Regierung von Mittelfranken Per E-Mail: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de
Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben "Neues ICE-Werk
im Raum Nürnberg“
Ihr Schreiben vom 04.05.2022; Ihr Zeichen: RMF-SG24-8314.06-3-40 Herr Rahn
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir begrüßen die Taktverstärkung für ICEs in Nürnberg als wichtigen Baustein der Mobilitätswende. Durch den geplanten Neubau eines ICE- Instandhaltungswerks im Raum Nürnberg wird der Bahnknotenpunkt und Wirtschaftsstandort Nürnberg gestärkt, unbenommen welcher der drei im Verfahren untersuchten Standorte, realisiert wird. Durch die Ansiedlung des ICE-Werks in der Region Nürnberg können regionalplanerische Ziele aus den Themen Verkehr und Siedlung erreicht werden und durch den Ausbau von Schienenverkehrsinfrastruktur kann dazu beigetragen werden, dass Standortnachteile gegenüber anderen Regionen in Bayern, Deutschland und der EU weiter verringert werden. Die Unterlagen legen die Notwendigkeit zur Errichtung eines ICE-Werks im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs transparent und nachvollziehbar dar. Dennoch ist die Stadt Nürnberg und insbesondere der Gewerbepark Nürnberg- Feucht (GNF) von den Standorten „Ehemaliges Munitionslager Feucht“ und „Südlich ehemaliges Munitionslager Feucht“ betroffen. Die Betroffenheit bezieht sich insbesondere auf die verkehrliche Anbindung des neuen ICE-Werks sowie auf umwelt- und naturschutzfachliche Belange, die mit dem Verlust von stadtnahen Wald- und Erholungsflächen einhergehen. Im Folgenden werden die Belange ausführlich dargelegt und teilweise Möglichkeiten zur Überwindung aufgezeigt.
Verkehr
In den Erläuterungsberichten zum Raumordnungsverfahren „Neues ICE- Werk im Raum Nürnberg“ werden verschiedene potentielle Standorte dargestellt. Die Stadt Nürnberg ist bei den final als „geeignet“ eingestuften Standorten von den Standorten F „Ehemaliges Munitionslager Feucht“ und G „Südlich ehemaliges Munitionslager Feucht“ betroffen. Das werksbedingte zusätzliche Verkehrsaufkommen wird auf maximal 1.275 Kfz/24h geschätzt. Beide Standorte sind über die Autobahnausfahrt A73 Wendelstein und weiter über die Staatsstraße St2225 sowie die Autobahnausfahrt A6 Nürnberg-Langwasser in direkter Verkehrsführung über das Gewerbegebiet Nürnberg-Feucht angebunden. Es ist davon
auszugehen, dass der werksseitig induzierte Mehrverkehr auf dem Seite 2 von 6 Nürnberger Stadtgebiet auch spürbar sein wird, besonders auf der Gleiwitzer Straße und Oelser Straße sowie der Liegnitzer Straße. Fragen der konkreten verkehrlichen Anbindung so heißt es, sollen mit den Behörden auf kommunaler Ebene konkretisiert werden. In den Erläuterungsberichten heißt es außerdem, dass das induzierte werksseitige Verkehrsaufkommen mit dem Verkehrsaufkommen auf der Staatsstraße bzw. im Gewerbegebiet und auch mit den betroffenen Bestandsstraßen zu verschneiden und hinsichtlich der Machbarkeit zu untersuchen ist. Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf den Zufahrtsstraßen wird dabei als potentieller Konflikt erkannt. Die vorhandenen technischen Erschließungen und Anlagen des Gewerbepark Nürnberg-Feucht sind nur auf das Verbandsgebiet ausgelegt und zum Teil wegen der 100%igen Inanspruchnahme des Gebiets auch ausgelastet. Eine verkehrliche Erschließung nur über den GNF wäre nicht möglich, da das Gebewegebiet nur eine einzige, bereits seit langem als unzureichend eingestufte Zufahrt über den Kreisverkehr besitzt. Die bestehenden Straßen nach Nürnberg und Feucht verlaufen beide über den Kreisverkehr. Welche Auswirkungen des Vorhabens der DB auf die Unternehmen im Verbandsgebiet zu erwarten sind, kann heute noch nicht beurteilt werden. Inwieweit die Standortalternative F mit den Erfordernissen des GNF vereinbar ist, ist zu prüfen. Es ist anzunehmen, dass auch andere Teilbereiche der technischen Infrastruktur betroffen sind.
