Beschlussvorlage Stpl/032/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 23.06.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Aktivierung von Bauflächenpotentialen
Anwendung des § 176 Baugesetzbuch - Baugebote
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anschreiben von Grundstückseigentümer/innen (anonymisiert)
Sachverhalt (kurz):
Auf der Grundlage der Beschlussfassung im AfS am 18.07.2019 hat die Verwaltung die Strategien zur Aktivierung von Bauflächenpotentialen testweise um das Instrument des Baugebotes ergänzt. Wie im AfS beschlossen, wurden ausgewählte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit der Perspektive eines möglichen Baugebotes konfrontiert und das Vorgehen zur Ausnutzung des bestehenden Baurechts als gemeinsamer, möglichst einvernehmlicher Weg gestaltet.
Die Erfahrungen mit dem in dieser Weise angewandten Baugebot sind ausgesprochen positiv. Die Verwaltung schlägt vor, den Einsatz des Instruments zu verstetigen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/032/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Aktivierung von Bauflächenpotentialen stärkt den Nürnberger Wohnungsmarkt und dient den Interessen von Wohnungssuchenden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA/SE
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/032/2022
Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Anwendung des Baugebotes als ein auf Kooperation setzendes Instrument zur Aktivierung von Bauflächenpotentialen zu verstetigen. In diesem Sinn sollen immer wieder neu geeignete Grundstücke mit bestehendem Baurecht mobilisiert werden.
Gelingt ein einvernehmliches Vorgehen nicht, kann in Fällen von besonderer städtebaulicher Relevanz auch die formale Anordnung eines Baugebotes in Frage kommen.