- wiesen. Dies betrifft die Unterschiedsbeträge von ASN, NOA, SÖR, SUN, wbg und den StWN. Folgende Beträge wurden aus den Einzel- bzw. Teil- konzernabschlüssen der einbezogenen Gesellschaf- ten gemeldet und der Kapitalkonsolidierung unterzo- gen: Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-/Teilko nzern- abschluss (vor Konsolidierung) 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 169.551.392 135.709.800 Klinikum 3.031.883 3.031.883 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 206.242 380.141 Noris inklusion gGmbH (NOI) 224.174 224.174 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 10.285.814 7.385.814 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 291.843.010 276.734.808 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 67.410.947 61.222.282 wbg 141.018.508 125.648.585 Summe 683.571.971 610.337.486 Die Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel- /Teilkonzernabschluss erhöhten sich konzernweit um 73,23 Mio. € v.a. bedingt durch die Erhöhung bei der Kernstadt 33,84 Mio. €, den StWN (15,11 Mio. €), der wbg (15,37 Mio. €), SUN und SÖR. Bei der NOA ist dagegen eine Verringerung zu verzeichnen. 95 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 37 A.IV Ergebnisvortrag 31.12.2019 € 31.12.2018 € Summe 43.052.730 -47.481.467 Der Ergebnisvortrag hat sich von 2018 auf 2019 um 90,53 Mio. € auf 43,05 Mio. € erhöht und ist damit erstmals positiv. Der negative Betrag des Ergebnisvortrags kam ur- sprünglich zustande, indem gegenüber der Erstkon- solidierung in den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüs- sen, Überschüsse in die Rücklagen eingestellt bzw. Verluste mit der Rücklage verrechnet wurden und damit aus dem Ergebnisvortrag herausgebucht wur- den. In den Folgejahren wird nun das Jahresergeb- nis des Vorjahres sowie die Ergebnisvorträge der vorvergangenen Jahre im Ergebnisvortrag des Kon- zerns ausgewiesen, sofern nicht eine andere Ergeb- nisverwendung stattgefunden hat. Der starke Anstieg des Ergebnisvortrags spiegelt da- her das hohe Jahresergebnis 2018 im Konzern wi- der. Insb. die Kernstadt, StWN und ASN trugen mit hohen Überschüssen dazu bei, wohingegen Kh mit einem negativen Übertrag den Anstieg dämpfte. Konzernbuchungen 2019 trugen lediglich 3,7 Mio. € zur Veränderung bei. 96 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 38 A.V Jahresergebnis A.V Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 31.12.2019 € 31.12.2018 € Summe 105.052.633 153.234.110 Auf Konzernebene ergab sich für 2019 ein Jahres- überschuss von 105,05 Mio. €, gegenüber 2018 sank dieser um 48,18 Mio. € Ursächlich für das Er- gebnis sind insb. die Überschüsse im Einzel- bzw. Konzernabschluss bei der Kernstadt, den StWN, der wbg, von ASN und NüSt. Verluste entstanden insb. beim Klinikum und bei NüBad. Bei der Kernstadt waren vor allem gestiegene Zu- wendungen, insb. Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer, gesunkene Transferaufwen- dungen und hohe Gewerbesteuer-Erstattungszinsen dafür verantwortlich. Auch die Steuererträge lagen weit über den Vorjahreswerten. Der aus dem Konzernabschluss der StWN in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt überge- gangene Überschuss resultiert aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen sowie aus dem im Rahmen der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung eliminierten Ertrag aus dem Verkauf der wbg-Anteile. Beim ASN kamen Erträge aus der Teilauflösung der Rückstellung für den Ausgleich von Gebühren- schwankungen aus dem vorherigen Gebührenzeit- raum zum Tragen, hier reduzierte sich der aus der Rückstellung aufzulösende Betrag um 8,9 Mio.€ im Vergleich zu 2018. Bei NüSt konnte das aus Erträgen aus Grundstücks- verkäufen gespeiste positive Jahresergebnis 2018 nicht fortgeführt werden. Folgende Jahresergebnisses wurden gemeldet: Jahresergebnis im Einzel-/Teilkonzernabschluss (Meldung = vor Konsolidierung) 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 61.826.335 31.252.366 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 5.659.261 15.732.983 Frankenstadion (FSN) -1.244.671 -1.398.944 Klinikum -7.954.860 -6.163.774 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 36.345 -137.554 Noris inklusion gGmbH (NOI) 71.616 -350.141 Nürnberg Bad (NüBad) -6.197.277 -5.083.936 Nürnberg Stift (NüSt) -2.336.179 7.020.647 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) -4.544.867 71.002 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 63.487.156 25.739.759 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 12.518.539 6.188.665 97 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 39 wbg 14.846.080 15.561.025 Summe 136.167.479 88.432.099 Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen verän- derte sich der Gesamtwert zum 31.12.2019 um 31,11 Mio. €, aus der Equity-Konsolidierung resultie- ren dabei 1,79 Mio. €: Der anteilige Überschuss für die NürnbergMesse GmbH (ohne des auf nicht be- herrschte Anteile entfallenden Ergebnisses) beträgt 1,32 Mio. €, der anteilige Überschuss der Flughafen Nürnberg GmbH 1,50 Mio. €. Gemindert wurden die anteiligen Überschüsse durch die Abschreibung auf den Geschäfts- und Firmenwert der NürnbergMesse GmbH (1,03 Mio. €). A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 31.12.2019 € 31.12.2018 € Städtische Werke Nürnberg (StWN) 228.633.763 225.959.431 Summe 228.633.763 225.959.431 Ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesell- schafter verbleibt nur bei den StWN. Da bei StWN Konzernaußenstehende am Eigenkapital der Stadt- werke-Töchter beteiligt sind (insb. hält die Thüga AG 39,8 % der N-Ergie AG), wird der nach der Kapital- konsolidierung auf konzernaußenstehende Gesell- schafter entfallende Teil des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen. 98 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 40 A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 31.12.2019 € 31.12.2018 € Frankenstadion (FSN) 4.442.717 4.442.717 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 205.926 205.926 wbg 202.669 202.669 Summe 4.850.592 4.850.592 Unterschiedsbeträge kommen dadurch zustande, dass der Beteiligungsbuchwert bei der Kernstadt kleiner als das anteilige Eigenkapital ist. Die Grü n- dung bzw. Aufgabenübertragung in Bezug auf die nachgeordneten Aufgabenträger durch die Kernstadt erfolgten schon vor längerer Zeit, ohne dass ein kon- solidierter Jahresabschluss aufgestellt wurde. Dadurch haben die Tochtergesellschaften der Kern- stadt im Laufe der Zeit in erheblichem Maße Rückla- gen angesammelt, so dass das anteilige Eigenkapi- tal über die ursprüngliche Kapitaleinlage gestiegen ist. Ein solcher Unterschiedsbetrag hat Eigenkapital- charakter und wird in einem separaten Posten aus- gewiesen (vgl. auch Glossar) . Die sich im Rahmen der Erstkonsolidierung errech- nenden, aus Gewinnen der Vergangenheit resultie- renden passiven Unterschiedsbeträge von ASN, NOA, SÖR , SUN, wbg und den StWN werden ge- mäß E-DRS 30.142/143 in der Ergebnisrücklage ausgewiesen. Lediglich bei FSN wurden Rücklagen aus Kapitalzuschüssen gebildet, nicht aus Gewin- nen. Weitere, geringe Beträge ergeben sich aus der Konsolidierung des 25,1%-Anteils der wbg an der NIM (StWN-Konzern). 99 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 41 4.2.3.2.2 B. Sonderposten B.I Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 873.770.956 863.932.073 Klinikum 309.603.675 317.784.539 Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.338.944 1.670.179 Nürnberg Bad (NüBad) 5.422.284 5.540.642 Nürnberg Stift (NüSt) 3.752.904 3.852.169 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 56.769 60.303 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 183.909.805 177.695.347 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 44.407.149 44.589.092 Summe 1.423.262.484 1.415.124.343 Die Bilanzposition „Sonderposten aus Zuwendun- gen“ verzeichnet insgesamt einen Anstieg um 8,14 Mio. €. Die größten Posten bilden die Kernstadt (61,4 %), das Klinikum (21,8 %) und die StWN (12,9 %). Die Steigerung um 9,84 Mio. € bei der Kernstadt re- sultiert insbesondere aus der Erhöhung der Sonder- posten aus Zuweisungen vom Bund (4,2 Mio. €). Ge- fördert wurden der Ausbau von Kindertageseinrich- tungen (1,25 Mio. €), die Umgestaltung des Bahn- hofsplatzes (0,80 Mio. €), die Sanierung des Kultur - hauses Z-Bau (0,79 Mio. €), der Abbau von Barrieren an der Bismarckschule (0,5 Mio. €) sowie der Brei- tensport (Neubau Taekwondo-Halle 0,20 Mio. €). Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung (4,46 Mio. €) und Abgang (1,23 Mio. €) verbleibt be i dieser Position ein Rückgang i. H. v. 1,05 Mio. €. Beim Klinikum verringert sich die Bilanzposition um 8,18 Mio. €. Der Sonderposten wurde gemäß § 5 KHBV eingestellt und enthält Fördermittel nach dem KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentli- chen Hand sowie Zuwendungen Dritter, die zur Fi- nanzierung des Anlagevermögens dienen. Bei den StWN handelt es sich um Baukostenzu- schüsse von Kunden für Neuanschlüsse und An- schlussverstärkungen, hier war eine Erhöhung um 6,21 Mio. € zu verzeichnen. Im Rahmen der Eliminierung der konzerninternen Leistungsbeziehungen ausgebucht wurden insge- samt 37,04 Mio. €. 100 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 42 B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 122.806.540 127.479.712 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.299 5.299 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 87.417.655 89.461.313 Summe 210.229.494 216.946.325 Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“ ergibt sich eine Verringe- rung um 6,72 Mio. €. Nur die Kernstadt und SUN weisen relevante Son- derposten aus, wobei der Bestand bei der Kernstadt an Sonderposten aus Beiträgen (Wertberichtigungen aus Abgang 0,53 Mio. € und durch Abschreibungen von 4,75 Mio. €) sowie vereinnahmte Investitionsför- derungen i. H. v. 1,20 Mio. € insbesondere im Grund- stücks- und Liegenschaftsverkehr (Erschließungs- kostenbeiträge u. a.) besteht und gegenüber 2019 um 4,67 Mio. € sinkt. Bei SUN wird ein Sonderposten in Höhe von 87,42 Mio. € aus satzungsgemäß erhobenen Kanal- herstellungs- und Verbesserungsbeiträgen ausge- wiesen, hier hat sich der Posten um 2,04 Mio. € ver- ringert. Konzernintern wurde hier nichts eliminiert. B.III Sonstige Sonderposten 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 15.180.660 14.366.160 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 135 135 Summe 15.180.795 14.366.294 Die Position „Sonstige Sonderposten“ geht v.a. auf die Kernstad t zurück und hat sich mit 0,81 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Der Posten enthält u. a. die Sonderposten für nicht verwendete zweckgebundene Mittel, wie Stellplatz- und Kinder- spielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Aus- gleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Bay- NatSchG, Gelder für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozialimmo- bilien. Die Erhöhung um 0,96 Mio. € resultiert aus den Stell- platzablösen. Nicht enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckgebundenen Spenden und die Nachlässe in Abwicklung, diese werden als Verbindlichkeit ausge- wiesen. 101 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 43 B.IV Gebührenausgleich 31.12.2019 € 31.12.2018 € Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.856.426 11.318.896 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 55.600.401 50.619.731 Summe 60.456.827 61.961.243 Gebührenüberschüsse kostenrechnender Einrich- tungen, die sich am Ende des Bemessungszeit- raums nach Art. 8 Abs. 6 KAG ergeben, sind als „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ anzuset- zen (§ 73 Nr. 3 KommHVDoppik, Ziffer 6.5.4 BewR). Daher werden unter dieser Bilanzposition insb. die bei den Eigenbetrieben ASN und SUN gebildeten Rückstellungen für Gebührenschwankungen bzw. Gebührenrückzahlungen dargestellt, insgesamt ver- ringert sich dieser Posten zum Bilanzstichtag um - 1,50 Mio. €. Beim ASN reduziert sich der „angesparte“ Gebüh- renausgleichsposten um 6,46 Mio. € auf 4,86 Mio. €, da Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum dem Abfallge- bührenhaushalt in diesem Kalkulationszeitraum zu Gute kommen. Bei SUN werden die nach KAG errechneten Über- zahlungen zum 31.12.2019 in die Rückstellung ein- gestellt, diese erhöht sich um 4,98 Mio. €. 102 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 44 4.2.3.2.3 C. Rückstellungen C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtun- gen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 1.587.578.810 1.506.485.986 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 6.029.847 4.970.158 Frankenstadion (FSN) 0 0 Klinikum 29.937.081 27.311.058 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 282.619 215.548 Noris inklusion gGmbH (NOI) 58.472 341.908 Nürnberg Bad (NüBad) 75.147 100.788 Nürnberg Stift (NüSt) 3.268.017 2.620.581 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 25.821.127 20.246.175 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 563.231.975 538.474.521 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 34.878.728 32.854.716 wbg 6.915.839 6.382.946 Summe 2.258.077.662 2.140.004.385 Die Position „Rückstellungen für Pensionen und ähn- liche Verpflichtungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 118,07 Mio. € verändert. Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 70,3 %. Bei der Kernstadt werden die Pensionsrückstellun- gen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Rückstel- lungen für Versorgungsempfängerinnen und Versor- gungsempfänger und ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe einer versicherungsma- thematischen Rechensoftware ermittelt. Der Rück- stellungsbestand 2019 ist gegenüber 2018 vor allem auf Grund der dreistufigen Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte (jeweils zum 01.01.19, 01.01.2020 und 01.01.2021), die in 2019 beschlos- sen und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffent- licht wurde und somit auch komplett im Jahresab- schluss 2019 verarbeitet werden musste um 81,09 Mio. € relativ stark angestiegen. Ebenso sind enthalten die Pensionsrückstellungen für die Beteiligungen an Versorgungsfällen (d.h. fü r ehemalige städtische Beamtinnen und Beamte, die bei einem anderen Dienstherrn in die Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt anteilig nac h Dienstzeit einen Teil der Versorgung erstatten muss). Bei den zugrundeliegenden Personalfällen handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019 kamen allerdings auch noch Versorgungsan- sprüche von ehemaligen Beschäftigten des Klini- kums hinzu, die die Stadt dem Kommunalunterneh- men gemäß Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 ab- genommen hat. Die neu hinzugekommenen Ver- pflichtungen haben zum Stichtag 2019 einen Wert in Höhe von ca. 5,9 Mio. €. 103 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 45 Den zweitgrößten Posten bilden die StWN mit 24,9 %. Hier hat sich der Wert gegenüber dem Vor- jahr um 24,76 Mio. € erhöht. Grund hierfür sind u. a. Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestands- verpflichtungen Bei SÖR erhöhte sich der Rückstel- lungsbestand gegenüber dem Vorjahr um 5,57 Mio. €. C.II Umweltrückstellungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 6.094.500 6.072.000 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 20.110.137 20.860.050 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.948.000 3.765.000 Summe 30.152.637 30.697.050 Die Position Umweltrückstellungen hat sich zum Bi- lanzstichtag um -0,54 Mio. € verändert. Den größten Posten bildet hier der ASN mit 20,11 Mio. € an Rückstellungen für die Rekultivie- rung und die Nachsorge der Reststoffdeponien Nürn- berg-Süd und Nürnberg-Nord. Die Verminderung um 0,75 Mio. € gegenüber 2018 begründet sich aus dem geringeren Zinsaufwand aus der handelsrechtlich vorgeschriebenen Aufzinsung der Rückstellung. Im Gegenzug erhöhte sich diese Position bei der Kernstadt um 0,02 Mio. €. C.III Instandhaltungsrückstellungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 16.062.000 14.670.300 Klinikum 6.565.849 7.012.849 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 164.000 128.000 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.445.000 3.994.000 wbg 3.440.852 3.749.264 Summe 28.677.701 29.554.414 Die Position „Instandhaltungsrückstellungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 0,88 Mio. € gegenüber 2018 verändert. Den größten Posten bildet die Kern- stadt mit 16,06 Mio. €, gefolgt vom Klinikum (6,57 Mio. €). Aufgrund des Verbleibs des Verkehrsinfrastrukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die Bildung der korrespondierenden Instand- haltungsrückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die Durchführung der Instandhaltungsmaß- nahmen zuständigen Eigenbetrieb SÖR. Die Steigerung der Rückstellung um 1,39 Mio. € für unterlassene Instandhaltung bei der Kernstadt im Vergleich zu 2019 liegt an der Ausweitung der Tief- bau-Maßnahmen, die in 2020 zusätzlich durchge- 104 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 46 führt werden sollen (+2,0 Mio. €). Bei den Rückstel - lungen für die Hochbau-Baupauschale war hingegen eine Verringerung gegenüber 2018 zu verzeichnen. Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca. 16,1 Mio. € sind durch die Hochbau-Baupauschale und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu- grundeliegenden Maßnahmen konnten in 2019 in- folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso- nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau- bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits 2018 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab- schluss 2019 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung nun 2020 vorgenommen werden soll. Die Erhöhungen bei der Kernstadt werden durch den Rückgang um 1,55 Mio. € des Bestandes bei SUN abgefedert, auch beim Klinikum und der wbg vermin- derte sich der Bestand. Die Position „Rückstellungen im Rahmen des Fi- nanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“ beträgt 10,03 Mio. € und hat sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um 0,91 Mio. € erhöht. Hier bildet ebenfalls die Kernstadt den größten Pos- ten mit 7,26 Mio. € und einer Erhöhung von 2,78 Mio. € zu 2018. 2019 errechnete sich im Gegen- satz zu 2018 wieder ein Betrag von 2,9 Mio. € für die Bezirksumlagerückstellung. Diese bildet damit in die- ser Position den größten Anteil, daneben sind hier auch Rückstellungen für Steuer vom Einkommen und Ertrag sowie „Umsatzsteuernachholungen“ er- fasst. Die Erhöhung bei der Kernstadt zu 2018 wird durch eine Verringerung bei den StWN um 1,66 Mio. € ab- gefedert. C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg- schaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgesc häf- ten sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren 31.12.2019 € 31.12.2018 € Summe 0 0 C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 7.258.249 4.478.507 Klinikum 1.941.061 1.951.984 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 127.209 123.216 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 231.598 1.894.833 wbg 470.105 669.244 Summe 10.028.222 9.117.785 105 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 47 C.VI Sonstige Rückstellungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 29.417.830 61.159.215 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 7.040.693 7.475.439 Frankenstadion (FSN) 30.000 21.900 Klinikum 81.174.318 79.409.694 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 445.449 360.018 Noris inklusion gGmbH (NOI) 552.336 519.177 Nürnberg Bad (NüBad) 353.201 387.860 Nürnberg Stift (NüSt) 4.855.514 4.902.107 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 4.016.752 3.675.113 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 220.447.880 214.982.530 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 26.031.667 25.821.776 wbg 18.526.552 16.139.674 Summe 392.892.191 414.854.503 Die Position „Sonstige Rückstellungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 21,96 Mio. € gegenüber dem Vor- jahr verändert. Den größten Posten bildet hier StWN mit 56,1 %, wo- bei sich eine Erhöhung um 5,47 Mio. € gegenüber 2018 ergab. Hierunter fallen ungewisse Verpflichtun- gen aus dem Personalbereich (Jubiläumsverpflich- tungen und Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen) sowie u.a. Rückstellungen für besondere wirtschaftliche Risiken und drohende Verluste, Ab- rechnungsverpflichtungen, Sanierungs- und Wieder- herstellungskosten und Verbindlichkeiten durch aus- stehenden Rechnungen. Als zweitgrößter Posten folgt die Kernstadt mit 7,5 %. Hier vermindern sich die sonstigen Rückstel- lungen zum 31.12.2019 um 31,74 Mio. € gegenüber 2018. Die im Jahresabschluss 2018 gebildete Risikovor- sorgerückstellung für die Auswirkungen des dreistu- figen Tarifabschlusses 2019 auf die Pensions- und Beihilferückstellungen konnte zum Jahresabschluss 2019 aufgelöst werden. Die Umsetzung des dreistu- figen Tarifabschlusses in 2019 haben die Pensions- und Beihilferückstellungen 2019 (siehe oben) stark erhöht - die Risikovorsorgerückstellung aus 2018 hat sich damit erledigt. Beim Klinikum haben sich die sonstigen Rückstel- lungen gegenüber 2018 um 1,76 Mio. € (20,7 % An- teil) erhöht. Grund hierfür sind die erhöhten Rückstel- lungen für Erlösrisiken aus zu erwartenden Kosten- und Preissteigerungen, die nicht adäquat vergütet werden sowie Beihilfe- und ähnliche Verpflichtungen. Herauskonsolidiert wurden insgesamt 121,65 Mio. €. 106 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 48 4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten D.I Anleihen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 80.000.000 80.000.000 Summe 80.000.000 80.000.000 Auf dieser Position ergab sich keine Veränderung. Die Anleihe bei der Kernstadt wurde im Mai 2013 zu- sammen mit der Stadt Würzburg ausgegeben, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsja hr keine Veränderungen. Es wurde kein Betrag kon- zernintern eliminiert. D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 1.295.567.208 1.228.428.112 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 39.621.676 45.079.761 Frankenstadion (FSN) 7.352.314 8.484.273 Klinikum 29.694.290 34.568.221 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) 8.911.567 9.207.285 Nürnberg Bad (NüBad) 30.221.076 32.008.487 Nürnberg Stift (NüSt) 8.465.117 8.910.119 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 0 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 589.577.312 576.182.358 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 262.041.852 251.062.161 wbg 386.628.691 382.606.457 Summe 2.658.081.103 2.576.537.234 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten entfällt zum größten Teil (48,7 %) auf die Kernstadt und hat sich zum Vorjahr um 81,54 Mio. € erhöht. Den größ- ten Anteil am nominellen Schuldenaufbau bilden die Kernstadt (67,14 Mio. €), die StWN (13,39 Mio. €), SUN (10,98 Mio. €) und die wbg (4,02 Mio. €). Teil- weise kompensiert wurde dies durch Schuldenabbau beim ASN (5,46 Mio. €), dem Klinikum (4, 87 Mio. €) und NüBad (1,79 Mio. €). 107 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 49 Bei SUN erfolgt hier Ausweis und Tilgung der Ver- bindlichkeiten-Seite des B-Anteils der Loop aus der Auflösung des Cross-Border-Leasings (s. Position A.III.5 Ausleihungen). Die wbg investierte in den Bau von Neubauwohnungen. Eliminiert wurde ein Be- trag in Höhe von 8,66 Mio. €. aus den von der Stadt an die wbg ausgereichten Wohnungsbaudarlehen. D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 42.896.336 31.399.785 Klinikum 1.971.419 1.643.495 wbg 40.153.834 0 Summe 85.021.59 33.043.280 Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätss i- cherung erhöhten sich um 51,98 Mio. €, insb. bei der wbg stieg der Betrag von 0 auf 40,15 Mio. €. Der Grund hierfür ist, dass zur Finanzierung des koope- rativen Schulzentrums „Bertolt-Brecht“ (BBS) für den ÖÖP-Projektvertrag ein Kreditvertrag für die Bauzeit mit einer Laufzeit bis längstens 30.06.2022 abge- schlossen wurde. Insgesamt wurde konzernintern ein Betrag in Höhe von 50,39 Mio. € bei der Schuldenkonsolidierung eli- miniert (Vorjahr 60,12 Mio. €), davon fällt bei der Kernstadt ein Betrag in Höhe von 35,47 Mio. € an, insb. aus den von der Stadt für die Eigenbetriebe und das Klinikum geführten Cash-Pooling-Kontokorrent- konten. Nach der Schuldenkonsolidierung verbleibt bei der Kernstadt , insb. der Bestand bei den Konto- korrentkonten der nicht vollkonsolidierten Töchter, z. B. Flughafen und Staatstheater sowie der rechtsfähi- gen Stiftungen. Der Erhöhungsbetrag bei der Kern- stadt ergab sich beim Bestand des Kontokorrentkon- tos der Sigmund-Schuckert-Stiftung (+ 9,5 Mio. €). D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtsch aftlich gleichkommen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 124.579.219 137.681.152 Frankenstadion (FSN) 8.668.713 9.250.345 Summe 133.247.932 146.931.497 Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen, verringerten sich insge- samt um 13,68 Mio. €. Diese Veränderung betrifft zum Großteil die Kernstadt. Dort fallen unter diese Position Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen, Leibrenten und sonstige kreditähnliche Rechtsge- schäfte. Letztere dominieren betragsmäßig und ent- halten vor allem die kreditähnlichen Rechtsge- schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public Private Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich : Hierbei verkauft der private Auftragnehmer seine Forderun- 108 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 50 gen aus der Bauleistung respektive den Investitions- kosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finan- zierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderungen einredefrei, was sie dazu ver- pflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes f ür die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je nach Fi- nanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Ban- ken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der öf- fentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditio- nen zu vergeben. Der Bestandteil des monatlichen Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hin- gegen direkt von der Stadt Nürnberg aufwandswirk- sam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. 2019 verringerten sich die Beträge aufgrund von Til- gungen um 13,10 Mio. €. Diese Verbindlichkeiten sind weiterhin dadurch ent- standen, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhal- tungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Miet- objekten vorgenommen haben und dafür als Gegen- leistung die Räumlichkeiten über einen festgelegten Zeitraum mietfrei nutzen dürfen. Beim FSN handelt es sich um einen „Investitionskre- dit“ im Rahmen des KfW-Infrastrukturprogramms: Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ außerhalb des kommunalen Haushalts und der haushaltsrechtli- chen Berücksichtigung, der speziell für die Finanzie- rung des Umbaus des Stadions für die Fußball-WM 2006 aufgenommen wurde. Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert. 109 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 51 D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 39.574.838 39.888.128 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.204.933 1.156.222 Frankenstadion (FSN) 220.357 122.235 Klinikum 15.699.476 12.435.650 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 145.331 126.409 Noris inklusion gGmbH (NOI) 602.879 583.732 Nürnberg Bad (NüBad) 416.862 666.775 Nürnberg Stift (NüSt) 354.319 482.181 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.232.761 4.990.346 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 257.867.316 268.488.655 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 4.768.904 6.066.191 wbg 7.388.421 8.690.482 Summe 334.476.396 343.697.007 Die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ verminderte sich um 9,22 Mio. € gegen- über dem Vorjahr. Die Veränderung ergibt sich zu großen Teilen durch eine Verminderung bei den StWN um 10,62 Mio. €, wbg um 1,30 Mio. € und SUN (1,23 Mio. €). Die konzernweite Verminderung wird durch erhöhte Verbindlichkeiten beim Klinikum i. H. v. 3,26 Mio. € abgeschwächt. Im Einzelnen haben sich die Verbindlichkeiten aus LuL (Inland) um 0,4 Mio. € verringert. Größere offene Posten sind im Bereich der Tiefbau-Investitionsmaß- nahmen (6,3 Mio. €, -0,7 Mio. weniger als im Vorjahr) und bei Hochbau-Investitionen (6,1 Mio. €, + 0,9 Mio. €) sowie für immaterielles und bewegli- ches Vermögen (2,7 Mio. € bzw. 3,6 Mio. €) zu fin- den. Die im Vorjahr hohen Verbindlichkeiten für Be- amten-Beihilfen haben sich um 5,8 Mio. € auf 0,4 Mio. € reduziert. Der Bestand der Verbindlichkeiten aus LuL (verbun- dene Unternehmen) verringerte sich zum 31.12.2019 um 1,2 Mio. € im Vergleich zum letzten Stichtag. Konzernintern wurde 2019 insgesamt ein Betrag in Höhe von 31,73 Mio. € eliminiert (Vorjahr 42,88 Mio. €) . Davon entfallen auf die Kernstadt 10,76 Mio. €, auf das Klinikum 9,41 Mio. € und auf die StWN 1,89 Mio. €. 110 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 52 D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 598.482 900.154 Klinikum 29.837.956 27.647.569 Nürnberg Stift (NüSt) 267.352 150.275 Summe 30.703.790 28.697.997 Die Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistun - gen“ verringerte sich um 2,01 Mio. €. Wertmäßig dominieren hier mit 29,84 Mio. € Verbind- lichkeiten des Klinikums aus dem Krankenhausfi- nanzierungsrecht. Bei der Kernstadt fallen unter diese Position vorwiegend zum Stichtag 31.12.2019 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hil- fen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlosen- und Flüchtlingshilfe. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Betrag um 0,30 Mio. € verringert. Bei NüSt handelt es sich um „Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“, hier werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweck- entsprechend verwendeten Spenden und Zuwen- dungen Dritter ausgewiesen. Konzernintern eliminiert wurde lediglich ein Betrag in Höhe von 0,02 Mio. € bei der Kernstadt. 111 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 53 D.VII Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 156.382.013 138.680.767 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 331.658 293.657 Frankenstadion (FSN) 7.039 91.079 Klinikum 21.983.728 20.471.773 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 337.654 289.294 Noris inklusion gGmbH (NOI) 857.338 435.732 Nürnberg Bad (NüBad) 243.340 230.221 Nürnberg Stift (NüSt) 908.739 1.460.599 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 8.932.498 8.504.733 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 109.299.671 117.983.848 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.341.114 1.326.957 wbg 34.443.299 35.393.629 Summe 335.068.091 325.162.290 Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ er- höhte sich zum 31.12.2019 um 9,91 Mio. € gegen- über 2018. Die Kernstadt mit 156,38 Mio. € und die StWN mit 109,30 Mio. € bilden hier die größten Pos- ten. Unter diese Position fallen bei der Kernstadt u.a. die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung“. Darunter werden für erhaltene investive Zuschüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der zugehörigen Anlage Sonderposten eingestellt. Bei Aktivierung der Anlage wird dann der zugehörige Sonderposten passiviert, die Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen. Ebenso fällt hierunter der antizipative Rechnungsabgrenzungsposten, unter welchem solche Ausgaben erfasst sind, die nach dem Bilanzstichtag und vor Abschluss der Jahresab- schlussarbeiten bewirkt wurden, jedoch bereits vor dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau- maßnahmen eingestellt. Die Erhöhung bei der Kernstadt ergibt sich vor allem aus den höheren Verbindlichkeiten aus Förderung, d.h. Investitionszuweisungen von Bund und Land (+13,75 Mio. €). Bei den StWN sind hier vor allem Strom- und Ener- giesteuerverbindlichkeiten enthalten. Insgesamt wurden hier konzernintern 64,90 Mio. € eliminiert, der Großteil davon bei der Kernstadt. Die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung auf der Passivseite sind unter der Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ auszuweisen (vgl. Erläuterung zu B.II.3). Die Bilanz zum 31.12.2019 weist einen Be- trag von 1,25 Mio. € aus. 112 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Passive Rechnungsabgrenzung _____________________________________________________________________________________________________ 54 4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2019 € 31.12.2018 € Kernstadt 29.214.034 31.216.579 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 150.000 0 Klinikum 2.499.782 2.081.822 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 88.200 24.279 Noris inklusion gGmbH (NOI) 125.502 1.154.907 Nürnberg Bad (NüBad) 78.033 81.864 Nürnberg Stift (NüSt) 66.977 18.514 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 76.883 64.327 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 5.782.180 6.868.688 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.551.281 1.791.703 wbg 420.916 301.486 Summe 40.053.788 43.604.168 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so- weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Position verringert sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 3,55 Mio. €. Die größten Verminderun- gen ergeben sich bei der Kernstadt (2,00 Mio. €) und StWN (1,09 Mio. €) sowie NOI (1,03 Mio. €). Den größten Posten bildet hier die Kernstadt (29,21 Mio. €). Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungs- posten bleibt auf dem Niveau der Vorjahre (Verände- rung zum Stichtag 2018: -2,1 Mio. €). Große Summen sind enthalten für die Gebühren der Kindertagesstätten (9,4 Mio. €) und für zweckgebun- dene Kostenbeteiligungen oder Spenden, bei denen die Investitionen erst 2020 ff. getätigt werden (9,7 Mio. €). Zudem sind hier auch hohe Vorauszahlungen für Ge- werbesteuer enthalten (12,3 Mio. €). Dabei handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Un- ternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen. Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von 0,23 Mio. € eliminiert. 113 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Ordentliche Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 55 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung 4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge Abbildung 3: Erträge Konzern Stadt Nürnberg Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Stadt Nürnberg erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,68 % (284,72 Mio. €) auf 6.367,52 Mio. €. Sie setzen sich zum 31.12.2019 folgendermaßen zu- sammen: Auf öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte als größten Anteil entfallen 61,4 %, gefolgt von Steu- ern und ähnlichen Abgaben (15,7 %), Zuwendungen und allgemeine Umlagen (8,9 %), Kostenerstattun- gen und Umlagen (5,0 %), privatrechtliche Leis- tungsentgelte (3,8 %), aktivierten Eigenleistungen (2,1 %) sowie als kleinsten Anteil mit 1,2 % oder we- niger die Auflösung von Sonderposten, die sonstigen ordentlichen Erträge, die Bestandsveränderungen sowie sonstige Transfererträge. Auf die Einzelpositi- onen je Beteiligung wird im Folgenden näher einge- gangen. Konzernintern konsolidiert wurden 269,94 Mio. €, dies entspricht 4,01 % der ursprünglichen ordentli- chen Gesamterträge. Steuern und ähnliche Abgaben (1.001,5 Mio. €) 16% Zuwendungen und allgemeine Umlagen (549,6 Mio. €) 9% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (3.907,5 Mio. €) 61% Auflösung von Sonderposten (75,8 Mio. €) 1% Privatrechtliche Leistungsentgelte (242,4 Mio. €) 4% Kostenerstattungen und Kostenumlagen (319,5 Mio. €) 5% Sonstige ordentliche Erträge 123,4 Mio. €) 2% Aktivierte Eigenleistungen (136,8 Mio. €) 2% 114 Steuern und Abgaben Steuern und ähnliche Abgaben Ist 2019 in € Ist 2018 in € Kernstadt 1.001.470.685 969.328.952 Summe 1.001.470.685 969.328.952 Steuern und Abgaben fallen lediglich bei der Kern- stadt an. Die Steuererträge stiegen im Ist 2019 um 32,14 Mio. €. Die Gewerbesteuer stellt die wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürnberg dar, gefolgt vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 7 Mio. € und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um rund 16 Mio. €. Des Weiteren sind in den Steuererträgen der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, die Grundsteuer sowie Hunde- und Zweitwohnungs- steuer enthalten. Durch die Ertragskonsolidierung wurden 9,32 Mio. €, entsprechend 0,92 % des ursprünglichen Gesamtbe- trags der Steuererträge eliminiert. Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 523.741.432 0,95 500.186.086 0,95 Klinikum 18.408.503 0,03 20.768.817 0,04 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 5.160.601 0,01 5.520.218 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 163.137 0,00 141.192 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 645.105 0,00 420.178 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 394.356 0,00 398.104 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 985.078 0,00 372.766 0,00 wbg 48.159 0,00 467.668 0,00 Summe 549.546.371 1 528.275.028 1 115 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 57 Auch bei den Zuwendungen und allgemeinen Umla- gen resultiert der überwiegende Anteil aus den Erträ- gen der Kernstadt (523,74 Mio. €, entspricht 95,3 %). Hier sind wesentliche Bestandteile die Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich), Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbsteuer und Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) sowie Zuweisungen vom Land für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal. Die Position stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 21,27 Mio. €. Der größte Anteil der Erhöhung ergibt sich bei der Zuweisung vom Land für Grunderwerbsteuer (+12,5 Mio. €), den Schlüsselzuweisungen (+8,2 Mio. €), so- wie den sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen und Spenden (+7,9 Mio. €), welche den Rückgang bei den Zuwendungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) von 6,6 Mio. € abfedern. Mit einem Konzernanteil von 3,3 % (18,41 Mio. €) fal- len auch beim Klinikum Nürnberg Zuwendungen an. Hierbei handelt es sich überwiegend um Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für Pauschal- und Einzelförderungen, die sowohl er- trags- als aufwandsseitig (sonstige ordentliche Auf - wendungen) gebucht werden und somit ergebnis- neutral sind. Die Veränderung im Vergleich zum Bi- lanzstichtag 2019 ergibt sich aus gestiegenen För- dermitteln nach Art. 11 KHG und Art. 12 KHG. Eliminiert im Rahmen der Aufwands-/Ertragskonsoli- dierung wurden 0,49 Mio. €, insb. Leistungen der Stadt an NOA und SUN. Sonstige Transfererträge Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 6.125.550 1,00 5.260.469 1,00 Summe 6.125.550 1 5.260.469 1 Auch die sonstigen Transfererträge fallen nur bei der Kernstadt an und enthalten vorwiegend Erstattun- gen für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie Rückforderungen von Kindertageseinrichtungen freier Träger im Rahmen der Spitzabrechnung an- hand der tatsächlichen Belegungszahlen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leis- tungsentgelten Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 75.731.023 0,02 66.829.562 0,02 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 66.934.154 0,02 77.037.430 0,02 Klinikum 577.024.014 0,15 556.790.726 0,15 Nürnberg Bad (NüBad) 4.147.029 0,00 4.190.631 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 31.838.045 0,01 30.721.005 0,01 116 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 58 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 25.677.734 0,01 25.045.995 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN)) 3.043.461.055 0,78 2.909.187.976 0,78 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 83.106.417 0,02 72.562.138 0,02 Summe 3.907.919.471 1 3.742.365.465 1 Die öffentlich-rechtlich erhobenen Leistungsentgelte wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 165,55 Mio. € und entfielen mit 77,9 % hauptsächlich auf die Um- satzerlöse aus Gas-, Wasser- und Stromlieferungen bei den StWN (insb. N-ERGIE AG), welche beim Stromverkauf um ca. 140 Mio. € anstiegen und damit das Gros des Anstiegs in dieser Position erklären. Die Fahrpreisentgelte der VAG sind hier mit 159,1 Mio. € enthalten und stiegen um rund 5 Mio. € gegenüber 2018 an. Konzernintern eliminiert wurden bei der StWN 63,55 Mio. €, u. a. Umsatzerlöse der N-ERGIE AG für Strom/Gas/Fernwärme/Wasser (insb. von der Kernstadt, Klinikum und wbg) und Umsatzerlöse für Fahrkarten/Schülertickets von der Kernstadt. Beim Klinikum werden in dieser Position die Ent- gelte für Krankenhausleistungen (Fallpauschalen) ausgewiesen, diese machen hiermit einen Anteil von 14,8 % an den Konzernerträgen in diesem Bereich aus. Eliminiert wurden hier 2,32 Mio. €. Auf die Kernstadt entfiel mit 1,9 % nur ein relativ ge- ringer Anteil (u. a. Verpflegungsgebühren für unbe- gleitete minderjährige Flüchtlinge, Verwaltungsge- bühren, Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzun- gen, Auslagenersätze sowie Elternentgelte zur Ver- pflegung). Konzernintern wurden 10,93 Mio. € elimi- niert. Privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus privatrechtlichen Leis- tungsentgelten Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 40.728.737 0,17 40.254.177 0,18 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.084.263 0,02 4.282.028 0,02 Frankenstadion (FSN) 2.230.056 0,01 2.224.456 0,01 Klinikum 35.653.362 0,15 30.934.263 0,14 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.986.380 0,01 3.472.711 0,02 Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.262.880 0,01 2.078.057 0,01 Nürnberg Bad (NüBad) 120.772 0,00 166.129 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 469.548 0,00 553.936 0,00 117 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Privatrechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 59 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 2.249.178 0,01 1.996.213 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 0 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 15.795 0,00 20.340 0,00 wbg 151.601.530 0,63 140.456.548 0,62 Summe 242.402.501 1 226.438.858 1 Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,96 Mio. €. Sie werden vor allem bei der wbg erzielt (62,5 %). Hier- bei handelt es sich um Mieten und Erträge aus der Hausbewirtschaftung. Auf die Kernstadt entfallen immerhin 16,8 %, die sich aus Mieterträgen und sonstigen privatrechtli- chen Leistungsentgelten zusammensetzen, z. B. Miete für Lichtwellenleiter im Telekommunikations- netz oder Leitungsentgelte im Bereich der Friedhofs- verwaltung. Beim Klinikum fallen 14,7 % an, den Hauptanteil stellen Erlöse aus dem Verkauf von (meist selbst her- gestellten) Medikamenten sowie Vermietungser- träge, Erlöse aus Studiengebühren und Kursgebüh- ren für Fort- und Weiterbildungen. Konzernintern wurden bei dieser Position 13,32 Mio. € eliminiert, davon aufgrund konzerninter- ner Beziehungen bei der Kernstadt 3,96 Mio. €, bei SÖR 5,08 Mio. €, bei der NOI 1,16 Mio. € und bei der wbg 2,10 Mio. €. Kostenerstattungen und Umlagen Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 282.303.788 0,88 309.166.490 0,90 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.597 0,00 9.671 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00 Klinikum 18.292.535 0,06 18.486.856 0,05 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 16.399.127 0,05 15.581.578 0,05 Nürnberg Bad (NüBad) 4.613 0,00 22.131 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 1.719.724 0,01 1.042.332 0,00 118 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Kostenerstattungen und Umlagen _____________________________________________________________________________________________________ 60 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 87.013 0,00 242.335 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 0 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 100.730 0,00 189.086 0,00 wbg 559.632 0,00 639.847 0,00 Summe 319.470.759 1 345.380.328 1 Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen verrin- gerten sich 2019 um insgesamt 25,91 Mio. € und fal- len fast ausschließlich bei der Kernstadt an. Dabei handelt es sich u. a. um die Erstattungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft, auch zur Unterbrin- gung von Flüchtlingen sowie Erstattungen vom Land für Transferleistungen, insb. Erstattungen nach dem AsylbLG und zur Flüchtlingsunterbringung. Ebenso finden sich hier Erstattungen von Gemeinden/Ge- meindeverbänden (Kostenerstattungen für Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen aus ande- ren Gemeinden, Gastschulbeiträge) sowie Erstattun- gen vom Bezirk für Hilfen zur Erziehung. Die Verringerung im Vergleich zu 2018 (26,86 Mio. €) ergibt sich vor allem aus der sinken - den Anzahl von Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beim Klinikum fallen Kostenerstattungen insb. für Ausgleichszahlungen aus dem Ausgleichsfonds nach § 17 a Abs. 5 KHG für ausbildende Kranken- häuser an. Die NOI erhält Kostenerstattungen für Maßnahmen- pauschalen im Arbeitsbereich bzw. in Wohnheimen und für Fachleistungsstunden im Ambulant Betreu- ten Wohnen. Aus konzerninternen Umsätzen wurde durch die Er- tragskonsolidierung ein signifikanter Betrag heraus - gerechnet (117,90 Mio. €, das entspricht 26,96 % der gesamt gemeldeten 437,39 Mio. €). Der Großteil der Konsolidierung entfällt auf die Kostenerstattung de r Stadt an den SÖR mit 93,85 Mio. €, bei der Kernstadt wurden 23,13 Mio. € konsolidiert. 119 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 61 Auflösung von Sonderposten Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen ist nur bei der Kernstadt und dem Klinikum wesentlich. Hierbei handelt es sich um die ratierliche Auflösung von Investitionszuschüssen aus vorvergangenen Jahren über die Nutzungs- bzw. Bindungsdauer der geförderten Anlage. Auflösung von Sonderposten Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 47.191.947 0,62 48.339.455 0,62 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0,00 0 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00 Klinikum 20.674.674 0,27 21.805.860 0,28 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 57.372 0,00 23.421 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 118.358 0,00 118.358 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 263.913 0,00 328.176 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 3.534 0,00 3.717 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.486.904 0,03 2.725.339 0,03 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 5.001.243 0,07 4.948.542 0,06 wbg 0 0,00 0 0,00 Summe 75.797.946 1 78.292.867 1 120 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 62 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen beträgt die Veränderung zum Vorjahr 49,27 Mio. € (+ 66%). Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen liegen die Schwerpunkte in 2019 bei der Kernstadt (44,1 %) und den StWN (37,8 %) sowie dem Klinikum (11,9 %). Bei der Kernstadt sind hier insb. Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, Zuschrei- bungen und Nachaktivierungen als auch Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen für Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlasten u nd für Verlustausgleiche enthalten. Gegenüber 2018 er- höhte sich diese um 24 Mio. € v.a. durch die Auflö- sung einer Aufwandsrückstellung zum 3-stufigen Ta- rifabschluss. Bei den StWN bilden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen den Schwerpunkt in dieser Position. Der im Vergleich zum Vorjahr eklatant gestiegene Wert 2019 resultiert aus der Auflösung einer Sonstige ordentliche Erträge Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 54.345.597 0,44 35.883.591 0,48 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 776.857 0,01 1.281.462 0,02 Frankenstadion (FSN) 2.290 0,00 0 0,00 Klinikum 14.741.375 0,12 11.915.934 0,16 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 62.398 0,00 73.959 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 67.131 0,00 23.243 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 29.584 0,00 19.719 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 143.406 0,00 -2.169.536 -0,03 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 916.599 0,01 260.458 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 46.645.987 0,38 17.753.491 0,24 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.663.442 0,02 3.295.769 0,04 wbg 2.967.201 0,02 5.753.638 0,08 Summe 123.361.868 1 74.091.727 1 121 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Aktivierte Eigenleistungen _____________________________________________________________________________________________________ 63 Drohverlustrückstellung aus einem Stromlieferver- trag. Auch das Klinikum verbucht hierunter insb. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge ge- mäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz und Er- träge aus Förderprojekten. Der konzernintern bereinigte Betrag ist mit 120,05 Mio. €, d.h. 49,32 % der ursprünglichen Er- träge, sehr hoch, da hier 2019 neben der Konzessi- onsabgabe auch der Ertrag aus dem Verkauf der wbg-Anteile bei den StWN eliminiert wird. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen sind auch die ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses auszuweisen . Darunter ver- steht man nicht bereinigte Aufrechnungsdifferenzen zwischen zwei konsolidierten Gesellschaften. Diese betragen insg. 1,35 Mio. € und damit 0,02 % der or- dentlichen Erträge des Konzerns Stadt. Sie entfallen insb. auf Differenzen zwischen der Kernstadt und dem StWN-Konzern. Aufwandsseitig werden diese Differenzen unter den sonstigen ordentlichen Auf- wendungen ausgewiesen (s.u.). 122 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 64 Aktivierte Eigenleistungen Unter dieser Bilanzposition werden die Erträge aus der Aktivierung von selbst erstellten, zu dauerhaften Nutzung bestimmten Vermögensgegenständen dar- gestellt. Der größte Teil der aktivierten Eigenleistun- gen fällt bei den StWN an (62,0 %) und entsteht z. B. durch die Herstellung von Strom- und Gasleitungen der N-ERGIE Service-Gesellschaft für die N-ERGIE AG. Auch die Bauleistungen von SÖR für das städtische Infrastrukturvermögen finden sich hier, ebenso wie die Bauleistungen der wbg Kommunal im Rahmen der ÖÖP-Projekte Schulen. Hier war in 2019 der größte Anstieg zu verzeichnen (30,57 Mio. €), was die intensive Tätigkeit im Rahmen der laufenden ÖÖP-Projekte, z. B. für den Neubau der Bertolt- Brecht-Schule widerspiegelt. Aktivierte Eigenleistungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 5.275.992 0,04 6.325.943 0,06 Klinikum 388.501 0,00 317.805 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 4.493.329 0,03 6.454.242 0,06 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 84.863.075 0,62 81.686.635 0,77 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.222.731 0,02 3.009.453 0,03 wbg 38.524.477 0,28 7.952.164 0,08 Summe 136.768.105 1 105.746.243 1 123 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Bestandsveränderungen _____________________________________________________________________________________________________ 65 Bestandsveränderungen Unter dieser Position werden sowohl die Bestands- mehrungen als auch die Bestandsminderungen bei fertigen oder unfertigen Erzeugnissen erfasst. Der Bestand zum jeweiligen Bilanzstichtag schwankt na- turgemäß sehr stark. In 2019 sind die größten Er- träge dieser Position bei der Stadt zu finden (4,73 Mio. €). Bei der Stadt sind die Ergebnisse der erstmals in 2019 im Bereich Schulen durchgeführte Inventur ent- halten. Bei der wbg fallen hier vor allem die Investitionen im Rahmen der ÖÖP-Projekte mit der Stadt bis zur Fer- tigstellung und Übergabe an diese an, sowie Mieten und Nebenkosten bis zur Abrechnung. Bestandsveränderungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 4.728.677 1,02 96.318 0,01 Klinikum 242.956 0,05 547.230 0,07 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.168 0,00 -3.391 -0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 34.095 0,01 54.493 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 227.954 0,05 -26.058 -0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 311.350 0,07 34.172 0,00 wbg -895.594 -0,19 6.914.580 0,91 Summe 4.656.607 1 7.617.344 1 124 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Ordentliche Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 66 4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen Abbildung 4: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg Im Jahr 2019 betragen die ordentlichen Gesamtauf- wendungen des Konzerns 6.189,40 Mio. € und sind damit im Vergleich zu 2018 um rund 5,0 % respektive 293 Mio. € gestiegen. Die Posten werden im Folgen- den je Beteiligung dargestellt und die größten Werte näher erläutert. Konzernintern konsolidiert wurden 274,69 Mio. €, dies entspricht 4,21 % der ursprünglichen ordentli- chen Gesamtaufwendungen. Personalaufwendungen (1.499,9 Mio. €) 24% Versorgungsaufwend ungen (194,2 Mio. €) 3% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2.764,9 Mio. €) 45% Bilanzielle Abschreibungen (313,64 Mio. €) 5% Transferaufwendung en (815,8 Mio. €) 13% Sonstige ordentliche Aufwendungen (600,9 Mio. €) 10% 125 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Personal- und Versorgungsaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 67 Personal- und Versorgungsaufwendungen Personalaufwendungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 583.982.817 0,39 518.477.765 0,37 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 23.701.335 0,02 22.976.102 0,02 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00 Klinikum 431.880.955 0,29 414.660.150 0,29 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 8.339.662 0,01 9.603.861 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.065.228 0,01 14.537.635 0,01 Nürnberg Bad (NüBad) 4.370.596 0,00 4.201.395 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 23.189.140 0,02 21.246.849 0,02 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 55.829.775 0,04 53.520.769 0,04 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 307.084.464 0,20 307.452.716 0,22 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 23.202.675 0,02 21.673.403 0,02 wbg 23.219.060 0,02 21.796.831 0,02 Summe 1.499.865.708 1 1.410.147.476 1 Die Personalaufwendungen entfallen hauptsächlich auf die Kernstadt (38,9 %), das Klinikum (28,8 %) und die StWN (20,5 %). Bei der Kernstadt ist der Anstieg i. H. v. 65,51 Mio. € auf Tariferhöhungen bei den Arbeitneh- mern (durchschnittlich 3,09 % ab April 2019), die Be- soldungserhöhung bei den Beamten (+ 3,2 % ab Ja- nuar 2019) sowie Stellenschaffungen zurückzufüh- ren. Beim Klinikum erhöhen sich die Personalaufwen- dungen um 4,2 % (17,22 Mio. €). Daneben enthält der Personalaufwand Zuführungen zu Rückstellungen. 126 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Versorgungsaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 68 Versorgungsaufwendungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 117.801.429 0,61 108.665.899 0,62 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.154 0,00 3.979 0,00 Klinikum 17.626.684 0,09 21.717.880 0,12 Nürnberg Bad (NüBad) 284.861 0,00 309.554 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 2.143.102 0,01 2.093.528 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 920.459 0,00 923.873 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 51.850.403 0,27 38.388.114 0,22 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.544.752 0,02 3.513.099 0,02 Summe 194.174.845 1 175.615.925 1 Die Versorgungsaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 18,56 Mio. € und beinhalten über- wiegend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio- nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger bei der Kernstadt . Weiterhin entfallen nennenswerte Anteile auf die StWN (26,7 %) und das Klinikum ( 9,1 %) für Altersversorgungsaufwendungen. Bei der Kernstadt hat sich der Betrag gegenüber 2018 um 9,14 Mio. € verändert und der Anstieg be- ruht auf den Zuführungen zu Rückstellungen für Pen- sionen und Beihilfen für Versorgungsempfänger v. a. auf dem erhöhenden Effekt durch die Anwendung der neuen Heubeck-Richttafeln 2018G. Auch bei den Töchtern der Stadt, insb. bei den StWN führten die Anpassung der Sterbetafeln und Tarifer- höhungen zu steigenden Zuführungen zu den Pensi- onsrückstellungen (Anstieg um 13,46 Mio. €). Beim Klinikum ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 4,09 Mio. €, da die Stadt einen Teil der Versorgungsverpflichtungen (Altzusagen aus der Zeit vor der Gründung des Kommunalunternehmens) übernommen hat. 127 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen _____________________________________________________________________________________________________ 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 155.422.536 0,06 141.293.247 0,05 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.150.220 0,01 17.378.961 0,01 Frankenstadion (FSN) 176.046 0,00 167.828 0,00 Klinikum 138.472.100 0,05 124.629.483 0,05 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.023.828 0,00 1.281.436 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.302.861 0,00 2.002.217 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 1.730.935 0,00 2.563.719 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 2.909.079 0,00 3.021.913 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 42.036.232 0,02 35.969.009 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.337.526.011 0,85 2.188.576.787 0,85 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 19.360.162 0,01 17.718.460 0,01 wbg 44.872.745 0,02 41.569.226 0,02 Summe 2.764.982.755 1 2.576.172.287 1 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen haben sich um 188,81 Mio. € erhöht. Der Schwer- punkt liegt mit einer Summe von 2.337,53 Mio. € bei den StWN (84,5 %). Es fallen hier vor allem Aufwendungen für Gas, Ein- satzstoffe der Wärmeerzeugung und andere bezo- gene Leistungen an, hier war 2019 vom Anstieg der Bezugskosten für Strom, Gas und Fernwärme ge- prägt. Herauskonsolidiert wurden bei StWN lediglich 7,19 Mio. €, entsprechend 0,003 % (v.a. Er- löse aus Dampfverkäufen von ASN und Kraft- Wärme-Kopplungserlöse bei SUN). Bei der Kernstadt und dem Klinikum fallen, auch auf- grund hoher Eliminierungsbeträge nur relativ geringe Anteile, jeweils rd. 5 - 6 %, an. Beim Klinikum sind hier die gesamten Aufwendun- gen für den Krankenhausbetrieb enthalten; eliminiert wurden 13,15 Mio. €, das entspricht 8,67 % der ur- sprünglichen Meldung. Bei der Kernstadt wurden 130,07 Mio. € bzw. 45,56 % herauskonsolidiert, vor allem Aufwendun- gen für Gas, Strom und Wasser, Erstattungen an den Eigenbetrieb SÖR sowie Fahrkarten. Als größte Pos- ten nach der Aufwandskonsolidierung verbleiben im Bereich der Sach- und Dienstleistungen die Zufüh- rung zu Instandhaltungsrückstellungen (16,1 Mio. €). 128 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen _____________________________________________________________________________________________________ 70 Bemerkenswert sind weiterhin die hohen Eliminie- rungsbeträge bei wbg (18,22 Mio. € entsprechend 28,89 %), SÖR (4,56 Mio. € entsprechend 34,89 %), ASN (8,58 Mio. € entsprechend 30,95 %) und SUN (4,56 Mio. € entsprechend 19,05 % hauptsächlich Aufwendungen für Straßenentwässerung). Bilanzielle Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 102.539.677 0,33 104.899.338 0,32 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 13.667.628 0,04 13.692.321 0,04 Frankenstadion (FSN) 2.467.279 0,01 2.463.349 0,01 Klinikum 33.441.428 0,11 34.109.003 0,10 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 166.064 0,00 140.438 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 775.801 0,00 665.504 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 2.300.097 0,01 2.317.981 0,01 Nürnberg Stift (NüSt) 2.225.671 0,01 1.981.847 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 3.395.183 0,01 3.322.629 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 112.604.058 0,36 122.340.711 0,38 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.228.355 0,08 24.491.121 0,08 wbg 15.823.158 0,05 14.929.323 0,05 Summe 313.634.399 1 325.353.564 1 Die Position „Bilanzielle Abschreibungen“ beinhalte t Abschreibungen auf Forderungen und Abschreibun- gen auf Anlagevermögen. Die größten Anteile entfal- len auf die StWN (35,90 %) und die Kernstadt (32,69 %), auf das Klinikum entfallen 10,66 %. Bei der Kernstadt sind hier insb. die Abschreibun- gen auf das Sachanlagevermögen ergebnisbestim- mend (85,44 %, respektive 87,61 Mio. € von gesamt 102,54 Mio. €). Bei den StWN bestimmen v. a. die Abschreibungen auf Verteilungsanlagen (54,57 Mio. €), Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen (16,52 Mio. €) und Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr (12,08 Mio. €) den hohen Wert der Abschreibungen. Die Verringerung gegenüber 2018 bezieht sich über- wiegend auf Finanzanlagen (-4,7 Mio. €), auf Sach- lagen (-3,3 Mio. €) und auf immaterielle Wirtschafts- güter (-1,7 Mio. €). 129 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Transferaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 71 Transferaufwendungen Transferaufwendungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 814.399.703 1,00 820.893.656 1,00 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.933 0,00 3.440 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00 Klinikum 64.777 0,00 105.215 0,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 354.758 0,00 103.954 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 3.565 0,00 911 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 0 0,00 0 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 83.767 0,00 78.220 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 435.273 0,00 474.883 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 190.504 0,00 173.896 0,00 wbg 262.818 0,00 146.569 0,00 Summe 815.800.099 1 821.980.744 1 Die Transferaufwendungen veränderten sich um -6,18 Mio. € und fallen hauptsächlich bei der Kern- stadt an. Sie werden unterschieden in Sozialtrans- feraufwendungen (inkl. Bezirksumlage) und in wei- tere Transferaufwendungen. Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter- kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun- gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta- gesstätten. Auch die Bezirksumlage hat, entspre- chend der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks, im Wesentlichen den Charakter von Sozialausgaben. Die weiteren Transferaufwendungen beinhalten z.B. die Gewerbesteuerumlage sowie Zuschüsse auf- grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen außerhalb des Sozialbereichs. Der Rückgang bei der Kernstadt in 2019 ist im We- sentlichen auf die Kosten der Unterkunft und Hei- zung beim Arbeitslosengeld II zurückzuführen (-21,0 Mio. € bzw. - 17,1 %). Hier sanken sowohl An- zahl als auch Höhe der Leistungsbezüge aufgrund der guten Situation am Arbeitsmarkt. Die Bezirksum- lage hingegen stieg um 13,4 Mio. € und bremste so den Rückgang deutlich ab. Insgesamt 16,43 Mio. €, entsprechend 1,97 % der Transferaufwendungen wurden konsolidiert, u. a. die Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigen- betriebe. 130 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 72 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 106.705.518 0,18 125.370.548 0,21 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.914.913 0,00 1.803.641 0,00 Frankenstadion (FSN) 81.736 0,00 67.841 0,00 Klinikum 50.474.297 0,08 50.564.176 0,09 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.473.258 0,00 1.563.893 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.050.015 0,00 2.019.104 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 555.203 0,00 566.532 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 5.268.282 0,01 5.070.802 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.275.896 0,01 4.777.923 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 350.025.564 0,58 343.609.823 0,59 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.550.358 0,01 7.746.629 0,01 wbg 68.570.911 0,11 43.887.112 0,07 Summe 600.945.951 1 587.048.023 1 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen stiegen 2019 um 13,90 Mio. € und entfallen überwiegend auf die StWN (58,2 %) sowie in geringerem Umfang auf die Kernstadt (17,8 %), das Klinikum (8,4 %) und die wbg (11,4 %). Konsolidiert wurden konzernweit 104,92 Mio. € (14,86%). Bei den StWN sind unter dieser Position vor allem die Netznutzungsentgelte verbucht. Konzerntech- nisch eliminiert wurden bei StWN 37,65 Mio. € (ent- sprechend 9,76 % der ursprünglichen Aufwendun- gen der StWN), hauptsächlich die an die Kernstadt geleistete Konzessionsabgabe. Beim Klinikum werden hier die Einstellungen von Fördermitteln in die Verbindlichkeiten und Instand- haltungsaufwendungen ausgewiesen. Bei der Kernstadt sanken die Aufwendungen ge- genüber dem Vorjahr um 18,67 Mio. € v. a. durch ge- ringere Aufwendungen für Mieten, Pacht und Erb- bauzins sowie der Wegfall der Zuführungen zu den Rückstellungen für Risikovorsorge aus den Tarifab- schlüssen aus dem Jahr 2018 (siehe hierzu auch sonstige ordentliche Erträge). Bei der wbg ist ein Anstieg um 24,68 Mio. € zu ver- zeichnen- hierbei handelt es sich um Fremdkosten für ÖÖP – Bauleistungen – in dem Anstieg spiegelt sich die starke Aktivität der WBG Kommunal für den Neubau der Bertolt –Brecht-Schule wider. Analog zu den ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung sind die aufwandsseitigen Differenzen unter den sonstigen 131 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 73 ordentlichen Aufwendungen auszuweisen. Diese be- tragen insg. 1,02 Mio. € und sind insbesondere auf Differenzen zwischen der Kernstadt und den StWN zurückzuführen. Betragsmäßig spielen die auf- wandsseitigen Differenzen jedoch, gemessen an der Höhe der gesamten „Sonstigen ordentlichen Auf- wendungen, mit 0,17 % nur eine untergeordnete Rolle. 132 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 74 4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen Finanzerträge und Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 29.046.355 0,40 36.348.036 0,19 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 546.295 0,01 432.282 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00 Klinikum 53.910 0,00 1.079.751 0,01 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.226 0,00 303 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 5.903 0,00 743 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 0 0,00 0 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 16 0,00 6.479 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 557 0,00 23.517 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 41.942.047 0,57 65.854.767 0,62 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.539.137 0,02 2.000.738 0,02 Wbg 79.722 0,00 42.028 0,00 Summe 73.215.168 1 105.788.644 1 Die Finanzerträge gingen um 32,57 Mio. € zurück und haben ihren Ursprung insb. bei den StWN (57,3 %). Hier ist der Rückgang um 23,91 Mio. € insbesondere auf den Rückgang der Erträge aus assoziierten Unternehmen zurückzuführen. Der Ef- fekt basiert insbesondere auf niedrigeren Erträgen aus der At-Equity-Bewertung, hauptsächlich aus dem assoziierten Unternehmen Thüga. Die Kernstadt hat einen Anteil von 39,7 %, darin sind vor allem höhere Erträge aus der Verzinsung der Gewerbesteuer enthalten (+10,3 Mio. €) sowie die Gewinnanteile aus Beteiligungen (gesamt 5,08 Mio. €, insb. Sparkasse und Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg). Unter den in dieser Ziffer ebenfalls enthaltenen Er - trägen aus der Eigenkapitalveränderungen aus as- soziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) steht in 2019 der anteilige Jahresüberschuss der beiden At Equity bewerteten Unternehmen: Flughafen i. H. v. 1,5 Mio. € und NürnbergMesse i. H. v. 1,32 Mio. €. Die Erträge aus der Equity-Bewertung verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr damit um gesamt 13,22 Mio. €. 133 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 75 Zinsen und sonstige Finanzaufwendun- gen inkl. Aufwendungen aus Eigenkapi- talveränderungen aus assoziierten Un- ternehmen (§ 312 Abs. 4 HGB) Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 35.434.292 0,26 35.913.131 0,25 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.598.851 0,02 4.800.527 0,03 Frankenstadion (FSN) 2.598.851 0,00 672.824 0,00 Klinikum 5.122.766 0,04 5.365.235 0,04 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 38.824 0,00 32.071 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 132.478 0,00 79.280 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 585.896 0,00 645.834 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 227.721 0,00 272.651 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 0,03 2.932.559 0,02 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 70.680.174 0,52 76.750.682 0,52 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.549.949 0,06 9.966.069 0,07 wbg 9.422.201 0,07 9.134.600 0,06 Summe 136.823.080 1 146.565.463 1 Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen fallen vor allem bei den StWN (51,7 %) und der Kernstadt mit 25,9 % an und sanken im Vergleich zum Vorjahr um 9,74 Mio. €. Die StWN weisen hier Aufwendungen aus der Auf- zinsung von Rückstellungen und die Garantiedivi- denden aus nicht beherrschenden Anteilen (Thüga AG) aus. Hier wirkten sich die gesunkenen Zinsauf- wendungen positiv aus (-6,1 Mio. €). Bei der Kernstadt sind unter den Zinsen und sonsti- gen Finanzaufwendungen vor allem Zinsaufwendun- gen für Investitionskredite i. H. v. 25,4 Mio. € und Auf- wendungen aus Erstattungszinsen i. H. v. 98,3 Mio. € abgebildet. Die Verringerung auf dieser Position resultiert bei der Kernstadt überwiegend aus dem Rückgang der Zinsaufwendungen für Investiti- onskredite. Die o. g. Position enthält bei der Kernstadt zudem auch in geringem Umfang Aufwendungen aus Eigen- kapitalveränderungen aus assoziierten Unterneh- men. 134 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 76 4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 3.134.078 0,83 681.739 0,04 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0,00 12.190 0,00 Frankenstadion (FSN) 4.642 0,00 0 0,00 Klinikum 855.130 0,23 1.045.307 0,06 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 38.788 0,01 58.010 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 62.862 0,02 15.978 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 50.808 0,01 35.770 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 96.367 0,03 36.586 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.329.122 0,35 365.539 0,02 Städtische Werke Nürnberg (StWN) -4.232.464 -1,12 13.279.974 0,74 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 31.777 0,01 18.636 0,00 wbg 2.419.541 0,64 2.467.100 0,14 Summe 3.790.651 1 18.016.831 1 Die außerordentlichen Erträge sind überwiegend der Kernstadt (82,7 %), wbg (63,8 %), SÖR ((35,1 %) und dem Klinikum (22,6 zuzurechnen und veränder- ten sich um -14,23 Mio. €. Bei der wbg sind unter dieser Position überwiegend Erstattungen aus Versicherungsschäden, Er- träge/Gutschriften aus früheren Jahren sowie Zah- lungseingänge bereits abgeschriebener Forderun- gen gebucht. Bei SÖR enthält diese Position Erstattungen aus den Vorjahren, u. a. aus der Bundesmaut, und Schadens- ersatzleistungen im Bereich Bau. Beim Klinikum handelt es sich überwiegend um pe- riodenfremde Erträge aus Fördermittelerhöhungen, Gutschriften sowie Rückstellungsauflösungen, bei der Kernstadt fallen hier periodenfremde Erlöse und Schadenersatzleistungen an. Bei den StWN wurde auf dieser Position dagegen ein Sollsaldo durch Effekte aus der Netznutzung und von Regulierungskonten aus der N-Ergie Netz GmbH bei periodenfremden Umsatzerlöse ausgewiesen. 135 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 77 Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Kernstadt 1.012.400 0,10 223.163 0,02 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) -87.646 -0,01 5.297 0,00 Frankenstadion (FSN) 4.231 0,00 0 0,00 Klinikum 530.558 0,05 1.936.270 0,19 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 20.491 0,00 47.928 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 81.515 0,01 28.573 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 3.811 0,00 4.978 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 11.077 0,00 28.244 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 119.655 0,01 44 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.093.698 0,87 7.749.178 0,77 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 36.314 0,00 953 0,00 wbg -347.380 -0,03 10.323 0,00 Summe 10.478.724 1 10.034.950 1 Auch die außerordentlichen Aufwendungen fallen größtenteils in die Sphäre der StWN (86,8 %). Darüber hinaus wurden bei Klinikum (5,1 %) und Kernstadt (9,7 %) noch erwähnenswerte Anteile gebucht. In allen drei Betrieben handelt es sich vorwiegend um periodenfremde Aufwendungen, bei der Stadt ist eine Nachzahlung für die Konzessionsabgabe 2018 von 0,7 Mio. € enthalten. 136 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis _____________________________________________________________________________________________________ 78 4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Anderen Gesellschaftern zuzurechnen- des Ergebnis Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Ist 2018 in € Anteil an Konzern- summe 2018 Städtische Werke Nürnberg (StWN) -2.767.490 1,00 -450.216 1,00 Summe -2.767.490 1 -450.216 1 Bei der Position „Anderen Gesellschaftern zuzurech- nendes Ergebnis“ handelt es sich um Entnahmen aus und Einstellungen in die Minderheitenanteile der Thüga AG aus dem Teilkonzernabschluss der StWN, d.h. hier werden die Ergebnisanteile des nicht be- herrschenden Gesellschafters der StWN dargestellt. Bei der wbg wird der Ergebnisanteil an der N-Ergie Immobilien GmbH dargestellt. 137 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden _____________________________________________________________________________________________________ 79 4.2.4 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity-Methode ein- bezogenen Aufgabenträger Bei der NürnbergMesse GmbH wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 nach der Equity-Methode ein Geschäfts-oder Firmenwert von 5,16 Mio. € (korrigiert, nach Prüfbemerkung des Rpr) ermittelt. Dieser ist über eine Laufzeit von 5 Jahr en abzuschreiben. Bei der Flughafen Nürnberg GmbH ergab sich ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 14,12 Mio. €. Außerdem werden hier entsprechend Tz 108 und 122 Konsolidierungsleitfaden Bayern die Schulden und das Anlagevermögen der nach der Equity-Me- thode einbezogenen Aufgabenträger dargestellt, um Rückschlüsse auf die dauernde Leistungsfähigkeit im Sinne einer Gesamtsicht auf alle kommunalen Aufgabenbereiche zu ermöglichen. Beteiligungs- quote in % Geschäfts/Firmenwert (+) / Passiver Unter- schiedsbetrag (-) zum 31.12.2019 in € Anteilige Ver- bindlichkeiten zum 31.12.2019 in € Anteiliges Anlage- vermögen zum 31.12.2019 in € Anteiliger Jah- resüberschuss zum 31.12.2019 in € NürnbergMesse 49,97% 1.032.446,98 86.983.370,88 187 .277.408,18 1.316.357,89 Flughafen Nürn- berg 50,00% -14.121.600,92 24.434.701,40 78.463.271,91 1 .504.785,14 Tabelle 3: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen In diesem Sinne sind unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. Tz 129 Konsoli- dierungsleitfaden Bayern) aus der Beteiligung an der Messe Nürnberg anteilige Verbindlichkeiten in Höhe von 86,98 Mio. € zu berücksichtigen, was bei einem anteiligen Anlagevermögen von 187,28 Mio. € ein Verhältnis von Verbindlichkeiten zu Anlagevermögen von ca. 46,45 % entspricht und damit deutlich wird, dass der Verschuldung entsprechende Vermögens- werte gegenüberstehen. Bei der Messe wurde durch die Kernstadt in 2019 eine Kapitaleinlage von 10 Mio. € getätigt. Beim Flughafen bestehen zum 31.12.2019 anteilige Verbindlichkeiten in Höhe von 24,43 Mio. €, was bei einem anteiligen Anlagevermögen von 78,46 Mio. € einen Anteil von 31,14 % ergibt. 138 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Einzelpositionen – Kapitalflussrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 80 4.2.5 Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung nach dem aktuell anzu- wendenden Standard DRS 21 wurde für den konso- lidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg zum dritten Mal erstellt (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV- Doppik i.V.m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern). Die auch oft mit dem englischen Begriff „Cashflow“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi- nanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr und unter- stützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresab- schlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähig- keit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschaf- teten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwendung für zahlungswirksame Investiti- ons- bzw. Finanzierungstätigkeit. Hierbei ist festz u- stellen, dass gemäß DRS 21, abweichend zur Dar- stellung der Finanzrechnung gemäß KommHV-Dop- pik, erhaltene Zinsen im Cashflow aus Investitionstä- tigkeit und gezahlte Zinsen im Cashflow aus Finan- zierungstätigkeit enthalten sind. Daher weist letzterer trotz der Zunahme der Nettoneuverschuldung einen Auszahlungsüberschuss aus. Die ausführliche Kapitalflussrechnung mit Erläu- terungen findet sich unter Anlage 5: Kapitalfluss- rechnung . Stadt Nürnberg 2019 Kapitalflussrechnung DRS 21 Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Ergebnis des Vorjahres 2018 Unterschied EUR EUR EUR Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 438.609.529 501.906.214 -63.296.685 - Cashflow aus der Investitionstätigkeit -355.184.064 -288.336.735 -66.847.329 - Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -60.017.654 -136.178.775 76.161.121 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 23.407.811 77.390.704 -53.982.893 + Finanzmittelfonds am Ende der Vorperiode 489.600.155 402.719.503 86.880.652 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 513.007.965 489.600.155 23.407.811 Tabelle 4: Kapitalflussrechnung 2019 139 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 81 4.2.6 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen Die in Tabelle 5 aufgeführten Zahlen der durch- schnittlich beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer wurden aus den Einzelabschlüssen/Teilkonzernab- schlüssen entnommen. Sofern nicht anders angege- ben, handelt es sich bei dem Wert um die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beteiligung Durchschnittliche Zahl der beschäftig- ten Beamten Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Kernstadt 2.823 6.380 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 11 412 Frankenstadion (FSN) 0 0 2 Klinikum 29 Vollkraftanteile (VK) 6.228 VK Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1 170 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 323 3 Nürnberg Bad (NüBad) 1 72 Nürnberg Stift (NüSt) 418,28 VK Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 80,25 VK 870,75 VK Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 4.282 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 18 389 wbg 0 316 Tabelle 5: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer Für weitere Angaben insb. Sitz und Rechtsform wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen. 2 Die Arbeitnehmer des Eigenbetriebes FSN wurden per 01.01.2008 auf andere Dienststellen der Stadt Nürnberg versetzt. Eine Angabe der Zahl der Arbeit- nehmer ist dementsprechend nicht mehr relevant. 3 Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr 2019 im Jahresdurchschnitt 522 Menschen mit Behinderung beschäftigt. 