TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 01.06.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Direkter Objektplan Beschluss
Gebersdorfer Straße zw. Rangau- und Felsenstraße SÖR/046/2022
Straßenbau
Vogel, Christian
2. Baumbericht 2021 - Bäume im Straßenbegleitgrün, in Grünanlagen Bericht
und Spielplätzen SÖR/039/2022
Antrag der ÖDP vom 07.12.2021 - Straßenbaumkataster öffentlich
Vogel, Christian
3. WC Hohe Marter Bericht
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.01.2022 SÖR/040/2022
Vogel, Christian
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 01.06.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Direkter Objektplan
Gebersdorfer Straße zw. Rangau- und Felsenstraße
Straßenbau
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Plan
Sachverhalt (kurz):
Bisherige Beratungsfolge: AfV vom 19.02.2020 Ältestenrat und Finanzausschuss vom 27.10.2021
Das Bauvorhaben umfasst den Um- und Ausbau der Gebersdorfer Straße auf einer Länge von ca. 630 m über den gesamten Querschnitt inkl. Neuordnung der Oberflächenentwässerung. Hauptbestandteil ist hierbei der Ausbau der Fahrbahn nach RStO 12 und die Anlage von Radfahrstreifen in beide Fahrtrichtungen sowie die Neuerrichtung einer und die Erneuerung zweier bestehender Lichtsignalanlagen.
Für die Maßnahme wurden Mittel nach dem GVFG bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Die Programmaufnahme ist erfolgt.
Auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung wird verwiesen.
Der Objektplan in Höhe von 5.038.000 EUR wird hiermit zu Genehmigung vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.038.000 € Folgekosten 16.500 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 5.038.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Relevanz, da für alle Bevölkerungsgruppen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss SÖR beschließt den Direkten Objektplan für die im Betreff genannte Maßnahme in Höhe von 5.038.000 €.
Direkter Objektplan
für den Ausbau der
Gebersdorfer Straße zw. Rangau- und Felsenstraße
Sachverhaltsdarstellung:
1. Umfang der Maßnahme
Der vorliegende Objektplan umfasst den Um- und Ausbau der Gebersdorfer Straße zwischen Rangau- und Felsenstraße.
Der Ausbau der Gebersdorfer Straße erfolgt auf einer Länge von insgesamt ca. 630m über den gesamten Querschnitt inkl. Neuordnung der Entwässerung. Hauptbestandteil ist hierbei der Ausbau der Fahrbahn nach RStO 12 und die Anlage von Radverkehrsstreifen.
Die Einmündungsbereiche werden mit ausgebaut. Die Einmündungen erhalten eine behindertengerechte Ausstattung und eine neue Radwegführung. Die Randsteine werden bei Fußgängerüberwegen auf 3 cm und bei Radwegen auf 0 cm Anschlag abgesenkt.
An den Bushaltestellen werden die Randsteine wegen der Barrierefreiheit auf 16 bzw. 20 cm erhöht und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
In der Gebersdorfer Straße sind zwischen der Rangau- und der Kuglerstraße kaum Einrichtungen für die Ableitung des Oberflächenwassers vorhanden. Das Regenwasser wird derzeit überwiegend über die Schulter abgeleitet und versickert. Im oben genannten Ausbaubereich werden neue Regeneinlässe gesetzt und an den neu zu verlegenden Straßenentwässerungskanal angeschlossen. Die Anbindung erfolgt an den nordöstlich gelegenen, vorhandenen Mischwasserkanal von SUN.
Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge des Straßenbaus errichtet.
Im Kreuzungsbereich Felsenstraße/Wörnitzstraße wird eine neue Lichtsignalanlage (LSA 856) errichtet, die vorhandene Lichtsignalanlage LSA 858 vor Haus Nr. 67 wird ebenso wie die LSA 857 an der Kreuzung Appoldstraße/Rangaustraße im Zuge des Straßenumbaus erneuert.
Durch den Umbau der Straße wird die Rodung einer alten Eiche und von zwei weiteren Bestandsbäumen erforderlich. Als Ersatz für entfallende Bäume werden 3 Baumpflanzungen eingeplant. Die Baumstandorte sind im Bereich eines städt. Grundstücks möglich, das derzeit durch einen Autohändler genutzt wird. Zwei weitere geplante Standorte südlich der Gebersdorfer Straße sind nur vorbehaltlich der Spartenlage möglich.
2. Begründung
Die Gebersdorfer Straße befindet sich im Bereich zwischen Rangau- / Appoldstr. und Felsen- / Wörnitzstr. in einem sehr schlechten baulichen Zustand und genügt nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Es ist dringend ein RStO-konformer Straßenaufbau erforderlich und die Entwässerung ist an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
Durch die fehlenden Radverkehrsanlagen benutzen die Radfahrer die schmalen Gehwege in beiden Richtungen, was zu gefährlichen Situationen führt. Im Bereich der Bushaltestellen fehlen ausreichende Flächen für die wartenden Fahrgäste. Gehwege fehlen in Teilbereichen
der Strecke auf einer Seite, was zu einem erhöhten Querungsbedarf ab Hs. Nr. 67 in Richtung Osten führt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrsverhältnisse für den Kraftfahrzeugverkehr, den Radverkehr und den Fußgängerverkehr zu verbessern. Zugleich werden bauliche Mängel behoben.
3. Bürgergespräch / Anliegerinformation
Für die Maßnahme fallen keine Erschließungsbeiträge an.
4. Technische Erläuterungen
Gesamtlänge: ca. 630 m
Befestigungen:
Der Fahrbahnaufbau wird gemäß RStO 12 dimensioniert.
Fahrbahn, Bk 10: 3,5 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S 8,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S 10 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15 cm Schottertragschicht 0/32 33 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/45 70 cm
Gehweg: 6,5 cm Betonrauplatten 4 cm Zementmörtelband 15 cm Schottertragschicht 0/32 12 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/32 37,5 cm
Buskaps, Bk 32: 3,5 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S 8,5 cm Asphaltbinder AC 16 B S 14,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 34,0 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/45 75,0 cm
4. Bauzeit/Baudurchführung
Der Umbau der Gebersdorfer Straße erfolgt voraussichtlich von März 2023 bis Juli 2024 in mehreren Bauphasen.
Die Verlegung des Regenwasserkanals zwischen Rangau- und Kuglerstraße erfolgt unter Vollsperrung des entsprechenden Straßenabschnittes. Weitere Vollsperrungen sind für den Asphalteinbau in den Kreuzungsbereichen und für den Ausbau der Fahrbahn zwischen Kugler- und Wörnitzstraße geplant. Außerhalb der voll gesperrten Straßenabschnitte ist mindestens Einbahnverkehr möglich.
Der Fußgängerlängsverkehr wird während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten, die Zufahrt für Anlieger und die Andienung der Märkte ist während der gesamten Zeit weitestgehend möglich.
Die VAG-Linien 67/69 werden während der Vollsperrungen über die Dombühler- und Wörnitzstraße umgeleitet.
5. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse
Dem Umbau liegt der Entwurfsplan von Vpl. Nr. 2.088.2.9 vom 01.08.2016 i. Ä. v. 06.07.2021 zugrunde. Die Planung für den Ausbau der Gebersdorfer Straße wurde im Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg (AfV) am 06.07.2017 beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Planung durch Vpl um die Kreuzungsbereiche Felsenstraße/Wörnitzstraße und Appoldstraße/Rangaustraße erweitert. Die Vorlage der nun erweiterten Planung erfolgte im AfV am 19.02.2020.
Die für den Straßenbau erforderlichen Flächen befinden sich nur zum Teil im Eigentum der Stadt Nürnberg. Für die zu erwerbende Teilfläche von ca. 114 m² aus dem Grundstück Fl. Nr. 691/14 Gmkg. Großreuth b. Schweinau wurde bereits im Dezember 2016 ein Grunderwerbsantrag an das Liegenschaftsamt gestellt. Hier soll ein Flächentausch zwischen der Stadt Nürnberg und der N-Ergie stattfinden. Die Verhandlungen zwischen dem Liegenschaftsamt und dem Eigentümer sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Außerdem ist beabsichtigt, aus dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 731 Gmkg. Großreuth b. Schweinau mehrere unterschiedlich große Teilflächen an die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu verkaufen. Die zu verkaufenden Flächen werden von den Anliegern bereits seit vielen Jahren widerrechtlich genutzt und werden für den Straßenumbau nicht benötigt. Die Verkäufe müssen noch vollzogen werden.
6. Baukosten, Finanzierung und Mittelbedarf
Die Gesamtbaukosten für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen betragen nach dem derzeitigen Projektstand 5.038.000 €.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 25.10.2017 erstmals den Projekt Freeze i. H. v. 4.150.000 € im Rahmen des BIC bestätigt. Durch die Erweiterung der Planung im Jahre 2020 wurden die daraus resultierenden Mehrkosten erneut zur Rpr- Kostenprüfung vorgelegt und am 27.10.2021 mit einem neuen Projekt Freeze beschlossen.
Die Maßnahme ist unter Nummer 817 mit 5.038.000 € im MIP 2022 - 2025 enthalten.
Für das Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Förderung nach dem GVFG bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Die grundsätzliche Förderfähigkeit und eine Programmaufnahme für 2022 wurde mit Schreiben vom 18.02.2022 durch die Regierung bestätigt. Die Vorlage des entscheidungsreifen Zuwendungsantrags (d. h. Ausschreibungsergebnis vorhanden) muss bis 01.10.2022 erfolgt sein.
| gnundronedoB 7144-132 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg thcin :.leT siewhcansmutnegiE dnu reyaM nitamrofnioeG rreH ,1/oeG ehcsiryaB :gnureitraK sla rüf etrakrulF tmA :netadsisaboeG :egaldnurgnalP dnu red gnussemreV gnulletsraD | gez. gez. Lageplan 2.088.2.9 10.10.16 Kreuzung Rangaustr. 02.12.16 Achsen eingerechnet Gebersdorfer Straße 05.12.16 Instruktionsergebnisse zwischen Rangaustraße und Felsenstraße 07.12.16 Grünfläche 03.02.17 FG Insel entfernt 14.02.17 Diverses gemäß SÖR/V-4 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 67, 69 | 67, 69 | 9 6 9 6 | gez. gez. Lageplan 2.088.2.9 10.10.16 Kreuzung Rangaustr. 02.12.16 Achsen eingerechnet Gebersdorfer Straße 05.12.16 Instruktionsergebnisse zwischen Rangaustraße und Felsenstraße 07.12.16 Grünfläche 03.02.17 FG Insel entfernt 14.02.17 Diverses gemäß SÖR/V-4 | |||
| 67, 69 | 67, 69 | 67, 69 67, 69 Gebersdorfer Straße | 67 67 |
gez. Lageplan
2.088.2.9 ng Rangaustr. eingerechnet Gebersdorfer Straße onsergebnisse zwischen Rangaustraße und Felsenstraße ünfläche sel entfernt ses gemäß ÖR/V-4
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 01.06.2022 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Baumbericht 2021 - Bäume im Straßenbegleitgrün, in Grünanlagen und Spielplätzen
Antrag der ÖDP vom 07.12.2021 - Straßenbaumkataster öffentlich
Anlagen: Antrag_Straßenbaumkataster_ödp Baumbericht 2021 Straßenbaum-Ersatz- und Neupflanzungen gesamt 2021 Baumpflanzungen in öffentlichen Grünflächen 2021 Baumartenliste Straßenbegleitgrün Rechtliche Vorgaben
Sachverhalt (kurz):
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg legt den Baumbericht 2021 vor. Aufgrund des neu gegründeten Sachgebiets "Baum" (SÖR/1-A) und den dort verantworteten Aufgaben wird der Bericht in seiner bisherigen Form als reiner Straßenbaumbericht nun erweitert auch auf den Bereich der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze.
Im Bericht wird auch der vorliegende Antrag der ÖDP vom 07.12.2021 "Straßenbaumkataster öffentlich" mit beantwortet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kommt allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugute.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP im Nürnberger Stadtrat
Stadtratsgruppe - Fünferplatz 2 ■ 90403 Nürnberg
ÖDP Stadtratsgruppe Oberbürgermeister der Stadt N Inga Hager & Jan Gehrke Herrn Marcus König Fünferplatz 2 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg Hager: 01577 7397611 Gehrke: 0911 543768
inga.hager@oedp.de jan.gehrke@oedp.de
Antrag: Straßenbaumkataster öffentlich www.oedp-nuernberg.de
Nürnberg, 07.12.2021 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
trotz regelmäßiger Baumfäll-Meldungen in der Presse passiert es immer wieder, dass Bürgerinnen plötzlich nur noch einen Baumstumpf und Kleinholz vorfinden, obwohl in keiner Meldung die Fällung des entsprechenden Baumes aufgetaucht war. Besonders schmerzlich ist das für Menschen, die sich als Baumpatdnnen durch regelmäßiges Wässern, liebevolles Bepflanzen und Verteidigen der Baumscheiben gegenüber rücksichtslosen Fahrzeughalteninnen intensiv um ihre „Schützlinge" bemüht haben.
Um interessierten Bürgerinnen die Möglichkeit zu geben, geplante Fällungen, Baumscheibensanierungen, Neupflanzungen, ... zu verfolgen, sollten diese Daten transparent für jeden einsehbar von der Stadt Nürnberg veröffentlicht werden. In Leipzig gibt es bereits ein öffentlich einsehbares Straßenbaumkataster. Über dessen Einträge hinaus sollten zusätzliche Einträge z. B. zu Baumpatenschaften erfolgen. So können böse Überraschungen wie eingangs erwähnt vermieden werden.
Daher stellen wir folgenden Antrag:
Das städtische Straßenbaumkataster soll für alle Bürgerinnen stets aktuell online einsehbar werden. Es soll folgende Daten enthalten:
o Straßenbaumnummer o Adresse des Standortes und Koordinaten mit einem Stadtplan verlinkt o Baumart o Pflanzjahr o Merkmal „Leere Baumscheibe", => Eintrag, wenn eine Ersatzpflanzung geplant ist o Merkmal „Baumpatenschaft" und interne Verknüpfung mit den Daten der Patin/des Paten
Mit freundlichen Grüßen,
Inga Hager Jan Gehrke Stadträtin der ÖDP Stadtrat der ÖDP
Baumbericht 2021
Bäume im Straßenbegleitgrün, in Grünanlagen und Spielplätzen
Titelfoto: Th.Fober – „Die Chefin“ Denkmal Sommer-Linde Stadtpark
Inhalt
- Einleitender Hinweis ..................................................................................................... 3 2. Situationsbericht Bäume ............................................................................................. 4 2.1. Überblick - Allgemeine Info....................................................................................... 4 Zuständigkeit für die öffentlichen Bäume in Nürnberg ............................................................. 4 Das Baumjahr 2021 – Klima .................................................................................................... 5 Qualitätsstandards für Bäume ................................................................................................. 7 2.2. Baumbestand 2021 .................................................................................................. 9 2.3. Baumpflanzungen 2021 ......................................................................................... 10 Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün ............................................................. 10 Neu- und Ersatzpflanzungen in Grünanlagen und Spielplätzen ............................................ 11 Baumscheibensanierungen mit und ohne Baumbestand 2021 ............................................. 12 Neupflanzungen mittels Ausgleichszahlungen an das Umweltamt ....................................... 13 Planungs- und Gestaltungsvorgaben zu Baumpflanzungen ................................................. 13 2.4. Der Unterhalt von Bäumen 2021 ............................................................................ 14 Überblick und Erläuterungen ............................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. Portrait eines Naturdenkmals: Die Sommer-Linde im Stadtpark ........................................... 16 Bestandsübersicht der Bäume im Straßenbegleitgrün 2021 ................................................. 19 Bestandsübersicht der Bäume in Grünanlagen incl. Spielplätze 2021 .................................. 19 3. Maßnahmen an Bäumen zur Stärkung des Grüns in der Stadt ................................ 20 3.1. SÖR-Projekte & Maßnahmen für mehr Stadtgrün .................................................. 20 Strukturelle Änderung – Neugründung Sachgebiet ............................................................... 20 Einführung Betriebsführungssystem für Bäume .................................................................... 21 Standortverbesserung bei Bäumen im Bestand .................................................................... 21 Mobile Bäume ........................................................................................................................ 21 Großbaumverpflanzungen ..................................................................................................... 22 3.2. Maßnahmen aus übergeordneten Planungen 2021 ................................................ 22 Masterplan Freiraum .............................................................................................................. 22 Bäume für die Weststadt ........................................................................................................ 23 Masterplan Straßenbegleitgrün .............................................................................................. 24 Baumpflanzungen im Rahmen „Bäume für die Südstadt“ ..................................................... 24 Pilotprojekt Nachpflanzungen von Bäumen (Nordstadtprojekt) ............................................. 25 Die Baumspenden ................................................................................................................. 25 Die Baum- und Wässerpatenschaften ................................................................................... 26 4. Ausblick 2022 .............................................................................................................. 28 5. Beantwortung ÖDP-Antrag vom 07.12.2021 – Straßenbaumkataster öffentlich ..... 29
1. Einleitender Hinweis
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) erläutert im nachfolgenden Bericht die Situation des Baumbestands im Nürnberger Stadtgebiet im Jahr 2021. Der Baumbestand verändert sich laufend durch Neupflanzungen, Fällungen und die Einbeziehung bisher noch nicht erfasster Bestände. Der Bericht gibt zudem einen Ausblick auf die geplanten Pflanz- und Pflegemaßnahmen für den Berichtszeitraum im Folgejahr. Besonders zu erwähnen ist im Jahr 2021 die Gründung des neuen Sachgebiets „Baum“ bei SÖR. Die Gruppen in der Planung und Neubau für das Straßenbegleitgrün und die Gruppen für die Unterhaltspflege und die Baumkontrolle wurden zusammengefasst. Damit stellt der aktuelle Bericht neu die Daten für die Bäume in den Straßen und in den Grünanlagen ganzheitlich dar. Der reine „Straßenbaumbericht“ hat sich damit zum „Baumbericht“ gewandelt. Parallel zur Etablierung des neuen Sachgebietes findet die Umstellung des Betriebsführungssystems (BFS) auf ein neues eigenprogrammiertes System statt. 2021 wurden die Stammdaten aus dem alten Betriebsführungssystem „PIT IP Syscon“ in das neue Betriebsführungssystem „SAP Baum ih" überführt. Der Datentransfer und –abgleich soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Der darauf aufbauende Vorgang der kompletten Einführung des Betriebsführungssystems findet schrittweise statt. Die Leistungserfassung ist umgesetzt, weitere Programmpakete mit unterschiedlichen Aufgabenteilen, z.B. Auswertungen zur finanziellen und personellen Kapazität, können voraussichtlich bis 2024/25 erfolgen.
