Umsetzung Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 der Stadt Nürnberg
Hier: Zwischenbericht zum Projekt klimaneutrale Stadtverwaltung
1. Hintergrund des Projekts klimaneutrale Stadtverwaltung
Bereits im Juli 2019 hat der Nürnberger Stadtrat erklärt, dass Klimaschutz eine zentrale Zukunftsaufgabe der Stadt Nürnberg ist und verschiedene Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/087/2019). Unter anderem wurde die Verwaltung beauftragt, einen neuen Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 sowie ein Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung zu erstellen. Im Juni 2020 wurde dem Stadtrat der Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 vorgelegt und es wurden deutlich ambitioniertere Klimaschutzziele für Nürnberg beschlossen. Demnach soll der Ausstoß an Treibhausgasen in Nürnberg bis zum Jahr 2030 um 60 % und bis zum Jahr 2050 um 95 % reduziert werden (jeweils gegenüber dem Jahr 1990). Der Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 enthält neben Zielsetzungen auch konkrete Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern, um die angestrebte Klimaneutralität Nürnbergs bis 2050 zu erreichen. Beispielsweise in den Bereichen erneuerbare Energieerzeugung, Energieeffizienz und Mobilität. Der kommunale Handlungsspielraum ist in den verschiedenen Handlungsfeldern des Klimaschutzfahrplans dabei sehr unterschiedlich. In vielen Feldern ist die Stadt Nürnberg dabei stark abhängig von gesetzlichen Vorgaben des Bundes. Beispielsweise wenn es um energetische Standards im Bauwesen geht. Den größten Einfluss kann die Stadt Nürnberg vor allem auf ihre eigene Stadtverwaltung und ihre Eigenbetriebe nehmen. Dies gilt beispielsweise für die städtischen Gebäude und Liegenschaften, den städtischen Fuhrpark sowie die eigenen Beschaffungen. Beim Klimaschutz hat die Stadt Nürnberg außerdem eine gesamtgesellschaftliche Vorbildfunktion und sollte deshalb in ihrem eigenen Wirkungsbereich konsequent klimaneutral handeln. Aus diesen Gründen wurde im Beschluss zum Klimaschutzfahrplan 2020 bis 2030 das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung nochmals präzisiert und beschlossen, dass die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis spätestens zum Jahr 2035 anzustreben ist (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/112/2020 vom 17.06.2020). Das Projekt wurde seitdem von der Verwaltung mit Priorotät vorangetrieben. Ausgehend von diesen Beschlüssen wurde auf der Klausurtagung der Stadtspitze im Juli 2020 die Einrichtung einer referatsübergreifenden Steuerungsgruppe für das Vorhaben einer klimaneutralen Stadtverwaltung berschlossen. In der Steuerungsgruppe sind die folgenden Geschäftsbereiche vertreten: Bürgermeisteramt (BgA) Referat für Finanzen, Personal und IT – Dienststelle Zentrale Dienste (ZD) Referat für Umwelt und Gesundheit (Ref. III) Planungs- und Baureferat (Ref. VI) Die Federführung der Steuerungsgruppe liegt beim Referat für Umwelt und Gesundheit. Durch ihre Zusammensetzung deckt die Steuerungsgruppe zentrale Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung ab. Die Steuerungsgruppe hat sich mittlerweile intensiv in das Thema eingearbeitet, hat den Vergabeprozess für eine externe Beratung begleitet und wirkt an
maßgeblichen Entscheidungen in der Konzepterstellung mit. Es ist beabsichtigt, dass die Steuerungsgruppe zukünftig auch die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen begleiten soll. Für die Erstellung eines Konzepts für eine klimaneutrale Stadtverwaltung musste zunächst der organisatorische Rahmen des Vorhabens bestimmt werden. Der Beschluss zur klimaneutralen Stadtverwaltung zielt auf alle Geschäftsbereiche sowie die dazugehörigen Dienststellen ab. Ebenso sind sämtliche Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg erfasst und damit Teil des Untersuchungsrahmens (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Systemgrenzen im Projekt klimaneutrale Stadtverwaltung