140 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 82 Lagebericht 4.2.6.2.1 Vermögens- und Finanzlage 31.12.2019 31.12.2018 Anlagevermögen 8.377.736.106 8.166.164.996 Immaterielle Vermögensgegenstände 206.168.098 187.2 51.429 Sachanlagen 7.300.549.886 7.103.648.232 Finanzanlagen 871.018.123 875.265.335 Umlaufvermögen 1.500.038.275 1.376.131.435 Vorräte 191.819.806 178.315.878 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 710.1 88.913 675.172.122 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 Liquide Mittel 598.029.556 522.643.434 Aktive Rechnungsabgrenzung 43.193.628 41.903.182 Summe Aktiva 9.920.968.009 9.584.199.613 Eigenkapital 1.795.357.306 1.673.899.797 Sonderposten 1.709.129.600 1.708.398.206 Rückstellungen 2.719.828.413 2.624.228.137 Verbindlichkeiten 3.656.598.902 3.534.069.305 Passive Rechnungsabgrenzung 40.053.788 43.604.168 Summe Passiva 9.920.968.009 9.584.199.613 Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31.12.2019 9.920,97 Mio. € und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 336,77 Mio. €. Alleine das Anlagevermögen stieg 2019 insg. um 211,57 Mio. €, insb. bei der Kernstadt (höhere imma- terielle Vermögensgegenstände, geleistete Anzah- lungen auf Sachanlagevermögen) und bei den StWN (Bereich N-ERGIE AG: Zunahme beim Infrastruktur- vermögen; Bereich VAG: Anzahlungen für U-Bahn- fahrzeuge). Die Finanzanlagen verringerten sich um 4,25 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr, v. a. aufgrund der Ände- rung des Buchwertes assoziierter Unternehmen. Das Umlaufvermögen stieg zum Stichtag 31.12.2019 um 123,91 Mio. € auf 1.500,04 Mio. €. Es gab Stei- gerungen bei den Vorräten (+13,50 Mio. €) und den Positionen Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände (+35,02 Mio. €), das Gros der Zu- nahme erschließt sich aber aus den liquiden Mitteln. Diese erhöhten sich konzernweit um 141 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 83 75,39 Mio. €, insb. durch eine Steigerung bei der Kernstadt (Entwicklung bei Steuereinzahlungen, Zu- weisungen und Erstattungen sowie Cash-Pooling der Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen). Beim Eigenkapital ist ein Plus um 121,46 Mio. € zu verzeichnen. Die Veränderung ergibt sich vor allem aus einer Steigerung der Ergebnis- bzw. Gewinn- rücklagen (71,72 Mio. €). Der Gesamt-Jahresüber- schuss beträgt 105,05 Mio. € und ist damit um 31,44 % gesunken (Vorjahr: 153,23 Mio. €). Bei den Sonderposten war ein Anstieg um 0,73 Mio. € auf 1.709,13 Mio. € festzustellen, der überwiegend der Kernstadt (5,96 Mio. €) bzw. StWN (6,21 Mio. €) zuzurechnen ist und damit die Verrin- gerungen beim Klinikum bei dieser Position und Schwankungen bei den Sonderposten für Gebühren- ausgleiche bei SUN ausgleichen konnte. Die Rückstellungen erhöhten sich um insg. 95,60 Mio. €. Ursächlich sind hier vor allem gestie - gene Pensionsrückstellungen (118,07 Mio. €, insb. Kernstadt, StWN und SÖR mit alleine 5,57 Mio. €) sowie die sonstigen Rückstellungen (21,96 Mio. €). Die Gesamt-Verbindlichkeiten erhöhten sich leicht um 122,53 Mio. €. Ursächlich sind neben höheren Kreditaufnahmen für Investitionen (vor allem Stadt, StWN und SÖR) und den Verbindlichkeiten zur Liqui- ditätssicherung (51,98 Mio. €, insb. Stadt und wbg) auch die um 9,91 Mio. € gestiegenen sonstigen Ver- bindlichkeiten (insb. Kernstadt und NOI). Für die unter 4.2.1 und 4.2.2 beschriebene Inan- spruchnahme von Vereinfachungsregelungen ist gemäß Tz 71 Konsolidierungsleitfaden Bayern an dieser Stelle der Einfluss auf die Vermögens-/ Finanz- und Ertragslage nicht-betragsmäßig darzu- stellen. Wertmäßig relevant ist hier vor allem der Ver- zicht auf die Umbewertung von Pensionsrückstellun- gen entsprechend Tz 65 Konsolidierungsleitfaden Bayern. Durch einen Verzicht auf die ansonsten ge- mäß 6.6.2 BewertR vorzunehmende höhere Diskon- tierung mit 6 % sowie die Beibehaltung des Einbe- zugs von künftigen Preis- und Kostensteigerungen werden die Pensionsrückstellungen der städtischen Töchter (relevant ist hier insb. StWN) im konsolidier- ten Jahresabschluss der Stadt wesentlich höher aus- gewiesen. Die Einbeziehung der konsolidierungspflichtigen Auf- gabenträger mit ihren Buchwerten und der Verzicht auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten bei der Erstkonsolidierung (Tz 70 Konsolidierungsleitfa - den Bayern) wirken sich unter der Prämisse, dass stille Reserven aufgrund des bilanziellen Vorsichts - prinzips höher sind als stille Lasten (vgl. Tz 67 K on- solidierungsleitfaden Bayern), so aus, dass dann passive Unterschiedsbeträge höher ausgefallen wä- ren, aktive Unterschiedsbeträge seltener und kleiner. Kennzahlen zur Vermögenslage Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2019 Kernstadt 31.12.2019 Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2018 Eigenkapitalquote I Eigenkapital i. e. S. /Bilanzsumme 18,1 % 15,7 % 17,5 % Eigenkapitalquote II (Eigenkapital + ei- genkapitalähnliche Sonderposten)/ Bi- lanzsumme 34,7 % 33,9 % 34,6 % Anlagendeckung Langfristiges Kapi- tal/Anlagevermögen 103,1 % 102,1 % 102,0 % Tabelle 6: Kennzahlen zur Vermögenslage Bei diesen Bilanzkennzahlen zeigt sich, dass im Kon- zern insgesamt ähnliche Verhältnisse wie bei der Kernstadt in Bezug auf die wesentlichen Bilanzkenn- zahlen herrschen. Mit der Eigenkapitalquote I von 18,1 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der unter- 142 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 84 schiedlichen kommunalen Rechnungslegungsvor- schriften in den verschiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich von Städten vergleichbarer Größenordnung (Stuttgart 84,4 %, und Essen -1,91 %), wobei sich der Wert in Nürnberg im Vergleich zu anderen Städten leicht verbessert hat. Für die Berechnung der Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die darstellt, inwieweit langfristig gebu n- denes Vermögen langfristig finanziert ist und damit , inwieweit die sog. „Goldene Bilanzregel“ der Fristen- kongruenz erfüllt ist, werden als langfristiges Kapital das Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Bei- hilferückstellungen, Investitionskredite und kredit - ähnliche Verbindlichkeiten angesetzt. Die Anlagen- deckung des Konzerns liegt über der kritischen 100 %-Marke (Mindestanforderung der Deckung des Anlagevermögens durch langfristiges Kapital) und ist gegenüber dem Vorjahr sogar leicht gestiegen. 4.2.6.2.2 Ertragslage Der Jahresüberschuss in Höhe von 105,05 Mio. €, entstand insb. aus den Überschüssen bei der Kern- stadt (61,83 Mio. €), den StWN (63,49 Mio. €), der wbg (14,85 Mio. €) und SUN (12,52 Mio. €). Auch ASN (5,66 Mio. €) trug zum Überschuss bei, während das Klinikum, SÖR, NüBad, NüSt, FSN sowie die verlustausgleichsabhängigen Beschäftigungsgesell- schaften NOA und NOI Defizite aufweisen (vgl. die Darstellung der einzelnen ursprünglich gemeldeten Jahresergebnisse unter Passiva A.V Jahresergeb- nis). Bei der Kernstadt waren vor allem gestiegene Zu- wendungen, insb. Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer, gesunkene Transferaufwen- dungen und hohe Gewerbesteuer-Erstattungszinsen dafür verantwortlich. Auch die Steuererträge lagen weit über den Vorjahreswerten. Der aus dem Konzernabschluss der StWN in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt überge- gangene Überschuss resultiert aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen. Bei der wbg ist der Jahresüberschuss hauptsächlich durch die Ergebnisbeiträge aus dem Bestandsma- nagement (Hausbewirtschaftung) und aus dem Bau- trägergeschäft (Grundstücksverkäufe) geprägt. Aufgrund der Konsolidierungsbuchungen veränderte sich das Konzernergebnis zum 31.12.2019 um 31,11 Mio. €. Dieser Betrag setzte sich insb. aus Auf- wands- und Ertragsbereinigungen der vollkonsoli- dierten Unternehmen i.H.v. 32,67 Mio. € (hier ist z.B. auch der Ertrag der StWN aus dem Verkauf der wbg- Anteile enthalten) und den Ergebnisbeiträgen der At- Equity konsolidierten Unternehmen (1,79 Mio. €) zu- sammen. 143 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 85 Kennzahlen zur Ertragslage Auf Ebene des Konsolidierungskreises ergeben sich folgende ertragswirtschaftliche Kennzahlen: Ertragswirtschaftliche Kennzahl Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2019 Kernstadt 31.12.2019 Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2018 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwen- dungen) 102,9 % 103,2 % 103,2 % Steuerquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 15,7 % 47,1 % 15,9 % Personalintensität (Personal- und Versorgungsaufwendun- gen/ ordentliche Aufwendungen) 27,4 % 33,7 % 26,9 % Zinslastquote (Zinsaufwendungen/ordentliche Aufwen- dungen) 2,2 % 1,7 % 2,5 % Tabelle 7: Ertragswirtschaftliche Kennzahlen Bei diesen Kennzahlen zeigen sich Parallelen zur Kernstadt, wie beim Aufwandsdeckungsgrad und der Zinslastquote, aber auch grundlegende Unter- schiede: Die Personalintensität der Kernstadt ist überdurchschnittlich – hier bedingt der Dienstleis- tungsschwerpunkt einen hohen Personaleinsatz, bei etlichen Aufgabenträgern dominiert die Infrastruktu r bei geringem Personaleinsatz. Da die Steuern nur bei der Kernstadt anfallen, sinkt die Steuerquote auf Ebene des Konzerns, da die Steuererträge hier in Bezug zu den insgesamt wesentlich höheren Erträ- gen des Konzerns gesetzt werden, nicht nur zu den Erträgen der Kernstadt. Die konzernbezogene Zins- lastquote 2019 sinkt gegenüber dem Vorjahr, v. a. bedingt durch den Anstieg der ordentlichen Aufwen- dungen. 144 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 86 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Stadt Nürnberg erfüllt einen Teil ihrer kommuna- len Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht durch die klassischen Dienststellen der Stadtverwal- tung, sondern es werden viele kommunale Aufgaben außerhalb der Kernverwaltung durch selbstständige Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe wahr- genommen. Im Folgenden werden die einzelnen Auf- gabenfelder kurz dargestellt. AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2019 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2019 Strom-, Gas- und Was- serversorgung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. N-ER- GIE AG Umsatzerlöse Strom: 2.291.089 T€ Umsatzerlöse Gas: 439.095 T€ Umsatzerlöse Wasser: 68.913 T€ Zusammenführung der Gesell- schaften N-Ergie Service GmbH und Main-Donau-Netz- Gesellschaft mbH zum 01.01.2020 zur N-Ergie Netz GmbH im Rahmen einer Über- tragungsvereinbarung. Ab- schluss des Prozesses der Zu- sammenführung bis 31. Au- gust 2020 Verkauf von Anteilen an der wbg Wärmeversorgung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. N-ER- GIE AG Umsatzerlöse Fernwärme: 76.967 T€ Öffentlicher Personen- nahverkehr Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. Ver- kehrsaktiengesell- schaft (VAG) Verkehrserlöse: 159.096 T€ Umsatzerlöse: 176.506 T€ Preiserhöhung zum 01.01.2019 um durchschnitt- lich 2,57 % Einführung eTicket erfolgreich abgeschlossen und „VAG_Rad“ 129.000-mal aus- geliehen Lieferung sechs weiterer U- Bahn-Fahrzeuge des Typs G1 und Beschaffung sechs neuer Elektrobusse die ab 2020 im Verkehrsbetrieb eingesetzt werden Modernisierung von 11 Stra- ßenbahnfahrzeuge des Typs GT6N Wohnraumversorgung und -bewirtschaftung wbg-Gruppe Umsatzerlöse Hausbewirt- schaftung: 118.630 T€ Umsatzerlöse Grundstücks- verkauf: 30.653 T€ Fertigstellung größerer Moder- nisierungsmaßnahmen im wohnwirtschaftlichen Bereich, sowie Basismodernisierung von 109 Wohnungen 145 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 87 AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2019 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2019 Umsatzerlöse Immobilienbe- treuung: 9.796 T€ Durchschnittliche Instandhal- tung: rd. 25,8 €/m² Verwaltung von 16.153 Woh- nungen, 253 Gewerbeeinhei- ten und 5.516 Stellflä- chen/Stellplätze 1.159 Mieterwechsel (= 6,7 % Fluktuationsrate) Neubauprojekte in der Gal- vani-/Schilling-/Sperber-/Pil- lenreuther Straße (EUROPAN – 132 WE), Neusalzer Straße (36 WE) und der Oskar-von- Miller-Straße (16 WE) in der Bauphase Baubetreuung für Neubau Sporthalle Tillystraße Gesundheitsversor- gung Klinikum Nürnberg Umsatzerlöse: 635.548 T€ Personalaufwand: 450.446 T€ 2560 Planbetten, 267 Plätze Fallzahlen vollstationär: 112.374 Investitionsumfang: 22.724 T€ Jubiläum 25 Jahre Klinikum Standort Süd Oktober: Übernahme 100 % Geschäftsanteile der Schaukel Kinderbetreuung GmbH Umfassende fünffache Zertifi- zierung zum viszeralonkologi- schen Zentrum als einziges Nordbayerisches Haus Planung des Eltern-Kind-Zent- rum am Standort Süd laufen weiter Bauvorbereitungen für Neubau Zentrum für seelische Ge- sundheit am Standort Nord be- gonnen. Teilnahme an der städtischen Katastrophenschutzvollübung „OLEUM 2019“ am 18.05.2019 Verwertung und Besei- tigung von Abfällen Abfallwirtschaftsbe- trieb (ASN) Gesamtmenge Sperrmüll: 3.979 t Gesamte Müllmenge Müllver- brennungsanlage: 249.486 t Umsatzerlöse: 79.115 T€ Herabsetzung der Gebühren im Jahr 2020 und damit ein- hergehender kalkulierter Ver- lust wegen Gebührenüber- schüssen im vorausgegange- nen Kalkulationszeitraum Beendigung der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten 146 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 88 AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2019 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2019 der Krananlagen im Müllbun- ker, seitdem Automatikbetrieb der Krananlagen Bau und Unterhalt von Straßen, Plätzen und Brücken Beleuchtung von Stra- ßen und Plätzen Verkehrsregelung Winterdienst Straßenreinigung öffentliche Papierkörbe Erschließungsbeiträge Servicebetrieb öf- fentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Umsatzerlöse: 129.997 T€, davon Straßenreinigung: 14.619 T€ Straßen und Wege: 1263 km Radwege: 304 km Lichtpunkte der Straßenbe- leuchtung: 48.969 Lichtsignalanlagen: 532 Räum- und Streulänge Win- terdienst: ca. 4000 km Straßenreinigungskilometer 83.460 Öffentliche Mülleimer: 3.269 Öffentliche WC-Anlagen: 35 Großprojekte im Bereich Stra- ßen- und Brückenunterhalt werden fortgeführt und laufen in 2020 weiter Planung der Umsetzung von Investitionen in Anlagevermö- gen von mehr als 5 Mio. € ab 2020 Ableitung und Reini- gung des Abwassers Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) Abwassergebühren: Schmutzwasser: 2,02 €/m³ Niederschlagswasser: 0,65 €/m³ Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebiets: 543.142 Länge städtisches Kanalnetz: 1.486 km Abwassermenge: 60,1 Mio m³ Abstimmung des weiteren Vor- gehens zur Errichtung einer Klärschlammverwertungsan- lage mit 30.000 Mg/a im Werk- ausschuss Verringerung der Abwasserge- bühren ab 2020 im neuen Kal- kulationszeitraum Städtische Altenhilfe NürnbergStift (NüSt) Auslastung: 90,7 % Max. belegbare Plätze: 927 Themen Innovation und Digita- lisierung als zentrale Priorität Bauaktivitäten des August- Meier-Heimes befinden sich im Zeitplan, Fördermittelantrag wurde in 2020 positiv beschie- den (Zuwendung: 9,9 Mio. €) 147 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 89 AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2019 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2019 Betrieb der Schwimm- bäder NürnbergBad (NüBad) Umsatzerlöse: 6.201 T€ Besucher: 1.181.749 Städtischer Zuschuss je Be- sucher: 5,24 € Beginn der Arbeiten zur Sanie- rung des Volksbades zum 01.05.2019 Vertragsbeginn mit dem neuen Dienstleister für die Kassen- dienste zum 01.04.2019. Ausbau der Kooperation mit der Schwimmschule Flipper beim Schwimmkursangebot Sicherstellung des lau- fenden wirtschaftlichen Betriebs des Max-Mor- lock-Stadions Eigenbetrieb Fran- kenstadion Nürn- berg Umsatzerlöse: 2.235 Mio. € Abschreibungen: 2.467 Mio. € So. betr. Aufwendungen: 502.606 T€ Bewilligung Restzuweisung für den Umbau des Stadions von der Regierung von Mittelfran- ken Teilhabe in Nürnberg – Angebote für erwach- sene Menschen mit Behinderung in Nürn- berg Noris inklusion gGmbH (NOI) Quote schwerbehinderte Mit- arbeiter gem. §154 SGB IX: 100 % Ergebnissteigerungen im Be- reich Gartenbau und Töpferei 100 Plätze in den Wohnhei- men voll, Ambulant Betreutes Wohnen mit 117 Plätzen gut angenommen Arbeitsmarktliche und soziale Integration von arbeitslosen Jugendli- chen und Erwachse- nen Noris Arbeit gGmbH (NOA) Umsatzerlöse: 11.288 T€ Personen mit Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag: 176 Stärkere Ausrichtung der NOA-Angebote in Richtung Grundbildung für Menschen mit geringer Literalität Besetzung 170 neuer Arbeits- stellen mit geförderten Be- schäftigten durch das neue Teilhabechancengesetz Tabelle 8: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden Weitere Details über den verselbständigten Aufga- benbereich können den Lageberichten der einzelnen Beteiligungen entnommen werden. 148 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 90 Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit Die Darstellung der Gesamtsituation macht deutlich, dass die Stadt Nürnberg insgesamt gut aufgestellt ist und die dauernde Leistungsfähigkeit sicherstellen kann. Die Ertragslage 2019 war gut, es konnte ein Über- schuss von 105,05 Mio. € erwirtschaftet werden. Nach der Kapitalkonsolidierung sind noch Gewinn- /Ergebnisrücklagen in Höhe von 741,07 Mio. € und passive Unterschiedsbeträge in Höhe von 4,85 Mio. € vorhanden. Die Eigenkapitalquote ist ausreichend, das Anlage- vermögen ist durch langfristiges Kapital finanziert . Nicht nur in der Kernstadt, auch bei den anderen konsolidierten Aufgabenträgern wird ein starker In- vestitionskurs gefahren, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Konzernweit hat sich da- her die Verschuldung bei Anleihen, Investitionskredi- ten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften moderat erhöht. Die Finanz- und Liquiditätslage des Konzerns ist sehr gut. 149 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 91 4.2.7 Künftige Entwicklung Im Folgenden wird die künftige Entwicklung der ein- zelnen Beteiligungsunternehmen bzw. Eigenbetrie- ben beschrieben. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode Mit dem Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 haben sich die Rahmenbedingungen und Per- spektiven in vielen Bereichen stark verändert. Eine vollständige Beurteilung der Auswirkungen der Pan- demie ist zur Zeit der Aufstellung dieses Abschlusses noch nicht möglich. Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und Risiken Kernstadt: Risiken für die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg resultieren vor allem aus der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Lage, derzeit über - wiegend bestimmt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Insbesondere die konjunkturelle Abkühlung mit Rückgängen der Gewerbesteuerer- träge, aber auch Ertragsausfälle durch die Ein- schränkungen des öffentlichen Lebens und der Nut- zung städtischer Einrichtungen sowie erhöhte Auf- wendungen für die Pandemie-Vorsorge wirken sich massiv auf den städtischen Haushalt aus. Mit einer schlechteren gesamtwirtschaftlichen Lage ist zudem auch in der Regel ein Anstieg der Transferaufwen- dungen verbunden, bei denen in den letzten 2 Jahren eine gewisse Entspannung eingetreten war – nun ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Auswirkun- gen der Krise sich hier niederschlagen. Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf- wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für 2021 auf 698 Mio. € gesteigert haben (Anteil Perso- nalhaushalt an ordentlichen Aufwendungen 33,7 %). Durch Aufgabenmehrungen wird auch weiterhin zu- sätzliches Personal notwendig, in diesem Bereich kann die Stadt im Fall einer konjunkturellen Abküh- lung nur wenig flexibel reagieren. Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg, vor allem immer wieder verschobene Maßnahmen im Bereich Schulen und Verkehrsinfrastruktur sind in den nächsten Jahren endgültig zu bewältigen. Im MIP 2020-2023 musste das hohe Niveau des Inves- titionsvolumens wieder einmal um 14 % auf 875 Mio. € gesteigert werden und auch für die nähere Zukunft ist keine Entlastung bei den Netto-Investit i- onsauszahlungen abzusehen. Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei- bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun- gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun- gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt sich die Entwicklung des städtischen Haushalts im Finanzplanungszeitraum 2021-2024, trotz eines Sofortprogramms zur Haus- haltsstabilisierung und Ergebnisverbesserung für den Haushalt 2021 so dar, dass mindestens bis 2024 zweistellige Defizite im Ergebnishaushalt (zwischen 39 und 59 Mio. €) sowie dreistellige Beträge bei de r Nettoneuverschuldung (141 - 200 Mio. €) zu befürch- ten sind. Auch hinsichtlich der städtischen Töchter hat sich die Gesamtrisikolage seit dem letzten Berichtsstichtag aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie we- sentlich verändert. Beim Flughafen Nürnberg wird die Geschäftsentwicklung seit Mitte März 2020 na- hezu ausschließlich durch die Folgen der Corona- Pandemie bestimmt, gleiches gilt für die Nürnberg Messe GmbH. Hier können sich auch für Folgejahre erhebliche zusätzliche ungeplante Belastungen er- geben. Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN): Wirtschaftliche Perspektiven für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen Möglichkeiten begrenzt. In der Abfallwirtschaft gil t 150 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 92 der Anschluss- und Benutzungszwang uneinge- schränkt für die Entsorgung von Privathaushalten; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zu r Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) besteht für ASN kein wirtschaftliches Risiko. Aufgrund der Gebührenentwicklung wird für das Geschäftsjahr 2020 mit einem Verlust von 11,29 Mio. EURO ge- rechnet. Durch die Corona-Pandemie sind ab März 2020 keine bedeutenden Mengeneinbrüche bei Hausmüll, Sperrmüll und in den Beseitigungsanlagen (MVA und Deponie) zu verzeichnen. Auch das Aufkommen an Abfällen zur Verwertung in der Müllverbrennungsan- lage (Gewerbeabfälle) hat sich nach kurzzeitiger Tal- fahrt wieder auf ein, aus den Vorjahren bekanntes „Normalmaß“ konsolidieren können. Deswegen wer- den auch keine Einbrüche bei den Abfallgebühren und Verwertungserlösen erwartet. Klinikum: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Akutkrankenhäuser werden im Wesentlichen durch vier Faktoren beeinflusst: Entwicklung der Nachfrage nach akutstationären Krankenhausleis- tungen, Entwicklung der staatlich regulierten Leis- tungsvergütungen einschließlich der Investitionsför - derung, Entwicklung der krankenhausrelevanten Kostenarten und die Wettbewerbssituation um Fach- kräfte. Der erste Faktor, die allgemeine Krankenhausnach- frage, wird insbesondere durch langfristige demogra- phische Trends sowie den medizinischen Fortschritt beeinflusst und ist daher keinen ausgeprägten kurz- fristigen Schwankungen unterworfen. Während die demographische Komponente durch eine zuneh- mend älter werdende Bevölkerung verbunden mit ei- ner regional zunehmenden Bevölkerungszahl eher in Richtung zunehmende Krankenhausinanspruch- nahme wirkt, kann der medizinische Fortschritt in beide Richtungen wirken. Insbesondere der weiter- hin bestehende, vom Gesetzgeber forcierte Trend zur Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor wirkten dämpfend auf die Entwicklung der stationären Fallzahlen. Auch verkür- zen sich Verweildauern aufgrund sich ändernder me- dizinischer Verfahren. Insgesamt wird jedoch auch für die nächsten Jahre von einer tendenziell leichtzu- nehmenden Krankenhausnachfrage ausgegangen. Im Gegensatz hierzu steht die Entwicklung bei den Leistungsvergütungen. Der für die Erlösentwicklung besonders relevante Landesbasisfallwert erhöhte sich in Bayern - unter Berücksichtigung der Ausglei- che - im Jahr 2019 von 3.442,48 € auf 3.533,70 €. Diese Erhöhung entspricht einer Steigerung von 2,65 % und liegt damit, wie bereits im Vorjahr, deu t- lich unterhalb der durchschnittlichen Kostenentwick- lung, insbesondere unterhalb der Zunahme der Per- sonalaufwendungen auf Grund der Tarifabschlüsse für das Jahr 2019. Damit verschärft sich die wirt- schaftliche Situation der Krankenhäuser weiter. Hinzu kommen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflegepersonaluntergrenzen für die einzelnen Fach- bereiche, welche die bereits angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte weiter verschlim- mert. Die Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer ist weiterhin als unzureichend anzusehen. Insbeson- dere bei den Einzelfördermaßnahmen ist jährlich das zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht ausrei- chend, um die erforderlichen baulichen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen zu finanzieren. In Bayern hat sich die jährliche Investitionsfinanzierung im Ver- hältnis zu den Gesamtkosten der Krankenhäuser in den letzten Jahren auf unter 4 % verringert. Auf der Aufwandsseite ist insbesondere die Entwick- lung der Tarifgehälter in den relevanten Tarifvertr ä- gen TVöD und TV-Ärzte sowie weiterhin die Umset- zung der neuen Entgeltordnung aus 2017 im TVöD von Bedeutung, da sich die Tarifeffekte über beide Tarifverträge auf rund 3,0 % summieren zuzüglich der Effekte aus der Umsetzung der Entgeltordnung. Insgesamt waren Personalkostensteigerungen von rund 2,8 % zu verzeichnen. Zu erheblichen Kosten- steigerungen führen weiterhin steigende Standards in der Patientenversorgung, beispielsweise für Hygi- ene- und Sicherheitsmaßnahmen. Hinzu kommen die nochmals höheren Hygienestan- dards bei der Versorgung von Patienten ausgelöst durch die Corona-Pandemie und die Aufschiebung normaler Operationen, um Betten für Covid-Patien- ten frei zu halten. Noris Arbeit gGmbH (NOA): Ein grundlegendes Ri- siko für die Gesellschaft ergibt sich auf Grund des Geschäftsmodells, da die wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft entscheidend von der Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Nürnberg und an- derer Zuschussgeber sowie politischer Entscheidun- gen abhängig ist. 151 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 93 Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen und Sozi- alversicherungsprüfungen können niemals vollstän- dig ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Risiken aus Verwendungsnachweisprüfungen durch Zu- schussgeber. Im Bereich der Grundbildung für Langzeitarbeitslose ergibt sich ein neues Betätigungsfeld und eine Chance auf eine neue Finanzquelle. Im Südstadtfo- rum konnte im Januar 2019 das Le-Mi-Lern-Café er- öffnet werden (Finanzierung durch die Bank des Eu- roparates über 2 Jahre mit 1,2 Mio. €). Die Noris Arbeit gGmbH versucht die Risiken zu be- grenzen, indem die Kostenstruktur möglichst anpas- sungsfähig im Hinblick auf Veränderungen der Rah- menbedingungen gehalten wird. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Un- terbrechung verschiedener Maßnahmen kommt es ab 2020 zu Zuschussminderungen, deren Höhe noch nicht absehbar ist. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, wurde Soforthilfe beantragt, Anträge auf Kurzarbeitergeld und Anträge nach dem SodEG gestellt. noris inklusion gGmbH (NOI): Die Risiken durch die Gesetzgebung, die mittelbar für den Zufluss der Entgelte verantwortlich ist, werden kurzfristig als re- levant jedoch überschaubar erachtet. Die Marktrisi- ken sind ähnlich zum Vorjahr und zweigeteilt zu se- hen: bei den „internen“ Kunden mit den durch die Po- litik geregelten Zugängen) sowie deren deutlich ge- stiegenen Ansprüchen (Stichwort Wunsch- und Wahlrecht und stärkere Individualisierung auf der Grundlage des BTHG) und auf der betrieblichen Seite die „externen“ Firmenkunden mit den in letzter Zeit immer stärkeren globalen Problematiken der in- ternationalen Geschäftsbeziehungen und nicht mehr an den Standort gebundenen Finanzinvestoren. Diese neuen Herausforderungen bieten neben Risi- ken auch Chancen, die genutzt werden sollten. Ge- rade die, durch die Corona-Krise, aufgetretene Prob- lematik bei internationalen Lieferketten, kann sich für die noris inklusion möglicherweise positiv auswirken, da auch in Zeiten der Krise eine verlässliche Partner- schaft demonstriert wird. Aufgrund der Kostenträgerbeschlüsse müssen auch in 2020 die Entgelte nahezu zu 100 % gezahlt wer- den. Zu beachten ist, dass die Aufwendungen sehr personallastig (80%) sind, was bei Entgeltrückgän- gen durch den hohen Fixkostenanteil zu Problemen führen kann. Darüber hinaus sind die finanziellen Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) (Re- formstufe 3) ab 2020 derzeit nur bedingt prognosti- zierbar. NürnbergBad (NüBad): Die freien Räume der Phy- siotherapiepraxis im Südstadtbad werden nach ei- nem längeren Leerstand ab Mitte 2020 neu vermie- tet. Dies ergibt im Zusammenspiel mit der schon bis- her erfolgreichen Saunalandschaft im Südstadtbad zusätzliche Chancen für dauerhafte Kundenbindun- gen und Synergien dieser gesundheitsfördernden Einrichtungen. Die Entscheidung über eine endgültige Revitalisie- rung des Volksbades wird im Stadtrat getroffen und würde zu weiteren Chancen und Risiken hinsichtlich der Bauphase und des Betriebes führen. Bei NüBad wird zur frühzeitigen Risikoerkennung das Instrument der mittelfristigen Finanzplanung ge- nutzt. Durch ein monatliches Projekt- und Kosten- controlling kann bei Abweichungen gegengesteuert werden. Durch die Corona-Pandemie öffnen die städtischen Freibäder verspätet (ab 08.06.2020) mit reduzierten Besucherzahlen und strengen Hygienekonzepten. Hallenbäder bleiben geschlossen. Hierdurch entste- hen Verluste, die NürnbergBad erheblich belasten. Der Bestand des Eigenbetriebes wird jedoch nicht gefährdet, da die Stadt unterjährige Abschlagszah- lungen zum Ausgleich des geplanten Jahresverlus- tes leistet. NürnbergStift (NüSt): Hauptrisikofaktor liegt in der Belegungssituation. Tägliche Meldungen zu freien Plätzen und ihre Weiterleitung an Krankenhäuser si- chern den Informationsfluss, ebenso wie Wochen- meldungen und Einrichtungsleiterbesprechungen. Hierüber kann die Belegungssituation gesteuert und das daraus resultierende wirtschaftliche Risiko ge- mindert werden. Darüber hinaus wurde auf den Förderantrag eine Zu- wendung von 9,89 Mio.€ in 2020 für den Neubau des „August-Meier-Heims“ bewilligt. Das NüSt hat damit begonnen, ein 3-Stufen-Konzept umzusetzen. In der 1. Phase steht die Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation mittels Verbesserung der Controllingstrukturen. Ein neues Reportingsystem mit der damit verbundenen Integration der Verantwortlichkeit der Einrichtungs - 152 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 94 leitungen wurde vorgenommen und wird durch mo- natliche Gespräche mit den Einrichtungsleitern ver- tieft. Jährlich werden neue Vergütungsvereinbarun- gen angestrebt. Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR): Durch die enge Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Vorkalkulation kostendeckender Gebühren bei der Straßenreinigung wird das Risiko- potential als eher niedrig eingestuft. Finanzielle und wirtschaftliche Risiken bestehen nahezu nicht, da die Finanzierung des Anlagevermögens durch ein lang- fristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg abgesi- chert ist. Der überwiegende Teil der Dienstleistungen im Bereich Neubau und Unterhalt von Straßen, Brü- cken, Wegen sowie Plätzen werden für die Stadt Nürnberg erbracht. Marktpreisrisiken werden vor al- lem durch frühzeitige Ausschreibungen und Rah- menverträge mit Bauunternehmen begegnet bzw. im Bereich der Straßenbeleuchtung durch den Einsatz von energieeffizienteren Leuchtmitteln auf Grund steigender Energiepreise. Beim Winterdienst sind die Kosten für den Einsatz von Personal und Streu- mitteln sehr stark vom Wetter abhängig. In kalten und/oder schneereichen Wintern erhöhen sich die Kosten für den Winter-dienst erheblich. Mit dem Win- terdienst und der Verantwortung für die Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nürnberg sind für den SÖR erhebliche Reputationsrisiken verbunden. Werden beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zufriedenstellend erledigt, fällt dieses di- rekt auf den SÖR zurück. Insgesamt wird das Risiko- potential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Festle- gung kostendeckender Gebühren bei der Straßenrei- nigung, als niedrig eingestuft. Für die Straßenrein i- gung sind gravierende Änderungen, die entspre- chende Risiken nach sich ziehen, nicht erkennbar. Bedingt durch die Corona-Pandemie wird es auch bei SÖR zu Einnahmeausfällen kommen, welchen mit ausgabenbegrenzenden Maßnahmen gegenge- steuert wird. Städtische Werke Nürnberg (StWN): Energiewirtschaft: Das Kraftwerk Irsching 5 muss als Netzreserve wei- terbetrieben werden, wobei die Vergütung hierfür nach aktueller Gesetzeslage nicht kostendeckend bzw. zumindest aus Sicht der Betreiber nicht ange- messen ist. Derzeit befindet sich die Gemeinschafts- kraftwerk Irsching GmbH (GKI) in zweiter Instanz mit reduzierter Klageforderung in Berufung. Mit der Bun- desnetzagentur konnte sich geeinigt werden, dass rund 80 % der laufenden operativen Kosten pro Jahr anerkannt werden. Im Netzgeschäft reduzierten sich die Unsicherheiten für die dritte Regulierungsperiode Strom durch den vorliegenden Bescheid, der Be- scheid für Gas steht noch aus. Weitere Risiken erge- ben sich aus der witterungs- und konjunkturabhängi- gen Volatilität der Erlöse aus Netznutzung, ebenso wie aus einem abweichenden Verbrauchsverhalten der Kunden sowie dem Risiko von Forderungsaus- fällen. In der Beschaffung ergeben sich Chancen und Risiken aus dem potenziellen Ausfall von Kontrahen- ten sowie aus der Portfoliobewirtschaftung (Zusam- menfassung der Bezugs- und Absatzverträge) und den Preisschwankungen bei Strom und Gas. Verkehrsbetrieb: Die Risiken aus der Reduzierung der ÖPNV-Zuschüsse Bund und Verringerung der Landesmittel werden durch neue Fördergelder aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“für die Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung von Dieselbussen und Digitalisierung sowie die Betrau- ung durch die Stadt Nürnberg mit den Verkehrsleis- tungen abgefedert. Neben der Entwicklung der Fahr- gastzahlen und tarifpolitischen Maßnahmen im VGN als wichtigsten Faktor existieren weitere Risiken durch Engpässe bei der Planung und Beschaffung von Fahrzeugen oder dem Ausbau von Strecken. Auch die Ausstattung mit Fahrpersonal wird immer mehr zum Engpass. Die wesentlichen Risiken und Chancen bei der StWN ergeben sich aus den Beteiligungsergebnissen der N-ERGIE AG und der VAG. Bei der N-ERGIE AG re- sultieren potenzielle Risiken hauptsächlich aus den energiepolitischen und regulatorischen Rahmenbe- dingungen. Bei der VAG ergeben sich die wesentli- chen Risiken aus der Entwicklung der Verkehrser- löse, aus der angespannten Situation auf dem Fah- rerarbeitsmarkt sowie aus dem politischen und regu- latorischen Umfeld. Im Falle eines nur anteiligen Ver- lustausgleichs durch die Stadt Nürnberg ergeben sich Risiken in der Liquidität und der Eigenkapital - ausstattung des Unternehmens. Nach wie vor erge- ben sich Risiken aus der unveränderten Niedrigzins- phase am Kapitalmarkt, die sich auch auf die Versor- gungssysteme der Unternehmen in Deutschland auswirken, und aus den sinkenden Renditen im Be- reich der Investitionen in erneuerbare Energien. An- dererseits bietet der aktuell niedrige Marktzins di e 153 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 95 Chance, die Investitionskosten und den damit ver- bundenen Zinsaufwand aus der Kreditaufnahme ge- ring zu halten. Im gesamten StWN-Konzern sind bestandsgefähr- dende Risiken derzeit und auch für die Zukunft nicht erkennbar. Wie sich die aktuell durch den Coronavi- rus ausgelöste Krise auf die Energiemärkte, die Fahrgastzahlen, mögliche Lieferverschiebungen so- wie Forderungsausfälle auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Ergebnisplanungen der N-ER- GIE und VAG werden voraussichtlich nicht gehalten werden können. Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Auf- grund der öffentlich-rechtlichen Rechtsform und der rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Eigenbetriebs SUN sind betriebsgefährdende wirt- schaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen. Die Ge- bühren und Entgelte für die Abwasserentsorgung werden gemäß KAG kostendeckend vorkalkuliert. Zu diesem Zweck erstellt der Eigenbetrieb neben dem Jahresabschluss nach Handelsrecht (HGB) eine Be- triebsabrechnung zum Zweck der Gebührenvor- und -nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung ge- mäß KAG. Aufgrund der Corona-Pandemie ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Ge- schäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN zu rechnen, z. B. Verzögerungen bei Maßnahmen und damit ein- hergehende Kostensteigerungen. wbg : Für die folgenden Jahre wird nach heutigem Kenntnisstand von einer positiven Entwicklung der wbg ausgegangen mit positiven Jahresergebnissen, geprägt durch die Ergebnisse aus dem Bestandsma- nagement und der Bauträgertätigkeit. Der angespannte Nürnberger Wohnungsmarkt trifft besonders einkommensschwache Haushalte. Die wbg trägt durch einen hohen Anteil an sozial geför- dertem Wohnungsbau bei geplanter Neubauprojek- ten (Anteil 30%) zur Bewältigung dieses Problems bei. Gestiegene Baukosten und begrenzte Baukapa- zitäten stellen eine besondere Herausforderung an die Erreichung von Zielen im Rahmen von Woh- nungsbauprogrammen und für die Wirtschaftlichkeit unter dem Aspekt bezahlbaren Wohnraums dar. Die- sem Trend versucht die wbg mit einer typisierten Ge- bäudeplanung, Komplettsanierungen im Rahmen von Umbauprogrammen und Barrierefreiheit entge- genzutreten. Der Bauträgermarkt reagiert schneller und sensibler auf sich verändernde Marktbedingungen als bspw. der Vermietungsmarkt. Zwei wichtige Einflussfakto- ren für diese Bedingungen sind hierbei die aktuellen Zinskonditionen für Immobilienkredite und die aktu- ellen Baukosten. Beide Faktoren können bei Verän- derung schnell einen positiven wie negativen Ein- fluss auf die Nachfrage haben. Aus der Corona-Pandemie ist mit Risiken für die Ge- schäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäfts- verlauf des Unternehmens zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchfüh- rung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kos- tensteigerungen und der Verzögerung von geplanten Einnahmen. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg der Mietausfälle, mit krisenbedingten Einschränkun- gen der eigenen operativen Prozesse sowie ggf. mit verschlechterten Finanzierungsbedingungen zu rechnen. Für den Eigenbetrieb Frankenstadion (FSN) liegen keine Angaben vor. . 154 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 96 Ziele und Strategien Kernstadt: Aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie, ist zu befürchten, dass die Stadt Nürnberg in den nächsten Jahren mit erhebli- chen Einnahmenausfällen zu rechnen hat, nicht nur bei Gewerbesteuer und Einkommensteueranteil, sondern auch in den Bereichen der Leistungsent- gelte. Durch die Coronahilfsprogramme wird ver- sucht einen Teil der Mindereinnahmen, v. a. bei den städtischen Töchtern, die einen Verlustausgleich er- halten, abzufedern. Mittelfristig wird nach der Liquiditätsplanung und dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlungen mit einer insgesamt ausreichenden Liquidität gerech- net. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können Kassenkreditaufnahmen erforderlich wer- den. Eine Rückzahlung dieser wird jedoch bis zum Jahresende angestrebt. Insgesamt ist Vorsorge ge- troffen, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen des ge- planten Kassenkreditrahmens ihre fälligen Zahlungs- verpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Operative Ziele mit entsprechenden Kennzahlen in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung wer- den im Haushaltsplan in den Teilplänen der Produkte festgelegt. Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN): Auf Grund der Herabsetzung der Gebühren wurde für das Ge- schäftsjahr 2020 mit einem Verlust geplant. Oberste Priorität hat Gebührenstabilität und falls es die w irt- schaftliche und finanzielle Lage zulässt eventuell eine Gebührensenkung. Aufrechterhaltung des normalen Betriebes, der Müll- verbrennungsanlage und der Abfuhrpläne für Müll mit festem, reduzierten Personalteams, solange es die Pandemie zulässt. Klinikum: Der Konzern strebt mittelfristig weiterhin ein moderates Wachstum an. Die Nachfrage nach stationären Krankenhausleistungen wird in der Re- gion (zunehmende Einwohnerzahlen und erhöhter Anteil älterer Menschen) langfristig weiterwachsen. Gleichwohl wird sich der Trend zur Verschiebung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor ebenfalls fortsetzen und die Verweildauern werden weiter sinken. Es ist davon auszugehen, dass es durch politisch initiierte Maßnahmen, wie verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen in den ein- zelnen Fachbereichen, einen weiter zunehmenden Wettbewerbsdruck auf die Krankenhäuser und einen Konzentrationsprozess innerhalb der Krankenhaus- landschaft geben wird. Ein das Wachstum limitieren- der Faktor ist die am Arbeitsmarkt kaum noch verfüg- bare Zahl an OP-Pflegekräften. Selbst die Suche im näheren Ausland gestaltet sich als schwierig, sodass neben der eigenen Ausbildung auch verstärkt im au- ßereuropäischen Ausland um OP-Pflegekräfte ge- worben wird. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz ab 2020 sieht vor, dass alle Kosten die aus der unmittelbaren Pati- entenversorgung am Bett vergütet werden. Hierzu ist mit den Kostenträgern ein krankenhausindividuelles Pflegebudget zu vereinbaren, welches auch pflege- entlastende Maßnahmen erstattet, Die tatsächlichen Kosten werden im Nachgang über Ausgleiche finan- ziert. Das Klinikum erwartet hieraus eine leichte E r- gebnisverbesserung. Ebenfalls zum 01. Januar 2020 trat das MDK-Re- formgesetz in Kraft. Ursprünglich sollte es die Kra n- kenhäuser vor einer immer weiter ausufernden Prüf- praxis der Kostenträger schützen. In der finalen Ab - stimmungsphase der Gesetzgebung wurden jedoch mehrere Regelungen eingebaut, die klar zu Lasten der Krankenhäuser gehen. Das mit den MDK-Prüf- verfahren verbundene Erlösrisiko hat insgesamt ein erhebliches Volumen mit signifikanter Bedeutung für das Jahresergebnis, weshalb auch eine Rückstel- lung gebildet wurde. Die Vorhaben aus der baulichen Zielplanung 2034 werden weitergeführt: Die Planungen für die ersten Bauabschnitte an den Standorten Süd (Errichtung Eltern-Kind-Zentrum, Bau der Kindertagesstätte so- wie Verlegung des Wirtschaftshofes) und Nord (Ab- riss geräumter Gebäude) werden fortgeführt. Durch die Einstufung des Klinikums als Betreiber kri- tischer Infrastrukturen (KRITIS), ergeben sich erheb- liche Meldepflichten und die Verpflichtung IT-Sicher- heitsmaßnehmen nach dem aktuellen Stand der Technik einzuführen. Hieraus resultieren ständige In- vestitionen ohne angemessene Refinanzierung. Neben den Folgen aus der COVID-19-Pandemie stellen mögliche weitere gesetzgeberische Änderun- gen der Regierung und die Weiterentwicklung der Rechtsprechung eine weitere Unwägbarkeit dar. Diese können erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Erlös- als auch die Kostensituation des Konzerns 155 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 97 haben. Weitere, das Ergebnis belastende, gesetzli- che Änderungen in der Krankenhausfinanzierung sind zu erwarten. Strategien, Chancen und Risiken für den Konzern ergeben sich langfristig im Wesent- lichen aus den zukünftigen rechtlichen. Noris Arbeit gGmbH (NOA): Verwirklichung der Ziele der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XIII) durch Bereitstellung befris- teter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsgelegen - heiten in eigenen Werkstätten und durch „Arbeit bei Dritten“. Ziel ist es, durch Qualifizierung und Ber a- tung den Zugang zur dauerhaften Erwerbsarbeit und zu gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Noris inklusion gGmbH (NOI): Die Eckpunkte 2025 (Fortsetzung Eckpunkte 2020) Akzeptanz der ge- samtgesellschaftlichen Aufgabe und Absicherung der notwendigen Finanzmittel sowie schrittweiser Herstellung der Wirtschaftlichkeit, werden weiterver- folgt. Zur Erreichung der Ziele sollen entsprechende „strategische Wege“ eingeschlagen werden: Bei al- len Aufgaben soll die Refinanzierung abgesichert werden, der Personalwirtschaft liegt ein Stellenpla n mit eigener Refinanzierungskapazität zugrunde, die interne Infrastruktur soll angepasst und betriebsin - terne Synergieeffekte genutzt sowie eine inklusive Stadtgesellschaft geschaffen werden. NürnbergBad (NüBad): Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung, die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und das Schulschwimmen zu ermöglichen. NürnbergStift (NüSt): Personalgewinnung, Perso- nalbindung und Personalentwicklung sind die strate- gischen Herausforderungen der nächsten Jahre, um zu verhindern, dass im NüSt ein Mangel an geeigne- ten Pflegekräften entsteht. Weiterhin gilt es die Mög- lichkeiten der qualitativen Verbesserung der Pflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Be- reich zu nutzen, die sich aus der „Konzertierten Ak - tion Pflege“ des Bundes ergeben. Die bundesweite Einführung neuer Qualitätsindikatoren wird in den Jahren 2020 ff genauso hohe Anforderungen mit sich bringen, wie die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege. Für die weiteren Jahre gi lt es zudem sicherzustellen, dass an allen Standorten die Neustrukturierung des Gebäudebestandes er- folgt. Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)): Die Dienstleistungen im öffentlichen Raum, also Bau, Unterhalt sowie Reinigung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen, Winterdienst und vieles werden aus einer Hand er- bracht. Hinzu kommen hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Straßenreinigung, Toiletten und Er- schließungsbeiträge. Im Bereich der Sauberkeit des öffentlichen Raumes, Winterdienst und Unterhalts- maßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen steht SÖR stark im öffentlichen Fokus. Auf negative Be- richterstattung über vermeintliche Missstände rea- giert SÖR mit Pressearbeit, dem Servicetelefon und Imageverbesserung. Für 2020 sind Investitionen in Höhe von 5,9 Mio. € geplant, davon 2,2 Mio. € für den Fuhrpark. Jedoch zeichnen sich auf Grund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle ab. Städtische Werke Nürnberg (StWN): Die Energiebranche befindet sich noch im Umbruch, v. a. im Bereich Energiewende. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wurde unter Begleitung weitreichender legislativer Maßnahmen zwar schon stark ausgebaut, aber neben dem Kohleausstieg sind noch weitreichende Maßnahmen und Investitio- nen nötig, um den Transformationsprozess in der Energiewirtschaft voranzutreiben. Dazu gehören ne- ben der Sektorenkopplung von Wärme und Verkehr und der damit verbundenen weiteren Elektrifizierung auch die Digitalisierung, der Um- und Ausbau der Netze sowie die Integration von Speicherkapazitäten in Verbindung mit einer stärkeren Dezentralisierung. Bei der Umsetzung der zukunftsorientierten Strate- gie und die Möglichkeiten für langfristiges und nach- haltiges Wachstum liegen die wesentlichen Heraus- forderungen in der Stärkung des Kerngeschäftes bei gleichzeitig flexibler Erschließung neuer Geschäfts - modelle, wenn sich Kundenbedürfnisse und Markt- bedingungen ändern. Prozess- und Effizienzoptimie- rungen über Automatisierung und Digitalisierung mit dem klaren Fokus auf den Kundennutzen und unter Berücksichtigung der Herausforderungen des demo- grafischen Wandels stehen weiterhin im Mittelpunkt. Der ÖPNV gewinnt vor allem in der Diskussion um die Verkehrswende immer mehr an Bedeutung, was sich insbesondere an der Ausweitung der Förder- möglichkeiten für Fahrzeuge erkennen lässt. Dementgegen stehen aber Engpässe bei der Pla- nung und Beschaffung von Fahrzeugen oder dem Ausbau von Strecken. Die Ausstattung mit Fahrper- 156 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 98 sonal wird immer mehr zum Engpass. Auch der zu- nehmende Fahrermangel bei privaten Busunterneh- men wirkt sich negativ auf die VAG aus, da diese Un- ternehmen einen Teil der Busleistungen in Nürnberg erbringen und sich damit das Risiko erhöht, dass An- mietleistungen nicht vollumfänglich erbracht werden können. Die VAG wird weiter stark in die Infrastruktur und besonders in Fahrzeuge investieren. Wie sich die Vergabe des Verkehrsbetriebs im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags auf die wirt- schaftliche Situation der VAG im Detail auswirken wird, ist abschließend noch nicht abschätzbar, aller- dings ist mit einem Anstieg der Verluste durch die umfangreicheren Dienstleistungen und geänderte Abrechnungsmethoden zu rechnen. Nicht zuletzt die moderaten Tarifanpassungen und mögliche Ver- günstigungen bei Ticketpreisen werden die Ertrags- lage beeinflussen. Im Rahmen der Wirtschaftspla- nung wird im Geschäftsjahr 2020 mit einem negati- ven Ergebnis gerechnet, basierend v. a. auf höheren Personal- sowie Materialaufwendungen und höheren Abschreibungen. Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf d ie Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli- chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich- rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kom- munale Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme von satzungsgemäßen Aufgaben ge- schlossen. Für den Kalkulationszeitraum 2020- 2023 wurde vom Werkausschuss eine Senkung der Schmutzwasser- gebühr und der Niederschlagswassergebühr vorge- schlagen. da Überschüsse aus den Gebühren im fol- genden Kalkulationszeitraum auszugleichen sind. wbg: Zweck der Gesellschaft ist die Versorgung brei- ter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und die Übernahme der damit verbunde- nen wirtschaftlichen Aufgaben. Die wbg ist zudem Planungsträger für den Stadtteil Nürnberg-Langwas- ser. Den generell gestiegenen Baukosten und be- grenzten Baukapazitäten auf der einen Seite und Schaffung bezahlbaren Wohnraumes versucht die wbg durch typisierte Gebäudeplanung (verschiedene Gebäudetypen für unterschiedliche Anforderungen an Förderkriterien, Wohnqualitäten, Lebensmodelle und städtebauliche bzw. formale Gestaltungsanfor- derungen) entgegenzutreten. Darüber hinaus finden über Umbauprogramme Komplettsanierungen der Bestände statt, um den in absehbarer Zeit prognos- tizierten Anstieg der Nachfrage nach barrierefreien und altersgerechten Wohnraums erfüllen zu können. Mit Beschluss des Stadtrats vom 21.11.2019 wurde von der Stadt Nürnberg beschlossen, die direkte Be- teiligung an der wbg weiter zu erhöhen und einen An- teilserwerb von 4,32 % von der Städtische Werke Nürnberg GmbH durchzuführen. Die Beurkundung des entsprechenden Kaufvertrags fand in 2020 statt. Für den Eigenbetrieb Frankenstadion (FSN) liegen keine Angaben vor. 157 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XV Anlagen Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Be- deutung“ des BayStMI Abbildung 5 und Abbildung 6 zeigen den Konsolidie- rungskreis der Stadt Nürnberg aufgelistet anhand der Bilanzsumme (erste Säule) und der Verbindlich- keiten (zweite Säule) sowie deren Bedeutung für den Gesamtüberblick des Konzerns Stadt Nürnberg. Abbildung 5: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger Mit dem Berechnungsschema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI wird jähr- lich der Konsolidierungskreis für den konsolidierte n Jahresabschluss der Stadt Nürnberg ermittelt. In einem ersten Schritt werden Bilanzsummen, Ver- bindlichkeiten, Eigenkapital, Anlagevermögen, Be- triebsaufwand/ordentlicher Aufwand für alle dem Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgaben- träger erfasst (Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO). Anschlie- ßend werden diese Positionen je Aufgabenträger mit den Beteiligungsquoten gewichtet und nach der Bi- lanzsumme sortiert (als aussagekräftigstes Krite- rium). Der dritte Schritt berechnet den Anteil der ge- wichteten Positionen je Aufgabenträger mit der Ge- 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% Bilanzsumme Verbindlichkeiten 158 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVI samtsumme der Position aller einbezogenen nach- geordneten Aufgabenträger, bspw. die gewichtete Bilanzsumme der Kernverwaltung der Stadt Nürn- berg im Verhältnis zur Bilanzsumme aller einbezoge- nen Aufgabenträger. Im vierten Schritt werden die aggregiert anteiligen Bi- lanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rück- stellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger er- rechnet. Das heißt, aus der Liste der nach der Bilanz- summe sortierten Aufgabenträger wird in die Berech- nung immer ein weiterer Aufgabenträger einbezogen und das Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme ermittelt (analog für alle weiteren Positionen). Im Ergebnis sind diejenigen Aufgabenträger konsoli- dierungspflichtig, deren Anteile bei mindestens einer aggregiert anteiligen Position unter 95 % liegen, d a die Bedeutung für den Gesamtüberblick über den Konzern Stadt Nürnberg durch die Hereinnahme die- ses Aufgabenträgers als wesentlich angesehen wird. Ab dieser Grenze wird bei Einbezug eines weiteren nachgeordneten Aufgabenträgers kein wesentlicher Informationszuwachs gesehen, weshalb diese Betei- ligungen nicht konsolidierungspflichtig sind. Abbildung 6: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger 50,0% 55,0% 60,0% 65,0% 70,0% 75,0% 80,0% 85,0% 90,0% 95,0% 100,0% Bilanzsumme Verbindlichkeiten 159 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVII Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne Hier wird die Untergliederung der Teilkonzerne Klini- kum, StWN und wbg dargestellt. Aus Übersichtlich- keitsgründen werden nur die in den jeweiligen Teil- konzernabschlüssen konsolidierungspflichtigen Un- ternehmen aufgeführt, nicht die aufgrund unterge- ordneter Bedeutung unberücksichtigt gebliebenen Gesellschaften. Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg Klinikum Nürnber Service GmbH Klinikum Nürnberg Medical School GmbH A.R.Z.Ambulantes Rehabilitati - onszentrum Nürnberg GmbH ABC Ambulantes Behandlungs -cent- rum GmbH KDL Krankenhaus -Dienstleis -tungs- gesellschaft mbH Krankenhäuser Nürnberg Land GmbH Schaukel Kinderbetreuung gGmbH Abbildung 7: Teilkonzern Klinikum Nürnberg 160 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVIII Überlandwerk Schäftersheim Verwal- Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (wbg) FEG Fränkische Energie -Gesell- schaft mbH VAG Verkehrs -Aktiengesell- schaft N-ERGIE Aktiengesellschaft (N - ERGIE AG) KVN Kommunaler Versicherungs- dienst Nürnberg GmbH MDN Main -Donau Netzgesellschaft mbH N-ERGIE Immobilien GmbH N-ERGIE Service GmbH Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) Überlandwerk Schäftersheim GmbH & N-ERGIE Effizienz GmbH N-ERGIE IT GmbH N-ERGIE Kundenservice GmbH AquaOpta GmbH N-ERGIE Regenerativ GmbH N-ERGIE Kraftwerke GmbH N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co. KG Photovoltaikkraftwerk Weißen- bronn GmbH & Co. KG Photovoltaikkraftwerk Bonnhof GmbH & Co. KG Abbildung 8: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH Abbildung 9: Teilkonzern wbg 161 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XIX Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf die Leistungsbeziehungen zweier Aufgabenträger ohne vorherige Verrechnung) wurde exemplarisch für das Jahr 2015 wie folgt ermittelt: Zunächst wur - den die 13 unmittelbaren Aufgabenträger der Stadt Nürnberg mit der Bilanzsumme, den Forderungen, den Verbindlichkeiten sowie ordentlichen Erträgen und Aufwendungen erfasst. Darüber hinaus wurden bei den drei Teilkonzernen (KH, StWN, wbg) die mit- telbaren Aufgabenträger, also weitere sechs Beteili - gungen, in die Betrachtung einbezogen. Summe Posten Bilanz und Ergebnisrechnung voll zu konsolidierender Aufgabenträger (in €) Forderungen 752.056.959 Verbindlichkeiten 3.536.263.280 Ordentliche Erträge 6.040.640.775 Ordentliche Aufwendungen 5.973.424.413 Tabelle 9: Übersicht Bilanz und Ergebnisrechnung Konzern Stadt Nürnberg Ausgehend von 19 Aufgabenträgern ergeben sich maximal 342 Leistungsbeziehungen intern im Kon- zern Stadt Nürnberg. Unter der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos- tens Bilanz und Ergebnisrechnung der Beteiligung zur maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen muss, ergibt sich bei der Annahme einer Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € eine Maximal- gesamtdifferenz von 34,2 Mio. €. Im Folgenden wurde die Annahme von 100.000 € auf ihre Richtig- keit im Verhältnis zur Bilanz und Ergebnisrechnung überprüft. Dies kann Übersicht 11 entnommen wer- den. Tabelle 10: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze Konzern Stadt Nürnberg Bilanz und Ergebnisrechnung Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf Leistungs-be- ziehungen von zwei Aufga- benträgern - ohne vorherige Verrechnung!) max. Summe der Differenzen Verhältnis zu Bi- lanz und Ergebnis- rechnung Forderungen 100.000,00 € 34.200.000,00 € 4,55% Verbindlichkeiten 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,97% Erträge (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57% Aufwendungen (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57% 162 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XX Anlage 4: Konzernergebnisrechnung Ergebnisrechnung 31.12.2019 Position „Konzern Stadt Nürn- berg“ in Mio. € Stadt Nürnberg – Kernverwaltung konsolidiert – in Mio. € Stadt Nürn- berg –Ein- zelab- schluss- in Mio. € Steuern und ähnliche Abgaben 1.001,47 1.001,47 1.010,79 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 549,55 523,74 524,23 Sonstige Transfererträge 6,13 6,13 6,16 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.907,92 75,73 86,73 Auflösung von Sonderposten 75,80 47,19 47,21 Privatrechtliche Leistungsentgelte 242,40 40,73 44,73 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 319,47 282,30 305,44 Sonstige ordentliche Erträge 123,36 54,35 104,15 Aktivierte Eigenleistungen 136,77 5,28 5,00 Bestandsveränderungen 4,66 4,73 4,71 Ordentliche Gesamterträge 6.367,52 2.041,64 2.139,15 Personalaufwendungen 1.499,87 583,98 583,98 Versorgungsaufwendungen 194,17 117,80 115,62 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.764,98 155,42 279,57 Bilanzielle Abschreibungen 313,63 102,54 104,29 Transferaufwendungen 815,80 814,40 831,83 Sonstige ordentliche Aufwendungen 600,95 106,71 156,35 Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.189,40 1.880,85 2.071,64 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 178,12 160,79 67,51 Finanzerträge 70,39 26,23 26,70 163 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXI Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 2,82 2,82 0,00 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 135,77 34,40 34,75 Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 1,05 1,03 0,00 Gesamtfinanzergebnis -63,61 -6,39 -8,05 Ordentliches Gesamtergebnis 114,51 154,40 59,46 Außerordentliche Erträge 3,79 3,13 4,10 Außerordentliche Aufwendungen 10,48 1,01 1,73 Außerordentliches Gesamtergebnis -6,69 2,12 2,37 Gesamtjahresergebnis 107,82 156,53 61,83 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 2,77 0,00 0,00 Gesamtbilanzüberschuss/ -fehlbetrag 105,05 156,53 61,83 Tabelle 11: Vergleich Ergebnisrechnung – Konzern Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert - Einzelabschluss 164 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXII Anlage 5: Kapitalflussrechnung Stadt Nürnberg 2019 Kapitalflussrechnung DRS 21 Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Ergebnis des Vorjahres 2018 Unterschied EUR EUR EUR 01 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 107.820.123 153.684.325 -45.864.202 02 +/ - Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 303.705.459 298.753.364 4.952.095 03 +/ - Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 95.600.277 92.745.174 2.855.103 04 +/ - Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -73.140.874 -85.957.502 12.816.628 05 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder zuzuordnen sind Finanzierungstätigkeit -57.967.635 -21.117.224 -36.850.411 06 +/ - Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.363.814 27.047.816 -29.411.630 07 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -424.389 -1.035.221 610.832 08 +/ - Zinsaufwendungen/Zinserträge 79.141.069 73.481.535 5.659.534 09 - Sonstige Beteiligungserträge -13.760.686 -35.696.054 21.935.368 10 +/ - Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten 6.688.072 -7.981.881 14.669.953 11 +/ - Ertragsteueraufwand/ -ertrag 10.200.281 13.412.598 -3.212.317 12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 3.790.651 18.016.831 -14.226.180 13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -10.478.724 -10.034.950 -443.774 14 -/+ Ertragsteuerzahlungen -10.200.281 -13.412.598 3.212.317 15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 438.609.529 501.906.214 -63.296.685 16 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 1.021.004 5.024.951 -4.003.947 165 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXIII Stadt Nürnberg 2019 Kapitalflussrechnung DRS 21 Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Ergebnis des Vorjahres 2018 Unterschied EUR EUR EUR 17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -23.079.533 -22.502.077 -577.456 18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 42.143.030 46.734.715 -4.591.685 19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -520.851.138 -462.752.866 -58.098.272 20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 14.733.031 10.529.471 4.203.560 21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -17.578.265 -58.895.712 41.317.447 22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 0 0 23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 0 0 24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 84.750.587 89.517.354 -4.766.767 25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -6.716.831 -3.740.106 -2.976.725 26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0 0 27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0 0 28 + Erhaltene Zinsen 24.549.541 38.169.666 -13.620.125 29 + Erhaltene Dividenden 45.844.510 69.577.868 -23.733.358 30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -355.184.064 -288.336.735 -66.847.329 31 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0 0 0 32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 6.092.069 6.356.476 -264.407 33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0 0 166 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXIV Stadt Nürnberg 2019 Kapitalflussrechnung DRS 21 Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Ergebnis des Vorjahres 2018 Unterschied EUR EUR EUR 34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0 0 0 35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 81.953.522 15.195.866 66.757.656 36 - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -13.683.565 -13.377.605 -305.960 37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0 0 0 38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 850.866 1.179.503 -328.637 39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 543.888 0 543.888 40 - Gezahlte Zinsen -103.690.610 -111.651.202 7.960.592 41 - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0 0 42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -32.083.824 -33.881.814 1.797.990 43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) -60.017.654 -136.178.775 76.161.121 44 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43) 23.407.811 77.390.704 -53.982.893 45 +/ - Wechselkurs - und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0 0 46 +/ - Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 9.489.948 -9.489.948 FE H +/ - verbleibende Cashflow -Differenzen 0 0 0 47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 489.600.155 402.719.503 86.880.652 48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 513.007.965 489.600.155 23.407.811 Die Kapitalflussrechnung soll einen Einblick in die dem Konzern zugeflossenen Finanzierungsmittel und deren Verwendung geben. Dafür werden die Zahlungsströme der Berichtsperiode der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und d er Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Im Gegensatz zur Kapitalflussrechnung der Stadt im Einzelabschluss wird der Cashflow aus laufender 167 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXV Geschäftstätigkeit für den Konzern nach der indi- rekten Methode ermittelt. Dabei werden ausgehend vom Periodenergebnis der konsolidierten Ergebnis- rechnung nicht zahlungswirksame Ergebnisbestand- teile bereinigt sowie nicht erfolgswirksame Zahlungs- ströme ergänzt. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wird nach der direkten Methode berechnet. Er bezieht sich auf alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Höhe des Anlagevermögens und Vermögensgegen- ständen des Umlaufvermögens, die nicht der laufen- den Geschäftstätigkeit oder dem Finanzmittelfonds zugeordnet sind. Relevant sind hier insb. die Auszah- lungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (Zeile 19). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Er- mittlung ebenfalls nach der direkten Methode) er- fasst alle Aktivitäten, die sich auf die Höhe oder Zu- sammensetzung der Eigenkapitalposten und/oder Finanzschulden auswirken, aber auch entspre- chende Vergütungen zur Kapitalüberlassung (z. B. Zinsen). Zeile 35 enthält die Netto-Schuldenauf- nahme bei Investitionskrediten und Anleihen von 81,5 Mio. € im Gesamtkonzern, unter Berücksichti- gung der nicht zahlungswirksamen Tilgung des B- Anteils aus dem Cross-Border-Leasing des SUN i. H. v. 0,4 Mio. € (vgl. unter D.II Verbindlichkeiten au s Krediten für Investitionen. Unter Zeile 36 ist die Til- gung der kreditähnlichen Verbindlichkeiten von 13,68 Mio. € ausgewiesen. Die Summe der Cashflows aus laufender Ge- schäfts-/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt in Zeile 44 die Ab-, oder wie in 2019, die Zu- nahme der Finanzmittel aus zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen. Der Finanzmittelfond zum 31.12.2019 beläuft sich auf 513,01 Mio. € und bein- haltet rechnerisch somit sämtliche Bestände an Zah- lungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bankkon- ten). Im Vergleich zum 31.12.2018 erhöht er sich um 4,78 %. 168 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXVI Anlage 6: Eigenkapitalübersicht Eigenkapitalübersicht für das Jahr 2019 Stadt Nürnberg produktiv Konsolidierte Eigenkapitalübersicht für das Jahr 2019 Kommune Minderheitsgesellschafter Gesamt - eigenkapital Allgemeine Rücklage (Nettoposition) Rücklagen aus nicht ertrags- wirksam aufzulösenden Zuwendungen Erwirtschaftetes Gesamteigenkapital Eigenkapital der Kommune Minderheiten- kapital Kumuliert es übriges Konzern- ergebnis Eigenkapital der Minderheits- gesellschafter Ergebnis- rücklage Ergebnisvortrag Jahres- überschuss / -fehlbetrag Kumuliertes übriges Konzern- ergebnis Stand am 31.12.2018 667.789.569 193.383 669.354.180 -47.481.467 153.234.110 4.850.592 1.447.940.366 225.959.431 1.673.899.797 Sonstige Einzahlungen in das Eigenkapital 1.381.054 0 0 0 0 0 1.381.054 3.655.570 5.036.624 Änderungen des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Übrige Veränderungen 202.600 0 71.578.662 81.452.848 -153.234.110 0 0 0 0 Gesamtjahresergebnis 0 0 0 0 105.052.633 0 105.052.633 -2.767.490 102.285.144 Übriges Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 0 0 12.349.490 1.786.252 14.135.742 Gesamtergebnis 692.487 2.438.085 137.570 9.081.349 105.052.633 0 117.402.123 -981.238 116.420.885 Stand am 31.12.2019 672.677.710 19.468 741.070.411 43.052.730 105.052.633 4.850.592 1.566.723.543 228.633.763 1.795.357.306 Tabelle 12: Eigenkapitalübersicht 2019 169 Konsolidierter Jahresabschluss 2019 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXVII Nürnberg, den S T A D T N Ü R N B E R G (Marcus König) Oberbürgermeister 170 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/002/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 22 171 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 172 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022 festgestellten konsolidierten Jahresabschluss 2019 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 173 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/003/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg Anlagen: Bericht Prüfung Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg Anhang zum Jahresabschluss 2020 Sachverhalt (kurz): Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg vom 31.05.2022 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2020 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 33 174 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 175 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 5.789.863.453,92 Euro. Das negative Jahresergebnis beläuft sich auf 12.859.720,37 Euro und wird behandelt entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2020 nach Ergebnisverwendung. Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.06.2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2020 festgestellt. 176 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-7/2/4 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2022 öffentlich über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg Mai 2022 33 177 Seite 2 von 84 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLUSS 2020 DER STADT NÜRNBERG 3 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.2 Haushaltssatzung 2020 und Planung 3 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 5 1.3.1 Formelle Feststellungen 5 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 6 1.3.3 Ergebnisrechnung 47 1.3.4 Finanzrechnung 64 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 69 1.3.6 Bürgschaften 70 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2020 71 1.3.8 Anhang 72 1.3.9 Rechenschaftsbericht 72 1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 73 1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020 73 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) 76 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 78 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2020 79 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2020 80 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 81 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 82 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2020 83 2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 84 178 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 84 1 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Ent- lastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Die Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- berg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken- Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden be- reits im Rechn ungsprüfungsausschuss am 03 .12.2021 begutachtet und vom Stadtrat am 15.12.2021 festgestellt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2020 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzel- prüfungen – im Wesentlichen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auf- tragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2020 – dargestellt, die Behandlung fand eben- falls im Rechnungsprüfungsausschuss am 03.12.2021 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Be- richts sind diese Prüfungen nochmals aufgeführt. Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt. Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg werden im vorliegen- den Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an. Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung. Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2020 und Planung Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2020 hat die Stadt Nürnberg eine Haus- haltssatzung erlassen. Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung am 21.11.2019 vom Stadtrat beschlossen . Mit Schreiben, vom 06.12.2019 wurden der Regierung von Mittel franken die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse übermittelt. Mit Schreiben vom 11.12.2019 wurden der Rechtsaufsicht der Stellenplan und die Aufstellung der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen und Produkten nachgereicht. Beigefügt waren außerdem die Jahresabschlüsse der Beteiligungen Innovations - und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen (IGZ) und der NürnbergStift Service GmbH (NüSt Service GmbH). Die Haushaltssatzungen der von der Stadt verwalt eten kommunalen Stiftungen wurden mit Schreiben vom 10.12.2019 an die Regierung von Mittelfranken übersandt. 179 Seite 4 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erforder- nissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Regierung von Mittelfr anken hat mit Bescheid vom 23.02.2020 die nach der Gemeinde- ordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kre- ditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Im Bescheid der Rechtsaufsicht wur- den keine Auflagen festgesetzt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom 19.02.2020. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsauf- sicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten. Die Regierung führt in ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung aus, dass die dauerhafte Leis- tungsfähigkeit für das Haushaltsjahr als gegeben angesehen wird. Weiter wurde positiv be- wertet, dass der im Haushaltsplan prognostizierte Ressourcenverbrauch (Wertminderung des Anlagevermögens inkl. Abschreibungen) sowie die Pensionsrückstellungen vollständig über die Erträge aus dem Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden. Die Liquidität des vorgelegten Haushalts wird, trotz des negativen Saldos „Änderungen des Bestandes an Finanzmitteln“, als gegeben angesehen. Hinsichtlich der veranschlagten positi- ven Jahresergebnisse, welche wesentlich auf steigende Steuereinnahmen beruhen, weist die Regierung auf die Unwägbarkeiten solcher Erwartungshaltungen hin. Der geplante Saldo aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt wird als ausreichend gewertet, die Tilgung von Krediten und kreditähnlicher Geschäfte zu decken. Der prognostizierte Finanzmittelfehlbetrag des Gesamthaushaltes der Jahre 2021 und 2022 würde nach Auffassung der Regierung eine Entnahme von Kassenmitteln (Liquidität) erforder- lich machen. Die Stellenobergrenze nach Art. 26 BayBesG sieht die Regierung im vorgelegten Stellenplan als eingehalten an. Die Rechtsaufsicht stellt fest, dass die Stadt unter allen kreisfreien Städten Bayerns die höchste Verschuldung je Einwohner hat und geht davon aus, dass zum Ende des Planungs- zeitraums 2023 die Gesamtverschuldung die Zwei -Milliarden-Euro-Grenze erreicht. Die Re- gierung von Mittelfranken verbindet mit der ohne Auflagen ausgesprochenen Haushaltsgeneh- migung 2020 die Erwartung, dass für künftige Haushalte ein strategisches Zukunftsk onzept zur Schuldenreduzierung erstellt wird. Als erster Schritt zu einer Trendwende sollte nach Auf- fassung der Rechtsaufsicht das folgende Haushaltsjahr ohne Netto-Neuverschuldung geplant werden. Die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzelstadträte wurden schriftlich mit Schrei- ben vom 03.02.2020 über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert. Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft. Mit Sitzung des Stadtrates vom 21.10.2020 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 vom 26.11.2020. Im aufgestellten Nachtrags- haushalt ist die Erhöhung der Erträge/Einzahlungen um rd. 5,2 Mio. Euro und der Aufwendun- gen/Auszahlungen um rd. 10,9 Mio. Euro im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt aus laufender 180 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 84 Verwaltungstätigkeit aufgeführt. Es ist außerdem die Erhöhung des Gesamtbetrages an Aus- zahlungen für Investitionstätigkeit von rd. 0,3 Mio. Euro und Einzahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit in Höhe von 70 Mio. Euro enthalten. Die Nachtragshaushaltssatzung setzt die Erhöhung der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um 70,0 Mio. Euro auf nunmehr insgesamt 188,0 Mio. Euro fest (s.o.). Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsicht keine Einwände gegen die Nachtrags- haushaltssatzung erhoben. Für den Eigenbetrieb NürnbergBad wurde ein Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt und war als Anlage der Nachtragshaushaltssatzung beigefügt. Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsicht keine Einwände gegen die Nachtrags- haushaltssatzung erhoben. 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 1.3.1 Formelle Feststellungen Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teiler- gebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der verwendete Kontenrahmen entspricht nicht der seit 01.01.2007 geltenden KommHV -Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Dop- pik). Mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragte die Stadt Nürnberg eine dauerhafte Ausnah- megenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für den Kontenrahmen sowie eine einst- weilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und die Anwendung der Haushaltsmuster. Mit Regierungsschreiben vom 31.10.2011 ist der Stadt Nürnberg nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemein- den und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für ihren abweichenden Kontenplan sowie eine bis 31.12.2014 befristete Ausnahmegenehmigung für die erstmalige Erstellung der auf der örtlichen Organisation basierenden Produktbereichsglie- derung rechtsaufsichtlich genehmigt worden. Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die produktorientierte Haushaltsgliederung. Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 kritisierte der Bayerische Kommu- nale Prüfungsverband (BKPV) im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist. Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein- heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenma- nagementsystem (DMS) erreichen. 181 Seite 6 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 1.3.2.1 Bilanzaufbau TEUR % TEUR % TEUR % AKTIVA Langfristig Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 4.297.266 74,2 4.136.425 74,4 160.841 3,9 Finanzanlagen 754.558 13,0 695.102 12,5 59.456 8,6 5.051.824 87,2 4.831.527 86,9 220.297 4,6 Kurzfristig Vorräte 40.033 0,7 43.214 0,8 -3.181 -7,4 Forderungen 239.822 4,1 180.699 3,2 59.123 32,7 Flüssige Mittel 426.506 7,4 465.612 8,4 -39.106 -8,4 Rechnungsabgrenzungsposten 31.678 0,6 37.687 0,7 -6.009 -15,9 738.039 12,8 727.212 13,1 10.827 1,5 Summe 5.789.863 100,0 5.558.739 100,0 231.124 4,2 PASSIVA Langfristig Eigenkapital 906.680 15,7 900.576 16,2 6.104 0,7 Sonderposten 1.074.067 18,6 1.012.149 18,2 61.918 6,1 Rückstellungen 1.647.744 28,4 1.599.689 28,8 48.055 3,0 Verbindlichkeiten 1.510.988 26,1 1.416.646 25,5 94.342 6,7 5.139.479 88,8 4.929.060 88,7 210.419 4,3 Kurzfristig Rückstellungen 254.108 4,4 169.883 3,1 84.225 49,6 Verbindlichkeiten 367.884 6,3 429.996 7,7 -62.112 -14,4 Rechnungsabgrenzungsposten 28.392 0,5 29.800 0,5 -1.408 -4,7 650.384 11,2 629.679 11,3 20.705 3,3 Summe 5.789.863 100,0 5.558.739 100,0 231.124 4,2 31.12.201931.12.2020 Veränderung Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 231,12 Mio. Euro oder 4,2 % auf 5,79 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen um 220,30 Mio. Euro auf 5,05 Mrd. Euro. Die kurzfris- tigen Aktiva stiegen um 10,83 Mio. Euro auf 738,04 Mio. Euro. Das Anlagevermögen ein- schließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite. Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück- stellungen für Pensionsverpflichtungen und Dar lehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital. 182 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 84 Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt etwas niedriger als im Vorjahr bei 15,7 % der Bilanzsumme. Dabei stieg das Eigenkapital 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % auf 906,68 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesent- lichen nur über positive GuV -Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde. 1.3.2.2 Aktivseite A. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im vorgelegten Anlagenspiegel größtenteils ord- nungsgemäß abgebildet. Lediglich die Summe Buchwerte der Sachanlagen sowie daraus fol- gend die Summe der Buchwerte des gesamten Anlagevermögens werden aufgrund eines Formelfehlers in Excel nicht korrekt dargestellt. Der Fehler wurde von Stk im Nachgang korri- giert. Die im Anhang angegebenen Werte bzgl. des Anlagevermögens werden im Wesentlichen ord- nungsgemäß dargestellt. Lediglich die Zugänge der Anlagen im Bau in Bezug auf den Ausbau der U-Bahn-Linie 3 sind um 10,14 Mio. Euro zu niedrig dargelegt. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Lizenzen 6.122,00 4.857,00 EDV-Software 5.603.217,00 5.536.964,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 224.421.569,00 223.565.203,00 Summe 230.030.908,00 229.107.024,00 Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 924 TEuro bzw. 0,4 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 11,54 Mio. Euro und den Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 4,22 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Ab- schreibungen in Höhe von 14,84 Mio. Euro gegenüber. Die Unterposition EDV-Software hat sich um 66 TEuro auf 5,60 Mio. Euro erhöht. Die Zugänge in Höhe von 2,29 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen auf den Erwerb der Microsoft Desktop Education Software im Schulbereich (776 TEuro) sowie auf Nachaktivierungen bzgl. SAP BW/4 HANA (249 TEuro) und der E-Recruiting-Software (174 TEuro). Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 13,79 Mio. Euro zurückzufüh- ren. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin- derbetreuungseinrichtungen (u.a. Kintertagesstätte (KiTa) Altenfurter Straße 39 in Höhe von 1,61 Mio. Euro, Kindergarten Gibitzenhofstraße 48 in Höhe von 1,12 Mio. Euro und KiTa Coburger Straße 10 in Höhe von 790 TEuro) sowie den Infrastrukturzuschuss für die Verlän- gerung der Straßenbahnlinie 4 (Thon – Am Wegfeld) in Höhe von 3,25 Mio. Euro. Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 0,82 Mio. Euro Zuschüsse zur Eigentumsförderung, mit 1,28 Mio. Euro die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn und mit 534 TEuro die Hochschule für Musik. 183 Seite 8 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg II. Sachanlagen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 249.638.307,83 236.775.993,29 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.316.673.323,63 1.291.678.355,51 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch 1.705.681.838,38 1.615.893.823,59 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 9.928.059,00 10.170.187,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 394.708.992,80 383.611.125,26 6. Fahrzeuge 6.709.242,00 7.675.532,00 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 91.367.602,02 88.317.874,02 8. Anlagen im Bau 292.528.249,99 273.195.125,17 Summe 4.067.235.615,65 3.907.318.015,84 Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 159,92 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten sowie auf die Anpassung der Bewertung der Kunstgegenstände zurückzuführen. Die Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau). Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dies ist zum Bilanzstichtag 31.12.2020 weiterhin noch nicht erfolgt. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkäm- merei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchge- führt, welches zukünf tig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. In diesem Zusammenhang wurde eine Inventur- richtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abge- schlossen. Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich. 184 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 84 Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Grünflächen 23.989.504,59 21.888.659,18 Ackerland 48.179.368,53 33.847.480,29 Wald, Forst 21.415.295,94 20.061.302,64 Sonstige unbebaute Grundstücke 144.125.482,39 149.043.786,30 Ruhende und fließende Gewässer 11.928.656,38 11.934.764,88 Summe 249.638.307,83 236.775.993,29 Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 12,86 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (14,18 Mio. Euro) und Umbu- chungen (304 TEuro) Wertminderungen durch Abgänge (1,62 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (2,34 Mio. Euro) und Ackerland (14,35 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in Mooswie- sen (950 TEuro) und Grundstücke „Bei der Marktäckerstraße“ (1,17 Mio. Euro). Die wesentli- chen Zugänge beim Ackerland betreffen die Baugebietsentwicklung „Tiefes Feld“ (6,66 Mio. Euro) sowie Zugänge bzw. Umbuchungen Nähe Mühlweg (2,28 Mio. Euro), Nähe Marktäcker- straße (2,82 Mio. Euro) und Nähe Prälat-Nicol-Straße (1,71 Mio. Euro). Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Kinderbetreuungseinrichtungen 153.278.449,00 139.449.306,00 Schulen 399.043.528,00 383.130.711,00 Wohnbauten 14.795.305,00 14.904.218,00 Verwaltungsgebäude 62.694.264,00 57.366.733,00 Betriebsgebäude 7.890.415,00 7.516.165,00 Sonstige Bauten 319.431.534,00 324.555.916,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 359.539.828,63 364.755.306,51 Summe 1.316.673.323,63 1.291.678.355,51 Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be- richtsjahr um 24,99 Mio. Euro bzw. 1,9 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 52,72 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (2,93 Mio. Euro) und Abschreibungen (24,80 Mio. Euro) gegenüber. Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen auf- grund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 52,72 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 43,71 Mio. Euro auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und mit 7,10 Mio. Euro auf Verwaltungsgebäude. 185 Seite 10 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen (insgesamt 17,16 Mio. Euro) entfal len auf den Kinderhort der Gebrüder -Grimm-Schule (6,56 Mio. Euro), die KiTa in der Ingolstädter Straße 52 (4,44 Mio. Euro) sowie auf die Kinder- horte in der Weiltinger Straße 25 (3,47 Mio. Euro), in der Hegelstraße 19 (743 TEuro) und am Herschelplatz (588 TEuro). Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 26,55 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertigge- stellten Baumaßnahmen an der Grundschule Thoner Espan (19,27 Mio. Euro) sowie an der Volksschule St. Leonhard (1,11 Mio. Euro). Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf Baumaßnahmen in die Energie- und Umweltstation am Wöhrder See (4,05 Mio. Euro) und in Wohncontainer für das Personal der integrierten Leitstelle der Feuerwache 4 (1,48 Mio. Euro). Die Abgänge/Umbuchungen des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus der Umgliede- rung von Grundstücken in das Umlaufvermögen, dem Verkauf von bebauten Grundstücken und dem Abriss von Altgebäuden im Rahmen von Neubaumaßnahmen. Hinsichtlich der Bewertung der bebauten Grundstücke ist festzuhalten, dass sowohl die Zugangs- bewertung als auch die Folgebewertung noch nicht „uneingeschränkt“ ordnungsgemäß sind. Die u.E. in Teilen fehlerhafte Zugangsbewertung ist darauf zurückzuführen, dass in der Ver- mögensrechnung der Kameralistik (vor 2005) sämtliche Baukosten pro Jahr erfasst wurden und nicht pro Gebäude. Diese Jahresbaukosten wurden mi t Einführung der Doppik im Jahr 2005 auf die einzelnen Gebäude aufgeteilt und auf Unternummern pro Jahr unterteilt. Auf wel- cher Basis die Aufteilung erfolgte, ist nicht mehr nachvollziehbar. Darüber hinaus wurde bei den Baukosten pro Jahr in der Kameralistik u.a. nicht zwischen tatsächlichen Baukosten (ak- tivierbar) und Instandhaltungskosten (nicht aktivierbar) unterschieden. Dadurch sind die mit Einführung der Doppik 2005 aktivierten Werte aufgrund der nicht mehr vollständig nachvoll- ziehbaren Aufteilung und auch hinsichtlich ihrer Aktivierungsfähigkeit fraglich. Auch die Folgebewertung ist u.E. nicht uneingeschränkt ordnungsgemäß. Die Abschreibungs- dauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings wird nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Un- ternummer der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Die Bewertungsproblematik wird derzeit zwischen Stk und Rpr abgestimmt. Eine erste Korrektur- maßnahme ist für den Jahresabschluss 2021 vorgesehen. Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- meingebrauch 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 857.357.408,99 855.857.680,20 Brücken, Tunnel, sonst. Bauten d. Infrastrukturvermö- gens 584.421.292,39 513.118.896,39 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 93.385.918,00 83.803.607,00 Versorgungsnetze 1.037.091,00 1.134.085,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 169.480.128,00 161.979.555,00 Summe 1.705.681.838,38 1.615.893.823,59 186 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 84 Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch erhöhte sich ins- gesamt um 89,79 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt: Euro Anfangsbestand 01.01.2020 1.615.893.823,59 + Zugänge/Nachaktivierungen 46.069.216,80 - Abgänge 2.001.207,34 +/- Umbuchungen 92.227.627,70 - Abschreibungen 46.507.622,37 + Zuschreibungen 0,00 Endbestand 31.12.2020 1.705.681.838,38 Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 138,24 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „sonstige Bauten Infrastrukturvermögen“ ( 49,70 Mio. Euro), „Brücken“ und „Tunnel“ (43,60 Mio. Euro), sowie auf „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (20,34 Mio. Euro). Innerhalb der Anlagenklasse „Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ und „Tunnel“ ist insbesondere der mittlerweile betriebsbereite Streckenabschnitt der U3 Südwest zwischen Großreuth bei Schweinau und der Gustav-Adolf-Straße zu erwähnen. In diesem Zusammen- hang sind der Tunnel Gustav -Adolf-Straße (21,33 Mio. Euro), der U -Bahnhof-Großreuth (18,35 Mio. Euro) und die Wendeanlage Großreuth (13,35 Mio. Euro) zugegangen bzw. wur- den von den Anla gen im Bau umgebucht. Darüber hinaus sind die Aktivierung des Nelson- Mandela-Platzes (7,63 Mio. Euro) und die Brücke Rothenburger Straße über den Main-Donau- Kanal (7,02 Mio. Euro) als Zugänge bzw. Umbuchungen zu verzeichnen. Im Bereich „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ waren im Berichtsjahr Zu- gänge und Umbuchungen in Höhe von 20,34 Mio. Euro zu verzeichnen. Hierbei wurden unter anderem die folgenden Baumaßnahmen fertiggestellt: Radweg Münchner Straße (1,75 Mio. Euro), Koperstraße (1,20 Mio. Euro) sowie Dorfäckerstraße (797 TEuro) und Karl -Schönle- ben-Straße (775 TEuro). Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens haben sich aufgrund des hohen Investitionsvolumens um 1,45 Mio. Euro auf 46,51 Mio. Euro erhöht. Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 9.928.059,00 10.170.187,00 Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 242,128 TEuro. Dabei stehen Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 9 TEuro Abschreibungen in Höhe von 251 TEuro gegenüber. 187 Seite 12 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Kunstgegenstände 394.050.640,25 382.912.980,33 Baudenkmäler 658.352,55 698.144,93 Summe 394.708.992,80 383.611.125,26 Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 11,10 Mio. Euro auf 394,71 Mio. Euro erhöht. Dies beruht im Wesentlichen auf Neubewertungen von einzelnen Kunstgegen- ständen. Dem Zuwachs durch Neubewertung in Höhe von 12,84 Mio. Euro stehen Abgänge aufgrund von Inventurdifferenzen in Höhe von 2,66 Mio. Euro gegenüber. Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurden bereits nachgeholt. Die körperliche Bestandsaufnahme der Kunst- und Sammlungsgegenstände wurde im August 2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der In- ventur wurden im Jahresabschluss nun abgebildet. Auffällig sind die hohen Inventurdifferen- zen in Höhe von 2,66 Mio. Euro. Diese beziehen sich auf 24 Anlagen, deren Nachweis nicht erbracht werden konnte. Dabei fällt insbesondere ein fehlender Sammelposten sonstiger Kunstwerke im Wert von 2,30 Mio. Euro stark ins Gewicht. Ob die Vermögensgegenstände in den vergangenen Jahren abgegangen sind oder es sich um einen Ansatzfehler bei Aufstellung der Eröffnungsbilanz 2005 handelt, lässt sich laut Stk auch nach größten Bemühungen nicht mehr nachvollziehen. Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr 2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach dem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten zu bewerten. Die Neubewertung wurde im Jahr 2021 abgesc hlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegen- stände im Jahresabschluss 2020 dargestellt. Den Aufwertungen in Höhe von 33,26 Mio. Euro stehen dabei Abwertungen in Höhe von 20,42 Mio. Euro gegenüber, so dass sich der Bestand um 12,84 Mio. Euro erhöhte. Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschrif- ten und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überört- lichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die wei- teren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollstän- dig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hin- aus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemän- gelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansä tzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass auch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bi- lanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln. Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen. 188 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 84 Zu 6. Fahrzeuge Fahrzeuge 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Pkw 777.549,00 718.845,00 Lkw 370.021,00 449.432,00 Spezialfahrzeuge 4.243.096,00 5.137.106,00 Sonstige Fahrzeuge 1.318.576,00 1.370.149,00 Summe 6.709.242,00 7.675.532,00 Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 966 TEuro bzw. 12,6 %. Hier- bei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 744 TEuro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,69 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 21 TEuro gegenüber. Die Zugänge entfallen mit 285 TEuro auf Spezialfahrzeuge, mit 280 TEuro auf PKW, mit 176 TEuro auf sonstige Fahrzeuge und mit 3 TEuro auf LKW. Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Maschinen und Anlagen 4.305.433,00 4.597.563,00 Technische Anlagen 5.439.728,00 6.253.205,00 Betriebsvorrichtungen 21.920.686,00 19.505.552,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.405.712,02 52.906.172,02 GWG 2.296.043,00 5.055.382,00 Summe 91.367.602,02 88.317.874,02 Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen und Betriebs - und Geschäftsausstat- tung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,05 Mio. Euro auf 91,37 Mio. Euro. Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang- reiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kinderbetreuungs- einrichtungen und Schulen. Darüber hinaus wurde die Erstausstattung für den Neubau der Feuerwache 1 aktiviert. Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage und dem Ausbau des Schwachstromkabelnetzes zu verzeichnen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich stark um 2,76 Mio. Euro auf 2,29 Mio. Euro. Die Entwicklung ist auf fehlende wesentliche Zugänge, bei leicht gestiegenen Abschrei- bungen zurückzuführen. Hintergrund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Akti- vierung von beweglichem und immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann. 189 Seite 14 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Zu 8. Anlagen im Bau Anlagen im Bau 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 292.528.249,99 273.195.125,17 Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 19,33 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zu- gängen des Berichtsjahres in Höhe von 156,41 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau- maßnahmen in Höhe von 137,08 Mio. Euro gegenüber. Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. mit 24,13 Mio. Euro auf die Ballsporthalle Til- lypark, mit 29,99 Mio. Euro auf die U-Bahn Linie 3 – Bauabschnitt 2.2, mit 10,06 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1, mit 4,43 Mio. Euro auf die Generalsanierung des Gemein- schaftshauses in Langwasser sowie mit 4,25 Mio. Euro auf den Neubau des Konzertsaales an der Meistersingerhalle. Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre- chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Stra- ßenbau. Darüber hinaus wurde der Bauabschnitt 2.1 der U3 fertiggestellt und in die entspre- chende Anlageklasse umgebucht. Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvo- lumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2020 mit 48 Mio. Euro auf den Neubau der Feuerwache 1, mit 31,12 Mio. Euro auf Baumaßnahmen bzgl. der U-Bahn-Linie 3 und mit 35,10 Mio. Euro auf Baumaßnahmen am Frankenschnellweg. III. Finanzanlagen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen 667.167.530,39 605.230.020,19 2. Wertpapiere 19.270.339,51 20.218.767,70 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen 33.162.209,24 34.695.334,92 Summe 754.557.715,30 695.101.758,97 Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Verbundene Unternehmen 489.059.044,13 437.151.533,93 Beteiligungen 147.229.912,41 137.229.912,41 Sondervermögen 30.878.573,85 30.878.573,85 Summe 667.167.530,39 605.230.020,19 190 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 84 Verbundene Unternehmen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am 31.12.2019 437.121.533,93 Euro Zugänge 51.937.510,20 Euro Stand am 31.12.2020 489.059.044,13 Euro Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2020 um 51,94 Mio. Euro. Davon entfallen 32,45 Mio. Euro auf die Anteile an der wbg. Mit Vertrag vom 13. M ärz 2020 hatte die Stadt Nürnberg weitere 4,32 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der wbg beläuft sich damit zum 31.12.2020 auf 122.516.446,17 Euro.1 Die verbleibende Erhöhung von 19,49 Mio. Euro betrifft die Einlage von Grundstücken durch die Stadt Nürnberg in die WBG-B. 3,66 Mio. Euro resultieren aus der Einlage Ende 2019. Die Aktivierung als nachträgliche Herstellungskosten wurde entsprechend den Feststellungen von Rpr aus 2019 in 2020 nachgeholt. Weitere 15,83 Mio. Euro entfallen auf die Einlage eines Grundstücks im Bereich der Züricher Straße in 2020. Nach wie vor ungeklärt ist, inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürn- berg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend w ar. Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus. Beteiligungen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am 31.12.2019 137.229.912,41 Euro Zugänge 10.000.000,00 Euro Stand am 31.12.2020 147.229.912,41 Euro Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2020 um 10 Mio. Euro, da sich die Stadt zusammen mit dem Freistaat Bayern in 2017 verpflichtet hatte , künftig in Summe 200 Mio. Euro in die NürnbergMesse GmbH einzulegen. Die Einzahlung erfolgt ratenweise und wird von beiden Gesellschaftern hälftig getragen. Sondervermögen Der Buchwert des Sondervermögens blieb in 2020 unverändert. Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital v on SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit der Einlage hatte, ist die korrespondierende Erhöhung des Sondervermögens umstritten und derzeit in Klärung. Aufgrund des Vorsichts prinzips wurde für dieses Risiko in Vorjahren eine Rückstellung in gleicher Höhe gebildet. Diese besteht auch in 2020 fort. 1 Im Anhang, der Rpr zur Prüfung vorgelegt worden war, war der Beteiligungsbuchwert der wbg irrtümlich mit 142.006.016,17 Euro und damit um rd. 19,49 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Dies wurde im Rahmen der Prüfung korrigiert. 191 Seite 16 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Zu 2. Wertpapiere Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen. Zu 3. Versorgungsrücklage Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds. Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versor- gungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2020 betrug 49,69 Mio. Euro. Zu 4. Ausleihungen Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han- delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen- betriebe oder Beteiligungsgesellschaften. Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010. Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgung verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihung an Sondervermö- gen. Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens- forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen. Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so- zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2020 beläuft sich der Bestand an verkauften Darlehensforderungen auf 881 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 405 TEuro. Da die Stadt nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht i n gleicher Höhe (881 TEuro) eine ent- sprechende Verbindlichkeit. Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2020 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu- ziert. Zugleich wurden in 2020 drei neue Darlehen in Höhe von 961 TEuro ausgereicht. Zum 31.12.2020 belaufen sie sich in Summe auf 11,32 Mio. Euro. Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum 31.12.2020 mit 5,47 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2020 ein Ertrag von 87 TEuro. 192 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 84 Im Rahmen der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass der Anlagenspiegel hinsicht- lich der Finanzanlagen in einigen Teilbereichen fehlerhaft war. Die erforderlichen Korrekturen wurden zwischenzeitlich vorgenommen. B. Umlaufvermögen I. Vorräte 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Rohstoffe 116.770,50 116.992,50 Hilfsstoffe 11.712,28 18.884,67 Betriebsstoffe 40.151,64 42.776,78 Fertige Erzeugnisse und Waren 369.690,49 374.375,59 Grundstücke des Umlaufvermögens 39.494.991,76 42.660.912,95 Summe 40.033.316,67 43.213.942,49 Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt rund 168 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbau- amtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe ) sowie der Feuerwehr (Betriebsstoffe). Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine war ähnlich wie schon im Vorjahr zu hoch (1.444,28 Euro). Eine entsprechende Korrektur die- ser Inventurdifferenz wurde trotz Em pfehlung durch Rpr von ZD auch mit Wirkung zum 31.12.2020 nicht vorgenommen. Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 370 TEuro handelt es sich zum großen Teil um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des Kunst- KulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Aufgrund des physischen und wertmäßigen Abgangs von Beständen des Stadtarchivs verminderte sich der Bilanzwert der Vorräte bis Ende 2020 um 10 TEuro. Die Bestände bei den Museen der Stadt reduzierten sich um insgesamt 5 TEuro. Die bei den Han- delswaren ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Friedhofsverwaltung belaufen sich für 2020 auf rund 103 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestands- führung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirt- schaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe höher als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 4 TEuro resultierte. Diese konnte von Frh aller- dings nicht weiter aufgeklärt werden. Im Vergleich zum Vorjahr war beim Bilanzposten der Vorräte in 2020 nochmals ein Rückgang um 3,18 Mio. Euro auf 40,03 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren hauptsächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, son- dern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2020 insgesamt eine Abnahme von 3,17 Mio. Euro aufgrund des Abgangs von Grundstücken. In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma- terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prü fungsverband im Rah- men seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV - 193 Seite 18 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürn- berg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst. Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Abgabenforderungen 78.408.898,79 72.895.958,20 2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen 3.620.653,88 3.532.152,17 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen 47.574.952,30 23.912.354,61 4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen 36.993.313,56 38.042.211,33 5. Sonstige Vermögensgegenstände 73.224.197,61 42.316.409,56 Summe 239.822.016,14 180.699.085,87 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange- setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sie sich in Summe wieder um 59,12 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für 2020 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel - und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum 31.12.2020 im Vergleich zum Vorjahr um 1,23 Mio. Euro auf insgesamt 46,48 Mio. Euro zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 44,01 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr unein- bringliche Forderungen in Höhe von 1,81 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,95 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (17,89 Mio. Euro), Beiträgen (4,37 Mio. Euro), Steuern (53,92 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderun- gen (2,22 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2020 im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 5,51 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich an der Zunahme der Gebührenforde- rungen (+1,32 Mio. Euro) und der Beitragsforderungen (+2,29 Mio. Euro) sowie am Anstieg der Steuerforderungen um 1,52 Mio. Euro. Die höheren Gebührenforderungen resultieren wie auch in den Vorjahren aus gestiegenen KiTa -Gebühren (+2,09 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 neben den Gebühren für die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren im Zusammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Bei den gestiegenen Beitragsforderungen waren Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge ursäch- lich für den genannten Anstieg. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 41,13 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen For- derungen in 2020 eine Gesamthöhe von 49,51 Mio. Euro. Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver- mietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2020 einen Gesamtsaldo von ins- gesamt 3,62 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,30 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 389 TEuro. 194 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 84 Bei den Forderungen gegen verbun dene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon- tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal- ten. Diese belaufen sich in Summe mittlerweile sogar auf 44,23 Mio. Euro (Vorjahr: 18,32 Mio. Euro). Der Anstieg um 25,91 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultiert haupt- sächlich aus den Konten der Eigenbetriebe SUN (+5,41 Mio. Euro), NürnbergBad (+1,81 Mio. Euro) und SÖR (+6,52 Mio. Euro) sowie des Flughafens Nürnberg (+18,0 Mio. Euro) und der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH (+0,11 Mio. Euro). Dem stehen Rück- gänge bei den Konten der noris inklusion gGmbH ( -3,35 Mio. Euro), der Noris -Arbeit gGmbH (-0,86 Mio. Euro), des Zweckverbandes Kommunale Ver kehrsüberwachung Groß- raum Nürnberg ( -0,47 Mio. Euro), von der WBG KommunalGmbH ( -1,0 Mio. Euro) sowie der NOA.kommunal GmbH ( -0,25 Mio. Euro) entgegen. Der Zuwachs der gesamten For- derungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rec hts- fähige Stiftungen in 2020 um insgesamt 23,66 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit zu einem großen Teil auf die in Summe höhere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurückzuführen. Dieser Anstieg wird teilweise kompensiert durch eine Abnahme bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen. So wurde eine aus dem Vorjahr stam- mende Forderung im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf an die wbg Nürnberg GmbH (1,50 Mio. Euro) Anfang 2020 beglichen. Die von ASN zum Bilanzstichtag zum Teil bereits sei t dem Jahr 2017 ausstehenden Verwaltungskostenerstattungen reduzierten sich allerdings nur um 0,13 Mio. Euro auf nach wie vor 1,68 Mio. Euro. Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen reduzierten sich im Gegensatz zum Vorjahr in Summe um 1,05 Mio. Euro. Zum einen nahmen die Forde- rungen gegen das Land um 9,14 Mio. Euro aufgrund geringerer Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab. Zum anderen erhöhten sich hingegen die For- derungen gegenüber dem Bund aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 7,12 Mio. Euro auf insgesamt 20,87 Mio. Euro. Auch die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen stiegen um 936 TEuro. Dies lag neben den Forderungen gegen die Bundesagentur für Arbeit aus Mieterträgen für das Telekommunikationsnetz (knapp 320 TEuro) und gegen das Siedlungswerk Nürnberg aus Ers chließungsbeiträg en und Grundsteuer (166 TEuro) zu einem großen Tei l an ausstehenden Forderungen gegenüber der NürnbergMesse GmbH im Zusammenhang mit der Grundsteuer B (knapp 476 TEuro). Bei den Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen ist nach wie vor ein Bestand in Höhe von 5,77 Mio. Euro vorhanden. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transfer- forderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2020 auf 799 TEuro. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,01 Mio. Euro. Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war auch für das Jahr 2020 möglich. Es mussten keine Abweichungen festgestellt werden. Die im Neben- buch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren wurden im Hauptbuch (SAP FI) korrekterweise in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. 195 Seite 20 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Forderungen gegen Mitarbeiter 337.595,10 169.675,20 Andere sonstige Vermögensgegenstände 63.656.252,91 38.247.018,21 Umsatzsteuerforderungen 5.608.183,57 715.085,78 Durchlaufende Gelder 14.306,58 25.579,64 Verrechnungskonten 3.607.859,45 3.159.050,73 Summe 73.224.197,61 42.316.409,56 Die Forderungen gegen Mitarbeiter resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vorschuss- zahlungen. Dabei handelt es sich um Abschlagszahlungen aus Personalkostenerstattungen für Gestellungskräfte von den Kirchen in Bayern für den Religionsunterricht . Im Geg ensatz zum Vorjahr erhöhte sich diese Position größtenteils bei den Vorschüssen in Summe wieder um 168 TEuro. Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren- zungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folge- jahr zahlungswirksam zugehen. Während hier im Vorjahr noch eine massive Abnahme zu ver- zeichnen war, stiegen diese Posten in 2020 wieder um 25,41 Mio. Euro auf 63,34 Mio. Euro. Dieser Zuwachs ist hauptsächlich begründet in der Einbringung von Grundstücken in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15, 83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3, 66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH. Laut Einbringungsvertrag erfolgte der Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten an den Grundstücken in Großreuth bei Schweinau im Jahr 2020 und in St. Johannis bereits in 2019. Die mit diesen Grundstücksüber tragungen zusammenhängenden Ertragsbuchungen wurden beim Liegenschaftsamt jedoch erst im Jahr 2021 vorgenommen. Folglich mussten sie von 2021 nach 2020 abgegrenzt werden (vergleiche hierzu auch die Ausführungen bei den Finanzanlagen und bei den sonstigen Verbindlichkei- ten). Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr resultiert des Weiteren aus der anteiligen Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2020 gegenüber dem Klinikum Nürnberg. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg be- zieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions - und Beihilferückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klini- kum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 2,67 Mio. Euro und für die Beihilfe- leistungen 1,23 Mio. Euro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (916 TEuro), zu aktivierende Eigenleistungen aus Tief- baumaßnahmen von SÖR (459 TEuro) sowie Kostenerstattungen aus der Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige nach §264 SGB V ( 371 TEuro) abge- grenzt. Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kos- tenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögens- gegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlan- gen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) ausgewiesen. Die Forderungen aus der Umsatzsteuer erhöhten sich hauptsächlich aufgrund von Umsatz- steuer-Vorauszahlungen um 4,89 Mio. Euro auf insgesamt 5,61 Mio. Euro. Hierbei handelt es 196 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 84 sich um die Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und Dezember 2020, die erst im Januar beziehungsweise Februar 2021 fällig waren. Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren haupt sächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo nahm im Vergleich zum Vorjahr um 11 TEuro auf 14 TEuro ab. Die für das Jahr 2020 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen. Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teil- weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge- schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un- ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilfe mit insg esamt 630 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsober- kasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von rund 146 TEuro, durchlaufende Posten der Friedhofsverwaltung von 256 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohn- raum (205 TEuro) zu nennen. III. Liquide Mittel 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Kassenbestand 837.980,73 904.580,20 2. Bankguthaben 425.667.728,67 464.706.972,48 Summe 426.505.709,40 465.611.552,68 Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 383,0 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wur- den mit rd. 235,1 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 218,9 TEuro bilanziert. Unbare Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den L iquiden Mitteln mit rd. 0,2 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel noch nicht ausgeglichene Ver- rechnungskonten (Barkasse, IPSN, KoM, KuF, KuM, SHA etc.) mit rd. 0,7 TEuro enthalten. Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest- und Tagesgeldanlagen von insgesamt 174,6 Mio. Euro, die Guthabensalden der verschiedenen städtischen Geschäftskonten in Höhe von insgesamt 251,1 Mio. Euro sowie einen Saldo auf den Clearing- und noch nicht ausgeglichenen Verrechnungskonten von rd. 1,6 TEuro. 197 Seite 22 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg C. Aktive Rechnungsabgrenzung C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Disagio 221,350,00 314.550,00 2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2019 17.569.503,19 16.932.349,42 3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 5.968.128,54 5.571.436,05 4. Leistungen nach dem SGB II -2.262,11 7.176.461,36 5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 7.921.453,14 7.692.466,52 Summe 31.678.172,76 37.687.263,35 Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird. Der Rückgang der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 6,01 Mio. Euro ist insbe- sondere auf die nicht erfolgte Abgrenzung des Monatslaufes der Sozialhilfeleistungen nach dem SGB II für Januar 2021 zurückzuführen. Di eser Aufwand wurde direkt im Januar 2021 gebucht, so dass eine Abgrenzung nicht mehr erforderlich war. Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und - versorgungsleistungen für Januar 2021 wurde wie üblich der auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie der auf die verbun- denen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N -ERGIE, Verkehrs -Aktiengesellschaft Nürn- berg) entfallende Anteil von insgesamt 346 TEuro umgebucht und als Forderung gegen diese Unternehmen ausgewiesen. Die Position „ Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII “ enthält die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2020 (PROSOZ-Läufe vom 22.12., 28.12. und 30.12.2020) im Voraus für den Monat Januar 2021 ausbezahlt wurden. Die im Vorjahr abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssu- chende) wurden vollständig aufgelöst. Eine Abgrenzung der im Dezember 2020 für Januar 2021 geleisteten Leistungen war nicht erforderlich, da dieser Aufwand im Januar 2021 zu Las- ten des Haushaltsjahres 2021 gebucht wurde. Der n egative Betrag entstand dadurch, dass hier im Januar 2021 geleistete Zahlungen für Dezember 2020 berücksichtigt wurden. Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten: Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2021 rd. 4,66 Mio. Euro BKPV Jahresbeitrag 2021 rd. 0,12 Mio. Euro Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2020 gebildeten ak- tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst. 198 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 84 1.3.2.3 Passivseite A. Eigenkapital A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro I. Basiskapital 693.357.558,94 674.344.939,68 II. Rücklagen 223.291.622,13 232.486.124,13 III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung) -9.969.158,65 -6.254.807,51 Summe 906.680.022,42 900.576.256,30 Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung: I. Basiskapital 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 647.309.120,28 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351,40 993.351,40 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 16.426.254,12 15.931.900,98 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.331.500,13 5.772.873,74 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts- fähigen Stiftungen 2.389.232,52 2.388.232,52 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen 1.938.814,49 1.949.460,76 Summe 693.357.558,94 674.344.939,68 Zu 1. Basiskapital Stadt Das Basiskapital Stadt erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund von einzelnen erfolgs- neutralen Korrekturbuchungen zum 31.12.2020 per Saldo um 17,97 Mio. Euro auf 665,28 Mio. Euro. Im Rahmen der Revision der Kunstgegenstände im Bereich der Museen der Stadt Nürn- berg konnte für die wertvollsten Exponate anhand externer Wertgutachten ein um 17,97 Mio. Euro höherer Wert als bisher angenommen berücksichtigt werden. Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe- triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst. Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungs- rücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wur- den auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert. 199 Seite 24 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 494.353,14 Euro auf 16.426.254,12 Euro. Diese Verände- rung resultiert aus der Gründung drei neuer nichtrechtsfähiger Stiftungen und deren Überfüh- rung in städtisches Vermögen. Neue Stiftung Grundstockvermögen Euro Mathilde-Gottschalk-Stiftung 300.000,00 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 165.000,00 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 29.353,14 Summe 494.353,14 Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 558.626,39 Euro auf 6.331.500,13 Euro. Diese Erhöhung erfolgte für drei Stiftungen. Bei der Stiftung Studium, Wissenschaft und Kunst erhöhte die Zustiftung in Form einer Immo- bilie das zuordenbare Vermögen um rd. 508,6 TEuro. Für die Marie und Hugo Lemnitzer Stif- tung wurde ein Betrag von 30,0 TEuro und für die Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung ein Betrag von 20,0 TEuro zugestiftet. Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 1.000,00 Euro auf 2.389.232,52 Euro. Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapitalposten zu. Aus der Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen wurden im Jahr 2020 nur Mittel der Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung in Höhe von 1,0 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Dies ist im Hinblick auf einen Anfangsbestand an vorhande- ner Rücklage für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen von rd. 545,2 TEuro sehr gering. Die Stif- tungsverhaltung begründet ihre Zurückhaltung damit, dass im Jahr 2020 langfristige und gleichzeitig den stiftungsrechtlichen Sicherheitsansprüchen genügende Finanzanlagen nur zu äußerst ungünstigen Bedingungen zur Verfügung standen. Der Erwerb von Finanzanlagen mit kurzer Laufzeit hätte (ohne den hierdurch entstehenden hohen Verwaltungsaufwand zu be- rücksichtigen) zu einer negativen Effektivverzinsung geführt. Die Stiftungsverwaltung ging in Ihrer Anlagenstrategie davon aus, dass bereits in der Folgeperiode bessere Renditen auf dem Finanzmarkt realisierbar werden und die in den Rücklagen hierfür gebunden liquiden Mittel dann zur Verfügung stehen müssen und nicht in unlukrativen Investitionen gebunden sein soll- ten. Dieser Sachverhalt bezieht sich nur auf Investitionen aus der Kapitalerhaltungsrücklage. Insoweit für Finanzanlagen infolge Fälligkeit Mittel frei wurden, wurden diese auch unverzüg- lich reinvestiert. Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten reduzierte sich um 10.646,27 Euro auf 1.938.814,49 Euro. Die Veränderung des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen Ab- wertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie der tatsächlich realisierten 200 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 84 Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Enthalten sind auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über -pari, ent- sprechend der den stiftungsrechtlichen Vorgaben entwickelten Buchungssys tematik gebildet wurden. II. Rücklagen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Ergebnisrücklage 221.458.515,08 230.932.409,77 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) 1.110.421,82 1.008.485,60 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen 722.685,23 545.228,76 Summe 223.291.622,13 232.486.124,13 Zu 1. Ergebnisrücklage Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2020 auf ei- nen Stand von 221,46 Mio. Euro. Der Rückgang um 9,47 Mio. Euro entspricht dem negativen Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb- licher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in 2020 in Höhe von 9,47 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+227 TEuro), der Kostendecker Marktamt ( -815 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-2,80 Mio. Euro). Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngolderlöse der Friedhofsver- waltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer sat- zungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2020 nahmen diese Mittel um 102 TEuro auf 1,11 Mio. Euro zu. Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 177.456,47 Euro auf 722.685,23 Euro. Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un- schädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Ins- gesamt wurden so rd. 178,5 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wur- den nur 1,0 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der geringen Übertragungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen. Auf Grund der Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2020 für 30 der 32 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Für eine dieser Stiftung wurde die steuerlich höchstmöglich unschädliche Einstellung in die Kapi- talerhaltungsrücklage zwar geringfügig unterschritten, kann aber unter Berücksichtigung der in den Vorperioden eingestellten Mittel als sichergestellt angesehen werden. Bei einer neuge- gründeten Stiftung war die vollständige Einstellung des Jahresergebnisses in die Kapitalerhal- tungsrücklage im Gründungsjahr steuerlich zulässig. 201 Seite 26 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Bei zwei Stiftungen konnte der Kapitalerhalt im Bilanzjahr nicht als erwirtschaftet gewertet wer- den. Bei einer dieser Stiftungen konnte weder der Inflationsausgleich noch die steuerl ich höchstmöglich unschädliche Einstellung aus dem Jahresergebnis vorgenommen werden. Bei der anderen Stiftung wäre der Kapitalerhalt im Bilanzjahr 2020 grundsätzlich zwar erwirt- schaftet worden, jedoch wurde hier die nicht erreichte steuerlich höchstmöglic he Einstellung aus dem Jahr 2019 nachgeholt, was sich für das Jahr 2020 auswirkte. Der Fehlbetrag kann gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO noch bis in das Bilanzjahr 2022 nachgeholt werden. II. Verlustvortrag 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) -3.653.170,22 -2.838.547,80 2. Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal- tung) -6.315.988,43 -3.416.259,71 Summe -9.969.158,65 -6.254.807,51 Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ erhöhte sich aufgrund des Verlustes in 2020 um knapp 815 TEuro auf 3,65 Mio. Euro. Für das Jahr 2020 musste auch für den exter- nen Kostendecker Friedhofsverwaltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortra- ges um 2,90 Mio. Euro auf 6,32 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich aus dem Verlust von Frh für 2020 nach Ergebnisverwendung (2,80 Mio. Euro) sowie der Zu- führung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (102 TEuro). B. Sonderposten B. Sonderposten 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Sonderposten aus Zuwendungen 931.252.177,38 873.770.955,72 2. Sonderposten aus Beiträgen 98.228.339,58 96.955.176,62 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.639.558,56 26.241.986,73 5. Sonstige Sonderposten 15.946.695,15 15.180.660,22 Summe 1.074.066.770,67 1.012.148.779,29 Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 61,92 Mio. Euro bzw. 6,1 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugänge in Höhe von 129,41 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 48,29 Mio. Euro sowie Abgänge in Höhe von 19,20 Mio. Euro. Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wertansatz der Sonder- posten aus Zuwendungen zurückzuführen. Insgesamt erhöhten sich diese im Berichtsjahr um 57,48 Mio. Euro auf 931,25 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 116,61 Mio. Euro Wertminderungen durch Auflösungen (41,54 Mio. Euro) und Abgänge (17,60 Mio. Euro) gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 672,06 Mio. Euro (Vj.: 606,36 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 117,66 Mio. Euro (Vj.: 115,10 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes. 202 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 84 Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres (116,61 Mio. Euro) im Wesentlichen Zuweisungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schu- len und Kinderbetreuungseinrichtungen) in Höhe von 21,31 Mio. Euro sowie die Investitions- pauschale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,63 Mio. Euro. Zuweisungen nach Art. 10 FAG betreffen unter anderem die Bauvorhaben Grundschule Thoner Espan (6,40 Mio. Euro), Jo- hann-Pachelbel-Realschule (3,78 Mio. Euro), Kinderhort Gebrüder-Grimm-Schule (1,67 Mio. Euro) und Michael-Ende-Schule (1,5 Mio. Euro). Die Sonderposten aus Beiträgen erhöhten sich um 1,27 Mio. Euro bzw. 1,3 % auf 98,23 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 6,08 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 4,81 Mio. Euro gegenüber. Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,40 Mio. Euro auf 28,64 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 4,70 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,30 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Son- derposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch Bauvorhaben an Schulen und Kin- dertageseinrichtungen. Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenstän- den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er- öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons- tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge- genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der Inventur weiter bereinigt werden. Zum 31.12.2020 werden noch Altbestände aus der ka- meralen Vermögensrechnung in Höhe von 2,02 Mio. Euro ausgewiesen. Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 352 TEuro Kostenbeteiligungen nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 13,57 Mio. Euro Sonderpos- ten für nicht verwendete Mittel ( ehemals u.a. kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Aus- gleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Bay- NatSchG) und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien. 203 Seite 28 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg C. Rückstellungen C. Rückstellungen 31.12.2020 Euro 31.1.2019 Euro 1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen 1.397.175.330,00 1.367.862.539,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.180.377,00 5.451.887,00 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 245.733.982,73 229.258.509,96 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 15.873.000,00 16.062.000,00 5. Rückstellungen für Altlasten 6.623.500,00 6.094.500,00 6. Bezirksumlagerückstellungen 2.884.000,00 2.884.000,00 7. Steuerrückstellungen 1.811.780,33 4.374.249.11 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.222.599,11 1.743.914,02 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 10.000.000,00 1.000.000,00 10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772,48 100.795,32 11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 70.628,60 34.655,05 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 211.069.527,61 134.704.523,44 Summe 1.901.852.497,86 1.769.571.572,90 Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich erhöht. In Summe be- laufen sich die Rückstellungen auf 1,90 Mrd. Euro und sind damit um 132,28 Mio. Euro höher als per Ende 2019. Dies entspricht einem Anstieg um 7,5 %. Die Pensions- und Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2020 um 29,31 Mio. Euro bzw. 2,1 %. Dennoch ist ihr Anteil an der Summe der Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr von 77,3 % auf 73,5 % gesunken. Der größte Anstieg erfolgte bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV- Doppik (+76,37 Mio. Euro bzw. +56,7 %). Damit erhöhte sich deren Anteil an der Summe der Rückstellungen innerhalb eines Jahres von 7,6 % auf 11,1 %. Verantwortlich dafür zeichnen zwei Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro, die im laufenden Geschäftsjahr neu gebildet wurden. Diese betreffen die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte sich de- ren Ergebnissituation in 2020 deutlich verschlechtert, so dass die Stadt Nürnberg als Gesell- schafterin zusätzliche Einlagen erbringen bzw. bereits beschlossene Einlagen vorziehen musste. Zwar wird mit einer zeitnahen Erholung der Gesellschaften gerechnet. Tritt diese je- doch nicht wi e geplant ein, drohen die Einlagen letztendlich als nicht werthaltig beurteilt zu werden, so dass sich hieraus zusätzlicher Abschreibungsbedarf ergeben würde. Des Weiteren erhöhten sich die Rückstellungen für Verlustausgleiche deutlich (+ 9 Mio. Euro bzw. 900 %). Grund sind auch hier die Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2020. In Summe belaufen sich die Rückstellungen damit auf 32,9 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 31,8 %). 204 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 84 Zu 1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Rückstellung für aktive Beamte 230.152.573,00 236.806.575,00 Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 187.496.538,00 191.383.660,00 Rückstellung für Beamte im Ruhestand 438.943.814,00 414.268.049,00 Rückstellung für ehemals städtische Beamte 45.376.821,00 46.534.660,00 Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 443.438.649,00 422.974.219,00 Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten 432.043,00 627.157,00 Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand 51.334.892,00 55.268.219,00 Summe 1.397.175.330,00 1.367.862.539,00 Die Pensions-/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2020 i n Summe um 29,31 Mio. Euro bzw. um 2,1 %. Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt. Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versor- gungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustim- mung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klini- kums-Mitarbeitern enthalten. Im Einzelnen entfallen die Pensions -/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen: Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be- schäftigungsgruppen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.351.798.509,00 1.321.327.879,00 Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) 39.351.821,00 42.672.460,00 Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern 6.025.000,00 5.862.200,00 Summe 1.397.175.330,00 1.367.862.539,00 Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der 205 Seite 30 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allge- mein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommen- steuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Zukünftige Gehalts- oder Rententrends wurden nicht berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen mit 6 % sind die Pensions- rückstellungen vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus deutlich unterbewertet. Dies ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet. Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgut- achten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt. Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit- arbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Al- lerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch ak- tiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2020 auf 32,08 Mio. Euro. Nicht in der Bilanz auszuweisen sind Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeit- nehmern, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht. Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Beamte 1.779.533,00 1.582.554,00 Beamte Lehrkräfte 1.829.059,00 1.782.424,00 Arbeitnehmer 4.571.785,00 2.068.909,00 Summe 8.180.377,00 5.451.887,00 Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema- tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er- zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen. Nachdem mehrere Jahre ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen war, haben sich die Rückstellungen in 2019 erstmals wieder erhöht. Auch in 2020 setz te sich die Erhöhung fort. Dabei fiel die Zunahme in 2020 mit 2,7 Mio. Euro bzw. 50, 1 % deutlich stärker aus als im Vorjahr (+489 TEuro bzw. +9,9 %). Verantwortlich dafür zeichnet erneut vor allem der Tarifbe- reich. Seitdem dort in 2019 erstmals wieder neue Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen werden konnten, steigt deren Zahl deutlich an. 206 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 84 Zu 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Rückstellungen für Beihilfen Beamte 42.643.038,00 43.405.130,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 32.484.563,00 30.837.152,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte 81.082.754,00 75.703.510,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte 76.595.734,00 67.947.044,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 22.121,00 26.780,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.628.346,00 2.359.952,00 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 308.480,00 0,00 Zwischensumme Beihilferückstellungen 235.765.036,00 220.279.568,00 Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.785.872,15 3.260.741,76 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 6.183.074,58 5.718.200,20 Zwischensumme Urlaubsrückstellungen 9.968.946,73 8.879.941,96 Summe 245.733.982,73 229.258.509,96 Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver- sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). In 2020 sind die Beihilferückstellungen erneut gestiegen und zwar um 15,49 Mio. Euro bzw. 7,0 %. In 2019 wurden durch die Stadt Nürnberg Teile der Pensions - und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen. Soweit Mitarbeiter mit Arbeiteraltversorgung betroffen sind, waren deren Beihilferückstellungen in 2019 nicht enthalten. Dies wurde zum 31.12.2020 nachgeholt. Der Wert beläuft sich auf 308 TEuro. Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf: Beihilferückstel- lung Beihilferückstellung Euro Veränderung zum Vorjahr Euro Veränderung zum Vorjahr % 2015 177.331.590,00 6.012.104,00 3,5 2016 185.487.910,00 8.156.320,00 4,6 2017 192.571.651,00 7.083.741,00 3,8 2018 203.859.002,00 11.287.351,00 5,9 2019 220.279.568,00 16.420.566,00 8,1 2020 235.765.036,00 15.485.468,00 7,0 207 Seite 32 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Urlaubsrückstellungen sind in 2020 um 900 TEuro bzw. 11,0 % gestiegen. Für die Ermitt- lung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Ein- malzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellun- gen berücksichtigt. Zu 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 15,87 Mio. Euro betreffen mit 6,87 Mio. Euro den Hoch- und mit 7,68 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vor- gelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht dur chgeführt werden. Der Rückgang der Rückstellung um 0,19 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Ver- ringerung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden einzelne, be- reits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kost enschätzung im Jahresabschluss 2020 fortgeführt. Zu 5. Rückstellungen für Altlasten Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten erhöhten sich im Berichtsjahr um 529 TEuro auf 6,62 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf eine neu eingestellte Alt- lastenrückstellung wegen voraussichtlicher Weiterverrechnungen von Altlasten- Sanierungs- kosten von der NürnbergMesse GmbH an die Stadt Nürnberg zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten. Zu 6. Bezirksumlagerückstellungen Die im Vorjahr gebildete Rückstellung besteht unverändert fort. Da sich die Umlagekraft Nürn- bergs in 2022 erwartungsgemäß schlechter entwickelt als für Rest-Mittelfranken, ist für dieses Jahr mit keiner Nachzahlung zu rechnen. Eine Erhöhung der Bezirksumlagerückstellung war daher nicht veranlasst. Zu 7. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,81 Mio. Euro. Sie entfallen zu 241 TEuro auf voraussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung. Die verbleibenden Steuerrückstellungen in Höhe von 1,57 Mio. Euro entfallen auf zu erwar- tende Ertragsteuerzahlungen. Davon betreffen 581 TEuro den laufenden Veranlagungszeit- raum 2020 und 990 TEuro die Zeiträume von 2008 bis 2019. Die Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2011 bzw. 2012 bis 2015 konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden, die Rück- stellungen wurden an die Ergebnisse der Betriebsprüfung angepasst. Der Großteil der Bp- Bescheide ist in 2021 ergangen. Derzeit läuft die Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019. Zu 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken Die Rückstellungen für Haftungs - und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt (2,02 Mio. Euro), andererseits das Jugend- und das Sozialamt (60 TEuro). Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt. 208 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 84 Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von 145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser. Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg- schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2020 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 362 Mio. Euro (+5 Mio. Euro) ausgewiesen. Zu 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtli- chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen: Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro noris inklusion gGmbH für 2019 0,00 1.000.000,00 noris inklusion gGmbH für 2020 1.000.000,00 0,00 Nürnberg Bad 2.000.000,00 0,00 Flughafen Nürnberg GmbH 7.000.000,00 0,00 Summe 10.000.000,00 1.000.000,00 Für den jährlichen Verlustausgleich noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Tatsäch- lich belief sich der Verlust der noris inklusion für das Geschäftsjahr 2020 nur auf 344 TEuro, so dass die Rückstellung um rd. 650 TEuro zu hoch ist. Dies war bei Abschlusserstellung noch nicht abzusehen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 2019 wurde in Höhe von 674 TEuro für die Auszahlung verwendet und in Höhe von 326 TEuro ertragswirksam auf- gelöst. Für NüBad musste ebenfalls eine Verlustausgleichsr ückstellung gebildet werden. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie – lange Schließungszeiten, gedeckelte Besucherzahl – hatte NüBad in 2020 einen höheren Verlust erwirtschaftet als ursprünglich geplant. Zum Zeit- punkt der Jahresabschlusserstellung der Stadt Nürnberg im März 2021 war ein Verlust von 8,79 Mio. Euro prognostiziert worden. Abzüglich der bereits geplanten und geleisteten Zu- schüsse in Höhe von 6,73 Mio. Euro verblieben noch rd. 2 Mio. Euro, die durch die Rückstel- lungsbildung abgedeckt wurden. Tatsächlich belief sich der Verlust von NüBad letztendlich nur auf 7,92 Mio. Euro. In 2021 ist daher die Rückstellung in Höhe von rd. 800 TEuro wieder er- tragswirksam aufzulösen. Des Weiteren wurde eine Verlustausgleichsrückstellung für die Flughafen Nürnberg GmbH in Höhe von 7 Mio. Euro gebildet. Der Flughafen Nürnberg war durch die Maßnahmen zur Ein- dämmung der Corona-Pandemie stark getroffen worden. Der Flugverkehr kam nahezu zum Erliegen, was ab März 2020 zu erheblichen Umsatzausfällen führte. Tatsächlich wurden in 2021 nur 3,54 Mio. Euro ausgereicht. Die Differenz ist im Folgejahr aufzulösen. Im Ergebnis sind in 2021 rd. 4,91 Mio. Euro ertragswirksam aufzulösen. Zu 10. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 107 TEuro auf 208 TEuro. 209 Seite 34 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über- schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht ver- wendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Insgesamt wiesen 14 der insgesamt 32 Stiftungen zum Jahresendbestand 2020 niedrigere Beträge an Zweckausrichtungsrückstellungen in Relation zum Anfangsbestand aus. Hiervon wurden bei zwei Stiftungen die vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellungen vollständig ausgereicht und keine neuen mehr gebildet. Bei einer Stiftung wurde zwar ein niedrigerer End- bestand als der Anfangsbestand ausgewiesen, allerdings wurde hier der Bestand des Vorjah- res nicht vollständig ausgereicht. Dies muss in diesem Fall entsprechend der steuerlichen Vor- gaben bis zum 31.12.2021 nachgeholt werden. Bei zwei Stiftungen lag kein Anfangsbestand an Zweckausrichtungsrückstellungen vor und es wurde auch keiner gebildet. Bei 16 Stiftungen wurden höhere Zweckausrichtungsrückstellungen ausgewiesen als zum An- fangsbestand vorhanden. Bei drei Stiftungen bestanden per 31.12.2020 noch Zweckausrichtungsrückstellungen, welche bereits im Jahr 2019 gebildet worden waren. Diese wären innerhalb der o.g. Frist auszu- reichen. Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest- gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2020 eine Rückstellung in Höhe von 71 TEuro gebildet. Zu 12. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 31.12.2020 Euro 31.1.2019 Euro Verpflichtungsüberschuss Anwesen Holsteiner Straße 21 42.000,00 48.000,00 Wertpapierkäufe bei nicht rechtsfähigen Stiftungen über dem Nennwert (über pari) 16.227,61 19.923,44 Überörtliche Prüfungskosten BKPV 560.000,00 420.000,00 Straßenschäden aus 2020 580.000,00 0,00 Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital- ausstattung SÖR 6.700.000,00 6.700.000,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli- nikum wegen Rechtsauffassung BKPV 109.445.000,00 109.445.000,00 Abbau überlaufender Zeitguthaben von ausscheidenden Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen 2018 ff. 76.300,00 371.600,00 Drohende Steuerrückzahlung 18.350.000,00 17.700.000,00 Zu erwartende Rückzahlung von Abschlagszahlungen des Zweckverbands KVÜ 300.000,00 0,00 210 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 84 Sonstige Rückstellungen 31.12.2020 Euro 31.1.2019 Euro Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NürnbergMesse 50.000.000,00 0,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Flughafen Nürnberg 25.000.000,00 0,00 Summe 211.069.527,61 134.704.523,44 Die Drohverlustrückstellung in Höhe von 42 TEuro betrifft wie in den Vorjahren ein mit einem Nutzungsrecht belastetes Wohnobjekt. Der daraus resultierende Verpflichtungsüberschuss ist über die Laufzeit als Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen. Für die nichtrechtsfähigen Stiftungen ist ein Anteil an den sonstigen Rückstellungen von 16 TEuro enthalten. Die Rückstellung für die überörtliche Prüfung betrifft die Jahre 2017 bis 2020. Neu gebildet wurde eine Rückstellung für Straßenfrostschäden, die in 2020 entstanden und bis zum Bilanzstichtag nicht ausgebessert werden konnten. In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen- kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips im Vorjahr eine entsprechende Rück- stellung gebildet. Diese besteht unverändert fort. Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die dar auffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteili gungsbuchwerts unzutref- fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klä- rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergangenheit eine Rückstel- lung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Diese besteht un- verändert fort. Zum 31.12.2019 wurde diese Position um weitere 46,20 Mio. Euro auf 109,45 Mio. Euro erhöht. Hintergrund ist die Übernahme von Pensions- und Beihilfeverpflich- tungen des Klinikums durch die Stadt, die zu einer Erhöhung der Bilanzposition Finanzanlage bei der Stadt führte. Da auch in diesem Fall das Risiko einer abweichenden Rechtsauffassung des BKPV besteht, war in 2019 aufgrund des Vorsichtsprinzips die Rückstellung entsprechend erhöht worden. Diese besteht zum 31.12.2020 unverändert fort. Die Rückstellung für drohende Steuerrückzahlung wurde um die zu erwartenden Zinsen bis 31.12.2020 erhöht. Aufgrund der sich verschlechterten Ergebnissituation des Zweckverbands KVÜ in der Corona- Pandemie droht die teilwe ise Rückforderung von Abschlagszahlungen, die in 2020 geleistet worden waren. Neu gebildet wurden Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro. Diese betreffen die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat sich deren Ergebnissituation deutlich verschlech- tert, so dass die Stadt Nürnberg als Gesellschafterin zusätzliche Einlagen erbringen bzw. be- reits beschlossene Einlagen vorziehen musste. Zwar wird mit einer zeitnahen Er holung der 211 Seite 36 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Gesellschaften gerechnet, doch sind verlässliche Voraussagen im Hinblick auf die weitere Ent- wicklung der Corona -Pandemie schwer möglich. Tritt die erwartete wirtschaftliche Erholung nicht wie geplant ein, drohen die Einlagen letztendlich als nicht werthaltig beurteilt zu werden, so dass sich hieraus zusätzlicher Abschreibungsbedarf ergeben würde. Aufgrund des Vor- sichtsprinzips wurden daher zum 31.12.2020 entsprechende Rückstellungen gebildet. D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00 Summe 80.000.000,00 80.000.000,00 Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat- ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben. Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun- gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt. Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an. 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Investitionskredite ο vom Land 1.598,77 2.131,75 ο von Kreditinstituten 1.066.027.462,59 970.003.301,43 ο vom sonstigen inländischen Bereich 252.074.419,80 242.061.774,76 Zwischensumme 1.318.103.481,16 1.212.067.207,94 Kassenkredite 0,00 83.500.000,00 Kontokorrentkonten 458.875,70 91.568,07 Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 74.961.234,42 78.277.660,78 Summe 1.393.523.591,28 1.373.936.436,79 Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 1,6 TEuro betreffen ein Darlehen des Bay- erischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 96,02 Mio. Euro auf nunmehr 1,07 Mrd. Euro. Diese Verbindlichkeiten betreffen Darle- hen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/ -be- stätigungen nachgewiesen. Im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite erhöhte sich das Kreditvolumen um rd. 10,01 Mio. Euro auf nunmehr 252,07 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolu- men handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen. 212 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 84 2020 wurden insgesamt 3 Kassenkredite neu aufgenommen, so dass mit dem Bestand des Bilanzstichtages des Vorjahres vom 04.06.2020 bis zum 29.06.2020 ein Kassenkredit von ins- gesamt 128,0 Mio. Euro bestand. Der durch die Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 280 Mio. Euro wurde eingehalten. Ab 29.06.2020 bis zum Bilanzstichtag wurden die Kassenkredite zurückgeführt, so dass zum Bilanzstichtag kein Kassenkredit mehr bestand. Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankenverrechnungskonten, die zum Stich- tag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mit- tels Kontoauszüge. Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö- gen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 74,96 Mio. Euro die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen- und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif- tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2020 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt. Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“. Kreditwirtschaft Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus- halt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2008: HJ Schuldenstand 01.01. Mio. Euro Netto-Neuver- schuldung Mio. Euro Schuldenstand 31.12. Mio. Euro Veränderung in % 2008 964,6 41,1 1.005,7 +4,3 2009 1.005,7 49,4 1.055,1 +4,9 2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7 2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8 2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2 2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7 2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4 2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8 2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2 2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3 2018 1.256,9 51,5 1.308,4 +4,1 2019 1.308,4 66,0 1.374,4 +5,0 2020 1.374,4 23,7 1.398,1 +1,7 Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 23,7 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Ver- 213 Seite 38 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg schuldung im Kernhaushalt 1.510,0 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätig- keit und den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen. Aufgrund der städtischen Verschuldungsentwicklung spricht zwischenzeitlich bereits die Auf- sichtsbehörde von einer „gravierenden Verschuldungsproblematik“. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgabenbegrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufga- ben. Auch u. E. sind umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirk- same Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen un- abdingbar. Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden- Vergleich deutscher Großstädte aufge- stellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe). Schulden 2018 Schulden 2019 Schulden 2020 Euro pro Einw. 2018 Euro pro Einw. 2019 Euro pro Einw. 2020 München 680.371.000 636.056.000 1.544.341.000 465 431 1.040 Nürnberg 1.444.028.000 1.498.807.000 1.510.437.000 2.792 2.887 2.922 Augsburg 414.023.000 403.437.000 395.853.000 1.408 1.365 1.340 Regensburg 86.860.000 79.159.000 77.852.000 572 520 512 Ingolstadt 243.000 0 0 2 0 0 Würzburg 214.393.000 200.065.000 199.865.000 1.690 1.570 1.570 Fürth 208.300.000 192.219.000 187.193.000 1.637 1.501 1.455 Erlangen 142.771.000 131.749.000 94.927.000 1.281 1.176 845 Hannover 3.170.681.000 3.025.622.000 3.267.876.000 2.746 2.617 2.831 Braunschweig 94.689.000 150.520.000 227.616.000 382 606 916 Dortmund 2.112.171.000 1.938.930.000 1.930.615.000 3.604 3.306 3.289 Essen 2.807.693.000 2.641.295.000 2.490.225.000 4.813 4.538 4.273 Leipzig 550.226.000 478.190.000 511.970.000 936 812 863 Dresden 107.285.000 0 0 193 0 0 Frankfurt 1.847.366.000 1.967.680.574 2.426.278.465 2.468 2.597 3.174 Kassel 592.064.000 568.664.291 549.496.826 2.948 2.823 2.730 Stuttgart 0 0 0 0 0 0 Mannheim 500.158.000 499.194.000 500.593.000 1.620 1.615 1.617 Mainz 1.154.700.000 1.181.600.000 1.163.400.000 5.345 5.416 5.361 Ludwigshafen 1.187.700.000 1.207.200.000 1.232.500.000 7.007 7.048 7.143 Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf- 214 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 84 Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1.859 Euro über dem Durchschnitt der vergleich- baren Städte Bayerns und ist damit fast dreimal so hoch wie in München und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg. Während die anderen Städte im Ballungsraum trotz Corona-Pande- mie den Schuldenstand leicht reduzieren konnten, steigen in Nürnberg die Schulden weiterhin spürbar an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein- den bundesweit 48,27 Mrd. Euro, was zum 31.12.2020 einer Verschuldung von 1.711 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche pro- Kopf- Verschuldung der kreisfreien Städte um rd. 43 Euro erhöht. In Nürnberg ist die Verschuldung pro Einwohner um 35 Euro auf nunmehr 2.922 Euro pro Einwohner angestiegen. Nürnberg gehört damit auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten. Während die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt moderat um 1,5 % bzw. 1,9 Milliarden Euro angewachsen ist, stieg die Verschuldung der Stadt Nürnberg um 1,7 % an. Lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bun- desländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland/Pfalz weisen ein noch höheres Schuldenni- veau aus, wobei insbesondere bei den Städten Nordrhein- Westfalens weiterhin ein stetiger Abbau der Schulden erfolgt. Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die am höchsten verschuldete kreisfreie Stadt bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich ist eine Verbesserung im Ranking nicht absehbar. Bei einem weiteren kontinuierlichen Schuldenab- bau der kreisfreien Städte Nordrhein- Westfalens muss dagegen sogar mit einer Verschlech- terung gerechnet werden. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- men 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 880.591,59 1.285.436,28 Leibrentenverpflichtungen 68.115,23 71.857,82 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 111.935.638,22 123.221.924,89 Summe 112.884.345,04 124.579.218,99 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so- zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilg ungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 405 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2020 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er- folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesmi- nisteriums der Finanzen vom 02.12.2019 zum Kapitalwert, entsprechend der vom Statisti- schen Bundesamt am 05.11.2019 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2020. Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 19 kredit- ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public - Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) - Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen 215 Seite 40 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Unter Berücksichti- gung der laufenden Tilgung ergab sich zum Bilanzstichtag ein um rund 11,28 Mio. Euro gerin- gerer Saldo von 111,87 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nachgewiesen ist. Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In- standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (61 TEuro). 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro gegenüber 1. inländischen Kreditoren 45.759.352,02 39.693.852,77 2. verbundenen Unternehmen 72.805.734,28 10.291.622,52 3. Beteiligungen 6.960,00 5.325,22 4. Sondervermögen 2.764.218,85 1.270.834,04 5. ausländischen Kreditoren 219.592,09 527.983,12 Summe 121.555.857,24 51.789.617,67 Die Bestände zum 31.12.2020 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder bedeutsam um 69,77 Mio. Euro gestiegen. Dies ist zum größten Teil auf den Zuwachs um 62,51 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter- nehmen zurückzuführen. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren er- höhten sich um 6,07 Mio. Euro. Des Weiteren stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen um 1,49 Mio. Euro. Lediglich bei den Zahlungs- verpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren resultiert ein Rückgang um 308 TEuro. Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2020 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,98 % ausgeglichen. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren In diesem Posten werden zum 31.12.2020 knapp 3.200 Kreditoren ausgewiesen. Der Ge- samtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2020 auf 45,76 Mio. Euro (Vorjahr: 39,69 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninf- rastruktur) summieren sich auf 12,44 Mio. Euro und liegen damit nur minimal über dem Niveau des Vorjahres (12,35 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2020 unter an- derem Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Corona-Testzentrums am Flughafen (3,32 Mio. Euro) ausgewiesen. Zudem sind Zahlungsverpflichtun gen aus der Er- neuerung von Servern (2,45 Mio. Euro) und aus Rohbaumaßnahmen für die U-Bahninfrastruk- tur (1,81 Mio. Euro) sowie ein Baukostenzuschuss für eine Kindertageseinrichtung in der Wei- hergartenstraße (1,20 Mio. Euro) enthalten. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resul- tieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2020 auf 2,40 Mio. Euro. Für den Schulbereich werden zum 31.12.2020 Zahlungsverpflichtungen von 2,49 Mio. Euro ausgewiesen. Im Rahmen des U-Bahnbaus belaufen sich Ende 2020 die Ver- bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf nunmehr 6 ,02 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ( 2,72 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U-Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 3,31 Mio. Euro zu- genommen. 216 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 84 Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh- men Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr zum 31.12.2020 massiv um 62,51 Mio. Euro. Dies lag zu einem großen Teil an der dritten Rate aus dem bereits im Jahr 2019 erfolgten Anteilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürn- berg in Höhe von 26,72 Mio. Euro. Diese zuvor Ende 2019 abgegrenzte Rate wurde zum 31.12.2020 anstatt in den sonstigen Verbindlichkeiten nun in de n Verbindlichkeiten aus Lie- ferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Ausgleich erfolgte dann Anfang 2021 .2 Des Wei- teren erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Verkehrs -Aktiengesellschaft VAG im Rahmen des U-Bahnbaus um 1,68 Mio. Euro auf 7,11 Mio. Euro und gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH um 0,92 Mio. Euro auf 2,12 Mio. Euro. Ein zusätzlicher bedeutsa- mer Grund für die starke Zunahme dieses Bilanzpostens liegt in einem weiteren Rückkauf von wbg-Anteilen von der StWN im Jahr 2020. Hierbei wurde der Kaufpreis in Höhe von 32,42 Mio. Euro jedoch bis zum 01.01.2022 gestundet. Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen Im Saldo in Höhe von 7 TEuro sind Ende 2020 Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Nürn- bergMesse GmbH ausgewiesen. Diese resultieren aus der Vorbereitung des Kongresses StadtLandBio 2021. Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen Dieser Bilanzposten erhöhte sich um 1 ,49 Mio. Euro auf 2,76 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag 2020 sind hier wie auch in den Vorjahren Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Ser- vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 1,92 Mio. Euro vorhanden (u.a. die Er- stattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2020 in Höhe von knapp 758 TEuro). Des Weiteren werden hier Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad aus der Abrechnung des Schulschwimmens in städtischen Bädern im Jahr 2020 in Höhe von 659 TEuro ausgewiesen. Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kredito- ren In diesem Bilanzposten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Planung des Konzertsaales an der Meistersingerhalle (76 TEuro), für die Beschaffung von Mobiliar im Jugendhilfebereich (36 TEuro) sowie aus der Instandhaltung von Fahrtreppen für die U-Bahn (33 TEuro) verbucht. 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 686.699,27 614.614,36 Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Posten enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbereich sowie im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr um 72 TEuro zu. 2 Die zweite Rate des Anteilsrückkaufs in Höhe von 27,19 Mio. Euro wurde ebenfalls von den sonstigen Verbind- lichkeiten in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen um- gebucht. Hier erfolgte der Ausgleich allerdings bereits Anfang 2020. 217 Seite 42 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 45.481.546,84 78.219.545,70 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer 7.964.232,53 8.163.781,86 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 26.771,97 58.394,55 4. Durchlaufende Gelder 20.862.947,84 7.813.962,36 5. Sicherheitseinbehalte 161.733,46 157.290,40 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 50.539.386,48 74.776.532,55 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen 3.858.266,70 5.975.827,02 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen 8.606.786,81 8.743.463,59 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 3.906.615,47 4.650.990,97 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.571.831,68 4.658.932,85 11. Verrechnungskonten 17.884.491,98 17.753.865,29 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.671.090,43 4.063.361,83 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen 626.616,23 614.665,32 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten 59.437,47 46.038,13 15. Clearingkonten 0,00 25.338,63 Summe 170.221.755,89 215.721.991,05 Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß- nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2020 ausge- wiesene Saldo in Höhe von 45,48 Mio. Euro (Vorjahr: 78,22 Mio. Euro) entfällt mit 6,55 Mio. Euro (Vorjahr: 5,31 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 38,93 Mio. Euro (Vorjahr: 72,91 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land. Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um rund 1,24 Mio. Euro zu. Dies ist unter anderem auf Zuwendungen für das Dokumentationszentrum am Reichspartei- tagsgelände und die Sanierung der Chemieräume des Dürer -Gymnasiums und des Hans - Sachs-Gymnasiums zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor- jahr um 33,98 Mio. Euro auf 38,93 Mio. Euro verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die Akti- vierung der U-Bahnstation Großreuth bei Schweinau und der damit verbundenen Umgliede- rung der in diesem Zusammenhang stehenden Zuwendungen von den Verbindlichkeiten in den Sonderposten zurückzuführen. 218 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 84 Die Zuweisungen des Landes beinhalten unter anderem mit 4,22 Mio. Euro (Vorjahr: 6,64 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen) sowie mit 2,63 Mio. Euro (Vorjahr: 2,63 Mio. Euro) Zuwendungen für die Feuerwehr. Darüber hinaus wurden Zuschüsse für mobile Endgeräte in Höhe von 5,48 Mio. Euro passi- viert. Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An- gestellten und Arbeitern für Dezember 2020 (3,01 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegen- über Sozialversicherungsträgern (4,81 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens liegt mit 7,96 Mio. Euro geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (8,16 Mio. Euro). Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitern verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind. Zu 4. Durchlaufende Gelder Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzst ichtag nicht zuorden- bare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aus- steht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten. Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2020 größtenteils aus Verwahr- geldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte er sich Ende 2020 bedeutsam um 13,05 Mio. Euro auf 20,86 Mio. Euro. In dieser Summe sind unter anderem Einzahlungen auf Verwahrgeldkonten des Schulbereichs im Zusammenhang mit Zuweisungen des Freistaates Bayern zum Lehrbetrieb an Nürnberger Schulen enthalten (9,31 Mio. Euro). Des Weiteren sind ähnlich wie schon in den Vorjahren Vorschusszahlungen des Bezirks Mittelfranken im Rahmen der Sozialhilfe von insgesamt 1,84 Mio. Euro ausgewiesen. Diese wurden im ersten Quartal 2021 ausgeglichen. Zudem sind hier zum Bilanzstichtag Einzahlungen im Rahmen der wiederk ehrenden Einnahmen (haupt- sächlich Gewerbesteuer) von insgesamt 7,88 Mio. Euro vorhanden, die ebenfalls am Jahres- anfang 2021 auf die zugehörigen Debitoren umgebucht wurden. Dadurch wurden die betref- fenden Durchlaufdebitoren ausgeglichen. Zu 5. Sicherheitseinbehalte Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu ei- nem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden sowie für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen im Jugendhilfebereich und im Kulturbereich. Zudem sind Sicherheitseinbehalte vorhanden für die Erhaltung der Anlagen der U-Bahn. Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2020 knapp 15.900 Aufwandspositionen (Vorjahr: rund 13.600) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam wer- den. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2020 im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 24,24 Mio. Euro auf insgesamt 50,54 Mio. Euro ab. 219 Seite 44 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Der Rückgang dieser Bilanzposition resultiert hauptsächlich aus dem bereits im Jahr 2019 durch die Stadt Nürnberg vollzogenen Rückkauf des Geschäftsanteils an der wbg von der StWN. Die aus dem Jahr 2019 zuvor abgegrenzte zweite und dritte Rate von zusammen 53,91 Mio. Euro wurden in 2020 auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen umgebucht (siehe hierzu die obigen Ausführungen). Neu hinzugekommen bei den Abgrenzungen ist die Einbringung von Grundstücken in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (siehe hierzu auch die Ausführungen zu den sons- tigen Vermögengegenständen). Ferner sind in dieser Bilanzposition die abgegrenzten Aufwendungen der Stadt Nürnberg aus der Beteiligung an der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für das vierte Quartal 2020 von zusammen 4,41 Mio. Euro enthalten. Des Weiteren werden hier Aufwendungen resultie- rend aus den Planungsleistungen für die Errichtung der Ballsporthalle am Tillypark (2,65 Mio. Euro), für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges (1 ,16 Mio. Euro) sowie für die Sanierung von Brücken im Hafenbereich ( 534 TEuro) abgegrenzt. Zudem enthält dieser Bilanzposten ähnlich wie in den Vorjahren zum 31.12.2020 die abgegrenzten Geschäftsvor- fälle im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Summe von 2,55 Mio. Euro. Außerdem ist hier noch die Erstattung aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe in Höhe von 625 TEuro ausgewiesen. Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Dar- lehen und Derivate in Höhe von 4,95 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 94 TEuro nied- riger als noch im Jahr 2019 (5,05 Mio. Euro). Zu 7. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) verringerten sich im Berichtsjahr um 2,12 Mio. Euro auf 3,86 Mio. Euro. Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,67 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Zu 8. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen Die bis zum Bilanzstichtag 2020 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden liegt mit insgesamt 8,61 Mio. Euro geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (8,74 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2020 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen sich auf insgesamt 3,85 Mio. Euro. Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er- folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein. 220 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 84 Zu 9. Verbindlichkeiten aus Sonderposten Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Diese entfallen mit 1,42 Mio. Euro auf noch nicht zu Sonderposten umge- buchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 792 TEuro auf Ablösebeträge für Stell- plätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,70 Mio. Euro auf Einzahlun- gen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken. Zu 10. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge- reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie- senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 auf insgesamt rund 4,56 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Baye- rischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stell- plätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2020 jedoch 4,57 Mio. Euro, da sich deren Tilgungen lediglich auf 87 TEuro belau- fen. Die hierbei nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro wäre im Folgejahr nach- zuholen. Bei den Forderungen hingegen beträgt die Summe der Tilgungen für das Jahr 2020 rund 98 TEuro. Zu 11. Verrechnungskonten Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon- ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo liegt zum 31.12.2020 mit insge- samt 17,89 Mio. Euro geringfügig über dem Niveau des Vorjahres (17,75 Mio. Euro). Wie im Vorjahr sind zum 31.12.2020 die betragsmäßig bedeutsamsten Posten das Verrech- nungskonto der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von nach wie vor knapp 1,67 Mio. Euro sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (510 TEuro), wirtschaftlicher Jugendhilfe (500 TEuro) und Unterhaltsvorschuss- leistungen (604 TEuro). Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (368 TEuro) zu nennen. Her- vorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrücklage (259 TEuro). Nach wie vor der größte Bestand und somit prägend für den Gesamtsaldo der Verrechnungskonten sind allerdings die offenen Posten im Rahmen des Monitorings bei städ- tebaulichen Verträgen (12,86 Mio. Euro). Hier wird noch die aus 2018 stammende Verrech- nung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichten- reuth ausgewiesen. Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach- kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech- ter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im Jugendhilfe- und auch im Kulturbereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kamera- listik (vor 2005). Die vorgenannten Bestände (1,11 Mio. Euro) sollten nun sehr zeitnah sowie umfassend bereinigt werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits 221 Seite 46 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wären beispielsweise der Jugendhilfe - (Verrechnungskonten Mündelgelder mit rund 253.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit 153.000 offenen Posten, Stand Mitte Februar 2022) oder auch der Kulturbereich (Verrechnungskonten Showsoft und Kultur- info) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende systemseitige Anpassungen vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grab- pflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verr echnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfol- gen. Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon- ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo- kus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente Bereini- gung der Posten notwendig erscheint. Zu 12. Verbindlichkeiten aus Nachlässen Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre- chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2020 wurden zwar vereinzel t Nachlässe ihrer testamentarisch festgeleg- ten Zweckbindung zugeführt. Dennoch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1,61 Mio. Euro auf 5,67 Mio. Euro erhöht. Zu 13. Verbindlichkeiten aus Kautionen Hier werden hauptsächlich Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, vom Eigenbetrieb Ser- vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaßnahmen ausgewiesen. Der Ge- samtsaldo stieg im Berichtsjahr um 12 TEuro auf knapp 627 TEuro. Zu 14. Andere sonstige Verbindlichkeiten Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam- menhang mit Pfändungen. Zu 15. Clearingkonten In dieser Position werden Verrechnungen mit dem SAP Modul PSCD sowie im Zahlungsver- kehr dargestellt. Ende 2020 sind diese Konten ausgeglichen. E. Passive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro 28.391.914,25 29.800.155,85 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 222 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 84 Vorwiegend handelt es sich dabei um Gewerbesteuervorauszahlungen (11,05 Mio. Euro), Ge- bühren für Kindertagesstätten (7,88 Mio. Euro) und Kindergartenverpflegungsentgelte (4,42 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungs - anforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr be- sitzen. Die im Vorjahr gebildeten passiven Rec hnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2019 betrafen, ertragswirksam aufgelöst. 1.3.3 Ergebnisrechnung 2020 2019 Euro Euro absolut in % 1 Steuern und ähnliche Abgaben 948.757.685,15 1.010.789.308,58 -62.031.623,43 -6,1 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 603.119.438,61 524.233.711,47 78.885.727,14 15,0 3 Sonstige Transfererträge 6.994.042,29 6.162.722,26 831.320,03 13,5 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 71.777.450,82 86.726.212,07 -14.948.761,25 -17,2 5 Auflösung von Sonderposten 55.861.297,46 47.207.679,50 8.653.617,96 18,3 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 34.264.487,05 44.730.586,10 -10.466.099,05 -23,4 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 308.581.079,16 305.436.067,02 3.145.012,14 1,0 8 Sonstige ordentliche Erträge 83.205.520,93 104.147.379,38 -20.941.858,45 -20,1 9 Aktivierte Eigenleistungen 7.444.640,18 5.002.412,65 2.442.227,53 48,8 10 Bestandsveränderungen 92.543,25 4.711.802,54 -4.619.259,29 -98,0 Ordentliche Erträge 2.120.098.184,90 2.139.147.881,57 -19.049.696,67 -0,9 11 Personalaufwendungen 574.787.236,36 583.978.999,05 -9.191.762,69 -1,6 12 Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 115.616.759,73 1.011.767,52 0,9 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 283.400.491,36 279.574.394,38 3.826.096,98 1,4 14 Planmäßige Abschreibungen 106.502.399,46 104.288.542,53 2.213.856,93 2,1 15 Transferaufwendungen 815.405.980,18 831.833.927,28 -16.427.947,10 -2,0 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 212.082.896,07 156.348.084,19 55.734.811,88 35,6 Ordentliche Aufwendungen 2.108.807.530,68 2.071.640.707,16 37.166.823,52 1,8 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 11.290.654,22 67.507.174,41 -56.216.520,19 -83,3 17 Finanzerträge 9.147.948,70 26.702.313,29 -17.554.364,59 -65,7 18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32.646.977,55 34.753.535,56 -2.106.558,01 -6,1 Finanzergebnis -23.499.028,85 -8.051.222,27 -15.447.806,58 -191,9 Ordentliches Jahresergebnis -12.208.374,63 59.455.952,14 -71.664.326,77 -120,5 19 Außerordentliche Erträge 623.728,97 4.101.446,84 -3.477.717,87 -84,8 20 Außerordentliche Aufwendungen 1.275.074,71 1.731.063,55 -455.988,84 -26,3 Außerordentliches Ergebnis -651.345,74 2.370.383,29 -3.021.729,03 -127,5 Jahresergebnis -12.859.720,37 61.826.335,43 -74.686.055,80 -120,8 Veränderung Gesamtergebnisrechnung 223 Seite 48 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Während im Vorjahr noch ein Jahresüberschuss von 61,83 Mio. Euro erzielt wurde, ergibt sich für 2020 ein Fehlbetrag von 12,86 Mio. Euro. Diese Verschlechterung von 74,69 Mio. Euro war dabei insbesondere der Corona-Pandemie geschuldet. Dies führte sowohl beim Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (-56,22 Mio. Euro) als auch beim Finanzergebnis (-15,45 Mio. Euro) zu erheblichen Verschlechterungen. Selbst beim außerordentlichen Ergebnis ergab sich ein Rückgang von 3,02 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Im Berichtsjahr sind dabei die ordentlichen Erträge um 19,05 Mio. Euro zurückgegangen, wäh- rend die ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 37,17 Mio. Euro angestiegen sind. Der Rückgang der ordentlichen Erträge war dabei insbesondere auf ein geringeres Steu- eraufkommen bei der Gewerbesteuer (-55,63 Mio. Euro) und geringeren Einkommenssteuer- anteilen (-15,98 Mio. Euro) zurückzuführen. Mindererträge waren zudem bei den öffentlich- rechtlichen ( -14,95 Mio. Euro), den privatrechtlichen Leistungsentgelten ( -10,47 Mio. Euro) und den sonstigen ordentlichen Erträgen (-20,94 Mio. Euro) zu verzeichnen. Die von Seiten des Bundes erfolgte Gewerbesteuerkompensation von 61,70 Mio. Euro konnte dabei die Gesamteinnahmeausfälle nicht ausgleichen. Die höheren ordentlichen Aufwendun- gen beruhen maßgeblich auf den gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+55,73 Mio. Euro). Das städtische Finanzergebnis ( -23,50 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (-15,45 Mio. Euro) ist ins- besondere auf geringere Finanzerträge (-17,55 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Minderer- träge stammen insbesondere aus der geringeren Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlun- gen (-15,42 Mio. Euro). Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2020 ergab einen negativen Betrag von 651 TEuro. Dies entspricht gegenüber dem Vo rjahr einer Verschlechterung von 3,02 Mio. Euro. Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2020 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2020 den gesamten Jahresfehlbe- trag von 12,86 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss 61,83 Mio. Euro), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist: Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Geschäftsbereich Oberbürgermeister -31.659.711,98 -26.037.166,87 Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -72.121.780,73 -68.459.010,05 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -174.565.349,29 -156.032.738,96 Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re- ferat I / II) -27.877.614,92 -28.535.547,32 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -33.278.362,67 -16.312.329,63 Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -181.865.371,61 -183.610.822,33 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -343.043.538,43 -350.511.381,27 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -48.896.544,69 -48.062.614,22 224 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 84 Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re- ferat VII) -8.516.680,02 -15.809.328,97 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 908.965.233,97 955.197.275,05 Gesamt -12.859.720,37 61.826.335,43 Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb- nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge- samtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2020 Übereinstimmung festgestellt. Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2020: 948,76 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (für 2020: 65,4 % von 603,12 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausge- wiesen werden. Im Folgenden werden die Ertrags - und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr 2020 näher beleuchtet. 1.3.3.1 Ordentliche Erträge Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Regel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. 2020 fällt dieses insbesondere auf- grund pandemiebedingter Gewerbesteuermindereinnahmen geringer aus. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin Schlüsselzuweisungen und ein Aus- gleich für die Gewerbesteuermindereinnahmen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte. 44,75% 28,45% 3,39% 1,62% 14,56% 7,24% Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Ordentliche Erträge 225 Seite 50 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1 Steuern und ähnliche Abga- ben 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro je Einwohner in Euro 2020 Stadt 2020 LD3 Grundsteuer A 294.942,92 293.408,10 0,56 0,42 Grundsteuer B 122.400.656,62 121.216.449,55 235,21 214,21 Gewerbesteuer 421.013.582,85 476.640.161,43 749,01 876,76 Gemeindeanteil an der Einkom-mensteuer 307.658.323,00 323.641.508,00 597,79 716,82 Gemeindeanteil an der Umsatz -steuer 94.527.995,00 86.174.466,00 182,54 206,88 Andere Steuern und steuerähnli- che Einnahmen 2.862.184,76 2.823.315,50 5,52 5,77 Summe 948.757.685,15 1.010.789.308,58 1.770,63 2.020,86 Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein- deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 76,8 % der städtischen Steuerer- träge ergeben. Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie verringerten sich 2020 die städti- schen Steuererträge um rund 6,1 %. Da landesweit jedoch ein noch stärker er Rückgang bei den Steuererträgen zu verzeichnen war , hat sich der bestehende Rückstand zum Pro- Kopf- Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte im Berichtsjahr verringert. Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer , der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Rückgang pro Einwohner mit -65,03 Euro deutlich unter dem durchschnittlichen Rückgang bei den bay- erischen kreisfreien Städten (-471,17 Euro). Das Gewerbesteueraufkommen 2020 ist coronabedingt um 55,63 Mio. Euro (-6,1 %) zurück- gegangen, der durchschnittliche Gewerbesteuerrückgang bei den vergleichbaren bayerischen Städten betrug dagegen 34,7 %. Für 2021 kann erfreulicherweise mit stark ansteigenden Er- trägen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 15.02.2022 Erträge von 552,21 Mio. Euro (+131,20 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2021 ausgewie- sen, was einen neuen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde. Bei den Erträgen pro Einwohner liegen die Nürnberger Kennzahlen 2020 lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträge aus der Gewer- besteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. 3 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrech- nungsstatistik 226 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 84 Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebe- sätze 20204 20195 2020 LD6 Realsteuerkraft7 Grundsteuer A 0,17 0,17 0,12 Grundsteuer B 41,43 42,54 41,05 Gewerbesteuer 176,93 207,70 199,61 insgesamt 217,53 250,41 240,78 Finanzkraft8 1377 1314 1473 Hebesätze9 Grundsteuer A 332 332 393 Grundsteuer B 555 555 523 Gewerbesteuer 467 467 471 Bei der Realsteuerkraft war ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (-32,88 Euro pro Einwohner). Ursächlich hierfür waren die pandemiebedingten Mindereinnah- men bei der Gewerbesteuer. Da diese sich beim Landesdurchschnitt noch stärker bemerkbar machten, konnte der Rückstand zu diesem um 51,55 Euro pro Einwohner verringert werden. 2020 betrugt der Rückstand zur durchschnittlichen Realsteuerkraft der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einwohner damit 23,25 Euro pro Einwohner. Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer - und die Umsatzsteuerbetei ligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Kranken- hausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der über- durchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1599) und Regensburg (1489) ein Rück- stand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser Rückstand bei der Finanzkraft vergrö- ßerte sich im Berichtsjahr um 27 Punkte auf nunmehr 96 Punkte. Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der He- besatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte durch die Hebesatzerhö- hung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte na- hezu erreicht werden. 4 Ergebnisse der Finanzrechnung 5 Ergebnisse der Finanzrechnung 6 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 7 Grundbeträge in Euro je Einwohner 8 in Euro je Einwohner 9 in v. H. 227 Seite 52 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2020 Euro 2019 Euro Schlüsselzuweisungen 249.455.864,00 229.195.644,00 Verwaltungsaufwand 19.097.708,64 18.981.176,88 Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen 61.731.703,00 0,00 Grunderwerbsteuer 33.883.882,74 40.695.573,07 Familienleistungsausgleich 21.591.722,00 23.080.764,00 Gesundheitsamt 4.333.531,40 4.307.080,36 Öffentlicher Personennahverkehr 7.684.621,70 7.924.656,35 Kraftfahrzeugsteuer 8.217.500,00 8.217.500,00 Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 81.176.009,14 87.526.845,50 Schülerbeförderung 6.693.682,00 4.846.500,00 Kindertageseinrichtungen 71.466.732,50 63.199.268,60 Belastungsausgleich Hartz IV 0,00 3.383.109,00 sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 37.786.481,49 32.875.593,71 Summe 603.119.438,61 524.233.711,47 Der Anstieg bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen um insgesamt rd. 78,89 Mio. Euro ist insbesondere auf den vom Bund gewährten Ausgleich für Gewerbesteuerminderein- nahmen (61,73 Mio. Euro) zurückzuführen. Daneben war auch bei den Schlüsselzuweisun- gen, den Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen und den sonstigen Zuweisungen und Zu- schüssen ein Anstieg zu verzeichnen. Erwähnenswerte Mindererträge ergaben sich dagegen bei der Grunderwerbsteuer und den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal. Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen um 20,26 Mio. Euro auf 249,46 Mio. Euro ist auf eine erneute Erhöhung der zu verteilenden Schlüsselmasse zurückzuführen. So erhöhten sich im Jahr 2020 die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel um rund 241 Mio. Euro (+6,57 %). Aufgrund der unterdurchschnittlichen Steuer - und Umlagekraft der Stadt Nürnberg stiegen die Schlüsselzuweisungen um rund 20,26 Mio. Euro (+8,8 %) an. Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im V ergleich zum Vorjahr um 6,81 Mio. Euro zurückgegangen. Die Erträge liegen mit 33,88 Mio. Euro jedoch weiterhin auf einem ho- hen Niveau. Die Mindererträge bei den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbetreuungspersonal sind auf verspätet gebuchte Lehrpersonalzuschüsse i.H.v. 7,85 Mio. Euro zurückzuführen, die nicht mehr in 2020 gebucht werden konnten und deshalb erst im Folgejahr ertragswirksam werden. Die Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen stiegen 2020 um rund 8,27 Mio. Euro an. Ur- sachen hierfür waren insbesondere ein Beitragsersatz für Elternbeiträge, ein neuer Verwal- tungs- und Leitungsbonus sowie eine Fördererhöhung für den weiteren Ausbau des Elternbei- tragszuschusses ab 01.04.2019. Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen war insbesondere durch einen Vergleich zur Sanierung eines Brandschadens über 2,40 Mio. Euro bedingt. Der Belastungsausgleich Hartz IV ist inzwischen ausgelaufen und damit entfal- len. 228 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 84 3 Sonstige Transfererträge 2020 Euro 2019 Euro Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 3.016.177,23 2.950.465,81 Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 3.529.770,27 3.212.256,45 Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 448.094,79 0,00 Summe 6.994.042,29 6.162.722,26 Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2020 rund 831 TEuro über dem Vorjahreswert. 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2020 Euro 2019 Euro Verwaltungsgebühren 17.909.481,44 21.791.615,24 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 20.441.201,52 23.891.343,82 Bestattungsgebühren 2.767.959,88 2.676.281,14 Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 10.679.613,20 12.866.122,68 Eintrittsgelder 7.231.361,48 11.739.827,19 Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten 4.874.011,67 5.221.528,56 Sonstige Benutzungsgebühren 7.873.821,63 8.539.493,44 Summe 71.777.450,82 86.726.212,07 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 14,95 Mio. Euro. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Corona- Pandemie zurückzufüh- ren. Diese führte aufgrund von teilweisen Schließungen von Einrichtungen zu erheblichen Min- dererträgen, insbesondere bei den Verwaltungsgebühren, den Gebühren für öffentlich-rechtli- che Nutzungen und den Eintrittsgeldern. Ursache für den Rückgang bei den Gebühren für öffentlich- rechtliche Nutzungen (-3,45 Mio. Euro) waren insbesondere geringere Beiträge für Kindertagesbetreuung. Ursächlich für diese Mindererträge waren die Erweiterung des Zuschusses pro Kind ab 01.04.2019 sowie pande- miebedingter Beitragsverzicht für die Zeit von Mitte März 2020 bis Juni 2020. Der Rückgang bei den Eintrittsgeldern um 4,51 Mio. Euro war auf die zeitweise Schließung von Einrichtungen zurückzuführen. So führte der damit verbundene Rückgang der Besucherzahlen beim Tiergar- ten (-2,74 Mio. Euro) und den Museen (-1,76 Mio. Euro) zu erheblichen Mindererträgen. Die Wohn- und Verpflegungsgebühren sanken um 2,19 Mio. Euro. Bedingt sind diese Min- dererträge durch einen Rückgang der anerkannten Asylbewerber, die als sogenannte „ Fehl- beleger“ weiterhin in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben. 229 Seite 54 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 5 Auflösung von Sonderposten 2020 Euro 2019 Euro Zuwendungen 47.754.265,10 40.586.827,52 Beiträge 4.798.301,14 4.782.601,12 Kostenerstattungen 2.079.379,45 1.712.102,86 sonstige Sonderposten 1.229.351,77 126.148,00 Summe 55.861.297,46 47.207.679,50 Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen An- lagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden Investitionen. 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2020 Euro 2019 Euro Erträge aus Verkauf 5.576.249,09 6.012.977,89 Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 18.535.144,41 21.552.606,79 Werbeerträge 1.228.953,77 1.638.382,23 Ersatzleistungen 1.909.088,96 2.981.584,64 Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 379.615,63 1.750.941,01 Teilnehmerbeiträge 2.166.790,61 5.527.439,69 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.468.644,58 5.266.653,85 Summe 34.264.487,05 44.730.586,10 Bei den Erträgen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten war generell ein Ertragsrückgang festzustellen (-10,47 Mio. Euro). Erwähnenswerte Mindererträge ergaben sich dabei insbeson- dere bei den Miet- und Pachterträgen, den Eintrittsgeldern und Erträgen aus Veranstaltungen sowie bei den Teilnehmerbeiträgen. Die Miet- und Pachterträge verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,02 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere Mindererträge bei der Meistersingerhalle ( -1,45 Mio. Euro). Die um 1,37 Mio. Euro gesunkenen Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen resultieren insbesondere aus coronabedingten Mindereinnahmen beim Kulturtheater (- 367 TEuro) und der Stadtbibliothek (-365 TEuro). Auch bei den Teilnehmerbeitragen waren Mindereinnahmen von 3,36 Mio. Euro zu verzeich- nen. Der größte Einnahmeausfall im Vergleich zum Vorjahr war dabei beim Bildungszentrum zu verzeichnen. Dort sind die Teilnehmerbeiträge um 2,93 Mio. Euro zurückgegangen. 230 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 84 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2020 Euro 2019 Euro Erstattung vom Bund o Grundsicherung im Alter 40.702.459,39 38.714.255,82 o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 15.557.088,65 14.316.717,09 o Kosten der Unterkunft (SGB II) 73.032.044,45 53.819.620,69 o sonstige 474.601,27 552.375,25 Erstattung vom Land o Sozialleistungen für Asylbewerber 55.897.157,08 78.723.272,65 o Kinderbetreuung 14.105.400,00 11.290.000,00 o sonstige 10.568.827,25 10.462.397,36 Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 20.518.050,13 18.016.400,21 Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 18.656.432,82 20.313.606,31 Kostenersatz für Jobcenter 11.045.992,04 11.060.873,37 Erstattungen o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 758.308,44 785.032,45 o Klinikum 6.974.155,77 7.733.721,11 o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) 5.996.354,15 5.773.684,49 o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.114.411,00 9.114.411,00 o Sonderrechnungen 2.799.771,51 2.700.994,62 o Staatstheater Nürnberg 526.346,82 712.608,12 andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumla- gen 21.853.678,39 21.346.096,48 Summe 308.581.079,16 305.436.067,02 Mit 308,58 Mio. Euro bewegen sich die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in etwa auf Vorjahresniveau. Nennenswerte Verschiebungen ergaben sich insbesondere auf- grund höherer Erstattungen des Bundes (+22,36 Mio. Euro) sowie geringeren Erstattungen des Landes im Bereich der Sozialleistungen für Asylbewerber. Die Erstattungen des Bundes bewegen sich mit 129,77 Mio. Euro um rund 22,36 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Die Mehrerträge bei der Grundsicherung im Alter sowie die Min- dererträge bei Erwerbsminderung beruhen größtenteils auf der Erhöhung der Bundesbeteili- gung an den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft im SGB II um 25 %. Die Erstattungen des Landes betrugen 80,57 Mio. Euro, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 19,90 Mio. Euro bedeutet. Ursache für diese Mindererträge war insbesondere ein erheblicher Rückgang der Aufwendungen für Asylbewerberleistungen (-22,83 Mio. Euro). Gegenteilig verhielt es sich mit den Erstattungen für die Kindertageseinrichtungen. Hier erga- ben sich Mehrerträge von 2,82 Mio. Euro, welche insbesondere auf eine teilweise Beitragser- stattung von coronabedingten Schließungen zurückzuführen sind. Bei den Gastschulbeiträgen stiegen die Erstattungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,50 Mio. Euro an. Nennenswerte Mindererträge waren dagegen bei den Erstattungen des 231 Seite 56 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Bezirks für Sozialleistungen ( -1,66 Mio. Euro) zu verzeichnen. Diese sind insbesondere auf den Übergang von Hilfen zur Gesundheit auf den Bezirk zurückzuführen. 8 Sonstige ordentliche Erträge 2020 Euro 2019 Euro Konzessionsabgabe 40.072.577,01 40.759.281,36 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 18.147.031,26 7.007.429,82 Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen 17.862.667,62 25.195.053,72 Aktivierte Bauzeitzinsen 251.221,68 308.287,76 andere sonstige ordentliche Erträge 6.872.224,00 30.879.112,52 Umsatzsteuerkorrektur ILV -200,64 -1.785,80 Summe 83.205.520,93 104.147.379,38 Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 20,94 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist vor allem auf die Position Neutralisation von Zahlungen aus Aufwandsrückstellungen zurück- zuführen. Hier wurden im Vorjahr 24,43 Mio. Euro aus einer 2018 gebildeten Rückstellung zum Tarifabschluss realisiert. Im Berichtsjahr lag dagegen kein vergleichbarer Sachverhalt vor. Daneben waren noch Mindererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen (- 7,33 Mio. Euro) zu verzeichnen. Ursache hierfür waren geringere Erträge aus Grundstücks- verkäufen (-9,53 Mio. Euro). 9 Aktivierte Eigenleistungen 2020 Euro 2019 Euro Aktivierte Eigenleistungen 7.444.640,18 5.002.412,65 Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft. 10 Bestandsveränderungen 2020 Euro 2019 Euro Bestandsveränderungen 92.543,25 4.711.802,54 Der Rückgang der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf im Vorjahr erfolgten Warenmehrungen (Schulbücher und andere Festwerte), welche im Zuge einer erstmals durchgeführten Inventur bei den städtischen Schulen erfasst wurden. 1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver- sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 71,5 % der ge- samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 37,17 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere höhere sonstige ordentliche Aufwendungen (+55,73 Mio. Euro). Im Gegensatz dazu verringer- ten sich die Transferaufwendungen um rund 16,43 Mio. Euro, was insbesondere auf einen Rückgang der Gewerbesteuerumlage (-33,59 Mio. Euro) zurückzuführen ist. 232 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 84 11 Personalaufwendungen 2020 Euro 2019 Euro Personalaufwendungen 574.787.236,36 583.978.999,05 Obwohl die Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen aufgrund einer Tariferhöhung im Ver- gleich zum Vorjahr um rund 16,30 Mio. Euro angestiegen sind, war bei den Personalaufwen- dungen insgesamt ein Rückgang von rd. 9,19 Mio. Euro auf 574,78 Mio. Euro festzustellen. Ursache hierfür waren insbesondere die um rund 28,53 Mio. Euro geringeren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. 12 Versorgungsaufwendungen 2020 Euro 2019 Euro Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 115.616.759,73 Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um rd. 1,01 Mio. Euro auf 116,63 Mio. Euro ist insbesondere auf weiter steigende Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger zurück- zuführen. 33,77% 13,50% 5,03% 40,15% 7,55% Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen OrdentlichelAufwendungen 233 Seite 58 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Stellen Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK 2020 30.06.2020 30.06.2019 Kämmereihaushalt Beamte 2.646,49 2.614,71 2.848,25 Tarifbeschäftigte 5.060,47 4.948,61 5.718,11 Stellen insgesamt 7.706,96 7.563,32 8.566,36 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Beamte 15,66 17,66 16,87 Tarifbeschäftigte 370,52 365,91 406,61 Stellen insgesamt 386,18 383,57 423,48 NürnbergStift Beamte 6,39 8,39 6,26 Tarifbeschäftigte 460,10 438,09 473,81 Stellen insgesamt 466,49 446,48 480,07 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Beamte 9,91 8,93 12,00 Tarifbeschäftigte 407,68 406,89 428,02 Stellen insgesamt 417,59 415,82 440,02 Franken-Stadion Nürnberg Beamte 0,00 0,00 0,00 Tarifbeschäftigte 1,00 0,00 0,00 Stellen insgesamt 1,00 0,00 0,00 NürnbergBad Beamte 1,00 1,00 2,00 Tarifbeschäftigte 73,49 77,66 87,70 Stellen insgesamt 74,49 78,66 89,70 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Beamte 70,09 70,11 75,83 Tarifbeschäftigte 836,88 826,19 894,57 Stellen insgesamt 906,97 896,30 970,40 Klinikum Beamte 27,91 28,96 32,10 Staatstheater Beamte 3,00 4,00 4,00 Gesamtsumme 9.990,59 9.817,11 11.006,13 Im Zeitraum vom 30.06.2019 bis 30.06.2020 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll- kraftstellen (VK) um 173,48 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2020 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.006,13 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 313,02 VK ausgeweitet. Ursächlich hierfür waren insbesondere Stellenschaffungen aufgrund des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung sowie der Digitali- sierungsoffensive. Weitere nennenswerte Stellenschaffungen erfolg ten im Bereich Bil- dung/Schule (+21,70 VK) und im Rahmen der Corona-Pandemie bei Gh (+9,6 VK). 234 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 84 Personalausgaben im bayernweiten Vergleich 10 2020 Euro 2019 Euro Stadt Nürnberg je Einw. 1.249 1.207 LD je Einw. 1.402 1.326 Obwohl die Anzahl der Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, liegen die städtischen Personal- ausgaben je Einwohner auch 2020 unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte. Die städtischen Personalausgaben je Einwohner sind um rund 3,5 % auf 1.249 Euro pro Einwoh- ner angestiegen. Da sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Personalausgaben je Einwohner jedoch durchschnittlich um rd. 5,7 % erhöhten, hat sich der Rückstand zum Landesdurchschnitt vergrößert. Die städtischen Personalkosten liegen 2020 um 153 Euro pro Einwohner bzw. 10,9 % unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2020 Euro 2019 Euro Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 10.516.956,87 7.032.722,68 Energie, Wasser, Abwasser 19.606.273,23 19.973.663,93 Gebäudeunterhalt 40.815.709,62 41.729.689,42 Unterhalt unbebauter Grundstücke 3.409.128,77 3.957.599,68 Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 23.545.766,71 20.575.301,50 Zuführung zu Rückstellungen 17.116.958,12 16.297.549,67 Schulische Aufwendungen 17.555.232,92 21.248.407,98 Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 6.512.070,10 6.882.832,42 Kostenerstattungen 144.322.395,02 141.876.627,10 Summe 283.400.491,36 279.574.394,38 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 3,83 Mio. Euro auf 283,40 Mio. Euro angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren Mehraufwen- dungen im Bereich „Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf“ (+3,48 Mio. Euro), der Anstieg des sonstigen Unterhalts- und Betriebsaufwandes für Grundstücke (+2,97 Mio. Euro) sowie um rund 2,45 Mio. Euro höhere Kostenerstattungen. Minderaufwendungen ergaben sich dagegen bei den schulischen Aufwendungen (-3,49 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund 3,48 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf Mehraufwendungen von 2,60 Mio. Euro für Gebrauchsgegenstände zurückzuführen ist. Maßgebliche Ursache für diese Steigerung war die Anschaffung von Gegenständen mit Bezug zur Corona-Pandemie wie Universalspen- der, Luftreinigungsgeräte, aber auch Headsets und Webcams für die kontaktlosen Videokon- ferenzen. Auch der Kostenanstieg beim Unterhalts- und Betriebsaufwand der Grundstücke war corona- bedingt. So waren insbesondere pandemiebedingte zusätzliche Reinigungsarbeiten für die dortigen Mehraufwendungen verantwortlich. Bei den schulischen Aufwendungen führte die Pandemie dagegen zu Minderaufwendungen von rd. 3,69 Mio. Euro, da hier aufgrund von 10 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffent- lichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 235 Seite 60 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Schulschließungen die Schülerbeförderungskosten teilweise entfallen sind und Studien- sowie Ferienfahrten nicht möglich waren. Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+2,45 Mio. Euro) beruht insbesondere auf rund 6,04 Mio. Euro höheren Erstattungen an SÖR. Ursache hierfür waren Kostensteige- rungen im operativen Betrieb des Bereichs „Grün- und Grau“-Infrastruktur-vermögen der Stadt. 14 Planmäßige Abschreibungen 2020 Euro 2019 Euro Forderungen 1.805.950,59 1.945.191,86 Immaterielle Vermögensgegenstände 14.835.322,24 14.728.556,17 Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 25.052.544,01 24.317.100,41 Infrastrukturvermögen 46.507.622,37 45.061.256,51 Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.579.644,70 4.581.079,26 Fahrzeuge 1.689.366,22 1.668.761,02 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.261.996,34 8.270.360,90 Geringwertigen Wirtschaftsgüter 2.769.952,99 3.716.234,40 Summe 106.502.399,46 104.288.542,53 Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund des unverändert hohen Investitionsni- veaus im Vergleich zum Vorjahr um 2,21 Mio. Euro angestiegen. Abschreibungen auf Finanz- anlagen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. 15 Transferaufwendungen 2020 Euro 2019 Euro Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 168.723.713,25 154.926.841,07 Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 21.128.281,00 21.128.281,00 Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 11.585.676,03 10.683.779,35 Krankenhausumlage 12.744.814,00 14.778.240,00 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 105.528.337,49 103.754.938,80 Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) 57.319.839,54 53.908.815,94 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 4.885.904,98 5.078.401,37 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 51.802,82 512.424,13 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.699.688,51 8.001.589,90 Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit 61.666.448,65 74.528.245,53 Bildungs- und Teilhabepaket 6.380.326,51 6.554.349,96 Jugendhilfe 87.123.707,57 86.660.365,94 Gewerbesteuerumlage 31.438.477,00 65.026.735,99 Bezirksumlage 203.441.575,99 196.871.394,93 Zuführung verschiedene Rückstellungen 11.000.701,33 5.916.268,29 sonstige Transferleistungen 28.102.420,45 24.546.255,08 236 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 84 15 Transferaufwendungen 2020 Euro 2019 Euro Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -1.415.734,94 -1.043.000,00 Summe 815.405.980,18 831.833.927,28 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um rd. 16,43 Mio. Euro auf nunmehr 815,41 Mio. Euro zurückgegangen. Minderaufwendungen ergaben sich insbesondere bei der Gewerbesteuerumlage (-33,59 Mio. Euro) sowie den Sozialleistungen nach SGB XII und den Asylbewerberleistungen. Zu Mehraufwendungen führten dagegen insbesondere höhere Zu- schüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen (+13,80 Mio. Euro) eine gestiegene Bezirks- umlage (+6,57 Mio. Euro), Mehraufwendungen im Bereich der Grundsicherung nach SGB II sowie durch höhere Zuführungen zu Rückstellungen. Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen um rund 13,80 Mio. Euro auf nunmehr 168,72 Mio. Euro ist maßgeblich auf den weiter anhaltenden Ausbau der Kinder- tageseinrichtungen der freien Träger zurückzuführen. Auch bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SG B II sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) waren Mehraufwendungen zu verzeichnen. Der Grund hierfür liegt insbesondere an einer Leistungsausweitung im Wohn- geldgesetz. Da die Kosten der Grundsicherung jedoch zu 100 % vom Bund erstattet werden, stehen diesen Aufwendungen entsprechende Erträge gegenüber. Nennenswerte Minderaufwendungen ergaben sich noch bei den Hilfen zur Gesundheit (- 2,30 Mio. Euro) sowie den Asylbewerberleistungen ( -12,86 Mio. Euro). Ursache für den Rückgang bei den Hilfen zur Gesundheit war insbesondere das Bayerische Teilhabegesetz, wodurch auch die Hilfe zur Gesundheit für Pflegebedürftige in die Zuständigkeit des Bezirks übergegangen ist. Die Anzahl der Leistungsempfänger für die Hilfe zur Gesundheit hat sich dadurch nahezu halbiert. Auch der Rückgang bei den Asylbewerberleistungen war auf die stark rückläufige Anzahl der Leistungsbezieher zurückzuführen. Jugendhilfe 2020 Euro 2019 Euro Leistungen außerhalb von Einrichtungen 21.156.203,08 20.641.536,96 Leistungen in Einrichtungen 65.967.504,49 66.018.828,98 Summe 87.123.707,57 86.660.365,94 Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 463 TEuro ange- stiegen. Diese Mehraufwendungen beruhen auf einen Anstieg der Leistungen außerhalb von Einrichtungen (+515 TEuro), welcher insbesondere auf höhere Leistungen im Bereich „Sozi- alpädagogische Familienhilfe“ (+695 TEuro) zurückzuführen ist. Die Leistungen in Einrichtun- gen sind nahezu gleichgeblieben (-51 TEuro). Aufgrund von coronabedingten Mindereinzahlungen bei der Gewerbesteuer und dem Wegfall der im Zuge der Deutschen Einheit erfolgten Erhöhung ist die Gewerbesteuerumlage deutlich gesunken ( -33,59 Mio. Euro). Im Gegensatz dazu erhöhte sich die Bezirksumlage um 6,57 Mio. Euro. Ursache hierfür war insbesondere die weiter gestiegene Umlagekraft. Die coronabedingten Ertragseinbußen beim Flughafen und bei NürnbergBad führten zu einem ent- sprechenden Anstieg der Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen. 237 Seite 62 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2020 Euro 2019 Euro Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 55.070.616,81 49.804.605,53 Geschäftsaufwendungen 44.602.558,57 36.533.995,45 Aufwendungen für Beiträge 8.385.548,46 7.745.955,03 Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen 5.156.200,27 2.379.301,17 Verluste aus Finanzanlagen 33.597,06 934,78 Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 1.190.721,40 701.176,76 Betriebliche Steueraufwendungen 703.753,45 851.459,57 Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 5.117.994,93 1.618.294,07 andere sonstige ordentliche Aufwendungen 91.821.905,10 56.712.361,83 Summe 212.082.896,07 156.348.084,19 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 55,73 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um 35,11 Mio. Euro höhere andere sonstige ordentliche Aufwendungen. Bei den weiteren Positionen w ar meist ein moderater Aufwandsanstieg zu verzeichnen. Der Anstieg der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten um 5,27 Mio. Euro war maßgeblich auf gestiegene Betriebsmittel für konsumtive MIP-Maßnahmen (+3,44 Mio. Euro) zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um nicht aktivierungsfähige, im MIP veranschlagte, Investitionen. Aufgrund der Aufwendungen für das Corona- Testzentrum am Flughafen (9,11 Mio. Euro) stiegen die Geschäftsaufwendungen um 8,07 Mio. Euro auf nun- mehr 44,60 Mio. Euro an. Der Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,77 Mio. Euro. Bei den Aufwendungen für Steuern waren Mehraufwendungen von 3,50 Mio. Euro festzustellen. Verantwortlich hierfür waren vor allem Gewerbe- und Körperschaftssteuernachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2017. Für die enormen Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+35,11 Mio. Euro) waren insbesondere die 76,67 Mio. Euro hohen Zuführungen zu den sons- tigen Rückstellungen (+29,22 Mio. Euro) für Risiken durch Corona bedingte Belastungen bei den Töchtern NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH, verantwortlich. 238 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 84 1.3.3.3 Finanzergebnis Finanzergebnis 2020 Euro 2019 Euro Zinserträge 1.790.756,81 1.393.938,01 Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen 3.977.378,79 19.394.330,58 Gewinnanteile aus Beteiligungen 3.310.259,68 5.629.546,78 Sonstige Finanzerträge 69.583,42 284.497,92 17 Finanzerträge 9.147.948,70 26.702.313,29 Zinsaufwendungen 23.522.821,40 25.417.347,87 Sonstige Kreditbeschaffungskosten 719.254,60 117.736,32 Zinsaufwand für Kassenkredite -83.556,92 -39.858,16 Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 8.270.718,00 9.257.326,00 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 217.740,47 983,53 18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 32.646.977,55 34.753.535,56 Finanzergebnis -23.499.028,85 -8.051.222,27 Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan- zergebnis um 15,45 Mio. Euro verschlechtert. Während die Finanzerträge um 17,55 Mio. Euro auf rd. 9,15 Mio. Euro gesunken sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Auf- wendungen lediglich um 2,11 Mio. Euro. Ursache für den Rückgang der Finanzerträge sind insbesondere um 15,42 Mio. Euro geringere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Auch bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen waren insbesondere aufgrund einer 1,90 Mio. Euro geringeren Gewinnaus- schüttung der Sparkasse Nürnberg Mindererträge von 2,32 Mio. Euro zu verzeichnen. Insbesondere aufgrund von gesunkenen Zinsaufwendungen an Kreditinstitute ( -1,95 Mio. Euro) sowie geringeren Erstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen (- 0,99 Mio. Euro) war bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ein Rückg ang von 2,11 Mio. Euro festzustellen. Erwähnenswert ist außerdem, dass aufgrund von negativen Zin- sen die Aufnahme von Kassenkrediten zu einem Zinsertrag von rd. 84 TEuro führte. 239 Seite 64 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis Außerordentliches Jahresergebnis 2020 Euro 2019 Euro Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Erträge 451.860,23 523.587,07 periodenfremde Erträge 171.868,74 3.577.859,77 19 außerordentliche Erträge 623.728,97 4.101.446,84 Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Aufwendungen 75.679,64 16.072,02 periodenfremde Aufwendungen 1.199.395,07 1.714.991,53 20 außerordentliche Aufwendungen 1.275.074,71 1.731.063,55 außerordentliches Jahresergebnis -651.345,58 2.370.383,29 Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,02 Mio. Euro ver- schlechtert. Dabei sind die außerordentlichen Erträge um 3,48 Mio. Euro zurückgegangen, was insbesondere auf geringere periodenfremde Erträge zurückzuführen ist. Bei den außerordentlichen Aufwendungen war dagegen nur ein leichter Rückgang (- 456 TEuro) zu verzeichnen, was insbesondere auf geringere periodenfremde Aufwendun- gen zurückzuführen ist. 1.3.3.5 Jahresergebnis Jahresergebnis 2020 Euro 2019 Euro -12.859.720,37 61.826.335,43 1.3.4 Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis- teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk- same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ- tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder). Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal- tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus- haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal- den für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus- haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkre- dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt. Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar: 240 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 84 Finanzrechnung 31.12.2020 TEuro 31.12.2019 TEuro +/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +130.663 +194.353 +/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -179.473 -154.975 +/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit +94.762 -29.312 = Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge +45.952 +10.066 +/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen -55.695 +83.239 = Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge -9.743 +93.305 +/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +407.296 +313.991 = Finanzmittelbestand am Ende der Periode +397.553 +407.296 Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 9,74 Mio. Euro auf 397,55 Mio. Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend: Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte sich der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungs- tätigkeit im Berichtsjahr in Summe um 63,69 Mio. Euro auf 130,66 Mio. Euro. Die Abnahme des Einzahlungsüberschusses resultiert aus einem Rückgang der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 22,21 Mio. Euro sowie aus einer Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 41, 48 Mio. Euro. Auf Seiten der Einzahlungen ist im Ge- gensatz zum Vorjahr die größte Abnahme bei den Steuern und ähnlichen Abgaben zu finden (-61,22 Mio. Euro). Hier sanken die Gewerbesteuerzahlungen pandemiebedingt um 55,01 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 14,76 Mio. Euro. Lediglich der Anteil an der Umsatzsteuer stieg um 8,01 Mio. Euro. Dafür erhöhten sich die Zuwendun- gen maßgeblich um 79,87 Mio. Euro. So nahmen die Schlüsselzuweisungen wie schon in den Vorjahren nochmals um 20,26 Mio. Euro zu. Der größte Anstieg resultiert hier allerdings aus einer Zuweisung zum Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuer mindereinnahmen des Jahres 2020 in Höhe von 61,73 Mio. Euro. Auch die Zuweisungen vom Land für den So- zialtransfer (Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs - und -betreuungsgesetzes – BayKiBiG) erhöhten sich um 8,27 Mio. Euro. Rückläufig waren hingegen der Anteil der Stadt Nürnberg an der Grunderwerbsteuer (-6,81 Mio. Euro), ebenso wie die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal (-6,34 Mio. Euro). Des Weiteren reduzierten sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 16,94 Mio. Euro. Die Verwaltungsgebüh- ren nahmen dabei in Summe um 3,70 Mio. Euro und die Benutzungsgebühren insgesamt um 13,24 Mio. Euro ab. Dies zeigte sich vor allem durch Mindereinnahmen bei den KiTa-Gebüh- ren (-4,67 Mio. Euro), bei den Wohngebühren (Obdachlosenhilfe; -1,50 Mio. Euro) sowie bei den öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern (-4,46 Mio. Euro; hauptsächlich Tiergarten). Die pri- vatrechtlichen Leistungsentgelte sanken ebenfalls stark um 11,48 Mio. Euro. Dabei reduzier- ten sich hauptsächlich Mieten und Pachten (-3,38 Mio. Euro), Teilnehmerbeiträge im Rahmen der Erwachsenenbildung ( -2,87 Mio. Euro) und privat rechtliche Eintrittsgelder ( -1,23 Mio. Euro). Im Gegensatz zu den vorgenannten Bereichen verzeichneten die Einzahlungen im Rah- men von Kostenerstattungen in Summe eine Zunahme um 5,86 Mio. Euro. So erhöhten sich die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 2,24 Mio. Euro sowie für die Ubernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) um 13,30 Mio. Euro. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Gemeindever- bänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 1,63 Mio. Euro zu, ebenso die Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Beteili- gungen (+1,60 Mio. Euro). Bei Letztgenannten handelt es sich größtenteils um Verwaltungs- 241 Seite 66 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg kostenerstattungen von Eigenbetrieben. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asylbe- werberleistungen) waren hingegen um 11,67 Mio. Euro rückläufig. Eine weitere Abnahme fin- det sich bei den Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich in Höhe von 1,95 Mio. Euro. Auch die sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nahmen um 19,34 Mio. Euro ab. Hierbei findet sich der größte Rückgang bei den Einzahlungen aus der Verzinsung der Nachforderungen von Steuern nach §233a EStG (unter anderem im Bereich der Gewer- besteuer). Dieser beläuft sich für 2020 auf 14,0 Mio. Euro. Zusätzlich reduzierten sich die an- deren sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 2,64 Mio. Euro sowie die Gewinnausschüttungen von Beteiligungen um 2,32 Mio. Euro. Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 25,12 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der Besoldungserhöhung der Beamten und aus der Tar iferhöhung der Angestellten. Stellenneu- schaffungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Zudem erhöh- ten sich die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ähnlich wie in den Vorjahren um 12,80 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an den gestiegenen Erstattungen an den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg sowie an die VAG (insgesamt +9,46 Mio. Euro), aber auch an den höheren Auszahlungen für den Unterhalt der Betriebsausstattung (+5,34 Mio. Euro). Des Weiteren verzeichneten die sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Zuwachs um 14,53 Mio. Euro, wofür größtenteils die Auszahlungen für Vorsteuer (+7,59 Mio. Euro) und Gewerbesteuer (+4,57 Mio. Euro) sowie im Rahmen der Durchführung von Corona-Abstrichen im Testzentrum am Flughafen (+3,03 Mio. Euro) ursäch- lich waren. Die vorgenannten Zuwächse wurden zum Teil durch Rückgänge bei anderen Fi- nanzfonds der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kompensiert, wie unter anderem im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Rückgang für 2020 auf 8,61 Mio. Euro. Innerhalb dieses Finanzfonds gab es wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teil- weise große Veränderungen. Hier stiegen die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtun- gen. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse (+17,42 Mio. Euro). Darüber hinaus resul- tierten höhere Auszahlungen bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (+9,95 Mio. Euro) sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksumlage) (+6, 57 Mio. Euro). Dem stehen Rückgänge bei den Zuweisungen an das Land (-2,06 Mio. Euro), unter anderem im Rahmen der Krankenhausum- lage nach Art. 10b FAG, bei den Leistungen für Asylbewerber ( -13,99 Mio. Euro) und bei der Gewerbesteuerumlage von insgesamt 28,16 Mio. Euro entgegen. Ferner sanken auch die Zinsauszahlungen hauptsächlich an inländische Kreditinstitute für Darlehen sowie die Erstat- tungszinsen für von den Steuerschuldnern zu viel bezahlte Gewerbesteuer in Summe um 2,36 Mio. Euro. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich in 2020 ähnlich wie in den Vorjah- ren von 154,97 Mio. Euro nochmals um 24,50 Mio. Euro auf nun insgesamt 179,47 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe wieder um 28,90 Mio. Euro zu. Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um 53,40 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an höheren Auszahlungen für Baumaßnahmen im Vergleich zum Jahr 2019 (+49,07 Mio. Euro). So ist wie schon im Vorjahr bei den Hochbaumaßnahmen ein großer Anstieg zu verzeichnen (+29,67 Mio. Euro). Hier wären vor allem die Bautätigkeiten im Schulbereich sowie für 2020 speziell der Neubau der Ballsport halle am Tillypark (21,77 Mio. Euro) hervorzuheben. Die Tiefbaumaßnahmen stiegen in Summe um 19,40 Mio. Euro. Wäh- rend die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnahmen speziell im Straßen- und Brü- ckenbau im Vergleich zum Vorjahr rückläufig waren ( -21,12 Mio. Euro), führten die Bautätig- keiten für die U -Bahninfrastruktur zu Mehrauszahlungen von 40,52 Mio. Euro. Bedeutsame Auszahlungen beim immateriellen und beweglichen Vermögen (zusammen +5 ,41 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr) betreffen unter anderem den Erwerb von Softwarelizenzen für SAP 242 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 84 S/4HANA (1,64 Mio. Euro) und den Ausbau der Videoüberwachung in der U-Bahn (1,81 Mio. Euro). Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, wie zum Beispiel in den Stadttei- len Schniegling, Wetzendorf und für die Umlegung von Flächen im „Tiefen Feld“, erhöhten sich im Gegensatz zum Vorjahr wieder (+0,93 Mio. Euro). Der Erwerb von Finanzvermögen redu- zierte sich im Vergleich zu 2019 allerdings wieder um 9,02 Mio. Euro auf 39,66 Mio. Euro. In dieser Summe ist neben der zweiten von insgesamt drei Raten in Höhe von 27,06 Mio. Euro aufgrund des Rückkaufs des Anteils an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg auch eine Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse in Höhe von 10,0 Mio. Euro enthalten. Die Auszah- lungen für Investitionsfördermaßnahmen hingegen nahmen in Summe wieder um 6,38 Mio. Euro auf 21,19 Mio. Euro zu. Diese Zunahme betrifft hauptsächlich einen Infrastrukturzu- schuss „Thon - Am Wegfeld“ in Höhe von 3,25 Mio. Euro. Die größtenteils für Kindertagesein- richtungen gewährten Baukostenzuschüsse sowie die Finanzhilfen zur Erneuerung von Schul- sportanlagen erhöhten sich um 2,47 Mio. Euro auf 13,97 Mio. Euro. Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen von Investitionszu- weisungen und –beiträgen sowie ähnlichen Entgelten ein Anstieg von insgesamt 24,61 Mio. Euro auf 88,87 Mio. Euro gegeben. Hierbei nahmen die Investitionszuweisungen vom Land im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung und des Öffentli chen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U-Bahnbau) um insgesamt 16,86 Mio. Euro zu. Zudem stiegen die Zuwendungen vom Land, größtenteils für Anschaffungen im Rahmen der Digitali- sierung um 6,40 Mio. Euro. Die vom Bund gewährten Finanzhilfen, unter anderem für die Sa- nierung von Schulgebäuden sowie zur Förderung im Kulturbereich (Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände) erhöhten sich um 1,07 Mio. Euro. Des Weiteren nahmen die vor al- lem im Baubereich eingenommenen Beiträge für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzab- lösungen um insgesamt 1,10 Mio. Euro zu. Weitere Mehreinzahlungen im Vergleich zum Vor- jahr resultieren aus gestiegenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen, unter an- derem in den Stadtteilen Neunhof, Großgründlach, Boxdorf, Reichelsdorf, Worzeldorf, Gos- tenhof, Höfen, Gleißhammer, Erlenstegen sowie in Thon (+8,56 Mio. Euro). Dem stehen Min- dereinzahlungen durch einen niedrigeren Verkauf von Wertpapieren ( -2,74 Mio. Euro) sowie durch gesunkene Tilgungen hauptsächlich für Wohnungsbaudarlehen ( -1,54 Mio. Euro) ent- gegen. Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Ein- zahlungen (+170,0 Mio. Euro) und Auszahlungen ( -75,24 Mio. Euro) im Rahmen der Kredit- aufnahme für Investitionskredite ein nomineller Einzahlungsüberschuss von 94,76 Mio. Euro. Allerdings sind hier zusätzlich noch Rückzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 82,36 Mio. Euro, welche in Investitionskredite umgewandelt wurden, zu berücksich- tigen. Dadurch ist für das Jahr 2020 letztlich ein tatsächlicher Einzahlungsüberschuss von le- diglich 12,40 Mio. Euro festzustellen. Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 20 20 auf insgesamt -55,70 Mio. Euro (Vorjahr: 83,24 Mio. Euro). Darin sind f remde Finanzmittel bezie- hungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen auf jeweils 3,9 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung weiterverteilt. Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2020 war festzustel- len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber- schuss von 130,66 Mio. Euro um rund 45,05 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als geplant ausgefallenen Zuwendungen (+64,27 Mio. Euro). Allerdings blieben die S teuern um 37,09 Mio. Euro und die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 7,30 Mio. Euro unter den je- weiligen Ansätzen. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit blieben um 32,88 Mio. Euro unter dem Planwert. Hier waren neben den Personalauszahlungen 243 Seite 68 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg (-16,57 Mio. Euro) und den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (-7,14 Mio. Euro) wie schon in den Vorjahren größtenteils die Transferauszahlungen ( -19,93 Mio. Euro) niedri- ger als geplant. Im Rahmen der Investitionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss (179,47 Mio. Euro) um 53,82 Mio. Euro unter dem Plan- Wert. Dies ist zum überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 59,87 Mio. Euro, aber auch die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen um 21,49 Mio. Euro unter den je- weiligen Ansätzen lagen. Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan- den. Für das Jahr 2020 beträgt diese 199 TEuro. Des Weiteren musste beim Finanzmittelbe- stand im Jahr 2020 eine fehlende Zahlung nachgebucht werden. Dabei handelt es sich um den Kommunalrabatt der N-Ergie für das Jahr 2019 bei FSN in Höhe von 175 TEuro. Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2020 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäfts- bereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamt- finanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsinter- valle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanz- rechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsin- tervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2020 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 397,55 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist. Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Geschäftsbereich Oberbürgermeister -33.629.275,20 -26.719.379,78 Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -67.220.870,29 -58.066.990,53 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -190.318.418,68 -164.989.331,72 Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) -186.978.431,01 -9.986.813,71 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -23.142.490,55 -13.616.002,92 Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -160.571.551,88 -125.113.836,56 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -315.830.975,88 -332.923.989,06 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -60.807.243,00 -54.054.380,17 Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) -53.606.646,28 -50.993.731,93 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.489.659.076,59 1.243.760.352,68 Gesamt 397.553.173,82 407.295.896,30 Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer- auszahlungen mit 502,90 Mio. Euro (Vorjahr: 491,11 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 947,74 Mio. Euro (Vorjahr: 1.008,95 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlun- 244 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 84 gen aus Zuwendungen (65,9 % von 600,26 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allge- meines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit 274,83 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe. 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen Durch die Haushaltssatzung 2020 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun- gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 844.589.000,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 21.11.2019, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Be- schränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges sowie für eine Eigenkapitalerhö- hung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen). Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt 1.030.769.000,00 Euro bzw. 426.412.000,00 Euro – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen – zur Verfügung. Hiervon wurden 380.198.469,00 Euro (=36,9 %) bzw. 141.323.204,00 Euro (=33,1 %) – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen – freigegeben. Im Vorjahr wurden 34,2% des Gesamtbetrages freigegeben. Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 21.11.2019, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen. Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 39,5 % freigegeben. 245 Seite 70 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.3.6 Bürgschaften Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg- schaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt: HJ Stand 31.12.2020 urspr. verbürgter Gesamtbetrag Anzahl Verpflichtungsbetrag Mio. Euro Mio. Euro 2005 85 412,869 459,197 2006 77 233,574 266,723 2007 75 217,418 247,240 2008 74 204,356 243,911 2009 74 193,616 243,564 2010 71 170,794 211,064 2011 60 155,321 202,822 2012 58 137,253 192,520 2013 52 114,418 177,309 2014 44 102,751 174,429 2015 45 316,056 367,218 2016 34 238,279 265,395 2017 32 216,369 245,875 2018 31 253,839 283,506 2019 34 416,591 449,231 2020 36 363,160 447,602 Wie bereits im Jahr 2019 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG. Es wurde hier eine weitere Bürgschaft in Höhe von rd. 16,0 Mio. Euro übernommen, so dass auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg nunmehr rd. 55,6 % der ursprünglich verbürgten Ge- samtbeträge entfallen. Ein weiterer Zugang an Bürgschaftssumme in Höhe von rd. 7,8 Mio. Euro wurde im Jahr 2020 für die Noris Inklusion GmbH übernommen. Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti- onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan- den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet- verhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg wurde im Jahr 2020 nur aus diesen Mietverhältnissen für eine Bürgschaft mit einem Betrag von 287,60 Euro in Anspruch genommen. 246 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 84 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2020 Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2020 hätten auf Grund nicht ausgeschöpf- ter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden können: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 77.625.733,33 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 51,19 % / weitere konsumtive Aufwendungen 48,81 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 373.730.754,48 Euro Durch die Stadtkämmerei ( I2-Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 17.08.2021 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfolgend aufgeführte Haus- halts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2021 übertragen: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 51.710.318,06 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 67,22 % / weitere konsumtive Aufwendungen 32,78 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 350.675.414,36 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge- bildet werden. Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 wer- den nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Ver- fügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Budgetresten liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in der Zustän- digkeit des Ältestenrates und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2-Teilbudget nicht als Budget- sondern als Haushaltsreste, für welche die festgelegte Rege- lung nicht einschlägig wäre. Nach Auffassung von Rpr kommt i n den Ausführungen über die Zuständigkeiten im Budgethandbuch (Nr. 5 sowie Nr. 8.5) nicht eindeutig zum Ausdruck, dass Reste aus dem I2-Teilbudget hiervon nicht erfasst werden sollen. Rpr sah bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 bereits den Bedarf an einer eindeutigen Klarstellung bzw. Regelung. Dem wurde wie bereits zum Jahresabschluss 2019 auch im Jahr 2020 nicht nachgekommen. Erfolgte die Übernahme der weiteren Haushalts -/Budgetreste (ohne investive MIP - Haushaltsreste I2) für das Haushaltsjahr 2017 noch über dringliche Anordnung durch Herrn Oberbürgermeister, so geschah dies für die nicht ausgeschöpften Mittelansätze des Jahres 2020 durch die Stadtkämmerei. Der im Budgethandbuch vorgesehene Beschluss (s.o.) wurde bisher nicht eingeholt. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 27.10.2021 wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalt s-/Budgetreste 2020 auf das Jahr 2021 (ohne investive MIP-Haushaltsreste I2) vorgelegt. Rpr ist wie im Vorjahr der Auffassung, sollte Änderungsbedarf an der im Budgethandbuch festgesetzten Regelung bestehen, so wäre dieser durch den Stadtrat zu beschließen. Auf die- sem Weg könnte auch die Zuständigkeit hinsichtlich der Übertragung der Mitt el aus dem I2- Teilbudget eindeutig festgelegt werden. 247 Seite 72 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.3.8 Anhang Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik. 1.3.9 Rechenschaftsbericht Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik. 248 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 84 1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürn- berg 1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2020 Folgende Prüfungen wurden dargestellt im Bericht des Rechnungsprüf ungsamtes vom 16.11.2021: • Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2020 der Stadt • Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen o Personalamt (PA)Prüfung von Nebentätigkeiten der aktiven Beamten o Kassen- und Steueramt (KaSt) Grundabgabengebühren – Zusammenwirken Kas- sen- und Steueramt, Eigenbetriebe ASN, SÖR, SUN o Zentrale Dienste (ZD) und Personalamt (PA)Prüfung des Jobtickets und der Fahrt- kostenzuschüsse o Amt für Stadtforschung und Statistik (StA) Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Stadtrats- und Oberbürgermeisterstichwahl o 2. Bürgermeister (2. BM)Prüfung des Außendienstes der Stadt Nürnberg (ADN) o Feuerwehr (FW)Prüfung der Integrierten Leitstelle Nürnberg o Amt für Kin der, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der Ausbil- dungsförderung o Städtisches Versicherungsamt – Einwohneramt (EP), jetzt Bürgeramt Mitte (BAM)Prüfung der Abwicklung der Künstlersozialabgabe innerhalb der Stadtver- waltung o Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)Prüfung Jugendsozialar- beit an Schulen o Amt für Kinder, Jugendliche und Fami lien – Jugendamt (J)Prüfung der kindbezo- genen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz o Referat VII/Stab WohnenPrüfung von Wohnungsbauförderung o Friedhofsverwaltung (Frh) u.a.Doppelzahlungen o 2. Bürgermeisterin, Referat für Schule und Sport und Referat für Jugend, Familie und SozialesPrüfung der Gewährung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürnberg o Werk- und Sonderverträge • Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe o Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)Prüfung der Ordnungsmä- ßigkeit der Abwicklung des Rahmenvertrages Kanalunterhalt und Notstandsfälle 249 Seite 74 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg o Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Prüfung des ordnungsgemäßen Ein- satzes der Wiegesoft ware sowie vollständige und zeitnahe Erhebung der dadurch generierten Verbrennungs- bzw. Deponiegebühren • Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen • Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe) • IuK-Prüfungen o Mitarbeit in zentralen IT-Projekten o Prüfung der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ o Begleitende Prüfung der Migration des SAP- Business-Warehouse auf das Nachfol- geprodukt SAP BW/4 HANA o Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten im HCM o Begleitende Prüfung der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-Rechnung o Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung o Vergabeprüfungen im IT-Bereich • Technische Prüfungen o Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- berg o Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC) o Vergabeprüfungen in den Bereichen VgV, UvGO, der Vergabe- und Vertragsordnung Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) o Auftragsprüfungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH • Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unternehmen bzw. Beteiligungen) • Klinikums-Prüfung o Jahresabschluss 2020 – Prüfung/Analyse • Prüfung Staatstheater Nürnberg o Jahresabschlussprüfung 2019/2020 • Auftragsprüfungen o Prüfung der Jahr esrechnungen bzw. - abschlüsse 2020 in verschiedenen externen Einrichtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN), Haus der Heimat e.V. (HdH) u.a.) 250 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 84 • Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-Zuschüsse • Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention“ • Beratung und Mitarbeit in städtischen Projekten bzw. Arbeitsgruppen 251 Seite 76 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) A. Anlagevermögen 5.051.824.238,95 4.831.526.798,81 I. Immaterielle Vermögens gegens tände 230.030.908,00 229.107.024,00 II. Sachanlagen 4.067.235.615,65 3.907.318.015,84 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 249.638.307,83 236.775.993,29 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.316.673.323,63 1.291.678.355,51 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.705.681.838,38 1.615.893.823,59 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 9.928.059,00 10.170.187,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 394.708.992,80 383.611.125,26 6. Fahrzeuge 6.709.242,00 7.675.532,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91.367.602,02 88.317.874,02 8. Anlagen in Bau 292.528.249,99 273.195.125,17 III. Finanzanlagen 754.557.715,30 695.101.758,97 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 667.167.530,39 605.230.020,19 2. Wertpapiere 19.270.339,51 20.218.767,70 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen 33.162.209,24 34.695.334,92 B. Umlaufvermögen 706.361.042,21 689.524.581,04 I. Vorräte 40.033.316,67 43.213.942,49 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 239.822.016,14 180.699.085,87 1. Abgabenforderungen 78.408.898,79 72.895.958,20 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.620.653,88 3.532.152,17 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 47.574.952,30 23.912.354,61 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 41.805.743,95 18.321.669,32 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 36.993.313,56 38.042.211,33 5. Sonstige Vermögensgegenstände 73.224.197,61 42.316.409,56 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 IV. Liquide Mittel 426.505.709,40 465.611.552,68 1. Kassenbestand 837.980,73 904.580,20 2. Bankguthaben 425.667.728,67 464.706.972,48 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.678.172,76 37.687.263,35 S U M M E D E R A K T I V A 5.789.863.453,92 5.558.738.643,20 in €A K T I V A 31.12.201931.12.2020in € 252 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 84 A. Eigenkapital 906.680.022,42 900.576.256,30 I. Bas is kapital 693.357.558,94 674.344.939,68 1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 647.309.120,28 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 877.761.114,11 993.351,40 872.980.073,94 993.351,40 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 16.426.254,12 15.931.900,98 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.331.500,13 5.772.873,74 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 28.918.908,31 2.389.232,52 27.596.182,36 2.388.232,52 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen 1.938.814,49 1.949.460,76 877.761.114,11 872.980.073,94 II. Rücklagen 223.291.622,13 232.486.124,13 1. Ergebnisrücklage 221.458.515,08 230.932.409,77 2. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 1.110.421,82 1.008.485,60 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 722.685,23 545.228,76 III. Verlustvortrag -9.969.158,65 -6.254.807,51 B. Sonderposten 1.074.066.770,67 1.012.148.779,29 1. Sonderposten aus Zuwendungen 931.252.177,38 873.770.955,72 2. Sonderposten aus Beiträgen 98.228.339,58 96.955.176,62 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.639.558,56 26.241.986,73 5. Sonstige Sonderposten 15.946.695,15 15.180.660,22 C. Rückstellungen 1.901.852.497,86 1.769.571.572,90 1. Pensionsrückstellungen 1.651.089.689,73 1.397.175.330,00 1.602.572.935,96 1.367.862.539,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 8.180.377,00 5.451.887,00 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 245.733.982,73 229.258.509,96 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 250.762.808,13 15.873.000,00 166.998.636,94 16.062.000,00 5. Rückstellungen für Altlasten 6.623.500,00 6.094.500,00 6. Bezirksumlagerückstellungen 2.884.000,00 2.884.000,00 7. Steuerrückstellungen 1.811.780,33 4.374.249,11 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 250.762.808,13 2.222.599,11 166.998.636,94 1.743.914,02 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 10.000.000,00 1.000.000,00 10. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772,48 100.795,32 11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 70.628,60 34.655,05 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 211.069.527,61 134.704.523,44 D. Verbindlichkeiten 1.878.872.248,72 1.846.641.878,86 1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.393.523.591,28 1.373.936.436,79 davon: Investitionskredite vom Land 1.598,77 2.131,75 Investitionskredite von Kreditinstituten 1.066.027.462,59 970.003.301,43 Kassenkredite 0,00 83.500.000,00 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 252.074.419,80 242.061.774,76 Kontokorrentkonten 458.875,70 91.568,07 Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 74.961.234,42 78.277.660,78 mögen und rechtsfähigen Stiftungen 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 112.884.345,04 124.579.218,99 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.473.523.591,28 121.555.857,24 1.453.936.436,79 51.789.617,67 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 686.699,27 614.614,36 6. Sonstige Verbindlichkeiten 170.221.755,89 215.721.991,05 E. Passive Rechnungsabgrenzung 28.391.914,25 29.800.155,85 S U M M E DER P A S S I V A 5.789.863.453,92 5.558.738.643,20 31.12.2019 in € 31.12.2020 in €P A S S I V A 253 Seite 78 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 Ergebnisrechnung IST Haushaltsjahr 2020 Ansatz Haushalts- jahr übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz IST Haushaltsjahr 2019 VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -948.757.685,15 -984.830.000,00 -984.830.000,00 -1.010.789.308,58 36.072.314,85 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -603.119.438,61 -536.004.077,60 207.398,00 -535.796.679,60 -524.233.711,47 -67.322.759,01 3 + Sonstige Transfererträge -6.994.042,29 -5.886.292,00 -5.886.292,00 -6.162.722,26 -1.107.750,29 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -71.777.450,82 -69.386.734,27 -69.386.734,27 -86.726.212,07 -2.390.716,55 5 + Auflösung von Sonderposten -55.861.297,46 -52.532.704,21 -52.532.704,21 -47.207.679,50 -3.328.593,25 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -34.264.487,05 -40.667.638,83 0,00 -40.667.638,83 -44.730.586,10 6.403.151,78 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -308.581.079,16 -309.836.498,46 19.012,00 -309.817.486,46 -305.436.067,02 1.236.407,30 8 + Sonstige ordentliche Erträge -83.205.520,93 -46.977.187,00 -46.977.187,00 -104.147.379,38 -36.228.333,93 9 + Aktivierte Eigenleistungen -7.444.640,18 -4.352.613,48 -4.352.613,48 -5.002.412,65 -3.092.026,70 10 +/- Bestandsveränderungen -92.543,25 -4.711.802,54 -92.543,25 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.120.098.184,90 -2.050.473.745,85 226.410,00 -2.050.247.335,85 -2.139.147.881,57 -69.850.849,05 11 - Personalaufwendungen 574.787.236,36 585.669.964,47 2.118.278,77 587.788.243,24 583.978.999,05 -13.001.006,88 12 - Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 105.996.900,00 105.996.900,00 115.616.759,73 10.631.627,25 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 283.400.491,36 282.689.615,38 27.048.889,59 309.738.504,97 279.574.394,38 -26.338.013,61 14 - Planmäßige Abschreibungen 106.502.399,46 110.977.897,00 110.977.897,00 104.288.542,53 -4.475.497,54 15 - Transferaufwendungen 815.405.980,18 827.417.752,49 699.586,74 828.117.339,23 831.833.927,28 -12.711.359,05 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 212.082.896,07 126.493.069,20 22.104.103,16 148.597.172,36 156.348.084,19 63.485.723,71 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.108.807.530,68 2.039.245.198,54 51.970.858,26 2.091.216.056,80 2.071.640.707,16 17.591.473,88 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) -11.290.654,22 -11.228.547,31 52.197.268,26 40.968.720,95 -67.507.174,41 -52.259.375,17 17 + Finanzerträge -9.147.948,70 -15.869.214,24 -15.869.214,24 -26.702.313,29 6.721.265,54 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32.646.977,55 32.694.490,00 110.000,00 32.804.490,00 34.753.535,56 -157.512,45 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 23.499.028,85 16.825.275,76 110.000,00 16.935.275,76 8.051.222,27 6.563.753,09 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 12.208.374,63 5.596.728,45 52.307.268,26 57.903.996,71 -59.455.952,14 -45.695.622,08 19 + Außerordentliche Erträge -623.728,97 -163.951,09 -163.951,09 -4.101.446,84 -459.777,88 20 - Außerordentliche Aufwendungen 1.275.074,71 226.900,00 103.834,00 330.734,00 1.731.063,55 944.340,71 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) 651.345,74 62.948,91 103.834,00 166.782,91 -2.370.383,29 484.562,83 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) 12.859.720,37 5.659.677,36 52.411.102,26 58.070.779,62 -61.826.335,43 -45.211.059,25 1) Enthalten s ind die Budgetüberträge aus 2019 s owie die Haus halts res te auf den übertragbaren Sachk onten (laut den bes chlos s enen Haus halts planvermerk en). 2) Im Folgenden gilt: Pos itive Differenzbeträge (+) s ind gleichbedeutend mit einer Verbes s erung des Ergebnis haus haltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) s ind gleichbedeutend mit einer Vers chlechterung des Ergebnis haus haltes . 