Direkter Objektplan
für den Ausbau der
Gebersdorfer Straße zw. Rangau- und Felsenstraße
Sachverhaltsdarstellung:
1. Umfang der Maßnahme
Der vorliegende Objektplan umfasst den Um- und Ausbau der Gebersdorfer Straße zwischen Rangau- und Felsenstraße.
Der Ausbau der Gebersdorfer Straße erfolgt auf einer Länge von insgesamt ca. 630m über den gesamten Querschnitt inkl. Neuordnung der Entwässerung. Hauptbestandteil ist hierbei der Ausbau der Fahrbahn nach RStO 12 und die Anlage von Radverkehrsstreifen.
Die Einmündungsbereiche werden mit ausgebaut. Die Einmündungen erhalten eine behindertengerechte Ausstattung und eine neue Radwegführung. Die Randsteine werden bei Fußgängerüberwegen auf 3 cm und bei Radwegen auf 0 cm Anschlag abgesenkt.
An den Bushaltestellen werden die Randsteine wegen der Barrierefreiheit auf 16 bzw. 20 cm erhöht und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
In der Gebersdorfer Straße sind zwischen der Rangau- und der Kuglerstraße kaum Einrichtungen für die Ableitung des Oberflächenwassers vorhanden. Das Regenwasser wird derzeit überwiegend über die Schulter abgeleitet und versickert. Im oben genannten Ausbaubereich werden neue Regeneinlässe gesetzt und an den neu zu verlegenden Straßenentwässerungskanal angeschlossen. Die Anbindung erfolgt an den nordöstlich gelegenen, vorhandenen Mischwasserkanal von SUN.
Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge des Straßenbaus errichtet.
Im Kreuzungsbereich Felsenstraße/Wörnitzstraße wird eine neue Lichtsignalanlage (LSA 856) errichtet, die vorhandene Lichtsignalanlage LSA 858 vor Haus Nr. 67 wird ebenso wie die LSA 857 an der Kreuzung Appoldstraße/Rangaustraße im Zuge des Straßenumbaus erneuert.
Durch den Umbau der Straße wird die Rodung einer alten Eiche und von zwei weiteren Bestandsbäumen erforderlich. Als Ersatz für entfallende Bäume werden 3 Baumpflanzungen eingeplant. Die Baumstandorte sind im Bereich eines städt. Grundstücks möglich, das derzeit durch einen Autohändler genutzt wird. Zwei weitere geplante Standorte südlich der Gebersdorfer Straße sind nur vorbehaltlich der Spartenlage möglich.
2. Begründung
Die Gebersdorfer Straße befindet sich im Bereich zwischen Rangau- / Appoldstr. und Felsen- / Wörnitzstr. in einem sehr schlechten baulichen Zustand und genügt nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Es ist dringend ein RStO-konformer Straßenaufbau erforderlich und die Entwässerung ist an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
Durch die fehlenden Radverkehrsanlagen benutzen die Radfahrer die schmalen Gehwege in beiden Richtungen, was zu gefährlichen Situationen führt. Im Bereich der Bushaltestellen fehlen ausreichende Flächen für die wartenden Fahrgäste. Gehwege fehlen in Teilbereichen
der Strecke auf einer Seite, was zu einem erhöhten Querungsbedarf ab Hs. Nr. 67 in Richtung Osten führt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrsverhältnisse für den Kraftfahrzeugverkehr, den Radverkehr und den Fußgängerverkehr zu verbessern. Zugleich werden bauliche Mängel behoben.
3. Bürgergespräch / Anliegerinformation
Für die Maßnahme fallen keine Erschließungsbeiträge an.
4. Technische Erläuterungen
Gesamtlänge: ca. 630 m
Befestigungen:
Der Fahrbahnaufbau wird gemäß RStO 12 dimensioniert.