Die Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt Nürnberg sollen explizit nicht mit betrachtet werden. Der Stadtrat hat hierzu im September 2021 dennoch klar zum Ausdruck gebracht, dass von sämtlichen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Stadt Nürnberg erwartet wird, dass sie sich dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 anschließen und die hierfür notwendigen Maßnahmen ergreifen und umsetzen. Die Stadt Nürnberg will hierfür mit ihren Vertreterinnen und Vertretern ihren Einfluss in den entsprechenden Verwaltungsund Aufsichtsräten geltend machen (vgl. Beschlussvorlage Ref.III/011/2021). Sofern sich zukünftig mögliche Synergieeffekte beim Thema Klimaneutralität zwischen der Stadtverwaltung und den Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen ergeben, ist ein gegenseitiger fachlicher Austausch möglich. Die praktische Umsetzung einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 erfordert zunächst die systematische Bilanzierung der Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung. Hierzu soll für das Jahr 2019 eine entsprechende Startbilanz erstellt werden, die in den kommenden Jahren regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Des Weiteren müssen konkrete Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen im Rahmen eines strategischen Handlungskonzepts entwickelt werden. In enger Abstimmung mit der Steuerungsgruppe hat Referat III für die
Erstellung der THG-Startbilanz sowie für die Erstellung eines Handlungskonzepts im Zuge eines Vergabeverfahrens einen fachkundigen externen Dienstleister ausgewählt. Mit der Firma Arqum konnte im Sommer 2021 ein im Bereich Umwelt- und Klimamanagement sehr erfahrenes Büro beauftragt werden, sodass im Oktober mit dem Projekt gestartet werden konnte. Für die Erstellung des Handlungskonzepts wurde seitens der Stadtverwaltung ein Antrag im Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bei der Bezirksregierung Mittelfranken eingereicht. Seitens der Bezirksregierung wurde mittlerweile der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt, sodass eine Förderung sehr wahrscheinlich ist.
2. Vorgehensweise
Die Vorgehensweise im Projekt klimaneutrale Stadtverwaltung wurde bereits im Zuge des Vergabeverfahrens in wesentlichen Zügen festgelegt und nach Auftragsvergabe zwischen der Steuerungsgruppe und der Firma Arqum bei einem gemeinsamen Projektauftakttermin im Oktober 2021 final abgestimmt. Methodisch orientiert sich die Vorgehensweise dabei auch an einem vom Umweltbundesamt herausgegebenen Leitfaden zum Thema Klimaneutralität in Verwaltungen (vgl. Umweltbundesamt 2020: Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung. Etappen und Hilfestellungen). Für die operative Umsetzung des Vorhabens wurden vier Arbeitspakete festgelegt (vgl. Abbildung 2).
| Arbeitspakete | Zentrale Inhalte |
|---|
Ergebnisse
intensive Einbindung der festgelegte
Analyse Ist- Geschäftsbereiche und Dienststellen Systemgrenzen
Situation interaktive (Online-)Workshops einzubeziehende
Einzelgespräche mit Dienststellen & Schlüsselakteuren Eigenbetriebe zu erhebende Daten
Berechnung nach international
Treibhausgas- anerkannten Standards THG-Startbilanz
bilanz Auswahl bzw. Erstellung eines (Bilanzjahr 2019)
geeigneten Berechungstools Berechnungstool
Priorisierung von Handlungsfeldern Steckbriefe mit
Handlungs- Entwicklung und Diskussion von Handlungsempfehlungen
empfehlungen Maßnahmenvorschlägen Zielpfade: Business-as-
Entwicklung und Visualisierung von usual vs. Klimaneutralität Szenarien inkl. realistischer Zwischenziele UmgangmitKompensation
Übersichtliche Zusammenführung Abschlussbericht und
Ergebnis- sämtlicher Projektergebnisse Kurzfassung
dokumentation Visualisierung der THG-Bilanz Ergebnispräsentationen
Vorstellung vor Verwaltung und Stadtrat vor Verwaltung und Stadtrat
Abbildung 2: Vorgehensweise im Projekt klimaneutrale Stadtverwaltung
Quelle: Arqum GmbH
Arbeitspaket 1
Im ersten Arbeitspaket werden die Rahmenbedingungen des Projekts festgelegt. Diese beinhalten neben organisatorischen Aufgaben zur Festlegung des Projektplans sowie zu zahlreichen internen Kommunikationsterminen auch inhaltliche Aufgaben. Durch zahlreiche Einzelgespräche und Workshops mit den unterschiedlichen Geschäftsbereichen, Dienststellen und Eigenbetrieben werden die wichtigsten klimarelevanten Daten bewertet sowie erste Analysen zu möglichen Maßnahmen und Einsparszenarien dokumentiert. Im Rahmen der Ist-Analyse soll außerdem ein Überblick über bereits laufende bzw. geplante Klimaschutzmaßnahmen der Stadtverwaltung gewonnen werden. Darüber hinaus wird zum Abschluss des ersten Arbeitspaketes auch die Bilanzgrenze der Treibhausgasbilanz (THG- Bilanz) für das gewählte Basisjahr finalisiert.
