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Entwurf der Kooperationsvereinbarung

Anlage · 18.05.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Kooperationsvereinbarung für das „Cities Changing Diabetes®“ Projekt

(nachfolgend „Kooperationsvereinbarung“ genannt) [HRWG_22_xx]

zwischen

Novo Nordisk Pharma GmbH Brucknerstraße 1 55127 Mainz

vertreten durch

Tobias Gemmel Senior Director External Affairs

und

Stadt Nürnberg Referat für Umwelt und Gesundheit, Referat IV für Schule und Sport Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

vertreten durch:

Herrn Oberbürgermeister Marcus König

Präambel

Neben sozialer Ungleichheit und dem Klimawandel zählt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) chronische Krankheiten wie Diabetes und Adipositas zu den drei größten globalen Bedrohungen für die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden im 21. Jahrhundert. Vor diesem Hintergrund kommen die beiden Kooperationspartner aus freien Stücken zusammen, um gemeinsam Ideen und Maßnahmen zu erarbeiten, wie die Initiative Cities Changing Diabetes® , entwickelt von Novo Nordisk Pharma GmbH und weiteren Kooperationspartnern, auf regionaler Ebene in der Stadt Nürnberg (nachfolgend „Projekt“) umgesetzt werden kann. Cities Changing Diabetes® zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit der intersektoralen Partner im Gesundheitswesen und der breiten Öffentlichkeit auf den steigenden städtischen Diabetes zu legen. Durch gemeinsame Interventionen in den Bereichen Primar-, Sekundär- und Tertiärprävention soll die Gesundheit der vulnerablen Bevölkerungsgruppen verbessert werden. Angesichts der Tatsache, dass 75 Prozent der menschlichen Gesundheit auf Anstrengungen außerhalb des Gesundheitssystems zurückzuführen sind, spielen Lebenswelten im urbanen Raum eine wichtige Rolle für gesundes Verhalten und Wohlbefinden. Cities Changing Diabetes® verfolgt daher das Ziel, dass zukünftige kommunale Gesundheitsplanung mehr an Bedeutung gewinnt, um so dem demografischen Wandel und dem damit verbundenen Zuzug in urbane Gebiete wirkungsvoll zu begegnen.

Dies vorangeschickt erklären die Kooperationspartner das Nachfolgende:

1. Zusammenarbeit

Die Kooperationspartner verpflichten sich zur Erreichung der unter Ziffer 2. beschriebenen Projektziele partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Zur Entwicklung, Konzepterstellung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen können nach Absprache zwischen den Kooperationspartnern weitere Partner*innen mit einbezogen werden. Konkrete Maßnahmen werden durch separate projektbezogene und rechtsverbindliche Untervereinbarungen geregelt.

2. Ziele und Aufgaben

Zielstellung ist es, den Anstieg der bedeutenden Volkskrankheiten Diabetes und Adipositas zu thematisieren. Dabei werden folgende Handlungsfelder bearbeitet:

 Sensibilisierung und Information der Bevölkerung z. B. Präventionstage und Informationsveranstaltungen zu den Volkskrankheiten Diabetes, Adipositas und Herz-Kreislauferkrankungen

 Entwicklung und Bereitstellung präventiver Angebote für definierte Zielgruppen (z. B. übergewichtige Kinder, Seniorinnen und Senioren) und Settings (z. B. Gruppenangebote an Stadtteilzentren und Innenstadt). Zu den Angeboten können zum Beispiel Lebensstilinterventionen in den Bereichen Bewegung, Ernährung sowie Verhältnisprävention und gesunde Stadtplanung zählen.  Vernetzung (Strukturbildung) und Fachaustausch (Qualifizierung) relevanter Akteure und Leistungserbringer wie z.B. Patientenorganisationen, Lokale Vereine, Qualitätszirkel von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen, ansässige Partner, Verbände und ansässigen Unternehmen.

Für die Schwerpunktsetzung und Ableitung von Maßnahmen werden städtische Strukturen genutzt. Dies können auch bestehende Gremien der Gesundheits- und Präventionsstrategie sein. Zu besonderen Anlässen kann auch ein Steuerungsgremium aufgesetzt und einberufen werden, zu dem kommunale Experten aus Gesundheit und Diabetes zusammenkommen. Novo Nordisk erhebt in Zusammenarbeit mit einem gesundheitsökonomischen Institut epidemiologische Daten und führt eine kommunale Studie zu Diabetes und dessen Versorgung sowie sozio-ökonomischen Entstehung durch. Die Daten hierfür werden von lokalen Krankenkassen bereitgestellt und anonymisiert. Die Analysen aus der Studie können als Entscheidungsgrundlage für Präventionsmaßnahmen dienen.

