Beschlussvorlage H/019/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Bau- und Vergabeausschuss 19.05.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Unschlittplatz 7a, Fassadensanierung
hier: Objektplan
Anlagen: Anl 01_Unschlittplatz 7_OPL_Lagepläne BA Anl 02_Unschlittplatz 7_OPL_Sanierungskonzept_Ansichten Anl 03_Unschlittplatz 7_OPL_Planungs- u. Kostendaten Unschlittplatz 7_Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Die Maßnahme „Unschlittplatz 7a, Fassadensanierung“ wurde aufgrund herabstürzender Teile des Traufgesimses sowie umfassender Alterungsschäden als „Nottopfmaßnahme“ begonnen. Um eine Verkehrssicherheit herzustellen wurde eine Erstsicherung mit Abnahme der unmittelbar abgängigen Teile und eine provisorische Sicherung bis Baubeginn vorgenommen.
Zusätzlich wurde die Fassade am Unschlitthaus untersucht und ein Sanierungskonzept für die Behebung der vorgefundenen Schäden (z.T. Alterungsschäden) erstellt. Die Sanierungsplanung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.167.000 Euro (brutto, gerundet, inkl. BVK) liegt vor. Da es sich um eine konsumtive Maßnahme handelt, werden die Bauverwaltungskosten nicht separat im Haushalt dargestellt bzw. ausgewiesen. Für die Sanierung der Fassade des Unschlitthauses wurde von Stk/1 daher eine Kostenobergrenze von 2,020 Mio. Euro (ohne BVK) festgelegt.
Die Bestands- und Zustandsuntersuchungen wurden für eine Sanierung mit dem Baubeginn ca. Mitte 2022 (BA I) erstellt. Es ist davon auszugehen, dass sich der Zustand der Fassaden nach weiteren Witterungseinflüssen deutlich verschlechtern würde. Die Ausführung der Maßnahme wurde in zwei Bauabschnitten geplant. Der Baubeginn (BA I) ist für ca. Mitte 2022 angedacht.
Diese Maßnahme dient der Sanierung und dem dauerhaften Erhalt eines Gebäudes im Bestand, die Auswirkungen auf das Klima sind daher in Summe neutral bis positiv, gleichwohl es sich um eine ausschließliche Sanierung der Sandsteinfassade handelt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 2.167.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 2.020.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Erhaltungsmaßnahmen an der Fassade sind nicht diversityrelevant
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Stk/1 BIC Geschäftsstelle
Beschlussvorschlag:
Der Bau-und Vergabeausschuss genehmigt den Objektplan für die Maßnahme „Unschlittplatz 7a, Fassadensanierung“.
Nach der vorliegenden Kostenberechnung betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten brutto inkl. BVK (gerundet) 2.167.000 Euro. Da es sich um eine konsumtive Maßnahme handelt, werden die Bauverwaltungskosten nicht separat im Haushalt dargestellt bzw. ausgewiesen. Für die Sanierung der Fassade des Unschlitthauses wurde von Stk/1 daher eine Kostenobergrenze von 2,020 Mio. Euro (ohne BVK) festgelegt.
Die Maßnahme wird als Notmaßnahme finanziert.