Arbeitspaket 2
Im zweiten Arbeitspaket wird die THG-Bilanz nach dem international anerkannten Standard des Greenhouse Gas Protocols erstellt. Dieser untergegliedert die Treibhausgasquellen grundsätzlich in drei Scopes (vgl. Abbildung 3). Wobei die Scopes 1 und 2 nach Greenhouse Gas Protocoll verpflichtend zu bilanzieren sind, während die Bilanzierung bei Scope 3 freiwillig und bedarfsgerecht möglich ist. Auf Basis der von den einzelnen Referaten oder Dienststellen zur Verfügung gestellten Daten, werden schließlich mit Hilfe geeigneter Umrechnungsfaktoren die THG-Emissionen der Stadtverwaltung berechnet. Ein wichtiger Arbeitsschritt zur Erstellung der THG-Bilanz ist außerdem eine sogenannte Wesentlichkeitsanalyse, in der festgelegt wird, welche Treibhausgasquellen bzw. welche Bereiche in die Bilanz einfließen (siehe hierzu auch die Ausführungen weiter unten). Kriterien für die Wesentlichkeit der zu bilanzierenden Bereiche sind die mengenmäßige Bedeutung (Menge an THG-Gasen), die Beeinflussbarkeit durch die Stadtverwaltung und die Verfügbarkeit von Daten.
Abbildung 3: Auszug aus den drei Scopes zur Treibhausgasbilanzierung nach
Greenhouse Gas Protocol
Quelle: Arqum GmbH
Arbeitspaket 3
Im dritten Arbeitspaket sollen geeignete Potenziale analysiert werden, um das Ziel der klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 sicherzustellen. Mit Hilfe der Potenziale soll ein realistisches Szenario aufgezeigt werden, wie das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen ist. Des Weiteren sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die einerseits auf Gesprächen und Diskussionen mit den Geschäftsbereichen und Dienststellen, andererseits auf Vorschlägen von Arqum basieren. Ein zentrales Ergebnis dieses Arbeitspakets sollen übersichtliche Maßnahmensteckbriefe mit klaren Handlunsempfehlungen sein. Bei der Maßnahmenentwicklung sollen auch solche Bereiche berücksichtigt werden, die in Bezug auf das Basisjahr 2019 noch nicht in der Treibhausgasbilanz enthalten sind (z. B. weil keine ausreichenden Daten vorhanden sind). Im Verlauf des Arbeitspakets 3 sollen außerdem Vorschläge für ggf. erforderliche Kompensationsmaßnahmen entwickelt werden, insbesondere für solche Bereiche, in denen bis zum Jahr 2035 keine vollständige Klimaneutralität möglich ist. Die Möglichkeit zur Kompensation von Treibhausgasen soll hierbei als letztes Mittel nur für nicht vermeidbare THG-Emissionen genutzt werden.