2. Situationsbericht Bäume
Überblick - Allgemeine Info
Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
Zuständigkeit für die öffentlichen Bäume in Nürnberg
Planung, Unterhaltspflege und Kontrolle durch SÖR
Bäume in SÖR-Flächen: erfasste Mengen und Kosten im Baumbericht
SÖR Grün- und Parkanlagen, Historische Gärten SÖR Spielplätze, Bewegungsparks, Trimm-Pfade Straßenbegleitgrün SÖR Gemeindestraßen (Ortsstraße), SÖR Kreisstraßen, Bundes- u. Staatsstraßen, SÖR Grün an Parkplätzen, SÖR Grün an Gleiskörpern/Gleisschl., SÖR beschränkt öffentlicher Weg SÖR Stadtplätze
Bäume weiterer städtischer Dienststellen: Planung, Unterhaltspflege und Kontrolle durch SÖR Schulen, Berufsschulen mit / ohne Spielhof, mit / ohne Spielangebot BANOS/Schulen mit / ohne Spielhof, mit / ohne Spielangebot Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderhort Jugendeinrichtungen (J), Jugendhilfezentren (J)K BANOS/KiTa-Hort, BANOS/Bürgerämter Spielplätze in Kleingartenanlagen, BANOS/Spielplätze, Spielplätze in öffentl. Einricht., Spielplätze im Forst, Grün um Öffentlichen Einrichtungen, Ämter, KuF/Grün, LA/Grün, SUN/Grün, Grün an SÖR-Einrichtungen, NüSt/Grün, NüBad/Grün, SHA/Grün Bäume an Gewässer III. Ord.g mit / ohne Gew.Entw. Konzept, Bäume in Umweltamt Grünflächen
Bäume weiterer öffentlicher Träger
Wasserwirtschaftsamt/Grün VAG Grün Liegenschaftsamt Miet- und Pachtflächen private Verträge
Eigenständige Bewirtschaftung von Bäumen ohne SÖR
Kliniken, Kleingartenpachtflächen, Tiergarten, Bayerischer Staatsforst, n-ergie
Das Baumjahr 2021 – Klima
Für eine gesunde Entwicklung eines nachhaltigen Baumbestandes ist das Klima entscheidend. Die Temperaturen und Niederschläge, die langfriste Entwicklung des Wetters, Hitzewellenereignisse und Spätfröste sind grundlegende Faktoren bei der Auswahl von geeigneten Baumarten und die Planung der Pflegemaßnahmen.
Durchschnittswerte für die Stadt Nürnberg: Winterhärtezone 7a (von -17,7 bis -15°C)1 Jahresdurchschnittstemperatur im Jahr 2021: 9,3°C, Abweichung - 0,4°C 2
Besondere Wetterereignisse: Im Januar, Juni und Oktober 2021 gab es drei große Sturmereignisse und über das Jahr verteilt mehrere lokal begrenzte Starkwindereignisse, die Schäden im Baumbestand verursachten.
| Übersicht der Temperaturen und Niederschläge für Nürnberg (Flughafen):2 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||||||
| Temperatur °C | -17,2 | -14,2 | -9,4 | -8,1 | -17,8 | ||||||
| Minimum | |||||||||||
| Temperatur °C | 34,7 | 36 | 37,8 | 35,9 | 32,9 | ||||||
| Maximum | |||||||||||
| Temperatur °C | 10 | 11,2 | 10,7 | 10,6 | 9,3 | ||||||
| Mittelwert | |||||||||||
| Abweichung in °C | +1,5 | +1,5 | +1,0 | +0,9 | -0,4 | ||||||
| Summe Niederschlag | 667,8 l/m² | 450,7 l/m² | 540,2 l/m² | 548,8 l/m² | 734,4 l/m² | ||||||
| Liter/m² | |||||||||||
| % v.l.M. = Prozent vom langjährigen Mittel | 105% | 71% | 85% | 91% | 122% |
% v.l.M. = Prozent vom
langjährigen Mittel
% v.l.M: die prozentuale Niederschlagssumme im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 1961 bis 1990, 1981 bis 2010 oder 1991 bis 2020 (Mittelwert = 100 Prozent)
Hitzewellenereignisse 1956-2020, gemessen an der Station Nürnberg Flughafen:3
Bild: Stadt Nürnberg, Umweltamt
Abweichung der Jahresniederschlagshöhe an der Station Nürnberg-Flughafen
1956-2020:3
Bild: Stadt Nürnberg, Umweltamt
Quellen: 1 Heinze, W., Schreiber, D. (1984): Eine neue Kartierung der Winterhärtezonen für Gehölze in Mitteleuropa. Mitteilung der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft 75, 11-56. 2 Rückblick für Nürnberg (Flughafen) - WetterKontor Stand 01.03.2022 3 Gemessene Klimaveränderungen in Nürnberg - Wir machen das Klima (nuernberg.de) Stand 01.03.2022
Qualitätsstandards für Bäume
SÖR entwickelt auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und dem aktuellen Stand der Technik (DIN, FLL-Regelwerke, siehe Anlage Rechtliche und Fachliche Vorgaben) folgende Planungs- und Pflegekonzepte:
Qualitätsstandards der Stadt Nürnberg -SÖR-
für die Planung und Pflanzung von öffentlichen Baumstandorten
Die Qualitätsstandards, erstmals vorgestellt in der Sitzung des Werkausschusses SÖR am 23.07.2020, enthalten Planungsvorgaben für Standorte von Straßenbäumen und Bäumen in Grünanlagen zur Größe und Bauweise von Baumscheiben, Substrat, Bepflanzung und Ausstattung der Baumscheiben, Baumpflanzung, Pflege der Baumstandorte, Baumarten und Baumqualität. Wirtschaftlich und planerisch effiziente Methoden, die langfristig zu guten Ergebnissen zur Förderung eines gesunden Baumbestandes führen, dienen als Grundlage für die Planung. Die Standards liefern z.B. Vorgaben zum Bau von ausreichend großen Pflanzgruben (Mindestgröße 16 m² & 16 m³) für Bäume im Straßenbegleitgrün mit wasserspeichernden Substraten, der Überbaubarkeit der Baumscheiben, der Bepflanzung und Ausstattung der Baumscheiben, zur Baumqualität und -pflanzung, der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege und weitere wichtige Grundlagen Mit den Qualitätsstandards wird internen und externen Planern ein effektives Planungswerkzeug zur Herstellung von nachhaltigen Baumstandorten gereicht und ist bereits erfolgreich in der Anwendung.
SÖR-Baumliste
Bei der Planung von Bäumen für den Straßenraum und die Grünanlagen legt SÖR größten Wert auf die Verwendung von standortgeeigneten Arten.
Im Straßenbegleitgrün werden vor allem Bäume gepflanzt, die sich wegen ihrer Wuchsform, der Schnittverträglichkeit und ihrer Toleranz gegenüber Hitze, Trockenheit und der Schadstoffbelastung besonders gut eignen. Baumarten, die sich im Nürnberger Straßenbegleitgrün bewähren, werden in das Standardsortiment von SÖR aufgenommen. (SÖR- Baumarten für Baumstandorte im Straßenraum, Liste im Anhang)
Wässerkonzept der Stadt Nürnberg -SÖR-
Mit der Gründung des neuen Sachgebiets Baum sind die finanziellen Mittel bewilligt, um ab dem Jahr 2022 alle von SÖR gepflanzten Bäume im Straßenbegleitgrün und in den Grünanlagen bis zum 15. Standjahr in ein neues Wässerkonzept aufzunehmen. Zusätzlich hat Sör 5 Mitarbeiter mit 4 Wässerfahrzeugen im 2-Schichtbetrieb von April bis Oktober im Einsatz, die innerhalb des Mittleren Rings für den Altbestand im Straßenbegleitgrün planmäßige Wässergänge in Eigenleistung durchführen. Die Bewässerung von jungen Straßenbäumen finden in folgendem Turnus statt: 1. Standjahr: 25 Wässergänge mit je 200 l Wasser 2. und 3. Standjahr: 15 Wässergänge mit je 200 l Wasser. 4. und 5. Standjahr: 10 Wässerungen mit ca. 200 l Wasser. Neu: 6. bis 15. Standjahr: 10 Wassergänge mit je 200 l Wasser.
Die Bewässerung wird witterungsunabhängig innerhalb der Vegetationszeit von ca. Mitte März bis Ende Oktober ausgeführt. Bei großer Hitze und Trockenheit in den Sommermonaten werden die Wässergänge für Bäume im „Altbestand“ intensiviert, zudem werden externe Dienstleister mit hinzugezogen. Straßenbäume innerhalb des Altstadtrings werden einmal wöchentlich mit mindestens 200 Litern Wasser pro Wässerung versorgt. Stadtbildprägende Straßenbäume innerhalb des Altstadtrings, an markanten Plätzen in der Innenstadt, sowie am Mittleren Ring werden in einem zwei- bis dreiwöchigen Intervall gewässert. Außerdem gießen seit dem Jahr 2019 nunmehr 200 ehrenamtliche, speziell geschulte Wässerpaten die Bäume in ihrem Wohnumfeld. In den Jahren 2020 und 2021 ergab dies ein Gießvolumen von zusätzlich ca. 1.500 m³.
Konzept zur Jungbaumpflege von öffentlichen Bäumen in der Stadt Nürnberg
Dieses Konzept beinhaltet eine spezielle Entwicklungspflege für Jungbäume vom 1. bis zum 24. Standjahr. (Davon ausgenommen sind Bäume in waldähnlichen Beständen. Deren Pflege soll mit der gleichen Zielsetzung, jedoch in individuell größeren Abständen erfolgen.) Mit dem neuen Sachgebiet Baum sind die finanziellen Mittel bewilligt, um ab dem Jahr 2022 bei allen von SÖR gepflanzten Bäumen (Neu- und Ersatzpflanzungen) im Straßenbegleitgrün und in den Grünanlagen durch fachliche Schnitt- und Düngemaßnahmen das Wachstum und die Vitalität der Bäume zu fördern und langfristig zu erhalten. Bei neu gepflanzten Bäumen vom 1. bis 3. Standjahr werden bereits standardmäßig der Pflanzschnitt vorgenommen, Stammaustriebe und trockene und beschädigte Äste entfernt, der Kronenerziehungs- und Aufbauschnitt zum Ende des 3. Standjahres ausgeführt, ein Stammschutz (gegen UV-Strahlung) angebracht und die Pflanzen mit Dünger versorgt. Mit der Umsetzung des Jungbaumpflegekonzeptes sind in regelmäßigen Abständen fachliche Schnittund Düngemaßnahmen für Bäume im Straßenbegleitgrün und in Grünanlagen angesetzt. Das Konzept wird ab 2023 ausgeschrieben und beinhaltet folgende Maßnahmen:
„Jungbäume“ vom 4. bis 24. Standjahr: Zu der bereits regelmäßig durchgeführten Kontrolle und der Durchführung von Schnittmaßnahmen zu Erhaltung der Verkehrssicherheit und Baumgesundheit sind vorgesehen:
Entfernen der Stammaustriebe und von trockenen und beschädigten Ästen im regelmäßigen, jährlichen Turnus (bisher bei Bedarf). Kronenerziehungsschnitt inkl. Entwicklung der permanenten Krone inkl. Entfernung der Konkurrenten des Leittriebs, Entfernung (oder Reduzierung) der Problemäste, Herstellung des Lichtraumprofils im regelmäßigen im regelmäßigen Turnus von 3 Jahren. Düngemaßnahmen im regelmäßigen Turnus von 3 Jahren. Das Erneuern des Stammschutzes bei Baumarten, die Schutz vor UV-Strahlung benötigen, im regelmäßigen Turnus von 6 Jahren.
Bei Bäumen in Grünanlagen sollen vor der Schnittmaßnahme die spätere Funktion des Baumes hinsichtlich eines notwendigen Lichtraumprofiles, aus gestalterischen Aspekten oder den Einsatz von Sonderschnittformen, wie z. B. Formschnitt geprüft werden. Danach kommt es zu der Entscheidung, welche Schnittmaßnahme anzuwenden ist. Diese sind nach den Empfehlungen der aktuellen FLL-Richtlinien durchzuführen. Sonderschnittmaßnahmen wie Formenschnitt erfordern eine regelmäßige Durchführung (1 bis 2 x pro Jahr).
„Altbäume“ ab dem 25. Standjahr: Zu der bereits regelmäßig durchgeführten Kontrolle und der Durchführung von Schnittmaßnahmen zum Erhaltung der Verkehrssicherheit und der Baumgesundheit sind mit der Umsetzung des Jungbaumpflegekonzepts weitere Maßnahmen beschlossen worden: Rückschnitt der Stammaustriebe, sowie trockener und beschädigter Äste bei Bedarf, die Durchführung eines Kronenerziehungs- und Aufbauschnitts und die Düngung im Turnus von 5 Jahren.
Baumbestand 2021
Zusammensetzung des Baumbestandes
| Platz | Straßenbegleitgrün | Grünanlagen und Spielplätze | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baumart | Prozent, gerundet | Baumart | Prozent, gerundet | ||||||
| 1. | Ahorn | 25 % | Eiche | 24 % | |||||
| 2. | Linde | 21 % | Ahorn | 21 % | |||||
| 3. | Eiche | 19 % | Hainbuche | 11 % | |||||
| 4. | Hainbuche | 6 % | Kiefer | 8 % | |||||
| 5. | Robinie | 5 % | Birken | 6 % | |||||
| 6. | Platane | 4 % | Linde | 5 % | |||||
| 7. | Kiefer | 3 % | Erle | 5 % | |||||
| 8. | Birke | 3 % | Robinie | 3 % | |||||
| 9. | Esche | 1 % | Pappel | 3 % | |||||
| 10. | 10. | Apfeldorn / Rotdorn | 1 % | Buche | 2 % | ||||
| ca. 40 weitere Gattungen | 12 % | ca. 50 weitere Gattungen | 12 % |
Der Baumbestand hat sich unter den regionalen Klima- und Standortbedingungen entwickelt. Bei Neuplanungen und Ersatzpflanzungen werden nur standortgeeignete Baumarten verwendet. Sör plant eine möglichst artenreiche Zusammensetzung des Baumbestandes. Etwa 78 Prozent der Bäume entsprechen einheimischen, aus Mitteleuropa stammenden Baumarten; 22 Prozent stammen aus anderen Klimazonen. Diese Vielfalt schafft nicht nur wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna, sondern ist auch resistenter gegen Schädlingsbefall und passt zum trockenen Nürnberger Stadtklima.