Um dem Konflikt entgegenzuwirken, werden der Erschließung des neuen Werksstandorts durch klimafreundliche Verkehrsmittel (ÖPNV, Rad, zu Fuß) und der Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts für die Mitarbeitenden (Shuttle-Busse, E-Lademöglichkeiten, usw.) eine entscheidende Bedeutung zugemessen. Wir möchten an dieser Stelle auf die Möglichkeit der VGN-FirmenAbos verweisen. Als Anreiz für Mitarbeitende, den ÖPNV für den Arbeitsweg zu nutzen, hat sich das FirmenAbo im Großraum Nürnberg bewährt. Die konkreten Konditionen sind mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH (VGN) auszuhandeln. Hinsichtlich der Anbindung der Standorte F und G mit dem ÖPNV wird in den Erläuterungs-berichten die S-Bahn mit den Haltepunkten Feucht und Fischbach genannt. Eine radfreundliche Anbindung an den S-Bahnhof Fischbach ist über die Straßen Südallee und Gleiwitzer Straße sowie weiter über die Liegnitzer Straße und Löwenberger Straße gegeben. Über die Straßen Südallee und Gleiwitzer Straße besteht zudem eine radfreundliche Anbindung an eine geplante Radvorrangroute ins Nürnberger Zentrum. Laut „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ sollen die Radvorrangrouten bis 2030 realisiert sein. Über die Staatsstraße St2225 und weiter die Straßen Am Zollhaus und Liegnitzer Straße besteht für die Standorte F und G darüber hinaus eine radfreundliche Anbindung an die U-Bahnstation Langwasser Süd. Im Erläuterungsbericht heißt es, dass der Radweg an der Bushaltestelle Nürnberg Zollhaus Gaststätte endet und eine fahrradfreundliche Anbindung zur U-Bahn geprüft werden sollte. Zwischen der Staatsstraße St2225 und der Liegnitzer Straße verläuft entlang der Straße Am Zollhaus ein selbständig geführter Gehweg mit der Zusatzbeschilderung Radfahrer frei. Entsprechend besteht eine für den Radverkehr nutzbare Verbindung
zum U-Bahnhof Langwasser Süd, die jedoch auch aus Sicht der Stadt Nürnberg verbesserungswürdig ist. Hinsichtlich der Anbindung der Standorte F und G an Buslinien wird im Erläuterungsbericht lediglich die 1,5km bzw. 2,2km entfernte Bushaltestelle Nürnberg Zollhaus Gaststätte genannt, an der mit den Buslinien 602, 603, 610 des Landkreises Roth eine Anbindung an die U- Bahnstation Langwasser Mitte besteht. Aus Sicht der Stadt Nürnberg ist darüber hinaus die Buslinie 50 der Stadt Nürnberg / VAG, die das Gewerbegebiet Nürnberg-Feucht an die U-Bahnstation Langwasser Mitte und den S-Bahnhof Feucht anbindet, ebenfalls von Relevanz. Derzeit gibt es von der Haltestelle Nürnberg GNF-Südallee zur U-Bahnstation Langwasser Mitte nur sechs Fahrten am Tag, zum S-Bahnhof Feucht besteht Montag bis Freitag tagsüber ein 40-Minuten-Takt. Der Verbesserung dieser Busanbindung misst die Stadt Nürnberg für die ÖPNV-Erschließung des Standorts F und gegebenenfalls auch des Standorts G eine hohe Bedeutung zu. Die Stadt Nürnberg begrüßt die Ausrichtung der verkehrlichen Anbindung des neuen ICE-Standorts auf klimafreundliche Verkehrsmittel, um das werkseitig induzierte zusätzliche Verkehrsaufkommen möglichst gering zu halten, ausdrücklich. Aus Sicht der Stadt Nürnberg sollte dabei die direkte Anbindung an das vorhandene Radverkehrsnetz und den weiterführenden ÖPNV unbedingt sichergestellt werden. Bei der Planung der konkreten verkehrlichen Anbindung (Straße, Rad und ÖPNV) bitten wir wie angekündigt, frühzeitig einbezogen zu werden.