Arbeitspaket 4
Im vierten Arbeispaket sollen die Projektergebnisse in Form eines Berichts nachvollziehbar und transparent dokumentiert werden. Zudem sollen die Ergebnisse des Projekts auch intern vorgestellt und präsentiert werden. Neben der Projektdokumentation ist es auch notwendig, dass der gemeinsam gestartete Prozess in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt werden kann. Hierzu ist es wichtig, dass die im Laufe des Projekts aufgebaute Prozesse bezüglich der Kommunikations- und Datenstruktur innerhalb der Stadtverwaltung erhalten bleibt und möglichst verstetigt wird.
3. Erste Zwischenergebnisse
Startpunkt des Projekts klimaneutrale Stadtverwaltung war ein gemeinsamer Auftakttermin mit der Firma Arqum und der verwaltungsinternen Steuerungsgruppe im Oktober 2021. Seitdem konnte das oben beschriebene Konzept planmäßig umgesetzt werden. Wichtige Meilensteine in Arbeitspaket 1 waren zum einen die intensive Einbindung aller relevanten Geschäftsbereiche in die Ist-Stands-Analyse sowie die Wesentlichkeitsanalyse zur Vorbereitung der Treibhausgasbilanzierung. Zur Einbindung der relevanten Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe wurden zunächst im Dezember online zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen über die Projektziele, das weitere Vorgehen und die Einbindung der Stadtverwaltung informiert wurde. Das Projekt klimaneutrale Stadtverwaltung wurde im Januar 2022 auch im Gesamtpersonalrat vorgestellt. Im Zeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022 wurden außerdem über 20 Einzel- und Gruppengespräche mit Dienststellen und Eigenbetrieben aus unterschiedlichsten Geschäftsbereichen geführt. Hierbei wurden die notwendigen Grundlagen der Datenerfassung und mögliche Einsparpotentiale besprochen. Zusätzlich konnten hier die gemeinsamen Vorstellungen und Ideen auf dem Weg zur Klimaneutralität ausgetauscht und in die Planung mit aufgenommen werden. In den Gesprächen wurde außerdem deutlich, dass das Ziel der Klimaneutralität in der Stadtverwaltung seitens der Dienststellen und Eigenbetriebe als äußerst wichtig wahrgenommen wird und dass gleichzeitig eine ausgesprochen große Motivation zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen besteht. Einzelne Dienststellen und Eigenbetriebe
haben auch schon eigene Überlegungen hinsichtlich der eigenen Klimaneutralität angestellt und Projekte initiiert. Die Gespräche haben aber auch gezeigt, dass die Verfügbarkeit von erforderlichen Daten für die Treibhausgasbilanzierung in den einzelnen Themenbereichen sehr unterschiedlich ist. Besonders gut ist die Datenverfügbarkeit zum Beispiel bei den gebäudebezogenen Energieverbräuchen und den Fuhrparkverbräuchen, während beispielsweise kaum systematisch erfasste Daten zum Thema Dienstreisen oder Catering vorliegen. Im Nachgang zu den Gesprächen wurden bei einzelnen Dienststellen nochmals gezielt für die Treibhausgasbilanzierung erforderliche Daten abgefragt. Zur Bilanzierung der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgase wurde von April bis Mai zudem eine systematische Abfrage innerhalb der Stadtverwaltung durchgeführt. Als weiterer Meilenstein wurde im Arbeitspaket 1 in enger Abstimmung mit der Steuerungsgruppe und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zahlreichen Gespräche die Wesentlichkeitsanalyse weitgehend abgeschlossen. Als relevante und in der Startbilanz zu bilanzierende Handlungsfelder wurden die folgenden Bereiche identifiziert: Liegenschaften (Energieverbräuche, Kältemittelverluste) Mobilität (Treibstoffverbräuche städtischer Fuhrpark, Dienstreisen) Beschaffung (Papier, Frischwasser, IT-Geräte, externe Druckerzeugnisse) Abfallbeseitigung und Abwasseraufbereitung