Beschlussvorlage KuF/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 18.05.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Mitgliedschaft des Amtes für Kultur und Freizeit im Landesverband der
Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e.V.
Anlagen: 01_Entscheidungsvorlage 02_Satzung-LJKE-Bayern_neu_18.4.2015_web
Sachverhalt (kurz): KUF ist Mitglied im Landesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e.V. mit einem aktuellen Jahresbeitrag von 60 €. Für diese Mitgliedschaft erfolgte bislang noch keine Behandlung im Ältestenrat, dies soll nun nachgeholt werden. Die Mitgliedschaft ist notwendig. Über den wichtigen Informationsaustausch hinaus eröffnet sie auch Zugang auf Fördertöpfe. In 2022 hat KUF über den Landesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e.V. bereits Fördermittel im Umfang von 2.100 € erhalten, also das Vielfache des aktuellen Jahresbeitrages. Da KUF sowohl mit dem KinderKunstRaum ein wesentlicher Baustein der Jugendkunstschulen in Bayern als auch darüber hinaus mit den kulturpädagogischen Einrichtungen wichtiger Partner im Dachverband der Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V. ist, soll die Mitgliedschaft beibehalten werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 60 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 60 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Ältestenrat stimmt der Mitgliedschaft im Landesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e.V.sowie der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 60 € pro Jahr zu.