Fahrbahn, Bk 10: 3,5 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S 8,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S 10 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15 cm Schottertragschicht 0/32 33 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/45 70 cm
Gehweg: 6,5 cm Betonrauplatten 4 cm Zementmörtelband 15 cm Schottertragschicht 0/32 12 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/32 37,5 cm
Buskaps, Bk 32: 3,5 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S 8,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S 14,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 34,0 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/45 75,0 cm
4. Bauzeit/Baudurchführung
Der Umbau der Gebersdorfer Straße erfolgt voraussichtlich von März 2023 bis Juli 2024 in mehreren Bauphasen.
Die Verlegung des Regenwasserkanals zwischen Rangau- und Kuglerstraße erfolgt unter Vollsperrung des entsprechenden Straßenabschnittes. Weitere Vollsperrungen sind für den Asphalteinbau in den Kreuzungsbereichen und für den Ausbau der Fahrbahn zwischen Kugler- und Wörnitzstraße geplant. Außerhalb der voll gesperrten Straßenabschnitte ist mindestens Einbahnverkehr möglich.
Der Fußgängerlängsverkehr wird während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten, die Zufahrt für Anlieger und die Andienung der Märkte ist während der gesamten Zeit weitestgehend möglich.
Die VAG-Linien 67/69 werden während der Vollsperrungen über die Dombühler- und Wörnitzstraße umgeleitet.
5. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse
Dem Umbau liegt der Entwurfsplan von Vpl. Nr. 2.088.2.9 vom 01.08.2016 i. Ä. v. 06.07.2021 zugrunde. Die Planung für den Ausbau der Gebersdorfer Straße wurde im Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg (AfV) am 06.07.2017 beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Planung durch Vpl um die Kreuzungsbereiche Felsenstraße/Wörnitzstraße und Appoldstraße/Rangaustraße erweitert. Die Vorlage der nun erweiterten Planung erfolgte im AfV am 19.02.2020.
Die für den Straßenbau erforderlichen Flächen befinden sich nur zum Teil im Eigentum der Stadt Nürnberg. Für die zu erwerbende Teilfläche von ca. 114 m² aus dem Grundstück Fl. Nr. 691/14 Gmkg. Großreuth b. Schweinau wurde bereits im Dezember 2016 ein Grunderwerbsantrag an das Liegenschaftsamt gestellt. Hier soll ein Flächentausch zwischen der Stadt Nürnberg und der N-Ergie stattfinden. Die Verhandlungen zwischen dem Liegenschaftsamt und dem Eigentümer sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Außerdem ist beabsichtigt, aus dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 731 Gmkg. Großreuth b. Schweinau mehrere unterschiedlich große Teilflächen an die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu verkaufen. Die zu verkaufenden Flächen werden von den Anliegern bereits seit vielen Jahren widerrechtlich genutzt und werden für den Straßenumbau nicht benötigt. Die Verkäufe müssen noch vollzogen werden.
6. Baukosten, Finanzierung und Mittelbedarf
Die Gesamtbaukosten für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen betragen nach dem derzeitigen Projektstand 5.038.000 €.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 25.10.2017 erstmals den Projekt Freeze i. H. v. 4.150.000 € im Rahmen des BIC bestätigt. Durch die Erweiterung der Planung im Jahre 2020 wurden die daraus resultierenden Mehrkosten erneut zur Rpr- Kostenprüfung vorgelegt und am 27.10.2021 mit einem neuen Projekt Freeze beschlossen.
Die Maßnahme ist unter Nummer 817 mit 5.038.000 € im MIP 2022 - 2025 enthalten.
Für das Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Förderung nach dem GVFG bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Die grundsätzliche Förderfähigkeit und eine Programmaufnahme für 2022 wurde mit Schreiben vom 18.02.2022 durch die Regierung bestätigt. Die Vorlage des entscheidungsreifen Zuwendungsantrags (d. h. Ausschreibungsergebnis vorhanden) muss bis 01.10.2022 erfolgt sein.