Sachverhaltsdarstellung: Gesundheit für alle im Stadtteil.
1. Allgemeine Informationen und Rahmenbedingungen des Projekts
1.1. Das Präventionsgesetz als Basis für Gesundheitsförderung in der Kommune
Die Höhe der Gesundheitsausgaben zeigt die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des allgemeinen Gesundheitswesens und Krankheitsversorgung: Im Jahr 2020 betrugen die Gesundheitsausgaben in Deutschland 441 Milliarden Euro und damit 13,2% des Bruttoinlandsproduktes und 5298 Euro pro Kopf (Destatis 2022). Dies stellt im Vergleich zu den Vorjahren einen Höchstwert dar, der (auch) durch die gestiegenen Ausgaben aufgrund der Pandemie verursacht wurde. Auf die Pflegeversicherung und die privaten und gesetzlichen Krankenkassen entfallen 74% dieser Ausgaben. Die gesetzlichen Krankenkassen sind mit über der Hälfte der Ausgaben die größte Ausgabenträgerin. Für Prävention/Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung werden im Bund 4498 Mio. Euro ausgegeben (Destatis 2022).
Mit der Einführung des “Präventionsgesetzes” im Sozialgesetzbuch (SGB V) §20 wurden Grundlagen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung festgelegt. Dieses bietet einen neuen Rahmen für gesundheitsfördernde Projekte in der Kommune. Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, sich u.a. in der kommunalen Lebenswelt finanziell zu engagieren (Böhm/Klinnert/Weidtmann 2018; Trojan/Reisig/Kuhn 2016). Als Förderrichtlinie gilt der “Leitfaden Prävention”1, in welchem Förderbedingungen und Richtlinien für die Umsetzung von Maßnahmen festgesetzt sind. Der Präventionsleitfaden definiert verschiedene Settings, in welchen gesundheitliche Potentiale und Risiken identifiziert werden sollen.
Als lebensweltbezogenes Setting für nachhaltige Prävention und Gesundheitsförderung werden die Kommune, Kindertagesstätten und Schulen definiert (GKV 2014). Für den ersten Bereich, die “Gesunde Kommune”, gilt, dass in Kooperation von Krankenkassen mit einem öffentlichen kommunalen Träger Projekte durchgeführt werden sollen. In den Bundesrahmenempfehlungen wird die Schlüsselrolle der Kommune betont: sie hat politische Gestaltungskompetenz und kann gesundheitsförderliche und präventive Rahmenbedingungen schaffen. Somit hat die Kommune eine wesentliche steuernde Funktion für die kommunale Gesundheitsförderung. Auch in Nürnberg ist diese Chance durch das Präventionsgesetz gegeben.
Das Ziel ist es, neben der Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils der Bevölkerung auch gesunde Lebensbedingungen und Verhältnisse vor Ort zu gestalten und lebensstilbezogene Risikofaktoren zu reduzieren. “Make the healthier choice the easier choice.” Gerade hier ist die Kommune und die Politik gefragt. Das Präventionsgesetz sieht vor, Angebote der Verhaltens- und Verhältnisprävention in der Lebenswelt der Menschen, d.h. dort, wo sie
1 https://www.gkv-
spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_pra
evention/leitfaden_praevention.jsp
wohnen, spielen, lernen und arbeiten, zu implementieren sowie die Zusammenarbeit der Einrichtungen und Akteurinnen und Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Alle Krankenkassen sind verpflichtet, anteilig Gelder zur Verfügung zu stellen und Anschubfinanzierungen zu leisten. Die Förderdauer ist begrenzt auf maximal 5 Jahre.
1.2. Informationen über das Projekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“
Das Projekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“ startete im Mai 2017 als Kooperation des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg mit der AOK Bayern, gefördert aus dem Bereich der „Gesunden Kommune“ des Präventionsgesetzes.
Ziel des Projekts ist es, die gesundheitliche Lebensqualität in folgenden vier Projektgebieten zu verbessern: St. Leonhard/Schweinau, Langwasser, Röthenbach, West (mit Gostenhof, Bärenschanze, Muggenhof, Eberhardshof). Direkt in der Lebenswelt der Bewohner*innen im jeweiligen geförderten Stadtteil wurden von den Gesundheitskoordinator*innen gemeinsam mit den lokalen Akteur*innen, Netzwerken, Einrichtungen sowie den Bewohner*innen entsprechende nachhaltige Strategien zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Bewohner*innenschaft vor Ort entwickelt und etabliert.