Der Feldahorn: Vorstellung eines besonderen Klimabaumes
Als beliebter europäischer Klimabaum wird der Feldahorn (Acer campestre) gerne in Grünanlagen und als Straßenbaum gepflanzt. Im Gegensatz zu anderen einheimischen Ahornarten wie Acer platanoides (Spitzahorn) und Acer pseudoplatanus (Bergahorn) machen ihm die sich immer zuspitzenderen klimatischen Gegebenheiten im urbanen Raum wenig aus. Der Feldahorn ist in Mittel-, Süd- und Osteuropa heimisch, kommt dort in Eichen-Hainbuchen- Mischwäldern und Waldrändern vor und ist an Hitze und Trockenheit gewöhnt.
Aufgrund seiner geringen Wuchshöhe und –breite eignet er sich besonders gut an Standorten, die keinen Platz für Großbäume bieten wie zum Beispiel Innenhöfe, Fußgängerzonen, engen
Wohnstraßen und schmalen Mittelstreifen von Straßen. Die Zuchtform ‘Elsrijk‘ mit einer besonders schmalen Krone und Wuchsform ist hier als gern genutzter Straßenbaum besonders erwähnenswert.
Baumpflanzungen 2021
Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün
Neupflanzungen im Straßenbegleitgrün
Im Jahr 2021 wurden im Stadtgebiet Nürnberg insgesamt 197 neue Bäume in 48 verschiedenen Straßen mit 50 verschiedenen Baumarten- und -sorten gepflanzt. (Straßenbaum-Ersatz- und Neupflanzungen im Anhang)
Die Gesamtkosten für die Herstellung von neuen Baumstandorten betrugen ca. 1.272.800 €. Mit etwa 6.460 € pro Baumpflanzung stiegen die Kosten im Vergleich zum Vorjahr (ca. 6.100 €) weiter an. Der Wert liegt erheblich über dem langjährigen Kalkulationsdurchschnitt von 3.000 € pro Baum, der als Richtwert zur Kostenermittlungen bei Straßenbaumpflanzungen festgelegt wurde. Eine Anpassung dieser Kalkulation ist notwendig.
Gründe für Neupflanzungen
Neupflanzungen von Straßenbäumen gehen im Normalfall mit der Umgestaltung und der Neuplanung von Straßen einher. Die geplante und gewünschte Anzahl neuer Straßenbäume lässt sich in der Praxis aufgrund von technischen Umständen und Abwägungsprozessen bei der Umsetzung der Planung häufig nicht zur Zufriedenheit realisieren. Optimierungen sind hier angestrebt. Eine erste Verbesserung stellt das Integrieren und Abstimmen von Spartenlagen (wie Erdkabeln, Gas-, Wasser und Stromleitungen) in der Entwurfsplanung dar. Hierfür wird schon bei der Planung von neuen Baumstandorten das Verkehrsplanungsamt mit einbezogen. Eine weitere Bestrebung ist die Gewinnung neuer Baumstandorte durch die Nachverdichtung im Bestand. Hierfür können Fachbüros zu Rate gezogen werden die selbstinitiierte Straßenraumplanungen bzw. die Ermittlung potentieller Baumstandorte
übernehmen. Zusätzlich ist die Erarbeitung entsprechender Planungsvorgaben wie z.B. 1 Straßenbaum alle 3 oder 4 Stellplätze angestrebt.
Ersatzpflanzungen im Straßenbegleitgrün: Straßenbäume werden aus unterschiedlichen Gründen nur als „letztes Mittel“ der Handlungsmöglichkeit gefällt. zur Gefahrenabwehr, aus Gründen der Verkehrssicherheit wenn das Lebenszyklusende eines Baumes erreicht (Absterben) ist wenn das öffentliche Interesse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen dem Baumerhalt überwiegt und Vemeidungs- und Kompensationsprozesse die Fällung erlauben
Ersatzpflanzungen werden überwiegend an Einzelstandorten vorgenommen. Im Frühjahr 2021 wurden im Stadtgebiet Nürnberg 132 Ersatzpflanzungen an 70 verschiedenen Straßen mit insgesamt 40 verschiedenen Baumarten und -sorten durchgeführt. Der durchschnittliche Aufwandswert pro Baum liegt bei rund 2.500 €.
In den flächenhaften, waldähnlichen Beständen dient das Entnehmen von Bäumen der Förderung des Baumbestandes. Aufgrund des häufig zu dichten Bestandes sind hier Ersatzpflanzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Gehölzentwicklung im Einzelfall zu prüfen.
Neu- und Ersatzpflanzungen in Grünanlagen und Spielplätzen
Neupflanzungen in Grünanlagen und Spielplätzen
Im Jahr 2021 wurden im Stadtgebiet Nürnberg in acht verschiedenen Grünanlagen und auf zwei Spielplätzen insgesamt 166 neue Bäume gepflanzt. Es wurden ca. 40 verschiedene Baumarten- und -sorten verwendet. Hierbei legt Sör auch bei der Sanierung von bestehenden Grünanlagen besonderen Fokus auf die Schaffung neuer Baumstandorte. (Baumpflanzungen in öffentlichen Grünflächen im Anhang)
Ersatzpflanzungen in Grünanlagen und Spielplätzen
Es wurden 7 Bäume in Grünanlagen als Ersatz gepflanzt. Die durchschnittlichen Kosten für die Herstellung von Ersatzstandorten betrugen ca. 2.500 € pro Baum. Die Kosten beinhalten die Pflanzung des Baums, sowie die 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. In manchen Fällen ist eine 5-jährige Pflege erforderlich. Die sich jährlich verändernden Durchschnittskosten erklären sich aus Steigerung oder Minderungen der Einheitspreise aus den Ausschreibungen, resultierend aus der sich verändernden Marktlage. Weitere Kostenfaktoren sind verschiedene Baumstandorte und die unterschiedlich hohen Herstellungskosten. Zum Beispiel sind Baumpflanzungen in Vegetationsflächen in der Herstellung günstiger als Standorte in befestigten Flächen.
500 Bäume für Nürnberg
2020 wurde ein Maßnahmenbündel beschlossen, das die Zielsetzung hat, jedes Jahr im Mittel 5.000 Bäume zu Pflanzen. Das entspricht dem „Ein-Baum-für-jedes-Neugeborene“- Programms der Stadt Nürnberg. Mindestens 10% bzw. 500 Bäume werden durch den Sör auf den in seiner Zuständigkeit betreuten öffentlichen Flächen gepflanzt. 2021 wurde diese Zielsetzung erfolgreich mit 502 gepflanzten Bäumen im Straßenbegleitgrün und in den Grünanlagen umgesetzt. Berücksichtigt man noch die von SÖR in Kindertagesstätten und Schulhöfen gepflanzten Bäume, so ergibt dies einen Gesamtwert von 524 gepflanzten Bäumen (siehe auch Anlagen 1 und 2).
Baumscheibensanierungen mit und ohne Baumbestand 2021
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 36 Baumstandorte ohne Baumbestand saniert. Davon wurden 30 vorhandene Baumscheiben vergrößert und 6 Baumstandorte neu gebaut. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betrugen 258.000 Euro.
| Baumscheibensanierungen im Jahr 2021, Bepflanzung im Jahr 2022 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geplante | Bezeichnung des Standortes | Anmerkung: Standort | Kosten in | ||||
| Baumstandorte | Straßenname | neu oder vergrößert | Euro | ||||
| 1 | Äußere Bayreuther Straße | vergrößert | |||||
| 4 | Äußere Sulzbacher Straße | vergrößert | |||||
| 4 | Austraße | 2 x neu | |||||
| 1 | Brucker Straße | vergrößert | |||||
| 1 | Charlottenstraße | vergrößert | |||||
| 1 | Delsenbachweg/Bienweg | neu | |||||
| 2 | Donaustraße | vergrößert | |||||
| 1 | Dortmunder Straße | vergrößert | |||||
| 1 | Galvanistraße | vergrößert | |||||
| 1 | Grenzstraße | neu | |||||
| 1 | Haasstraße | vergrößert | |||||
| 1 | Ingolstädter Str. | vergrößert | |||||
| 1 | Jochsberger Straße | vergrößert | |||||
| 1 | Kilianstraße | vergrößert | |||||
| 1 | Klingenhofstraße | neu | |||||
| 1 | Künhoferstraße | vergrößert | |||||
| 2 | Langseestraße | vergrößert | |||||
| 1 | Lechstraße | vergrößert | |||||
| 1 | Leipziger Str. | neu | |||||
| 1 | Markgrafenstr. | vergrößert | |||||
| 1 | Neunhofer Hauptstraße | vergrößert | |||||
| 4 | Passauer Straße | vergrößert | |||||
| 1 | Schönweißstr. | vergrößert | |||||
| 1 | Ulmenstr. | vergrößert | |||||
| 1 | Zedernstraße | vergrößert | |||||
| = 36 | Gesamtsumme | 258.000 € |
Neupflanzungen mittels Ausgleichszahlungen an das Umweltamt
Aus Ausgleichszahlungen standen Gelder in Höhe von 58.500 Euro zur Verfügung. Diese wurden im Jahr 2020 für private Baumfällungen beim Umweltamt einbezahlt Im Jahr 2021 pflanzte SÖR von diesem Geld 18 Straßenbäume.
| Ausgleichszahlungen Umweltamt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gepflanzte | Bezeichnung des Standortes | Anmerkung | Kosten in | |||
| Bäume | Straßenname | Euro* | ||||
| 1 | Juttastraße | Ersatzpflanzung | 3.250 € | |||
| 1 | Juttastraße | Neupflanzung | 3.250 € | |||
| 1 | Mörikestraße | Neupflanzung | 3.250 € | |||
| 4 | Pastoriusstraße | Neupflanzung | 13.000 € | |||
| 1 | Paulstraße | Neupflanzung | 3.250 € | |||
| 1 | Pirnaer Straße | Neupflanzung | 3.250 € | |||
| 1 | Tiefenfeldstraße | Neupflanzung | 3.250 € | |||
| 4 | Velburger Straße | Neupflanzung | 13.000 € | |||
| 2 | Weißenburger Straße / Ellingstraße | Neupflanzung | 6.500 € | |||
| 1 | Wiesenstraße / Gugelstraße | Neupflanzung | 3.250 € | |||
| 1 | Wöhrder Talübergang / Mittelstreifen | Neupflanzung | 3.250 € | |||
| 18 Stück | 58.500 € |
Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt je Baumstandort 3.250 Euro. Sie summiert sich aus 2.500 Euro Brutto-Herstellungskosten inkl. der 3-jährigen Pflege und zuzüglich 30 % Verwaltungskostenpauschale gemäß Baumschutzverordnung.
Planungs- und Gestaltungsvorgaben zu Baumpflanzungen
Erläuterung zu Entwicklungsplänen und Parkpflegewerken
In Entwicklungsplänen und Parkpflegewerken wird bei Planung und Bau Grün das Gestaltungsziel festgelegt, zu dem sich die Anlage in den nächsten 10 Jahren entwickeln soll. Die Entwicklung der Vegetation mit Bäumen, Frischluftschneisen, historischer Bedeutung und Denkmalschutz, der Natur- und Artenschutz, Nutzungsbedarfe wie Veranstaltungsflächen und vor allem die Erholungsfunktion für Bürger:Innen werden in den Entwicklungsplänen und in Parkpflegewerke geordnet. Bei Bedarf werden eigenständige Baumentwicklungspläne erarbeitet. Für große und komplexe Anlagen werden Bearbeitungsbereiche für Unterhaltsmaßnahmen und Neubauprojekte definiert. Die Entwicklungspläne und Parkpflegewerke dienen den Kolleg:Innen im Unterhalt verbindlich als Handlungsleitfaden. Das betrifft auch die Bäume. Baumstandort, Arten, Gruppierung, Einzelstand, Habitus, Farbe, Größenordnung, Standortgerechtigkeit; alles was einen Baum innerhalb der Gestaltung der Anlage definiert, wird im Entwicklungsplan oder im Parkpflegewerk festgelegt. So soll garantiert werden, dass der Baum und waldähnliche Bestände sich artgerecht entwickeln können und die baumtypische Wirkung entfaltet. Definiert werden Baumstandorte, die in jedem Fall wieder zu bepflanzen sind, sowie Standorte, die aufgrund von Blickachsen oder Freihalteflächen nicht nachgepflanzt werden sollen sowie die zusätzlichen neuen Standorte für mehr Bäume in den Anlagen.
Der Unterhalt von Bäumen 2021
Überblick und Erläuterungen
Unterhaltsmaßnahmen für Bäume im Straßenbegleitgrün und Grünanlagen inkl.
Spielplätze
| Unterhaltsmaßnahmen | Straßenbegleitgrün | Grünanlagen | ||
|---|---|---|---|---|
| inkl. | ||||
| Spielplätze | ||||
| 2019 | 2020 | 2021 | 2021 | |
| Baumüberprüfungen im Rahmen der | 21.445 St | 21.400 St | 22.010 St | 42.928 St |
| Verkehrssicherungskontrollen (Stück) | ||||
| Kontrollaufwand für Straßenbäume | 5.065 h | 5.100 h | 5.503 h | 10.732 h |
| mit Eigenpersonal (Stunden) | ||||
| entspricht ca. Minuten / Baum | 14,17 min | 15,00 min | 15,00 min | 15,00 min |
| Baumschnittmaßnahmen inkl. Fällungen | 7.004 St | 6.657 St | 6.673 St | 8.733 St |
| zur Beseitigung von | ||||
| Verkehrsgefährdungen (Stück) | ||||
| „Eingehende Untersuchungen“ | 57 St | 26 St | 26 St | 25 St |
| durch Gutachter (Stück) |
Unterhaltskosten für Bäume im Straßenbegleitgrün und Grünanlagen inkl.
Spielplätze
| Unterhaltskosten | Straßenbegleitgrün | Grünanlagen inkl. | ||
|---|---|---|---|---|
| Spielplätze | ||||
| 2019 | 2020 | 2021 | 2021 | |
| Baumpflege+Fällungen+ | 1.118.469 € | 1.105.861 € | 1.148.510 € | 1.337.614 € |
| Wässerung | ||||
| „Untersuchungen“ | 17.964 € | 7.786 € | 29.333 € | 51.077 € |
| externer Gutachter | ||||
| Schädlings-Bekämpfung | 257.235 € | 108.833 € | 25.651 € | 13.330 € |
| (Eichenprozessionsspinner) | ||||
| Baumscheibe - Pflege | 577.940 € | 497.992 € | 423.760 € | fachlich nicht erforderlich |
| (externe Leistungen) | ||||
| Gesamt- | 1.971.608€ | 1.720.472 € | 1.627.254 € | 1.402.021 € |
| Aufwendungen | ||||
| (ohne Kosten für | ||||
| Eigenpersonal) |
Unterhaltsaufwendungen 2021 - Erläuterung
2021 sind die Gesamtaufwendungen für den Baumunterhalt im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Betrachtet man die Einzelpositionen, ist die Kostenentwicklung im Bereich Baumpflege und Baumfällung auf die Gesamtzahl der Bäume bezogen vergleichbar mit dem Vorjahr.
Größere Abweichungen: Untersuchungen durch externe Gutachter: Höhere Anzahl der Gutachten mit Preissteigerung. Schädlings-Bekämpfung (Eichenprozessionsspinner - EPS), Krankheiten: Ursache für Kostensenkung: Geringerer Befall durch den milden Winter 2020/2021 (Pilzbefall bei Eichenprozessionsspinnern), kühleres Klima im Jahr 2021. Stückzahl befallene Bäume: Straßenbegleitgrün: 74 Stück Grünanlagen: 49 Stück Veranstaltungen: Im Vorfeld großer Veranstaltungen im Freien werden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen bei EPS-Befall durchgeführt. Aufgrund der Corona- Pandemie entfielen diese im Jahr 2021 größtenteils, weswegen die Arbeiten auf ein erforderliches Maß reduziert wurden.
