Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (23.06.2022)

Anschreiben von Grundstückseigentümer/innen (anonymisiert)

Anlage · 23.06.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Hauptbahnhof Stadtplanungsausschuss Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Stadt Nürnberg · Bauhof 9 · 90402 Nürnberg Stadt Nürnberg 060

Planungs- und Baureferat

Anschrift Grundstückseigentümer/in

Planungs- und Baureferent

Mobilisierung von Bauflächenpotentialen

Daniel F. Ulrich

berufsmäßiger Stadtrat

Sehr geehrte/r, Bauhof 9 90402 Nürnberg der Bevölkerungszuwachs in Nürnberg ist ungebrochen und wird auch in Zimmer-Nr. 302 den kommenden Jahren weiter anhalten. Damit einher geht ein stark ge- Tel.: 09 11 / 2 31-48 00 wachsener Bedarf an Grundstücken, die für zusätzlichen Wohnraum oder Fax: 09 11 / 2 31-56 30 für Büro- und Dienstleistungsnutzungen in Anspruch genommen werden können. Die Stadt Nürnberg hat in der Vergangenheit zahlreiche An- ref.vi@stadt.nuernberg.de strengungen unternommen, um Bauflächenpotentiale in diesem Sinne zu www.baureferat.nuernberg.de mobilisieren. Sprechzeiten: Termin nach telefonischer Bei der Aktivierung von Bauflächenpotentialen zählt es zu den besonde- Vereinbarung ren Herausforderungen, dass Grundstücke, die baureif sind und kurzfristig bebaut werden können, tatsächlich auch zügig bebaut werden. Im Bereich Öffentliche Verkehrsmittel: der bebauten Stadt, der sog. Innenentwicklung, stehen hierbei insbeson- U-Bahn-Linie 1, 11, 2, 21, 3 dere auch Baulücken im Fokus des städtischen Interesses. Dementspre- Haltestelle Hauptbahnhof chend hatte das Stadtplanungsamt vor einigen Jahren gegenüber den Straßenbahn-Linie 5, 8, 9 Grundstückseigentümern baureifer Grundstücke das Interesse an einer Haltestelle Hauptbahnhof Bebauung ihrer Grundstücke signalisiert und Unterstützung in Form von Straßenbahn-Linie 8 Beratung angeboten. Haltestelle Marientor Bus-Linie 43, 44 Mit Schreiben des Stadtplanungsamtes vom 27.08.2013 wurden auch Sie Haltestelle Hauptbahnhof im Rahmen dieser Mobilisierungsoffensive kontaktiert. Das dabei angesprochene Grundstück xyz wurde bis heute allerdings nicht bebaut. Sparkasse Nürnberg BLZ 760 501 01 Eigentum ist im deutschen Recht ein außerordentlich hohes und schüt- Kto.-Nr. 1 010 941 zenswertes Gut, dementsprechend genießen auch Grundstückseigentü- IBAN: DE50760501010001010941 mer sehr weitgehende Rechte ihr Grundstück betreffend. Eingeschränkt Swift (BIC): SSKNDE77XXX werden diese Rechte u.a. durch das Instrument des Baugebotes (§ 176 Baugesetzbuch), das es der Stadt Nürnberg unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Eigentümer innerhalb einer angemessenen Frist zu einer Bebauung ihrer Grundstücke zu verpflichten.

Mit Beschluss vom 18.07.2019 hat der Stadtplanungsausschuss der Stadt Seite 2 von 3 N ürnberg die Stadtverwaltung beauftragt, die Möglichkeiten der Anwendung des § 176 BauGB u.a. für den Bereich der Innenentwicklung zu prüfen. In Ergänzung des Baulückenprogramms soll mit einigen Grundstückseigentümern ein gemeinsamer Weg zur Bebauung ihrer Grundstücke gesucht und möglichst einvernehmlich verhandelt werden.

Für Sie als Grundstückseigentümer stellt die Anwendung eines Baugebotes einen tiefen Einschnitt in die Verfügungsfreiheit über Ihr Eigentum dar. Nach Artikel 14 des Grundgesetzes unterliegt Eigentum allerdings auch einer Sozialbindung. Hierzu zählt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch, dass die Vorleistung der Allgemeinheit, ein Baurecht auf einem Grundstück zu schaffen, mit der Verpflichtung einhergeht, dieses Baurecht in angemessener Frist zu nutzen.

Den o.g. Beschluss des Stadtplanungsausschusses nehme ich zum Anlass, Ihnen den festen Willen und die Entschlossenheit der Stadt Nürnberg zu signalisieren, das auf Grundstück xyz bestehende Baurecht zur Umsetzung zu bringen. Wie vom Stadtplanungsausschuss beschlossen, soll die Bebauung von Grundstücken mit vorhandenem Baurecht bevorzugt als ein Miteinander von Stadt und Grundstückseigentümern gelingen. Ihre freiwillige Mitwirkung kann den Erlass eines Baugebotes insofern entbehrlich machen.

Um das weitere Vorgehen entscheiden zu können, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, ob Sie zu einer Ausnutzung des Baurechts innerhalb der nächsten zwei Jahre bereit sind. Ziel sollte die Einreichung eines Bauantrags in diesem Zeitraum sein. Wenn es Ihre persönlichen Verhältnisse nicht zulassen, das bestehende Baurecht auszunutzen, können Sie das Grundstück in den kommenden zwei Jahren alternativ auch an Dritte oder an die Stadt zum Zweck der Bebauung veräußern.

Für Ihre Entscheidungsfindung können Sie das Beratungsangebot des Stadtplanungsamtes in Anspruch nehmen. Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Siegfried Dengler, den Leiter des Stadtplanungsamtes (siegfried.dengler@stadt.nuernberg.de bzw. Tel. 0911 / 231-4900).

Um eine Antwort bis zum xyz möchte ich Sie gerne bitten. Sollten Sie nicht antworten, kann die Durchführung eines formellen Anhörungsverfahrens nach § 175 BauGB in die Wege geleitet werden.

Bitte bedenken Sie: Grundstücken in besten Lagen, die seit Jahrzehnten nicht die Bebauung erfahren, die planungsrechtlich möglich wäre, steht eine große und wachsende Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken gegenüber. Eine solche Konstellation führt zu einem angespannten Bodenmarkt und damit auch zu Spannungen in unserem Gemeinwesen. Ein Umstand der Politik und Verwaltung auch zu unpopulären Maßnahmen und Entscheidungen zwingt.

Ich hoffe, Sie können die Beweggründe für das städtische Handeln nach- Seite 3 von 3 vollziehen. Zentrales Anliegen ist es, Ihre Interessen und die einer nachhaltigen und bodeneffizienten Stadtentwicklung, zu einem fairen Ausgleich zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel F. Ulrich Stadtbaumeister

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