Bei einer zukünftigen Fortschreibung der Treibhausgasbilanz der Stadtverwaltung, wäre es ggf. auch möglich noch weitere Bereiche zu bilanzieren, die aktuell mangels Datenverfügbarkeit sowie aufgrund des Fehlens von produktbezogenen Emissionsfaktoren nicht in die Startbilanz einfließen können. Dies betrifft beispielsweise die folgenden Themen: Mobilität: Arbeitswege der Mitarbeitenden, Besucherverkehre (z. B. Museen, Veranstaltungen), ausgelagerte Mobilitätsdienstleistungen Weitere Beschaffungen: z. B. Kapitalgüter und Dienstleistungen Catering: Verbrauch an Lebensmitteln (z. B. in Kantinen) Städtische Veranstaltungen Finanzielle Investitionen Bei der Entwicklung von Zielen und Handlungsempfehlungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadtverwaltung werden aber auch diese nicht bilanzierten Bereiche in jedem Fall berücksichtigt und mit Maßnahmen hinterlegt. Da aufgrund der Corona-Pandemie viele Verbrauchsdaten der Jahre 2020 und 2021 (z. B. Treibstoffverbräuche des Fuhrparks, Energieverbräuche der Gebäude) nur bedingt aussagkräftig sind, wurde als Basisjahr für die Treibhausgasbilanz das Jahr 2019 bestimmt. Über die eigentlichen Aufgaben des ersten Arbeitspakets hinaus konnten im Laufe der ersten Projektmonate bereits weitere wertvolle Schritte gestartet werden. So konnten im Rahmen der gemeinsamen Diskussionen und Workshops im Arbeitspaket 1 bereits die Grundlagen zur Datenerfassung (AP II) und die ersten Schritte zur Klimaneutralität (AP III) auf den Weg gebracht werden.
4. Fazit und Ausblick
Mit der Konzepterstellung für eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2035 ist Nürnberg eine von sehr wenigen Städten, die neben ambitionierten Klimaschutzzielen für die eigene
Verwaltung bereits an einem konkreten Umsetzungskonzept zur Zielerreichung arbeitet. Vergleichbare Konzepte gibt es bisher nur in wenigen deutschen Kommunen (z. B. München, Münster, Region Hannover) und einigen Bundesbehörden. Mit den im Januar 2022 vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien für energieeffizientes Bauen und Sanieren (vgl. Beschlussvorlage H/044/2021) sowie einem Nachhaltigkeitscheck für alle Hochbaumaßnahmen (vgl. Beschlussvorlage H/045/2021), wurden außerdem schon weitere wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 gelegt. Ein zentrales Ergebnis des bisherigen Projektverlaufs für die klimaneutrale Stadtverwaltung ist die allseits große Offenheit für das Thema Klimaschutz in den beteiligten Dienststellen und Eigenbetrieben. Die Konzepterstellung für die Klimaneutralität der Stadtverwaltung ist deshalb auch eine Chance, die bereits laufenden Klimaschutzaktivitäten in der Stadtverwaltung zu bündeln, miteinander zu vernetzen und um neue Maßnahmenideen zu ergänzen. Das aktuell gemeinsam mit der Firma Arqum laufende Projekt für die Erstellung eines Umsetzungskonzepts (inklusive Treibhausgasbilanz) soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 abgeschlossen und dann sowohl dem Stadtrat als auch innerhalb der Stadtverwaltung präsentiert werden. Die Vorlage des Konzepts ist allerdings nicht das Ende sondern vielmehr der Startpunkt auf dem Weg zur klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035. Es gilt dabei die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive umzusetzen und dabei alle Geschäftsbereiche mitzunehmen. Es ist daher ein erklärtes Ziel des Projekts klimaneutrale Stadtverwaltung, sämtliche Dienststellen und Eigenbetriebe auch zukünftig zu begleiten sowie laufende und geplante Initiativen zu unterstützen. Hierfür gilt es innerhalb der Stadtverwaltung dauerhaft geeignete Strukturen, ausreichende Ressourcen und entsprechende Austauschformate zu etablieren.