Unterhaltsmaßnahmen in 2021
Baumschutz auf Baustellen
Auf Baustellen werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Trotzdem kommt es immer wieder zu Situationen wie diesen: Material wird direkt am Stamm oder unmittelbar darum herum gelagert und verdichtet den Boden. In einigen Fällen kommt es zur Beschädigung der Baumrinde. Diese entstandenen Stammschäden müssen versorgt werden, da es durch solche Beschädigungen im schlimmsten Fall zu einem Absterben des Baumes kommen kann. Hierfür hat Sör zwei Mitarbeiter (Baumkontrolleure), die Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführen. Stellt einer dieser Baumkontrolleure Verstöße gegen die Baumschutzverordnung oder die einschlägigen Normen fest, wird sofort Kontakt mit der Baustellenleitung vor Ort aufgenommen und auf den Mangel hingewiesen. In der Regel zeigen sich die Verursacher einsichtig und die Mängel werden im Beisein unserer Mitarbeiter beseitigt.
Abbildungen: Sör
Maßnahmen für den Artenschutz
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 17 Stellungnahmen zum Vorhandensein von Lebens- und Fortpflanzungsstätten von wildlebenden Tieren vorgenommen.
Maßnahmen und Kosten für den Unterhalt von Naturdenkmalen
Kosten für Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind im Jahr 2021: Kosten für gutachterliche Leistungen für 6 Bäume in Grünanlagen (SÖR): 13.500 € Kosten für gutachterliche Leistungen für 2 Bäume in LA-Flächen: 4.430 €
Die Leistungen umfassen eine intensive Kontrolle hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der der Bruchsicherheit der Bäume. Beispiele für Untersuchungsmethoden: Messungen mit Resistographen (Prüfung auf Hohlräume) Schalltomographien (Prüfung Risse) Windlastanalysen mittels Zugversuch (Prüfung auf Standsicherheit)
Die Untersuchungsmethoden werden individuell an den Zustand und die Schadmerkmale des jeweiligen Baumes angepasst. Entsprechend werden im Anschluss die erforderlichen Methoden gewählt.
Kosten für Baumpflege an Naturdenkmälern in Grünanlagen (SÖR): 6.600 € Kosten für Baumpflege an Naturdenkmälern in LA-Flächen: 2.100 €
Die Leistungen umfassen Schnittmaßnahmen in der Krone sowie den Einbau und die Erneuerung von Kronensicherungen (dynamische Kunstfaserseile, statische Drahtseile).
Portrait eines Naturdenkmals: Die Sommer-Linde im Stadtpark
Die Sommer-Linde im Nürnberger Stadtpark steht nahezu mittig des Parks am südlichen Ufer des Stadtparkweihers, in der Nähe der Brücke auf einer Liegewiese. Sie stellt somit einen zentralen Mittelpunkt der Parkanlage dar. Der Schatten ihrer mächtigen Krone wird gerne und häufig genutzt, um sich auf den dort vorhandenen Liegestühlen oder auf der Wiese auszuruhen. Immer wieder ist es zu beobachten, dass sich Menschen an den Stamm anlehnen, diesen umarmen oder vor der Linde meditieren. Dies unterstreicht auch den spirituellen Wert für einige Bürger.
Die „Chefin“ – so nennt sich der stärkste Baum Nürnbergs unter Fachleuten – beeindruckt nicht nur mit ihrer wunderschönen Gestalt und Krone, sondern auch mit ihren Daten und Maßen. Sie ist mit ihrem Alter von ca. 250 Jahre der älteste Baum im Stadtpark, sie stammt vermutlich noch aus der ersten Bepflanzung des Areals im 18. Jahrhundert und ist einer der ältesten Bäume Nürnbergs. Der Stammumfang von 7,10 Metern ist in Nürnberg nicht zu überbieten und somit ist sie der stärkste Baum im Stadtgebiet. Ihre Kronenhöhe beträgt ca. 25 Meter.
In ihrer langen und wechselhaften Geschichte sind ihr schon viele Dinge widerfahren. Vermutlich wurde sie im 2. Weltkrieg beschädigt und in den folgenden Jahrzehnten unsachgemäß stark zurückgeschnitten. Dadurch ist vor allem in den Stämmlingen und
Starkästen der Krone Fäulnis entstanden. Die Fäulnis in ihrer mächtigen Krone macht sie besonders anfällig für Kronenausbrüche.
Dies erfordert eine regelmäßige intensive Kontrolle mit entsprechenden behutsamen Pflegemaßnahmen, um die Sicherheit in ihrem stark frequentierten Umfeld zu gewährleisten. So kann dieser schöne Baum weiterhin besucht und intensiv erlebt werden.
Im vergangenen Jahr 2021 war die intensive Baumkontrolle im Rahmen eines Gutachtens, die im Turnus von 3-4 Jahren stattfindet, wieder notwendig. Der Stamm und die Krone mit der Anzahl von 14 vorhandenen Kronenankern, wurde wieder genauestens geprüft. Der dafür zuständige Gutachter führte diese Arbeiten, wie immer, in baumschonender Seilklettertechnik durch. Nach der letzten Kontrolle 2017 wurde u.a. ihre Krone leicht eingekürzt, um die Stabilität zu verbessern. In 2021 war lediglich eine Ergänzung und Optimierung der Verankerungsseile in der Krone vorgesehen. Bevor jedoch diese Maßnahme durchgeführt werden konnte, kam uns ein Gewittersturm im Sommer in die Quere. Aufgrund der Belastung des Sturmes und dem damit einhergehend Starkregen im Bereich einer Faulstelle, versagte die Statik eines Stämmlings und brach leider aus. Zum Glück ist der vorhandene Kronenanker an dem Stämmling seiner Funktion gerecht geworden und hat einen Sturz des Kronenteiles auf den Boden verhindern können. Nach der nicht ganz einfachen Bergung des schweren Stämmlings, wurde im Bereich des Ausbruchs die Krone leicht zurückgeschnitten und die vorhandenen Kronenanker der neuen Situation angepasst. Leider zeugt eine gut sichtbare Lücke auf der Westseite der Krone von diesem Ereignis. Die Sommer-Linde erfreut sich trotz ihres Alters, einer sehr guten Vitalität, so besteht die Hoffnung, dass mit ihrem guten Wachstum dieser Schaden bald ausgeglichen ist.
So können die Besucher des Nürnberger Stadtparks noch lange diesen schönen Baum bewundern und die Linde kann weiterhin ihre vielfältigen Funktionen, die sie als ökologisch und dendrologisch sehr wertvoller Altbaum hat, weiterhin erfüllen.
Fotostrecke Pflegearbeiten an der Sommer-Linde im Stadtpark in 2021
Abbildung 1 Foto Th. Fober Abbildung 2 Foto Th. Fober - Ausgebrochener Stämmling Juni 2021
Abbildung 3 Foto Th.Fober – Abb. 42 Foto Th. Fober – Die Bergung des Stämmlings Die Ausbruchstelle mit alter Faulstelle daneben
Abb. 5 Foto Henrik Weiß – Abb. 6 Foto Henrik Weiß – Gutachterliche Untersuchung Schematische Darstellung der Krone in der Baumkrone mit Stämmlingen und Verankerungen
Bestandsübersicht der Bäume im Straßenbegleitgrün 2021
Gesamtbestand an Straßenbäumen in Nürnberg ca. 80.000 Bäume nicht erfasste/kartierte Straßenbäume ca. 50.000 Bäume insgesamt erfasster/kartierter Bestand zum 31.12.2020 28.145 Bäume davon Straßenbaumbestand an Einzelstandorten zum 31.12.2020 22.010 Bäume Fällungen an Einzelstandorten 2021 - 267 Bäume Ersatzpflanzungen 2021 +132 Bäume Neupflanzungen 2021 +197 Bäume
Saldo Straßenbaumbestand an Einzelstandorten zum 31.12.2021 22.072 Bäume
Mehrung: +62 Bäume
nachrichtlich: erfasste Straßenbäume in flächenhaften, waldähnlichen Beständen zum 31.12.2020 6.135 Bäume Fällungen wg. Verkehrssicherheit in zu dichtem Bestand 2021 - 56 Bäume erfasste Straßenbäume in flächenhaften,
waldähnlichen Beständen zum 31.12.2021 6.079 Bäume
insgesamt erfasster/kartierter Baumbestand zum 31.12.2021 28.151 Bäume
Bestandsübersicht der Bäume in Grünanlagen incl. Spielplätze 2021
Gesamtbestand an Grünflächenbäume in Nürnberg ca. 190.000 Bäume nicht erfasste/kartierte Grünflächenbäume ca. 147.000 Bäume kartierte Grünflächenbäume (zum 31.12.2020) 42.928 Bäume Fällungen an Einzelstandorten 2021 - 7 Bäume Ersatzpflanzungen 2021 +7 Bäume Neupflanzungen 2021 +166 Bäume
Saldo kartierte Grünflächenbäume zum 31.12. 2021 43.094 Bäume
Mehrung: +166 Bäume
3. Maßnahmen an Bäumen zur Stärkung des Grüns in
der Stadt
SÖR-Projekte & Maßnahmen für mehr Stadtgrün
Strukturelle Änderung – Neugründung Sachgebiet
Bäume erfüllen in Städten schon immer vielschichtige Aufgaben: Sie produzieren Sauerstoff, binden Kohlenstoffe, filtern die Luft, verbessern das Stadtklima und sind optisch eine Bereicherung des vorhandenen Straßenraums. In Zeiten eines immer schneller voranschreitenden Klimawandels hat sich auch Sör zum Ziel gesetzt, das „Thema Baum“ – ob im Straßenraum oder in Grünanlagen – noch mehr in den Vordergrund zu rücken und damit auch der wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung Rechnung zu tragen. Bäume sind in unseren Straßen einer Vielzahl von Herausforderungen, wie beispielsweise anhaltender Trockenheit oder hohen Temperaturen, ausgesetzt. Um das wertvolle Stadtgrün noch besser zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten, beschloss der Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) im Juli 2021 die Gründung des neuen Sachgebiets SÖR/1-A (A in Latein „Arbor“ für Baum).
Viele Aufgaben wanderten 1:1 aus vorhandenen Gruppen in das neue Sachgebiet und wurden um die neu geschaffenen Zentralen Aufgaben erweitert. Neben einer organisatorischen und inhaltlichen Neuaufstellung wurde auch eine finanzielle Aufstockung unternommen, um nun mit mehr Personal die erweiterten, fachlichen Aufgaben abbilden zu können. Beispielhaft ist hier das besondere Augenmerk auf die Jungbaumpflege und die Umsetzung des gleichnamigen Pflegekonzepts zu nennen. Ab 2022 soll jährlich eine Steigerung der Unterhaltspflege bis zum 24. Standjahr von 500 Bäumen unternommen werden. Die hierzu beantragte Stelle dient der Kontrolle der Jungbaumpflege im Unterhalt.
Die Gruppe Projekte Straßenbegleitgrün ist von SÖR/1-G/2 in SÖR/1-A/1. Die bisherige Gruppe Baumkontrolle SÖR/2-W/8 teilte sich in zwei Gruppen: Baumnachpflanzungen und Pflege SÖR/1-A/2 und Baumkontrolle SÖR/1-A/3 mit zwei Meistern, einer zuständig für den Norden und einer für den Süden. Neu gegründet wurde die Gruppe der Zentralen Aufgaben SÖR/1-A/ZA. Hier werden unter anderem die übergeordneten Ausschreibungen koordiniert, die Baum- und Wässerpatenschaften verwaltet, das zentrale Betriebsführungssystem weiterentwickelt, Baumgutachten erstellt und Baumspenden aus der Bürgerschaft und von Firmen angenommen.
Die Stellenschaffungen zur Gründung des Sachgebietes: Sachgebietsleitung Gruppenleitung SÖR/1-A/ZA Techniker Betriebsführungssystem, Technische Leitung Verwaltungsbearbeiter Baumpatenschaften
Einführung Betriebsführungssystem für Bäume
Mit Start des Sachgebiets Baum wurde auch das neue Betriebsführungssystem (BFS) Baum IH gestartet. Gestartet ist das Betriebsführungssystem mit dem Teil Spielplatzunterhalt als Pilot-Bereich seit Ende 2017.
Zielsetzung aus dem Projektauftrag: Das Softwaresystem SAP ist bei der Stadt Nürnberg und somit auch beim SÖR u. a. für das Finanz-/Rechnungswesen, Controlling mit Berichtswesen, Objektverwaltung, Auftragsverwaltung und Lagerverwaltung als strategisches Werkzeug gesetzt. Die in der bisher genutzten Software pit-kommunal abgebildeten Prozesse sollen für die Pilotprojekte Spielplatz, Bäume und Grünflächen für eine optimierte Steuerung der betrieblichen und unternehmerischen Steuerung in SAP umgesetzt werden. Die Verkehrssicherungskontrolle erfolgt mittels einer Mobilanwendung, die direkt mit dem BFS verbunden ist. Hier werden notwendige Daten zum Baum, sowie Maßnahmenmeldungen, die für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Bäume notwendig sind erfasst. Diese Meldungen werden anschließend im BFS weiterverarbeitet und die Durchführung beauftragt. Nach der Fertigstellungmeldung der Maßnahmen kann die Nachkontrolle wieder mit Mobilgeräten vor Ort durchgeführt werden, anschließend ist die Weiterbearbeitung bis zur Rechnungsbearbeitung im BFS möglich. Auch Kosten für interne Leistungen können so direkt im System erfasst werden. So ist es nun möglich, Erfassung, Planung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen komplett in einem System abzuwickeln.
Standortverbesserung bei Bäumen im Bestand
Wie in den Vorjahren wird bei Bäumen im ganzen Stadtgebiet regelmäßig eine Tiefenvorratsdüngung durchgeführt. Bei diesem Verfahren werden mit Bohrern Kavernen im Boden erzeugt, in diese werden Bodenhilfsstoffe wie Splitt, Liapor und Dünger wie Baumfutter eingebracht. Diese Maßnahme verbessert die Nährstoff- und Wasseraufnahme, regt die Wurzelneubildung an und fördert den Gasaustausch und das Bodenleben. Im Jahr 2021 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: An Straßen und Plätzen wurde am Rosa-Luxemburg-Platz, dem Petra-Kelly-Platz und an der Forchheimer Straße im westlichen Bereich in den Baumbestand druckluftunterstützt Düngelösung, Bodenhilfstoffe und Baumdünger eingebracht. In der Wunderburggasse wurde ein Baum über Aufbereitung der vorhandenen Erde mit neuen Nährstoffen versorgt. Im Stadtpark wurde der gesamte Großbaumbestand mit einer Mischung aus Baumdünger, Komposterde und Bodenhilfstoffen gedüngt. Vorgenannte Maßnahme dient auch zur Verbesserung der Nährstoff-/Luft- und Wasserversorgung.
Mobile Bäume
Standorte für mobile Bäume werden innerhalb des mittleren Rings verwendet, die besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas, des Stadtbildes, zur Lenkung oder zur Beruhigung von Verkehrsströmen benötigen und wenn aufgrund von bestehenden Leitungen, Bauten im Untergrund (z. B. in der Altstadt oder über U-Bahn-Schächten) oder bei Mehrfachnutzungen von Stadtplätzen (z. B. Hauptmarkt, Aufseßplatz) keine Bäume gepflanzt werden können. Mobile Bäume werden aufgrund der hohen Kosten für Bereitstellung und Unterhalt nur an besonders dringlichen Orten eingesetzt.
Beispiel: Lorenzer Platz
Im Beisein der Stadtplanung, der Feuerwehr und des Denkmalschutzes wurden insgesamt zwölf Bäume – darunter Feldahorne, eine Schwedische Mehlbeere und eine Robinie – in Aluminium-Pflanzgefäßen aufgestellt. Ein Teil der Kosten wurde durch eine Spende des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V. getragen, die restlichen ca. 55.900 €, bestehend aus Pflanzgefäßen, Transport, Pflanzung und Pflege wurden von SÖR getragen. Ähnliche Maßnahmen wurden in der Bauvereinstraße und in der Austraße durchgeführt.
Großbaumverpflanzungen
18 Großbäume wurden aus dem Straßenbahndepot an der Heinrich-Alfes-Straße in den Marienbergpark verpflanzt. Dort ersetzen sie 18 Bäume, die in der Vergangenheit gefällt wurden. Die Bäume mussten einem Bauvorhaben der VAG weichen. Die Kosten für die Verpflanzung und die Pflege übernimmt die VAG. Weitere Großbaumverpflanzungen wurden im Pirckheimer Gymnasium, am Rosa-Luxemburg-Platz und im Cramer-Klett-Park durchgeführt.
