Beschlussvorlage Stpl/008/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 23.06.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3811
für ein Gebiet zwischen Hafenstraße, Frankenschnellweg, Wiener Straße, Main-Donau-Kanal
und Südwesttangente, (Güterverkehrszentrum (GVZ) Hafen)
Prüfung der Stellungnahme und Erlass
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung
Sachverhalt (kurz):
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3811 liegt im Norden des Güterverkehrszentrums (GVZ) Hafen. Der Geltungsbereich betrifft ehemals als Bahnbetriebsflächen gewidmete Bereiche, in denen die Bahngleise abgebaut und die dazugehörigen Flächen einer gewerblichen hafentypischen Nutzung zugeführt werden sollen, wie sie auf den übrigen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3811 zugelassen ist.
Die Ziele des Lärmschutzes aus dem Bebauungsplan werden trotz der Ansiedlung weiterer Betriebe eingehalten. Die Lärmemissionen der Gewerbebetriebe haben auf Grund der zentralen Lage im GVZ keine Auswirkungen auf die umliegende Wohnbebauung. Auch verkehrlich ergibt sich keine zusätzliche Belastung.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (21.10.2021 bis 25.11.2021) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (21.10.2021 bis 25.11.2021) ging eine relevante Stellungnahme ein, die in der Entscheidungsvorlage behandelt wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Begründung zum Bebauungsplan
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtplanungsausschuss prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3811 für ein Gebiet zwischen Hafenstraße, Frankenschnellweg, Wiener Straße, Main-Donau-Kanal und Südwesttangente (Güterverkehrszentrum Hafen) mit folgendem Ergebnis:
Der gebilligten 5. Änderung des Bebauungsplans ist nach Abwägung öffentlicher und privater Belange mit der Zielsetzung der städtebaulichen Planung der Vorrang einzuräumen.
- Der Stadtplanungsausschuss beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3811 für ein Gebiet zwischen Hafenstraße, Frankenschnellweg, Wiener Straße, Main-Donau-Kanal und Südwesttangente (Güterverkehrszentrum Hafen) vom 01.07.2009 mit den Deckblättern vom 03.05.2016 sowie 18.08.2021 unter Hinweis auf die Begründung vom 08.02.2022 als Satzung.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.