Aktueller Stand:
Der Projektzeitraum beläuft sich auf Mai 2017 bis Oktober 2022. Eine im Rahmen des ursprünglich beantragten Budgets (kostenneutrale) Projektverlängerung um 4 Monate von Juli bis Oktober 2022 wurde bei der AOK Bayern beantragt. Die Bewilligung steht zur Zeit der Sachverhaltsdarstellung noch aus.
Die Zeit der Verlängerung wird genutzt, um Bemühungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Angebote voranzutreiben. Unter anderem arbeitet das Projektteam daran, ein langfristiges Konzept für kostenfreie Bewegungsangebote im öffentlichen Raum (vgl. auch „Mach mit – bleib fit“) in Kooperation mit dem Bildungszentrum und dem SportService der Stadt Nürnberg zu etablieren. Des Weiteren wird die Zeit genutzt, um die Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung zu und über das Projekt zu verstärken und abzuschließen. Hierbei sollen die erfolgreichen Konzepte in Best Practice-Beispielen und Empfehlungen auf Basis der Erfahrungen in diesem neuen Arbeitsbereich anderen Kommunen und Fachpersonen zugänglich gemacht werden.
2. Anstehende Aufgaben und weiteres Vorgehen
Im Folgenden werden die zur Veröffentlichung anstehenden Gesundheitsprofile für die einzelnen Projektgebiete, der Evaluationsbericht sowie das Konzept für ein Folgeprojekt (Förderung AOK Bayern) vorgestellt.
2.1. Gesundheitsprofile für die Projektgebiete
Für jedes Projektgebiet wurde ein Gesundheitsprofil erstellt, welche nun zeitnah veröffentlicht werden. Das Gesundheitsprofil Weststadt, welches bereits im Gesundheitsausschuss vom 29.11.2019 vorgestellt wurde, wurde ebenfalls überarbeitet und wird nun in 2. Auflage veröffentlicht.
Jedes Gesundheitsprofil umfasst eine umfangreiche stadtteilbezogene kleinräumige Analyse der verschiedenen Faktoren, die die Gesundheit vor Ort beeinflussen können, auf Basis von quantitativen Daten, die zu Projektstart vorlagen. Die Besonderheit der Gesundheitsprofile liegt in der Zusammenführung quantitativer und qualitativer Daten. Einschätzungen von Expert*innen aus den Stadtteilen, welche sich aus ausgewählten Akteur*innen der sozialprofessionellen Praxis, der Gesundheitsversorgung und von im Stadtteil aktiven Personen zusammensetzen, wurden in qualitativen Leitfadeninterviews gesammelt und thematisch geclustert ausgewertet. So wird auf verschiedenen Ebenen erfasst, wie sich die Lebens- und Gesundheitssituation der Nürnberger Stadtteilbewohner*innen darstellt. Anhand kartographisch erfasster Gesundheitsdeterminanten wie der Lärmbelastung, der Bebauungsdichte, den Grünund Freiflächen, der Frischluftzufuhr und –wenn vorhanden- der Feinstaubbelastung wurden Informationen zusammengeführt, um so ein detailliertes daten- und erfahrungsbasiertes Bild über die Situation in den Gebieten zu erhalten. Durch diese können erste Einschätzungen über Gesundheitsrisiken und -ressourcen aufgrund des Wohnortes vorgenommen werden. Zusätzlich wird die räumliche Situation auch durch die Expertinnen und Experten auf (mögliche) Mobilitätseinschränkungen in den Gebieten eingeschätzt. Ebenso wird die Infrastruktur sozialer Einrichtungen beschrieben: welche Beratungsstellen, Institutionen, Betreuungseinrichtungen sind vor Ort, welche Themen werden abgedeckt und wie ist deren Auslastung. Auch die Versorgung mit medizinischen und therapeutischen Praxen wird in Relation zur Besiedelungsdichte betrachtet. Auch wird der Zustand und das Gebäudealter und die Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur in den Gebieten betrachtet: die Bevölkerungsdichte, Bevölkerungsveränderungen (Wachstum oder Abnahme der Zahl der Bewohner*innen), Haushaltsformen (Alleinwohnende oder Familienhaushalte) und der Migrationsanteil im Stadtteil. Zusätzlich wird die Sozialstruktur der Bewohner*innenschaft dargestellt. Dazu gehört der Anteil an Arbeitslosen und an Transferleistungen nach SGB II-Beziehenden, die Bildungsteilhabe (Anteil an Übertritten auf ein Gymnasium) und politische Teilhabe (Wahlbeteiligung). Der Blick auf die einzelnen Themen wird jeweils durch die Einschätzungen der Expert*innen illustriert und erweitert. So ist es erst möglich, die Daten in ihrer sozialen Bedeutung einzuordnen und zu erkennen, wie die Spezifika der Gebiete von den Expert*innen und der Bewohner*innenschaft bewertet werden. So kann ein hoher Anteil an Migrant*innen bestimmter Herkunft eine starke Ressource darstellen, da der soziale Zusammenhalt und die Infrastruktur für die Bewohner*innen verbessert wird.