Maßnahmen aus übergeordneten Planungen 2021
Masterplan Freiraum
Unter Federführung des Umweltamts hat die Stadt den „Masterplan Freiraum“ aufgestellt,
welcher auch für viele SÖR-Sanierungsprojekte eine Grundlage schafft. Projekte des
Masterplans Freiraum sind durch den gelben Blumentopf mit roter Bank gekennzeichnet.
Bis zum Jahr 2020/21 sind 6,5 Millionen Euro im Mittelfristigen Investitionsplan der Stadt
Nürnberg eingestellt. Insgesamt sind für den „Masterplan Freiraum“ derzeit 25 Millionen Euro
vorgesehen. Viele Sanierungsprojekte des Masterplans Freiraum werden aus Mitteln der
Förderprogramme der Städtebauförderung in Bayern unterstützt und flankiert.
Abgeschlossene Projekte:
Christuskirche am Siemensplatz: Die Umgestaltung der Freifläche rund um die Kirche ist als
eines der ersten Projekte des Masterplans Freiraum abgeschlossen.
Aktuelle Projekte des Masterplan Freiraum: Rechenberg, Peststadel, Züricher Park, Cramer-Klett-Park, Pocketpark Nonnengasse, Nägeleinsplatz
Masterplan Projekte Grünanlage, Auflistung Baumpflanzungen
| Geförderte Baumpflanzungen in Grünanlagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gepflanzte | Bezeichnung des Standortes | Art der Förderung | Anteil der | |||
| Bäume | Straßenname | Förderung | ||||
| 12 | Neugestaltung Jamnitzerplatz | Städtebauförderung | ca. 60% | |||
| 17 | Quellepark BA 2, Grünkeil | Städtebauförderung | ca. 60% | |||
| 3 | Spielplatz Wandererstraße | Städtebauförderung | ca. 60% | |||
| 7 | Kinderhort Gaulnhofer Str. | Kinderbetreuung | ca. 60% | |||
| 39 Stück |
Bäume für die Weststadt
Das Projekt Bäume für die Weststadt wurde durch den Bund Naturschutz an die Stadt herangetragen. SÖR griff dies auf und arbeitet das Projekt nun zusammen mit anderen Beteiligten schrittweise ab. Zu den Beteiligten zählen das Verkehrsplanungsamt (Vpl) und verschiedene Spartenträger, wie z.B. N-Ergie und Telekom. In Abstimmungsrunden wurden mehrere Straßen in der Weststadt mit potentiellen Standorten neuer Straßenbäume identifiziert. Anschließend wurden die Straßen planungs- und spartentechnisch „bewertet“, so erfolgte eine Einteilung in zwei Kategorien: einfache Umsetzung ohne Planungsbedarf seitens Vpl erforderliche Planung durch Vpl, aufgrund von notwendigen Straßenumbauten und Spartenverlegungen Für die bessere Übersichtlichkeit werden alle geprüften Straßen in sogenannte „Bündel“ räumlich zusammengefasst (Siehe Karte). Zudem sind die „Bündel“ auch als Abarbeitungsschwerpunkte zu verstehen. Diese erleichtern die schrittweise Umsetzung im Projekt. Stand der Bearbeitung und Ausblick des Projektes sind zur Übersicht in einer Tabelle dargestellt. (Siehe Anlage):
Bis Ende 2022 sollen die Bündel 1, 3 und 4 abgeschlossen sein, wobei sich einzelne Straßen in diesen Bündeln aufgrund von komplexeren Planungen noch verschieben können. Die Umsetzung des Bündels 2 erfolgt erst nach dem Umbau der Gehörlosenschule und der im Anschluss erfolgenden Umbaumaßnahme Heinicke-Platz. Mit der Umsetzung ist erst ab 2022 / 2023 zu rechnen. Im Bündel 5 sind die Straßen aufgeführt, welche nur mit erheblichen Planungs- und Umbaubedarf umgesetzt werden können. Hier sind sowohl die Kapazitäten für die Planung, als auch höhere Finanzmittel für die Umsetzung notwendig. Die Verwaltung wird die Finanzmittel rechtzeitig beantragen und die Kapazitäten mit einplanen. Für die Pflanzungen werden im Einzelfall Parkplätze entfallen. Bei den bis 2021 fertiggestellten Maßnahmen werden 42 Bäume gepflanzt und es entfallen dabei 14 Parkplätze.
Folgende Baumpflanzungen konnten in den für „Bäume für die Weststadt“ geprüften Straßen bereits realisiert werden: Neupflanzungen 2020 / 2021: 5 Stück Hautschstraße, 4 Stück Wandererstraße, 12 Stück Spohrstraße, 4 Stück Mannertstraße.
6 Stück Feuerleinstraße, 2 Stück Dr.-Heinz-Sebiger-Straße, 7 Stück Roonstraße, 2 Stück Bleichstraße
Neupflanzungen Frühjahr 2022: 1 Stück Adam-Klein-Straße, 5 Stück Hasstraße
Masterplan Straßenbegleitgrün
Der Masterplan Straßenbegleitgrün wurde im Herbst 2019 von SÖR ins Leben gerufen, da Nürnberg, im Verhältnis zu seinem Straßennetz, mit Straßenbäumen stark unterversorgt ist. Durch behördenübergreifende Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse, werden verschiedene Interessen in Bezug auf Straßenbäume und Straßenbegleitgrün, in einem in der Praxis nutzbarem Masterplan Straßenbegleitgrün gebündelt. Eine strategische Planung nach gestalterischen Aspekten wertet Standorte und Flächen auf. Für die Analyse der Nürnberger Stadtteile wurden folgende Kriterien herangezogen: Aktueller Straßenbaumbestand, bioklimatischer Belastungsgrad, Verschmutzungsgrad der Luft, Ausweisung von INSEK (Integrierte Stadtentwicklungskonzepte) und Stadterneuerungsgebieten. *
Diese Analyse liefert die Grundlage für eine Priorisierung der Stadtgebiete. Schrittweise wird für jedes priorisierte Stadtgebiet ein Aktionsplan erarbeitet. Dieser Aktionsplan beinhaltet die zur Verbesserung der Bestandssituation erarbeiteten Maßnahmen, einen zeitlichen Ablaufplan und die dafür notwendigen finanziellen Mittel. Die Priorisierung der Stadtteile legt den Handlungsbedarf fest. Die Priorisierung zeigt, dass nach der Weststadt, für die es bereits ein funktionierendes Konzept gibt (Weststadtkonzept), das bereits fortlaufend umgesetzt wird, die Südstadt, die aktuell höchste Priorität besitzt.
Baumpflanzungen im Rahmen „Bäume für die Südstadt“
(ehemals Bäume für die Neue Konzerthalle)
Im Jahr 2020 wurden durch das Amt für Kultur und Freizeit für die Planung des Neuen Konzerthauses insgesamt 30 Bäume durch Ref. VI/PBD finanziert und gepflanzt: 6 Stück Münchener Straße 24 Stück Grünanlage Luitpoldhain Darüber hinaus plant Sör in den nächsten 5 Jahren mindestens 51 weitere Bäume im Umfeld der Meistersingerhalle in der Südstadt zu pflanzen. Die Gruppe Projekte Straßenbegleitgrün legte hierbei nach Ortsbegehungen und Spartenprüfungen drei Kategorien für die weitere Planung fest:
- Umsetzbarkeit ohne erhöhten Aufwand: z. B. in vorh. Baumscheiben und Grünflächen 2. Umsetzbarkeit mit mittleren bis größeren Aufwand: z. B. Herstellung neuer Baumscheiben, Maßnahmen in Abstimmung mit Spartenträgern 3. Umsetzbarkeit aufgrund von Sparten nicht möglich:
Das Gesamtkonzept befindet sich derzeit noch in der Aufstellungsphase und wird regelmäßig um mögliche Baumstandorte erweitert. Erste Pflanzungen wurden bereits realisiert:
Neupflanzungen 2020 / 2021: 1 Stück Hintere Bleiweißstraße, 3 Stück Wirthstraße, 3 Stück Paulstraße 4 Stück Walkürenstraße 6 Stück Tristanstraße 5 Stück Kleestraße
Pilotprojekt Nachpflanzungen von Bäumen (Nordstadtprojekt)
Öffentlicher Service für mehr Stadtgrün
Lange, heiße, trockene Sommer und geringe Niederschläge im Winter haben in den letzten Jahren, trotz intensiver Bewässerungsmaßnahmen, zu einer immer größer werden Zahl absterbender Bäume geführt. Diese müssen entnommen und ersetzt werden. Durch die ökonomisch und ökologisch sinnvolle Bündelung von Pflanzungen und die damit einhergehenden Vorarbeiten, kann der Ersatz der Bäume nicht immer zeitnah erfolgen. Um eine zügigere Nachpflanzung zu erzielen, wurde 2019 das „Pilotprojekt Nachpflanzung“ für den Bereich Nürnberg Nord gestartet. Zusammen mit dem Bürgerverein Nürnberg-Nord wurde ein Aufruf an die Bewohnerinnen und Bewohner des Vereinsgebietes gestartet, um tote oder abgängige Bäume an den SÖR zu melden, sodass kurzfristig eine Fällung und gleichzeitige Ersatzpflanzung vorgenommen werden kann.
Aufgrund der Corona-Pandemie kam das Projekt in den Jahren 2020 und 2021 zu einem Stillstand. Die positiven Erfahrungen und Erkenntnisse aus den schnell umgesetzten Ersatzpflanzungen wurden jedoch bei der Neugründung des Sachgebiets Baum SÖR/1-A berücksichtigt, was ab 2022 zu beschleunigten Nachpflanzverfahren im gesamten Stadtgebiet führen soll.
Die Baumspenden
„Baume für Nürnberg“ Stiftung:
Die 2013 ins Leben gerufene Bäume für Nürnberg Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, die
Schaffung und Pflege von mehr Grün in Nürnberg voranzutreiben. Insbesondere soll dies
durch die Pflanzung neuer Straßenbäume sowie öffentlichkeitswirksamer und
umweltpädagogischer Maßnahmen erreicht werden. Neben Baumspenden am neu
geschaffenen Stifterhain am Wöhrder See können Privatpersonen und Firmen Geldbeträge
spenden, um Baumpflanzungen im gesamten Stadtgebiet zu unterstützen. So ermöglichte die
von der Bürgerschaft und der Stadt Nürnberg anteilig verwaltete Stiftung im Jahr 2021 die
Pflanzung von insgesamt 16 Bäumen im Wert von ca. 18.000 €. Außerdem spendete die
Sparkasse Nürnberg insgesamt 75.000 € und förderte so die Pflanzung von 30 neuen Bäumen.
Aktion `“aus 1 mach 3“ für Firmen und Privatpersonen: Hier haben Firmen und Privatpersonen die Möglichkeit, mit einer Spende ein Drittel einer Baumpflanzung zu übernehmen. Die restliche Finanzierung übernimmt SÖR. Hierbei betragen die Spendenkosten für Privat: ab 800 € pro Baum und für Firmen: ab 2.500 € pro Baum
An der Aktion „Aus 1 mach 3“ haben sich folgende Privatpersonen und Firmen mit einer Spende beteiligt:
Firma Spath printware+service GmbH&Co.KG mit 5.000 € für zwei Straßenbäume am Prinzregentenufer und in der Gießereistraße. „Sozialfonds der Rotary-Clubs Nürnberg, Fürth, Erlangen und Neumarkt“ mit 800 € für einen Straßenbaum am Willy-Brand-Platz und 5.600 € für sieben Bäume in der Rechenberganlage. Kunstaktion 37 Bäume für Bethang mit 1.600 € zwei Straßenbäume in der Johannisstraße und der Brucker Straße. Firma „Grünes Zentrum Schopf“ eines Ginkgo-Baumes mit Lieferung und Pflanzung am Tiergarten im Wert von 2.700 €.
Mit den Spenden wurden insgesamt 43 Straßenbäume im ganzen Stadtgebiet gepflanzt.
Die Baum- und Wässerpatenschaften
Die Baumpatenschaften
Baumpatenschaften existieren in Nürnberg bereits seit den 1980er Jahren und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Bürgerinnen und Bürger schließen mit Sör einen unbürokratischen Patenschaftsvertrag für eine oder mehrere Baumscheiben und bepflanzen diese nach eigenem Ermessen im Rahmen bestimmter Regelungen bezüglich des Baumschutzes und der Verkehrssicherheit. Ein regelmäßiges Auflockern des Bodens durch neue Pflanzungen, Gießen und Umgrabungen fördert dabei ebenso das Baumwachstum. Erfreulicherweise setzt eine große Zahl der Patinnen und Paten hierbei auf eine ökologisch wertvolle Pflanzenwahl aus insektenfreundlichen Samenmischungen, Stauden und anderen mehrjährigen Gewächsen. Nicht erlaubt sind allerdings Nutzpflanzen wie Obst und Gemüse, sowie das Aufstellen jeglichen Mobiliars. Die Verantwortung für die Bäume obliegt weiterhin gänzlich der Stadtverwaltung. Arbeiten an den Bäumen sind den Paten bis auf wenige Ausnahmen nicht gestattet. Zum 31. Dezember 2021 verzeichnete Sör
1560 aktive Baumpatenschaften mit 2076 Bäumen in Betreuung von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern und Firmen.
Straßenbäume in Patenschaften
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Bezirk 6 Bezirk 1 Bezirk 5 29
71 2%
1% 4%
Bezirk 2
28% Bezirk 4
39%
Bezirk 3
26%
Verteilung der Baumpaten (Personen) auf die Sör-Bezirke
Die Wässerpatenschaften
Viele Bürgerinnen und Bürger möchten sich für das Wohlergehen der Bäume in ihrem Wohnumfeld engagieren und gießen jene oft mittels des privaten Wasseranschlusses. Um Konflikten (Nachbarn im Mietshaus) und höheren Wasserrechnungen vorzubeugen, entschieden sich Sör und die N-Ergie 2019 das Projekt der Wässerpatenschaften ins Leben zu rufen. Mittlerweile erhalten auf diesem Wege 200 Privatpersonen Zugang zu den städtischen Überflurhydranten, welche mittels speziell angeschafften Werkzeugs auch für Laien benutzbar gemacht werden. Die Wässerpaten gießen einen oder mehrere Bäume einmal, und bei besonders großer Hitzebelastung zweimal, wöchentlich mit jeweils 200 Litern Wasser. Eine bestehende Baumpatenschaft ist hierfür nicht notwendig. Sämtliche Kosten für Wasser und Werkzeug werden von Sör übernommen.
4. Ausblick 2022
Neu- und Ersatzpflanzungen 2022
Straßenbegleitgrün
Ersatzpflanzungen
Insgesamt sind für das Jahr 2022 ca. 128 Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen im ganzen Stadtgebiet geplant.
Dafür ist ein kalkulierter Kostenaufwand von ca. 312.500 € vorgesehen.
Neupflanzungen
Insgesamt sind für das Jahr 2022 ca. 205 Neupflanzungen von Straßenbäumen vorgesehen.
Grünanlagen
Ersatzpflanzungen
Insgesamt sind für das Jahr 2022 in Grünanlagen ca. 50 Ersatzpflanzungen im ganzen Stadtgebiet geplant.
Dafür ist ein kalkulierter Kostenaufwand von ca. 95.000 € vorgesehen.
Neupflanzungen
Insgesamt sind für das Jahr 2022 ca. 117 Neupflanzungen von Bäumen in Grünanlagen und auf Spielplätzen vorgesehen.
Baumscheibensanierungen 2022
Aus Kapazitätsgründen konnten im Jahr 2021 keine Baumscheiben mit Baumbestand vergrößert werden. Jedoch plant Sör für das Frühjahr 2022 die Vergrößerung und Ersatzpflanzung von einer vorhandenen Baumscheibe in der Langen Gasse und acht Baumscheiben in der Langobardenstraße mit einem Gesamtaufwand von ca. 67.500 €. Die Sanierung von leeren, wieder zu bepflanzenden Baumscheiben ist an 29 Standorten im ganzen Stadtgebiet in Vorbereitung. Von diesen Standorten werden 25 vergrößert und vier neu ausgebaut. Die Ersatzpflanzungen an diesen Standorten werden im Jahr 2023 ausgeführt und sind mit etwa 300.000 € veranschlagt.
