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← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (21.06.2022)

Bericht zur Übernahme

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 21.06.2022

Unbefristete Übernahme von Auszubildenden bzw. Nachwuchskräften

I. Bericht

In der Sitzung des POA vom 21.05.2021 wurde eine Übernahmegarantie für alle Auszubildenden der Stadtverwaltung beschlossen:

„Die Verwaltung garantiert ab dem Ausbildungsbeginn 2023 allen Auszubildenden die unbefristete Übernahme bei bestandener Prüfung und persönlicher Eignung. Im Zuge dessen passt die Verwaltung die Anzahl der Ausbildungsstellen an den jeweiligen Bedarf an.“

Schon bisher hat die Stadtverwaltung einen großen Teil der Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Im Verwaltungsdienst ist dies 2022 für 81 und im Sozial- und Erziehungsdienst für 23 Absolventinnen und Absolventen möglich. Darüber hinaus werden perspektivisch 11 befristete Verträge im Verwaltungsdienst sowie 2 für den Sozial- und Erziehungsdienst angeboten. In der Regel schließt sich daran die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an. Da der Personalbedarf die Ausbildungsmöglichkeiten regelmäßig überschreitet und zudem eine breite Verwendbarkeit der Absolventinnen und Absolventen dieser beiden Ausbildungsrichtungen in den städtischen Dienststellen bzw. den mehr als 100 Kindertagesstätten gegeben ist, stellt die Ausbildungsgarantie in diesem Zusammenhang voraussichtlich auch zukünftig kein Problem dar.

Im gewerblich-technischen Bereich wurde bisher über den planbaren Bedarf hinaus ausgebildet, um den Ausbildungsmarkt zu unterstützen und möglichst vielen jungen Menschen den Erwerb einer beruflichen Qualifikation zu ermöglichen. Aufgrund der teilweise sehr spezifischen Berufsbilder (z. B. Abwassertechnik, Bestattungswesen, Bäderbetriebe, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Straßenwärter, Tierpflege, Veranstaltungstechnik, Veranstaltungskauffrau/-mann, Wasserbau) ist der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags nach der Ausbildung nur bei Besetzung qualifizierter freier Stellen möglich. Zusätzlich hält die Stadt 34 „Überbrückungsstellen“ (gem. Stadtratsbeschluss aus 1984) vor, um Absolventinnen und Absolventen, denen keine freie adäquate Planstelle angeboten werden kann, für ein halbes Jahr nach dem erfolgreichen Berufsabschluss weiter zu beschäftigen. Häufig kann in diesem Zeitraum noch eine passende Beschäftigung in der Stadtverwaltung gefunden werden. In den letzten beiden Jahren ergab sich folgendes Bild:

Jahrgang Prüflinge 1. Unbefristet übernommen 2. Unbefristet nach befristeter Übernahme Übernahmen aus 1. und 2.
2020 30 11 4 15
2021 22 4 3 7

Aufgrund fehlender geeigneter Stellen konnten trotz großer Bemühungen der ausbildenden Stellen und des Personalamtes in der Vergangenheit nicht alle geeigneten Absolventinnen und Absolventen mit gewerblich-technischer Ausbildung in den städtischen Dienst übernom-

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men werden. Für alle ab 2023 abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse gilt bereits mit Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag das Versprechen auf den Abschluss eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses bei Bestehen der Abschlussprüfung.

Gemäß Stadtratsbeschluss soll deshalb die Zahl der Ausbildungsverhältnisse an die zu erwartende Zahl verfügbarer Stellen angepasst werden. PA hat deshalb bei den auszubildenden Dienststellen und Eigenbetriebe die Zahl der Ausbildungsverhältnisse ab 2023 abgefragt. Aufgrund der am 21.05.2021 neu beschlossenen Beschäftigungsgarantie ist von den Ausbildungsstellen auch zu berücksichtigen, dass die Übernahme nach Abschluss der Ausbildung eine besetzbare Planstelle im Abschlussjahr voraussetzt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik). Dies ist vor allem deshalb notwendig, da der spätere Einsatz i. d. R. ausschließlich in der ausbildenden Dienststelle bzw. dem Eigenbetrieb erfolgen kann. Unter Berücksichtigung bekannter zusätzlicher Bedarfe (z. B. bei NüBad und SUN) wurden von den Dienststellen und Eigenbetrieben folgende Zahlen gemeldet.

Ziel Plan Ausbildungswünsche der DSt. Folgejahre
Ausbildungsberuf 2022 2023 2024 2025 2026 2027
Anlagenmechaniker/in Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik 0 0 0 0 0 0
Bauzeichner/in 1 0 2 0 1 1
Bestattungsfachkraft 1 0 0 0 0 0
Elektroniker (verschiedene Fachrichtungen) 6 0 4 2 4 3
IT-Systemelektroniker für die ILS 0 0 1 0 0 1
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 10 0 5 5 5 5
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste 2 2 5 2 2 5
Fachinformatiker/in Systemintegration 4 1 1 1 1 1
Fachkraft für Abwassertechnik 4 2 2 2 2 2
Fachkraft für Veranstaltungstechnik 0 2 0 0 0 0
Fotograf/in 0 0 0 0 0 0
Gärtner/in 3 1 2 2 1 1
Kraftfahrzeugmechatroniker/in 1 0 0 0 0 0
Metallbauer/in 1 0 0 0 0 0
Straßenwärter/in 3 3 3 3 3 3
Tierpfleger/in 3 0 0 0 0 0
Veranstaltungskauffrau/-mann 3 1 0 0 0 0
Vermessungstechniker/in 0 0 0 0 0 0
Wasserbauer/in 1 0 0 0 0 0
43 12 25 17 19 22