254 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 84 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2020 Finanzrechnung IST Haushaltsjahr 2020 Ansatz Haushalts- jahr 2020 übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz IST Haushaltsjahr 2019 VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -947.735.264,00 -984.830.000 -984.830.000,00 -1.008.952.408,00 37.094.735,57 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -600.256.390,00 -535.990.751 207.398,00 -535.783.352,60 -520.388.698,00 -64.473.037,32 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -6.644.243,00 -5.886.292 -5.886.292,00 -5.845.896,00 -757.951,18 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -68.745.372,00 -69.341.734 -69.341.734,27 -85.687.289,00 596.362,40 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -32.951.793,00 -40.256.789 0,00 -40.256.788,83 -44.431.079,00 7.304.996,23 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -306.930.241,00 -309.836.498 19.012,00 -309.817.486,46 -301.072.604,00 2.887.245,71 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -55.094.358,00 -60.894.635 -60.894.635,09 -74.439.235,00 5.800.277,49 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.897.609,00 -1.048.000 -1.048.000,00 -1.649.468,00 -849.609,24 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.020.255.270,00 -2.008.084.699 226.410,00 -2.007.858.289,25 -2.042.466.677,00 -12.396.980,34 9 - Personalauszahlungen 536.152.347,00 552.724.023 2.612.471,24 555.336.494,29 512.731.390,00 -19.184.147,53 10 - Versorgungsauszahlungen 119.761.581,00 116.835.000 116.835.000,00 118.059.626,00 2.926.580,78 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 286.743.512,00 293.883.524 37.966.165,39 331.849.689,44 273.947.356,00 -45.106.177,40 12 - Transferauszahlungen 807.489.726,00 827.417.752 699.586,74 828.117.339,23 816.098.652,00 -20.627.613,66 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 106.883.649,00 98.993.411 10.890.582,69 109.883.993,96 92.350.749,00 -3.000.345,02 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 32.561.808,00 32.616.190 110.000,00 32.726.190,00 34.925.678,00 -164.382,01 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.889.592.622,00 1.922.469.901 52.278.806,06 1.974.748.706,92 1.848.113.451,00 -85.156.084,84 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -130.662.648,00 -85.614.798 52.505.216,06 -33.109.582,33 -194.353.226,00 -97.553.065,18 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -79.928.350,00 -101.418.000 -101.418.000,00 -56.904.889,00 21.489.649,88 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -8.938.326,00 -6.192.000 -6.192.000,00 -7.355.067,00 -2.746.326,32 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -16.028.656,00 -7.000.000 -7.000.000,00 -7.450.732,00 -9.028.656,43 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -3.506.368,00 -828.000 -828.000,00 -6.249.711,00 -2.678.367,74 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.516.978,00 -2.553.000 -2.553.000,00 -4.055.400,00 36.022,10 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -110.918.679,00 -117.991.000 -117.991.000,00 -82.015.799,00 7.072.321,49 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 13.838.108,00 17.672.000 19.629.107,42 37.301.107,42 12.905.223,00 -23.462.998,95 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 193.068.289,00 252.943.000 288.028.982,17 540.971.982,17 144.000.143,00 -347.903.693,24 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 21.677.189,00 18.480.000 19.082.821,81 37.562.821,81 16.264.578,00 -15.885.633,22 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 39.654.552,00 38.126.800 38.126.800,00 48.670.089,00 1.527.751,55 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 21.192.614,00 22.674.530 9.383.102,79 32.057.632,79 14.811.148,00 -10.865.018,95 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 960.500,00 1.390.000 460.500,00 1.850.500,00 339.500,00 -890.000,00 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 290.391.251,00 351.286.330 336.584.514,19 687.870.844,19 236.990.681,00 -397.479.592,81 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 179.472.573,00 233.295.330 336.584.514,19 569.879.844,19 154.974.883,00 -390.407.271,32 S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) 48.809.925,00 147.680.532 389.089.730,25 536.770.261,86 -39.378.343,00 -487.960.336,50 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -170.000.000,00 -188.000.000 -188.000.000,00 -75.000.000,00 18.000.000,00 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -170.000.000,00 -188.000.000 -188.000.000,00 -75.000.000,00 18.000.000,00 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 63.963.727,00 66.900.000 66.900.000,00 91.860.904,00 -2.936.273,22 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 11.273.790,00 11.278.000 11.278.000,00 12.451.823,00 -4.209,89 S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 75.237.517,00 78.178.000 78.178.000,00 104.312.727,00 -2.940.483,11 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -94.762.483,00 -109.822.000 -109.822.000,00 29.312.727,00 15.059.516,89 S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) -45.952.558,00 37.858.532 389.089.730,25 426.948.261,86 -10.065.617,00 -472.900.819,61 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -94.500.000,00 -108.500.000,00 -94.500.000,00 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 178.000.000,00 25.000.000,00 178.000.000,00 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -3.882.586.894,00 -4.568.409.943,00 -3.882.586.894,45 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 3.854.782.175,00 4.568.670.808,00 3.854.782.174,68 S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) 55.695.280,00 -83.239.134,00 55.695.280,23 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -407.295.896,00 -280.000.000 -280.000.000,00 -313.991.145,00 -127.295.896,30 S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -397.553.174,00 -242.141.468 389.089.730,25 146.948.261,86 -407.295.896,00 -544.501.435,68 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -397.553.174,00 -242.141.468 389.089.730,25 146.948.261,86 -407.295.896,00 -544.501.435,68 1) Enthalten s ind die Budgetüberträge aus 2019 s owie die Haus halts res te auf den übertragbaren k ons umtiven und inves tiven Sachk onten. Nicht enthalten s ind aus s tehende Einzahlungen für Inves titionen (ehemalige Haus halts einzahlungs res te) und noch nicht aus ges chöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren. 2) Im Folgenden gilt: Pos itive Differenzbeträge (+) s ind gleichbedeutend mit einer Verbes s erung des Finanzhaus haltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) s ind gleichbedeutend mit einer Vers chlechterung des Finanzhaus haltes gegenüber den geplanten Werten. 255 Seite 80 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2020 Arten der Forderungen Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2020 Veränderung im Haushaltsjahr +/i mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen 72.895.958,20 5.512.940,59 78.399.284,18 9.591,61 23,00 78.408.898,79 1.1 Gebührenforderungen 16.572.275,91 1.322.377,03 17.892.460,26 2.169,68 23,00 17.894.652,94 1.2 Beitragsforderungen 2.079.685,53 2.294.273,33 4.366.536,93 7.421,93 0,00 4.373.958,86 1.3 Steuerforderungen 52.396.579,23 1.521.454,21 53.918.033,44 0,00 0,00 53.918.033,44 1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen 1.847.417,53 374.836,02 2.222.253,55 0,00 0,00 2.222.253,55 2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. 3.532.152,17 88.501,71 3.489.813,38 130.840,50 0,00 3.620.653,88 3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift 23.912.354,61 23.662.597,69 47.574.952,30 0,00 0,00 47.574.952,30 3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.660.204,54 -5.297.876,26 4.362.328,28 0,00 0,00 4.362.328,28 3.2 Forderungen gegen Beteiligungen 856.621,41 -529.406,46 327.214,95 0,00 0,00 327.214,95 3.3 Forderungen gegen Sondervermögen 13.272.812,68 29.519.880,41 42.792.693,09 0,00 0,00 42.792.693,09 3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen 3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften 122.715,98 -30.000,00 92.715,98 0 0 92.715,98 4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei 38.042.211,33 -1.048.897,77 36.993.313,56 0,00 0,00 36.993.313,56 5. sonstige Vermögensgegenstände 42.316.409,56 30.907.788,05 73.224.197,61 0,00 0,00 73.224.197,61 Summe aller Forderungen 180.699.085,87 59.122.930,27 239.681.561,03 140.432,11 23,00 239.822.016,14 256 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 84 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 Verbindlichkeiten Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2020 Veränderung im Haushaltsjahr +/- mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 0,00 80.000.000,00 0,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.212.067.207,94 106.036.273,22 96.865.673,50 257.362.817,77 963.874.989,89 1.318.103.481,16 2.1 vom Bund 2.2 vom Land 2.131,75 -532,98 532,98 1.065,79 0,00 1.598,77 2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen 2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 2.6 vom Kreditmarkt 970.003.301,43 96.024.161,16 86.211.118,90 214.745.665,50 765.070.678,19 1.066.027.462,59 2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 242.061.774,76 10.012.645,04 10.654.021,62 42.616.086,48 198.804.311,70 252.074.419,80 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 161.869.228,85 -86.449.118,73 75.420.110,12 0,00 0,00 75.420.110,12 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 83.500.000,00 -83.500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Kontokorrentkonten 91.568,07 367.307,63 458.875,70 0,00 0,00 458.875,70 3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 78.277.660,78 -3.316.426,36 74.961.234,42 0,00 0,00 74.961.234,42 4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 124.579.218,99 -11.694.873,95 112.884.345,04 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 1.285.436,28 -404.844,69 880.591,59 4.2 Leibrentenverträge 71.857,82 -3.742,59 68.115,23 4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 123.221.924,89 -11.286.286,67 111.935.638,22 5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 51.789.617,67 69.766.239,57 121.555.857,24 5.1 von Sondervermögen 1.270.834,04 1.493.384,81 2.764.218,85 5.2 von verbundenen Unternehmen 10.291.622,52 62.514.111,76 72.805.734,28 5.3 von Beteiligungen 5.325,22 1.634,78 6.960,00 5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 39.693.852,77 6.065.499,25 45.759.352,02 5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 527.983,12 -308.391,03 219.592,09 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 614.614,36 72.084,91 686.699,27 7. Sonstige Verbindlichkeiten 215.721.991,05 -45.500.235,16 170.221.755,89 7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 78.219.545,70 -32.737.998,86 45.481.546,84 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 137.502.445,35 -12.762.236,30 124.740.209,05 8. Summe Verbindlichkeiten 1.846.641.878,86 32.230.369,86 1.878.872.248,72 Nachrichtlich: 1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 1.1 aus Krediten 1) 333.792.530,50 -14.240.674,49 319.551.856,01 1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 8.622.940,00 -578.560,00 8.044.380,00 1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2020: 8,5 Mio. €). 257 Seite 82 von 84 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivie- rungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivie- rungen Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand 01.01.2020 + - + / - + 31.12.2020 01.01.2020 + - + / - + + 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020 in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € I. Immaterielle Vermögensgegenstände 364.373.030,47 11.543.205,01 -1.161.937,31 4.685.812,77 0,00 379.440.110,94 -135.266.006,47 -14.835.152,86 1.155.512,31 -463.555,92 0,00 0,00 -149.409.202,94 229.107.024,00 230.030.908,00 II. Sachanlagen 6.492.445.390,19 260.413.608,27 -59.486.649,52 -16.183.086,04 33.526.803,68 6.710.716.066,58 -2.585.127.374,35 -89.861.296,01 29.429.777,62 463.555,92 0,00 1.614.885,89 -2.643.480.450,93 3.907.318.015,84 4.067.235.615,65 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 236.872.126,78 14.177.827,64 -1.616.641,55 304.284,45 0,00 249.737.597,32 -96.133,49 -3.156,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -99.289,49 236.775.993,29 249.638.307,83 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.962.029.203,30 25.621.239,56 -4.852.839,48 27.098.524,86 27,00 2.009.896.155,24 -670.350.847,79 -24.798.424,36 1.926.440,54 0,00 0,00 0,00 -693.222.831,61 1.291.678.355,51 1.316.673.323,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.265.578.644,23 46.008.044,12 -9.751.954,72 91.764.071,78 61.172,68 3.393.659.978,09 -1.649.684.820,64 -46.507.622,37 7.750.747,38 463.555,92 0,00 0,00 -1.687.978.139,71 1.615.893.823,59 1.705.681.838,38 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.824.429,92 6.473,81 0,00 2.361,84 0,00 12.833.265,57 -2.654.242,92 -250.963,65 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.905.206,57 10.170.187,00 9.928.059,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 386.111.118,26 622.173,61 -23.086.262,67 96.355,60 33.465.601,00 397.208.985,80 -2.499.993,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.499.993,00 383.611.125,26 394.708.992,80 6. Fahrzeuge 36.014.659,89 744.004,22 -2.431.611,42 -1,00 1,00 34.327.052,69 -28.339.127,89 -1.689.366,22 2.410.683,42 0,00 0,00 0,00 -27.617.810,69 7.675.532,00 6.709.242,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 273.174.413,24 16.821.512,84 -17.410.311,92 1.620.650,63 2,00 274.206.266,79 -189.911.921,22 -13.841.810,42 17.004.878,52 -740,54 0,00 1.614.885,89 -185.134.707,77 83.262.492,02 89.071.559,02 8. GWG, Tiere 46.645.669,40 672,20 -337.027,76 9.201,25 0,00 46.318.515,09 -41.590.287,40 -2.769.952,99 337.027,76 740,54 0,00 0,00 -44.022.472,09 5.055.382,00 2.296.043,00 9. Anlagen in Bau 273.195.125,17 156.411.660,27 0,00 -137.078.535,45 0,00 292.528.249,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 273.195.125,17 292.528.249,99 III. Finanzanlagen 770.409.771,60 65.476.172,14 -6.048.818,85 0,00 0,00 829.837.124,89 -75.308.012,63 -306.638,51 0,00 0,00 0,00 335.241,55 -75.279.409,59 695.101.758,97 754.557.715,30 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 677.034.118,92 61.937.510,20 0,00 0,00 0,00 738.971.629,12 -71.804.098,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -71.804.098,73 605.230.020,19 667.167.530,39 2. Wertpapiere 21.258.468,65 2.578.161,94 -3.467.811,09 0,00 0,00 20.368.819,50 -1.039.700,95 -306.638,51 0,00 0,00 0,00 247.859,47 -1.098.479,99 20.218.767,70 19.270.339,51 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 37.159.547,87 960.500,00 -2.581.007,76 0,00 0,00 35.539.040,11 -2.464.212,95 0,00 0,00 0,00 0,00 87.382,08 -2.376.830,87 34.695.334,92 33.162.209,24 Summe Anlagevermögen 7.627.228.192,26 337.432.985,42 -66.697.405,68 -11.497.273,27 33.526.803,68 7.919.993.302,41 -2.795.701.393,45 -105.003.087,38 30.585.289,93 0,00 0,00 1.950.127,44 -2.868.169.063,46 4.831.526.798,81 5.051.824.238,95 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs- gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 2) Die Anlageklasse 09999998 wurde 2018 eingerichtet. Sie dient der Anlagenbuchhaltung als technisches Hilfsinstrument zur Abrechnung spezieller Buchungsvorgänge, die mit keiner Anlage im direkten Zusammenhang stehen. Der Anfangs- und Endbestand steht jährlich immer zu Null. Buchwerte 258 Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 84 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresab- schluss 2020 Rücklagen- und Rückstellungen Stand zum 31.12.2018 Stand zum 31.12.2019 Veränderung im Haushaltsjahr +/- Stand zum 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR 1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 647.309.120,28 647.309.120,28 17.969.286,00 665.278.406,28 2. Ergebnis-Rücklage 168.304.973,13 230.932.409,77 -9.473.894,69 221.458.515,08 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -4.857.306,22 -6.254.807,51 -3.714.351,14 -9.969.158,65 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.506.706.186,00 1.593.593.994,00 47.526.749,00 1.641.120.743,00 1.1. Pensionsverpflichtungen 1.297.884.265,00 1.367.862.539,00 29.312.791,00 1.397.175.330,00 Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 219.252.812,00 236.806.575,00 -6.654.002,00 230.152.573,00 Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 179.400.008,00 191.383.660,00 -3.887.122,00 187.496.538,00 Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 963.265,00 627.157,00 -195.114,00 432.043,00 Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 406.013.048,00 414.268.049,00 24.675.765,00 438.943.814,00 Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 42.304.046,00 40.672.460,00 -1.320.639,00 39.351.821,00 Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 390.312.265,00 422.974.219,00 20.464.430,00 443.438.649,00 Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 59.638.821,00 55.268.219,00 -3.933.327,00 51.334.892,00 Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner 0,00 5.862.200,00 162.800,00 6.025.000,00 1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 208.821.921,00 225.731.455,00 18.213.958,00 243.945.413,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 1.744.816,00 1.582.554,00 196.979,00 1.779.533,00 Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.960.726,00 1.782.424,00 46.635,00 1.829.059,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 1.257.377,00 2.086.909,00 2.484.876,00 4.571.785,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte 41.604.229,00 43.405.130,00 -762.092,00 42.643.038,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 26.284.900,00 30.837.152,00 1.647.411,00 32.484.563,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 76.810.320,00 75.703.510,00 5.379.244,00 81.082.754,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 57.014.239,00 67.947.044,00 8.648.690,00 76.595.734,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 34.099,00 26.780,00 -4.659,00 22.121,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 2.111.215,00 2.359.952,00 268.394,00 2.628.346,00 Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner 0,00 0,00 308.480,00 308.480,00 2. Altlasten 6.072.000,00 6.094.500,00 529.000,00 6.623.500,00 3. Unterlassenene Instandhaltung 14.670.300,00 16.062.000,00 -189.000,00 15.873.000,00 4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 4.478.507,16 7.258.249,11 -2.562.468,78 4.695.780,33 5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 826.856,22 1.743.914,02 478.685,09 2.222.599,11 6. Sonstige Rückstellungen 126.623.358,53 144.818.915,77 86.497.959,65 231.316.875,42 Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.189.039,09 3.260.741,76 525.130,39 3.785.872,15 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.752.676,10 5.718.200,20 464.874,38 6.183.074,58 Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 5.079.000,00 1.000.000,00 9.000.000,00 10.000.000,00 Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 116.092,92 100.795,32 106.977,16 207.772,48 Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 29.536,44 34.655,05 35.973,55 70.628,60 Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 112.457.013,98 134.704.523,44 76.365.004,17 211.069.527,61 7. Summe aller Rückstellungen 1.659.377.207,91 1.769.571.572,90 132.280.924,96 1.901.852.497,86 259 Seite 84 von 84 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten- den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Nachdem im Vorjahr noch ein Jahresgewinn von 61,8 Mio. Euro erzielt werden konnte, schloss das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 12,9 Mio. Euro. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP in 2020 um 12,4 Mio. Euro (Vorjahr 53,3 Mio. Euro) auf 1,51 Mrd. Euro sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin sehr große Anstrengungen zu wirksamen Haushaltsverbesserungen erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand- lung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 31.05.2022 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 260 Jahresabschluss 2020 Anhang 33 261 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2 Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 5 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 5 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 6 AKTIVA ............................................................................................................................................................... 6 A. Anlagevermögen- ....................................................................................................................................... 6 A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 6 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 6 A. II. Sachanlagen ..................................................................................................................................... 7 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................... 7 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................... 8 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ........................................................ 9 4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 10 6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 10 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- ................................................................. 10 stattung .......................................................................................................................................... 10 8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 11 A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 11 1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 14 2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 14 2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 14 3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 16 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 16 4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 16 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 17 B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 17 B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 17 Vorräte ........................................................................................................................................... 17 B. II. Forderungen und mögensgegenstände .......................................................................................... 18 1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 18 262 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 19 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 19 3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 19 3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 20 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 20 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 21 5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 21 Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 22 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 23 B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 23 1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 23 C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 23 C. ARAP: Disagio .......................................................................................................................... 24 C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ............................................................... 24 C. ARAP ........................................................................................................................................ 24 PASSIVA .......................................................................................................................................................... 26 A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 26 A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 26 A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 27 A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 28 A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 28 B. Sonderposten ........................................................................................................................................... 29 1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 29 2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 30 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 30 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 31 5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 32 C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 32 1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen ...................................................................................... 32 2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 33 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen .......................................................................................... 33 263 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ 4. – 11. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 34 D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 37 1. Anleihen ..................................................................................................................................... 37 2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 37 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 38 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 40 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 41 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 41 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 42 6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 42 6. Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 43 E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 44 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 45 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz .......................................................................................................................... 52 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 53 Erträge .............................................................................................................................................................. 54 Aufwendungen .................................................................................................................................................. 64 Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 75 Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 79 Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 80 Geographische Lage ........................................................................................................................................ 80 Ertragslage ....................................................................................................................................................... 82 Vermögenslage ................................................................................................................................................. 89 Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 90 Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 93 Prognosebericht .................................................................................................................................................... 97 Risikobericht .......................................................................................................................................................... 97 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 ............................................................................................................... 101 264 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze _________________________________________________________________________________ 5 Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) unter Beachtung der e rgänzenden Regelungen der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV - Doppik) erstellt. In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge- sondert beschrieben. Die Haushaltssatzung 2020 wurde am 21.11.2019 vom Stadtrat besc hlossen und mit Schreiben vom 06.12.2019 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re- gierung von M ittelfranken erging mit Bescheid vom 03.02.2020. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts- blatt Nr. 4 vom 19.02.2020. Am 22.10.2020 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags- haushaltssatzung beschlossen und mit Schreiben vom 26.10.2020 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge- legt. Nachdem diese gegen die 1. Nachtragshaus- haltssatzung keine Einwände erhob, erfolgte die Be- kanntmachung im Amtsblatt Nr. 24 vom 25.11.2020. Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzi erungs- und Be- wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun- gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewe rtungs- richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay- erischen Staatsministerium des Innern angewendet. Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de- ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im Einzelnen wertmäßig 250 € netto nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde bis 31.12.2018 verzichtet. Seither gilt gemäß § 3 a KommHV-Doppik eine Wertgrenze von 800 € für die Aktivierung. Die zugrunde gelegten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege- lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist z u aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert darge- stellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirtschaft- liche Eigentum. Ver mögensgegenstände werden nach der Bru tto-Methode angesetzt, d. h. Vermö- gensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert in- klusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse werden als Sonderposten passiviert und analog des zugehö- rigen Anlagengutes aufgelöst. Für bestimmte Anlagegüter wurden aufgrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa- chungsverfahren angewandt: • Festbewertung: z. B. für den Tierbestand im Tier- garten Nürnberg • Gruppenbewertung: z. B. für Sammlungen in Mu- seen 265 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage _________________________________________________________________________________ 6 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen- stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen- den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un- terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er- läutert. AKTIVA A. Anlagevermögen- A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK Immaterielle Vermögensgegen- stände aus geleisteten Zuwendun- gen Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis zum Bilanzstichtag auf- gelaufene Abschreibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des Zuschusses, ansonsten 10 Jahre) Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2020 € 31.12.2019 € Lizenzen 6.122,00 4.857,00 EDV-Software 5.603.217,00 5.536.964,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 224.421.569,00 223.565.203,00 Summe 230.030.908,00 229.107.024,00 Die Bilanzposition „i mmaterielle Vermögensgegen- stände“ hat sich insgesamt um 0,92 Mio. € erhöht. Die Wertsteigerung von 66 Tsd. € im Bereich EDV - Software resultiert vor allem aus dem Erwerb der Microsoft Desktop Education Software im Schulbe- reich. Der Infrastrukturzuschuss für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 (Thon – Am Wegfeld) in Höhe von 3,25 Mio. € bildete den Schwerpunkt bei den im- materiellen Vermögensgegenständen au s geleiste- ten Zuwendungen. Die Bezuschussung für freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen betrug 2,32 Mio. € (u.a. Kindergarten Gibitzenhofstraße 48 1,12 Mio. €). Zur Eigentumsförderung wurden Investitionszu- schüsse in Höhe von 0,82 Mio. € ausgereicht. Die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn be- trug 1,28 Mio. €. Den Zugängen und Umbuchungen im Wert von 13,8 Mio. € stehen Wertberichtigungen durch Abschrei- bungen (12,48 Mio. €) gegenüber. 266 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 7 A. II. Sachanlagen Unbebaute Grundstü- cke und grundstücks- gleiche Rechte Die Bewertung folgt dem Primat der Anschaffungs - und Herstellungskosten gem. § 77 Abs. 1 KommHV-Doppik; Ziffer 7.2.2 ff. BewertR. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke werden als Grundstück und Gebäude getrennt erfasst. F ür das Grundstück gelten die Bewertungsgrundsätze für unbebaute Grundstücke (Ziffer 7.2.3 BewertR). Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Ansatz primär auf Basis der AHK Die Ersatzbewertung der Infrastruktur - und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be- wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg. Bauten auf fremden Grund und Boden Ansatz zu fortgeführten AHK Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach den folgenden Verfahren bewertet: - AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar) - Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger - Erinnerungswert (1 €) Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK Maschinen und techni- sche Anlagen sowie Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Ansatz zu fortgeführten AHK Anlagen in Bau Ansatz zu AHK 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020 € 31.12.2019 € Grünflächen 23.989.504,59 21.888.659,18 Ackerland 48.179.368,53 33.847.480,29 Wald, Forsten 21.415.295,94 20.061.302,64 Sonstige unbebaute Grundstücke 143.878.822,79 148.797.267,29 Natur- und Landschaftsschutzgebiete 246.659,60 246.519,01 Ruhende und fließende Gewässer 11.928.656,38 11.934.764,88 Summe 249.638.307,83 236.775.993,29 267 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 8 Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo ein Plus in Höhe von 12,86 Mio. €. Der Wertzu- wachs resultiert aus dem Erwerb von Grünflächen (2,1 Mio. €: u.a. Mooswiesen 0,95 Mio. € und „Bei der Marktäckerstraße“ 1,17 Mio. €) und Ackerflä- chen (14,33 Mio. €). Hiervon entfallen 6,66 Mio. € auf die Baugebietsentwicklung „Tiefes Feld“ sowie 6,81 Mio. € auf Grundstückserwerbe Nähe Prälat- Nicol-Straße, Nähe Marktäckerstraße und Nähe Mühlweg. Bei den sonstigen unbebauten Grundstücken ist ein Rückgang von 4,92 Mio. € zu verzeichnen. Ursäch- lich dafür ist die Umbuchung eines Grundstückes in der Ludwig-Frank-Straße ins Umlaufvermögen (4,3 Mio. €). 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kindertageseinrichtungen 153.278.449,00 139.449,306,00 Schulen 399.043.528,00 383.130.711,00 Wohnbauten 14.795.305,00 14.904.218,00 Verwaltungsgebäude 62.694.264,00 57.366.733,00 Betriebsgebäude 7.890.415,00 7.516.165,00 Sonstige Bauten 319.431.534,00 324.555.916,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 359.539.828,63 364.755.306,51 Summe 1.316.673.323,63 1.291.678.355,51 Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund- stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von 24,99 Mio. € ist vor allem auf den Bau von Kinderta- geseinrichtungen, Schulen sowie Verwaltungsge- bäuden zurückzuführen. Im Bereich der Kinde rtageseinrichtungen (Steige- rung um 13,83 Mio. €) wurden im Wesentlichen fer- tiggestellt: die Interims-KiTa Ingolstädter Straße 52 (4,44 Mio. €), 6-gruppiger KiHo Sibeliusstraße 13 b (6,56 Mio. €), 4-gruppiger Kinderhort Weiltinger Str. 2 (3,47 Mio. €). Den Zugängen ( 6,73 Mio. €) und Umbuchungen (10,43 Mio. €) stehen Abschreibungen i. H. v. 3,33 Mio. gegenüber. Die Wertsteigerung im Schulbereich (15,91 Mio. €) begründet sich insbesondere aus der Fertigstellung der Grundschule Thoner Espan im Norden Nürn- bergs (19,2 Mio. €). Den Zugängen ( 11,44 Mio. €) und Umbuchungen ( 15,11 Mio. €) stehen Wertbe- richtigungen aus Abschreibungen (10,63 Mio. €) ge- genüber. Bei der Position Wohnbauten kommt es zu einem marginalen Rückgang um 109 Tsd. €. Den Zugängen 677 Tsd. € und Umbuchungen 147 Tsd. € stehen Wertberichtigungen aus Abschreibungen in Höhe von 505 Tsd. € gegenüber. Bei den Verwa ltungsgebäuden kommt es zu einer Steigerung um 5,33 Mio. €. Investiert wurde in die Energie- und Umweltstation am Wöhrder See (4,03 Mio. €) und in Wohncontainer für das Personal der integrierten Leitstelle der Feuerwache 4 (1,48 Mio. €). Den Zugängen (2,92 Mio. €) und Umbuchungen (4,18 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Ab- schreibungen in Höhe von 1,77 Mio. € gegenüber. Die Position Betriebsgebäude verzeichnet einen An- stieg um 374 Tsd. €, der auf Erschließungsmaßnah- men des Wirtschaftsgebäudes / Betriebshof I des Tiergartens zurückzuführen sind. Den Wertberichti- gungen aus Abschreibungen (236 Tsd. €) stehen Zu- gänge (597 Tsd. €) und Abgänge (54 Tsd. €) gegen- über. 268 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 9 Bei den sonstigen Bauten kommt es zu einem Rück- gang (5,12 Mio. €). Investiert wurde u.a. in das Fahr- radparkhaus am Nelson-Mandela-Platz (1,62 Mio. €) und die Turnhalle der Volksschule Zugspitzstraße 123 (0,51 Mio.€). Den Zugängen ( 2,26 Mio. €) und Umbuchungen (1,17 Mio. €) stehen Wertberichtigun- gen aus Abschreibungen i.H.v. 8,3 Mio. € und Ab- gänge i.H.v. 0,89 Mio. € entgegen. Die Position „bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte “ verzeichnet ebenfalls einen Rück- gang (5,22 Mio. €) z. B. aufgrund der Umbuchung ins Umlaufvermögen von Grundstücken am Salachweg. 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) 31.12.2020 € 31.12.2019 € Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 857.357.408,99 855.857.680,20 Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 584.421.292,39 513.118.896,39 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 93.385.918,00 83.803.607,00 Versorgungsnetze 1.037.091,00 1.134.085,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 169.480.128,00 161.979.555,00 Summe 1.705.681.838,38 1.615.893.823,59 Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan- lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet insgesamt einen Zuwachs i. H. v. 89,79 Mio. €. Beim Grund und Boden des Infrastruktu rvermögens gibt es einen Zugang i.H.v. 1,5 Mio. € (u.a. Wande- rerstraße 460 Tsd. €, Eu ropaplatz/Fritz Pirkl-Straße 438 Tsd. € Mio. €, Bettelheimerstr./Kerschenstei- nerstr./Löwensteinstr. 298 Tsd. €, Thurn -und-Taxis- Straße 140 Tsd. €). Im Bereich Brücken, Tunnel und sonstige Bauten ergibt sich ein enormer Zuwachs von 71,30 Mio. €. Die Zugäng e (21,99 Mio. €) und Umbuchungen (76,92 Mio. €) sind hauptsäc hlich durch den mittler- weile betriebsbereiten Streckenabschnitt der U3 Südwest zwischen Großreuth bei Schweinau und der Gustav-Adolf-Straße begründet: Tunnel Gustav - Adolf-Straße Großreuth (21,3 Mio. €), U -Bahnhof Großreuth (18,3 Mio. €), Wendeanlage Großreuth (13,35 Mio. €). Zudem wurde in folgende Maßnah- men investiert: Fertigstellung Nelson-Mandela-Platz (7,63 Mio. €), Sanierung Charles -de-Gaulle Brü- cke/Rothenburger Straße über den Main-Donau-Ka- nal (7,02 Mio. €), Sanierung Adenauerbrücke ein- schl. Steuerhausterrassen (5,56 Mio. €). Die Ab- schreibungen betragen 26,6 Mio. €. Bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung kommt es zu einem Zugang von 9,58 Mio. Investiert wurde in den Oberbau, Zugsicherung und Stromver- sorgung der U -Bahn Linie U3 Südwest zwischen Großreuth bei Schweinau und der Gustav -Adolf- Straße/BA 2.1 (13,04 Mio. €). Den Zugängen (6,55 Mio. €) und Umbuchungen (10,14 Mio. €) stehen Wertberichtigungen durch Abschreibungen in Höhe von 7,11 Mio. € gegenüber. Im Bereich Straßen, Wege, Plätze kommt es trotz Abschreibungen i. H. v. 12,7 Mio. € zu einer Erhö- hung um 7,5 Mio. € (u. a. Brückensanierung Münche- ner Straße/Radweg 1,46 Mio. €, Sanierung Koper- straße 1,2 Mio. €, Dorfäckerstraße 0,8 Mio. €, Karl- Schönleben-Straße 0,78 Mio. €, Grolandstraße 0,72 Mio. €, Endausbau Züricher Straße 0,66 Mio. €) Beim Infrastrukturvermögen insgesamt stehen den Zugängen (46 Mio. €) und Umbuchungen (91,76 Mio. €) Anlagenabgänge ( 9,75 Mio. €) und Wertberichti- gungen aus Abschreibungen in Höhe von 46,51 Mio. € gegenüber. 269 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 10 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2020 € 31.12.2019 € Bauten auf fremden Grund und Boden 9.928.059,00 10.170.187,00 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kunstgegenstände 394.050.640,25 382.912.980,33 Baudenkmäler 658.352,55 698.144,93 Summe 394.708.992,80 383.611.125,26 Die Bilanzposition der Kunstgegenstände und Bau- denkmäler verzeichnet einen Zugang in Höhe von 11,10 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Der BKPV hat während seiner Prüfung im März 2017 festgestellt, dass die von den städt ischen Sachver- ständigen erstellten Wertgutachten zu Kunstgegen- ständen unvollständig sind, da s ie nicht alle wertbil- denden Faktoren berücksichtigen und somit nicht ge- eignet sind, die teils enormen Wertansätze zu bele- gen. Davon betroffen sind insbesondere die Be- stände in den städtischen Museen und Depots sowie die Dauerleihgabe an das GNM. Daher hat KuM ex- terne Gutachter mit der Neubewertung dieser Kunst- gegenstände sowie der Erstellung von Wertgutach- ten beauftragt. Nach der Auswertung dieser, erhöhte sich der Buchwert (ohne Berücksichtigung von Son- derposten) um 13,04 Mio. €. Insbesondere tragen Nachaktivierungen bei folgenden Werken zu dieser Steigerung bei: „Sturz des Phaeton“ (Deckenge- mälde i m Hirsvogelsaal von Georg Pencz , Bewer- tung alt: 2 ,5 Mio. €, Bewertung neu: 8, 18 Mio. €); „Grabtragung Christi“ (Federzeichnung von Albrecht Dürer, Bewertung alt: 1 Mio. €, Bewertung neu: 6,09 Mio. €); „Sebastiansaltar“ (Tafe lmalerei von Hans Baldung Grien, Bewertung alt: 10 Mio. €, Bewertung neu: 13,9 Mio. €). Im Rahmen der Inventur kam es bei den sonstigen Kunstwerken außerdem zu Abgängen in Höhe von 2,58 Mio. € und bei den Baudenkmälern in Höhe von 40 Tsd. €. Bei der Bilanzposition insgesamt stehen den Abgän- gen von 23,09 Mio. € Nachaktivierungen von 33,47 Mio. € gegenüber. 6. Fahrzeuge 31.12.2020 € 31.12.2019 € Fahrzeuge 6.709.242,00 7.675.532,00 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- stattung Maschinen 4.305.433,00 4.597.563,00 Technische Anlagen 5.439.728,00 6.253.205,00 Betriebsvorrichtungen 21.920.686,00 19.505.552,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.405.712,02 52.906.172,02 Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 2.296.043,00 5.055.382,00 Summe 91.367.602,02 88.317.874,02 270 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 11 8. Anlagen im Bau Anlagen im Bau 292.528.249,99 273.195.125,17 Die Anlagenklasse Fahrzeuge verzeichnet einen Rückgang um 0,97 Mio. € auf 6,71 Mio. €. Vor allem bei den Feuerwehren kam es zu Abgängen. Die Anlagenklassen Maschinen (-0,29 Mio. €), Tech- nische Anlagen ( -0,81 Mio. €) und Geringwertige Wirtschaftsgüter ( -2,76 Mio. €) entwickelten sich rückläufig, da die Wertberichtigungen aus Abschrei- bungen und Abgängen die Wertsteigerungen aus Zu- gängen und Umbuchungen übersteigen . Aufgrund einer Gesetzesänderung bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) entfällt die Inventarisierung von beweglichem und immateriellem Sachanlagever- mögen seit dem 01.01.2019 unter der Wertgrenze von 800 € netto. Die Position Betriebs- und Geschäftsausstattung ver- zeichnet einen Anstieg um 4,50 Mio. € auf 57,4 Mio. €. Für folgende Maßnahmen wurden Erstausstattun- gen aktiviert: Neubau Feuerwache 1 (0,5 Mio. €), Stadtbibliothek Langwasser (0,3 Mio. €), Grund- schule Thoner Espan (0,25 Mio. €) und Kinderhort Thoner Espan (0,1 Mio. €). Den Zugängen (12,98 Mio. €) und Umbuchungen (0,95 Mio. €) stehen A b- gänge (9,79 Mio. €) und Wertberichtigungen aus Ab- schreibungen (9,26 Mio. €) gegenüber. Die Anlagenklasse Anlagen im Bau erhöht sich auf- grund noch nicht fertiggestellter Baumaßnahmen um 19,33 Mio.€. Den Zugängen ( 156,41 Mio. €) stehen Umbuchungen (137,08 Mio. €) entgegen. In den Zu- gängen finden sich vor allem große, sich über Jahre erstreckende Investitionsvorhaben. Dazu zählen u.a. folgende: Ballsporthalle Tillypark (24,13 Mio. €), Er- weiterung der U-Bahnlinie U3 - Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Ge- bersdorf (19,85 Mio. €), Neubau Feuerwache 1 (10,06 Mio. €); 2. BA Generalsanierung Gemein- schaftshaus Langwasser (4,43 Mio. €), Neubau Kon- zertsaal an der Meistersingerhalle (4,25 Mio. €). A. III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unter nehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage , ggf. vermindert um Abschreibun- gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung ) zum Erinnerungswert von 1 € Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um Abschreibungen 271 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 12 1. Verbundene Unternehmen Anteilsbesitz in % (31.12.2020) 31.12.2020 € 31.12.2019 € IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg- Fürth-Erlangen GmbH 56,34 20.000,00 20.000,00 Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00 Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 124.761.026,53 124.761.026,53 NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00 noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28 NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord 94,90 24.260,80 24.260,80 Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 55,89 122.516.446,18 90.068.505,97 WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 49,00 33.316.388,82 13.826.818,82 Summe 489.059.044,13 437.121.533,93 Der Anteil an der wbg Nürnberg GmbH Immobilien- unternehmen hat sich in 20 20 um weitere 4,32 % (nach 11,57% in 2019) auf 55,89 % erhöht. Grund ist die Abtretung eines Ant eils von den Städtischen Werken Nürnberg (StWN) in 2019 zu einem Kauf- preis von 32,4 Mio. € plus Notarkosten . Der Kauf- preis ist am 1.1.2022 fällig. Bei der WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH erhöhte sich das eingelegte Kapital um 19,5 Mio. € durch die Einbringung von Grundstücken in Johannis und an der Züricher Straße. 1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) Anteilsbesitz in % (31.12.2019) 31.12.2020 € 31.12.2019 € Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt- ronische Medien 1,00 255,65 255,65 EnergieRegioN GmbH 5,00 1.250,00 1.250,00 Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02 Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00 Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00 272 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 13 Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00 NürnbergMesse GmbH 49,969 113.336.399,80 103.336.399,80 Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli- chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 2.500,00 Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin- zipien“ --- 5.000,00 5.000,00 Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00 WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94 Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00 Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr- alarmierung --- 1,00 1,00 Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00 Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00 Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) --- 1,00 1,00 Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken --- 1,00 1,00 Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 1,00 Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern --- 1,00 1,00 Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn- berg --- 1,00 1,00 Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach- gruppe --- 1,00 1,00 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren Schwarzachthal --- 1,00 1,00 Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob- lauchslandes --- 1,00 1,00 Summe 147.229.912,41 137.229.912,41 Die Erhöhung bei den Finanzanlagen aus Beteiligun- gen beruht auf der Kapitalerhöhung bei der Nürn- bergMesse GmbH in Höhe von 10 Mio. €. In gleicher Höhe erfolgte eine Einlage durch den weiteren Hauptgesellschafter Freistaat Bayern. Beide Gesell- schafter haben sich dazu verpflichtet, beginnend ab dem Jahr 2018, jährlich 10 Mio. € über einen Zeit- raum von 10 Jahren als Kapitalerhöhung an die NürnbergMesse GmbH auszureichen. 273 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 14 1. Sondervermögen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00 Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00 Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00 NürnbergBad (NüBad) 2.181.102,24 2.181.102,24 NürnbergStift (NüSt) 15.717.229,61 15.717.229,61 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00 Summe 30.878.573,85 30.878.573,85 2. Sonstige Wertpapiere 31.12.2020 € 31.12.2019 € Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- rechte“ 1.251.595,35 1.248.098,30 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.533.431,25 1.654.555,91 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 966.762,82 958.439,66 Otto Lauterbach-Stiftung 1.377.162,02 1.405.080,10 Marie-Hack-Stiftung 3.724.246,70 4.160.619,18 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 89.068,50 88.070,00 Andreas-Winterbauer-Stiftung 229.352,67 267.643,17 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 926.861,89 1.122.771,30 Andreas-Staudt-Stiftung 184.130,48 204.203,48 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 74.754,00 73.753,00 Johann und Liselotte Lehner Stiftung 1.878.024,34 1.957.227,34 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 269.623,50 289.557,80 274 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 15 Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 100.294,56 100.098,46 Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 98.376,50 101.149,70 Auxiliar-Stiftung 148.753,00 154.593,50 Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 325.468,00 342.142,00 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 132.221,00 127.774,50 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 153.535,45 132.649,00 Margarete-Weigel-Stiftung 482.895,38 564.185,30 Leonhard Wagner Stiftung 257.304,75 253.524,75 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 142.379,70 178.540,80 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 735.362,00 806.869,52 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 146.086,00 118.117,00 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 518.170,57 616.808,50 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 430.754,98 468.181,75 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 49.958,19 50.211,53 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 43.927,50 42.440,00 Erich und Grete Berwind Stiftung 2.111.387,88 2.132.587,15 Stiftung Klinikum Nürnberg 593.550,53 598.875,00 Mathilde-Gottschalk-Stiftung 284.900,00 - Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 0,00 - Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 10.000,00 - Summe 19.270.339,51 20.218.767,70 Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der rechtlich unse lbstständigen Stiftungen verringerte sich von 201 9 auf 2020 um 948 T€ auf rd. 19.270 T€. Bei den Bestandsveränderungen wird auf die abgerechneten Wertpapieraufträge abge- stellt. Darin sind auch die realisierten Kursge- winne/-verluste enthalten, welche über die Ergeb- nisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden sind. Die Zugänge in 2020 betragen insgesamt rd. 2.578 T€. Sie beinhalten neben der Wiederanlage endfäl- liger oder verkaufter Wertpapiere auch die Anlage von liquiden Mitteln, welche als Inflationsausgleich 275 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 16 dienen. Daneben wurden Barmittel in Höhe von ins- gesamt rund 350 T€ als Zustiftung en ins Grund- stockvermögen verschiedener nichtrechtsfähiger Stiftungen eingebracht und in Wertpapiere ange- legt. Die Abgänge belaufen sich auf rd. 3.468 T€ (zu An- schaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei - bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz- stichtag in Höhe von 307 T€ und buchmäßige Zu- schreibungen in Höhe von ca. 248 T€ getätigt. 3. Versorgungsrücklage 31.12.2020 € 31.12.2019 € Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.957.630,26 34.957.630,26 Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 5,90 5,90 Summe 34.957.636,16 34.957.636,16 Dieser Posten enthält d ie von der Stadt Nürnberg nach dem BayVersRücklG der Versorgungsrücklage zugeführten Beträge, die in Anteile am Bayerischen Pensionsfonds ( einem thesaurierenden Spezial- fonds) angelegt wurden. Seit dem 01.01.2018 be- steht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur An- lage. Eine Neuanlage unterblieb daher. 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00 Summe 6.993.240,00 6.993.240,00 In den „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ ist ein Darlehen an das Kommunalunternehmen Kli- nikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt wird. 4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Ausleihungen an Sondervermögen 8.500.000,00 9.400.000,00 Summe 8.500.000,00 9.400.000,00 276 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 17 Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei- genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be- triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge- hörigen Schulden von der Stadt an den Eigenbetrieb im Rahmen der Eigenbetriebsgründung. Die Darle- hensforderung reduzierte sich im Haushaltsjahr um die geleisteten Tilgungsraten. 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2020 € 31.12.2019 € Verkaufte Darlehensforderungen 880.591,50 1.285.436,19 Sonstige vergebene Darlehensforderungen 16.787.877,74 17.016.158,73 Genossenschaftsanteile 500,00 500,00 Summe 17.668.969,24 18.302.094,92 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins- verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh- nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver- kauft wurden. Im Forde rungskaufvertrag wurde ver- einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle- hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und den Darlehensnehmern blieben hierbei unberührt. Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge- bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich- keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be- rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer- den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der Position „Verbindlichkeite n, die Kreditaufn ahmen gleichkommen“ (Passiva D. 2.) ausgewiesen. Der zum Bilanzstichtag ausgewie sene Bestand der ver- kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert. Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun- gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar- lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le- hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu- zierung des Bestandes um kumuliert 0,2 Mio. € ge- genüber dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichun- gen und Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein un- verzinsliches Darlehen. Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs- genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €. B. Umlaufvermögen B. I. Vorräte Vorräte 31.12.2020 € 31.12.2019 € Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Erzeugnisse 538.324,91 553.029,54 Grundstücke 39.494.991,76 42.660.912,95 277 Anhang zum Jahresabschluss 2019 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 18 Summe 40.033.316,67 43.213.942,49 Die Bestandsveränderung der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Er- zeugnisse“ (-14,7 Tsd. €) ist vor alle m dem Inven- turergebnis 2020 beim Stadtarchiv und bei den städ- tischen Museen geschuldet. Der Bilanzposition „Grundstücke des Umlaufvermö- gens“ sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 -1512.5-25). Der Jahresendbestand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,17 Mio. €. Den Zugängen (0,47 Mio. €) stehen Anlagenabgänge in Höhe von 12,99 Mio. € gegenüber. Davon wurden Grundstücke (Nähe Züri- cher Straße/Gerhardt-Hauptmann-Str., Gem. Groß- reuth bei Schweinau) im Wert von 12,62 Mio. € bei der WBGB als Kapitaleinlage eingebracht. Umbu- chungen aus anderen Anlagenklassen wurden in Höhe von 9,35 Mio. € vorgenommen, z. B. Grundstü- cke an der Ludwig- Frank-Straße und dem Salach- weg. B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Abgabenforderungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Gebührenforderungen 17.894.652,94 16.572.275,91 Beitragsforderungen 4.373.958,86 2.079.685,53 Steuerforderungen 53.918.033,44 52.396.579,23 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.222.253,55 1.847.417,53 Summe 78.408.898,79 72.895.958,20 Die Außenstände bei Abgabenforderungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Mio. € , der größte Anstieg ist bei den Beitragsforderungen (+ 2,3 Mio. €) zu verzeichnen. Bei den ausgewiesenen Be- trägen sind Einzelwertberichtigungen kritischer For- derungen (Insolvenza nmeldung des Schuldners bzw. langjähriger Außenstand) sowie Pauschalwert- berichtigungen des restlichen Forderungsbestands berücksichtigt. Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti- gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be- richtsjahr auf einen Betrag von 41, 1 Mio. €, bei den Gebührenforderungen auf 1,6 Mio.€, bei den Bei- tragsforderungen auf 0,8 Mio. € und bei den sonsti- gen öffentlich-rechtlichen Forderungen auf 0,5 Mio.€. Dies entspricht jeweils in etwa dem Niveau des Vor- jahres. 278 Anhang zum Jahresabschluss 2019 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 19 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.620.653,88 3.532.152,17 Summe 3.620.653,88 3.532.152,17 Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein- barungen u.v.m.) erhöhten sich im gegenüber dem Stichtag 31.12.2019 um 0,1 Mio. €. Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €). 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.065.135,05 2.268.650,97 Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 2.472.480,74 5.821.553,57 Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 710.000,00 1.570.000,00 Kontokorrentkonto. Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 114.712,49 0,00 Summe 4.362.328,28 9.660.204,54 Die Rechnungsergebnisse bei den Forderungen ge- gen verbundene Unternehmen unterliegen, wie bei den Forderungen generell, aufgrund der Stichtags- betrachtung starken Schwankungen. 2020 war im Vergleich zu 2019 ein Rückgang um 5,3 Mio. € zu verzeichnen, in 2018 lag der Forder ungsbestand zum Vergleich bei 5,9 Mio. €. 3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Forderungen gegen Beteiligungen 327.214,95 856.621,41 Summe 327.214,95 856.621,41 Die Forderungen gegen Beteiligungen verringern sich gegenüber dem Vorjahreswert um 0,5 Mio. €. Maßgebend hierfür ist Rückgang des Saldos auf dem Kontokorrentkonto für den Zweckver band KVÜ Großraum Nürnberg (- 0,46 Mio. € zum 31.12.2019) 279 Anhang zum Jahresabschluss 2019 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 20 3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Forderungen gegen Sondervermögen 2.258.794,09 3.237.664,06 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um- weltanalytik (SUN) 5.412.157,69 0,00 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 71.232,58 58.885,81 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 9.281.372,69 7.470.216,68 Kontokorrentkonto WBG KommunalGmbH 1.250.194,44 2.256.046,13 Kontokorrentkonto Flughafen 18.000.000,00 0,00 Kontokorrentkonto NOA.kommunal GmbH 0,00 250.000,00 Liquide Mittel SÖR 6.518.941,60 0,00 Summe 42.792.693,09 13.272.812,68 Nachdem die Kontokorrentkonten der Eigenbetriebe und Sondervermögen je nach Saldo zum Stichtag entweder unter dieser Position oder, bei negativem Saldo, unter den Verbindlichkeiten aus Krediten aus- gewiesen werden, ändern sich die hier aufgeführten Betriebsmittelkonten je nach Stand zum Stichtag. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich diese Position um 29,5 Mio. €. Der sich zum 31.12.2020 ergebende positive Saldo auf dem Kontokorrentkonto Flughafen ergibt sich durch eine Betriebsmittelvereinbarung zwischen Stadt und Flughafen zur Abfederung der Liquiditäts- ausfälle durch die Corona-Krise. Bei den Liquide n Mitteln SÖR werden insb. noch nicht gegen das Betriebsmittelkonto ausgeglichene Beträge aus der Begleichung des Straßenentwässe- rungsanteils SÖR an SUN ausgewiesen. 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu- nale Arbeitsgemeinschaften 31.12.2020 € 31.12.2019 € Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 92.715,98 122.715,98 Summe 92.715,98 122.715,98 280 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 21 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Forderungen gegen den Bund 20.871.227,63 13.749.056,07 Forderungen gegen das Land 7.369.916,01 16.513.174,06 Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.377.121,53 2.257.116,56 Forderungen gegenüber Zweckverbänden 171.359,71 197.932,45 Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 25.180,82 19.939,02 Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 1.194.200,45 258.569,77 Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 13.500,09 39.124,12 Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 5.770.149,52 5.723.224,00 Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent- lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -799.342,20 -715.924,72 Summe 36.993.313,56 38.042.211,33 Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 nahmen die Gesamt- forderungen der Position Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsfor- derungen gegenüber dem letzten Jahr um 1,05 Mio. € ab. Innerhalb der einzelnen Forderungspositionen ergab sich insbesondere bei den Forderungen gegen den Bund ein starker Anstieg, begründet in der hö- heren Erstattung für die Grundsicherung im Alter. Die Forderungen gegenüber dem Land reduzieren sich um 9,1 Mio. €. Dies begründet sich aus – im Ver- gleich zu den offen Posten 2019 – geringeren Erstat- tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be- reich der sonstigen öffentlich -rechtlichen Forderun- gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich für 2020 auf 0,8 Mio. €. 5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020 € 31.12.2019 € Forderungen gegen Mitarbeitende 337.595,10 169.675,20 Andere sonstige Vermögensgegenstände 63.656.252,91 38.247.018,21 Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 5.608.183,57 715.085,78 Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00 Durchlaufende Gelder 14.306,58 25.579,64 281 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 22 Verrechnungskonten 3.607.859,45 3.159.050,73 Summe 73.224.197,61 42.316.409,56 Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 30,91 Mio. €. Stark schwankend sind hier unter anderem die „Anderen sonstige Vermögensgegenstände“, diese werden im Anschluss näher erläutert. Unter der Position „Forderungen gegen Mitarbei- tende“ werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Über- zahlungen aus laufenden Bezügen und Rückforde- rungen aus Überzahlungen ausgewiesen. Die Position „Noch nicht ausgeglichener Li eferan- tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich- tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020 € 31.12.2019 € Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren- zung) 63.344.848,06 37.935.613,36 Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00 Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.404,85 1.404,85 Summe 63.656.252,91 38.247.018,21 „Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge- schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge- schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz- stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han- delt es sich dabei um Forderungen au s Gebühren und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat- tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Au- ßerdem wird hier auch ein Freistellungsanspruch ge- genüber dem Klinikum aufgrund bei der Stadt passi- vierter Pensions- und Beihilfeverpflichtungen ausge- wiesen. Die Position erhöhte sich zum Bil anzstichtag 31.12.2020 um 25,4 Mio. € im Vergleich zu 201 9. Wesentliche Gründe für den höheren Bestand sind Grundstückseinbringungen in die WBGB an der Zü- richer Straße i.H.v. 15,8 Mio. € und in Johannis i.H.v 3,7 Mio. €. Diese in 2021 verbuchten Erträge wurden periodengerecht entsprechend des Zeitpunkts des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten nach 2020 abgegrenzt. Weitere Gründe für den höheren Bestand sind die Anpassung des Freistellungsanspruchs gegen da s Klinikum (Pensionen) von rund 2,7 Mio. € und die Beihilfe von rund 1,2 Mio. €. 282 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 23 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2020 € 31.12.2019 € Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 B. IV. Liquide Mittel 1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kassenbestand 837.980,73 904.580,20 Bankbestand (Zahlungsverkehr) 251.061.880,93 267.605.750,35 Bankbestand (Festgelder) 174.605.847,74 197.101.222,13 Summe 426.505.709,40 465.611.552,68 Die liquiden Mittel zum 31.12.20 20 haben sich im Vergleich zu 201 9 um rund 39,1 Mio. € vermindert. Damit spiegeln sich auch in der Bilanz die coronabe- dingten Ausfälle bei den Einzahlungen bzw. die pan- demiebedingten Mehrauszahlungen in 2020 wi der. In dem Gesamtbestand zum 31.12.2020 (426,5 Mio. €) sind ca. 30,7 Mio. € enthalten, die per Saldo von Sondervermögen, Beteiligungen und Stiftungen bei der Stadt hinterlegt wurden (in der Bilanz ausgewie- sen unter B.II.3 und D.2 (jeweils bei Kontokorrent- konten)“. Die Zahlungsfähigkeit und Liquidität der Stadt Nürnberg war im Jahr 2020 stets gewährleistet. C. Aktive Rechnungsabgrenzung 283 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 24 C. ARAP: Disagio 31.12.2020 € 31.12.2019 € Disagio 221.350,00 314.550,00 Summe 221.350,00 314.550,00 Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben. C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 17.569.503,19 16.932.349,42 Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 5.968.128,54 5.571.436,05 Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II - 2.262,11 7.176.461,36 Summe 23.535.369,62 29.680.246,83 Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig ausbezahlte Bezüge“ enthält vor allem Regelzahlun- gen und Versorgungsbezüge für Januar 20 21, die bereits im Dezember 20 20 ausbezahlt wurden. Die den Eigenbetrieben, dem Klinikum und dem Staats- theater verauslagten Bezüge wurden jeweils als For- derungen in die Bilanz eingestellt und sind in der ak- tiven Rechnungsabgrenzung nicht enthalten. Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe- leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2020 die So- zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem- ber 2020 im Voraus für den Monat Januar 2021 aus- bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um- fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe f ür behin- derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen. Unter den Abgrenzungsposten für „Vorschüssig aus- gezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ sind Zahlun- gen an die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitssu- chende enthalten (Grundsicherung). Hier handelt es sich um Beträge, die im Dezember 2020 gezahlt wur- den, tatsächlich aber bereits Leistungen für Januar 2021 sind. C. ARAP 31.12.2020 € 31.12.2019 € Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 7.921.453,14 7.692.466,52 Summe 7.921.453,14 7.692.466,52 284 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 25 Unter dieser Position sind die sonstigen Ausgaben erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen darstellen. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Vorauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten sowie um Mitgliedsbeiträge . Aufgrund der Vielzahl an abgrenzungsr elevanten Fällen bei der Stadt Nürnberg wurde für die Rechnungsabgrenzung eine Geringfügigkeitsgrenze in den Allgemeinen Fi- nanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhal- ten auf eine Aktivierung verzichtet, bei denen der ab- zugrenzende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt und es sich um in ungefähr gleicher Höhe regelmä- ßig wiederkehrende Beträge handelt, die das Jahres- ergebnis nicht wesentlich beeinflussen (vgl. Nr. 3.3.8 (3) AFB). Die Summe der gebildeten sonstigen aktiven Rech- nungsabgrenzungsposten schwankt naturgemäß. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 0,2 Mio. € er- höht. Die größten Posten sind zum Stichtag enthalten für die Beitragszahlung zur Kommunalen Unfallversi- cherung (4,7 Mio. €) sowie Zinsen für einen Anteils- rückkauf (0,3 Mio. €) von wbg-Anteilen von der der StWN. 285 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 26 PASSIVA A. Eigenkapital A. I. Basiskapital Das Basiskapital hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 17,97 Mio. € erhöht. Im Jahr 2020 konnte die Revision der Kunstgegenstände im Be- reich der Museen der Stadt Nürnberg zum Abschluss gebracht werden. Für die wertigsten Kunstgegen- stände wurden externe Wertgutachten erstellt. Hier- bei konnten die bisher aktivier ten Beträge nicht nur bestätigt werden, sondern die Expertise ergab einen um 17,97 Mio. € höheren Wert als bisher angenom- men, der nun Eingang in das Basiskapital fand. Veränderungen des Basiskapitals dürfen nur durch erfolgsneutrale Korrekturen der Eröffn ungsbilanz (ohne Ergebnisauswirkung) vorgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist nach § 93 Abs. 3 KommHV -Doppik zwar bereits abgelaufen ist; hiervon darf jedoch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Position „ Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensi- onsfonds/ Versorgungsrücklage)“ enthält die von den Eigenbetrieben, dem Klinikum und der Stiftung „Staatstheater Nürnberg“ gezahlten Zuschüsse für die von der Stadt gebildete Versorgungsrücklage für deren Beamte. Diese Zuschüsse sind als Kapitalzu- schuss zu behandeln und werden unter der Eigen- kapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pen- sionsfonds/ Versorgungsrück lage)“ ausgewiesen. Ab dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Ver- pflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Im Berichtsjahr wurde keine Zuführung vorge- nommen, demzufolge wurden auch keine Erstattun- gen von den Töchtern eingefordert. 1. – 6. Basiskapital 31.12.2020 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2019 € (nach Ergebnisver- wendung) Basiskapital Stadt 665.278.406,28 647.309.120,28 Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungsrück- lage) 993.351,40 993.351,40 Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 16.426.254,12 15.931.900,98 Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 6.331.500,13 5.772.873,74 Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger Stif- tungen 2.389.232,52 2.388.232,52 Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 1.938.814,49 1.949.460,76 Summe 693.357.558,94 674.344.939,68 286 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 27 Das Grundstockvermögen erhöhte sich um 494 T€. Die Erhöhung ist auf die Gründung der Mathilde- Gottschalk-Stiftung und der Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung zurückzuführen. Zudem wurde die bereits bestehende Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst in die Verwaltung durch die Stadt Nürnberg aufgenommen. Bei der Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung erfolgte in 2020 eine Zustiftung in Höhe von 30 T€, die Alt- stadtfreunde Nürnberg Stiftung erhielt eine Zustif- tung von 20 T€. Zudem wurde ein Reihenendhaus mit einem Wert von rd. 509 T€ in die Stiftung Stu- dium, Wissenschaft, Kunst eingebracht. Die Position „Zuführunge n aus der Ergebnisrück- lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba- siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa- pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla- gen, um die reale Kapitalerhaltung (Inflationsaus- gleich) sicherzustellen. Die Position „Ergebnisse aus Vermögensum schich- tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs- verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu- sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs- gewinne bzw. - verluste zum Bilanzstichtag abge bil- det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs- verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali- sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögen- sumschichtungen. A. II. Rücklagen 1. - 2. Rücklagen 31.12.2020 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2019 € (nach Ergebnisver- wendung) Ergebnisrücklage 221.458.515,08 230.932.409,77 Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung) 1.110.421,82 1.008.485,60 Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 722.685,23 545.228,76 Summe 223.291.622,13 232.486.124,13 Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. Im Be- richtsjahr hat sie sich nach der Ergebnisverwendung des Jahresergebnisses 2020 aufgrund des durch die „Kernstadt“ erwirtschafteten Fehlbetrags um 9,5 Mio. € verringert. Nähere Informationen über die Zusam- mensetzung des Jahresüberschusses finden sich in den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva A. IV. „Jahresergebnis“. Die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried- hofsverwaltung enthält die realisierten aber noch nicht verbrauchten Mittel aus Zahngolderlösen , da diese einer satzungsmäßigen Zweckbindung unter- liegen. In 2020 erhöhte sich ihr Bestand um 101,9 T€, da die aus Zahngolderlösen gebundenen Mittel zugenommen haben. Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi- talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen. Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. Die Kapitaler- haltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 287 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 28 erhöhte sich in 2020 um 177.456,47 € auf insgesamt 722.685,23 €. A. III. Verlustvortrag Verlustvortrag 31.12.2020 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2019 € (nach Ergebnisver- wendung) Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -3.653.170,22 -2.838.547,80 Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) -6.315.988,43 -3.416.259,71 Summe -9.969.158,65 -6.254.807,51 Der Verlustvortrag des Marktamtes erhöhte sich nach der Ergebnisverwendung des Verlustes 2020 um 814,6 T€ auf rund 3,7 Mio. €. Auch die Friedhofsverwaltung erwirtschaftete in 2020 einen Verlust, so dass sich der Verlustvortrag um 2,9 Mio. € T€ auf 6,3 Mio. € steigerte. A. IV. Jahresergebnis Jahresergebnis 31.12.2020 € (vor Ergebnisverwen- dung) 31.12.2019 € (vor Ergebnisverwen- dung) Jahresergebnis -12.859.720,37 61.826.335,43 Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 12,9 Mio. € erwirtschaftet, welcher sich wie folgt zusammensetzt: Jahresergebnis 31.12.2020 € („-„ = Defizit) 31.12.2019 € („-„ = Defizit) „Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und Friedhofsverwaltung) -9.473.894,69 62.627.436,64 288 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 29 Nichtrechtsfähige Stiftungen 226.589,24 370.783,88 Externer Kostendecker Marktamt -814.622,42 -681.643,10 Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -2.797.792,50 -490.241,99 Summe -12.859.720,37 61.826.335,43 B. Sonderposten Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über- nahme der Altbestände aus der Vermögensrech- nung konnte diese Zuordnung aus technischen Gründen teilweise nicht erfolgen. 1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 117.658.799,71 115.099.259,71 Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 672.058.376,34 606.358.297,27 Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein- deverbänden 999.003,40 999.091,40 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 5.492,83 5.492,83 Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be- reichen 6.264,83 6.284,83 Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech- nungen 2.384.586,96 1.895.915,96 Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son- derrechnungen 3.216.920,79 3.418.446,79 Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 20.442.563,48 20.161.713,48 Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 104.623.419,96 115.634.985,37 Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 9.856.749,08 10.191.468,08 Summe 931.252.177,38 873.770.955,72 289 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 30 Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen verzeichnet einen Anstieg um 57,48 Mio. €. An Zuweisungen des Bundes wurden insgesamt 7,03 Mio. € vereinnahmt. Gefördert wurde der Um- bau des Nelson -Mandela-Platzes (1,62 Mio. €), Dacharbeiten am Pirckheimer Gymnasium (0,65 Mio. €), Sanierung der Volksschule St. Leonhard (0,64 Mo. €), Umgestaltung des Kontumazgartens (0,44 Mio. €). Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung (4,47 Mio. €) verbleibt bei dieser Position ein Anstieg i. H. v. 2,56 Mio. €. Die Zugänge bei den Fördermitteln des Landes be- tragen 101,12 Mio. €. 1,57 Mio. € betrug die Straßen- ausbaupauschale nach Art. 13h BayFAG und die In- vestitionspauschale 9,63 Mio. €. Gefördert wurden außerdem insbesondere Bauvor- haben der Schulen (13,42 Mio. €: u.a. Grundschule Thoner Espan 6,4 Mio. €) und Kindertageseinrichtun- gen (4,69 Mio. €: u.a. 6-gruppiger Kinderhort Gebrü- der-Grimm-Schule 1,67 Mio. €). An Landesmitteln nach dem GVFG wurden 47,07 Mio. € vereinnahmt. 10,37 Mio. € für Gleisanlagen (davon 7,94 Mio. € für den Bauabschnitt 2.1. der U 3 Südwest Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf) und 35,18 Mio. € für den Bereich Infrastrukturvermö- gen (davon 32,31 Mio. € ebenfalls für die U 3). 14,48 Mio. € kamen aus den Fördertöpfen des ÖPNVG. Der Löwenanteil hiervon (14,28 Mio. €) ging ebenfalls für die U 3 ein. Abzüglich der Wertberichtigungen aus Auflösung und Abgang verbleibt bei der Bilanzposition Zuwei- sungen des Landes eine Wertsteigerung i. H. v. 65,70 Mio. €. In der Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“ sind u.a. die Sonderposten für die Neubewertung der Kunstgegenstände (4,93 Mio. €, vgl. A II: Sachanla- gevermögen / 5. Kunstgegenstände) und Kapitalein- bringungen für Grundstücke der Gem. Großreuth bei Schweinau bei der WBGB (5,88 Mio. €) enthalten. Hier gibt es einen Rückgang um 11,01 Mio. €. 2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Sonderposten aus Beiträgen 98.228.339,58 96.955.176,62 Die Position Sonderposten aus Beiträgen verzeich- net einen Anstieg von 1,27 Mio. €. Den Zugängen i. H. v. 6,08 Mio. € (Erschließungsbei- träge Poststraße, Vershofenstraße, Kaeppelstraße Am Hirschfeld/Haderastraße u.a.) stehen Wertbe- richtigungen aus Abgang (0,31 Mio. €) und Auflösun- gen (4,77 Mio. €) gegenüber. 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 31.12.2020 (nach Ergebnisver- wendung) € 31.12.2019 (nach Ergebnisver- wendung) € Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 290 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 31 In dieser Position werden eventuelle Gewinnvorträge der externen Kostendecker Marktamt und Friedhofs- verwaltung ausgewiesen. Seit 2018 erwirtschafteten beide Verluste (Verlust- vortrag siehe A. III.). 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 887.519,00 950.384,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 1.401.293,40 255.974,40 Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 144.532,00 153.842,00 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 195.066,00 7.206,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Bereichen 109.080,00 111.663,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen Sonderrechnungen 2.724.208,65 2.132.732,20 Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 3.200.177,90 3.405.805,10 Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen 17.856.433,23 17.529.339,16 Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 2.121.248,38 1.695.040,87 Summe 28.639.558,56 26.241.986,73 Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Kostener- stattungen“ stehen den Wertberichtigungen aus Auflö- sung in Höhe von 1,84 Mio. € und Abgängen von 1,13 Mio. € Investitionsförderungen in Höhe von 4,7 Mio. € gegenüber. Daher ergibt sich eine Erhöhung um 2,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land“ sind um 1,15 Mio. € angewachsen. Hier konnten 482 Tsd. € an Erstattungen für entgangene Straßenaus- baubeiträge (u.a. Innsbrucker Straße, Regenbogen- straße), 405 Tsd. € für die Energie und Umweltstation am Wöhrder See sowie 281 Tsd. € für die Saarbrücke- ner Straße/Knotenpunkt ASK LSA Königshof verbucht werden. An „Sonderposten aus Kostenerstattungen von kom- munalen Sonderrechnungen“ wurden 929 Tsd. € ver- bucht. Die größte Position ist die Investitionsförderung für die Grünanlage Wallensteinstraße mit Spielplatz (740 Tsd. €). Entgegen stehen Abgänge (148 Tsd. €) sowie Wertberichtigungen aus Auflösung in Höhe von 252 Tsd. €. Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen von übri- gen Bereichen “ verzeichnen eine Erhöhung um 426 Tsd. €. Hier ging für den Spielplatz mit Grünanlage „Am Nordostbahnhof “ eine Investitionsförderung in Höhe von 268 Tsd. € ein. 291 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 32 5. Sonstige Sonderposten 31.12.2020 € 31.12.2019 € Sonstige Sonderposten 2.022.446,82 3.251.798,59 Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 352.052,00 370.719,00 Sonderposten für nicht verwendete Mittel 13.572.196,33 11.558.142,63 Summe 15.946.695,15 15.180.660,22 Der Rückgang bei der Position „Sonstige Sonderpos- ten“ (1,23 Mio. €) ergibt sich aus den Wertber ichti- gungen durch Abschreibungen (117 Tsd. €), Abgän- gen (3,43 Mio. €) sowie Abgängen durch Abschrei- bungen (2,32 Mio. €). Im Rahmen der Inventur erga- ben sich Abgänge in Höhe von 3,18 Mio. € für sons- tige Kunstwerke, Spiel- und Grünflächen. Bei den „Sonderpo sten für nicht verwendete Mittel“ handelt es sich um zweckgebundene Mittel. Im Ein- zelnen sind dies Stellplatz- und Kinderspielplatzablö- sungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG, Gel- der für Ersatzmaßnahmen nach d er BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozi alimmobilien. Nicht enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge- bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick- lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Erhöhung um 2,01 Mio. € resultiert entscheidend aus den Stellplatzablösungen (1,59 Mio. €). C. Rückstellungen 1. Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 230.152.573,00 236.806.575,00 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 187.496.538,00 191.383.660,00 Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 432.043,00 627.157,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 438.943.814,00 414.268.049,00 Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 45.376.821,00 46.534.660,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 443.438.649,00 422.974.219,00 Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 51.334.892,00 55.268.219,00 Summe 1.397.175.330,00 1.367.862.539,00 292 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 33 Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellun gen für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar- beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun- gen mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist der Rückstellungsbestand 2020 gegenüber 2019 um ca. 29,3 Mio. € angestiegen. Der diesbezügliche An- stieg beruht vor allem auf der Besoldungserhöhung für Versorgungsempfänger/-innen zum 01.01.2020 um 3,2 %. Die Pensionsrückstellung für die Beteiligungen an Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be- dienstete, die bei einem anderen Dienst herrn in die Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an- teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung er- statten muss) wurden wie im Vorjahr durch eigene Berechnungen ermittelt und fortgeschrieben. Bei den zugrundeliegenden Personalfällen handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinter- bliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019 kamen allerdings auch noch Versorgungsansprüche von ehemaligen Beschäftigten des Klinikums hinzu, die die Stadt dem Kommunalunternehmen gemäß Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 abgenommen hat. Die in 2019 hinzugekommenen Verpflichtungen haben zum Stichtag 2020 einen Wert in Höhe von ca. 6,0 Mio. €. 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2020 € 31.12.2019 € Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 1.779.533,00 1.582.554,00 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.829.059,00 1.782.424,00 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.571.785,00 2.086.909,00 Summe 8.180.377,00 5.451.887,00 Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit- fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Rechensoftware ermittelt. Im Beamten - und Lehrer- bereich ist zu beobachten, dass die abgeschlosse- nen ATZ-Vereinbarungen gegenüber 2019 leicht an- gestiegen sind. Im Tarifbereich ist es seit 2019 wie- der möglich, neue ATZ-Vereinbarungen abzuschlie- ßen, nachdem die regulierenden Bedingungen des Tarifvertrags TV FlexAZ erfüllt wurden. Daher stieg der Bestand bei den ATZ-Rückstellung für Arbeitneh- mer in 2020 gegenüber 2019 deutlich an. 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.643.038,00 43.405.130,00 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 32.484.563,00 30.837.152,00 Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 81.082.754,00 75.703.510,00 293 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 34 Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr- kräfte 76.595.734,00 67.947.044,00 Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 22.121,00 26.780,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh- mer 2.628.346,00 2.359.952,00 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 308.480,00 0,00 Rückstellung für Urlaub Beamte 3.785.872,15 3.260.741,76 Rückstellung für Urlaub Arbeitnehmer 6.183.074,58 5.718.200,20 Summe 245.733.982,73 229.258.509,96 Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Versorgungsrückstellung, wobei sich die zugrunde- liegenden Prozentsätze aus dem Verhältnis Pensi- ons- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils an- gefallenen Beihilfeaufwendungen pro Beschäftigten- gruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) erge- ben. Analog zu den Pensionsrückstellungen sind da- mit auch die Beihilferückstellungen in 2020 (im Ver- gleich zu 2019) angestiegen. Für die Urlaubsrückstellungen wurden die zum Bi- lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs- tage ermittelt und bewertet. 4. – 11. Aufwandsrückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 15.873.000,00 16.062.000,00 Rückstellungen für Altlasten 6.623.500,00 6.094.500,00 Bezirksumlagerückstellungen 2.884.000,00 2.884.000,00 Steuerrückstellungen 1.811.780,33 4.374.249,11 Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.222.599,11 1.743.914,02 Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 10.000.000,00 1.000.000,00 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772,48 100.795,32 Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 70.628,60 34.655,05 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV - Doppik 211.069.527,61 134.704.523,44 Summe 250.762.808,13 166.998.636,94 294 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 35 Die zum Jahresabschluss 2019 gebildeten Rückstel- lungen für unterla ssene Instandhaltung im Bereich Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2020 be- urteilt und im Jahresabschluss 2020 buchungsmäßig abgewickelt. Aufgrund des Verbleib s des Verkehrs- infrastrukturvermögens bei der Kernstadt erfolgt die Bildung der korrespondierenden Instandhaltungs - rückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu- ständigen Eigenbetrieb SÖR. Die neu gebild eten Rückstellungen i. H. v. ca. 15,9 Mio. € sind durch die Hochbau -Baupauschale und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu- grundeliegenden Maß nahmen konnten in 20 20 in- folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso- nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau- bereich wurden einzelne Maßnahmen auch bereits 2019 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab- schluss 2020 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung nun 20 21 vorgenommen werden soll. Durch eine Verminderung der aktuellen Hochbau-Baupauschale ergab sich bei den Rüc kstellungen für unterlassene Instandhaltung 2020 im Vergleich zu 2019 ein Rück- gang in Höhe von ca. 0,2 Mio. €. Die Altlastenrückstellungen sind in 2020 um ca. 0,5 Mio. € angewachsen. Der Grund dafür ist vorrangig eine neu eingestellte Al tlastenrückstellung wegen voraussichtlicher Weiterverrechnung en von Altlas- ten-Sanierungskosten von der NürnbergMesse GmbH an die Stadt Nürnberg. Weiterhin wurde im Jahresabschluss 20 20 geprüft, ob auch eine Rückstellung für die Bezirksumlage 2022 gebildet werden muss. Mit der errechneten Um- lagekraft der Stadt Nürnberg 2022 (vornehmlich aus den Steuererträgen 2020 sowie der Schlüsselzuwei- sung 2021) und der Information, da ss die Umlage- kraft 2022 im gesamten Regierungsbezirk Mittelfran- ken um einen bestimmten Prozentsatz gegenüber 2021 gestiegen ist, konnte festgestellt werden, dass die Stadt Nürnberg keinen überdurchschnittlichen Zuwachs bei der Umlagekraft gegenüber den ande- ren mittelfränkischen Gebietskörperschaften auf- weist. Damit konnte im Jahresabschluss 2020 keine Rückstellung der Stadt für die Bezirksumlage 202 2 gebildet werden. In den Jahren seit 20 15 mussten folgende Bezirks- umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge - leistet werden: 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Bezirksumlagezahlungen (in T€) 203.442 196.871 183.482 166.767 159.323 152.454 Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk- same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi - nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art konnte aufgrund geleisteter Zahlungen in 2020 um ca. 35 T€ auf 241 T€ vermindert werden. In Bezug auf Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen für die Betriebe gewerblicher Art (Kurzbezeich- nung „BgA“) „Bestattungsdienst“ und „Krematorium“ zum Stichtag 2020 insg. voraussichtlich noch ca. 126 T€ an Nachzahlungen bezüglich Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlägen, Gewerbesteuer und Kapital- ertragssteuer für vergangene Geschäftsjahre an. Die im Vorjahr zurückgestellten Beträge beim Bestat- tungsdienst und beim Krematorium konnten somit um insg. 108T€ vermindert werden. Beim BgA „Tele- kommunikationsnetz“ wurden in 2020 erhebliche Nachzahlungen für vergangene Steuerjahre ans Fi- nanzamt geleistet. Daher konnte die diesbezügliche Rückstellung um ca. 2,4 Mio. € aufgelöst bzw. neutralisiert werden. Bei den Betrieben gewerblicher Art „Tiergarten“ und „Feinstaubplaketten“ haben sich hinsichtlich der Rückstellungen für Steuern vom Ein- kommen und Ertrag gegenüber dem Vorjahr keine nennenswerten Änderungen ergeben; es besteht hier zum Stichtag 2020 ein kumulierter Rückstel- lungsbestand in Höhe von ca. 104 T€. 295 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 36 Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur- den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts- barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi- alamt eine entsprechende Bewert ung des Risikos der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor- genommen. Der Rückstellungsbestand 2020 ist ge- genüber dem Vorjahr vor allem w egen anhängiger Verfahren bezüglich strittiger Forderungen aus Be- herbergungsverträgen um ca. 0,5 Mio. EUR deutlich angestiegen. Die im Jahresabschluss 2019 eingestellte Rückstel- lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion 2019 (1 Mio. €) konnte bereits im Abschluss 2020 aufgelöst bzw. neutralisiert werden, da der Ausgleich des Ergebnisses 2019 der noris inklusion (Verlust in Höhe von ca. 674 T€) bereits in 2020 durch die Stadt erfolgte. Für den erwarteten Verlust 2020 der noris inklusion wurde wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 1 Mio. € vorgemerkt. Die Flughafen Nürnberg GmbH und der Eigenbetrieb NürnbergBad wurden ergebnisseitig von der Corona- Krise und den damit einh ergehenden Maßnahmen stark belastet. Daher musste hier durch Bildung einer entsprechenden Verlustausgleichsrückstellung für 2020 in Höhe von 7 bzw. 2 Mio. € eine entspre- chende Risikovorsorge getroffen werden. Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei- ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü - fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver- brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel - lung für Z weckausrichtungsverpflichtungen auszu- weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab - hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren Schwankungsbreite. In 20 20 wurde wieder eine Rückstellung für nicht ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana- loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im Beamtenbereich) gebildet. Die zum Bilanzstichtag 31.12.2020 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. 71 T€. Diese wären grundsätzlich auch in 20 20 auszu- schütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag 31.12.2019 noch vorhandene Leistungsentgeltrest aus 2019 i. H. v. ca. 35 T€ für die Stadt wurde auf das neue Leistungsentgeltvolumen 2020 angerech- net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die Beschäftigten ausgezahlt. Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück- stellungen in Höhe von ca. 16 T€ zu bilden, da ein Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft wurde. Die Kapitalrückzahlung erfolgt jedoch zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil- dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah- resabschluss 2019 ca. 20 T€ und war dem entspre- chend um ca. 4 T€ zu verringern. Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss, der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi- lanziert wurde, konnte zeitanteilig um weitere 6 T€ auf 42 T€ reduziert werden. Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde um die jähr- liche Jahresrate (140 T€) auf nun 560 T€ erhöht. Für Straßenfrostschäden, die im Jahr 2020 entstan- den und nicht bis zum Bilanzstichtag 2020 ausge- bessert werden konnten, wurde eine sonstige Rück- stellung in Höhe von 580 T€ gebildet. Die Rückstellung wegen für eine drohende Rückzah- lungsverpflichtung im Bereich Gewerbesteuer wurde wegen eventuell anfallender Verzinsungen um ca. 0,7 Mio. € erhöht. Wegen eventueller Rückzahlungen von Gewinnaus- schüttungen 2020 an den Zweckverband Kommu- nale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg im Jahr 2021 wurde eine diesbezügliche Rückstel- lung in Höhe von 0,3 Mio. € gebildet. Bei der Flughafen Nürnberg GmbH und der Nürn- bergMesse GmbH droht wegen der Corona-Krise ein Verlust de r W erthaltigkeit von nachträglichen Stammkapitaleinlagen der Stadt. Wegen eines mög- lichen Abschreibungsbedarfs dieser nachträglichen Kapitaleinlagen (u.a. auch aufgrund einer abwei- chenden Rechtsauffassung des BKPV ) wurde in 2020 eine weitere Rückstellung in Höhe von insg. 75 Mio. € gebildet. 296 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 37 D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 Summe 80.000.000,00 80.000.000,00 Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio. €) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel- len zu erschließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen bei dieser Position. 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2020 € 31.12.2019 € Investitionskredite vom Land 1.598,77 2.131,75 Investitionskredite von Kreditinstituten 1.066.027.462,59 970.003.301,43 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 252.074.419,80 242.061.774,76 Kassenkredite 0,00 83.500.000,00 Kontokorrentkonto Sparkasse Nürnberg u.ä. 458.875,50 91.568,07 Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun- gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 74.961.234,42 78.277.660,78 Summe 1.393.523.591,28 1.373.936.436,79 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der in 2013 ausgegeben en Anleihe beträgt zum 31.12.2020 1.398 Mio. € (Vorjahr: 1.292 Mio. €). Hierbei ist die Umschuldung der im letzten Jahr auf- genommenen Kassenkredite in Höhe von 83,5 Mio. € enthalten. Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-Projekten (vgl. D.3.) und der Kassenkredite ergibt sich ein gesamter Schuldenstand in Höhe von 1. 510 Mio. € (Vorjahr: 1.499 Mio. €) mit einer Nettoneuverschuldung von 12,4 Mio. € (Vorjahr 53,5 Mio. €) Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un- ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen“ nachfolgend im Detail: 297 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 38 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde- nen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um- weltanalytik (SUN) 0,00 7.907.362,57 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 20.287.685,46 11.849.451,88 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) 480.174,91 2.840.722,54 Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 4.285.305,80 3.147.448,11 Kontokorrentkonto Stadtion Nürnberg Betriebs-GmbH 0,00 450.000,00 Kontokorrentkonto NüSt Service GmbH 9.388,65 9.572,57 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 22.883.839,30 10.473.973,28 Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 644.745,52 525.590,33 Kontokorrentkonto Flughafen 0,00 19.000.000,00 Rücklagenkonto Paul-Moor-Schule 153.600,04 37.302,88 Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 78.450,56 31.029,56 Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 45.000,00 33.000,00 Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 96.844,09 49.511,77 Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 412.201,05 286.428,15 Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 103.561,73 71.626,97 Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 39.452,84 27.452,84 Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 48.052,14 13.313,10 Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (KVÜ) 1.000.609,45 1.500.720,25 Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 4.976.619,64 1.802.512,86 Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 539.236,08 179.295,08 Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 403.411,11 225.639,68 298 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 39 Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 748.567,77 114.065,12 Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 508.812,34 288.205,96 Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 24.129,66 12.601,69 Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 52.970,20 46.072,31 Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 10.048.694,46 12.391.230,22 Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 1.065.672,67 30.650,33 Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 15.770,71 14.799,86 Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er- langen-Nürnberg 10.794,02 10.945,37 Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 53.456,25 59.236,50 Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 428.536,39 225.936,03 Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 1.163.021,33 153.786,19 Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 194.231,65 109.773,94 Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 205.848,44 211.788,10 Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 5.083,59 4.553,43 Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 21.147,29 9.234,84 Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 32.298,97 30.371,92 Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 1.572.032,23 163.311,59 Liquide Mittel Alfred Golombek Stiftung 261.848,29 280.026,60 Liquide Mittel Lompa Stiftung 26.117,69 13.799,22 Liquide Mittel Hehl Stiftung 606.532,15 99.986,51 Liquide Mittel Unger Stiftung 79.123,88 200.000,00 Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 480.080,48 360.568,43 Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 719.099,84 512.890,00 Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 149.185,75 70.490,00 Liquide Mittel SÖR 2010 0,00 2.401.382,20 299 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 40 Summe 74.961.234,42 76.776.940,53 Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 880.591,59 1.285.436,28 Leibrentenverträge 68.115,23 71.857,82 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 111.935.638,22 123.221.924,89 Summe 112.884.345,04 124.579.218,99 Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle- hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi- tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati- onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An- hang unter der o. a. Bilanzposition. Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin- dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (für Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2020) durch das Bundesministerium der Finanzen vom 2 . De- zember 2019. Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts- geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der mietfreien Bereitstellung von städtischen Räumlich- keiten erfasst. Diese V erbindlichkeiten (Saldo zum 31.12.2020: 61 T€, Vorjahr: 74 T€), sind dadurch ent- standen, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhal- tungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Miet- objekten vorgenommen haben und dafür als Gegen- leistung die Räumlichkeiten über e inen festgelegten Zeitraum mietfrei nutzen dürfen. Des Weiteren sind unter dieser Position die kredit- ähnlichen Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public Private Part- nership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich ausgewiesen ( Stand zum 31.12.2020 : 112 Mio. €, Vorjahr: 123 Mio. €). Hierbei verkauft der private Auftragnehmer seine Forderungen aus der Bauleistung respektive den Investitionskosten ge- genüber der Stadt Nürnberg an die finanzierende Bank. Gleichzeitig st ellt die Stadt Nürnberg diese Forderungen einredefrei, was sie dazu verpflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Inves- tition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Ra- ten- oder Annuitätendarlehen (je nach Finanzie- rungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Banken auf- grund des bes tehenden AAA -Ratings der öffent li- chen Hand kommunalkreditähnliche Konditionen zu vergeben. Der Bestandteil des monatlichen Leis- tungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hingegen direkt von der Stadt Nürnberg au fwandswirksam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. Die Ab- nahme 2020 resultiert aus den ordentlichen Tilgun- gen. 300 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 41 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2020 € 31.12.2019 € Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -12.156,53 -14.782,72 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 45.771.508,55 39.708.635,49 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene Unternehmen) 72.805.734,28 10.291.622,52 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun- gen) 6.960,00 5.325,22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver- mögen) 2.764.218,85 1.270.834,04 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 219.592,09 527.983,12 Summe 121.555.857,24 51.789.617,67 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen (LuL) haben allesamt eine Re stlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind zum Stichtag 31.12.2020 ge- genüber dem Vorjahr um 69,77 Mio. € gestiegen. Im Einzelnen haben sich die Verbindlichkeiten aus LuL (Inland) um 6,1 Mio. € erhöht. Größere offene Posten sind im Bereich der Tiefbau-Investitionsmaß- nahmen ( hier insb. U -Bahninfrastruktur i.H.v . 5,6 Mio. €) und bei Hochbau-Investitionen (4,9 Mio. €) zu finden. Die Verbindlichkeiten für Beamten- Beihilfen beliefen sich in 2020 auf 0,6 Mio. €. Der Bestand der Verbindlichkeiten aus LuL (verbun- dene Unternehmen) stieg zum Stichtag 31.12.2020 um 62,5 Mio. € im Vergleich zum letzten Stichtag. Maßgebend für den Anstieg ist die 3. Tranche des Anteilsrückkaufs der wbg-Anteile i.H.v. 26,7 Mio. € mit Fälligkeit zum 1.1.2021 von der StWN. Außerdem erhöhten sich die Verpflichtungen gegenüber der VAG auf 7,1 Mio. € (+1,7 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen) und (Ausland) sind ebenfalls kurzfristig, die Rech- nungsergebnisse schwanken daher stark. Zum Stichtag 31.12.2020 ist der Posten um 1,5 Mio. € ge- sunken. 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 686.699,27 614.614,36 Summe 686.699,27 614.614,36 Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We- sentlichen handelt es sich h ierbei um zum Stichtag 31.12.2020 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten 301 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 42 gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo- sen- und Flüchtlingshilfe. 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För- derung 31.12.2020 € 31.12.2019 € Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 6.547.102,36 5.307.501,20 Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 38.934.444,48 72.912.044,50 Summe 45.481.546,84 78.219.545,70 Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der zugehörigen Anlage eingestellt. In diesem Moment wird der zugehörige Sonderposten passiviert, die Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen. Gegen den Bund bestehen zum Stichtag 31.12.2020 u. a. offene Posten für die Finanzierungsbeteiligung bezüglich Dokumentationszentrum und Reichspar- teitagsgelände (1,8 Mio. €) sowie für die Sanierung der Chemieräume des Hans -Sachs-Gymnasiums (0,8 Mio. €) und des Dürer-Gymnasiums (0,5 Mio. €) Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land“ verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 34 Mio. €, begründet durch die Aktivierung der U- Bahn Großreuth bei Schweinau und der damit ver- bundenen Ausbuchung der Verbindlichkeit i.H.v. 38,9 Mio. €. 6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich 31.12.2020 € 31.12.2019 € Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 7.964.232,53 8.163.781,86 Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 26.771,97 58.394,55 Durchlaufende Gelder 20.862.947,84 7.813.962,36 Sicherheitseinbehalte 161.733,46 157.290,40 Sonstige Verbindlichkeiten 95.724.523,25 121.283.677,55 Clearingkonten 0,00 25.338,63 Summe 124.740.209,05 137.502.445,35 Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge- genüber dem Vorjahr um 12,8 Mio. € gesunken, was besonders aus den niedrigeren Sonstigen Verbind- lichkeiten resultiert (- 25,6 Mio. €). Diese werden auf der nächsten Seite näher erläutert. 302 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 43 Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeite nde“ werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Rei- sekostenersätzen und anderen Erstattungen ausge- wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa - ren. Bei den Verbindlichke iten aus durchlaufenden Gel- dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu- ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Der Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ lässt sich wie folgt aufschlüsseln: 6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2020 € 31.12.2019 € Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 50.539.386,48 74.776.532,55 Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 3.858.266,70 5.975.827,02 Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 8.606.786,81 8.743.463,59 Verbindlichkeiten aus Sonderposten 3.906.615,47 4.650.990,97 Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.571.831,68 4.658.932,85 Verrechnungskonten 17.884.491,98 17.753.865,29 Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.671.090,43 4.063.361,83 Verbindlichkeiten aus Kautionen 626.616,23 614.665,32 Andere sonstige Verbindlichkeiten 59.437,47 46.038,13 Summe 95.724.523,25 121.283.677,55 Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs- posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab- schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind. Diese Position ist um rund 25,6 Mio. € im Vergl eich zum Vorjahr gesunken . Begründet ist der U nter- schied durch den Geschäftsanteils-Rückkauf für die wbg von der StWN im Vorjahr. Dieser Rückkauf in Gesamthöhe von 85 Mio.€ wird in 3 Raten vollzogen, wobei der Eigentumsübergang b ereits 2019 statt- fand. Rate 2 und 3 (zusammen 53,9 Mio. €) wurden inkl. der anfallenden Zinsen aus 2019 abgegrenzt und in 2020 in die Verb. aus Lieferung und Leistung umgebucht. Dort erfolgte dann der anteilige A us- gleich der 2. Tranche i. H. v. 27 Mio. €. Zum Teil kompensiert wurde dieser Rückgang durch die Ab- grenzung der Grundstückseinbri ngungen in die WBGB bzgl. der Züricher Straße und Johannis in Höhe von 19,5 Mio. € von 2021 nach 2020. Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land)“ werden für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau- maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas- sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,1 Mio. € verringert. Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten haben sich gegenüber 2019 um 0,7 Mio. € verringert, während 303 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 44 die Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgel- der sich in 2020 auf dem Vorjahresniveau bewegen. Über Verrechnungskonten werden solche Sachver- halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig- lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt. E. Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020 € 31.12.2019 € Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 28.391.914,25 29.800.155,85 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so- weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungs- posten bleibt auf dem Niveau der Vorjahre (Verände- rung zum Stichtag 2019: - 1,4 Mio. €). Große Sum- men sind enthalten für die Gebühren der Kinderta- gesstätten (9,4 Mio. €) und die Vorauszahlungen für Gewerbesteuer (11 Mio. €). Dabei handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäfts- jahr besitzen. 304 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 45 Sonstige Angaben a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi- lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön- nen (sog. Eventual verbindlichkeiten) anzugeben (§ 86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik). Eventualverbindlichkeiten 31.12.2020 € 31.12.2019 € Bürgschaften: - Wohnungs- und Siedlungswesen - Handel, Industrie und Gewerbe - Schule und Soziales - Sonstiges Summe 19.909.315,00 208.868.862,59 116.179.888,28 17.343.111,52 362.301.177,36 20.348.043,99 209.673.451,71 109.135.207,05 18.073.242,78 357.229.945,53 Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver- hältnis begründen: Handel, Industrie und Gewerbe 859.742,56 1.121.473,60 Weitere Haftungsübernahmen:1 • Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau- rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz • Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh- nungen zur Unterbringung von Obdachlosen • Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öff entli- chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten- den Bodenverunreinigungen. • Haftung i.H.v. 40 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver- bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe par- tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF - Satzung) Summe 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 Gesamtsumme 363.160.923,92 358.351.418,63 1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht mö glich. Daher wird hierfür nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt. 305 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 46 Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde- nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er- geben. Die Zunahme bei den Bürgschaften im Bereich „Schule und Soziales“ resultiert insb. aus einer wei- teren Bürgschaft für die noris Inklusion u. a. für den Neubau der Tagesbetreuung für Senioren mit Behin- derung und den Neubau eines Wohnheims (7,811 Mio. €). b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern keine Wertminderung der betroffenen Vermö- gensgegenstände notwendig ist Drohende finanzielle Verpflichtungen aus der Ver- mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§ 86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik), liegen nicht vor, da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert- minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der Schlussbilanz 2020 für unterlassene Instandhaltung eine Rückstellung i. H. v. rund 15,9 Mio. € enthalten. c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts- geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop- pik) Die Verpflichtungen aus kreditähnliche n Rechtsge- schäften zum 31.12.2020 ergeben sich aus der Bi- lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3). Art 01.01.2020 € Zugang € Abnahme € 31.12.2020 € Leibrenten aus Grundstücksgeschäf- ten 71.857,82 - 3.746,59 68.111,23 Mietaufrechnungen 73.915,58 - 12.496,56 61.419,02 Verkaufte Darlehen 1.285.436,28 - 404.844,69 880.591,59 ÖPP-Projekt Schulen 123.148.009,31 0,00 11.273.790,11 111.874.219,20 Summe 124.579.218,99 0,00 11.694.877,95 112.884.341,04 Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen sind: Art Jährliche Belastung € Vertragsdatum Laufzeit Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss 732.179,00 29.07.1999 30 Jahre 306 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 47 Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) – Übernahme von 50 % des laufenden Geschäftsbedarfs 36.800,00 04.01.2002 (26.03.1968/ 24.11.1982) Auf unbestimmte Zeit 11 Erbbaurechte 682.736,85 diverse i. d. R. 99 Jahre d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun- gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau- ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik) Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver- mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb- baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we- der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge- schmälert. Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü- cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge- meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung. Neben den Erbbaur echtsverträgen für Wohnbau- grundstücke bestehen noch Erbbaurechtsverträge über • gewerbliche Grundstücke mit einer Grund- fläche von ca. 160.000 m², • Grundstücke für die Nutzung durch Sport- vereine mit einer Grundfläche von ca. 555.000 m² • Grundstücke für die Nutzung durch Kin der- gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000 m² Während der Vertragslaufzeit des Erbbaurechts (zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund- stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Einschrän- kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwert ung können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B. eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß- brauch) ergeben. e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV - Doppik Am 31. Dezember 20 20 waren bei der Stadt (ohne Klinikum, jedoch einschließlich der Eigenbetriebe) insgesamt durchschnittlich 11. 779 Personen be- schäftigt, davon durchschnittlich 8.780 Arbeitnehmer und 2.999 Beamte. f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa- gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind - Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12 KommHV-Doppik) Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar- beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse der B ayerischen Gemeinden an und berechnet, überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren- ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be- trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es werden nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/ - innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs- kasse abgeführt. Im Jahr 2020 handelte es sich hier- bei um eine Gesamtsumme von ca. 20,0 Mio. €. Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen- den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu- erpflichtigen Arbeitslohn abzüglich der vermögens- wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus- ses. g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis- tern, Stadtratsmitgliedern und Or tssprechern (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik) Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg: Dr. Maly, Ulrich (SPD) bis 30.04.2020 307 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 48 Marcus König (CSU) ab 01.05.2020 Weitere Bürgermeister: bis 30.04.2020: 2. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD) 3. Bürgermeister: Dr. Gsell, Klemens (CSU) ab 01.05.2020: 2. Bürgermeisterin: Prof. Dr. Lehner, Julia (CSU) 3. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD) 308 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 49 Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2020) Partei Familienname Vorname Partei Familienname Vorname SPD Ahmed Nasser CSU Bis 30.04.2020: Prof. Dr. Lipfert Cornelia SPD Arabackyj Claudia CSU Bis 30.04.2020: Loos Andrea SPD Bis 30.04.2020: Bär Eva CSU Müller Max SPD Bis 30.04.2020: Bauer Sonja CSU Nachtigall Rainer SPD Bieswanger Jasmin CSU Pirner Thomas SPD Dr. Blaschke Ulrich CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram SPD Bis 30.04.2020: Blumenstetter Renate CSU Schuh Konrad SPD Brehm Thorsten CSU Ab 01.05.2020: Seel Catrin SPD Dix Harald CSU Sendner Kilian SPD Bis 30.04.2020: Fernandez Rivera Antonio CSU Bis 30.04.2020: Thiel Joachim SPD Goldmann Dieter GRÜNE Ab 01.05.2020: Arzten Paul SPD Gradl Lorenz GRÜNE Bielmeier Andrea SPD Groh Gerhard GRÜNE Ab 01.05.2020: Bock Mike SPD Bis 30.04.2020: Gsänger Werner GRÜNE Friedel Andrea SPD Härtel Elke GRÜNE Ab 01.05.2020: Keller Natalie SPD Bis 30.04.2020: Dr. Hüttinger Daniela GRÜNE Ab 01.05.2020: Klaßen Gabriele SPD Bis 30.04.2020: Karambatsos Claudia GRÜNE Bis 30.04.2020: Krannich-Pöhler Monika SPD Kayser Christine GRÜNE Ab 01.05.2020: Küfner Kai SPD Bis 30.04.2020: Kir Aynur GRÜNE Bis 30.04.2020: Leo Elke SPD Bis 30.04.2020: Kontsek Martina GRÜNE Ab 01.05.2020: Lörincz Reka SPD Liberova Diana GRÜNE Mletzko Joachim SPD Meissner Fabian GRÜNE Ab 01.05.2020: Pflaum Maik SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele GRÜNE Ab 01.05.2020: Sahin Cengiz SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja GRÜNE Ab 01.05.2020: Uwe 309 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 50 Scherzer SPD Bis 30.04.2020: Raschke Gerald GRÜNE Ab 01.05.2020: Schüller Marc SPD Bis 30.04.2020: Russo Hans GRÜNE Bis 30.04.2020: Walthelm Britta SPD Bis 30.04.2020: Soldner Ilka GRÜNE Ab 01.05.2020: Yiyit Lemia SPD Vogel Christian LINKE Demir Özlem SPD Bis 30.04.2020: Wojciechowski Anita LINKE Ab 01.05.2020: Flach Gomez Kathrin SPD Yilmaz Yasemin LINKE Padua Marion SPD Bis 30.04.2020: Zadek Ruth LINKE Schüller Titus SPD Ab 01.05.2020: Ziegler Michael BIA Bis 30.04.2020: Luft Fridrich CSU Bis 30.04.2020: Alesik Aliki BIA Bis 30.04.2020: Ollert Ralf CSU Ab 01.05.2020: Alesik Nicole FWN Bis 30.04.2020: Dr. Beck Hartmut CSU Bälz Claudia FWN Ab 01.05.2020: Damm Alexander CSU Böhm Kerstin FWN Dörfler Jürgen CSU Buchsbaum Helmine ÖDP Gehrke Jan CSU Bis 30.04.2020: Christ Alexander ÖDP Ab 01.05.2020: Hager Inga CSU Ab 01.05.2020: Eichelsdörfer Daniela ÖDP Bis 30.04.2020: Schrollinger Thomas CSU Ab 01.05.2020: Frank Daniel FDP Bis 30.04.2020: Liebel Alexander CSU Ab 01.05.2020: Grether Marion FDP Ab 01.5.2020: Sormaz Ümit CSU Dr. Gsell Klemens Guten Bis 30.04.2020: Grosse-Grollmann Stephan CSU Dr. Heimbucher Otto Guten Ab 01.05.2020: Thiele Alexandra CSU Heinemann Rita PIRATEN Bis 30.04.2020: Bengl Michael CSU Henning Werner PIRATEN Ab 01.05.2020: Betz Florian CSU Bis 30.04.2020: Höffkes Max AfD Ab 01.05.2020: Feder Michael CSU Ab 01.05.2020: Kasfiki Eleni AfD Ab 01.05.2020: Hubscher Roland- Alexander CSU Bis 30.04.2020: König Marcus AfD Ab 01.05.2020: Krestel Klaus-Rudolf 310 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 51 CSU Ab 01.05.2020: Körner Tatjana AfD Ab 01.05.2020: Schlesinger Willibald CSU Krieglstein Andreas Politbande Ab 01.05.2020: Buholzer Sepúlveda Ernesto CSU Ab 01.05.2020: Prof. Dr. Lehner Julia Berufsmäßige Stadtratsmitglieder: Referat für Finanzen, Personal und IT Harald Riedel Gesundheits- und Umweltreferat Britta Walthelm Referat für Schule und Sport Cornelia Trinkl Referat für Jugend, Familie und Soziales Elisabeth Ries Planungs- und Baureferat Daniel F. Ulrich Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas Ortssprecher: Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer h) Weitere Angaben Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von Bauzeitzinsen wahr. 311 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz _____________________________________________________________________________________________________ 52 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz Folgende notwendige Korrekturen von Bilanzpositio- nen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und werden daher erfolgsneutral verbucht, d. h. direkt mit dem Ei- genkapital, respektive Basiskapital, verrechnet: Position Auswirkungen auf das Eigenkapital € Neubewertung bzw. Wertkorrektur bei Kunstgegenständen der städtischen Museen und der Dauerleihgabe an das GNM, da die ursprünglich von den städt. Sachverständigen erstell- ten Wertgutachten zu bestimmten Kunstgegenständen un- vollständig waren. +17.969.286,00 Summe Eigenkapitaländerung/Verminderung Basiskapi- tal Stadt Nürnberg +17.969.286,00 Siehe zu den Korrekturen der Eröffnungsbilanz auch unter Bilanzposition Passiva A. I. „Basiskapital“. 312 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen _____________________________________________________________________________________________________ 53 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jah- resfehlbetrag i. H. v. 12,9 Mio. € ab. Im ursprüngli- chen Plan wur de mit einem Fehlbetrag von 5,7 Mio. € gerechnet. Die höchsten Planabweichungen ergaben sich dabei bei der Gewerbesteuer (46,0 Mio. € unter Plan), dem Einkommensteueranteil (9,1 Mio. € über Plan) sowie bei den Zuweisungen (78,9 Mio. € über Plan). Die er- hebliche Abweichung bei den Zuweisungen ist auf die coronabezogene Gewerbesteuerkompensation des Bundes zurückzuführen (61,7 Mio. €). Rechnet man diese auf die Gewerbesteuer an, errechnet sich sogar eine Überschreitung des Planansatzes von 15,7 Mio. €. Weitere Abweichungen vom Plan waren bei den Personalaufwendungen (Bezüge und Vergü- tungen: -10,6 Mio. €), bei den Transferaufwendun- gen (-12,0 Mio. €, insb. KdU) und den Zinserträgen aus der Verzinsung Gewerbesteuer ( -6,0 Mio. €) zu konstatieren. Aufgrund der mangelnden Planbarkeit bestimmter Sachverhalte, insb. beim Abgang von Anlagevermö- gen und der Bildung von Rückstellungen ergaben sich hohe Ist -Planabweichungen bei den sonstige n ordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Damit ergibt sich für den Verlauf der wichtigsten Er- träge Gewerbesteuer, Einkommen steueranteil und Schlüsselzuweisungen im Ist das in Abb. 1 darge- stellte Bild. Zum Vergleich wird hierbei auch die Ent- wicklung des Aufwands aus der Bezirksumlage dar- gestellt. Aufgrund der Coronapandemie wurde 2020 der posi- tive Trend der letzten Jahre bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer durchbrochen und die Erträge gin- gen um 55,6 Mio. € zurück. Dasselbe gilt für die Er- träge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommens- teuer, die seit 2010 kontinuierlich angestiegen wa- ren, hier betrug der Rückgang 16,0 Mio. €. Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können star- ken Schwankungen unterliegen, stiegen aber in den letzten Jahren kontinuierlich an und 2020 wurde mit 249,5 Mio. € wieder ein Spitzenwert erzielt. Die Bezirksumlage stieg in 2020 weiter auf 203,4 Mio. € Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes 291 352 354 379 424 384 390 436 447 470 477 421 191 182 192 210 228 243 262 275 297 308 324 308169 135 161 148181 153 173 181 200 220 229 249 98 124 132 145 140 152 152 159 167 183 197 203 0 100 200 300 400 500 600 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 in Mio. Euro Gewerbesteuer Einkommensteuer- anteil Schlüsselzuweisung Bezirksumlage 313 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 54 Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen- dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei- ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs- fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs- fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be- urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen und außerordentliche Positionen bereinigt. In 2020 sind die ordentlichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um -0,9 % oder 19,00 Mio. € gesunken. Die ordentlichen Aufwendungen weisen eine Steige- rung von 37,2 Mio. € (ent sprechend 1,8 %) auf. Es ergibt sich dadurch ein rechnerischer Aufwandsde- ckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwen- dungen) in Höhe von 100,5%. Da diese Kennzahl über 100 % liegt, konnten die ordentlichen Aufwen- dungen vollständig durch ordentliche E rträge ge- deckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl bei 103,3 %. Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet. . Erträge Steuererträge (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Grundsteuer A -294.942,92 -280.000,00 -293.408,10 Grundsteuer B -122.400.656,62 -122.300.000,00 -121.216.449,55 Gewerbesteuer -421.013.582,85 -467.000.000,00 -476.640.161,43 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -307.658.323,00 -298.600.000,00 -323.641.508,00 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -94.527.995,00 -94.000.000,00 -86.174.466,00 Hundesteuer -1.935.225,43 -1.850.000,00 -1.905.163,38 Zweitwohnungssteuer -926.959,33 -800.000,00 -918.152,12 Summe -948.757.685,15 -984.830.000,00 -1.010.789.308,58 Steuererträge Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2020 auf 948,8 Mio. € und liegen damit 62,0 Mio. € unter dem Vorjahreswert (- 6,1 %) sowie 36,1 Mio. € unter dem Planwert von 984,8 Mio. €. Die Mindererträge sind wesentlich durch die Gewer- besteuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürnberg begründet: Das Ist von 421,0 Mio. € in 2020 bedeutet ein Minus von 55,6 Mio. € im Ver- gleich zu 2019. Damit war die Gewerbesteuer erst- mals seit 2014 un d 2009 erstmals wieder rückläufig – geschuldet den Folgen der Corona- Pandemie. Bund und Land leisteten jedoch eine Kompensation von 61,8 Mio. €, die unter den Zuweisungen ausge- wiesen ist. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommens- teuer hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich redu- ziert und unterschreitet mit 307,7 Mio. €. den im letz- ten Jahr erzielten bisherigen Höchstwert von 323,6 Mio. € um 16,0 Mio. €, respektive -4,9 %) 314 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 55 Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde das Vorjahresergebnis um 8,4 Mio. € übertroffen. Die Erträge aus der Grundsteuer B , fielen gering- fügig, d.h. um 1,2 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Grundsteuer A, Hunde - und Zweitwohnungssteuer weichen nur geringfügig von den Plan - und Vorjah- reswerten ab. Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Bei der Betrachtung der Indexwerte (1999=100) zeigen sich im zeitlichen Verlauf deutli- che Unterschiede. Insgesamt haben sich die Steu- ererträge um 66,8 % erhöht. Die Umsatzsteuer ist durch politische Sondereffekte überproportional ge- stiegen. Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut 315 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 56 Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert 316 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 57 Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge Wie bereits im Jahresabschluss 2019 ist auch 2020 bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen ein erheblicher Anstieg zu berichten: Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 78,9 Mio. € (15,1 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2019 und 67,1 Mio. € (12,5 %) über dem Plan. Die Schlüsselzuweisungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 20,3 Mio. €. Ursächlich hierfür war insbesondere die erneute Steigerung der zu vertei- lenden Schlüsselmasse: Lag diese bayernweit für 2019 noch bei 3,668 Milliarden €, betrug sie für 2020 3,909 Milliarden €, was einem Anstieg von 6,57 % entspricht. Enthalten ist hierin seit 2019 auch die sog. „Ländermilliarde“ aus dem 5 -Mrd. €-Entlastungspa- ket für die Kommunen: Der Anteil des Freistaates Bayern von rund 155 Millionen € wurde ab 2019 kom- plett der Schlüsselmasse für die Schlüsselzuweisun- gen zugeführt. Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder- werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Mio. € niedriger ausgefallen. Hierbei ist anzumerken, dass der Betrag in 2019 herausragend hoch war auf- grund der hohen Umsatzlage auf dem Immobilien- markt. 2020 ist zwar etwas niedriger ausgefallen, aber immer noch der bisher a ufgelaufene zweit- höchste Wert. Mit den „Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)“ beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er- träge fielen 2020 um 8,3 Mio. € höher als im Vorjahr aus. Hier gab es ein Plus in Höhe von 2,5 Mio. € für den neuen Verwaltungs- und Leitungsbonus und 3,6 Mio. € Beitragsersatz für Elternbeiträge freier Träger, diese Mehrerträge wurden über die Zuschüsse an die freien Träger weitergereicht. Die restlichen 1,9 Mio. € gehen auf die jährliche Fördererhöhung, den Ausbau und die Einführung des Elternbeitragszu- schusses in Höhe von 100 € zum 1.4.2019, 2019 9 Monate, 2020 erstmals das ganze Jahr, zurück. Die Zuwendungen vom Land (Belastungsaus- gleich Hartz IV) entfielen für 2020. 201 9 war hier noch ein Betrag von 3,4 Mio. € angefallen. Dies ist in den niedrigeren Aufwendungen im Rahmen des SGB II im zugrundeliegenden Referenzjahr begrün- det. Der Belastungsausgleich Hartz IV läuft Ende des Jahres 2020 ganz aus. Die Mindererträge gegenüb er dem Ist 2019 im Be- reich der Zuweisungen für Kita-/Schulbetrieb sind auf verspätet eingegangene Lehrpersonalzuschüs- sen i. H. v. 7,85 Mio. € zurückzuführen, die nicht mehr nach 2020 abgegrenzt werden konnten. Bei den „ Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen, Spenden“ gingen 2020 63,8 Mio. € mehr Erträge ein als im Vorjahr. Hier spielt die entscheidende Rolle der Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen von 61,7 Mio. € seitens des Bundes und des Frei- staats. Bei den sonstigen Transfererträgen sind 0,8 Mio. € mehr als im Vorjahr erzielt. Hier sind z.B. Erstattun- gen für die Unterbringung von Asylbewerbern enthal- ten. 317 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 58 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Schlüsselzuweisungen vom Land -249.455.864,00 -249.455.864,00 -229.195.644,00 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097.708,64 -19.096,600,00 -18.981.176,88 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -33.883.882,74 -33.500.000,00 -40.695.573,07 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -21.591.722,00 -23.800.000,00 -23.080.764,00 Zuweisungen vom Land -29.531.925,43 -29.872.001,97 -26.967.624,26 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) -5.000.000,00 -3.383.109,00 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -71.466.732,50 -63.670.310,00 -63.199.268,60 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -89.651.336,14 -95.075.277,00 -94.080.299,50 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -88.440.267,16 -16.534.024,63 -24.650.252,16 Summe -603.119.438,61 -536.004.077,60 -524.233.711,47 Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.379.869,61 -1.336.268,00 -1.326.181,43 Sonstige Ersatzleistungen avE -442.686,55 -210.700,00 -307.471,53 Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener- satz. iE -2.669.100,57 -1.642.259,00 -1.910.332,17 Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -779.434,86 -749.982,00 -1.208.389,08 Sonstiges -1.722.950,70 -1.947.083,00 -1.410.348,05 Summe -6.994.042,29 -5.886.292,00 -6.162.722,26 318 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 59 Leistungsentgelte Die Leistungsentgelte werden in öffentlich -rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden. Die Leistungsentgelte fielen um 25,4 Mio. € niedriger aus als 2019, die Planung unterschritten sie nur mit lediglich 4,0 Mio. €. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten bewegen sich die realisierten Erträge um 14,9 Mio. € unter dem Vorjahreswert: Bei den Verwaltungsgebühren ist ein Minderertrag von 3,9 Mio. € gegenüber dem Ist 2019 beispiels- weise im Bereich der Kfz-Zulassung des Melde- und Passwesens im Einwohneramts festzustellen. Dies begründet sich durch die coronabedingten teilweisen Schließungen der Einrichtungen bzw. Einführung ei- ner Terminvergabe, so dass weniger Bürger innen und Bürger bedient werden konnten. Bei den Gebühren für öffe ntlich-rechtliche Nutzun- gen wurden 2,9 Mio. € weniger an Beiträgen für Kin- dertagesbetreuung als 2019 erzielt – Grund ist hier die Erweiterung des Zuschusses in Höhe von 100 € für jedes Kindergartenkind ab 3 Jahren ab 01.04.2019 sowie der Beitragsverzicht a ufgrund der Coronapandemie für die Zeit von Mitte März bis Juni 2020. Da in 2020 keine Großveranstaltungen statt- fanden, sind auch bei den Sicherheitswachten der Feuerwehr erhebliche Gebührenrückgänge (0,7 Mio. €} zu verzeichnen. Die „Wohn- und Verpflegungsgebühren sanken um 2,2 Mio. gegenüber 2019. Ursächlich ist der Rück- gang der anerkannten Asylbewerber in kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte, sog. Fehlbelegern. Der stärkste Rückgang war wegen der pandemiebe- dingten Schließungen bei den öffentlich -rechtlichen Eintrittsgeldern zu verzeichnen. Hier gingen die Er- träge um 4,5 Mio. € zurück, insb. beim Tiergarten (2,7 Mio. €) und den Museen (1,8 Mio. €). Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wa- ren Mindererträge im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 10,5 Mi o. € zu verbuchen. So gingen die Miet - und Pachterträge um 3,1 Mio. € zurück, insb. bei der Meistersingerhalle (-1,5 Mio. €). Auch bei den privat- rechtlichen Eintrittsgeldern (-1,2 Mio. €) und den Teil- nehmerbeiträgen ( -3,4 Mio. €) schlugen sich die coronabedingten Einschränkungen nieder. 319 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 60 Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte davon: -71.777.450,82 -69.386.734,27 -86.726.212,07 Verwaltungsgebühren -17.909.481,44 -16.996.800,00 -21.791.615,24 Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -20.441.201,52 -18.497.872,19 -23.891.343,82 Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -2.767.959,88 -3.200.000,00 -2.676.281,14 Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -10.679.613,20 -9.630.266,00 -12.866.122,68 Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -7.231.361,48 -7.107.528,00 -11.739.827,19 Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -12.747.833,30 -13.954.268,08 -13.761.022,00 Privatrechtliche Leistungsentgelte -34.264.487,05 -40.667.638,83 -44.730.586,10 Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.144.878,79 -3.798.910,00 -3.171.145,92 Miet- und Pachterträge -15.585.469,37 -17.975.555,91 -18.671.320,34 Erbbauzinsen -2.947.465,80 -2.820.788,24 -2.856.590,28 Ersatzleistungen -1.909.088,96 -2.395.813,50 -2.981.584,64 Privatrechtliche Eintrittsgelder -331.398,44 -1.185.180,00 -1.552.269,75 Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -2.166.790,61 -2.787.983,00 -5.527.439,69 Sonstige privatrechtliche Entgelte -8.179.395,08 -9.703.408,18 -9.970.235,48 Summe -106.041.937,87 -110.054.373,10 -131.456.798,17 320 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 61 Kostenerstattungen und Umlagen Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen 2020 gegenüber 2019 um 3,1 Mio. € (1,0 %). Der Plan- wert wurde hingegen um 1,3 Mio. € unterschritten. Bei den Erträgen aus Erstattungen vom Bund wurden Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 22,4 Mio. € erzielt. Der Grund hierfür liegt in der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft im SGB II um 25 %. Bei den Erstattungen vom Land gingen die Erträge ge- genüber 2019 um 19,9 Mio. € zurück. Hier findet sich die gravierendste Abweichung bei den „Erstattungen für Transferleistungen“ (-20,3 Mio. €): Von hier verbuchten 69,8 Mio. € im Ist 2020 entfallen 55,9 Mio. € auf die Leis- tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Vor- jahr: 78,7 Mio. €). Die Erträge aus Kostenerstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz korrespondie- ren mit entsprechenden Aufwendungen für Asylbewer- ber im Transferleistungsbereich. Die Erstattungsquote für diese Aufwendungen beträgt nahezu 100 %. Auf Kin- dertageseinrichtungen entfielen 14,1 Mio. € nach 11,3 Mio. € im Vorjahr. Dies ist auf den Beitragsersatz (ge- währt für April bis Juni 2020) bei coronabedingten Schließungen zurückzuführen. Die Erstattung gleicht al- lerdings die Rückerstattung der Elternbeiträge (Mitte März bis Juni) nicht voll aus. Die Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän- den lagen um 3,6 Mio. € über dem Vorjahresniveau, insb. bei den Gastschulbeiträgen wurde der Wert aus 2019 um 2,2 Mio. € übertroffen. Die Erstattungen vom Bezirk liegen 1,7 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Dies ist auf den fortgeführten Über- gang in den Hilfen zur Gesundheit auf den Bezirk zurück- zuführen. Die Erstattungen von Zweckverbänden und kommu- nalen Sonderrechnungen enthielten in 2019 noch 1,6 Mio. € an Ausgleich der Aufwendungen für Miete und Nebenkosten für die Un terbringung von anerkannten Asylbewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunter- künften, sog. Fehlbeleger (siehe sonstige ordentliche Aufwendungen), wenn diese Leistungsbezieher im SGB II sind. Diese werden seit 02/2020 überwiegend über die Wohngebühren abgerech net sowie im Rahmen der Durchführungsverordnung Asyl analog zum Asylbewer- berleistungsgesetz erstattet. Hier gingen die Werte im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Mio. € zurück. Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh- men u. a .“ handelt es sich um Kost enerstattungen von öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so- wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein- nützige Stiftungen). Ein Großteil des Rechnungsergeb- nisses 2020 dieser Position m achen die Erstattungen von der Zentralen Abrechnungsstelle der Krankenkas- sen (ZAST) an die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr für die Durchführung der Alarmierung des Rettungs- dienstes aus. Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um die Verwaltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe an die Stadt. 321 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 62 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Erstattungen vom Bund -129.766.193,76 -137.786.735,00 -107.402.968,85 Erstattungen vom Land -80.571.384,33 -86.254.262,00 -100.475.670,01 Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän- den -28.195.203,19 -19.565.380,24 -24.582.893,54 Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -18.656.432,82 -17.083.348,00 -20.313.606,31 Erstattungen von Zweckverbä nde, kommunalen Sonderrechnungen -16.742.973,47 -17.315.117,71 -17.989.176,56 Erstattungen vom NürnbergStift -198.943,01 -280.573,56 -285.277,29 Erstattungen vom ASN -675.881,72 -730.024,50 -584.717,19 Erstattungen vom Klinikum -6.974.155,77 -5.513.100,00 -7.733.721,11 Erstattungen von SUN -2.189.207,13 -1.864.322,06 -2.004.586,78 Erstattungen von NürnbergBad -281.296,01 -258.092,52 -286.390,46 Erstattungen vom FSN -6.166,71 -151.600,00 -125.913,69 Erstattungen von SÖR -2.644.859,57 -2.092.837,19 -2.486.799,08 VKE Eigenbetriebe -9.114.411,00 -9.114.401,00 -9.114.411,00 Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -12.037.623,85 -11.221.235,44 -11.337.327,03 Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -526.346,82 -605.469,00 -712.608,12 Summe -308.581.079,16 -309.836.498,46 -305.436.067,02 Sonstige ordentliche Erträge Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos- ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange- nen Jahren, ist gegenüber 2019 gestiegen (+ 8,7 Mio. €). Dies resultiert insb. daraus, dass anlässlich der Kapitaleinbringung von Grundstücken in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (WBGB) der volle Sonderposten der eingebrachten Grundstücke aufgelöst wurde (5,9 Mio. €}. Die sonstigen ordentlichen Erträge gingen gegen- über dem Vorjahr um 20,9 Mio. € zurück. Dies ist vor allem auf die Position Neutralisation von Zahlungen aus Aufwandsrückstellungen zurückzuführen – hier 322 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 63 wurden 2019 24,3 Mio. € aus einer 2018 gebildeten Rückstellung zum 3 -stufigen Tarifabschluss reali- siert, 202 lag kein vergleichbarer Sachverhalt vor. Die Konzessionsabgabe ging um 0,47 Mio. € zurück. Die Position „Sonstiges“ hingegen enthält 2020 4,2 Mio. € mehr Erträge als 2019, insb. Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken bzw. der Kapitaleinbrin- gung in die WBGB (s.o. / + 11,2 Mio.€). Damit wur- den die 8,1 Mio. € aus der Anpassung der Pensions- rückstellungen für die ehemaligen Arbeiter im Klini- kum Nürnberg anlässlich deren Übernahme vom Kommunalunternehmen 2019 überkompensiert. Hinzu kommen Erträge aus der Auflösung/Herabset- zung von Rückstellungen (außer Personalrückstel- lungen) in Höhe von 16,6 Mio. € (Vorjahr: 15,6 Mio. €): Darunter fallen u. a. Erträ ge aus der Auflösung von Rückstellungen für Instandhaltung, für Pro- zessrisiken, für Altlasten und Verlustausgleiche. Wie die Erträge aus der Neutralisation von Rückstellun- gen entziehen sich auch die Erträge aus der Auflö- sung/Herabsetzung von Rückstellungen weitgehend einer Planung. Die Bestandsveränderungen enthalten 2019 die Er- gebnisse der erstmalig im Schulbereich durchgeführ- ten Inventur, die 2020 im Verwaltungsbereich fortge- setzt wurde. Erträge aus der Auflösung Sonderposten (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Erträge aus Auflösung Sonderposten -55.861.297,46 -52.532.704,21 -47.207.679,50 Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -558.006,78 -538.100,00 -740.596,78 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.400.670,44 -2.025.800,00 -2.119.108,80 Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr- verträge usw. -774.092,97 -621.000,00 -681.692,18 Erträge aus Ausgleichszahlungen -1.155,00 -1.200.000,00 -130.640,00 Konzessionsabgabe -40.072.577,01 -41.000.000,00 -40.759.281,36 Aktivierte Bauzeitzinsen -251.221,68 -350.000,00 -308.287,76 Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung -24.434.000,00 Sonstiges -39.147.797,05 -1.242.287,00 -34.973.772,50 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -7.444.640,18 -4.352.613,48 -5.002.412,65 Bestandsveränderungen -92.543,25 -4.711.802,54 Summe -83.205.520,93 -46.977.187,00 -104.147.379,38 323 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 64 Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind insgesamt um 8,2 Mio. € gegenüber dem Vor- jahr gesunken, gegenüber der Planung wurden 0,3 Mio. € weniger aufgewendet. Bei den Personalauf- wendungen für aktive Mitarbeitende liegt der Wert um 9,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert sowie um 10,9 Mio. € unter dem Planwert 2020. Bei den Ver- sorgungsaufwendungen entstanden hingegen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 10,6 Mio. € (Veränderung gegenüber dem Vorjahr: + 1,0 Mio. €). Personalaufwendungen: Im Bereich der P ersonalaufwendungen sind insbe- sondere Mehraufwendungen gegenüber 2019 bei den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 16,3 Mio. € entstanden. Der Anstieg gegenüber 2019 ist auf die Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (durchschnitt- lich + 1,06 % ab März 2020), die Besoldungserhö- hung bei den Beamten (+ 3,2 % ab Januar 2020) so- wie Stellenschaffungen zurückzuführen. Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen jedoch um 10,6 Mio. € unter der dem Planwert für 2020. Dies ist vor allem auf die Ver- gütungen für Arbeitnehmer zurückzuführen. Bei der Ermittlung dieses Planwertes wurden u.a. die Stel- lenschaffungen für 2020 berücksichtigt. Die neu ge- schaffenen Stellen konnten jedoch nicht vollständig besetzt werden. Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“ beinhaltet im Wesentlichen die Veränderung der Rückstellungen für Altersteilzeit. Bei den Beam- ten/Beamtinnen und Lehrern/Lehrerinnen wurden in 2020 mehr neue Verträge abgeschlossen, als in der Planung 2020 berücksichtigt wurden. Dadurch kann die Ist -Planabweichung im Geschäftsjahr überwie- gend erklärt werden. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem Vorjahr um 28,8 Mio. € geringer aus, da im Jahres- abschluss 2020 keine Besoldungserhöhungen zu verarbeiten waren (Besoldungserhöhungen zum 01.01.2019, 01.01.2020 und 01.01.2021 wurden be- reits im JA 2019 berücksichtigt). Der Planansatz 2020 wurde hingegen lediglich um 0,2 Mio. über- schritten. Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für Aktive fielen (analog zu den Pensionsrückstellungen) gegenüber dem Ist des Vorjahres ebenfalls bedeu- tend geringer aus (- 3,4 Mio. €). Grund ist auch hier, dass keine Besoldungserhöhungen im Jahresab- schluss 2020 bei den Pensionsrückstellungen zu verarbeiten waren. Dies ist für die Beihilferückstel- lung relevant, da sich die Beihilferückstellungen als prozentualer Anteil von den Pensionsrückstellungen errechnen. Versorgungsaufwendungen: Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie- gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio- nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger . Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen ver- ringerte sich leicht um 1,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, während der Planansatz 2020 um 5,7 Mio.€ überschritten wurde. Der leichte Rückgang gegen- über dem Vorjahr (-1,8 Mio. €) liegt im Rahmen der allgemeinen Schwankungsbreite bei den Personal- rückstellungen. Die Überschreitung des Planansat- zes bei den Zuführungen zu Pensions-Versorgungs- rückstellungen hängt damit zusammen, dass die zu- grundeliegenden Versorgungsza hlungen ebenfalls etwas zu gering angesetzt wurden. Bei den Beihilferückstellungen für die Versorgungs- empfänger gab es eine deutliche Steigerung gegenüber dem Plan 2020 (+7,6 Mio. €) und auch gegenüber dem Vorjahreswert (+3,0 Mio. €). Hier macht sich bem erkbar, dass die Auszahlungen für Beihilfen von pensionierten Beamten/Beamtinnen seit Jahren überproportional steigen und dieser Ef- fekt dann mittelbar auch die Beihilferückstellungen ansteigen lassen. Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak- tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu- sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr 324 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 65 27,4 Mio. € weniger und gegenüber dem Plan 2020 16,9 Mio. € mehr aufgewendet werden. Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Personalaufwendungen 574.787.236,36 585.669.964,47 583.978.999,05 Bezüge Beamte 86.964.815,85 86.725.149,07 83.668.736,66 Bezüge Beamte-Lehrkräfte 82.899.897,71 81.878.099,69 79.389.907,50 Vergütungen Arbeitnehmer 263.269.997,97 272.734.266,97 250.696.166,68 Weitere Vergütungen 5.396.457,82 7.829.751,09 8.515.088,37 Sonstige Rückstellungen für Aktive 3.459.168,32 2.075,000,00 -180.686,62 Beiträge Versorgungskassen 20.038.298,68 20.746.091,21 19.289.032,88 AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 53.840.148,63 56.906.307,09 52.006.876,70 Beihilfen für Aktive 9.557.840,38 9.609.400,00 9.062.618,88 Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 39.751.972,00 39.502.299,35 68.552.735,00 Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 9.598.639,00 7.663.600,00 12.978.523,00 Versorgungsaufwendungen 116.628.527,25 105.996.900,00 115.616.759,73 Neutralisation Versorgung/Beihilfen -119.316.410,52 -113.656.400,00 -114.449,762,81 Versorgung Beamte und Lehrkräfte 95.018.945,99 93.550.000,00 90.174.465,44 Versorgung Arbeitnehmer 7.815.482,55 8.268.000,00 8.269,573,89 Beihilfen für Versorgungsempfänger 17.023.450,71 15.025.000,00 16.677.122,40 Zuführ. /Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 93.273.760,77 87.555.500,00 95.068.862,25 Zuführ. /Aufl. Beihilferückst. Versorgung 22.813.297,75 15.254.800,00 19.876.498,56 Summe Personal - und Versorgungsaufwen- dungen insgesamt 691.415.763,61 691.666.864,47 699.595.758,78 Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Al- tersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit- punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen) starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu- führung zu den Pensionsrückstellungen 2019 wegen zu berücksichtigender Besoldungserhöhungen für die 325 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 66 Jahre 2019 bis 2021 besonders hoch aus, auch 2013 beispielsweise war diese Besonderheit gegeben. Die Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung sind seit dem Jahr 2010 jahrelang aufgrund der Änderungen der gesetzlichen/tarifvertraglichen Rahmenbedingun- gen zurückgegangen. Seit 2019 ist nun wieder ein An- stieg zu verzeichnen, da Altersteilzeit nun auch wieder für Tarifbeschäftigte in gewissen Umfang möglich ist. Auf der Zeitstrahlachse wird zusätzlich die Entwicklung der Bezüge und Vergütungen als Referenzwert in Mio. € abgebildet. Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2 2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tabelle („Personal - und Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Gl iederung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst. 64 86 70 80 73 125 110 113 105 129 120 164 133 8 23 6 8 2 6 1 1 1 1 1 3 5 0 25 50 75 100 125 150 175 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 299 315 295 301 312 333 349 356 377 389 403 422 439 in Mio. € Zuführung Pensionsrückstellungen Zuführung Altersteilzeitrückstellungen 326 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 67 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun- gen stiegen insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Mio. €. Der Planwert wurde um 0,5 Mio. € unter- schritten. Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge- brauchsgegenstände“ fielen die Aufwendungen um rd. 2,5 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Die Position „ Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ be- wegt sich leicht unter Vorjahresniveau (-0,4 Mio. €). Im Bereich „Gebäudeunterhalt, -technik“ sind Ein- sparungen gegenüber dem Plan in Höhe von 10,3 Mio. € und Minderaufwendungen gegenüber dem Ist 2019 in Höhe von 0,7 Mio. € ersichtlich. Die Min- deraufwendungen gegenüber dem Plan sind vorwie- gend bei der Baupauschale aufgrund von Rückstän- den bei der Abarbeitung der Maßnahmen entstan- den. Um rd. 2,9 Mio. € erhöhte sich die Position „ Gebäu- dereinigung, Müll, Kanal, sonstige, insb. bei den hausverwaltenden Einheiten (HVE) aufgrund coronabedingtem höheren Reinigungsaufwand und der Vertretung der städtischen Reinigungskräfte.“ Unter der Rubrik „ Lehrmittel, Schülerbeförderung u. ä.“ hingegen verringerten sich die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Mio. €, insb. dadurch, dass pandemiebedingt Schülerbeförde- rungskosten ( -2,1 Mio. €), sowie Studienfahrten, Ausflüge, Ferienfahrten o.ä. ( -0,6 Mio. €) wegfielen und sich die Aufwendungen aus der Mittagsbetreu- ung (- 0,7 Mio. €) verringerten. Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet 93,0 Mio. € im Ist 2020 für den Servicebetrieb Öffent- licher Raum (SÖR) zur Finanzierung des operativen Betriebs im Bereich des „Grau- und Grün“-Infrastruk- turvermögens der Stadt. Diese Aufwendungen stie- gen gegenüber 2019 um 6,7 Mio. € an, entsprechend 7,8 %, u. a. aufgrund von Kostensteigerungen. Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In- standhaltungsrückstellung (Ist 2020: 15,9 Mio. €, Vorjahr 16,1 Mio. €) und zu den Rückstellungen für Altlasten (Ist 2020: 1,2 Mio. €) enthalten, die man- gels valider Werte nicht geplant werden. Die Position Neutralisierung Rückstellungszah- lungen Sach- und Dienstleistungen enthält insb. die Rückstellungsinanspruchnahme von Instandhal- tungsrückstellungen. Die Position Abschreibungen beinhaltet Abschrei- bungen auf Forderungen und Ab schreibungen auf Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sachan- lagevermögen sind 2020 gegenüber dem Vorjahr aufgrund des hohen Investitionsniveaus wieder et- was angestiegen (von 102,3 Mio. € auf 104,7 Mio. €), nachdem sie in den Vorjahren insb. im Bereich de s Infrastrukturvermögens wegen abgelaufener Nut- zungsdauern im U-Bahnbereich leicht gesunken war. . Sachaufwendungen und Abschreibungen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 287.191.489,22 282.689.615,38 284.366.065,60 Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 14.307.954,73 13.741.100,07 11.824.393,90 Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 19.606.273,23 22.107.602,67 19.973.663,93 327 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 68 Gebäudeunterhalt, -technik 39.183.218,98 49.514.232,21 39.906.233,58 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.043.941,59 6.129.070,21 5.784.248,58 Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 22.953.124,20 21.090.742,31 20.086.989,52 Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 23.642.909,80 26.028.628,61 27.359.602,85 Erstattungen an Dritte 144.322.395,02 140.297.773,69 141.876.627,10 Sonstiges 18.131.671,67 3.780.465,61 17.554.306,14 Neutral. Rückstellungszahl. Sach/Dienstl. -3.790.997,86 3.780.465,61 17.554.306,14 Abschreibungen 106.502.399,46 110.977.897,00 104.288.542,53 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden unterschieden in So- zialtransferaufwendungen und in weitere Transferauf- wendungen. Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tra- gen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom- men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson- dere an die freien Träger der Ki ndertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volu- men von 499 Mio. € (Vorjahr: 521 Mio. €) repräsentiert ca. 24 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Ge- danklich hinzuaddieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, di e aufgrund der Aufgabenschwer- punkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozi- alausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 704 Mio. € (Vorjahr: 714 Mio. €) rd. 35 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürnberger Stadt- haushalts dar. Die weiteren Transferaufwendungen mit 137 Mio. € (ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Ausgleichs- zahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbe- triebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und so- zialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbe- reich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land u. a. im Rahmen der Krankenhausumlage. In der unten aufge- führten tabellarischen Darstellung und in den nachfol- genden Erläuterungen beinhaltet dieser B lock auch die oben angesprochene Bezirksumlage. Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus gesetz- licher oder vertraglicher Verpflichtung stiegen gegen- über dem Vorjahreswert um 13,9 Mio. €, diese Position steigt erhöht sich seit Jahren aufgrund des anhaltenden Platzausbaus bei Kindertageseinrichtungen freier Träger nachhaltig. Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi- cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB Sozialtransferauf- wendungen Sozialleistungen, Z hü il Weitere Trans- feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge- werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 328 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 69 XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Mio. € oder 5,5 %. Die Zuständigkeitsverlagerungen durch das Bay- erische Teilhabegesetz I (BayTHG I) an den Bezirk wir- ken sich noch immer auf die Entwicklungen in der Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus. In 2020 zeigt sich aber grundsätzlich wieder der konstante Anstieg der Vorjahre. Die Entwicklung im Jahr 2020 wurde zudem deutlich durch die Leistungsausweitungen im Wohngeldgesetz beeinflusst. Die Kosten der Grund- sicherung werden seit 2014 zu 100% vom Bund erstattet (siehe dazu auch unter „Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen“). Unter den sonstigen Hilfen außerhalb von Einrichtun- gen hat die Stadt 2020 marginal mehr als im Vorjahr aus- gegeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Hil- fen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie die Leistungen im Rahmen der Beratungs- und Integrations- richtlinie. Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem Vor- jahr 12,0 Mio. € bzw. 16,2 % weniger aufgewendet wor- den. Dies ist in der weiterhin stark rückläufigen Anzahl an Leistungsbeziehern begründet. Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar- beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a. Kosten der Unterkunft (SGB II)“) erhöhten sich gegen- über dem Vorjahr um 1,8 Mio. € (1,7 %). Die Stadt Nürn- berg konnte bis Februar 2020 von der sehr guten wirt- schaftlichen Lage profitieren. Bis dahin lag die Zahl der Leistungsberechtigten und B edarfsgemeinschaften deutlich unter dem Plan. Dann wirkten sich hier die Ein- schränkungen aufgrund der COVID -19-Pandemie mas- siv aus. Die Entwicklungen im Bereich des SGB II blie- ben bisher allerdings unter der Prognose der Bunde- sagentur für Arbeit. Dies könn te aber auch auf verhal- tene Inanspruchnahme der Sozialschutzpakete zurück- zuführen sein. Die Bezirksumlage stieg 2020 gegenüber dem Vorjahr spürbar an (+6,6 Mio. €, d. h. + 3,3 %). Dies ergab sich aus der höheren Umlagekraft der Stadt Nürnberg im zu- grundeliegenden Referenzjahr. Weitere Transferaufwendungen Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten 59,2 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus gesetzli- chen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, z. B. an das Staatstheater (21,1 Mio. €), an das Germa- nische Nationalmuseum oder an die Nürnberger Sym- phoniker. Ferner ist mit 12,7 Mio. € die Krankenhausum- lage enthalten. Die Position „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen“ ist um 9,9 Mio. € höher als im Vorjahr ausgefallen. Die s ist darin begründet, dass hier Rückstellungen i. H. v. 10 Mio. € für erwartete coronabedingte Verlustausgleiche an den Flughafen Nürnberg und den Eigenbetrieb Nü Bad enthalten sind. Wie in den letzten Jahren sind hier weiterhin die für das Jahr 2020 gezahlten Verlustausgleiche an die Eigenbe- triebe NüBad und FSN sowie die Zuführungen zu Ver- lustausgleichsrückstellungen für die noris inklusion gGmbH (1,0 Mio. € in 2020) enthalten. Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich an den jewei- ligen Gewerbesteuereinzahlungen des Jahres. Sie be- trägt in 2020 31,4 Mio. € und liegt damit 33,6 Mio. € unter dem Ist 2019. Dies ist begründet durch den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage/Mitfinanzierung Län- derfinanzausgleich (§ 6 Abs. 3 Gemeindefinanzreform- gesetz) ab 2020. Daher wurde der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage reduziert (Vervielfältiger 2018: 68,3 %, 2019: 64 %, 2020: 35 %). Unter der Position Zuführung zu sonstigen Rückstel- lungen im Transferaufwandsbereich werden noch nicht zweckentsprechend verwendete Spenden sowie ggf. die Bildung einer Rückstellung zu den aufgrund der relativen Umlagekraft in 2020 induzierten Beträgen der Bezirks- umlage für 2021 abgebildet – hier ergab sich rechnerisch jedoch für 2020 kein Betrag, im Vorjahr 2019 waren es 2,9 Mio. € gewesen. Transferaufwendungen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 insgesamt 815.405.980,18 827.417.752,49 831.833.927,28 329 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 70 Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetz- lich/vertraglich - Art 1/4) 152.055.765,58 142.777.147,00 138.181.883,66 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art 5) 16.667.947,67 17.905.552,00 16.744.957,41 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 62.205.744,52 66.561.500,00 58.987.918,91 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 51.802,82 5.900,00 512.424,13 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 5.913.440,75 7.914.000,00 8.380.322,19 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.720.482,87 5.944.100,00 5.623.768,45 Familien- und Jugendhilfe 87.123.707,57 91.273.742,00 86.660.365,94 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 61.898.777,86 64.113.000,00 73.868.301,59 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 105.528.337,49 111.190.892,00 103.754.938,80 Bildungs- und Teilhabepaket 6.380.326,51 9.153.500,00 6.554.349,96 Sonstige 17.329,15 64.000,00 42.431,22 Summe 503.563.662,79 516.903.333,00 499.311.662,26 Bezirksumlage (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Bezirksumlage 203.441.575,99 203.441.575,99 196.871.394,93 Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus- gleiche) 59.228.471,07 61.302,393,50 58.529.784,82 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun- dene Unternehmen 18.148.826,94 11.770.450,00 8.221.080,99 Gewerbesteuerumlage 31.438.477,00 35.000.000,00 65.026.735,99 330 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 71 Zuführungen zu sonst. Transferaufwands -Rück- stellungen 1.000.701,33 4.916.268,29 Neutralisation Rückstellungszahlung Trans- feraufwendungen (Erträge) -1.415.734,94 -1.000.000,00 -1.043.000,00 Summe 109.816.476,34 108.072.843,50 136.693.870,09 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fielen gegen- über dem Vorjahr um 55,7 Mio. €, entsprechend 35,6 % höher aus. Eine Besonderheit in 2020 war der eklatante Anstieg der Position „Sonstiger Personal-/ Dienstaufwand“. Hier schlägt insb. die 2020 neu hinzugekommene Aufwands- position für coronabedingte Aufwendungen für Schutz- kleidung und - material zu Buche mit Aufwendungen von 7,1 Mio. €. Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungs- fähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investiti- onen (dort gesondert ausgewiesen). Hier ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 3,4 Mio. €, ersichtlich. Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter war ge- genüber dem Vorjahr ein Anstieg um 8,6 Mio. € zu ver- zeichnen, der vor allem auf das Gesundheitsamt entfällt. Hier wurden die Vergütungen für das Testcenter Flugha- fen und die mobilen Abstrichstationen verbucht (ca. 9,4 Mio. €), die jedoch vom Freistaat Bayern wiedererstattet werden. Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen im Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in 2020, wie bereits 2019 keine Beträge benötigt. Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen z. B. die Verluste aus dem Abgang von Ve rmögensge- genständen, die nicht geplant werden können. Das Ist 2020 betrug hierfür 5,2 Mio. €. Im Vorjahr fielen hier 2,4 Mio. € an. Enthalten sind außerdem Vorauszahlun- gen zur Körperschaftssteuer sowie Gewerbesteuerauf- wendungen für die Betriebe gewerbliche r Art Telekom- munikationsnetz (4,3 Mio. €}, Krematorium und Bestat- tungswesen (insgesamt 0,6 Mio. €). Den größten Um- fang nehmen in diesem Jahr nochmals die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen mit 76,7 Mio. € ein (Vorjahr 47,5 Mio. €). Hierin wurden R isiken aus coronabedingten Belastungen bei den Töchtern Nürn- bergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH be- rücksichtigt (75 Mio. €). 2019 waren hier u.a. Risiken aus strittigen Bilanzierungsfragen beim Klinikum Nürnberg enthalten. Aufwendungen für den Geschä ftsbetrieb städtischer Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksachen, sind ebenfalls in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen enthalten. Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 11.816.054,23 14.023.757,93 5.406.584,94 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.166.082,17 2.263.200,00 2.219.384,59 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 18.066.009,14 11.147.000,00 14.622.316,35 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 25.255.972,78 27.326.893,33 24.499.831,77 331 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 72 Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.297.684,21 3.387.010,93 3.318.344,18 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.568.425,29 1.550.000,00 1.765.607,91 Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.799.722,43 6.460.860,47 3.923,453,70 Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 6.633.202,96 6.996.484,07 3.923.453,70 Vergütungen für Leistungen Dritter 23.784.537,44 18.945.181,03 15.146.296,96 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.881.091,39 6.749.227,18 6.585.811,89 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200.000,00 0,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen 108.133.963,50 26.443.454,26 73.480.965,31 Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentl. Auf- wendungen -319.849,47 -223.782,36 Summe 212.082.896,07 126.493.069,20 156.348.084,19 332 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 73 Finanzergebnis Das Finanzergebnis fällt um 15,4 Mio. €, entspre- chend 191 %, schlechter aus als im Vorjahr und um 6,7 Mio. € schlechter als im Plan 2020. Der wesentliche Grund für das schlechtere Ergebnis gegenüber dem Vorjahr sind um 15,4 Mio. € niedri- gere Erträge aus der Verzinsung der Gewerbe - /und Umsatzsteuer (- 79 %). Im Gegenzug sanken die Aufwendungen aus Erstat- tungszinsen aus der Gewerbesteuer geringfügig (- 1,0 Mio. €, entsprechend 10 %)). Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre- dite war erneut ein Rückgang zu verzeichnen: Hier sind 1,9 Mio. € weniger als im Vorjahr angefallen (- 7 %). Auch in 2020 ermöglichte das anhaltend niedrige Zinsniveau und tlw. sogar die Auszahlung von Nega- tivzinsen den Zinsaufwand für Investitionskredite trotz der hohen Investitionssummen stabil zu halten bzw. sogar zu senken. Die Zinslastquote beträgt 1,5 % (Vorjahr 1,7 %). Bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen ist 2020 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse i. H. v. 1,7 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) enthalten. Die Aus- schüttung des Zweckverbands Kommunale Ver- kehrsüberwachung im Großraum Nürnberg betrug 2020 1,6 Mio. € (2019: 2,0 Mio. €). Finanzergebnis (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Finanzerträge davon: -9.147.948,70 -15.869.214,24 -26.702.313,29 Zinserträge -1.804.700,69 -1.048.014,24 -1.412.422,96 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -3.329.851,07 -4.621.200,00 -5.645.555,84 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -3.977.649,76 -10.000.000,00 -19.394.330,58 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -35.747,18 -200.000,00 -250.003,91 Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: 32.646.977,55 32.694.490,00 34.753.535,56 Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb. an Kreditinstitute 23.522.821,40 24.245.640,00 25.417.347,87 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 8.270.718,00 8.000.000,00 9.257.326,00 Sonstige Zinsaufwendungen 853.438,15 448.850,00 78.861,69 Summe 23.499.028,85 16.825.275,76 8.051.222,27 333 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Ergebnisrechnung – Außerordentliches Ergebnis _____________________________________________________________________________________________________ 74 Außerordentliches Ergebnis Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge- staltet sich die Planung naturgemäß schwierig. Die periodenfremden Erträge 2020 fielen im Vergleich zu 2019 relativ gering aus - hier waren insb. 2,1 Mio. € periodenfremde Schadenersatzleistungen aus 2018 bei der U -Bahn und 1,0 Mio. € aus Kon- zessionsabgaben für Wasser aus 2018 enthalten. In den periodenfremden Aufwendunge n 2020 sind insb. Konzessionsabgaben z. B. für Strom und Was- ser aus dem Vorjahr enthalten, ebens o wie bereits 2019. Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Schadenersatzleistungen und andere außeror- dentliche Erträge -451.860,23 -41.851 -523.587,07 Periodenfremde Erträge -171.868,74 -122.100 -3.577.859,77 Schadenersatzleistungen und andere außeror- dentliche Aufwendungen 75.679,64 11.800 16.072,02 Periodenfremde Aufwendungen 1.199.395,07 215.100 1.714.991,53 Summe 651.345,74 62.949 -2.370.383,29 334 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 75 Erläuterungen zur Finanzrechnung Finanzrechnung (in €) Ist 2020 Plan 2020 (+ Reste 2019) Ist 2019 Cashflow aus laufender Verwaltungstätig- keit -130.662.647,51 -33.109.582,33 -194.353.226,15 + Einzahlungen Investitionszuweisungen -79.928.350,12 -101.418.000,00 -56.904.888,64 + Einzahlungen Investitionsbeiträge -8.938.326,32 -6.192.000,00 -7.355.067,33 + Veräußerung von Sachvermögen -16.028.656,43 -7.000.000,00 -7.450.731,87 + Veräußerung von Finanzvermögen -3.506.367,74 -828.000,00 -6.249.710,95 + Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.516.977,90 -2.553.000,00 -4.055.399,77 = Einzahlungen Investitionstätigkeit -110.918.678,51 -117.991.000,00 -82.015.798,56 - Auszahlungen Erwerb Grundstücke 13.838.108,47 37.301.107,42 12.905.223,00 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 193.068.288,93 540.971.982,17 144.000.142,78 - Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 21.677.188,59 37.562.821,81 16.264.577,61 - Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 39.654.551,55 38.126.800,00 48.670.089,35 - Investitionsförderungsmaßnahmen 21.192.613,84 32.057.632,79 14.811.148,48 - Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 960.500,00 1.850.500,00 339.500,00 = Auszahlungen Investitionstätigkeit 290.391.251,38 687.870.844,19 236.990.681,22 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 179.472.572,87 569.879.844,19 154.974.882,66 = Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe- trag 48.809.925,36 536.770.261,86 -39.378.343,49 + Aufnahme von Krediten für Investitionen -170.000.000,00 -188.000.000,00 -75.000.000,00 + Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän- gen 0,00 0,00 0,00 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -170.000.000,00 -188.000.000,00 -75.000.000,00 335 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 76 - Tilgung von Krediten aus Investitionen 63.963.726,78 66.900.000,00 91.860.903,99 - Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 11.273.790,11 11.278.000,00 12.451.822,77 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 75.237.516,89 78.178.000,00 104.312.726,76 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -94.762.483,11 -109.822.000,00 29.312.726,76 = Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe- trag -45.952.557,75 426.948.261,86 -10.065.616,73 + Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 - Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 = Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 + Aufnahme von Kassenkrediten -94.500.000,00 0,00 -108.500.000,00 - Tilgung von Kassenkrediten 178.000.000,00 0,00 25.000.000,00 + Einzahlungen durchlaufende Posten -3.882.586.894,45 0,00 -4.568.409.942,87 - Auszahlungen durchlaufende Posten 3.854.782.174,68 0,00 4.568.670.808,47 = Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor- gängen 55.695.280,23 0,00 -83.239.134,40 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -407.295.896,30 -280.000.000,00 -313.991.145,17 = Endbestand an Finanzmitteln -397.553.173,82 146.948.261,86 -407.295.896,30 + Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser- ven 0,00 0,00 0,00 = Endbestand an Liquiditätsreserven -397.553.173,82 146.948.261,86 -407.295.896,30 Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- keit 20 20 verminderte sich gegenüber dem Jahr 2019 um ca. 63,7 Mio. € auf 130,7 Mio. €. Die Ein- zahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind im Vergleich mit 201 9 leicht gesunken (minus 22,2 Mio. €) . Während die Steuereinzahlungen coronabedingt in 2020 gegenüber dem Vorjahr ein- brachen (-61,2 Mio. €), stiegen die Zuwendungen und Zuweisungen hingegen im Vergleich zu 2019 um 79,9 Mio. €. Die Mehreinzahlungen bei den Zuwen- dungen und Zuweisungen stammten dabei überwie- gend aus einer coronabedingten Gewerbesteuer- kompensation des Bundes und des Freistaats (+61,7 Mio. €). Bei den öffentlich -rechtlichen und privat- rechtrechtlichen Leistungsentgelten ergaben sich u.a. durch die Schließung von Einrichtungen (wegen des Corona-Lockdowns) erhebliche Einbußen bei den Einzahlungen ( -16,9 Mio. € bzw. - 11,5 Mio. €). 336 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 77 Bei den sonstigen Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab sich vor allem bei der Verzinsung der Gewerbesteuer ein erheblicher Rückgang gegenüber 2019 in Höhe von 14,0 Mio. € (analog zum Gewerbesteuerrückgang). Im Vergleich dazu entwickel ten sich die laufenden Auszahlungen um ca. 41,5 Mio. € nach oben. So sind z.B. die Personal - und Versorgungsauszahlungen gegenüber 2019 um insg. ca. 25,1 Mio. € angestie- gen (u.a. wegen Besoldungs - und Tariferhöhungen in 2020 sowie wegen Stellenneuschaffungen). Auch bei den Auszahlungen für Sach - und Dienstleistun- gen ist ein Anstieg in Höhe von ca. 12,8 Mio. € zu verzeichnen (z.B. wegen höheren Erstattungen an SÖR für die für die Stadt erbrachten Leistungen so- wie wegen höherer Energiekosten). Bei den Transferauszahlungen, den sonstigen Aus- zahlungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit und den Finanzauszahlungen ergab sich insg. eine moderate Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von ca. 3,6 Mio. € (u.a. wegen Steuernachzah- lungen beim Betrieb gewerblicher Art „Telekommuni- kationsnetz“). Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig- keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi- nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit war in 2020 so hoch, dass nach Abzug der ordentli- chen Tilgungen noch ca. 55,4 Mio. € als Finanzie- rungsbeitrag aus Eigenmitteln für die getätigten In- vestitionen 2020 vorhanden waren. Für die Investiti- onen 2020 musste insg. ein städtischer Eigenmittel- anteil in Höhe von 179,5 Mio. € aufgebracht werden; dieser konnte noch zu 30,9 % aus dem (nach Abzug der ordentlichen Tilgungen) verbleibenden Cashflow aus laufender V erwaltungstätigkeit gedeckt werden (gegenüber 78,1 % im Vorjahr). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im Be- richtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der um 24,5 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahreswert (155,0 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der Inves- titionstätigkeit stiegen dabei im Vergleich zu 2019 um ca. 28,9 Mio. €, wobei hier durchaus größere Schwankungen von Jahr zu Jahr möglich sind. So unterliegen z.B. die Investitionszuweisungen und - zuschüsse naturgemäß von Jahr zu Jahr einer rela- tiven Schwankungsbreite, da der Abruf von Förder- mitteln von der Anzahl der förderfähigen Baumaß- nahmen und dem jeweiligen Baufortschritt abhängt. In 2020 stiegen die Investitionszuweisungen und – Zuschüsse gegenüber 2019 um ca. 23 Mio. € an. Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite die Mittelabflüsse insg. um 53,4 Mio. €. Bei den Aus- zahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachver- mögen wurden 5,4 Mio. € mehr als in 2019 veraus- gabt (u.a. für BW/HANA -Lizenzen sowie für Video- überwachung in U-Bahnanlagen). Bei den Baumaß- nahmen fiel der Anstieg des Rechnungsergebnisses 2020 gegenüber dem Vorjahr noch wesentlich höher aus als beim beweglichen S achvermögen (+49,1 Mio. €). Dies hängt u.a. mit der aktuell hohen Auslas- tung des Baugewerbes zusammen, aber auch mit einzelnen Baumaßnahmen (z.B. die Erweiterung der U-Bahnlinie 3 Richtung Gebersdorf, Neubau Ball- sporthalle Tillypark, etc.). Der nominelle Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt -94,8 Mio. €. Im Regelfall ist dieser identisch mit dem Begriff der sog. Nettoneuverschuldung. Da in 2019 präventiv aufgenommene Kassenkredite, die 2020 sukzessive in Investitionskredite umgeschuldet wurden, ebenfalls in die Nettoneuverschuldun g mit eingerechnet werden mussten, konnte auch in 2020 die Nettoneuverschuldung nicht direkt als Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aus der Fina nzrech- nung herausgelesen werden (weil die Abwicklung der Kassenkredite formal unter den „nicht haushalts- wirksamen Vorgängen“ abzubilden ist). Die Nettoneuverschuldung betrug 2020, inklusive der Rückzahlung der genannten Kassenkredite (sal- diert 82,4 Mio. €) insgesamt 12,4 Mio. €, d.h. es wur- den per Saldo im Berichtsjahr 2020 12,4 Mio. € mehr Kredite neu aufgenommen als vorhandene Kredite getilgt. In der Planung 20 20 wurde noch mit einer Nettoneuverschuldung von 109,8 Mio. € gerechnet. Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln wurden die Bestände auf den jeweiligen Be - standskonten der Bilanzpositionen Liquide Mittel, Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichke iten herangezogen. 337 Anhang zum Jahresabschluss 2020 Nürnberg, den f *1) fjs 338 79 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 339 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 80 Lage der Stadt Nürnberg Geographische Lage Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der Region. Nach der Einwohnerzahl (53 0.116 im Juli 2021 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte Stadt in Bayern und die vierzehntgrößte in Deutschland. Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und Schwabach sowie den angrenzende n Landkreisen ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu- ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005 durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge- nommen wurde. Die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als auch auf kultureller, wirtschaftlicher und techn ologi- scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro- päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts- wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähig keit, sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern. Wirtschaftsstruktur Nürnberg ist High -Tech-, Industrie- und innovativer Dienstleistungsstandort. Seit den siebziger Jahren entwickelte sich die Stadt zum Dienstleistungs zent- rum mit hohen Anteilen von produktionsnahen Dienstleistungen wie Beratung, Planung, Markt- und Verbraucherforschung und einer hohen Beschä ftig- tendichte und Unter nehmenspräsenz im Sektor der Informations- und Kommunikations technik. Aktuell sind über drei Viertel (79,9 %) aller in Nürnberg sozi- alversicherungspflichtig Beschäftigten im Dienstleis- tungssektor tätig. Im Vergleich der großen deutschen Städte ist jedoch Nürnbergs Beschäftigtenanteil im Industriesektor bzw. im verarbeitenden Gewerbe im- mer noch bemerkenswert hoch. Nürnberg ist das Handelszentrum Nordbayerns mit hoher Einkaufszentralität. Das Güterverkehrszent - rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Ex port- quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt, wobei Nürnberg von seiner zentralen Lage im euro- päischen Wirtschaftsraum profitiert. Begünstigt durch die verkehrsgeografisc he Lage ist Nürn berg traditioneller Standort von Betrieben aus dem Ver- kehrs- und Logistiksektor mit zukunftsweisen den Modellprojekten der Kommunikations- und Verkehrs- wirtschaft. Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in den Bereichen Energie -, Kommunikations-, Ver - kehrstechnik, Mess- und Regeltechnik sowie Auto- matisierungs- und Fertigungstechnik mit bedeuten- den Firmen wie Bosch, Diehl, Leoni, MAN, Siemens oder Vitesco. Traditionell stark ist auch die Schreib- geräteindustrie mit Firmen wie Faber -Castell (Stein bei Nürnberg), LYRA und Staedtler und die Nah- rungs- und Genussmittelindustrie (Nürnberger Leb- kuchen, Nürnberger Bratwürste). Arbeitsmarkt Der Wirtschaftsstandort Nürnberg entwickelt sich po- sitiv und hat eine hohe Attraktivität als Lebens - und Arbeitsort. Nürnbergs Wirtschaft kann sich allerdings den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie seit März 2020 nicht entziehen. Durch seinen breiten und ausgewogenen Branchen- und Betriebsgrößen- mix ist der Wirtschaftsstandort Nürnberg jedoch ins- gesamt robust und zukunftsorientiert aufgestellt und verfügt über eine Fülle an Standortvorteilen. Noch im Dezember 2019, vor Ausbruch der Corona- Pandemie, gab es im Stadtgebiet mit 315.526 sozi- alversicherungspflichtig Beschäftigten eine so hohe Beschäftigung wie in noch keinem Jahr zuvor. Zum Dezember 2020 war die Beschäftigtenzahl auf 311.576 gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 1,3 Prozent. Über die Hälfte (52,3 Prozent) der Männer und Frauen, die in Nürnberg arbeiten, woh- nen nicht hier, sondern sind Einpendlerinnen und Einpendler. Dies verdeutlicht die wichtige Arbeits- marktfunktion Nürnbergs weit über die Stadtgrenzen hinaus für Nordbayern. Bis Februar 2020, also kurz vor der Corona-Pandemie, waren die Arbeitslosen- zahlen am Standort auf den niedrigsten Stand seit 28 Jahren gesunken. Pandemiebedingt stieg die Ar- beitslosigkeit an und lag im August 2020 bei 21.476 Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote betrug 7,1 Pro- zent (August 2020). Mit Rücknahme der Pandemie- beschränkungen erholt sich der Nürnberger Arbeits- markt spürbar. Bis August 2021 sank Arbeitslosen- zahl wieder auf 17.846 und die Arbeitslosenquote lag bei 5,9 Prozent. Das entspricht einem Arbeitslo- senrückgang um 16,9 Prozent gegenüber dem Vor- 340 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 81 jahr. Nürnberg zählt im deutschen Großstadtver- gleich zu den Städten mit der niedrigsten Arbeitslo- sigkeit. Im bundesweiten Vergleich der 17 größten deutschen Städte (mit mehr als 350 Tsd. Einwohne- rinnen und Einwohnern) ist Nürnberg auch jetzt, in Corona-Zeiten, hinter München, Stuttgart die Stadt mit der drittniedrigsten Arbeitslosenquote (Stand: August 2021). 341 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 82 Ertragslage Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen kurz zusammengefasst, die durch Abweichungen vom Plan bzw. vom Ist des Vorjahres maßgeblich für den Jahresüberschuss von 61,8 Mio. € waren. in Mio. € (SAP -Logik: Erträge mit Minus -, Aufwendungen mit Pluszeichen) Ist 2020 Plan 2020 Ist 2019 Gewerbesteuer -421,1 -467,0 -476,6 Einkommensteueranteil -307,7 -298,6 -323,6 Schlüsselzuweisungen -249,5 -249,5 -229,2 Zuweisungen Land Grunderwerbsteuer -33,9 -33,5 -40,7 Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreu- ungspersonal.) -81,2 -88,3 -87,5 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -71,8 -69,4 -86,7 Erstattungen vom Land (Transferleistungen) -69,8 -77,7 -90,1 Bezüge und Vergütungen 438,5 449,2 422,3 Pensionsrückstellungen (Saldo Zufüh- rung/Auflösung) 134,8 134,6 163,6 Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen - Art 1 151,9 142,7 138,2 Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung (KdU) (§ 22 I SGB II) 103,3 108,6 101,7 Verlustausgleiche an städtische Töchter inkl. Zuführung zu Rückstellungen, abzüglich Neutralisationen 16,7 10,8 7,2 Miet- und Pachtaufwand Immobilien 25,3 27,3 24,5 Aufwendungen für Gebäudeunterhalt, -tech- nik 39,9 47,3 36,7 Bezirksumlage 203,4 203,4 196,9 Gewerbesteuerumlage 31,4 35,0 65,0 Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 76,1 0,1 47,5 342 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 83 Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO -4,0 -10,0 -19,4 Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisverwendung 221,5 Mio. € (2019: 230,9 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich künftiger Jahresfehlbeträge. Die folgende Darstellung veranschaulicht die Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2005. Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2005 Kennzahlen zur Ertragslage Steuern und Umlagen Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 Durchschnittli- cher Anteil der Steuern pro Ein- wohner Steuern/ Einwoh- nerzahl 1.782 €/EW 1.886 €/EW 1.826 €/EW 1.743 €/EW 1.665 €/EW 1.555 €/EW 1.524 €/EW Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 44,8 % 47,3 % 47,1 % 46,3 % 46,2 % 47,7 % 49,4 % -3 3 -18 13 16 19 17 -27 7 29 32 31 62 -13 69 62 64 49 65 81 102 118 91 99 103 135 168 231 221 -50 0 50 100 150 200 250 200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020 Millionen € Jahresergebnis (Überschuss = +) Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverw.) 343 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 84 Anteil der Schlüsselzuwei- sungen pro Ein- wohner Schlüsselzuweisun- gen/ Einwohnerzahl 469 €/EW 428 €/EW 411 €/EW 376 €/EW 342 €/EW 329 €/EW 297 €/EW Anteil der Schlüsselzuwei- sungen an den ordentlichen Er- trägen Schlüsselzuweisun- gen/ ordentliche Er- träge 11,8 % 10,7 % 10,6 % 10,0% 9,6 % 9,5 % 10,1 % Zuwendungs- quote Zuweisungen/ or- dentliche Erträge 28,5 % 24,5 % 24,2 % 23,6 % 23,9 % 25,3 % 23,8 % Anteil der Be- zirksumlage pro Einwohner Bezirksumlage/ Ein- wohnerzahl 382 €/EW 367 €/EW 342 €/EW 313 €/EW 294 €/EW 301 €/EW 289 €/EW Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass m it ca. 50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu- tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel- len. Vor 2020 wurde hier 2016 der bisher niedrigste Anteil erreicht, selbst im Krisenjahr 2009 betrug hier der Wert 48 %. Der nochmalige Rückgang der Quote gegenüber 2015 war trotz höherer absoluter Steu- ererträge auf die stark erhöhten Kostenerstattungen und Zuweisungen im Zusammenhang mit den ge- stiegenen Flüchtlingszahlen zurückzuführen. 2018 war dieser Effekt wieder am Abklingen und die Quote erhöhte sich wieder deutlich , auch 2019 stieg sie leicht an. 2020 hingegen führte der Einbruch von Ge- werbe- und Einkommensteuer zu einem deutlichen Rückgang. Die Schlüsselzuweisungen pro Einwoh- ner stiegen in den letzten 5 Jahren stetig an. Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im Trend eklatant an. Der Rückgang 2015 war auf die stark gestiegene Einwohnerzahl bei nahezu konstant gebliebener Umlage zurückzuführen. 344 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 85 Kennzahlen zu Aufwendungen Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 Aufwandsde- ckungsgrad ordentliche Er- träge/ ordentliche Aufwendungen 100,5 % 103,3 % 102,1 % 102,9 % 102,9 % 102,3 % 99,1 % Transferauf- wandsquote Transferaufwand/ ordentliche Auf- wendungen 38,7 % 40,2 % 41,2 % 43,4 % 45,7 % 42,8 % 43,1 % Personalin- tensität = Personalauf- wandsquote Personalaufwen- dungen/ ordentli- che Aufwendun- gen 32,8 % 33,8 % 30,9 % 31,2 % 30,8 % 32,7 % 33,2 % Durchschnitt- liche Ab- schreibungs- quote des Sachanlage- vermögens/ Immateriellen Vermögens Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachanlagever- mögen/ immateri- elles Vermögen und Sachanlage- vermögen 2,4 % 2,5 % 2,6 % 2,7 % 2,6 % 2,5 % 2,5 % Abschrei- bungsentlas- tung Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Abschreibungen auf Anlagevermö- gen (ohne Finanz- anlagen 53,4 % 46,1 % 46,6 % 48,3 % 48,9 % 49,0 % 48,0% Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah- resüberschusses war diese Kennzahl 2015-2019 deutlich über der 100 %-Marke. 2020 ist sie trotz des Fehlbetrags noch knapp darüber (auch im Finanzer- gebnis wird ein Fehlbetrag ausgewiesen) und damit noch höher als anlässlich des Fehlbetrags in 2014. Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach- haltig die 40 %-Marke. Der Rückgang 2015 trotz er- heblicher Steigerung der Transferaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr war auf den starken Anstieg anderer Aufwandsarten, insb. der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Flüchtlingsunterbrin- gung) und der Abschreibungen auf Finanzanlagen zurückzuführen, 2016 traten diese Sachverhalte wie- der in den Hintergrund und damit stieg die Quote wie- der etwas an. 2020 hingegen gingen die Transferauf- wendungen, wie bereits 2018 und 2019 , aufgrund geringerer Sozialtransferaufwendungen und Verlust- ausgleiche im Verhältnis nochmals etwas zurück – damit wird die 40 % -Marke erstmals wieder unter- schritten. Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er- stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die Personalaufwandsquote ist besonders abhängig von der Entwicklung der entsprechenden Rückstellun- gen: 2013 stieg sie insb. aufgrund erhöhter Rückstel- lungszuführungen – 2012, 2014 und 2016 war die 345 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 86 Quote entsprechend geringerer Rückstellungszufüh- rungen rückläufig. 2016 kamen erhöhte Transferauf- wendungen hinzu, die den relativen Anteil der Perso- nalaufwendungen verringerten. 2017 und auch wie- der 2019 kamen wiederum neben Besoldungserhö- hungen und Stellenschaffungen auch erhöhte Rück- stellungszuführungen zum Tragen , die Quote er- höhte sich wieder . 2020 hingegen waren die Rück- stellungszuführungen wieder geringer, so dass auch die Quote wieder leicht absinkt. Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach- anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt, um welchen Betrag sich das städtische Anlagever- mögen pro Jahr verminderte, wenn nicht entspre- chend reinvestiert würde. Die Quote betrug seit 2008 fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erstmals auf 2,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl auf- grund der im Zuge der Grundstück srevision gestie- genen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Ab- schreibungen auf 2,5 % zurück , seit 2016 stieg die Quote geringfügig an, um 2019 wieder auf 2,5 % zu- rückzukehren. 2020 weist nun den bisher geringsten Wert auf. Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in- wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch Erträge aus Sonderpostenauflösungen verringert werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie- rung auf den Werteverzehr deutlich. Dieser Wert steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio- nen (z.B. U-Bahn) an, wie z.B. im Jahr 2010 (51 %) und nun auch wi eder in 2020 mit dem bisherigen Spitzenwert. Zinsaufwand Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 Zinsaufwand pro Einwohner Zinsaufwand/ Einwoh- nerzahl 61 €/EW 65 €/EW 65 €/EW 96 €/EW 79 €/EW 76 €/EW 89 €/EW Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer-träge 3,4 % 3,4 % 3,6 % 5,5 % 4,7 % 4,9 % 5,9 % Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli-che Aufwendungen 1,6 % 1,7 % 1,7 % 2,6 % 2,3% 2,4 % 2,9 % Der Zinsaufwand pro Einwohner hat sich aufgrund des geringen Zinsniveaus trotz steigender Verschul- dung in den letzten 15 Jahren stark verringert (Spit- zenwert im Jahr 2011 mit 105 €/Einwohner . 2015 konnte durch das historisch n iedrige Zinsniveau die Kennzahl deutlich auf einen Tiefstand gebracht wer- den. 2014, 2016 und auch 2017 jedoch glichen stark gestiegene Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer die Verringerung bei den Kreditzinsen mehr als aus, so dass eine , 2017 sogar deutliche Steigerung der Kennzahl zustande kam . 2018 wiederum entfiel die steigernde Wirkung erhöhter Erstattungszinsen , 2019 blieb der Wert konstant , 2020 fiel er auf den niedrigsten Wert bisher. Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver- wendung für Zinsen dar. 2013 wurde durch geringe- ren Zinsaufwand im Zähler, sowie andererseits eine Steigerung bei den Steuererträgen im Nenner der bisher niedrigste Wert der Zins-Steuerquote aus dem Jahr 2006 (6,5 %) mit 5,6 % noch weit untertroffen. 2014 schlug hier jedoch der Einbruch der Gewerbe- steuer sowie der Anstieg der Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu Buche, so dass die Kennzahl trotz weiter gesunkenem Durchschnittszins für Investiti- onskredite wieder anstieg. Seit 2015 sinkt der Wert der Zins-Steuerquote nun im Trend – nur unterbro- chen durch das Jahr 2017. Hier wurde der Anstieg bei den Steuererträgen durch den Anstieg bei den Gewerbesteuer-Erstattungszinsen überkompensier t 346 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 87 und führte zu einer deutlichen Erhöhung. Genau die- ser Effekt verkehrte sich 20 18 mit niedrigen Erstat- tungszinsen ins Gegenteil, 2019 noch einmal etwas stärker. 2020 weist geringere Zinsen, aber auch ge- ringere Steuern aus, so dass die Quote konstant bleibt. Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In- vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder gestie- gene, 2018 gesunkene Gewerbesteuer-Erstattungs- zinsen bemerkbar. 2019 bleibt der Wert konstant , 2020 geht er nochmals geringfügig zurück. Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge und Finanzerträge Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung der Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Ertragsarten: Steuern 44,56% Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 28,33% Leistungsentgel te 4,98% Erträge Kostenerstattun gen, Kostenumlagen 14,49% Sonstige ordentliche Erträge 3,91% Erträge Auflösung Sonderposten 2,62% Sonstiges 0,68% Finanzerträge 0,43% 347 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 88 Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen und Zinsenaufwendungen Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar: Personalaufwendunge n 27,29% Versorgungsaufw endungen 5,54% Transferaufwendu ngen 38,71% Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen 13,45% Sonstige ordentliche Aufwendungen 10,07% Abschreibungen 5,06% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1,55% 348 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 89 Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 Reinvestiti- onsquote Bruttoinvestitions- auszahlungen/ Jah- resabschreibungen 239 % 184 % 162 % 144 % 142 % 151 % 149 % Sachanla- gen-Sonder- postenquote Sonderposten/ Sachanlagevermö- gen 25 % 24,5 % 24,9 % 25,1 % 24,5 % 22,5 % 23,3 % Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen weist 2020 zum zweiten Mal einen Spitzenwert auf und übersteigt den bisherigen höchsten Wert aus 2010 mit 201 %. In den Jahren 2005/ 2006 betrug diese Kennzahl nur 133 %/ 139 %. Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die, durch die Abschreibungen verursachten, Wertminde- rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt damit einen Indikator für den Substanzerhalt dar. Hier werden die Auswirkungen des in den letzten Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich – d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn- berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die Re- investition von Abschreibungen hinaus betreibt. Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt Nürnberg durch investive Zuwendunge n Dritter fi- nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei- bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder- posten ausgeglichen. Die Jahre 201 6, 2017 und 2019 zeigen, dass diese Kennzahl nicht synchron zur Kennzahl Abschreibungsentlastung (s.o.) verlau- fen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivierung nicht abzuschreibendem, nur teilweise gefördertem Anla- gevermögen (bebaute Grundstücke, s. Bilanzposi- tion Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermögen stei- gen ohne dass di e Abschreibungen steigen . Damit sinkt die Sachanlagen -Sonderpostenquote, die Ab- schreibungsentlastung nicht. 2015 hingegen ging der Bestand der Sonderposten aufgrund notwendiger Korrekturen im Zuge der Überprüfung der Grund- stücksbestände zurück. Die Sonderp osten waren insb. Gegenstand der 2015 in diesem Zusammen- hang abgewickelten dritten Tranche. 2012 bis 2014 sowie 2018 und 2020 verliefen . 349 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 90 Finanzierungslage Kennzahlen zur Finanzierungslage Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 Eigenka- pitalquote I Eigenkapital (ohne Stiftungen)/ Bilanz- summe 15,2 % 15,7 % 15,5 % 15,6 % 16,7 % 18,4 % 16,0 % Eigenka- pitalquote II (Eigenkapital + Sonderposten)/ Bi- lanzsumme 33,7 % 33,9 % 34,7 % 35,4 % 36,2 % 36,7 % 48,4 % Anlagen- deckung Langfristiges Kapi- tal/ Anlagevermö- gen 101,8 % 102,1 % 104,5 % 103,8 % 103,3 % 101,9 % 101,1 % Die Eigenkapitalquote stieg 2013 aufgrund der Kor- rekturen im Basiskapital im Rahmen der 1. Tranche der Revision des Grundstückbestands und der Zu- führung des Jahresüberschusses eklatant von vor- her 5 % auf 16,8 %. 2014 musste ein geringfügiger Rückgang hingenommen werden, da zwar das Ba- siskapital nochmals leicht nach oben korrigiert wer- den konnte (2. Tranche Revision Grundstücksbe- stand abzüglich Korrekturen bei der Position Kunst- gegenstände), die Bilanzsumme entsprechend der Erhöhungen bei Rückstellungen und Verbindlichkei- ten aber wesentlich stärker stieg. 2015 hingegen legte das Basiskapital aufgrund der dritten und letz- ten Tranche der Revision des Grundstückbestands noch einmal deutlich zu. 2016 schließlich schlug wie- der die Bildung von Sonderposten im Ber eich der Kunstgegenstände negativ zu Buche, 2017 die Kor- rektur der Wertansätze im Bereich des Stadtarchivs – hier fiel auch 2018 noch eine kleinere Korrektur an (2,5 Mio. €). 2019 gab es keine Bewegung im Basis- kapital, der in die Ergebnisrücklage eingestellte Überschuss erhöh te hingegen das Eigenkapital. 2020 erhöhte sich zwar das Basiskapital aufgrund der Wertgutachten der Kunstgegenstände um 18,0 Mio. €, jedoch war auf der anderen Seite durch den Jahresverlust von 12,9 Mio. € eine Verringerung der Eigenkapitalpositionen aufg rund der Ergebnisver- wendung zu verzeichnen. Mit der Eigenkapitalquote von 1 5,2 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu - nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver - schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich von Städten vergleichb arer Größenordnung. In die- sem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas hö- heren Eigenkapitalquote von 23,23 % zum 31.12.2019. Hingegen hatten 2019 die Städte Han- nover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von 68 % bzw. 84,80 %. Wuppertal als Beispiel für eine niedri- gere Eigenkapitalquote weist zum 31.12.2019 eine Eigenkapitalquote von 1,84 % aus, Essen hingegen ein negatives Eigenkapital von -1,91 % . Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der Sonderposten, stellt sich die Situation um ei niges freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse- rung der Quote durch die Korrekturen im Rahmen der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn- bar. Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar- stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog. „Goldene Bilanzregel“ der Fristenkongruenz erfüllt ist, stieg seit 2007 geringfügig, aber sukzessive an und hat 2011 die 100 %-Marke erstmalig überschrit- ten. Seitdem ist der Zielwert von mindestens 100 % auch in 2020 erfüllt. Als langfristiges Kapital werden das Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Bei- hilferückstellungen sowie Kredit - und kreditähnliche Verbindlichkeiten angesetzt. 350 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 91 Die Passivseite der Bilanz der Stadt Nürnberg wird veranschaulicht durch Abbildung 4. Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2020 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum 31.12.2020 1.398 Mio. € (Vorjahr: 1.374 Mio. €), hier- bei ist die Umschuldung der im letzten Jahr aufge- nommenen Kassenkredite in Höhe von 82,4 Mio. € enthalten. Die Neuverschuldung beträgt damit 23,68 Mio. € (Vorjahr 66,0 Mio. €). Unter Einbezug der kre- ditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-Pro- jekten ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 1.510 Mio. € (Vorjahr: 1.498 Mio. € mit einer Net- toneuverschuldung von 12,4 Mio. € (Vorjahr 53,5 Mio. €). Das Anlagevermögen stieg um insg. 220,3 Mio. €, davon rd. 160 Mio. € bei den Sachanlagen und 59,5 Mio. € bei den Finanzanlagen (insb. aufgrund des wbg-Anteilsrückkaufs und Grundstückseinlagen in die WBG-Beteiligungsgesellschaft). Die folgende Grafik veranschaulicht den Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten zur Investitionsfinan- zierung seit 2001. Im Jahr 2012 konnte die Entwick- lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent- schuldung erreicht we rden. Seit 2014 war eine Schuldenaufnahme infolge der extrem gestiegenen Investitionsbedarfe jedoch nicht mehr vermeidbar. Dies wird in 2020 insbesondere in den Zahlen des Kernhaushaltes deutlich. Basiskapital Stadt; 11,51% Ergebnisrücklage; 3,82% Eigenkapital nichtrechtsfähige Stiftungen+ Kostendecker; 0,50% Verlustvortrag Gebührenhaushalte; -0,17% Sonderposten; 18,55% Rückstellungen; 32,85% Verbindlichkeite n aus Krediten, Anleihen; 25,45% Weitere Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsab- grenzung; 7,49% 351 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 92 Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe 352 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 93 Liquiditätslage Kennzahlen zur Liquiditätslage Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin- den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung. Kennzahl Berechnung 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 Dynamischer Ver- schuldungsgrad in Jahren (Fremdkapital - Liquide Mittel - kurzfristige Forde- rungen)/ Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 24 15 17 15 41 141 66 Eigenfinanzierungsan- teil der Investitionen I in % Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ In- vestitionsauszahlungen 45 82 88 119 45 10 28 Eigenfinanzierungs- anteil der Investitio- nen II (unter Berück- sichtigung investiver Einzahlungen) in % Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ Cashflow aus Investiti- onstätigkeit 73 125 166 254 107 27 58 Eigenfinanzierungs- anteil der Investitio- nen III (II nach De- ckung ordentlicher Tilgungen) in % (Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit - or- dentliche Tilgun- gen)/Cashflow aus Inves- titionstätigkeit 45 82 49 79 45 -21 -13 Tilgungsquote (or- dentliche Tilgungen und Sondertilgun- gen) in % Tilgungen/Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 58 47 45 42 105 288 140 Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek- tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver- hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre konstant bleibenden Cashflows au s laufender Ver- waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver- wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver- zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul- den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse zu tilgen. Damit ist der Wert umso posit iver, je nied- riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi- lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer. 2015 wies hier mit 141 Jahren aufgrund eines extrem geringen Cashflows aus der laufenden Verwaltungs- tätigkeit den zweitschlechtesten We rt der letzten sechs Jahre aus. Der bisherige Negativrekord lag in 2009 mit 194 Jahren. 2019 und 2017 wiesen auf- grund des hohen Liquiditätsbestands sowie des ho- hen Cashflows aus der laufenden Verwaltungstätig- keit mit 15 Jahren den besten Wert seit 2005 aus . 353 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 94 2020 musste wieder eine moderate Verschlechte- rung hingenommen werden. Die extremen Schwan- kungen machen die beschränkte Aussagekraft die- ser Kennzahl deutlich. Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi- nanzmittelüberschüssen finanziert werden können und setzt daher den Cashflow aus der laufenden Ver- waltungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Inves- titionsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt re- lativ stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions- maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert werden. Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi- nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die- ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: Dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrun de, dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig- keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun- gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi- nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier- durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne- gativer Saldo dieser Größe , wie er 201 5 mit - 21 % (bereits 2014 sowie 2011 und 2009) vorliegt, zeigt an, dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für In- vestitionen erzielt werden konnte. 2015 lag dies ins- besondere am extrem geringen Cashflow aus laufen- der Verwaltungstätigkeit. 2019 hingegen konnte n durch den hohen Cashflow aus laufender Verwal- tungstätigkeit trotz etwas gestiegenem Cashflow aus Investitionstätigkeit die guten Werte der beiden Vor- jahre 2017 und 2018 übertroffen werden. 2020 musste nun auch bei diesen Kennzahlen eine mode- rate Verschlechterung hingenommen werden, der Wert bewegt sich in etwa auf dem Niveau von 2016. Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen- der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf, als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an- gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran- schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen- finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g. Werte über die letzten Jahre wider: 354 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 95 Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin- kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til- gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis- tung der Tilgungsauszahlungen benötigt wird (ge- mäß dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau- schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem Wert unter 100 % verbleibt ein Überschuss. Die Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen. 2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til- gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und 2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp die 100 %-Grenze – nur ein geringer Überschuss verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondertil- gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil- gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode- rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017- 2019 hingegen lieferten Spitzenergebnisse, 2020 ist nun wieder ein moderater Rückgang, aber noch weit unter der kritischen Marke von 100%, zu verzeich- nen. 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 in Mio. Euro Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ordentliche Tilgungen 355 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 96 Analyse der Liquiditätssituation Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si- cherstellung der Liquidität sind Kassenaufgaben. Im Rahmen der Liquiditätsplanung und unter Berück- sichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hier- bei zur Überbrückung von Liqui ditätsengpässen auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbe- trag für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei 280 Mio. Euro. Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli- chen Laufzeiten entweder als Tages- oder Festgel- der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris- tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins- belastungen drohen. Die Zahl ungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im Jahr 2020 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi- ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf- nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel- len Marktzinsen. Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf der Kas- senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre- ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch- schnittswerten. Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2020 356 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 97 Prognosebericht Für das aktuelle Haushaltsjahr 2021 wurde ein Fehl- betrag von rund 49,9 Mio. € geplant – aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona -Pandemie, ist derzeit nicht absehbar, ob d ie Stadt Nürnberg ein besseres Ergebnis erzielen können wird. Bei der Ge- werbesteuer besteht jedoch sogar die Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 448 Mio. € übertroffen wird. Der Einkommensteueranteil bleibt wahrscheinlich re- lativ im Plan, die Schlüsselzuweisungen hingegen liegen 6,3 Mio. € über dem Plan. Für das Jahr 20 21 wird nach der Liquiditätsplanung und dem bisherigen Verlauf der Ein- und Auszahlun- gen mit einer insgesamt ausreichenden Liquidität ge- rechnet. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpäs- sen wurden Kassenkreditaufnahmen erforderlich. Eine Rückzahlung dieser wird jedoch bis zum Jah- resende angestrebt. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt- kasse ist auch für den Rest des Jahres 2021 weiter- hin gewährleistet. Insgesamt ist Vorsorge getroffen, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen des geplanten Kassenkreditrahmens ihre fälligen Zahlungsver- pflichtungen jederzeit erfüllen kann. Risikobericht Risiken für die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg resultieren vor allem aus der allgemeinen wirtschaft- lichen und politischen Lage, derzeit überwiegend be- stimmt durch die Auswirkungen der Corona -Pande- mie. Insbesondere die konjunkturelle Abkühlung mit der Unsicherheit der Entwicklung der Gewerbesteu- ererträge, aber auch Ertragsausfälle durch die Ein- schränkungen des öffentlichen Lebens und der Nut- zung städtischer Einrichtungen sowie erhöhte Auf- wendungen für die Pandemie -Vorsorge wirken sich massiv auf den stä dtischen Haushalt aus. Mit einer schlechteren gesamtwirtschaftlichen Lage ist zudem auch in der Regel ein Anstieg der Transferaufwen- dungen verbunden, bei denen in den letzten 2 Jahre eine gewisse Entspannung eingetreten war – nun ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Auswirkun- gen der Krise sich hier niederschlagen. Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf- wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für 2022 auf 726 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be- reichen war in den letzten Jahren und wird auch wei- terhin durch Aufgabenmehrungen zusätzliches Per- sonal notwendig. Damit nimmt der Personalhaushalt nunmehr 3 4,0 % der ordentlichen Aufwendungen des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vorjahres- planung. Gerade auch in diesem Bereich kann die Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur wenig flexibel reagieren. Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. Im MIP 2021- 2024 wurde das hohe Niveau des In- vestitionsvolumens respektive der städtischen Mittel wieder einmal um außerordentliche 48 % (!!!) auf 1,297 Mio. € gesteigert. Für den MIP-Entwurf 2022- 2025 ist ein Investitionsvolumen von 1,963 Mio. € (davon 1,337 Mio. € städtische Mitt el) vorgesehen. Im endgültigen MIP wird ein Investitionsvolumen von deutlich über 2 Mrd. € erwartet und auch für die nä- here Zukunft ist keine Entlastung abzusehen. Etliche Maßnahmen wurden immer wieder verschoben, nun sind diese Investitionen, gerade im Be reich von Schulen und Verkehrsinfrastruktur in den nächsten Jahren endgültig zu bewältigen. Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei- bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun- gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun- gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt sich die Entwicklung des städtischen Haushalts im Finanzplanungszeitraum 357 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 98 2022-2025 so dar, dass mindestens bis 2024 zwei- stellige Defizite im Ergebnishaushalt (zwischen 14 und 54 Mio. €) sowie dreistellige Beträge bei der Net- toneuverschuldung (ca. 130-201 Mio. €) zu befürch- ten sind. Bereits in den letzten Jahren wurde zur Verringerung der Risiken auf der Ausgabenseite die Kostenkon- trolle im Rahmen des laufenden Controllingprozes- ses intensiviert. Als Reaktion auf die Corona -Krise wurde für den Haushalt 2021 ein Sofortprogramm zur Haushaltsstabilisierung und Ergebnisverbesserung aufgestellt. Jedoch ist die Notwendigkeit jeder einzel- nen Investitionsmaßnahme vor dem Hintergrund der drastisch verschlechterten finanziellen Prognose er- neut zu hinterfragen. Auch hinsichtlich der städtischen Töchter wird die Gesamtrisikolage nach wie vor überwiegend durch die anhaltende Corona-Pandemie bestimmt. Die Geschäftsentwicklung des Albrecht Dürer Air- ports ist bereits seit Mitte März 2020 nahezu aus- schließlich durch die Folgen der Corona -Pandemie bestimmt. Im Jahr 2020 wurden insgesamt rund 917.000 Fluggäste befördert, was einem Rückgang um 77,7 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die- ser Rückgang führte zu deutlich sinkenden Lande- entgelten, Passagierentgelten sowie Abfertigungser- lösen. Die Umsatzerlöse sind insgesamt um 63 ,4 Mio. Euro auf 39,8 Mio. Euro zurückgegangen. Der Konzern schloss das Jahr 2020 mit einem negativen Ergebnis nach Steuern in Höhe von -41,21 Mio. Euro ab, was einer Verschlechterung gegenüber dem Vor- jahr um -44,22 Mio. Euro entspricht (Konzern-Jahre- süberschuss 2019: 3,01 Mio. Euro). Der Fokus im Fi- nanzbereich liegt während der Corona-Pandemie auf dem Erhalt der Liquidität. Daher werden alle Ausga- ben und Investitionen auf Dringlichkeit hin überprüft. Durch die Einführung von Kurzarbeit kann Entlas- tung im Personalbereich geschaffen werden. Zusätz- lich werden geplante bzw. neue Positionen nicht be- setzt. Zum Ende des 2. Quartals 2021 liegt das ku- mulierte Ergebnis bei -20,5 Mio. Euro (2. Quartal Vor- jahr: 16,1 Mio. Euro). Aufgrund anhaltender Reisee- inschränkungen infolge der Pandemie liegen die Um- satzerlöse in allen Geschäftsbereichen mit kumuliert +12,7 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau des Vor- jahres (+22,9 Mio. Euro) und unter Plan (+27,2 Mio. Euro). Für das Geschäftsjahr 2021 Corona -bedingt mit einem negativen Konzern-Jahresergebnis i. H. v. ca. -15,8 Mio. Euro zu rechnen. Hierbei ist berück- sichtigt, dass der aufgrund der Bundesrahmenrege- lung beantragte Schadensausgleich, welcher ur- sprünglich in die letzte Hochrechnung für das Ge- schäftsjahr 2020 eingeflossen ist, ergebniswirksam in 2021 verein nahmt wird. Als Folge des langwieri- gen Abstimmungsprozesses zwischen Bund und Länder in Bezug auf die Ausgestaltung und Abwick- lung des Schadensausgleiches für die Betriebsbe- reitschaft während des ersten Lockdowns hat sich dessen Auszahlung in das Jahr 2021 verschoben. Dadurch ergibt sich eine Verbesserung des erwarte- ten Jahresfehlbetrags gegenüber dem Wirtschafts- plan 2021 von 14,145 Mio. Euro. Bei der NürnbergMesse mussten aufgrund der Corona-bedingten Restriktionen für Großveranstal- tungen, Messen und Kongresse von den 86 im Jahr 2020 weltweit geplanten Messen 65 verschoben o- der abgesagt werden. Dies führt zu einem massi- ven Rückgang der Veranstaltungskennzahlen bei Ausstellern, Besuchern und Ausstellers tandfläche. So war das Geschäftsjahr 2020 mit 12.385 Ausstel- lern das ausstellerschwächste Jahr der Nürnberg- Messe Group seit 30 Jahren. Ebenso war die Be- sucherzahl nur in den Anfangsjahren des Unterneh- mens geringer als 2020. Mit einem Umsatz i. H. v. +110,3 Mio. Euro konnte Corona -bedingt nicht an die umsatzstarken Vorjahre angeknüpft werden. So liegt der Umsatz um 175,4 Mio. Euro bzw. 61,4 % unter dem Vorjahreswert (2019: 285,7 Mio. Euro). In Relation zum turnusmäßig vergleichbaren gera- den Geschäftsjahr 201 8 entspricht dies einer Um- satzreduzierung von 204,8 Mio. Euro bzw. 65,0 %. Das Ergebnis vor Steuern der NürnbergMesse Group beträgt im Jahr 2020 insgesamt - 68,9 Mio. Euro (2019: +7,6 Mio. Euro; 2018: +85,7 Mio. Euro). Blickt man auf 2021 lässt sich zum Ende des ersten Quartals feststellen, dass der Umsatz der Nürn- bergMesse GmbH aufgrund der Corona -bedingten Veranstaltungsabsagen gegenüber dem Vorjahres- quartal deutlich geringer ausfällt (Quartal 1 /2021: 9,0 Mio. Euro; Quartal 1/2020: 72,0 Mio. Euro). Die NürnbergMesse geht für das Jahr 2021 aktuell von einem negativen operativen Ergebnis sowie einem 358 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 99 zweistelligen Millionenverlust zum Jahresende aus. Zur Finanzierung des Unternehmenswachstums sowie des massiven Investitionsbedarfs in eine Mo- dernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruk- tur wurde im Jahr 2017 durch die beiden Hauptge- sellschafter (Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern) eine Eigenkapitalerhöhung von 100 Mio. Euro pro Gesellschafter in zehn Jahrestranchen von je 10 Mio. Euro im Zeitraum von 2018 bis 2027 beschlos- sen. Die bisherigen Planungen beinhalteten dabei einen hohen Eigenfinanzierungsbeitrag der Nürn- bergMesse. Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus könnten sich im Worst-Case-Szenario für die NürnbergMesse auch für die Folgejahre in erheblichem Maße zusätzliche ungeplante Belas- tungen ergeben, die Auswirkungen auf den ur- sprünglich geplanten Eigenfinanzierungsbeitrag haben werden. Die Eigenkapitaltranchen der Jahre 2026 und 2027 werden bereits in die Jahre 2021 und 2022 vorgezogen. Beim Klinikum Nürnberg (Kommunalunternehmen) hat sich das Jahresergebnis 2020 aufgrund erklärter Forderungsverzichte innerhalb des Konzernverbun- des gegenüber dem Vorjahr deutlich um 37,6 % ver- schlechtert. So erwirtschaftete das Klinikum 2020 ei- nen Jahresfehlbetrag i . H. v. -4,98 Mio. Euro ( Vor- jahr: -3,62 Mio. Euro). Die Corona -Pandemie stellt auch für das Klinikum eine bisher noch nie dagewe- sene medizinische, organisatorische und auch finan- zielle Herausforderung dar. Bislang konnte die Situ- ation jedoch gut beherrscht und die Versorgung im Katastrophenfall stets gewährleistet werden. Auf- grund der Allgemeinverfügung vom 11.05.2020 hat- ten Krankenhäuser grundsätzlich, soweit medizi- nisch vertretbar, planbare stationäre Aufnahmen, stationäre Operationen und Eingriffe sowie statio- näre Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen zu ver- schieben oder auszusetzen (Vorhaltepflicht), um möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versor- gung von COVID -19 Patienten und die Entlastung anderer Krankenhäuser freizumachen. Im Laufe des Jahres 2020 wurde die Vorhalteverpflichtung mit di- versen weiteren Allgemeinverfügungen entspre- chend des Infektionsgeschehens angepasst, ein Re- gelbetrieb war in 2020 nicht mehr möglich. Daher sind die Leistungszahlen in allen Leistungsbereichen des Klinikums in 2 020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich niedriger und nicht vergleichbar. Mittelfristig ist die finanzielle Entwicklung erlösseitig stark davon abhängig, wie sich das Infektionsgeschehen weiter- entwickelt und mit welchen Maßnahmen Gesetzge- ber und Regierung da rauf reagieren. Ebenso könn- ten sich auf der Ausgabenseite bspw. die Lohnne- benkosten deutlich erhöhen, um die gestiegenen Kosten in den sozialen Sicherungssystemen zu refi- nanzieren. Die ab 2024 vereinbarte vollständige Rückführung der Beschäftigten in den T arifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird zu erhebliche Zusatzbelastung für den städtischen Haushalt füh- ren. Schließlich ist nicht absehbar, wie sich die staat- liche Haushaltslage auf die in Zukunft anstehenden Großbaumaßnahmen im Klinikum auswirk t. Hier bleibt nur abzuwarten, wie sich u.a. das Kranken- hauszukunftsgesetz und weitere Initiativen des Frei- staats auf die Förderquoten auswirken. Das Ergebnis der Städtischen Werke Nürnberg (StWN) wird weitestgehend von den Ergebnisabfüh- rungen der Konzerng esellschaften N -ERGIE und VAG sowie Sondereffekten aus Anteilsveräußerun- gen der wbg bestimmt. Die Ertragslage der N -ER- GIE zeigte sich in 2020 stabil. So führte die N-ERGIE in 2020 einen Gewinn von 72,3 Mio. Euro (Vorjahr: 69,6 Mio. Euro) an die StWN ab, w ährend die VAG einen Anspruch auf Verlustübernahme von 89,4 Mio. Euro (Vorjahr 76,4 Mio. Euro) aufweist. Zum Stand Ende Quartal 1/2021 geht die N -ERGIE davon aus, dass die Ergebnisabführung an die Städtischen Werke in geplantem Umfang erfolgen kann. Zugleich zeigt sich bei der VAG eine Verschlechterung hin- sichtlich des Zuschussbedarfs im Vergleich zum Vor- jahreszeitraum um 12,3 Mio. Euro. Hier führen die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen im öffentlichen Leben seit März 2020 zu einem deutlichen Einbruch der Verkehrser- löse. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 hat sich die Zahl der ÖV -Fahrten im Vergleich zum Vorjahresquartal und zum Plan jeweils erheblich ver- ringert. Die Beförderungsleistung im Stadtgebiet Nürnberg einschließl ich U -Bahn Fürth liegt im 1. Quartal 2021 um 24,2 % unter dem Vorjahrsniveau. Die Ertragslage steht aufgrund der Corona- beding- ten Mindereinnahmen im gesamtem StWN -Konzern 359 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 100 vor Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass der ertragsmäßige Ergebnisausgle ich auf Ebene der Holdinggesellschaft StWN und den jewei- ligen Tochterunternehmen N-ERGIE und VAG nicht mehr vollständig gelingen wird, sodass die Nettofehl- beträge der VAG in den kommenden Jahren zusätz- lich kompensiert werden müssen. 360 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 101 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 Von der Stadtkämmerei werden folgende 27 rechts- fähige und 32 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal- tet. Im Jahr 2020 wurden zwei neue nichtrechtsfä- hige Stiftungen gegründet. Zudem haben wir die bereits bestehende nicht- rechtsfähige Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst in unsere Verwaltung aufgenommen. Bezeichnung Buchungs- kreis/ Finanzkreis Geschäfts- bereich Gründungsjahr Rechtsfähige Kommunale Stiftungen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339 Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368 Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890 Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921 Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968 Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004 Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948 Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809 Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966 Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er- langen-Nürnberg 2404 2044 1961 Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999 Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001 Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002 Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif- t 2412 204C 2016 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017 Alfred Golombek Stiftung 2414 204E 1998/2019 Stiftung Lompa 2415 204F 2019 361 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 102 Hehl Stiftung 2416 204G 2019 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) 2417 204H 2019 Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954 Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004 Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013 Bezeichnung Bu- chungs- kreis/ Finanz- kreis Geschäfts- bereich Gründungsjahr Nichtrechtsfähige Stiftungen Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- ht " 1000 001A 2000 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954 Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962 Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970 Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970 Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977 Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980 Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002 Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007 Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008 Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009 Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013 362 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 103 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015 Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015 Stiftung Klinikum Nürnberg 1000 2022 2012/2019 Mathilde-Gottschalk-Stiftung 1000 2023 2020 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 1000 2024 2020 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 1000 2025 2005/2020 1. Vermögen der einzelnen Stiftungen Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka- pital in TEUR zum 31.12.2020 (nach der Ergebnis- verwendung) ausgewiesen. Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De- tails den einzelnen Jahresabschlüssen entnommen werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Jahres abschlusses kumu- liert erläutert. Stiftung Aktiva 2020 Passiva 2020 davon Eigenkapital Fremdkapital Gesamt Liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten Rechtsfähige Stiftun- gen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Heilig-Geist-Spital-Stif- tung 45.305 4.997 43.954 433 451 Findel- und Waisenhaus- stiftungen 4.593 539 4.518 139 1 Klein’sche Brennmateria- lenstiftung 1.658 403 1.501 58 5 Kost-Pocher’sche Stif- tung 13.111 749 13.044 46 49 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.575 509 3.532 30 41 Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 189 24 188 3 0 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 827 63 801 10 10 Sigmund-Schuckert-Stif- tung 166.691 10.358 159.154 1.917 1.124 Stiftung Lokalstudien- fonds 4.343 1.066 4.335 - 2 0 Stiftung für Bildung und Unterricht 1.075 16 1.073 15 0 Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg 206 11 205 1 0 363 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 104 Heinrich Gröschel Stif- tung 2.682 53 2.640 13 29 Dr. Hans und Dr. Elisa- beth Birkner Stiftung 3.079 429 2.845 20 210 Heinz und Inge Tschech Stiftung 2.102 1.163 2.005 - 4 85 Rudolf Volland Stiftung 1.673 194 1.641 12 15 Leo und Trude Denecke Stiftung 505 206 322 3 168 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 58 5 56 0,2 0 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung 891 21 885 4 4 Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung 162 32 134 - 2 28 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 7.813 1.572 7.745 58 28 Alfred Golombek Stiftung 475 262 470 2 3 Stiftung Lompa 432 26 414 2 0 Hehl Stiftung 978 607 973 16 4 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstif- tung) 196 79 194 0 2 Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungs- stiftung 2.011 480 1.765 14 243 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 8.494 719 8.192 91 195 Bäume für Nürnberg Stif- tung 274 149 209 3 15 Summe rechtsfähige Stiftungen 273.398 24.732 262.795 2.882 2.710 Stiftung Aktiva 2020 Passiva 2020 davon Eigenkapital Fremdkapital Gesamt liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Ver-bindlichkeiten Nichtrechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.774 230 1.772 15 0 Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung 989 15 987 5 0 Otto Lauterbach- Stiftung 1.446 57 1.443 8 0 Marie-Hack-Stiftung 8.946 827 8.755 79 172 Fritz und Eugenie Übel- hör Stiftung 101 11 99 1 0 364 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 105 Andreas-Winterbauer- Stiftung 638 96 611 7 6 Kunst- und Kulturstiftung der Nürn- berger Nachrichten 1.164 230 1.148 11 15 Andreas-Staudt- Stiftung 215 29 214 2 0 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif- tung 81 5 80 0,4 0 Johann und Liselotte Leh- ner Stiftung Nürnberg 2.242 116 2.218 13 10 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 306 35 306 3 0 Späth-Falk-Hammerba- cher-Stiftung 108 7 104 0,6 3 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 107 8 104 0,7 4 Auxiliar-Stiftung 159 10 159 1 0 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendien- stiftung 357 29 347 2 5 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 150 17 140 1 0 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 165 10 162 1 3 Margarete-Weigel-Stif- tung 1.163 229 1.093 25 50 Leonhard Wagner Stif- tung 267 8 264 1 3 Marie und Hugo Lemnit- zer Stiftung 218 75 217 1 0 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 932 126 916 11 12 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 154 7 154 0,1 0 Adolf-und-Gertraud-Mül- ler-Stiftung 651 129 636 7 15 Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 1.386 125 1.374 10 12 Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung 521 87 495 4 0 Dorothea-Herzog-Kultur- stiftung 55 5 52 0,3 1 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 48 4 47 0,2 0 365 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 106 Erich und Grete Berwind Stiftung 2.321 70 2.310 11 1 Stiftung Klinikum Nürn- berg 716 119 601 4 17 Mathilde-Gottschalk-Stif- tung 296 10 295 0,1 0,2 Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung Nürnberg 166 - 0,2 165 0,4 0,2 Stiftung Studium, Wissen- schaft, Kunst 538 22 538 0,1 0 Summe nichtrechtsfähige Stif- tungen 28.380 2.748 27.806 226 329 *) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge 2. Bilanzkennzahlen Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka- pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse der Stiftungen. Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver- zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis- ses zum Eigenkapital der Stiftung zum Jah resende wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem marktüblichen Zins von 1,5% für langfristige Kapital- anlagen liegen. Bei manchen Stiftungen weicht die Eigenkapitalrentabilität hingegen sehr deutlich nach oben ab. Dies ist in der Regel auf außergewöhnliche Vorgänge wie Zustiftungen im Berichtsjahr zurückzu- führen. Lediglich einzelne Stiftungen unterschreiten den Richtwert von 1,5 %. Grund hierfür sind vor allem zum Bilanzstichtag 31.12.2020 durchgeführte nicht realisierte Abwertungen von Wertpapieren, welche in den Ergebnissen aus Vermögensumschichtungen darzustellen sind und som it das Basiskapital verrin- gern. Diese Wertpapiere werden jedoch bei Fälligkeit zu 100 % zurückgezahlt, wodurch sich die Abwertun- gen wieder neutralisieren und das Basiskapital wie- der erhöht wird. Ohne die Berücksichtigung der buchmäßigen Abwertungen und Zus chreibungen würde sich keine negative Eigenkapitalrentabilität er- geben. Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verhältnis des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen (AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen, denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage- vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitaler- haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten ist, noch nicht in Wertpapieren an gelegt worden ist. Bei einzelnen Stiftung liegt de r Anlagendeckungs- grad deutlich über 100 %. Grund hierfür ist eine fäl- lige Kapitalrückzahlung im Dezember 2020. Die liqui- den Mittel wurden erst im Folgejahr wieder angelegt. Stiftung Verzinsung EK 2020 Anlagende- ckungsgrad 2020 (EK/AV) Heilig-Geist-Spital-Stiftung 1,68% 110,11% Summe insgesamt nicht- rechtsfähige und rechts- fähige Stiftungen * 301.778 27.480 290.601 3.108 3.039 366 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 107 Findel- und Waisenhausstiftungen 8,66% 115,08% Klein’sche Brennmaterialenstiftung 11,02% 120,34% Kost-Pocher’sche Stiftung 0,49% 105,91% Fritz-Hintermayr-Stiftung 1,15% 116,19% Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 0,20% 114,73% Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 3,14% 110,19% Sigmund-Schuckert-Stiftung 2,93% 102,61% Stiftung Lokalstudienfonds -0,06% 133,19% Stiftung für Bildung und Unterricht 0,64% 101,80% Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er- langen-Nürnberg -0,52% 105,51% Heinrich Gröschel Stiftung 1,41% 101,24% Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 17,94% 108,21% Heinz und Inge Tschech Stiftung 82,89% 213,92% Rudolf Volland Stiftung 0,42% 111,64% Leo und Trude Denecke Stiftung 2,44% 108,06% Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung -1,45% 106,78% Frieda und Helmut Schweimer Stiftung 6,02% 102,39% Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif- tung 8,04% 103,12% Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 58,19% 124,50% Alfred Golombek Stiftung 0,92% 223,42% Stiftung Lompa 5,54% 102,50% Hehl Stiftung -0,53% 263,93% Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) --- --- Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 0,87% 115,79% Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 2,75% 106,43% 367 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 108 Bäume für Nürnberg Stiftung 26,49% 169,39% Summe rechtsfähige Stiftungen 4,61% 106,65% Heinrich und Amalie Lang-Stiftung -0,11% 115,57% Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 2,52% 102,06% Otto Lauterbach-Stiftung 1,27% 104,75% Marie-Hack-Stiftung 2,91% 112,13% Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 3,00% 111,08% Andreas-Winterbauer-Stiftung 3,12% 117,87% Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1,40% 123,86% Andreas-Staudt-Stiftung 1,60% 116,24% Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 2,67% 107,65% Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 0,47% 106,19% Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 3,47% 113,60% Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1,80% 104,17% Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung -0,78% 105,31% Auxiliar-Stiftung 1,17% 106,99% Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung -0,20% 106,73% Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 4,21% 105,59% Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 15,94% 105,19% Margarete-Weigel-Stiftung 2,73% 118,53% Leonhard Wagner Stiftung 3,15% 102,50% Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 17,22% 152,74% Ernst und Berta Wurzer Stiftung 2,88% 114,41% Werner und Elisabeth Krauß Stiftung -0,20% 105,73% Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 0,78% 122,69% 368 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 109 Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 0,61% 109,81% Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1,76% 115,00% Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1,49% 105,08% Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 4,67% 106,15% Erich und Grete Berwind Stiftung 1,53% 103,03% Stiftung Klinikum Nürnberg 0,33% 101,30% Mathilde-Gottschalk-Stiftung 200,10% 103,71% Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg 200,85% 101,69% Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 200,02% 104,16% Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 5,70% 110,54% Summe alle Stiftungen 4,61% 107,01% 3. Zweckausrichtung Die nachfolgende Übersicht weist die Zweck-ausrich- tungen für 2020 und 2019 aus. 2020 sind insgesamt 5.908 Anträge mit einem Aus- zahlungsvolumen in Höhe von 5.692 TEUR bearbei- tet worden. Details zu den Zweckausrichtungen der einzelnen Stiftungen finden sich unter „5. Zweckausrichtungs- statistik 2019/2020“. Stiftungsausrichtungen und Zuschüsse Anzahl Anträge in T€ Anzahl Anträge in T€ Abweichung Abweichung in % (gerundet) 2020 2020 2019 2019 (in T€) 1. Stiftungsgaben 5.536 3.593 6.208 3.141 452 14 2. Stipendien 220 289 230 359 - 70 - 19 369 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 110 3. Zuschüsse an Institutionen 152 1.810 166 1.531 279 18 Summe 5.908 5.692 6.604 5.031 661 13 Trotz langanhaltender Niedrigzinsphase konnte die Höhe der Zweckausrichtungen um rund 13 % im Ver- gleich zum Vorjahr gesteigert werden. Insgesamt wurden 661 T€ mehr ausgerichtet als im Vorjahr. 370 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 111 4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs - verwaltung Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzel-ge- sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungs-grün- dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte, Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser Beratung. *) schriftlich, telefonisch, persönlich Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera- tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All- gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD; J/B3)“ sowie durch die des „Sozialpädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die Anzahl der Beratungen gemäß nachfolgender Ta- belle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung. Stiftungsberatungen* der Stiftungsverwaltung Anzahl Beratungsgesprä- che 2020 Anzahl Beratungsge- spräche 2019 Abweichung Abweichung in % (gerundet) 1. Interessierte Stiftungsneu- gründer und Spendenwillige 24 28 - 4 - 14 2. Beratung von Stipendien- antragstellern 255 285 - 30 - 11 3. Beratung von bedürftigen Antragstellern 1.610 1.780 - 170 - 10 4. Zuschussanträge von Institutionen 130 163 - 33 - 20 371 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 112 5. Zweckausrichtungsstatistik 2019/2020 2019 2020 2019 2020 1. Nichtrechtsfähige Stiftungen 1.1 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 56 58 18.300 22.385 1.2 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 26 24 9.200 10.150 1.3 Otto-Lauterbach-Stiftung - für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte Stiftungsgaben 13 12 16.400 15.100 1.4 Marie-Hack-Stiftung - für Institutionen der Blinden und Körperbehindertenhilfe Zuschüsse 16 12 139.266 152.727 1.5 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung - für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen Stipendien 0 0 0 0 1.6 Andreas-Winterbauer-Stiftung - für junge Menschen in Ausbildung Stipendien 8 3 14.000 3.900 Kunst- und Kulturstiftung 1.7 der Nürnberger Nachrichten - Förderung von Kunst und Kultur 19 7 13.487 12.992 1.8 Andreas-Staudt-Stiftung - Förderung von Bildung und Kultur Stipendien 2 3 1.700 1.800 1.9 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung - für begabte bedürftige junge Nürnberger Stipendien 0 1 0 1.600 1.10 Johann und Liselotte Lehner Stiftung - für begabte Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 23 28 18.950 20.750 1.11 Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung - Förderung von Waisen Zuschüsse an KJH 1 1 2.800 3.000 1.12 Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung - Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. 1 1 1.108 1.077 1.13 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung - Förderung des Tierschutzes Zuschüsse 1 1 1.400 3.500 1.14 Auxiliar-Stiftung - Förderung der Partnerstädte Zuschüsse 1 1 1.700 1.700 1.15 Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung - Förderung Willstätter-Gymnasium Zuschüsse/Stipendien 0 1 0 5.242 1.16 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung - für Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 1 0 800 0 1.17 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg Zuschüsse 2 2 1.530 1.550 1.18 Margarete-Weigel-Stiftung - für Bedürftige, insbesondere Kinder Stiftungsgaben 83 12 38.450 6.500 - für Mündel des Jugendamtes Zuschüsse 1 1 3.375 6.415 1.19 Leonhard Wagner Stiftung - Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Zuschüsse 1 1 2.300 2.600 Anzahl Betrag (€) Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 372 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 113 1. Nichtrechtsfähige Stiftungen 1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung - Förderung von Obdachlosen Zuschüsse 2 2 1.870 1.900 - Ausbau von Radwegen Zuschüsse 0 0 0 0 1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung - Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 2 2 11.300 12.300 1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung - Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 3.000 1.700 1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung - Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und Demenzkranke Zuschüsse 3 1 9.873 6.400 1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Zuschüsse durch Beschluss Menschenrechte" des Stiftungsrates 9 10 13.647 21.209 1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung - für die Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 1 2 11.085 13.010 1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung - Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 1 3 2.000 4.500 1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur - Förderung der bildenden Kunst Zuschüsse 1 0 900 0 - Förderung der Emanzipation Zuschüsse 0 0 0 0 Erich und Grete Berwind Stiftung 1.28 - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten Stiftungsgaben 0 0 0 0 - für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Zuschüsse 1 2 31.000 14.614 1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg - Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 1 2 100 17.086 1.30 Mathilde-Gottschalk-Stiftung a) 70% Förderung des Tiergartens Zuschüsse 0 0 0 0 b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg 0 0 0 0 1.31 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg - Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Zuschüsse Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten 0 0 0 0 1.32 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK) a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen Zuschüsse 0 0 0 0 b) Vergabe von Stipendien Stipendien 0 0 0 0 c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen Zuschüsse 0 0 0 0 277 194 369.541 365.707Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 373 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 114 2. Rechtsfähige Stiftungen 2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) für Bedürftige Stiftungsgaben 853 239 284.215 93.558 b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst Zuschüsse 1 1 416.159 416.564 c) Nachlass Rahnhöfer Zuschüsse 1 1 1.100 1.200 d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten Zuschüsse 0 1 0 5.000 2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen Zuschüsse an städt. Kinder- a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder und Jugendheim 1 1 211.000 212.800 b) Zustiftung Petz Ausflugsfahrten KJH 1 1 550 550 2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 195 263 87.752 137.249 2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung - Förderung von Kunst und Wissenschaft und allg. Wohlfahrt Zuschüsse an Institutionen 28 19 76.314 56.352 2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung - für gemeinnützige und mildtätige Zwecke 11 8 56.090 51.000 2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) für Blinde Stiftungsgaben 5 3 2.500 1.500 b) für Studierende an der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät Stipendien 0 0 0 0 2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung - für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 46 29 17.260 12.225 2.8 Sigmund-Schuckert-Stiftung a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger Stipendien 124 95 266.350 190.300 b) für bedürftige evangelische Nürnberger Stiftungsgaben 4.931 4.886 2.666.198 3.284.746 c) Projektförderung Zuschüsse 4 4 116.579 154.300 2.9 Stiftung Lokalstudienfonds a) für würdige junge Nürnberger Stipendien 64 72 47.800 55.650 b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen Zuschüsse an Institutionen 5 1 1.488 200 2.10 Stiftung für Bildung und Unterricht a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung Stipendien 4 7 2.600 4.450 b) für Bildungseinrichtungen Zuschüsse an Institutionen 1 1 1.300 1.300 c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder Stipendien 0 3 0 1.300 d) Zustiftung Kozempel - für Studierende Stipendien 1 1 1.000 1.200 2.11 Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg - Beschaffung von Büchern für die Bibliothek Zuschüsse 1 1 2.800 3.100 2.12 Heinrich Gröschel Stiftung a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens Zuschüsse 4 5 17.610 27.998 b) für würdige junge Nürnberger Stipendien 3 1 5.900 3.400 2.13 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses, Medizinische Ausstattung der Kliniken 3 4 110.932 301.641 b) Vergabe des Dr. Birkner Preis 0 3 0 10.000 2.14 Heinz und Inge Tschech Stiftung - Förderung Gehörloser, Behinderter u. deren Einrichtungen Zuschüsse 5 3 12.587 7.933 2.15 Rudolf Volland Stiftung - Unterstützung bedürftiger Künstler 8 7 24.202 18.670 Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 374 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 115 2.16 Leo und Trude Denecke Stiftung - Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen Zuschüsse 0 0 0 0 2.17 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung - Förderung der Blindenanstalt e.V. Zuschüsse 0 0 0 0 2.18 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe 2 2 6.900 8.900 2.19 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugendhilfe 7 4 24.775 13.961 2.20 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung - Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke Zuschüsse 5 9 36.300 22.865 2.21 Alfred Golombek Stiftung - Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose Zuschüsse 0 2 0 2.500 2.22 Stiftung Lompa a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 0 0 0 0 b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Stiftungsgaben 0 10 0 9.090 2.23 Hehl Stiftung a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung Stipendien 0 6 0 4.400 b) 50% Förderung Kunst und Kultur Zuschüsse durch Kuratorium 0 2 0 4.350 2.24 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung - Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung Zuschüsse 0 6 0 6.000 2.25 Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung Zuschüsse durch Beschluss - Förderung wissenschaftlicher Arbeiten des Beirats 2 3 10.249 44.861 2.26 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 3 3 15.000 21.750 b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschuss gem. Satzung 1 1 130.700 100.800 2.27 Bäume für Nürnberg Stiftung Zuschüsse durch Beschluss - Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. des Vorstands 7 6 7.290 32.800 Summe rechtsfähige Stiftungen 6.327 5.714 4.661.499 5.326.463 Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 277 194 369.541 365.707 Summe insgesamt 6.604 5.908 5.031.040 5.692.170 Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 375 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2020 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2020 __________________________________________________________________________________________________ 116 1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung - Förderung von Obdachlosen Zuschüsse 2 2 1.400 1.870 - Ausbau von Radwegen Zuschüsse 0 0 0 0 1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung - Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 1 2 5.000 11.300 1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung - Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 1.200 3.000 1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung - Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und Demenzkranke Zuschüsse 3 3 6.399 9.873 1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Zuschüsse durch Beschluss Menschenrechte" des Stiftungsrates 11 9 21.827 13.647 1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung - für die Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 5 1 12.559 11.085 1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung - Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 0 1 0 2.000 1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur - Förderung der bildenden Kunst Zuschüsse 0 1 -5 900 - Förderung der Emanzipation Zuschüsse 0 0 0 0 Erich und Grete Berwind Stiftung 1.28 - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten Stiftungsgaben 1 0 4.500 0 - für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Zuschüsse 1 1 1.600 31.000 1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg - Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 0 1 0 100 242 277 346.305 369.541 2. Rechtsfähige Stiftungen 2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) für Bedürftige Stiftungsgaben 1.016 853 324.820 284.215 b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst Zuschüsse 1 1 415.463 416.159 1) c) Nachlass Rahnhöfer Zuschüsse 1 1 1.100 1.100 d) Projektförderung Zuschüsse 1 0 11.244 0 2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen Zuschüsse an städt. Kinder- a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder und Jugendheim 1 1 205.000 211.000 b) Zustiftung Petz Ausflugsfahrten KJH 1 1 550 550 2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 177 195 67.740 87.752 2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung - Förderung von Kunst und Wissenschaft und allg. Wohlfahrt Zuschüsse an Institutionen 23 28 85.994 76.314 2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung - für gemeinnützige und mildtätige Zwecke 10 11 63.995 56.090 2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) für Blinde Stiftungsgaben 7 5 3.500 2.500 b) für Studierende an der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät Stipendien 0 0 0 0 2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung - für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 37 46 12.390 17.260 Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 376 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/004/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 44 377 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 378 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022 festgestellten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 379 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/005/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Anlagen: Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2020 rechtsfähige kommunale Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Abschlüsse ordnungsgemäß aufgestellt wurden, die Feststellung wird jeweils empfohlen. Im Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen vom 24.05.2022 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der Abschlüsse 2020 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 55 380 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 381 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Jahresabschlusszahlen 2020: Stiftung Bilanzsumme zum 31.12.2020 Euro Jahresergebnis 2019 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.305.064,23 45.072.109,60 Findel- und Waisenhausstiftungen 4.592.861,66 4.420.888,83 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 1.657.942,39 1.627.482,05 Kost-Pocher`sche Stiftung 13.110.826,30 13.102.383,97 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.575.292,89 3.594.570,50 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 189.119,07 191.851,42 Rudolf und Bertha Mathes Wohltätigkeitsstiftung 826.621,04 813.787,42 Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum 31.12.2020 nach Ergebnisverwendung. Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.06.2022 werden gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen festgestellt. 382 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-7/2/3 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 24.06.2022 öffentlich über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Mai 2022 55 383 Seite 2 von 47 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLÜSSE 2020 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 3 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.2 Haushaltssatzung 2020 und -planung 3 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 4 1.3.1 Allgemeines 4 1.3.2 Jahresabschlüsse 2020 5 1.3.3 Formelle Feststellungen 6 1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen 6 1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 10 1.4.1 Feststellungen 10 1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung 12 1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 17 1.5.1 Feststellungen 17 1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Findel- und Waisenhausstiftungen 18 1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 22 1.6.1 Feststellungen 22 1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung 23 1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 27 1.7.1 Feststellungen 27 1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Kost-Pocher’schen Stiftung 28 1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 32 1.8.1 Feststellungen 32 1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Fritz-Hintermayr Stiftung 33 1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 37 1.9.1 Feststellungen 37 1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung 38 1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 42 1.10.1 Feststellungen 42 1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 43 2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 47 384 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 3 von 47 1 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommu- nalen Stiftungen 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 20 Abs. 3 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) i.V.m. Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfas- sender Sachverständiger heranzuziehen. Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen, zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung. Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2020 und -planung Für die Stiftungen der Gruppe A (A -Stiftungen) sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2020 eigene Haushaltspläne aufge- stellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaushaltspläne wur- den in der Sitzung des Stadtrates am 21.11.2019 beschlossen. Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus- haltspläne aufgestellt worden. Für die Haushaltssatzungen 2020 der A -Stiftungen, die keine genehmigungspflichtigen Be- standteile enthielten, wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 29.01.2020 bestätigt. Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen. Die Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die im Jahr 2020 durchgeführte stiftungsrechtliche Prüfung der Stiftungen der Kategorien B und C lagen dem Rpr vor. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2021 für diese Stiftungen wurde der BKPV mit Schreiben vom 07.10.2021 bereits beauftragt. Die Prüfberichte des BKPV (05/2020) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg ebenfalls bereits einge- gangen. Überörtlich werden die nachfolgenden Jahresabschlüsse zeitlich gemeinsam mit den- jenigen der Stadt Nürnberg geprüft. 385 Seite 4 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 1.3.1 Allgemeines Im Prüfungsjahr 2020 wurden im Zuständigkeitsbereich der Stiftungsverwaltung bei der Stadt- kämmerei im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen keine Neugründungen durchgeführt. Im Be- reich der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten drei Neugründungen. Deren Vermögen wurde in das Eigenkapital der Stadt übergeleitet und wird entsprechend der Stiftungssatzungen unter den nichtrechtsfähigen Stiftungen geführt. Somit bestanden zum Jahresende 32 nichtrechtsfähige und 27 selbständige, rechtsfähige Stif- tungen. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes ge- führt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet. Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert: Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen • Heilig-Geist-Spital-Stiftung • Findel- und Waisenhausstiftungen • Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung • Kost-Pocher`sche Stiftung • Fritz-Hintermayr-Stiftung • Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung • Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind • Sigmund-Schuckert-Stiftung • Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg • Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg • Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg • Heinrich Gröschel Stiftung • Heinz und Inge Tschech Stiftung • Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung • Rudolf Volland Stiftung • Leo und Trude Denecke Stiftung • Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 386 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 5 von 47 • Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung • Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung • Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung • Alfred Golombek Stiftung • Hehl Stiftung • Stiftung Lompa • Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind • Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg • Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung • Bäume für Nürnberg Stiftung Die Stiftungen verfügten per 31.12.2020 über ein Eigenk apital von insgesamt rd. 290,6 Mio. Euro (Vorjahr rd. 283,3 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten im Jahr 2020 Ausrichtungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von ca. 5,7 Mio. Euro (Vorjahr rd. 5,0 Mio. Euro) erwirtschaftet werden. 1.3.2 Jahresabschlüsse 2020 Für die A-Stiftungen erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2020 gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungsprüfungsamt. Die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord- nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu- nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt. 387 Seite 6 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft: Stiftung Bilanzsumme zum 31.12.2020 Euro Bilanzsumme zum 31.12.2019 Euro Jahresergebnis 2020 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.305.064,23 45.072.109,60 432.711,29 Findel- und Waisenhausstiftungen 4.592.861,66 4.420.888,83 138.515,70 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 1.657.942,39 1.627.482,05 58.230,96 Kost-Pocher`sche Stiftung 13.110.826,30 13.102.383,97 46.402,44 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.575.292,89 3.594.570,50 29.825,89 Johanna Sofie Wallner`sche Blin- den- und Stipendienstiftung 189.119,07 191.851,42 2.728,55 Rudolf und Berta Mathes Wohltä- tigkeitsstiftung 826.621,04 813.787,42 9.528,51 Summe 69.257.727,58 68.823.073,79 717.943,34 Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat. 1.3.3 Formelle Feststellungen Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres- abschlüsse der A-Stiftungen ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse: Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprachen den Vorschriften. Die Jahresab- schlüsse vermittelten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertrags- lage der Stiftungen. Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden musste. Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die gemäß § 62 Nr.3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung). Bei tatsächlicher Zuführung die- ses berechneten Wertes wurde der Erhalt des jeweiligen Stiftungsvermögens als im Berichts- jahr erwirtschaftet betrachtet. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so wäre die Entwicklung des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsausgleich wäre dann ebenfalls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Bei allen 7 dieser Stiftungen war im Jahr 2020 der Nach- weis über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage möglich. 1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Die in den Bilanzen ausgewiesenen Beträge stimmten mit den Saldenlisten, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden, überein. 388 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 7 von 47 Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände/Abschrei- bungen Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö- gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab- gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich. Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt (LA) sowie durch externe Im- mobilienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Über- schüsse werden von den externen Verwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt er- hält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und Ausgaben aufgeführt wer- den. Die Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen bei LA ein und waren dort als zuständige Fachdienststelle zu prüfen. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen für die Jahre 2019 und 2020 wurde durch LA mit Email an die Stiftungsverwal- tung vom 16.12.2021 bestätigt. Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt Für das Jahr 2020 (Abrechnung des Mietjahres 2019) wurde durch LA eine Liste in Dateiformat generiert und an die Stiftungsverwaltung übermittelt. Diese Datei enthielt Informationen über die aus den jeweiligen einzelnen Mietverhältnissen resultierenden Erträge sowie Rückstände. Die entsprechenden Buchungen in die Finanzsoftware wurden von der Stiftungsverwaltung in Stichproben mit den hinterlegten Vertragsdaten abgeglichen. Bei Bedarf erfolgt eine direkte Abstimmung zu unklaren Vorgängen zwischen Stk/3 und LA. Finanzanlagen/Wertpapiere, Ausleihungen Im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen wurde der Wertpapierbestand vollständig geprüft. Es wurden keine Fehler festgestellt. Frühere Maßgabe für Finanzanlagen im Bereich der A -Stiftungen war, dass diese gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend Ertrag erzielen sollen. Damit stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als nicht ausreichend sicher angesehen. In seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016 sah das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr nunmehr die Regelungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das Ministerium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen“ für nicht zu bean- standen, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Divi- denden beigemischt werden. In den Wertpapierdepots sind bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken, Sparkassen etc.) enthalten. Andere vorgehaltene Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erschienen (aus der Sicht des Jahres 2020) ausreichend sicher. Die Stiftungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen Informationen zur Sicherheit der Finanzanlage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) do- kumentiert. Insgesamt verminderte sich bei den A -Stiftungen der Bestand der in Wertpapieren gebunde- nen Mittel um 3.844,8 TEuro auf 20.138,4 TEuro. Neben dem Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren wurden im Jahr 2019 als weitere Fi- nanzanlage bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und bei der Kost-Pocher`schen Stiftung jeweils 389 Seite 8 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 500,0 TEuro in einem sogenannten Versicherungskapitalisierungsgeschäft gebunden. Ver- tragspartner war hier ein großes deutsches Versicherungsunternehmen. Solche Verträge fal- len unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Nach Auffassung von Rpr liegt daher eine aus- reichende Sicherheit des angelegten Stiftungskapitals vor, welche festverzinslichen Wertpa- pieren großer deutscher Industrieunternehmen entsprechen dürfte. Im Hinblick auf den Grund- satz des Kapitalerhaltes und der Leistungsfähigkeit der Stiftungen erscheint die Investition im Hinblick auf ihre Rendite sinnvoll. Liquide Mittel Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst- betriebes der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg) über das Kassen- und Steueramt abgewi- ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon- tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü- fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der Stadt und den Stiftungen vor. Die in der städtischen Bilanz per 31.12.2020 gebuchten kumulierten Salden auf den Kontokor- rentkonten der A-Stiftungen stimmten mit der Summe der unter den liquiden Mitteln erfassten Werte dieser Stiftungen (zuzüglich Bankguthaben Heilig-Geist-Spital-Stiftung sowie dem Gut- haben auf einem Hausverwaltungskonto bei einem externen Immobilienverwalter) überein. Für das Bankguthaben zum 31.12.2020 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des Kontoauszuges mit dem in der Teilbilanz ausgewiesenen Wert möglich (20.720,56 Euro). Das Guthaben auf dem Hausverwaltungskonto des externen Hausverwalters für die Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung belief sich auf 10.088,93 Euro. Stiftung Liquide Mittel zum 31.12.2020 Euro Liquide Mittel zum 31.12.2019 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung1 4.997.340,20 1.804.815,77 Findel- und Waisenhausstiftungen 539.236,08 179.295,08 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn- materialienstiftung 403.411,11 225.639,68 Kost-Pocher`sche Stiftung 748.567,77 114.065,12 Fritz-Hintermayr-Stiftung 508.812,34 288.205,96 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen- dienstiftung 24.129,66 12.601,69 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung2 63.059,13 56.161,19 Summe 7.284.556,29 2.680.784,49 1 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung zum 31.12.2020 setzte sich aus dem Bankguthaben des stiftungsei- genen Forstbetriebes in Höhe von 20.720, 56 Euro und den Liquiden Mitteln beim Kassen - und Steueramt in Höhe von 4.976.619,64 Euro zusammen. 2 Der Saldo der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung zum 31.12.2020 setzte sich aus dem Guthaben des Hausverwaltungskontos in Höhe von 10.088,93 Euro und den liquiden Mitteln beim Kassen- und Steueramt in Höhe von 52.970,20 Euro zusammen. 390 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 9 von 47 Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu- ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Ebenso wurden von der Stadt keine Verwahrgeldkosten auf die Stiftungen umgelegt. Die Bestände an liquiden Mitteln stehen in Beziehung zur Höhe der Kapitalerhaltungsrücklage (siehe nachfolgende Ausführungen bei den jeweiligen Stiftungen). Der hohe Bestand an liqui- den Mitteln ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Mittel der Kapitalerhaltungsrücklage nicht für den Erwerb von Anlagevermögen im Bilanzjahr 2020 verwendet wurden. Die Stif- tungsverwaltung begründet ihre Zurückhaltung damit, dass im Jahr 2020 langfristige und gleichzeitig den stiftungsrechtlichen Sicherheitsansprüchen genügende Finanzanlagen nur zu äußerst ungünstigen Bedingungen zur Verfügung standen. Der Erwerb von Finanzlagen mit kurzer Laufzeit hätte (ohne den hierdurch entstehenden hohen Verwaltungsaufwand zu be- rücksichtigen) zu einer negativen Effektivverzinsung geführt. Die Stiftungsverwaltung ging in Ihrer Anlagenstrategie davon aus, dass bereits in der Folgeperiode bessere Renditen auf dem Finanzmarkt realisierbar werden und die in den Rücklagen hierfür gebundenen liquiden Mittel dann zur Verfügung stehen müssen und nicht in unlukrativen Investitionen gebunden sein soll- ten. Dieser Sachverhalt bezieht sich nur auf Investitionen aus der Kapitalerhaltungsrücklage . Insoweit für Finanzanlagen infolge Fälligkeit Mittel frei wurden, wurden diese auch unverzüg- lich reinvestiert. Für die Jahresabschlüsse 2020 wurde für alle A -Stiftungen die geforderte Sicherstellung des Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft. 391 Seite 10 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 1.4.1 Feststellungen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurde durch den Kauf einer Forstfläche ein Zu- gang in Höhe von 29.066,76 Euro eingestellt. Es handelt sich hier um die erste Kaufpreisrate des Gesamtkaufpreises von 50.000,00 Euro, zuzüglich der Nebenkosten des Grunderwerbs. Entsprechend notariellem Kaufvertrag wurde die Zahlung der zweiten Rate im Folgejahr ver- einbart. Die Bilanzierung der Kaufpreiszahlung im Jahr 2020 unter den unbebauten Grundstü- cken war in diesem Fall nicht korrekt, da der vereinbarte Übergang von Nutzen und Lasten noch nicht erfolgt war. Demzufolge wäre die Zahlung der Kaufpreisrate als geleistete Anzah- lung zu buchen gewesen. Mit der vereinbarten Zahlung der zweiten Kaupreisrate und erfolg- tem Übergang von Nutzen und Lasten wird das Grundstück korrekt unter dem Bilanzposten „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ ausgewiesen. Eine Korrekturbu- chung ist somit nicht erforderlich. Aktivbilanzposten Kapitalerhalt Vorleistungen/Passivbilanzposten Basiskapital Die Stiftung wies bereits in den Vorjahren keine Kapitalerhaltungsrücklage aus. Stattdessen wurde der Aktivbilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ abgebaut. Es handelt sich hierbei um bereits durchgeführte Tilgungen von Krediten zur notwendigen Sanierung stiftungseigener Immobilien, welche im Basiskapital (Passivposten) berücksichtigt werden müssen. Kredittil- gungen erhöhen demzufolge die Zuführungen aus der Ergebnisrücklage und zugleich den ak- tiven Bilanzposten „Kapitalerhaltung (Vorleistungen)“. Der Bilanzposten wird durch Einstellun- gen, welche betragsmäßig anhand der Berechnungsmodi zur Ermittlung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage ermittelt werden, abgetragen bzw. soll in Zukunft auf diese Weise aufgelöst werden. Gewinn- und Verlustrechnung In 2020 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 432.711,29 Euro ausgewiesen. Im Jahr 2019 konnte noch ein höheres Jahresergebnis von 647.501,06 Euro erzielt werden. Damit ver- schlechterte sich das Jahresergebnis 2020 um 214.789,77 Euro (ca. 33,2 %). Der Abbau der Aufwendungen um rd. 80,0 TEuro (rd. 2,8 %) konnte die Verschlechterung bei den Erträgen in Höhe von 294,8 TEuro (ca. 8,5 %) nicht ausgleichen. Insgesamt wurde ein um rd. 148,9 TEuro besseres Ergebnis erzielt als bei der Aufstellung des Haushaltes ursprünglich prognostiziert. Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr werden nachf olgend kurz skizziert. Die Miet - und Pachterträge aus der Bewirtschaftung der Immobilien reduzierten sich um rd. 87,0 TEuro. Enthalten ist hier eine gebildete Drohverlustrückstellung für erwartete Mietausfälle in Folge der Corona-Pandemie von 65,0 TEuro. Wie bereits im Vorjahr verschlechterten sich die Erträge aus dem Holzverkauf der stiftungseigenen Forste. Im Vergleich zum Vorjahr war hier ein Rück- gang um 28,4 TEuro zu verzeichnen. Das Ergebnis aus dem Abgang von Finanzanlagen re- duzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 157,5 TEuro. Infolge der schlechten Lage auf dem Finanzmarkt lagen auch die Zinserträge um 57,6 TEuro niedriger als in der Vorperiode. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Erträge aus der Auflösung von Rückstellung um 96,7 TEuro niedriger ausgewiesen. 392 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 11 von 47 Während die Aufwendungen für Verbrauchs-, Betriebsstoffe sowie die Ver- und Entsorgungs- kosten um rd. 25,1 TEuro stiegen, konnten die weiteren Unterhaltskosten für die Liegenschaf- ten um rd. 165,0 TEuro reduziert werden. Kapitalerhalt In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrück- lage wurden die korrekten Werte aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berech- nungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 351.051,02 Euro ergeben. Diese wurde nicht in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt, sondern als stiftungsspezifi- scher Sonderfall zum Abbau der Vorleistungen auf der Aktivseite verwendet. Gleichzeitig wurde dieser Bilanzposten um die geleisteten Tilgungen in Höhe von 19.379,84 Euro erhöht. Der aktive Bilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ reduzierte sich somit zum 31.12.2020 von 599.715,94 Euro um 331.671,18 Euro auf 268.044,76 Euro. Insgesamt ist Rpr der Auffas- sung, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens im Bilanzjahr 2020 als erwirtschaftet angesehen werden kann. Abgesehen von o.g. Tilgungsleistung erfolgte auch keine Übertragung von Mit- teln in das Basiskapital unter dem Bilanzposten „Zuführungen aus der Ergebnisrücklage“. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (rd. 43.954,3 TEuro) und dem ausgewiese- nen Anfangsbestand (rd. 43.967,9 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (752,3 TEuro). Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurden die Überschüsse (welche für den Kapi - talerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 738,7 TEuro absolut berechnet (Vorjahr rd. 1.491,1 TEuro), was in Relation zum Anfangsbestand von rd. 43.967,9 TEuro eine Rentabilität von rd. 1,7 % (Vorjahr. 3,4 %) ergiebt. Dies entspricht auch den Berechnungen der Stiftungsverwaltung. Im Vorjahr war das hohe Jahresergebnis auf Zuschreibungen des Wertpapierbestandes zurückzuführen. In den vorherliegen Jahresabschlüssen bewegte sich die Rentabilität auf dem Niveau des aktuellen Jahresergebnisses. Die Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland (rd.0,5 %) voll decken und lag über dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von ca. 1,5 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2019 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 270,7 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 506,7 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungs- rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 236,0 TEuro erhöht. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 393 Seite 12 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Heilig-Geist-Spital- Stiftung 1.4.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Anlagevermögen 39.674.992,90 42.486.852,58 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.692,00 3.045,00 II. Sachanlagen 27.432.807,46 27.656.805,04 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.974.624,10 2.945.557,34 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 24.240.749,63 24.533.377,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 24.468,00 27.082,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 6. Fahrzeuge 2,00 39,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15,00 15,00 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 57,00 114,00 9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 42.933,66 662,00 III. Finanzanlagen 12.240.493,44 14.827.002,54 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 11.740.493,44 14.327.002,54 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 B. Umlaufvermögen 5.350.276,61 1.958.119,60 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 352.936,41 153.303,83 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 171.631,57 3.710,06 davon zweifelhafte Forderungen 42.961,24 2.554,83 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 4.661,87 4.661,87 5. Sonstige Vermögensgegenstände 176.642,97 144.931,90 III. Liquide Mittel 4.997.340,20 1.804.815,77 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 20.720,56 2.302,91 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 4.976.619,64 1.802.512,86 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 11.749,96 27.421,48 D. Kapitalerhaltung (V orleistungen) 268.044,76 599.715,94 SUMME DER AKTIVA 45.305.064,23 45.072.109,60 394 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 13 von 47 P A S S I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Eigenkapital 43.954.297,44 43.967.874,63 I. Basiskapital 42.208.052,44 42.152.245,63 1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 340.000,00 340.000,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.102.201,96 6.082.822,12 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 4.849.274,80 4.812.847,83 II. Rücklagen 0,00 0,00 1. Kapitalerhaltungsrücklage 0,00 0,00 III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00 IV . Sonderposten 1.746.245,00 1.815.629,00 1. Sonderposten aus Zuwendungen 1.006.101,00 1.048.718,00 2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00 4. Sonstige Sonderposten 739.023,00 765.790,00 B. Rückstellungen 891.255,44 680.599,70 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 506.704,82 270.678,71 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 310.300,00 400.300,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 74.250,62 9.620,99 C. Verbindlichkeiten 451.159,35 423.430,27 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 314.527,33 333.907,17 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.403,96 58.757,75 3. Sonstige Verbindlichkeiten 52.228,06 30.765,35 D. Passive Rechnungsabgrenzung 8.352,00 205,00 SUMME DER PASSIVA 45.305.064,23 45.072.109,60 395 Seite 14 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.4.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 … Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020 51410000 Zuweisungen vom Land 19.566,30- 10.000- 25.020,90- 9.566,30 51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 2.800,00- ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 19.566,30- 10.000- 27.820,90- 9.566,30 54110000 Erträge aus Verkauf privatrechtlich 139.018,31- 210.000- 167.428,65- 70.981,69- 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.977.337,58- 1.944.300- 1.992.585,69- 33.037,58 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 93.123,04- 43.500- 49.752,72- 49.623,04 54120100 Erbbauzinsen (230) 46.056,37- 45.800- 45.738,17- 256,37 54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92- 54190100 Vermischte Erträge 2.580,00- 2.580,00 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.258.704,38- 2.244.200- 2.256.094,31- 14.504,38 54220000 Erstattungen von Gemeinden/Gdeverbänden 348,00- 348,00 54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen 13.400,00- 549,70- 13.400,00 ** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 13.748,00- 549,70- 13.748,00 51610000 Auflös. v. Sonderposten aus Zuw. Land 4.747,00- 4.747- 4.744,00- 51650000 Auflös. v. SoPo Zusch. verb.U/Bet./SV 37.870,00- 37.870- 37.868,00- 55310000 Auflösung von sonstigen Sonderposten 26.767,00- 26.767- 26.766,00- ** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.384,00- 69.384- 69.378,00- 55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 784,44- 48,36- 784,44 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 141.930,53- 236.727,83- 141.930,53 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.400,00- 2.400- 46.813,50- 55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 400.300,00- 497.000,00- 400.300,00 58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 7.646,01- 9.208,58- 7.646,01 ** + Sonstige ordentliche Erträge 553.060,98- 2.400- 789.798,27- 550.660,98 *** = Ordentliche Erträge 2.914.463,66- 2.325.984- 3.143.641,18- 588.479,66 60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 65.382,59 70.400 58.128,43 5.017,41 ** - Personalaufwendungen Aktiv 65.382,59 70.400 58.128,43 5.017,41 60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 4.885,61 6.400 4.203,60 1.514,39 60331000 Arbeitgeberanteil Sozialversich.Arbeiter 12.335,03 11.100 10.431,67 1.235,03- 60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.806,10 5.600 4.485,28 793,90 64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 200 200,00 64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 3.062,96 3.000 2.854,67 62,96- 64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 1.118,28 1.200 1.554,68 81,72 ** - Personalaufwendungen Passiv 26.207,98 27.500 23.529,90 1.292,02 62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 13.073,09 5.000 5.006,63 8.073,09- 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 14.112,97 19.300 12.238,62 5.187,03 62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 52.855,62 38.000 36.188,00 14.855,62- 62270000 Aufwendungen für Wasser 3.630,51 3.200 3.129,20 430,51- 62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (210) 2.659,52 4.100 4.020,20 1.440,48 62280100 Abwasser - Schmutzwasser (210) 18.702,16 19.700 19.395,52 997,84 62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 59,50 100 9,95- 40,50 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 243.932,47 375.500 427.550,49 131.567,53 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 157.938,40 312.800 63.155,16 154.861,60 62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 632,20 200 432,20- 62320320 Unterhalt der Wälder 16.376,80 8.000 18.380,87 8.376,80- 62320410 Grabpflege 400 400,00 62330000 Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen 1.062,08 5.000 1.759,54 3.937,92 62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00 62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 21.655,90 21.000 21.895,08 655,90- 62370200 Straßenreinigungsgebühren (210) 21.266,52 19.500 21.266,52 1.766,52- 62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 351,42 800 587,51 448,58 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 23.780,90 7.500 7.982,30 16.280,90- 62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 310.300,00 400.300,00 110.300,00- 62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00 62520000 Erstattungen Gemeinden/Gemeindeverbände 82.278,00 82.278,00- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 198.918,80 226.900 223.623,80 27.981,20 62550100 Erstattungen an NürnbergStift 118,00 62570000 Erstattung Hausverwaltungsk.priv.Untern. 2.200 2.200,00 62570200 Erstattung private Unternehmen 4.086,72 2.056,32 4.086,72- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 1.201.173,58 1.082.700 1.282.143,81 118.473,58- 64490000 Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budg) 4,24 0,09 4,24- 94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlageverm. 1.353,00 1.353 1.354,00 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 381.799,01 381.672 381.671,00 127,01- 94102001 Außerpl.AfA Gebäude/Gebäudeeinrichtungen 474,00 474,00- 94103000 AfA Infrastrukturverm./Sachanl.i.Gemgebr 2.614,00 2.614 2.613,00 94106000 AfA Fahrzeuge 37,00 37 154,00 94107000 AfA Betriebs- u.Geschäftsausstattung 57 57,00 94108000 AfA GWG's 57,00 534,00 57,00- ** - Abschreibungen 386.338,25 385.733 386.326,09 605,25- 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 93.558,00 166.400 284.215,00 72.842,00 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 422.764,14 417.700 417.259,02 5.064,14- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 236.026,11 204.042,71 236.026,11- ** - Transferaufwendungen 752.348,25 584.100 905.516,73 168.248,25- 396 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 15 von 47 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.520,00 2.500 2.520,00 20,00- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 238,10 200 238,10 38,10- 64250100 Rücklastschriftgebühren (210) 8,66- 4,34- 8,66 64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsvollzieherkos 100 100,00 64270100 Kosten für Sachverständige und Gutachten 652,78 652,78 652,78- 64270200 Kosten für ärztliche Untersuchungen 100 100,00 64310100 Bürobedarf und -ausstattung 66,45 200 74,42 133,55 64330000 Zeitungen und Fachliteratur 655,45 600 629,73 55,45- 64340000 Porto 5,68 5,68- 64350000 Fernmeldegebühren 1.758,83 1.700 1.642,06 58,83- 64370000 Gästebewirtung 146,16 47,00 146,16- 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 716,70 14,00- 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 1.240,17 800 828,66 440,17- 64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 18.100,15 21.600 22.360,69 3.499,85 64390400 Aufwendungen für Werbung und Inserate 100 100,00 64390700 Transportkosten, Umzugskosten 22.363,06 21.500 33.399,78 863,06- 64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.397,86 3.500 3.406,69 102,14 64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 10.297,53 9.500 9.820,11 797,53- 64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 407,81 400 407,81 7,81- 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.053,40 1.000 1.009,95 53,40- 64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 38.366,87 38.366,87- 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 62.670,26 2.400 60.270,26- 64710200 Grundsteuer (dezentral) 74.165,92 74.100 74.165,92 65,92- 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 67.229,63 2.300 8.131,48 64.929,63- 64990000 Vermischte Aufwendungen 65,12 100 1.766,31 34,88 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 306.106,57 143.400 161.813,85 162.706,57- *** = Ordentliche Aufwendungen 2.737.557,22 2.293.833 2.817.458,81 443.724,22- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 176.906,44- 32.151- 326.182,37- 144.755,44 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 250.350,01- 254.700- 319.407,53- 4.349,99- 57180000 Zinserträge vom sonst. inländ. Bereich 6.385,92- 6.385,92 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 5.252,53- 400- 190,00- 4.852,53 ** + Finanzerträge 261.988,46- 255.100- 319.597,53- 6.888,46 65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.462,44 3.500 3.423,30 37,56 ** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.462,44 3.500 3.423,30 37,56 *** = Finanzergebnis 258.526,02- 251.600- 316.174,23- 6.926,02 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 435.432,46- 283.751- 642.356,60- 151.681,46 59119000 Andere außerordentliche Erträge 450,00- 450,00 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 430,23- 8.922,84- 430,23 ** + Außerordentliche Erträge 880,23- 8.922,84- 880,23 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 3.601,40 3.778,38 3.601,40- ** - Außerordentliche Aufwendungen 3.601,40 3.778,38 3.601,40- *** = Außerordentliches Jahresergebnis 2.721,17 5.144,46- 2.721,17- ****** = Jahresergebnis vor ILV 432.711,29- 283.751- 647.501,06- 148.960,29 ******* = Ergebnis nach ILV 432.711,29- 283.751- 647.501,06- 148.960,29 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 432.711,29- 283.751- 647.501,06- 148.960,29 397 Seite 16 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.4.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle V ermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.532,81 13.532,81 10.487,81 1.353,00 11.840,81 1.692,00 3.045,00 Zwischensumme: 13.532,81 0,00 0,00 0,00 13.532,81 10.487,81 1.353,00 0,00 0,00 11.840,81 1.692,00 3.045,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.945.557,34 29.066,76 2.974.624,10 0,00 0,00 2.974.624,10 2.945.557,34 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 40.132.132,71 89.645,01 40.221.777,72 15.598.755,08 382.273,01 15.981.028,09 24.240.749,63 24.533.377,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 77.490,61 77.490,61 50.408,61 2.614,00 53.022,61 24.468,00 27.082,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 0,00 0,00 149.958,07 149.958,07 6. Fahrzeuge 2.197,18 2.197,18 2.158,18 37,00 2.195,18 2,00 39,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.091,78 21.091,78 21.076,78 21.076,78 15,00 15,00 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.891,28 2.891,28 2.777,28 57,00 2.834,28 57,00 114,00 9. Anlagen im Bau 662,00 42.271,66 42.933,66 0,00 0,00 42.933,66 662,00 Zwischensumme: 43.331.980,97 160.983,43 0,00 0,00 43.492.964,40 15.675.175,93 384.981,01 0,00 0,00 16.060.156,94 27.432.807,46 27.656.805,04 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 15.156.667,04 2.100.641,70 4.641.917,50 12.615.391,24 829.664,50 253.710,00 208.476,70 874.897,80 11.740.493,44 14.327.002,54 3. Ausleihungen 500.000,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 Zwischensumme: 15.656.667,04 2.100.641,70 4.641.917,50 0,00 13.115.391,24 829.664,50 253.710,00 208.476,70 0,00 874.897,80 12.240.493,44 14.827.002,54 G e s a m t s u m m e 58.958.815,14 2.261.625,13 4.641.917,50 0,00 56.621.888,45 16.471.962,56 640.044,01 208.476,70 0,00 16.946.895,55 39.674.992,90 42.486.852,58 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 398 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 17 von 47 1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 1.5.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 232.494,99 Euro um 129.951,53 Euro auf 362.446,52 Euro. Für das Jahr 2020 ergab die Berechnung der höchst- möglichen Einstellung aus dem Jahresergebnis in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 129.951,53 Euro. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde nicht durchgeführt. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapi - talerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2020 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (rd. 4.518,3 TEuro) und dem ausgewiese- nen Anfangsbestand (rd. 4.392,0 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 261,8 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 388,1 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs- bestand von rd. 4.392,0 TEuro einer Rentabilität von rd. 8,8 % und damit auch der Berechnung der Stiftungsverwaltung entspricht. Damit lag die Rentabilität um rd. 0,9 %-Punkte niedriger als auf dem Niveau des Vorjahres mit rd. 9,7 % und weit über der marktüblichen Verzinsung von ca. 1,5 % sowie der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von ca. 0,5 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2019 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 22,0 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 70,5 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstel- lungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 48,5 TEuro erhöht. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 399 Seite 18 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Findel- und Wai- senhausstiftungen 1.5.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Anlagevermögen 3.926.312,80 4.159.452,87 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 2.553.550,79 2.553.620,79 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.299,00 2.233.369,00 III. Finanzanlagen 1.372.762,01 1.605.832,08 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.372.762,01 1.605.832,08 B. Umlaufvermögen 666.548,86 261.435,96 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 127.312,78 82.140,88 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 119.968,89 74.796,99 III. Liquide Mittel 539.236,08 179.295,08 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 539.236,08 179.295,08 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 4.592.861,66 4.420.888,83 400 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 19 von 47 P A S S I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Eigenkapital 4.518.347,66 4.392.016,86 I. Basiskapital 4.155.901,14 4.159.521,87 1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.219.010,94 1.219.010,94 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -6.727,90 -3.107,17 II. Rücklagen 362.446,52 232.494,99 1. Kapitalerhaltungsrücklage 362.446,52 232.494,99 III. Gewinn 0,00 0,00 IV . Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 73.446,03 24.642,56 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 70.463,10 22.021,15 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00 4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.982,93 2.621,41 C. Verbindlichkeiten 1.067,97 4.229,41 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.067,97 4.229,41 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 4.592.861,66 4.420.888,83 401 Seite 20 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.5.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020 51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 2.500,00- 2.500,00 ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 2.500,00- 2.500,00 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 169.591,77- 83.000- 83.790,30- 86.591,77 54120100 Erbbauzinsen (230) 263.978,30- 234.400- 234.400,19- 29.578,30 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 433.595,63- 317.400- 318.216,05- 116.195,63 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 14.777,17- 19.810,00- 14.777,17 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 249,59- 300- 50,41- ** + Sonstige ordentliche Erträge 15.026,76- 300- 19.810,00- 14.726,76 *** = Ordentliche Erträge 451.122,39- 317.700- 338.026,05- 133.422,39 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 35.023,07 20.000 4.543,18 15.023,07- 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 4.000 4.000,00 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 18.878,28 7.500 8.399,49 11.378,28- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 14.793,09 16.500 15.157,94 1.706,91 62570200 Erstattung private Unternehmen 5.108,40 2.600 2.570,40 2.508,40- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 73.802,84 50.600 30.671,01 23.202,84- 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 70,00 100 69,00 30,00 ** - Abschreibungen 70,00 100 69,00 30,00 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 213.350,00 196.400 211.550,00 16.950,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 48.441,95 478,75 48.441,95- ** - Transferaufwendungen 261.791,95 196.400 212.028,75 65.391,95- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 83,30 16,70 64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 188,00 200 188,64 12,00 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 6.462,59 300 6.162,59- 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 611,11 700 611,12 88,89 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.345,00 1.300 883,06 6.045,00- *** = Ordentliche Aufwendungen 343.009,79 248.400 243.651,82 94.609,79- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 108.112,60- 69.300- 94.374,23- 38.812,60 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 29.376,03- 29.300- 31.755,70- 76,03 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 1.027,07- 1.027,07 ** + Finanzerträge 30.403,10- 29.300- 31.755,70- 1.103,10 *** = Finanzergebnis 30.403,10- 29.300- 31.755,70- 1.103,10 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 138.515,70- 98.600- 126.129,93- 39.915,70 ****** = Jahresergebnis vor ILV 138.515,70- 98.600- 126.129,93- 39.915,70 ******* = Ergebnis nach ILV 138.515,70- 98.600- 126.129,93- 39.915,70 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 138.515,70- 98.600- 126.129,93- 39.915,70 402 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 21 von 47 1.5.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle V ermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 294.947,00 70,00 295.017,00 2.233.299,00 2.233.369,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 294.878,00 70,00 0,00 0,00 295.017,00 2.553.550,79 2.553.620,79 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.715.716,00 230.910,42 451.795,59 1.494.830,83 109.883,92 30.740,00 18.555,10 122.068,82 1.372.762,01 1.605.832,08 Zwischensumme: 1.715.716,00 230.910,42 451.795,59 0,00 1.494.830,83 109.883,92 30.740,00 18.555,10 0,00 122.068,82 1.372.762,01 1.605.832,08 G e s a m t s u m m e 4.564.283,79 230.910,42 451.795,59 0,00 4.343.398,62 404.761,92 30.810,00 18.555,10 0,00 417.085,82 3.926.312,80 4.159.452,87 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 403 Seite 22 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmateria- lienstiftung 1.6.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 49.649,84 Euro um 53.569,93 Euro auf 103.219,77 Euro. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde nicht durch- geführt. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2020 resultierte aus der steuerlich höchstmöglichen Zu- führung von 53.569,93 Euro aus dem Jahresergebnis. Auf Grund der höchs tmöglichen Ein- stellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2020 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (rd. 1.501,2 TEuro) und dem ausgewiese- nen Anfangsbestand (rd. 1.444,9 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (105,9 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrich tung ver- wendet werden) somit mit rd. 162,2 TEuro (Vorjahr 212,4 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von rd. 1.444,9 TEuro einer Rentabilität von rd. 11,2 % (Vorjahr 15,8 %) entspricht. Damit lag sie wieder auf dem Niveau des Jahres 2018 von 11,1 %. Insge- samt kann die Rentabilität der Stiftung als sehr gut bezeichnet werden, da sie weit über dem marktüblichen Zinssatz von 1,5 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2020 von 0,5 % lag. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2018 waren noch Mittel in Höhe von rd. 71,1 Euro nicht ausgereicht, welche im Jahr 2020 ausgeschüttet wurden. Im Jahr 2019 wurden rd. 109,2 TEuro neu eingestellt, aus welchem im Jahr 2020 Mittel in Höhe 66,2 TEuro ausgerichtet wurden. Somit müssen spätestens im Jahr 2022 die noch vorhandenen Rückstellungen des Jahres 2019 von rd. 43,1 TEuro ausgereicht werden. Neu wurden im Jahr 2020 aus der Bewirtschaftung der Stiftung 105,9 TEuro einge- stellt. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen beläuft sich zum 31.12.2020 somit auf rd. 149,0 TEuro und liegt damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 31,3 TEuro niedriger. 404 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 23 von 47 1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung 1.6.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Anlagevermögen 1.247.459,89 1.395.225,99 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 III. Finanzanlagen 769.505,70 917.271,80 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 769.505,70 917.271,80 B. Umlaufvermögen 409.426,20 231.048,86 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 6.015,09 5.409,18 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 6.015,09 5.409,18 III. Liquide Mittel 403.411,11 225.639,68 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 403.411,11 225.639,68 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 1.056,30 1.207,20 SUMME DER AKTIVA 1.657.942,39 1.627.482,05 405 Seite 24 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Eigenkapital 1.501.227,69 1.444.875,83 I. Basiskapital 1.398.007,92 1.395.225,99 1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 648.181,13 648.181,13 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 10.250,13 7.468,20 II. Rücklagen 103.219,77 49.649,84 1. Kapitalerhaltungsrücklage 103.219,77 49.649,84 III. Gewinn 0,00 0,00 IV . Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 151.451,69 182.606,22 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 148.971,71 180.309,66 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.479,98 2.296,56 C. Verbindlichkeiten 5.263,01 0,00 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,01 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 5.250,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 1.657.942,39 1.627.482,05 406 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 25 von 47 1.6.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020 51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung 500,00- ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 500,00- 54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 157.500,00- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 157.500,00- 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 7.767,53- 6.810,00- 7.767,53 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 377,00- 400- 23,00- ** + Sonstige ordentliche Erträge 8.144,53- 400- 6.810,00- 7.744,53 *** = Ordentliche Erträge 165.644,53- 157.900- 164.810,00- 7.744,53 62320410 Grabpflege 668,39 600 545,98 68,39- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 13.984,76 10.000 9.806,47 3.984,76- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 14.653,15 10.600 10.352,45 4.053,15- 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 137.249,00 107.800 87.752,00 29.449,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 31.337,95- 21.466,79 31.337,95 ** - Transferaufwendungen 105.911,05 107.800 109.218,79 1.888,95 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 96,31 100 83,30 3,69 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 3.483,50 400 3.083,50- 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 560,42 600 560,46 39,58 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.140,23 1.100 643,76 3.040,23- *** = Ordentliche Aufwendungen 124.704,43 119.500 120.215,00 5.204,43- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 40.940,10- 38.400- 44.595,00- 2.540,10 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 17.290,86- 16.100- 17.127,61- 1.190,86 ** + Finanzerträge 17.290,86- 16.100- 17.127,61- 1.190,86 *** = Finanzergebnis 17.290,86- 16.100- 17.127,61- 1.190,86 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 58.230,96- 54.500- 61.722,61- 3.730,96 ****** = Jahresergebnis vor ILV 58.230,96- 54.500- 61.722,61- 3.730,96 ******* = Ergebnis nach ILV 58.230,96- 54.500- 61.722,61- 3.730,96 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 58.230,96- 54.500- 61.722,61- 3.730,96 407 Seite 26 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.6.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle V ermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 978.957,46 74.875,00 220.762,00 833.070,46 61.685,66 15.166,00 13.286,90 63.564,76 769.505,70 917.271,80 Zwischensumme: 978.957,46 74.875,00 220.762,00 0,00 833.070,46 61.685,66 15.166,00 13.286,90 0,00 63.564,76 769.505,70 917.271,80 G e s a m t s u m m e 1.456.911,65 74.875,00 220.762,00 0,00 1.311.024,65 61.685,66 15.166,00 13.286,90 0,00 63.564,76 1.247.459,89 1.395.225,99 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 408 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 27 von 47 1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 1.7.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 88.028,16 Euro um 32.196,27 Euro auf 120.224,43 Euro. Zuführungen in das Basiskapital wurden im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Für das Jahr 2020 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungs- rücklage einen Betrag von 32.196,27 Euro. Dieser Wert wurde aus dem Jahresergebnis in voller Höhe eingestellt. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in di e Kapitalerhaltungs- rücklage kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2020 als erwirtschaftet angese- hen werden. Eine Überführung von Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde nicht durchgeführt. Rentabilität Die Stiftung wies ein um rd. 61,5 TEuro niedrigeres Jahresergebnis als im Vorjahr aus. Im Wesentlichen war dies auf im Vergleich zum Vorjahr um rd. 16,8 TEuro niedrigere Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen und der im Vorjahr gebuchten Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 32,1 TEuro zurückzuführen. Auch die Zinserträge lagen um rd. 35,6 TEuro niedriger. Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (13.044,4 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (13.044,9 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von rd. 63,9 TEuro. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 63,4 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangs- bestand von rd. 13.044,9 TEuro einer Rentabilität von rd. 0,5 % und damit auch den Berech- nungen der Stiftungsverwaltung entspricht. Die erreichte Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland von rd. 0,5 % ausglei- chen, lag aber unter dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von ca. 1,5 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtun g vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2019 waren noch Mittel in Höhe von 7.823,15 Euro vorhanden, welche im Jahr 2020 vollstän- dig ausgereicht wurden. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden im Jahr 2020 in Höhe von 15.381,93 Euro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstel- lungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 7,6 TEuro erhöht. Die Mittel der Zweckausrichtungs- rückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 409 Seite 28 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Kost-Pocher’schen Stiftung 1.7.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Anlagevermögen 12.316.337,28 12.943.554,27 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.919.900,00 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.919.900,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00 6. Fahrzeuge 0,00 0,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 3.396.437,28 4.023.654,27 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 2.896.437,28 3.523.654,27 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 B. Umlaufvermögen 794.489,02 158.829,70 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 45.921,25 44.764,58 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.948,88 5.948,88 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20 5. Sonstige Vermögensgegenstände 28.228,17 27.071,50 III. Liquide Mittel 748.567,77 114.065,12 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 748.567,77 114.065,12 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 13.110.826,30 13.102.383,97 410 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 29 von 47 P A S S I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Eigenkapital 13.044.438,99 13.044.908,55 I. Basiskapital 12.924.214,56 12.956.880,39 1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 438.805,65 438.805,65 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 807.576,92 807.576,92 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 1.559.186,55 1.591.852,38 II. Rücklagen 120.224,43 88.028,16 1. Kapitalerhaltungsrücklage 120.224,43 88.028,16 III. Gewinn 0,00 0,00 IV . Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 17.860,37 10.128,98 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 15.381,93 7.823,15 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.478,44 2.305,83 C. Verbindlichkeiten 48.526,94 47.346,44 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.394,00 500,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 43.132,94 46.846,44 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 13.110.826,30 13.102.383,97 411 Seite 30 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.7.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020 54120100 Erbbauzinsen (230) 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84- 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 20.419,17- 37.205,70- 20.419,17 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 308,77- 300- 32.422,50- 8,77 ** + Sonstige ordentliche Erträge 20.727,94- 300- 69.628,20- 20.427,94 *** = Ordentliche Erträge 56.114,10- 35.700- 105.014,36- 20.414,10 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 11.270,31 13.800 14.835,60 2.529,69 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 11.270,31 13.800 14.835,60 2.529,69 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 56.352,38 62.100 76.313,72 5.747,62 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 7.558,78 4.280,21- 7.558,78- ** - Transferaufwendungen 63.911,16 62.100 72.033,51 1.811,16- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 83,30 16,70 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 6.521,77 300 6.221,77- 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 481,38 600 4.534,24 118,62 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.086,45 1.000 4.617,54 6.086,45- *** = Ordentliche Aufwendungen 82.267,92 76.900 91.486,65 5.367,92- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 26.153,82 41.200 13.527,71- 15.046,18 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 65.157,90- 72.600- 94.384,37- 7.442,10- 57180000 Zinserträge vom sonst. inländ. Bereich 6.385,92- 6.385,92 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 1.012,44- 1.012,44 ** + Finanzerträge 72.556,26- 72.600- 94.384,37- 43,74- *** = Finanzergebnis 72.556,26- 72.600- 94.384,37- 43,74- ***** = Ordentliches Jahresergebnis 46.402,44- 31.400- 107.912,08- 15.002,44 ****** = Jahresergebnis vor ILV 46.402,44- 31.400- 107.912,08- 15.002,44 ******* = Ergebnis nach ILV 46.402,44- 31.400- 107.912,08- 15.002,44 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 46.402,44- 31.400- 107.912,08- 15.002,44 412 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 31 von 47 1.7.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle V ermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.429.859,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 9.429.859,00 0,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.696.581,53 290.867,78 871.212,77 3.116.236,54 172.927,26 73.948,00 27.076,00 219.799,26 2.896.437,28 3.523.654,27 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 Zwischensumme: 4.196.581,53 290.867,78 871.212,77 0,00 3.616.236,54 172.927,26 73.948,00 27.076,00 0,00 219.799,26 3.396.437,28 4.023.654,27 G e s a m t s u m m e 13.626.440,53 290.867,78 871.212,77 0,00 13.046.095,54 682.886,26 73.948,00 27.076,00 0,00 729.758,26 12.316.337,28 12.943.554,27 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 413 Seite 32 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 1.8.1 Feststellungen Kapitalerhalt Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage von 19.255,37 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi- talerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2020 voll eingestellt werden. Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 73.676,94 Euro somit um 19.255,37 Euro auf 92.932,31 Euro. Überführungen von Mitteln der Rücklage in das Basiska- pital wurden nicht vorgenommen. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapi - talerhalt der Stiftung für das Jahr 2020 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2020 (3.531,7 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (3.528,5 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 37,3 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu ver- wenden sind) somit mit rd. 40,5 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe- stand des Eigenkapitals von rd. 3.528,5 TEuro einer Rentabilität von rd. 1,1 % entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr (rd. 8,5 %) verminderte sich die Rentabilität somit um ca. 7,4 %-Punkte. Die Berechnungen des Rpr entsprachen denen der Stiftungsverwaltung. Hauptsächlich zurückzuführen für die Entwicklung der Eigenkapitalrentabilität waren u.a. die im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr in solcher Höhe realisierten Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen (42,0 TEuro). Es konnten im Jahr 2020 nur noch rd. 15,5 TEuro erzielt werden. Ebenfalls konnten Wertaufholungen des Wertpapierbestandes (in Folge von Börsenkursen) von rd. 173,9 TEuro des Vorjahres nicht mehr verzeichnet werden. Die erreichte Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucher - preisindexes für Deutschland von rd. 0,5 % decken, lag aber unter dem Niveau des marktüb- lichen Zinssatzes von ca. 1,5 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2019 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 14,8 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 1,1 TEuro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 13.710,63 Euro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen. Die Mittel der aus dem Vorj ahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 414 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 33 von 47 1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Fritz-Hintermayr Stiftung 1.8.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Anlagevermögen 3.039.482,65 3.284.737,84 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00 II. Sachanlagen 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 3.039.482,65 3.284.737,84 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.039.482,65 3.284.737,84 B. Umlaufvermögen 535.810,24 309.832,66 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 26.997,90 21.626,70 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 26.997,90 21.626,70 III. Liquide Mittel 508.812,34 288.205,96 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 508.812,34 288.205,96 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 3.575.292,89 3.594.570,50 415 Seite 34 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Eigenkapital 3.531.703,63 3.528.537,14 I. Basiskapital 3.438.771,32 3.454.860,20 1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 622.794,31 622.794,31 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 80.007,01 96.095,89 II. Rücklagen 92.932,31 73.676,94 1. Kapitalerhaltungsrücklage 92.932,31 73.676,94 III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00 IV . Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 2.926,25 17.143,36 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 1.106,27 14.816,90 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 1.819,98 2.326,46 C. Verbindlichkeiten 40.663,01 48.890,00 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,01 1.500,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 40.650,00 47.390,00 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 3.575.292,89 3.594.570,50 416 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 35 von 47 1.8.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 15.540,92- 41.952,09- 15.540,92 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 877,23- 900- 22,77- ** + Sonstige ordentliche Erträge 16.418,15- 900- 41.952,09- 15.518,15 *** = Ordentliche Erträge 16.418,15- 900- 41.952,09- 15.518,15 62320410 Grabpflege 850,63 700 730,35 150,63- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 8.288,61 9.300 10.228,91 1.011,39 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 9.139,24 10.000 10.959,26 860,76 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 51.000,00 36.200 56.090,00 14.800,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 13.710,63- 7.305,76- 13.710,63 ** - Transferaufwendungen 37.289,37 36.200 48.784,24 1.089,37- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 96,31 100 83,30 3,69 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 5.847,63 900 4.947,63- 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 370,75 400 370,69 29,25 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.314,69 1.400 453,99 4.914,69- *** = Ordentliche Aufwendungen 52.743,30 47.600 60.197,49 5.143,30- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 36.325,15 46.700 18.245,40 10.374,85 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 64.096,90- 65.300- 85.140,13- 1.203,10- 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 2.054,14- 2.054,14 ** + Finanzerträge 66.151,04- 65.300- 85.140,13- 851,04 *** = Finanzergebnis 66.151,04- 65.300- 85.140,13- 851,04 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 29.825,89- 18.600- 66.894,73- 11.225,89 ****** = Jahresergebnis vor ILV 29.825,89- 18.600- 66.894,73- 11.225,89 ******* = Ergebnis nach ILV 29.825,89- 18.600- 66.894,73- 11.225,89 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 29.825,89- 18.600- 66.894,73- 11.225,89 417 Seite 36 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.8.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle V ermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.471.223,67 519.795,44 738.391,23 3.252.627,88 186.485,83 66.359,50 39.700,10 213.145,23 3.039.482,65 3.284.737,74 Zwischensumme: 3.471.223,67 519.795,44 738.391,23 0,00 3.252.627,88 186.485,83 66.359,50 39.700,10 0,00 213.145,23 3.039.482,65 3.284.737,74 G e s a m t s u m m e 3.471.223,67 519.795,44 738.391,23 0,00 3.252.627,88 186.485,83 66.359,50 39.700,10 0,00 213.145,23 3.039.482,65 3.284.737,74 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 418 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 37 von 47 1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendien- stiftung 1.9.1 Feststellungen Kapitalerhalt Für das Jahr 2020 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög- liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 957,05 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2020 voll eingestellt werden. Der Erhalt des Stiftungsvermögens konnte somit als erwirtschaftet bewertet werden. Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 11.023,34 Euro um 957,05 Euro auf 11.980,39 Euro. Eine Überführung in das Basiskapital wurde nicht vorgenommen. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital zum 31.12.2020 (188,0 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (rd. 189,1 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 1,5 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 0,4 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbe- stand des Eigenkapitals von rd. 189,1 TEuro einer Rentabilität von rd. 0,2 % entspricht. Das Vorjahresergebnis wurde mit 6,5 % ausgew iesen. Die Berechnungen des Rpr entsprechen denen der Stiftungsverwaltung. Hauptsächlich zurückzuführen für die Entwicklung der Eigenkapitalrentabilität waren die im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,7 TEuro niedrigeren Erträge aus den Finanzanlagen und die realisierten Verluste aus deren Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 0,6 TEuro. Insgesamt hatte sich das Betriebsergebnis des Vorjahres um rd. 1,0 TEuro verschlechtert. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2019 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 402,16 Euro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausri chtungsrückstellungen wurden in Höhe von 378,67 Euro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde so- mit um 23,49 Euro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 419 Seite 38 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung 1.9.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Anlagevermögen 163.881,50 178.100,50 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 163.881,50 178.100,50 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 163.881,50 178.100,50 B. Umlaufvermögen 25.237,57 13.750,92 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 1.107,91 1.149,23 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.107,91 1.149,23 III. Liquide Mittel 24.129,66 12.601,69 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 24.129,66 12.601,69 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 189.119,07 191.851,42 420 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 39 von 47 P A S S I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Eigenkapital 188.027,39 189.123,84 I. Basiskapital 176.047,00 178.100,50 1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 16.567,32 16.567,32 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -723,72 1.329,78 II. Rücklagen 11.980,39 11.023,34 1. Kapitalerhaltungsrücklage 11.980,39 11.023,34 III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00 1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00 IV . Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 1.078,67 2.727,58 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 378,67 402,16 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 700,00 2.325,42 C. Verbindlichkeiten 13,01 0,00 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,01 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 189.119,07 191.851,42 421 Seite 40 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.9.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 399,00- 2.587,50- 399,00 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.013,00- 1.500- 513,00 ** + Sonstige ordentliche Erträge 2.412,00- 1.500- 2.587,50- 912,00 *** = Ordentliche Erträge 2.412,00- 1.500- 2.587,50- 912,00 62320410 Grabpflege 50,00 300 250,00 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 239,47 300 331,13 60,53 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 289,47 600 331,13 310,53 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 1.500,00 1.200 2.500,00 300,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 23,49- 673,90- 23,49 ** - Transferaufwendungen 1.476,51 1.200 1.826,10 276,51- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 96,31 100 83,30 3,69 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 640,50 1.500 859,50 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 387,58 400 387,57 12,42 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.124,39 2.000 470,87 875,61 *** = Ordentliche Aufwendungen 2.890,37 3.800 2.628,10 909,63 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 478,37 2.300 40,60 1.821,63 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 3.206,92- 3.200- 3.734,94- 6,92 ** + Finanzerträge 3.206,92- 3.200- 3.734,94- 6,92 *** = Finanzergebnis 3.206,92- 3.200- 3.734,94- 6,92 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 2.728,55- 900- 3.694,34- 1.828,55 ****** = Jahresergebnis vor ILV 2.728,55- 900- 3.694,34- 1.828,55 ******* = Ergebnis nach ILV 2.728,55- 900- 3.694,34- 1.828,55 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 2.728,55- 900- 3.694,34- 1.828,55 422 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 41 von 47 1.9.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle V ermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 191.045,19 60.847,50 71.241,50 0,00 180.651,19 12.944,69 4.611,00 786,00 0,00 16.769,69 163.881,50 178.100,50 Zwischensumme: 191.045,19 60.847,50 71.241,50 0,00 180.651,19 12.944,69 4.611,00 786,00 0,00 16.769,69 163.881,50 178.100,50 G e s a m t s u m m e 191.045,19 60.847,50 71.241,50 0,00 180.651,19 12.944,69 4.611,00 786,00 0,00 16.769,69 163.881,50 178.100,50 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 423 Seite 42 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 1.10.1 Feststellungen Kapitalerhalt Für das Jahr 2020 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög- liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 8.764,13 Euro ermittelt. Dieser Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden. Die Erhöhung der Kapitalerhaltungsrücklage von 49.421,08 Euro um 8.764,13 Euro auf 58.185,21 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis. Eine Übertragung in das Basiskapital auf Grund des Erwerbs von Anlagevermögen fand im Berichtsjahr 2020 nicht statt. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital zum 31.12.2020 (rd. 801,5 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (rd. 793,5 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von rd. 17,0 TEuro. Für die S tiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 25,0 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von rd. 793,5 TEuro einer Rentabilität von rd. 3,2 % (Vorjahr rd. 2,6 %) entspricht. Zurückzuführen war die Verbesserung des Jahresergebnisses hauptsächlich auf um 0,7 TEuro verbesserte Miet- und Pachteinnahmen sowie um 1,5 TEuro höhere Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen. Die Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland von rd. 0,5 % decken. Die berechnete Rentabilität lag über dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von ca. 1,5 %. Zweckausrichtungsrückstellung Die aus der Vorperiode vorhandenen Zweckau srichtungsmittel in Höhe von 9.128,67 Euro wurden vollständig ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe von 13.925,02 Euro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der Be- stand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 4.796,35 Euro höher als im Vor- jahr ausgewiesen. 424 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 43 von 47 1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2020 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 1.10.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2020 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Anlagevermögen 727.380,07 726.721,27 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 571.570,70 580.133,70 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 571.570,70 580.133,70 III. Finanzanlagen 155.809,37 146.587,57 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 155.809,37 146.587,57 B. Umlaufvermögen 99.240,97 87.066,15 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige V ermögensgegenstände 36.181,84 30.904,96 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 36.181,84 30.904,96 III. Liquide Mittel 63.059,13 56.161,19 1. Kassenbestand 10.088,93 10.088,88 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 52.970,20 46.072,31 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 826.621,04 813.787,42 425 Seite 44 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2020 in € 31.12.2019 in € A. Eigenkapital 801.494,08 793.512,37 I. Basiskapital 743.308,87 744.091,29 1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 31.228,95 31.228,95 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -2.920,08 -2.137,66 II. Rücklagen 58.185,21 49.421,08 1. Kapitalerhaltungsrücklage 58.185,21 49.421,08 III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00 IV . Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 15.025,02 10.186,17 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 13.925,02 9.128,67 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 1.100,00 1.057,50 C. Verbindlichkeiten 10.101,94 10.088,88 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,01 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 10.088,93 10.088,88 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 826.621,04 813.787,42 426 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 45 von 47 1.10.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2020 Teilergebnisrechnung Ist 2020 Planansatz 2020 RE 2019 Vgl. Ansatz/Ist 2020 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 57.626,28- 49.400- 56.916,16- 8.226,28 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 57.626,28- 49.400- 56.916,16- 8.226,28 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 2.006,98- 713,12- 2.006,98 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 180,00- 200- 20,00- ** + Sonstige ordentliche Erträge 2.186,98- 200- 713,12- 1.986,98 *** = Ordentliche Erträge 59.813,26- 49.600- 57.629,28- 10.213,26 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 1.255,83 15.600 4.736,84 14.344,17 62320410 Grabpflege 284,40 300 314,50 15,60 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 19.213,40 16.400 16.539,44 2.813,40- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 3.308,89 3.500 3.404,39 191,11 62550000 Erstattungen an verb. Unt./Bet./Sonderv. 2.138,69 2.300 2.157,35 161,31 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 26.201,21 38.100 27.152,52 11.898,79 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.563,00 8.600 8.562,00 37,00 ** - Abschreibungen 8.563,00 8.600 8.562,00 37,00 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 12.225,00 3.100 17.260,00 9.125,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 4.796,35 2.457,53- 4.796,35- ** - Transferaufwendungen 17.021,35 3.100 14.802,47 13.921,35- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 101,75 100 88,63 1,75- 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 1.422,60 200 1.222,60- 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 222,50 300 222,50 77,50 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.746,85 600 311,13 1.146,85- *** = Ordentliche Aufwendungen 53.532,41 50.400 50.828,12 3.132,41- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 6.280,85- 800 6.801,16- 7.080,85 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 2.687,95- 2.700- 2.908,05- 12,05- 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 256,74- 256,74 ** + Finanzerträge 2.944,69- 2.700- 2.908,05- 244,69 *** = Finanzergebnis 2.944,69- 2.700- 2.908,05- 244,69 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 9.225,54- 1.900- 9.709,21- 7.325,54 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 551,16- 551,16 ** + Außerordentliche Erträge 551,16- 551,16 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 248,19 1.326,35 248,19- ** - Außerordentliche Aufwendungen 248,19 1.326,35 248,19- *** = Außerordentliches Jahresergebnis 302,97- 1.326,35 302,97 ****** = Jahresergebnis vor ILV 9.528,51- 1.900- 8.382,86- 7.628,51 ******* = Ergebnis nach ILV 9.528,51- 1.900- 8.382,86- 7.628,51 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 9.528,51- 1.900- 8.382,86- 7.628,51 427 Seite 46 von 47 Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.10.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2020 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2020 + - + / - 31.12.2020 01.01.2020 + - - 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle V ermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 115.147,60 8.563,00 123.710,60 571.570,70 580.133,70 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 115.147,60 8.563,00 0,00 0,00 123.710,60 571.570,70 580.133,70 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 2. Wertpapiere 156.471,06 55.196,10 44.427,50 167.239,66 9.883,49 2.976,00 1.429,20 11.430,29 155.809,37 146.587,57 Zwischensumme: 156.471,06 55.196,10 44.427,50 0,00 167.239,66 9.883,49 2.976,00 1.429,20 0,00 11.430,29 155.809,37 146.587,57 G e s a m t s u m m e 851.752,36 55.196,10 44.427,50 0,00 862.520,96 125.031,09 11.539,00 1.429,20 0,00 135.140,89 727.380,07 726.721,27 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 428 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 47 von 47 2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Jahresabschlüsse 2020 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen wurden gemäß der Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten- den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand- lung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 24.05.2022 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 429 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/006/2022 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 24.06.2022 öffentlich Gutachten Stadtrat 20.07.2022 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 66 430 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2022 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 431 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2022 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 24.06.2022): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 20.07.2022): Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022 festgestellten Jahresabschlüsse 2020 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 432

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