Baumpflege 2022
| Kosten für Baumpflege und Verkehrsicherheit im Jahr 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anmerkung | Kosten in Euro | |||
| Straßenbegleitgrün | Erhöhung aufgrund von Trockenschäden und Flächenmehrungen | 1.500.000 € | ||
| Grünanlagen | Erhöhung aufgrund von Baustellensicherung und Trockenschäden | 1.600.000 € | ||
| Kinderspielplätze | Kostenerhöhung aufgrund von Trockenschäden und Objektzugängen | 180.000 € |
Umsetzung des Wässerkonzepts
Das Wässerkonzept wird ab dem Jahr 2022 umgesetzt. Hiervon profitieren alle Bäume, die in Nürnberg im Straßenbegleitgrün, in Grünanlagen und auf Spielplätzen gepflanzt wurden (Zuständigkeit Sör). Bäume, die ab dem Jahr 2009 gepflanzt wurden, werden bis zum 15. Jahr nach der Pflanzung regelmäßig in 10 Wässerungen pro Jahr mit jeweils 200 Litern Wasser. Die jährlichen Wässerungen werden im Vegetationszeitraum zwischen April bis Oktober durchgeführt.
5. Beantwortung des ÖDP-Antrags vom 07.12.2021 –
Straßenbaumkataster öffentlich
Im neuen Sachgebiet SÖR/1-A ist dazu bereits ein Projekt aufgesetzt, das viele der
geforderten Punkte beinhalten wird. Im Ergebnis soll eine Web-Anwendung der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellt werden. In dieser sollen dann künftig alle öffentlichen Baumscheiben
der Stadt Nürnberg, für die eine Baumpatenschaft übernommen werden kann, in Lage und
mit Angabe der Örtlichkeit (GIS-basiert) dargestellt sein. Zusätzlich wird die Web-
Anwendung zeigen, welche Baumstandorte bereits von Baumpatinnen und Baumpaten
sowie Wässerpatinnen und Wässerpaten übernommen worden. Es ist geplant, diese
Anwendung im Laufe der Zeit mit immer mehr zur Verfügung stehenden Funktionen
(Attributen wie Baumart, Standjahr, Schädigungsgrad, bepflanzt/leer, wiederbepflanzbar, …)
auszustatten. So soll es auch möglich werden, eine Baumpatenschaft über ein Online-
Formular abzuschließen.
Dieses Projekt soll bis Jahresende 2022 soweit fortgeschritten sein, dass dann die Umsetzung und Implementierung im Laufe des Jahres 2023 erfolgen kann und bis Ende 2023 abgeschlossen ist.
Anhang: Anhang 1_Straßenbaum-Ersatz- und Neupflanzungen gesamt 2021.pdf Anhang 2_Baumpflanzungen in öffentlichen Grünflächen 2021.pdf Anhang 3_Baumarten für Baumstandorte im Straßenraum 2021.pdf Anhang 4_Rechlichte und Fachliche Vorgaben.pdf
| Nr. d. Lf | Straßenbaumpflanzungen 2021 | g n u n a Pl lt. e m u ä B hl a nz A | k ezir B - 2 R/ Ö S | m u n a eri g er u b er c A | e str e p m a c er c A | k srij El e str e p m a c er c A | n m u ol C n e e Gr e str e p m a c er c A | nt a g e El s er b ui H e str e p m a c er c A | g n pri S c gi a M e str e p m a c er c A | e n hi S d e R e str e p m a c er c A | e n hi S d e R e str e p m a c er c A | e az Bl n m u ut A nii n a m e e fr er c A | m u n a ul s s e p s n o m er c A | n e s u a h s er All n. a at pl er c A | d n a el v e Cl n. a at pl er c A | e ar n m u ol C n. a at pl er c A | w´ e vi air F ´ n. a at pl er c A | s u n a at pl o d u e s p er c A | et" s n u S d e R " m u br u r er c A | otii Bri a e n ar c s u ul c s e A | a at d or c s u n Al | a s o n uti gl s u n Al | hii ät p s s u n Al | Hill n bi o R a e or b ar er hi c n a el m A | s u ul et b s u n pi ar C | a v ati s a e n a st a C | s ali str u a s elti C | s a m s u n or C | a n ur ol c s u yl or C | ei er arri c s u g e a at Cr | et arl c S s ul´ a P a at g vi e a l s u g e a at Cr | d´ o o w y a R ´ a oli stif u g n a s u n xi a Fr | s u n or s u n xi a Fr | mit m u S v. yl s n n e p s u n xi a Fr | a b o bil o k g n Gi | e n yli k S s o h nt a c a tri a si dit e Gl | n o st e pl or W a u cifl a yr st ar b m a d qi Li | a gi e r s n a gl u J | s u b o k a oli n g a M | kii s o n o h c s t s u al M | a´ s s e n a V ´ a c si er p a oti arr P | a oli erif c a s u n a at Pl | urt´ ef Ti s s o hl c S ´ s u d a p s u n u Pr | e d a ol c A ntii e g ar s s u n u Pr | mittii h c s s u n u Pr | er e cl nti a h C a n a eri all c s u yr P | s erri c s u c er u Q | o ett n ai fr s u c er u Q | s stri u al p s u c er u Q | s o ell h p s u c er u Q | a br u r s u c er u Q | a yll h p o n o M a ci a c a o d u e s p a ni bi o R | gi e s yir N a ci a c a o d u e s p a ni bi o R | nt e g e R a c ni o p a j a or h p o S | g´ n o d o D ´ s u b or S | s" uli d E " a ari p u c u a s u b or S | s er w u o Br a di e m er nt i s u b or S | a at gi sti a F ur. h t s u b or S | 5) 2 0- 2 U T S v x 4 H. ( a at d or c a Tili | e) hlj ö B a at d or c T. ( a ct e Er a at d or c a Tili | o h c n a R a at d or c a Tili | a or hl c u e a Tili | a d alli P a di e m er nt i a Tili | nt" a b a Br " a s o nt e m o t a Tili | e" st e el Sz " a s o nt e m o t a Tili | e s a V n e e Gr a at err s a v o k el Z | a b al s e bi A | s e bi a a e c Pi | s ni u m m o c s u er p ni u J | n e ß a Str mt a s e G |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ERSATZPFLANZUNG Frühjahr 2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1. | Am Röthenbacher Landgraben | 17 | B/4 | 6 | 5 | 2 | 2 | 1 | 1 | 17 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2. | Aufseßplatz | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3. | Äußere Bayreuther Str. | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4. | Äußere Sulzbacher Str. | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5. | Bayernstraße/Dutzendteich | 2 | B/5 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6. | Ben Gurion Ring/Seitenstreifen | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7. | Bielefelder Straße | 4 | B/2 | 4 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 8. | Bingstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9. | Blumröder Straße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10. | Buchenschlag | 3 | B/4 | 1 | 2 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 11. | Budapester Platz | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 12. | Carrossaweg | 2 | B/5 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 13. | Dillinger Straße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 14. | Dombühler Straße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 15. | Eberhardshofstraße | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 16. | Eichendorffstraße | 3 | B/2 | 2 | 1 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 17. | Esslinger Str. | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 18. | Forsthofstr. | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 19. | Gießereistraße | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 20. | Gleißbühlstraße | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 21. | Gugelstraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 22. | Gunther Straße | 2 | B/4 | 1 | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 23. | Hainstraße/Mittelstreifen | 3 | B/4 | 2 | 1 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 24. | Happurger Straße | 2 | B/2 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 25. | Herrnscheidstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 26. | Hubert Perlitius Weg | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 27. | Ingolstäder Straße | 2 | B/4 | 1 | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 28. | Johann Seb.-Bach Str. | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 29. | Julius Loßmann Str. | 2 | B/4 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 30. | Juttastraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 31. | Karl GrillenbergerStr | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 32. | Karl Martell Straße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 33. | Katzwanger Straße | 7 | B/4 | 7 | 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 34. | Klimahain | 4 | B/5 | 4 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 35. | Königstraße | 2 | B/3 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 36. | Kontumazgarten | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 37. | Kressengartenstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 38. | Laufamholzstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 39. | Lechstraße | 2 | B/4 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 40. | Luisenstraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 41. | Mohrengasse | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 42. | Mommsenstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 43. | Mörikestraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 44. | Münchner Straße | 1 | B/5 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 45. | Passauer Str./Mittelstreifen | 2 | B/2 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 46. | Petersauracher Straße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 47. | Prinzregentenufer | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 48. | Ricarda Huch Straße | 1 | B/5 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 49. | Rieterstraße | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 50. | Rothenburger | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 51. | Sankt Wendel Straße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 52. | Scharrerstraße | 3 | B/4 | 3 | 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 53. | Schloßstraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 54. | Schloßweiherstr | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 55. | Siegfriedstraße | 6 | B/4 | 5 | 1 | 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 56. | Singerstraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 57. | Sittenbacher Straße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 58. | Sperberstraße | 6 | B/4 | 6 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 59. | Spiegelauer Straße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 60. | Spitzenberg | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 61. | Stephanstr_Schanzenstr | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 62. | Thäterstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 63. | Valznerweiherstr ggü Siebenbürger Str. | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 64. | Velburger Straße | 2 | B/4 | 1 | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 65. | Volckamerstraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 66. | Wertheimer Straße | 1 | B/1 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 67. | Willy Brandt Platz | 3 | B/3 | 2 | 1 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 68. | Wöhrder Talübergang/Mittelstreifen | 3 | B/3 | 2 | 1 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 69. | Wolframs Eschenbacher Str | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 70. | Würfelstraße | 3 | B/2 | 3 | 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt Ersatzpflanzungen Frühjahr 2021 | 132 | 1 | 0 | 8 | 7 | 7 | 5 | 0 | 0 | 2 | 5 | 13 | 6 | 2 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 3 | 0 | 1 | 1 | 3 | 7 | 3 | 1 | 5 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 2 | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 | 0 | 0 | 6 | 5 | 3 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 4 | 3 | 3 | 0 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 132 |
| Nr. d. Lf | Straßenbaumpflanzungen 2021 | g n u n a Pl lt. e m u ä B hl a nz A | k ezir B - 2 R/ Ö S | m u n a eri g er u b er c A | e str e p m a c er c A | k srij El e str e p m a c er c A | n m u ol C n e e Gr e str e p m a c er c A | nt a g e El s er b ui H e str e p m a c er c A | g n pri S c gi a M e str e p m a c er c A | e n hi S d e R e str e p m a c er c A | e n hi S d e R e str e p m a c er c A | e az Bl n m u ut A nii n a m e e fr er c A | m u n a ul s s e p s n o m er c A | n e s u a h s er All n. a at pl er c A | d n a el v e Cl n. a at pl er c A | e ar n m u ol C n. a at pl er c A | w´ e vi air F ´ n. a at pl er c A | s u n a at pl o d u e s p er c A | et" s n u S d e R " m u br u r er c A | otii Bri a e n ar c s u ul c s e A | a at d or c s u n Al | a s o n uti gl s u n Al | hii ät p s s u n Al | Hill n bi o R a e or b ar er hi c n a el m A | s u ul et b s u n pi ar C | a v ati s a e n a st a C | s ali str u a s elti C | s a m s u n or C | a n ur ol c s u yl or C | ei er arri c s u g e a at Cr | et arl c S s ul´ a P a at g vi e a l s u g e a at Cr | d´ o o w y a R ´ a oli stif u g n a s u n xi a Fr | s u n or s u n xi a Fr | mit m u S v. yl s n n e p s u n xi a Fr | a b o bil o k g n Gi | e n yli k S s o h nt a c a tri a si dit e Gl | n o st e pl or W a u cifl a yr st ar b m a d qi Li | a gi e r s n a gl u J | s u b o k a oli n g a M | kii s o n o h c s t s u al M | a´ s s e n a V ´ a c si er p a oti arr P | a oli erif c a s u n a at Pl | urt´ ef Ti s s o hl c S ´ s u d a p s u n u Pr | e d a ol c A ntii e g ar s s u n u Pr | mittii h c s s u n u Pr | er e cl nti a h C a n a eri all c s u yr P | s erri c s u c er u Q | o ett n ai fr s u c er u Q | s stri u al p s u c er u Q | s o ell h p s u c er u Q | a br u r s u c er u Q | a yll h p o n o M a ci a c a o d u e s p a ni bi o R | gi e s yir N a ci a c a o d u e s p a ni bi o R | nt e g e R a c ni o p a j a or h p o S | g´ n o d o D ´ s u b or S | s" uli d E " a ari p u c u a s u b or S | s er w u o Br a di e m er nt i s u b or S | a at gi sti a F ur. h t s u b or S | 5) 2 0- 2 U T S v x 4 H. ( a at d or c a Tili | e) hlj ö B a at d or c T. ( a ct e Er a at d or c a Tili | o h c n a R a at d or c a Tili | a or hl c u e a Tili | a d alli P a di e m er nt i a Tili | nt" a b a Br " a s o nt e m o t a Tili | e" st e el Sz " a s o nt e m o t a Tili | e s a V n e e Gr a at err s a v o k el Z | a b al s e bi A | s e bi a a e c Pi | s ni u m m o c s u er p ni u J | n e ß a Str mt a s e G |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| NEUPFLANZUNG Frühjahr 2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1. | Adolf-Braun-Straße | 4 | B/2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2. | ATV-Gelände | 8 | B/4 | 2 | 3 | 3 | 8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3. | Äußere Bayreuther Str. | 2 | B/2 | 1 | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4. | Äußere Sulzbacher Str. | 2 | B/2 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5. | Bärenschanzstraße | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6. | Bartholomäusstraße | 2 | B/3 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7. | Ben-Gurion-Ring | 1 | B/5 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 8. | Claire Goll Str. | 12 | B/2 | 4 | 8 | 12 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9. | Dillinger Str | 2 | B/4 | 1 | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10. | Dorfäckerstraße (BP) | 6 | B/2 | 6 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 11. | Dr. Heinz Sebiger Str (früher: Mendelstraße) | 2 | B/2 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 12. | Feuerleinstraße | 7 | B/2 | 4 | 3 | 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 13. | Georg-Strobel-Straße | 6 | B/2 | 4 | 2 | 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 14. | Gunther Straße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 15. | Hans Thoma Straße | 2 | B/2 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 16. | Happurger Straße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 17. | Herrnscheidstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 