Umweltplanung
Der Nürnberger Reichswald spielt sowohl für die Klimaanpassung als auch für den Klimaschutz in Nürnberg eine besondere Rolle. Als Frischund Kaltluftentstehungsbiet trägt er zur Verbesserung des Nürnberger Stadtklimas bei, da er für die verdichteten, thermisch und lufthygienisch belasteten Stadträume eine ausgleichende Wirkung hat. Diese Ausgleichsfunktion gewinnt, vor dem Hintergrund der zu erwartenden klimatischen Veränderungen und der damit u.a. einhergehenden Überwärmung des Stadtgebietes, noch an Bedeutung. Der Nürnberger Reichswald wird deshalb im Waldfunktionsplan auch großflächig als Klimaschutzwald ausgewiesen. Die im Rahmen der UVS getroffene Einschätzung, dass aufgrund der Betroffenheit, d.h. Rodung großer Waldbestände bei Realisierung des Vorhabens, ein hohes Konfliktpotential und eine geringe Umweltverträglichkeit zu erwarten ist, wird nachdrücklich geteilt. Gerade die Sicherung des stadtnahen Waldbestands ist aus klimatischer Sicht für die Stadt Nürnberg von zentraler Bedeutung.
Im Regionalplan der Region Nürnberg sind die Standorte G und F als Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung dargestellt. Für die Nürnberger Bevölkerung im Südosten wie Moorenbrunn und Altenfurt sowie Langwasser stellen die beiden Standorte und ihr Umfeld Naherholungsräume dar. Das eingezäunte Muna-Gelände hat jedoch eine verminderte Bedeutung. Die für die Erholungsvorsorge nutzbaren Bereiche entlang der Wanderwege und außerhalb der Einzäunungen des Muna-Geländes sind aufgrund ihrer Lage innerhalb des Lorenzer Reichswaldgebiets für Wanderer, Radfahrer und Jogger attraktiv.
Beeinträchtigung sowohl der Erholungsnutzung als auch des Seite 4 von 6 Landschaftsbildes sind durch Bau und Betrieb des ICE- Ausbesserungswerkes zu erwarten.
Naturschutz
Die Standorte des Raumordnungsverfahrens liegen alle im europäischen „Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald (SPA 6533-471)“, welches sich auch auf einen Teil des Stadtgebiets Nürnberg erstreckt. Da Schutzgebiete im Allgemeinen und europäische Natura 2000- Schutzgebiete im Besonderen in Ihrer Gesamtheit betrachtet werden sollen, sind bei allen Standortvorschlägen des ICE-Werks (v.a. vor dem Hintergrund des prognostizierten Flächenbedarfs von ca. 35-45 ha) Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ zu erwarten und somit Auswirkungen auf die naturschutzfachlichen Belange im Stadtgebiet Nürnberg zu befürchten. Die entsprechende Verträglichkeit ist frühzeitig konkret zu prüfen.
Im Anhang wird der Beschluss des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg zum ICE-Werk vom 16.03.2021 übermittelt. Dieser fordert eine Prüfung von Alternativen außerhalb bestehender Waldflächen.
Die Raumordnungsunterlagen stellen transparent dar, dass eine systematische und umfassende Überprüfung von Standortalternativen auch außerhalb bestehender Waldflächen erfolgt ist.
Technischer Umweltschutz
Die Belastung durch Schallimmissionen wird sowohl im Raumordnungsverfahren als auch in einem eventuellen Planfeststellungsverfahren mit Schallgutachten ermittelt und bewertet. Nötigenfalls sind Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Die Stadt Nürnberg wird als Träger öffentlicher Belange in den Verfahren beteiligt.
Negative Auswirkungen von anlagenbezogenen stofflichen Emissionen auf das Nürnberger Stadtgebiet bzw. den Gewerbepark Nürnberg-Feucht bei der Standortauswahl und Bewertung sind angemessen berücksichtigt worden. Stoffliche Emissionen aus dem Betrieb der Anlage werden nicht ausgewiesen. Nach der vorliegenden Anlagenbeschreibung ist hierin auch kein offenkundiger Mangel zu sehen.