Insgesamt können 2023 in sieben verschiedenen Ausbildungsberufen im gewerblich-technischen Bereich 12 Ausbildungsplätze mit einer anschließenden Übernahmegarantie für die neuen Kolleginnen und Kollegen angeboten werden. Die Vergleichszahl von 43 Ausbildungsverhältnissen im Jahr 2022 liegt deutlich über dem Durchschnitt (rechnerisch 29,2) der Vorjahre, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist.

gewerbliche Ausbildung Vorjahre 2017 2018 2019 2020 2021
22 26 27 36 35

PA geht davon aus, dass in einigen Fällen noch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, Ausbildungsverträge ohne Übernahmegarantie abzuschließen. In der Folge geht die Anzahl der geplanten Ausbildungen zurück. Auch wenn es haushaltsrechtlich vertretbar erscheint, für heute nicht planbare Bedarfe (durch Kündigungen, Langzeiterkrankungen, Umorientierungen, Erziehungszeiten, vorgezogene Renteneintritte, Sabbat, Altersteilzeit oder Weiterbildungen) in den Jahren 2026 ff. in geringem Umfang noch zusätzliche Ausbildungsverhältnisse abzuschließen, wird die Anzahl gewerblicher-technischer Ausbildungen insgesamt deutlich zurückgehen. Dies erscheint zwar im Hinblick auf die aktuelle Situation am Ausbildungsmarkt, die durch einen eklatanten Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet ist, vertretbar; im Hinblick auf die flexible Nachbesetzung heute nicht absehbarer Bedarfe bei der Stadt Nürnberg nicht unproblematisch. Verschärfend kommt hinzu, dass nicht alle ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung bei der Stadt auch tatsächlich antreten und nicht alle Auszubildenden auch erfolgreich abschließen.

PA hält deshalb eine angemessene Ausweitung der Ausbildungszahlen über den konkreten Bedarf hinaus und im Sinne einer Kontinuität in Anbetracht der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte für durchaus sinnvoll. Hierfür sind jedoch haushaltsrechtskonforme Lösungen notwendig, die weitere Abstimmungen innerhalb der Verwaltung notwendig machen. Die Besetzung „beliebiger“ freier Stellen bei den städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben wäre u. U. zwar haushaltsrechtlich möglich, dürfte aber in den wenigsten Fällen organisatorisch sinnvoll umsetzbar sein. Die vorhandenen 34 Überbrückungsstellen (Beschäftigung nach Ausbildung über Bedarf) sind aktuell nur für ein halbes Jahr mit Personalkosten hinterlegt. Längere Überbrückungszeiträume erfordern deshalb zusätzliche Haushaltsmittel. Zudem ist zu klären, welche Anzahl von Stellen für ein mittel- bis langfristiges Szenario notwendig wären. Es sind verbindliche Absprachen und Regelungen zwischen den Akteuren erforderlich, um einerseits ausreichende Ausbildungszahlen sicherzustellen und andererseits unnötige Belastungen des Haushaltsplans zu vermeiden. Bei den bisherigen Verhandlungen mit dem GPR und der GJAV zur Lösung des beschriebenen Dilemmas konnte noch keine Einigung erzielt werden.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es keine praktischen Erfahrungen mit der Übernahmegarantie in den gewerblich-technischen Bereichen gibt. Die Rahmenbedingungen durch Stellenplan und Haushaltsrecht sind klar und eindeutig und müssen von der Verwaltung beachtet werden. Die ausbildenden Dienststellen und Eigenbetriebe befinden sich mit PA in enger Abstimmung zur Klärung der zukünftigen Ausbildungsangebote. Ob und wie hier nachgesteuert werden muss, ist mit den Dienststellen und Eigenbetrieben in der zweiten Jahreshälfte 2022 für den Ausbildungsbeginn in 2024 abzustimmen sowie mit dem GPR und der GJAV zu klären.

Der Abschluss zusätzlicher über den konkreten Bedarf hinausgehender Ausbildungsverträge setzt eine Anpassung des Beschlusses vom 21.05.2021 für den gewerblich-technischen Bereich sowie die Schaffung der notwendigen Instrumente zur Verbuchung von Absolventinnen und Absolventen, für die keine freiwerdende Planstelle zur Verfügung steht, voraus. Die Verwaltung berichtet hierzu nach erfolgter Abstimmung Anfang 2023 und unterbreitet nach Möglichkeit einen ergänzenden Beschlussvorschlag.

III. Herrn Ref. I/II

IV. a) GPR b) GJAV

V. PA

VI. Ref. I/II / POA

Nürnberg, 27.05.2022 Personalamt

(2900)

Abdruck je an: BgA Stk DiP

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