18. | In der Finstermail | 2 | B/2 | 1 | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 19. | Juttastraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 20. | Karl Schönleben Str. | 5 | B/5 | 4 | 1 | 5 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 21. | Kleestraße | 5 | B/4 | 5 | 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 22. | Koperstraße | 28 | B/4 | 7 | 13 | 8 | 28 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 23. | Krellerstrasse | 3 | B/2 | 3 | 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 24. | Laufamholzstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 25. | Matthias-Erzberger-Weg (Spielplatz) | 2 | B/6 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 26. | Mörikestraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 27. | Münchener Straße Radweg BA 2 | 5 | B/5 | 3 | 2 | 5 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 28. | Neutorgraben/Johannisstraße | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 29. | Pastoriusstraße | 4 | B/2 | 4 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 30. | Paulstraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 31. | Pirnaer Straße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 32. | Rangaustraße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 33. | Reichelsdorfer Hauptstr/ Friedhof | 1 | B/6 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 34. | Rieterstraße_Rückertstr14 | 1 | B/3 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 35. | Roonstraße | 4 | B/3 | 4 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 36. | Rothenburger Straße | 4 | B/4 | 4 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 37. | Sandrartstraße mit Kreuzung Kirchenweg | 9 | B/3 | 9 | 9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 38. | Tiefenfeldstraße | 1 | B/2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 39. | Trierer Straße | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 40. | Tristanstraße Südstadt | 6 | B/4 | 1 | 3 | 2 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 41. | Velburger Straße | 4 | B/4 | 3 | 1 | 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 42. | Weihergartenstraße | 2 | B/2 | 1 | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 43. | Weißenburger Str./Ecke Elling | 2 | B/4 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 44. | Wiesenstraße/Gugelstr | 1 | B/4 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 45. | Wöhrder Talübergang | 8 | B/3 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt Neupflanzung Frühjahr 2021 | 165 | 4 | 2 | 11 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 2 | 4 | 7 | 4 | 0 | 0 | 1 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 5 | 1 | 2 | 0 | 0 | 0 | 11 | 6 | 1 | 13 | 0 | 1 | 1 | 4 | 4 | 1 | 2 | 0 | 5 | 3 | 2 | 1 | 1 | 7 | 8 | 0 | 2 | 10 | 12 | 0 | 3 | 0 | 0 | 1 | 6 | 1 | 1 | 1 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 165 | ||
| NEU- UND ERSATZPFLANZUNG Herbst 2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1. | Claire Goll Str. (Grünzug) | 16 | B/2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 7 | 1 | 1 | 1 | 1 | 16 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2. | Johannisstraße Wendeschleife | 13 | B/4 | 5 | 5 | 3 | 13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3. | Roonstraße | 3 | B/3 | 3 | 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesamt Neu- und Ersatzpflanzung Herbst 2021 | 32 | 0 | 2 | 0 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 32 | ||
| G E S A M T NEUPFLANZUNG UND ERSATZPFLANZUNG | 329 | 5 | 4 | 19 | 5 | 8 | 7 | 5 | 0 | 3 | 2 | 7 | 17 | 18 | 6 | 1 | 2 | 1 | 7 | 1 | 1 | 1 | 1 | 3 | 12 | 4 | 2 | 1 | 1 | 3 | 18 | 12 | 2 | 18 | 1 | 1 | 2 | 4 | 4 | 2 | 2 | 2 | 5 | 4 | 2 | 2 | 3 | 7 | 8 | 6 | 7 | 13 | 12 | 7 | 4 | 1 | 1 | 1 | 10 | 4 | 4 | 1 | 7 | 2 | 1 | 1 | 1 | 329 |
| .rN .dfL | Baumpflanzungen 2021* in öffentlichen Grünflächen incl. Spielplätze * Für die Baumpflanzunge in öffentlichen Verkehrsflächen beachten Sie bitte die Liste: Straßenbaumpflanzungen 2021 | gnunalP .tl emuäB lhaznA | krizeB - 2/RÖS | gnuttaG | trA | etroS |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. | Nachpflanzungen Zugspitzstr. Zugspitzstr. Steinmetzanlage Steinmetzanlage Steinmetzanlage Steinmetzanlage Am Tiergarten | 1 1 1 1 1 1 1 | B/5 B/5 B/4 B/4 B/4 B/4 B/2 | Betula Populus Aesculus Pyrus Pyrus Sorbus Ginkgo | humilis tremula carnea calleryana salicifolia intermedia biloba | 'Briotii' 'Chanticleer' Blagon |
| Gesamt Nachpflanzungen 7 |
Neupflanzungen in Grünflächen incl. Spielplätze
-
Neugestaltung Jamnitzerplatz 4 B/3 Celtis australis 2. Neugestaltung Jamnitzerplatz 1 B/3 Celtis occidentalis 3. Neugestaltung Jamnitzerplatz 1 B/3 Gleditsia triacanthos inermis 4. Neugestaltung Jamnitzerplatz 1 B/3 Paulownia tomentosa 5. Neugestaltung Jamnitzerplatz 1 B/3 Prunus cerasifera 'Nigra' 6. Neugestaltung Jamnitzerplatz 1 B/3 Sophora japonica 'Regent' 7. Neugestaltung Jamnitzerplatz 3 B/3 Zelkova serrata 'Village Green' 8. Grünanlagen Röthenbach-Ost 6 B/4 Acer platanoides 9. Grünanlagen Röthenbach-Ost 16 B/4 Carpinus betulus 10. Grünanlagen Röthenbach-Ost 4 B/4 Acer platanoides "Royal Red" 11. Grünanlagen Röthenbach-Ost 6 B/4 Malus sylvestris 12. Grünanlagen Röthenbach-Ost 12 B/4 Malus toringo 13. Grünanlagen Röthenbach-Ost 20 B/4 Prunus avium "Plena" 14. Grünanlagen Röthenbach-Ost 7 B/4 Quercus coccinea 15. Grünanlagen Röthenbach-Ost 13 B/4 Quercus rubur 16. Grünanlagen Röthenbach-Ost 14 B/4 Sorbus aria
-
Rechenberg BA2+3 5 B/2 Sorbus torminalis 18. Rechenberg BA2+3 4 B/2 Sophora japonica 19. Rechenberg BA2+3 2 B/2 Castanea sativa 20. Rechenberg BA2+3 2 B/2 Acer campestre 21. Rechenberg BA2+3 4 B/2 Amelanchier lamarckii 22. Rechenberg BA2+3 1 B/2 Morus alba 23. Rechenberg BA2+3 4 B/2 Koelreutheria paniculata 24. Marie-Juchacz Anlage 1 B/4 Castanea sativa 25. Weg am Village 2 B/4 Tilia cordata 26. Weg am Village 3 B/4 Malus Speiseobst in Sorten 27. Prof.-Ernst-Nathan-Str. 2 B/3 Platanus x acerifolia 28. Quellepark BA 2, Grünkeil 4 B/2 Prunus avium 29. Quellepark BA 2, Grünkeil 4 B/2 Prunus cerasifera Nigra' 30. Quellepark BA 2, Grünkeil 4 B/2 Sorbus aria 31. Quellepark BA 2, Grünkeil 5 B/2 Sorbus intermedia Brouwers' 32. ehem. Anlegestelle Aischweg 1 B/4 Malus sylvestris 33. Spielplatz Langseestr - Alfelder Weg 2 B/2 Quercus rubra 34. Spielplatz Langseestr - Alfelder Weg 1 B/2 Liqidambar syraciflua 35. Spielplatz Langseestr - Alfelder Weg 2 B/2 Acer campestre 36. Spielplatz Wandererstraße 2 B/2 Malus tschonoskii 37. Spielplatz Wandererstraße 1 B/2 Tilia cordata Rancho'
| Gesamt Neupflanzungen 166 in öffentlichen Grünflächen incl. Spielplätze | ||
|---|---|---|
| Gesamt Baumpflanzungen 173 in öffentlichen Grünflächen incl. Spielplätze | ||
| Gesamt + 329 Straßenbaumpflanzungen 2021 | ||
| = | GESAMT BAUMPFLANZUNGEN Grünflächen und Straßenraum 2021 | 502 |
,
| .rN .dfL | Baumpflanzungen 2021* außerhalb von öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen * Für die Baumpflanzunge in öffentlichen Verkehrsflächen beachten Sie bitte die Liste: Straßenbaumpflanzungen 2021 | gnunalP .tl emuäB lhaznA | krizeB - 2/RÖS | gnuttaG | trA | etroS |
|---|---|---|---|---|---|---|
| SÖR - Baumpflanzungen außerhalb von öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen: | ||||||
| 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. | Neupflanzungen an städtischen Einrichtungen: Melanchthon-Gymnasium Melanchthon-Gymnasium Melanchthon-Gymnasium Melanchthon-Gymnasium Kinderhort Gaulnhofer Str. Kinderhort Gaulnhofer Str. Kinderhort Gaulnhofer Str. Kinderhort Gaulnhofer Str. Kinderhort Gaulnhofer Str. | 10 2 1 2 2 2 1 1 1 | B/2 B/2 B/2 B/2 B/6 B/6 B/6 B/6 B/6 | Sophora Platanus Prunus Celtis Amelanchier Acer Carpinus Ostrya Sorbus | japonica x acerifolia cerasifera australis arborea neglectum betulus carpinifolia intermedia | 'Nigra' 'Robin Hill' 'Annae' |
| Gesamt Neupflanzungen an städtischen Einrichtungen 22 |
| = | GESAMT BAUMPFLANZUNGEN SÖR 2021 | 524 |
|---|
850 Baumartenliste mit Eignung für das Straßenbegleitgrün in der Stadt Nürnberg
| Botanische Bezeichnung | Deutsche Bezeichnung | Standort | Standort, Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich. | |||
| Gattung Art 'Sorte' | |||
| Acer buergerianum | Dreispitz-Ahorn | M O - (cid:1) | |
| Acer campestre | Feld-Ahorn | M O - (cid:1) | |
| Acer campestre 'Elsrijk' | Feld-Ahorn 'Elsrijk' | E O - (cid:1) | |
| Acer campestre 'Green Column' | Feld-Ahorn 'Green Column' | E O - (cid:1) | Sonderstandorte |
| Acer campestre 'Huibers Elegant' | Feld-Ahorn 'Huibers Elegant' | E O - (cid:1) | |
| Acer campestre 'Red Shine' | Feld-Ahorn 'Red Shine' | E O - (cid:1) | |
| Acer platanoides | Spitz-Ahorn | F O - (cid:1) | |
| Acer platanoides 'Allershausen' | Spitz-Ahorn 'Allershausen' | M O - (cid:1) | |
| Acer platanoides 'Cleveland' | Spitz-Ahorn 'Cleveland' | M O | |
| Acer platanoides 'Columnare' | Spitz-Ahorn 'Columnare' | M O - (cid:1) | |
| Acer platanoides 'Columnare Dila' | Spitz-Ahorn 'Columnare Dila' | E O - (cid:1) | |
| Acer platanoides 'Columnare' Typ 2 | Spitz-Ahorn Typ 2 | E O - (cid:1) | |
| Acer platanoides 'Fairview' | Spitz-Ahorn 'Fairview' | M O - (cid:1) | |
| Acer platanoides 'Globosum' | Kugel-Ahorn | E O | Sonderstandorte |
| Acer rubrum 'Red Sunset' | Rot-Ahorn 'Red Sunset' | M O | |
| Acer x freemannii 'Autumn Blaze' | Herbst-Flammen-Ahorn | M O - (cid:1) | |
| Aesculus x carnea 'Briotii' | Scharlachkastanie 'Briotii' | M O - (cid:1) | Krankheiten beachten |
| Aesculus hippocastanum 'Baumannii' | Gefüllt-blühende Rosskastanie | M O | Krankheiten beachten |
| Alnus cordata | Italienische Erle | M O | |
| Alnus x spaethii | Purpur-Erle | M O | |
| Amelanchier arborea 'Robin Hill' | Schnee-Felsenbirne | E O - (cid:1) | |
| Carpinus betulus | Hainbuche | M (cid:1) | |
| Carpinus betulus 'Fastigiata' | Pyramiden-Hainbuche 'Fastigiata' | E O - (cid:1) | im Einzelfall |
| Carpinus betulus 'Frans Fontaine' | Säulen-Hainbuche 'Frans Fontaine' | E O - (cid:1) | |
| Carpinus betulus 'Lucas' | Säulen-Hainbuche 'Lucas' | E O - (cid:1) | |
| Castanea sativa | Edelkastanie, Esskastanie | F O - (cid:1) | im Einzelfall |
| Celtis australis | Südlicher Zürgelbaum | M O | im Einzelfall |
| Cornus mas | Kornelkirsche | E O - (cid:1) | |
| Corylus colurna | Baum-Hasel | M (cid:1) | |
| Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' | Echter Rotdorn 'Paul's Scarlet' | E O | |
| Crataegus x lavallei 'Carrierei' | Weißdorn 'Carrierei' | E O | |
| Fraxinus angustifolia 'Raywood' | Schmalblättrige Esche 'Raywood' | M O - (cid:1) | Krankheiten beachten |
| Fraxinus excelsior | Gemeine Esche | F O - (cid:1) | Krankheiten beachten |
| Fraxinus excelsior 'Westhof's Glorie' | Nichtfruchtende Staßenesche 'Westhof's Glorie' | F O - (cid:1) | Krankheiten beachten |
| Fraxinus ornus | Blumen-Esche | M O - (cid:1) | Krankheiten beachten |
| Fraxinus ornus 'Mecsek' | Kugelförmige Blumen-Esche | E O - (cid:1) | Sonderstandorte |
| Fraxinus pennsylvanica 'Summit' | Rot-Esche 'Summit' | M O - (cid:1) | Krankheiten beachten |
| Gingko biloba 'Fastigiata' | Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata' | M O - (cid:1) | |
| Gingko biloba 'Fastigiata Blagon' | Säulen-Fächerbaum 'Fastigiata Blagon' | E O - (cid:1) | |
| Gleditia triacanthos 'Inermis' | Dornenloser Lederhülsenbaum 'Inermis' | M O | |
| Gleditsia triacanthos 'Skyline' | Dornenloser Lederhülsenbaum 'Skyline' | M O | |
| Koelreutheria paniculata | Blasenbaum | E O | Sonderstandorte |
| Liquidambar styraciflua | Amberbaum | ||
| Liquidambar styraciflua 'Moraine' | Amberbaum 'Moraine' | M O | frischer Standort |
| Liquidambar styraciflua 'Paarl' | Säulen-Amberbaum 'Paarl' | M O | frischer Standort |
| Liquidambar styraciflua 'Worpleston' | Säulen-Amberbaum 'Worpleston' | E O | frischer Standort |
| Magnolia kobus | Kobushi-Magnolie | E O - (cid:1) | frischer Standort |
| Malus toringo | Kleinfruchtiger Zier-Apfel 'Sieboldii' | E O - (cid:1) | Sonderstandorte |
| Malus tschonoskii | Scharlach-Apfel, Woll-Apfel | E O - (cid:1) | |
| Ostrya carpinifolia | Hopfenbuche | E O - (cid:1) | im Einzelfall |
| Parrotia persica | Persischer Eisenholzbaum | E O - (cid:1) | im Einzelfall |
| Parrotia persica 'Vanessa' | Persischer Eisenholzbaum 'Vanessa' | E O - (cid:1) | im Einzelfall |
| Platanus acerifolia | Ahornblättrige Platane | F O | Krankheiten beachten |
| Populus simonii | Birken-Pappel | M O | keine Erfahrung |
850 Baumartenliste mit Eignung für das Straßenbegleitgrün in der Stadt Nürnberg
| Botanische Bezeichnung | Deutsche Bezeichnung | Standort | Standort, Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Die Auswahl der Pflanzen muß standortgerecht erfolgen. Die Abstimmung der Pflanzplanung mit dem Auftraggeber / Fachdienststelle ist erforderlich. | |||
| Gattung Art 'Sorte' | |||
| Prunus padus 'Schloss Tiefurt' | Traubenkirsche 'Schloss Tiefurt' | E O - (cid:1) | im Einzelfall |
| Prunus sargentii 'Accolade' | Zier-Kirsche 'Accolade' | E O - (cid:1) | Sonderstandorte |
| Prunus serrulata 'Kanzan' | Japanische Blüten-Kirsche | M O - (cid:1) | Sonderstandorte |
| Prunus x schmittii | Spiegelrinden-Kirsche | E O - (cid:1) | im Einzelfall |
| Pyrus calleryana 'Chanticleer' | Chinesische Birne 'Chanticleer' | E O | häufig beeinträchtigt |
| Quercus cerris | Zerr-Eiche | F O | |
| Quercus frainetto | Ungarische Eiche | F O - (cid:1) | |
| Quercus palustris | Sumpf-Eiche | F O - (cid:1) | Sonderstandorte |
| Quercus petraea | Trauben-Eiche | F O | |
| Quercus phellos | Weidenblättrige-Eiche | M O | frischer Standort |
| Quercus robur | Stiel-Eiche | F O | |
| Quercus robur 'Fastigiata Koster' | Pyramiden-Eiche | E O - (cid:1) | Sonderstandorte |
| Quercus rubra | Amerikanische Rot-Eiche | F O - (cid:1) | |
| Robinia pseudoacacia 'Nyirsegi' | Schein-Akazie 'Nyirségi' | M O | |
| Robinia pseudoacacia 'Pyramidalis' | Pyramiden-Schein-Akazie | E O | Sonderstandorte |
| Robinia pseudoacacia 'Semperflorens' | Schein-Akazie 'Semperflorens' | F O | |
| Robinia pseudoacacia 'Umbraculifera' | Kugel-Akazie | E O | Sonderstandorte |
| Robinia pseudoacacia 'Unifoliola' | Einblättrige Robinie | E O | |
| Robinia pseudoacacia 'Bessoniana' | Schein-Akazie 'Bessoniana' | M O | |
| Sorbus aucuparia 'Edulis' | EssbareEberesche | im Einzelfall | |
| Sorbus commixta 'Dodong' | Japanische Eberesche'Dodong' | E O - (cid:1) | |
| Sorbus intermedia 'Brouwers' | Schwedische Mehlbeere 'Brouwers' | E O | |
| Sorbus x thuringiata 'Fastigiata' | Thüringische Mehlbeere 'Fastigiata' | E O | |
| Styphnolobium japonicum | Japanischer Schnurbaum | M O - (cid:1) | |
| Styphnolobium japonicum 'Regent' | Japanischer Schnurbaum 'Regent' | M O - (cid:1) | |
| Tilia cordata | Winter-Linde, Stadt-Linde | M O - (cid:1) | |
| Tilia cordata 'Erecta' | Dichtkronige Linde | M O - (cid:1) | |
| Tilia cordata 'Rancho' | Kleinkronige Winter-Linde | E O - (cid:1) | |
| Tilia cordata 'Roelvo' | Winter-Linde, Stein-Linde | E O - (cid:1) | |
| Tilia x euchlora | Krim-Linde | M O | |
| Tilia intermedia 'Pallida' | Kaiser-Linde 'Pallida' | F O | |
| Tilia tomentosa 'Brabant' | Brabanter Silber-Linde | M O | |
| Tilia tomentosa 'Szeleste' | Ungarische Silbe-Llinde | M O - (cid:1) | |
| Ulmus-Hybride 'Rebona' | Ulme, Rüster 'Rebona' | M O - (cid:1) | |