Auf dem Standort der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt „MUNA- Feucht“, erfolgte seit ca. 1934 eine rüstungsspezifische Produktion (z.B. Herstellung von Granaten) und die Lagerung unterschiedlicher Munition. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden u.a. Arbeiten zur Entmunitionierung durchgeführt (z.B. Sprengungen zur Beseitigung von Munitions- und Kampfmittelbeständen). Auch durch Unfälle erfolgte eine weiträumige Verbreitung von Munition und Munitionsreste. Außerdem befanden auf dem Gelände militärische Einrichtungen der US-Armee (NATO Site 23). Aufgrund der umweltrelevanten Nutzungshistorie kann trotz der in den 1990er Jahren erfolgten Bodenuntersuchungen, und in Teilbereichen auch Sanierungen, das Auffinden von weiteren Altlasten und/oder Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. Neben entsprechenden Bodenbelastungen
muss auch weiter von Grundwasserbelastungen ausgegangen werden. Nach den hier vorliegenden Kenntnissen wurde durch die LGA 2010 ein umfangreiches Gutachten vorgelegt.
Nach wie vor stellt das ehem. MUNA-Gelände eine relevante Altlast dar, deren Auswirkungen nach den hier vorliegenden Kenntnissen jedoch nicht das Nürnberger Stadtgebiet erreichen.
Sofern das Gelände der „MUNA-Feucht“ weiterhin für die Errichtung des ICE-Werkes in Betracht kommt, sind im Vorfeld weitergehende Standortuntersuchungen und Sanierungsplanungen in Abstimmung mit den Fachbehörden erforderlich. Sollte dieser Standort weiterverfolgt werden, ist im Rahmen der Baumaßnahme eine enge kampfmittel- und altlastentechnische Baubegleitung sicherzustellen. Dadurch könnten bestehende Belastungen von Boden und Grundwasser nachhaltig beseitigt werden.
Hinweise zu möglichen sonstigen überörtlichen Auswirkungen
Zur Energieversorgung der Anlage wurde, außer mit einem Verweis auf das Beispiel des Werks Köln-Nippes („nachhaltig“), keine Aussage gemacht. Bei den Prüfkriterien ist auch kein Kriterium dabei, das die Eignung eines Standortes zur Gewinnung von regenerativer Energie vor Ort behandelt. Daraus ist zu schließen, dass Ziele hinsichtlich einer vorrangigen Nutzung von regenerativen Energiequellen bei der Standortwahl keine Rolle gespielt haben. Gleiches gilt für die Anbindung an ein bzw. der Aufbau eines Nähwärmenetzes. Die Verfolgung dieser Thematik in nachgelagerten Verfahren obliegt den dafür zuständigen Behörden und sollte nachdrücklich verfolgt werden.
Des Weiteren ist aufgefallen, dass der anlagenbedingte Flächenverbrauch von Wald als CO2-Senke im Sinne der Berücksichtigung von Anforderungen des Klimaschutzes nicht durchgängig berücksichtigt und bewertet wurde. In Abschnitt A.1.2.1 „Neuer Werksstandort für den Fernverkehr“ des Erläuterungsberichts Teil A wird die Funktion von Wald als CO2-Senke benannt und auch quantitativ als Leistung benannt. Als Flächenentzug für die CO2-Bindung ist dies bei „Anlagenbedingte Wirkungen“ unter A.2 jedoch nicht dabei, auch nicht bei „sensible Funktionen des Naturhaushaltes“. Auch in A.6.2.4 Luftreinhaltung und Klima wird nur auf die Bedeutung von Wald für die Frischluftversorgung abgestellt, nicht als CO2-Senke, dito in A.6.2.7 Wald.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Julia Roggenkamp im Stadtplanungsamt, Tel. Nr. 09 11 / 231 – 16 89 0, Mail Julia.Roggenkamp@stadt.nuernberg.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König
Anlage: Seite 6 von 6 Beschluss des Naturschutzbeirats vom 16. März 2021