Um die physische sowie psychosoziale Gesundheit und den Entwicklungsstand von Kindern im Vor- und Grundschulalter einzuschätzen, werden Analysen der Daten Schuleingangsuntersuchung und der Zahngesundheitsprophylaxe in Einrichtungen dargestellt. Anhand dieser Sekundärdatenanalysen können Aussagen über den Entwicklungs- und Gesundheitszustand von Kindern in den betrachteten Vierteln getroffen werden, wobei die Referenz entweder ein spezifischer Vergleichsstadtteil oder der gesamtstädtische Wert ist.
Der letzte Bereich stellt die subjektive Einschätzung der Bewohner*innenschaft zu ihrer Gesundheit, Lebensqualität, den psychosozialen Belastungen und der sozialen Einbindung in der Nachbarschaft dar. Als Datenbasis dient hier die kleinräumige Auswertung einer Wohn- und Haushaltsbefragung durch das Amt für Statistik und Stadtforschung Nürnberg. Dieser Bereich bezieht sich vor allem auf die psychosozialen Aspekte von Gesundheit und Gesunderhaltung. Auch hier sind die Einschätzung der Expert*innen zur Lage im Stadtteil hilfreich, um den Befragungsdaten Besonderheiten aus den Stadtteilen, die nicht in der strukturierten quantitativen Befragung erfasst werden können, hinzuzufügen. Hierbei kann es sich um strukturelle oder historische Besonderheiten, aber auch um ein bestimmtes Lebensgefühl, besondere Schwierigkeiten oder Ressourcen für bestimmte Gruppen (wie etwa Senior*innen) sowie um aktuelle Entwicklungen und Veränderungen im Stadtteil z.B. durch bauliche Maßnahmen oder Zuzug von Bewohner*innen oder das allgemeine Identifikationspotenzial mit dem Stadtviertel handeln. Die Gesundheitsprofile dienten als Situationsanalyse und Handlungsgrundlage für das Projekt Gesundheit für alle im Stadtteil und stehen nun als Informationsgrundlage sowohl Expert*innen und Handelnden im Stadtteil als auch den Bewohner*innen der Gebiete zur Verfügung.
2.2. Evaluationsbericht
Das Projekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“ wurde im Zeitraum von August 2020 bis Dezember 2021 durch ein Team der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN) unter Leitung von Prof. Dr. John evaluiert. Der Projektbericht liegt dem Gesundheitsamt vor, eine Kurzzusammenfassung des Evaluationsberichts liegt als Anlage bei. Die Langfassung des Evaluationsberichts wird auf Anfrage im Fachbereich Gesundheitsförderung/ Gesundheitsplanung zur Verfügung gestellt.
Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass die im Projekt gesetzten Ziele zum größten Teil erreicht wurden. Die Projektangebote wurden in Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der Stadtgebiete entwickelt, was zu einer hohen Akzeptanz unter der Bevölkerung und den Akteur*innen geführt hatte. Die Niedrigschwelligkeit der Angebote, gegeben durch Kostenfreiheit und wohnortnahe Angebote, wurde als sehr positiv wahrgenommen. Vulnerable Personengruppen konnten in die Projektarbeit erreicht und einbezogen werden. Die erfolgreiche Projektumsetzung basiert auch auf der guten Vernetzung mit Akteur*innen und
Netzwerkpartner*innen in den Stadtteilen, wodurch auch nachhaltig das Thema „Gesundheit“ bei den Akteur*innen in den Fokus gerückt wurde. Durch diese Zusammenarbeit konnte der öffentliche Raum gestaltet und verändert werden, ohne zunächst neue Strukturen und Zugänge in den Stadtteilen aufbauen zu müssen.
2.3. Projektantrag „Seelisch gesund aufwachsen im Stadtteil“
Ein Konzept für einen Folgeantrag zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien für den Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2026 ist bei der AOK Bayern eingereicht (siehe auch Sachverhaltsdarstellung im Gesundheitsausschuss vom 03.02.2022) und wurde im Februar mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der AOK diskutiert. Eine überarbeitete Fassung des Projektkonzepts liegt der AOK bereits vor. Insbesondere die Gestaltung und die Aufgaben von geplanten Präventionsnetzen zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wurde weiter ausgearbeitet. Als Projektgebiete sind die Bereiche St. Leonhard/ Schweinau, der Nürnberger Westen und der Süden (Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof, Rabus) festgelegt -mit je einer Gesundheitskoordinator*in vor Ort. Über die „Gesunde Kommune“ des Präventionsgesetzes sollen Gelder dazu (siehe auch Punkt 1) genutzt werden, dieses Projekt mit einem Gesamtfinanzvolumen von aktuell geplanten 3,3 Mio. Euro für einen Projektzeitraum bis 2026 zu fördern. Aus dem Gesundheitsamt werden Eigenmittel im Rahmen von Infrastruktur und Kommunikationskosten, personeller Unterstützung aus der Verwaltung, dem Fachbereich Gesundheitsförderung und durch (Stabs- Mitarbeiter*innen der) Amtsleitung zur Verfügung gestellt.
3. Ausblick
Die Gesundheitsprofile für die Projektgebiete stehen nun als Arbeitsgrundlage für alle Nutzer*innen zur Verfügung. Falls gewünscht, könnten zukünftig jeweils aktuelle kleinräumige Analysen für die Stadtgebiete durch die Gesundheitsberichterstattung erstellt werden.
Mit der Beantragung eines Folgeprojekts (siehe unter Punkt 2.3) im Bereich der „Gesunden Kommune“ wird die Gesundheit in mehreren Nürnberger Stadtteilen noch stärker gefestigt und etabliert. Positive Impulse und Veränderungen der Lebenssituation der Bewohner*innen in den Stadtteilen sollten sich so Schritt für Schritt weiter verändern und verbessern. Das Präventionsgesetz bietet die Möglichkeit, gezielte Gesundheitsförderung für Stadtteilbewohner*innen zu schaffen. Idealerweise sollten diese gesundheitsförderlichen Strukturen langfristig in der Kommune etabliert werden. Die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen sieht jedoch vor allem befristete Projekt und Anschubfinanzierungen vor, welche die Kommune unterstützen soll, eigene Strukturen zu schaffen. Bei der bevorstehenden Novellierung des Präventionsgesetzes sollte daher auch der Aspekt der Etablierung langfristiger Strukturen diskutiert werden, um beispielsweise erfolgreiche Angebote weiterhin finanziell zu unterstützen. Eine personelle Ressource zur Koordination von nachhaltigen
Gesundheitsförderungsangeboten wird zukünftig in Form der Verstetigungsstelle (siehe Gesundheitsausschuss vom 03.02.2022) zur Verfügung stehen.
Für die aktuelle und die zukünftige Gestaltung von Gesundheitsförderung und Prävention in der Stadt wird die politische Unterstützung gebraucht. Als Legitimation für die aktuelle Arbeit und auch zur zukünftigen Planung und Umsetzung der Möglichkeiten durch das Präventionsgesetz sind eine gemeinsame Arbeitsgrundlage und/oder Leitbild für Prävention und Gesundheitsförderung für die Stadt notwendig.