Die folgenden Aufgaben sollen bei der Durchführung des Projektes im Fokus stehen:

Planung

 Identifikation von gemeinsamen Interessen und Kernthemen für Maßnahmen  Identifikation von vorhandenen und benötigten Partnern und Ressourcen  Festlegung von Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen  Abstimmung der Zielsetzung und Projektplanung

Umsetzung

 Initiierung und Durchführung von Projekten und Tagesveranstaltungen  Einbringung von Ressourcen und Expertise der Kooperations- und Netzwerkpartner  Identifizierung möglicher Sponsoring-Möglichkeiten von Novo Nordisk und / oder weiteren Partnern  Evaluation  Festlegung von Daten zur Evaluierung des Projektfortschritts  Ergebnissicherung mit Fazit zur Weiterentwicklung und Implementierung

Öffentlichkeitsarbeit

 Gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

3. Steuerung

Die Kooperationspartner stimmen sich für die Laufzeit der Vereinbarung bei Planung und Umsetzung der Maßnahmen ab. Sofern es bei der Stadt Nürnberg ein bestehendes Kernteam gibt, das sich mit strategischen Gesundheitsfragen befasst, kann

die Kommunikation hierüber eingebunden werden. Ziel ist es, dass sich die Parteien mindestens zwei Mal im Jahr treffen und sich regelmäßig telefonisch bzw. elektronisch über Maßnahmen zu Ziffer 2. informieren und abstimmen. Für das Projekt kann in Abstimmung der Parteien eine Steuerungsgruppe gebildet werden. Damit verbunden ist die Weiterentwicklung von Strukturen durch Einbindung projektbezogener Akteure und Partner aus z. b. der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung, Krankenkassen und Patientenorganisationen.

4. Dokumentation

Es kann nach gemeinsamer Absprache und in gemeinsamer Verantwortung der Kooperationspartner ein Tätigkeitsbericht über die durchgeführten Aktivitäten, inklusive nachhaltiger Verankerung von Strukturen und Maßnahmen, erstellt werden. Der Tätigkeitsbericht wird zwischen den Kooperationspartnern abgestimmt und veröffentlicht.

5. Keine Vergütung

Die Kooperationspartner tragen ihre Kosten, die sie für das Projekt aufwenden, selbst. Sofern die Kooperationspartner gemeinsame Maßnahmen planen, die einen Leistungsaustausch erfordern, z. B. Sponsorings, schließen sie hierfür separate projektbezogene Untervereinbarungen ab (siehe Ziffer 1.).

6. Geheimhaltung und Loyalität

Die Kooperationspartner verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt gewordenen oder noch bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, streng vertraulich zu behandeln. Alle als geheimhaltungsbedürftig erklärten oder erkennbaren Informationen über den anderen Kooperationspartner, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, werden während und nach Beendigung der Zusammenarbeit vertraulich behandelt und vor Dritten geschützt. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jedweder Art Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger Einwilligung des anderen Kooperationspartners zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Kooperationspartner oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich sind. Die Pflichten aus dieser Ziffer 6 gelten über die Laufzeit dieser Absichtserklärung hinaus für einen zusätzlichen Zeitraum von drei (3) Jahren ab Beendigung dieser Absichtserklärung.

7. Compliance, Datenschutz und Dienstherrengenehmigung

Die Kooperationspartner verpflichten sich alle gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie alle anwendbaren Antikorruptions-Gesetze einschließlich Industriekodizes (z.B. FSA Kodex Fachkreise) und Arbeitgeberrichtlinien einzuhalten. Keinem der Kooperationspartner ist ein Interessenkonflikt bekannt, der ihn daran hindern würde, diese Kooperationsvereinbarung einzugehen. Beide Kooperationspartner gehen mit dieser Kooperationsvereinbarung und den darüber erbrachten Beiträgen zur Erreichung der Ziele transparent um. Novo Nordisk arbeitet bei der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern im Einklang mit dem Novo Nordisk Business Ethics Code of Conduct (Anlage 1). Die Landeshauptstadt Mainz versichert, dass sie den Novo Nordisk Business Ethics Code of Conduct vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen hat.

8. Gewährleistung und Haftung

Jeder Kooperationspartner haftet für die fachgerechte und rechtzeitige Erfüllung der von ihm übernommenen Verpflichtungen. Mit Ausnahme von Vorsatz, ist die Haftung der Parteien untereinander ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche der Kooperationspartner richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

9. Kündigung und Laufzeit

Diese Kooperationsvereinbarung tritt zum [________] in Kraft und endet zum [_______], ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern sie nicht einvernehmlich in schriftlicher Form verlängert wird.

Jeder Kooperationspartner ist berechtigt, die Kooperationsvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31. Dezember des Jahres zu kündigen.

10. Schriftformklausel

Andere als in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mainz, den Nürnberg, den

ppa.____________________________________ ________________________________________ Tobias Gemmel Name Senior Director External Affairs Titel/Position Novo Nordisk Pharma GmbH Institution

i.A.____________________________________ ________________________________________ Harald Wagner Name Field Access Manager Titel/Position Novo Nordisk Pharma GmbH Institution

Anlage 1: Novo Nordisk Business Ethics Code of Conduct

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