Beilage
Raumordnungsverfahren ICE-Werk
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Der Ausbau des ICE-Verkehrs ist ein wesentlicher Baustein der Klima- und Umweltaktivitäten der Deutschen Bahn. In den nächsten Jahren wird die ICE-Flotte um bis zu 300 Fahrzeuge erweitert werden, um das Fernverkehrsangebot weiter ausweiten zu können. Neben der Bereitstellung neuer Züge werden auch betriebsnahe Instandhaltungswerke (sog. ICE-Werke) erforderlich.
Strategische Entscheidung für den Standort im Raum Nürnberg
Jedem ICE-Werk im Netz der Deutschen Bahn ist ein Wirkradius von ca. 100 km zugeschrieben, um eine möglichst flächendeckende Versorgung des Fernverkehrsnetzes sicherzustellen. So kann im Falle einer Störung oder eines Ausfalls eines ICE-Zuges flexibel und schnell das Werk erreicht werden oder ein Ersatzzug bzw. technische Unterstützung organisiert werden. Die DB hat in einer ausführlichen Analyse einen Bedarf für ein ICE-Werk im Südosten Deutschlands festgestellt. Auf Grund seiner Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt sowohl in Nord-Süd als auch in West-Ost-Richtung zeichnet sich Nürnberg als Standort für ein ICE-Werk aus. Darüber hinaus verfügt die Metropolregion Nürnberg über ein großes ökonomisches und demographisches Entwicklungspotenzial und einen Arbeitsmarkt, der für die hohe Personalanforderung des neuen ICE-Werks (450 neue Arbeitsplätze in den Bereichen Maschinenbau, Mechanik, Elektrotechnik/Elektronik, Informationstechnik und Automatisierungsund Digitaltechnik sowie Service und Dienstleistungen) bestens geeignet ist.
Abb. 1: Fernverkehrsnetz Stand 2021. Markiert in Blau die Wirkradien bestehender Instandhaltungsstandorte. In Orange der Wirkradius eines potenziellen Werkes in Nürnberg (Quelle: Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren – Teil A Neubau ICE-Werk Nürnberg, S. 16)
Raumordnungsverfahren
In einer Voruntersuchung hat die Deutsche Bahn aus über 70 Standorten drei mögliche Alternativstandorte ermittelt, die nun im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens auf ihre Raumverträglichkeit überprüft werden sollen. Es handelt sich dabei um folgende Standorte:
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Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach
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Ehemaliges Munitionslager Feucht
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südlich ehemaliges Munitionslager Feucht
Auf Nürnberger Stadtgebiet wurden die Standorte Rangierbahnhof Nürnberg, Altenfurt/Fischbach und Nürnberger Hafen untersucht. Der Rangierbahnhof Nürnberg wurde auf Grund des Kriteriums „technisch ausreichende Größenverhältnisse“ von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Für den Standort Altenfurt/Fischbach wurden verschiedene Szenarien zur Anbindung an das Streckennetz geprüft, da in diesem Bereich mehrere Bahnstrecken gebündelt verlaufen. Das Ergebnis dieser Betrachtungen war eine Einschränkung der effektiven Entwicklungslänge des Werks auf Grund der Anbindung an das Gleisnetz auf rund 3000 m. Da dies unterhalb der vorgegebenen Mindestlänge von 3200 m liegt, wurde der Standort nicht weiter untersucht. Am Nürnberger Hafen stehen derzeit keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Der Standort wurde daher nicht für das geplante ICE-Werk weiterverfolgt.
Die DB legt in den Raumordnungsunterlagen den Prozess der mehrstufigen Alternativenprüfung transparent und nachvollziehbar dar. Die Recherche-, Dokumentations- und Planungsarbeit wird ausführlich dargestellt, so dass davon auszugehen ist, dass es im Raum Nürnberg keinen Standort gibt, der für das Vorhaben besser geeignet ist, als die drei untersuchten Standorte.
Im Raumordnungsverfahren soll nun festgestellt werden, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie zum Beispiel Verkehr, Natur und Landschaft, Wirtschaft mit Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Klimaschutz, Siedlungsentwicklung oder Wasserwirtschaft auswirkt. Sowie ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit anderen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Für alle drei Standorte wird die Regierung von Mittelfranken gebeten, die Raumverträglichkeit zu prüfen.
Die Stadt Nürnberg wurde nun seitens der Regierung von Mittelfranken im Rahmen des Raumordnungsverfahrens gebeten, Stellung zu nehmen. Neben den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie den betroffenen Kommunen ist auch die Öffentlichkeit dazu aufgerufen sich im Verfahren zu äußern. Die Raumordnungsunterlagen wurden daher auch in Nürnberg öffentlich ausgelegt. Nürnberger Bürgerinnen und Bürger haben noch bis 30.06.2022 die Möglichkeit sich die Unterlagen im Stadtplanungsamt anzusehen. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch im Internet zur Verfügung gestellt.
Zur Erarbeitung der Stellungnahme der Stadt Nürnberg wurden die betroffenen Dienststellen sowie der Gewerbepark-Nürnberg-Feucht beteiligt und Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg im Falle einer Ansiedlung eines ICE-Werks geprüft. Keiner der Standorte liegt im Nürnberger Stadtgebiet. Dennoch ist die Stadt Nürnberg von den Standorten „Ehemaliges Munitionslager Feucht“ und „Südlich ehemaliges Munitionslager Feucht“ betroffen. Die Betroffenheit bezieht sich insbesondere auf die verkehrliche Anbindung des neuen ICE-Werks sowie auf umwelt- und naturschutzfachliche Belange, die mit dem Verlust von stadtnahen Wald- und Erholungsflächen einhergehen. Diese Belange sowie Möglichkeiten zur Überwindung werden im Entwurf der Stellungnahme ausführlich dargestellt. Es ist jedoch auch explizit darauf hinzuweisen, dass durch die Ansiedlung des ICE-Werks in der Region Nürnberg regionalplanerische Ziele aus den Themen Verkehr und Siedlung erreicht werden können und, dass durch den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur und den
Schienenverkehr allgemein dazu beigetragen wird, dass die Region Standortnachteile gegenüber anderen Regionen in Bayern, Deutschland und der EU weiter verringern kann.
Ausblick
Die Regierung von Mittelfranken wertet nun die Beiträge des Beteiligungsverfahrens aus und führt eine Abwägung der betroffenen Belange durch. Soweit durch die Regierung eventuelle Abweichungen von den Zielen der Raumordnung festgestellt werden, ist von dort zu entscheiden, ob und inwieweit davon abgewichen werden kann. Sie erstellt daraufhin eine landesplanerische Beurteilung, die noch im Jahr 2022 vorliegen soll. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahren wählt die DB aus allen raumverträglichen Standorten ihren Vorzugsstandort aus. Für den gewählten Standort wird dann eine Detailplanung erarbeitet, die in ein Planfeststellungsverfahren mündet. Das Verfahren wird durch das Eisenbahn-Bundesamt unter erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Durch den Planfeststellungsbeschluss erreicht die DB Baurecht. Das neue ICE-Werk soll voraussichtlich Ende 2028 in Betrieb gehen
Beschluss
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die beiliegende Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren ICE-Werk im Raum Nürnberg.