Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (01.06.2022)

Rechtliche Vorgaben

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Umwelt & Klima Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Darstellung Rechtlicher Vorgaben

A. Gesetze:
Verkehrssicherungspflicht Verkehrssicherungspflicht - BGB § 823 Schadenersatzpflicht – verschuldensabhängige Haftung - Kontroll- und Sicherungspflicht in öffentlich zugänglichen Grünanlagen - mit Dokumentationen kann nachgewiesen werden, dass man der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist - Art. 9 Straßenbaulast, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (Straßenbegleitgrün)
Einhaltung von Grenzabständen Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) Art. 47 ff. AGBGB Grenzabstände: kleine Gehölze < 2 m: mindestens 0,50 m hohe Gehölze > 2m : mindestens 2 m Art. 48 Sonderfall Landwirtschaft: Hecken mit einer Höhe von > 2m: mindestens 4m Abstand Art. 50 Ausnahmen von Grenzabstand (keine Grenzabstandsregelungen!): Pflanzungen hinter Mauern Pflanzungen längs einer öffentlichen Straße oder öffentlichen Platz Bepflanzung von Ufern, Böschungen, etc.
Einhaltung von § 39 BNatSchG Schnittmaßnahmen zwischen 1. Oktober bis 28. Februar
Schnittzeiten
Ausbringen von Pflanzen in die Freie Natur (Pflanzungen außerhalb des Stadtgebietes) Ausbringen von Pflanzen § 40 BNatSchG (1) Nr. 4 Verwendung autochthones Pflanz- und Saatgut das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut: in der freien Natur sollen Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden (ansonsten Genehmigung bei der UNB erforderlich).
in die Freie Natur
(Pflanzungen außerhalb
des Stadtgebietes)

Einhaltung von

Grenzabständen

B. DIN und Regelwerke:
ATV (ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINUNGEN)
Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C, insbesondere:
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
ZTV (ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN)
Es sind alle DIN-Normen und technischen Vorschriften in Ihrer jeweils gültigen Fassung
anzuwenden. Folgende Gesetze, Satzungen, Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften
sind insbesondere zu beachten und die entsprechenden Weisungen durchzuführen.
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten
DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Pflanzen- und Pflanzarbeiten
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Rasen und Saatarbeiten
DIN 18918 DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
FGSV - Regelwerke
RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
FGSV FGSV „Empfehlungen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten“, hrsg. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
RAS-LP4 Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS- LP) Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
DWA - Regelwerke
DWA-M 162 Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle
C. Fll-Regelwerke C. Fll-Regelwerke
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Es sind alle DIN-Normen und technischen Vorschriften in Ihrer jeweils gültigen
Fassung anzuwenden. Folgende Gesetze, Satzungen, Richtlinien, Verordnungen und
Vorschriften sind insbesondere zu beachten und die entsprechenden Weisungen
durchzuführen.
FLL FLL „Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“, Ausgabe1999
FLL „TL-Baumschulpflanzen“, Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen), 4. Ausgabe 2020, FLL e.V. (gültig ab 01.07.2021)
FLL „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1, Planung, Pflanzarbeiten, Pflege“, 2. Ausgabe 2015, FLL e.V.
FLL „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2, Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“, 2. Ausgabe 2010, FLL e.V.
FLL ZTV Baum-StB 04, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2004, FLL e.V.
FLL „ZTV-Baumpflege“, Ausgabe 2006, FLL e.V.
FLL „ZTV-Baumpflege“ , Ausgabe 2017, FLL e.V.
FLL „ZTV-Großbaumverpflanzung“, Ausgabe 2005, FLL e.V.
FLL FLL „Fachbericht zur Pflege von Jungbäumen und Sträuchern“, 1. Ausgabe 2008, FLL e.V.
FLL „Leitfaden Nachhaltige Freianlagen“, Ausgabe 2018, FLL e.V.
FLL FLL Fachbericht: Pflege historischer Gärten - Teil 1: Pflanzen und Vegetationsflächen, Ausgabe 2006, FLL e.V.
FLL „Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“, Ausgabe1999
FLL „TL-Baumschulpflanzen“, Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen), 4. Ausgabe 2020, FLL e.V. (gültig ab 01.07.2021)
FLL „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1, Planung, Pflanzarbeiten, Pflege“, 2. Ausgabe 2015, FLL e.V.
D. Städtische Verordnungen und Initiativen
Baumschutz- Verordnung Baumschutz- Verordnung über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Nürnberg
Verordnung
Biodiversität Nürnberger Bündnis für Biodiversität bestehend aus Organisationen, Vereinen, Behörden und Initiativen. https://www.nuernberg.de/internet/umweltreferat/biodiversitaet.html
Klimaschutz Stadtklimagutachten 2014 https://www.nuernberg.de/internet/klimaschutz/stadtklimagutachten.html Klimafahrplan Nürnberg 2020-2030 https://www.nuernberg.de/internet/klimaschutz/klimafahrplan.html Stadtratsbeschluss: „Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg“ (2019) Klima-Bündnis – Alianza del Clima e.V. - Städtenetzwerk (Stadt Nürnberg seit 1994 Mitglied) Umweltqualität, um die Auswirkungen des Klimawandels im versiegelten Stadtraum abzumildern
Nachhaltigkeit „Nürnberg nachhaltig“ „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ https://www.nuernberg.de/internet/umweltreferat/nachhaltigkeit.html
Umwelt- „Abenteuer StadtNatur“ Stadt Nürnberg/Umweltreferat
bildungs-
Angebote
Grüne Infrastruktur Grüne Stärkung Stadtgrün in der Städtebauförderung; Unterstützung integrierter Strategien für Grünräume Entwicklung von Orientierungswerten für Stadtgrün, Entwicklung eines Labels für Stadtgrün, Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen bei Klimaanpassung und Grünpflege, Verankerung Naturerfahrungsräume im BauGB.
Infrastruktur

Nachhaltigkeit

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