| Zelkova serrata | Japanische Zelkove/Japanische Ulme | F O - (cid:1) | |
| Zelkova serrata 'Green Vase' | Japanische Zelkove 'Green Vase' | M O - (cid:1) | |
| Legende: E = enger Raum = Fassadenabstand mind. 3,5 m M = mittlerer Raum F = Freiraum O = sonnig (cid:1) = halbschattig |
Darstellung Rechtlicher Vorgaben
| A. Gesetze: | ||
|---|---|---|
| Verkehrssicherungspflicht | Verkehrssicherungspflicht | - BGB § 823 Schadenersatzpflicht – verschuldensabhängige Haftung - Kontroll- und Sicherungspflicht in öffentlich zugänglichen Grünanlagen - mit Dokumentationen kann nachgewiesen werden, dass man der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist - Art. 9 Straßenbaulast, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (Straßenbegleitgrün) |
| Einhaltung von Grenzabständen | Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) Art. 47 ff. AGBGB Grenzabstände: kleine Gehölze < 2 m: mindestens 0,50 m hohe Gehölze > 2m : mindestens 2 m Art. 48 Sonderfall Landwirtschaft: Hecken mit einer Höhe von > 2m: mindestens 4m Abstand Art. 50 Ausnahmen von Grenzabstand (keine Grenzabstandsregelungen!): Pflanzungen hinter Mauern Pflanzungen längs einer öffentlichen Straße oder öffentlichen Platz Bepflanzung von Ufern, Böschungen, etc. | |
| Einhaltung von | § 39 BNatSchG Schnittmaßnahmen zwischen 1. Oktober bis 28. Februar | |
| Schnittzeiten | ||
| Ausbringen von Pflanzen in die Freie Natur (Pflanzungen außerhalb des Stadtgebietes) | Ausbringen von Pflanzen | § 40 BNatSchG (1) Nr. 4 Verwendung autochthones Pflanz- und Saatgut das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut: in der freien Natur sollen Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden (ansonsten Genehmigung bei der UNB erforderlich). |
| in die Freie Natur | ||
| (Pflanzungen außerhalb | ||
| des Stadtgebietes) |
Einhaltung von
Grenzabständen
| B. DIN und Regelwerke: | |
|---|---|
| ATV (ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINUNGEN) | |
| Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C, insbesondere: | |
| DIN 18300 | Erdarbeiten |
| DIN 18320 | Landschaftsbauarbeiten |
| ZTV (ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN) | |
| Es sind alle DIN-Normen und technischen Vorschriften in Ihrer jeweils gültigen Fassung | |
| anzuwenden. Folgende Gesetze, Satzungen, Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften | |
| sind insbesondere zu beachten und die entsprechenden Weisungen durchzuführen. | |
| DIN 18915 | Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten |
| DIN 18916 | Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Pflanzen- und Pflanzarbeiten |
| DIN 18917 | Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Rasen und Saatarbeiten | |
|---|---|---|
| DIN 18918 | DIN 18918 | Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen |
| DIN 18919 | Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen | |
| DIN 18920 | Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen | |
| FGSV - Regelwerke | ||
| RASt 06 | Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen | |
| FGSV | FGSV | „Empfehlungen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten“, hrsg. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen |
| RAS-LP4 | Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS- LP) Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen | |
| DWA - Regelwerke | ||
| DWA-M 162 | Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle | |
| C. Fll-Regelwerke | C. Fll-Regelwerke | |
| ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN | ||
| Es sind alle DIN-Normen und technischen Vorschriften in Ihrer jeweils gültigen | ||
| Fassung anzuwenden. Folgende Gesetze, Satzungen, Richtlinien, Verordnungen und | ||
| Vorschriften sind insbesondere zu beachten und die entsprechenden Weisungen | ||
| durchzuführen. | ||
| FLL | FLL | „Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“, Ausgabe1999 |
| FLL | „TL-Baumschulpflanzen“, Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen), 4. Ausgabe 2020, FLL e.V. (gültig ab 01.07.2021) | |
| FLL | „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1, Planung, Pflanzarbeiten, Pflege“, 2. Ausgabe 2015, FLL e.V. | |
| FLL | „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2, Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“, 2. Ausgabe 2010, FLL e.V. | |
| FLL | ZTV Baum-StB 04, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2004, FLL e.V. | |
| FLL | „ZTV-Baumpflege“, Ausgabe 2006, FLL e.V. | |
| FLL | „ZTV-Baumpflege“ , Ausgabe 2017, FLL e.V. | |
| FLL | „ZTV-Großbaumverpflanzung“, Ausgabe 2005, FLL e.V. | |
| FLL | FLL | „Fachbericht zur Pflege von Jungbäumen und Sträuchern“, 1. Ausgabe 2008, FLL e.V. |
| FLL | „Leitfaden Nachhaltige Freianlagen“, Ausgabe 2018, FLL e.V. | |
| FLL | FLL | Fachbericht: Pflege historischer Gärten - Teil 1: Pflanzen und Vegetationsflächen, Ausgabe 2006, FLL e.V. |
| FLL | „Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“, Ausgabe1999 | |
|---|---|---|
| FLL | „TL-Baumschulpflanzen“, Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen), 4. Ausgabe 2020, FLL e.V. (gültig ab 01.07.2021) | |
| FLL | „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1, Planung, Pflanzarbeiten, Pflege“, 2. Ausgabe 2015, FLL e.V. | |
| D. Städtische Verordnungen und Initiativen | ||
| Baumschutz- Verordnung | Baumschutz- | Verordnung über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Nürnberg |
| Verordnung | ||
| Biodiversität | Nürnberger Bündnis für Biodiversität bestehend aus Organisationen, Vereinen, Behörden und Initiativen. https://www.nuernberg.de/internet/umweltreferat/biodiversitaet.html | |
| Klimaschutz | Stadtklimagutachten 2014 https://www.nuernberg.de/internet/klimaschutz/stadtklimagutachten.html Klimafahrplan Nürnberg 2020-2030 https://www.nuernberg.de/internet/klimaschutz/klimafahrplan.html Stadtratsbeschluss: „Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg“ (2019) Klima-Bündnis – Alianza del Clima e.V. - Städtenetzwerk (Stadt Nürnberg seit 1994 Mitglied) Umweltqualität, um die Auswirkungen des Klimawandels im versiegelten Stadtraum abzumildern | |
| Nachhaltigkeit | „Nürnberg nachhaltig“ „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ https://www.nuernberg.de/internet/umweltreferat/nachhaltigkeit.html | |
| Umwelt- | „Abenteuer StadtNatur“ Stadt Nürnberg/Umweltreferat | |
| bildungs- | ||
| Angebote | ||
| Grüne Infrastruktur | Grüne | Stärkung Stadtgrün in der Städtebauförderung; Unterstützung integrierter Strategien für Grünräume Entwicklung von Orientierungswerten für Stadtgrün, Entwicklung eines Labels für Stadtgrün, Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen bei Klimaanpassung und Grünpflege, Verankerung Naturerfahrungsräume im BauGB. |
| Infrastruktur |
Nachhaltigkeit
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 01.06.2022 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
WC Hohe Marter
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 24.01.2022
Anlagen: Antrag_WC Hohe Marter_CSU
Sachverhalt (kurz):
Unter der Nummer „D-5-64-000-2839“ wurde 2018 das angefragte Gebäude Zweibrückener Straße 68 in der Grünanlage Hohe Marter in die Denkmalliste aufgenommen und wie folgt beschrieben: „Öffentliche Bedürfnisanstalt, eingeschossiger Rundbau mit verputztem Ziegelmauerwerk, umlaufendes Fensterband unterhalb der Traufe und vorkragender, runder Stahlbetonplatte als Bedachung, nach Plänen des Städtischen Hochbauamts Nürnberg, 1954/55.“
Die ehemalige Bedürfnisanstalt Hohe Marter wurde im Rahmen der Einsparungen 2004 geschlossen. Die Anlage stammt aus den 50igerJahren und wurde seit dieser Zeit nicht saniert. Der bauliche Zustand war zum Zeitpunkt der Schließung nicht mehr Stand der Technik. Eine Investition in neue Sanitärausstattung, Malerarbeiten innen und außen, Erneuerung aller Rohre wäre schon damals fällig gewesen. Die sich danach bis heute ergebenen 18 Jahre im geschlossenen Zustand haben die Bausubstanz weiter verschlechtert. Es gibt Wasserschäden an der Außenfassade und an der Decke, das Dach ist nicht mehr dicht.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Objekt um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt und der Grundriss für ein wartungsfreundliches, modernes Toilettengebäude ungeeignet erscheint, sollte nach Einschätzung des Hochbauamts das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden (z.B. analog „Schnepperschütz“ Umnutzung zu einem Gastronomiebetrieb).
Die genauen Kostenermittlungen und Zuschussabstimmungen können erst nach Klärung der konkreten Nutzung erfolgen. Eine Sanierung nach den heutigen Anforderungen an eine öffentliche Toilette unter Denkmalschutzbedingungen ist ein sehr kostspieliges Unterfangen und wird auf einen Aufwand von mindestens 750 T€ geschätzt.1/3 davon sind der denkmalgerechten Sanierung des Gebäudes und 2/3 der Erneuerung der Toilettenanlage zuzurechnen.
Grundsätzlich können für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern Zuschüsse des Freistaates Bayern nach Antrag und Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Finanzkraft der Kommune, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und letztlich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Es werden nur die Kosten bezuschusst, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Nicht zuschussfähig sind Aufwendungen, die rein nutzungsbedingt sind und auch bei einem Gebäude anfallen würden, das nicht
denkmalgeschützt ist. Das sind hier im konkreten Fall des Gebäudes Hohe Marter die gesamte Innenausstattung, also die Aufwendungen für die Toilettensanierung. Damit könnte allenfalls der Kostenanteil von 1/3 (rd. 250 T€) der abgeschätzten Kosten von 750 T€ bezuschusst werden. Hierfür kann derzeit ein Förderanteil von 50%, also rd. 125 T€ angenommen werden. Somit müsste die Stadt noch mindestens 625 T€ selbst als investiven Eigenfinanzierungsanteil aufbringen. Hinzu kämen laufende Kosten für Betrieb und Unterhalt – Reinigung, Wartung, Störungsbeseitigung, Wasserverbrauch, Abfallgebühren, Stromkosten – der öffentlichen WC- Anlage von monatlich rd. 8.500 € und damit jährlich rd. 100 T€.
Der Wunsch nach Toiletten in Grünanlagen nimmt stetig zu. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar, doch bei der Gesamtabwägung müssen Bedarf, Kosten und tatsächlicher Nutzen auch in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Je weiter weg sich eine öffentliche WC- Anlage von der Innenstadt befindet, desto ungünstiger wird dieses Verhältnis.
Aktuell läuft die Ausschreibung für vier anschlussfreie Toiletten, die in den Grünanlagen Marienbergpark, Wöhrder See, Rechenberg und Quellepark aufgestellt werden sollen. Ausgeschrieben wird die Installation von vier Toilettenmodulen ohne Elektro-, Wasser- und Abwasseranschluss. Die Module müssen über eine Kabine mit Schüssel sowie ein separat nutzbares Urinal außerhalb der Kabine verfügen. Die Konstruktion kann für eine Nutzung mit Zugabe von aufsaugenden, bindenden und geruchshemmenden Mitteln („Einstreu“) ausgerichtet sein; Chemietoiletten kommen nicht in Frage. Da SÖR bisher noch keine Erfahrungswerte mit diesen Anlagen hat, kann noch nicht eingeschätzt werden, ob diese Art von Toiletten von der Bevölkerung angenommen wird, wie Reinigung und Entsorgung verhältnismäßig funktionieren und wie hoch die Unterhaltskosten sind. Frühestens nach einer Testphase von mindestens einem halben Jahr nach Inbetriebnahme der Anlagen kann auf valide Daten zurückgegriffen werden, ob diese Art von Toilette auch in anderen Grünanlagen zum Einsatz kommen könnte.
Bei Grünanlagen in den Stadtteilen wie bei der Hohen Marter wird davon ausgegangen, dass kein größerer Einzugsbereich als die nähere Wohnumgebung besteht. Es kann hier grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in kurzer Zeit zu Hause eine Toilette aufgesucht werden kann. Die Besucherzahlen der öffentlichen Toilette Hohe Marter in den 90iger Jahren waren jedenfalls sehr gering, was 2004 auch für die Schließung der WC-Anlage sprach.
Entscheidend bei öffentlichen Toiletten ist die Gesamtabwägung aus Bedarf, Kosten und tatsächlichem Nutzen. Die Kosten – sowohl für die Herstellung als auch für den Unterhalt – sind so hoch, dass es sich nur halbwegs rechnen würde, wenn hier ein wirklich enormer Bedarf, wie etwa an der Norikusbucht, bestünde. Zudem ist der Umgang mit den bestehenden Anlagen – die Zerstörungswut, die Vermüllung und Verschmutzung – leider nicht sehr erfreulich.
In der Gesamtbetrachtung kann aus den dargestellten Gründen derzeit weder eine Sanierung des Gebäudes mit öffentlicher WC-Anlage noch das Aufstellen einer anschlussfreien Toilettenanlage in der Grünanlage Hohe Marter seitens SÖR empfohlen werden
Nach Auswertung der Erfahrungswerte aus dem Betrieb der vier geplanten anschlussfreien Toiletten, wird SÖR das Aufstellen einer solchen Toilette in der Grünanlage Hohe Marter nochmals analysieren und bewerten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft alle Bevölkerungsgruppen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
CSU®
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
24.01.2022 Antragsteller: Sendner
WC in der Grünanlage Hohe Marter
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
derzeit wird die Grünanlage Hohe Marter völlig neu gestaltet und aufgewertet. Ein wichtiger Schritt um die Auf enthaltsqualität im öffentlichen Raum dieses Stadtteils zu verbessern, der traditionell viel Industrie und Gewerbe aber wenig Freiraum und Naherholungsfläche zu bieten hat.
Auf ca. 15.000 m2 werden neben Spiel- und Sportflächen, intensiver Begrünung und einem ausgebauten Wege system auch Aufenthaltsorte mit Sitz- und Tischgruppen als Treffpunkt geschaffen. Die neue Qualität der Grün anlage, die deutlich erhöhte Zahl der Sitzplätze und Tische, eine Pergola, die zum Verweilen einlädt - das alles wird die Aufenthaltsdauer der Besucher erhöhen und damit auch den Bedarf an Toiletten.
Im südlichen Bereich der Grünanlage befindet sich eine ehemalige Bedürfnisanstalt aus den SOern, die seit Jah ren nicht mehr genutzt werden kann, zusehends verfällt und unter Denkmalschutz steht. Diese alte Toilettenan lage wurde in die Planungen für Sanierung und Neugestaltung des Parks leider nicht miteinbezogen. Zum einen bedeutet dies einen von vornherein bestehenden „Schandfleck" in der neuen Grünanlage und zum anderen wurde damit die Chance nicht genutzt, ein ohnehin notwendiges WC für die Nutzer des Parks zu schaffen.
Wir stellen zur Behandlung in der Sitzung des Werkauschusses SÖR am 02.02.2022 daher folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft, ob die ehemalige Bedürfnisanstalt an der Zweibrückener Straße im Zuge der Generalsan ierung der Grünanlage Hohe Marter ebenfalls saniert und wieder nutzbar gemacht werden kann. Welche Mög lichkeiten gibt es auf Grund des bestehenden Denkmalschutzes dafür ggf. Fördermittel zu akquirieren?
Sofern sich eine Wiederinbetriebnahme als ausgeschlossen herausstellt, wird die Einrichtung einer anderweiti gen Toilettenanlage geprüft. Ggf. eignet sich der Standort für eine einfachere und damit kostengünstigere WC- Anlage, wie sie am Rechenberg zum Einsatz kommt oder ein Bio-WC, wie am Wöhrder See im Pilotbetrieb.
Mit freundlichen Grüßen
-easKnegistem Fraktionsvorsitzender
A22012000 Parksanierung Hohe Marter.docx